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Amtsblatt_KW_24_18_06_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 18. Juni 2021 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Herzlich laden wir unsere Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 20 Juni, um 19.30 Uhr in die Schenk-Kon- rad-Halle ein. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn hält anlässlich des Abschieds unserer beiden letzten Franziskanerinnen einen historischen Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt. Über acht Jahrzehnte haben die Franziskanerinnen das Kinderheim betrieben. 1903 wurde es in Betrieb genommen und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch heitere Begeben- heiten. Damit soll das Wirken der Franziskanerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun Ende Juni jedoch zu Ende geht. Foto links: Sr. Margitta mit Kind auf dem Arm vor der Kirche (Klosterarchiv Heiligenbronn) Foto rechts: Kindergruppe mit Kinderwagen im Schnee beim winterlichen Spaziergang 1969/70 (Klosterarchiv Heiligenbronn) Selbstverständlich werden die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist begrenzt. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen, jedoch werden für Kurzentschlossene Corona konform freie Plätze auf der Tribüne vorgehalten. Bitte beachten: Alle Besucher:innen müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vorweisen. Vor der Veranstaltung kann ein Selbsttest durchgeführt werden. Im Auftrag der Stiftung St. Franziskus Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neuer Sprung für den Skateplatz an der Klosterwiesenschule Jugendliche der Gemeinde Baindt haben in ei- nem Brief an Frau Bürgermeisterin Rürup den Wunsch geäußert, dass sie sich den einen oder anderen neuen Sprung auf dem Skateplatz wünschen. Die bereits seit ca. 20 Jahren vor- handenen Geräte aus Metall sind bei Nässe rut- schig und auch nicht mehr so richtig spannend. Der Gemeinderat befürwortete das Anliegen, so dass ein neues Gerät - zur Freude der Jugend- lichen - gekauft und aufgebaut werden konnte. Wir wünschen unseren Jugendlichen ganz viel Spaß! Durchführung von Schnelltests – Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen! Die Teams aus Ehrenamtlichen des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt und dem CDU Ortsver- band Baindt haben ihre hervorragen- de Arbeit zunächst beendet und seit 16.06.21 an eine Fachfirma übergeben. Mit der neuen Corona-Teststation können an fünf Tagen in der Woche (Montag-Freitag) Schnelltests für un- sere Bürgerinnen und Bürger im Fo- yer der Schenk Konrad-Halle ange- boten werden. Über mehrere Wochen hinweg haben die Ehrenamtlichen sich um die Tes- tungen der Bürgerinnen und Bürger in Baindt gekümmert und dabei ihre eige- ne Gesundheit riskiert sowie viel Zeit für andere eingesetzt. Die Gemeindever- waltung dankt allen von Herzen für ih- ren Einsatz! Es zeigt sich immer wieder, dass wir diese Krise nur gemeinsam und im guten Miteinander bewältigen können. Alle Helfenden haben große Solidarität bewiesen. Wir danken auch Dr. Jens Scheibner mit seinem Team für die Durchführung der Schnelltests für unserer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum zweiten Bürgerdialog in Baindt (online, per Videokonferenz) am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr Liebe Bürger*innen der Gemeinde Baindt, der digitale Wandel begegnet uns jeden Tag aufs Neue! Jedoch stehen oft besonders im ländlichen Raum eher Fragen zur digitalen Infrastruktur im Fokus der öffent- lichen Debatte. Digitalisierung ist jedoch viel mehr und betrifft uns in nahezu allen Lebensbereichen. Um eine erfolgreiche, digitale Zukunft zu gestalten ist es daher besonders wichtig, alle Bürger*innen einzubeziehen. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ schaffen wir daher offene Begegnungsräume zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen! Das Forschungsprojekt Digitaldialog21 versteht sich als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aus Mitteln der Lan- desdigitalisierungsstrategie digital@bw bis 2022 geför- dert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stutt- gart, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Furtwangen in einem breit angelegten Dialogprozess Chancen, Her- ausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digi- talen Wandels. Für weitere Informationen, siehe auch die Projektwebseite https://digitaldialog21.de In einem Teilprojekt der Hochschule Furtwangen beschäf- tigen wir uns besonders mit der Zukunft der Digitalisie- rung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dazu wurden bereits 2020 in mehreren Kooperationskommu- nen[1] des Forschungsprojektes, unter anderem auch in Baindt am 04.11.2020 per Videokonferenz, Bürgerdi- aloge und Befragungen zum digitalen Wandel durch- geführt. Nun geht es mit dem zweiten Bürgerdialog in Baindt weiter: Digitalen Wandel in Baindt gemeinsam gestalten! Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr dieses Mal, aufgrund der noch unsicheren Pande- mielage im Landkreis, online per Videokonferenz. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit den Bür- ger*innen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im länd- lichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- vision im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Als Abschluss der Bürgerdialoge in den Kommunen fin- det am 29. Oktober 2021 in Stuttgart das landesübergrei- fende Bürgerforum Digitaldialog21 – Digitalen Wandel im ländlichen Raum gemeinsam gestalten statt. Dazu folgt eine gesonderte Einladung an die Bürger*innen der Gemeinde Baindt, die als Vertreter*innen für den ländlichen Raum im Rahmen des Bürgerforums über die Handlungsempfehlungen an die Landespolitik mit abstimmen können. Melden Sie sich zum zweiten Bürgerdialog in Baindt an! Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinfor- mation (Emailadresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@hs-furtwangen.de) oder Telefon (07723 920-2982) an! Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen An- forderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und intuitiv ver- ständlich. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten! Uns ist es wich- tig, ein breites Stimmungsbild für Baindt einzuholen und allen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, dann unterstützen Sie Mitbürger*innen, die nicht über die entsprechende digitale Infrastruktur oder Kenntnis- se verfügen. Bitte schauen Sie daher, wie man sich hier gegenseitig unterstützen kann, z.B. durch eine gemein- same Teilnahme in der Familie, Nachbarschaft oder sozialen Netzwerken! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!! Ab sofort ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminvereinbarung möglich !!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Erweiterung des Schnelltest-Angebotes in Baindt Schnelltests sind wichtig, um Infektionsketten im frühes- ten Stadium durchbrechen zu können. Jeder einzelne Fall, der durch einen Schnelltest, oder durch einen Selbsttest, herausgefunden wird, trägt dazu bei, die Infektionsketten schneller zu stoppen. Denn wenn Infektionen frühzeitig erkannt werden, können sich diese Personen sofort isolie- ren – und somit werden weniger bis gar keine Menschen angesteckt und müssen in Quarantäne. Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Corona-Teststation „Gemeinsam neue Wege“ befindet sich im Eingangsbereich (Garderobe) der Schenk-Kon- rad-Halle, Mühlstraße 1 in 88255 Baindt. Voraussichtlicher Beginn der Teststation ist am Mittwoch den 16.06.2021 ab 08:00 Uhr. Anschließend finden die Testungen jeweils von Montag – Freitag von 08:00 – 10:00 Uhr und von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Etwa 15 Minuten nach der Testung erhalten die Getesteten ihren Befund, wahlweise per E-Mail oder SMS zugeschickt. Wer sich Testen lassen möchte, wird dringend gebeten, auf www.coronatest-rv.de einen Termin zu vereinbaren. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch direkt vor Ort möglich. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Nähere Informationen werden Sie auf unserer Homepage https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles -zu- corona/teststrategie finden. Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten nochmals daran erinnern, dass für die ersten und die letzten beiden Ferienwochen in den Sommerferien eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grundschüler und Kindergartenabgänger angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung benötigen, so unterstützt uns hier die Gemeinde Bai- enfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtal- schule. Anmeldeschluss ist der 12.07.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Be- pflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Be- pflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplat- zes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Ge- bäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbei- ten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrovertei- ler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leis- tungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entspre- chend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elek- tro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Ange- botssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebots- summe von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bocht- ler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Fir- ma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Fir- ma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu je- dermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.02021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.02021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städte- baulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahr- bahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: - Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungs- konzeptes - Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ 4 - Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweite- rung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechts- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 behörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbe- hörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu ver- wirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- planes „2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Än- derungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzep- tes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bau- weise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Siche- rung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeits- plätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Struk- turen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans darge- stellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regional- verband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regio- nalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert wer- den, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksich- tigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt-Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriteri- en ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bür- germeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternati- vlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zu- sätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg - Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der dop- pelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Wal- danteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberan- kenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Wald- bereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist fest- zuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Wald- funktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Aus- weisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun be- kannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verän- dernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb ge- meinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen dar- stellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dar- gestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu ver- zichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zuge- stimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baien- furt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zu- schusses im Zusammenhang mit Werbemaß- nahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbe- maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsför- derung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um ei- nen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Bai- enfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unter- stützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirt- schaftsverbund Baienfurt-Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerk- zeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdach- ten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Ne- bengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflä- chen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungs- planes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Ver- bindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebau- ungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städte- baulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossig- keit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamili- enhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zu- stimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrich- tung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herange- zogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschos- sige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2-geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäu- des von 10,50 m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanie- rungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Orts- kern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuord- nungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicher- stellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zu- rückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhö- hungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Ei- gentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanie- rungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Ver- kaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/ m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 ge- schossig). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärme- preis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu kön- nen, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insge- samt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung divi- diert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Haus- anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschluss- nehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die not- wendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeit- punkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbe- nen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermö- gensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstan- dard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptverga- beverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Super- markt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge fest- gelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojektgegen- über Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kinder- gartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergarten- plätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnup- pe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 und dem 31.08.2019 geboren sind 221 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2021 geboren sind 209 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021) geboren sind. 186 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Ände- rung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnup- pe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergar- tenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kin- dergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfs- gerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kom- menden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebser- laubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Grup- pe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Be- trieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Bauge- biet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kinder- garten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine wei- tere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pan- demie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergar- tens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt wer- den. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktions- übergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krip- pen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vie- ler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufneh- men und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr an- bieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftre- tenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauf- tragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwie- senschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevoll- zugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss ei- nes Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rück- bau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bür- germeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszei- ten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebil- det. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort an- schauen und nach Lösungen suchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 19. Juni / Sonntag, 20. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juni Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 20. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Irene und Hans Michael Kübel zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Veranstaltungskalender Juni 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 25.06. Feierabendhock d´hoim Parkplatz Tennishalle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewerber Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Zur Information Die besten Wünsche zur Ersten Heiligen Kommunion Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratulie- re ich allen Erstkommunionkindern und wünsche ihnen zu diesem ho- hen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Natur nah dran Augen zu und durch: Wenn blühende Wiesen für die Ar- tenvielfalt gemäht werden müssen „Natur nah dran“-Flächen in Baindt erhalten zum Teil Pflegeschnitte Baindt – Da blüht es gerade so schön und plötzlich wer- den die im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ extra für Wildbienen und Schmetterlinge angelegten Wildblu- menwiesen abgemäht. Was auf den ersten Blick nach einem herben Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit ein durchdachter Schritt hin zu mehr Artenvielfalt. „Ein frü- her Pflegeschnitt im ersten oder zweiten Jahr ist wichtig, damit die neu eingesäten und noch kleinen Wildblumen Licht und Platz zum Wachsen bekommen. Sonst werden sie von schnell wachsenden und weniger erwünschten Pflanzen wie Gänsefuß, Hühnerhirse, Weißklee oder Lö- wenzahn überwuchert“, sagt Artenschutzreferent Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Wenn man ganz genau hin schaut sieht man am Boden schon die Jung- pflanzen von Wegwarte, Margerite oder Salbei. Diese kön- nen jetzt wachsen und wir freuen uns auf eine weitere Blüte im Spätsommer.“ In den nächsten Jahren ist dann meist eine ein- oder zweimalige Mahd ausreichend, nachdem die Wildblumen ausgesamt haben. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen Anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Inter- essant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jah- re immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise an- fangs noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn, Leimkraut oder Lein, etabliert sich mit der richtigen Pflege über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjähri- gen Arten wie Wiesen-Witwenblumen, Wiesen-Glocken- blumen oder Wiesen-Flockenblumen – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere.“ Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Foto: Pflegeschnitt benötigt: Gerade zu Anfang kann es nötig sein, eine blühende Wildblumenfläche abzumähen. Dadurch erhalten die noch kleinen Jungpflanzen von mehrjährigen Arten Platz und Licht zum Wachsen und weniger erwünschte Arten werden am Aussamen gehin- dert. Foto: NABU/Anette Marquardt Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 GesamtbetragderEinzahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.2 GesamtbetragderAuszahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 GesamtbetragderEinzahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 250.500 € 2.5 GesamtbetragderAuszahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 365.500 € 2.6 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarfausInvestitions- tätigkeit(Saldoaus2.4und2.5)von -115.000€ 2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000€ 2.8 GesamtbetragderEinzahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.9 GesamtbetragderAuszahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.10VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11VeranschlagteÄnderungdesFinan- zierungsmittelbestands,Saldodes Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000€ § 2 Kreditermächtigung DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmen fürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf 0€. § 3 Verpflichtungsermächtigungen DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungen zumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaus- haltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInves- titionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungs- ermächtigungen),wirdfestgesetztauf 0€. § 4 Kassenkredite DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf 250.000 €. § 5 Stellenplan DerimHaushaltsplanbeigefügteStellenplanistBestand- teildieserHaushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage DievorläufigeBetriebskostenumlagewirdauf931.380 €festgesetzt.HieraufwerdenAbschlagszahlungenauf MittejedenMonatsmitdervorläufigenUmlagefällig.Die endgültigeBetriebskostenumlagewirdentsprechendder Verbandssatzungfestgelegt. § 7 Kapitalumlage DieKapitalumlagewirdauf250.500€festgesetztund istvondenVerbandsgemeindendurchEigenmittelauf- zubringen. Berg,den14.April2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender DieBekanntmachungerfolgtaufgrundvon§18GKZi.V. mit§81,Abs.3derGemeindeordnungfürBaden-Würt- tembergunterdemHinweis,dassder Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse2,Zimmer5,währendderüblichen DienststundenzurEinsichtnahmeausgelegtist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021dieGesetzmäßigkeitgemäߧ28GKZi.V.mit §121Abs.2Gemeindeordnungbestätigt. Hinweis: EineetwaigeVerletzungvonVerfahrens-oderForm- vorschriftenderGemeindeordnungfürBaden-Württem- berg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenerVerfahrensvorschriftenbeimZustandekom- mendieserSatzungistnach§4Abs.4GemOunbeacht- lich,wennsienichtschriftlich innerhalbeinesJahres seitdieserBekanntmachungbeimAbwasserzweckver- bandMittleresSchussental,88276Berg,geltendge- machtwordenist;derSachverhalt,derdieVerletzung begründensoll,istzubezeichnen.Diesgiltnicht,wenn dieVorschriftenüberdieÖffentlichkeitderSitzung,die GenehmigungoderdieBekanntmachungderSatzung verletztwordensind. Fronreute,29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Polizeipräsidium Ravensburg „Callcenterbetrug - Vorsicht Abzocke!“ EinKooperationsprojektderregionalenApothekenmit demPolizeipräsidiumRavensburg. DasReferatPräventiondesPolizeipräsidiumsRavens- burghatzusammenmitnahezuallenApothekender LandkreiseSigmaringen,RavensburgunddesBoden- seekreiseseinemehrmonatigeInformationskampagne zurBekämpfungdessogenannten„Callcenterbetrug“ insLebengerufen.Werkünftig imZuständigkeitsbe- reichdesPolizeipräsidiumsRavensburg ineinerApo- thekeeinkauft,findet inseinerArzneimitteltüteeinen InformationsflyermitwichtigenVerhaltenstipps,prä- ventivenBotschaftenundErreichbarkeitenzudiesem Kriminalitätsphänomen. BeidieserBetrugsmaschegebensichdieTäteramTele- fonoderanderHaustürealsEnkel,Polizistenoderande- revertrauenswürdigePersonenaus,umaufdieseWeise vonihrenOpfernGeldoderandereWertgegenständezu erschleichen.DurchperfideRhetorikschaffenesdieBe- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 trüger oft, die meist älteren Opfer so zu verunsichern und unter Druck zu setzen, sodass diese schließlich ihr Hab und Gut aushändigen und zumeist für immer verlieren. Die Präventionsaktion richtet sich vorwiegend an Senio- rinnen und Senioren sowie deren Angehörige. Insgesamt sollen über 30.000 Flyer und Plakate in nahezu allen Apo- theken den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden und so die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Monaten über die Betrugsmasche aufgeklärt und ent- sprechend sensibilisiert werden. DB Netz AG Elektrifizierung Bahnstrecken Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach (Südbahn) Die DB Netz AG wird zum 01.07.2021 die neuen Oberlei- tungsanlagen mit einer Spannung von 15.000 Volt unter Spannung setzen, um den vor der Aufnahme des elekt- rischen Bahnbetriebes zum 13.12.2021 erforderlichen Pro- bebetrieb durchführen zu können. Mit der Unterspan- nungssetzung entsteht für alle Menschen, die im Bereich der Oberleitung leben, arbeiten bzw. sich in deren Nähe aufhalten, eine neue Situation. Ab dem 01.07.2021 müssen Menschen oder Gegenstände einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrdraht einhalten, bei Unterschreitung dieses Abstandes besteht Lebensgefahr. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Fieberambulanz Ravensburg stellt Betrieb ein Die Fieberambulanz am St. Elisabethen-Klinikum in Ra- vensburg wurde am Montag 14. Juni 2021 bis auf Weite- res geschlossen. Durch die mittlerweile niedrigen Coro- na-Fallzahlen können die notwendigen Untersuchungen in den Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen geleistet werden. Die KVBW reagiert damit auf die zurückgehenden Infekti- onszahlen und die dadurch deutlich sinkenden Patienten- zahlen in der Fieberambulanz. Angesichts der Situation liegt dieser Schritt für Stefan Schäfer, den Pandemiebe- auftragten der KVBW für den Landkreis Ravensburg, auf der Hand: „Es macht keinen Sinn, die Fieberambu- lanz weiter aufrechtzuerhalten. Medizinisch notwendige PCR-Abstriche können am Wochenende wie bisher auch in der Notfallpraxis abgenommen werden.“ Patientinnen und Patienten, die für eine Corona-Infektion typische Symptome haben, wenden sich direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Ebenfalls stehen die Co- rona-Schwerpunktpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung, die hier zu finden sind: http://coronakarte.kvbawue.de Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Energie Agentur Ravensburg Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuer- pflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab Das PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben möchte alle Eigentümer von Solarstromanlagen informieren, dass laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 sich künftig Betreiber von Photovol- taikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen können. Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Ba- den-Württemberg aus dem vergangenen Oktober nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer ins- tallierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen ist auf schrift- lichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfa- chungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebha- berei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeise- vergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Hinweis: Es handelt sich ausdrücklich um ein „Wahlrecht“. Wer beispielsweise durch Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen will, kann dem Ministerium zufol- ge weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt aus- schließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Wie bisher können Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optieren um den Kaufpreis der Anlage durch die Rückerstattung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 der Umsatzsteuer zu reduzieren. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wäh- len, in dem Fall jedoch ohne den Vorteil der Umsatzsteu- er-Rückvergütung. Für Detailinformationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Weitere Informationen zur Photovoltaik finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg unter: www.photovoltaik-bw.de oder beim Photovoltaik- netzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ra- vensburg gGmbH, Tel.: 0751 764 70 70, Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Juni - 27. Juni 2021 Gedanken zur Woche Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn Gott geht mit mir. Darauf vertraue ich. Vertrauen, das ich mir nicht selbst machen kann, das mir geschenkt wird. Für das ich offen bin, für das ich bete. Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn „mit meinem Gott überspringe ich Mauern“ und „er führt mich ins Weite“ (Psalm 18,30b†20a). Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 21. Juni 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst für die Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände (nicht öffentlich) Dienstag, 22. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 24. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irm- gard Schnez) Samstag, 26. Juni - Aktion Hoffnung 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Baindt - Aktion Hoffnung Punktsammlung. Sammelstation Villa Kunterbunt (Marswei- lerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 27. Juni - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Patrozinium und Verabschiedung der Schwestern (nicht öffentlich) († Jutta Futterer, Silvia Snoek, Maria und Dona- tus Kaplan, Maria Kaplan, Maria und Alexan- der Zimmermann mit Angehörigen, Antonia und Eduard Bodank mit Angehörigen, Lydia Ungemach) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.00 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Folgende Kinder empfangen am Sonntag das Sakra- ment der Erstkommunion Rafael Dorn, Theo Großmann, Lena Himpel, Paulina Hirt, Anna Jaudas, Laura Klimm, Julia Köhn, Isabella Konzett, Mia Kriz, Leon Kutter, Jasmin Lott, Maximilian Mutscheler, Anton Pink, Alissia Reber, Jannik Schütz, Max Schützbach, Lisa Sonntag, Emily Steinbach Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. . Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, Samstag 26. Juni Wir bitten Sie Ihren Altkleidersack in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr an die Villa Kun- terbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal abzugeben. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bericht der Online-KGR-Sitzung vom 20.05.2021 Der KGR beschäftigte sich mit zwei Schwerpunktthemen: Erster Schwerpunkt war die Verabschiedung der Hei- ligenbronner Schwestern Ende Juni 2021. Damit steht unserer Kirchengemeinde ein weitreichender Einschnitt bevor. Viele Gemeindemitglieder sind mit Sr. Carola und Sr. Johanella eng verbunden, beide Schwestern haben in die Kirchengemeinde hinein gewirkt durch das Austeilen der Krankenkommunion, die Gestaltung von Wortgot- tesfeiern im Altenheim Selige Irmgard und viele andere Dienste, die sie im Verborgenen taten. Die Verabschie- dung der Schwestern soll im Sonntagsgottesdienst am 27.06.2021 mit anschließendem Festakt und Stehempfang sowie einem Mittagessen für geladene Gäste gebührend gefeiert werden, soweit es die Coronabestimmungen zu- lassen. Nähere Informationen dazu erscheinen zu gege- bener Zeit im Amtsblatt. Der zweite Sitzungsschwerpunkt bildete die kirchliche Kin- der- und Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Baindt - Baienfurt. Die Jugendlichen wünschen sich für die Zukunft weiterhin Firmgottesdienste im kleineren Rahmen, so wie sie bei der Firmung Ende April stattgefunden haben. Der KGR unterstützt dieses Anliegen der Jugendlichen auch gegenüber der Diözesanleitung in Form eines Briefes an Bischof Gebhard Fürst. Ein weiteres Thema war die Anstellung eines hauptamt- lichen Kinder- und Jugendreferenten für unsere Seel- sorgeeinheit. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wünschen sich einen hauptamtlichen Begleiter, der/die sie bei kirchlichen Angeboten unterstützt und begleitet und eine Bezugsperson für ihre Anliegen werden soll. Der KGR weiß um die Bedeutung der Kinder und Jugendlichen für unsere Seelsorgeeinheit: Mit der jungen Generation entwi- ckelt sich unsere Kirche weiter und bleibt lebendig. Auch bei diesem wichtigen Anliegen können die Jugendlichen auf die Unterstützung des KGRs zählen. Im September 2021 soll eine Sitzung auf SE- Ebene gemeinsam mit in- teressierten und engagierten Akteuren der kirchlichen Jugendarbeit stattfinden, zu der Jugendreferent David Bösl aus Bad Waldsee eingeladen wird und mit einem Bericht über sein Arbeitsfeld „mobile kirchliche Jugend- arbeit“ informieren wird. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 20. Juni 09.30 (!) Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Mittwoch, 23. Juni 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Jugendkreis vor dem Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Ein ganz schöner Aufschlag, den Jesus hier macht: Er greift ein Bild der Erwartung auf - die Sehnsucht nach einem Helfer, direkt von Gott, der das Durcheinander in der Welt zurecht bringt. Der Prophet Daniel war der Erste, der diese Erwartung geweckt hat. Und Jesus stellt sich hin und sagt: Schaut her, ich bin Got- tes Antwort auf das, was ihr vom Leben erwartet. So ein Anspruch will erst mal verdaut werden. Nicht we- nige sind enttäuscht, bis heute. Denn sobald unsere dif- fusen Erwartungen konkret beantwortet werden, finden auch Illusionen ein Ende und ich muss selbst überlegen, wie ich mich dazu jetzt verhalte. Jesus, Gottes ganz konkrete Antwort auf unsere Erwar- tungen vom Leben macht klar: Gottes Liebe ist nicht ein- fach nur göttliche Legitimation unserer menschlichen Vorstellungen von Moral und Anstand. Immer wieder hat er seine Zeitgenossen vor den Kopf gestoßen, indem er gerade die Gemeinschaft mit denen gesucht hat, die au- ßen vor waren, weil sie dem Bild eines anständigen Men- schen nicht entsprochen haben. Jesus grenzt keinen aus, er sucht Gemeinschaft. Und diese Gemeinschaft ist die größte Überraschung, denn sie lässt niemanden unverändert: Sie sucht und verändert und lässt Menschen erleben, dass sie schon längst von Gott gefunden und geliebt sind. Wie können wir als Christenmenschen heute Menschen suchen, die Gottes Liebe erreichen will und sie erleben lassen, wie Gott es mit ihnen meint? Der erste Schritt ist, uns selbst klar zu werden, dass wir von Gott gesucht, gefunden und geliebt sind - mit allem, was uns ausmacht. Das verändert uns und lässt den Wunsch und die Ideen wachsen, Kirche für und mit den Menschen zu sein. Gottes Segen! - Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unse- rer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Liebe Kreative Heute bringt uns Gerda Kistner aus Weingarten Farbe in unser Leben. Kann denn ein Hahn fröhlicher und stolzer daherkommen? Danke für dieses wunderbare Aquarell. Ja Farbe können wir nach den vielen grauen Regentagen nun wirklich brauchen, das hellt unsere Stimmung auf. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauf- lagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Musikverein Baindt Feierabendhock 2021 d‘hoim Dieses Jahr hätte der Musikverein sein 110-jähriges Bestehen mit einem „Dorf- fest XXL“ gefeiert. Diese Feier müssen wir pandemiebedingt verschieben. Um dennoch ein bisschen Dorffest-Feeling aufkommen zu lassen, gibt es dieses Jahr den „Feierabendhock d‘hoim“. Am 25.06.2021 zwischen 16:00 - 20:00 Uhr können Sie auf dem Parkplatz der Tennishalle die Zutaten dafür abholen. Schwäbischer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Schweizer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Einfacher Wurstsalat mit Brot 7,50 € Getränke (Bier, Radler, Most rot, Fanta) 1,50 € Bitte bestellen Sie bis 23.06.2021 unter: E-Mail (feierabendhock@mv-baindt.de) WhatsApp (0152/08225293) Telefon (0152/08225293) 18 - 20 Uhr Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und wünschen einen Guten Appetit. Ihr Musikverein Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonn- tag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) • Vorschau 2021 und 2021 • Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Neuwahlen im Wirtschafts- verbund Baienfurt-Baindt Am vergangenen Donnerstag fand die diesjährige Haupt- versammlung des Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V., in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt, statt. Die Vor- standschaft wurde erfolgreich neu aufgestellt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt) einstimmig gewählt. Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl zum 2. Vorsitzenden auf Manuel Werner (Kappler Umweltservice GmbH, Baindt). Die Wahl zum Schriftführer ging einstimmig an Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH) und die des Kassier ebenfalls einstimmig an Timo Reiner (Angie Haardesign). Als Beisitzer konnten einstimmig gewählt werden Ronald Spahlinger (Spahlinger Steuerberatung), Michael Lindel (Bosch Service Lindel+Zeller GmbH), Thomas Riesterer (Pfaff Logistik GmbH) und Stefan Braunwarth (Kreisspar- kasse Ravensburg). Wir gratulieren der neu gewählten Vorstandschaft und wünschen für das zukünftige Tun viel Erfolg. Ich sage auf Wiedersehen. Nach 22 Jahren WBB-Vorstandsarbeit, davon nun 10 Jahre als Vorsitzende, blicke ich auf tolle Stunden, Tage, Jahre und erfolgreiche Projekte zurück, sowie auf viele wunderbare Begegnungen und Erfahrungen, die mir viel Energie gegeben haben. Diese Zeit hat eine Menge positiver Spuren und Erinne- rungen hinterlassen, für die ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken möchte. Mein DANK geht an meine Vorstandskollegen, an alle Mitglieder, sowie an die Bür- germeister, die Gemeinderäte und den Mitarbeitern der Rathäuser unserer beiden Gemeinden, für das in mich gesetzte Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Die Arbeit für unseren Verbund hat mir immer viel Spaß ge- macht und es war mir eine Ehre, diese Arbeit erfolgreich ausführen zu dürfen. Kurosch Satter, 1. Vorsitzender Zum Erfolg gehört aber auch die Ver- änderung. Dieser Erkenntnis folge ich nun und es ist uns gelungen, den Wechsel auch gleich als Generationen- wechsel zu vollziehen. Ich wünsche meinem Nachfolger Ku- rosch Sattar mit seinem gesamten Team, ebenso viel Erfolg und densel- ben Teamspirit, den ich in den vielen Jahren mit meinen Vorstandskollegen erleben durfte und bitte Sie alle, ihm und der gesamten Vorstandschaft Ihr Vertrauen entgegen zu bringen. Ich grüße Sie ganz herzlich und sage einfach Auf Wiedersehen, Ihre Angelika Söndgen Neu gewählte Vorstandschaft, v.l.n.r. Thomas Riesterer (GF Pfaff Logistik GmbH), Günter A. Binder (BM Baien- furt), Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH), Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH), Manuel Wer- ner (Kappler Umweltservice GmbH), Simone Rürup (BM Baindt), Stefan Braunwarth (Kreissparkasse Baienfurt), Timo Reiner (Angie Haardesign) Rückschau Corona-Schnelltests Mitte April startete der Ortsverband der CDU Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Test-Teilnehmer erhielten nach dem Nasenabstrich und einer 15-minütigen Wartezeit ihr schriftliches Testergebnis, und damit die Möglichkeit zu Frisörbesuch, Fußballtraining oder einer Einkehr in einer Gaststätte. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Seit dem 16.06. bietet die Gemeinde über GNW von Mon- tag bis Freitag täglich Schnelltests an. Die CDU beendet deshalb das Testangebot am Freitagabend. Wir freuen uns, dass Woche für Woche 60 bis 80 Baindter Bürgerinnen und Bürger unser Angebot in Anspruch ge- nommen haben, und damit wieder ein Stück Normalität und Sicherheit im Alltag zurück erhalten konnten. Ganz beson- ders freut uns, dass alle Teilnehmer mit einem negativen Testergebnis die Schenk-Konrad-Halle verlassen konnten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Hurra, wir dürfen wieder wandern Wanderung im Eistobel Treffpunkt: Sonntag, 20. Juni 2021, 11.00 Uhr Festplatz. Gehzeit ca. 3 Std., Fahrpreis 12,00 €. Einkehr nach Ab- sprach vor Ort. Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt und wird nur den geltenden Hygienevorschriften durchgeführt. Anmeldung nur telefonisch bis Freitag, 18.06.2021, 18.00 Uhr beim WF. Marija Selimi, Tel. 0751 21981. Festes Schuhwerk, Getränke und evtl. Stöcke. Die Wanderung findet nur bei trockenem Wetter statt Gemütliche Wanderung am Bodensee Nonnenhorn - Wasserburg - Nonnenhorn Treffpunkt: Dienstag, 22. Juni 2021, 11.30 Uhr Char- lottenplatz, Bussteig 5, Gehzeit 2,5 Std., Fahrpreis 5,00 €. Einkehr beim Weingut Peter Hornstein, Nonnenhorn. Rückkehr gegen 18.00 Uhr. - feste Schuhe und Getränke - Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, daher nur mit Anmeldung bis 20.06.21, 20.00 Uhr beim WF. Al- fons Horn, T. 075142485. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vorbehalt- lich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommission wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesit- zer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Tele- fon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit? Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen Unfallver- sicherung zu entschädigen wäre. Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffe- nen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufs- krankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unterneh- mern mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaft- liche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Ge- samtumstände sprechen im Einzelfall dagegen. Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen mit ande- ren Arbeitsschwerpunkten. Dazu gehören zum Beispiel Nebenerwerbslandwirte oder Landmaschinenfahrer. Bei ihnen ergibt erst die Ermittlung im konkreten Einzelfall, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln kann. Gerade für diese Menschen ist es deshalb wichtig, einen lückenlosen Nachweis erbringen zu können. Die LBG rät daher, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebeten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Der Arzt sollte auch Hautrötungen attestieren, weil die so- genannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Borreliose sein kann. Der Arzt wird entsprechende Untersuchungen durchführen. Stellt er Borreliose fest, wird er in aller Regel eine Behandlung mit einem Antibiotikum beginnen und den Befund mit Einverständnis des Patienten an die LBG übermitteln. Unternehmer oder Beschäftigte können auch selbst einen Verdacht an die LBG melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Gründe haben, die nicht im Zusammen- hang mit einem Zeckenstich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt eine Berufskrankheit an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Pflegebedürftige vor Hitze schützen Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer- monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits- risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und alte Menschen leiden darunter besonders. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Jeder Mensch hat allerdings ein anderes Emp- finden, so dass alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person angepasst werden müssen Für erträgliche Temperaturen sorgen Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 die Hitze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möchte, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien her- unter, ziehen Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewe- gung. Für Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze. Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Empfinden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baumwolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkissen des Pflegebedürftigen kann schnell gewech- selt werden, wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebe- dürftige schätzen die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr. Essen und Trinken Mindestens 1,5 - 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf- tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu we- nig trinken. Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Ver- wirrtheitszustände und übermäßige Erschöpfung. Bemer- ken Sie solche Anzeichen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zuckerarme Getränke und erfrischen- de Kaltschalen anbieten. Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, gemischt aus zwei Teilen Mineralwas- ser und einem Teil Saft wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium, Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüssigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen. Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung. Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppi- ge, schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätz- lich. Leichte Alternativen zum beliebten Braten mit der di- cken Soße sind zum Beispiel Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse, ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel DRK Kreisverband Ravensburg e. V. Fußball-EM Millionen haben miterlebt, wie wichtig Herzdruckmas- sage ist „Nach dem Kollaps und der erfolgreichen Wiederbele- bung des dänischen Fußballprofis Christian Eriksen mitten während der Live-Übertragung im EM-Vorrundenspiel ist vielen Millionen Menschen klar geworden, wie wichtig und wie wirkungsvoll die Herzdruckmassage ist“, so Markus Friedel, Leiter des Erste Hilfeprogramms beim DRK Kreis- verband Ravensburg e.V. Entscheidend ist, sofort mit der Wiederbelebung zu beginnen. Jeder Bürger muss die drei Schritte verinnerlichen: Prüfen, ob ein Hilfsbedürftiger bewusstlos ist. Hilfe rufen, am bes- ten über den Notruf 112. Und schließlich „drücken: Beide Hände auf der Mitte des Brustkorbs aufsetzen und den Brustkorb einhundert Mal pro Minute sechs Zentimeter in Richtung Boden drücken. In Notfallsituationen ist Erste Hilfe auch in Corona-Zeiten unerlässlich. So muss beispielsweise bei Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit Wiederbele- bungsmaßnahmen begonnen werden. Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten dabei jedoch aktuell einige Hygie- nemaßnahmen beachten, um sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sagt Frie- del: „So kann auf die Atemspende bei Erwachsenen ver- zichtet werden. Diese sollte bei unklarer Corona-Infekti- onslage nicht durchgeführt werden. Hier genügt dann die Herzdruckmassage.“ In Deutschland erleiden nach Angaben des Deutschen Reanimationsregisters jährlich mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Kranken- hauses, 60 Prozent dieser Fälle treten zu Hause auf. Nur zehn Prozent aller Betroffenen überleben. Anzeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand sind: - die Betroffenen bewegen sich nicht mehr - sie reagieren nicht auf laute Ansprache und Rütteln an den Schultern - ihre Atmung ist unregelmäßig, sehr langsam oder gar nicht mehr vorhanden „Aus Unsicherheit trauen sich viele Menschen nicht, zu helfen: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle beginnen Lai- en mit der Reanimation“, so Markus Friedel vom Roten Kreuz. Dabei kann eine sofortige Herzdruckmassage Le- ben retten: „Die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreis- lauf-Stillstand können damit verdoppelt bis verdreifacht werden.“ Zeit ist dabei kostbar, denn das Gehirn beginnt bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss zu ster- ben. Ein zusätzlich hinzugezogener Defibrillator kann da- bei auch helfen. Ist aber zunächst zweitrangig. Wichtiger ist die Herzdruckmassage zu starten. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Die Integrierte Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112 leitet einen zusätzlich auch telefonisch während der Wiederbelebungsmaßnahme an und unterstützt so, bis der Notarzt vor Ort eintritt. Erste Hilfe Wissen auffrischen lohnt sich, neben der Herz- druckmassage gibt es einige weitere Basismaßnahmen. Das Rote Kreuz bietet nahezu täglich Erste-Hilfe-Lehr- gänge oder Auffrischungskurse an. Diese können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote - kurse/erste-hilfe-kurse.html Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Am Sonntag, 20.06., heißt es erstmals wieder „Auf ins Museum!“ am Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg - mit einem Erlebnistag zum Thema „Von der Faser bis zum Hemd“ Wie entsteht Kleidung? Wo kommt sie her? Welche Ar- beitsschritte sind nötig, bis ein fertiges Hemd entsteht? Diesen Fragen können die Besucher am 20.06. am Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ganz praktisch nachgehen und dabei spielerisch einen der jahrhunder- telang tragenden Wirtschaftszweige unserer Region neu entdecken. Mit zahlreichen Vorführungen und Mitmach-Aktionen wid- met sich das Museum von 10.00 bis 18.00 Uhr dem langen Prozess, bis am Ende ein fertiges, alltägliches Kleidungs- stück entsteht. Mit dabei: Klöpplerinnen, Spinnerinnen, Fil- zerinnen, Handnäherinnen und Strickerinnen, denen man gespannt über die Schulter schauen und dabei die Kunst- fertigkeit uralter Kulturtechniken bewundern kann. Das ein oder andere handgemachte Stück lässt sich erwerben und liebevoll verschenken oder als Andenken mit nachhause nehmen. Außerdem wird die Flachsbauerngruppe am Haus Andrinet in die Flachsweberei einführen. In der Zehntscheu- er empfängt die Besucher/innen eine Textil-Ausstellung mit alten bäuerlichen Gewändern. Nahe der ‚Gastarbei- ter‘-Ausstellung im Fischerhaus informiert ein Infostand zu den Folgen der globalisierten Textilwirtschaft. Das Lädele lädt seinem textilen und kunsthandwerklichen Sortiment, Schleckeis, Süßigkeiten und Souvenirs zum Schmökern ein. Auch zum Mitmachen ist an diesem Tag so Einiges ge- boten: Unter anderem können sich Klein und Groß selbst darin versuchen, Wolle zu waschen oder ein Webbrett zu bauen. Im idyllischen Obstgarten hinter dem Hof Reisch erzählt eine Erzählerin um 11.00 und 13.00 Uhr Märchen rund um das Thema Spinnen. „Ein sicheres und schönes Erleben ist auch in Zeiten der Pandemie für Groß und Klein im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben möglich“, ist Museumsleiterin Tan- ja Kreutzer überzeugt: „Wir haben alle Programmpunkte des Erlebnistags corona-konform konzipiert. Die Vorfüh- rungen und Aktivitäten finden größtenteils im Freien statt. An den einzelnen Stationen herrscht Maskenpflicht und es wird auf die Einhaltung der nötigen Abstände geachtet. So schaffen wir eine Atmosphäre, die mit größtmöglichem Schutz gleichsam schöne gemeinsame neue Entdeckun- gen für Jung und Alt erlaubt. Wir freuen uns, wenn mit dem Erlebnistag wieder ein Stück mehr Lebendigkeit auf unser Gelände zurückkehrt.“ Auch fürs leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt: In der unter neuem Pächter wiedereröffneten Museums- gaststätte im Fischerhaus verwöhnen gutbürgerliche Sch- mankerl den Gaumen oder lässt sich im schattigen Bier- garten so manch‘ kühles Getränk genießen. Wenngleich für den Besuch der Außengastronomie aktuell noch ein negativer Coronatest erforderlich ist, so dürfen Spei- sen ausnahmsweise auch zum Verzehr im Museum mit- genommen werden. Außerdem bieten die Landfrauen „Flachswickel“ als Versucherle an. Museumsakademie 2021 im Bauernhaus-Museum - noch freie Plätze! In diesem Sommer bietet das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg wieder eine vielfältige Aus- wahl an Tageskursen im Rahmen der Museumsakade- mie an. Die Kurse sind von Einzelpersonen buchbar und geben einen Einblick in verschiedene handwerkliche und künstlerische Techniken wie Weidenflechten oder Seifen machen. Die Kurse finden unter Anleitung von Expert/ innen zumeist im Freien und unter den geltenden Hygi- eneregeln statt. Die nächsten Termine: 26. Juni: Färben mit Pflanzen 3. Juli: Seifen machen Das vollständige Programm und den Anmeldebogen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Eine An- meldung ist auch telefonisch unter 07527 95500 möglich. Auf der Website erfahren Sie, welche weiteren spannen- den Angebote das Bauernhaus-Museum zu bieten hat, zum Beispiel kostenlose Kurzführungen an Sonn- und Feiertagen oder die monatlichen Baustellen-Führungen über den neuen Hof Beck. Für das leibliche Wohl sorgen die neuen Gastwirte in der Museumsgaststätte Fischerhaus mit schwäbischer Küche, Kaffee und Kuchen. Das Team des Bauernhaus-Museums freut sich auf Ih- ren Besuch! H0 6 Kreuzstraße 34 40210 Düsseldorf Ein Drehbuch mit glücklichem Ende? Ob Krimis, Komödien oder Science-Fiction – zu einem guten Dreh- buch gehört ein glückliches Ende. Sehen Sie das auch so? Damit die Alzheimer-Krankheit nicht zum Dieb unserer Erinne- rungen wird, übernehmen Sie Regie und spenden Sie heute für eine lmreife Zukun ohne Alzheimer. Für ein noch schnelleres Happy End nutzen Sie das Spendenformular unter folgendem Link: www.alzheimer-forschung.de/3951 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ 9 Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS lf elds. Lösung zu "Quiz": B. Hanniball Lösung Rebus: Handballweltmeisterschaft (HUNDE, BALL, WELT, MEISEN, SAFT) 695R74R © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Business Partner Controller (m/w/d) Job-ID: 36621 Mitarbeiter (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Beraten Sie an unserem Standort Ravensburg das Manage- ment proaktiv und unabhängig bei der Unternehmens- steuerung. Erste Berufserfahrung im Controlling und eine hohe Affi nität für neue Technologien bringen Sie mit. Unterstützen Sie an unseren Produktionsstätten in Ravensburg (Job-ID 32786), Ravensburg-Mariatal (34664) und Langenargen (34702) die Herstellung teils lebensnot- wendiger Medikamente. Gerne auch Quereinstieg! Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die chemischen und bioanalytischen Freigabe prüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln durch. Abgeschlossene Berufsausbildung als Techn. Assistent, CTA oder Chemielaborant (m/w/d) erforderlich. Weltweit Patienten zu mehr Lebensqualität verhelfen! Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Gehalt Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Job-ID: 34501 Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. VAUDE (sprich [fau’de]) bietet funktionelle und innovative Produkte für Berg- und Bikesportler. VAUDE steht für umweltfreundliche Produkte aus fairer Herstellung. Am Firmensitz im süddeutschen Tettnang sind rund 500 Mitarbeiter beschäftigt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: Mitarbeiter (m/w/d) Logistik / Wareneingang / Kommissionierung Mitarbeiter (m/w/d) Materialien - Datenmanagement (50%) Buchhalter (m/w/d) Finanzbuchhaltung - Schwerpunkt Kreditoren Mitarbeiter (m/w/d) Manufaktur Mitarbeiter (m/w/d) Reparaturwerkstatt Jobber / Ferienkräfte (m/w/d) für die Bereiche Logistik / Manufaktur Für mehr Informationen besuche unsere Karriere-Website unter www.VAUDE.com/Karriere. Wir freuen uns auf Deine Mitarbeit. VAUDE Sport GmbH & Co. KG, Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang, Tel 07542 5306-0 Wir suchen Dich – Werde Teil unserer Seilschaft KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE „„WWiiee ggeehhtt eeiinnee PPaattiieenntteennvveerrffüügguunngg??““ BBeeii uunnss ffiinnddeenn ssiiee RRaatt!! www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. 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    Zuletzt geändert: 18.06.2021
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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 24. Februar 2023 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023Samstag, 25. Februar 2023 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub„Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023Sonntag, 26. Februar 2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:30 Uhr – 17:00 Uhr EINLADUNG zur AUSSTELLUNG “Seht her, was in uns steckt!“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 28. Februar 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 27.02.2023 – 03.03.2023 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten, 5 Radfahrzeu- ge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Fronhofen-Schmalegg-Baienfurt-Wolpertswende-Küm- merazhofen-Reute-Bad Waldsee-Berg-Staig Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (27.02.- 03.03.2023) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 27./28.02.2023 und 02./03.03.2023 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Fe- bruar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vor- feld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden ab- gelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirt- schaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirt- schaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall geneh- migte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerb- lich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zuge- lassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschlie- ßung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Anna­ bergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg­ Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleine- ren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Tras- se erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Was- serleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sa- nierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versor- gungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich er- höhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklis- straße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Bau- gebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im so- genannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterla- gen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Ge- meinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Ver- äußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer­ und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Ab- rissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleis- tungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Ver- gabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des ver- anschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsver- fahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität an- gedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweite- rung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energeti- sche Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahres- verlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnah- men wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben ein- zelner Maßnahmen erforderlich machen. • Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudes- anierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemein- de fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnah- men der Baindter Bürgerinnen und Bürger. • Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellla- destation für E-Autos errichtet. • Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Kli- mastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. • In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kom- munalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraus- sichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. • Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt be- reits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. • Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfas- sung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgase- missionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgas- reduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. • Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovol- taikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wur- de, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschuss- verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Da- bei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschuss- wesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisa- tion konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutach- terausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemein- samer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutach- terausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegrün- dung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Werter- mittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzen- tration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ra- vensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westli- chen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzel- nen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ gemäß der als An- lage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zu- schussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesen- schule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleich- stockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergi- schen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenen- nung des Kindergartenausschusses in den Sozial auschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergarten- ausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich The- men der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozial- ausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialar- beit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Bera- tung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung be- schlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergar- tenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 25. Februar und Sonntag, 26. Februar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Sonntag, 26. Februar Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS März 03.03. Jahreshauptver- sammlung Feuerwehr Feuerwehrhaus 05.03. Jahreshauptver- sammlung Musikverein SKH 07.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Kranken- salbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptver- sammlung TC Baindt BSS 18.+19.03. Skikurs Alpinteam 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptver- sammlung SV Baindt Vereinsraum 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptver- sammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheits- fürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Buntes Fasnetstreiben im Kindergarten St.Martin Am 25. Januar läuteten alle Kinder und Er- zieher/innen unseres Kindergartens mit dem Aufstellen des Narrenbaums und lau- tem Rufen „Unter-Wasser“ die Fasnet ein. Als Unterwasser- tiere verkleidet und geschminkt zogen wir mit dem Narren- baum, flotter Musik und in Begleitung einiger Raspler durch die Straßen von Baindt. Zurück am Kindergarten angekom- men, wurde der buntgeschmückte Narrenbaum mit kräfti- gen Hau-Ruck-Rufen der Kinder aufgestellt. Gemeinsam mit den Raspler tanzten wir und sangen das Baindter Narrenlied. Gleich am darauffolgenden Sonntag trafen wir uns wie- der als Unterwassertiere an zwei großen Fischernetzen zum Baindter Narrensprung. Die Kinder konnten es kaum abwarten, die Guatsle an die Zuschauer zu verteilen. Der Höhepunkt der Fasnet war unser traditioneller Kinder- ball am Mittwoch, den 15.Februar. Schon beim Eintreten in den Kindergarten wurden Groß und Klein mit fetziger Musik begrüßt, die später zum Tanzen einlud. Alle waren schön verkleidet. Neben einer Kinderdisco gab es an diesem Vor- mittag eine Schminkecke, in der zwei Erzieherinnen zum Kostüm passende Motive gezaubert haben. Viel Lachen gab es auch beim Dosenwerfen, dass schon seit Jahren zum festen Programmpunkt beim Kinderball gehört. Und gleich am nächsten Tag ging es mit der Feierlaune weiter. Zahlreiche Raspler-Hästräger begrüßten uns in unserem Garten zur Musik der Schalmeien. Die Kindergar- tenkinder halfen beim Erzählen der „Raspler“-Geschichte. Als Dank dafür und das gemeinsame Tanzen und Singen warfen die Raspler viele Bonbons zu. Herzlichen Dank für Euer Kommen! Raspler-Ratsch, Ratsch Unter-Wasser Zur Information Wohl-Fühl-Treff „Wohlfühltreff“ Für Menschen mit demenzieller Erkran- kung Immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich Bonhoeffer Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Erkrankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Raddemo für den Radschnellweg Friedrichshafen - Baindt Für den Klimaschutz und die Verkehrswende in unserer Region ist ein Ausbau der Radinfrastruktur überfällig. Dazu gehört als zentraler Bestandteil der Radschnellweg Friedrichshafen - Baindt. Im Frühjahr oder Sommer soll in Ravensburg und Weingarten entschieden werden, ob er gebaut werden soll und auf welcher Trasse er verlau- fen soll. In einer gewachsenen Bebauung ist es schwierig, eine optimale Trasse zu finden, da viele Randbedingun- gen und Interessen verknüpft werden müssen. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) setzt sich für eine zentrale und attraktive Streckenführung ein, mit der viele Ziele schnell und ohne Umweg erreicht werden können. Leider erwecken manche Leserbriefe - sogar von Rad- fahrern - den Eindruck, ein Radschnellweg sei überflüssig. Daher lädt der ADFC zusammen mit BUND, NABU, VCD, Radfahrerverein Weingarten, Lebenswertes Schussental und Bündnis 90/ Die Grünen zu einer Rad-Demonstration von Eschach nach Baindt ein. Sie soll zeigen, dass viele Alltagsradler den Radschnellweg und einen Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen. Dabei wird auch über den aktuellen Planungsstand informiert, um eine Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen zu schaffen. Termin: So 5. März 2023 14:00 Start in Eschach, Parkplatz Pizzeria B30 (Fried- richshafener Str. 101) ca. 14:45 Zustieg möglich in Ravensburg, Ecke Fried- rich-Schiller-Str./Jahnstr. für Teilnehmer, die nicht so weit fahren wollen 15:30 - 16:15 Kundgebung im Stadtgarten Weingarten mit Informationen und Beiträgen ca. 17:00 Ende in Baindt am Endpunkt des Radschnellwegs Wer den ganzen geplanten Radschnellweg abfahren will, kann um 12:30 Uhr am Bahnhof Friedrichshafen bei einer geführten Radtour nach Eschach zur Raddemo mitfahren. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Februar – 05. März 2023 Gedanken zur Woche Ein liebevolles Herz ist der Anfang allen Verstehens. Thomas Carlyle Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Leopold Koch, Leana Neb († Kurt Brugger) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lukas 11.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Johanna und Benjamin Dienstag, 28. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 01. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 02. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 03. März – Weltgebetstag der Frauen 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche Anschließend Treffen im katholischen Gemein- dehaus Samstag, 04. März 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Luis und Jannis 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 05. März – 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Mona Stiefvater, Johan- na Zentner) († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ort- ner, Walter Frei, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lea Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Baienfurt: Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefo- nischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Gesundheitsfürsorge – gut mit Rückschlägen umgehen Einladung an alle Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde, Donnerstag, 9. März, 18:30, Bischof-Sproll Saal Baindt. Themenabend zur Gesundheitsfürsorge Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Wortgottesdienstleiter, - leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Caritas Fastenopfer 04./05. März 2023 „Wir sind dankbar für jede Hilfe“ Helfen Sie - hier und jetzt. Online spenden unter: www.caritas-spende.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Februar 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Glaube bewegt Zum Weltgebetstag 2023 aus Taiwan Das ist das diesjährige Motto des Weltge- betstags der Frauen, der am Freitag, den 3. März 2023 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der evange- lischen Kirche. Anschließend wollen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen feiern, erstmalig wieder seit den Einschränkungen der Pandemie. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Rund 180 km trennen Taiwan vom chinesischen Festland. Doch es liegen Welten zwischen dem demokratischen Inselstaat und dem kommunistischen Regime in China. Die Führung in Peking betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und will es „zurückholen“ – notfalls mit militäri- scher Gewalt. Das international isolierte Taiwan hingegen pocht auf seine Eigenständigkeit. Als Spitzenreiter in der Chip-Produktion ist das High-Tech-Land für Europa und die USA wie die gesamte Weltwirtschaft bedeutsam. Seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine kocht auch der Konflikt um Taiwan wieder auf. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 In diesen unsicheren Zeiten haben taiwanische Christin- nen Gebete, Lieder und Texte für den Weltgebetstag 2023 verfasst. Am Freitag, den 3. März 2023, feiern Menschen in über 150 Ländern der Erde diese Gottesdienste. „Ich habe von eurem Glauben gehört“, heißt es im Bibeltext Eph 1,15-19. Wir wollen hören, wie die Taiwanerinnen von ihrem Glauben erzählen und mit ihnen für das einstehen, was uns gemeinsam wertvoll ist: Demokratie, Frieden und Menschenrechte. Die Hauptinsel des 23 Millionen Einwohner zählenden Pa- zifikstaats ist ungefähr so groß wie Baden-Württemberg. Auf kleiner Fläche wechseln sich schroffe Gebirgszüge, sanfte Ebenen und Sandstrände ab. Über 100 kleine Ko- rallen- und Vulkaninseln bieten einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Bis ins 16. Jahrhundert war Taiwan ausschließlich von indigenen Völkern bewohnt. Dann ging die Insel durch die Hände westlicher Staaten sowie Chin- as und Japans. Heute beherbergt Taiwan eine vielfältige kulturelle und sprachliche Mischung. Nur etwa 2% der Bevölkerung gelten als Indigene. Der Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan geht zurück auf den chinesischen Bürgerkrieg zwischen 1927 und 1949. Damals flohen die Truppen der national- chinesischen Kuomintang vor den Kommunisten nach Taiwan. Es folgte nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung als einer der „asiatischen Tiger-Staaten“, sondern auch die Errichtung einer Diktatur. Nach langen Kämpfen en- gagierter Aktivisten z.B. aus der Frauenrechts- und Um- weltbewegung fanden im Jahr 1992 die ersten demokra- tischen Wahlen statt. Heute ist Taiwan ein fortschrittliches Land mit lebhafter Demokratie. Gerade die junge Generation ist stolz auf Errungenschaften wie digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Der hektische Alltag in den High- tech-Metropolen wie der Hauptstadt Taipeh ist geprägt von Leistungsdruck, langen Arbeitstagen und steigenden Lebenshaltungskosten. Und doch spielen Spiritualität und Traditionen eine wichtige Rolle. Die meisten Taiwaner praktizieren einen Volksglauben, der daoistische und buddhistische Einflüsse vereint. Zen- trum des religiösen Lebens sind die zahlreichen bunten Tempel. Christen machen nur vier bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag. Zum Weltgebetstag rund um den 3. März 2023 laden uns Frauen aus dem kleinen Land Taiwan ein, daran zu glauben, dass wir diese Welt zum Positiven verändern können – egal wie unbedeutend wir erscheinen mögen. Denn: „Glaube bewegt“! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Samstag, 25. Februar 16.00 Uhr Baindt Vernissage der Ausstellung des Kreativen Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Sonntag, 26. Februar Invocavit 10.30 Uhr Baindt!!!! Gottesdienst im Rahmen der Aus- stellung des Kreativen Montag mit Friedensgebet, Dietrich- Bonhoef- fer-Saal 10.00 – 12.00 + 14.30 – 17.00 Uhr Baindt Ausstellung des Kreativen Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Montag, 27. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 01. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Elternabend Konfi 8 in der Ev. Kir- che Thema „Konfirmation“ Freitag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenischer Weltgebetstag The- ma „Taiwan“ in der Ev. Kirche Sonntag, 05. März Reminiszere 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal ------------------- Gedanken zur diesjährigen Fastenaktion: 7 Wochen ohne „Leuchten – 7 Wochen ohne Ver- zagtheit“ Was für ein Lichtblick – angesichts der vielen schlechten Nachrichten, die uns täglich erreichen. Gott lässt uns selbst ein Licht auf- gehen – strahlt in Jesus in unse- rem Leben auf – lässt sein Licht durch uns in die ganze Welt hineinleuchten. Mut wird entfacht, der Versuchung zu widerstehen und nicht einfach zu resignieren, trotz der Herausforderungen unserer Tage. Dazu lädt uns das diesjährige Motto für die Passionszeit ein: 7 Wochen ohne Verzagtheit. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir stehen doch als Christ*innen, ja als ganze Kirche für die gute Nachricht – fürs Evangelium. Diese gute Nachricht ist in einer Krisenzeit entstanden und sie ist bis heute krisentauglich. Sie schafft eine neue Perspektive auf Probleme und rech- net mit Gottes Möglichkeiten, auch dort, wo wir keine mehr sehen. Zuversicht ist deshalb die Lebenseinstellung, die Gottes Dasein, sein Heiliger Geist in uns bewirkt: Alles, was wir sagen, planen und tun, soll dieses Evange- lium für Menschen erlebbar machen. Zu diesem Leuchten-Üben lädt uns die Passionszeit ein. Verzicht auf Dinge, die uns davon abhalten wollen – und Hingabe für das, was Wert hat im Leben – das ist ein Fas- ten, das Gott gefällt und diese Welt heller macht. Dazu sind wir in den Wochen vor Ostern eingeladen. Gottes Segen für eine unverzagte und trotz allem zu- versichtliche Vorbereitungszeit auf Ostern! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------------------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------------------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Die Evangelische Kirche in Baienfurt wurde von 1948-1952 tatsächlich als Kino genutzt, bevor sie zum Gottesdienstmittelpunkt der Evangelischen in Baienfurt und Baindt wurde. Nach coronabedingter Pause startet unser Kirchenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensicht- lichen Kniefall der Mehrheit in der christ- lichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgruppe innerhalb der deutschen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hit- ler führt zu einer Verhaftungswelle der Gestapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Ge- fängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wunderbar geborgen“. 5. Mai 2023, 20.15 (!) Uhr, Ev. Kirche: „Der 3. Tag“ Augenzeugen berichten, dass sie am 3. Tag nach dem Tod Jesu dessen Grab leer vorfanden und ihm dann in Jerusalem wieder begegneten. Der Dokumentarfilm „Der 3. Tag“ setzt sich mit der Frage aus- einander, wie glaubwürdig die Augenzeu- gen sind, die über sein Leben, seinen Tod und seine Auferstehung berichten. Der Film sucht nach Antworten auf die Fragen: War Je- sus nur scheintot? Stahlen ihn seine Jünger aus dem Grab? Halluzinierten sie und meinten, ihm begegnet zu sein? Schufen sie eine Legende, um die Bewegung der Jesus-Jünger am Leben zu erhalten? Ein Film für Zweifler und Skeptiker - und jeden, dem die Frage „Leben nach dem Tod?“ nicht gleichgültig ist. 29. September 2023, 19.30 Uhr, Ev. Kirche: „Den Him- mel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, dokumentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Bestseller avancierte: Ein Vier- jähriger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Him- mel gewesen, einem unfassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Verwandte getroffen habe. Erzählt wird diese Ge- schichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Nebraska und möchte das Er- lebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zu- schreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? 13. Oktober 2023, 19.00 Uhr, Ev. Kirche: „Faszination Universum Eine Entdeckungsreise in ferne Welten“ Faszinierende Bilder immer besserer Te- leskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjahre entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nötig für die Existenz intelligenten Lebens? Was macht die Erde zu einem besonde- ren Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmologie und Weltanschauung? 17. November 2023, 19.00 Uhr, Ev. Kirche: „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Stro- bel dreht sich alles um Fakten und Be- weise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Er- eignis? Der Journalist nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn un- erwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der „wahren Geschichte“ des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstandenen kreati- ven Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein. Februar 25. und 26.2: Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.2.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enk- austik“ 13.03.: A. Weber: „Stein an Stein – buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt gestrickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Pa- peterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Über- raschungen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giacometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt!“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr / 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stellver- tretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de ein- gereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 10.03.2023 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - Stellvertretender Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen - Leiter Aktive Herren - Stellvertretender Leiter Aktive Herren - Jugendleiter - Leiter AH - Technischer Leiter - Kassier 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt la- den wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Bei- sitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spahlinger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Elisabeth Rude Alter: 38 Beruf: Lehrerein Med. Ausbildung: Sanitätshelfer HvO seit: 2014 Mir gefällt im DRK, dass... wir eine gute Kamerad- schaft haben Ich engagiere mich eh- renamtlich im DRK weil: ... ich dort schnell Men- schen helfen kann Mein längster HvO Einsatz: Verkehrsunfall, Dauer ins- gesamt 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: Die Dankbarkeit eines 80-jäh- rigen, als wir kamen um seiner Frau zu helfen. Lieblingsausrüstung: Cervicalstütze – schnelle Anwen- dung, große Wirkung Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Was sonst noch interessiert Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel, Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst, Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 02.03.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Musik am Markttag in Weingarten Alle vier Wochen finden sich in der evangelischen Stadt- kirche in Weingarten am Markttag um 12 Uhr bei „Musik und ein Wort auf den Weg“ zahlreiche Besucher ein. Am Mittwoch, den 1. März 2023 übernimmt der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt unter Leitung ihrer Dirigentin Irene Streis den Musikteil. Geistliche und welt- liche Lieder kommen zu Gehör. Für die Renovierung der Stadtkirche wird um Spenden gebeten. Chorproben CHORifeen and friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Infos: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Bestell-Aktion Blumenerde und Dünger 2023 Liebe Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, wir bieten auch in diesem Jahr wieder zu einem Vorteils- preis aus der Fuchsien-Gärtnerei Himmelreich eine Pflan- zerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinn- vollem Gärtnern entsprechen und die im normalen Handel nicht zu kaufen sind. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger N (Stickstoff) 15, P (Phosphat) 10, K (Kalium) 15, Mg (Magnesium): Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Blütendünger N 8, P 16, K 24, Mg 2: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wochen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 11,50 €, Nichtmitglieder 12,00 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 16 €, Nicht- mitglieder für 17 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Dort sollte das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit be- achtet werden. Auch bei der Beimischung von Kompost ist oft Klärschlamm mit enthalten, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Der Tor- fanteil ist stark reduziert und durch Holzteile und Tonmi- neralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hochbeet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com unter der Rubrik „Termine/Monatsbrief“ oder bei Bernhard Kohler: Kohler.Bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 26.02.2023, da uns nur ein begrenztes Kontingent an Erde zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Mitte / Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: Kohler.Bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herzlich. Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Virtuelle Welt der Nachhaltigkeit wird vorgestellt Online-Release-Party am 03.03.2023 wirundjetzt ist das Nachhaltigkeits- und Beziehungsnetz- werk am Bodensee. Gemeinsam mit den Experten für virtuelle Welten, der Firma RaumZeit aus Ravensburg, baut der Verein eine virtuelle Welt auf (WIRtuell), in der die Themen der Nachhaltigkeit sichtbar und erlebbar werden. Am Freitag, den 03.03. um 19 Uhr lädt wirundjetzt Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zu einer Online-Release-Party ein, bei der die virtuelle Welt präsentiert und im Anschluss veröffentlicht wird. Seit über einem halben Jahr arbeiten wirundjetzt und Raum- Zeit bereits an der Umsetzung der virtuellen Welt. Man kann die virtuelle Welt am PC oder mit dem Handy erkunden, aber auch mit der VR-Brille eintauchen. Ziel ist es, dass sich im virtuellen Raum Projekte, Unternehmen und Ideen bes- ser vernetzen und gemeinsam einen visuell sichtbaren und erlebbaren Mehrwert generieren. „Ein Mehrwert, der ohne diese Möglichkeit der virtuellen Begegnungsräume nicht ent- stehen würde.“ sagt Simon Neitzel, Vorstand von wirundjetzt. Ein Teil der virtuellen Welt ist die Bürgerkarten-Stadt, die Gemeinwohl-City. Hier wird das Konzept der Bür- gerkarte greifbar und erlebbar und es sind alle Anbieter und Förderprojekte der Bürgerkarte dabei. Im virtuellen Gemeinwohl-Café der Gemeinwohl-City kann man als Avatar anderen Menschen begegnen und sich mit ihnen austauschen. Ein anderer Teil der virtuellen Welt ist die Ökomodellregion Deggenhausertal, in der das Deggen- hausertal im virtuellen Raum nachgebaut ist. Bei der Online-Release-Party am Freitag, den 03.03. um 19 Uhr sind alle recht herzlich eingeladen, die sich für die Themen der Nachhaltigkeit interessieren. Die Zu- gangsdaten zu dem Zoom-Meeting sind auf der wi- rundjetzt-Homepage unter www.wirundjetzt.org und auf der Bürgerkarten-Homepage unter www.buergerkarte- bodensee-oberschwaben.de veröffentlicht. Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag, 04. März 2023 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere: Einlass 9:45 Uhr, Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbekleidung von Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen!!), Umstandsbe- kleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Kinderfahr- räder, Laufräder, Roller.... Außerdem verkaufen wir wieder gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 13.02.2023 per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkindern zugute. Kleiderbörse in Schlier/Wetzisreute Die Börse für Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung findet am Samstag, den 18.03.2023 in der Festhalle Wet- zisreute statt. Für das kommende Frühjahr und den Som- mer wird angeboten: - Alles rund ums Kind (Kleidung Größen 56-176, Schwan- gerschaftsbekleidung, Spielsachen, Bücher, Kinderwa- gen usw.) - Damen- u. Herrenbekleidung Warenannahme: Samstag von 8:30 – 9:30 Uhr Verkauf: Samstag von 13:00 – 15:00 Uhr Schwangere mit Mutterpass und Begleitperson dürfen ab 12.30 Uhr einkaufen. Warenrückgabe: Samstag von 17:30 – 18:00 Uhr Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 26. Februar 2023 ab 18.00 Uhr statt. Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 26. Fe- bruar 2023 ab 18.00 Uhr statt. Infos zur Nummernvergabe erhalten Sie unter: www.kleiderbörse-schlier.de Musik 1. In welcher Tonart ist die 9. Sinfonie Ludwig van Beethovens komponiert? A Es-Dur B c-Moll C d-Moll D h-Moll 2. Von wem stammt das Gedicht „An die Freude“, das im Finalsatz der 9. Sinfonie vertont wird? A Johann Wolfgang von Goethe B Rainer Maria Rilke C Ho mann von Fallersleben D Friedrich Schiller 3. Was tri t nicht auf Beethovens 9. Sinfonie zu? A Ihr verdankt die CD ihre Länge. B Beethoven widmete sie Kaiser Wilhelm I. C Der vierte Satz ist die o zielle Europahymne. D Beethoven konnte die Urau ührung nicht mehr hören. 4. Wer dirigierte am 25. Dezember 1989 anlässlich des Mauerfalls die 9. Sinfonie Beethovens in Ostberlin? A Leonard Bernstein B Justus Frantz C Kurt Masur D Herbert von Karajan Lösung: 1C, 2D, 3B, 4A Illustration: © Stulle-Gold/DEIKE, Text: DEIKE PRESS 759R67R2 Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. Februar 2023 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 21. Februar 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je- dermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. um Uhr am 19.02.2023 10 Kath. Kirche Baienfurt Fasnetssonntag, Alle Bürgerinnen und Bürger von Baindt sind dazu aufgerufen, dem Narrentreiben ein Ende zu setzen und die verantwortlichen närrischen diesjähriges Maskenvertreiben mit anschließendem Narrengericht statt. Die Narrenzunft Raspler bedankt sich bei allen, die für eine gelungene Fasnet 2023 beigetragen haben. * * Anschließend feiern wir mit Euch den Kehraus 2023 in der Schenk-Konrad-Halle. * Am Dienstag, den 21.02.2023 findet um 19 Uhr auf dem Dorfplatz unser “Rechtsbrecher” vor ein “Narrengericht” zu stellen. Narr enm esse bibli sche r Ko stüm verle ih Sei d abei ! Maskenvertreiben mit Narrengericht 2023 Raspler - ratsch, ratsch Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 In der Gemeinderatssitzung am 14.02.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Neugestaltung Ortsmitte Neue Amtsblattrubrik „Neugestaltung Ortsmitte“ Es ist der Gemeinde Baindt ein Anliegen, unsere Bürge- rinnen und Bürger über die Entwicklungen im Zusam- menhang mit der Neugestaltung der Ortsmitte auf dem Laufenden zu halten. Ab sofort finden Sie Hinweise und Informationen zu den Entwicklungen im Fischerareal und am Dorfplatz unter dieser Rubrik. Damit mit der Umgestaltung des Dorfplatzes begon- nen werden kann, sind Baumfällarbeiten notwendig! Im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte und der damit einhergehenden Sanierung des Dorfplatzes ist die Rodung der Bäume und Sträucher auf dem Dorfplatz unvermeidbar und für Ende Februar 2023 vorgesehen. Sämtliche Baumpflegemaßnahmen (schonende Form- und Pflegeschnitte, Sondermaßnahmen, Fällungen) kön- nen grundsätzlich das ganze Jahr durchgeführt werden, sofern kein Landesrecht, keine Baumschutzsatzung oder keine naturschutzrelevanten Punkte dagegensprechen. Jedoch ist das Fällen oder die Durchführung von Son- dermaßnahmen für Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep- tember verboten. Daher müssen die notwendigen Maß- nahmen bis Ende Februar erfolgen. Die Rodungsarbeiten werden vom Bauhof der Gemeinde Baindt ausgeführt. Die Linde im Halbkreis am Bach kann stehen bleiben, die anderen Bäume im Baustellenbereich müssen entfernt werden. Sträucher und Hecken werden im selben Zug auf Stock gesetzt. Auch der Efeu an der Mauer neben und unterhalb der Brücke wird beseitigt. Im Rahmen der Neu- gestaltung werden jedoch wieder viele neue heimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Wir sind sehr bestrebt, die Tiere zu schützen sowie die Bäume und Sträucher als Lebensraum zu nutzen. Der Maßnahmenzeitraum be- rücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 18. Februar und Sonntag, 19. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 19. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 19.02. Schalmeienball SKH 19.02. Narrenmesse Kath. Kirche Bft. 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Zur Information Landkreis Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Personen, die einen Pflanzenschutz Sachkundeausweis besitzen, müssen in einem Dreijahresrhythmus min- destens vier Stunden Fortbildung besucht haben. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 4-stündige Prä- senzveranstaltung an. Die Veranstaltung findet am Montag, 27.02.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gasthaus Post in Wolfegg statt. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland. Herr Fink (DEULA) gibt praktische Tipps zum TÜV bei Pflan- zenschutzgeräten. Mitarbeitende des Landwirtschaftsam- tes erläutern Änderungen der rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz. Daneben erhalten Sie Infor- mationen zu neuen Ansätzen in der Ampferbekämpfung und zu Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden. Weitere The- men sind die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in Schutzgebieten und die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Von 12:00 – 13:00 Uhr ist eine Mittagspause vorgesehen. Die Kosten für Essen und Getränke sind von den Teilnehmen- den selbst zu tragen. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum ist bis 22.02.2023 zwingend erforderlich per Telefon unter der 0751/85-6010 oder als E-Mail an la@rv.de. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Diakonisches Werk OAB Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen – Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt wur- de, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kir- chensteuer einnahmen. Denn die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evangelischen und katholischen Kirchen in Ba- den-Württemberg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmittel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diako- nie im Land eingesetzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrtsverbände ansprechbar: Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushal- te jeweils einmalig einen Antrag stellen. Pressemitteilung 08.02.2023 „Wir sind froh, dass die Kirchen mit direkter Unterstützung auf die Menschen in diesen Zeiten zuge- hen“, sind sich die Leitungen der vier Wohlfahrtsverbän- de einig. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugute, die letztlich tatsächlich durch die hohen Energie- kosten in eine Notlage gekommen sind. Die vier Wohl- fahrtsverbände in der Region haben sich miteinander abgestimmt und sind im Austausch zu Fragestellungen rund um die Anträge. Die Fonds der vier Kirchen haben unterschiedliche Namen, dennoch bleibt der Grundge- danke der Gleiche: Menschen in Notlagen zu unterstützen und keine Armutsspirale in Gang zu setzen. Auf der jeweiligen Homepage der vier Wohlfahrtsver- bände finden sich weitere Informationen. Hier ist auch zu finden, wo und wie Kontakt hergestellt werden kann. Interessierte können sich auch direkt an die Sekretariate der Sozialberatung wenden. Kontakt Ewald Kohler, Leiter Caritas Bodensee-Oberschwaben T 0751 3625619, www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Petra Demmer, Geschäftsführerin Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. T 07551 830314, www.caritas-linzgau.de Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee T 0751 95223120, www.diakonie-oab.de Gerhard Hoffmann, Geschäftsführer Diakonie Überlin- gen-Stockach T 07551 918990, www.diakonie-ueberlingen.de Mehr Informationen über die Homepage www.diakonie-oab.de DJO-Deutsche Jugend in Europa e. V. Gastschüler aus Mexiko suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Deutscher Schule Mexiko/Guadalajara sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien für den Zeitraum von 05.03. – 24.05.2023. Der Gegenbesuch ist mög- lich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Februar – 26. Februar 2023 Gedanken zur Woche Kehr um – und glaub an das Evangelium, so sagt der Priester am Aschermittwoch, Kehr um! Es bedeutet so viel wie: Wandlung, Besinnung. Guter Gott, begleite mich auf meinem Weg der Wandlung in der Fastenzeit. Maria Radziwon Samstag, 18. Februar 17.00 Uhr Baindt- Taufe von Lisa 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez, Robin Schnez († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 19. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit Narren- zunft Henkerhaus und Narrenzunft Raspler Dienstag, 21. Februar Kein Schülergottesdienst - Feien Mittwoch, 22. Februar – Aschermittwoch – Beginn der österlichen Bußzeit 15.30 Uhr Baienfurt - Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara mit Austeilung des Aschekreuzes Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 23. Februar kein Schülergottesdienst - Ferien 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Leopold Koch, Leana Neb († Kurt Brugger) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lukas 11.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Johanna und Benjamin Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 14. Februar 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de DANKE! Für eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023! In diesem jahr war es uns nach Corona erst- mals wieder möglich, die Sternsingeraktion „in Präsenz“ durchzuführen und den Neujahrs-Segen persönlich in die Häuser zu bringen. Knapp 70 Baindter Kinder waren vom 02. – 05.Januar 2023 als Sternsinger unterwegs, um unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indone- sien und weltweit“ Spenden zu sammeln. Am 15.02.2023 ging nun offiziell die diesjährige Spendenaktion zu Ende und wir können auf ein sagenhaftes Spendenergebnis blicken. Es ist die stolze Summe von knapp € 13.500,- zu- sammengekommen! Dies haben wir nur geschafft, weil Ihr, liebe Sternsin- ger-Kinder, so motiviert und freudig Euren Dienst getan habt! Danke für Euer engagiertes Mitmachen! Es war eine Freude zu sehen, mit wieviel Herzblut, Motivation und Ausdauer Ihr dabei wart! Auch wenn es anstrengend wurde, habt Ihr Euer Lachen nicht verloren und wart bis zum Ende dabei! Das ist nicht selbstverständlich und wir freuen uns, dass so viele kleine und große Sternsinger in Baindt aktiv waren! Selbstverständlich ist eine solche Aktion ohne viele hel- fende Hände nicht möglich. Ein ganz besonderes Danke- schön geht an dieser Stelle an alle Eltern und HelferInnen. Ohne Ihre Unterstützung beim Vorbereiten, Mitgehen, Mitsingen, Essen herrichten und Gewänder waschen wäre die Durchführung der Aktion in dieser Form nicht möglich. Ganz besonders möchten wir uns zudem bei Herrn Boh- nert bedanken. Er kümmert sich seit vielen Jahren zu- verlässig um das abendliche Zählen der zusammen- getragenen Spenden. Es ist für die Kinder immer etwas Besonderes, wenn sie zusammen mit ihm Ihr Kässchen öffnen und das Geld zählen dürfen. Ein weiteres Dankeschön geht an die Oberministranten für die Gestaltung des Gruppentreffens, die Begleitung der Gruppen, Euren Einsatz als Sternsinger und für all die kleinen Dinge, bei denen Ihr uns während der Aktion unterstützt habt! Ebenfalls danken wir Silvia Berger für die spontane Über- nahme der morgendlichen Aussendung an einem der Aktionstage! Ein weiteres Danke möchten wir den Baindter Geschäften sagen, in denen wir unsere Aufsteller und Werbeplakate auslegen durften. Danke an alle weitern UnterstützerInnen für jede helfende Hand vor und hinter den Kulissen! Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Baindtern bedan- ken, die die Sternsinger so herzlich empfangen und die Aktion mit einer großzügigen Spende unterstützt haben. Danke für jedes offene Haus und jedes offene Herz! Wir schauen auf eine sehr gelungene Aktion 2023 zurück und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Das Organisationsteam Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Herzliche Einladung zur diesjährigen Narrenmesse in Baienfurt unter dem Motto „Biblischer Kostümverleih – Sei dabei!“. Gemeinsam laden die beiden Zünfte „Henkerhaus“ und „Raspler“ zu diesem närrischen Gottesdienst ein. Fasnetssonntag, 19.02.203, 10.00 Uhr, kath. Kirche Bai- enfurt Kleine und große Narren dürfen gerne verkleidet in die Kirche kommen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Baienfurt: Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefo- nischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Aschermittwoch - Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravensburg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fas- tenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den anderen. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveran- staltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wo- chen Online weiter gestalten. Wir werden neues auspro- bieren, uns gegenseitig motivieren und gemeinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@ blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Geben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Wortgottesdienstleiter, - leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Gesundheitsfürsorge – gut mit Rückschlägen umgehen Einladung an alle Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde, Donnerstag, 9. März, 18:30, Bischof-Sproll Saal Baindt. Themenabend zur Gesundheitsfürsorge Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Bastelworkshop im Frauenbund Liebe Frauen der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Der Bastelworkshop geht weiter. Dieses Angebot ist an alle Frauen, Mitglieder und Nichtmitglieder gerichtet. Basteln ist eine wertvolle Beschäftigung, von der Menschen aller Altersklassen in vielerlei Hinsicht profitieren. Verschiedene Dinge zu basteln macht nicht nur Spaß, sondern es fördert die Kreativität, die Feinmotorik und das Konzentrationsvermögen. Basteln hilft auch beim Stressabbau und entspannen. Also, wer bastelt mit? Wer will von den vielen Vorteilen des Bastelns profitieren? Unser nächster Workshop startet am Samstag, 4.3.2023 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr im Raum des Frauenbundes im kath. Gemeindehaus (bitte Hintereingang benutzen). Thema: Osterdeko Bitte mitbringen (sofern zuhause eh schon vorhanden): • Tonkarton • Schleifen und Bändchen • Ostergras • Unkostenbeitrag zwischen 5 bis 7 Euro Alle Materialien können auch vor Ort bei unserer Referen- tin Viktoria Schirrmacher-Wiedenmann erworben werden. Wir bitten um Anmeldung bis zum 1. März 2023 bei Ur- sula Stärk Tel. 0751-5579004 oder per E-Mail staerk@ intratec.team. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Erlebnisse und Bastelerfahrungen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 23.2.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters. Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Vortrag mit dem „Lions Club“ Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt am 15.3.2023 um 19.00 Uhr „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions weltweit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruflichen und persön- lichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und an- dere Probleme anzugehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitsprävention, Drogen- und Gewaltpräven- tion schon in den Grundschulen. Sehstörungen und Blind- heit sind Schwerpunkte der ehrenamtlichen Arbeit in vie- len Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. OEKUMENE EINLADUNG ZUM WELTGEBETSTAG AM 3. März 2023 19.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt anschließend Feier im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6. Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfes- sionen Taiwan steht im Mittelpunkt des Weltgebetstages. Unter dem Motto „Glaube bewegt“ machen Taiwaner- innen auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam. Sie- he Artikel im neuen „engagiert“ auf Seiten 20 bis 24 des KDFB. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. Februar 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Glaube bewegt Zum Weltgebetstag 2023 aus Taiwan Das ist das diesjährige Motto des Weltgebets- tags der Frauen, der am Freitag, den 3. März 2023 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottes- dienst um 19:00 Uhr in der evangelischen Kirche. An- schließend wollen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen feiern, erstmalig wieder seit den Einschränkun- gen der Pandemie. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Rund 180 km trennen Taiwan vom chinesischen Festland. Doch es liegen Welten zwischen dem demokratischen Inselstaat und dem kommunistischen Regime in China. Die Führung in Peking betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz und will es „zurückholen“ – notfalls mit militäri- scher Gewalt. Das international isolierte Taiwan hingegen pocht auf seine Eigenständigkeit. Als Spitzenreiter in der Chip-Produktion ist das High-Tech-Land für Europa und die USA wie die gesamte Weltwirtschaft bedeutsam. Seit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine kocht auch der Konflikt um Taiwan wieder auf. In diesen unsicheren Zeiten haben taiwanische Christin- nen Gebete, Lieder und Texte für den Weltgebetstag 2023 verfasst. Am Freitag, den 3. März 2023, feiern Menschen in über 150 Ländern der Erde diese Gottesdienste. „Ich habe von eurem Glauben gehört“, heißt es im Bibeltext Eph 1,15-19. Wir wollen hören, wie die Taiwanerinnen von ihrem Glauben erzählen und mit ihnen für das einstehen, was uns gemeinsam wertvoll ist: Demokratie, Frieden und Menschenrechte. Die Hauptinsel des 23 Millionen Einwohner zählenden Pa- zifikstaats ist ungefähr so groß wie Baden-Württemberg. Auf kleiner Fläche wechseln sich schroffe Gebirgszüge, sanfte Ebenen und Sandstrände ab. Über 100 kleine Ko- rallen- und Vulkaninseln bieten einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Bis ins 16. Jahrhundert war Taiwan ausschließlich von indigenen Völkern bewohnt. Dann ging die Insel durch die Hände westlicher Staaten sowie Chinas und Japans. Heute beherbergt Taiwan eine vielfältige kulturelle und sprachliche Mischung. Nur etwa 2% der Bevölkerung gelten als Indigene. Der Konflikt zwischen der Volksrepublik China und Taiwan geht zurück auf den chinesischen Bürgerkrieg zwischen 1927 und 1949. Damals flohen die Truppen der national- chinesischen Kuomintang vor den Kommunisten nach Taiwan. Es folgte nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung als einer der „asiatischen Tiger-Staaten“, sondern auch die Errichtung einer Diktatur. Nach langen Kämpfen en- gagierter Aktivisten z.B. aus der Frauenrechts- und Um- weltbewegung fanden im Jahr 1992 die ersten demokra- tischen Wahlen statt. Heute ist Taiwan ein fortschrittliches Land mit lebhafter Demokratie. Gerade die junge Generation ist stolz auf Errungenschaften wie digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit und Menschenrechte. Der hektische Alltag in den High- tech-Metropolen wie der Hauptstadt Taipeh ist geprägt von Leistungsdruck, langen Arbeitstagen und steigenden Lebenshaltungskosten. Und doch spielen Spiritualität und Traditionen eine wichtige Rolle. Die meisten Taiwaner praktizieren einen Volksglauben, der daoistische und buddhistische Einflüsse vereint. Zen- trum des religiösen Lebens sind die zahlreichen bunten Tempel. Christen machen nur vier bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag. Zum Weltgebetstag rund um den 3. März 2023 laden uns Frauen aus dem kleinen Land Taiwan ein, daran zu glauben, dass wir diese Welt zum Positiven verändern können – egal wie unbedeutend wir erscheinen mögen. Denn: „Glaube bewegt“! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Sonntag, 19. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 20. Februar Keine Kirchenchorprobe Sonntag, 26. Februar Invocavit 10.30 Uhr Baindt!!!! Gottesdienst im Dietrich- Bonhoef- fer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer- Saal ------------------- Gedanken zum Monats- spruch Sara aber sagte: Gott ließ mich lachen. Gen 21,6 (Monatsspruch für Februar) Lachen kann etwas sehr Be- freiendes haben, wenn es von Herzen kommt. Es senkt den Stresspegel, nimmt die Anspannung und verbindet Menschen. Zuerst lachte Sara, als sie Unglaubliches mithörte, Dinge, die ihre Erwartungen so sehr überstiegen, dass sie es für einen Witz hielt. Doch Gottes Zusage nimmt selbst ihre berechtigten Zwei- fel auf: Ihr Sohn soll den Namen „Jitzchak“ tragen – Isaak – „er wird lachen“. Aus einem ungläubigen Lachen wird ein erleichtertes, freudiges Lachen, weil Sara merkt: Gott hat mich gnädig angeschaut. – Er gibt mir einen Grund, mich über mein Leben zu freuen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele Gelegenheiten, um von Herzen lachen zu können – und Gott damit für die guten Überraschungen des Lebens zu danken! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------------------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ------------------- Einfache Unterstützung bei Energiekosten Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen konkret und mit geringem Aufwand: Kirchensteuer aus Energie- preispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienot- lagen - Antragstellung über örtliche Beratungsstellen. Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmer*innen aus- gezahlt wurde, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kirchensteu- er einnahmen. Denn die als Entlastung für die ho- hen Energiepreise gedachte Zahlung war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Die evan- gelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württem- berg haben miteinander vereinbart, dass diese Geldmit- tel vollständig weiter gegeben werden. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diakonie im Land einge- setzt. Für unsere Region in den beiden Landkreisen Ra- vensburg und Bodenseekreis sind alle vier Wohlfahrts- verbände ansprechbar. Caritas Bodensee-Oberschwaben Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Diakonie Überlingen-Stockach Einen Antrag auf Energieabhilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstüt- zung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Renter, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbe- schäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzu- schlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfas- senden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Deshalb sollten neben den Energiekostenrechnungen auch Bescheide über das Einkommen zur Beratung mit- gebracht werden. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich. In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist un- kompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen. „Wir sind froh, dass die Kirchen mit direkter Unterstützung auf die Menschen in diesen Zeiten zugehen“, sind sich die Leitungen der vier Wohlfahrtsverbände einig. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugut, die letzlich tatsächlich durch die hohen Energie- kosten in eine Notlage gekommen sind. Die vier Wohl- fahrtsverbände in der Region haben sich miteinander abgestimm tund sind im Austausch zu Fragestellungen rund um die Anträge. Die Fonds der vier Kirchen haben Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 unterschiedliche Namen, dennoch bleibt der Grundge- danke der Gleiche: Menschen in Notlagen zu unterstützen und keine Armutsspirale in Gang zu setzen. Auf der jeweiligen Homepage der vier Wohlfahrtsver- bände finden sich weitere Informationen. Hier ist auch zu finden, wo und wie Kontakt hergestellt werden kann. Interessierte können sich auch dierekt an die Sekretariate der Sozialberatung wenden. Kontakt Ewald Kohler, Leiter Caritas Bodensee-Oberschwaben Tel. 0751 3625619, www.caritas-bodensee-oberschwa- ben.de Petra Demmer, Geschäftsführerin Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. Tel. 07551 830314, www.caritas-linzgau.de Pfarrer Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Tel. 0751 95223120, www.diakonie-oab.de Mehr Informationen über die Homepage www.diakonie-oab.de ------------------- Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstande- nen kreativen Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein. Februar 25. und 26.2 : Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.2.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „ Stein an Stein – buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „ Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bema- len!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „ Heuherz mit Kräutern“ April 03.04. : A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt ge- strickt!“ 17.04. P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04. W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“-(Papeterie) 15.05. H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giaco- metti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1. Samstag, 25. Februar 2023 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023 10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr ------------------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Bericht der Abteilungsversammlung 2023 Am 19.01.2023 fand die diesjährige Ab- teilungsversammlung statt. Zunächst berichtete der Abteilungsleiter Martin Marcinkowski auf die aktuellen Plat- zierungen der Mannschaften nach der Vorrunde und ging auf die Veranstaltungen von 2022 (Grillfest und Weihnachtsfeier) kurz ein. Er blickte danach auf seine 6-jährige Tätigkeit als Abteilungsleiter zurück und gab seinen Rücktritt bekannt. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2022 sprechen. Größ- ter Ausgabenposten waren die Anschaffung der neuen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Trikots. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit sowie dem Sommerferienprogramm vom letzten Jahr. Dieses war wieder sehr erfolgreich. Ca. 5-7 weitere Jugendliche konnten wir dadurch dazugewinnen. Aktuell gibt es 2 Jugendmannschaften. Montags kommen ca. 15 Jugendliche ins Training. Donnerstags kann ins Erwachsenentraining kommen wer möchte. Im Januar fand am 2. Samstag eine Vereinsmeisterschaft mit den Eltern statt. Dies war eine tolle Veranstaltung die allen sehr gefallen hat.Anschließend wurden die Ausschuss- mitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Ein besonderer Dank geht nochmals an Martin für seine Arbeit als Abteilungsleiter, die er stets gewissenhaft und vertrauensvoll übernommen hat. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr sowie der Abteilungsleiter auf zwei Jahre: - Abteilungsleiter Tobias Nowak - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Der Hüttenaufenthalt findet vom 08. bis 11.06.2023 wieder im Ravensburger Haus statt. Weitere Infos dazu folgen in den nächsten Wochen. Die Versammlung wurde mit einem leckeren Wurstsalat ab- geschlossen. 2. Jugendmannschaft ohne Punktgewinn SV Baindt II –SV Bergatreute II 0:10 Gegen das starke und deutlich ältere Team aus Bergat- reute konnte unsere 2. Jugendmannschaft nur Erfahrun- gen sammeln. In der Vorrunde starteten die Bergatreuter noch eine Klasse höher und hätten zur Rückrunde wohl in die stärkere Gruppe der Kreisliga B eingestuft werden sollen. Letztendlich blieben wir im ganzen Match ohne Satzerfolg, was gegen dieses Team aber keine Schande ist. Es kommen in den nächsten Spielen noch Gegner, die ebenfalls mehrere Anfänger in ihren Reihen haben und eher unsere Kragenweite sind. Dafür konnten wir sehen, dass wir im Training weiter an den Aufschlägen arbeiten müssen und einfach noch mehr Spielpraxis brauchen. Dann werden sich mit der Zeit auch Erfolge einstellen. Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Valentin Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) 9:4 Sieg im Spitzenspiel gegen Weingarten II SVW Weingarten II - SV Baindt 4:9 Zum absoluten Topspiel der Bezirksliga kam es am ver- gangenen Samstag in der Weingärtner Promenaden- turnhalle. Beide Mannschaften traten in Bestbesetzung und mit insgesamt ca. 20 Fans an, was die Bedeutung der Partie nochmals hervorhebt. Wir starteten überragend in den Doppeln mit einem kon- zentrierten Sieg unseres Spitzendoppels Marcel Brückner/ Tobias Nowak und zwei umkämpften 5-Satz-Siegen von Philipp Schwarz/Thomas Nowak und Nico Scheffold/ Frank Markwart. Diese 3:0 Führung gab uns ordentlich Rückenwind und setzte die Weingärtner früh unter Druck. In den Einzeln bestätigte Marcel seine derzeit gute Form mit einem glatten 3:0 Sieg, während Philipp gegen die Nummer 2 der Gäste Uwe Panis bei Weitem nicht an seine Leistungen der Vorwoche anknüpfen konnte und verdient verlor. Unser mittleres Paarkreuz mit Nico und Tobi zeigte große Nervenstärke und konnte alle knappen Sätze für sich entscheiden, Nico gewann in einem Krimi mit 13:11 im Entscheidungssatz, Tobi setzte sich mit 3:0 durch. Doch beim scheinbar komfortablen Zwischenstand von 6:1 ge- riet Sand ins Baindter Getriebe. Frank und Thomas muss- ten ihre Partien jeweils mit 1:3 verloren geben und auch Philipp konnte sich beim Duell der Einser nicht steigern und verlor ebenfalls mit 1:3. Plötzlich stand es nur noch 6:4. Doch Marcel beendete mit einem kämpferischen 3:1 Sieg die Niederlagenserie, sodass Nico und Tobi mit zwei starken Siegen den 9:4 Gesamtsieg perfekt machten. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Doppel und unser überragendes mittleres Paarkreuz mit 7 Punk- ten den Sieg gesichert haben. An der Tabellenspitze wird es jetzt richtig eng: Aulendorf und Baindt haben 4 Verlust- punkte, Weingarten 5 Verlustpunkte, sodass sich keines der Teams weitere Ausrutscher leisten kann. Es spielten: Philipp Schwarz (0:2), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (0:1), Frank Markwart (0:1) Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Bei- sitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Narrenzunft Raspler e.V. Am heutigen Freitag sind wieder die Holz- händler unterwegs und bringen die Fas- net direkt zu euch nach Hause. Am Mittag sind wir in Mochenwangen. Der Umzug beginnt um 16:00 Uhr, mit der Laufnummer 10. Nach nächtlicher Ruhe, sind wir auch dieses Jahr, Samstag, 18.02.2023 bei unseren Nachbarn in Baienfurt mit der Laufnummer 24. Dieser beginnt um 14:00 Uhr, der Treffpunkt ist um 13:45 Uhr am Aufstellungsplatz. Am Sonntag, 19.02.2023 gestaltet die Narrenzunft den Narrengottesdienst in Baienfurt mit, welcher um 10:00 Uhr beginnt und wir uns um 09:45 Uhr treffen. Den Sonntagmittag verbringen wir dann in Wein- garten mit der Laufnummer 32. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr. Am Montag, 12.02.2018 treffen sich die Raspler um 09:45 Uhr auf dem Aufstellungsplatz in Ravensburg mit der Laufnummer 10. Der Umzug beginnt um 10:00 Uhr. Mittags springen Am Dienstag, 21.02.2023, treten dann auch die Raspler ihren letzten Umzug für dieses Jahr an, dieser findet in Tettnang um 14:00 Uhr mit der Laufnummer 25 statt. Hierfür fährt der Bus um 11:45 und 13:00 Uhr an der Tennishalle ab. Am Abend heißt es für dieses Jahr wieder Abschied nehmen von der Fasnet und vertreiben sie um 19:00 Uhr auf dem Dorfplatz (oder bei schlechtem Wetter in der Schenk-Konrad-Halle). Treff- punkt ist um 18:30 Uhr. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet die- ses Jahr wieder einen Funken. Der Fun- ken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Tabellenerster zeigt seine Spielklasse Die Volleyball Landjugend Baindt 1 traf am Samstag, 11.02.2023 auf den Tabelle- nersten TV Kressbronn, der zuvor bereits den Gastgeber SV Jedesheim ordentlich in dessen Schranken verwiesen hatte (25:15 und 25:16). Die Kressbronner Siegesserie setzte sich auch im ersten Satz gegen Baindt fort (25:14). Im zweiten Satz schienen die Baindter sich etwas akklimatisiert zu haben und konnten den überragenden Kressbronnern durch tolles Zusam- menspiel und konstante Aufschläge einen Satz abluchsen (24:26). Am Ende legte Kressbronn jedoch nochmal „eine Schippe drauf“ und holte sich den letzten Satz mit 25:14. Auch gegen den SV Jedesheim schien ein Sieg in greif- barer Nähe. Trotz 21 Punkten Abstand in der Tabelle leg- ten die Baindter recht unbeeindruckt los und überzeug- ten durch starke Blockarbeit. Auch die Abwehr stand in vielen Situationen gut. Letztendlich mussten sich die Baindter aber auch hier nach drei abwechslungsreichen und energiegeladenen Sätzen geschlagen geben (25:20; 14:25; 25:19). Die nächsten Spieltage folgen im März: 11.03.2023 VLJ Baindt 1 gegen SF Illerrieden und TV 02 Langenargen Psychos 12.03.2023 letzter Spieltag der Saison in der Mixed Staffel B2 Süd: VLJ Baindt 2 gegen den direkten Tabellengegner aus Wolpertswende und das VCO Team. Zuvor wird am 05.03.2023 eine gemischte VLJ-Mann- schaft beim Volleyball-Turnier in Bodnegg antreten. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Anmeldungen für das Jugendlager Liebe Teilnehmer, aufgrund der Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.sv- baindt.de auf dem Laufenden. Anmeldungen für unser Jugendlager am Schetteregg (18./19.03.) nehmen wir un- ter ausbildungswart@alpinteambaindt.de entgegen. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Jannik Heinzler Alter: 25 Beruf: Buchhalter Med. Ausbildung: Rettungssanitäter HvO seit: ... 2015 Mir gefällt im DRK,... die Gemeinschaft Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... weil mir das medizinische Ar- beiten Spaß macht. Mein längster HvO Einsatz: Der eine Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einsatz, bei dem ich meinen Haustürschlüssel daheim liegen gelassen habe. Eindrücklichstes Erlebnis: Als ich direkt nach dem Ein- satz von den Angehörigen zum Grillen eingeladen wurde Lieblingsausrüstung: das Tape. Damit bekommt man fast alles wieder gerichtet. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Hauptpreis vom Weihnachtsge- winnspiel 2022 übergeben Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerin unseres Hauptpreises. Bereits im Januar konnte Frau Susi Schlap- pa den neuen E-Roller in Empfang nehmen und wird in Zukunft damit durch Baienfurt düsen. Der WBB wünscht viel Spaß mit dem neuen Gefährt und allzeit sichere Fahrt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Im Schnee vom Hochhädrich Richtung Imberg Wir wandern vom Parkplatz der Hochhädrichbahn auf dem Winterwanderweg in Richtung Imberg. Danach geht es wieder in südlicher Richtung zur Moosalpe zur Einkehr. Wann: Dienstag 21.02.2023 auf dem Festplatz in Wein- garten, Rückkehr ca. 17.00 Uhr, Gehzeit 2,5 Stunden, 7,3 km, 190 hm, Fahrpreis 18 Euro (incl. Parkgeb.) Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 17.02.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Die Wanderung findet nur bei Sonnenschein und ent- sprechender Schneelage statt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ausflug am 01. April 2023 An alle Mitglieder vom VdK Ortsverband Weingarten Für unseren Ausflug am 01. April 2023 gibt es keine Plät- ze mehr. Bitte nicht mehr einzahlen. Der Bus ist voll. Ich habe nicht gedacht, dass dieser Ausflug so gut ankommt bei unseren Mitgliedern. Es tut mir sehr leid, aber wir können ihn nächtses Jahr wiederholen, wenn es gewünscht wird. Für unseren Ausflug nach Bregenz und Pfänder am 02.09.2023 gibt es noch genug Plätze. Bitte sichern Sie einen der Plätze, denn dies ist auch ein schöner Ausflug und es liegen schon viele Reservierungen vor. Die Einla- dung haben Sie ja erhalten. Ich wünsche Ihnen eine schöne gesunde Zeit. Ihre Karin Maucher Vorsitzende VdK OV Weingarten Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt e.V. 1896 Vereinsheim geöffnet Am Fasnet-Samstag, 18. Februar 2023 ist das Vereinsheim des Liederkranzes, Ravensburger Str. 9 (gegenüber der Achtalschule) für den Narrensprung ab 13.00 Uhr ge- öffnet. Hästräger und Zuschauer können sich vor und während des Narrensprungs mit Getränken, Kaffee und Kuchen, sowie mit Saiten versorgen. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Bestell-Aktion Blumenerde und Dünger 2023 Liebe Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, wir bieten auch in diesem Jahr wieder zu einem Vor- teilspreis aus der Fuchsien-Gärtnerei Himmelreich eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem Gärtnern entsprechen und die im nor- malen Handel nicht zu kaufen sind. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestel- lung aufgeben. Blattdünger N (Stickstoff) 15, P (Phosphat) 10, K (Kalium) 15, Mg (Magnesium): Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Blütendünger N 8, P 16, K 24, Mg 2: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 10,50 €, Nichtmitglieder 11,00 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wochen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 11,50 €, Nichtmitglieder 12,00 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 16 €, Nicht- mitglieder für 17 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Dort sollte das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit be- achtet werden. Auch bei der Beimischung von Kompost ist oft Klärschlamm mit enthalten, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Der Tor- fanteil ist stark reduziert und durch Holzteile und Tonmi- neralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hochbeet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com unter der Rubrik „Termine/Monatsbrief“ oder bei Bernhard Kohler: Kohler. Bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 26.02.2023, da uns nur ein begrenztes Kontingent an Erde zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Mitte / Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: Kohler. Bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich als Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Landkreis Ravensburg Theorie und Praxis zur Veredelung von Obstgehölzen am 14.04.2023 Am 14.04.2023 findet von 14 bis 17 Uhr ein Veredelungs- kurs der Kreisfachberatungsstelle für Obst- und Gar- tenbau statt. Der Kurs richtet sich an Besitzer und Be- sitzerinnen eines oder mehrerer Obstgehölze oder auch Streuobstwiesenbesitzer/-innen, die gerne die Sorte ei- nes bestehenden Obstgehölzes umveredeln möchten. Auch das Veredeln mehrerer Sorten auf einen Baum ist möglich, um die Befruchtungsverhältnisse zu verbessern oder über einen längeren Zeitraum ernten zu können. Im Veredelungskurs erfahren die Teilnehmenden neben den theoretischen Grundlagen der Obstbaumveredelung und des Reiserschnittes alles Wichtige zur erfolgreichen Ver- edelung eines Obstgehölzes. Im Anschluss an die Theorie erfolgt der praktische Teil. Hier werden verschiedene Veredelungstechniken geübt und praktisch angewendet. Der Schwerpunkt liegt hierbei beim Pfropfen hinter die Rinde von Apfel und Birne. Im Anschluss an den Kurs stehen Veredelungsreiser unter- schiedlicher alter Sorten zur Umveredelung für den pri- vaten Gebrauch zur Verfügung. Das Erlernte kann so am eigenen Obstbaum gleich in die Praxis umgesetzt werden. Der kostenfreie Kurs findet in den Räumen der Land- wirtschafts-schule Ravensburg, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg statt. Mitzubringen sind, sofern vorhanden, ein scharfes Messer sowie eine Baumschere. Der Anmel- deschluss zum Kurs ist 07.04.2023 per E-Mail unter d. buehler@rv.de oder la@rv.de oder telefonisch unter 0751 85-2230 oder 0751 85-6111 möglich. Der Kurs findet bei jeder Witterung statt. Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Online-Vortrag am 28.02.2023: „Restlos glücklich - Stra- tegien gegen Lebensmittelverschwendung“ Am Dienstag, 28. Februar 2023 findet um 17.00 Uhr im Rahmen der landesweiten Ernährungstage der On- line-Vortrag „Restlos glücklich - Strategien gegen Lebens- mittelverschwendung“ statt, bei dem die Teilnehmenden Wissenswertes rund um das Thema Lebensmittelver- schwendung in Deutschland erfahren. Referentin Katja Sontheimer spricht über die häufigs- ten Wegwerfgründe, erklärt den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und zeigt Strategien für eine gute Einkaufsplanung auf. Außerdem gibt sie hilfreiche Tipps zur geeigneten Lagerung von Le- bensmitteln und zu Portionsgrößen als Hilfe beim Kochen. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Jahresmeldung für 2022 prüfen - Worauf Sie achten müssen: Bares Geld für die Rente Bis Mitte Februar 2023 erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sogenannte »Meldebescheini- gung zur Sozialversicherung« von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) informiert, warum diese Jahresmeldung wichtig ist. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrech- nung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Be- schäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Ent- gelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird. Angaben prüfen und Bescheinigung aufbewahren Die DRV BW rät, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn fehlerhafte Angaben können sich sowohl auf die künftige Bearbei- tung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umge- hend an den Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung korrigieren lassen. Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als so- genannte Einzugsstelle gemeldet. Diese leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger, Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 wie die gesetzliche Rentenversicherung, weiter. Wichtig: Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben. Empfänger der maschinellen Meldung ist in diesen Fäl- len allerdings nicht die Krankenkasse, sondern die Mini- jobzentrale. Frühstückstreffen für Frauen Herzliche Einladung Leben atmen- Schwieriges bewältigen, neue Hoffnung finden Musik und Talk mit Beate Ling, Sängerin Beate Ling ist Sängerin, Vocal Coach und Referentin und lebt in Stuttgart. Mit einer Mischung aus einem außerge- wöhnlichen Vortrag, lebensfrohen Chansons und tiefge- henden Singer-Songwriter-Balladen gibt sie Einblicke in ihr Leben: mal humorvoll, aber auch nachdenklich und bewegend. Sie macht Mut, trotz schmerzhafter Erfahrung nicht zu resignieren und verrät uns, wie sie immer wieder zu neuer Hoffnung findet. Herzliche Einladung zu folgenden Veranstaltungen: Freitag, 10. März 2023, 19.30 - 22.00 Uhr Reihenbestuhlung ohne Verzehr, Pause mit Getränke- und Snackverkauf: 11,00 € Samstag, 11. März 2023, 09.00 - 11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 18,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37 - 39, 88250 Weingarten. Info und Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluß: 08. März 2023 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen an- geborenen Klumpfuß. Um sich über das Thema auszu- tauschen, findet am Samstag, den 25. März ein Treffen statt. Eingeladen sind Eltern, Betroffene jeden Alters und medizinisch Interessierte. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr im Hofgarten-Treff Aulendorf, Schussenrieder Straße 1. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und dann, wenn nötig, eine Achilles-Sehnen-Verlängerung vorgenommen. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünf- ten Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bereits rund 20 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per E-Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder Mail bei Sonja Hummel melden: 0173- 1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de. Kinder-, Damen- und Herrenkleiderbörse Vogt 18.03.2023 In der Sirgensteinhalle, 11 bis 13 Uhr. Annahme: Freitag, 17.03.. 17.00 Uhr - 18.30 Uhr. Rückgabe: Samstag, 18.03.. 16.30 Uhr - 17.00 Uhr. Besonderheiten: maximal 20 Teile Damen- und Um- standsmode, maximal 10 Teile Herrenmode (keine Schu- he) und maximal 45 Teile + max. 5 Paar Schuhe, Kaffee und Kuchen Preisschilder sind festzubinden (keine Klebeetiketten) und Verkäufer-Nr. in rot auszeichnen, keine Stofftiere, keine Unterwäsche, Socken und Strumpfhosen, Waschkörbe oder Klappboxen verwenden, Angenommen werden: gut erhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung, Damen- und Herrenoberbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, „alles was rollt“, gebrauchte Tupper- ware usw. Annahmegebühr: 15 Prozent des Verkaufserlöses. Kontakt ab 27.02.2023: 07529 974341 (Nummern 1 bis 45, 501 bis 520, 901 bis 910, von 9 bis 14:30 Uhr), 07529/ 911123 (46 bis 90, 521 - 540, 911 bis 920, on 15 - 19 Uhr) Helfer erhalten garantiert eine Nummer und dürfen am Vorverkauf teilnehmen (Tel. 0152 02196317), Mo.,Di.,Mi. 13 - 19 Uhr, Do. + Fr. 9 - 19 Uhr) www.kleiderboersevogt.beepworld.de Finde die 10 Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich je- weils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Dirk Pietrzak/DEIKE 732R15R2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 1 2 3 4 5 67 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Steuer- berater- begriff (Abk.) tschech.: Liebe portug./ span.: Liebe Konso- nant niederl. TV-Mode- ratorin (Sylvie) Bil- dungs- stätte isländ.: Liebe Rhein- last- kahn Flug- navi- gator Schweiz. Theologe, † 2021 (Hans) Ab- schnitt eines Buches Haupt- stadt von Ecuador unnützes Beiwerk, Getue Schlan- ge im ‚Dschun- gelbuch‘ finn.: Liebe enthalt- samer Mensch poln.: Liebe Spiel- karten- farbe rumän.: Liebe beson- dere Atmo- sphäre deutsche Mimin, † 2002 dt. Schlager- sängerin (Vivian) Gift- schlan- gen- fresser Profes- sor im Ruhe- stand Schon- kost Nudis- mus (Abk.) fossiler Brenn- stoff türk.: Liebe das Meer betref- fend Lebens- ende nicht kurz Kfz-K. Elbe- Elster- Kreis frz.: Liebe Abk.: lang Wortteil: doppelt Held der Argo- nauten- sage norweg.: Liebe niederl.: Liebe Napo- leons Exil (Insel) Passat- winde am Mittel- meer in Gefühls- wallung Kose- form von Ilona Ruf- name Eisen- howers japan. Gesell- schaf- terin pro Einheit Trans- port- gut Mineral Hawaii- Blumen- kranz Pas- sions- spielort in Tirol kroat.: Liebe chemi- sches Element schwed.: Liebe engl.: Liebe latei- nisch: Luft weib- licher franz. Artikel längliche Vertie- fungen ägypti- scher Sonnen- gott unver- dünnt Kompo- nist von ‚Bolero‘ griech.: Liebe Hülsen- frucht engl. Abk.: Limited Edition et cetera (Abk.) altes niederl. Längen- maß arabi- scher Fürsten- titel Schliff im Be- nehmen (franz.) Insel vor Dal- matien künstler. Nackt- darstel- lung italie- nisch: drei Mantel der Araber starkes Seil Abk.: Mittwoch eiszeit- licher Höhen- zug Aufguss- getränk griech. Philo- soph der Antike thailän- dische Währung ital.: Liebe Wind- schatten- seite dän.: Liebe latei- nisch: Sei gegrüßt! Vorname v. Schau- spieler de Funès schwedi- scher Männer- name Platz, Ort, Stelle DEIKE 1720-0223 SAMAAOKQ KLIMBIMKAARAKKAUS DRAGOSTEASKETUPIK SRLINDTEMERIT FKKGASEMARINTOD LANGUAMOURLGEI AEETESIENDOILKA LIEFDEIKEGEISHAJE ERLBORCSPAT BRFLOVE LAKERBENRA JAGAPILE PURETCEMIR ABARHVARG AVTTPLATOBAHT AVEAMORELEEELSKER LOUISERIKSTAETTE VO N LU FT U N D LIEB E LEB EN Foto: © Begsteiger/Plöb/DEIKE 759R82K1 Schwedenrätsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 20 ergeben eine Redewendung. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre viergruppige Kindertagesstätte Corbellini und die zweigruppige Kindertagesstätte Joseph Gabler baldmöglichst oder ab 01.09.2023 eine/n Nähere Informationen zu der Stelle finden Sie unter: http://jobs.drs.de Fragen zu den Stellen beantwortet Ihnen gerne vorab die Leitung der Kita Corbellini, Frau Heymann, Tel. 0751-43333 und die Leitung, Frau Assfalg im Joseph Gabler, Tel. 0751-59453. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu- Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg; Z. Hd. Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de STELLENANGEBOTE www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 26. August 2022 Nummer 34 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Zur 47. Pferdeleistungsschau in Baindt haben sich über 500 Starter zu den Prüfungen angemeldet. In 21 Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen bis zur Klasse „M“ stellen sich die Teilnehmer wie folgt im Par- cours vor: Samstag, 27 . August 2022 8.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A 10.00 Uhr Springreiterwettbewerb 10.00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 10.45 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 11. 00 Uhr Stilspringprüfung Kl. E mit Standardanforderungen 12.00 Uhr Dressurwettbewerb 12.00 Uhr Springprüfung Kl. E 13.00 Uhr Stilspringprüfung K. A* mit Standardanforderungen 13.45 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 14.30 Uhr Springprüfung K l. A* 15.15 Uhr Dressurprüfung Kl. L Trense 16.00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Stechen Sonntag, 28 . August 2022 8.00 Uhr Springprüfung Kl. A* 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11.00 Uhr Springprüfung Kl . 11.00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 12.15 Uhr Pony Führzügelwettbewerb 13.15 Uhr Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 13. 15 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. L 14.45 Uhr Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde 14.15 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. M* Trense 16.15 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Ein- oder Zweispänner Wir freuen uns über Ihren Besuch! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. Qualitätsbrennerei Erika und Werner Buhl Thumbstr. 30 in Baindt Qualitätsdestillate: Williams Birnenbrand, Obstwasser, Zwetschgen- wasser, Kornbrand, Kräuter, Mirabellen und Liköre. Wir brennen schon seit über 50 Jahren. Es werden heimische Obstsorten aus integriertem Anbau verwendet. Handverlesen, ausgereift und zu Maische verarbeitet, kommt die Ware in die Brennerei. Ist einem bewusst, was hinter einem solchen Tropfen überhaupt steckt? Landschaftspflege und Kulturgeschichte. Im Frühjahr verwandeln die Blüten der Obstbäume die Land- schaft in einen blühenden Garten. Mit diesen Maßnahmen set- zen wir in Sachen Nachhaltigkeit ein Zeichen für die Umwelt und sind stolz darauf, unseren Teil zum Umweltschutz beitra- gen zu dürfen. Ihre Erika und Werner Buhl aus Baindt * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. Rude‘s Milchtankstelle Wir, die Familie Rude, bieten schon seit dem Jahr 2015 frische regionale Hofmilch in Baindt, Brühl 2 (Aussiedlerhof bei Reitanlage) an. Zusätzlich haben wir in unserem Sortiment noch die Freilandeier von der Baindter Familie Kuch. Die Idee hinter unserer Milchtankstelle ist es, vor Ort einen Einblick in unsere Landwirtschaft zu geben und den Baindter Bürgerinnen und Bürgern sowie Menschen aus der Umgebung unsere regionale Milch anzubieten. Wir haben eine tiergerechte Haltung mit gentechnikfreier Fütterung. Das Tierwohl liegt uns sehr am Herzen. Sie bekommen bei uns an 7 Tagen, rund um die Uhr, vollwertige regionale Rohmilch. Ihre Familie Rude aus Baindt Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Seit April 2022 bietet der Pflegestützpunkt Schussen- tal jeden 1. Dienstag im Monat zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminver- einbarung ist nicht erforderlich. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chro- nisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle inter- essierten Bürgerinnen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozial- leistungen. Bei Bedarf unterstützen diese dabei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Die Bera- tung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Ein- haltung der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten bzw. Außensprechstunden erfolgen. Zuständige Ansprechpartnerin für die Betroffenen bzw. Interessierten ist Frau Ruth Gätje, erreichbar unter Tel. 0751/85-3319 oder r.gaetje@rv.de. Pflegestützpunkt Schussental, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg Termine der Außensprechstunde im Jahr 2022: 06.09., 04.10., 08.11., 06.12. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Juli 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Thomas-Dachser- Straße 1631 7 70 95 Wickenhauserstraße 801 22 50 75 Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 27. August und Sonntag, 28. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 27. August Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 28. August Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Karlheinz Biesinger feierte am 17.08.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Sonja und Adrian Zanutta zur Geburt ihres Sohnes Nino Maximilian Zanutta am 04.05.2022 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. August 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Zur Information Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Ru- brik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Ge- meindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestel- len und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) an- gefordert werden. Tipp 39: Einfach mal abschalten Es lohnt sich, ausgeschaltete Rechner vom Stromnetz zu trennen, denn sie verbrauchen auch Strom, wenn sie gar nicht benutzt werden. Computer samt Zubehör ziehen oft auch im Stand-by- Modus Strom – die Kosten summieren sich pro Haushalt auf bis zu 100 Euro im Jahr. Wann immer Sie nicht an Ihrem PC-Bildschirm sind, schalten Sie ihn manuell aus. Denn dieser verbraucht – je nach Modell – unter Umstän- den genauso viel Strom wie Ihr Rechner. Fahren Sie Ihren Rechner herunter, wenn Sie ihn längere Zeit, etwa in der Mittagspause, nicht nutzen. Das rechnet sich bereits ab 15 Minuten. Schalten Sie Ihren Rechner am Ende des Ar- beitstages konsequent aus. Energieagentur Ravensburg Kosten für Warmwasser senken In einem Durchschnittshaushalt werden etwa 14 Prozent der Energie zur Erwärmung des Wassers genutzt. Beson- ders Eigentümer:innen können beim Warmwasser viel sparen, da sie Zugriff auf ihre Haustechnik haben. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg und die Energieagentur Ravensburg geben Tipps und bewertet Maßnahmen in ihrer Effektivität. 1. Senken Sie die Warmwassertemperatur Warmes Wasser wird mit einer Temperatur von bis zu 70 Grad Celsius bereitgestellt. Beim Duschen wird warmes Wasser allerdings auf 38 Grad Celsius runtergemischt. Bis es so weit ist, verursacht die hohe Temperatur große Verluste in Speicher und Leitungen. Sie werden deutlich verringert, indem die Temperatur in der Warmwasserbe- reitung gesenkt wird. 2. Verkürzen Sie die Zeiten der Bereitstellung von war- mem Wasser Wer die Bereitschaftszeiten der Warmwasserbereitung minimiert, senkt seinen Energieverbrauch deutlich: Denn wird kein warmes Wasser benötigt, muss kein warmes Wasser vorgehalten werden. 3. Zirkulation optimieren: zeitlich begrenzen oder ab- schalten Je nach Gebäudezustand kann die Zirkulation des Warm- wassers zu großen Energieverlusten führen: Denn zirkuliert das warme Wasser rund um die Uhr, können bis zu zehn Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf die Warm- wasserzirkulation zurückgehen. Der Energieverbrauch wird geringer, wenn die Zirkulation zeitlich begrenzt oder ganz abgeschaltet wird. Zudem lässt sich manchmal die Zirku- lationstemperatur senken, was ebenfalls den Energiever- brauch verringert. Bei kurzen Wegen ist sogar eine Deins- tallation der Zirkulationsleitung möglich. 4. Nutzen Sie wassersparende Duschköpfe Ein Sparduschkopf kostet etwa 20 Euro und spart bis zu 50 Prozent des Warmwasserverbrauchs. Beim Kauf ist zu beachten, dass der Duschkopf einen Wasser- durchfluss von weniger als 9 Liter pro Minute hat: Stan- dard-Duschköpfe schütten 12 bis 15 Liter pro Minute aus, gute Spar-Duschköpfe nur sechs bis sieben Liter. Das Du- schen bleibt dabei genauso angenehm und das Strahlbild erhalten, obwohl weniger Wasser verbraucht wird. Was bringen Absenkung, Zirkulation und wasserspa- rende Duschköpfe? Das Absenken der Trinkwassertemperatur von 60 auf 45 Grad Celsius spart bis zu 30 Prozent der Netto-Energie ein. Auch Leitungsverluste im Unbeheizten und Speicher- verluste werden verringert. Ist eine Zirkulation vorhan- den, kann sie je nach Dämmung und Betriebsdauer den Netto-Energiebedarf für Warmwasser verdoppeln. Das Sparpotenzial liegt hier bei bis zu 50 Prozent. Der Einsatz wassersparender Duschköpfe und „Perlatoren“ spart bis zu weitere 10 Prozent des Netto-Energiebedarfs. Risiken und Nebenwirkung beim warmen Wasser zu sparen Wichtig: Das Risiko von Legionellen im Warmwasser kann sich erhöhen. Legionellen vermehren sich bei niedrigen Was- sertemperaturen und können beim Einatmen zur lebensbe- drohlichen Lungenentzündung führen. Eine wöchentlich ein- malige, kurzzeitige Speichertemperatur von 70 Grad Celsius ist daher zwingend zu empfehlen. Eine weniger gravierende, aber nicht zu vernachlässigende Nebenwirkung ist der ein- geschränkte Komfort außerhalb der angepassten Zirkula- tions- und Warmwasserbereit-schaftszeiten. Bei Fragen zum Thema Warmwasser helfen die Energie- beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit ihrem umfang- reichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefo- nisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und indi- viduell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucher- zentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energie- agentur Ravensburg unter 0751 – 764 70 70. Kostenfreie Online-Vorträge zu Energiethemen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veran- staltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentra- le wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org DRK Blutspende Jede Blutspende zählt. Blut ist im Sommer knapp. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen und die ohnehin hö- here Mobilität der Menschen innerhalb der Urlaubs- und Ferienzeit im Sommer wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Die Blutvorräte schmelzen wie Eis in der Sonne. Derzeit zählt jede Blutspende! Das DRK bittet daher dringend in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, dem 01.09.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Weitere Blutspendetermine online unter: terminreservierung.blutspende.de Aufgrund der geringen Haltbarkeit sind Patientinnen und Patienten kon- tinuierlich auf Blut angewiesen. Sollten gewünschte Terminzeiten bereits aus- gebucht sein, ist das kein Zeichen der Entwarnung. Spenderinnen und Spen- der werden gebeten, auf die nächst- mögliche Terminoption auszuweichen. Selbst wenn sich diese aufgrund des Angebots oder per- sönlicher (Reise)-Pläne erst in ein paar Tagen ergibt. Jetzt Leben schenken und selbst beschenkt werden: Als Dankeschön erhält jede/r BlutspenderIn eine Lun- chbox im exklusiven DRK-Design. emeinsam Leben retten: Sie kennen jemanden der auch Lebensretter sein könnte? Perfekt! Wir brauchen aktuell jede/n BlutspenderIn. Jede/r BlutspenderIn, der eine/n ErstspenderIn zur Blutspende mitbringt, wird mit einer Kinokarte für sich und den/die neue/n SpenderIn be- schenkt. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Alle aktuell geltenden Regeln und weitere Informationen unter: www.blutspende.de/corona. Ist unser Gentechnikzuschlag in Gefahr? auf dem Podium: Bärbel Endraß, Bäuerin, Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg Maria Heubuch, Bäuerin, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlamentes HERZLICHE EINLADUNG ZUM Milchbauernabend Freitag, 26. August 2022 um 20 Uhr Festzelt in Baindt Die Europäische Union möchte die Gesetze zur Agrogen- technik aufweichen. Bestimmte Gentechniken sollen aus dem Gentechnikgesetz herausgelöst werden. Dadurch würden wichtige Zulassungsvoraussetzungen wie die Ri- sikobewertung, Kennzeichnungs- und Haftungsregeln wegfallen. Doch was würde das für unsere Höfe und un- sere alltägliche Arbeit bedeuten? Kann die Koexistenz und der Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Produktion erhalten werden? Und was wären die wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe? Über weitere Probleme für die Praxis und Hintergründe einer solchen Gesetzesderegulierung möchten wir mit allen Interessierten diskutieren. BUNDESVERBAND DEUTSCHER MILCHVIEHHALTER Geschäftsstelle Freising Gutenbergstr. 7-9 | 85354 Freising |Tel.: 08161-538473-0 | Fax: -50 Geschäftsstelle Wittenburg Steintor 2a | 19243 Wittenburg | Tel.: 038852-9063-0 | Fax: -22 Demenzfreizeit 2022 - Ein Urlaub der besonderen Art Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegen- den Angehörigen eine Auszeit nehmen Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 24. Oktober bis 2. November zur Freizeit in das Tagungs- haus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden erwartet ein vielfältiges Programm, welches ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Anmeldungen sind bis zum 26. September möglich. Diakonie, Landkreis, Fach- und Pflegekräften, sozialen Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der er- krankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen und austauschen, je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Zur Finanzierung der Demenzfreizeit können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Informationen und die Anmeldeunterlagen erhalten In- teressierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl, Antoniusstr. 11, 73249 Wernau/Neckar info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tel.: 07153-9239-130, Fax: 07153-9239-132 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das BiZ macht keine Sommerferien Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl ste- hen, können die freie Zeit in den Sommerferien clever zur beruflichen Orientierung nutzen. Eine gute Adresse dafür ist das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Ravensburg. Es hat auch in den Sommer- ferien geöffnet. Ines Bautz arbeitet im BiZ und hat viel Erfahrung mit jungen Menschen, die sich dort über die Welt der Berufe informieren wollen. „Manche BiZ-Besucher kommen mit ganz genauen Vorstellungen, andere wiederum haben keine Idee“, erzählt Bautz. „Wir helfen dabei, dass alle am Ende zufrieden, mit wertvollen Informationen und klare- ren Berufsvorstellungen nach Hause gehen.“ Besonders während der großen Ferien lohnt sich ein Besuch. Schüler haben viel Freizeit und das BiZ ist nicht zu voll – schließ- lich finden in der Ferienzeit keine Veranstaltungen statt. „Im Dschungel der Berufswelt sorgen wir für den richtigen Durchblick. Wir bieten Antworten und Lösungen, damit alle Menschen die zu uns kommen, eine gute Entschei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 dung für ihre berufliche Zukunft treffen können“, ergänzt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Im BiZ finden Jugendliche alle wichtigen Informationen und Entscheidungshilfen zu den Themen Ausbildung, Stu- dium und Beruf. Für die Selbstinformation stehen genü- gend Computerplätze mit Internetzugriff zur Verfügung. Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zeigt alle freien Ausbildungsstellen und die Datenbanken BERUFE- NET oder BERUFE.TV informieren über alle aktuellen Be- rufsbilder. Mit Hilfe des Erkundungstools Check-U können persönliche Stärken und Interessen ausfindig gemacht werden um zu sehen, welche Ausbildungen oder Studi- enfelder individuell passen. Alle Angebote des BiZ sind kostenlos und können ohne Voranmeldung genutzt werden. Das Berufsinformati- onszentrum in der Schützenstr. 69 ist montags und diens- tags von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. August – 04. September 2022 Gedanken zur Woche Zeit finden Nimm dir Zeit zu lieben Und geliebt zu werden – Das ist das Vorrecht der Götter. Nimm dir Zeit, dich umzusehen – Der Tag ist zu kurz, um selbstsüchtig zu sein. Nimm dir Zeit zu lachen – Das ist die Musik der Seele. Irischer Segenswunsch Samstag, 27. August Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. August– 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (+Christina und Wendelin Fetsch, Ludmilla und Rochus Illenseer, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Kurt Brugger, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Hei- lig, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Franz Jung, Martin Kränkle, Jahrtag. Klementine Gelzenlichter, Irmgard Stephan) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Elias und Matteo Dienstag, 30. August Schulferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 31. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 01. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 02. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 03. September 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Romina und Giovanni Mare 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. September – 23. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Julian Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Vorhinweis Gottesdienst in der Kapelle Schachen Am Mittwoch, 28. September 2022 feiern wir Erntedank in der Kapelle in Schachen. Dazu laden wir heute schon recht herzlich ein. Pfarrer Staudacher und die Kapellengemeinschaft Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Sonntag, 28. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche Sonntag, 04. September 12. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Der Gottesdienst in Baindt muss leider entfallen ! ---------- Gedanken zur Woche Kernaussage: „Denn aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich nicht jemand rühme ...“ Ein Sonntag, der die alte Tugend Demut in den Blick nimmt: Was wir sind, sind wir nicht aus eigener Kraft, sondern aus Gottes Gnade. Auftrumpfen zählt nicht „Mein Haus, mein Auto, mein Boot“ – auch wenn ich nicht so dick auftrage, habe ich doch gern etwas vorzuweisen: einen sicheren Arbeitsplatz, eine intakte Partnerschaft oder wohl geratene Kinder. Vor Gott zählen solche „Errungenschaften“ nichts. Es gibt nichts, womit ich mich vor ihm brüsten könnte, zeigt der 11. Sonntag nach Trinitatis, weder mit meinem Erfolg noch mit meinem Glauben. Gerade diejenigen, die wissen, dass sie vor Gott nichts vorzuweisen haben, und sich ganz auf Jesus verlassen, denen wendet er sich zu. Er lässt sich von Zöllnern einladen und von einer Prostituierten salben. Ge- rade sie können seine Zuneigung schätzen und mit Lie- be darauf antworten. Auch Paulus bekennt: Wir können Gottes Liebe nicht verdienen, nur dankbar empfangen. Über sich selbst lachen Ich mag Menschen, die das Leben ernst, ihre ei- gene Person aber auch leicht nehmen können. Papst Johannes der 23. war ein Mensch, der gerne und viel lachte. Er erzählte einmal, er habe vor seinem Amt einen solchen Respekt gehabt, dass es ihm den Schlaf raubte. Als er doch einmal eingeschlafen sei, habe er von einem Engel geträumt, dem er von seiner Not erzählte. „Giovanni, nimm dich nicht so wichtig.“ habe der Engel geantwortet. Seitdem konnte der junge Papst wieder wunderbar schlafen. Einen solchen Engel wünsche ich mir. Vielleicht hilft auch ein Zettel an meinem Spiegel, auf dem „Nimm dich nicht so wichtig!“ steht. (Text von der Internetseite: Kirchenjahr-evangelisch.de) ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei – probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Herzlich Willkommen zu unserem Actionbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Freiheit, Würde und Selbstbestimmung: Leitlinien und Prävention In kirchlichen Angeboten sollen Menschen sich als wert- volle Geschöpfe Gottes mit Würde, Freiheit und Selbst- bestimmung erfahren. Damit dies zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleibt, ist es wichtig, allen, die in unseren Einrichtungen, Gruppen und Kreisen wirken und teilnehmen regelmäßig bewusst zu machen, wie wichtig es ist, diese zentralen Haltun- gen im Umgang miteinander immer hoch zu halten und Grenzverletzungen jedweder Art keinen Spielraum zu überlassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Als eine Maßnahme hierzu hat der Kirchengemeinderat in seiner letzten Sitzung folgende Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossen, zusammen mit einem Präventionskatalog gegen sexualisierte Gewalt in jedweder Form: Grundlegung Als Geschöpfe und Kinder Gottes hat Gott eine unantas- tbare Würde in uns hineingelegt. Gott schenkt uns Würde und Freiheit. Auf dieser Grundlage wollen wir in Respekt miteinander umgehen und allen Menschen, die zu uns kommen, Sicherheit und Entfaltungsmöglichkeiten gewährleisten. Umsetzung • Wir nehmen die persönliche Würde und die Grenzen von uns und anderen achtsam wahr. • Wir wirken sexistischen und anderen diskriminieren- den Äußerungen aktiv entgegen. • Wir reflektieren bewusst unser eigenes Empfinden und Bedürfnis nach Nähe und Distanz. • Wir gehen hinsichtlich Nähe und Distanz mit jedem Menschen angemessen und verantwortlich um. • Wir tabuisieren den Bereich sexueller Grenzverletzun- gen und Gewalt nicht. • Wir nehmen Äußerungen von Opfern sensibel wahr und ernst. • Wir klären Betroffene über Wege der Hilfe auf. Kontaktadressen - Kontaktpersonen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt- Baindt: - Martin Schöberl, Pfarrer, 0751/43656; Ute Lins, 1. Vor- sitzende des KGR, 017643436498 - Krisenteam des Ev. Jugendwerks Württemberg: Jo- hannes Büchle und Alma Ulmer, 0711/9781288 - Fachberatungsstelle Brennessel, Ravensburg: 0751/3978 ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 28. August um 18.00 Uhr, findet in der evang. Kirche in Weingarten wieder ein offener Bibeltreff statt. In der Reihe zum Lukas-Evangelium spricht Prädikant Ulrich Warth zum Gleichnis vom „barmher- zigen Samariter“ (Lukas 10, 25-37) Die evang. (landeskirchli- che) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschwister in den Gemeinden, Bildquelle Gottfried Stoppel nach den ersten Tagen im Amt ist es mir sehr wichtig meine enge Verbindung zu der Arbeit vor Ort in den Kir- chengemeinden Ausdruck zu verleihen. Deshalb liegt mir dieser Gruß an Sie sehr am Herzen - neben all den offizi- ellen Antrittsbesuchen. Das Motto bei meiner Einsetzung „bei euch alle Tage“ und das zugrundeliegende Bibelwort aus Matthäus 28,16-20 hat ja in besonderer Weise die Arbeit ganz nah bei den Menschen und damit für mich insbesondere die Gemein- dearbeit im Blick. So habe ich es auch in meiner Antrittspredigt ausgedrückt: „Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Hei- ligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.“ Mit diesem Auftrag sollen die Jünger runter vom Berg - mitten in die Welt. Sie sollen: Hingehen, Zuhören, Trösten. Hingehen, Zuhören, erzählen, was wir glauben und hoffen. Hingehen, Zuhören, Gemeinschaft erfahren. Wenn wir heute fragen: Was ist der Auftrag der Kirche? Dann sind diese Worte Jesu der Maßstab: Wir gehen hin. Wir hören zu. Wir verkündigen die frohe Botschaft von Gottes Liebe. Diese Liebe verändert Menschen zum Guten. Sie gibt niemanden auf. Diese Liebe schaut nicht darauf, was jemand kann oder nicht. Wie ein liebender Vater schließt sie uns, ihre Kinder, in die Arme. Diese Liebe gilt der ganzen Welt. So verstehe ich meinen Dienst in der Kirche. Diese Liebe will ich in der Welt be- zeugen. Zusammen mit allen Christinnen und Christen. Und wir sind eine bunte Schar. Für mich heißt es auch: Ja, es gibt viel Herausforderndes in diesen Tagen. Aber wir schauen nicht nur auf Proble- me und Schwieriges, sondern schätzen auch das bereits Gelingende wert. Mit herzlichen Segenswünschen Ihr Ernst-Wilhelm Gohl Landesbischof Bildquelle Gottfried Stoppel ---------- Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl Ernst-Wilhelm Gohl, der neue Landesbischof der württem- bergischen Landeskirche, hat für sein neues Amt einen guten Vorsatz gefasst: Auch als Landesbischof möchte der 59-jährige von seinem Selbstverständnis her Pfarrer mit einem guten Kontakt zur Basis bleiben – mit anderen Arbeitsschwerpunkten, aber eben doch Pfarrer. Denn Gohl liebt den persönlichen seelsorgerlichen Umgang mit den Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Menschen. Auch in seinen 16 Jahren als Ulmer Dekan hat er nie seine seelsorgerlichen Aufgaben abgegeben. Als Dekan und Münsterpfarrer wollte er den Menschen sei- ner Stadt nahe sein. Und so kennt man ihn in Ulm auch: immer unterwegs in der Stadt, immer auf dem Sprung von einer Aufgabe zu anderen, aber doch jederzeit für jeden Menschen ansprechbar. Gohls Zugewandtheit zeigt sich schon im Lebenslauf, denn nach dem Zivildienst machte Gohl – in Stuttgart als Pfarrerskind geboren und in Esslingen und Mössingen aufgewachsen – erst einmal eine Ausbildung zum Ret- tungsassistenten. Nach dem Studium in Tübingen, Bern und Rom führte ihn sein Weg zunächst zum Vikariat an die Böblinger Stadtkirche, wo er auch anschließend von 1994 bis 2001 blieb – zunächst im Unständigen Dienst und dann auf seiner ersten ständigen Pfarrstelle, bevor er an die Plochingen Stadtkirche wechselte und schließlich für 16 Jahre als Dekan in den Kirchenbezirk Ulm. Hier lernte Gohl, mit einer großen Bandbreite verschiedenster Ge- meinden zu arbeiten, schließlich umfasst der Kirchenbe- zirk Ulm doch sowohl die Großstadt Ulm mit der selbst- bewussten Gemeinde der Bürgerkirche Ulmer Münster als auch viele ländliche Gemeinden auf der schwäbischen Alb. Bei seiner Verabschiedung aus dem Amt des Dekans in Ulm sagte die Prälatin von Ulm, Gabriele Wulz, Gohl habe die „unnachahmliche Stärke, ganz viel Raum zu lassen und gleichzeitig präsent zu sein, die meisten Aufgeregthei- ten – vor allem am und im Münster – gelassen zu nehmen und zugleich mit tiefem Ernst Pfarrer und Seelsorger zu sein.“ Die Ulmer verlören „einen Menschen, der als freier Christenmensch profiliert Positionen vertreten hat – dabei auch Menschen geärgert hat, der aber auch zugehört und Positionen revidiert hat, wenn er durch Argumente belehrt oder beeindruckt wurde. Wir verlieren einen Menschen, einen Kollegen, einen Pfarrer, einen Dekan und nicht zu- letzt einen Nachbarn, der um der Sache willen streitbar ist und um der Menschen willen alles möglich macht.“ Gohl glaubt fest an die Zukunft der Kirche. Zentrale Pfei- ler dieser Zukunft sind für ihn vor Allem Seelsorge und Diakonie und die Bereitschaft, neue Formen des Gottes- dienstes auszuprobieren, ohne Angst vor einem Scheitern des Experiments haben zu müssen. Als zupackender und engagierter Pfarrer am Ulmer Münster stand Gohl stets auch im Rampenlicht der Stadt- gesellschaft und ging dabei keiner Auseinandersetzung mit Andersdenkenden aus dem Weg. Er scheute sich nicht, zu gesellschaftlichen und politischen Fragen um der Menschen willen klare Haltung zu zeigen, kämpfte dabei aber immer auf uneitle, freundliche und zugewandte Art gegen Polarisierung und für Ausgleich und Toleranz. Gohl gilt als Brückenbauer und hat sich in Ulm intensiv auch in der Ökumene und im Dialog der Religionen engagiert. Als Brückenbauer und ausgleichende Kraft kennen ihn auch die Mitglieder der 14., 15. und 16. Landessynode. Rund 15 Jahre lang war er Mitglied des württembergischen Kir- chenparlaments. Ernst-Wilhelm Gohl ist verheiratet mit der Apothekerin Dr. Gabriela Gohl und hat zwei erwachsene Kinder. Ein weiterer Sohn ist im Alter von 3½ Jahren tödlich verun- glückt – ein Thema, mit dem Gohl sehr offen umgeht. In seiner Freizeit ist es ihm wichtig, mit Familie und Freun- den zusammen zu sein und regelmäßig Sport zu treiben. Dreimal in der Woche schnürt er seine Joggingschuhe zum Laufen. Nach den Flachstrecken in Ulm und an der Donau könnte die Stuttgarter Topographie eine kleine Herausforderung werden ... Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 29.8. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ 5.9. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.9. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ frische Kräuter immer parat 19.9. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.9. Sonja Tratzyk: „Salatbombe – blühende Explosion“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Vereinsnachrichten Fußball Ferienprogramm – das Runde muss ins Eckige Um neun Uhr morgens trafen sich am ver- gangenen Donnerstag über 30 Mädchen und Jungen zwischen 5 und 12 Jahren bei idealem, nicht zu heißem Fußballwetter auf der Klosterwiese, um gemeinsam einen halben Tag Fußball zu spielen. Die fünf Trainer Thomas, Philipp, Sven, Kai und Volkher hatten vorher schon einiges aufgebaut, so dass es nach der Einteilung in drei verschiedene Alters- gruppen gleich losgehen konnte. Es begann mit Aufwär- mübungen, dann um Geschicklichkeit am Ball, teils auch mit kleinen Handicaps wie Augenklappen und speziellen Brillen, ebenso um Schüsse aufs Tor und natürlich einfach nur viel Fußball spielen. Die Jüngsten im Bambinialter be- stritten zudem einen kleinen Parcours und bekamen am Ende eine Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme. Am Ende bekamen alle Kinder noch eine goldene Medaille, gespendet von TK Folien, vielen Dank dafür an Tobi, und gingen überglücklich und teils ziemlich platt, nach Hause. Umkämpftes Remis TSV Meckenbeuren - SV Baindt 1:1 (0:1) Nach dem umjubelten Last-Minute-Sieg gegen den SV Be- uren in der Vorwoche, war der SV Baindt am 4.Spieltag zu Gast beim noch punktlosen TSV aus Meckenbeuren. Die Hoffnung auf eine entspanntere Personalsituation erfüllte sich für Coach Jens Rädel vor der Partie allerdings nicht, wodurch lediglich die Urlaubsrückkehrer Jonathan Dischl und Mika Dantona als auch „Aushillfe“ Dennis Hecht neu in die Startelf rückten. Gegen einen zunächst abwartend spielenden Gegner startete der SV Baindt gut in die Partie und hatte nach fünf Minuten bereits die erste nennenswerte Chance; Di- schl scheiterte allerdings nach Ablage von Dantona am glänzend reagierenden TSV-Keeper. Einige Minuten spä- ter belohnte sich der SVB dann aber für eine starke An- fangsphase: nach Ballgewinn von Max Schmidt im Mittel- feld schaltete der SVB schnell um und Dischl steckte den Ball fein auf rechts zu Jan Fischer durch. Dieser schob die Kugel clever durch die Beine von Keckeisen und brachte den SVB verdient mit 0:1 in Führung (18.). Nach der Trink- pause (25.) verlor der SVB aber etwas den Faden und man schaffte es in der Folge nicht mehr wirklich Dischl in vorderster Front in Szene zu setzen. Da die Defensive um Abwehrchef Michael Brugger jedoch sicher stand, ging es mit dem knappen 0:1 in die Pause. Im Gegensatz zur ersten Halbzeit erwischte nun aber der TSV den deutlich besseren Start in die zweite Hälfte, wo- bei der SVB mit vielen Unkonzentriertheiten und Abspiel- fehlern kräftig mithalf. Wie bereits in den letzten Partien wurde auch gegen den TSV einer dieser Abstimmungs- fehler in der Baindter Hintermannschaft gnadenlos aus- genutzt, wodurch Tschirdewahn aus kurzer Distanz zum 1:1 einschieben konnte (54). Das Momentum des Spiel war nun auf Seiten der Gastgeber gekippt, denen es allerdings nicht gelang aus der kurzzeitigen Dominanz gefährliche Chancen zu kreieren. So veränderte erneut die Trinkpau- se (66.) die Dynamik des Spiels, aus der der SVB etwas strukturierter und konzentrierter zurückkam. Erst köpf- te Dischl eine Flanke von Fischer ans Außennetz, dann scheiterte Ylber Xhafa per Kopf an Keckeisen und einige Zeigerumdrehungen später war es nochmals Dischl der mit einem tollen Schlenzer seinen Meister in Keckeisen fand. Auch wenn beide Teams in den Schlussminuten auf den Siegtreffer drängten, sollten sich keine nennenswer- ten Abschlusschancen mehr ergeben. Dafür sorgte der Schiedsrichter zum Schluss noch für Aufregung: erst pfiff er in der 89.Minute sehr spät einen Treffer von Dischl we- gen Abseits zurück und beendete im Anschluss trotz Be- handlungs- und Trinkpausen ohne jegliche Nachspielzeit unverzüglich die Partie. Vermutlich wollte er so schnell wie möglich auf das Meckenbeurer Weinfest, welches zeitgleich neben dem Sportplatz stattfand. Nach einer engagierten ersten Halbzeit musste der SVB aufgrund einer schwächeren Leistung im zweiten Durch- gang ein vermeidbares Gegentor hinnehmen, wodurch schlussendlich der zweite Auswärtspunkt zu Buche steht. Dennoch blieben die Spieler des Aufsteigers nach Spie- lende etwas enttäuscht zurück, da man sich durch eigene individuelle Fehler um den verdienten Lohn eines Aus- wärtssiegs brachte. Diese Fehler und Unkonzentrierthei- ten gilt es am kommenden Wochenende abzustellen, um im lang ersehnten und nach drei Jahren endlich wieder stattfindenden Derby gegen die SG Baienfurt bestehen zu können. Eine heiße Partie am kommenden Sonntag ist zu erwarten! Es spielten: Luca Wetzel - Dennis Hecht, Michael Brugger, Marc Bolgert (87. Florian Vollmer), Lukas Walser - Phillip Thoma, Mika Dantona, Max Schmidt (60. Nico Geggier) - Ylber Xhafa (83. Ferhat Ünalan), Jonathan Dischl, Jan Fischer TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 0:4 (0:1) Im ersten Spiel der neuen Saison konnte der SVB II ge- gen den SV Beuren II direkt den ersten Sieg der Saison einfahren, auch wenn man etwas glücklich erst in der Nachspielzeit den Siegtreffer markierte. Dadurch startete die Baindter Mannschaft mit viel Selbstvertrauen in das Auswärtsspiel beim TSV Meckenbeuren II und so war es auch nicht verwunderlich, dass der SVB II bereits in der 10.Minute in Führung ging. Nach einem genialen Diago- nalball von Christoph Capelli auf Marius Hahn, brachte Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 dieser die Kugel im richtigen Moment in den Fünfmeter- raum, wo Rabie Akaiber zum 0:1 einschob. Trotz der frü- hen Führung ließ das Team von Timo Geggier sich in der Folge etwas vom Pressing und der harten Gangart der Gastgeber einschüchtern und konnte in der ersten Halb- zeit kaum noch offensive Nadelstiche setzen. In der zweiten Halbzeit wurde der SVB II dann aber wie- der präsenter und sorgte innerhalb von sechs Minuten für klare Verhältnisse. Zunächst traf Sam Robinson nach Zuspiel von Capelli zum 0:2 (62.) und nur kurze Zeit spä- ter besorgte der eingewechselte Julian Keppeler mit ei- nem „butterweichen“ Schlenzer die Vorentscheidung (64.). Den Schlusspunkt setzte Hahn mit dem 0:4 dann bereits in Minute 68. Mit diesem deutlichen Auswärtserfolg startet der SVB II perfekt in die neue Saison und wird hochmotiviert sein an diese Leistung im Derby am kommenden Wochenende anzuknüpfen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Tobias Trautwein, Thorsten Renz, Jannik Küchler - Niklas Späth (55. Kai Kostka), Fabian Gessler, Christoph Capelli (79. Niklas Hug- ger) - Marius Hahn (69. Lukas Grabherr), Rabie Akaiber (59. Julian Keppeler), Samuel Robinson Vorschau: Sonntag, 23.08.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - SG Baienfurt Dienstag, 30.08.2022 18.00 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II Mittwoch, 31.08.2022 18.00 Uhr: FC Leutkirch - SV Baindt 16. Baindter Human Table Soccer Turnier Um die zehnte Deutsche Meisterschaft geht es am Samstag, den 24. September im Hof der Villa. Beginn: 10:20Uhr Schafft Los Cordones die Titelverteidigung? Bleibt der Pott dieses Mal in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Open-Air-Kino Ein Event jagt das nächste und schon steht die nächste Veranstaltung im Rah- men unseres Jubiläumsjahrs mit dem Motto „111 Jahre Musikverein Baindt, 11 Events und 1 Grund zum Feiern“ an. Am letzten Ferienwochenende (9.-11.9.2022) veranstalten wir auf dem Gelände der Reitergruppe Baindt mit Un- terstützung der Reiterjugend ein Open-Air-Kino. Unsere Filmauswahl bietet egal ob jung oder alt einen unterhalt- samen Abend. Am Freitag, den 9. September, beginnen wir mit einem tierisch-wolligen Animationsfilm mit außerirdischer Un- terstützung für alle Kinder und Junggebliebenen. Der Samstag, der 10.September, steht unter der Flagge eines bekannten bayrischen Heimatkrimis, den pas- senden Leberkäs gibt es evtl. noch als Vorspeise zum Film zu kaufen. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 20 Uhr, der Film startet bei Einbruch der Dunkelheit gegen 21 Uhr. Bringen Sie gerne Jacken und Decken für die nicht mehr allzu warmen Sommerabende mit. Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt. Die Rei- terjugend der Reitergruppe Baindt e.V. sorgt an diesem Wochenende für Ihr leibliches Wohl. Der Eintritt ist frei. Natürlich würden wir uns über eine kleine Spende für unsere Jugendausbildung sowie für unsere Trachten sehr freuen. Falls es an einem der beiden Tage regnen sollte, wird der Film, wenn möglich am Sonntag nachgeholt. Der MV Baindt freut sich auf zahlreiche kleine und große Gäste, um gemeinsam mit Ihnen einen spannenden Fil- mabend zu verbringen. Narrenzunft Raspler e.V. Dieses Wochenende veranstaltet der Reitverein Baindt das Reitturnier. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 28.08.2022 um 11:00 Uhr zum Früh- schoppen treffen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Sonntag, 04.09.2022 findet in Ravensburg wieder die traditionelle Sichelhenke statt. Gottesdienst um 10.00 Uhr in der Liebfrauenkirche mit der Bauernkapelle Oberschwaben. Anschließend gibt es Kaffee und Zopfbrot, Weißwurst und Brezeln. Hierzu la- den wir die Bevölkerung recht herzlich ein. Weiter geht´s mit unserem Halbtagesausflug im Herbst. Am Montag, 19.09.2022 starten wir um 13.00 Uhr in Aulen- dorf, mit dem Zug nach Ulm. Dazu könnten Fahrgemein- schaften von Baindt nach Aulendorf gemacht werden. Um 14.00 Uhr Stadtführung in Ulm, Rundgang durchs Fischerviertel, evtl. mit anschließendem Stadtbummel. Rückfahrt ab Ulm ca. 19.00 Uhr. Gemeinsamer Abschluss im Restaurant Tiergarten in Aulendorf mit Veggie-Buffet. Bitte Anmeldung bis spätestens 15.09.2022 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg, das ist ein Grund zum Feiern. Zu diesem Jubiläum wurde, wie be- reits zum 30jährigen Jubiläum, wieder eine Schifffahrt auf dem Bodensee organisiert, die am Sonntag, 02.10.2022, 9.00 Uhr ab Friedrichshafen stattfindet. Musikalische Unterhaltung durch die Bauernkapelle Oberschwaben. Beginn mit einem Sektempfang, ab ca. 10.00 Uhr Rund- fahrt auf dem See Richtung Konstanz mit Mittagsmenü auf dem Schiff. In Konstanz ist ein Landgang von ca. 2,5 Stunden vorgesehen. Danach wieder Rückfahrt mit Kaffee und Kuchen. Ankunft in Friedrichshafen ca. 16.30-17.00 Uhr. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Unkostenbeitrag für Mitglieder 95 €, Nichtmitglieder (Partner/Freunde) 110 €. (Beinhaltet jeweils Schifffahrt, Sektempfang, Mittagsmenü, Kaffee und Kuchen, Geträn- kepauschale) Hierzu laden wir alle treuen Mitglieder herzlichst ein. An- meldung mit Bezahlung des Unkostenbeitrags bis spä- testens Freitag, 16.09.2022 bei Doris Sonntag, Bärbel Schad oder Lucia Kränkle. Wir freuen uns, dass mittlerweile wieder gemeinsame Aktivitäten möglich sind und hoffen auf reges Interesse an diesen zwei Veranstaltungen. Die Vorstandschaft Voranzeige: Mittwoch, 05.10.2022 19.30 Uhr Dr. Sigg, Fach- vortrag „Mein Herz und ich“ mit Oberschwabenschaube- sprechung. Reitergruppe Baindt 47. Reitturnier am 27. und 28. August 2022 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 47. Reit- turnier vom 27. bis 28. August 2022 in Baindt statt. Wir haben für unsere Teilnehmer und Zuschauer wieder ein sportlich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir mehrere Kinder- und Jugendprü- fungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dau- erhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kom- bination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurvier- eck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Stauda- cher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Bei schlechter Witterung findet dieser nicht statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Freitag, 26.08.2022 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. ab 20 Uhr BDM-Podiumsdiskussion auf dem Reitgelände Samstag, 27.08. und Sonntag, 28.08.2022 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !!Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 29.08.2022 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 Am Freitagabend begann das Wein- fest dieses Jahr mit toller Musik vom DJ aus den Bergen Marco Mzee. Nach einem kurzen Regenschauer zu Beginn, heizte Marco dem Publikum ordentlich ein und verbreitete tolle Stimmung und gab somit einen super Auftakt für unser Weinfest. Der Samstagabend bot bei idealen Fest-Temperaturen, einem guten Glas Wein, leckerem Essen und Rock & Roll durch The Green River einen gelungenen Rahmen und tolle Stunden auf dem Dorfplatz. Parallel wurde beim Fi- scher Max im Stadel die schon traditionelle Weinprobe durchgeführt. Eine Einlage kam von unseren Freunden, dem Fanfarenzug „Löwen“ aus Baienfurt. Am Sonntagmorgen wurde auf dem Baindter Dorfplatz dieses Jahr wieder ein Festgottesdienst veranstaltet. Danach eröffnete die Böllergruppe Baindt lautstark den Frühschoppen, welcher vom Musikverein Göggingen begleitet wurde. Den ganzen Vormittag tuckerte und dröhnte es um den Dorfplatz, da die Oldtimershow in vollem Gange war. Viele Oldtimerfahrer und Interessier- te sorgten auf dem Dorfplatz und drumherum für ein wundervolles Bild. Kurz vor Festende wurden noch die Hauptpreise unserer Tombola verlost. Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch! Dank einer tollen Auswahl an erlesenen Weinen, eines mega Wetters, guter Musik und Weinfest-typischen Spei- sen, wie z.B. „Gyros mit Opa’s hausgemachtem Zaziki“ oder unserem selbstgemachten Flammkuchen war für jeden Geschmack etwas dabei und so war das Weinfest 2022 wieder ein voller Erfolg. Ein tolles Fest lässt sich aber nur mit tollen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste. Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2022 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen Anwohnern des Dorfplatzes • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Bäckerei Hama für die Kooperation • Bauhof Baindt • Bayer Druck und Verlag • Böllergruppe Baindt • Buchter Harry für unser Bühne-Zelt • Firma Burk für unser Wurststand Dach • Gemeindeverwaltung Baindt • Getränke Pfleghaar • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Jonny Elbs für den Teleskoplader • Matthias Schützbach für die Bereitstellung des Trans- porters und für unser Bühne Equipment • Musikverein Göggingen • Narrenzunft Raspler • Pfarrer Staudacher sowie allen Ministranten und Hel- fern für den Gottesdienst • Stadtwerke Friedrichshafen für die Wasserversorgung • Tomobil für die Absperrgitter • TZ Anhängervermietung für den Kühlhänger Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern: • Achtalphysio Baienfurt • Achtalreisen Baienfurt • Andritz Hydro Ravensburg Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Aral Tankstelle Weingarten • Autohaus Ebner Baienfurt • Bäckerei Schmidt Baindt • Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH Baindt • Bohmeier Bodenbeläge Weingarten • Brauerei Max Leibinger Ravensburg • Christines Haarideen Weingarten • Dorn Arbeitssicherheit Baindt • Engel Verbindungselemente Weingarten • Finkbeiner Getränke Fachmarkt Weingarten • Foret Natursteine Baienfurt • Franz Lohr Ravensburg • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Gräber Arbeitsbühnen Weingarten • Graf & Riss Baumaschinen GmbH Baienfurt • Grieshaber Logistik Weingarten • Grüner Berg Baindt • Haider-Paletten Recycling Schlier • Hausmann Bäckerei Baindt • ICS for Automotive Baindt • JF Baumaschinen Baindt • Jöchle Elektrotechnik Baindt • Kieswerk Hämmerle Baindt • Kirchner Kontruktionen Weingarten • Kling Automaten GmbH Baindt • Konzett KFZ-Werkstatt Baindt • Konzett Zimmerei Baindt • Kramer Tee und Gewürze Baienfurt • Krumbach Mineralwasser • Mc Donalds Weingarten • Metzgerei Brenner Baienfurt • Moritz Lang Vermögensberatung Ravensburg • Opel Firley Aulendorf • Partyservice Kinzer Mochenwangen • Pizza Cafe Bistro Baindt • Reddy Küchen Weingarten • Ronald Spahlinger Steuerberater Baindt • RS Farbroller Baienfurt • Salon Schreiber Ravensburg • Schreinerei Elbs Baienfurt • Sport Grimm Weingarten • Stadtbuchhandlung Weingarten • Subway Weingarten • TK Car Systems Baindt • TÜV SÜD Ravensburg • Volksbank Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Weber GmbH Ravensburg • Weinmarkt Klingele Bad Waldsee • Wellness and Move Baindt • Zweirad Schützbach Baindt Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Sep- tember geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr − nach langer Pause − in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Und weil so ein Fest einiges an Organisation bedeutet, bitten wir Sie gleichzeitig um Mitteilung, wer uns an die- sem Tage unterstützen kann, sei es durch Mitarbeit oder auch gerne durch eine Kuchenspende. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875 bei Gertrud Rittler. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. NABU-Batnight: Fledermäuse am Schwanenweiher erleben Wenn es abends zu dämmern beginnt erwachen Fle- dermäuse und man sieht sie lautlos am Himmeln segeln. Im Verborgenen führen die Insektenjäger ihr Leben, ha- ben aber auch heute noch mit Vorurteilen zu kämpfen. Dass diese unbegründet sind, erfahren Interessierte am Samstag, 27.8.2022 bei der 1. Weingartener Batnight, die von den NABU-Gruppen Weingarten und Ravensburg gemeinsam veranstaltet wird. Eingeladen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wir bieten jedem ein span- nendes Programm. Wir treffen uns um 19:00 Uhr in der Hiltrudschule in Weingarten. Hier werden wir uns zuerst über Fledermäu- se unterhalten, unterstützt von Dias und Kurzfilmen. Wir informieren natürlich auch, welche Schutzaktionen wir für Fledermäuse durchführen und welche Maßnahmen zum Wohle der Flattertiere jeder einzelne treffen kann. Für Kinder bieten wir Basteln und Spiele an, bei denen es natürlich auch um Fledermäuse geht. Anschließend werden wir am Schwanenweiher nach den Flattermännern Ausschau halten. Dabei kommen sog. Detektoren zum Einsatz, mit denen Ultraschalltöne für das menschliche Ohr hörbar gemacht werden können. Neugierig? Dann melde Dich doch an unter nabu- weingarten-aktiv@web.de. Die Fledermausnacht findet bei jeder Witterung statt und endet gegen 21:00 Uhr. Die Teilnahme kostet 6 € je Erwachsener und 3 € je Kind. BUND Ravensburg-Weingarten Räuberradtour im Altdorfer Wald Auf die Spuren der letzten Räuber in Oberschwaben be- gibt sich eine weitere Exkursion in der Zusammenarbeit von BUND, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. und der Forst BW. Auf die Spuren vom „Schwarzen Veri“ und „Drecketen Bläse“, denen der Altdorfer Wald zum Anfang des 19. Jahrhunderts ein fast undurchdringliches Versteck bot, führt Sie Alexander Knor vom Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Bei der rund 4 stündigen Fahrradtour, die am Sonntag, den 04.09.2022 um 10 Uhr am Hofladen Multerhof (Ort- sende von Zollenreute) startet, werden die Plätze der ehemaligen Wirtshäuser und Unterkünfte der Räuber- banden wie der Ranken bei Zollenreute, das Storchen- haus zwischen Durlesbach und Mochenwangen oder die ehemalige Schenke bei Weissenbronnen angefahren und vorgestellt. Anhand von amtlichen Unterlagen und Nach- weisen werden die Diebeszüge der Räuberbanden in und um den Altdorfer Wald um das Frühjahr 1820 in einer Radtour quer durch die ehemaligen Oberämter Waldsee und Ravensburg eingearbeitet und vorgestellt. Tour vermittelt auch einen abwechslungsreichen Einblick in die verschiedenen Abschnitte und Landschaftsteile des Altdorfer Waldes sowie besondere Bauten, Aussichts- punkte und Bildstöckle entlang des Weges. Durch die vorhandenen Steigungen zwischen dem Schus- sental und den Anhöhen um Wolfegg und Vogt ist die Radtour besonders auf E-Bike-Fahrer*innen ausgelegt. Analogradler*innen sind aber ebenfalls herzlichst einge- laden daran teilzunehmen. Bitte an eine geeignete Ausrüstung mit Fahrradhelm und Wetterschutz denken. Ebenso sollte an ein Vesper und ausreichend Getränke gedacht werden. Eine Pause mit herrlicher Aussicht ist eingeplant. Die Tour endet am Wanderparkplatz in Vogt. Teilnahmegebühr 5 Euro. Eine Anmeldung ist erforder- lich unter: bund.ravensburg@bund.net bis Freitag, 02.09. um 12 Uhr. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Bergatreuter Dorffest am 18.09.2022 Am Sonntag, 18.09.2022 startet das Bergatreuter Dorffest ab 11. 30 Uhr mit einem Frühschoppen in der Ortsmitte (Schmidstraße). Veranstaltet wird das Fest von den Ber- gatreuter Vereinen. Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ein vielfältiges Programm lädt zum Mitmachen ein. Auch die kleinen Besucher kommen nicht zu kurz. Bei den Kut- schfahrten für Groß und Klein bietet sich die Gelegenheit, die nähere Umgebung zu entdecken. Darüber hinaus bietet der Musikverein Bergatreute, der Gesangsverein Klangwelt sowie der Fanfarenzug Berga- treute musikalische Kurzweil. Aber auch am “Kulinarischem“ kommt nicht zu kurz. Von Hirtenrolle, Grillwurst, Kässpätzle, bis hin zu Kaffee und Kuchen, um nur eine kleine Auswahl zu nennen, ist für je- den Geschmack und Hunger etwas vorhanden. Das Fest endet gegen 19.00 Uhr. KOMMEN – MITFEIERN - MITMACHEN! Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Zum 1. September 2023 bietet die Gemeinde Bergatreute einen Ausbildungsplatz im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) an. Sie: - interessieren sich für die kommunale Verwaltung - arbeiten gerne mit Menschen zusammen - haben Sinn für ordentliches und sorgfältiges Arbeiten Das erwartet Sie: Eine fundierte und interessante Ausbildung mit verant- wortungsvollen Aufgaben, ein angenehmes Betriebskli- ma und viele neue Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen. Wir bieten: - eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD - eine 5-Tage-Freistellung für die Abschlussprüfung - eine Abschlussprämie in Höhe von 400 € bei bestan- dener Prüfung Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunterlagen (mit Kopien von den bei- den letzten Schulzeugnissen) senden Sie bitte bis zum 10.09.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute. Interessenten können sich gerne vorab an Frau Ibraj un- ter Tel. 0 75 27/ 92 16-15 wenden. DJO -Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 -19.11.2022 (16-17 Jahre alt) Guatemala/Guatemala Stadt: 20.11. – 17.12.2022 (13 – 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. – 02.03.23 (14 – 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Deutsches Rotes Kreuz Wohnberatung verrät Kniffe für ein Leben zu Hause Barrieren im eigenen Wohnumfeld können im Alter oder bei Erkrankung das Leben zu Hause stark einschränken, erschweren oder gar unmöglich machen. Es gibt aber oft – mitunter einfache – Lösungen, um Hindernisse und Probleme zu beseitigen und so die Mobilität und Sicherheit zu erhöhen. Bei den unabhängigen Wohnbe- ratungen, die im Auftrag des Landkreises Ravensburg durchgeführt werden, geben Beraterinnen und -be- rater des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Tipps und Informationen für kleinere und größere Anpassungen. Stolperfallen sehen und eliminieren Manche Stolperfallen springen direkt ins Auge: Schwel- len, Stufen oder Läufer mit hochstehenden Ecken. Hier- für gibt es meist leichte Abhilfe. Schwellen bis zwei Zen- timeter können mit Profilen ausgeglichen werden, die im Baumarkt teils als Meterware erhältlich sind. Teppiche kann man entfernen. Andere einschränkende Themen sind für den Laien nicht so einfach erkennbar, geschwei- ge denn lösbar. Spätestens hier können die Wohnberater vom Team des DRK helfen. Auf Anfrage schauen sie sich die jeweilige Häuslichkeit genau an – angefangen beim Zugang des Hauses über Treppenhäuser bis hin zu Bad und Küche sowie Wohn- und Schlafräumen. Eine solche Besichtigung ist eine Voraussetzung für eine Beratung, da jede Situation sehr individuell ist und eigene Lösun- gen braucht, ist von Wohnberaterin Edeltraud Manz zu erfahren. Betroffene einbeziehen Das Angebot der DRK-Wohnberatung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravens- burg, insbesondere an ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Häufig greifen Menschen auf dieses Angebot zurück, deren Angehörige zum Beispiel nach ei- ner Erkrankung, Unfall oder Sturz im Krankenhaus oder in Reha sind. „Bezieht die Angehörigen mit ein“, rät die DRK-Wohnberaterin nicht nur in diesem Fall. Seit unge- fähr fünf Jahren macht die Architektin die ehrenamtlichen und unabhängigen Wohnberatungen für das DRK. Am besten sei es, man passe im genannten Fall bis zur Rück- kunft das Nötigste an. Das kann etwa ein zweiter Hand- lauf an der Treppe sein oder zusätzliche Haltegriffe im Bad und an der Toilette. Manchmal lassen sich Sitzmöbel oder das Bett unkompliziert durch Klötze erhöhen. Wenn die betroffene Person wieder in der eigenen Wohnung ist, kann man mit ihr gemeinsam größere Anpassungen besprechen und danach umsetzen. Kleine und große Anpassungen Sehr oft gehe es um das Badezimmer. Zum Beispiel sind nach innen öffnende Türen ein Problem. Der Zugang zu einer gestürzten Person bleibt hier versperrt. Eine kosten- günstige und platzsparende Lösung könnte die Montage einer Schiebetüre sein. Immer in Abhängigkeit, ob es sich Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 um eine eigene Wohnung oder eine Mietwohnung han- delt, kann womöglich die Badewanne entfernt und der gewonnene Platz für eine bodengleiche Dusche genutzt werden, die durch den größeren Platz die Pflege ermög- licht. Ist das eigene Haus mehrstöckig, kann je nach Ar- chitektur sogar über einen Treppenlift oder einen Aufzug im Außenbereich nachgedacht werden. Fördergelder reduzieren Ausgaben Das Leben in den eigenen vier Wänden im Alter oder mit Behinderungen zu ermöglichen, kann kleiner aber auch großer Wohnraumanpassungsmaßnahmen be- dürfen. Je umfassender die Umbauten, desto teurer wird es tendenziell. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro bei der Pflege- kasse abgerufen werden. Bei umfassenden Anpassungen und Umbauten kann womöglich ein KfW-Darlehen zum Zuge kommen. Die Wohnberaterinnen und -berater ge- ben viele Tipps auch zu Förderungen. Die Beantragung und die etwaige Beauftragung von Handwerkern müssen die Wohnungsbesitzer selbst übernehmen. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg, Fachstel- le Wohnberatung, Theresa Adam, Tel.: 0751 56061-55, theresa.adam@rotkreuz-ravensburg.de. Wer sich für das Ehrenamt als Wohnberaterin oder -berater interessiert, erhält hier ebenfalls Informationen. NACHGEFRAGT Eigene Expertise für mehr Lebensqualität anderer Edeltraud Manz gehört zum Team der Wohnberatung des DRK-Kreisverbandes Ravensburg, das im Auftrag vom Landkreis Ravensburg Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige berät. Der akute und präventive Beratungsbedarf ist hoch. Das Team freut sich daher laufend über Verstärkung. Edeltraud Manz verrät, wie man Wohnberaterin oder -berater wird, und was ihr die Aufgabe bedeutet. Frau Manz, Sie sind seit vielen Jahren Wohnberaterin beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Welche Voraus- setzungen müssen Beraterinnen und -berater für diese Tätigkeit mitbringen? Wohnberater kann jede und jeder werden, vom Handwer- ker und Ingenieur bis zur Pflegefachkraft oder Fachkraft aus einem sozialen Beruf, gerne auch Rentnerinnen und Rentner oder Pensionäre. Sie sollten empathisch sein und gerne mit Menschen umgehen. Außerdem sollte man ge- nügend Zeit zur Verfügung haben. Eine komplette Bera- tung durch die ehrenamtlichen Berater umfasst im Schnitt etwa fünf Stunden. Eine Vorortberatung dauert im Schnitt etwa zwei Stunden. Dazu kommt noch entsprechende Fahrtzeit und nach der Beratung der zeitliche Aufwand für Recherche und den Bericht. Diesen Bericht schicken wir an Theresa Adam, die Koordinierungsstelle der DRK-Wohn- beratung. Sie prüft und ergänzt ihn mit weiteren Informa- tionen, bevor sie ihn an den Kunden verschickt. Unsere Einteilung orientiert sich zwar an unserem Wohn- ort. Aber wir beraten im gesamten Landkreis und müssen daher mobil sein, am besten mit dem eigenen Fahrzeug. Ein eigener PC ist wichtig für die Verfassung von Berich- ten, ein Zugang zum Internet hilft bei der Recherche und den Versand von Unterlagen. Im Rahmen unseres Ehren- amtes bekommen wir die Fahrkosten erstattet und eine Aufwandsentschädigung. Wie wird man Wohnberaterin oder -berater? Wohnberaterinnen und -berater machen beim DRK eine Grundschulung mit 35 Unterrichtseinheiten, die verschie- dene Themenfelder beinhaltet, unter anderem Krank- heitsbilder, DIN-Normen und Finanzierung. Später erhal- ten wir immer wieder Angebote für spezielle Vorträge und Schulungen, die wir frei wählen können. Fortbildungen werden inzwischen häufig digital angeboten. Vorausset- zung für das Amt ist außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs. Im- merhin kommen wir zu Menschen mit gesundheitlichen Risiken ins Haus. Was gefällt Ihnen persönlich an diesem Amt? Ich habe gerne mit Menschen zu tun. Bei der Wohnbera- tung kann ich meine fachliche Kompetenz einbringen und dazu beitragen, dass Personen, die krank oder alt sind oder Behinderungen haben, in ihrem gewohnten Woh- numfeld bleiben können und hier eine hohe Lebensqua- lität erfahren. Präventiv können wir auch bei Neubauten beraten: Eine frühzeitige barrierefreie Planung hat dann später im Alter ebenfalls Vorteile. Ferienprogramm im Bauernhaus- Museum Allgäu-Oberschwaben Jeden Samstag in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. Und immer dienstags und donnerstags gibt es ein viel- fältiges Ferienprogramm, verschiedene Themen und Ak- tionen warten auf die Familien! 30. August, Ferienprogramm Tiere auf dem Bauernhof Tier-Führung mit Fütterung (12.30 Uhr), Kuh mit Kalb im Stall, Butter machen und melken üben, Fische flechten, Stall-Schlappen aus Holz basteln, Wolle nass filzen, Füh- rung mit dem Museumsfischer (14.30 Uhr). 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 1. September, Ferienprogramm Handarbeitstag Stricknadeln schnitzen, Knöpfe annähen, Wolle spinnen, Holzknöpfe schnitzen, Stockbrot grillen, Märchen erzäh- len (13 Uhr). 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 3.-4. September, Museumsfest und Volksmusiktag Ba- den-Württemberg Zahlreiche Handwerker zeigen auf dem Museumsgelän- de ihr Können. Der große Bauernmarkt bietet ländliche Produkte aus der Region. Dazu gibt es süße und deftige schwäbische Spezialitäten. Mit Musik und Tanz feiern wir an zwei Tagen mit unseren Besuchern ein großes Muse- umsfest. Und am Samstag um 19 Uhr: Danzbodaglüha als Auftakt zum Volksmusiktag am Sonntag. Sonntag ab 10-18 Uhr: Volksmusiktag Baden-Württem- berg beim Wolfegger Museumsfest! Musikerinnen und Musiker aus dem gesamten Ländle erfreuen das Fest- publikum mit ihren feinen musikalischen Darbietungen in den historischen Gebäuden und Stuben. 6. September, Ferienprogramm Leben auf der Streuobstwiese Obstkiste bauen, Bienenführung mit dem Museumsim- ker (13 Uhr), Honig aromatisieren, Äpfel mosten, Mus ko- chen, Insektenschutz fürs Glas basteln, Nisthilfe bauen. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 8. September, Ferienprogramm Heilsames aus der Natur Kräuterkissen füllen, Hustensirup mischen, Birken-Haar- wasser ansetzen, Kartoffelcreme für wunde Hände ma- chen, Schönheits-Station, Dinkelschrot-Brei gegen Bauch- schmerzen kochen. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien- Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Jeder Mensch hat seine eigene Lebensgeschichte. Anonyme Bestattungen? Alternative Bestattungsformen Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Operativer und strategischer Einkauf (m/w/d) Bewerben Sie sich noch heute für eine Stelle in der P+W Familie! P+W Metallbau GmbH & Co. KG | personal@pw-metallbau.de | Meckenbeuren www.pw-metallbau.de Jetzt Bewerben! Was erwartet Sie: • Sie führen selbstständig Preis- und Vertragsverhandlungen für das Tages- sowie Investitionsgeschäft. • Sie wirken in vielseitigen Einkaufstätigkeiten mit wie der Angebots- anfrage, Auswertung, Lieferantenfestlegung oder der Bestellauslösung. • Weitere spannende Aufgaben können Sie auf unsere Homepage nachlesen. Wir bieten: • Wir bieten vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten, eine attraktive Vergütung, P+W Flexzeiten sowie einige Unternehmensvorteile. Weitere Details finden Sie auf unserer Homepage. Wir wünschen uns: • Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, Studium oder eine andere vergleichbare Qualifikation - PERFEKT. • Mitdenkende Arbeitsweise und Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten. • Welche weiteren Vorraussetzungen Sie mit bringen sollten, können Sie auf unserer ausführlichen Stellenanzeige auf unserer Homepage nachlesen. Wir suchen SIE! GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE wünscht Ihnen einen schönen Sommer Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 IM BAU ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Fr. + Sa. + So. 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von ihrem Ehrenmitglied Herr Martin Kränkle welcher am 16.08.2022 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Durch sein jahrzehntelanges Engagement, geprägt von Tatkraft und Kameradschaft, trug Martin einen bedeutenden Teil zur erfolgreichen Vereinsentwicklung bei. Als Gründungsmitglied der Reitergruppe Baindt e.V. verfolgte er bis zuletzt die Aktivitäten des Vereins. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung halten werden. Seiner Familie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Für die Reitergruppe Baindt e.V. Markus Elbs 1. Vorsitzender IMMOBILIENMARKT NACHRUFE[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 23. September 2022 Nummer 38 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Baindt sagt Danke! Am Freitag, den 16. September 2022, fand das Ehrenamtsfest in der Schenk-Konrad-Halle statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte unter anderem die Blutspenderinnen und Blutspender für 10-, 25-, 50- und 75-maligen Blut- spenden. Hervorzuheben war hierbei Werner Späth, der für stolze 125-mal Blutspenden geehrt wurde. Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taekwondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kai Wiest und Kristof Grundoroth für ihre hervorragende sportliche Leistungen geehrt. Neben Daniel Steinhauser (Fahrradsport) wurde auch die erste Herrenmannschaft der Abteilung Tischtennis und die erste Herrenmannschaft der Abteilung Fußball ausgezeichnet. Für ihre großartige ehrenamtliche Arbeit wurden Ralf Mischkowski, Stefan Boenke, Wolfgang Brückner, Sibylle Boenke, Oskar Halder, die Initiatoren vom Bikepark Baindt, Franz Schnez, Georg Konzett, Felix Haller, Vertreter vom Kunstkreis Baindt, Helga Kaminski, Rainer Beer, Anja Eckert und Thomas Stephan gewürdigt. Bürgermeiste- rin Simone Rürup bedankte sich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihre wertvolle und sehr prägende Arbeit in der Gemeinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehrenamtsfest vom Musikverein Baindt, der in diesem Jahr sein Jubi- läum zum 111-jährigen Bestehen feiert. Herzlichen Glückwunsch allen Sportlerinnen und Sportlern sowie allen Geehrten und vielen Dank für das Engage- ment für unsere Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Blutspenderinnen und Blutspender Daniel Steinhauser und SportlerInnen vom Taekwondo 1. Herrenmannschaft Tischtennis Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 1. Herrenmannschaft Fußball Geschenke für unsere zu Ehrenden Ehrenamtlich Tätige im Bereich Sport ... bei den Rasplern ... bei der Feuerwehr und beim DRK sowie beim „Kreativen Montag“ und beim Kunstkreis MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Neuer Grill am Baindter Bädle Foto: Ackermann Spülmaschinen Start für die Testphase des BBQ-Butlers am Baindter Bädle • Die Grillinnovation erlaubt ein sauberes, stressfreies Grillen, ohne selbst putzen zu müssen. • Chipkarten zur Freischaltung des BBQ-Butlers erhalten Sie im Bür- gerbüro des Rathauses, die Chipkarten können nur für je einen Grillvorgang genutzt werden. • Die Benutzung ist 2022 für BürgerInnen kostenlos, lediglich für die Chipkarte ist ein Pfand in Höhe von 10,00 € zu hinterlegen. • Der Grill ist in diesem Herbst in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr verfügbar. • Am Sonntag, den 25. September von 11.30 – 15.00 Uhr findet ein betreutes Grillen am Baindter Bädle für interessierte BürgerIn- nen statt! Der BBQ-Butler steht für eine absolute Innovation in der Grillszene: Mit ihm kann man sauber grillen, ohne selbst putzen zu müssen. Jetzt hat die Testphase begonnen. Am Konstanzer Bodenseeufer hat die Acker- mann Spülmaschinen GmbH in Kooperation mit der Stadt Konstanz den ersten aktuellen Prototypen installiert. An mindestens zwei weiteren Standorten will man in den kommenden Monaten Praxiserfahrungen sammeln, um den Serienanlauf vorzubereiten. Ideengeber und Entwickler Felix Warrisch brachte die Inspiration zum BBQ-Butler von einer Australienreise mit. Dort gibt es an öffentlichen Plätzen Grillstationen, die von jedermann genutzt werden können. Schon seit 2018 war die Ackermann Spülmaschinen GmbH als Unterstützer und Ratgeber an der Entwicklung verschiedener Prototypen beteiligt. Nun ist der BBQ-Butler als Projekt beim Spülspezialisten aus Baindt angesie- delt. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Erfinder Felix Warrisch eine eigenständige Firma zu gründen, um den BBQ-Butler in naher Zukunft zu vertreiben“, erklärt Ackermann-Geschäftsführer Stefan Ackermann. „Mit Hilfe dieser verschiedenen Nutzungsszenarien wollen wir einen breiten Querschnitt von Real Life-Daten erhalten und Verbesserungspotenziale ausschöpfen“, sagt Stefan Ackermann. Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback werden dabei gerne über sämtliche Kanäle entgegengenommen. Weitere denkbare Ein- satzfelder des BBQ-Butlers sind Campingplätze, Freizeitparks, Wohnheime, Wohnanlagen und Firmen. Warum BBQ-Butler? • Der BBQ-Butler funktioniert mindestens 1 Woche autark - er braucht lediglich Strom • Pro Reinigungszyklus wird dank intelligentem Spülsystem nur 1 Liter Frischwasser verwendet • Das verwendete Reinigungsmittel ist abwasserneutral • Die Teppanyaki-Grillplatte ermöglicht einen schonenden Grillvorgang • Der BBQ-Butler erlaubt Grillen ohne offenes Feuer Die Grillzeiten und Grillgebühren werden ausschließlich vom jeweiligen Betreiber festgelegt. Der BBQ-Butler kann durch Chipkarten oder zukünftig über BBQ-Butler-App freigeschalten werden. Mehr unter www.ackermann-spuelmaschinen.de Baindt entwickelt sich! Wir suchen zum 01.01.2023 eine stellv. Leitung für das Bauamt (m/w/d). Wir bieten Ihnen: • eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD - V EG 12 • Aufstiegsmöglichkeit in TVöD - V EG 13 • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Die ausführliche Stellenausschreibung mit Erläuterungen zum Aufgabengebiet finden Sie auf un- serer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bauamtsleiterin Frau Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Stellenausschreibungen Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von über- hängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgän- gern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müs- sen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrge- nommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teil- zeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.09.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 24. September und Sonntag, 25. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24.September Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mitte- löschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 25. September Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wert- stoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schließung können Sie gerne die umlie- genden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schlie- ßung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öff- nungszeiten angefahren werden. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH Oktober 02.10. Landjugend Dorfkindparty SKH 10.10. Vereinssitzung SKH 11.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV (verschoben vom 30.09.) Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 21.09.! Mittwochs: 17:15 Uhr für Einsteiger, die bisher nicht so ak- tiv waren. 18:30 Uhr für Sportliche, die bereits eine Grundkondition haben. Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Der Kurs findet auf dem roten Sportplatz, hinter der Ten- nishalle statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich! Gerne darf geschnuppert werden! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Aufgeregt und mit klopfendem Herzen wur- den am vergangenen Freitag 45 Erstklässler bei uns eingeschult. Die Klasse 1a begang mit ihrer Klassenlehrerin Frau Stuberg die erste Unterrichts- stunde im Klassenzimmer, während die Klasse 1b von Frau Weidlich und alle Eltern in der Aula von Rektorin Frau Heberling herzlich willkommen geheißen wurden. Danach wurde getauscht. Begleitet wurde jeweils die Klasse in der Aula von der singstarken Klasse 2b mit ihrer Musiklehrerin Frau Holweger. Das Powerfrühstücksteam von Frau Weiß versorgte die neuen Erstklässler mit Kinderbrezeln, wäh- rend den Eltern ihre Wartezeit mit einer Tasse Kaffee und ebenfalls Brezeln versüßt wurde. Den neuen Erstklässlern noch einmal ein herzliches Willkommen an unsere Schule! Amelie Heberling, Rektorin Kartoffelklau Geschrieben von Schülerinnen und Schülern der Klasse 4b Hallo liebe Leute! Kartoffeln schmecken fein, wie ihr sicher auch wisst. Wir haben im Frühling Kartoffeln in unserem Schulgarten angepflanzt und uns dabei viel Mühe gegeben. Wir hatten Spaß und freuten uns alle auf eine schöne Ernte. Weniger erfreulich war es für uns, als wir letzte Woche bei der Ernte entdeckt haben, dass über die Hälfte der Kartoffeln aus unserem Beet geplündert wurden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Das finden wir gemein. Unsere Ernte ist jetzt leider sehr klein. Bitte lasst unsere Schulbeete in Ruhe! Klasse 4b mit Frau Rieger Zur Information Impfterminportal für Baden-Württemberg startet heute Termine einfach buchen - online oder telefonisch 660 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte sowie Apotheken aus Baden-Württemberg haben sich bereits beim Portal impftermin-bw.de registriert. Damit stehen zum heutigen Start rund 10.000 Impftermine pro Woche zur Buchung bereit. Jeden Tag kommen weitere Termi- ne hinzu. Corona-Impftermine können in Baden-Württemberg von heute an online über impftermin-bw.de gebucht werden, telefonisch unter 0800 / 282 272 91. Das Impf- terminportal des Landes geht zeitgleich mit der vom Bundgesundheitsministerium für diese Woche angekün- digten Auslieferung der BA.4/BA.5-Impfstoffe an den Start. Bei der Buchung eines Termins über impftermin-bw.de können gezielt Termine in der näheren Umgebung ge- sucht werden. Bürgerinnen und Bürger können dann aus den angebotenen Terminen auswählen, wann, wo und mit welchem Impfstoff sie geimpft werden möchten. Bei der Terminvergabe wird bereits im Vorfeld über den bei der Impfung verwendeten Impfstoff informiert. Direkt nach Abschluss einer Terminbuchung erfolgt per E-Mail oder per SMS eine Terminbestätigung. Man kann zudem nicht nur für sich, sondern auch für weitere Personen - etwa die Großmutter, den Partner oder die Freundin - einen Termin buchen. Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine weitere Auffrischimpfung (vierte Impfung) unter an- derem für Personen ab dem Alter von 60 Jahren. Eine Empfehlung für die variantenangepassten Impfstoffe wird erwartet. Eine fünfte Impfung kann in besonderen Ausnahmefällen sinnvoll sein. Ausführliche Informationen finden Sie unter RKI - Impfungen A - Z - STIKO-Empfeh- lung zur COVID-19-Impfung Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt Rentensprechtage in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden in der Rötenbacher Str. 24 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Musikschule Ravensburg „Erlerne und erlebe Musik in all´ ihrer Vielfalt an der Musikschule Ravensburg e. V.“ Am 1. Oktober beginnt an der Musikschule Ravensburg e. V. das neue Schuljahr 2022/23. Unser Angebot umfasst, beginnend mit dem „MusikSpatzen“ (18 Monate bis 4 Jah- re) über die „Musikalische Früherziehung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ (i. d. Regel ab 6 Jahre), alle Streich- und Blasinstrumente, Klavier, Perkussion (Schlagzeug so- wie alle Orchesterschlaginstrumente), klassische Gitarre, E-Gitarre, Bassgitarre, Harfe sowie Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung Ihrer Kinder und Jugend- lichen in zahlreichen Ensembles (Rock- und Popbands, Bläser-, Percussions- und Streicherensembles), Chören (Kinder- und Jugendchor) und Orchestern (3 Streich- bzw. Sinfonieorchester sowie 3 Blasorchester) eine we- sentliche Rolle im Konzept der öffentlichen Musikschule Ravensburg e. V. Eine Teilnahme an diesen Ensembles, Chören und Orchestern ist bei entsprechendem Engage- ment schon früh und unentgeltlich möglich. Insbesondere bei den „MusikSpatzen“ sowie bei der „Musikalischen Früherziehung“ werden die Kinder ohne Leistungsdruck spielerisch an die Musik und ihren Wert für persönliches Wohlbefinden, gesellschaftliches Engage- ment und nicht zuletzt für die persönliche, außerschuli- sche Bildung herangeführt. Sie lernen vorwiegend im Spiel und in der Bewegung. So entstehen fröhliche, lebendige Unterrichtsstunden, bei denen Ihr Kind die Beschäftigung mit Musik als Bereicherung seines Lebens erfährt! Ziel ist es, dass die Kinder durch die erworbenen Grund- fähigkeiten und -fertigkeiten eine hohe Motivation entwi- ckeln, ihre musikalische Ausbildung nach der „Frühförde- rung“ fortzusetzen. Musikalische Betätigung, ob für sich alleine oder aber in den Vereinen des Laienmusizierens sind ein immer wichtiger werdender Ausgleich, um die stetig wachsenden Anforderungen unserer schnelllebigen Zeit in Schule und Beruf zu meistern. In den meisten unserer Mitgliedsgemeinden sind wir be- reits mit einem oder mehreren Angeboten vor Ort und arbeiten überaus vertrauensvoll mit den örtlichen Musik- vereinen und den allgemeinbildenden Schulen zusammen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir werden Ihnen sehr gerne unser Konzept persönlich erklären und darstellen. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ra- vensburg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wil- helmsdorf, Wolpertswende und Wolfegg hat sich die „Mu- sikschule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Zur ersten Kontaktaufnahme und zur Anmeldung wen- den Sie sich bitte an das Sekretariat der Musikschule Ra- vensburg e. V. Außerdem steht Ihnen das ganze Musik- schulteam unter der Leitung von MD Harald Hepner mit seiner ganzen Fachkompetenz gerne beratend zur Seite. „Musikschule Ravensburg e.V. - weil selbst musizieren so wertvoll ist!“ Musikschule Ravensburg e. V. Tel.: 0751/259 55 - info@musikschule-ravensburg-e-v.de - www.musikschule-ravensburg-e-v.de Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. September – 2. Oktober 2022 Gedanken zur Woche Vertrauen Glaube ist ein Baum. Er wächst in der Wüste. Glaube lebt in der Hoffnung, vergeblich zuweilen, dass Gott den Regen schickt. Glaube ist zärtliches Vertrauen, vergeblich zuweilen. Michael Francis Die-Anang Samstag, 24. September 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Ministranten: Felix Haller, Tobias Schnez, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Marlene Stör, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Brunhilde Dreher, Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Anni und Eugen Maier, Jo- sef Gresser, Anneliese Andrae, Familie Klenk mit Angehörigen, Familie Kautenberger mit Angehörigen, Hubert Fuchs, Gerda und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Sieglinde Kösler) Caritas-Kollekte Sonntag, 25. September - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst zum Ernte- dank als Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Caritas-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Felix Julian Dienstag, 27. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Donnerstag, 29. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 30. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 01. Oktober 10.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Marie Rita 14.00 Uhr Baindt Pflegeheim - Eucharistiefeier zum Pa- trozinium und 11 Jahre Pflegeheim Selige Irm- gard 15.00 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Isabel Spöri und Florian Schneider Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Xenia 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 02. Oktober - 27. Sonntag im Jahrkreis - Ern- tedank 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Kirche für Kinder Ministranten: Jannis Kaplan, Pia Kronenber- ger, Niklas Alber, Lena Alber, Theresa Henz- ler, Thomas Henzler, Linus Kaplan, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Klara Merk) 14.00 Uhr Baindt - Taufe von Luisa Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gerechtigkeit? Strukturen verändern! Gerechtigkeit bedeutet für uns: Soziale Gerechtigkeit Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmit- telbar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas-Sammlung in den Kirchengemeinden, sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege Baienfurt oder noch einfa- cher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE43 6505 01100079 400985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2022 Erstkommunion 2023 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klas- sen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Fei- er der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 23. April 2023 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Mittwoch, 26. Ok- tober um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese beiden Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Neue Oberministranten gewählt Bild Minis Am vergangenen Sonntag hat mit den Ministranten- wahlen für die neu- en Teamer und Oberminis das neue Ministrantenjahr begonnen. Zu die- sem Anlass trafen sich 42 Ministranten in der Villa. Das Amt der Ober- ministranten wur- den von Carolin Maurer, Zita Rapp und Jonas Pfister an Frida Rapp, Ma- risa Pfister und Lau- ra Kurz übergeben. Unsere diesjährigen Teamer sind Felix Haller, Lisa Schad, Benjamin Stiefva- ter, Benjamin Mi- chelberger, Simon Elbs, Pia Kronenberger, Jakob Spähn, Laureen Hartmann, Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Julian Kurz, Tobias Schnez, Timo Kutter und Benjamin Zentner. Anschließend haben wir den Abend ausklingen lassen mit einer leckeren Pizza und einem Jahresrückblick aus Bildern und Videos von Festen, Gottesdiensten, Gruppen- stunden, Ausflügen und Aktionen. Wir, die Oberministranten freuen uns auf ein schönes ak- tionsreiches Jahr mit den Ministranten und vielen neuen Erlebnissen. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. September 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Be- such sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Freitag, 23. September 18.00 Uhr Baindt BAINDTER VESPER, impulse, Pflegestufe Null, Bischof-Sproll- Saal Sonntag, 25. September 15. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungs-Gottesdienst der neuen Konfis in der Ev. Kirche 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kir- che 19.00 Uhr Baindt Taizé-Andacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 26. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 28. September 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch Manchmal fühlen sich Sorgen wie ein Ka- russell an, aus dem man nicht so leicht wieder rauskommt. Da ist es gut, den zu kennen, der mir heraushelfen kann, weil er mir die Sorge um das, was mein Leben im Tiefsten ausmacht, abgenommen hat. Was für ein Privileg: Das Wichtigste ist sicher - ich bin und bleibe sein geliebtes Kind, ein Teil seiner weltweiten Fa- milie, eingebunden in eine starke Gemeinschaft, die ge- meinsam nach dem sucht, was dem Frieden, der Freiheit und Gerechtigkeit dient und damit Gottes gutem Willen für unsere Welt. In diesem Sinne: Ein fröhliches Einüben ins Los-Lassen von dem, was wir ohnehin nicht festhalten können, um an dem festzuhalten, was uns auf Dauer hält und trägt! Gottes Segen dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Live-Streaming-Neustart nach der Som- merpause Nach einer kurzen Sommerpause werden unsere Gottesdienste aus der Kirche seit dem 18. September wieder regelmäßig gestreamt und können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Neuer Konfi-Jahrgang gestartet Mit 20 Konfirmandinnen und Konfirmanden ist der neue Konfi-Jahrgang 2022/23 am vorletzten Mittwoch gestartet. Die Jugendli- chen bereiten sich in wöchentlichen Treffen, beim bezirks- weiten Konfi-Indoor-Camp und an einem Konfi-Samstag auf ihre Konfirmation vor, die wir am 29. und 30. April 23 in voraussichtlich vier Gottesdiensten in unserer Evange- lischen Kirche in Baienfurt feiern wollen. In der Konfi-Zeit entdecken die Teens verschiedene As- pekte unseres christlichen Glaubens und ihr Bedeutung für ihr eigenes Leben und sind herausgefordert, ihren ei- genen Platz in der Kirchengemeinde zu finden und durch eigene Ideen an einer Kirche für die Zukunft mitzubauen. - Gottes Segen für eure Zeit! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 26.09. Sonja Tratzyk: „Saatbombe - blühende Explo- sion“ 03.10. Kein KM (Tag der deutschen Einheit) 10.10. Birgit Schwartz-Glonnegger: Aquarell „Som- merende - Herbstbeginn“ 17.10. Peter Götze: „ Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich keinen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Alpin-Team • Orientierungslauf • Tischtennis • Turnen • Fußball 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreterin • Jugendvertreterin • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stellver- tretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de ein- gereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Baindter Mannschaft nimmt erste Hürde 1. Runde Bezirkspokal SV Baindt - SV Bergatreute 2:1 (0:0) Unter der Woche stand für das Team von Trainer Rädel die erste Runde im Bezirkspo- kal auf dem Plan, wobei die Losfee mit dem SV Bergat- reute direkt eine schwere Aufgabe aus dem Hut zauberte. Im Ligaspiel zehn Tage zuvor trennten sich beide Mann- schaften in einem umkämpften Spiel 1:1; dieses mal war jedoch klar, dass es zwangsläufig einen Sieger geben wird. In der ersten Halbzeit bekamen die knapp 100 Zuschauer an der Baindter Klosterwiese eine ausgeglichene Partie zu sehen, wobei die Gäste in der Anfangsphase zwei gute Möglichkeiten ausließen. Auf der Gegenseite vergab Di- schl nach Hereingabe von Ünalan nach gut einer halben Stunde die beste Baindter Chance. Aus der Halbzeitpause kam die Baindter Mannschaft etwas stärker zurück und ging folgerichtig in der 58. Minute in Führung. Nach einem schönen Steckpass von Ünalan in die Tiefe, schloss Dischl den schnellen Angriff mit einem gekonnten Abschluss ins lange Eck ab. 10 Minuten später hatte der SV Baindt dann wiederum Glück, dass ein strammer Weitschuss von Berg gegen den Pfosten klatschte. So konnte Rädels Team in der 80. Minute für die Entscheidung sorgen. Tobias Szei- bel schickte Fischer auf links mit einem perfekt getimten Flugball auf die Reise, wobei dieser vor dem Tor die Ruhe behielt und zum 2:0 einschob. In der Nachspielzeit gelang den Gästen nach einer Standardsituation zwar noch der 2:1-Anschlusstreffer, jedoch pfiff der Schiedsrichter das Spiel im Nachgang gar nicht mehr an, wodurch der SV Baindt verdient in die zweite Runde des diesjährigen Po- kalwettbewerbs einzog. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert (88.Luca Wetzel), Florian Vollmer (77.Michael Gauder) - Marko Szeibel (46.Lukas Walser), Nico Geggier, Mika Dantona - Jan Fischer, Jonathan Di- schl, Ferhat Ünalan Knappe Niederlage im Spitzenspiel TSG Ailingen - SV Baindt 1:0 (1:0) Durch einen starken Saisonstart hatte sich der Aufsteiger aus Baindt am 9.Spieltag ein echtes Topspiel erarbeitet - es stand die Auswärtspartie beim Tabellenführer aus Ailingen an, die vor der Partie mit drei Punkten mehr und sogar einem Spiel weniger vor dem SVB rangierten. Den- noch forderte Baindts Trainer Jens Rädel vor Spielbeginn einen mutigen Auftritt von seiner Elf, die er urlaubsbedingt auf einer Position verändern musste. Für den in den letz- ten Wochen stark aufspielenden Bolgert rückte Routinier Geggier neu in die Mannschaft. Vor etwa 250 Zuschauern starteten beide Teams etwas nervös in die Partie. Immer wieder waren einfache Ab- spielfehler und Unkonzentriertheiten zu beobachten, wo- durch in der Anfangsphase kein richtiger Spielfluss auf dem Ailinger Kunstrasen aufkommen wollte. Nach einer Viertelstunde fand jedoch vor allem die TSG besser ins Spiel und hatte die erste gute Gelegenheit, Tepes schei- terte jedoch an der Querlatte (17.). Im Gegenzug wurde auch die Baindter Offensive das erste mal vor dem Tor vorstellig, TSG-Keeper Kronforth war allerdings beim strammen Abschluss von Dischl in der kurzen Ecke zur Stelle (18.). Das erste Highlight der mit Spannung erwarte- ten Partie setzte wenig später jedoch der Tabellenführer. Nach einem unglücklichen Foul an der linken Strafraum- kante zirkelte Hanslik den folgenden Freistoß unhaltbar über die Mauer hinweg ins Kreuzeck (24.). Die Baindter Mannschaft zeigte sich in der Folge sichtlich beeindruckt vom Gegentreffer und konnte offensiv kaum gefährliche Kombinationen aufziehen, welche die Mannschaft in den letzten Wochen ausgezeichnet hatte. Kurz vor der Halb- zeit hätte der SVB aber doch noch auf Gleichstand stellen können. Nachdem Fischer sich über links durchgetankt hatte, rutschte Boenke im „Fünfer“ der Ball nach eigener Aussage „etwas über den Schlappen“, was jedoch fast noch in einem Eigentor resultierte (42.). Enttäuscht über die schwache Leistung in der ersten Halb- zeit, kamen die Gäste mit Wut im Bauch aus der Pause und drückten in der Folge auf den Ausgleich - die TSG verteidigte jedoch sehr konzentriert und versuchte über Konter gefährlich zu bleiben. Große Torchancen blieben allerdings auch in Halbzeit zwei Mangelware, wobei auf Baindter Seite vor allem die Genauigkeit und Zielstrebig- keit im letzten Drittel fehlte. Fünf Minuten vor Schluss hätte sich der SVB dann aber doch für seine Bemühungen be- lohnen können - nach einer tollen Hereingabe vom einge- wechselten Xhafa, setzte Boenke die Kugel etwas über- hastet am linken Pfosten vorbei (86.). Umso bitterer war im Anschluss die Erkenntnis, dass die Baindter Nummer 7 den Ball sogar annehmen hätte können, da die TSG-Ver- teidiger ihn völlig aus den Augen verloren hatten. In den Schlussminuten konnten sich dann noch beide Keeper auszeichnen - erst parierte Kronforth stark gegen Dischl (88.) und wenig später konnte Wetzel einen Schlenzer von Hanslik gerade noch um den Pfosten lenken (90+3.), wodurch es schlussendlich beim knappen 1:0 blieb. Am Ende entscheidet ein herrliches Freistoßtor ein um- kämpftes Topspiel, in welchem für den SVB nach einer deutlichen Leistungssteigerung im zweiten Durchgang durchaus ein Remis möglich gewesen wäre. Vor allem die Baindter Defensive zeigte gegen die stärkste Offensive der Liga eine ordentliche Leistung, jedoch entwickelte man in der Offensive über weite Strecken nicht die er- hoffte Durchschlagskraft. Dies gilt es am kommenden Sonntag gegen den Tabellenvorletzten aus Neuravens- burg besser zu machen. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Lukas Walser - Phillip Thoma, Mika Dantona, Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Nico Geggier (60. Ylber Xhafa) Vorschau: Sonntag, 25.09.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Neuravensburg II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Neuravensburg Frauenfußball SV Edelweiß Waltershofen - SV Baindt 2:3 Nach dem Pokalspiel am 11.09. starteten die Damen des SV Baindt letzten Sonntag in die Saison. Bei kühlen Tem- peraturen und einigen verletzungsbedingten Ausfällen fuhr die Damenmannschaft des SV Baindt nach Walters- hofen mit dem Ziel, sich die ersten drei Punkte der Sai- son zu sichern. Doch auch die Frauen aus Waltershofen wollten sich als Aufsteiger in der Bezirksliga behaupten. Schon in der 11. Minute konnte Viola Zanutta jedoch für die Baindter den ersten Treffer landen. Das ließen sich die Gegnerinnen jedoch nicht gefallen und glichen in der 20. Minute das Spiel auf 1:1 aus. Insgesamt bauten beide Mannschaften Druck auf, bis sich eine Spielerin der geg- nerischen Mannschaft am Nacken verletzte. Nach einer 20-minütigen Unterbrechung aufgrund eines RTW-Ein- satzes, konnte das Spiel jedoch weitergehen. Beide Mann- schaften gaben danach nicht nach und der SV Edelweiß Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Waltershofen erzielte nach einem Freistoß einen weite- ren Treffer und so gingen die Mannschaften mit einem 2:1 Zwischenstand in die Halbzeitpause. Auch nach der Pause blieb die Spielweise der Gegnerinnen weiterhin aggressiv, jedoch gingen langsam deren Kräfte aus. So gelang es dem SV Baindt immer häufiger, gefährlich nah ans gegnerische Tor zu kommen. Viola Zanutta erkämpfte sich immer häufiger den Ball und belohnte sich in der 66. Minute mit den Ausgleichstreffer für den SV Baindt. Mit zurückgewonnener Motivation kämpfen sich die Baindter immer wieder vors Tor und in der 73. Minute erzielte Ma- riella Pedrazzoli, nach gutem Zuspiel von Tasja Kränkle, den entscheidenden Treffer für den SV Baindt. Mit ge- wonnenen 3 Punkten fuhren die Baindter Damen nach einem weniger schönen, aber verdienten Sieg nach Hause. Es spielten: Mandy Hennig (T), Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Ramona Schnell, Lara Herde, Xenia Rädel, Viola Zanutta, Muriel Zumbrock, Marie Strobel, Stephanie Hämmerle, Selin Turan Trainer: Erwin Koscher Vorschau: Diesen Sonntag spielen die Damen des SV Baindts um 10.30 Uhr gegen die SGM Fronhofen/Blitzen- reute auf dem Sportplatz in Baindt. Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) - FC Blau-Weiß Bellamont 0:1 Zum Start in die neue Saison hatten wir uns viel vorge- nommen und so gingen wir gleich mit vollem Elan ins Spiel gegen Bellamont und erarbeiteten uns bereits in den ersten Minuten die ein oder andere gute Chance. Doch leider kamen die Gegnerinnen mit einem ihrer ers- ten Angriffe über links durch und gleich zum Torerfolg. Wir ließen uns nicht beirren und erarbeiteten uns in der Folge mindestens fünf weitere hochkarätige Chancen, die wir leider nicht verwerteten. So ging es mit 0:1 in die Pause aus der wir mit noch mehr Angriffswillen herauskamen. Ein Angriff nach dem ande- ren rollte auf das gegnerische Tor, doch der Ball lande- te entweder an der Latte (3x), ging knapp am Tor vor- bei oder war Beute der gegnerischen Torfrau. Bis zum Ende sollte es uns leider nicht mehr gelingen, den Ein-To- re Rückstand auszugleichen, aber trotz der Niederlage macht dieses Spiel Mut auf mehr, denn wir haben gezeigt, dass wir uns viele Torchancen erarbeiten können, jetzt müssen wir sie nur noch reinmachen. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Laura Schaz, Julie Acker, Lorena Buerck, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Marie Armanad, Sophia Schairer, Amelie Gess- ler, Sara Jukic D-Juniorinnen SC Blönried : SGM Baindt/Fronreute 1:5 Mit einem letztlich überzeugenden Auswärtssieg startete unser neu formiertes D-Team mit ihrem Trainerteam Jas- min Gerber/Josef Brinz in die Spielrunde 22/23. Anfangs hatten unsere Spielerinnen vor allem mit der Abseitsregel so ihre Schwierigkeiten. Erst als Greta beschloss, die im Abseits stehende Spielerinnen nicht anzuspielen und statt dessen den Treffer gleich selbst zu setzen, löste sich bei unserem Team der Knoten und es folgten weiter Treffer von Lena, Lena-Marie(2) und Hanaa. Es spielten Pauline Preis, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Haifaa und Hanaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier, Carla Seitner, Greta Heilmeier, Jana Rimmele und Leonie Ziegler. Glückwünsch an unsere D-Mädels zum erfolgreichen Sai- sonauftakt. Ergebnisse Juniorenfußball A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - TSV Tettnang 1:2 B-Junioren: SV Weingarten II - SGM Baindt/Baienfurt 4:0 C2-Junioren: SGM Grünkraut II - SGM Baindt/Baienfurt II 0:11 E1-Junioren: SV Baindt I - TSB Ravensburg I 11:5 E2-Junioren: SV Baindt II - TSB Ravensburg II 2:10 B-Juniorinnen: SV Baindt - FC Blau-Weiß Bellamont 0:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 23.09. 16:30 Uhr - E2-Junioren: SV Horgenzell II - SV Baindt II 18:00 Uhr - E1-Junioren: SV Horgenzell I - SV Baindt I 18:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - FC Scheidegg (Spielort: Staig) Samstag, 24.09. 12:15 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SV Reu- te I (Spielort: Baienfurt) 13:30 Uhr - C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Aichstetten II (Spielort: Baindt) 13:45 Uhr - D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I - TSV Berg I (Spielort: Baienfurt) 14:15 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichshafen (Spielort: Staig) 15:15 Uhr - C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I - SGM Haisterkirch (Spielort: Baindt) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: VfR Klosterreichenbach - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: TSG Bad Wurzach - SGM Baindt/ Baienfurt Dienstag, 27.09. 18:30 Uhr - Pokal - B-Junioren: SGM Eschach/Weissenau - SGM Baindt/Baienfurt Saisonstart der Herrenteams Am morgigen Samstag, dem 24.10.2022 starten die Herrenteams der Tischtenni- sabteilung mit einem Doppelspieltag zu- hause in die neue Saison. Die Herren 1 spielen um 18 Uhr gegen die zweite Mann- schaft aus Weingarten. Kurios dabei ist die Tatsache, dass beide Mannschaften letztes Jahr eine Klasse tiefer spielten und den Aufstieg in die Bezirksliga schafften. Daher darf man ein spannendes Derby auf Augenhöhe erwarten. Unsere Herren 2 starten um 18:30 Uhr gegen die Tisch- tennisfreunde Altshausen IV in die neue Saison der Kreis- liga C. Wir freuen uns auf Wettkampfsport ohne Coronaein- schränkungen, spannende Spiele und viele Zuschauer, die hiermit herzlich eingeladen sind, sich einmal ein Tisch- tennisspiel aus der Nähe anzuschauen und unsere Teams zu unterstützen! Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Turnzwerge Baindt Achtung! Das Eltern-Kind-Turnen für alle 2 1/2 und 3-Jährigen startet! Jeden Dienstag von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der großen Turnhalle Baindt. Gemeinsam erobern wir aufregende Be- wegungslandschaften, lassen Bälle rollen, singen, hüpfen, klettern und rutschen um die Wette. Zur Anmeldung und bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sarah Sona E-Mail: Sarahhaller@web.de Bitte rutschfeste Stoppersocken oder Turnschuhe mit- bringen. Wir freuen uns auf euch! Sarah und Michaela Abt. Frauenturnen Frauensport für Frauen ab ca. 60 Jahren mit Nina Assanti Die Frauensportgruppe mit aktuell zwischen 16 und 20 aktiven Damen trifft sich jeden Montagabend von 19.15 - 20.15 Uhr zum gemeinsamen Sport treiben in der Sport- halle der Klosterwiesenschule. Der Schwerpunkt liegt auf allgemeiner Mobilisation und Kräftigung, sowie funktioneller Gymnastik. Willkommen sind alle Frauen, die Lust haben auf gemeinsames Sport treiben, jede in ihrem Tempo und nach ihrem Können. TC Baindt e.V. Einzelvereinsmeisterschaften Am 10. September war der große Show- down der diesjährigen Vereinsmeister- schaften im Einzel. Nachdem über die gesamte Saison schon 82 Vereinsmeis- terschaftsmatches gelaufen waren, wurden am Sams- tag die drei letzten Spiele, die beiden Halbfinals und das Finale, gespielt. Mit insgesamt 51 Teilnehmern war die Herrenkonkurrenz, Anfang der Saison, in die ersten Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 54 Partien, von Mitte Mai bis Mitte Juli, in 4er- und 5er-Gruppen, im Modus Jeder-gegen-Jeden, gespielt. Die Gruppenbesten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Modus, gespielt. Die 4 Spieler, die sich bis ins Halbfinale durchsetzen konn- ten, waren Peter Schmitt, Ralf Raubald, Philipp Neubauer und Stefan Boenke. Am Samstagvormittag fanden die Halbfinalspiele statt. Im ersten Halbfinale konnte sich Peter Schmitt gegen Ralf Raubald, in einem sehr engen Spiel mit 7:5 6:4 durchset- zen. Das zweite Halbfinale war ein hochklassiges Spiel, bei dem Stefan Boenke gegen Philipp Neubauer am Ende mit 6:3 6:3 die Nase vorne hatte. Damit kam es am Samstagnachmittag zum Finalspiel zwischen Peter Schmitt und Stefan Boenke. Es fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein, um das Finale anzuschauen. Auch das Finale war hart umkämpft, am Ende sicherte sich Stefan Boenke mit 6:3 6:1 den Titel des Vereinsmeisters 2022. Herzlichen Glückwunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Herrenkonkurrenz, viele Spiele, die den Verein, nach den Coronajahren, weiter be- lebt hat. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennis spielen, war mindestens genauso wichtig. Etwas traurig sind wir darüber, dass bei den Damen leider keine ausreichende Anzahl an Mitspielerinnen zusammen kam, so dass dort dieses Jahr keine Vereinsmeisterin ge- kürt werden konnte. Wir hoffen auf nächstes Jahr, dass die Damen den Herren folgen, auch zahlreich teilnehmen, damit eine noch größe- re Vereinsmeisterschaft über die Saison stattfinden kann. Finalrunde Herren Jugendvereinsmeisterschaften Am letzten Wochenende der Sommerferien fanden bei uns im TC Baindt die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Die Kinder waren gut erholt aus dem Urlaub zurück und konnten beim Tennis wieder voll angreifen. Es wurden die Vereinsmeister in den Altersklassen U12 und U15 gesucht. In beiden Altersklassen wurde in Gruppen im Modus Je- der-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Carla Seitner, Rafael Dorn, Jonathan Boenke und Cedric Hinner. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger umkämpft waren. Am meisten überraschen konnte Cedric Hinner mit seinen 8 Jahren. Der mit Abstand jüngste Teilnehmer spielte gut mit und konnte auch ein Match gewinnen. Am Ende war aber Rafael Dorn der Beste und wurde Ver- einsmeister bei der U12. 1. Rafael Dorn 2. Carla Seitner 3. Cedric Hinner 4. Jonathan Boenke U 12 Bei der U15 spielten Christiane Haupter, Marian Dorn, Maurice Zimmermann und Johannes Neubauer um die Vereinsmeisterschaft. Bei den Vier entwickelten sich ext- rem spannende Spiele, fast jedes der Matches ging in den Matchtiebreak. Die drei Erstplatzierten hatten am Ende Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 alle 2 Matches gewonnen und eins verloren. Nur durch ein besseres Satzverhältnis konnte Maurice Zimmermann den Titel des Vereinsmeisters sichern. 1. Maurice Zimmermann 2. Christiane Haupter 3. Marian Dorn 4. Johannes Neubauer U 15 Vorankündigung: Abschluss der Saison mit unserem Bändelesturnier 2022 Unser offizieller Saisonabschluss mit Bändelesturnier fin- det dieses Jahr am So., 02.10.2021um 13:00 Uhr statt. Hierzu möchte ich die Spielerinnen und Spieler aller Klas- sen (Aktiv, Passiv oder Schnuppermitglied) recht herzlich einladen. Ich hoffe auf einen schönen Spätsommertag mit reger Teilnahme am Spiel und anschließendem Ausklang im Vereinsheim. Am Vereinsheim hängt ab 23.09. eine Anmeldeliste aus. Anmeldeschluss ist Fr., 30.09.2022 um 19:00 Uhr. Breitensportwartin B. Blattner 16. Baindter Human Table Soccer Turnier Um die zehnte Deutsche Meisterschafft geht es am Samstag, den 24. September ab 10.20 Uhr im Hof der Villa. Schafft Los Cordones die Titelverteidigung? Bleibt der Pott dieses Mal in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garan- tiert! Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Turnier findet bei jeder Witterung statt! Narrenzunft Raspler e.V. Ferienprogramm „Zirkus“: Traditionell veranstalteten wir auch in diesem Jahr ein gemeinsames Feri- enprogramm mit der Schützengilde Baindt. Am Samstag, den 03.09. trafen sich um 10:00 Uhr 20 Kinder und vier Betreuer an der Manege vor dem Schützenheim. Nach einem Kennenlernspiel, bei dem je- der seine Zirkusfavoriten nennen konnte, starteten wir mit unserem Zirkusprogramm. Die Kinder hatten die Möglich- keit Tier- und Clownmasken zu gestalten, wobei ihnen bei der Gestaltung keine Grenzen gesetzt waren. So entstan- den viele verschiedene und einzigartige Masken. Für die weiteren Zirkusprogrammpunkte tobten sich die Kinder beim Jonglieren mit Bällen, Diabola, Pedalo sowie dem Einstudieren von Tanzeinlagen aus. Der eintretende Re- gen konnte unsere Stimmung nicht trüben und wir über- brückten diesen mit einer kleinen Party im Schützenheim. Nach den langen Proben war es endlich an der Zeit, die Kunststücke vor den zahlreichen Zuschauern vorzufüh- ren. So rief der Zirkusdirektor alle Akteure in die Manege und jedes Kind gab bei den Aufführungen sein Bestes. Rückblickend war es für alle ein sehr schöner Tag und wir alle hatten großen Spaß. Eure Jugendvertretung + Zunftrat Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Die Turniersaison neigt sich so langsam dem Ende zu. Unsere Reiter konnten den- noch auf dem Reitertag in Markdorf noch einige Erfolge sammeln. Alisa Schnez belegte mit Sokrates den zweiten Platz beim Dressurwettbewerb Kl. E und den dritten Platz beim Dres- surwettbewerb Kl. A. Im Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp platzierten sich Laura Kurz mit Ascalon auf Rang 5, Aleyna Branco mit Delia auf Platz 5 und Benedikt Heilig mit Delia an zwei- ter Stelle. Laura mit Ascalon Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Aleyna mit Delia Benedikt mit Delia Gratulation zu diesen tollen Ergebnissen. Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Es sind bereits alle Nummern vergeben. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Alpinteam - letzte Wanderung der Sai- son am 25.09. Die letzte Wanderung des Alpinteams geht am 25.09. (Termnin wurde wetter- bedingt vom 18.09 verschoben) auf den Hochgerach. Es ist eine einfachere Wanderung ca. 4 Std. Gehzeit und 650 Höhenmeter. Eingebaut in die Tour ist auch eine Fahrt mit der Erlebnisbahn Schnifis. Abfahrt ist um 7.15 Uhr an der Tennishalle in Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Weitere Informationen gerne bei unserem Wanderwart Matthias Schupp unter wander- wart@alpinteambaindt.de. Fitness für Frauen Nochmal aufmerksam machen möchten wir auf unsere ganzjährig angebotene Fitness für Frauen mittwochs 20 Uhr bis 21.15 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Start der neuen Saison ist am 14.09. Dabei handelt es sich um Fitness-und Konditionstraining, Elemente aus der Aerobic, Kraft, Ausdauer, Gymnastik, Streching etc. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gerne unter Tel. 07502 2801. Alpin-Powerworkout Am 27.09 startet wieder unser Alpin-Power-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdau- erübungen machen wir Sie fit für die kommende Win- tersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 10 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sport- halle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teil- nahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25,- Euro. Alles finden Sie auch immer im Internet unter www.svbaindt.de Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Hl. Sankt Nikolaus und Knecht Ruprecht gesucht Haben auch SIE Lust Kinderaugen zum Leuchten zu brin- gen? Wir suchen Verstärkung für unsere Nikolaus-Teams. Ma- chen auch Sie mit und besuchen als Hl. St. Nikolaus oder Knecht Ruprecht Kinder und ihre Familien am Nikolaus Abend. Am 05.12. und 06.12. können unsere Teams abends für einen Nikolausbesuch gebucht werden. Wir freuen uns über Unterstützung für unsere Teams um allen Kindern Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 mit ihren Familien die Gelegenheit zu geben, diese schö- ne Tradition am Leben zu erhalten. Eine Unterstützung ist an beiden oder nur einem Tag möglich und kann je nach Verfügbarkein und Bedarf flexibel gestaltet werden. Bei Fragen oder Interesse gerne unter nikolaus@drk- baienfurt-baindt.de melden. Wir freuen uns auf SIE und versprechen viele wunderschöne Erinnerungen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Wildgehege Wolfegg zum Aussichtspunkt Süh Treffpunkt Dienstag 27.09.2022;um 12.30 Ihr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, 70 hm, Fahrpreis 5,00 Euro. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, gute Schuhe, Wechselschuhe, Stöcke nach Bedarf. Anmeldung bei Wanderführung M. Selimi, Tel. 0751/21981 Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt, Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf den Argentrails um Schloss Achberg Vom Schloss Achberg aus wandern wir auf schönen We- gen entlang der Argen zum Argenzusammenfluss und zurück. Treffpunkt Sonntag 02.10.2022 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 16.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km, 200 hm, Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglie- der, eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe mitnehmen. Anmeldung ab 28.09.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Informationsfahrten vom VdK VdK OV Weingarten 2020 und 2021 wurden pandemiebe- dingt alle Informationsfahrten durch das Bundespresse- amt der Bundesregierung nach Berlin abgesagt. In die- sem Jahr finden die Fahrten wieder statt. Die Vorstandschaft vom VdK OV Weingarten hatte Glück und wurde von Herrn Benjamin Strasser (FDP) MdB Par- lamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz zu einer Informationsfahrt nach Berlin vom 11. - 14.09.2022 eingeladen.Ein kleiner Teil der Vorstandschaft konnte teilnehmen und freute sich auf Berlin. Um 7:00 Uhr am 11.09.2022 startete der Bus von der Firma Schüle aus Isny am Festplatz in Weingarten. Mit 3 Halte- pausen kamen wir um 17:00 Uhr in Berlin an.Nach dem Check-in im Living Hotel „Großer Kurfürst“ und Zimmer- bezug, ging es zum Abendessen. Danach machten wir noch einen Erkundungsbummel an der Spree. Am Montag nach dem guten Frühstück ging es mit dem Programm los: Besichtigung der East-Side-Gallery, Be- sichtigung des Plenarsaals und Vortrag über die Aufga- ben und die Arbeit des Parlaments, Deutscher Bundestag im Reichstagsgebäude.Diskussion mit MdB H.Strasser und Fototermin. Die Vorsitzende Karin Maucher hat Fra- gen wegen der Pflegesituation an Herrn Strasser gestellt. Weiter ging es mit einem Besuch der Kuppel des Reichs- tagsgebäudes. Zwischenzeitlich Mittagessen, dann Rund- gang am Brandenburger Tor und zuletzt Führung im Bun- deskanzleramt. Abends dann Abendessen. Dienstag ging es weiter, Besuch der Gedenkstätte Berliner Mauer, Besucherzentrum, Mittagessen (Maultaschen und Kartoffelsalat) und Informationsgespräch in der Landes- vertretung Baden-Württemberg.Mit einer Stadtrundfahrt endete der Tag. Am Mittwoch Abreise. Die Informationsfahrt war sehr informativ und interessant. Die Vorstandschaft bedankte sich bei Herrn Strasser, bei der Reiseleiterin Frau Liebsch und dem Busfahrer Peter für diese schöne Reise. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Was sonst noch interessiert „ ...wo die Sprache aufhört, fängt die Musik an“...... E.T.A. Hoffmann An diesem Abend erfahren Sie mit dem Ange- bot zur Entspannung Näheres über Klangscha- len. Neben theoretischen Inhalten haben Sie die Mög- lichkeit, selbst mit Klangschalen zu „spielen“, Klänge zu spüren, zu experimentieren. Danach sind Sie eingeladen, begleitet mit den Klängen der Schalen, eine Entspannungs-Körperreise zu genießen. Der Abend ist offen für alle Interessierte! Referentin: Agnes Buhl-Merk, system. Coaching DGSF, Zusatzausbildung Musiktherapie, langjähri- ge Erfahrung mit Klang und dessen Wirkung auf Menschen Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 28.09.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Ein Spendenkässle steht bereit. Termine: Donnerstag, 29.09.22, 24.11.22, 15.12.22 Dienstag, 25.10.22, jeweils 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. 0751 18056382 Landkreis Ravensburg Abendöffnung, Hofrundgang und Kocherlebnisse beim Biohof Abler Im Rahmen der baden-württembergischen Öko-Aktions- wochen bietet der Biohof Abler in Bodnegg am 1. Okto- ber eine Abendöffnung mit Hofrundgang und Kocher- lebnissen an. Lernen Sie den Hof und die angegliederte Firma frucht- bares bei einer Hofführung kennen und erfahren Sie in einem Vortrag mehr zum Thema Klima, Umwelt und Er- nährung. Im Anschluss können Sie die fruchtbares Tapas und Kochen am offenen Feuer erleben und haben die Möglichkeit zur Einkehr. Treffpunkt: am 1. Oktober 2022 um 16 Uhr auf dem Biohof Abler in Buch 7, Bodnegg. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionwochen-bw.de DLRG Ortsgruppe Baienfurt Wasserspaß beim Ferienprogramm Mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Programmpunkten bietet das Ferienpro- gramm in Baienfurt über die gesamten Sommerferien für Kinder und Jugendliche eine spannende Freizeitbe- schäftigung. Hierbei war unsere Ortsgruppe der DLRG auch dieses Jahr mit einem Tagesprogramm für alle Wasserratten beteiligt. Das diesjährige Ferienprogramm haben wir dabei am Dienstag, 09. August an den alten Kanal der Papierfab- rik in Kickach verlegt, um dort einen Tag mit Baden und dem Treiben auf Luftmatratzen und Schwimmbrettern zu verbringen. Nachdem sich mit- tags alle Teilnehmer und Betreuer an un- serem Vereinsheim getroffen haben, ging es als Gruppe mit dem Fahrrad zum Kanal. Dort an- gekommen, wurden schnell Badekla- motten übergewor- fen und die Luftma- tratzen aufgeblasen. Nach einigen Auf- wärmrunden, bei denen sich die Kin- der an die Tempera- tur und die leichte Strömung gewöh- nen konnten, startete das Luftmatratzen-Wettrennen. Mit geschickter Technik und Sportsgeist wurde gegeneinan- der angetreten und von der Einstiegsstelle bis zum Ziel geschwommen. Im Handumdrehen haben die Kids un- tereinander Luftmatratzen und Bretter getauscht, Trainer nassgespritzt und im Duo miteinander gepaddelt. Zwi- schendurch wurden Aufwärmspiele gespielt, sodass es trotz der frischen Wassertemperatur niemandem kalt wurde. So konnten wir bei heißem Wetter einige erfrischende und spaßige Stunden miteinander genießen. Mit dem Fahrrad am Vereinsheim wieder angekommen, haben sich beim anschließenden Grillen alle wieder stärken und bei einer Siegerehrung über kleine Preise freuen können. Wir freuen uns, euch alle auch nächstes Jahr wieder beim Ferienprogramm zu sehen! Die DLRG Jugend Baienfurt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Tierheim Berg / Tierschutzverein Ravensburg- Weingarten u. Umgebung e. V. Seit 50 Jahren im Einsatz für Tiere Das Tierheim Berg feiert sein 50er Jubiläum am 1. und 2. Oktober mit zwei Tagen der offenen Tür Kostenloser Shuttlebus ab Ravensburg und Weingarten Berg . Das Tierheim Berg feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. 1972 wurde es eröffnet und versorgt seitdem 29 Städte und Gemeinden im Altkreis Ravensburg, wenn es um Tierschicksale geht. Träger des Tierheims ist der Tier- schutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung. An der erfolgreichen Entwicklung in den vergangenen fünf Jahrzehnten haben viele Menschen ihren Anteil. Beson- ders positiv wirkte sich die Zusammenarbeit des langjäh- rigen, 2015 verstorbenen Tierschutzvereins-Vorsitzenden Josef-Franz Schaller mit Betriebsleiter Dragos Marga- ritaru und dem früheren Berger Bürgermeister Helmut Grieb aus. Ihnen ist es gelungen, eine Mitfinanzierung des Tierheims über eine gemeinsame Vereinbarung der Städte und Gemeinden in dessen Einzugsgebiet als kom- munale Förderung zu sichern. Weitergehende Kosten für den laufenden Betrieb und für Investitionen werden durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen, Tier- pensions- und Tiervermittlungsgebühren sowie Spenden finanziert. Seit 2015 ist Martina Schweitzer Vorsitzende des Tierschutzvereins. „50 Jahre Tierheim Berg - das sind rund 28.000 Tierschicksale, 50 Jahre Hoffen und Bangen um viele dieser Tierleben, 50 mal 365 Tage Einsatz, um Tierleben zu retten und zu verbessern“, gibt sie zu beden- ken. Fachkenntnis, Erfahrung und Leistungsbereitschaft zeichnen die Tierheim-Mitarbeitenden aus. Sie alle sind seit vielen Jahren mit Herzblut dabei. Tage der offenen Tür zum Jubiläum Gefeiert wird das 50-jährige Jubiläum mit zwei Tagen der offenen Tür: Am Samstag und Sonntag, 1. und 2. Oktober, jeweils von 10 bis 17 Uhr, ist im Tierheim Berg jede Men- ge geboten. Ein großer Flohmarkt mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren und vielem mehr verlockt zum Stöbern, gleich daneben warten drollige Plüschtiere aus kinder- freundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Fest- gäste bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen und auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz. Köstlich- keiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte, sowie ein reichhaltiges Kuchenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und diabetikergeeigneten Le- ckereien - sorgen für kulinarisches Vergnügen. Zudem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand Durst leiden muss. Es gibt aus- reichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Auf besondere Attraktionen dürfen sich die Tierheimgäste am Samstag, 1. Oktober, freuen: Um 15 Uhr findet der beliebte Mischlingswettbewerb statt, bei dem eine pro- minente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Um 15.30 Uhr zeigt dann die Hundeschule Knochenjob einen Hundes- port-Mix mit Elementen aus den Trendsportarten Rally Obedience und Hoopers Agility. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheim- fest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festtagen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de Technische Werke Schussental Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren Ange- bot, das man aber schnell annehmen müsse. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außer- dem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitar- beitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Schwaben International e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Masern und zwei Mal gegen Covid - 19 geimpft. Brasilien Familienaufenthalt: 14. Januar - 08. Februar 2023 Pastor-Dohms-Schule, Porto Alegre 20 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre Peru Familienaufenthalt: 07. Januar - 17. Februar 2023 Alexander von Humboldt Schule, Lima Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 38 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre El Salvador Familienaufenthalt: ca. 16. April - ca. 11. Juli 2023 Deutsche Schule San Salvador 25 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Alle unsere Austauschprogramme beruhen auf Gegen- seitigkeit. Unsere Gastfamiliensuche erstreckt sich auf das gesam- te Bundesgebiet. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729 - 13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Herzliche Einladung zum Herbstmarkt in Staig am Sonntag, den 2. Oktober 2022 Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarischen zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Das ganze Programm und den Busfahrplan finden Sie unter www:herbstmarkt-staig.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 24. September 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 25. September 2022 Gästeführer: Detelf Stoll Tod im Moor Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können da- bei helfen. Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, willkom- men sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! 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Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg. Ihre An- sprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563 91348-11, E-Mail: crebholz@kvz.drs.de. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 0/ 41 &AUSBILDUNGBERUF STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Totale Erschöpfung bei Müttern. Auf Ihre Spende kommt es an! Fo to : S tu ar t M on k/ w w w .s hu tt er st oc k. co m Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE | Bank für Sozialwirtschaft www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden BAUEN & WOHNENBAUEN & WOHNEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? 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            VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.3.2010, 2 S 2938/08 Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung Leitsätze 1. Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip. 2. Die sich auf § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG 1996 beziehende Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 - VBlBW 2003, 322), wonach diese Regelung nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezwecke, sondern nur solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen betreffe, die aus Prognoseirrtümern resultieren, kann auf § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 nicht übertragen werden. Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Mai 2008 - 1 K 1636/07 - geändert: Der Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald- Baar-Kreis vom 10.07.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks ... ... in .... Durch Abgabenbescheid vom 26.01.2000 zog ihn die Beklagte - eine Gemeinde mit etwa 6.200 Einwohnern - unter Zugrundelegung des in der einschlägigen Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 10.12.1992 (im Folgenden: AbwS) vorgesehenen modifizierten Frischwassermaßstabs zu einer Abwassergebühr für das Jahr 1999 in Höhe von 256,20 DM heran. Dabei legte die Beklagte eine eingeleitete Abwassermenge (= bezogene Frischwassermenge) von 61 m 3 und einen Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser zugrunde. 2 Die einschlägigen Regelungen der Satzung lauten wie folgt: Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen eine Abwassergebühr (§ 32 AbwS). Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer (§ 33 Abs. 1 Satz 1 AbwS). Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt (§ 34 Abs. 1 AbwS). Als angefallene Abwassermenge gilt bei öffentlicher Wasserversorgung - wie hier - der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 AbwS). Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt die Gebühr 4,20 DM/m 3 Abwasser (§ 37 Abs. 3 AbwS). 3 Gegen den Bescheid vom 26.01.2000 erhob der Kläger am 28.02.2000 Widerspruch. Im Laufe des Widerspruchsverfahrens nahm die Beklagte eine Nachkalkulation der Abwassergebühr für die Gebührenjahre 1999 bis 2005 vor. Die Nachkalkulation für das Jahr 1999 (Stand: Oktober 2006) ergab - ohne Ausgleich von Vorjahresergebnissen - einen kostendeckenden Gebührensatz in Höhe von 3,87 DM/m 3 Abwasser. Auf Grundlage dieser Nachkalkulation beschloss der Gemeinderat der Beklagten am 09.11.2006 rückwirkend zum 01.01.1999 wiederum einen Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.1999. Dabei brachte die Beklagte die von ihr ermittelte Kostenunterdeckung des Jahres 1994 sowie einen Teil der ermittelten Kostenunterdeckung des Jahres 1995 im Gebührenjahr 1999 zum Ausgleich, um zum gleichen Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser zu gelangen, wie er den Bescheiden für das Gebührenjahr 1999 zugrunde gelegt worden war. 4 Den Widerspruch des Klägers gegen den Abgabenbescheid vom 26.01.2000 wies das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis mit Widerspruchsbescheid vom 10.07.2007 zurück. 5 Der Kläger hat am 10.08.2007 beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben. Dem Antrag des Klägers, den Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 sowie den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 10.07.2007 aufzuheben, ist die Beklagte entgegengetreten. 6 Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 06.05.2008 abgewiesen und hierzu im Wesentlichen ausgeführt: Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Beklagte für Grundstücke, die - wie dasjenige des Klägers - an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen seien, als Gebührenmaßstab den sogenannten Frischwassermaßstab verwende. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sei der Frischwasserbezug jedenfalls dann zur Erfassung auch der Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers geeignet, wenn nach den Verhältnissen im Satzungsgebiet im Durchschnitt der Veranlagungsfälle ein Wahrscheinlichkeitszusammenhang zwischen beiden Wassermengen derart bestehe, dass der Wasserbezug auf einem Grundstück der Zahl der Bewohner und diese wiederum dem Umfang der baulichen Nutzung eines Grundstücks sowie der dort vorhandenen befestigten Flächen entspreche, von der Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet werde. Das sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Satzungsgebiet durch eine verhältnismäßig homogene und wenig verdichtete Wohnbebauung ohne eine nennenswerte Anzahl kleinflächiger Grundstücke mit hohem Wasserverbrauch bzw. großflächig befestigter Grundstücke mit geringem Wasserverbrauch geprägt sei. In diesem Fall liege eine homogene Siedlungsstruktur vor, die es rechtfertige, den Frischwasserbezug auch als Indikator für die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers anzusehen. Im Regelfall könne bei einer Einwohnerzahl von 60.000 bis 80.000 noch von einer homogenen Siedlungsstruktur in diesem Sinne ausgegangen werden. 7 Auch der in § 37 Abs. 1 AbwS i.d.F. der Änderungssatzung vom 09.11.2006 rückwirkend für das Jahr 1999 festgelegte Gebührensatz von 4,20 DM/m 3 Abwasser sei gültig. Die durch ein Fachbüro erstellte Nachkalkulation der Gebühren stelle auf ihren Seiten 15 und 16 alternativ die Gebührensatzobergrenzen einerseits ohne und andererseits mit Berücksichtigung der Kostenunterdeckungen der Jahre 1994 und 1995 dar. Dass sich der Gemeinderat der Beklagten entschlossen habe, den Gebührensatz für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung dieser Kostenunterdeckungen festzusetzen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei insbesondere nicht zu beanstanden, dass der Gemeinderat entsprechend den Vorgaben der Nachkalkulation die ausgleichsfähigen Unterdeckungen des Jahres 1994 (51.242,40 DM) in voller Höhe und die ausgleichsfähigen Unterdeckungen des Jahres 1995 (65.544,-- DM) nur in Höhe von 42.456,05 DM berücksichtigt habe. Mit der lediglich teilweisen Berücksichtigung der ausgleichsfähigen Unterdeckungen des Jahres 1995 habe erreicht werden sollen, dass der Gebührensatz mit 4,20 DM/m 3 Abwasser exakt in der Höhe festgesetzt habe werden können, der auch den tatsächlichen Veranlagungen für das Gebührenjahr 1999 zugrunde gelegt worden sei. Dies sei eine sachgerechte Erwägung, die vom Gericht nicht beanstandet werden könne. 8 Der Vortrag des Klägers rechtfertige schließlich auch nicht die Annahme, die bei der Festsetzung des Gebührensatzes für das Jahr 1999 berücksichtigten und ausgeglichenen Unterdeckungen der Jahre 1994 und 1995 seien methodisch fehlerhaft ermittelt worden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg beziehe sich die Ausgleichsbefugnis von Unterdeckungen aus Vorjahren lediglich auf solche Unterdeckungen, die sich aufgrund eines Abgleichs der Einnahmen und Ausgaben - ungeachtet der methodischen Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation - ergäben. 9 Zur Begründung der vom Senat mit Beschluss vom 03.11.2008 zugelassenen Berufung macht der Kläger geltend: Auch für den Bereich einer homogenen Siedlungsstruktur sei der Frischwasserbezug als Indikator für die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers ungeeignet. Aufgrund der Menge des Frischwasserbezuges könne ein Rückschluss auf die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers nicht erfolgen. Denn die Menge des bezogenen Frischwassers sei von der Nutzung des Grundstücks (z.B. Zahl der Bewohner) abhängig, während die Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers von den vorhandenen befestigten Flächen abhängig sei. Ändere sich z.B. die Zahl der Bewohner und damit der Frischwasserbezug, ändere sich deshalb nicht die Niederschlagswassermenge. Im Übrigen liege die Zahl der von einer vermeintlich homogenen Bebauung abweichenden Grundstücke im Gebiet der Beklagten bei über 10 %. 10 Unabhängig davon habe die Beklagte bei der Festsetzung der Höhe des Gebührensatzes zu Unrecht Unterdeckungen aus den Jahren 1994 und 1995 berücksichtigt. Die Gebührenkalkulationen der Jahre 1994 und 1995 hätten jeweils den Straßenentwässerungsanteil zu niedrig und damit fehlerhaft angesetzt. Bei zutreffender Berücksichtigung des Straßenentwässerungsanteils hätten sich in den Jahren 1994 und 1995 keine vermeintlichen Unterdeckungen, sondern ausgleichspflichtige Überdeckungen ergeben. Dies führe im Ergebnis auch zur Nichtigkeit des Abwassergebührensatzes für das Jahr 1999. 11 Der Kläger beantragt, 12 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 06.05.2008 - 1 K 1636/07 - zu ändern und den Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 und den dazu ergangenen Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 10.07.2007 aufzuheben. 13 Die Beklagte beantragt, 14 die Berufung zurückzuweisen. Entscheidungsgründe 15 Sie verteidigt das angefochtene Urteil. Bei einer Gemeinde ihrer Größe könne im Regelfall von einer homogenen Siedlungsstruktur ausgegangen werden. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - (KStZ 2008, 74), der eine völlig andere Gemeindestruktur mit wesentlich größeren Gemeinden zugrunde liege, könne auf den hier zu beurteilenden Fall nicht übertragen werden. 16 Im Rahmen der Nachkalkulation hätten auch die für die Jahre 1994 und 1995 errechneten Unterdeckungen im Jahre 1999 Berücksichtigung finden können. Im Rahmen der Nachkalkulation seien die Straßenentwässerungskostenanteile für die Jahre 1994 und 1995 exakt so angesetzt worden, wie dies auch im Rahmen der damaligen prognostischen Kalkulation für diese Gebührenjahre geschehen sei. Diese Vorgehensweise genüge den Anforderungen an den Ausgleich von Vorjahresergebnissen. Wäre es anders, bestünde im Rahmen der Ermittlung von Vorjahresergebnissen die Möglichkeit, jeden in den Rechnungsergebnissen enthaltenen kalkulatorischen Ansatz abweichend von der zugrunde liegenden prognostischen Kalkulation zu prüfen. Damit würde indirekt eine Überprüfung des früheren Satzungsrechts und der dortigen Ansätze vorgenommen. Dies würde zu untragbaren Ergebnissen führen, da über das System des gesetzlichen Ausgleichs dann indirekt die Satzungen beliebig weit zurückreichender vergangener Jahre überprüft werden müssten. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Akten sowie die Schriftsätze der Beteiligten verwiesen. 18 Die Berufung ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Unrecht abgewiesen. Der Abwassergebührenbescheid der Beklagten vom 26.01.2000 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald- Baar-Kreis vom 10.07.2007 sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). 19 Für die Heranziehung des Klägers zu Gebühren für die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) im hier maßgeblichen Jahr 1999 fehlt es an einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die einschlägige Satzung der Beklagten über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 10.12.1992 i.d.F. der Änderungssatzung vom 09.11.2006 (im Folgenden: AbwS) ist nichtig. Denn sie enthält für die Gebührenerhebung keine gültige Maßstabsregelung, wie sie § 2 Abs. 1 des hier noch anzuwendenden Kommunalabgabengesetzes vom 28.05.1996 (im Folgenden: KAG 1996) als Mindestinhalt einer Satzung fordert. 20 Nach §§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 1, 36 Abs. 1 Satz 1 AbwS wird die Abwassergebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch die Einleitung sowohl von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser einheitlich nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem angeschlossenen Grundstück anfällt. Als angefallene Abwassermenge gilt dabei bei öffentlicher Wasserversorgung - wie hier - der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch abzüglich der nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Wassermengen. Die Satzung sieht damit als Maßstab zur Ermittlung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab vor. Dieser Maßstab verstößt angesichts der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip. 21 1. Der baden-württembergische Landesgesetzgeber hat den Gemeinden und Landkreisen für den gemäß § 2 Abs. 1 KAG 1996 in der Satzung festzulegenden Gebührenmaßstab keine einfachgesetzlichen Beschränkungen auferlegt. Das ortsgesetzgeberische Ermessen der Gemeinden und Landkreise ist jedoch durch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip eingeschränkt. Das Äquivalenzprinzip ist Ausdruck des allgemeinen, auf Verfassungsrecht beruhenden bundesrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und besagt als solcher, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der von dem Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf. Es fordert ferner, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren erhoben werden, und berührt sich insoweit mit dem Gleichheitssatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2008 - 2 S 623/06 - AbfallR 2009, 44). 22 Das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip bildet damit eine Obergrenze für die Gebührenbemessung. Unterhalb dieser Obergrenze ist die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers im Wesentlichen nur durch das aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG folgende Willkürverbot in der Weise eingeschränkt, dass bei gleichartig beschaffenen Leistungen die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln sind, dass sie dem unterschiedlichen Ausmaß der erbrachten Leistungen Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt. Das Willkürverbot belässt damit dem Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Es verbietet nur eine willkürliche Ungleichbehandlung (wesentlich) gleicher Sachverhalte und die willkürliche Gleichbehandlung (wesentlich) ungleicher Sachverhalte. Die hierdurch gezogenen Grenzen seiner Entscheidungsfreiheit überschreitet der Satzungsgeber erst dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden lässt. Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenze ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht aber die Frage, ob der Satzungsgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. zum Ganzen: Rieger in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2009, § 6 RdNr. 591). 23 Nach allgemeiner Ansicht dürfen Benutzungsgebühren nicht nur nach dem konkret nachgewiesenen Umfang der jeweiligen Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung (Wirklichkeitsmaßstab), sondern auch nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen werden. Die Rechtfertigung für die Verwendung eines solchen pauschalierenden Maßstabs ergibt sich aus der Notwendigkeit eines praktikablen, wenig kostenaufwändigen und damit auch den Gebührenzahlern zugute kommenden Erhebungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995, aaO). Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf aber nicht offensichtlich ungeeignet sein, d.h. er muss Umständen oder Verhältnissen entnommen worden sein, die mit der Art der Benutzung in Zusammenhang stehen, und auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2000 - 2 S 132/00 - VBlBW 2001, 21). 24 2. Bei dem von der Beklagten gewählten (einheitlichen) Frischwassermaßstab wird die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch die Einleitung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers nach der Menge des bezogenen Frischwassers bemessen. Dieser Maßstab beruht auf der Annahme, dass die auf einem Grundstück bezogene Frischwassermenge im Regelfall in einem ungefähr gleichen Verhältnis zur Menge des anfallenden Abwassers steht (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472). Diese Annahme trifft unzweifelhaft hinsichtlich des Schmutzwassers zu, weil die Menge des Frischwassers, die einem an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstück zugeführt wird, jedenfalls typischerweise weitgehend der in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermenge entspricht. 25 Was das Niederschlagswasser betrifft, kann das Gleiche dagegen nicht gesagt werden, weil der Frischwasserverbrauch keinen verlässlichen Rückschluss darauf erlaubt, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - KStZ 2008, 74; Hess. VGH, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08 - KStZ 2009, 235). Denn der Frischwasserverbrauch ist regelmäßig bei Wohnbebauung personen- und bei Gewerbegrundstücken produktionsabhängig, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers - außer von der Menge des Niederschlags - von der Größe des Grundstücks sowie der Oberflächengestaltung abhängig ist. Ein verlässlicher Zusammenhang zwischen Frischwasserbezug eines Grundstücks und der von diesem Grundstück zu entsorgenden Niederschlagswassermenge besteht demnach zumindest in aller Regel nicht. Die Verwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs für die Verteilung der Niederschlagswasserentsorgungskosten kann im Fall der Beklagten auch nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit gerechtfertigt werden (unten a). Sie kann ferner nicht mit der Erwägung als rechtmäßig angesehen werden, dass sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.06.1972 - VII B 117.70 - KStZ 1973, 92; Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - NVwZ 1985, 496 mwN) als auch nach der des erkennenden Senats (Urteil vom 27.10.1993 - 2 S 199/80 - VBlBW 1984, 346) eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nur gering sind (unten b). 26 a) Im Benutzungsgebührenrecht ist ebenso wie im sonstigen Abgabenrecht auf den Grundsatz der Typengerechtigkeit abzustellen, der es dem Satzungsgeber gestattet, bei Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben. Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fällen dem „Typ“ widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 - Juris; Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231; Beschluss vom 19.08.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36). 27 In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze kann nicht angenommen werden, dass der einheitliche Frischwassermaßstab im Allgemeinen und damit in 90 % aller Fälle zu einer in etwa gleichmäßigen Belastung der Beitragspflichtigen führt. Es ist mit anderen Worten nicht davon auszugehen, dass im „Regelfall“ auf den Grundstücken eines Satzungsgebiets das Verhältnis zwischen der abzuleitenden Niederschlagswassermenge und der nach dem Frischwasserverbrauch berechneten Schmutzwassermenge (so) weitgehend vergleichbar ist, dass es aus diesem Grund einer gesonderten Berechnung der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nicht bedarf. 28 Zwar hat der erkennende Senat bislang den einheitlichen Frischwassermaßstab auch zur Erfassung der Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers als geeignet angesehen, wenn das Satzungsgebiet durch eine im entwässerungsrechtlichen Sinn verhältnismäßig homogene Bebauungsstruktur mit wenig verdichteter Wohnbebauung und ohne eine nennenswerte Anzahl kleinflächiger Grundstücke mit hohem Wasserverbrauch bzw. großflächig befestigter Grundstücke mit geringem Wasserverbrauch geprägt ist (Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239). Dem lag der Gedanke zugrunde, dass von einer homogenen Siedlungsstruktur ausgegangen werden könne, wenn in einer Gemeinde für mindestens 90 % der angeschlossenen Grundstücke die Entwässerungsverhältnisse in etwa gleich seien. Insoweit handelt es sich bei dem Kriterium einer homogenen Siedlungsstruktur um nichts anderes als eine konkretisierte Ausprägung des oben dargelegten Grundsatzes der Typengerechtigkeit (so zutreffend Quaas, VBlBW 2006, 175, 176). Der Senat hat in diesem Zusammenhang weiter ausgeführt, im Regelfall könne bei Gemeinden mit 60.000 bis 80.000 Einwohnern noch von einer homogenen Siedlungsstruktur im genannten Sinne ausgegangen werden. An dieser Auffassung hält der Senat nicht mehr fest. Eine Vergleichbarkeit zwischen der abzuleitenden Niederschlagswassermenge und der Schmutzwassermenge auf den Grundstücken eines Satzungsgebiets dürfte nach den heutigen Verhältnissen die absolute Ausnahme bilden. Auch für das Gebiet der Beklagten, einer Gemeinde mit sechs Teilorten und ca. 6.200 Einwohnern, liegt eine solche Ausnahme nicht vor. 29 Die Anzahl der Bewohner auf den Grundstücken des jeweiligen Satzungsgebiets, die maßgeblich die Menge des einem Grundstück zugeführten Frischwassers beeinflusst, ist - unter den hiesigen modernen Lebensverhältnissen - so unterschiedlich, dass ein vorherrschender, mindestens 90 % der Fälle erfassender „Regeltyp“ mit annähernd gleicher Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und hiervon abgeleitetem Niederschlagswasser nicht erkennbar ist. Die Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers wird bestimmt durch die Größe der versiegelten Grundstücksflächen, die sich nach der Kubatur der Baukörper und dem Vorhandensein weiterer befestigter Flächen - wie etwa Stellplätze, Terrassen - richtet. Dagegen wird die Menge des Abwassers im Falle der Wohnbebauung ganz wesentlich durch die Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Haushalte und die Zahl der zu den Haushalten gehörenden Personen beeinflusst. Bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken, die erfahrungsgemäß einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen, kommt es auf die Art der gewerblichen und industriellen Nutzung und die Höhe des damit verbundenen Frischwasserverbrauchs an. Deshalb sind sowohl gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke als auch Grundstücke mit stark verdichteter Wohnbebauung (z.B. Hochhäuser) im Hinblick auf die Relation zwischen Frischwasserverbrauch und abgeleitetem Niederschlagswasser von vornherein als atypisch anzusehen. Vor diesem Hintergrund kommen als Grundstücke mit „vergleichbaren Entwässerungsverhältnissen“ naturgemäß lediglich die die Wohnbebauung prägenden Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke in Betracht. Aber selbst Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke weisen nach allgemeiner Lebenserfahrung eine derart uneinheitliche Haushaltsgröße und daraus folgend einen derart unterschiedlichen Wasserverbrauch auf, dass nicht mehr von einer annähernd vergleichbaren Relation zwischen Frischwasserverbrauch und Niederschlagswassermenge ausgegangen werden kann. 30 Einfamilienhäuser werden zwar überwiegend von Familien mit Kindern bewohnt. Schon die Anzahl der Kinder in den Haushalten variiert aber mit der Folge eines stark unterschiedlichen Wasserverbrauchs. Davon abgesehen werden Einfamilienhäuser auch nicht selten nur von einer oder zwei Personen bewohnt, weil z.B. ein Ehepartner verstorben ist oder die Parteien sich infolge einer Scheidung getrennt haben oder die (erwachsenen) Kinder das Elternhaus verlassen haben (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007, aaO). Diese Einschätzung wird durch die vom Senat beim Baden- Württembergischen Landesamt für Statistik ermittelten Zahlen (Mikrozensus 2006) für das Land Baden-Württemberg belegt. Danach gibt es in Baden-Württemberg insgesamt 1.088.000 Haushalte in Einfamilienhäusern (Wohngebäude mit einer Wohneinheit), die sich wie folgt aufteilen: 186.000 Haushalte mit einer Person (= 17,10 %), 412.000 Haushalte mit zwei Personen (= 37,87 %), 183.000 Haushalte mit drei Personen (= 16,2 %), 217.000 Haushalte mit vier Personen (= 19,94 %) sowie 90.000 Haushalte mit fünf und mehr Personen (= 8,27 %). Auch die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 02.09.2009, aaO) ermittelten Daten für das Land Hessen zeigen eine in etwa vergleichbare Verteilung der Haushaltsgrößen in Einfamilienhäusern; danach werden Einfamilienhäuser in 19,22 % von Haushalten mit einer Person, in 40,28 % von Haushalten mit zwei Personen, in 17,57 % von Haushalten mit drei Personen, in 16,72 % von Haushalten mit vier Personen und in 6,21 % der Fälle von Haushalten mit fünf und mehr Personen bewohnt. 31 Diese für die Länder Baden-Württemberg und Hessen erhobenen Daten bestätigen eindrucksvoll, dass generell von einer Homogenität der Haushaltsgröße auch für den Bereich von Einfamilienhäusern nicht gesprochen werden kann. Diese Aussage kann auch ohne weiteres auf das Gemeindegebiet der Beklagten übertragen werden. Dafür, dass sich im Gemeindegebiet der Beklagten die Verhältnisse nennenswert anders darstellen, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Auch die Beklagte hat in dieser Richtung nichts vorgetragen. 32 Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass bereits im Bereich der Einfamilienhäuser durch die Streuung der Haushaltsgrößen ein stark unterschiedlicher Frischwasserverbrauch festzustellen ist, der bei ansonsten gleichen Verhältnissen zu gravierenden Unterschieden bei der Höhe der veranlagten Gebühren für den Anteil der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung führt. Wird ein Einfamilienhaus von einer Einzelperson bewohnt, entfällt auf dieses Grundstück nach der Gebührensatzung der Beklagten für das Jahr 1999 bei einem durchschnittlich angenommenen Jahresfrischwasserverbrauch von 40 m 3 und einem Gebührensatz von 4,20 DM eine Abwassergebühr von 168,-- DM. Wird das gleiche Einfamilienhaus dagegen von einem Vier-Personen-Haushalt bewohnt, entfällt auf das Grundstück - trotz derselben versiegelten Fläche - bei einem unterstellten Jahresfrischwasserverbrauch von wiederum 40 m 3 je Person eine Abwassergebühr von 672,-- DM. Unterstellt man ferner einen Anteil von lediglich 25 % der Gesamtkosten für die Niederschlagswasserentsorgung (vgl. Dudey/Jacobi, GemHH 2005, 83 - niedrigster Anteil 25 %, Mittelwert 41 %) und geht damit bei einer Abwassergesamtgebühr von 4,20 DM je Kubikmeter von einem Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers von 1,05 DM je Kubikmeter aus, so zahlt der Ein-Personen-Haushalt dafür 42,-- DM, der Vier- Personen-Haushalt bei gleicher Versiegelungsfläche dagegen 168,-- DM. Das hier aufgeführte Beispiel zeigt, dass selbst dann, wenn nur die Nutzung eines Einfamilienhauses mit vergleichbarem Umfang an Grundstücksversiegelung in den Blick genommen wird, unter anderem Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen/Kleinhaushalten zu erheblich höheren Gebühren herangezogen werden, obwohl die zu beseitigende Niederschlagswassermenge in etwa gleich ist. 33 Die dargestellte Uneinheitlichkeit der Haushaltsgrößen und damit die unterschiedliche Nutzungsintensität gilt auch für Zweifamilienhäuser. Nach den Daten des Baden-Württembergischen Landesamtes für Statistik (Mikrozensus 2006) teilen sich die Haushaltsgrößen in den 503.000 Wohngebäuden mit zwei Wohneinheiten wie folgt auf: 134.000 Haushalte mit einer Person, 195.000 Haushalte mit zwei Personen, 68.000 Haushalte mit drei Personen, 77.000 Haushalte mit vier Personen sowie 29.000 Haushalte mit fünf und mehr Personen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich die versiegelte Fläche bei Zweifamilienhäusern im Vergleich zu Einfamilienhäusern nach allgemeiner Lebenserfahrung zwar erhöht, aufgrund der Kubatur von Zweifamilienhäusern allerdings keine entsprechende Verdoppelung der versiegelten Flächen angenommen werden kann. 34 b) Die Anwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs für die Verteilung der Niederschlagswasserentsorgungskosten kann im Fall der Beklagten auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch nach der des erkennenden Senats eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nur gering sind. Als geringfügig in diesem Sinne sehen das Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 12.06.1972 und vom 25.03.1985, aaO) sowie der erkennende Senat (Urteil vom 27.10.1993, aaO) diese Kosten dann an, wenn ihr Anteil an den Kosten der gesamten Entwässerung nicht mehr als 12 % beträgt. 35 Nach den Veröffentlichungen in der Fachliteratur ist von den gesamten Abwasserentsorgungskosten regelmäßig ein Anteil von 25 % und mehr für die Niederschlagswasserentsorgung zu veranschlagen (vgl. etwa Dudey/Jacobi, GemHH 2005, 83 - niedrigster Anteil 25 %, Mittelwert 41 %; Hennebrüder, KStZ 2007, 184 - unter Bezugnahme auf Untersuchungen des Gutachters Prof. Dr. Pecher, wonach der Anteil in der Regel zwischen 35 % und 45 % liegt). Darüber hinaus hat auch die Beklagte im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür genannt, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung in ihrem Gebiet noch als geringfügig im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzusehen ist. 36 3. Für die Gemeinden hat dies zur Konsequenz, dass - von wenigen, wohl nur theoretisch denkbaren Ausnahmen abgesehen - statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss (gesplittete Abwassergebühr). Ein unverhältnismäßiger und damit nicht mehr zu vertretender finanzieller Kostenaufwand ist damit nicht verbunden (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 02.09.2009, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007, aaO). So besteht für die Beklagte insbesondere die Möglichkeit, die an die Abwasseranlage angeschlossenen versiegelten Flächen im Rahmen einer Selbstveranlagung der Gebührenschuldner zu ermitteln und sich auf eine stichprobenweise Überprüfung zu beschränken. 37 In diesem Zusammenhang ist ferner anzumerken, dass die Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation durch ein von der Gemeinde beauftragtes Beratungsbüro oder einen anderen Dritten einschließlich der Kosten der dafür notwendigen Vorarbeiten Teil der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG ansatzfähigen Kosten sind. Zu den nach dieser Vorschrift gebührenfähigen Kosten gehören zwar nur die „Kosten der Einrichtung“, d.h. Kosten, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht worden sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen. Auch ist nicht zu übersehen, dass die Erstellung der Gebührenkalkulation mit der eigentlichen Leistung, die durch die öffentliche Einrichtung erbracht wird, nur in einem mittelbaren Zusammenhang steht. Die Rechtfertigung für eine Abwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf sämtliche Gebührenschuldner ergibt sich jedoch aus der Überlegung, dass es sich dabei um für die Realisierung des Gebührenanspruchs der Gemeinde notwendige Kosten handelt. Denn das durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung seitens des Bürgers eingeleitete Austauschverhältnis kann grundsätzlich nur dann korrekt abgewickelt werden, wenn die Gemeinde den Satz der für die Benutzung zu entrichtenden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation in ihrer Satzung festlegt (in dieser Richtung bereits das Normenkontrollurteil des Senats vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - BWGZ 1997, 890; ebenso VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2003 - 7 K 420/02 - Juris; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 RdNr. 733a, S. 473). An der in seinem Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - (NVwZ-RR 1996, 593) beiläufig geäußerten Auffassung, dass die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Gebührenkalkulation nicht zu den auf die Gebührenschuldner abwälzbaren Kosten der Einrichtung gehörten, hält der Senat deshalb nicht fest. 38 4. Ob die Satzung der Beklagten vom 09.11.2006 auch deshalb zu beanstanden ist, weil die Beklagte in die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation Unterdeckungen aus den Jahren 1994 und 1995 eingestellt hat, deren Berechnung - wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist - auf einem zu niedrigen Ansatz des Straßenentwässerungsanteils beruht, bedarf danach keiner Entscheidung. Im Hinblick auf die der Beklagten offenstehende Möglichkeit, die aus den oben genannten Gründen nichtige Satzung vom 09.11.2006 rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen, die statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben vorsieht, sowie im Hinblick auf künftige Streitfälle zwischen den Beteiligten sieht sich der Senat jedoch zu den folgenden, diese Frage betreffenden Bemerkungen veranlasst. 39 a) Zu der bis zum 31.03.2005 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F., die thematisch der heutigen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG entspricht, hat der Senat in seinem Urteil vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 - (VBlBW 2003, 322) entschieden, die Vorschrift beziehe sich lediglich auf Über- und Unterdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums auf Grund eines Abgleichs der Einnahmen und Ausgaben - ungeachtet der methodischen Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation - ergäben. Nicht unter § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. fielen dagegen - schon seinem Wortlaut nach - solche Über- und Unterdeckungen, die sich aus der nachträglichen Feststellung überhöhter Gebührensatzregelungen ergäben. An dieser Auffassung hält der Senat weiterhin fest. 40 § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. wurde 1986 auf Empfehlung des Innenausschusses in das Kommunalabgabengesetz eingefügt. Wie sich aus dem Bericht des Innenausschusses (LT-Drs. 9/3305, S. 10) ergibt, hat sich der Gesetzgeber dabei von der Überlegung leiten lassen, dass eine Gebührenkalkulation nur prognostischen Charakter haben kann und dementsprechend immer mit bestimmten Unsicherheiten verbunden ist. Die in die Kalkulation eingestellten Annahmen über die voraussichtlich entstehenden Kosten der Einrichtung und den voraussichtlichen Umfang ihrer Benutzung werden deshalb kaum einmal mit den tatsächlich entstehenden Kosten und dem tatsächlichen Umfang der Benutzung übereinstimmen. Etwaige sich daraus ergebende Kostenüberdeckungen sollte die Gemeinde nach dem Willen des Landesgesetzgebers nicht für sich behalten dürfen, sondern innerhalb der nächsten fünf Jahre an die Gebührenschuldner zurückgeben müssen. Die Gemeinde sollte aber umgekehrt auch das Recht erhalten, sich aus den genannten Abweichungen ergebende Kostenunterdeckungen innerhalb des gleichen Zeitraums durch eine entsprechende Erhöhung der Gebühren ausgleichen zu dürfen. 41 Eine Korrektur fehlerhafter Kalkulationen ist danach von § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. nicht bezweckt. Die Vorschrift ist vielmehr einschränkend dahin auszulegen, dass sie nur für solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen gilt, die aus „Prognoseirrtümern“ resultieren, d.h. daraus dass die geschätzten Kosten der Einrichtung und der geschätzte Umfang ihrer Benutzung von den tatsächlichen Kosten und dem tatsächlichen Umfang der Benutzung abweichen. § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. bezieht sich dagegen nicht auf solche Kostenüberdeckungen, die sich daraus ergeben, dass in die Kalkulation Kosten eingestellt wurden, die nicht oder nicht in dieser Höhe ansatzfähig sind. Die Vorschrift erlaubt umgekehrt aber auch keinen Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die daraus folgen, dass bestimmte ansatzfähige Kosten in die Kalkulation überhaupt nicht oder nicht in der gesetzlich zulässigen Höhe eingestellt worden sind. 42 b) Das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und zur Änderung des Naturschutzgesetzes vom 17.03.2005 hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Der an die Stelle des § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. getretene § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005 legt wie sein Vorgänger fest, dass Kostenüberdeckungen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden müssen und Kostenunterdeckungen innerhalb des gleichen Zeitraums ausgeglichen werden können. § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005 stellt darüber hinaus klar, wie Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen zu bestimmen sind, nämlich - so die damalige Fassung dieser Vorschrift - durch einen Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen am Ende des Bemessungszeitraums und der Summe der in diesem Zeitraum angefallenen „Gesamtkosten“. Dass über diese Klarstellung hinaus auch eine Änderung der bis dahin geltenden und durch das Urteil des Senats vom 27.01.2003 verdeutlichten Rechtslage beabsichtigt war, kann weder dem Wortlaut der Vorschrift noch der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 13/3966, S. 47) entnommen werden. 43 c) Die durch das Gesetz vom 09.05.2009 erfolgte Änderung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005 nötigt dagegen für die Zeit ab dem Inkrafttreten dieser Änderung zu einer Korrektur der bisherigen Rechtsprechung des Senats. Nach der Neufassung der Vorschrift ist nunmehr zur Feststellung von Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen ein Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen am Ende des Bemessungszeitraums und der Summe der in diesem Zeitraum angefallenen „ansatzfähigen Gesamtkosten“ vorzunehmen. Die zu § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a. F. vertretene Auffassung, dass diese Regelung nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezwecke, sondern sich nur auf solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen beziehe, die aus „Prognoseirrtümern“ resultieren, kann angesichts des geänderten Wortlauts auf § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 nicht übertragen werden. Die sich aus einem solchen Verständnis der Vorschrift ergebende Konsequenz ist, dass unter der Geltung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 beschlossene Gebührensatzungen durch in der Vergangenheit unterlaufene und unter Umständen lange zurückliegende Fehler bei früheren Gebührenkalkulationen infiziert werden können. Durch die in § 49 Abs. 2 KAG getroffene Anordnung, nach der § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 auch auf früher entstandene Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen Anwendung findet, verschärfen sich die damit verbundenen Probleme. Ob der Gesetzgeber sich dieser Konsequenz bewusst war, die seinen in anderer Hinsicht unternommenen Bestrebungen zuwiderläuft, die Bestandskraft von Abgabensatzungen im Interesse der Rechtssicherheit zu erhöhen, lässt sich bezweifeln. Der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 14/4002, S. 70) kann dazu jedenfalls nichts entnommen werden. Das enthebt den Senat jedoch nicht der Verpflichtung, sich bei der Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 in erster Linie an dessen Wortlaut zu halten. 44 d) Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beklagte bei einem etwaigen, von ihr für erforderlich gehaltenen Neuerlass einer Satzung für das Jahr 1999 die Gebühren unter Berücksichtigung der geänderten Vorgaben des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 zu kalkulieren hat. Ob es in den vor 1999 liegenden fünf Jahren zu dabei berücksichtigungsfähigen Kostenunterdeckungen gekommen ist, ist somit an Hand eines Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen in dem jeweiligen Jahr und der Summe der in diesem Jahr angefallenen ansatzfähigen Gesamtkosten festzustellen. Der in den Gebührenkalkulationen für die Jahre 1994 und 1995 fehlerhaft angesetzte Straßenentwässerungsanteil ist danach entsprechend zu korrigieren. 45 Für die Nachkalkulation darf schließlich noch an die Entscheidung des Senats vom 15.02.2008 - 2 S 2559/05 - (VBlBW 2008, 350) erinnert werden. Danach ist der Ausgleich einer Kostenunterdeckung nach Ablauf der Fünfjahresfrist auch dann ausgeschlossen, wenn diese überhaupt (oder mit einem höheren Betrag) erst nach Ablauf des zitierten Zeitraums erkannt wird. Der Ablauf der Fünfjahresfrist schafft für die Gemeinde und die Gebührenpflichtigen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Spätere Nachholungen sind ausgeschlossen, der entstandene Fehlbetrag ist dann endgültig aus allgemeinen Deckungsmitteln zu finanzieren. Diese Ausführungen gelten auch für den Ausgleich von Überdeckungen; nach Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Kalkulationszeitraums sind nicht abgewickelte Überdeckungen nicht mehr zu berücksichtigen (so auch: Giebler, KStZ 2007, 167, 172). 46 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. 47 Die in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen nicht vor. 48 Beschluss 49 Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 130,99 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 3 GKG). 50 Der Beschluss ist unanfechtbar.[mehr]

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              2-FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack.pdf

              Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Landschaftsplanerische Leistungen zum Gewässerausbau "Geigensack" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer FFH-Gebiet Nr. 8223-311 Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax 07502/9406-18 E-mail: petra.jeske@baindt.de 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewäs- serlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebie- tes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt innerhalb des ca. 390 m westlich ausgewiesenen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein Teil- stück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zudem ist eine Verlängerung des Bachlaufes entlang des geplanten Wohngebietes "Bühl" östlich des Baugebietes "Geigensack Erweiterung" Teil des Vorhabens. Hier wird der Bachlauf am nördlichen Rand des zukünftigen Wohngebietes auf den öffentli- chen Grünflächen verlaufen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bampfen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bach- lauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit einer Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" 2.2 Zeichnung/Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 2 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382/27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Anja Speckle anja.speckle@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 27.07.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de "Formblätter Natura 2000" 3 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 4 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [3212] Kalk-Magerrasen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6411] Pfeifengraswiesen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7220*] Kalktuffquellen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7230] Kalkreiche Niedermoore Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9130] Waldmeister-Buchenwald Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes liegt dieser Lebensraumtyp etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtyps sind laut des Natura 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung natur- naher Gewässerstrukturen sowie die Pflege von Auenwaldgalerien mit gelegentlichem Auflichten. Der Erhaltungszustand in diesem Fließab- schnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik der Habitatstruktur - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe 5 - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was jedoch aufgrund der zeitli- chen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen keine erhebliche Beeinträchtigung für den Lebensraumtyp darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps kann daher ausgeschlossen werden. [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggenriede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungs- geschwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwie- gend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Südlich des Naturschutzgebietes Schenkenwald und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens sind Lebensräume dieser Art vorhanden. 2001 wurde die Art von der LUBW für diesen Bereich gemeldet. Das Vorkommen der Kleinen Flussmuschel konnte im Rahmen der für den Managementplan durchgeführten Kartierung jedoch nicht mehr nachge- wiesen werden, kann aber im betrachteten Wirkraum zukünftig auch nicht ausgeschlossen werden. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natura 2000-Managementplanes die Erhaltung und Förde- rung naturnaher Gewässerstrukturen. Des Weiteren soll laut des Ma- nagementplanes der Bestand der kleinen Flussmuschel künftig erhalten und gefördert werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen und thermischen Verhältnisse, was jedoch aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasser- ereignissen keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeu- tend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindigkeit, Wasserqualität und eine Beschat- tung durch angrenzende Gehölze. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. 6 [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wasser- temperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus ) Diese Art konnte trotz gezielter Nachsuche und Recherchen im FFH- Gebiet nicht nachgewiesen werden. Altnachweise aus dem Naturschutz- gebiet Schenkenwald nordwestlich des Vorhabengebietes konnten nicht bestätigt werden. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewäs- ser; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Im Zuge einer Kartierung 2018 konnten Einzeltiere im "Bampfen" nachgewiesen werden; in den Bestands- und Zielkarten des Natu- ra 2000-Managementplanes sind jedoch keine Artnachweise verzeich- net. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natu- ra 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen und thermischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Im erweiterten Wirkraum des Vorhabens kommen die nebenstehenden Lebensräume nicht vor. Die Lebensstätte des Bitterlings umfasst aus- schließlich eine Erfassungseinheit im Unterlauf der Schussen. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesi- gem, sandigem bis steinigem Substrat Laut des Natura 2000-Managementplans des FFH-Gebiets umfasst die Lebensstätte der Groppe derzeit mit Ausnahme des "Oberen Bampfen" alle größeren Zuflüsse der Schussen. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art 7 Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ein Artnachweis wurde nicht verzeichnet. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natura 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung von naturnahen Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspuren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ruderalflächen, Hochstaudenfluren) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzrei- che, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichen- den Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Im Naturschutzgebiet Schenkenwald (etwa 1,4 km entfernt) und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens finden sich solche Lebensräu- me. Im Rahmen der Untersuchungen 2018 wurde die Art jedoch nicht nachgewiesen. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der Art sind laut des Natura 2000-Managementplanes eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Förderung von Habitatstrukturen im Wald. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Es gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. 8 [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unter- holzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldtypen, großflächige Magerrasen, Extensiv- wiesen, Waldrandbereiche; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwi- schen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewäs- ser mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflanzen (entscheidend: Weichhöl- zer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Der Biber besiedelt mit Ausnahme der gefällstarken Tobelbäche und einiger Stillgewässer die meisten Gewässer im FFH-Gebiet. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ein Artnachweis wurde in dem betrachteten FFH-Gebietsteil nicht verzeich- net. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natu- ra 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Im Naturschutzgebiet Schenkenwald (etwa 1,4 km entfernt) und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens finden sich solche Standorte (Lebensräume), sowie zahlreiche Artnachweise. Das Vorkommen dieser Art im Wirkraum des Vorhabens kann nicht ausgeschlossen werden. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der Art sind laut des Natura 2000- Managementplanes eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Förderung von Habitatstrukturen im Wald. Beeinträchtigung möglich durch: - Umwandlung von Laubwäldern in Nadelholzbestände - Verkürzung von Umtriebszeiten - Reduzierung des Anteils von Altholzbeständen - Kahlschlag und großflächige Schirmschläge - Bodenschutzkalkungen natürlich saurer Standorte und durch terrestri- sche Verblasung - Eintrag atmogener Schadstoffe (SO2- und NOx-Belastung) Es gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. 9 [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Standorte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwi- schenmoore) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m über NN Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m über NN Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten, als auch auf trockenen Böden Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 10 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) - Durch die geplanten Vorhaben kommt es innerhalb des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" nicht zu Versiegelungen. Die Natura-2000 Lebens- raumtypen und Arten werden somit nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung - Die Veränderung der Flächen findet außerhalb des betrachte- ten FFH-Gebietsteiles statt. Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung - Die landwirtschaftlich genutzten Flächen entfallen im Plan- gebiet und außerhalb des betrachteten FFH-Gebietsteiles. Die Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen - Es werden keine Natura-2000 Lebensräume zerschnitten oder fragmentiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Durch die Überbauung und die Versiegelung von Flächen kann es grundsätzlich zu bedeutsamen Veränderungen wasserbezogener Standortfaktoren wie beispielsweise der (Grund-) Wasserstände kommen. Im Bereich der Neuanlage des Hochwasserschutzgrabens kommt es zu keiner Flächen- versiegelung, weshalb dadurch bedingte Veränderungen des Wasserregimes in diesem Bereich ausgeschlossen werden können. Grundsätzlich kann ein Fließgewässer zu Verände- rungen des Grundwassers führen, da es je nach Sättigungs- grad der Sedimente im umliegenden Bereich des Gewässer- laufes zur Infiltration des Oberflächenwassers (aus dem Bach) in das Grundwasser oder zur Exfiltration von Grundwas- ser in das Fließgewässer kommen kann. Diese Grund- und Oberflächenwasserinteraktion hat jedoch aufgrund der geringen Größe des Hochwasserschutzgrabens keine Auswir- kungen auf das Grundwasserregime im Vorhabengebiet. Der geplante Bachlauf findet sich des Weiteren in räumlicher Distanz (ca. 390 m) zum betrachteten FFH-Gebietsteil. Dauerhafte und erhebliche Veränderungen des Wasserre- gimes können im betrachteten FFH-Gebietsteil ausgeschlos- sen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- Mit dem geplanten Bachlauf gehen keine stofflichen Emissio- nen einher. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. 11 schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber [1381] Grünes Besen- moos Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber Durch den geplanten Bachlauf wird es u.a. aufgrund der räumlichen Distanz zu keinen akustischen Veränderungen im betrachteten FFH-Gebietsteil kommen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen [1337] Biber Durch den geplanten Bachlauf wird es u.a. aufgrund der räumlichen Distanz zu keinen optischen Veränderungen im betrachteten FFH-Gebietsteil kommen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe Das Mikroklima wird sich im Vorhabengebiet aufgrund des neuen Oberflächengewässers verändern. Eine Beeinträchti- gung des FFH-Gebiets durch das Vorhaben kann aufgrund der räumlichen Distanz von ca. 390 m jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Im Rahmen des Vorhabens wird ein neuer Gewässerlauf angelegt, welcher zur Schaffung von Hochwasser- Retentionsräumen dient und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Maßnahme findet jedoch außerhalb des FFH- Gebietes statt, so werden die Natura-2000 Lebensräume und Arten durch das Vorhaben direkt nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Der geplante Bachlauf soll künftig bei Starkregenereignissen und Hochwasserereignissen dem Überflutungsschutz der angrenzenden Baugebiete dienen. Das anfallende Nieder- schlagswasser soll (z.T. über Retentionsbecken) dem neuen Bachlauf und von dort dem "Oberen Bampfen" zugeleitet werden. Bei Starkregenereignissen kann es durch das abflie- ßende Oberflächenwasser von Straßen, aus Baugebieten und von Feldern zu einem stofflichen Eintrag in den Hochwasser- schutzgraben und damit in das FFH-Gebiet kommen. Der mäandrierende Verlauf des Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in die Fließgewässer des FFH- Gebietes. Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächen- wasser kann zudem zu einer Veränderung der Temperatur- verhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den "Oberen Bampfen" führen. Laut der "Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingenieure GmbH kommt es im Bereich des 12 "Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % - 10,7 %. Im südlich gelegenen "Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutzgraben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % - 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydro- dynamischen Verhältnisse bei Starkregen- /Hochwasserereignissen zwar innerhalb der einzelnen Zuflüsse zum "Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Zusammengefasst kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Veränderungen kommen, da Starkregen- /Hochwasserereignisse und deren Auswirkungen jedoch zeitlich begrenzt sind, kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner Zerschneidung, Frag- mentierung oder Kollision. Die Natura 2000-Flächen und Arten werden nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Das Vorhaben benötigt Flächen als Lagerplätze während der Bauphase. Diese liegen außerhalb der betrachteten FFH- Gebiete. Eine Beeinträchtigung der Natura 2000- Lebens- raumtypen und Arten kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber [1381] Grünes Besen- moos Während der Bauzeit sind Staub-, Lärm- und Lichtemissionen zu erwarten. Durch die räumliche Entfernung zum FFH-Gebiet und die zeitliche Beschränkung ist eine erhebliche Beein- trächtigung der Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber Durch die Bautätigkeit ist vorübergehend Baulärm und eine damit einhergehende Beeinträchtigung zu erwarten. Auf Grund der zeitlichen Beschränkung und der räumlichen Entfernung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele er angrenzenden FFH- Lebensraumtypen und Arten ausge- schlossen. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 13 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen ? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmuschel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechstein- fledermaus [1337] Biber [1381] Grünes Besenmoos 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; Versickerung und Notüberlauf in den Sulzmoos- bach (nicht FFH-Gebiet) Bebauungsplan "Grünenberg - Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; gedrosselte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswas- ser in den "Tobelbach" Bebauungsplan "Geigensack-Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; gedrosselte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswas- ser in einen Graben, der in den "Oberen Bampfen" mündet 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser wird über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Regenwasserkanal zugeführt. Vor Einleitung in den "Sulzmoosbach" ist eine Retention vorgeschal- tet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu (im Aufstellungsverfahren) Ab der Einleitung des Niederschlagswassers aus den Baugebieten in die genannten Gewässer folgen u.a. Fließstrecken von etwa 400 m, 700 m bzw. 1.000 m, die unter den Schutz des hier zu betrachtenden FFH-Gebietes fallen. Da es sich jeweils nur um gedrosselte Einleitungen von vorgereinigtem Niederschlagswasser handelt, und der Abfluss im Regelfall dem der unbebauten Fläche ent- spricht, können Summationswirkungen auf die genannten FFH-Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen werden (siehe Anmerkungen unter Punkt 8). Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 14 8. Anmerkungen Es wurde geprüft, ob die Planungen im Zusammenwirken mit den Vorhaben "Marsweiler Ost 2" am östlichen Siedlungsrand, "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Geigensack-Erweiterung" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Bifang" am nördlichen Ortsrand, "Wohnen Mehlis", 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" im Orts-Teil "Schachen", "Kiesgrubenstraße" im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Bühl" das FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte. Die Entwässerung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im modifizierten Trennsystem, welches aus Schmutzwasserkanal, Regenwas- serkanal und einem Versickerungsbecken besteht. Das Schmutzwasser wird in Freispiegelkanäle mit einem Mindestdurchmesser von DN 250 abgeleitet und den gemeindlichen Abwässerkanälen zugeführt. Anschließend erfolgt eine Ableitung zur Verbandskläranlage (mit vorgeschalteten Sammlern) des Abwasserzweckverban- des "Mittleres Schussental". Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird in Freispiegelkanälen gesammelt und zu einem geplanten Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach" abgeleitet. Der Beckenstandort befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Fl.-Nr. 111/8. Das Niederschlagswasser kann auf Grund eines geplanten Erdwalles in Verbindung mit einer flachen Geländemulde abgefangen werden und schadlos in Richtung "Sulzmoosbach" abfließen. Das Niederschlagswasser im Gebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird wie auch jenes aus dem Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum Versickerungsbecken am "Sulzmoos- bach" (Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, welches entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Der Bereich des "Sulzmoosbaches", in den eingeleitet wird, ist nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen. Etwa 1 km flussabwärts wird der Bachlauf jedoch Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute". Die geschützten Flächen sind vom Baugebiet durch bestehende Bebauung getrennt. Im Bereich der "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" wurde die Errichtung von Wohngebäuden umgesetzt. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im modifizierten Trennsystem, bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanal. Das anfallende Niederschlagswasser soll über das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz in die im nordwestlichen Geltungsbereich vorhandene Retentionsmulde zugeführt werden. Nach der Zwischenspeicherung soll es gedrosselt in den Vorfluter ("Tobelbach") eingeleitet werden. Der "Tobelbach" mündet nach einer Fließstrecke von etwa 260 m in den "Sulzmoosbach". Nach einer weiteren Fließstrecke von etwa 450 m Richtung Westen wird der Bach Teil des FFH-Gebietes. Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung "Geigensack-Erweiterung" wurde die Ausweisung von neuen Wohngrundstücken auf einer Ackerfläche am nördlichen Ortsrand umgesetzt. Das auf den neuen Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser wird in eine im westlichen Plangebiet vorgesehene Retentionsfiltermulde eingeleitet. Das Niederschlagswasser, das auf den Dach- und Hofflächen der privaten Baugrundstücke anfällt, ist in Retentionszisternen zurückzuhalten, die auf dem jeweiligen Baugrundstück zu errichten sind. Der Drosselabfluss und Notüberlauf dieser Zisternen wird über die öffentliche Regenwasserkanalisation der o.g. Retenti- onsmulde zugeführt. Das Niederschlagswasser wird hier soweit möglich versickert. Das nicht versickerbare Niederschlagswasser wird gedrosselt in den geplanten Wassergraben eingeleitet, der nach einer Fließstrecke von etwa 400 m in Richtung in Richtung Westen in den "Oberen Bampfen" mündet, der Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist. Der Drosselabfluss wurde so festgelegt, so dass bis zu einem HQ5 die über die Mulde eingeleitete Wassermenge die Menge, die aus der unbebauten Fläche zufließen würde, nicht überschreitet. Die Beseitigung von Niederschlagswasser im Baugebiet "Bifang" sieht auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen vor, das nicht schädlich verunreinigte Nieder- schlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzuführen. Vor der Einleitung in den "Sulzmoosbach" ist eine Retention vorgeschaltet. Bei der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" handelt es sich um die Bestandsbebauung eines Mischgebietes. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" wird die Beseitigung des Niederschlagswassers vorrangig durch Versickerung über die belebte Bodenzone festgesetzt; die verbleibende Menge, welche nicht versickert werden kann, wird in das gemeindliche Kanalnetz (Trenn-System) abgeleitet. Bei der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird Niederschlagswasser, das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt, wo es über die belebte Bodenzone gefiltert, über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort dem beste- henden Regenwasserkanal zugeführt wird. Zusätzliches Abflussaufkommen wird in den Seitenarm des "Bampfen" geleitet. Das über die Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belaste- tem Wasser in den nördlich gelegenen "Bampfen", als Teilfläche des FFH-Gebietes möglich. Im Bereich der Kiesgrubenstraße ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" vorgesehen. Das Wasser soll vorrangig über die belebte Bodenzone versickert werden; die verbleibende Menge, welche nicht versickert werden kann, wird in das gemeindliche Kanalnetz (Trenn-System) abgeleitet. Das FFH-Gebiet wird somit nicht tangiert. Der Drosselabfluss der folgenden Projekte ("2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße", "Geigensack- Erweiterung") ist so dimensioniert, dass bis zu einem Abfluss von HQ5 die Wassermenge, die über den Drosselabfluss abgegeben wird, die Menge, die aus der unbebauten Fläche zufließen würde, nicht überschreitet. Im Zusammenwirken der genannten Planungen kann eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Das anfallende Niederschlagswasser im Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" ist im Trennsystem abzuleiten und über öffentliche Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Im Retentionsbecken ist das Wasser vorzureinigen, um anschließend dem Vorfluter zugeleitet zu werden. Das FFH-Gebiet wird somit nicht tangiert. Bei allen genannten Planungen können auf Grund der bestehenden Entfernung zur nächstgelegenen Teilfläche des FFH-Gebietes, wegen der Drosselungen der einzelnen Einleitungen sowie der oft vorgeschalteten Filterung mittels Retentionsfilterbecken und wegen der dazwischenliegenden bestehenden Bebauung von Baindt Beeinträchtigungen durch stoffliche, optische oder akustische Emissionen ausgeschlossen werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 15 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des/der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des/der oben genannten Natura 2000-Gebiets/Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen[mehr]

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                Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 23/24 Investitionen im Rahmen des Gemeindehaushaltes 1110 Steuerung und Organisation (Bürgermeisterin und Gemeinderat) 1 11.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäfsausstattungBüroausstattung Büro Bürgermeisterin Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschuss Steuerung und Organisation 0 0 0 0 0 1120 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation-Digitalisierungsoffensive Baindt 5.0 2 11.20.00.0000 00.25.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Lizenzen - Virenschutz Ausgaben 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 3 11.22.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Neues Dokumentenmanagementsystem Ausgaben 0 10.000 4 12.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Server Rathaus, inkl. Bauhof, Schule, Kindergarten - Restl. Anteil EB WV und ABW Ausgaben 0 50.000 5 12.23.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Drucker Standeamt Ausgaben 1.500 6 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausbau Sitzungssaal mit festem integriertem Beamer, Ausstattung, Steckdosen Ausgaben 2.500 7 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Offenes WLAN Dorfplatz Ausgaben 4.000 8 11.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Web-GIS-Lösung Ausgaben 3.000 Zuschuss EDV, Digitalisierungsoffensive, WLAN etc. 4.500 66.500 2.000 6.000 2.000 1124 Gebäude, Energiemanagement, Rathaus 9 11.24.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/Sanierung Fassadenanstrich, Unterhaltung Rathaus Wartungsverträge - Sanierung Rathaus parallel zur Gestaltung Ortsmitte Ausgaben 35.000 50.000 10 11.24.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Rathaus Möblierung Ausgaben 15.000 15.000 Zuschuss Rathaus 50.000 65.000 0 0 0 1125 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1125 Neubau Bauhofhalle 11 11.25.00.0000 06.30.0000 Technische Anlagen PV-Anlage Ausgaben 80.000 12 1125.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung/SanierungSanierung Außenfassade, Heizung, Gauben Ausgaben 25.000 60.000 13 11.25.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Tablet und Laptop Ausgaben 2.000 10.000 10.000 10.000 14 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Kauf New Holland/Deitz Ausgaben 140.000 15 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Verkauf New Holland Einnahmen -16.000 16 11.25.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Streuautomat Lindner Ausgaben 30.000 17 11.25.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigem Vermögen Instandsetzung Pritschen Abrollcontainer Ausgaben 4.000 18 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Freischneider 3x Ausgaben 4.200 19 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Motorsäge Ausgaben 1.800 20 11.25.00.0000 06.20.0000 Maschinen Akku, Geräte Ausgaben 3.000 21 11.25.00.0000 42.51.00.60 Unterhalt Fahrzeuge zuzüglich Reifen LKW-MAN Ausgaben 2.800 22 11.25.00.0000 06.10.0000 Technische Anlagen Stromaggregat Ausgaben 1.900 Zuschuss Bauhof 155.000 183.700 10.000 10.000 10.000 1133 Grundstücksmanagement Veräußerung von Grundstücken 23 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Fischerareal siehe Sanierungsgebiet Einnahmen s.u. s.u. s.u. s.u. s.u. 24 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 23 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Grünenberg Stöcklisstraße - 8 Bauplätze Einnahmen -1.400.000 25 54.10.01.0000 2120.0000 Proj. 23 Erschließungsbeiträge Grünenberg Stöcklisbeiträge Einnahmen -350.000 (Anschlussbeiträge WV 12.000, Abwasser 26/8.000 €) 26 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeGrundstückerlöse B30 Randbebauung Einnahmen -150.000 -150.000 27 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 25 Sonstige unbebaute GrundstückeGrundstückserlöse GE Mehlis 2. Erweiterung Einnahmen -500.000 28 54.10.01.0000 2120.0000 Proj. 25 Erschließungsbeiträge GE Mehlis 2. Erweiterung Einnahmen -50.000 (Anschlussbeiträge WV 15.000 €, Abwasser 30.000 €) Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 29 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute Grundstücke Verkaufserlös Änderung Bplan Bifang 8. Erweiterung 1 Bauplatz Einnahmen -110.000 30 54.10.01.0000 2120.0000 Erschließungsbeiträge Einnahmen -15.000 (Anschlussbeiträge WV 1.000 €, Abwasser 3.000 €) 31 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeVeräußerung sonstige (landw. Flurstücke) Einnahmen 32 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.29 Sonstige unbebaute Grundstücke Baugebiet Lilienstraße Verkauf 2024 aller 16 Bauplätze - Einnahmen -1.170.000 33 54.10.01.0000 2120.0000 Proj. 29 Erschließungsbeiträge Baugebiet Lilienstraße Einnahmen 0 -1.130.000 (Anschlussbeiträge WV 28.000 €, Abwasser 47/15.000 €) 34 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.26 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Bühl Teilverkauf 2024/2025 Einnahmen 0 0 0 0 0 35 54.10.01.0000 2120.0000 Proj. 26 Erschließungsbeiträge Baugebiet Geigensack Einnahmen 0 0 0 0 0 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 115.000 €) 36 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj.27 Sonstige unbebaute GrundstückeBaugebiet Voken Erweiterung Einnahmen 0 0 0 0 0 37 54.10.01.0000 2120.0000 Proj. 27 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenErschließungsbeiträge Baugebiet Geigensack Einnahmen 0 0 0 0 0 (Anschlussbeiträge WV 45.000 €, Abwasser 115.000 €) Grunderwerb 38 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeErwerb von Grundstücken für Bebauung und Ausgleichsfläche allgemeinAusgaben 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 39 11.33.00.0000 01.90.0000 Sonstige unbebaute GrundstückeVeräußerung sonstiges Wohnbauland/Gewerbe FinanzplanEinnahmen 0 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 Erschließung Interkommunales Gewerbegebiet Ansätze 40 11.33.00.0000 01.90.0000 Proj. 30 Sonstige unbebaute GrundstückeErwerb von Grundstücken für Bebauung und Ausgleichsfläche allgemeinAusgaben 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 5410 Erschließungskosten Lilienstraße 2022 41 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 29 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 330.000 42 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 29 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 40.000 43 53.60.00.0000 03.90.0000 Proj. 29 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 40.000 (Anteil WV 180.000 €/Anteil Abw. 545.000 €) 5410 Erschließungskosten Bühl 2023 44 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 26 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 40.000 500.000 250.000 250.000 45 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 26 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung SR Ausgaben 50.000 25.000 25.000 46 53.60.00.0000 03.90.0000 Proj. 26 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung SR Ausgaben 50.000 25.000 25.000 (Anteil WV 300.000 €/Anteil Abw. 600.000 €) 5410 Erschließungskosten Anteil GE Mehlis weitere Erweiterung oder Schwarzes Loch 47 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 30 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Ausgaben 0 0 0 0 0 48 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 30 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 0 0 0 0 0 49 53.60.00.0000 03.90.0000 Proj. 30 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben 0 0 0 0 0 5410 Erschließungskosten Voken Erweiterung 50 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 27 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenHerstellung Straße Planung Ausgaben 50.000 51 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 27 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Herstellkosten Straßenbeleuchtung Ausgaben 52 53.60.00.0000 03.90.0000 Proj. 27 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Herstellkosten Breitbandversorgung Ausgaben (Anteil WV /Anteil Abw. ) 53 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 24 Straßen, Wege, PlätzeBaugebiet Fischerareal siehe Sanierungsgebiet Ausgaben s. u. s. u. s. u. s. u. s. u. 54 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. __ Straßen, Wege, PlätzeErschließung Reitplatz Ausgaben 10.000 10.000 55 54.10.01.0000 03.50.000000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenInvestitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute??? Ausgaben 5.000 5.000 0 0 0 56 54.10.01.0000 03.50.000000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenInvestitionszuschuss Schenkenwaldbrücke Ausgaben 80.000 0 0 0 0 Zuschuss Grundstücksmanagement -380.000 -1.285.000 650.000 800.000 500.000 1260 Feuerwehr Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 57 12.60.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage KatS: 3 elektronische Sirenen (Preis o. Mast 15.000, mit Mast 20.000) Ausgaben 50.000 58 12.60.00.0000 2111 Sonderposten Zuschuss Zuschuss sofern Förderprogramm Sirenen aufgelegt wird Einnahmen -15.000 59 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: Schwerlast Regale Ausgaben 1.000 60 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: Atemschutztisch mit Schrank/Schubladen Ausgaben 1.000 61 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-haus: FW-Haus: Spinde 400,-- netto p.P. x 50 Personen Ausgaben 25.000 62 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.FW-Haus: Schrank für Wechselkleidung Ausgaben 1.000 63 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. FW-Haus: Schrank für Übungsmaterial (Löscher, Unterlagen, Puppe, etc.) Ausgaben 1.000 64 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Digitalfunk: 2 Hörer für MRT im MTW Ausgaben 2.000 65 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Digitalfunk: 2 HRT Ausgaben 2.000 66 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.THL: Akkubetriebenes hydraulisches Kombigerät Ausgaben 10.000 67 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Brand: Wärmebildkamera für LF 10 Ausgaben 6.000 68 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Kleidertrockner für nasse Einsatzkleidung Ausgaben 2.500 69 12.60.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Lichtmast für Notstromaggregat Ausgaben 3.000 70 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: GW-Transport Ausgaben 180.000 71 12.60.00.0001 06.10.0000 Fahrzeuge Fahrzeuge: GW-Transport Rollcontainer/Absaugung/KfZ-Ladegerät Ausgaben 26.000 72 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge LF 20 - Los 1 Fahrgestell MAN u. Sonst. Ausgaben 120.000 73 12.60.00.0001 06.10.0000 Fahrzeuge LF 20 - Los 2 Aufbau - Ziegler Ausgaben 233.500 74 12.60.00.0002 06.10.0000 Fahrzeuge LF 20 - Los 3 Beschaffung 2022 - Beladung Ausgaben 0 75 12.60.00.0003 06.10.0000 Fahrzeuge LF 20 - Los 4 Beschriftung Fahrzeug Ausgaben 7.000 76 12.60.00.0000 06.10.0000 Fahrzeuge Verkauf Fahrzeug Einnahmen -10.000 77 12.60.00.0000 2111 Sonderposten ZuschussZuschuss LF 20 - 2022 Einnahmen -92.000 78 12.60.00.0001 2111 Sonderposten ZuschussZuschuss Feuerwehrhaus Anbau Einnahmen -30.000 79 12.60.00.0000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Umkleiden außerhalb der Fahrzeughalle mit S/W Trennung und 10 zusätzl. Spinden, Lager für Kraftstoffe und Zwischenlager für kontaminiertes Ölbindemittel Renovierung Dusche und Einbau Damendusche/WC - Kostenschätzung 03.05.2022 - 356.000 € Ausgaben 250.000 125.000 80 12.60.00.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze Ausgaben 127001 DRK-Heim Baindter Straße 48/1 81 12.70.010000 0630 Technische Anlage PV-Anlage Baindter Straße 48/1 mit Bft Ausgaben 30.000 81 a 12.70.010000 1803 Zuschuss Zuschuss an DRK Aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 EUR) Spinde für die Herren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 EUR) Ausgaben 5.000 Zuschuss Feuerwehr/DRK 680.000 18.000 236.000 0 0 2110.01 Klosterwiesenschule Baindt Ganztagesgrundschule 82 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Bläserklasse pro Jahr - Neuanschaffung Ausgaben 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 83 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Anschaffung neue Musik- und Mikrofonanlage Ausgaben 7.000 84 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Medienentwicklungsplan - Digitalpakt Ausgaben 50.000 50.000 85 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ausstattung Tierpräparate Sachunterricht Ausgaben 2.500 2.500 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 86 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Räumlichkeiten im Wege der Schulsanierung - Möbiliar Ausgaben 300.000 87 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Unvorhergesehenes im Schulbetrieb Ausgaben 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 88 21.10.01.0000 Allgemein 89 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Sanierung Klosterwiesenschule - Investitionen 2021/2022 Blaues Gebäude (Rektoratsgebäude - Klasse 3 und 4 - Umsetzung Außenklasse/Bücherei/Schulsozialarbeit) Investitionen Grünes Gebäude Erweiterungsgebäude (Maschinenraum, Toilettenanlage, Bücherei, Betreuungsräume etc.) - bis Ende August bereits 830.000 € an Planungskosten, Umzug etc. Ausgaben 5.000.000 5.000.000 89 21.10.01.0000 09.61.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Retentionsbecken aufgrund Schulsanierung in Genehmigung gefordert. Ausgaben 100.000 90 21.10.01.0000 2111 Sonderposten Zuschuss Land Ausgleichstock Antrag 2019 und 2022 Einnahmen -180.000 -450.000 91 21.10.01.0000 2111 Sonderposten Zuschuss Land Schulsanierung/ Schulbauförderung Einnahmen -248.000 -146.000 92 21.10.01.0000 2111 Sonderposten Zuschuss Bund KfW-55 Sanierung Einnahmen -800.000 -800.000 93 21.10.01.0000 2111 Sonderposten Zuschuss Bund KfW-40 Sanierung keine Fördermittel Einnahmen 0 0 0 0 0 2110.01 Klosterwiesenschule Baindt Mittelanmeldung Hausmeister 94 21.10.01.0000 44.31.7000 Sonst. Geschäftaufw.Gerätschaften, Arbeitsmaterial Ausgaben 5.000 5.000 95 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Schneertraktor/ altern. Schneefräse Ausgaben 14.000 96 21.10.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Sonstiges / Unvorhergesehenes Ausgaben Zuschuss Klosterwiesenschule 5.183.500 4.134.500 -1.391.000 5.000 5.000 2720 Öffentliche Bücherei 97 27.20.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Erwerb von beweglichen Sachen des AV im Rahmen Umzug Schulsanierung Ausgaben 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 2910 Kirchengemeinden 97/1 29.10.00.0000 18.03.0000 Zuschuss Zuschuss Sanierung ev. Kirche Baienfurt/Baindt - Beschluss 11.01.22 Ausgaben 20.000 0 0 0 0 Zuschuss 2140-2720 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosenunterbring 98 31.80.10.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Pauschale Mittelanmeldung Ausstattung Hr. Plangg Ausgaben 5.000 99 31.40.05.1000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ans. für den Abriss Klosterhof 4, Küferstraße 8 Ausgaben 100.000 100.000 100 31.40.07.2000 02.92.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Leitung von Heizzentrale zum Objekt Friesenhäusler Str. 12 - Stromeigenversorgung Ausgaben 10.000 101 31.40.07.2000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Ersatzbeschaffungen in einzelnen Gebäuden Ausgaben 15.000 102 31.40.05.1000 096 Anlage im Bau Ansatz für Sozialbau - wann und vor allem wo? 100.000 500.000 0 0 0 Zuschuss Asyl 130.000 500.000 100.000 100.000 0 3650.01.0110 Kindergarten, Sonne, Mond und Sterne ab 2020 inkl. Kindergarten Regenbogen und einer zusätzlichen Kleinkindgruppe 103 36.50.01.0110 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Kiga SMS alt - Sanierung, Dachrinne, Holzfenster Reparatur, kleiner Riss Fensterkuppe, Sanitär Ausgaben 15.000 50.000 15.000 15.000 15.000 104 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenHaus 1 alter Kindergarten Ausgaben 5.200 6.100 2.500 2.500 2.500 105 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenHaus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude Ausgaben 5.800 4.100 2.500 2.500 2.500 106 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenHaus 3 Neubau Ausgaben 1.750 550 2.500 2.500 2.500 107 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenKosten pro Gruppe 700 € pauschal Ausgaben 5.600 5.600 5.600 5.600 5.600 108 36.50.01.0110 42.61.1100 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenAus- und Fortbildung Ausgaben 7.500 7.500 109 36.50.01.0110 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenEDV-Ausstatung Bürokraft Ausgaben 700 0 0 0 0 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 110 36.50.01.0110 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Einbau Toiletten in Kindergartenneubau Ausgaben 25.000 0 0 0 0 111 36.50.01.0111 42.11.0000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Einbau Toiletten im gelbes Gebäude Ausgaben 35.000 0 0 0 0 111 36.50.01.0110 02.22.0000 Gebäude soziale EinrichtungenErrichtung Waldkindergartengruppe Ausgaben 150.000 112 36.50.01.0110 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Möbel neue Kindergartengruppe Ausgaben 35.000 0 0 0 0 113 36.50.01.0110 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Spielmaterial Ausgaben 12.000 0 0 0 0 114 36.50.01.0110 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Verschiedenes Ausgaben 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 3650.01.0120 Kindergarten Regenbogen alt ab 2023 - Kindergartenausweichgruppe ukrainische Kinder/Ausweichplatz für Waldkindergarten? 36.50.01.0120 Kein Ansatz eingeplant Ausgaben 3650.01.0130 Kindergarten St. Martin, nichtkommunaler Kindergarten 115 36.50.01.0130 18.03.0000 Sonderposten 5 Ipads Ausgaben 4.000 116 36.50.01.0130 18.03.0000 Sonderposten Zuschuss Lüftungsanlage Ausgaben 2.000 117 36.50.01.0130 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenDiverse Gegenstände Ausgaben 2.000 118 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Streichen Wände, Teppiche, Balancierbretter Ausgaben 2.000 119 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Holzböden schleifen Ausgaben 10.000 120 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung PVC Böden Ausgaben 5.000 121 36.50.01.0130 42.11.0000 Unterhaltung Schallschutz Ausgaben 10.000 3650.01.0140 Waldorfkindergarten, nichtkommunaler Kindergarten 122 36.50.01.0140 18.03.0000 Sonderposten Zuschuss Naturschutzgutachten, Anträge Bebauungsplanänderung, Konzepterarbeitung, Machbarkeitsanalyse: 7.500 € Sanierungskosten: 14.500 €, Sanierung Parketböden, Gartenmöbel 3.500 € Ausgaben 29.500 123 36.50.01.0140 18.03.0000 Sonderposten Zuschuss Naturschutzgutachten, Anträge Bebauungsplanänderung, Konzepterarbeitung, Machbarkeitsanalyse: 8.500 € Sanierungskosten: 26.000 € Ausgaben 40.000 alternativ Empfehlung Errrichtung von Waldkindergartengruppen Ausgaben 150.000 Investitionszuschuss Kindergarten 213.050 117.850 330.100 30.100 30.100 4241.01 Sporthalle 124 42.41.01.0000 21.11.0000 Sonderposten Land Zuschuss Sportstättenförderung Sporthalle Einnahmen 0 125 42.41.01.0000 02.42.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- Sporthalle - Ausgaben kein Investitionsansatz - 126 42.41.01.0000 02.42.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- , Freizeit-, und Sanierung kleine Turnhalle Ausgaben 0 0 0 0 0 127 42.41.01.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Ausstattung Gerätschaften Sporthalle kleine Turnhalle Turngeräte - Nutzung Kiga SMS, SBBZ und partiell die Schule Ausgaben 5.000 5.000 2.500 2.500 2.500 128 4241.02 Freisportanlagen, Sportplätze etc. 129 42.41.02.0000 09.62.0000 Anlage im Bau Tiefbau Sanierung Sportanlagen Sportplatz Bau Kunstrasenplatz Kleinspielfeld 400.000 € alternativ Kalthalle - Nettokosten abzüglich Zuschuss Ausgaben 10.000 300.000 200.000 0 0 130 42.41.02.0000 42.11.0000 Unterhaltung Sportplatz Unterhaltung Sportplatz - Sanierung und Pflege Hauptspielfeld Ausgaben 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 131 42.41.02.0000 02.42.0000 BetriebsvorrichtungenNeuer Belag Minispielfeld - Kleinspielfeld Ausgaben 20.000 132 42.41.02.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungRasenmähroboter Ausgaben 22.000 133 42.41.02.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungBewässerungsanlage Ausgaben 22.000 134 42.41.02.0000 18.03.0000 Sonderposten Investitionszuschuss Reitverein - Anschlusskostenbeiträge - Generierung Ökopunkte auf separater HHSt. Ausgaben 20.000 Zuschuss Produktbereich 4241 Sport 114.000 320.000 217.500 17.500 17.500 5110 Gemeindeentwicklung, Bauordnung, Stadtsanierung 135 51.10.00.0000 42.21.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungPauschale Ansätze Ausgaben 2.000 2.000 0 0 0 136 51.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungTablet für Außendienst Ausgaben 2.000 137 51.10.00.0000 44.31.81.00 Aufwand GIS laufende Kosten Wartung Programm Erhöhung auf 25000 € Ausgaben 25.000 25.000 15.000 15.000 15.000 138 51.10.00.0000 44.25.0000 Kauf Ökopunkte Aufstockung Ökopunkte Ausgaben 0 0 300.000 0 0 139 51.10.00.0001 44.25.0000 Generierung Ökopunkte Ökopunkte für Reithalle / Erruierung Ökopunkte Flurstück 376 Ausgaben 150.000 140 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute Grundstücke Grundstückserlöse Fischerareal - 3,86 Mio. € Erlöse abzüglich KAG-Beiträge Einnahmen -1.930.000 -1.930.000 141 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Sonstige unbebaute GrundstückeAbführung an Land Baden-Württemberg 60% Ausgaben 1.158.000 1.158.000 142 51.10.00.0000 2111 Proj. 24 Fischerar. Sonderposten Einnahmen Zuschüsse vom Land Einnahmen -300.000 -300.000 -300.000 143 51.10.00.0000 01.90.0000 Proj. 24 Grundwerb +GebäudeGrunderwerb Ausgaben 500.000 144 5410.01.0000 0350. Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II Ausgaben 550.000 100.000 144/1 5410.01.0000 351. Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Umbau Marsweilerstraße von innerem Kreisverkehr bis Boschstraße - Fußgängerüberweg, Gehweg, Radfahrstreifen Ausgaben 50.000 100.000 145 5410.01.0000 0962 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, PlätzeGestaltung Dorfplatz - 3,25 Mio. € Ausgaben 2.500.000 750.000 145/1 5410.01.0001 963 Proj. 24 Fischerar. Straßen, Wege, Plätze Pedelec - Leihstation auf dem Dorfplatz - Kosten in Höhe von 130.000 € (davon 50% Zuschuss) bisher nicht eingepreist Ausgaben 146 51.10.00.000 02.22. Proj. 24 FischerarealGebäude soziale Einrichtung Sanierungsgebiet Ortskern II, Zukunft Gebäude Klosterhof 4, Abriss/Sanierung/Neubau Ausgaben 100.000 147 51.10.00.000 0390. Unvorhergesehenes auf diese KontoUnvorhergesehenes Allgemein Bauamt Ausgaben 15.000 15.000 5110 Gemeindeentwicklung, Stadtsanierung Begleitung und Konzeptvergabe - Bauleitplanungskosten - Planungskosten Aufwand 5110 Fischerareal/Dorfplatz 148 51.10.00.000 44318000 Proj. 24 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenKonzeptvergabe Büro Ausgaben 30.000 15.000 149 51.10.00.000 44318000 Proj. 24 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenRechtsbeistand RA Ausgaben 15.000 15.000 150 51.10.00.000 44318000 Proj. 24 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenLandschaftsplanung Büro- Wegeführung, Mittelinsel Ausgaben 40.000 10.000 151 51.10.00.000 44318000 Proj. 12 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenLandessanierungsprogramm Dorfplatz Ausgaben 25.000 25.000 5110 Sonstiges 152 51.10.00.000 44318000 Proj. 11 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenB-30 Randbebauung Ausgaben 10.000 10.000 153 51.10.00.000 44318000 Proj. 28 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenSulpach B-Plan nur geringe Mittel Ausgaben 10.000 10.000 5110 Baugebiet Bühl 155 51.10.00.000 44318000 Proj. 26 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenErschließungsplanung sofern nicht direkt zuordenbar Ausgaben 40.000 0 5110 Baugebiet Voken Erweiterung 156 51.10.00.000 44318000 Proj. 27 Bauleitplanungskosten, GutachterkostenBauleitplanung Entwässerungsplanung Ausgaben 100.000 20.000 Baugebiet Voken sollte noch über § 13 b BauGB laufen - ansonsten Aufnahme FNP 5110 Klima- und Artenschutz Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 157 51.10.00.000 44313000 Klima Geschäftsaufw. Zuwendung Förderprogramm - 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 Ausgaben 30.000 30.000 158 51.10.00.000 42.71.5000 Aufwand Ortsbild Natur Nah dran Biodiversität Ortsbildverschönerungen Ausgaben 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 159 51.10.00.000 096 Anl. Im Bau pauschaler Ansatz Inv.Klima- und Artenschutz - pauschaler Ansatz Investiv Ausgaben 20.000 20.000 Zuschuss Produktbereich 5110 3.047.000 80.000 120.000 20.000 20.000 5310 Elektrizitätsversorgung 160 53.10.000000 0630 Technische Anlage Anschaffung Errichtung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur am Dorfplatz - Eigenanteil 1 Ladestation Ausgaben 10.000 160/1 53.10.000000 0631 Technische Anlage Anschaffung Errichtung einer öffentlichen Schnelladesäule Fischerstraße - Eigenanteil 1 Ladestation Ausgaben 147.000 160/2 53.10.000000 2111 Sonderposten Zuschüsse Ladinfrastruktur Einnahmen -116.000 161 53.10.0000 1113 Beteiligung Weitere Beteiligung 2021 an der Kommunalgesellschaft Netze BW nicht mehr möglich Ausgaben 0 5330 Wasserversorgung 162 53.30.00.0000 1315.2000 Rückflüsse von Darlehensforderungen Darlehensrückflüsse von EB Wasserversorg. und Zweckverband Einnahmen -65.350 -50.350 -50.350 -50.350 -50.350 163 53.30.00.0000 1315.2000 Gewährung von Darlehen Gewährung Trägerdarlehen oder externe Kreditaufnahme Ausgaben 0 0 0 0 0 5340 Fernwärmeversorgung 164 53.40.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Erweiterung Nahwärmenetz Leitungsnetz Fischerstraße ink. Umverlegung Dorfplatz Ausgaben 150.000 150.000 165 53.40.00.0000 0630 Technische Anlage Erweiterung weiteres BHKW - Hackschnitzelanlage Ausgaben 400.000 230.000 166 53.40.00.0000 2111 Sonderposten Zuschuss BHKW - Fernwärmeversorgung/Leitungsnetz Einnahmen -250.000 -250.000 167 53.40.00.0000 Aufwand wesentliche höhere Einkaufspreise Gas/Pellets etc. 5360 Breitbandversorgung 168 53.60.00.0000 2111 Sonderposten Zuschüsse vom Land und Bund Breitbandversorgung Einnahmen -1.710.000 -4.400.000 -3.600.000 169 53.60.00.0000 036 Breitbandleitungen Verkabelung weißer/grauer Flecken - Ausgaben 1.900.000 150.000 5.500.000 4.500.000 50.000 170 53.60.00.0000 063 Technische Anlage POP-Standort Klosterwiesenschule Ausgaben 100.000 5370 Abfallwirtschaft 171 53.70.00.0000 Wertstoffhof Standort - Keine Ansätze 2023/2024 - evtl. Aufgabe Wertstoffhof Ende 2024 Ausgaben 0 0 0 0 0 5380 Abwasserbeseitigung 172 53.80.00.0000 1315.2000 Rückflüsse von DarlehensforderungenTilgung Trägerdarlehen Ausleihung Einnahmen -79.000 -79.000 -79.000 -79.000 -79.000 173 53.80.00.0000 1315.2000 Gewährung von DarlehenGewährung Trägerdarlehen - keine Gewährung von Ausgaben 0 0 0 0 0 5410.01 Gemeindestraßen und Brücken 174 54.10.01.0000 42112 Straßensanierung jährlich Straßensanierung jährlich 150.000 € darunter Stöcklisstraße Fahrbahnbelag Ausgaben 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 175 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung Ausgaben 50.000 50.000 176 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 66 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenSanierung Veilchenstraße Ausgaben 340.000 177 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 66 Veilchenstraße, Straßenbeleuchtung Ausgaben 25.000 178 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 66 Veilchenstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 100.000 €) Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 179 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 52 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Sanierung Rehstraße - Komplette Fahrbahnsanierung mit Aufbau - Ausgaben 340.000 180 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 52 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Rehstraße, Straßenbeleuchtung Ausgaben 25.000 181 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 52 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Rehstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 100.000 €) 182 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 53 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Sanierung Rosenstraße - Komplette Fahrbahnsanierung mit Aufbau - Ausgaben 600.000 183 54.10.02.0000 03.90.0000 Proj. 53 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Rosenstraße, Straßenbeleuchtung Ausgaben 25.000 184 53.60.00.0000 03.60.0000 Proj. 53 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Rosenstraße, Breitbandversorgung Ausgaben 35.000 (WV 250.000 €) 185 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 55 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Grünenbergstraße - Nur Wasserleitung - keine Kosten Gemeindehaushalt - Abwicklung 2022 Ausgaben 2023 nur WV (WV 280.000 €) 188 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 66 Sanierung Stöcklisstraße unterer Abschnitt - über Fahrbahnsanierung Unterhaltung 189 54.10.01.0000 03.50.0000 Proj. 56 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Geh- und Radweg - vom Hasenweg - Richtung Mochenwangen - Bauabschnitt 3 - Ausgaben Abrechnung 2022 190 54.10.01.0000 2111 Sonderposten Bau nur bei Aufnahme ins Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und evtl. Ausgleichstockförderung Einnahmen Abrechnung 2022 191 54.10.01.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenVerkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. Ausgaben 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 192 54.10.02.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung NAV- Umrüstung Ausgaben 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 5470 ÖPNV 193 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des InfrastrukturvermögensBushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei Abrechnung 2022 194 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz Ausgaben 250.000 250.000 195 54.70.00.0000 03.90.0000 Sonstige Bauten des InfrastrukturvermögensBushaltestelle Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße Ausgaben 12.000 108.000 196 54.70.00.0000 21.11.0000 Sonderposten Zuschuss barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte Einnahmen -120.000 5510 Spielplätze/Grünanlagen 197 55.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungWaldspielplatz Ausgaben 75.000 15.000 198 55.10.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst.Anschaffung neuer Spielgeräte laut Tüv-Beanstandung Ausgaben 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 199 55.10.00.0000 42.11.0000 Unterhaltung Erhöhung Ansatz von 15.500 € auf 27.000 € Ausgaben 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 5520 Gewässerschutz/Hochwasserschutz/Wasserbauliche Anlagen 200 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.17 Wasserbauliche Anlagen Hochwasserschutzmaßnahmen Neubau Brücke am Torbogen (Hochwassergefahrenstelle) - Zuständigkeit Ausgaben 170.000 201 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 17 Sonderposten Zuschuss Gewässer 2. Ordnung restl. Zuschuss Einnahmen -150.000 202 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.18 Wasserbauliche Anlagen Hochwasserschutzmaßnahmen Bühl/Geigensack Errichtung und Öffnung Graben Gewässer 2. Ordnung 2022/2023 Restzahlung Ausgaben 450.000 203 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 18 Sonderposten Zuschuss Gewässer 2. Ordnung - Zuschuss offen Einnahmen 204 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.63 Wasserbauliche AnlagenMaßnahmen Egelsee im Rahmen Seenprogramm Ausgaben 0 205 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 63 Wasserbauliche AnlagenZuschuss Land Einnahmen 0 206 55.20.00.0000 21.11.0000 Proj. 63 Wasserbauliche AnlagenErsätze Wasserverein Einnahmen 0 207 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.20 Wasserbauliche Anlagen Hochwassergefahrenstellen Brücke am Torbogen - Zuständigkeit abklären Ausgaben 30.000 150.000 0 Fischer Lfd. Bez. Konto Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Planansatz Nr. 2023 2024 2025 2026 2027 Projekte der Gemeinde - Investitions- und Unterhaltsprogramm 2023 und 2024 - Alle Angaben in Euro - Produkt Anlagenkonto/ Konto lfd. Etat Maßnahme Ausg./Einn. Sperr- verm. 208 55.20.00.0000 03.70.0000 Proj.16 Wasserbauliche Anlagen Starkregen- Ausspülung - Flußbettbefestigung - Stützmauer - 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 209 55.30.00.0000 0380.0000 Friedhöfe und Bestattungseinr. Investitionsmaßnahmen Friedhof bzw. Umsetzung Friedhofskonzeption BA 2 Ausgaben 250.000 210 55.30.00.0000 03.50.0000 Straßen, Wege, Plätze, VerkehrslenkungsanlagenParkplätze Friedhof-Parkplätze entlang Stöcklisstraße Ausgaben 50.000 211 55.30.00.0000 07.10.0000 BetriebsvorrichtungenVorhalteposten 2.500 € Ausgaben 2.500 2.500 212 55.30.00.0001 07.10.0000 BetriebsvorrichtungenNeue Urnenwand Ausgaben 130.000 213 55.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und GeschäftsausstattungVorhalteposten 2.500 € Ausgaben 2.500 2.500 Zuschuss Produktbereich Infrastruktur 3.588.650 -155.350 1.650.650 982.650 532.650 5730 Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle 214 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Kaffeemaschine - Vorhaltung - Neubeschaffung bisheriger Kaffeemaschine Ausgaben 3.000 215 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Beamer an der Decke Ausgaben 0 216 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. PC Büro inkl. Bildschirm mit Betriebssystem Windows 10 Ausgaben 500 217 57.30.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenTablet für die Bedienung als mobiles Mischpult Ausgaben 500 218 57.30.00.0000 07.20.0000 Betriebs- und Geschäfsausst. Umbau der anaogen Beschallungsanlage auf digital- Soundcraft Ui24R digit. Mulirack inkl. Kabell, Stecker, Rackes Ausgaben 1.550 219 57.30.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenKabel, Stecker, Buchsen Ausgaben 0 220 57.30.00.0000 42.22.0000 Erwerb von geringwertigen VermögensgegenständenUmbau des bestehenden Rackes Ausgaben 0 221 57.30.00.0000 42.11.0000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtung en bei Kultur-, Sport- Sanierungskonzept SKH - Vorhaltemaßnahmen - Kühlanlagen, Unvorhergesehenes, Gaststätte zur Mühle Ausgaben 25.000 20.000 222 57.30.00.0000 06.30.0000 Technische Anlage PV-Anlage auf SKH Ausgaben 60.000 223 57.30.00.000 07.20.000 Betriebs- und Geschäfsausst. Sonstiges Ausgaben 2.000 Zuschuss SKH 32.550 80.000 224 61.20.00.0000 23.10.2000 Tilgung von Krediten für InvestitionenTilgung von Krediten Ausgaben 0 0 0 0 0 Zuschussbedarf Produktbereich 6 0 0 0 0 0 Summe Einzahlungen -5.346.350 -9.249.350 -7.375.350 -4.729.350 -1.129.350 Summe Auszahlungen 18.189.600 13.379.550 9.305.600 6.705.600 2.251.600 Finanzierungsdefizit 12.843.250 4.130.200 1.930.250 1.976.250 1.122.250 Ausgaben - Einnahmen Kontrollsumme davon im investiven Bereich (Kontenber. 0) Soll Ausg. davon im investiven Bereich (Kontenber. 0) Haben Einn. davon im investiven Bereich (Kontenber. 1) Soll Ausg. davon im investiven Bereich (Kontenber. 1) Haben Einn. davon im investiven Bereich (Kontenber. 2) Haben Einn. davon Unterhaltungsaufwendungen Konto 4 Soll Ausg.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 9. April 2021 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen ge- planten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vie- len Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemein- schaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die spä- teren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst pla- nen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzept- vergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veran- staltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Wir hoffen, dass die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem entsprechenden Hygie- nekonzept in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden kann. Sollten die Corona-Fallzahlen weiter steigen, wird die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung durchgeführt. In beiden Fällen bitten wir Sie, sich bis zum Donnerstag, 15.04.2021 um 18:00 Uhr per E-Mail bei Frau Maurer (f.maurer@baindt.de) anzumelden. Die Teilnahme in Präsenz sowie zur Online-Infor- mationsveranstaltung ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung möglich. Findet die Veranstaltung Online statt, übersenden wir Ihnen am Tag der Veranstaltung bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme. Im Amtsblatt nächster Woche erhalten Sie abschließende Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeit zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 14.04.2021 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglich- keit, sich unter Anleitung des DRK-Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 14. April 2021 im Sitzungssaal des Rathauses in Berg, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans im Jahr 2021 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 2. Schachtsanierung am Verbandssammler a) Vergabebeschluss 2. Bauabschnitt b) Ausschreibungsbeschluss 3. Bauabschnitt 3. Vergabe Fernwirktechnik 4. Machbarkeitsstudie Spurenstoffelimination (4. Reini- gunsstufe) 5. Bericht der technischen Verwaltung (u. a. Stand Was- serrecht, Stand Abwasserreinigung) 6. Personalausstattung der Kläranlage Hierzu ergeht höfliche Einladung. Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent- wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine - Walter Hohnheiser Was ist los im Naturschutzgebiet Annaberg? Spaziergänger groß und klein sind willkommen, diesen einzigartigen Lebensraum Kiesgrube Annaberg zu erleben. Wichtig ist jedoch nur, dass alle achtsam unterwegs sind und die Wege und Pfade nicht verlassen. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, ent wickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm ACHTUNG – Hier lebe ich! Darf ich vorstellen, ich bin die Weiden-Sandbiene. Beobachten könnt ihr mich zwischen Ende Februar und Mai. Danach bin ich zwar nicht mehr zu sehen, meine Kinder verstecken sich jedoch hier im Boden. Sie fressen sich zunächst als Larve durch den Futtervorrat, entwickeln sich zu einer Biene, überleben dort unten den Winter und schlüpfen im nächsten Frühjahr. Bitte schützt meine Familie und macht einen großen Bogen um diese Sandfläche! Naturschutzwart Walter Hohnheiser http://www.wildbienen.de/eb-avaga.htm Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweise zur Sitzung der Verbandsversammlung wäh- rend der Corona-Pandemie Für die kommende Sitzung der Verbandsversammlung während der besonderen Corona-Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf: • Die notwendige Belüftung des Tagungsorts ist gewähr- leistet. • Unter den anwesenden Verbandsvertretern, dem Ver- waltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitz- möglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m untereinander eingerichtet. • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kennzeich- nung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutz- maske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Verlassen des Sitzplatzes ebenfalls. • Zuhörer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintra- gen. Die Sitzordnung der Zuhörer kann zu Zwecken einer möglichen Kontaktpersonennachverfolgung fo- tografiert werden. • Die Gemeinde Berg bietet vor der Sitzung ab 17:30 Uhr die Möglichkeit eines Schnelltests in der Turn- und Fest- halle, Bergstraße 12 an. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Radverkehrskonzept des GMS 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen - Streckenbestimmung und Abschnittsbildung 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftlichen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und La- gerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Meh- lis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu- erwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feu- erwehrkostenersatzsatzung) 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffs- ausgleichmaßnahmensatzung) 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bau- hof 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhö- rer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktper- sonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 10. April / Sonntag, 11. April Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. April Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Sonntag, 11. April Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Jennifer Roth zur Geburt ihrer Tochter Liya Katharina Roth am 02.01.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sofie Pfister feierte am 31.03.2021 ihren 85. Geburtstag Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Landkreis Ravensburg erlässt Allgemein- verfügung zum Schutz vor Geflügelpest Am vergangenen Freitag wurden in verschiedenen Klein- beständen Nähe Isny Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt. Heute kam die Bestätigung durch das nati- onale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts. Des- halb hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfü- gung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Diese ist ab morgen, 2. April 2021 gültig und bis zum 3. Mai 2021 befristet. Als Restriktionsgebiete werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beob- achtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnah- men treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de Kontakt Landkreis Ravensburg: Veterinär- und Verbraucherschutzamt Fon 0751 855410, Mail vet@rv.de, Web: www.rv.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden- Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfel- saft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie bestäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt erklärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit naturnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmel- den, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zu- schauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermitteln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Frühjahrsarbeiten in vollem Gange: Auf Feld und Flur wird es daher eng Der Frühlingsanfang steht vor der Türe und die Landwirte im Land haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wie- sen begonnen. Auf Feld und Flur macht sich ein höheres Personenaufkommen seit vergangenem Jahr bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hunde- halter suchen Erholung in der Natur. Gleichzeitig gehen die Landwirte ihrer Arbeit nach. Feld- und Wiesenwege haben viele Funktionen. Für die Landwirte führen diese in erster Linie zu ihren Arbeits- plätzen, auf denen sie regionale Lebensmittel und Futter für ihre Tiere erzeugen. Vor allem bei schönem Wetter ist in der Landwirtschaft viel zu tun, auch am Wochenende. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren, Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeu- ge erschweren ebenfalls das Durchkommen. Wir appel- lieren daher, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten - solche Wege dürfen nach Stra- ßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht be- fahren werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landes- naturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das wider- rechtliche Betreten kann ernste Schäden an den Pflanzen verursachen. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existen- ziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet da- runter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Darüber hinaus ist im Landeswald- gesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf ge- eigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Min- destbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten. Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen. Zudem sind Wiesen und Felder keine Müllhalden. Weggeworfene Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause. Für ein rücksichtsvolles Miteinander an- statt Anfeindungen. Bio-Musterregion Ravensburg Lebensmittel frei Haus – Lieferdienste und Abo- Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot der Region stellen sich vor Online Veranstaltung am 13. April 19 Uhr Lebensmittellieferdienste haben sich in der Corona-Pan- demie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weiteren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Lieferdienste ein- gerichtet. Die Bio-Musterregion Ravensburg möchte Ver- brauchern/innen eine Möglichkeit bieten sich über einige der regionalen Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter zu informieren und die Betreiber und ihre Konzepte persön- lich kennenzulernen. Am 13. April um 19:00 Uhr stellen sich vier verschiedene regionale Lieferdienste und Abo-Kis- ten-Anbieter mit Bio-Angebot vor. Alle Fragen, die offen bleiben, können im Anschluss selbstverständlich geklärt werden. Anmelden können Sie sich per Mail an k.eckel@rv.de bis 9. April. Den Link zur Einwahl in die Online-Veranstaltung erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. April 2021 – 18. April 2021 Gedanken zur Woche Das Licht Wenn ich mit einer brennenden Kerze Andere Kerzen anzünde, nimmt das Feuer nicht ab, vielmehr wird das Licht größer. Wenn ich anderen meinen Glauben bezeuge, wird mein Glaube nicht schwächer, sondern stärker. Samstag, 10 April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommuni- onausteilung Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 13. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 14. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriften- stand) Donnerstag, 15. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 16. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten Sonntag, 18. April - 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt VERLÄNGERT BIS 11. April Noch bis Weißen Sonntag können sie den Ostergarten besuchen. Wann Sie wollen, mit wem sie wollen, können Sie den Weg immer von 8 - 20 Uhr ganz flexibel erleben. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Spenden ist das evange- lische Bezirksjugendwerk dankbar. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt unter Evangelische Kir- che und auf der Homepage (www.evangelisch-baienfurt-baindt.de). Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche recht- zeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskarten. Fer- ner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergebo- ren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferste- hung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Was wie eine der typischen Kinder-Fragen klingt, vor denen wir als Erwach- sene oft genug mit großen Augen stehen bleiben und überlegen, was wir nur darauf antworten sollen - genau da geht’s ums Eingemachte! Und ist es nicht immer wieder so, dass Kinder die richtigen Fragen stellen und mit ihrer unbefangenen Neugier uns Erwachsenen oft genug etwas voraushaben? Legen wir doch mal für einen Augenblick unser scheinba- res Vorwissen bei Seite und hören auf das, was uns hier im Wochenspruch begegnet: Es geht hier ums Leben - nicht nur darum, ein paar unbe- schwerte Jahrzehnte auf diesem Erdball zu verbringen, nicht nur ums Haus, ums Auto um mein Ansehen, es geht um ein Leben, das Bestand hat. So ein Leben ist nicht nur Illusion - keine Utopie - es ist „lebendige Hoffnung“. Und der Grund dieser Hoffnung ist: Ostern. Wozu bin ich eigentlich auf der Welt? - Diese Frage findet von Ostern her eine Antwort: Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Du bist ein geliebtes Gottes-Kind - du bist dafür da, dir diese Liebe schenken zu lassen und aus ihr zu leben. Klammere dich nicht an das, was keinen Bestand hat: Lass es los und leb aus der Hoffnung, aus dem Geschenk, das dir Gott im Vertrauen auf Jesus anbietet. Wer dieses Geschenk auspackt und anderen davon wei- tersagt, entdeckt, wozu wir auf dieser Welt sind. - Gottes Segen dafür! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Livestream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf un- serer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Samstag, 10. April 14.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Montag, 12. April 19.00 Uhr Innovationswerkstatt Familien und Kirche on- line (Zugangslink übers Pfarramt erhältlich: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder 0751/43656) Mittwoch, 14. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Was Liebe alles bewirken kann ... ... Freude, Glück, Kummer, Leiden. In dem einen Menschen Jesus Christus kommt das alles zusammen. Doch es bleibt dabei nicht stehen, sondern geht über alles andere hinaus – unfassbar. Obwohl Jesus nach menschlichem Empfinden am Kreuz am Tiefpunkt seines Lebens war, an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis heute aus Liebe Gottes zu uns. Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Michaela Ellwanger Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat - unbe- dingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen - täglich von 8.00 - 20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! OSTERGARTEN: LAST MINUTE Wer ihn noch nicht erlebt hat – unbedingt die Gelegenheit bis einschließlich 11.4. nutzen – täglich von 8.00-20.00 Uhr (Startstation ist an der Baindter Grundschule)! Wer den Weg schon gegangen ist – weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rückmeldungen und freuen uns, dass das Evangelische Jugendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster- Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. Wer den Weg schon gegangen ist - weitersagen! Wir sind überwältigt von den vielen positiven Rück- meldungen und freuen uns, dass das Evangelische Ju- gendwerk unseres Kirchenbezirks diesen großartigen Oster-Erlebnis-Weg in enger Zusammenarbeit mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden hier in Baienfurt und Baindt möglich gemacht hat. _________________________ Hoffnungsraum Kirche. Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in sozialen Belangen und wechseln- de Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gesprä- che anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kon- takt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnungen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungsloser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssympto- me hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vor der Stadtkirche Ravensburg (v. l. n. r.) Pfr. Martin Henzler-Hermann, Vorsitzende Margret Bentele, Initiator Floarin Burk, Pfr. Ralf Brennecke Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 14. April 2021 fällt aus! Leider kann unser nächs- tes Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 14. April stattfinden. Schade, es fehlt etwas. Nun dürfen wir aber die Hoffnung auf besseres Wetter nicht aufgeben. Dann können wir uns vielleicht wieder draußen treffen und Gemeinschaft erleben, wenn auch auf Abstand und mit Maske aber mit guten Gesprächen. Lasst uns darauf freuen. Bis dahin bleibt alle gesund Für das Frauenkreis-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Liebe Kreative Liebe Kreative. Leider lässt die derzeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim kreativ tätig zu sein. Also sollten wir abwarten und Tee trinken, wie uns die angefügte Karte anregt. Hier wurde Verpackungsmaterial des zurückliegenden Oster- festes recycelt und daraus eine lustige Karte gestaltet. Zur Nachahmung in jeder Hinsicht empfohlen und schme- cken tut‘s auch. Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Es darf gespielt werden! Liebe Mitglieder, entsprechend den Vorgaben der Landes- regierung dürfen Tennisplätze geöffnet werden. Entsprechende Infos gibt es auch auf der Seite des WTB. Wir werden, sofern es die Witterung zulässt, unsere Plät- ze voraussichtlich am Samstag,17.4.21 , für den Spiel- betrieb freigeben. Änderungen werden am Vereinsheim bekannt gegeben. Umkleideräume, Duschen, Tennisheim mit Terrasse müs- sen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Also: KOMMEN - SPIELEN - GEHEN Über die einzuhaltenden Regeln und Schutzmaßnahmen werden wir per Mail und durch Aushang am Vereinsheim informieren. Eventuell müssen auch kurzfristige Entschei- dungen getroffen werden. Viel Spaß beim Spielen! Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert SG Baienfurt Turnverein 1912 e. V. Fit in den Baienfurter Frühling! „Lauf mit - bleib fit!“ Fitness Parkour für Jedermann ab 30.03.21 in Baienfurt Hallo Schussentäler, Kinder, Familien, Jung und Alt, alle Sportbegeisterte. Wir, der Baienfurter Turnverein wollen mit Euch „Fit in den Baienfurter Frühling“ starten. Mit ei- nem Fitnessparkour mit 16 Stationen bieten wir Euch die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen, sportlich in den Frühling zu starten. Es soll für jeden ein Ansporn sein sich draußen, ungezwungen, allein oder mit seiner Familie an der frischen Luft zu bewegen. Seid dabei! Bitte die allgemein geltenden Corona-Bestimmungen einhalten. Vom Veranstalter wird keine Haftung über- nommen Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Informationen zum Parkour: • Start und Ziel ist bei der Turnhalle (Eingang am Park- platz), ein Einstieg ist aber unkompliziert an allen Sta- tionen möglich. Dort ist auch die weitere Wegbeschrei- bung ersichtlich. • Ihr entscheidet, wie schnell ihr den Parkour bewältigt! Ihr könnt den Weg joggen, schnell gehen oder spazieren laufen • Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder • Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! • Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. • Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! • Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. • Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Infotafeln vor. Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnesspar- kour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster-Überraschung. Also seid dabei! Es gibt Stationsbeschreibungen für Erwachsene und für Kinder Die Stationsübungen sind Vorschläge, ihr entscheidet aber was euch auch Gut tut! Ihr kommt ins Schwitzen! Zieht euch Sportkleidung an und geeignetes Schuhwerk. Achtet bitte, auf dem ganzen Weg auch auf andere z.B. Fahrradfahrer, Fußgänger usw. wir sind auf öffentlichen Wegen unterwegs! Falls eine Station belegt ist, wartet ab oder weicht aus zur nächsten Station. Während des Parkours stellen sich die Zweigvereine der SG-Sportgemeinde Baienfurt anhand von Wir wünschen euch viel Spaß! Wir sind neugierig! Schickt uns doch ein Foto zu, wie Ihr aktiv im Fitnessparkour seid. Für Kinder die uns ein Bild schicken, wartet eine kleine Oster- Überraschung. Also seid dabei! tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Kontakt: E-Mail: tvbft1912@gmail.de Turnverein Baienfurt Hoffnungsraum Kirche Eine neue Test-Möglichkeit in der Stadtkirche Ravens- burg Seit einigen Tagen können sich Menschen in Ravensburg mit Schnelltests auf Corona untersuchen lassen. Immer mehr Stationen kommen hinzu. Am Dienstag nach dem Osterwochenende werden die ersten Test-Pulte in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg aufgebaut. „Wir beginnen zunächst mit zwei Test-Pulten“, beschreibt Ra- phael König von GnW (Gemeinsam neue Wege) die ers- te Etappe. Schnell können weitere Test-Möglichkeiten im Seitenschiff der Stadtkirche dazu kommen. „Je nach Bedarf“, ergänzt Florian Munz, der die technische Unter- stützung hierfür bietet. Das positive Echo, u.a. aus der katholischen St. Jodoks-Kirche, hat den Stadtkirchenge- meinderat mehrheitlich dazu bewogen, auch die größte evangelische Kirche der Stadt zur Verfügung zu stellen. „Nach ausführlicher Diskussion leisten auch wir einen Beitrag im Sinne der Ökumene, gleich zu Beginn der Alt- stadt, eine Anlaufstelle zu bieten.“, sagt Pfarrer Martin Henzler-Hermann. Die Initiatoren von GnW haben sogar die Idee, als Ravensburger Weg, die Testungen in drei Kir- chen, jeweils zum Eingang der Stadt, anzubieten. Flankiert wird das Angebot von GnW mit kostenfreien Bür- ger-Tests durch einige Angebote von Kirche und Diakonie. So werden die Musiker*innen weiterhin an der Orgel spie- len und üben und die (kurze) Wartezeit mit Kirchenmusik immer wieder bereichern. Der Stadtkirchen-Pfarrer bietet mittwochs von 15 bis 16 Uhr eine Möglichkeit zu Seelsor- ge-Gesprächen im Chorraum an. Das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) hat die Initiatoren mit der Kirche zusammengebracht. Ähnlich wie bei der Vesperkirche kann auch mit der Test-Kirche ein Zeichen der Hoffnung gesendet werden. Deshalb ist Diakon Gerd Gunßer mittwochs von 13 bis 14 Uhr für Beratungen in so- zialen Belangen und wechselnde Mitarbeiterinnen aus der Psychologischen Beratung freitags von 14 bis 16 Uhr im Chorraum für kurze Gespräche anzutreffen. Hierbei kann niederschwellig ein Kontakt aufgenommen werden und Beratungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Es ist beeindruckend, wie hier die Kirchen als Ökumene zusammen mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen handeln: so wird die vielbesagte Solidarität tatsächlich in die Tat umgesetzt.“, fasst Florian Burk von GnW zusammen. Die Stadtkirche bleibt, ähnlich wie in St. Jodok, auch für die eigene Andacht geöffnet. Es wird nur auf eine Trennung nach Hygiene-Verordnun- gen zu den Test-Stationen geachtet. So dass ein reibungs- loser Ablauf garantiert ist. Testen lassen kann sich, wer keine Krankheitssymptome hat. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Jetzt staatliche Prämien nutzen: Zeit für einen Heizungs- wechsel Fördermittel für umweltschonende Gas-Heiztechno- logien sichern - TWS unterstützt Modernisierungs-Aktion In zahllosen Heizungskellern schlummert ein enormes Potenzial für den Klimaschutz und den Geldbeutel, denn oftmals werden Heizungen erst saniert, wenn sie nicht mehr gut funktionieren. „Vielen Hausbesitzern ist nicht bekannt, wie ineffizient ihre alte Heizungsanlage arbeitet und wie viel CO2 sie unnötig ausstößt“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). „Mit der Teilnahme an den „Raustauschwochen“ wollen wir hier vor Ort einen wichtigen Impuls für die Wärmewende setzen. Dank mo- derner, effizienter Gasheiztechnologien werden nicht nur der Energieverbrauch und die Energie- kosten gesenkt, sondern auch die Umwelt entlastet“, erklärt Robert Som- mer. Modernisierer sparen zum einen im Rahmen der bis Ende Oktober 2021 laufenden Aktion bis zu 40 Prozent der Umrüstkosten dank der großzügigen staatlichen Förderung. Zum anderen unterstützt die TWS den Wech- sel von zum Beispiel einer Ölheizung zu einer effizienten Gas-Brennwertheizung in ihrem Netzgebiet mit einem einmaligen Bonus von weiteren 250 Euro. Besonders nachhaltig wirkt sich der Heizungstausch aus, wenn Hausbesitzer zu einer effizienten Erdgas-Brenn- wertheizung auch erneuerbare Energien einsetzen. „Als selbst zunehmend grüner werdender Energieträger ist Gas starker Partner der erneuerbaren Energien – das zeigt sich nicht zuletzt in der attraktiven Förderkulisse des Bundes,“ berichtet Robert Sommer. So sparen Modernisie- rer durch den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkes- sels gegen eine moderne Gasbrennwertheizung mit Sola- ranlage für die Trinkwassererwärmung rund 40 Prozent Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CO2-Emissionen ein. Und dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich der Austausch des Wärmeerzeugers hin zu umweltschonender Gasheiztech- nik auch finanziell: Denn im Falle des Wechsels von Öl zu Gas wird Modernisierern die Einbindung von Solarenergie dank der großzügigen staatlichen Förderung praktisch geschenkt. „Wer sich während der „Raustauschwochen“ für eine Kombination aus Gas-Brennwertheizung und Solarenergie entscheidet, beweist echten Weitblick“, so Robert Sommer. „Denn durch den in den kommenden Jahren sukzessive steigenden CO2-Preis lohnt sich die heutige Einbindung von erneuerbaren Energien jedes Jahr mehr.“ Weitere Infos zu den Förderungen und den Voraussetzun- gen für den Bonus im Netzgebiet der TWS unter www. tws.de/raustauschwochen. Eine kostenlose telefonische Beratung zu den Förderungen gibt es im Aktionszeitraum bis 31. Oktober 2021 unter der Raustauschwochen-Ser- vicenummer 06190 9263-357, werktags von 9 bis 17 Uhr. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Sparkassen-Kunden: Mehr Last als König Erneut versucht die Sparkasse Bodensee, sich von Prä- mienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträ- gen zu lösen. • Die Sparkasse teilt aktuell mit, sie könne die Sonder- leistung, Sparraten von einer Fremdbank einzuziehen, ab Juni nicht mehr anbieten. • Tipp: Betroffene müssen rechtzeitig einen Dauerauf- trag einrichten, andernfalls riskieren sie den Verlust von Prämienansprüchen. Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kundinnen und Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee, die im Februar erneut Inhaber:innen von Prämiensparverträgen angeschrieben hat. Wer nicht rechtzeitig einen Dauerauftrag zur Erbrin- gung der Sparleistung einrichtet, riskiert womöglich An- sprüche über mehrere Tausend Euro. In einem Schreiben vom Februar 2021, welches der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg vorliegt, behaup- tet die Sparkasse Bodensee, sie könne die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank direkt einzuziehen, zu- künftig nicht mehr anbieten. „Natürlich gehört der Last- schrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Spar- kasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen“ kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Sparkasse. Wird der fällige Sparbeitrag auch nur ein- mal nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag un- terbrochen. Damit sind weitere Einzahlungen nicht mehr prämienbegünstigt. Die vereinbarte Prämienhöhe steigt kontinuierlich von anfänglich 2 % auf 100 % der gesamten Sparleistung nach Ablauf von 25 Jahren. Betroffene sollten rechtzeitig einen Dauerauftrag ein- richten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei ei- ner Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage (Feiertagen und Wochenende) stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche sind „zum 1.“ oder „zum 15.“ eines Kalender- monats sowie „zum Beginn eines Vierteljahres“. Sparkasse Bodensee bereits mehrfach aufgefallen Die Sparkasse Bodensee war bereits im Vorjahr mit ei- ner dreisten Masche aufgefallen. Die Sparkasse wollte Kund:innen mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kün- digung ihres Prämiensparvertrags bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kundinnen und Kun- den erfolgreich abgemahnt. Im weiteren Verlauf des ver- gangenen Jahres versuchte die Sparkasse mit weiteren Anschreiben die Kundinnen und Kunden zur Vertragsauf- lösung zu bewegen. Die Verbraucherzentrale überprüfte im Rahmen ihrer Rechtsberatung einen Fall, bei dem die Verbraucher:innen bis zum Vertragsablauf im Jahr 2032 noch mit Prämien in Höhe von rund 40.000 EUR rechnen durften. Für die Vertragsauflösung hatte die Sparkasse Bodensee in einem Schreiben vom Dezember 2019 rund 5.500 Euro und in einem Schreiben vom Juni 2020 rund 4.700 Euro angeboten. Betroffene können auf Zinsnachzahlung hoffen Kundinnen und Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Ver- trägen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnach- zahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpas- sungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „In den überprüften Fällen der Sparkasse Bodensee haben wir Nachzahlungsansprüche über mehrere hundert Euro be- rechnet.“, so Nauhauser. Demnach hat die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthal- ten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, Musterbriefen und einem Berechnungs- angebot. Weitere Informationen • Pressemeldung zur erfolgreichen Abmahnung der Spar- kasse • Information zur Kündigung von Sparverträgen • Information zur Zinsanpassung von Sparverträgen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Foto © Clipdeaker/DEIKE 737R83K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! 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Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung STELLENANGEBOTE SENIORENSENIOREN MITTEN IM LEBEN Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Tag der älteren Generation am 7. April 2021 Am 7. April 2021 begeht Deutschland den Tag der älteren Generation. „Der Tag der älteren Generation ist ein internationaler Akti- onstag, der schon seit 1968 die Gesellschaft auf die Situation und die Belange der älteren Generation aufmerksam machen will. Aber nicht nur an einem Tag haben Seniorinnen und Senioren Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient“, meint Monika von Obstfelder, Partnerin der Promedica Grup- pe in Ludwigsburg. Mit über 8.000 Alltagsbetreuerinnen und Betreuern aus Osteuropa gewährleistet das Essener Un- ternehmen täglich, dass hilfebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung leben können. „Unsere Betreuer küm- mern sich um das Wohlbefi nden unserer Senioren, sorgen für sie und pfl egen ihre Häuslichkeit. Aber Betreuung ist sehr viel mehr als Versorgung, es gehört dazu auch Zeit: für Gesprä- che, gemeinsames Kochen, zum Spazierengehen oder Erin- nern“, berichtet Frau von Obstfelder. Persönliche Beratung und Begleitung stehen bei Promedica an erster Stelle. Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen Wir sind für SIE da!Wir sind für SIE da! ZUSAMMENHALTEN MIT ABSTA ND Sie möchten beim nächsten Kollektiv dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, -71, -72 od. -73 oder schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr BBeessttaattttuunnggsswwaalldd.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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                    2021_07_06_Bericht.pdf

                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona-Pandemie Der letzte Stand am 28.06.2021 lag bei 19 infizierten Personen in Baindt. Derzeit sind keine neuen Fälle bekannt. b) Fischerareal Der Vermarktungsauftakt Fischerareal am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad- Halle war gut besucht. Vergangene Woche fand mit interessierten Bauträgern und Architekten ein Rückfragekolloquium statt. c) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen Zur Realisierung des 3. Bauabschnittes des Geh- und Radweges von Sulpach nach Mochenwangen findet im Juli noch ein weiteres klärendes Gespräch statt. Es kommen noch Fördermittel im Rahmen des Ausgleichsstocks hinzu. d) Zuschüsse Für die barrierefreie Bushaltestelle in der Gartenstraße sowie für eine Schnellladesäule beim Feneberg werden zeitnah weitere Bewilligungsbescheide erwartet. Den entsprechenden Förderantrag stellt die Kommune. Es stehen für die Schnellladesäule 80 % Förderung im Raum. Der Umbau der barrierefreien Bushaltestelle in der Ortsmitte erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung und - gestaltung der Ortsmitte. TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Materialkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,6 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europaweit ausgeschrieben werden. Die Planungsbüros mlw, Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das die Entwurfsplanung bis Leistungsphasen 3 der HOAI umfasst. Auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenberechnung soll nun eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung, der Planungsleistungen für Elektro sowie für Heizung, Lüftung und Sanitär erfolgen. Beschluss: 1. Dem vom Architekturbüro mlw, von Kichner Energie GmbH und von E-Planwerk vorgestellten Entwurf, sowie der Materialauswahl und der Kostenberechnung für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. Mit diesen Vorgaben sollen die Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. 2. Eine stufenweise Beauftragung der Fachplaner hat bei Bedarf und wenn rechtlich möglich zu erfolgen. TOP 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 sollen nun die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" in der Fassung vom 07.06.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungsleistungen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Vom Gemeinderat wurden der Verwaltung zwei Planer benannt, die in der Bauausschusssitzung am 05.07.2021 ihre Büros und erste Planungsüberlegungen vorgestellt haben. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum. Hier sollte eine Lösung mitverfolgt werden. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. . Die Empfehlung der Mitglieder des Bauausschusses an den Gesamtgemeinderat lautet, dass das Architekturbüro Rohloff & Wespel mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt wird. Beschluss: Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wird mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt. TOP 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Der Verkehrsentwicklungsplan wurde seit 2017 in einem langjährigen Prozess erarbeitet. Als Vorgabe für die Verwaltung wurden von Seiten der Politik die Ziele „Stärkung des Umweltverbunds“ und „CO2 neutrales Schussental“ für den Verkehrsentwicklungsplan beschlossen. Vor allem die Grundlagenermittlung mit Haushaltsbefragung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen, Verkehrszählungen und weiteren Erhebungen, unter anderem auch das Crowdmapping, war ein langwieriger aber nötiger Prozess, um gute Bestandsdaten zu erhalten und ein Verkehrsmodell aufzustellen. Zusätzlich wurde eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In jeder Kommune wurden drei Workshops organisiert mit dem Ziel ein Leitbild für den Verkehr der Zukunft und dessen Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbeiten. Weiterhin wurden Workshops mit Jugendlichen, der Altersgruppe 60+, Unternehmen und den Nachbarkommunen abgehalten. Aus all diesen unterschiedlichen Formaten und Erhebungen wurden insgesamt 1.600 Beiträge eingesammelt. Weiterhin wurden aus der Haushaltsbefragung fast 10.500 Kommentare ausgewertet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Verkehrsarten viele verschiedene Anregungen. Auffallend war, dass vor allem beim ÖPNV viele Anregungen und Defizite genannte wurden. Daher hat die Projektgruppe sich dafür ausgesprochen den ÖPNV näher zu beleuchten. Insgesamt wurden daraufhin drei Expertenworkshops ÖPNV durchgeführt, die vor allem dazu beitrugen, die Maßnahmen im ÖPNV zu verifizieren. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Szenarien entwickelt. Ausgehend vom Bestand 2017, über ein Basisszenario 2030, wurde ein Vorzugsszenario 2030, in welchem die erarbeiteten Maßnahmen eingespeist wurden (siehe Kapitel 9, Kurzfassung), erstellt. Bestandsszenario 2017: Ins Bestandsszenario sind alle Zählungen und Erhebungen, inklusive der Haushaltsbefragung eingeflossen. Weiterhin auch die bestehenden Strukturdaten, wie Altersstruktur, etc. Ein berechnetes Bestandsszenario 2020 (inklusive B30 Süd neu) wird mit der Endfassung geliefert. Basisszenario 2030: In diesem Basisszenario wurde die zukünftige Entwicklung der Raumschaft berücksichtigt. Die von den Kommunen gemeldeten Strukturdaten und voraussichtlichen realisierten Wohn- und Gewerbegebieten bis 2030 wurden in das Verkehrsmodell integriert. Die durch die Realisierung dieser Gebiete zu erwartenden Verkehre wurden im Verkehrsmodell errechnet. Vorzugsszenario 2030: Wie oben schon beschrieben sind in diesem Szenario die durch den Prozess und in der Projektgruppe abgestimmten Maßnahmen hinterlegt. Allerdings können die sogenannten „weichen“ Maßnahmen, wie z.B. „Runder Tisch Interkommunale Mobilität“, im Verkehrsmodell nicht abgebildet werden. Wichtig ist, dass nur die Umsetzung des Gesamtpakets zu diesem Vorzugsszenario führen kann, da sich die Verkehrsarten gegenseitig beeinflussen. Sollte z.B. der ÖPNV nicht in dem Maße wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wird dies Auswirkungen auf die zurückgelegten Wege aller anderen Verkehrsarten (MIV, Radfahren, Fußgänger) haben. So ist zu befürchten, dass der MIV signifikant und der Rad- und Fußverkehr ein wenig im Modalsplit zunehmen werden. Dies hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan: Die Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan sind jeweils als Maßnahmenvorschläge zu verstehen, um die im Verkehrsentwicklungsplan genannten Ziele („Stärkung des Umweltverbunds“ und CO2-neutrales Schussental) zu erreichen. Der Planungsgrad des Verkehrsentwicklungsplans ist mit der des Flächennutzungsplans zu vergleichen. Beispiel: Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Maßnahme „Erstellung eines Radverkehrskonzepts“ vorgeschlagen. Diese übergeordnete und konzeptionelle Ebene hat vor allem die Maßnahmen der übrigen Verkehrsträger im Blick. Die Erstellung des Radverkehrskonzepts, welches sich wie bekannt derzeit in der Aufstellung befindet, schlägt an konkreten Stellen aufgrund von Defiziten im erstellten Radnetz Maßnahmen vor, welche dann konkret vor Ort in einer Planung für diese Maßnahme münden. Der Verkehrsentwicklungsplan muss daher als konzeptionelle Planung verstanden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt entweder jeder einzelnen Kommune als Straßenbaulastträger (z.B. „Grüne Welle für den Radverkehr“ oder „Verkehrsberuhigung“) oder aber in der Gesamtheit aufgrund überregionaler Themen dem GMS („ÖPNV-Konzept, bzw. vertiefte Planung der Linienführungen“, „Radverkehrsbeauftragter GMS“ oder „Gesamtkonzept GMS für Mobilitätsstationen“, etc.). Radverkehr: Innerhalb der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans sind viele Anregungen zum Themenfeld Radverkehr aufgekommen. Da das Ziel Stärkung des Umweltverbundes dem Verkehrsentwicklungsplan zu Grunde liegt, kommt den Maßnahmen des Radverkehrs eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon im Vorgriff des Beschlusses zum Verkehrsentwicklungsplan begonnen worden (Radschnellweg, Radverkehrskonzept, Radschulwegpläne oder Bikesharing). Hier gilt es die Umsetzung mit weiteren detaillierteren Konzepten zu verstetigen. MIV: Durch die selbstgesteckten Ziele der politischen Gremien die „Stärkung des Umweltverbunds“ und ein „CO2-neutrales Schussental“ in den Vordergrund zu stellen, ist es wichtig im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die CO2-neutralen Antriebsformen im Zuge der kommunalen Möglichkeiten zu stärken (Ausbau von Ladeinfrastruktur), eine Bündelung des überörtlichen Verkehrs zu schaffen (Molldietetunnel, Umfahrung B33) und zu versuchen durch geeignete Maßnahmen kurze Wege, die unter 2 bis 5 Kilometern mit dem KFZ zurückgelegt werden, zu reduzieren. Wichtig in diesem Bereich ist, vor der Umsetzung von restriktiven Maßnahmen die Mobilitätsangebote zu schaffen, damit Alternativen zur Benutzung des KFZ auch vorhanden sind. ÖPNV: Im Bereich des ÖPNV wurden wie oben beschrieben detaillierte Ansätze und Maßnahmen untersucht. Alle Maßnahmen gelten als Verbesserung des Umweltverbundes. Zur Stärkung des ÖPNV sind eine Taktverdichtung und eine neue Linienkonzeption notwendig. Die im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenden Maßnahmen sind als Grobmaßnahmen zu verstehen, die in einem detaillierten ÖPNV- Konzept, in dem auch weitere Belange (wie Kapazität der Bushaltestellen/ÖPNV- Hubs, Verortung neue Bushaltestellen neuer Linien, detaillierter Fahrplan um Umsteigebeziehungen darstellen zu können, Personal und Ressourcenaufwand, etc.) betrachtet werden müssen, erarbeitet werden. Dieses detaillierte ÖPNV-Konzept wird im Zuge des Klimamobilitätsplans GMS, welcher mit einer 80% Landesförderung bezuschusst wird, aufgestellt. Ein gut ausgebauter ÖPNV stellt das Rückgrat für eine angemessene Mobilität der Zukunft dar. Nur mit einem wesentlich verbesserten ÖPNV können die Klimaschutzziele erreicht werden. Die Projektgruppe hatte sich entschieden die Kosten der dargestellten Maßnahmen als Orientierungswert darzustellen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass ein Worstcase-Szenario berechnet wurde. Sowohl durch den geringen Eigenanteil mit 60% als auch die hohen Laufzeiten (7 Tage in der Woche der Werktagsfahrplan) kann davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Kosten als Maximalkosten anzusehen sind. Der Verteilungsschlüssel wurde aus Gründen der Praxistauglichkeit pro Personenkilometer dargestellt. Über den Verteilungsschlüssel ist abschließend im detaillierten ÖPNV-Konzept zu befinden. In den Kosten sind Preise für eine CO2-neutrale Flotte nicht eingerechnet, da es hierfür noch keine abschließenden Untersuchungen gibt, wie sich eine Flottenumstellung auf die Kosten pro Kilometer auswirken. Wie im Beschlussvorschlag schon angegeben, soll der Verkehrsentwicklungsplan vorbehaltlich der Finanzierung des ÖPNVs verabschiedet werden. Dies ist notwendig, da wie oben beschrieben die angegebenen Kosten nur als Grobkosten angesehen werden können. Eine Detailplanung, in der die politischen Vertreter intensiv eingebunden werden müssen, um die Belange der einzelnen Kommunen klar zu kommunizieren, ist zwingend für eine Kostenberechnung notwendig. Fußgänger: Im Bereich des Fußgängerverkehrs sind vor allem Maßnahmen erarbeitet worden, die darauf abzielen, den Fußgänger ohne hohe Zeitverluste (Warten an Ampeln) direkt (Reduzierung von Umwegen, direkte Wegeführung) zu führen. Auch die Verbesserung der sozialen Sicherheit wurde als wichtiger Punkt herausgearbeitet. Durch die Verortung des Crowdmappings wird jede Kommune einen Lageplan bekommen, in dem die Bereiche sinnvoller Maßnahmen dargestellt sind. Übergreifende Maßnahmen: Übergreifende Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen, die zur aktiven Bewusstseinsbildung für eine zukunftsorientierte, emissionsfreie Mobilität notwendig sind. Hier sind vor allem der Austausch mit Unternehmen und den Nachbarkommunen und der Landkreise zu nennen, um weiter an dem Thema zu arbeiten. Auch die Evaluation ist für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Mittleren Schussental von Bedeutung. Priorisierung: Die Priorisierung erfolgte anhand von drei Kriterien, die anhand der Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan erstellt worden sind. 1. Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit 2. CO2-neutrales Schussental 3. Stärkung des Umweltverbunds Die Priorisierung kann sich durchaus innerhalb der weiteren Bearbeitung und Vertiefung durch Teilkonzepte je Kommune verändern. Um die Ziele annähernd zu erreichen ist das Zusammenspiel aller Maßnahmen erforderlich. Hierfür muss neben den erforderlichen Teilkonzepten auch die Realisierung von Maßnahmen im Blick behalten werden. Viele der im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen sind den einzelnen Kommunen für die Umsetzung vorbehalten. Dabei ist die kommunale Verwaltung auf ihrer Gemarkung vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und Symbiose mit anderen Konzepten für die Umsetzung verantwortlich. Der Verkehrsentwicklungsplan kann nur einen möglichen Weg zur Erreichung der angegebenen Ziele aufzeigen. Durch die aufgeführten Maßnahmen ist mit einer CO2-Reduktion von ca. 20% zum Bestandsszenario 2017 zu rechnen. Weiterhin wird den Zielen des Landes Baden- Württemberg im GMS nähergekommen. Eine Verdoppelung des ÖPNV-Anteils und die Vorgabe, dass die Hälfte der Wege mit eigener Muskelkraft zurückgelegt werden soll (Fußgänger 18%, Rad 31%) werden zwar knapp verfehlt, dennoch wäre bei der Umsetzung der Maßnahmen das selbsternannte Ziel „Stärkung des Umweltverbunds“ gegenüber dem Bestandsszenario 2017 durchaus deutlich Rechnung getragen. Kosten und Finanzierung: Da der Verkehrsentwicklungsplan ein übergeordnetes Konzept darstellt, sind unmittelbar keine Kosten zu verzeichnen. Die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden (siehe Seite 570 ff.). Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 15.07.2021 dem Beschlussvorschlag zuzustimmen: 1. Dem vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die jeweiligen Verwaltungen werden beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen (insbesondere zum ÖPNV) unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. TOP 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt hat die Gemeinde Baindt schon 2016 das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 unterschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg sollen Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversorgung und Kläranlagen. In diesem Förderprogramm wird eine Stelle eines/einer Koordinators/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung mit einer Förderquote von 65% der Personalausgaben bei einer Laufzeit von 3 Jahren (um 2 Jahre verlängerbar) gefördert. Bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ist ein Stellenanteil von max. 50% förderfähig. Kommunen mit bis 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit mindestens zwei weiteren Kommunen zusammenschließen, können die höhere Anteilsfinanzierung für Kommunen oder Zusammenschlüsse bis 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, auch wenn der Zusammenschluss selbst nicht mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, d.h. ein Stellenanteil von 100% ist dann förderfähig. Im Rahmen des Förderprogrammes „KIimaschutz Plus“ sind des Weiteren auch die Sachkosten für die zusätzlich geschaffene Personalstelle mit einem Fördersatz von 75% förderfähig, ebenso die Kosten für die externe Beratung und Unterstützung (Coaching) der zusätzlichen Person mit einem Fördersatz von ebenfalls 75%. Die Gemeinden Baienfurt und Berg haben im Gemeinderat bereits beschlossen, diese Stelle zu schaffen. Schön wäre es, wenn die drei B-Gemeinden gemeinsam diese Stelle schaffen könnten. Vorgesehen ist, dass das der juristische Sitz der Stelle in Baienfurt ist. Zentraler Arbeitsplatz wird somit voraussichtlich in der Gemeinde Baienfurt sein. Bei einer 5 Tageswoche sollte die Person einen Tag in Baindt, Berg und Baienfurt sein. An den anderen zwei Tagen werden auch überregionale Arbeiten getätigt. Aufgabenbereich der Stelle Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung: • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Begleitende Überzeugungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel Für Kommunen in der Größe von Baindt geht es bei der Schaffung dieser Stelle auch um eine Gesamtbetrachtung der Gemeinde. Wir müssen uns für die Zukunft aufstellen und brauchen strategische Ansätze. Klimaneutralität ist für alle Bereich des kommunalen Handelns mitzudenken (Bauleitplanung, Bauplatzvergabe, Kaufvertragsgestaltung, Beschaffung usw.). Folgende relevante Eckdaten und Voraussetzungen an die Stelle: • angesiedelt bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt wegen der fachlichen Zuordnung • eine Vollzeitstelle wird zu 65% aus dem Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg Klimaschutz-Plus gefördert bei einem Zusammenschluss von einer Kommune mit mindestens zwei weiteren Kommunen bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation • fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Eingruppierung des/der Stelleninhabers/in Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen des/der Stelleninhabers/in werden die Stellen eines/er Klimaschutzbeauftragten in der Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 eingruppiert. Für die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten sind Fachkenntnisse und Qualifikationen mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie o.ä. erforderlich. In der Regel verfügen die Personen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Abgrenzung zum Klimaschutzmanager/in für den Gemeindeverband Mittleres Schussental: Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Klimaschutzmanager/in GMS Verankerung in den gemeindlichen Strukturen, um konkrete Fragen beantworten und Umsetzung in der Gemeinde erwirken zu können Verankerung in technischer Verbandsverwaltung für kommunenübergreifende Aufgaben Spezifische Aufgaben auf Ebene der Gemeinde Fokus Gemeindeverwaltung • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Gemeindeverwaltung" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas- Reduktionsfahrplans für die Gemeindeverwaltung (ohne Privathaushalte und Unternehmen) • Umsetzung und Durchführung der definierten Maßnahmen und Konzepte auf Ebene der Gemeindeverwaltung z.B. Energiemanagement, erneuerbare Energien z.B. Fischerareal • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Gemeindespezifische Beratungs- ,Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. Kommunenübergreifende Aufgaben auf GMS-Ebene Fokus Kommune insgesamt (inkl. Bürger*innen, Unternehmen) • Kommunenübergreifende Konzepte z.B. Radverkehrskonzept, Klimaanpassungskonzept, Aktualisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, Leitbild CO2-neutrales Schussental • Bilanzierung und Indikatorensysteme (Klima-Audit) kommunenübergreifend gebündelt (inkl. Privathaushalte und Unternehmen) • Fördermittelakquise für kommunenübergreifend Relevantes bzw. themenspezifisch Vorbildcharakter in ausgewählten Kommunen • Bildungsangebote zu Klimaschutz und Klimaanpassung • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit z.B. Klimasparbuch des GMS, GMS- Website • Kooperation mit Bürger*innen und Unternehmen • Bewusste Mobilität in den Kommunen Beratung innerhalb der Verwaltung zu klimaangepassten Blühstreifen • Fördermittelakquise für kommunenspezifische Themen • Controlling/Monitoring der Klimaschutzarbeit im Gemeindeverband • Kommunenübergreifender Austausch und Fortbildungen zu Klimaschutz Die Verwaltung befürwortet die Schaffung der Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ um die klimarelevanten Themen in Baindt bzw. im Zusammenschluss der drei Gemeinden an einer Position zu bündeln. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der 100% Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ in EG 11 im Zusammenschluss zu je einem Drittel mit den Gemeinden Baienfurt und Berg zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der außerordentlichen Ausgabe zu. 2. Es handelt sich zunächst um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre. TOP 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 - Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurde beschlossen, die Eltern- beiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2020 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2020/2021 Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 384,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 285,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 193,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 76,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 pauschal um 2,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch der Elternhäuser gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2020 9,51% noch nicht abgerechnet 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% 2016 12,65% 9,32% 12,94% 16,67% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen ) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden geändert. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt wird zugestimmt. TOP 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021- Ergebnisse der Maisteuerschätzung – Finanzielle Lage Kämmerer Abele teilt mit: Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 12. Mai 2021 liegen die Einnahmen bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuereinnahmen jedoch im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet nach dem Einbruch im vergangenen Jahr für dieses Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 Prozent. In der November-Steuerschätzung 2020 zugrundeliegenden Herbstprojektion war für 2021 noch eine Steigerung um 4,4 Prozent, für 2022 um 2,5 Prozent erwartet worden, d.h. das BIP-Wachstum erfolgt also verzögert. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insgesamt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. Euro) bzw. der Vorkrisenschätzung für 2021 (845,2 Mrd. Euro) liegen. Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steuerschätzer 2021 in Baindt bemerkbar. Sinkende Steuereinnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit machen sich minimal bemerkbar. Bei der Gewerbesteuer ist mit vorsichtigen Erträgen von 1,7 Mio. € kalkuliert worden. Nach aktuellem Ergebnis muss die Gemeinde im Jahr 2020 mit 200.000 € geringeren Erträgen und einem voraussichtlichen Rechnungsergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € rechnen (Vgl. RE 2020 2,1 Mio. €, 2019 RE 3,1 Mio. €, 2018 RE 3,7 Mio. €). Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bedeuten derzeit einen Rückgang der Baindter Steuereinnahmen. Gerade unter diesen Vorzeichen ist es gut, dass Gemeinderat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Momentaufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rahmenbedingungen. Gegenüber der Planung welche bereits negativ war, fehlen der Gemeinde ca. 0,1 Mio. €. Haushaltsvollzug 2021 – Auswirkung auf die Gemeinde Baindt Information über wesentliche Abweichungen im Rechnungsjahr Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes: Im investiven Bereich fielen bisher Baukosten im Rahmen von Schlussrechnungen (Erschließung von Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße, Bauhofhalle, Friedhofsanierung, Breitbandversorgung etc. an. Die Planansätze werden aufgrund großen Ausgabeverschiebungen (Verschiebung Sanierung und Aufstockung Klosterwiesenschule blaues Gebäude, Nahwärme und Breitbandausbau) von den bewirtschaftenden Stellen eingehalten werden. Zustand nach der Maisteuerschätzung 2021 € € € Plan 2021 Prognose 2021 +/- Gewerbesteuer Absenkung 1.700.000 1.500.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz nur 35% 175.000 154.400 20.600 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Haushaltserlass) 3.151.600 3.073.800 -77.800 Schlüsselzuweisungen (höhere Steuerkraftmesszahl, höhere Einwohner) 1.321.500 1.343.600 22.100 Kommunale Investitionspauschale (minim. höherer Betrag u. EW-Zahl gegenüber HH-Erlass ) 432.500 445.500 13.000 Finanzausgleichsumlage (minim. geringere Quote) 1.855.400 1.851.500 3.900 Gemeindeanteil an der USt (höhere Schlüsselzahl) 264.000 285.000 21.000 Kreisumlage (gleichbleibende Kreisumlage) 2.092.000 2.012.480 79.520 -117.680 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2021 -1.836.900 Negatives ordentliches Ergebnis kann aus der Rücklage aus Vorjahren sowie aus dem ordentlichen Ergebnis 2021 aufgefangen werden. -1.954.580 Die Investitionen, die bereits lange geplant, beschlossen und in der Umsetzung sind, belasten den Ergebnishaushalt erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen, also in den folgenden Jahren. 2021 werden folgende Projekte begonnen: Ausschreibung barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße nach Eingang des Förderbescheid, Öffnung des Sulzmoosbaches, Sanierung der Nelkenstraße, Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße, Planung Erschließung Fischerstraße und Vermarktungsauftakt Konzeptvergabe Fischerareal, Planung regenerative Nahwärmeversorgung, Sanierung Toilettenanlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule, Planung Abschnitte des Breitbandausbaus, Ausschreibung Geh- und Radweg Sulpach nach Eingang des Förderbescheid, Planung und Ausschreibung „Löschgruppenfahrzeug 20“ nach Eingang des Förderbescheid. Im Gemeindehaushalt 2021 waren Kreditaufnahmen von 1 Mio. € vorgesehen, welche wegen Ausgabenverschiebungen nicht benötigt werden. Des Weiteren sind Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant, welche deutlich übertroffen werden. Aber es gibt auch im Bereich der zahlreichen Bauprojekte zeitliche Verschiebungen (Umgestaltung Dorfplatz, Hochwasserschutz Gewässer II. Ordnung, Fischerstraße, Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen etc.). Der Liquiditätsstand des Gemeindehaushaltes beträgt aktuell 7,5 Mio. €. Zu Beginn des Jahres lag dieser noch bei 4,7 Mio. €. Als weiterer Mutmacher wird der zweite doppische Jahresabschluss 2020, welcher ein positives ordentliches und außerordentliches Ergebnis präsentiert, in der heutigen Sitzung beschlossen. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Baindt entwickelt sich im ordentlichen Ergebnis minimal schlechter als im Planungszeitraum erwartet. Jedoch können außerordentlich mehr Erträge erzielt werden. Ein Ergebnis für 2021 kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Wir gehen davon aus, dass der Ergebnishaushalt die Abschreibungen 2021 nicht erwirtschaften kann. Jedoch erwartet die Finanzverwaltung, dass außerordentliche Erträge aus Verkäufen sich mildernd auf den Ergebnishaushalt auswirken. Eine langfristige höhere Bindung von laufenden Aufwendungen sollte vermieden und Spielräume bewahrt bzw. zur Erhöhung der Krisenfestigkeit verwendet werden. Investitionen in Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen (Straßensanierungen, Breitbandversorgung, Bildungseinrichtungen) sowie Investitionen mit Mehrwert für die Zukunft (Energieeinsparmaßnahmen / Strom- und Heizungseinsparungen) bei Gebäuden sowie Grunderwerb für Bauerwartungsland sollten weiterhin forciert werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht (Halbjahresbilanz) zur Kenntnis. TOP 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Der Jahresabschluss gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2020 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2020 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 208.155,19 € (Plan -690.700 €) ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 1.913.609,74 € verzeichnet werden. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2020 sind auf der Ertragsseite insbesondere die Gewerbe- steuerkompensationszahlung in Höhe 628.818,30 € zu nennen. Wie aus den „Ordentlichen Erträgen und ordentliche Aufwendungen“ von 2020 ersichtlich wird, konnten 2020 aufgrund reduzierter Aufwendungen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2020 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2020 insgesamt 4,7 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein Finanzpolster vorhanden, welches sich im ersten Halbjahr 2021 erhöht hat. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2020 keine Kreditmarktschulden. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 351.922,20 € wurden ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit betrug -3.998.582,75 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um fast 4,0 Mio. € höher als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das positive ordentliche Ergebnis setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 629.000 € höhere Gewerbesteuerkompensationszahlung 307.000 € höhere Gewerbesteuer 477.000 € weniger Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -0,7 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von 0,2 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenen Jahr maßgebend. Das positive Rechnungsergebnis 2020 inkl. der Gewerbesteuerkompensationszahlung des Landes wirkt sich mit der guten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2022 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem guten Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz erhöht. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2020 der Gemeinde sowie dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt. TOP 13 Anfragen und Verschiedenes a) Nutzung der Schenk-Konrad-Halle Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass den Baindter Vereinen für notwendige Versammlungen die Schenk-Konrad-Halle derzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. b) Corona-Testungen Die CDU-Fraktion bot in der Schenk-Konrad-Halle Testungen an. Auf eine entsprechende Frage teilt die Vorsitzende mit, dass die Abrechnung der anfallenden Kosten ordnungsgemäß erfolgt ist. c) Geschwindigkeitsmessung in der Thumbstraße Es wurde der Antrag gestellt, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde in der Thumbstraße aufzustellen. d) Verkehrsspiegel Stöcklisstraße Aufgrund einer Baumaßnahme in der Stöcklisstraße wurde ein dort aufgestellter Verkehrsspiegel abgebaut und nicht wieder installiert. Aufgrund der prekären Verkehrssituation an dieser Stelle sollte geprüft werden, ob der Spiegel wieder aufgestellt werden kann. e) Bikepark beim Baindter Bädle Es wurde die Frage gestellt, ob der Bikepark noch eingeweiht wird. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass die Beschilderung noch fehlt, eine offizielle Einweihung jedoch nicht vorgesehen ist. f) Aufstellen von Mülleimern Es wurde das Aufstellen von Mülleimern überall dort angeregt, wo auch Ruhebänke aufgestellt sind, z. B. auf der Trasse B 30 alt, Baindter Bädle Waldspielplatz usw. g) Kontrolle Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten, den Mühleparkplatz durch eine Securityfirma regelmäßig kontrollieren zu lassen. h) Wiederherstellung Erdwall, Igelstraße Den betroffenen Grundstückseigentümern ist schriftlich eine Frist zum Rückbau des Erdwalls in den ursprünglichen Zustand zu setzen.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 15.07.2021

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