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Es wurden 3338 Ergebnisse in 18 Millisekunden gefunden.
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Ihre Dienstleistung: Öff. bestellter Versteigerer

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe: Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage " Gewerbe ".[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Patentanwaltsgesellschaft gründen

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine Patentanwaltsgesellschaft gründen zu können, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit aufzunehmen, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hinweise für ausländische Gewerbetreibende

Sie können sich als Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Deutschland als Selbständiger niederlassen, aber auch vorübergehende Dienstleistungen erbringen. Sie unterliegen bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt, da Sie sich nach dem "Freizügigkeitsgesetz/EU" in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen können. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz (vor allem Personalausweis) und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Hinweis: Schweizer Staatsangehörige, die nach Deutschland ziehen, sind dazu verpflichtet, ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Auch Drittstaatsangehörige können in Deutschland selbständig erwerbstätig sein beziehungsweise Dienstleistungen vorübergehend erbringen. Diese benötigen neben den sonstigen gewerberechtlichen Voraussetzungen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Lebenslage " Zuwanderung ".[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuerliche Aspekte

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die für Sie in Betracht kommen, zum Beispiel: Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es legt auch fest, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen. Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überblick

Wenn Sie in Baden-Württemberg alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gaststättengewerbe ist in der Regel erlaubnispflichtig. Aus besonderem Anlass kann Ihnen der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden. Solche besonderen Anlässe können beispielsweise sein: Jubiläumsfeste Schützenfeste Sportveranstaltungen Volksfeste Vereinsveranstaltungen Märkte Achtung: Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben. Während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gaststättengestattung beantragen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nur aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) stattfinden, beispielsweise aus Anlass eines Straßenfestes, eines Schulfestes oder einer Sportveranstaltung. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss. Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz: Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Gaststättengestattung dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern. Bei der Ausübung des Gaststättengewerbes in Deutschland müssen Sie neben den gewerbe- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten. Wenn Sie aus besonderem Anlass lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen an Dritte verabreichen möchten, liegt kein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe vor, so dass Sie für diese Tätigkeit keine Gaststättengestattung benötigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung

Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen. Eine Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Schank- oder Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Diese Erlaubnis wird auch Konzession genannt. Auch ein Hotelrestaurant oder eine Hotelbar mit Alkoholausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Konzession betreiben. Die Erlaubnis brauchen Sie nicht, wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb leiten und nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol anbieten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Gaststätte" eingeben.Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie ebenfalls keine Konzession beantragen. Hinweis: Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft zu eröffnen. In manchen baden-württembergischen Landesteilen werden Straußwirtschaften auch Besenwirtschaft genannt. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Besen" oder "Straußwirtschaft" eingeben. Tipp: Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) und im " Portal NewCome.de " für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuerberatungsgesellschaft gründen

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anmeldung beim Finanzamt

Ihre Jahressteuerschuld zahlen Sie in der Regel durch den monatlichen Steuerabzug vom Lohn, den der Arbeitgeber für Sie durchführt. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kommt in Betracht, wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), oder die Veranlagung selbst beantragen (Antragsveranlagung). Gründe für eine Pflichtveranlagung können beispielsweise sein: Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen. Sie haben neben Ihrem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte, beispielsweise Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte bezogen, die mehr als 410 Euro betragen. Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, für die Sie keine Abgeltungsteuer zahlen mussten. Sie haben nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn (einschließlich Versorgungsbezüge) bezogen. Der Arbeitgeber hat einen sonstigen Bezug von Ihnen ermäßigt besteuert, z.B. Entlassungsentschädigung, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Lohnzahlungen durch Dritte. Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Arbeitslohn einer Person wurde nach der Steuerklasse V oder VI besteuert. Bei der Steuerklasse IV ist ein Faktor eingetragen worden. Das Finanzamt hat einen Freibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet und Ihr Arbeitslohn im Kalenderjahr übersteigt 12.250 Euro (2022: 13.150 Euro) oder bei Personen, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, 23.350 Euro (2022: 24.950 Euro). Wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, aber auf eine Steuererstattung hoffen, können Sie beantragen, zur Einkommensteuer veranlagt zu werden (Antragsveranlagung). Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich beispielsweise lohnen, wenn Sie für Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen keinen Freibetrag beantragt haben. Sie Beiträge zu einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente geleistet haben. Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen sind. Sie im vergangenen Jahr geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben. In diesem Fall werden Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin für das ganze Jahr nach dem Splittingtarif besteuert. für Kinder statt Kindergeld einschließlich Kinderbonus die Freibeträge für Kinder günstiger sind. Den Antrag stellen Sie durch die Abgabe einer ausgefüllten elektronischen oder papiernen Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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