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Beratungsangebote

Wer aus einem anderen Land nach Deutschland kommt, um hier zu leben und zu arbeiten, steht oft vor vielfältigen Herausforderungen: Wie ist der Zugang zu Beruf, Schule und Kindergarten, zum Gesundheitswesen organisiert? Wo kann ich die deutsche Sprache erlernen? Welche Behörden oder sonstige Einrichtungen muss ich kontaktieren? Bei all diesen sowie weiteren migrationsspezifischen Fragen sind die Träger der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) kompetente Anlaufstellen. Sie beraten im Auftrag des Bundes in allen Fragen, die das Einleben in Deutschland betreffen. Die Angebote der JMD sind speziell auf die Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, zugeschnitten. Den jungen Menschen soll der Einstieg in das neue Lebensumfeld und in ihre neue Heimat durch altersgerechte Begleitung erleichtert werden. Demgegenüber sind die MBE auf die Themen spezialisiert, mit denen Frauen und Männer, Familien, Alleinerziehende oder Senioren konfrontiert sind. Im Mittelpunkt der Beratung steht immer die jeweilige Lebenssituation. Häufig kann schon ein Beratungsgespräch zielführend sein, außergewöhnliche Situationen können aber auch eine mehrmonatige Begleitung erforderlich machen. Wo es zweckdienlich erscheint, wird der Kontakt zu den zuständigen Behörden oder den Fachberatungsstellen (Regeldienste) vermittelt. Träger der MBE und JMD sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, das Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen in Deutschland, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie der Bund der Vertriebenen. Die Beratungstätigkeit ist kostenfrei. In den Stadt- und Landkreisen sowie vielen Städten und Gemeinden gibt es auch zentrale Ansprechpartner für Integration bzw. Integrationsbeauftragte. Darüber hinaus gibt es in den meisten Städten und Gemeinden sogenannte Integrationsmanager. Diese kommunalen Ansprechpartner können Auskunft über lokale Integrationsprojekte, geeignete Angebote oder wertvolle Tipps geben. Die Kontaktdaten sind in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Stadt, der Gemeinde oder des Landratsamtes eingestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eröffnung eines Kontos

Um den Alltag besser organisieren zu können, sollten Sie schnellstmöglich ein Konto bei einer Bank eröffnen. Dies ist wichtig, da in Deutschland fast alle Geldgeschäfte bargeldlos erfolgen. Vor allem die staatlichen Leistungen, aber auch die Löhne und Gehälter erhalten Sie nicht bar auf die Hand ausgezahlt, sondern auf ein Konto überwiesen. Informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls entstehende Kontoführungsgebühren direkt bei der Bank.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis und Reisepass

Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind. Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt. Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Im Personalausweis werden unter anderem Ihr Name, Anschrift und die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird. Wenn Sie deutsche Pass- und Ausweisdokumente erhalten haben und danach umziehen, müssen Sie den Eintrag des Wohnortes beziehungsweise der Anschrift dort ändern lassen. Das sollten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes zeitnah veranlassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Am neuen Wohnort

Nach der Ankunft am Wohnort haben Sie als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin beziehungsweise eingliederungshilfeberechtigter Ehegatte oder Abkömmling sowie als Deutscher oder Deutsche bestimmte Rechte und Pflichten, die in dieser Lebenslage näher erläutert werden. Zu den Rechten gehören beispielsweise Beratung und Betreuung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenversorgung. Zu den Pflichten gehören unter anderem die Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde und die Beantragung von Ausweisdokumenten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht. Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise: Ausweisdokumente Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ehegatten und Abkömmlinge

Auch die nichtdeutschen Ehegattinnen oder Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern können in den Aufnahmebescheid der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn sie die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen. Achtung: Die Einreise und der Aufenthalt von Ehegattinnen oder Ehegatten und Abkömmlingen von Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedlern, die nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen werden können, beurteilt sich ausschließlich nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ("Familiennachzug zu Deutschen"). Danach ist in der Regel möglich: Die Einreise der Ehegattin oder des Ehegatten a) der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers oder b) eines in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlings sowie die Einreise von minderjährigen Kindern a) der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers, b) des in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlings, c) der Ehegattin oder des Ehegatten der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers ("Stiefkinder" der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers) oder d) der Ehegattin oder des Ehegatten des in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlings. Für andere Familienangehörige der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers (zum Beispiel nicht in den Aufnahmebescheid einbezogene volljährige Abkömmlinge) ist die Einreise nach ausländerrechtlichen Bestimmungen dagegen nur ausnahmsweise als "sonstige Familienangehörige" bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes

Als Hilfe für die Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes haben wir eine Checkliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen kann. Auslandsstudium O Zeitpunkt (während des Studiums, Master im Ausland) O Auswahl der Hochschule und des Fachbereiches (Partnerhochschulen oder selbst ausgesuchte Hochschule) O Integration in das Studium (Fragen zur Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen vorab klären) O Finanzierung (Stipendium, BAföG) O Erwerb der Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Erwerb der nötigen Nachweise (z.B. TOEFL-Test) O Internationaler Studierendenausweis ( ISIC ) O Auslandskrankenversicherung O Unfall- und Haftpflichtversicherung O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen) O Visum beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland) O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft) Auslandspraktikum O Zeitpunkt (Semesterferien, Urlaubssemester) O Auswahl des Betriebes und Festlegung der Tätigkeit (Vertrag) O Integration in das Studium (Anerkennung des Praktikums, soweit in der Studienprüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben) O Finanzierung (Praktikumsvergütung vertraglich festhalten oder Bewerbung um Stipendium beziehungsweise Antrag auf Auslands-BAföG) O Erwerb der Sprachkenntnisse O Internationaler Studierendenausweis (ISIC) O Auslandskrankenversicherung O Unfall- und Haftpflichtversicherung O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen) oder notwendige Atteste über Ihren Gesundheitszustand O Visum beziehungsweise Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland) O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft)[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beendigung des Studiums

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen haben, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert. Das heißt, Ihr Studium gilt als beendet. Mit Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) enden auch viele finanzielle Unterstützungen wie beispielsweise BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge und die Familienkrankenversicherung. Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren. Tipp: Beim Einstieg in das Berufsleben stehen Ihnen die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Services/Career-Center Ihrer Hochschule mit Weiterbildungsangeboten, Kontakten zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings zur Seite. Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausländische Studierende

Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als ausländische Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird durch die Hochschule, bei der Sie sich bewerben, zunächst die Gleichwertigkeit geprüft. Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen im Text "Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen". Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums

Ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachrichtung oder des Studienortes sollte gut geplant werden. Bei einem Studiengangwechsel muss geprüft werden, ob Ihnen eventuell Studienleistungen aus dem bisherigen Studiengang angerechnet werden können. Hierzu müssen Sie sich an die gewünschte Zielhochschule wenden. Dort helfen Ihnen die allgemeine Studienberatung sowie die Fachstudienberatung bei der Beantwortung der folgenden Fragen weiter: Wie muss ich mich für den neuen Studiengang bewerben? Handelt es sich um einen - auch im höheren Semester - zulassungsbeschränkten Studiengang? Wie sehen die Bewerbungsfristen aus? Wer erkennt die bisherigen hochschulische Prüfungsleistungen bzw. Module an? Welche Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt? Bei einem Studienortwechsel - gleicher Studiengang, aber anderer Studienort - sind die Fragen ähnlich. Auch hier sollten Sie sich an die Beratungsstellen wenden, um eine Klärung der oben stehenden Fragen zu erhalten. Achtung: Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen oder wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, ist ein Wechsel des Studienortes nicht ohne weiteres möglich. Für einen Studienplatztausch können Sie auf der Plattform des "Vereins für studentische Belange" nach einem geeigneten Tauschpartner suchen sowie weitere Informationen und Tipps rund um den Wechsel finden. Der Studienplatztausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich. Hinweis: Sollten Sie BAföG erhalten, erkundigen Sie sich zuerst, ob ein Wechsel der Fachrichtung bzw. des Studiengangs für Sie unschädlich ist. Weitere Informationen über Auswirkungen beim Wechsel des Studiengangs oder -orts erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Ausländische Studierende müssen bei einem Wechsel der Fachrichtungs besondere Regelungen berücksichtigen. Die Studierenden müssen der Hochschule verschiedene Änderungen mitteilen: Änderung des Namens, der Anschrift und der Staatszugehörigkeit Aufnahme eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das während des Studiums ausgeübt wird und das Studium beeinträchtigt[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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