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Hochschule

Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen in Baden-Württemberg die regulären Bewerbungswege an einer Hochschule offen. Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. Reifezeugnisse oder Fachschulabschlüsse) wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart. Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule aufzunehmen, wenn Sie in Deutschland die Hochschulreife oder ein Hochschulstudium anstreben, ein im Herkunftsland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen wollen oder im Herkunftsland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und diesen Beruf in Deutschland ausüben möchten. Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule hat ein besonderes Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler und deren nachgereiste Familienangehörige. Dieses gilt auch für Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte, Flüchtlinge und deren nachgereiste Familienangehörige. Beispiele: Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache nach TestDaF-Niveau Beratung und berufliche Orientierung Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung Studienvorbereitende und -begleitende Seminare Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg Stipendien und Seminare Achtung: Sie müssen den Förderantrag frühzeitig einreichen, damit eine Zulassung noch vor Ihrem 30. Lebensjahr erfolgen kann. Eine spätere Zulassung zur Förderung ist nicht möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überführung innerhalb Deutschlands

Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie. Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt; grundsätzlich ist die Beförderung erst dann zulässig, wenn der nicht vertauliche Teil der Todesbescheinigung den Vermerk über die Eintragung in das Sterberegister trägt. Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Bundeslandes ist kein Leichenpass erforderlich. Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Bundeslandes und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt. Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Integrationskurse

Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Hinzu kommen noch spezielle Kurse für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben können oder für bestimmte Zielgruppen. Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es fünf Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Ellwangen, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt. Diese helfen Ihnen auch in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der Zulassung zu den Integrationskursen, wenn Sie schon länger in Deutschland leben, Feststellung des örtlichen Bedarfs an Jugend-, Frauen- und Alphabetisierungskurse, Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen, Möglichkeit des Einstiegs in eine Stufe des Integrationskurses, die Ihren Sprachkenntnissen entspricht (durch Durchführung eines Einstufungstestes). Tipp: In den Stadtkreisen und Landkreisen in Baden-Württemberg werden ganzjährig Integrationskurse angeboten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schule

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung. Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung im Bereich des Kultusministeriums sind: Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse. Zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse an allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklasse besuchen. Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an beruflichen Schulen. Zusätzliche Sprachförderung (Förderkurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein bildende oder berufliche Regelklasse besuchen. Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bildungssystem in Baden-Württemberg

Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache werden in Baden-Württemberg innerhalb des Bildungssystems durch besondere Maßnahmen gefördert. In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht für Kinder. Diese werden normalerweise mit sechs Jahren eingeschult. Die allgemeine Schulpflicht dauert neun oder zehn Jahre. Danach folgt bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die oder der Berufsschulpflichtige den 18. Geburtstag feiert, die Berufsschulpflicht.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Namenserklärung von Spätaussiedlern

Mit dem Erwerb der Rechtsstellung eines Deutschen wird für Ihre Namensführung deutsches Recht maßgebend. Der Name als solcher ändert sich dadurch nicht. Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- und Namensbestimmungsmöglichkeiten (zum Beispiel Ehenamensbestimmung), zieht damit aber auch Grenzen. Vertriebene und Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge, die die Rechtsstellung eines Deutschen erworben haben, können mit einer Namenserklärung Bestandteile des Namens ablegen, die im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen sind (zum Beispiel "Vatersnamen"), die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen (zum Beispiel die weibliche Endung "-ova" ablegen), eine deutschsprachige Form des Familiennamens annehmen (zum Beispiel den ursprünglich in kyrillischen Buchstaben geschriebenen und in lateinische Buchstaben transliterierten Namen in der Schreibweise an die deutsche Aussprache anpassen - die Annahme ganz anderer Namen, etwa des Geburtsnamens der Mutter, ist nicht zulässig), eine deutschsprachige Form des Vornamens annehmen (zum Beispiel "Karl" statt "Karol") - gibt es keine solche Form des Vornamens, können neue Vornamen angenommen werden, im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen und durch eine Erklärung einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen, den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, wenn die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt. Die Namenserklärung können Sie schon im Registrier- und Verteilungsverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland abgeben. Eine solche Erklärung verursacht Ihnen keine Kosten. Nach Abschluss des Registrier- und Verteilungsverfahrens können Sie eine Namenserklärung gegenüber dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin des für Ihren Wohnort zuständigen Standesamts abgeben. Für die Beglaubigung oder Beurkundung werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Die Bescheinigung über die Namensänderung ist ebenfalls kostenlos, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme der Erklärung ausgestellt wird. Ansonsten erhebt das Standesamt eine Gebühr von 10 Euro. Achtung: Eine Namenserklärung kann nur einmal wirksam abgegeben werden. Überlegen Sie sich deshalb vor der Abgabe der Namenserklärung gründlich, in welcher Form Sie Ihren Namen in Deutschland führen wollen. Stimmen Sie sich mit denjenigen Verwandten ab, die den gleichen Namen tragen, damit der Name innerhalb der Großfamilie möglichst einheitlich bleibt. Hinweis: Die Möglichkeiten der Namenserklärung werden als ausreichend angesehen, um Spätaussiedlern und ihren Angehörigen eine Anpassung des Namens an die neue Umwelt zu ermöglichen. Weitergehende Anpassungen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz , etwa die Annahme eines ganz anderen Namens, kommen in der Regel nicht in Betracht. Zuständig zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt. Wenn kein Geburtenregister oder kein Eheregister geführt wird, ist das Wohnsitzstandesamt für die Entgegennahme der Namenserklärung zuständig. Ansonsten das Standesamt, das das Geburtenregister führt oder bei einer Erklärung im Zusammenhang mit einer Namensführung von Ehegatten, das Standesamt, das das Eheregister führt. Sollten später (zum Beispiel für eine Eheschließung) Urkunden benötigt werden, kann ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister die übersetzte Geburtsurkunde aus Ihrem Herkunftsland ersetzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eingliederung in Baden-Württemberg

Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, dass sich dauerhaft und rechtmäßig zugezogene Personen rasch in die Gesellschaft integrieren können. Verständnis füreinander setzt jedoch die Möglichkeit der Verständigung voraus. Erst dann können die bereits hier wohnenden und die zuziehenden Menschen aufeinander zugehen. Die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer Integration. Spätaussiedlern stehen in Deutschland verschiedene Angebote zur Integration zur Verfügung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beratungsangebote

Wer aus einem anderen Land nach Deutschland kommt, um hier zu leben und zu arbeiten, steht oft vor vielfältigen Herausforderungen: Wie ist der Zugang zu Beruf, Schule und Kindergarten, zum Gesundheitswesen organisiert? Wo kann ich die deutsche Sprache erlernen? Welche Behörden oder sonstige Einrichtungen muss ich kontaktieren? Bei all diesen sowie weiteren migrationsspezifischen Fragen sind die Träger der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) kompetente Anlaufstellen. Sie beraten im Auftrag des Bundes in allen Fragen, die das Einleben in Deutschland betreffen. Die Angebote der JMD sind speziell auf die Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, zugeschnitten. Den jungen Menschen soll der Einstieg in das neue Lebensumfeld und in ihre neue Heimat durch altersgerechte Begleitung erleichtert werden. Demgegenüber sind die MBE auf die Themen spezialisiert, mit denen Frauen und Männer, Familien, Alleinerziehende oder Senioren konfrontiert sind. Im Mittelpunkt der Beratung steht immer die jeweilige Lebenssituation. Häufig kann schon ein Beratungsgespräch zielführend sein, außergewöhnliche Situationen können aber auch eine mehrmonatige Begleitung erforderlich machen. Wo es zweckdienlich erscheint, wird der Kontakt zu den zuständigen Behörden oder den Fachberatungsstellen (Regeldienste) vermittelt. Träger der MBE und JMD sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, das Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen in Deutschland, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie der Bund der Vertriebenen. Die Beratungstätigkeit ist kostenfrei. In den Stadt- und Landkreisen sowie vielen Städten und Gemeinden gibt es auch zentrale Ansprechpartner für Integration bzw. Integrationsbeauftragte. Darüber hinaus gibt es in den meisten Städten und Gemeinden sogenannte Integrationsmanager. Diese kommunalen Ansprechpartner können Auskunft über lokale Integrationsprojekte, geeignete Angebote oder wertvolle Tipps geben. Die Kontaktdaten sind in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Stadt, der Gemeinde oder des Landratsamtes eingestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eröffnung eines Kontos

Um den Alltag besser organisieren zu können, sollten Sie schnellstmöglich ein Konto bei einer Bank eröffnen. Dies ist wichtig, da in Deutschland fast alle Geldgeschäfte bargeldlos erfolgen. Vor allem die staatlichen Leistungen, aber auch die Löhne und Gehälter erhalten Sie nicht bar auf die Hand ausgezahlt, sondern auf ein Konto überwiesen. Informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls entstehende Kontoführungsgebühren direkt bei der Bank.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Personalausweis und Reisepass

Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind. Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt. Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Im Personalausweis werden unter anderem Ihr Name, Anschrift und die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird. Wenn Sie deutsche Pass- und Ausweisdokumente erhalten haben und danach umziehen, müssen Sie den Eintrag des Wohnortes beziehungsweise der Anschrift dort ändern lassen. Das sollten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes zeitnah veranlassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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