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Satzung_über_den_Anschluss_an_die_öffentliche_Wasserversorgung.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserver- sorgung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb- bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversor- gung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Be- darfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserab- nehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke be- schränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Was- serhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Sat- zung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemein- de berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versor- gung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung ange- schlossen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grund- stücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst erge- ben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlus- ses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die aus- schließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallen- den Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen- bereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom An- schlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be- stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück- wirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz über- nimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel fest- gestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder ge- schätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzutei- len. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschrei- tet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebau- ung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei- tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grund- stücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grund- stücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordne- ten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingarten- anlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bau- liche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerun- det und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschoss- zahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie- gend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks ge- teilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke bei- tragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 2,38 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflä- chen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 49 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebühren- pflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 3 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 54,50 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubik- meter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abga- benordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pau- schale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauscha- ler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fer- tigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundge- bühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum ange- rechnet. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebühren- bescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaf- fen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunter- nehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Ge- meinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkei- ten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsver- hältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht wer- den. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamt- schuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteu- ergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 11.10.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung bei Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder- mann gelten gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Baindt, den 14.10.2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022[mehr]

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    Satzung_über_den_Anschluss_an_die_öffentliche_Wasserversorgung.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Ge- meinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserver- sorgung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb- bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversor- gung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Be- darfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserab- nehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke be- schränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Was- serhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Sat- zung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemein- de berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versor- gung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung ange- schlossen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grund- stücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst erge- ben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlus- ses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die aus- schließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallen- den Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außen- bereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom An- schlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be- stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück- wirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz über- nimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel fest- gestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder ge- schätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzutei- len. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschrei- tet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebau- ung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei- tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grund- stücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grund- stücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordne- ten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingarten- anlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bau- liche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerun- det und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschoss- zahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassen- zahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Feri- enhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriege- biete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie- gend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks ge- teilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke bei- tragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 2,38 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflä- chen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 49 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebühren- pflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 3 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 54,50 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubik- meter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abga- benordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pau- schale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauscha- ler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fer- tigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundge- bühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum ange- rechnet. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebühren- bescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaf- fen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunter- nehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Ge- meinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkei- ten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsver- hältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht wer- den. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamt- schuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteu- ergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 11.10.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung bei Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder- mann gelten gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Baindt, den 14.10.2022 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 7. Mai 2021 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wie wollen Sie im Alter wohnen? Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie im Alter wohnen wollen bzw. welche Vorstellungen Sie hierzu haben? Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse, ist der Familienverbund anfänglich am Wachsen und man genießt viel Platz und einen Garten, wird er im Laufe der Zeit auch wieder kleiner, viel Fläche wird eher zur Last und man hegt ganz andere Wünsche. Oft stellt sich dann die Frage, ob die aktuelle Wohnform langfristig die passende ist oder ob eine Veränderung guttun würde. Sie fragen sich wann der richtige Zeitpunkt ist, um über eine individuelle Wohnlösung im Alter nachzudenken? Die Antwort lautet: so früh wie möglich. Der große Vorteil einer frühzeitigen Planung ist, dass Sie in Ruhe alle Möglichkeiten prüfen, gegebenenfalls gezielt notwendige Schritte vorbereiten sowie nach ihren eigenen Vorstel- lungen und Wünschen handeln können. Denn Sie selbst kennen Ihre Bedürfnisse am besten. Eine für Sie im Alter passende Wohnform kann schließlich (mehr) Lebensqualität und weniger Sorgen für alle Beteiligten bedeuten. Mit dem Fischerareal entwickelt die Gemeinde ein lebendiges und qualitätvolles Wohnquartier, das auch den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden soll. Damit die Projekte auch den bevorzugten Wohnformen entsprechen, möchten wir mit Hilfe eines Fragebogens Ihre Vorstellungen und Wünsche ermitteln. Der Fragebogen wird allen Baindter Haushalten im Verlauf der nächsten Woche zugestellt. Eine Teilnahme ist dann bis zum 04. Juni 2021 möglich. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen, denn so können Ihre Bedürfnisse ganz konkret bei der Ermitt- lung der „richtigen“ Projekte im Fischerareal mit einfließen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 „Natur nah dran“ in Baindt: Wildtulpen, Blausterne und Traubenhyazinten für Wildbienen und Schmetterlinge Online-Schulung zur Flächenpflege für Mitarbeitende der Kommunen auch in Zeiten der Corona-Pandemie Erste Blüten auf den neu angelegten Projektflächen: Am 27. April 2021 trafen sich acht der Kommunen, die 2020 am NABU-Projekt „Natur nah dran“ teilgenommen hatten, zum Online-Seminar. Gemeinsam begutachteten sie die Wildpflanzen-Blühflächen, die sie im Herbst 2020 in Renningen angelegt hatten. Der NABU-Landesverband hat kurzerhand eine digitale Schulung auf die Beine gestellt, um die Mit- arbeitenden der Städte und Gemeinden trotz der derzeitigen Kon- taktbeschränkungen weiter bei der Pflege der Fläche zu unterstützen. Mit Hilfe eines Videos nahm Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt die Teilnehmenden auf einen Rundgang über die Flächen in Renningen mit. Er zeigte, welche Jungpflanzen der im Vorjahr eingebrachten Arten bereits auf den gemeinsam angelegten Flächen zu sehen sind. Und vor allem, wie die Jungpflanzen der Arten zu erkennen sind, die die Fläche schnell überwuchern würden und deren Samen noch im Boden schlummern. Anhand von eingesandtem Bildmaterial aus den Kommunen konnte Reinhard Witt außerdem individuelle Tipps zur weiteren Pflege der Flächen geben. Diese Fotos zeigen bereits erste Blüten beispielsweise von Wildtul- pen, Blausternen oder Windröschen, auf denen Hummeln und an- dere Insekten den dringend benötigten Pollen und Nektar finden. Naturgartenplaner Witt wies darauf hin, dass weitere Projektflächen, die heute vielleicht noch etwas unspektakulär aussehen, bald bunt blühen werden. NABU-Projektleiter Martin Klatt ergänzt: „Die im Pro- jekt angelegten Wildblumenflächen brauchen anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Das gilt vor allem für Standorte mit mageren, nährstoffarmen Böden. Hier dauert es etwas länger, bis die Pflanzen sich in voller Pracht zeigen. Auf lange Sicht werden dies aber besonders artenreiche Flächen, die Mauerbienen, Bläulingen oder Distelfinken für viele Jahre Nahrung und Unterschlupf bieten.“ Frau Bürgermeisterin Simone Rürup und Ostbaumeister Florian Roth freuen sich, und begleiten diese Entwicklung aufmerksam. „Die Flächen haben sich gut entwickelt, seit wir im letzten Herbst Wildblumen-Zwiebeln gesetzt und -samen gesät haben. Solche naturnahen Oasen sind lebendig und werden sich immer wieder verändern. Wir hof- fen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger davon inspirieren lassen und in ihrem eigenen Garten auch Wildblu- men und -stauden pflanzen.“ Am Webinar nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grün- flächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe aus acht der 15 für 2020 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Achern, Baindt, Emmendingen, Görwihl, Horb am Neckar, Neuenburg am Rhein, Ostrach, Renningen. Hintergrund: Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Mi- nisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würt- temberg sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzu- gestalten. Die umgestalteten 5 Flächen in Baindt liegen an fol- genden Standorten: 1. Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule 3. Seitenstreifen Boschstraße 4. Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Ansprechperson der Gemeinde Baindt Florian Roth 07502/9406-52, f.roth@baindt.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Feiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: 14.05.2021 10.05.2021, 21:00 Uhr 04.06.2021 KW 19 – Christi Himmelfahrt Veröffentlichung Redaktionsschluss KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: In der Zeit von 14.30 bis 16.00 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschafts- dienstes Baienfurt-Baindt auf das Coron- avirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmel- dung über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemein- de-baindt/aktuelles- Donnerstag: In der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 17.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baien- furt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung angeboten. Informationen bekom- men Sie im Web Shop der Achtal- Apo- theke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgen- dem Link können online Termine verein- bart werden: https://www.herrmann-rv. de/corona-schnelltest. Testmöglichkeit im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alle Eltern des Baindter Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ haben ab kommenden Montag, 10.05.2021, die Möglichkeit, ihre Kinder kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen zu lassen. Zum Einsatz kommt hierbei ein sogenannter Lolli-PCR- Pool-Test. Zunächst können alle Kinder ab drei Jahren getestet werden, für die Krippenkinder gibt es derzeit noch kein Testangebot. Die Gemeindeverwaltung plant hier jedoch, ein anderes passendes Testverfahren anzu- bieten. Auch die Häufigkeit des Testangebots soll noch erweitert werden, dies ist abhängig davon, wann die wei- teren Lieferungen von Test-Kits eintreffen und die Kapa- zitäten ausreichen. Die Gemeindeverwaltung hofft, durch diese Teststrate- gie auch in den Kindertageseinrichtungen die Anzahl der Corona-Fälle sowie die daraus resultierende Quarantä- neanordnungen minimieren zu können. Alle Eltern sind eingeladen, das kostenlose und freiwillige Testangebot wahrzunehmen. Die Testungen leistet einen wertvollen Beitrag dazu bei, Quarantänefälle oder gar das Schließen von Betreuungseinrichten zu vermeiden. Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wur- de, findet das Fest voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 01.07.2021 Jahreszahlung Grundsteuer 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Er- weiterung Mehlis 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dach- geschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Ei- genbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbst- test unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 08. Mai/Sonntag, 09. Mai Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Donnerstag, 13. Mai Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Mai Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 09. Mai Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Donnerstag, 13. Mai Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Baumeister feierte am 30.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Elfriede und Martin Kränkle zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Am Föhrenried Brühl Baienfurter Straße Dorfplatz Birkenstraße Eichenstraße Buchenstraße Eschenstraße Mehlisstraße Gartenstraße Riedsenn Innere Breite Sumeraugasse Küferstraße Schachener Straße Ziegeleistraße Wickenhauser Straße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Grünenbergstraße Badweg Im Voken Blumenstraße Jägerweg Bronnenstubenweg Lerchenstraße Dahlienstraße Sperlingweg Hubertusweg Stöcklisstraße Klosterhof Storchenstraße Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Nelkenstraße Amselstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Annabergstraße Tulpenstraße Erlenstraße Veilchenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Sonnenstraße Fliederstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Kornblumenstraße Ziegelhalde Marsweilerstraße Rosenstraße Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Spielmannsweg Hasenweg Zeppelinstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Marderstraße Benzstraße Mochenwangener Straße Dachsstraße Reishaufen Eichhorngasse Sulpacher Straße Friesenhäusler Straße Froschstraße Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Fuchsstraße Boschstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Daimlerstraße Igelstraße Dieselstraße Iltisstraße Dornierstraße Liebigstraße Maybachstraße Rehstraße Röntgenstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. AZ: 047.15 - Amtsblatt 07.01.2021 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Veranstaltungskalender Mai 11.05. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 12.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 14.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 19.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 21.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Bei uns wird gehüpft! Bereits seit einiger Zeit freuen sich un- sere Kinder ganz besonders über die neue „Hüpf - Möglichkeit“ in der Bewe- gungsbaustelle! „Woah, sind die für uns?!“, hieß es ganz zu Beginn. Es folgte das erste Erkunden und Entdecken. Heute sehen wir die Kinder mit strahlenden Augen und lachenden Ge- sichtern auf den Matten. Ob Pferdchensprünge bei „Bibi und Tina“, als Utensil einer Zirkusaufführung oder einfach nur zum Toben und Auspowern - durch die Hüpfmatten ist einiges geboten! Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bei der Firma Jer- sa, Werkzeugschleiferei Baindt, für die großzügige Spen- de bedanken! Unsere Kinder freuen sich jeden Tag darüber! Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Die verlässlichen Helfer vor Ort Unsere Helfer vor Ort (HvO) leisten wichtige Erste Hilfe, schon bevor der Rettungsdienst kommt. In vielen Ge- meinden, vor allem im ländlichen Raum oder komplexen Betriebseinheiten, dauert es häufig zwischen 10 bis 15 Minuten, bis der Rettungsdienst aus der nächsten Stadt eintrifft. Um diese Zeit zu verkürzen, hat der DRK Kreisver- band Ravensburg e.V. sogenannte Helfer vor Ort Grup- pen gegründet. Sie werden parallel zum Rettungsdienst alarmiert und leisten somit einen wertvollen fachlichen und zeitlichen Beitrag zur notfallmedizinischen Erstver- sorgung und geben bei Bedarf eine Lagemeldung an die Rettungsleitstelle ab und betreuen im Anschluss die Angehörigen. Die Mitglieder einer HvO-Gruppe - in der Regel zwischen fünf und zehn Personen - sind ehrenamtliche DRK-Mitar- beiter, welche in den Ortschaften wohnen, studieren oder arbeiten, in denen sie zum Einsatz kommen. Alle Helfer vor Ort verfügen dabei mindestens über eine abgeschlossene Sanitätsausbildung. Teilweise handelt es sich jedoch auch um Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsani- täter, Krankenschwestern oder Notärzte, die im DRK-Ret- tungsdienst haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt sind. In manchen Bereichen übernehmen sogenannte Schnel- leinsatzgruppen (SEG) die HvO-Aufgaben. Der Unter- schied ist, dass die Helfer nicht mit einem Privat-Kfz, son- dern mit einem DRK-Fahrzeug zum Einsatzort fahren. In Orten und Städten, in denen es eine hauptamtlich be- setzte Rettungswache gibt, kommen die ehrenamtlichen Kräfte ausschließlich als Verstärkung vom regulären Ret- tungsdienst bei mehreren parallelen Einsätzen oder bei mehreren Betroffenen oder Patienten zum Einsatz. Die Kommune gibt einen Zuschuss für Defibrillatoren, an- sonsten finanziert sich die Arbeit aus Spenden und die unbezahlte Hilfe der Freiwilligen. Das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Ravensburg hilft dort, wo Hilfe dringend benötigt wird. Wer Interesse hat an einer der rund 34 Gruppen im Raum Oberschwaben mitzuwirken meldet sich einfach per E-Mail unter hvo@ rotkreuz-ravensburg.de DRK warnt: Zecken-Saison hat begonnen Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer steigen- den Gefahr durch lebensgefährliche Zeckenstiche. „Ze- cken werden immer früher und länger aktiv. Nach dem Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rekordjahr 2020 müssen wir in diesem Jahr mit einer weiteren Steigerung der Erkrankungshäufigkeit rechnen“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Obwohl der Gipfel der Erkrankungen in den Monaten Mai bis Oktober liege, hätten die warmen Sonnenstrahlen bereits jetzt im April zu einer zunehmenden Gefährdung geführt. Schon bei 8 Grad Celsius würden die Tiere aktiv. Durch den Stich der Zecke können zwei Erkrankungen übertragen werden: die Frühsommerenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Die FSME führt zu einer akuten Entzün- dung des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks. 2020 gab es 704 FSME-Erkrankungen, so viele wie noch nie. Die Borreliose tritt häufiger als die FSME auf. Pro Jahr ist mit rund 100.000 Fällen zu rechnen. Da sich aufgrund von Corona viele Menschen in der Natur aufhalten steigt das Risiko. Die Lyme-Borreliose, umgangssprachlich auch häufig nur als Borreliose bezeichnet, wird von einem spiralförmigen Bakterium namens „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Be- kannt ist die Krankheit zwar schon seit über 100 Jahren; Willy Burgdorfer entdeckte aber erst 1982, dass sie durch Bakterien ausgelöst wird, die im Darm der Zecke leben. In Deutschland sind Borrelien - wie Borreliose-Bakterien auch genannt werden - die am häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheitserreger. Sie befinden sich im Mit- teldarm der Zecke, darum dauert es einige Stunden, bis sie in den menschlichen Organismus gelangen. Für Borrelio- se-Infektionen gibt es keine bundesweite Meldepflicht, die genaue Häufigkeit der Erkrankung ist daher nicht bekannt. Die Zeichen eines Zeckenstichs, die manchmal erst einige Tage bis Wochen später auftreten können, sind eine sich verbreitende Hautrötung. Es können in der Folge Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. „Vermeidbar sind Zeckenstiche durch das Tragen heller Kleidung und die Bedeckung von freien Körperstellen“, empfiehlt der DRK-Geschäftsführer. Feste Schuhe, lange Hosen und lange Ärmel seien wichtig. Bei Wanderungen über Wiesen sowie durch Gebüsch und Unterholz sollten die Hosen in die Socken gesteckt werden. Zeckenschutz- mittel und -sprays böten keine 100prozentige Sicherheit, sagt Krayss. Nach einem Aufenthalt in Wald und Wiesen sollte man den Körper nach Zecken absuchen, beson- ders im Bereich von feuchtwarmen Körperregionen wie Achselhöhle und Leistenbeuge. Das DRK gibt den Rat: „Nach Erkennen einer Zecke auf der Haut diese mit einer Zeckenzange oder -karte (in der Apo- theke erhältlich) entfernen. Die Zecke ganz vorne an der Haut fassen und langsam senkrecht nach oben heraus- ziehen. Wichtig: Nicht quetschen und drehen, da das dazu führen kann, dass die Sekrete, in denen sich die Erreger befinden, noch ausgeschieden werden. Die Zecke muss möglichst im Ganzen entfernt werden. Bei Auftreten von Entzündungszeichen soll man einen Arzt aufsuchen und in Risikogebieten eine Schutzimpfung in Erwägung ziehen.“ In Deutschland besteht ein Risiko für eine FSME-Infek- tion nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen. Die Region Bo- densee-Oberschwaben ist besonders betroffen. Für an Borreliose erkrankte gibt es die Borreliose Selbst- hilfegruppe Oberschwaben-Bodensee-Allgäu. Diese trifft sich sofern es die Corona-Richtlinien zulassen regelmä- ßig zum Austausch in den Räumlichkeiten der Selbsthil- fegruppen beim Deutschen Roten Kreuz in Ravensburg. Informationen und Kontakt unter: http://borreliose-shg-oba.de/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Mai - 16. Mai 2021 Gedanken zur Woche Möge aus den Samen, die du säst, wunderschöne Blu- men werden. Irischer Segenswunsch Samstag, 08. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Dobler, Familie Hegel, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Jahrtag: Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 09. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht (öffentlich, ohne Platz- reservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht gestaltet mit Marien- gesänge vom Chorquartett des Kirchenchores (öffentlich. Mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 11. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zur Bittwoche (öf- fentlich, ohne Platzreservierungskarten, - der Bittgang nach Sulpach entfällt) 19.00 Uhr Baienfurt- Eucharistiefeier zur Bittwoche (öf- fentlich. Mit Eintragung am Schriftenstand, - der Bittgang nach Briach entfällt) Mittwoch, 12. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 13. Mai - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehö- rigen) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Freitag, 14. Mai - Blutfreitag 07.00 Uhr Baindt - Blutfreitagsandacht der Blutreiter in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen (öffentlich, ohne Platz- reservierungskarten) Bitte bringen sie ihr eigenes Gesangbuch mit 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) 19.30 Uhr Baienfurt - Beginn der Pfingstnovene in der Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 15. Mai 17.30 Uhr Baienfurt- Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung im Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 18.30 Uhr Baienfurt - Gemeinschaftsgottesdienst für die Erstkommunionkinder (nicht öffentlich) Sonntag, 16. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Paula und Franz Wucherer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elina 10.00 Uhr Baienfurt - Wort-Gottesfeier mit Kommuni- onausteilung (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Gottesdienste in der Bittwoche Am Dienstagabend um 19.00 Uhr feiern wir einen Bitt- gottesdienst in der Kirche an Stelle der Bittgänge. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt beginnt um 10 Uhr in der Kirche. Dekan Schmid, Weingarten hat darum gebe- ten, den Blutfreitag in den Gemeinden mit einem Gottes- dienst zu begehen. Zur Blutfreitagsandacht um 7 Uhr sind die Blutreiter mit ihren Familien und die Gemeinde herzlich eingeladen. Für die Festpredigt am Abend von Christi Himmelfahrt mit Bischof Gebhard Fürst und den sehr reduzierten Blutritt am Freitag sind Livestreams vorgesehen. Einladung zur Maiandacht Zur Maiandacht am Muttertag 9. Mai sind Sie herzliche eingeladen. Da wir ja zum Schutze der anderen im Gottesdienst nicht aus vollem Herzen singen können, können wir leider nicht die beliebten Marienlieder einbauen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Schön, dass wenigsten Sängerinnen auf der Empore zu hören sind. Trotzdem sollten sie ihr Gotteslob mitbringen, damit wir aus den Andachten beten können. Beachten Sie die Hygiene-Vorschriften, halten sie am Ein- gang und in den Bänken die Abstände ein. Da wir keine Platzkarten ausgeben, tragen Sie sich in die ausgelegten Listen mit ihrem Vor und Zunamen, bei auswärtigen Be- sucherinnen auch ihre Adresse, ein. Trotz der Vorschriften und Abstände wünsche ich/wir Ih- nen dass sie aus dieser Maiandacht Zuversicht, Hoffnung und Geduld mitnehmen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 14. Mai findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfei- ern zur Erstkommunionsvorberei- tung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Got- tesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Baienfurt - Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahr praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Einladung zum Familien-Wortgottesdienst „Geborgen unter Gottes buntem Regenbogen“ gestaltet vom Kindergarten St. Ulrich am Sonntag, 16.05.2021 um 11.15 Uhr in der Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Wir freuen uns auf viele, die Mitfeiern (über 130 Plätze stehen zur Verfügung), aber Sie brauchen eine Platzkar- te (1 pro Familie mit Angabe aller Namen, Adresse der Personen) Diese liegen ab Dienstag, den 11.05.2021 in der Kirche am Schriftenstand aus. Bitte beachten Sie das Tragen eines Mundschutzes ab 6 Jahren und die aktuellen Gegebenheiten: falls die lnzidenz über 200 steigt, dürfen keine öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Senioren- maiandacht mit Herrn Pfarrer Staudacher am Mittwoch, 19. Mai 2021, um 14.00 Uhr, in unsere Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Der Monat Mai ist der Verehrung der Gottesmutter Maria gewidmet. Das farbenfrohe Aufblühen der Natur, die Blu- men und Blüten symbolisieren Maria in ihrer Gnadenfülle, sie wird als die „schönste Blume“ besungen. Feiern Sie mit uns diese Maiandacht, wir freuen uns auf Sie. Sie brauchen sich nicht anzumelden, aber für die An- dacht gelten die aktuellen Pandemieregeln. Frauenbund Baienfurt Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 12.05.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Dienstag, 25.5.2021 14.30 Uhr Maiandacht in der Kath. Kirche Maria Himmel- fahrt in Baienfurt Wir suchen neue Mitglieder! „Nur wer bewegt ist, kann andere bewegen“!! Jede Frau jeden Alters ist beim KDFB willkommen. Wir brauchen Frauen, die wissen, was sie wollen, die eine ei- genständige Meinung haben, die den Mut haben, diese Meinung zu vertreten und die die anstehenden Aufgaben sehen und ergreifen, die nicht verzweifeln in der Fülle der Schwierigkeiten, sondern die versuchen, Hoffnung aus dem Glauben zu realisieren. In einen Verband eintreten heißt, aus der Anonymität heraustreten. Auch das ist ein Bekenntnis und gleichzeitig eine Aktivität, auf die die Kirche und unsere Gesellschaft nicht verzichten kann und darf. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66,20 Sonntag, 09. Mai Rogate 09.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst im Freien beim ev. Gemeindehaus ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 8. Mai, 20.00 Uhr übers Pfarramt. (Dieser Gottesdienst findet we- gen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Donnerstag, 13. Mai Christi Himmelfahrt 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim ev. Gemeindehaus ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 12. Mai, 20.00 Uhr übers Pfarr- amt Sonntag, 16. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ 3. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Aber warum lässt Gott das alles zu? Warum lässt Gott, wenn er doch allmächtig und vollkom- men gut ist, überhaupt das Leid zu, das so viele Menschen auch in dieser Pandemie erleben müssen? Eine Frage, die Menschen seit Jahrtausenden beschäftigt und auf die schon die blitzgescheiten griechischen Philo- sophen keine Antwort gefunden haben. Besonders aktuell wird die Frage immer dann, wenn ich selbst oder ein mir nahestehender Mensch von einem ‚Schicksalsschlag‘ getroffen wird und ich die Welt nicht mehr verstehe. Wenn ich mich dann nicht schon damit abgefunden habe, dass Gott tot sei, wie der Philosoph Nietzsche meinte oder damit, dass sich Gott eben mit seiner Allmacht zurückge- zogen habe, um den Menschen mehr Freiraum zu geben, wie zahlreiche theologische Denker bis heute glauben, dann komme ich aus dem Dilemma nicht heraus, wie All- macht, All-Güte und das Leid in der Welt denn bitteschön zusammen passen sollen. In der Bibel wird darauf keine platte Antwort gegeben. Sie erliegt nirgendwo der Versuchung des Populismus unse- rer Tage. Vielmehr sehen wir besonders in den Klage-Psal- men eine Richtung, eine Adresse, an die sich die Klage über das Erlebte richten kann - auch die offenen Fragen. Martin Luther kennt das Dilemma und er empfiehlt, vor der Erfahrung, dass Gott verborgen erscheint dorthin zu fliehen, wo Gott sich selbst klar zu erkennen gibt, so wie er ist: in Jesus Christus. Darin sind sich die Reformatoren mit allen Autoren des Neuen Testaments einig und das ist letztlich der beste Hinweis in einer Notlage der Seele: Geh dorthin, wo sich dir Gott in Liebe, in Zuwendung und bedingungsloser Annahme zeigt! Dieser Verweis auf Jesus ist der Zielpunkt jeder Suche nach einem Sinn, der im letzten Halt gibt und es ist gleich- zeitig der Ausgangspunkt, von dem aus wir allen Sinn-Fra- gen nachgehen können, die uns das Leben und die Her- ausforderungen dieser Tage stellen. Wie gehe ich denn nun damit um, was mir in dieser Pan- demie widerfährt? - Klage ich Gott an, der nichts dagegen unternommen hat, oder die Menschheit, die Urwälder und Tierbestände immer weiter zurückdrängt und dadurch ‚Zoonosen‘, wie die Übertragung des Fledermausparasi- ten SARS-CoV-2 auf den Menschen geradezu provoziert? In seinem 3. Teil des Kapitels zu Gottes Providenz, Allmacht und Allwirksamkeit hält Johannes Calvin unmissverständ- lich fest, dass Gott sich nicht im Sinne einer deistischen Philosophie zurückzieht und das Uhr-Werk des Weltge- schehens sich selbst überlässt. Gottes Allmacht beschreibt er dagegen mit der biblischen Tradition als „wachsam, tätig und wirksam und stets im Handeln begriffen“. Calvin lässt keinen Zweifel daran, dass Gott deshalb all- mächtig heißt, weil „nichts ohne seinen Willen geschieht“. Gegen diese steile These regt sich nicht erst in unseren Tagen massiver Widerstand. Wo bleibt denn da die menschliche Verantwortung? Ist dann das ganze Weltgeschehen nicht mehr als ein großes Marionettentheater mit Gott als großem Pup- penspieler? Filme wie ‚Die Truman Show‘, ‚Der Plan‘ oder ‚Das brand- neue Testament‘ spielen diesen Gedanken sehr anschau- lich durch. Letzterer Film zeigt in einer schrägen Karikatur, was für ein Zerr-Bild von Gott mit dieser Art von Allmacht verbunden wäre, ein zynisches, missgelauntes - jedenfalls keins das mit dem Gottes-Bild vereinbar wäre, was wir in der Bibel erkennen können. Wer dagegen nicht bloß eine Karikatur der Vorsehung Gottes verfilmt sehen will, sondern einen sehr heraus- fordernden, seelsorglichen Versuch einer persönlichen Antwort auf das erfahrene Leid, dem sei der Film ‚Die Hütte‘ empfohlen. Die biblische Rede von Gottes Wirken in allen Bereichen des Lebens ist also keine, die menschliches Wirken oder menschliche Verantwortung aushebeln würde. Das machen bereits die ersten Kapitel der Bibel deutlich, die dem Menschen eine Gottes-Ebenbildlichkeit und damit eine große Verantwortung für die Schöpfung zusprechen. Menschen sind danach nicht weniger als Stellvertreter*in- nen Gottes auf Erden. Denken wir diesen Gedanken konsequent weiter, dann wird aus der Frage: Wie kann Gott das alles zulassen? - die Frage: Wie können wir Menschen das alles zulassen? An dieser Frage können wir zerbrechen, weil wir merken, wie uns immer wieder - trotz aller Anstrengung - die Felle davonschwimmen. Die einen verrennen sich daraufhin in verzweifelter Hoffnung in einen gewaltbereiten Hyper-Ak- tivismus, die anderen leugnen offensichtliche Phänomene wie die aktuelle Pandemie oder den ungleich gravieren- deren, menschenbewirkten Klima-Wandel. Das Vertrauen auf Gottes Providenz (Für-Sorge) kann uns vor diesen Irrwegen bewahren und uns neu motivieren, unserer gottgegebenen Verantwortung für die Welt mit Gottes Hilfe gerecht zu werden. Calvin beschreibt den „Segen“, den wir aus so einem Ver- trauen auf Gottes Allmacht haben, wie folgt: „Erstens erkennt er, dass Gott unerschöpflich wohlzutun vermag, da er ja Himmel und Erde in Besitz hat und da alle Geschöpfe auf seinen Wink schauen (...) Zweitens er- fährt er, dass man in seinem Schutz sicher ruhen kann; denn seinem Willen ist ja alles unterworfen, was sonst als schädlich zu fürchten wäre. (...) Nur dadurch kann die maßlose und abergläubische Angst, die wir zuweilen gegenüber Gefahren empfinden, gemä- ßigt und gestillt werden.“ Anders gesagt: Wer darauf vertraut, dass Gott sein Le- ben und das der ganzen Welt in seinen Händen hält, kann nachts ruhig schlafen, weil er weiß, dass eben nicht alles nur von unserem Tun abhängt. Und wer morgens ausge- schlafen aufsteht, kann mit ungleich größerer Kraft und Motivation die Herausforderungen unserer Tage anpa- cken, weil Gott zwar alles Leid der Welt mit Leichtigkeit ohne uns lösen könnte, sich aber offensichtlich dafür entschieden hat, es nicht ohne uns anzugehen, sondern Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 mit durch und unter uns die sehr gute Schöpfung zu er- neuern, die er uns als Menschheit in die Wiege gelegt hat. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst am 9.5. nicht per LIVE-STREAM Diesen Gottesdienst finden Sie zeitnah auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Nähmaschinen aus Oberschwaben in Thessaloniki angekommen. Das Projekt NAOMI unterstützt Geflüchtete vielfältig, jetzt auch mit einer erfolgreichen Nähmaschinensammlung der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Noch immer bestehen die Flüchtlingslager auf den grie- chischen Inseln und auf dem Festland. Die europäische Union hat noch keine einheitliche Lösung für diese huma- nitäre Katastrophe gefunden. Deshalb sind die Geflüchte- ten auf die Hilfe von privaten Organisationen angewiesen. Eine dieser Organisationen ist NAOMI in Thessaloniki am Mittelmeer. Die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) initiierte kürzlich eine Spendenaktion für das Pro- jekt NAOMI im Kirchenbezirk Ravensburg. Aus den Ge- meinden Alttann, Bodnegg und dem Nachbarlandkreis Sigmaringen wurden insgesamt 25 gebrauchte Nähma- schinen, Stoff- und Geldspenden zusammengetragen. Die Diakonie OAB bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern für ihr Engagement. Am 22.April kamen die Nähmaschinen in Thessaloniki an. In Nähkursen der Nähwerk- statt von NAOMI werden zahlreiche geflüchtete Frau- en und Männer ausgebildet. Dies ermöglicht ihnen, eine Anstellung in der Textilindu- strie zu finden oder einen Verdienst im projekteige- nen Online -Shop zu erwirt- schaften. Hilfen zur Selbst- hi lfe schafft diese ökumenische Initiative. Seit dem Corona Lockdown findet der Unterricht online statt und die Auszubildenden lernen zu Hause an einer eigenen Nähmaschine. Im Winter wurden 2000 Winterhosen ge- näht und an Obdachlose in Thessaloniki und geflüchtete Menschen in den großen Flüchtlingslagern verteilt. Krea- tives „Upcycling“ von Gebrauchtkleidern und aus Stoff- spenden werden über den Online- Shop verkauft. Die Mus- ter und Schnitte entwickeln die Geflüchteten zusammen mit Künstlern und Designerinnen. NAOMI wird im Rahmen verschiedener Projekte von „Hoffnung für Osteuropa“, von der internationalen Diakonie unterstützt. Außer der Nähwerkstatt bietet NAOMI Sozialberatung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Vermittlung zu medizinischer Hilfe. Mehr Informationen gibt es hier: https://mailchi.mp/376ec0e4741b/naomi-thessalo- niki-newsletter-may-5848271 Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Mai 2021 fällt aus! Leider kann unser nächstes Frauenkreistreffen immer noch nicht wie geplant am 12. Mai stattfinden. Wir wol- len aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass es mit dem einziehenden Frühling und den damit verbundenen wär- meren Temperaturen bald eine Möglichkeit des Treffens draußen auf unserer Terrasse im Pfarrgarten geben kann. Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt, der spricht zu dem Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herrn: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe. Psalm 91, 1-2 mag euch bis zum Wiedersehen begleiten. Euer Frauenkreis-Team _________________________ Heute hat uns Monika Franz aus Baienfurt ein Bild fürs Kinderzimmer gestaltet. Das gefällt nicht nur den wilden Reitern aus dem Westen sondern auch den jungen Reiterinnnen vom Ponyhof.. Ein farbenfrohes Aquarell nicht nur fürs Kinderzimmer. Wieder einmal mit viel Liebe zum Detail ausgestattet. Da wollen doch auch wir gern auf die grüne Wiese ... Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Taekwondo Baindt e.V. 2. Online Schwarzwald Open Formen Am 20.03. fand die Auswertung der Vi- deos des Schwarzwald Pokals statt. Zum ersten Mal war auch Verena bei einem Online Turnier mit dabei. Nach intensiver Vorbereitung wurden die festgelegten Formen abgefilmt und über YouTube auf das Portal hochgeladen. Das internationale Kampfrichterteam wertete die fest- gelegten Pflichtformen, aus. Am Samstagmorgen stand bereits meine Wertnote, allerdings musste ich noch die Platzierung abwarten. In der Altersklasse waren sehr s tarke in ternat iona le Kampfsportler u. a. aus Mexi- ko, Griechenland und Finnland vertreten. Am Nachmittag stand dann endlich die Platzierung fest: Verena konnte sich einen souveränen sechsten Platz erkämpfen. Der erste Platz ging mit Abstand an eine Me- xikanerin Der TKD-Baindt Gratuliert Ve- rena zu diesem Erfolg Alfred Manthei Blutreitergruppe Gestaltung des Blutfreitags in der Gemeinde Wenn am Freitag, 07. Mai 2021, eine Woche vor Blutfreitag, der Inziden- zwert unter 100 liegt, kann der Blutritt unter Beteiligung von je zwei Blutrei- tern pro Blutreitergruppe stattfinden. Sollte am 07. Mai 2021 der Inzidenzwert höher als 100 liegen, findet der Blutritt in ähnlicher Form wie im Jahr 2020 statt. Entsprechend dem Wunsch des Kath. Pfarramtes „St. Martin“ Weingarten, sollen sich die Blutreiter nach Mög- lichkeit zeitgleich um 7 Uhr am Blutfreitag in der jeweili- gen Pfarrkirche zu einem gemeinsamen Gedenken und Beten versammeln. Wir laden deshalb alle Blutreiter am Blutfreitag, den 14. Mai 2021, um 7 Uhr in unsere Pfarrkirche Sankt Johan- nes Baptist zum gemeinsamen Gebet ein. Während des Gottesdienstes besteht Maskenpflicht. Es gelten die aktu- ellen Regelungen für Gottesdienste im Lockdown. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Was sonst noch interessiert Hallenbad Baienfurt Schwimmer im Bad? Änderungen in den aktuellen Corona-Verordnungen sind oft unscheinbar und kaum in der Öffentlichkeit kommu- niziert. Für Betreiber eines Hallenbades enthalten sie je- doch Potential, einen minimalen Betrieb zumindest für bestimmte Zielgruppen zu ermöglichen. So trainieren seit vielen Wochen Spitzensportler regelmäßig im Hal- lenbad Baienfurt. In der aktuell gültigen Corona-Verordnung ergeben sich weitere Möglichkeiten. So darf das Hallenbad für „dienst- liche Zwecke“ genutzt werden. Da unsere Mitarbeiter für die Aufsicht rettungsfähig sein müssen, haben diese die Möglichkeit Schwimmen zu gehen, um ihre Rettungsfähig- keit zu erhalten. Da die meisten Aufsichten und Kursleiter der Hallenbad Baienfurt e. G. nebenberuflich im Hallen- bad Baienfurt tätig sind, nutzen sie das Angebot in den Abendstunden oder den Wochenenden. Für einen möglichen Neustart brauchen wir qualifizierte und rettungsfähige Mitarbeiter am Beckenrand, zum Wohl unserer Badegäste. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai SVLFG fördert Selbsthilfe bei Bluthochdruck Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu- dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter anderem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Selbsthil- feförderung. Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbsthilfeor ganisation, die seit Jahren von den Verbän- den der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell un- terstützt wird. Informationen über alle ihre Selbsthilfeför- derungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www. svlfg.de/selbsthilfefoerderung bereit. Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliar- den Menschen an zu hohem Blutdruck - größter Risikofak- tor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herzinfarkt. Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten Todesfall und damit die häufigste Todesursache. Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite www. hochdruckliga.de. Bio-Musterregion Ravensburg BioBitte gibt dem Landkreis Ravensburg Impul- se zu mehr Bio in der Außer- Haus-Verpflegung Politik, Verwaltung und Küchenleitungen aus dem Land- kreis Ravensburg informierten sich bei der Initialveran- staltung „Mehr Bio in die Großküchen der Region“ der Initiative BioBitte über den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung. Der Ausschuss für Finan- zen, Beteiligung und Kreisentwicklung hat Ende April über verbindliche Bio-Anteile entschieden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verwaltungen, Kreis- und Gemeinderäten sowie öffentlichen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung aus dem Landkreis Ravens- burg kamen am Mittwoch, dem 21. April 2021, bei einer digitalen Initialveranstaltung der bundesweiten Initiative „BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Küchen“ des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bio-Musterre- gion Ravensburg miteinander ins Gespräch. Die rund 30 Teilnehmenden diskutierten und informierten sich bei der Veranstaltung darüber, wie sich der Anteil der ein- gesetzten Bio-Lebensmittel in den Einrichtungen der Au- ßer-Haus-Verpflegung (AHV) des Landkreises auf 50 Prozent erhöhen lässt. Der Landkreis Ravensburg gehört zu den vier ersten Bio-Musterregionen in Baden-Württemberg und hat mit rund 17 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Bio-An- teil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Trotz vorhandener Produktions- und Verarbeitungsbe- triebe ist der Einsatz von Bio-Produkten in der öffentli- chen Gemeinschaftsverpflegung bisher wenig verbreitet. Damit sich dies ändert, hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Kreisentwicklung des Landkreises Ra- vensburg Ende April beschlossen, dass der Anteil ökolo- gischer Lebensmittel in kreiseigenen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und Einrichtungen, an de- nen der Landkreis beteiligt ist, bis 2030 auf 50 % erhöht werden soll. Die BioBitte-Initialveranstaltung konnte mit Impulsvorträ- gen und Diskussionsrunden den Entscheidungsbefugten vor Ort im Vorfeld dieser Entscheidung Informationen zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der AHV an die Hand zu geben und schaffte Raum für gemeinsame Ge- spräche und Vernetzung. Mit Nachdruck zu mehr Bio in öffentlichen Küchen „Ich bin begeistert, insbesondere von den Rückmeldungen und dem Austausch, und habe den Eindruck, dass die BioBitte-Veranstaltung bei vielen Teilnehmenden neue Impulse und Anregungen für den Weg zu mehr Bio in der Großküche geliefert hat“, sagte Katharina Eckel von der Bio-Musterregion Ravensburg. „Viele Ideen und Anregungen werden auch die zukünfti- ge Arbeit der Bio-Musterregion begleiten. Es freut mich ganz besonders, dass auch so viele Teilnehmende aus verschiedensten Gremien der Regionalpolitik dabei wa- ren und wir dem Thema auch hier Nachdruck verleihen konnten“, ergänzte die Regionalmanagerin. Kathrin Seidel von der Öko-Modellregion Paartal be- wies in ihrem Impulsvortrag, dass BioBitte gute Starthil- fe leisten kann und teilte ihre Erfahrungen. Im Sommer 2020 hatte BioBitte dort ebenfalls eine Initialveranstal- tung durchgeführt. Nur vier Monate später fasste der Kreistag Aichach-Friedberg Beschlüsse für verbindliche Bio-Anteile. „Die BioBitte-Veranstaltung in Ravensburg kam genau zum richtigen Zeitpunkt für die richtige Zielgruppe“, schlussfolgerte Andreas Greiner vom Veranstalter und BioBitte-Regionalpartner ÖKONSULT. Die intensiv ge- führte Diskussion der Teilnehmenden habe das große Interesse am Thema verdeutlicht. Es sei erkennbar geworden, dass es auch in einer Region mit viel Öko-Landbau und stark aufgestell- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ten Betrieben immer noch Potenziale in den regionalen Wertschöpfungsketten gibt. „Wenn die Kommunen die Bio-Nachfrage für die Gemeinschaftsverpflegung bün- deln, kann dies zum Schlüsselfaktor für die Stärkung und Etablierung neuer Wertschöpfungs- ketten werden“, erklärte Andreas Greiner. Hintergrund Mit BioBitte werden Entscheidungsbefugten aus Politik, Verwaltung, Vergabewesen und Verzehreinrichtungen Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Einsatz von mehr Bio in der AHV öffentlicher Küchen angestoßen und voran- getrieben werden kann. Die Förderung des Einsatzes von Bio-Produkten in der AHV ist Teil der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). BioBitte wird im Auftrag des BMEL im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) durchgeführt. Die Initiative BioBit- te bietet Hintergrundinformationen und Handlungshilfen, um die Umstellung auf mehr Bio-Lebensmittel zu erleich- tern und ermöglicht Akteuren, bei lokalen und überregionalen Veranstaltungsformaten in Austausch zu treten. Die Angebote von BioBitte adressieren sowohl die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, Mitar- beitende in Fach- und Vergabereferaten als auch die Küchenleitungen. Unter www.bio-bitte.info finden Interessierte regelmäßig aktuelle Informationen, Wissenswertes und praktische Tipps. Kunstmuseum Ravensburg Livestream-Vortrag von Dr. Vanessa Joan Müller »Neue Wege nichts zu tun. Künstlerische Praxis als Arbeit und deren Negation« Donnerstag, 6. Mai 2021, 19 Uhr »Nichtstun wird oft mit Freizeit oder gar Faulenzen gleich- gesetzt. Zugleich steckt in dem Nichtstun aber auch eine Form der Verweigerung: Die Entscheidung, etwas nicht zu tun, kritisiert die Bedingungen, zu denen dieses Tun üblicherweise geschehen soll. In der künstlerischen Pra- xis, die eine besondere Form der Arbeit darstellt, wird das Nichtstun immer wieder zum Gegenstand einer Ausein- andersetzung mit anderen, alternativen Formen der Ar- beit oder deren radikaler Negation - und wird selbst zum produktiven Faktor«, so Vanessa Joan Müller. Die Kunsthistorikerin war u.a. von 2013 - 2019 als Leiterin der Abteilung Dramaturgie an der Kunsthalle Wien tä- tig und kuratierte dort die vielbesprochene Ausstellung »Neue Wege nichts zu tun«. Vanessa Joan Müller gibt Einblick in eine künstlerische Produktion, die sich der Aktivität, dem Machen und Her- stellen eines Werks entgegenstellt und stattdessen For- men des Nichtstuns und des Unterlassens positiv besetzt. Der Vortrag findet im Rahmen der neuen Ausstellung »Auszeit. Von Pausen und Momenten des Aufbruchs« statt. LIVESTREAM - den Link zum Stream finden Sie am Vor- tragstag auf der Startseite unserer Homepage: https:// www.kunstmuseum-ravensburg.de/ © Dr. Vanessa Joan Müller Ausstellungskatalog »Auszeit. Von Pausen und Momen- ten des Aufbruchs« ab jetzt erhältlich Das Verlangen nach einer kleineren oder größeren Un- terbrechung der alltäglichen Verpflichtungen und Routi- nen - wer kennt es nicht? Auch wenn das Kunstmuseum derzeit seine Türen noch nicht geöffnet hat, ist es jetzt schon möglich mit Hilfe der farbmächtigen Publikation »Auszeit. Von Pausen und Momenten des Aufbruchs« ei- nen detaillierten Einblick in die Ausstellung und die viel- fältigen Auseinandersetzungen zu dem Thema ›Auszeit‹ zu erhalten. Passend zum Thema ist in handlichem Ta- schenbuchformat ein umfangreicher Ausstellungskata- log mit zahlreichen Abbildungen und Texten von Kristina Groß, Christiane Remm und Ute Stuffer entstanden, in dem die Werke der Künstler in deutscher und englischer Sprache erläutert werden. Bestellung unter: Homepage Museumsshop: https://www.kunstmuseum-ravensburg.de/km/muse- umsshop/index.php oder: kunstmuseum@ravensburg.de Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9, 88212 Ravensburg Tel. +49 (0)751 82 810 (Museum) Tel. +49 (0)751 82 812 (Büro) kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de Jetzt kostenlos bestellen: Steuererklärung für Senioren 2020 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bie- tet umfangreichen Ratgeber an Während Millionen Rentnerinnen und Rentner bereits seit Jahren eine Steuerklärung einreichen, rutschen in jedem Jahr weitere Ruheständler in die Steuerpflicht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt Rentne- rinnen und Rentner daher in Form des kostenlosen Ratge- bers „Steuererklärung für Senioren 2020“ mit vielen Tipps. Bis zum 2. August müssen Ruheständler in der Regel in diesem Jahr ihre Steuererklärung abgeben. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen – und geht das noch auf Papier oder nur noch elektronisch? Viele Senioren stellen sich unter anderem diese Fragen, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuerer- klärung nicht mehr automatisch verschicken. Antworten auf jene und viele weitere Fragen rund um die Steuer- erklärung liefert diese aktuelle Broschüre, die der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kostenlos anbietet. Steuerzahlende Senioren erfahren in dem neu aufgeleg- ten Ratgeber auch, unter welchen Bedingungen welche Abgabefrist für die Steuererklärung gilt. Zudem bietet der BdSt Baden-Württemberg zusätzlich den kostenlosen Versand der wichtigsten Steuerformula- re an. Denn die Finanzverwaltung gibt für Arbeitnehmer sowie für Rentner und Pensionäre unterschiedliche For- mularsätze heraus. In seinem aktualisierten und komplett überarbeiteten Ratgeber erklärt der Bund der Steuer- zahler daher auch, welche Formulare Senioren ausfüllen, welche Belege sie dem Finanzamt vorlegen und bis wann sie ihre Unterlagen einreichen müssen. Die Broschüre be- schreibt beispielsweise, wie die Anlage R auszufüllen ist, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, wie Rentenerhö- hungen steuerlich behandelt werden und was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid fehlerhaft sein sollte. Erhältlich sind der kostenlose Ratgeber „Steuererklä- rung für Senioren 2020“ sowie die passenden Formular- sätze über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Uhldinger Pfahlbau Marathon wird in 2021 zur LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen Dem Winterblues entkommen und sportlich durchstarten: Jedes Jahr im Frühling, wenn die Temperaturen steigen und die Natur Lust auf Bewegung im Freien macht, fin- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 det inmitten der aufblühenden Umgebung der Uhldinger Pfahlbau Marathon statt. Um die Laufveranstaltung co- ronakonform stattfinden lassen zu können, wird er in die- sem Jahr zur LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen und findet im Zeitraum vom 08. - 24. Mai 2021 statt. Laufbegeisterte und Nordic Walker können die zehn kilometerlange Stre- cke durch die Seeferiengemeinde bestreiten. Getreu dem Motto jeder für sich und doch gemeinsam verbunden er- folgt durch die Echtzeitmessung ein Wettbewerb unter den Teilnehmern. So kann in dieser außergewöhnlichen Zeit der schönste Naturlauf entlang des Bodensees statt- finden. Idyllischer kann ein Streckenverlauf kaum sein – zwischen Weinbergen, Wiesen und Wäldern ist das aktive Naturerlebnis garantiert. Schon der Start am Hafen im Ortsteil Unteruhldingen macht mit garantiertem Seeblick Lust auf die bevorstehende Strecke. Am Pfahlbaumuseum vorbei führt die Strecke durch das Naturschutzgebiet der Seefelder Aach nach Oberuhldingen. Umgeben von Vogelgezwitscher oder im weiteren Ver- lauf von Weinreben und Wäldern – die Natur wechselt ihr Frühlingsgewand auf der Laufstrecke. Ein spektakulärer Ausblick erwartet die Teilnehmer, nach dem Passieren des Waldstückes, auf den blauschimmernden See und die Basilika Birnau. Der Endspurt führt wieder zurück an den Uhldinger Hafen. „Spaß an Bewegung in der Natur ist aktuell besonders wichtig, so haben wir ein Konzept entwickelt, welches die LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen als kontaktfreies, sportliches Event ermöglicht“, verrät Manuel Dillmann aus dem Organisationsteam. „Aufgrund des Zeitraums von über zwei Wochen wird die Anzahl der Läufer, die sich gleichzeitig auf der Laufstrecke befinden, entzerrt“, so Dillmann weiter. „Alle Teilnehmer können sich ihre persönliche Laufzeit direkt nach dem Lauf online abrufen. Auch eine gemeinsame Teamwertung ist mög- lich, so kann trotz alleinigen Laufens eine gemeinsame Teamwertung erfolgen“, führt Manuel Dillmann weiter aus. Die Strecke ist für einen sportlichen Lauf über 10 Kilome- ter oder sanftes Nordic Walking geeignet. Kondition und Ausdauer werden aufgrund des Wegprofils benötigt. Für 12,00 Euro können Laufbegeisterte ab 16 Jahren teilneh- men. Eine Anmeldung ist bis einschließlich des letzten Lauftages, dem 24. Mai, bis 12.00 Uhr online unter www. pfahlbaumarathon.de möglich. Weitere Informationen sowie die Anmeldung sind auf www.pfahlbaumarathon. de aufrufbar. Die aktuellen Corona-Bestimmungen des Landes Ba- den-Württembergs sind einzuhalten. Weitere Informationen: Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen, Ehbachstraße 1, 88690 Uhldingen-Mühlhofen Telefon +49 (0)7556-92160, www.seeferien.com, www.pfahlbaumarathon.de ERDBEERKNÖDEL MIT QUARK Zutaten für 4 Personen: 500 g reife Erdbeeren 50 ml roter Traubensaft 2 EL brauner Zucker 2 EL Butter 250 g Speisequark (10 % Fett) 2 frische Eier 100 g Hartweizengrieß 2 EL Semmelbrösel Salz © Schorten/DEIKE 741U14U1 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Erdbeeren waschen und die Blätter entfernen. Zwölf Erdbeeren zur Seite legen, den Rest mit dem Traubensaft und dem Zucker pürieren. Butter schmelzen und etwas abkühlen lassen, in eine Rührschüssel geben. Speisequark mit der Butter schaumig aufschlagen und die Eier einzeln einrühren. Grieß und Semmelbrösel mit der Masse mischen und 30 Minuten quellen lassen. Wenn die Masse sich nach dem Quellen noch nicht gut formen lässt, noch etwas Grieß untermengen. Mit feuchten Händen etwas Teig flachdrücken, eine Erdbeere in die Mitte setzen und auf diese Weise 10 bis 12 Knödel formen. Die Knödel in leicht siedendes Salzwasser geben und etwa 10 Minuten gar ziehen lassen, bis sie aufsteigen. Mit dem Erdbeerpüree servieren. Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 60 Minuten Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © T an ja P oh l/D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Den Kreislauf in Schwung bringen Powerdrink für den Kreislauf: Lassen Sie einen Teelöffel getrock- nete Minzblätter fünf Minuten in heißer Milch ziehen, abseihen und warm genießen! Schwindel, Müdigkeit und Probleme mit dem Blutdruck machen uns ab und an das Leben schwer. Doch schon mit ein paar ein- fachen Tricks lässt sich der Kreislauf stabilisieren. Wie auch bei Erkältungskrankheiten ist Tee das Heilmittel Nummer eins: Grün- tee senkt den Blutdruck und Hagebutte verscheucht die Mor- genmüdigkeit und stärkt ganz nebenbei unsere Abwehrkräfte. Gegen das unangenehme Schwindelgefühl hilft eine erhöhte Salzzufuhr, etwa in Form einer Brühe oder einer Brezel. Eine mor- gendliche Wechseldusche verengt und weitet die Blutgefäße ab- wechselnd und bringt so Ihren Organismus in Schwung. © bss/DEIKE 748U13U4 © Clipdealer/DEIKE MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 17.05.2021 bis 04.06.2021 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR Verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. ÄRZTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 17.05.2021 bis 04.06.2021 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR Verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. ÄRZTE NACHRUFE www.tierheime-helfen.de www.vier-pfoten.de/spenden Streunerhunde brauchen unsere Hilfe! VIER PFOTEN rettet Tiere in Not und beschützt sie. Weltweit. Helfen Sie mit! Unterstützen Sie unsere Arbeit mit IHRER Spende. VIER PFOTEN Spendenkonto (GLS Bank) IBAN DE86 4306 0967 1193 1759 00 BIC GENODEM1GLS Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Auf dich war immer Verlass. Damit auch du dich auf Hilfe verlassen kannst, empfehle ich dir von Herzen den Johanniter-Hausnotruf. Zum Muttertag jetzt 4 Wochen gratis den Hausnotruf der Johanniter testen und Anschlussgebühren sparen! Informationen gibt es mit dem Stichwort „Hausnotruf von Herzen“ unter: Muttertags-Angebot 26.4.-23.5.2021 0800 0 19 14 14 (gebührenfrei) STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ZUVERLÄSSIGE/-R UND FREUNDLICHE/-R AUSFAHRER/-IN für unsere Medikamente auf 450-€-Basis gesucht! Ca. 10 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Firmen-PKW vorhanden. Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer unter: 0751 4 80 80 Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer unter: Mitarbeiter für Baumaschinen-Mietpark Ihre Aufgaben sind: • Ausgabe und Einweisung sowie Rücknahme von Mietmaschinen • Erstellung von Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokollen • Aus- und Umrüsten von Maschinen mit Zubehör • Verantwortungsvolle Organisation und Ordnung des Betriebsgeländes • Reinigung und Wartung bzw. kleine Reparaturen von Mietmaschinen Diese Voraussetzungen bringen Sie mit: • handwerkliches Geschick, sowie technisches Verständnis • Kenntnisse im Umgang mit Baumaschinen und Baugeräten (von Vorteil) • Führerschein Klasse CE bzw. 2 sowie Staplerschein (von Vorteil) • Einsatzbereitschaft, Teamgeist, Zuverlässigkeit und kundenorientiertes Handeln Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - Ihr Ansprechpartner: Matthias Ott • ott@brielmaier-baumaschinen.de • Tel. 0751 76969-30 Albersfelder Str. 24 • 88213 Ravensburg - Oberzell Zur Verstärkung unseres erfolgreichen Teams in Weingarten und Baienfurt suchen wir: www.habisreutinger.de Betriebselektriker/Instandhaltung (m/w/d) Wartung unserer technischen Anlagen und Maschinen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. 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Mehr unter: Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rezeptionsmitarbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Physiotherapeut/in (m/w/d) Voll- und Teilzeit Weitere Infos finden Sie unter www.physiotherapie-jehle.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Email an: jehle.karin@gmx.de Kirchstrasse 1 - 88284 Wolpertswende / Mochenwangen Anfang Juli 2021 eröffnen wir unseren neuen Feneberg-Markt in Baindt. Da uns eine gute Einarbeitung der neuen Mitarbeiter sehr wichtig ist, suchen wir Sie jetzt schon als Verkäufer w/m/d Verkaufskraft w/m/d für den Backshop in Teilzeit (20 - 25 Stunden/Woche) oder für die Bedienungsabteilung/Frischetheke (20 - 25 Stunden/Woche) Wir brauchen begeisterte und begeisternde Verkaufstalente für unsere Feneberg-Märkte. Nur Mut! Wir zeigen Ihnen wie‘s geht. Gutes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten und Sozialleistungen wie Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits- zusatzversicherung usw. machen die Arbeit bei uns interessant. Bewerben Sie sich bitte direkt über unsere Homepage www.feneberg.de/karriere/offene-stellen/ Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Feneberg Lebensmittel GmbH Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten • www.feneberg.de Baindt BAUEN & WOHNEN Sie möchten beim nächsten Kollektiv in KW 38 dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung HAUSSICHERHEIT GIBT ES NICHT VON DER STANGE Nur zerti zierte Fachbetriebe bieten zuverlässigen Rundumschutz Zuverlässiger Rundumschutz für das Haus muss individuell an das Gebäu- de und seine Gegebenheiten sowie an die Bedürfnisse der Bewohner ange- passt werden. Foto: djd/Telenot Electronic GmbH (djd). Die Sicherung der eigenen vier Wände ist für Hausbesitzer ein wichtiges Thema – nicht erst, seit- dem es dafür Fördergelder der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. Denn smarte Sicherheitstech- nik senkt nachweislich das Ein- bruchrisiko und hilft, die damit ver- bundenen Schäden zu vermeiden. Doch Alexander Balle, Sicherheits- experte bei Telenot warnt: „Perfek- te Haussicherheit gibt es nicht von der Stange.“ Eine smarte Sicher- heitslösung ist immer an das Haus, seine Gegebenheiten sowie an die persönlichen Anforderungen seiner Bewohner angepasst, erklärt der Ex- perte. Fördergelder für Einbruchschutzmaßnahmen: Nur ausgewiesene Fachbetriebe beauftragen Auf der sicheren Seite ist, wer die Installation von der Projektierung bis zur Implementierung in die Hand eines Fachbetriebs legt, der nach der Norm für „Dienstleistungen für Brandschutzsicherheitsanlagen und Sicherheitsanla- gen“ DIN EN 16763 zerti ziert ist – unter www.telenot.de gibt es dazu eine bundesweite Händlersuche. Auch für die Gewährung der Förderung über das KfW-Programm 455-E, das für Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Zuschüsse bis zu 1.600 Euro gewährt, ist die Erfüllung der Norm unabding- bar. Einen guten Einstieg in die Möglichkeiten der vernetzten Sicherheit- stechnik im Eigenheim bietet das „virtuelle E-Haus“ des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH, das unter www.e-haus-online.de besucht werden kann. Rundum-Sicherheit mit Komfort-Plus Aber vernetzte Sicherheitstechnik kann heute weit mehr, als Einbrecher ab- zuschrecken. Rauchwarnmelder sind in jedem Wohnhaus vorgeschrieben. In Verbindung mit einer Sicherheitsanlage können sie sicherstellen, dass eine Brandmeldung in jedem Bereich des Hauses wahrgenommen wird. Er- gänzend ist es möglich, etwa in der Küche Thermowarnmelder zum Brand- schutz einzusetzen. Weitere Melder entdecken Wasserschäden frühzeitig, sie warnen, wenn in Wohnräumen Gas austritt oder detektieren zu kalte oder zu warme Temperaturen. Zudem kann hoch entwickelte Sicherheitstech- nik auch Smart-Home-Funktionen übernehmen. So lässt sich angenehmer Komfort mit zuverlässigen Sicherheitsstandards verbinden. Schönen Muttertag „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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        Zuletzt geändert: 07.05.2021
        Amtsblatt_2023_04_06_KW14.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2023 Donnerstag, den 6. April 2023 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ostergruß Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ostern zeigt uns, was in drei Tagen alles geschehen kann! Christen feiern an Ostern die Auferstehung Jesu und seinen Sieg über den Tod. Das gibt uns allen Grund hoffnungsvoll und voll Vertrauen nach vorne zu blicken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Osterfest! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Ostergarten im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Dialoggruppe wird zusammengesetzt & Energiedialog besucht die Gemeinden Nach dem sogenannten Scoping-Termin werden die Planungen zum Windparkprojekt Altdorfer Wald von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy nun intensiv fortgesetzt. Damit geht auch der Energiedialog in die nächste Phase. Kommunale Dialoggruppe soll Projektentwicklung begleiten Die Projektentwicklung des Windparks Altdorfer Wald wird voraussichtlich mehrere Jahre andauern. In Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg wird deshalb eine gemeindeübergreifende Di- aloggruppe eingesetzt, welche die relevanten Themen definiert und öffentliche Veranstaltungen dazu vor- bereitet. Die Dialoggruppe ist ein kommunales Instrument, sie steuert den Energiedialog. Moderiert wird die Dialoggruppe vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg. Zusammensetzung und Auftrag der Dialoggruppe Die Dialoggruppe kann nicht über die Anzahl der Windenergieanlagen oder ihre Standorte entscheiden, aber sie wird Fragen und Anliegen an die Projektentwicklung formulieren. Sie bindet die unterschiedlichen An- spruchsgruppen direkt in den Prozess ein und sorgt für einen kontinuierlichen Informationstransfer zwischen Gemeinden und Vorhabenträger. Die Dialoggruppe besteht aus: | den sieben Bürgermeister/innen und jeweils einem Mitglied des Gemeinderats (14 Pers.), | 14 chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus den sieben Gemeinden nach dem Zufalls- prinzip, | Zudem wurden vier lokalen Initiativen und Vereinen die Teilnahme von jeweils zwei Personen als Vertre- tung angeboten: Verein BREMN, Verein Energiewende Vogt, Verein Altdorfer Wald und dem Klimaschutz- camp Altdorfer Wald. Auch der Vorhabenträger, Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy, wird regelmäßig in die Sitzungen eingeladen, um über den Stand der Projektentwicklung zu berichten und Fragen zu beantworten. Relevante fachliche und institutionelle Akteure (z.B. Naturschutzverbände, Regionalverband, Landratsamt) werden an- lassbezogen in die Dialoggruppe eingeladen. Die Dialoggruppe soll mehrmals im Jahr zusammenkommen und trifft sich nicht-öffentlich, um einen fairen Austausch und eine produktive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Dialoggruppe plant und organisiert öffentliche Informations- und Dialogformate. Energiedialog vor Ort am 12. & 13. Mai 2023 Um Themen, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung einzusammeln, besucht der Energiedialog am Freitag den 12. und Samstag, den 13. Mai alle sieben Gemeinden. Mit einem Informationsstand ist das Mode- rationsteam des Forum Energiedialog für jeweils 90 Minuten vor den Rathäusern platziert. Der genaue Zeit- plan befindet sich in Abstimmung und wird hier im Mitteilungsblatt noch bekannt gegeben. Zusätzlich werden auch der Vorhabenträger, sowie die Naturschutzverbände BUND und NABU mit Informationsständen vertre- ten sein. Die eingesammelten Anliegen aus der Bevölkerung fließen in den Energiedialog ein und werden von der Dialoggruppe gesichtet und bei Bedarf priorisiert. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. April 2023 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Freitag, 07. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 08. April und Sonntag, 09. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 10. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 07. April Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Samstag, 08. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 09. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 10. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 08.04.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. März 2023 feierten die Eheleute Dorothea und Franz Fischer das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 09.04. Korridorfest Landjugend SKH 10.04. Siegerehrung der Schützengilde 19.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 20.04. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 20.04. Blutspendetermin DRK SKH 21.04. Blutreiterversammlung BSS 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.04. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Oma-Opa-Nachmittag „Heute ist mein/e Opa/Oma im Kin- dergarten. Schön, dass er/sie heut da ist im Kindergarten. Opa/Oma, er/sie ist klasse, er/sie ist wirklich toll. Ich mag ihn/sie so richtig gerne. Ich mag ihn/ sie ganz toll.“ Mit diesem Opa- und Oma - Lied begrüßten viele Kinder ihre Großeltern am 28. März bei uns im Kindergarten. Die Freude war groß, endlich alle Lieblingsspielbereiche mit dazugehörendem Spielmaterial Oma und Opa zu zeigen. Gemeinsam verbrachten sie diesen Nachmittag mit Spielen, Basteln einer Rassel, Portfolioordner anzu- schauen und Geschichten anzuhören. Lustig ging es in der Selfie-Ecke zu. Jeder, „Groß und Klein“, konnte die verschiedenen Kopfbedeckungen aufsetzen und Selfies zur Erinnerung schießen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Für das leibliche Wohl haben die Mamas gesorgt. Es gab viele leckere selbstgebackene Kuchen. Dafür sagen wir allen ein „Herzliches Dankeschön!“ So wurde es bei Kaffee und Kuchen noch viel erzählt und gelacht. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das gelunge- ne Fest und freuen uns schon heute auf den nächsten Oma-Opa-Nachmittag! Schulnachrichten SBBZ Sehen Musikprojekt der Pädagogischen Hochschule Weingar- ten mit Schülern des SBBZ Sehen in Baindt Geräusche entdecken und erleben - inklusive Kompo- sitionsprojekt „Klangbezogenes Gestalten mit sehbehin- derten Kindern“ ermöglicht Neuentdeckung des eigenen Hörens Vier Studenten der Pädagogischen Hochschule Weingar- ten (PH Weingarten) führten Ende März unter Leitung von Dr. Andreas Höftmann, akademischer Mitarbeiter der PH Weingarten, das inklusive Kompositionsprojekt „Klangbe- zogenes Gestalten mit sehbehinderten Kindern“ durch. Die Studenten beschäftigten sich gemeinsam mit insge- samt zehn Schülern der Kooperationsklasse des SBBZ Sehen in Baindt eine Woche lang mit unterschiedlichsten Geräuschen. „Am ersten Tag haben wir im Schulgebäu- de und -gelände Geräusche gesammelt. Das Klackern der Blindenstöcke auf dem Boden oder das Gurgeln des Kakaoautomaten“, berichtet Tanja Riethmüller, Sonder- pädagogin und Klassenlehrerin der Kooperationsklasse am SBBZ Sehen in Baindt. Die Klänge wurden von den Grundschulpädagogik-Studenten aufgezeichnet und am zweiten Tag des Projekts bearbeitet und zu einer 16-mi- nütigen Klangwelt zusammengeschnitten. Am darauf- folgenden Tag konnten die Schüler, alle zwischen sieben und elf Jahre alt, in die gemeinsam erschaffene Klang- welt eintauchen. „Die Schüler konnten in einer Art Medit- ation ganz entspannt den Klängen lauschen“, so Tanja Riethmüller. Am vierten Projekttag konnten die Schüler unter Anleitung der vier Studenten die Geräusche mit unterschiedlichsten Materialien nachahmen und gestal- terisch umsetzen. Dabei entstanden kreative Bilder. „Mein Lieblingsgeräusch war das Schmatzen der Schafe“, er- zählt der zehnjährige Dawid begeistert. Die elfjährige Alia liebte das Geräusch des Kakaoautomaten. Die Idee zum inklusiven Kompositionsprojekt „Klangbezogenes Ge- stalten mit sehbehinderten Kindern“ entstand an der PH Weingarten. Ein Schwerpunkt von Andreas Höftmann ist das gemeinschaftliche Komponieren. „Wir haben uns ge- fragt, wie man Kinder mit Sehbehinderung mit Klängen, die sie in ihrer Umgebung wahrnehmen, in einen anderen Wahrnehmungszustand versetzen kann. Es geht um eine Neuentdeckung der klanglichen Umwelt und des eigenen Hörens und auch um Achtsamkeit“, so Andreas Höft- mann. Das inklusive Projekt sei von allen Teilnehmenden sehr gut umgesetzt worden. Das Projekt selbst sei eine Form von Teilgabe und Teilhabe. Mit Musik könne so vie- les erschaffen werden. Das Projekt lasse sich beliebig auf andere Institutionen übertragen. „Es war schön zu sehen, mit welcher Begeisterung sowohl die Studenten, als auch die Kinder bei der Sache waren“, so Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Am vierten Tag des inklusive Kompositionsprojekt „Klang- bezogenes Gestalten mit sehbehinderten Kindern“ konn- ten die Schüler des SBBZ Sehen in Baindt die mit den Studenten der PH Weingarten gemeinsam erschaffe- ne Klangwelt kreativ aufarbeiten_credit: SBBZ Sehen in Baindt Klosterwiesenschule Baindt Neues von den Junior-Pausenhelfer Innen der Klosterwiesenschule Es war nicht schwer, 13 neue und moto- vierte Kinder aus den dritten Klassen, für die Ausbildung zum Junior-Pausenhelfe- rIn an der Klosterwiesenschule zu gewinnen. Die Einweisung der neuen Gruppe, ist mit Unterstützung der „alten“ Hasen sehr gut gelungen. Die erfahrenen Juni und Pausis konnten ihr Grundwissen weitergeben und von Beispielen aus ihrem täglichen Ein- satz in den großen Pausen berichten. Die Wissbegier der „Neuen“ einerseits und die Verläss- lichkeit und die Motivation der „Alten“ andererseits, lassen uns Ausbilderinnen nur respektvoll Staunen, wozu Grund- schülerInnen fähig sind. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Dieses Grundbedürfnis anderen zu helfen, stärkt uns (Frau Steidle und Frau Nandi) in unserer Aufgabe die Kinder anleiten zu dürfen. Deshalb möchten wir Danke sagen! Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 19. April 2023 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule Baindt. Tagesordnung: - Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden - Vorstellung der veränderten Struktur und Aufstellung des Vereins - Bericht und Fragen der Kassenwartin - Entlastung des Vorstands - Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprüfer*innen, Beisitzer) - Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule - Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Osterferien In den Osterferien bleibt die Gemeinde- bücherei geschlossen. Von Freitag dem 07.04.23 bis 14.04.23 ist die Bücherei geschlossen. Ab Montag den 17.04.23 gelten die nor- malen Öffnungszeiten. Zur Information Jede Blutspende zählt: Blut spenden - Leben schenken! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Al- tersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die konti- nuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Pati- entinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden. Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, dem 20.04.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten. So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende 1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen 4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämo- globinwert bestimmt 5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähig- keit 6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut 7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. DRK warnt: Zecken-Saison hat begonnen Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer stei- genden Gefahr durch lebensgefährliche Zeckenstiche. „Zecken werden immer früher und länger aktiv. Wir müs- sen in diesem Jahr mit einer weiteren Steigerung der Er- krankungshäufigkeit rechnen“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Obwohl der Gipfel der Erkrankungen in den Monaten Mai bis Oktober liege, hätten die warmen Sonnenstrahlen bereits jetzt im April zu einer zunehmen- den Gefährdung geführt. Schon bei 8 Grad Celsius wür- den die Tiere aktiv. Durch den Stich der Zecke können zwei Erkrankungen übertragen werden: die Frühsommerenzephalitis (FSME) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 und die Borreliose. Die FSME führt zu einer akuten Entzün- dung des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks. 2020 gab es 704 FSME-Erkrankungen, so viele wie noch nie. Die Borreliose tritt häufiger als die FSME auf. Pro Jahr ist mit rund 100.000 Fällen zu rechnen. Da sich aufgrund von Corona viele Menschen in der Natur aufhalten steigt das Risiko. Die Lyme-Borreliose, umgangssprachlich auch häufig nur als Borreliose bezeichnet, wird von einem spiralförmi- gen Bakterium namens „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Bekannt ist die Krankheit zwar schon seit über 100 Jahren; Willy Burgdorfer entdeckte aber erst 1982, dass sie durch Bakterien ausgelöst wird, die im Darm der Zecke leben. In Deutschland sind Borrelien - wie Borreliose-Bakterien auch genannt werden - die am häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheitserreger. Sie befinden sich im Mitteldarm der Zecke, darum dauert es einige Stunden, bis sie in den menschlichen Organismus gelangen. Für Borreliose-Infektionen gibt es keine bundesweite Melde- pflicht, die genaue Häufigkeit der Erkrankung ist daher nicht bekannt. Die Zeichen eines Zeckenstichs, die manchmal erst einige Tage bis Wochen später auftreten können, sind eine sich verbreitende Hautrötung. Es können in der Folge Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. „Vermeidbar sind Zeckenstiche durch das Tragen heller Kleidung und die Bedeckung von freien Körperstellen“, empfiehlt der DRK-Geschäftsführer. Feste Schuhe, lange Hosen und lange Ärmel seien wichtig. Bei Wanderungen über Wiesen sowie durch Gebüsch und Unterholz sollten die Hosen in die Socken gesteckt werden. Zeckenschutz- mittel und -sprays böten keine 100prozentige Sicherheit, sagt Krayss. Nach einem Aufenthalt in Wald und Wiesen sollte man den Körper nach Zecken absuchen, beson- ders im Bereich von feuchtwarmen Körperregionen wie Achselhöhle und Leistenbeuge. Das DRK gibt den Rat: „Nach Erkennen einer Zecke auf der Haut diese mit einer Zeckenzange oder -karte (in der Apotheke erhältlich) entfernen. Die Zecke ganz vorne an der Haut fassen und langsam senkrecht nach oben herausziehen. Wichtig: Nicht quetschen und drehen, da das dazu führen kann, dass die Sekrete, in denen sich die Erreger befinden, noch ausgeschieden werden. Die Zecke muss möglichst im Ganzen entfernt werden. Bei Auftreten von Entzündungszeichen soll man einen Arzt aufsuchen und in Risikogebieten eine Schutzimpfung in Erwägung ziehen.“ In Deutschland besteht ein Risiko für eine FSME-Infek- tion nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen. Die Region Bo- densee-Oberschwaben ist besonders betroffen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien am Dienstag, 12. April und Mittwoch, 13. April 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien an- nehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Richtige Ernährung bei Parkinson ist wichtig Neue Studien zeigen, dass richtige Ernährung einer Par- kinson-Erkrankung vorbeugen und ihren Verlauf mögli- cherweise sogar verlangsamen kann. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt die Deutsche Parkinson Vereinigung, eine bundesweit agierende Selbsthilfeorganisation, finanziell. Das Thema Ernährung bildet auch den Schwerpunkt des diesjährigen Welt-Parkinson-Tags am 11. April. Rund um diesen Tag bieten viele Parkinsongesellschaften Vorträge oder digitale Informationstage an. Weitere Informationen zum Thema bietet die Internetseite www.parkinson-ver- einigung.de. Informationen zur Selbsthilfeförderung der SVLFG finden sich unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Die Forschenden haben festgestellt, dass Parkinson-Pati- enten oft Darmbeschwerden wie langanhaltende Verstop- fung haben, bevor sich die ersten typischen Symptome zeigen. Aus den Studien geht hervor, dass insbesondere die mediterrane Küche den Krankheitsverlauf mildern kann. Sie enthält besonders viel frisches Gemüse, Obst, Ballaststoffe und andere gesunde Zutaten wie naturbe- lassene kaltgepresste Öle mit ungesättigten Fettsäuren, Fisch, Hülsenfrüchte und wenig Fleisch. Polyphenolhalti- ge Lebensmittel, zum Beispiel Rapsöl, grüner Tee oder dunkelrote Beeren, scheinen darüber hinaus besonders nervenzellschützend für Erkrankte zu sein. Meiden sollten Parkinsonerkrankte Fertiggerichte, ge- sättigte Fettsäuren und zu viel Zucker. Längere Pausen zwischen den Mahlzeiten und Fasten können die Symp- tome lindern und damit die Lebensqualität Parkinsoner- krankter verbessern. Die Kombination von Sport und gesunder Ernährung be- einflusst den Verlauf der Erkrankung insgesamt positiv. Alle Sportarten, die große Bewegungsabläufe und gleich- mäßige Rhythmen verlangen, sind dabei besonders för- derlich. Dazu zählen Thai Chi, Tanzen oder Nordic Walking. Kreisjugendring Ravensburg e.V. Wir haben noch freie Plätze – Erste Hilfe Outdoor Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag den 14. April 23 von 8:30-16:30 Uhr einen klassischen Ers- te-Hilfe-Kurs (9UE) an für Jugendleiter, Fachpersonal aus der Jugendarbeit und Sozialpädagogik sowie Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit in Wangen an. Gilt auch für den JULEICA-Erwerb. Jugendarbeit findet oft draußen statt, darum gibt es hier Erste-Hilfe-Maßnahmen, die sich in der Natur leicht umsetzen lassen. Themen sind Notversorgung von Kno- chenbrüchen, Vergiftungen, Zecken, Allergien, Hitze-/ Kälteschaden, psychische erste Hilfe Transport aus un- wegsamem Gelände und vieles mehr. Zum Üben sind wir Outdoor, bitte passend anziehen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem DRK Wangen statt. Anmeldungen bis 4. April online erforderlich beim Kreis- jugendring Ravensburg unter www.kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg, 0751/21081, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gebet zu Ostern Vom Suchen zum Finden. Vom Erstarren zum Aufbrechen. Vom Weinen zum Lachen. Das Leben blüht auf. Nach der Angst der Mut. Nach der Verzweiflung die Hoffnung. Nach der Nacht der Tag. Das Leben blüht auf. Durch den Abstand zur Nähe. Durch die Frage zur Antwort. Durch die Trauer zur Freude. Das Leben blüht auf. Das ist Oster- Immer wieder im Kleinen, im Großen. Gott schenke dir zum Blühen seinen Segen. Christiane Bundschuh-Schramm Donnerstag, 06. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Pia Kreutle, Leopold Koch, Leana Neb, Mona Stiefvater Ca. 20.00 Uhr Baindt - Gebetsstunde, gestaltet vom Sing- kreis mit Impulsen und Liedern im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Chorquartett des Kirchenchors Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens, beginn im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Ab- schluss in der Villa Kunterbunt in Baindt (ge- staltet von den Minis) Freitag, 07. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier mit der JuKa 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Benjamin Zentner 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit der Männerschola Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ostergedanken Auferstehung heißt das Wunder. Das junge Grün zeigt es uns: Der Frühling besiegt den Winter. Das Leben überwindet den Tod. Auferstehung heißt das Wunder. Ein Leben in Fülle, es wächst im Reich Gottes. Leben für immer. Auferstehung heißt das Wunder Wundern wir uns ruhig - das heißt Ostern halten In diesem Sinne „Frohe Ostern!“ Bernhard Staudacher Pfarrer Samstag, 08. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen. Anschließend lädt der Kirchengemeinderat noch zu einem klei- nen Ständerling ums Osterfeuer vor der Kir- che ein, um miteinander noch die Osterfreude zu teilen. Sonntag, 09. April - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst, Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 10. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Rosa Vogel, Ludmilla und Rochus Illenseer, Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gelzen- lichter) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Bischof-Moser-Kollekte Dienstag, 11. April Schulferien - kein Gottesdienst Mittwoch, 12. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Maria Bentele geb. Hartmann, Erna und Franz Kränkle, Martin Kränkle) Donnerstag, 13. April Schulferien - Kein Gottesdienst Freitag, 14. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 15. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Benjamin Zentner, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Johanna Zentner) († Emilie und Oskar Bix, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Josefine Heine, Jahrtag: Käthe Baur) Sonntag, 16. April - Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Ständerling zur Osternacht Um miteinander noch ein wenig die Osterfreude zu teilen, lädt der Kirchengemeinderat die Gottesdienstgemeinde ein, bei einem Stück Zopfbrot auf Ostern anzustoßen: Christius ist auferstanden, er ist wirklich auferstanden! (ostkirchlicher Ostergruß) Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 11. April 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 13. April geschlossen Freitag, 14. April 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sie tun es für einen guten Zweck und hätten ein bes- seres Wetter verdient - die Jugendlichen und jungen Erwachsenen der KJG Baindt. Trotz nasskaltem regnerischem Wetter waren sie wieder pünktlich zur Stelle und sammelten die bereitge- stellten Säcke mit wieder verwertbaren Kleidern ein. Ins- gesamt kamen dabei wieder 4 Lkw-Ladungen zusammen. Ein Spitzenergebnis! Nach getaner Arbeit konnten sie sich im Grünen Berg wieder aufwärmen. Wir sagen DANKE! Auch den Frauen vom Helferkreis für das Verteilen der Sammeltüten, allen die etwas zur Sammlung beigetra- gen haben und der Fa. Schützbach für das zur Verfügung stellen der LKW´s. Das ist alles nicht selbstverständlich! Aus dem Erlös der Kleidersammlungen 2021 und 2022 im Dekanat erhielt die Kirchengemeinde Baindt 2253,20 Euro für ihr Projekt in Bolivien, den Kindergarten in Santa Cruz. Das Geld ist dort längst angekommen. Im Mai kommt der Pfarrer zu uns nach Baindt - eine gute Gelegenheit, ihn und seinen Kindergarten näher kennenzulernen. Allen, die dazu beigetragen haben, sage ich herzlichen Dank! B. Staudacher Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende: 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweilerstr. 24, Baindt Nach anschließendem Film ca. 1.30 Uhr - Gemeinsames Abendmahl - spannende Geschichten - tolle Workshops & Spiele - Fackelnachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp- Nachricht an! Laura Kurz 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler 0151 53379246 (Baienfurt) by Minis Baienfurt und Baindt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Frauenbund Baienfurt Die Gelehrten und die Pfaffen streiten sich mit viel Geschrei, was hat Gott zuerst erschaffen - wohl die Henne, wohl das Ei! Wäre das so schwer zu lösen - erstlich ward ein Ei erdacht, doch weil noch kein Huhn gewesen - darum hat‘s der Has‘ gebracht! Eduard Mörike Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest. Einladung Donnerstag, 27.4.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein Samstag, 29.4.2023 Tag der Diakonin Konzert in Ravensburg mit „Fields of green, Irish Folkband Kath. Kirche St. Jodok, Ravensburg, Eisenbahnstr. 20 Beginn 17.00 Uhr Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Gründonnerstag, 06. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Karfreitag, 07. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor und Abendmahl, Ev. Kirche Sonntag, 09. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachts-Gottesdienst, Ev. Kir- che 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst, Ev. Kirche Montag, 10. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Dienstag, 11. April Baienfurt Seniorenkreis erst am 18. März!!! Mittwoch, 12. April 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis - Vortrag: Hilfe zur Selbsthilfe, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 16. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche --- Gedanken zum Wochenspruch Wenn vermeintliche Sicherheiten ins Wanken geraten, sprechen wir von einer „Krise“. Meist hat das einen ne- gativen Klang. Auch wenn „krisis“ vom Wortsinn her eigentlich nur „Un- terscheidung“ bedeutet. Ostern ist in diesem Sinne eine positive Krise, weil sie mit der falschen Sicherheit auf- räumt, dass mit dem Tod alles aus wäre. Nein, der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Das hat seither der, dessen Name übersetzt „Hilfe“ und „Rettung“ bedeutet, dieser Jesus, nach dem wir uns „christliche“ Kirche nen- nen. Er hat den Schlüssel, der in die Freiheit führt, in ein Leben wie es von Anfang an gedacht ist. Wer sich auf diese Krise der falschen Sicherheiten einlässt, erlebt, wie die vermeintlichen Grenzen und Schranken ins Wanken geraten und klar wird, dass Gott ein Gott des Lebens ist, der nicht eher ruht, bis das Leben sich gegen alles durchsetzt, was lebensfeindlich ist. Das gilt auch in unseren ganz persönlichen Krisen: Ostern heißt „Neuanfang“ - Gottes großes „Trotzdem“ der Liebe - mitten in allen Krisen - „Leben“ und „Freiheit“. In diesem Sinne: Frohe Ostern Ihnen und Ihren Familien! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTu- be-Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Schulferien findet keine reguläre Kin- derkirche statt. Am Karfreitag ist nur ein Ausflug für bereits angemeldete Kinder. --- Seniorenkreis Herzliche Einladung an alle. Wir treffen und diesmal erst am dritten Dienstag, 18. April, im Monat zur gewohn- ten Zeit um 14.30 Uhr. Unser Thema: Was will der Pietismus? - Eine Bewegung zwischen „bigott“ und „lebendig“. Pietismus - habe ich schon mal gehört, das sind doch die „Bigotten“! Pietismus - das sind richtige Christen, die auch leben, was sie glauben! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Viele Vorstellungen und Kli- schees dieser Frömmigkeits- richtung sind im Umlauf. Und unsere Geschichte als Württembergische Landes- kirche ist ohne diese Bewe- gung kaum vorstellbar. Wir wollen uns im Senioren- kreis anschauen, woher der Pietismus kommt und sehen, dass es „den“ Pietismus gar nicht gibt, und herausfinden, was wir als Christinnen und Christen bis heute von der Grundidee des Pietismus lernen können. Herzliche Einladung dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. April um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Herbert Tobolski und Melanie Markert werden uns die Genossenschaft Jung und Alt vorstellen, hier geht es um Hilfe zur Selbsthil- fe. Vielleicht auch eine Inspiration für uns. Auf jeden Fall freue ich mich schon auf diesen sicher ganz informati- ven Abend. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an April 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Tor-Festival in Achberg SV Achberg - SV Baindt 2:7 (0:4) Bei frühlingshaftem Wetter war der SVB am Sonntagnachmittag zu Gast beim SV Achberg, welcher derzeit auf dem 15.Tabellenplatz ran- giert und somit tief im Abstiegskampf steckt. Bereits im Hinspiel, 4:1 für den SVB, zeigte sich der SVA allerdings immer wieder spielfreudig in der Offensive, wodurch der Gastgeber im Zusammenspiel mit dem tiefen und damit nicht ganz einfach zu bespielbaren Rasen nicht unter- schätzt werden durfte. Bis auf kleinere Navigationsschwierigkeiten zum Achber- ger Sportplatz noch vor Spielbeginn, startete der SVB gut in die Auswärtspartie und näherte sich dem Achberger Tor nach acht Minuten erstmals durch Boenke an. Die Gäste dagegen versuchten mit zwei tiefen Viererketten diszip- liniert zu verteidigen und mit langen Bällen auf Stürmer Goldbrunner die Baindter Abwehr in Bedrängnis zu brin- gen. Während sich die mitgereisten Baindter Fans Hugger und Späth nach der Anfangsphase und beim Stand von 0:0 zum Bierstand aufmachten, stand es bei der erfolg- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 reichen Rückkehr an die Baindter Bank plötzlich schon 0:3. Zunächst legte Dantona einen Freistoß von der Straf- raumgrenze auf Dischl ab, welcher mit einem strammen Schuss das 0:1 markierte (15.) und nur eine Minute später wurde Kapitän Thoma im Strafraum klar von den Beinen geholt, Boenke verwandelte den fälligen Strafstoß mit et- was Glück zum 0:2 (16.). Wiederum nur zwei Zeigerumdre- hungen später war es erneut Boenke, der eine Maßflanke von Linksverteidiger Kneisl unbedrängt am zweiten Pfos- ten in die Maschen köpfte und damit früh auf 0:3 stellte. (18.). Im Anschluss an diesen „Dreierschlag“ wurde die Partie etwas ausgeglichener, wobei dem Baindter Spiel teilweise das Tempo und die Genauigkeit abging - in der 36.Minute ließ Rädels Team seine Klasse dann aber wie- der aufblitzen. Mit einem schnellen Seitenwechsel wur- de Fischer auf der linken Seite mustergültig freigespielt. Baindts Vorlagenkönig, bereits 11 Assists in dieser Saison, brachte den Ball in die Mitte, wo Boenke clever über den Ball stieg und Dischl dadurch zum 0:4-Halbzeitstand ein- schieben konnte. Kurz vor der Pause hätte Thoma sogar noch 0:5 erhöhen können, traf mit seinem Abschluss al- lerdings nur den Pfosten. Auch in der zweiten Halbzeit durften sich die fast 180 Zu- schauer über Tore en masse freuen, wobei zunächst Fi- scher mit einem vermutlich nicht ganz unhaltbaren Schuss von der linken Strafraumkante auf 0:5 stellte (52.). Trotz offensichtlicher Schwächen in der Achberger Hintermann- schaft, spielte das Team von Trainer Haag weiter mutig nach vorne und belohnte sich nur eine Minute später, wenn auch etwas glücklich, mit dem 1:5 - Walser fauste- te mit seiner Abwehr den grätschenden Bolgert an, wo- durch der Ball über die Linie trudelte. Zwei Minuten später schnupperte der SVA dann sogar nochmal Morgenluft, da Walsers Ausflug außerhalb des Sechzehners, ähnlich wie bei seinem Kickbase-Torwart Gregor Kobel am Vor- tag, schief ging und sein Pass zu Kneisl zu kurz geriet; Jörg bedankte sich mit einer durchaus anspruchsvollen Direktabnahme ins verwaiste Tor (55.). Der SVB erhöhte in der Folge jedoch wieder die Schlagzahl, wobei Joker Fink handgestoppte zwanzig Sekunden nach seiner Ein- wechslung im Strafraum sofort richtig stand und Dischls Schuss an den Pfosten zum 2:6 abstaubte (63.). Fast im Gegenzug machte Walser seinen Fehler wieder gut und parierte aus kurzer Distanz stark gegen Pfersich (65.). Auf der Gegenseite war es wiederum erneut Dischl, der sich in die Torschützenliste eintragen durfte, nachdem er von Boenke zuvor ideal in Szene gesetzt wurde (66.). In der Schlussviertelstunde hätte der SVB das Ergebnis ge- gen platte Gastgeber, unter anderem zweimal durch den agilen Fink, sogar noch deutlicher gestalten können, am Ende blieb es aber beim, auch in der Höhe verdienten, 2:7. Mit diesem deutlichen Sieg verteidigt der SVB den Platz an der Sonne in der Bezirksliga und darf sich nun auf eine englische Woche mit zwei echten Highlight-Spielen freuen: am Gründonnerstag bestreitet man das Pokal-Achtelfi- nale bei der SG Aulendorf und vier Tage später steht das Topspiel gegen den Tabellenzweiten aus Ailingen auf dem Plan. Der SVB freut sich auf zahlreiche Unterstützung! Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Marc Bolgert (63.Lukas Walser), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona (63.Tobias Fink), Philipp Thoma - Jan Fischer (72.Konstantin Knisel), Philipp Boen- ke (83.Florian Vollmer), Jonathan Dischl Die Partie SV Achberg II - SV Baindt II wurde abgesagt, um den Rasen im Achberger Waldstadion zu schonen. Vorschau: Donnerstag, 06.04. Bezirkspokal-Achtelfinale 18 Uhr: SG Aulendorf - SV Baindt Montag, 10.04. 15 Uhr: SV Baindt - TSG Ailingen Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) - VfR Klosterrei- chenbach 3:1 Nachdem letzte Woche das Spiel der B1 den wetterbe- dingt schlechten Platzverhältnissen zum Opfer gefallen war, waren unsere B1 Mädels besonders begierig auf ihr erstes Rückrundenspiel gegen die Zweitplatzierten aus dem Schwarzwald. So starteten wir entsprechend forsch in die Begegnung, doch zunächst waren die Gegnerin- nen meist gedankenschneller und wir mussten immer wieder kleinere Fehler ausbügeln. So lief bereits in der 10. Minute, nach einem guten Pass, die unsere Abwehr überspielte, die gegnerische Mittelstürmerin allein auf das Tor zu und versenkte den Ball zum 0:1. Kurz darauf eine ähnliche Situation über halbrechts, Tabea konnte sie zwar noch leicht nach außen drängen, doch den Schuss aufs freie Tor blockte dann Lorena mit einem grandio- sen Hechtsprung mit ihrem Rücken ab. Diese Situationen waren wie ein Weckruf für unser Team und nach gutem Zuspiel von Laura auf Sophia, legte diese über links ei- nen tollen Sololauf hin, zog nach innen und schoss flach ins lange Eck zum umjubelten Ausgleich. Noch vor der Pause setze sich dann Jana im Mittelfeld gut durch und konnte nur durch ein Foul gebremst werden, bevor da- nach dann Stella, alleine auf’s Tor zulief, die herausstür- menden Torfrau umkurvte und von dieser dann ebenfalls unsanft von den Beinen geholt wurde. Der Schiedsrichter ließ hier Gnade vor Recht walten und zog nur Gelb. Nach der Pause agierten wir im Mittelfeld deutlich kompakter und gewährten den Gegnerinnen kaum mehr Zugriff. In der 52. Minute steckte Hedda einen super Pass auf die an diesem Nachmittag überragende Sophia durch, die den Ball dann zum 2:1 Führungstreffer im Tor versenkte - Spiel gedreht. Doch wir ließen nicht locker und nachdem die Gegnerinnen einen Eckball nicht gut klären konnten, reagierte Martha am schnellsten und erzielte den Treffer zum 3:1 Endstand. In der Folge hatten wir noch mindestens drei Großchancen, doch das Ergebnis wurde nicht mehr verbessert. Am Ende ein souveräner und insbesondere in der zweiten Halbzeit überlegen geführtes Spiel unserer Mädels gegen eines der stärkeren Teams der Liga. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Salome Lehnert. B2 Juniorinnen FV Bad Waldsee - SGM Baindt Fronreute 4:0 Im Schnitt knapp 2 Jahre jünger war das SGM-Team um Kapitänin Lena Füssel an diesem Spieltag und musste sich den stark spielenden Mädels von Bad Waldsee stel- len. In Halbzeit 1 war es eine Mischung aus Glück, Kampf und einer sehr stark aufgelegten Torfrau Selena, dass es unsere Mädels mit 0:0 in die Halbzeit schafften. Leider blieb man bis dahin auch selbst ohne eigene Torchance. In der zweiten Halbzeit zeigten unsere SGM-Spielerinnen dann ein anderes Gesicht. Sie begannen zu zeigen, dass sie nicht nur fighten, sondern auch spielen können und Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 schafften es sich immer wieder gefährlich in die gegne- rische Hälfte zu kombinieren. Leider forderte mit der Zeit das große Spielfeld und die lange Spieldauer für unsere jungen Mädels ihren Tribut. Mehr und mehr individuelle Fehler passierten und der FV Bad Waldsee entschied am Ende das Spiel verdient für sich. Für unsere junge Truppe war dieses Spiel ein weiterer wichtiger Schritt in ihrer Entwicklung. Die Mädels können trotzdem sehr stolz auf ihre Leistung sein und wenn sie so weiter arbeiten wird man mit Sicherheit noch das ein oder andere Spiel für sich entscheiden können. Kader: Selena Schobloch(TW), Vivienne Pogrzeba, Julia Eberlen, Victoria Wertmann, Dorina Boser, Malena Kalet- ta, Sarah Leibfahrt, Lena Füssel (C), Alina Braun, Pauline Preis, Luisa Kieble, Sara Jukic, Cilia Sauter Frauenfußball SGM Fronhofen/Blitzenreute - SV Baindt 3:0 Eigentlich wollten wir vom Tabellenführer aus Fronhofen mindestens einen Punkt mitnehmen, doch obwohl wir in der ersten Halbzeit sehr gut mithielten und uns einige sehr gute Torchancen durch Viola, Mandy und Lisa erarbeite- ten, sollte uns kein Tor gelingen und wir gerieten nach ei- nem Freistoß sehr unglücklich in Rückstand. In der zweiten Hälfte stellte Fronhofen die Abwehr geschickt um, so dass wir früher abgefangen wurden und mit zunehmender Spieldauer und fortschreitendem Kräfteverschleiß kaum noch durchkamen. Ein platzierter Weitschuss unter die Latte sowie ein guter Konter, abgeschlossen durch Jule Trotzki, besiegelten dann unsere Niederlage. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Muriel Zumbrock, Selinay Tasyürek, Julia Klein, Selin Pfefferle, Nici Schmidt, Mona Eiberle, Tasja Kränkle, Lisa Meschen- moser, Laura Maucher, Viola Zanutta, Mandy Hennig, Selin Turan, Lara Herde Am Sonntag 16.04.23 (10:30 Uhr) spielen wir daheim ge- gen den SV Achberg. Herren 1 sichern Relegationsplatz SV Baindt - TSG Leutkirch II 9:0 Im letzten Heimspiel der Saison gelang uns ein ganz starker 9:0 Sieg gegen das vom Abstieg bedrohte Team aus Leutkirch. Bereits in den Doppeln zeigten wir den Leutkirchner mit drei 3:0 Siegen, dass es für sie heute schwer werden wird, Punkte auf die Anzeigetafel zu bekommen. In den dar- auffolgenden Einzeln konnten die Zuschauer nicht nur erfolgreiches, sondern auch spektakuläres Tischtennis sehen. Philipp Schwarz gewann mit teilweise langen Ball- wechseln gegen den blockstarken Thomas Motz und Marcel Brückner ließ Felix Berres durch seine unglaub- lich schnellen Angriffsbälle gar nicht erst ins Spiel kom- men. Richtig reinbeißen musste sich danach Nico Schef- fold gegen Christoph Motz, der nach 0:2 Satzrückstand und guter kämpferischer Leistung noch mit 3:2 gewin- nen konnte. Tobias Nowak lieferte gegen Andreas Peter das spektakulärste Spiel des Tages ab, inklusive Becker Hecht und einem Topspin um das Netz herum. Thomas Nowak und Frank Markwart vollendeten diesen für uns grandiosen Tischtennisabend mit zwei weiteren gut her- ausgespielten Siegen. Sollte Aulendorf sein vorletztes Spiel am 15.04. gewinnen, steht uns eine Woche später am 22.04. in Aulendorf ein echtes Meisterschaftsendspiel bevor. Beide Mann- schaften stehen gegenwärtig mit 4 Verlustpunkten an der Tabellenspitze, sodass der Sieger in diesem letzten Spiel der Saison dann auch Meister in der Bezirksliga wird. Alle Fans sollten sich diesen Termin schonmal rot im Kalender markieren, wir freuen uns jetzt schon auf einen tollen Tischtennistag mit vielen Zuschauern in der Aulendorfer Sporthalle! Es spielten: Philipp Schwarz (1:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (1:0) TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz im Ver- einsheim findet am SAMSTAG, 15. April 2023 ab 10 Uhr statt. Angedacht ist dieses Jahr NEU die Aktion am Samstag durchzuführen, um damit hoffentlich mehr Mitglieder zu gewinnen als die letzten Jahre! Viele Helfer*innen sor- gen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer und Handschuhe mitbringen. Natürlich gibt es in der Pause etwas zur Stärkung! Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt --> Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Verbands- runde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training belegt sind. --> Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr, teilweise unter Anleitung von Mitgliedern. --> Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- €. Haben wir Sie neugierig gemacht? Kommen Sie einfach auf unsere Anlage, lesen Sie unsere Vereins-Broschüre, schauen Sie auf unsere Homepage: http://www.tc-baindt.de/Mitgliedschaft/ Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, Tel. 07502 1740, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Die diesjährige Turniersaison ist bereits in vollem Gange. Für unsere Reiter startete diese auf dem Reitturnier in Fronhofen. Hierr platzierte sich Luisa Walser mit ihrer First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 8. Platz. Gratulation an Luisa Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Lina Heilig sicherte sich im Dressurreiterwettbewerb Kl. E mit Malu den 6. Platz. Herzlichen Glückwunsch den beiden zu den ersten Erfol- gen des Jahres. Wir hoffen über viele weitere tolle Ergeb- nisse berichten zu können. Lina mit Malu Blutreitergruppe Heute Donnerstag, 06.04.2023 Versammlung für alle Blutreiter und zur Mitgliederaufnahme Am Donnerstag, 06. April 2023, 20:00 Uhr sind alle Blutreiter und Blutreiterinnen, auch die, die es werden wollen -insbesondere Jugendliche-, ehemalige Blutreiter sowie alle, die die Gruppe und die Heiligblut- verehrung fördern möchten, herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Nachdem die seit 1906 bestehende Blutreitergruppe Baindt am 17. Januar 2023 als eingetragener Verein ge- gründet wurde, werden in dieser Versammlung alle Inte- ressierten ausführlich informiert sowie gebeten die Mit- gliedschaft zu beantragen. Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist die Mitgliedschaft im Verein grund- sätzlich Bedingung. Wir freuen uns auf viele Besucher. Anstehende Termine: Freitag, 21.04.2023, 20:00 Uhr: Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 10.05.2023: Besprechung und Anmeldung St.Georgs-Ritt Gwigg und Blutfreitag Weingarten Sonntag, 14.05.2023: St.Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg Christi-Himmelfahrt, 18.05.2023: Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: BLUTFREITAG in Weingarten Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2023 Am Freitag, den 31.03.2023 konnte der 1. Vorstand, Marius Maucher im Bischof Sproll Saal zahlreiche Aktive und Passive Mitglieder begrü- ßen. Besonders begrüßte er unser Ehrenmitglied Andreas Joachim, sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Nach dem verlesen der Tagesordnungspunkte gab einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2022 sowie auf die Fasnet 2023. Als Highlight des letzten Jahres nannte er unser Weinfest, das endlich wieder komplett ohne Einschrän- kungen und über drei Tage auf dem Baindter Dorfplatz stattfinden konnte. Im gleichen Zug erwähnte er auch, dass unser diesjähriges Weinfest nicht in dem Umfang stattfinden kann, da wir immer noch nicht wissen wann die Dorfplatzumgestaltung beginnt bzw. wo es stattdes- sen stattfinden kann. Danach betonte er außerdem, dass wir dieses Jahr unbedingt neue Mitglieder finden müssen und bat darum Werbung für unseren Kennenlernabend zu machen. Als nächstes verlas Lukas Tanner den Bericht des Schrift- führers über die vielfältigen Aktivitäten und Zahlen der Schalmeien. Die Schalmeienkapelle besteht derzeit aus 25 aktiven Mitgliedern und 135 Passivmitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die 6 Proben und Auftritts besten mit einer Flasche Wein und einem Bistro Gutschein. 1. 100 % Anwesenheit: Marius Maucher 1. 100 % Anwesenheit: Lukas Tanner 3. 98 % Anwesenheit Micheal Sonntag 4. 95 % Anwesenheit: Timo Rösch 4. 95 % Anwesenheit: Dominik Rapp Außerdem bedanke er sich bei der gesamten Kapelle für den guten Einsatz das ganze Jahr über und dass wir trotz sehr vieler Auftritte immer ein gutes Bild abgegeben ha- ben. Besonders bedankte er sich bei Christian Kerner, der ihn während seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut vertreten hat. Im Anschluss stellte Adrian Zanutta in Abwesenheit von Moritz Lang seinen Kassenbericht des vergangenen Jah- res vor. Thorsten Lott und Sabrina Tenhünfeld bestätigten die sehr gute Kassenführung. Ergebnis der Wahlen: 1. Vorstand: Marius Maucher Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel Kassenprüfer: Thomas Gauder Vielen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Anschließend wurden von Martin Stauber die Ehrungen durchgeführt. - Für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde Daniel Bacher geehrt. - Für 15 Jahre Mitgliedschaft wurde Lukas Hirschmann geehrt - Für 25 Jahre erhielt Marcel Knapp einen Wandteller - Für 30 Jahre erhielten Thomas Gauder, Stefan Blank und Jürgen Ingerl ein geschnitztes Wandbild Die gesamte Vorstandschaft gratuliert den Jubilaren. Anschließend bedankte sich noch Roland Oelhaf in Na- men der gesamten Narrenzunft Raspler bei uns, dass so ein tolles Verhältnis zwischen unseren beiden Vereinen herrscht und auch zu dem guten Kontakt der zu unserer Vorstandschaft besteht. Anschließend ging noch ein be- sonderer Dank an Marius Maucher, der immer alles für den Verein gibt, trotz dass er in letzter Zeit durch seine Techniker Schule eine zweifach und auch dreifach Belas- tung hatte. Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere Thema vertieft und an- geregt diskutiert. Unsere Jubilare: Thomas Gauder 30 Jahre, Stefan Blank 30 Jahre, Jürgen Ingerl 30 Jahre, Marcel Knapp 25 Jahre, Lukas Hirschmann 15 Jahre und Daniel Bacher 10 Jahre Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Liebe Mitglieder, frohe Ostern wünscht Ihnen allen Ihr VdK OV Weingarten. Bleiben Sie gesund!! Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des So- zialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Ge- burtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Bezirksmeisterschaften im Rettungs- schwimmen 2023 Am Sonntag, 19. März 2023 waren wir Gastgeber der diesjährigen Be- zirksmeisterschaften für den DLRG-Bezirk Ravensburg. Schwimmer aus den 9 DLRG-Ortsgruppen Altshausen, Bad Wurzach, Baienfurt, Bodnegg, Leutkirch, Obere Schussen, Ravensburg, Wangen und Weingarten waren unserer Einladung gefolgt, sich in verschiedenen Ret- tungsschwimmdisziplinen zu messen. Wettkämpfe Pünktlich um 9:00 starteten für 95 Einzelschwimmer die Einzelmeisterschaften. Jeder Teilnehmer musste 3 Diszi- plinen schwimmen, die gesamt gewertet werden. Zu den Disziplinen gehörten Hindernisschwimmen, kombiniertes Schwimmen, Flossenschwimmen, Retten oder Retten mit Flossen. Zu den Mannschaftsmeisterschaften um 13:00 Uhr traten 21 Mannschaften an, die je vier Disziplinen schwim- men: Hindernissstaffel, Puppenstaffel, Gurtretterstaffel und Rettungsstaffel. Bei den Wettkämpfen wurden ins- gesamt 10 DLRG-Bezirksmeistertitel im Einzelschwimmen und 9 DLRG-Bezirksmeistertitel in den Mannschaftswett- kämpfen vergeben. Schwimmer Auch die Ortsgruppe Baienfurt nahm mit einer Gruppe Schwimmer teil, von denen einige zum ersten Mal bei ei- nem so großen Wettkampf dabei waren. Alle haben ihr bestes gegeben und tolle Plätze erreicht. Altersklasse (AK) 10 männlich: 2. Platz: Max Müller, 3. Platz: Nikolas Märten, 5. Platz: Lukas Mahle, 7. Platz: Jan Staudacher, 8. Platz: Timo Dörrer. AK 10 weiblich: 8. Platz: Sarah Halama. AK 12 weiblich: 9. Platz: Emily Steinbach. AK 12 männlich: 3. Platz: Matthias Kanke. AK 13/14 männlich: 9. Platz: Leon Dörrer. AK 17/18 männlich: 2. Platz: Manuel Rothmund. Bei den Mannschaftsmeisterschaften startete mit Ida Mehrle, Jara Phillipson, Lea Staudinger und Melissa Wurm, eine erfahrene Damen-Mannschaft in der AK offen weiblich, die sich souverän den 1. Platz und damit den Bezirks- meistertitel holte. Sie haben sich damit für die Teilnah- me an den Württembergischen Meisterschaften im Juni in Neckarsulm qualifiziert. Wir gratulieren all unseren Schwimmern für diese tollen Platzierungen und bedan- ken uns bei den Betreuern Manuel Keller, Lukas Wurm und Leonie Schmid für die Vorbereitung und Betreuung der Schwimmer. Kuchenbäcker und Verpflegung Wie bei jedem Wettkampf, gab es auch dieses Jahr wie- der eine Verköstigung für Schwimmer, Helfer und Gäste. Wir bedanken uns bei Charlotte Knöpfler und Petra Lo- renz für die Organisation der Verpflegung und bei allen Eltern, die unser Kuchenbuffet wieder so reichhaltig be- stückt haben. Helfer Damit ein Wettkampf mit so vielen Schwimmern funk- tioniert, sind 35 Posten rund um das Schwimmbecken besetzt. Neben den Wettkampfleitern sind Schwimmrich- ter, Schiedsrichter, Zieleinlaufrichter, Auswerter, ein Rö- delteam, Wenderichter und Zeitnehmer im Einsatz. Aus allen 9 Ortsgruppen waren Helfer gemeldet und sorgten für einen reibungslosen Wettkampf. Unterstützt wurden wir von zwei erfahrenen Wettkampfrichtern aus dem DLRG Landesverband. Damit wir in Zukunft für die Or- ganisation der Wettkämpfe gut vorbereitet sind, haben 5 unserer Trainer an diesem Tag auch die Prüfung zum F1-Wettkampfrichter erfolgreich abgelegt. Jugend Ein ganz besonderes Highlight war während des Wett- kampfes und der Siegerehrung WüHi. Wühi (Württember- gischer Hirsch) ist das Maskottchen des DLRG Landes- verbandes Württemberg. Dieser war extra aus Böblingen angereist und hat sich gerne mit vielen begeisterten Kin- dern für ein Foto ablichten lassen. Leonie Schmid (Betreuerin), Ida Mehrle, Lea Staudinger, Julia Leonhard (Jugendleiterin), WüHi (Maskottchen), Jara Philipson, Melissa Wurm, Lukas Wurm (Betreuer) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Wir danken uns bei unseren DLRGlern, unserer Jugend, unseren Betreuern, Schwimmern und Helfern, die zum Ge- lingen dieser großen Veranstaltung beigetragen haben. Ein großer Dank geht auch an die Hallenbad Baienfurt e.G., die uns für diesen Tag das Hallenbad zur Verfügung gestellt hat. Für das Baienfurter OrgaTeam der BM2023 Jannik Heinzler, Julia Leonhard, Ida Henschel, Agnes Müller Kegelfreunde Baienfurt „Wir suchen neue Mitkegler (Freizeitkegler) für Montag Abend um 19.30 Uhr in der Gaststätte Marktplatz 3 in Baienfurt. Gerne können Sie auch einfach zum Schnup- pern kommen. Näheres unter der Telefonnummer 0171 2677950 (gerne auch per Whatsapp). Wir freuen uns auf Sie.“ BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt/meiner Ärztin? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover 10. Mai 2023 um 19:00 Uhr Thema: Altersbedingte Makula Degeneration Herr Dr. David Merle von der Universitätsklinik Tübingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +496971049922,85406240815 Deutschland +496938079883,85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Musikverein Alttann Thannfest vom 13. - 16.04.2023 Liebe Freunde des Musikverein Alttann, hiermit laden wir Euch zu unserem diesjährigen Thannfest in unser gemütliches, beheiztes Festzelt nach Alttann ein. Am Donnerstagabend können unsere Besucher ab 18:30 Uhr beim Feierabend-Hock mit Freunden und Be- kannten bei leckerem kulinarischem Angebot und einem Feierabendbier vom Alltagstrott Abstand nehmen. Der Musikverein Alttann sorgt für die musikalische Un- terhaltung. Es wird ein vielfältiges Programm unter der Leitung von Dominic Neusch auf die Bühne gebracht. Am Freitagabend ab 20 Uhr können sich die jungen Besucher endlich wieder die Seele aus dem Leib tanzen. Motorsportclub Langnau e.V. im ADAC Mit Gottes Segen in die Biker-Saison Der Motorsportclub Langnau e. V. im ADAC lädt alle Mo- torradfahrerinnen und Motorradfahrer traditionell am Ostermontag, 10. April zur Motorradweihe in die Pfarr- kirche nach Laimnau ein. Der Gottesdienst mit Segnung beginnt um 10 Uhr. Für eine unfallfreie Saison werden am Ostermontag die Motorräder der Bikerinnen und Biker gesegnet. Der MSC Langnau organisiert auch dieses Jahr wieder zum Start in die Biker-Saison die Motorradweihe in Laimnau. Um 10 Uhr beginnt der Gottesdienst mit Pfarrer Simon Hof. Er spendet den Bikern den Segen für eine unfallfreie Saison. Im Anschluss an die Weihe fährt der Motorradkorso von der Kirche zur Argentalhalle. Dort findet im Foyer der Argentalhalle ein gemütlicher Biker-Frühschoppen statt. Die Motorradweihe findet bei jeder Witterung statt. Die Motorräder können auf dem Parkplatz bei der Kirche abgestellt werden. Für Fragen steht Andrea Kreuzer telefonisch unter der Nummer 0170 930 96 44 zur Verfügung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.msclangnau.de. Bauernhaus Museum Allgäu-Oberschwaben Zuckerhasen, Rätschen und Fastenbrezeln Buntes Osterferienprogramm im Bauernhaus Museum Allgäu-Oberschwaben Am Ostermontag, dem 10. April und in den Osterferien gibt es im Bauernhaus-Museum in Wolfegg ein buntes Programm für kleine und große Gäste: Kinder dürfen am Ostermontag Ostereier suchen, für die Erwachsenen gibt es eine Ausstellung kunstvoll verzierter Ostereier. Auch wer die roten Zuckerhasen kennt, darf sich freuen: die Herstellung wird am Ostermontag im Museum vom Mu- seumszuckerbäcker vorgeführt. Mit einem umfangreichen Programm rund um die Os- terfeiertage lädt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg seine Besucher ein, Informatives, Ku- linarisches und Unterhaltsames mit der gesamten Familie zu erleben: Am Ostersonntag bereiten die Landfrauen ihre beliebten „Versucherle“ zu. Die Museumsbesucher erhal- ten Tipps rund um die oberschwäbische Küche, dürfen die Köstlichkeiten probieren und erhalten obendrein auch das Rezept für zu Hause. Rote Zuckerhasen am Ostermontag Mit dem „Ostermontag im Museum“ gibt es kunterbuntes Programm für die ganze Familie: Die Großen können sich die Ostereierausstellung ansehen oder den Handwerkern wie dem Glasbläser über die Schulter schauen. Die Klei- nen dürfen sich ihre eigenen Eierwärmer filzen, lustige Holz-Ostertiere bemalen oder um 13 Uhr den Erzählun- gen der Märchentante lauschen. Höhepunkt des Tages ist für viele Kinder die gemeinsame Ostereiersuche um 11.30, 13.00 und 14.30 Uhr. Auch Zuckerbäcker Benny Gut ist wieder zu Gast: Er stellt in seiner Manufaktur die traditionellen roten Zuckerhasen her. Das Verschenken dieser roten Zuckerhasen war vor wenigen Jahrzehnten in der Osterzeit noch weit verbrei- Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 tet. Im Museum gibt es nun die seltene Möglichkeit, Ben- ny bei seinem Handwerk über die Schulter zu schauen. Osterferienprogramm für Kinder Beim Osterferienprogramm gibt es jeweils von 11 bis 16 Uhr Mitmachaktionen für Kinder. Hier dürfen sie selbst mit an- packen und u. a. ihre handwerklichen Talente entdecken. Diese Mitmachaktionen und Thementage gibt es rund um die Osterfeiertage: Donnerstag, 06. April: „Rund um Ostern“: Osterrallye, Info- und Mitmach-Station „Ostern früher und heute“, Eier färben, Karfreitags-Rätschen bauen, Fasten- brezel backen und Gründonnerstagssuppe kochen. Dienstag, 11. April: „Frühjahresputz“ Möbelpolitur herstellen, Möbelreinigen wie früher, Tep- pichklopfer flechten, Handreisigbesen binden, Früh- jahrs-Kräutersuppe kochen und Geschichten vorlesen (13 Uhr) Donnerstag, 13. April: „Von der Faser bis zum Hemd“ Vorführung Verarbeitung von Flachs, Flachswickel ba- cken, Nadelkissen herstellen, Textilausstellung von heute, Wolle spinnen, Mitmach-Märchen Frau Holle (11.30 Uhr, 13.30 Uhr) Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Bauernhaus-Museum Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ Fortgesetzt wird die vierteilige Vortragsreihe „Hei- matkunde - wie sich nicht im Schulbuch steht“ am Donnerstag, 13. April 2023 um 19 Uhr von Poetry Slam- mer Wolfgang Heyer in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg mit dem Thema „Heimat - eine launig emotionale Gedan- kenreise mit einem Oberschwaben“. Wolfgang Heyer ist langjähriger Poetry Slammer. Der Oberschwabe spielt also mit der Sprache und widmet sich dabei leiden- schaftlich dem schwäbischen Dialekt und seiner Heimat. In seinen melodischen Texten geht es mal ums Ruten- fest, mal um den Landkreis Ravensburg und mal um die schwäbische Weltsprache. Heyer fasst das Gefühl der Heimat in Worte, die berühren, zum Nachdenken anre- gen und ausgelassen zum Lachen bringen. Die Gäste erwartet ein überraschender Abend bei einer launig emo- tionalen Gedankenreise. Eine Anmeldung zum Vortrag ist nicht erforderlich, der Eintritt beträgt 4,00 €. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 8. April 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg - Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 8. April 2023 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 9. April 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS - Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Men- schen ab ca. 16 Jahren geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Jetzt für 2023 bewerben! FPT Robotik GmbH & Co. KG | Schattbucher Straße 10, 88279 Amtzell | Tel.: +49 7520 95130 | Mail: robotik@fpt.de | www.fpt.de Deine Ansprechpartner: Daniela Prinz & Vera Burkart Tel.: 07520 95130 Mail: bewerbung@fpt.de #MachDeinDing#MachDeinDing Scan dich direkt zur Ausbildung! Ausbildung bei fpt / Mechatroniker (w/m/d) / Zerspanungsmechaniker (w/m/d) / Fachinformatiker (w/m/d) Anwendungsentwicklung / Industriekaufmann (w/m/d) Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Die Gemeinde Fronreute (5050 Einwohner) hat eine unbefris- tete Vollzeitstelle im Gemeindebauhof ab sofort zu besetzen. Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Gemeindebauhof mit handwerklicher Ausbildung bzw. Ausbildung als Elektriker (m/w/d) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: www.fronreute.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 8. Mai 2023. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CAP-Markt, Dorfplatz 2, 88255 Baindt Ihr Nahversorger in Baindt und gerne auch bis vor die Haustür #Lieferservice! Einfach QR-Code scannen und mal reinschauen. Wir freuen uns auf Sie. Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr LANDWIRTSCHAFT: MIT DEM RICHTIGEN KNOW-HOW ERTRÄGE SICHERN Landwirte müssen heute auf eine pflanzen- und bodengerechte Dün- gung achten Wer heute als Landwirt die notwendi- gen Erträge erzielen will, kommt um eine pflanzen- und bodengerechte Mineraldüngung nicht herum. Foto: djd/Verband der Kali- und Salzindus- trie/Getty Images/Uwe Umstätter (djd). Wer heute als Landwirt die not- wendigen Erträge erzielen will, egal, ob in der konventionellen Landwirt- schaft oder im Ökolandbau, kommt um eine pflanzen- und bodengerech- te Düngung nicht herum. Hier ist das richtige Know-how gefragt. Nährstoffe auf den Bedarf der Pflanzen abstimmen Das weiß auch Uwe Gröhmkes. Der Bauer aus Leidenschaft hat vor fünf Jahren den väterlichen Betrieb in Ost-Westfalen übernommen und seine Erfahrungen gemacht. „Eini- ge meiner Bekannten, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, glau- ben, wir düngen nach dem Motto: viel hilft viel“, erzählt Gröhmkes. Die Realität allerdings sieht anders aus. So achtet der Landwirt penibel darauf, nur so viel Dünger auszubringen wie unbedingt nötig. Zum einen sind Mi- neraldünger ein Kostenfaktor für seinen Betrieb, zum anderen weiß Gröhm- kes, dass seine Pflanzen nur dann gedeihen, wenn die einzelnen Nährstof- fe auf deren Bedarf abgestimmt sind: „Es bestimmt immer der Nährstoff, an dem es mangelt, die Grenze des Wachstums. Egal, ob das nun Kalium, Stickstoff, Phosphor oder Magnesium ist. Das gilt auch, wenn von den an- deren Nährstoffen noch genug im Boden ist.“ Heimische Kali- und Salzbranche unterstützt die Landwirte Regelmäßige und umfassende Analysen verraten dem Landwirt, wie die Nährstoffversorgung in seinem Ackerboden aussieht. Damit hat er eine be- lastbare Grundlage, um den geeigneten Mineraldünger auszuwählen und die Dosierung festzulegen. Unterstützung erhält er von der heimischen Kali- und Salzbranche. „Zum einen gewinnt unsere Branche - in der Re- gel bergmännisch und sehr verantwortungsvoll - die Millionen Jahre alten natürlichen Rohstoffe und produziert daraus etwa mineralische Dünger, die im Ökolandbau eingesetzt werden können“, erklärt Christoph Wehner, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes VKS. Unter www.vks-kali- salz.de erfährt man mehr dazu. Zum anderen sei in den zurückliegenden Jahren auch ein breites Netz an Beratern aufgebaut worden, die die Land- wirte vor Ort partnerschaftlich unterstützen. „Um das wichtige Ziel einer optimierten Düngung zu erreichen, setzen wir zudem auf Webinare, Fach- vorträge und Video-Tutorials“, so Wehner. Lohnender Wissenstransfer Uwe Gröhmkes schätzt diese Angebote, auch wenn es ihm manchmal schwer- fällt, sich nach der Arbeit an den Computer zu setzen und im Internet die Fachinformationen abzurufen. „Aber auf der anderen Seite helfen mir die Beratung vor Ort und natürlich auch die Infos im Netz dabei, die Düngemit- tel optimal zu nutzen und so eine Überdüngung zu vermeiden.“ Der enga- gierte Landwirt ist ein Beispiel dafür, wie wichtig und lohnend der Wissen- stransfer für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Umwelt sein kann. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. März 2023 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. 🌼🌼 Liebe Basar Freundinnen und Freunde, wir laden Euch ganz herzlich zu unserem Frühjahr-Sommer Basar am 11. März 2023 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. 👣👣 Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förderverein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kindergärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. 🛴🛴 Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Wir freuen uns schon sehr auf Euer Kommen! Herzliche Grüße Das Basar-Team Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frühlingsgefühle auf naturnahen Grünflächen in der Gemeinde Baindt Struppige Kinderstuben, zarte Frühblüher und das erste Summen – bei einem Besuch auf „Natur nah dran“- Flächen gibt es viel zu entdecken. Die naturnah gestalteten Grünflächen in Baindt sehen im Winter struppig aus. Was für das Auge gewöhnungsbedürftig sein mag, ist für Insekten und Vögel aber umso wichtiger: Sie finden dort Nahrung und Nistquartiere. Dank langsam steigender Temperaturen zeigen sich Frühblüher, an denen die ersten Wildbienen Pollen sammeln. Dürre Stängel, vertrocknete Blütenstände und Laub lassen nur vermuten, wie schön die blühen- de Pracht im Sommer war. Doch es gibt einen Grund, dass die Kommune die Wildstaudenflä- chen nicht gemäht und abgeräumt hat. Die struppig aussehenden Beete bieten nämlich einen Mehrwert für die biologische Vielfalt. „Wenn das Nahrungsangebot in der kalten Jahreszeit knapp ist, sind Samen von Flockenblu- men, Disteln oder Karden eine wichtige Mahlzeit für Vögel wie Distelfinken“, erklärt Martin Klatt, „Natur nah dran“-Projektleiter beim NABU Baden-Württemberg. „Und in den verholzenden Stängeln von Pflanzen wie Königskerzen haben Mauerbienen oder Blattschneiderbienen ihre Kinderstuben angelegt. Dort schlüpft danneine neue Generation Wildbienen.“ Aber auch bei naturnahen Flächen gibt es Unterschiede. So werden Flächen mit Wiesenpflan- zen im Herbst ganz oder teilweise gemäht. Das ist nicht etwa ein Pflegefehler, sondern sorgt dafür, dass Tiere wie Hummeln oder Grabwespen leicht in den Wiesenboden gelangen und dort überwintern können. Jetzt Blausterne, Anemonen oder Lungenkraut entdecken Die sonnigen Tage locken nicht nur uns Menschen nach draußen, sondern auch die ersten Frühblüher. Auf den „Natur nah dran“-Flächen sind einige frühe Arten zu Hause – ein Besuch lohnt sich also noch mehr als sonst. Krokusse und Schneeglöckchen kennen die meisten. Aber wie sieht es aus mit Lungenkraut, Winterling, Blaustern, Anemone oder Hasenglöckchen? Die- se wilden Frühlingsboten bieten Nahrung für die ersten Hummelköniginnen und Mauerbienen. Die ersten Bienen-Männchen sind schon unterwegs. Allerdings ist ihre Suche nach paarungs- willigen Weibchen zunächst vergeblich, denn die verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben. Baindt hat 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 5 Grünflächen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Diese liegen an folgenden Standorten: in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreisverkehrs am Ortseingang Schachen. Info-und Pressematerial Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2023 Auch in diesem Jahr können Landwirte wieder kos- tenfrei Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höheren Mehrwertes für die Biodiversität wird in diesem Jahr ausschließlich eine Mischung zur Anlage mehrjähriger Blühstreifen ge- fördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinterungsmöglich- keiten für Niederwild und Insekten. Das Online-Be- stellformular ist auf der Homepage des LEV RV zu finden (www.lev-ravensburg.de). Bestellt werden kann noch bis zum 12. März 2023. (Achtung: Verlängerung der Frist) Hinweis: Die angebotene mehrjährige Mischung entspricht den GLÖZ 8-Anforderungen und kann somit für die 4%-Stilllegungsflächen verwendet werden (Konditionalität). Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung Eröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ am Donnerstag, 16. März 2023 Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach län- gerer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastronomiebetrieb öffnet. Am Donnerstag, 16. März 2023 um 17:00 Uhr ist es soweit. Angeboten wird hochwertige deutsch-schwäbische Küche. Egal, ob gemütliches Beisammen- sein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stammtische, alles ist in der neuen Gaststätte. Reserviert werden kann per E-Mail (info@zur-muehle-baindt.de) oder telefonisch unter 07502/5770150. Die Gaststätte hat anfänglich folgende Öffnungszeiten, die nach Aufbau des Serviceteams erweitert werden: Montag und Dienstag ab 17:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag Ruhetag Freitag und Samstag ab 17:00 Uhr Sonn- und Feiertag 11:00 bis 21:00 Uhr (warme Küche von 11:30 bis 14:30 Uhr und 17:00 bis 21:00 Uhr) Adresse: Mühlstraße 1, 88255 Baindt Die Inhaberfamilie Kaiser freut sich über Ihren Besuch und Ihre Unterstützung! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 14. März 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Osterferi- en vom 11.-14. April 2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 14. März 2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Mitte Februar 2023 haben die Baustelleneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Un- terboden für die Baustelleneinrichtung der Hochwasser- schutzmaßnahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff eines Regenwasserkanals inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Laut Bodenmanagement darf mit schwerem Gerät nicht auf den Oberböden ge- fahren werden, sodass die Böden seitlich gelagert werden müssen. Die Baustelleneinrichtung dient der Baufirma als Lagerplatz für Baumaterialien, wie zum Beispiel Regen- wasserrohre, Kies, Sand, Flussbausteine oder auch Fer- tigteilelemente aus Beton. Im weiteren Verlauf wird die Baustelleneinrichtungsfläche zum Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Der aktuell aufgetürmte Boden muss bodenkundlich beprobt sowie untersucht werden und kann im Anschluss zur Deponie abtransportiert werden. Mitte März 2023 beginnen die eigentlichen Bauarbeiten für den Hochwasserschutz sowie für den Regenwasser- kanal inklusive Retentionsbecken. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1.700.000 Euro. Der Gemeinde Baindt stehen mit Bescheid vom 27.07.2022 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fördermittel von insgesamt 413.500 Euro für den Hoch- wasserschutz zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommu- nen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregene- reignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versiegelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Mög- lichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 07.03.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 14.03.2023 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2023 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2023 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2023 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2023 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bericht zur Jahreshauptversammlung Kommandant Roland Bucher eröffnete am Freitag, dem 03.03.2023 endlich wieder eine Hauptversammlung wie „in alten Zeiten“. Neben der Einsatzabteilung begrüßte er die Altersabteilung, ebenso die Jugendfeuerwehr, Vertre- ter des DRK sowie unsere Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Christian Stross verlas in Ver- tretung des Schriftführers den Jahresbericht 2022, ver- bunden mit diversen Bildern und Erläuterungen von Ro- land Bucher. Kommandant Bucher berichtete von einem leicht über- durchschnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2022 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung des Personalstands mit 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 32 Jahren. Herausfordernd bleibt aber die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Arbeitszeit. Im Jahr 2022 konnten endlich einige Ausbil- dungsmaßnahmen nachgeholt werden, ebenso machen einige Kameraden aktuell den LKW-Führerschein. Eine notwendige Maßnahme, da die Bundeswehr als Ausbilder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 in diesem Bereich durch die vor vielen Jahren weggefal- lene Wehrpflicht nicht mehr zur Verfügung steht. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, unter anderem die Ersatzbeschaffung der Einsatzuniform. Die Fachbereichsverantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Bericht über die Jugendfeuerwehr. Auch hier konnte nach den Jahren der Pandemie wieder ein normales Übungs- jahr abgehalten werden. Bei 42 Übungen und Aktionen waren Tim Streubel, Johannes Haug und Noel Hartmann die fleißigsten Teilnehmer. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Sascha Biggör, Felix Konzett und Tobias Lang. Zum Oberlöschmeister wurde befördert: Jochen Rossaro. Zum Brandmeister wurde befördert: Markus Striegel. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Daniel Heilig, Matthias Heilig und Simon Späth. Für 20 Jahre wurde Florian Schabel und für 30 Jahre An- ton Konzett, Peter Mohring und Jochen Rossaro geehrt. Aus dem Einsatzdienst verabschiedet wurde David Mack, neu aufgenommen wurden Johannes Haug und Jakob Mohring-Landsberger. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. März und Sonntag, 12. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. März St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: (0751) 79 12 20 Sonntag, 12. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2023 Am Donnerstag, 23. März 2023 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de oder unter www.baindt.de (Rubrik Rathaus&Bürgerservice/Abfal- lentsorgung/Problemstoffsammlung). Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Säuren • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Das Formular ist abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13:00 bis 16:00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostier- anlage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Guter Service direkt im Ort Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 17.02.2023 feierten die Eheleute Elsa und Viktor Reber das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Emma und Rudolf Schneider zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Zum 90. Geburtstag am 7. März 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Erika Huber herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Team des Kindergartens St. Mar- tin nützt einen Nachmittag für eine In- house-Fortbildung. Seit Spätsommer 2020 haben Teams von Kinderta- geseinrichtungen in Baden-Württemberg die Möglich- keit, kostenlose Inhouse-Fortbildungen rund um das Thema Bewegungsförderung zu erhalten. Organisiert werden die Fortbildungen durch die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bei der Entwicklung der Fortbildungsmodule sowie der Orga- nisation und Durchführung der Fortbildungen wird die Stiftung von dem Badischen Turner-Bund e.V. und dem Schwäbischen Turnerbund e.V., die neben der Spar- da-Bank Baden-Württemberg eG die Gründer der Kin- derturnstiftung Baden-Württemberg sind, unterstützt. Das Besondere: Geschult wird das gesamte Team und die Fortbildungen finden vor Ort in den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen statt. Auch das Team unseres Kindergar- tens hat vergangene Woche an so einer „Bewegungsfortbildung“ teil- genommen. Den pädagogischen Fachkräften wurde noch mal die Bedeutung von Bewegung für die kindliche Entwicklung erläutert. Es wurden verschiedene Methoden aufgezeigt, wie sie im Kindergar- ten-Alltag gefördert und integriert, sowie mit anderen Bildungs- und Erfahrungsfeldern des Orientie- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 rungsplans verbunden werden kann. Mit der Teilnahme an der Inhouse Fortbildung erhielt unser Kindergarten „eine Bewegungs-Tonni“ mit vielfältigen Bewegungsma- terialien und dem Praxishandbuch „Bewegungserziehung in der Kita. Zur Information Klima-Spartipp des Monats März 2023: Aber Vorsicht, it´s zu cool man (and woman) Eines vorweg, es geht beim Motto dieses Tipps nicht um Rapper mit vielen Goldketten und Bling-Bling um den Hals. Stattdessen ist Coolness hier wortwörtlich zu ver- stehen, denn es geht darum, wie cool, also kalt, ein Kühl- schrank minimal sein sollte. Während beim Heizen möglichst niedrige Temperaturen den Wärmeverbrauch niedrig halten, gilt bei Kühlgeräten das exakte Gegenteil. Je wärmer diese sind, umso weni- ger Energie wird zum Kühlen benötigt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Regler von Kühl- schränken zu hoch eingestellt sind, weshalb zu viel ge- kühlt wird. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Strom benötigt wird, als eigentlich nötig wäre. Der Kühlschrank ist so also im wahrsten Sinne des Wortes zu cool. Die optimale Kühlschrank-Temperatur, ohne zu riskie- ren, dass sich grüne, blaue, weiße oder grüne Pilze im Kühlgerät heimisch fühlen und die eingelagerten Lebens- mittel verderben, liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. Als kleine Merkhilfe in Anlehnung an das Kürzel CR7 ei- nes berühmten Fußballers, dient für die optimale Kühl- schranktemperatur das Kürzel KR7. Dieses steht für: Kühlschrank reicht 7 (also sieben Grad Celsius) Bei Temperaturreglern des Kühlschranks mit Skala von 1 bis 5, ist meist bereits die Stufe 1 ausreichend, um diese Optimaltemperatur zu erreichen. Bei Reglern von 1 bis 7 ist Stufe 2 der Weg zum Glück. Wer in seinem Kühlschrank keinen eingebauten Thermometer besitzt, kann sich für kleines Geld einen separaten Kühlschrank-Thermometer anschaffen oder ganz unkompliziert den Regler auf die entsprechende Stufe einstellen. Neben dem Thema Energieeinsparung ist es bei Lebens- mitteln besonders wichtig, wie verhindert werden kann, dass diese verderben und weggeschmissen werden müs- sen. Hilfreich ist hier Trennkost, also in diesem Fall die Trennung nach bestimmten Lebensmittelarten und Ein- ordnung an der richtigen Stelle im Kühlschrank. Somit kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittel mög- lichst lange frisch bleiben. Es ist so, dass ein Kühlschrank ähnlich den Klimazonen auf der Erde, in verschiedene Temperaturzonen unterteilt ist. Hieraus abgeleitet wird laut Ökotest für die optimale Lagerung von Lebensmitteln in einem Kühlschrank fol- gendes empfohlen: • Oberstes Fach: Käse und Co. Das oberste Fach des Kühlschranks eignet sich für Käse, gut verpackte Spei- sereste, Geräuchertes und rohen Schinken. • Mittleres Fach: Frische Milchprodukte. Hier sind am besten Milchprodukte wie Joghurt, Quark sowie geöff- nete Obst- und Gemüsegläser einzuquartieren. • Unteres Fach: Fleisch und Fisch. Das kälteste Fach ist ideal für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch geeignet. • Gemüsefächer: Obst & Gemüse. Wie der Name es be- reits verrät, sollten hier kühlschranktaugliche Gemüse wie beispielsweise Salate, Spinat, Karotten und Früchte wie Beeren oder Aprikosen aufbewahrt werden. Neben der Wahl der optimalen Temperatur lässt sich beim Kühlschrank weitere Energie einsparen, indem die- ser so selten und kurz wie möglich geöffnet wird. Denn so bleibt die kalte Luft im Inneren. Übrigens hätten Sie gewusst, dass ein Kühlschrank der regelmäßig geöffnet wird, gefüllt sogar weniger Strom benötigt, wie bei gäh- nender Leere. Der Grund hierfür ist, dass die Gegenstände im Inneren wie Kühlakkus wirken und daher dazu beitra- gen kalte Luft im Inneren halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chancen nutzen“ findet am Donnerstag, den 23. März 2023 ab 13:00 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Ar- beit Ravensburg, Schützenstraße 69, unter dem Motto „Berufe nicht nur in Uniform“ ein Informationsnachmit- tag statt. Dabei geht es um Berufe bei der Bundespolizei, Bundes- wehr, Polizei sowie beim Zoll. Wer sich vorstellen kann, beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungstests ein umfassendes Bild machen. Einstellungsberater geben Auskünfte über die jeweiligen Berufe in ihren Behörden. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls an- wesend und informiert über Berufsausbildung, Fachhoch- schul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Weitere Infos zum Veranstaltungsprogramm und den ein- zelnen Vorträgen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, in der Veranstaltungs- datenbank rund um die Uhr abrufbar. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holzbau Projektmanagement Der klimafreundliche Baustoff Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zukunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau - Projektmanagement“ bietet eine tolle Möglichkeit für junge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspo- sitionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine Ausbildung zum/r Zimmerer/in mit einem Studium im Bereich Holzbau Projektmanagement / Bauingenieurwesen. Während der Ausbildungszeit erwerben die Teilnehmen- den folgende Qualifikationen: • Gesellenbrief im Zimmererhandwerk • Polier/in im Zimmererhandwerk • Meisterbrief im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Studi- engang Holzbau Projektmanagement/Bauingenieur- wesen • Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nächster Ausbildungsstart: September 2023 Bewerbungsschluss 31. Mai 2023 Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de/ Landkreis Ravensburg Expertinnen und Experten am Telefon für pflegende Angehörige Der größte „Pflegedienst“ in Deutschland sind die pflegen- den Angehörigen. Sie pflegen fast fünf Millionen Pflegebe- dürftige in ihrer häuslichen Umgebung, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Alles soll möglichst so organisiert sein, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Hierbei stoßen die Angehörigen immer wieder auf neue Fragen und Probleme. In den letzten zwei Jahren der Pandemie ist es für pfle- gende Angehörige immer schwieriger geworden, an wich- tige Informationen zu kommen, der Beratungsbedarf rund um die Pflege hat sich in den in dieser Zeit nahezu verdoppelt. Insbesondere wenn die Pflegesituation neu entstanden ist, bringt dies viele Fragen und ungelöste Probleme mit sich. Die Telefonaktion der Kommunalen Pflegekonferenz (KPK) des Landkreises Ravensburg bietet hier die Mög- lichkeit, diese Fragen zu stellen. Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Pflege beantworten Fragen bei- spielsweise zu den Themen: Allgemeine Beratung, Woh- nen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, finanzielle Un- terstützung und Entlastung durch Gesprächsgruppen. Rede und Antwort stehen Stefan Löffler vom Pflegestütz- punkt des Landkreises Ravensburg, Stefanie Wagner von der Compass Pflegeberatung und Felix Brummbauer von der AOK. Sie sind am Dienstag, den 14.03.2023 von 17 – 19 Uhr telefonisch unter der Nummer 0751/85-3322 zu erreichen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. März – 19. März 2023 Gedanken zur Woche Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Samstag, 11. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Emilia Stotz († Anna und Eugen Halder, Theresia und Bap- tist Elbs mit Angehörigen, Kurt Elbs, Jahrtag: Werner Sebastian Schnell) Anschließend Glühwein- und Waffelverkauf durch die Minis vor der Kirche Sonntag, 05. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – 2. Gottesdienst der Erstkommu- nionkinder mit der Jugendkantorei Dienstag, 14. März 7.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Krankensalbung für alle im Bischof Sproll Saal, anschließend Seniorennachmittag 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 16. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. März 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Sonntag, 19. März – 4. Fastensonntag Laetare 10.00 Uhr Baindt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Lena Himpel, Anton Pink, Anton Strehle († Josefine Heine, Josef Jerg, Leokadia und Josef Malsam) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Matthias Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Beichtgelegenheit: Baienfurt, Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Bußfeier: Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Anschließend Waffelverkauf zu Gunsten der Minihütte. Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk (†1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen im Pfarrbüro zur Abholung bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 25. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Un- terstützung! Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen da- bei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 40,-- Euro, 2. Kind 30,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Einladung zum Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie herzlich ein zum Gottesdienst mit Krankensalbung am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Das Sakrament der Kran- kensalbung wird zur Heilung und zur Stärkung von Leib und Seele gespendet. Anschließend gemütliches Beisam- mensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen Ihr Seniorenteam Vortrag mit Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt vom Lions Club am 15.3.2023 um 19.00 Uhr, kath. Gemein- dehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions welt- weit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruf- lichen und persönlichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und andere Probleme anzu- gehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitspräventi- on, Drogen- und Gewaltprävention schon in den Grund- schulen. Sehstörungen und Blindheit sind Schwerpunkte der eh- renamtlichen Arbeit in vielen Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. 17.03.2023, 19.00 Uhr St. Maria in Meckenbeuren „Kirche anders“ Einladung an alle, die diesen außerge- wöhnlichen Gottesdienst besuchen möchten. Der Förderverein für das Pflegeheim St. Barbara lädt ein zum Vortrag: Vorsicht Abzocke! Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravens- burg, Referat Prävention Donnerstag, 23.3.2023 ab 14.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Diese Einladung richtet sich an alle Senioren und inter- essierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Be- trug erfahren möchten. Bitte um Anmeldung unter Tel. 0751 51462 oder unter annosch@gmx.de. Es gibt Kaffee und Kuchen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Die Vorstandschaft vom Förderverein für das Pflege- heim St. Barbara und weitere ortsansässige Vereine der Gemeinde Baienfurt laden herzlich ein zur Vortragsver- anstaltung. VORSICHT ABZOCKE! - Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravensburg - Referat Prävention Donnerstag, 23. März 2023 um 14:30 Uhr im evang. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt Eintritt: frei Ältere Menschen in Deutschland sind erfreulicherweise insgesamt viel seltener von Kriminalität betroffen als jüngere. Senioren verhalten sich meist umsichtig und le- ben entsprechend sicher. Dennoch gibt es Bereiche und Situationen, in denen auch ältere Menschen Risiken aus- gesetzt sind. Dort, wo sie so etwas gar nicht erwarten: an der Haus- oder Wohnungstüre, in der eigenen Wohnung oder auch am Telefon, im Internet oder am Bankautomat. Das Ziel der Täter ist dabei stets das gleiche: durch Tricks und Täuschungen an Geld oder Wertgegenstände älterer Menschen zu gelangen. Aufklärung und Information ist der beste Weg um sol- che Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu ver- hindern. Diese Einladung richtet sich an ALLE Seniorinnen und Senioren sowie interessierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Betrug, erfahren möchten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für die Planung einer kurzen Kaffeepause bitten wir um Anmeldung unter: Tel. 0751 51462 oder annosch@gmx.de. Anmeldung gerne auch von Kleingruppen und Vereini- gungen. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachse- ne und Kinder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweiler str. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 12. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 13. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 15. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 19. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal -------- Gedanken zur Woche Auf den Fokus im Le- ben achten – und die Weite im Blick behal- ten Meine Augen sehen stets auf den HERRN – dieser Psalm-Vers gibt dem Sonntag „Okuli“ seinen Namen. Gar nicht so leicht, in der Reiz-Überflutung dieser Tage seinen Fokus immer richtig zu wählen – was ist, wenn ich dadurch andere Dinge aus dem Blick verliere? Tatsächlich ist es so, dass unser Gehirn gar nicht anders kann, als sich auf eine Situation nach der anderen einzu- stellen, wenn wir wirklich im Moment präsent sein wollen, ganz da. Der Sonntag „Okuli“ lädt uns ein, unseren Fokus immer mal wieder zu überprüfen und ganz bewusst auf Gott zu schauen, der uns in Jesus begegnet. Wir gehen ja seinen Passionsweg in diesen Wochen im Herzen nach. Denn gerade durch die Konzentration auf Gott, erfahren wir die große Überraschung, wie sich dadurch unser Blick gleichzeitig für die ganze Welt weitet, wie Vorurteile über- wunden werden, wie wir nicht mehr ausschließen wollen, was Gott längst in seine Liebe eingeschlossen hat. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtli- chen Kniefall der Mehr- heit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Re- gime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Wider- standsgruppe innerhalb der deutschen Spionage- abwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Atten- tat auf Hitler führt zu einer Verhaftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Gefäng- nis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wun- derbar geborgen“. -------- Bibelgespräch Am Sonntag, 12. März findet um 14:30 ein Bibelgespräch im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus statt. Gelesen und ausgelegt wird Lukas, 11, 14-23 - „Vom Ver- stummen befreit“, Referent und Gesprächsleitung: Diakon Jürgen Ziegler. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. SVB verspielt Sieg in der zweiten Hälfte SV Kressbronn - SV Baindt 4:3 (1:3) Bereits eine Woche vor offiziellem Rückrun- denstart standen sich der SV Kressbronn und der SV Baindt zum Nachholspiel des 18.Spieltags gegen- über. Beide Teams konnten in ihrem jeweils letzten Vor- bereitungsspiel einen Sieg gegen einen Landesligisten( der SVK siegte gegen den TSV Eschach mit 2:1, der SVB bezwang den SV Oberzell mit 3:1) einfahren, wodurch eine spannende Partie im Kressbronner AssBau-Stadion zu erwarten war. Bei schwierigen weil sehr holprigen Platzverhältnissen entwickelte sich von Beginn an eine intensive, wenn auch nicht nicht hochklassige Partie, wobei sich vor allem der SVB in der Anfangsviertelstunde sehr präsent zeigte. Be- reits nach fünf Minuten hätte Rädels Team in Führung ge- hen können, Dischl traf nach Flanke von Thoma allerdings nur den Pfosten. Einige Minuten später war es erneut Thoma, der über rechts durchbrach und im Sechzehner nur noch mit einem Foul gestoppt werden konnte. Dischl übernahm die Verantwortung, scheiterte allerdings links unten an Kaschube (10.). Schlussendlich belohnte sich der SVB dann aber doch noch für eine starke Anfangsphase. Fischer zog über die linke Seite mehrere Verteidiger auf sich und brachte den Ball etwas glücklich zu Dischl in die Mitte, welcher überlegt sein 14.Saisontor und gleichzeitig die Führung für den SVB markierte. In der Folge bekamen die Gastgeber aber deutlich mehr Zugriff auf die Partie, ohne zunächst für große Torgefahr zu sorgen. Auf der Gegenseite hingegen verpasste Fischer nach einer guten halben Stunde die Möglichkeit auf 0:2 zu stellen, durch den holprigen Rasen traf er den Ball aus kurzer Distanz aber nicht richtig. Kurz vor der Halbzeitpause nahm die Partie dann allerdings nochmals Fahrt auf. Zunächst verwan- delte Lüneberger einen Freistoß aus 18 Metern herrlich im rechten Kreuzeck (39.), fünf Minuten später nickte Boenke wiederum den SVB nach einer traumhaften Linksflan- ke von Kneisl wieder in Führung (44.). Und auch für den Schlusspunkt in der ersten Hälfte sorgte der SVB. Einem SVK-Verteidiger versprang aufgrund des Untergrunds die Kugel, Dischl eroberte den Ball, umkurvte Kaschube und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein (45.). Doch wer von den mitgereisten Baindter Fans nun auf einen entspannten zweiten Durchgang gehofft hatte, sollte bitter enttäuscht werden. Der SVK präsentierte sich im Mittelfeldzentrum immer wieder in Überzahl, gewann sowohl in der Offensive als auch in der Defensive deut- lich mehr zweite Bälle als der SVB und zusätzlich leistete sich die Baindter Hintermannschaft immer wieder haar- sträubende Fehler im Aufbau. Letzteres sollte auch den Anschlusstreffer der Gastgeber einleiten, wodurch Wiese- ner mit Tempo auf die unsortierte SVB-Abwehr zulaufen und den Ball unhaltbar im langen Eck versenken konnte (55.). Gleiches Spiel auch in der 64.Minute: Ballverlust im Baindter Spielaufbau, schneller Kressbronner Gegenstoß gegen die aufgerückte Baindter Mannschaft, Tor Lindin- ger zum 3:3. Auch nach diesem schnellen Ausgleich blie- ben die Gastgeber deutlich gefährlicher und hatten in der Folge drei dicke Chancen das Spiel komplett auf den Kopf zu stellen. Lediglich in der Schlussviertelstunde kam der SVB wieder etwas besser in die Partie - erst vergab der eingewechselte Fink eine Halbchance und kurz vor Schluss streifte ein Flugkopfball von Boenke hauchzart am langen Pfosten vorbei. So hatte das Spektakel am Ende doch nochmal eine Wendung zugunsten des SVK parat: nach einem Freistoß aus dem Halbfeld konnte Wal- ser den Einschlag per Fußabwehr zunächst verhindern, im Getümmel drückte Eberhardt die Kugel aus wenigen Metern dann aber doch noch zum 4:3-Endstand über die Linie (90+4.). Aufgrund mehrere individueller Fehler im Spielaufbau und einer fehlenden Kompaktheit im Mittelfeld in der zweiten Hälfte, verspielt der SVB zum Rückrundenauftakt somit doch noch einen sicher geglaubten Sieg. Diese Erkennt- nisse wird man in der kommenden Trainingswoche ver- suchen anzugehen, um am kommenden Sonntag gegen den TSV Meckenbeuren die ersten Punkte im Kalender- jahr 2023 einzufahren. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Marc Bolgert (77. Denis Schimanowski), Tobias Szeibel, Lukas Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (82. Nico Geggier), Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Phillip Thoma (72.Tobias Fink) Letztes Vorbereitungsspiel: SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II 2:2 (0:0) Tore: N. Späth (2x) Vorschau: Sonntag, 12.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Beide Partien finden auf dem Kunstrasen in Baienfurt statt. 4 Baindter Mannschaften im Einsatz Am Samstag, dem 04.03.23 waren fast alle Baindter Tischtennisspieler gefordert. Ledig- lich die Seniorenmannschaft hatte keinen Wettkampf. Den Anfang machte die 2. Jugendmann- schaft, die um 10 Uhr in Bodnegg begann. Ohne Benja- min Michelberger, der in der ersten Mannschaft aushel- fen musste, war klar, dass das ein schweres Spiel werden würde. Für ihn gab Ersatzspieler Leopold Koch sein De- büt in der 2. Mannschaft. Er machte seine Sache sehr or- dentlich und konnte auch direkt einen Satz gewinnen. Für einen Sieg reichte es für ihn aber leider noch nicht. Sehr stark hingegen spielte sein großer Bruder Valentin, der alle seine Spiele gewinnen konnte. Franz und Pia Kreutle verloren beide im 5. Satz, aber auch hier wäre ein Sieg durchaus möglich gewesen. So ging die Partie insge- samt mit 3:7 verloren, es war dennoch ein gutes Spiel unserer Mannschaft. Es spielten: Valentin Koch (3:0), Franz Kreutle (0:2), Pia Kreutle (0:2) und Leopold Koch (0:2) Die 1. Jugendmannschaft hatte um 14 Uhr ein Heimspiel gegen den TSB Ravensburg und musste auf Felix Haller verzichten, sodass auch hier ein enges Spiel erwartet wurde. Die Doppel endeten mit einer 1:1 Punkteteilung: Jona Klein und Fabian Striegel gewannen, während Ric- co Haller und Benjamin Michelberger mit 1:3 verloren. In den Einzeln spielte Jona stark und konnte beide Einzel recht deutlich gewinnen. Fabian spielte zum ersten Mal im vorderen Paarkreuz und gewann gegen die Nummer 2 der Gäste. Ricco erwischte nicht seinen besten Tag und musste beide Einzel abgeben, eines davon ganz knapp im 5. Satz. Benjamin bewies bei seinen beiden 5-Satz-Sie- gen Nervenstärke und konnte mit seinem Sieg im letzten Spiel den knappen 6:4 Erfolg klarmachen. Damit sind wir weiterhin Tabellenführer und haben am letzten Spieltag in 2 Wochen ein echtes Meisterschaftsendspiel gegen das starke Team aus Bergatreute. Es spielten: Jona Klein (2:0), Fabian Striegel (1:1), Ricco Haller (0:2) und Benjamin Michelberger (2:0) Am Abend spielten die erste und zweite Herrenmann- schaft parallel vor ca. 15 Zuschauern beim Heimspieltag gegen den TV Isny 46 und den TSV Eschach. Die erste Mannschaft hatte nach der Niederlage in der Vorrunde einigen Respekt vor der Mannschaft aus Isny und wollte unter keinen Umständen nochmals als Verlierer von den Tischen gehen. Die Doppel starteten mit 2 Siegen und einer Niederlage verheißungsvoll und auch die ersten Einzelsiege von Philipp Schwarz und Marcel Brückner waren relativ deutlich. In der Mitte lieferten sich Thomas und Tobias Nowak heiße Duelle mit ihren Kontrahenten und konnten diese knapp siegreich gestalten. Frank Mark- wart fehlte die nötige Sicherheit, um seinem Gegner ge- fährlich werden zu können, während Thomas Rauch mit seinem aggressiven Vorhand Topspin viele Punkte und am Ende auch sein Match knapp mit 3:2 gewinnen konn- te. Philipp und Marcel ließen dann nach konzentrierter Leistung nichts mehr anbrennen, sodass der 9:2 Erfolg überraschend deutlich, aber auch in dieser Höhe verdient ausfiel. Im nächsten Spiel gegen den zuletzt bärenstar- ken SV Weiler wollen und müssen wir an diese Leistung anknüpfen, um weitere Punkte im Kampf um die Meis- terschaft zu sammeln. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (0:1) und Thomas Rauch (1:0) Die zweite Mannschaft rechnete sich gegen die besser eingeschätzten Gegner aus Eschach nach den zuletzt enttäuschenden Resultaten nicht viel aus. Doch mit zwei hart umkämpften Doppelsiegen starteten wir optimal. Das nächste Highlight setzte Tobias Sonntag, der gegen den besten Spieler der Liga gewinnen konnte und einen Big Point holte. Weitere Punkte sammelten Robert No- wak und Rüdiger Sorg, der sogar beide Spiele gewinnen konnte. Beim Stand von 7:7 mussten das letzte Einzel von Oliver Rückert sowie das Schlussdoppel über Sieg, Nie- derlage oder Unentschieden entscheiden. Während das Schlussdoppel in drei knappen Sätzen verlor, machte es Oliver nach anfänglicher 2:0 Satzführung noch einmal richtig spannend und konnte den 5. Satz nach einem 6:8 Rückstand doch noch drehen und so den entscheiden- den Punkt zum vielumjubelten 8:8 Unentschieden holen. Es spielten: Josef Spöri (0:2), Tobias Sonntag (2:0), Robert Nowak (1:1), Rüdiger Sorg (2:0), Christine Malsam (0:2) und Oliver Rückert (1:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 13.3.23, nach dem Sport ab 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. März 2023 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Breitensportwart*in 4.4. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5. Technischer Leiter 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß § 11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tens 13. März 2023 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 24.03. ab 14 Uhr und Sa., 25.03. ab 9 Uhr Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptversamm- lung Am vergangenen Sonntag, den 5. März 2023, fand die alljährliche Jahreshauptver- sammlung des Musikvereins Baindt e.V. in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Mitglieder wurden von der zweiten Vorsitzenden Ju- lia Konzett begrüßt und durch die Versammlung geleitet. Zum Gedenken an die Verstorbenen Mitglieder spielte die Musikkapelle das Stück „Ich hatte einen Kameraden“. Auch dieses Jahr konnten wir viele treue Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein ehren. Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft wurden Fabian Steinhauser, Theresa Konzett, Annika Lupp, Niklas Späth, Jonas Pfister und Nadine Haug geehrt. Stefan Schnez und Franz Berle erhielten für ihre 20-jährige Mitgliedschaft die Ehrenna- del des Blasmusikverbands Baden-Württemberg in Sil- ber. Für seine 30-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Ralf Henzler geehrt. Hugo Jung konnte für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold mit Diamant sowie ein Ehrenbrief überreicht werden. Für seine beina- he unschlagbare 70-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Josef Kränkle ebenfalls die Ehrennadel in Gold mit Dia- mant sowie den Ehrenbrief für 70-jährige Mitgliedschaft überreicht. Des Weiteren wurden 40 passive Mitglieder für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt. Im Anschluss an die Ehrungen gab die Schriftführerin Melanie Brei der Versammlung einen Überblick über die Vereinsaktivitäten 2022. Besonders stand hier natürlich unser DorfMusikFest im Vordergrund. Die Jugendleiterin Natalie Hage berichtete von der Ju- gendarbeit im vergangenen Jahr und gab Einblicke in die Aktivitäten der Jugendkapelle. Die Kassiererin Selina Steinhauser gab der Versammlung Einblick in die vergangenen Kassengeschäfte. Anschlie- ßend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde von der Versammlung einstim- mig entlastet. Frau Simone Rürup übernahm die Wahl- leitung. Unser 1. Vorsitzender Ronald Spahlinger gab nach be- achtlichen 10 Jahren das Amt des 1. Vorsitzenden an Se- lina Steinhauser ab. Wir bedanken uns recht herzlich bei Ronald Spahlinger und wünschen Selina Steinhauser viel Spaß bei ihrer neuen Aufgabe! Das Amt des Kassiers wird zukünftig von Johannes Stein- hauser übernommen. Simone Schnez hat nach insgesamt 13 Jahren im Ausschuss ihr Amt an Valentin Schmidt wei- tergegeben. Auch bei ihr bedanken wir uns recht herzlich für ihr Engagement! Natalie Hage, Jugendleiterin, und Luise Newerla, Beisitze- rin, wurden von der Versammlung für weitere zwei Jahre wiedergewählt. Auch die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach wurden in ihrem Amt bestätigt. Nach den Wahlen folgte noch der Bericht unseres Diri- genten Julius Otto sowie ein Ausblick in das diesjährige Vereinsleben. Der neugewählte Ausschuss des Musikvereins Baindt e.V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserer Veranstaltung am Diens- tag, 28.03.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Michaela Bayer referiert zum Thema Bär- lauch - gesund und voll im Trend, mit Kostproben. Wir freuen uns über alle Interessierten aus der Gemeinde. Die Vorstandschaft Am Samstag, 25.03.2023 findet in Ebersbach-Musbach eine Veranstaltung für Junge Landfrauen (bis 40 Jah- re) statt. Siehe Flyer. Kommt vorbei und informiert euch!!! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stellen sich vor Die Helfer-vor-Ort Gruppe ist nur ein (wichtiger) Baustein in dem vielschichtigen Aufgabengebiet des DRK Baien- furt-Baindt. So betreibt Ihr DRK vor Ort eine Schnellein- satzgruppe (SEG) oder sichert mit ihrem Sanitätsdienst Veranstaltungen ab. Egal ob Fasnetsumzug, Marktplatz- fest, Straßenfest oder sportliche Veranstaltung: wo viele Menschen aufeinandertreffen, gibt es zahlreiche kleine oder größere Notfälle, bei denen unser Sanitätsdienst der richtige Ansprechpartner vor Ort ist. Möchten Sie sich im DRK Baienfurt-Baindt aktiv einbrin- gen? Wir freuen uns auf Sie! Sofern Sanitätsdienst und Notfalleinsätze nicht Ihr Interesse sind: wie wäre es mit dem Arbeitskreis Blutspende? Schließlich gehört Blut zu den wertvollsten Dingen, die ein Mensch geben kann. Bis heute ist es nicht gelungen, künstliches Blut herzustellen, um Leben zu retten. Sobald Menschen durch einen Un- fall oder einen operativen Eingriff Blut verlieren, sind sie auf das Blut von Spendern angewiesen. Auch eine pro- jektbezogene Mitarbeit ist jederzeit möglich. Egal ob das ganze Jahr über, oder z.B. einmal im Jahr bei unseren Nikolaus-Besuchen als „Teilzeit-Schutzengel“: Sie sind je- derzeit bei uns willkommen und bringen so viel Zeit bei uns ein, wie sie erübrigen können. Und nicht zu vergessen: unser Jugendrotkreuz. Die Grund- lagen in Erster-Hilfe werden in regelmäßigen Gruppen- stunden spielerisch vermittelt und vertieft. Dabei stehen Hilfsbereitschaft, Gemeinschaft, Teamgeist und die ge- lebte Toleranz stets im Mittelpunkt. Die sieben Grundsät- ze des Roten Kreuzes - Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Uni- versalität - sind dabei die zentrale Grundlage für unsere Arbeit im Jugendrotkreuz. Das Jugendrotkreuz des DRK Baienfurt-Baindt: mehr als nur Pflaster kleben! Da sich der laufende Unterhalt unserer Bereitschaft aus- schließlich über Spendengelder finanziert, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung, die zu einhundert Prozent in unsere ehrenamtliche Arbeit fließt. Treten Sie mit uns in Kontakt (bereitschaftsleitung@drk-baienfurt- baindt.de) – wir freuen uns auf Sie! Herzliche Einladung an alle Interes- sierten zum Informationsabend mit unserem MdB Axel Müller am 24.03.23 um 20 Uhr in der Gaststätte M3 mit dem The- ma: Gesundheitspolitik – Änderung der Krankenhaus- landschaft Nicht erst die Pandemie-Jahre haben die zentrale Be- deutung der Gesundheitspolitik deutlich vor Augen ge- führt. Auch die sehr emotional geführten Diskussionen über die Zukunft einzelner Krankenhausstandorte zeigen, dass eine gesicherte medizinische Versorgung uns alle im Kern betrifft. Wenn wir einmal krank sind, erhoffen wir uns schnellstmögliche Termine beim Haus- und Facharzt, im Notfall eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus und anschließend gute Reha- und Nachsorgeangebote. Wie all das auch in Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel und angesichts des aktuellen Mangels an Arzt-, Pflege- und weiterem medizinischen Fachpersonal funktionieren kann, treibt nicht nur die Politik um. Als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter und als Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges spricht Axel Müller zum Thema Krankenhausreform – worauf man sich möglicherweise einstellen muss. Re- formen ohne Veränderungen gibt es nicht. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag, 24.03.23 nach Baienfurt ins „M3“, Marktplatz 3, zu kom- men. Wir haben das Nebenzimmer reserviert. Die Ver- anstaltung beginnt um 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Auf Ihr Kommen freuen sich die CDU Gemeindeverbände Baindt und Baienfurt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Röhrenmoos Vom Großweiher geht es auf guten Wegen zur Leupolz- mühle. Über Krotten- und Karbachtal wandern wir zurück. Wann: Dienstag 21.02.2023 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 12 km, 170 hm, Fahr- preis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr reserviert nach der Wanderung! Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 10.02.23 Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. - 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum 2. VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 15.März 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn es werden Bilder mit dem Beamer an der Leinwand von unseren Aktivitäten gezeigt. Wir sehen uns, liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach VORANKÜNDIGUNG Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Ver- sammlung findet am Dienstag, 28. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Zur besseren Planung bitten wir um vor- herige Anmeldung bis spätestens 20.03.2023 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 15. März 2023 um 19:00 Uhr Thema: Alltagshilfsmittel Herr Widmann und Herr Jöns 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +49 69 7104 9922, 85406240815 Deutschland +49 69 3807 9883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Grundsteuer-Wirrwarr immer größer BdSt empfiehlt allen Bürgern: Bodenrichtwert auf Boris-BW nochmals überprüfen In Baden-Württemberg wird das Wirrwarr bei den Bo- denrichtwerten, die für die ab 2025 neu zu berechnende Grundsteuer notwendig sind, immer größer. Denn weil viele Bürger mit den ermittelten Werten nicht einver- standen waren, prasselten auf die Kommunen zahlreiche Beschwerden nieder. Auch, weil das Finanzministerium Baden-Württemberg die Bürger auffordert, sich bei of- fensichtlich falschen und zu hohen Werten zunächst an den Gutachterausschuss der Kommune zu wenden, um auf diesem Weg nachträgliche Änderungen an den Bo- denrichtwertzonen zu erreichen. Bis zum 28. Februar 2023 bekamen die Gutachteraus- schüsse in der Folge Zeit, Änderungen an den Bodenricht- werten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zur Erin- nerung: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war der 31. Januar 2023. Es kann jetzt also sein, dass sich ein Bodenrichtwert für den Steuerzahler, der seine Erklärung bereits eingereicht hat, geändert hat. Selbst wenn sein Grundsteuerbescheid schon da ist, kann zwischenzeit- lich der Bodenrichtwert nochmals geändert worden sein. Diesen weiteren Fehler in der Prozessplanung baden nun erneut die Bürger aus, denn die sollten jetzt wieder aktiv werden. „Wir raten auf Grund der aktuellen Entwicklung allen Grundstückseigentümern auf der Plattform Boris- BW direkt zu überprüfen, ob der im Zuge ihrer Feststel- lungserklärung angegebene Bodenrichtwert noch seine Gültigkeit besitzt. Denn wenn hier der Bodenrichtwert zu Gunsten der Steuerzahler geändert wurde, sollten die Bürger, die noch keinen Grundsteuerwertbescheid er- halten haben, über Elster sofort eine korrigierte Grund- steuererklärung abgeben. Die Eigentümer, die bereits einen Bescheid erhalten haben, müssen unverzüglich Ein- spruch beim Finanzamt einlegen“, appelliert Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Sollte die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen sein, müssen Eigentümer laut Möller ei- nen Antrag auf Änderung ihres Grundsteuerwertes stellen. „Dass jetzt mit einer Nachschärfung der Bodenrichtwerte sozusagen eine Operation am offenen Herzen durchge- führt wird und Werte im laufenden Verfahren noch ge- ändert werden, zeigt das ganze Ausmaß der verkorks- ten Grundsteuerreform in Baden-Württemberg“, kritisiert Möller und erinnert daran, dass die Hilferufe der Gutach- terausschüsse nach einer Verlängerung der Frist für die Abgabe der Bodenrichtwerte hätten ernst genommen werden müssen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Landkreis Ravensburg Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.03.2023 Der Landkreis Ravensburg ist der zweitgrößte Flächen- landkreis Baden-Württembergs und ländlich geprägt. Doch wie geht es Jugendlichen im ländlichen Raum und wie zufrieden sind sie? Gerade hinsichtlich Herausforderungen wie Fachkräfte- mangel, aber auch der demografischen Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft ist es wichtig, den Blick auch auf die Jugend zu richten. Wir brauchen den frischen Blick, den Elan und die Tatkraft junger Menschen, um zukunfts- fähige Lösungen für die aktuellen, aber auch zukünftigen Herausforderungen zu entwickeln. Die Chancen, die die Perspektiven der jungen Generation für den ländlichen Raum bieten, dürfen nicht verpasst werden. Die Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.März 2023 von 17:30 Uhr – 20:00 Uhr für Interessierte und Jugendliche beschäftigt sich mit diesem Thema. Es werden Anhaltspunkte zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum gegeben sowie die Situation im Land- kreis Ravensburg durch Landrat Harald Sievers und Ju- gendliche selbst anhand ihrer Projekte in Isny und Taldorf dargestellt. Alle Teilnehmenden sind im Anschluss dazu eingeladen, an der offenen Diskussion zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum teilzunehmen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung finden Sie bzw. Du über folgenden Link: www.alr-bw.de/jugend. Ravensburger Spieleland baut außergewöhnlichen Liebherr-Erlebnis- spielplatz Ab der Saison 2023 ist im Entdeckerland im Freizeit- park am Bodensee toben, rutschen und klettern auf über 1.300 Quadratmetern angesagt! Der neue Lieb- herr-Erlebnisspielplatz bietet bereits den Kleinsten ei- nen spannenden Einblick in die faszinierende Produkt- welt von Liebherr. Mini-Entdecker tauchen in die Welt der Bagger, Krane, Fahrmischer und Kühlschränke ein, springen mit der Seilbahn aus einem Helikopter und spielen im Frachtcontainer! Da werden kleine Augen groß: Auf dem Liebherr-Erleb- nisspielplatz wartet ein 4,5 Meter langer Fahrmischer mit Fahrerkabine, vielen Spielebenen und einer Rutsche auf die Gäste. Von dort aus können die Kleinen direkt über einen Kletterparcours zum nächsten Highlight gelangen, dem Bagger. Aber auch von der Baggerschaufel geht es über den Ausleger in Innere des Baggers und seiner Fahr- erkabine. Wer noch mehr mutigen Kletterspaß möchte, kann sich auf dem 4,5 Meter langen Mobilkran mit steilem Rampenaufstieg so richtig austoben, während die kleinen Geschwister mit Aufsitzbaggern im Kies graben! Wer ei- nen Blick über den gesamten Spielplatz werfen möchte, kommt bei dem fünf Meter hohen Kran mit Nestschaukel auf seine Kosten. Der Kran kann auf über zwei Metern von den Kleinen beklettert werden und bietet einen tol- len Ausblick! Das nebenan gelegene Containerspielhaus bietet Kletter- und Spielspaß auf zwei Ebenen in einem original Schiffscontainer. Wer es rasant mag, der wagt einen Sprung auf einer der zwei Tellerschaukeln direkt aus dem Helikopter! Außerdem kann man im Helikopter die Vielfalt der Produkte bestaunen, die Liebherr für die Luft- fahrtindustrie entwickelt. Wer genug gespielt hat, kann die kleine Anhöhe des Liebherr-Erlebnisspielplatzes erklim- men und dort die große Produktvielfalt im XXL-memory® entdecken oder auf den Raupenbänken Platz nehmen. Diese wurden in einer Liebherr-Lehrwerkstatt exklusiv für das Ravensburger Spieleland gefertigt. Neben den großen Spielgeräten finden die kleinen und großen Be- sucher zahlreiche Wissensspiele zu den Themen Logistik, Elektronik oder Digital. Und weil auch der eifrigste Ma- schinenführer einmal hungrig wird, hält der angrenzende Kioskbereich kühle Erfrischungen und Snacks zur Stär- kung bereit. Außerdem gibt es auch hier ein lehrreiches, interaktives Spiel rund um die richtige Lagerung und den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln. Der VLF Ravensburg – Waldsee e.V. lädt ein Eine Veranstaltung für Frauen und interessierte Männer findet am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14 Uhr im Gasthaus Sternen in Reute statt. Von Schwester Birgit, Franziskanerin aus dem Kloster Reute bei Bad Waldsee, werden wir erfahren, warum die Frühjahrskur so wichtig ist und wie man heimische Pflanzen für eine solche Kur zubereitet. Als Fachfrau für Heilpflanzen ist sie auch bekannt für den wunderschönen Klostergarten mit Schaugarten und Labyrinth. Second-Hand-Kleider-Basar Mochenwangen, Turn- und Festhalle, Sportplatzweg Verkauf Samstag, 11. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle und gut erhaltene Frühlings- /Sommerbeklei- dung für Damen, Herren und Kids ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Weitere Infos: www.second-hand-basar-mochenwangen.de Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Unser Basar-Erlös wird ausschließlich für karitative Zwe- cke verwendet. Bauernhaus-Museum Oberschwaben-Allgäu Das beliebte Freilichtmuseum in Wolfegg eröffnet am 19. März einen neuen Hof! Alltag früher und heute im Bauernhaus-Museum Ober- schwaben-Allgäu Am Sonntag 19. März geht es wieder los im Bauernhaus-Muse- um und dann gleich mit etwas ganz Be- sonderem! Mit dem Hof Beck aus Taldorf bei Ravensburg wird ein weiteres histori- sches Gebäude auf dem Gelände eröff- net. Der Hof wurde aus Mitteln des Landkreises Ravensburg und dank einer großzügigen Förderung aus Landesmitteln auf das Mu- seumsgelände transloziert, renoviert und eingerichtet. Er ist Zeuge des Lebens einer oberschwäbischen Bauern- familie und zugleich ein barrierearmer, inklusiver Ort zum Anfassen, Ausprobieren und Lernen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 In den historischen Räum- lichkeiten wird der Alltag der ehemaligen Hofbewoh- ner/innen, der Familie Beck, um 1900 mit allen Sinnen er- fahr- und erlebbar - in ab- wechslungsreichen Erzäh- lungen, mit Texten, Bildern und interaktiven Stationen, ein Eintauchen in eine Zeit ohne fließendes Wasser, Strom oder Maschinen. Der Hof und seine Daueraus- stellung wurden durch Rampen sowie zahlreiche Tast- und Hörstationen und eine Übersetzung wichtiger Texte in Audio, Leichte Sprache und Deutsche Gebärden- sprache für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen angepasst. „Alltag früher und heute“ – so lautet auch das diesjährige Jahresthema am Bauernhaus-Museum. Ver- anstaltungen, museumspädagogische Angebote und Er- lebnistage bilden das umfangreiche Begleitprogramm zum neuen Hof und regen zum Vergleich zwischen dem eigenen Leben und dem ländlichen Alltag vor 100 Jahren an. Begeben Sie sich auf eine Zeitreise und erfahren Sie viel Wissenswertes über das bäuerliche Leben vor rund 100 Jahren! Kommen Sie am Sonntag, 19. März ab 12 Uhr zur Er- öffnung „Hof Beck“ auf dem Museumsgelände Grußwort Dr. Tanja Kreutzer Museumsleitung Bauern- haus-Museum Grußwort Simon Blümcke Erster Bürgermeister Stadt Ravensburg Grußwort Regine Rist Ortsvorsteherin Taldorf Feierliche Eröffnung „Hof Beck“ durch Harald Sievers Landrat Musikalische Begleitung durch den Musikverein Taldorf und Bewirtung durch den Landfrauenverband Taldorf Die Veranstaltung und alle Reden werden von zwei Gebärdendolmetscher/innen begleitet. Museumssaison 2023: 19. März – 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr März, April, Oktober, November: tägl. außer Mo. 10-17 Uhr (Sonderöffnung: Ostermontag) Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de S T E T H O S K O P T A R A E S O L H A A L I B I S P A R K R A D I M A O R W E T R A B A N T M U T K E N T T O L A R S L O U M O E D I M E A N S C H L A E G E R O S I R A S S E N A M A M O D E R N E A E R A L E I A A L S T A P E L N O U I Um die Ecke gedacht Waagrecht: 1. in Losgehstimmung, 10. Geierfeierschmaus, 13. unter ihnen stecken Rechtsprecher, 14. schaltet mit M die Lautsprecher gleich, 15. Teamwork von Biene und Kellermeister, 16. Ur-36w ergibt geschüttelt ein Sternbild, 17. vorwärts Mädchen, rückwärts Papageien, 18. Reiter ist von hinten Fledermaus, 19. Abtmönch hat offizielle Drogen im Bauch, 21. Giovanni Battista Madonnenmaler, 23. „Wer die Enge seiner … begreifen will, der reise.“ (Kurt Tucholsky), 27. darin stecken 44 waagrecht und 1 senkrecht, 29. hallt durch arena und estadio, 31. in Gossau gibt es ein Gebirge, 33. dieser Père ist ein Weihnachtsmann, 34. „Tugend ist der beste …“ (Sprichwort), 35. vorwärts Ostseebad, rückwärts Gemeinplatz, 36. Igel, du wirst niemals vor mir …, behauptete der Hase, 37. was Kloßbrühe ganz und gar nicht ist, 40. oft das Ende der Verlobungszeit, 41. im Tagesraum wohnt ein Prophet, 44. Foltermelodie, 45. bestätigt oder bestätigt Exaktheit, 46. mit Vorliebe von Politikern geschnürt, 47. versammeln sich zu Platten, 48. in Ref eingefügt Fühlbild Senkrecht: 1. Sekt-Photos neu sortiert sind Atem- lauscher, 2. nicht Elefantenlaut, sondern Brutto-Net- to-Differenz, 3. das der Liebsten bringt dem Ganoven wenig, 4. Brotzeit-Schärfer, 5. umkreist die Erde und einst den Alexanderplatz, 6. im Hackentrick steckt eine Grafschaft, 7. mit C Newman-Redford’sche Gau- nerkomödie, 8. Sekretärinnen-Gütemaß schreibt sich wie Echsengala, 9. Kosename für dornige Schönheit?, 11. Wimpernschlag der Geschichte, 12. Akten … sich gerne zu … , 20. mit BEL im Zimmer, mit WE in der Luft , 22. gegenwärtige 11 mit Post, 24. damit beginnt der zeitgemäße Aberglauben, 25. seine Devise: „Alle Kriege, die dem Fortschritt dienen, sind gerecht.“, 26. Ljubljana-Schilling, 28. ST-Unterarten sind Fahrwege, 30. mit B Körper, mit D Pein, 32. tanzt über dem Fire, 36. zwei Nickel, 38. Tibettempel in Alhambra, 39. in Le- deste eingearbeitet Rockerattribut, 40. Voraussetzung für große Sprünge, 42. fetter Fisch mit schlanker Linie , 43. Wunschantwort auf Tu m’aimes? 1 13 16 18 23 31 35 37 44 46 2 24 38 3 32 4 25 39 5 19 33 40 6 26 47 7 14 20 27 36 8 21 41 45 9 17 28 34 10 15 22 29 48 11 30 42 12 43 DEIKE ude-0313 © Oertner/DEIKE 720R65R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 28. April 2023 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Bewilligter Förderbescheid für den Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen und im weiteren Schritt der notwendige Aufbau von Gigabitnetzen ist Ziel des Breitbandaus- baus und ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Das Land Baden-Würt- temberg investiert in diesem Bereich bereits heute zukunftsgerichtet. Am Freitag, den 14. April 2023 konnte die Gemeinde Baindt den Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 3.735.824,80 Euro von Digitalisierungsminister Thomas Strobl entgegennehmen. Insgesamt werden 18 Kommunen des Landkreises Ravensburg gefördert, das bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller 39 Gemeinden unseres Landkreises einen solchen Förderbescheid erhalten haben. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde- verwaltung sowie bei den Mitgliedern des Gemeinderats. Durch schnelles Handeln und einen mutigen Beschluss war es möglich, diese Förderung zu erhalten. Ebenso danke ich dem Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Ravensburg für die zügige Antragstellung und hervorragende Unterstützung. Weiter bedankt sich die Gemeinde Baindt beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg für die Bewilligung des Förderantrags. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bunte Wiesen wie früher? Das geht – jetzt Wiesen anmelden! Start des Gemeinschaftsprojekts „Blumenwiese“ des Landschaftserhaltungs- verbands Ravensburg und des Netzwerks Blühende Landschaft im Landkreis Ravensburg Den bunten Wiesenblumenstrauß als kindliches Mitbringsel für die Oma oder die Mama zum Muttertag oder einfach nur so. Wenn man heutzutage im Mai auf den hiesigen Wiesen steht, um ein Sträußchen zu pflücken, dann mangelt es nicht an der Blütenpracht – jedoch an der Vielfalt der Farben. Wo früher die Blüten in weiß, gelb und lila erstrahlten, gibt es heute oftmals nur noch eins: zunächst zartrosa durch das Wiesenschaumkraut, dann flächendeckend löwenzahngelb. Um einen Teil unserer Wiesen wieder bunter zu bekommen, gibt es seit Frühjahr 2023 ein gemeinsames Projekt des Landschaftserhaltungsverbands (LEV) Ravensburg und des Netzwerks Blühende Landschaft. „Durch Einbringung der verlorengegangenen Arten mit Hilfe von regionalem, ar- tenreichem Mähgut oder Saatgut können dort bald wieder zahlreiche Kräuter auf- blühen,“ erklärt Projektmanagerin Vera Müller vom Netzwerk Blühende Landschaft. „Eine regelmäßige Schnittnutzung von 2-3 Mal pro Jahr ist für die Wiesenvegetation zwingend. Mulchen führt zur Vergrasung und ist bei teilnehmenden Flächen nicht ge- wünscht“, so Hannah Böhmer vom LEV Ravensburg. Gesucht werden Pächter oder Eigentümer von Wiesen mit einer Mindestgröße von 0,5 Hektar im Landkreis Ravensburg, die bereit sind, zusammen mit dem LEV Ravensburg und dem Netzwerk Blühende Landschaft die Artenvielfalt auch auf den Wiesen zu erhöhen. Bei Interesse am Projekt und zur Anmeldung einer Fläche von mindestens 0,5 Hektar melden sich Interessierte gerne beim LEV Ravensburg (info@lev-ravensburg.de) sowie beim Netzwerk Blühende Landschaft (mueller@bluehende-landschaft.de). Ihre Gemeindeverwaltung Der BBQ-Butler erwacht aus dem Winterschlaf Der Winter zieht vorüber, die Tage werden wieder länger und die Temperaturen stei- gen. Das bedeutet der BBQ-Butler erwacht aus seinem Winterschlaf! Ab dem 01. Mai kann auf dem BBQ-Butler wieder am Baindter Bädle in wunderbarer Atmosphäre gegrillt werden. Die Karten, um den Grill freizuschalten, können wie gehabt auf der Gemeinde gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Für die Monate Mai und Juni planen wir Grillevents, bei denen mit unserer Unterstützung der BBQ-Butler auf Herz und Nieren geprüft werden kann. Der BBQ-Butler ist ein Prototyp und kein fertiges Produkt. Wir freuen uns daher über jedes Feedback – sowohl positiv als auch konstruktiv. Bei Fragen rund um den BBQ-Butler gerne per Mail info@ackermann-spuelmaschinen oder telefonisch unter 07502 97791 80 melden. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Konfirman- dinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen einen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin FERIENBETREUUNG Liebe Eltern, für die Pfingstferienbetreuung vom 30. Mai bis 02. Juni (4 Tage) wird in der Klosterwiesenschule Baindt für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 eine Ferienbetreuung angebo- ten. Das Betreuungsangebot findet je nach Teilnehmer- zahl in Baindt oder in Baienfurt statt. Bei Bedarf können Sie Ihre Kinder über reservix.de ver- bindlich anmelden, hier finden Sie auch weitere Informa- tionen zu den Betreuungszeiten und Kosten. Der Annmeldeschluss ist am 09. Mai 2023. Maischerze – von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai für einen Maistreich. Doch nicht alle sogenannten Mai- scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Ei- gentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeinde Baindt erhält Förderung aus dem Landessanierungsprogramm Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2022 einen Aufsto- ckungsantrag für Mittel aus dem Landessanierungspro- gramm gestellt. Im Förderantrag, welcher das Sanie- rungsgebiet Ortskern II mit Neugestaltung des Fischareals und des Dorfplatzes sowie des umliegenden Ortskerns beinhaltet, wurde eine Aufstockung der Finanzhilfe des Landes von 1.114.200,00 Euro beantragt. Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neu- ordnung des Ortskerns sein. Die Gemeinde hat gemäß Landessanierungsprogram bis 30.04.2025 Zeit, die ent- sprechenden städtebaulichen Erneuerungsziele umzuset- zen. Bereits beendete Baumaßnahmen in diesem Bereich sind der Kreisverkehr am Ortseingang, die Eröffnung des Lebensmittelmarkts sowie die Offenlegung des Sulz- moosbaches. Vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wurde der Gemeinde Baindt nun eine För- derung in Form einer Finanzhilfeerhöhung für das lau- fende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern II in Höhe von 500.000,00 Euro bewilligt. Damit erhöht sich die Landesförderung von 900.000,00 Euro, welche bereits zu Beginn der Sanierung vergütet wurde, auf insgesamt 1.400.000,00 Euro. Wir bedanken uns beim Land Baden-Württemberg für die Unterstützung durch Fördermittel zur Sanierung un- serer Ortsmitte. Ihre Gemeindeverwaltung Korrektur Auf der zweiten Seite des Amtsblatts von letzter Woche (21.04.2023) ist uns ein Fehler unterlaufen. Die Naturfreunde Baindt erreichen Sie per E-Mail unter: naturfreunde-baindt@t-online.de Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. April und Sonntag, 30. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Montag, 01. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. April Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 30. April Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Montag, 01. Mai Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. 30.04. Maibaumstellen Landjugend DP Mai 05.05. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 06.05. Jahreshauptversammlung Schütztengilde Schützenhaus 09.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.05. Versammlung Blutreitergruppe BSS Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 11.05. Marschprobe Musikverein Parkplatz Tennishalle 18.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 19.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 24.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Wir suchen Sie! Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2023 für den Kindergar- tenbereich - ein/e staatl. anerkannte/n Erzieher/in und/oder pä- dagogische Fachkraft (100 % Beschäftigungsumfang) - ein/e Freiwillige/n für ein FSJ - eine flexible Krankheitsvertretung Wir suchen eine engagierte, aufgeschlossene Person, mit Fach- und Sozialkompetenz, die gerne kooperativ mit El- tern, Trägern und Institutionen zusammenarbeitet, sowie Freude und Interesse an christlichen Werten hat. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4 , 88353 Kißlegg, z.Hd. E. Krügel ekruegel@ kvz.drs.de sowie bei: LeitungStMartin.Baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter, Tel. 07502 2678. Wir freuen uns auf Sie! Die Vorschüler besuchen die Gemeindebücherei Am 18. April waren unsere Vorschüler mit einigen Erziehe- rinnen in der Gemeindebücherei Baindt zu Gast. Die Lei- terin der Bücherei, Frau Lins, öffnete extra für die Kinder außerhalb der Öffnungszeiten die Pforten. Für einige von ihnen war es der erste Besuch in einer Bücherei. Gespannt hörten sie Frau Lins zu als sie die Kinder durch die Räu- me führte und eine Vielzahl an Bücher und Spielen zeig- te. Zum Schluss las sie gemeinsam mit den Kindern eine Mitlesegeschichte und erklärte auch, dass man alles hier kostenlos ausleihen kann. Nachdem die Kinder vieles über die Bücherei gelernt haben, ging es ans Stöbern. Es wurden viele spannen- de Geschichten gefunden, die man alleine oder mit dem Freund anschaute oder auch von der Erzieherin vorge- lesen bekam. Bevor es zurück in den Kindergarten ging, bekam jedes Kind ein Formular für den Lesepass zum Ausfüllen mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins und freuten sich schon auf neue interessante Bücher, die sie mit ihren Eltern beim nächsten Büchereibesuch entde- cken werden. Waldorfkindergarten Unser Osterfest ...und er bringt herbei, sein allerschönstes Ei Schon zwei Wochen vor Ostern hatten die Kinder im Waldorfkindergarten, auch in die- sem Jahr, mit ihren selbst-gedroschenen Körnchen aus dem letzten Herbst, ihr eige- nes Schälchen Ostergras gesät. Die Zeit dar- auf wurde es voll Vorfreude und Spannung beim Wachsen beobachtet und den Geschichten und Liedern über den Osterhasen gelauscht. Und dann, am Tag vor den Ferien, durfte jeder seine eigene Osterschale mit dem mittlerwei- le hochgewachsenen Gras, in welchem bereits ein kleines kuscheliges Häschen wartete, mit nach Hause nehmen. Voll Hoffnung, dass der Osterhase den Weg zu ihnen fin- det und ihnen sein schönstes Ei ins Nestlein legt. Eines sei verraten... er hat seinen Weg zu jedem Kind gefunden. Doch auch im Kinder- garten durfte ein ge- meinsames Osterfest natürlich nicht fehlen. Und so kamen die Kin- der am Montag nach den Ferien bereits in froher Erwartung in ihre Gruppen. Gemein- sam wurde gebacken und geschnippelt. Os- terzöpfe dufteten im Ofen, während eine herrliche Festtafel ge- deckt wurde. Auch wunderschöne gefärb- te Eier hatte der Oster- Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 hase ihnen für ihr festliches Frühstück gebracht. Beim anschließenden Schlemmen erzählten die Kinder was ihnen der Osterhase zuhause gebracht und welch gute Verstecke er gefunden hatte. Und als es nach ausgiebiger Schlemmerrunde hinaus in den Garten ging, war die Freu- de groß, denn auch hier hatte unser Freund mit den lan- gen Ohren und dem ruckenden-zuckenden Schwänzchen, noch für jedes Kind eine kleine Überraschung versteckt. Wieder einmal ging damit am Mittag ein wunderschöner Festtag für uns alle zu Ende, welcher eine schöne Erinne- rung in unseren Herzen bleiben wird. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Unser Ausflug ins Natur- schutzzentrum in Bad Wurzach Wir, die Klassen 4a und 4b haben am 24.04.2023 einen Ausflug ins Naturschutzzentrum in Bad Wurzach gemacht. Um 8 Uhr hat uns der Reisebus an der Klosterwiesenschule abgeholt. Dann durften wir im For- schungszimmer Platz nehmen und lernten grundlegende Informationen über das Moor. Dort haben wir auch eine tolle Arbeitsmappe bekommen, in der wir gleich verschie- dene Aufgaben bearbeiten durften. Interessant war, dass es zwei verschiedene Moorarten gibt: Das Hochmoor und das Niedermoor. Nach dem theoretischen Teil sind wir dann ins Ried zum Wandern gegangen. Hier haben wir viele Pflanzen entdeckt und erfahren, dass ein Moor auch sehr gefährlich sein kann, wenn man vom Weg ab- kommt. Pünktlich um 12 Uhr hat uns der Reisebus wieder abgeholt und an der Klosterwiesenschule abgesetzt. Bei dem Ausflug ins Wurzacher Ried haben wir viele inter- essante und auch neue Informationen gelernt. An dieser Stelle möchten wir uns im Namen der Klassen 4a und 4b ganz herzlich beim Förderverein, dem Elternbeirat und der Gemeinde für den finanziellen Zuschuss bedanken. Pia Kreutle und Elias Dietz Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2023 Die Vorsitzende Frau Mischkowski begrüßt alle Anwesen- den und stellt die Agenda vor. Danach gibt es eine kurze Vorstellungsrunde, da sich nicht alle kennen. Die Mitgliederanzahl des Fördervereins hat sich auch im Jahr 2022 wieder leicht erhöht auf 227 Mitglieder. Und im Jahr 2022 konnten wieder viele Aktivitäten aufgenommen werden und so wurden eine Kinderstadtführung und der Besuch des Rutentheaters vom Verein bezuschusst und auch das bewährte Landschulheim der Viertklässler nach Hitzenlinde wurde unterstützt. Die Kassenprüfung erfolgte durch die beiden Kassenprü- ferinnen Frau Boenke und Frau Himpel. Sie attestieren eine tadellos geführte Kasse und es ergeht ein großes Lob an die Kassenwartin. Die Kasse wurde für in Ordnung befunden. Da die Schule ein Bankkonto für den Themen- bereich Landschulheim hat, regt Frau Himpel an, dieses auch für Überweisungen des Fördervereins an die Schule zu nutzen. Dieses würde die Kassenführung des Vereins erheblich vereinfachen. Die Schulleiterin Frau Heberling nimmt das Thema mit und übernimmt die Entlastung des Vorstandes. Sowohl der engere (Vorsitz, stellv. Vorsitz, Kassenwartin, Schrift- führerin) als auch weitere Vorstand (Kassenprüferinnen, Beisitzerinnen) werden jeweils einstimmig entlastet. Frau Dorn stellt sich leider nicht erneut als Kassenwartin zur Wahl, da auch ihr jüngstes Kind jetzt die Grundschule verlassen hat. Sie ist der Ansicht, dass gerade der Kassen- wart eine besondere Nähe zur Schule haben solle und hat mit Frau Hirsch auch schon eine potentielle Nachfolgerin gefunden. Frau Hirsch hat noch sehr junge Kinder an der Grundschule und es besteht die Hoffnung, dass sie dem Förderverein viele Jahre treu sein wird. Die Schulleiterin Frau Heberling dankt Frau Dorn im Na- men der Schule für ihre geleistete ehrenamtliche Arbeit und auch Frau Mischkowski dankt ihr für vier Jahre ta- dellose Kassenführung und eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit im Namen des ganzen Fördervereins und vor allem auch des Vorstands. Beide verabschieden Frau Dorn mit einem wertschätzenden Geschenk und wünschen ihr alles Gute. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitz: Frau Mischkowski (Wiederwahl) Kassenwart: Frau Hirsch (Neuwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Wiederwahl) Frau Himpel (Wiederwahl) 3. Beisitzer: Frau Schramm (Wiederwahl in Abwe- senheit) 4. Beisitzer: Frau Hirschmann (Wiederwahl) 5. Beisitzer: Frau Hummel (Wiederwahl) Die verschiedenen ehrenamtlichen Bereiche wie der El- ternbeirat, das Powerfrühstück-Team und das Basarteam Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 waren schon immer dem Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. zugehörig, sei des durch die gemeinsame Nut- zung der Haftpflichtversicherung des Vereins oder das Arbeiten in Personalunion in den verschiedenen Gremien. Zum 1.1.2023 wurden jetzt auch die finanziellen Belange der einzelnen Bereiche mit unterschiedlicher Einbindung komplett unter das Dach des Vereins gezogen. Frau Heberling freut sich, dass im Jahr 2022 wieder eine große „Schul-Normalität“ stattfinden konnte mit vielen liebgewonnen Aktivitäten und Veranstaltungen, die wie- derbelebt wurden. Sie dankt dem Förderverein für die bewährte Unterstützung und gibt einen Ausblick: Das Schulfest kann wegen des Umbaus zurzeit nicht stattfin- den, am 21.6. ist jedoch ein großes Konzert geplant, bei dem die Bewirtung durch den Förderverein und Eltern- beirat gestaltet werden kann. Nach Ende des Umbaus im nächsten Jahr kann es dann hoffentlich mit Unter- stützung des Vereins ein großes Eröffnungsfest geben. Auch werden bestimmt noch einige Dinge in den neuen Räumlichkeiten benötigt (Teppich, Möbel,...), Großes Thema ist die Schulhofgestaltung nach dem Um- bau, bei dessen Ausgestaltung sie sich auch die Unterstüt- zung des Fördervereins erhofft. Frau Boenke rät, auch die Drachenkinder als finanziellen Unterstützer zu aktivieren, da die Grundschule Kooperationsschule der Blindenschu- le am Ort ist. Frau Heberling erklärt, dass es bisher keine inhaltlichen Planungen der Gemeinde für den Schulhof gibt. Frau Him- pel möchte die Eltern aktivieren und regt eine Gesprächs- runde mit allen Involvierten an. Frau Boenke schließt sich an und weist auch bei diesem Thema auf die Blinden- schule als Partner hin. Frau Gründler vom Basarteam berichtet, dass durch Um- zug in die Schenk-Konrad-Halle beim Basar im Frühjahr und Herbst nur 150 Nummern statt bisher 450 an Verkäu- fer*innen vergeben werden konnten, da die Halle wesent- lich weniger Platz bietet als die Schule. Auf der anderen Seite ist der Aufwand für die einzelnen Helfer*innen um einiges geringer geworden. Die Bewirtung der Kunden haben die Jugendfeuerwehr und die Klasse 4 (mit einem Kuchenverkauf) übernommen. Dies hat sich bewährt und soll so beibehalten werden, da durch die reduzierten Arbeitszeiten die fünfzig Helfer*innen eher keine große Mahlzeit brauchen. Sie begrüßt die engere Einbindung des Basarteams in den Förderverein Klosterwiesenschu- le e.V. ab 2023. Frau Hirsch regt an, ein Sportfest zu organisieren, um eine weitere Veranstaltung für die Schüler*innen zu haben. Frau Heberling erklärt, dass ab diesem Jahr die Bundesju- gendspiele für die Klassen 3 und 4 verpflichtend durchge- führt werden müssen und es auch schon mehrmals einen Spendenlauf für UNICEF gab. Außerdem gibt jedes Jahr einen Sporttag für die Schüler*innen, aber ohne weitere Bewirtung, da vormittags kaum Zuschauer da sind. Alle Kinder bekommen ein kostenloses Getränk und einen Wecken. Dies sind auch aus Sicht von Frau Hirsch genü- gend sportliche Veranstaltungen. Frau Hirschmann regt an, dass der Förderverein für die El- tern präsenter im Schulalltag sein sollte, indem die Schul- app zur Kommunikation auch durch den Förderverein genutzt wird. Frau Stratmann erhält als Schriftführerin einen Zugang zur App und kümmert sich um regelmä- ßige Beiträge. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Die nächste Sprechstunde findet am 02. Mai statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kostenlose Online-Vorträge Auch im Frühjahr/Sommer 2023 geben wir alles, damit Sie nicht um die Themen der Energieberatung herumkommen. In fünf kostenfreien Online-Vorträgen mit Schwerpunkt Photovoltaik, Eigenstromnutzung-, sowie Erzeugung, bie- tet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg einen Rundumblick über interessante Themen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/ energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 09. Mai 2023, 18:00 Uhr: PV lohnt sich! 17. Mai 2023, 18:00 Uhr: Kleinwindkraftanlagen – Ist Windenergie eine Option? 31. Mai 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik – Mit Sonne rech- nen! 13. Juni 2023, 18:00 Uhr: Ein grünes Dach zur Stromge- winnung – PV und Dachbegrü- nung 22. Juni 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik für Einsteiger Neben den Online-Vorträgen bieten die Energiebera- tung der Verbraucherzentrale und die Energieagentur Ravensburg individuelle Beratungen an. Mehr Informa- tionen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung. de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder unter 0751 – 764 70 70. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Schulweg üben leicht gemacht schulwegtrainer.de: Neue Initiative von Landesver- kehrswacht BW und UKBW bringt Eltern und Kindern die wichtigsten Verkehrsregeln für den Schulweg näher Lernen fängt beim Schulweg an: Die Online-Plattform www.schulwegtrainer.de vermittelt die wichtigsten Verkehrsregeln für Schulanfängerinnen und Schul- anfänger. Die gemeinsame Initiative der Landesver- kehrswacht Baden-Württemberg und der Unfallkasse Baden-Württemberg, die vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württem- berg gefördert wird, will dem Trend zum Elterntaxi ent- gegenwirken und Eltern Verhaltenstipps an die Hand geben, wie sie Kinder auf eine sichere Teilnahme im Straßenverkehr vorbereiten können. Der Schulwegtrainer vermittelt angehenden Schulkindern und ihren erwachsenen Bezugspersonen grundlegende Verhaltensweisen für einen sicheren Schulweg. Mit kur- zen Videos und prägnanten Tipps werden ihnen einfach umsetzbare Sicherheitsregeln an die Hand gegeben. Er- ziehungspersonen erhalten darüber hinaus Sicherheits- empfehlungen für das Elterntaxi, wenn sich das Auto auf dem Schulweg nicht vermeiden lässt. „Ein sicherer Schulweg ist essentiell wichtig, denn unsere Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Wir dürfen unsere Kinder keinen unnötigen Gefahren im Straßen- verkehr aussetzen. Mit dem Schulwegtrainer geben wir Eltern und Kindern innovative und spannende Tipps an die Hand. Wir klären über Risiken und Gefahren auf dem Schulweg auf und sorgen so für mehr Sicherheit auf dem Weg vor und nach der Schule“, sagte der Stv. Minister- präsident und Innenminister Thomas Strobl. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 „Statistisch gesehen verunglücken mehr Kinder als Insas- sen in einem Auto als auf einem Gehweg, auf dem sie zu Fuß unterwegs sind. Und Elterntaxis sind vielerorts ein Ärgernis. Mit unseren Videoclips und alltagsnahen Emp- fehlungen zeigen wir Eltern, wie sie den Schulweg ihres Kindes zu Fuß gut planen können und worauf sie dabei achten sollten. Der Schulwegtrainer ist eine echte Hilfe für Eltern und Kinder“, so Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg. „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulweg – das ist unser Ziel!“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. „Verkehrsprä- vention ist sehr wichtig zur Vermeidung von Unfällen. Der Schulwegtrainer knüpft genau hier an und schult Kinder und Eltern bei der Verkehrserziehung gleichermaßen. Wir freuen uns, dass der Schulwegtrainer jetzt an den Start geht!“ Der Schulwegtrainer einfach erklärt: › Die Online-Anwendung www.schulwegtrainer.de wirbt für den Schulweg zu Fuß und zeigt Wege zur Vermeidung des Elterntaxis. › Videoclips und einfach umsetzbare Tipps erleichtern eine niedrigschwellige Informationsvermittlung an viele Zielgruppen: Erwachsene und Kinder erhalten zielgrup- pengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. › Vertiefende Informationen für Erwachsene, z. B. in den FAQ unterstützen beim praktischen Üben des Schulwegs. › Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Spra- che verfügbar, alle Videoclips sind untertitelt. › Eine Offline-Version wird kostenlos als Download be- reitgestellt. Die Online-Anwendung www.schulwegtrainer.de unter- stützt die Ehrenamtlichen in den Verkehrswachten vor Ort bei der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schu- len. Darüber hinaus kann diese bei Veranstaltungen der Polizei in der Verkehrs- und Unfallprävention zur Regel- verdeutlichung bei Kindern oder zur Information von er- wachsenen Bezugspersonen eingesetzt werden. Über die Initiative Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Un- fallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird diese vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf der Internetseite www.verkehrswacht-bw.de. Landkreis Ravensburg Berufsabschluss Hauswirtschaft – Infoveranstaltungen zum neuen Qualifizierungskurs Die Fachschule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 ei- nen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in der Fach- richtung Hauswirtschaft an. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Der Kurs bietet die Chance einen Berufsabschluss nachzuholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Anschluss die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/in abgelegt werden. Bei genügend Anmeldungen startet der nächste Kurs am Donnerstag, den 14. September 2023 und endet im Juli 2024. Der Unterricht findet jeweils donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt. Hierzu gibt es einen Info-Abend am Mittwoch 03. Mai 2023 um 19 Uhr an der Fachschule für Landwirtschaft, Wangener Straße 70, 88299 Leutkirch. Ein weiterer Online-Info-Abend findet am Donnerstag, 04. Mai 2023 um 19 Uhr statt. Der Zugangslink zur On- line-Teilnahme wird am Vortag zugestellt. Anmeldungen zu den Info-Veranstaltungen sind unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de „Beruf Hauswirt- schaft“ möglich. Weitere Auskünfte gibt Monika Wessle Telefon 07561- 9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung/Duales Studium beim Finanzamt der Zu- kunft? – Ihr Finanzamt Ravensburg ist mit dabei! Das Finanzamt Ravensburg ist eines von fünf Ämtern im Land Baden-Württemberg, das am Projekt „Finanzamt der Zukunft“ teilnimmt. Ziel dieses Projekts ist es, digitale Abläufe zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung zu optimieren. Wie sehen Deine Zukunftspläne aus? Wir bieten folgende Ausbildungs-/Studienmöglichkeiten: - zum 01.03.2024 bzw. 01.10.2024 für Abiturienten/-innen bzw. Absolventen/-innen mit Fachhochschulreife Duales Studium zum Bachelor of Laws im gehobenen Dienst mit einer mtl. Vergütung von ca. 1.350.- € Einstiegsge- halt nach abgeschlossenem Studium A 10. - zum 15.09.2023 für Schüler/-innen mit mittlerer Reife Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin im mittle- ren Dienst mit einer mtl. Vergütung von ca. 1.300.- € Aufbau der Berufsausbildung nach dem Dualen Ausbil- dungskonzept/Einstiegsgehalt nach abgeschlossener Ausbildung A 08 Ein interessanter, krisensicherer Job mit flexiblen Arbeits- zeiten, guten Fortbildungsmöglichkeiten und Aufstiegs- möglichkeiten sind selbstverständlich. Interesse geweckt??? Weitere Infos gibt es unter „www.steuer-kann-ich-auch. de oder von uns direkt entweder unter Ausbildung-77@ finanzamt.bwl.de oder über Tel. 0751/403-450 bzw. 403-356 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung am 16. April 2023 Der Vorsitzende, Herr Karg, eröffnete die Versammlung und begrüßte alle anwesenden Mitglieder. Zunächst wurde in einer Gedenkminute der verstorbenen Mitglieder gedacht. Der 2. Vorsitzende, Herr Volkher Lins, gab einen kurzen Rückblick des vergangenen Jahres bekannt. Coronabe- dingt konnten im letzten Jahr keine größeren Aktivitäten unternommen und durchgeführt werden. Die Cafeteria im Altenzentrum öffnet erstmals wieder am Mittwoch, den 03. Mai 2023 von 14 – 17 Uhr und dann wieder jeden Mittwoch nachmittag. Der Verein hat derzeit 47 Mitglieder. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Wittber, einen Einblick in die Finanzen. Der Kassenprüfer, Herr Schmid, bestätigte eine korrekte Kassenführung. Danach wurde durch Herrn Johannes Kreutle in Vertre- tung von Frau Bürgermeisterin Rürup die Entlastung der Vorstandschaft beantragt und diese erfolgte einstimmig. Er bedankte sich noch bei den Vorstandsmitgliedern so- wie bei allen Ehrenamtlichen für ihre Tätigkeit. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Herr Lins gab anschließend noch einen Rückblick von der Gründung des Fördervereins und den bisherigen Aktivi- täten und Förderungen für das Altenzentrum durch den Förderverein und bedankte sich anschließend bei den Mitgliedern des Vorstands für die geleistete Arbeit sowie bei den Damen, die die Cafeteria betreiben. Da sich die bisherigen Mitglieder, Herr Franz Karg (1. Vorsitzender) Frau Gabriele Wittber (Kassiererin) sowie Frau Waltraud Weidisch (Schriftführerin) nicht mehr zur Wiederwahl aufstellen, haben sich folgende Personen für eine Mitgliedschaft im Vorstand vorgestellt: Für die Positionen: Als 1. Vorsitzender: Herr Volkher Lins 2. Vorsitzende: Frau Beatrix Auzuret Kassiererin: Frau Kirsten Winkler Schriftführerin: Frau Gisela Mack Die Wahl wurde mit Handzeichen durchgeführt. Da keine Einwände vorgebracht wurden, wurden folgende Personen einstimmig in den Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender: Herr Volkher Lins Stell. Vorsitzende. Frau Beatrix Auzuret Kassiererin: Frau Kirsten Winkler Schriftführerin: Frau Gisela Mack Einstimmig wieder gewählt wurden die bisherigen Kas- senprüfer Herr Schmid und Frau Schorrer. Als Dank für die bisher geleistete Arbeit bedankt sich Herr Linse vom Altenzentrum sowie der neu gewählte 1. Vorsit- zende, Herr Volkher Lins vom Förderverein bei den aus- geschiedenen Vorstands-Mitgliedern mit einem Geschenk. Zum Schluss bedankt sich der Vorsitzende bei den an- wesenden Mitgliedern für ihr Kommen und schließt die Vesammlung. Die Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnet wieder. Am Mittwoch, den 3. Mai von 14 - 17 Uhr ist das Cafe erstmals wieder geöffnet und weiterhin jeden Mittwoch nachmittag. Die ehrenamtlichen Damen der Cafeteria werden Sie ger- ne wieder mit Kaffee und Kuchen verwöhnen. Wir freuen uns auf Sie. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. April – 07. Mai 2023 Gedanken zur Woche: Wer Freude genießen will, muss teilen. Das Glück wurde als Zwilling geboren. George Byron Samstag, 29. April 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Pia und Baptist Heilig, Albertine Bickel, Anna und Helmut Schmitz, Lucia, Max und Paula Fischer, Familie Schnell mit Angehörigen, Familie Kienhöfer mit Angehörigen, Erich Henzler, Sieglinde Kösler, Jahrtag: Maria Henzler) Sonntag, 30. April – 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Montag, 01. Mai 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Dienstag, 02. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 03. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier Donnerstag, 04. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 05. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier Samstag, 06. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 07. Mai 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Josef Veeser, Karl Bohner, Jahrtag: Margareta Veeser, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Theo 14.30 Uhr Baindt - Tauferneuerungswortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchenchor Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Dankeschön für den Weg der Erstkommunion Der Weg zur Ersten heiligen Kommunion be- gann im Januar. Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit of- fenen Augen und weiten Herzen diesen Weg der Kinder begleitet haben. Da ist als erstes zu nennen das Erstkommunionteam: Frau Patricia Kreutle, Frau Mona Romer und Frau Tan- ja Malsam. Sie haben organisiert, koordiniert, die ganze Vorbereitung getragen und durchgeführt. Die Vorbereitung und Mitgestaltung des Vorstellungs- gottes-dienstes und des Erstkommuniongottesdienstes lagen ebenfalls in ihren Händen. Als nächste sind zu nennen die Mütter und Väter der Kommunionkinder: Sie haben Gruppenstunden zusam- mengestellt und die Kinder so auf diesen großen Tag vorbereitet. Ein herzliches Dankeschön, an alle, • die, die Stellwand gestaltet haben, • die Fahrdienste übernommen haben, • den Rosenkranz geknüpft haben, • die Kinder ins richtige Licht gesetzt und fotografiert haben, • die Gewänder anprobiert und gerichtet haben, • Liedheft zusammengestellt und gedruckt haben, • die Geschenke besorgt und verteilt haben • und die auf die eine oder andere Weise ein offenes Herze hatten und die Kinder begleitet und unterstützt haben. Unsere Mesnerin, sorgte für fundierte Handreichungen und Kontinuität. Immer war sie dabei, bei den Proben, bei den Schülergottesdiensten, den begleitenden Gottes- diensten und der Erstbeichte. Die weitere musikalische Gestaltung dieses Weges über- nahmen die Sängerinnen des Kinder- und Jugendchores und die Instrumentalisten unter der Leitung von Frau Hummel. Liebe Ministranten, für Eurer Dasein und Eure Mitwirkung herzlichen Dank. Der Musikkapelle, die die Kinder auf ihrem Weg in den Gottesdienst begleitet hat, sei ebenfalls herzlichen Dank gesagt Danke an alle, die die Kinder und ihre Familien durch ihr Gebet begleitet haben und alle, die bei den Gottesdiens- ten mitgebetet und mitgesungen haben. Pfarrer Bernhard Staudacher und Silvia Lehmann Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibel- tagen dabei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 30,-- Euro, 2. Kind 20,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Gib der Hoffnung ein Gesicht Mit der Pfingstnovene, dem neun Tage währenden Gebet in den Tagen zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten, bereiten wir uns auf das Pfingstfest vor. Dieses Jahr stellt unser Gebetsheft das Thema „Hoff- nung“ in den Mittelpunkt. Das Wort Hoffnung hat seinen Ursprung im mittelniederdeutschen Wort „Hopen“, also Hopsen, Hüpfen. Hoffnung kommt also von Hüpfen. Das klingt erstmal lustig, ist aber wahr. So wie Kinder eben hüpfen, weil ihre Hoffnung im Herzen untrennbar ver- bunden ist mit der Freude auf das, was sie an Schönem erwartet. Wir feiern am Pfingstfest das große Geschenk, das uns Christus hinterlassen hat: seinen Geist. Sein Geist ist die göttliche Kraft, die uns zum Guten drängt, die uns in Be- wegung bringt, die stärkt, tröstet und mit Hoffnung er- füllt. Lässt dieses Geschenk auch unser Herz hüpfen und unser Gesicht vor Freude strahlen? Die Texte dieser Gebetsvorlage ermutigen uns, es mit dem Leben und seinen Herausforderungen, mit den Sorgen und Nöten aufzunehmen, und darauf zu vertrauen, dass wir nicht ohne Beistand sind. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Erbitten wir gemeinsam das Wehen des Geistes Gottes und lernen wir, ihn in unseren Alltag neu zu entdecken. Dann geben wir – vielleicht ohne es zu merken – der Hoff- nung ein ganz konkretes Gesicht: unser eigenes Gesicht. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist ge- worden. 2. Kor 5,17 Samstag, 29. April 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmation I, Ev. Kirche 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation II, Ev. Kirche Sonntag, 30. April Jubilate 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmation III, Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation IV, Ev. Kirche Sonntag, 07. Mai Kantate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Jubilate! Es ist gut, sich vor Au- gen zu stellen, dass unsere biblischen Tex- te meistens in Krisen- zeiten entstanden sind und sich durch Krisen immer wieder bewährt haben. Deshalb ist der Name des nächsten Sonntags „Jubelt!“ auch nicht weltfremd, weil er uns von der Bibel her bewahren möchte, uns gott-vergessen in eine Sorgen-Spirale zu ver- fangen. Es gilt, nicht auf meine Angst oder auf bedrohliche Umstände zu starren, sondern mit viel Gottvertrauen und mit dem Blick auf Jesus und seine Zusagen die Heraus- forderungen unserer Tage anzugehen – hoffnungs-stur und glaubens-heiter – weil Gott uns in Jesus Veränderung, Neues und Kreatives zusagt. Ein guter Grund also, wie ein Sing-Vogel schon vor Tagesanbruch mit dem Jubeln zu beginnen, weil wir wissen, wer dafür sorgt, dass der Tag kommt, auch wenn es jetzt noch dunkel ist. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------ Einschränkungen während der Au- ßensanierung der Ev. Kirche Aufgrund der nun begonnenen Au- ßensanierung der Ev. Kirche in Baien- furt, kann der dortige Schaukasten zur Zeit nicht mehr aktualisiert werden. Als Übergangslösung werden wir die ak- tuellen Mitteilungen am Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, aushängen. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Amtsblatt und auf unserer Homepage. Leider ist während dieser Zeit außerdem der barrierefreie Zugang durch das Gerüst versperrt. Wir hoffen sehr, dass diese Einschränkung nur von kurzer Dauer sein wird. Vie- len Dank für Ihr Verständnis. ------ Digitale Transformation - Leben in einer digitalen Welt Vortragsreihe zur Digitalen Transformation von und mit Prof. Dr. Jörg Stratmann (Professor für Erziehungs- wissenschaft mit dem Schwerpunkt Medienpädagogik, Pädagogischen Hochschule Weingarten) Innerhalb von drei Veranstaltungen wird den Folgen der digitalen Transformation nachgegangen. Während an den ersten beiden Abenden der Blick v.a. auf das Indi- viduum innerhalb des privaten und beruflichen Umfelds geworfen wird, weitet der dritte Abend den Blick auf ge- sellschaftliche Veränderungen und das Gefüge der Staa- ten untereinander aus. 1. Vortrag: Digitale Transformation und das digitale Ich Die Welt um uns herum wird zunehmend digital. Dies geht mit vielfältigen Annehmlichkeiten einher, wir können uns einfach mit Freunden verabreden und auch mit Personen, die weiter entfernt leben, im Kontakt bleiben, wir können zu jeder Zeit auf die Musik zurückgreifen, die uns gefällt und Serien und Filme schauen, wenn es für uns passt. Wir leben in einem komfortablen zuhause, welches über Sprache und unser Smartphone einfach zu bedienen ist - und für unser Fitnesstraining sorgt unsere Smartwatch. Gleichzeitig sind mit der zunehmenden Digitalisierung auch Herausforderungen verbunden. Wie verändern So- cial Media und Messenger sowie Musik- und Filmstrea- ming-Plattformen unseren Alltag? Wie gut sind die viel- fältigen privaten Daten geschützt, die ständig produziert werden? Diesen und weiteren Fragen wird am 08.05.2023 in der Zeit von 18 bis 19:30 Uhr (Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Baindt) nachgegangen. Nach einer etwa halbstündigen Einführung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich über Ihre Erfahrungen, Wünsche und Befürchtun- gen bezüglich eines Lebens in einer digitalen Welt aus- zutauschen. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 - Montag, 08.05.2023: Digitale Transformation und das private Ich, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt - Montag, 15.05.2023: Digitale Transformation und sich verändernde Arbeitswelten, Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 30, Baienfurt - Montag, 22.05.2023: Digitale Gesellschaft und globales Dorf, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Eintritt frei, ohne Anmeldung ------ Offener Bibeltreff Am Sonntag, 30. April wird um 18.00 Uhr zu einem Of- fenen Bibeltreff in das Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingarten eingeladen. Matthias Pfizenmaier, Prädikant und Matthias Geiser, Jugend- und Hauskreisleiter aus Ravensburg geben Im- pulse aus dem Abschnitt Lukas 13, 10-17 – Die Heilung einer verkrümmten Frau am Sabbat. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis. Am 7. Mai sind die Besucher der Bibelstunden im Bezirk sowie interessierte Gäste nach Isny eingeladen. Dort hält Dekan Dr. Hauff eine Bibelarbeit über das Gleichnis vom Großen Abendmahl (Lukas 14, 15-24) im Paul-Fagius- Haus. Der Kreative Montag bietet an Mai: 08.05. P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05. H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giaco- metti“ Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen TSV Sondelfingen : SGM Baindt-Fronreute 0:6 Obwohl Sondelfingen ganz unten in der Tabelle rangiert, war es wichtig mit voller Konzentration in dieses Spiel zu gehen. Wir standen hoch, spielten schnell über die Außen und erarbeiteten uns bereits in den ersten Minuten einige gute Einschussmöglichkeiten. In der 13. Minute bekamen wir eine Ecke zugesprochen, die Stella quasi direkt rein- drehte, Sophia musste dem Ball nur noch einen kleinen Schups über die Linie geben. In der Folge blieben wir stark überlegen, ließen allerdings einige hochkarätige Chancen liegen, als Stella dann einen fulminanten Schuss an den Pfosten setzte und Sophia beim Abpraller gedanken- schnell zur Stelle war und einschob. Noch in der ersten Halbzeit verletzte sich Mona, was uns insbesondere nach der Pause etwas aus dem Konzept brachte, doch in drei brenzligen Situationen war unsere Torfrau Tabea hellwach und verhinderte den Anschlusstreffer. Ab der 66. Minute waren wir dann aber wieder voll da und ein Schuss von Marie ans Lattenkreuz, der vom Rücken der Torfrau ins Tor fiel, eine herrliche Kombination von Jana über Tabea und Abschluss durch Stella, ein Fernschuss von Tabea aus 17m an die Latte mit Abstauber durch Sophia und zum Abschluss ein 20m Schuss von Stella in den Winkel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 stellten einen souveränen 6:0 Sieg dar. Klasse und über- legen geführtes Spiel, der uns nun auf Platz drei brachte. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauff- ler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Salome Lehnert B2-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II : PSG Friedrichshafen 4:2 Gegen den PSG Friedrichshafen spielten wir von Be- ginn an überlegen auf und erarbeiteten uns gleich gute Torchancen, doch wir hatten an diesem Nachmittag grö- ßere Abschlussschwächen. Und so ging Hedda, die im Mittelfeld nicht zu halten war und immer wieder unsere Stürmerinnen mustergültig bediente, alleine durch und erzielte den verdienten Führungstreffer, was sie dann 15 Minuten später gleich nochmal wiederholte. Noch vor der Pause brachen die PSG-Spielerinnen durch, und da unsere ansonsten gut haltende Torfrau Selena in den Au- gen des Schiedsrichters zu heftig rauskam bekamen sie einen Strafstoß gegen uns zugesprochen. Doch Hedda stellte nach zwei Minuten, nach einem weiteren Sololauf, den alten Zwei-Tore-Abstand wieder her. So ging es in die Pause, doch in Halbzeit zwei kamen die Gegnerinnen ge- legentlich gefährlich vor unser Tor, aber unsere Abwehr- spielerinnen Victoria, Lena und Vivienne fingen fast alles souverän ab. Doch während wir unsere 100%igen Chancen teils extrem leichtfertig vergaben, nutzte Friedrichshafen einen auf dem nassen Rasen durchrutschenden Ball und kam auf 3:2 heran. In der 70. Minute machte dann aber- mals Hedda, alles klar und schob zum 4:2 Endstand ein. Ein wichtiger Erfolg für unsere junge Truppe. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Sarah Leib- farth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Malena Kaletta, Julia Eberlen, Sara Jukic, Cilia Sauter, Violette Moulin D-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt – SGM Langenargen/Kressbronn 1:3 Kleiner Rückschlag für unsere D-Mädels gegen Langen- argen/Kressbronn. Unabhängig vom Ergebnis hatten unsere Spielerinnen an diesem Wochenende sehr mit sich selbst zu kämpfen. Mit mehreren angeschlagenen Spielerinnen hatte das Team spielerisch und konditionell viele Probleme. Wäre an einem anderen Tag der Gegner auf Augenhöhe gewesen, reichte die kämpferische Leis- tung, eine starke Torspielerin und ein direktes Eckballtor an diesem Wochenende nicht für einen Sieg. Für die nächsten Wochen heißt es wieder an den Basics (Passspiel, Ballan-/mitnahme und Zusammenspiel) zu arbeiten. Zum Abschluss ein großes Lob an den Team- geist, der sich mehr und mehr im Team entwickelt. Haltet weiter so zusammen und behaltet diese Mischung aus Spaß und Ehrgeiz im Training. Es spielten: Carla S., Greta H., Mia W., Lena P., Amelie M., Pauline P., Jana R., Lena W., Franziska B., Isabella L. D-Juniorinnen (Spielbericht vom 19.04.2023) SGM Baindt-Fronreute – TSG Ravensburg 3:5 Tolles Fußballspiel bei Regen und Kälte am Mittwocha- bend. Gegen eine sehr starke Ravensburger Mannschaft zeigten unsere Mädels nach verschlafenem Start eine gute Leistung. Bereits nach wenigen Minuten lagen wir mit 0:2 zurück. Nach einer taktischen Umstellung konn- ten wir jedoch mehr dagegenhalten und kamen selbst zu einigen Chancen. Lena P. und Greta trafen jeweils und so wäre es verdient mit 2:2 in die Pause gegangen, doch die Ravensburger Mädels erzielten nach einem Eckball kurz vor der Pause den erneuten Führungstreffer. Beide Mannschaften kamen dann mit viel Feuer aus der Kabine. Erst erhöhte Ravensburg auf 4:2, bevor Victoria per Freistoß den Anschlusstreffer erzielte. Leider muss- ten einige unserer Mädels dann der Kälte und dem In- tensiven Spiel Tribut zollen. So kam man am Ende nicht mehr gefährlich vor das gegnerische Tor. Am Ende ein tolles Fußballspiel bei Regen und Kälte gegen einen am Ende verdienten Gewinner aus Ravensburg. Man sieht die stetigen Fortschritte unserer Kickerinnen, wenn man bedenkt, dass das Hinspiel noch mit 0:8 verloren ging. Weiter so Mädels! Es spielten: Carla S., Greta H., Mia W., Lena P., Haifaa A., Amelie M., Victoria W., Pauline P., Jana R., Fiona M., Lena W. SVB mit sechstem Sieg in Folge SV Baindt - SV Kehlen 3:1 (1:0) Eine Woche nach dem verrückten Auswärtssieg in Neu- ravensburg, durfte der SVB am Sonntagnachmittag den Landesliga-Absteiger aus Kehlen auf der Klosterwiese begrüßen, welcher sieben Spieltage vor Schluss tief im Abstiegskampf der Bezirksliga steckt. Die Rollen waren dahingehend klar verteilt, was sich auch nach dem An- pfiff auf dem Platz widerspiegeln sollte. Denn während die Baindter Mannschaft zu Beginn ver- suchte Ball und Gegner laufen zu lassen, griffen die Gäs- te erst ab der Mittellinie an und operierten vornehmlich mit langen Bällen. Dabei egalisierten sich beide Teams in der Anfangsphase weitestgehend, wobei Rädels Elf die letzte Zielstrebigkeit etwas abging. So auch in der 21.Mi- nute, als Dischl zwar plötzlich frei vor Benz im Kehlener Tor auftauchte, sein etwas zu schwacher Abschluss aber noch vor der Linie geklärt werden konnte. Fast aus dem Nichts lud der SVK drei Minuten später dann aber den aktuell glänzend aufgelegten Boenke zum Toreschießen ein. Ein langer Schlag von Schimanowski verlängerte ein SVK-Verteidiger unglücklich zum Baindter Stürmer, wel- cher vor Benz die Ruhe behielt und wuchtig zum 1:0 ein- schob. Da bei beiden Teams bis auf kleinere Halbchan- cen nichts Zählbares mehr entstehen sollte, ging es mit diesem Spielstand in die Halbzeitpause. Aus dieser kam der SVB deutlich engagierter zurück und drückte nun auf das 2:0, welches Boenke zunächst noch verpasste (49.). Nur eine Zeigerumdrehung später ließ die Baindter Mannschaft dann aber mal wieder ihre spie- lerische Klasse aufblitzen, wobei Dischl perfekt auf dem rechten Flügel freigespielt werden konnte. Dessen He- reingabe musste Fischer am langen Pfosten nur noch zum 2:0 über die Linie drücken. In der Folge war jedoch ein kleinerer Bruch im Baindter Spiel zu erkennen, wobei die Mannschaft vor allem längere Ballbesitzphasen ver- missen ließ. So kämpfte sich der SVK zunehmend in die Partie zurück und hatte durch Marko Föger auch die di- cke Chance auf den Anschlusstreffer, Wetzel parierte aus kurzer Distanz aber stark per Fußabwehr. Zwei Minuten später war der Baindter Schlussmann dann aber macht- los - eine scharf getretene Ecke von Luka Föger köpfte dessen Bruder mithilfe von Schimanowskis Schulter zum 2:1 über die Linie. Im Gegensatz zu den letzten Wochen fand der SVB einige Minuten nach diesem Gegentreffer die Spielkontrolle aber wieder und konnte gegen die im Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zweiten Durchgang nun höher stehende SVK-Defensive immer wieder Nadelstiche setzen. Wie im Hinspiel liefer- ten sich auch in dieser Partie Boenke und Dischl wieder ein Privatduell mit dem starken Kehlener Keeper Benz, welcher innerhalb von zehn Minuten ganze vier 1 gegen 1-Duelle gegen die beiden Torjäger entschärfen konnte. In der 76.Minute sollte wie in der Vorwoche dann aber Rädels Edeljoker Fink erneut mit der ersten Ballaktion stechen. So setzte sich dieser energisch über die rech- te Seite durch und hämmerte den Ball an den kurzen Pfosten, wobei Boenke den Abpraller nur noch einschie- ben musste (76.). Durch den erneuten 2-Tore-Vorsprung schien die Hoffnung bei den Gästen zu schwinden, wobei Fischer wenig später per Foulelfmeter sogar noch für deutlichere Verhältnisse hätte sorgen können; Neuzugang Kern war zuvor im Strafraum umgerempelt worden. Da Fischer aus elf Metern aber rechts verzog (88.), blieb es am Ende beim 3:1 für die Baindter. Gegen einen vor allem nach dem Anschlusstreffer stär- ker aufkommenden Gast aus Kehlen, zeigte der SVB im Vergleich zu den letzten Wochen in der zweiten Halb- zeit eine abgeklärtere Leistung und fährt verdient den sechsten Sieg in Folge ein. Diese Serie soll am kommen- den Sonntag ausgebaut werden, wobei keine einfache Aufgabe auf die Mannschaft von Jens Rädel wartet. Es geht zum Dritten der Rückrundentabelle - dem SV Mai- erhöfen/Grünenbach. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Denis Schimaow- ski (82.Lukas Walser), Michael Brugger, Tobias Szeibel - Marko Szeibel (65.Nico Geggier), Mika Dantona (75.Tobias Fink), Philipp Thoma - Jan Fischer, Philipp Boenke (85. Johannes Kern), Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Kehlen II 3:2 (1:0) Nach dem umkämpften 3:2-Auswärtssieg gegen Neu- ravensburg in der Vorwoche, bekam es der SVB II am Wochenende mit dem achtplatzierten SV Kehlen II zu tun, gegen wen man in der Hinrunde die Punkte noch teilen musste. Dies sollte am Sonntagnachmittag unbe- dingt verhindert werden, wobei die „Zwoite“ loslegte wie die Feuerwehr (2 Euro ins Phrasenschwein) und durch Schnez verdient mit 1:0 in Führung ging (5.). In der Folge verpasste es die Baindter Mannschaft aber die Führung auszubauen und spielte aussichtsreiche Angriffe entwe- der nicht sauber zu Ende oder vergab gefährliche Chan- cen fahrlässig. So ging es auch „nur“ mit einem 1:0 in die Halbzeitpause, welches der SVK II vier Minuten nach Wiederanpfiff ausgleichen konnte. Der SVB II investierte nun wieder mehr in die Offensive und ging durch Knisel erneut mit 2:1 ein Führung; vorausgegangen war ein cle- verer Ball von Küchler über die Abwehr und ein überlegter Abschluss von Knisel (61.). Doch auch nach diesem Treffer bewiesen die Gäste Moral und konterte in der 75.Minute mit dem 2:2. In der Schlussphase drängte Geggiers Team auf die dritte Führung des Tages, wobei Knisel zunächst eine hundertprozentige Chance ausließ. Am Ende belohn- te sich die „Zwoite“ durch Robinson dann aber doch noch für den Aufwand (87.) und fährt damit in letzter Minute ebenfalls bereits den vierten Sieg in Folge ein. Bei noch sieben ausstehenden Spielen, soll diese Serie nun so lan- ge wie möglich aufrechthalten werden. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger (61.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Tobias Trautwein (65.Moritz Gresser), Dennis Hecht, Kai Kaspar - Jannik Küchler, Manuel Brug- ger, Rabie Akaiber(77.Kai Kostka) - Konstantin Knisel, Johannes Schnez (25.Samuel Robinson) Vorschau: Sonntag, 30.04 12.45 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt Frauenfußball SV Baindt : SV Maierhöfen-Grünenbach 0:2 Im Heimspiel gegen Maierhöfen hatten wir uns viel vor- genommen und dementsprechend begannen wir sehr mutig, spielten schnell nach vorne und erarbeiteten uns gleich einige Torchancen. Doch leider wollte uns kein Tor gelingen und da unser Spielsystem sehr aufwendig war, waren die ersten Verschleißerscheinungen bereits ge- gen Ende der ersten Halbzeit erkennbar. In der zweiten Halbzeit versuchten wir noch einige Minuten an der guten erste Hälfte anknüpfen, doch die Gegnerinnen kamen im- mer besser ins Spiel, während unsere Kräfte nun spürbar nachließen. Letztlich verwerteten die Gegnerinnen zwei Chancen von vielen, so dass die Niederlage dann auch gerechtfertigt war. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Julia Klein, Selinay Tasyürek, Selin Pfefferle, Nici Schmidt, Han- na Reiner, Tasja Kränkle, Lisa Meschenmoser, Laura Mau- cher, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Rebecca Butsch Am Sonntag 30.04.23 (10:30 Uhr) fahren wir zum Aus- wärtsspiel nach Arnach Junioren Bambini Spieltag in Bergatreute Am vergangenen Samstag hatte unser jüngster Nach- wuchs wieder die Chance, sich gegen andere Teams zu beweisen. Mit zwei Mannschaften und insgesamt 12 Spie- lerinnen und Spielern traten die Bambinis des SV Baindt beim Spieltag des SV Bergatreute an. Beide Mannschaf- ten durften dabei jeweils sechs Spiele a 8 Minuten gegen verschiedene Mannschaften bestreiten. Das bot unseren Bambinis die Möglichkeit, außerhalb des Trainings den Fans und Unterstützern zu zeigen, was sie können. Bei frühlingshaftem Wetter zeigten alle Spielerinnen und Spieler vollen Einsatz. Trotz fehlenden Trainings während der Osterfeiertage und Ferien traten beide Mannschaf- ten geschlossen und als Team auf. Mit dabei waren: SV Bergatreute, SV Wolfegg und SV Weingarten. Gleichzeitig fand auch der Spieltag unserer F-Jugend statt, die Bambinis verbrachten ihre ein oder andere Pau- se damit bei ihnen zu spickeln. Insgesamt war es eine tolle und spaßige Veranstaltung und wir freuen uns, am nächsten Samstag auf eingenem Rasen gegen andere Mannschaften anzutreten. D2: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM SG Aulendorf/Blönr/Ebersbach Am Samstag erwarteten wir zu unserem zweiten Run- denspiel auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt die SGM Aulendorf/Blönried. Nach der erfolgreichen Aufholjagd im ersten Spiel sollte es nun mit dem ersten Dreier der Run- de funktionieren. So war die Mannschaft von der ersten Minute an motiviert und konnte bereits in der 3. Minute durch Jonas in Führung gehen. Mit dieser Führung im Rücken konnte befreiter aufgespielt werden und weite- re Chancen wurden erarbeitet. In der 13 Minute erzielte dann wiederum Jonas mit seinem 2. Tor die verdiente 2:0 Führung. Jetzt lies die Konzentration ein wenig nach und so kamen die Gäste zu einigen guten Chancen die Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 jedoch unser Torwart Luis hervorragend parierte. In der 2. Halbzeit wollte die D2 die Führung so schnell wie mög- lich ausbauen was aber an der mangelnden Chancen- verwertung scheiterte. So kamen auch die Gäste wieder zu einigen Chancen und es entwickelte sich ein abwechs- lungsreiches Spiel. Es dauerte dann bis zur 56. Minute, bis Flo nach einem Eckball das entscheidende Tor erzielte. In der 60. Minute setzte Theo dann noch den Schlusspunkt mit einem schönen Schlenzer in das Lattenkreuz zum umjubelten 4:0 Endstand. Mit diesem ersten Sieg im Rücken und ohne Gegentor, sollten weitere erfolgreiche Ergebnisse möglich sein. Es spielten: Luis V., Janos P., Taha D., Yigit D., Jannik K., Florian M., Nevio S., Rafael D., Josia M., Mateo V., Art B., Jonas E., Theo G., Adam S., Meisterschaft verpasst! SG Aulendorf II – SV Baindt 9:4 Die erste Mannschaft der Tischtennisabtei- lung hat im entscheidenden Spiel um die Meisterschaft der Bezirksliga gegen den di- rekten Konkurrenten Aulendorf unerwartet deutlich mit 9:4 verloren. Im Vorfeld der Partie waren Spieler und Fans noch optimistisch gestimmt, da wir im Verlauf der Rück- runde die besseren Ergebnisse gegen die anderen Mann- schaften erzielen konnten und Aulendorf sogar Punkte liegen ließ. Die Kulisse für ein Tischtennisspiel in der Bezirksliga war enorm: Zeitweise bis zu 60 Zuschauer machten ordent- lich Lärm und beinahe jeder Punktgewinn wurde mit laut- starkem Jubel und Beifall der beiden Fan-Lager quittiert. Unsere Mannschaft brauchte einen Moment, um sich an die Situation zu gewöhnen und fand anfangs der Partie nicht zu ihrer gewohnten Doppelstärke. Marcel Brückner und Tobias Nowak unterliefen ungewöhnlich viele einfa- che Fehler, die ihre Gegner konsequent ausnutzten und 3:0 gewannen. Philipp Schwarz und Thomas Nowak ge- wannen die Sätze 1 und 2 deutlich, doch auch hier erhöhte sich ihre Fehlerquote und die Gegner kamen immer bes- ser ins Spiel, sodass auch diese Partie verloren ging. Die beste Doppelleistung zeigten Nico Scheffold und Frank Markwart, die bei teilweise spektakulären Ballwechseln aber ebenfalls im fünften Satz eine Niederlage akzep- tieren mussten. Nach diesem bitteren 0:3 Auftakt nach den Doppeln war klar, dass es heute sehr schwer werden würde das nötige Unentschieden für die Meisterschaft zu erreichen. Marcel, Philipp und Tobias spielten in ihren Einzeln aber ganz anderes Tischtennis als in den Doppeln zuvor und konnten ihre Spiele mit teilweise toll herausgespielten Punkten mehr oder weniger deutlich, aber allemal ver- dient, gewinnen. Beim Zwischenstand von 3:3 waren wir wieder im Spiel. Nico konnte unseren Lauf leider nicht fort- setzen, er verlor alle drei Sätze mit 9:11. Frank verlangte seinem 80 Punkte besser eingestuften Gegner in einem sehenswerten Spiel alles ab und hatte im 4. Satz sogar einen Matchball, den er leider nicht verwandeln konnte. Im fünften Satz verlor er ebenfalls mit 9:11. Thomas kam nicht zu seinem gefürchteten druckvollen Spiel und muss- te seinem Gegner ebenfalls gratulieren. Nach der ersten Einzelrunde stand es somit 3:6 und wir brauchten dringend Punkte im vorderen Paarkreuz. Philipp jedoch kam mit der sicheren Spielweise seines Gegners überhaupt nicht zurecht und konnte nur im dritten Satz mithalten, den er aber auch verlor. Besser machte es Marcel, der auch sein zweites Einzel überzeugend gewinnen konnte. Nico und Tobi stemmten sich danach noch gegen die drohende Nie- derlage, mussten aber akzeptieren, dass die Aulendorfer Spieler am heutigen Tag nicht mehr zu bezwingen waren. Nach 2,5 Std. Spielzeit gratulierten wir der SG Aulendorf II zur verdienten Meisterschaft und bedanken uns hiermit nochmals bei unseren ca. 25 mitgereisten Fans, die diesen Tag zu einem ganz besonderen Erlebnis für uns Spieler gemacht haben. Im Tischtennissport hat man sehr selten die Gelegenheit vor mehr als 50 Zuschauern zu spielen, wir haben den Tag trotz der verpassten Meisterschaft sehr genossen! Für uns steht nun am 6. Mai in Beimerstet- ten die Relegation gegen Bad Saulgau und Warthausen um den Aufstieg in die Landesklasse an. Wir sind moti- viert und gewillt über diesen Umweg dennoch zu einem versöhnlichen Saisonabschluss zu kommen. Es spielten: Philipp Schwarz (1:1), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (0:2), Tobias Nowak (1:1), Thomas Nowak (0:1) und Frank Markwart (0:1) Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 06.05.2022 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands mit Rückblick 2022 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 29.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung mit Laudatio für Georg Steinhauser und Werner Elbs Die diesjährige Hauptversammlung am 21. April 2023 war von besonderen Anläs- sen geprägt. Georg Steinhauser eröffnete als bisheri- ger Gruppenführer die Versammlung und begrüßte die Blutreiter, darunter Herrn Pfarrer Staudacher und Herrn Dekan a.D. Leuze. Für Georg war es nach 44 Jahren als Gruppenführer die letzte Hauptversammlung. Aufgrund der Eintragung der Blutreitergruppe ins Vereinsregister, waren bereits im Januar Neuwahlen erforderlich wo er sich nicht mehr zur Wahl stellte. Er brachte sehr beein- druckend seine Dankbarkeit zum Ausdruck und erinnerte an die Entwicklung der Blutreitergruppe in den Jahren seit 1906. Auch die letzten 3 Jahre waren von historischer Bedeutung. Wegen der Coronapandemie konnten die großen Blutritte 2020 und 2021 nicht abgehalten wer- den und zum Blutritt 2022 in Weingarten waren erstmals Frauen zugelassen. Nach der Totenehrung und Erinnerung an unsere Ver- storbenen gab er das Wort an Werner Elbs zum Tätig- keits- und Kassenbericht. Georg nutzte dies auch für ein Dankeschön an Werner Elbs für 41 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm als Geschäftsführer der Blutrei- tergruppe. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Werner berichtete in bewährter Weise über die Ereignisse des Jahres 2022 und über die Bildung der Blutreitergrup- pe als eingetragener Verein. Danach legte er den Kassen- bericht 2022 vor und es folgte der lobende Bericht der Kassenprüfer, vorgetragen von Walter Tagmann. Herr Pfarrer Staudacher übernahm die Wahl zur Entlastung, die von den Anwesenden einstimmig erfolgte. Nun ging Herr Pfarrer Staudacher auf die jeweils über 40 -jährige Tätigkeit von Georg Steinhauser und Wer- ner Elbs ein. In seiner Laudatio betonte er die Verläss- lichkeit, die klaren Strukturen sowie das Glaubensbe- kenntnis, was die Organisation der Blutreitergruppe stets prägte. Auch im Namen der Katholischen Kir- chengemeinde sprach er Dank und Anerkennung aus. Der neu gewählte Gruppenführer Berthold Steinhauser bedankte sich im Namen aller Blutreiter bei Georg und Werner und überreichte jeweils ein Präsent. Bei Werner Elbs bedankte er sich auch für die gute Organisation zum Übergang in den eingetragenen Verein und für die Verantwortung als 1. Vorsitzender der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.. Er berichtete noch von der Gruppenfüh- rerversammlung in Weingarten und wies auf die anste- henden Termine hin: Mittwoch, 10.05.2023 : Versammlung zur Anmeldung zum Georgi-Ritt Gwigg und zum Blutritt in Weingarten Sonntag, 14.05.2023 : St.Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg Donnerstag (Christi-Himmelfahrt), 18.05.2023: Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: Blutfreitag in Weingarten Und hier noch ein wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist ein Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft in der Blutrei- tergruppe erforderlich. Deshalb bitte unbedingt zur Versammlung am 10.05.2023, 20:00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal kommen. von links: Herr Pfarrer Staudacher, Werner Elbs, Georg Steinhauser, Berthold Steinhauser Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Frühjahrs-Basar 2023 Liebe Basarfreunde, am 11. März hat zum zweiten Mal der Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle, mit viel Erfolg, stattgefunden. Da- für möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürger- meisterin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedan- ken, dass Sie uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen. Ohne eure Hilfe wäre nicht möglich den Ba- sar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beige- tragen haben, dass wir so vielen Helferinnen zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Jugendrotkreuz Baindt 4: Die vierten Klassen der Klosterwiesenschule Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 23.09.2023 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt. (geht auch ohne Facebook Konto) Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Heike Engelhardt lädt junge Menschen zur regionalen Jugendkonferenz am Freitag, 5. Mai 2023, 10 Uhr ins Kornhaus in Ravensburg ein! Hallo Jugendliche und interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine regionale Jugendkonferenz veranstaltet die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt am Frei- tag, 5. Mai 2023, in Ravensburg. Ihr Ziel ist es, jungen Menschen ab 14 Jahren Impulse und eine Plattform zum Austausch über Politik zu bieten. Von 10 bis 16 Uhr haben die Teilnehmer:innen im Korn- hausaal die Möglichkeit, über verschiedene Themen zu sprechen. Dabei sollen die Ideen der Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Unter anderem wird es um Familie, Sport, Gleichberechtigung und Menschenrechte gehen. In persönlichen Gesprächen zeige sich immer wieder, dass Jugendliche großes Interesse an Politik und Ge- sellschaft haben, sagt Engelhardt. Leider fänden sie nur selten ausreichend Gehör bei politisch Handelnden. Dies werde besonders deutlich im Austausch mit Besucher- gruppen und Schulklassen in Berlin sowie im Wahlkreis, mit Praktikant:innen oder auch im Schülerrat. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 „Häufig fehlt ihnen die notwendige Plattform für Gesprä- che. Mit meiner regionalen Jugendkonferenz möchte ich diese zur Verfügung stellen und die nötigen Impulse geben. Mit Blick auf Politikverdrossenheit, Klimawandel und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das politische Engagement von jungen Menschen ein wesentlicher Teil der Lösung“, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete he- raus. „Solche Konferenzen sind wichtig, um Verständnis für andere und neue Perspektiven zu gewinnen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für das Zusammenle- ben in unserer Gesellschaft und für die Persönlichkeits- entwicklung – das gilt übrigens ungeachtet des Alters“, unterstreicht die SPD-Politikerin. Informationen: Jugendkonferenz am Freitag, 5. Mai 2023, 10-16 Uhr im Kornhaussaal, Marienplatz 12, 88212 Ravensburg. Für Jugendliche ab 14 Jahren aus der Region Boden- see-Oberschwaben, kostenfrei. Essen und Getränke wer- den bereitgestellt. Bitte bei der Anmeldung angeben: • Name • Alter • Wohnanschrift • Ob ein vegetarischer Essenswunsch besteht. Für Schüler:innen/Auszubildende: • Name der Schule Anmeldung bis zum 1. Mai 2023 an heike.engelhardt.wk@ bundestag.de. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter:in- nen im Wahlkreisbüro unter 0751 79162307 zur Verfügung. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk, Vorsitzende Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Rechtenstein - Laufenmühle - Rechtenstein Wir wandern von Rechtenstein ein Stück an der Donau und Braunsel entlang zur Laufenmühle (sonntags leider geschlossen). Über den Hochberg (Bismarckstein) wieder zurück nach Rechtenstein. Treffpunkt: Sonntag 07.05.2023 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit 3,5 - 4 Stunden, 14 km, 100 hm. Fahrpreis 13,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Ves- per, Getränke, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 02.05.2023 unter T. 0751/560220 oder 07529/1419. Wanderführung Frowin Riedmayer. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt: am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Parkplätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungseingang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stor- nierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirklich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Dorfgemeinschaft Stuben e.V. Am Montag, den 01. Mai 2023 lädt die Dorfgemeinschaft ab 10:30 Uhr im und um das Dorfstüble in Stuben zum Wanderer- und Radfahrertreff ein. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Mittagstisch mit Maul- taschen und Salat, Dinnete, Steak, Pommes und Wurst sowie Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Stubener! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sport trotz Asthma möglich Fünf Prozent der Erwachsenen und sieben bis zehn Prozent der Kinder leiden an Asthma bronchiale. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Betroffene und fördert verschiedene Sport- und Entspannungskurse sowie Kurse zur Stressbewältigung und Nikotinentwöhnung. Mit ihrem Bonusprogramm zu einem gesundheitsbewuss- ten Verhalten fördert die SVLFG diverse Präventionskurse. Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse wird ein Bonus in Form einer Geldprämie gewährt, wenn sie regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur Primärprä- vention in Anspruch nehmen. Mehr Informationen finden sich im Internet unter www.svlfg.de/bonus-gesundheits- bewusst-lkk und www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Am Welt-Asthma-Tag am 2. Mai in formieren Experten über die Hintergründe und die Behandlung der Krankheit. Weitere Informationen gibt auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund unter www.daab.de. Diese Selbsthilfeor- ganisation wird seit Jahren von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene fi- nanziell unterstützt. Zur Selbsthilfeförderung durch die SVLFG gibt es weitere Informationen unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Wie bei vielen anderen chronischen Erkrankungen kön- nen auch unter Asthma leidende Menschen etwas für die Linderung ihres Zustandes tun. Eine Frage, die sich viele Betroffene stellen, ist, ob Bewegung und Sport trotz Asthma möglich sind, weil körperliche Anstrengung bei vielen zu den Asthmaauslösern gehören. Daher denken viele Asthmatiker, sie müssten auf Sport verzichten. Eine gezielte Therapie kann jedoch Beschwerden beim Sport Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 – an die eigene Fitness angepasst – vorbeugen. Dann können Sport und körperliche Aktivität zu einer erhöh- ten Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge beitragen, die Sauerstoffaufnahme verbessern und die Luftmenge vergrößern, die bei einem Atemzug ausgeatmet wird. Konzert der Extraklasse - Abendexkursion mit Froschkonzert Am Mittwoch den 3.5. um 19:45 Uhr bietet der Landschafts- erhaltungsverband Ravensburg allen Interessierten eine kostenlose Abendexkursion im Naturschutzgebiet Loch- moos an. Freuen Sie sich auf eine spannende Tour unter der Leitung von Dominik Hauser und Moritz Ott, die Ih- nen die Amphibienwelt der Kiesgrube Tullius näherbrin- gen wird. Für die Führung sollten Sie etwa 1 ½ Stunden Zeit einpla- nen. Wir empfehlen außerdem das Tragen von festem Schuhwerk bzw. Gummistiefeln und das Mitführen einer Taschenlampe. Anmeldungen sind online unter www.naturvielfalt-rv.de möglich. Der genaue Treffpunkt sowie weitere Informationen wer- den Ihnen daraufhin bekannt gegeben. Foto: Moritz Ott Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Termine Samstag, 29. April Familiensamstag: Einmal im Monat finden die soge- nannten „Familiensamstage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und einem kostenlosen öffentlichen Mitmach-Projekt für Familien um 14 Uhr. Näheres dazu finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de Sonntag, 30. April 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung In einem Rundgang führen wir Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichte der Häuser und ihrer Bewohner. Die Geschichte Oberschwa- bens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schick- sale behalten ihre Farbe. 13.00 Uhr Führung „Kuhstall, Kinder, Küche, Kirche“ - Frauenwelten auf dem Lande Führung zu Frauen, die früher in den Häusern des Bauernhaus-Museums gelebt haben. Viele Klischees vom klassischen Frauenbild der bäuerlichen Bevölkerung werden sich auflösen, das „Ei- ergeld“ bekommt seine Würdigung und Kuhstall, Küche, Kinder, Kirche ihre Plätze, die sie im Leben der verschie- denen Frauen eingenommen haben. Kräuter- & Blümlesmarkt 01. Mai | 10 –17 Uhr, Einlass ab 9.30 Uhr Der beliebte Kräuter- & Blümlesmarkt ist ein Paradies für Pflanzenliebhaber! Von Blumen und Kräutern bis hin zu Stauden und Gemüsepflanzen finden sich auch seltene Sorten, Kräuterprodukte und Gartenzubehör. Musik, Be- wirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kinder- programm runden die Veranstaltung ab. Landkreis Ravensburg Das neue „Oberland“ ist da Kreis Ravensburg - Der Bauernkrieg in Weingarten, ein neuer Hof im Bauernhaus-Museum in Wolfegg und menschliche Tragödien in Köpfingen im Dritten Reich. Das gerade erschienene Oberland-Heft 1/23 vereint eine ganze Reihe spannender Beiträge aus Kultur, Geschich- te und Natur in Oberschwaben. Das Heft ist ab sofort im Buchhandel und bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg erhältlich. Im Frühjahr 1944 verhaftete der Baienfurter Ortspolizist zehn junge Frauen. Ihnen wurde der Umgang mit jungen Zwangsarbeitern vorgeworfen. Die Geheime Staatspoli- zei organisierte die Bestrafung. Drei der Frauen wurden schließlich in das Frauen-KZ Ravensbrück überstellt. Nur eine überlebte. Werner Heinz hat zu dem Schicksal der jungen Frauen geforscht und erzählt eine erschütternde Geschichte. Tanja Kreutzer, Leiterin des Bauernhaus-Museums in Wol- fegg, gibt einen Einblick in Inklusion und Partizipation in Freilichtmuseen. Mit der Konzeption für den 2023 eröffne- ten „Hof Beck“ aus Taldorf hat sich das Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg auf den Weg zu mehr Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen be- geben. Die Ideen und Entscheidungen auf diesem Weg werden geschildert und stellt den Hof Beck als einen der ersten Höfe in Süddeutschland in Freilichtmuseen vor, der als barrierearm gelten darf. Die Stadt Weingarten plant zur 500jährigen Wiederkehr des Abschlusses des Weingartener Vertrags von 1525 ein Denkmal zur Erinnerung an diesen einzigartigen Friedens- vertrag, der den Bauernkrieg in Oberschwaben beendete. Hans Ulrich Rudolf spürt den bildlichen Darstellungen des Weingartener Vertrags nach. Diese und weitere interessante Beiträge erwarten die Le- serinnen und Leser in der neuen Ausgabe des Magazins „Oberland – Kultur, Geschichte und Natur im Landkreis Ravensburg“. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 8/ 19 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 8 Schönen Muttertag GESCHÄFTSANZEIGEN 760U38W2 MUT. HILFE. HOFFNUNG. Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Telefon 0 70 71 / 94 68 -11, www.krebskranke-kinder-tuebingen.de UNSERE SPENDENKONTEN Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Brennholz Hartholz trocken - günstige Preise Parkett und Sägewerk Stiehle in Grünkraut-Lochmühle Mail: info@parkett-stiehle.de jlp Wir suchen Verstärkung und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Zur Planung und Realisierung anspruchsvoller Hochbauprojekte suchen wir für die Lph 2 - 8 folgende Mitarbeiter: Architekt, Bautechniker (m/w/d) junker + partner freie architekten waldburger str. 5 d-88279 amtzell | t. 07520 966710-0 Bewerbungen richten Sie bitte an: kontakt@architekten-junker.de Seit über 30 Jahren Kompetenz in Planung, Entwicklung, Konstruktion, Simulation und Inbetriebnahme im Bereich Automotive. Mehr Infos hier: Lohnbuchhalter/ HR-Generalist Für unseren Hauptsitz in Weingarten suchen wir: Sie suchen eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einer kollegialen Arbeitsumgebung? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! m/w/d Wir stellen ein! Jetzt bewerben! · Steuerfachangestellter (m/w/d) · Bilanzbuchhalter (m/w/d) · Steuerfachwirt (m/w/d) · Aushilfe Büro (m/w/d) in Kooperation mit Rechtsanwälte Volz • Angelstorf Manok • Lehmann & Partner mbB Hähnlehofstraße 22 88250 Weingarten T 07 51 3 61 65-0 F 07 51 3 61 65-50 info@stb-strobel.de www.stb-strobel.de/jobs Wir bilden aus! Jetzt für 2023 bewerben. GESUCHT: Reinigungskraft/Haushaltshilfe für Privathaushalt. 4 – 5 Stunden vormittags, 1 x je Woche. 0151 20 12 8 777 STELLENANGEBOTE Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) 30.04.2023, 10-17 Uhr Freuen Sie sich auf den großen Pflanzenverkauf Tomatenampeln und eine Riesenauswahl an Kräutern! Jetzt zum selbst Ernten: Vespergurken, Kohlrabi, Radieschen, Rech, Salat und Rhabarber mit fachlicher Beratung von unserer Allgäuer Kräuterführerin Kuchen aus eigener Backstube zumMiagssch Burger und Dinnete * * * Herzliche Einladung zum Kräuterfest! Unsere Öffnungszeiten: Das SEW-Technologiezentrum stellt sich vor. Wir laden Sie herzlich ein und begrüßen Sie von 9.00-16.00 Uhr in der Wilhelm-Brielmayer Str. 14, 88213 Ravensburg Sicherheit & Zukunft Ihrer lokalen Energieinfrastruktur Tag der offenen Tür 06. Mai 2023 Sehen Sie den massiven Veränderungen in der Energiewende gelassen entgegen. Mit unserer zukunftsorientierten Plattform sind Sie bestens für Ihre 100% Energiewen- de vorbereitet. 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 IMMOBILIENMARKT VERANSTALTUNGEN[mehr]

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              Zuletzt geändert: 28.04.2023
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              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 22. September 2023 Nummer 38 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Pädagogische Fachkräfte für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für folgende Stellen: • Erzieher*in als Vertretungskraft in Teilzeit und befristet • Erzieher*in mit Zusatzqualifikation als Sprachförderkraft in Teilzeit und befristet • Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst ab dem 01.10.2023 oder zu einem späteren Beginn • Integrationsbegleitung in Teilzeit und befristet – auch als Quereinstieg möglich Es erwarten Sie neugierige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemeinsam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wir suchen eine/n Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Als Auszubildende/r bei der Gemeinde Baindt erhalten Sie eine vielseitige, theoretische und praktische Ausbildung mit abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben. Sie erwerben eine Vielzahl von Kenntnissen und Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen, sich für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde zu engagieren. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und bei sehr guten Leistungen gibt es die Möglichkeit auf eine Ausbildungsverkürzung um ein halbes Jahr. Während der Ausbildungszeit erfolgt die praktische Ausbildung im Rathaus mit berufsbegleitendem Besuch der Berufsschule in Ravensburg (Humpis-Schule) und in der Regel findet im dritten Lehrjahr der dreimonatige Vorbereitungslehrgang an der Verwaltungsschule des Gemeindetags (Bezirksschule Ravensburg) statt. Voraussetzungen • Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss • Freude am Umgang mit Menschen • Teamgeist und eine eigenverantwortliche sowie strukturierte Arbeitsweise Ausbildungsvergütung Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildenden im öffentlichen Dienst (TVAöD) und die Ausbildungsvergütung beträgt derzeit monatlich: • im ersten Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro • im zweiten Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro • im dritten Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Ausbildung geweckt haben und Sie in einem tollen Team lernen möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 30.09.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 2. Oktober 2023 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Montag, den 2. Oktober 2023, bleibt das Rathaus und der Bauhof aus Anlass des bevorstehenden Tags der Deutschen Einheit geschlossen. Wir nutzen diesen Tag als Brückentag. Ab Mittwoch, den 4. Oktober, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Baustellen in der Gemeinde im Überblick Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir informieren Sie über die aktuellen Baustellen in unse- rer Gemeinde, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Baustelle Hochwasserschutz Igel- / Hirschstraße Derzeit ist die Sulpacherstraße aufgrund von Bauarbei- ten für den Hochwasserschutz vollständig gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich bis Ende Oktober andauern. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese wichtigen Sicher- heitsmaßnahmen so zügig wie möglich abzuschließen. Baustelle Breitbandausbau in der Thumb-, Grünen- berg- und Stöcklisstraße In der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße werden derzeit Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau durch- geführt. Ein Teil des Verkehrs wird durch eine Ampelanla- ge und halbseitige Sperrung geregelt. Im Bereich Stöcklis (Abzweigung Annabergstraße bis Bergatreuterstraße) wird die Straße voraussichtlich bis Anfang Mitte Oktober vollständig gesperrt sein. Wir danken Ihnen für Ihr Ver- ständnis während dieser Bauphase und arbeiten daran, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Neugestaltung Ortsmitte Die Umleitung in der Ortsmitte bleibt weiterhin beste- hen. Der Kreisverkehr wird voraussichtlich Ende Okto- ber vorläufig freigegeben. Die Küferstraße wird voraus- sichtlich Ende des Jahres vorläufig freigegeben. Bitte beachten Sie, dass für alle Umleitungsstrecken entspre- chende lokale Umleitungsschilder aufgestellt sind. Wei- tere Informationen erhalten Sie auf unserem gemeindli- chen Instagram-Account (Gemeinde Baindt) und unserer Homepage auf der Startseite (www.baindt.de). Bei Fragen zu den aktuellen Baustellen steht Ihnen Herr Roth (Telefonnummer: 07502-9406-53; E-Mail: bauamt2@ baindt.de) gerne zur Verfügung. Es ist uns bewusst, dass die Baustellen manches Voran- kommen erschweren und Sie dadurch belastet sind. Die Gemeinde arbeitet deshalb mit großem Einsatz, so dass die Beeinträchtigungen so gering wie möglich sind. Herz- lichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieser Bauphasen. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 24.09.2023 - 27.09.2023 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ PERSONNEL RECOVERY durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 3 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden - Dietenheim - Ummendorf - Erlenmoos - Berkheim - Heimertingen - Tannweiler - Haidgau - Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/Einsatz von Diensthunden Mitfahrplattform PENDLA in Baindt freigeschaltet Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist jetzt auch für Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgenden Link gelangen Sie ganz problemlos zum On- line-Portal: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels der Berufspendelnden geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer geeig- net. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es wer- den dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer angezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und deshalb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um miteinander Fahrten, Treffpunkte und Abfahrtszeiten zu vereinbaren. Für die Benutzung der Plattform zahlen Kommunen mo- natlich einen Cent pro Einwohner plus Mehrwertsteu- er an den Plattformbetreiber. Diese Kosten werden den Kommunen durch den Landkreis Ravensburg laut Kreis- tagsbeschluss für die beiden Jahre 2023 und 2024 zu- rückerstattet. Anmeldung zum Nikolausmarkt Auf Grund der Baumaßnahmen am Dorfplatz findet der Nikolausmarkt dieses Jahr auf dem unteren Schulhof statt. Anmeldungen zur Teilnahme können ab jetzt ab- gegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das neben- stehende Anmeldeformular auf Seite 5. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2023 Anmeldung bis 31.10.2023 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ ✄ ✄ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 2. Dezember 2023 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwen- det werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2023 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Tele- fon 07502/9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Sep- tember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wird angefragt, wie die Verwaltung zusammen mit dem Gremium die aufkommende Tuning-Szene im Ge- werbegebiet „Mehlis“ bewertet und wie sie damit umge- hen wird . Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen, grundsätzlich finden die Treffen auf Privateigentum statt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschie- den, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor und die Gemeinde wird informieren, sobald klar ist, wie die untere Baurechtsbehörde mit der Urteilsbegrün- dung umgeht. Vereinssitzung 2023 Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen am 16. Sep- tember 2023 Am Samstag findet ab 15:00 Uhr eine Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moos- herr inmitten der vier Wasserhüterinnen statt. Infoveranstaltung Landesturnfest 19. September 2023 Am Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Veranstaltung zur Schulbetreuung (Übernachtungen) der Sportlerinnen und Sportler während des Landesturnfestes für alle Vereine im Gemeindeverband Mittleres Schussental statt. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten Das Gewerk Klempnerarbeiten wurde europaweit ausge- schrieben. Bei der ersten Ausschreibung mit Submission am 17.04.2023 ging nur ein Angebot ein. Vom Gemeinde- rat wurde die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wurde ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Beim Verhand- lungsverfahren hat der Bieter nicht abgegeben, so dass die Arbeiten nochmals ausgeschrieben werden mussten. Zur Submission am 04.09.2023 gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Klempnerarbeiten werden an die Firma Kohler GmbH & Co.KG aus Weingarten zum Angebotspreis von 104.238,41 € brutto vergeben werden. Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung Das Gremium wird über das fertige Klimaanpassungs- konzept und dessen vorgesehene Verwendung infor- miert. Der Beschluss des Klimaanpassungskonzepts in der GMS-Verbandsversammlung ist für den 26. Oktober geplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Kli- maanpassungskonzept zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Ver- bandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental in der Sitzung vom 26.10.2023 dem Be- schluss zum Klimaanpassungskonzept zuzustimmen. Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Traktor des Her- stellers New Holland mit einem Angebotspreis von gesamt brutto 103.894,00 € bei der Firma Neyer Land- maschinentechnik Bad Wurzach zu beschaffen. 2. Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 23.642,00 € an die Firma Neyer Landmaschinentechnik veräußert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Kugelmann Schneeräumschild Vario VS 169/74 zum Preis von 9.976,34 € von der Firma Neyer Landmaschinentech- nik zu beschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt die BeK Reisigschau- fel mit Greifarm zum Preis von 2.9010,79 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Win- terdienst Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Streuautomaten Stratos F 17 K18 zu einem Angebotspreis von gesamt 27.033,56 € brutto bei der Firma Knoblauch GmbH zu beschaffen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Der Bauherr plant vor dem Eingangsbereich zum Super- markt eine DHL-Packstation zu errichten. Der Automat soll den kontaktlosen Erwerb von Brief- und Paketmar- ken sowie das Empfangen und Versenden von Paketen / Päckchen und Briefen ermöglichen. Er soll somit als Post- versand- bzw. Verteilstation zur Versorgung des Gebiets dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit der Packstation wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit ge- änderten Plänen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss des bestehenden 2-Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die erforderlichen Befreiungen zum Bauantrag für den Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehen- den 2-Familienhauses und den Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen werden erteilt. Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof Im Jahr 2018 stellte eine Begehung durch die Unfallkas- se Mängel im Feuerwehrhaus fest, darunter die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden und Probleme bei der Lagerung von Helmen und Gefahrstoffen. Zur Lö- sung dieser Probleme und zur Behebung von Baumän- geln am Gebäude (Feuerwehr sowie Bauhof) wurde ein Anbau am Feuerwehrhaus geplant. Obwohl die Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind, schätzen wir das uner- müdliche Engagement der Feuerwehr und ihre wichtige Rolle in unserer Gemeinde. Im März wurde das Baugesuch eingereicht und im Juli erhielten wir die Baugenehmigung für den Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und Bauhofs sowie die Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für die Feuerwehr. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Architekturbüro Rohloff u. Wespel aus Kisslegg wird mit der Erstellung der Werkpläne und der Aus- schreibung der Baumaßnahme beauftragt. 2. Die aufgeführten Ausbesserungsarbeiten an der Fas- sade und am Dach (Kostenschätzung ca. 74.000 €) sollen ebenfalls ausgeschrieben werden. 3. Die Falttore (Kostenschätzung ca. 162.000 €) für Feu- erwehr und Bauhof sollen auch ausgeschrieben wer- den. Beitritt zum Onlineportal PENDLA Das Onlineportal PENDLA bietet Pendelnden eine ein- fache Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und zu koordinieren. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und damit des Treibhausgasausstoßes erreicht werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Baindt zum Onlineportal PENDLA zu. Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Markt für Feuerwehrfahrzeuge auszuloten und den bestmöglichen Verkauf ohne Beladung vorzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten. Anfragen und Verschiedenes Baustelle zur Umgestaltung des Dorfplatzes und der Orts- mitte: Es wird angefragt, ob der bisherige Zeitplan eingehal- ten wird und wie lange die Umleitung mit der Ampel am Kreisverkehr geplant ist. In dieser Woche ist der fina- le Umschluss der Nahwärmeleitungen sowie der Breit- band- und Entwässerungsleitungen geplant. Bisher liegt die Baustelle gut im Zeitplan. Der Kreisverkehr wird in vier bis sechs Wochen wieder zu befahren sein und die Küferstraße aller Voraussicht nach bis zum Jahresende. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zusätzlich wird angefragt, ob an der Ersatzbushaltestelle im Fischerareal ein Buswartehäuschen für die Übergangs- zeit aufgestellt werden kann. Dies wird von der Gemein- deverwaltung geprüft. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung die Mög- lichkeit, die Parkplätze vor der Sparkasse und dem CAP-Markt zeitlich zu beschränken, damit ausreichend Parkmöglichkeiten für Kurzzeitbesucher, die in den orts- ansässigen Geschäften, der Sparkasse, der Gastronomie und den Arztpraxen einkaufen bzw. diese besuchen, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Baufirma und den örtlichen Betrieben und Praxen, um eine den Bedarfen angepasste Beschilde- rung der begrenzten Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Parkbänke Friedhof: Es wird angeregt, ob eine Parkbank vor den Urnenwän- den umgedreht werden kann, sodass eine zu den Ur- nenrasengräbern zeigt. Die Gemeindeverwaltung prüft diese Anfrage. Geländer Friedhof: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geländer an den Treppen zum Friedhof bereits seit einiger Zeit fehlt und wieder angebracht werden muss. Parkplätze Doppelpar- ker: Es wird angefragt, wann die Parkplätze für die Dop- pelparker vom Baindter Hof gebaut werden. Die Gemein- deverwaltung wird hier noch einmal nachhaken. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht der Mitglieder des Ge- meinderates und weitere Informationen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehen- den QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen ger- ne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Jugendfeuerwehr Hilfsorganisationstag Die Jugendfeuerwehr Baindt und das Jugendrotkreuz Baienfurt - Baindt veranstalten am 30.09. und 01.10. einen gemeinsamen Hilfsorganisationstag. Hier werden wir mit den Jugendlichen die 24-h-Schicht in einer Berufsfeuer- wehr bzw. auf einer Rettungswache simulieren. Dabei wird das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulungen und zum Aufenthalt benutzt. Da wir die Einsätze für die Kinder und Jugendlichen reali- tätsnah planen und abhandeln, werden die Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Bei der Einsatzplanung wurde darauf geachtet, dass es weder zu Verkehrsbehin- derungen noch zu Straßensperrungen kommt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Jugendfeuerwehr und Ihr Jugendrotkreuz Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. September und Sonntag, 24. September AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. September Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 52 44 05 Sonntag, 24. September Central-Apotheke, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 36 33 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Inge Schmidt feierte am 13. September 2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 17. September 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Helga Valentin herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Frau Claßen überbrachte der Jubilarin die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender September 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Frannziskus Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus? 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Aufgeregt und mit klopfendem Herzen wurden am vergangenen Freitag 38 Erst- klässler bei uns eingeschult. Die Klasse 1a begang mit ihrer Klassenlehrerin Frau Staudacher-Rall die erste Unterrichtsstunde im Klassen- zimmer, während die Klasse 1b von Frau Schreiber und deren Eltern in der Aula von Rektorin Frau Heberling herzlich willkommen geheißen wurden. Danach wurde getauscht. Begleitet wurde jeweils die Klasse in der Aula von dem singstarken Chor mit ihrer Musiklehrerin Frau Holweger und der Referendarin Frau Jutz. Das Power- frühstücksteam von Frau Weiß versorgte die neuen Erst- klässler mit Kinderbrezeln, während den Eltern die War- tezeit mit einer Tasse Kaffee und Seelen oder Brezeln versüßt wurde. Den neuen Erstklässlern noch einmal ein herzliches Willkommen an unserer Schule! Amelie Heberling, Rektorin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Zur Information Ambulanter Hospizdienst Weingarten Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu begleiten - das wünschen sich viele Angehörige. Eine wichtige Voraus- setzung dafür ist, zu wissen, was in dieser Zeit biologisch passiert, welche körperlichen Veränderungen stattfinden und welche Symptome auftreten können? Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht -dieses Wissen kann Si- cherheit und Selbstvertrauen geben, um zu entscheiden, beim Sterben dabei zu bleiben. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Termin: Donnerstag, 28.09.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Landratsamt Ravensburg Verlängerung der Allgemeinverfügung: Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg wei- terhin kritisch Das Verbot zur Entnahme von Wasser mittels mechani- schen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdi- schen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkrei- ses Ravensburg bis vorerst 15. Oktober verlängert. Das Verbot gilt auch für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Vom Verbot ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Aufgrund der vereinzelten Regenfälle in den vergange- nen Wochen hatte sich die Situation der Gewässer im Landkreis kurzfristig entspannt. Inzwischen reichen die Niederschläge aber nicht mehr aus, um die Pegelstände der Bäche und Seen nachhaltig auf ein ausreichendes Maß ansteigen zu lassen. Durch die niedrigen Wasser- stände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Die Allgemeinverfügung kann unter www.rv.de/ bekanntmachungen abgerufen werden. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Eingeschränkte Öffnungszeiten der Berufsinformati- onszentren am 26. September 2023 Wegen einer internen Veranstaltung sind die Berufsinfor- mationszentren der Agentur für Arbeit an den Standorten Konstanz und Ravensburg am Dienstag, 26. September 2023 zwischen 10:30 Uhr und 13:00 Uhr geschlossen. Von 08:00 - 10:30 und 13:00 - 16:00 Uhr sind die Berufsin- formations-zentren an diesem Tag wie gewohnt geöffnet. Energieagentur Ravensburg Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeener- giegesetz - GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprün- gen bei Öl und Gas zu schützen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Klimaschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Novelle des GEG Gebäudeenergiegesetz, welches ab 1. Januar 2024 gilt. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/ Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html In den nächsten Monaten wird die Energieagentur außer- dem auf ihrer Internetseite über die Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/ energieagentur/aktuelles.html Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Mit Prävention sicher und gesund ins neue Schuljahr starten Schülerinnen und Schüler sind bei der Unfallkasse Ba- den-Württemberg (UKBW) unfallversichert Die Sommerferien sind vorbei – für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg star- tet das neue Schuljahr. Die UKBW ist seit über 50 Jahren eine kompetente Partnerin, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler geht. Neben baulichen Maßnahmen und altersgerechtem Sportunter- richt sorgt die UKBW mit Themen wie Verkehrssicherheit, Gewaltprävention, psychische Gesundheit und Bewegung für eine bessere Lernumgebung im Schulalltag. Es geht wieder los: Schülerinnen und Schüler packen den Schulranzen und machen sich auf den Weg in die Schu- le. Bereits mit dem Schritt vor die Haustür besteht der gesetzliche Versicherungsschutz. Dabei ist es egal, ob Kinder und Jugendliche den Schulweg zu Fuß bestreiten oder sich für Fahrrad, Bus und Bahn entscheiden. Dieser Schutz setzt sich auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, im Pausenhof oder beim Klassenausflug fort. Die UKBW verfolgt ihren gesetzlichen Auftrag und versi- chert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wün- schen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und unfallfreien Start ins neue Schuljahr. Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder in Baden-Württemberg liegt uns sehr am Herzen. Prävention ist ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Schulunfällen. Hier unterstützen wir mit verschiedenen Angeboten. Ganz neu ist die Onlineplatt- form Schulwegtrainer.de. Hier werden Verkehrssicherheit und Verhaltensregeln zielgruppengerecht und spielerisch vermittelt!“ Gesund und sicher in der Schule - UKBW-Angebote Damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt, bietet die UKBW zahlreiche Präventionsangebote an: • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der di- gitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg. Die Online-An- wendung zeigt ziel-gruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßen-verkehr auf. Videoclips und Spiele runden das Angebot ab. • Tag der Schülersicherheit: Jedes Jahr zeichnet die UKBW zehn wegweisende Projekte an Schulen aus, die sich gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schule und auf dem Schulweg einsetzen. Informationen unter https:// www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/ • „Internationale Verkehrssicherheitstage“ im Ravens- burger Spieleland: Alle Schulanfänger sind am 23. bis 24. September 2023 zu den Internationalen Verkehrssi- cherheitstagen eingeladen, um gemeinsam mit der UKBW bei vielen Mitmachaktionen den Schulweg zu trainieren. • Seminare der UKBW Akademie: Für Lehrkräfte gibt es ein vielfältiges Seminarangebot. Alle Informationen unter https://akademie.ukbw.de • Vor-Ort Besuche an den Schulen: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW besichtigen Schulen und beraten diese im Hinblick auf eine sichere und gesun- de Lernumgebung. Leistungen für den Fall der Fälle Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfas- sen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamen- ten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Weitere Informationen zum Thema Prävention und Ver- sicherungsschutz in Schulen gibt es unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 30. September 2023 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ in 88074 Meckenbeuren, Zeppelinstr. 21, statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form davon ist der Schiefhals. Hier kommt es zu Fehl- haltungen oder -bewegungen, z. B. kann der Kopf nach links oder rechts drehen, nach hinten oder vorne kippen oder er kann zittern. Dies kann nicht beeinflusst werden. Weitere Formen sind u. a. Lid-, Schreib- oder Stimmband- krampf. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen, sich unterei- nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche Anmeldung zum Treffen ist bis zum Dienstag, 26. September erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 05.10.2023 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Stu- dienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Ba- den-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmeldungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 02.10.2023. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Tag der offenen Tür im CVUA Sigmaringen Lebensmittel im Fokus Am Samstag, den 21. Oktober 2023 lädt das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen alle Verbraucherinnen und Verbraucher von 10 - 17 Uhr in die Fidelis-Graf-Straße 1 ein. Sie können sich bei einem Rundgang durch die Labora- torien einen Einblick in die Aufgaben des Untersuchungs- amtes verschaffen und werden über aktuelle Themen des Verbraucherschutzes informiert. Dabei können Sie selbst aktiv werden und an Experimenten und Verkostungen teilnehmen. Auch für Kinder gibt es viel zu entdecken. Verbraucherschutz geht alle an! Am CVUA Sigmaringen sorgen rund 120 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass die amtliche Lebensmittelüber- wachung sichergestellt ist. Im Dienste des Verbraucher- schutzes im Regierungsbezirk Tübingen und für das Land Baden-Württemberg nimmt das Team aus Lebensmittel- chemikern, Tierärzten, Biologen, Diplomingenieuren und technischen Labormitarbeitern jährlich ca. 9.000 Proben unter die Lupe. Die Experten des CVUA überprüfen einer- seits Grundnahrungsmittel wie Brot, Fleisch, Milch, Saft, Hülsenfrüchte und Wasser, aber auch Genussmittel wie Zigaretten, Tabakwaren und neuartige Raucherzeugnisse oder untersuchen auf bestimmte Rückstände und Konta- minanten wie Schimmelpilzgifte (Mykotoxine). Bei Ihrem Besuch erhalten Sie eine Fülle von Informa- tionen rund um das Thema Lebensmittel, über uner- wünschte Stoffe in der Nahrung und im Trinkwasser, über Gefahren neuer Raucherzeugnisse sowie Einblicke in die hochmoderne technische Ausstattung unseres Untersu- chungsamtes. Das CVUA Sigmaringen bietet eine spannende und luk- rative Ausbildung mit guten Berufsaussichten an. Derzeit werden 9 junge Menschen zu Chemielaboranten ausge- bildet. Zudem stehen 4 Plätze zur praktischen Ausbildung zu staatlich geprüften Lebensmittelchemikern zur Verfü- gung. Informieren Sie sich über die Ausbildungen gerne an unserem Infostand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sorgen neben dem Fachspezifischen auch für Ihr leibliches Wohl. Weitere Infos und das aktuelle Programm: offenetuer.cvua-sigmaringen.de Landratsamt Ravensburg Ab 1. Oktober: Fahrzeug online zulassen und direkt losfahren Ab dem 1. Oktober können Bürgerinnen, Bürger und Un- ternehmen ihre Fahrzeuge online zulassen und anschlie- ßend sofort losfahren. Fahrzeughaltende müssen nicht mehr warten, bis die Fahrzeugpapiere und Plaketten per Post zugehen, sondern können direkt nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Die Nummern- schilder können nach der digitalen Zulassung zunächst ohne amtliche Plakette am Fahrzeug angebracht. Anstatt der amtlichen Plakette wird der am Ende des Zulassungs- vorgangs gedruckte vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar ins Fahrzeug gelegt. Der Zulassungsnachweis er- setzt für zehn Tage die amtliche Plakette. Die Fahrzeug- papiere/Plaketten werden innerhalb von 10 Tagen von der Zulassungsstelle per Post übermittelt. Überblick: Digitale Zulassungsvorgänge ab 1. Oktober: • Abmeldung/Außerbetriebsetzung • Umschreibung (Halter und/oder Wohnsitzwechsel) • Wiederzulassung eines Fahrzeugs • Anmeldung eines Neuwagens • Tageszulassung • Ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Old- timerkennzeichen (außer bei erstmaliger Zuteilung), Saisonkennzeichen) Künftig können auch juristische Personen wie Autoh- äuser, Flottenbetreibende und Zulassungsdienstleister Zulassungen auf sich selbst und andere Personen direkt online abwickeln. Neu ist ebenfalls, dass sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr für die Nutzung der Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt registrieren können. Die rechtliche Grundlage wurde durch die ab 1. Septem- ber geltende neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums geschaffen. Die digitalen Zulassungsvorgänge sind ab 1. Oktober im Bürgerportal des Landkreises Ravensburg verfügbar. Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben Kontaktstelle Frau und Beruf lädt interessierte Frauen zum Unternehmens-Einblick beim ZfP Südwürttem- berg: Arbeiten in der Pflege - yes we care! Zuhören, Zeit haben, da sein - Pflege im ZfP Südwürt- temberg beschränkt sich nicht auf die rein medizinische Versorgung. Pflegekräfte begleiten, pflegen, unterstüt- zen und setzen sich täglich für die Versorgung psychisch kranker Menschen ein. Als größter psychiatrischer Klinikverbund in Baden-Würt- temberg und einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Region ist das ZfP Südwürttemberg an mehr als 20 Standorten tätig. Entsprechend vielseitig sind die Einsatz- möglichkeiten in den Kliniken, Heimen, Tageskliniken oder Ambulanzen. Die Arbeit umfasst die Pflege und Betreuung von Kinder- und Jugendlichen, alten Menschen, Sucht- kranken, psychisch kranken Behinderten oder Menschen mit Psychosen. Diese Bandbreite ermöglicht es dem ZfP, bei der Arbeitsgestaltung die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Als Pflegekraft im ZfP tätig zu sein bedeutet überdies, aus verschiedenen Arbeitszeitmodellen sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wählen zu können. Und das Unternehmen legt großen Wert auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Es bietet Kinderbetreuung, enga- giert sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und unterstützt pflegende Angehörige. Davon überzeugen können sich die Teilnehmerinnen vor Ort, des Weiteren gibt es Tipps zu Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräch direkt aus dem Personalbüro. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 27. September von 13:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr im ZfP in Weissenau statt. Weitere Infos und Anmeldung auf der Homepage der Kontaktstelle Frau und Beruf, c/o WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH unter www.frauundberuf-rv.de oder unter Tel. 0751/35906-63 und E-Mail in-fo@frauundberuf-rv.de. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Klima-Spartipp des Monats September 2023: Wasser sparen, geht auch im Garten Wie bereits in der Juniausgabe angekündigt, gibt es ne- ben dem Haushalt auch im Garten zahlreiche Möglichkei- ten, den Trinkwasserverbrauch zu verringern. Auch wenn es in unserer Region dieses Jahr immer wieder längere Regenperioden gab, so gab und gibt es doch auch immer wieder längere Trockenphasen, weshalb ein verantwor- tungsvoller Umgang mit Trinkwasser ein Dauerthema ist und bleibt. Bei der Gartenarbeit ist oftmals das richtige Timing ent- scheidend, sei es beim Aussäen von Samen, beim Rück- schnitt von Bäumen und Sträuchern, aber auch beim Gießen. Es lässt sich nämlich viel Wasser über die Wahl der richti- gen Tageszeit zum Gießen sparen. Dabei gilt es zu beach- ten, dass Pflanzen nie zur Mittagszeit gegossen werden sollten. Sonst verdunstet sehr viel Wasser noch bevor es die Pflanze überhaupt erreicht hat. Zudem geht ein Teil des Wassers an der Pflanzenoberfläche verloren. Wenn hingegen am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden gegossen wird, ist eine deutliche Reduzie- rung des Wasserverbrauchs möglich und es kann zudem verhindert werden, dass Pflanzen im wahrsten Sinne des Wortes „verbrennen“. Hierzu ein einfacher Merkspruch: Bist du clever, gießt du never - während der Mittagszeit. Weiteres Wasser kann gespart werden, wenn allgemein nicht übermäßig viel gegossen wird. Wer regelmäßig gießt, bekommt hier schnell ein gutes Gespür, wie viel Wasser die einzelnen Pflanzen benötigen. Für alle ande- ren gibt es zahlreiche Tipps und Ratgeber in Buchform oder Online. Es gilt beim Gießen generell, so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Während bei Lebensmitteln gilt, oft zu gut für die Tonne, ist diese bei der Verwendung von Regenwasser zur Gar- tenbewässerung goldrichtig. Die Anschaffung einer Regentonne aus dem Baumarkt ist nämlich die preisgünstigste Variante der Gartenbewäs- serung. Sofern nicht übermäßig viel Wasser zum Gießen benötigt wird, ist es gar möglich, dass der eigene Garten das ganze Jahr über ausschließlich mit Regenwasser bewässert werden kann und damit für den Garten kein Trinkwasser gebraucht wird. Es gilt bei Regentonnen allerdings stets darauf zu achten, dass diese wirklich nur bei Regen geöffnet sind. So lassen sich Wasserverluste durch Verdunstung vermeiden und die Gefahr einer ungewollten häuslichen Stechmücken- aufzucht bannen. Wer größere Mengen Regenwasser braucht, für den kann der Einbau einer Zisterne sinnvoll sein. Oberirdische Zis- ternen sind schnell installiert und fassen bis zu 3.000 Liter Wasser. Unterirdische Zisternen mit bis zu 10.000 Litern Fassungsvermögen sind zwar aufwendiger zu installieren, haben jedoch den Vorteil, das Regenwasser permanent frisch und algenfrei zu halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. September - 01. Oktober 2023 Gedanken zur Woche: Wahrheit Wenn du die Wahrheit suchst, dann geh in dich. Die äußeren Sinne können täuschen. Im „Inneren Menschen“ wohnt die Wahrheit. In ihrem Anblick aber, überschreite auch dich selbst. Aurelius Augustinus Samstag, 23. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Christina und Wendelin Fetsch und Angehörige, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Jerg, Kurt Städele, Hubert Fuchs, Sieglinde Kösler) Caritas Kollekte Sonntag, 24. September - 25.Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Erntedank mit dem Kindergarten St. Josef und der Ju- gendkantorei Caritas Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nevio Dienstag, 26. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 27. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 28. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KRG Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 29. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.00 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard - Patrozinium Samstag, 30. September Keine Vorabendmesse Sonntag, 01. Oktober - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Leana Neb, An- ton Pink, Mona Stiefvater († Martina und Hermann Gindele, Jahrtag: Anna Schmitz) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.30 Uhr Schachen - Taufe von Sophia Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmwochenende in Bad Schussenried Nach dem Firmauftakt verbringen die Firmbewerber-in- nen vom Freitag, 29. September bis Sonntag, 1. Okto- ber ein gemeinsames Wochenende zusammen mit dem Firmteam in Bad Schussenried. Dabei geht es zunächst darum, einander und sich selber besser kennen zu lernen. In Gruppen wird dies weiter vertieft. Darüber hinaus er- fahren die Jugendlichen auch, worum es bei der Firmung als Sakrament der Stärkung geht. Mehr wird noch nicht verraten. Pfr. Staudacher wird am Samstag mit dabei sein. Erstkommunion 2024 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klas- sen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Fei- er der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 14. April 2024 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Dienstag, 07. November um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese bei- den Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Ministrantenwahlen Mit den Ministrantenwahlen am letzten Freitag hat für die neuen Teamer und Oberminis das neue Ministrantenjahr begonnen. Laura Kurz hat das Amt der Oberministrantin an Lisa Schad übergeben. Somit sind Marisa Pfister, Frida Rapp und Lisa Schad unsere Oberminis. Die diesjährigen Teamer sind: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Pia Kronenberger, Benjamin Michelberger, Laureen Hart- mann, Jakob Spähn, Benjamin Zentner und Linus Kaplan. Zum Schluss der Sitzung gab es leckere Pizza und wir haben die Wahlen mit einem Jahresrückblick aus Bildern und Videos von Festen, Gottesdiensten, Gruppenstunden, Ausflügen und Aktionen ausklingen lassen. Wir, das Team und die Oberminis freuen uns auf ein schö- nes aktionsreiches Jahr mit motivierten Ministranten und vielen neuen Erlebnissen. Miniwahlen Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schön- statt-Bewegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenannte Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alternativangebot mit Impulsen, Führun- gen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++++++++++ Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++++++++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung:Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++++++++++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Be- sinnungswochenende im Advent, zu dem das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent in- nezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzu- bereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharistische Anbetung, Zeit zur persön- lichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungstage, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Kirchenchor macht Ausflug nach Augsburg Am Samstag, den 16.09.2023, 7 Uhr trafen sich Kirchenchorsänger mit Partnern, um bei bestem Wetter mit dem Bus nach Augs- burg zu fahren, dem diesjährigen Ziel des Ausflugs. Zunächst wurde ein Zwischenstopp in Kaufering einge- legt, wo die Ausflügler im Gasthof zur Brücke ein reich- haltiges Frühstück genießen durften. So gestärkt ging es weiter nach Augsburg. Dort warteten bereits zwei Stadt- führerinnen, die Augsburgs lange Geschichte und man- che Sehenswürdigkeit vorstellten. Beide Führungen waren kurzweilig und interessant. Nach einem gemeinsamen Mittagessen im Ratskeller freuten sich die meisten Ausflügler auf eine Führung in den berühmten Augsburger Wassertürmen, während ein paar die schöne Stadt auf eigene Faust weiter erkunden wollten. Auch für die Führungsbegeisterten gab es vor der Abfahrt des Busses noch genug Zeit, Kaffee, Kuchen und Eis in einem der vielen Cafés zu genießen. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler nach einem wun- derschönen Tag wieder gut in Baindt an. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 24. September 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unse- rem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbi- schen Autor Michael Boenke. Mi- chael Boenke ist in Sigmaringen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichun- gen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bön- le in der oberschwäbischen Pro- vinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermitt- lungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leber- wurscht letal“. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dür- fen gespannt sein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht ge- bracht durch das Evangelium. 2. Tim 1,10b Sonntag, 24. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst der neuen Konfi-8-Jugendlichen in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 25. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 27. September 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 28. September 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus mit Pfr. Schöberl Freitag, 29. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Oktober Erntedank 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschließend Kirchenca- fé (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus ----- Gedanken zum Wochenspruch Nicht die Angst, sondern die Liebe ist die stärkste Kraft im Universum. Und damit kein Mensch mehr daran zweifeln muss, hat sich Gott selbst seiner geliebten Erde an- genommen, ist durch Jesus weiter gegangen, als wir Menschen es uns hätten ausmalen können, damit wirklich nichts mehr uns von seiner Liebe trennen kann. Diese gute Nachricht allen Geschöpfen begreiflich zu ma- chen, ist die große Mission, aus der wir als Kirche leben. Nicht zum schnellen Erfolg, sondern zu einem nachhal- tig-ewigen Leben will uns diese gute Botschaft führen. Nehmen wir die Herausforderung an und werden wir Teil von Gottes großer Mission? Gottes Segen dazu! Euer Martin Schöberl, Pfarrer ----- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Ge- spräche vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effekten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 28. September und am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, doku- mentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Best- seller avancierte: Ein Vierjähriger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später er- zählt er, er sei während des Ein- griffs im Himmel gewesen, einem unfassbar schönen Ort, wo er En- gel, Jesus und Verwandte getrof- fen habe. Erzählt wird diese Ge- schichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Neb- raska und möchte das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? --- Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedankaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! --- Vortrag zum Johannes-Evangelium Am Freitag, 29. September, um 20.00 Uhr hält Prof. Dr. Hans-Christian Kammler einen Vortrag zum Johan- Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nes-Evangelium. Der Vortrag findet im Johannes-Ge- meindehaus, Hochgerichtstraße 8, 88213 Ravensburg (Weststadt) statt. Der Referent ist außerplanmäßiger Prof. für Neues Testament an der Uni Tübingen. Er führt in die Grundzüge des Johannes-Evangeliums ein. Interessierte sind herzlich eingeladen. --- Der Kreative Montag bietet an September: 25.09. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Oktober 02.10. E. Duelli „Herbstlandschaft- Acryl“ 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aqua- rell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen TSV Lustnau - SV Baindt 0:3 Zu unserem ersten Meisterschaftsspiel mussten wir gleich den weiten Weg zum Auf- steiger Lustnau nach Tübingen. Die erste Halbzeit war noch nicht ganz rund, da unsere neu formiert Mannschaft nach nur einem Testspiel noch nicht ganz aufeinander abgestimmt war. Doch gegen Ende der ersten Halbzeit lief es dann besser und wir konnten dann mehr Druck aufbauen. Noch einen schönen Pass von Sarah auf Nora M. zog diese aus circa 18 m ab und brachte uns zur Halb- zeit mit 1:0 in Führung. In der zweiten Halbzeit machen wir die Räume im Mittelfeld enger und erarbeiteten uns zudem deutlich mehr Torchancen. Nach einer herrlichen Ecke durch Viviane bekam Lustnau den Ball nicht geklärt, Tabea setzte nach, legte Nora M. gut auf, die daraufhin in ihrem ersten Spiel gleich eine Doppelpack schnürte. Danach kam von Lustnau kaum noch Gegenwehr und so spielte die auf links extrem quirlige Marie unserer Mit- telstürmerin Carla den Ball gut zu, die aus gut 20m Maß nahm und den Ball oben links im Netz versenkte. Kurz vor Schluss bekam Scarlett noch die Möglichkeit durch einen Fernschuss das Ergebnis zu erhöhen, doch ihr Schuss ging leider über den Kasten. Ein toller Einstieg in die neue Saison, der auf einen weite- ren guten Verlauf hoffen lässt. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Vi- vienne Pogrzeba, Lorena Bürck, Viviane Wertmann, Sarah Schmid, Nora Mohr, Marie Armenat, Jana Einerle, Tabea Schauffler, Carla Schmidt, Nora Lüttmann, Amelie Gessler E-Juniorinnen SGM Aitrach/Tannheim/Aichstetten/Unterzeil - SGM Baindt/Fronreute 1:5 Gleich zu Saisonbeginn stand das weiteste Auswärtsspiel der Saison für das jüngste Team unserer SG auf dem Plan. Dass letztlich nur 8 Spielerinnen von unserem 17er-Kader den Weg nach Aitrach fanden, war dann aber auch der einzige Kritikpunkt an diesem schönen Freitagabend. Die Mädels, die dabei waren, machten alle ein klasse Spiel und gewannen hoch verdient mit 5:1. Dabei konnte es sich das Trainerteam sogar leisten auf Torhüterposition zu testen. Margo Hodek, Spielführerin Mia Malsam und Mathilda Nussbaumer wechselten sich auf der Position ab. Highlight dabei eine klasse Fußabwehr von Mathilda, bei einem Angriff des Heimteams. Offensiv initiierte unser neu zusammengestelltes Team viele Angriffe, welche dann letztlich zu Treffern von Han- na Busam (2), Lena Alber (2) und Hanaa Alosh führten. Der schönste Treffer sicherlich gleich das Tor zur 1:0-Füh- rung. Lea Rimmele mit einem feinen Zuspiel auf die frei- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 stehende Hanna, tolle Ballannahme, kurzer Blick auf die Torspielerin und ab in die Torecke zur Führung für ihr Team. Mit im Team war zudem mit ihrem ersten Einsatz unsere Emily Wenzel. Klasse erster Auftritt Mädels, weiter so „Go, Fight, Win“. D-Juniorinnen FV Bad-Waldsee - SGM Fronreute/Baindt 1:8 Im Gegensatz zur E standen Trainer J. Brinz zum Spiel in Waldsee alle Spielerinnen des 15er Kaders zur Verfü- gung. Da alle Spielerinnen in der Trainingswoche am Start waren, war es dann auch eine schwierige Entscheidung, gleich drei Spielerinnen aus dem Kader zu streichen. Unsere „Start - 7“ begann sehr nervös, fehlerhaft, wie wenn ein Knoten in ihrem Spiel wäre. Auch unsere Tor- spielerin Carla reihte sich ein und ließ einen durchaus haltbaren Treffer des Heimteams zu. So mussten unsere Mädels erst mal einen Rückstand hinterherlaufen. Mit der Einwechslung von Greta bekam das Spiel dann die erhoffte Wende. Der Knoten löste sich, als ihr gleich nach der Einwechslung, mit einem klasse Abschluss das 1:1 gelang. Das ganze Team spielte wie verwandelt, er- spielte sich dann Chance um Chance zum letztlich hoch verdienten 8:1-Sieg. Es spielten und trafen:Carla Seitner, Lena Alber (1), Hanaa Alosh (1), Philina Ziegler, Haifaa Alosh (2), Fiona Maier, Maylin Kretzer, Amelie Metzler, Greta Heilmeier (2), Lena Pfleghaar, Lea Busam (2) und Taneesha Mahler. Frauenfußball SGM Fronhofen/Blitzenreute - SV Baindt 0:5 Zum Auftakt der Saison empfingen unsere Frauen, den Fastmeister der letzten Saison SV Fronhofen. Während Fronhofen mit vollbesetzter Bank anreiste, hatten wir ver- letzungs- und urlaubsbedingt zunächst nur eine Ersatz- spielerin. In der ersten Halbzeit hielten wir hinten recht gut dagegen und konnten sogar den ein oder anderen Ge- genangriff starten. Trotzdem mussten wir u.a. durch einen cleveren Kopfball nach guter Ecke zur Halbzeit einen 0:2 Rückstand verkraften. Die beste Chance hatte Alina die von Marie geschickt wurde und erst mit einer super Grät- sche kurz vor dem Einschuss abgefangen werden konnte. In der zweiten Halbzeit machte Fronhofen mehr Druck, aber Steffi im Tor machte einen hervorragenden Job und vereitelte einige gute Torchancen. Als uns dann mit Hanna und Ramona zwei weitere Abwehrspielerinnen verletzungsbedingt auch noch ausfielen, mussten wir die Abwehr umstellen, während Fronhofen von der Bank starke Spielerinnen bringen konnten. So mussten wir in den letzten 20 Minuten drei weitere Gegentore hinneh- men. Eine Niederlage, die in der Höhe durch die Zahl der Ausfälle stark begünstigt wurde. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Lorena Bürck, Michelle Licht, Lara Herde, Ramona Schnell, Han- na Reiner, Nora Mohr, Marie Armenat, Rebecca Butsch, Alina Braun, Selena Schobloch, Selin Turan Nächste Woche Sonntag spielen wir um 10:30 Uhr beim Aufsteiger SV Beuren. Spielabsage und Heimniederlage SV Ochsenhausen - SV Baindt Die für den Samstag angesetzte Landesligapartie zwi- schen dem SVO und dem SVB wurde aufgrund des tödli- chen Autounfalls eines Spielers des SVO kurzfristig abge- sagt. Der SVB bekundet aufrichtiges Beileid und wünscht dem Verein und den Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit. SV Baindt II - FC LeutkirchII 1:2 (1:2) Am Sonntagmittag durfte der SVB II den noch ungeschla- genen FC Leutkirch II auf der Klosterwiese begrüßen. Geg- giers Team, durch einige Spieler der ersten Mannschaft verstärkt, musste wie auch in der letzten Partie früh einem Rückstand hinterlaufen (21.). Die „Zwoite“ konnte in einer insgesamt durchwachsenen ersten Hälfte durch einen gelungen Spielzeug, welchen Kern abschloss, zwar auf 1:1 ausgleichen (31.), jedoch gingen die Gäste postwendend wieder mit 1:2 in Führung (34.). In der zweiten Halbzeit wur- de die Baindter Mannschaft stärker, besetzte die Räume offensiv deutlich besser und drängte energisch auf den Ausgleich. Dieser blieb trotz zahlreicher Chancen inklusi- ve Pfostenschuss und einem vermeintlichen Abseitstref- fer aber aus, wodurch der SVB II mit 0 Punkten am Ende der Tabelle stecken bleibt. Dies gilt es in der kommenden Woche endlich zu ändern, wobei man mit dem Gast aus Maierhöfen und Grünenbach aufgrund des 0:6 zum Ende der vergangenen Saison noch eine Rechnung offen hat. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (65. David Krauter), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Julian Keppeler (61. Moritz Gresser), Manuel Brugger, Daniel Kronenberger (79. Marius Hahn), Konstantin Knisel (79. Kevin Fischer), Johannes Schnez, Baba Camara, Johannes Kern - Trai- ner: Timo Geggier Tore: 0:1 Marcel Nabelberg (21.), 1:1 Johannes Kern (31.), 1:2 Marcel Nabelberg (34.) Vorschau: Sonntag, 24.09. 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Harthausen/Scher C-Junioren bedanken sich bei Familie Franz Lohr Die C-Jugend der Spielgemeinschaft Baienfurt/Baindt war am Freitagabend zu Gast bei der Familie Franz Lohr, um feierlich den neuen Trikosatz für die kommende Sai- son in Empfang zu nehmen. Im Rahmen dieser Übergabe kam es zu einer kurzen Vorstellung der Fa. Lohr durch Herrn Brombeis und einem gemeinsamen Abendessen mit feiner Pizza. Ein besonderer Dank gilt hierbei auch den „Alber Brothers“ Christian und Michael, welche das kleine Event organisierten. In den neuen, strahlenden Trikots ließen die C-Junioren im ersten Saisonspiel nichts anbrennen und fuhren durch ein starkes Spiel einen überzeugenden 8:1-Heimsieg ein. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Perfekter Saisonstart für die Herren 1 in der Landesklasse SV Baindt - TTF Liebherr Ochsenhausen II 9:4 Nach dem letztjährigen Aufstieg startete unsere 1. Mannschaft Ende August in die Vorbereitung zur ersten Saison in der Landesklasse seit mehr als 25 Jahren. Die Liga ist auf dem Papier sehr aus- geglichen besetzt, es wird keine einfachen Spiele geben und jeder kann jedem gefährlich werden. Wir freuen uns besonders über Rückkehrer Wolfgang Assfalg, der uns im mittleren Paarkreuz unterstützen wird. Im ersten Saisonspiel ging es gegen die Bundesliga-Re- serve der TTF Liebherr Ochsenhausen, die in der letzten Saison einen gesicherten Mittelfeldplatz erspielen konn- ten. Philipp Schwarz konnte mit anhaltenden Rücken- beschwerden leider nicht spielen, für ihn sprang Frank Markwart ein. Wir starteten mit einem 2:1 Vorsprung nach den Eingangs- doppeln, wobei vor allem Wolfgang und Thomas Nowak voll überzeugen konnten und das Doppel 1 der Gegner mit 3:0 bezwingen konnten. In den Einzeln spielten unser Ka- pitän Marcel Brückner und unser mittleres Paarkreuz mit Tobias Nowak und Nico Scheffold sehr starkes Tischten- nis und konnten jeweils beide Partien gewinnen. Thomas steuerte einen umkämpften Sieg im hinteren Paarkreuz bei. Bei Wolfgang und Frank lief es im ersten Saison- spiel noch nicht rund, beide konnten keinen Einzelsieg beisteuern. Dennoch starteten wir mit diesem 9:4 Erfolg sehr überzeugend in die neue Saison und sind gespannt, wie wir uns in 2 Wochen beim starken Mitaufsteiger TSV Laupheim schlagen werden. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Musikverein Baindt Start eines neuen Vororchesters Der Musikverein Baindt hatte bis zur Pandemie ein Vororchester, das den Kindern ein erstes miteinander Spielen vermitteln sollte. Durch die Pandemie selbst und der Tatsache, dass in dieser Zeit wenige ein Musikinstrument erlernen wollten, war das Vororchester nicht mehr umsetzbar. Das soll sich nun ändern! Wir werden ab dem neuen Schuljahr ein Vororchester gründen. Hierzu sind alle eingeladen, die schon über ei- nem Jahr das Instrument erlernen und eventuell schon in einer Bläserklasse aktiv sind oder waren. Ihr Kind möchte in der Freizeit mit anderen Kindern zusammen musizie- ren? Dann wäre unser Vororchester das Optimale für Sie! Das Ziel des Vororchesters ist nicht, dass die Kinder et- liche Lieder spielen müssen/können. Es geht vielmehr darum, die ersten gemeinsamen Töne zu spielen und vor allem, dass die Kinder Spaß daran haben. Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst: - Das Vororchester wird von Ramona Hage geleitet. - Um die Kinder nicht mit Terminen zu zubauen, findet es im 2-wöchigen Rhythmus statt. In den Ferien sind keine Proben. - Geprobt wird immer donnerstags von 18:30 - 19:45 im Probelokal in Baindt (Klosterhof 5, 1. Stock). - Angedachte Probentermine: 28.09.2023, 05.10.2023, 19.10.2023, 09.11.2023, 23.11.2023, 07.12.2023 (gerne darf Ihr Kind auch erst mit dem zweiten Termin einsteigen; die Termine für das restliche Schuljahr gibt es dann im Dezember) - Am Ende des Schuljahres wird es einen Auftritt auf dem Dorffest geben (22.06. - 24.06.2024). Wir haben das Interesse Ihres Kindes geweckt? Sie ha- ben noch Fragen oder wollen Ihr Kind zum Vororches- ter anmelden? Dann schreiben Sie uns einfach direkt (jugendleiterin@mv-baindt.de), wir werden uns dann um- gehend bei Ihnen melden! Natalie Bader, Jugendleiterin MV Baindt Der MV Baindt spielt beim Festumzug des Cannstatter Volksfests Wir sind zurück aus der Sommerpause und starten frisch erholt gleich mit der Teilnahme an einem der größten Volksfeste Deutschlands. Am 24.09.2023 dürfen wir beim Festumzug des Cannstatter Volksfests dabei sein. Wir würden uns natürlich über viele Fans vor Ort freuen. Wem der Weg aber verständlicherweise zu weit ist, der kann den Festumzug auch im Fernsehen verfolgen. Ab 11 Uhr startet die Übertragung beim SWR. Mit viel Glück können Sie bekannte Gesichter aus dem Musikverein Baindt live in Ihrem Wohnzimmer sehen. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Alisa Schnez erreichte mit ihrem Sokrates beim Dressurreiterwettbewerb Kl. A auf dem Reitertag in Markdorf einen 2. Platz. Auf der internationalen Starnber- ger-See-Rundfahrt (ca. 75 km) erreichte Markus Elbs mit seinen Pferden bei den Mehrspännern einen 2. Platz. Herzlichen Glückwunsch an Alisa und Markus! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 24.09. an Gaishorn im Tannheimer Tal Abfahrt ist um 6.45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Sehr schö- ne Tour für Wanderer mit guter Kondition. Gehzeit 5,5 Std. 1000 Höhenmeter. Natürlich kann die Tour nur bei gutem Wetter stattfinden! Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an sommer-alpinteam@ svbaindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - wir ziehen unsere Feldbetten um Am 28.09.2023 findet unser nächster Dienstabend statt, der ganz unter dem Motto „Umzug unserer Feldbetten“ steht. Wusstet ihr, dass wir im DRK Baienfurt-Baindt mehrere hundert Feldbetten für den Katastrophenschutz vorhal- ten? Da wir im vergangenen Jahr unser neues Bereit- schaftsheim bezogen haben und nun auch unsere neuen Garagen fertig gestellt sind, heißt es nun diese Feldbetten aus dem Lager unserer alten Unterkunft im Vereinsheim in der Ravensburger Str. 19 in Baienfurt an unsere neue Unterkunft umzuziehen. Nach dem Motto „viele Hände, schnelles Ende“ freu- en wir uns über tatkräftige Unterstützung - für ein an- schließendes Vesper wird gesorgt sein. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unse- rem Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Vor- anmeldung per E-Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte :) Familien-Frühstück im DRK Am vergangenen Wochenende haben wir uns in der Be- reitschaft Baienfurt-Baindt Zeit genommen, „DANKE“ zu sagen. Jeder ehrenamtliche Verein weiß, wie viel Stunden die Mitglieder in ihrer Freizeit, unentgeltich im Verein ein- bringen. Vor allem im Hintergrund werden viele Stunden geleistet, die die Helfer:innen wie selbstverständlich für ihren Verein aufbringen. Doch dieses Engagement sollte und darf keine Selbstverständlichkeit sein! Aus diesem Grund haben wir in unseren Bereitschaftsheim ein Frühstück für unsere Helfer:innen und deren Familien veranstaltet. Mit diesem Frühstück wollten wir allen, die ihre wertvolle Freizeit bei uns einbringen, egal ob im Ein- satzdienst, bei der Durchführung von Blutspende-Aktio- nen, in der Verwaltung, als Nikoläuse, beim Muffins-Ba- cken, oder in der Jugendarbeit, DANKE sagen. Ebenso geht ein großer Dank natürlich an die Familien unserer Helfer:innen. Gerade wenn wir im Einsatzdienst rund um die Uhr verfügbar sind, ist das nur mit der Rückendeckung und Flexibilität ihrer Familien möglich, die während der Einsatzzeiten auf unsere Helfer:innen verzichten müssen. Es hat uns sehr gefreut, dass Helfer:innen aus den ver- schiedensten Bereichen dabei waren. So konnten wir auch die Chance zum Austausch, gemütlichen Beisammensein nutzen und haben neue Kontakte geknüpft - vor allem von den Freiwilligen, die sonst „hinter den Kulissen“ ak- tiv sind. Wir sind stolz auf unsere schlagkräftige Truppe und dank- bar für das Engagement jeder/s Einzelnen. Euer Einsatz ist für uns definitiv keine Selbstverständlichkeit! Der Wasser und Bodenverband Föhrenried veranstaltet am 29.09.2023 um 15.30 Uhr in Zusam- menarbeit mit den CDU Ortsverbänden eine Informa- tions- und Diskussionsrunde zum Thema: Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Die Zukunft der Landwirtschaft im Spannungsfeld von Schutzgebieten und EU-Regeln Als Hauptredner konnten wir den Vorsitzenden des Agra- rausschusses im EU-Parlament Norbert Lins gewinnen. Herr Lins steht unseren Landwirten, und gerne allen Per- sonen, die an regional produzierten Lebensmitteln inter- essiert sind, für Fragen zur Verfügung. Ort der Veranstaltung: Kögelhof 1 88284 Mochenwangen Es laden herzlich ein: Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Ihr CDU Ortsverband Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Vom Schmeiental zum Donautal Von Unterschmeien, Oberschmeien, Harthof, Rabenfelsen zurück nach Oberschmeien. Wann: Dienstag 03.10.2023 um 9.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18 Uhr. Gehzeit: 4,5 Stunden, 15 km, 430 hm. Fahrpreis 14 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften) Einkehr vorgesehen nach der Wanderung. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitnehmen. Anmeldung ab 29.09.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Team- leiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u. a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Nathalie Klings und Klaus Schwarz Ansprechpartner für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de Tel. 0751/189 706-10 www.bgbw.landbw.de Mit dem Theaterbus für Abonnenten ab Baienfurt direkt nach Ulm ins Theater Für das Sonntagnachmittags Abo 2 mit 7 Vorstellungen im Großen Haus bieten wir zum Abo gleich den Bus dazu mit an. Ein Theaterbesuch ohne private Autofahrt, Park- platzsuche, aber dafür ganz entspannt mit dem Bus. Im Sonntagnachmittags Abo 2 enthalten sind unter an- derem Tosca, das Neujahrskonzert, Anatevka uvm. Unter dem Link www.thater-ulm.de/abos können Sie al- les genau nachlesen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre email an abobuero@ulm.de oder telefonisch unter 0731/161 4458 Bis bald im Theater Ulm! Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen - kein Kiesab- bau etc. Unterstützen sie uns, werden Sie Mitglied! NATUR- UND KULTURLANDSCHAFT ALTDORFER WALD E.V. www.altdorferwald.org Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 24. September 2023 Gästeführer: Torsten Alt Mit dem Fahrrad: Vier ausgelassene Weiher + ein Bade-/Fischweiher und deren Geschichten Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Raum Ravensburg waren es damals. Heu- te sind nur noch wenige übrig geblieben. Die meisten wurden trocken gelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder, andere wurden verfüllt oder stehen Häuser da- rauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelas- sene“ Weiher erahnen. Der Einkehrschwung im ortsansässigen Gasthaus run- det schließlich das Erleben der Seen- und Weiherland- schaft ab. Gäste mit und ohne Motorisierung sind willkommen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Der Biolandhof Hepp in Bad Waldsee lädt zum Feldrundgang ein Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg öffnen vom 18. September bis 31. Oktober wieder viele Bio-Betriebe Ihre Türen und (Stall-)Tore für Verbrauche- rinnen und Verbraucher. So auch in der Bio-Musterregi- on Ravensburg. Am 30. September lädt Familie Hepp ab 14 Uhr auf Ihren Biolandhof in Bad Waldsee ein. Bei einem Feldrundgang erfahren Besucherinnen und Be- sucher mehr über den ökologischen Gemüseanbau und die Legehennenhaltung vor Ort. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit sich umzusehen, an der Führung teil- zunehmen und knackfrische Erzeugnisse direkt „Ab-Feld“ zu erwerben. Neben Gemüse und Eiern können beim Biohof Hepp auch Nudeln, Fruchtaufstriche und Geflügelfleisch von den eigenen Hähnen und Hennen erworben werden. Eine Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung mög- lich. Die Kleidung sollte wetterangepasst sein. Treffpunkt ist am 30. September um 14 Uhr beim Biohof Hepp, Neuurbach 2, 88339 Bad Waldsee. Der Feldrund- gang findet um 14 Uhr auf dem Acker direkt gegenüber vom Hof, an der Landstraße zwischen Bad Waldsee und Volkertshaus statt. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Ökoaktions- wochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de GESUNDHEIT © Müller-Dennhof/DEIKE 747R04R4 Lösung: Auf dem Tisch befindet sich ein Ei im Eierbecher und eine Tasse. © droigks/DEIKE 753U46W5 © Hermenau/DEIKE 761U43W5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 © van Hoorn/DEIKE 762R11R4 Paulas Lufträtsel Trag die Wörter rund um die Luft in das Rätselgitter ein. Die farbige Zeile verrät dir ein chemisches Element, das wir Menschen zum Leben brauchen. Lösung „Paulas Lufträtsel“: Sauerstoff – 1. Segel 2. Drachen 3. Muehle 4. Amsel 5. Windrad 6. Schwalbe 7. Luftpumpe 8. Ballon 9. Flugzeug 10. Fliege MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Gitarenuntericht in Baindt! - Alle Altersgruppen! - Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden unter: Thomas Kalkreuth: Tel. 07529/634881 oder E-Mail: t.kalkreuth@t-online.de Fahrer*in auf 520-€-Basis für unsere Betreuungsgruppen in Weingarten, Ravenburg und Bavendorf gesucht! 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Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Sa. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Feiern Sie mit uns! Jubiläumsfest Samstag, 07. Oktober 2023 9 - 16 Uhr 100 Jahre Jubiläums Aktionen Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. EExxkklluussiivvee NNeeuubbaauu EEiiggeennttuummss-- wwoohhnnuunnggeenn iinn BBeerrggaattrreeuuttee 2,5 bis 3,5 Zimmer-Wohnungen mit Terrasse/Balkon, Stellplatz/Garage und Keller. Barrierefrei (Fahrstuhl) und mit Grünflächen. Moderne Ausstattung und lichtdurchflutete Räume. Nahversorgungsangebot, Kindergarten, Schule und Allgemeinarzt sind zu Fuß erreichbar. 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Daher hilft es, eine Miete in die Finanzierung ein- zubeziehen und zusätzlich steuerlich von Abschreibungen zu pro- tieren. Auch neuere Förderungen für klimafreundliche Wohnge- bäude können für beide Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. Der nanzielle Vorteil ist ein wichtiger, aber eben nur ein Aspekt. Vielen wünschen sich darüber hinaus, einen Teil der Familie unter dem eigenen Dach, aber in einer separaten Wohnung aufzu- nehmen. Dabei kann es sich um die Eltern oder ein Elternteil han- deln - oder auch um erwachsene Kinder. Das kompakte Haus beherbergt zusätzlich zur großen Familienwoh- nung noch eine 43 Quadratmeter große Einliegerwohnung mit se- paratem Eingang. Foto: djd/DAN-WOOD House Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr KFZ-MARKT AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 15. Januar 2021 Nummer 2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Dankeschön für pflegende Angehörige In Zeiten von Corona wird alles Mögliche getan, um unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. So musste das Frühstück für pflegende Angehörige 2020 leider ausfallen. Wir danken deshalb auf diesem Wege unseren pflegenden Angehörigen! Ihr selbstloses Tun, ist durch die sich ständig veränderten Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Pande- mie in den Hintergrund geraten. Und ist Ihre zu bewältigende Aufgabe schon anstrengend genug, so ist noch erschwerend hinzugekommen, dass coronabedingt weniger Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen und teilweise auch Tagespflegeangebote, wie beispielsweise die Betreuungsnachmittage, nicht stattfinden können. Für Sie kam es dadurch zu einer noch größeren Belastung. Auch die persönlichen Kontakte wurden einge- schränkt, so dass ein Austausch mit Menschen, die nicht zum engsten, persönlichen Umfeld gehören, nicht möglich ist. Ein ständiges abwägen, welche Kontakte kann ich halten und wie viel Gefahr und Unsicherheit setze ich mich und den zu Pflegenden aus, belastet darüber hinaus. Deshalb einfach DANKE für Ihren Einsatz im Verborgenen. Sie gehören zu der größten Gruppe der Pflegekräf- te, denn 70 % der zu unterstützenden Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Sie sind die Fachfrau und der Fachmann für Ihre Angehörigen! Auch für unsere Gesellschaft leisten Sie einen unschätzbaren Dienst, denn ohne Sie könnte unsere stetig älter werdende Gesellschaft nicht mehr versorgt werden. Für Ihren wertvollen Dienst am Menschen wünschen wir Ihnen Kraft, Ausdauer und Mut und danken von Herzen! Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Lebensräume „Für Jung und Alt“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Stand: 08.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. NEU + Ausgangsbeschränkungen Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke. • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen. • Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht. • Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. Gassi gehen oder füttern. • Besuch von religiösen Veranstaltungen. • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern, Plakatierungen oder Informationsstände nach behördlicher Genehmigung möglich. Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person. • Erledigung von Einkäufen. • Wahrnehmung von Dienstleistungen. • Behördengänge • Blutspendetermine Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen NEU • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich. • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Versorgung der Schüler*innen mit Lern- material durch die Lehrer*innen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich. • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Online- unterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz) Bildung & Betreuung NEU unterricht möglich. (Ausnahme für Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » • Wahrnehmung von Dienstleistungen. Einzelhandel Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriften- sammlungen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Stand: 08.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de NEU NEU Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Anlegen von Amphibiengewässern am Rande des Annaberg Naturschutzwart Walter Hohnheiser (rechts im Bild) mit Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband und Bür- germeisterin Simone Rürup vor Ort am Annaberg, beim Anlegen eines Amphibiengewässers durch den Land- schaftserhaltungsverband. Amphibien gehören mittlerweile zur am stärksten bedroh- ten Artengruppe weltweit. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg setzt sich entschieden gegen diese Tatsache ein und ist dabei auf die Hilfe von enga- gierten Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfäl- tig - Verlust von Lebensräumen und die Zerschneidung von Wanderrouten dürfte zu den Hauptursachen zählen. Bereits im Dezember 2019 und Februar 2020 konnten am Rande des Annaberg diverse Amphibiengewässer errichtet werden, die bereits jetzt von den Tieren ge- nutzt werden. Dank der großzügigen Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg konnten diese Maßnahmen realisiert werden. Gerne berät die Biodiversitätsstrategie Grundstückseigentümer bei der Anlage und Umsetzung von Laichgewässern im Offenland (keine Gartenflächen). Parksituation im Bereich der Zufahrt des Feuerwehrgerätehauses während der Öffnung des Wertstoffhofes Bei der Wertstoffannahme am letzten Freitag, den 08.01.2021 herrschten aufgrund des großen Personen- Dienstleistungen Geschlossen: Friseurbetriebe/Barbershops Hundesalons und ähnliche Einrichtungen Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote im wissenschaftlichen Bereich möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Kein Gemeindegesang. Sport Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehördenen Person im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten weitläufigen Sport- anlagen oder -stätten im Freien erlaubt. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Abstand halten Hygiene praktizieren Alltagsmaske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Stand: 08.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 andrangs teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen, aber auch bei der Zu- und Abfahrt vom Wertstoffgelände. Da die ausgeschilderten Parkflächen nicht ausgereicht ha- ben, wurde auch vor dem Feuerwehrgerätehaus geparkt. Bitte beachte Sie, dass in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot gilt. Das Parken von Fahrzeugen - auch für nur einige Minuten - ist nicht erlaubt. Die Zu- und Ab- fahrt vom Feuerwehrgerätehaus muss jederzeit unein- geschränkt möglich sein. Bei Feuerwehreinsätzen zählt sprichwörtlich jede Sekunde. Es kann nicht angehen, dass bei einem Einsatz zuerst noch nach den Falschparkern gesucht werden muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird zukünftig diesen Bereich verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden. Bitte verhalten Sie sich so, dass dies nicht notwendig wird. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Jahr 2021 wird die Mikrozensus-Befragung bei ei- nem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Mit der Durchführung der Befragung sind die Statisti- schen Landesämter und von ihnen beauftragte und ge- schulte Erhebungsbeauftragte betraut. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Über 1.000 Haushalte werden pro Woche in Ba- den-Württemberg befragt. Die ausgewählten Haushalte sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes auskunftspflichtig. Da sich auch in Ihrer Stadt/Gemeinde Haushalte befinden, die im Rahmen des Mikrozensus befragt werden, möch- ten wir Sie bitten, die hier hinterlegte Pressemitteilung in einem Ihrer nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen. Mittels dieser Pressemitteilung bitten wir auch die Medi- en landesweit um die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Neben den Medien werden von uns auch die Polizeiprä- sidien über die Weiterführung des Mikrozensus im Jahr 2021 informiert, mit der Bitte um Weiterleitung an alle Polizeidienststellen. Bitte informieren Sie die Bürgerbüros beziehungsweise andere Bürgeransprechpartnerinnen und -ansprechpart- ner in Ihrer Gemeinde über diese Befragung. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Daher ist es wichtig, dass alle Angesprochenen über die notwendi- gen Informationen verfügen, um diese Frage korrekt zu beantworten. Oft irritiert die Bürgerinnen und Bürger, dass Namen und Anschrift in den Anschreiben handgeschrieben sind. Dies ist durch die Stichprobe bedingt, in der zunächst Gebäude gezogen werden. Die Namen der betroffenen Haushalte werden erst von den Erhebungsbeauftragten vor Ort er- mittelt und aus Datenschutzgründen handschriftlich auf die Anschreiben geschrieben. Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen di- rekt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 -2565 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mi- krozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat mit- geteilt, dass für die Fortschreibung des Regionalplans das Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Raumordnungsge- setz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz durchgeführt wird (2. Anhörungsentwurf). Wie der Home- page des Regionalverbands zu entnehmen ist, findet auch die Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu statt. Die Unterlagen sind zur Einsicht und zum Herunterladen auf der Homepage des Regionalverbands eingestellt unter: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung- Regionalplan Wir verweisen bzgl. der Unterlagen, Termine und Fristen ausdrücklich auf die Homepage des Regionalverbands. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 31.01.2021 – 04.02.2021 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Januar/Sonntag, 17. Januar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Januar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 17. Januar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Klara Feser feierte am 09.01.2021 ihren 95. Geburtstag Frau Maria Quint am 11.01.2021 ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubi- lare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegne- te Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Weihnachtsaktion „Sternenbaum“ Da die Kinder nicht wie sonst, in der be- sinnlich schönen Vorweihnachtszeit, die letzten gemeinsamen Tage des Jahres im Kindergarten genießen konnten, haben wir uns etwas ganz Besonderes für die Familien ausgedacht. Wir haben die Geschichte vom ,,Sternenbaum“ von Gisela Kölle als kleinen Laufpfad am Zaun des Kindergartens (beim Neubau) aufgehängt. In der Geschichte verursacht ein Sturm einen Stromaus- fall. Da erinnert sich ein alter Mann an das Weihnachten seiner Kindheit, an gemütliche Stunden am warmen Ofen, an Mutters Geschichten und an die selbstgebastelten Weihnachtssterne. Er holt sich Goldpapier und macht sich an die Arbeit. Die fertigen Sterne hängt er an einen Baum auf einem nahegelegenen Hügel. Die Sterne fun- keln in der dunklen Nacht ........ Wie die Geschichte weiterging, das durften die Eltern, mit Ihren Kindern am Zaun des Kindergartens selbstständig erkunden. Laufpfad von der Geschichte Vor dem Haupteingang des Neubau-Kindergartens ha- ben wir einen Christbaum aufgestellt. Dazu benötigten wir einen sehr großen Christbaum, den wir uns bei Familie Mohring aussuchen dürften und der dann extra für uns gefällt wurde. Für diese großzügige Christbaumspen- de bedanken wir uns ganz herzlich bei Familie Mohring! Auch beim Bauhof wollen wir uns auf diesem Wege be- danken für die tolle Unterstützung und Hilfe. Wie in der Geschichte wünschten wir uns, dass die Familien unseren Baum mit vielen leuchtenden Sternen erstrahlen lassen. Hierfür wurden in einer danebenstehenden Box fertig ausgeschnittene Sterne bereitgestellt. Sie durften diese Sterne beschriften – mit Wünschen (für sich selbst, für die Familie oder Freunde, oder besondere Menschen), mit Zitaten, mit Sprüchen- was Ihnen eingefallen ist, ganz nach Herzenslust. Wir waren völlig überwältigt, von der Vielzahl und Vielfalt, mit der unser Wunschbaum deko- riert und verschönert wurde. Schon nach kürzester Zeit hingen am Baum viele Wunschsterne und auch diver- ses Selbstgebasteltes. Ganz oft standen auf den Sternen Wünsche wie: ,,Gesundheit‘‘, ,,keine Masken mehr‘‘, ,,Bitte kein Corona‘‘, ,,Frieden auf der Welt‘‘.... Wünsche der Familien „In uns selbst liegen die Sterne unseres Glücks“ mit diesem Zitat von Heinrich Heine bedanken wir uns ganz herzlich bei den Familien für die große Beteiligung an dieser be- Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sonderen Aktion und das Teilen der vielen verschiedenen Wünsche. Der Christbaum steht noch in seiner vollen Pracht zur Bewunderung vor dem Neubau-Kindergarten und wird bereits für unsere neue Aktion genutzt. Unser Sternenbaum Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Bücherei bleibt geschlossen Die Bücherei bleibt aufgrund des verlängerten Lockdown voraussicht- lich bis zum 30.1.2021 geschlossen. Ich wünsche den Lesern und Lese- rinnen ein gutes Neues Jahr, bleiben Sie gesund und dann hoffe ich auf ein Wiedersehen im Februar. Ute Lins Zusammenhalten - ABER Abstand halten Zur Information An die örtlichen Gewerbetreibenden und Unternehmen Die Broschüre „Aktiv in Baindt“ wird neu aufgelegt! In unserer Gemeinde sind wir sowohl als Bürgerinnen und Bürger, als Verein, als Gewerbetreibender oder Unter- nehmer aktiv. Wir tun unser Möglichstes, um das Leben in Baindt angenehm und attraktiv zu gestalten. Die Lebensqualität in Baindt soll für die Menschen, die hier leben in Form unserer neuen Broschüre „Aktiv in Baindt“ sichtbar werden. In der Broschüre werden Informationen über unsere Gemeinde, unsere Vereine und unser Gewer- be veröffentlicht. Es wäre sehr schön, wenn Sie als aktives Unternehmen die Erstellung unserer Broschüre unterstützen und Ihren Gewerbebetrieb oder Unternehmen präsentieren würden. Besonders gut eignen sich hierfür redaktionelle Formate, weil die Leserinnen und Leser so mehr über Ihr Unterneh- men erfahren. Herr Sterk von der Firma eigenart e.K. wird Sie über die Möglichkeiten der Unternehmenspräsentation beraten. Die Firma eigenart e.K. kümmert sich um die Gesamter- stellung der Broschüre, um die Gestaltung, den Druck und die Verteilung. Damit unsere Broschüre gut gelingt und wir in der Öf- fentlichkeit als liebenswerte und aktive Gemeinde wahr- genommen werden, freuen wir uns über Ihre Teilnahme. Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte und viel Erfolg. Ihre Gemeindeverwaltung Vergiftete Katze in der Rosenstraße In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr wur- de im Bereich der Rosenstraße eine Katze vergiftet und musste zur Behandlung in eine Tierklinik gebracht wer- den. Die Eigentümer der Katze gehen nicht von der Tat eines „Katzen-Haters“ aus. Es ist wahrscheinlich, dass die Vergiftung durch ein Mäuse- bzw. Rattengift - (Al- pha-Chloralose) - herbeigeführt wurde. Dieses Gift wird in der jetzigen, kalten Jahreszeit ausgebracht und führt zur Bewusstlosigkeit und zum Erfrieren der Nager. Katzen können sich nicht nur durch direkte Aufnahme des Köders vergiften, sondern sehr wahrscheinlich auch, wenn sie die vergifteten Mäuse und Ratten fressen. Wenn sie vermuten, dass ihre Katze dieses Gift aufge- nommen hat, sollten sie sofort einen Tierarzt aufsuchen. Einen deutlichen Hinweis auf eine solche Vergiftung ha- ben sie, wenn sie die bewusstlose Katze neben einer to- ten, angefressenen Maus oder Ratte vorfinden. Regierungspräsidium Tübingen bietet 2021 landesweit Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an Information über Anmeldeschluss und Zulassungsvor- aussetzungen Wie in den Vorjahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2021 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Anmeldungen nimmt das Regie- rungspräsidium Tübingen ab sofort entgegen. Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschluss- prüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in ge- macht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gear- beitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Meis- terin oder eines Meisters nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorberei- tungslehrgang auf die Prüfung vor. Unterschiedlichen Träger der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wie bei- spielsweise die Fachschulen, Berufsschulen oder Ver- bände bieten die Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Infor- mationen sind auf der Internetpräsenz des Regierungs- präsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttem- berg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirtschaft/ hauswirtmei/hwm-anm-pruef.pdf abrufbar. Anmeldun- gen für den Prüfungsstandort Fachschule für Landwirt- schaft - Fachrichtung Hauswirtschaft Bad Waldsee im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg müs- sen bis spätestens Donnerstag, 25. März 2021 eingegan- gen sein. Anmeldeschluss für die Prüfungsstandorte Justus-von-Liebig Schule Aalen, Mildred-Scheel-Schule Böblingen, Edith-Stein-Schule Freiburg und Peter-Bruck- mann-Schule Heilbronn im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Würt- temberg ist der Montag, 14. Juni 2021. Die Anmeldungen müssen an das Referat 31 des Regierungspräsidiums Tü- bingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen gerich- tet werden. Im Anschluss teilt das Regierungspräsidium Tübingen die Prüfungstermine mit. Hintergrundinformation: Bei genügend Interessenten starten im Frühjahr 2021 an der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupfer- zell, Ansprechpartnerin Frau Großkinsky, und im Herbst 2021 an folgenden Standorten neue Vorbereitungskurse: • Justus-von-Liebig Schule Aalen, Ansprechpartnerin Frau Mohr • Mildred-Scheel-Schule Böblingen, Ansprechpartnerin Frau Bauser • Edith-Stein-Schule Freiburg, Ansprechpartner Herr Kugel • Peter-Bruckmann-Schule Heilbronn, Ansprechpartner Herr Weinstock, • DHB - Netzwerk Haushalt Ortsverband Mannheim e.V., Ansprechpartnerin Frau Hahl • Fachschule für Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirt- schaft Bad Waldsee, Ansprechpartnerin Frau Weiland Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Aus- und Fortbildung im Beruf Hauswirtschafter/in zuständig. Es organisiert daher auch die Meisterprüfung in diesem Beruf zentral für ganz Baden-Württemberg. Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen Auf- gaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirtschaft- lichen Führungspositionen zentrale Bedeutung haben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft; Analysie- ren von Betriebssituationen; Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten; Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben; Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements; Berufs- und Arbeitspädagogik, Mitarbeiterführung. Wichtige Frist für Solar anlagen & Co läuft Ende Januar ab Besitzerinnen und Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur an- gemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Bio- gasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke. Besitzerinnen und Besitzer im Netzgebiet der Netze BW, die noch nicht tätig wurden, werden in diesen Tagen noch- mals angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerk- sam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Re- gistrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagen- tur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung. TWS weiterhin erreichbar Kundenservice telefonisch und online – Energie- und Wasserversorgung gewährleistet Das Kundenzentrum der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) in der Ravensburger Schussenstra- ße 22, sowie das Büro in Weingarten in der Gerberstraße 7 bleiben bis mindestens Ende Januar für den Publikums- verkehr geschlossen. Dennoch ist die TWS weiterhin für ihre Kunden da - telefonisch und online. Wo personelle Präsenz notwendig ist, wird unter besonderen Hygie- nevorkehrungen gearbeitet. Das gilt insbesondere für die technischen Kräfte der TWS Netz und deren Bereit- schaftsdienst, die dafür sorgen, dass Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser auch in schwierigen Zeiten zuverlässig in die Haushalte kommen. Die Teams arbeiten zeitlich und räumlich versetzt. So erhöht der Netzbetreiber die Ein- satzsicherheit aller wichtigen Funktionen vor allem in der Technik. Planbare Arbeiten in den Versorgungsnetzen wie beispielsweise Zählerwechsel werden verschoben. Haus- halte und Betriebe, denen diese Maßnahme angekündigt war, erhalten zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Terminvorschlag. Außerdem werden bis auf Weiteres kei- ne Ablesungen beim Kunden vor Ort durchgeführt. Die Kunden, deren Ablesung der Verbrauchszähler in nächs- ter Zeit ansteht, informiert die TWS Netz direkt per Post. Die Ablesung durch den Kunden selbst kann dann online unter www.tws-netz.de/zaehlerstand erfolgen. Das Service-Team der TWS ist telefonisch Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr unter 0751 804-4980 zu erreichen. Die TWS bittet um Verständnis, sollten Kunden und Geschäfts- partner häufiger als sonst auf ein Besetztzeichen stoßen. Im Kundenportal unter www.tws.de sind rund um die Uhr Adressänderungen, die Eingabe von Zählerständen und Produktwechsel möglich. Telefonsprechstunde des Fortbildung-Netzwerks Demenz im Landkreis Ravensburg Bedingt durch die Einschränkungen im Rahmen der Co- rona-Pandemie mussten die geplanten Veranstaltungen des Fortbildung-Netzwerk Demenz im Herbst 2020 abge- sagt und der Start im Frühjahr 2021 erneut verschoben Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 werden. Alternativ bietet das Fortbildung-Netzwerk De- menz nun eine telefonische Sprechstunde für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige an. Beantwortet werden Fragen zum Krankheitsbild Demenz und dem Umgang mit herausforderndem Verhalten sowie zu Kom- munikations- und Aktivierungshilfen. Die Telefonaktion findet im Zeitraum vom 13.01.2021 bis 03.03.2021, immer mittwochs von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr statt. Sie erreichen die Ansprechpartnerin, Frau Marion Müller, unter der Ruf- nummer 0751/7601-2040. Ab 12.4.2021 sind unter Vorbe- halt wieder Veranstaltungsreihen geplant. Information und Anmeldung unter: www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerkdemenz oder marion.mueller@zfp-zentrum.de . „Im Kontakt mit pflegenden Angehörigen erfahre ich im- mer wieder, wie belastend die Situation für viele Ange- hörige von Menschen mit Demenz ist. Durch Beschrän- kungen in der Corona-Pandemie reduzieren sich sowohl Entlastungs- oder Betreuungsangebote, als auch die Möglichkeit eines persönlichen Austausches. So häufen sich Überlastungssituationen“, berichtet Marion Müller, Leiterin des Fortbildung-Netzwerks Demenz. „Wir hoffen mit dem Angebot pflegende Angehörige in dieser her- ausfordernden Zeit ein Stück begleiten und entlasten zu können“, ergänzt Andrea Müller, Sozialplanerin Altenhilfe im Landratsamt Ravensburg. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz bietet für pflegende Angehörige sowie Mitwirkende in ehrenamtlichen Diens- ten im Landkreis Ravensburg regelmäßig kostenfreie Ver- anstaltungen zum Thema „Demenz“ an. Es ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg und des ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf das bereits bestehende kostenlose Beratungstelefon der Alz- heimer Gesellschaft Baden Württemberg e.V., Selbsthilfe Demenz, Telefon: 0711/ 248496-63, Mail: beratung@alzheimer-bw.de. Landratsamt Ravensburg Start der Kreisimpfzentren im Land verzögert sich um eine Woche – Terminvergabe ab dem 19. Januar 2021 Wie das Sozialministerium heute mitteilt, verzögert sich der Start der Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg um eine Woche. Die aktuell in Auslieferung befindliche Impfstofftranche soll noch einmal ausschließlich an die Zentralen Impfzentren geliefert werden, sodass die Krei- simpfzentren nun erst am 22. Januar 2021 an den Start gehen können. „Das ist eine schwierige Nachricht für die Menschen in unserem Landkreis“, kommentiert Landrat Harald Sievers die Pressemitteilung des Sozialministeri- ums. „Beide Zentralen Impfzentren des Landes in Tübingen und Ulm liegen am Rand des Regierungsbezirks und damit deutlich entfernt vom südlichen Oberschwaben. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind daher besonders auf den Start des Kreisimpfzentrums in der Oberschwabenhalle in Ravensburg angewiesen“, so Sievers weiter. Das Krei- simpfzentrum wurde mit Unterstützung zahlreicher ehren- amtlicher Kräfte des THW, der Feuerwehren und der Hilfs- organisationen innerhalb von drei Wochen geplant und realisiert. „Allen Beteiligten gilt mein herzliches Vergelt‘s Gott“, dankt Harald Sievers den Helferinnen und Helfern. Eine Impfung erfolgt nur mit Termin. Wer in der Startpha- se impfberechtigt ist, steht auf der Homepage des Sozial- ministeriums. Die Anmeldung von Impfberechtigten kann ab dem 19. Januar 2021 telefonisch über die zentrale Tele- fonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Fest- netz anrufen) oder online unter www.impfterminservice. de erfolgen. Eine Terminvereinbarung über den Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim Kreisimpfzentrum ist nicht möglich. Bei der Anmeldung werden gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vergeben. Für den administrativen und logistischen Betrieb des Krei- simpfzentrums hat der Landkreis Personal gesucht und in den vergangenen Wochen zahlreiche Unterstützungsan- gebote erhalten, sodass derzeit kein weiterer Personalbe- darf besteht. Medizinisches Fachpersonal, insbesondere impfberechtigtes, wird aber weiterhin dringend gesucht und kann sich gerne direkt bei der Kassenärztlichen Verei- nigung Baden-Württemberg melden unter www.kvbawue. de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/impfzent- ren-mitarbeit/ . Da für das medizinisches Fachpersonal das Land Baden-Württemberg verantwortlich ist, erfolgt dessen Anstellung nicht durch den Landkreis, sondern durch das Sozialministerium. „Auch wenn sich der Start des Kreisimpfzentrums auf- grund der Entscheidung des Landes leider verzögert, werden Mitte nächster Woche die ersten Impfungen im Landkreis Ravensburg stattfinden. Das Zentrale Impfzen- trum in Ulm hat uns heute darüber informiert, dass eines seiner mobilen Impfteams am kommenden Mittwoch im Allgäu mit der Impfung in Pflegeheimen beginnen wird“, berichtet Landrat Harald Sievers weitere Neuigkeiten des heutigen Tages. Bis zum 25. Januar 2021 will das mobile Impfteam aus Ulm danach in neun weiteren Pflegehei- men im Landkreis Ravensburg Impfungen durchführen. Landwirtschaftsamt Ravensburg Zwei-stündige Fortbildungen zur Sachkunde im Pflan- zenschutz: Online-Veranstaltungen am 20.01., 16.02. und 23.02.2021 Kreis Ravensburg – Situationsbedingt bietet das Land- wirtschaftsamt Ravensburg Anfang 2021 jeweils von 13:30 Uhr bis 16 Uhr mehrere Fortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz als Web-Seminar an. Es werden aktuelle Informationen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz mit Sachkundefortbildung (nach § 9 Absatz 4 PflSchG) ver- mittelt. Für jeden Termin sind unterschiedliche Schwer- punktthemen geplant. Schwerpunkt „Grünland und Feldfutterbau“ am 20. Ja- nuar mit Vorstellung des Projekts „KleeLuzPlus: Einheimi- sche Eiweißträger und Produktionstechnik im Kleegras- anbau“ (Philip Köhler und Willi Wurth, LAZBW Aulendorf), und den Themen „Unkräuter & Grünlandverbesserung“ (Werner Sommerer, LA RV) sowie „Pflanzenschutzrecht & Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität“ (Dominik Mansmann, LA RV). Schwerpunkt „Ackerbau“ am 16. Februar mit den The- men „Reduktionsstrategie im Pflanzenschutz des Landes Baden-Württemberg“ (Wilfried Beck, LTZ), „Neuigkeiten zum Pflanzenschutzrecht“ (Dr. Peter Knuth; RP Tübingen) sowie „Das neue Biodiversitätsstärkungsgesetz“ (D. Mans- mann, LA RV). Schwerpunkt Ackerbau am 23. Februar mit den Themen „Methoden zur Pflanzenschutzmittelreduktion & Feldhy- giene im Maisanbau“ (Tobias Bahnmüller, RP Tübingen) und „Fruchtfolge im ökologischen Landbau und Übertrag- barkeit auf den konventionellen Ackerbau“ (Henrik Held, LA RV) und „Pflanzenschutzrecht & Integrierter Pflanzen- schutz in Schutzgebieten“ (Dominik Mansmann, LA RV) vor. Die Web-Seminare richten sich an alle interessierten Landwirte und Sachkundepflichtigen, insbesondere an diejenigen, die in ihrem aktuellen Fortbildungszeitraum noch keine Pflichtfortbildung zur Sachkunde im Pflanzen- schutz besucht haben. Sie benötigen insgesamt 4 Stunden für einen Fortbildungszeitraum. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Für den Erhalt der 2-stündigen Teilnahmebescheinigung wird die Anwesenheit in Intervallen durch Präsenzfragen abgefragt. Anmeldungen mit den Angaben Veranstal- tung, Adresse, Kontaktdaten, Email und Geburtsdatum werden bis spätestens jeweils 1 Woche vor Veranstal- tungsbeginn per E-Mail an la@rv.de erbeten. Fragen zur Veranstaltung bitte unter Tel. Nr. 0751/85-6010. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Weiterbildung von Beschäftigten: Sammelantragsverfahren erleichtert den Antrag Ab dem ersten Januar können Arbeitgeber gebündelt und damit leichter den Antrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten stellen. Arbeitgeber erhalten ab Januar 2021 die Möglichkeit zu einem Sammelantrag. Damit können sie die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte mit einem Antrag beantragen. Die Förderleistungen wer- den als eine Gesamtleistung bewilligt. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizie- rungschancengesetz, in dem die Weiterbildung Beschäf- tigter geregelt ist, weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Wei- se vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiter- bildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals ver- bessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewäl- tigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse ge- stärkt werden. Das Angebot zur Weiterbildung kann auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu bin- den oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren. Für Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieb- licher Weiterbildung Unterstützung wünschen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit umfassende Beratung und Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Arbeitswertnachweis 2020 Daten an LBG bis 11. Februar melden Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bittet alle Unternehmer, deren Beitrag nach dem Ar- beitswert berechnet wird, ihren Arbeitswertnachweis bis zum 11. Februar 2021 an sie zu übermitteln. Dies ist auch online möglich. Mit dem Formular, das die LBG bereits an alle betroffe- nen Unternehmer verschickt hat, sind folgende für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten aus dem Jahr 2020 zu melden: • Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer, Gesell- schafter, Ehegatten (bzw. eingetragenen Lebenspart- ner) geleisteten Arbeitstage, • Anzahl der von Beschäftigten und Aushilfen geleis- teten Arbeitsstunden und dem von ihnen erzielten Bruttoarbeitsentgelt, • Anzahl der Arbeitstage von unentgeltlich mitarbeiten- den Familienangehörigen, • Anzahl der Arbeitsstunden von Praktikanten und „1-Eu- ro-Jobbern“ mit dem errechneten Mindestentgelt, • Anzahl der ehrenamtlich Tätigen. Übers Extranet schnell, sicher und portofrei Gartenbau-Unternehmen können ihre Daten auch im In- ternet über das Extranet der SVLFG melden. Berechtigte finden ihre Zugangsdaten auf dem zugesandten Formu- lar. Wer sich bereits einen Zugang in den Vorjahren ein- gerichtet hat, kann diesen weiterhin nutzen. Auf der Internetseite www.svlfg.de findet man in der Fuß- zeile die Rubrik „Extranet“. Nach dem Anklicken erscheint die Anmeldemaske „Extranet Login“. Dort stehen auch alle weiteren Erläuterungen zur Meldung. Sollte der Arbeitswertnachweis nicht bis zum 11. Februar 2021 eingegangen sein, wird die LBG den Beitrag schätzen. Schneeschippen von der Steuer absetzen So beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten für den Winterdienst! Während sich die meisten Kinder über den Schnee freu- en, macht er den Erwachsenen oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft dann wieder die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchem Steuer- zahler ist das frühe Aufstehen und der Griff zur Schnee- schaufel jedoch zu mühsam oder er kann es aus gesund- heitlichen Gründen nicht mehr. Was viele nicht wissen: Wird ein Dritter mit den Arbeiten beauftragt, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen. Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privatem oder öffentlichem Gehweg vor dem Haus zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklä- rung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Insgesamt werden für solche Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt. Zahlt der Bürger beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehweges vor dem Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen, rechnet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg vor. Vor- aussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Weitere Informationen zur steuerlichen Geltendmachung von Leistungen im Haushalt können beim Bund der Steu- erzahler Baden-Württemberg unter der kostenfreien Ruf- nummer 0800/0767 778, Stichwort Ratgeber Nr. 43, an- gefordert werden. Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Im Jahr 2021 wird mit dem Abbau des Solidaritätszu- schlags begonnen. Das Jahr beginnt mit Entlastungen für viele Steuerzahler. Damit wird endlich eine langjäh- rige Forderung des Bundes der Steuerzahler in Angriff genommen. Welche Steuerzahler davon profitieren und wie hoch die Ersparnisse ausfallen, erfahren sie in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht ver- ständlich und anhand vieler Beispiele erläutert. Auch zum Thema Home-Office bietet der Ratgeber wert- volle Tipps. Denn der Gesetzgeber hat die Home-Of- fice-Pauschale eingeführt, die rückwirkend zum Jahr 2020 wirkt. Der Ratgeber verrät, was dabei zu beachten ist. Fortsetzung Seite 12 Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 1. F 2 . 3. 4. 5. 6. Nutri-Score Botschaft auf den ersten Blick Wie Nutri-Score funktioniert: Ausgewogenes oder unausgewogen. Für die Berechnung werden günstige Nährstoffe, die man reichlich zu sich neh- Ist dieses oder jenes Fertigprodukt ei- gentlich gesund oder nicht? Diese Frage stellt sich im Supermarkt immer wieder neu, wenn man ins Regal greift. Nähr- werttabelle und Zutatenliste auf der Verpackung sind selten klar und ver- ständlich, oft ohnehin nur mit der Lupe zu entziffern. Nun ist der Weg frei für ein Farb- und Buchstaben- system, das schnell er- kennen lässt, ob die Ware gesund oder eher ungesund ist: der Nutri-Score. ast zwei Drittel der Männer, mehr als die Hälfte der Frauen und 15 Prozent der Kinder hierzulan- de sind übergewichtig. Oft liegt das an ei- ner falschen, weil zu einseitgen Ernährung: zu viel Zucker, zu viel Fett oder Salz. Damit Verbraucher beim Einkauf ihres Essens ge- sund von ungesund unterscheiden können, dürfen Hersteller von nun den sogenannten Nutri-Score für ihre Produkte nutzen. Mit einer 5-stufigen Farbbuchstabenkombinati- on, vom dunkelgrünen A bis zum roten E, lässt sich die Nährwertqualität verschiedener Lebensmittel wie Tiefhühlpizza, Frühstücks- flocken oder Fruchtjoghurt auf einen Blick vergleichen. Innerhalb einer Produktgruppe trägt eine Ware, die mit hellgrünem „B“ be- wertet wird, eher zu einer gesunden Ernäh- rung bei als ein Produkt mit orangem „D“. Nutri-Score: Beispiel Getränke Auch für Getränke bewertet der Nutri- Score die darin enthaltenen Nährstoffe – positive wie negative: Ein Apfelsaft würde z.B. mit einem gelben „C“ bewertet, da dieser zwar viel Frucht enthält und damit auch günstige Nährwerte, aber mit 110 Gramm je Liter auch extrem viel Zucker. Dagegen bekäme eine Coke light ein „B“. Wie das? Ganz einfach: Das Produkt ist zuckerfrei und enthält gar keine Nährwerte – weder günstige noch ungünstige. Normale Cola enthält ähnlich viel Zucker wie Apfelsaft, aber anders als Saft keinerlei gesundheitsfördernde Bestandteile. Coca- Cola würde mit rotem „E“ gekennzeichnet. Quelle Foodwatch: https://kurzelinks.de/mje9 Für den Nutri-Score spricht, dass er wis- senschaftlich getestet und in der Praxis be- reits erprobt ist. Frankreich nutzt dieses La- bel schon seit 2017 auf freiwilliger Basis. Laut einer Umfrage wird die farbige Skala von 91 Prozent der französischen Bevölkerung be- fürwortet, 87 Prozent sagen sogar, der Nutri-Score solle zur Pflicht für Lebensmittelher- steller werden. Leider ist diese Art der Lebens- mittelampel nun auch in Deutsch- land nur freiwillig. Für ein verbind- liches System, an das sich auch alle auslän- dischen Produzenten halten müssten, wäre eine EU-weite Regelung not- wendig. Das Interesse deutscher Hersteller an dem Logo ist noch gering. Stand Novem- ber 2020 sollen sich erst 58 Unternehmen aus Deutschland „für die Verwendung des Nu- tri-Scores bei der für den Nutri-Score zustän- digen Markeninhaberin, der Santé publique France, registriert“ haben, teilt das Bundeser- nährungsministerium (BMEL) mit. Süßstoffe gesunder Zuckerersatz? Es ist wichtig, dass sich jetzt viele Unterneh- men beteiligen und andere nach und nach mitziehen, damit die einfache Kennzeich- nung langfristig wirklich flächendeckend eingesetzt wird. Indes müsse die Bundes- regierung dafür sorgen, „dass der dahinter- stehende Algorithmus regelmäßig überprüft und angepasst wird“, fordert die frühere grüne Verbraucherschutzministerin Renate Künast, „damit beispielweise der Einsatz von Süßstoffen oder Geschmacksverstär- kern nicht belohnt wird“. Auch Foodwatch rät von süßstoffgesüßten Getränken ab. Sie seien „keine gesunden Durstlöscher, denn Süßstoffe fördern die allgemeine Süßgewöh- nung“, warnt die Verbraucherschutzorgani- sation. Bei der Berechnung des Nutri-Scores für Getränke sollte die Verwendung von Süßstoffen zu einer Abwertung führen. Die Nutri-Score-Bewertung stimmt mit den zehn Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bei den allermeisten Pro- dukten überein. Lebensmittel, deren Verzehr die DGE empfiehlt, würden auch vom Nutri- Score als die bessere Wahl eingestuft. (tb) https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/ vollwertige-ernaehrung/10-regeln-der-dge/? men sollte, mit ungünstigen, die nur in ge- ringen Mengen benötigt werden, verrech- net. Positiv zu Buche schlagen Ballaststoffe, Eiweiße, Obst und Gemüse, negativ bewer- tet werden gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz. Der Nutri-Score bezieht sich jeweils auf 100 g oder 100 ml eines Lebensmittels. Von A bis E. Das Ergebnis wird in eine fünfstufige Farbskala, die mit den Buchstaben A-E hinterlegt ist, über- setzt. Eher ausgewogene Produkte erhalten ein dunkelgrünes A oder hellgrünes B, im mittleren Bereich gibt es ein gelbes C und eher unausgewogene Produkte wie Süßwa- ren oder fettige Snacks bekommen ein oran- genes D oder gar ein rotes E. Auf einen Blick. Der Nutri-Score spricht keine Verbote aus. Sondern er hilft – insbesondere bei verarbeiteten Pro- dukten wie Fruchtjoghurts, Tiefkühlpizzen oder Frühstücksflocken – auf einen Blick das ausgewogenere Produkt zu erkennen, ohne mit viel Zeitaufwand und Fachwissen Nährwerttabellen studieren zu müssen. Unterschiede innerhalb einer Pro- duktkategorie. Erdbeerjoghurts kön- nen in Sachen Nährwerte mitunter sehr un- terschiedlich sein: Eine bestimmte Marke kann doppelt so viel Zucker, doppelt so viel Kalorien und vier Mal so viel gesättigte Fette wie der Joghurt einer anderen Marke enthal- ten – der Nutri-Score zeigt das unausgewo- genere Produkt auf einen Blick. Hilft gegen irreführende Werbever- sprechen. Nicht zuletzt macht es der Nutri-Score Anbietern schwerer, Verbrau- cher mit irreführenden Werbeversprechen zu täuschen. Denn die Nutri-Score-Ampel entlarvt auf einen Blick, wenn Zuckerbom- ben als gesund beworben werden. Führt zum Einkauf gesünderer Le- bensmittel. Die französische Regie- rung hat in einer großen Studie gezeigt, dass der Nutri-Score nachweislich zu einem ge- sünderen Einkaufsverhalten einlädt. Dafür wurden fast zwei Millionen Verpackungen in sechzig Supermärkten mit verschiedenen Nährwertkennzeichnungen versehen – der Nutri-Score zeigte den stärksten positiven Einfluss auf das Einkaufsverhalten. https://www.foodwatch.org/de/informieren/ ampelkennzeichnung/mehr-zum-thema/ nutri-score-die-wichtigsten-fragen-antworten/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : f oo dw at ch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Weitere Themen sind die Verdoppelung der Behinder- tenpauschalen, die Erhöhung des Grund- und Kinder- freibetrags, des Kindergelds sowie des Ehrenamts- und Übungsleiterpauschbetrags Wie bei allen steuerlichen Themen gilt auch in diesen Fällen: Nur wer sich als Steu- erzahler umfassend informiert, kann entsprechend han- deln und von den Neuerungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken. Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden. Digitale Vorstellung des Wirtschaftsgymnasi- ums, der Wirtschaftsschule und des Berufskol- legs der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg stellen sich dieses Jahr aufgrund der aktu- ellen Situation digital auf der Webseite unter www.hum- pis-schule.de vor. Dort finden Sie in kurzen Clips und Prä- sentationen alle wichtigen Informationen rund um die verschiedenen Schularten. Zugangsvoraussetzungen: In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbil- dung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmän- nische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2021. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www. schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Januar 2021 – 17. Januar 2021 Gedanken zur Woche Jeder Tag kommt aus Gottes Hand. Das zu wissen genügt. (Peter Lippert) Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierunskarten) Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Dienstag, 19. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass in den Klassen 3 und 4 wieder normaler Unterricht stattfindet) Mittwoch 20. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 21. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass in den Klassen 3 und 4 wieder normaler Unterricht stattfindet) Freitag, 22. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarte) († Adalbert Berger) Ein besonderes Weihnachten Ein besonderes Weihnachten liegt hinter uns. Wir sind ein- fach nur dankbar für das, was möglich war. Es war viel, sehr viel! Angefangen bei den vier Fenstern im Advent, die sehr viel Zuspruch erfahren haben, den Gottesdiensten an den Festtagen mit festlicher Musik, den beiden Krip- penspielen, den Sternsingern und, und .... Dafür sagen wir ganz herzlich Dank! Viele haben sich Gedanken ge- macht, was ist überhaupt wie möglich und sind dabei auf die tollsten Lösungen gekommen. Davon werden wir noch nächstes Jahr profitieren. (Wir freuen uns schon auf die nächsten Adventsfenster.) Viele haben mitgedacht und angepackt, beim Schmücken der Kirche, bei den Proben, die Minis, die Sänger und Sängerinnen, Rainer Strobel an der Orgel, die Musikanten, die Aufzeichnung im Internet Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und die Ordner nicht zu vergessen! Ohne ihre Bereitschaft wäre nichts möglich geworden. Es war kein normales Weihnachten – es war ein beson- deres Weihnachten! – ein großes Geschenk in schwieri- ger Zeit! Danke! Bernhard Staudacher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mittwoch, 10.2.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bankver- bindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesundes neues Jahr! Stricken für Nepal Dankesbrief von Jutta Schaut an die Pateneltern Liebe Pateneltern, Förderer und Interessenten, in diesem Jahr ist es für uns nicht einfach, über die Sherpa Schule zu berichten. Zum ersten Mal war es nicht möglich, selbst vor Ort zu sein, um ein eigenes Bild über die Ent- wicklung des Projektes zu bekommen. Corona war auch in Nepal sehr bald angekommen und unsere geplante Reise ins Hochland nicht mehr möglich. Der Austausch mit unseren nepalesischen Partnern lief weiterhin gut aber ausschließlich über digitale Medien. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Zunächst erfuhren wir, dass auch Nepal einen allgemei- nen, sehr strengen Lockdown beschlossen hatte. Das bedeutete, dass auch unsere Schule geschlossen werden musste. Die Lehrer durften die Schule nicht mehr betreten. Kinder, die ein Zuhause hatten, konnten dort bleiben. Die restlichen, die keine Angehörigen oder andere Anlaufstel- len hatten, blieben in unserem Internat. Mitarbeiter, die dort für die Betreuung der Kinder zuständig sind, sowie die Mitarbeiter der Küche und der landwirtschaftlichen Abteilungen unseres Projekts durften weiterarbeiten. So- mit sind die Internatskinder versorgt. Sie helfen bei den Arbeiten in den Treibhäusern, in der Tee- und Kiwi-Plan- tage, auf den Kartoffeläckern und im Hühnerhaus. Im Februar kam in unsere Erste-Hilfe-Station eine Zahn- ärztin, die alle unsere Kinder untersucht und wenn nötig behandelt hat. Wie Sie dem Jahresbrief entnehmen konnten, ist die all- gemeine Versorgungssituation in diesem Jahr durch die Corona-Krise in Nepal sehr schlecht. Viele Menschen hun- gern, besonders in Kathmandu und Umgebung. Deshalb bitten wir Sie in diesem Jahr um eine ganz be- sondere Spende für eine „Suppenküche“ . Unser langjähriger Partner in Nepal, Mr. Ang Tsering Lama, den wir wegen seiner Zuverlässigkeit sehr schätzen, wird sich persönlich darum kümmern, dass Ihre Spende bei den hungern- den Menschen ankommt. Dies geschieht über eine Or- ganisation die sich bereits länger um die Versorgung der hungernden Menschen in diesem Bereich kümmert. Hier können Sie sich informieren: https://english.khabarhub. com/2020/18/142796/ Wir haben für dieses Anliegen ein extra Konto eingerich- tet, damit sich diese Spenden nicht mit den Spenden für die Sherpa Schule vermischen. IBAN: DE11 7902 0076 0032 4851 70 Verwendungszweck: „Suppenküche“ Wir alle hoffen, dass Corona bald besiegt werden kann. Auch wenn diese Suppenküche nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein ist, so können Sie sicher sein, dass sie in Dankbarkeit angenommen wird und vielen Menschen hilft zu überleben. Fürs Neue Jahr hoffen wir mit Ihnen, dass wir diese Pan- demie weltweit hinter uns lassen können und dann unse- re mitmenschlichen Begegnungen wieder als etwas sehr Wertvolles erleben und feiern dürfen. Jutta Schaut und alle Mitarbeiter/innen des Projekts (R.G.) Wir möchten Sie einladen unsere neue Internetseite zu besuchen:www.sherpa-schule-bamti.de Bankverbindung: Sparkasse Mainfranken: Kinderhilfe Ne- pal/Indien, IBAN DE 95 7905 0000 0043 3148 48 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 17. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kir- che ohne Anmeldung Mittwoch, 20. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kir- che ohne Anmeldung _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Rechnungsabschluss 2019 Der Jahresabschluss 2019 wird an folgenden Tagen vom 11.01. bis 24.01.2021 zur Einsichtnahme durch die Gemein- deglieder im Pfarramtsbüro öffentlich aufgelegt. _________________________ Krippenspiel 2020 Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich i Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen ---- Ehejubiläum Krippenspiel 2020 Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang Novem- ber eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrau- en, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze mög- lich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl _________________________ Krippenspiel 2020 Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottes- dienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Im- manuel, Schubertstr. 28, Ravensburg _________________________ SORGENTELEFON WIR HÖREN IHNEN ZU – SIE SIND NICHT ALLEIN Ein Dienst des Diakonischen Werks Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee Oberschwaben Das ökumenische Sorgentelefon bietet Menschen im Land- kreis Ravensburg telefonische Beratungsgespräche ohne vor- herige Terminabsprachen. Diese „ad hoc-Beratungen“ werden von Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen durchgeführt, welche direkt erreicht werden. Ganz einfach anrufen, die persönliche Not schildern und im Gespräch schon weiterkommen. Zugleich kennen die Fach- kräfte weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Wir sind ohne lange Wartezeiten in Krisensituationen für Sie da. WIR SIND FÜR SIE DA – Sie erreichen unser Not-Telefon zu folgenden Zeiten*: DI. 13:00 – 15:00 Uhr DO. 10:00 – 12:00 Uhr unter der Nummer: 0751 36 25 62 9 MI. 15:00 – 17:00 Uhr FR. 14:00 – 16:00 Uhr unter der Nummer: 0751 95223-086 *a uß er a n Fe ie rta ge n Wir bitten Sie um Verständnis, dass es je nach Anfrage zu Wartezeiten kommen kann. SOZIALE FÜRSORGE VOR ORT! Frauenkreis am MITTWOCH, den 13. Januar 2021 ist ausgefallen! Leider konnte unser Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 13. Januar stattfinden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir wollen unsere neue Jahreslosung für 2021 auf jeden Fall noch gemeinsam besprechen. Sie ist ja für das gesamte Jahr ausgewählt. Zunächst aber machen wir uns jede eigene Gedanken zu (Lukas 6, 36) „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ bevor wir die Gedanken miteinander austauschen. Ich wünsche allen einen guten und vor allem gesunden Start und Gottes Segen in 2021. PNS Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist! Lukas 6, 36 Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Liebe Baindterinnen und Baindter, leider kann die Fasnet 2021 nur stark eingeschränkt stattfinden. Dennoch lebt die Baindter Fasnet und wir möchten die bestehenden Möglichkeiten nutzen und Sie mit ein paar besonderen Aktionen an der diesjährigen Fasnet teilhaben lassen und Sie bitten aktiv mitzuwirken. Die erste Aktion war das “gemeinsame Schellen“ zum eigentlichen Maskenbefreien am vergangenen Sams- tag und wir freuen uns schon jetzt auf das gemeinsame Schellen an den weiteren Terminen. Die zweite Aktion in diesem besonderen Jahr ist die “Baindter Fasnet dahoim“. Hierzu bitten wir Sie Bilder oder Videos von Ihnen, mit Partnern und Familien zu ma- chen. Am besten in tollen Fasnetskostümen der letzten Jahre oder spontan, was Speicher und Keller hergeben. Bitte schickt die Bilder und Videos per Mail an schreibe- rin@raspler.de oder per WhatsApp an 01520/7968612. Am besten schon mal bis 31.01.2020, damit wir diese noch bei unseren weiteren Aktionen und in der Hauptfasnet veröf- fentlichen können. Aber auch danach darf geschickt wer- den, gerne auch mehrere Beiträge pro Person oder Familie. Wir freuen uns über Ihre Kreativität und bedanken uns für Ihre Unterstützung. Auf Sie und unsere schöne Fasnet ein 3fach kräftiges Raspler - Ratsch, Ratsch. Hinweisen möchten wir auch auf unsere dritte Aktion, in der wir am Dorfplatz der ganzen Bevölkerung unsere Fasnet darstellen wollen. In mehreren Schritten vom Mas- kenbefreien bis zum Maskenvertreiben werden wir nach und nach Plakate an das Gitter am Bampfen anbringen. Diese dürfen Sie gerne bei Gelegenheit ansehen und die Baindter Fasnet Schritt für Schritt auf den Bildern erle- ben. Parallel sind die Plakate auch auf unserer Homepage (www.raspler.de) für Sie einsehbar. Der Zunftrat Alpinteam Baindt Liebe Alpinteam-Freunde, das Alpinteam Baindt wünscht euch ei- nen guten und gesunden Start in das Jahr 2021. Aufgrund der Entwicklung der Pande- mie werden wir leider auch keine Kurse in den Faschingsferien anbieten. Bezüglich der Durchfüh- rung weiterer Alpinteam-Events werden wir die Entwick- lung weiterhin beobachten und dann auch zu gegebener Zeit informieren. Bleibt gesund und hoffentlich bis bald! Viele Grüße, euer Alpinteam Bei allen Überlegungen hat die Gesundheit unserer Teil- nehmer, sowie die unserer Übungsleiter oberste Priorität. Wir werden weiterhin das Infektionsgeschehen sowie die Veränderung der behördlichen Vorgaben beobachten. Außerdem ist uns ein intensiver Austausch mit den Win- tersportorten wichtig, um über die Gegebenheiten vor Ort im Bilde zu sein und um beurteilen zu können, ob unter den gegebenen Bedingungen Kurse sinnvoll durchgeführt werden können. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Pfandbon spenden und Gutes tun Der REWE-Markt Rainer Hahn in Baienfurt hat unsere Bereitschaft in der Vergangenheit bereits bei zahlreichen Blutspende-Aktionen mit großzügigen Obst-Spenden für unsere Lunchpakete unterstützt. Nun dürfen wir uns gleich doppelt freuen: bei der Aktion „Pfandbon spenden und Gutes tun“ können die Kunden und Mitarbeiter des REWE-Marktes ihre Pfandbons in einer Spendenbox dem DRK Baienfurt-Baindt zugutekommen lassen. Über eine Spende aus dieser Aktion durften wir uns diesen Winter bereits freuen. Verwendung finden wir für diese auf jeden Fall: sei es für neue Sicherheitsausstattung und Verbrauchsmaterial wie FFP2-Masken, Desinfektions- mittel für unsere Helfer vor Ort Gruppen, Dienstkleidung für unsere Schnelleinsatzgruppe, Ausbildungsmaterial für Dienstabende oder Lunchpakete für die Blutspende. Es freut uns außerordentlich, dass uns auch zukünftig sol- che „Überraschungen“ vom REWE-Markt Baienfurt errei- chen werden, da uns Herr Hahn als „örtliche Institution für diesen sozialen Zweck“ ausgesucht hat. Sie können sich sicher sein, dass Spenden an uns hier direkt in Ihrem Ort Verwendung finden. Wir sind glücklich, mit dem REWE- Markt Rainer Hahn einen örtlichen Unternehmer gefun- den zu haben, der dies so tatkräftig fördert. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Hahn und sein gesamtes Team! Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht ein gutes neues Jahr Wir wünschen all unseren Mitgliedern und deren Famili- en ein gutes Neues Jahr. Leider können wir aktuell noch nicht mit Vereinsleben, Training, Aktivitäten und Ausflüge wieder starten. Aber sobald der Trainingsbetrieb wieder erlaubt wird, werden alle Trainingsteilnehmer per E-Mail informiert. Starten werden dann die 15 blauen Gruppen. Wann es wieder DLRG-Anfängerschwimmkurse geben wird ist aktuell nicht absehbar. Die Jahreshauptversamm- lung, ursprünglich für den 26.02.2021 geplant, haben wir vorerst auf Mai/ Juni verschoben. Einen neuen Termin werden wir sobald wie möglich mitteilen. Auch wenn das Training und die Treffen aktuell pausieren, sind wir DLRGler trotzdem aktiv. Ein aktuelles, viel in der Presse besprochenes Thema ist das Bädersterben. Seit vielen Jahren werden in Deutschland immer mehr Bäder geschlossen. Die Folgen sind gravierend: viele Städte und Gemeinden haben kein Hallenbad mehr, DLRG Ortsgrup- pen ohne Hallenbad sitzen buchstäblich auf dem Trocke- nen und die Zahl der Nichtschwimmer, vor allem unter den Kindern, nimmt stetig zu. Nun haben wir in Baienfurt das große Glück, dass wir diese Gefahr vor rund 10 Jahren abwenden konnten. Die DLRGler der Ortsgruppe Baienfurt haben etwas ge- schafft, was für andere ein Ansporn sein kann. Wir ha- ben die Rettung unseres Hallenbades selbst in die Hand genommen. Wer wissen möchte, wie das zustande kam und warum das Hallenbad heute so erfolgreich funkti- oniert, kann sich „unsere“ Rettungsgeschichte in einem DLRG-Podcast anhören. Kurz vor Weihnachten haben zwei unserer DLRGler mit dem Pressesprecher des DLRG-Bundesverbandes, Achim Wiese, ein Interview geführt. Denn unsere Geschichte soll deutschlandweit als Mutmacher für andere dienen. Arthur Pfau, Stellvertretender Vorsitzende der Ortsgruppe und Sini Dorka-Napp, engagiertes DLRG-Mitglied, stehen in diesem Podcast Rede und Antwort und beweisen, dass sich ehrenamtliches Engagement mit Einsatz und Herz- blut für die Allgemeinheit lohnt. Unter dem Link www.dlrg.de/podcast kann der Podcast mit dem Titel „DLRG im Gespräch – Folge 14 - Gegen Bä- dersterben: Wie das Hallenbad Baienfurt erfolgreich gerettet wurde“ angehört werden. Wir wünschen viel Spaß beim Reinhören. Bleiben Sie alle gesund. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Agnes Müller Leitung Ausbildung Bildungsmesse: TWS zeigt sich virtuell und smart Auszubildende stellen ihre Ausbildungsberufe interak- tiv vor – innovatives Konzept mit regionalem Partner Bei der digitalen Premiere der Bildungsmesse Ravens- burg stellen die Auszubildenden der Technischen Werke Schussental (TWS) noch bis 31. Januar ihre Ausbildungs- berufe persönlich vor. Mit dem neuen Format geht der regionale Energieversorger allerdings noch einen Schritt weiter: Mit einem innovativen Konzept und modernster Technologie schafft das Unternehmen gemeinsam mit seinen Auszubildenden eine dauerhafte Plattform auf der eigenen Webseite – denn schließlich sind die Bewerberin- nen und Bewerber ohnehin online unterwegs. „In unserem virtuellen Raum bewegen sich die „Messebesucher“ wie in einem Computerspiel“, informiert Michael Schweitzer, Personalleiter der TWS. „Die Inhalte und vor allem die Vi- deos - vom Drehbuch bis zum Filme drehen - erstellten unsere Azubis in eigener Regie“, berichtet er stolz. Dabei haben sich die Auszubildenden einiges einfallen lassen: So kann beispielsweise über eine 360 Grad-Ansicht das Innenleben der Technikfahrzeuge besichtigt werden. „Wir möchten die Plattform künftig auf unserer eigenen Web- seite noch weiter ausbauen“, erklärt Michael Schweitzer. Bereits jetzt hat die TWS im Rahmen der virtuellen Bil- dungsmesse viele Informationen zu den Ausbildungsbe- rufen, zum Unternehmen, aber auch zum Bewerbungs- prozess neu aufbereitet. Mit dem Ravensburger Unternehmen RaumZeit hat die TWS einen regionalen Partner gefunden, der das Unter- nehmen vor allem in der VR-Anwendung unterstützt. Mit Virtual Reality werden unbegrenzt Räume geschaffen, in denen Menschen, Informationen und Produkte zusam- menkommen – egal ob mit VR-Brille, dem Desktop-PC, Tablet oder Smartphone. Spannung ist also auf dem vir- tuellen Messestand der TWS garantiert. Hier geht es zur digitalen Bildungsmesse: www.bildungs- messe-rv.de Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2021 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern können. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggewor- fen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder ab- gesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grund- sätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2021 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2010; Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 • Inventare, die bis 31.12.2010 oder früher aufgestellt wor- den sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2010 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2010 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2014 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2014 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids auf- bewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuer- erklärung mit ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privat- person ist, aufbewahrt werden. Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungs- rechte besser nachweisen. Einen kostenlosen Kurzratgeber mit den Aufbewah- rungsfristen für bestimmte Dokumente können Sie unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 76 77 78 anfordern. Grüne Woche digital erleben Verbraucherzentralen bieten vom 18. bis 22. Januar bundesweit Online-Seminare rund um Lebensmittel und Ernährung an • Wegen der Corona-Pandemie findet die Internationale Grüne Woche nicht als Publikumsmesse statt • Die Verbraucherzentralen laden daher vom 18. bis 22. Januar zur ersten digitalen Verbraucherinformations- woche ein • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet zwei Online-Seminare zu den Themen „Tierwohl“ und „Werbung für Lebensmittel“ an Wer an der Internationalen Grünen Woche teilnehmen möchte, muss in diesem Jahr nicht nach Berlin reisen: Bei verschiedenen Online-Seminaren und Podcasts können Verbraucherinnen und Verbraucher sich be- quem von zu Hause aus über Lebensmittelkennzeich- nung, Nachhaltigkeit beim Einkauf oder Tierwohl in- formieren. Über 30 kostenlose Online-Seminare bieten die Verbraucherzentralen bundesweit an. Verschiede- ne Podcasts, Quizspiele und Angebote für Schulen er- gänzen das Angebot im Rahmen der ersten digitalen Informationswoche. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, was in Lebensmitteln steckt, wofür Label und Siegel stehen oder was das Kleingedruckte auf der Lebensmittelverpackung bedeutet“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg, „nur so können sie eine selbstbestimmte Kaufentscheidung treffen.“ Um Verbrau- cherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, bieten die Verbraucherzentralen diese und viele weitere Infor- mationen im Rahmen der Internationen Grünen Woche an, die in diesem Jahr coronabedingt digital stattfindet. Vom 18. bis 22. Januar können Interessierte sich bei über 30 bundesweiten und kostenlosen Online-Seminaren über verschiedene Themen rund um den Komplex Lebensmit- tel und Ernährung informieren. Dabei geht es unter an- derem um die Glaubwürdigkeit von Herkunftsangaben und Tierwohllabeln, um Ernährungstipps für Kinder oder Senioren, um Nachhaltigkeit und Lebensmittelverschwen- dung. In den Seminaren können Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit ihre persönlichen Fragen stellen. Verschiedene Podcasts und Quizspiele sowie Informati- onen zu Angeboten für Schulklassen ergänzen das digi- tale Angebot. Online-Seminare der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg: • Kann man Tierwohl kaufen? am 18. Januar 2021, 14:00 – 15:00 Uhr Weitere Infos & Anmeldung: www.vz-bw.de/node/55694 • Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln am 19. Januar 2021, 14:00 – 15:00 Uhr Weitere Infos und Anmeldung: www.vz-bw.de/node/55695 Podcasts der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg: • Nahrungsergänzungsmittel: www.vz-bw.de/node/42592 • Regionale Lebensmittel - was steckt hinter Werbung und Kennzeichnung: www.vz-bw.de/node/36138 • Insekten essen: www.vz-bw.de/node/52297 • Nutri-Score: www.vz-bw.de/node/54861 • Eiweißpulver: www.vz-bw.de/node/51522 Alle Online-Seminare im Überblick und weitere Angebo- te der Aktionswoche finden Interessierte unter: https:// www.verbraucherzentrale-bawue.de/die-digitale-grue- ne-woche-54613 High School Aufenthalte im Schuljahr 2021/2022 Bewerbungsphase läuft schon! Auch im kommenden Schuljahr werden sich wieder viele Schülerinnen und Schüler aus Deutschland aufmachen, um in den USA, in Kanada, Neuseeland, Australien und Irland mehrere Monate bei einer Gastfamilie zu leben und dort zur Schule zu gehen. Trotz Corona können Auslands- aufenthalte für Austauschschüler stattfinden. Ein solcher Aufenthalt kann ein ganzes Schuljahr dauern, aber auch ein Halbjahr oder 3 Monate (außer USA). Ganz neu im Programm bieten wir nun auch Aufenthalte in Irland an. Die Insel bietet eine tolle Alternative mit kur- zer Anreise ohne Visum (da Mitglied in der EU). Hier ist ein Aufenthalt bereits ab 5 Wochen möglich. Wer im Schuljahr 2021/2022 ins Ausland möchte, für den wird es nun Zeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungspha- se ist in vollem Gange, und wer Interesse an einem Aus- landsaufenthalt hat, sollte sich gleich informieren und zeitnah bewerben. Wem eine Ausreise mit Start im August/September 2021 zu unsicher oder kurzfristig ist, der kann sich auch schon jetzt für den Start im Januar/Februar 2022 bewerben. Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Auf der Website www.treff-sprachreisen.de finden Sie ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit sich gleich kostenlos und unverbindlich zu bewerben. Weitere interes- sante Informationen wie z.B. Schülerberichte oder Fotos von Teilnehmern können auf Facebook und Instagram nach- gelesen und angesehen werden. Nach der unverbindlichen Online-Bewerbung folgt als zweiter Schritt ein persönliches Beratungsgespräch mit den Schülern und Eltern. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufent- halten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie Irland erhalten Sie bei: TREFF - Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9 E-Mail: info@treff-sprachreisen.de, www.treff-sprachreisen.de Getränke können Sie schützen, indem Sie ein Muffinförmchen aus Papier in der Mitte durchbohren und einen Strohhalm hineinstecken. Einfach übers Glas stülpen – fertig! Um Fliegen und Wespen vom Essen fernzuhalten, sollten Sie diese am besten an einen anderen Ort locken. Es empfiehlt sich beispielsweise, in einiger Entfernung eine Scheibe Koch- schinken zu platzieren. Essensreste sollten umgehend vom Tisch entfernt und dieser nach der Mahlzeit abge- wischt werden. Fruchtfliegen fangen Sie mithilfe einer selbst gebauten Fal- le: Geben Sie Obstabfälle in ein kleines Gefäß, spannen Sie Klarsichtfolie darüber und bohren Sie mithilfe eines Zahnstochers kleine Löcher hinein. Die Insekten krabbeln, vom Geruch an- gelockt, hinein und kommen anschlie- ßend nicht mehr heraus. © amc/DEIKE 749U12U4 © Z im m er /D EI KE FLIEGEN UND WESPEN VOM ESSEN FERNHALTEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Der Wolf schleicht sich hinein in unser Leben. Es gibt Jubel darum und Geheule. Eröffnen wir unseren Artikel daher mit seiner Stimme und der Darstellung einer Wolfsbegegnung. Mit müden Schritten schleppt sich Till um zwei Uhr nachts über den menschenleeren Marktplatz einer Kleinstadt. Till ist Bäckergeselle, müssen Sie wissen, und kein Kind von Traurig- keit. Er hat an diesem Abend ein veganes Mahl genossen: diverse Hopfensmoothies und zum Nachspülen einen Himbeergeist. Vielleicht waren es auch zwei. In dieser Nacht jedenfalls rasseln einige Geister durch seinen Schädel. Nur beinahe rennt er gegen den Stadtbrunnen, kriegt gerade noch die Kurve. Mit einem Mal hat er Angst, obwohl er nicht weiß, weshalb. Er beschleunigt seine Schritte. Abrupt bleibt er stehen. Vor ihm, was ist das? Es sieht aus wie ein Husky. Till wischt sich über die Augen und schluckt. »Alter Lachs!«, sagt er zu sich, »ich muss mich zusammenreißen. Das ist ein … Wolf!« Schlagartig ist er hellwach. Das Tier steht zehn Meter entfernt. Es verharrt und blickt ihn an. Ohne nachzudenken, zieht Till sein Smartphone aus der Hosentasche und knipst drauflos. Das leise Klicken hallt über den ganzen Marktplatz. Gelbe Augen starren ihm direkt ins Gesicht. Till hält den Atem an, traut sich nicht, auf die Videofunktion zu tippen, aus Furcht, die Stille erneut zu durchbrechen. Er meint, ein leises Hecheln zu vernehmen. Panik überfällt ihn. Ein Zittern durchläuft seinen Körper. Der Wolf riecht ihn, seine Bewegungen signalisieren Gefahr. »Er kommt. Ich muss mich groß machen!«, denkt Till an die Ver- haltenstipps, die er irgendwo für Tierbegegnungen gelesen hatte. Er reißt den Reißverschluss seines Blousons auf und hält den Stoff breit auseinander. So geht er langsam auf den Wolf zu. »Hey!«, ruft er laut, ist jetzt nur noch fünf Meter von dem Tier entfernt. Der Wolf dreht seinen Kopf nach links und sieht sich um. Dann läuft er so rasch fort, dass Till meint, einer Halluzination zum Opfer gefallen zu sein. So oder ähnlich, verehrte Leserin, verehrter Leser, könnte Ihre Begegnung mit einem Wolf ablaufen – ohne Ihnen unterstellen zu wollen, dass Sie nachts himbeergeisttrunken gegen Zierbrunnen laufen. Einst wie heute polarisiert der Wolf die Menschen. Er nähert sich den Innenstädten, ist zurückgekehrt in die Zivilisation, wo Jäger ihn längst für ausgerottet hielten. Jahrhundertelang gab es bei uns keine Wölfe mehr, weil sie vom Menschen gejagt wurden. Doch in Kriegszeiten, als die Bevölkerung genug damit zu tun hatte, sich selbst umzubringen, verbreiteten sich die Wölfe ungehindert. In Nachkriegszeiten setzten die Vernichtungsfeldzüge gegen die Wölfe erneut ein. Dieses Muster lässt sich vom Dreißigjährigen Krieg bis zu den Weltkriegen analysieren. Heute beweist sich der Staat nicht mehr darin, den Wolf zu vernichten, sondern ist vielmehr damit beschäftigt, die rivalisierenden Interessengruppen für und gegen das Raubtier zu einer Einigung zu bewegen. Das nutzt dem schlauen Wolf, der sich rasant vermehrt: Jedes Jahr wächst die Population in Deutschland und im Alpenraum exponentiell durchschnittlich bis zu etwa 30 Prozent. Auf rasante Weise erobert er angestammte Lebensräume. Der Wolf heult also mitten unter uns. Wenn Sie nun sagen, das weiß ich seit Langem, und dabei an Ihren Kollegen denken, der Ihnen mit sei- nem unstillbaren Ehrgeiz den begehrten Job entrissen hat, liegen Sie knapp daneben. Hier ist die Rede von canis lupus lupus. Erschrecken Sie nicht: Der Wissenschaft halber erklären wir die Unterschiede zwischen reinrassigen Wölfen und Hybriden, Wolfs-Hund-Mischlingen, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun hatten, wenn Sie rot erregt nach einem wilden Waldspaziergang Ihrem Nachbarn das Märchen vom bösen Wolf erzählen: Der Europäische Grauwolf hat kurze, abgerundete Ohren, die seitlich am Kopf sitzen. Ihm fehlt der sogenannte Aalstrich, ein dunkler, senkrecht über die Stirn verlaufender Fellstreifen, wie ihn Hunde aufweisen. Wölfe halten Hals und Kopf tief auf Schulterhöhe in einer Linie mit der Rückenwirbelsäule. Jedes Hochrecken des Kopfes etwa beim Heulen ist ein Überstrecken. Der Bauch eines wilden Hundes hängt tief herunter, während beim Wolf Bauch- und Rückenlinie eine Parallele bilden. Der Körperumriss eines Wolfes gleicht nicht einem Quadrat, sondern einem liegenden Rechteck. Seine Rute ist um ein Drittel kürzer als die eines Hundes, gerade gewachsen und wird schräg nach unten getragen. Sein Gang ist leichter und federnder als der eines Hundes. Die Vermischung von Wölfen mit Hunden ist ein Problem. Ein Hybrid hat Menschen gegenüber oft weniger Scheu und neigt eher zu aggressivem Verhalten. Ob ein Hybrid den gleichen Schutzstatus hat wie ein reinrassiger Wolf, ist Teil der Diskussion in ganz Europa. Man kann ohne Zögern behaupten: Der Wolf verändert unser Leben. Die stürmische Wiederausbreitung des Rückkehrers ist für Naturschüt- zer ein Grund zum Feiern. Sie begrüßen den Wolf als Heilsbringer einer angeblich unberührten Wildnis und ignorieren dabei gern, dass es das reichlich gedeckte Büfett der Landwirte oder unsere im Wald zurückgelassenen Lebensmittel sind, welche den Wolf anlocken und ver- haltensauffällig werden lassen. Mikroelektronisch verstrahlte Urbans lieben den Wolf, lässt sich doch bei einem Glas Roten über das Thema genauso leicht diskutieren wie über Digital Detox. Die Wolfsjagd ist in vielen Ländern illegal. Umkommen tun Wölfe oft auf eine profane Weise: Man findet sie totgefahren am Rande der Autobahnen. Das EU-Recht schreibt einen strengen Artenschutz vor. Je nach Landesrecht werden die Voraussetzungen für die Aufnahme des Wolfes ins offizielle Jagdrecht oder in Einzelfällen für eine sogenannte Entnahme, einen legalen Abschuss, geprüft. Das verhaltensauffällige Leittier eines Rudels zu töten, kann sinnvoll sein, wenn die Gefahr besteht, dass das Reißen von Rindern und das Überwinden von Elektro- zäunen an andere Rudelmitglieder weitergegeben werden. Wie also reagieren? Am besten machen wir es wie Till: Nähern wir uns dem Wolf mit respektvoll geöffneten Armen und einem dreifach gedoppelten „Hey!“ © Wogersien/DEIKE 746U26U1 © C lip de al er /D EI KE DIE WÖLFE SIND DA „HUUUUUUUAUUH HUUUH AUUUH UUU!“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 IMMOBILIENMARKT Suchen 3-4 Zi-Wohnung oder Haus zum Kauf bis ca. 500.000 €. 0176-30733789 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Anzeigenbestellung an: anzeigen@duv-wagner.de © DEIKE PRESS 751R66S1 Skataufgabe Nr. SK 0121 Kartenabbild: Kreuz-Ass, -Dame; Pik-Ass, -Dame, -9; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -9 Lohnenswertes mehrmaliges Umdrücken Bei einem Preisskat hat ein Teilnehmer – in Vorhand sitzend – nichts mehr zu verlieren, sondern allen- falls nur noch alles zu gewinnen. Das erklärt, warum er mit obigem Blatt die von Mittelhand gebotenen 24 hält und damit auch Alleinspieler wird. Zu allem Überdruss beschert ihm der Skat lediglich Pik-7 und Karo-7. Eine höchst bedenkliche „Kiste“. Nach mehr- maligem Umdrücken legt Vorhand letztendlich ... in den Skat zurück, spielt ... und holt zum Schluss ge- winnbringend das Maximum an Pluspunkten aus ihrem Blatt heraus. Kurios obendrein, dass Vorhand sogar noch ein anderes Spiel und bei einer anderen Drückvariante selbst Null ouvert gewonnen hätte. Frage: Was drückt Vorhand bei welcher Karten- verteilung zu welchem Spiel, und wie verlaufen dabei die ersten drei Stiche? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Pik-Bube, Karo-Bube; Kreuz-10, -8, -7; Pik-König; Herz-Ass, -König, -8; Karo-König Hinterhand (H): Kreuz-Bube, Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-10, -8; Herz-Dame, -9; Karo-Dame, -8 Skat: bekannt Vorhand drückt Herz-10 und Karo-Ass zum Grand ohne vieren. Auch Herz ohne fünfen hätte sie mit folgenden drei Anfangsstichen gewonnen: 1. V Pik-Ass M Pik-König H Pik-8 (+15) 2. V Karo-10 M Karo-König H Karo-8 (+14) 3. V Kreuz-Ass M Kreuz-8 H Kreuz-9 (+11) Skat (+21) (+61) Drückt der Alleinspieler Kreuz-Ass und Kreuz-Dame, gewinnt er sogar Null ouvert. Skataufgabe Nr. SK 0121 Kartenabbild: Kreuz-Ass, -Dame; Pik-Ass, -Dame, -9; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -9 Lohnenswertes mehrmaliges Umdrücken Bei einem Preisskat hat ein Teilnehmer – in Vorhand sit- zend – nichts mehr zu verlieren, sondern allenfalls nur noch alles zu gewinnen. Das erklärt, warum er mit obi- gem Blatt die von Mittelhand gebotenen 24 hält und damit auch Alleinspieler wird. Zu allem Überdruss be- schert ihm der Skat lediglich Pik-7 und Karo-7. Eine höchst bedenkliche „Kiste“. Nach mehrmaligem Umdrü- cken legt Vorhand letztendlich ... in den Skat zurück, spielt ... und holt zum Schluss gewinnbringend das Ma- ximum an Pluspunkten aus ihrem Blatt heraus. Kurios obendrein, dass Vorhand sogar noch ein anderes Spiel und bei einer anderen Drückvariante selbst Null ouvert gewonnen hätte. Fragen: Was drückt Vorhand bei welcher Kartenvertei- lung zu welchem Spiel, und wie verlaufen dabei die ers- ten drei Stiche? Lösung „SK 0121“: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Pik-Bube, Karo-Bube; Kreuz-10, -8, -7; Pik-König; Herz-Ass, -König, -8; Karo-König Hinterhand (H): Kreuz-Bube, Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-10, -8; Herz-Dame, -9; Karo-Dame, -8 Skat: bekannt Vorhand drückt Herz-10 und Karo-Ass zum Grand ohne www.krebshilfe.de SPENDENKONTO IBAN: DE65 3705 0299 0000 9191 91 Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal JETZT NEU Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Gestalten Sie ganz bequem und einfach online Ihre persönliche Grußanzeige. De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Inserieren Sie online! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2021. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mitführend in Europa. Zur Verstärkung unserer Finanz-/Lohnbuchhaltung suchen wir leistungsbe- wusst denkenden sowie teamfähigen Buchhalter (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit zum nächstmöglichen Termin. 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JAN. ’21Zeit für schönes Wohnen GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 MIETANGEBOTE Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Ganz- tagesbetreuung Einladung zu persönlichen Führungen mit SCHULLEITER KLAUS SCHNEIDERHAN Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Ganz- tagesbetreuung Einladung zu persönlichen Führungen mit SCHULLEITER KLAUS SCHNEIDERHAN Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Ganz- tagesbetreuung Einladung zu persönlichen Führungen mit SCHULLEITER KLAUS SCHNEIDERHAN Unsere Führungstermine für die Klassen 5 finden am: Mittwoch, 13.01., Montag, 18.01., Mittwoch, 20.01., Donnerstag, 28.01., Montag, 01.02., Mittwoch, 03.02., Montag, 08.02., Montag, 22.02., Mittwoch, 24.02. Montag, 01.03. jeweils um 13:45 Uhr statt. Treffpunkt im Haupteingang (eine tel. Anmeldung ist erforderlich.). Für Schüler*innen, die die Klasse 6-11 besuchen möchten, bieten wir weitere Führungen an. 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VIRTUELLE BILDUNGSMESSE STUDIUM & AUSBILDUNG BEI DER EBZ GRUPPE Herzliche Einladung zu einem digitalen Informationsabend sowie zu persönlichen Führungen mit gegenseitigem Kennenlernen am Katholischen Freien Gymnasium St. Konrad. Vom 22. Januar bis 12. Februar haben interessierte Kinder und Eltern nachmittags die Gelegenheit, das Katholische Freie Gymnasium St. Konrad bei einer persönlichen Führung durchs Schulgebäude und einem Gespräch mit der Schulleitung kennenzulernen. Gerne können Sie telefonisch über das Sekretariat unter 0751 8883-130 einen Termin vereinbaren. Bereits am 21. Januar um 19.30 Uhr stellen wir die wichtigsten Bausteine unseres Schulkonzepts am digitalen- Informationsabend vor. Bei Interesse schicken Sie bitte ein E-Mail an das Sekretariat (berb@stiftungsschulamt.drs.de). Sie erhalten dann einen Zugang und weitere Informationen. Einen ersten Eindruck anhand eines virtuellen Rundgangs durchs Schulhaus können Sie jetzt schon über unsere Homepage gewinnen: https://www.bz-st-konrad.de/gymnasium/anmeldung Florian Schobloch und Martin Wotke Schulleitung Schüleraufnahme Grundschule Werkrealschule Realschule Gymnasium Informationen zu den einzelnen Schulen am Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg befinden sich auf der Homepage: Für das Kennenlerngespräch ist die Grundschulempfehlung mit Blatt 3/4 sowie eine Kopie der Halbjahresinformation und der Geburtsurkunde erforderlich. Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg Katholische Freie Schulen IM VERBUND DER STIFTUNG KATHOLISCHE FREIE SCHULE Grundschulanmeldung bis 15. Januar 2021 möglich. Aufnahmezeitraum für die Klassen 5 an Werkrealschule, Realschule und Gymnasium: Montag, 11. Januar bis Montag, 22. Februar 2021 Interessierte Eltern bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter folgender Rufnummer: Sekretariat Katholische Freie Grund- und Werkrealschule Sekretariat Katholische Freie Realschule Sekretariat Katholisches Freies Gymnasium 0751 8883-100 0751 8883-120 0751 8883-130 www.bz-st-konrad.de Katholisches Freies Gymnasium 4-Zimmer-Wohnung in Baindt zu vermieten. Kaltmiete 550 €, NK ca. 330 €, 0751 97438 STELLENANGEBOTE VERANSTALTUNGEN Wir sind Bereit für das neue Geschäftsjahr 2021! Unsere Familienbetrieb freut sich darauf Ihnen bei Sanierungs-, Maler- Trockenbau- und Verputzarbeiten unterstützen zu können. Gerne sind wir auch bereit, ein Unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen zu führen. Stuckatuerbetrieb Bruno GbR Hähnlehofstr. 23 88250 Weingarten Tel: 0751/13577 E-Mail: bruno-stuckateur@gmx.de ein Unverbindliches Beratungsgespräch +AUF NUMMER SICHER Haustüren + Tore mit geprüft er Einbruchsicherheit RC2. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. Juli 2022 Nummer 26 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Vielen Dank an alle Musikerinnen und Musiker, Helferinnen und Helfer, sowie allen Gästen für dieses tolle Musikfest unseres Musikvereins Massenchor in Baindt – Gänsehaut bei 33 Grad Munich Supporters Schwaben 13. Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 25.06.2022 veranstalteten wir nach 2 Jahren Corona bedingter Pause das 13. tra- ditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs sowie mit Baindter Vereinen/Teams. Die ersten Platzierungen haben folgende Mannschaften erzielt: 1. Chicken Musiala 2. Offenes Fenster 3. Ferien in Afrika 4. Lümmel im Getümmel 5. Halbe Hosen 6. Blitze 3 7. Spezibande 8. Blitze 4 9. AH-Baindt 10. Die Bonkers 11. Theken Proleten 12. LJ Baindt 1. 13. LJ Baindt 2. 14. Waldhorn Buba Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorfmusikfest der fröhliche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt, Sportverein Baindt, Reddy Küchen Weingarten und bei Herrn Tasyürek, sowie bei allen Teams, die am Elfmeterturnier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus, die Gemeindebücherei und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Grundsteuerreform Baden-Württemberg Die Grundsteuer basiert bislang auf Einheitswerten von 1964. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Re- gelung mit Urteil vom 10.04.2018 für verfassungswidrig. Die Grundsteuer muss daher neu ermittelt werden und ab 2025 auf Basis der neu ermittelten Grundsteuerwerte erhoben werden. Am bisherigen Verfahren ändert sich nichts, außer in Zu- kunft Grundsteuerwert statt Einheitswert: Grundsteuerwert (Finanzamt) x Steuermesszahl (Finanz- amt) x Hebesatz (Kommune) = Grundsteuerbetrag Alle Grundstückseigentümer erhalten ein Infoschreiben vom Finanzamt. Sie sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung elektronisch über das ELSTER-Portal einzureichen. Wer noch keinen ELSTER-Zugang hat, sollte diesen zeitnah be- antragen (www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl). In begründeten Härtefällen darf die Feststellungserklä- rung in Papierform abgegeben werden. Ein sogenannter Härtefallantrag ist ab Juli 2022 bei den Finanzämtern möglich. Die Städte und Gemeinden erhalten die Papierformu- lare NICHT. Folgende Angaben benötigen Sie voraussichtlich für die Feststellungserklärung: Das Aktenzeichen (auf dem letzten Einheitswertbe- scheid oder dem Infoschreiben vom Finanzamt) Die Grundstücksfläche Den Bodenrichtwert mit Stichtag 01.01.2022 ggf. Angaben, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird Auf unser Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestel- lungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktu- ellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt vor Ort oder auf der Internetseite oder unter www.grundsteuer-bw.de. Zone Richtwertgebiet WGFZ Nutzung Richtwert 01.01.2022 1000 Zentrum Geschosswohnungsbau 0,8 M 420 1001 GB Kirche Klosterhof - GB 70 1010 Zentrum Einfamilienhäuser 0,4 W 310 1130 Stöcklisstraße, Jägerweg 0,4 W 320 1210 Annabergstraße 0,5 W 280 1220 Erlenstraße 0,4 W 280 1230 Ziegeleistraße 0,6 W 310 1235 Sonnenstraße 0,4 W 350 1240 Schönblick 0,6 W 425 1245 Voken-Sperlingstraße 0,5 W 390 1330 Eichenstraße 0,5 W 280 1335 Buchenstraße/Birkenstraße 0,5 W 345 1340 Gartenstraße 0,7 W 335 1430 Dachsstraße 0,4 W 325 1435 Rehstraße 0,6 W 360 1440 Daimlerstraße 0,4 W 300 1441 GB Nachtweiden - GB 105 1445 Siemensstraße 0,3 W 265 1510 Marsweilerstraße Geschosswohnungsbau 0,7 M 395 1511 Marsweilerstraße Einzelhäuser 0,4 W 320 1530 Flieder-/Rosenstraße/Spielmannsweg 0,5 W 345 1540 Blumenstraße 0,4 W 385 2010 Sulpach 0,3 M 205 2110 Friesenhäusle 0,4 M 200 2210 Am Föhrenried 0,5 G 190 2215 Schachen 0,5 M 225 2220* Wickenhauser Straße Süd 0,5 W 225 2380 Schwarzes Loch 0,4 G 110 2800 Bauflächen im Außenbereich - stadt- und siedlungsnah - M 240 2810 Bauflächen im Außenbereich - Weiler und weilernahe Lagen - M 125 5000 Reines Agrarland - Acker - A 6,30 5010 Reines Agrarland - Grünland - GR 3,75 5020 Wald ohne Aufwuchs - F 1,75 Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 Der Bodenrichtwert für stadt-und siedlungsnahe Lagen gilt für Grundstücke, die maximal 1 km Luftlinie entfernt zur nächsten Siedlung (zur nächsten Baulandrichtwertzone) innerhalb des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental liegen. Legende M = Mischbauflächen; W = Wohnbauflächen; G = gewerbliche Bauflächen A = Ackerland; GR = Grünland; GB = Baufläche für Gemeindebedarf Stichtag der ersten Hauptfeststellung Beginn der Abgabefrist für die Grundsteuer- erklärung Finanzamt ermittelt Grundsteuer- werte und Steuermess- beträge Die neu berechnete Grundsteuer muss bezahlt werden Versand der Infoschreiben an die Grundstücks- eigentümer Voraussichtlich letzter Tag der Abgabrfrist Kommunen erstellen und versenden die neuen Grundsteuer- bescheide 01.01.2022 seit April 2022 01.07.2022 31.10.2022 Ende 2022 bis 2023 bis Ende 2024 ab 01.01.2025 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Einladung zur Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 16. Juli 2021, Abfahrt 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz, Ankunft ca. 19:00 Uhr Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Besichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Konzeptvergabeverfahren entwickelt wurden, nach. Wir laden Sie daher herzlich zur Exkursion am Sams- tag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tü- bingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant und realisiert wurden. Diese Exkursion ist für Interes- sierte am Fischerareal als künftige Bewohnerinnen und Bewohner, als Baugemeinschaft oder Einzelbauherrin oder -bauherr aber auch für Bauträger, Architektinnen und Architekten gedacht. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorf- platz sein und Rückkehr in Baindt gegen 19:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Rei- sebus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang verge- ben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an: (E-Mail: e.heine@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-17) Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessensgruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/kon- taktboerse ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontak- tieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwen- digen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfah- ren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/fischerareal. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 01.07.2022 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Juli 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnah- men und Bedenken der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachge- schoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Dop- pelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der El- ternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuer- schätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amts- blattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentli- chen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger Mai 2022: Einzelschlüssel, Jugendmountainbike grün/ schwarz, Radkappe schwarz/silber, Smartwatch (Kinder) schwarz, Ohrring (kleine Kreole) gold/silber April 2022: Halskette silber mit Kreuz, Armkette gold mit Anängerin in Form von „Hand von Fatima“, Schirmmütze schwarz, Auto-Kindersitzerhöhung Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, vom 01.08.-05.08.2022 08.08.-12.08.2022 29.08.-02.09.2022 05.09.-09.09.2022 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergarten- kinder, die im September 2022 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschu- le an. Die Anmeldung über reservix.de ist freigeschalten, auch für die Herbstferien können die Anmeldungen schon gebucht werden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 07.07.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Notfalldienst im Landkreis Ravens- burg wird wochenends vorübergehend nicht mehr in der Notfallpraxis am St. Elisabethen Klinikum in Ravensburg, sondern in den Praxen der Kinderärztinnen und Kinder- ärzte in im Landkreis Ravensburg angeboten. Diese Regelung gilt ab 01.07.2022. Konkret bedeutet dies, dass an den Wochenenden ab- wechselnd eine Kinderarztpraxis Bereitschaft hat. Welche Praxis Dienst hat, können Eltern über die 116117 erfragen. Werktäglich wenden sich die Eltern wie gewohnt an ihren Kinderarzt/ihre Kinderärztin. Tierarzt Samstag, 02. Juli und Sonntag, 03. Juli AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 02. Juli Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 03. Juli Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Juni 29.06. - Ortsmeisterschaft Schützengilde 02.07. Juli 01.07. Rathaus geschlossen 01.07. - Schützengilde Ortsmeisterschaft 02.07. 03.07. Sommerfest des SBBZ Sehen findet NICHT statt 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 09. + Dachser-Cup 10.07. 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - Schalmeienkapelle Weinfest 31.07. Zur Information Das Forstamt informiert Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu vier Informationsveranstaltungen zum Thema: „Borkenkäfer erkennen und bekämpfen“ ein. Die Borkenkäfer an Fichte (Buchdrucker und Kupferste- cher) werden auch durch den Klimawandel für die Fichte zu einer gravierenden Gefahr. Erkennen und Bekämpfen des Befalls ist eine wichtige Aufgabe für die Waldbesit- zenden. Wir treffen uns an folgenden Orten: Freitag 8. Juli 2022; 13 bis 16 Uhr; Ravensburg, Schmalegg am Sportplatz Freitag 15. Juli 2022; 13 bis 16 Uhr; Wangen, Pflanzschulhütte an der Praßbergstraße Freitag 22. Juli 2022; 13 bis 16 Uhr, Leutkirch, Parkplatz am ehemaligen Krankenhaus in der Ottmanns- hoferstraße Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Freitag 29. Juli 2022: 13 bis 16 Uhr, Bad Wurzach, Park- platz Gottesberg (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Forstamt Ravensburg Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlo- sen Klimasparbuch, das vom Gemeinde- verband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommuni- kation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 33: Die Gewittersaison hat begonnen Der Klimawandel verschiebt die Nieder- schlagsverteilung im Jahr. So fällt künftig im Winter mehr, im Sommer teils weniger Regen. Zudem treten extreme Wetterereig- nisse wie Starkregen häufiger auf. Die lokal und zeitlich begrenzt auftretenden Regenereignisse mit hohen Nie- derschlagsmengen können schnell zu Überflutungen von Straßen und Kellern führen. Die Kanalisation ist für solche Extremereignisse nicht ausgelegt. An den Fließgewässern verstärkt sich laut Prognosen das Hochwasserrisiko. Die Starkregenereignisse der letzten Jahre haben demons- triert, dass individuelle grundstücks- und gebäudebezo- gene Vorsorgemaßnahmen durch HauseigentümerInnen das Risiko von eindringendem Regenwasser deutlich ver- ringern können. Was können Sie tun? Vor Rückstau aus der Kanalisation schützen Es empfiehlt sich der dauerhafte Schutz eines Gebäudes vor einem Rückstau aus der Kanalisation, beispielsweise durch eine Abwasserhebeanlage oder einen Rückstau- verschluss. Gebäudeöffnungen anpassen Der Schutz aller Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Kellerfenster und -treppen und Eingängen verhindert das Eindringen von Oberflächenwasser in das Gebäude. Wasser wegleiten Fällt die Geländeneigung von einem Gebäude aus ab, wird oberflächlich abfließendes Wasser vom Gebäude ferngehalten. Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung Maßnahmen, die Regenwasser (länger) auf dem Grund- stück halten, so dass es versickern oder verdunsten kann. Finanzamt Ravensburg Bankverbindung des Finanzamts Ravensburg Ab dem 01.07.2022 sind Banküberweisungen (auch Dauer- aufträge) an das Finanzamt Ravensburg nur noch über das folgende Konto bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bank Deutsche Bank Filiale Ulm IBAN DE10 6300 0000 0065 0015 00 BIC MARKDEF1630 Kontoinhaber Finanzamt Ravensburg Sollte diese Bankverbindung bereits genutzt werden, ist nichts weiter zu veranlassen. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje, Tel. 0751/ 85-3319, E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg TWS Netz GmbH Notfallplan Gas: Alarmstufe tritt in Kraft Energie sparen ist für Alle angesagt Am Donnerstag, 23. Juni 2022 hat das Bundeswirtschafts- ministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus- gerufen. Anlass ist der drohende Versorgungsengpass im kommenden Winter nach weiteren Kürzungen der russischen Gaslieferungen. „Jetzt treten erste Restrikti- onen in Kraft, die der Gesetzgeber vorgibt. Als Teil des deutschen Energiesystems werden wir sie umsetzen, das geschieht allerdings nahezu ohne Auswirkungen auf die Verbraucher“, sagt Katharina Schneider. Sie ist Leiterin des Krisenstabs der TWS Netz GmbH. Dieses Gremium des örtlichen Gasnetzbetreibers hat sich bereits Ende Fe- bruar formiert und wichtige Vorkehrungen auf den Weg gebracht. Das Unternehmen betreibt rund 650 Kilometer Gasnetz in der Region: Die Rohre führen durch Ravens- burg und Weingarten bis in 14 weitere Kommunen im Umland, rund 15.400 Gebäude sind dort angeschlossen. Appell an alle Betriebe und Verbraucher Die Alarmstufe ist der zweite Eskalationsschritt bei einer Gasmangellage von insgesamt dreien. Sie nimmt nun alle Verbraucher - ob Unternehmen oder Privatpersonen - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 verstärkt in die Pflicht Energie zu sparen und auch auf Alternativbrennstoffe zu Gas auszuweichen. Gasmarktex- perten beobachten bereits jetzt, dass die Preise an den Beschaffungsmärkten weiter stark steigen. Die Tatsache, dass aktuell kaum Gas zum Heizen benötigt werde, helfe immens die Gasspeicher weiter zu füllen. Zusätzlich gibt es Gasabnehmer, die ihre Aggregate auf andere Ener- gieträger umstellen können und dafür auch bestimmte Regelungen in ihren Verträgen haben. Eine weitere Maß- nahme tritt nun mit der Alarmstufe in Kraft: „Wir melden jetzt stetig Daten wie Gasfluss und Netzkapazitäten an die Bundesnetzagentur“, erläutert Katharina Schneider. Dieser Aufwand müsse geleistet werden, damit die Bundesnetz- agentur die Versorgungslage zuverlässig beurteilen kann. Denn ein Abregeln des Gasflusses bei Betrieben sei ein schwerwiegender Eingriff, darüber seien sich alle Beteilig- ten im Klaren. Die TWS Netz hat die ihr vom Gesetzgeber auferlegten Aufgaben bereits vor Wochen gewissenhaft erledigt: Die Einsparpotentiale der großen Energiever- braucher liegen schwarz auf weiß vor. Dabei spielt es kei- ne Rolle, bei welchem Energielieferanten eingekauft wird – denn der Notfallplan Gas verpflichtet in dieser Situation ausschließlich die Betreiber der örtlichen Infrastruktur. Schutz für private Verbraucher in der Notfallstufe Die Grundlage für das Handeln hat der Gesetzgeber fest verankert, die tragende Rolle spielt das Energiesiche- rungsgesetz. Darauf baut der Notfallplan Gas auf, der das Vorgehen von der Bundesebene über die Fernleitungs- und Speicherbetreiber bis hin zur lokalen Ebene regelt. Erst in Stufe 3, der Notfallstufe, kann es zu Abschaltun- gen für Industrie- und Gewerbekunden kommen. Tobias Ederer, Experte Gasversorgung der TWS Netz GmbH, er- läutert: „Das Signal erfolgt dann hoheitlich durch die Bun- desnetzagentur. Als Betreiber des Gasnetzes vor Ort über- nehmen wir die Kommunikation mit den Unternehmen, die dann ihre Abläufe zügig ändern und so die Gasabnahme drosseln oder ganz einstellen.“ Heißt: Innerhalb eines be- reits vereinbarten Zeitraums müssen Anlagen auf alterna- tive Energieträger umgestellt oder aus der Produktions- kette genommen sein. Dabei spielt es keine Rolle, was der Betrieb leistet – der Begriff der Systemrelevanz aus der Corona-Pandemie existiert in der Gasmangellage nicht. Hinweis: Tritt die Notfallstufe in Kraft, kann die Bundesnetzagentur die Abregelung von Verbrauchern anweisen. Die Gasnetz- betreiber vor Ort müssen das ermittelte Einsparpotential dann heben. Kriterien für die Reihenfolge sind unter anderem die Wirk- samkeit und die Reaktionszeit der Abschaltungen sowie die Möglichkeit des Brennstoffwechsels des jeweiligen Betriebes. Auch die Frage der Auswirkung auf das öf- fentliche Leben und auf die Gesundheit können eine Rolle spielen, ebenso der Aspekt wirtschaftlicher Schäden. Wel- ches Kriterium schwerer wiegt als das andere – das kann sich im Zuge veränderter Rahmenbedingungen ändern. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Deutlich höhere Renten in der Grünen Branche Die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und aus der landwirtschaftlichen Unfallversiche- rung steigen zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent sowie in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird es auch in der Grünen Branche eine der höchsten Rentenanpas- sungen seit Einführung der sozialen Sicherungssysteme geben. Der allgemeine Rentenwert in der AdL sowie der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst ab- hängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen. In der AdL steigt der allgemeine Rentenwert von 15,79 auf 16,63 Euro (West) bzw. von 15,43 auf 16,37 Euro (Ost). Die Renten in Ostdeutschland werden zum 1. Juli 2024 vollständig an das Niveau in Westdeutschland ange- passt sein. Ab 1. Juli 2022 beträgt der Unterschied noch 1,4 Prozent. Alle Rentenbezieher werden bzw. wurden bereits durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Ren- tenanpassung informiert. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnet wieder! Mittwoch 06. Juli von 14 – 17 Uhr Nach langer coronabedingter Zwangspause öffnet die Cafeteria im Altenzentrum wieder. Leider lassen die Vorschriften eine Bewirtung im Innen- bereich noch nicht zu, sodass wir nurim Außenbereich bei trockenem Wetter zusammensitzen können. (Auf dem Weg zur Toilette muss eine Maske getragen werden). Wie sich die Situation weiterentwickelt ist noch nicht absehbar. Wir lassen uns aber nicht entmutigen und freuen und auf ein weiterhin gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen mit bekannten und hoffentlich vielen neuen Gesichtern. Geöffnet ist das Cafe wöchentlich mittwochs, (nicht wie bisher dienstags) von 14 – 17 Uhr. Förderverein Vereine erhalten weiterhin doppelte Förderung durch Bürgerkarte Firma Ravensburger stockt den Bürgerkarten-Sonder- fonds auf Durch die Bürgerkarte kommen Vereine und Bürger- projekte aus der Region zu finanziellen Mitteln, in- dem ihre Mitglieder und Unterstützer*innen vor Ort bei teilnehmenden Geschäften einkaufen. Die Firma Ravensburger unterstützt das Bürgerkarten-Konzept, indem sie den Bürgerkarten-Sonderfonds mit 1.500 € aufstockt und somit die Förderbeiträge für die Verei- ne verdoppelt. Wer die Bürgerkarte beim Einkaufen bei teilnehmenden Geschäften vorzeigt, unterstützt damit einen Verein oder ein Bürgerprojekt seiner Wahl. Denn als Dankeschön für den Einkauf spendet der Händler 1,8% des Einkaufsbe- trags an das vom Kunden ausgewählte Förderprojekt. Eine Win-Win-Situation, denn die lokalen Geschäfte freuen sich über den Umsatz und der Verein kommt zu finan- ziellen Einnahmen. Beide Seiten stehen – auch verstärkt durch die Corona-Pandemie – vor großen Herausforde- rungen: der Onlinehandel macht dem lokalen Einzelhan- del zu schaffen und das Vereinsleben hat durch die Be- schränkungen gelitten. Daher hat die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg den Bürgerkarten-Sonderfonds zu Beginn der Pandemie aufgelegt. Dieser verdoppelt seither die Förderguthaben der Vereine, ohne dass es dadurch zu Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Mehrkosten für die Kunden oder Geschäfte kommt. Nach- dem die Stadt Ravensburg den Sonderfonds aufgestockt hat, beteiligt sich nun auch die Firma Ravensburger und bringt somit ihr regionales Engagement zum Ausdruck. Mitmachen können bei der Bürgerkarte alle Vereine und Bürgerprojekte, die dem Gemeinwohl dienen. Auch Schulen und Kindergärten können sich einfach online als Förderprojekt anmelden. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Bürgerkarte digital oder ausgedruckt beim Einkaufen vorzeigen – kostenlos, anonym und ohne An- meldung. Eine Übersicht über die mehr als 90 angemel- deten Förderprojekte sowie deren digitale Bürgerkarten gibt es online unter: www.buergerkarte-bodensee-ober- schwaben.de. Teilnehmende Geschäfte in Ravensburg sind z. B.: der Bioladen Kräutle, der Fachmarkt Baunetz Naturstoffe, das vegane Bistro Mandala, das faire und nachhaltige Modegeschäft firle & franz, der Unverpacktladen Wohl- gefühl, Christine Coelho mit Ganzheitlichen Beratungen, der Blumenladen Grün am Turm, die Tofu-Manufaktur So- maTofu und die Buchhandlung Anna Rahm. Aktuell kann die Bürgerkarte auch beim Kauf eines Ravensburger Ge- schenk-Gutscheins vorgezeigt werden. Bei dieser zeitlich begrenzten Aktion erhalten die Förderprojekte sogar die fünffache Förderung: 10 % des Gutscheinwertes gehen an Vereine und Bürgerprojekte ohne, dass dabei Mehrkosten für die Kunden entstehen. Erhältlich sind die Gutscheine dieser Aktion bei der Tourist Information. Edith-Stein-Schule Einrichtung der praxisintegrierten Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz an der Edith-Stein-Schule Ravensburg im Schuljahr 2022/23 Die Edith-Stein-Schule, Berufliches Kompetenzzentrum Gesundheit und Soziales, richtet zum kommenden Schul- jahr am Standort Ravensburg die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz ein. Die klassische zweijährige Kinderpflegeausbildung mit anschließendem Anerkennungsjahr bleibt daneben in ihrer bisherigen Grundstruktur bestehen. Die neue praxisintegrierte und vergütete Ausbildung er- streckt sich über drei Jahre und gliedert sich in eine the- oretische Ausbildung an der Berufsfachschule und eine praktische Ausbildung in der Kindertageseinrichtung. Die theoretische Ausbildung entspricht in der Regel drei Un- terrichtstagen pro Woche, die praktische Ausbildung um- fasst an den anderen beiden Tagen über die gesamte Ausbildungsdauer mindestens 1.500 Stunden. Während der gesamten Ausbildungsdauer werden die Schülerinnen und Schüler durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz betreut. Für die Aufnahme in die Ausbildung für sozialpädagogi- sche Assistenz (praxisintegriert) ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem Träger einer Kinderta- geseinrichtung Voraussetzung. Weitere Informationen zur praxisintegrierten Ausbildung unter info@ess-rv.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höhere Rente ab 1. Juli Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten um 5,35 Prozent in den alten Bundesländern und um 6,12 Prozent in den neu- en Bundesländern. Dadurch erhalten bundesweit rund 21 Millionen Menschen mehr Rente. Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grund- sätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 Rentnerin oder Rentner wurde, erhält den höheren Betrag bereits Ende Juni. Begann die erste Ren- tenzahlung ab April 2004, wird die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag angewiesen. Der Renten Service der Deutschen Post AG versendet rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbe- trags an alle Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem über die Höhe der Rentenanpassung informiert wird. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Lehramt studieren“ Experten-Chat am 6. Juli 2022 auf abi.de Nie wieder Schule? Diese Aussicht ist für viele junge Menschen offenbar wenig verlockend. Sie entschei- den sich für eine berufliche Laufbahn als Lehrerin be- ziehungsweise Lehrer und kehren mit dem entspre- chenden Hochschulabschluss in der Tasche zurück ins Klassenzimmer. Doch wie gestaltet sich eigentlich das Lehramtsstudium? Was muss man dafür mitbringen? Und wie läuft die Bewerbung ab? Diese und viele wei- tere Fragen klärt der nächste abi» Chat am 6. Juli. Von 16 bis 17.30 Uhr lautet das Thema dann „Lehramt stu- dieren“. Zur Teilnahme: https://abi.de/interaktiv/chat 265.600 Studierende, die ein Lehramt anstrebten, wa- ren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Winter- semester 2020/21 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 12.000 weniger. Dies zeigt: Das Lehramtsstudium erfreut sich großer Beliebtheit. Wie gut die Arbeitsmarktchancen nach dem Studium sind, hängt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Bundesland, von der Schulform sowie den unterrichteten Schulfächern ab. In vielen Bereichen sei aktuell ein Lehrkräftemangel festzustellen. Orientierung und Wissensvermittlung Unabhängig davon, an welcher Schule man schließlich vor der Klasse steht: Der Beruf steckt voller Herausfor- derungen. Längst fungieren Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr nur als reine Wissensvermittler. Vielmehr geben sie jungen Menschen Orientierung beim Erwachsenwerden sowie beim Übergang in Studium und Beruf – eine for- dernde und verantwortungsvolle Funktion. Wer mit dem Gedanken spielt, nach der Hochschulrei- fe Lehramt zu studieren, sollte daher wissen, was auf ihn oder sie zukommt. Klarheit schafft der nächste abi» Chat am 6. Juli. Von 16 bis 17.30 Uhr nehmen sich die Ex- pertinnen und Experten Zeit für die Fragen der Teilneh- menden. Sie informieren über Zugangsvoraussetzungen, den Aufbau des Studiums sowie erforderliche Soft Skills. Außerdem beleuchten sie die verschiedenen Studien- abschlüsse und was diese für die spätere Tätigkeit als Lehrkraft bedeuten. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chat unter https://abi.de/interaktiv/ chat. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebe- nen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chat- protokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Landkreis Ravensburg Busfahrer/in werden: Verkehrsunternehmen informie- ren - Aktionstag am 9. Juli in Bad Waldsee-Gaisbeuren Vier Busunternehmen aus dem bodo-Verkehrsverbund Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 präsentieren am Samstag, 9. Juli, in Bad Waldsee-Gais- beuren den Beruf „Busfahrer/Busfahrerin“ auf ungewöhn- liche Weise. Interessierte können sogar selbst Probe fah- ren. Elke Müller aus Bad Waldsee-Gaisbeuren, Bernd Grabherr aus Waldburg und Mario Sohler aus Wangen sind Inha- berin beziehungsweise Inhaber von Busunternehmen, die im Linienverkehr des bodo-Verkehrsverbunds tagtäglich viele Menschen zur Schule, zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause bringen. Und sie sind auf der Suche nach Verstärkung. Denn mit der Verkehrswende soll auch der Busverkehr weiter ausgebaut werden. Aus diesem Grund laden sie am Samstag, 9. Juli, von 10.00 bis 13.00 Uhr auf das Betriebsgelände von Omnibus Müller in Bad Wald- see-Gaisbeuren (Industriestraße 1) ein, um allen Interes- sierten den Beruf des Busfahrers beziehungsweise der Busfahrerin zu präsentieren. Ebenfalls beteiligt ist das Busunternehmen Ehrmann aus Bad Wurzach. Und auch das Jobcenter ist mit einem Infostand vertreten. Beson- deres Highlight: Die Fahrschule Allgäuakademie Wild aus Bad Wurzach ermöglicht Probefahrten. „Wir laden ein zum Reinsitzen, Schwätzen und Anfassen, um den Beruf kennenzulernen“, fasst Bernd Grabherr zusammen. „Wer hat schon einen Dienstwagen mit 300 PS und ei- nen zukunftssicheren Arbeitsplatz?“, so Grabherr weiter. „Unsere Busfahrerinnen und Busfahrer bringen die um- weltfreundliche Mobilität voran, sind Teil der Mobilitäts- wende“, nennt Elke Müller als einen weiteren Aspekt. Sie sitzt selbst regelmäßig ins Bus-Cockpit und möchte ihre Begeisterung an andere Frauen weitergeben: „Man soll- te sich nicht von Bedenken entmutigen lassen, sondern es einfach ausprobieren und schauen, ob’s passt.“ Dank persönlicher Arbeitszeitmodelle lasse sich der anspruchs- volle Beruf in Teilzeit gut mit der Familienarbeit verein- baren. Auch für Quereinsteiger/innen sei der Einstieg in den Linien- oder Reisebus eine gute Gelegenheit für eine berufliche Veränderung. „Wohnortnahe Arbeitseinsätze“ sieht Mario Sohler als weiteren Vorteil der privaten Bu- sunternehmen. Eine langjährige Reinigungskraft habe sich erst kürzlich aus diesem Grund umschulen lassen, berichtet der Wangener Busunternehmer. „Ob Bodnegg, Wangen, Wilhelmsdorf oder Bad Waldsee – in vielen kleineren Orten sind Busunternehmen ange- siedelt, die im bodo-Verkehrsverbund im Linienverkehr unterwegs sind und darüber hinaus Ausflugsfahrten in die nähere oder weitere Umgebung anbieten“, sagt Bernd Grabherr. Kurze Wege zur Arbeit seien vor allem bei Teil- zeitkräften gefragt. „Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen schätzen außerdem das familiäre Umfeld in unseren Betrieben“, spricht Elke Müller auch für ihre Kollegen, die allesamt Familienunternehmen führen. „Einen bequemen und trockenen Arbeitsplatz in schöner Landschaft“, nen- nen die Organisatoren des Bewerbertags als weiteren Vorteil. Was man – oder Frau – für den Beruf mitbringen muss? „Freude am Umgang mit Menschen“, sind sie sich einig. „Die Arbeit am Steuer ist etwas für Menschen, die lieber mit Fahrgästen im Austausch sind als mit dem Chef im Büro nebenan“, fügt Grabherr mit einem Augenzwin- kern hinzu. Kraftfahrer/in, wie der Beruf offiziell heißt, sei mittlerweile die falsche Bezeichnung, findet Mario Soh- ler. „Schließlich bewegen unsere Fahrerinnen und Fahrer ein vollautomatisiertes 300.000-Euro-Fahrzeug mit über 300 PS und haben einen klimatisierten Arbeitsplatz mit bester Aussicht.“ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. Juli - 10. Juli 2022 Gedanken zur Woche Herzensstille Die Stille gibt uns für alles eine neue Sicht. Wir brauchen die Stille, um die Herzen anzurühren. Mutter Teresa Samstag, 02. Juli 08.30 Uhr Baindt – Treffpunkt Kirche Fußwallfahrt nach Reute 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Giulia Schilling und Stefan Waltinger 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Sophie und Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Theresia und Wil- helm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Franz und Eugen Schmidt, Emilie und Oskar Bix, Elisabeth, Josef und Thomas Schmid) Sonntag, 03. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Amelie Dienstag, 05. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 06. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Bundesfest des Kath. Frauenbunds Donnerstag, 07. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 08. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 09. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 10. Juli – 15. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Anna und Johann Bergen, Aga- the und Adam Zimmermann, Marta und Josef Haug, Jahrtag: Kurt Elbs) 11.15 Uhr Baienfurt – Kleine Kirche, musikalisch beglei- tet von der Jugendkantorei Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Gitarrenkonzert Samstag, den 02.07. 2022 um 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Der Baindter Gitarrenlehrer und Gitarrist Thomas Kal- kreuth spielt ein klassisches Gitarrensolokonzert. Gespielt wird Musik von der Renaissance bis in die Gegenwart. Eine musikalische Reise durch die Jahrhunderte, in der die Gitarre selbst unter-schiedlichste Formen angenom- men hat. Wir begegnen auf dieser Reise wunderbaren Gitarren- komponisten, die ihre Zeitgenossen ins Staunen versetz- ten, weil Sie mit der Gitarre feinste filigrane Kunst dar- boten! Gespielt werden ausgewählte Werke, u.a. spanische Meis- ter der Vihuela, wie Luis de Narvaez, sowie der Barockgi- tarre Gaspar Sanz. Aus dem 18. Jahrhundert werden es ausgewählte Werke von Fernando Sor, Mauro Giuliani oder Ferdinando Carulli sein, die als Virtuosen und Kom- ponisten berühmt wurden. Schließlich der große Reforma- tor Francisco Tarrega, der die Gitarre ins 20. Jahrhundert führte... Jazzsolos werden das Konzert abrunden und die Reise schließlich beenden! Um eine angemessene Spende wird gebeten! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Samstag, 02. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Gitarrenkonzert mit Thomas Kal- kreuth in der Ev. Kirche Sonntag, 03. Juni 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 04. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 10. Juli 4. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Verloren – gesucht – gerettet Was haben sich nicht für Wünsche und Er- wartungen mit diesem angekündigten „Men- schensohn“ verbunden – einem Menschen, kaum von anderen zu unter- scheiden und doch direkt von Gott bevollmäch- tigt, um endlich Gerech- tigkeit zu schaffen. Von allen Seiten versuchten Menschen deshalb die- sen Jesus für ihre Zwecke einzuspannen – sei es, um die römischen Besatzer endlich zu vertreiben oder um das ganze Volk auf den Weg der Gebote zu führen. Jesus lässt sich nicht vereinnahmen, sondern wendet sich ganz ziel- strebig denen zu, die von anderen längst abgeschrieben waren, wie Zachäus, bei dem er sich einlädt, um ihm und seiner ganzen Familie zu zeigen, dass auch sie dazuge- hören – das verändert alles. An solchen „aussichtslosen Fällen“ hat Jesus immer wie- der gezeigt, dass Gott wirklich keinen aufgibt, dass er dranbleibt, zu suchen und zu retten, weil niemand verlo- ren gehen soll. Søren Kierkegaard hat diese Erfahrung einmal so zusam- mengefasst: „Wir sind verlorener, als wir zugeben wollen; wir sind tiefer erlöst, als wir zu hoffen wagen.“ Gott sei Dank dafür! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Dank und Entpflichtung Im Rahmen eines musikal ischen Gottesdienstes mit Choralkanta- te bedankte sich Pfarrer Martin Schöberl bei Tors- ten Thoma für sein großes En- gagement wäh- rend seiner 21 Jahre als Kir- chengemeinde- rat. „Durch deine praktische Art und deinen flot- ten Protokollstil hast du unsere Sitzungen immer bereichert, hast dich ganz selbstverständlich bei der Innenrenovierung der Kirche oder beim Umbau des Gemeindehauses ein- gebracht, bei der IT im Pfarrbüro, dem Schutz der Was- serleitungen unter der Kirche oder wann immer Sachver- stand gefragt war; hast uns im Kinder- und Jugendausschuss der Kommune vertreten oder hinter dem Grill mit besten Köstlichkeiten versorgt. Kurz: Du bist ein Mensch, den wir in der Kirchengemeinde nicht missen möchten und das müssen wir Gott sei Dank auch nicht, denn du bleibst uns erhalten. Nur von deinem Amt als Kirchengemeinderat müssen wir dich leider entpflichten und dir damit etwas mehr Freiraum schaffen, für deine eigene Regeneration in den intensiven Herausforderun- gen, in denen du beruflich, privat und in deinen Ehrenäm- tern stehst. Danke, dass du uns auch weiterhin so enga- giert verbunden bleibst.“ Weil man im Gremium seine Liebe für die Grillkultur ken- ne, habe man sich ganz bewusst für einen Gutschein für ein entsprechendes Grillfachgeschäft als „Dankeschön“ entschieden. Direkt im Anschluss an den Gottesdienst lud die Kirchen- gemeinde zu einem Kirch-Kaffee ein, das von vielen Got- tesdienstbesuchern sehr gerne angenommen wurde. ---------- Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder re- gelmäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 03. Juli, um 18.00 Uhr findet in der evang. Stadt- kirche in Weingarten ein Offener Bibeltreff statt. Hermann Baur, Gemeinschaftspastor (Memmin- gen) spricht zum Thema „Zweifel und Staunen“ (Lukas 9, 37-43). Gäste sind herzlich willkommen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen: Spiel v. Donnerstag, 23.Juni 2022 SGM SV Eglofs/Heimenkirch/Wohmbrechts - SGM SV Baindt/Fronreute 1:3 Um im Meisterschaftsrennen weiter am TSV Tettnang dran zu bleiben, war ein Sieg auf dem Sportgelände des TSV Wohmbrechts Pflicht. Die Aufgabe wurde entspre- chend schwerer, nachdem mit Sophie und Jana zwei Leistungsträgerinnen nicht dabei sein konnten. Trainer David hatte den Mädels mit der Umsetzung eines neuen Spielsystems, zudem noch eine zusätzliche Aufga- be mit ins Spiel gegeben. In den ersten 15 Spielminuten kamen unsere Spielerinnen mit ihren Aufgaben überhaupt nicht klar und folglich das Heimteam durch ihre Spielfüh- rerin zu einem sehr guten Abschluss, welcher nur knapp das Ziel verfehlte. Erst mit Heddas Führungstreffer, nach Zuspiel von Vivi- enne, wurde unser Team spielbestimmender. Der zweite Treffer, durch eine feine Einzelleistung von Hedda, folgte gleich nach dem Seitenwechsel. Allerdings gelang dem Heimteam durch eine abgefälschte Hereingabe gleich danach der Anschlusstreffer. Von einem zu weit geratenen Abschlag unserer Torspiele- rin Sara, war Mitte der zweiten Halbzeit, die gegnerische Torspielerin etwas überrascht und ließ den Ball durch, was letztlich die Entscheidung bedeutete. Nun gilt es im letzten Saisonspiel, am Samstag 2.Juli, den nächsten Sieg einzufahren und auf einen Ausrutscher von Tettnang gegen Bergatreute zu hoffen, um am Ende doch noch ganz oben in der Tabelle zu stehen. Diese Woche klappte es damit noch nicht. Tettnang gewann mit 8:2 gegen die Mädels aus FN. Es spielten: Sara Jukic, Lena Füssel, Victoria Wertmann, Hedda Said, Emma Reissner, Malena Kaletta, Vivienne Pogrzeba, Sarah Leibfarth, Luisa Weber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 B-Juniorinnen SV Alberweiler II : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 4:0 Zum Ende der Saison ging es zum Tabellenzweiten nach Alberweiler. Nachdem seit dem letzten Wochenende fest- stand, dass wir die Klasse halten können, konnten wir deutlich befreiter aufspielen, was man der Mannschaft angemerkt hat. Insgesamt haben wir uns gut verkauft, selbst einige Torchancen erspielt, aber am Ende war der Vizemeister in der Nutzung seiner Torchancen deutlich effizienter. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Viviane Wert- mann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Marie Strobel, Hanna Steidle, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Laura Bauhofer, Tabea Schauffler, Nora Lüttmann, Julia Eberlen, Alina Braun Dachser Cup 2022 Am Wochenende 9./10. Juli findet nach zweijähriger Pause wieder der Dachser Cup auf dem Sportgelände Kloster- wiese statt. Ein Fußballhöhepunkt unserer Jugendfuß- ballabteilung. Weitere Informationen finden Sie auf der Titelseite dieses Mitteilungsblattes. TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende waren zum ersten Mal in dieser Saison nahezu alle Mannschaften am Start. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Feuerstein-Hürbel 4:2 Der erste Saisonsieg ist geschafft! Nach zwei Niederlagen zum Beginn der Saison im Mai ist gleich im ersten Spiel nach der Pfingstferienpause ein Sieg geglückt. Am letz- ten Freitag waren die U15 Junioren aus Hürbel zu Gast bei uns auf der Anlage in Baindt. Mit einer Wettervorhersage, die nichts Gutes ahnen ließ, ging es überpünktlich schon vor 15 Uhr los mit den Einzeln. An Nummer 1 spielte Maurice Zimmermann. Sein Gegner war bärenstark, so dass das Spiel leider schnell entschie- den war, es stand 1:0 für Hürbel. Dann kam der Regen und hörte nicht mehr auf. Auch für die nächsten Stunden war keine Wetterbesserung in Sicht. Es wurde entschie- den, dass wir in die Tennishalle wechseln. Die beiden wei- teren Einzel liefen viel besser für den TC Baindt. Vinzent Neubauer gewann, wie schon im letzten Verbandsspiel, knapp im Match-Tie-Break, sein Match. Christiane Haup- ter gewann ihr Match klar in zwei Sätzen. Bei ihr war die Freude besonders groß, sie hatte endlich ihren ersten Sieg in einem Verbandsspiel erreicht. Da Hürbel nur mit 3 Spielern angereist war, wurde das vierte Einzel für den TC Baindt gewertet. Der Zwischenstand nach den Einzeln war somit eine komfortable 3:1 Führung für Baindt. Wegen fehlendem vierten Mann konnte auch von den zwei Doppeln nur eins gespielt werden. Mit dem Rücken- wind der beiden gewonnenen Einzeln starteten Christia- ne und Vinzent voller Ehrgeiz in das Doppel. Beide liefer- ten ein klasse Match, am Ende verloren sie aber in zwei knappen Sätzen. Die Stärke der Nummer 1 auf der Seite Hürbels setzte sich am Ende auch im Doppel durch. Das zweite Doppel wurde für Baindt gewertet. Am Ende stand damit ein 4:2 Sieg auf dem Papier. An kommenden Freitag geht es in das nächste Spiel, die U15 ist zu Gast bei der Tennisabteilung des SV Steinhausen-Rottum. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Haisterkirch – TC Baindt 3:3 Am vergangenen Samstag wurde unsere U18-Mannschaft in Bad Waldsee zum 3. Saisonspiel empfangen. Bei den Einzelspielen von Marian Dorn und Johannes Neubauer mussten wir jeweils nach zwei Sätzen leider den Geg- nern gratulieren. Lukas Zöschinger dagegen gewann sein Match in zwei klaren Sätzen. Tim Pantoffelmann gelang es nach knapp verlorenem 1. Satz, den 2. Satz deutlich für sich zu entscheiden. Leider musste sein Gegner dann ver- letzungsbedingt aufgeben. Das Doppel von Tim Pantoffel- mann und Lukas Zöschinger verlief zunächst spannend, endete aber in einem eindeutigen Sieg für die Baindter. Marian Dorn und Johannes Neubauer konnten ihr Doppel leider nicht für sich entscheiden, was in einem Endstand von 3:3 Matches resultierte. Das Satzverhältnis von 7:6 brachte den Gegnern schließlich ihren 3. Sieg in der Saison ein. Kommenden Samstag wird unsere Mannschaft zum bereits vorletzten Saisonspiel in Weingarten empfangen. Herren 65: Verbandsstaffel TC Biberach – TC Baindt 4:2 Bei Ihrem ersten Start als 4er Mannschaft in der neuen Altersklasse Herren 65 musste das bisherige Herren 60 Team beim absoluten Meisterschaftsfavoriten TC Biber- ach antreten. Gegen eine Mannschaft, die nur mit ehema- ligen Regionalligaspielern antrat, zog sich das Baindter Team gut aus der Affäre. Absolut top besetzt waren die Gastgeber auf Position1, traten sie dort mit der aktuellen Nummer 1 /WTB und Nummer 15 der deutschen Senio- renrangliste Herren 65 an. Unter diesen ungünstigen Voraussetzungen gelangen immerhin 2 Punkte durch Erwin Feurle im 3.Einzel und durch Leo und Max Reich im Doppel 2. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich für Roland Puk. Herren: Kreisstaffel 2 SG Aulendorf – TC Baindt 0:6 Angenehmer Auftakt auf Aulendorfer Anlage! Am Sonntag durften die Herren zu grandiosen Gastge- bern nach Aulendorf aufbrechen. Debütant Daniel Gertler brachte sein erstes Einzel in offizieller Runde bravourös über die Bühne und holte den ersten Sieg des Tages. Kurz darauf folgte Moritz Lang und brachte auch sein Spiel nach schwerem erstem Satz ins Ziel. Nun durften Max und David Schäfer mit ihren Einzeln beginnen. Unsere Num- mer 1 hatte nach einem zügigen Sieg auch die Chance ein hart umkämpftes Einzel von David mitzuverfolgen, der die Einzel dann abrunden konnte. Mit der 4:0 Führung konn- te beruhigt in die Doppel gestartet werden. Nach diesen war klar, der erste 6 Punkte Sonntag für die Saison war perfekt. Noch besser machten diesen die Gastgeber aus Aulendorf, bei welchen wir uns herzlich für die hervorra- gende Bewirtung bedanken. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV FH-Fischbach 5:4 Im zweiten Saisonspiel traten wir gleich mit zwei Newco- mern an. Trotz geistlicher und musikalischer Unterstüt- zung aus dem Festzelt des Dorffestes konnten wir in den Einzeln mit Siegen von Stefan Boenke, Philipp Neubauer und Lars Hinner leider nur 3 Punkte für uns verbuchen. Ralf Raubald musste sich nach einem intensiven Spiel erst im Match-Tie-Break geschlagen geben. Folglich stand es nach den Einzeln 3:3, so dass die Doppel dieses Mal ohne Experimente aufgestellt werden mussten. Die ausgetüftel- te Doppelaufstellung war dann aber erfolgreich: Doppel Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 1 (Stefan und Philipp) und 3 (Ralf B. und Lars) gewannen jeweils deutlich und sicherten den 5:4 Sieg! Vielen Dank an dieser Stelle auch noch an unseren zweiten Newcomer Florian Fränkel für seinen Einsatz! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt – TC Bergatreute 1:5 Bei herrlichem Sonnenschein traten wir zu unserem ers- ten Heimspiel dieser Saison an. Auf Pos. 1 gegen einen übermächtigen Gegner war für T. Schäfer kein Blumen- topf zu gewinnen. Auf Pos. 2 wäre deutlich mehr möglich gewesen, jedoch enttäuschte Rafael Grabherr mit einer insgesamt schwachen Leistung. Etwas Pech war im Ein- zel 4 bei vier vergebenen Matchbällen und einer letzt- lich knappen Niederlage von S. Wösle, letztlich dann im Match-Tie-Break, doch auch dabei. Somit konnte lediglich unser Einzel 3 mit Andreas Lang einen souveränen Sieg verbuchen. Gratulation Andi ! Da der Top Spieler von Ber- gatreute auch im Doppel 1 unschlagbar war und unser Doppel 2 ebenfalls keinen Sieg erzwingen konnte, gingen die Punkte am Ende doch relativ deutlich mit 1:5 an unse- re Gäste aus Bergatreute. Die anschliessende Bewirtung, erstmals von der Mannschaft eigenständig organisiert und durchgeführt klappte, hervorragend. Großes Lob an alle für ihren Einsatz. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Sascha Wösle. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt – TC Friedrichshafen 1:8 Spät in dieser Saison hatten wir am vergangenen Sams- tag unser erstes Verbandsspiel zuhause. Nachdem wir uns letztes Jahr den Aufstieg in die Verbandsliga hart erkämpft hatten, waren wir natürlich auf die Spielstärke unserer Gegner gespannt. In voller Mannstärke sind wir nun angetreten. Leider gingen alle Einzel relativ klar ver- loren. Nur Peter konnte noch einen Satz erkämpfen, verlor dann aber auch im Match-Tie-Break. Da nach den Einzel schon klar war, dass wir unser erstes Spiel in der neuen Liga verlieren werden, konnten wir die Doppel nun ohne Druck, aber mit dem Hintergrund der Ergebnisverbes- serung, aufstellen. Durch Aufgabe (verletzungsbedingt) mussten wir unser 2er-Doppel abgeben. Doppel 3 ging leider klar verloren. Einen Punkt konnten wir uns dennoch sichern, denn unser Doppel 1 gewann nach Match-Tie- Break. Fazit: Da wir mit Friedrichshafen eine der stärksten Mannschaften in unserer Gruppe hatten, müssen wir die Punkte in den darauffolgenden Spielen holen. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Volker Hillebrand, Ste- fan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich und Sigi Hirmke Doppelaufstellung: Schmitt P./Schäfer S., Hillebrand V./ von Bank W. und Reich G./Hirmke S. Damen 40: Staffelliga SPG Oberkirchberg/Staig/Wiblingen 1– TC Baindt 2 4:2 Gleich zum ersten Spieltag dieser Sommerrunde erwarte- ten uns - Babsi Blattner, Marion Grabherr, Evelyn Amann und Silvia Auer – die Spielerinnen der Spielgemeinschaft aus Oberkirchberg/Staig & Wiblingen auf ihrer Anla- ge. Bei strahlendem Sonnenschein und bis zu heißen 26 Grad ging es dann auf die roten Ascheplätze ...Trotz viel Schweiß und tollen Ballwechseln mussten wir uns in den Einzeln mit 0:3 geschlagen geben. Lediglich Evelyn konnte ihrer Gegnerin einen Siegpunkt abnehmen. Die Doppel waren dann nochmals eine Herausforderung. Während Babsi und Marion nach knapp 2 Stunden den Punkt an die Gegnerinnen geben mussten, kämpften Evelyn und Silvi fast drei Stunden gegen Hitze, Schweiß, Krämpfe und sehr siegeswillige Gegnerinnen um den letz- ten Punkt dieser Partie. Ihre harte Arbeit wurde am Ende mit 6:7, 7:6 und 10:6 belohnt!! Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Tettnang 7:2 Ein toller Sieg! Bei hochsommerlichen Temperaturen er- kämpften wir uns durch Siege von Sibylle, Inge, Heike, Co und Conny eine uneinholbare 5:1-Führung nach den Ein- zeln.Trotzdem gaben wir in den Doppeln nochmals alles: Doppel 1 mit Sibylle und Heike verlor nach langem Kampf im Match-Tie-Break 8:10. Die beiden anderen Doppel, Inge mit Christine und Co mit Conny, steuerten dann noch 2 Punkte zum deutlichen Sieg bei. Mit unseren fairen Gegnerinnen aus Tettnang ließen wir uns dann das verdiente leckere Essen schmecken und stießen mit einem Gläschen auf unseren Sieg an. Herren 65: Doppelrunde TC Bergatreute – TC Baindt 0:4 Mit einem überzeugenden Sieg gegen die bisher ebenfalls noch ungeschlagene Bergatreuter Mannschaft kehrte unser 65er Doppel–Team von der zweiten Auswärtsfahrt zurück. Ergebnisse: Runde 1: L.Reich/R.Puk 2:0 Sätze und E.Feurle/J.Spöri 2:1 Sätze Runde 2: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und L.Reich/J.Spöri 2:0 Sätze Nach diesem klaren Erfolg gegen einen guten Gegner können wir bei der Mannschaftsaufstellung weiter vari- ieren und den noch folgenden Spielen mit Gelassenheit entgegensehen. Dieses Mal waren im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Josef Spöri Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Meckenbeuren-Kehlen 3:1 Ulli Spille und Gerhard Zinser erspielten sich mit einem souveränen 6:0 und 6:2 Sieg den ersten Punkt im ersten Doppel. Klaus Klumpp und Lothar Braun erkämpften sich mit 6:3 und 6:3 die 2:0 Führung. Doppel 3 mit Ulli Spille und Georg Gössner siegte in einem dominierenden Spiel mit 6:0 und 6:1. Im letzen Doppel mussten sich Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann bei schwülwarmer Witterung den Tenniskameraden aus Meckenbeuren-Kehlen mit 4:6 und 4:6 geschlagen geben. Vorschau: Fr., 1.7.22.: TA SV Steinhausen – Junioren U15 Sa., 2.7.22: TC Weingarten 2 – Junioren U18 TA TSV Eschach –Herren 50/1 TA TSV Hochdorf – Herren 40 Damen 40 – TC Meckenbeuren /Kehlen TC Ehingen – Damen 50 Herren 50/2 – TA SV Aichstetten So,, 3.7.22: Herren 30 – TC Warthausen TC Berg – Herren Mo., 4.7.22: TC Kressbronn – Herren 70 Herren 65 – TC Bad Saulgau Mi., 6.7.22: TC Mochenwangen – Herren 65 Fr., 8.7.22: Junioren U15 – TC Ochsenhausen Impressionen von der Jubiläumsfeier auf unserer Vereins-Webseite gibt es eine kleine Fotozusammenstellung samt Bericht von unserem 40er-Ju- biläum. Liebe Mitglieder und Gäste, schaut doch mal auf der Homepage vorbei! www.tc-baindt.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Reitergruppe Baindt Reiterausflug - letzte Info Hallo zusammen, am kommenden Samstag findet nun der Reiterausflug statt. Abfahrt ist um 9 Uhr am Bahnhof Nie- derbiegen. Wir fahren bis nach Friedrichshafen, wo wir auf das Schiff umsteigen. Dort gibt es Vesper. Gegen 16 Uhr fährt das Schiff uns wieder zurück nach Friedrichshafen. Anschließend lassen wir den Tag beim gemeinsamen Abendessen ausklingen. Zurück geht es mit dem Bus. Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch. Jugendstammtisch Liebe Reiterjugend, bald steht unser Reitturnier an - da unsere Meldestelle etwas verschmutzt ist würden wir hier gerne eine kleine Putzaktion starten und im Anschluss den Abend beim gemeinsamen Grillen ausklingen lassen. Wann: Samstag, 16. Juli Uhrzeit: ab 18:30 Uhr Damit wir planen können, bitten wir um Anmeldung bis 10. Juli bei Lilly (015730973094) - für Grillgut wird gesorgt! Wir freuen uns wenn der ein oder andere noch einen Salat mit- bringen kann(bitte um kurze Info bei der Anmeldung)☺ Euer Jugendteam Tobias, Lilly, Madlen und Alisa Reitturnier Bad Waldsee Dressurreiterprüfung Klasse A* Platz 8 Alexander Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A** Platz 2 Alexander Henzler mit Bonne Diamond Platz 6 Luisa Walser mit First Dinamica Herzlichen Glückwunsch an Alexander und Luisa. Alexander mit Bonne Diamond Luisa mit First Dinamica Blutreitergruppe Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Einzug der Standarten zum Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08. Juli 2022 Heilig Blutfest in Bad Wurzach Am Freitag, den 08. Juli feiert die Stadt Bad Wurzach Ihr 95. Hl. Blutfest mit dem hochwürdigsten Erzabt von St. Ottilien, Herrn Wolfgang Öxler OSB, unter dem Leit- wort: „Durch seine Wunden sind wir geheilt“. Unsere Blutreitergruppe wird daran teilnehmen und ist als Gruppe Nummer 62 der Zweiten Abteilung zugeordnet. Unser Quartier ist wieder bei der Familie Zweifel in Un- tergreut. Da wir der Zweiten Abteilung zugeordnet sind, ist der Abritt in Untergreut pünktlich um 7.00 Uhr geplant. Alle Blutreiter und Ministranten, die am Hl. Blutfest teil- nehmen wollen und noch nicht angemeldet sind, bitte unbedingt bis spätestens Montag, den 04.07.2022, ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden. Mittwoch, den 13.07.2022, um 20.00 Uhr, Bischof-Sproll-Saal. Alle Blutreiter*innen, ehemalige Blutreiter und Gönner der Blutreitergruppe sind herzlich eingeladen zur Vorbe- reitung der Vereinsgründung „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.. Wir wollen die Satzung und die Vorstandswah- len besprechen. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Ge- schmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit ver- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Mot- to „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedensten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Die 200-Jahr-Feier der Schachener Dreifaltigkeitskapelle und gleich- zeitig das 20. Schachener Dorffest am 12. Juni 2022, zugunsten unserer Kapelle, war wieder ein großer Erfolg. Bei herrlichem Wetter konnte der Gottesdienst vor der Ka- pelle stattfinden. Herr Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, zusammen mit Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher, hielt einen eindrucksvollen Festgottesdienst als Pontifikalamt zur heiligsten Dreifal- tigkeit. Herzlicher Dank gebührt den 3 Zelebranten, den Minis- tranten, Lektoren, den Mesnern und der Bläsergruppe vom Musikverein Baindt für die Gestaltung des Amtes. Herr Hans Peter Späth begrüßte die Gäste und lud ein zum Schachener Dorffest, das wir wieder mit vielen Gäs- ten aus Baienfurt, Baindt und Umgebung feiern konnten. In bewährter Weise spielte der Musikverein Baindt zur Unterhaltung auf. Für das gute Gelingen des Schachener Dorffestes dan- ken wir Familie Angelika und Paul Sonntag, Doris Sonntag und dem Festausschuss, Monika Bentele für die Gestal- tung des Blumenschmucks, Familie Hermann Späth für die Vorbereitungen rund um die Kapelle, Herrn Michael Geng für die Bereitstellung des Altars, dem Musikverein für die gute Unterhaltung, den Kuchen- und Sachspen- dern und natürlich allen freiwilligen Helferinnen und Hel- fern und den vielen Gästen, ohne die dieses Fest nicht möglich gewesen wäre. Besonderer Dank gilt den Unternehmen, die uns mit Geld- und Sachspenden unterstützten: Bayer Druck & Verlag, Gemeinde Baindt, Kuchentheken-Verleih Willi Bentele, Landmetzgerei Bendel, Pommes-Import Harald Lübcke, Schreinerei Elbs, Lohnunternehmen Paul Sonntag, TOMOBIL Christian Sonntag. Die Vorstandschaft Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vollmondwanderung Bei Sonnenunter- und Mondaufgang durch Wälder und Felder um Fuchsen- loch. Unsere einzige Lichtquelle ist der Vollmond. Wann: Dienstag, 12.07.2022 um 20.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 23.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, Fahrpreis 2 Euro für Mitglieder. Trinken, gutes Schuhwerk ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Keine Einkehr vorgesehen. Anmeldung ab 08.07.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung::Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@ gmail.com Bei bewölktem Himmel wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder Vom August bis einschließlich Ok- tober 2022 konnten 14 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent 3 Mitglieder Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 5 Mitglieder, für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 6 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so vie- le Jahre treuer Mitglied- schaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landesverbandsvor- sitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten we- gen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zu- geschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juli ge- boren, sind wünscht die Vorstands- schaft vom Sozialverband VdK Orts- verband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Was sonst noch interessiert Herzliche Einladung zur Gemeinschaftsausstellung 14. Juli 2022 - 12.08.2022 im Rathaus Baienfurt Hans Peter Götze: Entdeckungen (Fotografie) Peter Hecht: Fundsachen (Holzarbeiten) Die Ausstellung wird am Donnerstag, 14. Juli 2022, 19 Uhr im Foyer des Rathauses Baienfurt eröffnet. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Laudatorin ist Marianne Jocham, Kuratorin der Ausstel- lungen im Seenema, Bad Waldsee. Die musikalische Umrahmung gestaltet Andrea Kunze- mann, die Tochter von Herrn Götze, am Piano. Hans Peter Götze studierte bei Prof. R. Förch grafisches Zeichnen und bei Prof. F. Lautenschlager Fotografie in Stuttgart. Schon seit der Jugend gehört Fotografie zu seiner Vita. Seine Intension ist, etwas zu entdecken, was ihn fasziniert und eine Emotion auslöst, etwas Skurriles, Vergängliches, Strukturen, Spiegelungen etc. Durch Wahl des Bildaus- schnittes und der Komposition entsteht das eigentliche Bild, das im Idealfall auch beim Betrachter Emotionen auslöst. Bei Peter Hecht aus Wolpertswende entstand Kunst als Ausgleich zu seinem Berufsleben als selbständiger KFZ-Meister. Als Schüler des bekannten Christusschnit- zers von Oberammergau, Alfons Musch, konnte er mutig an neue Werke herangehen. Die Natur ist oft Vorbild für seine Schnitzarbeiten, sollen nicht nur schön sein, sondern zum Nachdenken anregen und Achtung von der Schön- heit der Schöpfung erzeugen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während der Öffnungs- zeiten des Rathauses oder nach Vereinbarung. Dorothee Schraube-Löffler Konstantin Hummel Günter A. Binder Kunstkuratorin Kulturbeiratsvorsitzender Bürgermeister Die Kunst und die Sterblichkeit Ein Abbild der eigenen Ideen zum Tod zu er- stellen, ist eine der tröstlichen wie auch heraus- fordernden Tätigkeiten von Menschen zu allen Zeiten und in allen Kulturen. Der Leistungskurs 11 der Oberstufe des Gymnasiums Weingarten hat sich zusammen mit der Kunstlehrerin Anne Bösenberg intensiv mit eigenen Zugängen zum Thema Sterben und Erinnerung, aber auch mit den Ideen anderer Künstler zu diesen Themen beschäftigt. Die Klasse stellte ihre Werke während der Kunst- und Mu- seumsnacht im Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5 aus. Über den Sommer können die Werke dort weiterhin be- sichtigt werden. Manche hängen oder stehen in den Fens- tern, manche sind als Skulptur im Raum zu sehen. Öffnungszeiten: Montag 16 - 18 Uhr, Mittwoch, 11 - 13 Uhr, Donnerstag, 11 - 14 Uhr Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Neuauflage KinderSommer noch umfangreicher! Der Familien- und Freizeit- begleiter KinderSommer! Der neue Regio-Bestsel- ler KinderSommer für Allgäu-Bodensee-Ober- schwaben Über 600 Ausflugsziele für die ganze Familie in einem Taschenbuch mit 354 Sei- ten: Dieser Freizeitbegleiter ist ein umfassendes Nach- schlagewerk, mit dem Ur- lauber und Einheimische viel Neues in der Region entde- cken können. Die neue Auflage wurde komplett überarbeitet und ist dieses Jahr noch um- fangreicher geworden. Mit rund 350 Farbbildern wird hier die ganze Freizeitregion präsentiert, mit Altersempfehlungen, Wegbeschreibun- gen, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen. Wildparks, Höhlen und Schluchten, Museen zum Anfas- sen, Ritterburgen, Reptilienzoos, Freizeitparks, und vieles mehr: Sie werden staunen, was die Region alles zu bie- ten hat! In diesem Buch finden Sie über 500 attraktive Ausflugsziele in der Region, nicht nur für Familien mit Kindern. Viele mit freiem Eintritt, die meisten pädago- gisch wertvoll. Das Buch bietet schöne Beschreibungen, Altersempfehlungen, Anfahrtsbeschreibungen und Infor- mationen zu Eintrittspreisen, Öffnungszeiten, Telefon und Internetadressen. Die Autoren und Redakteure Ein Werk wie KinderSommer wird am Besten, wenn die Autoren Ihre eigenen, persönlichen und langjährigen Er- fahrungen zusammenbringen. Und das ist hier garantiert: Die Autoren und Redakteure dieses Buches leben alle vor Ort in der Region, sie sind hier aufgewachsen und ken- nen sich bestens aus. Sie haben selbst Kinder und wissen genau, worauf es ankommt. Die besten Informationen - direkt aus erster Hand! Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Zitat: „Die umfangreichste Neuauflage des KinderSommers seit über zehn Jahren ist erschienen. Der beliebte Regio-Best- seller kann als das umfassendste Werk dieser Art in un- serer Region gesehen werden. Bereits die letztjährigen Ausgaben waren absolute Verkaufsrenner! Die Vielzahl und Vollständigkeit geben dem Buch einen Nutzwert, der für die ganze Familie praktisch einmalig ist!“ Erhältlich ist das Taschenbuch in allen Buchgeschäften oder direkt beim Verlag: www.kindersommer-online.de Ferienlager Ringer Baienfurt Ringer-Camp 2022 „Es sind noch Plätze frei“ Mit Beginn der Sommerferien veranstalten die Baienfur- ter Ringer ihr jährliches Zeltlager vom 30. Juli bis zum 5. August 2022 auf dem Campingplatz Schloss-Kirch- berg in Hagnau! Es sind noch Plätze frei... also schnell Anmeldeformula- re anfordern und direkt anmelden J! Teilnahmeberech- tigt sind Mädchen und Jungen vom 7. bis 14. Lebensjahr, gute Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung!Die Kosten betragen für Mitglieder der KG Baienfurt 130,- EUR, für Nicht-Mitglieder 170,- EUR. Die Anmeldeformulare bekommt ihr entweder per E-Mail von marcel.bolduan.mb@googlemail.com oder alexander. haerdtner@gmail.com, alternativ per Whatsapp über 01515 - 167 51 79 (Marcel) oder 01577 - 251 00 83 (Alex). Auf Eure Teilnahme freut sich die Lagerleitung der Fairkauf Center Am Samstag, den 2. Juli 2022 findet der nächste Fair- kauf-Flohmarkt statt. In der Wangener Str. 170 in Ra- vensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken su- chen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Der Flohmarkt am 7. Augustfällt, wegen eines Triathlons in der Wangener Straße, leider aus. Landkreis Ravensburg Schulden- und Insolvenzberatung informiert - Hilfe bei finanzieller Notlage und Energieschulden Die Schulden- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg richtet sich an alle Personen, die im Landkreis Ravensburg wohnen. Unser Ziel ist es, gemein- sam mit Ihnen Lösungen für eine aktuelle finanzielle Not- situation zu erarbeiten und verschiedene Wege für einen wirtschaftlichen Neuanfang aufzuzeigen. Dazu informieren wir Sie zum Beispiel über Ihre Rechte, mögliche ergänzende Leistungsansprüche, über Pfän- dungsschutz und die Rechtmäßigkeit von Forderungen. Wir unterstützen Sie bei der Budgetplanung und, falls erforderlich, bei einer Schuldenregulierung. Schulden zu machen, gehört mittlerweile zum Alltag (Di- spokredit, Kreditkarte, Ratenzahlungen, Leasinggeschäfte und so weiter). Problematisch wird es jedoch, wenn Sie Ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkom- men können, wenn eine Energiesperre droht, das Konto gesperrt ist, Ihr Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist oder Ihre selbständige Tätigkeit bedroht ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, wie zum Beispiel eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten oder Nebenkos- ten, Arbeitslosigkeit, Einkommensverlust, Krankheit und Scheidung. Ohne professionelle Hilfe ist ein Ausweg aus der finanziellen Schieflage oft schwierig. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit an die Schul- den- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt selbstverständlich vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes. Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen. Beratung in Ravensburg: Landratsamt Ravensburg, Kreishaus II Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Telefon: 0751/85-3179, 85-3181 oder 85-3182 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Homepage: www.rv.de/schuldenberatung Bauernhausmuseum Wolfegg Wenn Lanz und Porsche sich versammeln Oldtimer-Traktor-Treff im Bauernhaus-Museum in Wolfegg am Sonntag 3. Juli Unzählige alte Traktoren und Landmaschinen sind am 3. Juli von 10 bis 18 Uhr im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg zu bestaunen. Jeder ein- zelne Schlepper wird während einer moderierten Prä- sentation ausführlich vorgestellt. Außerdem ist in der einmaligen Atmosphäre des Museums alte Landtechnik in Betrieb. Ein musikalisches Rahmenprogramm, Bewirtung mit schwäbischen Spezialitäten und Mitmachangebote für Familien runden diesen Tag ab. Lanz, Porsche, Fendt & Co - technische Schätze prä- sentieren sich! Oldtimer-Begeisterte bekommen am 3. Juli im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg zahlrei- che Oldtimer-Traktoren zu Gesicht: Die „Vorallgäuer Oldti- mer Veteranen Wolfegg e.V.“ präsentieren alte Schlepper von Lanz, Porsche und Fendt, die sie in unzähligen Stun- den restauriert haben. Einblicke in die Geschichte jedes einzelnen Schleppers erhalten Besucher während der moderierten Präsentationen mit Christian Schupp. Die bis zu 70 Jahre alten Technik-Veteranen sind bei zahlreichen Vorführungen auch im Einsatz auf den Museumswiesen zu erleben. Tipp: Wer mit seinem eigenen Oldtimer-Schlepper (mind. BJ 1968) bis 12 Uhr in das Museum kommt und diesen dort ausstellt, erhält samt Beifahrer freien Ein- tritt. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 07527/95500 oder auf der Internetseite des Museums unter www.bauernhaus-museum.de Text und Bildmaterial: Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonntag, von 10 - 17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Förderverein „Aktiv für Senioren e.V.“ Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Sommer Sonne Hippie - Som- merfest im Haus Am Mehlsack Zu einem bunten Sommerfest laden der Förderverein „Aktiv für Senioren e.V.“ und das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack unter dem Motto Som- mer Sonne Hippie ein. Die Ver- anstaltung findet am Sonntag, den 03.07.2022 ab 14.30 Uhr in der Seestraße 26 - 28 statt. Ein kunterbuntes Rahmenprogramm sorgt für viel Abwechs- lung. Von einem musikalischen Rahmenprogramm, Tan- zeinlagen bis hin zur Cocktailbar ist alles dabei. Allerlei Leckereien runden den Nachmittag ab. Der Eintritt ist kostenfrei. Gäste sind herzlich willkommen. Seniorenzentrum Weststadt Ich darf das ich bin Pflägekraft! Comedy aus dem Altersheim Es geht wieder rund in der Pfläge! Sybille Bullatschek ist mit Ihrem mittlerweile 4. Programm auf Tour. Auch dies- mal gibt es wieder jede Menge Drama im Haus Sonnen- untergang. In Ravensburg gastiert sie am Donnerstag, den 30. Juni 2022 um 20.00 Uhr in der Turnhalle des Klösterle Real- schule in der Olgastraße 13. Einlass und Abendkasse ab 19.00 Uhr, Kartenpreis an der Abendkasse 20 €, ermä- ßigt 16€. Die goldene Bettpfanne steht auf dem Spiel. Die Aus- zeichnung, die das Heim acht Mal in Folge gewonnen hat, soll aberkannt werden. Im Fußboden im Wohnbereich „Nordcorega“ wurde Asbest gefunden. Einzige Möglich- keit: Der Boden muss raus, ebenso wie die Senioren, die kurzerhand umquartiert werden. Doch die Zimmervertei- lung löst nicht bei allen Begeisterungsstürme aus. Frau Baumann und Frau Häfele liefern sich einen erbitterten Kampf bis auf die Schnabeltasse. Und das ist nicht die einzige Herausforderung, die Sybille meistern muss. Getreu dem Motto „Ich darf das, ich bin Pflägekraft!“ lotst sie gegen den Willen der nachfolgenden Autofahrer ihren 94jährigen Schützling Herrn Kämmerer durch den Mc Drive, boxt Erzfeindin Sandra Seifert beim Brautstrauß-Fangen weg und legt sich bei einer Polizei- kontrolle mit den Ordnungshütern an. Auch sportlich wird es diesmal im Haus Sonnenuntergang. Aufgrund des hohen Krankenstandes hat Heim-Chef Rü- diger Otterle Gymnastik angeordnet. Ein kostenloses Pro- beabo im Fitness- Studio „Fit or die“ erweist sich jedoch als Flop, so dass Sybille die Pflägegymnastik selbst in die Hand nimmt. Sie übt unter Beobachtung des Publikums „die Pflägegrätsche“, den „doppelten Bettlupfer“ und den „Teeth-Searcher“. Ob das ganze am Ende jedoch genauso grazil aussieht, wie gedacht, bleibt abzuwarten. Freuen Sie sich auf einen gewohnt wilden, lustigen aber auch nachdenklichen Abend mit der Pflägekraft der Her- zen und ihren Geschichten rund ums Haus Sonnenunter- gang, dem verrücktesten Seniorenheim Deutschlands. Karten gibt es unter www.reservix.de oder unter 0751/79 06 28 oder komm.pr.weststadt@betreuung-und-pflege.de Seniorenzentrum Weststadt Albert-Schweitzer-Straße 8-18 88213 Ravensburg komm.pr.weststadt@betreuung-und-pflege.de 0751/7906-28 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Samstag, 2. Juli 2022 Gästeführer: Manfred Traub Springkrautbekämpfung in den Rieden der Blitzenreu- ter Seenplatte Zum zweiten Mal wird diese eher ungewöhnliche Führung innerhalb unseres Themenkalenders angeboten. Es wäre vermessen zu behaupten, dem Indischen Springkraut an diesem Vormittag den Garaus machen zu können. Wer mit offenen Augen durchs Land wandert oder fährt, wird feststellen, dieser Einwanderer aus asiatischen Gefilden ist da und wohl nicht mehr zu vertreiben. Unseren Gästeführern geht es hauptsächlich darum, die- se schnellwüchsigen Pflanzen von den Streuwiesen und dem Hochmoor fernzuhalten und bei Bedarf zu beseiti- gen, um die typischen, oft sehr sensiblen einheimischen Moorpflanzen nicht zu gefährden. Gästeführer Manfred Traub wird bei dieser Tour diese an sich schöne Pflanze vorstellen und bei zwei Rieddurch- querungen auf die Problematik eines massenhaften Auf- tretens eingehen. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Diese Führung ist für Sie kostenfrei, da Sie beim Entfer- nen der Pflanzen mitanpacken dürfen und so einen Bei- trag zur Erhaltung der einmaligen Riedvegetation leisten. Empfehlenswert sind unempfindliche Kleidung, Mücken- schutz, Handschuhe, festes Schuhwerk oder Gummistiefel. Streckenlänge: ca. 5 km Zwei Treffpunkte: 1. Wanderparkplatz Göris zwischen Vorsee und Wol- pertswende 2. Parkplatz am Häcklerweiher jeweils Beginn: 09:30 Uhr, Ende: ca. 12:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschusssenundseen.de Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 3. Juli 2022 Gästeführer: Josef Fürst Sommerspaziergang mit einem Eingeborenen - G’schichten und Anekdoten Die Besonderheiten der Heimat will Josef Fürst unterhalt- sam aufzeigen. Die Seenplatte ist geprägt vom Hoch- und Niedermoor, Seen und der noch einzige Weiher. Moränen- hügel rahmen dieses Idyll ein. Über diesen Facettenreich- tun gibt’s viel zu erzählen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Hallenbad Baienfurt Generalversammlung der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt am Freitag, 24.06.2022 Am Freitag, 24. 06.2022 fand die alljährliche General- versammlung der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt statt. Es standen keine Neuwahlen an, das seit nun schon 10 Jahren bewährte Hallenbad-Team bleibt in der be- währten Zusammensetzung bestehen. Nach der Begrüßung der Anwesenden durch Rainer Mül- ler, dem Vorsitzenden des Aufsichtrates, übernahm Art- hur Pfau, Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft, das Wort. Deutlich wurde beim Vorstellen der Geschäftszahlen für das Jahr 2021, dass auch das Hallenbad offensichtlich unter Corona und den Folgen zu leiden hat. Durch staat- liche Zuschüsse konnte der zeitweise nicht vorhandene Umsatz aufgefangen werden, doch erhöhte Ausgaben, z. B. durch die Einlasskontrollen während der 3G-Phase, entstanden höhere Personalkosten. Die Besucherzahlen konnten nicht durch eine Statistik dargestellt werden, da das Hallenbad über lange Phasen entweder geschlossen hatte oder nur im reduzierten Betrieb lief. Jetzt läuft das Hallenbad wieder im Normalbetrieb, man kann ein wenig optimistischer in die Zukunft blicken. Agnes Müller, Vorstandsmitglied und zuständig für das Marketing, ließ die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre des Hallenbades in einer Präsentation Revue passieren. Seit der Übernahme des Bades durch die Genossen- schaft hat sich in vielen Bereichen einiges getan. Die drei tragenden Säulen des Hallenbades: Gemeinde – Förder- verein - Genossenschaft haben es bewiesen: aus einem „Herzblutprojekt“ ist ein „Vorzeige- und Erfolgsprojekt“ gestaltet worden. Für jede Zielgruppe wird im Hallenbad etwas angeboten, Kurse für jede Altersklasse sind im Programm zu fin- den. Hierfür wurden neue Kursangebote entwickelt, Be- legungspläne immer wieder optimiert und Material vom Förderverein angeschafft. So konnten die Besucherzahlen (in Vor-Coronajahren) deutlich gesteigert werden. Mithil- fe eines 10-Jahresplanes kann die Gemeinde notwendige finanzielle Mittel für Sanierungen gut einplanen und das Hallenbad wird so technisch auf dem Laufenden gehalten. Die Medienpräsenz wurde deutlich ausgebaut und der On- lineshop erleichtert seit Anfang 2019 die Kursbuchungen. Das starke Miteinander von Gemeinde, Förderverein und Genossenschaft macht das Hallenbad zu einem attrakti- ven Treffpunkt in der Gemeinde, zu einem Hallenbad von „Bürgern für Bürger“. GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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Vogteistraße 5, 88250 Weingarten, E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Haushaltshilfe gesucht nach Baindt für ca. 3 Stunden wöchentlich Mail: post@sugg-baustoffe.de Telefon 07502 / 92 18 77 Die Stiftung Liebenau sucht für ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft Liebenau Teilhabe Alltagsbegleitung (m/w/d) ab sofort in Ravensburg (Ambulant Betreutes Wohnen), Teilzeit mit 20 Std./Woche, unbefristet, Web-ID 2022-0161 Kontakt: Andreas Liehner, Tel. +49 751 36633914 In unserer Mitte – Der Mensch www.stiftung-liebenau.de/jobs Mit allen! Mit wem ich am liebsten arbeite? Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Oktober 2023 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 28. Ok- tober auf Sonntag, 29. Oktober wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Ok- tober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird. Nun benötigen auch Kin- der einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Be- reits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Rei- seplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von min- destens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nist- möglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchs- belästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austau- schen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittelres- te nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmel- degesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder ei- ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenüber- mittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehe- gatten, minderjährige Kinder und die Eltern von min- derjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermitt- lung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt wer- den. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt- lung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi- läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehe- jubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegis- ter. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Die Widersprüche gegen die in den Ziffern 1-4 genann- ten Datenübermittlungen können bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wi- derruf. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rah- men einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige For- mular „Verlustanzeige“ steht Ihnen online unter https:// www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-on- line unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschrei- bung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Ver- bindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2023: Kinderregenjacke in hell- und dunkelblau, ein- zelner Daihatsu Autoschlüssel ohne Funk, Schlüssel mit schwarzem Lederanhänger „ROIK“, Snapback Basecap Volcum blau/schwarz, Juli 2023: Schlüsselbund mit mehreren Haustürschlüsseln, kleinen Schlüsseln und einem Autoschlüssel sowie einem Einkaufschip mit einem Aufdruck von „GeloRevoice Hal- stabletten“; Lesebrille mit pinkem Rahmen und schwar- zen Bügeln, August 2023: Graubraune Shirt-Bluse von der Marke Street One; Dunkelblaue Shirt-Bluse von der Marke Street One; zwei Schlüssel an einem verbogenen Draht; Ein- zelschlüssel, Schutzengel-Anhänger; Schlüsselbund mit mehreren Anhängern und 2 Schlüsseln; Fahrrad Marke Staiger, Modell Melbourne Dunkelblauer Rahmen, Markenname auf rotem Grund; Schlüsselbund mit Autoschlüssel, hängen an einem grü- nen Karabinerhaken. Es hängen 5 weitere Schlüssel dran; Hausschlüssel, Fahrradschlüssel und Briefkastenschlüssel mit einem mittelgroßen grünem Gummibär aus Kunst- stoff; Gartenschere mit roten Griffen im Lederträger Oktober 2023: Eine schwarze Smartwatch mit blauen De- tails von der Marke XPLORA , stark zerkratztes Display Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/ 9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 – 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Oktober und Sonntag, 29. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Oktober Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5 88250 Weingarten, Tel.:0751 - 4 37 99 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sonntag, 29. Oktober Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.:0751 - 6 52 75 50 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldtage vom Kindergarten St. Martin Im Oktober war wieder eine Woche im Wald geplant. Am Montag star- teten die drei Kindergartengruppen bei winterlichen Temperaturen von 2 Grad. Am Waldspielplatz warteten noch die restlichen Kinder, die mit dem Auto gebracht wurden. Dann ging es jeden Morgen zum bekannten Waldplatz. Im Morgenkreis wurden alle Kinder begrüßt und die wichtigsten Waldre- geln besprochen, dann folgte immer das gemeinsame Vesper. Im Wald gibt es natürlich eine Waldtoilette und eine Möglichkeit sich die Hände zu waschen. Im laufe des Morgens konnten die Kinder dann viele Dinge im Wald erkunden. Da wurde ausprobiert, wie man am besten an der Waldstation klettert, ein Blättermandala legt oder mit Ästen und Zweigen ein Tippi baut. Jedes Kind entdeckte etwas anderes. Es wurde an einem alten Baumstumpf gekratzt und gebohrt, so, dass jeden Tag das Loch etwas größer wurde. Aus sicherer Entfernung konnte man zwei umgestürzte Bäume anschauen, deren Wurzeln sehr groß waren und das Loch indem sie vorher gestanden haben, ganz schön tief. Unsere Vorschüler be- kamen im Wald sogar Besuch von der Kooperationsleh- rerin Frau Weidlich, die einmal in der Woche sie besucht! Bei winterlichen Außentemperaturen war schnell klar, dass für diese Waldwoche Winterkleidung angesagt war. Mit Handschuhen, Schneehosen und Winterstiefeln waren alle gut ausgestattet. Viel zu schnell war diese Waldwo- che wieder vorbei! Waldorfkindergarten Der Sommer zieht von hinnen, und der Herbst lässt seine Farbenpracht erstrahlen, schickt uns erste Nebelschwa- den übers Land und lädt zum jährlichen Erntedankfest ein. Dieses feierten die Kinder des Waldorf- kindergartens Baindt am vergangenen Dienstag. Groß und Klein brachten hierzu reich ge- füllte und liebevoll geschmückte Erntedankkörbchen mit, die die aus diesem Grund großzügig erweiterten Jahres- zeitentische füllten. Schon im Vorfeld hatten die Kinder wieder fleißig das Korn aus goldenen Ähren gedroschen und emsig in eine hölzerne Schale gesammelt. Schließlich galt es, genügend Weizenkörnlein zusammen zu bekommen, um für jedes Kind ein kleines Säcklein zu füllen. Voller Stolz ging es am Festtag dann daran, kleine Äh- renbrote zu backen und die kunterbunte Obst- und Ge- müsepracht so zu verarbeiten, dass schließlich viele zum Festschmaus einladende Teller die Tafel schmückten. Bei gemeinsamer Arbeit und fröhlichem Gesang verging der Vormittag wie im Fluge und ausgiebig am Festfrüh- stück gestärkt, tobten sich die Kinder dann im Garten aus. Im Abschlusskreis ließen alle das Erlebte noch einmal Revue passieren, bevor schließlich ein jedes Kind stolz sein Körnersäckchen in Empfang nahm ... mit dem fes- ten Vorsatz dieses gut über den Winter zu bringen, um im Frühjahr daraus dann das Ostergras sprießen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Bücherei Herbstferien Die Bücherei ist in den Herbstferien von Montag den 30.10.23 bis Freitag den 03.11.23 geschlossen. Zur Information Stiftung St. Franziskus Patrozinium Selige Irmgard 2023 – „Quelle des Lebens“ 2023 stand - ungewollt, unerwünscht – unter dem Thema „Wasser“. Ja „unter Wasser“ stand ein Teilbereich der Se- ligen Irmgard wie wir schon berichtet haben. Herr Pfarrer Staudacher nahm das Thema in seiner Predigt anläss- lich der 13. Patroziniumsfeier der Seligen Irmgard auf. Die Menschen in vielen Teilen der Erde kämpf(t)en 2023 mit enormer Wasserknappheit, Nachrichten von verheeren- de Bränden, Hungerkatastrohen waren und sind an der Tagesordnung. Auch in unserer Region wurde ein sehr trockenes Jahr verzeichnet. Die einen haben zu viel, die anderen zu wenig ... diese Tatsache belegt auch Exodus 17,3-7 als die Israeliten gegen Mose und gegen Gott murr- ten, da es das Volk nach Wasser dürstete. Gott sei Dank ging die Geschichte gut aus. Mose schlug mit seinem Stab auf den Felsen am Horeb und es kam Wasser heraus und das Volk konnte trinken. Herr Pfarrer Staudacher erin- nerte auch daran wie wichtig es ist mit anderen zu teilen, für andere da zu sein, Not zu lindern. Ähnlich wie in der Lesung erging es auch einigen unserer Bewohner*innen, sie mussten ausziehen, die Zimmer teilen mit anderen Bewohner*innen. Das macht auch müde. Jesus kannte das auch. Er bat eine samaritische Frau ihm Wasser aus dem Jakobsbrunnen zu geben (aus der Lesung nach Johannes 4,5-42), da er selbst kein Schöpfgefäß bei sich trug. Manche Situationen bedürfen es Hilfe anzufragen und anzunehmen über kulturelle Grenzen hinaus und die Samariterin war bereit, so wie damals die Selige Irmgard, „Wasser“ zu reichen, Barrieren zu überwinden, zu versor- gen. In diesem Sinne versorgen unsere Mitarbeiter*innen der Seligen Irmgard unsere Bewohner*innen und unsere Ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bereichern durch ihre vielseitigen Einsätze in den Bereichen Basteln, Cafeteria, Gesang, Malen, Musik – ein besonderes Dankeschön an den Baindter Kirchenchor unter der Leitung von Reiner Strobel – und vielen weiteren Aktivitäten. Volkher Lins, 1. Vorstand des Fördervereins der Seligen Irmgard, ebenfalls ein Vertreter und Vorbild des ehren- amtlichen Engagements, bedankte sich bei allen Betei- ligten für die vielen aktiven Beiträge in unterschiedlichs- ter Weise. Bürgermeisterin Simone Rürup ist es jedes Jahr ebenfalls ein großes Anliegen ihren Dank an Alle, die für die Selige Irmgard tätig sind, auszusprechen. Frau Rürup es freut uns sehr, dass Sie trotz sehr vieler Termine regelmäßig bei verschiedensten Anlässen der Seligen Irmgard persön- lich Vorort sind. Ihre Worte, „Nach einer anstrengenden Woche hat Ihnen der Gottesdienst geholfen, zur Ruhe zu kommen“, spiegelte sich durch „Kopfnicken“ im Publi- kum wieder und es wurde berichtet, dass Sie die Selige Irmgard auch als eine „Oase der Entschleunigung“ emp- finden. Wir möchten uns herzlich für dieses wunderbare Kompliment bedanken. Einrichtungsleiter Johannes Linse bedankte sich bei Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher für den wohltuenden Got- tesdienst und bei Frau Simone Rürup und Herrn Volkher Lins für die wertschätzenden Grußworte. Die erste Patronziniumsfeier Selige Irmgard ohne Corona Schutzmaßnahmen, kurzes Aufatmen, gefolgt vom gro- ßen Wasserschaden, sehr gute Nachricht demnächst be- hoben, Wiederbezug steht an. Durchgestanden „nicht ver- zagen, die Mannschaft fragen“ – Johannes Linse betonte, dass dies alles Dank des überaus großen Engagements und Zusammenhaltes des gesamten Teams – interne als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen - gemeistert werden konnte. Abgerundet wurde das Fest der Namensgeberin Selige Irmgard durch Sektempfang, Genuss leckerer vielseitig belegten großen Brezeln und vor allem durch gemütli- chen Beisammen sein. Altenzentrum Selige Irmgard Dagmar Beck, Verwaltung und Sozialdienst Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Naturschutzgebiet „Annaberg“ – Information über Landschaftspflegearbeiten – Im Naturschutzgebiet „Annaberg“ werden im Herbst/Win- ter 2023 im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen Landschaftspflegearbeiten durchgeführt. Ziel ist es, ver- buschende Bereiche in der Kiesgrube zurückzudrängen – und damit landesweit selten gewordene Lebensräume mit ihrer typischen, besonders vielfältigen Pflanzen- und Tiergemeinschaft wieder zu gewinnen. Besonders profi- tieren werden hiervon sog. Pionierarten, die auf offene Böden mit wenig Bewuchs angewiesen sind. Im NSG An- naberg kommen z. B. die Blauflügelige Ödlandschrecke oder die Deutsche Tamariske vor, die auf solche Stand- orte angewiesen sind. Die Gehölzpflegearbeiten werden voraussichtlich im No- vember 2023 stattfinden. Das anfallende Gehölzmaterial wird am Rande der Grube gelagert und dann beim Fun- kenfeuer verbrannt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungsprä- sidium Tübingen. Ansprechpartner ist Herr Dr. Thomas Bamann, Tel.: 07071 757 5326 E-Mail: thomas.bamann@rpt.bwl.de Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer, Berg Samstag, 11. November 2023, 09.00-11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: 08. November 2023 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Be- handlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Dienstag, dem 31.10.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Vorteile für Spender*innen: Blutgruppe erfahren, Ge- sundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- binWert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien ste- hen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Ver- fügung. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien- und Altreifen Am Mittwoch, 08. November und Donnerstag, 09. No- vember 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Neu: Erstmals können auch BIG BAG’s kostengünstig entsorgt werden Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsver- lauf Ihrer Rente Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich das heraus- kommt, was zusteht, braucht die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeits- losigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversiche- rung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle renten- relevanten Stationen nachweisen. Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig auto- matisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Ren- tenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zu- geschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am ein- fachsten und schnellsten geht das über die Online-Ser- vices auf der DRV-Homepage unter www.deutsche- rentenversicherung.de/online-services. Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zäh- len ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jah- re aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf