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Bericht__25_10_21.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Herr Marius Maucher, Vorstand der Schalmeienkapelle, bedankt sich im Namen des Vereins bei der Verwaltung einschließlich des Bauhofs sowie bei den Baindter Bürgerinnen und Bürgern für das gelungene Weinfest auf dem neuen Dorfplatz. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses werden voraussichtlich in spätestens zwei Wochen abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Der Beginn der Arbeiten an der PV-Anlage auf der Sporthalle ist für den 22. Oktober vorgesehen. Die Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Antrag auf LKW-Durchfahrtsverbot in der Schachener Straße Laut Polizei und Straßenverkehrsamt besteht keine Notwendigkeit für ein LKW- Durchfahrtsverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Eine Anordnung wäre nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die über das normale Maß der Verkehrssicherheit hinausgeht. Eine Verkehrszählung ergab eine Frequenz von 11 bis 19 LKW pro Tag, was weniger als einem LKW pro Stunde entspricht. Ein massiver Schleichverkehr ist somit nicht erkennbar. Ein Antrag auf mobile Radarkontrollen wurde gestellt. Seit Anfang September ist in der Schachener Straße eine mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt. Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach. Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Leitlinien für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken zu. 2. Die Verbandsvertreter werden ermächtigt über das Mandat Baindts in der Verbandsversammlung des IGMS der Gewerbeflächenpolitik und den Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ zuzustimmen. Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der in der Auswertungstabelle aufgeführten Bauplätze im Baugebiet „Lilienstraße“ nach dem Einheimischenmodell gemäß § 92 der Gemeindeordnung (GemO) an die dort genannten Bewerberinnen und Bewerber zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der drei Bauplätze im Baugebiet „Lilienstraße“ im Höchstgebotsverfahren gemäß der Auswertungstabelle zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauplätze entsprechend den Beschlüssen zu vergeben und die notwendigen Vertragsabschlüsse vorzubereiten und durchzuführen. Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum Herbst 2025 bis Frühjahr 2026 den Vergabeabschnitt im Fischerareal mit den beiden Baukörpern A und B im Baufeld 1 durchzuführen. 2. Die Grundzüge der Konzeptvergabe in diesem Vergabeabschnitt sollen vom ersten Abschnitt übernommen werden, ergänzt um die Möglichkeit bei einer vom Gemeinderat als ungenügend beurteilten Qualität der Bewerbungen keine Reservierungsvereinbarung abschließen zu müssen. Des Weiteren wird die Ausschreibung so ergänzt, dass für das Baufeld 1 keine zweistufige Vergabe notwendig ist. Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Beschluss: 1. Die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 und 2026 werden auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Nachkalkulation wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,78 € netto Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,95 € netto 2. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 3. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 4. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 5. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 6. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 7. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2024 wird in Höhe von +128.477,43 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -73.470,38 verrechnet. Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Fördermodalitäten zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam einen Antrag auf Förderung einer 75% bis 90%-Fachkraft zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes stellen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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    Zuletzt geändert: 24.10.2025
    Kommunale_Bedarfsplanung_Kindertagesbetreuung_25.pdf

    Seite 1 von 39 2025 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................................. 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................................ 6 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ..........................................................................6 Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 ...............................................7 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ...............................................................8 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ......................9 3. Quantitativer Bedarf ............................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ........................................................................................................11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ........................................................................21 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung .....................................................................................22 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung .....................................................................24 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ........................................................27 Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ........................................................................................28 4. Qualitativer Bedarf .............................................................................................................................. 29 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................................29 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ........................................................30 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................................31 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt .......................................................31 5. Fazit ................................................................................................................................................... 37 a) Quantitativer Bedarf ....................................................................................................................37 b) Qualitativer Bedarf ......................................................................................................................37 c) Zukunftsaussichten .......................................................................................................................37 d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung.........................................................37 e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung ..........................................................38 Seite 3 von 39 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag VK Vollzeitkraft z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 39 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 ............................................................ 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 ....................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan Baindt ..................................................................................................... 8 Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 .............................. 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung ............................... 13 Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis ..................... 15 Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 ........................................................ 16 Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 ........................................... 17 Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ........................ 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 .............................. 21 Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung ................................................................................................ 27 Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung ................................................................................................... 27 Seite 5 von 39 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 39 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.07.2025. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2025, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt erfolgt ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt. Die Daten bis zum 31.12.2023 stammen aus dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, allerdings noch ohne die bereinigten Zahlen nach dem Zensus. Die Werte zum 31.12.2024 und 31.07.2025 wurden beim Einwohnermeldeamt Baindt erhoben, da beim Statistischen Landesamt zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben vorlagen. Für die Auswertung werden die Einwohnerzahlen von 2015 bis zu den genannten Stichtagen betrachtet. Auf dieser Grundlage lassen sich Entwicklungen und Trends in der Bevölkerungsstruktur der Gemeinde Baindt nachvollziehen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Zwischen 2015 und 2019 stieg die Einwohnerzahl von 5.088 auf 5.288 an. In den Jahren 2020 bis 2022 bewegten sich die Zahlen auf einem stabilen Niveau um 5.300 Einwohner. Im Jahr 2023 fiel die Zahl leicht auf 5.255. 2024 wurde mit 5.419 ein neuer Höchststand erreicht. Zum Stichtag 31.07.2025 lag die Einwohnerzahl bei 5.394 und damit etwas unter dem Wert des Vorjahres. 5088 5242 5209 5223 5288 5261 5308 5301 5255 5419 5394 4900 5000 5100 5200 5300 5400 5500 Ei nw oh ne rz ah l Jahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Seite 7 von 39 Die Daten verdeutlichen, dass die Gemeinde Baindt seit 2015 insgesamt ein leichtes Wachstum verzeich- net. Nach einer Phase stabiler Werte zwischen 2020 und 2022 zeigt sich ein Anstieg in den Jahren 2023 und 2024. Der leichte Rückgang im Jahr 2025 deutet auf eine Stabilisierung der Einwohnerent- wicklung hin und liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen der vergangenen Jahre. Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 In diesem Abschnitt wird die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 31.07.2025 dargestellt. Die Auswertung zeigt die Veränderungen der Geburtenzahlen und verdeutlicht ihre Bedeutung für die Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Die Daten zeigen einen wellenartigen Verlauf der Geburtenzahlen mit erkennbaren „Geburtenhügeln“. In den Jahren 2018 und 2019 lagen die Geburtszahlen deutlich höher als 2020, das mit 38 Kindern einen schwächeren Jahrgang darstellte. In den Jahren 2021 bis 2024 stiegen die Geburtenzahlen wieder an und bewegten sich zwischen 53 und 59 Kindern pro Jahr. Zum Stichtag 31.07.2025 wurden bisher 33 Geburten verzeichnet, was auf ein vergleichbares Ergebnis zu den Vorjahren hindeutet. Der Geburtenanstieg 2018 und 2019 führte zur Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. Diese Kinder treten zwischen 2024 und 2026 in die Schule ein. Die geringere Zahl an Geburten im Jahr 2020 sowie die entlastende Wirkung der zusätzlichen Gruppe sorgten zwi- schenzeitlich für eine Entspannung der Betreuungssituation, sodass diese Gruppe vorübergehend aufgrund von Personalmangel geschlossen werden konnte. Absehbar ist jedoch, dass die höheren Geburtsjahr- gänge 2021 bis 2023 zu einer erneuten Auslastung der Gruppen führen und eine Wiedereröffnung der Gruppe erforderlich ist. 56 66 62 38 59 53 53 59 33 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Geburten Ja hr e Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Seite 8 von 39 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Abbildung 3 Ortsplan Baindt Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der kommunale Kindergarten Sonne, Mond und Sterne liegt auf dem gemeinsamen Bildungsgelände mit der Klosterwiesengrundschule. Er umfasst drei Häuser für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Im Haus Sonne (Altbau) werden in zwei Gruppen (Sonnenschein und Sonnenstrahl) Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Im Haus Sterne (Schulgebäude) befinden sich zwei Krippengruppen (Sternenlicht und Sternenstaub) für Kinder von einem bis drei Jahren. Eine weitere Gruppe ist derzeit geschlossen. Nach einer Wiedereröff- nung werden dort Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne betreut. Seite 9 von 39 Im Haus Mond (Neubau) bestehen drei Gruppen (Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe). Zwei Gruppen betreuen Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne, eine weitere Gruppe Kinder ab zwei Jahren. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr betreut. In einer weiteren Gruppe (Fische) werden Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. In den zwei weiteren Gruppen (Seesterne und Frösche) werden Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik e.V.“ und wird rechtlich durch eine juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigruppige Einrich- tung mit den Gruppen „Rosenrot“ und „Schneeweißchen“, in einer Gruppe werden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden und in der zweiten Gruppe Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Die nachfolgende Tabelle zeigt die verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten in den Kindergärten und in der Kindertagespflege in Baindt für das Kindergartenjahr 2025/2026. Sie berücksichtigt die unterschiedli- chen Altersgruppen und Betreuungsformen, die für die Bedarfsplanung relevant sind. Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 Seite 10 von 39 Gesamtzahl der Plätze In den Kindergärten in Baindt stehen insgesamt 270 Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung. Davon entfallen 56 Plätze auf Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die tatsächliche Verteilung ist variabel, da in den altersgemischten Gruppen zwei- jährige Kinder einen doppelten Platz belegen und sich dadurch die Kapazität für Kinder ab drei Jahren verändert. Kindertagespflege Die Platzkapazität in der Kindertagespflege in Baindt liegt derzeit bei fünf Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Eine weitere Tagespflegeperson bietet Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen an, jedoch außerhalb der regulären Kindergartenzeiten (Montag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr, freitags ab 15:00 Uhr sowie am Wochenende). Dieses Angebot ist in der Übersicht der Betreuungs- möglichkeiten nicht enthalten. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Gruppe Himmelszauber im Haus Sterne ist derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung würde die Gesamtkapazität erhöhen. In den Häusern Sonne und Mond bestehen durch die altersgemischten Grup- pen flexible Anpassungsmöglichkeiten je nach Belegung durch Kinder unter drei Jahren. Waldorfkindergarten Im Kindergartenjahr 2025/2026 werden im Waldorfkindergarten 20 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Im Unterschied zu den übrigen Kindergärten in Baindt handelt es sich dabei nicht um kurzfristige Aufnahmen, die durch Zuzug oder Wegzug von Familien entstehen, sondern um eine dauerhafte Belegung durch auswärtige Kinder. Diese Entwicklung hängt mit der Ausrichtung an der Waldorfpädagogik zusam- men, die für viele Familien unabhängig vom Wohnort entscheidend ist. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Platzsituation der Kinder aus Baindt. 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Seite 11 von 39 Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Kinderzahlen in Baindt und der daraus abgeleitete Bedarf an Betreuungsplätzen. Grundlage sind die Einwohnermeldestatistik und die Geburtenzahlen, ergänzt durch Erfahrungswerte zur 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 39 tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch die Auswertung lässt sich erkennen, ob die vorhandenen Betreu- ungsangebote den Bedarf decken oder Anpassungen erforderlich sind. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die Bevölkerungsent- wicklung von Kindern in Baindt von 2015 bis zum 31.07.2025 dargestellt. Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder im Vergleich zu 2015 um 9,3 % gestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl von 310 anspruchsberechtigten Kindern im Jahr 2024 auf 317 im Jahr 2025. Insgesamt leben 2025 in Baindt 369 Kinder, von denen 317 nach § 24 SGB VIII anspruchsberechtigt sind. Die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungs- platzes liegt bei 200 Kindern. Die Verteilung nach Altersstufen verdeutlicht deutliche Unterschiede. Bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren liegt die Inanspruchnahme bei 78 %, bei Kindern von drei bis vier Jahren sogar bei 94 %. Auch im Alter von vier bis fünf Jahren ist die Quote mit 87 % hoch. Bei Kindern unter einem Jahr beträgt die tatsächliche Inanspruchnahme lediglich 2 %, bei den sechsjährigen Kindern 19 %. Der Grund dafür ist, dass die meisten sechsjährigen Kinder bereits schulpflichtig sind und die Grundschule besuchen. Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni. Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, gelten als sogenannte Kann-Kinder. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind in die Schule eintritt oder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleibt. Erfahrungsgemäß verbleibt der Großteil dieser Kinder im Kindergarten, während nur ein kleiner Teil – vor allem Kinder mit Geburtstagen im Juli oder August – bereits eingeschult wird. Seite 13 von 39 Die Empfehlungen der Familienforschung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 sehen für die tatsächliche Inanspruchnahme vor, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50 % und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25 % der Plätze vorzusehen sind. Die in Baindt vorliegenden Werte liegen mit 28 % für Kinder von einem bis zwei Jahren und 78 % für Kinder von zwei bis drei Jahren über diesen Empfehlungen. Damit ergibt sich für das Kindergartenjahr 2025/2026 ein Bedarf von 201 Betreuungsplätzen. Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung) wird die Betreuungssituation für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuellen Einwohnermeldeliste sowie der Geburtenzahlen des Statistischen Landesamts dargestellt. Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung Aus der Berechnung geht hervor, dass 263 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kinder- gartenjahr 2025/2026 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Für 208 Kinder dieser Alters- gruppe ist die Betreuung vorgesehen. Von den 54 Kindern, die im Verlauf des Kindergartenjahres zwei Jahre alt werden, sind 19 eingeplant. 51 Kinder erreichen im Laufe des Kindergartenjahres das erste Lebensjahr, hiervon sind zwei Kinder für eine Betreuung vorgesehen. Kinder, die ab August 2025 und später geboren werden, sind für die aktuelle Planung nicht relevant, da sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Anfragen für diese Kinder werden an das Jugendamt Ravensburg weitergeleitet, um gemeinsam eine mögliche Betreuung zu prüfen. Seite 14 von 39 Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von August bis Dezember 2025 unvollständig. Dies beeinflusst die Berechnung der Plätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 nicht, da der Bedarf in dieser Altersstufe bei lediglich 2 % liegt und die Zuständigkeit beim Jugendhilfeträger des Landkreises liegt. Aus den Differenzen wird ersichtlich, dass ein Teil der Kinder aktuell nicht in den Einrichtungen in Baindt berücksichtigt ist, sodass im nächsten Schritt der Vergleich von vorhandenen und benötigten Betreuungs- plätzen erforderlich ist. Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze Der Vergleich der Kapazitäten der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 (siehe Abbil- dung 4) mit den Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder und der tatsächlichen Betreuung (siehe Abbil- dung 7) verdeutlicht die aktuelle Situation. Insgesamt stehen 249 Plätze zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 56 Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Demgegenüber zeigt sich ein Bedarf von 263 Plätzen für Kinder ab drei Jahren. Daraus ergibt sich rech- nerisch eine Differenz von 70 Plätzen. Diese Zahl relativiert sich jedoch, da nicht alle Kinder in Baindt betreut werden, Familien teilweise auf einen Kindergartenplatz verzichten und die Belegung in den alters- gemischten Gruppen die Kapazität für Ü3-Kinder verändert. Zweijährige Kinder belegen dort zwei Plätze, wodurch sich die Zahl der verfügbaren Ü3-Plätze je nach aktueller Belegung erhöht oder verringert. Im Bereich der unter Dreijährigen stehen, wenn die geschlossene Gruppe im Haus Sterne wieder geöffnet ist, ausreichend Plätze zur Verfügung. Bei den über Dreijährigen bleibt dagegen eine rechnerische Lücke bestehen, die sich durch die genannten Faktoren teilweise ausgleicht. Die altersgemischten Gruppen er- schweren dadurch zwar die exakte Planung, bieten jedoch zugleich Spielräume, um auf Schwankungen in den einzelnen Altersstufen zu reagieren. Seite 15 von 39 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Die nachfolgende Tabelle (Abbildung 7 – Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt ge- plante Veränderungen der Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Baindt. Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Grundlage sind geplante Änderungen der Betriebserlaubnisse. In der Übersicht wird dargestellt, welche Gruppen betroffen sind, wie sich die Kapazitäten verändern und welche Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Der Vergleich der allgemeinen Kapazitäten (Abbildung 4) mit den geplanten Anpassungen (Abbildung 7 Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt zwei Veränderungen, die in der weiteren Be- darfsplanung berücksichtigt werden müssen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sonne (Erläuterung 1) Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Sonne, betrifft die geplante Anpassung die Gruppen „Sonnenschein“ und „Sonnenstrahl“. Nach der geltenden Konzeption sollen dort künftig ausschließlich Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Damit erhöht sich die Zahl der Plätze je Gruppe von 22 auf 25 Kinder. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Mit dieser Anpassung wird die Aufnahme im Haus Sonne klarer strukturiert und die Zahl der Plätze für Kinder ab vier Jahren gezielt erweitert. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sterne (Erläuterung 2) Im Haus Sterne soll die derzeit geschlossene Gruppe „Himmelszauber“ zum 01.01.2026 wiedereröffnet werden. Die Öffnung der Gruppe wird notwendig, da die Plätze für Kinder unter drei Jahren außerhalb Seite 16 von 39 der Krippengruppen nicht ausreichen und in dieser Gruppe zusätzlich Kinder ab drei Jahren aufgenommen werden können. Geplant ist eine altersgemischte Gruppe in VÖ mit bis zu sieben Stunden Betreuung täglich für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne. Eine Betreuung ist bis 14:00 Uhr vorgesehen. Um bei künftigem Bedarf keine erneute Betriebserlaubnisänderung beantragen zu müssen, wird die Betriebs- erlaubnis direkt für die Ganztagesbetreuung mit 45 Wochenstunden beantragt. Problematisch bleibt die Personalsituation, da eine gesicherte Besetzung Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist . Auswirkung auf die Platzkapazitäten Durch diese Anpassungen bleibt die Kapazität für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren mit 56 Plätzen unverändert. Für Kinder ab drei Jahren steigt die Zahl der Plätze von 193 auf 224. Diese rechnerische Erweiterung hängt unmittelbar den anstehenden Änderungen der Betriebserlaubnisse und der gesicherten Personalsituation ab. Die dargestellten Anpassungen zeigen, dass die quantitative Entwicklung der Betreu- ungsplätze eng mit organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen verknüpft ist und nur in Verbindung mit einer gesicherten Personalausstattung umgesetzt werden kann. Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 8 – Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025) zeigt die tatsächliche Auslastung der Betreuungsplätze zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Insgesamt standen 274 Plätze zur Verfügung, von denen 251 belegt waren. Damit blieben 23 Plätze frei. Von den 100 angebotenen Ganztagesmodulen waren 64 belegt, 36 blieben offen. Auffällig ist, dass 27 Plätze von auswärtigen Kindern genutzt wurden, überwiegend im Waldorfkindergarten. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 5 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 20 2 10 0 10 8 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 24 1 10 8 2 16 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 24 1 10 9 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 6 4 1 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 24 1 10 4 6 1 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 10 0 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 9 1 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 12 9 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 12 10 2 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe AM/RG/VÖ/GT 22 19 3 10 3 7 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen RG/VÖ/GT 25 20 5 10 6 4 1 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 25 0 10 9 1 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 274 251 23 100 64 36 0 27 Belegung der Plätze Stand 31.07.25 Seite 17 von 39 Geplante Aufnahmen Kiga-Jahr 25/26 zum 31.07.2026 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 9 – geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026) zeigt die für das Kindergartenjahr 2025/2026 vorgesehene Belegung zum Stichtag 31.07.2026. Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 Gesamtzahl der Kinder und Plätze Zum Stichtag 31.07.2026 ist die Betreuung von 237 Kindern vorgesehen. Insgesamt stehen 36 freie Plätze zur Verfügung. Die aktuell geschlossene Gruppe Himmelszauber ist in dieser Zahl nicht berücksich- tigt. Mit einer Wiedereröffnung ab 01.01.2026 ergäben sich zusätzlich 22 Plätze. Verfügbarkeit im Jahresverlauf Ein Teil der freien Plätze wird erst ab Mai 2026 verfügbar. Gründe hierfür sind das Erreichen des dritten Lebensjahres und damit verbundene Wechsel in Kindergartengruppen sowie Altersübergänge in den al- tersgemischten Gruppen. Krippen- und Altersmischgruppen In den Krippengruppen sind sechs Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren frei. In den alters- gemischten Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren sind vier Plätze verfügbar. Ganztagesbetreuung Derzeit sind 35 Ganztagesplätze unbesetzt. Drei Modulbuchungen fehlen noch. Sollten diese Kinder ein Ganztagesmodul wählen, ist die Aufnahme mit den vorhandenen Kapazitäten möglich. Durch die Vorga- ben des KVJS gilt nun die Regelung, dass maximal zehn Ganztageskinder pro Nachmittag in einer Gruppe betreut werden dürfen. Da nicht alle Kinder an allen Tagen ein Modul buchen, kann die Zahl der tatsäch- lich belegbaren Plätze steigen, solange die Nachmittagsgrenze eingehalten bleibt. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 6 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g a m T a g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g in s g e s a m t ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 15 7 10 0 10 6 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 22 3 10 6 4 14 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 25 0 10 7 3 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 2 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 25 0 10 6 4 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 17 5 10 8 2 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 18 4 10 8 2 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen AM/RG/VÖ/GT 22 20 2 10 4 6 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 23 2 10 12 -2 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 273 237 36 100 65 35 3 20 voraussichtliche Platzbelegung im Kinderjahr 25/26 Seite 18 von 39 Auswärtige Kinder Im Kindergartenjahr 2025/2026 besuchen Kinder aus anderen Gemeinden fast ausschließlich den Wal- dorfkindergarten. Von den dortigen 47 Plätzen sind 20 Plätze durch auswärtige Kinder belegt. Vergleich Abbildung 8 und Abbildung 9 Ein Vergleich der Tabellen (siehe Abbildung 8 und Abbildung 9) verdeutlicht die Veränderungen zwischen dem Stichtag 31.07.2025 und dem Stichtag 31.07.2026. Die Gesamtzahl der Kinder sinkt von 251 belegten Plätzen auf 237 vorgesehene Kinder, während sich die Zahl der freien Plätze von 23 auf 36 erhöht. Die Auslastung der Krippengruppen bleibt nahezu stabil, wobei 2026 sechs freie Plätze bestehen. In den altersgemischten Gruppen steigt die Zahl der freien Plätze leicht von drei auf vier. Im Bereich der Ganz- tagesbetreuung bleibt die Buchung nahezu gleich. Deutlich wird es auch im Waldorfkindergarten: Während 2025 noch 27 auswärtige Kinder insgesamt in Baindt betreut wurden, stammen 2026 fast alle auswärtigen Kinder aus dem Waldorfkindergarten. Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege In der nachfolgenden Grafik (Abbildung 10) wird die Zahl der in Baindt wohnhaften Kinder sowie der in Baindt betreuten Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dargestellt, ergänzt um Vormerkungen für die kommenden Kindergartenjahre. Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Zum Stichtag 31.07.2025 leben in Baindt 317 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Für 42 Kinder ist die Betreuungssituation noch offen. 16 Kinder besuchen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 liegen 46 Vormerkungen vor, für 2027/2028 sind es 13. Für die Jahre 2028/2029 und 2029/2030 gibt es bislang kaum oder noch keine Anmeldungen. 317 42 16 46 13 1 0 0 50 100 150 200 250 300 350 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintrit t Seite 19 von 39 Vormerkungen werden grundsätzlich erst ab der Geburt angenommen, eine Anmeldung während der Schwangerschaft oder vor der Geburt ist nicht möglich. Die erfassten Vormerkungen bilden eine wichtige Grundlage für die Bedarfsplanung und ermöglichen, Entwicklungen frühzeitig einzuschätzen und Kapazitäten entsprechend anzupassen. Kinder, deren Betreuung für das Kiga-Jahr 2025/2026 unklar ist In der folgenden Darstellung wird aufgezeigt, bei wie vielen Kindern zum Stichtag die Betreuungssituation noch nicht abschließend geklärt ist. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist Zum Stichtag zeigt sich, dass die Betreuung von insgesamt 42 Kindern unklar ist. Darunter befinden sich 20 Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden, sowie 10 Kinder, die zwei Jahre alt werden. Für sechs Kinder, die drei Jahre alt werden, liegt ebenfalls noch keine feste Planung vor. Hinzu kommen vier Kinder, die fünf Jahre alt und zwei Kinder, die sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die im Laufe des Jahres vier Jahre alt werden, ist die Betreuung gesichert. Die Gründe für die unklare Betreuung sind vielfältig: • Manche Sorgeberechtigte sehen derzeit keinen unmittelbaren Bedarf an einem Betreuungsplatz. • Andere Kinder werden in Großtagespflege oder durch Tagesmütter betreut, deren Daten aus Da- tenschutzgründen nicht an die Gemeinde übermittelt werden. • In wenigen Fällen verzögert sich die Aufnahme, da aufgrund des Mangels an Kinderärzten not- wendige Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) nicht fristgerecht durchgeführt werden kön- nen. 20 10 6 0 4 2 0 5 10 15 20 25 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden Kinder bei denen die Betreuung unklar ist Seite 20 von 39 • Ebenso führen bei einer geringen Anzahl von Kindern fehlende Impftermine dazu, dass der Nach- weis des Masernschutzes nicht rechtzeitig vorliegt. • Vereinzelt scheitert die Aufnahme daran, dass Familien die finanziellen Mittel für die Elternbeiträge nicht aufbringen können, gleichzeitig jedoch keine Unterstützung vom Jugendamt erhalten, da ihr Einkommen knapp über den Bewilligungsgrenzen liegt. Um mehr Klarheit zu gewinnen, wurden alle Sorgeberechtigten angeschrieben und um eine Rückmeldung zum konkreten Betreuungsbedarf gebeten. Dadurch konnte die Zahl der unklaren Fälle bereits von ur- sprünglich 68 auf 50 reduziert werden. Zukünftig ist vorgesehen, diese Abfrage im Abstand von drei Monaten zu wiederholen, um eine kontinuierliche Aktualisierung der Daten sicherzustellen. Vergleich der Belegung, Kinderzahlen und offenen Betreuungssituationen Die Auswertung der Abbildungen 9 bis 11 zeigt die Unterschiede zwischen der geplanten Belegung, den tatsächlichen Kinderzahlen und den Fällen mit unklarer Betreuung. Zum Stichtag 31.07.2026 sind in Baindt 318 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt gemeldet (Abbildung 10). Davon sind 237 Kinder für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eingeplant (Abbildung 9). Zusätzlich stehen 35 freie Plätze zur Verfügung. Im Gegensatz dazu weist Abbildung 11 aus, dass die Betreuung von 50 Kindern noch nicht abschließend geklärt ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die freien Plätze nicht ausreichen, um die unklaren Fälle vollständig abzudecken. Selbst wenn alle 35 freien Plätze vergeben werden, bleibt eine Lücke von 15 Plätzen. Entlastung schafft perspektivisch die geplante Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ ab 01.01.2026, wodurch 22 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass 20 Kinder aus anderen Gemeinden in Baindt, überwiegend im Waldorfkindergarten, betreut werden, während 15 Baindter Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden besuchen. Damit ver- schiebt sich ein Teil der Kapazitäten über Gemeindegrenzen hinweg, was die Bedarfsplanung zusätzlich erschwert. Insgesamt zeigt der Vergleich, dass die vorhandenen Plätze knapp bemessen sind und dass die Zahl der unklaren Fälle in engem Zusammenhang mit persönlichen, organisatorischen, medizinischen und finanzi- ellen Rahmenbedingungen steht. Seite 21 von 39 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr In Baindt besteht derzeit keine Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von einem Jahr. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ging eine Anfrage von Sorgeberechtigten ein, die eine Ganzta- gesbetreuung für ihr Kind unter zwei Jahren wünschten. Dieses Kind erhält nun einen Platz in der Großta- gespflege in Weingarten. Durch eine Anpassung im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, steht seit kurzem für Kinder ab zwei Jahren eine gekürzte Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Eine von zwei Anfragen konnte damit berücksichtigt werden. Für die zweite Familie war das Angebot nicht ausreichend, da eine Betreuung bis 16:30 Uhr erforderlich war. Dieses Kind wird ebenfalls in der Großtagespflege in Weingarten betreut. Die Rückmeldungen zeigen, dass auch für Kinder unter drei Jahren ein Bedarf an Ganztagesbetreuung besteht, der derzeit nur eingeschränkt aber ausreichend innerhalb der Gemeinde abgedeckt wird. Ganztagesbetreuung ab drei Jahren In der Abbildung 12 sind Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung dargestellt. Diese Angebote stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kindergartenjahr 2025/2026 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitagnachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kiga zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 Im Kindergartenjahr 25/26 stehen aktuell noch 36 Ganztagesplätze in unterschiedlichen Modulen zur Verfügung. Von drei Familien liegt noch keine Modulbuchung für das Jahr 2025/2026 vor. Dennoch ist absehbar, dass der Bedarf hierfür gedeckt ist. Seite 22 von 39 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist sehr gering, nur wenige Sorge- berechtigte nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Sollte dennoch ein Betreuungsplatz für ein Kind unter einem Jahr erforderlich sein, stehen den Eltern verschiedene Optionen offen: • Betreuung durch eine Tagespflegeperson in Baindt. Sie verfügt über fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg, um eine passende Betreuungsmöglichkeit zu finden. • Anfrage bei der Großtagespflege Weingarten Groß und Klein, in der derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis zwei Jahre Ab dem 01.04.2026 stehen für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren wieder ausreichend Plätze zur Verfügung. Frei werden diese Plätze, da Kinder in der Krippe drei Jahre alt werden und in eine Gruppe ab drei Jahren wechseln. Neue Aufnahmen sind ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt möglich, da zuvor keine Aufnahmetermine vorgesehen sind. In dieser Altersstufe lag eine Anfrage für Ganztagesbetreuung vor, die über die Großtagespflege in Wein- garten abgedeckt wurde. Aufgrund der geringen Zahl an Anfragen besteht derzeit kein Bedarf, Ganzta- gesplätze für Kinder dieser Altersgruppe in Baindt einzurichten. Für 24 Kinder, die im Kindergartenjahr 2025/2026 ein Jahr alt werden, liegt bislang keine Vormerkung vor. Sollte eine Vormerkung erfolgen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Betreuung anzubieten. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist dies jedoch eher unwahrschein- lich. Kinder von zwei bis drei Jahren Alle Vormerkungen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren können derzeit berücksichtigt werden. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 gibt es jedoch 12 Familien, deren Kinder in diesem Zeitraum zwei Jahre alt werden und für die bislang keine Vormerkung vorliegt. In den altersgemischten Gruppen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, sowie im Waldorfkindergarten stehen aktuell vier Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Seite 23 von 39 Sollten alle 12 Familien kurzfristig eine Vormerkung abgeben, wäre die Öffnung der Gruppe Himmels- zauber erforderlich. Mit einer angepassten Betriebserlaubnis könnten dort bis zu sieben Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden. Zusätzlich entstünden acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren, sodass insgesamt 22 Kinder betreut werden könnten. Die entsprechende Änderung der Be- triebserlaubnis ist bereits in Planung. Die größte Herausforderung liegt in der personellen Situation. Eine Betriebserlaubnisänderung ist nur mit ausreichend Personal möglich. Ein Start mit halber Gruppengröße und halber Personalstärke wäre zwar theoretisch möglich, aktuell steht jedoch selbst dieses Personal nicht zur Verfügung. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen für Kinder ab drei Jahren konnten berücksichtigt werden. Auch der Bedarf an Ganzta- gesplätzen ist in Baindt für diese Altersgruppe gedeckt. Bei 14 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren ist unklar, ob die Familien eine Betreuung in Baindt wünschen. Für diese Kinder liegt bislang keine Vormerkung vor, zudem erfolgte auf die Bedarfserhebung keine Rückmeldung. Es ist daher anzunehmen, dass in den meisten Fällen kein Betreuungswunsch besteht. Sollten dennoch weitere Vormerkungen eingehen, stehen in den Kindergärten bis zu 24 zusätzliche Plätze für diese Altersstufe zur Verfügung. Mit der geplanten Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ab Januar 2026 entstünden darüber hinaus acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren. Insgesamt zeigt sich damit, dass die Versorgungslage für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt derzeit entspannt ist und auch bei zusätzlichen Vormerkungen ausreichend Kapazitäten bestehen. Zusammenfassung Die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung zeigen, dass die Platzkapazitäten in Baindt insgesamt ausreichend sind. Voraussetzung dafür ist die Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ im Haus Sterne. Ohne diese zusätzliche Gruppe entsteht sowohl im Bereich der zwei- bis dreijährigen Kinder als auch im Ü3-Bereich ein hohes Risiko für Engpässe, sobald neue Vormerkungen hinzukommen. Die perso- nelle Situation reicht für die Wiedereröffnung derzeit nicht aus und erschwert den notwendigen Schritt erheblich. Seite 24 von 39 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete Die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder in Neubaugebieten gestaltet sich aus mehreren Gründen als Herausforderung. Erstens können die zukünftigen Bewohner dieser Grundstücke oft erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der tatsächlichen Bezugsfertigkeit ermittelt werden. Bis dahin ist es schwer vorherzusagen, wie viele Kinder im betreffenden Alter dort einziehen werden. Zweitens hängt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stark von Faktoren ab, die sich während und nach der Fertigstellung des Neubaus ändern können, wie der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der Umge- bung, Änderungen in der familiären Situation der Bewohner oder sogar regionalen wirtschaftlichen Ent- wicklungen. Drittens sind Prognosen über die zukünftige Nutzung der Betreuungseinrichtungen komplex, da sie von individuellen Entscheidungen der Familien abhängen, die oft von vielen Faktoren beeinflusst werden, da- runter auch persönliche Präferenzen und die Verfügbarkeit alternativer Betreuungsoptionen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und der variablen Natur der Einzugszeiten und -muster auf Neubaugrund- stücken gestaltet sich die genaue Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder herausfordernd und erfordert eine flexible und anpassungsfähige Planung. Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße Der letzte von den acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße wurde im Frühjahr 2024 verkauft. Die Bauplatzeigentümer sind vorwiegend Familien und Personen, die zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Baugebiet Fischerareal Der geplante Baubeginn im Fischerareal für zwei der vergebenen Mehrfamilienhäuser hat sich verschoben und wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit sind für 2027 geplant. Laut dem Bauantrag werden im Gebäudekomplex C sechs Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizim- merwohnungen und sieben Zweizimmerwohnungen errichtet. Im zweiten Bauantrag für den Gebäude- komplex D sind zwei Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnun- gen vorgesehen. Seite 25 von 39 Prognose der Kinderanzahl in den Gebäuden C und D Basierend auf der durchschnittlichen Kinderzahl pro Wohnungsgröße ergeben sich für die Gebäude C und D folgende Prognosen: • Bei acht Vier-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 1,25 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 10 Kindern. • Bei zehn Drei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,5 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 5 Kindern. • Bei Zehn Zwei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,1 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 1 Kind. Insgesamt wird für die beiden Gebäude mit 16 Kindern gerechnet. Die Altersverteilung dieser Kinder (Krippen- bzw. Kindergartenalter) lässt sich jedoch schwer vorhersagen. Da die genaue Anzahl und Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner steht erst während und nach Abschluss der Bauarbeiten feststehen wird, ist es schwierig, vorab den Bedarf an Betreuungsplätzen prä- zise zu prognostizieren. Die Verschiebung des Baubeginns beeinflusst ebenfalls die zeitliche Planung. Baugebiet Lilienstraße Das Baugebiet Lilienstraße ist inzwischen erschlossen. Geplant sind 16 Grundstücke für Einfamilienhäuser. Geplant ist der Verkauf der Bauplätze bis Ende 2025, sodass die Fertigstellung der ersten Gebäude gegen Ende 2026 möglich ist. Es ist anzunehmen, dass pro Einfamilienhaus durchschnittlich 1,5 Kinder zu erwarten sind. Somit ergibt sich eine Prognose von insgesamt 24 Kindern im Baugebiet Lilienstraße. Langfristige Bedarfsplanung bei Neubaugebieten Ein zusätzlicher Faktor, der die langfristige Bedarfsplanung durch Neubaugebiete erschwert, ist die Dyna- mik zwischen Baindter Familien, die Bauplätze erwerben und älteren Bürgern aus Baindt, die Wohnungen unter anderem im Fischerareal suchen. Dies führt dazu, dass durch Umzüge in die Neubauten Wohnungen frei werden, die voraussichtlich vermietet werden. Es ist ungewiss, ob diese freiwerdenden Wohnungen erneut von Familien mit Kindern bezogen werden, was die genaue Prognose des zukünftigen Bedarfs an Betreuungsplätzen erschwert. Unterkünfte für Asylbewerber Die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze in Baindt ist bei Kindern aus Asylbewerberunterkünften schwer vorhersehbar. Sowohl die Zahl der zugewiesenen Personen als auch die Aufenthaltsdauer hängen von politischen Entwicklungen, Asylverfahren und rechtlichen Entscheidungen ab. Unterschiedliche Familien- konstellationen – von Einzelpersonen bis hin zu Familien mit Kindern – führen zu variierenden Betreuungs- bedarfen. Hinzu kommen kurzfristige Veränderungen durch neue Anträge, Verlegungen oder politische Seite 26 von 39 Entscheidungen. Da Vormerkungen meist fehlen entsteht der Betreuungsbedarf oft spontan. Die Verweil- dauer der Kinder im Kindergarten ist unterschiedlich und bei Umzügen erfolgen Abmeldungen häufig nicht sondern werden erst durch Nachforschungen der Fachkräfte bekannt. Die aktuelle Belegung der Unter- künfte in der Gemeinde stellt sich wie folgt dar: Friesenhäusler Straße 14 (Containeranlage): Diese vorläufige Unterbringung wird vom Landratsamt Ravensburg betreut und beherbergt derzeit ausschließlich alleinstehende Männer. Daher besteht hier kein Bedarf an Kindergartenplätzen. Friesenhäusler Straße 12 (Containeranlage): Diese Unterkunft beherbergt sieben Bedarfsgemeinschaften in Anschlussunterbringung, darunter drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). • Ein Kind ist vorgemerkt und wird aufgenommen. • Ein Kind wird nicht aufgenommen, da kein Kinderarzt die Aufnahmeuntersuchung durchführen kann. • Ein Kind ist unter einem Jahr, die Familie möchte noch keine Vormerkung einreichen. Sonstige von der Gemeinde betreute Unterkünfte: In weiteren Unterkünften der Gemeinde leben drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). Zwei Kinder besuchen bereits einen Kindergarten. Ein Kind ist 1,9 Jahre alt, die Familie wünscht keine Betreuung. Seite 27 von 39 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung Seite 28 von 39 In den beiden Tabellen (Abbildungen 13 und 14) sind die Bevölkerungsvorausberechnungen bis zum Jahr 2040 dargestellt. Deutlich wird, dass ohne Wanderungen der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kom- menden Jahren relativ konstant bleibt. Erst ab dem Jahr 2040 ist ein spürbarer Anstieg des Bedarfs bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennbar. Werden hingegen Wanderungen in die Berechnungen einbezogen, zeigt sich ein stabileres Bild. Der prognostizierte Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren bleibt im Vergleich zur Berechnung ohne Wanderungen leicht reduziert. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ergibt sich ebenfalls ein nahezu gleichbleibender Wert. Ein signifikanter Mehrbedarf ist somit auch in den kommen- den Jahren nicht absehbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Neubaugebiete sowie die Unterkunft für Asylbewerber in dieser Prognose nicht enthalten sind. Diese Faktoren können die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen beeinflussen und müssen in den kommenden Jahren zusätzlich berücksichtigt werden. Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen: Für Kinder unter einem Jahr ist der Bedarf sehr gering und wird über Tagespflegepersonen oder die Groß- tagespflege in Weingarten gedeckt. Plätze für Kinder von einem bis zwei Jahren stehen ab April 2026 zur Verfügung, Ganztagesangebote fehlen in dieser Altersgruppe. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sind alle Vormerkungen berücksichtigt. Zwölf Kinder ohne Vormer- kung könnten bei Bedarf nur teilweise aufgenommen werden, sodass die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber erforderlich wäre. Für Kinder ab drei Jahren sind alle Vormerkungen eingeplant. Vierzehn Rückmeldungen fehlen noch, den- noch bestehen mit der Öffnung der Gruppe Himmelszauber ausreichend freie Plätze. Auch im Bereich Ganztagesbetreuung ist der Bedarf abgedeckt, derzeit sind noch 35 Plätze frei. Insge- samt bleibt die Versorgung gesichert, entscheidend bleibt jedoch die Personalsituation. Insgesamt zeigt sich, dass die Versorgung in Baindt stabil ist und bei Bedarf über die geplante Wiederer- öffnung zusätzlicher Gruppen erweiterbar bleibt. Engpässe entstehen vor allem durch die personelle Situ- ation, nicht durch fehlende Raumkapazitäten. Seite 29 von 39 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Be- treuungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 30 von 39 Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweili- gen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandge- meinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Da für das Kindergartenjahr 2024/2025 ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind, mussten die Vergabekriterien lediglich zur Entscheidung herangezogen werden, ob ein Kind in einer von den Sorge- berechtigten gewünschten Einrichtung betreut werden kann. Diese Vorgehensweise erwies sich als vorteil- haft und vereinfachte die Entscheidungen erheblich. Es ist daher zu erwarten, dass die Vergabekriterien ein gutes Instrument darstellen und für Klarheit unter den Familien sorgen werden, wenn Entscheidungen aufgrund von Platzkapazitäten generell für einen Betreuungsplatz in Baindt getroffen werden müssen. b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlich werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Diese Regelung bleibt in Kraft, bis die Vertragsverhandlungen mit dem Kindergarten abgeschlossen sind. Bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgt die Platzvergabe auf Grundlage der vorstehenden Sonderregelung. Seite 31 von 39 Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Diese Vorgehensweise erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechts- anspruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Datenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine längerfristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt spielt das Personal eine zentrale Rolle in der Be- treuung und Förderung der Kinder. Unabhängig vom jeweiligen Träger zeichnen sich alle Einrichtungen durch qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal aus, dass den Kindern einen sicheren und fördernden Ort bietet. Pädagogisches Personal Qualifikation und Fortbildung Das Personal in den Kindertageseinrichtungen besteht hauptsächlich aus pädagogisch ausgebildeten Fachkräften, die durch ihre fundierte Ausbildung in der Lage sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Kontinuierliche Fortbildungen und Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der pädago- gischen Forschung und Praxis sind. Dies gewährleistet, dass moderne pädagogische Konzepte und Me- thoden effektiv angewendet werden können. Einfühlungsvermögen und Engagement Ein wesentliches Merkmal des Personals in den Kindertageseinrichtungen ist ihr hohes Maß an Einfühlungs- vermögen, Geduld und Kreativität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bestrebt, eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Sie schaffen ein Umfeld, in dem sich die Kinder Seite 32 von 39 wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Durch ihre engagierte Arbeit tragen sie maßgeblich zur positiven Entwicklung der Kinder bei. Teamarbeit und Kooperation Teamarbeit ist ein weiterer Schlüssel zum Erfolg der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt. Regelmäßige Teammeetings und der ständige Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen fördern eine enge Zusammenarbeit und ermöglichen es, gemeinsame pädagogische Ziele zu setzen und umzu- setzen. Diese Kooperation sorgt für ein harmonisches und konsistentes Betreuungsumfeld, das den Kindern zugutekommt. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Offene und regelmäßige Kommu- nikation zwischen dem Personal und den Eltern ist essenziell, um eine umfassende Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewährleisten. Elternabende, individuelle Gespräche und Informationsveranstaltungen bieten Möglichkeiten zum Austausch und tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Familien berücksichtigt werden können. Zukunftsperspektive und Weiterentwicklung Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt sind bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Personal nimmt die Anregungen und Bedürfnisse der Gemeinschaft ernst und arbeitet daran, die Qualität der Betreuung und Förderung stetig zu steigern. Durch diese kontinuierliche Weiterentwicklung tragen die Einrichtungen dazu bei, dass die Kinder bestmöglich auf ihre Zukunft vor- bereitet werden. Insgesamt ist das Personal in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt eine tragende Säule für die positive Entwicklung der Kinder. Ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre Hingabe machen die Einrichtungen zu einem wertvollen Ort der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Fachkräftemangel Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Diese Situation erschwert es, ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewinnen und stellt die Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen in der Aufrechterhaltung ihrer hohen Betreuungsstandards. Fachkräftekatalog §7 KiTaG Der Fachkräftekatalog nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) legt fest, welche Qualifikati- onen das Personal in Kindertageseinrichtungen mitbringen muss. Diese gesetzlichen Vorgaben Seite 33 von 39 gewährleisten, dass die Betreuung und Förderung der Kinder durch pädagogisch geschulte Fachkräfte erfolgt. Der Katalog definiert spezifische Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen, um sicherzustel- len, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder professionell und kompetent erfüllt werden. Zusatzkräfte laut der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a KiTaG für die Kindergar- tenjahre 2025/2026 Gemäß der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) für die Kindergartenjahre 2025/2026 dürfen zusätzlich zu den regulären Fachkräften auch Zu- satzkräfte eingesetzt werden, um den Betreuungsbedarf zu decken. Diese Regelung ermöglicht es den Einrichtungen, flexibler auf den Fachkräftemangel zu reagieren und dennoch eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Personalberechnungstabelle des KVJS Die Personalberechnungstabelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) dient der ge- nauen Ermittlung des notwendigen Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Sie unterstützt Träger und Einrichtungen dabei, den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel gemäß den aktuellen Stan- dards und Anforderungen einzuhalten. Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt Nachfolgend wird die aktuelle Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt dargestellt. Die Auswertung zeigt, in welchen Häusern offene Stellen bestehen und welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Personalsituation in den Baindter Einrichtungen ist weiterhin angespannt. In mehreren Kindergärten bestehen unbesetzte Stellen, die sich direkt auf den Betrieb auswirken. Im Waldorfkindergarten kann das Betreuungsmodul in der Ganztagesbetreuung mit 40 Wochenstunden aufgrund fehlenden Fachpersonals nicht angeboten werden. Diese Stelle bleibt auch im Kindergartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten St. Martin ist seit längerer Zeit eine Vollzeitstelle unbesetzt. Durch organisatorische An- passungen im Team konnten alle Module weiterhin angeboten werden. Zusätzlich wurden die Stunden der Hauswirtschaftskraft erhöht, um die Fachkräfte zu entlasten. Dennoch bleibt die Stelle auch im Kinder- gartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne konnten ebenfalls nicht alle Stellen durch Fachkräfte besetzt werden. Fehlende Kapazitäten wurden teilweise durch Zusatzkräfte und Arbeitnehmerüberlassung ausge- glichen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind mehrere Stellen offen: Für die geplante Wiedereröff- nung der Gruppe Himmelszauber fehlen 2,76 Stellen, im Haus Sonne sind 0,45 Stellen unbesetzt. Dar- über hinaus fehlen Kräfte in der Integrationsbegleitung, um Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Alltag zu begleiten. Seite 34 von 39 Damit bleibt die Personalfrage der entscheidende Faktor, um den Betreuungsbedarf in Baindt dauerhaft und verlässlich abzusichern. Umgang mit dem Fachkräftemangel in Baindt Der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Baindt vor große Herausfor- derungen. Um dieser Problematik nachhaltig zu begegnen und die Betreuungssituation zu verbessern, sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen und langfristige Strategien entwickelt. Investition in die Ausbildung von Fachkräften Eine zentrale Maßnahme zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist die verstärkte Investition in die Aus- bildung von pädagogischen Fachkräften. Durch Kooperationen mit Fachschulen und Ausbildungszentren soll die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht und gezielt Nachwuchs gefördert werden. Praktikumsplätze in den Kindergärten geben angehenden Fachkräften die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich für eine langfristige Tätigkeit in Baindt zu entscheiden. Im laufenden Jahr werden in den sieben Gruppen des Kindergartens Sonn, Mond und Sterne fünf Auszu- bildende in unterschiedlichen Ausbildungsformen angeleitet. Diese Aufgabe bedeutet für die Fachkräfte zunächst einen höheren Aufwand, bietet jedoch die Chance, nach Abschluss der Ausbildung eine Fach- kraft zu gewinnen, die bereits mit der Einrichtung und dem Team vertraut ist. Direkteinstieg als neue Möglichkeit zur Fachkraftausbildung Der Direkteinstieg ist ein innovativer Ausbildungsweg für Fachkräfte im Kindergartenbereich, der durch das Arbeitsamt finanziell unterstützt wird. Diese Ausbildungsform ermöglicht es Quereinsteigern und Interessier- ten ohne pädagogischen Hintergrund, durch verkürzte Ausbildungszeiten und praxisorientierte Lernphasen schnell die Qualifikation als Erzieherinnen und Erzieher zu erlangen. Besonders Menschen, die eine be- rufliche Umorientierung anstreben, profitieren von dieser Möglichkeit, die es ermöglicht, rasch als aner- kannte Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen tätig zu werden. Die Gemeinde Baindt wollte diesen Weg ebenfalls im Kindergarten erproben, jedoch kam es bislang zu keiner Anstellung. Attraktive Arbeitsbedingungen Attraktive Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Baindt sind von entschei- dender Bedeutung. Eine mögliche Maßnahme wäre die Erhöhung der Leitungszeit, um die Belastung für Führungskräfte und Fachpersonal zu reduzieren. Zusätzlich könnten durch die Bereitstellung von Vertre- tungs- und Zusatzkräften über den Mindestpersonalschlüssel des KVJS hinaus die Arbeitsbedingungen ver- bessert werden. Dies würde dazu beitragen, den hohen Krankenstand unter Fachkräften durch geringere Arbeitsbelastung in Vertretungssituationen zu minimieren. Seite 35 von 39 Die Gemeinde unterstützt dies konkret, indem zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel Krankheitsvertre- tungsstellen mit 0,41 Stellenanteilen im Kindergarten SMS vorgesehen sind. Außerdem liegt die Vorberei- tungszeit (Zeit ohne Betreuung) bei 25 % der Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Damit liegt Baindt über dem vom KVJS vorgesehenen Richtwert von zehn Stunden pro Woche und Gruppe. Für diese zusätzliche Vor- bereitungszeit wurden ab dem 01.09.2025 1,5 zusätzliche Stellen geschaffen. Weiterbildungsangebote Fort- und Weiterbildungsangebote für das bestehende Personal sind ein weiterer wichtiger Baustein. Durch regelmäßige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen können die Fachkräfte ihre Kompetenzen erwei- tern und sich auf neue pädagogische Herausforderungen vorbereiten. Dies trägt zur Erhöhung der Zufrie- denheit und Bindung der Mitarbeiter bei. Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege soll das Berufsfeld der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten attraktiver gemacht werden. Informationskampagnen, Tage der offenen Tür in den Kinderta- geseinrichtungen und positive Berichterstattung können dazu beitragen, das Interesse am Beruf zu steigern und neue Fachkräfte zu gewinnen. Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten ermöglicht, zukünftige Absolventen auf die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen und frühzeitig zu rekrutieren. Praktika und Praxis- semester in den Einrichtungen bieten den Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sam- meln und erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Durch die Einführung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die Gemeinde Baindt eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Fachkräftemangels entwickeln und die qualitativ hochwertige Betreuung in ihren Kindertageseinrichtungen sicherstellen. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte oder FSJ-Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als Seite 36 von 39 integrative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und der Lehrkräfte an der Kloster- wiesenschule stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen bereit. Im Schul- und Betreuungsjahr 2025/2026 konnten nur zwei von sechs FSJ-Stellen besetzt werden, da es an Bewerbungen fehlte oder Bewerber nicht geeignet waren. Eine FSJ-Stelle wurde in der Schule besetzt, eine weitere im Kindergarten, die allerdings nur bis zum 31.12.2025 verlängert werden konnte. Zusammenfassung Qualitativer Bedarf Die qualitative Bedarfsplanung in Baindt umfasst die Platzvergabe, den Einsatz von Personal sowie ergän- zende Unterstützungsangebote. Grundlage bilden transparente Vergabekriterien, die Vorrang für Kinder aus Baindt sichern und bei Engpässen eine faire Entscheidung ermöglichen. Ergänzend werden digitale Vormerkungen genutzt, um die Planung zu vereinfachen und langfristig zu sichern. Die Qualität der Betreuung hängt maßgeblich vom pädagogischen Personal ab. Kontinuierliche Fortbil- dung, Teamarbeit, Elternkooperation und ein hohes Maß an Professionalität prägen die Arbeit in den Einrichtungen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Offene Stellen in mehreren Einrichtungen sowie fehlendes Personal für die Wiedereröffnung von Gruppen verdeutlichen die Problematik. Zur Sicherung der Betreuung verfolgt die Gemeinde verschiedene Strategien: Investition in Ausbildung und Nachwuchs, Erprobung neuer Ausbildungswege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbau von Ver- tretungsstellen, Fort- und Weiterbildungsangebote, Imagepflege sowie Kooperationen mit Hochschulen. Hauswirtschaftliche Kräfte, FSJ-Stellen und Integrationshilfen ergänzen die Fachkräfte und tragen zur Ent- lastung bei. Auch die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird durch entsprechende Un- terstützung sichergestellt. Seite 37 von 39 5. Fazit Die Gemeinde Baindt verfügt über ein solides Fundament in der Kinderbetreuung und ergreift Maßnahmen, um künftigen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen. Wichtig bleiben die laufende Beobachtung der Kinderzahlen, Investitionen in Fachkräfte sowie die Stärkung von Leitungen und Praxisanleitungen. a) Quantitativer Bedarf Die Gemeinde verfügt insgesamt über ein stabiles Platzangebot. Für Kinder unter drei Jahren besteht ein geringer Bedarf, der durch Tagespflege und Großtagespflege ergänzt wird. Im Altersbereich zwei bis drei Jahre können alle Vormerkungen berücksichtigt werden, zusätzliche Aufnahmen wären nur durch Wieder- eröffnung weiterer Gruppen möglich. Für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgung gesichert. Engpässe ergeben sich vor allem aus der personellen Situation, nicht aus fehlenden Räumen. b) Qualitativer Bedarf Die Qualität wird durch klare Vergabekriterien, engagiertes pädagogisches Personal und Unterstützungs- angebote geprägt. Die digitale Vormerkung schafft Transparenz und erleichtert die Planung. Der Fachkräf- temangel bleibt der entscheidende Faktor für stabile Strukturen. Die Gemeinde setzt auf Ausbildung, Quer- einstiege, Fortbildungen, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung durch Zusatzkräfte wie Hauswirt- schaft, Freiwilligendienste und Integrationshilfen. Entscheidend ist, dauerhaft genügend qualifiziertes Per- sonal zu gewinnen und zu halten. c) Zukunftsaussichten Die Prognosen des Statistischen Landesamtes bis 2040 deuten auf eine weitgehend stabile Entwicklung des Bedarfs hin. Erst ab 2040 zeichnet sich ein leichter Anstieg bei den Kindern ab drei Jahren ab. Berücksichtigt man Wanderungen, bleibt der Bedarf nahezu konstant. Neubaugebiete und die Aufnahme von Asylbewerberfamilien sind in den Prognosen nicht enthalten, können die Zahlen aber kurzfristig erhö- hen. Auch organisatorische Entscheidungen wie die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber zeigen, dass die Bedarfsdeckung nicht allein von statistischen Daten abhängt. Für die Zukunft bleibt daher eine flexible Steuerung notwendig, die Kinderzahlen regelmäßig überprüft, Personalkapazitäten sichert und Anpassungen zeitnah ermöglicht. d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung Zur Verbesserung der Bedarfsplanung sind Maßnahmen vorgesehen, die die Datenbasis präzisieren, Transparenz erhöhen und die Versorgung insbesondere im U3-Bereich absichern. Seite 38 von 39 Regelmäßige Bedarfsabfragen bei Sorgeberechtigten Durch regelmäßige Abfragen wird die tatsächliche Nachfrage nach Betreuungsplätzen zuverlässig erfasst. So lassen sich unklare Situationen frühzeitig klären, offene Bedarfe erkennen und Prognosen anpassen. Gleichzeitig erhalten Familien mehr Transparenz über ihre Möglichkeiten. Transparente Erfassung von in Baindt wohnhaften und auswärtigen Kindern Die Bedarfsplanung unterscheidet klar zwischen Kindern aus Baindt und auswärtigen Kindern. Erfasst wird auch, welche Baindter Kinder Einrichtungen in Nachbargemeinden besuchen und welche Gründe dafür vorliegen (z. B. besondere Konzepte, Nähe zum Arbeitsplatz). Diese Informationen sichern eine bedarfs- gerechte Nutzung der vorhandenen Plätze und berücksichtigen interkommunale Wechsel. Unterstützung der Tagesmütter in Baindt Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagesmütter ist ein wichtiger Bestandteil der Betreu- ungslandschaft und bleibt für die Gemeinde von Bedeutung. Ein Blick in umliegende Kommunen zeigt unterschiedliche Modelle: Teilweise verzichten Gemeinden auf eine Förderung, in anderen Fällen erfolgt ein Zuschuss pro Kind und Betreuungsstunde oder ein pauschaler Betrag. Manche Kommunen stellen selbstständigen Tagesmüttern Räumlichkeiten zur Verfügung oder beschäftigen sie direkt. Die Verwaltung bereitet einen Vorschlag zur Unterstützung der Tagesmütter für den Gemeinderat vor. Derzeit liegt ein Antrag auf Förderung durch die Gemeinde vor. e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung Erhöhung der Leitungszeit zur Entlastung und Qualitätssteigerung in Baindt Gemäß § 1 Abs. 4 KiTaVO (Baden-Württemberg) steht jeder Kindertageseinrichtung ein Mindestkontin- gent von sechs Wochenstunden Leitungszeit zu. Für jede zusätzliche Gruppe erhöht sich dieser Zeitrahmen um zwei Stunden wöchentlich. Das ergibt zum Beispiel bei einem zweigruppigen Kindergarten acht Stun- den Leitungszeit pro Woche und bei drei Gruppen zehn Stunden. Der KVJS empfiehlt den Trägern, über diese gesetzlich verbindliche Mindestregelung hinaus zusätzliche Leitungszeit zu gewähren. Damit entste- hen bessere Voraussetzungen für konzeptionelle Arbeit, Teamführung und Personalentwicklung. Bei den beiden anderen Kindergärten in Baindt (Kindergarten St. Martin und Waldorfkindergarten) erfolgt eine gesonderte Betrachtung. Dort umfassen die Leitungsaufgaben zusätzliche Bereiche wie die Vorberei- tung der Abrechnung der Elternbeiträge, die Abrechnung sowie die Verwaltung des Programms Mensa- Max. Aufgrund dieser erweiterten Aufgabenstellungen liegt die Leitungsfreistellung zum Beispiel im Kinder- garten St. Martin bereits bei 0,50 VK (20 Stunden pro Woche). Die Verwaltung prüft für die drei gemeindeeigenen Häuser den notwendigen Umfang einer Erweiterung der Leitungszeit und erarbeitet hierzu eine Vorlage. Seite 39 von 39 Stärkung der Praxisanleitung und Investition in die Ausbildung von Fachkräften Um den Bedarf an Fachkräften langfristig zu sichern, sind Investitionen in die Ausbildung notwendig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Praxisanleitung, da sie entscheidend für die Qualität der Ausbildung und die Bindung von Nachwuchskräften ist. Über das Kita-Qualitätsgesetz können für PiA-Auszubildende jährlich bis zu 2.000 € pro Person bzw. Ausbildungsstelle beantragt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn die Praxisanleitung ausreichend Zeit erhält (15 % ihrer Beschäftigungszeit) und die monatliche Zulage von 70 € gezahlt wird.“ Da Praxisanleitung in allen Ausbildungsformen zusätzlichen Aufwand bedeutet, prüft die Verwaltung eine einheitliche Regelung. In umliegenden Kommunen gibt es dazu verschiedene Modelle: Manche gewähren feste Stundenkontingente, andere zahlen zusätzlich Pauschalen. Auch die Frage, ob Auszubildende beim Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten entlastet und gleichzeitig die Ausbildungsqualität gestärkt werden kann. Grundlage der Beratung sind Modelle für Freistellungszeiten, finanzielle Anerkennung oder eine ange- passte Anrechnung auf den Personalschlüssel.[mehr]

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      Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 13 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 20 6 Satzung 21 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 32 9 Begründung – Sonstiges 67 1 0 Begründung – Bilddokumentation 69 1 1 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) 1.2 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverord- nung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189); die im nachfolgen- den Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71) 1.5 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) 1.6 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zuläs- sigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Agri-Photovoltaikanlage" "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich der Unterbringung von Anlagen und Gebäuden zur Er- richtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage: Zulässig sind: − aufgeständerte, drehbare Agri-Photovoltaiktische mit einer maximalen Höhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transfor- matoren- und Übergabestation sowie Nebenanla- gen) bis max. 4,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − max. 530 m² Fläche für, für den Betrieb notwen- dige, Anlagen (Solarspeicher, Elektrolyseur, Transformatoren- und Übergabestation sowie Ne- benanlagen) − Zäune bis max. 2,50 m Höhe über der Oberkante des natürlichen Geländes − Eine Werbeanlage in Form eines Werbeschildes ausschließlich zur Eigenwerbung, das in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Größe von 2 m² Fläche überschreiten darf − ein Überwachungskamera-System sowie eine Wetterstation (insbesondere für die Windmes- sung) auf einem oder mehreren Masten mit einer maximalen Gesamthöhe von 6,00 m über der Oberkante des natürlichen Geländes − Zufahrten (siehe Planzeichnung) Agri-PV Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 5 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 2.2 Maximaler Flächen- verlust für die Land- wirtschaft Maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Aufbauten und Unterkonstruktionen darf höchstens 15 % der Gesamtprojektfläche ("Für die Bebauung vorgesehene Flächen", 5,20 ha) (Katego- rie II) betragen. Ein Nutzungsartenwechsel der Agri-PV-Anlage im Sinne der DIN SPEC 91434 wird ausgeschlossen. 2.3 H .... m Höhe (Gesamthöhe) der baulichen Anlagen als Höchstmaß bezogen auf die Oberkante des natürli- chen Geländes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Baugrenze; Modulaufstellung für Agri-Photovoltaikan- lagen sind nur in diesem Bereich zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 Nebenanlagen und sonstige bauliche An- lagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanla- gen und sonstige, für den Betrieb notwendige bauli- che Anlagen (z. B. Speichercontainer, Mittelspan- nungs-Twin-Skit, Wechselrichter, etc.) auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.6 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 Hauptversorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unter- bauung der Leiterseile mit PV-Modulen ist zulässig. Leiterseile und Masten müssen zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken zugänglich sein. keine bauli- chen Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 6 Während der Bauphase und zu den errichtenden Ge- bäuden müssen die Mindestabstände zu der Freilei- tungen gemäß VDE 0210 und 0211 eingehalten wer- den. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 Behandlung von Nie- derschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbe- schaffenheit gegen- über Niederschlags- wasser Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlagswasser auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z. B. Muldenversickerung, Flä- chenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Rammprofile, Einschraubanker) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Ma- terialien (z. B. Pulverbeschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Zulässig ist auch die Beschichtung mit zinkhaltigen Legierun- gen, die nachweislich unkritische Korrosions- und Abschwemmraten aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.9 Private Grünfläche als Eingrünung ohne bauliche An- lagen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wirkungen von der Agri-Photovolta- ikanlage ausgehen. Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Auf- ständerungen ein 1 m breiter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. Zäune müssen zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,20 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewe- sen aufweisen. Mauern und Palisaden als Einfriedun- gen sind unzulässig. Die Aufständerungen sind reflexionsarm auszuführen (z. B. durch matte Lackierung oder matte Pulverbe- schichtung). Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 7 Zur Reinigung der Solarmodule darf ausschließlich Wasser ohne Zusätze verwendet werden. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.11 Wasserdurchlässige Beläge Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind Zufahrten und andere untergeordnete Wege mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien herzu- stellen (z. B. Schotterwege). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.12 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Ein- grünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage. Für die Schaffung von Feldhecken ist die gruppen- weise Pflanzung von standort- und gebietsheimi- schen Sträuchern erforderlich (sog. Cluster). Die An- ordnung der Gehölze kann dabei zur Erreichung ei- nes naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen, jedoch ein Abstand von 1 m zwischen den einzelnen Gehölzen einzuhalten ist. Es sind ausschließlich Arten aus der unten ge- nannten Pflanzliste zulässig. Aus Gründen der Arten- vielfalt sind mindestens sechs verschiedene Gehölz- arten aus der unten genannten Pflanzliste in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis ge- bietsheimisch sein. Die zu bepflanzende Fläche der zu schaffenden Feldhecken ist in etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen (Länge pro Abschnitt zwischen 25 bis 50 m). Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. Durch Sukzession aufkommende Bäume 1. und 2. Wuchsklasse können dabei als Überhälter stehen bleiben. Abgehende Gehölze sind als Torso in der Fläche zu belassen, um die Etablierung von ste- hendem und liegendem Totholz zu fördern. Bei der Pflanzung von Bäumen ist ein Mindestab- stand von 7,50 m zur Straße einzuhalten. Festgesetzte Pflanzliste: Pflanzung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 8 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Zeitliche Befristung der Nutzung, Folge- nutzung Die festgesetzte Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden für die Bebauung vorgesehenen Flächen "Agri-PV-Anlage" ist aus- schließlich für eine Dauer von 40 Jahren ab Inbe- triebnahme der Agri-PV-Anlage zulässig. Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flä- chen für die Landwirtschaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. (§ 9 Abs. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 9 2.14 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-An- lage Feuersberg" der Gemeinde Baindt sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maß- nahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Aus- gleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichs- fläche/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/-maßnahme au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zuge- ordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Der Bodenaushub und die Herstellung des Retenti- onsraumes werden im Rahmen eines anderen Vorha- bens durchgeführt. Die Auwaldpflanzung wird dann zu Teilen der Entfernung des bestehenden Auwalds und zu Teilen als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Eingriff verwen- det. Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 11 Verortung der Aus- gleichsfläche 1 (Fl.- Nr. 369/1, Gemarkung Baindt) Verortung der Ausgleichsfläche (rot umrandet) Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Ge- samtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuord- nenden Ökopunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbe- schluss festgesetzt. Zur rechtlichen und dauerhaften Sicherung der ex- ternen Ausgleichsfläche/-maßnahme muss zwischen der Gemeinde und dem Privateigentümer der exter- nen Ausgleichsfläche eine schuldrechtliche Verein- barung mit Eintrag einer entsprechenden Grund- dienstbarkeit zu den im Bebauungsplan festgehalte- nen Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungsmaß- nahmen getroffen werden. Sulpach vBP "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 12 Planskizze Ausgleichs- fläche (Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahme Maßnahmen: – Es wird im Rahmen einer anderen Planung eine Abgra- bung stattfinden, um einen Überflutungsbereich zu schaffen – Herstellung eines standorttypischen Auwalds im Retenti- onsbereich – Pflanzung von 9 heimischen, standortgerechten Auwald- Bäumen (z. B. Alnus glutinosa, Salix alba) – Entwicklung eines gebietstypischen Strauchunterwuch- ses (z. B. Prunus padus) – Die Jungbäume werden mit geeignetem Verbissschutz ausgestattet, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden – Belassen abgehender Gehölze zur Entwicklung von Tot- holzhabitaten – Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwäl- der leben von Dynamik. Offenstellen, natürliche Ansied- lung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Nebengebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung) 4.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeich- nung, siehe Planzeichnung) 4.5 Artenschutz Gemäß der artenschutzrechtlichen Begutachtung (s. artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023) sind folgende Maßnahmen er- forderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: Zur Vermeidung der Störung von gehölzbrütenden Brutvogelarten, insbesondere empfindlicher Arten wie der nachgewiesenen Goldammer, sollte ein Baubeginn nur außerhalb ihrer Brutzeiten, also zwischen Anfang August und Mitte März, erfolgen. Um generell den Artenreichtum und die Naturnähe zu fördern, wird die Umsetzung von Wildbienenhotels, Lesesteinhaufen und Totholzhaufen und Vogelnisthil- fen empfohlen. Weitere Details sind dem Artenschutzrechtlichen Kurzbericht vom 12.06.2023 zu entnehmen. 4.6 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier gem. § 30 BNatSchG geschützte Bi- otope "NSG Schenkenwald S Mochenwangen (Biotop- Nr. 2-8123-436-3419), "Feuchtwald i. NSG Schenken- wald S Mochenwangen" (Biotop-Nr. 2-8123-436- 455 453 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 14 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH 5812), "Gräben nördl. Riedsenn" (Biotop-Nr. 1-8123- 436-0315) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts; hier FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.8 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Natur- schutzrechts, hier Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (NSG-Nr. 4.040) außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). 4.9 Fahrbahnrand (außerhalb des Geltungsbereiches, siehe Planzeichnung) 4.10 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn- oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.11 Haupt-Versorgungsleitung oberirdisch, hier 20-kV- Freileitung der Netze BW GmbH, außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.12 Bodenschutz Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bo- denschutz beim Bauen". (Flyer-LK-Bodenschutz.pdf (rv.de) oder https://www.rv.de/site/LRA RV Respon- sive/get/params E796791605/18658595/Flyer-LK-Bo- denschutz.pdf) Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 ("Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Nach § 2 Abs. 3 Landes-Bodenschutz- und Altlasten- gesetz (LBodSchAG) ist bei geplanten Vorhaben, die auf nicht versiegelte, nicht baulich veränderte oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 15 unbebaute Flächen von mehr als 0,5 Hektar einwirken werden, ein Bodenschutzkonzept (BSK) zur Gewähr- leistung des sparsamen, schonenden und haushälteri- schen Umgangs mit dem Boden im Rahmen der weite- ren Vorhabenplanung bzw. -durchführung zu erstellen. Die Inhalte eines Bodenschutzkonzepts sind in der DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben) aufgelistet. Entsprechend § 3 Abs. 3 Landes-Kreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) ist bei der Ausweisung von Bauge- bieten ein Erdmassenausgleich anzustreben. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäu- deniveaus die bei der Bebauung zu erwartenden an- fallenden Aushubmassen vor Ort verwendet werden. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Sollten bei dem vorliegenden Bauvorhaben mehr als 500 m³ Bodenüberschussmassen entstehen, so ist bei dem nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG geforderten Abfallver- wertungskonzept auf eine höchstmögliche Verwer- tung nach § 3 Abs. 2 LKreiWiG zu achten, um so die Bodenfunktionen im größtmöglichen Umfang zu erhal- ten. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden abzuschieben und bis zur Wiederverwertung in profi- lierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i. d. R. darunter folgenden Bodenhorizonte kulturfähi- ger Unterboden und unverwittertes Untergrundmate- rial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber vonei- nander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Boden- mieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflan- zenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Über- schüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden z. B. Auf- trag auf landwirtschaftlichen Flächen, Gartenbau. Ei- ner Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grund- sätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Bei überschüssigem Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 16 Aushubmaterial sind abhängig vom jeweiligen Entsor- gungsweg die rechtlichen und technischen Anforde- rungen zu berücksichtigen (z. B. §§ 6 und 7 BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung (EBV; zum 01.08.2023 in Kraft getretenen), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) sowie Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV)). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträchtigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. ein- getretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. ein- getretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z. B. durch Tiefenlocke- rung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Ele- mente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fallrohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfü- gung. 4.13 Grundwasserschutz Zur Reinigung der Agri-Photovoltaikanlage werden keine Reinigungsmittel verwendet. Aufgrund des ge- wählten technischen Konzepts mit einem ausreichen- den Neigungwinkel werden die Solarmodule durch Re- gen gereinigt, sodass keine gesonderte Reinigung not- wendig ist. Sollte eine Reinigung der Solarmodule den- noch notwendig werden, erfolgt die Reinigung aus- schließlich mit Wasser. Das Regenwasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über die belebte Bodenzone. Eine Kontami- nierung des (Grund-)wassers kann ausgeschlossen werden. 4.14 Brandschutz Agri-Photovoltaikanlagen haben i.d.R. eine sehr ge- ringe Brandlast. Die hier geplante Agri-Photovoltaikan- lage besteht im Normalfall aus nicht brennbarer Unter- konstruktion, wie z.B. Stahl, Zink oder Aluminium sowie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 17 aus Solarmodulen und Kabelverbindungen. Lediglich kleinere Teile der Photovoltaik-Module und der Kabel können als Brandlast angesehen werden. Daher ist eine etwaige Löschwasserversorgung als entbehrlich anzusehen. Für die theoretisch gegebene Möglichkeit eines Flächen- oder Rasenbrandes, sind im Plangebiet entsprechende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten. Die örtliche Feuerwehr wird nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in die Örtlichkeiten und die Anlagentechnik eingewiesen. Zu- dem werden Brand- und Störfallrisiken durch fachge- rechte Installation und Inbetriebnahme der PVA sowie regelmäßige Wartung minimiert. 4.15 Altlasten Im Planungsbereich liegt die Altablagerung „AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen-Nr. 01496- 000). Bodenaushub aus dem Bereich der kartierten Altablagerung ist nicht frei verwertbar: ­ Wird im Zuge der Baumaßnahme Bodenaushub vom Grundstück abgefahren, ist vom Bauherrn für die Aushubdeklaration ein Fachbauleiter Altlasten zu beauftragen ­ Sollte bei Eingriffen in den Untergrund Bo- denaushub zur Entsorgung anfallen, so ist der Fachbauleiter verantwortlich für die Separie- rung von belastetem und unbelastetem Aus- hubmaterial, sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestim- mungen ­ Sollte bei der Bauausführung kein Eingriff in den Untergrund erfolgen, kann von der gut- achterlichen Begleitung durch einen Fachbau- leiter Altlasten abgesehen werden. 4.16 Ingenieurgeologie Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuch- tung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbo- dens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der wei- teren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum ge- nauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 18 Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob- jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingeni- eurbüro empfohlen. 4.17 Blendimmissionen Durch die Agri-Photovoltaikanlage dürfen keine kriti- schen Blendwirkungen auf die angrenzenden Ver- kehrswege verursacht werden. Im Genehmigungsver- fahren ist nachzuweisen, dass kritische Blendwirkun- gen ausgeschlossen werden können. Durch die Dreh- barkeit der Agri-Photovoltaiktische können Blendun- gen durch die Programmierung von Neigungswinkel bzw. Ausrichtung in der sogenannten Harvesting-Po- sition vermieden werden. 4.18 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskata- ster des Landesamtes für Geoinformation und Land- entwicklung Baden-Württemberg, Stand: März 2025. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhensystem DHHN 12. Sofern der Vorhabenträger ein Überwachungskame- rasystem inkl. Aufzeichnungsspeicherung installieren möchte, so hat er dabei sicherzustellen, dass eine Er- fassung von öffentlichen Wegeflächen nicht stattfin- det. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbei- ten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzei- gen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metall- teile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Grä- ber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfär- bungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werkta- ges nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwider- handlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungs- widrigkeiten geahndet. Bei der Sicherung und Doku- mentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Aus- führende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sind Werbeanlagen nach § 9 Abs. 6 FStrG bzw. § 22 Abs. 5 StrG BW straßenrechtlich zu beurteilen. Dies gilt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 19 grundsätzlich für Werbeanlagen bis zu einer Entfer- nung 40 m an Bundes- und Landesstraßen, unabhän- gig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. § 9 Abs. 7 FStrG bzw. § 22 Abs. 6 StrG BW, welcher die Anwendbarkeit der Absätze 1-5 bzw. Absätze 1-4 aus- schließt, sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, bezieht die o.g. Re- gelung zu Werbeanlagen ausdrücklich nicht mit ein. Werbeanlagen jeglicher Art in einer Entfernung bis zu 40 m zum nächstgelegenen, befestigten Fahrbahn- rand der Bundes- bzw. Landesstraße ohne die aus- drückliche Zustimmung der Straßenbauverwaltung nicht zugelassen werden dürfen. Entsprechend ist das Regierungspräsidium als Straßenbaubehörde im Bau- genehmigungsverfahren seitens der unteren Verwal- tungsbehörden zu beteiligen. Werbeanlagen können auf den nicht überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen wegen der Beeinträchtigung des Schutzzweckes des § 16 LBO nicht zugelassen werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archiviert und gesichert hinter- legt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4 88255 Baindt, eingesehen werden. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage erstellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 20 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind; hier: auf Flst.-Nr. 1115 /Teilfläche die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese“ (Flächen- Nr. 01496-000). Bei Baumaßnahmen im Bereich der genannten Flä- che sind abhängig von der Flächenbewertung/ dem Handlungsbedarf und der Art der geplanten Nutzung die bodenschutz- und altlastenrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; Nr. 15.12. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 21 6 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189), § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in öffentlicher Sitzung am 18.11.2025 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV- Anlage Feuersberg" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 15.10.2025. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 15.10.2025 sowie dem Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan in der Fassung vom 24.06.2025. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" wird die Begründung vom 15.10.2025 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 22 § 3 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ......................... .................................................................. (Simone Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 23 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umwelt- bericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich am westlichen Rand des Gemein- degebiets von "Baindt", nordwestlich des Hauptortes "Baindt". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Bundesstraße "B 30" im Os- ten, der Landesstraße "L 284" ("Mochenwanger Straße") im Westen sowie der "Sulpacher Straße" im Norden. In südliche Richtung wird das Plangebiet von einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie daran anschließend von Sträuchern begrenzt. 7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich das Grundstück mit der Flst.- Nr. 1115 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Oberschwäbischen Hügelland ge- prägt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Ge- bäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelele- mente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist eine leichte, von Südwesten nach Nordosten verlaufende Steigung auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 1,75 %. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage sind die zunehmenden Klima- und Umweltveränderungen. Den Kommunen erwächst daher das Erfordernis etwas zum globalen Klimaschutz beizutragen. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß insgesamt verringert wird. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis- tet, den bundesweiten Energiebedarf künftig durch regenerative Energien de- cken zu können. Auch die Gemeinde Baindt möchte deshalb die Entwicklung regenerativer Energien fördern und unterstützen. Die Besonderheit hierbei ist die Errichtung von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen. Diese ermöglichen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 24 die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeu- gung. Bei klassischen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist die Fläche voll- ständig mit nicht drehbaren Modultischen bebaut und für eine landwirtschaft- liche Nutzung nicht mehr geeignet. Bei Agri-Photovoltaikanlagen werden die Module so aufgestellt, dass mindestens 85 % der Fläche weiterhin landwirt- schaftlich nutzbar bleiben. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Topo- grafie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung) sehr gut für eine Bebauung mit einer Agri-Photovoltaikanlage. 7.2.2.2 Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens herzu- stellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer paralle- len Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Pla- nung dem Ziel "Z 4.2.2" des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Würt- temberg (LEP 2002) Rechnung getragen. Die Planungen des Vorhabenträgers sind so weit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor- handen ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan aufgestellt, um Baurecht nur für den Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwick- lungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeri- ums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf ei- nen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine ver- stärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Ein- satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wir- kungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiege- winnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versor- gung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Vo- raussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu sichern. − − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut ge- eigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zent- rale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewah- ren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 25 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkate- gorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nach- richtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswir- kung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den je- weils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.1.2 (N) 1 Zur Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum" gehören in der Region Bodensee-Oberschwaben die Gemein- den Baienfurt, Baindt, Berg, Eriskirch, Immenstaad a.B., Kressbronn a.B., Langenargen, Markdorf, Oberteuringen und Tettnang (Anhang zu PS 2.1, LEP 2002). − 2.1.2 (N) 3 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umwelt- schonende, Flächen und Energie sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Ver- sorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hin- zuwirken (PS 2.3.1.2, LEP 2002). − 2.2.2 (N) 4 Zu den Mittelbereichen in der Region Bodensee-Oberschwa- ben gehören folgende Gemeinden (Anhang zu Kapitel 2.5, LEP 2002): Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 26 Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende − 3.1.0 (Z) 2 Gebiete mit den besten landwirtschaftlichen Standorten so- wie Landschaftsräume von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit werden in allen Teilen der Region als Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren gesichert. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allge- meinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regio- nale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. 7.2.3.3 Gemäß Regionalplan liegt das Vorhaben vollumfänglich innerhalb eines "Regi- onalen Grünzugs" (PS 3.1.1 Z). Regionale Grünzüge sind von Bebauung freizu- halten (PS 3.1.1 Z (2)). Da die Voraussetzungen nach Plansatz 3.1.1 Z (4) ge- geben sind (kein Wald, kein bester landwirtschaftlicher Standort, kein heraus- ragender Landschaftsraum), ist die Errichtung von Freiflächen- Solaranlagen hier ausnahmsweise zulässig. Gem. 2. Anhörungsentwurf werden Regionale Grünzüge für Freiflächensolar- anlagen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. In PS 3.1.1 Z (4) des 2. Anhörungsentwurfs zum Teilregionalplan Energie heißt es hierzu: Freiflächensolaranlagen sind in Regionalen Grünzügen unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: ­ Es stehen keine sich überlagernden Festlegungen des Regionalplans entgegen. ­ Es handelt sich nicht um Kernflächen oder Kernräume des regionalen und landesweiten Biotopverbundsystems. ­ Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz (PS 3.4.0) werden in ihrer Funktions- und Entwicklungsfähigkeit nachweislich dauerhaft nicht beeinträchtigt. ­ Auf Waldflächen werden die in § 11 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes genannten Voraussetzungen eingehalten. ­ Auf besonders landbauwürdigen Flächen werden nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch ge- nommen oder es handelt sich um Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächensolaranlagen. Die Vorhabenfläche stellt eine besonders landbauwürdige Fläche (Vorrang- flur) gem. Flurbilanz 2022 (LEL) dar. Nach PS 3.1.1 Z (4), Spiegelstrich 5 des 2. Anhörungsentwurfs ist im Bereich der Vorhabenfläche die Errichtung einer Agri-PV-Anlage zulässig. Zur Konkretisierung der PS 3.1.1 Z (4) und des PS 4.2.2 G (3) werden Agri-PV- Anlagen wie folgt definiert: Bei Agri-PV findet dauerhaft eine kombinierte Nut- zung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 27 Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekun- därnutzung statt. Bei der Nutzung der Solarenergie ist der Stand der Technik einzuhalten. Bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist eine gute fach- liche Praxis zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann erbracht, wenn die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 einge- halten werden. Abweichende Konzepte oder Ausführungsformen können im Einzelfall und in Abstimmung mit den unteren Landwirtschaftsbehörden als Agri-PV gelten, wenn diese zu vergleichbaren Ergebnissen bei der o.g. kom- binierten Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung, führen. Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (durch Änderung vom 03.07.2023, BGBI. 2023 I Nr. 176, 214) stellen Agri-PV- Anlagen nach dieser Definition dar. 7.2.3.4 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.5 Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Landschafts- räume mit besonderem Handlungsbedarf zur Sicherung der Regionalen Frei- raumstruktur gem. PS 3.1.0; Darstellung innerhalb des Regionalen Grünzugs. 7.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren ist eine 20kV-Frei- leitung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 28 7.2.3.7 Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft sowie 20kV-Freitleitung. 7.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.3.9 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vor- gaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Pla- nung 7.2.4.1 Um die Standortwahl einer Agri- Photovoltaikanlage zu vereinfachen, wurde von der Gemeinde Baindt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Durch den Kriterien- katalog der Gemeinde wurden die Rahmenbedingungen für die Standortwahl geschaffen. So sollte die gewählte Fläche nicht größer als 5 ha sein, auf die Einhaltung von Mindestabständen zu Naturschutzgebieten sowie zu Wohn- gebäuden muss entsprechend geachtet werden. Das vorliegende Plangebiet eignet sich aufgrund des Flächenzuschnitts innerhalb von drei Verkehrsflä- chen besonders gut für die Umsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage. Die Flä- chengröße übersteigt die Größe von 5 ha in geringem Maße. Die Überschrei- tung resultiert aus der Einbeziehung einer großzügigen Eingrünung entlang der Landesstraße und wird aus diesem Grund von der Gemeinde als zulässig erachtet. 7.2.4.2 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch die Realisierung einer Agri- Photovoltaikanlage einen Beitrag zur umweltschonenden Energiegewinnung zu leisten. Zudem werden die Belange der Landwirtschaft in besonderem Maße gewahrt. 7.2.4.3 Im Rahmen der Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Be- sonderen auf die einzuhaltenden Abstände zur Landes- sowie zur Bundes- straße hingewiesen. Des weiteren wurde auf die einzuhaltenden Ziele des Re- gionalplans Bodensee-Oberschwaben verwiesen. Da sich das Plangebiet so- wohl innerhalb eines "Regionalen Grünzugs" als auch im Bereich von "beson- ders landbauwürdigen Flächen" befindet, wurde darauf verwiesen, dass auf den genannten Flächen nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden dürfen oder es sich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 29 Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen oder nicht raumbedeutsame Freiflächen- solaranlagen handeln muss. Da es sich vorliegend um eine Agri-Photovoltaik- anlage handelt, werden die Ziele des Regionalplans erfüllt. Außerdem wurden Stellungnahmen hinsichtlich der Zufahrten zum Plangebiet hervorgebracht. Es wurde angeregt die drei geplanten Zufahrten im Sinne der Verkehrssicherheit auf zwei Zufahrten zu begrenzen. 7.2.4.4 Durch die Wahl des Planungsinstrumentes "Vorhabenbezogener Bebauungs- plan" soll sichergestellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Bau- recht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Fläche ist damit ausgeschlossen. Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Vorhabenbezogener Bebauungsplan leitet sich aus der Hierarchie der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ange- lehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Agri-Photovoltaikan- lage" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgege- ben werden. Die Art der baulichen Nutzung wird auf das geplante Vorhaben bezogen fest- gesetzt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO wer- den die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehr- schluss nicht zulässig. Die zulässigen Nutzungen sind insbesondere die drehbaren Agri-Photovolta- ikanlagen sowie Transformatoren- und Übergabestationen zur Einspeisung der produzierten Elektrizität in das öffentliche Stromnetz. Für den Fall, dass in naher Zukunft auch die direkte Speicherung und anschließende Abgabe des erzeugten Stromes vor Ort möglich wird, sind darüber hinaus auch Solarspei- cher als zulässig festgesetzt. Darüber hinaus sind Nebenanlagen zulässig, welche zur Aufbewahrung von bspw. Wartungs-Geräten dienen. Die Errich- tung von baulichen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität aus so- larer Strahlungsenergie dienen, wird damit auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem ist die Errichtung von Zäunen zur Einfriedung der Anlage zulässig. 7.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen, die notwendig sind, eine eindeutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 30 7.2.5.3 Auf die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) wird verzichtet. Stattdes- sen wird ein maximaler Flächenverlust für die Landwirtschaft festgesetzt. Die- ser orientiert sich an der DIN SPEC 91434, die einen maximalen Flächenverlust von 15 % vorgibt. Dies ergibt einen möglichst großen Spielraum für die Errich- tung einer Agri-Photovoltaikanlage bei gleichzeitig möglichst geringem Ein- griff in das Landschaftsbild. 7.2.5.4 Die Festsetzung einer Gesamthöhe der baulichen Anlagen schafft einen ver- bindlichen Rahmen zur Umsetzung der Agri-Photovoltaikanlage. Die Höhen- festsetzung ist so gewählt, dass die technischen Anforderungen an das Auf- ständern der einzelnen Solarmodule eingehalten werden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, eine abweichende Bebauung auszuschließen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern. 7.2.5.5 Die überbaubare Grundstücksfläche ist so gewählt, dass die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage technisch möglich ist und dem Bauherrn eine ausrei- chende Flexibilität hinsichtlich der exakten Positionierung der einzelnen Pho- tovoltaik-Module verbleibt. 7.2.5.6 Um ausreichend Flexibilität zu gewährleiten, sind Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig. 7.2.5.7 Die Festsetzung des Bereichs ohne bauliche Anlagen erfolgt, um die das An- bauverbot für Hochbauten und bauliche Anlagen sowie Werbeanlagen außer- halb des Erschließungsbereiches von Bundes- und Landesstraßen in einem Abstand bis 20 m vom Fahrbahnrand zu gewährleisten. 7.2.5.8 Die festgesetzte Nutzung des Gebietstyps als "Agri-Photovoltaikanlage" ist auf eine Dauer von 40 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage begrenzt. Diese Festsetzung ist in der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage begründet, de- ren Lebensdauer begrenzt ist. Nach dem Ende der Nutzung der Anlage bzw. bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung der Agri-Photovoltaikanlage ist diese vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. 7.2.6 Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Altlasten 7.2.6.1 Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei Zufahrten. Im südlichen Bereich kann das Gebiet über die Landesstraße "L 284" angefahren werden. Im nördlichen Bereich erfolgt die Zufahrt über die "Sulpacher Straße". Auf die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden, da alle Bereiche des Plangebiets, die an eine Verkehrsfläche angrenzen mit einer Eingrünung versehen sind. 7.2.6.2 Im Rahmen der Erschließung werden Trafostationen und Wechselrichter zu errichten sein. Auf die Festsetzung entsprechender Flächen für diese Anlagen wird bewusst verzichtet. Trafostationen und Wechselrichter sind im Plange- biet allgemein zulässig, die derzeit geplante Lage kann dem Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden. 7.2.6.3 Im südöstlichen Bereich des Plangebiets verläuft eine 20kV-Freileitung der Netze BW GmbH. Eine Unterbauung der Leiterseile ist grundsätzlich möglich, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 31 solange die Zugänglichkeit der Leiterseile und Masten zu Kontroll- oder Ar- beitszwecken erhalten bleibt. 7.2.6.4 Für die überplanten und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fachbehörden Altablagerungen „AA ehemaliger Graben Brun- nenwiese“ (Flächen-Nr. 01496-000) zu beachten. Als Voraussetzung für die Nutzung des Bereiches gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist eine vollständige und fachgerechte Entsorgung dieser Altlasten durchzu- führen. 7.2.7 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz 7.2.7.1 Durch Photovoltaikanlagen kann es grundsätzlich durch Reflexion von Son- nenlicht an den PV-Modulen zu Blendimmissionen an umliegenden Verkehrs- wegen und Gebäuden mit schützenswerten Nutzungen kommen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung von einachsig schwenkbaren Agri-PV- Modulen vorgesehen. Die Agri-PV-Modultische sind somit entlang der schwenkbaren Achse der Modultische im Bereich des jeweils maximalen Nei- gungswinkels stets senkrecht zum einfallenden Sonnenlicht ausgerichtet. Re- flexionen, die auf die Verkehrsteilnehmer der angrenzenden Verkehrswege treffen können, können daher für einen Großteil des Tages konstruktionsbe- dingt ausgeschlossen werden. Lediglich die möglichen Reflexionen für die je- weils maximalen Neigungswinkel in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden sowie die möglichen Reflexionen für die sogenannte "Harves- ting-Position" während der Ernte können zu Blendungen an den Verkehrswe- gen führen. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist daher nachzu- weisen, beispielsweise im Rahmen eines Blendgutachtens, dass kritische Blendwirkungen ausgeschlossen werden können. Im Textteil ist ein entspre- chender Hinweis hierzu einhalten. Sollten die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es bei den standardmäßig verwendeten maximalen Neigungswinkeln sowie der Harvesting-Position zu kritischen Blendungen kommt, so können diese durch eine entsprechende Programmierung der Neigungswinkel sowie der Ausrichtung in der sogenann- ten Harvesting-Position vermieden werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 32 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbei- tung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.1.1.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.1.1.3 Die überplante Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ge- meindesverbands Mittleres Schussental als Fläche für die Landwirtschaft (Be- stand) dargestellt. Der gewählte Standort ist aufgrund der bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Nutzung, der ausreichenden Verkehrsanbindung (keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich) sowie der weitestge- hend ebenen Lage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage hinrei- chendem Maß geeignet. 8.1.1.4 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Auswei- sung einer Agri-Photovoltaikanlage als Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz. 8.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die Festsetzung einer Agri-Photovoltaikanlage mit einer maximalen Höhe der Modultische von 6 m und der Transformatoren- und Übergabestation von 4,5 m. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit was- serdurchlässigen Belägen und Materialien (z. B. Schotterwege) auszuführen. Es sind ausschließlich insektenfreundliche PV-Module zu verwenden. Weiter- hin ist die Pflanzung einer ein- bzw. zweireihigen Feldhecke im Norden und Westen des Geltungsbereichs festgesetzt. 8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umwelt- bericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Be- trachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Arten, Lebensräume, Biologi- sche Vielfalt, Boden, Geologie, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 33 Mensch und Kulturgüter über das Plangebiet hinaus. Der jeweilige Wirkungs- raum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung so- wie der daraus resultierenden Trennwirkung. 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 5,2 ha. 8.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 805 Ökopunkten er- folgt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Feuersberg" auf einer externen Fläche der Gemarkung Baindt (Fl.-Nr. 369/2). 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg am 24.11.2023) liegt der Geltungsbereich des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes innerhalb vom "regionalen Grünzug (Vorranggebiet)". Laut Regionalplan Bodensee-Oberschwaben sind Agri-Photovoltaikanlagen auf allen "besonders landbauwürdigen Flächen" innerhalb des Regionalen Grünzug zulässig. Der Geltungsbereich liegt innerhalb einer Vorrangflur mit "besonders landbauwürdigen Flächen" welche "zwingend der landwirtschaft- lichen Nutzung" vorbehalten ist. Durch die Planung bleibt die landwirtschaft- liche Nutzung bestehen und das Ziel der Vorrangflur wird weiterhin erreicht. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich re- levanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 6.2.3. "Übergeordnete Pla- nungen" in der städtebaulichen Begründung) 8.1.2.2 Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004): Die überplanten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental als "Flächen für die Landwirt- schaft" dargestellt. Die ackerbauliche Nutzung im Geltungsbereich kann bis zu 85 % erhalten bleiben, sodass die Darstellung im Flächennutzungsplan grundsätzlich übereinstimmt. 8.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt ca. 130 m östlich des Teilbereiches 6 des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Ca. 660 m östlich des Gel- tungsbereiches verläuft der Obere Bampfen (Fließgewässer II. Ordnung), wel- cher mit seinen gewässerbegleitenden Gehölzen ebenfalls Teil des FFH-Ge- bietes ist. Zwischen dem Geltungsbereich und diesem Teilgebiet des FFH- Gebietes verläuft die vierspurig ausgebaute Bundesstraße B 30. Eine FFH- Vorprüfung wurde am 23.11.2023 durch die Sieber Consult GmbH durchge- führt und eine Betroffenheit des FFH-Gebietes konnte aufgrund der Entfer- nung vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Durch die Ausweisung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 34 eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaikanlagen entstehen keine anlagen- bedingten oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beein- trächtigungen sind temporär. Die Emissionen sind als gering zu bewerten und akustische Wirkungen beschränken sich auf die Tagzeiten, wodurch empfind- liche nachtaktive Arten nicht betroffen sind. 8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Westen, ca. 130 m entfernt, befindet sich das Naturschutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Bo- denseebecken und besteht größtenteils als Eichen-Hainbuchen-Misch- wald. In Mulden und Rinnen können feuchtere Erlen-Eschen-Auwälder vor- kommen. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovol- taikanlagen entsteht aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Na- turschutzgebietes. − Westlich des Geltungsbereiches, deckungsgleich mit dem Naturschutzge- biet "Schenkenwald", liegen zwei gem. § 30 BNatSchG kartierte Waldbio- tope. Das gleichnamige Biotop "Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2- 8123-436-3419) und das Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-5812), welches einen Teilbereich der Fläche abdeckt. Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Pho- tovoltaikanlagen entsteht, aufgrund der Entfernung, keine Betroffenheit des Biotopes. − Etwa 35 m südwestlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" (Nr. 1-8123-436- 0315). Durch die Ausweisung eines Sondergebietes für Agri-Photovoltaik- anlagen entsteht, aufgrund der Entfernung keine Betroffenheit des Bioto- pes. Maßnahmen, wie der Verzicht auf Reinigungsmittel verringern das Ge- fährdungspotential. − Ca. 660 m östlich des Geltungsbereiches liegt das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013). Auch hier kann aufgrund der Entfernung eine Betroffenheit des Biotopes ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 35 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkom- men geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv genutztes Ackerland mit geringer Artenvielfalt. Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoffeintrags ist die Artenvielfalt auf der Fläche begrenzt. Der Artenbestand beschränkt sich auf nur wenige ackerbegleitende Unkräuter und primär aus den ausgebrachten Kultur- pflanzen. Die gesamte Fläche ist zusätzlich durch regelmäßiges Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen und Bodenumbruch sowie Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geprägt. − Das Gebiet wird von Straßen eingefasst: Im Norden grenzt die Fläche an die Kreisstraße „Sulpacher Straße“, im Osten an die Bundesstraße „B 30“ und im Westen an die Landesstraße „Mochenwanger Straße (L 284)“. Süd- lich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich anliegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Geltungsbereich von der Landesstraße. − Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Be- standteile von Natur und Landschaft. Die nächstgelegenen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen ca. 130 m westlich des Geltungsbe- reichs ("Schenkenwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436-3419) und "Feuchtwald i. NSG Schenkwald S Mochenwangen" (Nr. 2-8123-436- 5812)). − Eine detaillierte botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (z. B. Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten) gibt und diese aufgrund der in- tensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder na- turnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Um zu prüfen, ob im zu ändernden Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2023 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 12.06.2023). Dabei wurde der Geltungsbereich und angren- zende Geländebereich auf Habitateignung geprüft. Dabei konnten keine re- levanten Artnachweise gemacht werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 36 − Dem Plangebiet kommt aufgrund der intensiven Nutzung und der umlie- genden Nutzung und Straßen zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flä- chen für eine Bebauung bewertet. − Das Planungsgebiet befindet sich auf Grundlage der am Landesamt für Ge- ologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (LGRB) vorhandenen Geodaten im Verbreiterungsbereich von Sedimenten des Hasenweiler-Beckensedi- ment. Gemäß der Geologischen Karte des LGRB (M 1:50.000) ist dieser ge- prägt durch fluviale Schotter und/oder Sande alpiner und lokaler Proveni- enz mit gelegentlich eingeschalteten Diamikten (Massenablagerungen). Aus den schluffig-lehmigen Beckensedimenten haben sich laut Bodenkarte (M 1:50.000) als vorherrschende Bodentypen Gleye entwickelt. − Die natürliche Ertragsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Bodens Bio- masse zu produzieren. Böden mit einer hohen oder sehr hohen Ertrags- funktion sollten unbebaut und damit der Nahrungsmittelproduktion vorbe- halten bleiben. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird mit mittel (Wertstufe 2) bewertet. − Unversiegelte Böden wirken auf den natürlichen Wasserhaushalt ausglei- chend und vermindern oberflächlichen Abfluss sowie Hochwasserereig- nisse. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf kommt den Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung eine mittlere Bedeutung (2,0) zu. − Als Filter und Puffer für Schadstoffe, deren Einträge Folge verschiedenster anthropogener Aktivitäten sein können, kommt den Böden eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Die Fläche ist als "Standort für naturnahe Vegetation" mit hoch bewertet (3). − Insgesamt kommt den Böden damit eine mittlere bis hohe Bedeutung (2,5) zu. − Den Boden im Plangebiet kommt keine besondere Bedeutung als natur- oder kulturgeschichtliches Archiv zu. − Geotope kommen im Plangebiet nicht vor. − Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. − Die Böden im Plangebiet werden auf einer Fläche von 5,2 ha landwirtschaft- lich genutzt. Aufgrund des guten Flächenzuschnitts und der hohen Ertrags- fähigkeit handelt es sich um wichtige Ertragsstandorte. − Laut Auskunft der Behörden ist auf den zu ändernden Flächen und den un- mittelbar angrenzenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 37 handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000). − Dem Plangebiet kommt zusammengefasst eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Natur- nähe der Oberflächengewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasser- neubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlich- keit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vor- haben. − Oberflächengewässer kommen innerhalb und im direkten Umfeld des Gel- tungsbereiches nicht vor. Ca. 660 m östlich des Plangebietes verläuft der "Obere Bampfen" als Fließgewässer II. Ordnung mit gleichnamigem Biotop (Biotop-Nr. 1-8123-436-7013). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Das auf den unversiegelten Flächen des Plangebietes auftreffende Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkre- genereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rech- nen. − Die im Plangebiet festgestellten Schadstoffe der Altablagerung "AA ehe- maliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) im Boden können in das Grundwasser eingetragen werden. Bei Durchführung von Boden- haushub sollte ein Fachbauleiter Altlasten einbezogen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ablei- tung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser sowie eventuell auftreten- des Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht. Aufgrund der ebenen Geländelage ist im Falle eines Starkregenereignisses nicht mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen 8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vor- kommen von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 38 − Großklimatisch gesehen liegt der Geltungsbereich innerhalb des Klimabe- zirks "Schwäbisches Alpenvorland", welcher generell durch hohe Nieder- schläge und eher niedrige Jahresdurchschnittstemperaturen gekennzeich- net ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 7,3 °C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.100 mm bis 1.300 mm relativ hoch. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduk- tion. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich, aufgrund der die Fläche umgebenden Straßen, schlecht ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). − Gehölze kommen innerhalb des Geltungsbereichs nicht vor. Der überplante Bereich hat daher für die Frischluftproduktion keine Bedeutung. Südlich des Geltungsbereichs verlaufen Bundes- und Landesstraße parallel, getrennt durch einen schmalen Gehölzstreifen, der an den Änderungsbereich an- liegt. Entlang der Bundesstraße im Osten befinden sich Gehölze, die an den Geltungsbereich angrenzen. Im Westen trennt eine Baumreihe den Gel- tungsbereich von der Landesstraße. Das Plangebiet ist somit von Gehölzen umgeben, die in geringem Maße zur Frischluftproduktion beitragen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erho- lungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des Oberschwäbischen Hügellandes. Die Landschaft ist von einem hügeligen Relief mit Waldflächen auf den Hö- hen und Wiesen- bzw. Ackerflächen mit vereinzelten Hofstellen oder klei- neren Weilern in den tiefer liegenden Bereichen geprägt. − Beim Plangebiet selbst handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich ge- nutzte Ackerflächen. Kulturhistorisch oder ökologisch bedeutsame Land- schaftselemente kommen innerhalb des überplanten Bereiches nicht vor. − Durch die zahlreichen Straßen, die das Planungsgebiet umgeben, besteht bereits eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes. − Das Plangebiet ist aufgrund der umgebenden Nutzung aus nördlicher, öst- licher und westlicher Himmelsrichtung einsehbar. − Aufgrund des kaum vorhandenen Gefälles von Nordosten nach Südwesten besteht keine Exponiertheit des Plangebietes. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 39 − Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind für Flächen für die regio- nale Wirtschaft und zur Produktion regionaler Lebensmittel von gewisser Bedeutung. − Entlang der westlich verlaufenden Landstraße (L 284, Mochenwanger Str.) verläuft ein Rad- und Fußweg. In nördlicher Richtung führt dieser nach Mochenwangen und südlicher Richtung Baienfurt, Weingarten und Ravens- burg. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzi- gem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Kulturhistorische bedeutsame Landschaftsteile (bspw. Bildstock, Weg- kreuz, alte Allee, Kreuzweg usw.) sind ebenfalls nicht im Geltungsbereich vorhanden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewin- nung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.170 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist leicht nach Südwesten hin abfällt, sind die Voraus- setzungen für die Gewinnung von Solarenergie gut. 8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kul- turgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die intensiv genutzte Ackerfläche als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasser- haushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbe- baut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität un- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 40 verändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentste- hung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungs- konflikte. Die Schutzgebiete und Biotope bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Ackernutzung), aus großräumi- gen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prog- nostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde Baindt; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Ver- hinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwa- chungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch den Bau der Agri-PV Anlage bleibt mindestens 85 % der Fläche wei- terhin landwirtschaftlich nutzbar, die bestehende ackerbauliche Nutzung wird fortgeführt. In diesen Bereichen ändert sich nichts an der biologischen Vielfalt. − Die Reihenabstände der PV-Module betragen etwa 5 m. Durch die Module kommt es zumindest phasenweise zu einer Verschattung unterhalb der Module. Zudem fangen die Module das Niederschlagswasser ab und lassen es einseitig abtropfen. Unterhalb der Module entstehen also Lebensräume, die sich hinsichtlich der Standortbedingungen von denen der weiterhin ackerbaulich genutzten Flächen unterscheiden und daher anderen Pflan- zenarten einen Lebensraum bieten werden. Die Artenvielfalt im Plangebiet wird demnach insgesamt voraussichtlich deutlich zunehmen. − Ein Flächenverlust bzw. eine Versieglung findet nur in geringem Ausmaß im Bereich der Trafostationen und punktuell im Bereich der Fundamente der Modultischständer, statt. In diesen Bereichen geht der Lebensraum der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. − Beeinträchtigungen auf die o. g. geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft im Umfeld der überplanten Fläche können aufgrund des Inhalts der Planung und der Distanz zum Geltungsbereich ausgeschlossen werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Eingrü- nung) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Die Pflanzung einer naturnahen Heckenstruktur als Eingrünungsmaßnahme der Agri-Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Es sind ausschließlich heimische Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 41 Arten zulässig. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens sechs ver- schiedene Gehölzarten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze sollten gemäß Herkunftsnachweis gebietshei- misch sein. Bei Installationen von Zäunen müssen diese einen Abstand von 0,20 m zum Gelände aufweisen, um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. Durch die Modulnachführung kann bei Niederschlag die Beregnung über den größten Teil des Bereiches um die Modultische gesteuert werden. Dadurch wird eine einzelne Tropfkante und Erosion im Gegensatz zu fixen Aufständerungen vermieden und mögliche Erosion minimiert − Die im artenschutzrechtlichen Kurzbericht des Büros Sieber Consult GmbH (Fassung vom 12.06.2023) aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen wurden in die Planung einbezogen (Erhalt der Ge- hölze, Verzicht auf Beleuchtung und Bauzeit, Bodenabstand von Zäunen und Mauern). Bei Einhaltung der oben genannten Maßnahmen ist aus gut- achterlicher Sicht das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht zu erwarten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenab- lagerungen, Baustraßen Verlust von Ackerflächen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlagen Geringer Verlust von Ackerlebens- räumen und potentieller Lebens- räume für Offenlandbrüter – Pflanzung von Sträuchern Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Drehbare Agri-PV-Module u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Reflektion von Photovoltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wassergebundener Insekten – 8.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung gehen landwirtschaftliche Flächen teilweise verloren. Die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung ist auf die Bereiche unter Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 42 den Modulen (etwa 15 %) beschränkt. Bei Agri-PV-Anlagen können bis zu 85 % der Fläche weiterhin ackerbaulich genutzt werden. − Während der Bauzeit wird ein Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrich- tungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Diese Auswirkungen sind jedoch nur tem- porär auf die Bauphase beschränkt. − Durch die Errichtung von Trafostationen, Nebenanlagen, Stützen, etc. kommt es in geringem Maße zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen sowie zu Bodenversiegelungen. Da die Aufständerungen mit Rammfunda- menten ohne Beton ausgeführt werden, minimiert sich der Versiegelungs- grad und der Bodenaushub. Zudem ist ein einfacher Rückbau der Anlage gewährleistet. Die Position der Nebenanlagen (Wechselrichter, Trafosta- tion, Speicher, etc.) wird so gewählt, dass Sie nicht im Waldabstand oder im Bereich der bekannten Altablagerungen „ehem. Graben Brunnenwiese (grün)" auf dem Flst. Nr. 1115, Gmk. Baindt liegen. − Nachteilige Auswirkungen auf tiefere Bodenschichten sind aufgrund des begrenzten Eingriffs durch die Errichtung der Modulgründungen nicht zu erwarten. Die geologischen Verhältnisse werden nicht beeinträchtigt. − Laut Auskunft der Behörden ist im Plangebiet und den unmittelbar angren- zenden Flächen ein Vorkommen von Altlasten bekannt. Es handelt sich um die Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen- Nr. 01496-000). − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert wer- den. Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind wasserdurchläs- sige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsor- gen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Während der Bauarbeiten ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten und mögliche Bodenverdichtungen zu vermeiden. − Nach Ablauf der 40 Jahre sind die Flächen in "Flächen für die Landwirt- schaft" umzuwandeln und als solche zu nutzen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 43 Lagerung von Baumaterial, Baustel- leneinrichtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport stellenweise Bodenverdichtung, Zer- störung des ursprünglichen Boden- profils – – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage und Technikanlagen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf den Boden 0 8.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Planung ergeben sich keine Beeinträchtigungen auf Oberflä- chengewässer. Das östlich in einer Entfernung von ca. 660 m befindliche Fließgewässer II. Ordnung "Oberer Bampfen" ist von der Planung aufgrund der Entfernung und der geplanten Nutzung nicht betroffen. − Der Grundwasserstand wird durch die neu entstehende Bebauung auf- grund der geringen Gründungstiefen der PV-Modultische aller Voraussicht nach nicht verändert. Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswasser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Nieder- schlagswasser auch weiterhin vollständig und ungehindert im Boden versi- ckern. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Grund- wasserneubildungsrate. − Für Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilver- siegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. − Eine Reinigung der PV-Module ist in der Regel nicht notwendig und erfolgt ausschließlich über das auftreffende Niederschlagswasser. Das Regen- wasser, welches auf die elektrische Anlage fällt, wird nicht belastet und versickert über den offenen Boden. Sollte dennoch eine Reinigung nötig sein, erfolgt diese über ausschließlich mit reinem Wasser. Eine Kontamina- tion des Wassers kann somit ausgeschlossen werden. − Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese ölgekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensi- onierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auf- fangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 44 sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u. U. freilie- gendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustelleneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versi- ckerung und mehr oberflächiger Ab- fluss von Niederschlagswasser – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation durch Flächenversiegelung redu- zierte Versickerung von Nieder- schlagswasser im Gebiet, Verringe- rung der Grundwasserneubildungs- rate – betriebsbedingt Nutzung der Agri-PV-Anlage Keine Auswirkungen auf das Wasser 0 8.2.3.4 Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Auch künftig fallen durch die geplante Agri-PV-Anlage keine Abwässer an. − Aufgrund der Überdeckung mit Solarmodulen trifft das Niederschlagswas- ser zukünftig an weniger Stellen konzentriert statt flächendeckend auf. Da der Geltungsbereich jedoch nur punktuell und sehr kleinflächig versiegelt wird, kann das auf der Fläche auftreffende Niederschlagswasser auch wei- terhin vollständig und ungehindert im Boden versickern. − Der Grundwasserstand wird durch die Planung nicht verändert. − Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 8.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Geltungsbereich aufgrund der veränderten Wärmeabstrahlung vermindert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 45 − Durch die Überbauung eines Teils des Geltungsbereiches mit Solarmodulen und die dadurch entstehende Beschattung können lokalklimatische Verän- derungen auftreten (tagsüber reduzierte, nachts erhöhte Temperaturen unterhalb der Module). − Eine Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht erkennbar. Die geplanten PV-Module tragen ihrerseits einen kleinen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und damit zur Be- kämpfung des Klimawandels bei. − Geplant ist eine Eingrünung nach Norden und Westen mithilfe einer durch- gehenden, linearen Gehölzstruktur. Die zu pflanzenden Gehölze tragen zur Steigerung der Frischluftproduktion bei und haben eine luftfilternde und temperaturregulierende Wirkung. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Bau- maschinen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Klein- klima – Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Ackerland) – Pflanzung von Gehölzen Steigerung Frischluftproduktion, Ver- besserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Weiterhin bestehende Landwirt- schaft Geruchs- oder Staubemissionen blei- ben durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen 0 8.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung der Agri-Photovoltaik-Anlage erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Die Module wirken als landschafts- fremde Elemente in die umliegende Landschaft. Die landschaftsprägends- ten Fernwirkungen entwickelt eine Agri-Photovoltaikanlage aufgrund der Ausrichtung und der lichtreflektierenden Eigenschaften ihrer Module grundsätzlich nach Süden (höhere Helligkeit, abweichende Farbwahrneh- mung). Bei seitlicher Betrachtung reduziert sich die Auffälligkeit der Anlage bereits. In der Rückansicht der Anlage sind die Tragekonstruktionen der Modultische wahrnehmbar. Damit eine Bewirtschaftung unter den Modulen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 46 mit Maschinen möglich ist, werden Agri-PV-Anlagen hoch aufgeständert, was wiederum die Fernwirkung erhöht. Die großen Reihenabstände hinge- gen lockern das Erscheinungsbild auf. − Im Rahmen der Planung sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festzusetzen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Land- schaftsbild zu reduzieren. Um einer möglichen Fernwirkung entgegenzu- steuern bzw. eine Abschirmung der Solarmodule zu erzielen, ist im Norden und Westen die Pflanzung einer Feldhecke zur Eingrünung vorgesehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbildes v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation auffälliges Bauwerk in der freien Landschaft - Eingrünung des Plangebietes Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen Lichtreflektionen in die umliegende Landschaft – 8.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die Agri-PV-Anlage dient der Sicherung einer nachhaltigen Stromversor- gung (erneuerbaren Energien) mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nut- zung. − Die Flächen gehen während der Dauer der Nutzung zur Energiegewinnung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung nicht verloren. Die ackerbau- lichen Erträge werden bis zu etwa 85 % im Vergleich zu reiner ackerbauli- cher Nutzung möglich sein. Damit bleibt auch die Bedeutung des Plange- bietes für die regionale Wirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Produktion regionaler Lebensmittel von Bedeutung. − Der westlich verlaufende Fuß- und Radweg kann weiterhin genutzt werden. Die Erholungsfunktion des Planungsgebietes wird durch die neu entste- hende Anlage lediglich durch die Veränderung des Landschaftsbildes be- einträchtigt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 47 − Eine Eingrünung in Richtung Norden und Westen, mithilfe einer durchge- henden, linearen Gehölzstruktur ist vorgesehen. − Um die visuellen Auswirkungen für Menschen zu reduzieren, sind die Auf- ständerungen reflexionsarm ausgeführt werden. Dafür kommen beispiels- weise eine matte Lackierung oder eine matte Pulverbeschichtung in Frage. − Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Reflexion kann durch die Verwendung geeigneter Maßnahmen (Blendschutz) verhindert werden. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ver- bleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen Belastung durch Lärm und Erschütte- rungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Agri-PV-Anlage sowie der Trafostation Nachhaltige Sicherung der Stromver- sorgung ++ Pflanzung von Gehölzen Einbindung der Agri-PV- Anlage in die umgebende Landschaft + betriebsbedingt Reflektionen, Spiegelung u.U. Beeinträchtigung Erholungssu- chender – 8.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vor- handen sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauaus- führung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart un- verzüglich zu benachrichtigen. 8.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastun- gen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Bauma- schinen) kommen, die zeitweise die umgebende Landschaft beeinträchti- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 48 gen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeit- lich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder aus- schließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nacht- zeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Durch die nicht vermeidbaren Reflexionen der Photovoltaikmodule kann es zu einer Beeinflussung der Lebensweise bzw. Eiablage von Wasserinsekten kommen. − Die geplante Anlage wird nicht beleuchtet. − Wartungs‐ und Reparaturarbeiten sind nur selten durchzuführen. Mit zu- sätzlichen Schadstoffemissionen infolge des gering erhöhten Verkehrsauf- kommens (Kfz-Abgase) ist folglich nicht in nennenswertem Umfang zu rechnen. − Das geplante Vorhaben lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche oder Er- schütterungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld le- bende Tierwelt zu erwarten. 8.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Es fallen keine Abfälle und Abwässer an. 8.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe ge- währleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße La- gerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. − Für den Betrieb der Agri-PV-Anlage regelt der Bebauungsplan keine be- stimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine ge- nauen Angaben möglich sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entspre- chen. − Für die Trafostation und der Zuwegung (Zufahrten, Stellplätze usw.) wer- den voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik ent- sprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswir- kungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 8.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 49 Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Ge- sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 8.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des An- teils erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustre- ben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effizi- ente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kom- pakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolu- men, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Die Planung zielt vorrangig auf die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage ab. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Agri-PV-Anlagen als be- sonders innovativ zu beurteilen und werden daher kurzweilig besonders gefördert. Die Effizienz der kombinierten Nutzung von Photovoltaik und Ackerbau liegt bei beiden Nutzungen bei ca. 85 % wodurch die Fläche an- nähernd doppelt genutzt werden kann. Durch die Kombination landwirt- schaftlicher Nutzung und Stromerzeugung wird zudem die Flächenkonkur- renz entschärft. Durch die Errichtung der Anlage wird ein wesentlicher Bei- trag zur Förderung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Schlier geschaffen. − Die Nutzung von Erdwärme ist in der Planung nicht vorgesehen, da es sich bei der Planung um eine Agri-Photovoltaik-Anlage handelt. 8.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange- biete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Be- zug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Pla- nungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutz- güter zu erwarten. 8.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflan- zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Na- tura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 50 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Erarbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen; Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung der Agri-Photovoltaikanlage, soweit technisch möglich, durch Anlage einer Hecke aus heimischen Sträuchern. − Nichtzulassung von Gehölzen, welche als Zwischenwirt für Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten. − Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und der Grundwas- serneubildungsrate durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge. − Keines der baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Wasser in Be- rührung kommen, sollte aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei bestehen, sofern es nicht mit geeigneten anderen Materialien dauerhaft gegen Nie- derschlagswasser abgeschirmt ist. − Es ist keine Beleuchtung der Anlage zulässig, damit keine optischen Wir- kungen von der Agri-Photovoltaikanlage ausgehen. − Unterhalb der PV-Module soll im Bereich der Aufständerungen ein 1 m brei- ter Streifen extensiviert werden und eine Grünlandeinsaat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Artenvielfalt im Bereich der PV-Anlage. − Die Reinigung der PV-Module hat nur mit klarem Wasser zu erfolgen. Sofern ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stattfindet, ist die Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Trafos, sofern diese öl- gekühlt sind. Ölgekühlte Trafos müssen über ausreichend dimensionierten Auffangwannen aufgestellt und eingehaust werden, um die Auffangwannen vor Niederschlagswasser zu schützen. − Einhaltung eines Abstandes mit 0,20 m zum Gelände mit der Zaunanlage (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Befristung der Inanspruchnahme der Fläche. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 51 8.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Bestandsplan (maßstabslos) 8.2.4.4 Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungsrechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwert- liste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 52 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzie- rung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker 52.021 4 52.021 Summe Bestand 52.021 208.084 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.21 Versiegelte Fläche (Pfosten + Trafostation (mit Erweiterung)) *1.561 1 1.561 41.22 Feldhecke (Ausgleichsmaßnahme, Land- schaftsbild) 2.917 14 40.838 37.11 Acker 39.383 4 157.532 33.60 Grünlandansaat unter Module, extensiv, (nährstoffreich) 8.160 6 48.960 Summe Planung 52.021 248.891 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 248.891 Summe Bestand 208.084 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf bzw. -überschuss) + 40.807 *zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fundamente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Bereichen nur eine äußerst ge- ringe Flächeninanspruchnahme an 8.2.4.5 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume ergibt sich folglich ein Ausgleichsüberschuss von 40.807 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 53 8.2.4.6 Schutzgut Boden Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderli- chen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5- stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des er- forderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen ange- wandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeits- hilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden er- folgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.7 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwert- stufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend wer- den die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Öko- punkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behan- delt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. 8.2.4.8 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: Zur Bestandsermittlung der versiegelten Fläche wird davon ausgegangen, dass ungefähr 3 % der Gesamtfläche versiegelt werden. Dazu zählen vor allem Trafostationen und die Anlage von Wegen. Da die Aufständerungen ohne Fun- damente im Boden verankert werden (Pfahlgründung), fällt in diesen Berei- chen nur eine äußerst geringe Flächeninanspruchnahme an. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 1.561 m². Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 54 Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Flä- chen 52.021 2-2,5-2 (2,166) 8,66 450.502 Summe 52.021 450.502 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Ge- samtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Versiegelte Flächen 1.561 0-0-0 (0) 0 0 unversiegelte Flä- chen 50.460 2-2-2,5 (2,166) 8,66 436.984 Summe 47.637 436.984 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 436.984 Summe Bestand 450.502 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) - 13.518 8.2.4.9 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensati- onsbedarf von 13.518 Ökopunkten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 55 8.2.4.10 Schutzgut Landschaftsbild Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den folgenden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegel- ten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffs- typ sind die Wirkzonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzo- nen sind zwei verschiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größere der beiden Raumeinheiten umfasst kulturlandschaftlich geprägte Bereiche im 500 m und 2000 m Kreissegment (siehe o. a. Karte). Die land- schaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 56 die vorhandene Bebauung und agrarstrukturelle Prägung den anthropoge- nen Einfluss deutlich zeigt und die Nutzung (z. B. Beweidung) die Land- schaftsformen eher verstärkt (Viehgangeln) als verdeckt. Der verbleibende kleinere Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "4" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzge- säumten Bächen geprägte Flächen mit wenig ausgeprägtem Relief handelt. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da der Geltungsbereich in einem ag- rarstrukturellen Gebiet liegt und von drei Straßen umgeben ist und die Blickbeziehung zum größten Teil im Bereich der Kulturlandschaft besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,4. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Ein- griffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 57 − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 ange- setzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirk- zone ist im Folgenden abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 623.848 3 - 4 0,4 0,2 0,1 14.972 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfak- tor Wahrneh- mungskoeffi- zient Kompensati- onsflächen- faktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 974.692 3 89.040 4 0,4 0,1 0,1 13.121 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 28.093 8.2.4.11 Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild ergibt sich folglich ein Kom- pensationsbedarf von 28.093 Ökopunkten. 8.2.4.12 Der Kompensationsbedarf summiert sich insgesamt wie folgt: Ausgleichsbedarf Ökopunkte Schutzgut Arten und Lebensräume 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Ausgleichsbedarf gesamt - 805 beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtig- ter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 58 8.2.4.13 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des ge- planten Vorhabens werden auf einer südöstlich des Geltungsbereichs liegen- den Ausgleichsfläche (Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2, Gemarkung Baindt) kom- pensiert. Die Fläche wird derzeit teilweise als Grünland genutzt und liegt zum anderen Teil im FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blit- zenreute“ (Gebiets-Nr. 8223-311). Der Standort weist eine artenarme Kraut- vegetation auf, bietet jedoch Potenzial zur Entwicklung auwaldtypischer Strukturen. Folgende Maßnahmen sind auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Planskizze unter Punkt „Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB [externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen]“): − Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses im Gemeindegebiet Baindt wird ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Hier wird auf einer Fläche von ca. 400 m² ein Retentionsvolumen von ca. 220 m³ ge- schaffen. − Dieser Retentionsbereich soll als Auwald hergestellt werden und sich so in die bestehenden Vegetation einfügen und als Lebensraum dienen. − Die Pflanzung von heimischen, standortgerechten Auwald-Baumarten soll das Gebiet aufwerten. Als Arten kommen bspw. Schwarz-Erlen (Alnus glu- tinosa) und Silber-Weiden (Salix alba) in Frage. Insgesamt sollen auf einer Fläche von ca. 400 m² neun Bäume gepflanzt werden. Eine lockere Grup- pierung der neun Bäume ist sinnvoll, um Lichtverhältnisse für Strauch- und Krautschicht zu erhalten. − Im Unterwuchs sind gebietstypische Straucharten, wie die gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) anzusiedeln. − Die Jungbäume sind mit geeignetem Verbissschutz auszustatten, um Schäden durch Rehwild oder Biber zu vermeiden − Abgehende Gehölze sollen in der Fläche belassen werden um als Totholz- habitate zur Verfügung zu stehen. − Auf die Pflanzung von gebietsfremden Arten wird verzichtet. − Die Fläche sollte nicht „fertig“ bepflanzt werden – Auwälder leben von Dy- namik. Offenstellen, natürliche Ansiedlung von Weiden oder Erlen über Stecklinge oder Samen sind erwünscht. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 59 8.2.4.14 Die o. g. Ausgleichsfläche, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet wird, ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Intensivgrünland 111 6 666 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse 175 16 2.800 35.11 Nitrophile Krautschicht 116 10 1.160 Summe Bestand 402 4.626 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Re- tentionsausgleich Einfamilienhaus) 270 23 6.210 52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (Agri-Photovoltaikanlage) 123 23 2.829 Summe Planung 402 9.039 Summe Planung 9.246 Summe Bestand 4.626 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) + 4.413 8.2.4.15 Wie unter Ziffer 8.2.4.13 beschrieben wird im Rahmen einer Planung eines Ein- familienhauses im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aushub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Aus- gleich für den gerodeten Bereich erschaffen werden. In der oben aufgeführten Berechnung werden hierfür die 270 m² Auwaldpflanzung herangezogen. Ab- züglich vom Bestand werden 3.410 Ökopunkte dieser Maßnahme zugeordnet. Die restlichen 1.003 Ökopunkte können als Ausgleich für den durch die Agri- Photovoltaikanlage entstehenden Ausgleich verwendet werden. 8.2.4.16 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Le- bensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die ge- nannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 60 Schutzgut Arten und Lebensräume + 40.807 Schutzgut Boden – 13.518 Schutzgut Landschaftsbild – 28.093 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 369/2 (Anlage einer Auwald- fläche am "Oberen Bampfen") + 1.003 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (= Ausgleichsüberschuss) + 199 8.2.4.17 Ergebnis: Die Maßnahmen ergeben einen Überschuss von 199 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Kli- maschutzziele und -maßnahmen sollen die Treibhausgasemissionen in Ba- den-Württemberg gem. § 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 re- duziert werden. Gemäß dem Klimaschutzgrundsatz in § 5 Satz 1 KSG BW kommt u.a. dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zu. Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist folglich der Ausbau erneuerbarer Ener- gien unerlässlich. Um nicht vermehrt Acker- und Grünlandflächen für den Ausbau von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen zu nutzen, kann die Agri-Photovoltaikanlage einge- setzt werden. Hierbei werden landwirtschaftliche Flächen doppelt genutzt und die vermeintlich entstehende Landnutzungskonkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelerzeugung abgemildert. Der geplante Standort wird bereits ackerbaulich genutzt und eignet sich daher zur Errichtung einer Agri-Photo- voltaikanlage. Außerdem ist der Standort bereits ausreichend an das beste- hende Verkehrsnetz angebunden, sodass keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich sind. Die Fläche kann nach Ablauf der 40 Jahre (Betriebs- dauer), erneut vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden. Ein dauer- hafter Verlust der Flächen wie bei einem Baugebiet ist folglich nicht gegeben. 8.2.5.2 Planungsalternativen: Das Bebauungsplankonzept wurde so geändert, dass die Eingrünung im Westen verbreitert wird und hier weitestgehend eine zwei- reihige Feldhecke. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 61 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sach- güter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 62 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver- fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Land- kreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewer- ten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Stand November 2018, 5. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planun- gen und Gestattungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württem- berg (Stand 2010, 2. Neuauflage) 8.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lü- cken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffen- heit des Baugrunds vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.2.1 Um bei der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unvor- hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln, sieht die Ge- meinde in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Überwachungsmaßnah- men vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen ein Jahr nach Er- langen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der Ausgleichsflächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit ent- sprechenden Fachkenntnissen erfolgen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf ent- sprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.3.1 Anlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (APV-Anlage) nordwestlich der Gemeinde "Baindt". 8.3.3.2 Der Geltungsbereich liegt innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen auf der Fl.-Nr. 1115, Gemarkung Baindt. Die Fläche grenzt im Norden an die Kreis- straße "Sulpacher Straße", im Osten liegt die Bundesstraße "B 30" und im Wes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 63 ten die Landesstraße "Mochenwanger Straße (L 284)". Südlich des Geltungs- bereiches verlaufen die Bundesstraße und Landesstraße parallel, dazwischen liegt ein schmaler Gehölzstreifen, der an den Geltungsbereich grenzt. 8.3.3.3 Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. Rund 130 m östlich des Plangebiets liegt das FFH-Gebiet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr. 8223-311, Teilbereich 6). Aufgrund der Distanz und der Trennwirkung der vierspurigen Bundesstraße B 30 sind Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen. Etwa 660 m östlich verläuft der "Obere Bampfen" als Gewässer II. Ordnung mit seinen uferbegleitenden Gehölzen als weiterer Bestandteil des FFH-Gebiets. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich das Naturschutzgebiet „Schen- kenwald“ (NSG Nr. 4.040) mit seinen Eichen-Hainbuchen-Mischwäldern und kleinflächigen Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Entfernung zum Plangebiet schließt negative Auswirkungen aus. Unmittelbar angrenzend an das NSG liegen die gesetzlich geschützten Bio- tope „Schenkenwald S Mochenwangen“ (Nr. 2-8123-436-3419) und „Feucht- wald im NSG Schenkenwald“ (Nr. 2-8123-436-5812). Durch das Vorhaben ergibt sich keine Beeinträchtigung dieser Biotopstrukturen. 35 m südwestlich befindet sich das ebenfalls nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop „Gräben nördlich Riedsenn“ (Nr. 1-8123-436-0315). Eine Beeinträchti- gung ist nicht zu erwarten; durch den Verzicht auf Reinigungsmittel wird das mögliche Gefährdungspotenzial zusätzlich reduziert. Etwa 660 m östlich liegt das Biotop „Oberer Bampfen bei Sulpach“ (Nr. 1-8123- 436-7013). Auch hier bestehen keine Auswirkungen durch das geplante Vor- haben. 8.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Er- richtung der Agri PV-Module in der freien Landschaft. Um eine Eingliederung der Anlage zu erhalten, werden im Norden und Westen des Geltungsbereichs durchgehenden Heckenstrukturen vorgesehen. 8.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem ge- meinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbei- tung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf von 805 Ökopunkten wird auf ei- ner externen Ausgleichsflächen auf der Fl.-Nr. 369/2 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahme ist auf der Fläche vorgesehen: - Südöstlich der Anlage wird entlang des "Oberen Bampfen" eine Auwald- pflanzung durchgeführt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 64 - Im Rahmen einer Planung eines Einfamilienhauses wird im Gemeindegebiet Baindt ein Erdaushub zur Schaffung einer Ausgleichsretentionsfläche am "Oberen Bampfen" (Fließgewässer II. Ordnung) durchgeführt. Für den Aus- hub werden ca. 175 m des bestehenden Auwaldes gerodet. Als Ausgleich muss hier im Verhältnis von 1:1,5 neuer Auwald als Ausgleich für den gero- deten Bereich erschaffen werden 8.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaus- halt und das Landschaftsbild in ähnlichem Maße bestehen bleiben. Verände- rungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 8.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbe- richt lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrund- lagen zu den geologischen und hydrologischen Verhältnissen sowie zur Be- schaffenheit des Baugrunds gibt. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Klimadaten von climate-data.org − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Lan- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landes- amtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regie- rungspräsidium Freiburg 8.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (UDO, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrich- tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von April bis Mai 2025 mit schriftlichen Stel- lungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geo- logische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landes- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 65 bergdirektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denk- malpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Regierungs- präsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflä- chen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expliziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaft- lichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaik- anlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Be- langen des Straßenwesens und dem Gefährdungspotenzial durch Baum- pflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwirkung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gut- achten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflä- chenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Natur- schutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehörde, zu Belan- gen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuer- bare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im regionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zu- fahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravensburg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulrei- henabstände), Altlasten und Bodenschutz (zur Erfordernis eines Boden- schutzkonzeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstel- lung einer fachgerechten und ressourcenschonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mögli- chen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Erfordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Bodenaushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächengewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelasteten, nicht aus- wasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batte- riespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blendschutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchtigung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Ab- stand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksichtigung der Maßnahmen des artenschutz- rechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis eines Umwelt- berichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Minimie- rung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 66 − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", ins- besondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere opti- sche Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinlei- tungen) − Artenschutzrechtliches Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 12.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 67 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht er- forderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der vorgesehenen Bebauung (Agri-Photovoltaikanlagen) nicht erkenn- bar. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfris- ten sowie zur Kostenübernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 5,2 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserlei- tungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 15.10.2025 fanden die Überlegungen und Abwä- gungen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 15.10.2025) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rah- men der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführ- liche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2025 enthalten): Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 68 − Ergänzung der Festsetzung zu "Maximaler Flächenverlust für die Landwirt- schaft" unter Ziffer 2.2 hinsichtlich des Nutzungsartenwechsels − Ergänzung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.10 hinsichtlich der Beleuchtung der Anlage und der Sicherstellung einer Grünlandansaat un- terhalb der PV-Module − Ergänzung zum Ausgleichsbedarf unter Ziffer 3.1. − Ergänzung eines Hinweises zur Ingenieurgeologie unter Ziffer 4.16 − Ergänzung eines Hinweises zu Blendimmissionen unter Ziffer 4.17 − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 69 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von nördlicher Richtung Blick von Norden ent- lang der Landesstraße "L 284" Blick von der südlichen Zufahrt in Richtung Plangebiet Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 70 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025. Der Beschluss wurde am 21.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand am in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die Veröffentlichung im Internet fand in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 (Billigungsbeschluss vom 22.07.2025; Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Bekanntmachung am 15.08.2025) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen wurden mit veröffentlicht. 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 11.04.2025 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stel- lungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 (Entwurfsfassung vom 22.07.2025; Billigungsbeschluss vom 22.07.2025) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 über die Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Baindt, den ……………….………….……. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.11.2025 zu Grunde lag und dem Satzungsbe- schluss entspricht. Baindt, den ………………….………….…. …………………….……………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 71 11.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am ……………….………….……. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuers- berg" ist damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gege- ben. Baindt, den ………………….………….…. …………………………………… (Simone Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 15.10.2025 Seite 72 Plan/Entwurf aufgestellt am: 22.07.2025 Plan/Entwurf geändert am: 15.10.2025 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Christina Epping Artenschutz Marc Skubski Verfasserin: ……………………………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingar- ten (i.A. H. Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfas- sungen tragen die Unterschrift der Planerin.[mehr]

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        Anlage_Bewerbungsschreiben_BF1_BA1_2025_11_05.pdf

        Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Bewerbungsschreiben für Bauinteressierte im Verfahren Bei konkretem Interesse an einem Bauprojekt im Fischerareal in der Gemeinde Baindt bitten wir Sie, dieses Bewerbungsschreiben auszufüllen und spätestens bis zum 12.01.2026 um 11:00 Uhr an uns zurückzusenden. Das Bewerbungsschreiben gliedert sich in zwei Bausteine: die Abfrage Ihrer Daten (Punkte A. bis C.) sowie eine beigefügte Beschreibung Ihres Projekts (siehe Punkt D.). Diese Unterlagen zusammen ergeben Ihre konkrete Bewerbung. A. Kontaktdaten (bei Gruppen: Ansprechpartner/in) Name, Vorname _______________________________________________________________ Straße, Nr. _______________________________________________________________ PLZ, Ort _______________________________________________________________ Telefon tagsüber _______________________________________________________________ E-Mail _______________________________________________________________ Wir sind als Bauträger an einem Grundstück interessiert Wir sind als Baugemeinschaft/Genossenschaft o.Ä. an einem Grundstück interessiert Wir sind als privater Einzelbauherr an einem Grundstück interessiert Sonstiges: __________________________________________________________________________ B. Projektdaten (ungefähre Angaben sind ausreichend) Projektname (falls schon vorhanden): _____________________________________________________ gewünschte Größe: Es kann sich auf einen, auf zwei oder nur auf Teile von Baukörpern beworben werden. Wir sind an einem Baukörper interessiert Wir sind an zwei Baukörpern interessiert Wir sind an der Teilfläche eines Baukörpers interessiert Bei Interesse an einer Teilfläche ist die gewünschte Gebäudelänge in einem Korridor angeben: _____________________________ m von bis Die Vergabe einer Teilfläche ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein anderes Projekt sich um die restliche Fläche bewirbt. Fischerareal – Bewerbungsschreiben Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 2 voraussichtliche Anzahl der Einheiten: Anzahl Wohneinheiten: _________ ggf. Anzahl Gewerbeeinheiten: _________ bevorzugte Lage(n) gemäß Abbildung 2 des Exposés: __________ __________ Priorität 1 Priorität 2 Wir suchen keine weiteren Projektpartner. Wir suchen weitere Projektpartner / Gruppenmitglieder. Bitte nehmen Sie uns in die – für alle Interessenten einsehbare – Kontaktbörse im Netz auf. Mit der Veröffentlichung der Kontaktdaten (aus A.) sind wir einverstanden. C. Beschreibung Ihres Projektes Was sind die Besonderheiten des Konzepts? Was zeichnet das Projekt aus? Um über die vorab genannten Fakten hinaus Ihr Konzept bereits hinsichtlich seiner Qualitäten und möglichen Vorzüge einschätzen zu können, beschreiben Sie es bitte in einem Bewerbungskonzept. Nutzen Sie dies bitte zur Werbung in eigener Sache. Das Bewerbungskonzept Ihres Projektes sollte plausibel und realistisch sein, es wird bei einer Reservierungsvereinbarung zu deren Bestandteil. Bitte beachten Sie die geforderten Bestandteile einer vollständigen Bewerbung, um gewertet werden zu können, muss sie auch die Mindestanforderungen erfüllen. Beides wird in der Anlage „Auswahl“ beschrieben. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht notwendig – auch Vorplanungen werden nicht erwartet. Auch die Auswahlkriterien für die Vergabe sind in der Anlage „Auswahl“ beschrieben. Bitte vermerken Sie hier, wie viele Dateien Sie als Bewerbungskonzept dem Bewerbungsschreiben als Anlage beifügen: ______ Dateien Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte bis zum 12.12.2025 um 11.00 Uhr an die verfahrensleitende Stelle: Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle T 0 75 02-94 06-26 E n.bracuhle@baindt.de Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Durch die Unterschrift wird das Einverständnis mit dem Ausschreibungsverfahren bestätigt. ________________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift (Ansprechpartner/in aus Punkt A.) mailto:n.bracuhle@baindt.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 04.11.2025
          200 Jahre Baindt

          200 Jahre Baindt – Gemeinde mit Herz Die Gemeinde Baindt feiert im Jahr 2026 ihr 200-jähriges Bestehen. Dieses besondere Jubiläum ist Anlass, auf die Geschichte unserer Gemeinde zurückzublicken, die Entwicklung über zwei Jahrhunderte zu würdigen und das Miteinander in Baindt in den Mittelpunkt zu stellen. Im Jubiläumsjahr sind verschiedene Veranstaltungen, Festakte und Aktionen geplant, die sowohl die historische Entwicklung als auch das lebendige Gemeindeleben der Gegenwart zeigen. Geplant sind unter anderem kulturelle Beiträge, eine Ausstellung, musikalische Darbietungen, Vereinsaktionen und weitere Höhepunkte, die das Jubiläum zu einem besonderen Erlebnis für alle Bürgerinnen und Bürger machen sollen. Merken Sie sich bereits jetzt den 14. Juni 2026 vor: An diesem Tag findet die offizielle Jubiläumsfeier in der Ortsmitte statt. Ein besonderer Bestandteil des Jubiläumsjahres wird eine Jubiläumsausstellung sein. Dafür möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Geschichte Baindts lebendig werden lassen. Gesucht werden alte Fotos, Bilder, Dokumente, Geschichten und Erinnerungen – von historischen Ereignissen bis hin zu persönlichen Erlebnissen aus Familien, Vereinen und Betrieben. Haben Sie Fotos vom Ortsleben, von Festen, Schulen oder Vereinen? Oder Texte, Briefe, Zeitungsausschnitte und andere Dokumente, die die Geschichte unserer Gemeinde erzählen? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Unterstützung. So können Sie mitmachen: Bringen Sie Ihre Materialien ins Rathaus und wir digitalisieren sie oder senden Sie uns eine digitale Kopie per E-Mail an presse(@)baindt.de Jede Einsendung trägt dazu bei, ein lebendiges und vielfältiges Bild von 200 Jahren Gemeinde Baindt zu zeigen. Wir freuen uns darauf, dieses Jubiläum gemeinsam mit Ihnen zu feiern und werden im Laufe des Jahres regelmäßig über die geplanten Veranstaltungen und Aktionen informieren. Feiern Sie mit uns – 200 Jahre Baindt![mehr]

          Zuletzt geändert: 28.01.2026
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          Ministerin Nicole Razavi besucht die Gemeinde Baindt im Rahmen ihrer Städtebaureise Die Gemeinde Baindt hatte am Montag, den 04. August 2025 die besondere Ehre, die Ministerin für Landesent- wicklung und Wohnen, Frau Nicole Razavi, zum Auftakt ihrer diesjährigen Städtebaureise begrüßen zu dürfen. Ziel der Reise ist es, gelungene städtebauliche Projekte sichtbar und zugleich auf die wachsenden Herausforderungen der Kommunen aufmerksam zu machen. Baindt war die erste Station des dreitägigen Programms. Begleitet wurde die Ministerin von ihrem persönlichen Referenten Herrn Huber, Herrn König und Herrn Schmeißer vom Referat für Städtebauliche Erneuerung sowie von Frau Grüterich von der Pressestelle des Ministeriums. Bürgermeisterin Simone Rürup, Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung so- wie der Abgeordnete des Landtags, Herr August Schuler, hießen die Delegation im Rathaus willkommen. In einem konstruktiven Austausch stellte die Bürgermeisterin laufende Projekte im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung vor – unter anderem die Maßnahmen zur Neugestaltung der Ortsmitte sowie die aktuellen Entwicklungen und Her- aus-forderung im Fischer-areal. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist sicherlich ein Leuchtturmprojekt mit Wasser-fontä- nen, Trinkwasser-brunnen, Spiel-Elementen und mehr. Die Maßnahme „Ortskern II“ wurde vom Land bislang mit 2,6 Millionen Euro an Städtebau-fördermitteln unterstützt, davon allein 1,2 Millionen Euro im aktuellen Programm 2025. Ministerin Nicole Razavi betonte: „Die Gemeinde Baindt ist ein tolles Beispiel dafür, wie viel Gutes die Städte- bauförderung für die Menschen bewirken kann. Der Ortskern wird sowohl als Wohn- und Versorgungszentrum als auch als Treffpunkt aufgewertet und erlebbar gemacht. Der neue Dorfplatz mit viel Grün und Wasserspielen ist ein echtes Highlight.“ Im Rahmen der laufenden städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II“ sollen auch innerörtliche Ent- wicklungspotentiale erhoben und rund 100 Wohnungen geschaffen werden. Kernstück hierfür ist das ehemals land-wirtschaftlich genutzte Fischerareal. Das Gebiet wurde bereits erschlossen und baureif gemacht. Kurz nach dem Vergabebeschluss des Gemeinderates für die ersten beiden Ankerprojekte im Februar 2022 begann der An- griffskrieg auf die Ukraine mit all den daraus resultierenden Auswirkungen gerade auch auf die Bauwirtschaft. Hohe Energiepreise, steigende Baukosten und Zinsen, Wegfall von Fördermitteln in Summe ergab sich eine schwierige Gesamtsituation. Jetzt sollen die Flächen zur Wohnraumschaffung sukzessive reprivatisiert werden. Im Anschluss fand ein kurzer Ortsspaziergang durch das Fischerareal sowie die neu gestaltete Ortsmitte statt. So konnte sich Ministerin Razavi ein Bild vor Ort machen. Die Gemeinde Baindt nimmt seit Jahren aktiv an Program- men der städtebaulichen Erneuerung teil und konnte mit Unterstützung von Bund und Land bereits zahlreiche Maßnahmen realisieren. Wir danken Ministerin Nicole Razavi für Ihren Besuch und das Interesse an der Gemeinde Baindt. Der Besuch unterstrich die Bedeutung der kommunalen Perspektive auf Landesebene und wurde als wichtiges Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit in der städtebaulichen Erneuerung gewertet. Ihre Gemeindeverwaltung Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 15. August 2025 Nummer 33 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Programmheft der vhs Weingarten ist da! Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab sofort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 22.09.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Le- ben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse er- forderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnum- mer 0751 405-380 zur Verfügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY-BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkörper-Workout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fettver- brennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bodyweight-Training, HIIT-Elemente sowie kurze Cardio-Intervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu fordern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoffwechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körpergefühl und Ihre Rückengesundheit mit unse- rem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannungen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbes- serten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingarten.de/ informiert umfassend über alle Ange- bote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der vhs Weingarten im Rathaus Baindt, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14:00 und 18:00 Uhr in Betrieb. Wasserfontänenfeld in der Ortsmitte Über die Säule neben dem Mülleimer kann das Fontänenfeld durch Berührung zusätzlich täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 18:00 und 20:00 Uhr aktiviert werden. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie die 16 Weiher im Baindter und Altdorfer Wald, die den Zisterziensern als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch dienten. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals für die Teichwirtschaft beste Voraussetzungen. rtsmitte Bei unserem Fontänenfeld handelt es sich um ein modernes, interaktives Wasserspiel, das nicht nur unsere Ortsmitte bereichert, sondern auch ein Erlebnis für Groß und Klein bietet. Das Fontänenfeld ist täglich zwzwz ischen 14:00 und 18:00 Uhr in Betrieb. Über die Säule neben dem Mülleim Fontänenfeld durch Berührung zusätzlich tä 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 18:00 aktiviert werden. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie Baindter und Altdorfer Wald, die den Z VeVeV rsorgung mit der Fastenspeise Fisch Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bo für die TeTeT ichwirtschaft beste VoVoV raussetzung n m ä 0 h o g n mer kann das äglich zwischen 0 und 20:00 Uhr die 16 Weiher im isterziensern als h dienten. Der ot schon damals gen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Stadtradeln 2025 erfolgreich beendet – 26.188 zurückgelegte Kilometer und 104 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 26.188 Kilometer von 104 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 19.486 Kilometer zurückgelegt. 9 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narrenzunft Raspler belegt mit 8.863 zurückgelegten Kilometern und 35 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 4.678 km und 13 Radelnden sowie das Tipsy Trio Spritters & Friends mit 2.908 km und 10 Radelnden Wie bereits angekündigt, gibt es in diesem Jahr eine weitere besondere Aktion: Die größte aktive Gruppe, gemessen an der Anzahl der Radelnden, die Gruppe mit den meisten gesammelten Kilometern sowie die Gruppe mit den meisten Kilometern pro Kopf werden von der Gemeinde mit einer kleinen Überra- schung für ihr Engagement ausgezeichnet: - größte aktive Gruppe: Narrenzunft Raspler mit 35 Radelnden: - Gruppe mit den meisten gesammelten Kilometern: Narrenzunft Raspler mit 8.863 Kilometern - Gruppe mit den meisten Kilometern pro Kopf: Kunstkreis mit 360 Kilometern pro Kopf Die Überraschung kann zu unseren Öffnungszeiten im Vorzimmer bei Frau Litz abgeholt werden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehenden QR-Code zu finden. Auch in diesem Jahr bot der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilome- ter gesammelt werden konnten. Aufgrund des zum Teil unbeständigen Wetters gab es leider nur wenige Teilnehmende. Wir hoffen, dass dieses Angebot im nächsten Jahr wieder besser angenommen wird. Wir bedanken uns herzlich beim Radsportverein Baindt für das Engagement! Ein Highlight in diesem Jahr war der RadCheck, welcher am Sonntag, den 29.06.2025 während des Dorf- festes des Musikvereins auf dem unteren Schulhof/Festplatz stattgefunden hat. Insgesamt 32 Fahrräder wurden überprüft bzw. repariert. Der RadCheck wurde vom Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gefördert. Vielen Dank! Am 06.07.2025 fand erstmals eine geführte Stadtradeln-Tour statt. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkundeten die Region rund um Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg. Im Aktionszeitraum des Stadtradelns lud die Gaststätte zur Mühle jeweils am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend herzlich zu einem besonderen Radler-Vesper ein. Alle Teilnehmenden der Aktion Stadt- radeln – ebenso wie alle anderen Gäste – durften sich auf eine herzhafte Auswahl freuen: Zur Wahl standen klassischer Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse. Dazu gab es ein Getränk nach Wahl sowie zum süßen Abschluss eine Kugel Vanilleeis. Ein herzlicher Dank gilt der Gaststätte zur Mühle für dieses tolle Angebot! Wir bedanken uns herzlich bei allen aktiven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadt- radeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem bedanken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Ausle- gung zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 22.07.2025 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feu- ersberg“ mit Begründung in der Fassung vom 26.06.2025 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 22.07.2025 und wurde für die Veröf- fentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des Ge- meindegebietes von „Baindt“, etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes „Baindt“ und umfasst folgendes Grund- stück mit der Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Der räumliche Gel- tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der insgesamt 5,20 ha große Planbereich soll zukünftig mit einer Agri-PV-Anlage bebaut werden, welche die Er- zeugung erneuerbarer Energien sowie simultane land- wirtschaftliche Produktion gestatten soll. Dem durch die Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsflä- che/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich ca. 700 m südöstlich des Plangebiets auf dem Flst. 369/2 der Gemarkung Baindt. Der Planung wer- den von der Maßnahme 805 Ökopunkte zugeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmög- lichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 und die nach Einschätzung der Gemein- de wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 während der allgemeinen Öff- nungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hin- weis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlos- sen ist.) Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 22.07.2025 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Erfolgreiches Benefizkonzert für „das Bädle“ des SBBZ Gemeinsam für den Erhalt des Therapiebades des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus: Benefizkonzert erzielte rund 6.000 Euro an Spenden Am Samstag, den 5. Juli, fand in der Schenk-Konrad-Hal- le in Baindt ein Benefizkonzert zugunsten des Therapie- bades „Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus statt. Die Veranstaltung wurde vom Sonder- pädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt, einer spezialisier- ten Einrichtung, die sich Kindern und Jugendlichen mit Sinnesbeeinträchtigung widmet, initiiert und organisiert. Ziel war es, finanzielle Mittel für die dringend notwendi- ge Sanierung des Therapiebades „Bädle“ zu sammeln. Rund 300 Gäste aus der Region und darüber hinaus nah- men an der Veranstaltung teil. Für das musikalische Pro- gramm sorgen die Bands „Vive la Bräss“, „PerBlechs“ und „die Lustige 11“. Als besonderes Highlight galt der Auftritt der aus Berngau in Bayern stammenden Blasmusik-Band „Die Fexer“, die als wahrscheinlich kleinste Blaskapelle der Welt gilt. Die drei jungen Musiker hatten bereits Auftritte in mehreren Sendungen des Bayrischen Rundfunks und traten sogar schon in China oder Dubai auf. Das Konzert wurde von zahlreichen Mitarbeitenden des SBBZ Sehen in Baindt unterstützt, die aktiv bei der Orga- nisation und Durchführung mithalfen. Die positive Stim- mung zeigte sich nicht nur in der ausgelassenen Stim- mung, sondern auch in der überregionalen Beteiligung. So waren nicht nur Gäste aus Baindt unter den Konzert- besuchern. „Wir sind extra vom Deggenhauser Tal herge- fahren, um Die Fexer und die anderen Bands live zu sehen - es ist super!“, meinen vier befreundete Konzertbegeis- terte. Ebenso angetan ist ein Ehepaar aus Aulendorf. „Die Stimmung ist toll, die Musik macht Spaß. Wir genießen den Abend hier sehr“, so das Paar. Auch Bürgermeisterin von Baindt Simone Rürup folgte der Einladung und wür- digte das Engagement des SBBZ Sehen. Die Verantwortlichen ziehen eine positive Bilanz. „Ich bin beeindruckt, was das Team hier auf die Beine ge- stellt hat! Das Konzert war nicht nur musikalisch, son- dern auch organisatorisch eine starke Leistung“, meint Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Durch das Benefizkonzert konnten rund 6.000 Euro an Spen- den generiert werden - ein bedeutender Meilenstein der groß angelegten Spendenkampagne der Einrich- tung. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des über 40 Jahre alten Therapiebades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. Da die Stiftung St. Franziskus als gemeinnützige Organisation keine ausreichenden Eigenmittel für die Sanierung des „Bädle“ bereitstel- len kann, ist sie für die Realisierung des Projekts auf Spenden angewiesen. „Wir sind beeindruckt und äußerst dankbar für die gro- ße Resonanz auf das Benefizkonzert. Wir sind optimis- tisch, dass wir gemeinsam das Therapiebad erhalten werden können“, so Dr. Marcus Adrian zuversichtlich. Weitere Informationen zum Projekt und direkte Spen- denmöglichkeiten unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope); Beschreibung und Bewertung der Umwel- tauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der best- möglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter, sowie eine Beschreibung der Wechselwir- kungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wass- erwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er- schütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Be- seitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschrei- bung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nach- teiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. • Umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB von Ap- ril bis Mai 2025 mit schriftlichen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geo- logie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (zu den Themenfeldern geologische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Landesbergdi- rektion sowie allgemeinen Hinweisen), des Landes- amtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zu den Belangen der Bau- und Kunstdenk- malpflege ohne Anregungen oder Bedenken), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung mit Verweis auf die Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum regionalen Grünzug, Teilregionalplan Energie, dem Ausschluss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Vorranggebieten und der expli- ziten Bezeichnung als Agri-Photovoltaikanlage, zu landwirtschaftlichen Belangen zur Vorrangflur und der Zulassung von Agri-Photovoltaikanlagen und zur Vorlage eines verbindlichen Nutzungskonzeptes, zu Belangen des Straßenwesens und dem Gefährdungs- potenzial durch Baumpflanzungen in unmittelbarer Nähe zu Bundes- und Landesstraßen, zur Blendwir- kung und der Erfordernis entsprechender Nachweise bzw. Gutachten, zur Entwässerung und dem Verbot von Zuführung von Oberflächenwasser auf Bundes- bzw. Landesstraßen, zu Belangen des Naturschutzes ohne Betroffenheit der Höheren Naturschutzbehör- de, zu Belangen des Klimaschutzes zum öffentlichen Interesse in Bezug auf erneuerbare Energien und zur Lücke zwischen Produktion erneuerbarer Energie), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg (zur Lage des Änderungsgebietes im re- gionalen Grünzug, der Voraussetzung für eine Aus- nahmegenehmigung für die Errichtung von Agri-Pho- tovoltaikanlagen, zum Teilregionalplan Energie und zur Bezeichnung als Sondergebiet für Agri-Photovol- taikanlagen), des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Zufahrten, zum Abstand zur Straße gemäß RPS und zur Blendung) und des Landratsamtes Ravens- burg mit den Sachgebieten Landwirtschaft (zur ein- geschränkten landwirtschaftlichen Nutzung aufgrund der engen Modulreihenabstände), Altlasten und Bo- denschutz (zur Erfordernis eines Bodenschutzkon- zeptes und einer bodenkundlichen Baubegleitung, zu Sicherstellung einer fachgerechten und ressourcen- schonenden Durchführung der Planung, des Baus, Betriebs und Rückbaus der Agri-PV-Anlage, zu mög- lichen Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden, allgemeinen Hinweisen und zum Vorkommen von Altlasten im Plangebiet und dem Er- fordernis eines Fachbauleiter Altlasten, sofern Boden- aushub anfällt), Forst (zum Ausschluss einer direkten oder indirekten Betroffenheit von Wald), Oberflächen- gewässer (ohne Betroffenheit), Grundwasser (zum Grundwasserschutz mit der Verwendung von unbelas- teten, nicht auswasch- oder auslaugbaren Stoffen und Baumaterialien, zum Abstand der Modultische und der Grundwasserneubildung sowie weitere Hinweise), Ab- wasser (zur näheren Erläuterung der Ausgestaltung der Inverter und Batteriespeicher), Straßenrecht (zur Blendung und zu geeigneten Maßnahmen als Blend- schutz), Verkehr (zum Ausschluss einer Beeinträchti- gung durch Blendwirkung, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Abstand zur Straße gem. RPS) und Naturschutz (zum FFH-Gebiet und der Zu- stimmung zur Einschätzung der nicht zu erwartenden Betroffenheit in der FFH-Vorprüfung, zur Berücksich- tigung der Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Kurzbericht im Bebauungsplan, zum Erfordernis ei- nes Umweltberichtes mit Eingriffs-/Ausgleichsbilan- zierung und dem Erfordernis einer Eingrünung der Agri-PV-Anlage Richtung Norden und Osten zur Mini- mierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes). • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 23.11.2023 (zu den Auswirkungen der ge- planten Bebauung auf das südlich liegende FFH-Ge- biet „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissio- nen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 12.06.2023 (zum Vorkom- men geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sol- len elektronisch übermittelt werden (n.gerhardt@baindt. de cc: hannah.igel@sieberconsult.eu), können bei Be- darf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wor- den sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformu- lieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 15.08.2025 WBF Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2025: Hellblaues Smartphone; Mesan-Schlüssel Mai 2025: Wanderstöcke, schwarz und silberfarben Juni 2025: Abus Fahrradschlüssel und zweiter Schlüssel mit Schlüsselanhänger Juli 2025: Fahrradbrille, schwarz und rot; Smartwatch, schwarz; Kindermütze, rosa; Schlüssel mit blau weißem Band, mit Aufschrift am Schlüsselbund; Smartphone in Schwarz und Brille in Schwarz; Powerbank; USB-Stick, grau; einzelner Kinderschuh Größe 22; Goldfarbenes Arm- band mit Edelsteinen; Geldbeutel in Schwarz, mehrere Karten darin; Kinderfahrrad von Amigo; Kinderfahrrad, grün; Mountainbike von Cube; Scooter von New Sports; Brille, schwarz und silberfarben von Optika AG Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. August 2025 und Sonntag, 17. August 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. August 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 17. August 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31 88212 Ravensburg Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 25. Juli 2025 feierten die Eheleute Ursula und Reinhold Leiprecht das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz -31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis Rathaus + Kreativer Montag 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Feuerwehrhaus Freiwillige Feuerwehr Baindt 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Kindergärten Kindergarten St. Martin Die Segnung unserer Vorschüler Am 30. Juli versammelten sich alle Kinder und Erzieherinnen in unserer Bewegungs- baustelle zu einer besonderen Feier – die Vorschulsegnung. Zur Begrüßung sangen alle gemeinsam das Lied „Viele, viele Menschen haben sich versammelt“. Frau Salamon erklärte allen, dass die Vorschüler bald den Kindergarten verlassen, um nach den Sommerferien in die Schule zu Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 gehen. Somit wird für sie ein neuer Lebensabschnitt be- ginnen. Die zukünftigen Schulkinder erhielten viele gute Wünsche für ihren weiteren Weg. Danach schenkte die Gemeindereferentin Frau Willmes jedem Vorschüler einzeln Gottes Segen, während alle an- deren das Lied „viel Glück und viel Segen auf all deinen Wegen“ sangen. Es war wie ein kleiner Gottesdienst. An- schließend gingen „die Großen“ durch ein Tor als Zeichen für das Verlassen des Kindergartens in ihre neue, noch unbekannte Schul-Welt. Als die Kinder zurück in den großen Kreis kamen, seg- nete Frau Willmes alle Anwesenden mit Weihwasser. Das sorgte bei vielen Kindern nach dem besinnlichen Teil der Segnung für eine heitere Stimmung. Zum Abschluss san- gen wir noch gemeinsam das Lied „Wir reichen uns die Hände und sagen Tschüss, mach’s gut“. Das Kindergartenteam verabschiedet sich herzlich von unseren Vorschulkindern und wünscht ihnen einen guten Start in der Schule. Allen Familien wünschen wir schöne und erholsame Sommerferien! Schulnachrichten SBBZ Sehen Vielen Dank allen Helfern unseres Benefizkonzertes Ein besonderer Dank geht an • die Gemeinde Baindt • die Feuerwehr • die Landjugend • die Security • die Technik • Licht und Beleuchtung • den Hausmeister und allen Spendern und helfenden Händen! Es war ein gelungenes Fest. Das Orga Team des SBBZ Sehen Klosterwiesenschule Baindt Neues vom Schülerrat der Kloster- wiesenschule Der Schülerrat (Klassensprecher Kl. 3&4) der Klosterwiesenschule hatte sich ge- meinsam mit Frau Nandi und Frau Heberling ein neues Projekt ausgedacht. Vor den Pfingstferien fuhren der Schülerrat gemeinsam zu Besuch bei der Tafel Weingar- ten und die dortige Sozialarbeiterin konnte sich eine gute Stunde Zeit für die vielen Fragen des Schülerrats nehmen: Was ist eigentlich die Tafel? Wer geht dorthin? Darf man so viel kaufen wie man möchte? Gibt es dort alle Lebensmittel? Was ist denn eigentlich „arm“? Fragen über Fragen… Schnell war dem Schülerrat klar - da müssen wir uns en- gagieren! Gemeinsam wurde überlegt, womit man den Menschen, die bei der Tafel für kleines Geld einkaufen, ein bisschen helfen könnte. Alle Klassen wurden über die geplante Aktion informiert. Gemeinsam schauten die Kinder auch eine Reportage von Checker Tobi „Arm und reich“ an und sprachen lange darüber. Ganz wichtig bei der Aktion war: Man darf spenden, muss aber nicht. Die Aktion ist freiwillig! Folgende Lebensmittel spendeten die Klassen für die Tafel Weingarten: 1a: Duschgel 1b: Nudeln 2a: Mehl 2b: Zahnpasta oder Zahnbürste 3a: H-Milch 3b: Tomaten aus der Dose oder Tomatenmark 4a: Reis 4b: Tee Die Spenden wurden in großen Kisten im Klassenzimmer gesammelt. Frau Nandi brachte die „Schätze“ dann nach Weingarten zur Tafel mit den besten Grüßen von den Kindern der Klosterwiesenschule! Die neuen Junior-Pausenhelfer sind startklar Am Freitag, den 18.07.2025 standen 11 Klosterwiesen- kinder leicht nervös vor der Schulsozialarbeiterin Frau Nandi und der Schulleiterin Frau Heberling. Die 11 Kinder sollten eine Prüfung als Junior-Pausenhelfer ablegen und unter Beweis stellen, dass sie zum einen in „Erste Hilfe für und von Kindern“ und zum anderen im Thema „Streitschlichtung“ wirklich fit sind. Im neuen Schuljahr sollen die Junior-Pausenhelfer in der großen Pause näm- lich ihren Dienst tun und unterstützend tätig werden: Ein aufgeschürftes Knie, eine Beule am Kopf, Bauchschmer- zen und und und… Genauso kann es aber auch vorkom- men, dass sich zwei Kinder streiten z.B. um ein Spielgerät oder sie haben Meinungsverschiedenheiten. Frau Nandi und Frau Heberling stellten als Ausbilderinnen schwierige Fragen, ließen die Kinder z.B. einen Verband anlegen oder Regeln zur Streitschlichtung sagen, doch alle Kinder wussten bestens Bescheid und haben die Prü- fung zum Junior-Pausenhelfer bestanden! Gratulation! Abschluss-Ausflug Als Belohnung für die tolle Arbeit in diesem Schuljahr fuh- ren Frau Nandi, Frau Heberling und die FSJ Frau Färber gemeinsam mit dem Schülerrat, den „neuen“ Junior-Pau- senhelfern und natürlich mit den diesjährigen „alten“ Ju- nior-Pausenhelfern nach Ulm in den Tiergarten. Vielen Dank an die drei Gruppen – es hat sehr viel Spaß gemacht mit euch! Amelie Heberling, Rektorin Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Informationi Spohn-Gymnasium Ravensburg Schulabschluss Lili Laday und Enrico Lang aus der Gemeinde Baindt ha- ben in diesem Jahr am Spohn-Gymnasium in Ravensburg sehr erfolgreich ihr Abitur abgelegt. Lili und Enrico erhalten für ihre hervorragenden Leistun- gen einen Preis und zudem Sonderpreise: Beide erhalten das Online-Stipendium e-fellows, Lili Laday erhält zudem den Sonderpreis „Südwestmetall“ für ihre sehr guten Leistungen im Fach Wirtschaft, Enrico Lang er- hält für seine außergewöhnlichen Leistungen im Fach La- tein einen Sonderpreis der Stiftung „Humanismus heute“. Wir gratulieren Lili und Enrico ganz herzlich zum bestan- denen Abitur und zu Ihren sehr guten Leistungen. Wir wünschen ihnen für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg! Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten Schulabschluss An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Luis Arnold; Maili Barleben; Vanda Becsi; Ole Buchmüller; Saner Celik; Leonis Gashi; Maximilian Herr; Luca Samuel Hauert; Abish Aleem Sani; Rocco Schmid; Leonie Schnei- der; Jakob Spähn; Matthias Waßmer; Max Ziegler Ein Lob erhielten: Vanda Becsi; Leonie Schneider; Jakob Spähn An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung ab- gelegt: Yagmur Kilic Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg räumt mit populären Irrtümern auf Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebt- heit – sei es auf dem Dach, der Garage oder dem Bal- kon. Die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren und dabei Kosten zu sparen, spricht viele Menschen an. Doch im Alltag zeigt sich: Nicht alle Erwartungen an die So- lartechnik erfüllen sich. Michael Maucher, Energiebera- ter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Oberschwaben, erklärt im Interview, welche verbreiteten Annahmen rund um Photovoltaik zu Missverständnissen führen – und worauf es bei Planung und Nutzung wirklich ankommt. „Mit Speicher bin ich autark“ – stimmt das? Michael Maucher: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Selbst mit Batteriespeicher kann eine PV-Anlage nur einen Teil des Strombedarfs im Jahr decken. Der sogenannte Autarkiegrad liegt je nach Anlage und Verbrauch bei 20 bis 80 Prozent. Im Winter, wenn die Sonne weniger scheint, reicht die Leistung meist nicht aus – auch nicht mit einem großen Speicher. Für eine echte Unabhängigkeit bräuchte man saisonale Speicher wie Wasserstofftanks. Aber die Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 sind für private Haushalte technisch und wirtschaftlich kaum umsetzbar. Lohnt sich eine Solaranlage nur mit Speicher? Maucher: Nicht unbedingt. Auch ohne Speicher kann sich eine PV-Anlage rechnen – vor allem, wenn viel Strom tagsüber direkt verbraucht wird. Natürlich klingt es erst mal logisch: Einspeisung bringt unter 8 Cent pro Kilowatt- stunde, Netzstrom kostet 35 Cent – also lieber speichern und selbst nutzen. Aber Speicher kosten zusätzlich Geld. Wenn ein Haushalt ohnehin einen hohen Eigenverbrauch hat, bringt ein zusätzlicher Speicher oft wenig. Eine Ener- gieberatung hilft hier, die richtige Entscheidung zu treffen. Süddach oder Ost-West – was ist besser? Maucher: Das hängt vom Ziel ab. Wenn es darum geht, möglichst viel Strom zu erzeugen, ist ein Süddach effizi- enter – es bringt über das Jahr rund 10 - 20 Prozent mehr Ertrag. Doch viele Haushalte wollen den Strom ja direkt selbst verbrauchen. Und da sind Ost-West-Dächer oft im Vorteil: Sie liefern morgens und abends Strom – genau dann, wenn er im Haushalt gebraucht wird. So lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern. Kann ich mit einem Stecker-Solargerät meine Kaffee- maschine betreiben? Maucher: Nicht direkt. Stecker-Solargeräte – oft auf dem Balkon installiert – können bis zu 800 Watt einspeisen. Das reicht für Geräte im Dauerbetrieb wie Kühlschränke oder WLAN-Router. Aber eine Kaffeemaschine braucht beim Aufheizen kurzzeitig bis zu 2.000 Watt. Der fehlen- de Strom wird automatisch aus dem Netz ergänzt. Ganz ohne Netzstrom geht es also nicht – aber die Grundlast im Haushalt lässt sich so gut abdecken. Komplett „kaf- feeautark“ wird man also damit nicht. Gibt es typische Denkfehler, die Menschen viel Geld kosten? Maucher: Ja – zum Beispiel wird oft zu schnell in große Speicher investiert, ohne dass klar ist, ob er sich wirklich lohnt. Oder es wird erwartet, dass man mit Solartechnik komplett unabhängig wird. Das führt zu falschen Erwar- tungen und manchmal zu teuren Fehlentscheidungen. Ihr Tipp für alle, die über PV oder Balkon-Solar nach- denken? Maucher: Unabhängige Beratung ist entscheidend – am besten, bevor Anschaffungen geplant oder Verträge un- terschrieben werden. Die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale bietet dafür persönliche Vor-Ort-Termine mit qualifizierten Experten an. Die Beratung dauert in der Regel rund 90 Minuten, kostet pauschal 40 Euro und hilft dabei, individuelle Lösungen für Haus, Wohnung oder Balkon zu finden. Termine lassen sich kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagen- tur Oberschwaben unter 0751 – 764 70 70 vereinbaren. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Das An- gebot wird gefördert vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie. Dürre trotz Regen: Dürremonitor zeigt weiterhin anhaltende Trockenheit in tieferen Bodenschichten Auch wenn es in den vergangenen Wochen vielerorts im- mer wieder geregnet hat und dabei zum Teil auch erheb- liche Niederschlagsmengen zusammenkamen, so bleibt die Grundwasserversorgung in tieferen Bodenschichten nach wie vor angespannt. Wie auf den Karten des Dürre- monitors vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) dargestellt wird, ist in rund zwei Metern Tiefe vie- lerorts nach wie vor eine außergewöhnliche Trockenheit festzustellen. Auch hier in der Region ist es in tieferen Bodenschichten weiterhin sehr trocken. Bildquelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig, Link: https://www.ufz.de/index.php?- de=37937 (Stand 30.07.2025) Die langanhaltende Dürre der Vergangenheit wirkt sich insbesondere auf tiefwurzelnde Pflanzen - allen voran äl- tere Bäume - aus. Viele alte Bäume zeigen daher bereits deutlich sichtbare Trockenstress-Symptome oder sterben teilweise sogar ab, da sie in den ausgetrockneten tiefe- ren Bodenschichten kein Wasser mehr erreicht. Oftmals versickert Regenwasser lediglich oberflächennah, also in Bodenschichten bis etwa 50 cm unter der Geländeober- kante. Tiefwurzelnde Pflanzen gehen hingegen oftmals leer aus, da Regenwasser nur selten in Tiefen von um die zwei Meter kommt. Auch vielerorts häufige und langan- haltende wie im Juli, reichen daher häufig nicht aus, um die tiefen Wasserspeicher wieder aufzufüllen, insbeson- dere nach mehreren Jahren mit überdurchschnittlicher Trockenheit. Der Dürremonitor des UFZ gibt daher wichtige Hinweise für den Umgang mit den kostbaren Wasserressourcen, für die Garten- und Forstwirtschaft sowie die Stadtpla- nung. Den regelmäßig aktualisierten Dürremonitor finden Sie online unter: www.ufz.de/duerremonitor Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten 16. August – 24. August 2025 Gedanken zur Woche: Das beste Gepäck für unsere Lebensreise sind die Liebe zum Leben, der Mut zum Träumen und unsere Beziehung zu Gott. (Verfasser unbekannt) Samstag, 16. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Mariä Himmel- fahrt mit Kräutersegnung Sonntag, 17. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Mariä Himmelfahrt mit KräuterbuschelweiheMinistranten: alle die da sind(† Theresia und Baptist Elbs, Elfriede Kränkle, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam, mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag. Martin Kränkle) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leoni Mara Dienstag, 19. August 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 20. August 9.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 21. August 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 22. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Johann Germann) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 23. August 13.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Jennifer Manz und Andreas Wagner 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: alle die da sind(† Adalbert Berger, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Eduard Gelzenlichter, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Paula und Franz Wucherer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 24. August – 21. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom Freitag, 01. August bis einschließlich 22. August 2025 geschlossen. Sie er- reichen uns wieder am Dienstag, 26. August von 9.30 bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirchenchor Baindt Probenwochenende voller Klang und Gemeinschaft Kurz vor der Sommerpause setzte der Kir- chenchor mit dem Probenwochenende im malerischen Kloster Heiligkreuztal einen musikalischen Glanzpunkt und zugleich ein starkes Zeichen gelebter Gemeinschaft. Dank der exzellenten Organisation durch die erste Vorsitzende Nadine Klotzer erlebten die teilneh- menden Sängerinnen und Sänger ein perfekt abgestimm- tes Wochenende zwischen konzentrierter musikalischer Arbeit und wohltuender Erholung. Die Unterbringung in den liebevoll eingerichteten Zim- mern, das leckere Essen und das durchgehend sonnige Wetter sorgten für beste Laune und inspirierende Proben. Das wunderschöne Klostergelände lud dazu ein, zwischen den Probeneinheiten die Seele baumeln zu lassen. Weihnachtliche Klänge mitten im Juli? Was auf den ers- ten Blick ungewöhnlich erscheinen mag, entpuppte sich schnell als kluge Voraussicht: Chorleiter Rainer Strobel hatte eine erlesene Auswahl an Adventsliedern getrof- fen, die während des Probewochenendes mit großer Be- geisterung einstudiert wurden. Grund für die sommerli- che Weihnacht war die Planung der Proben für Mozarts Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Missa Brevis in D, die im September nach der Sommer- pause anlaufen und den Chor bis zum Heilig-Leiber-Fest am 5. Oktober fordern werden. So blieb im Juli Zeit, sich frühzeitig den festlichen Liedern für den Auftritt beim 50-jährigen Jubiläum des Seniorentreffs Baindt am 10. Dezember 2025 zu widmen. Neben der Musik kam auch das Miteinander nicht zu kurz: An den Abenden wurden am Freitag und Samstag in geselliger Runde Gespräche geführt, gelacht und ge- meinsame Stunden genossen – ein echtes Highlight für den Zusammenhalt im Chor. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48 Sonntag, 17. August, 9. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant T. Stumper) Sonntag, 24. August, 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) KEINE TAIZÉANDACHT!!! Glaube im Alltag Schätze heben „Ich? Ich kann doch nichts Besonderes!“ Manchmal ist es leichter, seine eigenen Män- gel aufzuzählen als seine Stärken. Doch nur wer eine Ahnung von seinen Gaben hat, kann sie auch einsetzen. Darum wird heute eine Liste angelegt, auf die alles kommt, was ich gut kann oder gern mag. Das ist ganz unterschiedlich: andere zum Lächeln bringen oder gut zuhören, den größten Kuchen backen oder tolle Re- den halten. Ein „… ja, aber …“ gilt heute nicht. Nur Positives kommt auf die Liste. Schön, was ich alles zu geben habe! (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Start in die neue Saison Rückblick Erste Mannschaft TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:2 (1:1) (Schussenpokal) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Tore: Fischer, Geng SG Argental - SV Baindt 5:1 (4:1) Tore: Krauter SV Baindt - SC Markdorf 5:1 (3:0) Tore: Fink (3x), Fischer (2x) SpVgg Lindau - SV Baindt 4:3 (2:2) Tore: Krauter, Kretzer, Caltabiano Rote Karte: Zweifel (Dauer der Sperre steht noch aus) SV Baindt - SGM SC Blönried/SV Ebersbach 4:3 (2:0) Tore: Eigentor, Fischer, Fink, Dantona SV Baindt - SV Uttenweiler 0:2 (0:1) Aufgrund des Starkregens kam es zum Abbruch der Par- tie in der 65.Minute. Weitere Zugänge Sinan Cakir (Zweitspielrecht/Torwart) Adnan Kale (SG Baienfurt/Mittelfeld) Zweite Mannschaft SV Baindt II - SGM Röthenbach/Heimenkirch II 1:1 (1:0) Tore: Schnez SGM Blitzenreute/Mochenwangen II - SV Baindt II 2:4 (2:2) Tore: Schaffer, Lang, Schnez, Gresser SV Baindt II - SGM Fronhofen/Fleischwangen 4:3 (2:1) Tore: Schnez (2x), Brugger, Bosch SV Wolpertswende - SV Baindt 0:1 (0:0) Tore: Kostka Weitere Zugänge Marco Geggier (Torwart) Vorschau: Freitag, 08.08 18.30 Uhr: SV Schmalegg - SV Baindt II (1. Runde Bezirk- spokal) Sonntag, 10.08 15.00 Uhr: SV Weingarten - SV Baindt (1. Spieltag Be- zirksliga) Erfolgreicher Saisonstart SV Weingarten - SV Baindt 1:4 (1:2) Nach einer wechselhaften Vorbereitung und mit dicken Personalproblemen im Gepäck (Zweifel (Sperre), B. Wal- ser, Geng, Fink, Kretzer, Kneisl (alle verletzt) sowie Brug- ger, Hosse, Lang (Urlaub)) reiste der SVB mit großen Fragezeichen am Sonntagnachmittag zum Nachbarn aus Weingarten, gegen den man in der Vorsaison zweimal als Verlierer den Platz verlassen musste. Trotz dieser ungünstigen Vorzeichen startete Weilands Mannschaft bei sommerlichen 30 Grad engagiert in die Partie und kombinierte sich vor allem über die linke Seite, angeführt von den Baindter Eigengewächsen Fischer und Krauter, immer wieder gefährlich nach vorne. Nachdem Fischer bei einem ersten Durchbruch zunächst noch die falsche Entscheidung traf, legte er nur wenig später den Ball mustergültig in die Mitte, wo Aushilfsstürmer Schnez eiskalt zum 0:1 einschob (9.). Auch in der Folge bekam der SVW Baindts schnellen Linksaußen kaum zu greifen, welcher etwa zehn Minuten später nach tollem Pass von Caltabiano seinem Gegenspieler wieder entwischte. À la „copy-and paste” fand er mit seiner flachen Hereingabe erneut Schnez, der seinem Spitznamen „MVP” aus der „Zwoiten” auch in der ersten Mannschaft alle Ehre mach- te und auf 0:2 erhöhte (18.). Die Gastgeber, die bis dahin bis auf einen Weitschuss offensiv blass geblieben waren, nutzen fast im Gegenzug jedoch einen Stellungsfehler in der Baindter Hintermannschaft aus. Stolls flache Ablage in den Rückraum konnte zunächst zwar noch geblockt werden, der Ball sprang jedoch Biber vor die Füße, wel- cher umgehend auf 1:2 verkürzte (20.). Im Laufe der ers- ten Halbzeit büßte der SVB etwas an seiner Dominanz aus den Anfangsminuten ein, viele Torchancen sprangen auf beiden Seiten jedoch nicht mehr heraus. Lediglich nach einer Weingartner Ecke bot sich Kuhnt die große Ausgleichschance, doch er köpfte freistehend aus kurzer Distanz über die Latte – vielleicht hätte Freund und Bas- ketballprofi Moritz Krimmer in Sachen Sprungtiming noch den einen oder anderen Kniff parat gehabt. So ging es mit einem verdienten, aber knappen 1:2 in die Halbzeitpause. Nach einer rasanten und teilweise auch hitzigen ersten Halbzeit, flachte das Spielgeschehen im zweiten Durch- gang - womöglich auch den Temperaturen geschuldet - etwas ab. Dem SVB fehlte nach vorne häufig die nötige Zielstrebigkeit; zeitgleich hatte der SVW Schwierigkeiten gegen die konzentriert verteidigende Baindter Mann- schaft ins letzte Drittel vorzudringen. Gefährliche Chan- cen gab es hin und wieder dennoch: Während Caltabiano nach einem scharfen Freistoß nur das Außennetz traf, ließ Weilands Mannschaft im Rückraum immer mal wieder Lücken, wodurch Weingarten speziell bei zweiten Bällen gefährlich wurde. In dieser Phase bewahrte der wachsa- me Ersatzkeeper Odenbach den SVB zweimal vor dem drohenden Ausgleich. In einer umkämpften Schlusspha- se setzte schlussendlich aber der an diesem Nachmittag überragende Mann den entscheidenden Nadelstich. Cal- tabianos langer Ball hinter die Abwehrkette auf Fischer lockte Weingartens Keeper Segbers einige Schritte aus seinem Tor, wobei Baindts Nummer 7 diese Situation schnell erkannte und per Lupfer auf 1:3 stellte (87.) - die Entscheidung! In einer aufgrund von Trinkpausen etwas längeren Nachspielzeit sammelte Fischer am Ende sogar noch seinen vierten Scorerpunkt ein, als er Segbers 20 Meter vor dem Tor überraschte, den Ball von seinem Fuß stibitzte und ins leere Tor einschob (90 + 5.). Dank einer geschlossenen Mannschaftsleistung, ohne nennenswerte Schwächephasen und mit deutlich weni- ger individuellen Fehlern als noch in der Vorbereitung, fährt der SVB trotz personeller Probleme einen verdienten Auftaktsieg ein. Diesen Sieg gilt es nun im ersten Heim- spiel der Saison gegen den starken Vorjahresdritten und ersten Tabellenführer der neuen Saison TSV Eschach zu bestätigen. SV Baindt: Conner Odenbach, Tobias Szeibel (76. Lukas Walser), Marc Bolgert, Übeydullah Gündogdu (84. Adnan Kale), Philipp Thoma, Marko Szeibel (64. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (90. Patrick Späth), David Krauter, Johannes Schnez - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf WeilandTore: 0:1 Johannes Schnez (9.), 0:2 Johannes Schnez (18.), 1:2 Bryan Biber (20.), 1:3 Jan Fischer (87.), 1:4 Jan Fischer (90+5.) SV Schmalegg - SV Baindt II 1:3 (0:1) In einem der schwächeren Spiele der vergangenen Mona- te kämpfte sich der SVB II am Ende dennoch unbeschadet in die nächste Runde des Bezirkspokals und konnte sich dabei einmal mehr auf Torgarant Schnez verlassen. Zum Saisonauftakt am kommenden Sonntag gegen die etwas unberechenbaren Gäste aus Friedrichshafen wird Trainer Geggier auf eine Leistungssteigerung seiner Elf hoffen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Kai Kostka, Robin Blattner (46. Sebastian Brenner), Philipp Kneisl (14. Lukas Grabherr), Julian Kep- peler, Konstantin Knisel, Johannes Schnez, Moritz Lang (61. Markus Baumgärtner) - Trainer: Timo Geggier Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Tore: 0:1 Johannes Schnez (24.), 0:2 Johannes Schnez (90.), 1:2 Jan Mohring (90.+4 Eigentor), 1:3 Johannes Schnez (90.+7) Rot: Nicklas Fischer (17./SV Schmalegg/Handspiel au- ßerhalb des Strafraums) Sonntag, 17.8 13.00 Uhr: SV Baindt II - VfB Friedrichshafen II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach Jugendfußball Fußballcamp 2025 - Viel Spaß im Rahmen des Ferienprogramms Pünktlich zum Fußballcamp war das gute Wetter wieder da (fast schon zu heiß), und so fanden sich am Freitag- mittag etwa 40 Kinder auf der Baindter Klosterwiese ein, um eineinhalb Ferientage im Zeichen des Fußballs zu erleben. Bei der Anmeldung gab es für jedes Kind gleich ein wertiges Shirt, natürlich in den Vereinsfarben, mit der Aufschrift Fußballcamp. Nach einer kurzen An- sprache wurden die Kinder in vier Altersgruppen auf die zehn Trainer aufgeteilt und dann ging es los. Zunächst ein wenig kicken, dann ein paar Übungen zur Förderung der Geschicklichkeit und zwischendurch reichlich Trink- pausen. So war der Tag viel zu schnell zu Ende und die Eltern standen zum Abholen bereit.Am nächsten Morgen ging es um 9:30 Uhr weiter mit kleinen Turnieren, unter- teilt für die älteren und die ganz jungen. Zunächst wurden verschiedene Mannschaften ausgelost, die dann als die großen Vereine Bayern, Dortmund, Stuttgart und Freiburg aufliefen. Zu Mittag war der größte Teil der Turnierspiele fertig und die Kinder stürzten sich hungrig auf das vor- bereitete Mittagessen - ein bei Klein und Groß beliebter Klassiker: Wurst und Pommes. Der Nachmittag war dann überwiegend von Wasserspielen geprägt, so dass kaum noch an Fußball zu denken war. Unterbrochen wurde nur kurz für eine Eispause, die natürlich alle Kinder dankend annahmen. Als dann am Nachmittag die Kinder von ihren Eltern abgeholt wurden, hörte man trotz des vielen Was- serspielens mehr als einmal den Wunsch, gleich wieder in den nächsten Pool zu springen. Der Baindter Jugendfußball brachte auch dieses Jahr vielen Kindern viel Freude und auch den zahlreichen Trai- nern hat es viel Spaß gemacht. Hoffentlich sehen wir uns nächstes Jahr wieder! Reitergruppe Baindt 50 Jahre Reitturnier am 30. und 31. Au- gust 2025 Am 30. und 31. August 2025 lädt die Rei- tergruppe Baindt herzlich zum großen 50. Jubiläumsturnier ein. Ein ganzes Wochenende lang dreht sich auf dem Turnier- gelände alles rund um den Pferdesport, die Gemeinschaft und ein buntes Rahmenprogramm für Groß und Klein. Auf dem Programm stehen Jugendprüfungen, Dressur- prüfungen bis Klasse M, Springprüfungen bis Klasse L, ein Hindernis-Fahr-Wettbewerb sowie eine vielseitige Vierkampfprüfung. Ein weiterer sportlicher Höhepunkt ist der spannende Jubiläumswettkampf am Samstag. Hier erwartet die Zu- schauer:innen und Teilnehmer:innen ein unterhaltsamer Geschicklichkeitsparcours auf Zeit ohne Pferd – Team- geist, Spaß und ein wenig Mut sind dabei gefragt! Der Sonntag beginnt mit einem festlichen Gottesdienst, gefolgt von Mittagstisch, Kinderprogramm und einem Showprogramm. Zum gemütlichen Ausklang des Wochenendes lädt der Verein am Sonntagabend zu einem Beisammensein mit musikalischer Begleitung ein. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt – mit Mittagstisch, Kuchenbuffet und kühlen Getränken. Aktuelle Informationen rund um das Jubiläumsturnier finden Sie auf unserem Instagram-Account sowie auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf ein unvergess- liches Turnierwochenende in Baindt! Jubiläumswettkämpfe Jetzt noch schnell anmelden – Sei dabei bei den Jubi- läums-Wettkämpfen in Baindt! Im Rahmen unseres großen Jubiläumsturniers findet am Samstag, den 30. August 2025, ein ganz besonderes Highlight statt: Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Gegen 18:00 Uhr starten die Jubiläums-Wettkämpfe – und Du kannst mit Deinem Team dabei sein! Dich erwartet ein spannender Geschicklichkeitsparcours auf Zeit, bei dem Teamgeist, Spaß und ein bisschen Mut gefragt sind. Das Beste: Die Wettkämpfe finden ohne Pferd statt – mit- machen kann also wirklich jede*r. Das Wichtigste auf einen Blick: • Teamgröße: 4 Personen • Teilnahme: ab 16 Jahren • Startgebühr: 20 € pro Team • Für alle Teilnehmenden: ein kleines Warm-up-Geschenk und tolle Preise Ob Reitverein, Freizeitgruppe oder Freundeskreis – jede Gruppe kann mitmachen! Meldeschluss ist der 22. August 2025. Schick Deine Anmeldung einfach per E-Mail an: jubilaeumswettkaempfebaindt@web.de Das Anmeldeformular findest Du online auf unserer Web- site. Wir freuen uns auf viele motivierte Teams – weitersagen & mitmachen! Hobby-Horse-Wettbewerb Am Samstag, den 30. August, findet ab ca. 15 Uhr ein spannender Hobby-Horse-Wettbewerb statt. Teilnehmen können Kinder in zwei Altersklassen: Für die Jüngeren im Alter von 6 bis 10 Jahren beträgt die Hindernishöhe 45 cm, für die älteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen 11 und 15 Jahren liegt sie bei 60 cm. Der Wettbewerb bietet die ideale Gelegenheit, Geschicklichkeit und sportlichen Ehrgeiz unter Beweis zu stellen – ganz ohne echtes Pferd, aber mit viel Spaß und Bewegung. Ein Probespringen wird vor dem Wettbewerb angeboten, sodass alle Kinder sich vorab mit dem Parcours vertraut machen können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Ver- antwortung, ein eigenes Hobby-Horse muss mitgebracht werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Nennschluss ist der 24. August, und die Anmeldung erfolgt per Mail an schlegel.daniela@outlook.de. Für die Anmeldung kann entweder das offizielle WBO-Nennungsformular verwendet werden oder eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Alter, ggf. Reitverein, Wohnort, Han- dynummer, Teilnahme am Probespringen (ja/nein), Name des „Pferdes“. Auf die Teilnehmenden warten nicht nur tolle Preise, son- dern auch ein Sonderpreis für den meistgestarteten Ver- ein. Mitmachen lohnt sich. Wir freuen uns auf viele be- geisterte Hobby-Horse-Reiterinnen und -Reiter und einen sportlich-fröhlichen Nachmittag! Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers – Helfende Hände gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Der Aufbau des Turniergeländes findet am Donnerstag, den 28. August (17.30 Uhr), und Freitag, den 29. August (13.30 Uhr) statt. Für Samstag und Sonntag (30. & 31. August) erfolgt der Einsatz nach vorheriger Einteilung. Wer noch zusätzli- che Dienste übernehmen möchte, darf sich gerne in noch offene Aufgaben in der App (siehe WhatsApp-Gruppe) eintragen. Für unser bevorstehendes Reitturnier freuen wir uns wie- der über zahlreiche Kuchenspenden, mit denen wir uns und unsere Besucher verwöhnen können. Ob Rührkuchen, Blechkuchen oder Torte – jede Spende hilft und wird ger- ne angenommen! Der Abbau des Turniers ist für Montag, den 1. Septem- ber um 8.30 Uhr geplant – auch hier freuen wir uns über zahlreiche Unterstützung. Wir danken allen im Voraus für ihr Engagement – nur gemeinsam können wir eine gelungene Veranstaltung auf die Beine stellen! Turniererfolge Beim Turnier in Kißlegg konnte Theresa Henzler mit Bon- ne Diamond überzeugen: • 1. Platz in der Dressurprüfung Klasse A* mit einer her- vorragenden Wertnote von 8,3. • 4. Platz in der Dressurprüfung Klasse L* – und damit ihre erste Platzierung in einer L-Dressur! Auch mit Lucky war Theresa erfolgreich unterwegs. Beim Geländereiter-Wettbewerb (40 cm) in Eberhardzell er- reichte das Paar einen tollen 4. Platz. Herzlichen Glückwunsch zu diesen schönen Erfolgen und weiterhin viel Erfolg im Viereck und im Gelände! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. September 2025 statt. Dafür suchen wir wieder flei- ßige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück, sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Nähen für den guten Zweck – Mitmachen beim DRK-Upcycling-Projekt „Red Cycle“! Das Deutsche Rote Kreuz Bai- enfurt-Baindt startet ein kre- atives Upcycling-Projekt un- ter dem Namen „Red Cycle“ – und dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Ausgediente Dienstkleidung bekommt bei uns ein neues Leben: Wir nähen daraus ein- zigartige Taschen, Mäppchen und vieles mehr. Die gefer- tigten Stücke werden gegen Spenden abgegeben – der Er- lös kommt direkt unserer eh- renamtlichen Arbeit vor Ort, unter anderem für unser neues Einsatzfahrzeug und das Team der Helfer vor Ort, zugute. Jetzt sind Sie gefragt! Wir suchen fleißige Näherinnen und Näher, die unser Projekt als freie Helferinnen und Helfer unterstützen möchten – ganz flexibel und nach eigenem Zeitbudget. Was Sie mitbringen sollten: - Eine eigene Nähmaschine - Freude am Nähen und Mitgestalten - Gerne auch eigene Ideen! Das DRK stellt das gesamte Material wie Stoffe, Schnitt- muster, Garn, Reißverschlüsse usw. zur Verfügung. Es darf so viel genäht werden, wie es Spaß macht – jedes einzelne Stück hilft! Ob Anfänger oder erfahrene Hobbyschneiderin – bei uns ist jede helfende Hand willkommen! Haben Sie Lust mitzumachen oder Fragen zum Projekt? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter: janina.watzdorf@drk-baienfurt-baindt.de oder 0160/97995424 Gemeinsam schaffen wir aus Alt etwas Gutes – für unsere Region und unsere Mitmenschen. Ihr DRK Baienfurt-Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Geschwister-Scholl-Schule Weingarten Klasse der Geschwister-Scholl-Schule in Weingarten gewinnt Landkreispreis im Rahmen des Präventions- wettbewerbs „Be Smart - Don‘t Start“ Seit über 20 Jahren finden der bundesweite Präventions- wettbewerb „Be Smart – Don´t Start“ für rauchfreie Schul- klassen statt. Auch in diesem Jahr sagten 62 Schulklassen aus unserem Landkreis im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 „Nein“ zu Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas, Tabak und Nikotin in jeder Form. Im Rahmen des Wettbewerbs wird jährlich auch ein Landkreispreis unter den teilnehmenden Schulklassen in Form eines er- lebnispädagogischen Tages für die ganze Schulklasse im Wert von 1.000,- Euro verlost. Dieses Jahr ging der Preis an die Klasse 8WR der Geschwister-Scholl-Schule in Weingarten. Wenn Sie Fragen und Interesse am Präventionswettbe- werb haben, können Sie sich gerne mit unserem Kommu- nalen Suchtbeauftragen Herrn Krebs (Tel.: 0751/ 85-3117) in Verbindung setzen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Landratsamt Ravensburg Neue Taxitarife im Landkreis Ravensburg Ab dem 1. August 2025 gelten im Landkreis Ravensburg neue Taxitarife. In Abstimmung mit den Taxiunternehmen wurden die Preise nach Jahren gemäß den Preissteige- rungen in dieser Zeit angepasst. Neu sind nun unterschiedliche Preise je nach Tageszeit und Wochentag. So werden die Tarife in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig et- was stärker erhöht, nämlich bei der Rundfahrt von 1,30 € auf 1,60 € und bei der Zielfahrt von 2,60 € auf 2,90 €. Werktags von 6.00 – 22.00 Uhr findet hingegen bei der Rundfahrt nur eine Erhöhung von 1,30 € auf 1,40 € und bei der Zielfahrt von 2,60 € auf 2,70 € statt. Der Grundtarif erhöht sich nachts auf 4,50 € und tagsüber auf 3,80 € anstatt der bisherigen 3,50 €. Der Tarif für die Wartezeit steigt von 36,00 € auf 40,00 € pro Stunde. Die Taxitarife sind von den Taxifahrenden für die Fahr- ten innerhalb des Landkreises Ravensburg verpflichtend anzuwenden und nicht frei verhandelbar. Den gesamten Wortlaut der Rechtsverordnung finden Sie auf der Home- page des Landkreises unter https://www.rv.de/bekanntmachungen. Auch in den Ta- xen ist die Tarifverordnung mitzuführen und dem Fahr- gast auf Verlangen vorzulegen. Sommer, Sonne, Ferienprogramm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im August verschiedene Führungen an, um die wunderbare Kulturlandschaft, die historischen Häu- ser und ihre menschlichen Schicksale kennenzulernen. Dienstags und donnerstags findet in den Sommerfe- rien das beliebte Ferienprogramm mit abwechslungs- reichen Themen rund um das bäuerliche Leben statt. Beim Erlebnistag „Fadenscheinig?“ am 17. August dreht sich alles um Leinen und Wolle, Faser und Tuch. Sommerferienprogramm – Sauber muss es werden 12. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. „Sauber muss es werden“ ist das Motto am Dienstag, dem 12. August. Beim Putz- und Waschtag ha- cken die Kinder Brennholz und schnitzen Wäscheklam- mern, um anschließend die Wäsche waschen und auf- hängen zu können. Außerdem wollen Möbel geputzt und Bürsten gebunden werden. Und wer schafft den Was- sereimer-Parcous? Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Kräuterweihe 14. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Am Donnerstag, dem 14. August, gibt es die traditionelle Kräuterweihe. Wer möchte, kann mit der Rallye „Glaube auf dem Land“ das Gelände erkunden, an einer Kräuterführung teilnehmen, Weihbüschele binden oder selbst Badesalz herstellen und Kräuterlimonade kos- ten. Um 14 und 16 Uhr findet die traditionelle Kräuterwei- he statt, bei der die Weihbüschele auf Wunsch gesegnet werden. Und wer eine Pause braucht, kann um 13 Uhr Ge- schichten lauschen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmate- rial zu entrichten. Erlebnistag – Fadenscheinig? Leinen und Wolle, Faser und Tuch 17. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Leinen und Wolle bilden das Ausgangsmaterial der bäu- erlichen Kleidung im Mittelalter. Wie aber verarbeitet man Flachs zu Leinen? Wie wird aus der krausen Wolle eines Schafes feines Garn? Schauen Sie zu beim Brechen und Hecheln, beim Handweben und Spinnen und versuchen Sie sich selbst an der Handspule oder beim Waschen der Wolle. Testen Sie Ihr Wissen beim großen Textil-Quiz! Un- sere Erlebnistage bieten unter je eigenem Schwerpunkt ein fein auf das jeweilige Thema zugeschnittenes Lern- und Mitmach-Programm für die ganze Familie. In diesem Jahr entführen wir Sie in längst vergangene Zeiten und machen uralte Kulturtechniken hautnah erfahrbar. Sommerferienprogramm – Ein Tag lang Bauer oder Bäuerin sein 19. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Einen Tag lang Bauer oder Bäuerin sein, kön- nen die Feriengäste am Dienstag, dem 19. August. Sie kön- nen Kühe melken, Butter herstellen, Tiere füttern, mit der Sense mähen, Dreschflegel bauen oder einen Schubkar- renparcours bewältigen. Wieder gibt es Goldtaler zu ver- dienen. Aber darf man den Lohn am Ende auch behalten? Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Wettertag 21. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Fa- milie an. Beim Wettertag am Donnerstag, dem 21. August, werden Sonnenuhren gebaut und Wetterkerzen gezogen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 24. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Museumsführung „Kindheiten auf dem Land“ 24. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwach- sen? Eine Kindheit zwischen harter körperlicher Mitarbeit auf dem Hof, Schule, Kirchgang und dem Zusammen- leben in einer oft großen Familie? Spüren Sie mit uns den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer historischen Bauernhäuser nach und erkunden Sie deren Kindheits- erfahrungen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Öffnungszeiten im August: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Oberschwäbische Barockwoche in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besonderes Highlight im August sind die Ver- anstaltungen im Rahmen der Oberschwäbischen Ba- rockwoche, wie die Stuckwerkstatt oder die Sonder- führung zur Mustersanierung. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Gefühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die “work-li- fe-balance”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel ausgewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulissen wagen und wird dabei auch ein- zelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaft- lich und gesellschaftlich! Naturforschtag – Kids for Future | Kindermitmachkon- ferenz vom Landschaftserhaltungsverband 13. August | ganztägig| 20,00 Euro / Kind | Anmeldung erforderlich Schloss Achberg ist umgeben von grünen Wiesen und einem Wald, der von der glucksenden Argen durchzo- gen ist. Früher, bevor es das Schloss gab, war die Natur drumherum noch so dicht und wild, dass sie fast undurch- dringlich war. Bewirb dich bei Kids4Future, um einen Tag lang, gemeinsam mit anderen Kindern, die Natur und ihre Vielfalt einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Offene Stuckwerkstatt für Kinder 16. und 17. August | jeweils 14 bis 17 Uhr | 3 Euro Spende | Anmeldung nicht erforderlich Alle Decken im Schloss sind reich mit weißem Stuck ver- ziert, ein typisches Merkmal für barocke Kunst. Vor über 300 Jahren haben die Künstler wunderschöne Motive, wie Blumen, Blätter, Früchte und kleine Engel, aus Stuck geformt. In der Stuckwerkstatt können Kinder und Fami- lien am Aktionstag selbst ausprobieren und sich kleine Ornamente aus Gips als Erinnerung für Zuhause gießen. Eine Veranstaltung im Rahmen der Oberschwäbischen Barockwoche. Kuratorinnenführung durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“ 17. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Die Kuratorin Andrea Dreher führt zu ausgewählten Werken, stellt sich dem Dialog mit dem Publikum und gibt Einblicke in die Entstehung der Aus- stellung. Ausstellungsführung 17. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Sonderführung „Vom Dornröschenschlaf zur Muster- sanierung“ 17. August | 15.00 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Im Jahr 1988 wurde das Schloss vom Landkreis Ravens- burg erworben und vor dem Verfall gerettet. Doch wie bewahrt man ein historisches Monument? Während der Bauzeit hat Dipl. Ing. Architekt Günter Bestfleisch die „Mus- tersanierung“ geplant und die Ausführung geleitet. In der thematischen Sonderführung berichtet er als Zeitzeuge von seinen Erfahrungen, überwundenen Schwierigkei- ten und spannenden Entdeckungen während des Sa- nierungsprozesses. Eine Veranstaltung im Rahmen der Oberschwäbischen Barockwoche. Familienführung „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ 24. August | 14.00 Uhr| 5,00 Euro / Familie | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. Ausstellungsführung 24. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ “Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten im August 2025 Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Landkreis Ravensburg radelt 2,5 Mio. Kilometer beim Stadtradeln 2025 Beim diesjährigen Stadtradeln vom 28.06. bis zum 18.07.2025 konnte der Landkreis wieder an seine Erfolgs- geschichte anknüpfen. Mehr als 10.700 aktive Radelnde sammelten fleißig Kilometer auf dem Fahrrad und ver- mieden 415 t CO2. Beim Stadtradeln, einer Aktion des Klimabündnisses, wer- den binnen 3 Wochen zurückgelegte Kilometer auf dem Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Fahrrad gesammelt. Alle BürgerInnen, ArbeitnehmerIn- nen, SchülerInnen und Vereine waren daher erneut aufge- rufen, möglichst viele Wege mit dem Rad zurückzulegen. 29 Städte und Gemeinden aus dem Landkreis beteiligten sich in diesem Jahr. Im Kommunenvergleich zwischen 100.000 – 499.000 Ein- wohnern in Baden-Württemberg rangiert der Landkreis mit 2,5 Mio. gefahrenen Kilometern damit aktuell promi- nent auf Platz 3, hinter Freiburg und dem Ortenaukreis. Ein besonderes Highlight: Die Gemeinde Altshausen wird im Ranking der Kommunen mit weniger als 10.000 Ein- wohner deutschlandweit erfolgreich den 1. Platz vertei- digen können. Die Radelnden in der Stadt Ravensburg waren mit knapp 488.000 km in Summe die fleißigsten Radelnden. Gefolgt von den aktiven Radelnden aus der Gemeinde Altshau- sen mit etwa 271.000 km. Auf dem dritten Platz liegt die Stadt Leutkirch mit ca. 218.000 km. Erfolgreichstes Unternehmen mit ca. 83.5000 Kilometern war MI-KA Sports. Die aktivste Schule war mit knapp 54.000 Kilometern die Realschule Kißlegg. Beim STADTRADELN stehen nachhaltige Mobilität, Be- wegung, Klimaschutz, Spaß am Fahrradfahren sowie Teamgeist im Vordergrund. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflugsfahrten – jeder geradelte Kilometer konnte gesammelt werden. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsmi- nisteriums Baden-Württemberg förderte das Land die Teilnahme an der Aktion. Die bundesweite Aktion Stadt- radeln läuft noch bis Ende September, die Ergebnisse sind daher noch nicht final. Zwanzig Jahre Katamaran: Dankeschön-Aktion für Fahrgäste Ob Kaffee am Morgen, ein kühles Getränk am Nachmit- tag oder ein süßer Snack, der bei dem trüben Wetter die Laune hebt: im August beschenkt der Katamaran seine Fahrgäste mit kleinen Genussmomenten. Wer beim Bord- bistro bestellt, erhält für die nächste Katamaranfahrt ei- nen 3 Euro-Verzehrgutschein für Getränke und Speisen im Bordbistro. Die Gutscheinaktion ist Teil des Jubiläumsjahres der Ka- tamaran-Reederei, die kürzlich ihr 20-jähriges Bestehen feierte. Seit 2005 verbindet der Katamaran Konstanz und Friedrichshafen – schnell, zuverlässig und fest verankert im Mobilitätsangebot der Region. Über 7,2 Millionen Fahr- gäste waren seitdem an Bord. Und: gemeinsam haben die drei Schiffe Constanze, Fridolin und Ferdinand schon mehr als 4,25 Millionen Kilometer auf dem Tacho stehen. i Für die günstigen Kombitickets zum Kulturufer und den Sonderfahrten zum Seenachtfest sind nur noch wenige Tickets verfügbar. Zwölf neue Tagespflegepersonen im Landkreis Ravensburg qualifiziert Ende Juli 2025 haben zwölf Tagespflegepersonen er- folgreich den Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege abgeschlossen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa- milien gratuliert den Absolventinnen zu ihrem Abschluss und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den nun neu- en, selbstständigen Tagespflegepersonen. Die Qualifizierung umfasste insgesamt 300 Unterrichts- einheiten, welche auf dem Curriculum des Deutschen Ju- gendforschungsinstituts (DJI) basieren (Fachkräfte kön- nen die Qualifizierung auf 50 UE reduzieren). Sie bereitete die Teilnehmenden auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Der Lehrplan umfasst dabei wichtige Themen wie rechtliche Grundlagen, Kinderschutz sowie die Entwick- lung des Kindes, Bindungstheorien und Naturpädagogik. Am Ende des Kurses verfassen alle Teilnehmenden eine eigene Konzeption und legen ein Abschlusskolloquium ab. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespfle- gepersonen im Landkreis Ravensburg wird in enger Ko- operation zwischen dem Landratsamt, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben sowie dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee umgesetzt. Diese Zu- sammenarbeit stellt sicher, dass die Tagespflegeperso- nen umfassend unterstützt werden und sowohl für Eltern als auch Kinder die bestmögliche Betreuung angeboten werden kann. Der nächste Qualifizierungskurs für interessierte Ta- gespflegeeltern beginnt im September 2025 in Leutkirch. Interessierte Personen, die Freude am Umgang mit Kindern haben und eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kin- dertagespflege anstreben, können sich bereits jetzt bei den regionalen Vermittlungsstellen der Diakonie und Caritas anmelden. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei und bietet eine umfassende Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit. Für weitere Informationen und zur Anmeldung stehen die regionalen Ansprechpartnerinnen in den Vermittlungsstel- len der Caritas und Diakonie zur Verfügung. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Webseite www.tagespflege-ravensburg.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 17. August 2025 Fahrradtour: Vier aufgelassene Weiher sowie ein Fisch- und Badeweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden aufgefüllt und es stehen Häuser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Land- schaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere Radtour führt vom Häcklerwei- her zu den trockengelegten Weihern, wie Färberweiher, Einödweiher, Hofstetter-Weiher und zum Neuweiher wie- der zurück zum wassergefüllten Bade- und Fischweiher des Ausgangspunktes. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben, besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von gestern und heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Radwanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehrschwung im ortsansässigen Gasthaus run- det schließlich das Erleben der Seen- und Weiherland- schaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Fahrrad- tour begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Regierungspräsidium Tübingen B 32 Witterungsbedingte Verlängerung der Hangsiche­ rungsarbeiten an der Blitzenreuter Steige Das Regierungspräsidium Tübingen hat Ende April 2025 mit den Hangsicherungsmaßnahmen an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Staig begonnen. Die Arbeiten konnten in großen Teilen abgeschlossen werden. Der Dauerregen der letzten beiden Wochen hat gleichwohl den Abschluss der Baumaßnahmen verhindert. Verschie- dene witterungsabhängige Arbeiten, wie Markierungsar- beiten oder die Profilierung der Böschungen, konnten auf- grund des Dauerregens nicht fertiggestellt werden. Die witterungsabhängigen Arbeiten werden nun fortge- setzt, sodass die Maßnahmen voraussichtlich am Freitag, 15. August 2025, abgeschlossen sind. Verkehrsführung: Die B 32 bleibt bis zum Ende der Maßnahme halbseitig gesperrt und kann im Einbahnverkehr in Richtung Blit- zenreute/Bad Saulgau befahren werden. Der Verkehr in Fahrtrichtung Ravensburg wird ab Blitzenreu- te über die L 291 – Baienbach – Ettishofen – Berg zur B 30/B 32-Anschlussstelle „Ravensburg-Nord“ bzw. K 7952 Weiler zur B 30/B 32-Anschlussstelle „Weingarten“ umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnah- me zusammenhängenden Beeinträchtigungen. Landratsamt Ravensburg Vollsperrung der Kreisstraße K 7966 zwischen Wol­ pertswende/Vorsee und Wolpertswende vom 18. Au­ gust bis 10. Oktober Die Kreisstraße K 7966 zwischen Vorsee und Wolpertswen- de wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 18. Au- gust bis voraussichtlich Freitag, 10. Oktober in beide Fahr- trichtungen gesperrt. Der Fahrbahnbelag wird erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung, den Randeinfassungen, sowie Bankettarbeiten durchgeführt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Wolpertswende - K 7955 - Blitzenreute - B 32 - K 7966 - nach Vorsee und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis. Vollsperrung der Kreisstraße K 7952 zwischen Berg/ Ettishofen und Berg/Weiler vom 18. August bis 19. Sep­ tember Die Kreisstraße K 7952 zwischen Ettishofen und Weiler wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 18. August 2025 bis voraussichtlich Freitag, 19. September 2025 in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, wird der Fahrbahnbelag erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Außerdem werden mehrere Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Es werden Ersatzbushaltestellen für den Zeitraum der Umbaumaßnahme eingerichtet. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Ettishofen - L 291 - Baienbach - L 291 - Blitzenreute - B 32 - K 7952 und umgekehrt. Für Behinderungen, wel- che durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Landkreis Ravensburg sucht weitere/n engagierte/n Patientenfürsprecher/in für psychisch kranke Menschen Der Landkreis Ravensburg sucht eine empathische und motivierte Persönlichkeit für die ehrenamtliche Position als Patientenfürsprecher/in für psychisch kranke Men- schen und deren Angehörige. Die Stelle ist in das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) eingebettet. Patientenfürsprecher setzen sich aktiv für die Belange psychisch Erkrankter ein und tragen dazu bei, deren Si- tuation im Gesundheitssystem zu verbessern. Zu ihren Aufgaben gehören die Vermittlung zwischen Patienten, Angehörigen und Einrichtungen, die Beratung bei Proble- men sowie die Mitwirkung in Gremien zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis. Diese ehrenamtliche Tätigkeit bietet die Möglichkeit, sich sinnvoll zu engagieren und einen echten Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen. Die Zeiteinteilung ist weit- gehend flexibel und es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Zudem profitieren die Ehrenamtlichen von regel- mäßigen Fortbildungen und dem wertvollen Austausch im IBB-Team. Das IBB-Team setzt sich trialogisch zusammen aus Fachkräften des Versorgungssystems, Betroffenen und Angehörigen sowie den Patientenfürsprechenden. Neben Lebenserfahrung sind Kommunikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, sowie Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Proble- me anderer Menschen und die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfür- sprecher/in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesundheitswesen sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungs- systeme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. „Wir suchen Menschen, die sich für die Belange psychisch Erkrankter einsetzen möchten und motiviert und enga- giert an diese wichtige Aufgabe herangehen“, erklärt Andrea Müller, Leiterin der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsmanagement des Landkreises. Andreas Holla- cher, Psychiatriekoordinator des Landkreises Ravensburg ergänzt, „Als Patientenfürsprecher/in können Interessierte einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der psychi- schen Gesundheitsversorgung in unserer Region leisten.“ Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bis zum 14.09.2025 zu bewerben und eine schriftliche Interessens- bekundung abzugeben. Die Unterlagen sind zu richten an: Andreas Hollacher, E-Mail: a.hollacher@rv.de. Für Rückfragen steht Herr Hollacher auch telefonisch unter 0751 85-3123 zur Verfügung. „Gemeinsam können wir die psychische Gesundheitsver- sorgung im Landkreis Ravensburg stärken. Wir freuen uns auf engagierte Mitstreiter im Team der IBB!“, ergänzt Hollacher. AOK unterstützt innovatives Sucht­ präventionsprogramm bei Jugendlichen im Landkreis Ravensburg Im Landkreis Ravensburg startet ein innovatives Sucht- präventionsprogramm, das sich speziell mit neuen Rauch- produkten wie E-Zigaretten, Vapes und Shishas befasst und unter anderem deren gesellschaftliche Verharmlo- sung thematisiert. Im Rahmen eines Treffens im Land- ratsamt Ravensburg überreichte Herr Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben dafür an Sozialdezernent Reinhard Friedel beim Landkreis Ravensburg einen Scheck über 5.000,- Euro. Durchgeführt wird das Projekt durch die Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Caritas Bodensee-Oberschwaben. Der Sozialdezernent Reinhard Friedel betonte bei der Scheckübergabe die Dringlichkeit solcher gezielter Prä- ventionsmaßnahmen: „Die Vielfalt moderner Rauch- produkte und deren oft verharmlosende Darstellung in der Öffentlichkeit stellen uns vor neue Herausforderun- gen. Viele Jugendliche im Landkreis Ravensburg unter- schätzen die Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten oder Shishas.“ Auch AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr erkennt Handlungsbedarf: „Wir als AOK – Die Gesund- heitskasse Bodensee-Oberschwaben sehen uns in der Verantwortung, frühzeitig über die gesundheitlichen Ri- siken der Rauchprodukte aufzuklären. Mit unserer För- derung leisten wir aktiv einen Beitrag zur Gesundheits- prävention bei Jugendlichen.“ Das Präventionsprogramm zielt darauf ab, Jugendliche im Landkreis umfassend über die Gefahren dieser Pro- dukte aufzuklären. Geplant sind interaktive Präventions- methoden, die speziell auf die Lebenswelt der Jugend- lichen zugeschnitten sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei unter anderem auf der Entkräftung gängiger Ver- harmlosungen und Mythen rund um moderne Rauchpro- dukte. Das Landratsamt Ravensburg begrüßt die Initiative der AOK Bodensee-Oberschwaben für zeitgemäße Ge- sundheitsvorsorge und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention und Aufklärung im Landkreis. „Die- ses Programm ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit unserer Jugend im Landkreis Ravensburg nachhaltig zu schützen“, betont Reinhard Friedel. Für Rückfragen zum Suchtpräventionsprogramm steht der Kommunale Suchtbeauftragte des Landkreises, Herr Walter Krebs, gerne zur Verfügung (w.krebs@rv.de). Realschule Aulendorf Zehn Schülerinnen und Schüler qualifizieren sich zu Mentoren für nachhaltige Ernährung Zehn Schülerinnen und Schüler der Realschule Aulendorf, des Bildungshauses Bodnegg sowie der Gemeinschaftsschule Bergatreute haben im Herbst 2024 am Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben am Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ teilgenommen und sich zu Schülermen- toren für nachhaltige Ernährung ausbilden lassen. An fünf Tagen erfuhren die Jugendlichen, welche Be- deutung das eigene Ernährungsverhalten für den per- sönlichen Alltag, die Schulumgebung sowie für Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit hat. Sie lernten mehr über die Herkunft unserer Lebensmittel, Produkte aus fairem Handel, die Vermeidung von Lebensmittelver- schwendung und Verpackungsmüll sowie über die ge- meinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Im Anschluss an die fünf Bildungstage im Ernährungszentrum setzten die Jugendlichen ein selbst gewähltes, zukunftsorientier- tes Ernährungsprojekt an ihrer Schule um. Dabei griffen die Schülerinnen und Schüler Themen wie die Reduzie- rung von Lebensmittelabfällen oder die Verbesserung der Schulverpflegung auf und realisierten verschiedene Projekte wie Koch-AGs, Schulcatering und die Messung von Lebensmittelresten in der Schulmensa. Zur feierlichen Urkundenübergabe reisten vier Schülerin- nen des Bildungszentrums Bodnegg am 22. Juli nach Stutt- gart. Dort erhielten sie ihre Urkunden von der Staatssekre- tärin im Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Frau Sabine Kurtz und dem Staatsse- kretär im Ministerium Kultus, Jugend und Sport, Herrn Vol- ker Schebesta. Nach der Zeremonie nahmen die Schüle- rinnen an einer nachhaltigen Stadtführung in Stuttgart teil. Auch in diesem Herbst bietet das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben erneut interessierten Schü- lerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 die Möglich- keit, sich zum Schülermentor für nachhaltige Ernährung zu qualifizieren. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmeldeschluss ist der 19. September 2025. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszent- rum Bodensee-Oberschwaben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748-6430). Zeugnisübergabe an Fachkräfte in der Hauswirtschaft - neuer Qualifizierungs- kurs startet im September in Leutkirch Im kleinen festlichen Rahmen haben zehn Absolventinnen des einjährigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurses in der Fachrichtung Hauswirtschaft ihren Abschluss mit der Zeug- nisübergabe gefeiert. Weil das Interesse am Qualifizierungs- kurs erfreulich groß ist, wird das Landratsamt Ravensburg am Standort in Leutkirch wieder einen neuen Qualifizierungs- kurs anbieten. Kursstart ist der 18. September. Ein Schultag pro Woche (Donnerstag) ermöglicht es interessierten Quer- einsteigenden die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/-in im Sommer 2026 zu absol- vieren. Das Bildungsangebot richtet sich gezielt an Personen, die in hauswirtschaftlichen Bereichen tätig sind, jedoch noch keinen entsprechenden Berufsabschluss vorweisen können. Die Abschlussprüfung des diesjährigen Qualifizierungs- kurses fand Ende Juli statt und markierte den Höhepunkt eines intensiven Vorbereitungsjahres. Die Kursleiterin Mo- nika Wessle lobte die Anstrengungen und das hohe En- gagement der Teilnehmerinnen, die diese Qualifizierung neben Familie und Beruf absolviert haben. „Wir sind stolz auf Ihre Leistungen, Sie sind bestens für die Herausfor- derungen in der Praxis vorbereitet.“ Die erfolgreichen Hauswirtschafterinnen stehen nun vor vielfältigen beruf- lichen Möglichkeiten. Ob in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpflege, Seniorenzentren, Ta- gungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haus- halten - ihre Fachkenntnisse in Haushaltsmanagement, Ernährung, Speisenzubereitung, Hygiene, Reinigung, Tex- tilpflege und hauswirtschaftlicher Betreuung sind gefragt. Sie sorgen für den Wohlfühlfaktor und sichern die Lebens- qualität von Menschen in sozialen Einrichtungen oder Privathaushalten. Zwei Absolventinnen starten direkt im Anschluss mit der Weiterbildung zur Meisterin der Haus- wirtschaft an der Fachschule in Bad Waldsee. Interessierte am neuen Qualifizierungskurs können sich telefo- nisch an Monika Wessle (Tel. 07561/9820-6640; Mail: m.wess- le@rv.de) wenden. Weitere Informationen und ein Werbefilm sind verfügbar unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de . DLRG-Juli für alle! Stadtradeln 2025 So radelte die Ortsgruppe neben einigen anderen Verei- nen in Baienfurt mit 14 Radelnden vom 28.06. bis 18.07.2025 wieder für ein gutes Klima und weniger CO²-Ausstoß beim Stadtradeln mit. Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrie- den sein: Platz 7 mit 2074 geradelten Kilometern! Baienfurter Markplatzfest Beim diesjährigen Marktplatzfest waren wir mit einer Wasserstation im Kinderland vertreten und sorgten für strahlende Kinderaugen. Auch unsere traditionelle Tom- bola war wieder ein voller Erfolg – 8000 Lose wurden verkauft, der Erlös ist für die Jugendarbeit der DLRG. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Letztes Training Am Montag, den 28.07.2025 fand unser beliebtestes Trai- ning im Jahr statt – Freischwimmen vor den Sommerfe- rien! So trotzten viele Kinder und Trainer dem Rutenfest und genossen es, den Sprungturm, Seil und Matten im Wasser ausgiebig zu nutzen und einfach mal nur das im Training zu machen, worauf man gerade Lust hat. Ein besonderer Dank geht an die Familie Coniglio vom Eiscafé Dolce Vita: trotz Ruhetag konnten die Trainer das traditionelle Dankeschön für ihr Engagement, jeden Mon- tagabend bis zu drei Stunden am Beckenrand zu stehen und Kindern und Jugendlichen Schwimmen und Retten beizubringen und zu trainieren, in Form von leckerem Eis, bekommen. Ausblick Am Freitag, 08.08.2025 findet das Kinderferienprogramm der DLRG statt. Am Montag, 15.09. beginnt wieder zu den gewohnten Zeiten unser Training im Hallenbad. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen eine er- holsame Sommerpause und freut sich auf den Start im Herbst mit einer „Fahrt ins Blaue“ und viel Motivation für die im November anstehenden Vereinsmeisterschaften! PATSCH – NASS! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Lust auf Linedance? Neuer Kurs findet statt am Dienstag, den 02.09.2025, 19.30 Uhr im KiFaZ Familienzentrum Pinocchio, Baindter Straße 47, Baienfurt. Bei Interesse bitte anmelden unter 0751 52166 Kirchenkonzert Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt herzlich ein: Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Sonntag, 17. August 2025, 19.00 Uhr Patroziniums Konzert Mitwirkende: Evelyn Schlude, Sopran Leila Trenkmann, Sopran Antonia Schlude, Violine Matthias Wolf, Orgel Bekannte und beliebte, geistliche und weltliche Lieder werden Sie in unserer wunderschönen „blauen Kirche“ begeistern! Eintritt Frei- Spenden sind willkommen Veranstalter: Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmel- fahrt Baienfurt e.V. Lehrfahrt des Vereins Landwirt- schaftliche Fachbildung (VLF) Ravens- burg-Waldsee am 3. September Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und weitere Inter- essierte zu seiner diesjährigen Lehrfahrt am 3. September nach Hohenems und ins Montafon ein. Besichtigt wird vormittags das Landwirtschaftliche Bil- dungszentrum Hohenems, das jungen Menschen ein viel- fältiges Angebot aus allgemeiner und beruflicher Aus- und Weiterbildung bietet. Neben einem landwirtschaftlichen Betrieb sind dem Schulzentrum u. a. eine Molkerei, Bä- ckerei und Metzgerei sowie ein Hofladen und ein Inter- nat angeschlossen. Nachmittags findet eine Führung im Kopswerk II in Gaschurn statt. Mit einer Leistung von 480 MW ist es eines der leistungsstärksten Pumpspei- cherkraftwerke im Montafon. Die Tatsache, dass es sich dabei um ein Kavernenkraftwerk handelt, bei dem die gesamte Anlage im Berg untergebracht ist, macht dieses Kraftwerk einzigartig. Abfahrt ist um 08.00 Uhr in Bad Waldsee auf dem Park- platz Bleiche sowie um 08.35 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gegen 18.30 bzw. 19.00 Uhr ist die Rückkehr am Abend geplant. Die Kosten von ca. 60 € sind zu Beginn der Fahrt in bar zu entrichten. Sie beinhalten Fahrtkos- ten und Besichtigungen sowie ein kleines Frühstück mit Kaffee und das Mittagessen im Bildungszentrum. Hinzu kommen Kosten für weitere Getränke und für den Besuch des Dorfcafés. Interessierte melden sich bitte zwingend bis 22. August unter la@rv.de oder 0751/85-6010 an. Die Gaststätte im Fischerhaus öffnet wieder! Seit dem 1. August hat die Museumsgaststätte des Bau- ernhaus-Museums Allgäu-Oberschwaben Wolfegg im historischen Fischerhaus wieder ihre Pforten geöffnet. Die neuen Gastgeber, Monika und Frank Boy aus der Höll, bringen frischen Wind und jahrelange Expertise mit. Ihr Konzept: eine kleine, regionale Karte mit schwäbischen Klassikern, einigen Schmankerln und schwäbische Gast- lichkeit. „Wir sind froh, dass wir mit dem Ehepaar Boy einen er- fahrenen Partner gewonnen haben, der unser Museum gastronomisch bereichert. So ist ab sofort auch wieder für das leibliche Wohl unserer Gäste bestens gesorgt!“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer, Leiterin des Bauernhaus-Mu- seums Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Nach zwei Jahren Vakanz kehrt nun wieder Leben in den wunderschönen Biergarten und in die nostalgischen Gasträume ein. Die liebevoll restaurierte Atmosphäre des Fischerhauses und der angrenzende Biergarten bieten eine ideale Ku- lisse für gesellige Stunden. Ob während oder nach dem Museumsbesuch oder als eigenständiges Ziel. Die Gast- stätte am Originalstandort in Wolfegg-Wassers ist mehr als nur ein Ort zum Essen – sie ist ein lebendiger Teil des Museums, der Geschichte erlebbar macht. Ehrenamtliche Lebensretter in der Nachbarschaft Helfer vor Ort beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Sie sind da, wenn jede Minute zählt: Die Helfer vor Ort (HvO) des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Ra- vensburg leisten qualifizierte Erste Hilfe, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Alle Helfer engagieren sich ehren- amtlich – Tag und Nacht, in ihrer Freizeit, für das Leben ihrer Mitmenschen. Was sind Helfer vor Ort? Helfer vor Ort sind medizinisch ausgebildete Ehrenamt- liche des DRK, die in Notfällen die kritische Zeitspanne bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes über- brücken. Sie übernehmen lebensrettende Basismaßnah- men wie Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wundversor- gung oder psychische Betreuung von Betroffenen und Angehörigen. Wann kommen sie zum Einsatz? Bei einem Notruf alarmiert die Integrierte Leitstelle – so- fern taktisch sinnvoll – die HvO parallel zum Rettungs- dienst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die ehrenamt- lichen Kräfte schneller vor Ort sein können oder mehrere Patienten versorgt werden müssen, etwa nach Verkehrs- unfällen. Die Nähe zum Einsatzort und die Ortskenntnis der Helfer sorgen dafür, dass sie oft in kürzester Zeit am richtigen Ort sind – und so wertvolle Minuten retten. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Wie werden HvO-Gruppen finanziert? Die Einrichtung der HvO-Gruppen wurde durch das En- gagement der Helfer und die Unterstützung einiger Ge- meinden bei der Erstausstattung möglich. Alle laufenden Kosten – von der Materialbeschaffung über die Ausbildung bis zu Wartung und Ersatzbeschaffungen – tragen die DRK-Bereitschaften aus Eigenmitteln und Spenden. Die Helferinnen und Helfer arbeiten vollständig ehrenamtlich. Wer kann mitmachen? Wer mindestens 18 Jahre alt ist, in Wohn- oder Arbeitsnähe zur jeweiligen HvO-Gruppe lebt und eine medizinische Qua- lifikation mitbringt (z. B. Sanitätsausbildung, Rettungshelfer etc.), kann Teil der Gruppe werden. Die notwendige Ausbil- dung kann selbstverständlich beim DRK erworben werden. Auch regelmäßige Fortbildungen gehören dazu. Wer Inter- esse hat, kann sich gerne unverbindlich informieren. Ergänzung: Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung Parallel zu den strukturierten HvO-Gruppen etabliert sich derzeit ein weiteres System: die smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung über die App Corhelper. Dabei werden qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer durch die Leitstelle alarmiert, wenn ein Herz-Kreislauf-Stillstand vermutet wird – basierend auf ihrem aktuellen Standort. Dieses Modell ist Teil des regionalen Projekts „Team BOS“, in dem DRK, Johanniter, Malteser und DLRG zusammen- arbeiten, um ein flächendeckendes Netz schneller Hilfe zu schaffen – insbesondere bei Reanimationen, bei denen jede Sekunde zählt. Während die HvO-Gruppen dauerhaft strukturiert und mit Ausrüstung eingebunden sind, ergänzt die App ein flexibles, punktgenaues System zur lebensrettenden Erst- versorgung – beide Ansätze wirken Hand in Hand. Weitere Informationen: hvo@rotkreuz-ravensburg.de Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 16.08.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Leutkirch; Treffpunkt ist die Leutkircher Kulturbrauerei, Bahnhof 1, 88299 Leutkirch. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen im- mer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsuchender Menschen. Um besser planen zu können, bitten wir möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750. Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Mehr Flexibilität bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege Zum 1. Juli wurden die bisher getrennten Mittel aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsa- men Jahresbetrag zusammengeführt. Damit kann nunmehr ein Gesamtbetrag von 3.539 Euro für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 flexibel für die Dauer von bis zu acht Wochen im Jahr je nach Bedarf zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf- geteilt werden. Für die Verhinderungspflege entfällt die bisherige Voraus- setzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten; sie kann somit ab Pflegegrad 2 sofort in Anspruch genommen werden. Ihre Leistungsdauer verlängert sich von sechs auf acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr. Durch diese Neuregelungen können Angehörige die Pfle- geleistungen besser planen und nutzen. Bereits im ver- gangenen Jahr wurden die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ab Pflegegrad 4 zusammengelegt. LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Hitzeschutz wird immer wichtiger Neuer Kartenviewer zeigt Hitzebetroffenheit in Ba- den-Württemberg Die frühe Hitzewelle Anfang Juli 2025 hat in Baden-Würt- temberg wieder einmal viele Menschen stark belastet. In mehreren Städten kletterte das Thermometer auf über 35 Grad. Das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter- stützt Kommunen bei der Planung von Schutz- und An- passungsmaßnahmen gegen Hitze. Speziell hierfür stellt das Kompetenzzentrum seit heute interaktive Karten zur Hitzebetroffenheit bereit. Die Besonderheit: Räum- lich kann auch nach Nutzungstypen differenziert werden. Hitze ist eine Gesundheitsgefahr Klima- und Umweltministerin Thekla Walker erklärt: „Welche Belastung Hitze bedeutet, haben wir in den ver- gangenen Wochen am eigenen Leib gespürt. Hitze ver- schlechtert die Lebensqualität und kann eine echte Ge- sundheitsgefahr darstellen. Zum Schutz der Menschen ist es wichtig, dass wir uns gegen diese Folge des Kli- mawandels bestmöglich wappnen - gerade in Städten, wo durch zu viel Beton und zu wenig Grün und Wasser kühlende Effekte fehlen. Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von hitzelindernden Maßnahmen ist die Kenntnis der Fakten vor Ort. Diese liefert das Land mit dem neuen Kartenviewer, der hilft, passgenaue Lösun- gen für Kommunen zu finden und so Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.“ Wichtiges Werkzeug in der Klimaanpassung Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, führt aus: „Viele Kommunen in Baden-Württemberg setzen sich bereits intensiv mit den Auswirkungen von Hitze auseinander. Mit dem Kartenviewer geben wir ihnen ein wichtiges Werk- zeug an die Hand, um die Betroffenheit der Bevölkerung durch Hitze abzuschätzen. Maßnahmen zum Hitzeschutz werden immer wichtiger – seien es Trinkwasserbrunnen, Begrünung oder Hitzeaktionspläne. Bereits heute ist wäh- rend Sommertagen rund ein Fünftel der Bevölkerung in Baden-Württemberg dauerhaft von Hitze betroffen – in Zukunft könnten es während des Sommers bis zu 80 Prozent sein, je nach Entwicklung der Temperaturen. Besonders im Oberrheingraben und im Neckartal ist der Handlungsbedarf bereits jetzt hoch.“ Hitzebetroffenheit für jede Gemeinde nachvollziehbar Der neue Kartenviewer im Klimaatlas Baden-Württem- berg zeigt, wie stark jede der 1.101 Gemeinden im Land aktuell und zukünftig von Hitze betroffen ist. Grundlage sind Karten zur thermischen Belastung und Flächen- nutzungen in Kombination mit Bevölkerungsdaten des Zensus 2022. Die Daten werden auf Gemeindeebene für verschiedene Kategorien dargestellt. Sie zeigen auch, ob besonders empfindliche Gruppen oder bestimmte Flä- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 chen – wie Wohngebiete, Innenstädte oder Gewerbege- biete – besonders betroffen sind. Die Hitzebetroffenheit beschreibt, wie stark Menschen und Regionen dauerhaft durch hohe Temperaturen belastet sind – nicht nur während einzelner heißer Tage, sondern über mehrere Wochen im Sommer. Die Anzeige nach Al- tersklassen zeigt, dass besonders ältere Menschen und Kinder gefährdet sind sowie Menschen in stark versie- gelten Stadtgebieten. Hitze betrifft letztendlich jede einzelne Person. Während aufkommender Hitzewellen sollten alle ihr Verhalten und ihre Tätigkeiten entsprechend der Temperaturen anpas- sen. Konkrete Hinweise dazu können kommunale Hitze- aktionspläne geben. Klimaatlas BW – Das Informationsportal Die Daten zur Hitzebetroffenheit sowie ein begleitendes Hinweispapier stehen ab sofort im Klimaatlas BW zur Verfügung: www.klimaatlas-bw.de Weitere Informationen zur Klimaanpassung finden sich außerdem in den elf Factsheets der LUBW – etwa zu den Themen Gesundheitsvorsorge, Stadtplanung oder Synergien zwischen Klimaschutz und Anpassung, diese sind auf der Webseite zu finden: FAQ – Häufige Fragen zu Klimawandel und Klimaanpassung. Hintergrundinformation Frühe Hitzewelle im Juli 2025 in Zahlen Bereits am 2. Juli 2025 verzeichnete der DWD für viele Städte an seinen Klimastationen einen „Heißen Tag“ mit Maximal-Temperaturen deutlich über 30 Grad: • Mannheim – 38 Grad • Rheinstetten bei Karlsruhe – 37 Grad • Stuttgart – 36 Grad • Freiburg – 35 Grad • Rottweil – 34 Grad • Freudenstadt – 31 Grad Sogar auf dem Feldberg gab es einen Sommertag mit über 25 Grad. Diese frühe Hitzeperiode hat in den ersten Julitagen in ganz Baden-Württemberg zu sehr hohen Belastungen geführt. Im Zuge des Klimawandels treten Hitzewellen häufiger und intensiver auf. Auch außerhalb des Hochsommers ist dies möglich, ihre Ausprägungen variieren von Jahr zu Jahr. Online-Präsentation des Klimaatlas am 18. Septem- ber 2025 Das Kompetenzzentrum Klimawandel stellt am 18. Sep- tember 2025 die verschiedenen Module des Klimaatlas BW online vor. Die Veranstaltung wendet sich an kom- munale Beschäftigte wie Klimaanpassungsmanagerin- nen und Klimaanpassungsmanager, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung und weitere Informationen sind zu finden auf der Webseite der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung und Qualifizierung wichtiger denn je Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen im Juli um 1,4 Prozent leicht angestiegen. Insgesamt waren 16.884 Frauen und Männer ohne Beschäftigung gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,6 Prozent. „Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit ist in den Sommermonaten grundsätzlich nicht ungewöhnlich, denn viele junge Menschen beenden Ausbildung oder Studium und melden sich in dieser Zeit vorübergehend arbeitslos“, erklärt Katja Thönig, operati- ve Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Dieser saisonübliche Anstieg fällt eher gering aus, in der Gesamtbetrachtung ist die Arbeitslosigkeit in den vergangenen zwei Jahren jedoch auf ein höheres Ni- veau angestiegen: im Vorjahresvergleich um 5,5 Prozent und von Juli 2023 auf Juli 2024 um 12,4 Prozent. „Dieser Effekt wird durch die aktuelle konjunkturelle Schwäche und die strukturelle Transformation am Arbeitsmarkt erzeugt. Während die Arbeitslosigkeit angestiegen ist, bleiben gleichzeitig Fachkräfte eine knappe Ressource“, erklärt Katja Thönig und fügt abschließend hinzu: „Eine nachhaltige Trendwende am lokalen Arbeitsmarkt ist ak- tuell nicht erkennbar.“ In diesem Umfeld ist die Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen eine zentrale Gegenmaßnahme und si- chert insbesondere für Menschen ohne Ausbildung oder Geringqualifizierte langfristig den Zugang zum Arbeits- markt. Das Thema Ausbildung nimmt dabei eine Schlüs- selrolle für die Fachkräftesicherung ein. „Schulabgän- gerinnen und Schulabgängern bieten sich bei uns in der Region vielfältige Möglichkeiten“, ermutigt Katja Thönig. Für den Start des neuen Ausbildungsjahres im September sind noch 1.966 Lehrstellen zu vergeben. „Alle jungen Men- schen, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, können auch jetzt noch die Zeit nutzen. In fast allen Bereichen sind noch Ausbildungsplätze zu haben“, ergänzt Katja Thönig. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Juli 16.884 Menschen ohne Arbeit, 7.598 Frauen und 9.286 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 238 Personen bzw. 1,4 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 884 Perso- nen bzw. 5,5 Prozent angestiegen. Als langzeitarbeitslos galten 4.805 Menschen. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Juni und 12,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Im Juli haben sich 3.873 (-9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) Menschen neu arbeitslos gemeldet, 1.617 (-1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) davon aus einer Er- werbstätigkeit. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 8.188 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 285 oder 3,6 Prozent mehr als vor einem Monat und 806 oder 10,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.696 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 47 oder 0,5 Prozent weni- ger als im Vormonat und 78 oder 0,9 Prozent mehr als im Juli des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Juli 4.744 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsan- gehörigkeit gemeldet, 1.742 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.835 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.287 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Juli über 1.224 neue, offene Stellen. Das sind 41 Stellen oder 3,5 Prozent mehr als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 5.895 offene Stellen gemeldet. Das waren 24 oder 0,4 Prozent mehr als im Juni und 651 oder 9,9 Prozent weniger als im Juli 2024. Die Nachfrage nach Fachkräften und Höherqualifizierten bleibt hoch. Ausbildungsmarkt Seit Oktober 2024 haben Arbeitgeber für das kommen- de Ausbildungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg 4.316 Ausbildungsstellen gemeldet (13,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Davon waren im Juli noch 1.966 Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene vor und während ih- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 rer Berufs- bzw. Studienwahl und Berufsausbildung mit Beratung, Vermittlung und finanziellen Hilfen. Termine können online vereinbart werden und sind persönlich, telefonisch oder per Videoberatung möglich. Die Berufs- beratung bietet kurzfristige Beratung an und hilft nicht nur bei der Berufsorientierung, sondern kann auch bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen Unterstützungs- angebote machen. Kurzarbeit Bis zum 27. des Monats sind bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 32 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 256 Beschäftigte eingegangen. Im Juni wa- ren es 27 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 385 Be- schäftigte. Besonders betroffene Branchen waren zuletzt der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sonder- maschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis liegt die Arbeitslosenquote unverän- dert bei 3,5 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.506 Frauen und Männern waren 10 oder 0,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 2.087 Menschen (plus 85 zum Vormonat), das Jobcenter be- treute 2.419 Frauen und Männer (minus 75 zum Vormonat). Im Landkreis Konstanz waren 7.101 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.454) oder das Jobcenter (3.647) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 62 Personen mehr als im Juni. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte und liegt nun bei 4,3 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,1 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.277 Menschen über die Arbeitsagentur (2.647) und das Jobcenter (2.630) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 166 Personen oder um 3,2 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent und lag damit weiterhin 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist ab Montag, den 25.08.2025 bis Freitag, den 12.09.2025 geschlossen. Die Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 — ab 08.09.2025 Sommer-Rabattaktion bis 31. August: 10% auf Sommerdecken 20% auf Matratzen für Erwachsene bis 50% auf Ausstellungsware Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. 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            Zuletzt geändert: 14.08.2025
            Wasserversorgungssatzung_ab_2025_geändert_23.10.2025.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat Netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto ein- schließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 21.10.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 21.10.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 Zuletzt geändert am 21.10.2025, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 22. August 2025 Nummer 34 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insek- tenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wurden das Insektenho- tel, das Sandarium und der Totholzhaufen von Betreuerinnen und Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwiesenschule be- stimmten die Kinder eifrig mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Angekommen auf dem Schulhof, machten wir einen Abstecher zum Insektenareal, welches letztes Jahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusam- menarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohrwurmhaus herstellen. Ein gelungener Vormittag: Die Kinder im Alter von 6 – 11 Jahren waren sehr interessiert an unserem Thema, brachten auch schon einiges an Vorwissen mit und bauten mit Begeisterung ihre ei- genen Nisthilfen. Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Ferienprogramm - Ausflug ins Zeppelin Museum und zum Kulturufer Mit dem Zug ging es am Dienstag, den 5.8. nach Friedrichshafen. Dort be- kamen die 19 Baindter Kinder eine Führung mit anschließendem Workshop im Zeppelin-Museum. Nach einer Stärkung und mit viel Wissen schlenderte die Gruppe am Seeufer entlang bis zum Kulturufer. Dort konnten sich die Kinder an verschiedenen Mit-mach-Ständen beteiligen. Das Angebot reich- te von Klettern, Zirkusspiele, Schach, Steine bemalen, Zauberstäbe basteln, Slackline, … Zum Abschluss ging es noch auf einen Spielplatz am See, wo wir bei herrlichem Sonnenschein ein Eis genießen konnten. Was für ein ge- lungener Ferientag. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! Ute Lins und Stefanie Nandi Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Amtliche Bekanntmachungen Fontänenfeld in der Ortsmitte – vorübergehende Abschaltung Anfang der KW 35 bleibt das Fontänenfeld für etwa drei Tage ausgeschaltet. Grund hierfür ist die Beschrif- tung der einzelnen Düsen. Die Anordnung der Wasser- fontänen ist den 16 Weihern im Baindter und Altdorfer Wald nachempfunden. Diese Weiher dienten den Zis- terziensern einst als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals beste Voraussetzungen für eine florie- rende Teichwirtschaft. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehende Abschaltung. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Herbstferien vom 27.10. bis 31.10.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 15.09.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 01.09.2025 – 05.09.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MO- CHENWANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (01.09.- 05.09.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 01./02.09.2025 und 04./05.09.2025 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 02. September 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Verlängerung des Wasserentnahme­ verbots im Landkreis Ravensburg bis 15. September 2025 Aufgrund der niedrigen Wasserstände im Landkreis wird das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewäs- sern bis zum 15. September 2025 verlängert. Trotz vorü- bergehender Erholung der Wasserstände durch ergiebige Niederschläge in der zweiten Julihälfte hat sich die Situa- tion wieder verschlechtert. Seit über einer Woche blieb der Regen aus, und die Pegelstände sind wieder rückläufig. Auch für die nahe Zukunft sind keine nennenswerten Nie- derschläge in Sicht, da lokale Gewitter für die Gewässer keine nachhaltige Erholung bewirken. Die anhaltende Wasserarmut beeinträchtigt die Gewäs- serökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Was- serpflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen und steigenden Temperaturen. Um eine weitere Verschär- fung zu verhindern, bleibt die Entnahme von Wasser zu eigenen Zwecken aus Oberflächengewässern untersagt. Dies bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entneh- men. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behörd- liche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. September 2025. Bleibt es darüber hinaus wei- terhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Ba- den-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lage- bericht-wassernutzung. BBQ­Butler am Baindter Bädle gesperrt Aufgrund eines Defekts ist der BBQ-Butler am Baindter Bädle bis auf Weiteres außer Betrieb. Wir informieren Sie, sobald das Grillen dort wieder möglich ist. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wechsel beim Austragenden des Amtsblatts im Bezirk 3 Seit dem 15. August 2025 hat eine neue Austrägerin die Verteilung des Amtsblatts im Bezirk 3 übernommen. Wir danken dem bisherigen Austräger herzlich für seinen Einsatz und wünschen der neuen Austrägerin viel Freude bei ihrer Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bifang II“ wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. August 2025 und Sonntag, 24. August 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. August 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 110 Sonntag, 24. August 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5 88368 Bergatreute Tel: 07527 46 53 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz - 31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehrhaus 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bücherei Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei ist umgezogen Was lange währt, wird endlich gut. Wäh- rend des Neubaus der Schule war die Ge- meindebücherei in die kleine Turnhalle aus- gelagert. Nach drei langen Jahren ist die Bücherei nun, pünktlich zum Sommer, aus ihren proviso- rischen, doch sehr heißen Räumen ausgezogen. Im grünen Gebäude auf dem Schulgelände, im ehemali- gen Werkraum, befindet sich jetzt die Gemeindebücherei. Die Wochen vorher wurde der Raum renoviert. Die Flie- sen an den Wänden wurden abgeschlagen, die Einbau- schränke für Werkzeuge und der Boden entfernt. Um- bauten mussten abgerissen werden und die Beleuchtung wurde erneuert. Der Aufwand hat sich gelohnt. Die neuen Räumlichkeiten sind hell, lichtdurchflutet und haben ausreichend Platz zwischen den Gängen. Einige Sitzbereiche bieten die Mög- lichkeit, in Büchern zu lesen und zu schmökern. Auch für die jüngsten Leser gibt es eine Sitzlandschaft, mit Pappbilderbüchern direkt neben den großen Bilderbuchkisten. Ein kleiner separater Raum lädt zum Spielen der Spiele ein. Im hinteren Bereich des Raumes sind die Regale mit der Erwachsenenliteratur. Das Angebot umfasst eine Band- breite an Krimis, Romanen, historische Romanen, Bio- grafien und regionalen Krimis von regionalen Autoren. Ich bedanke mich herzlich beim Bauhof für die tatkräftige Unterstützung beim Umzug. Sie haben hunderte von Kar- tons transportiert und Regale ab und wieder aufgebaut. So konnte der Umzug innerhalb einer Woche gemeistert werden, ohne Schließungszeiten der Bücherei. Zum Schluss geht mein Dank an die Mitglieder des Ge- meinderats, die diesen umfangreichen Umbaumaßnah- men zugestimmt haben. Ich freue mich, Groß und Klein in der Gemeindebücherei begrüßen zu dürfen, nutzt diese tolle Möglichkeit, die die Gemeinde bietet. Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1 88255 Baindt Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 24. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) KEINE TAIZÉANDACHT !!! Freitag, 29. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen --- Glaube im Alltag Unsere Wurzeln entdecken Der Israelsonntag ist eine Gelegen- heit, sich mit den jüdischen Wurzeln des Christentums auseinanderzu- setzen. Kenne ich jüdische Mitbür- ger? Wo begegnet mir ihre Religion? Es lohnt sich, sich mit dem Juden- tum zu beschäftigen. Vielleicht gibt es in meiner Umgebung eine Synagoge, die ich besich- tigen kann. Je mehr ich über diese Religion weiß, desto mehr kann ich Vorurteilen und Antisemitismus begegnen. Vielleicht entdecke ich bei meiner Suche ja auch Schätze wie diese Geschichte: Ein Rabbi fragte seine Schüler, wann der Tag beginnen würde. Der erste fragte: „Beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Hund von einem Schaf unterscheiden kann?“ – „Nein“, sagte der Rabbi. „Dann beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Dattelbaum von einem Feigenbaum unterscheiden kann“, sagte der zweite Schüler. Der erntete wieder ein Nein.„Aber wann beginnt der Tag?“, fragten die Schüler. Der Rabbi ant- wortete: „Der Tag beginnt, wenn Du in das Gesicht eines Menschen blickst und darin Deine Schwester oder Dei- nen Bruder siehst. Bis dahin ist die Nacht noch bei uns.“ (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Baindt bricht in Hälfte zwei ein SV Baindt - TSV Eschach 2:5 (2:1) Zum ersten Heimspiel der Saison gastierte der TSV Eschach auf der Baindter Klosterwiese, wobei der SVB durch den 4:0-Auftaktsieg der Eschacher direkt auf den ersten Tabellenersten der Bezirksliga traf. Weiterhin per- sonell gebeutelt schickte das Trainergespann Weiland und Caltabiano fast die identische Mannschaft wie in der Vorwoche auf den Platz - lediglich Geggier ersetzte Gündogdu. Und auch fast identisch wie in der Vorwoche startete die Baindter Mannschaft furios in die Partie und schnürte die Eschacher zu Beginn in der eigenen Hälfte ein. Mit vier Scorern und viel Selbstvertrauen im Gepäck hatte Fischer bereits nach zwei Minuten die große Chance auf die Führung, scheiterte aber an Keeper Strobel. Dafür setzte er etwa zehn Minuten später Krauter mit der Ha- cke sehenswert in Szene, wobei Krauters Hereingabe zu Fink am zweiten Pfosten durchrutschte. Strobel blockte dessen ersten Versuch noch, der Rebound drückte der wiedergenesene Baindter Torjäger dann aber entschei- dend über die Linie (13.). Während der SVB es in dieser Phase verpasste das 2:0 nachzulegen, hatte der TSV auf der Gegenseite das Glück auf seiner Seite. Ein hoher Ball hinter die Kette verteidigte der Gastgeber schlecht, wo- durch Odenbach den agilen Bröhm nur noch mit einem Foul zu stoppen wusste. D. Sprenger übernahm den fäl- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 ligen Strafstoß, rutschte bei der Ausführung jedoch weg und bugsierte die Kugel eindeutig mit einem Doppelkon- takt über die Linie. Seit dieser Saison hätte der Elfmeter einfach ohne Umschweife wiederholt werden können, doch der Schiedsrichter war wohl bei der neuen Regel- schulung Kreide holen und entschied auf Tor - 1:1 (20.) Dennoch zeigte sich der SVB von diesem bitteren Aus- gleich zunächst unbeeindruckt und konterte nur sechs Minuten später. Ein tiefer hoher Ball von M. Szeibel wurde von Keeper Strobel unterschätzt, wodurch Fischer den etwas ungenauen Ball noch erreichen und am Escha- cher Schlussmann vorbeispitzeln konnte. Dieser brachte Baindts Nummer 7 zu Fall, wodurch es erneut Elfmeter gab. M. Szeibel verwandelte souverän wie nach diversen Kaltgetränken beim Wolpertswender Elfmeterturnier und stellte auf 2:1 (26.). In der Folge blieb der SVB tonange- bend, wobei Thoma nach einem Standard das verdiente 3:1 verpasste, als er den Ball aus kurzer Distanz nicht mehr an Strobel vorbei ins Tor nicken konnte. Auf der Gegen- seite parierte jedoch auch Odenbach kurz vor der Pau- se nochmals stark, wodurch es beim knappen 2:1 blieb. Die große Chance diese Führung auszubauen bot sich nach Wiederanpfiff umgehend Linksaußen Fischer, er scheiterte jedoch aus kurzer Distanz am Kopf von Strobel. Im Anschluss an diese große Möglichkeit war das Baind- ter Spiel aber wie abgerissen: einfache Ballverluste, kaum längere Ballstafetten und zu große Abstände zwischen den Ketten. Die Gäste wurden von Minute zu Minute ton- angebender und kamen schlussendlich nicht unverdient zum Ausgleich - nach einem langen Ball umkurvte Bröhm Odenbach und schob zum 2:2 ein (57.). Das Team von Weiland & Caltabiano kam in dieser Phase kaum noch zur Entlastung und fing sich durchaus absehbar das 2:3 durch Schmid (73.) und das 2:4 durch Ungemach (78.). Den Schlusspunkt setzte ein bitteres Eigentor von Hos- se, der beim Klärungsversuch die Kugel unglücklich ins eigene Tor bugsierte (89.). Durch eine schwache zweite Halbzeit erhält der überzeu- gende Baindter Auftaktsieg einen herben Dämpfer. Bes- ser machen kann es die Mannschaft allerdings bereits am Donnerstagabend beim Aufsteiger aus Friedrichshafen, bevor der spielfreie Sonntag ansteht. SV Baindt: Conner Odenbach, Tobias Szeibel (74. Hen- ry Hosse), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Calta- biano (74. Lukas Walser), David Krauter, Tobias Fink (56. Übeydullah Gündogdu) - Trainer: Sandro Caltabiano, Rolf WeilandTore: 1:0 Tobias Fink (13.), 1:1 David Sprenger (20. Foulelfmeter), 2:1 Marko Szeibel (26. Foulelfmeter), 2:2 Max Bröhm (57.), 2:3 Simon Schmid (73.), 2:4 Pascal Un- gemach (78.), 2:5 Henry Hosse (89. Eigentor) SV Baindt II - VfB Friedrichshafen II 1:1 (1:1) Nach der letztjährigen Meisterschaft in der Kreisliga B stand für die „Zwoite“ nach einer intensiven Vorbereitung mit Höhen und Tiefen das erste Spiel in der Kreisliga A an. Im Auftaktduell traf der SVB auf die zweite Mannschaft des VfB Friedrichshafen. An der Seitenlinie des SV Baindt 2 hatten heute die Trainer- talente „Schulle“ und Frank Senger (eher Fitnesscoach) das Sagen, da sich Chefcoach Timo Geggier im Urlaub befand. In den ersten Minuten tasteten sich beide Mannschaften ab. Der SVB agierte dabei mit etwas Respekt vor der neuen Liga und den neuen Gegnern – und das nutzten die Gäste früh aus: Ein weiter Ball von Kuzella über die Abwehrreihe erreichte Musso, der das Spielgerät über den herausstürmenden Torwart Walser ins Netz lupfte – das frühe 0:1 (8.). Dieses Gegentor wirkte für die Elf von Timo Geggier, der die Partie womöglich weniger entspannt am Pool verfolgte, wie ein Wachruf. Nun waren die Baindter am Drücker und erspielten sich die ersten gefährlichen Sze- nen. In dieser Druckphase belohnte sich die Mannschaft, als Keppeler am Strafraumeck freigespielt wurde. Sein Schlenzer senkte sich traumhaft in den Winkel – 1:1 (15.). Bis zur Pause wurde der SVB immer stärker, hatte die Häfler im Griff und ließ nach dem Gegentor keine nen- nenswerten Chancen mehr zu. Nach dem Seitenwechsel zeigte sich dasselbe Bild: Der SVB presste hoch, zwang den Gegner zu Ballverlusten in der eigenen Hälfte und kam durch Topstürmer Schnez so- wie die Mittelfeldmotoren Keppeler, Knisel und Brugger zu Großchancen. Doch der überfällige Führungstreffer wollte nicht fallen. Auch nach Standards blieb es brandgefähr- lich, aber immer war ein gegnerisches Bein dazwischen. Als in der 63. Minute Schnez nach einer feinen Flanke von Schaffer aus fünf Metern knapp am Tor vorbeiköpf- te – einen Ball, den er normalerweise im Schlaf versenkt –, schien es, als sei das Gehäuse wie vernagelt. Und tat- sächlich: In den folgenden 10 bis 15 Minuten spielte sich die „Zwoite“ Chance um Chance heraus, ohne den Ball im Tor unterzubringen. In der 85. Minute stellte dann eine kuriose Schiedsrichter- entscheidung den Spielverlauf auf den Kopf: Nach einem Luftzweikampf blieb Keppeler am Boden liegen. Trotz der neuen Regelung zu Kopfverletzungen ließ der Unparteii- sche weiterspielen. Kapitän Späth wollte, dass der Ball ins Aus gespielt wird, und sagte dies auch zum Schiedsrichter. Doch statt Fairplay entschied dieser anders – und stellte den stets höflichen und bedachten Innenverteidiger mit der zweiten Gelben Karte vom Feld. Nach einer fünfminütigen Verletzungspause schnupper- ten die Gäste noch am „Lucky Punch“, doch dank einer stabilen Abwehrleistung blieb es beim 1:1. Mit diesem Unentschieden holt sich die „Zwoite“ den ers- ten Punkt in der neuen Liga, darf aber angesichts des hohen „x-Goal-Werts“ von 6,67 mit den vielen vergebe- nen Chancen hadern. Am kommenden Wochenende tritt die zweite Mannschaft um 15 Uhr beim Mitaufsteiger in Weissenau an. Autor: Konstantin Knisel SV Baindt II: Benjamin Walser, Sebastian Brenner (75. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kostka, Julian Kep- peler (90. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaf- fer, Johannes Schnez - Trainer: Frank Senger - Trainer: Daniel Schmidt Tore: 0:1 Marcin Musso (8.), 1:1 Julian Keppeler (14.) Gelb-Rot: Patrick Späth (86./SV Baindt II/) Vorschau: Donnerstag, 21.08 18.00 Uhr: FC Dostluk Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 24.08 15.00 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt TC Baindt e.V. Ferienprogramm Ein ganzer Tag beim Tennis Vergangenen Freitag konnten wir 18 Kin- der bei uns auf der Tennisanlage begrü- Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ßen. Bei hochsommerlichen Temperaturen waren alle mit Feuereifer dabei. Von 9:00 bis 16:00 machten fast alle Kinder die ersten Erfahrungen mit Schläger und Ball. An den aufgebauten Stationen ging es um Geschicklichkeit, Schnelligkeit und Ausdauer. Natürlich durften die Versu- che mit Vorhand und Rückhand nicht fehlen. Wichtig waren bei dieser Hitze natürlich auch die Pausen, in denen wir die Kinder mit Getränken, Obst und Eis ver- sorgten. Zum Mittagessen konnten sich alle mit selbst- gefüllten Wraps versorgen. Lecker!!! Um 16.00 Uhr ging dann ein toller Tag zu Ende. Alle hatten viel Spaß und von manchen hörte man, dass sie gerne weitermachen möchten. Wir freuen uns natürlich, wenn wir den einen oder anderen kleinen Tennisspieler bei uns im Verein begrüßen können. Narrenzunft Raspler e.V. RASPLER - Ferienprogramm 2025 Am Dienstag, den 5. August 2025, erlebten insgesamt 21 Kinder einen unvergessli- chen Ferientag unter dem Motto „Den Abenteuern der Ritter auf der Spur“. Nach einer stimmungsvollen Ken- nenlernrunde, bei der sich alle mit Namen und einem kleinen Ritterzeichen vorstellten, ging es mit kreativem Eifer weiter. Die jungen Ritter gestalteten aus Holz indi- viduelle Wappenschilde und bastelten prächtige Kronen – ein Highlight für Groß und Klein. Gut gestärkt bei einer kleinen Mittagsmahlzeit, machten sich die Kinder anschließend auf die spannende Schatz- suche. Dabei waren nicht nur Köpfchen, sondern auch Geschick gefragt, um die versteckten Hinweise zu finden und den Schatz zu bergen. Kurz vor dem Ende des Tages wurde noch Taktik gefragt: Bei einer Partie „Ritterschach“ traten die Kinder gegeneinander an und übten kluge Züge wie echte Strategen. Mit vielen strahlenden Gesichtern ging so ein erlebnisrei- cher Tag zu Ende. Reitergruppe Baindt 50. Jubiläumsturnier am 30. und 31. August 2025 „Das Reitsportevent in der Region“ Am 30. und 31. August 2025 lädt die Rei- tergruppe Baindt herzlich zum großen 50. Jubiläums- turnier ein. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer ein sportlich anspruchsvolles, aber auch unterhaltsames Tur- nierprogramm zusammengestellt. Neben Dressurprüfungen bis zur Leistungsklasse „M“ und Springprüfungen bis zur Leistungsklasse „L“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Jugendprüfungen zur För- derung unseres Sports aus, die sich dauerhaft großer Beliebtheit erfreuen. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm einen „Kegel- fahr-Wettbewerb für Ein- und Zweispänner“, bei dem die Gespanne auf Zeit einen Parcours bewältigen müssen, sowie einen Vierkampf, der verschiedene sportliche Dis- ziplinen aus Reitsport und Leichtathletik vereint. Hierbei stellen die Reiterinnen und Reiter nicht nur im Springp- arcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch beim Schwimmen und Gelän- delauf behaupten. Am Samstagnachmittag findet außerdem um 14:00 Uhr erneut ein „Hobby-Horse-Turnier“ bzw. „Steckenpferd- turnier“ auf dem Springplatz statt. Wer teilnehmen möch- te, kann sich bis zum 24.08.2025 anmelden. Infos zur An- meldung gibt es auf unserer Homepage: www.reitergruppe-baindt.de. Am Abend ereignet sich ein weiterer sportlicher Höhe- punkt: die Jubiläumswettkämpfe. Hier erwartet die Zu- schauerinnen und Zuschauer ein unterhaltsamer Ge- schicklichkeitsparcours auf Zeit – ohne Pferd. Teamgeist, Spaß und ein wenig Mut sind dabei gefragt! Ob Reitverein, Freizeitgruppe oder Freundeskreis – jede Gruppe kann mitmachen. Informationen zur Anmeldung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Der Sonntag beginnt um 9:30 Uhr mit einem Feldgottes- dienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher im Vorraum der Reithalle. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Rei- ter, unsere Gäste sowie die ganze Gemeinde herzlich ein. Während des Gottesdienstes ruht der Reitbetrieb. Für die kleinen Besucher wird im Anschluss wieder ein Kinderprogramm angeboten. Außerdem dürfen sich un- sere Gäste über einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen freuen. Am Nachmittag findet auf beiden Turnierplätzen ein ab- wechslungsreiches Schauprogramm statt: Auf dem Dres- surplatz wird um 14:30 Uhr eine Dressurquadrille vorge- führt, während Sie sich um 15:45 Uhr auf dem Springplatz gerne überraschen lassen dürfen. Zum gemütlichen Ausklang des Wochenendes lädt der Verein am Sonntagabend zu einem Beisammensein mit musikalischer Begleitung der oberschwäbischen Party- band d’Quirlige 5 im Vorraum unserer Reithalle ein. An beiden Tagen wird für die kleinen Gäste Ponyreiten angeboten. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Aktuelle Informationen rund um das Jubiläumsturnier finden Sie auch auf unserem Instagram-Account sowie auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf ein unvergess- liches Turnierwochenende in Baindt! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers – Helfende Hände gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Der Aufbau des Turniergeländes findet am Donnerstag, den 28. August (17.30 Uhr), und Freitag, den 29. August (13.30 Uhr) statt. Für Samstag und Sonntag (30. & 31. August) erfolgt der Einsatz nach vorheriger Einteilung. Wer noch zusätzli- che Dienste übernehmen möchte, darf sich gerne in noch offene Aufgaben in der App (siehe WhatsApp-Gruppe) eintragen. Für unser bevorstehendes Reitturnier freuen wir uns wie- der über zahlreiche Kuchenspenden, mit denen wir uns und unsere Besucher verwöhnen können. Ob Rührkuchen, Blechkuchen oder Torte – jede Spende hilft und wird gerne angenommen! Diese können am Samstag und Sonntag- morgen an der Kuchentheke im Vorraum der Reithalle abgegeben werden. Der Abbau des Turniers ist für Montag, den 1. Septem- ber um 8.30 Uhr geplant – auch hier freuen wir uns über zahlreiche Unterstützung. Wir danken allen im Voraus für ihr Engagement – nur gemeinsam können wir eine gelungene Veranstaltung auf die Beine stellen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die da- bei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. Sep- tember 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 100 Jahre Schützengilde Baindt 1925 e.V. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt - unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zu unserer Hockete am 13. September 2025 ab 11 Uhr Liebe Gartenfreundinnen- und Freunde, eine Hockete ist eine wunderbare Gelegenheit, gemein- sam schöne Stunden im Grünen zu verbringen, zu plau- dern und auch zu lachen. Daher versorgt Sie der Garten- und Blumenverein mit Ge- tränken und einem schattigen Sitzplätzchen. Ihr Grillgut bringen Sie bitte selbst mit, ebenso Geschirr und Besteck. Über den einen oder anderen Salat oder auch Kuchen/ Dessert würden wir uns freuen. Sollten Sie nicht mehr selbst zur Dauergartenanlage fah- ren können, so sagen Sie uns bitte Bescheid, wir organi- sieren dann gerne eine Abholung an Ihrer Haustür. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir dadurch auch mal wieder langjährige Mitglieder begrüßen können. Und na- türlich sind uns auch neue Gesichter herzlich willkommen. Die Dauergartenanlage verfügt übrigens auch über einen Spielplatz für die Kleinen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung per E-Mail gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefo- nisch unter 0751/44875 (G. Rittler). Wir freuen uns auf Ihr Kommen und ein paar entspannte Stunden mit Ihnen. Es grüßen Sie die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Familienführung und Schlossführung in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besondere Highlights sind die Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache und eine interaktive Familienführung mit anschließenden Kreativteil. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Ge- fühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-life-balan- ce”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel aus- gewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulis- sen wagen und wird dabei auch einzelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Ausstellungsführung 31. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache 6. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Eine Gebärdensprachdolmetscherin wird die Führung überset- zen. So können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. Der Kunst auf der Spur | Interaktive Führung mit kre- ativem Familienworkshop mit Vera Sigg 7. September | 14.00 Uhr | 5,00 Euro / Familie | Anmel- dung erforderlich Entdeckt unsere Ausstellung Kunst & Liebe und erfahrt etwas über zeitgenössische Kunst. Was seht ihr? Ist das Kunstwerk gemalt oder anders gestaltet? Aus welchem Material ist das Kunstwerk? Warum hat das Künstlerpaar wohl dieses Kunstwerk gemacht? Kommt mit uns auf die Spuren der Kunstwerke! Ausstellungsführung 7. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten im August & September 2025 Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Ferienprogramm und Museumsfest im Bauernhaus-Mu- seum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im August und September ein buntes Som- merferienprogramm mit abwechslungsreichen Themen rund um das bäuerliche Leben statt. Am 7. September lädt das Museum herzlich zum traditionellen Museumsfest ein. Sommerferienprogramm – Für jedes Unglück eine Kur? 26. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die gan- ze Familie an. Am Dienstag, dem 26. August, dreht sich alles um die Frage „Für jedes Unglück eine Kur?“. Von Kräutersäckchen füllen über Rosenkranz knüpfen bis hin zum Schnitzen von Schutzamuletten ist für jede und jeden etwas dabei. Um 14 Uhr findet das Erzählcafé mit Senior/innen im Hof Reisch statt. Die Angebote der Fe- rienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Essen und Trinken im Mit- telalter 28. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Schmatzen, Rülpsen, Furzen – wie waren ei- gentlich die bäuerlichen Tischsitten früher? Das kann man am Donnerstag, dem 28. August, beim Ferientag „Essen und Trinken im Mittelalter“ erfahren. Außerdem werden Wassersuppe gekocht, Sauerteigfladen gebacken, Wild- kräutersalat zubereitet und Honiglöffel geschnitzt. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Familiensamstag 30. August | 10:00 – 18:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Wildkräuterwissen für Kinder“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 31. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 31. August | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Sommerferienprogramm – Haltbachmachen 2. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdeckt die spannende Kunst des Haltbar- machens beim Mitmach-Programm! Es werdet ihr Duft- kissen herstellen, Kräuteressig ansetzen und Kraut hobeln und stampfen. Ihr könnt auch Lederfett herstellen und lernen, wie man Dinge lange frisch hält. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit zauberhaften Märchen, und um 12 Uhr, 13 Uhr und 14 Uhr könnt ihr sehen, wie man eine Erdmiete anlegt. Diese Methode hilft dabei, Gemüse frisch zu halten, indem man es im kühlen Boden lagert. Als kleine Kostprobe gibt es leckeres Obstmus, und ihr könnt ein Apfel-Trockengestell bauen, um zu lernen, wie man Obst trocknet und haltbar macht. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Wenn es Abend wird 4. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdecke, was Menschen früher am Abend gemacht haben! Bei unserer Veranstaltung kannst du eine Puppe basteln, Werkzeug reparieren und Socken stopfen. Wir schnitzen Kienspan, was früher genutzt wurde, um Licht zu machen, und stellen eine besondere Salbe für müde Füße her. Zusammen kochen wir auch eine schöne kleine Laterne, die du mit es nehmen kannst. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit spannenden Geschichten, die dich in die Welt der Abendabenteuer entführen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Museumsfest 7. September | 10:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Zahlreiche Handwerksvorführungen auf dem Gelände, ein buntes Mitmach-Programm für die ganze Familie und spannende Blicke hinter die Kulissen der Museums- arbeit! Ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und Puppentheatervorstellungen runden den Tag ab. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt! Öffnungszeiten im August und September: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Deutsches Rotes Kreuz Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 15 Mi- nuten. Das DRK bietet täglich Blutspendetermine in der Region an. Blutspenden tragen maßgeblich dazu bei, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Ausgehend von einer 5-Ta- ge-Woche, werden allein in Hessen und Baden-Württem- berg täglich über 2.700 Blutspenden benötigt. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit einiger Blutpräparate ist es ent- scheidend, dass kontinuierlich genügend Blutspenden für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kommt es immer wie- der zu saisonalen Schwankungen und Engpässen bei der Blutversorgung. Ein Rückgang der Spendeaktivität Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ist bspw. regelmäßig während der Feiertagswochen im Frühjahr und innerhalb der Sommerferien zu beobachten. Mit nur einer Blutspende bis zu drei Menschen hel- fen? Das geht! Nach dem Blutspendetermin werden die Blutspenden im Labor untersucht und weiterverarbeitet. Dazu werden die Blutkonserven zentrifugiert und in ihre Bestandteile aufgeteilt: Thrombozyten (Blutplättchen), Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) und das Blutplasma. Dadurch, dass aus einer Blutspende bis zu drei Blutpräparate entstehen, kann ein/e Blutspender*in mit nur einer Spende bis zu drei Menschen helfen. Wer darf Blut spenden? Das Potenzial innerhalb Gesell- schaft ist groß. Grundsätzlich gilt, jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren und mit einem Körperge- wicht von über 50 Kilogramm kommt theoretisch für eine Blutspende in Frage. Die Spendetauglichkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird im Einzelfall individuell vor der Spende ärztlich bewertet. Wer sich im Vorfeld unsicher ist, ob er/sie - zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente - Blut spenden darf, kann sich vorab kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blut- spendedienstes unter 0800 1194911 erkundigen. Oder un- ter www.blutspende.de innerhalb weniger Klicks einen unkomplizierten Online-Check machen, um zu testen, ob eine Blutspende möglich ist. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Donnerstag, dem 04.09.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im September anbietet. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 24. Sep- tember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, 24. September um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Restlos glücklich – Strategien gegen Lebensmittelver- schwendung: Online-Vortrag am 30. September Bei diesem Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um das Thema Lebensmittelver- schwendung in Deutschland. Referenten Katja Sonthei- mer spricht über die häufigsten Wegwerfgründe, erklärt den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Ver- brauchsdatum und zeigt Strategien für eine gute Ein- kaufsplanung auf. Außerdem gibt sie hilfreiche Tipps zur geeigneten Lagerung von Lebensmitteln und zu Portions- größen als Hilfe beim Kochen. Der Online-Vortrag findet am Dienstag, 30. September um 18.30 Uhr statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Die größte Spielemeile Oberschwabens: „Ravensburg spielt“ am 13. und 14. September 2025 Ravensburg macht seinem Image als Stadt der Spiele alle Ehre: Bei der Veranstaltung wird im wahrsten Sinne des Wortes die gesamte Innenstadt bespielt: Besucher dürfen sich auf vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, zwei Bühnen mit einem bunten Showprogramm, über 70 Spielestationen sowie viele weitere Highlights in der ganzen Altstadt freuen. Veranstalter ist die Stadt und das Wirtschaftsforum Pro Ravensburg. Spiele-Zone, Digital-Zone, Kreativ-Zone und Sport-Zone Auf dem Marienplatz finden sich in der Spiele-Zone alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Besu- cher können Neuheiten von bekannten Spieleverlagen und Spielwarenherstellern testen oder Spiele-Klassiker wie Memory und Jenga im XXL-Format spielen. Mit dabei sind bekannte Marken wie Ravensburger, Schmidt Spiele, Playmobil und Kosmos. Der beliebte Bereich Modellbau, der von den Firmen Faller, NOCH und Herpa gemeinsam mit den Eisenbahnfreunden Ravensburg-Weingarten e. V. präsentiert wird, lädt zum Basteln seiner eigenen klei- nen Modellwelt ein. In die digitale Spielewelt kann man mit dem Kreisme- dienzentrum eintauchen. Im kleinen Sitzungssaal des Rathauses kann man programmierbare Roboter wie SpheroBOLT und BlueBOTS ausprobieren sowie einen Greenscreen zur Stop-Motion-Poduktion und VR-Brillen testen. Die Kreativ-Zone in der Bachstraße und auf dem süd- lichen Marienplatz steht unter dem Motto „Basteln, ge- stalten und entdecken“. Hier präsentieren sich Spielwa- renhersteller, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Rettungsdienste und Polizei mit interaktiven und krea- tiven Angeboten zu den Themen Gesundheit, Umwelt und Verkehr. In diesem Jahr kommt die beliebte Teddy- bären-Klinik der Oberschwabenklinik zurück, in der man seine Kuscheltiere ärztlich versorgen lassen kann. Der südliche Marienplatz und der Hirschgraben werden als Sport-Zone von den Ravensburger Sportvereinen zum Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mitmachangeboten für Jung und Alt bespielt. Hier kann man verschiedene Sportarten wie Eishockey, Baseball oder Fußball ausprobieren. Bühnenprogramm und weitere Highlights Neben dem umfassenden Programm in den Spielezonen gibt es zwei Bühnen: Auf dem Marienplatz sorgt Ravens- burger für Spiel und Spaß und im Hirschgraben sind Ra- vensburger Tanzschulen mit kreativen Choreografien und Tanzshoweinlagen zu sehen. Am Sonntag gibt es erstmals zwei kostenfreie Konzerte: um 13 Uhr spielt die Band „Die Drahtzieher“, um 16.30 Uhr geben „Platonow“ ein Konzert. Zahlreiche weitere Highlights runden das Rahmenpro- gramm in der Stadt am Spiele-Wochenende ab: Im Schwörsaal wird ganztägig zum Speed-Puzzle eingela- den, in der Tanzschule Desweemèr findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt und das Museum Ravensburger und Wirtschaftsmuseum öffnen ihre Türen für besondere Aktionen. Auf dem Veranstal- tungsgelände sind Stelzen- und Luftballonkünstler un- terwegs, um Kindern und Erwachsenen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Programm ab jetzt online Das Programm mit allen Informationen rund um das Spiele-Wochenende ist ab sofort online unter www.ra- vensburg.de/rvspielt abrufbar. An den Veranstaltungs- tagen ist das Programmheft vor Ort an der Info-Hütte vor dem Rathaus erhältlich. Für die Anreise zur Veranstaltung kann man sich im Vor- feld über Angebote des Stadtbusses unter https://www.ravensburg.de/rv/buergerservice-verwal- tung/parken-verkehr/bus-bahn.php und der Parkmög- lichkeiten unter www.ravensburg.de/parken informieren. Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) Ladesäulen für E-Busse auf Busbetriebsgelände ste- hen bereit Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) treiben den nachhaltigen Busverkehr im Schus- sental weiter voran: Sechs Ladepunkte mit jeweils 120 Kilowatt Leistung zum Laden von E-Bussen sind auf dem Busbetriebshof in der Bleicherstraße in Ravensburg in- stalliert worden und jetzt einsatzbereit. Jenny Jungnitz, Geschäftsleiterin Verkehrsbetrieb bei den RVV, erklärt: „Das ist ein erster Schritt Richtung klimaneutralen ÖPNV.“ Oftmals wird zwar an die Beschaffung von E-Bussen ge- dacht, aber die Elektrifizierung muss im gleichen Atem- zug mithalten. Auch Dominik Dornfeld, Prokurist der VBS Verkehrsbetriebe Schussental, freut sich über die Infra- struktur für den elektrischen Busverkehr, damit die von den VBS bestellten fünf E-Busse auf dem Busbetriebshof geladen werden können. Jahrelange Arbeit zahlt sich aus Bereits im Jahr 2021 wurde die RVV ins Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Damit waren die finanziellen Hürden gemeistert. Der positive Förderbescheid ging dann im letzten Jahr ein. Seitdem wurde unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet – bis jetzt zur Fertigstellung. „Wir sind froh, dass uns die angestrebten Fördermittel bewilligt wurden. An dieser Stelle vielen Dank an alle Beteiligten für ihr Engagement und ihre Ausdauer“, sagt Jenny Jungnitz. Förderung durch das Land Rund 85 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen in Höhe von gut einer Million Euro – konkret 881.000 Euro – fördert das Land Baden-Württemberg über das Landes- gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Netzausbau auf dem Bus- betriebshof. Die TWS Netz hat eine eigene Trafostation errichtet, um die Netzleistung vor Ort um ein Megawatt zu erhöhen. Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg machen regionales Bio erlebbar Vom 8. September bis 26. Oktober 2025 öffnen ökologisch arbeitende Betriebe in ganz Baden-Württemberg Tür und Tor, um den Ökolandbau und seine Erzeugnisse mit allen Sinnen erlebbar zu machen. Auch in der Bio-Musterregion Ravensburg ist einiges geboten. Im Mittelpunkt der Öko-Aktionswochen steht die Erzeu- gung biologischer Lebensmittel in Verbindung mit regi- onaler Wertschöpfung. Führungen, Workshops, Tastings und vieles mehr sollen die Vielfalt der Bio-Produkte in und aus Baden-Württemberg erlebbar machen und auf- zeigen, wie regionale Wertschöpfungsketten eine stabile, nachhaltige und gesunde Versorgung vor Ort sicherstel- len – bei gleichzeitig kurzen Transportwegen. Dafür geben Bio-Erzeuger/innen und Akteure aus Ver- arbeitung, Handel und Gastronomie sowie viele weitere spannende Partner des Ökolandbaus interessante Ein- blicke in die ökologische Arbeitsweise. In der Bio-Musterregion Ravensburg sind bereits 20 Ver- anstaltungen im Angebot des Veranstaltungskalenders zu finden. Weitere können laufend dazukommen. Für viele Veranstaltungen ist vorab eine Anmeldung erfor- derlich. Weitere Informationen und den Veranstaltungs- kalender finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Frisch verfeinert: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Die Käserei Bauhofer lädt im Rahmen der Öko-Aktions- wochen zu vier besonderen Geschmackserlebnissen ein: In einem jeweils einstündigen Workshop rund um Frisch- käse können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kreativ werden – ob süß oder pikant, klassisch oder ausgefallen. Mit frischen Bio-Kräutern, Gewürzen, Gemüse und weite- ren Zutaten wird der Frischkäse ganz nach dem eigenen Geschmack verfeinert. Die Workshops finden jeweils am 02. / 04. / 09. Und 11. September 2025 von 09:30 bis 10:30 Uhr bei der Käserei Bauhofer in Bodnegg – Kofeld statt. Bitte melden Sie sich bis drei Tage vor der Veranstaltung unter 07520/9476524 oder per E-Mail an laden@bauhofer.net an. Datum: jeweils am 02. September, 04. September, 09. September und 11. September 2025 Uhrzeit: jeweils 09:30 - 10:30 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis drei Tage vor der Veranstaltung per Telefon unter 07520/94735 24 oder per E-Mail an la- den@bauhofer.net Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Öffentliche Führungen bei der Adrian Manufaktur Im Rahmen der Öko-Aktionswochen bietet die Adrian Manufaktur der vomFASS AG fünf öffentliche Führun- gen an. Am 13. und 26. September sowie am 11., 17. und 24. Oktober 2025 können Interessierte den Weg vom BIOLAND-Streuobstapfel bis zum fertigen Produkt ken- nenlernen. Interessierte erhalten bei der Führung im 4D-Kino einen Einblick in die Verarbeitung der Streuobstwiesen-Äpfel Oberschwabens. Anschließend werden die einzelnen Pro- duktionsstufen erläutert, von der Herstellung des Safts über Apfelwein bis hin zum BIOLAND-Apfel-Balsamessig. Die letzte Station der Tour ist der Gewölbekeller, wo Es- sige und Schaumweine gelagert werden. Die Dauer der Führung beträgt 90 Minuten und weitere etwa 30 Minu- ten im Laden. Für die Führungen ist vorab eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme kostet 7 € pro Person. Anmeldungen sind telefonisch unter 07529/974516 oder per Mail an event@ vomfass.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Von der Milch zum Käse: Blick hinter die Kulissen bei der Martin Bauhofer Schau- käserei Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg lädt die Martin Bauhofer Käserei GmbH am 17. September 2025 um 10:30 Uhr zu einer besonderen Führung durch Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ihre Schaukäserei ein. Die Führungen bieten einen faszi- nierenden Einblick in die traditionsreiche Handwerkskunst der Käseherstellung. Besucherinnen und Besucher erhalten die einmalige Gele- genheit, live mitzuerleben, wie aus frischer Milch köstlicher Käse wird. Von der täglich frisch angelieferten Milch aus der Region bis hin zu den fertigen, rindengereiften Käse- spezialitäten – jeder Schritt wird anschaulich erklärt und kann mit allen Sinnen erlebt werden. Nach der Besichti- gung können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine kleine Kostprobe des Käses freuen. Und für alle, die danach noch Lust auf etwas Besonderes haben, wartet in der Vesper-Lounge zusätzlich zum regulären Angebot ein Highlight – frisch zubereitete Kässpätzle, wahlweise zum Genießen vor Ort oder zum Mitnehmen. Datum: 17. September 2025 Uhrzeit: 10:30 - 11:30 Uhr Ort: Käserei Martin Bauhofer GmbH, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: 3 € Unkostenbeitrag für Schutzkleidung Anmeldung bis 12.09.2025 per Mail an b.locherer@bau- hofer.net Ausstellung „Spurensuche“ Zwei Künstlerinnen, ein Blick für das Verborgene „Manchmal sind es die kleinsten Spuren, die die größten Geschichten erzählen.“ Unter diesem Gedanken laden die Malerin Ulrike Hüppe- ler und die Bildhauerin Mareike Lemke im September in die Orangerie des Fürstlichen Hofgartens in Wolfegg ein. Ihre gemeinsame Ausstellung „Spurensuche“ verbindet Natur, Gesellschaft und den Blick für das, was oft über- sehen wird – mal poetisch, mal mit feinem Humor. Die Malerei von Ulrike Hüppeler bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Natur und Gesellschaft. Ihre Fas- zination für die Kräfte und Formen der Natur verarbeitet sie überwiegend gegenständlich – in Öl auf Leinwand, oft in großem Format. Ihre „Spurensuche“ gilt den sichtbaren und unsichtbaren Hinterlassenschaften des Menschen – selbst in Landschaften, die auf den ersten Blick unbe- rührt wirken. So schlägt sie mit ihren Bildern eine Brücke zwischen Staunen und Verantwortung und formuliert zu- gleich einen leisen, manchmal ironischen Appell für einen bewussteren Umgang mit unseren Lebensgrundlagen und Mitgeschöpfen. Mareike Lemke richtet ihren Blick auf die stillen Begleiter unseres Alltags. In ihrer Werkstatt erschafft sie Skulptu- ren und Objekte von Dingen, die wir oft kaum beachten. Lange arbeitete sie ausschließlich mit Holz – ein Materi- al, das selbst eine Geschichte erzählt. In jüngster Zeit hat sie auch das Arbeiten mit Bronze für sich entdeckt. Ihre Arbeiten inszenieren Alltagsgegenstände mit einem Au- genzwinkern, regen zum Nachdenken an, ohne zu beleh- ren. So wird etwa ein in Holz geschnitztes, angebissenes Käsebrot zu einer feinsinnigen Reflexion über Wegwerf- mentalität und kurzlebige Beziehungen. Arbeiten beider Künstlerinnen finden sich in privaten Sammlungen und im öffentlichen Raum. Die Ausstellung „Spurensuche“ wird bei der Vernissage am Freitag, 5. September 2025 um 19 Uhr in der Orangerie im Fürst- lichen Hofgarten, Alttanner Straße 9, 88364 Wolfegg eröffnet, begleitet von Jonathan Dentler an der moder- nen Harfe. Öffnungszeiten 06.09. – 21.09.: jeweils Fr. & Sa. 13.00 - 18.00 Uhr und So. 11.00 - 18.00 Uhr. Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Mar- tin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung not- wendig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreuungsverein St. Martin informiert in seinen kosten- losen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Personen, die eine ehrenamtli- che Betreuung übernehmen möchten, bildet sie aus, be- rät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 kontakt@betreuungsverein-st-martin.de www.betreuungsverein-st-martin.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 11.09.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 07.10.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Vortrag: Wissenswertes zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Haus der Kirche Jodoksaal 1. OG Wilhelmstr. 2 88212 Ravensburg Dienstag, 18.11.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Begleitung der Betreuten am Lebensende – was bieten die ambulanten Hospizdienste an? Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 02.12.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht Aufgaben und Pflichten als Betreuer/in, Inhalte der Auf- gabenbereiche, Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Praktische Hinweise Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 04.11.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Der Pflegestützpunkt informiert über aktuelle Ände- rungen zur Pflegeversicherung u. a. Bischof-Moser-Haus Marienplatz 13 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 21.10.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin, Amtsgericht Wangen, Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreu- er/innen EMK Gemeindehaus der Ev. Method. Kirche Lehmgrubenweg 2 88239 Wangen Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG-Geschäftsjahr in Zahlen Die neue Broschüre „Auf einen Blick“ gibt Auskunft über die Daten und Zahlen des Geschäftsjahres 2024 der Sozi- alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Interessierte finden diese auf der Internetseite www.svlfg.de/svlfg-kompakt-in-zahlen zum Download. Wie schon in den Vorjahren spiegelt sich in den Zahlen der Strukturwandel in der Landwirtschaft wider, denn in allen Versicherungszweigen sanken die Mitgliederzahlen. Es wird auch deutlich, wie sich die SVLFG weiterentwickelt, um dem gesellschaftlichen Wandel und den Bedürfnissen der Grünen Branche gerecht zu werden. In der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung reduzierte sich die Zahl der Mitgliedsunternehmen von 1.445.986 im Jahr 2023 auf 1.437.950 in 2024. Positiv ist der Trend bei den Arbeitsunfällen. Die Zahl der tödlichen Unfälle lag letztes Jahr erstmals unter 100. Die Gesamtausgaben sanken von 1.185,11 auf 1.138,27 Millionen Euro. Die Zahl der Rentenempfänger in der Landwirtschaft- lichen Alterssicherung reduzierte sich von 524.613 auf 513.094. Die Gesamtausgaben hingegen erhöhten sich leicht von 2.852,16 auf 2.897,26 Millionen Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung weist je Mitglied Gesamtleistungsaufwendungen von 4.401,61 Euro (Vorjahr 4.042,21 Euro) und je Altenteiler von 8.423,86 Euro (Vorjahr 7.651,28 Euro) aus. Höchster Kostenfaktor sind und bleiben die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen in Höhe von 1.038 Millionen Euro (Vorjahr 959 Millionen Euro). Sie machen 38,5 Prozent der Leistungsausgaben aus, gefolgt von den Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln mit 18,94 Prozent sowie den ärztlichen Behandlungen mit 14,27 Prozent. Auch die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung weist höhere Ausgaben aus. Diese stiegen von 889,91 auf 931,06 Millionen Euro. Den größten Kostenpunkt bildet dabei das Pflegegeld mit 257,87 Millionen Euro (Vorjahr 241,03 Mil- lionen Euro), gefolgt von der vollstationären Pflege mit 235,15 Millionen Euro (Vorjahr 216,97 Millionen Euro). Maß- geblich ist neben den Kostensteigerungen auch der An- stieg der Leistungsempfänger von 63.673 Pflegebedürfti- gen in 2023 auf 66.090 in 2024. Die meisten Personen sind in die Pflegegrade 2 (27.538) und 3 (22.202) eingestuft. Ein zentrales Angebot bleibt die Betriebs- und Haus- haltshilfe: In über 54.000 Einsatzfällen wurden mehr als 629.000 Einsatztage geleistet. Gerade in schwierigen Si- tuationen ermöglicht diese Hilfe die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs und die Versorgung der Familie. Deutsche Rentenversicherung (DRV) Neu im Job? Abgesichert ab Tag eins Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Auszubildende Für viele junge Menschen hat in diesen Tagen ein neuer Lebensabschnitt begonnen: die Ausbildung. Egal ob im Büro, in der Werkstatt, im Krankenhaus oder im Dualen Studium – der Start ins Berufsleben ist aufregend. Gut zu wissen: Wer jetzt ins Arbeitsleben einsteigt, ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von Anfang an mit dabei – und das bringt Vorteile. Schon mit dem ersten Ausbildungsgehalt fließt automatisch ein Teil des Geldes in die gesetzliche Rentenversicherung. Was viele nicht wissen: Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen er- warten können. Sonderregelungen sorgen dafür, dass Auszubildende schon vom ersten Arbeitstag an in wich- tigen Bereichen geschützt sind: • Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation nach Ar- beitsunfällen oder einer Berufskrankheit. • Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. • Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt die Absicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Freizei- tunfällen und Krankheiten. Vorteile fürs ganze Leben – Höherbewertung der Aus- bildungszeit Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen sich in jedem Fall. Denn jeder Beitrag zählt für die spätere Rente. Zudem werden bis zu drei Jahre der Ausbildungs- zeit bei der Rentenberechnung höher bewertet. Das heißt, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnitt- sentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum in die Rentenberechnung einfließt. Im Ergebnis kann dies eine höhere Rente bedeuten. Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.ren- tenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Renten- versicherung oder in der Broschüre „Tipps für den Berufs- start“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 DEIKE 1720-0311 © a d m /D EI K E ugs.: Unsinn immer- grüner Nadel- baum poetisch: flaches Wiesen- gelände zielge- richtetes Tun Gedenk- stätte nicht brutto Kfz-Z. Köln Glanz- punkt et cetera äthiopid. Volk sommer- grüner Laub- baum US- Parla- ments- entscheid räumlich einge- schränkt Bewoh- ner eines Erdteils hell- holziger Laub- baum Angriff Kfz-Z. Bonn engl. Abk.: Raster Image unge- zügelte Wut Art großes nord. Hirsch- tier Kornrei- nigungs- ma- schine Medizin, Heil- mittel Figur der Quadrille Bedauern gedou- belte Film- szenen Mann- schaft (engl.) Vorläufer der EU kolo- rieren Ver- hältnis- wort Fremd- wortteil: erst die Gestirne betref- fend Klei- dungs- halter spa- nisch: Meer Nadel- bäume Kitzel Viereck nicht ehrlich Fluss in der Mand- schurei nach- denken griechi- scher Buch- stabe weib- liches Geister- wesen Schwe- fel- säure beste Schul- note griechi- scher Buch- stabe herz- blättriger Laub- baum Unter- kunft immer- grüner Nadel- baum Novelle von Fontane Farbe ent- fernen Ballsport schwei- zerischer Ur- kanton Abzug bei Barzah- lung festlich, feierlich Fluss durch Gerona (Span.) Ge- schosse Auer- ochse Teil der Kette Sing- vogel kath. Theo- loge, † 1847 Vorname der Fitz- gerald † Spiel- klasse beim Sport Geschäft der ehe- maligen DDR Frauen- theater- rolle mittel- europ. Laub- baum noch bevor Hinweis arabisch: Sohn Initialen Ecos Wett- kampf- gewinn Abk.: Kapital Kfz-Z. Osna- brück griechi- scher Hirten- gott sommer- grüner Laub- baum altrömi- sches Hirten- lied eine Gedicht- form griechi- sche Vorsilbe: neu Haupt- stadt von Bali L K S E N C K E A A S I A T H A S E L A T T A C K E T R I E U R R I T O B S U C H T N I F E T E S T U N T S O E G F A E R B E N O O A S T R A L K A R R E E M A R P I N I E N C H R Z U N L A U T E R I A R H O L I N D E E L F E O L E U M E S E S T I N E E I B E U R I A B B E I Z E N A S O L E N K A S TA N IE N B L U E T E N T T E S S Q U R S T A R T K K U G E L N E A H O A L T E E R L E P A N E R I S I E G L I G U T H A I N B U C H E E K L O G E S O N E T T N E O D E N P A S A R 712R78K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Sommer-Rabattaktion bis 31. August: 10% auf Sommerdecken 20% auf Matratzen für Erwachsene bis 50% auf Ausstellungsware Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Wir sind zurück! 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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 22. August 2025 Nummer 34 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insek- tenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wurden das Insektenho- tel, das Sandarium und der Totholzhaufen von Betreuerinnen und Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwiesenschule be- stimmten die Kinder eifrig mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Angekommen auf dem Schulhof, machten wir einen Abstecher zum Insektenareal, welches letztes Jahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusam- menarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohrwurmhaus herstellen. Ein gelungener Vormittag: Die Kinder im Alter von 6 – 11 Jahren waren sehr interessiert an unserem Thema, brachten auch schon einiges an Vorwissen mit und bauten mit Begeisterung ihre ei- genen Nisthilfen. Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Ferienprogramm - Ausflug ins Zeppelin Museum und zum Kulturufer Mit dem Zug ging es am Dienstag, den 5.8. nach Friedrichshafen. Dort be- kamen die 19 Baindter Kinder eine Führung mit anschließendem Workshop im Zeppelin-Museum. Nach einer Stärkung und mit viel Wissen schlenderte die Gruppe am Seeufer entlang bis zum Kulturufer. Dort konnten sich die Kinder an verschiedenen Mit-mach-Ständen beteiligen. Das Angebot reich- te von Klettern, Zirkusspiele, Schach, Steine bemalen, Zauberstäbe basteln, Slackline, … Zum Abschluss ging es noch auf einen Spielplatz am See, wo wir bei herrlichem Sonnenschein ein Eis genießen konnten. Was für ein ge- lungener Ferientag. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! Ute Lins und Stefanie Nandi Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Amtliche Bekanntmachungen Fontänenfeld in der Ortsmitte – vorübergehende Abschaltung Anfang der KW 35 bleibt das Fontänenfeld für etwa drei Tage ausgeschaltet. Grund hierfür ist die Beschrif- tung der einzelnen Düsen. Die Anordnung der Wasser- fontänen ist den 16 Weihern im Baindter und Altdorfer Wald nachempfunden. Diese Weiher dienten den Zis- terziensern einst als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals beste Voraussetzungen für eine florie- rende Teichwirtschaft. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehende Abschaltung. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Herbstferien vom 27.10. bis 31.10.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 15.09.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 01.09.2025 – 05.09.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MO- CHENWANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (01.09.- 05.09.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 01./02.09.2025 und 04./05.09.2025 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 02. September 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Verlängerung des Wasserentnahme­ verbots im Landkreis Ravensburg bis 15. September 2025 Aufgrund der niedrigen Wasserstände im Landkreis wird das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewäs- sern bis zum 15. September 2025 verlängert. Trotz vorü- bergehender Erholung der Wasserstände durch ergiebige Niederschläge in der zweiten Julihälfte hat sich die Situa- tion wieder verschlechtert. Seit über einer Woche blieb der Regen aus, und die Pegelstände sind wieder rückläufig. Auch für die nahe Zukunft sind keine nennenswerten Nie- derschläge in Sicht, da lokale Gewitter für die Gewässer keine nachhaltige Erholung bewirken. Die anhaltende Wasserarmut beeinträchtigt die Gewäs- serökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Was- serpflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen und steigenden Temperaturen. Um eine weitere Verschär- fung zu verhindern, bleibt die Entnahme von Wasser zu eigenen Zwecken aus Oberflächengewässern untersagt. Dies bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entneh- men. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behörd- liche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den je- weiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. September 2025. Bleibt es darüber hinaus wei- terhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Ba- den-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lage- bericht-wassernutzung. BBQ­Butler am Baindter Bädle gesperrt Aufgrund eines Defekts ist der BBQ-Butler am Baindter Bädle bis auf Weiteres außer Betrieb. Wir informieren Sie, sobald das Grillen dort wieder möglich ist. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wechsel beim Austragenden des Amtsblatts im Bezirk 3 Seit dem 15. August 2025 hat eine neue Austrägerin die Verteilung des Amtsblatts im Bezirk 3 übernommen. Wir danken dem bisherigen Austräger herzlich für seinen Einsatz und wünschen der neuen Austrägerin viel Freude bei ihrer Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Donnerstag, 28. August 2025 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bifang II“ wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 05 Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 06 Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 07 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. August 2025 und Sonntag, 24. August 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. August 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 110 Sonntag, 24. August 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5 88368 Bergatreute Tel: 07527 46 53 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz - 31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis + Kreativer Montag Rathaus 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehrhaus 21.09. Baindter Tennistag für Tennisplätze Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bücherei Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei ist umgezogen Was lange währt, wird endlich gut. Wäh- rend des Neubaus der Schule war die Ge- meindebücherei in die kleine Turnhalle aus- gelagert. Nach drei langen Jahren ist die Bücherei nun, pünktlich zum Sommer, aus ihren proviso- rischen, doch sehr heißen Räumen ausgezogen. Im grünen Gebäude auf dem Schulgelände, im ehemali- gen Werkraum, befindet sich jetzt die Gemeindebücherei. Die Wochen vorher wurde der Raum renoviert. Die Flie- sen an den Wänden wurden abgeschlagen, die Einbau- schränke für Werkzeuge und der Boden entfernt. Um- bauten mussten abgerissen werden und die Beleuchtung wurde erneuert. Der Aufwand hat sich gelohnt. Die neuen Räumlichkeiten sind hell, lichtdurchflutet und haben ausreichend Platz zwischen den Gängen. Einige Sitzbereiche bieten die Mög- lichkeit, in Büchern zu lesen und zu schmökern. Auch für die jüngsten Leser gibt es eine Sitzlandschaft, mit Pappbilderbüchern direkt neben den großen Bilderbuchkisten. Ein kleiner separater Raum lädt zum Spielen der Spiele ein. Im hinteren Bereich des Raumes sind die Regale mit der Erwachsenenliteratur. Das Angebot umfasst eine Band- breite an Krimis, Romanen, historische Romanen, Bio- grafien und regionalen Krimis von regionalen Autoren. Ich bedanke mich herzlich beim Bauhof für die tatkräftige Unterstützung beim Umzug. Sie haben hunderte von Kar- tons transportiert und Regale ab und wieder aufgebaut. So konnte der Umzug innerhalb einer Woche gemeistert werden, ohne Schließungszeiten der Bücherei. Zum Schluss geht mein Dank an die Mitglieder des Ge- meinderats, die diesen umfangreichen Umbaumaßnah- men zugestimmt haben. Ich freue mich, Groß und Klein in der Gemeindebücherei begrüßen zu dürfen, nutzt diese tolle Möglichkeit, die die Gemeinde bietet. Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1 88255 Baindt Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 24. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) KEINE TAIZÉANDACHT !!! Freitag, 29. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen --- Glaube im Alltag Unsere Wurzeln entdecken Der Israelsonntag ist eine Gelegen- heit, sich mit den jüdischen Wurzeln des Christentums auseinanderzu- setzen. Kenne ich jüdische Mitbür- ger? Wo begegnet mir ihre Religion? Es lohnt sich, sich mit dem Juden- tum zu beschäftigen. Vielleicht gibt es in meiner Umgebung eine Synagoge, die ich besich- tigen kann. Je mehr ich über diese Religion weiß, desto mehr kann ich Vorurteilen und Antisemitismus begegnen. Vielleicht entdecke ich bei meiner Suche ja auch Schätze wie diese Geschichte: Ein Rabbi fragte seine Schüler, wann der Tag beginnen würde. Der erste fragte: „Beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Hund von einem Schaf unterscheiden kann?“ – „Nein“, sagte der Rabbi. „Dann beginnt der Tag, wenn ich von weitem einen Dattelbaum von einem Feigenbaum unterscheiden kann“, sagte der zweite Schüler. Der erntete wieder ein Nein.„Aber wann beginnt der Tag?“, fragten die Schüler. Der Rabbi ant- wortete: „Der Tag beginnt, wenn Du in das Gesicht eines Menschen blickst und darin Deine Schwester oder Dei- nen Bruder siehst. Bis dahin ist die Nacht noch bei uns.“ (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein September: 08.09. Birgit Schwartz Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Baindt bricht in Hälfte zwei ein SV Baindt - TSV Eschach 2:5 (2:1) Zum ersten Heimspiel der Saison gastierte der TSV Eschach auf der Baindter Klosterwiese, wobei der SVB durch den 4:0-Auftaktsieg der Eschacher direkt auf den ersten Tabellenersten der Bezirksliga traf. Weiterhin per- sonell gebeutelt schickte das Trainergespann Weiland und Caltabiano fast die identische Mannschaft wie in der Vorwoche auf den Platz - lediglich Geggier ersetzte Gündogdu. Und auch fast identisch wie in der Vorwoche startete die Baindter Mannschaft furios in die Partie und schnürte die Eschacher zu Beginn in der eigenen Hälfte ein. Mit vier Scorern und viel Selbstvertrauen im Gepäck hatte Fischer bereits nach zwei Minuten die große Chance auf die Führung, scheiterte aber an Keeper Strobel. Dafür setzte er etwa zehn Minuten später Krauter mit der Ha- cke sehenswert in Szene, wobei Krauters Hereingabe zu Fink am zweiten Pfosten durchrutschte. Strobel blockte dessen ersten Versuch noch, der Rebound drückte der wiedergenesene Baindter Torjäger dann aber entschei- dend über die Linie (13.). Während der SVB es in dieser Phase verpasste das 2:0 nachzulegen, hatte der TSV auf der Gegenseite das Glück auf seiner Seite. Ein hoher Ball hinter die Kette verteidigte der Gastgeber schlecht, wo- durch Odenbach den agilen Bröhm nur noch mit einem Foul zu stoppen wusste. D. Sprenger übernahm den fäl- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 ligen Strafstoß, rutschte bei der Ausführung jedoch weg und bugsierte die Kugel eindeutig mit einem Doppelkon- takt über die Linie. Seit dieser Saison hätte der Elfmeter einfach ohne Umschweife wiederholt werden können, doch der Schiedsrichter war wohl bei der neuen Regel- schulung Kreide holen und entschied auf Tor - 1:1 (20.) Dennoch zeigte sich der SVB von diesem bitteren Aus- gleich zunächst unbeeindruckt und konterte nur sechs Minuten später. Ein tiefer hoher Ball von M. Szeibel wurde von Keeper Strobel unterschätzt, wodurch Fischer den etwas ungenauen Ball noch erreichen und am Escha- cher Schlussmann vorbeispitzeln konnte. Dieser brachte Baindts Nummer 7 zu Fall, wodurch es erneut Elfmeter gab. M. Szeibel verwandelte souverän wie nach diversen Kaltgetränken beim Wolpertswender Elfmeterturnier und stellte auf 2:1 (26.). In der Folge blieb der SVB tonange- bend, wobei Thoma nach einem Standard das verdiente 3:1 verpasste, als er den Ball aus kurzer Distanz nicht mehr an Strobel vorbei ins Tor nicken konnte. Auf der Gegen- seite parierte jedoch auch Odenbach kurz vor der Pau- se nochmals stark, wodurch es beim knappen 2:1 blieb. Die große Chance diese Führung auszubauen bot sich nach Wiederanpfiff umgehend Linksaußen Fischer, er scheiterte jedoch aus kurzer Distanz am Kopf von Strobel. Im Anschluss an diese große Möglichkeit war das Baind- ter Spiel aber wie abgerissen: einfache Ballverluste, kaum längere Ballstafetten und zu große Abstände zwischen den Ketten. Die Gäste wurden von Minute zu Minute ton- angebender und kamen schlussendlich nicht unverdient zum Ausgleich - nach einem langen Ball umkurvte Bröhm Odenbach und schob zum 2:2 ein (57.). Das Team von Weiland & Caltabiano kam in dieser Phase kaum noch zur Entlastung und fing sich durchaus absehbar das 2:3 durch Schmid (73.) und das 2:4 durch Ungemach (78.). Den Schlusspunkt setzte ein bitteres Eigentor von Hos- se, der beim Klärungsversuch die Kugel unglücklich ins eigene Tor bugsierte (89.). Durch eine schwache zweite Halbzeit erhält der überzeu- gende Baindter Auftaktsieg einen herben Dämpfer. Bes- ser machen kann es die Mannschaft allerdings bereits am Donnerstagabend beim Aufsteiger aus Friedrichshafen, bevor der spielfreie Sonntag ansteht. SV Baindt: Conner Odenbach, Tobias Szeibel (74. Hen- ry Hosse), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Calta- biano (74. Lukas Walser), David Krauter, Tobias Fink (56. Übeydullah Gündogdu) - Trainer: Sandro Caltabiano, Rolf WeilandTore: 1:0 Tobias Fink (13.), 1:1 David Sprenger (20. Foulelfmeter), 2:1 Marko Szeibel (26. Foulelfmeter), 2:2 Max Bröhm (57.), 2:3 Simon Schmid (73.), 2:4 Pascal Un- gemach (78.), 2:5 Henry Hosse (89. Eigentor) SV Baindt II - VfB Friedrichshafen II 1:1 (1:1) Nach der letztjährigen Meisterschaft in der Kreisliga B stand für die „Zwoite“ nach einer intensiven Vorbereitung mit Höhen und Tiefen das erste Spiel in der Kreisliga A an. Im Auftaktduell traf der SVB auf die zweite Mannschaft des VfB Friedrichshafen. An der Seitenlinie des SV Baindt 2 hatten heute die Trainer- talente „Schulle“ und Frank Senger (eher Fitnesscoach) das Sagen, da sich Chefcoach Timo Geggier im Urlaub befand. In den ersten Minuten tasteten sich beide Mannschaften ab. Der SVB agierte dabei mit etwas Respekt vor der neuen Liga und den neuen Gegnern – und das nutzten die Gäste früh aus: Ein weiter Ball von Kuzella über die Abwehrreihe erreichte Musso, der das Spielgerät über den herausstürmenden Torwart Walser ins Netz lupfte – das frühe 0:1 (8.). Dieses Gegentor wirkte für die Elf von Timo Geggier, der die Partie womöglich weniger entspannt am Pool verfolgte, wie ein Wachruf. Nun waren die Baindter am Drücker und erspielten sich die ersten gefährlichen Sze- nen. In dieser Druckphase belohnte sich die Mannschaft, als Keppeler am Strafraumeck freigespielt wurde. Sein Schlenzer senkte sich traumhaft in den Winkel – 1:1 (15.). Bis zur Pause wurde der SVB immer stärker, hatte die Häfler im Griff und ließ nach dem Gegentor keine nen- nenswerten Chancen mehr zu. Nach dem Seitenwechsel zeigte sich dasselbe Bild: Der SVB presste hoch, zwang den Gegner zu Ballverlusten in der eigenen Hälfte und kam durch Topstürmer Schnez so- wie die Mittelfeldmotoren Keppeler, Knisel und Brugger zu Großchancen. Doch der überfällige Führungstreffer wollte nicht fallen. Auch nach Standards blieb es brandgefähr- lich, aber immer war ein gegnerisches Bein dazwischen. Als in der 63. Minute Schnez nach einer feinen Flanke von Schaffer aus fünf Metern knapp am Tor vorbeiköpf- te – einen Ball, den er normalerweise im Schlaf versenkt –, schien es, als sei das Gehäuse wie vernagelt. Und tat- sächlich: In den folgenden 10 bis 15 Minuten spielte sich die „Zwoite“ Chance um Chance heraus, ohne den Ball im Tor unterzubringen. In der 85. Minute stellte dann eine kuriose Schiedsrichter- entscheidung den Spielverlauf auf den Kopf: Nach einem Luftzweikampf blieb Keppeler am Boden liegen. Trotz der neuen Regelung zu Kopfverletzungen ließ der Unparteii- sche weiterspielen. Kapitän Späth wollte, dass der Ball ins Aus gespielt wird, und sagte dies auch zum Schiedsrichter. Doch statt Fairplay entschied dieser anders – und stellte den stets höflichen und bedachten Innenverteidiger mit der zweiten Gelben Karte vom Feld. Nach einer fünfminütigen Verletzungspause schnupper- ten die Gäste noch am „Lucky Punch“, doch dank einer stabilen Abwehrleistung blieb es beim 1:1. Mit diesem Unentschieden holt sich die „Zwoite“ den ers- ten Punkt in der neuen Liga, darf aber angesichts des hohen „x-Goal-Werts“ von 6,67 mit den vielen vergebe- nen Chancen hadern. Am kommenden Wochenende tritt die zweite Mannschaft um 15 Uhr beim Mitaufsteiger in Weissenau an. Autor: Konstantin Knisel SV Baindt II: Benjamin Walser, Sebastian Brenner (75. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kostka, Julian Kep- peler (90. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaf- fer, Johannes Schnez - Trainer: Frank Senger - Trainer: Daniel Schmidt Tore: 0:1 Marcin Musso (8.), 1:1 Julian Keppeler (14.) Gelb-Rot: Patrick Späth (86./SV Baindt II/) Vorschau: Donnerstag, 21.08 18.00 Uhr: FC Dostluk Friedrichshafen - SV Baindt Sonntag, 24.08 15.00 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt TC Baindt e.V. Ferienprogramm Ein ganzer Tag beim Tennis Vergangenen Freitag konnten wir 18 Kin- der bei uns auf der Tennisanlage begrü- Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ßen. Bei hochsommerlichen Temperaturen waren alle mit Feuereifer dabei. Von 9:00 bis 16:00 machten fast alle Kinder die ersten Erfahrungen mit Schläger und Ball. An den aufgebauten Stationen ging es um Geschicklichkeit, Schnelligkeit und Ausdauer. Natürlich durften die Versu- che mit Vorhand und Rückhand nicht fehlen. Wichtig waren bei dieser Hitze natürlich auch die Pausen, in denen wir die Kinder mit Getränken, Obst und Eis ver- sorgten. Zum Mittagessen konnten sich alle mit selbst- gefüllten Wraps versorgen. Lecker!!! Um 16.00 Uhr ging dann ein toller Tag zu Ende. Alle hatten viel Spaß und von manchen hörte man, dass sie gerne weitermachen möchten. Wir freuen uns natürlich, wenn wir den einen oder anderen kleinen Tennisspieler bei uns im Verein begrüßen können. Narrenzunft Raspler e.V. RASPLER - Ferienprogramm 2025 Am Dienstag, den 5. August 2025, erlebten insgesamt 21 Kinder einen unvergessli- chen Ferientag unter dem Motto „Den Abenteuern der Ritter auf der Spur“. Nach einer stimmungsvollen Ken- nenlernrunde, bei der sich alle mit Namen und einem kleinen Ritterzeichen vorstellten, ging es mit kreativem Eifer weiter. Die jungen Ritter gestalteten aus Holz indi- viduelle Wappenschilde und bastelten prächtige Kronen – ein Highlight für Groß und Klein. Gut gestärkt bei einer kleinen Mittagsmahlzeit, machten sich die Kinder anschließend auf die spannende Schatz- suche. Dabei waren nicht nur Köpfchen, sondern auch Geschick gefragt, um die versteckten Hinweise zu finden und den Schatz zu bergen. Kurz vor dem Ende des Tages wurde noch Taktik gefragt: Bei einer Partie „Ritterschach“ traten die Kinder gegeneinander an und übten kluge Züge wie echte Strategen. Mit vielen strahlenden Gesichtern ging so ein erlebnisrei- cher Tag zu Ende. Reitergruppe Baindt 50. Jubiläumsturnier am 30. und 31. August 2025 „Das Reitsportevent in der Region“ Am 30. und 31. August 2025 lädt die Rei- tergruppe Baindt herzlich zum großen 50. Jubiläums- turnier ein. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer ein sportlich anspruchsvolles, aber auch unterhaltsames Tur- nierprogramm zusammengestellt. Neben Dressurprüfungen bis zur Leistungsklasse „M“ und Springprüfungen bis zur Leistungsklasse „L“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Jugendprüfungen zur För- derung unseres Sports aus, die sich dauerhaft großer Beliebtheit erfreuen. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm einen „Kegel- fahr-Wettbewerb für Ein- und Zweispänner“, bei dem die Gespanne auf Zeit einen Parcours bewältigen müssen, sowie einen Vierkampf, der verschiedene sportliche Dis- ziplinen aus Reitsport und Leichtathletik vereint. Hierbei stellen die Reiterinnen und Reiter nicht nur im Springp- arcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch beim Schwimmen und Gelän- delauf behaupten. Am Samstagnachmittag findet außerdem um 14:00 Uhr erneut ein „Hobby-Horse-Turnier“ bzw. „Steckenpferd- turnier“ auf dem Springplatz statt. Wer teilnehmen möch- te, kann sich bis zum 24.08.2025 anmelden. Infos zur An- meldung gibt es auf unserer Homepage: www.reitergruppe-baindt.de. Am Abend ereignet sich ein weiterer sportlicher Höhe- punkt: die Jubiläumswettkämpfe. Hier erwartet die Zu- schauerinnen und Zuschauer ein unterhaltsamer Ge- schicklichkeitsparcours auf Zeit – ohne Pferd. Teamgeist, Spaß und ein wenig Mut sind dabei gefragt! Ob Reitverein, Freizeitgruppe oder Freundeskreis – jede Gruppe kann mitmachen. Informationen zur Anmeldung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Der Sonntag beginnt um 9:30 Uhr mit einem Feldgottes- dienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher im Vorraum der Reithalle. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Rei- ter, unsere Gäste sowie die ganze Gemeinde herzlich ein. Während des Gottesdienstes ruht der Reitbetrieb. Für die kleinen Besucher wird im Anschluss wieder ein Kinderprogramm angeboten. Außerdem dürfen sich un- sere Gäste über einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen freuen. Am Nachmittag findet auf beiden Turnierplätzen ein ab- wechslungsreiches Schauprogramm statt: Auf dem Dres- surplatz wird um 14:30 Uhr eine Dressurquadrille vorge- führt, während Sie sich um 15:45 Uhr auf dem Springplatz gerne überraschen lassen dürfen. Zum gemütlichen Ausklang des Wochenendes lädt der Verein am Sonntagabend zu einem Beisammensein mit musikalischer Begleitung der oberschwäbischen Party- band d’Quirlige 5 im Vorraum unserer Reithalle ein. An beiden Tagen wird für die kleinen Gäste Ponyreiten angeboten. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Aktuelle Informationen rund um das Jubiläumsturnier finden Sie auch auf unserem Instagram-Account sowie auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf ein unvergess- liches Turnierwochenende in Baindt! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers – Helfende Hände gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Der Aufbau des Turniergeländes findet am Donnerstag, den 28. August (17.30 Uhr), und Freitag, den 29. August (13.30 Uhr) statt. Für Samstag und Sonntag (30. & 31. August) erfolgt der Einsatz nach vorheriger Einteilung. Wer noch zusätzli- che Dienste übernehmen möchte, darf sich gerne in noch offene Aufgaben in der App (siehe WhatsApp-Gruppe) eintragen. Für unser bevorstehendes Reitturnier freuen wir uns wie- der über zahlreiche Kuchenspenden, mit denen wir uns und unsere Besucher verwöhnen können. Ob Rührkuchen, Blechkuchen oder Torte – jede Spende hilft und wird gerne angenommen! Diese können am Samstag und Sonntag- morgen an der Kuchentheke im Vorraum der Reithalle abgegeben werden. Der Abbau des Turniers ist für Montag, den 1. Septem- ber um 8.30 Uhr geplant – auch hier freuen wir uns über zahlreiche Unterstützung. Wir danken allen im Voraus für ihr Engagement – nur gemeinsam können wir eine gelungene Veranstaltung auf die Beine stellen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die da- bei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. Sep- tember 2025 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 100 Jahre Schützengilde Baindt 1925 e.V. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Frühschoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt - unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zu unserer Hockete am 13. September 2025 ab 11 Uhr Liebe Gartenfreundinnen- und Freunde, eine Hockete ist eine wunderbare Gelegenheit, gemein- sam schöne Stunden im Grünen zu verbringen, zu plau- dern und auch zu lachen. Daher versorgt Sie der Garten- und Blumenverein mit Ge- tränken und einem schattigen Sitzplätzchen. Ihr Grillgut bringen Sie bitte selbst mit, ebenso Geschirr und Besteck. Über den einen oder anderen Salat oder auch Kuchen/ Dessert würden wir uns freuen. Sollten Sie nicht mehr selbst zur Dauergartenanlage fah- ren können, so sagen Sie uns bitte Bescheid, wir organi- sieren dann gerne eine Abholung an Ihrer Haustür. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir dadurch auch mal wieder langjährige Mitglieder begrüßen können. Und na- türlich sind uns auch neue Gesichter herzlich willkommen. Die Dauergartenanlage verfügt übrigens auch über einen Spielplatz für die Kleinen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung per E-Mail gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefo- nisch unter 0751/44875 (G. Rittler). Wir freuen uns auf Ihr Kommen und ein paar entspannte Stunden mit Ihnen. Es grüßen Sie die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Familienführung und Schlossführung in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Kunst & Liebe“. Besondere Highlights sind die Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache und eine interaktive Familienführung mit anschließenden Kreativteil. Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber.“ Bis 12. November Kunst ist mehr als ein Beruf und Liebe ist mehr als ein Ge- fühl. Wie gelingt Künstler/innenpaaren die „work-life-balan- ce”? Warum arbeiten einzelne Paare bewusst zusammen, während andere getrennte Ateliers wählen? Wie und wo finden die internen fachlichen Diskussionen statt, im Atelier oder am Küchentisch? Die Ausstellung will am Beispiel aus- gewählter Künstler/innenpaare einen Blick hinter die Kulis- sen wagen und wird dabei auch einzelne gesellschaftliche Klischees bewusst hinterfragen. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Ausstellungsführung 31. August | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künstler- paare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rundgang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebe- nen und Kunstwerke miteinander in Verbindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Schlossführung in Begleitung mit Gebärdensprache 6. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich Die Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Eine Gebärdensprachdolmetscherin wird die Führung überset- zen. So können sowohl nicht-hörende als auch hörende Menschen an der Führung teilnehmen. Der Kunst auf der Spur | Interaktive Führung mit kre- ativem Familienworkshop mit Vera Sigg 7. September | 14.00 Uhr | 5,00 Euro / Familie | Anmel- dung erforderlich Entdeckt unsere Ausstellung Kunst & Liebe und erfahrt etwas über zeitgenössische Kunst. Was seht ihr? Ist das Kunstwerk gemalt oder anders gestaltet? Aus welchem Material ist das Kunstwerk? Warum hat das Künstlerpaar wohl dieses Kunstwerk gemacht? Kommt mit uns auf die Spuren der Kunstwerke! Ausstellungsführung 7. September | 14.30 Uhr| 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Ausstellung „Kunst & Liebe. Zeitgenössische Künst- lerpaare im Miteinander und Gegenüber“ präsentiert Schloss Achberg 13 Künstler/innenpaare. In einem Rund- gang durch verschiedene Gattungen und Stile werden Beziehungsebenen und Kunstwerke miteinander in Ver- bindung gebracht. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das Narrativ „Kunst & Liebe”: emotional, wirtschaftlich und gesellschaftlich! Öffnungszeiten im August & September 2025 Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Ferienprogramm und Museumsfest im Bauernhaus-Mu- seum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im August und September ein buntes Som- merferienprogramm mit abwechslungsreichen Themen rund um das bäuerliche Leben statt. Am 7. September lädt das Museum herzlich zum traditionellen Museumsfest ein. Sommerferienprogramm – Für jedes Unglück eine Kur? 26. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die gan- ze Familie an. Am Dienstag, dem 26. August, dreht sich alles um die Frage „Für jedes Unglück eine Kur?“. Von Kräutersäckchen füllen über Rosenkranz knüpfen bis hin zum Schnitzen von Schutzamuletten ist für jede und jeden etwas dabei. Um 14 Uhr findet das Erzählcafé mit Senior/innen im Hof Reisch statt. Die Angebote der Fe- rienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Essen und Trinken im Mit- telalter 28. August | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Schmatzen, Rülpsen, Furzen – wie waren ei- gentlich die bäuerlichen Tischsitten früher? Das kann man am Donnerstag, dem 28. August, beim Ferientag „Essen und Trinken im Mittelalter“ erfahren. Außerdem werden Wassersuppe gekocht, Sauerteigfladen gebacken, Wild- kräutersalat zubereitet und Honiglöffel geschnitzt. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Familiensamstag 30. August | 10:00 – 18:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Wildkräuterwissen für Kinder“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 31. August | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 31. August | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Sommerferienprogramm – Haltbachmachen 2. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdeckt die spannende Kunst des Haltbar- machens beim Mitmach-Programm! Es werdet ihr Duft- kissen herstellen, Kräuteressig ansetzen und Kraut hobeln und stampfen. Ihr könnt auch Lederfett herstellen und lernen, wie man Dinge lange frisch hält. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit zauberhaften Märchen, und um 12 Uhr, 13 Uhr und 14 Uhr könnt ihr sehen, wie man eine Erdmiete anlegt. Diese Methode hilft dabei, Gemüse frisch zu halten, indem man es im kühlen Boden lagert. Als kleine Kostprobe gibt es leckeres Obstmus, und ihr könnt ein Apfel-Trockengestell bauen, um zu lernen, wie man Obst trocknet und haltbar macht. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Sommerferienprogramm – Wenn es Abend wird 4. September | 11:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich In den baden-württembergischen Sommerferien (5. Au- gust bis 11. September) bieten wir dienstags und don- nerstags, jeweils von 11 bis 17 Uhr, ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Entdecke, was Menschen früher am Abend gemacht haben! Bei unserer Veranstaltung kannst du eine Puppe basteln, Werkzeug reparieren und Socken stopfen. Wir schnitzen Kienspan, was früher genutzt wurde, um Licht zu machen, und stellen eine besondere Salbe für müde Füße her. Zusammen kochen wir auch eine schöne kleine Laterne, die du mit es nehmen kannst. Um 13 Uhr gibt es eine Vorlesestunde mit spannenden Geschichten, die dich in die Welt der Abendabenteuer entführen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kos- tenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Museumsfest 7. September | 10:00 – 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich Zahlreiche Handwerksvorführungen auf dem Gelände, ein buntes Mitmach-Programm für die ganze Familie und spannende Blicke hinter die Kulissen der Museums- arbeit! Ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und Puppentheatervorstellungen runden den Tag ab. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt! Öffnungszeiten im August und September: täglich von 10 bis 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I Tel. 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Deutsches Rotes Kreuz Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 15 Mi- nuten. Das DRK bietet täglich Blutspendetermine in der Region an. Blutspenden tragen maßgeblich dazu bei, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Ausgehend von einer 5-Ta- ge-Woche, werden allein in Hessen und Baden-Württem- berg täglich über 2.700 Blutspenden benötigt. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit einiger Blutpräparate ist es ent- scheidend, dass kontinuierlich genügend Blutspenden für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kommt es immer wie- der zu saisonalen Schwankungen und Engpässen bei der Blutversorgung. Ein Rückgang der Spendeaktivität Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ist bspw. regelmäßig während der Feiertagswochen im Frühjahr und innerhalb der Sommerferien zu beobachten. Mit nur einer Blutspende bis zu drei Menschen hel- fen? Das geht! Nach dem Blutspendetermin werden die Blutspenden im Labor untersucht und weiterverarbeitet. Dazu werden die Blutkonserven zentrifugiert und in ihre Bestandteile aufgeteilt: Thrombozyten (Blutplättchen), Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) und das Blutplasma. Dadurch, dass aus einer Blutspende bis zu drei Blutpräparate entstehen, kann ein/e Blutspender*in mit nur einer Spende bis zu drei Menschen helfen. Wer darf Blut spenden? Das Potenzial innerhalb Gesell- schaft ist groß. Grundsätzlich gilt, jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren und mit einem Körperge- wicht von über 50 Kilogramm kommt theoretisch für eine Blutspende in Frage. Die Spendetauglichkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird im Einzelfall individuell vor der Spende ärztlich bewertet. Wer sich im Vorfeld unsicher ist, ob er/sie - zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente - Blut spenden darf, kann sich vorab kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blut- spendedienstes unter 0800 1194911 erkundigen. Oder un- ter www.blutspende.de innerhalb weniger Klicks einen unkomplizierten Online-Check machen, um zu testen, ob eine Blutspende möglich ist. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Donnerstag, dem 04.09.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im September anbietet. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 24. Sep- tember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, 24. September um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Restlos glücklich – Strategien gegen Lebensmittelver- schwendung: Online-Vortrag am 30. September Bei diesem Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um das Thema Lebensmittelver- schwendung in Deutschland. Referenten Katja Sonthei- mer spricht über die häufigsten Wegwerfgründe, erklärt den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Ver- brauchsdatum und zeigt Strategien für eine gute Ein- kaufsplanung auf. Außerdem gibt sie hilfreiche Tipps zur geeigneten Lagerung von Lebensmitteln und zu Portions- größen als Hilfe beim Kochen. Der Online-Vortrag findet am Dienstag, 30. September um 18.30 Uhr statt. Die Ver- anstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Die größte Spielemeile Oberschwabens: „Ravensburg spielt“ am 13. und 14. September 2025 Ravensburg macht seinem Image als Stadt der Spiele alle Ehre: Bei der Veranstaltung wird im wahrsten Sinne des Wortes die gesamte Innenstadt bespielt: Besucher dürfen sich auf vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, zwei Bühnen mit einem bunten Showprogramm, über 70 Spielestationen sowie viele weitere Highlights in der ganzen Altstadt freuen. Veranstalter ist die Stadt und das Wirtschaftsforum Pro Ravensburg. Spiele-Zone, Digital-Zone, Kreativ-Zone und Sport-Zone Auf dem Marienplatz finden sich in der Spiele-Zone alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Besu- cher können Neuheiten von bekannten Spieleverlagen und Spielwarenherstellern testen oder Spiele-Klassiker wie Memory und Jenga im XXL-Format spielen. Mit dabei sind bekannte Marken wie Ravensburger, Schmidt Spiele, Playmobil und Kosmos. Der beliebte Bereich Modellbau, der von den Firmen Faller, NOCH und Herpa gemeinsam mit den Eisenbahnfreunden Ravensburg-Weingarten e. V. präsentiert wird, lädt zum Basteln seiner eigenen klei- nen Modellwelt ein. In die digitale Spielewelt kann man mit dem Kreisme- dienzentrum eintauchen. Im kleinen Sitzungssaal des Rathauses kann man programmierbare Roboter wie SpheroBOLT und BlueBOTS ausprobieren sowie einen Greenscreen zur Stop-Motion-Poduktion und VR-Brillen testen. Die Kreativ-Zone in der Bachstraße und auf dem süd- lichen Marienplatz steht unter dem Motto „Basteln, ge- stalten und entdecken“. Hier präsentieren sich Spielwa- renhersteller, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Rettungsdienste und Polizei mit interaktiven und krea- tiven Angeboten zu den Themen Gesundheit, Umwelt und Verkehr. In diesem Jahr kommt die beliebte Teddy- bären-Klinik der Oberschwabenklinik zurück, in der man seine Kuscheltiere ärztlich versorgen lassen kann. Der südliche Marienplatz und der Hirschgraben werden als Sport-Zone von den Ravensburger Sportvereinen zum Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mitmachangeboten für Jung und Alt bespielt. Hier kann man verschiedene Sportarten wie Eishockey, Baseball oder Fußball ausprobieren. Bühnenprogramm und weitere Highlights Neben dem umfassenden Programm in den Spielezonen gibt es zwei Bühnen: Auf dem Marienplatz sorgt Ravens- burger für Spiel und Spaß und im Hirschgraben sind Ra- vensburger Tanzschulen mit kreativen Choreografien und Tanzshoweinlagen zu sehen. Am Sonntag gibt es erstmals zwei kostenfreie Konzerte: um 13 Uhr spielt die Band „Die Drahtzieher“, um 16.30 Uhr geben „Platonow“ ein Konzert. Zahlreiche weitere Highlights runden das Rahmenpro- gramm in der Stadt am Spiele-Wochenende ab: Im Schwörsaal wird ganztägig zum Speed-Puzzle eingela- den, in der Tanzschule Desweemèr findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt und das Museum Ravensburger und Wirtschaftsmuseum öffnen ihre Türen für besondere Aktionen. Auf dem Veranstal- tungsgelände sind Stelzen- und Luftballonkünstler un- terwegs, um Kindern und Erwachsenen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Programm ab jetzt online Das Programm mit allen Informationen rund um das Spiele-Wochenende ist ab sofort online unter www.ra- vensburg.de/rvspielt abrufbar. An den Veranstaltungs- tagen ist das Programmheft vor Ort an der Info-Hütte vor dem Rathaus erhältlich. Für die Anreise zur Veranstaltung kann man sich im Vor- feld über Angebote des Stadtbusses unter https://www.ravensburg.de/rv/buergerservice-verwal- tung/parken-verkehr/bus-bahn.php und der Parkmög- lichkeiten unter www.ravensburg.de/parken informieren. Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) Ladesäulen für E-Busse auf Busbetriebsgelände ste- hen bereit Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) treiben den nachhaltigen Busverkehr im Schus- sental weiter voran: Sechs Ladepunkte mit jeweils 120 Kilowatt Leistung zum Laden von E-Bussen sind auf dem Busbetriebshof in der Bleicherstraße in Ravensburg in- stalliert worden und jetzt einsatzbereit. Jenny Jungnitz, Geschäftsleiterin Verkehrsbetrieb bei den RVV, erklärt: „Das ist ein erster Schritt Richtung klimaneutralen ÖPNV.“ Oftmals wird zwar an die Beschaffung von E-Bussen ge- dacht, aber die Elektrifizierung muss im gleichen Atem- zug mithalten. Auch Dominik Dornfeld, Prokurist der VBS Verkehrsbetriebe Schussental, freut sich über die Infra- struktur für den elektrischen Busverkehr, damit die von den VBS bestellten fünf E-Busse auf dem Busbetriebshof geladen werden können. Jahrelange Arbeit zahlt sich aus Bereits im Jahr 2021 wurde die RVV ins Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Damit waren die finanziellen Hürden gemeistert. Der positive Förderbescheid ging dann im letzten Jahr ein. Seitdem wurde unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet – bis jetzt zur Fertigstellung. „Wir sind froh, dass uns die angestrebten Fördermittel bewilligt wurden. An dieser Stelle vielen Dank an alle Beteiligten für ihr Engagement und ihre Ausdauer“, sagt Jenny Jungnitz. Förderung durch das Land Rund 85 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen in Höhe von gut einer Million Euro – konkret 881.000 Euro – fördert das Land Baden-Württemberg über das Landes- gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Netzausbau auf dem Bus- betriebshof. Die TWS Netz hat eine eigene Trafostation errichtet, um die Netzleistung vor Ort um ein Megawatt zu erhöhen. Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg machen regionales Bio erlebbar Vom 8. September bis 26. Oktober 2025 öffnen ökologisch arbeitende Betriebe in ganz Baden-Württemberg Tür und Tor, um den Ökolandbau und seine Erzeugnisse mit allen Sinnen erlebbar zu machen. Auch in der Bio-Musterregion Ravensburg ist einiges geboten. Im Mittelpunkt der Öko-Aktionswochen steht die Erzeu- gung biologischer Lebensmittel in Verbindung mit regi- onaler Wertschöpfung. Führungen, Workshops, Tastings und vieles mehr sollen die Vielfalt der Bio-Produkte in und aus Baden-Württemberg erlebbar machen und auf- zeigen, wie regionale Wertschöpfungsketten eine stabile, nachhaltige und gesunde Versorgung vor Ort sicherstel- len – bei gleichzeitig kurzen Transportwegen. Dafür geben Bio-Erzeuger/innen und Akteure aus Ver- arbeitung, Handel und Gastronomie sowie viele weitere spannende Partner des Ökolandbaus interessante Ein- blicke in die ökologische Arbeitsweise. In der Bio-Musterregion Ravensburg sind bereits 20 Ver- anstaltungen im Angebot des Veranstaltungskalenders zu finden. Weitere können laufend dazukommen. Für viele Veranstaltungen ist vorab eine Anmeldung erfor- derlich. Weitere Informationen und den Veranstaltungs- kalender finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Frisch verfeinert: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Die Käserei Bauhofer lädt im Rahmen der Öko-Aktions- wochen zu vier besonderen Geschmackserlebnissen ein: In einem jeweils einstündigen Workshop rund um Frisch- käse können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kreativ werden – ob süß oder pikant, klassisch oder ausgefallen. Mit frischen Bio-Kräutern, Gewürzen, Gemüse und weite- ren Zutaten wird der Frischkäse ganz nach dem eigenen Geschmack verfeinert. Die Workshops finden jeweils am 02. / 04. / 09. Und 11. September 2025 von 09:30 bis 10:30 Uhr bei der Käserei Bauhofer in Bodnegg – Kofeld statt. Bitte melden Sie sich bis drei Tage vor der Veranstaltung unter 07520/9476524 oder per E-Mail an laden@bauhofer.net an. Datum: jeweils am 02. September, 04. September, 09. September und 11. September 2025 Uhrzeit: jeweils 09:30 - 10:30 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis drei Tage vor der Veranstaltung per Telefon unter 07520/94735 24 oder per E-Mail an la- den@bauhofer.net Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden Sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Öffentliche Führungen bei der Adrian Manufaktur Im Rahmen der Öko-Aktionswochen bietet die Adrian Manufaktur der vomFASS AG fünf öffentliche Führun- gen an. Am 13. und 26. September sowie am 11., 17. und 24. Oktober 2025 können Interessierte den Weg vom BIOLAND-Streuobstapfel bis zum fertigen Produkt ken- nenlernen. Interessierte erhalten bei der Führung im 4D-Kino einen Einblick in die Verarbeitung der Streuobstwiesen-Äpfel Oberschwabens. Anschließend werden die einzelnen Pro- duktionsstufen erläutert, von der Herstellung des Safts über Apfelwein bis hin zum BIOLAND-Apfel-Balsamessig. Die letzte Station der Tour ist der Gewölbekeller, wo Es- sige und Schaumweine gelagert werden. Die Dauer der Führung beträgt 90 Minuten und weitere etwa 30 Minu- ten im Laden. Für die Führungen ist vorab eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme kostet 7 € pro Person. Anmeldungen sind telefonisch unter 07529/974516 oder per Mail an event@ vomfass.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.öko-aktionswochen-bw.de. Von der Milch zum Käse: Blick hinter die Kulissen bei der Martin Bauhofer Schau- käserei Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg lädt die Martin Bauhofer Käserei GmbH am 17. September 2025 um 10:30 Uhr zu einer besonderen Führung durch Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ihre Schaukäserei ein. Die Führungen bieten einen faszi- nierenden Einblick in die traditionsreiche Handwerkskunst der Käseherstellung. Besucherinnen und Besucher erhalten die einmalige Gele- genheit, live mitzuerleben, wie aus frischer Milch köstlicher Käse wird. Von der täglich frisch angelieferten Milch aus der Region bis hin zu den fertigen, rindengereiften Käse- spezialitäten – jeder Schritt wird anschaulich erklärt und kann mit allen Sinnen erlebt werden. Nach der Besichti- gung können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine kleine Kostprobe des Käses freuen. Und für alle, die danach noch Lust auf etwas Besonderes haben, wartet in der Vesper-Lounge zusätzlich zum regulären Angebot ein Highlight – frisch zubereitete Kässpätzle, wahlweise zum Genießen vor Ort oder zum Mitnehmen. Datum: 17. September 2025 Uhrzeit: 10:30 - 11:30 Uhr Ort: Käserei Martin Bauhofer GmbH, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: 3 € Unkostenbeitrag für Schutzkleidung Anmeldung bis 12.09.2025 per Mail an b.locherer@bau- hofer.net Ausstellung „Spurensuche“ Zwei Künstlerinnen, ein Blick für das Verborgene „Manchmal sind es die kleinsten Spuren, die die größten Geschichten erzählen.“ Unter diesem Gedanken laden die Malerin Ulrike Hüppe- ler und die Bildhauerin Mareike Lemke im September in die Orangerie des Fürstlichen Hofgartens in Wolfegg ein. Ihre gemeinsame Ausstellung „Spurensuche“ verbindet Natur, Gesellschaft und den Blick für das, was oft über- sehen wird – mal poetisch, mal mit feinem Humor. Die Malerei von Ulrike Hüppeler bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Natur und Gesellschaft. Ihre Fas- zination für die Kräfte und Formen der Natur verarbeitet sie überwiegend gegenständlich – in Öl auf Leinwand, oft in großem Format. Ihre „Spurensuche“ gilt den sichtbaren und unsichtbaren Hinterlassenschaften des Menschen – selbst in Landschaften, die auf den ersten Blick unbe- rührt wirken. So schlägt sie mit ihren Bildern eine Brücke zwischen Staunen und Verantwortung und formuliert zu- gleich einen leisen, manchmal ironischen Appell für einen bewussteren Umgang mit unseren Lebensgrundlagen und Mitgeschöpfen. Mareike Lemke richtet ihren Blick auf die stillen Begleiter unseres Alltags. In ihrer Werkstatt erschafft sie Skulptu- ren und Objekte von Dingen, die wir oft kaum beachten. Lange arbeitete sie ausschließlich mit Holz – ein Materi- al, das selbst eine Geschichte erzählt. In jüngster Zeit hat sie auch das Arbeiten mit Bronze für sich entdeckt. Ihre Arbeiten inszenieren Alltagsgegenstände mit einem Au- genzwinkern, regen zum Nachdenken an, ohne zu beleh- ren. So wird etwa ein in Holz geschnitztes, angebissenes Käsebrot zu einer feinsinnigen Reflexion über Wegwerf- mentalität und kurzlebige Beziehungen. Arbeiten beider Künstlerinnen finden sich in privaten Sammlungen und im öffentlichen Raum. Die Ausstellung „Spurensuche“ wird bei der Vernissage am Freitag, 5. September 2025 um 19 Uhr in der Orangerie im Fürst- lichen Hofgarten, Alttanner Straße 9, 88364 Wolfegg eröffnet, begleitet von Jonathan Dentler an der moder- nen Harfe. Öffnungszeiten 06.09. – 21.09.: jeweils Fr. & Sa. 13.00 - 18.00 Uhr und So. 11.00 - 18.00 Uhr. Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Mar- tin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung not- wendig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreuungsverein St. Martin informiert in seinen kosten- losen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Personen, die eine ehrenamtli- che Betreuung übernehmen möchten, bildet sie aus, be- rät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 kontakt@betreuungsverein-st-martin.de www.betreuungsverein-st-martin.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 11.09.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 07.10.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Vortrag: Wissenswertes zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Haus der Kirche Jodoksaal 1. OG Wilhelmstr. 2 88212 Ravensburg Dienstag, 18.11.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Begleitung der Betreuten am Lebensende – was bieten die ambulanten Hospizdienste an? Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Dienstag, 02.12.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht Aufgaben und Pflichten als Betreuer/in, Inhalte der Auf- gabenbereiche, Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Praktische Hinweise Geschäftsstelle Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustr. 8 88212 Ravensburg Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 04.11.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Der Pflegestützpunkt informiert über aktuelle Ände- rungen zur Pflegeversicherung u. a. Bischof-Moser-Haus Marienplatz 13 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 21.10.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin, Amtsgericht Wangen, Informationen für ehrenamtliche rechtliche Betreu- er/innen EMK Gemeindehaus der Ev. Method. Kirche Lehmgrubenweg 2 88239 Wangen Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) SVLFG-Geschäftsjahr in Zahlen Die neue Broschüre „Auf einen Blick“ gibt Auskunft über die Daten und Zahlen des Geschäftsjahres 2024 der Sozi- alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Interessierte finden diese auf der Internetseite www.svlfg.de/svlfg-kompakt-in-zahlen zum Download. Wie schon in den Vorjahren spiegelt sich in den Zahlen der Strukturwandel in der Landwirtschaft wider, denn in allen Versicherungszweigen sanken die Mitgliederzahlen. Es wird auch deutlich, wie sich die SVLFG weiterentwickelt, um dem gesellschaftlichen Wandel und den Bedürfnissen der Grünen Branche gerecht zu werden. In der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung reduzierte sich die Zahl der Mitgliedsunternehmen von 1.445.986 im Jahr 2023 auf 1.437.950 in 2024. Positiv ist der Trend bei den Arbeitsunfällen. Die Zahl der tödlichen Unfälle lag letztes Jahr erstmals unter 100. Die Gesamtausgaben sanken von 1.185,11 auf 1.138,27 Millionen Euro. Die Zahl der Rentenempfänger in der Landwirtschaft- lichen Alterssicherung reduzierte sich von 524.613 auf 513.094. Die Gesamtausgaben hingegen erhöhten sich leicht von 2.852,16 auf 2.897,26 Millionen Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung weist je Mitglied Gesamtleistungsaufwendungen von 4.401,61 Euro (Vorjahr 4.042,21 Euro) und je Altenteiler von 8.423,86 Euro (Vorjahr 7.651,28 Euro) aus. Höchster Kostenfaktor sind und bleiben die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen in Höhe von 1.038 Millionen Euro (Vorjahr 959 Millionen Euro). Sie machen 38,5 Prozent der Leistungsausgaben aus, gefolgt von den Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln mit 18,94 Prozent sowie den ärztlichen Behandlungen mit 14,27 Prozent. Auch die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung weist höhere Ausgaben aus. Diese stiegen von 889,91 auf 931,06 Millionen Euro. Den größten Kostenpunkt bildet dabei das Pflegegeld mit 257,87 Millionen Euro (Vorjahr 241,03 Mil- lionen Euro), gefolgt von der vollstationären Pflege mit 235,15 Millionen Euro (Vorjahr 216,97 Millionen Euro). Maß- geblich ist neben den Kostensteigerungen auch der An- stieg der Leistungsempfänger von 63.673 Pflegebedürfti- gen in 2023 auf 66.090 in 2024. Die meisten Personen sind in die Pflegegrade 2 (27.538) und 3 (22.202) eingestuft. Ein zentrales Angebot bleibt die Betriebs- und Haus- haltshilfe: In über 54.000 Einsatzfällen wurden mehr als 629.000 Einsatztage geleistet. Gerade in schwierigen Si- tuationen ermöglicht diese Hilfe die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs und die Versorgung der Familie. Deutsche Rentenversicherung (DRV) Neu im Job? Abgesichert ab Tag eins Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Auszubildende Für viele junge Menschen hat in diesen Tagen ein neuer Lebensabschnitt begonnen: die Ausbildung. Egal ob im Büro, in der Werkstatt, im Krankenhaus oder im Dualen Studium – der Start ins Berufsleben ist aufregend. Gut zu wissen: Wer jetzt ins Arbeitsleben einsteigt, ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von Anfang an mit dabei – und das bringt Vorteile. Schon mit dem ersten Ausbildungsgehalt fließt automatisch ein Teil des Geldes in die gesetzliche Rentenversicherung. Was viele nicht wissen: Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen er- warten können. Sonderregelungen sorgen dafür, dass Auszubildende schon vom ersten Arbeitstag an in wich- tigen Bereichen geschützt sind: • Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation nach Ar- beitsunfällen oder einer Berufskrankheit. • Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. • Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt die Absicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Freizei- tunfällen und Krankheiten. Vorteile fürs ganze Leben – Höherbewertung der Aus- bildungszeit Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen sich in jedem Fall. Denn jeder Beitrag zählt für die spätere Rente. Zudem werden bis zu drei Jahre der Ausbildungs- zeit bei der Rentenberechnung höher bewertet. Das heißt, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnitt- sentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum in die Rentenberechnung einfließt. Im Ergebnis kann dies eine höhere Rente bedeuten. Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.ren- tenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Renten- versicherung oder in der Broschüre „Tipps für den Berufs- start“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 DEIKE 1720-0311 © a d m /D EI K E ugs.: Unsinn immer- grüner Nadel- baum poetisch: flaches Wiesen- gelände zielge- richtetes Tun Gedenk- stätte nicht brutto Kfz-Z. Köln Glanz- punkt et cetera äthiopid. Volk sommer- grüner Laub- baum US- Parla- ments- entscheid räumlich einge- schränkt Bewoh- ner eines Erdteils hell- holziger Laub- baum Angriff Kfz-Z. Bonn engl. Abk.: Raster Image unge- zügelte Wut Art großes nord. Hirsch- tier Kornrei- nigungs- ma- schine Medizin, Heil- mittel Figur der Quadrille Bedauern gedou- belte Film- szenen Mann- schaft (engl.) Vorläufer der EU kolo- rieren Ver- hältnis- wort Fremd- wortteil: erst die Gestirne betref- fend Klei- dungs- halter spa- nisch: Meer Nadel- bäume Kitzel Viereck nicht ehrlich Fluss in der Mand- schurei nach- denken griechi- scher Buch- stabe weib- liches Geister- wesen Schwe- fel- säure beste Schul- note griechi- scher Buch- stabe herz- blättriger Laub- baum Unter- kunft immer- grüner Nadel- baum Novelle von Fontane Farbe ent- fernen Ballsport schwei- zerischer Ur- kanton Abzug bei Barzah- lung festlich, feierlich Fluss durch Gerona (Span.) Ge- schosse Auer- ochse Teil der Kette Sing- vogel kath. Theo- loge, † 1847 Vorname der Fitz- gerald † Spiel- klasse beim Sport Geschäft der ehe- maligen DDR Frauen- theater- rolle mittel- europ. Laub- baum noch bevor Hinweis arabisch: Sohn Initialen Ecos Wett- kampf- gewinn Abk.: Kapital Kfz-Z. Osna- brück griechi- scher Hirten- gott sommer- grüner Laub- baum altrömi- sches Hirten- lied eine Gedicht- form griechi- sche Vorsilbe: neu Haupt- stadt von Bali L K S E N C K E A A S I A T H A S E L A T T A C K E T R I E U R R I T O B S U C H T N I F E T E S T U N T S O E G F A E R B E N O O A S T R A L K A R R E E M A R P I N I E N C H R Z U N L A U T E R I A R H O L I N D E E L F E O L E U M E S E S T I N E E I B E U R I A B B E I Z E N A S O L E N K A S TA N IE N B L U E T E N T T E S S Q U R S T A R T K K U G E L N E A H O A L T E E R L E P A N E R I S I E G L I G U T H A I N B U C H E E K L O G E S O N E T T N E O D E N P A S A R 712R78K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Sommer-Rabattaktion bis 31. August: 10% auf Sommerdecken 20% auf Matratzen für Erwachsene bis 50% auf Ausstellungsware Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Wir sind zurück! Ab Dienstag, 26.08. sind unsere Türen wieder für euch geö net. Frisches Brot, knusprige Wecken und süße Leckereien warten schon auf euch. Wir freuen uns riesig, euch wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Euer Team des Baindter Becks Praxis-Neueröffnung in Bergatreute Wir freuen uns, Sie ab sofort in unserer neuen Physiotherapiepraxis begrüßen zu dürfen. Schmidstr. 4, 88368 Bergatreute, 07527 9600822, info@physio-ippensen.de, www.physio-ippensen.de Die St. Elisabeth-Stiftung sucht dich als: HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT (m/w/d), ID 3636 Hospiz Schussental in Ravensbzurg Beschäftigungsumfang zu 50% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis REINIGUNGSKRAFT (m/w/d) ab 01.01.2026, ID 3624 Hospiz Johannes in Sigmaringen Beschäftigungsumfang zwischen 15-30% Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Weitere Infos auf: www.menschlich-ehrlich.de Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE © Frank/DEIKE 757U41W2[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 29. August 2025 Nummer 35 Zur 50. Pferdeleistungsschau in Baindt haben wir an die 500 Nennungen in 26 Prüfungen erhalten. Die Zeiteinteilung für unser Turnierwochenende sieht wie folgt aus: Samstag, 30. August 2025 08:00 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 09:30 Uhr Dressurprüfung Kl. L* - Trense 10:30 Uhr Springreiter-WB 60 cm 11:00 Uhr Stilspring-WB ohne erlaubte Zeit 70cm 12:00 Uhr Amateur-Dressurreiterprüfung Kl. A 12:30 Uhr Standard-Spring-WB 80 cm 14:00 Uhr Hobby-Horse-Wettbewerb 15:00 Uhr Amateur-Stilspringprüfung Kl. A* mit Standardanforderungen 90cm 15:00 Uhr Reiter-WB Schritt-Trab 15:30 Uhr Reiter-WB Schritt-Trab-Galopp 16:00 Uhr Amateur-Springprüfung Kl. A* 95 cm 16:30 Dressurwettbewerb 17:00 Amateur-Springprüfung Kl. A** mit Stechen 100 cm ca. 18:00 Uhr Jubiläumswettkämpfe Sonntag, 31. August 2025 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11:00 Uhr Springprüfung mit steigenden Anforderungen Kl. A* 95 cm 11:00 Uhr Amateur-Dressurprüfung Kl. A** 11:30 Uhr Springprüfung Kl. A** 100cm 12:30 Uhr Führzügelwettbewerb 13:00 Uhr Dressurprüfung Kl. L* - Kandare 13:15 Uhr Springprüfung Kl. L 110 cm 14:00 Siegerehrung PSK-Meisterschaft und Vierkampf 14:30 Uhr Schauprogramm (Dressurquadrille) 15:00 Uhr Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde 115 cm 15:15 Uhr: Dressurprüfung Kl. M*- Trense 15:45 Uhr Schauprogramm 16:30 Uhr Kegel-Fahr-Wettbewerb für Einspänner 17:00 Uhr Kegel-Fahr-Wettbewerb für Zweispänner Anschließend geselliger Ausklang mit der Partyband d’Quirlige 5 Wir freuen uns über Ihren Besuch! Sonntag: Mittagstisch & Kinderprogramm Ponyreiten Samstag & Sonntag Kaffee & Kuchen Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Einladung zur TeleData Internet-Beraterstunde 23. September 2025, beraten lassen & Rabatte sichern! Nutzen Sie derzeit das beste Preis-Leistungsverhältnis Ihrer Internet- und TV-Produkte? Möchten Sie noch schnel- ler im Internet surfen? Wollen Sie mehr über die maximale Bandbreite an Ihrem Standort erfahren? Um diese und weitere Fragen zu klären, kommen wir zu Ihnen! Richten Sie Ihre Fragen direkt vor Ort an uns und nutzen Sie unseren mobilen Kundenservice. Dabei beraten wir Sie gerne über schnelleres Internet, Telefo- nie, Fernsehen sowie weiteren Themen rund um Telekommunikation, prüfen Ihre Verfügbarkeit und füllen bei Wunsch gemeinsam mit Ihnen unsere Formulare aus. Und das Beste daran: An diesem Tag profitieren Sie von einer Exklusivaktion und können bis zu 287,52 Euro sparen*. Sie sind interessiert? Dann kommen Sie am 23. September 2025 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr in den Besprechungsraum im Rat- haus Baindt. Wir freuen uns auf Sie! Ihr TeleData-Team aus Friedrichshafen Kaffee, Kuchen, Katastrophenschutz. Kommen Sie vorbei – schauen Sie hinter die Kulissen Ihres DRK Baienfurt-Baindt! Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt und Baindt, Sie kennen uns vom Sanitätsdienst, von der Blutspende oder von Einsätzen im Ort – doch wissen Sie auch, was wir im Hintergrund alles leisten? Wie wir arbeiten, mit welchen Mitteln, mit welcher Ausrüstung? Und wie wir uns für Sie und unsere Gemeinde stark machen? Wir laden Sie herzlich ein zu einem offenen Nachmittag bei der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt DRK Bereitschaftsheim, Baindter Str. 48/1 07. September 2025 ab 14:30 Uhr – 17:00 Uhr Das erwartet Sie: • Einblicke in unsere Arbeit: Was machen wir eigentlich alles? • Präsentation unserer Ausrüstung: Fahrzeuge, Material, Technik zum Anfassen und Ausprobieren • Treffen Sie das Team: Unsere Ehrenamtlichen stellen sich vor und zeigen Ihnen wichtigste Grundlagen der Ersten Hilfe • Fragen erwünscht! Wir erzählen, hören zu und freuen uns auf den Austausch • Kaffee & Kuchen: Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt • Kinderprogramm: auch für die Jüngsten haben wir einiges geboten mit Kinderschminken, Zuckerwatte und Co ;) • Lebensrettende Sofortmaßnahmen: was kann jede:r einzelne im Ernstfall tun? Unser Ziel: Erste Hilfe – nah am Menschen, in jeder Lebenslage. Als Teil unserer Gemeinden möchten wir Ihnen zeigen, wie wir helfen – und was wir alles tun. Gemeinsam mit Ihnen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie gerne auch Freunde, Nachbarn oder Familie mit. Wir freuen uns auf gute Gespräche, interessierte Gäste und einen spannenden Nachmittag! Mit herzlichen Grüßen Ihre DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Baindt zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Ba- den Württemberg (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung zur 3. Än- derung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ beschlossen: § 1 Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wurde durch Satzung der Gemeinde Baindt am 13.01.2015 festgelegt und am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Er wurde anschließend geändert mit Beschluss vom 27.11.2018 (öf- fentlich bekannt gemacht am 30.11.2018) und zuletzt mit Beschluss vom 11.10.2022 (öffentlich bekannt gemacht am 14.10.2022). In der 3. Änderung wird der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ nun um die Flurstücke 7/2, 8/9 und 840/1 erweitert. Die geänderte räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vom 07.08.2025. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anla- ge beigefügt. § 2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungs- satzung bleiben von der Satzung zur 3. Änderung der Sanierungssatzung unberührt und gelten auch für den in § 1 dargestellten Erweiterungsbereich. § 3 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förm- liche Festlegung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Baindt, den 28.08.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Hinweise: 1. Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterla- gen, insbesondere der Abgrenzungsplan, aufgrund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von jedermann während der üblichen Dienst- zeiten im Rathaus von Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt eingesehen werden. 2. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zu- standekommen dieser Satzung sind nach § 215 Ab- satz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verlet- zung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Eine etwaige Verletzung der beachtlichen Verfah- rens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektro- nisch unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Ge- meindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kommune unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 4. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmi- gungspflichtige Vorhaben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen. BBQ-Butler am Baindt Bädle wieder in Betrieb! Der BBQ-Butler am Baindter Bädle ist wieder in Betrieb. Zugangskarten gibt es zu den gewöhnlichen Öffnungs- zeiten im Bürgeramt des Rathauses. Wir wünschen viel Spaß beim Grillen! Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Herbstferien vom 27.10. bis 31.10.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an ei- ner Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Ge- meinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 15.09.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Wohnsitzanmeldung in Baindt auch digital möglich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmel- den – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bie- tet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten ab- gerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbe- stätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fäl- schungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Personal- ausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Per- sonalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Sie gelangen auch über QR-Code zur elektronischen Wohnsitzanmeldung Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Sie möchten Ihr Gewerbe an-/ab- oder ummelden? Sie können Ihr Gewerbe in Baindt bequem online anmel- den – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unser Onlinepor- tal auf unserer Homepage (www.baindt.de) oder diesen QR-Code Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 07.09.2025 – 10.09.2025 eine Abschlussübung mit dem Namen SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Sur- vival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2-3 Mann-Teams/ Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme/ Verbindungsauf- nahme mit eigenen Kräften/ Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge/ Einsatz von Such- und Jagdkommando/ Einsatz von Hunden Fundinfo Aufbewahrungsfrist läuft ab Bei der Gemeindeverwaltung Baindt werden immer wie- der Fundsachen abgegeben, welche in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Auf- bewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Bei den unten aufgeführten Fundsachen ist diese Frist bereits abgelau- fen. Innerhalb der kommenden Woche gibt es noch die Möglichkeit für die Verlierer ihre vermissten Gegenstän- de abzuholen – bitte bringen Sie dazu einen geeigneten Eigentumsnachweis mit. Sollte sich der Eigentümer nicht melden, geht der Eigentumsanspruch auf den Finder über, dieser wird von der Gemeindeverwaltung benachrichtigt. Am 08.09.2025 werden alle nicht abgeholten Fundge- genstände verwertet oder vernichtet. Fundsachen: • Zwei Fahrradschlüssel mit schwarzem Flaschenöffner • Schlüsselbund mit mehreren Fahrradschlüsseln • Fahrzeugdokument Zulassungsbescheinigung; • Orangenes Schlüsselband mit Einzel-Schlüssel • Spindschlüssel und Chipschüssel; Einzel-Schlüssel am schwarzen Lederanhänger • Hörgerät • Hellblaue Kindermütze • Rosa Kindergeldbörse • Umhang Fasnetsbekleidung • Kleiner Geldbeutel aus Kork • türkise Kelle und kleine Säge • Schwarze Outdoorjacke von Chiemsee • Offener Cardigan schwarz • Heller, cremefarbiger Loopschal • Einzelner Mercedes-Benz Schlüssel • Fahrradschlüssel; Rollerschlüssel • Schlüssel mit Villa Kunterbunt Anhänger • Zwei Hausschlüssel und ein Briefkastenschlüssel • Portemonnaie schwarz Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. August 2025 und Sonntag, 31. August 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. August 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstraße 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 78 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Sonntag, 31. August 2025 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Kristin-Sophie Endner und Jan Luca Bayer zur Geburt ihrer Kinder Helena und Luca Bayer am 28.06.2025 und Lena Berlinger und Peter Ströhle zur Geburt ihrer Tochter Madita Ströhle am 18.06.2025 und begrüßt die kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen August 29.08. Jubiläumsabend 50. Reitturnier – Reitergruppe 30.08. Jubiläum 50. Reitturnier Reitplatz -31.08. – Reitergruppe September 04.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Vernissage Kunstkreis Rathaus + Kreativer Montag 17.09. Seniorentreff BSS 20.09. 100 Jahre Schützengilde Baindt unterer Schulhof 21.09. 150 Jahre Freiwillige Feuerwehrhaus Feuerwehr Baindt 21.09. Baindter Tennistag Tennisplätze für Jedermann TC Baindt 23.09. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.09. Patrozinium Selige Irmgard 27.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH Zur Informationi Neuer Service in altbewährter Qualität: Entdecken Sie un- sere neue Dienstleistung als Service-Terminal vor Ort und profitieren Sie von kurzen Wegen: • Einfaches Bestellen – schnell und unkompliziert. • telefonische Beratung und auf Wunsch direkte Belieferung – zuverlässig und pünktlich. • Bequemes Zahlen – komfortabel für Sie. Sie bestellen – wir beliefern! Probieren Sie unser Service-Terminal ab sofort, oder kon- taktieren Sie uns bei Fragen und erleben Sie die Vorteile unseres neuen Services. Achtal Apotheke Ravensburgerstraße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751-5069440 Standort Terminal Hubertus Apotheke/Eingangsbereich Dorfplatz 1, 88255 Baindt Altenzentrum Selige Irmgard Pinsel, Pflanzen, Plaudern – Kreativzeit im Alten- zentrum Selige Irmgard Im Rahmen des Ferienprogramms der Gemeinde Baindt fand am Donnerstag, den 7. August 2025, im Altenzen- trum Selige Irmgard eine besondere Aktion unter dem Titel „Pinsel, Pflanzen, Plaudern – Kreativzeit mit unseren Senioren“ statt. Sechs Kinder im Alter von 8 bis 12 Jah- ren trafen auf acht Bewohnerinnen des Hauses – und es wurde gemeinsam gebastelt, bepflanzt und viel gelacht. Nach einer kurzen Kennenlernphase suchten sich die Kinder jeweils einen älteren Partner oder eine Partnerin aus, mit dem bzw. der sie die kommenden zwei Stunden gestalteten. Es entstanden individuell bemalte Blumen- töpfe, die anschließend mit Blumen bepflanzt wurden. Die kreativen Ergebnisse durften die Kinder natürlich mit nach Hause nehmen – als Erinnerung an einen lebendigen Nachmittag zwischen den Generationen. Mit dabei waren: Emma, Pia, Franziska, Leona, Julia und Celine – eine durchweg tolle Gruppe! Alle Kinder zeigten sich aufmerksam, höflich, kreativ, rücksichtsvoll und gin- gen nach kurzer Zeit offen und interessiert auf unsere Bewohnerinnen und Bewohner zu. Auch diese genossen die Abwechslung und die jungen Begegnungen sichtlich. Für das leibliche Wohl sorgten kleine Snacks, Gebäck und Getränke – eine Stärkung, die bei Groß und Klein gut ankam. Betreut wurde die Veranstaltung von Frau Am- ler und Frau Denelle, die mit viel Herz und Erfahrung für einen reibungslosen Ablauf sorgten. Die zwei Stunden erwiesen sich als gut bemessene Zeit- spanne: ausreichend für gemeinsames Werkeln und Mit- einander. Das Fazit: ein rundum gelungener Nachmittag voller schöner Begegnungen und bleibender Eindrücke. Johannes Linse Einrichtungsleiter Altenzentrum Selige Irmgard Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorherge- hende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 02. September 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravens- burg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese dabei, wenn Betroffene Leistun- gen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Die Beratung ist kostenfrei, neu- tral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 1. 2 . 3. 4. 5. 6. 7. PFAS Die werden wir nicht mehr los So kommen Sie weniger mit PFAS in Kontakt: Wiederverwendbare Verpackungen bevorzugen. Für Lebensmittel Sie werden Ewigkeitschemikalien ge- nannt, weil diese Stoffe weder durch Bak- terien, noch Wasser oder Licht abgebaut werden können: Per- und Poly-Fluorierte Alkyl-Substanzen, kurz PFAS, sind extrem langlebig und reichern sich in der Umwelt seit Jahr- zehnten an – auch im Men- schen. Deshalb sind PFAS so gefährlich. Der BUND hat Blutpro- ben seines Vorstands und von Mitarbeitern auf die Fluorchemikalien unter- suchen lassen. Das Labor fand in allen Proben mehrere PFAS. „Manche Konzentrati- onen sind so hoch, dass gesundheit- liche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können“, schreibt der BUND. Zu den PFAS gehören mehrere Tausend wasser-, schmutz- oder fettabweisende Sub- stanzen. Daher sind diese Chemikalien in der Industrie so beliebt. Sie werden z.B. in was- serdichter Kleidung, beschichteten Pfannen, Verpackungen für Fastfood oder Flamm- schutzmittel eingesetzt. Ihre Schattenseite: Einige dieser Stoffe sind gesundheitsschäd- lich, können Leber und Fettstoffwechsel stören, das Hormonsystem beeinträchtigen, die Fruchtbarkeit verringern und das Risiko erhöhen, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Typ-2-Diabetes zu erkranken. Verboten bzw. stark eingeschränkt hat die EU bereits den Einsatz von PFOA (Perfluo- roktansäure) und PFOS (Perfluoroktansul- fonsäure). Längst sind auch verwandte Sub- stanzen im Fokus der Behörden. Doch Industrieverbände war- nen vor einem pauschalen Bann. „Ohne PFAS keine Windräder, keine E- Autos, keine Halbleiter, keine Energiespeicher. Ohne PFAS lassen sich die Schlüsseltechnolo- gien der Transformati- on zur Klimaneutralität nicht produzieren“, teilte der Verband der Che- mischen Industrie mit. Ins selbe Horn stießen Verbände der Medizintechnik und der optischen In- dustrie. Sie alle lehnen ein Verbot der 10 000 Substanzen umfassenden PFAS-Stoffgruppe als unverhältnismäßig ab und fordern Aus- nahmen für unverzichtbare Anwendungen. Die sieht die Europäische Chemikalienagen- tur Echa in ihrem Verbotsvorschlag auch vor, etwa für Schutzkleidung, Pestizidwirkstoffe oder medizinische Anwendungen. Überdies würde es sechs oder dreizehn Jahre dauern, bis die verbotenen PFAS ersetzt sein müssen. Für belastete Gebiete kommt das Ver- bot zu spät. Nach Recherchen des „Forever Pollution“-Projekts werden in Deutschland in mehr als 1500 Orten PFAS vermutet, als sicher gelten mehr als 300 verschmutz- te Hotspots. Einer der bekanntesten Fälle betri@ die Region um Rastatt und Baden- Baden. Dort wurde PFC-belasteter Papier- schlamm als Dünger auf Äcker verteilt, was zur Verseuchung des Grundwassers führte. Greenpeace fand PFAS im Meeresschaum an Nord- und Ostseestränden. In Gewässern zunehmend nachgewiesen wird die PFAS- Substanz Trifluoressigsäure (TFA), die auch durch Abbau bestimmter Pestizidwirkstoffe und fluorierter Treibhausgase entsteht. Man müsse die Einträge schnellstmöglich senken, um Umwelt und Trinkwasserressourcen zu schützen, fordert das Umweltbundesamt. Die österreichische Umweltorganisation Global2000 hatte TFA in Wein, in Getreide aus biologischem Anbau und in konventio- nellen Butterkeksen nachgewiesen. (tb) Das Umweltbundesamt machte PFAS zum Schwerpunkt seines Magazins 1/2020 (25 S.); Sie erhalten es als PDF unter: https://kurzlinks.de/9is9 Der BUND bietet über PFAS ein 40-seitiges Hinter- grundpapier (Fluorchemikalien: Langlebig, gefährlich, vermeidbar) unter https://kurzlinks.de/7wko sollten Sie Behälter aus Glas, Keramik oder Metall nutzen anstatt Einwegverpa- ckungen aus Papier oder Plastik, die PFAS enthalten können. Produkte mit klarer Kennzeich- nung wählen. Achten Sie beim Kauf von Outdoorkleidung, Schuhen und Im- prägniermitteln auf die Hinweise „fluor- frei“, „frei von PFC“ oder „ohne PFAS“. Diese sollen tatsächlich PFAS-frei sein, während Werbeaussagen wie „PFOA/ PFOS-frei“ oder „GenX-frei“ nur einzel- ne, ohnehin verbotene PFAS ausschließen und nicht die gesamte Stoffgruppe. Vorsicht bei Textilien und Haus- haltsprodukten. Textilien, Klei- dung, Polster und Teppiche mit den Hin- weisen „fleckgeschützt“, „wasserabwei- send“ oder „ölabweisend“ sollten Sie meiden, da sie häufig PFAS enthalten. Kosmetika mit Bedacht auswäh- len. Meiden Sie Kosmetikartikel mit „fluoro“ im Namen eines Inhaltsstoffs, da sie oft PFAS enthalten. PFAS werden in Cremes, Gesichtsmasken, Shampoos und Make-up verwendet, um Produkte was- serabweisend zu machen. Antihaftbeschichtete Küchenuten- silien nutzen. Verzichten Sie mög- lichst auf Antihaft-Beschichtungen (z.B. Teflon), oder verwenden Sie diese Pfan- nen nur mit Holz- oder Kunststoffpfan- nenwendern und nicht überhitzen lassen. Backpapier und Einweggeschirr kritisch prüfen. Papier, Pappe, pla- stikfreies Einweggeschirr und andere Ma- terialien meiden, wenn Öl auf der Ober- fläche runde Tröpfchen bildet – das ist ein Hinweis auf eien PFAS-Beschichtung. Al- ternativ auf PFAS-freies Backpapier oder Silikonmatten zurückgreifen. Zertifizierte Produkte bevorzu- gen. Achten Sie beim Kauf von Tex- tilien und Haushaltsartikeln auf Zertifi- zierungen wie zum Beispeil GOTS – das steht für Global Organic Textile Standard – oder den Blauen Engel oder Oeko-Tex. Diese schließen den PFAS-Einsatz aus. Die Verbraucherzentralen informieren unter https:// www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt- haushalt/produkte/ewigkeitschemikalien-pfas-wo- sie-stecken-warum-sie-problematisch-sind-81811 PFAS-Belastung bei Kindern Kohlenwasserstoffe sind ein Grundbaustein unseres Lebens. „In PFAS wird Wasserstoff durch Fluor ersetzt, und damit können Mikroorganismen nichts anfangen“, sagt der Chemiker Thorsten Reemtsma vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Es werde nicht abgebaut und reichere sich an. Die wichtigsten PFAS-Vertreter sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluor- oktansulfonsäure (PFOS). Davon zu viel im Blut hatten in einer Umweltstudie 2020 Kinder und Jugendliche in Deutschland. Bei einem Fünftel der Proben lag PFOA über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Wird dieser Wert überschritten, kann man eine gesund- heitliche Schädigung nicht ausschließen. PFOA (ihre Salze und Verbindungen) sind seit dem 4. Juli 2020 in der EU verboten. (tb) ÖKO-TEST Ausgabe Juli2025, oekotest.de und UmweltBriefe September2020, umweltbriefe.de Fo to : E co m ar e/ Sa lk o de W ol f Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten 30. August – 07. September 2025 Gedanken zur Woche: Das beste Gepäck für unsere Lebensreise sind die Liebe zum Leben, der Mut zum Träumen und unsere Beziehung zu Gott. (Verfasser unbekannt) Samstag, 30. August 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Niclas 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 31. August – 22. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz- Ministranten: alle die da sind(+ Artur Henzler, Thea und Josef Kränkle, Gabi Zink, Klemen- tine Gelzenlichter, Kurt Brugger, Pia und Bap- tist Heilig, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen) Mittwoch, 03. September 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Freitag, 05. September 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 06. September 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lea 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: alle die da sind Sonntag, 07. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 12.00 Uhr Baindt – Taufe von Klara Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Witt/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kinderbibeltage 2025 Wie jedes Jahr in der ersten Ferienwoche fanden un- sere Kinderbibeltage im Gemeindehaus in Baindt statt. „Tierisch gute Zeiten mit Franziskus“ erlebten 25 Kinder in diesen drei Tagen. Gemeinsam lernten wir Franziskus näher kennen und neben ihm auch drei besondere Tiere. Wusstet ihr, dass der Regenwurm so heißt, weil er sich rege bewegt? Rückwärts fliegen kann nur der kleine Koli- bri! Geckos retten sich bei Gefahr indem sie ihren Schwanz abwerfen. Ja, wir erlangten jeden Tag neue Erkenntisse über die wunderbare Tierwelt. Auch Franziskus, dem Tiere so nahe standen, ging in sei- nem Leben mehr als einmal ein Licht auf. Daran soll uns unsere Franziskusleuchte erinnern, die jeder so mühevoll über die Bibeltage hinweg für sich erstellen durfte. Gemeinsam singen, spielen, basteln, malen, bauen, essen wie in Jesu Zeiten, Neues über die Bionik kennenlernen, sich Gedanken über das, was Gott uns sagen möchte machen, … diese Zeit nahmen wir uns und es hat wieder Freude gemacht! Bis zum nächsten Mal! Doris, Eva, Nadine, Patricia und Rainer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten be- achten) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 19. September 2025, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film an diesem Abend handelt von vier Pilgern und ihrem Leben - alle auf dem Jakobsweg, alle sehr unter- schiedlich und doch ein gemeinsames Ziel. FSK: 12 Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit einer kleinen Einführung und der Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Ökumenischer Gottesdienst für Kleine Leute am 28. September 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Mein Gott ist stärker“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Freitag, 29. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 31. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufen Sonntag, 07. September 12. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schöberl) anschl. Kirchenkaffee Montag, 8. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus --- Glaube im Alltag Über sich selbst lachen Ich mag Menschen, die das Leben ernst, ihre eigene Person aber auch leicht nehmen können. Papst Johannes der 23. war ein Mensch, der gerne und viel lachte. Er erzählte einmal, er habe vor seinem Amt einen solchen Respekt gehabt, dass es ihm den Schlaf raubte. Als er doch einmal eingeschlafen sei, habe er von einem Engel geträumt, dem er von seiner Not erzählte. „Giovanni, nimm dich nicht so wichtig.“ habe der Engel geantwortet. Seitdem konnte der junge Papst wieder wunderbar schlafen. Einen solchen Engel wünsche ich mir. Vielleicht hilft auch ein Zettel an meinem Spiegel, auf dem „Nimm dich nicht so wichtig!“ steht. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) --- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein September: 08.09. Birgit Schwartz: Glonnegger; „Türen”, Aquarell Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Vereinsnachrichten Reinigungskraft(m/w/d) für Vereinsheim und Kiosk gesucht Flexible Arbeitszeiten nach Absprache, ca. 10-15 Stun- den/Monat, faire Vergütung auf Minijob-Basis Kontakt: Thomas Broszeit 016090666481 SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Gründung Baindter Bampfen Crocodiles Nach vielen Jahren des gemeinsamen Wunsches, der Liebe und Leidenschaft für den VfB Stuttgart nochmal mehr Ausdruck zu verleihen, wurde am 7. Oktober 2024 ein langjähriger Traum Wirklichkeit: Der erste offizielle Baindter VfB-Fanclub erhielt die formelle Anerkennung durch den fünfmaligen Deutschen Meister aus dem Schwabenland. Die dazu notwendige Gründungssitzung wurde am 16.08.2025 in der „Team 3 Bude” in Baindt durchgeführt, wobei die federführenden Initiatoren Christian Haug (1. Vorstand) und Tobias Kränkle (2. Vorstand) dabei ein- stimmig in die Vorstandsschaft gewählt wurden. Noch vor Anpfiff des dazu zeitlich passenden Super- cup-Spiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart, traten etwa 20 langjährige VfB-Fans um- gehend in den neu gegründeten Verein ein und ließen den Abend bei einigen Kaltgetränken ausklingen. Weitere interessierte VfB-Fans können sich gerne bei Tobias Kränkle (015119455311) oder Christian Haug (015209170595) bezüglich eines Eintritts melden. „Der ganze wilden Süden, strahlt in weiß und rot…” Arbeitssieg unter der Woche FC Dostluk Friedrichshafen - SV Baindt 1:4 (1:1) Nur vier Tage nach der bitteren Heimklatsche gegen den TSV Eschach, hatte der SV Baindt durch die englische Woche bereits am Donnerstag schon wieder die Chance, die enttäuschende zweite Halbzeit schnell auszumerzen. Gegen den ersatzgeschwächten Aufsteiger aus Fried- richshafen erwischte Weilands & Caltabianos Mannschaft allerdings einen denkbar ungünstigen Start. Bolgert un- terschätzte einen langen Vertikalpass in die Spitze etwas, worauf der schnelle Dostluk-Stürmer Adam spekuliert hatte, den Ball an Bolgert vorbeispitzelte und B. Walser zum 1:0 tunnelte (5.). Trotz eines großen Übergewichts an Ballbesitz zeigte sich der SVB gegen die anschließend tief verteidigenden Gäste sichtbar verunsichert und blieb bis auf einen Lattenkracher von Linksverteidiger Krauter weitestgehend ungefährlich. So musste nach einer knap- pen halben Stunde auch ein Standard für den Ausgleich herhalten, welche sogar zwei Tage zuvor noch im Trai- ning einstudiert wurden. Diese Variante allerdings nicht. So zog Fischer die Kugel mit seinem eigentlich schwäche- ren linken Fuß scharf aufs Tor, wovon sich Keeper Ünal sichtlich überrascht zeigte und den Einschlag nicht mehr verhindern konnte (34.). Bei regnerischem Wetter ging es auf dem Friedrichshafener Kunstrasen so mit einem 1:1 in die Halbzeit. Aus dieser kam vor allem Turbo Jan Fischer mit sehr viel Energie zurück und präsentierte sich deutlich auffälliger als noch im ersten Durchgang. Ob in der Kabine hier Snus und Energy-Drinks im Spiel waren? Jedenfalls gelang es Fischer bereits wenige Augenblicke nach Wiederanpfiff auf links durchzubrechen, scheiterte jedoch aus kurzer Distanz an Ünal. Einige Zeigerumdrehungen später wurde Baindts Nummer 7 diesmal über rechts freigespielt und legte die Kugel mustergültig in den Rückraum zu Geg- gier zurück. Dessen „Rückgabe” rutschte Keeper Ünal auf dem feuchten Rasen allerdings unglücklich durch die nassen Handschuhe und kullerte zum 1:2 ins Netz (54.). Mit diesem Baindter Führungstreffer wurden die Lücken des Aufsteigers in der Folge immer größer, wobei der SVB diese nun auch zu nutzen wusste. Mal wieder zog Fischer über die linke Seite unnachahmlich davon und spielte auf der gegenüberliegenden Seite Kronenberger frei. Dieser behielt frei vor dem Tor die Ruhe und schob mit seinem starken linken Fuß flach zum vorentscheidenden 1:3 ein (62.). In der Folge verpassten Schnez und Fischer Chan- cen das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten, während die Baindter Defensive bis auf kleinere Unachtsamkeiten im zweiten Durchgang deutlich stabiler stand und keine größeren Torchancen mehr zuließ. Gegen aufgerückte Gastgeber spielte der SVB in der 84. Minute dann schlus- sendlich einen seiner gefährlichen Angriffe zielstrebig zu Ende. Schnez brach in der Mitte durch und bediente Dan- tona mit einem tiefen Ball in den Lauf. Dieser zögerte im Strafraum etwas und schien gefühlt schon den Moment für das richtige Abspiel verpasst zu haben. Im Rückraum tauchte jedoch erneut Geggier auf, welcher wie zuvor das Glück des Tüchtigen auf seiner Seite hatte und mit einem abgefälschten Flachschuss seinen zweiten Tagestreffer und damit den Endstand markierte. Vor allem in Hälfte zwei fand der SVB einen besseren Zugang zur Partie und sicherte sich gegen den kämp- fenden aber speziell in den zweiten 45 Minuten deutlich unterlegenen Aufsteiger einen verdienten 4:1-Auswärts- sieg. Nach einer intensiven Vorbereitung darf der SVB am kommenden spielfreien Sonntag nun einmal durchatmen Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 bevor mit dem VfL Brochenzell und der 2. Runde im Be- zirkspokal weitere interessante Aufgaben anstehen. SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (46. Michael Brugger), Marko Szeibel, Nico Geggier (85. Übeydullah Gündogdu), Jan Fischer (87. Adnan Kale), Mika Dantona, Sandro Caltabiano (72. Lukas Walser), Da- vid Krauter, Daniel Kronenberger, Tobias Fink (46. Johan- nes Schnez) - Trainer: Sandro Caltabiano & Rolf Weiland Tore: 1:0 Assami Adam (5.), 1:1 Jan Fischer (34.), 1:2 Nico Geggier (54.), 1:3 Daniel Kronenberger (62.), 1:4 Nico Geg- gier (84.) Erster Sieg in der Kreisliga A SV Weissenau - SV Baindt II 1:4 (1:1) Nach dem Auftaktremis gegen den VfB Friedrichshafen 2 ging es für den SV Baindt 2 am zweiten Spieltag zum Mitaufsteiger aus Weissenau. Ziel: Die ersten drei Punkte in der Kreisliga A einfahren. Die Anfangsphase war jedoch von vielen Fehlpässen auf beiden Seiten geprägt. Der SVB 2 passte sich dem eher schwachen Spiel des Gegners an und fand zunächst nicht richtig in die Partie. Dann aber die erste zwingende Aktion: Nach einer star- ken Ballmitnahme setzte sich Henry Hosse durch und vollendete eiskalt zum 0:1 (22.). Die Freude währte jedoch nicht lange – bei einem Freistoß herrschten in der Baind- ter Hintermannschaft Abstimmungsprobleme, die Simon Rothenhäusler zum 1:1-Ausgleich nutzte (32.). Nach dem Seitenwechsel zeigte die Baindter dann ein anderes Gesicht. Wie schon in der Vorwoche erspielte sich die Mannschaft eine Vielzahl an Torchancen und er- höhte die Schlagzahl deutlich. In der 60. Minute brachte eine scharfe Flanke von Knisel die erneute Führung: Ein Weissenauer Spieler lenkte den Ball unglücklich ins eige- ne Tor – 1:2 (60.). Die Gäste blieben nun klar überlegen und drängten auf die Entscheidung. Nach einem Ballverlust im Strafraum nutzte Johannes Schnez die Gelegenheit und schob zum 1:3 ein (77.). Kurz vor Schluss setzte erneut Schnez den Schlusspunkt: Nach feiner Vorlage von Lukas Walser blieb er im Eins-gegen-eins mit dem Keeper eiskalt und erhöhte auf 1:4 (85.). Fast wäre der Sieg sogar noch höher ausgefallen: In der Nachspielzeit scheiterte Brugger mit einem Foulelfmeter am Pfosten (90.+4). Am Ende stand ein verdienter 1:4-Auswärtserfolg und die ersten drei Punkte in der Kreisliga A für den SVB 2. Am kommenden Spieltag empfängt die Mannschaft zu- hause den SV Ankenreute. Mit einer Leistung wie in der zweiten Halbzeit könnte der SV Baindt 2 das Punktekonto weiter ausbauen. Autor: Konstantin Knisel SV Baindt II: Jan Mohring, Niklas Hugger (63. Adnan Kale), Tobias Trautwein, Henry Hosse (77. Kai Kaspar), Michael Brugger, Lukas Walser (85. Moritz Lang), Manuel Brugger, Konstantin Knisel, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer (63. Sebastian Brenner), Johannes Schnez (85. Robin Blattner) - Trainer: Timo GeggierTore: 0:1 Henry Hosse (22.), 1:1 Simon Rothenhäusler (32.), 1:2 Tommy Meyer (60. Eigentor), 1:3 Johannes Schnez (77.), 1:4 Johan- nes Schnez (85.)Gelb-Rot: Rogesh Mouhamad (90./SV Weissenau/)Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter am Pfosten (90.) Vorschau: Sonntag, 31.08 13.00 Uhr: SV Baindt - SV Ankenreute 15.00 Uhr: SV Baindt - VfL Brochenzell Mittwoch, 03.09 (2. Runde Bezirkspokal) 18.15 Uhr: SV Baindt II - SV Oberzell 18.15 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt TC Baindt e.V. Einladung zum Saisonabschluss 2025 Liebes Mitglied und Partner*in, herzlich laden wir dich/euch zum diesjäh- rigen Abschluss am Sa., 20.09.2025 ge- gen 17 Uhr im Anschluss an die Vereinsmeisterschaften Einzel (Halbfinale/Finale) und Jugendmeisterschaften auf unserer Tennisanlage ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Anmeldung bis 11.09.2025 mit Angabe der Personenan- zahl per Mail bei Sibylle Boenke (1.vorsitzende@tc-baindt. de) oder Inge Fink-Spöri (schriftfuehrerin@tc-baindt.de), über WhatsApp oder in der Anmeldeliste am Schwarzen Brett am Vereinsheim. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Abschluss und hof- fen auf zahlreiche Zuschauer*innen bei den Vereinsmeis- terschaften. Das Vorstandsteam Terminankündigungen - bitte vormerken! • Sa., 13.09.2025: Doppel-Fun-Turnturnier (siehe nachfol- genden Text) • Sa., 20.09.2025: Finale Vereinsmeisterschaften Einzel und Jugendmeisterschaften • So., 28.09.2025: Abschluss-Bändelesturnier Weitere Infos folgen rechtzeitig per E-Mail, WhatsApp und Homepage. Vorankündigung: DOPPEL-FUN-TURNIER für Mitglieder Am Sa., 13.09.2025 um 13 Uhr möchten wir ein geselliges Mixed Turnier im Kaiserturnier-Modus (mit zugelostem Partner/zugeloster Partnerin) spielen. ALLE Vereinsspieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senioren) sind recht herzlich ein- geladen einen sportlichen Nachmittag/Abend mit Spiel, Spaß und anschließendem geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab 02.09. eine Anmeldeliste aus. Anmeldeschluss: Fr., 12.09. um 16 Uhr. Bei schlechtem Wetter bitte Aushang und Internetseite beachten! Barbara Blattner, Breitensportwartin Narrenzunft Raspler e.V. 50 Jahre Reitturnier Baindt Zum Jubiläumsturnier der Reitergruppe Baindt, treffen wir uns zum traditionellen Raspler-Frühschoppen. Nicht hoch zu Ross, aber ganz vorn dabei, werden wir si- cherlich tolle Stunden erleben dürfen. Der Frühschoppen startet im Anschluss an den Gottesdienst, am Sonntag, den 31.August 2025 gegen 10:30 Uhr. Gerne im Ras- pler-Shirt! Mit einem kräftigen „Raspler – ratsch ratsch“ wünschen wir der Reitergruppe Baindt ein erfolgreiches und unfall- freies Turnier bei bestem Wetter! Der Zunftrat Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu einem informa- tiven Fachvortrag zum Thema „Pflege- bedürftigkeit – was tun?“ mit Referentin Frau Gütje, am Dienstag, 09.09.2025 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Beginn 19.30 Uhr. • Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur Betroffene, son- dern auch Familien, Freunde, Arbeitgeber und die Ge- sellschaft insgesamt. • Wichtige Aspekte: Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad), Leistungen der Pflegeversicherung, Ent- lastungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung ein und freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsätze zur Vorbereitung des Reitturniers Info an alle Mitglieder - Helfende Hän- de gesucht! Zur Vorbereitung unseres Reitturniers sind alle Mitglieder herzlich eingeladen, sich an den anstehenden Arbeitsein- sätzen zu beteiligen. Um einen reibungslosen Ablauf und ein gepflegtes Turniergelände zu gewährleisten, sind wir auf eure tatkräftige Unterstützung angewiesen. Freitag, 29.08., 13:30 Uhr: Deko für den Jubiläumsabend, Parcours stellen, Absperrung Parkplatz usw. Samstag, 30.08. & Sonntag, 31.08.: Arbeitseinsätze nach Einteilung Montag, 01.09., 8:30 Uhr: Abbau und Aufräumen Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Baindter Weinfest 2025 – Endlich wieder zurück! Das Baindter Weinfest 2025 ist Geschichte – und der neu gestaltete Dorfplatz hat sich eindrucksvoll als wetterfester und stimmungsvoller Festplatz bewährt. Bereits vor der offiziellen Öffnung um 18 Uhr bildete sich am Freitagabend eine große Menschentraube am Ein- gang zum Dorfplatz. Viele Besucher wollten sich einen der besten, trockenen Plätze sichern – in freudiger Erwartung des vermeintlich letzten Konzerts der Kultband „Gsälzbär“. Auch ein zwischenzeitlicher Regenschauer konnte die Feierlust nicht bremsen. Mit Regenschirmen und Jacken ausgestattet, feierten die Gäste ausgelassen weiter. Ein besonderes Highlight: Um Mitternacht feierte Heinze von den „Gsälzbären“ auf der Bühne seinen Geburtstag. Mit Unterstützung des Publikums durfte er sich zwei Songs wünschen – und so wurde es ein feucht-fröhlicher Abend ganz im Zeichen der Musik und guter Laune. Am Samstagabend versuchte die 80er-Band „Self Con- trol“, mit der geballten Energie der 80er-Jahre-Hits die Regenwolken zu vertreiben – mit wechselhaftem Erfolg. Doch auch hier tat das Wetter der Stimmung keinen Ab- bruch. Gute Musik und eine feine Auswahl an Weinen sorgten für beste Unterhaltung. Zwischendurch begeis- terte der Fanfarenzug „Löwen“ aus Baienfurt das Publi- kum mit kraftvollen Fanfarenklängen. Der Sonntag begann mit einem besonderen Programm- punkt: Die Schalmeien und Pfarrer Staudacher luden ge- meinsam zum Festgottesdienst auf den Dorfplatz ein. Musikalisch begleitet von Schalmeienklängen und einer kleinen Abordnung des Musikvereins Baindt, konnte der Gottesdienst noch bei trockenem Wetter gefeiert werden. Im Anschluss eröffnete – wie es inzwischen Tradition ist – die Böllergruppe Baindt den Frühschoppen. Musika- lisch umrahmt wurde dieser vom vollzähligen Musikver- ein Baindt. Leider machte das Wetter auch an diesem Tag keine Ausnahme. Kaum verging eine Stunde, ohne dass ein Regenschauer über den Dorfplatz zog. Die Old- timershow war daher etwas spärlicher besetzt als in den Vorjahren, doch einige unerschrockene Oldtimerfreunde ließen sich vom Regen nicht abschrecken und präsen- tierten stolz ihre liebevoll gepflegten Fahrzeuge rund um den Dorfplatz. Am Nachmittag sorgten erst- mals die „Turmfalken“ aus Ra- vensburg für musikalische Ab- wechslung, gefolgt vom Fanfarenzug aus Ankenreute. Den Abschluss des diesjährigen Weinfestes bildete die Verlo- sung der Hauptpreise der Tom- bola. Musikalisch begleitet wur- de der Ausklang von „Sambucca Unplugged“, die mit ihrem abwechslungsreichen Repertoire bis zum Schluss für beste Stimmung sorgten. Trotz des durchwachsenen Wetters blicken die Schalmeien auf ein gelungenes und gut be- suchtes Weinfest 2025 zurück – mit viel Musik, guter Stimmung und einem Dorfplatz, der sich als Festplatz bewährt hat. Ein großartiges Fest lässt sich aber nur mit großartigen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste! Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2025 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Unseren Partnern, für die Hilfe und das Verständnis • Den Anwohnern des Dorfplatzes • Allen Kuchenspendern • Bauhof Baindt • Böllergruppe Baindt • Gemeindeverwaltung Baindt • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Alexander Henzler für die Wasserversorgung • Familie Markus Elbs und Familie Alexander Henzler fürs Ponyreiten Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Jonny Elbs für die Gabelstapler • Matthias Schützbach für die Bereitstellung der Trans- porter • Sportverein Baindt, Abteilung Fußball • Narrenzunft Raspler • Tomobil für die Baugitter • Harry Buchter - Zeltverleih Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern die uns bei der Tombola und unserem Werbeheft unterstützten: • Achtal Sport& physio • Ackermann Spülmaschinen GmbH • Allfinanz Büro Moritz Lang, Bad Waldsee • Anglermarkt, Baienfurt • Autohaus Ebner, Baienfurt • Autohaus Firley, Aulendorf • Baindter Beck • Baumgärtner Schrott-Metalle, Weingarten • Bayer Medien, Weingarten • Bentetle Forst und Gartentechnik, Baindt • b-it Barg IT-Service, Baienfurt • Brauerei Leibinger, Ravensburg • Bohmeier Bodenbeläge, Weingarten • CAP-Markt, Baindt • Christines Haarideen, Weingarten • Conny Wucherer, Baindt • Da Michele, Baindt • Dorn Arbeitssicherheit • Engel Verbindungselemente, Weingarten • Fahrschule Conny Haslinger, Baienfurt • Feneberg, Baindt • Finkbeiner Getränke, Weingarten • Foret Marmor und Granit, Baienfurt • Frisör Geng, Baienfurt • Gemeinde Baindt, Baindt • Graf und Riss Baumaschinen, Baienfurt • Grieshaber Logistik, Weingarten • Haarschneiderei, Baindt • Heider Paletten-Recycling, Unterankenreute • Hoppe Heizung, Baindt • ics Personalservice, Baindt • JF Baumaschinen, Baindt • Jöchle Elektrotechnik, Baindt • Juwelier Jerg, Baienfurt • Kappler, Umwelt-Service GmbH, Baindt • Kirchner Energie, Weingarten • Kling Automaten, Baindt • Kramer Tee & Gewürze, Weingarten • Kreissparkasse Ravensburg • Kuhn-Stoff GmbH, Weingarten • Mayer Baustoffe, Weingarten • Metzgerei Brenner, Baienfurt • Muffenrohr, Baienfurt • Pfeiffer & May, Weingarten • PhysioOne Philipp Boenke, Baindt • RavensBuch, Ravensburg • Reddy Küchen, Weingarten • REWE Rainer Hahn, Baienfurt • Romano Pizza-Bistro-Cafe, Baindt • RS Farbroller, Baienfurt • s`Hoflädele, Wickenhaus • Salon Schreiber by Björn, Ravensburg • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Spahlinger Steuerberatung, Baindt • Spedition Dachser, Baindt • Stadtbuchhandlung, Weingarten • Stefan Konzett KFZ, Baindt • Steinhauser Sanitär Heizung, Baindt • Subway, Weingarten • TK Folien, Baindt • Tomobil, Baienfurt • Tox Pressotechnik, Weingarten • TZ Anhängervermietung, Baindt • Volksbank Bodensee-Oberschwaben • Waitkus Engineering, Weingarten • Waldseer Weinmarkt Klingele, Bad Waldsee • WBB, Baienfurt-Baindt • Weba Fahnen, Baienfurt • Weber Versicherungs- & Finanzmakler, Ravensburg • Weinkauf, Baienfurt • Wellness and Move, Baindt • Württembergische Generalagentur Zentner, Mochen- wangen • Zweiradhaus Schützbach, Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter-Basar am 27.09.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 6.9.25, 8.00 Uhr über die Basarlino-App Warenannahme ist am 26.9.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 27. September 2025 statt. Dafür suchen wir wieder flei- ßige Hände. Freitag, 26.09.2025 14.50/14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 27.09.2025 Arbeitsbeginn um 9.15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab-Einkauf am Freitagabend -statt 6 € nur 1 € (Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft, auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns diesen Herbst unterstützen möchte, sollte sich schnell bei der oben angegebene Mail-Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Einladung Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 27.09.2025 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder/innen und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Rückblick 3. Berichte der Ausschußmitglieder 4. Kassenbericht 5. Entlastung der Vorstandmitglieder 6. Wahlen 1. Leiter/in Bereich Snowboard 2. Wanderwart/in 3. Sportwart/in 4. Abteilungsleiter/in 5. Jugendvertreter männlich 7. Vorstellung des neuen Winterprogramms 8. ggf. Anträge 9. Danksagungen 10. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur 100-Jahrfeier Die Schützengilde Baindt lädt zum Fest an- lässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums am 20.09.2025 ein. 10:00 Uhr Eröffnung durch die Böllergruppe Baindt Früh- schoppen mit foursix22 11:00 Uhr Einweihung des neuen Schießstandes Beginn Preis- und Königsschießen für alle Gäste 13:00 Uhr Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Spielen 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit der Schalmeienkapelle Baindt 17:30 Uhr Preisverleihung und gemütlicher Ausklang am Abend Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich den ganzen Tag gesorgt! 20. September 2025 (Boschstraße 1, Baindt unterer Schulhof) Aus dem Landkreis Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 15 Minuten. Das DRK bietet täglich Blutspendetermine in der Region an. Blutspenden tragen maßgeblich dazu bei, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Ausgehend von einer 5-Ta- ge-Woche, werden allein in Hessen und Baden-Württem- berg täglich über 2.700 Blutspenden benötigt. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit einiger Blutpräparate ist es ent- scheidend, dass kontinuierlich genügend Blutspenden für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kommt es immer wie- der zu saisonalen Schwankungen und Engpässen bei der Blutversorgung. Ein Rückgang der Spendeaktivität ist bspw. regelmäßig während der Feiertagswochen im Frühjahr und innerhalb der Sommerferien zu beobachten. Mit nur einer Blutspende bis zu drei Menschen hel- fen? Das geht! Nach dem Blutspendetermin werden die Blutspenden im Labor untersucht und weiterverarbeitet. Dazu werden die Blutkonserven zentrifugiert und in ihre Bestandteile aufgeteilt: Thrombozyten (Blutplättchen), Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) und das Blutplasma. Dadurch, dass aus einer Blutspende bis zu drei Blutpräparate entstehen, kann ein/e Blutspender*in mit nur einer Spende bis zu drei Menschen helfen. Wer darf Blut spenden? Das Potenzial innerhalb Gesell- schaft ist groß. Grundsätzlich gilt, jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren und mit einem Körperge- wicht von über 50 Kilogramm kommt theoretisch für eine Blutspende in Frage. Die Spendetauglichkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird im Einzelfall individuell vor der Spende ärztlich bewertet. Wer sich im Vorfeld unsicher ist, ob er/sie - zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente - Blut spenden darf, kann sich vorab kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blut- spendedienstes unter 0800 1194911 erkundigen. Oder un- ter www.blutspende.de innerhalb weniger Klicks einen unkomplizierten Online-Check machen, um zu testen, ob eine Blutspende möglich ist. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 10.09.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Zauberhaftes Barock mit Flöte und Cembalo Soiree in der Alten Kirche Mochenwangen am 14. September Wolpertswende/Mochenwangen – Die faszinierende Klangwelt des Barock verbindet auf einzigartige Weise verschiedenste Charaktere und Stimmungen. Am Sonntag, den 14. September 2025, erwartet die Be- sucherinnen und Besucher in der Alten Kirche Mochen- wangen ein Abend voller virtuoser Sonaten und fanta- sievoller Variationen von Johann Sebastian Bach, Georg Philipp Telemann und Jakob van Eyck. Die junge Blockflötistin Vera Bieber und ihre Schwester Patrizia am Cembalo führen mit einer charmanten Mode- ration durch das Programm und nehmen das Publikum mit auf eine musikalische Reise durch die magische Welt des Barock. Vera Bieber, geboren in Ebingen (Württemberg), studierte an der Musikhochschule Trossingen und an der Universi- tät Mozarteum Salzburg. Zu ihren bedeutendsten Erfolgen zählen der 1. Preis beim „Internationalen Solo-Wettbewerb der European Recorder Society (ERPS)“, der 1. Preis beim „Premio Selìfa – Internationaler Wettbewerb für Alte Mu- sik“ in Italien und der 1. Preis bei den „Open Recorder Days Amsterdam“. Dieses Jahr trat Vera Bieber als Solistin beim Festival Les Étoiles du Classique in Paris auf. Alte Kirche Mochenwangen Sonntag, 14. September 2025 Beginn: 19:00 Uhr, Einlass ab 18:15 Uhr Eintritt: Vorverkauf: 12 € · Abendkasse: 15 € Ermäßigt (Schüler/Studierende): 8 € Tickets im Vorverkauf über den Ticketshop der Alten Kirche: www.alte-kirche-mochenwangen.de Weitere Informationen: verabieber.com Gläserne Produktion: Apfelwandertag am 7. September in Ettenkirch Unter dem Motto „Natur - Genuss - Bewegung - Unterhal- tung“ findet am Sonntag, 7. September 2025 ab 9:00 Uhr der Apfelwandertag in Verbindung mit der Landesaktion Gläserne Produktion in Friedrichshafen-Ettenkirch statt. Die landwirtschaftlichen Betriebe Bernhard in Furatweiler, Schütterle in Wirgetswiesen, Amann in Krehenberg und Schmeh in Huiweiler öffnen hierfür ihre Tore und laden alle Interessierten ein. So können sich die Besucherinnen und Besucher selbst vor Ort ein Bild von der Lebensmit- telerzeugung und -verarbeitung machen und mit den Erzeugern und Verarbeitern von Lebensmitteln ins Ge- spräch kommen. Der Wandertag startet um 9:00 Uhr mit einem Gottes- dienst und anschließendem Frühschoppen mit dem Mu- sikverein Ettenkirch auf dem Betrieb Bernhard in Furat- weiler. Von 10:00 bis 18:00 Uhr bietet der Apfelwanderweg dann Einblicke in die beteiligten Betriebe mit integrierter Produktion und Bioobstanbau, sowie Interessantes zum Thema Kompostierung, Biodiversität und Tierhaltung. Von den unterschiedlichen Berufen in der Landwirtschaft bis hin zu Lebensmitteln in der Küche bietet der Tag In- teressantes und Wissenswertes. Für das leibliche Wohl sorgen die ortsansässigen Vereine. Auf zahlreiche Gäste und einen regen Dialog freuen sich die Familien Bernhard, Schütterle, Amann und Schmeh sowie alle Beteiligten. Weitere Infos unter www.apfelwandertag.de Siegel Gesunde Schule: Bewerbungsfrist für Schulen im Landkreis Ravensburg startet am 1. September Schulen im Landkreis Ravensburg, die sich im schulischen Alltag für Gesundheit einsetzen und dieses Leitbild an ih- rer Schule verankern, haben ab jetzt wieder die Möglich- keit, sich für das Siegel „Gesunde Schule“ zu bewerben. Alle drei Jahre verleiht der Landkreis Ravensburg die Auszeichnung in acht Bereichen: Ernährung, Bewegung, seelische Gesundheit, Suchtprävention, Gewaltpräventi- on, Körperbewusstsein und Sexualität, Medienkompetenz sowie Gesundheit am Arbeitsplatz. Eine Bewerbung ist in einem oder mehreren dieser Bereiche möglich. Auch Schulen, die bereits in der Vergangenheit mit dem Siegel ausgezeichnet wurden, haben die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben und die Auszeichnung zu verlängern. Ziel des Programms ist der langfristige Auf- und Ausbau gesundheitsfördernder Strukturen an Schulen sowie die Stärkung individueller Ressourcen von Schüler/innen und Lehrkräften. Die Schulen werden dabei von einem 25-köp- figen Netzwerk lokaler Akteur/innen aus den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung fachlich beraten und bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützt. Mit dem Siegel ausgezeichnete Schulen erhalten ein Sie- gel-Schild, um ihr Engagement nach außen sichtbar zu machen, sowie ein Preisgeld, das in den Ausbau und die Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen investiert werden kann. Weiterführende Informationen zum Programm Siegel Gesunde Schule sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.siegel-gesunde-schule.de. Für Rückfragen steht das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen unter siegel@rv.de zur Verfügung. Eine Bewerbung ist bis zum 31.01.2026 möglich. Die Tafel Weingarten braucht Ihre Unterstützung! Sie haben ein bisschen Zeit übrig und möchten etwas Sinnvolles tun? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir suchen Fahrerinnen und Fahrer, die entweder an Dienstag- oder Freitagvormittagen oder auch montags, mittwochs und donnerstags am Nachmittag Fahrten mit unserem Mercedes-Sprinter zu den örtlichen Bäckereien und Supermärkten übernehmen können. Der Aufwand liegt bei etwa drei bis vier Terminen im Monat, der Einsatz erfolgt flexibel nach Absprache. Außerdem freuen wir uns über Helferinnen und Helfer, die donnerstags am Nachmittag unser Obst und Gemüse für den Verkauf vorbereiten oder dienstags im Verkauf mithelfen. Die Arbeit macht im Team besonders Freude – und Sie leisten dabei einen wertvollen Beitrag für Men- schen in unserer Region. Helfen Sie mit – wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Simone Prommer 0751-7646320; prommer.s@caritas-dicvrs.de Wangen im Allgäu und Schloss Achberg laden zum bunten Lesefest Ab 1. September heißt es: Tickets sichern für das literari- sche Highlight des Jahres! Die 30. Baden-Württembergi- schen Kinder- und Jugendliteraturtage versprechen ein Fest für alle Lesefans. Star-Aufgebot und Überraschungen garantiert: ChrisTi- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 ne Urspruch und Stefan Weinzierl präsentieren eine ein- zigartige Konzertlesung. Die Welt des „Grüffelo“ wird mit Axel Schefflers Live-Zeichnen lebendig. Martin Baltscheit begeistert mit der mitreißenden Leseperformance „Der Löwe der nicht malen konnte“. Mut gibt es bei der inspi- rierenden Lesung mit Raffaela Schöbitz. Dies und vieles mehr wird vom 18. Oktober bis zum 2. November geboten. Die Stadt Wangen im Allgäu und das vom Landkreis Ra- vensburg getragene Kulturzentrum Schloss Achberg ha- ben ein Programm auf die Beine gestellt, das Jung und Alt begeistern wird. Fantastische Geschichten, interaktive Workshops und unvergessliche Begegnungen mit Auto- rinnen und Autoren stehen auf dem Programm. Tickets sind über Reservix oder die örtlichen Vorver- kaufsstellen erhältlich. Alle Details und Links finden sich auf www.schloss-achberg.de und www.wangen.de/lite- raturtage. Dieses einmalige Literaturerlebnis bietet die Chance, an unterschiedlichen Orten in magische Welten einzutauchen und sich für Lesen, Literatur und Sprache begeistern zu lassen. Ein liebevoll gestaltetes Programmheft liegt in den Kul- tureinrichtungen und Verwaltungsgebäuden des Land- kreises sowie im Gästeamt Wangen und vielen weiteren öffentlichen Stellen im Umkreis aus. Bilder zum kostenfreien Abdruck anbei. Kontakt Schloss Achberg: Kulturhäuser Landkreis Ra- vensburg | Schloss Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www. schloss-achberg.de Kontakt Wangen im Allgäu: Amt für Kultur und Sport Tel.: +49 (0)7522 74240 | kulturamt@wangen.de Was sonst noch interessiert Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 10.09.2025 Thema EUTB „Dschungel der Zuständigkeiten“ Teilhabe planen, Leistungen beantragen, Rechte verstehen Referentin Bianca Jezek Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2025 Link zum Beitreten des Zoom Meetings: Schnelleinwahl +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland https://us06web.zoom.us/j/85858293801 Meeting-ID: 858 5829 380 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ AOK warnt: Angreifer und Betrüger machen nie Urlaub Gesundheitsdaten sind wertvoll Immer wieder geben sich Kriminelle als AOK aus: Per E-Mail, SMS oder Anruf. Bernd Gulde, stellvertretender Ge- schäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben warnt: „Die AOK kontaktiert ihre Kundinnen und Kunden nie un- aufgefordert per E-Mail oder SMS mit der Aufforderung, sensible Daten einzugeben. Die betrügerischen Nachrich- ten oder Anrufe erwecken häufig den Eindruck, es sei not- wendig, eine Gesundheitskarte neu zu beantragen oder zu aktivieren, einen Tarif zu ändern, eine Rückerstattung zu erhalten oder von kostenlosen Produkten zu profitieren.“ Betroffene sollten in jedem Fall vorsichtig sein und keine Daten herausgeben, das Gespräch sofort beenden, Links oder Dateianhänge nicht öffnen, verdächtige Nachrichten sofort löschen und Absender blockieren. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, die Mailadresse mit Klick auf den Absender zu prüfen oder nach unbekannten Nummern zu recherchieren. Sollten Betroffene bereits auf den Link geklickt haben, lau- tet die Empfehlung, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundes- netzagentur zu wenden. Wer unsicher ist, kann sich bei der AOK bestätigen lassen, ob Anrufende bei der AOK tätig sind oder sich nur als vermeintliche Mitarbeitende ausgeben. Kundinnen und Kunden können sich dafür an das nächste AOK-KundenCenter oder an die AOK-Direkt- Beratung unter Telefon 0711 76 16 19 23 wenden. Mehr Informationen zum Thema Datensicherheit: www.aok.de/mz/datensicherheit-aok Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Finden Sie die Position der schwarzen Trennfelder zwischen den Lösungs- wörtern heraus. Wie viele sogenannte Blindfelder in jeder Spalte oder Zeile vorkommen, ist in Klammern hinter den Fragen angegeben. 1. Metropole an der Ostküste der USA (1), 2. Ziersaum an Uniformen – Ruinenstadt bei Teheran (1), 3. Gehabe, Bescheidentuerei – Rauminhalt eines Schi s (1), 4. altrömische Provinz – Metallbarren – mittelrussi- scher Fluss (2), 5. New Yorker Stadtteil – dt. Opernsänger (Volker) (2), 6. Fluss in Nordfrankreich – russischer Prä- sident (4), 7. Zeltlager (Mz.) – altes Edelmetallgewicht (4), 8. Schmiersto abfall – fugenloser Fußboden (2), 9. Ne- ckerei – Kosewort für Therese – franz.: Straße (5), 10. altes Maß der Motorenstärke – kaufm.: heute – englischer Gasthof – röm. Zahlzeichen: 150 (4), 11. ehem. Einheit für den Druck – geschwind – üssiger Kochrückstand (2), 12. wüstes Gelage – Vermutung (3), 13. Kfz-Z. Ludwigshafen – lat.: Zinn – dumm (2), 14. Name New Yorks bis 1664 (Nieuw …) – Fahrradgabel (1) A. span. Provinzhauptstadt – ital. Frauenname (1), B. biblische Figur (Jesse) – altröm. Sühneopfer (1), C. Engagement – Internetkennung Ugandas (2), D. waagrechte Segelstange – Glaubensfreidenker (2), E. Bienenwachs (lat.) – Quadrille gur (3), F. religiöse Handlung – Initialen von Fontane – Flächen- maß (2), G. deutsche Vorsilbe – Vorname des Schlagersängers Kaiser (2), H. Spitzname New Yorks – Stadt am Hellweg (1), J. lat.: Mühe, Last – Monogramm (3), K. liebenswürdig – ganz allein (3), L. Insel vor Dalmatien – helles Vulkan- gestein (4), M. umdrehen – int. Kfz-K. Türkei – Lottodoppeltre er (2), N. Fremd- wortteil: nicht – nachdenken (2), O. ein Gewächshaus – Zustimmung (Abk.) (2), P. Vorschrift – chem. Zeichen für Actinium – ein Weinverschnitt (2), Q. Teil des Stadtteils – böser Mensch – Abk.: Doktor (2) AMERIKANISCHES RÄTSEL WAAGRECHT: SENKRECHT: Foto: © adm/DEIKE 726R79K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 STELLENANGEBOTE WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 31.10.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig STRAßENWÄRTER/IN (w/m/d) im Straßenamt der Straßenmeisterei Ravensburg Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung online unter www.karriere.rv.de Haushaltshilfe gesucht für Reinigungsarbeiten in Privathaushalt in Baindt, 3-4 Std. wöchentl. 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