Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 18. Juni 2021 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Herzlich laden wir unsere Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 20 Juni, um 19.30 Uhr in die Schenk-Kon- rad-Halle ein. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn hält anlässlich des Abschieds unserer beiden letzten Franziskanerinnen einen historischen Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt. Über acht Jahrzehnte haben die Franziskanerinnen das Kinderheim betrieben. 1903 wurde es in Betrieb genommen und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch heitere Begeben- heiten. Damit soll das Wirken der Franziskanerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun Ende Juni jedoch zu Ende geht. Foto links: Sr. Margitta mit Kind auf dem Arm vor der Kirche (Klosterarchiv Heiligenbronn) Foto rechts: Kindergruppe mit Kinderwagen im Schnee beim winterlichen Spaziergang 1969/70 (Klosterarchiv Heiligenbronn) Selbstverständlich werden die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist begrenzt. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen, jedoch werden für Kurzentschlossene Corona konform freie Plätze auf der Tribüne vorgehalten. Bitte beachten: Alle Besucher:innen müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vorweisen. Vor der Veranstaltung kann ein Selbsttest durchgeführt werden. Im Auftrag der Stiftung St. Franziskus Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neuer Sprung für den Skateplatz an der Klosterwiesenschule Jugendliche der Gemeinde Baindt haben in ei- nem Brief an Frau Bürgermeisterin Rürup den Wunsch geäußert, dass sie sich den einen oder anderen neuen Sprung auf dem Skateplatz wünschen. Die bereits seit ca. 20 Jahren vor- handenen Geräte aus Metall sind bei Nässe rut- schig und auch nicht mehr so richtig spannend. Der Gemeinderat befürwortete das Anliegen, so dass ein neues Gerät - zur Freude der Jugend- lichen - gekauft und aufgebaut werden konnte. Wir wünschen unseren Jugendlichen ganz viel Spaß! Durchführung von Schnelltests – Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen! Die Teams aus Ehrenamtlichen des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt und dem CDU Ortsver- band Baindt haben ihre hervorragen- de Arbeit zunächst beendet und seit 16.06.21 an eine Fachfirma übergeben. Mit der neuen Corona-Teststation können an fünf Tagen in der Woche (Montag-Freitag) Schnelltests für un- sere Bürgerinnen und Bürger im Fo- yer der Schenk Konrad-Halle ange- boten werden. Über mehrere Wochen hinweg haben die Ehrenamtlichen sich um die Tes- tungen der Bürgerinnen und Bürger in Baindt gekümmert und dabei ihre eige- ne Gesundheit riskiert sowie viel Zeit für andere eingesetzt. Die Gemeindever- waltung dankt allen von Herzen für ih- ren Einsatz! Es zeigt sich immer wieder, dass wir diese Krise nur gemeinsam und im guten Miteinander bewältigen können. Alle Helfenden haben große Solidarität bewiesen. Wir danken auch Dr. Jens Scheibner mit seinem Team für die Durchführung der Schnelltests für unserer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum zweiten Bürgerdialog in Baindt (online, per Videokonferenz) am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr Liebe Bürger*innen der Gemeinde Baindt, der digitale Wandel begegnet uns jeden Tag aufs Neue! Jedoch stehen oft besonders im ländlichen Raum eher Fragen zur digitalen Infrastruktur im Fokus der öffent- lichen Debatte. Digitalisierung ist jedoch viel mehr und betrifft uns in nahezu allen Lebensbereichen. Um eine erfolgreiche, digitale Zukunft zu gestalten ist es daher besonders wichtig, alle Bürger*innen einzubeziehen. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ schaffen wir daher offene Begegnungsräume zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen! Das Forschungsprojekt Digitaldialog21 versteht sich als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aus Mitteln der Lan- desdigitalisierungsstrategie digital@bw bis 2022 geför- dert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stutt- gart, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Furtwangen in einem breit angelegten Dialogprozess Chancen, Her- ausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digi- talen Wandels. Für weitere Informationen, siehe auch die Projektwebseite https://digitaldialog21.de In einem Teilprojekt der Hochschule Furtwangen beschäf- tigen wir uns besonders mit der Zukunft der Digitalisie- rung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dazu wurden bereits 2020 in mehreren Kooperationskommu- nen[1] des Forschungsprojektes, unter anderem auch in Baindt am 04.11.2020 per Videokonferenz, Bürgerdi- aloge und Befragungen zum digitalen Wandel durch- geführt. Nun geht es mit dem zweiten Bürgerdialog in Baindt weiter: Digitalen Wandel in Baindt gemeinsam gestalten! Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr dieses Mal, aufgrund der noch unsicheren Pande- mielage im Landkreis, online per Videokonferenz. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit den Bür- ger*innen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im länd- lichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- vision im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Als Abschluss der Bürgerdialoge in den Kommunen fin- det am 29. Oktober 2021 in Stuttgart das landesübergrei- fende Bürgerforum Digitaldialog21 – Digitalen Wandel im ländlichen Raum gemeinsam gestalten statt. Dazu folgt eine gesonderte Einladung an die Bürger*innen der Gemeinde Baindt, die als Vertreter*innen für den ländlichen Raum im Rahmen des Bürgerforums über die Handlungsempfehlungen an die Landespolitik mit abstimmen können. Melden Sie sich zum zweiten Bürgerdialog in Baindt an! Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinfor- mation (Emailadresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@hs-furtwangen.de) oder Telefon (07723 920-2982) an! Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen An- forderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und intuitiv ver- ständlich. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten! Uns ist es wich- tig, ein breites Stimmungsbild für Baindt einzuholen und allen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, dann unterstützen Sie Mitbürger*innen, die nicht über die entsprechende digitale Infrastruktur oder Kenntnis- se verfügen. Bitte schauen Sie daher, wie man sich hier gegenseitig unterstützen kann, z.B. durch eine gemein- same Teilnahme in der Familie, Nachbarschaft oder sozialen Netzwerken! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!! Ab sofort ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminvereinbarung möglich !!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Erweiterung des Schnelltest-Angebotes in Baindt Schnelltests sind wichtig, um Infektionsketten im frühes- ten Stadium durchbrechen zu können. Jeder einzelne Fall, der durch einen Schnelltest, oder durch einen Selbsttest, herausgefunden wird, trägt dazu bei, die Infektionsketten schneller zu stoppen. Denn wenn Infektionen frühzeitig erkannt werden, können sich diese Personen sofort isolie- ren – und somit werden weniger bis gar keine Menschen angesteckt und müssen in Quarantäne. Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Corona-Teststation „Gemeinsam neue Wege“ befindet sich im Eingangsbereich (Garderobe) der Schenk-Kon- rad-Halle, Mühlstraße 1 in 88255 Baindt. Voraussichtlicher Beginn der Teststation ist am Mittwoch den 16.06.2021 ab 08:00 Uhr. Anschließend finden die Testungen jeweils von Montag – Freitag von 08:00 – 10:00 Uhr und von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Etwa 15 Minuten nach der Testung erhalten die Getesteten ihren Befund, wahlweise per E-Mail oder SMS zugeschickt. Wer sich Testen lassen möchte, wird dringend gebeten, auf www.coronatest-rv.de einen Termin zu vereinbaren. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch direkt vor Ort möglich. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Nähere Informationen werden Sie auf unserer Homepage https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles -zu- corona/teststrategie finden. Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten nochmals daran erinnern, dass für die ersten und die letzten beiden Ferienwochen in den Sommerferien eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grundschüler und Kindergartenabgänger angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung benötigen, so unterstützt uns hier die Gemeinde Bai- enfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtal- schule. Anmeldeschluss ist der 12.07.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Be- pflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Be- pflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplat- zes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Ge- bäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbei- ten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrovertei- ler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leis- tungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entspre- chend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elek- tro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Ange- botssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebots- summe von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bocht- ler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Fir- ma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Fir- ma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu je- dermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.02021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.02021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städte- baulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahr- bahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: - Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungs- konzeptes - Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ 4 - Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweite- rung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechts- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 behörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbe- hörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu ver- wirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- planes „2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Än- derungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzep- tes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bau- weise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Siche- rung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeits- plätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Struk- turen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans darge- stellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regional- verband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regio- nalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert wer- den, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksich- tigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt-Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriteri- en ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bür- germeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternati- vlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zu- sätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg - Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der dop- pelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Wal- danteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberan- kenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Wald- bereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist fest- zuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Wald- funktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Aus- weisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun be- kannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verän- dernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb ge- meinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen dar- stellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dar- gestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu ver- zichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zuge- stimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baien- furt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zu- schusses im Zusammenhang mit Werbemaß- nahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbe- maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsför- derung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um ei- nen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Bai- enfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unter- stützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirt- schaftsverbund Baienfurt-Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerk- zeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdach- ten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Ne- bengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflä- chen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungs- planes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Ver- bindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebau- ungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städte- baulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossig- keit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamili- enhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zu- stimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrich- tung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herange- zogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschos- sige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2-geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäu- des von 10,50 m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanie- rungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Orts- kern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuord- nungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicher- stellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zu- rückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhö- hungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Ei- gentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanie- rungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Ver- kaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/ m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 ge- schossig). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärme- preis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu kön- nen, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insge- samt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung divi- diert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Haus- anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschluss- nehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die not- wendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeit- punkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbe- nen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermö- gensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstan- dard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptverga- beverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Super- markt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge fest- gelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojektgegen- über Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kinder- gartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergarten- plätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnup- pe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 und dem 31.08.2019 geboren sind 221 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2021 geboren sind 209 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021) geboren sind. 186 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Ände- rung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnup- pe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergar- tenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kin- dergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfs- gerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kom- menden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebser- laubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Grup- pe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Be- trieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Bauge- biet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kinder- garten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine wei- tere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pan- demie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergar- tens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt wer- den. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktions- übergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krip- pen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vie- ler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufneh- men und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr an- bieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftre- tenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauf- tragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwie- senschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevoll- zugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss ei- nes Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rück- bau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bür- germeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszei- ten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebil- det. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort an- schauen und nach Lösungen suchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 19. Juni / Sonntag, 20. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juni Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 20. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Irene und Hans Michael Kübel zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Veranstaltungskalender Juni 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 25.06. Feierabendhock d´hoim Parkplatz Tennishalle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewerber Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Zur Information Die besten Wünsche zur Ersten Heiligen Kommunion Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratulie- re ich allen Erstkommunionkindern und wünsche ihnen zu diesem ho- hen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Natur nah dran Augen zu und durch: Wenn blühende Wiesen für die Ar- tenvielfalt gemäht werden müssen „Natur nah dran“-Flächen in Baindt erhalten zum Teil Pflegeschnitte Baindt – Da blüht es gerade so schön und plötzlich wer- den die im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ extra für Wildbienen und Schmetterlinge angelegten Wildblu- menwiesen abgemäht. Was auf den ersten Blick nach einem herben Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit ein durchdachter Schritt hin zu mehr Artenvielfalt. „Ein frü- her Pflegeschnitt im ersten oder zweiten Jahr ist wichtig, damit die neu eingesäten und noch kleinen Wildblumen Licht und Platz zum Wachsen bekommen. Sonst werden sie von schnell wachsenden und weniger erwünschten Pflanzen wie Gänsefuß, Hühnerhirse, Weißklee oder Lö- wenzahn überwuchert“, sagt Artenschutzreferent Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Wenn man ganz genau hin schaut sieht man am Boden schon die Jung- pflanzen von Wegwarte, Margerite oder Salbei. Diese kön- nen jetzt wachsen und wir freuen uns auf eine weitere Blüte im Spätsommer.“ In den nächsten Jahren ist dann meist eine ein- oder zweimalige Mahd ausreichend, nachdem die Wildblumen ausgesamt haben. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen Anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Inter- essant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jah- re immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise an- fangs noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn, Leimkraut oder Lein, etabliert sich mit der richtigen Pflege über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjähri- gen Arten wie Wiesen-Witwenblumen, Wiesen-Glocken- blumen oder Wiesen-Flockenblumen – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere.“ Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Foto: Pflegeschnitt benötigt: Gerade zu Anfang kann es nötig sein, eine blühende Wildblumenfläche abzumähen. Dadurch erhalten die noch kleinen Jungpflanzen von mehrjährigen Arten Platz und Licht zum Wachsen und weniger erwünschte Arten werden am Aussamen gehin- dert. Foto: NABU/Anette Marquardt Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 GesamtbetragderEinzahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.2 GesamtbetragderAuszahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 GesamtbetragderEinzahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 250.500 € 2.5 GesamtbetragderAuszahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 365.500 € 2.6 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarfausInvestitions- tätigkeit(Saldoaus2.4und2.5)von -115.000€ 2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000€ 2.8 GesamtbetragderEinzahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.9 GesamtbetragderAuszahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.10VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11VeranschlagteÄnderungdesFinan- zierungsmittelbestands,Saldodes Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000€ § 2 Kreditermächtigung DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmen fürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf 0€. § 3 Verpflichtungsermächtigungen DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungen zumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaus- haltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInves- titionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungs- ermächtigungen),wirdfestgesetztauf 0€. § 4 Kassenkredite DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf 250.000 €. § 5 Stellenplan DerimHaushaltsplanbeigefügteStellenplanistBestand- teildieserHaushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage DievorläufigeBetriebskostenumlagewirdauf931.380 €festgesetzt.HieraufwerdenAbschlagszahlungenauf MittejedenMonatsmitdervorläufigenUmlagefällig.Die endgültigeBetriebskostenumlagewirdentsprechendder Verbandssatzungfestgelegt. § 7 Kapitalumlage DieKapitalumlagewirdauf250.500€festgesetztund istvondenVerbandsgemeindendurchEigenmittelauf- zubringen. Berg,den14.April2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender DieBekanntmachungerfolgtaufgrundvon§18GKZi.V. mit§81,Abs.3derGemeindeordnungfürBaden-Würt- tembergunterdemHinweis,dassder Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse2,Zimmer5,währendderüblichen DienststundenzurEinsichtnahmeausgelegtist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021dieGesetzmäßigkeitgemäߧ28GKZi.V.mit §121Abs.2Gemeindeordnungbestätigt. Hinweis: EineetwaigeVerletzungvonVerfahrens-oderForm- vorschriftenderGemeindeordnungfürBaden-Württem- berg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenerVerfahrensvorschriftenbeimZustandekom- mendieserSatzungistnach§4Abs.4GemOunbeacht- lich,wennsienichtschriftlich innerhalbeinesJahres seitdieserBekanntmachungbeimAbwasserzweckver- bandMittleresSchussental,88276Berg,geltendge- machtwordenist;derSachverhalt,derdieVerletzung begründensoll,istzubezeichnen.Diesgiltnicht,wenn dieVorschriftenüberdieÖffentlichkeitderSitzung,die GenehmigungoderdieBekanntmachungderSatzung verletztwordensind. Fronreute,29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Polizeipräsidium Ravensburg „Callcenterbetrug - Vorsicht Abzocke!“ EinKooperationsprojektderregionalenApothekenmit demPolizeipräsidiumRavensburg. DasReferatPräventiondesPolizeipräsidiumsRavens- burghatzusammenmitnahezuallenApothekender LandkreiseSigmaringen,RavensburgunddesBoden- seekreiseseinemehrmonatigeInformationskampagne zurBekämpfungdessogenannten„Callcenterbetrug“ insLebengerufen.Werkünftig imZuständigkeitsbe- reichdesPolizeipräsidiumsRavensburg ineinerApo- thekeeinkauft,findet inseinerArzneimitteltüteeinen InformationsflyermitwichtigenVerhaltenstipps,prä- ventivenBotschaftenundErreichbarkeitenzudiesem Kriminalitätsphänomen. BeidieserBetrugsmaschegebensichdieTäteramTele- fonoderanderHaustürealsEnkel,Polizistenoderande- revertrauenswürdigePersonenaus,umaufdieseWeise vonihrenOpfernGeldoderandereWertgegenständezu erschleichen.DurchperfideRhetorikschaffenesdieBe- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 trüger oft, die meist älteren Opfer so zu verunsichern und unter Druck zu setzen, sodass diese schließlich ihr Hab und Gut aushändigen und zumeist für immer verlieren. Die Präventionsaktion richtet sich vorwiegend an Senio- rinnen und Senioren sowie deren Angehörige. Insgesamt sollen über 30.000 Flyer und Plakate in nahezu allen Apo- theken den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden und so die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Monaten über die Betrugsmasche aufgeklärt und ent- sprechend sensibilisiert werden. DB Netz AG Elektrifizierung Bahnstrecken Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach (Südbahn) Die DB Netz AG wird zum 01.07.2021 die neuen Oberlei- tungsanlagen mit einer Spannung von 15.000 Volt unter Spannung setzen, um den vor der Aufnahme des elekt- rischen Bahnbetriebes zum 13.12.2021 erforderlichen Pro- bebetrieb durchführen zu können. Mit der Unterspan- nungssetzung entsteht für alle Menschen, die im Bereich der Oberleitung leben, arbeiten bzw. sich in deren Nähe aufhalten, eine neue Situation. Ab dem 01.07.2021 müssen Menschen oder Gegenstände einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrdraht einhalten, bei Unterschreitung dieses Abstandes besteht Lebensgefahr. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Fieberambulanz Ravensburg stellt Betrieb ein Die Fieberambulanz am St. Elisabethen-Klinikum in Ra- vensburg wurde am Montag 14. Juni 2021 bis auf Weite- res geschlossen. Durch die mittlerweile niedrigen Coro- na-Fallzahlen können die notwendigen Untersuchungen in den Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen geleistet werden. Die KVBW reagiert damit auf die zurückgehenden Infekti- onszahlen und die dadurch deutlich sinkenden Patienten- zahlen in der Fieberambulanz. Angesichts der Situation liegt dieser Schritt für Stefan Schäfer, den Pandemiebe- auftragten der KVBW für den Landkreis Ravensburg, auf der Hand: „Es macht keinen Sinn, die Fieberambu- lanz weiter aufrechtzuerhalten. Medizinisch notwendige PCR-Abstriche können am Wochenende wie bisher auch in der Notfallpraxis abgenommen werden.“ Patientinnen und Patienten, die für eine Corona-Infektion typische Symptome haben, wenden sich direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Ebenfalls stehen die Co- rona-Schwerpunktpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung, die hier zu finden sind: http://coronakarte.kvbawue.de Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Energie Agentur Ravensburg Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuer- pflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab Das PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben möchte alle Eigentümer von Solarstromanlagen informieren, dass laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 sich künftig Betreiber von Photovol- taikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen können. Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Ba- den-Württemberg aus dem vergangenen Oktober nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer ins- tallierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen ist auf schrift- lichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfa- chungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebha- berei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeise- vergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Hinweis: Es handelt sich ausdrücklich um ein „Wahlrecht“. Wer beispielsweise durch Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen will, kann dem Ministerium zufol- ge weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt aus- schließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Wie bisher können Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optieren um den Kaufpreis der Anlage durch die Rückerstattung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 der Umsatzsteuer zu reduzieren. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wäh- len, in dem Fall jedoch ohne den Vorteil der Umsatzsteu- er-Rückvergütung. Für Detailinformationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Weitere Informationen zur Photovoltaik finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg unter: www.photovoltaik-bw.de oder beim Photovoltaik- netzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ra- vensburg gGmbH, Tel.: 0751 764 70 70, Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Juni - 27. Juni 2021 Gedanken zur Woche Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn Gott geht mit mir. Darauf vertraue ich. Vertrauen, das ich mir nicht selbst machen kann, das mir geschenkt wird. Für das ich offen bin, für das ich bete. Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn „mit meinem Gott überspringe ich Mauern“ und „er führt mich ins Weite“ (Psalm 18,30b†20a). Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 21. Juni 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst für die Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände (nicht öffentlich) Dienstag, 22. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 24. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irm- gard Schnez) Samstag, 26. Juni - Aktion Hoffnung 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Baindt - Aktion Hoffnung Punktsammlung. Sammelstation Villa Kunterbunt (Marswei- lerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 27. Juni - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Patrozinium und Verabschiedung der Schwestern (nicht öffentlich) († Jutta Futterer, Silvia Snoek, Maria und Dona- tus Kaplan, Maria Kaplan, Maria und Alexan- der Zimmermann mit Angehörigen, Antonia und Eduard Bodank mit Angehörigen, Lydia Ungemach) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.00 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Folgende Kinder empfangen am Sonntag das Sakra- ment der Erstkommunion Rafael Dorn, Theo Großmann, Lena Himpel, Paulina Hirt, Anna Jaudas, Laura Klimm, Julia Köhn, Isabella Konzett, Mia Kriz, Leon Kutter, Jasmin Lott, Maximilian Mutscheler, Anton Pink, Alissia Reber, Jannik Schütz, Max Schützbach, Lisa Sonntag, Emily Steinbach Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. . Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, Samstag 26. Juni Wir bitten Sie Ihren Altkleidersack in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr an die Villa Kun- terbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal abzugeben. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bericht der Online-KGR-Sitzung vom 20.05.2021 Der KGR beschäftigte sich mit zwei Schwerpunktthemen: Erster Schwerpunkt war die Verabschiedung der Hei- ligenbronner Schwestern Ende Juni 2021. Damit steht unserer Kirchengemeinde ein weitreichender Einschnitt bevor. Viele Gemeindemitglieder sind mit Sr. Carola und Sr. Johanella eng verbunden, beide Schwestern haben in die Kirchengemeinde hinein gewirkt durch das Austeilen der Krankenkommunion, die Gestaltung von Wortgot- tesfeiern im Altenheim Selige Irmgard und viele andere Dienste, die sie im Verborgenen taten. Die Verabschie- dung der Schwestern soll im Sonntagsgottesdienst am 27.06.2021 mit anschließendem Festakt und Stehempfang sowie einem Mittagessen für geladene Gäste gebührend gefeiert werden, soweit es die Coronabestimmungen zu- lassen. Nähere Informationen dazu erscheinen zu gege- bener Zeit im Amtsblatt. Der zweite Sitzungsschwerpunkt bildete die kirchliche Kin- der- und Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Baindt - Baienfurt. Die Jugendlichen wünschen sich für die Zukunft weiterhin Firmgottesdienste im kleineren Rahmen, so wie sie bei der Firmung Ende April stattgefunden haben. Der KGR unterstützt dieses Anliegen der Jugendlichen auch gegenüber der Diözesanleitung in Form eines Briefes an Bischof Gebhard Fürst. Ein weiteres Thema war die Anstellung eines hauptamt- lichen Kinder- und Jugendreferenten für unsere Seel- sorgeeinheit. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wünschen sich einen hauptamtlichen Begleiter, der/die sie bei kirchlichen Angeboten unterstützt und begleitet und eine Bezugsperson für ihre Anliegen werden soll. Der KGR weiß um die Bedeutung der Kinder und Jugendlichen für unsere Seelsorgeeinheit: Mit der jungen Generation entwi- ckelt sich unsere Kirche weiter und bleibt lebendig. Auch bei diesem wichtigen Anliegen können die Jugendlichen auf die Unterstützung des KGRs zählen. Im September 2021 soll eine Sitzung auf SE- Ebene gemeinsam mit in- teressierten und engagierten Akteuren der kirchlichen Jugendarbeit stattfinden, zu der Jugendreferent David Bösl aus Bad Waldsee eingeladen wird und mit einem Bericht über sein Arbeitsfeld „mobile kirchliche Jugend- arbeit“ informieren wird. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 20. Juni 09.30 (!) Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Mittwoch, 23. Juni 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Jugendkreis vor dem Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Ein ganz schöner Aufschlag, den Jesus hier macht: Er greift ein Bild der Erwartung auf - die Sehnsucht nach einem Helfer, direkt von Gott, der das Durcheinander in der Welt zurecht bringt. Der Prophet Daniel war der Erste, der diese Erwartung geweckt hat. Und Jesus stellt sich hin und sagt: Schaut her, ich bin Got- tes Antwort auf das, was ihr vom Leben erwartet. So ein Anspruch will erst mal verdaut werden. Nicht we- nige sind enttäuscht, bis heute. Denn sobald unsere dif- fusen Erwartungen konkret beantwortet werden, finden auch Illusionen ein Ende und ich muss selbst überlegen, wie ich mich dazu jetzt verhalte. Jesus, Gottes ganz konkrete Antwort auf unsere Erwar- tungen vom Leben macht klar: Gottes Liebe ist nicht ein- fach nur göttliche Legitimation unserer menschlichen Vorstellungen von Moral und Anstand. Immer wieder hat er seine Zeitgenossen vor den Kopf gestoßen, indem er gerade die Gemeinschaft mit denen gesucht hat, die au- ßen vor waren, weil sie dem Bild eines anständigen Men- schen nicht entsprochen haben. Jesus grenzt keinen aus, er sucht Gemeinschaft. Und diese Gemeinschaft ist die größte Überraschung, denn sie lässt niemanden unverändert: Sie sucht und verändert und lässt Menschen erleben, dass sie schon längst von Gott gefunden und geliebt sind. Wie können wir als Christenmenschen heute Menschen suchen, die Gottes Liebe erreichen will und sie erleben lassen, wie Gott es mit ihnen meint? Der erste Schritt ist, uns selbst klar zu werden, dass wir von Gott gesucht, gefunden und geliebt sind - mit allem, was uns ausmacht. Das verändert uns und lässt den Wunsch und die Ideen wachsen, Kirche für und mit den Menschen zu sein. Gottes Segen! - Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unse- rer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Liebe Kreative Heute bringt uns Gerda Kistner aus Weingarten Farbe in unser Leben. Kann denn ein Hahn fröhlicher und stolzer daherkommen? Danke für dieses wunderbare Aquarell. Ja Farbe können wir nach den vielen grauen Regentagen nun wirklich brauchen, das hellt unsere Stimmung auf. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauf- lagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Musikverein Baindt Feierabendhock 2021 d‘hoim Dieses Jahr hätte der Musikverein sein 110-jähriges Bestehen mit einem „Dorf- fest XXL“ gefeiert. Diese Feier müssen wir pandemiebedingt verschieben. Um dennoch ein bisschen Dorffest-Feeling aufkommen zu lassen, gibt es dieses Jahr den „Feierabendhock d‘hoim“. Am 25.06.2021 zwischen 16:00 - 20:00 Uhr können Sie auf dem Parkplatz der Tennishalle die Zutaten dafür abholen. Schwäbischer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Schweizer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Einfacher Wurstsalat mit Brot 7,50 € Getränke (Bier, Radler, Most rot, Fanta) 1,50 € Bitte bestellen Sie bis 23.06.2021 unter: E-Mail (feierabendhock@mv-baindt.de) WhatsApp (0152/08225293) Telefon (0152/08225293) 18 - 20 Uhr Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und wünschen einen Guten Appetit. Ihr Musikverein Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonn- tag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) • Vorschau 2021 und 2021 • Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Neuwahlen im Wirtschafts- verbund Baienfurt-Baindt Am vergangenen Donnerstag fand die diesjährige Haupt- versammlung des Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V., in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt, statt. Die Vor- standschaft wurde erfolgreich neu aufgestellt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt) einstimmig gewählt. Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl zum 2. Vorsitzenden auf Manuel Werner (Kappler Umweltservice GmbH, Baindt). Die Wahl zum Schriftführer ging einstimmig an Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH) und die des Kassier ebenfalls einstimmig an Timo Reiner (Angie Haardesign). Als Beisitzer konnten einstimmig gewählt werden Ronald Spahlinger (Spahlinger Steuerberatung), Michael Lindel (Bosch Service Lindel+Zeller GmbH), Thomas Riesterer (Pfaff Logistik GmbH) und Stefan Braunwarth (Kreisspar- kasse Ravensburg). Wir gratulieren der neu gewählten Vorstandschaft und wünschen für das zukünftige Tun viel Erfolg. Ich sage auf Wiedersehen. Nach 22 Jahren WBB-Vorstandsarbeit, davon nun 10 Jahre als Vorsitzende, blicke ich auf tolle Stunden, Tage, Jahre und erfolgreiche Projekte zurück, sowie auf viele wunderbare Begegnungen und Erfahrungen, die mir viel Energie gegeben haben. Diese Zeit hat eine Menge positiver Spuren und Erinne- rungen hinterlassen, für die ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken möchte. Mein DANK geht an meine Vorstandskollegen, an alle Mitglieder, sowie an die Bür- germeister, die Gemeinderäte und den Mitarbeitern der Rathäuser unserer beiden Gemeinden, für das in mich gesetzte Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Die Arbeit für unseren Verbund hat mir immer viel Spaß ge- macht und es war mir eine Ehre, diese Arbeit erfolgreich ausführen zu dürfen. Kurosch Satter, 1. Vorsitzender Zum Erfolg gehört aber auch die Ver- änderung. Dieser Erkenntnis folge ich nun und es ist uns gelungen, den Wechsel auch gleich als Generationen- wechsel zu vollziehen. Ich wünsche meinem Nachfolger Ku- rosch Sattar mit seinem gesamten Team, ebenso viel Erfolg und densel- ben Teamspirit, den ich in den vielen Jahren mit meinen Vorstandskollegen erleben durfte und bitte Sie alle, ihm und der gesamten Vorstandschaft Ihr Vertrauen entgegen zu bringen. Ich grüße Sie ganz herzlich und sage einfach Auf Wiedersehen, Ihre Angelika Söndgen Neu gewählte Vorstandschaft, v.l.n.r. Thomas Riesterer (GF Pfaff Logistik GmbH), Günter A. Binder (BM Baien- furt), Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH), Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH), Manuel Wer- ner (Kappler Umweltservice GmbH), Simone Rürup (BM Baindt), Stefan Braunwarth (Kreissparkasse Baienfurt), Timo Reiner (Angie Haardesign) Rückschau Corona-Schnelltests Mitte April startete der Ortsverband der CDU Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Test-Teilnehmer erhielten nach dem Nasenabstrich und einer 15-minütigen Wartezeit ihr schriftliches Testergebnis, und damit die Möglichkeit zu Frisörbesuch, Fußballtraining oder einer Einkehr in einer Gaststätte. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Seit dem 16.06. bietet die Gemeinde über GNW von Mon- tag bis Freitag täglich Schnelltests an. Die CDU beendet deshalb das Testangebot am Freitagabend. Wir freuen uns, dass Woche für Woche 60 bis 80 Baindter Bürgerinnen und Bürger unser Angebot in Anspruch ge- nommen haben, und damit wieder ein Stück Normalität und Sicherheit im Alltag zurück erhalten konnten. Ganz beson- ders freut uns, dass alle Teilnehmer mit einem negativen Testergebnis die Schenk-Konrad-Halle verlassen konnten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Hurra, wir dürfen wieder wandern Wanderung im Eistobel Treffpunkt: Sonntag, 20. Juni 2021, 11.00 Uhr Festplatz. Gehzeit ca. 3 Std., Fahrpreis 12,00 €. Einkehr nach Ab- sprach vor Ort. Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt und wird nur den geltenden Hygienevorschriften durchgeführt. Anmeldung nur telefonisch bis Freitag, 18.06.2021, 18.00 Uhr beim WF. Marija Selimi, Tel. 0751 21981. Festes Schuhwerk, Getränke und evtl. Stöcke. Die Wanderung findet nur bei trockenem Wetter statt Gemütliche Wanderung am Bodensee Nonnenhorn - Wasserburg - Nonnenhorn Treffpunkt: Dienstag, 22. Juni 2021, 11.30 Uhr Char- lottenplatz, Bussteig 5, Gehzeit 2,5 Std., Fahrpreis 5,00 €. Einkehr beim Weingut Peter Hornstein, Nonnenhorn. Rückkehr gegen 18.00 Uhr. - feste Schuhe und Getränke - Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, daher nur mit Anmeldung bis 20.06.21, 20.00 Uhr beim WF. Al- fons Horn, T. 075142485. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vorbehalt- lich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommission wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesit- zer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Tele- fon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit? Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen Unfallver- sicherung zu entschädigen wäre. Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffe- nen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufs- krankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unterneh- mern mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaft- liche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Ge- samtumstände sprechen im Einzelfall dagegen. Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen mit ande- ren Arbeitsschwerpunkten. Dazu gehören zum Beispiel Nebenerwerbslandwirte oder Landmaschinenfahrer. Bei ihnen ergibt erst die Ermittlung im konkreten Einzelfall, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln kann. Gerade für diese Menschen ist es deshalb wichtig, einen lückenlosen Nachweis erbringen zu können. Die LBG rät daher, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebeten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Der Arzt sollte auch Hautrötungen attestieren, weil die so- genannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Borreliose sein kann. Der Arzt wird entsprechende Untersuchungen durchführen. Stellt er Borreliose fest, wird er in aller Regel eine Behandlung mit einem Antibiotikum beginnen und den Befund mit Einverständnis des Patienten an die LBG übermitteln. Unternehmer oder Beschäftigte können auch selbst einen Verdacht an die LBG melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Gründe haben, die nicht im Zusammen- hang mit einem Zeckenstich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt eine Berufskrankheit an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Pflegebedürftige vor Hitze schützen Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer- monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits- risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und alte Menschen leiden darunter besonders. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Jeder Mensch hat allerdings ein anderes Emp- finden, so dass alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person angepasst werden müssen Für erträgliche Temperaturen sorgen Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 die Hitze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möchte, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien her- unter, ziehen Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewe- gung. Für Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze. Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Empfinden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baumwolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkissen des Pflegebedürftigen kann schnell gewech- selt werden, wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebe- dürftige schätzen die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr. Essen und Trinken Mindestens 1,5 - 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf- tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu we- nig trinken. Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Ver- wirrtheitszustände und übermäßige Erschöpfung. Bemer- ken Sie solche Anzeichen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zuckerarme Getränke und erfrischen- de Kaltschalen anbieten. Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, gemischt aus zwei Teilen Mineralwas- ser und einem Teil Saft wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium, Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüssigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen. Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung. Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppi- ge, schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätz- lich. Leichte Alternativen zum beliebten Braten mit der di- cken Soße sind zum Beispiel Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse, ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel DRK Kreisverband Ravensburg e. V. Fußball-EM Millionen haben miterlebt, wie wichtig Herzdruckmas- sage ist „Nach dem Kollaps und der erfolgreichen Wiederbele- bung des dänischen Fußballprofis Christian Eriksen mitten während der Live-Übertragung im EM-Vorrundenspiel ist vielen Millionen Menschen klar geworden, wie wichtig und wie wirkungsvoll die Herzdruckmassage ist“, so Markus Friedel, Leiter des Erste Hilfeprogramms beim DRK Kreis- verband Ravensburg e.V. Entscheidend ist, sofort mit der Wiederbelebung zu beginnen. Jeder Bürger muss die drei Schritte verinnerlichen: Prüfen, ob ein Hilfsbedürftiger bewusstlos ist. Hilfe rufen, am bes- ten über den Notruf 112. Und schließlich „drücken: Beide Hände auf der Mitte des Brustkorbs aufsetzen und den Brustkorb einhundert Mal pro Minute sechs Zentimeter in Richtung Boden drücken. In Notfallsituationen ist Erste Hilfe auch in Corona-Zeiten unerlässlich. So muss beispielsweise bei Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit Wiederbele- bungsmaßnahmen begonnen werden. Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten dabei jedoch aktuell einige Hygie- nemaßnahmen beachten, um sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sagt Frie- del: „So kann auf die Atemspende bei Erwachsenen ver- zichtet werden. Diese sollte bei unklarer Corona-Infekti- onslage nicht durchgeführt werden. Hier genügt dann die Herzdruckmassage.“ In Deutschland erleiden nach Angaben des Deutschen Reanimationsregisters jährlich mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Kranken- hauses, 60 Prozent dieser Fälle treten zu Hause auf. Nur zehn Prozent aller Betroffenen überleben. Anzeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand sind: - die Betroffenen bewegen sich nicht mehr - sie reagieren nicht auf laute Ansprache und Rütteln an den Schultern - ihre Atmung ist unregelmäßig, sehr langsam oder gar nicht mehr vorhanden „Aus Unsicherheit trauen sich viele Menschen nicht, zu helfen: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle beginnen Lai- en mit der Reanimation“, so Markus Friedel vom Roten Kreuz. Dabei kann eine sofortige Herzdruckmassage Le- ben retten: „Die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreis- lauf-Stillstand können damit verdoppelt bis verdreifacht werden.“ Zeit ist dabei kostbar, denn das Gehirn beginnt bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss zu ster- ben. Ein zusätzlich hinzugezogener Defibrillator kann da- bei auch helfen. Ist aber zunächst zweitrangig. Wichtiger ist die Herzdruckmassage zu starten. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Die Integrierte Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112 leitet einen zusätzlich auch telefonisch während der Wiederbelebungsmaßnahme an und unterstützt so, bis der Notarzt vor Ort eintritt. Erste Hilfe Wissen auffrischen lohnt sich, neben der Herz- druckmassage gibt es einige weitere Basismaßnahmen. Das Rote Kreuz bietet nahezu täglich Erste-Hilfe-Lehr- gänge oder Auffrischungskurse an. Diese können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote - kurse/erste-hilfe-kurse.html Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Am Sonntag, 20.06., heißt es erstmals wieder „Auf ins Museum!“ am Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg - mit einem Erlebnistag zum Thema „Von der Faser bis zum Hemd“ Wie entsteht Kleidung? Wo kommt sie her? Welche Ar- beitsschritte sind nötig, bis ein fertiges Hemd entsteht? Diesen Fragen können die Besucher am 20.06. am Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ganz praktisch nachgehen und dabei spielerisch einen der jahrhunder- telang tragenden Wirtschaftszweige unserer Region neu entdecken. Mit zahlreichen Vorführungen und Mitmach-Aktionen wid- met sich das Museum von 10.00 bis 18.00 Uhr dem langen Prozess, bis am Ende ein fertiges, alltägliches Kleidungs- stück entsteht. Mit dabei: Klöpplerinnen, Spinnerinnen, Fil- zerinnen, Handnäherinnen und Strickerinnen, denen man gespannt über die Schulter schauen und dabei die Kunst- fertigkeit uralter Kulturtechniken bewundern kann. Das ein oder andere handgemachte Stück lässt sich erwerben und liebevoll verschenken oder als Andenken mit nachhause nehmen. Außerdem wird die Flachsbauerngruppe am Haus Andrinet in die Flachsweberei einführen. In der Zehntscheu- er empfängt die Besucher/innen eine Textil-Ausstellung mit alten bäuerlichen Gewändern. Nahe der ‚Gastarbei- ter‘-Ausstellung im Fischerhaus informiert ein Infostand zu den Folgen der globalisierten Textilwirtschaft. Das Lädele lädt seinem textilen und kunsthandwerklichen Sortiment, Schleckeis, Süßigkeiten und Souvenirs zum Schmökern ein. Auch zum Mitmachen ist an diesem Tag so Einiges ge- boten: Unter anderem können sich Klein und Groß selbst darin versuchen, Wolle zu waschen oder ein Webbrett zu bauen. Im idyllischen Obstgarten hinter dem Hof Reisch erzählt eine Erzählerin um 11.00 und 13.00 Uhr Märchen rund um das Thema Spinnen. „Ein sicheres und schönes Erleben ist auch in Zeiten der Pandemie für Groß und Klein im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben möglich“, ist Museumsleiterin Tan- ja Kreutzer überzeugt: „Wir haben alle Programmpunkte des Erlebnistags corona-konform konzipiert. Die Vorfüh- rungen und Aktivitäten finden größtenteils im Freien statt. An den einzelnen Stationen herrscht Maskenpflicht und es wird auf die Einhaltung der nötigen Abstände geachtet. So schaffen wir eine Atmosphäre, die mit größtmöglichem Schutz gleichsam schöne gemeinsame neue Entdeckun- gen für Jung und Alt erlaubt. Wir freuen uns, wenn mit dem Erlebnistag wieder ein Stück mehr Lebendigkeit auf unser Gelände zurückkehrt.“ Auch fürs leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt: In der unter neuem Pächter wiedereröffneten Museums- gaststätte im Fischerhaus verwöhnen gutbürgerliche Sch- mankerl den Gaumen oder lässt sich im schattigen Bier- garten so manch‘ kühles Getränk genießen. Wenngleich für den Besuch der Außengastronomie aktuell noch ein negativer Coronatest erforderlich ist, so dürfen Spei- sen ausnahmsweise auch zum Verzehr im Museum mit- genommen werden. Außerdem bieten die Landfrauen „Flachswickel“ als Versucherle an. Museumsakademie 2021 im Bauernhaus-Museum - noch freie Plätze! In diesem Sommer bietet das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg wieder eine vielfältige Aus- wahl an Tageskursen im Rahmen der Museumsakade- mie an. Die Kurse sind von Einzelpersonen buchbar und geben einen Einblick in verschiedene handwerkliche und künstlerische Techniken wie Weidenflechten oder Seifen machen. Die Kurse finden unter Anleitung von Expert/ innen zumeist im Freien und unter den geltenden Hygi- eneregeln statt. Die nächsten Termine: 26. Juni: Färben mit Pflanzen 3. Juli: Seifen machen Das vollständige Programm und den Anmeldebogen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Eine An- meldung ist auch telefonisch unter 07527 95500 möglich. Auf der Website erfahren Sie, welche weiteren spannen- den Angebote das Bauernhaus-Museum zu bieten hat, zum Beispiel kostenlose Kurzführungen an Sonn- und Feiertagen oder die monatlichen Baustellen-Führungen über den neuen Hof Beck. Für das leibliche Wohl sorgen die neuen Gastwirte in der Museumsgaststätte Fischerhaus mit schwäbischer Küche, Kaffee und Kuchen. Das Team des Bauernhaus-Museums freut sich auf Ih- ren Besuch! H0 6 Kreuzstraße 34 40210 Düsseldorf Ein Drehbuch mit glücklichem Ende? Ob Krimis, Komödien oder Science-Fiction – zu einem guten Dreh- buch gehört ein glückliches Ende. Sehen Sie das auch so? Damit die Alzheimer-Krankheit nicht zum Dieb unserer Erinne- rungen wird, übernehmen Sie Regie und spenden Sie heute für eine lmreife Zukun ohne Alzheimer. Für ein noch schnelleres Happy End nutzen Sie das Spendenformular unter folgendem Link: www.alzheimer-forschung.de/3951 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ 9 Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS lf elds. Lösung zu "Quiz": B. Hanniball Lösung Rebus: Handballweltmeisterschaft (HUNDE, BALL, WELT, MEISEN, SAFT) 695R74R © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Business Partner Controller (m/w/d) Job-ID: 36621 Mitarbeiter (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Beraten Sie an unserem Standort Ravensburg das Manage- ment proaktiv und unabhängig bei der Unternehmens- steuerung. Erste Berufserfahrung im Controlling und eine hohe Affi nität für neue Technologien bringen Sie mit. Unterstützen Sie an unseren Produktionsstätten in Ravensburg (Job-ID 32786), Ravensburg-Mariatal (34664) und Langenargen (34702) die Herstellung teils lebensnot- wendiger Medikamente. Gerne auch Quereinstieg! Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die chemischen und bioanalytischen Freigabe prüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln durch. Abgeschlossene Berufsausbildung als Techn. Assistent, CTA oder Chemielaborant (m/w/d) erforderlich. Weltweit Patienten zu mehr Lebensqualität verhelfen! Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Gehalt Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Job-ID: 34501 Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. VAUDE (sprich [fau’de]) bietet funktionelle und innovative Produkte für Berg- und Bikesportler. VAUDE steht für umweltfreundliche Produkte aus fairer Herstellung. Am Firmensitz im süddeutschen Tettnang sind rund 500 Mitarbeiter beschäftigt. 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