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Am neuen Wohnort

Nach der Ankunft am Wohnort haben Sie als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin beziehungsweise eingliederungshilfeberechtigter Ehegatte oder Abkömmling sowie als Deutscher oder Deutsche bestimmte Rechte und Pflichten, die in dieser Lebenslage näher erläutert werden. Zu den Rechten gehören beispielsweise Beratung und Betreuung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenversorgung. Zu den Pflichten gehören unter anderem die Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde und die Beantragung von Ausweisdokumenten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht. Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise: Ausweisdokumente Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ehegatten und Abkömmlinge

Auch die nichtdeutschen Ehegattinnen oder Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern können in den Aufnahmebescheid der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn sie die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen. Achtung: Die Einreise und der Aufenthalt von Ehegattinnen oder Ehegatten und Abkömmlingen von Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedlern, die nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen werden können, beurteilt sich ausschließlich nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ("Familiennachzug zu Deutschen"). Danach ist in der Regel möglich: Die Einreise der Ehegattin oder des Ehegatten a) der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers oder b) eines in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlings sowie die Einreise von minderjährigen Kindern a) der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers, b) des in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlings, c) der Ehegattin oder des Ehegatten der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers ("Stiefkinder" der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers) oder d) der Ehegattin oder des Ehegatten des in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlings. Für andere Familienangehörige der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers (zum Beispiel nicht in den Aufnahmebescheid einbezogene volljährige Abkömmlinge) ist die Einreise nach ausländerrechtlichen Bestimmungen dagegen nur ausnahmsweise als "sonstige Familienangehörige" bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes

Als Hilfe für die Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes haben wir eine Checkliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen kann. Auslandsstudium O Zeitpunkt (während des Studiums, Master im Ausland) O Auswahl der Hochschule und des Fachbereiches (Partnerhochschulen oder selbst ausgesuchte Hochschule) O Integration in das Studium (Fragen zur Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen vorab klären) O Finanzierung (Stipendium, BAföG) O Erwerb der Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Erwerb der nötigen Nachweise (z.B. TOEFL-Test) O Internationaler Studierendenausweis ( ISIC ) O Auslandskrankenversicherung O Unfall- und Haftpflichtversicherung O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen) O Visum beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland) O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft) Auslandspraktikum O Zeitpunkt (Semesterferien, Urlaubssemester) O Auswahl des Betriebes und Festlegung der Tätigkeit (Vertrag) O Integration in das Studium (Anerkennung des Praktikums, soweit in der Studienprüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben) O Finanzierung (Praktikumsvergütung vertraglich festhalten oder Bewerbung um Stipendium beziehungsweise Antrag auf Auslands-BAföG) O Erwerb der Sprachkenntnisse O Internationaler Studierendenausweis (ISIC) O Auslandskrankenversicherung O Unfall- und Haftpflichtversicherung O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen) oder notwendige Atteste über Ihren Gesundheitszustand O Visum beziehungsweise Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland) O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft)[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beendigung des Studiums

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen haben, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert. Das heißt, Ihr Studium gilt als beendet. Mit Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) enden auch viele finanzielle Unterstützungen wie beispielsweise BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge und die Familienkrankenversicherung. Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren. Tipp: Beim Einstieg in das Berufsleben stehen Ihnen die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Services/Career-Center Ihrer Hochschule mit Weiterbildungsangeboten, Kontakten zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings zur Seite. Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausländische Studierende

Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als ausländische Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird durch die Hochschule, bei der Sie sich bewerben, zunächst die Gleichwertigkeit geprüft. Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen im Text "Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen". Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums

Ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachrichtung oder des Studienortes sollte gut geplant werden. Bei einem Studiengangwechsel muss geprüft werden, ob Ihnen eventuell Studienleistungen aus dem bisherigen Studiengang angerechnet werden können. Hierzu müssen Sie sich an die gewünschte Zielhochschule wenden. Dort helfen Ihnen die allgemeine Studienberatung sowie die Fachstudienberatung bei der Beantwortung der folgenden Fragen weiter: Wie muss ich mich für den neuen Studiengang bewerben? Handelt es sich um einen - auch im höheren Semester - zulassungsbeschränkten Studiengang? Wie sehen die Bewerbungsfristen aus? Wer erkennt die bisherigen hochschulische Prüfungsleistungen bzw. Module an? Welche Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt? Bei einem Studienortwechsel - gleicher Studiengang, aber anderer Studienort - sind die Fragen ähnlich. Auch hier sollten Sie sich an die Beratungsstellen wenden, um eine Klärung der oben stehenden Fragen zu erhalten. Achtung: Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen oder wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, ist ein Wechsel des Studienortes nicht ohne weiteres möglich. Für einen Studienplatztausch können Sie auf der Plattform des "Vereins für studentische Belange" nach einem geeigneten Tauschpartner suchen sowie weitere Informationen und Tipps rund um den Wechsel finden. Der Studienplatztausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich. Hinweis: Sollten Sie BAföG erhalten, erkundigen Sie sich zuerst, ob ein Wechsel der Fachrichtung bzw. des Studiengangs für Sie unschädlich ist. Weitere Informationen über Auswirkungen beim Wechsel des Studiengangs oder -orts erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Ausländische Studierende müssen bei einem Wechsel der Fachrichtungs besondere Regelungen berücksichtigen. Die Studierenden müssen der Hochschule verschiedene Änderungen mitteilen: Änderung des Namens, der Anschrift und der Staatszugehörigkeit Aufnahme eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das während des Studiums ausgeübt wird und das Studium beeinträchtigt[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stipendien und Begabtenförderung

Die Förderung begabter Studierender sowie Doktorandinnen und Doktoranden hat in Deutschland einen hohen gesellschafts- und bildungspolitischen Stellenwert. Der Bund, das Land Baden-Württemberg, Hochschulen, verschiedene Firmen, Stiftungen, Vereine oder sonstige Institutionen bieten begabten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden finanzielle Hilfe in Form von Stipendien an. Diese sind in der Regel nach Abschluss des Studiums oder der Promotion nicht zurückzuzahlen, können aber an verschiedene Verpflichtungen gebunden sein (z.B. Praktikum oder Diplomarbeit im Betrieb). Hinweise zur Landesgraduiertenförderungen erhalten Sie bei den promotionsberechtigen Hochschulen in Baden-Württemberg. Der Bund und private Förderer unterstützen engagierte und talentierte Studierende mit dem Deutschlandstipendium. In Baden-Württemberg nehmen derzeit rd. 60 Hochschulen an dem Programm teil. Konkrete Informationen über die Voraussetzungen, das Vergabeverfahren und Fristen zur Beantragung von Fördergeldern und Stipendien erhalten Sie bei den Stipendiengebern.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt. Andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten. Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen: Studierende in Deutschland benötigen monatlich 864 Euro. Dieser Bedarf ist abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort und setzt voraus, dass Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Enthalten sind: Kosten für die Unterkunft wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren Kosten für Lebensmittel, Kleidung Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten Kosten für Versicherungen, zum Beispiel Krankenversicherung Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren Taschengeld Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag zur Verfassen Studentenschaft Fachliteratur, PC und sonstige Lernmittel Bei weiterbildenden Masterstudiengängen können die Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erheben. Verwaltungskostenbeitrag Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen wie Immatrikulation und Beurlaubung einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei den Hochschulen 70 Euro pro Semester und bei der Dualen Hochschule 140 Euro pro Studienjahr. Studierendenwerksbeitrag Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird ein Studierendenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studierendenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studierendenwerksbeitrags pro Semester ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studierendenwerks zu nutzen. Zum Studierendenwerksbeitrag kann je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket hinzukommen, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird zudem ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft ihrer Hochschule erhoben. Die Entrichtung dieses Beitrags ist ebenfalls verpflichtend. Mit dem Beitrag ermöglichen Sie es der Verfassten Studierendenschaft, die Interessen der Studierenden einer Hochschule vertritt. Versicherungen Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen wie Exkursionen und Hochschulsport, die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst. Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert. Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung an, letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Hilfen - Studium

Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes können Studierende verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, wenn Unterhalt der Eltern, eigene Einkünfte und andere Zuwendungen beispielsweise von Großeltern nicht ausreichen. Zu den finanziellen Hilfen gehören vor allem: Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Stipendien und Begabtenförderung Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der Landesstiftung Baden-Württemberg für einen Aufenthalt im Ausland Kindergeld Familienversicherung bei der Krankenkasse Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Bildungskredit (Darlehen vom Staat) Studienkredit der KfW, Studiendarlehen, Bildungsfonds Ermäßigung von Internet und Telefongebühren Wohngeld, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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