Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Ortsschild Baindt im Sommer

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "schnitt".
Es wurden 303 Ergebnisse in 3 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 181 bis 190 von 303.
Amtsblatt_KW_3_22_01_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Heizkosten sparen mit einem wärmegedämmten Garagentor Ihr Fachberater vor Ort Herr Stephan Zimmerer Telefon 0176 10215709www.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552/2602-0 info@pfullendorfer.de Helle, 112m² neu renovierte 3 Zi.-EG-Whg in ruhiger Wohnlage Nähe Ortskern mit Keller u. Stellpl. ab 01.04 in Baindt zu vermieten. 1200,-€ Warmmiete. 0163 / 844 96 85 Sammlerin sucht Porzellan, Bilder, Zinn, Uhren aller Art Münzen, Schmuck. Über Ihren Anruf freut sich Frau Barbara. 07502-9439862, 0162-7445629 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 3,79 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 22.01.2021
    Amtsblatt_KW_43_29_10_2021-.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Oktober 2021 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ehrung unserer Blutspenderinnen und Blutspender in der Schenk-Konrad-Halle Als Dank für ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz fand am vergangenen Freitag, den 22. Oktober 2021, in der Schenk-Konrad-Halle die Ehrung von insgesamt 52 Blutspenderinnen und Blutspender statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte im Rahmen dieser Feier die Baindter Bürgerinnen und Bürger für 10-, 25-, 50-, 75-, 100- und sogar für 150- sowie 175-maliges Blutspenden. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie konnte es auch dieses Jahr leider kein Ehrenamtsfest geben. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, dass zumindest dieses Jahr eine Blutspenderehrung in kleiner Runde stattfinden konnte. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Frau Rürup dabei, denn jede Blutspenderin und jeder Blutspender bezeugt durch sein Tun Mitmenschlichkeit, viel Solidarität und Verantwortungsgefühl. Besonders hervorzuheben sind zum einen Raimund Keller, der zum 175-mal Blut gespendet hat, und Helmut Keller, der für 150-maliges Blutspenden geehrt wurde. Außerdem wurden Lioba Stephan und Helmut Boenke für 100-maliges Blutspenden geehrt. Neben einem kleinen Dankeschön der Gemein- de erhielten die Geehrten eine Ehrennadel und eine Urkunde des Deutsches Rotes Kreuz. Darüberhinaus bedankte sich die Bürgermeisterin bei den anwesenden Vertreterinnen des DRK Baien- furt-Baindt für deren Einsatz und großes Engagement sowie den ehrenamtlich Tätigen. Ihre Gemeindeverwaltung Raimund Keller, welcher bereits 175-mal Blut gespendet hat Foto: Gemeindeverwaltung Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bürgermeisterin Simone Rürup Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf“ ist beendet! Das Team von „Baindt blüht auf“ berichtet und stellt die Gewinnerinnen und Gewinner vor. Wir sind überwältigt von den wunder- schönen Bildern der naturnahen Gär- ten, die uns erreicht haben. Vielen lie- ben Dank an alle, die mitgemacht und ihre naturnahen Gärten mit uns geteilt haben. Wir hoffen, dass alle Bürge- rinnen und Bürger in Baindt, ebenso wie wir, inspiriert wurden und nun am naturnahen Gärtnern Gefallen finden konnten. Die so naturnah gestalteten Flächen sind nicht nur eine Bereiche- rung für jede Gemeinde und schützen aktiv die Artenvielfalt, sondern sind auch wundervoll anzusehen. Das ha- ben die Fotos eindrücklich gezeigt. Nun dürfen wir Ihnen die Gewinner des Fotowettbewerbs vorstellen und möchten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich unserer Fachjury und den Sponsoren danken. 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere, alt. Gutschein im Wert von 200 € von Bentele Forst- und Gartentechnik. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 4. 2. Preis = Gutschein im Wert von 100 € von Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 12. 3.-4. Preis = Nistkästen vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg. Gehen an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 7 (3.Platz) und Garten 15 (4.Platz). 5. Preis = Überraschungskorb Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 11. Der Preis des „Publikumslieblings“, welcher von den Bürgerinnen und Bürgern Baindts gewählt wurde, geht an das Bild von Garten 16. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude beim Shoppen auf Allgäustauden.de. Gerne möchten wir Sie einladen, uns auf unserer Homepage Baindtbluehtauf.de zu besuchen. Dort können Sie nicht nur die Gewinnergärten bestaunen, sondern finden auch hilfreiche Tipps und Tricks, wie auch Sie einen naturnahen Garten anlegen und gestalten können. Viel Spaß dabei. Ihr Team von „Baindt blüht auf!“ Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober wird die Uhr von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klas- sen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“, Sonnenbrille Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30.Oktober und Sonntag, 31. Oktober Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Oktober Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 31. Oktober Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung der Gelben Tonnen in Baindt Ab dem 1. Januar 2022 wird der Verpackungsmüll im Landkreis Ravensburg direkt am Haus abgeholt. Die dafür benötigten Gelben Tonnen werden voraussichtlich vom 08.11. bis 12.11.2021 an jeden Haushalt in Baindt verteilt. Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Auch wenn die Gelben Tonnen jetzt schon ausgeliefert werden – die Abholung erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022, alle vierzehn Tage. Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekanntgegeben. RA- WEG-Säcke dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Die Gelbe Tonne hat ein Volumen von 240 Litern, das entspricht der Größe der bereits bekannten Papier- tonnen. Haushalte, die Restmüllbehälter mit vier Rädern haben, erhalten Gelbe Tonnen in der gleichen Größe. Diese werden voraussichtlich im Dezember ausgeliefert. Es wird gebeten, dass Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterbringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass es ab Januar 2022 auf dem Wert- stoffhof Baindt keine Möglichkeit mehr gibt, gelbe Sä- cke abzuliefern. Leichtverpackungen können nur noch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abgegeben werden. Neu ist, dass Metalldosen über die Gelben Tonne zurück- genommen werden. Die aufgestellten Dosencontainer werden ab Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer keinen Platz für eine weitere Tonne hat, kann mit Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. Änderungs- wünsche (z.B. Rückgabe der Tonne wg. Behältergemein- schaft mit dem Nachbarn) und Nachlieferungen fehlender Tonnen können ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Verantwortlicher für die Verteilung der Tonnen sowie de- ren Leerung ab 1. Januar 2022 ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Baindt sowie der Landkreis Ravensburg keine Änderungen und Reklamationen zur Verteilung der Gelben Tonnen entgegennehmen kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgen- de Adresse: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne ste- hen auf der Homepage des Landkreises unter www. rv.de zur Verfügung. Veranstaltungskalender Oktober 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da... ...er bringt uns Obst heihussasa! Doch nicht nur Obst, auch Gemüse, goldenes Korn und Nüsse sind Früchte, welche der Herbst uns schenkt. In hübsch geschmückten Körbchen brachten die Kinder die herbstlichen Gaben in den Kindergarten, um ihr Erntedankfest zu feiern und der Jahreszeitentisch muss- te beachtlich erweitert werden, um all diese Fülle tragen zu können. Viele Tage hatten die Kin- der der Schneeweiß- chengruppe, fleißig Äh- ren gedroschen, die goldenen Körnchen sorgsam herausgepickt und in einer hölzernen Schale gesammelt, da- mit auch wieder ein Je- der zum Feste ein Säck- chen davon mit nach Hause nehmen konnte. Dort harrt es dann den Winter über aus, um im Frühling als Saat für das Ostergras bereit zu sein. Ein Erntesäckchen je- doch wurde auch in diesem Jahr wieder den jüngeren Kindern der Rosenrot-Gruppe übergeben. Zum Fest- schmaus durfte sich jedes Kind einen kleinen Erntezopf backen und etwas aus seinem Körbchen für das Frühstück auswählen, es waschen und schneiden. Da kamen aller- hand feine Köstlichkeiten auf die bald kunterbunten Teller der Festtafel. Nachdem die Kinder und Erzieher fleißig geschlemmt hatten, ging es erstmal hinaus in den von Herbstlaub bedeckten Garten. Am Ende dieses schönen Tages, im Abschlusskreis, wurden feierlich die Erntesäck- chen übergeben und sich fleißig ausgetauscht, wo wohl die besten Plätze wären, um diese sicher zu verwahren. Die Kinder der Rosenrotgruppe hatten schon in den Ta- gen vor dem Erntedankfest kleine Igelchen mit getrock- neten Herbstblättern gebastelt und damit die Gruppe geschmückt. Stolz brachten die Kinder ihre Körbchen und suchten ihnen ein schönes Plätzchen am Jahreszei- tentisch. Den Morgen verbrachten sie damit, kleine Igel- brötchen zu backen. Verziert mit Mandelstiften als Sta- cheln und Rosinen für Augen und Nase. Danach durfte auch jedes Rosenrotkind etwas aus seinem Körbchen wählen für das gemeinsame Erntefrühstück. Im Morgen- kreis wurden die hübschen Körbchen gezeigt und dann nach dem gemeinsamen Erntereigen war auch die Zeit reif für den leckeren Festschmaus. Nach einer Runde im herbstlichen Garten, mit Kastanien sammeln und Nüs- se knacken, nahm auch für die Rosenrotkinder der Kin- dergartentag mit dem Abschlusskreis ein schönes Ende. Gemeinsam wurden die Gaben in Schüsseln und Körbe sortiert und dann ging es mit den gebastelten Igeln in ihren ansonsten leeren Erntekörbchen und bepackt mit einem Lächeln, nach Hause. Bücherei Öffnungszeiten in den Herbstferien Während der Herbstferien, von Montag den 1.11.2021 bis Freitag den 5.11.2021 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag den 8.11.2021 gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zur Information Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr Corona bedingter Pau- se findet der Laternenumzug wieder als Sternmarsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Müh- leparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona Verordnungen: • Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kinder- gartenkinder! • Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen. Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 3: Nachhaltig unterwegs sein Für den Klimaschutz müssen wir das Rad nicht neu erfinden, nur öfter nutzen! Die smarte App tws.mobil bietet eine Übersichts- karte für Bushaltestellen, Verleihstationen von tws.rad und Ladestationen und hilft Routen schnell und mit wenigen Klicks zu planen. Übrigens: Die Stadt Ra- vensburg bezuschusst Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, S-Pedelecs und Elektroroller. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.ravensburg.de/wirtschaft-pla- nen-bauen/Foerderrichtlinie_Lastenfahrrad-Lastenpe- delec-S-Pedelec-und-Elektroroller-fuer-Ravensburg.pdf. Einen kostenlosen E-Lastenrad-Verleih bietet auch die Gemeinde Baienfurt an. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard trauert um Sieglinde Kösler die seit Gründung des Fördervereins Mitglied war und ehrenamtlich in der Cafeteria des Alten- zentrums engagiert war. Ihr Tod reißt eine Lücke in unsere Gemeinschaft Für ihren selbstlosen Einsastz danken wir ihr und werden sie in guter Erinnerung behalten. - Vorstandschaft - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die kleine Wildnis im eigenen Garten - ein Igelparadies - Jeder kennt sie, unsere kleinen stacheligen Freunde und für viele ein Sym- bol des Herbstes - der Igel. Um über den Winter zu kommen, frisst er sich im Herbst ein ordentliches Fettpolster an. Jetzt fra- gen Sie sich bestimmt, wie Sie persönlich dem Igel helfen können? Wir geben Ihnen einige, einfach umsetzbare Tipps an die Hand, um unseren kleinen Freunden das Leben etwas leichter zu machen. Der Igel macht es sich am liebsten in den unordentlichsten Ecken im Garten gemütlich. Da die meis- ten von uns ihren Garten aber am liebsten aufgeräumt sehen, hat er es immer schwerer, ein Schlaf- plätzchen für den Winter zu finden... Hier ein paar Tipps für Ihr Igelparadies im eigenen Garten: - Lassen Sie der Unordnung in Ihrem Garten frei- en Lauf! Ob in herunter gefallenem Laub, stehen gelassenen Blühflächen oder Holz-, Stein- und Komposthaufen: an diesen Plätzen wimmelt es nur so von Würmern, Asseln, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßlern & Co. Diese sind die Leibspeise des Igels. Mit einem naturnahen Garten bieten Sie dem Igel ein tolles Buffet und fördern ganz nebenbei die Artenvielfalt. Zusätzlich sind u.a. Laubhaufen ein super Schlafplätzchen für den Igel. Besser geht es gar nicht! - Um das Igelparadies komplett zu machen fehlen nur noch Wassertränken, die der Igel gut erreichen kann. Wichtige Hinweise: - Füttern Sie den Igel nur bis Ende Oktober und im Frühjahr ab Ende März/Anfang April! Wenn Sie ihn im Winter füttern, wird sein Energiehaushalt wieder hochgefahren und er kann nicht mehr zur Ruhe kommen, die er im Winter benötigt. Im Frühjahr ist eine Fütterung eine gute Starthilfe nach dem Winterschlaf. - Bitte kein Obst oder Gemüse und keine Nüsse füttern! Da der Igel ein Fleischfresser ist, kann er pflanzliche Nahrung nicht verdauen. Er knabbert zum Beispiel nur an Äpfeln in der Hoffnung, an die Flüssigkeit oder einen Wurm zu gelangen. - Geben Sie dem Igel keine Milch! Auch diese kann er nicht verdauen, was zu Durchfall mit, im schlimms- ten Fall, tödlichen Folgen führen kann. - Wenn Sie Katzenfutter füttern wollen, bitte entweder Trockenfutter oder Nassfutter ohne Soße oder Gelee, Getreide und Zucker! Diese haben eine abführende Wirkung, wodurch die Igel Durchfall be- kommen können. Im Internet gibt es beispielsweise von der Wildtierrettung einen Flyer, was Sie an Igel verfüttern können und was unseren kleinen Freun- den nicht gut bekommt. Weitere Informationen zum unaufgeräumten Garten finden Sie un- ter: https://naturvielfalt-rv.de/mitmachen/kompost/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, dem 10.11.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Extremsportler spendet SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee landet unter den TOP 10 beim RATA, dem härtesten Ein-Tages-Radren- nen der Welt, und ermöglicht dem SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Von Stefanie Keppeler 525 Kilometer, 14.000 Höhenmeter, über 13 Alpenpäs- se in 21 Stunden und 58 Minuten. Mit dieser Zeit belegte Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee am 25. Juni den 7. Platz beim Radrennen RATA (race across the alps). Das RATA gilt als das härteste Eintagesrennen der Welt. Bei dem Rennen durch die drei Länder Österreich, Italien und Schweiz kamen von 42 Teilnehmern nur 23 im Ziel an. Der 37-Jährige hatte ein klares Ziel vor Augen: Durch- halten, denn er hatte sich nicht nur ein persönliches Ziel gesetzt. Im Vorfeld rief er zu Spenden auf und konnte über 20 Sponsoren sowie private Gönner für sein Projekt gewinnen. Mit den Spendengeldern ermöglichte Daniel Steinhauser unter anderem dem SBBZ Sehen in Baindt die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrades. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes am 1.Oktober dankten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiten- de der Einrichtung dem Sportler für seinen Einsatz und sein Engagement. „Wir alle haben das atemberaubende Vorhaben von Daniel Steinhauser verfolgt und sind von seiner Leistung tief beeindruckt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Vor allem die Schüle- rinnen und Schüler seien außer sich vor Freude über das E-Rollstuhlfahrrad. „Als ich die leuchtenden Augen der Schüler und Schülerin- nen sah, wusste ich, dass sich mein Kampfgeist gelohnt hat“, so der zweifache Vater. Daniel Steinhauser habe vor knapp fünf Jahren seine Leidenschaft für den Renn- rad- und Mountainbike-Sport entdeckt. „Im vergangenen Jahr fand aufgrund der Coronapandemie kein Rennen statt. Deshalb habe ich mir überlegt, was ich mit der Zeit am besten anfange und was ich Sinnvolles tun kann“. So sei die Idee entstanden, am RATA teilzunehmen und mit Hilfe der Aufmerksamkeit Spendengelder zu sammeln, um diese dann wohltätigen Zwecken zukommen zu las- sen. Da seine Frau am SBBZ als Lehrerin tätig sei, sei der Gedanke nahegelegen, der Einrichtung den Traum eines E-Rollstuhlfahrrads zu erfüllen. „In Baindt gibt es viele Hügel, die Strecken sind teilweise anspruchsvoll, gerade für Menschen mit Behinderung. Es ist schön zu wissen, dass nun auch Schüler und Schülerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, es nun mit dem E-Rollstuhlfahrrad zu ermöglichen.“ Seine Anstrengung und Vorbereitung auf das RATA habe sich gelohnt. In den intensiven Trainingswochen sei er über 30 Stunden pro Woche auf dem Fahrrad gesessen. Es sei jedoch nicht nur seine alleinige Leistung gewesen. Sein Bruder habe ihn mit drei Freunden in einem gesponserten Bus während des gesamten Rennens, knapp 22 Stunden lang, beglei- tet und ihn mit Nahrung und Getränken versorgt. „Es gab eigentlich nie einen Punkt, an dem ich abbrechen wollte. Aufgeben war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option.“ Es sei eine Grenzerfahrung gewesen, die sich aber abso- lut gelohnt habe. Er freue sich, dass das SBBZ Sehen in Baindt nun im Besitz eines E-Rollstuhlfahrrads sei. Das SBBZ Sehen in Baindt ist stolz, im Besitz eines E-Roll- stuhlfahrrads zu sein. Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.): Simone Rürup (Bürgermeisterin Baindt), Dr. Marcus Adri- an (Schulleiter SBBZ Sehen in Baindt), Daniel Steinhauser, Justin Maier (Schüler), Michael Dorn (Sponsor) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 21. November 2021 Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pan demie die Haus-und Straßensammlung abbrechen. Unsere Ar- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 beit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Be- dingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestim mt. Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren El- tern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des zweiten Weltkriegs - aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben. Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Ge- danken leiten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen. So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so loh- nend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zuzuge- hen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beach- tung findet. Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Ge- fallenen aus zwei Weltkriegen zu pflegen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu entwickeln, bieten wir Jugendbegeg- nungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Menschen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnisvolle Zerstö- rungskraft des Nationalismus. Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgrä- berstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bildungs- und Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei! Guido Wolf MdL Vorsitzender des Landesverbands Frank Hämmerle Landrat a. D. Vorsitzender des Bezirksverbandes Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DEBl 6905 0001 0000 0122 52 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Oktober – 07. November 2021 Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt - 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerhei- ligen (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. Dienstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (für alle unsere Verstorbenen, verst. Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Ge- meindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 03. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 17.00 Uhr Mitarbeiterversammlung (MAV) Baindt-Bai- enfurt – Bischof-Sproll-Saal in Baindt Freitag, 05. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Juliana und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktor Demuth) 16.00 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 16.45 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 17.30 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 1 † 5 Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung mit Domkapitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Das Pfarrbüro bleibt vom 02. November bis ein- schließlich 05. November geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Proben für die Firmgottesdienste: (jeweils in der Kir- che in Baindt) Freitag, 5. November: 16.00 Uhr Gruppe 2 & Hälfte Gruppe 4 16.45 Uhr Gruppe 3 & Hälfte Gruppe 4 17.30 Uhr Gruppe 1 & 5 Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Kor 3,11 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl und Chor Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Gedanken zum Wochenspruch In diesen Tagen habe ich manchmal den Eindruck, wir versuchten durch doppelte Geschwindigkeit alles nach- zuholen, was in der Pandemie ausfallen musste. Was durchaus verständlich ist, birgt doch das Potential, uns beruflich aber auch privat ausbrennen zu lassen, weil ja die Krise, in der so vieles ausfallen musste und das, was stattfand, doppelt so aufwändig war, uns noch immer in den Knochen steckt. Dadurch lassen wir die Krise verstreichen, ohne sie als Anstoß für ein Umdenken, für einen Neuanfang zu nut- zen, der sich aufs Wesentliche konzentriert, statt einfach weiter so zu machen, wie davor. Unser Spruch fürs Reformationsfest, das wir am Sonntag feiern, lädt uns zu so einer Neu-Fokussierung ein: Schaut auf den, nach dem wir Christen-Menschen heißen: Jesus Christus. Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Korinther 3,11) Wenn er die Grundlage für unser Leben ist, dann hat es Bestand, auch wenn die Zeiten sich verändern. Wenn wir aus seiner Kraft leben, aus seinem Wort Orientierung schöpfen und danach fragen, wie er sich unseren Weg gedacht hat, dann haben wir als Kirche Zukunft. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ „Hier stehe ich! ... ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“ Mit diesen Worten – so die Überlieferung - beschloss Martin Luther 1521 seine Rede vor dem Reichstag in Worms. Da sich dieses Ereignis zum 500. Mal jährt, wird am Reformati- onstag, den 31. Oktober, Pfarrer Dr. Luka Ilic zu der Frage sprechen, „woher nahm Luther seinen Mut?“ Er hält die Ansprache im Rahmen einer Reformationsandacht, die um 15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weingarten stattfindet. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Der Frauenkreis lädt ein Liebe Frauen am 10. No- vember 2021 treffen wir uns um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemein- dehaus im Öschweg 30. Wir freuen uns auf Herrn Dr. B.Kaminski, der mit uns über Gesundheitsvorsoge durch Impfung sprechen wird. Hier können wir wir all unsere Fragen stellen und viel Interessantes rund um die Impfungen erfahren. Also, Termin vormerken und auf nach Baienfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Wir trauern um unser Vereinsmitglied Sieglinde Kösler Sieglinde Kösler war seit 1982 Mitglied in unserem Sportverein. Ihr besonderes Engagement galt dem Frauenturnen, wo sie vielfältige organisatorische Aufgaben und Funktionen in vorbildlicher Weise über- nommen hat. Mit ihr verlieren wir eine treue Sportkame- radin. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Sportverein Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider (Vorsitzender), Birgit Dengler (Abteilungsleiterin Turnen) Frauen im Pokal in der nächsten Runde Pokalspiel 20.10.21 Damen SV Baindt – SV Beuren 3:1 Beide Mannschaften starteten mit einem großen Siegeswillen in das Spiel am Mitt- wochabend, da beide im Pokal eine Run- de weiterkommen wollten. Die Damen des SV Baindt dominierten das Spiel zwar zunächst, es gelang ihnen jedoch bis zur Halbzeitpause nicht, eine der zahlreichen Torchancen zu nutzen. Als die Damen des SV Beuren dann in der 51. Minute durch einen Elfmeter in Führung gingen, erhöhte der SV Baindt den Druck nochmals. So gelang es Viola Zanutta nur wenige Minuten später innerhalb kurzer Zeit 3 Tore, nach sehr guten Zuspielen ihrer Mitspielerin- nen, zu schießen. Die Damen des SV Baindt haben da- durch mal wieder bewiesen, dass sie gut als Mannschaft zusammenspielen und ein Spiel drehen können. So kehr- ten die Baindter Damen mit einem 3:1-Sieg nach Hause und sind im Bezirkspokal eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fießinger, Laura Maucher, Lara Herde, Tamara Sperle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Nicole Schmid, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli Baindter Frauen mit später Entscheidung SV Baindt – SGM Eschach/Brochenzell 3:1 Diesen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt ge- gen die SGM Eschach/Brochenzell. Beide Mannschaften galten als ebenbürtig, womit das Spiel umso spannender wurde, jedoch konnte sich keine der beiden Mannschaften klare Torchancen herausspielen. Erst in der 42. Minute ver- schaffte Viola Zanutta, nach einem gut herausgespielten Zuspiel, dem SV Baindt einen Vorsprung. Jedoch konnten sie die Führung nicht ausbauen und schon in der 52. Mi- nute gleichte die SGM nach einem Freistoß vom 16er zum 1:1 aus. Nun spielten beide Mannschaften auf Augenhöhe und beide hatten ein paar gute Chancen, die jedoch nicht genutzt wurden. In der 70. Minute brachte der SV Baindt Mariella Pedrazzoli ins Spiel. Sie enttäuschte ihre Mann- schaft nicht und schoss nicht mal zehn Minuten später nach Vorlage von Viola Zanutta das Führungstor zum 2:1 für den SV Baindt. Die Baindter Damen ruhten sich aller- dings nicht auf ihrer Führung aus, verteidigten gegen die nun anrennenden Gegnerinnen konzentriert weiter und nach einem mustergültigen Pass von Tamara Sperle in die Schnittstelle der aufgerückten Abwehrreihe auf die her- vorragend einlaufende Mariella Pedrazzoli, erziele diese in der Nachspielzeit innerhalb von 20 Minuten ihr zweites und damit spielentscheidendes Siegtor. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Marina Lutz, Tas- ja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Muriel Zum- brock, Lara Herde Juniorinnenfußball D-Juniorinnen FV Langenargen - SG Baindt/Fronreute 1:6 Bei herrlichem Herbstwetter entwickelte sich auf dem schönen Sportgelände des Teams vom Bodensee ein faires, aber letztlich einseitiges Spiel. Dem Gastgeber gelang in Halbzeit 1 ein sehr schöner Freistoßtreffer, bei dem Torspielerin Emma Reissner chancenlos war. Bei der Entstehung des Freistoßes war sie allerdings nicht ganz unbeteiligt. In Halbzeit 2 war sie bei einigen Aktionen zur Stelle, hatte bei einem Pfostentreffer etwas Glück, über- stand den Rest der Spielzeit aber ohne weiteren Gegen- treffer. Für ihren ersten Einsatz als Vertretung von Sara war das schon mal ganz gut. Ebenfalls zum ersten Mal dabei war Pia Schwegler. Pia überzeugte mit guter Laufleistung sowie mit gutem Pass- spiel. Unsere Stürmerinnen Greta Pohl, Luisa Weber und Leni Sorg agierten etwas zu weit im Mittelfeld und fehlten oft bei guten Angriffen im Zentrum. So standen heute nur ein Pfostentreffer von Luisa und eine gute Einschussmög- lichkeit von Greta als Chancen unserer Stürmerinnen zu Buche. Sara Jukic wurde heute zusammen mit Franziska Bayer schwerpunktmäßig in der Abwehrreihe eingesetzt. Beide machten ein gutes Aufbauspiel, hatten aber einen eher ruhigen Nachmittag. Dass es letztlich ein klarer Sieg wurde, war dann vor al- lem der Verdienst unserer starken Mittelfeldspielerinnen. Sophie Heilmeier erzielte nach 10 Minuten den Führungs- treffer. Es folgten jeweils 2 Treffer von Hedda Said und Vivienne Pogrzeba. Der letzte Treffer war dann schließlich Lena Füssl nach Zusammenspiel mit Hedda vorbehalten. Nach Abschluss der Vorrunde war dies der 6.Sieg im 6.Spiel unserer D-Mädels. Glückwunsch an unser D-Team, das die favorisierten Teams aus Tettnang und Ravens- burg hinter sich ließen. B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : SV Un- terjesingen 0:7 Baindt verteidigt Platz 1 SV Wolfegg - SV Baindt 0:3 (0:2) Während vor der Saison noch heiß diskutiert wurde, ob der Kader des SV Baindts nicht zu groß sei, war Trainer Bernd Filzinger am Sonntagnachmittag froh um jeden fitten Spieler. Fischer und Knisel fehlten freizeitbedingt, Schimanowski verletzte sich im Training unter der Wo- che, Wetzel und Trautwein mussten erkrankt passen und auch Stürmer Dischl nahm aus gesundheitlichen Gründen erstmal auf der Bank Platz. Durch den angesprochenen breiten Kader, bekamen die mitgereisten Baindter Zu- schauer aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft auf dem hervorragenden Wolfegger Rasen zu sehen. Er- satztorwart Fabian Erb kam zu seinem Pflichtspieldebüt im Baindter Dress und auch Florian Vollmer und „Aushilfe“ Philipp Boenke kamen zu ihren ersten Startelfeinsätzen in dieser Saison. Die Baindter Mannschaft ließ sich von Beginn aber von diesen äußeren Umständen nicht beeindrucken und fand gut in die Partie hinein. Nach gut fünf Minuten kam Boen- ke das erste mal aus aussichtsreicher Position zum Ab- schluss, sein Versuch von der Strafraumkante war jedoch etwas zu unplatziert. Nur wenige Augenblicke später war es dann Yannick Spohn, der gefährlich im Strafraum auf- tauchte, seine abgefälschte Hereingabe küsste allerdings nur den Pfosten. Doch auch die Wolfegger kamen in der Anfangsviertelstunde über Kontersituationen immer wie- der gefährlich vors Baindter Tor, konnten daraus jedoch kein Kapital schlagen. Die Baindter wirkten insgesamt aber etwas wacher und konzentrierter und das zeigte sich auch in der 13.Minute. Ein schnell ausgeführter Freis- toß landete bei Sebastian Saile, der mit einem genauen Vertikalpass „Zehner“ Nico Geggier fand. Dieser machte es Saile nach und steckte den Ball vertikal in den Straf- raum zu Boenke durch. Der Baindter Stürmer hatte nur noch den Wolfegger Torwart vor sich, welcher den ers- ten Abschluss sehenswert mit dem Fuß parierte. Den Nachschuss verwandelte Boenke dann aber eiskalt und brachte den SVB damit verdient mit 0:1 in Führung. In der Folge wurde das Spiel zerfahren und hektisch, längere Ballbesitzphasen waren bei beiden Teams kaum zu erken- nen. In der 31.Minute musste dann auch noch der zuletzt formstarke Philipp Kneisl angeschlagen vom Feld; die taktische Umstellung Saile auf die frei gewordene rechte Mittelfeldposition zu beordern, sollte sich aber fünf Minu- ten später bezahlt machen. Spohn, nach eigener Aussa- ge „immer noch schnell auf den ersten Metern“, ließ auf der linken Seite zwei Gegenspieler stehen und spielte im Zentrum Boenke an, welcher die Kugel direkt auf rechts zu Saile weiterleitete. Der ehemalige Hirrlinger Starstür- mer zog aus spitzem Winkel direkt ab und überwand den Torwart in der kurzen Ecke - 0:2. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeitpause. Mit dem Beginn der 2.Halbzeit erhöhte der SVW nochmal deutlich die offensiven Bemühungen, der SVB hielt jedoch gut dagegen und ließ keine gefährlichen Chancen der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gastgeber zu. Das eigene Offensivspiel war zwar immer wieder von kleineren Ungenauigkeiten geprägt, dennoch hatte die Baindter Mannschaft gute Chancen die Führung auszubauen. So war es nach einer präzisen Flanke von Spohn, erst Boenke der im Fallen den Ball knapp über das Tor setzte und wenig später Lukas Walser, dessen Schuss von der Strafraumkante pariert wurde. In der 73.Minute sollte dann aber die Entscheidung fallen: Innenverteidi- ger und Kapitän Philipp Thoma schlug einen herausra- genden Diagonalball hinter die überraschte Wolfegger Abwehrkette, wobei Boenke genau auf diesen Pass ge- lauert hatte. „Flubbe“ trieb die Kugel bis in den Strafraum und schob dann überlegt ins lange Ecke zum 0:3 ein. Mit einer kompakten Defensive verwaltete der SVB in den Schlussminuten souverän die komfortable Führung und hätte sogar noch das 0:4 nachlegen können, ein Freistoß von Boenke landete aber nur an der Querlatte. Trotz der vielen Ausfälle und Umstellungen, zeigte der SVB am Sonntagnachmittag in Wolfegg eine sehr reife und abgeklärte Leistung. Gegen einen taktisch gut eingestell- ten Gegner konnten sich die Baindter immer wieder gute Chancen herauskombinieren, agierten defensiv sicher und siegten somit verdient mit 3:0. Am kommenden Sonntag begrüßt der SVB dann den SV Wolpertswende an der Klosterwiese, welcher bereits die Favoriten aus Haister- kirch und Reute besiegen konnte und somit auch für die Baindter zu einem unangenehmen Gegner werden könnte. SV Wolfegg II - SV Baindt II 0:1 (0:1) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zweiten“ am vergangenen Wochenende, sollten am Sonntagmittag in Wolfegg wieder drei Punkte her. Der SVB II begann sehr engagiert und hatte nach 20 Minuten durch Max Schmidt die erste gute Chance, sein Abschluss landete allerdings nur an der Latte. In der 27.Minute belohnte sich die Baind- ter Mannschaft dann aber für ihre Bemühungen, nach einer Ecke von Jannik Küchler verlängerte Pascal Reich den Ball per Kopf ins Tor - 0:1. Bis zur Halbzeitpause er- spielte sich die „Zweite“ weitere gute Möglichkeiten und hatte durch Sam Robinson die 100-prozentige Chance auf das 0:2, ein Wolfegger Abwehrspieler rettete jedoch auf der Torlinie für den bereits geschlagenen Torwart. Auch defensiv zeigte der SVB II eine ansprechende Leistung und ließ dementsprechend in der 2.Halbzeit keine Zwei- fel mehr am knappen aber verdienten 0:1-Auswärtssieg aufkommen. Vorschau: Sonntag, 31.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Heute, Fr., 29.10. um 14 Uhr und morgen Sa., 30.10. um 09:30 Uhr treffen wir uns zum Winterfestmachen der Anlage. Ich freue mich über viele Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Ok- tober ein Selbstverteidigungskurs für Erwachsene und Anfängerkurs für Kinder und Jugend- liche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unverbindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Fördern Sie ihr Kind im Taekwondo Baindt e.V. Selbstvertrauen-Konzentration-Disziplin-Koordination Spaß & Fitness 4 Wochen kostenloses Probe-Training Einstieg jederzeit möglich Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 www.tkd-baindt.de Schützengilde Baindt Öffnung des Schützenhauses Liebe SportkameradInnen, ab dem 03. November ist das Schützenhaus wieder wöchentlich Mittwochs ab 19 Uhr für das Schießtraining geöffnet. Bitte beachtet: Im Schützenhaus gilt die 2G-Regel, d.h. der Zutritt ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt per Luca-App oder auf Papier. Wir freuen uns auf Euer kommen! Schützengilde Baindt Blutreitergruppe Sonntag, 07. November 2021, Leonhardsritt in Reute - Gaisbeuren Am Sonntag, den 07. November 2021, fin- det in Gaisbeuren der traditionelle Leon- hardsritt statt. Trotz Corona-Pandemie will die Blutreitergruppe Reute – Gaisbeuren diesen Flurritt zu Pferd abhalten. Wie jedes Jahr stellen sich die Reiter auf dem Dorfplatz in Gaisbeuren auf, die pünktlich um 13.00 Uhr mit der Pferdesegnung beginnt. Die Prozession führt am Flugplatz vorbei nach Möllen- bronn und über Reute zurück nach Gaisbeuren. Teilnehmer der Prozession werden gebeten einen An- wesenheitsnachweis, der beim Geschäftsführer Werner Elbs unter der Tel.-Nr. 07502-911515 bzw. e-mail: werner. elbs@hotmail.de angefordert werden kann, zum Ritt mit- zubringen. Was sonst noch interessiert Geglückter Stabwechsel beim Hospizverein Weingarten – Baienfurt – Baindt – Berg e.V. Neuer Vorstand wurde einstimmig gewählt Die Mitgliederversammlung des Hospizvereins hat unge- wöhnlicherweise erst im Oktober getagt, die Pandemie hat diese Verschiebung nötig gemacht. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zunächst gab es einen vielfältigen Rückblick auf die letz- ten 1,5 Jahre. Diese Jahre waren gute Jahre – wenn auch immer wieder herausfordernd. Stets aber geprägt vom Ziel, Hospiz als Haltung und als Angebot in unsere Ge- sellschaft einzubringen. Diese Amtsperiode hat neben den normalen und alltägli- chen Themen eine Menge besondere Aufgaben bereitge- halten. Unerwartet vor allem das Arbeiten in einer Pan- demie mit den ständig neuen Erkenntnissen, aus denen sich Handlungsbedarf abgeleitet hat. Der Ambulante Hospizdienst hat sich in den letzten Jah- ren positiv weiterentwickelt. Den Verein als Träger mit- zuentwickeln hat der bisherige Vorstand als wichtige Auf- gabe gesehen und dafür gearbeitet. Auch die Suche nach neuen Vorständen und die Erarbei- tung einer neuen Satzung haben für Arbeit gesorgt. Die- se neue Satzung wurde von der Mitgliederversammlung nach einigen Nachfragen und kleineren Veränderungen verabschiedet. Nun stand ein Wechsel in der Vorstandschaft an, Prof. Dr. Michael Wissert und Karen Christensen haben aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Auch Peter Karg als einer der Vertreter der Begleiter*innengruppe scheidet aus dem Vorstand aus. Die zweite Vertreterin, Hulda Renz, bleibt im Vorstand aktiv. Für den außerge- wöhnlichen Einsatz und die hervorragende Teamarbeit dankten Dorothea Baur und Carola Zweifel als hauptamt- liche Kräfte im Namen der Mitglieder herzlich und über- reichten Geschenke. Es ist geglückt, zwei neue Vorsitzende für die Ämter zu gewinnen, die beide mit hoher Motivation in das Amt ge- hen. Die Mitgliederversammlung hat sie mit großer Zu- stimmung gewählt. Künftig wird Herr Kurt Brust erster Vorsitzender sein, Frau Sabine Götz die zweite Vorsitzende. Für den Hospizverein sind die persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die sie für das Engagement mitbringen ein großer Gewinn. Glücklicherweise gibt es im Amt der Schatzmeisterin Kon- tinuität, Frau Carmen Reiter wurde einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Vertreterin der Gruppe wird künftig Frau Barbara Kleinböck sein. So gerüstet geht der Hospizverein in das 21. Jahr des Be- stehens – das 20-jährige Jubiläum kann, ebenfalls pan- demiebedingt, erst 2022 gefeiert werden, dann sicher- lich umso freudiger und wieder mit vielen persönlichen Begegnungen. Neuer Vorstand Hospizbewegung, von links: Barbara Kleinböck, Hulda Renz, Kurt Brust, Sabine Götz, Carmen Reiter AIKIDO Neustart Nach längerer Corona-Pau- se startet Fudo Aikido e.V. endlich neu mit Aikido in Wolfegg! Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich im Üben erschliesst. Für alle Interessierten bieten wir einen neuen Anfänger- und Schnupperkurs nach den Herbstferien an. Der Anfängerkurs ist kos- tenfrei und beginnt am Mitt- woch 10.11.2021 um 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Samhof 1, 88364 Wolfegg. Man kann jederzeit gerne auch später dazustoßen. Zum Start genügt übliche Trainigsbekleidung, später ist ein Judo- oder Karate-Anzug geignet. Bei weiterem Interesse gilt die aktuelle Vereinssatzung und es wird eine geringe Mitgliedsgebühr zur Kostendeckung erhoben. Fortge- schrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein herzlich willkommen! Info im Web: aikido.fudo.de, per email: aikido@fudo.de, tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen zum Training bitte vorab per email oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmta- ges am 7. November auf die Wichtigkeit einer regel- mäßigen Vorsorge hin. Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhau- tausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Ver- gleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hier- zu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre. Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Individuelle Reha bei Post-Covid Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression - die gesundheitlichen Be- schwerden nach einer überstandenen Corona-Erkran- kung können vielfältig sein. Die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg kann Betroffenen helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzu- kommen. Mit einer individuell auf die Beschwerden zuge- schnittenen Rehabilitationsmaßnahme können Versicher- te eine »Post-Covid-Reha« erhalten. Die Antragstellung erfolgt schnell und unbürokratisch über die landesweiten Ansprechstellen für Prävention und Reha der DRV Ba- den-Württemberg. Betroffene erhalten in einer Reha-Klinik einen Behand- lungsplatz, der konkret auf die Symptome zugeschnitten ist: Neben Atem- und Ergotherapie werden unter an- derem Ausdauertraining, Krankengymnastik sowie bei Bedarf Psychotherapie angeboten. Die Behandlungen sollen dabei helfen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Post-Covid-Rehabilitationen kommen sowohl für Betrof- fene in Frage, die dies als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt benötigen. Aber auch Genesene, die länger als zwölf Wochen nach einer Corona-Erkran- kung weiterhin krankgeschrieben sind, sollten sich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt wenden und eine Post-Covid-Reha beantragen. Adressen und Telefonnummern der Ansprechstellen für Prävention und Reha in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.drv-bw.de/ansprechstelle LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg und Staatliches Museum für Naturkun- de Karlsruhe Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Da- ten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Selbst in den naturschutzfachlich hochwertigsten Gebie- ten des Landes gehen die Bestände der Nachtfalter be- reits seit Jahrzehnten zurück. Ein aktueller Vergleich von Daten des Insektenmonitorings der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit historischen Daten des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe be- legt diesen dramatischen Trend. LUBW-Präsidentin Eva Bell stellte die aktuellen Ergeb- nisse beim heutigen Pressetermin den Vertretungen der Landesregierung vor. Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Claudia Rose, Leiterin der Abteilung Kunst im Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Württemberg sind hierfür von Stuttgart nach Karlsruhe gekommen. Baumann: Harte Fakten zeigen massiven Rückgang der Insektenvielfalt „Die aktuellen Daten des Insektenmonitorings bestäti- gen unsere schlimmsten Befürchtungen: Die derzeitige Landwirtschaft im Ackerland und auch im Grünland leis- tet nicht den wirksamen Beitrag zum Schutz der biologi- schen Vielfalt, den wir brauchen und uns alle vorgestellt haben“, sagte Staatssekretär Baumann. „Aber die Moni- toringergebnisse zeigen auch geeignete Lösungsansätze auf: Schutzgebiete und Landschaften mit einem höheren Anteil von Biotope stärken die Insektenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz würden die richtigen Maß- nahmen in enger Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten ergriffen, hob Baumann hervor. „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Er lobte das Insektenmonitoring, das es bisher in keinem anderen Bundesland gebe. Der Staatssekretär sicherte im Namen des Umweltministeri- ums die Weiterfinanzierung des Projektes zu. Es sei zwin- gend notwendig, auf langfristige Datenreihen zurückgrei- fen zu können. Dies zeige auch die aktuelle Auswertung der Beprobung der Nachtfalter. Nur der Blick zurück kann die Gegenwart einordnen Bei der Interpretation der in den vergangenen zwei Jah- ren erhobenen Daten zu den Nachtfaltern bot die vom Naturkundemuseum Karlsruhe betreute Landesdaten- bank Schmetterlinge eine einmalige Chance. Für 25 Ge- biete ermöglichten die aktuellen Monitoringdaten zusam- men mit historischen Angaben einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse ein. Nachtfalter: deutlicher Rückgang der Artenvielfalt und der Individuen „113 der in Baden-Württemberg historisch belegten Nach- falter-Arten konnten auf den untersuchten Flächen nach dem Jahr 2000 nicht wiedergefunden werden. Gleichzei- tig kamen 65 neue Arten auf den untersuchten Flächen hinzu. Beide Trends zusammengenommen geht die Ar- tenvielfalt zurück. Besonders betroffen sind beispielswei- se die Feuchtgebiete in der Rheinebene“, fasste Bell die zahlreichen Daten zusammen. Das überraschendste Ergebnis ist jedoch ein Wechsel des Artenspektrums, dessen Ursachen derzeit von den beauftragten Fachleuten analysiert werden. Die Verbrei- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tung von über der Hälfte der Nachtfalter-Arten ist rück- läufig, während für ein Viertel der Arten eine Ausdehnung festzustellen ist. Bell erläuterte: „Zwar ist die Ausbreitung von einst seltenen Arten positiv, jedoch liegt darin auch ein Warnsignal. Der größte Teil von ihnen profitiert von den Temperaturanstiegen durch den Klimawandel. Die gefundenen Daten sind daher ein weiteres Anzeichen für den Klimawandel in Baden-Württemberg“. Ein weiterer negativer Trend ergab sich bei Betrachtung der Individuenzahlen der Nachtfalter. Vorsichtigen Schät- zungen zufolge erlitten diese Rückgänge von rund 25 %. Vögeln und Fledermäusen fehlt damit ein wichtiger Teil ihrer Nahrungsgrundlage. Eine Strategie zur Probensammlung für ein Monitoring mit Weitblick Diese eindeutigen Erkenntnisse für die Nachtfalter bereits vier Jahre nach dem Start des baden-württembergischen Insektenmonitorings war nur durch den Vergleich von his- torischen und im Monitoring mit vergleichbarer Methodik erfassten Proben möglich, darin waren sich alle Anwesen- den einig. „Die Sammlungen der Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sind herausragend und Grundlage für eine Forschungsinfrastruktur, die bei- den Museen eine zentrale Rolle beim Thema Biodiversität zukommen lässt“, kommentierte Rose. Sie betonte: „Durch das Insektenmonitoring und eine langfristige fachgerech- te Lagerung der Proben mit einer zentralen Anlaufstelle am Naturkundemuseum Karlsruhe ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch künftig Forschung zur Arten- vielfalt und zu den Folgen des Insektensterbens.“ Das Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der anwesenden Einrichtungen konzeptionelle Eckpunkte für ein sogenanntes Biodiversitätsrepositorium vorge- schlagen, um neben der Durchführung eines landesweiten Insektenmonitorings auch mit der Archivierung und Aus- wertung bundesweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Hintergrundinformation Das im Jahr 2018 in Baden-Württemberg gestartete lan- desweite Insektenmonitoring ist ein zentrales Element des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt der Landesregierung in Baden-Württemberg. Es wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg koordiniert und gemeinsam mit den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sowie externen und zum Teil ehrenamtlich engagierten Artenexpertinnen und –experten umgesetzt. LUBW-Webseite: Insektenmonitoring https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/insektenmonitoring Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3-G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. Verbraucherzentrale BaWue Sparen für den Nachwuchs Informationsangebot der Verbraucherzentralen zum Weltspartag • Viele Finanzprodukte für Kinder sind ungeeignet • Kostenlose Onlineseminare und weitere Informationen unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Auch in diesem Jahr sollen am Weltspartag die gut ge- füllten Spardosen wieder fleißig in die Banken getra- gen werden. Kinder werden mit Prämien für das Sparen belohnt und für Eltern und Großeltern halten die Ban- ken gleich verschiedene, angeblich maßgeschneiderte Anlageprodukte für den Nachwuchs bereit. Doch viele der angebotenen Finanzprodukte sind teuer und ungeeignet. Die Verbraucherzentralen informie- ren zum Weltspartag darüber, wie das Sparen für die Kleinen gelingen kann. Trotz niedriger Zinsen von aktuell 0,01 Prozent tragen viele Kinder ihr Erspartes anlässlich des Weltspartags oft auf das Sparbuch bei der örtlichen Bank oder Sparkas- se. Auf der Suche nach rentableren Alternativen werden Eltern häufig andere Produkte angeboten, die langfristig höhere Rendite und einen Schutz vor Inflation bieten sol- len. „Viele der angebotenen Produkte, wie beispielsweise Indexpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparver- träge oder Aktienfonds sind aber in erster Linie wegen hoher Provisionen für die Vermittler lukrativ, nicht für die Kunden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären: Soll Geld für das Studium zurückgelegt werden oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Ist der Bedarf geklärt, können geeig- nete, kostengünstige Produkte ausgewählt werden. „Eine gute Investition ist auch eine in die Bildung des Nachwuch- ses, etwa indem Großeltern statt Geld auf ein Konto zu überweisen den Musik- oder Sportunterricht finanzieren“, so Nauhauser weiter. Informationsangebot der Verbraucherzentralen Anlässlich des Weltspartags bieten die Verbraucherzent- ralen mehrere kostenlose Online-Seminare „Sinnvoll Spa- ren für Kinder und Enkelkinder“ an. Die Termine, einen Podcast zum Thema und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzent- rale unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Bauernhausmuseum Wolfegg Saisonabschluss am Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg: Erlebnistag zum Thema „Ab in den Kel- ler! – Vorratshaltung“ und großer Marmeladen-Prämierung Mit einem spannenden Herbstferienprogramm und ei- nem Erlebnistag rund um die bäuerlichen Wintervorbe- reitungen schließt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg die Saison 2021 ab, bevor sich das Team zu Martini in die Winterpause verabschiedet. Hobbyköche aufgepasst! Am 07. November um 15.00 Uhr gibt es eine große Marmeladen-Prämierung. Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Zum Saisonende wartet noch ein spannendes Erlebnispro- gramm auf große und kleine Museumsgäste. Unter dem Motto „Ab in den Keller! – Vorratshaltung“ zeigt das Mu- seum am 07. November unter anderem, wie früher Obst und Gemüse für den Winter haltbar gemacht wurden. Der Höhepunkt erwartet die Besuchenden am 07. No- vember schließlich um 15.00 Uhr: eine große Marmela- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 den-Prämierung! Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Eine fünfköpfige Jury um den Bäckermeister Heinzel- mann verkostet mitgebrachte Marmeladen von insge- samt fünf Sorten - Himbeere, Aprikose, Erdbeere, Zwet- schge und Johannisbeere – und prämiert anschließend jeweils einen Sieger oder eine Siegerin. Auf die Gewinner warten spannende Preise! Interessierte Hobbyköche kön- nen sich mit ihrer selbstgemachten Marmelade bereits vorher über info@bauernhaus-museum.de oder telefo- nisch unter 07527/9550-0 für den Wettbewerb anmelden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Oktober 2021 Gästeführer: André Kappler Wald nützen oder schützen - Wege zwischen Natur- schutz, Holznutzung und CO²-Bindung Über die Nutzung des deutschen Waldes und das Fällen von Bäumen ist in den letzten Jahren eine hitzige Diskus- sion entstanden. Die Diskussion um die Klimaveränderung bringt weitere Verunsicherung, ob eine Nutzung des Wal- des überhaupt sinnvoll ist. In dieser Wanderung soll, an ei- nigen konkreten Beispielen, erläutert werden, wie Wege für die verschiedenen Anforderungen des Waldes gefunden werden können. Wie kann CO² gespeichert, unser benö- tigtes Holz bereitgestellt und dem Klimawandel werden? Die Wanderung dauert 2 - 2,5 Stunden und ist nicht für jüngere Kinder geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Führung im Jahr 2021 begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Künstler und Kreative Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung „Augenblicke“ laden die Künstler und Kreativen (KUK) Ber- gatreute am Wochenende 30./31. Oktober (Samstag 17 Uhr Vernissage, Sonntag 10 – 18 Uhr) in die Schulmensa, Ortsmitte, herz- lich ein. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Handarbeit, Lyrik, Bildhauerei, Holz- kunst) präsentiert. Die Ausstellung wird umrahmt von einem kleinen Pro- gramm mit Musik (an der Drehorgel Anita Steinhauser) und stündlichen kurzen Darbietungen. Um Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln wird gebeten. © Wolters/DEIKE 754R29R7 Lösung: Im NOVEMBER (Verb, Omen) ist der MARTINSTAG (Granit, Mast) Reimrätsel Was wird hier gesucht? Illustration: © von Poblotzki/DEIKE Buch- seiten- knick lang- same Gangart Rufname von Capone iraki- sche Währung Heilbe- hand- lung Lehre vom Gleich- gewicht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- waffe Reptil, Kriech- tier ein Buch der Bibel Berg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Filmidol der 60er (Abk.) Initialen Heming- ways Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. Kfz-K. Türkei preuß. Münz- gewicht Schreib- utensil Amts- tracht Steck- ling DEIKE 0122-A6-1 E D S T A T I K Illustration: © von Poblotzki/D EIKE B uch- seiten- knick lang- sam e G angart R ufnam e von C apone iraki- sche W ährung H eilbe- hand- lung Lehre vom G leich- gew icht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- w affe R eptil, K riech- tier ein B uch der B ibel B erg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Film idol der 60er (A bk.) Initialen H em ing- w ays Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. K fz-K . Türkei preuß. M ünz- gew icht Schreib- utensil A m ts- tracht Steck- ling D EIK E 0122-A 6-1 ED STATIK ERLNU LOKARE ESTHERC LOTUEHP HBLEISTIFT ROBESENKER Illustration: © von Poblotzki/DEIKE 755R84K1 Lösung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange Nelson scheues Waldtier Bertha von männ- liches Wild- schwein Wangari Kleider- über- wurf beweg- liches Stau- werk Jitzchak Rufname von Crosby † Barack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- amerika- nischer Kuckuck Theiß- Zufluss (Rumän.) große japani- sche Insel Geist- licher im Islam süd- deutsch: Haus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern Baby- kost Kfz-K. Dort- mund Rank- gewächs Martin (2 W.) Hülsen- frucht dt. Tanz- kapell- meister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Fremd- wortteil: entspre- chend Rasse Mutter Druck- vorstufe (Kw.) germa- nische Göttin bayrisch: nein Küsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Überzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele US- Filmstar (†, Doris) Gerät zur Kamm- herstel- lung Körper Nadia Shirin eh. italie- nische Währung (Mz.) Henry Prophet im A.T. Volks- stamm in Ruanda George C. räumlich einge- schränkt Tennis- verband (Abk.) Tenzin Haar- wuchs im Gesicht Desmond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz Kartoffel- sorte Haupt- stadt des Jemens Initialen der Hepburn antike Musik- halle Last- und Reittier heftiger Regen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) Naum- burger Dom- figur besitz- anzei- gendes Fürwort norweg. Pop- gruppe griechi- scher Buch- stabe japani- scher Wall- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische Rohr- flöte kurz für: um das japan. Meile Kofi Albert Segel- boot- typ Frauen- name niemals Rufname der Perón † Bild von da Vinci (‚Mona ...‘) nach Art von (franz.) R R M R K M W R B AERZTE OHNE GRENZEN DEIKE 1720-0122 Foto: © Stotz/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange N elson scheues W aldtier B ertha von m änn- liches W ild- schw ein W angari K leider- über- w urf bew eg- liches Stau- w erk Jitzchak R ufnam e von C rosby † B arack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- am erika- nischer K uckuck Theiß- Zufluss (R um än.) große japani- sche Insel G eist- licher imIslam süd- deutsch: H aus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern B aby- kost K fz-K . D ort- m und R ank- gew ächs M artin (2 W .) H ülsen- frucht dt. Tanz- kapell- m eister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Frem d- w ortteil: entspre- chend R asse M utter D ruck- vorstufe (K w .) germ a- nische G öttin bayrisch: nein K üsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Ü berzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele U S- Film star (†, D oris) G erät zur K am m - herstel- lung K örper N adia Shirin eh. italie- nische W ährung (M z.) H enry Prophet im A .T. Volks- stam m inR uanda G eorge C. räum lich einge- schränkt Tennis- verband (A bk.) Tenzin H aar- w uchs imG esicht D esm ond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz K artoffel- sorte H aupt- stadt des Jem ens Initialen der H epburn antike M usik- halle Last- und R eittier heftiger R egen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) N aum - burger D om - figur besitz- anzei- gendes Fürw ort norw eg. Pop- gruppe griechi- scher B uch- stabe japani- scher W all- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische R ohr- flöte kurz für: um das japan. M eile K ofi A lbert Segel- boot- typ Frauen- nam e niem als R ufnam e der Perón † B ild von da Vinci (‚M ona ...‘) nach A rt von (franz.) RRMRKMWRB OBAMAESPEAUGEANI OHONSHUIMAMHBN ISADOTLUTHERKING ERBSEETTEHARANA VRLOFNRANNAMGA TERESAEENZIGILER LEIBMURADDUNANT ATPELIASS RBIYHUME EGOBARTBURAN YODEUMTRG AHITGUSS ETAEUERAHA SFIENUMSANNAN ZOESCHWEITZERTJALK NIEEVITALISAALA A ER ZTE O H N E G R EN ZEN D EIK E 1720-0122 Foto: © Stotz/D EIKE Lösung: Foto: © Stotz/DEIKE 755R82K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 MIETGESUCHE Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE & WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN Bahnhofstraße 135 88427 Bad Schussenried 07583 - 27 95 · www.britsch.com 05. November bis 22. Dezember 2021 Antike Möbel, ausgesuchte weihnachtliche Dekorationen, Lichter, Kerzen und viele Geschenkideen erwarten Sie in unserer wunder- baren, großen und exquisiten Wohnwelt in Bad Schussenried. Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 4 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Familie aus Baindt sucht Haus/Wohnung zur Miete oder zum Kauf. Bitte um Ihren Anruf 0170-8377409 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Kinder immer anschnallen[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 3,52 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 29.10.2021
      Amtsblatt_2024_05_03_KW18.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 3. Mai 2024 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 72h Aktion 2024 – NATUR VERBINDET Am vergangenen Wochenende ging es rund bei den Ministranten aus Baindt und Baienfurt. 72 Stunden – also drei Tage lang voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft. Wir 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen unser Projekt „Natur verbindet“ im Rahmen der 72h Aktion des BDKJs umgesetzt. Dabei war unser Ziel, ein Bewusstsein für die Natur zu kreieren und gleichzei- tig die Menschen mit der Natur zu verbinden. Hierzu haben wir Lebensräume für Insekten und Vögel geschaffen, indem wir Vogelnistkästen und Insektenhotels bauten. Um auch die Bevölkerung zu sensibilisieren, wollten wir auch Orte der Begegnung in und mit der Natur erschaffen. Hierfür haben wir für jede Gemeinde eine rückenergonomi- sche Holzliege gebaut. Darüber hinaus haben wir Bienenwachstücher selbst hergestellt und anschließend verkauft. Die Auftaktveranstaltung am Donnerstagnachmittag in der Kirche St. Jodok in Ravensburg war der Startschuss für unsere Aktion: 3…2…1… und die 72 Stunden begannen genau um 17.07 Uhr! Nach letzten Vorbereitungen am Don- nerstagabend, trafen wir uns am Freitagmorgen an der Villa Kunterbunt in Baindt und starteten mit einem „An- schuggerle“ in unser Projekt. Bevor wir uns in den Arbeitsgruppen zusammenfanden, stärkten wir uns erst einmal mit einem leckeren Frühstück, welches wir vom Baindter Beck gespendet bekommen hatten. Darauf folgte eine kurze Sicherheitsunterweisung und schon lief unsere Tischkreissäge ununterbrochen, um das gespendete Holz vom Bauunternehmen Schützbach, Alexander Svoboda, dem Sägewerk Köberle, dem Bauhof und Pfarrer Staudacher auf die passenden Maße zu sägen. Die „Bank-Gruppe“, die für den Bau der Holz- liege zuständig war, hat das Holz anschlie- ßend geschliffen, die Kanten abgerundet und lasiert. Auch die Gruppen der Insektenhotels und Nistkästen begannen nach und nach das Holz zu schleifen und mit Leinöl zu versiegeln. Außerdem wurden für die Insektenhotels durchgehend Bambusröhren geschliffen und Rundhölzer gebohrt, um eine Einnistungs- möglichkeit für die Insekten zu schaffen. So haben wir uns um die Mittagszeit alle hungrig auf die Spaghetti Bolognese gefreut. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Motivation unserer fleißigen Minis war jedoch so groß, dass niemand an eine ausgiebige Mittagspause dachte, sondern alle direkt wieder an die Arbeit gingen. In unserer regulären Ministunde hatten die kleineren Minis die Mög- lichkeit, auch bei unserem Projekt mitzuwirken und selbst Hand anzulegen. Es wurde eifrig geschmirgelt und auch die gespendeten Stoffe für die späteren Bienenwachstücher wurden zugeschnitten. Zwischendurch bekamen wir immer wieder Besuch von Interessierten, den Veranstaltern der Aktion und unserem Pfarrer Staudacher. Schließlich ließen wir den ersten Abend gemütlich mit leckerer Pizza ausklingen und fielen alle müde in unsere Betten. Am nächsten Morgen trafen wir uns alle wieder motiviert an der Villa. Noch 38 Stunden! Das über Nacht getrocknete Holz wur- de verarbeitet und die Projekte nahmen langsam Gestalt an. Die Holzliegen wurden morgens fertiggebaut und die erste Liege konnte mittags bereits an der Zeppelinstraße aufgestellt werden. Währenddessen wurden in der Küche der Villa Kunterbunt fleißig Bienenwachstüchern hergestellt. Wie am Fließband wurde eins nach dem anderen mit Bienenwachs bestrichen, im Ofen erwärmt und schön verpackt. Mit ganz viel Mühe und Teamwork konnten auch gegen Abend die geplanten 30 Nistkästen, 16 Insektenhotels fertiggestellt werden. Daraufhin besuchten alle Minis am Abend die Vorabendmesse in Baindt und sogar Pfarrer Staudacher erklärte bewundernd, dass wir Minis in den Arbeitsklamotten in den laufenden 72 Stunden Zeit für den Gottesdienst fanden. So viele Engelbert-Strauß-Hosen hat die Kirche noch nie zu Gesicht bekommen! Nach dem Gottesdienst nutzten wir die Möglichkeit und verkauften unsere zahlreichen selbst hergestellten Bienenwachstücher. Den gesamten Erlös spendeten wir an den BUND, um unserem Motto „Natur verbindet“ noch mehr gerecht zu werden. Gut verpflegt wurden wir auch wieder an diesem Tag: Zum Mittagessen bekamen wir köstlichen Kartoffelsalat von Kaplers Kartoffeln und Leberkäs, welchen wir von der Metzgerei Brenner gespendet bekamen. Abends gab es leckere überbackene Seelen gespendet von der Bäckerei Sauter. Am Lagerfeuer ließen wir den Abend noch entspannt ausklingen. Den letzten Tag starteten wir mit einem Frühstück von der Bäckerei Mayer in Baienfurt. Nachdem wir alle den Gottesdienst besucht hatten, konnten wir auch hier unsere Bienenwachstücher verkaufen. Das Wetter war – anders als unsere Stimmung während dem Wochenende – leider nicht immer so toll. Um das Aprilwetter noch auf die Spitze zu treiben, hat es am Sonntag sogar noch geschneit. Etwas durchgefroren an der Villa angekommen, ließen wir uns unsere Laune nicht verderben und wärmten uns noch schnell auf, bevor sich ein paar von uns zum Aufhängen der Nistkästen und Insektenhotels auf den Weg machten. Dazu bekamen wir Hilfe des Naturschutzwarts Walter Hohnheiser. Und schon stand das Ende der 72 Stunden Aktion bevor. Als gemeinsamen Abschluss öffneten wir unsere Überraschungsbox vom BDKJ und haben noch eine letzte Foto-Challenge bewältigt. Danach ließen wir uns noch Schnitzel mit Pommes von der Gast- stätte „Zur Mühle“ schmecken und traten alle ausgepowert und etwas müde – aber glücklich und stolz, das Projekt gemeistert zu haben – den Heimweg an. Wir wollen uns nun nochmals beim gesamten Team bedanken. Ohne die tatkräftige und ausdauernde Arbeit von jedem Einzelnen hätten wir das Projekt nicht so umsetzen können. Egal ob Bauleiter, Social-Media-Beauftragte, Küchenteam, Taxi oder Gruppenleitung – jeder hatte eine enorm wichtige Aufgabe und mit den individuellen Stärken jedes Einzelnen haben wir ein super Team ergeben. Außerdem wollen wir an dieser Stelle unseren zahlreichen Spendern danken, ohne die unser Projekt nicht möglich gewesen wäre. DANKE… … der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Spende, mit der wir ein Großteil unserer Materialkosten de- cken konnten! … dem Sägewerk Köberle, Alexander Svoboda und Pfarrer Staudacher für die Holzspenden! … dem Bauunternehmen Schützbach für das gespendete Holz und den Trockenbeton! … der Firma IntraTec für die Spende der Metallunterkonstruktion unserer Holzliegen! … dem Biohof Forderer für die Spende, mit der wir eine Mahlzeit finanzieren konnten! … den Privatpersonen, welche uns mit Geld und Sachspenden unterstützt haben! … für die Baumwollstoffe, die wir gespendet bekamen! … dem Baindter Beck sowie der Bäckerei Mayer aus Baienfurt für das leckere Frühstück und der Bäckerei Sauter für die gespendeten Seelen! … der Metzgerei Brenner für den Leberkäs! … an alle Eltern unserer Teamer für die Snacks und das Fingerfood, die den kleinen Hunger zwischendurch gestillt haben! … den Pizzerien Romano und Da Michele sowie den Gasthof zur „Mühle“ für die Vergünstigung des Essens! Das Ministrantenteam Baienfurt/Baindt Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht ge- rade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Kloster- wiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Für die Naturfreunde Monika Hermann-Spiegel Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 10. Mai 2024 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 10. Mai 2024. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfrei- tag gilt als größte Reiterprozession Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (09. Mai 2024) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (10. Mai 2024) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2024 die Nummer 73. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-wein- garten.de --> Kultur, Tourismus & Stadtmarketing --> Tourismus --> Barock, Basilika & Blutfreitag --> Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Fotos von Felix Kästle meet & see 5. Mai 2024 | ab 10 Uhr Das Fest im Klosterhof Baindt am SBBZ Sehen 10 - 11.30 Uhr: Gottesdienst mit Einweihung des Sinnesgartens 11.30 - 16 Uhr: • Ausstellung: Mit anderen Augen sehen • Indoorspielplatz und Kinderschminken • Tierpädagogisches Angebot • Rallye mit Gewinnspiel • Dunkelgang • Foodtrucks, Kaffee und Kuchen • Führungen uvm. Ort: Klosterhof 1 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Baindt, 02.05.2024 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 10.05.2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 10. Mai 2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) bleiben das Rathaus und die Gemein- debücherei geschlossen. Am Montag, 13. Mai 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, 07. Mai 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenom- men unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 2 und 5 Unsere Austräger Felix Haller und Markus Wöhr haben Ende April letztmalig das Baindter Amtsblatt ausge- tragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 3. Mai 2024 übernimmt Ricco Haller den Be- zirk 2 und Laura Koglin den Bezirk 5. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Asiatische Hornisse breitet sich aus - bitte Sichtungen melden! Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig- bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verur- sachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z. B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Som- mers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fach- kenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um At- tacken und Stiche zu vermeiden. Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimi- schen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts); Quelle: Reiner Jahn Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Kö- niginnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: QR-Code Meldeplattform Asiatische Hornisse QR-Code Meine Umwelt-App Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur- und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Uni- versität Hohenheim unter https://bienenkunde. uni- hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch wei- tere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzver- waltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage). Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Mai und Sonntag, 05. Mai 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 09. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt) Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Mai 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 05. Mai 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Zur Information Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de PENDLA-Wettbewerb gestartet Seit dem 1. Mai läuft der PENDLA-Wettbewerb, initiiert vom Gemeindeverband Mittleres Schussental und vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen. In diesem Wettbewerb werden bis 31. Oktober Fahrge- meinschaften gesucht, die sich über die Mitfahrplattform PENDLA gefunden haben. Um am Wettbewerb teilzuneh- men, sollen diese nach erfolgter Anmeldung kreative und humorvolle Bild- oder Videobeiträge einreichen. Die mitmachenden Gemeinden, darunter auch die Ge- meinde Baindt, prämieren jeweils die drei kreativsten Einreichungen. Als Preise zu gewinnen gibt es dabei Frei- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 karten und Gutscheine für Einrichtungen in der Region. Das Anmeldeformular und nähere Informationen zu den Bedingungen sind zu finden unter www.baindt.de/umwelt-verkehr/mitfahrplattform Mit dem Wettbewerb möchte der Gemeindeverband Schussental die Mitfahrplattform PENDLA bewerben. Denn täglich pendeln ca. 35.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein in den Kreis Ravensburg. Die Heraus- forderung: Viele davon sind mit dem Auto und oft alleine unterwegs. Insbesondere Fahrten zur und von der Arbeit stellen regelmäßig wiederkehrende Fahrten da. Hier kommt die PENDLA-Plattform ins Spiel: pendelnde Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos unter www.baindt.pendla.com/de registrieren und mit anderen Nutzern eine Fahrgemeinschaft bilden. Dazu teilt man nach erfolgter Registrierung den Wohn- ort, den Arbeitsort bzw. das Fahrtziel und Informationen wie Arbeitstage oder Fahrzeiten. Die Nutzer der digita- len Plattform können dann ihre Fahrtroute mit der von anderen registrierten Nutzern vergleichen und bei Über- einstimmungen Kontakt aufnehmen. Dies kann auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Aufteilung der Fahrtkosten wird zwischen dem Fahrenden und den Mit- fahrenden außerhalb der Plattform vereinbart. Die Mit- fahrplattform ist sowohl für Smartphones und Tablets als auch für den Computer zuhause geeignet. Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Außensprechstunde Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 07.05.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Mai - 12. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Der Weg der Liebe Ist der Weg zu Gott. Mutter Teresa Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle Baienfurt 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Montag, 06. Mai 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Schachen, bei Regen ist um 19.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- opold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Anton Strehle 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Dienstag, 07. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Sulpach, bei Re- gen ist um 19.00 Uhr der Gottesdienst in der Kapelle in Sulpach Ministranten: Pia Kronenberger, Lisa Schad, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alina Michelberger, Alexandra Schnez 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Jahrtag: Johann Germann) 18.15 Uhr Baienfurt - Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Briach - Eucharistiefeier Mittwoch, 08. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 09. Mai - Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein Baindt Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Emil Schützbach, Max Schütz- bach 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit anschließen- der Öschprozession mit der Jugendkantorei Freitag, 10. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 73. Gruppe am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musik- verein um 5.30 Uhr beim Mühleparkplatz 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 09. Mai geschlossen Freitag, 10. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie Ihr Gotteslob mit. Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einemHerzen Platzfinden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 5. Mai 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baien- furt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungsblatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Pfingstnovene Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schöberl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 06. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Mai 10.00 - 16.00 Uhr Dobelmühle Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin Frau Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Not lehrt beten.“ - So sagt ein Sprichwort. - Und tat- sächlich ist für viele Men- schen das Gebet etwas, das ihren Alltag erst dann betrifft, wenn sie an ihre Grenzen kommen. Eine viel umfassendere Rolle spielt das Beten als „Atmen“ des Glaubens für uns Chris- tinnen und Christen: „Das Gebet ist ein Reden des Her- zens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung.“ (Katechismus nach Luther/Brenz) Es ist so gut, zu wissen, dass kein Reden des Herzens mit Gott unerhört bleibt; dass der Weg zu Gottes Herzen uns durch Jesus jederzeit offensteht und dass sein Heiliger Geist uns auch dann Worte leiht; wenn wir gar nicht wis- sen, was wir noch sagen sollen. Gottes Segen beim Einüben des Herzens-Gebets als Lebens-Haltung! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Wenn Sie ein Wunschthema haben, mel- den Sie sich bitte bis 13. Mai im Pfarrbüro - telefonisch, per Mail oder persönlich. Wir notieren Ihre Wünsche und am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- und Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr - Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) - Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) - Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zel- tinsel (5) - Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Da- niela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. - Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Petra Sprink wird uns über „Rebel Minds“ berichten. Doch muss man wirklich eine Rebellin sein, um den Paketfallschirm, die Wegwerfwindel, das Frequenzsprungverfahren oder auch nur die Currywurst zu erfinden? Ein sicher interes- santer Abend über eine kleine Auswahl an Erfinderinnen, die unsere Welt verändert haben. Euer Frauenkreisteam Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Zweiter Spieltag für die F-Junioren des SV Baindt Die F-Junioren des SV Baindt waren am vergangenen Samstag um 9:30 Uhr beim SV Schmalegg zu Gast. Die Partie bildet für die Baindter Fußballer*innen die Halb- zeit zu insgesamt vier Spieltagen. Bei lang ersehntem bestem Frühlingswetter gings für fünf Vereine, den SV Schmalegg, den SV Horgenzell, den SV Wolpertswende, den FG 2010 Wilhelmsdorf/Ried/Zuss und den SV Baindt an den Start. Auf dem Spielfeld mit Panoramablick fanden insgesamt 15 Spiele à 8 Minuten statt. Die musikalische Begleitung spornte die Spieler*innen in der jeweiligen letzten Minute nochmals an. Die F-Junioren beendeten die Spiele mit einem gewonnen und vier unentschieden Spielen. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlicher großer Freude am Kicken war gg. 12:00 Uhr das Spielende. Wir freuen uns auf den nächsten Spieltag in Blitzenreute. Es spielten: Erik, Finja, Pauline, Max, Vincent, Emil, Benja- min, Theo und Tim D-Junioren SV Baindt - FV Bad Waldsee 7:2 (Bericht vom 20.4.) Nach einer guten Vorbereitung mit einem schönen Trai- ningstag erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 20.04. den FV- Bad Waldsee zum ersten Heimspiel der Rückrunde. Zu Beginn entwickelte sich ein spannendes, ausgeglichenes Spiel, dennoch stürmten die Jungs der D-Jugend nur auf das gegnerische Tor. So erzielte Mo- hamad B. nach einem tollen Spielzug in der 11. Minute das 1:0. Die Jungs spielten weiter wie am Schnürchen und so gelang es in der 16.Minute Lucca B. das 2:0 zu erzielen, und kurz darauf in der 22. Minute erhöhte Anton P. auf 3:0. Doch nun kamen auch unsere Gegner aus Waldsee in der 26. Minute vors Tor und erzielten den Anschlusstreffer zum 3:1. Doch die Heimmannschaft spielte weiter und er- zielte so durch Lucca B. in der 27. Minute das 4:1. Mit dem Stand von 4:1 ging es in die Pause. Beide Mannschaften kamen gut aus der Halbzeitpau- se und so konnte Anton P. in der 37. Minute nach einem großartigen Solo das zwischenzeitliche 5:1 erzielen. Trotz des Rückstands kam die Gastmannschaft aus Waldsee in der 38. Minute zum Treffer zum 5:2. Davon ließ sich unsere D-Jugend nicht unterkriegen und traf in der 43. Minute durch Leon K. zum 6:2. Die Baindter spielten weiter mutig nach vorne und so gelang Moha- mad B. in der 50. Minute durch einen satten Schuss in den Winkel das 7:2 Endergebnis. So holten die Jungs der D-Ju- gend verdient ihren ersten Sieg im 1. Spiel der Rückrunde. Es spielten: Michael N., Anton S., Max Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Felix Sch. FG2010 Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zußdorf I - SV Baindt 3:1 Am Samstag, den 27.04. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Wilhelmsdorf. Aufgrund vieler verletzter und erkranker Spieler mussten sogar noch 2 E-Jugend Spieler aktiviert werden um zumindest einen Ersatzspieler zu haben. Daher musste auch die Auf- stellung kräftig umgekrempelt werden und einige Spieler auf neuen Positionen spielen. Dennoch war man positiv und ehrgeizig gestimmt in Wilhelmsdorf etwas zu holen. So begann das Spiel auch mit Chancen auf beiden Seiten und nach einem schönen langen Flugball von Anton P. auf Lucca konnte der sich in der gegnerischen Hälfte durch- setzen und mit einem schönen Schuss aus dem Lauf zum 0:1 in der 9. Minute abschließen. Leider musste man bereits in der 12. Minute nach einem harmlosen Ball, der auf dem holprigen Rasen unglücklich aufsetzte, das 1:1 hinnehmen. Jetzt war leider der Spielfluss und das bekannte gute Passspiel der Jungs aus der D- Jugend vorbei und man merkte die zahlreichen Ausfälle. Es entwickelte sich ein fahriges Spiel mit vielen Fehlpässen und langen Bällen auf beiden Seiten. und so konnten bis zur Halbzeit keine eigenen guten Chancen mehr erspielt werden und man hatte bei einigen Chancen der Heimmannschaft Glück. So ging es mit 1:1 in der Halbzeit. Leider konnte man sich auch nach der Pause nicht ver- bessern und so lief das Spiel dahin. Ab der 50. Minute ergaben sich nochmals gute Chance auf beiden Seiten jedoch konnte keine der Mannschaften diese nutzen. Bei den heißen Temperaturen agierten die Gegner jetzt auch nur noch mit langen Abschlägen und einer dieser kam in der 58. Minute durch und führte zum 2:1. In den letzten Mi- nuten versuchte man noch mit allen Mitteln den Ausgleich zu erzielen, musste aber dadurch die Abwehr öffnen und bekam so in der 59. Minute noch den Gegentreffer zum 3:1 Endstand. Leider konnte man nichts zählbares mit nach Hause nehmen und muss hoffen, dass bis zum nächsten Spiel wieder alle Jungs an Bord sind. Es spielten: Michael N., Luis H., Max Sch., Emil Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch. B-Juniorinnen SV Eutingen II - SV Baindt-Fronreute 0:2 Gegen den SV Eutingen gingen wir stark ersatzge- schwächt und vor allem noch mit einigen angeschla- genen Spielerinnen in die Partie. Wir konnten uns in der ersten Halbzeit ganz gut behaupten und bestimmten das Spiel, doch nur selten kamen wir entscheidend vors Tor. Einmal setzte sich Jana nach Zusammenspiel mit Tabea rechts gut durch, doch sie traf nur das Außennetz. Die hochkarätigste Chance hatte Amelie nach einer Direk- tabnahme nach mustergültiger Flanke von Jana, doch die Torfrau reagierte überragend, so dass wir torlos in die Pause gingen. In der zweiten Halbzeit wurde das Spiel unsererseits et- was zerfahren und klare Torchancen waren Mangelware. 5 Minuten vor Schluss wurde Marie kurz vor dem Straf- raum gefault, Stella legte sich den Ball zurecht und ver- senkte ihn mit einem fulminanten Schuss zur Führung ins Netz. Eutingen öffnete nun die Abwehr und wir ka- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 men mit einem Konter abermals vors Tor, wo Stella aus spitzem Winkel von rechts den Ball in den Winkel drosch. Ein wichtiger 2:0 Sieg, den wir beim nächsten Heimspiel wiederholen wollen. Es Spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sarah Leibfarth, Julia Eber- len, Amelie Geßler, Malena Kaletta. D-Juniorinnen SV Horgenzell - SGM Fronreute/Baindt 2:6 E-Juniorinnen SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim I - SGM Fronreute/Baindt I 5:4 SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim II - SGM Fronreute/Baindt II 6:3 Kneisls Doppelpack bringt SVB auf die Siegerstraße SV Baindt - FC Mengen 4:3 (2:2) Am Sonntagnachmittag durfte der SV Baindt den FC Mengen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Gäste spiel- ten eine starke Hinrunde, besiegten den SVB dort mit 2:1, konnten diese Form in der Rückrunde jedoch nicht auf- rechterhalten und rangierten vor der Partie mit 34 Punk- ten auf Tabellenplatz acht. Während es für den FCM also darum ging den Negati- vlauf (vier Niederlagen in Folge) zu stoppen, musste der SVB im Abstiegskampf fast dreifach punkten, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Und die offensive Ausrich- tung der Gastgeber hätte nach wenigen Augenblicken fast Früchte getragen, Thoma scheiterte jedoch an Eisele (2.). FCM-Angreifer Bachhofer zeigte sich nur wenige Se- kunden später etwas abgezockter vor dem Tor und voll- endete eiskalt rechts unten zum 0:1 (3.). Der SVB war in der Folge bemüht, hatte jedoch immer wieder Probleme mit den schnellen Gegenstößen des FCM über Nörz und Bachhofer. Letzterer hätte dabei nach 23 Minuten auf 2:0 stellen können, scheiterte jedoch an Walser. Aus dieser Parade entwickelte sich wiederum der Baindter Gegenan- griff, wobei Marko Szeibel den Ball in die Tiefe zu Fischer durchsteckte. Dieser ließ zwei FCM-Verteidiger mit einer schnellen Bewegung hinter sich und schob überlegt zum 1:1 ein (24.). Der Baindter Ausgleich sollte allerdings nicht lange Bestand haben, da der FCM, erneut nach tollem Steckpass zwischen zwei Baindter Verteidiger, frei vor Walser auftauchte und in Person von Nörz das 1:2 mar- kierte (32.). Der Aufsteiger steckte aber zu keiner Zeit auf und egalisierte den Rückstand kurz vor der Pause erneut. Nachdem Dischl und Kelmendi den Ball im Sechzehner verpassten, landete die Kugel bei Kneisl halbrechts im Rückraum, welcher den Ball aus 20 Metern überlegt ins lange Eck legte (45.). Beflügelt vom zweimaligen Ausgleich, startete der SVB furios in den zweiten Durchgang: Fischer bediente den eingelaufenen Dischl, welcher das Spielgerät butterweich auf den zweiten Pfosten servierte. Dort lauerte Kneisl, welcher zum 3:2 einschob (48.). Auch im weiteren Verlauf dominierte der SVB nun die Partie, wobei etwa Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß seinen dritten Tagestreffer und das 4:2 verpasste. Dieses sollte jedoch nur wenige Minuten später folgen, als Thoma den einge- wechselten Boenke auf die Reise schickte. Baindts Num- mer sieben nahm Tempo auf, umkurvte Eisele und schob ins leere Tor ein (70.). Einige Zeigerumdrehungen später stürmte Boeneke erneut alleine aufs Mengener Tor zu und wurde kurz vor dem Torabschluss klar gefoult, ein Pfiff des Unparteiischen blieb allerdings aus. So machte es der FCM im Gegenzug nochmals spannend: Nach einer Ecke schlief die Baindter Hintermannschaft, wodurch Klotz im „Fünfer“ erst frei zum Kopfball ansetzen und den Nach- schuss schlussendlich über die Linie drücken konnte (73.). Rädels Mannschaft sorgte in der Schlussphase allerdings immer wieder für Entlastung und verteidigte im Verbund das eigene Tor, wodurch es am Ende beim knappen aber verdienten 4:3 blieb. Vor den beiden anstehenden „englischen“ Wochen fährt der SVB somit einen wichtigen „Dreier“ ein und konnte erstmals in dieser Saison einen Rückstand zu einem Sieg drehen. Dies sollte Auftrieb für die kommenden Partien geben. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (88. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (67. Philipp Boenke), Mika Dan- tona (76. Nico Geggier), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) - Zuschauer: 120 Tore: 0:1 David Bachhofer (3.), 1:1 Jan Fischer (24.), 1:2 To- bias Nörz (32.), 2:2 Philipp Kneisl (45.), 3:2 Philipp Kneisl (48.), 4:2 Philipp Boenke (70.), 4:3 Patrick Klotz (73.) SV Mochenwangen II - SV Baindt II 2:7 (0:3) Nach zwei Niederlagen in Folge wollte der SVB II im Der- by gegen den FC Mochenwangen II den Bock umstoßen, wobei Schnez die Gäste mit einem Doppelschlag auch früh mit 2:0 in Front bringen konnte (13.) (15.). In der Fol- ge erspielte sich die „Zwoite“ weitere gute Möglichkeiten und stellte vor der Pause durch Kretzer die Weichen auf Auswärtssieg (35.). Den zwischenzeitlichen Mochenwan- gener Anschlusstreffer per Elfmeter (53.) konterte Schnez mit seinen Saisontoren 23, 24 und 25 (55.)(59.)(61.) und entschied die Partie so fast im Alleingang. Das Schlus- sergebnis brachten die Treffer von Kaplan zum 2:6 (85.) und Wöhr zum 2:7 (86.). Mit diesem Auswärtssieg beendet der SVB II den kleinen Negativlauf und zeigt sich gerüstet für das Topspiel am Mittwoch gegen den Tabellenführer aus Wangen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth (68.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Niklas Hugger (68.Dennis Hecht), Ro- bin Blattner (68.Marius Hahn), Konstantin Knisel, Moritz Gresser, Markus Wöhr, Kai Kaspar, Johannes Schnez, Max Kretzer Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 0:2 Johannes Schnez (15.), 0:3 Max Kretzer (35.), 1:3 Markus Holzwarth (53. Foulelf- meter), 1:4 Johannes Schnez (55.), 1:5 Johannes Schnez (59.), 1:6 Johannes Schnez (61.), 2:6 Nicolas Kaplan (85.), 2:7 Markus Wöhr (86.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Sebastian Schwab (61.). Vorschau: Samstag, 04.05 16.00 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 TC Baindt e.V. Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Kommenden Sonntag, den 5. Mai um 13:00 Uhr, findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnupper- mitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr, Liste hängt am Ver- einsheim aus. Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Musikverein Baindt Im Mai ist beim Musikverein Baindt Einiges los Besuchen Sie uns am 5. Mai 2024 in Wan- gen auf der Landesgartenschau. Wir spie- len ab 11:00 Uhr den Frühschoppen beim Landkreispavillon. Am 9. Mai 2024 neh- men wir, wie jedes Jahr, wieder bei der Christi-Himmel- fahrtsprozession durch Baindt teil und am Tag darauf begleiten wir die Blutreiter früh morgens um 05:30 Uhr nach Weingarten zur Blutreiterprozession. Am 26. Mai 2024 sind wir beim Musikfest Münchenreute zu Gast. Der Musikverein Blönried-Zollenreute feiert sein 100-jähriges Bestehen mit einem Festumzug. Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Baindt bei unseren Auftritten im Mai. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am vergangenen Freitag, 26.04.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal statt. Zunächst begrüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter unsere Bürgermeisterin Simone Rürup, Werner Weissenberg als Wahlleiter, unseren Ehrenzunft- meister Rainer Beer und unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert. Zu Beginn wurde eine Totenehrung gehalten um unse- ren verstorbenen Mitgliedern zu gedenken. Anschließend hielt Roland Oelhaf einen Rückblick von der letztjährigen Jahreshauptversammlung bis April 2024. Im Speziellen ging er auf die Tätigkeiten des Zunftrats, die chronolo- gischen Aktivitäten der Narrenzunft und separat auf die Fasnet 2024 ein. Von den zurzeit insgesamt 397 Mitglie- dern (159 aktive und 238 passive) waren 59 stimmbe- rechtigte Mitglieder erschienen. Der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft wurde von den Kassenprüferinnen Martina Brei und Ilona Wöhr als richtig befunden und sie bestätigten eine einwandfreie Kassenführung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft wur- de in diesem Jahr für eine Änderung der Finanz- und Beitragsordnung abgestimmt. Anschließend wurde unter der fachkundigen Leitung von Werner Weissenberg die Hälfte des Zunftrates neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar: - Vize-Zunftmeisterin: Martina Joachim - Schriftführer: Sven Stiefvater - Häs- und Maskenwartin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 2 Zunfträte für Veranstaltungen: Anna Spähn + Tobias Kränkle - Beisitzer Veranstaltungen: Christian Haug - 1 Kassenprüferin: Ilona Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Karin Pink und Fabi- an Ritter. Martina Joachim wurde von der Beisitzerin für Veranstaltungen zur Vize-Zunftmeisterin gewählt, Sven Stiefvater wurde vom Zunftrat für Veranstaltungen zum Schriftführer gewählt und Anna Spähn wurde von der Jugendvertreterin zur Zunfträtin für Veranstaltungen ge- wählt und somit wie Tobias Kränkle und Christian Haug erstmals in den Zunftrat gewählt. Ilona Wöhr konnte für 2 Jahre als Kassenprüferin gewonnen werden. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Norbert Kurz, Ulri- ke Wöhr und Sophia Hecht möchte sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Anna Spähn, Tobias Kränkle und Chris- tian Haug gratulieren wir zu ihrem neuen Amt. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend un- sere langjährigen aktiven Mitglieder Andreas Bosch und Patrick Faiß für 22 aktive Jahre und überreichte Ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches. Dem entschul- digten Mitglied Michael Schmidt wird Roland Oelhaf das Präsent nachreichen. Ebenfalls überreichte Roland Oelhaf mit einigen persön- lichen Worten Geschenke an Norbert Kurz (8 Jahre), Ul- rike Wöhr (4 Jahre) und Sophia Hecht (2 Jahre) für ihre Tätigkeit im Zunftrat. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei allen an- wesenden Mitgliedern und bei Werner Weissenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach an die Mitglieder- versammlung ein paar Worte und bedankte sich für das Engagement der Narrenzunft zur Pflege der Tradition und zum Erhalt der Baindter Dorffasnet. Roland Oel- haf bedankte sich im Namen der Narrenzunft bei Frau Rürup für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde im letzten Jahr. Danach ging es zum gemütlichen Teil, wo unser Brauch- tumer Werner Späth eine kleine Diashow vom vergange- nen Jahr bis zur diesjährigen Dorfputzete vorgeführt hat. An unserer Jugendversammlung, die ebenfalls am 26.04.2024 stattfand, wurde Benjamin Stiefvater zu un- serem neuen Jugendvertreter gewählt. Wir wünschen ihm viel Spaß und Freude in seinem neuen Amt. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Beim Dressurfestival in Pfullendorf konn- ten Luisa Walser und Alisa Schnez folgen- de Platzierungen mit nach Hause nehmen: Dressurreiterprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse A** Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Alisa mit Sokrates und Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützen- haus in Baindt laden wir alle Mitglieder herz- lich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 09.05.2024 um 13:45 Uhr der Proberitt in Sulpach statt. Blutfreitag in Weingarten am 10. Mai 2024: Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz in Baindt. Die Musikkapelle wird uns traditionell (zum 111. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzli- ches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe 73 in der Zugordnung nehmen wir dieses Jahr zum 116. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Mit dabei sein werden wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze sowie eine stattliche Anzahl Jugendlicher und Ministranten zu Pferde. Unser Aufstellungsplatz ist im Wirtschaftshof hinter den Gemäuern der Basilika und des Akademiegebäudes. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr aus Südtirol den Bischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Bericht von der Jahreshauptversammlung: Zur ersten Jahreshauptversammlung der Blutreitergrup- pe Baindt 1906.e.V. konnte der Vorsitzende Werner Elbs 35 Anwesende begrüßen. Er dankte für die rege und dis- ziplinierte Beteiligung an den Prozessionsritten und ins- besondere für das Engagement im Jahr 2023 bei der Bildung unseres nun eingetragenen und gemeinnützigen Vereines. Nach einem würdevollen Gedenken an unsere Verstorbenen folgten die Berichte des Vorsitzenden, des Schriftführers Adelbert Steinhauser und des Kassiers Al- exander Henzler. Kassenprüfer Walter Tagmann bat die Anwesenden danach um Entlastung der Vorstandschaft aufgrund der einwandfreien Geschäfts- und Kassenfüh- rung. Die Abstimmung zur Entlastung wurde von Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze geleitet und von den Anwesenden einstimmig erteilt. Gruppenführer Berthold Steinhauser berichtete von der Versammlung der Gruppenführer am Ostermontag und gab einige Hinweise zur Sicherheit von Pferd und Reiter sowie zum Thema Versicherung beim Blutritt in Weingarten. Zahlreiche Reiterinnen und Reiter meldeten sich zum Blutritt in Weingarten, viele auch zum Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg an. Der Höhepunkt der Versammlung war dann aber die Ehrung von zwei verdienten Blutreitern. Die Brüder Markus und Simon Schwarz nehmen in die- sem Jahr zum 25. Mal am Blutritt in Weingarten teil. Herr Dekan a.D. Leuze überreichte die Ehrenurkunden und würdigte das Engagement der beiden für den christ- lichen Glauben sowie für die Baindter Blutreitergruppe. Dies in besonderem Maße, da sie aus Mengen stammen Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 und jedes Jahr zu den Prozessionsritten nach Baindt in die Heimat ihrer Mutter kommen. Die Unterstützung von Vater und Mutter sowie von der Familie Konzett ermöglichte dies von Anfang an. Dafür ein großes Vergelts Gott!! „Christus der Erlöser, stärke ihren Glauben und schenke ihnen Anteil an der Auferstehung“ v.l.n.r. Vorstand Werner Elbs, Dekan a.D. Heinz Leuze, Markus Schwarz, Simon Schwarz, Gruppenführer Ber- thold Steinhauser GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Altein- gesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 5.5.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ludwigshafen über den Haldenhof nach Sipplingen Wir fahren mit der Bahn nach Ludwigshafen und wan- dern auf schmalen Waldwegen zum Haldenhof. Dort ma- chen wir unsere 1. Rast und genießen die tolle Aussicht. Auf verschlungenen Wegen geht es nach Sipplingen zu unserer Rückfahrt. Treffpunkt: Sonntag, 05.05.2024 um 9.00 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 350 hm, moderate Steigung. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr am Haldenhof vorgesehen. Anmeldung ab 26.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis 8. OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg von Mai bis Juli Landrat Harald Sievers hat am 23. April den 8. OEW-Kul- tursommer im Rahmen einer Pressekonferenz eröffnet: „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, durch die Unterstützung der OEW in unserem Landkreis sowohl etablierte Events als auch neue Beiträge zu fördern und damit zur kulturellen Pro- filierung unserer Region beizutragen!“ Ziel des von Land- rat Harald Sievers ins Leben gerufenen Veranstaltung ist es, markante kulturelle Lichtblicke in unserer Region zu stärken. Die fünf sommerlichen Kulturhighlights des OEW-Kultursommers reichen dabei vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Alt- stadtkulisse bis hin zum Musik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel und bieten somit ein breites Spektrum an unterschiedlichen musi- kalischen Stilrichtungen und eindrucksvollen Spielorten. Die Projektpartner erhalten vom Landkreis Ravensburg einen finanziellen Zuschuss aus den Kunst- und Kulturför- dermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), gespeist aus den Erträgen ihrer Tochter EnBW AG. Neben vier etablierten Kulturhighlights, wird das fünf- te Highlight jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Der Gewinner des Wettbewerbs: Oratorienchor Wangen Der Wettbewerb wurde im Februar ausgeschrieben. Ge- sucht wurde ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Unter den kreativen Bewerbungen, die beim Land- kreis Ravensburg eingingen, konnte sich der Oratori- enchor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn - Die Schöpfung“ durchsetzen. Die Jury war von der gro- ßen Strahlkraft der Veranstaltung, die am 12. Mai in der Waldorfschule Wangen stattfinden wird, überzeugt. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturpro- jekt kommen Musiker/innen und Solist/innen aus der Region Allgäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusam- men, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpretieren. Das Gemeinschaftsprojekt schafft Be- wegungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Un- terstützungsbedarf und trägt Kultur inklusiv in die Welt. Brass im Gras In diesem Jahr dürfen sich Blasmusikfans wieder auf Brass im Gras freuen (9. Mai): Brass im Gras feiert die Blasmusik und unterstützt gemeinsam mit dem Blasmu- sikkreisverband Ravensburg e.V. die zahlreichen Musikka- pellen im Landkreis Ravensburg. Brass im Gras versam- melt die Hochkaräter der fetzigen Blas- und Brassmusik an unterschiedlichen Spielorten im Landkreis. Das Be- sondere dabei: Jedes Jahr lädt eine andere Musikkapelle Blasmusikfans ein, das Tanzbein zu schwingen. Im Jahr 2024 richtet der Musikverein Waltershofen e.V. das be- liebte Format aus: Unter dem Motto „KMF meets Brass im Gras“ findet es am 9. Mai im Rahmen des Kreisver- bandsmusikfestes in Waltershofen statt. Ein großzügiger finanzieller Zuschuss aus den Kunst- und Kulturförder- mitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke ermög- licht es dem Musikverein, die drei hochklassigen Bands „Erwin und Edwin“, „Druckluft“ und „Die Brasserie“ für ihr großes Fest zu gewinnen. Das Line-Up verspricht einen stimmungsvollen Abend mit erstklassiger Musik. Isny Opernfestival Das Isny Opernfestival (16. bis 23. Juni) inszeniert und dirigiert der künstlerische Leiter Hans-Christian Hauser in diesem Jahr die märchenhafte Oper „Die Mainacht“ von Nikolai Rimski-Korsakow. Damit bleibt es in seiner Tradition der slawische und jüdischer Komponist/innen. Am 20. und 22. Juni finden die etwas mehr als einstün- digen Freilichtaufführungen in der außergewöhnlichen Atmosphäre des Schlossinnenhofes in Isny statt. Am 21. Juni gibt es unter dem Motto „Die Mainacht für Kinder“ eine spezielle Inszenierung für Familien. Weiter auf dem Programm steht ein Festivalkonzert am 16. Juni in der Nikolaikirche Isny mit Beethovens 5. Sinfonie, dem 1. Satz aus dem Oratorium „Der Heilige Johannes von Damas- kus“ von Sergei Tanejew, dem jüdischen Jerusalem-Lied „Yerushalayim“, sowie Passagen aus Richard Wagners „Tannhäuser“. Es gibt zusätzlich zu den regulären Karten die sogenannten „Herzenskarten“ für 5 €. Internationale Wolfegger Konzerte In der stimmungsvollen Konzertreihe der renommierten Internationalen Wolfegger Konzerte (28. bis 30. Juni) bietet das Blechbläserensemble Bright Brass auf dem Preisträgerkonzert am 28. Juni in der Alten Pfarr in Wol- fegg Werke von Malcolm Arnold, Enrique Crespo, Kerry Turner, Astor Piazzolla (arr. Steven Verhaert), George Gershwin und Irving Berlin dar. Am Tag darauf, so die neue Geschäftsführerin des Freundeskreis Susanne Hölzer, präsentiert der künstlerische Leiter der Konzerte, Man- fred Honeck, beim Orchesterkonzert im eindrucksvollen Rittersaal des Schlosses Wolfegg mit dem Tenor Simeon Esper und der Deutschen Radio Philharmonie Werke von Florian Frannek und Ludwig van Beethoven (29. Juni). Ein Kirchenkonzert mit Magdalena Lucjan (Sopran), Sus- an Zarrabi (Mezzosopran), Martin Mitterrutzner (Tenor), Lukas Siebert (Tenor), Krešimir Stražanac (Bassbariton) und der Deutschen Radio Philharmonie rundet das dies- jährige Konzertprogramm in Wolfegg ab (30. Juni). Zu den Proben werden vorab Schüler/innen aus Wolfegg und Umgebung eingeladen, um einen barrierearmen Zugang zu klassischer Musik zu bekommen. Einhaldenfestival Das Einhaldenfestival (25. bis 28. Juli) ist ein familiäres Kulturprojekt, tief verwurzelt in der Region Oberschwa- ben. Nach der erfolgreichen Premiere am neuen Standort im Jahr 2017 werden die vielen ehrenamtlichen Helfer/in- nen die Festivalbühne heuer wieder auf dem Kaseshof in Geratsreute bei Fronhofen aufschlagen. Zum Line-Up des 21. Einhaldenfestivals zählen, laut Veit Hübner, Berta Ep- ple feat. Marga Mitchell + Leandro Ragusa, Django Asül, Samuel Heinrich, Foaie Verde, Quadro Nuevo, Entropic Minds, Veits Jazz-Labor feat. Joo Kraus + Fola Dada, Lars Reichow und Peterston & Co. Am Samstagnachmittag finden wieder Veranstaltungen mit und für Kinder statt, darunter das Kinder-Chorkonzert „SingBach“ unter der Leitung von Friedhilde Trüün und das Liedertheater zum Mitmachen mit Christof und Vladislava Altmann. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Vorverkauf sind zu finden auf https://kultursommer.rv.de und über die dort vorgenommenen Verlinkungen auf die projektei- genen Kanäle der Kooperationspartner/-innen. Weitere Informationen zum 8. OEW-Kultursommer sind bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg un- ter Tel. 0751 8595-23 oder E-Mail: info@kultursommer-rv. de erhältlich. Was sonst noch interessiert DRK-Kreisverband Ravensburg Zu Hause und unterwegs sicher mit dem DRK-Haus- notruf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sind für die meis- ten Menschen bis ins hohe Alter ein wertvolles Gut. Sicher- heit für mögliche Notfälle bietet ihnen dann der Hausnot- ruf, ganz besonders wenn Menschen vorerkrankt sind oder allein leben. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg kommt seit kurzem eine neue Generation der Hausnot- ruftechnik „Home & Go“ zum Einsatz: Er funktioniert nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist ein- fach in der Anwendung. Mobil und sicher Der Notruf „Home & Go“ verbindet den klassischen Not- ruf mit einem mobilen System und bietet daher zusätzlich Sicherheit auch außerhalb der eigenen Wohnung. „Die Kunden müssen sich nicht mehr zwischen einem System für die Wohnung und einem für unterwegs entscheiden“, erklärt Robert Schön, der Abteilungsleiter Soziale Dienste beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Das Gerät besteht aus einem festen Basisteil und einem Mobilteil, das beim Verlassen der Wohnung eingesteckt wird. Befindet sich die Person im Freien, wählt sich das Gerät bei einem ab- gesetzten Notruf in das nächstgelegene Mobilfunknetz ein. Die laufende Ortung mithilfe von Satelliten oder WiFi liefert den genauen Standort der hilfebedürftigen Person an die Notrufzentrale oder die App. Die Erreichbarkeit ist mit der Technik sowohl in Deutschland als auch in Öster- reich und der Schweiz vollständig abgedeckt. Selbstgewählte Daten sicher hinterlegt Die Möglichkeiten des „Home & Go“-Systems sind vielfäl- tig. Mit den Kunden kann genau definiert werden, wer im Fall einer Notsituation neben der Notfallzentrale benach- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 richtigt werden soll: Familienangehörige, Nachbarn oder der Hausarzt etwa. Zuvor müssen - wie bei jedem System und immer in Absprache mit dem Kunden - Daten zu ent- sprechenden Kontakten, aber auch zu gesundheitlichen Problemen hinterlegt werden. Die Daten liegen verschlüs- selt in der „easierLife“-Cloud auf deutschen Servern. Über diese Cloud wird auch die Programmierung des Geräts vorgenommen und die Fernwartung getätigt. Interessant ist auch der „virtuelle Zaun“, der bei diesem System ein- gerichtet werden kann. Damit können sich zum Beispiel Menschen mit beginnender Demenz, deren Orientierung schon eingeschränkt ist, weiterhin in einem ausgewählten Bereich wie dem eigenen Garten unabhängig bewegen. Wird der definierte Bereich verlassen, erfolgt bei dem sogenannten Geofencing eine Benachrichtigung an den zuvor für diesen Zweck hinterlegten Kontakt. Mit den Angehörigen verbunden Interessant für Angehörige, findet Robert Schön, dass sie über eine kostenlose Smartphone-App die Aktivitäten der Mutter oder des Vaters einsehen können. So erfahren die Angehörigen in Echtzeit, ob das Gerät online ist, ob der Kunde gerade zu Hause oder unterwegs ist oder ein Not- ruf abgesetzt wurde. Dies soll weniger der Überwachung, als vielmehr der Sicherheit der Beteiligten dienen. Außer- dem können sie mit dem Gerät mit dem Senior oder der Seniorin - ähnlich wie mit dem Handy - kommunizieren. Neugierde ist groß Senioren in einer Wohnanlage haben zusammen mit den DRK-Verantwortlichen den Umgang mit dem Hausnotruf in der Praxis getestet und für gut befunden. Die Personen im Alter von 70 plus, die mitmachten, waren von Anfang an sehr interessiert. „Die Neugierde war sehr, sehr groß,“ schildert Robert Schön. „Mittlerweile haben wir bereits über 30 Geräte im Einsatz. Die Resonanz ist durchweg positiv.“ Er erläutert, dass bei einem Pflegegrad die Pfle- gekasse einen Teil der monatlichen Kosten übernimmt. Wichtig ist ihm auch zu betonen, dass Menschen sich günstigerweise früh mit der Technik auseinandersetzen, damit sie eine Routine dafür entwickeln. Wer sich für den Hausnotruf interessiert, bekommt im Vorfeld immer eine ausführliche persönliche Beratung vom DRK. Sonderaktion Im Aktionszeitraum von Mai-Juli 2024 schenkt das DRK die Anschlussgebühr und die erste Monatsgebühr. Sie sparen so bis zu 105 € und können den Hausnotruf des DRK in Ruhe kennenlernen. Egal für welches DRK-Haus- notrufgerät man sich entscheidet. Kontakt beim DRK-Kreisverband Ravensburg: DRK-Hausnotruf Tel.: 0751 56061-63; E-Mail: hausnotruf@rotkreuz-ravensburg.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 08. Mai 2024 um 19.00 Uhr Thema: Eine Sehbehinderung oder Erblindung kann ei- nen massiven Einschnitt für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeuten. Das Leben teilt sich in davor und danach. Wie werden solche Ereignisse psychisch verar- beitet? Im Vortrag wird ein Behinderungsverarbeitungs- modell vorgestellt und wie man dies für sich nutzen kann. Katharina Weidenbach, Diplom-Heilpädagogin und sys- temische Familientherapeutin, arbeitet seit 28 Jahren im Sehbehinderten- und Blindenwesen. Neben ihrer Stelle im psychologischen Dienst des Berufsförderungswerks Würzburg ist sie seit vielen Jahren für verschiedene Blin- den- und Sehbehindertenvereine als Referentin und im Bereich der Blickpunkt-Auge-Ausbildung tätig. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. Innovationspreis Landkreis Ravensburg 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Land- kreis Bereits zum 12. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus- geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationskraft ist die Schlüsselkompetenz für wirt- schaftlichen Erfolg. Sie sichert Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand - auch im Landkreis Ravensburg. Es braucht somit Unternehmen, die sich mit ihren Produk- ten, Verfahren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abgrenzen. Unternehmen, die zukunftsweisende Techno- logien eingeführt haben oder deren Arbeit in Forschung und Entwicklung wegweisend ist. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) ge- meinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 12. Mal den Innovationspreis Landkreis Ravensburg. „Die Unternehmen im Landkreis sind die Antriebskraft hin- ter unserem Wohlstand und unserer Zukunftssicherheit. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meis- tern und den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnen.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR GmbH Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio- nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Pro- dukte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfähig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 31.05.2024 möglich. Neutrale und unabhängige Jury-Mitglieder aus Hand- werk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und bewerten alle eingereichten Innovationen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2024/2025 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Frühjahr 2025 • Bewerbungsschluss: 31.05.2024 • Online-Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de • 12. Innovationspreis Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßt Botschafter für das Louis Braille Festival 2024 Ministerpräsident Winfried Kretschmann bedankt sich bei einem fleißigen Botschafter für Stuttgart. Der Blinden- führhund Harry hat zusammen mit seiner Halterin Lisa Mümmler unter dem Hashtag #FestivalFührhundHarry für das Louis Braille Festival geworben, das vom 3. bis zum 5. Mai in der Landeshauptstadt stattfinden wird. Nun werden bereits 3.000 blinde, sehbehinderte und sehende Gäste erwartet. (Infos und kostenlose Anmeldung: www. dbsv-festival.de) Dazu Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Ich freue mich sehr, dass Baden-Württemberg in diesem Jahr Gastgeberland für das Louis Braille Festival ist, dem europaweit größten Treffen blinder, sehbehinderter und sehender Menschen. Sie alle kommen nach Stuttgart, um an den vielen Veranstaltungen teilzunehmen, an den Konzerten, Workshops und dem Gottesdienst. Gleichzeitig werben Sie auf diesem Weg aber auch für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe in allen Lebensbereichen eine Selbstverständlichkeit ist. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den gesellschaftlichen Zusammen- halt und die kulturelle Vielfalt zu stärken. Das Louis Braille Festival leistet in diesem Sinne einen wertvollen Beitrag. Deshalb habe ich auch sehr gerne die Schirmherrschaft für dieses wunderbar vielfältige Festival übernommen. Ich danke den Veranstaltern für ihr großes Engagement bei der Vorbereitung und wünsche, dass es zu möglichst vielen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung kommt.“ Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung gestalten zusammen mit Stuttgarter Institutionen ein Programm mit Musik und Literatur, mit Film, Comedy und Sport so- wie mit zahlreichen Workshops und Gelegenheiten zum Mitmachen und Ausprobieren. Das Louis Braille Festival wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenver- band (DBSV) zum fünften Mal initiiert und gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSVW) und der Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen in Stuttgart durchgeführt. Der Eintritt zum Louis Braille Festival ist frei, eine Anmeldung aber erwünscht. Alle Infos unter www.dbsv-festival.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg gibt Tipps Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Eltern begegnen in vielen Bereichen - ob privat, beruflich oder auf Social Media - zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Ren- te haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fra- gen zum Thema. Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruf- lich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungs- zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutge- schrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Mona- te, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen ei- nes Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichti- gungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können da- mit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversi- cherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente. Wer bekommt diese gutgeschrieben? Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zuge- ordnet - demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemein- sam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berück- sichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklä- rung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Erscheinen diese automatisch in meinem Versiche- rungskonto? Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungs- zeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten mel- den? Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Le- bensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort ab- gegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden? Der Antrag - bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklä- rung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberech- nung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe? Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben. Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ kön- nen Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kinderer- ziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wich- tigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www. drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Bund der Steuerzahler Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an „Meine erste Steuererklärung“ Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser neuer Ratgeber „Meine erste Steuererklärung“ ganz sicher weiter. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen außerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanz- amt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschü- re listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu vergessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zei- gen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Mei- ne erste Steuererklärung - Für das Steuerjahr 2023“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Ratgeber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. Autofreies Lauratal Sonntag, 5. Mai 2024, 8 - 20 Uhr Mit einem vielfältigen Programm startet die Initiative au- tofreies Lauratal ins Frühjahr. Mit ihrer Forderung nach mehr Sicherheit und Platz für Fußgänger und Radfahrer möchte die Imitative für bessere Infrastruktur für Fußgän- ger und Radfahrer eintreten. Das autofreie Lauratal ist an diesem Sonntag zusätzlich Partner der Inklusionstage des Landkreis Ravensburg htp://www.rv.de/inklusionstage Neben einem Infostand zu allen Fragen rund um ÖPNV, Radinfrastruktur und Verkehrsplanung im Schussental liegt dieses Mal ein besonderer Schwerpunkt auf inklu- siver Mobilität. Fahrradkultur ist ein Teil der Alltagskultur und Mobilitätskultur. Zahlreiche Imitativen und Vereine beteiligen sich mit tollen Angeboten am autofreien Lau- ratal, kommen und genießen sie das Naherholungsgebiet zwischen Weingarten und Schlier, das an diesem Sonntag den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht: ab 11 Uhr Bund Probefahrten mit dem Lastenrad sowie Infos zum Leihsystem, Infos zum Streuobst- Apfelsaft- projekt, zusätzlich können unter Anleitung Vogelhäuser gebaut werden. Yardimici Kunstwerke: der überregional bekannte Künstler stellt einige seiner beliebten Kunstwerke im Lauratal aus Critcal Mass: am 5.5.24 findet wieder die Kidical Mass statt. Für kinder- und fahrradfreundliche Orte - Straßen sind für alle da! Die Demo startet um 14 Uhr am Marienplatz RV, 14.30 Uhr Parkplatz Gewerbeschule und endet um 15 Uhr mit einem Fahrradfest und Picknick im Lauratal. 11 - 17 Uhr Spielmobil im Lauratal 10 - 12 Uhr „Ornithologische Müllsammlung“ Spaziergang durch den Wald, wir lauschen den Vögeln und versuchen herauszufinden, welche wir hören. Infos über Lebensweise, Fütterung etc. von Vögeln. Wenn wir am Wegesrand Müll finden, sammeln wir diesen auf. Dazu nehmen wir Mülltüten, Handschuhe und Greifzangen mit, diese werden gestellt. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche Infor- mationen über den Klimamobilitätsplan des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental - unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental - Radschnellweg - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS - Umsetzung des ÖPNV Konzeptes - Neue Aufteilung des Verkehrsraums - Förderung der Elektromobilität - Mulitmodalität und Intermodalität 11.30 Uhr Radtour zur Baumbesetzung im Altdorfer Wald geführte Radtour: Start um 11.30 Uhr am Infostand Lau- ratal, 12 Uhr Dorfplatz Schlier und 12.30 Uhr Grüner Baum Oberankenreute. Ab 11 Uhr Rikscha Projekt: Mobilität und Erlebnis für alle. Die Rikaschas erfreuen sich großer Beliebtheit, Ehrenamt- liche fahren Bewohner aus Seniorenheimen und schenken so ein großes Stück Lebensfreude und Lebensqualität. Infos zum Projekt und Ehrenamt, Rikscha kann vor Ort besichtigt werden. Inklusionstage: das autofreie Lauratal ist Kooperationspartner und bietet einen Überblick über inklusive Fortbewegungsmittel. Mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger, Menschen mit Gehilfen und Radfahrern, Mobilität für alle, denn: Radfahren ist Kultur: Fahrrad-Kul- tur ist ein Teil der Alltags-Kultur und der Mobilitäts- Kultur. htps://www.rv.de/inklusionstage 15.30 Uhr Live - Musik unter freiem Himmel mit Franziska Gross, Sängnerin der Band Zimt&Zorn: Mit Gitarre und toller Stimme bringt Franzi das Lauratal zum Klingen. Natur und Kultur am Infostand. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche am Ein- gang zum Lauratal von Weingarten kommend. Aktionsbündnis autofreies Lauratal Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 4. Mai 2024 Mit dem Fahrrad: Vier aufgelassene Weiher und ein Bade- und Fischweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wegstrecke: ca. 8 km Dauer: 2,5 Stunden Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden verfüllt oder es stehen Häu- ser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere diesjährige Radtour führt vom Häckler- weiher zu trockengelegten Weihern, wie der Färberweiher, der Einödweiher, der Hofstetter-Weiher und der Neuwei- her. Anschließend geht es wieder zurück zum wasserge- füllten Bade- und Fischweiher, dem Häcklerweiher. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben und besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von Gestern und Heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Rad-Wanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehr- schwung im ortsansässigen Gasthaus rundet schließlich das Erleben der Seen- und Weiherlandschaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Mai 2024 Urwald der Zukunft - Der Bannwald. Reise in eine Welt unbekannter Tiere und Pilze. Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: 6 km Der Bannwald - wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. AOK Bodensee-Oberschwaben „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet - Mitmachaktion der AOK: Für die Umwelt und die eigene Gesundheit! Insgesamt 656 Teilnehmer haben sich in der Region Bo- densee-Oberschwaben im vergangenen Jahr an der AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ beteiligt. Vom 1. Mai bis 31. August 2023 zählte jeder geradelte Kilometer - und auch in diesem Jahr findet die Aktion wieder statt! Mit dem Rad zur Arbeit, anstatt ins Auto zu steigen: Eine nachhaltige Lebensweise hat in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern beugt gleichzeitig Bewegungsmangel vor. Bei einer täg- lich zurückgelegten Strecke von 12 Kilometern Radfahren wird pro Person etwa ein Kilogramm weniger CO2 pro- duziert. „2023 wurden in der Region insgesamt 272.423 Kilometer zurückgelegt“, betont AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr und berichtet stolz: „Dadurch wurden rund 53.613 Kilogramm CO2 eingespart.“ Erstmals startete die Aktion bundesweit im Jahr 2004 - vor 20 Jahren. Seitdem haben knapp zwei Millionen Radfahrer mitgemacht. Die Hauptziele der Aktion waren und sind noch immer: die Gesundheit zu fördern, Sprit und Abgase zu sparen und damit die Umwelt zu schonen. Die AOK als Gesundheitskasse beobachtet den Klima- wandel und die starke Umweltverschmutzung mit Sorge und setzt sich deshalb in der Gesundheitsversorgung für mehr nachhaltiges Handeln ein. „Die Mitmachaktion der AOK findet von 1. Mai bis 31. Au- gust 2024 statt“, teilt Alexander Gohm, Koordinator Prä- vention bei der AOK Bodensee-Oberschwaben, mit. Un- ter allen Teilnehmenden, die das Ziel von 20 Tagen im Aktionszeitraum erreichen und in den Aktionskalender eintragen, werden attraktive Sachpreise verlost. Mitma- chen lohnt sich! Informationen und Anmeldung online unter www.mit- dem-rad-zur-arbeit.de. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Alexan- der Gohm, Koordinator Prävention bei der AOK Boden- see-Oberschwaben: Telefon 0711 6525-14613, alexander. gohm@bw.aok.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ü45-Onlinecheck: Wie gesund und fit bin ich? Online testen und direkt durchstarten Mit zunehmendem Alter häufen sich die körperlichen Zip- perlein. Stress und hohe Arbeitsbelastung können Men- schen zusätzlich erschöpfen. Wer erste Warnzeichen ig- noriert, riskiert auch seine Arbeitskraft. Damit Menschen sich mit dem Thema möglichst früh auseinandersetzen und aktiv werden, braucht es oft einen kleinen Impuls. Mit dem Ü45-Onlinecheck bietet die Deutsche Rentenversi- cherung anhand sieben einfacher Fragen an über 45-jäh- rigen die Chance, unkompliziert eine erste Einschätzung zur eigenen Gesundheit und Fitness zu bekommen: www. drv-bw.de/ueber45-onlinecheck Der Ü45-Onlinecheck soll erste Risikofaktoren aufspüren und mit gezielten Angeboten die Gesundheit fördern und somit die Erwerbsfähigkeit positiv unterstützen. Nach dem Ausfüllen des Onlinechecks erhalten die Teilnehmenden sofort eine Einschätzung und Empfehlung. Regt der Test einen möglichen Bedarf an Rehabilitations- oder Präven- tionsleistung an, können die Betroffenen am Ende sofort einen Antrag stellen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fragen zum Ü45-Onlinecheck oder zum Testergebnis? Dann kontaktieren Sie unser sozialmedizinisches Kom- petenzteam: E-Mail ue45-onlinecheck@drv-bw.de Telefon 0711 848-18087 Ü45-Onlinecheck und weitere Informationen zu den Prä- ventionsangeboten finden Sie unter www.drv-bw.de/ue- ber45-onlinecheck DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Ver- band e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Ver- bänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024, von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme derer, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hof- fen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - SMJ Oberland 2024 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2024 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 04. bis 11. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe trifft sich alle zwei Monate in Meckenbeuren. Blinzeln Sie häufig oder fallen Ihre Augen zu ohne dass Sie sie wieder öffnen können? Kippt und verdreht sich Ihr Hals? Verkrampfen sich Ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme. Kontakt für Informationen:Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Kleiner Tipp von uns für Sie Schuss, der Substantiv, maskulin BEISPIELE: - ein gezielter Schuss - ein Schuss auf eine Scheibe - es fielen zwei Schüsse (es wurde zweimal geschossen) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Anrede Vorname Name Straße, Nr. PLZ, Ort Jetzt einlösen und bestellen Telefon: 0228 97563-991 Fax: 0228 97563-51 E-Mail: pflieger@care.de Post: CARE Deutschland e.V. · Lea Pflieger Siemensstr. 17 · 53121 Bonn Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter: care.de/Datenschutz Mein CARE-Paket für die Zukunft Wie Ihr Testament Gutes tut. Bestellen Sie jetzt Ihren kostenfreien Ratgeber: Lea Pflieger, 0228 97563-991, pflieger@care.de www.care.de/vererben Ihr Gutschein für den CARE-Testament-Ratgeber Schaubilder, Beispiele, ein Muster- Testament und Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen. A1600 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: _ Finanzbuchhalter (m/w/d) _Steuerfachangestellte (m/w/d) _Lohnbuchhalter (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken und Sie über einschlägige DATEV-Kenntnisse verfügen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent / kfm. Mitarbeiter (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariats- tätigkeiten I Büromanagement I Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. Wenn Sie Zuverlässigkeit, Motivation, Bereitschaft zu selbstständigem und verantwortungsvollem Arbeiten mitbringen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an info@grath-architekten.de Grath Architekten BDA Marktstraße 10, 88212 Ravensburg Tel. 0751 35970 0 www.grath-architekten.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 0/ 21 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Wir suchen zum 01.06.2024 eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std./Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Telefon (07531) 8104-59 Frau Susanne Zöllin www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 4,76 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 03.05.2024
        Kiesgrubenstraße_1Änd.pdf

        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "K ie sg ru b e n st ra ß e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 14.12.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 29 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen/Carports um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 5 − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 6 Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze, Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 8 pro Einzelhaus bzw. 4 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 7 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sicker- schächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 8 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − In dem Baugebiet sind mindestens zwei Laubbäume sowie fünf standortgerechte Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchs- klasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Die festgesetzten Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Rich- tung der freien Landschaft zu pflanzen; ein Mindestmaß an Orts- randeingrünung, ein naturnaher Übergang in die freie Land- schaft sowie ein naturnaher Übergang zu den im Osten gelege- nen Schutzgebieten kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Sand-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 9 Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvor- schriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 10 die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diesen ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 11 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kies- grubenstraße" (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt; − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach-Ebe- nen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälfte max. 25% der ge- samten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte nicht über- schreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 12 − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Ge- schoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassenge- schoße gelten die Dachformen entsprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Aufgrund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich festgesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 13 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flachdächern ist unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raumin- halt ab einer Dachneigung von 28° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 14 (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Fassadengestaltung An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem natürlichen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem na- türlichen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des umgebenden Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Um bei Bautätigkeit innerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse die Tötung von möglicherweise eingewanderten Jungtieren zu ver- hindern, ist das Plangebiet vor Beginn der Baufeldräumung und der Baumaßnahmen reptiliensicher einzuzäunen. Die Zäune sind (z.B. durch Erdanschüttung von Innen) so zu gestalten, dass die Tiere das Plangebiet zwar verlassen können, eine Einwanderung aber nicht 443.80 483.40 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 16 mehr möglich ist. Die umzäunte Eingriffsfläche ist dann vor Beginn der Arbeiten nach eventuell noch vorhandenen Zauneidechsen ab- zusuchen und die dabei aufgefundenen Tiere sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in geeignete Habitate außer- halb des Gefahrenbereichs zu verbringen. Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG ("24 a-Biotope im NSG Anna- berg", Nr. 181234366963) sowie das Feldgehölz gem. § 33 NatSchG BW ("Feldgehölz nordwestl. NSW Annaberg", Nr. 181234360452); Lage außerhalb des Geltungsbereiches Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt die Beeinträchtigung durch Bauarbeiten sowie die Ablagerung von Baumaterial ist unzulässig. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 BNatSchG "Anna- berg" (Nr. 4.199), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Plan- zeichnung); Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 17 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich der Hasenweiler-Schotter. Diese wurde teilweise im Bereich des Planungsgebietes abgebaut. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 18 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 19 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Grundwassernutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtli- chen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungs- planes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 15.01.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 14.12.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 14.12.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgru- benstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 14.12.2018 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 05.03.1996) innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 21 − zur Fassadengestaltung − zur Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − zu Einfriedungen in dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Kiesgrubenstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Wohneinheiten geschaffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im Süden der Gemeinde Baindt, südöstlich der Straße "Schönblick" und westlich bzw. südlich der ringförmig verlaufenden "Kiesgrubenstraße". Südöstlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet "Annaberg", eine ehemalige Kiesgrube. Der Geltungsbereich entspricht dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 211/6. Er umfasst eine Gesamtflä- che von 1.144 m². Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Baindt ist Teil des Siedlungsgebietes "Mittleres Schussental". Westlich von Baindt ist der Fluss "Schussen" gelegen, östlich von Baindt befindet sich der "Altdorfer Wald". Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude oder naturräumli- che Einzelelemente. Die überwiegenden Teile des Geländes sind als eben zu bezeichnen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Der unmittelbare Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ist das kon- krete Vorhaben an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stell- plätzen zu errichten. Dieses Vorhaben widerspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kies- grubenstraße", da dieser hier Flächen für Parkplätze vorsieht, ist die Änderung des Bebauungspla- nes erforderlich. Die Nachfrage nach Wohnraum ist im Schussental generell und in der Gemeinde Baindt insbesondere als sehr hoch zu bewerten und dringlicher einzustufen, als die Bereitstellung von Parkplatzflächen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung zahl- reiche konkrete Anfragen nach bezahlbarem Wohnraum registriert und vor diesem Hintergrund erwächst der Gemeinde die Notwendigkeit bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Ohne die Än- derung des bestehenden Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" soll ein Teil dieser Nachfrage bedient werden. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum − Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 24 − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Für die Siedlungsentwicklung wurden Möglichkeiten der Verdichtung genutzt und keine Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft genutzt. Die Schaffung von Wohnraum wurde darüber hinaus innerhalb des Siedlungsbereiches geplant. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche und Flächen für Abgrabungen dargestellt. Da die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, Wohnbaufläche zu schaffen und dabei die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu nutzen sowie Konflikte mit dem Naturraum bzw. von Nutzungs- konflikten zu vermeiden bzw. zu minimieren. Für das geplante Mehrfamilienhaus soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich lediglich Straßen von untergeordneter Bedeutung, für welche mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Daher ist nicht mit Konflikten auf- grund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen und es sind keine Lärmschutz-Maßnahmen er- forderlich. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 25 Südwestlich des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von ca. 60 m der Parkplatz eines Gewerbetriebes. Aufgrund des Abstandes zum Plangebiet und der bereits bestehenden Limitierung durch vorhandene Einwirkorte ist jedoch mit keinen Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immis- sionen zu rechnen. Daher sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Für die Bereiche, in denen neu errichtbare Gebäude vorgesehen sind, werden Vorgaben über das Maß der baulichen Nutzung getroffen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 752 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 26 ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen (Baugrenzen) zulässig. Auf eine Regelung der Zulässigkeit von baulichen Anlagen über die in den §§ 12, 14, und 23 BauNVO getroffenen Regelungen hinaus wird verzichtet. Dadurch sind untergeordnete Nebenanla- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig Die Abstände zu anderen bau- lichen Anlagen auf Grund von anderen Vorschriften bleiben hiervon unbenommen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 27 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Kiesgrubenstraße" und die Straße "Schönblick" hervor- ragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die "Kiesgrubenstraße" und anbindende Straßen besteht ein Anschluss an die Landesstraße L 314. Dadurch sind weitere Anbindungen zum Beispiel an die Bundesstraße B 30 gegeben. Die Gemeinde Baindt gehört dem Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) an und ist über mehrere Buslinien unter anderem mit Baienfurt, Weingarten und Ravensburg verbunden. Die An- bindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist beispielsweise durch die Bushalte- stelle des Stadtbusses Ravensburg im Bereich des Rathauses mit der Linie 1 gegeben. Der Über- landverkehr erfolgt zum einen mit der Linie 30 und zum anderen mit der als Schülerverkehr ein- gerichteten Linie 7573. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 28 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt vor Ort versickert. Eine Ableitung in das Kanalnetz der Gemeinde ist auf ein minimales Maß zu beschränken. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 29 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt nördlich des Orts-Zentrums der Gemeinde Baindt, am östlichen Ortsrand. Im Westen wird das Gebiet durch Wohnbebauung und die "Schönblick Straße" begrenzt. Im Norden und Osten wird das Änderungsgebiet durch die "Kiesgrubenstraße" begrenzt und schließt über die Straße hinweg an die freie Landschaft an. Im Süden schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden wie auch das Plangebiet selbst landwirtschaftliche genutzt (Grünland). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine in Orts- randlage liegende Wiesenfläche. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwarten, da die Fläche als Intensivwiese genutzt wird und daher in Bezug auf die Flora eher artenarm ist (schnittverträg- liche Arten des Wirtschaftsgrünlandes). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 30 Die Kernfläche eines Biotopverbunds trockener Standorte liegt 65 m südöstlich des Änderungsbe- reiches. Ebenfalls in dieser Richtung verläuft in 180 m der Suchraum eines Biotopverbundes feuch- ter Standorte. In 190 m Entfernung in nördlicher Richtung beginnt die Kernfläche eines Biotopver- bundes mittlerer Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 23 BNatSchG geschützte Naturschutzgebiet "Annaberg" (Nr. 4.199) liegt etwa 10 m östlich, jenseits der "Kies- grubenstraße". Innerhalb des o. g. Naturschutzgebietes liegt das Biotop "24a-Biotope im NSG An- naberg" (Nr. 181234366963, mit mehreren Teilflächen). Im Norden, in etwa 60 m Entfernung, liegt das Biotop "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg" (Nr. 181234360452). 210 m südlich des Änderungsbereiches befindet sich das Biotop "Feldgehölz und Feuchtvegetation südwestlich NSG Annaberg" (Nr. 181234360450). Es befindet sich ein FFH-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute"; Nr. 8223311) in räumlicher Nähe, sowohl im Nordwesten, in 480 m Entfernung, als auch im Südosten in 780 m Entfernung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört der Änderungsbereich zur würmzeitlichen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Im Un- tergrund stehen die würmzeitlichen Schotter und Beckensedimente, häufig als dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel, an. Ursprünglich entwickelten sich aus diesen Sedimenten meist lehmige pseudovergleyte Parabraunerden. Der Änderungsbereich liegt in der Siedlungszone, wes- halb keine konkreten Bodendaten vorliegen. Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich laut Aussagen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorrangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtra- gung geeignet sind, ist zu rechnen. [Außerdem ist] mit […] kleinräumig deutlich unterschiedli- chen Setzungsverhalten des Untergrundes […] zu rechnen." Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber in geringem Maße anthropogen überprägt (in gerin- gem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; Grünlandeinsaat). Die vorkommenden Böden können ihre mittlere bis hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlags- wasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Auch auf Grund der weitgehend ebe- nen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch Hangwasser zu rechnen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die be- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 31 lebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfah- rungen nahe gelegener Bebauung ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rech- nen. 300 m westlich des Änderungsbereiches befindet sich die Zone III und IIIA des Wasserschutzgebie- tes "WSG Brühl" (Nr. 436.031). Dieses Wasserschutzgebiet wird durch die Planung nicht beein- trächtigt. Die Trinkwasserentnahmestelle liegt mit etwa 540 m Entfernung westlicher Richtung in einem ausreichend großen Abstand, sodass negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Grünfläche in Ortsrandlage, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Da die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist, kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Ände- rungsgebiet handelt es sich um ein in südöstlicher Ortsrandlage liegende intensiv genutzte Grün- landfläche. Durch das o. g. Naturschutzgebiet "Annaberg" zieht sich ein Weg, welcher zur Naher- holung genutzt werden kann. Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Das Plangebiet ist von den angrenzenden Straßen sowie von der freien Landschaft im Süden her gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Gehölze sind von der Planung nicht betroffen. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die um- liegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf das vermehrte Insektenauf- kommen aus feuchten und trockenen Biotopen wird in der Bebauungsplanänderung besonders hingewiesen. Es werden Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen) empfohlen, wodurch mögliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermie- den werden können. Auf Grund der Entfernung zu dem o. g. FFH-Gebiet und der Biotope in über Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 32 200 m Entfernung sowie wegen der dazwischen liegenden Bebauung sind keine funktionalen Be- ziehungen anzunehmen. Eine Betroffenheit der genannten Schutzgüter von der Planung kann aus- geschlossen werden. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Da es sich zwar lediglich um ein Baugrundstück handelt, die GRZ von 0,4 aber für Nebenanlagen um bis zu 50 % maximal bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden darf, ist der Eingriff in das Schutzgut als erheblich zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Anfallendes Niederschlagswasser, wird wenn möglich, über die belebte Bodenzone direkt im Baugebiet versickert. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwar- ten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwi- schen bestehender Bebauung und verlagert damit den östlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kiesgrubenstraße als bisherige Grenze des östlichen Ortsrands auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, wird das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene dörfliche Struktur einfügt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: In den Pflanzungen im Baugebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Die Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Richtung der freien Landschaft zu pflanzen. Dadurch wird eine ange- messene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet sowie für eine Ortsrandeingrünung mit naturnahem Übergang zur freien Landschaft gesorgt. Zudem verbessert sich hierdurch der Le- bensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie einige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbranderreger befallen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 34 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird darauf hingewiesen, dass als Außenbeleuchtung nur Leuch- tentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden sollen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sollen nur solche Pho- tovoltaik-Module zur Anwendung kommen, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter sowie Hecken, jedoch keine Mauern zulässig. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach, Flachdach und Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern dürfen nicht aufgeständert werden, um keine negati- ven Entwicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdä- chern zu erhalten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 25° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 25° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien, Farben und Fassadengestaltung orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren aus- reichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen, hat sich die hier angewandte Regelung bewährt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 36 Stellplatz sieht. Haushalte im ländlich geprägten Raum sind in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können Die Verkehrsflächen sind so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachge- wiesen werden müssen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 37 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,11 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,11 100 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 1 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 8 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 38 Wasserversorgung durch Anschluss an: Gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.2.3 Planänderungen Bei der Planänderung vom 14.12.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.01.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 14.12.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.01.2019 enthalten): − Aufnahme von insektenschonenden Lampentypen und Photovoltaik-Modulen mit max. 6 % po- larisiertem Licht als Festsetzung statt als Hinweis − Aufnahme eines Hinweises zur Grundwassernutzung − Aufnahme eines Hinweises zur Geotechnik − Redaktionelle Änderung der Eingriffsschwere in das "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" − Redaktionelle Berichtigung des Zustands der Böden im Plangebiet unter "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche" und "Flä- che für Abgrabungen" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden Blick von Osten Blick von Nord-Westen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 41 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2018. Der Beschluss wurde am 03.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 (Billigungsbeschluss vom 09.10.2018; Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Bekanntmachung am 19.10.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äuße- rung wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 (Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Billigungsbeschluss vom 09.10.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 über die Entwurfs- fassung vom 14.12.2018. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 42 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.12.2018 dem Satzungsbeschluss des Ge- meinderates vom 15.01.2019 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 01.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 43 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 14.12.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 1,43 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 16.03.2020
          Bifang_III.pdf

          G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " B if a n g I II " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 10.12.2010 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Typenschablonen 4 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 5 Hinweise und Zeichenerklärung 16 6 Satzung 20 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 29 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 34 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 12 Begründung – Bilddokumentation 39 13 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Typenschablonen 2.1 Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und örtlichen Bauvorschrif- ten (ÖBV) Für die in der Planzeichnung mit "Typ ..." gekennzeichneten Berei- che gelten jeweils die nachfolgend im Rechteck zusammengefass- ten Inhalte Typ 1 Typ 2 PF GRZ 0,35 GRZ 0,35 Z II Z II o o ED E6/D2/H2 Wo E4/D2 Wo ÖBV SD SD DN 18 - 38° DN 18 - 38° Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 3.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO können nur aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Bau- NVO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 3.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.11 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Dop- pelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 pro (angefan- gene) 1.000 m2 Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindes- tens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit min- destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig (z.B. als Material für Fassadenverkleidung oder Dacheinde- ckung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 3.12 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 3.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.14 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.15 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Gemeinde Baindt für die Unterbringungen sowie den Unterhalt einer Schmutzwasserlei- tung (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 3.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 3.17 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke ist über Rück- haltezisternen zu drosseln und anschließend der Mischwasserkana- lisation zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen LR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 3.18 Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.19 Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.20 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 3.21 Zu pflanzende Sträucher. Die Standorte der Sträucher können innerhalb der Flächen für Aufschüttungen bis zu 3,00 m vom Plan- eintrag abweichen. Es sind ausschließlich Gehölze aus der folgen- den Pflanzliste zu verwenden: Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Essig-Rose Rosa gallica Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Kriech-Weide Salix repens Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2 PlanVZ) 3.22 Pflanzgebote in dem Baugebiet Pflanzgebote: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 3.23 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberda- chungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind unzulässig. − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach- Ebenen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälf- te/Haus-Element max. 25% der gesamten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte/Haus-Elementes nicht überschreiten. − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 Garagen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Haupt- gebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei ste- hende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.7 Mindest-Dachüberstand Der Mindest-Dachüberstand (Abstand zwischen Außenkante der Außenwand und Außenkante des am weitesten überragenden Bauteils des überstehenden Daches, waagrecht gemessen) bei ge- neigten Dächern bei Hauptgebäuden beträgt − an allen Ortgangseiten (Giebel): 0,40 m − an allen Traufseiten gem. nachfolgender Tabelle: Dachneigung Dachüberstand mind. kleiner 30° 0,40 m ab 30° 0,35 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.8 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hin- aus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 4.10 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Far- ben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üb- lich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür bis 70 m2 1,0 ab 70 m2 1,5 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 4.12 Geländeveränderungen im Bereich der Retenti- onsanlagen Die erforderlichen Geländeveränderungen zum Bau der Retenti- onsanlagen sowie zum Überflutungsschutz vor Hangwasser sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (siehe Planzeichnung); 5.5 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 5.6 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", rechtsverbindlich seit 03.11.1974 (siehe Planzeichnung); 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten sollten für die Außenbeleuch- tung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insek- tendicht eingekofferte (staubdichte) Natriumdampf-Niederdruck- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampen verwendet werden. Die Lampen sollten nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschal- tet werden. Die Lichtmasten sollten eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte im gesamten Geltungsbereich verwendet werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 481 480 479 478 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 5.8 Gemeindliche Stellplatz- Satzung Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bi- fang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gilt die gemeind- liche Stellplatz-Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 5.9 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 5.10 Hangwasser und Über- flutungsschutz Unterhalb der Hang-/Böschungslagen entlang der Ostseite des Geltungsbereiches ist z.B. bei Starkregen oder Schneeschmelze mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendes Hangwasser zu rech- nen. Vorkehrungen zum Schutz vor Hangwasser sind vom Grund- stückseigentümer vor einer möglichen Grundstücksaufteilung bzw. einer kleinparzellierten Bebauung (in einem zusammenhängen- den, funktionsfähigen System) herzustellen und dauerhaft zu er- halten. Der Unterhalt obliegt den Grundstückseigentümern. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden, sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Hö- henlage der Lichtschächte, -höfe und des Einstiegs der Kellertrep- pen o.ä. zu achten. Sie sollten zum Schutz vor wild abfließendem Wasser bei Starkregen möglichst hoch liegen. Die Erdgeschoß- Fußbodenhöhe sollte nach Gesichtspunkten des Überflutungsschut- zes angemessen hoch gewählt werden. Maßnahmen zur Verbesse- rung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar (Wälle, Gefällsausrichtung von Grünflächen etc.). Obi- ge Anregungen gelten insbesondere für Grundstücke in oder unter- halb von Hanglagen oder Senken. 5.11 Überflutungsschutz Bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlas- tung, Oberflächenabfluss an Hanglagen, etc.) zu wild abfließen- dem Oberflächenwasser kommen. 5.12 Gestaltung der Abgra- bung/Abfang-Mulde Zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers empfiehlt sich die Verfüllung der Abgrabungs-Mulde mit einer Steinpackung. Im Bereich des Austrittes des abgeleiteten Wassers ist zu vermeiden, dass dieses in einem konzentrierten Strahl aus- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 tritt, ein breitflächiger Austritt ist anzustreben. 5.13 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauausführung, insbesondere auch für die Er- schließungsarbeiten heißt das: − Trennung Oberboden, kulturfähiger Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Oberbodens, Unterbodens - Boden- verwertungskonzept − Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen im Zu- ge der Erschließungsarbeiten − a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Rad- fahrzeugen (z.B. Lkw) − b) keine Befahrung bei Nässe − c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Mitteilung des Beginns der Erschließungsarbeiten 5.14 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zu Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. er- forderliche Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spe- ziell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.16 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Be- bauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 10.12.2010. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 10.12.2010. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu wird die jeweilige Begründung vom 10.12.2010 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Widerkehren und Zwerchgiebel − zu Dachaufbauten − zum Mindest-Dachüberstand − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 7.1.1.2 Das Planungsgebiet liegt östlich der "Boschstraße" und nördlich der "Zeppelinstraße". Östlich da- von befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 7.1.1.3 Für den Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt eine geplante Wohn- baufläche (W) dargestellt. 7.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann die Baulücke an der "Boschstraße" geschlossen werden. 7.1.1.5 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.1.6 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle". Im Westen grenzt der Planungsbereich an die "Boschstraße", im Norden und Süden jeweils an die bestehende Bebauung an der "Bosch-" bzw. "Zeppelinstraße". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Westen entlang der "Boschstraße" (Fl.-Nr. 42/1), im Osten ent- lang des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit der Fl.-Nr. 131/1. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Fl.-Nr. 138/3, im Süden an die Fl.-Nr. 137/16. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 42/4, Fl.-Nr. 137/20, Fl.-Nr. 137/21, Fl.- Nr. 137/22, Fl.-Nr. 137/23, Fl.-Nr. 137/24, Fl.-Nr. 137/25, Fl.-Nr. 137/26, Fl.-Nr. 137/27, Fl.- Nr. 137/28, Fl.-Nr. 137/29, Fl.-Nr. 137/30, Fl.-Nr. 137/31, Fl.-Nr. 137/32, Fl.-Nr. 137/33, Fl.- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 Nr. 137/34. Im Bereich der "Boschstraße" grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 7.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich im nördlichen Bereich um ca. 11 %, im Süden um ca. 4 %. Die topografischen Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden und Süden sind un- problematisch. 7.2.2 Übergeordnete Planungen 7.2.2.1 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den relevanten Zielen des Landesentwicklungspla- nes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.2.2 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden darin als geplante Wohnbauflächen (W) darge- stellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 7.2.2.3 Die Vorgaben des Landschaftsplanes beschränken sich auf die Darstellung einer Ortsrandeingrü- nung im Osten und Nordosten der überplanten Flächen. Diese wird durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt. 7.2.2.4 Im Umfeld des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge- setzes Baden-Württemberg (DSchG). 7.2.2.5 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.3 Erfordernis der Planung 7.2.3.1 Bereits seit längerer Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die bestehende Baulücke an der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 "Boschstraße" zu überplanen und als Wohngebiet auszuweisen. Der nordöstliche Ortsrand soll durch die Bebauung geschlossen werden. Die Bebauung soll an die der Umgebung angepasst werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" bereits als Wohnbaufläche (W) in Planung dargestellt. Die Ausweisung eines Wohngebietes soll den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung decken, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung konkrete Anfragen nach Wohnbaugrundstücken registriert waren. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es schließt unmittelbar an die bereits bestehende Wohnbebauung an, wodurch eine sinnvolle Einbindung geschaffen wird. Die verkehrliche Er- schließung ist durch die umgebende Wohnbebauung bereits vorhanden, so dass der neu zu erbringende Erschließungs-Aufwand gering ist. Eine Untersuchung bezüglich weiterer Standorte in der Gemeinde Baindt wurde nicht durchgeführt. 7.2.4.2 Das geplante Wohnbauquartier soll zur vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zur Umsetzung dieses Zieles können zeitgemäße Bauformen verwirk- licht werden. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. 7.2.4.3 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem über- planten Bereich abschließend. 7.2.4.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt bei ca. 1.420 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein- gehalten. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 7.2.5.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienen- den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nut- zungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Ge- samtsituation sind die Gründe hierfür. 7.2.5.3 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Die Festsetzung einer Grundflächenzahl ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. – anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,35 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der umgebenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahr- ten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen führen, da dann z.B. Grenzga- ragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wären. Die getroffene Regelung sieht eine diffe- renzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anla- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 gen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genann- ten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Aus- führungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehl- entwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und da- mit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretba- res Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. 7.2.5.4 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.5 Auf die Festsetzung von Firstrichtungen wird ebenfalls verzichtet. Dadurch schafft der Bebauungs- plan eine hohe Flexibilität. Durch die geringe Größe des Planungsgebietes, die Topografie und die Vielzahl an Firstrichtungen der umgebenden, bestehenden Bebauung können dennoch Fehlent- wicklungen ausgeschlossen werden. 7.2.5.6 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezu- ges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die vorgenommenen Ein- schränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). 7.2.5.7 Die festgesetzte offene Bauweise kann alternativ als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Ty- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 p 1) bzw. als Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. 7.2.5.8 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögli- che Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgren- zen hinweg. So wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. 7.2.5.9 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO wer- den Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Un- klarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in je- dem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.10 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden da- durch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichten- den) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaftliche Umfeld einfügen. 7.2.6 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 7.2.6.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. 7.2.6.2 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft wird hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 7.2.7 Wasserwirtschaft 7.2.7.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 7.2.7.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Für die Unterbringung einer Schutzwasserleitung ist im südlichen Bereich des Planungsgebietes ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt festgesetzt, welches e- benfalls den Unterhalt der Leitung ermöglicht. 7.2.7.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 26.07.2010). In der Umgebung ist darüber hinaus kein Gewässer zur Einlei- tung des Niederschlagswassers vorhanden. Die Gemeinde verfügt weiterhin über keine Regen- wasserkanäle. Somit ist für die Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der privaten Grundstücke die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal ermöglichen. 7.2.7.4 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 7.2.7.5 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 7.2.8 Geologie 7.2.8.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung 8.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 8.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hier- zu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Konzept zur Grünordnung 8.2.1 Bestandsaufnahme 8.2.1.1 Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 4.279 m², wobei der überwiegende Flächenan- teil von 4.055 m² als Intensivgrünland ausgebildet ist. Im nordwestlichen Bereich des Plangebie- tes befindet sich eine bestehende Straße. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen nicht zu erwarten. 8.2.1.2 Das geologische Ausgangsmaterial wird von den quartären Becken- und Moränensedimenten ge- bildet. Der Landschaftsplan trifft keine Aussagen zu Bodentyp und Bodenart im Plangebiet. Mit Ausnahme der im nordwestlichen Plangebiet liegenden Bestandsstraße handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flächen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenverdichtungen gerechnet werden. 8.2.1.3 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im überplanten Bereich. Für die Böden kann von ei- ner allgemeinen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Über mögliches Grundwasser lie- gen keine Informationen vor. 8.2.1.4 Der Planungsbereich ist standortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes in direkter Ortsrandlage, der sich in den nördlichen Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 der Ortschaft Baindt einschneidet. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine bestehende Stichstraße zur Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebäudes. Die westlich angrenzende "Boschstraße" erschließt bereits beidseitig Häuserzeilen. Das Plangebiet kann daher in Hinblick auf eine organische Siedlungsstruktur als Baulücke in Ortsrandlage betrachtet werden. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den nördlich angrenzenden Wiesen. Die Fläche besitzt auf Grund ihrer Lage, Größe und Strukturarmut keine bedeutende Erholungsfunktion. 8.2.2 Auswirkungen der Planung 8.2.2.1 Im Bereich der geplanten Bebauung erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Da der Bereich baulich vorgeprägt ist und intensiv genutzt wird, ist die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten. 8.2.2.2 Die landwirtschaftliche Ertragsfläche geht verloren. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,35 in Verbindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 2.129 m² der Wohnbauflächen voll- und etwa 710 m² teilversiegelt werden. 8.2.2.3 Durch die Versiegelung werden die Versickerungsleistung und die Grundwasserneubildungsrate der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf das lokale Klima sind auf Grund des eingeschränkten Umfangs der Bebauung nicht zu erwarten. 8.2.2.4 Durch die geplante Bebauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Be- einträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbezüge für die Anwohner der westlich angrenzenden Bebauung werden durch die geplanten Baukörper Richtung Osten auf die Wiesenflächen beeinträchtigt. 8.2.3 Grünordnerische Festsetzungen 8.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 8.2.3.2 Zur Eingrünung des Planungsgebietes wird im Bereich der Flächen für Aufschüttungen die Pflan- zung von Strauch-Gruppen festgesetzt, die im Osten und Nordosten die Eingrünung des Ortsran- des sichert. Dies entspricht den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental". 8.2.3.3 Durch die Festsetzung, pro 600 m² mindestens einen Laubbaum zu pflanzen, wird eine Durchgrü- nung der privaten Baugrundstücke gewährleistet. 8.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 8.2.3.5 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 8.2.3.6 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 8.2.3.7 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 8.2.3.8 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 8.2.3.9 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 8.2.3.10 Negative Auswirkungen von Hangwasser, das auf Grund der Topographie aus östlicher Richtung in die Baugrundstücke fließen könnte, werden durch einen kleinen Wall im Osten sowie eine Mulde zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanäle der öffentliche Straße verhindert. 8.2.3.11 Um schädliche Verunreinigungen des Niederschlagswassers zu vermeiden, dürfen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verwendet werden. 8.2.3.12 Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natri- umdampf-Hochdrucklampen) vermindert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 9.1.1.1 Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Gebäude der angren- zenden Bebauung weisen ebenfalls Satteldächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) so- wie geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppel- walm), sind nicht zulässig. Diese werden als nicht ortstypisch gesehen und würden daher örtliche Besonderheiten nicht achten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Anbauten orientieren sich eben- falls an den gegebenen lokalen Besonderheiten. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. 9.1.1.2 Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.1.1.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppe- lung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachauf- bauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfrei- heit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchti- gungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 9.1.1.4 Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzuset- zen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 9.1.1.5 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 9.1.1.6 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Beton- grau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie errichten zu können, sind für solche Anlagen Materialien und Far- ben zulässig, die üblich bzw. erforderlich sind. 9.1.1.7 Auf die Festsetzung eines Längen/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Be- zugs-Größen in Frage gestellt. 9.1.2 Stellplätze und Garagen 9.1.2.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich. Durch diese kann weitgehend sichergestellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angren- zenden Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr zweckentfremdet werden. Die dichte städtebauli- che Struktur wie auch die Wohnnutzung des überplanten Bereiches wie auch des angrenzenden Gebietes lassen die Zweckentfremdung der "Bosch-Straße" als Parkierungs-Fläche erwarten. Um die Funktionsfähigkeit der als Durchgangsstraße genutzten "Boschstraße" zu gewährleisten und eine Zweckentfremdung als Parkierungs-Straße auszuschließen, wurde die Zahl der Stellplätze je Wohnung erhöht. Der Verzicht auf zusätzliche Regelungen zur Anzahl der Stellplätze würde daher zu Fehlentwicklungen führen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen sowie des geringen Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 10.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der ge- troffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,43 ha 10.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) 0,41 94,8 % Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand) 0,02 5,2 % 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 10.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 10.2.2.6 Müllentsorgung durch gemeindliche Müllabfuhr 10.2.2.7 Durch den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind keine weite- ren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflä- chen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktions- fähig. 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Bei der Planänderung vom 25.08.2010 wurden Plan und Text aktualisiert und an die neuesten Daten- und Rechtsgrundlagen angepasst. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Geotechni- schen Gutachtens sowie weitere Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbei- tet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Erhöhung der festgesetzten Wand- und Firsthöhen um jeweils 0,50 m − Herausnahme der Festsetzung zur abweichenden Bauweise und Aufnahme einer Festsetzung zur offenen Bauweise − Aufnahme eines Leitungsrechts zu Gunsten der Gemeinde Baindt − Änderung der Festsetzung zu Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanz- liste − Änderung der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Versickerung von Niederschlags- wasser bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Überarbeitung des Inhalts − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Bodenbelägen in dem Baugebiet bei den planungsrechtlichen Festsetzungen − Aufnahmen einer örtlichen Bauvorschrift zu Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.2 Bei der Planänderung vom 17.09.2010 wurden Text und Plan aktualisiert und Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbeitet. Die Änderung umfasst folgende Punkte: − Aufnahme von Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Aufnahme von Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Änderung der Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Geländeveränderungen im Bereich der Retentions- anlagen − Aufnahme von Hinweisen zu Hangwasser und Überflutungsschutz − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.3 Bei der Planänderung vom 07.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind in der Sitzungsvorlage der öffentlichen Ge- meinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Aufnahme einer Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Klarstellung der Festsetzungen zu den baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen − Aufnahme von Hinweisen zur Grenze des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" und zum Bodenschutz − Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen, der Gestaltung der Abgra- bung und den ergänzenden Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.4 Bei der Planänderung vom 10.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. in der Sit- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Änderung der in der Planzeichnung dargestellten zu pflanzenden Sträucher mit Herausnahme der Strauchsymbole im Bereich der Flächen für Abgrabungen − Änderung der textlichen Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan des "Gemein- deverbandes Oberes Schussental", Darstellung als Wohnbaufläche (W) (Planung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende, angrenzende Bebauung ("Boschstr. 54") Blick von Norden entlang der "Boschstraße" über das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung Blick von Südosten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung an der "Bosch- straße" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 Blick von Süden entlang der "Boschstraße" auf das Plangebiet Blick von Süden auf die bestehende Bebauung westlich der "Boschstra- ße" Blick von Nordwesten auf den Einfahrtbereich der bestehenden Stichstraße im Norden des Plangebie- tes[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 3,46 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 16.03.2020
            Amtsblatt_2023_02_10_KW6.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. Februar 2023 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Scoping Termin hat stattgefunden - übergeordnete planungsrechtliche Fragen geklärt – Projektentwicklung und Energiedialog werden fortgesetzt Am 17. Januar 2023 hat der sogenannte Scoping-Termin zum geplanten Windpark Aldorfer Wald stattgefunden. Beim Scoping muss der Vorhabenträger den Behörden darlegen, wie das Planungsgebiet einzuschätzen ist und die Behörde nennt für die Genehmigung erforderliche Gutachten. In diesen Gutachten wird dann geprüft, welche Auswirkungen die Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald auf die dort befindlichen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, aber auch Böden, Wasser und Luft oder gar Kulturgüter haben. Neben Vertreter*innen der Vorhabenträger und der verfahrensführenden Behörde – das Land- ratsamt Ravensburg – haben auch die Bürgermeister der involvierten Gemeinden, Vertreter des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, Vertreter der Bundeswehr, Vertreter weiterer Fach- behörden des Landkreises Ravensburg sowie Vertreter von Interessenverbänden teilgenommen. Dabei konnten die planungsrechtlichen Konflikte mit der Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bun- deswehr besprochen und ausgeräumt werden. Die Planungen zum Windparkprojekt Altdorfer Wald werden von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy nun intensiv fortgesetzt. Der Scoping-Termin setzt den Beginn und Rahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchun- gen. Die Untersuchungen und die Aufbereitung der Unterlagen werden laut Vorhabenträger bis Ende 2024 in Anspruch nehmen, sodass diese dann zusammen mit den übrigen Genehmi- gungsunterlagen im 1. Quartal 2025 beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden sollen. Die derzeitige Planungsbasis sieht bis zu 40 Anlagen modernen Typs mit einer Nabenhöhe von 199 m und einer Gesamthöhe bis zu 285 Metern vor. Auf Grundlage dieser Planungsbasis wird nach Abschluss der Voruntersuchungen mit Blick auf die lokalen Rahmenbedingungen und die zu dem Zeitpunkt verfügbaren Anlagenmodellen die finale Auswahl getroffen. Inzwischen wur- de auch die Projektgesellschaft „Windpark Altdorfer Wald GmbH“ (WAW) gegründet und eine Projektwebseite online geschaltet: https://windpark-altdorferwald.de/ Die beteiligten Gemeinden wollen in Kooperation mit dem Forum Energiedialog die Phase der Projektentwicklung intensiv begleiten. Die Idee: es wird eine Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden gebildet. Die Gruppe identifiziert relevante Fragestellungen und erörtert diese sachlich, auch unter Hinzunahme externer, neutraler Expertise. Begleitend dazu sollen lokale, öffentliche Veranstaltungen stattfinden, die zum Planungsstand informieren und Hinweise aus der Bevölkerung aufnehmen. Auch der Vorhabenträger wird in die Dialog- gruppe eingeladen, um über die den Stand der Projektentwicklung zu berichten und Fragen zu beantworten. Die Dialoggruppe soll ihre Arbeit aufnehmen, wenn erste Erkenntnisse aus den Voruntersuchungen vorliegen. Die Zusammensetzung und Größe der Dialoggruppe soll in den nächsten Wochen festgelegt werden. Mit dem Altdorfer Wald waren von ForstBW Flächen für die Errichtung von Windenergieanla- gen zur Verfügung gestellt und über eine Ausschreibung den Vorhabenträgern zur Entwicklung übergeben worden. Diese Flächen sind in den vergangenen Monaten um weitere Flächen der Fürstlichen Forstverwaltung Waldburg-Wolfegg-Waldsee ergänzt worden, sodass das Planungs- gebiet nunmehr knapp 2000 Hektar umfasst. Die zum Windpark angrenzenden Gemeinden Bai- enfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg berichten in ihren Amtsblättern regelmäßig über die Projektentwicklung und den begleitenden Energiedialog. www.energiedialog-bw.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinsam neue Wege CORONA SCHNELL TESTSTATION BAINDT ÖFFNUNGSZEITEN IM FEB. 2023 MO - FR 17 - 19 UHR SA + SO UND AN FEIERTAGEN 11 - 13 UHR DIESE STATION SCHLIESST AM 28.02.2023 DAUERHAFT Rathaus geschlossen! Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, 16.02.2023 von der Baindter Narrenzunft Raspler der Rathaussturm und die Schlüs- selübergabe. Daher ist die Gemeindeverwaltung ab 10:00 Uhr geschlossen. Am Freitag, 17.02.2023 erreichen Sie uns zu den gewohnten Öffnungszeiten. Am Rosenmontag, 20.02.2023 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir wieder gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Reduzierung der Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne ab März 2023 Wie man derzeit aus der Presse erfahren kann, herrscht ein enormer Fachkräftemangel im sozialen Bereich. Lei- der sind auch wir in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne davon betroffen. Wir versuchen schon seit längerem Personal für unbesetzte Stellen zu finden, je- doch leider erfolglos. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, müssen wir die Öffnungszeiten reduzie- ren. Sobald die Stellen besetzt werden, werden wir diese wieder anpassen. Wir bedauern sehr diesen Schritt gehen zu müssen und sind bemüht, unseren Familien trotz der gegebenen Um- stände die bestmögliche Kinderbetreuung anbieten zu können. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 27.02.2023 - 03.03.2023 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten, 5 Radfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurz- fristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeisteramt geltend zu machen. Übungsraum: Fronhofen-Schmalegg-Baienfurt-Wolpertswende-Küm- merazhofen-Reute-Bad Waldsee-Berg-Staig Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (27.02. - 03.03.2023) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 27./28.02.2023 und 02./03.03.2023 Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online- Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. Februar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. Februar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaft- lichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen La- gerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 06 Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünen- berg-Stöcklisstraße und Jägerweg 07 Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg/ Stöcklisstraße 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 09 Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 10 Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg 11 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 12 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbe- nennung des Kindergartenausschusses in den Sozi- alauschuss 13 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefass- ten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bus- haltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Ver- gabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorf- platz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z. B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz-Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erfor- derlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamt- bruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haus- halt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzge- staltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Mach- barkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Rei- nigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittel- rückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstof- fe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussen- tal (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwasser- gebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieur- büros für die Leistungsphasen 1 - 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer po- sitiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baube- schluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Rei- nigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 - 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Be- auftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbe- scheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Ein- nahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste auf- grund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grund- steuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem In- vestitionsprogramm 2023/2024 inkl. Finanzplanungsan- sätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszuglei- chen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrer- träge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbe- darf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei -6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen wer- den in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhande- nen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letzt- lich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Res- sourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwal- tung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam her- ausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 - 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württem- berg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 80 - 82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfä- higkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letzt- mals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unver- änderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaf- tungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Be- nutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebüh- ren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebüh- renverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnen- rasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiede- ner Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gülti- gen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Ur- nenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolum- barium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnis- sen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Ge- bühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten wer- den bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestat- tungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhof- satzung „Gebührenübersicht - Anlage zum Gebühren- verzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebühren- verzeichnis tritt zum 01.02023 in Kraft. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstel- lung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzu- zeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasser- beseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1 - 6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbesei- tigung (Nr. 1 - 6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 er- neut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durch- schnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarle- hen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quar- talsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbe- trieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1 - 6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Was- serversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p.a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1 - 6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Ge- meinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind wei- terhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspen- den entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. Februar und Sonntag, 12. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Februar Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnan- ger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 12. Februar Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoff- hof dafür am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 02.02.2023 feierten die Eheleute Lucia und Fridolin Engleitner das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheits- fürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Mit „Zipfel - Mütz“ beim Baindter Narren- sprung Die Schürze sitzt, die Mütze zipfelt, die Schal- meien tönen, die Trommeln wirbeln und ein kräftiges „Zipfel - Mütz“ schallt durch die Luft, während die kleinen und großen Zwerge des Waldorfkindergartens beim Baindter Narrensprung ganz vorne dabei den zahlreichen Zuschauern zuwinken. Nach dem Motto „Schneewittchen und die vielen Zwerge“ sind die Schneeweißchen- und Rosenrot-Kinder und Eltern des Waldorfkindergartens in diesem Jahr als stolze Mäsch- gerle mit dabei. Es werden fleißig süße Äpfelchen verteilt, die Zipfelmützen wackeln im Takt und bahnen sich den Weg durch die Zuschauermenge an den bunten Fähnchen entlang. Nachdem alle Äpfelchen verteilt sind, erreichen die Zwerge das Ziel. Zum Abschluss wird der fröhliche Umzug noch mit einem Gruppenfoto besiegelt, bevor alle Zwerge ausschwärmen, den Rasplern mit einem lauten „Ratsch Ratsch“ zuzujubeln und sich unter das närrische Treiben auf dem Dorfplatz und in der Festhalle mischen, um den Tag als Zwerg gebührend ausklingen zu lassen. Vielen Dank für diese gelungene Fasnetsfeier, die tolle Organisation, ausgelassene Stimmung und das friedliche Beisammensein. Wir freuen uns schon riesig auf die be- vorstehende Häsvorstellung und natürlich auf den Besuch der Raspler und Schalmeien zur Kindergartenbefreiung am gombigen Donnerstag! Schulnachrichten SBBZ Sehen Tovertafel - Technische Innovation am SBBZ Sehen in Baindt Vier Schüler der Berufsschulstufe sitzen auf dem Boden des Schwingbodenraums im SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus. Um sie herum schwimmen Gold- fische, die näher kommen und bei Berührung wieder da- vonflitzen. Visuelle Goldfische, die durch die technische Innovation „Tovertafel“ auf den Boden projiziert werden, und auf Bewegungen reagieren. Die Schüler lachen und sind fasziniert. Sie versuchen immer wieder, die leuchtend orangefarbenen Fische mit ihren Händen zu berühren. Seit September vergangenen Jahres verfügt das SBBZ Sehen in Baindt über die sogenannte Tovertafel, ein De- ckenprojektor, der interaktive Bewegungsspiele auf den Tisch oder den Fußboden projiziert. Das Besondere daran: die abwechslungsreichen Spiele reagieren auf Bewegun- gen der Spieler. Mit dem interaktiven Gerät können Kinder beispielsweise virtuell Fußball spielen, Laub rechen oder farbige Blumen mit der Hand wachsen lassen. Die spe- ziellen Spiele der Tovertafel sollen mehr als nur Staunen und Spaß bringen. Sie sollen sich positiv auf die Lebens- qualität von Menschen mit kognitiven Einschränkungen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 auswirken. Sowohl Schüler als auch Lehrkräfte sind von der Tovertafel und deren Einsatzmöglichkeit begeistert. Zudem werde die Augen-Hand-Koordination geschult und die Motorik angeregt. Die Spiele motivieren zur Be- wegung. Ein Schüler, der zu Beginn nicht auf die Lichtpro- jektionen reagiert habe, konnte inzwischen die Apathie durchbrechen und zeige nun deutliche Reaktionen auf Lichtreflexe. Auch das soziale Miteinander werde durch die Spiele gefördert. Die Anschaffung der Tovertafel wurde durch eine Spende der Ernst Prost Stiftung ermöglicht. Anlass dieser groß- zügigen Spende war das 30-jährige Dienstjubiläum von Ernst Prost, Geschäftsführer von Liqui Moly. Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Eine kunterbunte Mischung - der Baindter Kinderball Endlich, endlich war es wieder soweit: Der Baindter Kin- derball öffnete auf Einladung des Elternbeirats und För- dervereins der Klosterwiesenschule am 3. Februar 2023 nach zwei Jahren Abstinenz wieder seine Türen! Dies konnten viele kaum erwarten und so war eine halbe Stun- de nach Beginn die Schenk-Konrad-Halle schon gut ge- füllt. Und niemand wurde enttäuscht. Das Programm begann gleich mit einer überraschenden Tanzeinlage des Kolle- giums der Klosterwiesenschule. „Guck mal, das ist meine Lehrerin, die da tanzt!“ wurde staunend gerufen. Doch es blieb kaum Zeit zum Durchatmen, weil ein Highlight das nächste jagte, immer wunderbar eingeleitet und begleitet von den Moderatorinnen Frau Cichon und Frau Pechar, die gleich mehrere Häs, immer passend zu den nächsten Programmpunkten, präsentierten. Die Theater-AG der Klasse 2 sorgte unter Leitung von Frau Weidlich für viele Lacher und die folgende Aerobic-AG von Frau Schreiber für Staunen mit offenen Mündern. Nachdem auch noch die Theater-AG der Klassen 3 + 4 mit Frau Pechar erfolg- reich aufgetreten war, fragte man sich, was nach diesen vielen mutigen kleinen KünstlerInnen noch kommen konn- te. Die abschließende erstmalige Trampolin-Einlage der JumpKids unter der Leitung von Selina beantworte dies mit sehenswerten Sprüngen auf den Minitrampolinen. Wer sich von diesem Programm losreißen konnte, fand im Vorraum dieses Jahr eine Malecke, in der auch die Werke der GewinnerInnen des während der Corona-Zeit veran- stalteten Malwettbewerbs ausgestellt wurden. Nebenan am Memorystand konnten die Kinder sich, wenn man seinem Memory-Partner gefunden hatte, Süssis abho- len und für die Verlosung von vielen Gesellschaftsspielen und Puzzles am Ende des Kinderballs eintragen lassen. Musikalisch begleitete uns dieses Jahr DJ Dominik und fand fetzige Fasnet-Hits für die diversen Tanzalarme, bei denen die Kinder jedes Mal begeistert die Bühne stürm- ten. Später sprangen dann unter Leitung von Karin Pink die Raspler mit dem Jugendfanfarenzug Baienfurt ein, um auch mit allen Kindern zu tanzen, die Geschichte der Raspler zu erzählen und einen Gutsle-Regen zu veran- stalten. Im Anschluss gab es wieder mal eine wunderbare Aufführung der Tanzgruppe der Jungraspler, die von den Kindern sehr bestaunt und beklatscht wurde, bevor dann die Lumpenkapelle Baindt-Baienfurt den musikalischen Abschluss bildete. Allen Hästrägern, Musikgruppen, dem Hausmeister, Markus Striegel für das Programmieren und Einrichten der Kassen, Wiltrud Kutter für das wieder tolle Einla- dungs-Plakat, den Lehrerinnen, den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten, die unermüdlich gebacken, Fingerfood hergestellt und am Donnerstag und Freitag mitgearbeitet haben und dem gesamten großartigen Kinderballteam an dieser Stelle ein herzliches: „Danke schön!“ Ohne Sie alle wäre dieser Kinderball nicht möglich! Von den Einnahmen des Kinderballs wird wieder allerlei Gutes für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule be- wirkt werden. Und natürlich können auch die Ausflüge einzelner Klasse zu Museen und Veranstaltungen immer wieder bezuschusst werden, so dass mehr Unternehmun- gen in der Schule möglich sind. Wir hoffen deshalb, auch im nächsten Jahr auf Sie zählen zu können. In diesem Sinne: Raspler - ratsch, ratsch! Der Elternbeirat und Förderverein der Klosterwiesen- schule Die Raspler sind da! Tanzeinlage des Kollegiums Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei in den Ferien Die Bücherei ist in der Zeit von Freitag, den 17.2.23 bis Freitag, den 24.2.23 geschlos- sen. Ab Montag den 27.2.23 gelten die re- gulären Öffnungszeiten. Zur Information Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und stei- gende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der BA zahlt diesen nicht nur aus, son- dern informiert und berät. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag aber- mals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinder- zuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszah- lungsbetrag verringern. „In der aktuellen Situation kommt dem Kinderzuschlag eine noch stärkere Bedeutung zu. Leider kennen noch immer sehr viele Familien diese Leistung gar nicht und verzichten damit auf finanzielle Hilfen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen immer wieder auf den Kinder- zuschlag hinzuweisen“, erklärt Frank Steidle, Leiter der Familienkasse Baden-Württemberg Ost. Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbunde- ne Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befrei- ung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmit- tagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagen- tur für Arbeit (BA), appelliert daher: „Familien müssen jetzt reagieren! Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der stei- genden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeu- tung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Si- tuation ein besonderes Anliegen - jede Familie soll den Kinderzuschlag kennen und ihn beantragen beziehungs- weise klären, ob ein Anspruch besteht, damit sie finanzielle Hilfen nicht verschenken.“ Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleich- tern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch kom- plett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden. Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalaus- weis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund. de. Die Nutzung der eID ist optional - Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. So gelingt das berufliche Comeback! Vortrag für Berufsrückkehrende Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und das Jobcenter Landkreis Ravensburg veranstalten am Don- nerstag, 23. Februar 2023 einen Vortrag für Personen, die nach der Familien- oder Pflegezeit wieder ins Berufs- leben einsteigen möchten. Nach wie vor ist es eine Herausforderung, Familie und Beruf erfolgreich unter einen Hut zu bekommen. Insbe- sondere Berufsrückkehrende stehen häufig vor großen Hürden. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die öffent- liche Hand ein umfangreiches Beratungs- und Förder- angebot bereithält. Von 09:30 bis 11:00 Uhr beantworten die Beauftragten für Chancengleichheit, Katharina Franken und Petra Jung, unter anderem die folgenden Fragen: Welche Perspektive bietet der regionale Arbeitsmarkt? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote kön- nen Berufsrückkehrende in Anspruch nehmen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Im Anschluss besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Führung das Berufsinformationszentrum kennenzulernen. Anmeldung Katharina Franken, Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de oder Petra Jung, Jobcenter Lkr. Ravensburg, Tel. 0751 / 0751 85-8348, pe.jung@rv.de Weitere Informationen Veranstaltungsort: Berufsinformationszentrum in Ravens- burg, Schützenstr. 69, Raum 042. Die Teilnahme ist kostenlos. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Energieeffizienz wird belohnt Energiespeicher, Heizungspumpentausch oder Elektro- mobilität - TWS unterstützt mit eigenem Förderprogramm Wer im eigenen Umfeld genau hinschaut, kann viel fürs Klima tun - und die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) unterstützt dabei. Denn der Energie- dienstleister hat sein Förderprogramm für seine Strom- kunden neu aufgelegt und bezuschusst viele Maßnah- men. „Energie effizient zu nutzen, ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz. Jeder kann hier aktiv werden. Für unsere Stromkunden bieten wir deshalb zusätzliche Un- terstützung“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Über acht verschiedene Positionen umfasst Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 das neue Energie- und Umweltprogramm des regionalen Energieversorgers, der sich seit Jahren für Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit engagiert. „Wir sind uns der Verantwortung für eine ökologische Zukunft bewusst. Deshalb bieten wir ausschließlich Ökostrom an und inves- tieren selbst in Erneuerbare Energien“, berichtet Robert Sommer. „Mit unserem Förderprogramm können unsere Kunden ihre CO2-Emissionen reduzieren“. Das Schöne da- ran: Auch wenn Maßnahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. Neben dem Kauf einer Ladebox für das Elektroauto un- terstützt die TWS beispielsweise auch den Kauf eines Elektrofahrrades, den Austausch der Heizungspumpe, die Anschaffung oder Reparatur eines Elektrogroßgerä- tes und den Einbau eines Energiespeichers. Denn selbst erzeugten Strom vor Ort zu nutzen, ist besonders effizient und günstig. Auch wer eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch nimmt oder seine Dachfläche begrünt, kann einen Zuschuss aus dem TWS-Förderprogramm erhalten. Die genauen Infos und Links zu den einzelnen Förderun- gen der TWS gibt es unter www.tws.de/foerderprogramme Klima-Spartipp des Monats Februar 2023: Kleinvieh macht auch Mist Heute beginnt der Tipp mit einer biologischen Erkenntnis, die ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, da ich in meiner Kindheit selbst Kaninchen und Meerschweinchen als Haustiere hatte. Neben dieser „bahnbrechenden“ Erkenntnis, ist dieser Spruch natürlich auch ein Sprichwort und dieses führt zur Frage des Tages, nämlich: Ab wann lohnt es sich, Lichter auszuschalten? Konkret ist dies vom Lampentyp abhängig: Eine Glühlampe benötigt beim Einschalten für einen sehr kurzen Zeitraum bis zu siebenmal mehr Strom als im Dauerbetrieb. Nach nur wenigen Minuten ist die erzielte Stromersparnis allerdings bereits größer als der negati- ve Anschalteffekt. Energiesparlampen benötigen je nach Typ während des Einschaltens so viel Energie, wie sie anschließend in etwa drei Minuten Betrieb verbrauchen. Noch mehr Energie zum Einschalten benötigen Leucht- stoffröhren, die jedoch kaum noch verwendet werden. Bei LED-Lampen ist es hingegen so, dass der Mehrver- brauch beim Einschalten so gering ist, dass es sich bereits ab wenigen Sekunden lohnt, diese ein- und auszuschalten. Was die Lebensdauer angeht, ist das häufige Ein- und Ausschalten für LEDs kein Problem, denn diese sind mit bis zu 50.000 Schaltzyklen äußerst robust. Bei anderen Lam- pentypen sind diese Zahlen deutlich geringer. In der Praxis fallen aber sogar Glühbirnen nur selten wegen des Errei- chens der Anzahl an maximal möglichen Schaltzyklen aus. Deutlich häufiger ist hingegen ein Defekt aufgrund des Durchbrennens nach Erreichen ihrer Lebensdauer. Auch wenn es hier nur um kleine Wattbeträge geht, so summiert sich dies über alle Lichter und Zeiträume hin- weg doch zu einer ganz ordentlichen Stromersparnis. In der Summe sind es häufig sowieso die vielen kleinen Maßnahmen, die dazu beitragen, große Strommengen einzusparen. Denn viel Kleinvieh macht auch viel Mist und oft sind es dann halt doch die kleinen Dinge im Leben, die entscheidend sind. Im Regelfall sollten daher immer, alle Lichter ausge- schaltet werden, wenn der Raum für mindestens drei Minuten verlassen wird. Bei LEDs lohnt sich dies sogar bereits ab deutlich unter einer Minute. Eine Ausnahme sind lediglich ältere Leuchtstoffröhren, die je nach Alter erst nach fünf bis zehn Minuten auszu- schalten sind. Allerdings sind diese heute ja fast schon eine Art Blaue Mauritius, also äußerst selten. In Anlehnung an einen Reim aus der Vergangenheit des Klimaspartipps, gilt bei der Beleuchtung ab einem Ver- lassen des Raums für mindestens drei Minuten und bei LED schon ab nur wenigen Sekunden: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets die Lich- ter aus. Kommst du dann wieder in dem Raum hinein, schalt die Lichter wieder ein. (Anmerkung des Autors: Natürlich nur, wenn es draußen dunkel ist, denn sonst wird ja so- wieso kein Licht benötigt - frei nach dem Motto: Sonne an, Licht aus) Sie fragen sich bestimmt, weshalb der heutige Tipp mit Zitaten aus vergangenen Klimaspartipps gespickt ist und etwas retromäßig daherkommt? Hier die Auflösung: Auch wenn der Klima-Spartipp noch lange nicht erwach- sen ist, so handelt es sich doch bereits um dessen zehn- te Ausgabe. Es gilt also, ein kleines Jubiläum zu feiern. Deshalb habe ich so eine Art kleinen Rückblick verfasst. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbei- tern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2023 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits- plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungs- daten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer- den. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Un- ternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit be- troffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzei- gejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleich- sabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Mehrweg als Pflicht Zum Mitnehmen? So is(s)t die Mehrwegalternative Wo Sie Mehrweg verlangen kön- nen. Das Gesetz meint wortwörtlich „Letztvertreibende“. Das sind alle, die Ge- Seit Beginn des Jahres 2023 müssen An- bieter von To-go-Essen und Heißge- tränken für unterwegs auch Mehrweg- behälter offerieren. Bringt das wirklich weniger Abfall? Das Umweltmini- sterium verspricht sich davon deutlich weniger Einweg- verpackungen im Müll. Doch entscheidend ist, dass Verbraucher mit- machen und Mehrweg statt Einweg wählen. „Mein Ziel ist, dass Deutschland Schluss macht mit der Wegwerf- mentalität“, hatte die ehema- lige Umweltministerin Svenja Schulze im Sommer 2021 gesagt, Und: „Dass Mehrweg to go der neue Standard wird. Daher will ich die Gastrono- mie dazu bewegen, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten.“ Nun ist es soweit. Betriebe, die Essen oder Getränke in Einwegbehältern mit oder aus Kunststoff ausgeben, werden laut der Para- grafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, neben der Wegwerfver- packung auch Mehrweggefäße anzubieten. Wohlgemerkt: Das Einwegangebot darf be- stehen bleiben – und parallel dazu kommt die pfandpflichtige Ausgabe von Mehrwegbehäl- tern hinzu. Das heißt: König Kunde muss entscheiden, ob er weiter Müll produzieren will oder Kreislaufwirtschaft praktiziert. Doch um die Bürger erfolgreich zum Um- stieg auf eine Mehrwegalternative zu bewe- gen, muss es ihnen möglich sein, das Mehr- wegprodukt nicht nur dort zurückgeben zu müssen, wo sie es qua Pfandzahlung erhalten haben – sondern flexibel auch bei anderen Gastrono- miebetrieben. Dazu müssten aber alle Betriebe beim selben sogenannten Pool- system mitmachen. Pool- systeme bieten die Mehr- wegbehälter als Leihe für jede Einrichtung an. Diese können dann in einem La- den befüllt, aber auch in je- dem anderen teilnehmenden Betrieb wieder abgegeben, ge- reinigt und neu befüllt werden. Schon jetzt viele Mehrwegsysteme Haben Sie schon mal von reCup, FairCup, Vytal, Relevo oder Tiffin Loop gehört? Schon jetzt ein Flickenteppich aus vielen verschie- denen Poolsystem-Anbietern. Der Lebens- mittelkonzern Edeka und der Burgerbrater McDonalds haben angekündigt, eigene Pfandsysteme entwickeln zu wollen. Erfolg- reicher für die Transformation wäre wohl ein einheitliches Rückgabesystem. Und wie nachhaltig sind die Mehrwegbe- hälter eigentlich? Schließlich seien sie ja auf- wändiger in der Herstellung, heißt es beim Anbieter Vytal. „Ein Mehrwegbehälter muss zehn Mal genutzt werden, bis er ökologisch wertvoller ist als ein Einweg-Behälter.“ Damit das gelingt, müssten sowohl Restaurantbe- treiber überwiegend Mehrwegbehälter anbie- ten, aber eben auch die Kunden diese Schalen und Becher gewissenhaft zurückbringen. Wer kontrolliert die neue Regelung? Dafür sind die Landesbehörden zuständig, die diese Aufgabe aber auch übertragen kön- nen. In NRW sind zum Beispiel die unteren Abfallbehörden der Landkreise und Städte zuständig, in Baden-Württemberg die unte- re Abfallrechtsbehörden. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, die gesetzlichen Pflichten großer Unternehmen zum Mehrwegangebot sowie zur Verbrau- cherinformation zu überprüfen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorzugehen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld bis 10 000 Euro. (tb) Das Bundesumweltministerium (BMUV) informiert über die neue Mehrweg-Angebotspflicht unter https:// www.bmuv.de/faqs/mehrweg-als-loesung richte und Getränke zum Mitnehmen ver- kaufen: Restaurants, Cafés und Bistros, aber auch Lieferdienste, Supermärkte, Ki- nos, Kantinen und Bäckereien. Wer von der Pflicht ausgenommen ist. Kleinere Imbisse, Kioske oder Spätis bis 80 m2 Ladenfläche, in denen nur fünf oder weniger Leute beschäftigt sind. Sie sind aber dazu verpflichtet, von ihren Kunden mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Kein Verbot. Einweggeschirr und To-go-Becher bleiben erlaubt, zu- sätzlich aber müssen Betriebe auch Mehr- weg-Alternativen anbieten. Sie, liebe Ver- braucherinnen und Verbraucher, müssen also auch danach verlangen! Denn auch Verpackungen ohne Kunsstoffbeschich- tung, z.B. Alufolien, Papiertüten oder Piz- zakartons sind weiterhin zulässig. Mehrweg darf nicht teurer sein. Das Einweg-Angebot kann zwar parallel bestehen bleiben, doch darauf darf es keine Rabatte oder Vergünstigungen ge- ben. Kurzum: Das Mehrweg-Angebot darf nicht mehr kosten. Lediglich ein Mehrweg- pfand ist zulässig, damit Sie motiviert sind, das Geschirr auch zurückbringen. Mehrweg-Poolsysteme. Diese Be- hälter können Sie an vielen Orten zurückgeben, eben in allen Betrieben Ih- rer Stadt, die an diesem Mehrwegsystem teilnehmen. Auch für die Gastronomiebe- triebe bietet das Vorteile: Die müssen näm- lich erst gar keine eigenen Mehrwegbehäl- ter anschaffen und können Geld sparen: Verpackungen aus Wegwerfplastik sind meist teurer als die Mehrweglösung. Alle müssen informiert werden. Die Betriebe sind dazu verpflichtet, über ihr Mehrwegangebot gut sichtbar zu unter- richten, z.B. durch Aushang im Lokal. Es bietet die Chance zur Kreislaufwirtschaft. Am Ende entscheiden Sie als Kunde, ob Sie Mehr- oder Einwegverpackungen wählen. Genießen Sie lieber vor Ort. Die be- ste Alternative wäre, wenn Sie Ihr Es- sen oder Getränk gar nicht erst mit ins Büro oder nach Hause schleppen, sondern sich bisschen Zeit nehmen und vor Ort genießen. Die Berliner Stadtreinigung bietet einen Überblick über die Wahlmöglichkeiten, die es bisher gibt, und über die rechtlichen Bedingungen: www.betterworldcup.de re C up G m bH Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Landkreis Ravensburg EDV Schulung für die Plattform DuengungBW am 23.02.2023 Auch in diesem Jahr bietet das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg Online-Schulungen für die Dün- geanwendungen auf DuengungBW an. Durch die neuen Vorgaben der Stoffstrombilanzverordnung sind ab dem Jahr 2023 die meisten der landwirtschaftlichen Unter- nehmen verpflichtet, eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Die Schulung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Änderungen, detaillierte Infor- mationen zum Erstellen der Stoffstrombilanz sowie zu den verfügbaren Anwendungen auf DuengungBW. Die Düngeberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer erklären die Funk- tionen und geben Hinweise für die Benutzung. Die Online-Schulung findet am Donnerstag, 23.02.2023 jeweils zweimal statt. Der erste Termin ist von 10 bis 12 Uhr, der zweite von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht er- forderlich. Der Zugangslink zur Online-Schulung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Landwirtschaft/Aktuelles“. Landratsamt Ravensburg - Landwirtschaftsamt Das Kalb von heute ist die Kuh von morgen - Tipps für eine erfolgreiche Aufzucht in den ersten Lebenswochen Das Landwirtschaftsamt bietet im Rahmen der Initiative Tierwohl eine Online-Veranstaltung zum Thema Kälber- aufzucht an. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 14. Februar 2023 um 19.30 Uhr statt. Referentin ist Julia Kehrle, die als Beraterin beim Landwirtschaftlichen Bera- tungsdienst Ravensburg tätig ist. In Ihrem Vortrag wird Sie vor allem auf die Themen Geburt, Biestmilchversor- gung, Tränke und Beifütterung sowie Hygiene und Ge- sundheitsmanagement eingehen und praktische Lösun- gen zur Verbesserung dieser Bereiche vorstellen. Dabei wird auch das Thema Arbeitswirtschaft berücksichtigt. Den Zugangslink für die Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Bei Bedarf kön- nen Sie den Link per E-Mail an la@rv.de anfordern. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 02.03.2023 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 27.02.2023. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Februar – 19. Februar 2023 Gedanken zur Woche Lebensfreude Das Leben ist eine Chance – nutze sie. Das Leben ist Schönheit – bewundere sie. Das Leben ist Seligkeit – genieße sie. Das Leben ist ein Traum – verwirkliche ihn. Das Leben ist eine Herausforderung – stelle dich ihr. Mutter Teresa Samstag, 11. Februar 17.00 Uhr Baienfurt- Taufe von Samuel Julius 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Timo Kutter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Leon Kutter († Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Willma Hoffmann, Jahrtag: Eugen Maier, Boris Schimanowski) Dienstag, 14. Februar 7.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Februar 9.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Eugen Haug, Alfons Metzler, Theresia, Baptist, Eugen und Anton Elbs) Donnerstag, 16. Februar 7.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. Februar 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. Februar 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lisa 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez, Robin Schnez, († Hilda und Fritz Blank) Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sonntag, 19. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit Narren- zunft Henkerhaus und Narrenzunft Raspler Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 14. Februar 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zur diesjährigen Narrenmesse in Baienfurt unter dem Motto „Biblischer Kostümverleih – Sei dabei!“. Gemeinsam laden die beiden Zünfte „Henkerhaus“ und „Raspler“ zu diesem närrischen Gottesdienst ein. Kleine und große Narren dürfen gerne verkleidet in die Kirche kommen. SEI DABEI ! biblischerbiblischer Kostümverleih NARRENMESSE Fasnetssonntag - 19.02.2023 - 10 Uhr Kath. Kirche BaienfurtKath. Kirche Baienfurt Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Holy Hour – Jugendgottesdienst Am Sonntagabend, den 12. Februar 2022 findet zum zwei- ten Mal, wieder um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Gangolf in Wolpertswende, die „Holy Hour“ statt. Das Experiment im vergangenen November scheint gut angekommen zu sein und deshalb wollen wir es – geringfügt optimiert - wieder anbieten. Es ist ein neues Gottesdienstformat für Jugendliche (und solche, wie es im Herzen noch sind). Eine Stunde für „Mich und Jesus“, eine Stunde Gottesdienst zum „selbst aussuchen“. An verschiedenen Bild-, Ton- und Text-Stationen kann man wieder auf unterschiedliche Weise Jesus nahekommen. Oder: man hört einfach nur der neuen Musik zu, welche die „Band“ präsentiert; man singt bei den Taizé-Liedern mit oder man betet allein vor der Monstranz. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es suchende Menschen gibt! Kommt, schaut und hört. Wir freuen uns auf Euch! Evi Moosmann, Michael Bächle und Hans Georg Hinderberger Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Aschermittwoch - Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravensburg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fas- tenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den anderen. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveran- staltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wo- chen Online weiter gestalten. Wir werden neues auspro- bieren, uns gegenseitig motivieren und gemeinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Ge- ben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheitsfürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die in- nere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de „Endlich wieder Fasnet“ Fraue Fasnet am Mittwoch, 15.2.23 um 14.00 Uhr im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 Wir freuen uns auf Männer und Frauen die zu uns kommen. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst am 05. Februar 2023 „Je- sus segnet die Kinder” Nach unserem gewohnten Einstieg mit dem Lied „Einfach Spitze” sahen und hörten die Kinder die Geschichte von Jesus, der unerwartet die Kinder zu sich ruft, anstatt mit den gelehrten Männern zu debattieren. Die Kinder spielten diese Geschichte anschließend unter vollem Körpereinsatz nach. Jedes Kind durfte nun sich selbst malen und zu Jesus bringen. Herr Stratmann begleite- te diesen Gottesdienst und fasste die Botschaft für die Kinder und Erwachse- nen noch einmal zusam- men. Nach dem Lied „Gott mag Kinder” ging der Gottesdienst mit Apfelschorle zu Ende. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 12. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschl. Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 15. Februar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 19. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus --- Gedanken zum Wochenspruch Den Moment erkennen - manchmal gar nicht so leicht. Klar, hinterher ist man immer schlauer, aber in der Situation zu merken, was grad dran ist - das bleibt ein Übungsfeld. Wir können so eine offene Haltung durchaus üben. - Ge- legenheiten dazu gibt’s genug. Vielleicht ja schon beim nächsten Gespräch - in der nächs- ten Situation, in der ich mal bewusst die Routine unter- brechen werde, um zu spüren, was jetzt grad dran ist. Wir haben als Menschen so eine innere Stimme mitbe- kommen, die uns dabei hilft. - In vielen Momenten ist es um uns herum zu laut, um sie wahrzunehmen. Es hilft, wenn wir uns ganz bewusst stille Zeiten einplanen, Zeiten zur Besinnung, zum Hinhören, auf Gott, der jeden Tag zu uns redet - im biblischen Wort, in den Zeichen sei- ner Gnade in der Schöpfung und in der Gemeinschaft, die sich in seinem Namen versammelt. Gottes Segen für ein gelingendes Hinhören auf Gottes Stimme! - Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Am ersten Sonntag im Mo- nat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Ka- nal abrufbar. --- Bibeltreff bei der Vesperkirche Am Sonntag, 12. Februar wird im Rahmen der Vesperkir- che um 13.30 Uhr zu einem Offenen Bibeltreff ins Mar- tin-Luther-Gemeindehaus in Weingarten eingeladen. Unter dem Motto der Vesperkirche spricht Pfarrer Erst- ling zum Thema „Trotz allem - leben mit Hoffnung und Zuversicht“ (Psalm 71 i.A.). Auch Interessierte, die nicht in der Vesperkirche essen, sind herzlich willkommen. Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstande- nen kreativen Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein, bevor wir mit dem neu- en Programm durchstarten. Februar 25. und 26.02.: Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.02.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „Stein an Stein - buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - ge- schickt gestrickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Pa- peterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Über- raschungen mit Gutschein“-(Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giacometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt!“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoef- fer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr / 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Trauer um Hans-Georg „Schorsch“ Thoma Mit tiefer Betroffenheit erfuhr die gesamte Fußballab- teilung des SVB zum Jahreswechsel vom unerwarteten Todesfall von Hans-Georg Thoma. Der Vater unseres Kapitäns begleitete die Mannschaft in den letzten Jah- ren zu unzähligen Spielen und brachte sich immer wieder hilfsbereit in den Verein ein. Ohne Frage: „Schorsch“ wird uns in Zukunft nicht nur an der Seitenlinie sehr fehlen. Vereinsinformationen Rückrunde Vorbereitungsspiele Samstag, 12.02 12.00 Uhr FC Wuchzenhofen - SV Baindt II (in Leutkirch) Sonntag, 19.02 14.00 Uhr SV Baindt - SGM TSV Warthausen/Birkenhard (in Baienfurt) Freitag, 24.02 19.00 Uhr SV Oberzell - SV Baindt Samstag, 25.02 17.00 Uhr SV Weissenau - SV Baindt II Samstag, 04.03 13.00 Uhr SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II mögliches Nachholspiel aus der Vorrunde: SV Kressbron - SV Baindt Sonntag, 12.03 Saisonstart beider Mannschaften gegen die Teams des TSV Meckenbeuren Personelle Veränderungen Zur Winterpause verließen Ferhat Ünalan (SV Weingar- ten) und Max Schmidt (SV Wolpertswende) die erste Mannschaft. Wir bedanken uns für ihren Einsatz im rot- weiß-roten Trikot. Im Gegenzug konnte man Tobias Fink (SV Reute) von einem Wechsel an die Klosterwiese über- zeugen, dem wir viel Erfolg beim SV Baindt wünschen. Knapper Heimsieg für die erste Jugend- mannschaft Baindt I - TSV Neukirch 6:4 Zum Heimspiel durften wir den TSV Neukirch in der Baindter Sporthalle begrüßen. Die Doppel liefen für uns hervorragend: Sowohl Felix und Fabian als auch Jona und Ricco konnten ihre Spiele ge- winnen, wobei es Jona und Ricco bei ihrem 5-Satz-Sieg spannend machten. In den Einzeln konnte jeder Baindter Spieler ein Spiel ge- winnen, musste aber auch eine Niederlage einstecken. Die gegnerische Nummer 1 Paul konnte mit seinem unbe- quemen Noppenbelag beide Spiele gewinnen, ebenso wie der gut spielende Jaden im hinteren Paarkreuz. Durch die zwei Doppelsiege und die vier gewonnen Einzel konnten wir uns in der Endabrechnung mit 6:4 durchsetzen und sind weiterhin Tabellenführer in der Rückrunde! Es spielten: Jona Klein (1:1), Felix Haller (1:1), Fabian Strie- gel (1:1) und Ricco Haller (1:1) Perfekter Start in die Rückrunde der Herren 1 SV Baindt - SC Vogt 9:3 Im ersten Spiel der Rückrunde wartete mit dem SC Vogt eine Mannschaft auf uns, die vor einer Woche den Ta- bellenführer aus Aulendorf mit einem 8:8 Unentschieden mächtig ärgern konnte. Wir waren also vorgewarnt und wussten, was auf uns zukommen könnte, zumal wir auf Frank und Thomas verzichten mussten. Für die beiden sprangen Holger und Robert ein, was uns sehr freute. Wir starteten mit zwei ungefährdeten Doppelsiegen und einer Niederlage konzentriert in die Partie und konnten in der Folge den Vorsprung auf 6:1 ausbauen. Marcel und Thomas mussten dabei jeweils im fünften Satz Nerven- stärke und Kämpferqualitäten zeigen, Tobias und Philipp spielten klasse und hatten ihre Gegner gut im Griff. Doch die Gäste wehrten sich mit zwei Siegen im hinteren Paar- kreuz gegen Holger und Robert und konnten auf 6:3 ver- kürzen. Philipp spielte danach unspektakulär aber taktisch klug und konnte so mit 3:0 gewinnen. Marcel benötigte abermals fünf Sätze, um als Sieger von der Platte zu ge- hen und Tobias krönte seinen „Sahnetag“ mit einem 3:0 gegen den nominell stärker eingestuften Joachim Strö- bele. Somit war ein 9:3 Sieg eingefahren, der für uns fast nicht besser hätte laufen können. Bereits am kommenden Samstag steht das Spitzenspiel gegen Weingarten 2 an, bei dem es an der Tabellenspitze um alles geht. Spielbeginn ist um 15 Uhr in der Weingärt- ner Promenadenturnhalle. Über zahlreiche Zuschauer und Fans würden wir uns bei diesem wichtigen und sicher spannenden Spiel sehr freuen. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (2:0), Thomas Nowak (1:0), Holger Baum- hauer (0:1) und Robert Nowak (0:1) Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 10.02.2023 in Gebrazhofen mit der Laufnummer 26 Beginn um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Ten- nishalle) Samstag, 11.02.2023 in Haidgau mit der Laufnummer 12, Umzugsbeginn um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:00/13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 12.02.2023 springen wir in Reute mit der Lauf- nummer 18. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:30 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Der Funken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir undbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. 6. Fasnetswochenende Diesen Freitag startet für die Baindter Musketiere das 6. und somit vorletzte Fas- netswochenende. Starten werden wir bei unseren guten Freunden aus Baienfurt dem Fanfarenzug Löwen, die uns auf ihren Hausball im Vereinsheim eingeladen haben. Nach diesem erfolgreichen Start geht es dann am Sams- tagmittag ab nach Haidgau und abends dann auf den Heimkampf nach Baindt. Beim Ball der Vereine werden wir natürlich unser bestes geben und uns von der besten Seite zeigen. Am Sonntag werden wir dann das Wochenende auf dem Jubiläumsumzug in Reute ausklingen lassen um noch einmal Kräfte für die Hauptfasnet nächste Woche zu sammeln. Schalmeienball 2023 - Die Nacht der Musketiere Am Fasnetssonntag, 19.02.2023 trifft man sich um 19:30 Uhr nach einem harten Tag in der Musketier-Schen- ke oder man stärkt sich mit einem Schalmeien Becher für den Abend. Damit auch die müden Knochen richtig bewegt werden und sich kein Muskelkater einstellt, sorgt wieder Marco Mzee für die richtige Musik und Stimmung. Der bekannte „DJ aus den Bergen“ hat wieder alles was für eine gute Stimmung gebraucht wird im Gepäck. Wer letztes Mal be- reits dabei war weiß, dass Marco Mzee weit mehr als ein gewöhnlicher DJ ist! Mit den Interpretationen bekannter Party-Klassiker oder mit seinen eigenen Liedern muss man Ihm fast das Mikrofon aus der Hand reißen, um eine Einlage anzusagen... Einlagen kommen vom Fanfarenzug Rauenspurg der Lumpenkapelle Räuberbande Baienfurt - Baindt und dem Fanfarenzug Ankenreute Wir freuen uns schon sehr mir Euch die Nacht der Mus- ketiere 2023 zu feiern! Karten gibt es im Vorverkauf bei allen Spielern, der Gast- stätte „Grüner Berg“ in Baindt und beim Frisör „Geng“ in Baienfurt für 7,- €. An der Abendkasse beträgt der Ein- tritt 9 €. Kein Einlass unter 18 Jahren. Volleyball LJ Baindt Mixed-Volleyball-Turnier in Illerrieden Herzlichen Glückwunsch an das Team der VLJ Baindt, das am 04.02.2023 beim Volleyballturnier in Illerrieden angetreten ist. Eine bunte Mischung aus erster und zweiter Mannschaft verbrachte dort einen sportlichen Tag mit starken Aufschlagserien, bombastischen Einschlägen, guter Stimmung und Monsterblöcken nach der Manier: „Du kommst nicht vorbei!“ Der nächste Saisonspieltag steht auch schon wieder vor der Tür: Am Samstag, 11.02.2023 trifft die Volleyball Land- jugend Baindt 1 auf die beiden Tabellenersten, den TV Kressbronn und den SV Jedesheim. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der Baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Im vierten Teil unserer kleinen Kampagne zur Helfer-vor- Ort Gruppe des DRK Baienfurt-Baindt freuen wir uns Sie zu informieren, wie Sie die ehrenamtliche Arbeit Ihrer Hel- fer-vor-Ort unterstützen können. Um in einer HvO Gruppe als Schutzengel tätig zu sein, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehören neben der Volljährigkeit und der Wohn- ort- oder Arbeitsnähe zum Einsatzgebiet der jeweiligen Gruppe auch eine entsprechende medizinische Fach- ausbildung. Die notwendige Fachausbildung kann aber natürlich über uns erworben werden. Eine Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden, sollte bestehen. Gern können Sie sich unverbindlich bei uns auf www.drk- baienfurt-baindt.de informieren. Als erster Ansprech- partner steht Ihnen Michael Hoferer / Sven Stiefvater (hvo-baienfurt@drk-baienfurt-baindt.de / hvo-baindt@ drk-baienfurt-baindt.de) als HvO-Beauftragter für Bai- enfurt / Baindt zur Verfügung. !!!Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112!!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freu- en wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informationen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baienfurt-baindt.de. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitgliederver- sammlung findet statt am Mittwoch, den 8. März 2023 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Was sonst noch interessiert Verein Energiewende Vogt e.V. Einladung zur öffentlichen Veranstaltung Am Freitag, 24.02.23 um 19:00 Uhr im Gast- hof Paradies/Vogt, mit Vortrag von Manfred Walser/Vorstand BUND Ravensburg und Fachmann für nachhaltige Regionalentwick- lung: https://energiewende-vogt.de Liederkranz Baienfurt e.V. 1896 Vereinsheim geöffnet Am Fasnet-Samstag, 18. Februar 2023 ist das Vereinsheim des Liederkranzes, Ravensburger Str. 9 (gegenüber der Achtalschule) für den Narrensprung ab 13.00 Uhr ge- öffnet. Hästräger und Zuschauer können sich vor und während des Narrensprungs mit Getränken, Kaffee und Kuchen, sowie mit Saiten versorgen. Chorproben CHORifeen and friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Infos: 0751-25 914 Landratsamt Ravensburg Einladung zur Gesprächskreisgründung: Erwachsene Adoptierte Jede/r Adoptierte hat eine eigene kostbare Geschichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weg- gegeben? Diese Fragen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Adoptiert zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verste- hen können. Im Gesprächskreis ist es möglich, mit anderen Adoptier- ten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsamkeit heraus- zufinden. Dabei gilt: Jede/r Adoptierte trägt Fragen mit sich, die diese Person gerne beantwortet haben möchte. Andere Adoptierte tragen Antworten in sich, die diese weitergeben können. Das Gründungstreffen zum Gesprächskreis wird begleitet durch die Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Landkreises Ravensburg. Anschlie- ßend ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Montag, den 13.03.2023 um 19:00 Uhr im „Wohnzimmer“ des Mehrgenerationenhaus Markdorf, Spitalgasse 3, 88677 Markdorf. Die Teilnahme ist kostenlos und vertraulich. Nachfragen sind möglich bei Frau Wagner (Bodenseekreis) unter Telefon 07541- 204 5629 oder bei Frau Schöllhorn-Peuker (Landkreis Ravensburg) unter Telefon 0751-85 3213. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Am 4. Februar 2023 war Weltkrebstag Individuelle Reha nach Krebserkrankung Nach einer Krebserkrankung ist die Rückkehr in den All- tag oft schwierig. Anlässlich des Weltkrebstags 2023 in- formiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) über unterstützende Angebote der gesetzlichen Rentenversicherung. »Krebs kennt kein Alter und kein Geschlecht«, sagt Sa- skia Wollny, Geschäftsführerin der DRV BW. Deswegen seien die Reha-Angebote auch vielfältig. Von Kindern bis zu Altersrentnerinnen und -rentnern, ambulanter oder stationärer Reha - stets wird das individuell passende Angebot gefunden. Die Reha nach Krebs kann als Anschlussheilbehandlung, also direkt nach dem Krankenhausaufenthalt, erfolgen. Sie kann außerdem in zeitlichem Abstand zur Erkrankung durchgeführt werden, damit die Betroffenen wieder zu Kräften kommen und ihrem Alltag gewachsen sind. Dies trifft auch auf Angehörige zu, deren Kind von Krebs be- troffen ist. In diesem Fall bietet die DRV BW sogar eine Reha für die ganze Familie an. Voraussetzung: Abschluss der Akutbehandlung Alle diese Reha-Angebote setzen voraus, dass die Erst- behandlung abgeschlossen ist. Während der Maßnahme, die in der Regel drei Wochen dauert, stehen individuel- le Therapien, Aufklärung und Information im Fokus. »In unseren Reha-Kliniken arbeiten Ärzte und Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen mit modernster Technik und auf neuestem Forschungsstand zusammen«, betont Dr. med. Kristina Schüle, Abteilungsleiterin für Sozialme- dizinischen Dienst & Reha-Management der DRV BW. Geschäftsführerin Wollny ergänzt: »Gemeinsam mit den Rehabilitanden entwickeln sie Therapieziele, die auf die persönlichen Bedürfnisse der Patientinnen und Patien- ten abgestimmt sind«. Die ganzheitliche Behandlung er- mögliche, dass körperliche, seelische und gegebenenfalls berufliche Folgen der Krebserkrankung gemildert oder sogar beseitigt werden können. Klinikauswahl: Wunsch- und Wahlrecht Wünsche der Rehabilitanden zur Region oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung, die sie bei Antragsstellung angeben, werden von der DRV BW so weit wie möglich berücksichtigt. »Wir wollen, dass sich unsere Patientinnen und Patienten von Anfang an wohl fühlen und sich ganz auf ihre Rehabilitation konzentrieren können«, fasst Woll- ny das Reha-Angebot der DRV BW zusammen. Mehr Informationen zur Antragstellung, zur onkologi- schen Reha und den Voraussetzungen, zur finanziellen Absicherung während der Maßnahme und zu weiteren Unterstützungsangeboten in Baden-Württemberg er- halten Interessierte unter Onkologische Reha | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) Eine Broschüre »Rehabilitation nach Tumorerkrankungen« kann ebenfalls dort heruntergeladen werden. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Kunstausstellung Nikolaus Mohr „Unbekannte Arbeiten“ 24. Februar - 31. März 2023 im Rathaus Baienfurt Die Gemeinde Baienfurt zeigt noch nie veröffentliche Bilder von Nikolaus Mohr. Die unentdeckte Seite des Künstlers gibt einen Einblick auf das bisher in Schubla- den Verborgene: Erste Schritte und Übergänge aus der Studienzeit, Experimente, Darstellungen, die aus der Reihe fallen oder nicht in ein Ausstellungsprojekt gepasst ha- ben. Das aus unterschiedlichen Techniken und Bildsujets erzeugte Potpourri kann in seiner Zusammensetzung als besondere Konzeption mit Kabinettcharakter bezeichnet werden. Nikolaus Mohr, geb. 1954 in Lindau, verbrachte seine Kind- heit in Wangen und Wilhelmsdorf. Heute lebt er in Ostrach. Er studierte Bildende Kunst an der Staatlichen Akademie Stuttgart bei den Professoren Christoph Schellenberger und Rudolf Schoofs sowie Kunstgeschichte an der Uni- versität Stuttgart bei Prof. Werner Sumowski. Mitgliedschaft besteht im Künstlerbund Baden-Württem- berg e. V. und Neue Gruppe Haus der Kunst e.V. München. Zur Vernissage am 24. Februar 2023, 19 Uhr und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Die Laudatio hält Dr. Herbert Köhler. Wir freuen uns auch auf Ihren Besuch während der Öff- nungszeiten des Rathauses. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister 8 7 6 5 4 3 2 1 a b c d e f g h 759R13S3 Lösung: Wäre also Schwarz am Zug, so ginge: 1...a3 2.Lxb3 matt (2.Dxb3+? Kd4!); 1...cxb4 2.Tc6 Fesselmatt; 1...Sf2 zieht beliebig, z.B. 1...Sh1 2.Dd3 matt (2.De4+? Kc3!). Ein neutraler Wartezug würde Weiß jetzt genügen, aber den gibt es nicht: 1.Tb8? cxb4!; 1.Ke6? oder 1.Kg6? f5!; 1.Kxf6? Se4+! oder 1...Sg4+! Stattdessen der überraschende Startzug, der dem Kc4 – unter Zugzwang – gleich zweimal Bauernraub gestattet: 1.Sb5! Kxb4 2.Dc3 matt; 1...Kxd5 2.De6 matt. Na ja, und die Erwiderungen auf 1...a3, 1...cxb4 und 1...Sh1 kennen wir ja schon, oder? Von wegen! 1...a3 2.Dxb3 matt (2.Lxb3+? Kxb4!); 1...cxb4 2.Dd4 Fesselmatt (2.Tc6+? Kxb5! oder 2...Kxd5!); 1...Sh1 2.De4 Fesselmatt (2.Dd3+? Kxb4!). Auf c7 deckt der Springer b5 und d5, und auch b4 ist gedeckt, nicht so mit dem Springer auf b5, dafür deckt er aber c3 und d4 – so erklären sich die wundersamen Wechsel der Mattzüge. Problem Nr. SH 5122 Wundersame Wechsel T. Czarnecki, Gazeta Polska 1934, 2. Preis Kontrolle: Weiß (8) Kf5, De3, Tb6, La2, Sc7, Bb4, d5, e2 Schwarz (7) Kc4, Sb3, f2, Ba4, c5, d6, f6 Weiß beginnt und setzt in zwei Zügen matt. Diese Stellung riecht förmlich nach Zugzwang, denn Schwarz hat nur zwei Bauernzüge oder be- liebige Wegzüge des Sf2. Sie alle sollten unbedingt mit fiktivem Beginn durch Schwarz geprüft wer- den, um sie dann mit den Antworten auf den wei- ßen Startzug vergleichen zu können. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert RICHTIGSTELLUNG In der Kalenderwoche 5 haben wir ein falsches Datum veröffentlicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Verlag Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Urlaub von Mo., 13.02.23 bis einschl. Fr., 24.02.23 Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (13.02.23 – 17.02.23) Für unser Team im Kaiserhof suchen wir: Mitarbeiter (im) Housekeeping (m/w/d), Frühstücksdame (m/w/d), Küchenhilfe (m/w/d), Frühstückskoch (m/w/d) B E W I R B D I C H J E T Z T ! Mauerstr. 17, 88212 Ravensburg +49 751 3624770 willkommen@kaiserhof-rv.de Pro Ion Härtetechnik GmbH Fronhofener Straße 3 88273 Fronreute-Baienbach Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: Produktionsmitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit Ihre Tätigkeitsschwerpunkte: + Chargieren/Dechargieren von Härtegut + Bedienung, Einstellung und Überwachung von Wärmebehandlungsanlagen + Bauteilreinigung/Abdecken/Isolieren Ihr Profi l: + Technische oder handwerkliche Ausbil- dung wünschenswert (Maschinenbau, Werkzeugbau, Metallindustrie o. ä.) + Gerne auch Quereinsteiger mit technischem Verständnis + Stapler- und Kranschein von Vorteil Unsere Erwartungen: Selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Bereitschaft, Neues zu lernen Wir bieten: Ein aufgeschlossenes Team und fl ache Hierarchien, moderne Betriebsausstattung, kostenlose Parkplätze Weitere Infos fi nden Sie auf www.proion.com Senden Sie uns Ihre Bewerbung gerne per E-Mail an bewerbung@proion.com oder suchen Sie den persönlichen Kontakt zu uns. STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT ÄRZTE GESCHÄFTSANZEIGEN Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Guter Service direkt im Ort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 "Wie kann ich meinen Geldbeutel füllen?" „Jetzt an den Winter denken“ "Quereinst eiger/ geringe Einstiegs- hürden" Urlaub möglich? "Nebenjob mit kurzer Einlernphaseund einer guten Bezahlung" "Sind alle Kosten gedeckt bei meinem jetzigen Einkommen?" „Kosten explodieren“ "JETZT“ Geld verdienen – Nebenjob? „Sicheres geregeltes Einkommen“ WIR KÖNNEN HELFEN. Arbeiten von Mo – Sa, direkt vor der Haustüre als Zusteller (m/w/d) Wir freuen uns auf Sie Merkuria Zustelldienst Tel: 0751 2955-1666 Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de „Direkt vor der Haustüre arbeiten“ – ohne teure Anfahrt , - SENIOREN -- SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Unser Thema „Senioren - Mitten im Leben“ erscheint 3x jährlich. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Seniorenfahrt – Busfahrt ins Blaue Abfahrt mittwochs, Baindt Rathaus, 09:00 Uhr, Preis: 25 ,- € Termine 2023: 15.03., 12.04., 10.05., 14.06., 12.07., 09.08., 13.09., 11.10., 15.11., 13.12. - Anmeldeschluss jeweils am Freitag davor - Ausweis nicht vergessen Info und Anmeldung: Telefon 0751/6525094 oder www.schmidbusreisen.de SECHS WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GRIPPE Was unterscheidet Grippe und Erkältung? Wie kann ich mich schützen? (djd). Für die Wintersaison 2022/23 erwarten Fachleute deutlich mehr Grip- peinfektionen als in den vergangenen Jahren. Darauf deuten auch Erfah- rungen aus Australien hin, wo es bereits eine schwere Grippewelle gab. Um sich bestmöglich schützen zu können, sollte jeder gut über die Erkrankung informiert sein. Antworten auf wichtige Fragen: 1. Ist die Grippe nur eine schwere Erkältung? Nein. Zwar werden beide Erkrankungen durch Viren ausgelöst, doch von verschiedenen Arten: Eine normale Erkältung kann von mehr als 200 ver- schiedenen Erregern verursacht werden, am häu gsten sind Rhinoviren. Die typischen Symptome wie Halsschmerzen, Schnupfen und Husten klin- gen meist nach einer Woche wieder ab. Für die echte Grippe sind dagegen In uenzaviren verantwortlich. Die Krankheit beginnt meist plötzlich mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie starkem Krankheitsge- fühl. Sie zieht sich oft über Wochen hin. Besonders bei älteren und vorer- krankten Personen kann es zu Komplikationen wie einer Lungenentzün- dung oder einem Herzinfarkt kommen. 2. Helfen Antibiotika gegen die Grippe? Nein. Antibiotika wirken nur gegen Bakterien, die Grippe wird aber von Vi- ren ausgelöst. Bei Komplikationen wie einer bakteriellen Superinfektion – zum Beispiel einer Lungenentzündung – können sie aber eingesetzt werden. 3. Wie kann eine Impfung gegen Grippe schützen? Die Grippeimpfung senkt das Risiko, schwer zu erkranken, deutlich. Zu- dem zeigen zahlreiche Studien, dass eine Grippeerkrankung bei geimpf- ten Personen milder verläuft und seltener Komplikationen auftreten. Des- halb ist die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren besonders wichtig. 4. Warum sollte die Grippeimpfung jedes Jahr erneuert werden? Grippeviren verändern sich ständig. Deshalb müssen die Impfstoffe jedes Jahr angepasst werden. Die Grippeimpfung sollte zur jährlichen Vorsor- gemaßnahme werden. 5. Kann eine Impfung die Grippe auslösen? Nein, denn üblicherweise werden Totimpfstoffe eingesetzt, die keine ver- mehrungsfähigen Viren enthalten. Allerdings braucht der Impfschutz ca. 14 Tage, um sich vollständig aufzubauen. Wer also wenige Tage nach dem Impftermin eine Grippe bekommt, hat sich wahrscheinlich angesteckt, bevor die Wirkung einsetzen konnte. Es kann nach der Impfung zu leich- ten Impfreaktionen kommen, wie zu einer Rötung oder Schmerzen an der Einstichstelle. Diese gehen in der Regel schnell vorüber und sind kein An- lass zur Besorgnis. 6. Ist eine Grippeimpfung nur im Herbst sinnvoll? Der beste Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen Oktober und Mitte De- zember. Aber auch später, bis ins Frühjahr hinein, ist die Impfung noch wich- tig und sinnvoll, denn so lange kann die Grippesaison dauern. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Valentinstagsmenü mit Weinreise vom 14. bis 18.02.2023 www.altdorfer-hof.de Küchen inflationssicher bestellen! Festpreis 24 Monate ab Bestellung Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 5,36 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 09.02.2023
              Amtsblatt_2024_08_23_KW34.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 23. August 2024 Nummer 34 49. Reitturnier in Baindt Zur 49. Pferdeleistungsschau in Baindt haben haben wir an die 550 Nennungen in 24 Prüfungen erhalten. Die Zeiteinteilung für unser Turnierwochenende sieht wie folgt aus: Samstag, 24 . August 2024 8.00 Uhr Dressurwettbewerb* 10:30 Uhr Standard-Spring-Wettbewerb 80 cm 11:00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 11:30 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 12:00 Uhr Stilspring-Wettbewerb 70 cm 12:30 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A 13:00 Uhr Springreiter-Wettbewerb 60 cm 13:30 Uhr Stilspringprüfung Kl. A* mit Standardanforderungen 90 cm 14:30 Uhr Springprüfung Kl. A* 90 cm 14:45 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 16:00 Uhr Dressurprüfung Kl. L – Trense 16:00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Stechen 95 cm Sonntag, 25 . August 2024 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11:00 Uhr Springprüfung mit steigenden Anforderungen Kl. A** 100 cm 11:00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 12:00 Uhr Springprüfung Kl. A** 100 cm 13:00 Uhr Führzügelwettbewerb 13:45 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. L 14:00 Uhr Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 110 cm im Anschluss: Siegerehrung PSK-Meisterschaft und Vierkampf 15:00 Uhr Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde 115 cm 15:00 Uhr Dressurprüfung Kl. M* - Trense 15.45 Uhr Hobby-Horse-Zeitspring-Wettbewerb 16:30 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner 17:15 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Zweispänner Anschließend geselliger Ausklang mit der Partyband d’Quirlige 5 Wir freuen uns über Ihren Besuch! Mittagstisch & Kinderprogramm Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. August und Sonntag, 25. August 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. August 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 25. August 2024 Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Veranstaltungen August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang bei Wasser naturnahe Blühflächen hüterinnen (Ecke Mars- weilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH Zur Informationi Der Schnecke Feind ist des Gärtners Freund Foto: Sara Marouni Wer in Gärtnerkreisen un- terwegs ist, der kommt die- ses Jahr um ein Thema nicht herum, Schnecken. Wurden diese in den letz- ten Jahren noch mehr oder weniger geduldet, gestaltet sich das in diesem feuchten Jahr äußerst schwierig. Der Invasion Herr zu werden, ist schier nicht mehr möglich und selbst einige Biogärt- ner lassen sich aktuell dazu hinreißen, doch noch Schneckenkorn auszubringen. Leider ist das aber keine nachhaltige Lösung gegen die Schnecken im Garten. Unsere Ökosysteme sind nämlich etwas anders gestrickt, denn exponentielles Wachstum gibt es in diesen nicht. Wo Überpopulation herrscht, re- gelt die Natur das Ungleichgewicht durch entsprechen- de Gegenspieler. Wer also einen artenreichen, insekten- freundlichen Garten pflegt, lockt kleine Helferlein gegen die Schneckenplage an. Einer dieser Helfer ist der Liebling vieler Kinder, das Glühwürmchen. Genauer, die Larven der Glühwürmchen. Diese ernähren sich hauptsächlich von Schnecken und zwar ganze drei Jahre lang, bevor sie sich dann verpuppen. Dabei gibt es nur leider ein Pro- blem. Denn Lichtverschmutzung führt zu einem starken Rückgang dieser Insekten, da Glühwürmchen bei der Partnersuche auf Dunkelheit angewiesen sind. Im Gar- ten sollte deshalb auf künstliches Licht in der Nacht ver- zichtet werden. Außerdem helfen weitere Tiere wie Kröten, Tigerschnegel und Laufkäfer dabei, den Garten von übermäßig vielen Schnecken zu befreien. Entgegen der gängigen Meinung fressen Igel allerdings keine Nacktschnecken. Nur im Notfall wird die ein oder andere Nacktschnecke verspeist, was allerdings zu Bauchschmerzen bei den kleinen stacheligen Säugetie- ren führt. Am besten werden im eigenen Garten natürli- che Lebensräume für allerlei Insekten angelegt, wie zum Beispiel in Form einer Totholzhecke, eines Käferkellers oder einer Wildbienennisthilfe. Viel Freude in Ihrem eige- nen Stück Natur. Sara Marouni Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. August – 01. September 2024 Gedanken zur Woche: Lerne vergessen, was nutzlos ist, und erinnere dich mit Liebe an alles Schöne. Francesco Petrarca Samstag, 24. August 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Yanik Klaus 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. August – 21. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reitturnier) Ministranten: alle die da sind (†Christina und Wendelin Hatzenbüller, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea und Josef Kränkle, Familie Feyrer, Rosemarie Sterk, Helene und Adelbert Steinhauser) Dienstag, 27. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 28. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 29. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 30. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 31. August 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lias 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Christina und Wendelin Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fetsch mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Kurt Brugger, Klementine Gelzenlichter) Sonntag, 01. September – 22. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Lina-Sophie Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bit- te die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Frauenbund Baienfurt Dienstag, 3.9.2024: „Iss mit“ Mittagessen im Gemeindehaus Baienfurt. Eine neue Möglichkeit zur Be- gegnung und zum Mittagessen. Gegen frei- willige Spenden. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Jeden Freitag, Yoga im ev. Ge- meindehaus Bft. Öschweg. (Beginn 6.9.2024), ab 09.30 Uhr. Bei Interesse bitte anmelden (E. Muschel) Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024: In Gemeinschaft mit gleichge- sinnten Frauen raus aus dem Alltag, hinein in die Natur. Wir laden Sie herzlich ein, lassen Sie sich darauf ein. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns pilgern, meditieren und die Landschaft genießen. Mit unserer stellvertr. Diözesan- vorsitzenden Gaby Ilg, die auch geistl. Beirätin des KDFB ist, (sie kommt aus Meckenbeuren) pilgern wir. Der Weg führt uns von Bad Schussenried über die Hohkreuzkapelle nach Aulendorf. Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke ein- packen. Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 24.09.2024, Wallfahrt Maria Steinbach und Bad Grö- nenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Steinbach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushal- testelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veser, Maria Steinbach Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kurpark, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) Die Vorstandschaft Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Was ihr getan habt ei- nem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25,40b Sonntag, 25. August 13. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Taizéandacht im August! Sonntag, 01. September 14. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaf- fee (Pfr. Schöberl) Dienstag, 03. September 10.00 – 15.00 Baienfurt Uhr Kinderbibeltag, Ev. Gemein- dehaus Ab 09.09. wieder Kirchenchor - ab 15.09. wieder Kinderkirche Gedanken zum Wochenspruch: Nächstenliebe konkret - Wem bin ich der Nächste? Meinem Partner oder der Nachbarin, dem Men- schen auf der Straße oder den Kin- dern in Jemen? Das ist gar nicht so leicht zu beant- worten. Vielleicht am ehesten, wenn ich mit dieser Fra- ge durch meinen Tag gehe: „Mal sehen, wem ich heute zum Nächsten werde.“ Und dann lasse ich mich von mir selbst und meinem Herzen überraschen: Vielleicht spen- de ich der Diakonie Katastrophenhilfe oder Brot für die Welt, weil mich die Situation der Menschen in einem Land bewegt, vielleicht nehme ich mir Zeit für eine Freundin, vielleicht helfe ich jemandem, der mich gerade braucht. Viel kann geschehen, wenn ich die Augen öffne und mein Herz weit mache. Text von „Kirchenjahr evangelisch“, Bild: www.clipdealer.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam Gottes liebevolle Zusage: Ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf all deinen Wegen. Exodus 23,20 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause wei- terverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 7.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder oder Ohrringe selbst gestalten Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Receycling alter T-Shirts- Häkeln mit T-Shirt-Garn Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Bitteres Ausscheiden in Runde 2 FV Molpertshaus - SV Baindt 2:1 (0:1) Vier Tage vor dem Start in die neue Bezirksliga-Sai- son, gastierte der SVB am Mittwochabend beim Kreisli- ga-A-Absteiger aus Molpertshaus, um den Einzug in die 3.Runde Bezirkspokalrunde auszuspielen. Im Gegensatz zum Pokalspiel in Bodnegg erwischte der SVB gegen den FVM einen deutlich besseren Start und hätte nach drei Minuten bereits 2:0 führen müssen. Auch in der Folge kombinierte sich Weilands Team immer wie- der gefällig vors Tor, vergab jedoch weiterhin mehrere hundertprozentige Chancen. Nach einer halben Stunde belohnte sich die Baindter Mannschaft dann aber für ihre offensiven Bemühungen: Camara setzte sich über links durch und bediente Fink in der Mitte, welcher zum verdienten 0:1 (31.) einschob. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit bestimmte der SVB klar die Partei, wobei die Latte die Vorentscheidung durch Fischer verhinderte (48.). So kam der FVM durch einen streitwürdigen Elfmeterpfiff aus dem Nichts plötzlich wie- der in die Partie, wobei Weiler auf 1:1 stellte (54.). Was folg- te war ein kompletter Bruch im Baindter Spiel: die Defen- sive zeigte sich hektisch, Zweikämpfe und wichtige Bälle gingen wiederholt im Mittelfeldzentrum verloren und die Offensive konnte kaum noch in gefährliche Räume vor- dringen. Ein weiterer zweifelhafter Elfmeter zehn Minuten vor Schluss ebnete schlussendlich den Molpertshauser Weg zur Pokalüberraschung. Walser konnte diesmal zwar gegen Weiler parieren, dieser verwandelte den Nach- schuss allerdings ohne Probleme zum 2:1-Siegtreffer (81.). Damit scheidet der SVB bereits in der 2.Runde des Be- zirkspokals aus, da die mangelhafte Chancenverwertung in der ersten Halbzeit und die nachlässige Defensviarbeit in der zweiten Halbzeit eiskalt bestraft wurden. SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Lukas Wal- ser, Marc Bolgert, Marlon Brunner (62. Jannik Küchler), Nico Geggier (56. Sandro Caltabiano), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Tobias Fink, Baba Camara (46. Da- vid Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Uwe Leuter - Zuschauer: 75 Tore: 0:1 Tobias Fink (31.), 1:1 Florian Weiler (54. Foulelf- meter), 2:1 Florian Weiler (81.) Besondere Vorkommnisse: Florian Weiler (FV Molperts- haus) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Benjamin Walser (81.). Leistungsgerechtes Remis zum Auftakt FC Leutkirch - SV Baindt 1:1 (1:1) Noch mit der enttäuschenden Pokalpleite gegen den FV Molpertshaus im Hinterkopf, machte sich der SVB am Sonntagmittag auf in Richtung Allgäu zum Saisonauftakt gegen den FC Leutkirch. Im Duell gegen den Bezirksli- ga-Vizemeister der vergangenen Saison war im Voraus kein klarer Favorit auszumachen, wodurch sich die knapp 200 Fans bei regnerischem Wetter auf eine spannende Partie freuen durften. Für den SVB standen dabei die Neu- zugänge Caltabiano und Lang erstmals in der Bezirksliga in der Startelf; zudem half der zurückgetretene Torjäger Boenke aus, da die Angreifer Dischl und Kretzer nicht zur Verfügung standen. Wie erhofft nahm die Begegnung im Neuen Stadion be- reits früh Fahrt auf, wobei Fischer nach zwei Minuten über links durchbrechen konnte, seine Flanke jedoch keinen Abnehmer in der Mitte fand. Nur zwei Zeigerumdrehun- gen später fehlte auf der Gegenseite zwischen Brugger und L.Walser die nötige Abstimmung in der Sicherung eines Leutkircher Fehlpasses, wovon Schneider profi- tierte und mit der Kugel in Richtung Baindter Strafraum stürmte. Torwart B.Walser konnte seinen „Lookalike“ zwar noch am Torabschluss hindern, war beim Nachschuss von Ringer ins leere Tor dann aber machtlos (4.). Dieser frühe Rückstand brachte Weilands Mannschaft zunächst etwas aus dem Konzept, welche im Spielaufbau immer wieder die falschen Entscheidungen traf, während der FCL die entscheidenden Duelle im Mittelfeldzentrum für sich entscheiden konnte. So musste B.Walser wenig spä- ter erneut gegen Schneider retten (24.) und sah gefähr- liche Abschlüsse von Dambel (30.) (37.) knapp am Tor vorbeirauschen. Der Landesliga-Absteiger stabilisierte sich dann jedoch mit zunehmender Spieldauer und hat- te kurz vor der Pause das Spielglück auf seiner Seite. Ein stark getretener Halbfeldfreistoß von Datona rutschte zu Fischer durch, welcher zu Aushilfskapitän Brugger in der Mitte querlegte. Dieser bewies, dass auch eine mögliche Karriere als Mittelstürmer nicht ganz erfolglos verlaufen wäre und schob zum 1:1 ein (44.). Mit dem Ausgleich zu einem psychologisch wichtigen Zeitpunkt, agierte der SVB mit Beginn des zweiten Durch- gangs deutlich aktiver und setzte die Leutkircher Hinter- mannschaft zunehmend unter Druck. Nach einem langen Ball luchste Boenke Kapitän Rasch den Ball clever auf der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 rechten Außenbahn ab und drang bis zur Grundlinie vor. Sein anschließender Pass auf den Elfmeterpunkt, schob Fischer allerdings am langen Pfosten vorbei (56.). Und nur zwei Minuten später spielte Weilands Team diesmal Fink rechts im Strafraum frei, welcher aus spitzem Winkel et- was verzog (58.). In der Folge wurde die Partie zunehmend hitziger und beide Mannschaften kämpften am Rande des Erlaubten um den entscheiden Vorteil im Spiel um die ersten drei Punkte. Während der FCL vor allem über die weiten Einwürfe von Mittelfeldmann Nadig gefährlich blieb, hatte der SVB in der 78.Minute die nächste dicke Möglichkeit auf das 1:2. Caltabianos etwas auf Verdacht gespielter, langer Ball überraschte die Leutkircher Hin- termannschaft, wodurch der eben erst eingewechselte Camara alleine auf Torhüter Notz zulaufen konnte. Kurz vor dem Tor verhinderte jedoch ein technischer Fehler des Guineers den Abschluss und damit auch einen möglichen Siegtreffer. In einer spannenden Schlussphase fuhren beide Teams nochmals gefährliche Konter, wobei unter anderem Fischer knapp verzog (82.) und auf der Gegen- seite Szeibel und Bolgert für den bereits geschlagenen B.Walser retten mussten. Am Ende blieb es jedoch beim Remis, welches aufgrund der stärkeren Leistung des FCL in Durchgang eins und dem verbesserten Baindter Auftritt in Hälfte zwei leis- tungsgerecht war. Weiter geht es am kommenden Sonn- tag mit dem Duell gegen die TSG Ailingen, gegen die man sich im Aufstiegsjahr ein spannendes Duell um die Meis- terschaft geliefert hatte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser, Marc Bolgert, Jan Fischer, Mika Dantona (81. Nico Geggier), Kevin Lang (61. Philipp Tho- ma), Sandro Caltabiano, Tobias Fink, Philipp Boenke (78. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Marvin Ringer (4.), 1:1 Michael Brugger (44.) FC Leutkirch II - SV Baindt II 1:1 (1:1) Im Duell Platz 3, FC Leutkirch II, gegen Platz 4, SV Baindt II, der letztjährigen Kreisliga-Saison, erwischte die „Zwoi- te“ ebenfalls einen unglücklichen Start. Telgmann brachte die Gastgeber mit einem direkten Freistoßtreffer bereits früh in Führung (3.), jedoch konnte dieser umgehend von Geggiers Team gekontert werden. Auf Vorarbeit von Mit- telfeldmotor Wetzel erzielte Keppeler nur drei Minuten später den Ausgleich (6.). In der Folge entwickelte sich eine umkämpfte Partie mit Chancen auf beiden Seiten, wobei der FCL II in der 21.Minute Glück hatte. Nach ei- nem Steckpass auf Schnez, lief dieser allein auf das Tor der Gastgeber zu und wurde außerhalb des Sechzehners von Torwart Sonntag zu Fall gebracht. Der Schiedsrichter bestrafte dieses misslungene Tackling allerdings nur mit einer gelben Karte, wodurch die Gastgeber mit elf Mann weiterspielen durften. Auch im zweiten Durchgang egalisierten sich beide Teams weitestgehend, wodurch es am Ende beim Remis blieb. Der SVB II pausiert nun kommendes Wochenende und greift am 01.09 gegen den VfL Brochenzell wieder ins Geschehen ein. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (73. Lukas Grabhherr), Niklas Hugger, Niklas Späth, Moritz Gresser, Julian Keppeler (84. Johannes Heisele), Manuel Brugger (81. Moritz Lang), Luca Wetzel, Johannes Schnez, Jannik Küchler - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Henrik Telgmann (3.), 1:1 Julian Keppeler (6.) Vorschau: Sonntag, 25.08 15.00 Uhr: SV Baindt - TSG Ailingen Jugendfußball Fußballferienprogramm – eineinhalb Tage voller Spaß In diesem Jahr bot die Abteilung Jugendfußball des SV Baindt endlich wieder ein mehrtägiges Fußballcamp im Rahmen des Ferienprogramms an. Angemeldet hatten sich 45 Mädchen und Jungen und ab 8:45 Uhr morgens, trafen die ersten auch pünktlich auf der Klosterwiese ein. Gleich nach der Registrierung gingen die ersten in kleinen Gruppen mit dem Ball auf den Platz. Nach der Begrüßung und einigen gemeinsamen Aufwärmspielen ging es dann in altersgerechte Gruppen und dort bekamen auch alle gleich ein Fußballcamp Trikot. An vielen verschiedenen Stationen hatten die Trainer vor- her schon einiges aufgebaut, so dass es dann auch los- gehen konnte. Es begann mit Aufwärmübungen und um Geschicklichkeit am Ball, teils auch mit kleinen Handicaps wie Augenklappen und speziellen Brillen, Zielschießen und Schüsse aufs Tor, Fußballtennis und natürlich ganz viel um kleine und größere Fußballspiele. Zum Mittag gab es dann für alle, frisch durch das Kü- chenteam zubereitet, Pom- mes rot/weiß und wer woll- te auch eine Rote dazu und später am Nachmittag dann noch ein Eis für alle. Da die Sonne insbesonde- re am Samstag recht stark schien, hatten wir für Zwi- schendurch zudem Hitzeal- ternativen parat. Denn es gab abseits vom Rasen an beiden Tagen Zeit zum Spielen und Malen im Schatten, eine große Wasserrutsche zur Abkühlung, was bei der Hitze der Tage von Kindern aller Altersgruppen genutzt wurde und als es den Jüngsten Bambinis irgendwann zu viel wurde, kümmerte sich Michael mit speziellen Kin- der(fußball)spielen ganz gesondert um sie und sie waren wieder überglücklich. Am Ende waren es für alle, Kinder wie Betreuer, zwei wun- derschöne Tage und die Kids gingen überglücklich und teils ziemlich platt, nach Hause. Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Narrenzunft Raspler e.V. Reitturnier Baindt 2024 Anlässlich der 49. Pferdeleistungsschau treffen wir uns zum traditionellen Raspler-Frühschoppen, bei unseren Freunden der Reitergruppe Baindt. Zwar nicht hoch zu Ross, aber ganz vorn dabei, werden wir sicherlich tolle Stunden bei sommerlichen Temperaturen erleben dürfen. Der Frühschoppen startet im Anschluss an den Gottes- dienst, am Sonntag, den 25.August 2024 gegen 10:30 Uhr. Gerne im Raspler-Shirt! Mit einem kräftigen „Raspler – ratsch ratsch“ wünschen wir der Reitergruppe Baindt ein erfolgreiches und unfall- freies Turnier! Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. 75 Jahre Landjugend Baindt – Jubilä- umsabend Liebe ehemalige Landjugendmitglieder, unser Jubiläum rückt immer näher. Der Ju- biläumsabend findet am Freitag, den 04.10.2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierbei bietet sich die Gelegenheit in alten Erinnerungen zu schwelgen und euch gemeinsam über die tollen Zeiten in der Landjugend auszutauschen. Da wir nicht alle Adressen vorheriger Mitglieder heraus- finden konnten, sind natürlich auch alle Ehemaligen ein- geladen, die keine Einladung erhalten haben. Wir freuen uns über weitere Anmeldungen bis spätestens Samstag, den 31.08.2024. Diese können entweder per Mail an LandjugendBaindt-Anmeldung@gmx.de oder per Post an Nadine Haug, Hirschstr. 164, 88255 Baindt, geschickt werden. Die Landjugend Baindt freut sich auf einen tollen Abend mit euch! Reitergruppe Baindt Turnierergebnis Daniela Schlegel konnte mit ihrem Pferd Breakdance beim Reitturnier in Bad Wurzach die Dressurprüfung Klasse L** auf Kandare für sich entscheiden. Herzlichen Glückwunsch! Breakdance mit der goldenen Schleife: Sieg in der Dressurprüfung Klasse L** auf Kandare mit Daniela Schlegel Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2024 - schön wars! Baustellenbedingt fand das Weinfest in diesem Jahr wieder auf dem unteren Schulhof der Klos- terwiesenschule statt, was der Stimmung aber keinesfalls geschadet hat. Los ging es bei sommerlichen Temperaturen am Samstag Abend mit der neuen Band „Cross Beats“, welche unsere Gäste mit bestem Sound aus Pop-/Rock-Classics, Ohr- würmern aus den Charts sowie Rock ‚n‘ Roll beste Un- terhaltung bot. Dieses Jahr war nicht nur der legendärer Schalmeienbecher (mit Opas hausgemachtem Zaziki) sehr gefragt, auch unsere Weinprobe ToGo erfreute sich großer Beliebtheit und trotz eines kleinen Regenschauers wurde bis in die Nacht bei herrlichen Außentemperaturen und kühlen Getränken gefeiert. Am Sonntagmorgen zeigten sich die Oldtimerfahrer, trotz unsicherer Wetterprognose, wieder sehr engagiert und waren bereits vor Festbeginn anwesend. Pünktlich mit den Schüssen der Böllergruppe Baindt startete das Weinfest mit dem Frühshoppen und wurde in diesem Jahr mu- sikalisch vom Musikverein Blitzenreute umrahmt. Vom Frühschoppen ging es nahtlos zum reichhaltigen Mittags- tisch über und so bildete sich rasch eine Schlange an der Ausgabe. Als süße Krönung gab es im Anschluss Kaffee und ein gutes Stück Kuchen. Ein herzlicher Dank geht an unsere zahlreichen Kuchenspenden! Die Tombola, war auch dieses Jahr wieder sehr beliebt und so standen auch recht schnell die Hauptpreisgewin- ner fest. Mittlerweile war auch der Oldtimerparkplatz komplett mit Chrom und schönem historischen Blech ge- füllt. Im Schatten der Bäume sorgten die Oldtimerfreunde für eine tolle Show mit alten Sägen, Holzspaltern und vielen mehr, was bei den Zuschauern begeistert aufgenommen wurde. Zum späteren Mittag starteten dann die Oldtimer in einer sagenhaften Kolonne vom Festgelände in Rich- tung Umland. Den Startschuss hierfür gab wieder einmal, schon traditionell die Böllergruppe Baindt. Auf der Bühne sorgten die zwei Jungs von „Sambucca unplugged“ mit handgemachter Musik (ohne Stecker) und teilweise ausgefallenen Texten für beste Stimmung. Abseits des Schulhofes wurde für die kleinen Weinfest Besucher mit Hüpfburg, Bastelspaß, Kinderschminken und Ponyreiten einiges geboten. Geboten wurde auf der Bühne zwischen- zeitlich eine Aufführung, wie Getreide in früheren Zeiten mühsam von Hand gedroschen wurde. Bevor dann das Abendprogramm mit „Allgäu Sound“ startete, wurden die Hauptpreise für die Tombolagewinner gezogen. Der Sonn- tagabend wurde dann mit schönem Oberkrainer Sound und fetzigem Schlager und Rock noch sehr lange gefei- ert und so fand das Weinfest 2024 einen tollen Ausklang. Ein tolles Fest lässt sich aber nur mit tollen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste! Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2024 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Unseren Partnern, für die Hilfe und das Verständnis • Allen Kuchenspendern • Bauhof Baindt • Böllergruppe Baindt • Gemeindeverwaltung Baindt Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Alexander Henzler für die Wasserversorgung • Familie Markus Elbs und Familie Alexander Henzler fürs Ponyreiten • Jonny Elbs für die Gabelstapler • Matthias Schützbach für die Bereitstellung der Trans- porter • Der Klosterwiesenschule für die Nutzung von Schulhof und Aula • Sportverein Baindt, Abteilung Fußball • Tomobil für die Baugitter und Toilettenwagen • Harry Buchter - Zeltverleih Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern die uns bei der Tombola und unserem Werbeheft unterstützten: • Achtal Apotheke • Achtal Sport& physio • Ackermann Spülmaschinen GmbH • Allfinanz Büro Moritz Lang, Bad Waldsee • Anglermarkt, Baienfurt • Autohaus Ebner, Baienfurt • Autohaus Firley, Aulendorf • Baindter Beck • Bausch Schrott-Metalle, Ravensburg • Bayer Medien, Weingarten • Bentetle Forst und Gartentechnik, Baindt • b-it Barg IT-Service, Baienfurt • Brauerei Leibinger, Ravensburg • Bohmeier Bodenbeläge, Weingarten • CAP-Markt, Baindt • Christines Haarideen, Weingarten • Da Michele, Baindt • Dorn Arbeitssicherheit • Engel Verbindungselemente, Weingarten • Fahrschule Conny Haslinger, Baienfurt • Feneberg, Baindt • Finkbeiner Getränke, Weingarten • Foret Marmor und Granit, Baienfurt • Frisör Geng, Baienfurt • Gaststätte Grüner Berg, Baindt • Gemeinde Baindt, Baindt • Graf und Riss Baumaschinen, Baienfurt • Grieshaber Logistik, Weingarten • Haarschneiderei, Baindt • Heider Paletten-Recycling, Unterankenreute • Hoppe Heizung, Baindt • ics Personalservice, Baindt • JF Baumaschinen, Baindt • Jöchle Elektrotechnik, Baindt • Juwelier Jerg, Baienfurt • Kappler, Umwelt-Service GmbH, Baindt • Kirchner Energie, Weingarten • Kling Automaten, Baindt • Kramer Tee & Gewürze, Weingarten • Kreissparkasse Ravensburg • Kuhn-Stoff GmbH, Weingarten • Mayer Baustoffe, Weingarten • Metzgerei Brenner, Baienfurt • PhysioOne Philipp Boenke, Baindt • RavensBuch, Ravensburg • Reddy Küchen, Weingarten • REWE Rainer Hahn, Baienfurt • Romano Pizza-Bistro-Cafe, Baindt • RS Farbroller, Baienfurt • s`Hoflädele, Wickenhaus • Salon Schreiber by Björn, Ravensburg • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Spahlinger Steuerberatung, Baindt • Spedition Dachser, Baindt • Stadtbuchhandlung, Weingarten • Stefan Konzett KFZ, Baindt • Steinhauser Sanitär Heizung, Baindt • Subway, Weingarten • TK Folien, Baindt • Tomobil, Baienfurt • Tox Pressotechnik, Weingarten • TZ Anhängervermietung, Baindt • Volksbank Bodensee-Oberschwaben • Waitkus Engineering, Weingarten • Waldseer Weinmarkt Klingele, Bad Waldsee • WBB, Baienfurt-Baindt • Weba Fahnen, Baienfurt • Weber Versicherungs- & Finanzmakler, Ravensburg • Weinkauf, Baienfurt • Wellness and Move, Baindt • Württembergische Generalagentur Zentner, Mochen- wangen • Zweiradhaus Schützbach, Baindt Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpinteam - Wanderung auf dem Damülser Höhenweg vom 18.08. findet am 25.08. statt Die für den 18.08. geplante Wanderung auf dem Damülser Höhenweg wurde wetterbedingt auf den 25.08. verschoben. Wir freuen uns über alle Teilnehmer, die Spaß am Wandern haben, unabhängig davon, ob jemand Mitglied im Alpinteam ist oder nicht. Treffpunkt ist um 06.45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Weitere Infos zur Wanderung finden Sie unter https://www.svbaindt. de/index.php/alpinteam/sommerprogramm .Eventuelle Änderungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Gauwanderung Pfullendorf Tour 1 Große Pfullendorf Runde 12,5 km, ca. 4 Stunden. Tour 2 Pfullendorf - Altholderberg - Pfullendorf 6,5 km, ca. 2 Stunden. Treffpunkt: Sonntag 01.09.2024 um 8.00 Uhr Festplatz Weingarten. Fahrpreis: 10 Euro für Mitglieder. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung im Seepark. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 28.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte angeben, welche Tour gemacht werden möchte, wegen der Bildung von Fahrgemeinschaften. Wanderführung: Wally Knoll, email: walburga.knoll@t-on- line.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Sonntag, 11. August 2024 Die Steinzeitkids vom Schreckensee Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub und Christoph Kammerer Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Ferienprogramm-ein spannender Familiennachmittag! Die Halbinsel im Schreckensee ist Welterbestätte und kaum jemand kennt sie. Das wollen wir ändern! Kommt mit auf den Pfad in die Jungsteinzeit! Vier ver- schiedene Siedlungsschichten schlummern verborgen im Moorboden der Halbinsel im „unheimlichen“ Schre- ckensee. Wie haben die Frauen, Männer, Kinder vor fast 6.000 Jahren gelebt, gejagt und gespielt? Wir streifen durch geheimnisvollen Bannwald mit mächtigen Wurzelstöcken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Wer entdeckt auf der Beobachtungshütte Fische und Vögel? Glut und Feuer wurde mit Feuerstein und Zunder ge- macht. Ihr könnt Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen und scharfe Messer aus Feuerstein fühlen. Und wer gewinnt das Familienduell im Bogenschießen? Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Anschließend ist eine Einkehr in heimischen Gasthäusern möglich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästefüh- rung begrüßen zu dürfen. Bild: Gerhard Tempel, Quelle: Stadtarchiv Ravensburg Wer regelmäßig Blut spendet, behält die eigene Gesundheit im Blick Wer Blut spendet, rettet Leben – das steht fest. Was nur Wenige wissen: Wer regelmäßig Blut spendet, profitiert auch selbst von einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle. Blutspenden werden jeden Tag zur Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten benötigt. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspendetermine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 11.09.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Viele Patientinnen und Patienten sind zum Beispiel beim Kampf gegen eine Krebserkrankung dringend auf über- lebenswichtige Blutspenden angewiesen. Bedingt durch die geringe Haltbarkeit von nur wenigen Tagen, können leere Liegen bei der Blutspende schnell zu einem Problem werden! Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräpa- raten sicher versorgen zu können. Jede Blutspende zählt! Die Blutspende als regelmäßige Gesundheitskontrolle für Spenderinnen und Spender Vor jeder Blutspende werden der Blutdruck, die Körper- temperatur sowie der Hämoglobinwert überprüft. Wer Blut spendet, hat seine eigene Gesundheit gut im Blick: Sollten die Messungen außerhalb des Normbereichs lie- gen, erfährt man es beim Blutspendetermin und kann der Ursache mit dem Hausarzt nachgehen. Möglichen Erkrankungen kann so frühzeitig vorgebeugt werden. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Hätte, könnte, sollte – jetzt Blut spenden! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärzt- liches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohl- verdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen ge- meinnützige GmbH E-Mail: presse@blutspende.de Die größte Spielemeile Oberschwabens: „Ravensburg spielt“ am 7. und 8. September 2024 Ravensburg macht seinem Image als Stadt der Spiele alle Ehre: Bei der Veranstaltung wird im wahrsten Sinne des Wortes die gesamte Innenstadt bespielt: Besucher dürfen sich auf vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, drei Bühnen mit einem tollen Showprogramm, über 20 neue Aussteller so-wie viele weitere Highlights in der ganzen Altstadt freuen. Veranstalter ist die Stadt und das Wirt- schaftsforum Pro Ravensburg. Spiele-Zone, Digital-Zone, Kreativ-Zone und Sport-Zone Auf dem Marienplatz finden sich in der Spiele-Zone alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Besu- cher können Neuheiten von be-kannten Spieleverlagen und Spielwarenherstellern testen oder Spiele-Klassiker wie Memory und Jenga im XXL-Format spielen. In diesem Jahr konnten über 20 neue Spieleverlage als Aussteller für den Bereich gewon-nen werden. Auf dem nördlichen Marienplatz kann man in die digitale Spielewelt eintauchen. Es stehen Stationen bereit, an de- nen man einzeln oder in Teams Konsolen-Spiele zocken oder per App einen Kriminalfall lösen kann. Wer sich für die Technik dahinter interessiert, kann selbst mit Mikrobit basteln und bauen. Die Kreativ-Zone in der Kirchstraße und auf dem süd- lichen Marienplatz steht unter dem Motto „Basteln, ge- stalten und entdecken“. Hier präsentie-ren sich Spiel- warenhersteller, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Ret-tungsdienste und Polizei mit interaktiven und kreati- ven Angeboten zu den Themen Gesundheit, Umwelt und Verkehr. Neu in der Kreativ-Zone ist in diesem Jahr der Bereich Modellbau, der von den Firmen Faller, NOCH und Herpa gemeinsam mit den Eisenbahnfreunden Ravens- burg-Weingarten e. V. präsentiert wird. Auf dem südlichen Marienplatz wird die Sport-Zone von den Ravensburger Sportvereinen zum Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mitmachangeboten für Jung und Alt bespielt. Der Hirschgraben steht in diesem Jahr unter dem Motto Fußball: Neben den Aktionen des VfB Stutt-gart kann man Human Table Soccer und Tipp Kick ausprobieren. Bühnenprogramm und weitere Highlights Neben dem umfassenden Programm in den Spielezonen gibt es drei Büh-nen: Auf dem Marienplatz sorgt Ravensbur- ger für Spiel und Spaß, im Hirschgraben präsentieren sich Ravensburger Tanzschulen mit kreativen Choreografien und auf der Bühne vor dem Kino „Die Burg“ sind Vorführun-gen der Kunstradfahrer und Tanzshoweinlagen zu sehen. Zahlreiche weitere Highlights runden das Rahmenpro- gramm in der Stadt am Spiele-Wochenende ab: Im Mu- seumsviertel gibt es eine spannende Rallye für Kinder, im Schwörsaal wird ganztägig ein 18.000-Teile-Puzzle zusam- mengesetzt und im Kornhaussaal findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt. Programm ab jetzt online Das Programm mit allen Informationen rund um das Spie- le-Wochenende ist ab sofort online unter www.ravensburg. de/rvspielt abrufbar. An den Ver-anstaltungstagen ist das Programmheft vor Ort an der Info-Hütte vor dem Rathaus erhältlich. Für die Anreise zur Veranstaltung kann man sich im Vorfeld über Angebote des Stadtbusses und der Parkhäuser unter www.ravensburg.de/parken informieren. Um die Wartezeit bis zum Veranstaltungswochenende zu verkürzen, kann man einen spielerischen Rundgang in der Stadt mit der App „Ravensburg GO“ unternehmen. Nach dem Motto „spielen, punkten, einlösen“ können wieder viele Punkte ergattert und bei den Gutscheinpartnern eingelöst werden. Was sonst noch interessiert Caritas: Vortragsreihe Herbst 2024 in Bad Saulgau zu den Themen Sterben/Trauer/ Hospiz/Vollmacht/Patientenverfügung/ Demenz 14. Okt. (Mo), 19 Uhr: „Humor angesichts von Sterben und Trauer“ Der Vortrag möchte die Bedeutung von guten Bildern, von Humor, Hoffnungszeichen, Spiritualität und Glaube bei Sterben und Trauer aufzeigen. Dabei spielen die Vor- gänge in unserem Gehirn und die Spiegelneuronen eine wichtige Rolle. Was brauchen Sterbende und Trauernde? Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Diese Fra- gen werden in vielen erlebten Geschichten und Beispielen aus dem Klinikclown-Alltag und der praktischen Seelsor- ge angesprochen und reflektiert. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Versöhntsein mit sich und den anderen. Referent: Ludger Hoffkamp, Klinik-Clown und Zauberer, Ludwigsburg Ort: Evang. Gemeindehaus, Gutenbergstraße 49, Bad Saulgau 07. Nov. (Do), 19 Uhr: „Begleitung am Lebensende“ Am Ende des Lebens einsam und verlassen zu sein, ist eine große Angst von Menschen. Genau an diesem Punkt setzen Hospizdienste an und bieten Menschen in der letz- ten Lebensphase (neue, heilsame) Begegnungen. Im Vor- trag geht es um folgende Fragen: Was kann eine Hospiz- gruppe leisten? Wie kann sie zu einer würdevollen letzten Lebensphase beitragen? Wie können Angehörige entlas- tet werden? Wie können schwerkranke oder sterbende Menschen Teil einer solidarischen Gemeinde bleiben? Referentinnen: Bettina Oswald (Caritas) und Angelika Linder (ambulante Hospizgruppe Bad Saulgau) Ort: kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16, Bad Saulgau 14. Nov. (Do), 19 Uhr: „Vollmacht und (christl.) Patientenverfügung“ Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben – ganz egal in welchem Alter. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden jederzeit treffen. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellationen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz per- sönliche Wertevorstellungen wieder? Was ist eine Ge- setzlichen Betreuung und wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Referentin: Sonja Hummel (Caritas) Ort: kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16, Bad Saulgau Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 20. Nov. (Mi), 18 Uhr: „DEMENZ - Wissen, Verstehen, Umgehen“ Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Im Vortrag gibt es Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen und wie ein Leben mög- lichst lange im eigenen Zuhause ermöglicht werden kann. Referentin: Daniela Wiedemann (Caritas) Ort: online, Anmeldung unter: wiedemann.d@caritas-biberach-saulgau.de Alle Vorträge sind kostenfrei, um eine Spende wird gebeten Kinderkleiderbörse -Herbst- am 19.10.2024 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Damen und Herren gebrauchen können. Baby- und Kinderkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinderwagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mit- nehmen) statt. Dieses Mal werden wir allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mit- bringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernverga- be und die Eintragung in die Helferlisten werden ab dem 08.09.24 auf Basarlino freigeschaltet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/5696. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Hel- fer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wich- tigen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 18.10.24 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemelde- te Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 19.10.24 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Herbstbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Le- ben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Perso- nenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termine: 11. September 2024 um 19.00 Uhr Thema: Richtige Beleuch- tung Hauptsache hell? Licht und Beleuchtung – aber rich- tig Erfahren Sie, wie richtiges Licht das Sehen beeinflusst Referentin: Kirsten Hueser-Nuss Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehin- derung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/ j/85858293801?pwd=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6 x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Glückwunschanzeigen Schulanfang Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM Flotte Senioren (m/w/d) Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf 538 EUR - Basis für die Mitarbeit im Telefon-Service, Mailbearbeitung und Sonderaufträge Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Anne Schmieder unter sekretariat@schmieder-kkm.de | Tel. 07502 9449-10 KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 2,49 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 23.08.2024
                Bericht_23_08_01.pdf

                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 175,42 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 16.08.2023
                  2021_06_08_Bericht.pdf

                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 239,80 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 22.06.2021
                    Amtsblatt_KW_24_18_06_2021.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 18. Juni 2021 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Herzlich laden wir unsere Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 20 Juni, um 19.30 Uhr in die Schenk-Kon- rad-Halle ein. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn hält anlässlich des Abschieds unserer beiden letzten Franziskanerinnen einen historischen Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt. Über acht Jahrzehnte haben die Franziskanerinnen das Kinderheim betrieben. 1903 wurde es in Betrieb genommen und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch heitere Begeben- heiten. Damit soll das Wirken der Franziskanerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun Ende Juni jedoch zu Ende geht. Foto links: Sr. Margitta mit Kind auf dem Arm vor der Kirche (Klosterarchiv Heiligenbronn) Foto rechts: Kindergruppe mit Kinderwagen im Schnee beim winterlichen Spaziergang 1969/70 (Klosterarchiv Heiligenbronn) Selbstverständlich werden die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist begrenzt. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen, jedoch werden für Kurzentschlossene Corona konform freie Plätze auf der Tribüne vorgehalten. Bitte beachten: Alle Besucher:innen müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vorweisen. Vor der Veranstaltung kann ein Selbsttest durchgeführt werden. Im Auftrag der Stiftung St. Franziskus Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neuer Sprung für den Skateplatz an der Klosterwiesenschule Jugendliche der Gemeinde Baindt haben in ei- nem Brief an Frau Bürgermeisterin Rürup den Wunsch geäußert, dass sie sich den einen oder anderen neuen Sprung auf dem Skateplatz wünschen. Die bereits seit ca. 20 Jahren vor- handenen Geräte aus Metall sind bei Nässe rut- schig und auch nicht mehr so richtig spannend. Der Gemeinderat befürwortete das Anliegen, so dass ein neues Gerät - zur Freude der Jugend- lichen - gekauft und aufgebaut werden konnte. Wir wünschen unseren Jugendlichen ganz viel Spaß! Durchführung von Schnelltests – Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen! Die Teams aus Ehrenamtlichen des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt und dem CDU Ortsver- band Baindt haben ihre hervorragen- de Arbeit zunächst beendet und seit 16.06.21 an eine Fachfirma übergeben. Mit der neuen Corona-Teststation können an fünf Tagen in der Woche (Montag-Freitag) Schnelltests für un- sere Bürgerinnen und Bürger im Fo- yer der Schenk Konrad-Halle ange- boten werden. Über mehrere Wochen hinweg haben die Ehrenamtlichen sich um die Tes- tungen der Bürgerinnen und Bürger in Baindt gekümmert und dabei ihre eige- ne Gesundheit riskiert sowie viel Zeit für andere eingesetzt. Die Gemeindever- waltung dankt allen von Herzen für ih- ren Einsatz! Es zeigt sich immer wieder, dass wir diese Krise nur gemeinsam und im guten Miteinander bewältigen können. Alle Helfenden haben große Solidarität bewiesen. Wir danken auch Dr. Jens Scheibner mit seinem Team für die Durchführung der Schnelltests für unserer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum zweiten Bürgerdialog in Baindt (online, per Videokonferenz) am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr Liebe Bürger*innen der Gemeinde Baindt, der digitale Wandel begegnet uns jeden Tag aufs Neue! Jedoch stehen oft besonders im ländlichen Raum eher Fragen zur digitalen Infrastruktur im Fokus der öffent- lichen Debatte. Digitalisierung ist jedoch viel mehr und betrifft uns in nahezu allen Lebensbereichen. Um eine erfolgreiche, digitale Zukunft zu gestalten ist es daher besonders wichtig, alle Bürger*innen einzubeziehen. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ schaffen wir daher offene Begegnungsräume zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen! Das Forschungsprojekt Digitaldialog21 versteht sich als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aus Mitteln der Lan- desdigitalisierungsstrategie digital@bw bis 2022 geför- dert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stutt- gart, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Furtwangen in einem breit angelegten Dialogprozess Chancen, Her- ausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digi- talen Wandels. Für weitere Informationen, siehe auch die Projektwebseite https://digitaldialog21.de In einem Teilprojekt der Hochschule Furtwangen beschäf- tigen wir uns besonders mit der Zukunft der Digitalisie- rung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dazu wurden bereits 2020 in mehreren Kooperationskommu- nen[1] des Forschungsprojektes, unter anderem auch in Baindt am 04.11.2020 per Videokonferenz, Bürgerdi- aloge und Befragungen zum digitalen Wandel durch- geführt. Nun geht es mit dem zweiten Bürgerdialog in Baindt weiter: Digitalen Wandel in Baindt gemeinsam gestalten! Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr dieses Mal, aufgrund der noch unsicheren Pande- mielage im Landkreis, online per Videokonferenz. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit den Bür- ger*innen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im länd- lichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- vision im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Als Abschluss der Bürgerdialoge in den Kommunen fin- det am 29. Oktober 2021 in Stuttgart das landesübergrei- fende Bürgerforum Digitaldialog21 – Digitalen Wandel im ländlichen Raum gemeinsam gestalten statt. Dazu folgt eine gesonderte Einladung an die Bürger*innen der Gemeinde Baindt, die als Vertreter*innen für den ländlichen Raum im Rahmen des Bürgerforums über die Handlungsempfehlungen an die Landespolitik mit abstimmen können. Melden Sie sich zum zweiten Bürgerdialog in Baindt an! Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinfor- mation (Emailadresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@hs-furtwangen.de) oder Telefon (07723 920-2982) an! Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen An- forderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und intuitiv ver- ständlich. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten! Uns ist es wich- tig, ein breites Stimmungsbild für Baindt einzuholen und allen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, dann unterstützen Sie Mitbürger*innen, die nicht über die entsprechende digitale Infrastruktur oder Kenntnis- se verfügen. Bitte schauen Sie daher, wie man sich hier gegenseitig unterstützen kann, z.B. durch eine gemein- same Teilnahme in der Familie, Nachbarschaft oder sozialen Netzwerken! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!! Ab sofort ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminvereinbarung möglich !!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Erweiterung des Schnelltest-Angebotes in Baindt Schnelltests sind wichtig, um Infektionsketten im frühes- ten Stadium durchbrechen zu können. Jeder einzelne Fall, der durch einen Schnelltest, oder durch einen Selbsttest, herausgefunden wird, trägt dazu bei, die Infektionsketten schneller zu stoppen. Denn wenn Infektionen frühzeitig erkannt werden, können sich diese Personen sofort isolie- ren – und somit werden weniger bis gar keine Menschen angesteckt und müssen in Quarantäne. Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Corona-Teststation „Gemeinsam neue Wege“ befindet sich im Eingangsbereich (Garderobe) der Schenk-Kon- rad-Halle, Mühlstraße 1 in 88255 Baindt. Voraussichtlicher Beginn der Teststation ist am Mittwoch den 16.06.2021 ab 08:00 Uhr. Anschließend finden die Testungen jeweils von Montag – Freitag von 08:00 – 10:00 Uhr und von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Etwa 15 Minuten nach der Testung erhalten die Getesteten ihren Befund, wahlweise per E-Mail oder SMS zugeschickt. Wer sich Testen lassen möchte, wird dringend gebeten, auf www.coronatest-rv.de einen Termin zu vereinbaren. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch direkt vor Ort möglich. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Nähere Informationen werden Sie auf unserer Homepage https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles -zu- corona/teststrategie finden. Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten nochmals daran erinnern, dass für die ersten und die letzten beiden Ferienwochen in den Sommerferien eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grundschüler und Kindergartenabgänger angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung benötigen, so unterstützt uns hier die Gemeinde Bai- enfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtal- schule. Anmeldeschluss ist der 12.07.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Be- pflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Be- pflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplat- zes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Ge- bäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbei- ten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrovertei- ler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leis- tungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entspre- chend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elek- tro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Ange- botssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebots- summe von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bocht- ler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Fir- ma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Fir- ma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu je- dermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.02021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.02021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städte- baulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahr- bahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: - Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungs- konzeptes - Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ 4 - Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweite- rung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechts- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 behörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbe- hörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu ver- wirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- planes „2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Än- derungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzep- tes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bau- weise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Siche- rung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeits- plätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Struk- turen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans darge- stellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regional- verband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regio- nalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert wer- den, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksich- tigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt-Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriteri- en ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bür- germeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternati- vlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zu- sätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg - Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der dop- pelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Wal- danteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberan- kenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Wald- bereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist fest- zuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Wald- funktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Aus- weisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun be- kannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verän- dernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb ge- meinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen dar- stellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dar- gestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu ver- zichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zuge- stimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baien- furt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zu- schusses im Zusammenhang mit Werbemaß- nahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbe- maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsför- derung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um ei- nen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Bai- enfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unter- stützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirt- schaftsverbund Baienfurt-Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerk- zeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdach- ten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Ne- bengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflä- chen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungs- planes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Ver- bindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebau- ungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städte- baulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossig- keit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamili- enhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zu- stimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrich- tung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herange- zogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschos- sige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2-geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäu- des von 10,50 m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanie- rungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Orts- kern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuord- nungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicher- stellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zu- rückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhö- hungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Ei- gentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanie- rungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Ver- kaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/ m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 ge- schossig). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärme- preis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu kön- nen, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insge- samt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung divi- diert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Haus- anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschluss- nehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die not- wendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeit- punkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbe- nen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermö- gensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstan- dard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptverga- beverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Super- markt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge fest- gelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojektgegen- über Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kinder- gartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergarten- plätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnup- pe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 und dem 31.08.2019 geboren sind 221 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2021 geboren sind 209 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021) geboren sind. 186 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Ände- rung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnup- pe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergar- tenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kin- dergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfs- gerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kom- menden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebser- laubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Grup- pe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Be- trieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Bauge- biet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kinder- garten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine wei- tere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pan- demie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergar- tens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt wer- den. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktions- übergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krip- pen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vie- ler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufneh- men und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr an- bieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftre- tenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauf- tragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwie- senschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevoll- zugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss ei- nes Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rück- bau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bür- germeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszei- ten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebil- det. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort an- schauen und nach Lösungen suchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 19. Juni / Sonntag, 20. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juni Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 20. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Irene und Hans Michael Kübel zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Veranstaltungskalender Juni 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 25.06. Feierabendhock d´hoim Parkplatz Tennishalle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewerber Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Zur Information Die besten Wünsche zur Ersten Heiligen Kommunion Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratulie- re ich allen Erstkommunionkindern und wünsche ihnen zu diesem ho- hen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Natur nah dran Augen zu und durch: Wenn blühende Wiesen für die Ar- tenvielfalt gemäht werden müssen „Natur nah dran“-Flächen in Baindt erhalten zum Teil Pflegeschnitte Baindt – Da blüht es gerade so schön und plötzlich wer- den die im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ extra für Wildbienen und Schmetterlinge angelegten Wildblu- menwiesen abgemäht. Was auf den ersten Blick nach einem herben Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit ein durchdachter Schritt hin zu mehr Artenvielfalt. „Ein frü- her Pflegeschnitt im ersten oder zweiten Jahr ist wichtig, damit die neu eingesäten und noch kleinen Wildblumen Licht und Platz zum Wachsen bekommen. Sonst werden sie von schnell wachsenden und weniger erwünschten Pflanzen wie Gänsefuß, Hühnerhirse, Weißklee oder Lö- wenzahn überwuchert“, sagt Artenschutzreferent Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Wenn man ganz genau hin schaut sieht man am Boden schon die Jung- pflanzen von Wegwarte, Margerite oder Salbei. Diese kön- nen jetzt wachsen und wir freuen uns auf eine weitere Blüte im Spätsommer.“ In den nächsten Jahren ist dann meist eine ein- oder zweimalige Mahd ausreichend, nachdem die Wildblumen ausgesamt haben. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen Anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Inter- essant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jah- re immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise an- fangs noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn, Leimkraut oder Lein, etabliert sich mit der richtigen Pflege über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjähri- gen Arten wie Wiesen-Witwenblumen, Wiesen-Glocken- blumen oder Wiesen-Flockenblumen – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere.“ Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Foto: Pflegeschnitt benötigt: Gerade zu Anfang kann es nötig sein, eine blühende Wildblumenfläche abzumähen. Dadurch erhalten die noch kleinen Jungpflanzen von mehrjährigen Arten Platz und Licht zum Wachsen und weniger erwünschte Arten werden am Aussamen gehin- dert. Foto: NABU/Anette Marquardt Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 GesamtbetragderEinzahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.2 GesamtbetragderAuszahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 GesamtbetragderEinzahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 250.500 € 2.5 GesamtbetragderAuszahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 365.500 € 2.6 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarfausInvestitions- tätigkeit(Saldoaus2.4und2.5)von -115.000€ 2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000€ 2.8 GesamtbetragderEinzahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.9 GesamtbetragderAuszahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.10VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11VeranschlagteÄnderungdesFinan- zierungsmittelbestands,Saldodes Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000€ § 2 Kreditermächtigung DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmen fürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf 0€. § 3 Verpflichtungsermächtigungen DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungen zumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaus- haltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInves- titionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungs- ermächtigungen),wirdfestgesetztauf 0€. § 4 Kassenkredite DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf 250.000 €. § 5 Stellenplan DerimHaushaltsplanbeigefügteStellenplanistBestand- teildieserHaushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage DievorläufigeBetriebskostenumlagewirdauf931.380 €festgesetzt.HieraufwerdenAbschlagszahlungenauf MittejedenMonatsmitdervorläufigenUmlagefällig.Die endgültigeBetriebskostenumlagewirdentsprechendder Verbandssatzungfestgelegt. § 7 Kapitalumlage DieKapitalumlagewirdauf250.500€festgesetztund istvondenVerbandsgemeindendurchEigenmittelauf- zubringen. Berg,den14.April2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender DieBekanntmachungerfolgtaufgrundvon§18GKZi.V. mit§81,Abs.3derGemeindeordnungfürBaden-Würt- tembergunterdemHinweis,dassder Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse2,Zimmer5,währendderüblichen DienststundenzurEinsichtnahmeausgelegtist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021dieGesetzmäßigkeitgemäߧ28GKZi.V.mit §121Abs.2Gemeindeordnungbestätigt. Hinweis: EineetwaigeVerletzungvonVerfahrens-oderForm- vorschriftenderGemeindeordnungfürBaden-Württem- berg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenerVerfahrensvorschriftenbeimZustandekom- mendieserSatzungistnach§4Abs.4GemOunbeacht- lich,wennsienichtschriftlich innerhalbeinesJahres seitdieserBekanntmachungbeimAbwasserzweckver- bandMittleresSchussental,88276Berg,geltendge- machtwordenist;derSachverhalt,derdieVerletzung begründensoll,istzubezeichnen.Diesgiltnicht,wenn dieVorschriftenüberdieÖffentlichkeitderSitzung,die GenehmigungoderdieBekanntmachungderSatzung verletztwordensind. Fronreute,29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Polizeipräsidium Ravensburg „Callcenterbetrug - Vorsicht Abzocke!“ EinKooperationsprojektderregionalenApothekenmit demPolizeipräsidiumRavensburg. DasReferatPräventiondesPolizeipräsidiumsRavens- burghatzusammenmitnahezuallenApothekender LandkreiseSigmaringen,RavensburgunddesBoden- seekreiseseinemehrmonatigeInformationskampagne zurBekämpfungdessogenannten„Callcenterbetrug“ insLebengerufen.Werkünftig imZuständigkeitsbe- reichdesPolizeipräsidiumsRavensburg ineinerApo- thekeeinkauft,findet inseinerArzneimitteltüteeinen InformationsflyermitwichtigenVerhaltenstipps,prä- ventivenBotschaftenundErreichbarkeitenzudiesem Kriminalitätsphänomen. BeidieserBetrugsmaschegebensichdieTäteramTele- fonoderanderHaustürealsEnkel,Polizistenoderande- revertrauenswürdigePersonenaus,umaufdieseWeise vonihrenOpfernGeldoderandereWertgegenständezu erschleichen.DurchperfideRhetorikschaffenesdieBe- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 trüger oft, die meist älteren Opfer so zu verunsichern und unter Druck zu setzen, sodass diese schließlich ihr Hab und Gut aushändigen und zumeist für immer verlieren. Die Präventionsaktion richtet sich vorwiegend an Senio- rinnen und Senioren sowie deren Angehörige. Insgesamt sollen über 30.000 Flyer und Plakate in nahezu allen Apo- theken den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden und so die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Monaten über die Betrugsmasche aufgeklärt und ent- sprechend sensibilisiert werden. DB Netz AG Elektrifizierung Bahnstrecken Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach (Südbahn) Die DB Netz AG wird zum 01.07.2021 die neuen Oberlei- tungsanlagen mit einer Spannung von 15.000 Volt unter Spannung setzen, um den vor der Aufnahme des elekt- rischen Bahnbetriebes zum 13.12.2021 erforderlichen Pro- bebetrieb durchführen zu können. Mit der Unterspan- nungssetzung entsteht für alle Menschen, die im Bereich der Oberleitung leben, arbeiten bzw. sich in deren Nähe aufhalten, eine neue Situation. Ab dem 01.07.2021 müssen Menschen oder Gegenstände einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrdraht einhalten, bei Unterschreitung dieses Abstandes besteht Lebensgefahr. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Fieberambulanz Ravensburg stellt Betrieb ein Die Fieberambulanz am St. Elisabethen-Klinikum in Ra- vensburg wurde am Montag 14. Juni 2021 bis auf Weite- res geschlossen. Durch die mittlerweile niedrigen Coro- na-Fallzahlen können die notwendigen Untersuchungen in den Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen geleistet werden. Die KVBW reagiert damit auf die zurückgehenden Infekti- onszahlen und die dadurch deutlich sinkenden Patienten- zahlen in der Fieberambulanz. Angesichts der Situation liegt dieser Schritt für Stefan Schäfer, den Pandemiebe- auftragten der KVBW für den Landkreis Ravensburg, auf der Hand: „Es macht keinen Sinn, die Fieberambu- lanz weiter aufrechtzuerhalten. Medizinisch notwendige PCR-Abstriche können am Wochenende wie bisher auch in der Notfallpraxis abgenommen werden.“ Patientinnen und Patienten, die für eine Corona-Infektion typische Symptome haben, wenden sich direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Ebenfalls stehen die Co- rona-Schwerpunktpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung, die hier zu finden sind: http://coronakarte.kvbawue.de Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Energie Agentur Ravensburg Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuer- pflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab Das PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben möchte alle Eigentümer von Solarstromanlagen informieren, dass laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 sich künftig Betreiber von Photovol- taikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen können. Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Ba- den-Württemberg aus dem vergangenen Oktober nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer ins- tallierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen ist auf schrift- lichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfa- chungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebha- berei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeise- vergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Hinweis: Es handelt sich ausdrücklich um ein „Wahlrecht“. Wer beispielsweise durch Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen will, kann dem Ministerium zufol- ge weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt aus- schließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Wie bisher können Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optieren um den Kaufpreis der Anlage durch die Rückerstattung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 der Umsatzsteuer zu reduzieren. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wäh- len, in dem Fall jedoch ohne den Vorteil der Umsatzsteu- er-Rückvergütung. Für Detailinformationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Weitere Informationen zur Photovoltaik finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg unter: www.photovoltaik-bw.de oder beim Photovoltaik- netzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ra- vensburg gGmbH, Tel.: 0751 764 70 70, Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Juni - 27. Juni 2021 Gedanken zur Woche Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn Gott geht mit mir. Darauf vertraue ich. Vertrauen, das ich mir nicht selbst machen kann, das mir geschenkt wird. Für das ich offen bin, für das ich bete. Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn „mit meinem Gott überspringe ich Mauern“ und „er führt mich ins Weite“ (Psalm 18,30b†20a). Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 21. Juni 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst für die Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände (nicht öffentlich) Dienstag, 22. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 24. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irm- gard Schnez) Samstag, 26. Juni - Aktion Hoffnung 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Baindt - Aktion Hoffnung Punktsammlung. Sammelstation Villa Kunterbunt (Marswei- lerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 27. Juni - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Patrozinium und Verabschiedung der Schwestern (nicht öffentlich) († Jutta Futterer, Silvia Snoek, Maria und Dona- tus Kaplan, Maria Kaplan, Maria und Alexan- der Zimmermann mit Angehörigen, Antonia und Eduard Bodank mit Angehörigen, Lydia Ungemach) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.00 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Folgende Kinder empfangen am Sonntag das Sakra- ment der Erstkommunion Rafael Dorn, Theo Großmann, Lena Himpel, Paulina Hirt, Anna Jaudas, Laura Klimm, Julia Köhn, Isabella Konzett, Mia Kriz, Leon Kutter, Jasmin Lott, Maximilian Mutscheler, Anton Pink, Alissia Reber, Jannik Schütz, Max Schützbach, Lisa Sonntag, Emily Steinbach Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. . Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, Samstag 26. Juni Wir bitten Sie Ihren Altkleidersack in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr an die Villa Kun- terbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal abzugeben. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bericht der Online-KGR-Sitzung vom 20.05.2021 Der KGR beschäftigte sich mit zwei Schwerpunktthemen: Erster Schwerpunkt war die Verabschiedung der Hei- ligenbronner Schwestern Ende Juni 2021. Damit steht unserer Kirchengemeinde ein weitreichender Einschnitt bevor. Viele Gemeindemitglieder sind mit Sr. Carola und Sr. Johanella eng verbunden, beide Schwestern haben in die Kirchengemeinde hinein gewirkt durch das Austeilen der Krankenkommunion, die Gestaltung von Wortgot- tesfeiern im Altenheim Selige Irmgard und viele andere Dienste, die sie im Verborgenen taten. Die Verabschie- dung der Schwestern soll im Sonntagsgottesdienst am 27.06.2021 mit anschließendem Festakt und Stehempfang sowie einem Mittagessen für geladene Gäste gebührend gefeiert werden, soweit es die Coronabestimmungen zu- lassen. Nähere Informationen dazu erscheinen zu gege- bener Zeit im Amtsblatt. Der zweite Sitzungsschwerpunkt bildete die kirchliche Kin- der- und Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Baindt - Baienfurt. Die Jugendlichen wünschen sich für die Zukunft weiterhin Firmgottesdienste im kleineren Rahmen, so wie sie bei der Firmung Ende April stattgefunden haben. Der KGR unterstützt dieses Anliegen der Jugendlichen auch gegenüber der Diözesanleitung in Form eines Briefes an Bischof Gebhard Fürst. Ein weiteres Thema war die Anstellung eines hauptamt- lichen Kinder- und Jugendreferenten für unsere Seel- sorgeeinheit. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wünschen sich einen hauptamtlichen Begleiter, der/die sie bei kirchlichen Angeboten unterstützt und begleitet und eine Bezugsperson für ihre Anliegen werden soll. Der KGR weiß um die Bedeutung der Kinder und Jugendlichen für unsere Seelsorgeeinheit: Mit der jungen Generation entwi- ckelt sich unsere Kirche weiter und bleibt lebendig. Auch bei diesem wichtigen Anliegen können die Jugendlichen auf die Unterstützung des KGRs zählen. Im September 2021 soll eine Sitzung auf SE- Ebene gemeinsam mit in- teressierten und engagierten Akteuren der kirchlichen Jugendarbeit stattfinden, zu der Jugendreferent David Bösl aus Bad Waldsee eingeladen wird und mit einem Bericht über sein Arbeitsfeld „mobile kirchliche Jugend- arbeit“ informieren wird. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 20. Juni 09.30 (!) Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Mittwoch, 23. Juni 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Jugendkreis vor dem Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Ein ganz schöner Aufschlag, den Jesus hier macht: Er greift ein Bild der Erwartung auf - die Sehnsucht nach einem Helfer, direkt von Gott, der das Durcheinander in der Welt zurecht bringt. Der Prophet Daniel war der Erste, der diese Erwartung geweckt hat. Und Jesus stellt sich hin und sagt: Schaut her, ich bin Got- tes Antwort auf das, was ihr vom Leben erwartet. So ein Anspruch will erst mal verdaut werden. Nicht we- nige sind enttäuscht, bis heute. Denn sobald unsere dif- fusen Erwartungen konkret beantwortet werden, finden auch Illusionen ein Ende und ich muss selbst überlegen, wie ich mich dazu jetzt verhalte. Jesus, Gottes ganz konkrete Antwort auf unsere Erwar- tungen vom Leben macht klar: Gottes Liebe ist nicht ein- fach nur göttliche Legitimation unserer menschlichen Vorstellungen von Moral und Anstand. Immer wieder hat er seine Zeitgenossen vor den Kopf gestoßen, indem er gerade die Gemeinschaft mit denen gesucht hat, die au- ßen vor waren, weil sie dem Bild eines anständigen Men- schen nicht entsprochen haben. Jesus grenzt keinen aus, er sucht Gemeinschaft. Und diese Gemeinschaft ist die größte Überraschung, denn sie lässt niemanden unverändert: Sie sucht und verändert und lässt Menschen erleben, dass sie schon längst von Gott gefunden und geliebt sind. Wie können wir als Christenmenschen heute Menschen suchen, die Gottes Liebe erreichen will und sie erleben lassen, wie Gott es mit ihnen meint? Der erste Schritt ist, uns selbst klar zu werden, dass wir von Gott gesucht, gefunden und geliebt sind - mit allem, was uns ausmacht. Das verändert uns und lässt den Wunsch und die Ideen wachsen, Kirche für und mit den Menschen zu sein. Gottes Segen! - Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unse- rer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Liebe Kreative Heute bringt uns Gerda Kistner aus Weingarten Farbe in unser Leben. Kann denn ein Hahn fröhlicher und stolzer daherkommen? Danke für dieses wunderbare Aquarell. Ja Farbe können wir nach den vielen grauen Regentagen nun wirklich brauchen, das hellt unsere Stimmung auf. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauf- lagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Musikverein Baindt Feierabendhock 2021 d‘hoim Dieses Jahr hätte der Musikverein sein 110-jähriges Bestehen mit einem „Dorf- fest XXL“ gefeiert. Diese Feier müssen wir pandemiebedingt verschieben. Um dennoch ein bisschen Dorffest-Feeling aufkommen zu lassen, gibt es dieses Jahr den „Feierabendhock d‘hoim“. Am 25.06.2021 zwischen 16:00 - 20:00 Uhr können Sie auf dem Parkplatz der Tennishalle die Zutaten dafür abholen. Schwäbischer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Schweizer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Einfacher Wurstsalat mit Brot 7,50 € Getränke (Bier, Radler, Most rot, Fanta) 1,50 € Bitte bestellen Sie bis 23.06.2021 unter: E-Mail (feierabendhock@mv-baindt.de) WhatsApp (0152/08225293) Telefon (0152/08225293) 18 - 20 Uhr Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und wünschen einen Guten Appetit. Ihr Musikverein Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonn- tag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) • Vorschau 2021 und 2021 • Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Neuwahlen im Wirtschafts- verbund Baienfurt-Baindt Am vergangenen Donnerstag fand die diesjährige Haupt- versammlung des Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V., in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt, statt. Die Vor- standschaft wurde erfolgreich neu aufgestellt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt) einstimmig gewählt. Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl zum 2. Vorsitzenden auf Manuel Werner (Kappler Umweltservice GmbH, Baindt). Die Wahl zum Schriftführer ging einstimmig an Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH) und die des Kassier ebenfalls einstimmig an Timo Reiner (Angie Haardesign). Als Beisitzer konnten einstimmig gewählt werden Ronald Spahlinger (Spahlinger Steuerberatung), Michael Lindel (Bosch Service Lindel+Zeller GmbH), Thomas Riesterer (Pfaff Logistik GmbH) und Stefan Braunwarth (Kreisspar- kasse Ravensburg). Wir gratulieren der neu gewählten Vorstandschaft und wünschen für das zukünftige Tun viel Erfolg. Ich sage auf Wiedersehen. Nach 22 Jahren WBB-Vorstandsarbeit, davon nun 10 Jahre als Vorsitzende, blicke ich auf tolle Stunden, Tage, Jahre und erfolgreiche Projekte zurück, sowie auf viele wunderbare Begegnungen und Erfahrungen, die mir viel Energie gegeben haben. Diese Zeit hat eine Menge positiver Spuren und Erinne- rungen hinterlassen, für die ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken möchte. Mein DANK geht an meine Vorstandskollegen, an alle Mitglieder, sowie an die Bür- germeister, die Gemeinderäte und den Mitarbeitern der Rathäuser unserer beiden Gemeinden, für das in mich gesetzte Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Die Arbeit für unseren Verbund hat mir immer viel Spaß ge- macht und es war mir eine Ehre, diese Arbeit erfolgreich ausführen zu dürfen. Kurosch Satter, 1. Vorsitzender Zum Erfolg gehört aber auch die Ver- änderung. Dieser Erkenntnis folge ich nun und es ist uns gelungen, den Wechsel auch gleich als Generationen- wechsel zu vollziehen. Ich wünsche meinem Nachfolger Ku- rosch Sattar mit seinem gesamten Team, ebenso viel Erfolg und densel- ben Teamspirit, den ich in den vielen Jahren mit meinen Vorstandskollegen erleben durfte und bitte Sie alle, ihm und der gesamten Vorstandschaft Ihr Vertrauen entgegen zu bringen. Ich grüße Sie ganz herzlich und sage einfach Auf Wiedersehen, Ihre Angelika Söndgen Neu gewählte Vorstandschaft, v.l.n.r. Thomas Riesterer (GF Pfaff Logistik GmbH), Günter A. Binder (BM Baien- furt), Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH), Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH), Manuel Wer- ner (Kappler Umweltservice GmbH), Simone Rürup (BM Baindt), Stefan Braunwarth (Kreissparkasse Baienfurt), Timo Reiner (Angie Haardesign) Rückschau Corona-Schnelltests Mitte April startete der Ortsverband der CDU Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Test-Teilnehmer erhielten nach dem Nasenabstrich und einer 15-minütigen Wartezeit ihr schriftliches Testergebnis, und damit die Möglichkeit zu Frisörbesuch, Fußballtraining oder einer Einkehr in einer Gaststätte. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Seit dem 16.06. bietet die Gemeinde über GNW von Mon- tag bis Freitag täglich Schnelltests an. Die CDU beendet deshalb das Testangebot am Freitagabend. Wir freuen uns, dass Woche für Woche 60 bis 80 Baindter Bürgerinnen und Bürger unser Angebot in Anspruch ge- nommen haben, und damit wieder ein Stück Normalität und Sicherheit im Alltag zurück erhalten konnten. Ganz beson- ders freut uns, dass alle Teilnehmer mit einem negativen Testergebnis die Schenk-Konrad-Halle verlassen konnten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Hurra, wir dürfen wieder wandern Wanderung im Eistobel Treffpunkt: Sonntag, 20. Juni 2021, 11.00 Uhr Festplatz. Gehzeit ca. 3 Std., Fahrpreis 12,00 €. Einkehr nach Ab- sprach vor Ort. Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt und wird nur den geltenden Hygienevorschriften durchgeführt. Anmeldung nur telefonisch bis Freitag, 18.06.2021, 18.00 Uhr beim WF. Marija Selimi, Tel. 0751 21981. Festes Schuhwerk, Getränke und evtl. Stöcke. Die Wanderung findet nur bei trockenem Wetter statt Gemütliche Wanderung am Bodensee Nonnenhorn - Wasserburg - Nonnenhorn Treffpunkt: Dienstag, 22. Juni 2021, 11.30 Uhr Char- lottenplatz, Bussteig 5, Gehzeit 2,5 Std., Fahrpreis 5,00 €. Einkehr beim Weingut Peter Hornstein, Nonnenhorn. Rückkehr gegen 18.00 Uhr. - feste Schuhe und Getränke - Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, daher nur mit Anmeldung bis 20.06.21, 20.00 Uhr beim WF. Al- fons Horn, T. 075142485. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vorbehalt- lich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommission wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesit- zer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Tele- fon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit? Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen Unfallver- sicherung zu entschädigen wäre. Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffe- nen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufs- krankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unterneh- mern mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaft- liche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Ge- samtumstände sprechen im Einzelfall dagegen. Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen mit ande- ren Arbeitsschwerpunkten. Dazu gehören zum Beispiel Nebenerwerbslandwirte oder Landmaschinenfahrer. Bei ihnen ergibt erst die Ermittlung im konkreten Einzelfall, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln kann. Gerade für diese Menschen ist es deshalb wichtig, einen lückenlosen Nachweis erbringen zu können. Die LBG rät daher, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebeten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Der Arzt sollte auch Hautrötungen attestieren, weil die so- genannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Borreliose sein kann. Der Arzt wird entsprechende Untersuchungen durchführen. Stellt er Borreliose fest, wird er in aller Regel eine Behandlung mit einem Antibiotikum beginnen und den Befund mit Einverständnis des Patienten an die LBG übermitteln. Unternehmer oder Beschäftigte können auch selbst einen Verdacht an die LBG melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Gründe haben, die nicht im Zusammen- hang mit einem Zeckenstich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt eine Berufskrankheit an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Pflegebedürftige vor Hitze schützen Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer- monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits- risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und alte Menschen leiden darunter besonders. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Jeder Mensch hat allerdings ein anderes Emp- finden, so dass alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person angepasst werden müssen Für erträgliche Temperaturen sorgen Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 die Hitze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möchte, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien her- unter, ziehen Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewe- gung. Für Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze. Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Empfinden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baumwolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkissen des Pflegebedürftigen kann schnell gewech- selt werden, wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebe- dürftige schätzen die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr. Essen und Trinken Mindestens 1,5 - 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf- tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu we- nig trinken. Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Ver- wirrtheitszustände und übermäßige Erschöpfung. Bemer- ken Sie solche Anzeichen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zuckerarme Getränke und erfrischen- de Kaltschalen anbieten. Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, gemischt aus zwei Teilen Mineralwas- ser und einem Teil Saft wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium, Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüssigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen. Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung. Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppi- ge, schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätz- lich. Leichte Alternativen zum beliebten Braten mit der di- cken Soße sind zum Beispiel Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse, ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel DRK Kreisverband Ravensburg e. V. Fußball-EM Millionen haben miterlebt, wie wichtig Herzdruckmas- sage ist „Nach dem Kollaps und der erfolgreichen Wiederbele- bung des dänischen Fußballprofis Christian Eriksen mitten während der Live-Übertragung im EM-Vorrundenspiel ist vielen Millionen Menschen klar geworden, wie wichtig und wie wirkungsvoll die Herzdruckmassage ist“, so Markus Friedel, Leiter des Erste Hilfeprogramms beim DRK Kreis- verband Ravensburg e.V. Entscheidend ist, sofort mit der Wiederbelebung zu beginnen. Jeder Bürger muss die drei Schritte verinnerlichen: Prüfen, ob ein Hilfsbedürftiger bewusstlos ist. Hilfe rufen, am bes- ten über den Notruf 112. Und schließlich „drücken: Beide Hände auf der Mitte des Brustkorbs aufsetzen und den Brustkorb einhundert Mal pro Minute sechs Zentimeter in Richtung Boden drücken. In Notfallsituationen ist Erste Hilfe auch in Corona-Zeiten unerlässlich. So muss beispielsweise bei Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit Wiederbele- bungsmaßnahmen begonnen werden. Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten dabei jedoch aktuell einige Hygie- nemaßnahmen beachten, um sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sagt Frie- del: „So kann auf die Atemspende bei Erwachsenen ver- zichtet werden. Diese sollte bei unklarer Corona-Infekti- onslage nicht durchgeführt werden. Hier genügt dann die Herzdruckmassage.“ In Deutschland erleiden nach Angaben des Deutschen Reanimationsregisters jährlich mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Kranken- hauses, 60 Prozent dieser Fälle treten zu Hause auf. Nur zehn Prozent aller Betroffenen überleben. Anzeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand sind: - die Betroffenen bewegen sich nicht mehr - sie reagieren nicht auf laute Ansprache und Rütteln an den Schultern - ihre Atmung ist unregelmäßig, sehr langsam oder gar nicht mehr vorhanden „Aus Unsicherheit trauen sich viele Menschen nicht, zu helfen: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle beginnen Lai- en mit der Reanimation“, so Markus Friedel vom Roten Kreuz. Dabei kann eine sofortige Herzdruckmassage Le- ben retten: „Die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreis- lauf-Stillstand können damit verdoppelt bis verdreifacht werden.“ Zeit ist dabei kostbar, denn das Gehirn beginnt bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss zu ster- ben. Ein zusätzlich hinzugezogener Defibrillator kann da- bei auch helfen. Ist aber zunächst zweitrangig. Wichtiger ist die Herzdruckmassage zu starten. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Die Integrierte Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112 leitet einen zusätzlich auch telefonisch während der Wiederbelebungsmaßnahme an und unterstützt so, bis der Notarzt vor Ort eintritt. Erste Hilfe Wissen auffrischen lohnt sich, neben der Herz- druckmassage gibt es einige weitere Basismaßnahmen. Das Rote Kreuz bietet nahezu täglich Erste-Hilfe-Lehr- gänge oder Auffrischungskurse an. Diese können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote - kurse/erste-hilfe-kurse.html Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Am Sonntag, 20.06., heißt es erstmals wieder „Auf ins Museum!“ am Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg - mit einem Erlebnistag zum Thema „Von der Faser bis zum Hemd“ Wie entsteht Kleidung? Wo kommt sie her? Welche Ar- beitsschritte sind nötig, bis ein fertiges Hemd entsteht? Diesen Fragen können die Besucher am 20.06. am Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ganz praktisch nachgehen und dabei spielerisch einen der jahrhunder- telang tragenden Wirtschaftszweige unserer Region neu entdecken. Mit zahlreichen Vorführungen und Mitmach-Aktionen wid- met sich das Museum von 10.00 bis 18.00 Uhr dem langen Prozess, bis am Ende ein fertiges, alltägliches Kleidungs- stück entsteht. Mit dabei: Klöpplerinnen, Spinnerinnen, Fil- zerinnen, Handnäherinnen und Strickerinnen, denen man gespannt über die Schulter schauen und dabei die Kunst- fertigkeit uralter Kulturtechniken bewundern kann. Das ein oder andere handgemachte Stück lässt sich erwerben und liebevoll verschenken oder als Andenken mit nachhause nehmen. Außerdem wird die Flachsbauerngruppe am Haus Andrinet in die Flachsweberei einführen. In der Zehntscheu- er empfängt die Besucher/innen eine Textil-Ausstellung mit alten bäuerlichen Gewändern. Nahe der ‚Gastarbei- ter‘-Ausstellung im Fischerhaus informiert ein Infostand zu den Folgen der globalisierten Textilwirtschaft. Das Lädele lädt seinem textilen und kunsthandwerklichen Sortiment, Schleckeis, Süßigkeiten und Souvenirs zum Schmökern ein. Auch zum Mitmachen ist an diesem Tag so Einiges ge- boten: Unter anderem können sich Klein und Groß selbst darin versuchen, Wolle zu waschen oder ein Webbrett zu bauen. Im idyllischen Obstgarten hinter dem Hof Reisch erzählt eine Erzählerin um 11.00 und 13.00 Uhr Märchen rund um das Thema Spinnen. „Ein sicheres und schönes Erleben ist auch in Zeiten der Pandemie für Groß und Klein im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben möglich“, ist Museumsleiterin Tan- ja Kreutzer überzeugt: „Wir haben alle Programmpunkte des Erlebnistags corona-konform konzipiert. Die Vorfüh- rungen und Aktivitäten finden größtenteils im Freien statt. An den einzelnen Stationen herrscht Maskenpflicht und es wird auf die Einhaltung der nötigen Abstände geachtet. So schaffen wir eine Atmosphäre, die mit größtmöglichem Schutz gleichsam schöne gemeinsame neue Entdeckun- gen für Jung und Alt erlaubt. Wir freuen uns, wenn mit dem Erlebnistag wieder ein Stück mehr Lebendigkeit auf unser Gelände zurückkehrt.“ Auch fürs leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt: In der unter neuem Pächter wiedereröffneten Museums- gaststätte im Fischerhaus verwöhnen gutbürgerliche Sch- mankerl den Gaumen oder lässt sich im schattigen Bier- garten so manch‘ kühles Getränk genießen. Wenngleich für den Besuch der Außengastronomie aktuell noch ein negativer Coronatest erforderlich ist, so dürfen Spei- sen ausnahmsweise auch zum Verzehr im Museum mit- genommen werden. Außerdem bieten die Landfrauen „Flachswickel“ als Versucherle an. Museumsakademie 2021 im Bauernhaus-Museum - noch freie Plätze! In diesem Sommer bietet das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg wieder eine vielfältige Aus- wahl an Tageskursen im Rahmen der Museumsakade- mie an. Die Kurse sind von Einzelpersonen buchbar und geben einen Einblick in verschiedene handwerkliche und künstlerische Techniken wie Weidenflechten oder Seifen machen. Die Kurse finden unter Anleitung von Expert/ innen zumeist im Freien und unter den geltenden Hygi- eneregeln statt. Die nächsten Termine: 26. Juni: Färben mit Pflanzen 3. Juli: Seifen machen Das vollständige Programm und den Anmeldebogen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Eine An- meldung ist auch telefonisch unter 07527 95500 möglich. Auf der Website erfahren Sie, welche weiteren spannen- den Angebote das Bauernhaus-Museum zu bieten hat, zum Beispiel kostenlose Kurzführungen an Sonn- und Feiertagen oder die monatlichen Baustellen-Führungen über den neuen Hof Beck. Für das leibliche Wohl sorgen die neuen Gastwirte in der Museumsgaststätte Fischerhaus mit schwäbischer Küche, Kaffee und Kuchen. Das Team des Bauernhaus-Museums freut sich auf Ih- ren Besuch! H0 6 Kreuzstraße 34 40210 Düsseldorf Ein Drehbuch mit glücklichem Ende? Ob Krimis, Komödien oder Science-Fiction – zu einem guten Dreh- buch gehört ein glückliches Ende. Sehen Sie das auch so? Damit die Alzheimer-Krankheit nicht zum Dieb unserer Erinne- rungen wird, übernehmen Sie Regie und spenden Sie heute für eine lmreife Zukun ohne Alzheimer. Für ein noch schnelleres Happy End nutzen Sie das Spendenformular unter folgendem Link: www.alzheimer-forschung.de/3951 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ 9 Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS lf elds. Lösung zu "Quiz": B. Hanniball Lösung Rebus: Handballweltmeisterschaft (HUNDE, BALL, WELT, MEISEN, SAFT) 695R74R © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Business Partner Controller (m/w/d) Job-ID: 36621 Mitarbeiter (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Beraten Sie an unserem Standort Ravensburg das Manage- ment proaktiv und unabhängig bei der Unternehmens- steuerung. Erste Berufserfahrung im Controlling und eine hohe Affi nität für neue Technologien bringen Sie mit. Unterstützen Sie an unseren Produktionsstätten in Ravensburg (Job-ID 32786), Ravensburg-Mariatal (34664) und Langenargen (34702) die Herstellung teils lebensnot- wendiger Medikamente. Gerne auch Quereinstieg! Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die chemischen und bioanalytischen Freigabe prüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln durch. Abgeschlossene Berufsausbildung als Techn. Assistent, CTA oder Chemielaborant (m/w/d) erforderlich. Weltweit Patienten zu mehr Lebensqualität verhelfen! Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Gehalt Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Job-ID: 34501 Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. VAUDE (sprich [fau’de]) bietet funktionelle und innovative Produkte für Berg- und Bikesportler. VAUDE steht für umweltfreundliche Produkte aus fairer Herstellung. Am Firmensitz im süddeutschen Tettnang sind rund 500 Mitarbeiter beschäftigt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: Mitarbeiter (m/w/d) Logistik / Wareneingang / Kommissionierung Mitarbeiter (m/w/d) Materialien - Datenmanagement (50%) Buchhalter (m/w/d) Finanzbuchhaltung - Schwerpunkt Kreditoren Mitarbeiter (m/w/d) Manufaktur Mitarbeiter (m/w/d) Reparaturwerkstatt Jobber / Ferienkräfte (m/w/d) für die Bereiche Logistik / Manufaktur Für mehr Informationen besuche unsere Karriere-Website unter www.VAUDE.com/Karriere. Wir freuen uns auf Deine Mitarbeit. VAUDE Sport GmbH & Co. KG, Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang, Tel 07542 5306-0 Wir suchen Dich – Werde Teil unserer Seilschaft KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE „„WWiiee ggeehhtt eeiinnee PPaattiieenntteennvveerrffüügguunngg??““ BBeeii uunnss ffiinnddeenn ssiiee RRaatt!! www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Gemütlich Rasten in Kümmerazhofen. Altdorferstr. 40 88339 Kümmerazhofen Legen Sie im idyllischen Bike-in eine Pause ein und füllen Sie Ihren Proviant mit regionalen und süd- tiroler Spezialitäten. Unser Frische-Automat ist rund um die Uhr für Sie zugänglich. Bad Waldsee BergatreuteWeingarten Kümmerazhofen Bike-In Wolpertswende Aulendorf Durlesbach Reute Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Schausonntage wieder in Sattelbach von 13.30-16.00 Uhr *ohne Beratung, ohne Verkauf, ohne Kuchenverkauf Schausonntage wieder in Sattelbach von 13.30-16.00 Uhr Markus Haller GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 4,33 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 18.06.2021