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Festsetzung der Grundsteuer 2026

Gemäß § 51 Abs. 3 LGrStG wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2025 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2026 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechende Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebesätze für die Grundsteuer 2026 betragen wie im Vorjahr 600 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 230 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
Festsetzung der Hundesteuer 2026

Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Baindt (Hundesteuersatzung) beschlossen am 16.07.2024 ist die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 15. Februar des Steuerjahres fällig. Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Hundesteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 und § 9 Absatz 1 Hundesteuersatzung zugelassen. Die Festsetzung der Steuern und Gebühren erfolgt somit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide. Abgabenpflichtige erhalten nur neue Abgabenbescheide, wenn sich bei deren Besteuerungsgrundlagen oder Stammdaten gegenüber dem zurückliegenden Kalenderjahr Änderungen zum Dauerbescheid ergeben haben. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von der Gemeindekasse von Ihrem Konto eingezogen. Andernfalls zahlen Sie bitte zum 15.02. jeden Jahres per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens auf das im Dauerbescheid angegebene Konto. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2025
Ferienbetreuung 2026

Ferienbetreuung – gut betreut durch die Schulferien Die Gemeinde Baindt bietet auch in diesem Jahr wieder eine Ferienbetreuung an. In der Ferienbetreuung erleben die Kinder gemeinsam Spiel, Spaß und Bewegung. Es wird gebastelt, gespielt, gelacht und Zeit miteinander verbracht. Kleine Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten sorgen für Abwechslung und dafür, dass keine Langeweile aufkommt. Dabei steht das Miteinander in einer vertrauten Umgebung im Vordergrund. Die Betreuung findet täglich von 7:30 bis 13:30 Uhr in den Räumen der Betreuung statt und wird von unseren Betreuungskräften begleitet, die für eine sichere und angenehme Atmosphäre sorgen. Die Ferienbetreuung wird in folgenden Zeiträumen angeboten: Osterferien: 07.04. – 10.04. Pfingstferien: 01.06. – 05.06. Sommerferien: 1., 2., 5. und 6. Ferienwoche Die Anmeldung erfolgt ab sofort und verbindlich über MensaMax . Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 07502 94114-138 leitung.betreuung@kws.baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 19.01.2026
Neuer qualifizierter Mietspiegel

Im Rahmen eines Kooperationsprojekts lässt die Stadt Ravensburg erneut gemeinsam mit den Nachbarkommunen Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Etwa 1.700 Mieter und 1.700 Vermieter von Wohnungen in den fünf Kommunen werden in den nächsten Tagen Post erhalten. Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen: Die Teilnahme an der Befragung ist durch das seit 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Bis zum 13. Februar sollte an der Befragung teilgenommen werden. Mit der Durchführung der Befragung wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt. Die angeschriebenen Mieter und Vermieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangscodes unter https://www.alp-institut.de/rv-umland an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ können Papierfragebögen ausgefüllt und kostenlos an das ALP Institut zurückgesendet werden. Für Vermieter mit größerem Wohnungsbestand wurde aus praktischen Gründen eine Excel-Maske entworfen. Diese kann beim ALP Institut angefordert werden. Alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Städten und Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Das beauftragte Institut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Mietspiegel wird voraussichtlich im Sommer 2026 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Kommunen veröffentlicht. Mehr Informationen: Unter https://www.alp-institut.de/rv-umland sind weitere Informationen zur aktuellen Erhebung zu finden. Außerdem steht das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 040 3346476-86 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de zur Verfügung. Die Kommunen sind zentral zu erreichen per E-Mail unter mietspiegel@ravensburg.de .[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2026
Problemstoffsammlung 2026

In Baindt findet die nächste Problemstoffsammlung am Donnerstag, 26.03.2026 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof Baindt, Ziegeleistraße 20 Weitere Termine und Informationen zur Problemstoffsammlung 2026 im Landkreis Ravensburg[mehr]

Zuletzt geändert: 25.11.2025
Eingeschränkte Öffnungszeiten während der Hauptfasnet

Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 12. Februar 2026, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 12. Februar 2026, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 13. Februar 2026, erreichen Sie uns zu den gewohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 16. Februar 2026, ganztägig geschlossen . Die Einsicht in das Wählerverzeichnis Landtagswahl ist jedoch im Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten (08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr) möglich . Bitte an der Tür klingeln. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2026
Dorfputzete 2026

Vorankündigung Dorfputzete in Baindt , Am Samstag, den 21. März 2026 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziegeleistraße 20 . Dort werden Teams gebildet und auf die vorgegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es dann einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen kleinen Imbiss. In diesem Jahr wird die Dorfputzete vom Sportverein Baindt 1959 e. V. organisiert. Hierfür bedanken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger bei unserer diesjährigen Dorfputzete mithelfen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen . Bei sehr schlechtem Wetter, aber nur dann, könnte die Dorfputzete leider nicht stattfinden und müsste abgesagt werden. Daher drücken wir alle Daumen, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 03.02.2026
Briefwahl für die Landtagswahl am 08.03.2026

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar im Zeitraum vom 26. Januar 2026, 08:00 Uhr bis zum 01. März 2026, 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-12 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11 .[mehr]

Zuletzt geändert: 27.01.2026
Kulturlandschaftspreis 2026

Jetzt bewerben: Kulturlandschaftspreis 2026 - Engagement für den Erhalt traditioneller Landschaftsformen wird mit bis zu 10.500 Euro belohnt, Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2026 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April 2026 möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturgeschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden. Das Preisgeld stellen die Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur-landschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist seit 10 Jahren einer der drei Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhebänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de , beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Nähere Informationen erhalten Sie im Flyer zur Ausschreibung des Kulturlandschaftspreis 2026 sowie auf der Homepage des Schwäbischen Heimatbunds.[mehr]

Zuletzt geändert: 28.01.2026
Amtsblatt vom 06.02.2026

Hier können Sie sich das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als PDF Datei herunterladen.[mehr]

Zuletzt geändert: 06.02.2026

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