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Amtsblatt_2026_05_08_KW19.pdf

Jahrgang 2026 Freitag, den 08. Mai 2026 Nummer 19 Amtsblatt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 15. Mai 2026 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmel- fahrt statt, in diesem Jahr am 15. Mai 2026. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut- Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfreitag gilt als größ- te Reiterprozession Europas. Baindter Blutreiter im Jahr 1930 Baindter Blutreiter im Jahr 2022 Foto: Hr. Kästle Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Für die Feierlichkeiten im Rahmen des Blutritts ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2026 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag, 15. Mai 2026 23:15 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Bluteiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Über- gabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2026 die Nummer 5. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-weingarten.de oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung „Wirtschaft und Weißwurst“ - Netzwerktreffen der örtlichen Gewerbetreibenden Am Samstag, 25.04.2026, fand im Gewerbegebiet Mehlis in der Halle der Firma „Hoppe Heizung“ ein erstes Netzwerk- treffen der örtlichen Gewerbetreibenden statt zu dem die Gemeinde Baindt eingeladen hat. Die interessierten Un- ternehmer vor Ort folgten dem Bericht der Bürgermeisterin Simone Rürup über die aktuellen Entwicklungen in der Gemeinde. Anschließend fuhr Herr Michael Hoppe mit einem Impulsvortrag zur Nutzung von KI im Handwerk fort. Im weiteren Verlauf informierte Bürgermeisterin Rürup über den Bau des Batteriegroßspeichers „Im Riedesch“, welcher vor allen Dingen das Netz stabilisiert und somit maßgeblich zur Energiewende beiträgt. Auch die Herangehensweise an die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes, dass sich auf den Gemarkungen von Baindt und Baien- furt befindet, machte Bürgermeisterin Rürup zum Thema. Sicher wird es noch Jahre dauern, bis dieses sichtbar wird, doch gilt es von Anfang an, die Weichen richtig zu stellen. Beim anschließenden geselligen Teil bot sich den Gewer- betreibenden dann die Gelegenheit in lockerer Runde bei Weißwurst und Getränken ins Gespräch zu kommen und sich untereinander besser kennenzulernen. Spontan luden Vera und Hannes Kuhn, Geschäftsführer der Firma Kuhn- Stoff GmbH & Co. KG, die Anwesenden dann auch ein, deren neues Firmengebäude zu besichtigen. Seit August 2025 ist dieser Gewerbebetrieb in Baindt ansässig. Die Firma fertigt Produkte im Lasersinterverfahren. Das Lasersinterverfahren beschreibt ein hochwirtschaftliches industrielles 3D-Druck- verfahren, welches pulverförmiges Material auf Polyamid- basis durch einen Laserstrahl schichtweise versintert. Nach einer anschließenden Führung durch die Büroräume der Fir- ma Kuhn-Stoff GmbH & Co. KG fand ein geselliges Netzwerk- treffen mit guten Gesprächen und viel Austausch sein Ende. Wir danken allen Teilnehmenden für Ihr Engagement und die konstruktiven Gespräche und vor allen Dingen Herrn Hoppe für die Bereitstellung seiner Räumlichkeiten! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Musik verbindet Europa: Ravensburger ClassicCamp für Musikschulpreis nominiert Eine große Anerkennung für die Musikschule Ravensburg e.V.: Das Internationale Ravensburger ClassicCamp wurde von einer Fachjury für die Shortlist des Musikschulpreises Baden-Württemberg 2026 ausgewählt. Damit gehört das Projekt zu den acht herausragenden Einsendungen unter insgesamt 21 Bewerbungen im Land und wird an der Ab- stimmung für den Publikumspreis teilnehmen. Der Musikschulpreis Baden-Württemberg steht in diesem Jahr unter dem Motto „Verankert und vernetzt – Musikschule wirkt“ und würdigt Projekte, die musikalische Bildung mit gesellschaftlichem Engagement verbinden und das kulturelle Leben vor Ort bereichern. Seit 2012 bringt das ClassicCamp junge Musikerinnen und Musiker aus Ravensburg und europäischen Partnerstädten zusammen. Im mehrjährigen Rhythmus treffen sich 70 bis 150 Jugendliche, um in einer intensiven Probenwoche ein internationales Jugendorchester zu bilden. Unter der Leitung erfahrener Musikpädagoginnen und -pädagogen erar- beiten sie gemeinsam ein anspruchsvolles Konzertprogramm. Dabei geht es nicht nur um musikalische Qualität, sondern auch um Begegnung: In interkulturellen Formaten stellen die Jugendlichen ihre Herkunftsländer vor, kommen miteinander ins Gespräch und lernen unterschiedliche Lebensre- alitäten kennen. So entstehen persönliche Kontakte, die weit über die Projektzeit hinausreichen und das europäische Miteinander im Alltag erfahrbar machen. Den Höhepunkt bildet immer ein öffentliches Abschlusskonzert in Ravensburg, das regelmäßig auf große Resonanz in der Bürgerschaft stößt. Im Anschluss reisen die Jugendlichen gemeinsam in eine der Partnerstädte, um das erar- beitete Programm dort erneut aufzuführen. Auf diese Weise werden die Städtepartnerschaften Ravensburgs durch die Musik lebendig gestaltet und weiterentwickelt. Die Musikschule Ravensburg e.V. übernimmt dabei die künstlerische und organisatorische Gesamtverantwortung und vernetzt Musikschulen, Städtepartnerschaften sowie kulturelle Institutionen innerhalb eines über Jahre gewachsenen europäischen Netzwerks. Das ClassicCamp steht damit beispielhaft für eine Musikschule, die sowohl lokal verankert ist als auch internationale Perspektiven eröffnet. Im Rahmen des Publikumspreises des Musikschulpreises Baden-Württemberg besteht vom 30. April (12 Uhr) bis 11. Mai 2026 (12 Uhr) die Möglichkeit, das Projekt online zu unterstützen. www.musikschulpreis-bw.de/abstimmung Wer die Musikschule Ravensburg e.V. unterstützen möchte, kann sich am Online-Voting beteiligen und so ein Zeichen für musikalische Bildung und europäische Begegnung setzen. „Wirtschaft und Weißwurst“ - Netzwerktreffen der örtlichen Gewerbetreibenden, Bilder: Wynrich Zlomke Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 15.05.2026 Abgabeschluss: 11.05.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche WC-Nutzungszeiten und neue Zugangsmöglichkeiten Es besteht inzwischen die Möglichkeit, die Schlösser elek- tronisch zu programmieren. Die öffentlichen Toilettenan- lagen neben dem Eingang der Schenk-Konrad-Halle sind daher ab sofort montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zugänglich. Bei Veranstaltungen gelten abwei- chende Öffnungszeiten. Am kommenden Samstag, den 09.05.2026 verlängert sich die Nutzungszeit der WCs für das Platzkonzert der Schalmeienkapelle bis 22:00 Uhr. Bei Beschädigungen der Toilettenanlage kann die ur- sprüngliche Zugangseinstellung wieder rückgängig ge- macht werden. Die öffentlichen WCs müssen nach der Benutzung wieder geschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön gilt der Bäckerei Hamma für das langjährige Einverständnis zur WC-Nutzung. Bitte achten Sie grundsätzlich bei Benutzung der öffent- lichen Toilettenanlagen auf Ordnung und Sauberkeit. Bei Problemen und Beschädigungen bitten wir um zeitnahe Meldung an die Gemeindeverwaltung (07502 9406 – 0 oder info@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Energiesparkommissar Carsten Herbert begeistert Publikum im Schussental Über 120 Besucherinnen und Besucher kamen am 24. April in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Während es draußen fast schon sommerlich warm war, gab es drin- nen rund zwei Stunden Vorträge um die Themen Wärme und Heizen. Organisiert wurde diese Veranstaltung ge- meinsam vom Klimateam des Gemeindeverbands Mitt- leres Schussental und der TWS. Höhepunkt für Viele, war dabei der unterhaltsame und überaus kurzweilige Vortrag von Carsten Herbert, zu Wärmepumpen im Altbau. Hochinformativ und mit leicht verständlichen Erklärungen, führte der Energiesparkom- missar an diesem Abend durch die Welt der Wärmepum- pen. Angefangen von einer Vorstellung der verschiede- nen Wärmepumpentypen bis hin zur Eignung dieser für bestimmte Gebäudetypen. Daneben gab es Tipps zu ein- fachen Maßnahmen, mit denen jede und jeder daheim ohne große Investitionen den Wärmeverbrauch erheblich senken kann. Bei Anekdoten aus dem Leben von Carsten Herbert, konnte an der ein oder anderen Stelle natürlich auch geschmunzelt werden. Miriam Sepke-Vogt von den Technischen Werken Schus- sental (kurz TWS), nutzte zu Beginn der Veranstaltung die Gelegenheit, über die kommunalen Wärmeplanungen und den Stand der Wärmenetzplanungen in den Städten Ravensburg und Weingarten zu berichten. Zudem wurde kurz der Stand zu möglichen Wärmenetzen in den Ge- meinden Baienfurt, Baindt und Berg vorgestellt. Nach den beiden Vorträgen, bedankte sich Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, bei allen Anwesen- den, dass diese trotz Sonnenschein im Freien, lieber in der abgedunkelten Halle saßen und sich über diese wichtigen Themen informierten. Die TeilnehmerInnen verfolgten die Vorträge aufmerksam und nutzten im Anschluss ausgiebig die Gelegenheit, Fra- gen an die Referenten zu stellen. Geschätzt wurde zudem der direkte Austausch mit anwesenden Heizungsbauern, die individuelle Anliegen aufgriffen und konkrete Tipps zu modernen Heizsystemen sowie Sanierungsmöglich- keiten gaben. Wer den Termin verpasst hat, kann sich auf der Inter- netseite des Energiesparkommissars eigenständig über Wärmepumpen informieren und dort einen Check ma- chen, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeig- net ist. Wer den Vortrag der TWS verpasst hat oder die Inhalte nochmals nachschauen möchte, kann die Präsen- tationsfolien der Veranstaltung gerne unter folgendem Link abrufen: https://www.tws.de/waerme . Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 11.05.2026 – 15.05.2026 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, Survival-Waldlager Mo- chenwangen, SERE-C CAC SpezKr KSK durch. An der Übung nehmen ca. 25 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Wilhelmsdorf, Horgenzell, Fleischwangen, Ebenweiler, Berg, Fronreute, Baindt, Wolpertswende, Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (11.05.2026 – 15.05.2026) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 11./12.05.2026 und 14./15.05.2026 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 BBQ-Butler ab sofort wieder nutzbar! Ab sofort kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bäd- le wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie gehabt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@ ackermann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 15. Mai 2026 (Blutfreitag) bleibt das Rathaus und die Gemeindebücherei geschlossen. Am Montag, den 18. Mai 2026 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 09. Mai 2026 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Samstag, dem 09. Mai 2026 die Europa- und Bundesflag- ge wehen. Grund ist der Europatag. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. Mai 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule 05 Weiterentwicklung der Ferienbetreuung für Schulkin- der der Klosterwiesenschule aufgrund des Rechts- anspruchs 06 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.09.2026 und 01.09.2027 07 Sachstandsbericht Erweiterung Heizzentrale sowie Austausch des bestehenden BHKW 1 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Spielmann“ zur Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone auf Flst. 734/6, Nel- kenstraße 8 09 Bau des Radschnellwegs RS9 in der Gemeinde Baindt – Kostenbeteiligung der Gemeinde Baindt 10 Vorstellung Kanalsanierung Z-Sammler vom RÜB Schachen bis Baienfurt 11 Verkehrsschau 2026 - Bericht der Ergebnisse 12 Druck von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen im Wege der Digitalisierung - Bereitstellung aus- schließlich per PDF 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2026: schwarze Schlüsselmappe mit 1 VW Autoschlüs- sen und Schlüsselanhänger „Mom“; kleiner Schlüssel „meis- ter“; Schlauchschal grau mit Palmenmuster; Kindermütze mit Einhörnern, handmade; Kopfhörer In-Ear, weiß. Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. Mai und Sonntag, 10. Mai Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 14. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. Mai 2026 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 90 0 Sonntag, 10. Mai 2026 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg Alttanner Straße 2 88364 Wolfegg Tel: 07527 95 11 0 Donnerstag, 14. Mai 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Veranstaltungen Mai 08.05. JHV – NZ Raspler BSS 09.05. Schalmeienkapelle Platzkonzert DP 10.05. SBBZ Sehen – Meet&See SBBZ 12.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 14.05. Christi Himmelfahrt mit Prozession 14.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 15.05. Rathaus geschlossen 15.05. Blutritt Weingarten 17.05. StimmZeit – Baindter Chöre DP 20.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 21.05. 200 Jahre Gemeinde Baindt - Jubiläumsdatum 22.05. Erinnerungscafe Konvent 22.05. Begehung Naturschutzgebiet Annaberg 24.05. Pfingstsonntag 25.05. Pfingstmontag 31.05. Kapellengemeinschaft Schachen Patrozinium + Dorffest Zur Informationi Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderun- gen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteuerände- rungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. 1. Sie müssen eine Anzeige abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt: • der bisherige Grundsteuerwert ändert sich Beispiel: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. • die Vermögensart ändert sich Beispiel: Ein landwirt- schaftliches Grundstück wird in eine Baulandumle- gung einbezogen. • es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erst- maligen Feststellung führen können Beispiel: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Ei- gentumswohnungen aufgeteilt. • es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Auf- hebung des Grundsteuerwerts führen können Bei- spiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt. • die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steu- ermesszahl wegfallen sind Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt. • sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer be- freiten Grundstücks ändern und dies zu einer Ände- rung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft. 2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben: • Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bau- liche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude • Eigentümerwechsel • Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutach- terausschüsse Wenn Sie eine in 2025 eingetretene Änderung noch nicht angezeigt haben, holen Sie das umgehend nach. Die An- zeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal „Mein ELSTER“ machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal „Mein ELSTER“ das elektronische Formular „Grundsteuerän- derungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über „Mein ELSTER“ abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grund- steuer-bw.de oder bei Ihrem Finanzamt. Repaircafé Baindt-Baienfurt Repaircafé Baindt-Baienfurt lädt ein Die sinnvolle Idee, Dinge zu reparieren, ist inzwischen auch im Schussental angekommen. Dienstag, den 12. Mai lädt das interkommunale Repair- café Baindt-Baienfurt in der Zeit von 17 bis 19 Uhr ein. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Es wird wieder geschraubt, genäht, gelötet… Dazu gibt es einen kleinen Kaffeeplausch. Wer kaputte Sachen, alte Schätzchen nicht wegwerfen will, wer andere Menschen treffen oder als ‚Reparateur‘ Hand anlegen möchte, ist hier genau richtig. Vor allem Elektriker braucht es noch . Zudem würden man sich über Sachspenden, z.Zt. in Form von Kuchengabeln und Ess- zimmerstühlen, sehr freuen. Die Werkstatt öffnet jeden 2. Dienstag im Monat von 17 – 19 Uhr; 12.Mai; 09.Juni; 14.Juli 2026; vor der Ge- meindebücherei Baindt; gegenüber der großen Turnhalle, Grundschule Klosterwiesenschule; Boschstraße 1. Bei Fra- gen senden Sie eine Mail an: info@repaircafe-bb.de; Ak- tuelle Informationen finden Sie auf: www.repaircafe-bb.de Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt- Baindt-Berg e.V. „Und ich sag´ kein Sterbenswört- chen!“ – oder: Wenn demenzkranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann – auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 21.05.2026, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Koordinatorin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Stabsstelle polit. Steuerung Herr Schuppan 9406-59 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Amtsblatt 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Herr Schuppan 9406-59 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kirchliche Nachrichten 09. Mai – 17. Mai 2026 Gedanken zur Woche: Bete nicht um leichter Last, sondern um einen starken Rücken. Teresa von Avila Samstag, 09. Mai 16.00 Uhr Briach – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - meet & see – Festgottesdienst zu- sammen mit dem SBBZ und dem Singkreis- Ministranten: Pauline Berlin, Lena Himpel, Noah Himpel, Paul Kreutle, Lilly Romer, Emily Schütz(+ Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schimanowski, Klara und Johannes Merk, Pia und Alfons Häfele, Hans und Mathilde Elbs, Hans Späth, Jahrtag: Maria Schmid, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) 10.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Jule 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Tilo 18.30 Uhr Binningen – Mainandacht bei der Kapelle, bitte Gotteslob mitbringen Montag, 11. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Schachen – EucharistiefeierMinistranten: Mi- nistranten aus Schachen Dienstag, 12. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Sulpach – EucharistiefeierMinistranten: Mi- nistranten aus Sulpach (+ Alfons Rude, Zita Maurer) 19.00 Uhr Briach – Eucharistiefeier (Bittgang: 18.15 Uhr bei der Kirche Baienfurt) Mittwoch, 13. Mai 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 14. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein BaindtMinis- tranten: Tim Beckert, Madlene Hartmann, Laureen Hartmann, Benedikt Heilig, Alina Mi- chelberger, Anna Renner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Johanna Zentner 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Jugend- kantorei, anschließend Öschprozession 20.30 Uhr Weingarten – Festpredigt mit Bischof Dr. Klaus Krämer, anschließend Lichterprozession auf den Kreuzberg Freitag, 15. Mai Blutfreitag 5.30 Uhr Blutreitergruppe Baindt – Abritt mit dem Mu- sikverein beim Mühleparkplatz. Unsere Blutreiter- gruppe nimmt als 5. Gruppe am Blutfreitag teil. 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 16. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter mit dem Musikverein Baienfurt Sonntag, 17. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Rafael Dorn, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Louisa Möhrle, Emily Wenzel(+ Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Brunhilde Dreher, Josefine Heine, Hermann Gindele, Agathe und Adam Zimmer- mann, Josef Jerg, Jahrtag: Martina Gindele) 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene und Tag der Ewi- gen Anbetung 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit Abschluss der Anbetung Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 14. Mai geschlossen Freitag, 15. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bericht aus der KGR-Sitzung vom 23.04.2026 Nach einem kurzen Einstieg „Immer wieder neu anfangen“ wurden Anne Rapp und Bärbel Elbs als Vertreterinnen des Seniorennachmittagsteams herzlich begrüßt. Seit 2016 ist dieses Team zu sechst tätig und organisiert die Senioren- nachmittage. Das Programm für die Nachmittage findet 9-mal im Jahr statt und das Programmheft erscheint 2-mal. Mit dem Kleinbus der Seh- und Blindenschule ist nun auch ein Transport zu den Seniorennachmittagen möglich. Die Seniorennachmittage sind sehr gut besucht. Auch der Ausflug der Senioren mit dem Bus ist dieses Jahr schon ausgebucht. Im Namen des KGR erging ein herzlicher Dank ans gesamte Team für die tolle Arbeit. Zwei Anfragen/Anregungen erreichten den KGR aus der Gemeinde: Wunsch der Prozession am Palmsonntag wie- der vom Dorfplatz an die Kirche und mehr Infos über den zukünftigen Zuschnitt der Raumschaften. (Die Schwäbi- sche Zeitung hat zwischenzeitlich ausführlich dazu berich- tet). Weitere Punkte: Der KGR stimmt der Beauftragung zu den liturgischen Diensten (Wortgottesfeierleiter) für Stefan Winkler und Bernd Martin Rohde zu. An Christi Himmelfahrt am 14.05.2026 findet die Prozession mit Mu- sikkappelle und Fahnenabordnungen statt. Beim ökum. Gottesdienst zur 200-Jahrfeier der Gemeinde Baindt soll die Kollekte an die Telefonseelsorge in Ravensburg ge- hen. Der KGR wird sich im Frühjahr zu einer Klausurta- gung treffen. SO / 10.05. / 18-19 Uhr In unsicheren Zeiten scheint manches VER:RÜCKT zu sein ... Steinlabyrinth in der Kiesgrube bei Molpertshaus/ Rohrbach Im Labyrinth suchen wir nach unserer Mitte. Bei Musik und Stille lassen wir die Natur auf uns wirken und beenden den Impuls mit Brot und Wein. frei:raum draussen sinnlich anders Eine spirituelle Initiative in der Region Allgäu-Ober- schwaben www.freiraum-leben.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Vom Feiern und Fürchten – Bibel im Gespräch Herzliche Einladung am 12. Mai, 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt zum letzten Es- ter-Themen-Abend. Auch die- ser Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Danke allen, die bisher schon dabei waren, für die sehr gewinnbringenden Ge- spräche, Begegnungen und Erkenntnisse, und schön, wenn weitere Menschen dazukommen. An diesem letzten Abend werden noch offene Fragen aufgegriffen und The- menwünsche für weitere Bibel-Gesprächs-Formate ge- sammelt. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Kleine-Leute-Gottesdienst Ein besonderer Kindergottesdienst fand am 19. April unter dem Thema „Mose – das Baby im Schilf“ statt. Die Gruppe Kir- che für Kleine gestaltete die biblische Geschichte auf anschauliche Weise mit einem Kamishibai-Theater. So konnten die Kinder die spannende Erzählung rund um die Rettung des kleinen Moses lebendig miterleben. Ein herz- licher Dank gilt Pfarrer Schöberl, der in seiner Auslegung vor allem den Aktualitätsbezug der Geschichte hervorhob und Brücken zum heutigen Leben schlug. Ein besonderes Highlight für die Kinder war die Mitmachak- tion: Jedes Kind durfte eine kleine Mosefigur aus dem Wasser „retten“. Diese bestand aus einem Walnussschiffchen – einer halben Walnussschale – und einer Perle, die den Kopf des kleinen Moses darstellte. Wir freuen uns bereits auf den nächsten Kindergottesdienst, der am 18. Oktober statt- finden wird, und laden alle Familien herzlich dazu ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 10. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kiki, Ev. Gemeindehaus Montag, 11. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Dienstag, 12. Mai 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Herrn Rommel, Ev. Gemeindehaus 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl) Mittwoch, 13. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Herrn Hertrampf, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 14. Mai Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Evangelischer Oberschwabentag, Dobelmühle bei Aulendorf 19.00 Uhr Baindt Lobpreisabend „Neue Lieder plus“ mit Projekt-Band, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Pfr. Schöberl mit Team) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Sonntag, 17. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kiki, Ev. Gemeindehaus --- Konfirmationen 2026 --- Glaube im Alltag Beten Wie ein Tag begonnen hat, so kann er auch zu Ende gebracht werden: Mit einem kurzen Innehalten, einem Tagesrückblick, einem Dank. „Die- sen Tag, Herr, leg ich zurück in dei- ne Hände, denn du gabst ihn mir“, beginnt ein Kirchenlied. Sich das bewusst zu machen, im Kommen und Gehen der Tage den einzelnen Tag zu würdigen, dazu kann ein kurzer Tagesrückblick dienen. Dabei können folgende Fragen helfen: Was hat mich froh gemacht? Wofür kann ich danken? Was ist offen geblie- ben? Was nehme ich mit? Und welche Menschen sind mir wichtig gewesen? Für wen möchte ich beten? Nach einer solchen stillen Zeit vielleicht noch ein Vaterunser sprechen und dann aufgeräumt und in Ruhe schlafen. (Text-Quelle: kirchenjahr evangelisch.de, Bildquelle: ©Kir- chenjahr-evangelisch) --- Konfirmationen 2026 23 Konfis, 3 x volle Kirche, Traumwet- ter, ein Ständchen vom Baienfurter Jugendmusikor- chester und eins vom Baindter Mu- sikverein, wunder- schöne Lieder zu- s a m m e n m i t unserem Chor - so klingt das Kanta- te-Wochenende 2026. Allen Konfis herzlichen Glückwunsch zur Konfirmation und immer wieder „heilige Momente“ auf ihrem Lebensweg, in denen ihr spürt: Gott ist für euch da - hier und jetzt und beim nächsten Schritt, der vor euch liegt! Ein Dankeschön allen Akteurinnen und Akteuren, die zum Gelingen der Konfirmationen 2026 beigetragen haben. Die drei Gottesdienste waren wie ein bunter Blumen- strauß! --- 14. Mai, 19 Uhr – Projekt-Lobpreisabend zum Mitmachen an Christi Himmelfahrt Herzliche Einladung zu unserem neuen Abend-Andacht-Format im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt! Uns geht’s nicht um musikalische Professionalität, sondern um einen Raum für Freude am Singen und am Lob Gottes mit Liedern aus dem Lied-Buch „Neue Lieder plus“. Schön, wenn DU dabei bist! In Vorfreu- de aufs gemeinsame Gotteslob Martin Schöberl --- Vom Feiern und Fürchten – Bibel im Gespräch Herzliche Einladung am 12. Mai, 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt zum letzten Es- ter-Themen-Abend. Auch die- ser Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Danke allen, die bisher schon dabei waren, für die sehr gewinnbringenden Ge- spräche, Begegnungen und Erkenntnisse, und schön, wenn weitere Menschen dazukommen. An diesem letzten Abend werden noch offene Fragen aufgegriffen und The- menwünsche für weitere Bibel-Gesprächs-Formate ge- sammelt. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Seniorenkreis Am Dienstag, 12. Mai, findet wieder unser Seniorenkreis statt. Herr Rommel spricht über Israel seit 1948. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Offener Bibeltreff am Sonntag, 10. Mai, um 18 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten. Im Mittelpunkt steht der Abschnitt aus dem Matthäus-Evangelium: „Kommt alle zu mir, die ihr müh- selig und beladen seid“ (Kap. 11, 25-30). Beim Bibeltreff lädt Johannes Ehrismann (Referent für Theologie und Ethik bei den Zieglerschen) dazu ein, den Text zu be- trachten und danach zu fragen, wie Jesu Zusage von Ruhe und Sanftmut unser Leben heute berühren kann. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen. Veranstal- ter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Kirchenbezirk Ravensburg Wir möchten Sie gerne auf die neue Info-Publikation des Kirchenbezirks Ra- vensburg aufmerksam machen. Dort finden Sie aktuelle Neuigkeiten. Besuchen Sie die Homepage und lassen Sie sich von der Vielfalt im Bezirk überraschen - www.kirchenbezirk-ra- vensburg.de/aktuelles/info-aktuell --- ACHTUNG Nächster Frauen- kreis am 13.5.26 um 16:00 Uhr Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt Baindt trifft sich am 13. 05. 2026 im Evangelische Gemeindehaus im Öschweg. Wir wollen schon um 16:00 Uhr bei Kaffee und Kuchen zu- sammen sitzen und über unsere Konfirmation im Rahmen unseres Erzählcafes mit Uwe Hertrampf miteinander ins Gespräch kommen. Auf einen gemütlichen Nachmittag freut sich das Team. --- Der Kreative Montag lädt ein Der Kreative Montag lädt zum Mit- machen ein. Unsere nächsten Ter- mine sind: 11. Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell 1. Juni Elli Duelli Stillleben Gouache oder Acryl 13. Juli Gerhard Hillmayr Freie Pinselma- lerei Pinseltech- niken im Aquarell Wir treffen uns wenn nicht anders an- gegeben im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt . Beginn 8:30 Uhr. Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin bei p.neumann.sprink@gmx.de oder 0177 406 1011 --- »Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu.« (Offb. 21,5) Festgottesdienst für ALLE EVANGELISCHER OBERSCHWABENTAG ENGAGIERT ORIGINELL TOLERANT 2026 Colorful Concert mit den Hanke Brothers Christi Himmelfahrt 14. Mai 2026 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Programm für Kinder & Jugendliche Erwachsenen- bildung Workshops und Gespräche EVANGELISCHER OBERSCHWABENTAG ENGAGIERT ORIGINELL TOLERANT »Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu.« (Offb. 21,5) Festgottesdienst für ALLE Colorful Concert mit den Hanke Brothers Programm für Kinder & Jugendliche Erwachsenenbildung Workshops und Gespräche Christi Himmelfahrt 14. Mai 2026 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB II kommt in der Rückrunde weiter nicht in die Spur FV Molpertshaus - SV Baindt II 3:1 (0:0) SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner, Niklas Hug- ger (84. Lukas Grabherr), Niklas Späth (76. Markus Baum- gärtner), Tobias Trautwein, Moritz Gresser (89. Berkhun Armagan), Julian Keppeler (89. Florian Lang), Konstan- tin Knisel, Daniel Kronenberger, Nico Geggier, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel SchmidtSchiedsrichter: Frank Waibel- Tore: 1:0 Florian Weiler (61.), 2:0 Florian Weiler (68. Foulelf- meter), 2:1 Daniel Kronenberger (81.), 3:1 Jonas Vonier (90.) Vorschau: Sonntag, 10.05 13.00 Uhr: SV Baindt II – SV Mochenwangen Ausgleichstreffer in der Schlusssekunde SV Baindt – FV Bad Waldsee 3:3 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Tobias Fink (73. Max Kretzer), Leon Geng (85. Übeydullah Gündogdu) - Trai- ner: Markus KellerSchiedsrichter: Michael Guter (88499 Riedlingen)Tore: 0:1 Lukas Zweifel (27. Eigentor), 1:1 Leon Geng (29.), 2:1 Jan Fischer (33.), 2:2 Henry Wiest (70.), 3:2 Philipp Thoma (81.), 3:3 Matti Eilers (90.+4) Vorschau: Sonntag, 10.05 15.00 Uhr: SV Bergatreute – SV Baindt Jugendfußball Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute I : SpVgg Aldingen 7:0 Am vergangenen Spieltag trafen unsere B1-Juniorinnen der SGM Baindt/Fronreute auf die Mannschaft der SpVgg Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Aldingen und überzeugten mit einem klaren 7:0-Erfolg. Von Beginn an zeigten die Gastgeberinnen ihre spieleri- sche Überlegenheit und ließen dem Gegner keine Chance. Hedda eröffnete den Torreigen in der 11. Minute, gefolgt von Leni (14. Minute) und Hanaa (17. Minute), so dass man mit einer beruhigenden Führung in die Pause ging. Nach der Halbzeit traf Luisa gleich in der 43. Minute, bevor Lena P. mit einem Doppelpack in der 55. und 57. Minute erhöhte. Abschließend traf dann Jule in der 70. Minute, die den deutlichen Endstand markierte. Das Team der SGM Baindt/Fronreute zeigte eine sou- veräne Leistung, ließ den Gegner kaum zur Entfaltung kommen und dominierte das Spielgeschehen über die gesamte Spielzeit. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Lou Elsäßer, Greta Heilmeier, Victoria Wertmann, Hanaa Alosh, Hed- da Said, Lena Pfleghaar, Lea Hoffmann, Philippa Kaplan, Leni Weiß, Luisa Kolbaske, Emma Straub, Jule Ambacher, Lena Füssel. SpVgg. Lindau : SGM Baindt/ Fronreute II 1:4 Im Spiel gegen Lindau mussten in unserer B2 zunächst einige Ausfälle durch jüngere Spielerinnen kompensiert werden, doch Mayla und Isabella machten ihre Sache in der Innenverteidigung ganz hervorragend, stoppten die Gegnerinnen frühzeitig und spielten den Ball schnell auf Lea, die blitzschnell den Angriff einleitete und unsere Stür- merinnen bediente. Immer wieder schaltete sich zudem Philina über außen in den Angriff ein, lud einfach mal ab, und erzielte in der 20. Minute das 1:0. Lindau ließ sich je- doch noch nicht beeindrucken und konnte bald mit einer schönen Kombination ausgleichen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit spielte Lea gleich einen Superpass auf Annemarie, die sich von ihrer starken Be- wachung absetzen und den Ball unten links einschießen konnte. Danach hatten wir Oberwasser und drängten auf die Entscheidung und ein beherzter Schuss von Isabella, die sich jetzt immer mehr in den Angriff mit einschalte, brachte die Vorentscheidung. Kurz vor Schluss prüfte Annemarie die Torfrau nochmals, die den Ball nicht fest- halten konnte, woraufhin Lea schnell reagierte und den Ball zum 1:4 Endstand über die Linie drückte. Ein tolles Spiel mit hohem Engagement und schönen Spielzügen, herzlichen Glückwunsch. Es spielten: Carla Seitner, Isabella Lang, Mayla Kohn, Philina Ziegler, Anna Poczask, Lea Busam, Carla Baur, Annemarie Hoffmann, Antonia Walther, Aylin Köse, Lina Saleh, Amelie Metzler C-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SV Immenried 6:0 Pokal Halbfinale, Bericht vom 22.4. Im Halbfinale des Bezikspokals hatten unsere C-Juniorin- nen den SV Immenried zu Gast. Die Gäste legten gut los und hatten auch die erste Torchance mit einem Schuss ans Aluminium und auch unsere Torfrau Carla musste ebenfalls nochmal ihr Können zeigen. Danach waren wir wach und übernahmen die Kontrolle über das Spiel. Mit zwei Toren durch Klara und Lea noch vor der Pause, wa- ren die Weichen für den Sieg aber gestellt. Kurz nach der Pause legten Anna und Tess innerhalb von 2 Minuten nach, womit das Spiel entschieden war. In der 58. Minute konnte Tess nochmal nachlegen und Mayla verwandelte in der Nachspielzeit noch einen Strafstoß zum verdienten 6:0 und damit, zum dritten Mal in Folge, dem Einzug ins Finale, das am 14.5. gegen Scheidegg in Maierhöfen stattfindet. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: Carla Seitner, Lea Busam, Leni Weiß, Emma Straub, Luisa Kolbaske, Klara Schreibmüller, Anna Lin, Tess Michel, Philippa Kaplan, Greta Heilmeier, Mayla Kohn, Lena Pfleghaar, Pia Schützbach, Isabella Lang SGM Baindt/Fronreute : SGM Aitrach/ Aichstetten /Tannheim 3:0 (Bericht vom 26.4.26) Die Juniorinnen aus Aitrach, die seit Jahren auch eine gute Jugendarbeit machen, waren die erwartet starken Gegner, doch wir kontrollierten von Beginn an das Ge- schehen auf dem Platz und ließen wenig Angriffe in unser Drittel zu. In der 10. Minute setzte sich Jule nach schönem Zuspiel von Lea am Strafraum durch und erzielte den Führungstreffer. Danach dauerte es bis zur 25. Minute bis sich Klara über rechts schön durchsetzte und das 2:0 markierte. In der zweiten Hälfte setzte sich Philippa zweimal schön ab, wurde von Lea gut bedient, scheiterte aber beide Male an der gut herauseilenden Torfrau. In der 60. Minute konnte sich dann Leni durchsetzen und zum 3: Endstand einnetzen. Letztlich ein souveräner Sieg, der allerdings bis zum Schluss volle Aufmerksamkeit erforderte. Es spielten: Carla Seitner, Lea Busam, Leni Weiß, Emma Straub, Luisa Kolbaske, Klara Schreibmüller, Jule Amba- cher, Anna Lin, Philippa Kaplan, Greta Heilmeier, Mayla Kohn, Lena Pfleghaar, Isabella Lang SV Immenried : SGM Baindt/Fronreute 1:4 Gegen eine stark verteidigende Mannschaft aus Immen- ried taten sich unsere Mädels lange Zeit sehr schwer und mussten sogar nach 10 Minuten durch einen etwas zwei- felhaften Elfmeter einen Rückstand hinnehmen, dem sie bis kurz vor Ende der Halbzeit hinterherliefen. Aber zum Glück konnte Philippa direkt vor der Pause, nach muster- gültigem Pass von Lea, mit einem Schuss ins lange Eck ausgleichen. Die zweite Hälfte war deutlich zwingender und schon nach fünf Minuten konnte Tess mit einem Schuss von der Straf- raumkannte das Spiel zum 2:1 drehen. Danach dauerte es ca. 20 Minuten, ehe Jule per Doppelschlag das Spiel zum Endstand auf 4:1 entschied. Ein Spiel gegen einen clever und unangenehm vertei- digenden Gegner, das letztlich aber doch souverän ge- wonnen wurde. Es spielten: Carla Seitner, Lea Busam, Emma Straub, Jule Ambacher, Klara Schreibmüller, Anna Lin, Tess Michel, Greta Heilmeier, Philippa Kaplan, Lou Elsäßer, Mayla Kohn, Luisa Kolbaske, Isabella Lang, Leni Weiß D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute – SV Deuchelried 2:3 Ein spannendes Duell mit außergewöhnlicher Fairness Am vergangenen Wochenende trafen die D-Juniorinnen der SGM Baindt/Fronreute auf den SV Deuchelried. Das Spiel gestaltete sich von Beginn an spannend und aus- geglichen, wobei Deuchelried zunächst die Oberhand gewann und kurz vor Ende der ersten Halbzeit verdient mit 1:0 in Führung ging. Nach dem Seitenwechsel gelang ihnen sogar der Ausbau auf 2:0. Doch die SGM ließ sich nicht entmutigen und kämpfte weiter. Nach etwa zehn Minuten markierte Pia den An- schlusstreffer und brachte ihre Mannschaft zurück ins Spiel. Anschließend ereignete sich ein bemerkenswer- tes und seltenes Beispiel sportlicher Fairness: Nach ei- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 nem Freistoß nach Handspiel, den Greta mit einem tollen Schuss zum vermeintlichen Ausgleich verwandelte, ent- schied der Schiedsrichter, das Tor nicht zu geben, da er auf einen indirekten Freistoß bestand und seinen Fehler nicht korrigieren wollte. Auf Hinweis eines Elternteils entschied die Mannschaft aus Deuchelried, unsere Kapitänin Hanna ohne Gegenwehr auf das leere Tor zulaufen und den Ausgleich schießen zu lassen. Diese außergewöhnlich faire Geste verdient höchste Anerkennung und zeigt, dass Fairplay auch im Jugendfußball gelebt wird. Im weiteren Verlauf kämpften beide Teams auf Augen- höhe um den Sieg. In der Schlussminute gelang Pia der entscheidende Treffer zum 3:2 für die SGM Baindt/Fron- reute. Trotz der knappen Niederlage blieb Deuchelried sportlich, gratulierte unserer Mannschaft und bewies er- neut ihre Fairness. Ein Spiel, das nicht nur durch Spannung, sondern vor al- lem durch vorbildliches Verhalten auf und neben dem Platz in Erinnerung bleibt. Es spielten: Franziska Joachim, Margo Hodek, Finja Hin- ner, Hanna Busam, Greta Günthner, Lea Rimmele, Mia Malsam, Ronja Mayer, Pia Schützbach, Matthilda Nuss- baumer TC Baindt e.V. Start in die Verbandsrunde Am kommenden Wochenende nun star- ten alle Mannschaften in die Verbands- runde. Samstag, 9.5.: Herren 50/1: Bezirksliga/TC Baindt – FIS Alb 817 Herren 60: Bezirksliga/TC Baindt – TA VfL Munderkingen Herren 40: Bezirksstaffel 2/TC Langenargen – TC Baindt Herren 50/2: Bezirksstaffel 2/TA TSV Fischbach – TC Baindt Damen 50: Staffelliga/TA SV Fronhofen – TC Baindt Sonntag, 10.5.: Herren: Kreisklasse 3/TC Baindt – TC Langenargen Herren 30: Bezirksliga/TG 83 Ehingen – TC Baindt Montag, 11.5.: Damen 60: Doppelrunde/TC Baindt – TC Meckenbeu- ren/Kehlen Herren 65: Doppelrunde/TC Tettnang – TC Baindt Herren 70: Doppelrunde/TC Ravensburg – TC Baindt Mittwoch, 13.5.: Herren 65: Oberligastaffel/TC Unterjesingen – TC Baindt KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1/TC Baindt – SPG Blitzen- reute/Mochenwangen Reitergruppe Baindt Gelassenheits- und Breitensportlehr- gang mit Martin Stellberger Liebe Mitglieder, am Samstag, den 09. Mai 2026, findet von morgens bis ca. 19 Uhr auf der Rei- tanlage Baindt der Gelassenheits- und Breitensportlehr- gang „Mensch–Pferd–Vertrauen“ mit Martin Stellberger statt. Der Lehrgang richtet sich an alle, die die Zusammenar- beit mit ihrem Pferd stärken und mehr Vertrauen, Gelas- senheit und Sicherheit im Umgang erarbeiten möchten. Wir freuen uns über interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer, die gerne vorbeischauen und sich einen Ein- blick in die Lehrgangsarbeit verschaffen möchten. Für eine kleine Verpflegung ist gesorgt. Einladung zum Stammtisch Am Freitag, den 22. Mai, laden wir euch ab 19 Uhr herz- lich zu unserem Stammtisch ein. Wir treffen uns im Rei- terstüble oder, bei gutem Wetter, auf unserer Terrasse. Der Verein stellt Wurstsalat, Rettich mit Brot sowie Ge- tränke bereit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf euer Kommen und einen schönen ge- meinsamen Abend. Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände Am Dienstag, den 19. Mai, treffen wir uns um 18:30 Uhr zum Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände. Geplant sind das Ausmähen des Geländes, das Jäten von Unkraut auf dem Dressurplatz sowie das Hereinrechen des Hufschlags. Vor allem unsere aktiven Anlagennutzerinnen und Anla- gennutzer werden gebeten, sich zu beteiligen. Bitte bringt nach Möglichkeit Rechen, Schaufeln und Mo- torsensen mit. Vielen Dank für eure Unterstützung! Turniererfolge Beim Reitturnier in Waldburg konnten unsere Reiterinnen tolle Erfolge erzielen. Hannah Elbs belegte im Reiterwett- bewerb den 5. Platz und im Dressurwettbewerb den 11. Platz. Mattea Sauter erreichte im Reiterwettbewerb einen 2. Platz sowie im Dressurwettbewerb den 6. Platz. Außer- dem platzierte sie sich im Stilspring-WB über 60 cm auf Rang 6 und im Stilspring-WB über 80 cm auf Rang 3. Auch Nina Seyboldt war erfolgreich. Im Stilspring-WB über 60 cm belegte sie den 7. Platz und im Stilspring-WB über 80 cm sicherte sie sich einen hervorragenden 1. Platz. Wir gratulieren allen Reiterinnen herzlich zu ihren tollen Leistungen! Von links nach rechts: Mattea, Nina und Hanna. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Platzkonzert auf dem Dorfplatz Baindt Im Rahmen des Jubiläums 200 Jahre Baindt – Gemein- de mit Herz lädt die Schalmeienkapelle 1987 Baindt e.V. herzlich zum Platzkonzert auf dem Dorfplatz ein. Samstag, 9. Mai 2026 Beginn: 17:00 Uhr Dorfplatz Baindt Freuen Sie sich auf einen musikalischen Abend unter frei- em Himmel mit: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Fanfarenzug Löwen Baienfurt Ravensburger Schalmeien Schalmeienkapelle Baindt Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches musi- kalisches Programm sowie eine gemütliche Atmosphäre auf dem Dorfplatz. Für das leibliche Wohl ist selbstver- ständlich gesorgt und Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung kommt der Bür- gerstiftung Baindt zugute. Die Schalmeienkapelle Baindt freut sich auf zahlreiche Besucher und einen stimmungsvollen Abend mit Musik, guter Laune und geselligem Beisammensein. Bei schlechtem Wetter finden das Platzkonzert in der Schenk-Konrad-Halle statt. Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai 2026 Wie gewohnt findet wieder an Christi Himmelfahrt, 14.05.2026 um 13:45 Uhr unser Proberitt in Sulpach statt. Weingarten feiert dieses Jahr am 15. Mai den Blutfreitag und darf als Festgast unseren Bischof von Rottenburg-Stuttgart Dr. Klaus Krämer begrüßen. Mit seinen Worten im Festgruß beschreibt er, dass der Blutfreitag bedeutet, als Kirche Jesu Christi gemeinsam auf dem Weg zu sein und die Blutreiter ein lebendiges Zeugnis abgeben, wie wir auch in Zukunft Pilger der Hoff- nung sein können. Unser Abritt in Baindt ist wie immer pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz. Die Musikkapelle wird uns traditi- onell (zum 113. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzliches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe Nr. 5 nehmen wir zum 118. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Dieses Jahr gehören wir zu den Gruppen am Anfang der Prozession, die nach dem Flurritt in den Klos- terhof einreiten um dort auf den Heilig-Blut-Reiter und den Segen des heiligen Blutes zu warten. Erst nach der Übergabe der Reliquie machen wir uns auf den Heimweg. Am Abend des Blutfreitags findet die Abschlussbespre- chung um 20:00 Uhr in der Pizzeria „Da Michele“ bei der Tennishalle Baindt statt. Am 24. April 2026 fand unsere Jahreshauptversammlung statt. Nach seiner Begrüßung bat Vorstand Werner Elbs die Anwesenden um ein Gedenken an unsere Verstorbe- nen. Danach folgten die Berichte der Vorstandschaft, die Entlastung sowie organisatorisches zum Blutfreitag Wein- garten mit den Anmeldeformalitäten. Auch beim Georgi- ritt in Bergatreute-Gwigg am 3. Mai 2026 nehmen wir wie- der teil. Moritz Konzett wird hier zum 10.male dabei sein. Wahlen: Alle 4 Vorstandsmitglieder und die 2 Kassen- prüfer stellten sich wieder zur Verfügung. Der ehemalige Bürgermeister Edgar Schaz übernahm die Wahlleitung. Als 1. Vorsitzender wurde erneut Werner Elbs gewählt. Zu seinem Stellvertreter und Gruppenführer Berthold Steinhauser. Alexander Henzler wurde ebenfalls wieder gewählt als Kassier und Adelbert Steinhauser als Schrift- führer. Gruppenführer Berthold Steinhauser durfte dann gleich mehrere Jubilare für langjährige Teilnahmen am Blutritt in Weingarten ehren und sprach allen große Anerken- nung sowie Dank aus für die Treue und den Einsatz. Er überreichte die Urkunden der Pfarrei Weingarten und der Stadt Weingarten mit dem Text: „Dem treuen Blutreiter zur Ehre und kommenden Generationen zur Nachahmung. Christus, der Erlöser, stärke den Glauben und schenke Anteil an seiner Auferstehung“. Markus Elbs für 40malige Teilnahme beim Blutritt in Wein- garten. Wolfgang Kränkle und Adelbert Steinhauser für jeweils 50malige Teilnahme beim Blutritt in Weingarten. Vorstand Werner Elbs konnte Ehren-Gruppenführer Ge- org Steinhauser gratulieren zur 65. Teilnahme beim Blutritt in Weingarten. Er ging in beeindruckender Weise ein auf den Anfang im Jahre 1960 über viele Phasen der Blutrit- te, den Jubiläumsfeiern und seiner 43-jährigen Tätigkeit als Gruppenführer. Es folgte von Werner Elbs noch der Vorschlag, unseren langjährigen Pfarrer und Blutreiterkamerad, Dekan a.D. Heinz Leuze aufgrund seiner Verdienste für unsere Blutrei- tergruppe zum Ehrenmitglied zu ernennen. Die Versamm- lung stimmte einstimmig zu und Werner Elbs konnte ihm die Ernennungsurkunde zum Ehrenmitglied der Blutreiter- gruppe Baindt 1906 e.V. überreichen. Gerührt und über- wältigt bedankte sich Heinz Leuze für diese große Ehre, erinnert es ihn doch einmal mehr an seine gute Zeit und die vielen angenehmen Kontakte und Erlebnisse in Baindt. Allen Jubilaren gilt ein herzlicher Glückwunsch! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Freie Plätze beim kostenlosen Kurs „Notvorsorge, Selbsthilfe & Blackout“ - Jetzt anmelden! Der Jahresbeginn hat gezeigt, wie schnell unser Alltag aus dem Gleichgewicht geraten kann: In Berlin waren zehntau- sende Menschen plötzlich und über Stunden ohne Strom. Solche Situationen führen uns vor Augen, wie sehr wir auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Auch wenn die Versorgung in Baden-Württemberg und Deutschland insgesamt als stabil gilt, machen aktuelle Berichte deutlich: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Stromausfälle bleiben meist lokal und zeitlich begrenzt, können aber jederzeit durch technische Defekte, extreme Wetterereignisse oder äußere Einflüsse entstehen. Fach- leute sind sich einig: Nicht Angst hilft weiter, sondern eine gute Vorbereitung. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Doch was tun, wenn unerwartet der Strom ausfällt, die Heizung nicht mehr funktioniert oder Kommunikations- und Versorgungsstrukturen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind? Der kostenlose Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ be- reitet Sie praxisnah auf genau solche Notsituationen vor. Vermittelt werden grundlegendes Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen, von der Eigenvorsorge über das richtige Verhalten bei Strom- und Infrastrukturaus- fällen bis hin zur gegenseitigen Unterstützung in Familie und Nachbarschaft. Wir haben noch freie Plätze beim Kurs am 11. Mai 2026 um 18:30 Uhr im Konferenzraum der Gemeindehalle Baienfurt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um An- meldung unter www.drk-baienfurt-baindt.de/notvorsor- ge-selbsthilfe Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig, und das DRK Baienfurt-Baindt unterstützt Sie dabei. Ziel dieses Ange- bots ist es daher, Ihre persönliche Handlungsfähigkeit zu stärken. Je besser Menschen vorbereitet sind, desto stabiler bleibt das Gemeinwesen im Krisenfall. Und desto wirksamer können Rettungs- und Hilfskräfte dort einge- setzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Bei Fragen zum Kurs wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns unter tobias.nestle@drk-baien- furt-baindt.de einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. DRK Baienfurt-Baindt startet jährliche Haus- und Straßensammlung - DANKE für Ihre Spende! In den kommenden Tagen sind die Ehrenamtlichen des DRK Baienfurt-Baindt wieder unterwegs: Die jährliche Haus- und Straßensammlung startet. In Baienfurt und Baindt verteilen unsere Helfer:innen Spendenbriefe an die Haushalte, um auf die wichtige Arbeit der DRK-Be- reitschaft aufmerksam zu machen und um Unterstüt- zung zu bitten. Die gesammelten Spenden bleiben zu 100 Prozent vor Ort und fließen direkt in die Arbeit der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt. Aktuell stehen dringend notwendige Neuanschaffungen an – allen voran neue Notfallrucksä- cke für die Helfer vor Ort-Gruppen. Die bisherigen Notfall- rucksäcke sind teilweise bis zu 16 Jahre alt und müssen ersetzt werden. Im Spendenbrief informiert das DRK zudem kompakt über die vielfältigen Aufgaben der Bereitschaft: von Ein- sätzen bei Notfällen über Sanitätsdienste über Blutspen- deaktionen und das Jugendrotkreuz bis hin zum DRK-Ni- kolaus und den kostenlosen Notvorsorgeseminaren.. Die Arbeit des DRK Baienfurt-Baindt wird vollständig ehrenamtlich geleistet. Alle Helferinnen und Helfer enga- gieren sich in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung, aber mit viel Herzblut. Deshalb gilt: Jeder gespendete Euro kommt direkt der Hilfe vor Ort zugute. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass schnelle Hilfe auch in Zukunft möglich bleibt. Freie Wählervereinigung Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Am 19.05. findet die Jahreshauptversammlung der Freien Wählervereinigung Baindt e.V. statt. Hierzu laden wir um 18 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Die Tagesordnung sieht vor TOP 1 Begrüßung TOP 2 Bericht TOP 3 Kassenbericht/Prüfung TOP 4 Sonstiges gez. 1. Vorsitzender, Florian Kränkle Aktiv mobil – Land fördert Rad- und Fußverkehrspro- jekte in der Region Ravens- burg-Tettnang – Anna Wiech, MdL: „Gut ausgebautes Netz macht Radfahren und zu Fuß gehen immer sicherer und attraktiver.“ STUTTGART - „Der Ausbau der kommunalen Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur geht voran. Baden-Württem- berg gilt nicht umsonst als Vorbild bei der Rad- und Fuß- verkehrsförderung“, freut sich die neu gewählte Grüne Landtagsabgeordnete Anna Wiech. Der Raum Ravens- burg-Tettnang profitiere auch in diesem Jahr vom heute vorgestellten Förderprogramm des Landes. Viele Maß- nahmen fanden sich schon im Bauprogramm (siehe unten aufgeführte Übersicht). Neu ins Programm hinzugekom- men ist im Wahlkreis in diesem Jahr die Fußwegbrücke „Sammletshofer Steg“ über die Schussen (Gemeinde Me- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 ckenbeuren). „Mit dem Neu- und Ausbau dieser Rad- und Fußwege verbessert sich die Infrastruktur im Raum Ra- vensburg-Tettnang deutlich und wird sicherer“, betont MdL Wiech. „Radfahren und zu Fuß gehen ist Klimaschutz. Klar ist: Wenn wir wollen, dass die Menschen mehr selbst aktiv mobil sind, brauchen wir ein möglichst lückenloses Netz gut ausgebauter Wege. Unser Ziel ist es, dass auch der Wahlkreisbüro: Rosenstr. 39 88212 Ravensburg 0751 35925260 anna.wiech@gruene.landtag-bw.de Weg zum Arbeitsplatz immer mehr mit dem Rad oder zu Fuß zu- rückgelegt wird. Denn aktiv mobiles Pendeln ist gesund.“ Im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungskonzepts – kurz LGVFG - fördert das Land laut MdL Wiech die kom- munale Rad- und Verkehrsinfrastruktur. Das Landespro- gramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinf- rastruktur für die Jahre 2026 bis 2030 umfasst mehr als 1.000 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von rund 500 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von über einer Milliarde Euro aus. Anna Wiech: „Ich freue mich natürlich besonders, dass auch unsere Region ins Programm aufgenommen wurde.“ Die Maßnahmen im Wahlkreis Ravensburg-Tettnang im Überblick (Stand: 23.03.2026): Programmaufnahme 2012 – 2025 • K 7790 Neubau einer Überquerungshilfe (ÜQH) in Tettnang-Höll (Landratsamt Bodenseekreis) • K 8033 Neubau eines Rad- und Gehweges zum Gewerbegebiet (Landkreis Ra- vensburg) • Neubau Radabstellplätze 5 Schulen (Stadt Ravensburg) • Brücke Wangener Str. (Stadt Ravensburg) • Radvorrangroute Nord-Süd-Achse (Stadt Weingarten) • Geh- und Radweg (GRW) in Mochenwangen (BMA Wol- pertswende) • Bau eines Radwegs aus dem Baindter Ortszentrum bis zum Kreisverkehr als • Zubringer zum geplanten Radschnellweg RS9 (Gemeinde Baindt) • Neu- bau von Radabstellplätzen an der Grundschule Oberzell (Stadt Ravensburg) • Errichtung einer Radabstellanlage an der Allgäutorhalle in Vogt (Gemeinde Vogt) • Errich- tung von überdachten Fahrradabstellplätzen am Neubau Talschule Weingarten (Stadt Weingarten) • Errichtung von Radabstellanlagen an der Elektronikschule und an der HOGA in Tettnang (Landratsamt Bodenseekreis) • GRW Schwanenstraße Escher-Wyss-Str. (Stadt Ravensburg) • Radgleispark, Geh- und Radweg auf ehemaliger Bahn- trasse (Gemeindeverwaltung Baienfurt) • K 7962 Neu- bau Rad- und Gehweg bis zur Einmündung K 7965 in der Gemeinde Fronreute (Landkreis Ravensburg) • Radvor- rangroute entlang der Ost-West-Achse am Schulzentrum Weingarten (Stadt Weingarten) Programmaufnahme 2026 (NEU) • Ersatzneubau Brücke Sammletshofer Steg, Fußwegbrücke über die Schussen (Gemeinde Meckenbe- uren) Die Programmaufnahme ist noch nicht gleichbe- deutend mit einer Förderung. Um eine Förderung nach LGVFG und VwV-LGVFG zu erhalten, müssen die Vorha- benträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungs- präsidien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Allgemeine Infos zur Förderung kommunaler Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr nach dem LGVFG gibt es hier: https://www.aktivmobil-bw.de/foerdermittel/foer- dermittel-deslandes/infrastrukturfoerderung-nach-lgvfg Aus dem Landkreis Vollsperrung der Kreisstraße K 8016 zwischen Schweinebach/Isny und Ried/ Argenbühl von 04.05.2026 bis 12.06.2026 Kreis Ravensburg - Die Kreisstraße K 8016 zwischen Schweinebach/Isny und Ried/Argenbühl wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 4. Mai 2026 bis vor- aussichtlich Freitag, 12. Juni 2026 in beide Fahrtrichtun- gen gesperrt. Der Fahrbahnbelag wird erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von L 265 - K 8014 - Eisenharz - K 8013 - B 12 nach Schweine- bach und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die Be- troffenen um Verständnis. Heimat-Kennzeichenhalterungen nun auch für Isny, Leutkirch und Wangen verfügbar Kreis Ravensburg – Für inzwischen 14 Städte und Ge- meinden im Landkreis Ravensburg sind „personalisierte“ Kfz-Kennzeichenhalterungen mit Stadt- bzw. Gemein- debezug erhältlich. Ganz neu verfügbar sind nun auch Halterungen für die Städte Isny, Leutkirch und Wan- gen, die Landrat Harald Sievers jüngst gemeinsam mit Oberbürgermeister Michael Lang, Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle sowie Bürgermeister Rainer Magen- reuter präsentierte. Die Halterungen mit dem Marken- zeichen der Städte sind neben der bereits seit längerer Zeit erhältlichen Kennzeichenhalterung „Landkreis Ra- vensburg – wo der Süden am schönsten ist“ eine weitere gute Möglichkeit, „Flagge zu zeigen“. Erhältlich sind alle Heimat-Kennzeichenhalterungen zum Preis von 4 € bei den Bürgerbüro-Standorten des Landkreises in Bad Wald- see, Leutkirch, Ravensburg und Wangen. Alle Kfz-Kenn- zeichen in der Standard-Größe 52 cm x 11 cm passen in die Halterungen, können bequem „eingeklickt“ und stabil am Fahrzeug befestigt werden. Weitere Städte und Ge- meinden im Landkreis zeigen Interesse an der Idee, so dass zeitnah mit weiteren Heimat-Kennzeichenhalterun- gen zu rechnen ist. Gästeführung Am Samstag, 9. Mai 2026 Bärlauchblüte, Aronstab und Vogelkonzert im Schen- kenwald Gästeführer: Gerhard Tempel Bärlauch und Aronstab im Schenkenwald, Fotograf Ger- hard Tempel Treffpunkt: Parkplatz beim Riedsenn, Kreisverkehr B30, Ausfahrt L 284 nach Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle Altersgruppen, gerne auch Gruppen und Familien mit Kindern ab 8 Jahren. Im Schenkenwald hat sich jetzt Bärlauch den Platz der Märzenbecher erobert. Unter alten, riesigen Eichen breitet sich ein grün-weißer Teppich aus, unterbrochen vom leise plätschernden Merkenmoosbach. Es duftet wie in einem Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 türkischen Basar. Auch den geheimnisvollen Aronstab und viele andere Blüten entdecken geübte Augen am Weges- rand. Dazu gibt es ein Vogelkonzert, vielleicht ertönt auch der wunderbare Gesang vom Pirol? Viele Nistkästen sind bereits vergeben an Meisen, Kleiber, Trauerschnäpper! Vom Parkplatz beim geschichtsträchtigen Riedsennhof wandern wir zum „Unteren Schenkenwald“ an den Ort der 2020 abgerissenen, historische Brücke über die Glei- se der Schwäbischen Eisenbahn. Kommt mit, erlebt wun- derbare Natur zusammen mit netten Leuten. Dazu gibt es Geschichte und Geschichten zum Schenkenwald und Riedsennhof! Die Strecke ist ca. 5 km lang ohne größere Steigungen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gäste- führung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussen- undseen.de Erfolgreiche Projekte aus dem Landkreis Ravensburg Die digitalen Impulse „Aus der Praxis für die Praxis“ bieten einen wertvollen Anstoß für eine bessere Vernetzung im Landkreis Ravensburg. In kurzen, praxisnahen Einheiten stellen wir erfolgreich umgesetzte Projekte vor, die zur Nachahmung motivieren. Dieses Online- Format richtet sich gezielt an Multiplikator/-innen, aktive Ehrenamtli- che und Hauptamtliche im sozialen Bereich – von der Gemeinwesenarbeit über Nachbarschaftshilfen bis hin zu Seniorennetzwerken und -beauftragten. Einmal mo- natlich finden die digitalen Impulse immer von 17.00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Am 18.5.2026 um 17:00 Uhr wird Frau Gnann den Sozialen Fahrdienst „Grünkraut nimmt mit“ der Gemeinde Grün- kraut vorstellen. Soziale Fahrdienste sind organisierte Transportangebote, die gezielt Menschen mit eingeschränkter Mobilität unter- stützen. Ziel ist es, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Nutzung medizinischer und sozialer Dienstleistungen sowie die Alltagsbewältigung (Einkäufe, Behörden- und Arztbesuche, Freizeitangebote) zu ermöglichen und Iso- lation zu verhindern. Soziale Fahrdienste werden u.a. von Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Vereinen organisiert und sind häufig ehrenamtlich orga- nisiert. Beispielhaft wird der Fahrdienst „Grünkraut nimmt mit“ aus der Gemeinde Grünkraut vorgestellt. Eine Anmeldung ist ab 04.Mai 2026 über die Homepage des Landratsamtes möglich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Südbahn bis 8. Juni gesperrt – Ersatzverkehr mit Bus Aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn besteht auf der Südbahn bereits seit dem 6. März ein Schienen- ersatzverkehr zwischen Friedrichshafen und Ravensburg. Die Ausweitung der Südbahn-Vollsperrung bis Aulendorf ist ab dem 15. Mai, 22.00 Uhr, vorgesehen. Dann kön- nen bis 8. Juni keine Züge zwischen Friedrichshafen, Ra- vensburg und Aulendorf fahren. Für die Bodensee-Ober- schwaben-Bahn (BOB) beginnt die geplante Sperrung der gesamten Strecke aufgrund von weiteren Baumaß- nahmen im Bahnhof Aulendorf bereits ab 08. Mai. Des- halb werden die Züge der BOB bereits eine Woche vor offizieller Sperrung zwischen Ravensburg und Aulendorf vollständig durch Busse ersetzt. Damit ist die gesamte BOB-Strecke zwischen Friedrichshafen, Ravensburg und Aulendorf vom 8. Mai bis 8. Juni durch Schienenersatz- verkehr bedient. Zugverbindungen der Deutschen Bahn verkehren bis 15. Mai weiterhin direkt zwischen Ravens- burg und Aulendorf. Die Ersatzbusse halten an allen Un- terwegshalten an den gekennzeichneten Haltepunkten für den Schienenersatzverkehr. Fahrgäste sollten berück- sichtigen, dass die Busse länger fahren als die Züge, die Ankunftszeiten an den Unterwegshalten sind also ent- sprechend später. Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen können Fahrgäste die Busse des Stadtverkehrs nutzen. Die Fahrzeiten aller Busse sind on- line auf bahn.de und bob-fn.de/sev erhältlich. Sommertreffen der Klumpfuß- Selbsthilfe Oberschwaben Betroffene Kinder und Erwachsene sind herzlich zum Sommer-Treffen der Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Ober- schwaben eingeladen. Der Ausflug geht am Samstag, den 04. Juli 2026 von 14-17 Uhr zur Pini-Ranch bei Bad Waldsee. Als betreutes Kinderprogramm wird auf der Pi- ni-Ranch angeboten, die Tiere zu füttern und zu streicheln, basteln und Stockbrot auf dem Lagerfeuer zu backen. In der Zeit können sich die Erwachsenen in gemütlicher Runde austauschen. Mitzubringen sind Geschirr und eine Spende für Getränke, Zopf und Aufstriche. Die Pini-Ranch ist Am Römerbühl 54 in 88339 Bad Waldsee-Hittisweiler. Anmeldungen bitte an Sonja Hummel (hummel.sonja@ posteo.de) oder über die Whatsapp-Gruppe. Weitere Infos sind auf der Homepage www.klumpfuss-oberschwaben. de zu finden. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Nachbericht Hauptversammlung 2026 Am 24. April um 19 Uhr begrüßte die Vorsitzende Ionela Atanasof eine erfreulicherweise große Anzahl von Mit- glieder, einige Gäste und Herrn Bürgermeister Günter A. Binder und dankte allen für Ihr Erscheinen. Die Versammlung erhob sich für eine Schweigeminute für die verstorbenen Mitglieder Josefine Hagen, Charlotte Dengler, Winfried Graf und Luitgart Sättele. Bürgermeis- ter Binder bedankte sich bei der gesamte Vorstandschaft für ihren Einsatz im Ehrenamt zugunsten des Vereins und auch bei den Mitgliedern für ihre Treue zum Verein. Die Themen und damit die verbundenen Aufgaben sind viel- seitig und auch umfangreich. Gärten und die Gartenan- lage bringen die Menschen in Kontakt mit der Natur und sind daher für alle sehr wichtig. Beim Jahresrückblick durch den zweiten Vorsitzenden Thorsten Seufer wurde unter anderem die Veranstaltung „Tag der offenen Gartentür“ vorgestellt, hier war leider die Tages-Temperatur zu hoch und dementsprechend kamen etwas weniger Gartenbesucher. Des Weiteren durften wir die Einlasskontrolle am Rosenmarkt machen, diese Einnahmen taten unserer Vereinskasse natürlich gut. Die Hockete im September war wettertechnisch perfekt. al- lerdings mit wenigen Besuchern. Herr Seufer bemerkte unter anderem, dass der Verein dieses Jahr 70 Jahre alt wird und fragte in die Runde, was die Mitglieder sich vorstellen können, wie dieses Ju- biläum gefeiert werden könnte. Gegen Ende der Sitzung wurden dann tatsächlich drei Vorschläge gemacht, was interessant sein könnte. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Für das aktuelle Jahr steht definitiv die Busfahrt im Mai zur Landesgartenschau nach Ellwangen auf dem Plan. Dann kommt auf jeden Fall wieder der „Tag der offenen Gartentür“ im Juni, verbunden mit dem Aufruf, dass sich noch viele Gartenbesitzer bereit erklären, Ihren Garten zu öffnen. Jeder Garten ist auf seine Art etwas Besonderes. Im Herbst wollen wir uns wieder zu einer Hockete in der Gartenanlage zusammensetzen. Den Kassenbericht trug Ionela Atanasof vor. Es gab dazu keine Rückfragen. Unsere Revisorin Ursula Mohring-Landsberger bestätige sehr ausführlich eine fachmännisch und ordnungsgemäße Kassenführung, de- ren Entlastung sowie die der gesamten Vorstandschaft einstimmig erteilt wurde. Bei der Mitgliederehrung wur- den die Mitglieder Hubert Bechthold, Manfred Pfender, Werner Täsch, Christel Lemke und Lieselotte Sterk für 35 Jahre Treue zum Verein sowie die Mitglieder Carola Resch-Seidenath und Monika Krämer für 20 Jahre mit einem kleinen Präsent bedacht. Nach einer kleinen Pause startete unser Vorstandmit- glied Steffen Thinius mit seiner Bild-Präsentation: „Reise in verschiedene Länder der Welt“. Wir waren alle fasziniert von wunderbaren Bildern von Kuba bis Sibirien, Länder, die viele von uns bestimmt noch nie bereist haben. Ein langanhaltender Applaus belohnte die umfangreiche Arbeit dieser Präsentation. Herzlichen Dank dafür. Nach einem kurzen Austausch traten wir dann den Heimweg an. DRK-Krisenvorsorgeseminar Ravensburg Richtiges Verhalten bei nuklearen Ereignissen: DRK-Krisenvorsorgeseminar zeigt, worauf es ankommt Nukleare Gefahrenlagen – etwa infolge technischer Stö- rungen in Kernkraftwerken oder internationaler Krisen – können auch Auswirkungen auf Regionen wie Ober- schwaben haben. Um die Bevölkerung besser auf mög- liche Notfallsituationen vorzubereiten, vermittelt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Rahmen seines Krisen- vorsorgeseminars inzwischen auch aktuelle Verhaltens- hinweise für diesen Ernstfall. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und ihnen klare, leicht umsetzbare Handlungsempfehlungen zu geben. Da radioaktive Strahlung nicht wahrnehmbar ist und erhebliche gesundheitliche Risiken birgt, kommt dem richtigen Verhalten im Ereignisfall eine besondere Bedeutung zu. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört es, sich umge- hend in geschlossene Gebäude zu begeben, Fenster und Türen zu schließen sowie Lüftungs- und Klimaanlagen auszuschalten. Zudem wird empfohlen, sich kontinuier- lich über offizielle Informationskanäle wie Radio, Internet oder Warn-Apps über die aktuelle Lage zu informieren. Weitere Hinweise betreffen den persönlichen Schutz nach möglichem Kontakt mit radioaktiven Stoffen. Dazu zählen insbesondere das Ablegen und Wechseln der Kleidung sowie gründliche Hygienemaßnahmen, etwa durch Du- schen. Mit diesen Verhaltenshinweisen soll die Bevölkerung in die Lage versetzt werden, im Ernstfall ruhig und besonnen zu handeln und sich bestmöglich zu schützen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich frühzeitig mit den empfohlenen Maßnahmen vertraut zu machen. Das DRK-Krisenvorsorgeseminar in Ravensburg ist kostenlos. Weitere Informationen sowie Termine und Anmeldemög- lichkeiten sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309 &KursTyp=NSB Jubiläumsjahr: 9. Mai 2026 in Bad Waldsee: Europatag, Festakt und Großer Zapfenstreich Am Samstag, 9. Mai, lädt die Stadt Bad Waldsee zu au- ßergewöhnlichen Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr ein. Mit einer Feierstunde zum Europatag, einem Festakt im Haus am Stadtsee sowie einem stimmungsvollen Festumzug und dem Großen Zapfenstreich erwartet die Besucherin- nen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Feierstunde zum Europatag Den Auftakt bildet um 10.00 Uhr eine öffentliche Feier- stunde auf dem Grabenmühlplatz. Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Matthias Henne gestalten Schü- lerinnen und Schüler des Gymnasiums, der Realschu- le, der Eugen-Bolz-Schule und der Döchtbühlschule das Programm mit musikalischen und inhaltlichen Beiträgen rund um das Thema Europa. Im Rahmen des Europatags steht auch das Thema Freundschaft im Mittelpunkt – insbesondere die Städte- partnerschaften mit Bâgé und Bad Elster. Vertreter der Gemeinderäte und der Partnerstädte kommen zu Wort. Zudem werden die neuen Stelen bei der Grabenmühle feierlich eingeweiht. Eine der Stelen ist der Zeitkapsel „Botschaft an die Bad Waldseer im Jahr 2126“ gewidmet. Zu diesem Anlass können auch am Samstag noch Botschaften abgegeben werden, die in die Zeitkapsel eingelegt werden. Den feierlichen Abschluss bilden die gemeinsam mit al- len Anwesenden gesungene Europahymne sowie die an- schließende Bildung der menschlichen Zahl 1100. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und somit im wahrsten Sinne des Wortes in die Geschichte einzugehen. Die menschliche Zahl 1100 wird dabei mit einer Drohne fotografiert; das entstehen- de Bild sowie die Bilder des gesamten Festtages sollen ebenfalls in die Zeitkapsel eingelegt und für kommende Generationen bewahrt werden. Festakt am Abend im Haus am Stadtsee Am Abend folgt ab 18.00 Uhr ein feierlicher Festakt im Haus am Stadtsee, zu dem geladene Gäste erwartet wer- den, darunter MdB Armin Laschet, der die Festansprache halten wird. In würdigem Rahmen wird hier die Bedeutung der Geschichte der Stadt, der Städtepartnerschaften und des gemeinsamen Miteinanders hervorgehoben. Der gesamte Festakt wird per Livestream von Baden TV übertragen und kann bequem über das Smartphone oder von zu Hause aus mitverfolgt werden: Einfach den QR- Code scannen oder über den Schnellzugriff auf der städ- tischen Homepage (Startseite) zum Livestream gelangen. Festumzug Im Anschluss an den Festakt setzt sich gegen 19.45 Uhr der Festumzug von der Wurzacher Straße bis zur Blei- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 chestraße in Bewegung: Vertreter der Stadt, der Part- nerstädte sowie Bürgerwehren und Musikkapellen und Fahnenabordnungen örtlicher Vereine formieren sich zu einem eindrucksvollen Zug durch die Stadt. Begleitet von Fackelträgern der Feuerwehr entsteht eine besondere Atmosphäre auf dem Weg zur Bleiche. Serenade mit Großem Zapfenstreich Dort erwartet die Besucherinnen und Besucher ab 20.00 Uhr ein Höhepunkt des Abends: die Serenade mit anschlie- ßendem Großen Zapfenstreich. Mehr als 500 Mitwirkende – darunter die Highland Pipes and Drums of Waldsee, die Bürgerwache Saulgau 1239, die Bürgerwehren aus Ried- lingen, Mengen und Munderkingen sowie die Stadtkapelle Bad Waldsee und die Musikvereine aus Reute-Gaisbeu- ren, Haisterkirch und Michelwinnaden – sorgen für ein eindrucksvolles Gesamtbild aus Musik, Tradition und Ge- meinschaft. Für das leibliche Wohl ist mit mehreren Im- bissständen gesorgt. „Der Große Zapfenstreich in unserer Stadt ist ein ganz außergewöhnlicher Augenblick für Bad Waldsee. Er ver- bindet Geschichte, Gemeinschaft und bürgerliche Ver- bundenheit auf eindrucksvolle Weise“, betont Oberbür- germeister Matthias Henne. „Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diesen bedeutenden Moment gemeinsam mitzuerleben.“ Gemeinsamer Ausklang Nach dem offiziellen Programm sind alle eingeladen, den Abend bei einem öffentlichen Ausklang rund um die Stadthalle gemeinsam zu beschließen. Die Stadt Bad Waldsee freut sich auf zahlreiche Besuche- rinnen und Besucher, die diesen besonderen Festtag im Jubiläumsjahr mitfeiern. Ein besonderer Dank gilt allen, die dieses außergewöhnliche Jubiläumserlebnis möglich machen. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 9. Mai 2026 Bärlauchblüte, Aronstab und Vogelkonzert im Schen- kenwald Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz beim Riedsenn, Kreisverkehr B30, Ausfahrt L 284 nach Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle Altersgruppen, gerne auch Gruppen und Familien mit Kindern ab 8 Jahren. Im Schenkenwald hat sich jetzt Bärlauch den Platz der Märzenbecher erobert. Unter alten, riesigen Eichen breitet sich ein grün-weißer Teppich aus, unterbrochen vom leise plätschernden Mer- kenmoosbach. Es duftet wie in einem türkischen Basar. Auch den geheimnisvollen Aronstab und viele andere Blüten entdecken geübte Augen am Wegesrand. Dazu gibt es ein Vogelkonzert, vielleicht ertönt auch der wunderbare Gesang vom Pirol? Viele Nistkästen sind bereits vergeben an Meisen, Kleiber, Trauerschnäpper! Vom Parkplatz beim geschichtsträchtigen Riedsennhof wandern wir zum „Unteren Schenkenwald“ an den Ort der 2020 abgerissenen, historische Brücke über die Glei- se der Schwäbischen Eisenbahn. Kommt mit, erlebt wunderbare Natur zusammen mit netten Leuten. Dazu gibt es Geschichte und Geschichten zum Schenkenwald und Riedsennhof! Die Strecke ist ca. 5 km lang ohne größere Steigungen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz wird empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussen- undseen.de Kammermusikvereinigung Baienfurt Herzliche Einladung zum Muttertagskonzert mit der Kammermusikvereinigung Baienfurt Die Kammermusikvereinigung Baienfurt lädt Sie ganz herzlich ein am Sonntag, 10. Mai 2026 um 19 Uhr in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 zu einem Abend voller Klangfarben. Freuen Sie sich auf ein außergewöhnliches Konzert mit Meisterwerken von Gustav Holst - Brook Green Suite und St. Paul’s Suite von Peter Warlock - Capriol Suite sowie von Henry Purcell - Abdelazar Suite Ein unvergesslicher musikalischer Ausklang zum Mut- tertag. Der Eintritt ist frei. Spenden für die Deckung der Unkos- ten und die weitere Arbeit des Orchesters werden gerne entgegengenommen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihre Kammermusikvereinigung Baienfurt Bodenseefestival in Schloss Achberg! Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahr- heit“ 12. April bis 18. Oktober Karl Hofer zählt zu den ei- genständigsten Malern der deutschen Moderne. Zwischen Neuer Sachlichkeit und Magischem Realismus entwickelte er eine unverwechselbare Bildsprache. Die Ausstellung zeigt über 60 Gemälde, die die wichtigsten Themen, die ästhetische Kraft und das ihr zugrunde liegende Men- schenbild in Hofers Malerei präsentieren. Bodenseefestival: Tango Sensations | Friedemann Wuttke, Gitarre und Lysandre Donoso, Bandoneon 13. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 30,00/22,00 Euro zzgl. Vorver- kaufsgebühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorverkaufsstellen n diesem Konzert treffen zwei Solisten unterschiedlicher Genres aufeinander, die sich mit Solo- werken auf ihren Instrumenten vorstellen, um sich dann mit der Musik von Astor Piazzolla zu vereinen. Zwischen Mut und Anpassung 14. Mai 2026 | 13.00 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Füh- rung zu Karl Hofer in der NS-Zeit mit Michael C. Maurer. Karl Hofer zählt zu den ersten und im Nationalsozialismus am stärksten diffamierten deutschen Künstlern, bezieht als Lehrer und Künstler früh Position gegen den aufkom- menden Faschismus. Ausstellungsführung 14. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Bodenseefestival: Tango Sensations | Traum der Ju- gend | Kebyart 16. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 30,00/22,00 Euro zzgl. Vorverkaufsgebühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorverkaufsstellen Von der Intimität Fanny Mendelssohns bis zur Energie und Virtuosität von Jörg Widmanns „7 Capricci“ zeichnet das Programm für Saxophon eine musikalische Reise nach, in der Erbe und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Tradition Synonyme für eine stets in Bewegung befind- liche Geschichte sind. Ausstellungsführung 17. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Bodenseefestival: Flug im Tastenrausch | Stella Vorar- lberg 22. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 8 Euro Ausstellungsein- tritt an der Abendkasse| Kein Vorverkauf, ohne Voran- meldung Konzert der Klavierklasse Anna Adamik an der Stella Musikhochschule, Moderation: Christian Kaltchev. Berauscht vom Flug über die Tasten begleiten wir die Studierenden der Stella Musikhochschule auf einer mu- sikalischen Reise von Osten nach Westen. Bodenseefestival: Lebenswege | Notos Quartett 23. Mai 2026 | 19.00 Uhr | 30,00/22,00 Euro zzgl. Vorverkaufsge- bühr | Tickets bei reservix und allen bekannten Vorver- kaufsstellen Notos Quartett mit Sindri Lederer, Violine | Andrea Burger, Viola | Benjamin Lai, Violoncello | Antonia Köster, Klavier. Das Programm spiegelt die bewegten Wege und inneren Reisen der drei Komponisten Mozart, Walton und Brahms wider. Ausstellungsführung 24. Mai 2026 | 14.30 Uhr | 5,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung „Karl Hofer. Zwischen Schönheit und Wahrheit“. Im Ausstellungsrundgang Sie die Vielfalt Werke eines der eigenständigsten Malern der deutschen Moderne. Museumsatelier für Lebenserfahrene (60+) Termine ab 12. Juni an Freitagen nach Vereinbarung | Mind. 6 und max. 8 Teilnehmende | 22€/Person Eine Ausstellungsfüh- rung für Menschen, die sich von ausgewählten Werken und der Biografie Karl Hofers nicht nur berühren, sondern auch inspirieren lassen möchten. Mit Kunsttherapeutin Ulrike Liebsch. Öffnungszeiten im Mai 2026 Freitag 14 – 18 Uhr | Sams- tag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www. schloss-achberg.de Preise Erwachsene 8 €, ermäßigt 7 €, Familien 15 € | Schüler/innen, Studierende 4 € | freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Lange Kultur- und Museumsnacht Öffentliche Führung „Kindheiten auf dem Land“ 14. Mai 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwachsen? Eine Kindheit zwischen harter körperlicher Mitarbeit auf dem Hof, Schule, Kirchgang und dem Zusammenleben in einer oft großen Familie? Inklusive Samstagsführung: Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 16. Mai 2026 | 14:30 – 15:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine span- nende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch se- hende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausgegeben wird, erleben. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 17. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. „Ehemalige Bewohner/innen erzählen – Kindheiten auf dem Land“ | Internationaler Museumstag 17. Mai 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Öffentliche kostenfreie Führung zum Internationalen Museumstag in Baden-Württemberg unter dem Motto “Baden-Würt- temberg erzählt”. Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwachsen? Lange Kultur- und Museumsnacht in Wolfegg 22. Mai 2026 | 18:00 – 22:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ler- nen Sie das Museum zu einer Tageszeit kennen, wenn üblicherweise die Tore längst geschlossen sind. Ein be- sonderer Höhepunkt: die stimmungsvolle Dämmerungs- führung auf dem Museumsgelände. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 24. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Bevor der Strom und die Maschi- nen kamen“ 24. Mai 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Ein Leben ohne Strom und fließendes Wasser ist für uns heute schwer vorstellbar, genauso wenig wie die Haus- und Feldarbeit ohne Spülmaschine oder den Mähdrescher. Die Führung zeichnet ein Bild des bäuerli- chen Alltags vor über hundert Jahren an verschiedenen Stationen im Museumsgelände nach. Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-mu- seum.de Großes Tierheim-Fest in Berg Das Tierheim Berg lädt am 9. und 10. Mai zum diesjähri- gen Frühlingsfest ein. An beiden Tagen der offenen Tür fahren stündlich kostenlose Shuttlekleinbusse von Ra- vensburg und Weingarten zum Tierheim. Der Fest-Er- lös kommt wie immer den Tieren im Tierheim zugute. Am Samstag und Sonntag, 9. und 10. Mai, lädt das Tier- heim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum Frühlings- fest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Men- ge geboten. Flohmarktangebote mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren, Tierbedarf und vielem mehr verlocken zum Stöbern, gleich daneben warten Plüschtiere aus kin- derfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Festgäs- te zudem bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen. Keinesfalls zu kurz kommt das leibliche Wohl beim Tier- heimfest: Köstlichkeiten vom Grill, vegane Spezialitäten, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Kuchenbüffet – auch mit veganen, glu- tenfreien und diabetikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Die Jugendgruppe bietet leckere Waffeln an. Zudem garantiert ein vielfältiges Getränke- angebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholf- reien Getränken, Kaffee und Tee, dass niemand durstig bleiben muss. Für eine gemütlich-leckere Auszeit gibt es ausreichend überdachte Sitzplätze – beispielsweise im Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 beliebten Kastaniengarten – und die Gäste werden an den Tischen bedient. Freuen dürfen sich die Tierheimbesucher wieder auf die „Struppi-Parade“. Am Samstag, 9. Mai, um 15 Uhr, findet der beliebte Hundewettbewerb statt, bei dem eine pro- minente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Kurz davor, um 14.30 Uhr, zeigt Bettina Küster mit ihrer Hundeschu- le Teamwork ein unterhaltsam-spannendes Programm. Parkplätze stehen an beiden Festtagen für die Besucher ausreichend zur Verfügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nut- zen: An beiden Festtagen fahren ab 10 Uhr stündlich Pen- del-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg mit meh- reren Zusteige-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Die letzten Rückfahrten ab Tierheim sind am Samstag und am Sonntag um 17 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter: www.tierheim-berg.de Kunstausstellung „Wenn Formen sprechen – Dialog zwischen Bild und Skulptur“ von der Künstlerin Anne Claire Schroeder-Rose und des Künstlers Werner Riegel Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstlerin Anne Claire Schroe- der-Rose und des Künstlers Werner Riegel Vernissage: 8. Mai 2026, 19 Uhr Anne Claire Schroeder-Rose, bildende Künstlerin, mit Ate- lier in der Staelinschen Kunstmühle und Werner Riegel, Künstler und Bildhauer aus Baienfurt bringen erstmals ge- meinsam ihre Werke, Bilder und Skulpturen in den Dialog. Dabei ergänzen sich die klein- und großformatigen Bilder von Schroeder-Rose in expressiver Malweise, die surre- ale und humorvollen Alltagsszenen zeigen auf wunder- bare Art mit den teils organischen, teils geometrischen geformten Holz- und Gips Skulpturen von Werner Riegel. Für beide Künstler steht der Mensch, ob ganz oder frag- mentarisch im Mittelpunkt des eigenen künstlerischen Schaffens mit all seinen Widersprüchen und Besonder- heiten. Wir sind gespannt auf den Dialog, mal laut, mal leise, spannungsreich, mal humorvoll und mal nachdenklich und immer inspirierend. Zu sehen sind die Bilder bis zum 26. Juni 2026 zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Bürgermeister Konstantin Hummel Leiter Kulturbeirat Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Berufs- wettbewerb in Baden-Württemberg Schon in jungen Jahren vor Sonne und Hitze schützen Alle Teilnehmenden am diesjährigen Berufswettbewerb anlässlich der Landesgartenschau in Ellwangen erhielten von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Tasche mit nützlichen Gi- ve-aways. Zum Eröffnungstag am 24.04.2026 war die SVLFG wie- der mit einem Infostand am „Treffpunkt Grün“ des Ver- bandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Ba- den-Württemberg vertreten. Sie machte dabei nicht nur die Besucherinnen und Besucher, sondern vor allem auch die jungen Wettkämpfer auf den wichtigen Sonnen- und Hitzeschutz bei der Arbeit im Freien aufmerksam. Die diesjährige Aufgabe für die Auszubildenden des Garten- und Landschaftsbaus bestand darin, in Zwei- er-Teams innerhalb von sieben Stunden auf jeweils 3x3 Metern Minigärten mit hoher Aufenthaltsqualität zu ge- stalten. Neben den fachlichen und handwerklichen Fä- higkeiten waren auch Teamarbeit, Konzentration und Belastbarkeit gefordert. Baden-württembergische Lan- desmeisterinnen im GaLaBau wurden Matilda Lehmann aus Ladenburg und Emilia Braun aus Bammental. Diese nehmen nunmehr im September 2026 an den Deutschen Meisterschaften auf der GaLaBau-Messe in Nürnberg teil. Parallel fand auch der Berufswettkampf der Friedhofs- gärtner des Gartenbauverbandes Baden-Württem- berg-Hessen statt. Sechs Auszubildende hatten je ein Einzelgrab zu gestalten und dabei ihr Können eindrucks- voll bewiesen. Bei der Siegerehrung überreichte die SVLFG an alle Teil- nehmenden Präsente, die dem Arbeits- und Gesundheits- schutz dienen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Volkskrankheit Bluthochdruck – Gesundheits-Check-up hilft Allein in Deutschland sind 20 bis 30 Millionen Menschen von Bluthochdruck betroffen. Ein Check-up, für den die Krankenkasse alle drei Jahre die Kosten übernimmt, kann helfen. Dass sie unter Bluthochdruck leiden, ist der Hälfte der Betroffenen gar nicht bewusst. Daher soll der Welthyper- tonietag am 17.05.2026 darüber aufklären, wie wichtig es ist, früh zu handeln, damit es nicht zu schwerwiegenden Folgen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen kommt. Alter, Geschlecht, Erbgut, Ernährung, Lebensstil und -bedingungen – alle diese Faktoren spielen bei der Entstehung von Bluthochdruck zusammen. Insbesondere Übergewicht oder Adipositas, hoher Alkoholkonsum, salz- reiche Ernährung, Rauchen, wenig körperliche Aktivität sowie Angst und Stress führen dazu. Jeder kann selbst dafür sorgen, durch einen gesunden Lebensstil das Risi- ko zu minimieren. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) fördert nicht nur mit ihrem Bonusprogramm ge- sundheitsbewusstes Verhalten, sondern übernimmt für Versicherte ab 35 Jahren auch alle drei Jahre die Kosten für einen Gesundheits-Check-up. Mit dieser Untersuchung können Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes rechtzeitig erkannt werden. Versicherte zwi- schen 18 und 34 Jahren haben einmalig einen Anspruch auf einen kostenlosen Gesundheits-Check-up. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.svlfg.de/vorsorge. Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immobilie. Mit dem Immo- bilieneigentum sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. Dies gilt sowohl für Steuerzahler, die ihre Immobilie selbst nutzen, als auch für Vermieter. Ge- rade Vermieter sind dabei mit vielfältigen steuerlichen Fragestellungen konfrontiert. So können beispielsweise umfassende Sanierungen ggf. dazu führen, dass Ver- mieter die Kosten nicht sofort, sondern nur verteilt über Jahrzehnte steuerlich geltend machen können. Um solche Fallen zu vermeiden und auf alle Eventuali- täten rund um das Thema Immobilien gut vorbereitet zu sein, benötigen Eigentümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kompetente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfahren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Für Eigennutzer interessant: Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwerkerleistungen und an- dere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Wie kann man bei einer Immobilien- übertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schen- kungsteuer sparen? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnutzung, Vermietung und Sanierung bis hin zur Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie beant- wortet der aktualisierte Ratgeber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steu- ern rund ums Haus“ beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg e.V entweder als PDF-Datei mit ei- ner E-Mail an info@steuerzahler-bw.de oder, falls Sie ihn in gedruckter Form haben möchten, mit einem Anruf unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78. DRLG Baienfurt Förderverein Hallenbad Baienfurt e.V. Erfolge beim Osterschießen - DLRG zu Gast bei der Schützengilde Baindt Zu Beginn der Osterferien nahmen DLRGler aus Baienfurt sowie Mitglieder des Fördervereins Hallenbad Baienfurt e.V. in der Nachbargemeinde Baindt am traditionellen Osterschießen der Schützengilde Baindt teil. Ehrgeizig wurde um das Preisgeld, das in Schokolade ausbezahlt werden sollte, gezielt und geschossen. Auch wenn den DLRGlern das Wasser eindeutig mehr liegt, hatten alle ihren Spaß und die Freude über die prä- zisen Treffer war groß. Folgende Erfolgte konnten die DLRGler verzeichnen: Mannschaft: Platz 24 DLRG Seepferdchen (Martin Dengler, Patrick Hummel, Phil Kempter, Jara Phillipson), Platz 25 (Martin Dengler, Wolfram Lutz, Lea Staudinger, Carola Resch-Seidenath), Platz 29 DLRG-Müllers (Agnes Müller, Anna Müller, Max Müller, Rainer Müller). Einzel: 1. Phil Kempter 3. Max Müller 5. Rainer Müller 10. Agnes Müller 14. Martin Dengler 21. Lea Staudinger 22. Anna Müller 35. Wolfram Lutz 38. Jara Phillipson 42. Patrick Hummel 43. Carola Resch-Seidenath 56. Martin Dengler Ein Dank geht an die Schützengilde Baindt für den tollen und abwechslungsreichen Abend! Wir freuen uns aufs nächste Mal! Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Katamaran startet mit Sparangebot und Spätfahrten in die Hauptsaison Mit dem „14-Uhr-Ticket“ nachmittags rund 30% güns- tiger über den See Vom 1. Mai bis 4. Oktober fahren Ausflügler am Nach- mittag günstiger über den See. Mit dem „14-Uhr-Ti- cket“ bietet die Katamaran-Reederei täglich eine preis- werte Option für alle, die ihre Fahrt erst später starten. Bereits seit 1. April gilt zudem der Sommerfahrplan beim Katamaran – inklusive zusätzlicher Abendfahr- ten am Wochenende. Pünktlich zum verlängerten Mai-Wochenende und zum Start in die Hauptsaison hält die Katamaran-Reederei ein Angebot für spontane Ausflügler bereit: wer erst ab 14 Uhr unterwegs ist, spart auf dem Katamaran rund 30 Prozent: Die Hin- und Rückfahrt kostet am Nachmittag 19,30 Euro statt 27,50 Euro für Erwachsene. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren zahlen 9,60 Euro, Familien (zwei Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Erwachsene und bis zu drei Kinder) 48,20 Euro. Das An- gebot gilt täglich zwischen 1. Mai und 4. Oktober. Mehr Verbindungen am Wochenende Seit April verkehren die Katamarane freitags, samstags und sonntags stündlich bis 20 Uhr. Zusätzlich gibt es frei- tags und samstags extra späte Rückfahrten: ab Fried- richshafen um 21 Uhr und ab Konstanz um 22 Uhr. Tipp: Das günstige 14-Uhr-Ticket gilt auch bei diesen Spät- fahrten. Lediglich am 18. Juli (Seehasenfest-Feuerwerk) und 8. August (Konstanzer Seenachtfest), gelten ab 20 Uhr Sonderkonditionen; der Vorverkauf hierfür startet ebenfalls im Mai. Mehr Informationen zu Fahrplan und Tickets unter: www. der-katamaran.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13.05.2026 Thema: Telefone für blinde und sehbehinderte Menschen Dabei werden sowohl Neuigkeiten zu Festnetztelefonen als auch zu mobilen Telefonen vorgestellt Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Muttertag Vier Kinder überraschen ihre Mütter mit einem Muttertagsblu- menstrauß. Wie heißen die Kinder, wie alt sind sie, und welche Blumen verschenken sie? 1. Der zehnjährige Klaus verschenkt keine Tulpen, und Lena Wie- se keine Narzissen. 2. Das Mädchen der Familie König ist nicht acht Jahre alt. 3. Der Sohn der Familie Lehmann gibt seiner Mutter Krokusse, und das achtjährige Kind selbst gepflückte Gänseblümchen. 4. Michael ist älter als Nadine. 5. Ein Junge verschenkt Tulpen. 716R35R1 Warum gibt es den Muttertag? Heute wird oft behauptet, der Muttertag sei eine Erfindung der Geschenkeindustrie. Doch bereits bei den alten Grie- chen und Römern gab es Feste zu Ehren der Mütter. 1907 wurde die Idee von der Amerikanerin Ann Jarvis wieder aufgegriffen und Teil der Frauenbewegung. Seit 1914 ist der Muttertag in den USA ein Feiertag. Von Amerika kam der Brauch dann nach Europa. In der Schweiz wurden Müt- ter 1917 zum ersten Mal mit einem Gedenktag gefeiert. In Deutschland gibt es ihn seit 1923 – etabliert durch den Ver- band Deutscher Blumengeschäftsinhaber. In Österreich folgte die Einführung ein Jahr später. Brückner/DEIKE Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-70 Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 MIETGESUCHE Bewerbung & Rückfragen an: Sandra Sonntag personal@tomobil.de Tel. 0751-766 983 00 Mehr Infos: www.tomobil.de Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir einen Fahrer (m/w/d) in Vollzeit & auf Minijob-Basis Führerscheinklasse BE oder C1E/ CE Minijob auch ideal für flotte Rentner! Lust auf einen neuen (Neben-)Job? Werde Tomobiler! 5-köpfige Familie, viele Ideen-ein Zuhause gesucht Wir suchen ein Haus oder Wohnung in Bad Waldsee und Teilorten. Gerne mit Garten. Bitte melden unter 07527/961884 STELLENANGEBOTE TRAUERANZEIGEN © X av ia r M ou to n – U ns pl as h Kuren für Mütter und ihre Kinder. Jetzt spenden! Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN DE13 7002 0500 0008 8555 04 Vielen Dank! muettergenesungswerk.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE Bezirksleiter Marc Meier Tel. 0751 36627 15 marc.meier@lbs-sued.de Merkuria Zustelldienst GmbH & Co. KG Tel: 0751 2955 – 1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de Interesse geweckt? Dann jetzt bewerben! ZUSTELLER FÜR UNSERE PRODUKTE (m/w/d) Du bringst als Zusteller mit: • Führerschein Klasse B (PKW) • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit • Grundkenntnisse Deutsch sind ausreichend • Quereinsteiger willkommen Wir bieten dir: • Geregelte Arbeitszeit von ca. 14:00–22:00 Uhr • Feste Zustelltouren mit unseren Zeitungen, Briefen und Paketen • Durchschnittliches Gewicht unserer Produkte 1,5 kg • Unbefristeter Arbeitsvertrag in Direktanstellung • 15€ Stundenlohn • 500€ Willkommensbonus • Ausführliche Einarbeitung • Bis zu 32 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche • Bis zu 36 Tage Urlaub bei einer 6 Tage Woche • Attraktive Mitarbeiterangebote (Bsp.: EGYM Wellpass und corporate benefi ts) • Zustellfahrzeug und Arbeitsbekleidung werden gestellt Fragen und Bewerbung: Jonas Schwer · Telefon: 07422 569-3665 E-Mail: bewerbungen@stiftung-st-franziskus.de Werden Sie Teil unseres Teams! Der Geschäftsbereich Altenhilfe sucht Verstärkung für das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt: · Bis zu 34 freie Tage für Ihre Erholung · Innovative Gesundheitsleistungen wie Hansefit, fitbase oder Jobrad · Gehaltsanstieg ohne Verhandlungen dank tariflicher Vergütung und Sonderzahlungen · Betriebliche Altersvorsorge für zusätzliche, private Vorsorge Betreuungskraft (w/m/d) nach §43b SGB XI befristet und in Teilzeit (40%) Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Weil hier echte Beziehungen entstehen. Janine Kasenbacher Pflegefachkraft GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT[mehr]

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    Zuletzt geändert: 08.05.2026
    Wasserversorgung & Gebühren

    Wasserversorgung der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinden Baindt und Baienfurt mit Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu versorgen. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. aktuelle Trinkwasseranalyse Mit der Gründung des “Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ zum 01.01.2007 wurde die Wassergewinnung und -belieferung der Ortsnetze sowie die technische Betreuung der Ortsnetze auf diesen Zweckverband übertragen. Zum 01.11.2012 wurde dem Zweckverband die technische Betriebsführung vollumfänglich übertragen. Die Aufgaben des Eigenbetriebs beschränken sich seit dem auf die Wasserlieferung und -abrechnung innerhalb des Ortsnetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.252.665,11 Euro (2.450.000 DM) ausgestattet. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern/-innen der Gemeinden Baienfurt und Baindt. Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baienfurt in der Verbandsversammlung - Bürgermeister Günter A. Binder - Gemeinderat Ulrich Mützel - Gemeinderat Richard Birnbaum - Gemeinderat Uwe Hertkampf - Gemeinderätin Arthur Pfau - Gemeinderat Marco Rothärmel Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baindt in der Verbandsversammlung - Bürgermeisterin Simone Rürup - Gemeinderat Jürgen Schad - Gemeinderat Dieter Herrmann - Gemeinderat Michael Spiegel Den Vorsitz hat BM Günter A. Binder inne, seine Stellvertreterin und Geschäftsführerin ist BMin Simone Rürup, Verbandspfleger ist Robert Hoffmann (Gemeinde Baienfurt) und Kassierer Wolfgang Abele (Gemeinde Baindt). Unsere Mitarbeiter sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Für Fragen rund um die Wasserversorgung, sowie bei Störungen (Abstellung Haupthahn vor Wasseruhr, Wasserrohrbruch etc.) steht Ihnen das Team um unseren Wassermeister Herr Bielau gerne zur Verfügung. Notfälle Außerhalb dieser Dienstzeiten sind wir in Notfällen über unseren Bereitschaftsdienst erreichbar. An den Wochenenden wird der Bereitschaftsdienst durch die TWS unterstützt. Wir garantieren die Qualität des Trinkwassers bis zur Abnahmestelle. Unsere Verantwortung endet jedoch an der Hauptabsperreinrichtung und am Wasserzähler. Für die Sicherheit und den technischen Standard der Hausinstallation ist laut Trinkwasserverordnung der Betreiber oder Eigentümer zuständig. Weitergehende Informationen zum Bereich Wasser- und Abwassergebühren (Anzeige Eigentümerwechsel, Ablesung Wasserzählerstand, Gebührenrechner sowie Wasseranalysen) finden Sie unter Rathaus online (Finanzwesen/Wasser) oder unten unter Wasser- und Abwassergebühren. Wasser- und Abwassergebühren Mehr zu den Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier .[mehr]

    Zuletzt geändert: 28.04.2026
    Öffentliche Bekanntmachungen

    Öffentliche Bekanntmachungen Seit 01.10.2020 werden alle öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chun­gen der Gemeinde Baindt hier veröffentlicht: Wahlbekanntmachung 08. März 2026 Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 120,61 KB, 18.02.2026) Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08. März 2026 Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (PDF-Dokument, 124,32 KB, 05.02.2026) Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 90,89 KB, 21.01.2026) Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 89,61 KB, 21.01.2026) (veröffentlicht am 23.01.2026) Öffentliche Bekanntmachungen 2025 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 Änderungssatzung (PDF-Dokument, 80,98 KB, 23.10.2025) (veröffentlicht am 22.10.2025) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung mit Änderung des Gebührenverzeichnisses Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 128,25 KB, 24.09.2025) (gültig ab 01.11.2025) (veröffentlicht am 24.09.2025) Sanierungsgebiet Ortskern II 3. Erweiterung Sanierungssatzung 3. Erweiterung (PDF-Dokument, 173,63 KB, 28.08.2025) Plan Abgrenzung 3. Erweiterung (PDF-Dokument, 991,05 KB, 28.08.2025) (veröffentlicht am 29.08.2025) Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 (PDF-Dokument, 101,05 KB, 02.07.2025) (veröffentlicht am 02.07.2025) - Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2024 XXL-Landtag verhindern - Bekanntmachung Volksbegehren (PDF-Dokument, 217,59 KB, 23.04.2025) (veröffentlicht am 23.04.2025) Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet (PDF-Dokument, 823,47 KB, 04.04.2025) (veröffentlicht am 03.04.2025) Weitere Informationen zum Zweckverband Interkommunales Gewergebiet finden Sie hier . Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)" (PDF-Dokument, 60,81 KB, 03.04.2025) (veröffentlicht am 26.02.2025) Aufstellungbeschluss Agri-PV-Anlage Feuersberg (PDF-Dokument, 20,45 KB, 25.02.2025) und Lageplan (PDF-Dokument, 132,34 KB, 25.02.2025) (veröffentlicht am 21.02.2025) Wahlbekanntmachung Bundestagswahl (PDF-Dokument, 204,70 KB, 07.02.2025) (veröffentlicht am 07.02.2025) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 (PDF-Dokument, 81,63 KB, 05.02.2025) (veröffentlicht am 07.02.2025) Einladung zur Verbandsversammlung des Interkommunalen Gewerbegebiet Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 129,64 KB, 31.01.2025) (veröffentlicht am 31.01.2025) Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 243,12 KB, 24.01.2025) (veröffentlicht am 24.01.2025) Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (PDF-Dokument, 1,14 MB, 23.01.2025) (veröffentlicht am 23.01.2025) Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmigungsbehörde die von den Beteiligten wirksam vereinbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar genehmigt. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 2,77 MB, 21.01.2025) über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (veröffentlicht am 21.01.2025) Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Baienfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt. Genehmigungsschreiben des Regierungspräsidiums Tübingen (PDF-Dokument, 74,63 KB, 17.02.2025) Öffentliche Bekanntmachungen 2024 Alarmplan Fischsterben (PDF-Dokument, 1,01 MB, 05.12.2024) (veröffentlicht 05.12.2024) Satzungsänderung zum 01.01.2025 Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 121,14 KB, 05.12.2024) (veröffentlicht am 05.12.2024) Satzung zur Änderung (PDF-Dokument, 140,29 KB, 15.11.2024) der Satzung über die Benutzungsgebühren der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 15.11.2024) Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 1,11 MB, 12.12.2024) (ab 01.01.2025) (veröffentlicht am 13.12.2024) Bebauungsplan "Bühl" Bekanntmachung (PDF-Dokument, 98,10 KB, 08.11.2024) des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (veröffentlicht am 08.11.2024) Satzungsänderung zum 01.01.2025 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (PDF-Dokument, 177,97 KB, 24.10.2024) (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Baindt (veröffentlich am 24.10.2024) Satzungsänderung zum 10.09.2024 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 63,96 KB, 11.09.2024) (veröffentlicht 11.09.2024) Hauptsatzung (PDF-Dokument, 78,58 KB, 11.09.2024) (veröffentlicht 11.09.2024) Satzungsänderung zum 01.09.2024 für den Abwasserzweckverband Mittlerers Schussental Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 62,27 KB, 16.08.2024) (veröffentlicht am 16.08.2024) Volksbegehren "Landtag verkleinern" Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ (PDF-Dokument, 228,07 KB, 31.07.2024) (veröffentlicht am 01.08.2024) Satzungsänderung zum 01.01.2025 Satzung (PDF-Dokument, 136,70 KB, 24.07.2024) zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (veröffentlicht am 24.07.2024) Änderungssatzung (PDF-Dokument, 226,25 KB, 24.07.2024) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (veröffentlicht am 24.07.2024) Satzungsänderung zum 01.09.2024 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 56,93 KB, 21.06.2024) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 (veröffentlicht am 21.06.2024) Satzung (PDF-Dokument, 79,48 KB, 25.06.2024) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baindt ab 01.09.2024 (veröffentlicht am 21.06.2024) Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 217,51 KB, 13.06.2024) (veröffentlicht am 21.06.2024) Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates Hier finden Sie das Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates (PDF-Dokument, 450,94 KB, 10.06.2024) Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Bühl Bekanntmachung (PDF-Dokument, 42,79 KB, 27.05.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,08 MB, 27.05.2024) Bühl (Planteil) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 2,40 MB, 27.05.2024) Bühl (Textteil) Lageplan (PDF-Dokument, 144,00 KB, 27.05.2024) (veröffentlicht am 27.05.2024) Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis Einsicht Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 1,67 MB, 08.05.2024) (veröffentlicht am 08.05.2024) Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats (PDF-Dokument, 479,94 KB, 26.04.2024) (veröffentlicht am 02.05.2024) Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung (PDF-Dokument, 236,25 KB, 16.04.2024) zur öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt am 24.04.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Baindt Satzungsänderungen zum 01.04.2024 Satzung (PDF-Dokument, 106,09 KB, 28.02.2024) zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 28.02.2024) Satzung (PDF-Dokument, 107,97 KB, 28.02.2024) zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) (veröffentlicht am 28.02.2024) Öffentliche Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bekanntmachung (PDF-Dokument, 31,00 KB, 28.02.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,72 MB, 28.02.2024) (Planteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,00 MB, 28.02.2024) (Textteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Lageplan (PDF-Dokument, 75,11 KB, 28.02.2024) (veröffentlicht am 28.02.2024) Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 55,82 KB, 07.02.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,72 MB, 07.02.2024) (Planteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,00 MB, 07.02.2024) (Textteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" (veröffentlicht am 07.02.2024) Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt Redaktionsstatut (PDF-Dokument, 56,34 KB, 31.01.2024) für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 31.01.2024) Kommunal- und Europawahl 2024 Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, zeitgleich mit den Kommunalwahlen, statt. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen und öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen in der Gemeinde Baindt. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden außerdem im Amtsblatt der Gemeinde abgdruckt. Öffentliche Bekannmachung (PDF-Dokument, 6,33 MB, 24.01.2024) der Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 (veröffentlicht am 26.01.2024) Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 84,12 KB, 10.01.2024) der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 (veröffentlicht am 10.01.2024) Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 101,86 KB, 08.01.2024) für das Haushaltsjahr 2024 (veröffentlicht am 08.01.2024) Öffentliche Bekanntmachungen 2023 Satzungsänderungen zum 01.12.2023 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt (PDF-Dokument, 61,76 KB, 29.11.2023) (veröffentlicht am 01.12.2023) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 182,87 KB, 20.06.2023) wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. (veröffentlicht am 23.06.2023) Satzungsänderungen zum 01.09.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 174,54 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 668,51 KB, 12.10.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne (PDF-Dokument, 51,77 KB, 15.06.2023) (ab 01.09.2023) (veröffentlicht am 16.06.2023) Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 45,02 KB, 16.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Jahresrechnung 2022 (PDF-Dokument, 190,30 KB, 14.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Abwasserzweckverband Mittlereres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (PDF-Dokument, 110,37 KB, 17.03.2023) (veröffentlicht am 17.03.2023) Satzungsänderung zum 07.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 11,58 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 09.03.2023) Bekanntmachung Haushaltssatzung zum 13.02.2023 Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 164,53 KB, 13.02.2023) der Haushaltsjahre 2023/2024 (Veröffentlicht am 13.02.2023) Satzungsänderungen zum 01.02.2023 Bekanntmachung Friedhofssatzung - Gebührenübersicht (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023) Fassung zum 01.02.2023 (veröffentlicht am 27.01.2023) Öffentliche Bekanntmachungen 2022 Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 53,02 KB, 23.11.2022) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt (veröffentlicht am 25.11.2022) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,95 KB, 10.11.2022) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über den Anschluss (PDF-Dokument, 174,35 KB, 10.11.2022) an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 89,66 KB, 10.11.2022) von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (veröffentlicht am 10.11.2022) Änderung der Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 53,45 KB, 10.11.2022) der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 10.11.2022) Bauplatzvergabe im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungsplangebiets „Grünenberg Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im Einheimischenmodell zu vollem Wert zu vergeben. Nähere Informationen finden sie hier. (veröffentlicht am 04.11.2022) Klosterwiesenschule Baindt - Vergabe der Flachdachabdichtungsarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 02.11.2022) Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Erweiterung Sanierungssatzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 61,96 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Entwurf Abgrenzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 369,78 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 14.10.2022) Änderung der Wasserversorgungssatzung (PDF-Dokument, 146,91 KB, 14.10.2022) (veröffentlicht am 14.10.2022) Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (PDF-Dokument, 74,19 KB, 26.09.2022) (als PDF-Datei) (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) (Veröffentlicht am 26.09.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren (Veröffentlicht 02.08.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Auslegung (PDF-Dokument, 98,59 KB, 02.08.2022) (PDF) Planfeststellungsbeschluss (PDF-Dokument, 9,34 MB, 02.08.2022) (PDF) Hinweis (PDF-Dokument, 88,49 KB, 02.08.2022) (PDF) Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt (PDF-Dokument, 959,79 KB, 25.05.2022) (PDF) Bericht_Wasserrecht_Hochwasserschutz_Hirschstraße_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 568,00 KB, 25.05.2022) (PDF) FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack (PDF-Dokument, 114,13 KB, 25.05.2022) (PDF) EAB_Gewaesserausbau-Geigensack_oA (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtskarte (PDF-Dokument, 1,28 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtslagepplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 280,90 KB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 689,95 KB, 25.05.2022) (PDF) LP_Baustelleneinrichtung (PDF-Dokument, 372,12 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 115,37 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 104,71 KB, 25.05.2022) (PDF) HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 47,36 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_020_-_0_100 (PDF-Dokument, 96,44 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_110_-_0_190 (PDF-Dokument, 98,80 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Bühl_0_200_-_0_277 (PDF-Dokument, 128,28 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Geigensack_0_000_-_0_160 (PDF-Dokument, 117,24 KB, 25.05.2022) (PDF) A_Anpassung_Bachlauf_Durchlass_Waldweg_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 102,27 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 534,97 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 271,27 KB, 25.05.2022) (PDF) Bodenschutzknzept_HPC_2215381_GU (PDF-Dokument, 6,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne (PDF-Dokument, 248,75 KB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_3_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Planungsmodell_Bühl (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) (veröffentlicht 08.08.2022) Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung (veröffentlicht 25.07.2022) Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Forchenberg FIst.Nr.: 1171/1, Fläche: 7205 m2, Nutzung: Waldfläche Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor­stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 17.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0450 Feststellung der Jahresrechnung 2021 (PDF-Dokument, 154,49 KB, 06.07.2022) der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 (veröffentlicht am 06.07.2022) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 93,30 KB, 06.05.2022) (veröffentlicht am 06.05.2022) Einladung (PDF-Dokument, 62,82 KB, 28.03.2022) zur Verbandsversammung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental (veröffentlicht am 23.03.2022) Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 76,86 KB, 12.01.2022) der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022) (veröffentlicht am 12.01.2022) Öffentliche Bekanntmachungen 2021 Feuerwehrkostenersatzsatzung (PDF-Dokument, 172,55 KB, 11.04.2024) (veröffentlicht am 08.12.2021) AZV mittleres Schussental (PDF-Dokument, 152,82 KB, 01.12.2021) Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ (veröffentlicht am 03.12.2021) Satzung (PDF-Dokument, 210,94 KB, 01.12.2021) über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 99,03 KB, 01.12.2021) für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 148,88 KB, 15.09.2021) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung–WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 (veröffentlicht am 15.09.2021) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" als PDF Datei herunterzuladen. Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,78 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 26,8 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bisherige rechtsverbindliche Bebauungspläne für das Fischerareal: Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 2,18 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 12,6 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,99 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 3,25 MB, 11.08.2021) (Planteil) Gutachten: Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 20,5 MB, 11.08.2021) Stellungnahmen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 11.08.2021) Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (PDF-Dokument, 564,98 KB, 11.08.2021) (veröffentlicht am 30.08.2021) Feststellung der Jahresrechnung 2020 (PDF-Dokument, 159,00 KB, 11.02.2026) der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2020 (veröffentlicht am 09.07.2021) Satzung über die Erhebung (PDF-Dokument, 165,54 KB, 05.10.2022) von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (veröffentlicht am 08.07.2021) Satzung über die Entschädigung (PDF-Dokument, 62,49 KB, 14.04.2021) der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) (veröffentlicht am 14.04.2021) Verzeichnis der Kostenersätze (PDF-Dokument, 100,82 KB, 10.05.2021) für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Feuerwehrsatzung (PDF-Dokument, 97,78 KB, 10.05.2021) (veröffentlicht am 14.04.2021) Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (PDF-Dokument, 109,05 KB, 14.04.2021) nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 162,92 KB, 25.01.2021) für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 (veröffentlicht am 25.01.2021) Öffentliche Bekanntmachungen 2020 Neukalkulation (PDF-Dokument, 48,54 KB, 16.12.2020) der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren (veröffentlicht am 16.12.2020) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,64 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 55,20 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 72,87 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 73,52 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 82,80 KB, 07.10.2020) (veröffentlicht am 07.10.2020) Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der rechten Seite in der Infobox. Zusätzlich werden die Einladungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen kön­nen auch im Rat­haus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je­der­mann wäh­rend der Sprech­zei­ten kos­ten­los ein­ge­se­hen wer­den; sie wer­den ge­gen Kos­ten­er­stat­tung als Aus­druck zur Ver­fü­gung ge­stellt oder un­ter An­ga­be der Be­zugs­adres­se pos­ta­lisch über­mit­telt. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden zu Bauleitplänen erscheinen zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Satzung über die Form der öffentliche Bekanntmachung ab 01.10.2020 (PDF-Dokument, 10,29 KB, 11.05.2020)[mehr]

    Zuletzt geändert: 06.05.2026
    Satzungen

    Satzungen der Gemeinde Baindt Hier können Sie sich alle aufgeführten Satzungen als PDF Datei Herunterladen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF-Dokument, 99,87 KB, 22.08.2023) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Benutzungsordnung (PDF-Dokument, 134,70 KB, 25.09.2019) für die außerschulische Nutzung des Schul- und Sportgeländes an der Klosterwiesenschule Baindt Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 187,49 KB, 26.05.2025) der Ganztagsgrundschule am der Klosterwiesenschule Baindt Benutzungsordnung für das Baindter Bädle (PDF-Dokument, 88,22 KB, 24.09.2020) Betriebssatzung Eigenbetrieb Abwasser (PDF-Dokument, 73,52 KB, 07.10.2020) Betriebssatzung Eigenbetrieb Wasserversorgung (PDF-Dokument, 72,87 KB, 07.10.2020) Datenschutzrechtliche Vorgaben (PDF-Dokument, 211,74 KB, 20.10.2023) der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer Ehrenordnung (PDF-Dokument, 6,11 KB, 25.09.2019) Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (PDF-Dokument, 18,00 KB, 17.12.2024) Erschließungsbeitragssatzung (PDF-Dokument, 141,32 KB, 25.09.2019) Feuerwehrentschädigungssatzung (PDF-Dokument, 62,49 KB, 14.04.2021) Feuerwehrkostenersatzsatzung (PDF-Dokument, 172,55 KB, 11.04.2024) Feuerwehrsatzung mit Jugendfeuerwehr (PDF-Dokument, 97,78 KB, 10.05.2021) Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 106,35 KB, 06.05.2022) Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023) (gültig bis 31.10.2025) Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 128,25 KB, 24.09.2025) (gültig ab 01.11.2025) Geschäftsordnung für den Gemeinderat (PDF-Dokument, 137,51 KB, 18.12.2020) Grundsätze der Beziehungen (PDF-Dokument, 128,57 KB, 25.09.2019) zwischen der Gemeinde Baindt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Grundsätze der Beziehungen (PDF-Dokument, 130,03 KB, 25.09.2019) zwischen der Gemeinde Baindt und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 63,96 KB, 11.09.2024) (zum 10.09.2024) Hauptsatzung (PDF-Dokument, 78,58 KB, 11.09.2024) (ab 10.09.2024) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 121,14 KB, 05.12.2024) (ab 01.01.2025) Hundesteuersatzung (PDF-Dokument, 81,53 KB, 24.07.2024) (ab 01.01.2025) Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 1,11 MB, 12.12.2024) (ab 01.01.2025) Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 92,38 KB, 13.11.2024) von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (ab 01.01.2025) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 25,16 KB, 19.05.2025) in der Gemeinde Baindt (ab 01.05.2025) Gebührentabelle (PDF-Dokument, 84,60 KB, 19.05.2025) der Betreuungsmodule für den Bildungscampus Sonne, Mond und Sterne (ab 01.09.2025) Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (PDF-Dokument, 109,05 KB, 14.04.2021) nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (PDF-Dokument, 179,33 KB, 23.10.2024) (Abwassersatzung) gültig ab 01.01.2025 Satzung über den Anschluss (PDF-Dokument, 204,95 KB, 24.10.2025) an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) (ab 01.01.2025) Satzung über die Form (PDF-Dokument, 10,29 KB, 11.05.2020) der öffentlichen Bekanntmachung ab 01.10.2020 Satzung über die Verpflichtung (PDF-Dokument, 81,45 KB, 25.09.2019) der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 90,89 KB, 21.01.2026) (gültig ab 01.02.2026) Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 89,61 KB, 21.01.2026) (gültig ab 01.02.2026) Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019) Sanierungsgebiet Ortskern II Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) (PDF-Dokument, 43,6 MB, 14.07.2020) ​​​​​​​ Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Ortskern II (PDF-Dokument, 263,15 KB, 25.09.2019) Fördergrundsätze Modernisierungs-/Ordnungsmaßnahmen (PDF-Dokument, 110,83 KB, 24.09.2020) Satzung über die förml. Festlegung des Sanierungsgebiets (PDF-Dokument, 123,09 KB, 25.09.2019) Ergebnisbericht (PDF-Dokument, 7,21 MB, 25.09.2019) Sanierungsgebiet Ortskern II 1. Erweiterung Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Ortskern II 1. Erweiterung (PDF-Dokument, 410,91 KB, 25.09.2019) Satzung 1. Erweiterung über das Sanierungsgebiet Ortskern II (PDF-Dokument, 122,29 KB, 25.09.2019) Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Erweiterung Sanierungssatzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 61,96 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Entwurf Abgrenzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 369,78 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Sanierungsgebiet Ortskern II 3. Erweiterung Sanierungssatzung 3. Erweiterung (PDF-Dokument, 173,63 KB, 28.08.2025) Plan Abgrenzung 3. Erweiterung (PDF-Dokument, 991,05 KB, 28.08.2025) Satzungen der Zweckverbände Satzung Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 7,89 MB, 22.01.2025) Satzung Gemeindeverband Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 133,45 KB, 13.09.2021) Satzung Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt (PDF-Dokument, 158,37 KB, 24.09.2020) Satzung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (PDF-Dokument, 243,89 KB, 24.03.2020) Satzung Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Ravensburg (PDF-Dokument, 174,24 KB, 25.09.2019)[mehr]

    Zuletzt geändert: 03.02.2026
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    Jahrgang 2026 Freitag, den 27. Februar 2026 Nummer 9 Amtsblatt Baindter Fasnet 2026 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenes Singen auf dem Dorfplatz Auf die Stimmen, fertig, los! Alle, die Freude am gemeinsamen Singen haben - jung oder alt, groß oder klein - sind am Mittwoch, den 04. März 2026 um 17:00 Uhr herzlich eingeladen. Geleitet wird das offene Singen von Herrn Michael Pastuschka. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, alle Interessierten sind willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, über eine freiwillige Spende freut sich die Bürgerstiftung Baindt. Im Anschluss lädt die Gaststätte „Zur Mühle“ zur gemeinsamen Einkehr ein. Bei schlechtem Wetter findet das Singen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu singen. Ihre Gemeindeverwaltung Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt – Gemüsevielfalt 2026 Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die neue Gartensaison 2026 – doch in diesem Jahr anders! Seit 2019 haben sich tausende Haushalte an der Blühkam- pagne beteiligt und gemeinsam ein beeindruckendes Blü- tenmeer im Landkreis geschaffen. Möglich wurde dies auch dank der großzügigen Unterstützung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, durch die hochwertiges Saatgut kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnte. Viele pri- vate Gärten wurden so zu wertvollen Rückzugsräumen für Insekten und andere Tiere. Bisher erfolgte die Teilnahme überwiegend online und per Post – ein bewährter Weg, um Saatgut zu verteilen und Infor- mationen weiterzugeben. Doch eines ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden: Das Herzstück der Kampagne ist der persönliche Austausch. Die Begegnungen bei Vorträgen – sei es 2019 beim großen Open-Air oder 2025 beim ersten „GreenPulse Festival“ auf Schloss Achberg – haben gezeigt, wie lebendig die Blüh-Ge- meinschaft ist. Gespräche, Erfahrungen und gemeinsames Staunen machen den besonderen Charakter der Aktion aus. Genau dieses Gemeinschaftsgefühl soll 2026 wie- der stärker in den Mittelpunkt rücken. Auch 2026 erhalten Teilnehmende eine kostenlose hochwertige Gemüsemischung sowie zahlreiche Materialien rund um das erfolgreiche Anlegen einer Blühfläche. Neu ist dabei: · Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen · Kein Postversand mehr · Ausgabe der exklusiven „Gemüsemischung 2026“ direkt im Anschluss an die Vorträge Um weite Wege zu vermeiden, finden die Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Ravens- burg statt. Als Referentinnen und Referenten wirken unter anderem die bekannte Kräuterexpertin und Autorin Susanne Fischer-Rizzi sowie der Sortendetektiv und Experte für alte regionale Gemüsesorten Patrick Kaiser mit. An vier Terminen im Landkreis werden besondere Vortragsabende angeboten. Nach jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Gemüsemischung 2026 kostenfrei zu erhalten. Voraus- setzung ist die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung: - Der naturnahe Garten (11. März 2026, 19:30 Uhr, Wolfegg) - Die Welt der Vogelstimmen (19. März 2026, 19:30 Uhr, Aulendorf) - Gartenkultur der Zukunft (26. März 2026, 19:30 Uhr, Ravensburg) - Natur im Garten (02. April 2026, 19:30 Uhr, Leutkirch) - Green Pulse Festival (03. und 04. Juli 2026, ganztägig, Schloss Achberg) Alle Informationen zur Kampagne finden Sie online unter: www.bluehender-landkreis.org Helfen auch Sie wieder mit, unsere Landschaft bunter, vielfältiger und wertvoller zu machen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditionel- ler Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2026 bewerben. Einsen- dungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur­ geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffent li che Aner ken­ nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat bun des, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steil­ lagen oder beweidete Wachol der hei den. Das Preisgeld stellen die Spar kas sen­Finanzgruppe Baden­Württemberg sowie die Spar kas sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebe­ ne Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Ver­ eine und ehren amt li che Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur land schafts preis ist seit 10 Jahren ei­ ner der drei Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro do­ tiert sind. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbi schen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzolleri­ schen Teilen des Landes so wie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld­ und Wege­ kreu ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegwei­ ser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Bu­ ches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturland­ schaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewer­ bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwä­ bischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen würt­ tembergischen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Amtliche Bekanntmachungen Landtagswahl 2026 - Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR­Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On­ linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 01.03.2026 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön­ nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte be­ achten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig. Schablonen für blinde und sehbehin- derte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Ba­ den­Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahl­ berechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtags­ wahl bieten die Blinden­ und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet­ telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Scha­ blone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusam­ men mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio­CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsübli­ chen CD­Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechen­ de Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio­CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden­ und Sehbehindertenverbän­ den an unter Telefon: 0761/36122. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg Wahlbekanntmachung 1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlraum: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule Wahlraum: Klosterwiesenschule Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle Wahlraum: Schenk-Konrad-Halle In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Marsweilerstraße 4, Sitzungssaal Rathaus zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummern 6 und 7 des Landtagswahlgesetzes). 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, 20. Februar 2026 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenland-Biotopkartierung im Land- kreis Ravensburg Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Bio- topkartierung 2026 in unserer Gemeinde Baindt Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahl- reiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetz- lichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fach- lich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und Ra- vensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwie- sen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2027 über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merk- male eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Flä- che geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beein- trächtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehen- den gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde Baindt werden 2026 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offen- land-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund- stücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Na- turschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen- tümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirt- schafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfas- sung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstal- tungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartie- rung gewinnen. Die Veranstaltungen im Kreis Ravensburg werden voraussichtlich am Mittwoch, 10. Juni 2026 am späten Nachmittag im Schussental und am Donnerstag, 11. Juni 2026 vormittags in der Region Allgäu stattfinden. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der In- ternetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rub- rik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termi- ne, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öf- fentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, er- folgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und- landschaft/offenland-biotopkartierung. In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stich- probenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Fe- bruar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessens- bekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Ba- desee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fi- scherareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reser- vierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fi- scherareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestal- tung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sa- nierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: - die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut - der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssiche- rungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommu- nalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemein- de zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommen- den Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den neben- stehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeinde- verwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Be- schreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Dezember 2025: Mountainbike schwarz-weiß mit T-Len- ker; Korrekturbrille braun; Tretroller schwarz-gold; Ein- zelschlüssel Biffar; Kindergeldbörse; Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln AOK-Einkaufswagen Chip. Januar 2026: Schlüsselbund mit Autoschlüssel von BMW und Schlüsselanhänger Eifelturm; Kindergeldbörse; Her- ren-Trekkingfahrrad schwarz mit blauer Aufschrift „Lar- rikin“; Silberohrring mit Perle; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Tierarzt Samstag, 28. Februar und Sonntag, 01. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Februar 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 01. März 2026 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 58 8 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Karl-Heinz Kösler feierte am 31. Januar seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 27.02. JHV - TC Baindt Vereinsraum 28.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH März 01.03. JHV - Musikverein SKH 04.03. offenes Singen DP 08.03. Landtagswahlen 11.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS - Seniorentreff 13.03 JHV - Reitergruppe BSS 14.03. Osterkerzen dekorieren - Impulse BSS 15.03. JHV- Kreisjugendfeuerwehr SKH 17.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.03. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. Kindergärten Kindergarten St. Martin Besuch der Vorschüler in der Gemein- debücherei Am 10. Februar besuchten unsere Vorschü- ler die Gemeindebücherei in Baindt. Schon beim Betreten der Bücherei war die Aufregung groß. Zunächst las uns die Leiterin der Bücherei, Frau Lins, eine spannende Geschichte vor. Anhand der Bilder konnten die Kinder aktiv mitlesen und in die Geschichte eintauchen. Das machte allen großen Spaß! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Danach stellte sie den Kindern die Bücherei genauer vor und zeigte die große Auswahl an Büchern: Es gibt Bücher für ältere Kinder, für Leseanfänger und natürlich zahlrei- che Bilderbücher. Seit Kurzem kann man hier auch Tonies für jüngere Hörer ausleihen. So ist für jeden Geschmack und jedes Alter etwas Passendes dabei. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, durften die Kinder selbstständig oder gemeinsam mit Freunden in den Regalen stöbern und die Bücher genauer anschauen. Einige Kinder hatten bereits einen Leseausweis dabei und konnten sich direkt ein Buch ausleihen. Die anderen be- kamen ein Formular für einen Lesepass mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins für die freundliche Führung durch die Bücherei und die schö- ne Vorlesestunde! Zur Informationi Umzug der Hausarztpraxis Hartmann in die Ortsmitte Ab dem 02. März finden Sie die Praxis unter folgender neuer Adresse: Dorfplatz 1, 88255 Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehen- de Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 03. März 2026 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Ihr Ansprechpartner: Frau Gätje Tel. 0751/85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de telefonische Sprechzeiten: Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Außenstelle Baindt Das neue Semester der vhs beginnt Kurs belegt Rückenmobilisation Isolde Ulbig In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Wir legen hier einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken. Dazu ge- hört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglich- keit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst unser Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Her- angehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körper- gefühl führt. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3031-01W3 10 Tage, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 17:30 - 18:30 Uhr Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Full Body Workout Isolde Ulbig Dieses ganzheitliche Training spricht alle Leistungsni- veaus an und bringt den Körper spürbar in Form. Mit- hilfe von Kleingeräten und dem eigenen Körpergewicht werden funktionelle Übungen für alle Muskelgruppen mit Kraft- und Ausdauer-Elementen kombiniert, die so für eine effektive Kalorienverbrennung und Muskeldefinition sorgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schulung der Rückenmuskulatur und der Core-Stabilität gelegt. Ein entspannendes Stretching- und Körperwahr- nehmungs-Programm rundet die Stunde ab. Gelangen Sie so zu mehr Fitness und Ausgeglichenheit im Alltag. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3021-01W3 10 Abende, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3021-03W3 Stretch & Relax Isolde Ulbig Körper- und Bewegungsgefühl, die Fähigkeit zu entspan- nen sowie die Beweglichkeit der oftmals durch einseiti- ge Alltagsmotorik verkürzten Muskulatur sind wichtige Elemente eines positiven Lebensgefühls. Hier kann prä- ventives Ausgleichstraining helfen, denn es kann chroni- sche Überlastungen verhindern und mehr Bewegungs- sicherheit im Alltag bieten. Auch beim Krafttraining und beim Sport allgemein wird das Dehnen allzu oft zu wenig gepflegt, was zu Muskelverkürzungen, größerer Verlet- zungsanfälligkeit und einer eingeschränkten Beweglich- keit in den Gelenken führt. In diesem Kurs werden wir gezielt sämtliche Muskeln deh- nen und die eigene Körperwahrnehmung schulen, um so die eigene Beweglichkeit und Flexibilität zu fördern. Auch die Entspannung soll dabei nicht zu kurz kommen, damit sie ausgeglichen und entspannt in den Tag star- ten können. Bitte mitbringen: Isomatte, ein großes Handtuch und ein Getränk sowie bequeme Sportkleidung und Turnschuhe. 7 - 12 Personen 8 Abende, 03.03.2026 - 05.05.2026 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 44,80 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3012-01W3 Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Frühling Rolf Berger Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehren- de Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser gan- zes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesi- sche Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfol- ge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Übungen, welche bis aus der Zeit um ca. 2700-2500 v.Chr. bekannt sind, sind für Menschen jeden Alters geeignet. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, leichte, rutschfeste Schuhe oder Socken und etwas zu trinken mit. 8 - 12 Personen 8 Abende, 05.03.2026 - 07.05.2026 Donnerstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1 vhs Raum Gelbes Ge- bäude 42,70 € Altenzentrum Selige Irmgard Jubiläen im Altenzentrum Selige Irmgard Im Altenzentrum Selige Irmgard gibt es in diesem Jahr wieder schöne Gründe zum Feiern. Auch in diesem Jahr dürfen wir wieder mehrere Dienstju- biläen feiern:Zehn Jahre im Haus sind Roswitha Hafner, Chantal Kindu und Fabian Bentele. Seit fünf Jahren dabei sind Daiana Frick, Markus Stein und Annie Laure Djoufack. Gerade in der Pflege ist es nicht selbstverständlich, dass Mitarbeitende über viele Jahre bleiben. Umso mehr freu- en wir uns über Kolleginnen und Kollegen, die unsere Ein- richtung mit aufgebaut, mitgetragen und weiterentwickelt haben. Man kennt sich, man vertraut sich und genau das spüren auch unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell arbeiten 52 Mitarbeitende im Altenzentrum Selige Irmgard. Vor fünf Jahren waren es noch 31. Unser Team ist also deutlich gewachsen und viele von denen, die damals schon dabei waren, sind es heute noch. Diese Mischung aus Erfahrung und neuen Gesichtern sorgt für Stabilität und frischen Schwung zugleich. Wir sagen von Herzen Danke für den Einsatz, die Treue und das tägliche Engagement und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre. Johannes Linse Einrichtungsleiter des Altenzentrum Selige Irmgard stellv. Bereichsleiter Region Region Neckar-Alb-Ober- schwaben Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kirchliche Nachrichten 28. Februar - 08. März 2026 Gedanken zur Woche: Pausen Nichts geht mehr. Alles steht still. Pausen der Stille in meinem Leben, ich brauche sie. Sie helfen mir: Kräfte zu sammeln, mich auf das Wesentliche zu besinnen, zu mir selbst zu finden und - Gott zu finden. Anselm von Canterbury Samstag, 28. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - EucharistiefeierCaritas Fastenopfer Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder, mitgestaltet vom Kinderchor († Kurt Brugger) Ministranten: Niklas Alber, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Lilly Romer, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Robin Schnez,Caritas Fastenopfer 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Dienstag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Freitag, 06. März Kein Gottesdienst in Baindt 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der Evangelischen Kirche, anschließend Beisam- mensein im katholischen Gemeindehaus St. Anna Samstag, 07. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Zoe 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anton Ortner, Wal- ter Frei, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Minist- ranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Ricco Haller, Benedikt Heilig, Daniela Schnez, Alexandra Schnez, Marlene Stör, Johanna Zentner, Sonntag, 08. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Jugendkantorei 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mariella Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de „Spenden Sie - helfen Sie direkt vor Ort“ Liebe Gemeindemitglieder, am 28.02./01.03.2026 bitten wir Sie von Herzen um eine Spende für Men- schen in Not. Mit Ihrer Spende unter- stützen wir Menschen, die Hilfe brau- chen. Die selbst nicht weiterwissen. Ein Beispiel ist eine alleinerziehende Mutter, ein anderes das ältere Ehe- paar, das von einer bescheidenen Rente leben muss. Oft geraten Men- schen unverschuldet und plötzlich - beispielsweise durch einen Unfall - in große Not. Als Christinnen und Christen können wir schnell und unbü- rokratisch dort gemeinsam und wirkungsvoll helfen, wo die Kraft des Einzelnen nicht reicht. Deshalb bitte ich Sie: Spenden Sie beim Caritas-Fas- tenopfer für den Nächsten in Not. Sie helfen vor Ort: 40 Prozent Ihrer Spende bleibt direkt in unserer Kirchengemeinde, 60 Prozent erhält die Cari- tas unserer Region. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Ihre Gabe sage ich Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Pfarrer Bernhard Staudacher Wir bitten um Ihre Spende an die Katholische Kirchen- pflege Baindt IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Spendenbescheinigung ab 300 €, bei Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Voranzeige Seniorentreff Unser Herr Pfarrer Stauda- cher und wir laden Sie herz- lich ein am Mittwoch, 11. März 2026 um 14.00 Uhr zum Got- tesdienst mit Krankensalbung in den Bischof-Spro- ll-Saal. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Anschließend gemütliches Beisammensein. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bis Montag, 9. März telefonisch unter der Telefon-Nr. 07502 - 911515 melden. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeu- tungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Ker- zen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 14.03.2026, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kommt! Bringt eure Last. Weltgebetstag - Frauen laden ein Eine herzliche Einladung an alle, die für Frauen in Nigeria beten möchten, spricht das ökumenische Team des Weltgebetstags aus. Nigeria ist ein Land, in dem Frauen unter vielfältigen Benachteili- gungen und Bedrängnissen leiden. Sie tragen zahlreiche Lasten – körperlich und seelisch, in der Familie und in der Gesellschaft, als Mutter, Tochter oder Ehefrau. Wir möch- ten an diesem Abend die Nöte unserer nigerianischen Schwestern ansehen. Und wir möchten helfen – durch In- formationen, Gebet und Spenden. Jede*r ist willkommen. Am Freitag, den 06. März 2026 beginnt der ökumenische Gottesdienst um 19 Uhr in der Evangelischen Kirche Bai- enfurt. Er wird von nigerianischen Frauen ausgearbeitet und von Frauen aus Baindt und Baienfurt durchgeführt. Anschließend sind alle Teilnehmer*innen zum Länder- abend mit nigerianischen Köstlichkeiten ins katholische Gemeindehaus Baienfurt eingeladen. Wir freuen uns auf Sie! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 27. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Vortrag Regina Herzer, Ev. Kirche Sonntag, 01. März Reminiszere (2. Sonntag der Passions- zeit) 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 02. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 04. März 15.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, - 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, - 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Freitag, 06. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst zum Weltgebetstag, Ev. Kirche, anschl. im kath. Gemeindehaus Samstag, 07. März 11.00 Baindt Konfi3, - 13.30 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 08. März Okuli (3. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ - Weite Psalm 31,8-9 Ich freue mich und bin fröhlich über deine Güte, dass du mein Elend ansiehst und kennst die Not meiner Seele und übergibst mich nicht in die Hände des Feindes; du stellst meine Füße auf weiten Raum. In mir ist eine große Bandbreite an Gefühlen. Welche er- laube und welche versage ich mir? Oft sind wir zu streng Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 und hart mit uns selbst. Diese Woche entdecken wir, wie weit der Raum ist, auf den Gott uns stellt. (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- „Zwischen den Zeilen gelesen“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag, 27.Februar 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte… Oder wie es Simon von Cyrene erging, als er Jesu Kreuz trug In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sagen haben. Es liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädagogin Außerdem gibt es noch Punsch und musikalische Un- termalung Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag lädt auch in 2026 wieder zum Mitmachen ein Unsere nächsten Termine 09. März Annemarie Weber Drahthühner Drahtarbeit 13. April Ingrid Allkemper Frühlingsmotive auf Porzellan Porzellan- malerei Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin an: Petra Neumann-Sprink E-Mail: p.neumann.sprink@gmx.de oder über Tel.: 0177 406 10 11 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen 1. Tischtennis 2. Turnen 3. Fußball 4. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 1. Schriftführer/in (2 Jahr) 2. Frauenvertreterin (2 Jahre) 3. Jugendvertreter/in (2 Jahre) 4. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vor- sitzenden Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Fischer entscheidet enges Match TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) In einem engen Spiel setzte Fischer nach starker Balleroberung von Kapitän Thoma in der 56. Minute den ersten Nadelstich und brachte Kellers Mannschaft in Front. Zweifel musste knapp zehn Minuten später dann kurz vor dem Strafraum die Notbremse ziehen, als ein Eschacher alleine auf B. Walser zulief - verhinderte damit aber möglicherweise das 1:1. In Unterzahl verteidigte der SVB weiterhin konse- quent, wobei Fischer in Minute 84 schlussendlich für die Entscheidung sorgte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bol- gert, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel (88. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona (86. Lukas Walser), Kevin Lang (69. Tobias Szeibel), Tobias Fink (82. Max Kretzer) - Co-Trainer: Philipp Boenke - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Stefania Attilio Tore: 0:1 Jan Fischer (56.), 0:2 Jan Fischer (84.) Rot: Lukas Zweifel (68./SV Baindt/Notbremse) Vorschau: Sonntag, 01.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Dostluk Friedrichshafen (Kunstrasen Baienfurt) 13.00 Uhr: SG Oberstaufen/Stiefenhofen - SV Baindt II (Testspiel!) Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-Cup - wieder volles Haus beim 10 Jährigen Jubiläum. In diesem Jahr jährte sich das Sie- & Er-Turnier un- ser in der Region einzigartiges Turnier mit Mädels und Jungs zum 10. Mal und abermals konnten wir die Fa. Franz Lohr GmbH als Hauptsponsor gewinnen. Vier Jugenden (E, D, C, B), 27 Mädchen- und 27 Jungs- mannschaften, mit über 500 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Un- sere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat mit ins gesamt je sechs Mädchen und Jungsmannschaf- ten an. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Jungs und die der Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich, wie in den letzten Jahren auch, in allen Turnieren, wie mit zu- nehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jun- gen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemeinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen traditionell die D-Junio- rinnen/Junioren, in der neben unseren Mädels, Lindau, RW Weiler, WRZ/Horgenzell sowie unsere beiden D II zusammen mit dem FV Ravensburg bzw. noch mit dem TSV Grünkraut vertreten waren. Unsere D I spielten bis zum vorletzten Spiel ein souveränes Turnier, waren dann im Finale gegen überragende GegnerInnen aus Lindau aber chancenlos. Platzierungen: 1. SpVgg Lindau; 2. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute 3. RW Weiler 4. TSV Grün- kraut / SV Baindt II 5. SGM Baindt/Fronreute II / U10 FV Ravensburg 6. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischenMannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute konnte sich souverän in ihrer Gruppe durchsetzen und holte dann auch im Finale gegen SV Immenried/SG Kißlegg den Turniersieg. Platzierungen dahinter: 3. PSG/VFB Friedrichshafen 4. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell 5. SV Bergatreute 6. SV Maier- höfen 7. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 8. TSV Tettn- ang 9. SV Deggenhausertal Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend. Unsere heimischen Spielerinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute bis zum Halbfinale eine sehr gute Leistung, doch leider kamen kamen sie im Finale gegen Vogt/Karsee mit der gegnerischen Spielwei- se nicht zurecht und mussten sich geschlagen geben. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FG 2010 WRZ / SV Hor- genzell 4. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 5. SV Ber- gatreute 6. SV Immenried Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mä- dels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM hier mit zwei Mannschaften antrat. Während die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg jüngeren- Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt errin- gen konnte, setzte sich die Erste bis ins Finale durch und traf dort auf den TSB Ravensburg / FV Ravensburg. In einem spannenden Spiel legten unsere Mädels mit 4:0 vor und die Jungs konnten den Vorsprung in einem extrem spannenden und emotionalen Spiel verteidigen, womit man den Pokal nach Hause holen konnte. Auf den Plätzen folgten 3. FV Bad Waldsee 4. SGM Aulendorf / Blönried Ebersbach 5. SGM Unterzeil/Aichstetten/Aitrach/ Sei- branz 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den sowie einen hochwertigen Ball für jede Mannschaft. An zwei Tagen hatten wir wieder vier Turniere, die bzgl. ih- rer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in ei- ner Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangen- heit anknüpfen konnten und allen Beteiligten einen Rie- senspaß bereiteten. Zu allererst möchten wir ganz besonders unserem Spon- sor und Namensgeber des Turniers Namensgeber, der Franz Lohr GmbH unseren besonderen Dank aus- sprechen, der uns das ganze Turnier in dieser Form erst ermöglicht hat. Danken möchten wir ebenso einer tollen Elternschaft, allen KuchenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder in der Regie, die in verschiedenen Schichten über die bei- den Tage die Durchführung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! F-Jugend Turnier in Bergatreute Am Sonntag war unsere F-Jugend in Bergatreute zu Gast. In einer doch recht kleinen Halle wurde auf 2 Spielfeldern gespielt und unsere jungen Kicker Arian, Sebastian, Ma- nuel, Emil, Lars und Lion hatten wieder einmal die Mög- lichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen. Unsere Gegner waren diesmal der SV Bergatreute als Gastgeber, unsere Nachbarn die SG Baienfurt, der FV Bad Waldsee und der SV Seibranz. Die ersten 3 Spiele fanden auf dem Funino Feld statt. Da man hier auf 4 Tore spielt ist es nicht immer leicht beide Tore zu verteidigen. Jedoch spielten unsere Jungs gut mit und konnten zahlreiche Tore und Torchancen erzielen. Die letzten 3 Spiele wurden dann auf dem gewohnten Feld 4 gegen 4 ausgetragen. Auch hier gab es Einiges zu bestaunen. Jeder Einzelne gab sein Bestes. Egal ob ver- loren oder gewonnen. Streitigkeiten untereinander gab es keine. Ein Lächeln dafür immer. Weiter so Jungs! Kommenden Sonntag dann in Horgen- zell. Wir freuen uns! Abteilung Tischtennis Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Sportkameraden, wir laden Euch zu unserer Abteilungsver- sammlung am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:00 Uhr im Vereinsraum (Loch) ein. Tagesordnung 1. Bericht Abteilungsleiter 2. Bericht Kassierer 3. Bericht Jugendleiter 4. Entlastungen 5. Wahl Ausschuss • Kassierer • Schriftführer • Sportwart • Jugendleiter 6. Ausblick 2026 und Verschiedenes Anträge zur Abteilungsversammlung sind bis spätestens 09. März 2026 beim Abteilungsleiter bzw. Schriftführerin schriftlich einzureichen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Erwachsene 1 mit ordentlichen Spielen gegen Spitzen- teams SV Baindt 1 - SSV Ulm II 5:9 SC Staig II - SV Baindt 1 9:5 Gegen die Tabellenführer aus Ulm und Staig war wie er- wartet kein Sieg möglich, dennoch können wir mit der Spielgestaltung zufrieden sein. In beiden Partien stand Philipp trotz Ellenbogenverletzung in der Aufstellung um ein Aufrutschen der Teamkollegen zu vermeiden. Er muss- te allerdings Einzel und Doppel kampflos an die Gegner abgeben. Gegen den Tabellenzweiten aus Ulm konnten Marcel und Flo mit einer starken Leistung ihr Eingangsdoppel gewin- nen und auch im Einzel lief es für beide gut: Marcel konnte Enis Demren und Elias Sahin im vorderen Paarkreuz je- weils mit 3:1 schlagen und punktete teils spektakulär mit seinen harten Angriffsschlägen. Flo konnte in seinem ers- ten Einzel Oliver Thimm mit 3:0 besiegen, musste sich in seinem zweiten Spiel gegen den starken David Hierholz mit 1:3 geschlagen geben. Gegen David war auch Alex in der Mitte chancenlos, doch gegen Oliver konnte sich in einem umkämpften Match mit 3:1 durchsetzen. Roman konnte sich im hinteren Paarkreuz gegen Moritz Fischer einen Satzgewinn erspielen und gegen Felix Fießinger un- terlag er hauchdünn mit 9:11 im entscheidenden fünften Satz. Nachwuchsspieler Jona konnte bei seinem zweiten Einsatz in der ersten Mannschaft weitere Landesligaluft schnuppern, wehrte sich nach Kräften und hätte sich bei- nahe einen Satzgewinn erarbeitet. Eine Woche später stand das Auswärtsspiel beim Ta- bellenführer Staig an und zum ersten Mal in dieser Sai- son konnten wir zwei Doppel gewinnen. Marcel und Tobi spielten toll zusammen und konnten sich verdient mit 3:0 durchsetzen. Flo und Alex harmonierten im Dreierdoppel ebenfalls gut und konnten die beiden ersten Sätze nach Rückstand und abgewehrten Satzbällen jeweils „klauen“. Danach war der Widerstand gebrochen, sodass sie den 3. Satz mit 11:5 nach Hause fahren konnten. Hätten danach Marcel und Flo ihre Spiele gegen Marc Schickler und Fynn Ugowski gewonnen, wäre es unter Umständen eine ganz enge Partie geworden, aber bei- de mussten sich nach guten Leistungen im 5. Satz ge- schlagen geben. Bei Tobi und Roman reichte es nicht für mehr als einen Satzgewinn, sie mussten ihren Gegnern Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Andreas Schill und Philipp Aßfalg gratulieren. Alex schaffte es immer wieder den Ball mit der Rückhand im Spiel zu halten und mit seiner gefährlichen Vorhand zu punkten. So konnte er sich in einem umkämpften Match mit 9:11, 13:11, 12:10 und 11:9 gegen Lukas Aßfalg durchsetzen. In der zweiten Einzelrunde unterliefen Marcel zu viele Fehler und er musste Louis Häußler zu dessen 3:1 Sieg gratulie- ren. Beim Stand von 3:8 drehten Tobi und Flo nochmal auf und konnten beide Partien im mittleren Paarkreuz mit 3:1 gewinnen, eher der im hinteren Paarkreuz noch ungeschlagene Philipp Aßfalg gegen Alex den Siegpunkt für Staig einfuhr. Nun haben wir zwei Wochen Pause in denen sich Philipp hoffentlich wieder erholen kann, bevor es dann am 14. und 15. 03. mit einem Doppelheimspieltag gegen Ellwangen und Unterkochen weitergeht. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Interessierte, wir laden euch zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung heute am Fr., 27. Februar 2026 um 18:30 Uhr in’s Ver- einsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: 27./28.03. Plätze richten 10.04. ab 13:30 Uhr Frühjahrsputz Vereinsheim Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 01.03.2026 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Dirigenten 7. Bericht des Kassiers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen : 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre) Schriftführer*in (für 2 Jahre) 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Ehrungen 12. Vorschau 2026 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 01.03.2026 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2026 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2026 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 13.03.2026 um 20 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 3, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinde- rung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreterin zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführerin für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2026 10. Anlagennutzung 11. Anträge und Verschiedenes Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 06.03.2026 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Feldzug 2026 - Danke! Nach einem erfolgreichen und ereig- nisreichen Feldzug 2026 ist es an der Zeit, innezuhalten - und vor allem eines zu sagen: Danke! Unser erster und größter Dank gilt unseren Familien. In den vergangenen Wochen wart ihr oft diejenigen, die auf uns verzichten mussten, uns den Rücken freigehalten und jede Probe, jeden Umzug und jeden Ball mitgetragen haben. Ohne euch wäre all das nicht möglich - ihr seid unser Fundament! Ein ganz besonderer Dank geht auch an die Narren- zunft Raspler. Gemeinsam macht die Fasnet nicht nur Spaß - gemeinsam ist sie etwas ganz Besonderes. Kame- radschaft, Zusammenhalt und unzählige unvergessliche Momente verbinden uns weit über diese Saison hinaus. Ebenso möchten wir uns namentlich bei unseren Freun- den und Gönnern bedanken, die uns während der ge- samten Fasnet unterstützt haben. Eure Unterstützung - ob organisatorisch, finanziell oder moralisch - ist für uns von unschätzbarem Wert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 • Arnold Maschinenfabrik Ravensburg, für die Unter- stützung beim Lasern und Gravieren von unserem neuen Häs • Altenzentrum Selige Irmgard Baindt • Bäckerei Hamma Baindt • Baindter Beck • Bayer Druck & Verlag Weingarten • b-it Barg Baienfurt • Bürgermeisterin Simone Rürup • CAP-Markt Baindt • Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Grieshaber Logistik Weingarten • ICS für automotive Baindt • Kfz-Karosseriebau Konzett Baindt • KiGa Sonne, Mond und Sterne • KiGa St.Martin • KiGa Waldorf • Kling Automaten Baindt • Klosterwiesenschule • Kreissparkasse Baienfurt • Maximilian Bäder • Musikverein Baindt • Natursteine Josef Foret Baienfurt • Pascal Selg Metallverarbeitung Baienfurt • Räuberbande Baienfurt/Baindt • SBBZ Baindt • Schreinerei Elbs Baienfurt • Spedition Dachser Baindt • TOX Pressotechnik Weingarten • Tränkle Autovermietung Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Zweiradhaus Schützbach Nach vielen Kilometern, langen Nächten und unzähli- gen Märschen gönnen sich die Legionäre nun eine kurze Verschnaufpause. Doch lange währt sie nicht: Ab dem 17.03.2026 steigen wir wieder in die Proben ein - denn nach der Fasnet ist bekanntlich vor der Fasnet. AVE - und bis bald! Blutreitergruppe Vorbereitung und Information für un- sere Jugend Am Freitag, 20. März 2026, 18:30 Uhr wollen wir insbesondere unsere Minist- ranten sowie junge Blutreiterinnen und Blutreiter mit ihren Eltern informieren und laden herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Der diesjährige Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai rückt bereits näher und es ist wichtig, einmal frühzeitig Vor- bereitungen zu treffen. Auch wollen wir unsere Jugend fördern und begeistern für die Prozessionsritte, die für Einklang von Mensch, Tier, Natur und Glaube stehen. In lockerer Runde möchten wir deshalb mit euch reden über: - Die Bedeutung der Heilig-Blut-Verehrung in Weingar- ten und Bad Wurzach - Ablauf, Ordnung und Gebet bei den Prozessionsritten - Sicherheit, Ausrüstung, Umgang mit dem Pferd und Übungsstunden - Vereinskameradschaft in der Blutreitergruppe - Anprobe der Ministrantengewänder. Über eine rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft: Werner, Berthold, Alexander, Adelbert Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Kleidung Spielzeug Zubehör Samstag, 28. Februar 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson sowie für Betreuungsper- sonen von Kindern ab Pflegegrad 3 Schenk-Konrad-Halle BaindtSchenk-Konrad-Halle Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Grabener Höhe zur Wallfahrts- kapelle St. Sebastian Wir machen eine einfache Wanderung mit viel Weitsicht, wenn das Wetter mitspielt. Wann: Sonntag, 01.03.2026 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 14.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 80 hm. Fahrpreis: 3,80 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man mitgeht. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte ange- ben, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Vesper, Trin- ken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke. Anmeldung: ab 25.02.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung:Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderst du gerne? Dann komm doch mit! Die Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albver- eins hat bei ihrer jüngsten Jahreshauptversammlung die Vorstandschaft einstimmig bestätigt. Im Rückblick auf das vergangene Jahr wurden viele schöne Momen- te lebendig - im Jahresbericht ebenso wie in beeindru- ckenden Bildern unserer gemeinsamen Touren. Auch die Berichte zu Kasse, Wanderprogramm und Wegepflege fanden großen Zuspruch. Ein Thema beschäftigt uns je- doch: Die Mitgliederzahlen gehen zurück. Und genau hier kommst du ins Spiel. Warum du bei uns richtig bist Du wanderst gerne? Dann findest du bei uns Gleichge- sinnte - Menschen, die Natur lieben, gerne draußen sind und offen für neue Bekanntschaften sind. Du möchtest deine Heimat noch besser kennenler- nen?Unsere engagierten Wanderführerinnen und Wan- derführer zeigen dir Oberschwaben, die Schwäbische Alb, das Allgäu und vieles mehr. Du willst mehr erleben? Neben Tageswanderungen bie- ten wir auch Wanderwochen im In- und Ausland an. Du möchtest Vorteile genießen? Als Mitglied bist du bei allen Veranstaltungen versichert, erhältst jährlich eine Wanderkarte und bekommst Vergünstigungen bei der Outdooractive-App. Lust auf Engagement? Du bist junggebliebener Rentner oder einfach jemand, der seine Freizeit sinnvoll gestalten möchte? Dann kannst du dich bei uns einbringen - zum Beispiel in der Pflege der Wanderwege. Oder möchtest du selbst Wanderungen führen? Wir unterstützen dich gerne dabei. Interesse geweckt? Auf unserer Homepage findest du alle Ansprechpartner: https://weingarten.albverein.eu/kontakt/ Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemein- sam neue Wege zu entdecken. Schützengilde Baindt Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 18.02.2026 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Run- denwettkampf in der Kreisklasse LG. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1341:1375. Wertung Baindt Patrick Pfau: 355 Arthur Pfau: 346 Hans-Martin Schmidt: 338 Heiko Laske: 302 Aus dem Landkreis Thementag „Sucht in der Familie“ am 4. März 2026 in Weingarten: „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“, mit Film-Event In Deutschland wächst jedes sechste Kind im Schatten der Suchterkrankung eines Elternteils auf. Aus Scham, Loyalität und Angst isolieren sie sich, übernehmen früh Verantwortung und bleiben mit ihren Belastungen allein. Die Folgen sind gravierend: Diese Kinder haben ein signi- fikant erhöhtes Risiko, später selbst psychisch oder sucht- krank zu werden. Um diese Kinder sichtbar zu machen und das Schweigen zu brechen, findet am Mittwoch, den 4. März 2026, im Kulturzentrum Linse in Weingarten der Thementag „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“ statt. Im Zentrum steht die Vorführung des autobio- grafisch inspirierten Films „Erinnerungen einer vergesse- nen Kindheit“ und das Gespräch mit dem preisgekrönten Regisseur Lars Smekal. Der Thementag ist in mehrere Blöcke gegliedert, um ver- schiedene Zielgruppen zu erreichen: • Vormittags (09:00 & 11:00 Uhr): Filmvorführungen und Gespräche für Schulklassen ab der 8. Stufe (Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erfor- derlich über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Nachmittags (15:00 Uhr): Exklusive Veranstaltung für pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und Akteure der Sucht- und Familien- hilfe, um den fachlichen Austausch zu fördern (Teil- nahme kostenfrei, Anmeldung erwünscht über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Abends (19:00 Uhr): Öffentliche Filmvorführung mit anschließender Podi- umsdiskussion. Unter der Moderation des Kommu- nalen Suchtbeauftragten Walter Krebs diskutieren Regisseur Lars Smekal und Vertreter/-innen regio- naler Hilfsangebote. Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über Unterstüt- zungsangebote im Landkreis zu informieren (Erwerb eines regulären Tickets in der Linse). Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommuna- len Suchthilfeplanung, des Angebots „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ des Landratsamts Ravensburg und des Projekts „Stark im Sturm“ des ZfP Südwürttemberg (Weissenau) und findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien statt. Nähere Informationen sind verfügbar unter https://sucht-bw.de/break-the-silence-suechtige- eltern- und-du/ Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet, in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027. Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg bietet hierzu eine 2-stündige Veran- staltung in Präsenz an. Der Schwerpunkt dieser Veran- staltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Herr Markus Kreh und Frau Maria Längle vom Landwirtschaft- samt des Landkreises Ravensburg referieren zu den The- men Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen im Bereich der Dokumentationspflichten und der Schadna- gerbekämpfung. Ergänzend folgen Empfehlungen für den Pflanzenschutz im Frühjahr. Herr Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH ergänzt das Referententeam. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 31.03.2026 von 19:30 – 21:30 Uhr im Gasthaus Traube in Hasenwei- ler 315, 88263 Horgenzell / Hasenweiler. Anmeldungen werden bis einschließlich Freitag, 28.03.2026 online ent- gegengenommen. Detaillierte Informationen sowie An- meldemöglichkeiten finden Sie unter https://rv.de/veranstaltungen-la Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbe- gleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Unsere erste Aktion „gute Gartenerde gemeinsam ein- kaufen“ wird aktuell durchgeführt. Als Ausliefer- und Ab- holtermin haben wir den Samstag, 14. März 2026 festge- legt, so dass Sie mit den ersten Arbeiten loslegen können. Am 14. März werden wir die bestellte Ware am späten Vormittag ausliefern oder Sie holen diese von 13.30 - 15.00 Uhr im Bauhof Baienfurt, Ravensburger Str. in Baienfurt ab (je nachdem, was Sie auf dem Bestellformular ange- kreuzt haben). Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e. V. Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. Jahreshauptversammlung des Vereins landwirtschaftli- cher Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. am 11. März Der VLF Ravensburg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zur diesjährigen ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Mittwoch, 11. März ein. Sie findet im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. 1. Tagesordnung 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand, Geschäfts- und Kassenfüh- rung 7. Wahlen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern 8. Anträge von Mitgliedern 9. Verschiedenes Die Veranstaltung wird von der Bauernkapelle Ober- schwaben musikalisch umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgt ein Fachvortrag von Prof. Dr. Jonas Weber, Leiter des Studiengangs Agrarwirtschaft an der DHBW Ravensburg zum Thema „Ernährung der steigen- den Weltbevölkerung und Klimawandel - Was kommt auf die Betriebe zu?“. Anträge senden Sie bitte bis zum 09. März an die Ge- schäftsstelle beim Landkreis Ravensburg, Landwirtschaft- samt, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg oder an b.ruopp@rv.de Internationaler Frauentag 2026 Kabarett-Matinée zum Weltfrauentag: Inka Meyer auf dem „Highway to Health“ in der Zehnt- scheuer Ravensburg Lachen ist die beste Medizin - das beweist Kabarettistin Inka Meyer am Internationalen Frauentag, 8. März, um 11 Uhr in der Zehntscheuer Ravensburg. In ihrem Programm „Highway to Health“ nimmt sie das Publikum mit auf eine hintersinnige Reise durch die Untiefen des deutschen Ge- sundheitssystems. Mit scharfem Witz und pointierter Ge- sellschaftskritik macht sie aus dem Ärzte-Marathon eine Comedy-Show - ihre Reiseapotheke: Humor pur. „Wenn ihr selbst nichts zu lachen habt, dann lacht wenigstens über mich!“, verspricht Meyer. Den Vormittag eröffnen Vertreterinnen des Bündnisses Internationaler Frauentag Ravensburg mit Statements zu aktuellen frauenpolitischen Themen und Herausforderun- gen - passend zum Tag der Landtagswahl. Es lädt ein das Bündnis Internationaler Frauentag, beste- hend aus 10 Vereinen und Institutionen in Ravensburg. Karten für 7 € gibt es im Vorverkauf in der Tourist Info Ravensburg oder unter Zehntscheuer Ticketshop. Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. DRK-Kleiderladen Ravensburg Wohin mit dem alten Handy? Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg In deutschen Haushalten liegen schätzungsweise rund 200 Millionen ungenutzte Mobiltelefone - Tendenz wei- terhin hoch. Dabei enthalten Smartphones zahlreiche wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer oder Kobalt, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Angesichts der Rohstoffgewinnung, die weltweit häufig mit erheblichen Umweltbelastungen und teilweise problematischen sozialen Bedingungen verbun- den ist, stellt das Recycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz dar. Der DRK-Kleiderladen in Ravensburg unterstützt daher mit einer Handy-Sammlung mittels Sammelbox die Rück- führung alter Geräte in den Rohstoffkreislauf. Die ge- sammelten Handys werden ohne Gegenleistung an den zertifizierten Recyclingdienstleister Interzero in Deutsch- land übergeben. Dort werden wertvolle Rohstoffe zurück- gewonnen und geeignete Geräte - wenn möglich - einer Weiterverwendung zugeführt. Durch Wiederverwendung und Recycling können Ressourcen geschont und Treib- hausgasemissionen reduziert werden. Studien zeigen, dass allein durch die Weiternutzung eines Smartphones erhebliche Mengen an Ressourcen und CO₂ eingespart werden können. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 „Wir haben uns für das Recyclingunternehmen Interzero entschieden“, so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative Rote Nasen Clowns erfolgt, die mit ihren Besuchen Freude in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen.“ Hinweise zur Abgabe von Altgeräten Vor dem Einwurf in die Sammelbox sollten persönliche Daten gelöscht sowie SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Die Daten lassen sich in der Regel über die Funk- tion „Auf Werkseinstellungen zurücksetzen“ im Geräte- menü löschen. In die Sammelbox dürfen: - Mobiltelefone und Smartphones mit fest verbautem oder intaktem Akku - Geräte, die äußerlich unbeschädigt sind Nicht in die Sammelbox dürfen: - Geräte mit beschädigtem oder aufgeblähtem Akku (Brandgefahr) - stark beschädigte oder deformierte Geräte - lose Akkus oder Batterien - Tablets sowie Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer Defekte Geräte mit beschädigten Akkus sowie lose Akkus und Batterien können über den stationären Handel oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgt werden. „Die Sammlung gebrauchter Handys entspricht einem zentralen Grundsatz der Kreislaufwirtschaft - Wieder- verwendung vor Verwertung“, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren Angeboten leisten wir seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und können gleichzeitig soziale Projekte unterstützen.“ Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit nationalen Gesellschaften in 191 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt. Caritas Bodensee-Oberschwaben erwei- tert Projekt „Solidarische Gemeinden“ Neue Unterstützung für Vereine und Initiativen im Landkreis Ravensburg Ziel: Bürgerschaftliches Engagement stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander schaffen, besonders für ältere Menschen. Kostenfrei: Dank Förderung der Veronika-Stiftung ist die Teilnahme für die Gruppen kostenfrei. Individuell: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was ihnen wichtig ist. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben baut ihr erfolgreiches Projekt „Solidarische Gemeinden“ weiter aus. Ab sofort gibt es ein zusätzliches Angebot zur Strategieentwicklung für Vereine und Initiativen in Städten, Gemeinden und Quartie- ren im Landkreis Ravensburg. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander - besonders mit Blick auf ältere Menschen - zu schaffen. Das Projekt „Solidarische Gemeinden“ wird seit 2021 gemein- sam mit dem Dekanat Allgäu-Oberschwaben umgesetzt und vom Landkreis Ravensburg sowie der Friedrich Schie- del-Stiftung gefördert. In diesem Rahmen wurden bereits in sechs Kommunen Solidarische Gemeinden entwickelt und neue Beteiligungsformate, generationenübergreifende An- gebote und tragfähige Engagement-Strukturen aufgebaut. Neues Angebot: Strategische Unterstützung vor Ort Der neue Projektbaustein richtet sich gezielt an Vereine, Initi- ativen und lokale Gruppen, die bereits aktiv sind oder Ideen für mehr nachbarschaftliches und generationenübergrei- fendes Engagement haben. Sie erhalten nun die Möglich- keit, sich professionell begleiten zu lassen - von der ersten Standortbestimmung bis zur konkreten Strategie für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Verantwortlich für diesen Bereich ist Valerie Hirscher von der Fachstelle Solidarische Gemeinden. Sie bringt langjährige Erfahrung mit und kennt die wachsenden sozialen Herausforderungen im Alltag vie- ler Menschen. Ihr Anliegen ist es, den Blick auf Lösungen zu richten und vorhandene Kräfte vor Ort zu bündeln. Viele En- gagierte hätten gute Ideen, suchten aber nach einer klaren Struktur und einem tragfähigen Plan für die Umsetzung. Workshops, Analyse und konkrete Maßnahmen Das neue Angebot umfasst unter anderem moderierte Workshops und Beteiligungsformate. Gemeinsam werden Bedarfe vor Ort analysiert, Ziele entwickelt und konkrete nächste Schritte geplant. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen aller Generationen sich gegenseitig unter- stützen und wie verlässliche Strukturen des Miteinanders entstehen können. Wichtig dabei: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was für sie sinnvoll und wichtig ist. Dank einer Förderung durch die Veronika-Stiftung ist die fachliche Begleitung durch die Caritas für die teilnehmen- den Initiativen und Vereine kostenfrei. Vom Einstieg bis zur Vernetzung Das Angebot ist flexibel aufgebaut. Gruppen können mit einer Sensibilisierung und Erstberatung starten oder di- rekt in einen begleiteten Strategieprozess einsteigen. Wer möchte, kann sich anschließend mit bestehenden Solida- rischen Gemeinden vernetzen oder in einen umfassen- deren Aufbauprozess einsteigen. So entstehen sowohl kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten als auch lang- fristige Perspektiven. Mit der Erweiterung des Projekts setzt die Caritas Bo- densee-Oberschwaben ein klares Zeichen: Starke Nach- barschaften, engagierte Vereine und vernetzte Initiativen sind entscheidend für den sozialen Zusammenhalt im Landkreis - heute und in Zukunft. Interesse an einer Teilnahme oder Beratung? Vereine, Initiativen, Kommunen und weitere interessierte Akteure können sich unverbindlich melden. Kontakt: hirscher.v@caritas-dicvrs.de oder Telefon: 0176 13625677 Kommissionsbasar Blitzenreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute am 28. Februar 2026 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Einlass für Schwangere (mit Nachweis) bereits ab 9.00 Uhr. Es wird Bekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmode und Spielzeug. Besu- chen Sie gerne auch unsere Cafeteria! Weitere Informationen unter www.facebook.com/BasarBlitzenreute und Instagram @basar.blitzenreute oder basarblitzenreute@gmail.com Nummernvergabe und automatischer Etikettendruck über unser Portal: https://ebasar.net/basar-blitzenreute Blühkampagne geht ins siebte Jahr „Blühender Landkreis Ravensburg“ live in Wolfegg Vortrag: Die Welt der Gemüseraritäten & naturnahe Gärten 11. März 2026 · 19:30 Uhr · Zehnscheuer Wolfegg Es ist wieder soweit! Bereits zum siebten Mal läutet der Landkreis Ravensburg die Gartensaison mit der Mitmach- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ ein. Um 19:30 Uhr lädt das Team des „Blühenden Landkrei- ses Ravensburg“ (Landschaftserhaltungsverband Ra- vensburg, elobau Stiftung, Landkreis Ravensburg) in die Zehnscheuer zu einem inspirierenden Abend rund um naturnahes Gärtnern und alte Gemüseschätze ein. Die renommierte Landschaftsarchitektin und Autorin Si- mone Kern zeigt in ihrem Vortrag, wie sich ein Garten mit einfachen Mitteln in ein lebendiges Naturparadies ver- wandeln lässt. Die von der Stuttgarter Zeitung als „anti- autoritäre Gärtnerin“ bezeichnete Expertin ist weit über die Landesgrenzen hinaus für ihr fundiertes und zugleich praxisnahes Gartenwissen bekannt. Unterstützt wird sie von Sortendetektiv Patrick Kaiser, der die Besucherinnen und Besucher in die faszinierende Welt alter und regionaler Gemüsesorten entführt. Gemeinsam verbinden sie praktische Gartenideen mit spannenden Hintergründen, Geschichten und einer großen Portion Sortenvielfalt. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Gäste die ex- klusive Gemüsemischung des „Blühenden Landkreises Ravensburg 2026“ (Tomate, Gurke und essbare Blüten) kostenlos zum Mitnehmen. Ein Saatgutversand findet in diesem Jahr nicht statt. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung am 12. März 2026 ist bereits vollstän- dig ausgebucht. Die Blühkampagne wird nur durch die großzügige fi- nanzielle Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg möglich gemacht. Verbindliche Anmeldung unter www.bluehender-landkreis.org/veranstaltungen Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihren Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mai- land genießen. Unter allen Blutspender*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Personen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Ak- tionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur etwa zehn Mi- nuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen – Frauen dürfen bis zu vier, Männer bis zu sechs Mal innerhalb von 12 Monaten spenden. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/2 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Ausstellung: „Resilienz - Kunst, die bewegt“ Bei der kommenden Ausstellung in der Galerie in der Caritas (GiC) hält der Frühling Einzug. Die deutsch-ka- nadische Künstlerin Claudia Wiebe zeigt farbintensive, expressive Werke in Acryl-Mischtechnik - Kunst, die be- wegt, Kunst, die Betrachter*innen einladen, innezuhalten und ein Stück ihrer eigenen Geschichte darin zu entde- cken. Dynamische Pinselstriche, intensive Farben und vielschichtige Oberflächen erzählen von Widerstands- kraft, Verwundbarkeit, Mut und Transformation. Resilienz - Kunst, die bewegt. Claudia Wiebes Arbeiten zeigen die innere Stärke, die uns trägt, wenn wir auf Herausforde- rungen treffen. Ausstellungsbeginn ist im Rahmen einer Vernissage am Donnerstag, 5. März 2026, um 18 Uhr. Die Ausstellung wird bis zum 15. Mai 2026 zu sehen sein. Öffnungszeiten des Caritas-Zentrums in der Seestraße 44, 88214 Ravensburg sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag auch nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr. Mehr Information auf der Webseite der Künstlerin: Claudia Wiebe - Expressive & Emotional Abstract Art Ausstellung vom 5. März 2026 bis 15. Mai 2026 Galerie der Caritas Seestraße 44 | 88214 Ravensburg Öffnungszeiten: Mo bis Fr | 9 bis 12 Uhr Mo, Mi und Do | 13:30 bis 16:30 Uhr MOWA Second-Hand-Kleider-Basar WO: Turn- und Festhalle Mochenwangen WANN: Samstag, 14. März von 10 bis 13 Uhr WAS: Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de E-Mail: mowateam@yahoo.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung bzw. Duales Studium in der Steuerverwal- tung? Informiert Euch am 04.03.2026 bei unserem Schnup- pernachmittag! Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 wollen, am 04.03.2026 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Amtlich was bewegen - Steuern, kann ich auch“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Bitte beachtet: Da die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind, ist für eine Teilnahme am Schnuppertag bis zum 02.03.2026 eine Anmeldung per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de erforderlich. Mögliche Rückfragen werden unter der Tel-Nr. 0751/403- 450 gerne beantwortet. Was sonst noch interessiert Katamaran setzt auf bedarfsgerechteres Angebot Neue Fahrzeiten ab 1. April: Ab 1. April 2026 ist der Katamaran zwischen Konstanz und Friedrichshafen mit einem angepassten Fahrplan unterwegs. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedin- gungen im Mobilitätsverhalten: Auch mehrere Jahre nach der Pandemie konnte sich der Katamaran nicht voll- ständig vom Corona-Tief erholen. Die Nachfrage liegt weiterhin unter dem Niveau der Vorjahre - 2025 nutzten rund 380.000 Fahrgäste die Verbindung, 2024 waren es 394.000. Veränderte Pendlergewohnheiten durch Homeoffice, neue Arbeitsmodelle und das Deutschlandticket haben das Nutzungsverhalten auch beim Katamaran nachhal- tig verändert. Besonders Fahrten in den Randzeiten sind heute deutlich schwächer ausgelastet als vor 2020. Vor diesem Hintergrund passt die Reederei ihren Fahrplan an, um das Angebot bedarfsgerechter zu gestalten und Ka- pazitäten dort einzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Die kaum nachgefragten 6-Uhr-Fahrten entfallen beispielsweise als direkte Folge dieser Anpassung. „Wir reagieren auf veränderte Realitäten“, erklärt Magda- lena Linnig, Geschäftsführerin der Katamaran-Reederei Bodensee. „Unser Anspruch ist es, ein attraktives Angebot für die große Mehrheit unserer Fahrgäste bereitzuhalten - gleichzeitig müssen wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Fahrten, die dauerhaft nur sehr gering ausge- lastet sind, können wir nicht länger sinnvoll fortführen.“ Der neue Fahrplan ab 1. April im Überblick - Montag - Donnerstag: 07:00 - 18:00 Uhr (stündlich) - Freitag: 07:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Samstag: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Sonn- & Feiertage: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) Neben der Anpassung der Fahrzeiten setzt die Reederei auch technisch auf Effizienz. „Wir haben den Betrieb un- serer Flotte gezielt optimiert, den Energieverbrauch wei- ter reduziert und den Ressourceneinsatz verbessert“, ergänzt Christoph Witte, Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei. „Indem wir Angebot und Nachfrage besser in Einklang bringen, vermeiden wir unnötige ‚Fast-Leer- fahrten‘ und sichern zugleich die langfristige Stabilität unseres Betriebs.“ Der vollständige, neue Fahrplan ab 1. April ist unter www.der-katamaran.de/fahrplan abrufbar. Digitale Elternabende der BA Jugendliche und Eltern erhalten vom 2. bis 15. März bun- desweit Einblicke in Ausbildungs- und Studienmöglichkei- ten - bequem von zu Hause aus. Die Berufswahl zählt zu den wichtigsten Entscheidungen am Ende der Schulzeit - und sie fällt angesichts von rund 450 anerkannten Ausbildungsberufen und tausenden Studiengängen nicht leicht. Orientierung bie- tet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren digitalen Elternabenden, die vom 2. bis 15. März 2026 in die fünfte Runde gehen. Mehr als 80 Großunternehmen und Branchenvertretun- gen informieren in kompakten einstündigen Online-For- maten über Ausbildungswege, duale Studienangebote, Unternehmenskultur und berufliche Perspektiven. Die Veranstaltungen richten sich an Jugendliche kurz vor dem Schulabschluss sowie an ihre Eltern. Berufsorientierung ohne Wege und Wartezeiten An vier Abenden pro Woche - jeweils montags bis don- nerstags zwischen 17:00 und 21:00 Uhr - können sich Fa- milien bequem von zu Hause aus zuschalten. In digitalen Chaträumen besteht die Möglichkeit, direkt Fragen an Personalverantwortliche, Branchenvertretungen sowie Auszubildende und dual Studierende zu stellen. Gerade diese authentischen Erfahrungsberichte aus ers- ter Hand machen das Format besonders praxisnah: Jun- ge Menschen schildern ihren Weg ins Unternehmen, das Bewerbungsverfahren und ihren Ausbildungsalltag. „Die digitalen Elternabende bieten Jugendlichen und El- tern aus unserer Region einen direkten Zugang zu über 80 Unternehmen aus ganz Deutschland - bequem von zu Hause aus. Dieses bundesweite Angebot zeigt die enorme Vielfalt an Karrierewegen auf und ergänzt unsere per- sönliche Beratung vor Ort“, erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg, Anke Traber. Eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen sowie das vollständige Programm sind unter www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende abruf- bar. Am 12. März um 20:00 Uhr informiert die BA zudem in einer eigenen Veranstaltung über ihre vielfältigen Aus- bildungs- und Studienmöglichkeiten. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2025 einzahlen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 31. März 2026 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland le- ben und nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zu- dem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Renten- alters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden. Information Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszah- lungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden. Landespreis für Kleinkunst wird 40 Zum 40. Mal suchen das Land und Lotto Baden-Württem- bergs beste Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler. Bewer- bungen werden bis 31. März entgegengenommen. Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „The Länd ist lus- tig - und tiefsinnig, doppelbödig, albern, kreativ, politisch wortgewandt und musikalisch. Das beweist Jahr für Jahr der Kleinkunstpreis. Gemeinsam mit Toto-Lotto geben wir dieser großen Kunst eine Bühne! Wir fördern künstlerische Qualität, stärken die freie Szene und investieren in die kulturelle Zukunft des Landes. Denn auch die Kleinkunst hat unsere Wertschätzung und Unterstützung verdient. “ Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württem- berg sagte: „Die Förderung der Kunst und Kultur durch Lotto Baden-Württemberg hat eine lange Tradition. Der Kleinkunstpreis zeigt eindrucksvoll, wie viele tolle Künst- lerinnen und Künstler im Südwesten ihre Heimat haben. Seit vielen Jahren verleihen wir die Auszeichnung gemein- sam mit dem Land und bieten damit herausragenden Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Sparten die große Bühne, die sie verdient haben“, sagt Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zudem kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Be- reich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung. Verleihung im Oktober in Stuttgart Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veran- stalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstal- tung im Oktober in Stuttgart. Weitere Informationen unter www.kleinkunstpreis-bw.de Regierungspräsidium Tübingen Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich Noch bis Ende Februar können im Regierungsbezirk Tü- bingen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes. Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felsland- schaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regie- rungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstver- ständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren. Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Gren- zertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffar- men Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außer- gewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege not- wendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre beson- deren Standortbedingungen zu bewahren. Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist: Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wach- sen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobach- tungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogel- arten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blü- tenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssen- sible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen. Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bie- ten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbu- schen, beschattet werden und ihre besondere Artenviel- falt verlieren. Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürli- cherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwäs- serung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsfor- men verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und kön- nen ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspeziali- sierter Arten erfüllen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Gesunde Ernährung kann man lernen - SVLFG unter- stützt Die meisten wissen, dass eine gesunde und ausgewo- gene Ernährung wichtig für Gesundheit und Wohlbefin- den ist. Trotzdem fällt es vielen im Alltag oft schwer, dies umzusetzen. Doch auch gesunde Ernährung kann man lernen, zum Beispiel in Gesundheitskursen, die von den Krankenkas- sen unterstützt werden. Darauf weist die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum Tag der gesunden Ernährung am 07.03.2026 hin. Die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezuschusst Kurse unter anderem zu folgenden Themen: - vollwertige und ausgewogene Ernährung - Gewichtsreduktion - mehr Bewegung im Alltag - Vorbeugung und Verringerung gesundheitlicher Risi- ken Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu vermeiden. Auf ge- eignete Kurse verweist die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Warum Ernährung so wichtig ist Die Ernährung beeinflusst den Verlauf vieler Krankhei- ten, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose oder Erkrankungen des Darms. Doch sie senkt nicht nur das Krankheitsrisiko, sondern steigert auch das allgemeine Wohlbefinden, besonders in Kombination mit Bewegung. Weitere Informationen gibt der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. unter www.vfed.de Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensations- verzeichnis Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu natur- schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch wei- tere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, ver- bessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministe- rin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeich- nis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensati- onsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensa- tionsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausge- glichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Do- kumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von na- turschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeich- nis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kom- pensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen trans- parent dargestellt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. © Hermenau/DEIKE 761U43W3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schlaf und Träume Z E I T U M S T E L L U N G S O N N E A F O S M Z R E H E L L D I D U N K E L S T A B I L P U Y U H R M G T L E B E N E E S P A U C T H U S K H A O E T H W G C U K R G D E G F A U L L K L E B Z L M C R E M K O P F K I S S E N E S U U E F U A U A D N A G E D A E C H T N I S P L S S A C T T N Z I T A R E I Z H T A C E T H A L G L K O S D G V O S P L T T E B H U N H A T E N L E N H O R M O N E I E R R T L M G T S U E U P N I C E A M L E R C H E N E N G N E E R P M R H N A S M O N D E H S G A L T E J E N N S T O F F W E C H S E L T S E W N R I H E G E N A D I E R N I M M U N S Y S T E M S M A Z H F R U E H L I N G N M M U A R T D C T T R E C A E K W A E R M E U B L U T D R U C K M T I R H Y T H M U S W N N E R E I R E N E G E R T A A G E S U N D H E I T P W E L L E N N O R Z N S R E G E N Z I R B E L D R U E S E A N I O H H N N N O I S I V I F A N T A S I E L P C N C H T N E U R O N E N S T A N M U S I K A G E S E B A L D R I A N H T Z M E D I T A T I O N Außer dem farbig unterlegten sind hier 74 weitere Begrie zum Thema Schlaf und Traum versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Die übrig bleibenden Buch- staben ergeben die Lösung. ZEITUMSTELLUNGSONNEAFOS MZREHELLDIDUNKELSTABILP UYUHRMGTLEBENEESPAUCTHU SKHAOETHWGCUKRGDEGFAULL KLEBZLMCREMKOPFKISSENES UUEFUAUADNAGEDAECHTNISP LSSACTTNZITAREIZHTACETH ALGLKOSDGVOSPLTTEBHUNHA TENLENHORMONEIERRTLMGTS UEUPNICEAMLERCHENENGNEE RPMRHNASMONDEHSGALTEJEN NSTOFFWECHSELTSEWNRIHEG ENADIERNIMMUNSYSTEMSMAZ HFRUEHLINGNMMUARTDCTTRE CAEKWAERMEUBLUTDRUCKMTI RHYTHMUSWNNEREIRENEGERT AAGESUNDHEITPWELLENNORZ NSREGENZIRBELDRUESEANIO HHNNNOISIVIFANTASIELPCN CHTNEURONENSTANMUSIKAGE SEBALDRIANHTZMEDITATION Lösung: Gesucht wurde das Zitat von Hermann Hesse „Niemand traeumt was ihn nichts angeht“ Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R75K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 06. März von 10:00 – 17:00 Uhr Samstag, 07. März von 10:00 – 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de GESUNDHEIT STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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Mit all seinen Auswir- kungen und Konsequenzen. Der Inhalt spiegelt den Lebens- und Leidensweg eines Handwerkers wider, der letztendlich den Kampf gegen den Alkohol für sich entschied! Verlag: BoD ∙ Books on Demand GmbH ISBN: 978-3-81929-723-6 Preis: 16,95 € IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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      _Klima-__Spartipp_des_Monats_Dezember_2025.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Dezember: Ist der Daumen oben, wird man dich loben Damit der Daumen oben bleibt, hilft das Motto: „voll ist toll“. Ein Lob gibt’s nämlich immer dann, wenn Wasch- oder Geschirrspülmaschinen möglichst nur voll beladen laufen. Denn eine volle Wasch- oder Geschirrspülmaschine verbraucht gegenüber zwei halbvoll laufenden Maschinen deutlich weniger Energie und zudem erheblich weniger Wasser. Klingt logisch, ist es auch. Beim Wäsche waschen hilft zudem ein Tipp aus der Werbung beim Sparen. Im Gegensatz zu vielen anderen Wunderversprechungen aus dem Marketing, stimmt der Rat mit dem Runterdrehen der Waschtemperatur bei Waschmaschinen wirklich. Für leicht verschmutzte Wäsche reichen bereits 30 Grad Celsius oftmals schon vollkommen aus. Durch das Waschen bei 30°C anstatt bei Temperaturen von 40°C oder gar 60°C, können bis zu 60% Energie eingespart werden. Mit kaltaktiven Waschmitteln kann übrigens sogar noch kühler gewaschen werden. Auch auf eine Vorwäsche kann meistens verzichtet werden, was bis zu 25 Prozent Energie spart und nebenbei die Kleidung schont. Wird ein Wäschetrockner benötigt, gilt es die Wäsche vorher gut zu schleudern. Noch energiesparender und günstiger, ist aber das klassische Trocknen der Wäsche an der Leine oder auf dem Wäscheständer. Bei 100 Waschgängen spart dies laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Jahr etwa 170 Euro. Zum Abschluss für 2025 folgt traditionell noch ein kurzes selbstverfasstes Gedicht: Wie in einem jeden Jahr, endet, das ist allen klar, auch dieses Mal der letzte Tipp, mit ‘nem Gedicht, das ist voll hip! Ich wünsch ein frohes Weihnachtsfeste und ausnahmslos nur nette Gäste viel Freude und Besinnlichkeit mitunter auch mal Zeit zu zweit. Zum Abschluss noch nen guten Rutsch, auf das 2026 alles flutsch(t). Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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        Notruftafel

        Ärztliche Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: Telefonnummer: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bereitschaftspraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Tierärztlicher Notdienst Telefonische Anmeldung erforderlich Notdiensttafel Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert Telefonnummer: 07 51/4 44 30 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia Telefonnummer: 07 51/36 31 40 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg Telefonnummer: 07 51/7 91 25 70 Kleintierpraxis A. Kirsch Telefonnummer: 07 51/95 88 44 00 Kleintierpraxis Baienfurt Telefonnummer: 07 51/56 04 08 08 Technische Störung Notfälle Wasserversorgung: Telefonnummer: 0751-4000919 bzw. nach Dienstschluss Mobiltelefon: 0160-4494235 Störungen der Gasversorgung: Telefonnummer: 0800 804-2000 Angaben ohne Gewähr![mehr]

        Zuletzt geändert: 06.03.2026
        Wasserversorgungssatzung_ab_2025_geändert_23.10.2025.pdf

        Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat Netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto ein- schließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 21.10.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 21.10.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 Zuletzt geändert am 21.10.2025, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Herr Marius Maucher, Vorstand der Schalmeienkapelle, bedankt sich im Namen des Vereins bei der Verwaltung einschließlich des Bauhofs sowie bei den Baindter Bürgerinnen und Bürgern für das gelungene Weinfest auf dem neuen Dorfplatz. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses werden voraussichtlich in spätestens zwei Wochen abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Der Beginn der Arbeiten an der PV-Anlage auf der Sporthalle ist für den 22. Oktober vorgesehen. Die Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Antrag auf LKW-Durchfahrtsverbot in der Schachener Straße Laut Polizei und Straßenverkehrsamt besteht keine Notwendigkeit für ein LKW- Durchfahrtsverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Eine Anordnung wäre nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die über das normale Maß der Verkehrssicherheit hinausgeht. Eine Verkehrszählung ergab eine Frequenz von 11 bis 19 LKW pro Tag, was weniger als einem LKW pro Stunde entspricht. Ein massiver Schleichverkehr ist somit nicht erkennbar. Ein Antrag auf mobile Radarkontrollen wurde gestellt. Seit Anfang September ist in der Schachener Straße eine mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt. Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach. Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Leitlinien für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken zu. 2. Die Verbandsvertreter werden ermächtigt über das Mandat Baindts in der Verbandsversammlung des IGMS der Gewerbeflächenpolitik und den Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ zuzustimmen. Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der in der Auswertungstabelle aufgeführten Bauplätze im Baugebiet „Lilienstraße“ nach dem Einheimischenmodell gemäß § 92 der Gemeindeordnung (GemO) an die dort genannten Bewerberinnen und Bewerber zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der drei Bauplätze im Baugebiet „Lilienstraße“ im Höchstgebotsverfahren gemäß der Auswertungstabelle zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauplätze entsprechend den Beschlüssen zu vergeben und die notwendigen Vertragsabschlüsse vorzubereiten und durchzuführen. Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum Herbst 2025 bis Frühjahr 2026 den Vergabeabschnitt im Fischerareal mit den beiden Baukörpern A und B im Baufeld 1 durchzuführen. 2. Die Grundzüge der Konzeptvergabe in diesem Vergabeabschnitt sollen vom ersten Abschnitt übernommen werden, ergänzt um die Möglichkeit bei einer vom Gemeinderat als ungenügend beurteilten Qualität der Bewerbungen keine Reservierungsvereinbarung abschließen zu müssen. Des Weiteren wird die Ausschreibung so ergänzt, dass für das Baufeld 1 keine zweistufige Vergabe notwendig ist. Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Beschluss: 1. Die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 und 2026 werden auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Nachkalkulation wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,78 € netto Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,95 € netto 2. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 3. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 4. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 5. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 6. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 7. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2024 wird in Höhe von +128.477,43 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -73.470,38 verrechnet. Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Fördermodalitäten zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam einen Antrag auf Förderung einer 75% bis 90%-Fachkraft zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes stellen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Einheimischenmodell“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 2 definierten Kriterien. 2. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Höchstgebotsverfahren“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 3 definierten Kriterien. 3. Die aus der ersten Vergaberunde im „Einheimischenmodell“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde wieder nach dem „Einheimischenmodell“ vergeben. 4. Die aus der ersten Vergaberunde im „Höchstgebotsverfahren“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde ebenfalls nach dem „Höchstgebotsverfahren“ vergeben. 5. Das Vergabeverfahren wird wie beschrieben durchgeführt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Grünenberg Erweiterung“ - der Überschreitung der Baugrenze im Norden, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (0,28 statt 0,25), - und der Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,48 statt 0,40), - sowie der Überschreitung der Wandhöhe um 15 % wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Jahresabschlüsse 2024 der Gemeinde Baindt, des EB Wasserversorgung sowie des EB Abwasserbeseitigung werden beschlossen. Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung für die Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach ausgehend von vier Meter Straßenbreite und einem Durchmesser von 160. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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