Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "schnitt".
Es wurden 299 Ergebnisse in 15 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 191 bis 200 von 299.
69745-Risiko_verringern__Chancen_nutzen__handeln._Beiträge_aus_dem_Programm_KLIMOPASS.pdf

Klimawandel als Herausforderung L Risiken verringern, Chancen nutzen, handeln Beiträge aus dem Programm KLIMOPASS Ulm Stuttgart Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Reutlingen Aalen Ravensburg 1900 1950 2000 2050 VORWORT Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. So ist die Durchschnittstemperatur zwischen 1881 und 2015 um 1,3° C gestiegen. Der Klimawandel bringt viele Herausforderungen mit sich. Des- halb ist engagierter Klimaschutz so wichtig, um die Treibhausgase zu begrenzen. Gleichzeitig müssen wir uns auch an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen. Das Klimaschutzgesetz von 2013 hat die beiden Säulen der Klimapolitik im Land verankert. Das Gesetz schreibt verbindliche Klimaschutzziele fest. Gegenüber dem Jahr 1990 sollen die Treib- hausgasemissionen bis 2020 um 25 % und bis 2050 um 90 % reduziert werden. Das Integrierte Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK) zeigt dabei den Weg auf, wie die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können. Gleichzeitig wurde die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Klimaschutzgesetz verankert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden in Baden-Württemberg bereits seit den 1990er Jahren im Rahmen verschiedener Forschungs- vorhaben beobachtet. Im Jahr 2011 wurde schließlich das Programm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ (KLIMOPASS) ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Themenspektrums der Klimaanpassung wurde KLIMOPASS als ressortübergreifendes Programm angelegt. Neben praxisnaher For- schung zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Land war die Erprobung erster Anpas- sungsmaßnahmen ein weiterer Schwerpunkt des Programms. Im Jahr 2016 wurde KLIMOPASS einer Evalu- ierung unterzogen, die die Grundlage für die Weiterentwicklung zu einem Förderprogramm bildete, das sich seitdem verstärkt mit der Um- setzung von Anpassungsmaßnahmen befasst. Insgesamt wurden im Zeitraum von 2011 bis 2016 über 80 Projekte mit etwa 7,5 Millionen Euro unterstützt. Alle Projekte wurden von einem ressortübergreifenden Projektrat sowie externen Expertinnen und Experten bewertet und ausgewählt und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW fachlich betreut und begleitet. In dieser Broschüre werden die Ergebnisse ausgewählter Projekte dargestellt. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg VORWORT Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg) unterstützt seit mehr als acht Jah- ren die über 80 Projekte im Programm KLIMO- PASS bei dessen Konzeption, Organisation und Koordination. In KLIMOPASS wird der Klimawandel mit seinen Folgen untersucht. Darüber hinaus werden aber auch Möglichkeiten zur Anpassung in den Handlungsfeldern der Anpassungsstrate- gie des Landes erarbeitet. Mit den Projekten sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbeitet werden, so dass die Ergebnisse helfen können, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Beispielweise werden Fragen zur zukünftigen klimawandelgerechten Stadtplanung, zur Tierhaltung in der Landwirt- schaft oder zur Vulnerabilität der Wirtschaft des Landes bearbeitet. Bisher haben sich zahlreiche Partner aus Wissenschaft und Forschung beteiligt. Da sich der Klimawandel insbesondere auch auf der regionalen und lokalen Skala auswirkt und hier Anpassungsmaßnahmen direkt greifen können, spricht KLIMOPASS auch zunehmend die Ak- teurinnen und Akteure vor Ort an, insbesondere Kommunen. Für jedes Förderjahr erstellte die LUBW thematische Ausschreibungen, in deren Rahmen Projektanträge gestellt werden konnten. Hierfür wurde der aktuelle Forschungsstand und For- schungsbedarf von ihr ausgewertet. Zu den förderfähigen Themenfeldern zählten alle neun Handlungsfelder der Anpassungs- strategie. KLIMOPASS war somit sehr breit aufgestellt. Bei Bedarf wurden in Workshops mit Expertinnen und Experten aus Wissen- schaft und Praxis spezielle Schwerpunktthemen benannt. Der KLIMOPASS-Projektrat nahm die Aufgabe wahr, aus den vielen und fachlich teilweise sehr unterschiedlich gelagerten Projektanträgen geeignete KLIMOPASS-Projekte auszuwählen. Die LUBW organisierte das Verfahren zur Qualitätskontrolle dieser Anträge. Hierfür leitete sie ein Bewertungsverfahren mit externen Gutachterinnen und Gutachtern aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung und legte dem Projektrat die Ergebnisse vor. Die Entscheidung des Projektrats setzte die LUBW verwaltungs- technisch um und begleitete die laufenden Projekte fachlich, z. B. durch die Bereitstellung von Daten oder Unterstützung bei Projekt- veranstaltungen. Die Abschlussberichte der einzelnen Projekte wurden von ihr veröffentlicht und stehen im Publikationsdienst der LUBW zur Verfügung. Nach über acht Jahren KLIMOPASS sollen die Projekte mit dieser Broschüre einem breiteren Publikum kurz und verständlich präsentiert werden. Aus der großen Bandbreite und Vielzahl der Themen haben wir einige Projekte ausge- wählt und stellen Ihnen an dieser Stelle deren Ergebnisse in 24 Beiträgen vor. Für weitergehen- de Informationen möchte ich auf das Interne- tangebot der LUBW verweisen. Dort stehen die Berichte aller abgeschlossenen Projekte zur Verfügung. Eva Bell Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 4 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg 6 Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen 8 Anpassungsstrategie 10 KLIMAFOLGEN / MONITORING Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg 12 Regionale Klimaänderungen und ihre Folgen 14 Klimaanpassung im Naturpark 16 GESUNDHEIT Wie warnt man am besten vor großer Hitze? 18 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen 20 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech mücken 22 STADT- / REGIONALPLANUNG Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt 24 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? 26 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung 28 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots 30 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? 32 Mit Grün gegen den Klimawandel 34 Begrünte Dächer – besseres Klima 36 Klimagerechte Landschaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal 38 INHALT INHALT 5 NATURSCHUTZ / BIODIVERSITÄT Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren 40 WASSERHAUSHALT Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? 42 Wie verwaltet man den Wassermangel? 44 WIRTSCHAFT Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? 46 LANDWIRTSCHAFT Werden wir künftig mehr ernten? 48 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel Von Kirschen und Schweinen 50 52 FORSTWIRTSCHAFT Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht 54 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen 56 Wald im Wandel 58 RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 60 PROJEKTÜBERSICHT 62 IMPRESSUM & BILDNACHWEIS 71 INHALT 6 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg L Der Klimawandel bedeutet nicht nur neue Gefahren. Für einige Bereiche können sich auch Chancen ergeben. Doch welche Entwicklungen sind wahrscheinlich? Mögliche Antworten kann die Klimafolgen forschung geben. Baden-Württemberg hat früh begonnen, die Folgen des Klimawandels zu erforschen. Das bislang letzte Glied in der Kette der program- matischen Klimafolgenforschung ist das Programm KLIMOPASS. Es steht für „Klima- wandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“. Am Beginn der Kette steht das Programm KLIWA „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“. In KLIWA wird seit 1999 in Kooperation mit den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz sowie dem deutschen Wetterdienst gezielt der Wassersektor untersucht. Mit den folgenden Programmen KLARA (Klimawandel – Auswirkungen, Risiken, Anpassung) und „Herausforderung Klimawandel in Baden-Württemberg“ wurde der Blickwinkel auf weitere Handlungsfelder vergrößert. Hierzu zählen u. a. die menschliche Gesundheit, der Tourismus, die Land- und die Forstwirtschaft. Es wurde untersucht, welche klimatischen Ände- rungen zu erwarten sind und welche Verwund- barkeiten je Handlungsfeld eintreten können, beispielsweise die Zunahme an Hitzeereignissen. Für die menschliche Gesundheit bedeutet das die Verschärfung der thermischen Belastung. Eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe sind die älteren Menschen, bei denen das Risiko hitzebedingter Todesfälle ansteigt. WISSENSLÜCKEN SCHLIESSEN Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile vielfach gut einschätzbar. Umso stärker rücken EINFÜHRUNG 7 Fragen nach geeigneten Anpassungsmaßnah- men und ihrer Umsetzung in den Vordergrund. KLIMOPASS wurde ins Leben gerufen, um genau an dieser Stelle anzusetzen. Es sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbei- tet werden, die helfen, gezielt Anpassungsmaß- nahmen zu entwickeln und pilothaft umzuset- zen. Dementsprechend beschäftigen sich die Projekte beispielsweise damit, wie und wo sich unsere Städte aufheizen und was dagegen getan werden kann. Aber auch wie effektiv vor Hitze gewarnt werden kann, ist ein Thema. Möglich ist auch die Analyse positiver Effekte, zum Beispiel auf den landwirtschaftlichen Ertrag. Auch bei der Entwicklung und pilothaften Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen können Akteurinnen und Akteure unterstützt werden. 81 PROJEKTE VON 2011 - 2016 Zwischen 2011 und 2016 wurden 81 Projekte bewilligt, die sich zehn Handlungsfeldern zu- ordnen lassen. Häufig weisen KLIMOPASS- Projekte Querbezüge auf und können deshalb mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden. Im Auftrag des Umweltministeriums organisiert und koordiniert die LUBW das Programm und begleitet die einzelnen Projekte fachlich. Die Förderentscheidung trifft ein interministerieller Projektrat. Vorangestellt ist ein Bewertungsver- fahren, das die Qualität der Projektanträge prüft. Das Ministerium stellt jährlich ein Förderbudget von rund einer Million Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt konnte damit bisher fast die Hälfte der beantragten Projekte gefördert werden. EINMALIGES FÖRDERKONZEPT UND POSITIVER AUSBLICK Die thematische Vielfalt und kontinuierliche Fördermöglichkeit lassen KLIMOPASS auf Län- derebene als bislang einmalig erscheinen. Die hohe Zahl von insgesamt 174 Anträgen unter- streicht sowohl den bestehenden Forschungs- bedarf als auch die Bedeutung des Themas Klimaanpassung im Land. Das Ministerium hat daher beschlossen, KLIMOPASS ab dem Jahr 2018 eine Förderrichtlinie zu geben. Mit der Richtlinie wird das Programm verfestigt und stärker auf die Umsetzung von Anpassungsmaß- nahmen ausgerichtet. Weiterhin soll aber auch bedarfsorientiert eine Begleitforschung erfolgen. EINFÜHRUNG 8 EINFÜHRUNG Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen L Klimaforscherinnen und -forscher nutzen viele unterschiedliche Klima modelle, um das Klima der Zukunft zu berechnen. Jedes Modell besitzt Stärken und Schwächen bei der Simulation des komplexen Klimasystems. Deswegen werden in der Klimaforschung mittlerweile mehrere Modelle in einem „Ensemble“ eingesetzt, um möglichst solide Informationen über das Klima der Zukunft zu erhalten. PROJEKT Zukünftige Klimaentwicklung in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID 201308021 In einem Forschungsprojekt hat die LUBW 29 Simulationen regionaler Klimamodelle für einen nahen Zukunftszeitraum bis 2050 und für einen fernen Zukunftszeitraum bis 2100 ausge wertet. Für insgesamt 28 Klimakennzahlen, wie die Jahresmitteltemperatur, die Anzahl der Frosttage, die Anzahl der Sommertage, die Jah- resniederschlagssumme und die Anzahl der Tage mit Starkniederschlag, wurde die Entwicklung für die Zukunft untersucht. Durch den Einsatz vieler Modelle wird die Bandbreite aufgezeigt, innerhalb der die klimatische Entwicklung wahrscheinlich verlaufen wird. Diese Bandbreite stellt die Leitplanken der zukünftigen Klimaver- änderungen in Baden-Württemberg dar. IN JEDEM FALL Je nach untersuchtem Klimaelement variieren die Ergebnisse unterschiedlich stark, aber mit großer Sicherheit zeigen alle Modelle eine deutliche Wärmezunahme für die Zukunft. Die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg könnte demnach von heute 8,4 °C in der nahen Zukunft (2021 – 2050) um 0,8 °C bis 1,7 °C und EINFÜHRUNG 9 6 7 8 9 10 11 12 Te m pe ra tu r [° C ] Gemessene Werte; 30-jähriger gleitender Mittelwert, nach Daten des DWD berechnet Bandbreite des 30-jährigen Mittelwertes Untere Bandbreite Median Obere Bandbreite 19 00 19 05 19 10 19 15 19 20 19 25 19 30 19 35 19 40 19 45 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 20 20 25 20 30 20 35 20 40 20 45 20 50 20 55 20 60 20 65 20 70 20 75 20 80 20 85 20 90 20 95 21 00 Beobachtete Temperaturentwicklung Zukunftsszenario 2021 – 2050 1901 – 2015 2071 – 2100 AUF DEN PUNKT • Für solide Informationen werden mehrere Klimamodelle in „Ensembles“ eingesetzt. • Die Auswertung eines Ensembles mit 29 Simulationen bestätigt die weitere Erwärmung in Baden- Württemberg. • Bis Ende des Jahrhunderts ist im Landesschnitt ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 3,6°C auf 12°C möglich. • Die Anzahl der Sommertage wird deutlich ansteigen und kann sich bis zum Ende des Jahrhunderts verdoppeln. in der fernen Zukunft (2071 – 2100) um 2,5 °C bis 3,6 °C ansteigen. Anschaulicher wird es, wenn die Zunahme der Sommertage mit mindestens 25 °C betrachtet wird. Heute werden landesweit durchschnittlich 30 Tage gezählt. Für die nahe Zukunft muss im Landesschnitt mit zusätzlichen 4 bis 18 Tagen und in der fernen Zukunft mit 20 bis 44 Tagen gerechnet werden. Belastender für Mensch und Natur könnte die Entwicklung der Heißen Tage mit mindestens 30 °C sein. Diese steigen möglicherweise von heute landesweit durchschnittlich vier Tagen in der nahen Zukunft um einen bis neun Tage an. Bis 2100 wird von einem Anstieg zwischen fünf bis 28 zusätzlichen Tagen ausgegangen. Die Änderungen werden in den einzelnen Landes- regionen jedoch unterschiedlich stark ausfallen. Der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar- Raum werden wohl auch weiterhin die wärmsten Regionen des Landes bleiben. Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg bis 2015 und Bandbreite der möglichen zukünftigen Entwicklung bis 2100 (Quelle LUBW) EINFÜHRUNG 10 EINFÜHRUNG Anpassungsstrategie L Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat der Landes gesetzgeber auch der Anpassung an den Klimawandel einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die unvermeidbaren Auswirkungen sollen im Rahmen einer landesweiten Strategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. DER WEG ZUR ANPASSUNGS- STRATEGIE Im Juli 2015 hat die Landesregierung eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet, die sich mit den neun Handlungsfeldern Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Natur- schutz, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung sowie Wirtschaft und Energiewirtschaft befasst. Damit werden zahlreiche Bereiche des menschlichen Handelns und unserer Umwelt angesprochen, die durch den Klimawandel beeinflusst werden. Aufgrund dieser breiten Betroffenheit soll mit der Strategie ein gesamtgesellschaftlicher Anpassungsprozess angestoßen werden. Überflutete Straße mit Warnschild EINFÜHRUNG 11 Von Beginn an wurden Betroffene aus den ver schiedenen Handlungsbereichen in die Erstel lung der Strategie eingebunden. In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit den zu- ständigen Ressorts sowie Fachgutachterinnen und -gutachtern die klimainduzierte Verwund- barkeit (Vulnerabilität) der Handlungsbereiche aufge zeigt. Dabei standen Fragen im Mittelpunkt wie: Welche Auswirkungen hat Hitze auf ältere Menschen? Wie müssen die Städte der Zukunft aussehen? Welche Bäume müssen heute ge- pflanzt werden, die auch noch in 100 Jahren wachsen können? Wie werden sich Extremwet- terereignisse entwickeln und welche Vorkehrun- gen könnten getroffen werden? Weiter wurden Anpassungsziele erarbeitet und Maßnahmenvor- schläge auf einem Kongress diskutiert. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses sind in der „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg“ zusam- mengefasst. Für jedes Handlungsfeld werden die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt und bis zu zehn Maßnahmenempfehlungen gegeben. UMSETZUNG In den kommenden Jahren gilt es nun, die Anpassungsstrategie mit Leben zu füllen. Die Umsetzung liegt dabei häufig nicht nur im direkten Handlungsbereich des Landes, sondern auch auf kommunaler und regionaler Ebene. Daneben gibt es Anpassungsmaßnahmen, die von privaten Akteurinnen und Akteuren um- gesetzt werden müssen, die aber vielfach durch staatliche Maßnahmen begleitet und unterstützt werden können. Das Land möchte durch Aus- weisung verschiedener Handlungsschwerpunkte die verschiedenen Akteurinnen und Akteure zur Anpassung zusammenbringen. Dazu zählen die Bewusstseinsbildung und die Sensibilisierung von Betroffenen. KLIMOPASS konnte dank des anwendungsbetonten Charakters des Programms eine wichtige Brücke von der Wissenschaft zur Praxis schlagen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Monitoring zur Anpassungsstrategie, das mit einem ersten Bericht im Jahr 2017 und danach alle drei Jahre erfolgt. Es soll helfen, die Klimafolgen auf das Land darzustellen und möglichst zeitnah erfolgreiche und weniger erfolgreiche Ansätze in der modellhaften An- passung an den Klimawandel zu identifizieren. Nicht zuletzt wird auch weiterhin ein Schwer- punkt sein, die jeweiligen Akteurinnen und Akteure durch die Bereitstellung von Informatio- nen oder Fortbildungen zu sensibilisieren. EINFÜHRUNG 12 Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg L Ohne Anpassungsmaßnahmen wird der Klimawandel nicht zu bewältigen sein. Um aber den Erfolg solcher Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls nachjustieren zu können, bedarf es eines gezielten Monitorings. Wie das aussehen kann, zeigt ein Projekt am Beispiel der Modellregion Freiburg. WARUM REGIONALE ANPASSUNGS- STRATEGIEN? Der Klimawandel betrifft die verschiedenen Regionen Deutschlands in unterschiedlichem Maße. Entsprechend müssen Anpassungsmaß- nahmen an die veränderten klimatischen Bedin- gungen auf regionale Erfordernisse zugeschnitten werden. Baden-Württemberg stellt einen sehr vielfältigen Lebensraum dar. Daher ist eine an die jeweilige Region angepasste Strategie er- forderlich, die aus Bausteinen mit Maßnahmen unterschiedlicher Priorität besteht. Diese flexible Strategie muss zudem nachjustiert, also an künftige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen angepasst werden können, die im Zuge des sich dynamisch ent- wickelnden Klimawandels zu erwarten sind. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die kontinu- ierliche Erfassung klimarelevanter Indikatoren sowie ein Prüf- und Kontrollsystem für die vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING PROJEKT 1 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und An- passungsmaßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N12 PROJEKT 2 Etablierung eines regionalspezifi- schen Monitorings von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N13 KLIMAFOLGEN/MONITORING 13 EIN VIELFÄLTIGER MODELLRAUM Wie ein solches Monitoring aussehen könnte, hat eine Arbeitsgruppe der Universität Freiburg untersucht: „Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg“ hieß das Initialprojekt, dem sich ein Folgeprojekt zur Etablierung dieses regionalspezifischen Monitorings im Modell- raum Freiburg / Dreisamtal anschloss. Die ausge- wählte Region reicht vom Gipfel des Feldbergs entlang des Flusses Dreisam bis zur Rheinaue und repräsentiert eine Vielzahl landschaftlich und klimatisch unterschiedlicher Lebensräume. Diese sind einerseits aus Sicht des Naturschutzes und des Tourismus wertvoll, andererseits werden sie wirtschaftlich in vielfältiger Weise genutzt. Die wichtigste Basis für die Entwicklung des Monitoringsystems waren Experteninterviews vor allem mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachbehörden im Regierungs- präsidium Freiburg, in der Stadt Freiburg sowie in den Landratsämtern der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Darüber hinaus gab es Gespräche mit dem Staatlichen Weinbauinstitut, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Schutzgemeinschaft Libellen. GUTES INDIKATORSYSTEM Neun Handlungsfelder haben die Autorinnen und Autoren der Studie bearbeitet, wozu Was- serhaushalt, Land- und Forstwirtschaft ebenso zählen wie Naturschutz und Biodiversität, aber auch innerstädtische Grünflächen, Gesundheit, Bevölkerung und Arbeitsschutz sowie der Tou- rismus. Von einer Vielzahl möglicher Indikatoren wurden bereits 72 in das regionalbezogene Monitoringsystem integriert. 36 Indikatoren wurden bisher verworfen, 184 werden noch geprüft. Dabei gibt es sowohl Einflussindikato- ren, die klimawandelbedingte Veränderungen aufzeigen, als auch Anpassungsindikatoren, mit denen sich die Wirkungen von Anpassungs- maßnahmen des jeweiligen Sektors beschreiben lassen. Im Gesundheitssektor gelten beispielsweise die Anzahl der Heißen Tage, der Tropennächte sowie der Tage mit schwüler Hitze als Ein- flussfaktoren. Auch Fallzahlen hitzeinduzierter Erkrankungen oder gar Todesfälle gehören dazu. Anpassungsindikatoren sind in diesem Sektor etwa das Funktionieren von Hitze-Frühwarn- systemen oder von baulichen Maßnahmen zur Hitzeminderung in öffentlichen Gebäuden. Teilweise bestanden im Untersuchungsgebiet bereits solche Systeme. So gibt es beispielsweise in der Forstwirtschaft ein institutionalisiertes, intensives Monitoring, zu dem auch die Waldzu- standsberichte gehören. Im Gesundheitswesen werden dagegen viele Daten erhoben, diese sind allerdings noch nicht in wünschenswerter Weise räumlich miteinander verknüpft. Im Bereich Wasserhaushalt gilt die Errichtung von Hochwas- serschutzmaßnahmen als Pflicht der Kommune. Als Anpassungsindikator im Rahmen eines Monitorings werden solche Maßnahmen häufig nicht erfasst. Das in Freiburg erarbeitete Monitoringsystem dürfte sich im Hinblick auf das methodische Vorgehen mit entsprechenden Anpassungen und gegebenenfalls weiteren Indikatoren gut auf andere Kommunen übertragen lassen. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Erar- beitung dieses Projekts flossen in den ersten Monitoringbericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Teil 1 „Klimafolgen und Anpassung“ 2017 ein. Anpassungsindikator Wasserhaushalt: Stand Ausbau des technischen Hochwasserschutzes AUF DEN PUNKT • Das Fortschreiten des Klimawan- dels sowie der Erfolg von Klima- anpassungsmaßnahmen sollten im Zuge eines regionalen Monitoring- systems überwacht werden. • Ein solches System ist auch erfor- derlich, um gegebenenfalls bei den Maßnahmen nachjustieren zu können. • Das in der Modellregion Freiburg erarbeitete Indikatorsystem mit Einfluss- und Anpassungsindika- toren stellt eine gute Basis für das Monitoring dar. • Die Erkenntnisse lassen sich mit Anpassungen auch auf andere Regionen übertragen. KLIMAFOLGEN/MONITORING 14 ENSEMBLES BRINGEN EINE HÖHERE SICHERHEIT Die Entwicklung des Klimas hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören in jüngster Zeit vor allem die von den Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Deren Entwicklung wiederum hängt von der demo- graphischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ab, welche nur innerhalb gewisser plausibler Grenzen und auf dem derzeitigen Wissensstand abschätzbar ist und als Ergebnis sogenannte Klimaszenarien liefert. Daneben gibt es noch weitere, durch den Charakter des Klima- systems bedingte zufällige Faktoren, welche die Entwicklung des Klimas beeinflussen. Um diese Bandbreite möglicher Klimaentwicklungen zu erfassen, reicht eine Simulation nicht aus, viel- mehr muss eine ganze Reihe von Simulationen durchgeführt werden (ein sogenanntes Ensemble von Simulationen, siehe Beitrag „Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen“). Damit werden Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer vorausgesagten Klimaänderung möglich: Je größer die Ensemblekonsistenz, also die Über- einstimmung der einzelnen Ensemblemitglieder ist, desto sicherer ist die Aussage. Als Faustregel gilt, dass man bei einer Ensemblekonsistenz von über 50 Prozent von einer „wahrscheinlichen Änderung“ sprechen kann. PROJEKT Ensembles hoch aufgelöster regio- naler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Aus- wirkungen Karlsruher Institut für Technolo- gie, Institut für Meteorologie und Klimaforschung LUBW Berichts-ID U41-W03-N13 Regionale Klimaände- rungen und ihre Folgen L Wenn man Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel planen und durchführen will, muss man wissen, welches Klima künftig auf die betreffende Region und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zukommt. Einen solchen Blick in die Zukunft ermöglichen Simulationen mit numerischen Klimamodellen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 15 KLIMASIMULATIONEN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Für das Projekt „Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regio- naler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen“ hat das Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Ensemble von zwölf Simulationen mit der sehr hohen räumlichen Auflösung von 7 km, zugeschnitten auf unsere Region, berechnet. Verwendet wurde das regionale Klimamodell COSMO-CLM, das ein Modell für die Atmo- sphäre mit einem Boden-Vegetationsmodell kombiniert. Simuliert wurde die nahe Zukunft, also die Zeit zwischen 2021 und 2050. Um die Qualität der Simulationen einschätzen zu können, und um einen Vergleich für künftige Klimaentwicklung zu haben, wurde zusätzlich die jüngere Vergangenheit, d. h. der Zeitraum von 1971 bis 2000 gerechnet. WÄRMER UND MEHR STARKREGEN Die regional differenzierten Simulationen zeigen, dass im Land in naher Zukunft sowohl die mittleren Jahrestemperaturen als auch die minimalen und maximalen Tagestemperaturen steigen werden. Für das gesamte Bundesland kann es, jahreszeitlich variierend, zwischen etwa 0,5 und 1,5 °C wärmer werden – wobei die stärkste Zunahme im Spätsommer, Herbst und Winter stattfindet. Dazu passend zeigen die Szenarien mehr heiße und weniger kalte Extreme. Im Sommer und im Frühherbst wird den Berechnungen zufolge die solare Einstrah- lung – eine Kombination aus diffuser und direkter Strahlung – zunehmen und in der Zeit von Dezember bis Mai abnehmen. Die Nieder- schläge werden im Sommer leicht abnehmen, im Winter aber stärker zunehmen, so dass über das ganze Jahr gesehen eine leichte Zunahme zu erwarten ist. Ähnliches gilt auch für die klimati- sche Wasserbilanz. Insgesamt zeichnen sich aber bei Mittelwerten von Parametern wie Nieder- schlag, Bodenfeuchte und Windgeschwindigkeit keine großen Änderungen ab. Änderungen fin- den sich dagegen bei extremen Niederschlägen, die in naher Zukunft deutlich häufiger werden können, und auch die Kombination aus heißen und trockenen Extremwetterperioden wird den Menschen verstärkt zu schaffen machen. AUF DEN PUNKT • In Klimaszenarien werden auf Grundlage von Annahmen zur künftigen Entwicklung der Treib- hausgaskonzentration mögliche klimatische Zustände für die Zukunft mit Klimamodellen be rechnet. Bei Ensemble-Berech - nungen wird eine Reihe von Simulationen durchgeführt, um die Bandbreite der möglichen Klimaän- derungen zu erfassen. • Die Qualität der Simulationen wird durch den Vergleich mit den Klimabeobachtungen der jüngeren Vergangenheit (1971 – 2000) überprüft. • Für Baden-Württemberg steht nun ein Ensemble von Klimasimu- lationen mit einer räumlichen Auflösung von 7 Kilometern für die beiden Zeiträume 1971 – 2000 und 2021 – 2050 zur Verfügung. • Die Simulationen zeigen für die nahe Zukunft (2021 – 2050) Zunah- men der Jahresmitteltemperaturen sowie der Tagesmaxima und -minima der Temperatur. • Deutlich häufiger werden extreme Niederschläge sowie, vor allem in tieferen Lagen, die Kombination aus heißen und trockenen Extrem- wetterperioden auftreten. Änderung der mittleren Anzahl von Heißen Tagen pro Jahr (Tagesmaximaltemperatur > = 30°C) zwischen 1971 - 2000 und 2021 - 2050 (Quelle: Karlsruher Institut für Technologie) Anzahl Tage 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 KLIMAFOLGEN/MONITORING 16 Klimaanpassung im Naturpark L Ein Naturpark lebt vom Miteinander von Natur und wirtschaftendem Mensch, der diese Landschaft geprägt hat. Sollen solche Regionen auch in Zeiten des Klimawandels erhalten werden und touristisch attraktiv bleiben, sind Anpassungs- maßnahmen an die sich ändernden Lebensbedingungen unerlässlich. REIZVOLLE LANDSCHAFT Rund 400 000 Hektar Fläche umfasst der Na- turpark Südschwarzwald und ist damit einer der größten Schutzflächen dieser Art in Deutsch- land. Sicher ist, dass sich durch den Klimawan- del auch in dieser Region die Bedingungen für Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Tourismus ändern werden. Was aber kann man tun, um trotz der sich bereits abzeich- nenden Veränderungen diese strukturreiche Landschaft mit Wald, extensiv genutzten Weide- flächen und Mähwiesen zu erhalten? Darüber hat sich ein Team aus Forscherinnen und Forschern in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarzwald und sechs land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Gedanken gemacht. Erklärtes Ziel war, „Erkenntnisse aus den Handlungsfeldern Boden, Naturschutz, Wald, Landwirtschaft auf den Naturraum und die dortigen land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe zu übertragen“ (Projektbericht, S. 2) – und darauf aufbauend, eine integrierte Klimaanpas- sungsstrategie für den Naturpark zu entwickeln. PROJEKT Landschaft im Klimawandel – Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. LUBW Berichts-ID U83-W03-N24 KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 17 DAS GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL BEWERTEN Um die Folgen des Klimawandels bewerten zu können, muss man eine ganze Reihe von Fakto- ren heranziehen. Dazu zählen typische klima- tische Parameter wie Durchschnittstemperatur, Spät- und Frühfrostgefahr, Heiße Tage, Stark- regen und Dürreperioden. Aber auch Faktoren wie Bewirtschaftungsweise, Ertrag, Produkt- qualität und die Risiken durch Schädlinge wie Pilze, Insekten und andere Schaderreger, sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen der Stand- ort – Höhe, Hangneigung, Beschaffenheit und Speicherfähigkeit der Böden – sowie die mit der Lage verbundenen klimatischen Grundbedin- gungen. Damit ergeben sich für die einzelnen Betriebe ganz individuelle Bewertungen. So sind zum Beispiel im Zuge des Klimawandels bei einem Waldgebiet ein zunehmender Hitze- und Trockenstress für Fichtenbestände im Hoch- sommer und ein damit verbundener erhöhter Befallsdruck, durch Schadinsekten zu erwarten. Bei Grünlandflächen zeichnen sich dagegen neben negativen Folgen auch durchaus posi- tive Effekte ab: So wird die Produktivität durch höhere Temperaturen und eine längere Vege- tationszeit zunehmen. Andererseits wird der Befallsdruck durch Mäuse und Pilze, z. B. Schneeschimmel wachsen, was sich negativ auf Ertrag und Qualität auswirken wird, genauso wie Trockenheit im Sommer und mehr Nässe im Winter. WIE BEDROHT SIND DIE BETRIEBE? Der außergewöhnlich trockene Sommer im Untersuchungszeitraum 2015 hat auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für die Folgen des Klima- wandels sensibilisiert. Und das nicht ganz zu unrecht: Über alle Betriebe und Nutzungsarten hinweg zeigt sich für vier von sechs Betrieben eine stärkere Gefährdungstendenz. Die größ- ten Gefahren durch Hitzestress, Sonnenbrand, erhöhtem Schädlingsdruck und anderen Folgen der Klimaerwärmung ergaben sich dabei für den Beeren- und Obstbau. Auch beim Getreidean- bau – außer beim Dinkel – sowie beim Waldbau – Risikofaktor Fichte – wurden Gefährdungs- potenziale festgestellt. Demgegenüber könnten Ackerflächen und Wiesen von verlängerten Vegetationsperioden und höheren Temperaturen profitieren. Auch wenn zu bedenken ist, dass die Studie nur 431 Hektar (0,1 Prozent) der Naturparkfläche ab- deckt, so dürfte sie doch Signalwirkung für den gesamten Naturpark Südschwarzwald haben. Da die Land- und Forstwirtschaft in dieser Kultur- und Naturregion eine prägende Wirkung hat, ist es wichtig, sie zu erhalten – und damit auch die Ertragskraft der Betriebe. Daher geben die Autorinnen und Autoren der Studie zu beden- ken, dass auch in einem Naturpark ertrags- steigernde Bewirtschaftungsformen wichtig werden können. Dazu zählen das Experimen- tieren mit neuen Arten und Sorten, wie mit dem Rhabarberanbau beispielhaft demonstriert werden konnte. Auch die Bewässerung von Wiesen sowie eine partielle Umnutzung von Flächen können eine wichtige Rolle in der Zukunft spielen. Ihre Schlussfolgerung: „In dem Bestreben, die Betriebe vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken, sollte eine wichtige Komponente der Anpassungsstrategie des Naturparks Südschwarzwald an den Klima- wandel liegen“ (Projektbericht, S. 80). Teil der Untersuchung: Höfe mit Mutterkuhhaltung auf 1.000 m Meereshöhe AUF DEN PUNKT • Der Klimawandel wird auch für den Naturpark Südschwarzwald deutliche Folgen haben. • Für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe ist zumeist eine moderate, in Einzelfällen stärkere Gefährdung zu erkennen. Teilweise gibt es auch Verbesserungen. • Eine gute Ertragskraft der Betriebe ist eine wesentliche Vorausset- zung, um die typische Naturland- schaft Südschwarzwald zu erhalten. • Mögliche ertragssteigernde (Klima- anpassungs-)Maßnahmen sind der Anbau neuer Sorten und Arten und die Bewässerung. KLIMAFOLGEN/MONITORING 18 Hitzefl yer Stuttgart mit Gesundheitstipps und Verhaltenshinweisen bei Hitze (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) Wie warnt man am besten vor großer Hitze? L Durch die Kessellage ist Stuttgart sehr windarm. Zusammen mit der dichten Bebauung führt dies im Sommer häufi g zu großer Hitze belastung. Die Landes- hauptstadt machte sich deshalb schon früh Gedanken, wie man die Bevölkerung am besten vor einer drohenden Hitzewelle warnen kann. Doch dazu muss man die Menschen auch auf den richtigen Wegen erreichen. DER HITZESOMMER 2003 UND DIE FOLGEN Die große Hitzewelle im Jahr 2003 hat auch in Stuttgart zu einem Umdenken geführt: Bei rechtzeitiger Warnung und geeigneten Gegen- maßnahmen hätte es damals vermutlich weniger Hitzetote gegeben. In der Folge entwickelte die Landeshauptstadt als eine der ersten Städte ein Klimawandel-Anpassungskonzept. Besonders wichtig dabei: die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, wenn extrem heiße Tage drohen. Mit dem Projekt „Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS)“ hat die Abteilung Stadtklimatologie des städtischen Umweltamtes GESUNDHEIT PROJEKT Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie LUBW Berichts-ID U50-W03-N11 GESUNDHEIT 19 das bereits bestehende Konzept überprüft und Verbesserungen angeregt. WIE ERREICHT MAN DIE MENSCHEN? Eine Umfrage der Stadtklimatologinnen und -klimatologen ergab, dass Krankenhäuser und Seniorenheime auf Hitzewellen inzwischen recht gut vorbereitet sind. Hingegen gibt es im Schul- bereich keine allgemeinen Richtlinien. Beson- ders problematisch ist dies für ältere allein- stehende Menschen: Sie sind nur schwer zu erreichen, stellen aber eine besondere Risi ko- gruppe dar, die zudem wegen der demographi- schen Entwicklung noch größer werden wird. Auf diesem Gebiet, so ergab das Projekt, sollte in Zukunft mehr getan werden, etwa ein Hitze- telefon für alleinstehende Seniorinnen und Seni- oren organisieren und betreuen. Zudem sind gut bestehende Wärmesysteme wie das Hitze- warnsystem des Deutschen Wetterdienstes in der Bevölkerung noch nicht genügend bekannt. INFORMATION AUF ALLEN KANÄLEN Gedruckte Flyer und Infobroschüren sind ein bewährtes Mittel, Menschen auf Gefahren und Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Vor allem im Hinblick auf die Risikogruppe der – größtenteils nicht internetaffi nen – Älteren wird dieses Kommunikationsmittel auch in Zukunft unerlässlich sein. Andere Bevölkerungsgruppen lassen sich mit CityCards erreichen, die kurze Hitze-Informationen liefern und beispielsweise in Restaurants und Bars ausliegen. Auf elek- tronischem Wege liefert die Hitze-Homepage AUF DEN PUNKT • Zielgruppenspezifi sche Hitze- warnungen auf unterschiedlichen Medienkanälen erreichen viele Menschen. • Schwierig erreichbar sind ins- besondere ältere alleinstehende Menschen. • Ein kommunales Kompetenzteam sowie ein Netzwerk „Hitze“ sind wichtige Voraussetzungen für im Internet (www.stuttgart.de/hitze) aktuelle Informationen. Social Media wie Facebook, Instagram und Twitter wie auch lokal angepasste Hitze-Apps für Smartphones erreichen immer mehr Menschen. Wichtig ist auch das große Display am Pragsattel, einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen in Stuttgart, das alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf gefährliche Hitzetemperaturen aufmerksam macht. OHNE KOMPETENZ-NETZWERK GEHT ES NICHT Eine wichtige Voraussetzung, dass dies alles auch umgesetzt wird und Hitzewarnungen recht zeitig an die Bevölkerung ergehen, ist der Aufbau ei- nes zunächst kommunalen Kompetenzteams und dann eines Netzwerkes „Hitze“. Dazu gehören kommunale und externe Institu tionen, wie etwa der Deutsche Wetterdienst, aber auch Pfl ege- dienste und Stadtteilorganisationen. Allerdings ergab die Untersuchung, dass die Umsetzung manch einer wünschenswerten, aber komplexen Maßnahme, gar nicht so einfach ist, weil sich die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen schwierig gestaltet. Gleichwohl lohnt sich der Aufwand: Schließlich geht es um Menschen- leben. Stuttgart jedenfalls ist gewillt, dies zu tun – und hat aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Liste mit Empfehlungen für andere Städte zusammengestellt. Beson- ders wichtig dabei sei, so die Autorinnen und Autoren der Studie, „Hitzeinformationen und Hitzewarnungen zielgruppenspezifi sch weiterzu- geben“ (Projektbericht, S. 6). Smartphone-App zur Hitzewarnung in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) GESUNDHEIT 20 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen L Die Menschen werden immer älter, mögliche Hitzeperioden wegen der Klimaerwärmung häufiger. Umso wichtiger wird es, dass ältere Menschen zum Beispiel auch in Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei Hitze optimal versorgt werden. Aber wie lässt sich das erreichen? VIER TEILPROJEKTE Klar, bei heißem Wetter zieht man sich luftig an. Und man trinkt viel. Aber machen das ältere Menschen auch tatsächlich? Dieser Frage ging eine Arbeitsgruppe der Robert-Bosch-Gesell- schaft für medizinische Forschung, die am Stutt- garter Robert-Bosch-Krankenhaus tätig ist, nach. Um die individuellen Risikofaktoren bei Hitze herauszufinden, konnten im Sommer 2015 rund 80 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 81 Jahren, die in insgesamt zehn Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben, für das Projekt gewonnen werden. Sie wurden nach ihrem Verhalten bei Hitze befragt und in ein medizini- sches Untersuchungsprogramm aufgenommen. Darüber hinaus sollte das Projekt „Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart“ weitere Erkenntnisse liefern: Wie kann man Seniorenheime klimatisch besser bauen und ausrüsten? Was können die Einrich- tungen bei Hitze tun? Und wie hilfreich sind Kühlwesten? BELASTENDE HITZE Das Fazit der Studie ist eindeutig: „Insgesamt ist festzustellen, dass die zwei Hitzewellen im Juli PROJEKT Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH LUBW Berichts-ID U50-W03-N13 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 21 und August 2015 die befragten Bewohner des Betreuten Wohnens in Stuttgart sehr belastet haben“ (Projektbericht, S. 41). Offenkundig ist, dass neben direkten gesundheitlichen Beschwerden die älteren Menschen körperlich weniger aktiv sind und die „soziale Teilhabe“ deutlich abnimmt. Schwächere Personen, die durch eine geringere Gehge schwindigkeit iden- tifiziert werden können, sind hier besonders be- troffen (siehe Grafik). Abgeschlagenheit und An- triebslosigkeit – das waren häufige Beschwerden. Trotz der Hitze empfand nicht einmal die Hälfte der Befragten mehr Durst. Und nur etwa ein Drittel nannte vermehrtes Trinken als Maß- nahme gegen Hitze. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige und Betreuungspersonal immer wieder darauf hinweisen, doch bei Hitze mehr zu trinken. Dabei können Trinkprotokolle hilf- reich sein, um die tatsächlich getrunkene Flüssig- keitsmenge zu dokumentieren. Weiterhin hat die Studie ergeben, dass schwä- chere Personen bei Hitze schwerer von einem Stuhl aufstehen können und mehr Mühe haben, das Gleichgewicht zu halten – womit gerade auch bei Hitze die Sturzgefahr wächst. Interes- sant ist, dass der Blutdruck mit zunehmenden Temperaturen sinkt. Dies stellt aber in vielen Fällen keine Belastung dar. Dabei hat die Studie gezeigt, dass Blutdruck regulierende Medika- mente generell zur Stabilisierung des Blutdrucks auch bei Hitze beitragen. Eine Anpassung der Medikation bei Hitze wird nach Möglichkeit empfohlen. WAS DIE SENIORENHEIME TUN KÖNNEN Inzwischen dürften die meisten Einrichtungen dank der Warnungen des Deutschen Wetter- dienstes sowie kommunaler Institutionen wissen, wenn eine Hitzewelle im Anmarsch ist. Doch die Konsequenzen lassen offenbar noch oft zu wünschen übrig: „Zusammenfassend ist zu vermuten, dass im Betreuten Wohnen kaum strukturierte Handlungspläne für den Umgang mit einer Hitzewelle existieren“, heißt es in der Studie. Damit aber besteht ein „erhebliches Potenzial zur Optimierung“ (Projektbericht, S. 52). Wichtig wäre zum Beispiel, einen Verant- wortlichen zu benennen, der bei einer Warn- meldung einen Aktionsplan in Gang setzt. Dieser sollte auch sicherstellen, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner erreicht wird, beispielsweise über Hauspost. Weiteres Potenzial zur Optimierung der Situation älterer Menschen im Betreuten Wohnen sind bauliche Maß- nahmen. Dazu zählen klimatisierte Räume zur Hitzeentlastung, die von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner genutzt werden können – die aber nach den vorliegenden Erkenntnissen noch weitgehend fehlen. Hilfreich sind auch Vorrich- tungen, mit denen sich die Wohnräume bei Hitze automatisch beschatten und lüften lassen. HELFEN KÜHLWESTEN? Im Rahmen der Studie wurden versuchsweise 20 Kühlwesten ausgewählten Einrichtungen als Akutmaßnahme zur Verfügung gestellt. Fazit: Die Westen senken die Köpertemperatur um durchschnittlich 0,2 °C, sind also wirksam. Auch die Westenträgerinnen und -träger waren in den meisten Fällen zufrieden, bemängelten allerdings teilweise, dass die Westen zu schwer seien und nicht lange genug kühlen würden. Für viele hitzegeplagte Seniorinnen und Senioren sind die Westen somit bei entsprechender Einweisung eine Möglichkeit, akute Beschwerden zu lindern. Allerdings wirkt diese Maßnahme nur kurzfris- tig und kann im Zweifelsfall eine zusätzliche ärztliche Betreuung nicht ersetzen. AUF DEN PUNKT • Hitze belastet ältere Menschen in vielfältiger Weise. • Oft trinken ältere Menschen nicht genug – auch weil trotz Hitze das Durstgefühl fehlt. • Einrichtungen für Betreutes Wohnen sollten strukturierte Hand - lungspläne bei Hitze entwickeln und umsetzen. • Kühlwesten können bei Hitze in akuten Fällen helfen. 12 14 16 18 S oz ia le T ei lh ab e (W H O -S co re ) alle höhere Geschwindigkeit niedrigere Geschwindigkeit Temperaturbereich (°C) Soziale Teilhabe älterer Menschen und Beziehung zu Gehgeschwindigkeit und Temperatur (Quelle: Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH) 27 GESUNDHEIT 22 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech- mücken L Milde Winter und warme Sommer: So liebt es die Asiatische Tigermücke. Trockene Sommer gefallen der Japanischen Buschmücke sehr. Im Zuge der Klimaerwärmung haben sich beide bereits bei uns eingenistet. Damit aber wächst die Gefahr, dass sie neue Krankheiten übertragen. EXOTISCHE KRANKHEITSÜBERTRÄGER Im Jahr 2000 ist die Japanische Buschmücke (Ochlerotatus japonicus) in Europa angekom- men, höchstwahrscheinlich mit Zierpflanzen oder Blumenvasen aus China. Seither hat sie sich auch in Baden-Württemberg ausgebreitet. Ebenfalls auf dem Vormarsch ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die sich inzwi- schen im Land fortgepflanzt und damit etabliert hat. Jedenfalls wurden im Frühjahr 2016 in Freiburg als auch in Heidelberg erstmals Eier gefunden, aus denen Larven geschlüpft sind. Nun sind Stechmücken allein schon wegen der unangenehmen Stiche eine Plage. Bei diesen beiden Moskitoarten aber kommt ein weit größeres Problem hinzu: Sie können gefähr- liche Krankheiten übertragen. So überträgt die Tigermücke Viren, die für Dengue- sowie Chikungunya-Fieber-Ausbrüche auch in Europa verantwortlich gemacht werden – Krankheiten, gegen die es keine Medikamente gibt. Die Buschmücke wiederum kann unter anderem das West-Nil-Virus und verschiedene Erreger von Gehirnentzündungen übertragen. PROJEKT 1 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U51-W03-N12 PROJEKT 2 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U50-W03-N15 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 23 DEN STECHMÜCKEN AUF DER SPUR Beide Moskitoarten stellen somit eine bedeu- tende Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar. Grund genug, sich mit ihnen intensiv zu beschäftigen, wie das die Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) tut. „Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos“, heißt das Projekt, dem sich die Studie „Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg“ anschloss. Dabei werden nicht nur die Fundorte der exotischen Mücken kartiert, sondern es wurde auch nach Möglich- keiten gesucht, diese lästigen und potenziell gefährlichen Insekten erfolgreich zu bekämpfen und sie so gut wie möglich in Schach zu halten. FRIEDHÖFE BELIEBT Nachdem früher nur zwei getrennte Populatio- nen des Buschmoskitos in Baden-Württemberg bekannt waren, wurde nun im Rahmen des Projekts eine mittlerweile großflächige Verbreitung im Land nachgewiesen. So ist nun der gesamte Schwarzwald betroffen. Die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit des Moskitos ent- spricht der Geschwindigkeit der Verbreitung in den USA. Allerdings braucht der Buschmoskito nicht unbedingt Wärme. Wichtiger sind offen- bar Veränderungen beim Niederschlag, wobei insbesondere trockene Sommer vorteilhaft für die Buschmücken sind. Zudem gehören ganz offensichtlich Friedhöfe zu den attraktivsten Lebensräumen für diese Mücken – genauer die Wasserbecken sowie die Grabvasen, in die sie bevorzugt ihre Eier ablegen. Im direkten Siedlungsbereichen scheint sich die Mücke aller- dings nicht wohl zu fühlen, stark bebuschte und bewaldete Gebiete sind ihr lieber. Ferner sind auch Regentonnen beliebt, um dort Eier abzule- gen. Sicher ist, dass die Buschmücke inzwischen weite Teile Baden-Württembergs erobert hat – was für die Tigermücke (noch) nicht gilt: Sie ist nämlich, anders als die Buschmücke, auf das milde Klima des Oberrheingrabens angewiesen. DER KAMPF GEGEN DIE MÜCKEN Um den traditionellen Moskitoplagen Herr zu werden, haben die Biologinnen und Biologen in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt. Die Japa- nische Buschmücke lässt sich momentan wohl am besten mit Bti-Tabletten, einem bewährten biologischen Abwehrpräparat, in Schach halten, das auf der für Mückenlarven tödlichen Wirkung des Bacillus thuringiensis israelensis beruht. Im Rahmen des Projekts wurde aber noch eine andere interessante Methode erfolgreich getestet: Wenn man Friedhofsvasen mit Kupferspray einsprüht oder einfach Kupfermünzen in die Vase gibt, beispielsweise eine fünf Cent-Münze, haben die dort lebenden Mückenlarven kaum eine Überlebenschance. Und die im Spätsom- mer in Wasserbecken abgelegten Eier lassen sich durch gründliche Reinigung der Behälter vernichten. Teure Aktionen mit organisierten Bekämpfungsteams halten die Expertinnen und Experten derzeit aufgrund der nur geringen Populationsdichten der Buschmücken innerhalb der Siedlungsbereiche nicht für erforderlich. AUF DEN PUNKT • Milde Winter und warme Sommer begünstigen die Ausbreitung exotischer Stechmücken in Baden-Württemberg. • Die Japanische Buschmücke und die Asiatische Tigermücke können gefährliche Krankheiten übertragen und sollten daher frühzeitig be- kämpft werden. • Japanische Buschmücken pflanzen sich vor allem in kleinen Wasser - behältern auf Friedhöfen fort. • Gegen die Buschmücken helfen Bti-Präparate sowie das Besprühen von Grabvasen mit Kupferspray; Wasserbecken sollten im Winter gereinigt und Regenfässer dicht abgedeckt werden. Kupfer in Blumenvasen oder Regentonnen zerstört effektiv die Mückeneier GESUNDHEIT 24 Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt L Immer mehr Menschen leben in Städten. Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energie- bedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst die bestehenden Stadtstrukturen möglichst detailgenau erfasst werden. BELIEBTE STÄDTE Der Trend zur Stadt wird ungebrochen bleiben: Laut Weltklimarat IPCC werden im Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Menschen in Städten wohnen. Sie werden für 75 Prozent des Ener- gieverbrauchs und für 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich sein. Ein erheblicher Teil dieser Energie wird für das Heizen und Kühlen von Gebäuden benötigt. Andererseits beeinflussen die Gebäudestruk- turen ganz wesentlich das Stadtklima, für das beispielsweise Wärmeinseln typisch sind. NEUE METHODISCHE ANSÄTZE Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energiebedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst einmal die Zusammenhänge zwischen dem Außen- und Innenraumklima detailgenau erfasst werden. Für die Stadtplanung ist es wichtig, eine Vorstellung zu bekommen, welche Wechselwirkungen zwischen dem künf- tigen Energiebedarf von Gebäuden und dem umgebenden Stadtklima im Wandel verantwort- lich sind und wie diese durch planungsrelevante Entscheidungen beeinflusst werden. Dies ist das übergreifende Ziel des Projekts „Klimawandel, STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechsel- wirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE TU Dortmund, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen LUBW Berichts-ID U83-W03-N27 STADT-/REGIONALPLANUNG 25 Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wech- selwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE“. Für die ganzheitliche Betrachtung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund eine neue Methode verwendet, die zwei physikalisch basierte Rechenmodelle zusammen mit sta- tistischen Verfahren und räumlich gestützten Techniken kombiniert: Mit dem Stadt-Ener- gie-Balance-Modell TEB lassen sich Änderungen des städtischen Mikroklimas ermitteln und mit dem Gebäude- und Anlagen-Simulations- programm TRNSYS der Energiebedarf von Gebäuden errechnen und damit Aussagen über das Innenraumklima machen. Ferner wurde bei der Verarbeitung der Daten die statistische Versuchsplanung DOE für die Optimierung der untersuchten Stadtstrukturen und Gebäude angewandt. Auch geografische Informationssys- teme kamen, insbesondere bei der planerischen Darstellung der Ergebnisse, zum Einsatz. Am Beispiel der Stadt Stuttgart wurden zunächst die thermischen Veränderungen für das gesamte Stadtgebiet berechnet, die sich durch die städtebauliche Struktur und den Klimawandel ergeben. Dann wurden die Energiekennwerte der einzelnen Gebäude sowie von ganzen Gebäudeblöcken für das Heizen und Kühlen ermittelt. Die Rechnungen wurden sowohl für die klimatischen Randbedingungen von 1991 bis 2000 als auch für die projizierten klimatischen Randbedingungen für den Zeitraum 2041 bis 2050 durchgeführt. STRASSENSCHLUCHTEN HEIZEN SICH AUF Die Mikroklimasimulationen mit TEB zeigen, dass sich die Straßenschluchten im Zeitraum bis 2050 um bis zu 2 °C aufheizen können, wobei der Durchschnitt bei 0,87 °C liegt. Interessant ist, dass die Erwärmung vor allem in den Nacht- stunden spürbar wird, was auf Wärmeinseln hin- weist. Im Gegensatz dazu sind die Stadtcanyons in den Mittagsstunden kühler als die Umgebung, weil die Gebäude Schatten werfen. Bei lockerer und mittlerer Bebauung sind diese Hitze- und Kühleffekte weniger deutlich ausgeprägt. Somit zeigt sich, dass die städtebauliche Dichte das Mikroklima stark beeinflusst – was vor allem in der Stadtplanung zu berücksichtigen ist. Ferner spielt die Abwärme aus dem Verkehr eine wesentliche Rolle bei der Entstehung wärmerer Mikroklimazonen. BESONDERS WICHTIG – DIE QUALITÄT DER WÄRMEDÄMMUNG Die vorliegenden TRNSYS-Berechnungen machen es möglich, den Energiebedarf eines jeden einzelnen Gebäudes für Heizung und Kühlung zu ermitteln. Allerdings wurden die Ergebnisse aus Datenschutzgründen nur auf der Ebene von Baublöcken dargestellt. Aufgrund der Klimaerwärmung wird generell und insbesondere in den dicht bebauten Innen- städten künftig weniger Energie zum Heizen, dafür aber mehr zum Kühlen erforderlich sein. Die Ausprägung ist in den Teilgebieten unter- schiedlich stark. So wird in Stadtrandgebieten der Bedarf für die Heizenergie eher sinken als in innerstädtischen Gebieten, wo ohnehin nicht so viel geheizt werden muss. Bei der Kühlung ist es dagegen umgekehrt. Insgesamt ist für die klimatische Lage von Stuttgart die Qualität der Wärmedämmung am wichtigsten. Dies bedeutet, dass sich bei schlechter Dämmung der Fassade die Tempe- raturschwankungen außerhalb des Gebäudes stärker in den Innenraum fortsetzen und damit der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie wächst. Dabei ist eine gute Dämmung im Hinblick auf eine energiesparende Kühlung noch viel wichtiger als beim Heizen – wobei anzumerken ist, dass der Kühlbedarf als absoluter Wert bisher noch deutlich geringer ist. Für den Bedarf an Heizenergie ist zudem das Gebäudevolumen wichtig. Weitere Faktoren spielen dagegen sowohl beim Heizen als auch beim Kühlen eine eher untergeordnete Rolle. AUF DEN PUNKT • Die städtebauliche Dichte und die Abwärme aus dem Verkehr spielt eine wichtige Rolle bei der Ent- stehung von warmen Mikroklima- zonen in der Stadt. • In Verbindung mit dem Klimawan- del führt dies zu einem höheren Energiebedarf zum Kühlen. Der Bedarf zum Heizen wird geringer. • Die Wärmedämmung und das Gebäudevolumen sind für den Energiebedarf für Heizen und Kühlen entscheidend. • Um den Klimawandel zu bremsen, muss der Energieverbrauch der Gebäude gesenkt werden. STADT-/REGIONALPLANUNG 26 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? L In Zukunft werden die Menschen vor allem in den Städten immer stärker unter der sommerlichen Hitze leiden. Wie stark, das haben Meteorologinnen und Meteorologen in Freiburg für fünf baden-württembergische Städte berechnet. Zudem haben sie mit Hilfe von Modellen Vorschläge ausgearbeitet, mit denen sich die Hitzebelastung verringern lässt. EIGENES STADTKLIMA Auf dem Land wirken Wälder im Sommer kühlend, in der Stadt dagegen sorgen Straßen und Gebäude für einen zusätzlichen Hitzeschub. Im Zuge der Klimaerwärmung gewinnt diese alt- bekannte Tatsache für die Stadtbewohnerinnen und -bewohner allerdings an Brisanz: Die Zahl der Heißen Tage sowie der Tage mit Tempera- turen jenseits der 35 oder gar 40 °C wird ebenso zunehmen wie die sogenannten Tropennächte, in denen es auch nachts nicht mehr unter 20 °C abkühlt. Für das Wohlbefinden sind aber nicht nur die Lufttemperaturen entscheidend, sondern auch Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und vor allem die Strahlungstemperatur – also die Wärme, die direkt von der Sonne und von den Gebäuden ausgeht. All diese Faktoren haben für das Temperaturempfinden des Menschen Bedeutung und können Hitzestress erzeugen. Messen lässt sich dies mit soge- nannten thermischen Indizes, wobei hier die Physiologisch-Äquivalente Temperatur (PET) für die Biometeorologie besonders aussagekräftig ist. KLIMAANALYSE FÜR FÜNF STÄDTE Um abschätzen zu können, wie sich in Ba- den-Württemberg das Stadtklima entwickeln wird, hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fünf Städte im Land näher untersucht: Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Ulm und Konstanz. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Quantitative Bestimmung des Adap- tions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Meteorologie und Klimatologie LUBW Berichts-ID U41-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 27 AUF DEN PUNKT • In den Städten in Baden-Würt- temberg wird es bis 2035 deutlich wärmer. • Teilweise mehren sich die Stunden mit extremer Hitze über 41 °C erheblich. • Bäume an Straßen und Fassaden- begrünung senken die Tempera - turen. In dem Projekt „Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urba- nen Grünflächen und Räumen auf das thermi- sche Bioklima im 21. Jahrhundert“ haben die Klimatologinnen und Klimatologen zunächst die Messdaten des Zeitraums 1970 – 2000 ausgewer- tet und diesen Istzustand dem Testreferenzjahr 2035 gegenübergestellt. Außerdem wurden in diesen Städten mit teilweise selbst entwickelten Computermodellen die lokalen PET und mikro- klimatischen Verhältnisse simuliert, die im Zuge der Erwärmung zu erwarten sind. KARLSRUHE – EIN BESONDERS HEISSES PFLASTER Das Ergebnis der Klimaanalysen ist eindeutig: Zwar werden sich die Städte in Abhängigkeit von der Region klimatisch unterschiedlich entwickeln, überall offenkundig ist aber die Zu- nahme an Stunden mit Hitzestress. Zudem wer- den auch die Zeiten mit unangenehm heißen Nachtstunden zunehmen. Besonders deutlich wird dies in einem heißen Sommer in Karlsruhe zu spüren sein. Dort steigt dann tagsüber im Zeitraum Juni bis August der Anteil der Tage mit Hitzestress – also mit Physiologisch-Äquiva- lenter Temperatur ab 35 °C – vom Testreferenz- jahr 2010 bis zum Jahr 2035 auf fast 20 Prozent (s. Grafik). Besonders Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass Karlsruhe bereits in etwa 20 Jah- ren in einem heißen Sommer weitaus stärker als heute unter extremem Hitzestress leiden wird: In der PET-Klasse über 41 °C steigt der Anteil der Hitzestunden am Tag von derzeit 1,8 auf 15,8 Prozent. Und auch in der Nacht häufen sich die Stunden, in denen es über 23 °C warm ist. Dabei kann die Wärme lokal besonders dann als sehr belastend empfunden werden, wenn es windstill ist und die Gebäude die Tageshitze bis tief in die Nacht hinein speichern. SCHATTEN UND PFLANZEN HELFEN Welche Lehren sollten nun Stadtplanung und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aus diesen Erkenntnissen ziehen? Die Simulationen der Freiburger Klimaforschung zeigen, dass vor allem Schatten spendende Bäume entlang der Straßen die gefühlt hohen Temperaturen in den Städten spürbar senken können – in den Modellrechnungen um 3,8 °C im Mittel. Nicht ganz so stark hilft die Begrünung von Fassaden, hier sind es nur 1,4 °C weniger. Vergleichsweise angenehm ist es bei Hitze auch in einer Grün- anlage, vor allem wenn dort Bäume stehen. Das Fazit der Freiburger Meteorologinnen und Meteorologen: „Eine weitreichende Verbesse- rung für größere Bereiche kann somit nur durch den flächendeckenden Einsatz von städtischem Grün erreicht werden“ (Projektbericht, S. 7). Entwicklung der Häufigkeit von heißen Sommern in Karlsruhe (Quelle: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) 0 20 40 60 80 100 H äu fig ke it (% ) PET (°C) > 41 41 - 35 35 - 29 29 - 23 23 - 18 18 - 13 13 - 8 8 - 4 < 4 HEISSER SOMMER (JUNI – AUGUST) Ø Tag Nacht 2035IST Ø Tag Nacht STADT-/REGIONALPLANUNG 28 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung L In Großstädten wie Stuttgart wird die Anpassung an den Klimawandel immer wichtiger – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Siedlungsflächen nachverdichtet werden sollen. Wie aber lassen sich die Anforderungen für die Anpassung, z. B. Kaltluftschneisen, Grün flächen und gebäudefreie Außenbereiche zu erhalten, möglichst frühzeitig in die Stadtplanung integrieren? KLIMAOPTIMIERTE VERDICHTUNG Eine Hitzewelle wie im Sommer 2003 könnte ab Mitte des Jahrhunderts zum sommerlichen Alltag werden – mit allen gravierenden Nachteilen für das Wohlbefinden der Menschen. Es wird also noch heißer in den Innenstädten. Darauf muss sich die Stadtplanung als weitere Anforderung einstellen – zusätzlich zu der Aufgabe, Frei- flächen im Außenbereich zu erhalten und dafür nicht optimal genutzte Bauflächen im städtischen Innenbereich adäquat zu bebauen. Um all dies zu erreichen, soll zum Beispiel in Stuttgart die bestehende Informationsplattform Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS) – damit werden seit 2001 kontinuierlich sämtliche größeren Bauflächenpotenziale erfasst – um einen sogenannten Klimaplanungspass erweitert werden. Hiermit wird dem Klima- belang als ein Kriterium für die Bewertung innerstädtischer Bauflächenpotenziale sowie für stadtplanerische Entscheidungen mehr Gewicht beigemessen. So wie es seit 2011 im STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung LUBW Berichts-ID U83-W03-N17 STADT-/REGIONALPLANUNG 29 Baugesetzbuch hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung gefordert wird. Gerade in den dicht bebauten Innenstädten sind die klimatischen Folgen einer baulichen Nutzung besonders hoch. So stellt sich die Frage, wie man an solchen klimasensib- len Stellen bauen kann. Hier sollen die Untersuchungsergebnisse des Projektes „KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart“ weiterhelfen. Es wurde gemeinsam von einem Expertenteam des Stuttgarter Amtes für Stadt- planung und Stadterneuerung, des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz und der Albert-Lud- wigs-Universität Freiburg durchgeführt. Die Aufgabe, innerstädtische Bauflächenpotenziale klimaoptimiert zu nutzen, ist allerdings nur schwer zu lösen – schließlich bringt die damit verbundene Flächenversiegelung zumeist deutli- che stadtklimatologische Nachteile mit sich. URBANE HUMAN-BIOMETEOROLOGIE Lufttemperatur, Strahlungswärme aus der Umgebung, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte: All diese meteorologischen Parameter spielen eine Rolle, wenn es um das Wohlbefinden des Menschen geht. Human-biometeorologische Bewertungsverfahren, die auf der Energiebilanz des Menschen basieren, machen es möglich, das thermische Wohlbefinden wie auch eine Hitzebelastung zu beurteilen. Dabei stellt am Tage die vom Menschen absorbierte Strahlungs- wärme den wichtigsten „Wohlfühlfaktor“ dar, noch weit vor der Lufttemperatur. Dann lindert vor allem Beschattung den Hitzestress. In der Nacht dagegen hat eine ausreichende Belüftung durch kühlende bodennahe Windsysteme eine entscheidende Bedeutung. GRÜN MINDERT DIE HITZE DEUTLICH Die human-biometeorologische Bewertung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die kli- maverträgliche Planung von Bauvorhaben geht. Genau dies will das Projekt KlippS leisten, wo- bei für diese Bewertung von den zum Projekt- zeitpunkt ausgewiesenen 360 NBS-Flächen 59 repräsentative Flächen exemplarisch ausgewählt wurden. Davon wurden sieben Flächen inten- siver bearbeitet, indem die Folgen einer unter- schiedlichen Bebauung – derzeitiger Zustand, Asphalt, Grün, Planung mit Grün und Planung ohne Grün – auf den thermischen Komfort für Menschen simuliert wurden. Zwei Szenarien wurden dabei berücksichtigt: ein normaler Som- mertag (23. Juni 2011) sowie ein Hitzewellentag (4. August 2003). Auch wenn die Klimaan- passung nur ein Abwägungsbelang im Baupla- nungsrecht ist, so zeigt diese Untersuchung doch, wie wichtig er ist – und bis zu welchem Ausmaß sich durch Bäume und Grünflächen der zu erwartende verstärkte Hitzestress reduzieren lässt. Ein klarer Hinweis darauf, wie problema- tisch die Nachverdichtung vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung in der Innenstadt werden kann, findet sich auch in der Studie: Demnach besteht schon heute für die NBS-Flächen in Kessellage ein „relativ hoher human-biometeo- rologischer Handlungsbedarf “ (Projektbericht, S. 39). Ausschnitt eines Klimaplanungspasses der NBS-Fläche 818 in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) AUF DEN PUNKT • Maßnahmen zur Klimaanpassung in Städten werden immer wichti- ger, weil Hitzewellen wie 2003 ab Mitte des Jahrhunderts zum Nor- malfall werden könnten. • Bei der Nachverdichtung städti- scher Flächen muss daher die Klimaanpassung ausreichend be rücksichtigt werden – der Klima- planungspass Stuttgart bietet eine Möglichkeit dazu. • Mit Modellrechnungen lassen sich die auf den Menschen bezogenen thermischen Folgen unterschied- licher Planungsvarianten auf diesen Flächen simulieren – und damit die Wirkung von Klima- schutzmaßnahmen aufzeigen. • Modellrechnungen zeigen quantitativ die Wirkungen von Bäumen und Grünflächen auf, die lokalen Auswirkungen von regio nal vorgegebener Hitze auf Menschen abzumildern. STADT-/REGIONALPLANUNG 30 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots L Karlsruhe gilt wegen seiner exponierten Lage im Oberrheingraben als ein Wärmepol Deutschlands. Hinzu kommt der städtische Hitzeinsel-Effekt – die deutlich stärkere Aufheizung von Städten im Vergleich zum Umland. Umso wichtiger ist es für die Stadt, sich proaktiv den Folgen des Klimawandels zu stellen. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist dabei ein wichtiger Baustein der Karlsruher Anpassungsstrategie auf Ebene der Stadtplanung. UMFANGREICHER ANSATZ Regelmäßig erreichen bei Hitzewellen die Temperaturen in Karlsruhe bundesweit Spit- zenwerte. So ist es nur konsequent, dass in der badischen Metropole die proaktive Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf dem besten Wege ist, ein elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung zu werden. Wesentlicher Teil dieser Strategie, mit der insbesondere der für die Gesundheit schädliche Hitzestress gemildert werden soll, war das Doppelprojekt „Städtebau- licher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“. Der erste Teil beschäftigte sich dabei mit einer fundierten Analyse der Siedlungs- struktur, woraus die Ableitung eines Struktur- typenkatalogs sowie die Identifizierung soge- nannter „Hot-Spots“ in Bezug auf Hitzestress erfolgte. Teil zwei hatte experimentelle Testent- würfe zum Thema, entwickelte konkrete Einzel- maßnahmen sowie Maßnahmenpakete für die von Hitzewellen besonders betroffenen Stadt- gebiete und entwarf eine Strategie zur konkreten Umsetzung des Rahmenplans. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKTE Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung für die Stadt Karlsruhe und Anpassung der Siedlungsstruk- tur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt LUBW Berichts-ID U83-W03-N11 LUBW Berichts-ID U83-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 31 Erklärtes Ziel war, den – wie es in der Studie heißt – „Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft“, einen auf Karlsruhe abgestimm- ten Werkzeugkasten bereitzustellen, der eine „klimawandelgerechte Stadtentwicklung und -sanierung“ ermöglicht (Projektbericht, S. 6). Die Erkenntnisse des Rahmenplanes sollen zum einen in Karlsruhe zu strategischen, wie auch konkreten Planungsentscheidungen etwa auf der Ebene der Bauleitplanung führen. Zum ande- ren können die dabei entwickelten Bausteine für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch auf andere Städte übertragen werden, wobei natür- lich lokalspezifische Anpassungen und Ergän- zungen vorgenommen werden müssen. STADTSTRUKTURTYPEN UND HOT-SPOTS Im ersten Teil des Projekts galt es zunächst, Stadtquartiere mit ähnlichen Funktionsweisen aus der Siedlungsstruktur herauszufiltern, etwa im Hinblick auf Bebauungstypologie – beispiels- weise Blockrand, Zeilenbauten oder Hochhäuser – oder Nutzungscharakteristik, wie etwa Orts- kerne oder Gewerbegebiete. Insgesamt wurden 556 Quartiere untersucht und zwölf Stadtstruk- turtypen zugeordnet. Diese bildeten die Basis für den nächsten Schritt: Die Ermittlung von stadtstrukturtypenspezifischen Hot-Spots, also je Stadtstrukturtyp diejenigen Quartiere herauszu- finden, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betroffen sind. Dabei wurden nicht nur klimatische Basisdaten berücksichtigt, sondern auch Faktoren wie Sied- lungsstruktur, energetischer Gebäudezustand, Gebäudenutzung, Bevölkerungsdichte, Alters- struktur sowie die Erreichbarkeit, Kapazität und Aufenthaltsqualität der lokalen Grünflächen. Ein gutes Beispiel ist der Strukturtyp „geschlos- sener Blockrand“, der einen hohen Versie- gelungsgrad und oftmals Gewerbebauten im Innenhof aufweist. Hiervon gibt es in Karlsruhe 47 Quartiere. Für diese besteht ein erheblicher Handlungsbedarf: Die Zahl der potenziellen Hot-Spots wird hier von heute 32 auf 45 im Jahr 2050 steigen. Generell sind diese Gebiete bereits heute von einer hohen bioklimatischen Belastung bei Tag und Nacht gekennzeichnet, zudem sind geeignete Grünflächen zur Entlas- tung kaum erreichbar. RAHMENPLAN FÜR DIE KLIMA WANDELANGEPASSTE STADTENTWICKLUNG Im zweiten Teil des Projekts wurden dann für jeweils drei Ebenen – Gesamtstadt, Quartier, Gebäude – insgesamt 19 verschiedene, den Hit- zestress reduzierende und sonstige Anpassungs- maßnahmen genauer betrachtet. Dazu zählen etwa Entsiegelung, grüne Gleistrassen oder Fas- sadenbegrünung, aber auch die Vernetzung von Freiräumen oder erlebbares Wasser im öffent- lichen Raum zur Verdunstungskühlung. Dabei wurde deutlich, dass sich mit dem angewandten „Werkzeugkasten“ die Potenziale für solche Maßnahmen in den einzelnen Quartieren punkt- genau aufzeigen lassen. Hinzu kommt, dass der Gesamtplan sehr konkrete Hinweise zu diesen Potenzialen gibt. Er zeigt, wie und wo sich Quartiere klimagerecht nachverdichten lassen und welche Gebiete zur Ausweisung von kli- maökologischen Sanierung bzw. welche Gebiete für eine klimaökologische Baubeschränkung in Frage kommen. Der Karlsruher Gemein de rat hat am 24. März 2015 den Rahmenplan als „ sons tige städte bau li che Planung“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB be schlos sen. Er ist damit künftig bei der Abwägung im Rahmen der Bau leit pla nung zu berück sich ti gen. AUF DEN PUNKT • Karlsruhe ist als ein Wärmepol Deutschlands auf eine klimawan- delangepasste Stadtentwicklung besonders angewiesen. • Im Rahmen des Projekts wurden stadtstrukturtypenspezifische Hot-Spots ermittelt, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betrof- fen sind. • Der Rahmenplan macht konkrete Vorschläge für Anpassungsmaß- nahmen, zeigt aber auch Potenziale zur klimagerechten Nachverdich- tung. • Empfehlungen gibt es auch für Gebiete, für die sich aus klimaöko- logischer Sicht Beschränkungen beim Bauen oder die Notwendig- keit zur städtebaulichen Sanierung ergeben. Erlebbares Wasser am Wasserspielplatz STADT-/REGIONALPLANUNG 32 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? L Der Klimawandel wird das Leben auch in mittelgroßen Städten verändern. Wenn Stadtplanerinnen und -planer die Auswirkungen begrenzen wollen, müssen sie zunächst ermitteln, wie anpassungs fähig eine Stadt ist, sprich: Welche Möglich- keiten es zur Linderung der Klimafolgen gibt. Am Modellfall Ludwigsburg wurde dies durchgespielt. VULNERABILITÄT UND ANPASSUNGS- KAPAZITÄT Die Idee ist gut: Die Folgen des Klimawandels lassen sich durch Anpassungsmaßnahmen mildern – etwa wenn mehr Grünflächen in einer Stadt eingerichtet werden. In der Praxis ist das allerdings meist alles andere als einfach. Zunächst ist es wichtig, die tatsächliche Betrof- fenheit oder „Verletzlichkeit“ einer Stadt – die Vulnerabilität – zu bestimmen und dabei die mögliche Anpassungsfähigkeit einzubeziehen. Darauf aufbauend können dann geeignete stadtplanerische Maßnahmen einen Teil dazu beitragen Gefahren zu mildern, z. B. gesundheit- liche Gefahren durch Hitzewellen. Der Frage, wie sich diese Aufgabe bewerkstel- ligen lässt, wurde im Projekt „Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis“ bearbeitet. Befasst hat sich das Projekt, wie es in der Studie heißt, „mit der konzeptio- nellen Erweiterung respektive Präzisierung des Konzepts der Anpassungskapazität und dessen praktischer Anwendung auf kommunaler Ebene“ (Projektbericht, S. 8). Die Übertragung dieses Konzepts in die Praxis erfolgte für die „Mittel- stadt“ Ludwigsburg. Diese etwa 89 000 Einwoh- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Das Konzept der Anpassungska- pazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger und Utz UG LUBW Berichts-ID U83-W03-N16 STADT-/REGIONALPLANUNG 33 ner zählende Stadt steht dabei stellvertretend für die 87 baden-württembergischen Mittelstädte, in denen etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landes leben. KET – EIN WERKZEUG ZUR KAPAZITÄTENERMITTLUNG Wenn Stadtplanerinnen und -planer wissen möchten, wo und in welchem Umfang auf dem Gemeindegebiet welche Anpassungskapazitä ten vorliegen, dann können sie künftig das so- genannte Kapazitätenermittlungstool (KET) nutzen, das im Rahmen dieses Projekts „von Grund auf neu“ (Projektbericht, S. 45) erarbeitet wurde. Der Ansatz: Flurstücksflächen, Straßenab- schnitte und bauliche Anlagen, die sich beson- ders für mögliche Anpassungen zur Reduzierung thermischer Lasten eignen und damit Anpas- sungskapazitäten aufweisen, werden mittels Daten aus dem kommunalen Geoinformations- system (GIS) ermittelt und in ihrer Relevanz be- wertet. Objekte ohne solche Kapazitäten werden dagegen als nicht geeignet ausselektiert. Mit diesem, so die Entwicklerinnen und Entwickler, „standardisierten und vergleichsweise schnell durchführbaren Verfahren“ (Projektbericht, S. 47) lassen sich für das gesamte Stadtgebiet diejenigen Objekte identifizieren, bei denen sich Anpassungsmaßnahmen sinnvoll verwirklichen lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann die anschließende Einzelfallprüfung vor Ort zielgerichtet und effizient durchgeführt werden. Dabei kommt es ganz besonders darauf an, AUF DEN PUNKT • Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vorzunehmen, muss zunächst die Anpassungs- fähigkeit einer Stadt bestimmt werden. • Als neues Werkzeug zur Ermittlung der Anpassungskapazität kann das Darstellungs- und Simulationspro- gramm KET genutzt werden. • Für Ludwigsburg ergab die Anwen- dung von KET eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Mittelstadt besser für den Klimawandel zu rüsten. Flächen zu entsiegeln und stattdessen zu begrü- nen, Bäume zu pflanzen sowie Wasserflächen anzulegen. LUDWIGSBURG ALS MODELLSTADT Als praktische Anwendung dieses Handwerk- zeugs wurden die Anpassungskapazitäten für Ludwigsburg ermittelt und in Form von Karten dargestellt. Angezeigt werden zum Beispiel Flächen und Gebäude mit Potenzial für eine Begrünung – je nach Eignung farblich abgestuft. Dabei spielt unter anderem auch die Mindest- größe einer Fläche eine Rolle, um beispielsweise bei einer Begrünung einen nennenswerten lokalen Klimaeffekt mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Je nach betrachteter Anpassungs- option kommen noch weitere mögliche Ein- schränkungen in Betracht, bei der Dachbe- grünung beispielsweise eine zu steile Dach- neigung. Insgesamt zeigen die Karten, dass in Ludwigsburg eine ganze Reihe von Möglich- keiten bestehen, die Stadt besser für die abseh- baren Folgen des Klimawandels zu rüsten. Bildausschnitt aus dem Kapazitätenermittlungstool (Quelle: Stadt Ludwigsburg) STADT-/REGIONALPLANUNG 34 Mit Grün gegen den Klimawandel L Unter den steigenden Temperaturen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, haben Städte besonders zu leiden. Pflanzen können den Hitzestress dort mindern. Die Baubotanik will mit neuen Wegen mehr Grün in die Städte bringen und dabei auch ästhetische Akzente setzen. PFLANZLICHE FACHWERKSTRUKTUR Bäume sind schön anzusehen, leben lange und haben eine positive Wirkung auf das Stadtklima. Aber Bäume wachsen nun einmal ziemlich lang- sam. Diesen Nachteil will die Baubotanik aus- gleichen: Hier bietet die sogenannte Pflanzen- addition die Möglichkeit, schnell Gebäude zu begrünen – und zwar so, dass der Bewuchs ebenso dauerhaft und ökologisch wie ein Baum ist. Bei dieser Technik werden junge Pflanzen, die in eigenen Behältern wurzeln, mit Hilfe eines Gerüstes so angeordnet und verbunden, dass sie miteinander verwachsen und dabei eine pflanzliche Fachwerkstruktur bilden. Mit der Zeit wurzelt dieses Pflanzenkonglomerat im Boden. Schließlich ist das Wurzelwerk dort so leistungs- fähig, dass die an verschiedenen Stellen des Gerüsts angebrachten Pflanzbehälter entfernt werden können – und damit auch die Bewässe- rungs- und Düngevorrichtungen entfallen. Dann ist diese Bauwerksbegrünung so robust wie natürlich gewachsene Bäume. „Bauwerke und Bäume fusionieren zu einer vegetationstechnischen und gestalterischen Ein- heit“ (Projektbericht, S. 15), heißt es dazu in der Studie „Klimaaktive baubotanische Siedlungs- strukturen, Bau typologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge“. Darin beschreibt das Projektteam die Möglichkeiten, mit denen die Baubotanikerinnen und -botani- ker nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimaaktive baubotanische Sied- lungsstrukturen, Bautypologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge Universität Stuttgart, Institut Grundlagen Moderner Architektur und Entwerfen (IGMA) LUBW Berichts-ID U83-W03-N15 STADT-/REGIONALPLANUNG 35 AUF DEN PUNKT • Mit baubotanischen Methoden werden dauerhafte Vegetations- strukturen geschaffen, die ähnlich robust und ökologisch wertvoll wie Bäume sind, aber schneller wachsen. • So können einzelne Gebäude- fassaden begrünt und ganze Stadt- quartiere aufgewertet werden. • Fünf Modellprojekte aus Stuttgart zeigen, wie sich die Möglichkeiten der Baubotanik praktisch umsetzen lassen. ganze Stadtviertel mit solchen vegetations- technischen Maßnahmen klimatologisch und ästhetisch aufwerten wollen. Und sie geben konkrete Planungshinweise, wie sich eine solche Stadtbegrünung in die Praxis umsetzen lässt. ANSCHAULICHE MODELLPROJEKTE Mit insgesamt fünf Modellprojekten aus Stuttgart will die Studie das große städtebauliche wie auch ökologische Potenzial aufzeigen, das in der Baubiologie steckt. Wie sich eine umfassende Quartiersanierung umsetzen lässt, wurde am Beispiel des „Baubotanischen Straßentypus Nordbahnhofareal“ gezeigt. Mit ihren Planungen haben die Baubotanikerinnen und -botaniker dort „ein sehr großes Grünvolumen geschaffen, durch das die Gebäude verschattet werden und lokal ein Kühlungseffekt eintritt, während gleich- zeitig durch die lineare Anordnung der Baum- kronen eine gute Durchlüftung des Straßenrau- mes gewährleistet ist“ (Projektbericht, S. 8). Ein weiteres Beispiel sind die „Wohnbäume Hop- penlau“ nordwestlich des Hoppenlaufriedhofs in Stuttgart. Im Zuge der beabsichtigten Nach- verdichtung werden dort Bäume verloren gehen – was sich durch baubotanische Strukturen zu einem gewissen Grad kompensieren ließe. So könnte man zum Beispiel Stege begrünen, die zu den Gebäuden führen. Noch weiter ausgereizt werden die pflanzentech- nischen Möglichkeiten beim Projekt „Baubota- nische Parkbausteine“. Dort geht es darum, neu Baubotanische „Baumwand“ als Lärmschutzwand und Baubotanisches Konzept einer Baumfassade mit Wassermanagementsystem (Quelle: Universität Stuttgart) Baubotanischer Platanenkubus Nagold geschaffene oder durch Baumaßnahmen zerstörte Parkflächen mit einer neuen ökologischen und „sinnlichen“ Qualität zu versehen. Dazu werden beispielsweise Astverzweigungen gezielt so angelegt, dass die Bäume Spielelemente wie etwa Baumhäuser tragen können. Weiterhin will das Modellprojekt „Transformation Gewerbegebiet Birkenkopf“ aufzeigen, dass sich mit Hilfe der Baubotanik stadtnahe Gewerbegebiete so um- wandeln lassen, dass der Transport von Frischluft in die Stadt möglichst wenig behindert wird. ERGRÜNTES PARKHAUS Ein Planungsbeispiel, das sich leicht auf andere Städte übertragen lässt, ist die Projektidee „Park- Haus Züblin“. In diesem Planspiel wurde mit baubotanischen Methoden die unanschauliche Fassade eines älteren Gebäudes aufgewertet. Im Falle einer Umsetzung könnte diese Maßnahme dort positiv auf den aktuellen Hitzeinseleffekt wirken. STADT-/REGIONALPLANUNG 36 Begrünte Dächer – besseres Klima L Pflanzen auf den Dächern wirken ausgleichend: Bei Hitze kühlen sie und im Winter dämmt die Vegetationsschicht gegen Kälte. Zudem wird Niederschlags- wasser gespeichert. Aber nicht alle Pflanzen sind gleich gut für das harte Leben auf einem Dach geeignet. NÜTZLICHES BIOTOP Deutschland dürfte Weltmeister in der Begrü- nung von Dächern sein: Schätzungen gehen da- von aus, dass bereits 15 Prozent aller Flachdächer eine Vegetationsdecke tragen. Allein in Stuttgart gab es laut einer 2012 veröffentlichten Studie mehr als zwei Millionen Quadratmeter begrünte Dächer und Tiefgaragen. Verwunderlich ist das nicht, schließlich werden Begrünungsmaßnah- men von vielen Kommunen finanziell unter- stützt, weil sie viele Vorteile haben. So wirken sie ausgleichend auf das lokale Mikroklima der Umgebung wie auch auf das Gebäudeklima. Dabei verringern grüne Dächer eine Aufheizung im Sommer allerdings effektiver als Wärmever- luste im Winter. Hinzu kommt, dass bewachsene Dächer Niederschlagswasser speichern, was die Abwassergebühren senkt und bei starkem Regen den Abfluss in die Kanalisation zumindest anfänglich bremst. Und nicht zuletzt stellt ein Biotop auf dem Dach auch einen Lebensraum für Insekten und andere Tiere dar. SYSTEMATISCHE UNTERSUCHUNG Inzwischen gibt es zwar viele Erfahrungen mit der Bepflanzung von Dächern, systematische Untersuchungen, welche Pflanzen sich alleine oder in gemischter Artenzusammensetzung besonders gut für das raue Leben auf dem Dach eignen, sind noch selten. Im Rahmen des Projekts „Untersuchungen zur Kühlwirkung und Niederschlagsretention der extensiven Dachbe- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Untersuchungen zur Kühlwirkung und der Niederschlagsretention der extensiven Dachbegrünungs- vegetation Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N13 STADT-/REGIONALPLANUNG 37 grünungsvegetation“ hat deshalb ein Forscher- team der Universität Hohenheim in Kooperation mit dem Deutschen Dachgärtnerverband (DDV) über ein Jahr hinweg kontinuierlich Messungen an verschiedenen Bepflanzungsvarianten durch- geführt. Bei der praxisnahen Studie ging es um das artspezifische Wasserrückhaltevermögen, die Transpiration sowie die Boden- und Ober- flächentemperaturen der unterschiedlichen Dachbegrünungen. Diese setzten sich aus fünf häufig verwendeten Pflanzenarten zusammen, die zudem unterschiedliche Funktionen erfüllen: Blaues Sandschillergras (Koeleria glauca), die Leguminose Hornklee (Lotus corniculatus), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), der Zwergstrauch Sandthymian (Thymus serpyllum) sowie die sukkulente Goldfetthenne (Phedimus floriferus). Die Pflanzen wurden in Reinkultur oder in unterschiedlichen Mischungen in die Versuchsschalen gesetzt. DIE MISCHUNG MACHT’S Die Messungen zur Wasserretention bestätigten die bisherigen Erfahrungen: Unabhängig von der Artenzusammensetzung hielt die exten- sive Dachbegrünung im Jahresdurchschnitt 30 Prozent des Niederschlagswassers zurück – im Sommerhalbjahr waren es sogar 39 Prozent. Besonders effektiv war die Mischung aus Gras und Leguminose. Wegen ihrer Möglichkeit, Stickstoff aus der Luft zu binden, wirkte die Leguminose zudem wachstumsfördernd, etwa in einer Mischung mit der Fetthenne. Besonders robust war die Mischung aus Gras und Fetthen- ne, während im Sommer beim Thymian und nicht ganz so stark beim Hornklee ein Absterben zu verzeichnen war. Bestätigt wurden auch die bekannten Kühleffekte: Im Mittel waren die bepflanzten Schalen um etwa fünf °C kühler als die unbepflanzten Kontrollbehälter – wobei es nur geringe Unterschiede zwischen den Pflanz- varianten gab. Und schließlich bestätigte sich, dass aus mehreren Arten aufgebaute Systeme bessere Ergebnisse zu Niederschlagsretention und Kühlleistung als einfach aufgebaute Bestän- de ermöglichen. PFLEGE ZAHLT SICH AUS Gutes Wasserrückhaltevermögen, ordentliche Kühlung, attraktives Erscheinungsbild, Lang lebigkeit und eine reichhaltige Biodiversität: All das soll eine gute Dachbegrünung leisten. Das geht aber auf Dauer nur, wenn sie regelmäßig gepflegt wird. Ansonsten kann die Vegetations- schicht verfilzen und der Bestand verarmen. Das aber ist nicht gut, denn die Untersuchung bestätigte, „dass Systeme mit einer höheren pflanzlichen Biodiversität und Ressourcennut- zung bessere und länger andauernde ökologi- sche Dienstleistungen als einfach aufgebaute Bestände ermöglichen“ (Projektbericht, S. 70). AUF DEN PUNKT • Begrünte Dächer kühlen im Som- mer und isolieren das Gebäude im Winter. • Die Vegetation auf dem Dach hält Niederschlagswasser zurück, wobei eine Mischung aus Gras und Leguminose besonders effektiv ist. • Pflege erhält die Pflanzenvielfalt, und diese ermöglicht eine bessere ökologische Dienstleistung der Dachbegrünung. Durchmischte Dachbegrünung STADT-/REGIONALPLANUNG 38 Klimagerechte Land- schaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal L Hochwasser, Sturzfluten, Hitzebelastung, Trockenheit – die Folgen der Klimaerwärmung sind vielfältig und für Menschen, Tiere und Pflanzen sehr belastend. Daher ist es wichtig, sich mit möglichen Auswirkungen des Klima- wandels zu befassen und Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Entwicklungen in die Landschaftsplanung zu integrieren. KLIMAANPASSUNG AUF KOMMUNALER EBENE Landschaftsplanung, so steht es im Bundesnatur- schutzgesetz, muss unter anderem zur dauerhaf- ten Sicherung der „Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes“ (Projektbericht, S. 15 aus BNatSchG §1 Abs. 1 Nr. 2) als Grundlage des Lebens und der Gesundheit des Menschen beitragen. Dazu muss sie unter anderem Ziele und Maßnahmen „zum Schutz, zur Qualitäts- verbesserung und zur Regeneration“ (Projekt- bericht, S. 15 aus BNatSchG §9 Abs. 3 Nr. 4 e) auch von Luft und Klima vorschlagen. Zudem wirken sich Klimaänderungen auch auf die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft aus. Die Anpassung an den Klimawandel ist mithin eine Aufgabe der Landschaftsplanung, die immer wichtiger wird, wie die Zunahme an extremen Wetterereignissen zeigt. Ein Beispiel, wie dies erfolgen kann, zeigt das Projekt „Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Würt- temberg Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung LUBW Berichts-ID U83-W03-N21 STADT-/REGIONALPLANUNG 39 Modell für Baden-Württemberg“. An der Studie beteiligt waren die Technische Universität Berlin, der Planungsverband Unteres Remstal mit den Kommunen Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt sowie die Planungsgruppe Land- schaftsarchitektur und Ökologie. Erarbeitet wur- de ein ausführlicher Leitfaden, der basierend auf dem Beispiel Unteres Remstal allen Kommunen Baden-Württembergs sowie deren Planungsbü- ros wichtige Hinweise zur Integration des Klima- wandels in die Landschaftsplanung geben kann. VERWUNDBARE SCHUTZGÜTER Basierend auf einer ersten Grobeinschätzung zeigte sich, dass sich der Klimawandel im Un- teren Remstal vor allem auf folgende Schutz- güter auswirken wird: Boden (Erosion), Wasser (Hoch- und Niedrigwasser, Sturzfluten) und menschliche Gesundheit (Hitzebelastung im Siedlungsbereich). Zu diesen Schutzgütern wurden vertiefende Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Darüber hinaus wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Landschaftspla- nung auch die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft betrachtet und im Leitfaden thema- tisiert. Basierend auf Datenerhebungen und der genannten Betroffenheitsanalyse wurden konkre- te Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für das Untere Remstal ent- wickelt. Die Ergebnisse sind in übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Karten dargestellt, damit die Übertragung auf andere Kommunen und Räume erleichtert wird. GEFÄHRLICHE STURZFLUTEN Ganz erheblich vom Klimawandel betroffen ist das Schutzgut Wasser: Hochwasserereignisse, Niedrigwasserperioden und urplötzliche Sturz- fluten, wie etwa im Mai 2016 in Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall, müssen in der Land- schaftsplanung berücksichtigt werden. Insbeson- dere Starkregen ist ein Problem – solche Ereig- nisse sind für etwa die Hälfte aller Überflutungs- schäden in Baden-Württemberg verantwortlich. Um die Gefährdung durch Sturzfluten zu bestimmen, müssen vor allem die Hangneigung sowie die Rauheit der Landnutzung – versiegelte Flächen leiten das Wasser schneller ab – ermit- telt werden. Dieser bisher wenig berücksichtigte Aspekt wurde im Projekt aufgegriffen. So konnte eine erste Einschätzung des Gefahrenpotenzials gegeben werden. Das Fazit des beteiligten Landschaftsplanungs- büros: „Flächennutzungen mit hohen Oberflä- chenabflüssen bedürfen in Zukunft einer be- sonderen Aufmerksamkeit, insbesondere wenn Bodentypen mit hoher Erosionsgefährdung, etwa Lössböden, vorherrschen. Angaben zur Erosionsgefährdung gepaart mit der aktuellen Landnutzung sind in diesem Zusammenhang elementare Informationsgrundlagen“ (Projektbe- richt, S. 88). Diese müssten von den Kommunen und Planungsbüros allerdings häufig gesondert erhoben werden. AUF DEN PUNKT • Landschaftsplanung muss die Folgen des Klimawandels berück- sichtigen. • Besonders betroffen sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und biologische Vielfalt. • Beim Schutzgut Wasser muss die Landschaftsplanung künftig stärker die Gefährdung durch Sturzfluten berücksichtigen. Beispiel für die Integration von Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts in einen Landschaftsplan (Kartenausschnitt) (Quelle: Technische Universität Berlin) STADT-/REGIONALPLANUNG 40 Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren L Die Pflanzen- wie auch die Tierwelt haben sich in den vergangenen Jahr- zehnten deutlich verändert. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen, aber klar ist, dass dem Klimawandel eine wachsende Bedeutung zukommt. ZWEI STUDIEN ZUR STADTFLORA UND ZU INSEKTEN In den letzten drei Jahrzehnten sind verstärkt wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten nach Deutschland eingewandert. Die Zunahme von Insekten aus südlichen Gefilden ist ungebrochen und viele thermophile Pflanzenarten breiten sich weiter aus. Doch wenn man genau wissen will, welche Arten zunehmen, dann müssen in regelmäßigen Abständen reproduzierbare Kartierungen und Erhebungen durchgeführt werden. Dazu wurden stellvertretend für das umfassende Themenfeld „Flora und Fauna“ zwei Untersuchungen durchgeführt: das Karls- ruher Institut für Botanik und Landeskunde hat das Projekt „Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora“ bearbeitet und das Büro Schanowski die „Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Insektenfauna (ausgewählte Arten- gruppen)“ untersucht. Bei Ihren Kartierungen in den fünf Städten Aa- len, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Ulm wur- den zum einen eine spezielle hierfür entwickelte Transektmethode, zum anderen ergänzend ganze NATURSCHUTZ/ BIODIVERSITÄT PROJEKT 1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württem- bergs am Beispiel der Stadtflora Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde LUBW Berichts-ID U51-W03-N10 PROJEKT 2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski LUBW Berichts-ID U51-W03-N11 NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 41 Stadtquartiere kartiert. Die Ergebnisse wurden mit einer vergleichbaren Untersuchung aus dem Jahre 2006 sowie mit historischen Daten verglichen. Die Insektenstudie umfasste eine Daten- und Literaturstudie zu jenen Gruppen, die bereits 2005 auf ihre Eignung als Indikatoren für den Klimawandel untersucht worden waren: Schmetterlinge, Käfer, Stechimmen und Libellen. Auch hier dienten historische Daten als weitere Vergleichsgrundlage. WÄRME LIEBENDE PFLANZEN AUF DEM VORMARSCH Bei der Stadtflora ergaben sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt keine allzu großen Arten- veränderungen. Allerdings nahm die Häufigkeit insbesondere bei Wärme liebenden Arten wie dem Sommerflieder, dem Kahlen Bruchkraut und dem Florentiner Habichtskraut zu. Erstmals trat das Japanische Liebesgras auch außerhalb der wärmebegünstigten Ober rheinebene auf. Im historischen Vergleich fällt seit etwa 1980 die verstärkte Einwanderung Wärme liebender Arten auf, die ursprünglich nur im Mittelmeer- raum und anderen wärmeren Klimagebieten beheimatet waren. Bemerkenswert ist auch, dass viele Zierpflanzen wie der aus China stammende Sommerflieder zunehmend verwildern. Diese für Schmetterlinge sehr attraktive Pionierpflanze breitet sich vor allem in warmen und „winter- milden“ Regionen aus, wozu etwa das Ober- rheingebiet oder das Bodenseebecken zählen. Und der früher seltene Portulak ist in den Städten des Oberrheingebietes inzwischen eine der häufigsten Pflanzen. „Bei weiterer Klimaer- wärmung ist davon auszugehen, dass es vielen bisher nur angepflanzt in Städten vorkommen- den Baum- und Strauch arten gelingen wird, zu verwildern und Bestandteil der spontanen Wildflora zu werden“ (Projektbericht 1, S. 38), heißt es in der Studie zur Stadtflora. VIELEN INSEKTEN BEKOMMT DER KLIMAWANDEL Auch bei den Tieren bestätigt sich der beobach- tete Trend: Arten, die Wärme lieben, nehmen zu und weiten ihre Besiedelungsgebiete aus, wie etwa die Gelbbindige Furchenbiene oder die Feuerlibelle. Andere wie der Laufkäfer Westlicher Bartläufer sind erst in den letzten Jahren eingewandert. All diesen Arten, die eine Ausdehnung ihres Verbreitungsgebietes zeigen, ist gemeinsam, „dass sie zwar als Wär- me liebend gelten, aber ansonsten keine allzu speziellen Habitatansprüche stellen“ (Projekt- bericht 2, S. 79), wie der Studienautor anmerkt. Sie können schnell ihren Besiedelungsraum ausdehnen, wenn sich die klimatischen Bedin- gungen ändern. Dies gilt allerdings auch für Schädlinge wie den Eichen-Prozessionsspinner und für Krankheiten übertragende Insekten wie die Tigermücke. Allerdings können auch Wärme liebende Schmetterlings- und Wildbienenarten unter dem Klimawandel leiden, etwa unter ausgeprägten Trockenphasen. Und manche Insekten wie der Große Eisvogel zählen zu den Verlierern, da sie kühlere Lebensräume bevor- zugen. AUF DEN PUNKT • Pflanzen- und Tierarten, die Wärme lieben, werden durch den Klimawandel begünstigt. • Es ist eine verstärkte Einwan- derung Wärme liebender Arten zu beobachten. • Es gibt auch Arten, die unter dem Klimawandel leiden. • Der Klimawandel begünstigt die Ausbreitung mancher Schädlings- arten sowie die Neueinwande- rung von Insekten, die Krankheiten übertragen. Ausbreitung der Gelbbindigen Furchenbiene (Quelle: LUBW) NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 42 Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? L Der Klimawandel bringt verstärkt Dürreperioden und Hitzewellen mit sich – und das immer häufiger gleichzeitig. Dies macht der Trinkwasserversorgung zu schaffen, weil Quellen versiegen und gleichzeitig der Wasserbedarf steigt. Im Süd- schwarzwald wurde untersucht, wie Trinkwasserversorger auf diese Herausforderung reagieren können. KOMPLEXE WASSERVERSORGUNG Der Südschwarzwald ist eine wunderbar ab- wechslungsreiche Landschaft: stark zergliedertes Gelände, große Höhenunterschiede, dünne Besiedelung. Was gut ist für den Tourismus, macht die Trinkwasserversorgung kompliziert. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Quellen und kleinen Anlagen zur Aufbereitung und Speicherung des Wassers sowie von langen Transportleitungen. Hinzu kommt eine weitere Herausforderung für die Wasserversorger: Wenn es länger nicht regnet, können viele Quellen versiegen. Das war bereits in der Vergangenheit der Fall – und das Problem dürfte im Zuge der Klimaerwärmung mit den zu erwartenden häufigeren Dürreperioden noch zunehmen. Hier setzt das Projekt „Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels“ an. Die Erkenntnisse, die das Team vom Karlsruher Technologiezentrum Wasser (TZW) dabei ge- sammelt hat, sind allerdings nicht auf den Süd- schwarzwald begrenzt. Vor allem die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik lässt sich auch auf andere Regionen übertragen, wobei dann unterschiedliche Voraussetzungen, insbeson- dere hinsichtlich Niederschlagshäufigkeit und Geologie, zu berücksichtigen sind. PROJEKT Vulnerabilitätsanalyse von Was- serversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW - Technologiezentrum Wasser LUBW Berichts-ID U83-W03-N14 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 43 MINIMALE RESTSCHÜTTUNG 4240 Quadratkilometer groß ist das Einzugsge- biet, aus dem die 21 untersuchten Gemeinden ihr Trinkwasser beziehen, deren Gemeindefläche sich auf 832 Quadratkilometer summiert. Bei ihren Analysen unterschieden die Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler hinsichtlich der genutzten Quellen drei Typen, deren Schüttung, das ist die Wassermenge, die eine Quelle je Zeiteinheit spendet, in Trockenzeiten bereits in der Vergangenheit unterschiedlich stark zurück- ging. Zu erwarten ist, dass sich dieser Trend im Zuge der Klimaerwärmung verstärken wird. Besonders problematisch sind dabei diejenigen Quellen, die heute bei Niedrigwasser weniger als 12,5 Prozent der mittleren Schüttung liefern. Bei einem stark ausgeprägten Klimawandel – einem Worst-Case-Szenario – schrumpft die Wassermenge dann um bis zu 45 Prozent auf eine minimale Restschüttung. Das generelle Hauptproblem bei den Quellen im Südschwarzwald ist, dass die Grundwasser- leiter meist nur eine geringe Speicherkapazität haben. Damit die Quellen schütten, müssen sie also mit Sickerwasser von oben versorgt werden – was schon früher oft ein großes Problem war. Bei einem starken Klimawandel wird die Sickerwasserbildung bis zur Mitte des Sommer- halbjahrs für den Zeitraum 2021 bis 2050 um 35 Prozent und bis Ende des Jahrhunderts um 60 Prozent abnehmen. Größere Niederschlags- mengen im Winterhalbjahr können diesen Effekt wegen der geringen Speicherkapazität des Bodens nicht abmildern. GENAUE ANALYSE ERFORDERLICH Weil es immer wieder Probleme in Trocken- zeiten gab, sind die Wasserversorger im Süd- schwarzwald auf die Folgen des Klimawandels bereits recht gut vorbereitet. So wurden in den Talauen Brunnen gebohrt und das Leitungsnetz in weiten Bereichen zu Verbünden zusammen- geschlossen. Achtsam müssen aber diejenigen Versorger sein, die nach wie vor überwiegend „niedrigwasserproblematische“ Quellen nutzen. Hier sind Messungen der Schüttungsmengen angezeigt – und eventuell die Schaffung eines zweiten Standbeins durch Verbund mit einem Nachbarversorger oder Brunnenbau. Und noch einen wichtigen Hinweis ergab die Studie: Weil im Untersuchungsgebiet überwiegend Quell- wasser genutzt wird, das sich aus oberflächenna- hem Abfluss speist, können Starkregenfälle zu Schwierigkeiten führen. Dies verstärkt das Aus- treten von trübem und mikrobiologisch belaste- tem Quellwasser. Mit diesem Problem werden die Wasserversorger im Zuge des Klimawandels immer häufiger zu kämpfen haben. AUF DEN PUNKT • Im Zuge des Klimawandels wird es häufiger Trockenperioden, Hitzewel len und Starkregenfälle geben, die höhere Ansprüche an die Wasserversorgung stellen. • Besonders problematisch sind Versorgungsgebiete, die aus- schließlich Rohwasser aus flach- gründigen Quellen nutzen. • Aufgrund von früheren Wasser- mangelsituationen sind die Wasserversorger im Südschwarz- wald bereits gut für die kommen- den Herausforderungen gerüstet. • Die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik sowie die im Untersuchungsgebiet von einigen Versorgern erfolgreich umgesetz- ten Maßnahmen lassen sich auf andere Regionen übertragen. 0 20 40 60 80 100 120 A bfl us sb ild un g (m m ) Projektgebiet landesweit Jan Feb Mär Apr Mai DezJun Jul Aug Sep Okt Nov Jahresgang der Sickerwasserbildung (Quelle: DVGW - Technologiezentrum Wasser) WASSERHAUSHALT 44 Wie verwaltet man den Wassermangel? L Ein wasserarmes Land ist Baden-Württemberg bestimmt nicht. Aber im Zuge des Klimawandels wird es mehr Trockenperioden geben – und dann weniger Wasser in den Flüssen fließen. Mithin ist es erfor derlich, sich rechtzeitig mit den Folgen niedriger Wasserstände zu befassen und Anpassungsstrategien zu entwickeln. WIE SICH VERÄNDERUNGEN MESSEN LASSEN Wärmekraftwerke mit Kühlwasserbedarf, Lauf- wasserkraftwerke, eine intensive Landwirtschaft, die ihre Kulturen bewässern will, zudem Fracht- schiffe, die auf genügend Wasser unter dem Kiel angewiesen sind: Die Fließgewässer im Land werden vielfach genutzt, und wenn sie zu wenig Wasser führen, hat dies schnell wirtschaftliche Einbußen zur Folge. Niedrigwasserperioden in Folge andauernder Trockenheit stellen eine Belastung des Ökosystems dar und führen zu einer Verminderung der Grundwasserreserven. Kleinere Gewässer drohen ohne regulierende Maßnahmen teilweise ganz auszutrocknen. Die Risiken und drohenden Konflikte werden sich verschärfen, wenn bei längeren Trockenzeiten mehr Energie und Bewässerungswasser benötigt wird, in dieser Zeit aber immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Mit dieser Thematik haben sich zwei unter- schiedliche Projekte beschäftigt. „Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württem- bergische Gewässer als Entscheidungsgrundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW)“ heißt die Studie, die von der Karlsruher Ingenieurgesellschaft HYDRON bearbeitet wurde. Und ein Team der Hochschule PROJEKT 1 Operationelle Niedrigwasserklassifi- zierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungsgrund- lage zur Anpassung des Niedrigwas- sermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH LUBW Berichts-ID U61-W03-N11 PROJEKT 2 Regionale Klimafolgen für die Ener- giewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U60-W03-N10 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 45 AUF DEN PUNKT • Thermische Kraftwerke sind durch ihre Kühlwassernutzung und die Landwirtschaft durch ihren Bewäs- serungsbedarf vom Niedrigwasser besonders betroffen. • Am Neckar können die relativ knappen Wasserreserven mitunter ein Risiko darstellen. • Ein Frühwarnsystem für Niedrig- wasser wurde in den Modellre- gionen Bodensee und Rems-Murr erfolgreich erprobt. • Der Kühlbedarf thermischer Kraft- werke wird sich durch den Ausbau der regenerativen Energiequellen verringern. Konstanz hat sich in Zusammenarbeit mit dem Neustädter Unternehmen UDATA mit den „Re- gionalen Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen“ befasst. EIN FRÜHWARNSYSTEM FÜR NIEDRIGWASSER Hochwasser lässt sich in Baden-Württemberg heute recht gut vorhersagen – dank der bei der LUBW in Karlsruhe ansässigen Hochwasservor- hersagezentrale und dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model). Analog zur regionalen Hochwasserfrühwarnung, welche schon mehrere Jahre im Betrieb ist, soll nun ein System aufgebaut werden, mit dem frühzeitig vor Niedrigwasserständen im Land gewarnt werden kann. Dazu wurde LARSIM weiterentwickelt und in zwei Modellregionen getestet: Am Bodensee und im Gebiet der Flüsse Rems und Murr. Ziel ist, eine Karte zu erzeugen, auf der ganze Landkreise der Niedrig- wassersituation entsprechend eingefärbt werden können und so Bereiche deutlich werden, denen man besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Insgesamt ergab die Studie, dass ein solches landesweites Modell möglich ist. Die Arbeit in den beiden Projektgebieten zeigte aber, dass bei der Weiterentwicklung einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Maßgeblich sind dabei vor allem punktförmige Quellen wie Karstquellen oder die Abflüsse von Klärwerken, von denen es im Land etwa eintausend gibt. Wie die Erfahrungen im Rems-Murr-Gebiet zeigen, können die Kläranlagen-Abflüsse bei trockenem Wetter mit ausreichender Genauig keit in die landesweite Regionalisierung der Niedrigwas- ser-Kennwerte und die LARSIM-Modelle mit einbezogen werden – wodurch die Niedrigwas- ser-Frühwarnung deutlich besser wird. Ähnliches gilt für bedeutende Karstquellen wie die Radolf- zeller Aach. Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren sind nun die technischen Voraus- setzungen für ein landesweites Niedrigwas- ser-Frühwarnsystem geschaffen. KONKURRIERENDE WASSER- NUTZUNGEN Am Beispiel des Neckars wurden mit Hilfe von Fragebögen der aktuelle und künftige Wasserbe- darf von Landwirtschaft und Kraftwerken erfasst sowie die Kläranlagenbetreiber zu den Auswir- kungen von Trockenzeiten befragt. „Die Ergeb- nisse zeigen, dass die relativ knappen Wasser- reserven im Neckargebiet ein Risiko darstellen“ (Projektbericht 2, S. 5), heißt es dazu im Projekt- bericht. Die durchgeführten Betrachtungen bis zum Jahr 2030 lassen erkennen, dass sich das Risiko in der Landwirtschaft wegen des wach- senden Ausbaus der Bewässerung erhöhen wird. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen zählen eine wassersparende Bewässerungstechnik und trockenresistentere Sorten, ferner eine boden- schonende Bearbeitung sowie die Speicherung von Wasser im regenreichen Frühjahr. Bei den thermischen Kraftwerken ist bis 2030 wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien damit zu rechnen, dass sich der Kühlwasserbedarf halbiert. Andererseits wird die Menge des Abwassers abnehmen, das in den Neckar eingeleitet wird. Dazu merkt die Studie an: „Hier könnten eine Veränderung des Abwassersystems und eine Überleitung und Speicherung von Wässern aus dem Bodensee zusätzliche Wassermengen bei extremen Niedrigwassersituationen bereitstellen“ (Projektbericht 2, S. 5). Einflussfaktoren auf den Niedrigwasserstand am Neckar und Ansprüche an den Fluss; Schwarze Pfeile: Ab- / Zunahme von Wassermengen Graue Pfeile: Mengenverlagerung (Quelle: Hochschule Konstanz) WASSERHAUSHALT 46 Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? L Keine Frage, der Klimawandel trifft auch die heimische Wirtschaft. Die Frage ist nur, wie verletzlich die unterschiedlichen Branchen, vor allem für extreme Wetterereignisse, sind. Und wie sie sich am besten an die Veränderungen anpassen bzw. vor Schäden schützen. DIE ACHILLESFERSEN DER INDUSTRIE Hagelstürme zerstören Anlagen und Produkte, Überschwemmungen setzen Industriebetriebe unter Wasser, Hitze belastet Mitarbeitende und Produktionsanlagen. Diese lokalen Auswirkun- gen auf die Wirtschaft sind schon heute spürbare Folgen des Klimawandels. Hinzu kommen die vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen, nicht zuletzt mit Zulieferern. Daher haben auch hiesige Betriebe zu leiden, wenn es in anderen Teilen Deutschlands oder gar der Welt zu wetter- oder klimabedingten negativen Auswir- kungen oder Ausfällen kommt. Im Folgenden soll anhand von drei Projekten gezeigt werden, wie und wo die heimische Industrie klimabedingt besonders verwundbar ist – und wie man das ermitteln kann. VULNERABILITÄTSANALYSE „Analyse der industriellen Vulnerabilität gegen über klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg“ heißt das Projekt, mit dem sich ein Team vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) befasst hat. Dabei wurde ein indikatorbasierter Ansatz gewählt und auf die Modellregion Stuttgart über- tragen. Allgemeine Indikatoren waren Fläche, Ein woh ner zahl und Industriegebäude der 480 unter suchten Kommunen, ferner Klimafaktoren wie die Zahl der Hitzetage. Zudem wurden struk tur spezifische Daten erfasst, etwa Energie- PROJEKT 1 Analyse der industriellen Vulner- abilität gegenüber klimawandel- induzierten Risiken in Ballungsräu- men in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N18 PROJEKT 2 Sensititvitätsbereiche von bran- chenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg – die „Sensitivitätsampel“ Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N22 PROJEKT 3 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U83-W03-N25 WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT 47 verbrauch oder Verflechtungsgrad. Die Analysen ergaben prozentuale Veränderun- gen und damit „Hot-Spots“ der industriellen Vulnerabilität in den einzelnen Kommunen wie auch in der Region. So lässt sich beispielsweise aufzeigen, dass die Wirtschaft rund um Stuttgart besonders unter Hitzetagen zu leiden hat, die auf der Schwäbischen Alb weniger. Insgesamt ergab sich eine vergleichsweise hohe Fragilität der chemischen Industrie, der Wasser- und Ener- gieversorgung sowie spezieller metallverarbei- tenden Industriezweige. Gerade diese aber sind – wie die Automobil- oder die Elektroindustrie – in der Region Stuttgart von besonderer Bedeu- tung. Bemerkenswert ist zudem eine Erfahrung, die sich aus den Experteninterviews ergeben hat: Demnach sagen Risiko- und Logistikmanagerin- nen und -manager, dass für das aktive Manage- ment langfristiger und abstrakter Risiken – wie dem Klimawandel – neben dem operativen Tagesgeschäft keine Zeit bleibe. EINE SENSITIVITÄTSAMPEL Branchenspezifische Klimakenngrößen zu er- mitteln, mit denen sich deren Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel in naher und fer- ner Zukunft ermitteln lässt, das war das Ziel des Projekts „Sensititvitätsbereiche von branchen- spezifischen Klimakenngrößen in Baden-Würt- temberg – die Sensitivitätsampel“. Die Studie, die vom Süddeutschen Klimabüro am KIT durchgeführt wurde, basiert auf der standardi- sierten Befragung von 23 baden-württembergi- schen Kommunen und vertiefenden Gesprächen mit 32 Expertinnen und Experten von Fach- institutionen, Unternehmen und Städten. Das Ergebnis ist für eine Vielzahl von sogenannten Klimakenngrößen – etwa von Frost tagen im Jahr mit günstigen Wetterbedingungen für Eiswein über Hitze- und Trocken perioden bis zum Spazierwetter – in landesweiten Karten darge- stellt. Interessant ist, dass die Sensitivität der Kommunen gegenüber dem Klimawandel erst dann erkannt wird, wenn ein extremes Wetter- ereignis dazu zwingt. Dies zeigt sehr anschaulich die Aussage eines befragten Experten: „Entweder AUF DEN PUNKT • Die Vulnerabilitätsanalyse in der Modellregion Stuttgart ergab eine vergleichsweise hohe Anfällig- keit der chemischen Industrie, der Wasser- und Energieversor- gung sowie mancher metallverar- beitenden Industriezweige. • In Baden-Württemberg wurde die Empfindlichkeit gegenüber klimarelevanten Indikatoren in Karten dargestellt. Die Klimasen- sitivität wird aber oft erst erkannt, wenn ein Extremwetterereignis eingetreten ist. • Die Klimaabhängigkeit von Unter- nehmen, die mit Massengütern umgehen, ist vor allem beim Schiffstransport gegeben. Kleinere Schiffe und größere Lagerkapazi- täten sind effektive Anpassungs- maßnahmen. es ist Not da oder eine Finanzierung, damit in einem Bereich etwas getan wird.“ MASSENTRANSPORT UND KLIMA- WANDEL Besonders vom Klimawandel betroffen sind Unternehmen, die von Massenguttransporten auf Binnenwasserstraßen und in eingeschränk- tem Maße auf der Schiene abhängen. Wie sich hier der Klimawandel auswirkt, zeigt das Projekt „Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Ver- wundbarkeiten und modellhafte Anpassungs- maßnahmen“ auf, das von der Hochschule Konstanz bearbeitet wurde. Basis war eine Befragung von 400 Unternehmen, an der vor allem Firmen aus der Chemie- und Montan- industrie sowie Transporteure von Steinen und Erden teilgenommen haben. Dabei sind sich die Unternehmen zum großen Teil bewusst, dass sie dem Klimawandel gegenüber vulnerabel sind, was insbesondere für Schifftransporte bei Niedrigwasser in den Herbstmonaten September und Oktober gilt sowie in geringerem Maße bei Hochwasser. Allerdings hat erst eine Minderheit bereits Anpassungsmaßnahmen vorgenommen. Das im Zuge des Klimawandels drohende Hauptproblem: Zu große Schiffe mit entspre- chendem Tiefgang und zu geringe Lagerkapa- zitäten. Dies ließe sich vor allem mit kleineren Schiffen und in zweiter Linie mit größeren Lagerkapazitäten lösen – wobei in Zeiten mit guten Fahrrinnentiefen die Schiffe zusätzliche Ladung transportieren könnten, um die Lager wieder aufzufüllen. Mit beiden Anpassungsmaß- nahmen lässt sich die Vulnerabitlität deutlich senken, sie sind allerdings mit höheren Kosten verbunden: Kleinere Schiffe benötigen mehr Personal, größere Lager mehr Platz. Welche Maßnahmenkombination am effektivsten ist und wie sie sich individuell vor Ort umsetzen lässt, muss allerdings im konkreten Einzelfall geprüft und berechnet werden. WIRTSCHAFT 48 Werden wir künftig mehr ernten? L Die Temperaturen steigen, die Vegetationsperiode wird länger. Die Pflanzen könnten mithin im Zuge des Klimawandels länger wachsen und mehr Ertrag liefern. Doch die Zusammenhänge sind komplexer. PHÄNOLOGIE UND ERTRAG Phänologie ist die Lehre von den Erschei- nungen. Auf die Landwirtschaft übertragen bedeutet dies die verschiedenen Lebensphasen von Kulturpflanzen, wie etwa der Beginn der Feldbestellung, der Beginn der Gelbreife, also der Verfärbung der Ähren von grün und zu gelb, oder der Erntebeginn. Wie sich dieses Erschei- nungsbild im Rahmen des Klimawandels ändert, hat das Projekt „Lokale, regionale und landes- weite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württem- berg“ untersucht. Grundlage war der Vergleich von exakt 2.090.894 phänologischen Einzelbeob- achtungen in der Zeit zwischen 1951 und 2011 aus den Bereichen Wildpflanzen, landwirtschaft- liche Kulturen, Obstgehölze und Wein. Um den Einfluss klimatischer Änderungen zu quanti- fizieren, müssen möglichst lange Zeiträume untersucht und miteinander verglichen werden. Differenziert wurde deshalb nach den beiden Zeiträumen 1961 bis 1990 und 1991 bis 2011. In dem Folgeprojekt „Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden“ wurden die Ertragsentwicklungen von vier Getreidearten sowie von Silo- und Körnermais, Zuckerrüben, Kartoffeln und Winterraps untersucht. Auch hier wurden die Daten, die seit 1953 erhoben werden, mit Klimadaten in Beziehung gesetzt. Bearbeitet wurden beide Projekte vom Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Kooperation mit der Uni Hohenheim. PROJEKT 1 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N13 PROJEKT 2 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg – LTZ LUBW Berichts-ID U81-W03-N15 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 49 LÄNGERE VEGETATIONSPERIODE Die höheren Lufttemperaturen spielen die Schlüsselrolle beim früheren Einsetzen vieler phänologischer Phasen. Eine wichtige, soge - nannte echte phänologische Phase, ist die Gelb- reife der Feldfrüchte, weil sie nur von Witterung und Klima beeinflusst ist. Im Gegensatz dazu hängt etwa der Beginn von Feldbestellung und Ernte auch von den Managemententschei dungen ab, wes halb man hier von unechten phänolo- gischen Phasen spricht. Bei der Gelbreife zeigt sich der Klimwandel besonders deutlich: Sie tritt bei Winterweizen, -roggen, -gerste und Hafer seit 1991 etwa zwei Wochen früher als im Zeit- raum 1960 bis 1991 ein. Allerdings werden diese Feldfrüchte nur wenige Tage früher geerntet, so dass die Vegetationszeit vom Erscheinen der ers- ten Blättchen, dem sogenannten Auflaufen, bis zur Ernte insgesamt nur um zwei Tage verkürzt ist. Aufgrund der angewandten Agrarmethoden, ebenso wie aufgrund der angebauten Sorten, wird bei diesen Getreidearten der Vorteil einer potenziell längeren Vegetationszeit bisher kaum genutzt. Hier könnten neue Sorten und Bewirt- schaftungsmethoden Verbesserungen bringen. Winterraps und Zuckerrüben stehen sogar rund eine Woche länger auf dem Feld. Dies dürfte vor allem auf die Einführung neuer Sorten zurück- zuführen sein – was zeigt, dass bei der Phäno- AUF DEN PUNKT • Bei vielen Kulturpflanzen verkürzt sich die Zeit bis zur Reife. • Die Ernte erfolgt insbesondere bei Getreidearten aber meist nur wenige Tage früher, was vor allem auf die agrartechnische Bewirt- schaftung sowie auf die Sorten- wahl zurückzuführen sein dürfte. • Die Vorteile einer längeren Vegeta- tionsperiode werden noch nicht voll ausgeschöpft. • Die höheren Temperaturen haben sich seit 1991 ertragssteigernd ausgewirkt. • Einzelne Hitzetage wirken sich kaum auf den Ertrag aus; erhebliche Einbußen gab es aber durch die starke Hitzewelle im Sommer 2003. logie neben dem Klimawandel auch andere Faktoren in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dies wird auch im Vergleich mit Wildpflanzen deutlich, bei denen die phänolo- gischen Veränderungen durch den Klimawandel viel ausgeprägter sind als bei Kulturpflanzen. DIFFERENZIERTE ERTRÄGE Das wichtigste Ergebnis der Ertragsstudie ist, dass sich die höheren Temperaturen offenbar positiv auf die Erträge auswirken. In den meisten Landkreisen waren warme Jahre jedenfalls ertrag- reicher als weniger warme – eine Beobachtung, die vor allem auf die ursprünglich kälteren Land- kreise zutrifft. Dies führt die Autorinnen und Autoren der Studie zu der Annahme, „dass in den kälteren Landkreisen Erträge noch durch Temperatur limitiert werden, höhere Durch- schnittstemperaturen also noch ertragssteigernd wirken“ (Projektbericht 2, S. 116). Die Wasser- versorgung wiederum hat den Ertrag zumindest bisher noch nicht begrenzt. Bei Hitzeperioden tolerieren die Pflanzen offenbar einzelne Tage mit Extremwerten recht gut. Andererseits brachte der Hitzesommer 2003 deutliche Ertragsein- bußen. „Auch wenn derzeit solche Episoden rar sind – die Landwirtschaft tut gut daran, sich über Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig auf solche Extremwetterlagen vorzubereiten“ (Projekt- bericht 2, S. 117), rät die Studie. Veränderung des Hektarertrags bei Zunahme der Durchschnittstemperatur (Quelle: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg) 20 30 40 50 60 70 80 E rt ra g W in te rw ei ze n (d t/ ha ) Jahresmittel Lufttemperatur Baden-Württemberg (°C) 6 7 8 9 10 11 LANDWIRTSCHAFT 50 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel L Bei Dürre verliert der Boden Wasser, was den Kulturpflanzen nicht gut bekommt. Und bei Starkregen muss der Boden plötzlich viel zu viel Wasser aufnehmen. Zwei Projekte haben untersucht, wie Anpassung daran funktionieren kann. KLIMAWANDEL ÄNDERT BODEN- WASSERGEHALT Im Zuge des Klimawandels werden die Nieder- schläge in der Vegetationsperiode wohl zurück- gehen. Und die höheren Temperaturen sorgen in dieser Zeit dafür, dass mehr Wasser ver- dunstet. Damit aber dürften Trockenperioden zunehmen – verbunden mit der Gefahr von Ertragseinbußen. Dem könnte eine „konservie- rende“ Bodenbearbeitung, bei der mehr Wasser im Boden zurückgehalten wird, entgegenwirken. Andererseits sind bei Starkregenereignissen Maßnahmen gefragt, mit deren Hilfe der Boden mehr Niederschlagswasser aufnehmen kann – und die zudem dazu beitragen, dass weniger Boden erodiert und weggeschwemmt wird. WIE ACKERBODEN WASSER ZURÜCKHÄLT Pflug, Mulchsaat, Direktsaat: Am Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Karlsruhe wurde mit drei unterschiedlichen Messsondentypen die Bodenfeuchte in Ver- suchsfeldern gemessen: „Bodenwasserhaushalt und konservierende Bodenbearbeitung“ hieß das Projekt, das im Zuge von zwei Kampagnen 2011 und 2014 Daten lieferte. Eingebettet waren die Messungen in langjährige Versuche, die unter anderem an Äckern bei Dossenheim und Biberach durchgeführt werden. Mit dem Pflug wird der Boden meist 20 bis 30 Zentimeter tief bearbeitet und dabei gewendet. PROJEKT 1 Bodenwasserhaushalt und konser- vierende Bodenbearbeitung (2 Teile) Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg - LTZ LUBW Berichts-ID U61-W03-N10 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U61-W03-N12 (Teil 2) PROJEKT 2 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / Büro bodengut LUBW Berichts-ID U83-W03-N26 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 51 Bei der Mulchsaat werden nur die oberen 10 bis 15 Zentimeter durchmischt, der Boden aber nicht gewendet. Und bei der Direktsaat erfolgt praktisch gar keine Bodenbearbeitung mehr, die Saat wird nur in einen Schlitz im Boden eingebracht. Mit den beiden letztgenannten Methoden soll das Erosionsrisiko verringert und die Bodenfeuchte erhöht werden – beides mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klima- wandel. Der Einfluss der Bodenbearbeitung zeigte sich 2014 so: Bei der Pflugvariante war der Boden in den oberen 20 Zentimetern trockener als bei Mulch- und Direktsaat. Ab 40 Zentimeter war der Boden dann bei allen drei Saatvarianten gleich feucht. Die bodenphysikalischen Unter- suchungen ergaben, dass unter Pflug die Grob- und Mittelporen weniger Wasser führten als die Varianten mit konservierender Bodenbearbei- tung, so dass die potenziell höhere Speicher- kapazität für pflanzennutzbares Wasser im Ober- boden nicht ausgenutzt werden konnte. Ent- scheidend für die Unterschiede war vermutlich die Mulchdecke aus abgestorbenen Pflanzen- resten, die bei Mulch- und vor allem Direktsaat vorhanden war. Sie konnte dort die Evaporation von Wasser aus den oberen Bodenschichten teilweise verhindern, auf der gepflügten Fläche fehlte jedoch diese „Evaporationsbremse“. Diese Unterschiede können in trockenen Jahren rele- vant werden, liegen doch dann die Erträge der Direktsaat häufig über den anderen Parzellen in AUF DEN PUNKT • Eine geänderte Bodenbearbeitung könnte in Trockenzeiten die Erträge erhöhen. • Wenn der Boden umgepflügt wird, enthält er in der Vegetationspe- riode weniger Bodenfeuchte als bei Mulchsaat sowie vor allem im Vergleich zu Direktsaat. • Die Erosion von Böden bei Starkregenereignissen kann durch eine Reihe von Maßnahmen – etwa durch Ackerrandstreifen – gebremst werden. • Kosten-Nutzen-Rechnungen zeigen, ob sich dies im Einzelfall auch wirtschaftlich lohnt. Dossenheim, während in niederschlagsreicheren Normaljahren die Pflugvarianten die besten Erträge aufweisen. WIE LÄSST SICH EROSION VERHINDERN? Im Einzugsgebiet der Glems, einem Flüsschen westlich von Stuttgart, kam es 2009 und 2010 zu extremen Starkregenereignissen. Probleme bei extremen Niederschlägen sind unter anderem die Erosion und die Abschwämmung von Böden. „Ziel von Anpassungsmaßnahmen sollte es insofern sein, das Wasser möglichst direkt in die Böden der Landschaft infiltrieren zu lassen“ (Projektbericht 2, S. 7), schreibt dazu das Auto- renteam vom Stuttgarter Büro für nachhaltige Bodennutzung, der geomer GmbH in Heidel- berg und der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg in der Studie „Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR)“. Dazu wurden in der Studie Informationen wie etwa Karten zum Oberflächenabfluss und zur Bodenerosion jetzt und in der Zukunft erstellt. Konkret wurden bei Planungsrunden, Feldbe- gehungen und Informationsveranstaltungen mögliche Maßnahmen in Land- und Forst- wirtschaft erörtert sowie ausgewählte Maß- nahmen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren umgesetzt. Zu den 22 vorgestellten Verbesserungsmöglich keiten zählten Acker- randstreifen, Einsaat auf gemulchtem Boden, Zwischenfrüchte, der Rück bau von Wegen oder die Aufforstung von Feldgehölzen. Den Kosten für solche Maßnahmen stehen mögliche Schäden bei Starkregenereignissen gegenüber, wobei ein vollgelaufener Keller beispielswei- se mit bis zu 10.000 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten-Nutzen-Rechnung für einen 50-Jahres-Zeitraum zeigt dann, ob sich eine Maßnahme in einem umgrenzten Gebiet lohnt. Neben konkreten Verbesserungsvorschlägen für ausgewählte Gemeinden wurde ein Maßnah- menkatalog erstellt, der auch für andere Kom- munen im Land als Ratgeber dienen kann. Trockenrisse im Ackerboden LANDWIRTSCHAFT 52 Von Kirschen und Schweinen L Die Ernte von pflanzlichen Produkten sowie die Zucht von Tieren sind die Ertragssäulen der Landwirtschaft. Zwei Projekte zeigen auf, wie sich diese Basis im Zuge des Klimawandels ändern wird – und was die Landwirtschaft dagegen tun kann. FOLIEN SCHÜTZEN SÜSSKIRSCHEN Obstkulturen sind durch extreme Nieder- schläge und hier vor allem durch Hagel stark gefährdet. Beide Ereignisse dürften im Zuge des Klimawandels häufiger werden. Um einem Totalausfall oder erheblichen Ernteeinbußen vorzubeugen, werden zunehmend Hagelnetze und Folien über die Baumkulturen errichtet. Diese Schutzmaßnahmen können aber auch nachteilig sein, etwa weil durch die Beschattung die Reifung der Früchte beeinträchtigt wird. In einem Modellprojekt untersuchte das Ravens- burger Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee, wie „Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaver- änderungen“ künftig aussehen können. Hierzu wurden drei Süßkirschpflanzungen mit zwei un- terschiedlichen Schutzfoliensystemen abgedeckt und eine teilautomatisierte Bewässerung einge- baut. Sensoren sollten die mikroklimatischen Verhältnisse in den Parzellen erfassen. Dabei ergab sich, dass die Temperaturunterschie- de geringer ausfallen als erwartet. Die doppella- gige Folie reduzierte außerdem das Strahlungs- angebot um etwa ein Drittel – „ein nicht uner- heblicher Anteil“ (Projektbericht 1, S. 27), wie der Projektleiter urteilt. Dies komme einem stets bedeckten Himmel gleich. Auch Hagelnetze verringern die Strahlung um 15 Prozent bei weißen und 25 Prozent bei schwarzen Netzen. Insgesamt wurde die verfügbare Strahlung unter PROJEKT 1 Geschützte Produktion und nachhal- tiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau- Bodensee LUBW Berichts-ID U81-W03-N14 PROJEKT 2 Teil 1: Entwicklung und Optimie- rung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Teil 2: Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweine- ställe mit Unterflurzuluft zur Reduk- tion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N12 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U81-W03-N16 (Teil 2) LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 53 den Schutzfolien aber noch stärker durch die Art des Baumschnitts – mehr oder weniger lichter Aufbau der Krone – bestimmt. Teilweise war nur noch 16 Prozent der Strahlung verfügbar. Und noch eine wichtige Erkenntnis lieferte die Studie: Einbußen bei der Qualität der Früchte ließen sich in den geschützten Parzellen nicht feststellen. Im Gegenteil verhindern die Folien bei Regen „umfassend“, dass die Früchte aufplat- zen. So bleiben sie länger am Baum und reifen besser. Das führt in Verbindung mit der Tröpf- chenbewässerung zudem zu größeren Kirschen. SCHWEINE KÖNNEN NICHT SCHWITZEN Heiße Sommer bedeuten für Schweine Stress, denn sie können nicht schwitzen bzw. haben keine Schweißdrüsen. Im konventionellen Stall wird es für die Tiere daher an heißen Tagen oft sehr ungemütlich – und im Zuge der Klimaän- derung wird dies immer häufiger der Fall sein. Das aber ist weder im Sinne des Tierwohls noch im wirtschaftlichen Interesse der Züchterin oder des Züchters. Deshalb wurden am Bildungs- und Wissenszent- rum Boxberg als Anpassung an den Klima wan del zwei neue Stallbelüftungs-Strategien ent wickelt und erprobt. Zum einen sogenannte Offen front - ställe, die sich frei durch die Öffnung der Fronten und fakultativ der Rückseiten be lüf ten lassen, was insbesondere an heißen Tagen gut für die Tiere ist. Darüber hinaus spart diese Stallform auch Energie und führt zu geringeren CO2-Emissionen. Zum anderen wurden geschlossene wärmegedämmte Ställe mit dem System „Unterflurzuluft“ belüftet, bei dem der Betonunterbau des Gebäudes als kostengünstige Tauscherfläche eingesetzt wird und zudem als Pufferspeicher wirkt. Damit wird der Tierbereich im Sommer um bis zu 6 °C im Vergleich zur Außentemperatur gekühlt. Inzwischen haben mehrere Zucht- und Mastbetriebe dieses Lüf- tungskonzept übernommen. Um beide Strategien weiter zu optimieren, wurden in Boxberg bzw. auf einem Praxisbetrieb zwei weitere Entwicklungsprojekte durchgeführt. Während im ersten Projekt Regelstrategien und Öffnungstechniken für einen besseren Betrieb der Offenfrontställe entwickelt wurden, diente das zweite Projekt „Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Un- terflurzuluft“ zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf dazu, das System mit Hilfe von unterschiedlichen Belüftungen und Regelungen effizienter und funktionssicherer zu machen. Inzwischen arbeiten beide Systeme so sicher, dass es auch im Winter zu keinen kalten Zug luft- erscheinungen und Kälteeinbrüchen im Tierbe- reich kommen kann – womit die Vorteile der Systeme für die Sommerkühlung nicht konter- kariert werden. „Die Regel- und Steuerungs- strategien sind etabliert bzw. standardisiert und können von weiteren Betrieben übernommen werden“ (Projektbericht 2, Teil 1, S. 36), heißt es abschließend in der Studie. Hagelschutznetze im Kirschenanbau AUF DEN PUNKT • Trotz ihrer schattierenden Wirkung und der damit verbundenen Redu- zierung der Strahlung führen Schutzfolien im Anbau von Süßkir- schen nicht zu einer verminderten Qualität der Früchte. • Im Gegenteil schützen die Folien davor, dass die Früchte bei Regen aufplatzen. So reifen sie besser und werden größer. • Eine innovative Luftzufuhr in Schweineställen – Offenfrontställe oder Unterflurzuluft – vermindert im Sommer den Hitzestress der Tiere. • Eine angepasste Regel- und Steue - rungstechnik sorgt dafür, dass es bei dieser Art der Belüftung auch im Winterhalbjahr zu keinen Temperatureinbrüchen kommt, die das Wohl der Tiere gefährden könnten. LANDWIRTSCHAFT 54 Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht L Der Klimawandel bringt viele Veränderungen für die Forstwirtschaft. Spezielle Veranstaltungen sollen dabei helfen, das Bewusstsein in den zuständigen Fach- kreisen zu schärfen. Darüber hinaus sollen Analysen zur Verletzlichkeit des Waldes besonders kritische Flächen aufzeigen. KATASTROPHEN UND KALAMITÄTEN Die Forstwirtschaft ist seit Jahrhunderten an forstliche Katastrophen und Kalamitäten ge- wöhnt und kann im Schadensfall ganz gut damit umgehen. Klimatisch gesehen gab es in den ver- gangenen 300 Jahren aber kaum Veränderungen. Doch nun kommen neue Herausforderungen auf die Forstwirtschaft zu: Stürme, Trockenstress und die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingsbefall werden im Zuge des Klimawan- dels zunehmen, zudem werden sich die Stand- ortbedingungen für viele Baumarten verändern. PROJEKT 1 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U10-W03-N10 PROJEKT 2 Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N10 FORSTWIRTSCHAFT Mit dem Klimawandel sind Veränderungen für den Wald wie auch für die Forstwirtschaft verbunden. KLIMAWANDEL WALD WALD- BESITZER FORSTWIRTSCHAFT 55 DEN BLICK FÜR KLIMARISIKEN SCHÄRFEN Daher ist es unerlässlich, darüber nachzudenken, wie mit dem Faktor Risiko „proaktiv“ umzuge- hen ist. Dies aber erfordert nichts weniger als einen Bewusstseinswandel. Davon jedenfalls ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg überzeugt und hat deshalb das Projekt „Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenma- nagements“ ins Leben gerufen. Ziel war, ein Konzept für ein Seminar mit dem Titel „Klima- folgen und Risikomanagement“ zu entwickeln, das sich an Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer, an Land- und Forstwirtschaftsämter sowie an Umwelt- und Naturschutzbehörden richtet. Danach wurden die entsprechenden Ver- anstaltungen durchgeführt, um so das Risikobe- wusstsein der Fachleute zu schärfen und sie für die Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren. „Was meinen Sie, übertreiben Wissenschaftler, Politik und Medien die negativen Folgen des Klimawandels?“ So lautete die Eingangsfrage zu Beginn jeder Veranstaltung. Ja, nein, das kann noch niemand sagen – die Antworten, angezeigt in Form farbiger Karten, waren schnell ausge- zählt. Dann folgte der Vortrag, bei dem es um Klimawandel und Risikomanagement ging, aber auch um psychologisches Einfühlungsvermögen: Schließlich ist das Übersehen von Risiken ein sehr verständliches Verhalten, das zu den psychologischen Grundmustern des Menschen gehört. Wenn man dies als Zuhörerin oder Zu- hörer verinnerlicht hat, ist man auch aufgeschlos- sener für mögliche Anpassungsmaßnahmen, zumal wenn sie als sogenannte No-Regret-Maß- nahmen für den Wald ohnehin sinnvoll sind. Offenbar verfehlten die Vorträge ihre beabsich- tigte Wirkung nicht. Wenn am Schluss der Ver- anstaltung die Eingangsfrage nach den negativen Folgen des Klimawandels wiederholt wurde, war fast immer ein „Umdenken“ der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer hin zu „die Darstellungen sind realistisch“ (Projektbericht 1, S. 14) sichtbar, wie es in der Studie heißt. Auch die stets durch- AUF DEN PUNKT • Um die Folgen des Klimawandels und die damit verbundenen Risi - ken für die Forstwirtschaft richtig einschätzen zu können, ist ein Bewusstseinswandel erforderlich. • Seminare und Veranstaltungen, die den Klimawandel und das Risikomanagement zum Thema haben, können diesen Bewusst- seinswandel fördern. • Die Verletzlichkeit von Waldbestän- den lässt sich mit einem modell- haften System erfassen, das eine Wahrscheinlichkeitsverteilung in vier Vulnerabilitätsklassen liefert, die in Karten dargestellt werden kann. geführten Evaluationen der Veranstaltungen waren im Regelfall sehr gut bis hervorragend. WIE VERLETZLICH IST DER WALD? Wenn sich Waldbesitzerinnen und -besitzer und Forstexpertinnen und -experten mit den zu erwartenden forstlichen Auswirkungen und Risi- ken des Klimawandels befassen wollen, müssen sie wissen, wie es um „ihren“ Wald bestellt ist. Dies aber erfordert eine detaillierte Analyse der Vulnerabilität, der Verletzlichkeit, und zwar baumartspezifisch und räumlich hoch aufgelöst. Ein Werkzeug zur Lösung dieser Aufgabe hat ein anderes Team der FVA entwickelt. „Entschei- dungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene“ heißt das Projekt, bei dem mathematische Berechnungen im Vordergrund stehen: Bayesian Belief Networks (BBN) heißt das Modell, das die Basis für das von den Autoren entwickelte „Entscheidungsunterstützungssystem“ bildet. Das „graphische statistische Modell“ wird beispielsweise in der medizinischen Dia gnostik genutzt, um Zusammenhänge zwischen Sym- ptomen und Krankheiten zu beschreiben und damit die Wahrscheinlichkeit verschiedener Krankheitsursachen abzuschätzen. Auf den Forst bezogen liefert BBN eine Wahrscheinlichkeits- verteilung von vier Vulnerabilitätsklassen. Somit lassen sich mit diesem Modell prinzipiell kriti- sche Areale identifizieren, wie das im Rahmen des Projekts durchgerechnete Beispiel für die Fichte im Raum Rastatt / Baden-Baden zeigt. Interessant ist, dass von den knapp 60 Prozent der Flächen, die derzeit die Vulnerabilitätsklasse „gering“ aufweisen, bei Berücksichtigung des mittleren A2-Klimaszenarios knapp 85 Prozent diesen Status bis zum Jahr 2020 behalten. Bei den restlichen gut 15 Prozent ist künftig von einer „hohen“ Vulnerabilität auszugehen. FORSTWIRTSCHAFT 56 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen L Es ist statistisches Wissen gefragt, wenn man mit Modellen die Folgen des Klimawandels auf die Leistungsfähigkeit von Wäldern prog nos tizieren will – und diese dann verbessern möchte. Zwei Projekte der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) haben sich dieser Herausforderung gestellt. DIE WÄLDER VERÄNDERN SICH Die Auswirkungen des Klimawandels werden schneller voranschreiten als die Wälder mit ihrem natürlichen Anpassungspotenzial darauf reagieren können. Das zumindest ist die derzei- tige Ansicht der Forstexpertinnen und -experten. Aus diesem Grund halten sie auch menschliche Eingriffe für erforderlich, um die Klima-Anpas- sungsfähigkeit der Wälder zu erhöhen – und damit auch deren künftige Produktivität zu erhalten. Ein guter Indikator für die Leistungsfä- higkeit eines Standorts hinsichtlich des Wachs- tums einer bestimmten Baumart – die Bonität – ist die mittlere Höhe der dortigen Bäume bei einem bestimmten Alter. Erfahrungsgemäß ist die Baumhöhe im Gegensatz zum Durchmesser kaum von Durchforstungsmaßnahmen abhängig. Erwartet wird zudem, dass sich die Leistungs- fähigkeit der Wälder in den unterschiedlichen Regionen des Landes im Zuge des Klimawandels auch in verschiedene Richtungen entwickeln könnte. In heute schon warmen und trockenen Waldstandorten könnte sich die Produktivität verringern, wogegen feuchtere und kühlere Mittelgebirgslagen vom Klimawandel profitieren dürften. Zudem könnten sich unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Baumarten ergeben. PROJEKT 1 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N14 PROJEKT 2 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaan- passung: Einfluss auf das Zuwachs- verhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg - FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N16 FORSTWIRTSCHAFT FORSTWIRTSCHAFT 57 AUF DEN PUNKT • Die Leistungsfähigkeit eines Waldstandorts – die Bonität – lässt sich mit statistischen Modellen beschreiben. • Tendenziell dürfte die Bonität der Waldstandorte künftig in den niedrigeren Höhenlagen eher absinken und in den höheren Lagen der Mittelgebirge ansteigen. • Die Mischung von Bäumen vielfäl- tiger Dimensionen auf kleiner Fläche erhöht die Wuchskraft von Bäumen und Waldbeständen und fördert damit die Anpassungsfähig- keit von Bergmischwäldern an den Klimawandel. • Diese Strukturvielfalt lässt sich mit waldbaulichen Maßnahmen fördern. PROGNOSE FÜR DIE LEISTUNGS- FÄHIGKEIT Aber lassen sich diese Annahmen auch mit Hilfe statistischer Modelle bestätigen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die FVA im Rahmen des Projekts „Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel“. Von besonderem Interesse war dabei die Länge der Vegetationszeit, weil diese das Baumwachs- tum maßgeblich beeinflusst – und weil sie sich durch die höheren Temperaturen verlängern wird. Wichtig ist zudem die Summe der Nieder- schläge innerhalb der Vegetationsperiode. Die Datenbasis für die untersuchten sechs Baumar- ten – Fichte, Tanne, Douglasie, Kiefer, Eiche und Buche – lieferten die seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführten Waldinventuren. Das Ergebnis der Modellierungen ist in farbigen Karten mit den zu erwartenden Veränderungen dargestellt. Dabei wurden die Bonitäten für un- terschiedliche Klimaszenarien erstellt. Insgesamt könnten bei zwei Szenarien die Bonitäten aller sechs Baumarten in den niedrigeren Höhenlagen absinken und in den höheren Lagen der Mittel- gebirge ansteigen. Tannen- und Eichenbestände könnten künftig auch auf größeren Flächen in niedrigeren Mittelgebirgslagen leistungsfähiger werden. Und im Alpenvorland dürften auch künftig hoch produktive Bedingungen für das Fichtenwachstum vorhanden sein. Die Kiefer wiederum könnte vergleichsweise wenig vom Klimawandel betroffen sein. GUT GERÜSTET: STRUKTURREICHE MISCHWÄLDER Monotone Fichtenkulturen, die per Kahlschlag geerntet werden, sind hierzulande nicht das Ziel der Forstwirtschaft, sondern struktur- und artenreiche Wälder. Ob diese auch gegen den Klimawandel besser gerüstet sind, das hat die FVA im Projekt „Erhöhung struktureller Diver- sität als mögliches Instrument zur Klimaanpas- sung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Berg- mischwäldern“ untersucht. Das Projekt befasste sich speziell mit den Bereichen Biodiversität, Re- silienz – also Selbstheilungskraft – sowie Wachs- tumseffizienz an 16 Versuchsorten mit Fichte, Tanne und Buche. Drei waldbauliche Formen wurden untersucht: Plenterwald, also ein sich stetig verjüngernder Hochwald mit kleinen und großen Bäumen in direkter Nachbarschaft, die Überführung zum Plenterwald sowie der Femel- schlag, bei dem der Wald ungleichmäßig ausge- lichtet wird und Bäume gruppen- und horst- weise gefällt werden. Das Ergebnis der Studie für die heimischen nadelholzdominierten Bergmischwälder lässt sich so zusammenfassen: „Auch unter steigenden Temperaturen lässt sich durch eine Erhöhung der Strukturdiversität (Vielfalt der Baumdimen- sionen) das Wachstum von Bäumen und Wald- beständen fördern. Damit können mit waldbauli- chen Maßnahmen die anzunehmenden negati- ven Auswirkungen des Klimawandels teilweise kompensiert werden“ (Projektbericht 2, S. 26). % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 Veränderung der Leistungsfähigkeit der Fichte bis 2040 und bis 2070 (Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 58 Wald im Wandel L Forstexpertinnen und -experten erwarten, dass es der Fichte in Baden-Württemberg an manchen Standorten im Zuge des Klimawandels schlechter gehen könnte. Andererseits wird der Douglasie eine hohe Toleranz gegenüber Trockenheit zugesprochen – was künftig ein Vorteil sein dürfte. Aber ist das wirklich so? WIE MAN VERÄNDERUNGEN MISST Eigentlich ist der Zusammenhang trivial: Um- weltveränderungen führen zu einem veränder- ten Wachstum von Bäumen und Wäldern. Selbstverständlich ist auch, dass eine Baumart in erster Linie robust gegenüber Schadorganis- men sein muss, um als zukunftsfähig zu gelten. Was sich aber in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis nicht so leicht in Wirkung und Ausmaß zu erfassen. Dieser Aufgabe haben sich zwei Projekte gewidmet, die an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg durchgeführt wurden. Untersucht wurden die „Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg“ sowie die „Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht“. Dabei ging es darum, geeignete Methoden für die Bear- beitung der jeweiligen Fragestellung zu finden. Ferner sollten Aussagen über die Entwicklung der beiden Baumarten gemacht werden. WAS WIRD AUS DER FICHTE? Die Bonität eines Standorts beschreibt als Leistungskennwert die integrative Wirkung der für den Zuwachs relevanten Umweltfaktoren, die das Wachstum des dortigen Waldes oder einer dort wachsenden Baumart bestimmen – und damit auch die Produktivität, wobei der Holz- zuwachs wirtschaftlich am wichtigsten ist. Ein wichtiger Indikator ist das Höhenwachstum der Bäume, das weitgehend unabhängig von forstli- chen Maßnahmen ist. Allerdings gibt es Hinwei- se, dass sich das Höhenwachstum an Standorten derselben Bonität in klimatisch unterschiedli- chen Regionen unterscheidet. Um dies zu be- FORSTWIRTSCHAFT PROJEKT 1 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N13 PROJEKT 2 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N15 FORSTWIRTSCHAFT 59 AUF DEN PUNKT • Die Bonität eines Standorts ist nicht konstant, sondern kann sich im Laufe der Zeit verändern. Dies lässt sich am besten anhand der mittleren jährlichen Raten der Bonitätsveränderungen beurteilen. • Die Bonitäten der Fichte stiegen seit Mitte der 1950er Jahre bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seither scheinen sie wieder leicht abzunehmen. • Stellenweise werden Douglasien durch Schadorganismen in Kombi- nation mit anderen Umweltfak- toren deutlich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Momentan kommt die Douglasie damit aber besser zurecht als andere Baumarten. • Wie sich dies im Zuge des Klima- wandels ändern könnte, ist derzeit noch ungewiss. rücksichtigen, wurden verschiedene Höhenmo- delle entwickelt. Problematisch ist aber, dass bei diesen Modellen die Bonität über die betrachte- ten Zeiträume hinweg als konstant angenommen wird. Genau dies aber könnte sich derzeit unter dem Einfluss des Klimawandels ändern – und sollte deshalb im Zuge des Projekts berücksich- tigt werden. Dabei wurden „die mittleren jährli- chen Raten der Bonitätsveränderungen als Basis für die Identifizierung möglicher Veränderungen der Produktivität eines Standorts herangezogen“, beschreibt die Studie das methodisch neue Vor- gehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Bonitäten der Fichte in Südwestdeutschland haben sich in der Vergangenheit erheblich verändert. Waren sie bis Mitte der 1950er Jahr noch relativ stabil, stiegen sie bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seit etwa der Jahrtausendwende scheinen sie aber wieder leicht abzunehmen – wobei noch nicht klar ist, ob dieser Trend längerfristig ist oder nur eine kurz- bis mittelfristige Schwankung darstellt. Deutlich wird auch, das Standorte mit geringerer Ausgangsbonität bei der Produktivität stärker zugelegt haben als bereits gute Standorte. KRÄNKELT DIE DOUGLASIE? Seit die Douglasie in der ersten Hälfte des ver- gangen Jahrhunderts verstärkt angepflanzt wird, gibt es Anzeichen für Verluste ihrer Vitalität. Diese wurden in den vergangenen Jahren an manchen Standorten immer auffälliger und führten teilweise zum Absterben von Bäumen. Als Ursache für die offensichtlichen Nadel- verluste wird derzeit vor allem der Befall mit Schadorganismen vermutet, wobei insbesondere der Schüttepilz Phaeocryptopus gaeumannii in Betracht kommt. Demgegenüber hat die vorliegende Studie nun aufgezeigt, dass in der Regel mehrere unter- schiedliche Faktoren die Douglasien schwächen können. Dabei ist auch der Standort von Bedeu- tung: So scheinen sandige Böden in der Rhein- ebene bei Trockenheit für zusätzlichen Stress zu sorgen, der Bäume für Schadorganismen anfäl- liger macht. Zudem vermuten die Autorinnen und Autoren aufgrund verschiedener Hinweise, „dass zumindest ein Teil der eintretenden Nadelverluste auch der Douglasienwolllaus zuzurechnen sind, die im Zuge verschiedener Formularänderungen im Waldschutzmelde- wesen nicht mehr erfasst wurde“ (Projektbericht 2, S. 67), wie es in der Studie heißt. Welche Aus- wirkungen die aktuell bedeutsamen Schädlinge im Zuge des Klimawandels auf die Douglasien haben könnten, lässt sich derzeit noch nicht aus- reichend abschätzen. „Momentan scheinen diese aber noch deutlich geringer zu sein als im Ver- gleich mit anderen Baumarten“ (Projektbericht, S. 68), schreiben die Autorinnen und Autoren. -0,2 -2 -0,1 0 0 2 0,1 4 0,2 6 0,3 8 ∆ H B on (m ) ku m ul ie rt e A bw ei ch un ge n (m ) 1920 19701930 19801950 20001940 19901960 Jährliche Abweichungen Kumulierte AbweichungenVeränderung der Oberhöhenbonität der Fichte (Quelle Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 60 RESÜMEE UND WEI- TERENTWICKLUNG Resümee und Weiter- entwicklung L KLIMOPASS hat sich seit 2011 zu einem wichtigen Instrument für die Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg entwickelt. Aufbauend auf den Erfahrungen der vergangenen KLIMOPASS- Kampagnen wurde das Programm weiterentwickelt und unterstützt nun stärker die Umsetzung der Anpas- sungsstrategie, die seit 2015 einen landesweiten Handlungsrahmen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aufzeigt. EVALUATION Im Rahmen der Evaluation wurden die KLIMO PASS-Kampagnen der Jahre 2011 bis 2015 genauer betrachtet. In diesem Zeitraum wurden 66 Projekte mit einem Volumen von 6,4 Millionen Euro durchgeführt. Die Projekte erstreckten sich über die Handlungsfelder der Anpassungsstrategie. Die Projekte konzentrierten sich stark auf die Großstädte und Ballungsräume Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg. Aber auch in ländlichen Räumen konnten wichtige Erkenntnisse über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels gewonnen werden. Von den angesprochenen Zielgruppen waren die Forschungseinrichtungen mit 65 Prozent am stärksten vertreten. Der Schwerpunkt lag damit auf der Erarbeitung von Wissensgrundlagen. Die Aktualität und der Anwendungscharakter der Themen zeigen sich insbesondere darin, dass 61 Prozent der Ergebnisse bereits während und unmittelbar nach Projektende Anwendung gefunden haben. Die Kommunen zeigten sich dabei als zentrale Akteure der konkreten Umset- zung von Anpassungsmaßnahmen. Ein starkes Zeichen für den bisherigen Erfolg ist die Zufrie- denheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – 93 Prozent würden wieder einen Projektantrag stellen. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 61 In zwei Expertenworkshops konnten Anreg un- gen für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS gewonnen werden. Vertreterinnen und Ver- treter der beteiligten Ministerien, ehemalige Projektnehmerinnen und Projektteilnehmer, Vertreterinnen und Vertreter aus Fach- und Branchenverbänden, der Wissenschaft sowie Regionalverbänden und Kommunen brachten dabei ihre Erfahrungen und Ideen ein. WEITERENTWICKLUNG Die Ergebnisse der Evaluation und die Diskus- sionen in den Workshops dienten als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS. In den vergangenen Jahren konnten bisher durch die zahlreichen Forschungsprojekte eine wertvolle Wissensbasis aufgebaut und wichtige Erfahrungen für die praktische Umsetzung in der Klima- anpassung gewonnen werden. Seit Frühjahr 2018 werden diese Erkenntnisse als Impulsgeber für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen genutzt und das Thema Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels in Baden-Württemberg verstärkt in die Breite getragen. Im Rahmen der neuen KLIMO- PASS Förderrichtlinie werden nun insbesondere kommunale Anpassungsvorhaben vom Einstieg bis zur Umsetzung unterstützt. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 62 Projektübersicht BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Ein Entscheidungsunterstützungssystem basierend auf nutzergenerierten Geodaten zur Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement Universität Heidelberg | Prof. Dr. Alexander Zipf | Berichts-ID U10-W03-N11 | 2019 BIODIVERSITÄT Invasive Arten als Fischnahrung im Bodensee Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg | Dr. Roland Rösch | U81-W03-N11 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora Institut für Botanik und Landschaftskunde | Thomas Breuning | U51-W03-N10 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski | Arno Schanowski | U51-W03-N11 | 2013 Exotische Gehölze und Diversität der Ektomykorrhiza- Pilze im urbanen Grünflächenbereich Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe | Dr. Markus Scholler | U83-W03-N30 | 2017 BODEN Organische Kohlenstoffvorräte der Böden Baden-Württembergs in Abhängigkeit von Bodentyp, Bodenart, Klima und Landnutzung Regierungspräsidium Freiburg | Dr. Frank Waldmann | U72-W03-N11 | 2014 Einfluss des Klimawandels auf die ökologischen Funktionen des Bodens durch Humusabbau – Entwick- lung eines Instruments zur Früherkennung von Humusveränderungen in typischen Böden Baden-Würt- tembergs Universität Hannover | Prof. Dr. Georg Guggenberger | U72-W03-N10 | 2012 Die KLIMOPASS-Projektberichte werden auf der Internetseite der LUBW im Bereich "Publikationen" veröffentlicht. Dort sind die Berichte unter der Berichts-ID zu finden. Die Berichts-ID kann auch für Suchmaschinen im Internet genutzt werden. PROJEKTÜBERSICHT 63 GESUNDHEIT Untersuchungen zum Vorkommen der viszeralen Leishmaniose in Baden-Württemberg Universität Hohenheim, Institut für Zoologie | Prof. Dr. Ute Mackenstedt | U50-W03-N10 | 2012 Raumklima und Befindlichkeit / Wohnzufriedenheit der Bewohner in energetisch teilsanierten Wohnungen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg | Dr. Guido Fischer | U50-W03-N12 | 2013 Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U50-W03-N11 | 2013 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U51-W03-N12 | 2014 Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert Bosch Gesellschaft für medizinische Forschung mbH | Dr. Ulrich Lindemann | U50-W03-N13 | 2018 Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie mittels unterschiedlicher Methoden sowie Durchführung örtlich orientierter Öffentlichkeitsarbeit Stadt Karlsruhe | Ursula Roth | U50-W03-N14 | 2018 Untersuchungen zur Effektivität von Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen für die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur integrierten Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke in Baden- Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N17 | 2018 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N15 | 2019 KLIMAFOLGEN/MONITORING Klimawandel und Luftqualität (KLIMO-LUFT) – Eine Vorstudie für Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 64 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N12 | 2012 Bestandsaufnahme von klimatologischen Messdaten Baden-Württembergs und Erstellung einer Metadatenbank Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Christoph Kottmeier | U41-W03-N10 | 2013 Perspektiven der Luftqualität durch zukünftige anthropogene Emissionen und durch ein sich änderndes Klima in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N11 | 2013 Analyse und statistische Bewertung eines zeitlich und räumlich hochaufgelösten Ensembles regionaler Klimaprojektionen für Baden-Württemberg HYDRON GmbH | Dr. Kai Gerlinger | U41-W03-N11 | 2013 Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klima änderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U41-W03-N13 | 2015 Etablierung eines regionalspezifischen Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs maß nahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N13 | 2015 Landschaft im Klimawandel - Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N24 | 2016 Landschaft im Klimawandel – Neue Schutz- und Nutzkonzepte für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N37 | 2019 Studie zur konsequenteren Umsetzung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U82-W03-N21 | 2019 LANDWIRTSCHAFT Entwicklung und Optimierung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N12 | 2012 Bodenwasserhaushalt bei konservierender Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 65 Regulierung von Schildläusen im Apfelanbau mit Nützlingen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Christian Scheer | U81-W03-N10 | 2012 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie und den Ertrag von Feldfrüchten in Baden-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N13 | 2013 Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Michael Zoth | U81-W03-N14 | 2014 Bodenwasserhaushalt und Konservierende Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N12 | 2014 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N15 | 2014 Automatisierte Zuluftsteuerung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Unterflurzuluft zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N16 | 2015 Einsatz von Plasma zur Dekontamination von Agrarprodukten nach der Ernte Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Manfred Büchele | U81-W03-N17 | 2016 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / bodengut | Dr. Norbert Billen | U83-W03-N26 | 2017 Bewässerungs-Prognose Baden-Württemberg (BeProBW) – Ein interaktives Beratungs- und Planungswerkzeug zur Visualisierung und Bilanzierung des landwirtschaftlichen Bewässerungsbedarfs im Klimawandel Geomer GmbH | Dr. André Assmann | U83-W03-N35 | 2018 STADT-/REGIONALPLANUNG Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N11 | 2013 Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitätsbestimmung in der Stadt- und Raumplanung - Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger & Utz UG | Dr. Christoph Hemberger, Jürgen Utz | U83-W03-N16 | 2014 PROJEKTÜBERSICHT 66 Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Andreas Matzarakis | U41-W03-N12 | 2014 Anpassung der Siedlungsstruktur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N12 | 2014 Kühlwirkung der extensiven Dachbegrünungsvegetation – Langzeitmessungen an in Baden-Württem- berg etablierten Gründächern und Experimente mit einzelnen Pflanzenarten und Pflanzenmischungen Universität Hohenheim | Dr. Jürgen Franzaring | U83-W03-N13 | 2015 KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart | Robert Schulze Dieckhoff | U83-W03-N17 | 2015 Klimaaktive baubotanische Siedlungsstrukturen, Bautypologien und städtische und Planungswerkzeuge Infrastrukturen: Modellprojekte Universität Stuttgart | Dr. Ferdinand Ludwig | U83-W03-N15 | 2015 Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechselwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt Technische Universität Dortmund | Prof. Dr. Fazia Ali-Toudert | U83-W03-N27 | 2016 Entwicklung modellhafter Anpassungsstrategien der Regionalen Energie- und Verkehrs infrastruktur in der Region Stuttgart an den Klimawandel Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N28 | 2016 Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Württemberg Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Stefan Heiland | U83-W03-N21 | 2016 KLIBIKOM - Klimaanpassung in der Biodiversitätsstrategie einer Kommune, am Beispiel der Stadt Radolfszell am Bodensee Deutsche Umwelthilfe e. V. | Robert Spreter | U83-W03-N23 | 2016 Planungsempfehlung für eine klimawandelgerechte Entwicklung von Konversionsflächen – Modellvorhaben Heidelberg-Südstadt Stadt Heidelberg | Dr. Raino Winkler | U83-W03-N29 | 2017 Abschätzung der Wirkung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen in Ballungsraum gebieten Baden-Württembergs Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U83-W03-N32 | 2017 PROJEKTÜBERSICHT 67 Zielkonflikt Klimakomfort – Nachverdichtung: Entwicklung von Lösungsstrategien zur klima- wandelangepassten Siedlungsentwicklung der Stadt Singen Stadt Singen | Markus Zipf | U83-W03-N39 | 2018 Umsetzung der kommunalen Klimaanpassung in die Bauleitplanung im Pilotprojekt der Entwick- lung des Geländes der Spinelli Barracks / Grünzug Nordost in Mannheim – KomKlim – Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Regionalwissenschaft | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N38 | 2018 Klimawandel und Klimaanpassung: Zukunftsfähige Gesundheits-, Lebensumfeld- und Erholungs- vorsorge in der VVG Bühl-Ottersweier Stadt Bühl | Barbara Thévenot | U83-W03-N33 | 2018 Modellprojekt Quartier- und objektbezogene Verwundbarkeitsanalyse bezüglich Schutzgut mensch- liche Gesundheit am Beispiel der Stadt Reutlingen Stadt Reutlingen | Reinhard Braxmeier | U83-W03-N40 | 2019 TOURISMUS Zukunftmobilität in der Ferienregion Schwarzwald Steinbeis Beratungszentrum Trossingen | Christian Klaiber | U82-W03-N15 | 2012 Touristischer Handlungsleitfaden Klimawandel ift GmbH | Jan Kobernuss | U83-W03-N31 | 2015 Strategien zum Klimawandel – Risiken in Chancen wandeln: nachhaltige Geschäftsfelder im Schwarzwaldtourismus Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Tatjana Thimm | U83-W03-N36 | 2019 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Wald-Bestandesebene Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N10 | 2012 Umweltveränderungen im Spiegel des Wachstums baden-württembergischer Hauptbaumarten: Extraktion und Analyse des umweltbedingten Wachstumssignals aus langfristigen Messzeitreihen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N12 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 68 Beitrag der Waldbewirtschaftung zur Abmilderung des Klimawandels – Auswirkungen von Waldbehandlungsstrategien auf die Kohlenstoffspeicherung in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N11 | 2012 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Dr. Christoph Hartebrodt | U10-W03-N10 | 2013 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N13 | 2013 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Arne Nothdurft | U82-W03-N14 | 2014 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U82-W03-N15 | 2015 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaanpassung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N16 | 2015 Kann Trockenstresstoleranz von Buchen über Durchforstungseingriffe erhöht werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N17 | 2016 Weißtanne und Douglasie als Ersatzbaumarten für Fichte: Vergleichende Untersuchungen zur Resilienz entlang eines Höhentransekts vom Rheintal bis in die montanen Lagen des Schwarzwaldes Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N18 | 2016 Modellierung der klimatischen Standorteignung der forstlich relevanten Baumarten Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Klara Dolos | U82-W03-N19 | 2016 Ökologische und waldbauliche Anpassungsstrategien an den Klimawandel zur langfristigen Sicherung der Auwaldökosysteme im NSG Rastatter Rheinaue Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Gregory Egger | U82-W03-N20 | 2018 PROJEKTÜBERSICHT 69 Der Pinienprozessionsspinner in Südwestdeutschland - eine szenarische Risikoanalyse für einen potentiell invasiven Schmetterling, der gleichermaßen die Gesundheit von Baum und Mensch bedroht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U50-W03-N16 | 2018 Sturmgefährdungskarten für Baden-Württembergs Wälder als Grundlage für mittel- und langfristige Planungen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N21 | 2018 Kann über Bodenschutzkalkungen die Trockenheitstoleranz von Fichte und Buche verbessert werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N22 | 2019 WASSERHAUSHALT Auswirkung des Klimawandels auf die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser am Beispiel des Gesamteinzugsgebiets des Langenauer Donaurieds Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH | Dr. Ing. Ulrich Lang | U62-W03-N10 | 2012 Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungs- grundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungs- änderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH | Dr. Ingo Haag-Wanka | U61-W03-N11 | 2013 Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N14 | 2015 Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N34 | 2018 Nutzungskonflikte bei zukünftigen Niedrigwasserzuständen – Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen an den Beispielen Murg und Jagst Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N11 | 2019 PROJEKTÜBERSICHT 70 WIRTSCHAFT Analyse der industriellen Vulnerabilität gegenüber klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Frank Schultmann | U83-W03-N18 | 2014 Energie- und gesamtwirtschaftliche Effekte des Klimawandels in Baden-Württemberg – Auswirkungen auf Energienachfrage und -angebot und die Ökonomie Universität Stuttgart | Dr. Ulrich Fahl | Bericht Ökonomie: U83-W03-N19; Bericht Verkehr: U83-W03-N20 | 2015 Regionale Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N10 | 2015 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U83-W03-N25 | 2016 Sensititvitätsbereiche von branchenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Hans Schipper | U83-W03-N22 | 2016 PROJEKTÜBERSICHT 71 IMPRESSUM HERAUSGEBER Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 | 70182 Stuttgart | Telefon 0711-126-0 | www.um.baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 | 76185 Karlsruhe | Telefon 0721-5600-0 | www.lubw.baden-wuerttemberg.de TEXT, GESTALTUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dr. Klaus Zintz Aichele & Jackmuth, Büro für Gestaltung REDAKTION Dr. Kai Höpker, Daniel Schulz-Engler, Dr. Harald Gebhardt LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die Broschüre ist klimaneutral auf Recycling papier gedruckt BILDNACHWEIS Titelbild © Aichele & Jackmuth | S. 2 © UM | S. 3 © LUBW | S. 4 und S. 5 © leolintang/shutter- stock.com | S. 6 und S. 7 © NASA images/shutterstock.com | S. 8 und S. 9 © BrunoRosa / shutter- stock.com | S. 10 © Alena Stalmashonak/shutterstock.com | S. 10 © Ueberflutete_Strasse_mit_Warn- schild_Klimawandel_animaflora-Fotolia_97468535_X | S. 11 © Rawpixel.com/shutterstock.com | S. 12 © Simon Dux/shutterstock.com | S. 13 © IBS GmbH, Lersch | S. 14 © Shcherbinator / shutter- stock.com | S. 16 Funny © Solution Studio / shutterstock.com | S. 17 © Naturpark Südschwarzwald | S. 18 2x, S. 19 © Landeshauptstadt Stuttgart und LUBW | S. 20 © Lisa F. Young / shutterstock.com | S. 22 © Wikipedia frei verfügbar | S. 23 © beboy / shutterstock.com | S. 24 © Claudio Divizia / shut- terstock.com | S. 26 © Stadt Karlsruhe, LUBW | S. 28 © Olga Kashubin/shutterstock.com| S. 29 © Landeshauptstadt Stuttgart, LUBW | S. 30 © LUBW | S. 31 © Stadt Karlsruhe | S. 32 © Architec- teur / shutterstock.com | S. 33 © Stadt Ludwigsburg, LUBW | S. 34 und S. 35 2x © LUBW | S. 35 © LUBW | S. 36 © shutternelke / shuttertock.com | S. 37 © Universität Hohenheim | S. 38 Landesme- dienzentrum LMZ451320 | S. 39 © LUBW | S. 40 © Megan Maree owdle / shutterstock.com | S. 42 © Yuri Samsonov / shutterstock.com | S. 44 Umgehungsgewässer als Lebensraum beim Kraftwerk Alb- bruck-Dogern © UM | S. 46 © Worldpics / shutterstock.com | S. 48 © Gunnar Pippel / shutterstock. com | S. 50 © Etablierter Grünstreifen am Unterhang zum Schutz vor Erosion und Abfluss, LUBW | S. 51 © LTZ Augustenberg | S. 52 © LSZ Boxberg, LUBW | S. 53 © Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | S. 54 © FVA Baden-Württemberg | S. 54 © Aichele & Jackmuth | S. 56 © dugdax / shut- terstock.com | S. 58 © Marcus Miranda / shutterstock.com | S. 60 und 61 © DLR Stand: Februar 2019 IMPRESSUM / BILDNACHWEIS[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 6,61 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 06.05.2020
    Aenderung_der_Abwassersatzung_01.04.2024.pdf

    Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 27.02.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021, beschlossen. § 30 wird vorsorglich mit den Dörflichen Wohngebiete (MDW) und Urbane Gebiete (MU) ergänzt. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonder- gebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der bauli- chen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonderge- biete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anla- gen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl so- wohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 33 Beitragssatz wird wie folgt geändert: § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Nieder- schlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwas- serbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zu- sammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 27.02.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 107,97 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 28.02.2024
      Marsweiler_Spielmann_Süd_1Änd.pdf

      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r S p ie lm a n n S ü d " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri f- te n h ie rz u Fassung vom 22.09.2017 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 36 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grund- fläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 6 ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.9 Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) GA ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 7 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Fläche von gara- gen und/oder Carports zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 2 pro Einzelhaus bzw. 1 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.16 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,70 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 8 2.19 Niederschlagswasserbe- handlung in dem Bauge- biet Die Ableitung des in dem Baugebiet anfallenden Niederschlagswas- sers erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser, das über die Dachflächen und die privaten Hof- und Verkehrsflächen anfällt, ist auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone durch speziell herzustellende Versickerungsanla- gen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenversickerung) in den Unter- grund zu versickern oder in Retentionszisternen mit Filtereinrichtung zurückzuhalten und anschließend gedrosselt in die geplante Regen- wasserkanalisation einzuleiten. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserlei- tungen abgeleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche ("Quartiersgrün") als Wiese mit einzel- nen Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers Öffentliche Grünfläche LR Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Zu erhaltender Baum; der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb der öffentli- chen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten ge- nannten Pflanzliste zu verwenden. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 10 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 11 2.28 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) vor die- ser Änderung werden für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch diese er- setzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 12 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spiel- mann Süd" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsver- bindlich seit 18.01.2006) vor dieser Änderung werden für den Be- reich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig), Flachdach Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassengeschoße gelten die Dachformen ent- sprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 13 Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt auch für Flachdächer. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 14 3.7 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.8 Einfriedungen und Stütz- konstruktionen in den Baugebieten Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstruktionen sind innerhalb des Bereiches von 7 m gemessen ab dem äußeren Rand der befes- tigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zep- pelinstraße in Richtung Norden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.8 Natur- und Artenschutz Für die Außenbeleuchtung sollten nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante verwendet werden. Die Außenbeleuch- 494 493 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 16 tung sollte in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewe- gungsmelder gesteuert werden. Es sollten nur Photovoltaik-Module verwendet werden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Die öffentlichen Grünflächen sollten in den nicht für Rad- und Fuß- wege oder Plätze beanspruchten Bereichen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) als Extensivwiesen entwickelt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflan- zenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.9 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, Abwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser Die unter " Niederschlagswasserbehandlung in dem Baugebiet" ge- nannten üblichen Vorgaben zur Bemessung, Planung und (kon- struktiver) Ausführung von Sickeranlagen sind u.a. dem Arbeitsblatt DWA-A 138 (4/2005) zu entnehmen. Bemessung und konstruktive Ausführung der Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser sind regelmäßig im bauaufsichtlichen Ver- fahren nachzuweisen (Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO / Bau- genehmigungsverfahren). Dabei sollten u.a. folgende Maßgaben Beachtung finden: Mindestgröße 15 % der anzuschließenden versiegelten Fläche Tiefe mind. 0,30 m, max. 0,50 m Überlastungshäufigkeit max. 0,2 (d.h. im Durchschnitt max. 1 mal in 5 Jahren) Ausbildung als Einzelmulde oder vernetzte Mulden Abwasser-Kanal Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 17 Lage und Gebäudeabstand nach den Vorgaben des ATV-DVWK- A 138, Ziff. 3.2.2 Zufluss zur Versickerungsanlage für Niederschlagswasser mög- lichst oberflächig über bewachsenen Oberboden, Rinnen aus ver- fugten Pflastersteinen, o.ä. Bei unzureichend versickerungsfähigem Untergrund sind so ge- nannte Mulden-Rigolen-Elemente nach ATV-DVWK-A 138, Ziff. 3.3.3 sinnvoll. Der Einbau einer Zisterne entbindet nicht vom Bau einer Versi- ckerungsanlage für Niederschlagswasser. Notüberläufe der privaten Sickeranlagen müssen an das öffent- liche Notüberlaufsystem angeschlossen werden (technische In- formationen sind über die kommunale Bauverwaltung erhält- lich). Während der Bauzeit sollten die für die Versickerung vorgesehenen Flächen wie folgt vor Verdichtung geschützt werden: keine Lagerung von Baumaterialien und Bodenaushub kein Befahren keine Nutzung als Waschplatz jeglicher Art Alternativ zur Mulden-Rigolen-Versickerung ist die Verwendung ei- ner Retentionszisterne zu prüfen. Als Richtwert für eine Grundstück- sentwässerung ist bei beiden Arten der Rückhaltung (Erdmulde oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abflusswirksame Flä- che erforderlich. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine erlaub- nisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (NWFreiV): Verord- nung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlags- wasser versickert werden. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 18 Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährli- cher Stoffe etc. verzichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.12 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 19 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 20 4.15 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 21 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 10.10.2017 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.09.2017. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.09.2017. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 22.09.2017 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Mars- weiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zur Dachform zur Dachneigung zu den Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 22 zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet zu Einfriedungen und Stützkonstruktionen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt auf den Grundstü- cken mit den Fl.-Nrn. 28 und 132/1 (Teilfläche). Planungserfordernis ist die infolge der hohen Nachfrage nach Wohnraum notwendige Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Einzel-/Doppelhäusern im Rahmen der Nachverdichtung unter Berücksichtigung der engen Raumsituation. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen und Festsetzungen eine bestmögliche Ausnutzung der Grundstücke zu gewährleisten. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zulässigen Grundfläche von 200 m² pro Grundstück, maximal zwei Vollgeschoßen und einer offenen Bauweise festgesetzt. Um die Ge- bäudehöhe unabhängig vom natürlichen Gelände exakt in ihrer Ausdehnung zu begrenzen, wird diese in Meter über NN. festgesetzt. Neben der Gebäudehöhe werden für die neben dem Flachdach zulässigen Dachtypen des Sattel- und Walmdaches folgende Spektren der Dachneigung festgesetzt: für Satteldächer von 18 bis 38° und für Walmdächer auf 12 bis 24°. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt nordöstlich der "Mars- weilerstraße" zwischen "Zeppelinstraße" und "Kornblumenstraße". Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 24 Der Geltungsbereich, umfasst den südlichen Teil der "Kornblumenstraße" und der "Zeppelinstraße". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: Fl.-Nr. 28 und 132/1 (Teil- fläche). 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süd-Westen hin fallend steigend. Die Geländen- eigung beträgt zwischen der "Zeppelinstraße" im Süd-Wesen und der "Kornblumenstraße" im Nord- Osten ca. 12 %. 6.2.2 Erfordernis der Planung In der Gemeinde Baindt ist die Nachfrage nach Wohnraum sehr hoch. Daher erwächst vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit bauleitplanerischen Eingreifens zur Deckung des Wohnbedarfs, v.a. für bestehende Anfragen von Senioren und junge Familien. Ohne die Aufstellung eines Bebauungs- planes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenzi- ale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Aufgrund des schmalen Zuschnitts des Plangebietes mit leichter Hanglage gilt es insbesondere, die vorhandene Fläche durch optimierte Baugrenzen bestmöglich auszunutzen und zu gewährleisten, dass sich die bebauung in die städtebauliche Gesamtsituation einfügt. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsprogramms (LEP) sowie des Regionalplans Region Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbaufläche (W) bzw. Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines eines allge- meinen Wohngebietes (WA). Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 25 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Der Planbereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt und zeichnet sich durch eine attraktive Hanglage mit Blick in Richtung Süd-Westen aus. Auf Grund der umliegenden Wohnbe- bauung ist der Erschließungsaufwand als gering einzustufen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen eine bestmögliche Aus- nutzung der Grundstücke zu ermöglichen und den Bauherren eine trotz der eingeschränkten räum- lichen Situation größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Situierung der Gebäude zu ermöglichen. Die Systematik des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Be- bauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bau- herrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planung Kenntnisgabeverfahren gem. §51 LBO). Die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 400 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudety- pen wurden erarbeitet und dienten als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstel- lungen zu vermeiden. Aus dem Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen abgesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 26 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.4 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.4.1 Stand vor der Änderung Im bereits bestehenden rechtsverbindlichem Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) ist der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche mit Straßenverkehrsfläche und öffentlichen Parkplätzen festgesetzt. Südlich angrenzend befindet sich ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit u.a. folgenden Festset- zungen: offene Bauweise, höchstzulässige Zahl der Wohnungen entspricht zwei, Grundflächenzahl von 0,4, Einzel- und Doppelhäuser mit zulässigem Satteldach. 6.4.2 Inhalt der Änderung Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sollen die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit beschränkt werden. Der Bereich ist auf Grund seiner Grundstücks-Be- messung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. ver- bundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teil- weise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 27 Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielba- ren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes Maß beschränkt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- und/oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Aufgrund der schmalen Zuschnitte und der Engräumigkeit der Umgebung sind die Grundstücke nicht dafür vorgesehen mit Gebäuden bebaut zu werden, die eine hohe Wohnungszahl aufweisen. Auch ist die Erschließungssituation für eine höhere Zahl von Wohnungen nicht geeignet. Daher Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 28 wurde die maximale Zahl der Wohnungen pro Einzelhaus mit maximal zwei Wohnungen und pro Doppelhaushälfte mit maximal einer Wohnung festgesetzt. Für den Bereich der Kornblumenstraße wurde aufgrund der Engräumigkeit des Straßenraumes und zur Gewährleistung der Verkehrs-Sicherheit zur Unterbindung einer Zufahrt zu den Grundstücken im hier vorzufindenden, schmalen und unübersichtlichen Straßenraum ein Zufahrts-Verbot festge- setzt. 6.4.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweilerstraße" gut an das Ver- kehrsnetz und insbesondere an die K7951 angebunden. Fahrradwege und Fußwege sind im Süd-Westen des Gebietes vorhanden. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.4.4 Infrastruktur Die Festsetzung von Leitungsrechten im nördlichen Bereich erfolgt zur Sicherung des Leitungsbe- standes. 6.4.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach derzeitigem Kennt- nisstand frei von Altlasten. 6.4.6 Wasserwirtschaft Die Entsorgung der Abwässer erfolgt im Trenn-System. Das anfallende Schmutzwasser wird über das bestehende Mischwasser-Kanalnetz der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück, auf dem es anfällt, zu versickern bzw. zurückzuhalten. Die Erfahrung aus der vorhandenen Bebauung auf der Südseite der Zeppelinstraße zeigt, dass der Untergrund ausreichend versickerungsfähig ist. Neben der Anlage von Versicke- rungseinrichtungen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenbersickerung) ist die Verwendung einer Re- tentionszisterne zulässig. Als Richtwert für eine Grundstücksentwässerung ist bei allen Arten der Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 29 Rückhaltung (Erdmulde, Mulde-Rigole oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abfluss- wirksame Fläche erforderlich. Der Drosselabfluss und Überlauf aus den privaten Versickerungs- bzw. Retentionseinrichtungen wird dem öffentlichen Regenwasserkanalnetz zugeführt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.4.7 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Altlasten liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 30 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Baindt und ist nahezu vollständig von Bebauung umgeben. Lediglich im Westen grenzt auf einer Länge von ca. 25 m freie Landschaft an. Bei den direkt an das Plangebiet angrenzenden Flächen handelt es sich um die sog. "Baindter Steige", die seit dem Rückbau der ehemaligen Bundes-Straße 30 im Jahr 2001 aus öffentlichen Freiflächen inkl. eines Wanderweges besteht. Im Norden und Osten wird das Plangebiet von der "Kornblumenstraße" und der zugehörigen Bebauung begrenzt, im Süden bildet die "Zeppelin- straße" mit der hieran angrenzenden Bebauung den Abschluss des Gebiets. Innerhalb des Plange- bietes bzw. Änderungsbereiches sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Marsweiler Spiel- mann Süd" öffentliche Grünflächen (ohne die Zuordnung einer Zweckbestimmung), Verkehrsflä- chen ("Straßenverkehrsflächen", "Gehwege" und "Öffentliche Parkplätze") festgesetzt. Zudem sind im Bereich der Parkplätze entlang der "Zeppelinstraße" sieben anzupflanzende Bäume festgesetzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Innerhalb des Plangebietes liegen die beiden o.g. Straßen sowie insgesamt 17 PKW-Stellplätze und ein Fußweg. Während es sich bei den asphaltierten Straßen um Flächen ohne Wert als Lebensraum handelt, kommt den mit Rasengittersteinen gestalteten Parkplätzen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 31 immerhin ein geringfügiger Wert als Lebensraum für Pflanzen, aber auch für Kleintiere zu. Die öffentlichen Grünflächen sind als Rasenflächen angelegt, bzw. werden noch als Grünland bewirt- schaftet und werden intensiv gepflegt bzw. genutzt (im Grünland dominieren Obergräser, Stumpf- blättriger Ampfer und Rot-Klee). Auch diesen Flächen kommt lediglich ein geringfügiger Wert als Lebensraum zu. Gleiches gilt für die angepflanzten, noch relativ jungen Gehölze (Hainbuchen) im Bereich der Parkplätze. Es ist lediglich davon auszugehen, dass die Gehölze und Rasen- bzw. Wie- senflächen vor allem ubiquitären Vogelarten als Nahrungshabitat dienen. Im Rahmen der Bege- hungen des Plangebietes konnten jedoch keine Vögel beobachtet werden. Höheren Lebensraum- wert besitzt die an den Geltungsbereich dieser Planung angrenzende "Baindter Steige", in welcher neben älteren Gehölzen auch extensiver genutzte Wiesen und Säume sowie Schotter- und Ru- deralflächen vorhanden sind. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete oder gesetzlich ge- schützte Biotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder der näheren Umgebung. Nächstgelegenes Natura 2000-Gebiet ist der Sulzmoosbach als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223311) in rund 0,5 km Entfernung. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der nördlich des Siedlungs- körpers von Baindt gelegenen freien Landschaft handelt es sich um flachwellige bis flachhügelige Jungmoränenlandschaft mit stark verdichteter Grundmoräne. Vorherrschend treten hier skelettfreie bis -arme, meist tiefgründige Lehmböden auf. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenbedingun- gen innerhalb des Plangebietes auf Grund dessen Lage innerhalb der Siedlungsfläche und der ehe- mals im Westen verlaufenden Bundes-Straße durch Bodenumlagerungen in der Vergangenheit stark anthropogen geprägt sind. Die Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt dürfte somit gering sein. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder dessen näheren Umfeld. Dementsprechend sind auch keine Überflutungsflächen betroffen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf den im Plangebiet vorliegenden Rasen- bzw. Wiesenflächen wird in geringem Umfang Kaltluft produziert. Auf Grund der geringen Flächengröße ist die Fläche für das Siedlungsklima von Baindt und somit das Schutzgut Klima/Luft von geringer Bedeutung. Es ist jedoch davon auszuge- hen, dass entlang der "Baindter Steige" auf den außerhalb der Siedlung produzierte Kaltluft in Richtung Ortskern abfließt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine unbebaute Fläche die auf drei Seiten von Bebauung umgeben ist. Aus der westlich angrenzenden freien Landschaft und der am Ortsrand verlaufenden "Baindter Steige" ist das Plan- gebiet dennoch einsehbar. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 32 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Bebauung gehen auf Grund der Versiegelung die Ra- sen- bzw. Wiesenflächen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren. Da es sich hierbei le- diglich um Lebensräume mit geringem naturschutzfachlichen Wert handelt, und darüber hinaus durch das Konzept zur Grünordnung weiterhin Lebensräume innerhalb des Plangebietes zur Verfü- gung stehen, sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwar- ten. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden weiter beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Auf Grund der vor- handenen Topographie ist z.T. mit erheblichen Gelände-Aufschüttungen zu rechnen. Die versiegel- ten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Ertrags- flächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um drei Baugrundstücke handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des geringen Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Die Kaltluftleitbahn entlang der "Baindter Steige" wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Bebauung wird eine Lücke innerhalb des bestehenden Ortsrandes geschlossen, der Ortsrand wird sich hierdurch nicht weiter in die freie Landschaft verlagern. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild er- folgen somit nicht. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Quar- tiersgrün dienen und als Bestandteil der "Baindter Steige" angesehen werden können bzw. zu dieser überleiten. Die Grünflächen sind mit standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Nicht mit Gehölzen bepflanzte Bereiche außerhalb der Fuß- und Radwege bzw. Plätze sollten als Extensivwiesen angelegt werden. Um den ökologischen und gestalterischen Ziel- zustand der Wiesen zu erreichen, wird darauf hingewiesen, dass die Flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) bei Verzicht auf die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln gepflegt werden sollten. Um die vorhandenen Gehölze zu erhalten – und damit die Durchgrünung des Gebietes zu gewähr- leisten – werden die noch jungen Baumpflanzungen als zu erhalten festgesetzt. Somit kann diesen ab einer gewissen Größe mittelfristig auch eine Bedeutung als Lebensraum für Tiere (z.B. für In- sekten oder zweigbrütende Vogelarten) zukommen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und die- nen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber nichthei- mischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah angelegt werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von mit Lichtstrahl nach unten gerichteten, vollständig insektendicht eingekofferten (staubdichten) LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbaren insektenschonenden Lampentypen vermieden werden. Die Außenbeleuchtung sollte aus diesem Grund in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 34 Um insbesondere Fehl-Eiablagen von Wasserinsekten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass nur Photovoltaik-Module verwendet werden sollten, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflek- tieren (je Solarglasseite 3 %). Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sollten Zäune zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m aufweisen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Durch die Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Auswahl von Dachform, Materialien und Farben ist dadurch individuell möglich. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Sattel-, Walm- und Flachdach. Diese Dachformen sind aus der umgebenden Bebauung abgeleitet und entsprechen den landschaf- tichen und örtlichen Vorgaben. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN. ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Für Satteldächer wird das Spektrum von 18 bis 38°, für Walmdächer auf 12 bis 24° festgesetzt. Solaranlagen auf Flachdächern dürfen auch nicht aufgeständert werden, um keine negativen Ent- wicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdächern zu erhalten. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum 8.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Aufgrund der Hanglage der Baugrundstücke sind Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstrukti- onen im Bereich von 7,00 m gemessen ab dem äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahr- zeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zeppelinstraße nicht zulässig. Der Abstand ist orthogonal (rechtwinklig) zur Zeppelinstraße in Richtung Norden zu messen. Dadurch soll eine negative Be- einträchtigung der Wohnumgebung durch derartige Einfriedungen und Stützkonstruktionen verhin- dert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und der Nachverdichtung des Bereiches nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, zulässige Grundfläche) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,12 37,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,05 15,6 % Öffentliche Grünflächen 0,03 9,4 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 37 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 04.07.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2017 enthalten): Reduktion der Zahl der Baufenster von 3 auf 2 Erhöhung der zulässigen Grundfläche Anpassung der Wand- und Firsthöhen Erhöhung der zulässigen Zahl der Wohnungen beim Einzelhaus von 1 auf 2 Ausschluss von Einfriedungen und Stützkonstruktionen Aufnahme eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt Aufnahme zweier Leitungsrechte Ergänzung der Zweckbestimmung "Quartiersgrün" Klarstellung der Niederschlagswasser-Beseitigung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowohl in den Festsetzungen als auch der Begrün- dung 9.3.2 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.09.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 38 im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 enthalten): redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen der Festsetzungen und der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächen- nutzungsplan; Darstellung als "Wohnbaufläche (W) in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Süd-Osten, im Hintergrund sind die Oberlieger erkennbar Blick von Nord-Westen entlang der Kornblumen- straße auf die süd-östlich angrenzenden Anlieger Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 41 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016. Der Beschluss wurde am 11.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 25.11.2016 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 11.11.2016). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.03.2017 bis 19.04.2017 (Billigungsbeschluss vom 29.11.2016; Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Bekanntmachung am 10.03.2017) sowie in der Zeit vom 07.08.2017 bis 23.08.2017 (Billigungsbeschluss vom 04.07.2017; Entwurfsfas- sung vom 04.07.2017; Bekanntmachung am 28.07.2017) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.03.2017 (Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Billigungsbeschluss vom 29.11.2016) sowie mit Schreiben vom 08.08.2017 (Ent- wurfsfassung vom 04.07.2017; Billigungsbeschluss vom 04.07.2017) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 42 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 über die Entwurfs- fassung vom 22.09.2017. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" in der Fassung vom 22.09.2017 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.10.2017 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindtwurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berich- tigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüb- lich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 43 Plan aufgestellt am: 16.10.2016 Plan geändert am: 04.07.2017 Plan geändert am: 22.09.2017 yyq Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 1,59 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 16.03.2020
        Amtsblatt_2024_10_11_KW41.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 11. Oktober 2024 Nummer 41 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Baindt sagt Danke! Am Freitag, den 27. September 2024 fand das Ehrenamtsfest der Gemeinde in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehr- te zunächst Blutspenderinnen und Blutspender für 10-, 25-, 50- und 100-maliges Blutspenden. Hervor- zuheben sind dabei Roland Kreutle und Mukellef Öztürk für jeweils 100 Blutspenden. Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taek- wondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kris- tof Grundorath, Kai Wiest, Maren Bechú, Monika Förtsch so- wie Phäo- nie Rittler für ihre her- vorragen- den sportlichen Leistungen geehrt. Außerdem wurden die Herren Philipp Schwarz, Marcel Brückner, Nico Scheffold, Tobias Nowak, Thomas Nowak, Frank Markwart und Thomas Rauch der Meistermannschaft des Tischtennis geehrt, welchen der dritte Aufstieg in Folge gelang. Im Anschluss wurde die Jugendmannschaft des Tischtennis sowie die Einzelspielerin Pia Kreutle und der Einzelspieler Jona Klein für ihre Erfolge geehrt. Die C-Fußballjuniorinnen u15 wurden in der Saison 2023/2024 Württembergischer Hallenvi- zemeister sowie Hallenbezirksmeister und Bezirkspokalsieger. Sie erhielten ebenfalls die Glückwünsche der Bürgermeisterin. Geehrt wurde außerdem die Meistermannschaft des Tennisclubs mit Leon- hard Reich, Roland Puk, Erwin Feuerle, Werner Graf und Max Reich sowie Alena Bucher im Bereich Pferdesport – Islandpferde. Neben den Glückwünschen wurde allen Geehrten ein kleines Präsent der Gemeinde überreicht. Für ihre großartige ehren- amtliche Arbeit im Bereich des Sports wurden Wolfgang Schneider, Thomas Bros- zeit, Arthur Kränkle, Volkher Lins, Erwin Schgör und Sa- schaWösle gewürdigt. Alfred Manthei wurde für seine 30-jährige Tätigkeit als Vor- stand des Taekwondo ge- ehrt. Neben dem Sport wurde auch der Einsatz für das Ge- meinwohl gewürdigt. Für die Freiwillige Feuerwehr wur- den Andreas Joachim, Anton Konzett, Alexander Svoboda und Michael Koscher und für das Deutsch Rote Kreuz wur- den Nicole Ahnemüller und Sven Stiefvater geehrt. Für die Schalmeienkapelle wurde das Engagement von Micha- el Schnez, Hans-Peter Späth und Christian Kerner gewür- digt. Für den erfolgreichen Bau der Reithalle wurde die gesamte Vorstandschaft mit Markus Elbs, Lena Steinhau- ser, Nicole Spahlinger, Alisa Schnez, Alexander Henzler, Denis Haug, Martina Esen- wein, Christine Heilig und Vik- toria Köberle sowie Werner Blutspenderinnen und Blutspender Sportlerinnen und Sportler des Tae-kwon-do Herrenmannschaft Tischtennis Tischtennis-Jugend Herrenmannschaft Tennis Reitsport (Islandpferde) - Alena Bucher Vorstandschaft der Landjugend Träger der Ehrennadel der Gemein- de Baindt - Edgar Schaz Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Elbs, Jutta und Georg Schnez, Wolfgang Kränkle, Jürgen Schad und Florian Kränkle für die Umsetzung dieses tollen Projektes für den Verein und die Gemeinde gewürdigt. Aufgrund des 75-jährigen Bestehens der Landjugend, erhielt die Vorstand- schaft stellvertretend ein Präsent der Gemeinde. Aus den Reihen der Land- frauen wurde Doris Sonntag für ihre 39 Jahre lange Tätigkeit in der Vorstand- schaft der Landfrauen geehrt. Eine Besonderheit des diesjährigen Ehrenamtsfest war die Verleihung der Eh- rennadel der Gemeinde Baindt an Edgar Schaz, Bürgermeister a.D. Die Ehren- nadel einer Gemeinde ist die höchste Auszeichnung, die verliehen werden kann. Sie ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch ein Symbol der tiefen Verbundenheit und des Respekts gegenüber jeman- dem, der sein Leben in den Dienst der Gemeinschaft gestellt hat. Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihre wertvolle und sehr prägende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehren- amtsfest vom Musikverein Baindt, hierfür ein herzliches Dankeschön! An dieser Stelle gratulieren wir nochmals allen Sportle- rinnen und Sportlern sowie al- len Geehrten und danken von Herzen für das Engagement für unsere Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Tae-kwon-do - Alfred Manthei Fußball C-Juniorinnen Ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Ehrenamtlich Tätige des Deutschen Roten Kreuzes Ehrenamtlich Tätige der Schalmeienkapelle Ehrenamtlich Tätige des SV Baindt Ehrenamtlich Tätige der Reitergruppe Landfrauen - Doris Sonntag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Amtliche Bekanntmachungen Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns leben- den Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Las- sen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder aus- tauschen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen, über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen. • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme. • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tie- ren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten. • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittel- reste nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Die öffentlichen Bereiche der Gemeinde Baindt, sowie die Kanalisation, werden regelmäßig auf Ratten kon- trolliert. Wir möchten Sie darum bitten, im Bereich der Privatgrundstücke im Bedarfsfall Kontakt zu einem Kammerjäger oder einer geeigneten Schädlingsbe- kämpfungsfirma aufzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2024 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Dienstag, 22.10.2024 bis Freitag, 25.10.2024 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Orts- mitte - Sperrung des innerörtlichen Kreisverkehrs auf- grund Asphaltarbeiten Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21.Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerun- gen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Bosch- straße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Sep- tember 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Orts- mitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Wald- spielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stutt- gart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüf- ten Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Ände- rungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betrof- fenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmögli- chen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kinder- gartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt ge- mäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Än- derungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektri- zitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeit- punkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für eh- renamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wir- kung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zu- gestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investi- tionskostenzuschuss für die Beschaffung und Er- satzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen In- vestitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Pro- zent der angefallenen Kosten mit einer Obergren- ze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Re- gelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaf- fung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträum- lichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Ober- grenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neu- anschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investiti- onszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regel- zuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investi- tionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regel- zuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbild- verschönerung erteilte das Gremium seine Zustim- mung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschu- le, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. Oktober und Sonntag, 13. Oktober 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Oktober 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Sonntag, 13. Oktober 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Veranstaltungen Oktober 11.10. Baustellenbesichtigung Dorfplatz 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergärten Kindergarten St. Martin Das Kennenlernfest im Kindergarten St.Martin „Ich bin da, du bist da, alle rufen laut Hurra“. Auch im neuen Kindergartenjahr starteten die Gruppen des Hauses mit einem Kennenlernfest für Eltern, Kin- der und Fachkräfte. Bei diesem wurde die Möglichkeit geboten sich kennenzulernen, alte Kontakte zu pflegen und neue Gesichter mit einem Namen zu verbinden. Die drei Kindergartengruppen und die Krippengruppe ver- anstalteten jeweils ein Fest mit den Kindern und Eltern ihrer Gruppe, dazu wurde die Spätsommersonne ausge- nutzt und im Garten gefeiert. Es wurden Lieder gesungen, Spiele gespielt und Begrüßungs- und Abschiedssprüche aufgesagt. Außerdem konnten die Kinder sich frei im Garten bewegen, während die Eltern sich austauschten. Nach einem Nachmittag mit ausgelassener Stimmung, neuen Bekanntschaften und guten Gesprächen konnten alle Gruppen gemeinsam ins Kindergartenjahr starten. Wir freuen uns auf das kommende Jahr! Themenabend „sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Referenten zu den Themen: • Sprachentwicklung • Zweitspracherwerb • Bedeutung der Sprache für die Entwicklung • Sprachauffälligkeiten • Fördermöglichkeiten • Anlaufstellen /Ansprechpartner 17. Oktober 19:30 Uhr Katholisches Gemeindehaus St. Anna (Bergatreuter Straße 6, Baienfurt) "Sprache ist der Schlussel zur Welt“ Themenabend Referenten zu den Themen: • Sprachentwicklung • Zweitspracherwerb • Bedeutung der Sprache für die Entwicklung • Sprachauffälligkeiten • Fördermöglichkeiten • Anlaufstellen /Ansprechpartner Katholisches Gemeindehaus St. Anna (Bergatreuter Straße 6, Baienfurt) .. ...und Referenten der Logopädie & des Sprachheilzentrums Seit Juni 2023 gefördert vom Land Baden Württemberg 17. Oktober 19:30 Uhr Waldorfkindergarten Mutig ins neue Kindergartenjahr Im Waldorfkindergarten Baindt stehen die ersten Wochen eines jeden neuen Kindergar- tenjahres immer ganz im Zeichen des Mutes. Schließlich hält gerade diese Zeit für die Kinder so manche Herausforderungen bereit, egal ob es der erste Kindergartentag überhaupt oder der erste in einer neuen Gruppe oder auch einer neuen Rolle wie der eines angehenden Vorschulkindes ist. Da passt es doch gut, wenn diese aufregenden Wochen thematisch der Michaelizeit gewidmet werden. Zahlreiche Geschichten und Lieder, die von wackeren Rit- tern, Drachengetier, Mut und Schönheit kündeten, beglei- teten die Kinder über mehrere Wochen durch den Tag. Und dabei neigte sich die Waage auf dem Jahreszeiten- tisch Millimeter für Millimeter zugunsten der glänzenden Edelsteine, die die Kinder abwechselnd jeden Tag sacht hineinlegten. Am letzten Freitag im September war es dann endlich soweit und wir feierten unser Michaelifest. An festlichen Frühstückstafeln wurden selbstgebackene Drachen und Schwerter verzehrt und zum Abschluss des Tages be- zwang ein jedes Kind einen Parcour, der den Weg des Jünglings aus der Geschichte von der „Königstochter in der Flammenburg“ nachempfunden war. Stolz nahmen die Kinder nach dieser aufregenden Her- ausforderung anschließend Michaelikrone und Mutstein entgegen und trugen diese freudig mit ins Wochenende und nach Hause. Schulnachrichten SBBZ Sehen Jugendchor begeistert mit Auftritt im SBBZ Baindt Am 6. September 2024 war es endlich so weit: Der Ju- gendchor Baindt, begleitet von Hr. Strobel und unter der Leitung von Doris Kapler trat vor einem begeisterten Pub- likum auf. Der Auftritt, der durch den Förderverein unter- stützt wurde und in der Aula des SBBZ Sehen stattfand, war ein voller Erfolg und sorgte für große Freude in den Gesicherten aller Anwesenden. Bereits vor dem Auftritt war die Vorfreude spürbar. Die jungen Sängerinnen hatten wochenlang geprobt und ihre Leidenschaft für die Musik Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 in jede Probe gesteckt. Als die ersten Töne erklangen, war die Begeisterung im Raum sofort greifbar. Die Musik erreichte jeden im Publikum und schuf eine Atmosphäre der Gemeinschaft und des Miteinanders. Doris Kapler, die Chorleiterin, strahlte vor Stolz, als sie die talentierten Jugendlichen auf der Bühne sah. „Es ist einfach wunder- bar zu sehen, wie viel Freude Musik in die Gesichter der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zaubert.“ Die po- sitive Energie und die Freude, die der Auftritt verbreitete, waren ansteckend. Die Zuschauer des SBBZ Baindt waren begeistert und jubelten, während die jungen Sängerinnen mit strahlenden Gesichtern von der Bühne traten. Es war ein Nachmittag, der allen in Erinnerung bleiben wird und der zeigt, wie kraftvoll und verbindend Musik sein kann. Der Jugendchor hat mit diesem Auftritt nicht nur sein Können unter Beweis gestellt, sondern auch die Herzen der Menschen erreicht. Jessica Calov-Kappler Zur Informationi Abschiede gestalten Viele Menschen weichen auch kleinen Ab- schieden lieber aus, als sie bewusst zu be- gehen. Dabei sind sie ein Übungsfeld für die ‚großen‘ Abschiede, die uns allen im Leben einmal begeg- nen. Weshalb ist das so? Und wie können wir Formen fin- den, Abschiede, die sich abzeichnen selbst zu gestalten? Damit wir trotz schmerzhafter Prozesse das Gefühl haben, Abschiede würdevoll und unserer Individualität entspre- chend in das Leben integrieren zu können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 24.10.2024, 19 Uhr Referentin: Heike Lander, Koordinatorin beim Kin- derhospizdienst AMALIE, Sterbeamme, Krisencoach Steckersolargeräte Tim Bartels (Umweltbriefe) Steckerfertige Photovoltaik Vom Balkon direkt in die Dose Wer mit der Sonne seineneigenen Stromproduzierenund verbrauchen will,mussnicht zwingendHausbesitzeroder- Dachpächter sein.AuchMieter können mit ein oder zwei Modulen auf dem BalkonElektrizität gewinnen und sich direkt ins Haus holen. Das ist von der Bundesregierung mittlerweile auch so gewollt und explizit im EEG beschrie- ben. Für die steckerfertigenSolargeräte wurden die ge- setzlichen Regelungennunstark vereinfacht. Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewen- de mitmachen können“, verlautet der Präsident der Bun- desnetzagentur, Klaus Müller. Er meint damit die Anmel- dung der Balkonkraftwerke, Sie „können nun schnell und unbürokratisch registriert werden“, sagt Müller. Künftig müssen Betreiber dieser Anlagen neben den Angaben zur Person statt zwanzig nur noch fünf Angaben zu ihrem Bal- konkraftwerk eintragen. Diese Vereinfachung stelle eine erhebliche Entbürokratisierung dar, findet der Netzagen- turchef. Mit einem Solargerät, das an die eigene Steck- dose angeschlossen werden kann, lässt sich einfach und kostengünstig Solarstrom erzeugen – insbesondere für Menschen ohne eigenes Dach eine Möglichkeit. Die Mini Solaranlagen erlauben es nahezu jedem, einen Teil des ei- genen Strombedarfs durch selbst erzeugte Elektrizität zu decken. Denn diese Balkonkraftwerke sind vor allem für den Eigenverbrauch gedacht, und gerade nicht zur Ein- speisung ins öffentliche Netz. Der Hauptvorteil liegt dem- nach darin, die Stromkosten zu senken. Aber eben auch, seinen Teil zur Energiewende beizutragen. Steckersolar- geräte bestehen in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter, der den durch die Sonne- neinstrahlung entstehenden Gleichstrom in Wechselstrom wandelt. Dieser netztaugliche Strom fleißt dann in den Stromkreis der Wohnung. Im Gegensatz zu großen So- laranlagen ist die Leistung, die der Wechselrichter bei einem Steckersolargerät maximal einspeisen darf, auf 800 Watt (W) begrenzt. Die Mini-Solarsysteme produzieren in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil der Grundlast eines Haushaltes zu decken. Für Eisschrank und Spülmaschine Ein Standardsolarmodul mit 400 W Leistung, das zum Beispiel verschattungsfrei an einem Südbalkon senkrecht montiert wurde, liefert etwa 280 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Davon werden Sie idealerweise 200 kWh in der Wohnung direkt verbrauchen können, zum Beispiel von Ihrem Kühlschrank und der Geschirrspülmaschine. Ihr Strombezug reduziert sich somit um diese Menge. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro kWh Strom aus dem öffentlichen Netz bringt das im oben ge- nannten Beispiel eine jährliche Ersparnis von rund 60 Euro. Hat Ihr Steckersolargerät etwa 400 Euro gekostet, amorti- siert sich diese Anschaffung in weniger als sieben Jahren. • Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: „Was gilt heute, was gilt(noch) nicht?“ lesen Sie unter https:// www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/ energie/neue-gesetze-und-normen-fuer-steckersolar- was-gilt-heute-was-gilt-noch-nicht-90740 • DasUmweltbundesamt(UBA)informiertunter https:// www.umweltbundesamt.de/themen/ klima-energie/ erneuerbare-energien/photovoltaik/ steckersolarge- raete-balkonkraftwerke Angemeldete Balkonkraftwerke Aufgrund der vereinfachten Registrierung der Photovol- taik-(PV)-Kleinstanlagen, auch Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerke gennannt, geht die Bundesnetzagen- tur (BNetzA) mittlerweile von einer guten Datenlage in diesem Segment aus. • Bei der BNetzA wurden im Jahr 2023 rund 300000 Bal- konsolaranlagen registriert. • Allein im erstem Halbjahr 2024 sollen 220000 Balkon- kraftwerke mit 200 MW Gesamtleistung hinzugekom- men sein. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 • Insgesamt sind in Deutschland mittlerweile mehr als 90 Gigawatt PV-Leistung installiert. Zum Vergleich: Die hierzulande installierte Gesamtleistung der Windräder liegt aktuell bei knapp 62 Gigawatt. Gesetzliche Vereinfachungen für Steckersolargeräte: 1. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie müssen Ihr Steckersolargerät jetzt nicht mehr beim lokalen Netz- betreiber anmelden. Er erfährt ohnehin davon, da die Bundesnetzagentur ihm eine Kontrollmeldung sendet über die Anmeldung Ihres Gerätes beim Marktstamm- datenregister. 2. Marktstammdatenregister. Die Anmeldung unter htt- ps://www.marktstammdatenregister.de/ wurde verein- facht. Bisher waren 20 Daten erforderlich. Künftig sind es nur noch fünf Angaben: Standort der Anlage, Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Leis- tung des Wechselrichters, Zählernummer. 3. Zählerwechsel egal. Ein möglicherweise nötiger Zäh- lerwechsel muss nicht mehr abgewartet werden. Sie können Ihr Gerät direkt in Betrieb nehmen. 4. Schukostecker erlaubt. Der haushaltsübliche Schutz- kontakt-Stecker (umgangssprachlich: Schukostecker) soll mit technischen Anpassungen eine normkonforme Anschlussart darstellen. 5. Im EEG definiert. Steckersolargeräte sind neuerdings auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschrie- ben: Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen max. 800 Watt am Wechselrichter und max. 2000 Watt für die angeschlossenen Module 6. Vermieter fragen. Verbände der Immobilien- und Vermieterbranche stellen klar: Auch künftig ist es er- forderlich, ein Okay des Vermieters einzuholen. Eine Ablehnung wird allerdings schwieriger und muss gut begründet sein, schließlich ist Balkonsolar nach Aufnah- me ins EEG von „überragendem öffentlichen Interesse“ 7. Überragendes öffentliches Interesse. Das gilt nun auch für die Kleinstanlagen unter den erneuerbaren Energien. In §2 EEG heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen [...] liegen im überragenden öf- fentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Ge- sundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ • Die Dt. Gesellschaftfür Sonnenenergie bietet einen „Ste- ckersolar-Änderungsmonitor“. Dieser informiert darü- ber, was geht und was nicht: https://www.dgs. de/ser- vice/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Oktober – 20. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Mögen Frieden und Dankbarkeit stets in deinem Herzen sein. Irischer Segenswunsch Samstag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Firmung der Schüler aus dem SB- BZ-Sehen Baindt mit Pfarrer Staudacher in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herz- lich eingeladen Sonntag, 13. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis - Heilig Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Chor Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Fran- ziska Joachim, Dominik Klein, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Anton Strehle († Leokadia und Josef Malsam mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Hans Späth, Maria und Georg Konzett) Anschließend Stehempfang vor der Kirche mit Kuchen, Snack und Getränken (Jugendchor) Dienstag, 15. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Wendelinusfest – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Maria und Bernhad Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs, Elsa und Wendelin Kaplan, Zita Maurer, Eugen Haug) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 20. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Pia Kreutle, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Benjamin Stiefvater, Marlene Stör, Nele Gründler 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile 19.00 Uhr Baindt – Night´n Pray der Firmlingen Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Firmung 2024 in Baindt Am Samstag, den 12. September firmt Pfarrer Stauda- cher im Auftrag von Diözesanadminstrator Dr. Clemes Stroppel sechs Schüler aus dem SBBZ – Sehen in Baindt. Gefirmt werden: Fabio, Felix, Jonathan, Paul und Selina. Die Kirchengemeinde gratuliert zu diesem Fest den Neu- gefirmten und ihren Familien ganz herzlich. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen. Heilig-Leiber-Fest 2024 Der Kirchenchor bereichert den Festgottesdienst zum Heilig-Leiber-Fest 2024 mit „Neuen Liedern“. Im Anschluss bietet der Jugendchor Kuchen, Snacks und Getränke an und lädt zu einem Stehempfang ein. Gemeinsam wollen wir den Gottesdienst im Miteinander ausklingen lassen. Herzliche Einladung. Feiern Sie mit uns! Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Erstkommunion 2025 am Sonntag, den 4.Mai für die Schüler der 3. Klassen Liebe Eltern, wir laden Sie mit Ihrem Kind ein, die heilige Erstkommunion in unserer Kirche zu feiern. Sind Sie dabei? Dann treffen wir uns zur Anmeldung am Donnerstag, 24. Oktober in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrhaus Baindt, Thumbstraße 55. Sie haben keine Zeit? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung an stjoahnnesbaptist.baindt@ drs.de. Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: • das ausgefüllte Anmeldeformular den Unkosten- beitrag in Höhe von 75,00 € (für Ausleihe und Reinigung des Gewandes, Fotos, Arbeitsheft, Kopien, Material, Aus- flug ....) • eine Kopie der Taufurkunde, falls ihr Kind nicht in Baindt oder Baienfurt getauft wurde Wir starten gemeinsam mit einem Elternabend am Dienstag, 05. November 2024 um 20.00 Uhr in der „al- ten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klos- terhof Nr. 5. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Eine schriftliche Einladung geht in diesen Tagen per Post raus. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam R.I.P. Die Kirchengemeinde trauert um Herrn Franz Forderer. Von 2005 bis 2015 war Herr Forderer Mitglied im Kirchen- gemeinderat. In dieser Zeit hat er mit dazu beigetragen die Vakanz der Pfarrstelle gut zu überbrücken, umso dem neuen Pfarrer einen guten Einstand zu ermöglichen. Da- für sind wir sehr Dankbar. Unser Mitgefühl und Gebet gilt der Frau Brigitte Forderer und der ganzen Trauerfamilie. Bernhard Staudacher, Pfarrer Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Ge- meinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisati- onsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Segen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil einer wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sache zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstützung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste 2025 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am Dienstag, 22. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor, die Einladung per Mail folgt demnächst! Ein unvergessliches Heilig-Leiber-Fest erwartet Sie! Am kommenden Sonntag lädt der Kir- chenchor herzlich zu einem außerge- wöhnlichen Heilig-Leiber-Fest ein. Die- ses Jahr wird es musikalisch besonders spannend: Die Sängerinnen und Sänger haben moderne Kirchenlieder aus den Genres Rock, Pop und Gospel einstudiert und werden diese gemeinsam mit einer Band im Gottesdienst präsentieren. Nach dem Gottesdienst sorgt der Jugendchor für das leibliche Wohl. Es gibt Sekt, weitere Getränke, köstliche Kuchen und herzhafte Snacks. Nutzen Sie die Gelegenheit, in geselliger Runde zu verweilen und die Gemeinschaft zu genießen. Die Sänger und Sängerinnen des Jugendchors freuen sich über Ihre Spenden, die zur Finanzierung ihrer geplanten Paris-Reise beitragen sollen. Kommen Sie vorbei und erleben Sie einen Tag voller Mu- sik, Freude und Gemeinschaft! Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein am Mittwoch, 23. Oktober 2024 um 14.00 Uhr zu unserem Herbstfest in den Bischof-Sproll-Saal. „Wer seine Stimme erklingen lässt, stärkt Körper, Geist und See- le.“ Einen herzlichen Willkommensgruß an den Männer- gesangsclub „Les Rauschers“ aus unserer Gemeinde Baindt. Das ist eine Gruppe aus Freunden und Bekannten, entstanden aus ihrer gemeinsamen Zeit in der Landju- gend vor über 50 Jahren. Wir freuen uns auf einen mu- sikalischen Nachmittag mit Ihnen, bei dem Sie selbstver- ständlich gerne mitsingen dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Land frauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Besuchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir infor- mieren Sie über interessante Themen: • Gute Lebensbedingungen für Frauen im ländlichen Raum • Frauen und Landwirtschaft • Bewahrung der Schöpfung • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens • Glaube und Spiritualität Ort: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Bi- berach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per E-Mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10.2024 Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Be- suchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir in- formieren Sie über interessante Themen: • Gute Lebensbedingungen für Frauen im ländlichen Raum • Frauen und Landwirtschaft • Bewahrung der Schöpfung • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens • Glaube und Spiritualität Ort: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Bi- berach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per E-Mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10.2024 Mittwoch, 16.10.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Mittwoch, 16.10.2024, 19.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Bienen König, Michael Ondrejcik aus Baienfurt, lädt zusammen mit dem Frauenbund Baienfurt ein zu Einem kurzen Film über das Leben der Bienen als In- put und im Gespräch versucht H. Ondrejcik verschiede- ne Fragen zu beantworten. Ergänzt mit verschiedenen Erlebnissen und Erfahrungen mit den Bienen. Herzlich Willkommen sind alle, Kinder, Jugendliche, Erwachsene die mehr über die Bienen erfahren möchten. Honig ist süße Belohnung, hinter der viel Arbeit steckt. Wie lange lebt eine Biene nach dem Stich? Was muss man über die Biene wissen? Was ist das Besondere an Bienen? Was ist der Unterschied zwischen einer Wespe und einer Bie- ne? Ist ein Wespen- oder Bienenstich schlimmer? Was hilft sofort gegen Bienenstich? Wann greifen Bienen an? Wie oft fliegt eine Biene am Tag? Was macht eine Biene am Tag? Woher kommt Bienenwachs? Was machen die Drohnen im Bienenstock? Und viele andere Fragen über Bienen, was ich weiß werde ich beantworten, was nicht schreibe ich mir auf . Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Bai- enfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neuen Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentie- ren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reichhal- tigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx. de Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort hal- ten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Freitag, 11. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino Ev. Kirche à Zwingli – der Reformator Näheres unter Ökumene Sonntag, 13. Oktober 20. So n. Trinitatis Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit unse- ren Kindergärten (Pfr. Schöberl) Montag, 14. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 16. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 20. Oktober 21. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin M. Hayen) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kinderkirche Am 13. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: Regeln zum guten Leben Was ist richtig? Was ist falsch? In einer Welt, in der ich oft nur Grautöne sehe, hätte ich das gerne: klare moralische Grundregeln und Verhaltensmaßstä- be, an denen ich mich ausrichten kann. Der 20. Sonntag nach Trinitatis kommt diesem Bedürf- nis entgegen und zeigt Wege zum guten Leben auf: die Bibel, die einen würdigen und respektvollen Umgang miteinander lehrt, und Institutionen wie die Ehe, die das Zusammenleben zweier Menschen gut ordnet. Vor allen Ordnungen steht jedoch Gottes Treue, sein Bund mit den Menschen und seine Liebe, die stark ist wie der Tod. Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit. Bildquelle: Pexels, Text: Kirchenjahr evangelisch Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Reformationstag – Abendmahls- gottesdienst mit Impulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahls- gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Auswirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Neuer Konfi-8 & Konfi-3-Jahrgang gestartet In unser Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerk- same Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbo- len unmittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Ju- gendliche (und auch als Erwachsene). Die Themen und Aktionen der Konfi-3-Zeit finden Sie in der beiliegenden vorläufigen Terminübersicht. Für Kinder, die noch nicht getauft sind, kann Konfi-3 eine gute Taufvorbereitung sein. Die Taufe ist aber keine Vo- raussetzung für die Teilnahme an Konfi-3. Kinder lernen am besten von Menschen, die ihnen nahe stehen und denen sie vertrauen. Deshalb findet Konfi-3 überwiegend in kleinen Gruppen mit jeweils 3-5 Kindern statt. Diese Gruppen werden von Müttern und Vätern, die mit den Kindern den Fragen des Glaubens nachgehen, basteln, spielen und Geschichten erzählen, geleitet. Gestartet am Erntedankfest, findet die Konfi-3-Zeit ihren Abschluss mit einem Familiengottesdienst mit Abendmahl am Ostersonntag. Unsere Konfi-3-Kinder Im Konfi-8-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu er- leben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu reflektieren und als Jugendliche den eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Das Erfahrungslernen im Gottesdienst, in Begegnungen mit Mesnerinnen und Kirchengemeinderäten beim Esca- pe-Room-Game, eine gemeinsame Fahrt zum Planeta- rium und natürlich das Highlight Konfi-Indoor-Camp in Bad Schussenried gehören genauso dazu, wie die wö- chentlichen Konfi-Stunden im Gemeindehaus, in denen wir darüber ins Gespräch kommen, wie uns das, worum es in Glaubensbekenntnis und Bibel geht, für unser Le- ben hier und stark machen und Orientierung geben kann. Den feierlichen Abschluss findet die Konfi-Zeit mit der Konfirmation, dem eigenen „Ja“ der Konfis zu ihrer Tau- fe und Gemeindezugehörigkeit & dem Segen Gottes, der ihnen zugesprochen wird. Unsere neuen Konfirmandinnen & Konfirmanden Allen ein herzliches Willkommen und eine gesegnete Kon- fi-3/-8-Zeit! Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 09.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB wacht erst in Hälfte zwei auf SV Baindt – SV Weingarten 1:2 (0:2) Nur vier Tage nach der bitteren Auswärts- pleite gegen den SV Mochenwangen, be- grüßte der SVB auf der Klosterwiese den SV Weingarten, welcher am vergangenen Wochenende ebenfalls deutlich unter die Räder gekom- men war (1:7 gegen den SV Kressbronn). Für beide Teams stand somit fest: es sollte eine Reaktion gezeigt werden, auch wenn auf einige wichtige Stützen verzichtet wer- den musste. So fehlten auf Baindter Seite etwa Caltabi- ano (Verletzung), M.Szeibel (Urlaub) und Kapitän Thoma (Sperre nach gelb-rot). Auf seifigem Untergrund überließ der SVB zunächst dem SV Weingarten etwas den Ballbesitz und versuchte nach Ballgewinnen schnell umzuschalten. Beide Mannschaften agierten in der ersten halben Stunde aber oft zu ungenau in ihren Aktionen, wodurch kaum nennenswerte Chancen zu verzeichnen waren. Dennoch zeigte sich der SVW im ersten Durchgang oft gieriger und energischer in den Zweikämpfen und ging somit auch nicht ganz unverdient mit 0:1 in Front: Elezi setzte sich stark über rechts durch und bediente mit seiner Hereingabe Delimar, der in der Mitte unbedrängt einschob (33.). Nachdem B.Walser ge- gen Elezi zunächst noch das 0:2 verhindern konnte (35.), stürmten Bleile und Lenz nach einem Baindter Abspielfeh- ler im Spielaufbau allein auf den Baindter Schlussmann zu, wobei Lenz auf auf 0:2 erhöhte (39.). Nach dieser ernüchternden ersten Halbzeit ohne große Torgefahr, lief der SVB mit Beginn des zweiten Durch- gangs etwas höher an und präsentierte sich giftiger in den umkämpften Duellen im Mittelfeld. Die Gäste verständig- ten sich vermehrt auf eine stabile Defensive, gegen wel- che die Baindter Mannschaft nun anrannte. Gefährliche Abschlüsse durch L.Walser und Camara waren etwas zu unplatziert und konnten von Segbers im SVW-Gehäuse so noch entschärft werden. Etwa zehn Minuten später nickte Dischl nach einem abgefälschten Freistoß dann zum vermeintlichen 2:1 ein, wobei der Treffer vom jun- gen Schiedsrichter allerdings zurückgenommen wurde - eine umstrittene Entscheidung. Da Elezi nach einem Weingartener Konter die Entscheidung kurz vor Schluss liegen ließ, blieb der SVB im Spiel und machte es in der 88.Minute nochmals spannend: ein Abschluss von Danto- na wurde zunächst noch entscheidend geblockt, doch der Nachschuss landete über Umwege beim eingewechselten Hosse, welcher erneut Dantona im Rückraum bediente. Dieser hatte im zweiten Anlauf mehr Erfolg und verkürz- te auf 1:2 (88.). In der Nachspielzeit fehlte der Baindter Mannschaft dann aber die letzte Durchschlagskraft, um doch noch den Ausgleich zu erzwingen. Nach verschlafenem Beginn konnte der SVB erst in der zweiten Hälfte eine deutliche Leistungssteigerung im Ver- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 gleich zum Mochenwangen-Spiel auf den Platz bringen, den frühen Doppelschlag des SVW aber nicht mehr kon- tern. Im kommenden Auswärtsspiel gegen den Tabel- lenvierten aus Kressbronn gilt es an diese verbesserte Leistung anzuknüpfen, um den zweiten Saisonsieg ein- zufahren. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (86. Henry Hosse), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert (72. David Krauter), Lukas Zweifel (52. Lukas Walser), Jan Fischer (40. Baba Camara), Mika Dantona, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Luca Samuel Mariano Tore: 0:1 Matija Delimar (33.), 0:2 Lenz Bauer (39.), 1:2 Mika Dantona (88.) SV Baindt II - SV Weingarten II 2:1 (2:1) Im Heimspiel gegen den Tabellenletzten aus Weingarten, hatte Trainer Geggier im Vorfeld mit argen Personalsor- gen zu kämpfen, da gleich acht potenzielle Stammkräfte nicht zur Verfügung standen. So bot sich die Chance für einige Spieler aus der zweiten Reihe, um auf sich auf- merksam zu machen. Zwar verpatzte die „Zwoite“ die Anfangsminuten und ging durch Rahmanis Treffer (10.) früh in Rückstand, konterte diesen jedoch umgehend durch ein absolutes Traumtor von Hahn, der das Leder wuchtig unter die Latte jagte (12.). Nur zwei Minuten später drehte der SVB II die Partie dann vollkommen als Knisel einen Strafstoß zum 2:1 eiskalt versenkte (14.). In der Folge blieb Geggiers Mannschaft am Drücker und hätte ab der 20.Minute in Überzahl agieren müssen, da SVW-Keeper Wasmer als letzter Mann Grabherr klar zu Fall brachte. In seiner ersten offiziellen Partie verließ den Schiedsrichter aber etwas der Mut und er gab für das klare Vergehen nur die gelbe Karte. So blieb es im Anschluss bei einem engen Spiel mit Chancen auf beiden Seiten, wobei der SVB II mit viel Einsatz und Wille den Sieg am Ende über die Zeit brachte. Trainer Geggier zeigte sich nach Spielende stolz über den Kampfgeist seiner Elf und lobte die Leistungen von Rota- tionsspielern wie Blattner und Grabherr. Mit dem vierten Saisonsieg springt die „Zwoite“ damit auf Platz zwei und trifft am Sonntag im Topspiel auf den Tabellendritten aus Kressbronn. SV Baindt II: Max Dingeldey, Patrick Späth, Niklas Hug- ger, Niklas Späth, Robin Blattner (70. Kai Kostka), Tobias Trautwein (79. Johannes Heisele), Lukas Grabhherr (74. Markus Baumgärtner), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Marius Hahn (65. Jakob Schaffer), Johannes Schnez (88. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Mustafa Rahmani (10.), 1:1 Marius Hahn (12.), 2:1 Konstantin Knisel (15. Foulelfmeter) SVK hat dreimal eine Antwort parat SV Kressbronn - SV Baindt 6:3 (2:1) Mit zwei Veränderungen im Vergleich zur knappen Heim- niederlage gegen den SV Weingarten - Thoma und Ca- mara für Dantona und Fischer - schickte Trainer Weiland seine Mannschaft am Sonntagnachmittag gegen den Ta- bellenvierten aus Kressbronn aufs Feld. Bei kühlen Tem- peraturen wusste der SVB in der Anfangsphase durchaus zu Gefallen und beschäftigte die Defensive der Gastgeber immer wieder über die schnellen Außenbahnspieler Fink und Camara, welche jedoch zunächst nicht entscheidend zum Abschluss kamen. Nach einer guten Viertelstunde arbeitete sich auch der SVK besser in die Partie, wobei sich Walser erstmals auszeichnen musste. Einige Minuten später war der junge Baindter Schlussmann dann aber machtlos, als der SVB in der Defensive zu passiv agierte und einen Querpass auf Wiesener ermöglichte, welcher aus dem Rückraum trocken auf 1:0 stellte (19.). Die Baind- ter Mannschaft schüttelte sich kurz und hatte etwa zehn Minuten später das nötige Glück auf seiner Seite: Cama- ra setzte sich zum wiederholten Mal kraftvoll über links durch und leitete zu Dischl weiter. Baindts Nummer 9 fand im Rückraum wiederum Kapitän Thoma, dessen wuch- tiger, aber unplatzierter Abschluss Torhüter Steinhauser durch die Finger rutschte - 1:1(31.). Der SVB schien nun voll im Spiel angekommen, verteilte im Anschluss jedoch bereits Anfang Oktober Weihnachtsgeschenke und lud den SVK sowohl kurz vor der Pause (35.) als auch kurz nach der Pause (48.) durch haarsträubende defensive Fehler zum Toreschießen ein. Trotz dieses vermeidbaren 3:1-Rückstandes steckte Weilands Mannschaft nie auf und erzwang auf der Gegenseite ebenfalls einen indivi- duellen Fehler: So blockte Camara Torhüter Steinhauser beim Versuch eines langen Balls und schob die Kugel zum 3:2-Anschlusstreffer ins Netz (52.). Das 3:3 schien für den SVB in Reichweite, doch ein abgefälschter Kopfball von Bukovec nach einer Ecke machte die aufgekommene Hoffnung wieder zunichte (55.). In der Folge betrieb der Landesliga-Aufsteiger allerdings weiterhin viel Aufwand und stellte selbst nach einer Ecke erneut den Anschluss her, wobei Brugger Dischls Hereingabe per Kopf im lan- gen Eck versenkte (65.). Doch ganz nach dem Muster der Cantina-Band - „Spielt den selben Song nochmal“ - kon- terte der SVK zum dritten Mal an diesem Tag nur wenige Augenblicke später erneut mit einem eigenen Tor. Wie- sener steckte den Ball clever durch, Szeibel konnte den Ball nicht mehr entscheidend zur Seite grätschen und S.Lindinger vollstreckte eiskalt zum 5:3 (66.). Weilands Mannschaft blieb zwar in der Folge weiterhin bemüht, konnte die Kressbronner Defensive jedoch nicht mehr entscheidend in Bedrängnis bringen und fing sich nach einem Konter in der Nachspielzeit schlussendlich noch den sechsten Gegentreffer durch Siegel (90.). Trotz eines engagierten Auftritts im schweren Auswärts- spiel beim mittlerweile zum Angstgegner mutierten SV Kressbronn (sieben Niederlagen in Folge), bringt sich der SVB somit erneut durch individuelle Fehler um mög- liche Punkte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (77. Henry Hosse), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (52. Lukas Walser), Lukas Zweifel (62. David Krauter), Philipp Thoma, Kevin Lang, Jonathan Dischl, Tobias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Francesco Boccuto Tore: 1:0 Elias Wiesener (19.), 1:1 Philipp Thoma (31.), 2:1 Elias Wiesener (35.), 3:1 Romeo Lindinger (48.), 3:2 Baba Camara (52.), 4:2 Mark Bukovec (55.), 4:3 Michael Brug- ger (65.), 5:3 Samuel Lindinger (66.), 6:3 Tim Siegel (90.) SV Kressbronn II - SV Baindt II 1:0 (1:0) Im Topspiel Zweiter, SVB II, gegen Dritter, SVK II, erwisch- te Geggiers Mannschaft einen guten Start in die Partie, konnte bis auf einen Distanzschuss von Knisel aber nicht allzu viele klare Torchancen herausspielen. Ein unnötiges Foul in Strafraumnähe kurz vor der Pause, ermöglich- te dem SVK II dahingegen eine gute Freistoßgelegen- heit, welche Hetzius zum 1:0 nutzte (45.). Auch im zweiten Durchgang blieb der SVB II optisch die leicht überlegene Mannschaft, ohne jedoch die letzte Zielstrebigkeit an den Tag zu legen. Zudem führten technische Mängel und das Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ein oder andere harte Foul auf beiden Seiten dazu, dass kaum Spielfluss aufkommen wollte. Am Ende blieb der erhoffte Ausgleich aus, womit die erste Saisonniederlage besiegelt war. Vor den herausfordernden Spielen gegen Hergensweiler/Achberg und Meckenbeuren, wollte Trai- ner Geggier sich von diesem kleineren Rückschlag aber nicht allzu sehr aus der Ruhe bringen lassen: „Mund ab- putzen und weiter geht‘s. In den kommenden Topspielen holen wir uns die Punkte zurück.“ SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger (78. Kai Kostka), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Lukas Grabhherr (46. Jacob Schaffer), Julian Keppeler (68. Ro- bin Blattner), Konstantin Knisel, Luca Bosch (83. Johan- nes Heisele), Johannes Schnez, Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Leon Hetzius (45.) Gelb-Rot: Furkan Demir (90./SV Kressbronn II/) Vorschau: Sonntag, 13.10 12.45 Uhr: SV Baindt - SG Hergensweiler/Achberg 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Achberg XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Topspiel um die Tabellenspitze! Samstag 12.10. • 18 Uhr: Herren 1 - TSG Leutkirch XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abteilung Turnen Sportverein Übungsangebot Abteilung Turnen Mit dem Ende der Sommerferien hat bei uns das neue Sportjahr begonnen und wir bieten euch folgendes Übungsangebot an. Sportbegeisterte und Interessierte dür- fen sehr gerne bei uns in der Sporthalle vorbeischauen. Weitere Informationen erhalten sie unter www.svbaindt.de. Pampersflitzer (ab 1 Jahr mit Eltern) Mittwoch - 16-17 Uhr ÜL: Nathalie Rinczi Eltern-Kind-Turnen (2-/3-jährige mit Eltern) Dienstag – 15:30-16:30 Uhr ÜL: Steffi Remy Turnzwerge (4-/5-jährige ohne Eltern) Freitag – 14-15 Uhr ÜL: Khim Borns, Andreas Butzenlechner, Angelika Federau Speedys (Grundschüler) Freitag – 15-16 Uhr ÜL: Nadja Becher Sportys (Klasse 5 bis 7) Freitag – 16-17 Uhr ÜL: Inken Lottermoser, Nina Assanti Athletik-/Fitnesstraining (ab 16 Jahre) Montag – 20:30-22 Uhr ÜL: Christian Staud Fun & Fit (ab 30 Jahre, gemischt) Dienstag – 18:30-20 Uhr ÜL: Karin Halder Frauensport (ab 40 Jahre, Frauen) Montag – 19:15-20:15 Uhr ÜL: Nina Assanti Jedermann-Sport (Männer) Mittwoch – 20-21:30 Uhr ÜL: Heiner Kern Zumba Donnerstag – 17:30-18:30 Uhr ÜL: Angela Tanner Bekanntgabe Seit dem Jahre 1990 wurde die Sportab- teilung Turnen/Leichtathletik organisiert und geleitet durch Franz Karg, die letzten 8 Jahre in Gemeinsamkeit mit Birgit Dengler. Mit Freude dürfen wir bekannt geben, dass die sportbe- währten Trainer Christian Staud (Athletik-Fitness) und Nina Assanti (Frauenturnen und Kindersport) ab Oktober 2024 die Abteilungsleitung Turnen/Leichtathletik übernehmen. Wir, Franz Karg und Birgit Dengler, bedanken uns herzlich bei allen Übungsleitern, Trainern, beim Vorstandsteam des SV Baindt und bei allen Mitgliedern der Abteilung für Ihr Vertrauen und die Jahre wunderbarer Zusammen- arbeit. Nachruf Sven Borchers Es schmerzt sehr, dass Sven Borchers nicht mehr unter uns weilt. Wir sind in tiefer Trauer und in Gedanken bei seiner Familie. 2012 gründeten wir zusammen mit ihm den HTSV Baindt e.V. Von 2014 an war er unser Schriftführer. Wir haben mit ihm einen der coolsten Sportevents der Region geformt, das Human-Table-Soccer-Turnier. DJ, Bar, den ganzen Tag Bälle einwerfen, Pommes besorgen, Mikros reparieren, Sachen von A nach B transportieren, und und und – auf Sven war die ganzen Jahre immer Verlass. Und war die Arbeit getan, dann konnte man stundenlang mit ihm feiern. Wir lachten immer viel und herzhaft mit ihm. Er hat uns das Gut gelaunt sein einfach gemacht, denn er war selbst zu jeder Zeit ein positiver, fröhlicher und lebenslustiger Mensch, und so werden wir ihn für immer in Erinnerung behalten. Die Vorstandsschaft des HTSV Baindt Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Franz Forderer † 24. September 2024 Franz war seit 46 Jahren Mitglied im Musikverein Baindt. Ab dem Jahr 1998 brachte er sich als Fähnrich aktiv in der Fahnenabordnung mit ein und war stets tatkräftig bei all unseren Terminen dabei. Auch bei Arbeitseinsätzen war Franz zu jeder Zeit ein zuverlässiger Helfer. Wir verlieren mit Franz einen zuverlässigen und tatkräf- tigen Unterstützer und ein langjähriges Mitglied des Mu- sikvereins Baindt. Unser Mitgefühl in dieser schweren Zeit gilt seiner Frau Brigitte mit allen Angehörigen. Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem lang- jährigen Mitglied Erwin Jerg † 20. September 2024 Erwin war seit der Anschaffung unseres Schellenbaumes im Jahr 1989 aktives Mitglied in unserer Fahnenrotte. Über 30 Jahre lang trug und pflegte er den Schellenbaum des Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Musikvereins Baindt und war dabei immer mit Leidenschaft bei sämtlichen Terminen und Veranstaltungen dabei. Mit Erwin verlieren wir ein engagiertes Mitglied des Mu- sikvereins Baindt, der stets voller Stolz und Herzblut die Kapelle mit dem Schellenbaum begleitete. Unser Mitgefühl in dieser schweren Zeit gilt seinen An- gehörigen. Landjugend Baindt e.V. 75 Jahre Landjugend Baindt Am vergangenen Wochenende feierten wir unser 75- jähriges Jubiläum der Land- jugend Baindt. Am Freitag starteten wir mit einem Jubiläumsabend. An diesem blickten wir mit allen ehemaligen Mitgliedern auf die letz- ten 75 Jahre zurück. Diese unvergesslichen und schönen Momente wurden durch ein Theater und eine Zeitkapsel mit vielen alten Bildern greifbar. Es kamen viele nette Ge- präche zustande und alle schwelgten in den alten Zeiten. Am Samstag ging unser Jubiläum dann mit einer Dor- frallye weiter. Hierbei starteten 10 Gruppen mit jeweils 4-7 Personen zu den 9 Stationen, die in Baindt und Baienfurt verteilt waren. Viele knifflige Aufgaben wie Traktorziehen, Bierkistenstapeln, XXL-Bierpong usw. warteten dabei auf die Teilnehmer. Nach der Siegerehrung konnten dann die Rallyeteilnehmer und viele weitere Besucher den Abend auf der Dorfkindparty ausglingen lassen. Ein großes Dankeschön geht hierbei an die Sponsoren und die vielen Spenden, ohne die unser Jubiläum so nicht möglich gewesen wäre. Anbei finden Sie unter folgendem Qr- Code unsere Jubiläumsfestschrift. Beim Baindter Beck und im Cap Markt wer- den wir außerdem noch ausgetruckte Exemplare auslegen. Diese dürfen Sie gerne mitnehmen. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Pferdefestival Blaubeuren Vergangenes Wochenende waren einige unserer Jugendreiter auf dem Pferdefes- tival in Blaubeuren. Am Freitag starteten wir mit dem Mannschaftsreiterwettbe- werb und 4 unserer Reiter ritten gemein- sam die Dressurprüfung. Schlussendlich erreichten sie ei- nen guten 2ten Platz. Weiter ging es mit den Schritt-Trab Reiterwettbewerben bei dem sich einige von uns eine nette Platzierung holen konnten. Katharina Keck und Mila Streicher holten sich sogar den Sieg. Maya Schützbach erreichte den 3ten Platz. Isabella Konzett, Amelie Haller und Maxi Mutscheller den 4ten Platz. Nach den ersten Platzierungen richteten wir uns unsere Schlafplätze in den Zelten ein und unseren Ponys die Paddocks. Den Abend ließen wir mit Spielen gemütlich ausklingen. Am nächsten Tag frühstückten wir mit einem wunderschönen Sonnenaufgang und dann ging es auch schon weiter mit den Prüfungen. In dem Schritt-Trab-Galopp Reiterwettbe- werben konnten die Baindter Reiter einige Platzierungen sammeln. Noemi Oelhaf und Aleyna Branco erreichten den 3ten Platz. Leni Weiß den 5ten und Aylin Köse den 6ten. Theresa Henzler platzierte sich mit einem guten 7ten Platz im Dressurreiterwettbewerb mit Delia. Es folgten ei- nige Spaß Prüfungen wie der Paartrail bei dem zwei Rei- ter mit einem Stick gemeinsame Hindernisse überwinden mussten. Leni und Maya holten hier den 3ten Platz. Bei dem Team-Stafetten Wettbewerb starteten Noemi, Mila, Isabella und Theresa als Team und mussten Aufgaben wie Sackhüpfen, Schubkarren rennen oder so schnell wie möglich um Tonnen galoppieren, absolvieren und wurden hier 4ter Platz. Zwischendurch starteten die Jugendli- chen zum Spaß bei Hobby-Horsing-Spring-Prüfungen und sorgten in dem Zelt für eine mega Stimmung und sammelten ebenfalls wieder einige Schleifchen. Nebenbei halfen wir dem Team von Blaubeuren bei der Platzpflege und dem reibungslosen Ablauf der Prüfungen. Abends startete dann noch der Jump & Run bei dem Leni Rapp mit Lili Laday als Renner und Alyin Köse mit Leni Weiß startete. Nach einem super erfolgreichen und spaßigen Wochen- ende fuhren wir alle zufrieden und müde nach Hause. Verfasst von Leni Rapp Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump and Run, Platz 1 Springwettbewerb mit Stechen 100cm, Platz 2 Mannschaftsspring-Wettbewerb 85cm, Platz 2 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 4 Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurwettbewerb, Platz 1 Dressurreiterwettbewerb Klasse A, Platz 5 Hannah Elbs mit Dolly Reiterwettbewerb, Platz 5 Unsere Jugendlichen waren erfolgreich auf dem Pferde- festival in Blaubeuren Auf dem Pferdefestival in Blaubeuren konnten einige Schleifen gesammelt werden. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Schützengilde Baindt Einladung zur Siegerehrung Ortsmeis- terschaft Die Schützengilde Baindt lädt zur Sieger- ehrung und Preisverleihung der Ortsmeis- terschaft 2024 am 26.10.24 um 19 Uhr im Schützenhaus ein. Die Vorstandschaft freut sich auf rege Teilnahme und einen geselligen Abend. Erster Rundenwettkampf Luftpistole Am 30.09.2024 bestritt die Luftpistole-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Rundenwettkampf. Dabei gewann sie gegen die Gäste aus Wolpertswende (2. Mannschaft) mit 1354:1280. Wertung Baindt: S. Schnez: 352 G. Schnetz: 341 D. Sill: 340 O. Damoune: 321 Wertung Wolpertswende 2: H. Gindele: 337 W. Parsch: 323 R. Pfaff: 311 R. Wahr: 309 Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Ganzjähriges Fit- ness Workout für Frauen Ausdauer, Kraft, Gymnastik mit und ohne Geräte, Beweglichkeit und Koordination. Einstieg jederzeit möglich für Mitglieder im SV Baindt ohne Voranmeldung. Immer mittwochs von 20.00 h bis 21.15 h. Nähere Information auf der Homepage des SV Baindt unter www.svbaindt. de, Rubrik Alpinteam-Fitness Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Übungsabend mit dem Gerätewagen Sanität des Bundes Gemeinsam mit unseren Kameradinnen und Kameraden der DRK-Ortsvereine Ravensburg und Weingarten übten wir mit dem größten Fahrzeug des Kreisverbands, dem Gerätewagen Sanität des Bundes (GW San Bund). Dieses Fahrzeug, ein LKW der Marke MAN, gehört zu unserer „Schnelleinsatzgruppe Erstversorgung“ (SEG E) kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Schadenslage mit vielen Verletzten, ein sogenannter Massenanfall von Ver- letzten, vorliegt. Mit dem Material, das der GW San Bund mitführt, kann ein Schnelleinsatzzelt sowie eine Behand- lungsmöglichkeit für bis zu 10 Verletzte, je nach Schweregrad, aufgebaut werden. Genau das war Bestandteil unserer Übung. Die Gruppe der Bereitschaft Baienfurt-Baindt baute das aufblasbare Schnelleinsatzzelt des Fahrzeugs auf und richtete es so ein, dass Verletzte behandelt werden könnten. Dazu wurden Krankentragen aufgebaut und zig Kisten mit Material an den entsprechenden Stellen vorbe- reitet. Ebenso musste das Notstromaggregat in Betrieb genommen werden, um das Zelt zu beheizen und zu be- leuchten. Genau 16 Minuten nach Übungsbeginn war das Zelt einsatzklar. Auch hier zeigte sich wieder, was für ein starkes Team wir sind. Der Abend hat deutlich gezeigt: wenn es darauf ankommt, sind wir bestens vorbereitet. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Ludwigshafen zur Burgruine Alt-Bodman Von Ludwigshafen wandern wir durch das Naturschutzge- biet Aach-Ried bis Bodman. Dort machen wir einen kurzen Abstecher zum Skulpturengarten von Peter Lenk, bevor es steil hochgeht zur Ruine Altbodman. Nach einer Rast Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 bei wunderschöner Aussicht auf den See machen wir uns auf den Rückweg über das Kloster Frauenberg. Von Bod- man geht‘s dann mit dem Bus zurück nach Ludwigshafen. Wann: Sonntag, 13.10.2024 Treffpunkt: Bushaltestelle Charlottenplatz Wgt. 8.10 Uhr, Bhf. RV 8.20 Uhr Rückkehr: 18 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 200 hm (ca. 30 Min. steil bergauf). Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder. Einkehr: vorgesehen in Ludwigshafen. Mitbringen: Vesper, Getränk (1 Ltr.), Stöcke, gutes Schuhwerk Anmeldung: ab 09.10.2024 - T. 0151-12952100 (über AB*) Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail : hanifa.selimi@gmx.de Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man schon in Weingarten einsteigt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Wanderung von Baienfurt nach Fuchsenloch Wir treffen uns am Dienstag 15.10.2024 um 12.00 Uhr hin- ter dem Rathaus in Baienfurt und wandern über Kickach, Baumgarten, Maria Eich durch den Wald nach Fuchsen- loch. Zurück in Baienfurt besuchen wir noch die „Blaue Grotte“. Die Gehzeit beträgt ca. 3 1/2 Stunden, 12 km und 100 hm. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Gutes Schuhwerk, Trinken, Vesper, nach Be- darf Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 10.10.2024 ab 17.00 Uhr T. 0751/43287 WF Jürgen Frank. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2024“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2024 ein. Am 15. und 16. November 2024 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Wir stellen Ihnen die Kabarettistinnen vor: 15. November 2024 Kathi Wolf „Klapsenbeste“ Kathi Wolf ist Psychologin - und selbst ihre beste Kun- din. Im ständigen Gedankenkarussell wird es auch der selbst ernannten Klapsenbesten schwindelig, mal endet die Fahrt im Weltschmerz, mal im Aktivismus. In einem Spagat zwischen Stand Up Comedy und politischem Ka- barett kämpft die Hobby Boxerin gegen die Stigmatisie- rung psychischer Störungen, erkundet auf urkomische Art ihre eigenen sowie gesellschaftlichen „Special Effects“ und steigt nebenbei auch gerne mit dem Patriarchat in den Ring. Die Klapsenbeste beweist: Humor ist eine The- rapieform. In Zeiten von extremen Therapieplatzmangel treiben Quacksalber und Wunderheilerinnen ihr Unwesen und auch die kapitalistische Ausschlachtung des eigenen Leids ist in Zeiten von social media anerkannter als die eigentliche Erkrankung. Die Quittung kommt - von der Klapsenbesten persönlich. Warum gehen weniger Frauen als Männer in die Politik, wie sieht eine Familienaufstellung im Bundestag aus und was passiert, wenn ein Abgeord- neter zu ihr in Therapie kommt? Ein rasanter Abend mit Wort, Witz und Musik. 16. November 2024 Thomas Schreckenberger „Nur die Lüge zählt“ In Thomas Schreckenbergers neuem Programm dreht sich alles um die Wahrheit und vor allem um die Lüge in all ihren Ausprägungen. Gelogen wird ständig und überall. Dabei gibt es harmlose Lügen („Ich hab ja nichts anzuziehen!“) oder Lügen, um den anderen nicht zu verletzen. So wie das Lob der Eltern für das selbstgemalte Kinderbild, wenn man gleichzeitig denkt: „Hoffentlich bekommt das Ju- gendamt das nie zu Gesicht!“ Aber dann gab es auch im- mer schon gefährliche Lügen, die das Ziel hatten, bewusst in die Irre zu führen und oft Unheil über viele Menschen brachten. Man denke nur an Sätze wie „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!“ oder „Seitenbacher Müsli – lecker, lecker, lecker.“ Heute verbreiten sich Lügen zudem immer schneller und das Internet dient als Brand- beschleuniger: Bots, Trolle, Fake-News und Verschwö- rungstheoretiker überschwemmen das Netz mit den abstrusesten Ideen: Bill Gates will uns allen Chips einpflan- zen, unsere Spitzenpolitiker sind in Wahrheit gefühllose Echsenwesen (was im Fall von Friedrich Merz einiges er- klären könnte) und die SPD ist angeblich eine sozialdemo- kratische Partei! Ein Wahnsinn! Doch auch der Alltag wird immer unsicherer, wenn digitale und analoge Welt ver- schmelzen – man weiß kaum mehr, wem oder was man noch glauben kann. Die Grenzen zwischen Fiktion und Realität verschwimmen immer mehr und verstärken die Spaltung der Gesellschaft. Früher gab es verschiedene Mei- nungen, heute verschiedene Wirklichkeiten. Begleiten Sie den vielfach ausgezeichneten Kabarettisten Thomas Schreckenberger (Tuttlinger Krähe, Kleinkunstpreis Baden- Württemberg, usw.) durch den Lügendschungel unserer Zeit – bewaffnet mit der Machete des Humors und der Kraft der Pa- rodie, immer auf der Suche nach dem letzten Rest Wahrheit. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft per E-Mail unter stefan. gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuh- stallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 25,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 13. Oktober 2024 Rund um den Häcklerweiher - geschichtsträchtiger Spaziergang Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Streckenlänge: ca. 5 km (ebene Strecke) Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und jahrhundertealten Weihern prägen unter anderem offene Hochmoorflächen und ein Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefähr- dete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiederver- nässung ab dem Jahr 2007 einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt auf einer herbstlichen Exkursion rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterun- gen zur Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Sind Sie neugierig geworden? Dann machen Sie mit! Auch Kinder und Hunde sind auf dieser Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf dieser Führung be- grüßen zu dürfen. Kleintierschau Samstag, 19.10.2024, 13 - 18 Uhr Sonntag, 20. 10. 2024, 10 - 17 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Zu sehen gibt es Kaninchen, Hühner, Tauben und vieles mehr..... Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Weitere Infos unter: www.kleintierzuchtverein-bergatreute.de Informationsabende für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt Wald- besitzerinnen und Waldbesitzer zu einem Informations- abend mit folgenden Themen ein: • Die neue Bundeswaldinventur IV: Wieviel Holz steht im Privatwald? • Forstschutz: Neues zum Borkenkäfer • Aktuelle Informationen zum Holzmarkt • Forstliches Gutachten zum Wildverbiss, Anmeldung und Bewertung von Wildschäden Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen statt: 22.10.2024 um 19:30 Uhr in Ebenweiler (Dorfgemein- schaftshaus) 29.10.2024 um 19:30 Uhr in Waldburg (Gasthaus König Wilhelm) 04.11.2024 um 19:30 Uhr in Hittelkofen (Gasthaus Rose) 07.11.2024 um 19:30 Uhr in Seibranz (Gasthaus Wacht am Rhein) 13.11.2024 um 19:30 Uhr in Beuren (Gasthaus Kreuz) 19.11.2024 um 19:30 Uhr in Deuchelried (Gasthaus Hirsch) 25.11.2024 um 19:30 Uhr in Berg (Schützenhaus) Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blut- spender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blut- spende mit etwas Glück Erlebniswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspendetermine in der Region an. Nächster Termin: Dienstag, dem 29.10.2024 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Leben retten & gewin- nen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Er- lebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/ Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit lecke- ren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www. blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. 400 Jugendliche kickern sich zum Traumberuf Erfolgreicher „Karriere-Kick“ in Ravensburg: Innovative Berufsorientierung für junge Talente Der „Karriere-Kick“ in Ravensburg war ein voller Erfolg und hat erneut bewiesen, wie innovativ und interaktiv Be- rufsorientierung für Jugendliche gestaltet werden kann. Am 25.9.2024 trafen rund 400 Schüler auf 36 begeisterte Unternehmen, um sich auf Augenhöhe über Berufsmög- lichkeiten und Karrierechancen auszutauschen. Das Event, das von Florian Dismann und Alexander Ernst nach Ra- vensburg geholt wurde, fand in der einzigartigen Ausstel- lungsfläche des Autohauses Riess statt – ein Partner, der maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen hat. Die großzügig zur Verfügung gestellten Räume des Autohauses boten den perfekten Rahmen für diese be- sondere Veranstaltung und sorgten für eine angenehme und moderne Atmosphäre. Das Besondere am „Karriere-Kick“ ist das innovative Konzept, das Berufsorientierung und Networking auf spielerische Weise miteinander verbindet. Durch Tisch- fußball-Duelle kamen die jungen Talente und Unterneh- mensvertreter ins Gespräch, was zu einer entspannten und ungezwungenen Atmosphäre führte. „Der Karriere-Kick bietet eine ganz besondere Gelegen- heit, junge Menschen mit potenziellen Arbeitgebern zu- sammenzubringen. Statt steifer Gespräche in Messehal- len kommen die Teilnehmer beim gemeinsamen Spiel ins Gespräch – das fördert Vertrauen und schafft eine ungezwungene Basis für einen echten Austausch“, sag- ten die Aussteller. Neben dem aktiven Austausch auf dem Spielfeld gab es auch vielfältiges Angebot durch die Unternehmen an den Messeständen. Unternehmen aus verschiede- nen Branchen präsentierten ihre Ausbildungsberufe und Einstiegsmöglichkeiten und beantworteten Fragen der Jugendlichen. Zusätzlich wurde den Jugendlichen der Bewer- bungs-Check angeboten. Für die passenden Fotos sorg- te eine professionelle Fotografin, die hochwertige Bewer- bungsfotos machte. „Es war beeindruckend zu sehen, wie offen und interes- siert die Schüler:innen waren und wie positiv die Unter- nehmen auf diese Form des Kennenlernens reagierten“, fügten einige Lehrer hinzu. Aufgrund des großen Erfolgs wird der „Karriere-Kick“ auch im nächsten Jahr wieder in Ravensburg stattfin- den – der Termin steht bereits fest: Am 15. Oktober 2025 wird die Veranstaltung erneut im Autohaus Riess durch- geführt. Für interessierte Unternehmen gibt es ab sofort für begrenzte Zeit einen Frühbucher-Rabatt. Über Karriere-Kick: Der Karriere-Kick ist eine bundesweite Veranstaltungsreihe zur Berufsorientierung, bei der junge Menschen spielerisch und in einem entspannten Umfeld mit Unternehmen und Ausbildern in Kontakt treten kön- nen. Weitere Informationen finden Sie unter https://kar- riere-kick.de/in/landkreis-ravensburg/aussteller Skibasar Berg Der Sommer hat sich verabschiedet und in den Ber- gen fällt bereits der erste Schnee. Für die Winterfreunde kommt damit die Zeit sich für die neue Wintersportsai- son zu wappnen. Was passt, was nicht, welche Winter- bekleidung ist noch super erhalten und könnte jemand anders gefallen. Welche Skier oder Stiefel sind zu klein und müssen getauscht werden. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, saubere und gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Homepage www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Wir nehmen und können dann bieten: Alpinski (Carving) und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbeklei- dung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kin- der. Bitte die Ware in einem sauberen und funktionstüch- tigen Zustand abgeben. Beschädigte oder stark veraltete Ware kann leider nicht angenommen werden. Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Mit den Erlösen aus dem Verkauf, unterstützen wir sozi- ale Projekte. Im vergangen Jahr unterstützten wir: Brennnessel, Frau- enhaus RV, Sonja Reischmann Stiftung, Argenhof – Gna- denhof für Tiere e.V., Tierheim Berg, Termin: Samstag, 19. Oktober 2024, von 11:00Uhr bis 13:00Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Kartenzahlung ist NICHT möglich, also bitte an Bargeld denken. Warenannahme: Freitag, 18.10.2024 von 17:30Uhr bis 19:00 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 19.10.2022 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de Pflanzzeit für Stauden: Ein blühender Garten für das Frühjahr 2025 Der Herbst ist die ideale Zeit, um den eigenen Garten für das nächste Frühjahr vorzubereiten. Für alle Gartenfreun- de im Landkreis Ravensburg beginnt jetzt die Pflanzzeit von Stauden, die in der kommenden Gartensaison für prächtige Blüten sorgen sollen. Heimische Stauden sind dabei besonders empfehlenswert, da sie nicht nur pfle- geleicht und robust sind, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten. Gleichzeitig können durch einfache Maßnahmen in den Wintermo- naten die natürlichen Lebensräume zahlreicher Insekten und Kleintiere geschützt werden. Die milden Herbstmo- nate bieten optimale Bedingungen für die Pflanzung von Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Stauden. Der Boden ist noch warm von der Sommerhitze und kann ausreichend Feuchtigkeit speichern, sodass die Wurzeln bis zum Winter gut anwachsen können. Stauden wie die aus der Pflanzliste „Mehrjährige Pflanzen und Stauden im Landkreis RV“ sind perfekt an die klimatischen Bedingungen in der Region angepasst und bieten nicht nur eine lange Freude in ihrem Garten, sondern sind auch für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten wertvol- le Nahrungsquellen. Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg hat eine Liste mit empfehlenswerten Mehr- jährigen Pflanzen und Stauden entworfen, welche un- ter www.naturvielfaltrv.de/media/pflanzliste.pdf auf der Webseite der Biodiversitätsstrategie zu finden ist. Naturschutz im Winter: Blühpflanzen und Laub im Gar- ten lassen Neben der Pflanzzeit im Herbst kann jeder Gartenbesit- zer oder jede Gartenbesitzerin auch während der Winter- monate aktiv zur Förderung der Artenvielfalt beitragen. Ein einfaches und wirkungsvolles Mittel ist es, verblühte Pflanzen stehen zu lassen und das gefallene Laub nicht vollständig zu entfernen. Stauden bieten durch ihre ver- blühten Stängel die perfekte Überwinterungsmöglichkeit für viele Insekten. Auch durch das Laub entstehen natür- liche Rückzugsorte für Igel, Amphibien und nützliche In- sekten, die dort den Winter verbringen können. Anstatt das Laub komplett zu entfernen, sollte es an geschütz- ten Stellen im Garten gesammelt werden, um so kleine Winterquartiere zu schaffen. Diese simple Maßnahme trägt nicht nur zum Erhalt der Biodiversität bei, sondern schützt auch den Boden vor Austrocknung und Frost. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.naturviel- falt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravensburg vorbeizuschauen. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Was sonst noch interessiert Ausstellung und Vernissage „Om‘s Mandala Art“ 18. Oktober- 10. November 2024 Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) gibt im Oktober/November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künst- lern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnah- men und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künstlerin auf diese Situation und zeigt nun eine Aus- wahl an Werken, die seit der damaligen Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die Vernissage ist am 18. Oktober um 20.00 Uhr. Die Finissage ist am 10. November um 18.00 Uhr mit ei- nem Solokonzert von Omnitah. Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind jeweils Sams- tag und Sonntag von 14-17 Uhr (mit Ausnahme Sa., den 19.10.) und Omnitah wird zu diesen Zeiten persönlich an- wesend sein. Fr. 18. Okt. 20.00 Uhr Vernissage So. 20. Okt. 14 – 17 Uhr Sa. 26. Okt. 14 – 17 Uhr So. 27. Okt. 14 – 17 Uhr Sa. 02. Nov. 14 – 17 Uhr So. 03. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 09. Nov. 14 – 17Uhr So. 10. Nov. 14 – 17.00Uhr Trotz Regen: Die AOK-Kochshow belebt die Sinne auf der Landesgartenschau in Wangen - Regionale Lebensmittel helfen dem Klima und der Gesundheit Der Meisterkoch Simon Mayer vom Restaurant/Café Sca- la in Bad Waldsee und die AOK-Ernährungsfachkraft Julia Baschnagel ließen sich nicht aus der Ruhe bringen und führten vergangenen Donnerstag gemeinsam durch die AOK-Kochshow auf der Landesgartenschau in Wan- gen. Leider war das Wetter für den Veranstaltungsabend schlecht angesagt. Trotz der Hoffnung auf ein paar Son- nenstrahlen und einem goldenen Herbstabend bestätig- te sich leider die Wettervorhersage. Dicke Regenwolken überzogen den Himmel und die Sparkassen-Kulturbühne konnte sich diesen nicht entziehen. Trotz der kalten Tem- peraturen konnten die rund 120 Gäste die AOK-Kochshow aber im Trockenen verfolgen. Die Sparkassen-Kulturbüh- ne bot dafür den perfekten Rahmen, sie verwandelte sich in eine top ausgestattete Showküche. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben, moderierte gemeinsam mit AOK-Er- nährungsfachkraft Charlotte Walz die Veranstaltung. Sie klärten über Ernährungsmythen auf und schärften das Bewusstsein für gesundes Essen – mit kleinen Wissensein- heiten und interaktiven Spielrunden: „Wir wollen mit der AOK-Kochshow aufzeigen, warum regionale Ernährung Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 nicht nur wichtig fürs Klima ist, sondern warum sie auch jedem Einzelnen gut tut. Das ist uns gelungen.“ 77 Prozent der deutschen Bevölkerung achten beim Einkauf auf regionale Produkte, heißt es im aktuellen Ernährungs- reports des Bundesministeriums für Ernährung und Land- wirtschaft. Der Report zeigt auch: Immer mehr Menschen interessieren sich für pflanzliche Ernährung und greifen zu vegetarischen und veganen Alternativen – innerhalb von vier Jahren ist der Wert von 29 auf 39 Prozent gestie- gen. Das Thema ist nicht nur für die eigene Gesundheit relevant, sondern auch für die Gesundheit des Planeten. Spielerisch und leicht zeigte das Duo aus Meisterkoch Simon Mayer und der AOK-Ernährungsfachkraft Julia Baschnagel, wie einfach und lecker es sein kann, regio- nale und nachhaltige Gerichte auf den Tisch zu zaubern. „Live-Cooking hat für mich immer einen ganz besonde- ren Charme. Wenn ich dann noch den ein oder anderen Küchentipp weitergeben und fürs Kochen mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln begeistern kann, ist das für mich ein besonderes Highlight“, so die AOK-Ernährungs- fachkraft Julia Baschnagel. „Es hat mir sehr viel Spaß gemacht. Es war eine rundum gelungene Veranstaltung. Durch die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten haben wir eine super Show und einen unterhaltsamen Abend auf die Beine gestellt.“ Rezepte zum Mitnehmen „Regional und nachhaltig kochen“ lautete das Motto der AOK-Kochshow, in der live ein leckeres Drei-Gänge-Me- nü zubereitet wurde. Die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten sich über ausgefallene Gerichte freuen: Meister- koch Simon Mayer begeisterte mit einer Blumenkohl-Pan- na Cotta mit Champignon-Spinat-Creme, dazu eingelegte Radieschen oder Austernpilzen im Reisblatt, zu denen eine würzige Linsencreme serviert wurde. Alle Teilnehmenden bekamen die Rezepte auf Papier zum Mitnehmen und Nachkochen. Die Blumenkohl-Panna Cotta hat es Julia Baschnagel persönlich angetan und lobte Simon Mayer für seine kreative Auswahl und Zubereitung: „So lecker, vor allem mit den eingelegten Radieschen! Sowas habe ich noch nie gegessen.“ Die Entscheidung, vegetarisch zu kochen, wurde bewusst getroffen. Der Grund dafür ist simpel: „Das ist einfach nachhaltiger. Außerdem stammen alle Lebensmittel, die wir verwendet haben, aus der Region“, so Julia Baschnagel weiter. Glückliche Gewinner Zu Beginn konnten alle Besucherinnen und Besucher an einem Gewinnspiel teilnehmen. Als Hauptpreis konnten sich sechs Gäste das Drei-Gänge-Menü am reichlich ge- deckten Tisch schmecken lassen: Sieglinde und Kathari- na Tiso aus Wangen, Monika Troy aus Opfenbach, Rita Ortmann aus Siggen, Heike Schulze und Alfred Sigerist, beide aus Neuravensburg. „Heute waren wir zum 77. Mal auf der Landesgartenschau und hatten richtig Glück“, so die glücklichen Gewinner Heike Schulze und Alfred Si- gerist. Natürlich konnten alle Besuchenden Kostproben probieren. Diese wurden auf wiederverwendbaren Bam- busschalen serviert, nicht auf Plastiktellern. Ohne erhobenen Zeigefinger Die Veranstaltung soll nicht belehrend wirken, sondern un- terhaltsam vermitteln, dass regionales und nachhaltiges Kochen Spaß machen kann. „Wir wollen den Leuten nicht mit erhobenem Zeigefinger begegnen“, betont Markus Packmohr. „Es geht darum, Lust aufs Ausprobieren zu machen.“ Deshalb lud die Show auch zum Mitmachen ein: Neben einer kleinen Bewegungseinheit und einem Ratespiel über Lebensmittelverschwendung konnten die Zuschau- erinnen und Zuschauer aus einem Topf von acht Zutaten drei auswählen, aus denen der Koch Simon Mayer spontan ein Dessert kreieren musste. Heraus kam ein fluffiger Ha- ferflocken-Pancake mit Zwetschgen-Quark, dem durch den milden und leicht süßlichen tasmanischen Bergpfeffer ein besonderer und unerwarteten Twist verliehen wurde – den Zuschauerinnen und Zuschauern hat es geschmeckt. Wer mehr zu gesunder und nachhaltiger Ernährung wis- sen möchte: In den Ernährungs- und Kochkursen der AOK-Ernährungswerkstatt lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie sie mit einer ausgewogenen, gesun- den Ernährung ihre Energie steigern, ihr Idealgewicht er- reichen oder Krankheiten vorbeugen können. Unter www. aok.de/bw/gesundheitskurse sind alle Ernährungsan- gebote zu finden – ganz in der Nähe oder online durch- führbar. „Familien in schweren Zeiten brauchen eine zuverlässige Unterstützung“ - Spende über 20.000 Euro für den Kin- derhospizdienst AMALIE Der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE erhält 20.000 Euro für die Begleitung von Kindern und deren Familien in Zeiten von Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. Die Spenden stammen aus der Drachenkinder-Aktion von Radio7. „Was es für eine Familie bedeutet, in der Kinder oder Eltern lebensverkürzend erkrankt sind, das können wir als Außen- stehende nicht fassen“, sagt Markus Wursthorn, Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie, der Stiftung Liebenau. „Die Hilflosigkeit der Kinder und ihrer Familien in der Begegnung mit dem Tod aufzufangen, für Nöte und Sorgen da zu sein und die Angehörigen zu entlasten, dafür ist der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE da.“ Ehrenamtliche Patinnen und Paten begleiten Familien Der Dienst, eine Kooperation der Stiftung Liebenau und der Malteser, qualifiziert ehrenamtliche Patinnen und Pa- ten für den Einsatz. Diese begleiten die Familien oft über einen sehr langen Zeitraum, bis über den Tod hinaus. Ur- sula Schuhmacher von den Radio 7 Drachenkindern weiß: „Familien in schweren Zeiten brauchen eine zuverlässige Unterstützung, denn was diesen Familien und Kindern hilft, ist ein Mensch, der in der Lage ist, in Zeiten von schick- salshaften Prozessen und Verzweiflung zu begleiten, da zu sein.“ Hinter jeder Familie, die AMALIE begleitet, steht ein ganz individuelles Schicksal und die ehrenamtlichen Patinnen und Paten werden mit unterschiedlichen Erwar- tungen und Bedürfnissen konfrontiert. Dazu ist eine gute Ausbildung essenziell und die bekommen die Patinnen und Paten bei AMALIE in der Basisqualifizierung für Kin- derhospizbegleitung. „Je besser unsere Ehrenamtlichen ausgebildet sind, desto mehr können wir auffangen“, weiß Elisabeth Mogg, eine der Koordinatorinnen von AMALIE aus ihrer langjährigen Arbeit, und dafür braucht es Geld. Zuverlässige Unterstützung durch Radio 7 und die Dra- chenkinder-Aktion Seit vielen Jahren ist Radio 7 mit der Drachenkinder-Ak- tion dem ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE ein zu- verlässiger Partner. „Diese kontinuierliche Spende hilft uns, die Angebote wie Begleitung der Familien, Kindertrauer- Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 gruppen und auch Aktionen für Jugendliche aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen. Das ist großartig und dafür danken wir Radio 7“, so Markus Wursthorn, denn insbesondere die Trauergruppenarbeit für die Kinder und Jugendlichen werden ausschließlich über Spenden finanziert. „Wir sind sehr dankbar für diese große Sum- me, die es uns ermöglicht, für alle Familien, die unsere Unterstützung brauchen, erreichbar zu sein.“ In den ver- gangenen Jahren nahm die Anzahl der Familien, die sich hilfesuchend an AMALIE wandten, kontinuierlich zu. Um für alle diese Familien da zu sein, braucht es auch immer mehr Patinnen und Paten. Ein neuer Qualifizierungskurs startet im kommenden Jahr. Eröffnung des Beratungstreffpunkts am Bischof-Sproll-Bildungszentrum in Biberach-Rißegg Mit dem Projekt „Beratungstreffpunkt“ wurde eine interdisziplinäre Beratungsstelle geschaffen. Welche Ziele das Projekt verfolgt, erklären Alexandra Gaiser, Schulleiterin des Bischof-Sproll-Bildungszentrums und Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt Nach einer gut dreijährigen Planungs- und Umsetzungszeit wurde am Freitag, 20. September in Biberach-Rißegg der Be- ratungstreffpunkt am Bischof-Sproll-Bildungszentrum fei- erlich eingeweiht und eröffnet. Der Beratungstreffpunkt ist ein inklusionsorientiertes Projekt, das in Kooperation des BSBZ Biberach-Rißegg mit dem SBBZ Sehen Baindt, der Beratungsstelle TB der EUTB Biberach, der Stiftung St. Franziskus und der Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart entstand. Die Idee zum Be- ratertreffpunkt, zu einer interdisziplinären, pädagogischen Beratungsstelle, sei aus der Notwendigkeit heraus ent- standen, motivierten Fachkräften, Experten, aber auch Angehörigen, Betroffenen selbst sowie Interessierten eine Möglichkeit zum Austausch, zur Beratung und Weiterbil- dung anzubieten. Alexandra Gaiser, Rektorin i. K., Grund- und Werkreal- schule Bischof-Sproll-Bildungszentrum Biberach-Rißegg erklärt, welche primären Ziele das Projekt verfolgt: „Un- ser Anliegen war und ist es, den Inklusions- und Bera- tungslehrkräften sowie den Sonderpädagogen und -pä- dagoginnen des BSBZ, des SBBZ Sehen Baindt und der Stiftung St. Franziskus einen Raum für Austausch, Diag- nostik und Beratung zu schaffen. Des Weiteren soll der Beratungstreffpunkt Angehörigen und auch Betroffenen eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit zu allen Fra- gen bezüglich Inklusion, Teilhabe, Beeinträchtigung und Behinderung bieten.“ Das Projekt könne zudem externe Lehrkräfte, Therapeuten und Interessierte vernetzen. Für das Projekt „Beratungstreffpunkt“ wurde in den ver- gangenen Monaten die frei gewordene Hausmeister- wohnung, die sich im Schulkomplex des Bischof-Spro- ll-Bildungszentrums befindet, umfangreich baulich umgestaltet. Unterschiedlich große Räume können ab sofort vielseitig genutzt werden. So ist eine gemeinsame Fachbibliothek mit Testsammlungen und Arbeitsplätzen entstanden. Es gibt Rückzugsmöglichkeiten für Fach- kräfte, um Fallberatungen oder Supervisionen durchzu- führen. In den hellen Räumlichkeiten können Eltern oder externe Lehrkräfte zudem zukünftig Beratungsangebote wahrnehmen. Auch Fortbildungen und Fachkonferenzen können in den technisch modern ausgestatteten Räum- lichkeiten stattfinden. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen mit Internat in Baindt freue sich über das Potential des Beratungstreff- punkts. Das Projekt werde eine absolute Bereicherung darstellen, sowohl für das Bischof-Sproll-Bildungszen- trum, als auch für alle beteiligten Kooperationspartner und nicht zuletzt für alle Nutzerinnen und Nutzern. Allein die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bringen die Expertise aus den Förderschwerpunkten Lernen, Se- hen, Hören, Taubblind, Geistige Entwicklung, motorische Entwicklung und sozial-emotionale Entwicklung mit. Er ist überzeugt, dass diese interdisziplinäre Beratungsstelle zukünftig viel bewegen werde. „Wir sind stolz, gemeinsam solch ein Projekt ins Leben gerufen haben, von der Idee bis zur Umsetzung. Ich bin mir sicher, dass der Beratungs- treffpunkt ein unverzichtbarer, interaktiver Ort der Begeg- nung sein wird, an dem in Zukunft viele neue Impulse und Ideen entstehen werden und sich durch Austausch und Netzwerkarbeit viel positiv Neues entwickeln wird. Darauf sind wir und alle Projektbeteiligten sehr gespannt“, so der Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Die Depression: Zwischen Tabu und Realität Der Gesundheitsatlas Deutschland informiert an- lässlich des „Welttages der seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober: 26.200 Menschen sind im Landkreis Ravensburg von einer Depression betroffen Depression ist längst gesellschaftliche Realität, doch das Tabu existiert in Teilen der Gesellschaft weiterhin. 26.200 Menschen im Landkreis Ravensburg waren laut dem aktuellen „Gesundheitsatlas Deutschland“ des Wissen- schaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 2022 an einer De- pression erkrankt, davon waren 9.761 Erkrankte AOK-ver- sichert. Damit liegt der Landkreis Ravensburg mit einem Wert von 10,09 Prozent unter dem Landesschnitt von 12,15 Prozent und dem Bundesdurchschnitt von 12,52 Pro- zent. Es werden Erkrankungsfälle bei Personen ab dem 10. Lebensjahr gezählt. Zur Ermittlung von Personen mit Depressionen werden für die Auswertungen im „Gesund- heitsatlas Deutschland“ Patientinnen und Patienten mit ärztlich dokumentierten Diagnosen aus dem ambulanten und stationären Bereich erfasst. Dabei müssen Diagno- sen aus dem Krankenhausbereich als gesichert klassifi- ziert sein und Diagnosen aus dem ambulanten Bereich in mindestens zwei von vier Quartalen des Auswertungs- jahres dokumentiert sein. „Es fließen also demnach nur die erkrankten Personen in die Auswertung, die sich tat- sächlich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befan- den. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen. Es ist trotzdem erfreulich, dass die Menschen im Landkreis Ravensburg gesünder sind als in der Bundesrepublik“, so Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Ge- sundheitskasse Bodensee-Oberschwaben anlässlich des „Welttages der seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober. „Es braucht kontinuierliche Aufklärung, öffentliche Dis- kussionen und ein offenes Klima, um die verbleibenden Vorurteile und Missverständnisse abzubauen und die De- pression als das zu erkennen, was es ist: eine ernstzuneh- mende, behandelbare Erkrankung“, hebt Markus Pack- mohr, AOK-Geschäftsführer, hervor. Frauen sind häufiger betroffen Laut der Analyse des Gesundheitsatlas kommen Depres- sionen bei Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren noch selten vor. Mit zunehmendem Alter zeigt sich jedoch ein deutlicher Anstieg der Depressionshäufigkeit. In allen Al- tersgruppen sind Frauen häufiger betroffen als Männer. Bei den 60- bis 64-Jährigen ist mehr als jede fünfte Frau und fast jeder sechste Mann betroffen. In den Altersklas- sen zwischen 65 und 74 Jahren ist dann ein leichter Rück- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 gang zu verzeichnen. Nach diesem „Knick“ steigen die Prävalenzen jedoch weiter deutlich an. Der Prävalenz- gipfel wird bei den 80- bis 84-jährigen Frauen erreicht. Was steckt hinter einer Depression? Depressionen werden der Gruppe der affektiven Störun- gen zugerechnet, die zu den psychischen Erkrankungen gehören. Im Fokus des Gesundheitsatlas Deutschland stehen die unipolaren Depressionen. Eine gedrückte Stim- mung mit Interessenlosigkeit und Antriebsminderung hält bei den Betroffenen über einen längeren Zeitraum an. Zu den unipolaren Depressionen werden akute depressive Episoden, rezidivierende (wiederkehrende) depressive Störungen und chronische depressive Störungen inklusive Dysthymien gezählt. Bei den Dysthymien sind die depres- siven Symptome weniger stark ausgeprägt, halten jedoch über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an. Risikofaktoren für die Entstehung von Depressionen Es gibt eine Reihe von Risikofaktoren, die die Entstehung der Krankheit beeinflussen können. Kritische Lebenser- eignisse wie Beziehungskrisen, Todesfälle, berufliche Ent- täuschungen oder Traumata durch Gewalt, Krieg oder Missbrauch können eine Erkrankung begünstigen. Da- neben spielen Faktoren wie das Alter, das Geschlecht oder das Vorliegen chronischer Erkrankungen eine Rolle. Dass Frauen häufiger an Depressionen erkranken, kann möglicherweise durch hormonelle Schwankungen er- klärt werden. Dazu gehören zyklusassoziierte Schwankun- gen, aber auch hormonelle Veränderungen rund um die Schwangerschaft oder in den Wechseljahren. Außerdem kann es sein, dass Frauen im Laufe ihres Lebens mehr Stressoren ausgesetzt sind als Männer, die die Entstehung von Depressionen begünstigen. Auch chronischer Stress ist ein Risikofaktor für Depressionen. Am Arbeitsplatz ist es daher wichtig, das psychische Wohlbefinden der Mit- arbeitenden über Kriterien wie Entscheidungsspielraum, Kontrolle und Vorhersehbarkeit zu fördern. Aber auch Entwicklungsmöglichkeiten oder die Förderung von Fä- higkeiten tragen dazu bei, Mitarbeitende vor der Entwick- lung psychischer Erkrankungen zu schützen. Hilfe suchen Viele an Depression erkrankte Menschen kostet es große Überwindung, sich professionelle Hilfe zu suchen. Dabei gibt es heute sehr wirkungsvolle Therapien für die Be- handlung der Erkrankung. „Je früher eine Depression behandelt wird, desto größer sind die Chancen, wieder völlig gesund zu werden“, betont Markus Packmohr, Ge- schäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Wer unter depressiven Symptomen leidet, findet Hilfe bei einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeu- ten. Zusätzliche Unterstützung bietet das interaktive On- line-Programm „moodgym“. „moodgym“ ist ein kostenlo- ses Online-Training für eine stärkere Psyche, welches die AOK unterstützt. Die Übungen helfen, ungesunde Gedan- kenmuster zu erkennen, sie durch neue zu ersetzen und so das Handeln positiv zu verändern – nach dem Motto: „Neu denken, sich besser fühlen.“ Ziel des Programms ist es, depressive Symptome zu verringern sowie das Auf- treten von Depressionen zu verhindern. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hebt hervor: „Eine Depression ist nicht nur für den Erkrankten selbst eine enorme Herausforderung. Auch Familienmitglieder, Partner und Freunde geraten häufig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Aus diesem Grund hat die AOK den Fami- liencoach Depression entwickelt: das erste Online-Pro- gramm, das sich speziell an Angehörige von depressiven Menschen wendet.“ Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: Familiencoach Depression. Jeder erlebt die Krankheit anders. Das von der AOK ge- förderte Projekt „Die Mitte der Nacht ist der Anfang vom Tag“ gibt Betroffenen und Angehörigen eine Stimme. Auf dieser interaktiven Seite kann jeder seine Erfahrungen als Video, Audio oder Text teilen, Beiträge anderer Betrof- fener abrufen oder sich einfach nur über die Krankheit informieren. Mehr Informationen online unter www.die- mitte-der-nacht.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 31.10.2024 Redaktionsschluss 28.10.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine Bezeichnung für eine warme Witterung im Herbst. Sie sind schlangenförmig zu le- sen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. Lösung: Altweibersommer © DEIKE PRESS 750R30R3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. STELLENANGEBOTE Brennholz - Hartholz günstig Sägewerk Stiehle Grünkraut – Lochmühle Anfragen: info@parkett-stiehle.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Haushaltshilfe für nette Familie gesucht! Familie mit 3 Kindern sucht zuverlässige und vertrauensvolle Haus- haltshilfe in Weingarten(12 Std./Wo) Haushaltshilfe4711@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 NEUERÖFFNUNG Wir ziehen von Weingarten nach Ravensburg. Ab 01.10.2024 finden Sie uns in der Schussenstraße 4 in Ravensburg. BKK ZF & Partner Ihre Krankenkasse vor Ort am Bodensee und in Oberschwaben. Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! KFZ-MARKT[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 5,33 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 10.10.2024
          Amtsblatt_2024_09_20_KW38.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 20. September 2024 Nummer 38 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sport- ler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragende Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Perso- nen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere ört- liche Gesellschaft und verdienen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Ge- tränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns einen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unserer ehrenamtlich Tä- tigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, persönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Bericht Minihütte 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der dies- jährigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer der beiden Gemeinden sowie vier Küchenfeen auf die legendäre Minihütte. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und ge- schmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellten sich vor: Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle zauberten in ihrer Laborküche für uns die ganze Woche über die leckersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Und schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal in dieser Woche durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche telepor- tiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von antiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer bezogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt mit den Olympischen Spielen – passend zur Antike – stand auch schon an. Abends haben wir an unserer Feuerstelle Würstchen, Stockbrot und Mais gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwan- derung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbe- gleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ haben wir in Gruppen den Weg zurück zur Hütte angetreten. Danach sind alle Müde ins Bett gefallen. Nach der ersten Nacht auf der Hütte wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschine direkt in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter gelandet. Nach dem Frühstück starte- ten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. An diesem Tag stand auch der traditionelle Casinoabend an und wir bereiteten uns nach dem Mittagessen mit Quarkmaske, Nägellackieren und Frisuren machen darauf vor. Neben dem Beautyprogramm gab es auch an- dere Workshops wie Batiken, Tonen oder Armbänder knüpfen. Nachdem sich alle schick gemacht hatten, ging es auch schon los und bei Black Jack, Roulette und am Glücks- rad wurde fleißig um die Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeitreise Zisch“ gab. Nebenbei servierte uns das Küchenteam noch leckere Brownies mit Vanilleeis aus der Laborküche und der Casinoabend wurde mit einem Betthupferle von unseren Zeitmechani- kern Öli & Schraubi beendet. Am Donnerstag hat die Zeit- maschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zu- fällig irgendwo im Nirgend- wo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „Anschuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Be- such von Bürgermeisterin Si- mone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit de- nen wir einen Hüttengottes- dienst zum Thema Zufällen feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeitdiebe lösen und konnten somit den ge- klauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine repa- rieren. Wir stärkten uns am Abend bei der „Pasta Party“ mit verschieden Nudelarten und Soßen, bevor das Abendprogramm mit dem Spiel „Schlag den Zeitdieb“ begann. Dabei haben sich die Kin- der und die Teamer in verschiedenen kleinen Spielen gemessen. Mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen bewältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine große Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellows und Stockbrot, sowie Snackigel passend zu den 80ern ausklingen lassen. Nach ein paar Lagerfeuerliedern fielen die Kinder todmüde ins Bett. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir machten einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneipwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Nach leckerer La- sagne ging am letzten Abend die Zeitreiseparty aka Bunter Abend los: Gäste aus jeder Epoche haben teilge- nommen und die Kinder verkleideten sich als ihre zukünftigen Traumberu- fe. Bei einem tollen Programm, wel- ches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Ko- medie-Bewerbungsgespräche und guter Verpflegung von unserem Kü- chenworkshop merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete un- sere traditionelle Hüttendisco mit Dis- colicht, Knicklichtern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, bevor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wur- de in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abrei- setag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt, wir sind gemeinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Jetzt hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, denn die ersten Eltern waren bereits da. Doch eine Abschlussrunde musste noch sein und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... ... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. ... Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. ... Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. ... Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. ... Frau Rürup für den netten Besuch. ... Familie Fricker für die leckeren Äpfel. ... Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. ... unser Küchenteam (aka Zeitforscher) Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer superleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt bekommen! ... das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Baienfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Pro- gramms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrü- ßen zu dürfen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Stellenanzeigen KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) 80-100 % • Integrationsfachkraft (Fachkräftekatalog KiTaG §7) mit 30 h Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis S 8a /S4 TVöD > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschä- digung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungs- einrichtungen der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Vier Kommunen aus der Region bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ist mittlerweile in 14 Kommunen rund um den Bodensee gestartet. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter ande- rem die Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg sowie die Stadt Weingarten, weshalb das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Trotz des „Wett- kampfes“ steht für diese vier Kommunen der Austausch und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klima- wandel und dessen bereits heute unabwendbaren Fol- gen, ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt macht. Dieses Spiel soll daher den Austausch der betei- ligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Startpunkt und Inspiration für das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» war unter anderem die Besichtigung des genossenschaftlichen Zollhauses am Züricher Bahnhof: ein Biotop, Ankunftsort und Treffpunkt für Menschen, Pflanzen und Tiere. Die teilnehmenden Gemeinden konn- ten sich in Zürich austauschen, neue Ideen kennenlernen und die Spielregeln ausprobieren. Nun beginnt der freund- schaftliche Wettbewerb, um den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes mit Freude und Ideenreichtum zu begegnen. Im Zollhaus am Züricher Bahnhof lassen multifunktionale Freiräume und Dachterrassen vielen Entwicklungen und der Natur reichlich Freiraum auf wenig Platz. Ein gelunge- nes Beispiel dafür, wie Planung sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grünräume und grüne Infrastrukturen sind essenziell für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie helfen, die Auswirkungen des Klimawan- dels in den Siedlungen abzufedern und sind Lebensräu- me für die urbane Fauna und Flora. Die Teilnehmenden des «Spiels ohne Grenzen! Zukunftsgrün» besuchten in Zürich weitere ausgewählte Beispiele wie den bekannten Kletterpflanzenpark in Oerlikon und die Buschlandschaft im Dachgarten der Zürcher Hochschule der Künste. «Wir möchten beleuchten, wie Pflanzen in unseren Städten wirken», so Stephan Brenneisen (ZHAW), während der Demonstration verschiedener Systeme der Vertikalbe- grünungen in der Stadtgärtnerei. «Auf knappem Raum Menschen, Pflanzen und Tieren genügend Entfaltungs- möglichkeiten zu bieten, das wird die Herausforderung der Zukunft.» Hier knüpft das Spiel an. Der motivierende Auftakt mar- kiert den Spielbeginn, um gemeinsam im freundschaft- lichen und freudigen Wettstreit den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes zu begegnen. Das Interreg-Projekt bietet Werkzeuge zur Umsetzung, zum Monitoring und fördert den grenzüber- schreitenden Wissensaustausch. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Öster- reichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunfts- grün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bo- densee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Hörbranz (AT), Koblach (AT), Lau- terach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Weitere Informationen zum Spiel gibt es auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite unte https://zukunftsgruenspiel.info/ Beispiel einer innerstädtischen Begrünung (Foto F. Roth) Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 24. September 2024 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an u.frank@baindt.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur diesjährigen Vereinssitzung Liebe Vereinsvorsitzende, die diesjährige Vereinssitzung findet am Montag, den 14. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die Einladungen hierzu wurden bereits per E-Mail, ggf. per Post versandt. Sollte Ihr Verein keine Einladung bekommen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vereine@baindt.de oder melden Sie sich te- lefonisch unter 07502 9406-26. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung __________ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2025/2026 – Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr In- teresse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushalts- themen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 17.09.2024 ersten einge- brachten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 stehen im Internet unter der Rubrik Haus- haltsplan 2025/2026 unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemein- deverwaltung/finanzen-der-gemeinde zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerech- tigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Wirt- schaftskrise bedeuten aufgrund der Kostensteigerungen einen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen ge- ringerem Wachstum einen Rückgang der Steuereinnah- men auch in Baindt. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigen- de Kosten für die öffentliche Hand, insbesondere aus der Kreisumlage im Wege des Verlustausgleiches an der Oberschwabenklinik. Dem Gemeinderat stehen daher mit der Priorisierung von Maßnahmen im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2025-2026 ist des- halb durch steigende Aufwendungen gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den Einbruch seit 2021 weiterhin nicht kompensie- ren können. In der Folge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge de- cken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2025/2026. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2024 bei Kämmerer Herrn Abele, email: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Juli 2024: Rote Wanderstöcke; Schwarze Jacke Gr. 152; Schwarze Aktenmappe; Schwarzer Pullover Gr. M Schmet- terling in Strasssteinen; Jugendmountainbike Modell MTS 4300; Fahrradschlüssel Marke AXA; Zwei Fahrradschlüssel mit schwarzem Flaschenöffner als Anhägner. September 2024: Fahrzeugbrief Yamaha Kraftrad; Sechs Schlüssel an zwei Schlüsselringen; Schwarzes Etui mit In- halt; Zwei Hausschlüssel am Schlüsselring; Goldfarbene Halskette mit einem kleinen Schmetterlinganhänger; Drei Schlüssel am Schlüsselring; Smartphone Huawei; Schlüs- sel am orangenen Schlüsselband. Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. September und Sonntag, 22. September 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. September 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Sonntag, 22. September 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen September 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Kindergärten Kindergarten St. Martin Wir suchen dich! Pädagogische Fachkraft In Teilzeit (ca. 40-70% Beschäftigungsumfang) Nähere Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter: 07502/2678 Zur Informationi Sterben, Tod und Trauer in Literatur und Philosophie Ein Abend mit Kurt Brust, Vorsitzender der Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Philosoph:innen und Literat:innen haben sich seit jeher mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt. Die Ursache für die Beschäftigung mit diesen Themen war oft die eigene Betroffenheit durch Krankheit, Tod des Partners, der Partnerin oder ein kulturell-philosophisches Interesse (Tod als Erlösung, Tod und gesellschaftlicher Wandel, Sterben und Trost). Am Leseabend werden Texte gelesen, die sich sowohl mit dem eigenen Sterben ausein- andersetzen (z.B. Texte von Robert Gernhardt, Wolfgang Herrndorf, Peter Härtling und Willhelm Schmid), als auch Texte die sich mit Sterben, Tod und Trauer eher abstrak- ter befassen (z.B. Texte von Thomas Mann, Rainer Maria Rilke und Peter Bieri). Ort: Weingarten, Vogteistr. 5 Termin: Freitag, 27. September 2024 Beginn: 19.00 Uhr (voraussichtlich bis 20.30 Uhr) Telefonische Anmeldung 0751 18056382 bis zum 25.09.2024 Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrot- tungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Or- ganismen profitieren von den heruntergefallenen Früch- ten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen ge- geben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Hu- mus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschied- lich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lie- ber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übri- gens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist über- trieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstge- machtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 24.09.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. September – 29. September 2024 Gedanken zur Woche: Beide schaden sich selbst: Der, der zu viel verspricht und der, der zu viel erwartet. Gotthold Ephraim Lessing Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Dienstag, 24. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 25. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Zita Maurer, Elsa und Wendelin Kaplan) Donnerstag, 26. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 27. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst zum Ernte- dank Caritas – Kollekte - Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmwochenende in Rot an der Rot Von Freitag 27. bis Sonntag 29. September treffen sich die 35 Firmbewerber zusammen mit 10 Firmbegleitern auf einem In- tensivwochenende im Jugend- haus Rot an der Rot. Neben der Erfahrung in Kleingruppen mit Spiel und Spaß geht es auch um Gott, die Firmung und Firmzeichen und dazu gibt es ei- nen besonderen Gottesdienst mit Pfr. Staudacher. Ein ganz herzlicher Dank gilt heute schon den Begleitern im Firmprojekt und allen, die die Jugendlichen im Gebet mitbegleiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Ein unvergesslicher Ausflugstag nach Buxheim und Memmingen Etwas später als sonst, aber voller Vor- freude, trafen sich die Kirchenchormit- glieder samt Partner, um in den Bus nach Buxheim und Memmingen zu steigen. Die 1. Vorsitzende Nadine Klot- zer hatte ein fabelhaftes Programm zusammengestellt, das am späten Vormittag mit einer faszinierenden Füh- rung im Kloster Buxheim begann. Die Ausflügler tauch- ten tief in die Geschichte des Klosters ein und erfuhren spannende Details über das entbehrungsreiche Leben der Kartäuser. Alle waren sich einig: Ein solches Leben wäre nichts für sie! Ein absolutes Highlight des Tages war das Singen des Kirchenchors im Priesterchor der Klosterkirche St. Maria in Buxheim. Zwischen den kunstvoll geschnitzten Chorge- stühlen und bei exzellenter Akustik sang der Chor unter Leitung von Rainer Strobel zwei Stücke, die allen Anwe- senden Gänsehaut und ein wunderbares Gefühl bescher- ten. Bevor es weiter nach Memmingen ging, stärkten sich die Ausflügler mit köstlichen Blätterteigtaschen, die den Mittagshunger perfekt stillten. In Memmingen hatten die Teilnehmer bis zum frühen Abendessen freie Zeit zur Verfügung. Das kalte und regnerische Wetter trieb viele in die gemütlichen Cafés der Stadt, während andere die Kunsthalle besuchten und sich an moderner Kunst erfreu- ten. Einige erkundeten trotz des Wetters einige Sehens- würdigkeiten der Stadt. Nach einem leckeren Abendessen teilte sich die Grup- pe auf, um an den spannenden Stadtführungen “Dunkle Ecken” und “Gruselführung mit dem Nachtwächter” teil- zunehmen. Als am späten Abend alle wieder beim Bus ankamen, waren sich alle einig: Trotz des kalten und nas- sen Wetters war es ein interessanter und wunderschöner Ausflugstag gewesen. Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Steinbach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Steinbach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veeser, Maria Steinbach. Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach. 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kurpark, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach. Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke ein- packen. GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 22. SEPTEMBER 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.“ 1. Johannesbrief 5,4c Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt AM-Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 23. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Be- grüßung, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Wo ist denn jetzt euer Gott?“ – Diese Frage hören Menschen, die im Vertrauen auf Gott unterwegs sein wollen, immer wieder, wenn Dinge passieren, die das gewohnte Leben aus der Bahn werfen. Nimmt unser Wochenspruch da den Mund nicht etwas zu voll, wenn er vom Glauben nicht wie der Hebräerbrief als ein trotziges Festhalten an dem, was ich noch nicht sehen kann, spricht, sondern vom Sieg über die Welt als Inbegriff für ein Leben in Gottesferne? Wie mit einer Röntgen-Brille schaut unser Bibelvers hinter die Fassaden und erinnert uns daran, dass wir im Glau- ben an Jesus als neue Geschöpfe leben dürfen, die sich an Gottes Weisungen orientieren, nicht an dem, was jeder auf den ersten Blick zu sehen meint. Was für eine Freiheit, aus der wir unser Leben gestalten können, als Menschen, die wissen, dass Gott am Wirken ist, auch in allem, was um uns herum geschieht, bis am Ende alles gut wird. Und solange es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer „Dieses Foto“ von Unbekann- ter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist al- les möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Bibel am Nachmittag „Der neue Himmel und die neue Erde“ – wie im Buch der Offenbarung (Kap. 21) beschrieben sind Thema im Bibeltreff am Sonntag, 22. September, um 17.00 Uhr in der evang. Stadtkirche Weingarten. Referent ist Hermann Baur, Gemeinschafts- pastor im Evang. Gemeinschaftsverband Württ., in der Musik und Liturgie wirkt Prädikant Ulrich Warth, Fried- richshafen mit. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft „Die Apis“ in Wein- garten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beweist Comeback-Qualitäten, spielt aber erneut nur Remis TSV Tettnang - SV Baindt 3:3 (2:0) Zehn Tage nach dem durch ein Gewit- ter abgebrochenen Heimspiel gegen den SV Bergatreute, gastierte der SVB beim ebenfalls noch ungeschlagenen TSV Tettnang, der vor Partie die Bezirksliga-Tabelle anführte. Für das nicht ein- fache Auswärtsspiel musste Trainer Weiland mit Dischl (Verletzung), Caltabiano und den Szeibel-Zwillingen (alle Urlaub) zwar auf einige Stützen verzichten, konnte aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft aufbieten, die erstmals in dieser Saison wieder von Kapitän Thoma aufs Feld geführt wurde. Nach einem merkbaren Abtasten in den Anfangsminu- ten und einem ersten gefährlichen Tettnanger Standard (9.), zeigte sich der SVB offensiv deutlich präsenter und erspielte sich durch Fischer (12.), Dantona (17.) und Geg- gier (23.) aussichtsreiche Möglichkeiten auf den frühen Führungstreffer. Entgegen dem Spielverlauf fiel dieser nur eine Minute später dann aber auf der Gegenseite, als ein folgenschwerer Baindter Ballverlust im Mittelfeld, die nach einer Ecke aufgerückte Hintermannschaft aushe- belte und Biberger das 1:0 ermöglichte (24.). In der Folge war ein deutlicher Bruch im Spiel des SVB zu erkennen, der sich einige Zeigerumdrehungen später bei einem Ein- wurf überrumpeln ließ und so Konrads drittes Saisontor ermöglichte - 2:0 (30.). Während zunächst sogar noch das 3:0 für den TSV in der Luft lag, kam der SVB gegen Ende des ersten Durchgangs nochmal auf und hätte durch Thoma und Camara verkürzen können. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit hatte der SVB das Chancenplus auf seiner Seite, wobei Fink nach einer schö- nen Flanke von Fischer den Kopfball nicht präzise genug setzte (46.). Defensiv zeigte sich Weilands Mannschaft dafür weiterhin enorm anfällig: Kneisl und Walser konn- ten zunächst noch das 3:0 verhindern (52.), bei der an- schließenden Ecke leistete der SVB dann allerdings nur Begleitschutz und Vulpis nickte unbedrängt zum dritten Tettnager Tagestreffer ein (53.). Der Landesliga-Absteiger schien auf ein kleines Debakel zuzusteuern, schüttelte sich dann aber kurz und kam beeindruckend zurück. Nach ei- nem abgefangenen Ball von Zweifel, enteilte Thoma sei- nem Gegenspieler und stellte den 3:1-Anschlusstreffer her (62.). Direkt nach Wiederanpfiff eroberte der SVB erneut die Kugel, wobei Kneisl Fink mit einem butterweichen Chip hinter der Kette fand. Baindts Nummer 19 saugte den Ball sehenswert herunter und machte den Baindter Doppel- schlag perfekt (62.). In der eigentlich schon entschiede- ne Partie war so plötzlich wieder neue Spannung, was sich auch im Geschehen auf dem Feld zeigte: nach einer Rudelbildung auf dem Feld hätte sich sowohl der SVB als auch der TSV nicht über Platzverweise beschweren Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 dürfen (68.). Während die Baindter Mannschaft offensiv weiterhin auf den Ausgleich drückte, jedoch ohne große Chancen blieb, versuchten die Gastgeber das knappe Ergebnis über die Zeit zu bringen. Dies gelang allerdings nur bis in die Schlussminuten, als der SVB dankbar war, wieder auf die Qualitäten seines Kapitäns zurückgrei- fen zu können: ein scharf getretener Freistoß von Kneisl, landete auf dem Schädel von Thoma, der wuchtig zum 3:3 einköpfte (89.). In der Nachspielzeit wollten sich bei- de Teams nicht mit dem Unentschieden zufrieden geben und spielten nochmals mit offenem Visier auf Sieg - es blieb jedoch beim 3:3. Damit fährt der SVB auch im vierten Spiel seit seiner Rückkehr in die Bezirksliga das vierte Remis ein, welcher der Mannschaft auf dem Weg in die obere Tabellenhälf- te nicht so wirklich weiterhilft. Dennoch zeigte die Mann- schaft nach dem bitteren 3:0-Rückstand Moral und erar- beitete sich in einem der schwersten Auswärtsspiele der Saison doch noch ein Remis, welches dem Spielverlauf zufolge auch leistungsgerecht war. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Nico Geggier (57. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, To- bias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Tore: 1:0 Noah Biberger (24.), 2:0 Maximilian Konrad (30.), 3:0 Gianluca Vulpis (53.), 3:1 Philipp Thoma (62.), 3:2 Tobias Fink (62.), 3:3 Philipp Thoma (89.) FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 3:3 (2:1) In der aufgrund des regnerischen Wetters auf den Kunstrasen verlegten Partie, erspielte sich die „Zwoite“ in der Anfangsphase zunächst ein leichtes Übergewicht, ging dann aber unglücklich durch ein direktes Freistoßtor in Rückstand (10.) Schnez, auf Vorlage von N.Späth, kon- terte das frühe 1:0 zwar schnell (22.), doch nach einem Eckstoß ging der FVW II erneut in Führung (31.). Ebenfalls nach einem Standard, glich der SVB zu Beginn der zweiten Halbzeit aber erneut aus, als Probst eine scharfe Freis- toßflanke von Brugger ins eigene Tor verlängerte (55.). In der 66.Minute gingen die Gäste dann zum dritten Mal nach einem Standard in Front, jedoch hatte der SVB II kurz vor Schluss nochmal eine Antwort parat und stellte durch einen Kopfballtreffer von Heisele auf 3:3 (85.). Trainer Geggier zeigte sich am Ende weitestgehend zu- frieden mit dem Auftritt seiner Truppe, da diese nach drei- maligem Rückstand nicht aufsteckte und sich so auswärts spät noch einen Punkt erkämpfte. Dennoch zeigte sich die „Zwoite“ anfällig bei gegnerischen Standards und nutzte die leichten spielerischen Vorteile zu selten, wodurch es eben nur zu einer Punkteteilung reichte. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (82. Johannes Heisele), Niklas Späth, Ju- lian Keppeler, Manuel Brugger (72. Markus Baumgärt- ner), Konstantin Knisel, Johannes Schnez, Moritz Lang (60. Tobias Trautwein), Max Kretzer (46. Robin Blattner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luis Völker (10.), 1:1 Johannes Schnez (22.), 2:1 Demba Sowe (31.), 2:2 Andreas Probst (55. Eigentor), 3:2 Jonas Dorner (66.), 3:3 Johannes Heisele (85.) Vorschau: Sonntag, 22.09 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Scheidegg II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Scheidegg Herren 1 mit spannendem Saisonauftakt Zum ersten Pflichtspiel der Saison 2024/25 durften wir den Aufsteiger TSV Warthausen in der Baindter Sporthalle begrüßen. Da unser Spitzenspieler Mar- cel Brückner verhindert war, rückte Frank Markwart in die Mannschaft auf. Wir erwarteten dennoch ein knappes Spiel, das in beide Richtungen gehen könnte. Die Doppel starteten hart umkämpft und verheißungsvoll für uns. Wolfgang Assfalg und Philipp Schwarz konnten in 5 Sätzen gewinnen, Nico Scheffold und Tobias Nowak schlugen das Einserdoppel der Gäste gar mit 3:1. Unser 3er-Doppel mit Neuzugang Roman Buck und Ersatzmann Frank wehrten im 5. Satz 3 Matchbälle ab, vergaben dann selbst einen Matchball und mussten schlussendlich doch den Gegnern gratulieren. In den Einzeln ging es direkt in die nächten Krimis: Philipp siegte in 5 Sätzen, Tobi musste sich ebenfalls im Entschei- dungssatz geschlagen geben. Nach knapp 2h Spielzeit stand es gerade einmal 3:2, das könnte ein langer Abend werden... Im mittleren Paarkreuz teilten wir die Punkte: Wolfgang gewann wiederum im 5. Satz, Nico konnte sein Niveau des ersten Satzes nicht halten und musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Roman und Frank im hinteren Paar- kreuz verhalfen uns mit zwei starken 3:1 Erfolgen zum 6:3 Halbzeitstand und damit erstmals zu einem größe- ren Vorsprung. Diesen konnten Philipp und Tobi mit zwei weiteren, teilweise knappen Siegen nochmals auf 8:3 aus- bauen. Wer nun dachte, das Match sei gelaufen sah sich getäuscht. Mit drei relativ schnellen 3:0 Erfolgen kämpfte sich der TSV Warthausen in die Partie zurück. Im letzten Einzel behielt dann aber Frank die Nerven, spielte ruhiges und intelligentes Tischtennis und konnte so auch sein 2. Einzel für sich entscheiden. Mit diesem hart umkämpften 9:6, bei dem sich viele Spiele erst im 5. Satz entschieden, feierte die erste Herrenmann- schaft einen gelungenen Start in die neue Saison. Bereits am kommenden Sonntag um 13 Uhr kann beim Auswärtsspiel gegen die TSG Ailingen nachgelegt werden. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren II starten in die Saison Samstag 21.09. • 11 Uhr: SG Aulendorf - Jungen 1 • 18 Uhr: Herren 2 - SV Fronhofen II Sonntag 22.09. • 13 Uhr: TSG Ailingen - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 TC Baindt e.V. Jugend- und Einzelvereinsmeister- schaften 2024 Jugendvereinsmeisterschaften Zusammen mit den Finalspielen der Vereinsmeisterschaften der Herren und dem Saisonabschlussfest fanden am 14. September die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Es wurden die Vereinsmeister in den Altersklassen U12 und U15/U18 ausgespielt. Die Altersklassen U15 und U18 wur- den gemeinsam ausgespielt, hier gab es 5 Teilnehmer. In der Altersklasse U12 waren es 4 Teilnehmer. In beiden Al- tersklassen wurde im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Cedric Hinner, Lenny Sonntag, Felix Schmidt und Josefine Boenke. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger hart umkämpft waren. Am Ende setzte sich Cedric Hinner durch. Er wurde Vereinsmeister der U12 mit 3 gewonne- nen Matches. Platzierung in der Altersklasse U12 1. Cedric Hinner 2. Felix Schmidt 3. Lenny Sonntag 4. Josefine Boenke Bei der kombinierten Altersklasse U15/U18 spielten Marian Dorn, Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann, Jonathan Boenke und Johannes Neubauer um die Vereinsmeis- terschaft. In diesem Jahr konnte Marian Dorn alle seine Spiele gewinnen und wurde somit ungeschlagen Ver- einsmeister der U15/U18. Platzierung in der Altersklasse U15/U18 1. Marian Dorn 2. Johannes Neubauer 3. Maurice Zimmermann 4. Vinzent Neubauer 5. Jonathan Boenke Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Die Teilnehmer U12 und U15/18 mit unserem Jugendwart Einzelvereinsmeisterschaften 2024 Am 14. September war es wieder mal so weit, der Final- tag der diesjährigen Vereinsmeisterschaften im Einzel stand an. Bei den Damen wurde über die Saison eine Gruppe mit 4 Teilnehmerinnen im Jeder-gegen-Jeden Modus ausge- spielt. Am Ende setzte sich Stefanie Brehm mit 3 Siegen durch. Herzlichen Glückwunsch zur Vereinsmeisterschaft der Damen 2024. Die Teilnehmerinnen bei den Damen Mit insgesamt 34 aktiven Teilnehmer war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 41 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden, gespielt. Die jeweils Gruppenbes- ten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde dann in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Mo- dus, ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals. Neben dem Titelverteidiger Stefan Boenke qualifizierten sich Peter Schmitt, Max Schäfer und Philipp Neubauer für das Halbfinale. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Krankheitsbedingt konnten aber leider beide Halb- finalspiele nicht stattfinden, so dass Stefan Boenke und Philipp Neubauer direkt für das Finale qualifiziert waren. Durch die Ansetzung des Finalspiels direkt vor dem Sai- sonabschlussfest fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein. Am Ende war der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:4 6:2, und konnte somit seinen Titel als Vereinsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glückwunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit viele Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern gegen die man sonst nicht spielt, war mindes- tens genau so wichtig. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir freuen uns schon auf das nächstes Jahr, und hof- fen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeis- terschaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten bei den Herren Saisonabschluss 2024 Im Anschluss an die Vereinsmeisterschaften ging es naht- los über in den Saisonabschluss. Mitglieder und Gäste versammelten sich im Vereinsheim und auf der Terrasse, die, aufgrund der kühlen Wetterlage, bestens von Hel- muth Boenke und Oskar Halder wetterfest abgeschirmt worden war (herzlichen Dank euch beiden!). Vielen Dank auch an Michele, der uns mit köstlichen Piz- zen versorgte. Nach Siegerehrung durch Sportwart und Jugendwart sowie Rückblick auf die Verbandsrunde 2024 wurden 2 Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt. Die Jubilare in der Mitte, links und rechts die beiden Vor- sitzenden Für diese Saison steht nun noch die Vereinsmeisterschaft Mixed an, die am 21.09. ausgespielt wird. Eine Anmelde- liste hängt am Vereinsheim aus. Unser Abschluss-Bän- delesturnier findet am 06.10. um 13 Uhr statt, Anmelde- schluss: 05.10. um 16 Uhr. Eine Anmeldeliste hängt auch schon aus. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Das Vorstandsteam 18. Human- Table- Soccer-Turnier Am Samstag, den 21 September findet die 18. Ausgabe des Human- Table- Soccer-Turniers statt. Das bedeutet gleichzeitig, die zwölfte Deutsche Meister- schaft im Hof der Villa. Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Dia- gnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Ju- gendliche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stamm- zellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Musikverein Baindt Wir sind zurück aus der Sommerpause Vergangenen Donnerstag haben wir, in unserer ersten Musikprobe nach der Sommerpause, bereits die ersten Kon- zertstücke angespielt. Freuen sie sich schon jetzt auf ein abwechslungsreiches Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Konzertprogramm und planen Sie sich den Konzertabend am 14.12.2024 gerne schon in ihrem Terminkalender ein. Doch auch wenn wir schon wieder mitten in den Kon- zertvorbereitungen sind, haben wir mit der Frühschop- pensaison noch nicht ganz abgeschlossen. Am Samstag, den 21.09.2024 dürfen wir in der Gaststätte zur Mühle in Baindt bei der „Mühlengaudi“ den Frühschoppen musi- kalisch umrahmen. Am Sonntag, den 22.09.2024 sind wir beim Musikverein Reute-Gaisbeuren zum Musikfest ein- geladen. Hier dürfen wir um 13:00 Uhr am Sternmarsch teilnehmen. Wir freuen uns, wie immer über viele Baindter Gesichter am Straßenrand und im Festzelt. Reitergruppe Baindt Nachbericht Vereinsausflug Am Samstag, den 14. September machten wir uns bereits früh morgens mit 47 Mitglie- dern auf den Weg zu den CHI Donaueschin- gen. Kurz vor dem Ziel legten wir noch eine kleine Pause auf einer Raststätte ein wo wir uns mit einem kleinen Vesper für den Tag stärkten. Bevor wir ankamen gab es für alle unsere Mitglieder noch eine Aufgabe, die wäh- rend des Tages erledigt werden musste: Jedes Mitglied erhielt eine Karte mit einem kleinen Fotoauftrag. Bereits angekündigt wurde, dass wer den Fotoauftrag nicht ein- reicht, am Heimweg im Bus ein Gedicht vortragen muss. In Donaueschingen angekommen, machten wir ein Grup- penfoto bevor sich dann die einzelnen Gruppen auf dem großen Turniergelände verteilten. Während des Turnier- tages gab es unterschiedliche Prüfungen anzusehen: Im Gelände startete eine Marathonfahrt für Pony-4-Spän- ner, gefolgt von einer Marathonfahrt für Pferde-2-Spän- ner. Auf dem Springplatz startete das Programm mit der Einlaufprüfung U25 1,15m. Um die Mittagszeit fand das Finale Mittlere Tour mit 1,45m statt. Im Anschluss wurden die Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen präsentiert. Zum Abschluss fand die 2. Qualifikation für den Großen Preis mit 1,50m statt. Die Dressurbegeisterten Zuschau- er konnten im Dressurviereck das Grad Prix Special, die Präsentation der Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen sowie die Finalqualifikation zum Nürnberger Burk-Po- kal – St. Georges Special sehen. Als Highlight gab es am Nachmittag noch eine Intermediare I Kür. Auf 17:30 Uhr traten wir die Heimreise an. Nachdem die Mitglieder während unseres Ausflugs ihre Fotoaufträge einreichten, wurde der Auftrag von zwei unserer Mitglieder nicht korrekt ausgeführt, weshalb wir uns dann auf der Heimfahrt über zwei Gedichts-Vorträge freuen durften. Über die Vielzahl an Bilder die wir durch das Spiel gewonnen haben, freuen wir uns sehr. Für die angenehme Busfahrt bedankten wir uns bei unserem Busfahrer Charly! Wir blicken auf einen tollen und erleb- nisreichen Tag in Donaueschingen zurück. Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump an Run, Platz 1 Herzlichen Glückwunsch an unsere Anna zu ihren tollen Erfolgen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpin-Powerworkout startet wieder - Beginn 8. Oktober Am 08.10 startet wieder unser Alpin-Po- wer-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25.- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herzlich willkommen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm Jugendrotkreuz Am Samstag dem 31.08. fand unser jährliches Ferienpro- gramm der Gemeinden Baindt und Baienfurt wieder bei bestem Wetter statt! Nachdem wir alle Kinder willkommen geheißen haben, ging es direkt mit einem kleinen Kennenlernspiel los. Dann haben wir uns in Stationsarbeit gemeinsam spielerisch mit dem Notruf, der Stabilem Seitenlage, unserem Kranken- transportwagen, verschiedenen Verbänden und vielem mehr beschäftigt. Nach einer kleinen Bastel Runde haben die Kinder noch eine verdiente Helden-Urkunde von uns bekommen, be- vor schon wieder der Abschied anstand. Rund um war es wieder ein sehr gelungenes Ferienprogramm und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Falls du auch gerne in unser Jugendrotkreuz reinschnup- pern möchtest, kannst du uns ganz unverbindlich eine Email schreiben an jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf euch! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung von Wilhelmsdorf zum Ringgenhof über Rimmersberg und Rinkenburg Treffpunkt: Dienstag 01.10.2024 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Wegstrecke ca. 3,5 Stunden, 12 km, 100 hm. Fahrpreis für Mitglieder 7,00 Euro (Fahrgemeinschaften).Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, Vesper, feste Schuhe, Wechselschuhe und nach Bedarf Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gu- tem Wetter statt. Anmeldung ab 26.09.2024 ab 17.00 Uhr. Tel. 0751/43287. Wanderführung: Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Ravensburger Kinderherbst 26.10. - 03.11.2024 Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Ravens- burger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 11. Runde. Von Samstag, 26. Oktober bis Sonntag, 3. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Organisation des Kulturamts und durch den Zusammenschluss von Kulturveranstaltern aus Ravens- burg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm in den Herbstferien geboten. Auf dem Programm stehen zwei Kinderkonzerte vom Stadtorchester und der Zehntscheuer, die zum Lauschen, Tanzen und Mitsingen einladen. Wer das Geschehen auf der Bühne lieber beobachten will, kann zum Theater oder Tanztheater ins Theater Ravensburg sowie zu Aufführun- gen in Ottokar‘s Puppentheater kommen. Spannenden Geschichten lauschen kann man bei den Vorlesungen im Figurentheater, der Stadtbücherei und dem Caritas Fa- milienzentrum. Um seiner Kreativität freien lauf zu lassen kann man Workshops im Museum Ravensburger, bei der Humpisgesellschaft und im Lebenshilfehaus besuchen. In der Stadtbücherei gibt es zudem spannende Workshops zum Thema Film und Computer. Und wer schon immer mal auf der Bühne stehen wollte, kann zum Theater- workshop oder Zirkuskurs im Theater Ravensburg gehen. Eine informative Kinderstadtführung mit entsprechender Ausrüstung um die Stadt zu verteidigen und Führungen sowie eine Museumsrallye im Museum Humpis-Quartier zur Stadtgeschichte werden während der ganzen Woche angeboten. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr aus- gebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Erhältlich sind die Karten ab Montag, 23. September im Vorverkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vorverkaufsstellen sowie online unter www. reservix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Veranstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengutscheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de/kinderherbst und in der ausführlichen Programmbroschüre, die in der Tourist In- formation und der Stadtbücherei erhältlich ist. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 26.10. bis Sonntag, 03.11.2024 diverse Ver- anstaltungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 23. September in der Tourist Information Vortragsreihe Herbst „Sterben, Trauer, Hospiz, Patientenverfügung, Demenz“ Humor angesichts von Sterben und Trauer? Beim Vortrag am Montag, den 14. Oktober 2024, geht es um die die Bedeutung von guten Bildern, von Humor, Hoffnungszeichen, Spiritualität und Glaube bei Sterben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 und Trauer aufzuzeigen. Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Eine wichtige Rolle spielt da- bei das Versöhntsein mit sich und den anderen. Beginn ist um 19 Uhr im Evang. Gemeindehaus, Gutenbergstra- ße 49 in Bad Saulgau. Als Referent ist Ludger Hoffkamp, Klinik-Clown und Zauberer aus Ludwigsburg geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Bettina Oswald, oswald@Caritas-DICVRS.de. Würdevolle Begleitung am Lebensende mit Hospiz- diensten Beim Vortrag am Donnerstag, den 07. November 2024, geht es um die Fragen: Was kann eine Hospizgruppe leisten? Wie kann sie zu einer würdevollen letzten Le- bensphase beitragen? Wie können Angehörige entlas- tet werden? Wie können schwerkranke oder sterbende Menschen Teil einer solidarischen Gemeinde bleiben? Be- ginn ist um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentinnen sind Angelika Lin- der (ambulante Hospizgruppe Bad Saulgau) und Bettina Oswald (Caritas, oswald@Caritas-DICVRS.de). Mit Vollmacht und Patientenverfügung Vorsorge treffen Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben - ganz egal in welchem Al- ter - darum geht es beim Vortrag am Donnerstag, den 14. November 2024. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellatio- nen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz persönliche Wertevorstellungen wieder? Was ist eine Ge- setzlichen Betreuung und wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Beginn ist um 19 Uhr im kath. Gemein- dehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Sonja Hummel (Caritas, hummel.s@caritas-dicvrs.de). DEMENZ - Wissen, Verstehen, Umgehen Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Beim Online-Vortrag am Mitt- woch, den 20. November 2024 gibt es Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen und wie ein Leben möglichst lan- ge im eigenen Zuhause ermöglicht werden kann. Beginn ist um 18 Uhr, Anmeldung bei der Referentin Daniela Wiedemann (Caritas, wiedemann.d@caritas-dicvrs) ist zwingend notwendig. Fachdienst Solidarität im Sozialraum, Fachbereich: Ba- sisversorgung/Christ. Patientenvorsorge Caritas Biber- ach-Saulgau Zur Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern Wenn Kinder mit Beeinträchtigung erwachsen werden... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern“. Im ersten Vortrag am Donnerstag, den 19. September 2024 geht es um die „Rechtliche Betreuung nach dem 18. Geburtstag“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist der Betreuungsverein SKM Sigmaringen geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung Erben werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im zweiten Vortrag am Donnerstag, den 26. September 2024 geht es um „Vor- sorge treffen mit dem Behindertentestament“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist Notar a.D. Herr Herwanger geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung geboren werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 geht es um „Mutter- schutzverlängerung, Kinderkrankschreibung, Fahrtkoste- nerstattung und Haushaltshilfe“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die AOK Bodensee-Oberschwaben ge- laden. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung finanzielle Hilfe bekommen ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 geht es um „Pflege- grad, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegebra- tungsgespräch und Entlastungsbeitrag“. Diese finanzielle Hilfe können jedoch nicht nur Kinder mit Behinderung beantragen, auch be chronischer Krankheit, hohem För- derbedarf oder mit OP-Erfahrung kann sich ein Antrag lohnen. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die Amb. Kinderkranken- und Intensivpflege Pusteblume geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Caritas Biberach-Saulgau Geologische und wasserbauhistorische Spurensuche Exkursion der Gesellschaft Oberschwaben nach Bad Waldsee Kreis Ravensburg – Am 21. September 2024 um 14 Uhr veranstaltet die Gesellschaft Oberschwaben eine Exkur- sion in die Natur- und Kulturlandschaft Oberschwabens. Prof. Dr. Andreas Schwab (GO-Vorsitzender und Professor für Geographie und ihre Didaktik an der PH Weingarten) und Wasserhistoriker Dr. Lutz-Dietrich Herbst begeben sich mit den Teilnehmenden vom Tannenbühl bis nach Bad Waldsee auf geologische und wasserbauhistorische Spurensuche. Der Tannenbühl ist das Naherholungsgebiet von Bad Waldsee und ein wichtiger außerschulischer Lernort: Neben einem Wildtier-Lehrpfad und einem Baum- und Wald-Lehrpfad gibt es einen 2021 neu eröffneten geo- logische Lehrpfad. Er wurde vom Fach Geographie der PH Weingarten gestaltet. Auf einer Strecke von ca. 3 km kann man hier nahezu alle Formen finden, die der große Alpenrheingletscher vor gerade einmal 24000 Jahren hinterlassen hat. Auch die Gewässer im Stadtgebiet von Bad Waldsee werfen spannende Fragen auf: Wie hat der Mensch hier im Laufe von Jahrhunderten eingegriffen? Und was hatten diese Eingriffe mit der Entwicklung der Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Stadt Bad Waldsee zu tun? Diesen und vielen weiteren Fragen geht die Exkursion nach. Ablauf und Anmeldung Anmeldungen gehen an gesellschaft-oberschwaben@ rv.de. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz „Tannenbühl“ bei Bad Waldsee. Auf eine Wanderung entlang des geo- logischen Lehrpfades folgt eine kurze Weiterfahrt nach Bad Waldsee. Dort geht es um die Gewässer- und Stadt- geschichte Bad Waldsees. Um 18 Uhr ist eine gemeinsa- me Einkehr geplant. Eine Anmeldung ist bis zum 20. September möglich. Es können max. 30 Personen teilnehmen. Mehr Informationen gibt es auf: www.gesellschaft-oberschwaben.de Gesellschaft Oberschwaben c/o Kulturhäuser Landkreis Ravensburg Landwirtschaft erleben: Hofführung und Bio-Genuss auf dem Rösslerhof Der Rösslerhof in Schlier lädt zur Entdeckungstour im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württem- berg ein An den Freitagen 27. September, 4. Oktober und 11. Ok- tober 2024 öffnet der Rösslerhof jeweils von 14:30 bis 15:30 Uhr seine Tore für eine besondere Hofführung mit Verkostung. Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Ba- den-Württemberg erhalten Besucher/innen spannende Einblicke in die ökologische Landwirtschaft und die nach- haltige Lebensmittelproduktion des Hofs. Die einstündigen Führungen geht durch folgende Berei- che: Von der artgerechten Milchviehhaltung und Kälber- aufzucht, über den ökologischen Ackerbau mit den Kultu- ren Dinkel, Weizen, Cannabis, Flachs und Mais, bis hin zum Streuobst und der hofeigenen Vermarktung. Anschließend werden im Hofladen der eigene Apfelbalsamico und der Emmentaler aus der eigenen Milch verköstigt. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir die ganze Vielfalt unseres Betriebes zeigen“, erklärt Gereon Güldenberg, Betreiber des Rösslerhofs. „Dabei kann man hautnah den kompletten Weg von dem ökologisch erzeugten Rohstoff bis hin zum fertigen Bio-Lebensmittel erleben.“ Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre frei). Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an cafe-laden@roesslerhof.de. Nach der Führung besteht die Möglichkeit im hofeigenen Bio-Café „Dahoim“ einzu- kehren. Eine Reservierung vorab wird empfohlen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 22. September 2024 Lebensformen im Dornacher Ried – ohne Moos nix los?! Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden (Über-)Lebensformen im Dornacher Ried - Ohne Moos nix los?! Die unbekannte Welt von Moosen, Flechten und Pilzen – Gametophyten, Doppelwesen und Chimären. Wer oder was sind sie wirklich und welche Strategien haben sie im Laufe der letzten 500 Millionen Jahre entwickelt? Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ggfs. regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Beginn des ersten Bauabschnitts am Montag, 16. Sep- tember 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die gesamte Fahr- bahndeckenerneuerung bis Ende Oktober abgeschlossen. Ab Montag, 16. September 2024, werden auf der Rich- tungsfahrbahn nach Friedrichshafen transportable Schut- zeinrichtungen sowie Verkehrssicherungselemente aufge- baut. Diese Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle unter Einengung des Verkehrs. Am Mittwoch, 18. September 2024, wird der gesamte Ver- kehr der B 30 auf die Fahrbahn in Richtung Friedrichsha- fen gelegt, sodass ab Donnerstag, 19. September 2024, die Straßenbauarbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Ulm begonnen werden können. Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in „Kompakter Asphalt- bauweise“. Das bedeutet, dass die Binder- und Deck- schicht “heiß auf heiß“ zeitgleich eingebaut wird. Durch diese Bauweise wird die Einbauqualität und Dauerhaftig- keit des Asphalts erhöht. Die Arbeiten an der Richtungsfahrbahn nach Ulm sollen bis Mittwoch, 9. Oktober 2024, abgeschlossen sein. Verkehrsführung während Bauabschnitt 1 Der durchgehende Verkehr der B 30 verbleibt in beiden Fahrtrichtungen mit einer „2+0“- Verkehrsführung auf der Bundesstraße. Demnach können auf einer Fahrbahn in beide Richtungen jeweils zwei Fahrspuren genutzt werden. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bleibt die Aus- fahrt in Richtung Ravensburg und Weingarten weiterhin offen. An der Anschlussstelle Weingarten ist eine Ausfahrt aus Richtung Friedrichshafen nicht möglich. Verkehrsteilnehmende mit dem Fahrziel Reutlingen/ Sigmaringen werden ab der Anschlussstelle Ravens- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 burg-Nord über die L 313 und die L 317 zur Anschlussstel- le Weingarten geführt. Zudem ist an den Anschlussstellen Ravensburg-Nord und Weingarten die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird über die L 314 und die K 7951 zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Die Zufahrt nach Berg erfolgt wie bisher. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Ausblick: Im Anschluss folgen voraussichtlich ab Donnerstag, 10. Oktober 2024, die Arbeiten im Bereich der Richtungs- fahrbahn Friedrichshafen. Das Regierungspräsidium Tübingen wird zum Baubeginn der Arbeiten im zweiten Bauabschnitt eine weitere Pres- semitteilung veröffentlichen. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dreht oder neigt sich ihr Kopf zur Seite? Fallen Ihnen die Augen zu und Sie können sie nicht mehr öffnen? Oder ver- krampfen sich ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. Dystonie ist nicht heilbar jedoch behandelbar. Deshalb ist es wichtig, wie Sie mit der Krankheit und ihren Auswirkun- gen umgehen. Dadurch können Sie selbst die Krankheit positiv beeinflussen In der Selbsthilfegruppe können Sie andere Betroffenen kennenlernen und sich mit Ihnen über die Krankheit und den Umgang mit Dystonie austauschen. Eine verbindliche Anmeldungmit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 24. Septembererforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Tradition und Nachhaltigkeit hautnah erleben: Brauereiführung Clemens Härle Wollen Sie einem Braumeister einmal über die Schulter sehen? Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu! Die Brauerei Clemens Härle lädt Sie herzlich zu zwei exklusi- ven Brauereiführungen im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg ein. Lassen Sie sich von der Kunst des Bierbrauens und dem nachhaltigen, regional ausgerichteten Unternehmenskonzept begeistern. Datum: 21. September 2024 und 5. Oktober 2024 Uhrzeit: jeweils 10:30 - 12:30 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hopfengarten 5, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 10 € pro Person inkl. einem FreiBier oder FreiZüngle. Kinder und Jugendliche bis einschl. 16 Jahre dürfen kostenlos teilnehmen. Anmeldung bis 18.09./03.10.2024 an: info@haerle.de Als Teil der Bio-Musterregion Ravensburg freut sich die Brauerei, Ihnen nicht nur die besonderen Brauqualitäten zu zeigen, sondern auch die nachhaltigen Produktions- methoden. Sie lernen den gesamten Prozess vom Hopfen bis zum fertigen Bier kennen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de AOK-Kochshow belebt die Sinne Die Landesgartenschau in Wangen wird am 26. September zur Kocharena Wer schon immer viel über gesundes Genießen wissen und einem Meisterkoch über die Schulter schauen woll- te, bekommt bei der AOK-Kochshow Gelegenheit. Simon Mayer, Meisterkoch vom Restaurant/Café Scala in Bad Waldsee, zaubert zusammen mit AOK-Ernährungsfach- kraft Julia Baschnagel am 26.09.2024 um 18 Uhr auf der Sparkassen-Kulturbühne der Landesgartenschau in Wangen vor einem Live-Publikum leckere, ernährungs- bewusste und nachhaltige Gerichte auf den Tisch. Unter dem Motto „regional und nachhaltig kochen“ zeigt das Team in der spektakulären Showküche, dass gemeinsa- mes Kochen sehr viel Spaß machen kann. „Ähnlich wie bei den großen TV-Kochshows erwartet die Gäste eine kurzweilige Mischung aus ungezwungenem Talk und wertvollen Expertentipps für genussvolles und gesundes Essen, einer guten, regionalen und nachhalti- gen Lebensmittelauswahl sowie zeitsparenden Küchen- tricks und -trends“, hebt AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hervor und wünscht viel Spaß und gute Un- terhaltung. Mit einem Gutschein können alle Besucherinnen und Be- sucher leckere Kostproben direkt vor Ort testen. Erhältlich ist dieser am Tag der AOK-Kochshow am 26. September 2024 über die AOK-Teams auf der Landesgartenschau Wangen. Die Kostproben werden ab 17 Uhr an die Be- sucherinnen und Besucher verteilt - solange der Vorrat reicht. Der Eintritt ist mit einer Eintrittskarte der Landes- gartenschau möglich. Weitere Infos über Toralf Sigle, AOK-Eventmanager, unter Telefon 0711 6525-18841 oder per E-Mail an toralf.sigle@ bw.aok.de. Thailändische Delegation besucht Bio-Musterregion Ravensburg Kreis Ravensburg – Anfang September begrüßte die Bio-Musterregion Ravensburg eine Delegation aus Thai- land. Der Besuch erfolgt im Rahmen einer Studienreise, die wiederum Teil eines Projektes des Bundesministeri- ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur För- derung von Innovationsnetzwerken in Thailand ist. Das Projekt zielt darauf ab, thailändischen Funktionärinnen und Funktionären aus verschiedenen Behörden die Or- ganisation und Struktur der Beratungsorganisationen in Deutschland näher zu bringen, um den Bio-Anbau auch in Thailand zu fördern. Ein zentraler Fokus der Studienreise lag auf der Nachhal- tigkeit und darauf, wie Richtlinien und Regierungsvorga- ben in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden. Die Delegation zeigte besonderes Interesse an konkreten Projekten auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie an den Zielsetzungen dieser Projekte. So besuchte die De- legation auch die Bio-Musterregion Ravensburg als Bei- spiel für ein Landesprojekt, das den Öko-Landbau in der Region unterstützt. Die Delegation wurde von Katharina Eckel, Regional- managerin der Bio-Musterregion Ravensburg sowie ei- nem Teil der Lenkungsgruppe der Bio-Musterregion um- fassend über die Funktionsweise, Organisationsstruktur, Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Förderung und Arbeit der Bio-Musterregionen in Ba- den-Württemberg und speziell in Ravensburg informiert. Im Anschluss daran erhielten die Gäste durch einen Film mit ergänzenden Ausführungen von Michael Welte, Ge- schäftsführer der Käserei, Einblicke in die Betriebsabläufe der Allgäuer Emmentalerkäserei eG in Leupolz. 30 Prozent der jährlich verarbeiteten 48 Millionen Kilo Milch werden dort als Bio-Milch zu Bio-Käse und Bio-Butter verarbeitet. Zum Abschluss des Besuchs stand eine Besichtigung des Biohofs Fäßler bei Karsee auf dem Programm. Beson- ders beeindruckend fanden die Gäste den Einsatz eines modernen Melkroboters sowie die alten Apfelsorten auf der Streuobstwiese. Der Austausch diente nicht nur dem Wissenstransfer, sondern bot auch eine wertvolle Gelegenheit zur inter- nationalen Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft. Einladung zum Offenen Treffen der ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu Die ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu lädt am 05.10.2024 um 14:00 Uhr zum Thema Sozialrecht/Schwerbehinder- tenrecht ein. Treffpunkt: QMUH, Eisenbahnstr. 44, 88212 Ravensburg Als Referenten begrüßen wir Herrn Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Harald Eigler, Geschäftsführer der ABSH e.V. samt seiner Ehefrau und 1. Vorsitzenden der ABSH e.V. Um planen und entsprechend reservieren zu können, wür- de ich mich freuen, wenn Sie sich direkt im Vereinsbüro anmelden unter E-Mail: buero@abs-hilfe.de oder telefo- nisch unter 07427-466 037 5. Ihr Hans-Joachim Sauer aus Bad Waldsee Telefon: 0171-2887750 E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de Was sonst noch interessiert 15 Jahre wellcome Dank an Ehrenamtliche steht im Zentrum der Jubiläumsfeier RAVENSBURG/FRIEDRICHSHAFEN – Vor 15 Jahren hat die Stiftung Liebenau die Trägerschaft für die beiden wellco- me-Standorte Ravensburg-Schussental und Bodensee- kreis übernommen. Seither wurden 1.005 junge Familien nach der Geburt ihres Kindes beraten, davon 394 begleitet und mithilfe von Ehrenamtlichen ganz individuell durch praktische Hilfe im Alltag unterstützt. Viele Familien wissen, welche emotional und körperlich anstrengende Zeit mit der Geburt eines Kindes beginnt. Die wellcome-Engel entlasten hier, indem sie für kleine Auszeiten sorgen, in denen die Eltern wieder Kraft für den Familienalltag sammeln können. Sie sind eine Art „Zeit-Schenker“. In den vergangenen 15 Jahren haben die Ehrenamtlichen 16.037 Stunden Zeit gespendet. Mit der Jubiläumsfeier wollten die beiden wellcome-Ko- ordinatorinnen Silke Haller und Bianca Rippel den ehren- amtlichen Helferinnen und Helfern einmal Zeit zurück- schenken und vor allem ihrem Dank Ausdruck. Bei der Jubiläumsfeier stand daher das Wohlergehen der Ehrenamtlichen im Vordergrund. Bei einer Kräuterwande- rung am Bodensee konnten die Frauen viele interessante Informationen sammeln, bei schönem Sommerwetter mit allen Sinnen die Natur genießen, sich austauschen und selbst einmal die Seele baumeln lassen. Die wellcome-Koordinatorinnen sind sich einig: „Das Herz- stück von wellcome sind unsere Ehrenamtlichen.“ Ohne ihr Engagement wäre die praktische Entlastung der Fa- milien nicht möglich. Ein besonderer Dank ging an zwei Ehrenamtliche, die bereits zehn Jahre lang im Team sind. Sie freuen sich darüber, immer wieder neue, ganz unter- schiedliche Familien kennenzulernen, Entlastung schen- ken und eigene Erfahrungen weitergeben zu können. Zudem schätzen sie die Möglichkeiten zum Austausch im Team und die online-Fortbildungen, die wellcome an- bietet. Und nicht zuletzt „...bekomme ich bei den Spazier- gängen mit den Babys immer eine Extraportion frische Luft und habe ein Ehrenamt, das mich jung hält“, erzählt eine Ehrenamtliche. Da die Nachfrage der Familien groß ist, sind auch neue Ehrenamtliche immer herzlich willkommen. Wer Interesse hat, darf sich gerne bei den jeweiligen Ko- ordinatorinnen melden: wellcome Schussental Silke Haller Herrenstraße 43 88212 Ravensburg E-Mail: ravensburg@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4268758 wellcome Bodenseekreis Bianca Rippel Scheffelstraße 31 88045 Friedrichshafen E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4243694 Der Herbst wird musikalisch! - Schloss Achberg Kreis Ravensburg – Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Männer von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Komponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches ge- wagt und damit Grenzen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizie- ren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponis- tinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Malinovsky, musikalische Lei- tung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzor- chesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Am 12. Oktober 2024 nimmt das Rubin Quartett die Zu- hörenden mit zu den Handschriften des Lebens. Die vier Musikerinnen spielen Komponistinnen im Spiegel der Zeit. Angefangen im 19. Jh. bei Emilie Mayer, die von Zeitgenos- sen „weiblicher Beethoven“ genannt wurde. Über Fanny Hensel, der es zeitlebens als Frau verwehrt wurde, ihre Musik zu Professionalisieren. Hin zu Sofia Gubaidulina, ei- ner der bekanntesten zeitgenössischen Komponistinnen Russlands. Den Abschluss bildet Beethovens Werk Opus 95. Das außergewöhnliche Werk sei aufgrund einer un- glücklichen Liebe entstanden. Alle Komponist/innen zei- gen: musikalische Werke sind Handschriften des Lebens. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Zum Abschluss der Konzertreihe bringt das Rubin Quar- tett mit dem Schauspieler Uwe Kosubek als Beethoven im Kinderkonzert Beethoven | Das Genie, der Rebell, der Taube am13. Oktober 2024 um 15 Uhr (Eintritt 9 €, ab 6 Jahren) Kindern und Erwachsenen sowohl das kompositorische Schaffen als auch das Leben dieses großen Künstlers nahe. Wer war derjenige, der auf Ge- mälden meist grimmig auf einen herabschaut? Wer war das Kind, das schon frühzeitig brillant Klavier spielte? Wie war es für den jungen Beethoven, Mozart als Vorbild zu haben – vom Vater stets mit diesem verglichen. Und wie hat Beethoven, als er nach und nach taub wurde, noch so großartige Musik schreiben können? All dem geht das Damen-Ensemble auf die Spur. Dabei hilft ihm Beethovens Schicksalsmotiv (Ta-ta-ta-taaaa), die wohl berühmteste Tonfolge der Musikgeschichte aus Beethovens 5. Sinfonie. Gemeinsam zieht man dann (hier nun vor allem anhand seiner Quartettkompositionen) durch die verschiedenen Epochen seines Schaffens – zwanglos, heiter und anrüh- rend, Mitmachangebote inklusive. Auf spielerische Weise, mit einfacher Sprache, Gestik und mit Aktionen für die Kinder wird dem jungen Publikum die unglaubliche Kraft und Tiefe der Musik spürbar gemacht und nahegebracht. Die Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen“ ist noch bis 13. Oktober zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, sams- tags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Achberg in Zusammenarbeit mit der Städti- schen Galerie Bietigheim-Bissingen ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Schloss Achberg Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Ren- tenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm. Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirt- schaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der be- triebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die orga- nisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Inno- vationsfonds der Rentenbank. Wer und was wird gefördert? Gefördert werden Frauen, die in der Grünen Branche arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit planen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem Coachings zur Existenzgründung bzw. zum Aufbau neuer Betriebszweige. Ebenso förderfähig sind Beratungen zu geplanten Hofnachfolgen oder zu Umstrukturierungen mit dem Ziel, die Rolle der Unternehmerin zu stärken. Coachings können auch gefördert werden, wenn die Exis- tenzgründung bereits erfolgt ist sowie bei betrieblichen Veränderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch Frauen, die eine stärkere gesellschaftsrechtliche Position in der Un- ternehmensführung anstreben (beispielsweise durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen), können Mittel bean- tragen. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Kooperation zwischen SVLFG und Rentenbank „Wir freuen uns, dass wir in den vergangenen Monaten unser starkes Angebot für Frauen noch einmal entschei- dend nachschärfen konnten“, so die alternierende Vor- sitzende der Vertreterversammlung der SVLFG Juliane Vees. „Hierbei sind wir neue Wege gegangen und sehen eine große Chance in der strategischen Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.“ Auch Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Rentenbank, begrüßt die Koopera- tion: „Mit dem Coaching-Programm begleiten wir Frauen, die in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Verantwor- tung übernehmen. Gut qualifizierte und motivierte Frau- en sind eine wesentliche Säule für die Zukunftsfähigkeit der Grünen Branche. Gleichzeitig sichern Frauen, die die Führung eines Betriebes übernehmen, ihre eigene finan- zielle Unabhängigkeit und Zukunft.“ Beratung Die SVLFG berät zu den Voraussetzungen, zum Antrags- verfahren und zu geeigneten Coaches unter der Tele- fonnummer 0561 785-10515. Alle Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.svlfg.de/frauen-coaching. Neben dem neuen Coaching-Programm bietet die Ren- tenbank außerdem das Programm „Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirt- schaft“ an. Das Programm fördert Unternehmerinnen in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung mit Premium-Konditionen für In- vestitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion. Näheres hierzu findet sich auf der Internetseite www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfel- der-im-fokus/. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG auf der Oberschwabenschau Mehr Sicherheit durch Personenerkennung und Rück- haltesysteme Innovative Sicherheitstechnik, Anwenderschutz und seelische Gesundheit – am Stand der Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf der Oberschwabenschau 2024 gibt es pra- xisnahe Lösungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. Experten informieren zu Personenerkennungssyste- men, Unfallprävention, Pflanzenschutz und vielem mehr. Die SVLFG lädt vom 16. bis 20. Oktober auf die Ober- schwabenschau in Ravensburg ein. An ihrem Stand auf dem „Grünen Pfad“ in Halle 11 erfahren Besucherinnen und Besucher alles rund um Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft – von technischen Innovationen bis hin zu mentaler Gesundheit. Unfälle mit landwirtschaftlichen Großmaschinen führen häufig zu schweren Verletzungen. Um diese zu vermei- den, zeigt die SVLFG moderne Kamerasysteme zur Per- sonenerkennung im Gefahrenbereich von Traktoren und Erntemaschinen. Diese Technik schützt vor Unfällen, bei denen Personen überrollt werden. Außerdem wird der richtige Einsatz von Rückhaltesystemen demonstriert. Bei Unfällen können Gurte das Risiko schwerer Verlet- zungen deutlich reduzieren. Unsere Präventionsexperten informieren darüber, welche Sicherheitsmaßnahmen für Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 die jeweiligen Fahrzeuge am besten geeignet sind und wie eine Nachrüstung sinnvoll umgesetzt werden kann. Der fachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist entscheidend, um die Gesundheit zu schützen. Neben technischen Lösungen in der Ausbringungstechnik ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) essenziell. Die Prä- ventionsexperten der SVLFG zeigen, welche PSA in wel- chen Arbeitsschritten nötig ist und wie Anwender optimal geschützt werden. Neben der physischen Sicherheit setzt sich die SVLFG auch für die seelische Gesundheit in den grünen Berufen ein. Im Rahmen der Kampagne „Mit uns im Gleichgewicht“ bietet sie zahlreiche Online- und Präsenzangebote, darun- ter Seminare für Betriebsübergaben, Stressbewältigung und Erholungswochen für pflegende Angehörige. Am Stand gibt es Informationen über die Möglichkeiten der individuellen Unterstützung, einschließlich telefonischem Einzelfallcoaching und der 24/7 erreichbaren Krisenhot- line für Versicherte. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind unzufrieden mit ihren Sicherheitsschuhen. Am SVLFG-Stand wird gezeigt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte, um Fußgesund- heit und optimalen Schutz zu gewährleisten. Die Beraterinnen und Berater stehen auch zu allen weite- ren Themen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Verfügung – von Beitragsfragen bis hin zur Betriebs- hilfe. Zusätzlich werden informative Präventionsfilme prä- sentiert und umfangreiches Infomaterial angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Das Rezept für einen sicheren und gesunden Schulstart: Prävention Die Sommerferien sind vorbei – für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg star- tet das neue Schuljahr. Die UKBW setzt sich weiter- hin dafür ein, durch gezielte Prävention die Sicherheit und Gesundheit im Schulalltag zu fördern. Neben dem Versicherungsschutz bietet die UKBW eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen an – von Verkehrssicherheit bis hin zur psychischen Gesundheit. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Ver- kehrsmitteln: Mit dem ersten Schritt vor die Haustür greift bereits der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der UKBW. Dieser gilt sowohl auf dem Weg zur Schule als auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, auf dem Pausenhof und bei Schulausflügen. Die UKBW verfolgt ih- ren gesetzlichen Auftrag und versichert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und unfall- freien Start ins neue Schuljahr. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder in Baden-Würt- temberg ist uns ein großes Anliegen. Um Schulunfälle zu verhindern, setzen wir auf präventive Maßnahmen und bieten vielfältige Unterstützung. Besonders hervorzuhe- ben ist unsere Online-Plattform Schulwegtrainer.de, die auf spielerische Weise wichtige Regeln zur Verkehrssi- cherheit vermittelt.“ Gesund und sicher in der Schule – UKBW-Angebote Um sicherzustellen, dass es erst gar nicht zu Unfällen kommt, bietet die UKBW umfassende Präventionsan- gebote an: • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der di- gitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg bietet zielgrup- pengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr an - inklusive Videoclips und Spielen. • Tag der Schülersicherheit: Jährlich zeichnet die UKBW zehn Schulen mit herausragenden Projekten aus, die sich für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schu- le und auf dem Schulweg engagieren. Weitere Infor- mationen finden sich unter https://www.ukbw.de/ tag-der-schuelersicherheit/ • „Internationale Verkehrssicherheitstage im Ravens- burger Spieleland“: Am 28. und 29. September 2024 ist die UKBW mit Mitmachaktionen zum sicheren Schulweg vor Ort. Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten freien Eintritt. • Seminare der UKBW Akademie: Für Lehrkräfte gibt es ein breites und kostenfreies Seminarangebot. Alle Informationen unter https://akademie.ukbw.de • Vor-Ort Besuche an den Schulen: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW beraten Schulen für eine sichere und gesunde Lernumgebung. Leistungen für den Fall der Fälle Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfas- sen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamen- ten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Weitere Informationen zum Thema Prävention und Ver- sicherungs-schutz in Schulen gibt es unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! In der Gemeinde einkaufen, weil Nahversorgung Lebensqualität bedeutet! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 VERANSTALTUNGEN Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Wir suchen Paketzusteller (m/w/d) - 5 Tage Woche - 15 € Stundenlohn - Mindestens 18 Jahre Bitte melden unter Telefonnummer 0751 2955 1662. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Mozart Die Entführung aus dem Serail Neue Philharmonie Konzertante Auührung 27.09.2024 | 19 Uhr Bad Buchau, Kurzentrum Tickets über den QR-Code oder im Ticketshop: go.schwaebische.de/sks-6 25.09.2024 | 19.30 Uhr Sigmaringen, Stadthalle 28.09.2024 | 20 Uhr Tuttlingen, Stadthalle 26.09.2024 | 19.30 Uhr Friedrichshafen, Graf-Zeppelin-Haus 29.09.2024 | 19.30 Uhr Ravensburg, Konzerthaus STELLENANGEBOTEGESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! ideal für Kaminöfen, Herde, Kachelöfen, Heizkamine 100% Naturprodukt ohne chemische Zusätze aus unbehandelter Buche Heizwert ca. 5 kWh Durchmesser ca. 85 mm Kleinmengen auf Anfrage 426,- € inkl. Lieferung im PLZ-Bereich 88, Zufuhr inkl. Bordsteinkante, weitere Liefergebiete auf Anfrage möglich ideal für Kaminöfen, Herde, 426,- € inkl. Lieferung im PLZ-Bereich 88, 426,- € inkl. Lieferung im PLZ-Bereich 88, Zufuhr inkl. Bordsteinkante, Zufuhr inkl. Bordsteinkante, weitere Liefergebiete auf Anfrage möglichweitere Liefergebiete auf Anfrage möglich BROSZEIT GROUP Am Föhrenried 7 88255 Baindt-Schachen +49 (0) 7502 940 83-0 info@broszeit-group.com HOLZBRIKETTS KOMFORTABLES UND KOSTENGÜNSTIGES HEIZEN T A G D E R28. SEPTEMBER 2024 TAG DER OFFENEN TÜR ERLEBEN SIE DAS ZIMMERERHANDWERK IN BIBERACH WIR FEIERN 40+20 JAHRE BILDUNG IM HOLZBAU Zimmererausbildung I Studium Weiterbildung I Seminarhotel www.zimmererzentrum.de Leipzigstraße I Biberach www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur 26. September 2024 16-20 Uhr Das erwartet dich • Persönliche Ausbildungsberatung und Elterninformation • Ausführliche Betriebsbesichtigung • Direkter Kontakt zu Ausbildern & Azubis Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 8,86 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 20.09.2024
            Amtsblatt_2024_11_08_KW45.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. November 2024 Nummer 45 Kommt, wir woll’n Laterne laufen... Wir laden Sie herzlich ein zum Laternen-Sternenmarsch mit anschließender Mantelteilung auf dem Festplatz (Parkplatz bei der Turnhalle) Montag, den 11. November 2024 um 17:30 Uhr Startpunkte: Kindergarten St. Martin: Zeppelinstraße / alte B30 großer Stein um 17:30 Uhr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne: Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) um 17:30 Uhr Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf dem Festplatz und am Skaterplatz zur Verfügung. Bitte kommen Sie, wenn möglich, ohne Auto zu den Aufstellorten. Auch Gemeindemitglieder sind eingeladen sich den Kindergärten anzuschließen. Auf dem Festplatz/ Parkplatz findet um ca. 18.00 Uhr die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung! Halten Sie bitte unbedingt die Fluchtwege für das Pferd frei und befolgen Sie diesbezüglich die An- weisungen der Feuerwehr. Der Laternenumzug geht nach der Mantelteilung ohne Pferd und St. Mar- tin weiter Richtung Schulhof. Dort bekommen alle Kinder einen Martinswecken. Für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken. Bitte bringen Sie der Umwelt zu- liebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei sehr starkem Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leucht- enden Laternen Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herbstübung 2024 der Feuerwehr Baindt Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH Co.KG - Fa. M. Dreher - DORN Arbeitssicherheit - Schützbach Bau - Kirchner Energie - TK Folien - TK Textilien Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Ein neuer Waldspielplatz wird angelegt! Wie bereits vor einiger Zeit vom Gemeinderat beschlossen, wir in unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. Das Baustartgespräch hat bereits stattgefunden. In einem ersten Schritt, werden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Im weiteren Verlauf werden diese dann von einem Holzbildhauer zu einem Spielgerät dem „Baummikado“ verarbeitet. Am Montag, den 11. November 204 beginnen die Firmen Gartenbau Mül- ler und Sigurd Hafen Baumpflege und Holzgestaltung mit den Arbeiten. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der 1. Abschnitt des Waldspielplatzes bis zum März 2025 fertiggestellt. Ihre Gemeindeverwaltung Aktueller Stand der Neugestaltung unserer Ortsmitte Die Offenlegung des Sulzmoosbaches konnte glücklicherweise bis Ende September abgeschlossen wer- den. Arbeiten im Gewässer sind lediglich zwischen Mai und September möglich. Dies hat dazu geführt hat, dass mit den Arbeiten erst im Mai begonnen werden konnte, doch auch eine Fertigstellung bis Ende September gewährleistet sein musste. Aus naturschutzrechtlichen Aspekten ist das notwendig, damit das Wasser im Herbst keine Eintrübung erfährt und somit das Fischlaich nicht zerstört wird. Immerhin wurden vor Beginn der Maßnahmen am Bach ca. 60 Forellen mit einer Größe von fünf bis 20 cm Durchmesser, ein Aal und einige Krebs abgefischt und an anderer Stelle wieder in den Bach eingesetzt. Am Dienstag in der vergangenen Woche wurde dann die acht Tonnen schwere und bereits vorgespann- te Granitbrücke geliefert und auf den bereits eingebauten Fundamenten verankert. Die Sitzstufen zum Bach sind bereits gut erkennbar und nehmen von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Die Asphaltarbeiten in der Küfer- und Marsweilerstraße sowie im Kreisverkehr innerorts sind abge- schlossen und die Markierungsarbeiten sind in dieser Woche erfolgt. Die Bushaltestellen am Dorfplatz können somit ab Montag, den 11. November 2024 wieder freigegeben und die Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße abgebaut werden. Aktuell finden Pflasterarbeiten im Eingangsbereich der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Infrastruktur für das Fontänenfeld wir vorbereitet, bevor die Düsen im nächsten Schritt eingebaut werden können. Eine einigermaßen gute Witterung vorausgesetzt, wird dann der Kern des Dorfplatzes gepflastert. Die Bepflanzung der bereits vorbereiteten Grünflächen soll Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Bushaltestellen in der Ortsmitte ab Montag, den 11. November 2024 wieder in Betrieb! Lieferung der Granitbrücke Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 24.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Ge- denk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Samstag, 09. November 2024 Reichsprogromnacht (1938) und Tag des Mauerfalls (1989) Gemeindeverwaltung Baindt Vorankündigung Asphaltarbeiten in der Lavendelstraße In den Kalenderwochen 46 und 47 wird die Firma Stra- bag den Feinbelag in der Lavendelstraße einbauen. Das genaue Datum wird den Anwohnenden per Brie- feinwurf durch die Baufirma mitgeteilt. ACHTUNG: Die Bushaltestellen Schreinerei Dreher und Marsweiler können von Dienstag, den 12. No- vember 2024 bis Freitag, den 15. November 2024 NICHT angefahren werden. Bitte nutzen Sie die Bus- haltestelle in der Zeppelinstraße. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Straßensperrung „Im Voken“ Die Straße „Im Voken“ muss auf Höhe der Hausnum- mer 12 von Montag, den 11. November 2024 bis voraus- sichtlich Mittwoch, den 13. November 2024 aufgrund einer privaten Baustelle für den Verkehr gesperrt wer- den. Bitte benutzen Sie die bekannten Umleitungsstre- cken. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2024 für das Gebiet „Bühl“ den Bebauungsplan „Bühl“ in der Fassung vom 26.08.2024 im ergänzenden Verfahren gem. 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung be- schlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde und ist im abge- bildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der er- forderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Der Bebauungsplan wurde ursprünglich im sog. beschleu- nigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Bekannt- machung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2022). Auf- grund des Urteils der Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB führte die Gemeinde Baindt ein sog. ergän- zendes Verfahren gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB durch. Gemäß § 215a Abs. 3 BauGB wurde das Verfahren mit der Maßgabe durchgeführt, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen ge- mäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren galt in der Folge die Kompensationspflicht ge- mäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeige- führt wurde. Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – kann ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer- den. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buer- gerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungs- planes „Bühl“ im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Be- bauungsplan im Rathaus der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 08.11.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Donnerstag, den 14. November 2024 im Sit- zungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung der Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Wahl des Verbandsvorsitzenden 3. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 5. Wirtschaftsplan 2025 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Umlegung der Quellableitung im Be- reich Waldbad 7. Ausblick – Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB 8. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gau- pe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terras- senüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam. Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Bai- enfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevoll- zugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benut- zungsgebühren und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 22. Oktober 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bau- antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dop- pelgarage und Pool auf Flst. 357/4, Hirschstraße 201 - Ausnahme vom Bauverbot in Überschwemmungs- gebieten Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahmegeneh- migung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG wird unter der Auflage erteilt, dass auf die Einlie- gerwohnung verzichtet wird, der Bauherr die Haftung bei Schäden durch Hochwasser am eigenen Grundstück übernimmt und eine großzügige Nachbaranhörung durch das Landratsamt angeordnet wird. Bericht der Bürgermeisterin - Pendla-App: Aufgrund der geringen Resonanz wird die App gekündigt. - Carsharing: Seit 08.12. besteht auch in Baindt die Mög- lichkeit des Carsharings. Im Fischerareal ist ein Park- platz und ein Ladepunkt dauerhaft hierfür reserviert. Ein zweiter Ladepunkt mit 22 kW ist für das öffentliche Laden nutzbar, sofern der Platz nicht durch ein Leihfahr- zeug des Anbieters belegt ist. Die Kosten belaufen sich inklusive freier Kilometer auf 9,90 € die Stunde, 69,90 € pro Tag und 109,90 € für ein komplettes Wochenende. Die offizielle Inbetriebnahme, zu der auch die Bürger und der Gemeinderat herzlich eingeladen sind, findet voraussichtlich Ende November statt. Eine Information im Amtsblatt folgt. - Beschilderung Dorfplatz – Parkplätze: Die zeitliche Beschränkung der Parkdauer an den Parkplätzen am Dorfplatz wurde durch den Bauhof wieder ange- bracht. An den Parkplätzen hinter der Bushaltestelle wurde jedoch keine Beschilderung angebracht, da hier die Nutzer der Tiefgarage ab und zu parken müssen, da ein ständiges Ein- und Ausfahren aus der Tiefga- rage den Baustellenablauf stört, indem die Bauzäu- ne ständig geöffnet und geschlossen werden müs- sen. Zudem herrscht auf der Baustelle viel Verkehr. Die endgültige Beschilderung aller Parkplät- ze soll Gegenstand der Novembersitzung sein. Hier ist auch eine Beschlussfassung über die zeit- liche Beschränkung der Parkdauer eingeplant. Waldspielplatz: Die Baumfällung der bestehenden zwei Robinien ist in KW 45 vorgesehen. Ab dem 11. November beginnt dann die Firma Müller mit den Arbeiten. - Schachtsanierungen: In den nächsten Wochen werden über das gesamte Gemeindegebiet verteilt Schachtsa- nierungen durchgeführt. Baugebiet Lilienstraße: Die Kanal- und Wasserbauar- beiten sind abgeschlossen. Aktuell finden Strom-, Be- leuchtungs- und Breitbandverlegearbeiten statt, deren Fertigstellung Ende November erwartet wird. Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt ist mit 500.000 € mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stimmt folgendem Beschluss zu: Der Anteil an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG wird um den Betrag von 500.000 € erhöht. Die Kom- mune ist damit mit 1.000.000 € an der Gesellschaft be- teiligt. Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Architekten Gauggel und Gütschow beauftragt folgende Baukörper im Fischerareal im Konzeptvergabeverfahren auszuschreiben: Baufeld 2: Baukörper E, F, G Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2025/2026 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2025/2026 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungs- anlage für das Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das bisherige Enthärtungsgerät soll durch ein neues Gerät ersetzt werden. 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Ausschreibung des Enthärtungsgerätes beauf- tragt Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Sat- zung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gebührenkal- kulation und der Änderung der Satzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes - Baugebiet Lilienstraße: Es kommt die Frage auf, wann die Vergaben der Bauplätze in der Lilienstraße stattfin- den werden. Bürgermeisterin Rürup informiert hierzu, dass im Frühjahr im Gremium über die Vergabekriterien beraten wird, mit einer Vermarktung ist im Sommer bis Herbst nächsten Jahres zu rechnen. - Straßenbeleuchtung: Das Gremium bittet darum, dass die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit kontrolliert wird, da einige Leuchtmittel defekt sind. Dies wird zugesagt und von Seiten des Bauhofes erledigt. - Sporthalle: Es kommt die Anregung, dass die jetzigen Fahrradständer an der Sporthalle auf ihre Geeignet- heit überprüft werden sollten. E-Bikes passen nicht in den Fahrradständer. Die Verwaltung nimmt sich die- sem Thema an. Bericht Jahreshauptprobe Da schlug letzten Samstag so manches Reiterherz vor Schreck höher. Dichter Qualm quoll aus der neuen Reithalle. Es brennt, konnte man meinen. Zum Glück handelte es sich aber „nur“ um das jährliche Highlight der Baindter Feuerwehr. Die Einsatzabteilung probte zusammen mit dem DRK Bai- enfurt-Baindt sowie den Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten den Ernstfall an Ihrer Hauptübung. Das Übungsobjekt, die neue Reithalle des Reitvereins Baindt, bot dabei die perfekte Kulisse für ein realistisches Einsatzszenario. Zahlreiche Zuschauer konnten dabei aus nächster Nähe dabei sein und verfolgten gespannt unsere Übung, was uns natürlich enorm anspornte. Im Anschluss bestand dann noch ausreichend Gelegenheit, die Fahr- zeuge sowie die ganze Technik zu inspizieren. Viele Kinder nutzten die Gelegenheit einmal in einem Feuerwehrauto zu sitzen, und man blickte in so manch leuchtende Augen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei waren und uns mit Applaus unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt dem Reitverein Baindt, der uns die neue Reithalle als Übungsobjekt zur Verfügung ge- stellt hat. Solch realitätsnahen Trainings-bedingungen sind unbezahlbar für unsere Arbeit. Danke auch an unsere Bürgermeisterin und den Gemeinderat für ihre kontinuier- liche Unterstützung während des gesamten Jahres. Diese ist für die effektive Durchführung unserer Aufgaben von unschätzbarem Wert. Nach der erfolgreichen Übung ließen wir den Abend ge- meinsam mit allen Übungsteilnehmern im Feuerwehr- haus ausklingen. Die Kameradschaft und der Austausch unter den verschiedenen Hilfsorganisationen sind von großer Bedeutung und helfen, unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken. Wir blicken mit großer Vorfreude auf unser 150-jähriges Jubiläum im nächsten Jahr und können es kaum erwar- ten, dieses besondere Ereignis gemeinsam mit Euch al- len zu feiern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. und Sonntag, 10. November 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. November 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 10. November 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Gesunde Zähne sind wichtig In der Woche vom 21.-23. Oktober besuchte Frau Kraus vom Gesundheitsamt Ravens- burg alle Krippen- und Kindergartenkinder, um ihnen das Thema Zahngesundheit spielerisch näher- zubringen. In ihrem Gepäck hatte sie Tammi, eine kleine freche Puppe. Diese wollte gerne so schöne weiße Milch- zähne wie die Kinder haben. Frau Kraus erklärte ihr mit Hilfe der Kinder, was man dafür machen soll: mindestens zwei Mal am Tag nach dem Essen die Zähne putzen, ge- sunde Lebensmittel essen, die die Zähne stark machen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Mit der Zahnbürste „Putzelotte“ zeigte uns Frau Kraus an einem Zahnmodell wie man die Zähne richtig putzt. Da- nach wurde fleißig geübt. Jedes Kind bekam eine Zahn- bürste geschenkt und so konnten alle das Zähneputzen selbst ausprobieren. Diese Zahnbürsten und ein Bild von der Puppe Tammi durften die Kinder dann mit nach Hause nehmen. Wir bedanken uns bei Frau Kraus für ihre interessan- ten und lustigen Geschichten, welche die Kinder für das Thema „Zahnpflege“ begeistern lassen und ihr Interesse wecken. Waldorfkindergarten Hejo spann den Wagen an... Am vergangenen Dienstag haben die Kinder aus dem Waldorfkindergarten wieder ihr all- jährliches Erntedankfest gefeiert. Schon die Wochen vor dem Fest galten der goldenen Erntezeit. Besonders die Getreideernte stand bei den großen Schneeweißchenkindern im Mittelpunkt. Im täglichen Reigen zogen sie spielerisch aufs Feld, um so zu erfahren wie das Korn gemäht, getroschen und die Körnlein von der Spreu getrennt, dann in der Mühle zu Mehl gemah- len und zu Brot gebacken werden. Jeden Tag durften sie Getreide dreschen, dass die Körnlein nur so sprangen. Die kleineren Kinder der Rosenrotgruppe, gingen auch jeden Tag zur Ernte. Sie pflückten in ihrem Reigen „Jetzt nehm ich meine Leiter“ Äpfel, Birnen, Nüsse und Kastani- en. Auch zuhause und im Garten wurden fleißig Kastanien gesammelt und ein Kastanienbad in der Gruppe gefüllt. Am Festtag kamen die Kinder der beiden Gruppen dann mit ihren Erntekörben, randvoll mit einer Vielzahl an feins- ten Ernteschätzen. Die getroschenen Körnchen der Gro- ßen wurden in kleine Säckchen gefüllt, für jedes Kind eines und ein großes Säckchen für die Kinder der Ro- senrotgruppe. Zum Frühstück durfte natürlich auch ein herrliches Erntebrot nicht fehlen. Jedes Kind buck sich seinen eigenen kleinen Erntezopf. Festliche Obst- und Gemüseteller mit all den Leckereien aus den Körbchen wurden gerichtet und eine wunderschön herbstlich ge- schmückte Festtafel gerichtet. Bevor es dann zu Tisch ging wurden all die vielen Le- ckereien gemeinsam angeschaut, die die Kinder mitge- bracht hatten und aufgezählt was es alles gab. Dann durfte geschlemmt werden. Das war ein wirklich festli- cher Schmaus. Nach einer Runde im Garten ging es in die Abschlüsse Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Gruppen. Während die Kleinen sich überlegten was sie die nächsten Tage aus den Körbchen noch alles zum Frühstück zaubern könnten, trafen sich die Großen drau- ßen im Garten noch mal zum Erntereigen. Dann ging ein jeder mit seinem Körnersäckchen nach Hause, um es dort bis zum Frühjahr gut zu behüten, damit im Frühling daraus unser Ostergras gesät werden kann. So schließt sich dann der Kreis für die Kinder und startet gleichzeitig neu, wie unser Kanon „Hejo spann den Wagen an“. Zur Informationi Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen (c.Lehmann) - offenes Singen im Hospiz Ambulant Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürger/innen für Bürger/innen an- genommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/pv-scouts Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. November – 17. November 2024 Gedanken zur Woche: Selig der Mensch, der den Nächsten in seinen Gebre- chen und Schwachheiten erträgt – in denselben, worin auch er von den anderen ertragen werden möchte. Franz von Assisi Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim (†Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Montag, 11. November 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf dem Parkplatz bei der Sporthalle Dienstag, 12. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (†Martin Kränkle, Hans Späth, Gebhard Ka- plan, Erna und Franz Kränkle, Thea und Josef Kränkle, Maria Graf, Erika und Josef Späth) Donnerstag, 14. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier (†Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach, Zita Maurer) 20.00 Uhr Sulpach - Jahresrechnung bei Familie Schnez Samstag, 16. November 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 17. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Diaspora Kollekte – († Hermann Gindele) Ministranten: Emil Schützbach, Max Schütz- bach, Ricco Haller, Frida Rapp, Benjamin Stief- vater 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauertag -Diaspora-Kollekte- 10.45 Uhr Baindt - Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemeinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisationsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Frauenbund Baienfurt Sonntag, 17. November 2024, Volkstrau- ertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt und der kath. Frauenbund ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätz- le mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Mittwoch, 20.11.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 28.11.2024, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bä- ckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Frauenkreis am Mittwoch, den 13. November um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Ganz herzlich laden wir zu un- serem nächsten Frauenkreist- reffen ein. In einem Erzählcafé wollen wir unter Leitung des Lokal- historikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über Kindheit und Schule austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend. Eure Petra Baienfurter Kirchenkino 15. November 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film zeigt die reale Ge- schichte des jungen, William Wilberforce, der Ende des 18. Jahrhunderts in das Unterhaus des britischen Parlaments ge- wählt wird. Dort setzt er sich gegen alle Widerstände für die Abschaffung des Sklavenhan- dels im britischen Königreich ein. Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Montag, 11. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. November 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Pfr. Hennrich Mittwoch, 13. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Herr Hertrampf, Ev. Gemeindehaus Freitag, 15. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Amazing Grace”, Ev. Kirche Sonntag, 17. November 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt, Friedhof (Pfr. Knor + Pfr. Schöberl) Bildquelle: Stock/diane39, Text: Kirchenjahr evangelisch Gedanken zur Woche: Gottes Reich unter uns „Die Erkenntnis traf ihn wie ein Blitz“ – viele erfahren das. Als hätte sich ein Schleier gehoben, sehen wir plötzlich klar. Mit ähn- lichen Bildern beschreibt die Bi- bel Jesu Wiederkommen. Unvermittelt, dennoch unmiss- verständlich bricht Gottes Ge- genwart in unsere Welt – Hoff- nung für alle, die unter der Vergeblichkeit ihres Tuns und ihrer Begrenztheit leiden. Hoffnung aber auch für die gesamte geplagte Schöpfung, die oft genug unter dem Menschen stöhnt. Die alten Verheißungen eines Friedens- reichs für alle Menschen, in dem Schwerter zu Pflugscha- ren geschmiedet werden und „Gerechtigkeit und Frieden sich küssen“ – in Jesus Christus sind sie ganz nah gekom- men. Darum mahnt der drittletzte Sonntag im Kirchenjahr zur Wachsamkeit und zur entschiedenen Ausrichtung auf ihn. Wo Menschen in seinem Geist leben, wo sie Barmher- zigkeit zeigen, keine Vergeltung üben und selbst auf ihre Feinde zugehen, da kann immer wieder flüchtig Gottes Reich aufblitzen. Bildquelle: Stock / diane39 , Text: Kirchenjahr evangelisch Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer advent- lichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kre- atives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen ge- meinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am 12. November treffen wir uns wie- der im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30. „Krieg ohne Ende?“ Seit über einem Jahr tobt in Gaza, aber auch in Israel, den Palästinensergebieten des West- jordanlandes und jetzt auch im Libanon der grauenvolle Krieg - ausgelöst durch den Terrorüberfall der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres. Wie konnte es dazu kommen? Gibt es überhaupt Lösungs- ansätze? Pfarrer i.R. Andreas Henrich zeigt die Entwick- lung des Nahost-Konflikts auf, der das Leben der Men- schen in dieser Region seit bald 100 Jahren bestimmt. Wir laden herzlich ein und freuen uns über Gäste. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weih- nachtlich“ Floristik Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Starke erste Halbzeit bringt Baindt auf die Siegerstraße SV Baindt - SV Bergatreute 4:1 (4:0) Am Feiertag Allerheiligen durfte der SV Baindt den SV Bergatreute ein zweites Mal innerhalb we- niger Wochen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Anfang September stattgefundene Partie des 4.Spieltags wurde nach knapp sechzig Minuten beim Stand von 3:1 aufgrund eines aufziehenden Gewitters abgebrochen und dadurch am offiziellen Nachholspieltag erneut angesetzt. Weiland veränderte seine Elf fünf Tage nach dem wilden Spiel ge- gen Unterzeil/Seibranz auf zwei Positionen: L.Walser und Thoma rückten für Lang und den gesperrten Zweifel in die Mannschaft. Bei strahlendem Sonnenschein und vor knapp 200 Zu- schauern wusste der Landesliga-Absteiger sofort zu ge- fallen und brach immer wieder über die Außenpositio- nen gefährlich durch. So auch in der 7.Minute: L.Walser schickte Fischer über die linke Seite auf die Reise, dessen scharfe Hereingabe aus dem Halbfeld von Fleischer in Richtung eigenes Tor abgefälscht wurde. Der eigentlich ungefährliche Ball sprang kurz vor Torwart Hölderl ext- rem unglücklich auf und rutschte am jungen Schlussmann vorbei ins Tor (7.). Auch in der Folge bestimmte der SV Baindt die Partie und hatte durch Fischer und Thoma gute Chancen die Führung auszubauen. In der Defensive ließ der Gastgeber den Aufsteiger kaum zur Entfaltung kom- men, musste nach einer knappen Viertelstunde jedoch früh verletzungsbedingt reagieren: B.Walser hatte nach einem Kopftreffer beim Aufwärmen mit Schwindel und Übelkeit zu kämpfen und wurde durch Ersatzkeeper Din- geldey ersetzt (18.). Dennoch hielt Weilands Mannschaft die Spannung hoch und legte in der 37.Minute nach, als Dischl das Spiel von rechts nach links zu Fischer verla- gerte, welcher einmal aufzog und die Kugel zum 2:0 in die Maschen jagte (37.). Während Hecht wenig später im Gegenzug das Leder knapp am langen Eck vorbeischob und den Anschluss verpasste (40.), machte es Fischer auf der Gegenseite besser, wobei der Treffer stark dem 2:0 ähnelte. Nach Balleroberung von M.Szeibel verlager- te diesmal Dantona nach links zu Fischer, welcher mit seinem strammen Abschluss in die lange Ecke auf 3:0 stellte (41.). Für den Schlusspunkt in der ersten Halbzeit sorgte der Ex-Reutener Fink, dem das Tor gegen den SV Bergatreute besonders gut geschmeckt haben dürfte. Ein präziser langer Ball von Bolgert landete bei Fischer, wel- cher im ersten Versuch an Hölderl scheiterte. Die Kugel kullerte aber vor die Füße von Fink, der das Leder zum 4:0 über die Linie schob (45+4.). Das Niveau der Partie ließ in der zweiten Halbzeit auf- grund der klaren Baindter Halbzeitführung deutlich nach, da der SV Bergatreute vor allem ein Debakel verhindern und der SV Baindt Körner für die am Sonntag anstehen- de Partie gegen den SV Maierhöfen/Grünenbach sparen wollte. Dennoch blieb Weilands Mannschaft die spiel- bestimmende Mannschaft, wobei Dischl und Fink aus- sichtsreiche Chancen vergaben, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite verhinderte Dingeldey in der Schlussphase zunächst den Bergatreuter Ehrentreffer, musste wenig später nach einem Kopfballt- reffer von Kölbel aber doch noch hinter sich greifen (73.). Am Ende fährt der SV Baindt im Nachbarschaftsduell ei- nen ungefährdeten Sieg ein, welchen sich das Team durch die starke Leistung im ersten Durchgang verdiente. Wei- ter geht es bereits am Sonntagmittag im Heimspiel ge- gen den Tabellennachbarn aus Maierhöfen/Grünenbach. SV Baindt: Benjamin Walser (18. Max Dingeldey), Michael Brugger, Tobias Szeibel (75. Marlon Brunner), Lukas Wal- ser, Marc Bolgert, Philipp Thoma (62. Kevin Lang), Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Jonathan Dischl, Tobias Fink (75. David Krauter) - Trai- ner: Rolf Weiland Tore: 1:0 Chris Fleischer (7. Eigentor), 2:0 Jan Fischer (37.), 3:0 Jan Fischer (41.), 4:0 Tobias Fink (45.+4), 4:1 Nico Köl- bel (73.) Frauenfußball SC Unterzeil - SGM Fronhofen/Blitzenreute/Baindt 3:2 Tore: Jule Trotzki und Nicole Kühny Wir starteten motiviert ins Spiel und zeigten in der ers- ten Halbzeit viel Spielfreude und Offensivdrang, konnten aber trotz zahlreicher Chancen zunächst kein Tor erzie- len. In der 12. Minute ging Unterzeil durch einen präzisen Steckpass in Führung. Acht Minuten später gelang Jule nach schönem Zusammenspiel mit Martha der verdiente Ausgleich zum 1:1.Kurz vor der Halbzeit nutzte Unterzeil einen Ballverlust zur erneuten Führung, doch durch einen verwandelten Elfmeter von Nicole stand es zur Pause 2:2. In der zweiten Halbzeit übernahm Unterzeil die Kontrolle und setzte uns zunehmend unter Druck. Leni bewahrte uns mit einer starken Parade in der 65. Minute vor einem Rückstand. Doch in der letzten Minute entschied Unter- zeil das Spiel nach einem Freistoß mit dem Schlusspfiff zum 3:2.Trotz guter Ansätze in der ersten Halbzeit heißt es für nächste Woche, unsere Chancen mehr zu nutzen und unsere Leistung über 90 Minuten konstant zu halten. Es spielten: Annalena Kose, Anna-Lena Eibler, Scarlett Pogrzeba, Nicole Kühny, Jule Trotzki, Fabienne Müller, Martha Stöhr, Lynn Veser, Hanna Steidle, Tracy Lehmann,- Viviane Wertmann, Miriam Oelhaf, Zoe Gornik, Leonie Rist, Mariella Pedrazzoli Trainer: Franka Stocker, Annika Behrendt 6 Punkte innerhalb von 50 Stunden SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach 4:2 (2:1) Bereits zwei Tage nach dem deutlichen Sieg im Nachhol- spiel gegen den SV Bergatreute, war der SV Baindt ge- willt am Sonntagnachmittag gegen den Sportverein aus Maierhöfen und Grünenbach dreifach nachzulegen. Die Baindter Mannschaft rangierte vor der Partie dabei einen Platz vor den Gästen, allerdings wiesen beide Teams ku- rioserweise exakt 15 Punkte und ein Torverhältnis von -2 auf. Trotz der kurzen Erholungszeit rotierte Weiland im Duell der beiden Tabellennachbarn nicht allzu sehr: Zwei- fel ersetzte L. Walser in der Defensive und B. Walser kehr- te nach seiner frühen verletzungsbedingten Auswechs- lung gegen Bergatreute zurück zwischen die Pfosten. Wie schon gegen den SV Bergatreute startete die Baind- ter Mannschaft auch diesmal engagiert ins Spiel, ließ nach zehn Minuten aber etwas die Konzentration in der De- fensive vermissen. Ein vermeidbarer Eckstoß landete im zweiten Versuch beim im Strafraum freistehenden Ode- mer, welcher die Kugel relativ unbedrängt annehmen und im Tor versenken konnte (9.). Der Landesliga-Absteiger zeigte sich jedoch nur kurz beeindruckt und konterte die Führung prompt - ebenfalls nach einer Ecke. Diese führte Dantona kurz aus, welche anschließend von T. Szeibel in den Strafraum geschlagen wurde. Dort spitzelte Fink die Kugel mit etwas Glück zu Zweifel weiter, der rechts oben zum Ausgleich traf (13.). In der Folge blieb der SVB die tonangebende Mannschaft und verpasste durch Dischl zunächst den Führungstreffer (20.). Drei Minuten später machte es Dischl dann aber besser, als er eine schnelle Kombination über Fischer, Thoma und Dantona nur noch über die Linie drücken musste (23.). Erneut Dischl (34.) und Dantona (35.) ließen vor der Halbzeit gute Chancen aus, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite hämmerte Greiter das Leder nach einem Konter an den Außenpfosten (40.) Auch nach der Pause blieb die Baindter Mannschaft spiel- bestimmend, verpasste es jedoch zunächst das 3:1 nach- zulegen. Bestes Beispiel in der 58.Minute, als Fischer allein vor dem Tor an Lingg scheiterte. Zehn Minuten später soll- te der überfällige Baindter Treffer dann aber fallen, wobei sich Dantona und Thoma mit einem schnellen Doppelpass durch den Sechzehner kombinierten und der Baindter Kapitän den Angriff eiskalt abschloss (68.). In der Folge verlor der SVB im Mittelfeld allerdings etwas den Zugriff und der SVM kam stärker auf, wurde bei Abschlüssen im Sechzehner jedoch immer wieder entscheidend gestört. In der 89.Minute rutschte dann aber doch eine abgefälschte Hereingabe zum eingewechselten Metzger durch, welcher im Nachschuss den Anschlusstreffer herstellte (89.). In der vierminütigen Nachspielzeit verteidigte der SVB mit viel Willen und Kampfgeist die knappe Führung und setzte in den Schlusssekunden dann den entscheidenden Konter. Dantona leitete mit der Hacke artistisch zu Fischer wei- ter, welcher im Abschluss erneut seinen Meister in Keeper Lingg fand. Die Kugel landete aber bei Krauter, dessen Versuch jedoch auch noch von einem Abwehrspieler von der Linie gekratzt wurde. Im dritten Anlauf hatte Danto- na schlussendlich das nötige Glück auf seiner Seite und schob das Spielgerät gegen die Laufrichtung von Lingg zum 4:2-Endstand ins lange Eck (90+3.). Damit fährt der SVB innerhalb von 50 Stunden den zwei- ten „Dreier“ ein und springt damit auf den achten Tabel- lenplatz. Nach einem turbulenten Saisonstart scheint die Mannschaft endlich in der Bezirksliga angekommen zu sein, wobei es gilt die aufstrebende Form in den kom- menden Wochen gegen starke Gegner wie Eschach oder Vogt zu bestätigen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (79. Kevin Lang), Lukas Zweifel (73. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel (83. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) Tore: 0:1 Sebastian Odemer (8.), 1:1 Lukas Zweifel (13.), 2:1 Jonathan Dischl (23.), 3:1 Philipp Thoma (68.), 3:2 Elias Metzger (89.), 4:2 Mika Dantona (90.+3) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:0 (2:0) Nach einem spielfreien Wochenende durfte der SVB II den SVM II zum Spitzenspiel in der Kreisliga B1 begrü- ßen, wobei die Gäste vor der Partie mit einem Spiel und einem Punkt mehr als Geggiers Mannschaft auf dem zweiten Tabellenplatz rangierten. Die Partie wurde auf- grund der bescheidenen Baindter Platzverhältnisse auf dem Kunstrasen in Oberzell ausgetragen. Dort übernahm die „Zwoite“ von Beginn an die Spiel- kontrolle und belohnte sich durch den Premierentreffer von Bosch (9.) mit dem 1:0. Dieser Treffer gab Geggiers Mannschaft Sicherheit, welche durch Schnez noch vor der Pause auf 2:0 erhöhte (29.). Im zweiten Spielabschnitt konnten die hoch anlaufenden Gäste das Baindter Tem- po nicht mehr mitgehen, wobei erneut Bosch (48.) und zweimal Brunner (59.) (78.) das Ergebnis deutlich auf 5:0 schraubten. Am Ende steht somit ein hochverdienter Sieg, durch welchen die Baindter Mannschaft an die Tabellenspitze springt. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (64. Julian Keppeler) (80. Konstantin Knisel), Niklas Hugger (80. Kai Kaspar), Niklas Späth, Marlon Brunner (80. Hen- ry Hosse), Moritz Gresser (64. Robin Blattner), Konstantin Knisel (69. Johannes Heisele), Luca Bosch, Henry Hosse (74. Moritz Lang), Johannes Schnez (74. Markus Baum- gärtner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luca Bosch (9.), 2:0 Johannes Schnez (29.), 3:0 Luca Bosch (48.), 4:0 Marlon Brunner (59.), 5:0 Marlon Brunner (78.) Vorschau: Sonntag, 10.11 14.30 Uhr: SV Oberzell II - SV Baindt II 14.30 Uhr: TSV Eschach - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnen B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SpVgg Aldingen 1:0 Gegen die in der unteren Tabellenhälfte stehende SpVgg Aldingen wollten wir endlich punkten und entsprechend konzentriert gingen wir ins Spiel. Aus einem kompakten Mittelfeld spielten wir einige Male schnell nach vorne und nachdem sich Annemarie und Paula gut durchsetzen und nur durch Fouls gestoppt werden konnten, ergaben sich jeweils an der Strafraumgrenze gute Freistoßmöglichkei- ten, die wir jedoch nicht nutzen konnten. In der zweiten Hälfte gelang es Lena P. sich nach gutem Zuspiel von Lea von ihrer Gegenspielerin abzusetzen und den Ball zur viel umjubelten Führung im Tor unterzubrin- gen. Mit zunehmender Spielzeit erhöhten die Gegnerinnen danach den Druck, doch unsere an diesem Nachmittag extrem aufmerksame Abwehr um Lena F., Vivienne und Amelie M. ließen nur noch ganz wenige Chancen zu, die unsere hervorragende Torfrau Sara aber mit zwei glän- zenden Reaktionen parierte und so den ersten Saison- sieg festhielt. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pogrze- ba, Amelie Metzler, Lea Hoffmann, Haifaa Alosh, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Victoria Wertmann, Fio- na Maier, Amelie Gessler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Annika Aust, Carla Seitner, Paula Metzler C-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Deuchelried 5:3 Am Sonntagmorgen trafen wir auf den spielstarken SV Deuchelried. Wir standen von Beginn an hoch und mach- ten gleich Druck auf die Gegnerinnen und nach schöner Kombination zwischen Lea, Haifaa und Hanaa schoss letztere bereits in der sechsten Minute das 1:0. Wir hielten den Druck hoch und hatten in der Folge mehrere hun- dertprozentige Chancen, die wir allerdings nicht nutzten. Und wenn man seine Chancen nicht macht, nutzt sie der Gegner. In der 18. Und 21. Minute führten zwei Konter dann zur durchaus überraschenden Führung der Gegnerinnen, die zwar durch Greta, nach schönem Zuspiel von Hanaa, umgehend wieder ausgeglichen werden konnte, doch noch vor der Pause konnten die Deuchelriederinnen wie- der in Führung gehen. In der zweiten Hälfte standen wir dann nicht mehr ganz so hoch, waren damit weniger anfällig gegen die schnellen Konter und vorne, trotz weniger Torchancen, gleichzeitig nicht mehr so verschwenderisch. So konnten wir durch zwei Tore von Lena und nochmals Hanaa das Spiel dre- hen und letztlich souverän gewinnen. Ein klasse Spiel in dem unsere Mädels gute Moral und tolle Comeback Qualitäten bewiesen haben. Es spielten: Carla Seitner (T), Haifaa Alosh, Philippa Ka- plan, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Vic- toria Wertmann, Hanaa Alosh, Lea Hoffmann, Jana Rim- mele, Greta Heilmeier, Pauline Preis, Pia Metzler, Emma Köhler D-Juniorinnen FC Scheidegg - SGM Baindt/Fronreute 2:14 In einem überlegenen Spiel konnten sich unsere Mädels souverän in Scheidegg durchsetzen. Vor der Pause trafen mit einem Doppelschlag bereits in der 8. + 9. Minute 2x Hanaa, 3x Jule sowie 1x Emma. Nach der Pause waren es dann nach zwei Gegentoren nochmals 4x Hanaa, 2x Jule sowie je 1x Emma und Lena. Glückwunsch zu diesem Torreigen. Es spielten: Margo Hodek, Melina Feitenheimer, Emma Straub, Hanaa Alosh, Taneesha Mahler, Lena Alber, Jule Ambacher, Franziska Joachim, Lea Rimmele, Amira Has- san, Ronja Mayer, Anna Jaudas Jungenteam ohne echte Chance SV Bergatreute II – Jungen 9:1 Beim Auswärtsspiel unserer Jungs in der Bezirksklasse gegen den Tabellenzweiten aus Bergatreute blieb es bei einem Ehren- punkt. Diesen konnten Fabian Striegel und Ricco Haller gemeinsam im Doppel erringen. In den Einzeln konnten wir zwar einige Sätze gewinnen, aber leider gingen auch 7 von 8 Sätzen in der Verlän- gerung verloren. Mit etwas mehr Konzentration und Kaltschnäuzigkeit wäre sicher noch der ein oder andere Satz drin gewesen und damit auch die Chance weitere Spiele zu gewinnen. Das nächste Spiel gegen den Tabellenführer aus Amtzell wird ebenfalls ein harter Brocken, bei dem unser Anspruch sein muss, so gut es geht mitzuhalten. Die wichtigen Spiele um den Klassenerhalt kommen dann im Anschluss. Herren 1 verteidigen Tabellenführung SV Bergatreute – Herren 1 6:9 Am vergangenen Samstag gelang uns vor mehr als 20 Zuschauern ein verdienter Sieg gegen den Aufsteiger und Nachbarn aus Bergatreute. Da Roman Buck verhindert war, sprang Thomas Nowak ein und wir mussten unsere bisher wunderbar funktionierenden Doppel neu formie- ren. Doch auch die neuen Paarungen konnten an die bisher gezeigten Leistungen anknüpfen, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel starteten. Im ersten Einzel hatte Philipp Schwarz gegen Kevin Ober- hofer zum Spielende das Glück auf seiner Seite. Zuerst konnte er im 5. Satz mit zwei Netzrollern zum 8:8 ausglei- chen und später setzte er seinen ersten Matchball auf die Kante der gegnerischen Tischhälfte. Auch das zwei- te Einzel zwischen Marcel Brückner und Oliver Zenn war trotz eines 3:0 Sieges umkämpft, letztendlich hatte Mar- cel in allen Sätzen mit 11:9 knapp die Nase vorne. In der Mitte gewann Wolfgang Assfalg mit seiner wahrschein- lich besten Saisonleistung hochverdient mit 3:0. Mit dem gleichen Ergebnis setzte sich auch Tobias Nowak gegen Felix Hartmann durch, die Sätze waren mit einem Ergeb- nis von 13:11, 13:11 und 11:8 allerdings deutlich umkämpfter. Thomas Nowak und Nico Scheffold konnten im hinteren Paarkreuz ihre Stärken nicht ausspielen und agierten zu fehleranfällig. Beide Partien gingen mit 1:3 verloren, so- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 dass wir mit einer 6:3 Führung in die zweite Einzelrunde starteten. Marcel und Philipp, die beide aktuell einen tol- len Lauf haben, spielten auf hohem Niveau und konnten sich abermals gegen das starke vordere Paarkreuz der Bergatreuter durchsetzen. Mit dem Zwischenstand von 8:3 kam plötzlich Sand ins Getriebe und der 9. Punkt wollte nicht kommen. Zuerst musste sich Tobi nach 2 schwachen Sätzen und guter Aufholjagd im 5. Satz gegen Mark Toth geschlagen geben, danach fand Wolfgang gegen Felix Hartmann kaum Mittel, dessen Schupf- und Blockspiel zu durchdringen. Er verlor mit 1:3. Nico konnte im 3. Satz beim Spielstand von 1:1 nach Sätzen mehrere Satzbälle nicht nutzen und verlor am Ende ebenfalls mit 1:3. Schade, da war mehr drin! Doch Thomas sorgte dann mit seinem ver- dienten 3:1 Erfolg für die Erlösung und den 9:6 Endstand. Durch diesen wichtigen Sieg holen wir uns die Tabellen- führung von der TSG Leutkirch zurück und haben nun 2 Wochen spielfrei, bevor wir am 23.11. um 18 Uhr den Ta- bellendritten SV Rissegg zum Topspiel in der Baindter Sporthalle begrüßen. Herren 2 zweimal erfolgreich TSV Eschach – Herren 2 4:9 SG Aulendorf IV – Herren 2 1:9 Mit zwei überzeugenden Siegen bauen die Herren 2 die Tabellenführung aus. Weder der TSV Eschach noch die 4. Mannschaft der SG Aulendorf konnte unserer Zweiten gefährlich werden. Thomas und Robert Nowak, Tobias Sonntag, Oliver Rückert und Volodymyr Kotov bildeten bei beiden Spielen den Kern der Mannschaft und wur- den durch Tugay Kiremitci und Frank Markwart vervoll- ständigt. Beim TSV Eschach bot nur der Spitzenspieler Patrick Pfei- ler Paroli und konnte unseren Jungs 3 Punkte abknöpfen. Besonders stark an diesem Tag waren Tobias Sonntag und Oliver Rückert, die beide Einzel für sich entscheiden konnten. Das Spiel gegen die SG Aulendorf IV fiel deutlicher aus als der Spielverlauf vermuten lässt. Mit vielen knappen Sat- zergebnissen, fünf 3:1 Erfolgen und zwei 3:2 Siegen zeigten die Baindter allerdings mentale Stärke und rechtfertigten so den letztendlich verdienten 9:1 Gesamtsieg. Weiter geht es am 23.11. um 18 Uhr beim Auswärtsspiel ge- gen die Spielgemeinschaft Blitzenreute – Wolpertswende. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Samstag 09.11. • 10 Uhr: SV Amtzell - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 23.10.2024 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren zweiten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Ber- gatreute mit 1364:1459. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 375 Stefan Schnez: 338 David Sill: 328 Hans-Martin Schmidt: 323 Wertung Bergatreute: Mattes Hepp: 381 Sebastian Kling: 374 Elena Becker: 352 Alexandra Ritscher: 352 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Michele (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung entlang der denkmalgeschützten Perlen von Berg Wir wandern durch Vorberg, Ettishofen und Weiler und lernen markante Bauwerke kennen. Bei gutem Wetter sehen wir die Berge. Am Schluss ist eine Einkehr in ein Café geplant. Treffpunkt: Dienstag, 12.11.2024 um 10.30 Uhr am Bahnhof RV, Wartehalle. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, kaum hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder, 7,00 Euro für Gäste. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 08.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Aus dem Landkreis 38. Vogter Adventsmarkt Samstag, 23.11.2024, 11:00 – 19:00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 38. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 23.11.2024 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens ge- sorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gemeinde- vogt.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar soll in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur ... Am Montagabend 3. Februar wird die Vesperkirche feier- lich mit einem Gottesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organisatoren wieder ehrenamtliche Helfer. Die Vesperkirche Weingarten ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Bedürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Ge- meinschaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Menschen mit psychischen Problemen, mittelose Men- schen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spielende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Roll- stuhl. Schirmherr 2025 und damit prominentes Gesicht der Vesperkirche ist der Weingartener Künstler und Inhaber eines besonderen Schlossereibetriebs Ahmet Yardimci, der durch seine VW Käfer-Projekte im Schussental be- kannt wurde. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wär- me, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mitarbeit vieler Menschen nicht möglich. Knapp 300 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Weingar- tener Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch- Service gesucht, für Kaffee und Vesperbrote aber auch fürs Zuhören und Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223-120, oder per Mail unter info@vesperkirche- weingarten.de. Anmeldeschluss ist der 15. November 2024. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ – Kooperationsprojekt des Landschafts- erhaltungsverbands Ravensburg und des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bauernverband AllgäuOberschwaben freuen sich, das Kooperationsprojekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zu- kunft“ vorstellen zu dürfen. Dieses Projekt ruft im Namen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg Landwirte und Landwirtinnen mit Betriebssitz im Land- kreis Ravensburg dazu auf, an einer einzigartigen Ini- tiative teilzunehmen, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch die Verbundenheit zur Heimat stärkt. Im Rahmen von „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ werden Betriebe ermutigt, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Dabei stellt der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg, dank einer großzügigen Spende der Hei- matstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, den teilneh- menden Betrieben kostenloses Pflanzgut zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal einen Hofbaum erhalten, der mit einem Wühlmauskorb, Bewässerungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start ausgestattet ist. Die teilnehmenden Betriebe haben die Auswahl zwischen folgenden Baumarten: Stieleiche, Winterlinde, Sommer- linde, Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche und Walnuss. Diese Baumarten wurden sorgfältig ausgewählt, um die regionale Vielfalt zu fördern. „Ein Hof ohne Baum ist wie ein Brunnen ohne Wasser“, so lautet ein altes Sprichwort. „Hofbäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, son- dern sie erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tragen zur Erhaltung der Biodiver- sität bei.“, so H. Bayer, Mitarbeiter des LEV Ravensburg. Darüber hinaus haben Hofbäume eine tiefe kulturelle Bedeutung. Sie sind Mittelpunkt geselligen Beisammen- seins, spenden Schatten und verleihen einem Hof Iden- tität und Heimatgefühl. Die Jahreszeiten, die Duft- und Farbenbracht der Baumblüte, die bunte Herbstfärbung und das Vogelgezwitscher im Frühling machen Hofbäu- me zu lebendigen Zeugen des Hoflebens. „Ihr Hof ist ein einzigartiger Ort, der Ihre Verbindung zur Natur und zur Heimat verkörpert. Machen Sie den Anfang und setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft, indem Sie einen Baum zu Ihrem Hof hinzufügen.“, F. Schönberger, Vorsitzender Bauernverband Allgäu-Oberschwaben. „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch Gefördert durch: ein Bekenntnis zur Bewahrung unserer ländlichen Traditionen und zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für weitere Informationen und zur Teilnahme am Projekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ besuchen Sie bitte die Homepage des Landschaftserhaltungsverbands Ravensburg bzw. des Bauernverbands Allgäu Oberschwa- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 ben. Dort finden Sie den Link zum OnlineBestellformular. Bestellfrist ist Sonntag der 17. November 2024. Die Aus- gabe der Bäume erfolgt dann voraussichtlich Ende No- vember an zentralen Ausgabestellen im Landkreis. Abbildung: „Linde am Jankerhaus Happenweiler“ in Hor- genzell. Die Sommerlinde ist ein typisches Beispiel eines Hofbaums in Oberschwaben. Sie wurde 1900 als Jahr- hundertbaum gepflanzt. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im November Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im November anbietet. Resilienz kann man essen - Mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken – Online- Vortrag am 14. November Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzugehen. In diesem interaktiven Online-Vortrag am Donnerstag, 14. November um 18.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stär- ken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbrau- cher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Car- men Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem aus- gebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaeh- rungoberschwaben.de möglich. Babys erster Brei – Online-Vortrag am 20. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Andrea Geißler im OnlineVor- trag „Babys erster Brei“. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 20. November um 18.30 Uhr statt. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter ande- rem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Wegweisende Zusammenarbeit der Feuerwehren in der Region Bodensee-Oberschwaben Kreis Ravensburg - Die erste Regionalkonferenz der Feu- erwehrkommandanten aus den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis markiert einen bedeu- tenden Meilenstein in der übergreifenden Kooperation der Rettungskräfte. Am 26. September 2024 versammelten sich 130 Feuerwehrkommandanten in Horgenzell, Land- kreis Ravensburg, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und Strategien für zukünftige Herausfor- derungen zu erarbeiten. Entstehung einer einzigartigen Kooperation: Die Zusammenarbeit der drei Landkreise im Leitstellenbe- reich hat eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Beginnend mit der Zusammenlegung der Leitstellens- trukturen von Sigmaringen und Ravensburg im Jahr 2011, verstärkte sich die Kooperation 2018 durch den Anschluss des Bodenseekreises. Diese organisch gewachsene Part- nerschaft, die aus der Region selbst heraus entstanden ist, führte 2023 zur Unterzeichnung einer neuen Träger- vereinbarung, der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben, die ein solides Fundament für die zukünftig noch stärkere Zusammenarbeit schuf. Schwerpunkte der Konferenz: Unter der Leitung der drei Kreisbrandmeister diskutier- ten die Fachleute eine Vielzahl wichtiger Themen. Neben gemeinsamen Handlungsanweisungen für Ausnahme- zustände und Krisensituationen, gemeinsamen und har- monisierten Alarmierungsstrukturen, Strategien für den Alltagsbetrieb gab es von den Kollegen der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv. de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravens- burg Datum: 30.10.2024 Seite 2 Leitstellenleitung wichtige Impulse und Einblicke in die Arbeit der Integrierten Leit- stelle, insbesondere aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherung. Vorteile der verstärkten Zusammenarbeit: Die landkreisübergreifende Kooperation und enge Ver- netzung aller Akteure bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Dadurch soll die kreisübergreifende Arbeit in Not- und Kri- sensituationen weiter optimiert und harmonisiert werden. „Die jüngsten Hochwasserereignisse im Mai und Juli 2024 unterstrichen bereits den Wert der kreisübergreifenden Unterstützung. Kräfte aus dem Landkreis Sigmaringen konnten bei den Hochwassersituationen im Bodensee- kreis und im Landkreis Ravensburg wertvolle Hilfe leisten“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter des Landkreises Ravensburg, in der Eröffnungsrede der Regionalkonferenz. Impuls auch für andere Regionen Diese einzigartige Form der Zusammenarbeit könnte dient auch als Impuls für andere Regionen in BadenWürt- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 temberg. Die Stärke dieser Kooperation liegt in ihrer or- ganischen Entwicklung, die auf jahrelanger gegenseitiger Wertschätzung und Kenntnis basiert. Die Regionalkon- ferenz bot eine ideale Plattform für einen umfassenden fachlichen Austausch. „Mit diesem gebündelten dezent- ralen Leistungspotenzial lassen sich auch große Einsätze und Krisensituationen noch besser meistern“, lautete das einhellige Fazit der Teilnehmer. Die Regionalkonferenz soll künftig in regelmäßigen Abständen stattfinden, um die enge Zusammenarbeit weiter zu fördern und die Region für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. Diese wegweisende Initiative zeigt, wie durch regionale Zusam- menarbeit und den Willen zur Kooperation über Verwal- tungsgrenzen hinweg effektive Lösungen für komplexe Herausforderungen gefunden werden können. Das KreisverbandsJUGENDblasorchester konzertiert in der Festhalle Horgenzell Am Sonntag, den 17.11.2024 spielt das KreisverbandsJU- GENDblasorchester (kurz: KVJBO) sein Jahreskonzert in der Festhalle in Horgenzell. Beginn des Konzerts ist um 17.00 Uhr. Das KVJBO ist ein Auswahlorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg. Die rund 70 Or- chestermitglieder sind zwischen 13 und 25 Jahre alt. Ihre musikalische Heimat sind die 116 Musikvereine und die Musikschulen im ganzen Landkreis Ravensburg. Das Orchester repräsentiert den Blasmusikkreisverband Ravensburg und will darüber hinaus die in den Musikver- einen und Jugendmusikschulen hervorragend praktizier- te Jugendarbeit einer breiten Öffentlichkeit aufzeigen. Ein weiterer sehr wichtiger Gedanke, der hinter dem KV- JBO steckt, ist die Ausbildung und Förderung junger Ta- lente, welche dann in ihren Heimatvereinen die gewon- nenen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können und sehr häufig dort Verantwortung in einer führenden Position als Stimmführer, Jugendleiter, Dirigent oder Vor- stand übernehmen. Beim diesjährigen Konzert präsentiert das KVJBO einen Querschnitt musikalischer Leckerbissen. Beim Eröffnungs- werk „The Essence of Youth“ beschreibt der Komponist sein Bild von Kindheit und Jugend - inspiriert von seiner eigenen Tochter. Ein Werk, das wie kein anderes zu den jungen Musikerinnen und Musikern passt. Mit „Riften Wed“ taucht das KVJBO in die Welt der Videospieler ein. Ei- nen Rückblick auf den diesjährigen Wertungsspielerfolg (96,7 Punkte in der Höchststufe) bietet das Orchester schließlich mit „Poème du Feu“. Schließlich steht u.a. auch die neueste Komposition von Otto M. Schwarz auf dem Programm: Mit „The Borgias – Alexander VI“ präsentiert das KVJBO den ersten Satz aus der ersten Symphonie des bekannten österreichischen Filmmusikkomponisten. Musikalischer Leiter ist seit dem Jahr 2014 der Leutkircher Dirigent Thomas Wolf. Die organisatorischen Belange rund um das Orchester werden von Geschäftsführer und stv. Kreisverbandsvorsitzenden Klaus Wachter aus Reu- te-Gaisbeuren organisiert. So stehen neben den Proben jedes Jahr einige weitere Termine auf dem Programm. Das Orchester nimmt regelmäßig an Wettbewerben im In- und Ausland teil. Im Oktober 2015 spielte das KVJBO z.B. beim Superior Jugendblasorchester-Wettbewerb im Brucknerhaus in Linz und 2017 nahm das Orchester beim Flicorno d´Oro in Italien teil, einem der renommiertesten Wettbewerbe für Blasorchester in Europa. 2019 reiste das Orchester für acht Tage nach Amerika zu einem interna- tionalen Jugendaustausch in New York City. 2022 stand eine mehrtätige Orchesterreise in die tschechische Haupt- stadt Prag auf dem Programm. Für 2025 steht eine mehr- tätige Konzertreise in die Bundeshauptstadt Berlin an. Das Orchester freut sich über viele interessierte Zuhö- rer in Horgenzell. Der Eintritt ist frei. Spenden werden im Anschluss an das Konzert gerne entgegengenommen. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) stat- ten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den artigen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. Dezember wird gebe- ten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtli- chen freuen sich Teil dieser schönen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostümen sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradition auf- recht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Ortsverbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamt- lichen Teams mit. Es dürfen sich auch Freiwillige melden, die diese Aktion mit unterstützen möchten. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Mochenwangen: Heike Müller Mo – Fr. Zwischen 17:00 und 18:00 Tel: 07502/911927 Ravensburg: Kontaktformular: https://www.drk-ravensburg.de/ihr-drk-ravensburg/kon- takt/anforderung-nikolausaktion.html Tel: Montag bis Freitag, 16:00 - 19:00 Uhr 0160-96620697 nikolaus-aktion@drk-ravensburg.de Was sonst noch interessiert Pressemitteilung Kreisjugendring Ravensburg Kinderschutzkonzept in der Praxis Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag, den 15.Nov.24 von 14-17 Uhr einen Workshop zum The- ma Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend an. Die Fortbildung findet in Ravensburg, in den Räumen der Geschäftsstelle in der Gartenstra- ße 107, Bauteil D statt. In diesem Workshop gibt es Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, aber auch praktische Tipps für die Umsetzung: Was heißt für mich Intervention? Was bedeutet Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Stolpersteine gibt es und welche Ressourcen kann ich nutzen? Es freut uns Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 sehr, dass wir für diesen Workshop Frau Cora Bures ge- winnen konnten. Sie ist Leiterin und Geschäftsführerin der Beratungsstelle Brennessel e. V. in Ravensburg und ist seit 2006 in der Beratungs- und Präventionsarbeit tätig. Anmeldungen bis 8. Nov. 24 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bau- teil D, 88212 Ravensburg. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebsvorsorge ab 50 ist wichtig Etwa 55.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Darm- krebs. Daher ist es wichtig, dass Männer und Frauen die gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchun- gen wahrnehmen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Magen-Darm-Tages am 7. November hin. Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebserkrankung. Sym- ptome sind Blut im Stuhl, plötzliche Gewichtsabnahme oder Verstopfung. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten. Alterna- tiv dazu können sie zwischen 50 und 54 Jahren einmal im Jahr einen Stuhltest machen, danach alle zwei Jahre. Frauen steht im Alter von 50 bis 54 Jahren ein jährlicher Test auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl zu. Ab dem Alter von 55 Jahren können sie eine Darmspiegelung durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/vorsor- ge in der Rubrik Früherkennung von Darmkrebs. Der Darm beeinflusst die Gesundheit wesentlich. Gerät er aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Maßgeblich für die Darmgesundheit sind vor allem gesunde Ernährung, viel Bewegung und Stressvermeidung. Eine ballaststoffreiche Ernährung wirkt sich positiv auf den Darm aus und beugt nicht nur dem Krebs vor, sondern auch entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen wie Morbus Crohn und Coli- tis-ulcerosa. Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse sorgen dafür, dass krebserregende Substanzen schneller ausgeschieden und schädliche Stoffe gebunden werden. Herbststimmung genießen in den Pfahlbauten und Winteröffnungszeiten: Die Pfahlbauten von Unteruhldingen sind während der Herbstferien noch täglich sowie an den Wochenenden vom 10. bis 30. November geöffnet. Besuchen Sie unser gerade eröffnetes Neues Museum, mit ARCHAEORAMA-Kinoshow und den Sonderausstellungen „Spuren der Pfahlbauer“ und „Rätsel der Pfahlbauer“. Tipp: Abendführung: Ein besonderes Erlebnis sind die Pfahlbauten am ruhi- gen, herbstlichen Bodensee. Genießen Sie die besondere Stimmung. Bis Sonntag, 3. November, beginnt die Abendführung täglich um 17.00 Uhr, an den darauffolgenden Wochen- enden (bis Samstag, 30. November) um 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei einem geführten 30-minütigen Rundgang erfahren Sie alles Wichtige zum Leben der Menschen vor 3000 bis 6000 Jahren. Im Winter: Für Gruppen ab 15 Personen sind von Montag bis Freitag auch Führungen nach Voranmeldung möglich. Weitere Informationen: www.pfahlbauten.de Ambulante Rehabilitation der Rentenversicherung nimmt weiter zu Reha-Leistungen der Rentenversicherung werden im- mer häufiger ambulant durchgeführt. Das geht aus dem neuen Reha-Atlas hervor, den die Deutsche Ren- tenversicherung anlässlich des 21. Reha-Forums, das am 31. Oktober und 1. November 2024 in Berlin statt- findet, heute veröffentlicht. Rehabilitation ist eine zentrale Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ziel von Reha-Leistungen ist es, die Erwerbsfähigkeit von Versicherten mit aku- ten oder chronischen Erkrankungen zu verbessern oder wiederherzustellen. Dadurch soll erreicht werden, dass sie nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Insgesamt hat die DRV 2023 bundesweit knapp 994.000 Leistungen für Erwachsene und Kinder zur medi- zinischen Rehabilitation erbracht, 74.000 davon die DRV Baden-Württemberg (DRV BW). Im Jahr zuvor waren es bundesweit rund 923.000 Leistungen, bei der DRV BW rund 70.000. Dies entspricht einem Anstieg von 7,7 Pro- zent, bei der DRV BW von 5,7 Prozent. Nachfrage nach ambulanter Rehabilitation nimmt zu Reha-Leistungen für Erwachsene werden noch immer zumeist stationär erbracht, 2023 rund 791.000 Mal, bei der DRV BW rund 59.000 Mal. Gleichwohl nimmt die An- zahl ambulant durchgeführter Leistungen seit Jahren zu. Zuletzt stieg hier die Zahl von knapp 144.000 ambulant durchgeführten Reha-Leistungen im Jahr 2022 auf rund 156.000 im Jahr 2023. Bei der DRV BW stieg die Zahl von rund 10.500 in einem Jahr auf rund 11.500. Das entspricht einer Steigerung von bundesweit 8,6 Prozent, bei der DRV BW stiegen die Leistungen um 8,8 Prozent. „Die ambulan- te Rehabilitation hat sich etabliert und erzielt seit Jahren kontinuierlich gute Behandlungserfolge. Sie wird von den Versicherten selbst verstärkt nachgefragt“, so Brigitte Gross, Direktorin der DRV Bund. Das Verhältnis von stationär zu ambulant durchgeführ- ten Reha-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschoben: Während 2005 noch etwa 91 Prozent der Reha-Leistungen auf stationäre Behandlun- gen entfielen, waren es im Jahr 2023 nur noch gut 83 Prozent, bei der DRV Baden-Württemberg 82 Prozent. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl ambulanter Leis- tungen bundesweit von jährlich knapp 68.000 mehr als verdoppelt. Ein Trend der sich auch bei der DRV BW fort- setzt. Sowohl bei den stationär als auch bei den ambulant durchgeführten Leistungen dominieren orthopädische Behandlungen. Der Reha-Atlas: Aktuelle Daten und wichtige Fakten zu den Teilhabeleistungen der Deutschen Rentenversiche- rung auf einen Blick. Ab sofort im Internet downloadbar unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/rehaatlas „Zum einen hat die Bevölkerung Baden-Württembergs im Bundesdurchschnitt die höchste Lebenserwartung, zum anderen sind wir eine wirtschaftsstarke Region, die davon profitiert, dass Menschen möglichst lange am Er- werbsleben teilnehmen können. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt. Dafür stehen unsere vielfältigen Präventions- und Rehabilitationsangebote im RehaLÄND Baden-Würt- temberg zur Verfügung,“ so Saskia Wollny, Direktorin der DRV BW. Weitere Zahlen der DRV BW zum Thema Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Rehabilitation finden Sie im Geschäftsbericht 2023 unter www.drv-bw.de. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Hintergrund zum 21. Reha-Forum: Am 31. Oktober und 1. November 2024 findet das 21. Reha-Forum der Deut- schen Rentenversicherung Bund unter dem Titel „Reha- bilitation in einer sich verändernden Arbeitswelt“ in Ber- lin statt. Das vollständige Programm und die einzelnen Beiträge des Reha-Forums können auf rehaforum.deut- sche-rentenversicherung-bund.de abgerufen werden. Konzert zur Finissage der Künsterlin Omnitah Zur Finissage ihrer Ausstellung „Om’s Mandala Art“ gibt Omnitah ein Solokonzert in der Alten Kirche in Mochen- wangen am 10.November um 18:00 Uhr. Eine Auswahl an Werken, die seit der Corona Zeit ent- standen sind, stellte die Künstlerin mit ihren Mandalas aus. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt Omnitah ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) ist seit über 20 Jahren auf Deutschland Tour und begeistert ihr Publikum mit Herz und Seele...denn wenn Musik eine Seele hat, dann kommt sie hier zum Ausdruck. Omnitah, in Schweden geboren aus einer ungarischen Musikerfamilie stammend, malt mit ihren Songs musika- lische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucksstarken Geigen- und Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. Gleichzeitig ist sie auch eine fesselnde Liveperformerin, die eine temperamentvolle und herzer- wärmende Bühnenshow abliefert. Omnitah wird von der Presse auch als „Zauberin der Mu- sik“ beschrieben, die eine „außergewöhnliche Präsenz“ hat und Musik produziert, die „schmerzhaft schön“ ist. Mit ihrer vier Oktaven Stimme singt Omnitah auf englisch, deutsch, schwedisch sowie auf ungarisch, über den Wald, die Natur, von Hexen und Vagabonden. Erzählerisch kom- biniert, mit ihrer ganz persönlichen Lebensgeschichte, entführt sie die Zuhörer*innen in eine mystisch magische Welt. Ein Erlebnis, das gleichermaßen ergreift wie berührt. Konzertbeginn: 18:00 Uhr, Einlass: 17:30 Uhr Der Eintritt ist frei - Spenden erbeten! Jobmesse „Contact – Jobs and more“ in Leutkirch Am Mittwoch, den 13. November 2024 findet in der Festhalle in Leutkirch die Jobmesse „Contact – Jobs and more“ statt. Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr präsen- tieren sich über zwanzig Arbeitgeber aus dem Allgäu den Besuchern. Die Veranstaltung richtet sich insbe- sondere an Geflüchtete sowie an Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrie- ben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Dol- metscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich über die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse beraten zu lassen sowie eine Kinderbeaufsichtigung. Die Veranstaltungsreihe „Contact – Jobs and more“ bie- tet Arbeitsuchenden und Arbeitgebern seit Juni 2023 erfolgreich eine Plattform für ein erstes Kennenlernen. Die Jobmesse ist eine gemeinsame Veranstaltung des Welcome Centers Bodensee Oberschwaben, der Stadt Leutkirch, des Landkreises Ravensburg, der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Hand- werkskammer Ulm sowie der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Contact – Jobs and more Mittwoch, 13. November 2024 von 10:00 bis 13:00 Uhr Festhalle Leutkirch Herlazhofer Str. 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei Wenn vorhanden, bitte die Arbeits- und Ausbildungszeug- nisse mitbringen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 07585/9307-0 info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2025 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 17.01.2025 Modul 1 Samstag, 18.01.2025 Modul 2 Freitag, 31.01.2025 Modul 3 Samstag, 01.02.2025 Modul 4 Freitag, 14.02.2025 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. November 2024 um 19.00 Uhr Thema: Selbstständigkeit erhalten bei Sehbeeinträchti- gung Welche Anforderungen haben sehbehinderte Menschen? Welche Komponenten optimieren die vorhandene Seh- leistung? Referentin: Sabine Backmund, anerkannte Fachberaterin für Sehbehinderte Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting h t t p s : // u s 0 6 w e b . z o o m . u s / j / 8 5 8 5 8 2 9 3 8 0 1 ? pwd=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ AOK-Selbsthilfeveranstaltung am 14. November 2024 im Kino Linse in Weingarten Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: Eine kostenlose Filmvorführung zum Thema Sucht und psychische Er- krankung Um Menschen für gesundheitliche Themen, unter ande- rem zu psychischer Erkrankung und Suchterkrankung, zu sensibilisieren veranstaltet die AOK-Selbsthilfekontakt- stelle einen Filmabend und lädt dazu alle Interessierten herzlich am 14. November 2024 ab 17:30 Uhr ins Kino Linse nach Weingarten ein. Bei der Kinovorführung ab 18 Uhr wird der Film „Hausnummer 0“ gespielt. Dieser handelt von Chris, einem heroinabhängigen Obdachlosen, der versucht, sich aus diesem Teufelskreis zu befreien. Knapp dem Tod entkommen beschließt er, Straße und Drogen hinter sich zu lassen. Wie kann ein junger Mann in unserer Gesellschaft seinen Platz finden, in der er seit Kindesalter nirgendwo hinpasste – oder passen wollte? Zur Vorstellung werden auch themenspezifische Selbst- hilfegruppen eingeladen. Der Eintritt ist für alle Interes- sierten kostenfrei. Die AOK-Selbsthilfe-kontaktstelle Bo- densee-Oberschwaben freut sich über regen Besuch und den persönlichen Austausch! Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Bra- silien, Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Brasilien / Sao Paulo: 12.01. – 26.02.2025 (14 – 15 Jahre alt) • Mexiko /Guadalajara 14.03. – 06.06.25 (14 – 15 Jahre alt) • Peru/Arequipa: 10.05 – 06.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Energieagentur Ravensburg feiert 25-jähriges Jubiläum und wird mit ihren Niederlassungen zur gemeinsamen Energieagentur Oberschwaben Im Jahr 2024 feiert die Energieagentur Ravensburg ihr 25-jähriges Jubiläum. Wir blicken auf ein Vierteljahrhun- dert im Dienst von mehr Klimaschutz und Energieeffizi- enz für die Region. In diesem Zuge bündeln wir unsere Kompetenzen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie: Aus der Energieagentur Ravensburg mit ihren bisherigen Niederlassungen Biberach, Bodenseekreis und Sigmarin- gen wird die gemeinsame Energieagentur Oberschwa- ben gGmbH. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der neue Name offiziell eingetragen. Die Beratungsstandorte in allen vier Landkreisen bleiben dabei wie gewohnt erhalten, um Bürgerinnen und Bürger regional und wohnortnah beraten zu können. Mit unserer neu gestalteten Internetseite www. ea-obs.de, sowie dem informativen Instagram-Kanal @energieagentur_oberschwaben halten wir Sie auf dem Laufenden und bringen Neuigkeiten und Informa- tionen rund um das Thema Energie zu den Menschen. Energieberatungstermine erhalten Sie nach telefoni- scher Vereinbarung unter 0751/764 70 70. Einladung ins Kino. Film: „Hausnummer 0". Eintrittkostenfrei für alle! Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: ein Film zum Thema Sucht und psychische Erkrankungen. Donnerstag, 14. November 2024 Kino Linse in Weingarten Beginn 18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr Vor und nach dem Film stehen Ihnen unterschiedliche Selbsthilfegruppen zum Thema gerne für einen Austausch bereit. VERANSTALTUNGEN KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Winter-Wochen bis 30.11.2024 Kostenloser Batterie-Check + 10% Preisnachlass* auf alle Starter-Batterien (*nur gültig in Verbindung mit dem Einbau unsererseits) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wintercheck für 9,95 Euro (Prüfpunkte sind u.a. Beleuchtung, Reifen/Felgen, Flüssigkeiten...) Zeit für Flossen- wechsel AUTOHAUS GmbH Renault Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de ✁ Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN 09. November bis 22. Dezember ‘24 88427 Bad Schussenried www.britsch.com 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Für einen gepflegten Ein-Personen Privathaushalt in der Innenstadt von Ravensburg suchen wir baldmöglichst eine Haushälterin (m/w/d) Die Arbeitszeit beträgt 3 × wöchentlich jeweils ca. 3 Stunden. Das Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten: • Raumpflege • Wäschepflege • Einkäufe / Besorgungen • Zubereitung von Mahlzeiten bei Bedarf • Sonstige Haushaltstätigkeiten Sie sind in hohem Maße vertrauenswürdig, zuverlässig und freund- lich. Idealerweise verfügen Sie über eine Ausbildung zur Hauswirt- schafterin, Familienpflegerin, Altenpflegerin (jeweils m/w/d) oder eine andere mehrjährige relevante Berufserfahrung. Deutschkenntnisse sind erforderlich. Wir bieten ein äußerst angenehmes Arbeitsumfeld und eine leistungs- gerechte Entlohnung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung einschließlich aus sage kräftiger Referenzen an holding@ravensburger.de . Für Fragen melden Sie sich bitte unter Telefon: 0751 - 86 1450. Ihre schriftliche Bewerbung schicken Sie bitte an: Dr. med. dent. Gunther Weiß, Gaisbeurer Str. 36, 88339 Bad Waldsee-Reute oder an die E-Mail-Adresse: weiss.gunther@gmail.com Wir suchen ab sofort für unser Team eine freundliche und zuverlässige Zahnmedizinische Fachangestellte (m /w/d ) in Voll-/oder Teilzeit mit Schwerpunkt in der Stuhlassistenz und Arbeitshygiene und eine Auszubildende (m /w/d ) zur Zahnmedizinischen Fachangestellten. DR MED. DENT. JAHRE PRAXIS . Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d Wir bieten Ausbildungsplatz als Anlagenmechaniker SHK KOMM zu uns ins TEAM! „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de www.ametras.com/karriere Sachbearbeiter Auftragsmanagement (m/w/d) Praktikant/Werkstudent Videoerstellung (m/w/d) SOFTWARELÖSUNGEN FÜR BRANCHENPROFIS STELLENANGEBOTE[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 4,58 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 07.11.2024
              Anhang_mit_Eröffnungsbilanz.pdf

              Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 1 »Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs Neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Die Ordnung und Leichtigkeit, alles vor sich zu haben, vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben, und wie ein Mensch, der übel haushält, sich in der Dunkelheit am besten befindet und die Summen nicht gerne zusammen rechnen mag, die er alle schuldig ist, so wird dagegen einem guten Kaufmann nichts angenehmer, als wenn er sich alle Tage das Fazit seines wachsenden Glücks ziehen kann.« Johann Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 2 Vorwort der Bürgermeisterin Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird in der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015, in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2016 und in der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015 geregelt. Die Bestimmungen des NKHR sind von den Gemeinden spätestens im Jahr 2020 umzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat beschlossen das NKHR zum 01.01.2019 einzuführen. Somit ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz der 01.01.2019. Das NKHR orientiert sich am doppelten Buchhaltungssystem, welches im Handelsrecht angewandt wird. Es bildet sowohl die periodengerechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen, als auch Vermögen und Schulden ab. Somit soll eine größere Transparenz im kommunalen Finanzwesen geschaffen und weitergehend dem Gedanken der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen werden. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich entsprechend den Vorgaben des § 52 der GemHVO. Dazu ist ergänzend gemäß § 53 GemHVO ein Anhang beizufügen, in dem insbesondere die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, sowie Abweichungen von genannten Methoden beschrieben werden. Ergänzt werden außerdem, der auf die Gemeinde entfallende Anteil, an den beim kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen, die Entwicklungen der Liquidität, übertragene Ermächtigungen und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß §42 GemHVO. ________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 3 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite I. Inhaltsverzeichnis 5 II. Einleitung 7 III. Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte 8 IV. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 10 V. Erläuterungen zur Aktivseite 13 VI. Erläuterungen zur Passivseite 22 VII. Rückstellungen 26 VIII. Vermögensübersicht 27 IX. Schuldenübersicht 28 X. Beteiligungen 29 XI. Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen 31 XII. Organe der Gemeinde Baindt 32 XIII. Feststellung der Eröffnungsbilanz 33 XIV. Abkürzungsverzeichnis 34 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 4 Einleitung Im Jahr 2009 wurden die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit die Umstellung des Rechnungswesens der kommunalen Haushalte beschlossen. Die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg wurden zunächst verpflichtet zum Jahr 2016 die Umstellung durchzuführen. Der Landtag hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Pflicht zur Umstellung bis zum Jahr 2020 verlängert. Die Gemeinde Baindt hat die Umstellung vom kameralen Haushaltsrecht zur kommunalen Doppik zum 01.01.2019 vollzogen. Neben dieser technischen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2019 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Vermögensbewertung hat Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zum einen auf der Aufwandsseite über die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, zum anderen auf der Ertragsseite über die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Vor Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat war zunächst die letzte kamerale Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 aufzustellen und zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte für den Jahresabschluss 2018 im Gemeinderat am 02.07.2019. Die Eröffnungsbilanz wird in der Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aufwendige und arbeitsreiche Umstellungsprozess wäre ohne die zusätzliche Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei mit Recherche- und Korrekturarbeiten auch in der Freizeit nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Baindt wurde über Workshops in der Gruppe Ravensburg von der Firma Schuellermann Consulting GmbH betreut. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 5 Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt sind die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, geändert durch das Gesetz vom 16. April 2013 sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2013. Die vorliegende Eröffnungsbilanz stellt den Stand des Vermögens und der Schulden der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 dar und ist nach den Vorgaben des § 52 GemHVO gegliedert. Zur Erleichterung der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Vermögens gibt es nach §62 GemHVO Vereinfachungsregelungen. Diese lauten: Vermögensgegenstände dürfen auch mit Werten angesetzt werden, die vor dem Stichtag 01.01.2019 in Anlagennachweisen und in der Vermögensrechnung nachgewiesen sind. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem 01.01.2019 zurückliegt, kann von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen werden. Für Vermögensgegenstände, die mehr als sechs Jahre vor dem 01.01.2019, also vor dem 01.01.2013 angeschafft oder hergestellt wurden, können den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Dabei können fiktive Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkte auf der Basis des aktuellen Zustands des Vermögensgegenstands und der danach geschätzten Restnutzungsdauer angesetzt werden. Für Vermögensgegenstände, die vor dem 31. Dezember 1974 angeschafft oder hergestellt worden sind, können abweichend von Absatz 1 und 2 den Preisverhältnissen zum Januar 1974 entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken können örtliche Durchschnittswerte angesetzt werden. Außer bei Grünflächen und Straßengrundstücken können für den Wert von Grund und Boden von Grundstücken, die dauerhaft einer öffentlichen Zweckbestimmung dienen, vom Wert von Grund und Boden umliegender Grundstücke Abschläge bis zur Hälfte des Werts vorgenommen werden. Bei der Bewertung von Straßen können die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden oder Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart angesetzt werden. Bei Waldflächen können für den Aufwuchs zwischen 7.200 EUR und 8.200 EUR je Hektar und für die Grundstücksfläche 2.600 EUR je Hektar angesetzt werden. Für Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -beiträge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Bei Bewertung von Vermögensgegenständen nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten sollen die korrespondierenden Sonderposten ebenfalls nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten ermittelt werden. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz kann verzichtet werden; soweit ein Ansatz erfolgt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 6 Soweit die Vereinfachungsregeln angewendet wurden, ist dies bei der jeweiligen Bilanzposition in den Erläuterungen zur Aktivseite und zur Passivseite in den Kapiteln V. Erläuterungen zur Aktivseite und VI. Erläuterungen zur Passivseite aufgeführt. In diesen Kapiteln ergänzen die Bewertungsgrundlagen zur besseren Klarheit die einzelnen Bilanzpositionen. Für die Eröffnungsbilanz gelten die Regelungen, die auch für den Jahresabschluss gelten. Deshalb sind die für den Jahresabschluss geltenden Regelungen zum Anhang gemäß § 53 GemHVO anzuwenden. Ergänzt wird die Eröffnungsbilanz durch eine Übersicht über den Stand der Rückstellungen, eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Beteiligungsübersicht und eine Übersicht über die gewährten Bürgschaften sowie Sonstige Angaben. Die Bilanzpositionen sind gemäß § 40 Abs. 1 GemHVO vollständig ausgewiesen und aufgegliedert. Das Verrechnungsverbot des § 40 Abs. 2 GemHVO, der Grundsatz der Einzelbewertung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO, sowie die wirklichkeitsgetreue Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO sind beachtet worden. Die Bewertung der Bilanzpositionen entspricht den verbindlichen Bewertungsvorschriften der GemHVO sowie den Vorgaben des „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg“. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der Grundsatz der Wesentlichkeit sind berücksichtigt. Weitergehende erhebliche Risiken am Bilanzstichtag, die in die Bilanz hätten aufgenommen werden müssen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt geworden. Die Bilanz wird gemäß den Vorgaben des § 52 GemHVO dargestellt. Gemäß § 47 Abs. 5 GemHVO müssen Posten der Bilanz, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufgeführt werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Zur Eröffnungsbilanz sind keine Vorjahreswerte vorhanden, so dass diese Vorschrift zwar nicht anzuwenden ist, einige Bilanzpositionen sind jedoch dargestellt, da hierzu in den Erläuterungen Aussagen getroffen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 7 Aktiva in EUR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.2.3 Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte 10.161.988,74 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 1.2.8 Vorräte 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.3 Finanzvermögen 12.632.573,42 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0 Summe Aktiva 40.025.977,75 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 8 1. Eigenkapital 37.651.266,99 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 1.2 Rücklagen 0,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 1.3 Fehlbeträge 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2. Sonderposten 5.970.386,00 2.1 für Investitionen 1.916.700,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 2.3 für Sonstiges 675,00 3. Rückstellungen 50.000,00 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 3.6 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Sonstige Rückstellungen 25.000,00 25.000,00 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleich kommen 900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 416.979,90 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 Summe Passiva 40.025.977,75 Passiva in EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 9 Erläuterungen zur Aktivseite 1. Vermögen 40.025.977,75 EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 EUR Nach § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO wird bei immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt und deren Anschaffungswert im hoheitlichen Bereich 800 EUR netto und im Bereich der Betriebe gewerblicher Art die nach geltendem Steuerrecht maßgebliche Wertgrenze (zum 01.01.2019: 800 EUR netto) nicht überschreitet, von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Lizenzen und Software werden bei Standardanwendungen mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren angesetzt. Bei Spezialanwendungen findet eine Nutzungsdauer von sieben Jahren Anwendung. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei sonstigen immateriellen Vermögens- gegenständen erfolgt einzelfallbezogen. Maximal werden zehn Jahre angesetzt. 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 EUR Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,45 EUR Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung bei Grünflächen 0,00 EUR Ackerland 0,00 EUR Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 EUR Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 EUR Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,52 EUR Für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2018 sind alle erworbenen Grundstücke zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In allen anderen Fällen gilt Folgendes: - Für die Bewertung der bebaubaren Grundstücke (Bauland) werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen. Liegen diese nicht vor, erfolgt die Bewertung anhand von Bodenrichtwerten zum Anschaffungsjahr. - Bei untergeordneten Grundstücken im Sinne des § 62 Abs. 4 GemHVO (insbesondere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grünflächen) wird je nach Nutzungsart ein aktueller örtlicher Durchschnittswert oder der Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen angesetzt. Es erfolgt keine Rückindizierung. Abweichend von Satz 1 gilt die 6- Jahres-Regelung hier nicht. Die aktuellen örtlichen Durchschnittswerte lauten: Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Ackerland 4,25 Bach, Fluss 1,00 Graben 4,25 Grünanlage 4,25 Grünland 4,25 Platz 4,25 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 4,25 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 10 Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Straße Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen 4,25 Teich/See 4,25 Unland / Brachland 4,25 Weg 4,25 - Für den Aufwuchs von Grünanlagen werden die Kategorien und Pauschalsätze des Bilanzierungsleitfadens angesetzt. Diese gelten für das Jahr 1996 und müssen indiziert werden. Kategorie EUR/qm Kategorie 1 Aufwendige Grünanlage, hochwertige Einbauten und Wegeanlagen 59,00 Kategorie 2 vielfältiger, teilweise aufwendiger Bewuchs, wenige Einbauten 14,50 Kategorie 3 einfache Pflanzungen, wenige/einfache Einbauten 3,50 Kategorie 4 Keinerlei Aufbauten, lediglich Begrünung und Baumbestand 1,00 - Wald, Forsten Nach § 62 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 GemHVO werden für die Grundstücksflächen 2.600 EUR je Hektar und damit 0,26 EUR/qm angesetzt. Für die Bewertung des Waldbodens sind Werte anzusetzen, die im normalen Grundstücksverkehr zwischen Waldbewirtschaftern zu erzielen wären. Diese Werte sollten dann durch die Bewirtschaftung des Waldes eine, wenn auch vergleichsweise geringe Verzinsung des eingesetzten Kapitales ermöglichen. Nach § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemHVO werden für den Aufwuchs 0,72 EUR/qm berechnet. Die Gemeinde verfügt lediglich über ein zusammenhängendes Areal, das man als bedingt forstwirtschaftliche Fläche nutzen kann. Dabei handelt es sich um die FlSt. 917 und 927. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 11 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 EUR Grund und Boden bei Wohnbauten 0,00 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0,00 EUR Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.010.913,00 EUR Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,00 EUR Grund und Boden mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenan- lagen 256.415,25 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.395.140,00 EUR Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und an- deren Betriebsgebäuden 232.207,30 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonsti- gen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.717.976,00 EUR - Sportanlagen Sportanlagen oder Teile davon, die ab 2013 neu angeschafft oder hergestellt werden, werden jährlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Bei Anschaffungen oder Herstellungen vor diesem Zeitraum sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu recherchieren. Können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, so Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden mit pauschalen Aufbauwerten ermittelt und abgeschrieben. Der Sportplatz und die Flutlichtanlage sind aufgrund des Alters mit einem Restbuchwert übernommen worden. - Selbstständige Spielplätze Die Bewertung der Grundstücke erfolgt analog der Sportanlagen mit dem örtlichen Durchschnittswert für Sportflächen zum Bewertungszeitpunkt. Für den Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung wird der Pauschalsatz des Bilanzierungsleitfadens in Höhe von 51,00 EUR/qm angesetzt. Dieser gilt für das Jahr 1996 und muss indiziert werden. - Abweichende Nutzungsarten im GIS Ist eine von den Angaben im GIS abweichende Nutzungsart eines Grundstücks bekannt, ist der Bewertung die tatsächliche Nutzungsart zu Grunde zu legen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,82 EUR Brücken und Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,00 EUR Anlagen zur Abwasserableitung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Anlagen zur Abwasserreinigung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Nahwärme- und Breitbandleitungen Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 6.142.365,00 EUR 858.940,00 EUR 0,00 EUR 409.446,92 EUR Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 150.051,00 EUR (Stützmauern, Treppen, Mauern) - Straßengrundstücke Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach § 62 Abs. 4 GemHVO mit dem Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Bewertungszeitpunkt (4,25 € pro m²). Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 12 - Straßenkörper Bei der Gemeinde Baindt wurden folgende vier Straßenarten festgelegt. Zur Bewertung werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 2010 beziehen, angesetzt und indiziert, wenn keine Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten: Straßenart Nutzungsdauer Nutzungsdauer lt. Leitfaden festgelegt Straßenart 2 Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Str. im Gewerbegebiet 30-50 40 Straßenart 4 Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Fußgängerzonen, asphaltierte/ betonierte Feldwege 30-50 40 Straßenart 5 nicht asphaltierte/ betonierte Wege 15-30 20 - Straßenzubehör Hochwertiges Straßenzubehör, wie z.B. die Beleuchtung, wird separat bilanziert. - Bauwerke Sind Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar, werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 1996beziehen, angesetzt und indiziert. Dabei hat sich die Gemeinde Baindt an dem Bilanzierungsleitfaden orientiert und mit dem dafür zuständigen Fachamt die Werte weiterentwickelt. Es gelten aktuell für die Bauwerke folgende Werte: Vermögensgegenstand Nutzungsdauer Nutzungsdauer (für Baindt festgelegt) Brücken und Unterführungen 80 – 100 Jahre 80 Jahre Brücken in überwiegender Holzbauweise 30 – 40 Jahre n.V. Lärmschutzwände (je nach Material und Lage unterschiedlich einschätzen) 30 – 50 Jahre In Baindt - keine eigenen vorhanden Lärmschutzwälle Keine Abschreibung, da keine Abnutzung Bei der Rückindizierung der Bauwerke werden die Herstellungsjahre, die vor 1968 sind, auf das Jahr 1974 korrigiert, da der Baupreiskostenindex des Statistischen Landesamtes nur bis zum Jahr 1968 zurück reicht. - Erneuerungen Straßenbelag Vollausbau: Abgang der RBW und Zugang mit neuen AHK (ND wie Neubau entsprechend Straßenklasse) Fahrbahnerneuerung (Auswechslung von mehr als zwei Schichten): Teilabgang über 50% des RBW, Zugang mit neuen AHK und Verlängerung der ND (Rest-ND/2 + neue ND) Deckenerneuerung oder Instandhaltungsmaßnahmen: nur Deckschicht, Erhaltungsaufwand, nicht investiv zu behandeln Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 13 - Hochwertiges Straßenzubehör Straßenzubehör ND in Jahre Beleuchtung 20 Signalanlagen 15 Wegweisungen 15-20 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 EUR Die Gemeinde Baindt hat keine eigene Bauten auf fremden Grund. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 EUR Kunstgegenstände 8.650,52 EUR Baudenkmäler Erinnerungswert 1,00 EUR Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 EUR Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für bewegliche und unbewegliche Kunstgegen- stände als auch für das Archivgut. Die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO, wonach bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände, die älter als sechs Jahre sind, nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssen, gelten nicht für bewegliche Kunstwerke, jedoch für Archivgut. Kunstgegenstände unterliegen im Regelfall keiner gewöhnlichen Wertminderung und werden daher nicht abgeschrieben. Kunst am Bau ist mit dem Vermögensgegenstand (bspw. Gebäude) zu aktivieren und abzuschreiben. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 EUR Fahrzeuge 344.255,50 EUR Maschinen 61.526,50 EUR Technische Anlagen 288.365,00 EUR Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 EUR ohne Umsatzsteuer Befreiungen von § 37 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GemHVO (Inventarisierungs-/Aktivierungspflicht) vorsehen. Für die Gemeinde Baindt wird für den hoheitlichen Bereich eine Wertgrenze von 800 EUR ohne Umsatzsteuer festgelegt. Für den Bereich der Betriebe gewerblicher Art sind unabhängig von der Bilanzierung nach Haushaltsrecht für Zwecke der Steuererklärung die Vorschriften des Steuerrechts zu beachten. Aufgrund dessen wird bei diesen die Wertgrenze entsprechend von § 6 EStG (zum 01.01.2019: 800 EUR ohne USt) festgelegt. Alle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten darüber liegen, sind in die Anlagenbuchhaltung aufzunehmen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (01.01.2019) zurückliegt und/oder die die Wertgrenze von 800 EUR netto nicht überschreiten, wird von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 14 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 EUR Betriebsvorrichtung 10.514,00 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,00 EUR Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen wurden aus den bestehenden Anlagennachweise fortgeschrieben und seit 2013 auch mit Ist-Kosten erfasst. Diese Werte wurden übernommen soweit bei beweglichen Vermögensgegenständen die unter Bilanzposition 1.2.6 genannten Kriterien der Wertgrenze und des Anschaffungsjahres vorliegen. 1.2.8 Vorräte 0,00 EUR Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachlosenwohnung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind in geringer Größenordnung vorhanden. Der Gemeinderat hat am 04.07.2019 den Wesentlichkeitsgrenzen wie folgt, zugestimmt. a) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 3.000 EUR b) Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) 3.000 EUR c) Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände außerhalb des Zeitraums von sechs Jahren vor Eröffnungsbilanzstichtag 10.000 EUR d) Vorratsvermögen/Lagerbestände 10.000 EUR 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.049,35 EUR Die Aufwendungen für einen Vermögensgegenstand, der noch nicht fertig gestellt worden ist, werden auf das Konto „Anlagen im Bau“ gebucht und erscheinen in der Bilanz, auch wenn der Vermögensgegenstand noch nicht betriebsbereit ist. Es erfolgt keine Abschreibung. Erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstands wird der Wert aktiviert und auf das entsprechende Aktivkonto umgebucht und ab diesem Zeitpunkt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Sporthallengrundsanierung, Kindergartenneubau Sonne, Mond und Sterne, Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße, Baugebiet Geigensack Igelstraße, Baugebiet Marsweiler Ost II Lavendelstraße, Vollsanierung Erlenstraße und Hochwasserschutzmaßnahme Wolfegger Ach und Siemensstraße. 1.3 Finanzvermögen 172.105,52 EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten (Bareinlage, Sacheinlage, Dienstleistungen) zu bilanzieren. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, ist nach § 62 Abs. 5 GemHVO das anteilige Eigenkapital anzusetzen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 15 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 EUR Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 EUR Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG RaWEG mbH 1.000,00 EUR 12.846,00 EUR 500,00 EUR 1.280,00 EUR Beim Zweckverband Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie bei der Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG bestehen keine Beteiligungen, lediglich eine Übernahme von laufenden Kosten. Ebenfalls nicht bewertet wurde die Beteiligung EB Wasserversorgung am Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sowie die Beteiligung des EB Abwasserbeseitigung am Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, unter Anwendung des Bilanzierungs- leitfadens für Baden-Württemberg. 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 EUR EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 EUR EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 EUR Unter Sondervermögen ist das in öffentliche Einrichtungen eingebrachte Eigenkapital zu verstehen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Bewertet wurde das Eigenkapital zum Stichtag 31.12.2018. 1.3.4 Ausleihungen EUR Trägerdarlehen Nr 1. an EB Wasserversorgung 129.000,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Wasserversorgung 21.400,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Wasserversorgung 58.750,00 EUR 133.850,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Wasserversorgung 183.750,00 EUR 149.062,50 EUR Summe Ausleihungen an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 1an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Abwasserbeseitigung Summe Ausleihungen an EB Abwasserbeseitigung Ausleihung 1 an Zweckverband Wasserversorgung Summe Ausleihung an Zweckverband Wasserversorgung 675.812,50 EUR 405.000,00 EUR 390.000,00 EUR 398.000,00 EUR 175.000,00 EUR 228.750,00 EUR 398.000,00 EUR 1.994.750 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- oder Leistungsforderungen. 1.3.5 Wertpapiere 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 16 Wertpapiere sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind Wertpapiere mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 EUR Forderungen aus Gebühren und Elternbeiträge 1.586,30 EUR Forderungen aus Steuern 5.313,07 EUR Forderungen aus Erträgen Kostenerstattungen (Interk. Kostenausgleich Kindergarten) 72.468,99 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 EUR Forderung aus der Veräußerung von sonst. Unbeb. Grundst. Sonst. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 134.199,50 EUR 37.252,61 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 EUR Bankkonten und Schwebeposten - VR Bank Ravensburg-Weingarten Girokonto - Kreissparkasse Ravensburg Girokonto 459.288,28 EUR 45.543,44 EUR - VR Bank Ravensburg-Weingarten Geldmarktkonto - Kreissparkasse Geldmarktkonto 264.999,56 EUR 8.031.486,59 EUR Kassenbestände 1.865,17 EUR Handvorschüsse 0,00 EUR Die liquiden Mittel (Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Kassenbestand und Handvorschüsse) werden zu ihrem Nennwert bewertet. Zahlstellen und Handvorschüsse werden ebenfalls unter dieser Bilanzposition dargestellt. Die Handvorschüsse wurden vor dem 31.12.2018 alle zurückbezahlt und im neuen Jahr 2019 ausbezahlt. 2. Abgrenzungsposten 142.408,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 17 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR In der Eröffnungsbilanz werden die Beamtengehälter Januar nicht ausgewiesen, da diese erst im Januar 2019 ausbezahlt wurden. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 EUR Nach § 62 Abs. 6 GemHVO wird auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 18 Erläuterungen zur Passivseite 1. Eigenkapital 37.651.266,99 EUR 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 EUR Das Basiskapital ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße zwischen dem Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite, die später in den jeweiligen Jahresschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2 Rücklagen 0 EUR 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0 EUR 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 EUR 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0 EUR Die Rücklagen im NKHR entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik. Eine Überleitung der kameralen Allgemeinen Rücklage ins NKHR findet nicht statt. Die Allgemeine Rücklage geht im Basiskapital bzw. in der Liquidität auf. In der Eröffnungsbilanz werden keine Überschüsse aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses bilanziert. Zweckgebundene Rücklagen sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden. 1.3 Fehlbeträge 0 EUR 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0 EUR 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0 EUR In der Eröffnungsbilanz werden keine Fehlbeträge aus Vorjahren bilanziert. 2. Sonderposten 5.970.386,00 EUR Bei Sonderposten wird das Realisationsprinzip beachtet. Eine Bilanzierung erfolgt danach nur, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach konkret feststeht. Bis sechs Jahre vor der Eröffnungsbilanz können folgende Pauschalsätze nach § 62 Abs. 6 GemHVO angesetzt werden: Berufliche Schulen 35 % Feuerwehr 30 % Grund-, Haupt-, Realschulen 30 % Gymnasien und Sonderschulen 40 % Naturschutzgrundstücke 70 % Turn- und Sporthallen 20 % Sportplätze 15 % Straßen, Wege, Plätze (früher GVFG) 75 % Straßen, Wege, Plätze, Erschließungsbeiträge 90 % Theater 40 % Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 19 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 1.916.700,00 EUR Investitionszuweisungen vom Bund 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom Land 1.887.777,00 EUR Investitionszuweisungen von Gemeinden 20.260,00 EUR Investitionszuweisungen von Zweckverbänden 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom sonstigen öff. Bereich 0,00 EUR Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Investitionszuweisungen von privaten Unternehmen 8.663,00 EUR Investitionszuweisungen von übrigen Bereichen 0,00 EUR Zu bilanzieren sind Mittel, die die Kommune für die Finanzierung von Investitionen erhalten hat. 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 EUR Zu bilanzieren sind die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach den §§ 20 ff. KAG. 2.3 Sonderposten für Sonstiges 675,00 EUR Erbschaften 0,00 EUR Sonstiges 675,00 EUR Zu bilanzieren sind Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck sowie Zuschüsse für noch nicht aktiviertes Anlagevermögen. 3. Rückstellungen 50.000,00 EUR Nach § 41 Abs. 1 GemHVO werden lediglich die Pflichtrückstellungen gebildet. Auf die Bildung von Wahlrückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO wird verzichtet. Zu den Wahlrückstellungen zählen auf Grund der Änderung der GemHVO auch Gerichtskostenrückstellungen. Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten sind der Gemeinde Baindt nicht bekannt, so dass keine Altlastensanierungsrückstellungen zu bilden sind. Sonstige Rückstellungen werden nach § 41 Abs. 2 GemHVO im Rahmen der Eröffnungsbilanz bei der Gemeinde Baindt für die GPA und Familienförderbeiträge bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert, so dass eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen bei Kommunen nicht zulässig ist. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 EUR Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 0,00 EUR Rückstellungen für Wertguthaben 0,00 EUR Für das Blockmodell der Altersteilzeit müssen Rückstellungen gebildet werden. Bilanziert werden das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die Aufstockungsbeträge. Da keine Altersteilzeitrückstellung zum 01.01.2019 bestand, muss kein Bestand in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 20 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 EUR Kostenüberdeckungen haben den Charakter einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gebührenzahler und sind deshalb zu bilanzieren. In der Gemeinde Baindt werden die wesentlichen Gebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieben (Sondervermögen) dargestellt. Der Bereich Abfall obliegt dem Landkreis Ravensburg. Bei den restlichen Gebührenhaushalten (Verwaltungsgebühren, Schenk-Konrad-Halle, Friedhof) sind wir defizitär und es bestehen keine Gebührenüberschüsse. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 EUR Zum Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob tatsächliche künftige Inanspruchnahmen aus Bürgschaften oder Gewährleistungen zu erwarten sind. Zur Eröffnungsbilanz wird keine Rückstellung für eine Ausfallhaftung gebildet. Die Übernahme der Bürgschaft/Gewährleistung aus der Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg begründet allein noch keine Rückstellungsbildung. Übernommene Bürgschaften etc. sind lediglich als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre unterhalb der Bilanz auszuweisen, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind (§ 42 GemHVO). Es bestand zum 31.12.2018 eine Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 847.714,83 €. Die Ausfallhaftung für Darlehen wurde im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg übernommen. Übernahme und Umfang der Ausfallhaftung richten sich nach der Übernahmeerklärung der Gemeinde im Einzelfall. Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Familienförderbeiträge (Kaufverträge) gebildet.. 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,00 EUR Sonstige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt gebildet.. 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 EUR Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Bei der Gemeinde Baindt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Anleihen vorhanden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 EUR Die vorhandenen Kredite werden in Höhe des Rückzahlungsbetrages zum Stichtag 01.01.2019 passiviert. 4.2.1 Investitionskredite 459.395,29 EUR Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (KfW-Darlehen 0,00% Zins) 459.395,29 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 21 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 EUR Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, werden in Höhe der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung passiviert. Die Gemeinde Baindt befindet sich im Landessanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022). Für das Sanierungsgebiet wurden 900.000 € (60%) Landesmittel bewilligt, welche mit dem Erwerb des Fischerareals abgerufen wurden. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Marsweilerstraße Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Gemäß Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der GPA (Ziffer 4.3.4 Passivierung zweckgebundener Einzahlungen) wird für Grunderwerb bis VKW, inkl. Freilegung (nur bei überwiegender öffentlicher Nutzung) kein Sonderposten in Höhe der gewährten Zuwendung in Höhe von 900.000 € gebildet, sondern in der Kontoform 249 als kreditähnliches Rechtsgeschäft abgebildet. Bei der zukünftigen Vorgehensweise wird der Leitfaden Nr. 3.5.2.4 (Abrechnung der Fördermittel) beachtet. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,90 EUR Angesetzt werden die ausstehenden Rechnungsbeträge einschließlich Umsatzsteuer. Skonti sind zu berücksichtigen. Es wird von den kameralen Kassenausgaberesten ausgegangen. Der größte Posten resultierte aus Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 EUR Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorhanden. 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 EUR Sonstige Verbindlichkeiten werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 EUR Grabnutzungsgebühren 453.986,00 EUR Passive Rechnungsabgrenzungsposten 44.290,90 EUR Zweckgebundene Einnahmen Ökokonto 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 22 In der Eröffnungsbilanz werden die Grabnutzungsgebühren angesetzt. Pro Grabart und entsprechender Liegedauer erfolgt eine separate Berechnung des jährlichen Rechnungsabgrenzungspostens anhand der tatsächlichen Einzahlungen. Die Verbuchung erfolgt in Summe. Sollten die tatsächlichen Einzahlungen nicht vorliegen, kann auf einen jährlichen Durchschnittswert der gesamten Grabnutzungsgebühren und eine durchschnittliche Restnutzungsdauer zurückgegriffen werden. Des Weiteren hat der Pächter der Gaststätte der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 01.01.2019: 25.981,78 €. Es wurden keine zweckgebundene Einnahmen und Spenden für nicht investive Maßnahmen bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 23 Rückstellungen Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 GemHVO Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres EUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.5 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 2. Weitere Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 25.000,00 Rückstellungen gesamt 50.000,00 Pensionsrückstellungen Die auf Grund § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen sind gemäß § 53 Abs. 4 GemHVO im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben. Da für die Eröffnungsbilanz die Regelungen für den Jahresabschluss gelten, sind diese Angaben auch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert. Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz beträgt der Anteil der Gemeinde Baindt an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 24 Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögen Stand zum 01.01.2019 in EUR 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 27.245.255,33 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 12.632.573,42 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 3.3 Sondervermögen 615.505,08 3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 3.5 Wertpapiere 0,00 insgesamt 30.829.169,63 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 25 Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO zum 31.12.2018 / 01.01.2019 Art der Schulden zum 01.01.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 1.1 Anleihen 0 0 0 0 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 459.395,29 68.060,00 272.240,00 119.095,29 1.2.2 Land 0 0 0 0 1.2.3 Gemeinden und Ge- meindeverbände 0 0 0 0 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0 0 0 0 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 Sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 0 0 0 0 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften (Zuschuss LSP für Grunderwerb) 900.000,00 0 900.000,00 0 Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Wasservers. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 675.812,50 49.825,00 199.300,00 426.687,50 2.3 Kassenkredite 0 0 0 0 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- Schäften 0 0 0 0 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Abwasserbes. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 1.994.750,00 62.500,00 250.000,00 1.682.250,00 2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften Gesamtschulden des Son- dervermögens mit Sonder- rechnung 2.790.562,50 Konsolidierte Gesamtschulden 4.029.957,79 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 26 Beteiligungen Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 27 Zu bilanzieren sind zum 01.01.2019: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung RaWEG mbH 0,79% 1.280,00 Beteiligung ReKo mbH 1,90% 12.846,00 Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG % 500,00 Beteiligung ZV Breitbandversorgung 2,86% 1.000,00 Beteiligungen, sonstige Anteilsrechte Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung Interkommunales Gewerbegebiet Grundstückswert Anteil Gemeinde Baindt 40% 94.528,02 Ökologischer Ausgleich Grundstücksanteil mit Gde. Berg – Erwerb für GE Mehlis 1. Erweiterung 50% 61.951,50 Sondervermögen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Eigenbetrieb Wasserversorgung 100 % 615.505,08 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 100 % 0,00 Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende unmittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Grund Bodensee Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG % ohne Beteiligungswert Ökopunkte bei der Regionalen Kompensations GmbH % ohne Beteiligungswert Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) % ohne Beteiligungswert Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende mittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote mittelbar Grund Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 40,0% mittelbare Beteiligung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 37,8% mittelbare Beteiligung Die genannten mittelbaren Beteiligungen sind in der Bilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung bzw. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 28 Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 42 GemHVO unter der Bilanz, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken. Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften war zum 01.01.2019 keine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO zu bilden. Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2019: Bürgschaftsübernahme für Zweck Darlehens- betrag in EUR Haftungs- summe in EUR Wohnraumförder- bestimmungen des Landes Baden-Württemberg § 88 GemO Ausfallbürgschaft zur Absi- cherung einer Zuwendung sozialer Wohnungsbau gem. § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmung en 2.000.786,61 847.714,83 Summe 847.714,83 Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Gesamt in TEUR davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 2020 2021 2022 2019 8.295 8.095 100 100 Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 0 0 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 29 Organe der Gemeinde Baindt im Haushaltsjahr 2019 Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO sind dies im Haushaltsjahr 2019: Bürgermeister Elmar Buemann bis 19.02.2019 Simone Rürup ab 20.02.2019 Mitglieder des Gemeinderats Fraktion/Gruppierung (in alphabetischer Reihenfolge) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 30 Feststellung der Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die Bestände zum 01.01.2019 ab. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 03.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Baindt, den 03.03.2020 Wolfgang Abele Fachbediensteter für das Finanzwesen Simone Rürup Bürgermeisterin Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten bspw. beispielsweise EStG Einkommensteuergesetz Flst. Flurstück GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemO Gemeindeordnung GKV Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg i.d.R in der Regel lfdm laufender Meter ND Nutzungsdauer öff. öffentlich öff.-rechtl. öffentlich-rechtlich RBW Restbuchwert u. und z.B. zum Beispiel z. Zt. zur Zeit Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,000,00 00200000 Lizenzen 5.740,000,00 00250000 DV-Software 1,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,290,00 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,450,00 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,320,00 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,000,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,520,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,130,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,040,00 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.010.913,000,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,540,00 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,000,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,250,00 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.395.140,000,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,300,00 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.717.976,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,740,00 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,820,00 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 6.142.365,000,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 858.940,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 409.446,920,00 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 150.051,000,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,520,00 05100000 Kunstgegenstände 8.650,520,00 05500000 Baudenkmäler 1,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,000,00 06100000 Fahrzeuge 344.255,500,00 06200000 Maschinen 61.526,500,00 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 288.365,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,000,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 10.514,000,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 09600000 Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 Summe: Sachanlagen 27.245.255,330,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 172.105,520,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 172.105,520,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1.3.3 Sondervermögen 615.505,080,00 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,640,00 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,440,00 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,500,00 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 2.790.562,500,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,170,00 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 30,000,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1.435,300,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 121,000,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 812,670,00 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 4.378,400,00 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 122,000,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 34,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 72.434,190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 396,810,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,110,00 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 134.199,500,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.804,900,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4.198,820,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 12.587,760,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 2.260,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 20.440,240,00 16913461 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1 3.012,050,00 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.346,480,00 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,040,00 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 459.288,280,00 17110200 Girokonto - KSK RV 45.543,440,00 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 264.999,560,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 8.031.486,590,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 1.865,170,00 Summe: Finanzvermögen 12.632.573,420,00 Summe: Vermögen 39.883.569,750,00 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,000,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 142.408,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 142.408,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 40.025.977,750,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,990,00 20000000 Basiskapital 31.680.880,990,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 1.916.700,000,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 1.887.777,000,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 20.260,000,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 8.663,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,000,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.053.011,000,00 2.3 für Sonstige 675,000,00 21900000 Sonstige Sonderposten 675,000,00 Summe: Sonderposten 5.970.386,000,00 Summe: Eigenkapital 37.651.266,990,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 25.000,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 25.000,000,00 Summe: Rückstellungen 50.000,000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,290,00 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahr 459.395,290,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,900,00 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 341.410,000,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.072,940,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.804,640,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 67.541,320,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -519,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 343,000,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.327,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,480,00 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 15.109,480,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,190,00 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 3.343,760,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 1.459,670,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 495,000,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.450,000,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 25.200,760,00 Summe: Verbindlichkeiten 1.826.433,860,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 498.276,900,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 44.290,900,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 453.986,000,00 Bilanzsumme Passiva 40.025.977,750,00 *** Ende der Liste "Eröffnungsbilanz" *** Eröffnungsbilanz[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 343,50 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 05.03.2020
                Aenderung_der_Wasserversorgungssatzung.pdf

                Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 27.02.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 33 wird vorsorglich mit den Dörflichen Wohngebiete (MDW) und Urbane Gebiete (MU) ergänzt. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. Seite 2 (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) § 37 I wird unter Punkt 6 wie folgt geändert Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3 . Seite 3 § 41 wird unter Absatz 2 wie folgt geändert: § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 I S. 4 wird wie folgt geändert: Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. Die Satzungsänderung tritt zum 01.04.2024 in Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 27.02.2024 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 106,09 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 28.02.2024
                  Bericht_23_01_24.pdf

                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 154,52 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 14.02.2023
                    Amtsblatt_2024_01_19_KW03.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Januar 2024 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. am Samstag, 20.01.2024 um 14:30 Uhr auf dem Fischerareal Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt Narrenbaumstellen 2024 Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aktuelle Proteste der Landwirte in ganz Deutschland Die Landwirte in Deutschland sich derzeit sehr unzufrieden, dies ist auf verschiedene Herausforderungen und Forderungen zurückzuführen. Ein zentraler Punkt ist die Kritik an der Agrarpolitik der Bundesregierung und de- ren Einsparpläne für den Haushalt 2024. Dabei soll unter anderem die Agrardiesel-Begünstigung entfallen bzw. über drei Jahre auslaufen. Die zunächst geplante Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat die Regierung fallen lassen. Der Bauernverband hält das Entgegenkommen der Bundesregie- rung für unzureichend und fordert eine komplette Rücknahme der Mehrbelastungen. Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Herausforderung besteht nun darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Landwirten, Politik und Gesellschaft zu führen, um Lösungen zu finden, die sowohl den ökologischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirte gerecht werden. Die aktuellen Proteste verdeutlichen die Dringlichkeit einer nachhaltigen Agrarpolitik, die die Vielfalt der Her- ausforderungen in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt. Auch die Landwirte der Gemeinde Baindt sind von den Einsparplänen der Regierung und den damit einhergehenden Belastungen betroffen. Daher ha- ben sie an der großen Protestaktion am Montag, den 08. Januar 2024 in Ravensburg teilgenommen, zeigen Präsenz und haben am vergangenen Montag zu einer Zusammenkunft am Kreisverkehr in der Mochenwan- gener Straße eingeladen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, in dieser Zeit der Diskussionen zu betonen , dass Meinungsverschiedenhei- ten nicht in Hetze oder unsachlichen Auseinandersetzungen enden. Die Bauernproteste sind Ausdruck von Sor- gen und Herausforderungen, die unsere Landwirte bewegen. In Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten oft polarisiert sind, ist es also von besonderer Bedeutung, dass die Bauernproteste als Chance für einen offenen, sachlichen und respektvollen Austausch genutzt werden. Nur durch einen respektvollen und wertschätzenden Dialog können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen. Ihre Gemeindeverwaltung Neugestaltung Ortsmitte Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetter- bedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbei- tet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regu- lär aufgenommen werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 – 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Pflege und Erhalt unserer Obstbäume: Schulung für das Bauhof-Team zur fachgerechten Schnittpraxis Letzte Woche hat das Bauhof-Team der Gemeinde an einer Schulung zur fachgerechten Pflege und dem Erhalt unserer Obstbäume teilgenommen. Die Schulung wurde von der erfahrenen Fachwartin für Obst und Gartenbau, Tine Maurer, durchgeführt. Als LOGL-Geprüfte Obst- und Gartenfachwartin® bringt Frau Maurer nicht nur ihr um- fassendes Wissen ein, sondern ist auch Teil einer Gemein- schaft von Multiplikatoren, die durch Schulungen und Vorträge dazu beitragen, dieses Wissen weiterzugeben. Die Schulung konzentrierte sich auf die fachgerechte Durchführung von Schnittmaßnahmen, um die Pflege und den Erhalt unserer kommunalen Obstbäume zu gewähr- leisten. Die Gemeinde setzt sich aktiv für den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Streuobstbestände ein. Das erworbene Wissen stärkt nicht nur das Bewusstsein für die Bedeutung der Obstbaumpflege, sondern fördert auch den Erhalt dieser kulturellen Ressource. Die Investi- tion in die Weiterbildung unseres Personals unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für uns. Weitere Informa- tionen zu unseren Streuobstprogrammen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 13. Dezember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Windräder im Röschenwald: Es wurden vier Windrä- der der TWS im Röschenwald genehmigt. Baubeginn wird voraussichtlich im Herbst 2024 sein. • Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Januar 2024 erfolgen. • Zollauktion Feuerwehrfahrzeug: Der Startpreis von 20.000 € für das auszusondernde Feuerwehrfahrzeug bei der Zollauktion war nicht erfolgreich. Das Fahrzeug wird nochmals für 15.000 € eingestellt. Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Lieferung des Beleuchtungsmaterials zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Nutz GmbH & Co. KG aus Villingen - Schwenningen mit einer Angebotssumme von 78.633,61 Euro brutto erteilt. Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB Es wurden die Auswirkungen des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zu § 13b BauGB bzgl. der Bebauungs- pläne erörtert. Das Gremium hat in der nichtöffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 01.08.2023 bereits folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Erschließung von folgendem neuen Baugebiet aus: Baugebiet Lilienstra- ße gem. Anlage 1. 2. Das Baugebiet soll über Erdwärme versorgt werden und hierzu sollen Konzepte im Gemeinderat vorgestellt werden. 3. Das Ingenieurbüro Haag + Noll wird beauftragt die Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße im Win- ter 2023 vorzunehmen. 4. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Recht- sprechung zu § 13 b Baugesetzbuch sind zu beachten, eine Ausschreibung soll erst nach eingehender Prü- fung der im Raum stehenden Konsequenzen erfolgen. Das Konzept zur Erdwärmeversorgung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Baugebiet Lilienstraße soll über Erdwärme ver- sorgt werden. 2. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Ver- waltung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von drei Dachgaupen sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge- meinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Baindt wird gemäß der Seiten 1-3 der Anlage beschlossen. 2. Das geänderte Investitionsprogramm 2024 der Ge- meinde Baindt wird gemäß der Seiten 13-18 beschlos- sen. 3. Die im 1. Nachtragshaushaltsplan dargestellte Ergeb- nis- und Finanzplanung 2024 wird gemäß der Seiten 10-12 beschlossen. Anfragen und Verschiedenes • Konzeptvergabeverfahren Schachener Str. 100: Der Beschluss über die Konzeptvergabe des Gebäudes wird in der Gemeinderatssitzung im Januar erfolgen. • Weiteres Vorgehen Fischerareal: Im Januar vor der nächsten Sitzung des Gemeinderats werden Markter- kundungsgespräche mit den in Frage kommenden Investoren stattfinden. • ÖPNV: Am 10.01.2024 findet eine Infoveranstaltung über die Zukunft des ÖPNV im Schussental statt. • Ausbau „weiße Flecken“: Die Inbetriebnahme des neuen Netzes für bisherige Internetanbindungen un- ter 30 Mbit/s kann erst erfolgen, wenn der Anschluss bei allen bereitgestellt ist. Voraussichtlich kann diese im nächsten Herbst erfolgen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Unsere Jugendfeuerwehr erhält eine Spende der Firma RAFI in Höhe von 2.500 Euro! Im Jahr 2023 verzichtete die Firma RAFI auf Weihnachts- geschenke für seine Kundinnen und Kunden. Stattdessen wurde eine neue Initiative gegründet, um das ehrenamtli- che Engagement der Mitarbeitenden hervorzuheben. Un- ter dem Motto: „RAFI Heroes - Ehrenamt im Rampenlicht“ konnten alle Mitarbeitenden ihr ehrenamtliches Engage- ment sowie ihre persönlichen Beweggründe präsentieren. Daraus wurden insgesamt fünf Projekte ausgewählt. Un- ter anderem präsentierte Markus Striegel, stellvertreten- der Kommandant sowie Jugendwart der Baindter Feu- erwehr die Arbeit unserer Jugendfeuerwehr und konnte damit eine Spende in Höhe von 2.500 Euro entgegenneh- men. Wir bedanken uns herzlich bei der Firma RAFI für diese Initiative sowie bei Markus Striegel für sein uner- müdliches Engagement für die Jüngsten der Feuerwehr. Foto: Firma RAFI Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Er- richtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 20. Januar und Sonntag, 21. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Januar Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 21. Januar Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Marie Griffioen feierte am 13. Januar 2024 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Griffioen ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Herbert Kutter feierte am 15. Januar 2024 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kutter ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Veranstaltungskalender Januar 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Sterne für den Frieden Mit vielen, wunderschön gestalteten Sternen im Gepäck, machten sich die Vorschüler der Regenbo- gengruppe des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne noch vor Weihnachten mit dem Bus auf den Weg nach Ravensburg in die Oberschwabenklinik. Das Ziel war am Projekt „Friedenssterne“ der OSK teilzunehmen und dort die Sterne ans Fenster zu hängen. Natürlich wurde bereits in den Tagen zuvor das Thema “Frieden“ von den päda- gogischen Fachkräften aufgegriffen und durch verschie- dene Angebote den Kindern nähergebracht. Die Regenbogenkinder waren sehr aufgeregt, denn für einige von ihnen war das die erste Busfahrt. In so einem großen Bus mit vielen anderen Leuten zu sitzen und durch die Gegend zu fahren, war sehr spannend. Natürlich erlebt man auf so einem Ausflug auch einiges und so haben die Kinder im Krankenhaus ganz zufällig die Krankenhaus Clowns getroffen. Die Clowns waren sehr lustig und haben die Kinder für kurze Zeit unterhalten und zum Lachen gebracht. Das war sehr schön. Anschließend durften Die Kinder ihre mitgebrachten Sterne an das große Fenster hängen. Es waren schon verschiedene Sterne am Fenster angebracht. Die Ster- ne der Regenbogenkinder leuchteten, wenn das Licht durchschien, wunderbar zwischen den anderen Sternen hindurch. Die Heimfahrt mit dem Bus war noch einmal eine Her- ausforderung, denn es waren keine Sitzplätze mehr frei und sie mussten stehen. Also hieß es - gut festhalten. Die Vorschulkinder haben die Fahrt gemeistert und es stimmt, wer eine Reise tut, auch wenn sie kurz ist, kann etwas erzählen. Es war ein sehr schöner Ausflug. Alle Friedenssterne wurden bereits aufgehängt Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel,Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst,Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 25.01.2024, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Mitfahrplattform PENDLA in der Gemeinde Baindt Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist für alle Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgen- den Link gelangen Sie ganz problemlos zur Mitfahrplatt- form: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer ge- eignet. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es werden dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer an- gezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und des- halb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um so miteinander Fahrten, Treffpunkte und Ab- fahrtszeiten zu vereinbaren. Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt wer- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 den. Energie sparen ist einer der Trends der vergange- nen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschal- ten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresser- chen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was ande- res gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenrei- nes Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle ak- tuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispiels- weise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Mo- tor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/ Sommer 2024 ist da! Rund 350 abwechslungsreiche und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Se- mester an. Die Homepage der VHS Weingar- ten (www.vhs-weingarten.de) in- formiert umfassend über alle An- gebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshochschule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreisspar- kasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Frühjahr-/Sommersemester beginnt am 26. Feb- ruar 2024 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab 18.01.2024 unter www.vhs-weingarten.de online möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursände- rungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Programm der Außenstelle Baindt: Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uh Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Informationsveranstaltung - der gewerblich-technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024, eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Von 12.30 Uhr bis 16:00 Uhr können Sie sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Bereichen • Druck- und Medientechnik, • Elektrotechnik, • Fahrzeugtechnik, • Farbtechnik, • Holztechnik und • Metalltechnik bilden. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grundbil- dung und ersetzen in vielen Berufen das erste Ausbil- dungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - des technischen Gymnasiums Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024 eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16:30 Uhr kann die Schule besichtigt werden und um 18:00 Uhr gibt es ein Informationsveranstaltung zu Profil- fächern und Aufnahmebedingungen in der Aula. Interessierte des 3-jährigen Zweiges ab Klasse 11 können sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Profilen • Mechatronik • Gestaltungs- und Medientechnik • Technik und Management • Informationstechnik Außerdem wird über den 6-jährigen Zweig ab Klasse 8 – den innovativen Weg zum Abitur informiert Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravens- burg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 6. Februar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschü- ler, Realschüler oder Gymnasiasten nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB auf- genommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirt- schaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbun- den mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten jungen Facharbeitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Einstieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konst- ruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Projektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weite- ren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Unterrichtszei- ten und stufenweise Prüfungsabschlüsse der Teilzeitform sind abgestimmt auf die berufsbegleitende Weiterbil- dung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Techni- kerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufs- ausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751/368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Das Gymnasium Weingarten lädt herzlich zum Tag der Offenen Tür ein: am Freitag, den 02.02.2024 um 16.00 Uhr. Der gemeinsame Auftakt von Kindern und El- tern ist in der Halle 4 des Gymnasium Weingarten. Im Anschluss stellt das Schulleitungsteam den Eltern die Schule mit ihren Profilen und Besonderheiten vor. Wäh- rend dieser Präsentation gehen die Kinder gemeinsam mit den Schülermentor*innen in das Foyer, dort wartet eine erste Aktivität auf sie. Danach entdecken Kinder und Eltern frei die Schule: viele Stationen sind vorbereitet, an denen fleißig Stempel ge- sammelt werden können, und freuen sich auf neugierige Menschen! Im Foyer ist für Bewirtung gesorgt, die Eltern der jetzigen 5er erwarten die Gäste gern. Um 17.45 Uhr gibt es einen gemeinsamen Abschluss, bei dem die Kinder unter anderem ein kleines Abschiedsge- schenk bekommen. Der erlebnisreiche Tag endet dann um 18.00 Uhr. Sicherheitstrainings- und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2024 der Kreisverkehrswacht Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen einer Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusst- sein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeisterei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainings- kursen finden am 13., 20., sowie am 27. April 2024 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betragen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwi- schen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreis- verkehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www. kreisverkehrswachtravensburg.de der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hin- terlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Januar - 28. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinne- rung an viele gute Stunden sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Dienstag, 23. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 24. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 25. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 26. Januar 08.30 Uhr Baindt -Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Januar – 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Jakob Spähn, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marlene Stör († Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2024 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorenfasnet Ob Fasnet, Fasching, Karneval, die Narren feiern überall! Wir laden Sie ein zu einem lusti- gen und fröhlichen Nachmittag am 31. Januar 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter“ - bekannt durch Funk und Fern- sehen - hat wieder viel Neues und Heiteres das Jahr über zusammen- getragen. Sicher gibt es auch gemeindepolitisch Vieles zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Die musikalische Unterhaltung wird in bewährter Weise Herr Maier übernehmen.Ein we- nig Fröhlichkeit woll‘n wir Euch schenken und Euch ein bisschen heut ablenken. Wir wünschen Euch ein fröhliches Lachen, das wird die Welt dann bunter machen. Liebe Grüße, wir freuen uns auf Sie, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 21. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 22. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 24. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 25. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 26. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 28. Januar letzter So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10:30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit, in der sich viele nach den „guten Alten Zeiten“ zurück- sehnen, die es so nur in der Erin- nerung gibt, stellt uns der Spruch für die neue Woche Gottes Pers- pektive auf die Welt vor Augen. Seine Liebe hat – anders als unsere Möglichkeiten – keine Grenze. Sie verbindet Menschen auf der ganzen Welt mit- einander in einer Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit, auf Gemeinschaft und Versöhnung, für die Gott selbst mit seinem guten Namen einsteht, denn „Jesus“ heißt „Hilfe/ Rettung“. Dieser Glaube verbindet Menschen aller Kulturen und Sprachen zu einer großen Familie, die sich füreinander und für Gottes geliebte Welt einsetzt. Gottes Segen dazu, diese Berufung aus der Verbindung mit ihm in den kleinen Münzen des Alltag zu leben! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 08. Februar. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Situation in der Landwirt- schaft – Überlegungen zu den Protesten der Bauernfamilien Von Bernd Kraft, Vorsitzen- der des Ev. Bauernwerks in Württemberg e.V. Die Landwirtschaft steht in Deutschland, aber auch in Baden-Württemberg, schon seit Jahren unter enormem Druck. Dies macht sich nun Luft. Das bewegt auch uns in Hohebuch. Um was geht es? Die Sparpläne der Bundesregierung nach dem Verfas- sungsgerichtsurteil beinhalten eine Beendigung der Ag- rardieselrückvergütung nach dem Energiesteuergesetz und der KFZ Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Fahr- zeuge (Traktoren und Anhänger). Zusammen will man knapp 1 Mrd./Jahr zusätzlich aus der Landwirtschaft ein- nehmen. Was ärgert die Bauernfamilien daran so sehr? Sie finden es ungerecht, eine so kleine gesellschaftliche Gruppe mit einem so hohen Betrag zu belasten, wo doch jeder weiß, dass die Mehrkosten nicht weitergegeben wer- den können, aufgrund der Konkurrenzsituation in global offenen Märkten für Lebensmittel und landwirtschaftli- chen Rohstoffen. Sie sehen kaum Einsparmöglichkeiten, da die Äcker ja trotzdem bestellt werden müssen. Auch gibt es momentan und auch auf längere Sicht keine Al- ternativen zum dieselbetriebenen Traktor. Von daher ist auch keine positive Lenkungswirkung in Richtung mehr Klimaschutz zu erwarten. Die KFZ-Steuer wird eigent- lich für die Straßenbenutzung erhoben, d.h. es ist eine Verkehrsinfrastrukturabgabe. Traktoren fahren aber die meiste Zeit, zum Teil über 95%, auf landwirtschaftlichen Flächen und Hofgeländen. Da wird keine öffentliche Inf- rastruktur belastet. Die Maschinen werden aber für den täglichen Ablauf gebraucht. Die geplanten Maßnahmen schlagen voll auf die Einkom- menssituation der Bauernfamilien durch. Deshalb sind der Widerspruch und der Protest gegen die geplanten staatlichen Mehreinnahmen voll berechtigt und werden von uns unterstützt. Was belastet die Bauernfamilien? Die deutlich umfangreichere bürokratische Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpo- litik (GAP), mit mehr Arbeit für weniger Geld, bringt die Bauernfamilien zum Verzweifeln, insbesondere die soge- nannten „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ). So wur- de ja erst im Spätsommer nachgereicht, was da noch zu beachten ist. Manch einer empfindet die Auflagen als weltfremd. Starre politische Terminvorgaben sind einzu- halten, statt auf Kulturzustand, Bodenzustand und Wet- ter zu achten, um einen Acker zu bearbeiten, und dies in Zeiten sich deutlich veränderndem Klima. Das empfinden Bauernfamilien für sich selbst entwertend und entmündi- gend. Ihre Erfahrung, fachliche Kompetenz, Sorgfalt und Verantwortung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Böden scheinen entbehrlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Es ist zu befürchten, dass einige Höfe, manche ihrer bis- lang lukrativen Kulturen nicht mehr anbauen werden können. Zudem macht die GAP, um mehr Biodiversität bereitzustellen, ein viel zu schlechtes Angebot, obwohl mehr Biodiversität politisch gewünscht ist. Insbesondere die Tierhalter stehen unter starkem Druck. Die Anforderungen aus Gesellschaft und Politik an das Tierwohl steigen, aber bauliche Veränderungen müssen entweder über die Verkaufserlöse der Produkte oder über staatliche Mittel verlässlich unterstützt sein. Das von der Bundesregierung eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert Kommission, Personen aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Tierschutz) hat dazu 2020 ganz konkrete Vorschläge gemacht, auch zur Finan- zierung. Leider können sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Umsetzung durchringen. Das Kompetenz- netzwerk hat daher 2023 seine Arbeit niedergelegt. Bei unseren Tierhaltern, insbesondere in der Schweinehal- tung, haben schon viele aufgehört, dies beileibe nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil sie nicht wissen, wie es in Zukunft weitergehen kann. Hier macht sich eine bedrückende Perspektivlosigkeit breit. Alle die beschriebenen Punkte haben den Druck auf un- sere Bauernfamilien in diesem Jahr verstärkt. So führen die aktuell geplanten Belastungen nun doch zu deutlichen Protesten, aber da steht sehr viel mehr an Unzufriedenheit und das Gefühl nicht gehört zu werden dahinter. Was ist uns in dieser Situation wichtig? Das Evangelische Bauernwerk appelliert an die politisch Verantwortlichen, auf die berechtigten Forderungen der Bauernfamilien einzugehen und verlässliche Rahmenbe- dingungen zu schaffen, in denen diese in Eigenverantwor- tung ihre Höfe nachhaltig bewirtschaften und entwickeln können. Rahmenbedingungen mit Perspektive statt klein- teiliger Regelungen. Wir unterstützen die Bauernfamilien in ihrem Protest. Aber wir bitten dies mit Anstand und Respekt gegenüber Men- schen, Verbrauchern und Politikern mit anderen Meinun- gen zu tun. In einer Demokratie finden natürlicherweise Aushandlungsprozesse statt. Das ist gut so. Diese gilt es zu respektieren und positiv zu gestalten, um Mehrheiten zu gewinnen. Wir bitten alle, die mit uns in Hohebuch und dem Evange- lischen Bauernwerk verbunden sind, mit Bauernfamilien ins Gespräch zu kommen, sie anzuhören und bei ihren Anliegen konstruktiv zu unterstützen. Die Jahreslosung zu 2024 aus 1.Kor. 16,14 sagt: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe. Das wollen wir bedenken und so wollen wir miteinander umgehen, politische Differenzen aushalten, miteinander Lösungen suchen und Veränderungen gestalten. Hohebuch 01.01.2024, Bernd Kraft Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 1. Baindter Hobbyturnier voller Erfolg Als erstes Event des neuen Tischtennis-Jahres stand am 06.01. das neu eingeführte Baindter Hobbyturnier an. Mitspielen durften alle ab 16 Jahren, die nicht bei einem Tischtennisver- ein gemeldet sind. So fanden sich 32 Hobbysportler*innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam Tischten- nis zu spielen und Spaß zu haben. Das Spielsystem war so ausgelegt, dass alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen 8 Spiele auf 2 Gewinnsätze zu bestreiten hatten und sich nach und nach die Spielstärke der zugelosten Gegner*in- nen anpasste. So gab es in den ersten Runden noch ei- nige deutliche Ergebnisse, aber mit zunehmender Dauer entstanden hart umkämpfte Partien und alle Mitspielen- den waren in jeder Begegnung sportlich gefordert. Nach 8 Runden (und der Erkenntnis, dass Tischtennis doch auch anstrengend sein kann) standen die Finalisten fest, die in einem großen und kleinen Finale die Plätze 1-4 aus- spielten. Sieger des 1. Baindter Hobbyturnieres wurde Moritz „Muffler“, der sich im Finale gegen Stephan Kopf durchsetzen konnte. Jürgen Frick erreichte mit seinem Sieg im kleinen Finale gegen Stephan Dasch den 3. Platz. Anschließend ließ man spektakuläre Ballwechsel Revue passieren, fachsimpelte noch ein bisschen und genoss Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 die gemeinsame Zeit bei der Abteilung Tischtennis. Or- ganisatoren und Teilnehmer*innen waren sich einig, dass diese Veranstaltung einen festen Platz im Kalender der Tischtennisabteilung verdient hat. Daher freuen uns heu- te schon auf die 2. Auflage des Hobbyturniers, welches voraussichtlich am ersten Wochenende des Jahres 2025 stattfinden wird! Tischtennis MiniMeisterschaften in Baindt Tischtennis MiniMeisterschaften sind ein bundesweiter Wettbewerb, der in ganz Deutschland ausgespielt wird und damit eine der größten Breitensportaktion Deutsch- lands ist. Über einen Ortsentscheid, Bezirksentscheid und Verbandsentscheid qualifizieren sich die besten Anfänger der einzelnen Verbände für das Bundesfinale, wo über ein Wochenende lang mit tollem Rahmenprogramm, der Bundessieger und die Bundessiegerin ausgespielt werden. Der Ortsentscheid der MiniMeisterschaften in Baindt fin- det am Samstag, 27.01.2024 statt. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr in der Baindter Sporthalle, der Spielbeginn ist für 11 Uhr geplant. Das Turnier ist kostenlos und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitmachen dürfen alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Jahrgang 2011). Ge- spielt wird in 3 Altersklassen, wobei sich die besten Spieler und Spielerinnen jeder Altersklasse zum Bezirksentscheid am 10.03. qualifizieren können. Voraussetzung zur Teilnah- me ist, dass bisher noch keine Spielberechtigung für einen Tischtennisverein beantragt wurde. Dieses Turnier richtet sich ausschließlich an Anfänger und Anfängerinnen, da- her sind auch keine Vorerfahrungen im Tischtennis nötig. Mitzubringen sind Sportkleidung und Sportschuhe, sowie etwas zu trinken. Wer hat, darf seinen Tischtennisschlä- ger mitbringen, es können aber auch Schläger von uns ausgeliehen werden. Zuschauer und Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. Abt. Frauenturnen Vorhang auf - lasset dr Fasnet ihren Lauf Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 5.2.24, um 18.29 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Erfolgreicher Start in die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Nachdem die TSG Leutkirch am vergange- nen Spieltag-Samstag leider nicht antreten konnte, kosteten sowohl die Baindter, als auch die Gäs- te aus Langenargen den kurzen Spieltag voll und ganz aus. In drei Sätzen kämpften beide Mannschaften auf hohem Niveau um jeden einzelnen Ball. So ging der ers- te Satz zunächst 22:25 für die Langenargener Psychos aus. Mitunter dank einer kraftvollen Aufschlagserie der Baindter wendete sich das Blatt im nächsten Satz (25:22) und brachte im dritten Satz nochmals die Möglichkeit für cleveres Spiel und überzeugende Blöcke (25:20). Durch diese weiteren zwei Punkte landet die VLJ Baindt 1 nun in der Tabelle auf einem souveränen dritten Platz: 1 TV Kressbronn 19 2 TV 02 Langenargen Psychos 16 3 VLJ Baindt 15 4 SV Jedesheim 15 5 VfB Ulm 14 6 TSG Leutkirch 12 7 SF Illerrieden 11 8 BSG Immenstaad Dornier-Reha 5 9 SSV Ulm 1846 4 Zum Ausruhen bleibt allerdings keine Zeit! Denn neben dem Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch steht auch das Pokalspiel gegen den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers voraussichtlich am 29.01.2024 an. Und auch die VLJ Baindt 2 bleibt am Ball! Der nächste Spieltag der zweiten Mannschaft findet am 21.01.2024 in Oberteurin- gen statt. Spielbeginn ist um 14.00 Uhr. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwan- gere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basar- lino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues On- line-Anmeldeverfahren. Bitte verwenden Sie ausschließ- lich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Wir wollen das Steinacher Ried im Winter erleben und Spuren des Bibers finden.Treffpunkt: Sonntag 28.01.2024 um 9.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten.Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, ebenes Gelände. Fahrpreis 5,00 Euro in Fahrgemeinschaften. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung im Café Ententörle. Bitte gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, evtl. Stöcke, Ves- per und Getränke mitnehmen. Anmeldung ab 24.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Mauela Schulte, E-Mail: mariamanue- la@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Sollte es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verschoben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann direkt be- nachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baien- furt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein anstoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Rückblick: Senioren-Nachmittag / Speidlerhaus Zum Beginn des neuen Jahres sang der Männerchor des Liederkranzes mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Der musikalische Nachmittag war für alle Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Erste Hilfe Party: Kindergeburtstag einmal anders Der DRK-Kreisverband Ravensburg bietet Erste Hilfe Partys für Kindergeburtstage an. Nicht nur im Erwachsenenalter ist Erste Hilfe ein sehr wichtiges Thema, das jeder und jede beherrschen soll- te. Das Wissen vom Absetzen eines Notrufs ist bereits im Schulkindalter von hoher Relevanz. Doch wie können Kinder dies mit Freude erlernen? Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. hat die Lösung: Wir bieten im Rahmen eines Kindergeburtstags einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an! Simone Dreher, Ausbilderin beim DRK-Kreisverband Ra- vensburg e. V., führt die Kids durch ein spannendes und kindgerechtes Programm. Die Kinder lernen spielerisch, wie ein Notruf abgesetzt wird und welche Schritte beach- tet werden müssen. Damit sie selbst ihre ersten Erfahrun- gen mit Erster Hilfe machen können, wird mit den Kindern das Anlegen von Kopf-, Ellenbogen und Handinnenflä- chenverbänden sowie das Anbringen von Fingerkuppen- pflaster geübt. Auch das Thema Bewusstlosigkeit steht auf dem Programm. Zum Abschluss der Geburtstagsfeier haben die Kids das Wichtigste der Erste Hilfe durchge- spielt und jeder der kleinen Rettungskräfte erhält eine Urkunde. Die Kids verbringen etwa zwei Stunden mit dem Thema Erste Hilfe. Dabei gehen die Kinder mit viel Spaß unvoreingenommen an Erste-Hilfe-Übungen heran und sind so gestärkt für Notfälle im Alltag.Das Erste-Hilfe-Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 burtstagsprogramm findet vorzugsweise in den Räum- lichkeiten des DRK-Kreisverbands Ravensburg statt.Die Kosten des Programms betragen pauschal 150,00 € für maximal 10 Teilnehmer. Die Anwesenheit einer Aufsichts- person der Familie ist je nach Gruppengröße hilfreich. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg e. V. Markus Friedel 0751 56061-62 Ulrike Lehr 0751 56061-70 Mail: breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Kindertagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg und die regiona- len Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der frei- en Träger Caritas und Diakonie bieten im Februar und März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und -väter an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Frei- tagnachmittagen und an drei Samstagen in Weingarten statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Vor- aussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Er- ziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 23.02.2024 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 15.02.2024. Am 30.01.2024 findet um 19:30 eine Online - Infoveran- staltung statt. Interessierte können sich über h.fey@ rv.de anmelden oder direkt über folgenden Link dar- an teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/ landkreisravensburg/j.php?MTID=m886c87001426b7677e 27de599f2ce050 Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@ diakonie-oab.de. • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas- bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für beschlossene steuerliche Änderungen für das Jahr 2024, die man kennen sollte. Aber auch über die Ände- rungen, die in Kürze rückwirkend verabschiedet werden sollen, lohnt es sich Bescheid zu wissen. Nur so können die richtigen Entscheidungen getroffen werden. So wird es voraussichtlich 2024 zu Verbesserungen bei der ener- getischen Gebäudesanierung im Eigenheim und bei der Gebäudeabschreibung bei Vermietungen kommen. Auch bei der Rentenbesteuerung, bei Betriebsveranstaltungen, bei den Reisekosten und den Abschreibungsregelungen für Betriebe soll es Änderungen geben.Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren Themen finden Steuer- zahler inklusive zahlreicher Tipps in dem neuen kosten- losen Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wich- tigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erklärt. So ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden. Gastschüler aus Mexiko und Peru suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Mexiko /Guadalajara ist von 02.03 -16.05.2024 und Peru Arequipa: von 20.04. – 15.05.24 (14 – 16 Jahre alt). Der Ge- genbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711- 6586533, Mob. 0172-6326322, e-Mail: gsp@djobw.de, www. gastschuelerprogramm.de. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. Januar 2024 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form ist der Blepharospasmus (Lidkrampf). Bei dieser Form verkrampfen sich die, das Auge umgebenden, Mus- keln und es kann zu häufigem unregelmäßigem Blinzeln kommen. Auch kann sich das Augenlid komplett schließen. Weitere Dystonieformen sind u.a. Schiefhals, Schreib- krampf, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, ge- neralisierte Dystonie. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich unterei- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche An- meldung ist bis Dienstag, 23. Januar erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ am 02. Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg lädt am 02. Februar von 9:00 bis 16:30 Uhr zu einem Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ nach Weingarten ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im vergangenen Jahr haben sich Teilnehmende an sie- ben lokalen Zukunftswerkstätten zu erfolgversprechen- den Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander vor Ort und in der Region ausgetauscht. Bei einem land- kreisweiten FORUM möchte der Landkreis nun von den lokalen Erfahrungen hören, einen Blick über die Grenzen des Landkreises hinauswerfen und mit Engagierten und Interessierten ins Gespräch kommen. Der Tag wird eröffnet mit einem Vortrag „Wie kann Inte- gration in ländlichen Räumen gelingen?“ von Frau Prof. Dr. Birgit Glorius von der TU Chemnitz. Anschließend ge- hen die Teilnehmenden in mehreren Workshop-Runden den Fragen nach: • Wie können die Menschen vor Ort beteiligt werden? • Welche Vernetzungsstrukturen brauchen wir? • Welche Impulse kann die Wissenschaft für die Integra- tionsarbeit geben? • Welche Angebote gibt es bei uns in der Region? Ein Podiumsgespräch, u.a. mit Staatssekretär Siegfried Lorek, zur Frage „Integration – was ist das eigentlich?“ rundet den Tag ab. In den Pausenzeiten besteht die Mög- lichkeit, sich an Informationsständen über verschiedens- te Integrationsangebote und -projekte in der Region zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger. Weitere Informationen zum Pro- gramm und Anmeldemöglichkeiten sind hier zu finden: https://www.rv.de/forum. Die Veranstaltung wird unter- stützt durch das Förderprogramm „Land.Zuhause.Zu- kunft – Gestaltung von migrationsbedingter Vielfalt in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Versichertenberater werden für ihr Ehrenamt geschult Stuttgart, 16.Januar 2024 Sie sind geschätzte Helferinnen und Helfer in der Nach- barschaft: Bis zu 120 Versichertenberaterinnen und Ver- sichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Ba- den Württemberg kümmern sich in unserem Bundesland ehrenamtlich um die Anliegen von Versicherten, Rentner- innen und Rentnern. Sie nehmen Rentenanträge auf, be- raten in Rentenfragen, helfen beim Vervollständigen der Versicherungsverläufe und lassen Rentenansprüche be- rechnen. Im September 2023 hat die Vertreterversamm- lung 73 Versichertenberaterinnen und Versichertenbe- raterin ihrem Amt bestätigt und 39 neu gewähltLetztere trafen sich nun zum ersten Mal in Karlsruhe, um auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet zu werden. Bei der Auf- taktveranstaltung erfuhren die Frauenund Männer, wie die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg funktioniert. Außerdem wurden ih- nen die Grundlagen des Datenschutzes und der Korrupti- onsprävention vermittelt. Der Vorstandsvorsitzende, Kai Burmeister und auch der Vorsitzende der Geschäftsfüh- rung, Erster Direktor Andreas Schwarz ließen es sich nicht nehmen, die Teilnehmer persönlich zu begrüßen. „Die kostenfreien Serviceleistungen unserer ehrenamtli- chen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind ein wichtiger Baustein unseres umfangreichen Be- ratungsangebots“ so Klaus Reinauer, der als Leiter des Büros der Selbstverwaltung für die Ehrenamtlichen zu- ständig ist. „Durch ihre Ortsnähe sorgen sie für eine per- sönliche Verbindung unserer Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Rentenan- träge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Ver- sicherungskontos aufgenommen. In über 27.000 Bera- tungen informierten sie über die Voraussetzungen der Rentenarten und die Möglichkeiten zum Rentenbeginn sowie zu anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Ren- tenversicherung. Durch regelmäßige fachliche Schulun- gen halten sie sich stets auf dem laufenden. Versicher- tenberaterinnen und Versichertenberater in ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversi- cherung Baden-Württemberg (www.deutsche-rentenver- sicherungbw.de) unter der Rubrik „Beratung und Kontakt“ 4 1 9 6 3 8 4 5 8 9 7 9 2 4 6 4 5 2 9 1 8 5 2 9 3 1 7 1 5 3 9 5 2 1 4 3 7 5 1 2 9 6 8 6 2 1 3 8 9 4 5 7 5 8 9 6 7 4 2 1 3 9 1 2 4 5 3 7 8 6 8 4 5 2 6 7 1 3 9 3 7 6 1 9 8 5 4 2 2 9 4 8 3 1 6 7 5 1 5 3 7 2 6 8 9 4 7 6 8 9 4 5 3 2 1 Sudoku mittel Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R34R7 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 immo-voba.de Jetzt Termin sichern: 0751 37 01-4400 Unser Immobilien-Expertenteam in Baindt In der Gemeinde Baindt: 22. Januar - 05. Februar 2024 Sie denken über den Verkauf Ihrer Wohnimmobilie nach? Dann nutzen Sie jetzt die Chance für eine fundierte, kostenlose Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises! Zum Online- Immobilienwert- Rechner hier scannen. Wir bewerten kostenlos Ihre Immobilie: Wertermittlungs-Tage 2024! „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE Miss Lupun mittel Um von den vier Anfangs- zu den vier Endziffern zu gelangen, müssen Zeile für Zeile jeweils vier Rechnungen (plus und minus) ausgeführt werden. Die Rechenschritte stehen zwischen den Zeilen, aber nicht in der richtigen Reihenfolge, sondern der Größe nach sortiert. Jede Rechnung ergibt eine Zahl von 0 bis 9, die unter die vorherige Zahl zu schreiben ist. Eine einzelne Zahl zwischen zwei Kästchen gibt die Differenz der beiden Kästchen an. Finden Sie den Rechenweg? © w w w .M is sL up un .d e/ D EI KE 75 0R 31 R2 Lösung: Charmante EFH mit kl. ELW in Ebenweiler, ca. 130 m2 Wfl. Bj. 2009, Grundstück ca. 646 m2, sehr ruhige Lage, gr. Terrasse über 2 Carportplät- zen, kurzfristig beziehbar, Wärmepumpe, Solar WW, Energieausw. in Vorbereitung VP 472.000 € Sonnige 2-Zi.-ETW Betreutes Wohnen in Wgt., Bj. 2012, ca. 55 m2, zentrale Lage, schöner Balkon, EBK, Fußbodenheizung, Aufzug, Tiefgaragenplatz, gut vermietet, Pelletholzheizung, Energieausw. in Vorb. VP 215.000 € Wir suchen für Interessenten Wohnungen und Häuser in Ravensburg und Umgebung. Sie planen den Kauf/Verkauf einer Immobilie? Sprechen Sie uns. Unsere Maklercourtage beträgt für Käufer/Verkäufer nur je 1,5 % zzgl. MWSt. IhrAnsprechpartner: Herr Yannick Schmieder, Tel. 07502 911536 schmieder.gmbh@schmieder-partner.de IMMOBILIEN VERKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 STELLENANGEBOTE Mitarbeiter {w/m/d) Teilzeit oder 538-€-Job in 88250 Weingarten für die Menü-Aufbereitung „Essen auf Räder" gesucht. Malteser Hilfsdienst gGmbH Menüservice Bodensee Tel. (07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. BAUMESSE 26. – 28. Januar Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’24 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige, umsichtige Hilfe im Haushalt zur Unterstützung des Vaters bei der Führung eines Privathaushalts mit Kindern in Teilgemeinde von Bergatreute ab sofort gesucht. Beschäftigungsumfang und Einsatzzeiten individuell vereinbar. Bewerbungen unter halt.haus@gmx.de Suche Putzhilfe, 3 - 4 Std. wöchentlich nach Baindt Telef.: 07502 - 92009 VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 4,01 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 19.01.2024

                      Infobereiche