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Feuerwehrentschaedigungssatzung_2021.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr - Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 04.11.1997 folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für ihre Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 14,00 €. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 2,00 € je zu entschädigende Stunde. (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderliegenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). § 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag für Auslagen ein Durchschnittssatz in Höhe von 9,00 € je volle Stunde bezahlt. § 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen (Grundausbildungslehrgang, Truppenführerlehrgang, Atemschutzlehrgang, Maschinistenlehrgang sowie Sprechfunklehrgang) erfolgt eine Entschädigung in Anlehnung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04. September 1984 -zuletzt geändert am 14.01.2014 - in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchschnittssätze betragen derzeit: - bis zu 3 Stunden 25,00 € - von mehr als 3 Std. bis 6 Std. 50,00 € - mehr als 6 Std. (Tageshöchstsatz) 60,00 € (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. § 4 Zusätzliche Entschädigung Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche jährliche Entschädigung (Funktionszulage) im Sinne des § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz: - Feuerwehrkommandant 1.440,00 € - Stellvertretender Kommandant 576,00 € - Jugendwart 576,00 € - stellvertretender Jugendwart 288,00 € - Gerätewart 15,00 €/Stunde Sofern der Gerätewart bei der Gemeinde Baindt beschäftigt ist und die anfallenden Arbeiten während der Arbeitszeit erfolgen, wird keine Entschädigung gezahlt. § 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen ( § 15 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,00 €/Stunde gewährt. § 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen Die Entschädigungen und zusätzlichen Entschädigungen gemäß dieser Satzung sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Sinne des Einkommensteuer- gesetzes. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 1998 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zuletzt geändert am 12.03.2013, öffentliche Bekanntmachung 22.03.2013, Inkrafttreten 01.04.2013 Zuletzt geändert am 14.01.2014, öffentliche Bekanntmachung 24.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 Zuletzt geändert am 13.09.2016, öffentliche Bekanntmachung 16.09.2016, Inkrafttreten 16.09.2016 Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung 22.12.2017, Inkrafttreten 01.01.2018 Zuletzt geändert am 02.04.2019, öffentliche Bekanntmachung 05.04.2019, Inkrafttreten 01.01.2019 Zuletzt geändert am 13.04.2021, öffentliche Bekanntmachung 16.04.2021, Inkrafttreten 16.04.2021[mehr]

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    Feuerwehrentschaedigungssatzung_2021.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr - Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 04.11.1997 folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für ihre Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 14,00 €. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Durchschnittssatz um 2,00 € je zu entschädigende Stunde. (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderliegenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). § 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag für Auslagen ein Durchschnittssatz in Höhe von 9,00 € je volle Stunde bezahlt. § 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen (Grundausbildungslehrgang, Truppenführerlehrgang, Atemschutzlehrgang, Maschinistenlehrgang sowie Sprechfunklehrgang) erfolgt eine Entschädigung in Anlehnung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04. September 1984 -zuletzt geändert am 14.01.2014 - in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchschnittssätze betragen derzeit: - bis zu 3 Stunden 25,00 € - von mehr als 3 Std. bis 6 Std. 50,00 € - mehr als 6 Std. (Tageshöchstsatz) 60,00 € (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zulegen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. § 4 Zusätzliche Entschädigung Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche jährliche Entschädigung (Funktionszulage) im Sinne des § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz: - Feuerwehrkommandant 1.440,00 € - Stellvertretender Kommandant 576,00 € - Jugendwart 576,00 € - stellvertretender Jugendwart 288,00 € - Gerätewart 15,00 €/Stunde Sofern der Gerätewart bei der Gemeinde Baindt beschäftigt ist und die anfallenden Arbeiten während der Arbeitszeit erfolgen, wird keine Entschädigung gezahlt. § 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen ( § 15 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,00 €/Stunde gewährt. § 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen Die Entschädigungen und zusätzlichen Entschädigungen gemäß dieser Satzung sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Sinne des Einkommensteuer- gesetzes. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 1998 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zuletzt geändert am 12.03.2013, öffentliche Bekanntmachung 22.03.2013, Inkrafttreten 01.04.2013 Zuletzt geändert am 14.01.2014, öffentliche Bekanntmachung 24.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 Zuletzt geändert am 13.09.2016, öffentliche Bekanntmachung 16.09.2016, Inkrafttreten 16.09.2016 Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung 22.12.2017, Inkrafttreten 01.01.2018 Zuletzt geändert am 02.04.2019, öffentliche Bekanntmachung 05.04.2019, Inkrafttreten 01.01.2019 Zuletzt geändert am 13.04.2021, öffentliche Bekanntmachung 16.04.2021, Inkrafttreten 16.04.2021[mehr]

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      3-EAB_Gewaesserausbau-Geigensack_oA.pdf

      Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 1 Detaillierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasser- schutz) Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH, Weingarten Fassung vom 23.07.2021 1. Aufgabenstellung und Vorhabenbeschreibung 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage ei- nes offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben im Norden der Gemeinde. Ziel des Vorhabens ist es, einen ökologisch gestalteten Bach samt Retentionsräumen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation im Ort zu schaffen. Um die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerplanung zu erlangen, ist für die Neuan- lage und Verlängerung des Gewässerlaufes eine qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Diese ist insbesondere die Grundlage für die Bewertung der Planung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg. 1.2 Die für die Planung vorgesehene Fläche befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das geplante Vorhaben berührt damit Belange von Natur und Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 Ziffer 5 BauGB und stellt einen Eingriff im Sinne des § 14 i. V. m. § 15 BNatSchG dar. Deshalb ist die Gemeinde ver- pflichtet, den Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Hierzu ist eine qualifizierte Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Da es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich mit einer (teil- weisen oder vollständigen) Versiegelung bzw. Eingriffsfläche von ≥ 1.000 m² handelt, richten sich die Gliederung, der Umfang sowie der Detaillierungsgrad der vorliegenden Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Ju- li 2013). Die Gemeinde hat die Sieber Consult GmbH mit der Erstellung der Bilanzierung beauftragt. Grundlage hierfür sind der Lageplan sowie eine Ortseinsicht durch die Sieber Consult GmbH. 1.3 Der geplante Gewässerlauf soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" verläuft etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließ- richtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Be- bauungsplanes "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nrn. 389 und 389/1 (jeweils Teilflächen). Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 2 "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grund- stücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Ver- bindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bampfen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" er- folgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Ver- lauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. 2. Bestandsaufnahme: 2.1 Die Vorhabenfläche liegt im Norden der Gemeinde Baindt und wird, wie die nördlich angrenzende Flä- che, als Ackerland intensiv bewirtschaftet. Im Süden grenzt das Plangebiet an die in Realisierung be- findliche Bebauung des Bebauungsplanes "Geigensack" an. Im Westen grenzt die "Sulpacher Straße" und darüber hinaus Wald an das überplante Gebiet an. Im Osten der Neuanlage befinden sich die "Hirschstraße" und Wohnbebauung. Zudem ist östlich der "Hirschstraße" eine Verlängerung des natur- nahen Bachlaufes entlang des geplanten Wohngebietes "Bühl" vorgesehen. Nördlich schließen land- wirtschaftlich genutzte Flächen an. 2.2 Schutzgebiete: Es liegen keine Schutzgebiete innerhalb der Fläche. Im Westen, in einer Entfernung von etwa 450 m und etwa 800 m südlich befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der vorkommenden Lebensraumtypen und -arten konnte im Rahmen einer FFH-Vorprüfung (erstellt durch die Sieber Consult GmbH am 27.07.2021) ausgeschlossen werden. Die dem Vorhaben nächstgelege- nen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) und "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013) befinden sich in rund 300 m nördlicher Richtung bzw. 450 m westlicher Richtung. Eine Beeinträchtigung der Biotope wird jedoch aufgrund der Art des Vorhabens, der räumlichen Distanz und fehlenden funktionalen Beziehung nicht erwartet. Wei- tere nach § 30 BNatSchG kartierte Biotope befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. 2.3 Schutzgut Arten und Biotope: Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grün- land- und Ackerflächen in Ortsrandlage, weshalb kein Vorkommen wertgebender Arten zu erwarten ist. Östlich der Neuanlage und westlich der Verlängerung bestehen kleinere Gehölzgruppen, welche von der Planung unberührt bleiben. Im Westen der Planfläche grenzt ein Waldgebiet an. Die Planung liegt nicht innerhalb der berechneten Flächen des landesweiten Biotopverbundes. Die Bewertung des Schutzgutes Arten und Biotope kann insgesamt als gering eingestuft werden. 2.4 Schutzgut Boden: Das Plangebiet gehört geologisch betrachtet zur Einheit der Holozänen Ab- schwemmmassen. Hieraus haben sich Gley-Kolluvien entwickelt. Gemäß der vorliegenden Baugrund- gutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch ge- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 3 sehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlandes. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonso- lidierten (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umla- gerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Becken- ablagerungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschich- tung ab. Detailinformationen können den Baugrundgutachten der BauGrund Süd GmbH "Geotechni- scher Bericht zur Erschließung des Baugebietes „Bühl“ in 88255 Baindt" vom 10.12.2020 und "Geo- technisches Gutachten Baugebiet „Geigensack“ in Baindt" vom 18.01.2008 entnommen werden. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (geringfügige Bodenverdichtung durch die Bewirtschaftung und Eintrag von Düngemitteln bzw. Stickstoff durch Gülledüngung). Auf- grund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Gemäß Reichsbo- denschätzung handelt es sich um Böden mit mittlerer bis hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Er- tragsfähigkeit). Auch die Bodenfunktionen Filter und Puffer für Schadstoffe werden mit der Bewer- tungsklasse 3, hoch, bewertet. Je nach Fläche erfolgt die Bewertung der Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eine geringe bis hohe Bedeutung zu. Gemäß den o.g. Baugrundgutachten ist die Versickerungsfähigkeit der Böden jedoch sehr schwach, sodass diese Funktion insgesamt als "gering" zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung aller Bodenfunktionen kommt der Fläche insgesamt eine mitt- lere Bedeutung für das Schutzgut zu. 2.5 Schutzgut Wasser: Festgesetzte oder geplante Wasserschutzgebiete sind von dem Vorhaben nicht be- troffen. Im Plangebiet befindet sich im Bereich der geplanten Verlängerung ein der Entwässerung die- nender Graben. In einer Entfernung von 360 m verläuft westlich des Plangebietes der "Obere Bamp- fen". Die Bewertung des Schutzgutes Wasser kann insgesamt als gering eingestuft werden. 2.6 Schutzgut Klima/Luft: Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.380 mm. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und durch die Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen kann es zur Immission von Luftschadstoffen (Spritzmitteln) im Vorhabengebiet kommen. Bei der überplanten Flä- che handelt es sich um eine Freifläche. Hier kommt es zur Bildung von Kaltluft, welche aber aufgrund der geringen Flächengröße eher von geringer Bedeutung ist. Eine nennenswerte Frischluftbildung findet auf den Flächen aufgrund der geringen Anzahl an Gehölzen nicht statt. Weitere Vorbelastungen sind nicht erkennbar. Für das Schutzgut kommt der Fläche zusammenfassend eine geringe Bedeutung zu. 2.7 Schutzgut Landschaftsbild (einschließlich Erholung): Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des voralpi- nen Hügel- und Moorlandes im Naturraum des Bodenseebeckens. Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche (Grünland/Ackerland) in nördlicher Ortsrandlage von Baindt. Sie weist ein leichtes Gefälle Richtung Südwesten auf und ist aufgrund ihrer Nutzung und Strukturarmut nicht für die Erholung von Bedeutung. Der überplanten Fläche kommt aufgrund der ge- ringen Flächengröße in Ortsrandlage und vorhandener Grünstrukturen (Wald im Westen) und der dar- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 4 aus resultierenden geringen Einsehbarkeit eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 3. Prognose über den Zustand der Schutzgüter nach Durchführung des Vorhabens: 3.1 Schutzgut Arten und Biotope: Durch die Neuschaffung und Verlängerung eines naturnahen Gewässer- laufes, kann das Gewässer von Fischen und Makrozoobenthos besiedelt werden. Durch die stellenweise Einbringung von Flusssteinen sowie die Anpflanzung von Gehölzgruppen (z.B. Erlen) wird mittel- bis langfristig auch Lebensraum für weitere Arten wie Muscheln und Krebse (strömungsarmer Bereich) so- wie Amphibien, Wasserinsekten und Vögel (Gebüsch) geschaffen. Da das gesteigerte Retentionsvermö- gen einen Teil der Maßnahme bildet, wird der neu verlegte Bachabschnitt als mäßig ausgebaut kate- gorisiert. Im Westen leitet der neuangelegte Bach in bestehende Strukturen im Waldbereich ein. Hier- bei erfolgt keine Waldumwandlung. Durch die Planung kann es bei Hochwasserereignissen, wie bisher auch, zur temporären Überflutung im Bereich des Waldes kommen. Dies ist für die Entwicklung des Waldes positiv zu bewerten, da durch mit dem Hochwasser erfolgenden Sedimenteintrag Nährstoffe in den Wald gelangen. Ein Absterben der Bäume ist durch eine zeitlich sehr stark begrenzte Über- schwemmung nicht zu befürchten. Durch die mäandrierende, naturnahe und naturschutzfachlich wertvolle Gestaltung des Bachlaufs er- folgt hier eine positive Abweichung der Ökopunkte vom Mittelwert. 3.2 Schutzgut Boden: Im Bereich der Planung erfolgt ein Eingriff in die oberen Bodenschichten. Dabei ge- staltet sich der Aufbau wie folgt: − Mittelwasserbereich: Breite der Sohle etwa 20 cm. Der Mittelwasserbereich ist dauerhaft über- staut, weshalb die Bodenfunktionen hier dauerhaft verloren gehen. − Fließbett: Breite etwa 65 cm pro Seite, im Bereich von 0+240 bis 0+277 etwa 75 cm pro Sei- te. Aufgrund der Substratabdichtung gehen die Bodenfunktionen hier dauerhaft verloren. − Vorland: Breite etwa 50 cm pro Seite (engste Stelle) bis zu etwa 5,00 m pro Seite (Bereich Auf- weitung); durchschnittlich etwa 1,50 m pro Seite. Der Bereich des Vorlands wird bei größeren Re- genereignissen überschwemmt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenfunktionen teilweise wiederhergestellt, die notwendige Stabilität wird durch die durchwurzelte Begrünung er- reicht. Eine regelmäßige Abschwemmung ist nicht anzunehmen, da der Bereich erst bei Ereignis- sen überschwemmt wird, die statistisch seltener als alle 50 Jahre auftreten. − Böschung: Breite etwa 0,20 – 4,00 m pro Seite. In die Böschung wird während der Bauzeit ein- gegriffen; nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenfunktionen teilweise wiederherge- stellt werden können. − Zur Abstützung werden Winkelstützmauern sowie Steinwände eingebracht (siehe Planung Fass- nacht Ingenieure GmbH). − Im Rahmen der Planung werden etwa 5.000 m³ Boden für die Bachprofilierung abgetragen. Für Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 5 die Geländemodellierung und die Verfüllung des alten Bachlaufes werden davon etwa 500 m³ wieder aufgetragen. Der Eingriff in das Schutzgut ist zusammenfassend als hoch zu bewerten. 3.3 Schutzgut Wasser: Der neu anzulegende Bach bietet neuen Retentionsraum, sodass auch bei Starkre- genereignisse die Wassermengen abgeleitet werden können. Das Regenwasser aus den angrenzenden Baugebieten wird mittels neuen Regenwasserkanälen gesammelt und gedrosselt zugeleitet. Durch die Verlagerung des Wiesengrabens auf gemeindeeigene Grundstücke, die im geplanten Bebauungsplan "Bühl" als öffentliche Grünfläche samt Gewässerrandstreifen festgesetzt werden, können diese Bereiche vor Verbauungen geschützt und von öffentlicher Hand gepflegt werden. Die Neuanlage und Verlänge- rung des Baches als offenes Gewässer mit naturnaher Umgestaltung führen zudem zu einer Aufwertung des Gewässers. Ein Eingriff in das Schutzgut ist in den Bereichen der baulichen Anlagen gegeben. Gleichzeitig erfährt das Schutzgut jedoch eine Aufwertung im Bereich des neu anzulegenden Baches und des Wiesengrabens. 3.4 Schutzgut Klima/Luft: Der Bereich der Wiesenfläche bleibt größtenteils erhalten, wodurch weiterhin in gleichem Maße abfließende Kaltluft produziert wird. Durch die anzupflanzenden Gehölze im Bereich des Gewässerrandstreifens wird Frischluft produziert. Zusammenfassend ist kein Eingriff in das Schutz- gut gegeben. 3.5 Schutzgut Landschaftsbild: Das Landschaftsbild wird durch die Neuanlage und Verlängerung des Ge- wässerlaufs nicht beeinträchtigt. Der Bachlauf wird durch einen natürlich gestalteten Bach mit stand- ortgemäß bepflanztem Gewässerrandstreifen geschaffen, was sich positiv auf das Ortsbild auswirkt. Insgesamt wird eine Aufwertung des Landschaftsbildes erzielt. 4. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 4.1 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde zunächst überprüft, in- wieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen: − Teilweiser Einbau des ausgehobenen Oberbodens vor Ort 5. Ermittlung des Ausgleichsbedarfes für die einzelnen Schutzgüter Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkrei- se Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012). 5.1 Schutzgut Arten und Biotope: In Folge des Vorhabens werden auf einer rund 4.787 m² großen Fläche landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acher und Grünland) überplant. Durch die naturnahe Gestaltung des anzulegenden Baches sowie dessen Verlängerung wird Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaf- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 6 fen. Der Eingriff ist rechnerisch wie folgt zu bewerten: Nr. Biotoptyp Bestand (Zustand vor dem Eingriff) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Grünland (Fl.-Nr. 142) 3.105 6 18.630 37.11 Acker (Fl.-Nr. 173/1) 1.545 4 6.180 60.24 Unbefestigter Weg (Fl.-Nr. 455/9) 137 3 411 Summe Bestand 4.787 25.221 Nr. Biotoptyp Planung (Zustand nach dem Eingriff) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 12.21 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (überdurchschnittliche Bewertung durch naturnahe Gestaltung) 112 24 2.688 12.22 Stark ausgebauter Bachabschnitt 18 8 144 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 3.754 13 48.802 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 726 19 13.794 42.30 Gebüsch feuchter Standorte 103 21 2.163 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 74 1 74 Summe Planung 4.787 67.665 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) + 42.444 Für das Schutzgut Arten und Biotope ergibt sich damit ein Überschuss von 42.444 Ökopunkten. 5.2 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch den Eingriff in und Teilversiegelung von bislang unversiegelten Böden. Diese Eingriffe sind auszugleichen. Gemäß der Arbeitshilfe "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Natur- schutz Baden-Württemberg werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0 - "Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 - "Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") in Bezug auf die folgenden Funktionen bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 7 wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürli- che Vegetation" ist die Arbeitshilfe auf der betroffenen Fläche nicht relevant, da die Funktion lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden, findet. Dies ist bei dem vorliegenden Boden nicht der Fall. Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird gemäß der Arbeitshilfe "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Ba- den-Württemberg (Fassung 2010) direkt in Ökopunkten errechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus Ökopunkten (pro m²) vor dem Eingriff und den Öko- punkten (pro m²) nach dem Eingriff. Die Ökopunkte ergeben sich dabei durch Multiplikation der Wert- stufen mit 4. Die Wertstufen stellen den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar (Gesamtbewertung über alle Funktionen). Da gemäß den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (Fassung vom 18.01.2008) und "Bühl" (Fassung vom 10.12.2020) den Böden in diesem Bereich eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit attestiert wird, werden die vom LGRB angegebenen Bodenwerte in Bezug auf die Funktion "Ausgleichskörper im Wasserkreislauf" auf die Stufe 1 korrigiert. Der Mittelwert lag vor dem Eingriff damit bei 2,00 (1-3-2) bzw. 2,33 (1-3-3). Nach dem Eingriff nehmen alle Funktionen bei den Flächen, welche im Rahmen der Planung überbaut, verdichtet bzw. teilweise verdichtet werden den Wert 0 an. Im Bereich der Böschung und des Vorlandes liegen die Werte für die Standortfunktion für Kulturpflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit), für die Funktion "Filter und Puffer" und für die Funkti- on als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf bei 1. Da es sich hierbei um wasserdurchlässige Flächen handelt, ist davon auszugehen, dass die Funktionen im Bereich "Filter und Puffer" sowie als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf weiterhin in geringem Maß erfüllt werden können. Insbesondere in Bezug auf das Wasserspeicher- und Rückhaltevermögen muss aber von einer gewissen Einbuße im Vergleich zum ursprünglichen Zustand (mit durchwurzelter Oberboden- und Humusschicht) ausgegan- gen werden. Da die Flächen zudem unversiegelt bleiben, bleibt auch die Standortfunktion für Kultur- pflanzen erhalten. Art der Fläche (Bestand) Größe in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunktionen Wertstufe (Gesamtbe- wertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezo- gen auf die Fläche Fl.-Nr. 142 (L2b2) 2.042 1-3-2 2 8 16.336 Fl.-Nr. 389 (T2b2) 1.063 1-3-2 2 8 8.504 Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1 u. 453 (L4D; Bereich Bühl) 1.545 1-3-3 2,33 9,33 14.415 Fl.-Nr. 455/9 (Siedlungsbereich) 137 - - - - Summe Bestand 39.255 Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 8 Art der Fläche (Planung) Größe in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunktionen Wertstufe (Gesamtbe- wertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezo- gen auf die Fläche Gewässerlauf 130 0-0-0 0 0 0 Fließbett 726 0-0-0 0 0 0 Vorland 2.049 1-1-1 1 4 8.196 Böschung 1.808 1-1-1 1 4 7.232 von Bauwerken bestandene Flä- che 74 0-0-0 0 0 0 Summe Planung 15.428 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) – 23.827 Für das Schutzgut Boden ergibt sich damit ein Kompensationsbedarf von 23.827 Ökopunkten. 5.3 Schutzgut Klima/Luft: Da keine Strömungshindernisse (lediglich nicht dicht wachsende Gehölze im Be- reich des Gewässerrandstreifens) aufgebaut werden und sich die Frischluftversorgung bzw. Luftfilterung positiv beeinflusst wird, ist kein Ausgleich erforderlich. 5.4 Schutzgut Landschaftsbild: Da es sich nicht um ein vertikal in Erscheinung tretendes Bauwerk handelt, ist kein gesonderter Ausgleich für das Landschaftsbild erforderlich. 5.5 Insgesamt entsteht somit ein Ökopunkteüberschuss von 18.617 Ökopunkten. Ausgleichsbedarf Bilanzwert Ökopunkteüberschuss Schutzgut Arten und Biotope + 42.444 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 23.827 Summe + 18.617 6. Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen 6.1 Bei Anlage des Bachlaufes sind folgende Vorgaben einzuhalten: − Kein geradliniger Ausbau des Gewässerbetts (blau gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)), kleinere Kurven sowie Aufweitungen sind einzubauen; Böschungsneigungen sind zu differenzieren − Unregelmäßiges Einbringen von Strömungshindernissen wie Totholz, Wurzeln und einzelne Block- und Wasserbausteine als Störelemente im Flussbett − Ansaat einer heimischen Ufersaummischung (z.B. von Rieger-Hoffmann) im Bereich des Vorlands, das bei größeren Regenereignissen überschwemmt wird (blaugrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)) zur Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur im Bereich bis zu 1 m Entfernung zum Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 9 Bachlauf. Die Hochstaudenflur ist abschnittsweise alle 3-5 Jahre im Spätherbst zu mähen. − Anpflanzung von heimischen Erlen und Weiden im Bereich des Vorlands, das bei größeren Regen- ereignissen überschwemmt wird (grüne Gehölzgruppen (s. Plan)). Insgesamt sind Erlen und Wei- den auf 10 % der Fließstrecke anzupflanzen. Es darf nur gebietsheimisches Pflanzgut mit Her- kunftsnachweis verwendet werden. − Im Bereich des Vorlandes (hellgrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)) und der Böschung (dun- kelgrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan) zwischen Vorland und Böschungsoberkante), die nur bei HQ100-Ereignissen überschwemmt werden, Ansaat einer autochthonen Saatgutmischung für artenreiches Extensivgrünland (mindestens 50 % Blumenanteil); Pflege: 1x Mahd/pro Jahr (frü- hestens ab dem 15.08.), bei Bedarf 2x Mahd/pro Jahr (1. Schnitt nicht vor dem 22.06.; 2. Schnitt frühestens ab dem 15.08.); auf wechselnden Bereichen sind Vegetationsstreifen oder Inseln von der Mahd auszunehmen. Abfuhr des Mähgutes, kein Mulchen, keine Düngung, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, und keine sonstige vertragsfremde Nutzung in allen genannten Bereichen 7. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 7.1 Ein Ausgleich ist aufgrund der Aufwertung der Biotope nicht erforderlich. Der Ökopunkteüberschuss von 2.935 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Vorhaben zur Verfügung. 8. Fazit Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuan- lage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben im Norden des Gemeindegebie- tes. Ziel des Vorhabens ist es, einen ökologisch gestalteten Bach samt Retentionsräumen zur Entlas- tung der Regenwasserkanalisation im Ort zu schaffen. Die für das Vorhaben vorgesehene Fläche befin- det sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das geplante Bauvorhaben berührt damit Belange von Natur und Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und stellt einen Eingriff im Sinne des § 14 i. V. m. § 15 BNatSchG dar. Das Vorhaben verursacht einen Eingriff hoher Stärke in das Schutzgut Bo- den. Das Schutzgut Arten und Lebensräume erfährt eine Aufwertung. Die übrigen Schutzgüter erfahren keinen erheblichen Eingriff. Es wird beim Ausgleich daher darauf geachtet, dass durch die Maßnahmen auch Bodenfunktionen gefördert werden (geringere Verdichtung und Schadstoffeintrag). Der erforderli- che Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von insgesamt 23.827 Ökopunkten wird durch die Aufwer- tung des Schutzgutes Arten und Lebensräume vollständig abgedeckt. Der entstehende Ökopunkteüber- schuss von 18.617 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für den Ausgleich weiterer Eingriffe zur Ver- fügung. Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 10 Luftbild Eingriffsfläche Luftbild des Vorhabengebietes (maßstabslos). Die Eingriffsfläche liegt angegliedert an bestehende Bebauung auf den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 142, 173/1, 386, 387, 389 und 453, 455/9 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Baindt. Links Bestand; rechts Planung (Details siehe folgende Abbildungen) (Quelle Luftbild: LUBW). Eingriffsfläche N Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 11 Planung des Vorhabens N Gewässerlauf Hochstaudenflur Fettwiese (Vorland) Fettwiese (Böschung) Gehölzpflanzungen Gewässerlauf Hochstaudenflur Fettwiese (Vorland) Fettwiese (Böschung) Gehölzpflanzungen Steinwand N Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 12 Bilddokumentation Blick auf das BG Geigensack (vor Beginn der Umsetzung) und das Plangebiet Blick auf den Wiesengraben und die Planfläche oberhalb BG Bühl Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 13 Bestehender Wiesengraben oberhalb BG Bühl, der durch diese Maßnahme Richtung "Bampfen" umgeleitet werden soll (Quelle Foto: Fassnacht Ingenieure GmbH) Blick auf den bestehenden Bachlauf im Westen in den Wald (Quelle Foto: Fassnacht Ingenieure GmbH) Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 14 Bilanzierung aufgestellt am: 23.07.2021 Planer: …………………………… Sieber Consult GmbH, Weingarten (Kira Urban, M. Sc. Forstwissenschaften und Waldökologie) Bauherr: …………………………… Gemeinde Baindt[mehr]

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        GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2555_HWS Hirschstrasse_Pflanzplanung_korrigiert.vwx 9.8.21 1 4_20.1-PfP csdz 1:500/100 A1 2555 Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Geigensack Genehmigungsplanung Gemeinde Baindt, Bauamt Marsweilerstrasse 4 88255 Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 12.08.202112.08.2021 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Geigensack 400 389/1 389 142 1211 1212 1213 1214 1215 42 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 452/16 452/17 Achse 1 0+ 000 0+ 008.52 0+ 022.41 0+ 032.68 Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie 0+ 0000+ 0 20 0+ 040 0+ 0 60 0+ 080 0+ 1000+ 1 20 0+ 1 400+ 1 600+ 1 80 0+ 2 00 0+ 2 20 0+ 2 40 0+ 2 60 0+ 280 0+ 300 0+ 316.92 0+ 320 0+ 3 40 SG1/07 SG5/07 Beckensohle 466.51 Wsp 466.85 Beckensohle 466.82 Wsp 467.16 Beckensohle 467.13 Wsp 467.47 Beckensohle 467.44 Wsp 467.78 Beckensohle 467.75 Wsp 468.09 AG AG AG AG AGAGAGAGAG AG AG AG AG AG AG AG Streuobstwiese Heckenpflanzung Heckenpflanzung Heckenpflanzung SA Sortiment Streuobst Pflanzung Hochstämme 10-12 mit Wühlmausschutz Juglans regia Malus 'Goldparmäne' Malus 'Gravensteiner' Malus 'Jakon Lebel' Malus 'Ontario' Malus 'Weißer Klarapfel' Malus 'Zuccamaglio' Prunus domestica 'Morellenfeuer' Prunus domestica 'Deutsche Hauszwetsche' Pyrus 'Conference' Pyrus 'Gellerts Butterbirne' Solitärsträucher am Bach (gebietsheimisch) Prunus padus Traubenkirsche 100-150 Frangula alnus Faulbaum 100-150 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 100-150 Viburnum oplulus Gemeiner Schneeball 100-150 Salix viminalis Korb-Weide 60-100 Heckenpflanzung entlang Baugebiet Pflanzung als 2-reihige Hecke mit vereinzelten Heistern im Raster 1,5 x 1,5 m Heister (gebietsheimisch) Acer campestre Feldahorn 150-200 Prunus avium Vogel-Kirsche 150-200 Carpinus betulus Hainbuche 150-200 Heckenpflanzen (gebietsheimisch) Cornus sanguinea Hartriegel 100-150 Coryllus avellana Hasel 100-150 Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn 100-150 Euonymus europaea Pfaffenhütchen 100-150 Lonicera xylosteum Heckenkirsche 100-150 Rosa canina Heckenrose 60-100 Sambucus nigra Holunder 100-150 Viburnum opulus Wolliger Schneeball 100-150 Weidengebüsch Weidensteckhölzer im Raster 50x50x50cm Gewinnung der Steckhölzer im Umkreis von 10 km um Baindt G ew äs se rra nd st re ife n Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+466.00m Überhöhung = 1.0 BachGeigensack 0+ 080 -2 0. 00 47 0. 26 -1 0. 31 47 0. 37 -3 .5 9 47 0. 21 47 0. 21 -2 .2 5 46 9. 54 47 0. 23 -0 .7 5 46 9. 51 47 0. 24 -0 .1 0 46 9. 30 47 0. 25 0. 00 46 9. 30 47 0. 25 549303.92 5299892.97 0. 10 46 9. 30 47 0. 25 0. 75 46 9. 51 47 0. 26 4. 46 46 9. 59 47 0. 30 5. 91 47 0. 31 47 0. 31 9. 07 47 0. 36 20 .0 0 47 0. 54 G ew äs se rra nd st re ife n HQ extrem Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 Frischwiese/FettwieseFrischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Heckenpflanzung mit vereinzelten Heistern Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+464.00m Überhöhung = 1.0 BachGeigensack 0+ 260 -2 0. 00 46 8. 35 -5 .6 2 46 8. 51 46 8. 51 -2 .2 5 46 6. 83 46 8. 54 -0 .7 5 46 6. 80 46 8. 55 -0 .1 0 46 6. 58 46 8. 55 0. 00 46 6. 58 46 8. 55 549135.02 5299927.89 0. 10 46 6. 58 46 8. 56 0. 75 46 6. 80 46 8. 56 2. 25 46 6. 83 46 8. 57 4. 35 46 7. 88 46 8. 58 5. 35 46 7. 88 46 8. 58 20 .0 0 46 8. 66 G ew äs se rra nd st re ife n G ew äs se rra nd st re ife n Streuobstwiese Neupflanzung HQ extrem Frischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Frischwiese/Fettwiese Frischwiese/Fettwiese Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 QP 0+260 QP 0+80M 1:200 Lageplan M 1:500 Grundlage: Lageplan IB Fassnacht vom 29.07.2021 Vorland: Feuchtwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) Legende Frischwiese/Fettwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Frischwiese/Fettwiese) Im Böschungsbereich mit Schnellbegrünung zur Hangsicherung z.B. Bromus secalinus (Roggen-Trespe) Hochstamm Alnus glutinosa (Schwarzerle), Hochstamm 12-14AG Solitärstrauch Salix alba, Hochstamm 3xv. 12-14 mDB Heister Hochstaudenflur Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) SA Wurzelstock (Bildung von Gumpen) Wurzelstammbuhne (Bildung von Gumpen) Ansaaten Pflanzungen sonstige Einbauten Querprofil 0+80 M 1:100 Querprofil 0+260 M 1:100 4_20.1-PfP-Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Geigensack Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-17 Ansichtsbereich-19 Ansichtsbereich-22[mehr]

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          Zuletzt geändert: 25.05.2022
          Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023)

          Die Umgestaltung unserer Ortsmitte und die dazugehörigen Baumaßnahmen gliedern sich in mehrere Teilabschnitte. Die Teilabschnitte sind nach und nach in diesem Bereich unserer Homepage zu finden. Sie werden kontinuierlich aktualisiert, um kurzfristige Änderungen oder aktuelle Straßensperrungen mitteilen zu können. Auf dieser Seite sehen Sie eine Übersicht der Straßensperrungen und Umleitungen in der Ortsmitte. Uns ist bewusst, dass die Baumaßnahme in der Ortsmitte mit gewissen Einschränkungen verbunden ist. Daher möchten wir uns an dieser Stelle für eventuelle Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir sind jedoch bestrebt, die Baumaßnahme so effizient wie möglich durchzuführen und Ihnen stets aktuelle Informationen über unsere Homepage, unser Amtsblatt oder über den Instagram Account der Gemeinde Baindt (gemeinde.baindt) zur Verfügung zu stellen. Teilabschnitt 1 (voraussichtlich Mitte Juli bis Ende Dezember 2023) Bereich: Küferstraße / Bushaltestellen „Rathaus“ Nach der Baufeldfreimachung erfolgte der Rückbau von Belägen, Masten sowie Ausstattungsgegenständen. Dann erfolgte der teilweise Rückbau der Buswartehäuschen. Der Mischwasserkanal wurde umverlegt und die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Alle Gebäude, die an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen sind, sind somit für den Winter gerüstet. Ebenso wurde die Breitbandinfrastruktur um- sowie neu verlegt. Die Straßenentwässerung für den Kreisverkehr sowie die Küferstraße wurde neu verlegt. Die Randeinfassung des Kreisverkehrs wurde gebaut sowie die Tragschicht (Asphalt) eingebaut. So konnte der Kreisverkehr am 02. November 2023 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Außerdem erfolgte der Rückbau der Küferstraße sowie der Bushaltestellen und damit auch der Neubau der barrierefreien Bushaltestellen. Für die Ersatzbushaltestelle in der Fischerstraße stellte unser Bauhof eine provisorische Überdachung auf. Maßnahmen: Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation Offenlegungsarbeiten Sulzmoosbach Sperrungen/Einschränkungen: Einschränkung der Parkmöglichkeiten im Bereich des Dorfplatzes (Alternativen: Parkplatz in der Mühlstraße sowie Festplatz bei der Tennishalle) Sperrungen und Umleitungsstrecken (ab 21. August 2023): Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg zum Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die Bäckereien sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor den Geschäften geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Von der Marsweilerstraße (Ortsmitte) herkommend ist der Kreisverkehr halb gesperrt. Hier gibt es eine Ampelregelung. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle ebenfalls gesperrt.[mehr]

          Zuletzt geändert: 03.11.2023
          2022_01_11_Bericht.pdf

          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im Laufe der Woche Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden. Am Klosterhof 4, Klosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) werden abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnitte (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbereichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befreiungen: 5 / Bauvoran- fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeitstellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippengruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergartens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschul- angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nachfolgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich verändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Architekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschiedene Abstimmungs- gespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Aus-schreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch einen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstromaggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Vergabe des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das be-stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürger-rinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Ser-vice auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwiesen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zukünftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemeinden - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem intensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europaweit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Planungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem ergeben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Entwurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwicklungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spielpunkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW- Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Entwicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Ortsmitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätzlich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interessierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarianten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstal-tung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsveranstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. ……………………………… • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge-meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubauprojekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemeinde einen anderen Weg der Vermarktung der Wohnbau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und In-vestoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und passendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte vergeben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parkspange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Bewerber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bauabschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des bestehenden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Vielschichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu berücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abgeschlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisikomanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. Anfang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveranstaltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmeleitungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen sowie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanierung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpacherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tauwechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwendung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022-2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushaltestellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Programmaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten versorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungsdauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolanden macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitionsplanung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst naturnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Aufbauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneutral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Energieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vorgaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2- Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsystems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zusätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachoffenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sulpach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesenseigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebietes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubaugebiets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finanzausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am Annaberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wertstoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den derzeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Verwahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schriftlich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mehlisstraße" für die Überschreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Genehmigung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konstruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wandhöhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterrassengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wurde das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wandhöhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ entsprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Änderung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassengeschoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäude Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstraße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochenwangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzeiger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ravensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unterführung der B 30, • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigstes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wurde von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch dieses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleichwertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümmerazhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zusammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1. Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption "Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg" Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbstbestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZUHAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwaben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der bereits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pflegenotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravensburg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser Thematik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kommunen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpolitischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine seniorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemeinwesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sollen in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solidarische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgergemeinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Solidarischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passende lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausforderungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergreifenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde engagieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solidaritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Menschen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Eigenverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbürger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familienkonstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Ungleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit geprägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Menschen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jährigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90- jährigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jahren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jährigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplätzen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Älteren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jahre). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finanziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Herausforderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit langem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommunalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (siehe Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Gemeinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee- Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommune ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Bevölkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Möglichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 entscheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Renovierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Baienfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemeinde Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bürger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchengemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ- Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufenden Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 aufgeteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheitsgemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Verrechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu vermeiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zusammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalgestellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kalkuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leistungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bundesrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebührenrahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Landesinformations- freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswerte der Verwaltungsvorschrift (VwV) - Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durchschnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berücksichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Sofern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebührensätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spendengeberin oder der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Beschilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sporthalle recht schmutzig ist, wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jeske mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duschbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Minispielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefunden hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglocke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt.[mehr]

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            Zuletzt geändert: 04.03.2022
            Aktuelle Informationen

            Informationen und Unterlagen Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen konnten fertiggestellt werden. Die Randeinfassungen der Küferstraße schreiten aktuell immer weiter voran. In den nächsten zwei bis drei Wochen soll die Randeinfassung in der Küferstraße fertiggestellt werden. Sofern es die Witterung zulässt, soll außerdem der Asphalteinbau erfolgen. Danach folgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Vom 22. Dezember 2023 bis zum 07. Januar 2024 hat auch unsere Baufirma wohlverdiente freie Tage, sodass in diesem Zeitraum keine Bautätigkeiten erfolgen. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Seit Donnerstag, den 02. November 2023 kann der Kreisverkehr in der Ortsmitte wieder befahren werden. Damit entfällt die Ampelregelung in der Marsweilerstraße. In den nächsten drei bis vier Wochen werden die Straßenbeleuchtung sowie die Randeinfassung in der Küferstraße erneuert. Außerdem erfolgt der barrierefreie Umbau der beiden Bushaltestellen. Sperrung des Gehwegs in der Küferstraße - Ab Montag, den 23. Oktober 2023 wird der Gehweg in der Küferstraße aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen gesperrt und zurückgebaut. Die örtlichen Geschäfte sowie Arztpraxen sind entlang der Gebäude über die Fußgängerbrücke über den Sulzmoosbach zu erreichen (von Schenk-Konrad-Halle bis CAP-Markt). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Weg auf eigene Gefahr und je nach Wetterbedingungen genutzt werden kann. Die offizielle und ausgeschilderte Umleitung erfolgt über den Fußweg entlang des Gebäudes Küferstraße 8 in Richtung Feneberg und die Marsweilerstraße bzw. über die Garten- und Thumbstraße sowie die Mühlstraße. Umleitungsplan (PDF-Dokument, 1,85 MB, 23.10.2023) Bei dieser umfänglichen Baumaßnahme befinden wir uns im Bauzeitenplan. Im weiteren Verlauf wird nach dem Umbau der Bushaltestellen im Winter, der Bereich vor dem Rathaus bis hin zur Gaststätte „Zur Mühle“ in Angriff genommen. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Interesse an weiteren Informationen haben, können sich diese bei der Gemeindeverwaltung melden, um in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden. Über diesen E-Mail-Verteiler werden wir regelmäßig Informationen zur Neugestaltung der Ortsmitte versenden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an bauamt2(@)baindt.de . Schulwegeplan 2023 Zum neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Schulwegeplan mit Berücktigung der Baustelle am Dorfplatz erstellt. Den Schulwegeplan finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Leben und Wohnen unter der Klosterwiesenschule Baindt . Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Baumaßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO2-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasserbrunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunternehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung, den verschiedenen Bauabschnitten sowie zur Dauer der Gesamtmaßnahme können Sie der Präsentation (PDF-Dokument, 29,3 MB, 25.05.2023) (pdf-Datei) und dem Entwurfsplan (PDF-Dokument, 9,63 MB, 15.06.2023) (pdf-Datei) entnehmen. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Tennishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2(@)baindt.de ) zur Verfügung. Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 Präsentation Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 (PDF-Dokument, 22,9 MB, 27.04.2022) Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Bodenseeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk-Konrad-Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Für ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24.07.2021 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweilerstraße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11. Mai 2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude beschlossen. Damit kann die Totalunternehmerausschreibung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhalten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wird im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis durch das Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkretisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspaziergangs werden gemeinsam vor Ort wesentliche Aspekte für die angestrebte Aufwertung der Ortsmitte betrachtet, um eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in der Werkstatt zu führen. Auf den Spaziergang kann auch verzichtet werden, dann beginnt die Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle. Für eine gute Verpflegung ist gesorgt. Die Bürgerwerkstatt wird durch eine externe Moderation begleitet und dokumentiert. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Ausnahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19. Juli 2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es ein Losverfahren geben. Sie erhalten nach dem 19.07.2021 Rückmeldung über Ihre Bewerbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Information zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre (PDF-Dokument, 166,39 KB, 19.03.2021) und den dazugehörigen Anlagen (PDF-Dokument, 8,13 MB, 19.03.2021) zusammengefasst. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teilnehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beantworten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

            Zuletzt geändert: 28.11.2023
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            GEMEINDE BAINDT Landkreis Ravensburg SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT vom 04. September 1984 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 04. September 1984 aufgrund des § 4 in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten des Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 25,00 EURO von mehr als 3 bis 6 Stunden 50,00 EURO von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 EURO § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalig Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigung (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Dies wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 60,00 EURO. Vorrausetzung ist die Anwesenheit. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten neben dem in Abs 1 genannten Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30,00 EURO. (3) Für eine längere andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandentschädigung nach Absatz 2 eine Entschädigung nach § 1. (4) Die Grundbeträge der Aufwandentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 werden jährlich gezahlt. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. § 4 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Landesreisekostengesetzes. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.84 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03.06.1975 einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderung, außer Kraft. Baindt, den 04. September 1984 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 18.05.1987 geändert am 07.11.1990 geändert am 11.09.2001 zuletzt geändert am 14.01.2014, öffentliche Bekanntmachung 24.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 30. Juli 2021 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelungene Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte Vorstellung der Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung am 03. August 2021 Am 24. Juli 2021 fand die Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte in der Schenk-Konrad-Hal- le statt. Der Bürgerwerkstatt ging ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspazier- gangs wurden an Ort und Stelle wesentliche Aspekte für die angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte betrachtet. Nach dem Spaziergang gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in mehrere Arbeitsgruppen. Beim Feedback waren sich alle Teilnehmenden einig: Sie stimmten voll zu, dass mit dieser Veranstaltung eine gute Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte geschaffen wurde. Alle Bürgerinnen und Bürger die interessiert sind, jedoch keine Zeit für die Teilnahme an der Bürger- werkstatt hatten, laden wir herzlich zur Gemein- deratssitzung am 03. August 2021 um 18.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anre- gungen und Ideen wird in dieser Gemeinderatssit- zung berichtet. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkre- tisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Vor Ort auf dem künftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal Reges Interesse beim Austausch auf dem Dorfplatz. In der Diskussion mit dem Fachplaner, wie soll unser Dorfplatz werden? Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbe- stände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspfle- ge. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber vor- aussichtlich bis zur übernächsten Schnitt- periode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. Au- gust einzureichen. Unter www.naturviel- falt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-ver- kehr/streuobst finden Sie die Anmeldeun- terlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflan- zung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammel- bestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege be- sprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse ger- ne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch ngelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese ristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden flegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine - bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbeiter Herr Anton Elbs der im Alter von 69 Jahren nach langer Krankheit verstorben ist. Bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2015 war er 33 Jahre bei der Gemeinde als Bauhofmitarbeiter, davon mehrere Jahre als stellvertretender Bauhofleiter, beschäftigt. Er war ein fleißiger, zuverlässiger, hilfsbereiterund durch seine akkurate Arbeitsweise geschätzter Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Erzieher (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für ihren 7-gruppigen Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmög- lichsten Eintritt einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450 € Basis sowie eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std/Woche. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Reichen Sie diese bitte bis zum 13. August 2021 beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Kindergar- tenleiterin Frau Stoll unter der Tel.-Nr. 07502/94114141 zur Verfügung. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Bitte Personen vorschlagen! Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Oktober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 17. September 2021 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient ha- ben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de oder Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0, E-Mail: elvira.heine@baindt.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte … Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Beschlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential … abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen … eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffentlichen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte ... • Entwicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften • Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses • Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental • Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteili- genden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) • Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Be- schlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien • Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen • Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential ... • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder • vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Kli- maschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Mode- rationstechniken • Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen ... • eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung • eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffent- lichen Dienstes (TVöD) • die Möglichkeit zur Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD • flexible Arbeitszeiten Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29. August 2021 an die Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt oder an karriere@baienfurt.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Anja Lenkeit von der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt unter Telefon 0751 / 4000-46 oder anja.lenkeit@baienfurt.de gerne zur Verfügung. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schus- sental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Mittwoch, 11. August muss das Rathaus aus pro- grammtechnischen Gründen geschlossen bleiben, te- lefonisch sind wir jedoch erreichbar. In wichtigen Ange- legenheiten können für diesen Tag trotzdem Termine vereinbart werden. Warn-App NINA Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Kata- strophenhilfe entwickelte und kostenlose Notfall-Infor- mations- und Nachrichten-App NINA wird zur amtlichen Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahren- lagen eingesetzt. Ob Gefahrstoffausbreitung, Trinkwas- serverunreinigung oder Großbrand - über NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informati- onen über Gefahrenlagen. Darüber hinaus werden auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersage- zentralen in die Warn-App eingespeist. Das Land Ba- den-Württemberg warnt über NINA vor Gefahrensitu- ationen und versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Handlungsempfehlungen. NINA ist die App, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg von den zuständigen Behörden der Gemeinden, Städte, Krei- se und des Landes zur amtlichen Warnung eingesetzt werden kann. Über NINA können Sie sowohl Warnungen für bestimm- te Orte erhalten, beispielsweise Ihren Wohn- oder Ar- beitsort, als auch Meldungen für Ihren jeweils aktuellen Standort empfangen. Alle Warnmeldungen können auf Wunsch als Push-Benachrichtigung empfangen und mit einem Warnton versehen werden. Damit kann NINA die Menschen in allen Lebenslagen auf eine Gefahrensitua- tion aufmerksam machen, sozusagen „wecken“. NINA ist damit die „Sirene für die Hosentasche“. Die Warnmeldungen enthalten neben Informationen zur konkreten Gefahrensituation auch entsprechende Handlungsempfehlungen, beispielweise, dass Türen und Fenster bei einem Brand aufgrund von Rauchgasen ge- schlossen zu halten sind. Neben der Warnfunktion bietet NINA auch Tipps und Empfehlungen zu richtigem Verhalten in Gefahrensitua- tionen. Seit einiger Zeit bietet die Warn-App NINA auch aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pande- Umleitungsstrecke der Busse während der Sperrung der Marsweilerstraße In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 wird die Marsweilerstraße in Höhe Einmün- dung Nelkenstraße komplett gesperrt. Die Busse werden über die Rosenstraße und Veilchenstraße umgeleitet. Auch während der Vollsperrung werden die beiden Bushaltenstelle „Blinden- und Seh- behindertenschule“ sowie „Hochbehälter“ von den Linienbussen der RAB angefahren. Im Bereich der Umleitungsstrecke (Rosen- straße und Veilchenstraße) gilt während der Vollsperrung der Marsweilerstraße ein absolutes Parkverbot. Müller Textfeld Müller Textfeld Müller Stempel Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mie. So kann sich die Nutzerin bzw. der Nutzer der App für abonnierte Orte und, sofern aktiviert, den aktuellen Standort in NINA über lokal geltende Corona-Regelun- gen informieren. Weitere Informationen zur Warn-App NINA finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.im.ba- den-wuerttemberg.de (Rubrik Sicherheit / Warnung der Bevölkerung) oder www.bbk.bund.de/NINA. NINA kann in den App Stores kostenlos heruntergeladen werden. iTunes-Store: Google Play: Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kom- munen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.06.2021 für das Gebiet „südöstlich der „Lilienstraße“ und südlich der „Blumenstraße““ den Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.03.2021 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13 a Abs. 2 Nr.2 BauGB gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Je- dermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Feh- ler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit kanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel be- gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Lilienstraße“ im Wege der Berichti- gung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemein- de Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 30.07.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen wer- den. Gemeinde Baindt Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Bauausschusssitzung am 2. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 07 Anfragen und Verschiedenes Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin ____________ Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandan- ten 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ - Billigungs- und Aus- legungsbeschluss 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorf- platzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorf- platz 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Bericht zur Jahreshauptversammlung In kleinerer Runde als üblich konnte Roland Bucher am vergangenen Freitag die Anwesenden zur diesjährigen Jahreshauptversammlung begrüßen, darunter auch Bür- germeisterin Simone Rürup und Bürgermeister a.D. Ed- gar Schaz. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2020 zurück. Geprägt durch die Corona-Pan- demie gab es ab dem zweiten Quartal keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem über- durchschnittlichen Einsatzjahr, das leider auch mit einem großen Brandeinsatz bei einem Kameraden verbunden war. Überwiegend wurde aber auch 2020 technische Hilfe geleistet, wobei hier ein Starkregenereignis heraussticht, bei dem in zahlreiche Keller Wasser eindrang. Erfreulich ist die Entwicklung des Personalstands mit inzwischen 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. Ende des Jahres 2020 waren 13 Jugendliche in der Ju- gendfeuerwehr aktiv. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem positiven Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenführung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Folgende Ehrungen und Beförderungen folgten: Zur Feu- erwehrfrau bzw. –mann wurden befördert: Aaron Schmid, Alena Bucher, Johannes Lübcke und Patrick Bisinger. Zum Oberfeuerwehrmann- bzw. frau wurden befördert: Benja- min Knecht, Florian Heilig, Jannis Schmeh, Kilian Bucher und Leonie Schmid. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Christian Stross und Andreas Joachim. Leider mussten wir uns nach 35 Jahren in der Einsatzabteilung von unserem langjährigen Komman- danten und Vizekommandanten Erich Brei verabschie- den, der nun in die Altersabteilung wechselt. Neben dem obligatorischen Feuerwehrteller erhielt er noch eine per- sönliche Karikatur sowie einen Urlaub im Feuerwehrhotel in Titisee geschenkt. Ebenso hat der Ausschuss beschlos- sen, dem Gemeinderat die Ernennung von Erich Brei als Ehrenkommandant vorzuschlagen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurden Fabian Stach, Felix Konzett, Luis Bürck, Tobias Lang und Uwe Streubel. Bei den anschließenden Wahlen wurde Roland Bucher für weitere fünf Jahre zum Kommandanten gewählt. Bei der Wahl des Stellvertreters erhielten die Kandidaten Michael Koscher und Markus Striegel jeweils 14 Stimmen bei drei Enthaltungen, so dass gemäß Satzung das Los entscheiden musste, welches auf Markus Striegel fiel. In den Ausschuss gewählt wurde Peter Mohring, Andreas Joachim, Michael Koscher, Kilian Bucher sowie Christian Stross. Als Kassenprüfer wurden Jochen Rossaro und Christian Schmid gewählt. Zu vorgerückter Stunde konnte Roland Bucher eine span- nende und hoffentlich einmalige Jahreshauptversamm- lung beenden, auf dass wir uns beim nächsten Mal in gewohntem Rahmen wiedersehen. Andreas Joachim Schriftführer Wir trauern um unseren Alterskameraden Hauptfeuerwehrmann Anton Elbs Anton Elbs trat 1983 in die Baindter Feuerwehr ein und verrichtete treu und pflichtbewusst 30 Jahre ak- tiven Dienst am Nächsten. Er war als Gerätewart 28 Jahre lang für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zuständig. 2013 wechselte er von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung. Anton war ein stets zuverläs- siger Kamerad. Für seine aufopfernde Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen unterwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ 7- 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt. de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR- Code: Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 31. Juli / Sonntag, 01. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Samstag, 07. August / Sonntag, 08. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 14. August / Sonntag, 15. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 30. Juli Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 31. Juli Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 01. August Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Samstag, 07. August Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 08. August Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Samstag, 14. August Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 15. August Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Krämer feierte am 22. Juli 2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender August 02.08. Bauausschusssitzung öfftl. Schenk-Konrad-Halle 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin TriTraTrullala - Der Kindergarten St. Martin geht auf Weltraumreise Das Kindergartenjahr 2020/2021 neigt sich dem Ende zu. Dies nahm sich unser Elternbeirat zum Anlass, den Kindern et- was ganz Besonderes zu präsentieren. Am 20. Juli war es dann soweit und Sie nahmen uns mit auf eine Weltraum- reise. Als sich die Pforten öffneten, erblickten wir eine auf- regende Kulisse und tauchten ein in eine andere Galaxie. „Wooow, was ist das denn? Ein Weltraum?“, leuchteten die ersten Kinderaugen. Und plötzlich erklang ein „TriTra- Trulalla - TriTraTrulalla, der Kasperle ist wieder da!“. Es war mücksmäuschen still. Alle waren gespannt, was wohl passieren würde. Gemeinsam mit seinem Freund Seppl starteten sie die Raketen. Die Kinder begleiteten dies mit lautem Stampfen und einem Countdown. „Völlig losgelöst von der Erde..“, sangen alle im Chor. In der fremden Galaxie angekommen, stellte ein absolu- tes Highlight das Sammeln des Sternenstaubes dar. Am liebsten hätten die Kinder bereits danach gegriffen und die mutigen Figuren im Gefecht mit den außeriridischen Wesen unterstützt. Zum Glück entwischten der Seppl und der Kasper den beiden und brachten für jeden einzel- nen einen kleinen, bunten Sternenstaub mit auf die Erde. „Schau mal, das hat uns der Kasperle geschenkt“, riefen die Kinder begeistert! Für dieses schöne Erlebnis möchten wir uns noch ein- mal beim Elternbeirat und allen Helfern ganz herzlich bedanken! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergartenjahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen. Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen. Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Abschiede soll man feiern, denn sie machen den Weg frei für neue Reisen ... was wäre da nicht besser geeignet, als dem Abschied mit vielen kleinen Reisen entgegen zu gehen? Und so durften sich die neun Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt dieses Jahres wieder auf viele kleine Aben- teuer freuen. Nachdem alle Vorschularbeiten erfolgreich beendet wa- ren, ging es auf zum „Segelturn“. Am von den ergiebigen Regenfällen mächtig angeschwollenem Bach wurden die selbstgebauten Segelboote kühn zu Wasser gelassen und tanzten auf den glitzernden Wellen. Die zweite Reiseetappe führte die Kinder bei hochsom- merlicher Hitze aufs Feld nach Baienfurt zur Erdbeerern- te. Stolze 13 Kilo der süßen Früchte brachten wir nach emsigem Pflücken auf die Waage und hatten uns das anschließende Picknick mehr als verdient. Erschöpft, ver- schwitzt aber stolz und mit einem Lächeln im Gesicht ging dieser Nachmittag zu Ende, bevor es am nächsten Tag zum Erdbeerenschneiden und Einkochen ging. Da wurde fleißig geschnippelt und gerührt, damit die traditionelle Abschiedsmarmelade, eine süße Erinnerung an die ge- meinsame Zeit, an die Kinder übergeben werden kann, deren Reise hier im Kindergarten noch nicht zu Ende ist. Die dritte Etappe unserer gemeinsamen Abschiedsreise ließ Kinder- und Elternherzen schon Tage vorher schnel- ler schlagen, denn keiner wusste wohin die Reise gehen würde, nur dass es für die Eltern jetzt erstmal loslassen und vertrauen hieß. Mutig stellten sich Eltern und Kinder der Herausforderung der Ungewissheit. Schließlich ging es los auf eine spannende Zeitreise zurück in die Steinzeit. Am Federsee in Bad Buchau durften die Kinder eintau- chen in eine andere Welt. Eine Welt in der es keine Läden gab, in denen man die Bedürfnisse des täglichen Lebens stillen konnte. Zurück in eine Zeit, in der das Leben aus Jagen und Sammeln bestand und darum, sich alles, was man zum Leben brauchte, mit den eigenen Händen zu erschaffen. Steinmehl im Brot vom Abrieb, welches die Zähne zerstörte, die Bedrohung durch wilde Tiere, ein Mammutzahn so groß wie ein Wackerstein, Kleider aus Tierhaut, Feuer machen als Kunst, ein Lastenwagen, der nur geradeaus fahren konnte und unendlich viel mehr durften die Kinder auf der zweistündigen Entdeckungs- reise erfahren und sich zum Schluss noch ihre eigene Steinzeitkette gestalten. Die vierte und letzte Rei- seetappe vor dem großen Abschiedsfest bildete der traditionelle Schulkinder- abend. Die Luft an diesem Abend war vor Aufregung zum Schneiden dick. Nach herausfordernden und spannenden Spielen, die Mut, Zusammenarbeit und eine Menge Geschick erforderten, ging es hung- rig ans reich bestückte Buffet, das die Eltern für diesen besonderen Anlass gezaubert hatten. Hier durfte erstmal nach Lust und Laune geschlemmt werden. Doch dann weckten auf einmal Geräusche im Garten die Aufmerksamkeit der Kinder. Und mit einem großen Cha- os vor unserer Gartenhütte, durch unseren Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, begann eine aufregende Schatz- suche durchs Naturschutzgebiet, bei der die Kinder ihren ganzen Einfallsreichtum zeigen konnten. Der Schatz wur- de schließlich erfolgreich geborgen und jedes Kind mit einem Abschiedsbrief und einer Schutzengelkette für sei- nen weiteren Weg von unserem kleinen Wicht belohnt. Am Lagerfeuer durfte der Abend dann gemeinsam mit den Eltern ausklingen. Den grönenden Abschluss bildete ein wunderschöner Regenbogen der sich über den Gar- ten spannte. Jetzt bleibt nur noch eine letzte große Station auf unse- rem gemeinsamen Weg, der wir mit einem weinenden und einem lachenden Auge entgegen fiebern... Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei In den Sommerferien ist die Bücherei nur an den Montagen geöffnet. Zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr, ab Montag den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öff- nungszeiten. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag 2.8.2021 Montag 9.8.2021 Montag 16.8.2021 Montag 23.8.2021 Montag 30.8.2021 Montag 6.9.2021 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Achtalschule Baienfurt Erfolgreicher Real- und Hauptschulabschluss an der Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule Baienfurt haben in diesem Schuljahr 16 Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und 21 Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erfolgreich abgelegt. Aus Baindt erhielten den Realschulabschluss: Isabel Forderer (erhält einen Preis), Korbinian Wucherer Aus Baindt erhielten den Hauptschulabschluss: Züleyha Agca, Sina Mical, David Schimpf Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zur be- standenen Prüfung und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute, Glück und Zuversicht. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Belligoi, Tiziano Dillmann, Eva Henkel, Nikolas Färber, Liana Schorpp, Sarah Mia Kulb, Mia Marielle Winkhart, Annalena Spähn, Anna Merker, Alexander Einen Preis erhielten: Ein Lob erhielt: Färber, Liana Winkhart, Annalena An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Ein Lob erhielt: Heilig, Jonas Konzett, Fabian Konzett, Fabian Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten NABU-Aktion „1000 Bäume für Weingarten und Umgebung“ geht weiter In diesem Jahr wiederholt der NABU Weingarten die erfolg- reiche Aktion: Gartenbesitzer aus den Ortschaften Weingar- ten, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Fron- reute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg und Wolpertswende können maximal 5 Obst- bäume und Sträucher zum Pflanzen im eigenen Garten erwerben. Die Kosten belaufen sich pro Baum auf ledig- lich 15 €, der Rest wird vom NABU bezuschusst. Sträucher sind sogar kostenlos. Nachdem bereits letztes Jahr 85 Personen über 350 Ge- hölze bestellt haben, geht das Projekt nun in das zweite Jahr. Dazu Hubert Kapler vom NABU Weingarten: „Wir wollen die Gärten rund um Weingarten zum Blühen brin- gen und damit Lebensräume schaffen für Insekten und Vögel. Jeder, der mitmacht, leistet einen aktiven Beitrag zum Artenschutz.“ Bestellt wird über das Bestellformular, das im Internet unter www.nabu-weingarten.de heruntergeladen wer- den kann. Die Sortenliste ist ebenfalls dort zu finden. Die Obstbäume und Sträucher müssen bis 24. September 2021 vorbestellt und dann am 12. oder 13. November 2021 beim Kooperationspartner Gartenbaumschule Müller ab- geholt werden. Bei Fragen zur Bestellung können sich Interessenten bei Frau Plewa (Tel.: 0751/48898) melden. Landratsamt Ravensburg Tagesmütter und Tagesväter gesucht – Nächster Vorbe- reitungskurs startet im September in Weingarten Die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege bieten im September 2021 einen vierteiligen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der Kurs bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend auf ihre Tätigkeit vor. Wichtige Voraussetzun- gen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizie- rung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die ganztägige Veranstaltung „Ein- führung in die Kindertagespflege“ am Samstag, den 25.09.2021 von 9 bis 17 Uhr in Weingarten. Die Qualifizie- rung wird kostenfrei angeboten. Eine Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 03.09.2021. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christi- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 na Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail tagesmuet- tervermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de. In der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-boden- see-oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LBG unterstützt beim Antrag auf Waldprämie Noch bis zum 30. Oktober 2021 können private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beantragen. Dafür ist unter anderem die Bestätigung der Flächengröße durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) notwendig. Auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de in- formiert die Bundesregierung darüber, dass sie mit der Prämie Waldeigentümer unterstützt, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Wald- bewirtschaftung trotz der widrigen Umstände gegen den Klimawandel stemmen und dies durch eine unabhängige Zertifizierung dokumentieren. LBG-Service für Antragsteller Die LBG verfügt deutschlandweit über den umfassends- ten Datenbestand zum privaten und kommunalen Wald. Sie ist damit einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die verlässliche Bestätigung von Flächen geht. Bei der Antragstellung auf die Nachhaltigkeitsprämie Wald ist es deshalb unter anderem notwendig, den letzten LBG-Bei- tragsbescheid einzureichen. Schon in 60.000 Fällen geholfen Im vergangenen Jahr wurden mehreren tausend Mit- gliedern Mehrexemplare des letzten Beitragsbescheides von der LBG übersandt. Auf Basis einer gesetzlichen Re- gelung konnte die LBG darüber hinaus bereits in über 60.000 Fällen Waldbesitzern helfen und die Größe der erfassten Waldfläche der FNR in einem maschinellen Verfahren bestätigen. Die LBG erleichtert dadurch das Verwaltungsverfahren und hilft den betroffenen Mitglie- dern. Da dieser Service nicht zu den gesetzlichen Aufga- ben der LBG gehört, werden ihr alle entstehenden Kosten von der FNR erstattet. Informationen zur Antragstellung Anträge auf Waldprämie können bei der FNR noch bis zum 30. Oktober 2021 unter www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Die Unterstützung durch die LBG dauert bis Ende 2021 an. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg In Baden-Württemberg beginnen die Ferien. Viele Schü- lerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu verdienen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg mit. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befris- tete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeits- stunden keine Rolle. Landratsamt Ravensburg Gemeinsam 2,3 Millionen Kilometer geradelt Landrat Harald Sievers gratuliert Städten, Gemeinden und Teams zum Erfolg beim STADTRADELN Vom 12.06. bis 02.07.2021 – radelten der Landkreis Ravensburg sowie 23 Städte und Gemeinden beim STADT- RADELN, einer Kampagne des inter- nationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis, um die Wette. In diesem Zeitraum legten 8.823 Radelnde 2.346.826 Kilometer auf dem Fahrrad zurück. „Wie bereits letztes Jahr können wir wieder eine Steige- rung von fast eine Million Radkilometer im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen“, freut sich Landrat Harald Sievers über die hohe Beteiligung. Insgesamt radelten 530 Teams gemeinschaftlich, darunter Unternehmen, Schulen, Par- teien, Vereine und Verwaltungen. Alle mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer wurden addiert und haben im Ak- tionszeitraum zu dem Spitzen-Ergebnis es vierten Platzes in der bundesweiten Wertung geführt. Der Gemeinde Altshausen ist es mit 372.964 Kilometern sogar erneut gelungen den ersten Platz in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen einzunehmen. Fahrradaktivste Kommu- ne im Landkreis Ravensburg ist ebenfalls Altshausen, gefolgt von Ravensburg mit 371.877 Kilometern, Isny im Allgäu mit 220.859 Kilometern, Leutkirch im Allgäu mit 200.271 Kilometern und Newcomer Bad Wurzach mit 186.024 Kilometern. Auf Kilometer pro Einwohner/in be- trachtet, liegen drei kleine Gemeinden ganz vorne: Eben- weiler mit 94,51 Kilometern, Altshausen mit 90,88 Kilome- tern und Fleischwangen mit 82,10 Kilometern. Auf Platz drei und vier stehen Isny im Allgäu (15,12 Kilometer) und Bodnegg (13,34 Kilometern). Auf Kreisebene wurde das STADTRADELN von Kerstin Dold koordiniert, der Klimaschutzmanagerin des Land- kreises. Besonders freut sie sich über die steigende Anzahl an teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis und, dass sich kleine Gemeinden erfolgreich an der Ak- tion beteiligen. Erstaunlich findet sie auch die Leistung, die einzelne Personen erbringen. So gibt es beispielswei- se fünf Radler, die in den drei Wochen jeweils über 3.000 Kilometer geradelt sind. „Für den Klimaschutz und die ei- gene Gesundheit zählt jeder Kilometer“, so Dold, „und ich bin überzeugt, dass der Wettbewerb die Motivation beim alltäglichen Radfahren steigert.“ Die folgenden Teams im Landkreis haben sich an die Spitze der einzelnen Bewer- tungskategorien geradelt: Fahrradaktivstes Team (meiste Kilometer gesamt): • Platz 1: Radteam MI-KA Sports, Altshausen (58.047 Ki- lometer) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 • Platz 2: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (40.658 Kilometer) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (36.047 Kilometer) Team mit den fahrradaktivsten Teilnehmenden (meiste Kilometer pro Teilnehmende): • Platz 1: Team Haisterkirch, Bad Waldsee (1.311 Kilome- ter - 3 Radelnde) • Platz 2: Les Clochards de Loire, Landkreis (1.139 Kilome- ter - 4 Radelnde) • Platz 3: Die Pfaffs, Altshausen (1.105 Kilometer - 2 Ra- delnde) Größtes Team (meiste Teilnehmende): • Platz 1: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (298 Radelnde) • Platz 2: Hans-Multscher-Gymnasium, Leutkirch (166 Radelnde) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (158 Radelnde) Als Dankeschön für den geleisteten Einsatz verlost das Landratsamt unter allen aktiven Radelnden im Landkreis – unabhängig von der erzielten Kilometerzahl – drei was- serdichte Fahrradtaschen und fünf RadKULTUR-Pakete mit Fahrrad-Accessoires. Bei der Fahrrad-Schnitzeljagd zum Auftakt von STADTRADELN wurden bereits fünf Teil- nehmende mit Gutscheinen von lokalen Fahrradgeschäf- ten belohnt. Weitere Ehrungen finden in den teilnehmen- den Städten und Gemeinden statt. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse von STADTRADELN sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 31. Juli - 08. August 2021 Gedanken zur Woche Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinen Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birkenblatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt – evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr 18:30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Baindt - Requiem für Frau Gertrud Saile Sonntag, 01. August – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Engel- bert, Elisabeth und Franz Schützbach, Jahrtag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Marie Mittwoch, 04. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 06. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 07. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 08. August – 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann)) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elena Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einweg- masken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 02. August – 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 14.08.2021 um 9:00Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräu- tersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst zur Kräutersegnung ist am Samstag, 14. August um 18.30 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48 Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 04. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 08. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Dienstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 15. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen Eine Gabe ist kein Selbstzweck, sondern verbunden mit einer Aufgabe – mit einer Verantwortung, weil wir ja nicht nur für uns allein auf der Welt sind. Indem wir unsere Be- gabungen mit anderen und für andere einsetzen, kom- men sie zu ihrer Bestimmung. Und auch wir selbst sind zufriedener, wenn wir unser Licht nicht unter den Schef- fel stellen, sondern es auch für andere leuchten lassen. und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Erleben wir das nicht immer wieder, dass den Engagierten und Tüchtigen immer noch eine Aufga- be oben drauf gesetzt wird. Wird dieses Zuviel hier auch noch biblisch begründet? Stellen wir nicht längst fest, dass dieses immer mehr in unserer Leistungsgesellschaft Menschen krank macht, bräuchten wir stattdessen nicht eher immer wieder eine Auszeit aus dem Hamsterrad? Doch und genau dafür ist der Ruhetag gedacht – der am Sonntag und die Pausen und Auszeiten, mit denen wir unseren Alltag durch Arbeit, Gebet und Ruhe eine Struk- tur geben können: Alles hat seine Zeit. Und wenn mehr Menschen ihre Gaben einbringen, wird es auch für die En- gagierten machbarer, weil die Herausforderung auf viele Schultern verteilt wird. Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen . Wenn ich zu meinen Grenzen stehe und sie auch als Schutz vor Überforderung verstehe, werde ich gelassener, innerhalb meiner Begrenzungen die Vielfalt an Gaben zu entdecken, die ich für mich und andere ein- setzen kann und soll. Dann werde ich feststellen, woher die Kraft kommt, in den Anforderungen meines Lebens zu bestehen: Wer sucht, der findet und wer bittet, empfängt, denn Gott gibt nicht knausrig, wenn wir ihn um seine Kraft und Gegenwart für unseren Alltag bitten. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu den zwei Bibelgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt – bei gutem Wetter im Freien, sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: • Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus • und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde-haus in Baienfurt Konfirmation. - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Kon- fis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottes- dienst der Konfi-Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemein- dehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Ka- tholischen Kirche in Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei – voraussichtlich in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus di- gitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfir- mation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! _________________________ Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus digitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfirmation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diakonie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz-IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausführungsbestimmungen machen die Bearbeitung von Ansprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüllte Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrolliert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Beratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Menschen in dieser Situation Mut zu f um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Peter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfesuchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionierungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz-IV-Bezug. Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diako- nie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leis- tungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Boden- see, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diako- nie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz- IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausfüh- rungsbestimmungen machen die Bearbeitung von An- sprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüll- tes Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrol- liert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Be- ratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Men- schen in dieser Situation Mut zu fassen, um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Pe- ter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfe- suchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionie- rungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situ- ation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Fachbereich Soziale Beratung (DBS) MIT 17,03 € MONATLICH DURCH DIE KRISE? Die Pandemie trifft besonders Menschen mit geringem Einkommen Im Diagramm sehen Sie die prozentuale Aufteilung der monatlichen „Hartz-lV-Leistungen“. Das Einkommen ist sehr überschaubar. Es reicht meist nicht aus, um über den Monat zu kommen. Dies zeigt die Zahl der Lebens- mittelgutscheine: In den letzten zehn Tagen ein es Monats steigt die Anzahl der ausgegebenen Lebensmittelgut- scheine immer stärker an, als im restlichen Monat. Um überleben zu können, brauchen die Leistungsberech- tigten den überwiegenden Teil des Regelsatzes für den täglichen Bedarf. Da ist z. B. kein Spielraum zum Anspa- ren für die jährliche Stromnachzahlung. Meist ist es dann eine finanzielle Katastrophe. Im vergangenen Jahr kam die Pandemie noch hinzu. Die zusätzlich geforderten Anschaf- fungen im Bereich Hygiene und Gesundheit, z. B. Mund-Na- sen-Schutz, sind dann nur sehr schwer zu stemmen. Gerade einmal 17,03 € können für Gesundheitspflege ausgegeben werden. Dankbar wurde von den betroffenen Menschen die Ausgabe von OP-/FFP2-Masken während der Vesperkirche angenommen. Auch bei Beratungsgesprächen werden die- se weitergegeben. Gerd Gunßer, Leitung Fachbereich Soziale Beratung Nahrung,alkoholfreie Getränke € 154,78 Freizeit, Unterhaltung, Kultur € 43,52 Post und Telekommunikation € 39,88 Bekleidung, Schuhe € 37,01 Pfarrer Ralf Brennecke T +49 751 95223-120 Geschäftsführer F +49 751 95223-129 www.diakonie-oab.de T +49 751 95223-121 www.kirchenbezirk-ravensburg.de M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonie. Mit Dir. Diakoniestiftung. Hand in Hand Diakonisches Werk BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung € 38,32 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände € 27,17 andere Waren und Dienstleistungen € 35,53 Verkehr € 40,01 Gesundheitspflege € 17,03 Beherbergungs- und Gaststätten dienslteistungen € 11,65 Bildung € 1,61 Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T +49 751 95223-121 M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95223-129 ww.diakonie-oab.de, www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. - Diakoniestiftung. Hand in Hand BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaffen wieder auf, aber wegen der besonderen Corona-Si- tuation wollen wir uns draußen tref- fen auf der Terrasse des Evangeli- schen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 2. August 2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit Lin- de Gerster zum kreativen Schreiben. Wir wollen ganz frei nach Thekla Lingen „den Sommer übers Land gehen lassen“. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aqua- rell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: KREATIV mit Holz und Stein in Bertis Werkstatt in der Ziege- leistr. Baindt 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steine-Bemalen Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Athletik-Training ab August Du bist grundlegend fit und motiviert für ein Training mit Fokus auf Schnel- ligkeit, Kraft und allgemeine Athletik so- wie mindestens 16 Jahre alt? Ab Mon- tag, den 02.08., startet der SV Baindt ein passendes Angebot. Über die Sommerzeit immer mon- tags von 19:00 bis 21:00 Uhr auf dem Tartangelände hin- ter der Tennishalle. Kommt gerne vorbei und schnup- pert rein oder meldet euch einfach bei Christian Staud (staud.christian[at]gmail.com oder per Whatsapp unter 0176/80420095). Fürs Training am besten ein Handtuch oder eine Sportmatte mitbringen. TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Damen 40, Staffelliga: TC Söflingen - TC Baindt 3:3 Zum ersten mal in unserer diesjährigen Sommerrunde hatten wir eine etwas längere Anfahrt zu den Damen 40 des TC Söflingen. Leider hat es der Wettergott diesen Sams- tag nicht so gut mit uns gemeint. Nach den ersten er- kämpften Spielpunkten mussten wir dann auch bereits für die erste Regenunterbrechung vom Platz. Eine knappe Stunde später kämpfte Co sich mit viel Geduld und Kämpferherz in einen Matchtiebreak, hatte aber hier das Nachsehen. Babsi und Marion konnten klar die Punkte für unsere Mannschaft sichern, während Edith sich einer läuferisch guten Gegnerin geschlagen geben musste. Wie schon in den letzten beiden Verbandsspielen stand es nach den Einzeln wieder 2:2 und die Aufstellung fürs Doppel wollte gut überlegt sein. Und wieder bremste uns eine hartnäckige Regenfront aus. Ganz unkonventionell wurde dann das gemeinsame Essen – welches eigentlich als Abschluss einer Begegnung stattfindet – als Zwische- nevent vorgezogen. Mit neuen Kräften holten wir uns dann das benötigte Doppel und damit den erhofften Sieg. Es spielen: Co Nehls (danke dir fürs Einspringen), Babsi Blattner, Marion Grabherr und Edith Schwarzat. Herren 40, Bezirksstaffel 1: TC Meckenbeuren/Kehlen 2 - TC Baindt 0:6 Was für ein letzter Saison-Spieltag. Mit einem glatten 6:0 Auswärts-Erfolg setzten wir einen absoluten Höhepunkt an das Saisonende! Alle Spieler konnten an diesem Tag sowohl im Einzel als auch in beiden Doppeln den Platz als Sieger verlassen. Im Anschluß haben wir das natür- lich ausgiebig zusammen mit unseren Tennisfreunden aus Kehlen gefeiert. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Sascha Wösle und Andreas Lang. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen meinen Spie- lern der Mannschaft Herren 40 bedanken! Ihr seid ein Super-Team. Ebenso möchten wir uns bei allen bedan- ken, die uns im Laufe der Saison in irgendeiner Form unterstützt haben und für uns da waren. Danke bis zum nächsten Jahr! (Rafael Grabherr). Herren 50/1: Meister in der Bezirksoberliga TC Aitrach 1 - TC Baindt 3:6 TC Baindt - TA TSG Söflingen 2 5:4 TC Baindt - TC Isny 1 5:4 TC Ösch Weingarten - TC Baindt 1 4:5 Nach dem Aufstieg vor 2 Jahren und der Pause im letzten Jahr kamen wir gut aus den Startlöchern. Mit vier Siegen aus vier Spielen wurden wir in diesem Jahr souveräner Meister in unserer Klasse. Den knappen Ergebnissen wa- ren eine 5:1-Führung gegen Aitrach und zweimal 4:2 gegen Söflingen und Isny nach den Einzeln vorausgegangen, so dass bereits ein Doppelsieg reichte. Mit Peter und Stefan hatten wir da eine sichere Bank für diesen benötigten Doppelpunkt. Die beiden anderen Doppel müssen für die nächste Runde nochmal verstärkt trainieren. Gegen den TC Ösch Weingarten kam es am Samstag dann zum entscheidenden Sieg für die Meisterschaft. Nach den Ein- zeln kam es zu einem 3:3-Zwischenstand. Peter, Volker und Stefan konnten ihre Einzel gewinnen. Nun wurden von unserer Seite die Doppel umgestellt. So spielte Peter mit Volker und Stefan mit Wolfgang, welche dann auch die 2 benötigten Spiele gewinnen konnten. Es spielten in dieser Saison: Peter Schmitt, Volker Hil- lebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich, Siggi Hirmke, Roman Schmucker, Richi Schäfer und Harald Wetzel. Danke nochmal an die Ersatzspieler, die kurzfristig ausgeholfen haben. Wir gratulieren den Herren 50/1 zum Aufstieg in die Ver- bandsliga. Vorschau: Fr., 30.07.21: TC 1903 Wangen 2 - Junioren U15/1 TC Langenargen - Junioren U15/2 Nach diesen Spielen ist die Verbandsrunde 2021 beendet. Lediglich die Damen 40 müssen im September nochmals, zu ihrem letzten Verbandsspiel, antreten. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Reitergruppe Baindt Pferdeführerschein Umgang Im Umgang mit Pferden tragen wir eine besondere Verantwortung um ihren na- türlichen Bedürfnissen gerecht zu wer- den. Wir müssen dafür sorgen, dass es unseren Pferden gut geht. Dafür sind grundlegendes Wissen und Können nötig. Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Nachweis für die Kompetenz im richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung und spricht jeden an, der mit Pferden umgeht. Der Pferdeführerschein Umgang ist Voraussetzung für den Erwerb eines weiterführenden Abzeichens im Pfer- desport. Pferdeführerschein Reiten Das Reiten im Gelände und das Ausreiten gehören zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen im Pferdesport, denn in der Natur kommt das Pferd seinem natürlichen Lebensraum am nächsten. Im öffentlichen Raum treffen sich die Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschützern und Jägern, Erholungssuchenden und Sportlern. Jeder Reiter trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen des Pfer- des sowie die eigene Sicherheit und die anderer Men- schen und Tiere. Der Pferdeführerschein Reiten ist ein Nachweis für die Kompetenz des Reiters im Alltag. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung. Wir bieten im Herbst 2021 diese beiden Lehrgänge an und freuen uns hierfür Martin Stellberger (Berittführer) für die Unterrichtserteilung gewonnen zu haben. Die Prüfung wird am 23.10. 2021 stattfinden. Wer Interesse hat, bitte bis 01.08.2021 bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 melden. Volleyball LJ Baindt Aktuelle Freizeitmöglichkeiten in der Volleyball Landjugend Baindt Lange genug haben wir alle in der Zwangspause gesteckt, jetzt kann die Freizeit endlich wieder gemeinsam ange- gangen werden! Wir freuen uns ab Oktober auf die kom- menden Staffeln im Modus Freizeit Mixed 4/2 für unsere beiden Mannschaften, in der alle Volley-Fans gern gese- hen sind (m/w/d olé). VLJ Baindt 1 tritt in der A-Staffel an, VLJ Baindt 2 ist in der B-Staffel gemeldet. Auch abseits der Mannschaftstätigkeiten gibt es viel zu erleben. Das Training findet ab 12. August wieder für alle statt, jeden Donnerstag von 20-22 Uhr in der Turnhalle der Klosterwiesenschule (Hygieneregeln werden jederzeit eingehalten). Dazu gibt es im Sommer oft spontan Beach- volleyball, einmal jährlich ein Hüttenwochenende, Weih- nachtsfeier, Besuche bei anderen Vereinen, und und und ... Bei Interesse melde Dich jederzeit bei Adi, 01573-5151616. Wir freuen uns auf alle Neuen! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderwoche Zugspitzgebiet (Ettal) vom 10.bis 15.Oktober 2021 Geplant sind 4 Wanderungen (für A und B Gruppe) Badersee -Eibseerunde, Waldblickweg - Kloster Ettal zum Schloß Linderhof, Wanderung rund ums Kloster Ettal , Rundweg - Best of Oberammergau. Preis Hotel ( Alphotel Ettal ) und Bus- fahrt: DZ mit HP p.P. € 540,00, EZ mit HP € 630,00. Anmeldung bei Ulla Vehe Bergmann, Tel. 0751 93442, E-Mail vehe-bergmann@t-online.de Stand Juli 2021 können nur vollkommen Geimpfte, Gene- sene und bei Reiseantritt ( 24 Std. vorher ) negativ getes- tete Personen teilnehmen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden wir sie informieren. Rundwanderung Weitnau, Alttrauchburg, Weitnau Treffpunkt, Dienstag 3.August 2021, 8.30 Uhr Festplatz Weingarten, Gehzeit 3,50 Std., 9 km, HM 290m, Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder, Einkehr Bräustüble in Weitnau, Rückfahrt gegen 18.00 Uhr Anmeldung bis 02.08.2021, 20.00 Uhr bei WF Alfons Horn, Tel. 0751/42485 es gelten die hinsichtlich COVID 19 bekannten Hygiene- vorschriften, geimpft, getestet, genesen auf Nachweis. Stöcke und festes Schuhwerk unbedingt erforderlich, Rucksackvesper Wanderung findet nur beimgutem Wetter statt! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im August geboren sind, wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit Liebe Grüße Ihre Karin Maucher Vorsitzende Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten TERMINAKÜNDIGUNG Den Geheimnissen des Altdorfer Waldes auf der Spur... BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 01.08.2021 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW un- ter der Leitung von Robert Dingler eine Exkursion in den Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Altdorfer Wald. Unter dem Titel: „Wald schützen – Wald nutzen – Wald baden“ verspricht die Rundtour spannende Einblicke in dieses vielfältige Waldökosystem. Die Wan- derung dauert ca. 2.5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos, Schlier-Hintemoos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr un- ter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll, faszinierend, voll unbekannter, paradiesischer Biotope, Biodiversität pur, das größte zu- sammenhängende Waldgebiet Oberschwabens. Durch die aktuellen Entscheidungen zum Regionalplan und den geplanten Torf- und Kiesabbau ist er bedroht. Das hat der BUND Ravensburg-Weingarten zum Anlass genommen, um in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V., ein umfang- reiches Exkursionsprogramm zusammen zu stellen, wel- ches die Schätze dieses einzigartigen Gebietes sichtbar macht. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von zwölf sonntäglichen Exkursionen, die wöchentlich bis Anfang Oktober stattfinden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, his- torische Begebenheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Sehr kompetente, spannende und informative Führungen sind somit garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg beschäftigt sich mit Thema Kri- sendienst – Aufruf zur Teilnahme an Umfrage Jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines nahestehenden Menschen, Trennungen oder Suchtprobleme können weitere Grün- de für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situationen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es jedoch herausfordernd sein, schnell und frühzeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden An- sprechpersonen zu finden. An dieser Stelle setzt das neue Projekt des Landkreises Ravensburg namens „In.K.A.“ (Integrierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger gefragt sind. Mit einer Umfrage, zu deren Teilnahme unter https://sur- vey.lamapoll.de/Krisendienst alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind, wird ermittelt, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befragung werden in die Entwicklung des Krisendienstes einfließen. Die Teilnahme an der Um- frage ist anonym und bis Ende August möglich. Die Be- antwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, unter Tel. 0751 85 3123 oder per E-Mail an s.wangenheim@ rv.de. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder alleine. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. QR-Code zur Umfrage: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Elektronische Patientenakte: Nachbesserung notwen- dig • Transparenz: Nutzenabwägung braucht vollständige Informationen • Datennutzung darf nur nach aktiver Zustimmung durch Patient:innen erfolgen Am 1.7. hat die Einführung der Elektronischen Patien- tenakte einen weiteren Meilenstein erreicht. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Ver- sicherten eine Elektronische Patientenakte anbieten, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen hatten im letzten Halbjahr Zeit, die technischen Vor- aussetzungen in ihren Praxen zu erfüllen. Nun haben Patient:innen die Möglichkeit, ihre Akte überall in das digitale Format zu überführen. „Diese technische Etappe kann ein Anlass für Verbrau- cherinnen und Verbraucher sein, über einen Umstieg auf die elektronische Patientenakte und dem damit ver- bundenen möglichen Nutzen, aber auch den gegebe- nen Risiken nachzudenken“, so Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit eine fundierte Entscheidung unter Abwägung aller Risiken und Nutzen getroffen werden kann, sind ausreichende und einfach zugängliche Informationen über den techni- schen Stand und mögliche Bestrebungen im Hintergrund dringend erforderlich.“ Ein Vorteil der Elektronischen Patientenakte (EPA): Durch die digitale Speicherung können Verbraucher:innen selbst und Behandelnde einen schnellen Überblick beispielswei- se über Gesundheitsinformationen, bereits durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse bekommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind jedoch noch wesentliche Nachbesserungen erforderlich. So lassen sich einzelne Dokumente bislang nicht sperren, das soll sich erst im nächsten Jahr ändern. Die Entscheidung, ob eine digitale Akte überhaupt angelegt werden soll und was mit den Daten der Patient:innen geschieht, muss außerdem in deren Hand liegen. Die derzeitigen Bestrebungen des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung scheinen an dieser Datensouveränität zu rütteln: In einer aktuellen Studie schlägt der Rat vor, Daten aus Patien- tenakten automatisch für Forschungszwecke zur Verfü- gung zu stellen. Patient:innen, die das nicht wollen, müssen selbst aktiv werden und umständlich per „opt-out“ wider- sprechen. „Solche grundlegenden Entscheidungen dürfen auf keinen Fall über die Hintertür eingeführt werden und benötigen eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grieble. Agentur für Arbeit Ravensburg Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da Ihre Familienkasse ist für Sie auch telefonisch erreichbar. Die regionalen Familienkassen sind derzeit nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind aber natürlich weiterhin für unsere Kundinnen und Kunden Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 erreichbar. Wir arbeiten stets daran, Sie bestmöglich zu unterstützen. Das heißt auch, dass Sie im Notfall online wie auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen können. Kindergeld: • Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) • Telefon 0711 9412220 Mo - Mi von 8 - 12 Uhr Do von 8 - 12 Uhr und von 13 - 17 Uhr Fr von 9 - 12 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenpflichtig) • Telefon Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33 Mo - So von 00 - 24 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Kinderzuschlag: Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Online: Gut zu wissen: Viele Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag, aber auch zu den Einmalzahlungen Kin- derbonus 2021 und Kinderfreizeitbonus 2021 finden Sie in unserem Online-Angebot unter www.familienkasse.de Über unseren Internetauftritt sind auch alle Antragsfor- mulare und Nachweisvordrucke verfügbar. DLRG Ortsgruppe Baienfurt - Sommerpause Schwimmtraining Von Montag, 28.6.2021 bis Montag, 19.07.2021 fand im Hallenbad Baienfurt wieder unser wöchentliches Training unter Corona-Bedin- gungen statt - mit halber Gruppenstärke und strengen Anforderungen an Abstände und Hygiene. Da sich alle an die Regeln gehalten haben, hat das Training vorbild- lich geklappt. Sommerpause Ab Montag, 26.07.2021 sind umfangreiche Sanierungs- maßnahmen im Hallenbad Baienfurt geplant, die die gesamten Sommerferien überdauern werden. Unsere Trainingspause wird deshalb auf jeden Fall bis Mitte Sep- tember sein. Ausblick Wie es nach den Sommerferien weitergeht, ist aufgrund der Baustelle und der Corona-Lage nicht vorhersehbar. Gerne würden wir wieder in voller Gruppenstärke ein Trai- ning anbieten, so dass alle jede Woche hochmotiviert für das nächste Schwimmabzeichen trainieren. Anfängerschwimmkurs Unsere nächsten Anfängerschwimmkurse im Herbst 2021 und Frühjahr 2022 sind belegt. Wir bitten Sie von Anfra- gen zu freien Schwimmkurzplätzen abzusehen. Sobald Anmeldungen wieder möglich sind, werden wir das auf unserer Homepage mitteilen. Warteliste Unsere Warteliste für die Aufnahme ins wöchentliche Training ist aufgrund der Corona-Schließmonate immer länger geworden, so dass wir auch hier aktuell nieman- den mehr auf die Liste eintragen können. Ferienprogramm Am Montag, 9. August bietet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt einen Ferienprogrammpunkt. Von 14-17 Uhr gibt es einen Nachmittag am neuen DLRG-Heim in der Baindter Str. 48/1 in Baindt mit Spiel, Spaß und Wasser. Anmel- dungen zu der Veranstaltung sind über die Gemeinde Baienfurt möglich. Bundesaktion der DLRG Da sehr viele Kinder mehr als 1 Jahr nicht die Möglich- keit hatten schwimmen zu lernen oder das Erlernte zu festigen, ist die Gefahr von Ertrinkungsfällen, vor allem bei den Kleinen, dieses Jahr besonders hoch. Die DLRG appelliert an eine erhöhte Aufmerksamkeit der Eltern am Wasser – Handy einfach mal abschalten! Wir wünschen einen schönen, erholsamen Sommer. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt UKBW - Unfallkasse Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, in den Sommerschulen sowie bei Förderprogrammen Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die bevor- stehenden Sommerferien und die damit verbundenen Be- treuungsangebote, in denen gespielt, gebastelt oder Aus- flüge unternommen werden. Doch was passiert, wenn sich ein Kind in der Ferienbetreuung verletzt? Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungs- maßnahmen der Gemeinde oder Schule teilnehmen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) automatisch und kostenfrei unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei einem Besuch der Sommerschulen im Land sowie bei der Teilnahme an den Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ oder „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Schulkinder erhalten in der Ferienbetreuung bei einem Unfall dieselbe umfangreiche Absicherung, die sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Diese Absicherung reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten bzw. stationären Versorgung, über Renten- und Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Schülerinnen und Schüler sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen Wegen versichert. Eltern brauchen dafür keine besondere Ver- sicherung abzuschließen. Sommerschulen und Förderprogramme: Unfallversichert! Der gleiche Versicherungsschutz besteht auch für den Sommerschulunterricht sowie die Teilnahme an den Lern- und Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de „Lernbrücken“ und „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Diese Angebote sollen den Schü- lerinnen und Schülern ermöglichen, Unterrichtsinhalte zu wiederholen und coronabedingte Lernlücken des zurück- liegenden Schuljahres zu schließen, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können. Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die folgenden The- men behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit demenzkran- ken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertie- fungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aro- mapflege bei Demenz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/ des Demenzkranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk De- menz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. An- meldeschluss ist Dienstag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – Sommerschließzeit Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad Baienfurt für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Maß- nahmen, die für 2020 geplant und zugunsten einer Som- meröffnung 2020 verschoben wurden, fallen mit Arbeiten zusammen, die für 2021 eingeplant waren. Es wird bis Mit- te September eine 6-wöchige Schließzeit geben. Sobald entschieden ist, wann das Hallenbad Baienfurt wieder in Betrieb geht, wird der Online-Shop für Kursbuchungen freigeschalten. Alle Öffnungsmaßnahmen richten sich auch nach der aktuellen Corona-Lage. Auf www.hallen- bad-baienfurt.de gibt es aktuelle Informationen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Andenken an einen lieben verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Wünschen Sie sich von Ihren Trauergästen eine Spende für die Johanniter! Im Gedenken Gutes tun: Mit Ihrer Kondolenzspende! Gemeinsam: Spenden! Infos und Spendenboxen via QR-Code oder E-Mail: guenaelle.bartmann@johanniter.de oder per Tel.: 030 269 973 79 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Urlaubszeit Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WIR HABEN URLAUB VOM 02.08.2021 BIS EINSCHL. 21.08.2021 Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). 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Die Monate Dezember und Januar sind kostenlos Reservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de wünscht Ihnen einen schönen Sommer Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 STELLENANGEBOTE „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Kleinbusfahrer/in Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Der Einsatzort ist der Bereich Neukirch/ Bodnegg/ Waldburg– Ravensburg. Für das Fahr- zeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren, sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de Ihre Ansprechpartnerin: Ilka Haas Tel. 07529/97158-20 Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinde- rungenmit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Für das Fahrzeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behin- derungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbstver- ständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de E-Mail info@omnibus-grabherr.de www.omnibus-grabherr.de Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Be- schäftigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insgesamt ca. 2,5 Stunden täglich. Für das Fahrzeug soll- te am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Be- hinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren so- wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Telefon: 07529 / 97158-0 Für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit sucht die Evangelische Kirchengemeinde Weingarten einen Kinder- und Jugendarbeiter (m/w/d) auf 450-EUR-Basis Weitere Infos: www.weingarten-evangelisch.de Zuverlässige Reinigungskraft 14-tägig in Baindt für ältere Dame gesucht. Kontakt unter 0173- 2779993 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer 8223-311 (FFH) Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18 E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL) 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170 m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1 km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000" mailto:Petra.Jeske@Baindt.de http://natura2000-bw.de/ 2 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 3 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175 m nördlich des Geltungsbereiches fließende "Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans auf einem etwa 1,4 km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag [3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren (Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen) Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches" etwa 175 m nördlich des Vorhabens vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. 4 [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210 m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170 m langem Fließabschnitt vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1 km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura 2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) 5 [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen. [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1 km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach" noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem, Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175 m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH- 6 sandigem bis steinigem Substrat Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der "Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen 7 - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 8 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura 2000-Flächen keine Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach" ist nicht geplant. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Alle o.g. LRT Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden. Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs. Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos- 9 sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten. Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist. Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22 Uhr. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus. Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten. Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten 10 Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 11 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt. Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 12 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Lageplan FFH-VorprŸfung_A4 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 13.01.2023

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