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Gesucht nach "bürger".
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Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das: Reisepass Personalausweis als Passersatz Achtung : Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig: wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. wenn er verändert worden ist. wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind. Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anlage_1_Obstsorten.pdf

- Bau- und Umweltamt - Krankheits-Anfälligkeit: Geschmack: 0 = keine sichere Bewertung 1 = sauer/säuerlich 1 = anfällig 2 = ausgeglichen bis säuerlich 2 = wenig anfällig 3 = ausgeglichen 3 = nicht anfällig 4 = ausgeglichen bis süßlich Äpfel Krebs Schorf Mehltau Geschmack - Verwendung Blauacher Wädenswil 0 2 2 2 - Wirtschaftsobst, Mostapfel Börtlinger Weinapfel 2 2 2 2 - Streuobstbau, Mostapfel Brettacher 2 2 2 2 - Tafelobst, Küche, Brennen Danziger Kantapfel 2 2 2 2- Wirtschaftsobst Gehrers Rambour 2 2 1 1 - Wirtschaftsobst, Saft-/Mostapfel Goldrenett aus Blenheim 2 0 0 4 - Tafelobst Hauxapfel 2 2 2 2 - Wirtschaftsapfel, Saft-/Mostapfel Jakob Fischer 2 2 2 3 - Wirtschaftsobst, früh Kardinal Bea 2 2 2 4 - Tafelobst, Mostapfel Kickacher 2 2 2 2 - Wirtschaftsobst Martens Gravensteiner 2 2 2 3 - Tafelobst, Wirtschafts-/Brennobst Ontario 1 2 1 1 - Tafelobst, Küche Rheinischer Bohnapfel 2 2 2 1 Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Roter Boskoop 2 2 2 2 - Tafel- und Wirtschaftsapfel Schweizer Orangenapfel 0 2 2 2 - Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Sirius 3 3 3 2 - Tafel-, Saft- u. Mostapfel, Brennen Sonnenwirtsapfel 2 2 2 2 - Streuobst, Mostapfel Topaz 2 2 2 3 - Tafelobst Transparent 3 2 2 2 - Wirtschaftsobst Birnen Krebs Schorf Mehltau Geschmack Bayerische Weinbirne 2 2 2 3 (Mostbirne) Doppelte Philipps 2 2 2 4 Frühe aus Trévoux 2 2 2 3 Gute Graue 2 2 2 3 Herzogin Elsa 2 2 2 4 Kirchensaller 2 2 2 3 (Mostbirne) Köstliche aus Charneux 2 2 2 3 Madame Verte 2 2 2 2 Palmischbirne 2 2 2 4 (Mostbirne) Stuttgarter Geißhirtle 2 1 2 3 Kirschen Büttners Rote Knorpelkirsche Dollenseppler (Brennkirsche) Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche Große Prinzessin Große Schwarze Knorpel Hedelfinger Riesenkirsche Erwin Mozer - Obstbauberater LRA Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Frauenstrasse 4 Schuhmacherhof 6 88212 Ravensburg 88213 Ravensburg-Bavendorf Tel.: 0751-85-2230 Tel.: 0751-7903-0 E.Mozer@rv.de www.kob-bavendorf.de Bei Fragen zur Sortenauswahl und für Information über weitere mögliche Sorten, wenden Sie sich bitte an: Ontariopflaume Oullins Reneklode The Czar Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Steinobst Bühler Frühzwetschge Große Grüne Reneklode Hauszwetschge Nancymirabelle Wangenheimer Frühzwetschge[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 439,36 KB
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    Zuletzt geändert: 16.06.2025
    Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen. Das deutsche Strafverfahrensrecht bezeichnet sie als "Schöffen" oder "Schöffinnen". Werden Sie als Schöffin oder Schöffe ausgewählt, sind Sie verpflichtet, das Amt anzunehmen. Ausnahmen sind möglich. Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Damit ergänzen Sie die juristische Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung auch die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung. Sie sind bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet. Schöffinnen und Schöffen wirken an der Rechtsprechung folgendermaßen mit: in der ersten Instanz: beim Amtsgericht, wenn dieses als Schöffengericht tätig wird (mit einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin und zwei Schöffinnen oder Schöffen) oder beim Landgericht in der Großen Strafkammer (mit zwei oder drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen) in der zweiten Instanz: in den Kleinen Strafkammern des Landgerichts (Vorsitzende oder Vorsitzender und zwei Schöffinnen oder Schöffen) In Strafsachen gegen Jugendliche wirken bei den Schöffengerichten und Strafkammern sogenannte Jugendschöffinnen und Jugendschöffen mit. Das Schöffenamt kann auf unterschiedliche Weise ausgeübt werden: Hauptschöffinnen und Hauptschöffen Zunächst sind ausschließlich diese zur Mitwirkung im Strafverfahren berufen. Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen Sie treten dann an die Stelle der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen, wenn diese an der Sitzung nicht teilnehmen können (etwa wegen Krankheit). Ergänzungsschöffinnen und Ergänzungsschöffen Diese kann das Gericht bei Verhandlungen, die sich über längere Zeit erstrecken, hinzuziehen. Sie nehmen neben den Hauptschöffen an der Verhandlung teil. Sie ersetzen Hauptschöffen nur, wenn diese verhindert sind (etwa durch Krankheit).[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich. Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen: den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion und die Unterschrifts-/Signaturfunktion Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig: unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig. ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden. Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder er verändert worden ist oder Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe) Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bundestagswahl 2025

    Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

    Zuletzt geändert: 21.01.2025
    Aktion gelbes Band

    Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“, Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelverschwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

    Zuletzt geändert: 15.07.2024
    Lass es blühen - hol dir deine Wildblumen-Mischung

    Verwandle deinen Balkon, deine Terrasse oder deinen Garten in ein blühendes Paradies für Wildbienen! Mit unserer bunten Wildblumenmischung zur Aussaat schaffst du nicht nur einen wunderschönen Anblick, sondern unterstützt auch die wichtigen Bestäuber unserer Natur. Lass die Farben sprießen, die Bienen summen und die Hummeln brummen! Jetzt aussäen und die Vielfalt genießen! Unsere Blühmischung kannst du dir in den Rathäusern in Baindt, Baienfurt und Berg sowie in der Touristinfo in Ravensburg und Weingarten abholen. Wildblumen für Wildbienen Blumenwiesen bringen auf kleinstem Raum eine bunte Vielfalt an Blüten und Lebensräumen, die sowohl Bienen und Schmetterlingen als auch uns Menschen zugutekommt. Die Mischung Wildblumen für Wildbienen fördert die Bedürfnisse vieler Wildbienenarten, darunter Pollenspezialisten wie Seiden-, Pelz-, Mauer- und Holzbienen sowie Hummeln. Die Mischung besteht aus 21 einheimischen und 2 eingebürgerten einjährigen Arten, ohne invasive Pflanzen. 18 der 23 Arten sind zudem optisch ansprechend und bieten ein wichtiges Nahrungsangebot für Honig- und Wildbienen. Eine Samentüte reicht für 1 m² bei einer Aussaatmenge von 1,0 g/m². Aussaathinweise: • Aussaatmenge: 1,0 g/m² • Aussaat ab März in ein vorbereitetes Beet, Blumenkübel oder Blumenkasten, andrücken oder anwalzen • Erster Flor nach 8–12 Wochen, Blütezeit 10–12 Wochen • Nachsaaten bis Ende April möglich, Beet im Herbst abmähen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 02.04.2025
    Steuern, Abgaben & Gebühren

    Informationen Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt. Amtsblatt Ab dem 01.01.2026 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 28,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr. Ansprechpartner Telefonnummer: 07502 9406-0 E-Mail schreiben Gewerbesteuer Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %. Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Grundsteuer Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %. Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben Hundesteuer Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025: Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben *Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde. Kindergartengebühren Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben. Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier: Elternbeiträge 2025/2026 (PDF-Dokument, 84,60 KB, 29.07.2025) Ansprechpartner Frau Liche Telefonnummer: 07502 9406-43 E-Mail schreiben Abfallgebühren Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl -2345 bei allg. Fragen -2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid E-Mail schreiben Wasser- und Abwassergebühren Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2026 1 m³ Frischwasser: 1,95 € (netto) 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 € 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 € Gebührenrechner 2025 Gebührenrechner 2026 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 18,51 KB, 12.01.2026) Allgemein aktuelle Wasseranalyse (PDF-Dokument, 342,25 KB, 07.04.2025) Ansprechpartner Carina Bolz Telefonnummer: 07502 9406-25 E-Mail schreiben Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen Rückmeldung (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Richtlinien (PDF-Dokument, 52,98 KB, 25.09.2019) Allgemeine Hinweise (PDF-Dokument, 80,99 KB, 25.09.2019) Zweitwohnungssteuer Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete. Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019) . Ansprechpartner Melanie Rauhut Telefonnummer: 07502 9406-21 E-Mail schreiben[mehr]

    Zuletzt geändert: 14.01.2026
    Kündigung_Amtsblatt.pdf

    Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Kündigung Hiermit kündige ich das Amtsblatt der Gemeinde Baindt zum 31.12. des laufenden Jahres. Ich wünsche, dass die Zustellung bereits ab dem _________________ (Datum) eingestellt wird. ___________________ ___________________ ________________ Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Falls verzogen, zusätzlich neue Adresse: ___________________ ___________________ Straße, Hausnummer PLZ, Ort ___________________ ___________________ ________________ Datum Unterschrift Telefonnummer Datum: Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer NEU: PLZ, Ort NEU: Datum Unterschrift: Unterschrift: Telefonnummer:[mehr]

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      Zuletzt geändert: 15.05.2025
      Stadtradeln

      Nachbericht zur geführten STADTRADELN-Radtour durch das Mittlere Schussental Am Sonntag, 6. Juli 2025, lud der Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem adfc Ravensburg zur geführten STADTRADELN-Radtour ein. Rund 40 Radbegeisterte folgten der Einladung und erkundeten die Region rund um Weingarten, Ravensburg, Berg, Baienfurt und Baindt. Das Wetter war für die Radtour ideal: Nach den heißen Tagen zuvor herrschten angenehme Temperaturen, und trotz einiger Regentropfen gegen Ende der Radtour blieb es überwiegend trocken. Weingarten bot mit dem Stadtgarten als grüner Insel mitten in der Innenstadt und der beeindruckenden Barockbasilika im Hintergrund einen stimmungsvollen Auftakt. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Gemeindeverband wurde die Stadt als Start- und Zielpunkt der rund 35 Kilometer langen Tour gewählt, die zunächst durch das Lauratal nach Schlier führte. An diesem Tag war das Lauratal im Rahmen der Aktion „Autofreie Sonntage im Mittleren Schussental“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Initiative fördert nachhaltige Mobilität und ermöglicht es Radfahrenden und Spaziergängern, die Natur und Landschaft ungestört und sicher zu genießen. Der erste Stopp erfolgte am Gänsbühl in Ravensburg, wo die Teilnehmenden Wissenswertes über den GMS und die Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden erfuhren. Weiter ging es zum Münster in Weißenau, wo Einblicke in die Geschichte des Ortes gegeben wurden. Zur Halbzeit der Tour wurde die Gruppe im neuen Schussenpark von Frau Buytaert, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Ravensburg, empfangen. Bei einer kleinen Stärkung berichtete sie anschaulich über die Umgestaltung der Fläche und die letzten Arbeiten vor der offiziellen Eröffnung. Anschließend führte die Fahrt weiter nach Berg, wo die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Schussen überquert wurde – eine wichtige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr im GMS. In Baienfurt wurde am Marktplatz Halt gemacht, der als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde eine wichtige Rolle einnimmt. Schließlich erreichten die Teilnehmenden die neugestaltete Ortsmitte von Baindt, die im April 2025 offiziell eingeweiht wurde. Dort konnten sie sehen, wie durch die Umgestaltung ein attraktiver und lebendiger Mittelpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen wurde. Die Stimmung war durchweg positiv, und die Freude am gemeinsamen Radfahren stand im Mittelpunkt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitradelnden für das große Interesse. Gemeinsam haben wir nicht nur viele Kilometer für das STADTRADELN gesammelt, sondern auch die Vielfalt unserer Region erlebt. Ein besonderer Dank gilt zudem dem adfc Ravensburg für die professionelle Unterstützung bei der Tourführung. Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und Erfolg beim STADTRADELN und freuen uns darauf, viele von Ihnen bei der nächsten gemeinsamen Tour wieder begrüßen zu dürfen! Ihr Gemeindeverband Mittleres Schussental Stadtradeln vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die gefahrenen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich gegenseitig zu motivieren. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Samstag, 28. Juni 2025 Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 12. Juli 2025: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 18. Juli 2025 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Radler-Vesper der Gaststätte zu Mühle Im Aktionszeitraum des Stadtradelns, vom 28. Juni bis 18. Juli 2025, lädt die Gaststätte zur Mühle jeweils am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend herzlich zu einem besonderen Radler-Vesper (JPEG-Bilddatei, 952,28 KB, 17.06.2025) ein. Alle Teilnehmenden der Aktion Stadtradeln – ebenso wie alle andere Gäste – dürfen sich auf eine herzhafte Auswahl freuen: Zur Wahl stehen klassischer Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse. Dazu gibt es ein Getränk nach Wahl und zum süßen Abschluss eine Kugel Vanilleeis. Der Preis für das komplette Vesper beträgt 14,50 Euro pro Person. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck (PDF-Dokument, 6,59 MB, 26.05.2025) , der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikvereins auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wünschen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

      Zuletzt geändert: 23.07.2025

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