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2023-08-22_TEXT_BPä_GE_Mehlis.pdf

ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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    ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 16. Dezember 2022 Nummer 50 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktive Vorsorge gegen Stromausfälle – mit der neuen App StromGedacht! Die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts, also eines langanhaltenden und großräumigen Stromaus- falls in Deutschland ist noch immer unverändert niedrig. Ein Brownout, also eine gezielte Lastreduktion im Stromnetz durch Abschaltung von Teilen des Stromnetzes über eine Zeit von 90 Minuten, kann allerdings speziell an besonders kalten Tagen nicht mehr völlig ausgeschlossen werden. Ein Grund zur Beunruhigung besteht deshalb jedoch nicht. Allerdings können wir alle dazu beitragen, dass auch ein Brownout-Szenario noch ein Stück weit unwahr- scheinlicher wird. Neben der Reduzierung der Ener- gieverbräuche, die weiterhin oberste Priorität hat, gibt es nun die Handy-App StromGedacht, als wichtiges Tool, um das Stromnetz dauerhaft stabil zu halten. Die App zeigt an, zu welchen Zeiten eine Reduktion des Stromverbrauchs besonders wichtig ist. Laut Netzbetreiber gibt es einen direkten Zusammen- hang zwischen Außentemperatur und Strombedarf, weshalb die Vorhersage einer Strommangelsituation möglich ist. Die App zeigt in einem Ampelsystem an, ob und wann die Stromversorgung in Baden-Württemberg sicher- gestellt ist. Droht zu einer bestimmten Uhrzeit eine angespannte Situation der Stromversorgung, sollte beispielsweise der Betrieb von Wasch- und Spülma- schinen oder das Aufladen von E-Fahrzeugen zeitlich vorverlegt werden. Dadurch kann eine stabile Strom- versorgung besser gewährleistet werden. Die App StromGedacht von der Transnet BW, dem Betreiber des Strom-Übertragungsnetzes in Ba- den-Württemberg, kann kostenlos im Google Play Store und dem Apple App Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter: www.stromgedacht.de. Weitergehende Informationen und nützliche Links zum Thema Blackout erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/strom-blackout. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Amtliche Bekanntmachungen Nächtliche Gelage auf dem Schulhof In den letzten Wochen war der Schulhof in Baindt immer wieder Treffpunkt für Zusammenkünfte mit Lagerfeuer, Alkohol und Ruhestörungen. Die Verunreinigungen und Reste der Partys mussten zu Wochenbeginn immer von der Gemeinde aufgeräumt werden. Laut Benutzungs- ordnung des Schulgeländes § 7 Benutzungsregeln sind weder nächtliche Zusammenkünfte, noch Alkohol, Mu- sik, Feuer oder Feuerwerkskörper erlaubt. Deshalb wird die Gemeinde Baindt in den nächsten Wochen vermehrt den Schulhof durch einen Sicherheitsdienst kontrollieren lassen und hat bereits Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei erstattet. Für sachdienliche Hinweise zu den Verursachern ist die Gemeinde Baindt sehr dankbar. Fundinfo Kater zugelaufen Wer vermisst seinen grau-weißen Kater? Für Nähere In- formationen können Sie sich gerne auf dem Fundamt im Rathaus melden. Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober 2022: Softshell-Jacke schwarz Gr. L, Einzel-Autoschlüssel, Ku- scheltier „Vogel“, Damenring silber, Kinder-Fahrradhelm blau/schwarz November 2022: Sporttasche schwarz/grün, Fahrradschloss Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Einrichtungsleitung (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Die Gemeindeverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Gemeinsam haben die fünf Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schus- sental festgelegt, aufgrund der ange- spannten Versorgungslage und den hohen Energiepreisen, im Zeitraum zwi- schen Weihnachten und Neujahr, von Dienstag, 27. Dezember 2022 bis ein- schließlich Freitag, 30. Dezember 2022, die Gemeindeverwaltungen zu schließen. Somit bleibt das Baindter Rathaus in dieser Zeit geschlossen. Bitte erledi- gen Sie Ihre Anliegen bis Donnerstag, 22. Dezember 2022. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 17. Dezember und Sonntag, 18. Dezember Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Dezember Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Sonntag, 18. Dezember Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Ordnungsamt - Asylbetreuung - Kindergarten Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Winterpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2022 Redaktionsschluss: 20.12.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Der Wertstoffhof ist zum Jahresende an folgenden Ter- minen geöffnet: - Freitag, 23.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 30.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 07.01.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Januar 07.01. Maskenbefreien Raspler DP/SKH 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Infoabend Waldorfkindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Herzlichen Dank für Ihre Spenden Unter dem Motto„Gemeinsam Gutes tun“ haben wir vor einigen Wochen eine Spen- denaktion für die Tafel Weingarten gestar- Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 tet. Wir sind überwältigt und sehr dankbar über die einge- gangenen Spenden. Neben den Familien und Mitarbeitern des Kindergartens haben auch einige Gemeindemitglie- der ihre Spenden bei uns im Kindergarten abgegeben. Auf diese Art sind verschiedenste Lebensmittel und Hygiene- artikel zusammengekommen, welche wir am 13.12.2022 bei der Tafel abgeben konnten. Wir feuen uns sehr, dass wir bedürftigen Menschen somit ein Lächeln ins Gesicht zaubern und Hoffnung schenken können. Unser Dank geht an alle, die uns bei dieser Aktion tat- kräftig unterstützt haben. Waldorfkindergarten Was wäre die Vorweihnachtszeit ohne ihn? Helle Kinderstimmen singen Weihnachtslie- der, warmer Kerzenschein taucht alle Räu- me in sanftes Licht und leises Wispern lässt freudige Erwartung erahnen. So begann er zunächst, der Morgen des Nikolaustages im Baindter Waldorfkindergarten. Und was wäre die Vorweihnachtszeit auch ohne den Be- such des Heiligen Nikolaus, ohne das Warten und die mit dem Besuch verknüpfte freudig-gespannte Aufregung. Das zu Festtagen ein Festmahl gehört, das versteht sich ja von selbst. Also wurde, nachdem sich Groß & Klein zum traditionellen morgendlichen Singen getroffen hatten, auch erstmal tüchtig gebacken, geschnippelt, geknackt, erwärmt, dekoriert, natürlich auch genascht ... und dabei immer wieder neugierig durchs Fenster geschaut. Als es dann endlich fast schon Frühstückszeit war und vom Himmelsboten noch immer kein Mantelzipfel in Sicht, kam schon die Frage auf, ob er vielleicht schon weiter- gezogen wäre. Schließlich hatte in so manchem Baindter Kinderstiefel des Morgens gar die ein oder andere Über- raschung gesteckt. Doch gerade als die Kinder einander davon berichteten, entdeckte eins von ihnen das erste leuchtende Blau des sagenumwobenen Mantels und kurz darauf, da schaute er tatsächlich schmunzelnd durchs Fenster herien und winkte den Kindern zu. Ein fröhlicher Gesang wurde angestimmt und schon klopf- te es Einlass erbittend vor der Tür. Herein trat Sankt Nikolaus! Schwer bepackt und auf sei- nen Bischofsstab gestützt, grüßte er Groß und Klein, be- vor er sich rastend niederließ und dann von seiner Reise erzählte. Die Kinder lauschten ebenso andächtig wie ziemlich neu- gierig, denn Schauen und Zuhören ist das Eine, aber An- fassen ... das wäre ja schon auch etwas. Nikolaus konnte das gut verstehen und so streichelte er sanft die Hände der Kinder, putzte ihre Herzen mit ei- nem wunderbar weichem Tannenbusch, lauschte ihrem Gesang und erstrahlte vor Liebe und Güte als er selbst mit einer Post beschenkt wurde und jedes Kind ihm alles Gute und viel Kraft für seine Weiterreise wünschte. Den schweren Sack jedoch, den ließ er bei den Kindern. Und die packten ihn schließlich freudig aus, bevor es nach so einem aufregendem Morgen dann endlich ans Festmahl ging. Schulnachrichten SBBZ Sehen Lions Club Weingarten entsendet Nikolaus nach Baindt ins SBBZ Sehen 147 Nikolaus-Säckchen werden an Kinder und Jugend- liche verteilt Glockenläuten hallten am Morgen des 6. Dezember, des Nikolaustages, in den Räumlichkeiten des SBBZ Sehen in Baindt. Mit Freude warteten die Kinder und Jugendliche auf den angekündigten Besuch: der Nikolaus. Stefan Gessler, vom Lions Club Weingarten, übernimmt schon seit fünf Jahren die Rolle des Nikolaus und freut sich jedes Jahr auf den 6. Dezember und den Besuch im SBBZ Sehen in Baindt. Die Ehrenamtlichen des Lions Club Weingarten haben insgesamt 147 Säckchen gepackt, gefüllt mit Nüssen, Mandarinen, Schokolade und einem kleinen Duschgel oder Badezusatz. Jedes Kind oder Ju- gendliche erhält ein Säckchen und persönliche Worte vom Nikolaus. Direktor des SBBZ Sehen in Baindt, Dr. Marcus Adrian, ist über das Engagement des Lions Club Weingarten dank- bar. Der Lions Club Weingarten unterstützt das SBBZ Se- hen in Baindt schon seit über 15 Jahren. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in den Weih- nachtsferien vom 21.12.22 bis zum 6.1.2023 geschlossen. Zur Information DRK Blutspenden während der Weihnachtsfeiertage und rund um den Jahreswechsel dringend benötigt. Das DRK bittet dringend vor Weihnachten und zum Jahreswechsel zur Blutspende. Als Dankeschön erhalten Spender:innen eine exklusive DRK-Trinkflasche aus Glas. Blut wird jeden Tag für Unfälle, Operationen und akute Erkrankungen dringend benötigt, auch während Weih- nachten und dem Jahreswechsel. Zur lebensnotwendi- gen Versorgung der Patienten sind allein in Hessen und Baden-Württemberg täglich mehr als 2.700 Blutkonser- ven erforderlich. Das DRK bittet daher dringend um Ihre Blutspende am: Donnerstag, dem 29.12.2022 von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Bitte beachten Sie, die Blutspende ist zu Ihrem Schutz nur mit einer vorherigen Terminreservierung unter www.blutspende.de/termine möglich. Blut spenden, Leben retten und eine DRK-Trinkflasche mit nach Haus nehmen! Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeit- raum vom 19.12.2022 bis 07.01.2023 eine exklusive DRK-Trinkflasche aus Glas. Weitere Termine in Ihrer Umgebung, eventuelle Ände- rungen, aktuelle Maßnahmen und Informationen rund um die Blutspende in Zeiten von Corona erhalten Sie telefonisch unter 0811-1194911 oder im Internet unter www.blutspende.de Breite Verbändeallianz hat heute Mus- terklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg gebracht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Ver- bände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden- Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwert- bescheide nur vorläufig zu erlassen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Ver- bände Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum ´Baden-Württemberg werden gemeinsam mit betroffenen Eigentümern mehrere Mus- terklagen gegen die neue Landesgrundsteuer führen. Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid ist bereits bei Gericht eingereicht. Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßig- keit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt wer- den. Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravie- rende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuerge- setz Baden-Württemberg. Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern die vier Ver- bände die Finanzverwaltung dringend auf, umgehend alle Grundsteuerwertbescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Auch sollten die Finanzämter Einspruchsverfah- ren gegen neu erlassene Grundsteuerwertbescheide bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklagen ruhen lassen, um eine drohende Klageflut zu vermeiden. Was können Betroffene tun? Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprü- fung ergehen, empfehlen die vier Verbände betroffenen Eigentümern mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid ein- zulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ansprechpartner der Verbände: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.: Eike Möller, presse@steuerzahler-bw.de, 0711/767740 Haus & Grund Württemberg e.V.: Ottmar H. Wernicke, mail@hugw.de, 0711.237650 Haus & Grund Baden e.V.: Thomas Haller, info@landesverband-baden.de 0721/8312810 Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.: Andreas Werth baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de Telefon: 0721 / 98 16 20 Finanzamt Ravensburg Ausbildung/Duales Studium beim Finanzamt der Zu- kunft? - Ihr Finanzamt Ravensburg ist mit dabei! Das Finanzamt Ravensburg ist eines von fünf Ämtern im Land Baden-Württemberg, das am Projekt „Finanzamt der Zukunft“ teilnimmt. Ziel dieses Projekts ist es, digitale Abläufe zwischen den Bürgern und der Finanzverwaltung zu optimieren. Wie sehen Deine Zukunftspläne aus? Wir bieten folgende Ausbildungs-/Studienmöglichkeiten: Zum 01.10. und zum 01.03. für Abiturienten/-innen bzw. Absolventen/-innen mit Fachhochschulreife Duales Studium zum Bachelor of Laws im gehobenen Dienst mit einer monatlichen Vergütung von ca. 1.350,- €. Zum 15.09. für Schüler/-innen mit mittlerer Reife Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin im mitt- leren Dienst mit einer monatlichen Vergütung von ca. 1.250,- €. Ein interessanter, krisensicherer Job mit flexiblen Arbeits- zeiten, guten Fortbildungsmöglichkeiten und Aufstiegs- möglichkeiten sind selbstverständlich. Die Eingangsbesol- dung nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums ist im mittleren Dienst A8 und im gehobenen Dienst A10. Interesse geweckt??? Weitere Infos zum Bewerberverfahren gibt es unter „www.steuer-kann-ich-auch.de“ oder von uns direkt per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de bzw. über Tel. 0751/403-741 bzw. 403-791. Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wohl-Fühl-Treff „Wohlfühltreff“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich Bonhoeffer Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Erkrankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Dezember - 26. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Immer, wenn du Liebe an andere weitergibst, wirst du den Frieden spüren, der zu dir kommt und zu ihnen. Mutter Teresa Samstag, 17. Dezember 18.30 Uhr Baindt - Bußgottesdienst mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Frida Rapp, Niklas Alber, Lena Alber, Mathea Buchter, Benedikt Heilig († Rolf Rosenberg, Luigi Lariola, Eugen Haug, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Merk, Familie Gisi, Kurt Brugger, Rosa Vogrl, Johanns Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Christina und Wendein Hatzen- büller, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Familie Amann mit Ange- hörigen, Familie Gaissmaier mit Angehö- rigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla und Rochus Illenseer, Johann Germann, Michael Pfefferkorn, Franz und Eugen Schmidt, Familie Hugo Schmidt, Jahrtag: Josef Veeser) Sonntag, 18. Dezember - 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (Adveniatsonntag) 11.15 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier für Familien mit Kindern Dienstag, 20. Dezember 09.00 Uhr Baindt -Weihnachtsgottesdienst der Grund- schule in der Kirche Mittwoch, 21. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt - Rorategottesdienst Donnerstag, 22. Dezember Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 23. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt - Krippenspiel Ministranten: Lena Himpel, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 22.00 Uhr Baindt - Christmette mit dem Kirchenchor Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt - Christmette mit der JuKa Sonntag, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Alle Ministranten Adveniat-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst Montag, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag - Hl. Stephanus 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger, Kindersegnung und Segnung „Johanniswein“ Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Segnung „Johanniswein“ Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Vorhinweis: Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezem- ber 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halb- jahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist vom 27. Dezember - 06. Januar geschlossen. An Heiligabend findet um 16 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Dazu dürfen alle anderen Kin- der als Hirten, Engel oder Schaf verkleidet kommen. Wir freuen uns auf euch. Das Krippenspielteam Sternsingeraktion vom 02. - 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen - in Indo- nesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. - 05.01.2023 den Neujahrs-Segen in die Häuser und sammeln Spen- den für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wah- rung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermis- sionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuel- len Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Stern- singer nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Se- gen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spenden- möglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten An- forderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorf- platz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstraße, Stor- chenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Voken, Sper- lingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöcklisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Bai- enfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlenstraße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.-05.01.2023. Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: ................................................................................................................... Adresse: ................................................................................................................... Telefon (optional): ........................................................................................... ❏ Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ––––––––––––––––––-–––– ✂ –––––-––––––––––––––––– Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschlie- ßendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zu- hören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. In Guatemala, einem der ärmsten Länder Late inamer ikas , sterben täglich Men- schen an Krankhei- ten, die heilbar wä- ren. Aber die Gesundheitsversor- gung ist schlecht und wer kein Geld hat, kommt nur schwer an eine Behandlung und Medikamente. In lztapa, einem kleinen Küstenort am Pazifik betreiben drei Ordensschwestern eine Gesundheitsstation. Sie behandeln Patienten, impfen. geben Medikamente, kümmern sich um Schwangere, Neugeborene, Kinder und Senioren. Oft geht es nicht nur um die gesundheitliche Versorgung, sondern auch um Seelsorge und die Vermittlung, dass sie alle von Gott geliebt werden. Adveniat fördert die Arbeit in der Gesundheitsstation, sodass die Ordensschwestern, und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Menschen in Iztapa weiterhin unterstützen können, ein gesundes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Ihrer Hilfe kann diese Arbeit erfolgreich fortgesetzt werden. Spendenkonto Bank im Bistum Essen IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45 Online-Spenden: www.adveniat.de/spenden Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 18. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel Montag, 19. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Samstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. Kirche Sonntag, 25. Dezember Christfest 09.30 Uhr Baindt Festgottesdienst mit Abendmahl im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Freude kann man nicht be- fehlen - das ist klar. Doch Worte wirken - sind mehr als Schall und Rauch. Der Grund dieser Freude ist nicht weniger als ein Ver- sprechen: Gott ist nah! Dadurch ist diese Freude nicht von zufälligen glücklich Umständen abhängig, son- dern eher ein Gott-Vertrauen, mitten in allen Umständen, die ganz sicher nicht immer erfreulich sind. Diese Freude ist ein großes Trotzdem, die darum weiß, dass mich ein guter Hirte sicher führt, und auch dann begleitet, wenn es durchs finstre Tal geht - denn Gott ist auch dann bei mir. Weil wir in der Verbindung mit dem HERRN in jedem Mo- ment sicher geborgen sind, weil Gott uns nah ist, für uns da ist, hier und jetzt, deshalb kann Freude in mir wachsen. Diese Freude ist nicht immer ein Strahlen übers ganze Gesicht, manchmal eher eine Glut der Zuversicht, tief in mir drin, dass die Hoffnung, das letzte Wort hat, das Le- ben und die Liebe. In diesem Sinne, eine freudenreiche Adventszeit, im Ver- trauen auf Gott, der für uns da ist! Ihr M. Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/Rege- lung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Got- tesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. 8. - 15. Januar Allianzgebetswoche 2023 Ravensburg 08.01. - 10:00 Uhr - Dr. Thomas Dauwalter (Lindenwiese) Gemeindehaus Weinbergstr. 12, Ravensburg 10.01. - 19.30 Uhr - Dekan Dr. M. Hauff (Ev. Landeskirche K.Bez. RV) Ev. Kiche Achstraße 2, Baienfurt 11.01. - 19.00 Uhr - Jugendgottesdienst Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 FCG Meersburger Straße 150, Ravensburg 12.01. - 20.00 Uhr - Martin Schöberl (Ev. KGD Baienfurt) Immanuel Schuberstraße 28, Ravensburg 15.01. - 18.00 Uhr - Dr. Siegfried Bergmann (Baptisten) FCG Meersburger Straße 150, Ravensburg Neue Leitung in der Bahnhofsmission ab Januar. Angelika Zanzinger übernimmt ab 01.01.2023 die Leitung der Bahnhofs- mission Friedrichshafen. Am 24. Juni 2022 wurden die Türen an Gleis 1 wieder eröffnet. Mit erfahrenen Eh- renamtlichen konnte die Arbeit rund um den Bahnhof starten: Hilfe beim Umstieg, Begleitung auf Reisen für Se- nioren oder Kinder und eine offene Stube mit einer Tasse Kaffee für Gäste. Den Start hat Gerd Gunßer, Diakon und Fachbereichsleiter Soziale Beratung, als Leitung begleitet. Er hat das Team neu zum Laufen gebracht und mit gu- ter Unterstützung der alten Häsinnen eine warmherzige Atmosphäre geschaffen. Schon drei neue Ehrenamtliche haben den Dienst aufgenommen - und weitere sind gerne gesehen. Eine Schicht umfasst ein paar Stunden. Zum Januar 2023 wird mit Angelika Zan- zinger eine neue Leitung starten. Sie ist ebenfalls Diakonin und hat ein großes Herz für die soziale Arbeit. Gerd Gunßer übernimmt dann wieder vollumfänglich seine Aufgaben bei der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee. Frau Zanzinger freut sich sehr auf die neuen Herausforderungen und Aufgaben in der Bahnhofsmission Friedrichshafen und ein motivier- tes Team. Sie wohnt mit Mann und Kindern in Friedrichs- hafen und ist somit als Häflerin vor Ort vertraut. Nach ihrem Studium in Ludwigsburg und anschließender Anstellung als Ehrenamts-Koordinatorin in der Flüchtlings- arbeit im evangelischen Kirchenbezirk Biberach ist sie vol- ler Tatendrang, sich nun einer neuen Aufgabe zustellen. Die Trägervertreter, der katholische Verband IN VIA Rot- tenburg-Stuttgart und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee freuen sich, mit Frau Zanzinger eine Leitung gefunden zuhaben, die soziale Arbeit kennt und gewohnt ist, in Netzwerken zu arbeiten. Beides ist für die Grund- versorgung der Bahnhofsmission wichtig. Im Gottesdienst am 15. Januar 2023 in der Bonhoeffer- kirche in Friedrichshafen wird sich Frau Zanzinger der Öffentlichkeit vorstellen. Mehr Informationen über unsere Homepage: www.diakonie-oab.de und www.invia-drs.de Lesestunde des ev. Kindergarten Arche Noah Auch der ev. Kindergarten war an den Baienfurter Ad- ventsabenden vertreten. Die Erzieher*innen des Spat- zennest und der Eichhörnchengruppe luden an beiden Abenden zur Lesestunde in der Bücherei ein. In gemütlicher Atmosphäre wurden für Groß und Klein Weihnachtsgeschichten vorgelesen und somit besinnliche Stunden verbracht. Nikolausbesuch im ev. Kindergarten Arche Noah Die Kinder der Eichhörnchengruppe freuten sich sehr, als plötzlich am 06.12.22 ganz überraschend der Niko- laus zu ihnen in den Garten des Ev. Kindergarten Arche Noah kam. schnell eilten sie herbei um ihn zu begrüßen. Sie sangen und musizierten für ihn und sagten ihm auch ein Gedicht auf. Im goldenen Buch standen viele lobens- werte Dinge über die Kinder. Zur Belohnung bekamen die Kinder natürlich alle etwas aus dem Sack des Niko- laus. Zuvor gab es schon ein leckeres Nikolausfrühstück mit Zopf, Mandarinen, Nüssen, Punsch und Apfelsaft der Freien Wähler. Vielen herzlichen Dank dem Nikolaus für die Säckchen und den Freien Wählern für den leckeren Apfelsaft! Besuch im Ev. Waldkindergarten Am 06.12.2022 kam der Nikolaus die Kinder des Ev. Wald- kindergartens im Waldfüchse-Bauwagen besuchen. Die Kinder lauschten gespannt einer Erzählung über den Ni- kolaus und freuten sich sehr, als er uns dann besuchen kam. Die Waldfuchs-Gruppenkinder sagten dem Nikolaus noch einen kleinen Spruch auf und bekamen dann vom Nikolaus ihre gefüllten Socken. Im Anschluss daran machten es sich die Kinder des Ev. Waldkindergartens vor dem Bauwagen gemütlich und ließen sich neben Waffeln, einen leckeren Kinderpunsch mit Apfelsaft schmecken. Die Kinder und Erzieher*innen hatten viel Freude. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Freien Wählern für den leckeren Apfelsaft. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Kids-Cup Baindt - erfolgreiche Erstauflage Wegen der weiteren Aussetzung der WFV Hallenrunde in diesem Jahr, hat sich der SV Baindt vor einigen Wochen kurzerhand entschieden, im Dezember einen Kids-Cup für die Jüngsten FußballerIn- nen (G-, F-, E-Junioren) der Region durchzuführen. Start war am Samstagmorgen mit den Bambinis, mit ins- gesamt 12 Mannschaften der Vereine SV Mochenwangen, SV Bolstern, SV Bergatreute, SG Baienfurt, SV Blitzenreu- te, TSB Ravensburg und des heimischen SV Baindt. Und so traten ca. 60 Kinder in 30 Spielen gegeneinander an. Am Ende gewannen alle und es gab allseits Lob für die Durchführung des Turniers. Am späten Vormittag waren dann die F2-Junioren an der Reihe. Abermals ca. 60 Kinder aus den Vereinen: SV Schmalegg, SV Haisterkirch, SG Baienfurt, SV Weingarten, TSB Ravensburg, SV Bolstern, SV Blitzenreute und dem SV Baindt spielten um die begehrten Medaillen. Zum Ab- schluss des ersten Tages kamen dann die ein Jahr älteren F1 dran mit den Vereinen SV Weingarten, SV Bolstern, FG 2010 WRZ, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, SG Baienfurt, SV Blitzenreute und natürlich dem SV Baindt. Auch in den F-Jugend Turnieren gewannen alle und letztlich freuten sich alle Kinder aller drei Turniere über je eine goldenen Medaille. Am Sonntag ging es dann weiter mit den E2-Junioren, wo wir dann wegen zweier krankheitsbedingter Absagen nur sechs Mannschaften begrüßen durften. Doch wir waren flexibel und füllten beide mit jeweils unterschiedlich ge- mischten Teams aus den teilnehmenden Mannschaften auf. Das Experiment klappte hervorragend und auch diese frisch zusammengestellten Teams spielten (außer Wertung) gut zusammen Fußball. Im Finale standen sich dann zwei Berger Mannschaften gegenüber, wo sich der TSV Berg I gegen den TSV Berg II durchsetzte und das Turnier für sich entschied. Auf den weiteren Plätzen folg- te SG Baienfurt, SV Reute, SV Baindt, TSB Ravensburg. Abschließend spielten am Sonntagnachmittag die E1-Ju- nioren und es wurde schon sehr guter Fußball geboten. Im Finale standen sich der SV Baindt und der SV Weingar- ten gegenüber, die beide alle ihre Spiele bislang jeweils überzeugend gewinnen konnten. Baindt ging zunächst in Führung, konnte dann aber zwei Gegentore nicht ver- hindern und musste den Turniersieg dem SV Weingarten überlassen. Auf den weiteren Plätzen folgten SV Reute, SG Baienfurt, SV Baindt II, TSB Ravensburg, SV Amtzell, SGM Mochenwangen-Wolpertswende. Ein tolles Turnierwochenende, was nach der langen Pause den fast 300 FußballerInnen wieder einen Riesenspaß be- reitete. Die Turnierleitung und die Abteilung Jugendfußball des SV Baindt bedanken sich bei allen HelferInnen und KuchenspenderInnen für die zahlreiche Unterstützung. Tim, Erik, Niklas, Pauline, Emil, Julian, Finja, Vincent, Sabri Beim letzten Training kam der Nikolaus zu Besuch und beschenkte die Spieler mit gefüllten und mit SV-Baindt- Logo-bedruckten Turnsäcken. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Nach unserem gelungenen Konzert können wir uns dieses Jahr auch wieder zum traditionellen Weihnachtsspielen am 24.12.2022 um 13:15 Uhr auf dem Dorfplatz treffen. Dort spielen alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam Weih- nachtslieder. Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Anschließend werden wieder verschiedene Kleingruppen in Baindt unterwegs sein, um alle Baindter in Weihnachts- stimmung zu bringen. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13.45 Uhr Innere Breite Baindt (Platz vor Fa. Kling) 14.10 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14.15 Uhr Sonnenstraße (vor Haus Nr.15) 14.35 Uhr Innere Breite ( Ecke Haus Nr.24) 14.45 Uhr Eschenstraße (vor Haus Nr. 13) 14:50 Uhr Birkenstraße 15:00 Uhr Buchenstraße (Im Hof Haus Nr.16) 15:10 Uhr Erlenstraße 16.10 Uhr Annabergstraße (vor Haus Nr. 27) 17.05 Uhr Amselstraße 17.10 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17.25 Uhr auf dem Friedhof (1 Strophe „Stille Nacht“) 17.40 Uhr Jägerweg 17.45 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.45 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 14.05 Uhr Kapelle im Schachen 14.20 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 15.00 Uhr Sandhäusle 15.15 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.30 Uhr Merkenmoos 15.45 Uhr Sulpach (Hof Elbs) 16.30 Uhr Sulpach Stachus 16.50 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17.10 Uhr Neubaugebiet Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.45 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 14.00 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.15 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.30 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.45 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.15 Uhr Lavendelstraße 15.45 Uhr Marsweiler 16:45 Uhr Obere Rosenstraße 17.00 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.15 Uhr Nelkenstraße 17.30 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.45 Uhr Daimlerstraße 14.10 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.35 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 15.10 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.35 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.10 Uhr Rehstraße 16.40 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.10 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.40 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Wir wünschen allen Baindter Bürgern und Gönnern des Musikvereins schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für jede Art der Unterstützung in unserem Jubilä- umsjahr möchten wir uns nochmals bei allen recht herz- lich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Unser Jubiläumsjahr neigt sich dem Ende zu Mit unserem Konzert am vergangenen Samstag, den 10.12.2022, haben wir das letzte unserer 11 geplanten Events erfolgreich hinter uns gebracht. Unser Jubilä- umsjahr ist somit offiziell abgeschlossen, mit einer klei- nen Ausnahme. Am 25.03.2023 findet unser letztes Event im Rahmen unseres Jubiläumsjahres statt. Dieses muss- ten wir aufgrund von Corona leider verschieben. Hierzu möchten wir Sie schon jetzt herzlich einladen. Beinahe hätten wir unser Konzert dieses Jahr ebenfalls aufgrund einer Krankheit verschieben müssen. Unser Diri- gent Julius Otto konnte krankheitsbedingt leider nicht an unserem Konzert dirigieren. Somit mussten wir in letzter Minute noch einen Plan B aus der Tasche ziehen. Unser Vorstand Ronald Spahlinger hat uns kurzerhand für die letzten beiden Proben sowie das Konzert zwei Aushilfs- dirigenten organisiert und hat keine Kilometer gescheut, um in letzter Minute die Partituren an die Dirigenten zu verteilen. Dank den zwei Aushilfsdirigenten Markus Fran- kenhauser und Thomas Scheiflinger wurde unser Kon- zert ein voller Erfolg. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich bedanken! Das Konzert wurde, wie jedes Jahr, von der Jugendkapel- le unter der Leitung von Michaela Brauchle eröffnet. Die- ses Jahr begannen sie mit dem Stück „Hawkeye Overture“ von Robert Sheldon. Weiter ging es mit „Highlights from Moana“ einem berühmten Disneyfilm, der die Besucher an den Strand von der kleinen Insel Motonui entführte. Im Anschluss spielte die Jugendkapelle „Don´t stop Believin´“ von der bekannten Band Journey. Als Zugabe brachte die Jugendkapelle die Konzertbesucher in Weihnachts- stimmung mit dem Weihnachtsklassiker „All I Want for Christmas ist you“. Nach einer kurzen Umbauphase übernahm die Gesamt- kapelle die Bühne. Wir starteten mit dem Stück „A Day of hope“, dessen Titel nicht passender zu unserer Situation an diesem Abend hätte sein können. Im Anschluss spiel- ten wir das Stück „Legend of Maracaibo“ und entführten die Konzertbesucher auf eine Seeschlacht und die Legen- de über ein untergegangenes Schiff. Nach einer kurzen Pause eröffneten wir den zweiten Teil des Konzerts mit dem Stück „Jubilate“. Passend zum Titel durften wir noch einmal unsere Jubilare auf die Bühne bitten. Dieses Jahr durften wir Matthias Amann, Stefan Amann, Klaus Moos- mann und Thomas Wöhr für 40 Jahre aktive Mitglied- schaft im Musikverein ehren. Für 50 Jahre Mitgliedschaft wurden Adelbert Steinhauser und Helmut Keller geehrt. Und für unglaubliche 60 Jahre wurde Rudi Kränzler aus- gezeichnet. Weiter ging es mit dem sehr ruhigen Stück „Lied ohne Worte“, das für unser verschobenes Event Musik+Chor stehen sollte. Danach kam fast schon wieder Urlaubsfeeling auf mit dem Stück „ A Little Tango Music“. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Um ein wenig in Erinnerungen an die guten alten Zeiten zu schwelgen, folgte das Stück „Miss Marple Themes“. Beendet haben wir unser Konzert mit dem Stück „Selec- tions from Wicked“. Und durften die Konzertbesucher mit Melodien aus dem erfolgreichen Broadway-Musical Wicked verzaubern, in dem es um Freundschaft zweier Hexen, Vorurteile und die undurchsichtigen Grenzen von Gut und Böse geht. Nach langem Beifall brachten auch wir Weihnachtsstimmung in die Schenk-Konrad-Halle mit dem Lied „Macht Hoch die Tür“. Zum krönenden Ab- schluss spielten wir dann noch die allseits beliebte Polka „Wir Musikanten“. Wir möchten uns hiermit bei allen Konzertbesuchern so- wie allen Unterstützern des Musikvereins Baindt bedan- ken. Wir freuen uns schon jetzt auf ein neues erfolgreiches Musikjahr 2023. Ihr Musikverein Baindt e.V. Schützengilde Baindt Als Böllerreferend des Schützenkreises Ravensburg, rufe ich in diesem Jahr alle Vorstände, Mit- glieder, Böllerschützen des Kreises Ravens- burg auf sich in Baindt zum traditionellen Silvesterböllern am 31.12.2021 zu treffen, und in gemütli- cher Runde unter Freunden, Bekannten und krachenden Böllerschüssen den zu Jahresausklang zu feiern. Auch Freunde des Böllern’s, Bürger, Interessenten aus dem Volke von nah und fern laden wir hierzu gerne ein. Wir würden uns freuen euch beim Umtrunk, einem Würst- chen oder angeregten Gesprächen zu sehen. Danach werden wir sie mit einem guten Rutsch und den besten Wünschen auch gerne wieder zum Silvesterabend ihrer Wahl entlassen. Böllergruppe Baindt Einladung zum Silvesterböllern in Baindt Für Freunde des Böllerschießens und Böllerschützen Treffpunkt: Baindt beim Waldspielplatz Wann: An Silvester, 31.12.2022 ab 13.00 Uhr Schießzeiten: Achtung neu Gemeinsames Böllern 14:00 Uhr ca. 10 Schuss. Anschließend „Wer kann der darf“ Bei Interesse freies Böllner 15:00/15:30 Uhr Kontakt: Werner Weissenberg boellerbaindt@web.de Anmeldung vor Ort! Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung einen gültigen Böllerschein § 27 und ak- tuell gültigen Beschuss auf den Böllergeräte. Jeder Böl- lerschütze haftet für sein Schießen selbst. Soldatenkameradschaft Weihnachtsfeier 2022 Am Samstag, den 17.12.2022 findet um 19:00 Uhr der vorweihnachtliche Kameradschafts- abend in der Sportgaststätte „La Ola“ in Bergatreute statt. Hierzu sind alle Mitglieder, mit einer Begleitung eingela- den.Um rege Teilnahme wird gebeten. Mitfahrgelegenheit ist gegeben. Anmeldung beim 1. Vorstand Baumeister Hermann, Telf. 2426 oder Schriftführer, Werner Buhl, Telf. 1303 Die Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Ein sportliches Adventsgedicht Am dritten Advent schreib‘ ich euch ganz famos, war in Oberteuringen und Ulm ordentlich was los. Die Zweite bekam vom Gastgeber Oberteuringen eins auf’n Latz (21:25; 21:25), danach fegten die Wilhelmsdorfer sie leider vom Platz (25:27; 10:25). Auch Baindt 1 war nicht viel fitter, die Ulmer gewannen - das war bitter (15:25; 17:25). Im zweiten Spiel gab’s gegen Immenstaad den ersten Satzgewinn (25:21), danach war die Siegeswelle leider schon dahin (18:25; 19:25). Für’s neue Jahr wünschen wir uns sehr: Ein paar Siege - die müssen her! Die Weihnachtsfeier, die wird fein. Bei Breedle, Punsch und Glühwein. Allen Freunden, Fans und Bekannten wünschen wir ein besinnliches Feste, und für das neue Jahr einfach das Beste! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Tobias Nestle Alter: 39 Beruf: Sozialpädagoge Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Med. Ausbildung: Rettungssanitäter HvO seit: ... der Gründung im Jahr 2011 Mir gefällt im DRK, dass... wir sehr vielseitige Aufgaben ha- ben, die eines gemeinsam haben: miteinander füreinander! Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... Betrof- fene in Notsituationen um jede Hilfe dankbar sind und ich selbst ebenfalls froh bin, Hilfe zu bekommen, wenn ich mir selbst nicht (mehr) helfen kann. Mein längster HvO Einsatz: Verkehrsunfall mit Fahrrad- fahrer (3 Stunden) Eindrücklichstes Erlebnis: Jeder Einsatz und jede Be- gegnung mit Menschen beeindruckt auf die eigene Art: fachlich und menschlich. Lieblingsausrüstung: meine beiden Hände :) Kunstkreis Neue Ausstellung Der Kunstkreis hat seine Bilder im Rathaus umgehängt. Passend zum Winteranfang zeigen wir Winterbilder in Aquarell u. Acryl . Ein Besuch zu den Öffnungszeiten lohnt sich, und wir würden uns über Rückmeldungen freuen. Kunstkreis Baindt e.V. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Endspurt beim Weihnachtsgewinnspiel 2022 Noch bis zum 24. Dezember Sterne sammeln und die Sammelkarte bei den teilnehmenden Unternehmen ab- geben - es warten tolle Preise auf unsere Gewinner. Alle Sammelkarten nehmen an der großen Ziehung im Ja- nuar teil, die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Wir wünschen allen unseren Kunden viel Glück und noch eine schöne Aventszeit! Sterne fangen beim Weihnachtsgewinnspiel Aktionszeitrum vom 26.11. bis 24.12.2022 1. Preis: E-Scooter im Wert von 999,- Euro 2. Preis: Show & Menü für 2 Personen im Hoftheater Baienfurt 3. Preis: WBB-Einkaufsgutschein im Wert von 100,- Euro sowie viele weitere attraktive Preise So gehts: 1. Einkaufen und Stempel in der Sternenkarte sammeln (ab einem Warenwert von 10 Euro) 2. Komplett gestempelte Sternenkarte mit Namen und Adresse ausfüllen 3. bei einem der teilnehmenden Geschäfte abgeben (be- liebig viele Karten) 4. alle Sammelkarten nehmen an der Verlosung teil! Die Gutscheine der einzelnen Firmen können nicht bar ausgezahlt werden. Ziehung: Januar 2023 www.wbb-schussental.de Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerin- nen und Bürger, wie schön, dass nach beinahe zwei Jahren wieder ein einigermaßen „normales“ Vereinsleben möglich war. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern für das kommende Jahr alles Gute und verblei- ben mit den nachstehenden Worten: „Gott schickt sein helles Licht auf die Erde. In unsere Krisen. In unsere Ängs- te. Das Licht, das einen Namen hat: „Jesus Christus“. Da- rum können wir es einander lächelnd zusagen: „Frohes Christfest“ (Jürgen Werth) Für den Vorstand Brigitta Wölk Vorsitzende www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zwischen den Jahren - Alpenblick von Wolfegg durchs Katzental Von Wolfegg aus wandern wir in Richtung Süden und ha- ben bei entsprechender Witterung einen schönen Blick auf das Alpenpanorama. Der Rückweg führt uns durchs Katzental. Wir treffen uns am Dienstag 27.12.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Die Gehzeit beträgt ca. 2 Stun- den, 8 km, 90 Hm. Der Fahrpreis für Mitglieder liegt bei 4,00 Euro. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorge- sehen. Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 23.12.22 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav-ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind immer willkommen! Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Was sonst noch interessiert DLRG-Ortsgruppe Baienfurt Jahresabschlussfeier 2022 Nach drei Jahren Zwangspause feierte die DLRG OG Bai- enfurt endliche wieder im Gasthaus Stern in Reute ihren Jahresabschluss. Der Vorsitzende Rainer Müller begrüßte neben den ca. 130 Gästen den Bürgermeister der Gemein- de Baienfurt, Herrn Günter A. Binder sowie die Vorsitzen- de des DLRG Bezirks Ravensburg, Frau Hannah Brenner. Zahlreiche Kinder, Jugendliche erhielten ihre absolvierten Jugend- und Rettungsschwimmabzeichen. Als Dank für die ehrenamtliche Arbeit aller Vorstandmitglieder, Aus- bilder und Riegenführer der DLRG-Ortsgruppe Baienfurt, insgesamt 40 Personen, erhielten alle eine DLRG-Tas- se. Die DLRG Jugend präsentierte ein kurzweiliges Spiel „DLRG Activity“ und Alexandra Schnez stimmte uns mit der Querflöte auf Weihnachten ein. Herr Bürgermeister Binder bedankte sich in seinem Gruß- wort für die vielseitigen Tätigkeiten der DLRG vor allem in der Jugendarbeit. Dieses Jahr konnten insgesamt 24 Mitglieder für Ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt werden, davon 20 Mit- glieder für 10 Jahre. Für 25 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG konnten geehrt werden: Sandra Denger, Renate Walter und Dr. Wolfgang Clemens. Für 40 Jahre Mitglied- schaft konnte Markus Nägele das Ehrenzeichen in Silber entgegennehmen. Ehrung langjähriger Mitglieder Für herausragende Leistungen und Verdienste um die Förderung der DLRG und Ihrer Ziele wurde das Verdienst- abzeichen in Bronze verliehen an: Ann-Kathrin Pfau, Kat- rin Holweg und Renate Platz. Das Verdienstabzeichen in Silber wurde an Charlotte Knöpfler und Rainer Müller ver- liehen. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner würdigte die Verdienste der Geehrten in Ihrer Ansprache. Verdienstabzeichen in Bronze und Silber Dank der zahlreichen Spenden von Geschäftsleuten aus Baienfurt, Baindt und Bad Waldsee konnte auch dieses Jahr wieder eine reichhaltige Tombola geboten werden, deren Erlös unserer Jugendarbeit zu Gute kommt. Ein be- sonderer Dank gilt den Unterstützern der DLRG: Achtal Apotheke Angie´s Hairdesign Aral Tankstelle, Weingarten Bäckerei Sauter, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Bosch Service Lindel+Zeller GmbH Dächer von Braig GmbH Elbs GmbH EUROMASTER GmbH Friker D u. C Grabmale Wachter Hallenbad Baienfurt eG HAMESO Entner GmbH + Co. KG Hoftheater GbR Baienfurt Holz u. Floristik Hengge Kreissparkasse Ravensburg Küchen Teufel GmbH Margaritas im Lindenhof Naturwerk, Inh. Elvira Bucher Metzgerei Brenner, Baienfurt Mönchmühle Schuler August Obstbau Karl Mayer Pizzeria Ristorante Da Nino, Baienfurt POINT of REPAIR Bautz Ristaurante Da Michele, Baindt REWE Hahn Rainer OHG VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Weinkauf GmbH Siegerehrung Bei der diesjährigen Siegerehrung der Vereinsmeister- schaften wurden in Baienfurt 51 junge Mitglieder gewer- tet. Allen Teilnehmern einen herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Teilnahme. Name Vorname Jahrgang Platz Kanke Robert 16 1 Keller Paul 15 1 Hummel Annabell 15 1 Rodrigues Debora 15 2 Steinbach Mailin 15 3 Bürner Maximilian 14 1 Märten Nikolas 14 2 Dörrer Timo 14 3 Feiri Raffael 14 4 Tag Moritz 13 1 Müller Max 13 2 Dengler Rafael 13 3 Geis Karl 13 4 Staudacher Jan 13 5 Polka Lio 13 6 Neb Leana 13 1 Halama Sarah 13 2 Nussbaumer Valentina 13 3 Füssinger Lina 13 4 Hummel Leonie 13 5 Gordt Sophia 13 6 Kanke Mathias 12 1 Rohrbeck Mats 12 2 Wörle Mattis 12 3 Steinbach Emily 12 1 Ruf Lorena Kaya 12 2 Rieger Jonathan 11 1 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Geis Anton 11 2 Müller Anna 11 1 Bentele Lina 11 2 Stör Marlene 11 3 Tag Julian 10 1 Dörrer Leon 10 2 Weimann Robert 09 1 Stör Abiel 09 2 Halama Martin 09 3 Feiri Oliver 09 4 Entner Natalie 09 1 Kempter Phil 08 1 Staab Nico Elias 08 2 Bürner Tomas 07 1 Mehrle Ida 04 1 Staudinger Lea 04 2 Wurm Melissa 04 3 Wurm Lukas 01 1 Leonhard Julia 00 1 Heinzler Jannik 97 1 Rundel Christian 94 1 Keller Manuel 84 1 Müller Agnes 79 1 Hentschel Ina 67 1 Die Ortsmeister(in) 2022 in Baienfurt, sind Agnes Müller und Lukas Wurm. Als jüngste Teilnehmerin konnte Ro- bert Kanke einen Pokal entgegennehmen. Ein beson- derer Dank gilt der Firma HAMESO Entner GmbH & Co. KG aus Baindt, welche die Medaillen und Pokale für die Siegerehrung stiftet. Siegerehrung 2022 Der Nikolaus hat für die Kinder wieder 120 Nikolaussäck- chen bei der DLRG abgegeben, die schnell verteilt waren. Nach der Vergabe der Tombola-Preise ging ein gemütli- cher Nachmittag zu Ende. Wir bedanken uns bei den vielen Eltern, die mit Ku- chenspenden die DLRG-Jugendarbeit unterstützt ha- ben. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf während der Feier fließt ebenfalls vollständig in die Jugendkasse. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und friedliches Neues Jahr. Ihre DLRG OG Baienfurt Liederkranz Baienfurt Einladung zum Heiligabend-Singen Es ist schon gute Tradition, dass der Männerchor des Lie- derkranzes am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Beginn: 17.30 Uhr Rückblick: Männerchor singt für Kamerun-Projekt in der Ev. Stadtkirche in Weingarten Im Gottesdienst am 4. Dezember sang der Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis. Auch beim anschließenden Kirchenkaffeee im Festsaal trug der Chor den Besuchern adventliche Lieder vor. Zwischen Gottesdienst und Mittagessen bekamen die Besucher einen ausführlichen Bericht aus erster Hand von Mari- anne Klett. Seit 1999 besteht bereits eine Partnerschaft zwischen dem evangelischen Kirchenbezirk Ravensburg und der Gemeinde in Kamerun. Man hatte sich die ver- gangenen Jahre gegenseitig besucht. Die Spenden des Tages sind für den Aufbau einer Grundschule in dieser Gemeinde.Kamerun leidet schon seit mehreren Jahren unter einem Bürgerkrieg, die Spenden sind sicher sehr gut angelegt, wie eine kleine Delegation, die im Novem- ber diesen Jahres dort war, feststellen konnten. Besucher und Sänger haben also einen besinnlichen 2. Adventsonn- tag verbracht und mit dem großen Einsatz der Kirchen- gemeindemitglieder aus Weingarten war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt, dafür kann man danken. Rückblick: Baienfurter Adventsabende Auch im diesen Jahr war der Liederkranz bei den Baien- furter Adventsabenden mit einem Stand vertreten. Die Sängerinnen und Sänger beider Chöre (Chorifeen&Fri- ends und Männerchor) sorgten mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken für das leibliche Wohl der Martkbesu- cher. Bei winterlicher Stimmung haben wir die schönen Begegnungen und Gespräche sehr genossen. Vielen herz- lichen Dank für‘s Vorbeischauen und natürlich auch für die tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen allen interessierten Zuhörern und deren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023. Unseren Gönnern und Freun- den danken wir für die Treue zum Verein. Alte Kirche Mochenwangen Ensemble Vinorosso - Weltmusik-Balkan-Klezmer in der Alten Kirche Mochenwangen am 4. Januar 2023 Mit seinem aktuellen Programm „Schräge Zeiten“ gas- tiert das Ensemble Vinorosso aus Detmold (NRW) in einer Quintett-Formati- on am 04.01.2023 um 19.30Uhr in Mochenwangen. Das „Ensemble Vinorosso“ ist seit seiner Gründung 2004 an der Hochschule für Musik in Detmold als Garant für erstklassige Konzerterlebnisse im In- und Ausland be- kannt. Sein künstlerischer Leiter Florian Stubenvoll lebte einige Jahre in Altshausen und war später Soloklarinettist in namhaften Orchestern. Doch neben der klassischen Musik wollte er mehr: Eigene Kompositionen und ein ei- genes Ensemble, mit dem er ausgetretene Pfade verlas- sen und Weltmusik in exzellenter Qualität auf die Bühne bringen konnte. Mit dem „Ensemble Vinorosso“, dessen internationale Besetzung das Publikum musikalisch vom Mittelmeer über den Balkan bis zur Schwarzmeer-Region führt, ist ihm das mehr als gelungen. Es präsentiert unter dem Titel „Schräge Zeiten“ ein farbiges Programm voller Gegensätze und Überraschungen, das osteuropäische Rhythmen mit Klezmer und Tango verschmelzt: Ein „etwas anderes Neujahrskonzert“, hochvirtuos und unterhaltsam, dargeboten von wahren Meistern ihres Fachs! Insgesamt sechs CDs sind von „Vinorosso“ bisher erschie- nen und dokumentieren die außerordentliche musikali- sche Bandbreite des Ensembles. Florian Stubenvoll - Klarinette Miroslav Grahovac - Bajan Eva Schüttler - Klavier Rayna Valeva - Kontrabass Mike Turnball - Percussion Alte Kirche Mochenwangen | Mittwoch, 4. Januar 2023 | Beginn: 19.30 Uhr | Einlass: 18:30 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene VVK: 18 €, AK: 20 € | Schü- ler und Studenten: 11 € Karten im Vorverkauf gibt es im Online-Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Weitere Informationen auch unter: www.ensemble-vinorosso.de Wolfegger Weihnachtsmusik am Stefanstag Am Stefanstag, 26.12.2022 erklingt um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Katharina in Wolfegg traditionell die Wolfegger Weihnachtsmusik. Mitwirken wird in diesem Jahr der Männerchor „Liederkranz Alt- tann“, der unter der Leitung von Peter Schad weihnacht- liche Weisen aus aller Welt singt. Es spielt Klaus Merk auf der Posaune, der von Franz Ott auf der historischen Hör-Orgel begleitet wird. Gemeinsam gesungene Weih- nachtslieder und verbindende Texte zur Weihnachtszeit gehören ebenfalls zu dieser besinnlichen Stunde am zwei- ten Weihnachtstag sowie Schorsch Deger, der in seiner gewohnten Weise durch das Programm führt. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spenden gehen in diesem Jahr an den Schul- und Kindergartenbau in Burundi in Ostafrika, der von Pfarrer Audace betreut wird. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 MIETGESUCHE WEIHNACHTSBÄUME Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Mi ab 14 Uhr, Do-So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhattsApp 0152 03116060, bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295. Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Richtigstellung In Kalenderwoche 49 haben wir in dieser Ausgabe ein falsches Motiv vom Kunden VR-Bank Ravensburg-Wein- garten veröffentlicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Verlag Ich suche dringend eine 2- bis 3-Zimmerwohnung. Ich bin wbl, 58 Jahre alt, alleinstehend mit gesichertem Einkom- men. Tel 0177 6895201. GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Wir haben geschlossen vom 20.12.22 - 07.01.23! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen angenehme, erhol- same Feiertage sowie ein gutes Neues Jahr. Bleiben Sie gesund! Die NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH ist ein innova tives mittelständisches Unternehmen, das Komplettlösungen in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik, Drucklufttechnik und Elektromechanik bietet. NOLD Hydraulik + Pneumatik GmbH z.Hd. Peter Mayr Enzisreuter Esch 11 D-88339 Bad Waldsee + 49 (0) 7524 9720-0 + 49 (0) 7524 9720-70 personal@nold.de www.nold.de Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams in Bad Waldsee: » Servicemonteur Kompressoren (m/w/d) » Installateur Druckluftverteilungssysteme (m/w/d) » Installationshelfer Druckluftverteilungssysteme (m/w/d) » Kaufm. Sachbearbeiter (m/w/d) » Projektleiter / Konstrukteur Hydraulikaggregatebau (m/w/d) » Mechaniker Hydraulikaggregatebau (m/w/d) » CNC-Maschinenbediener (m/w/d) » Mitarbeiter Produktion (m/w/d) » Mitarbeiter Produktion (m/w/d) auf Minijobbasis » Ausfahrer (m/w/d) auf Minijobbasis Nähere Informationen finden Sie unter www.nold.de. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. 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          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. Februar 2023 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Scoping Termin hat stattgefunden - übergeordnete planungsrechtliche Fragen geklärt – Projektentwicklung und Energiedialog werden fortgesetzt Am 17. Januar 2023 hat der sogenannte Scoping-Termin zum geplanten Windpark Aldorfer Wald stattgefunden. Beim Scoping muss der Vorhabenträger den Behörden darlegen, wie das Planungsgebiet einzuschätzen ist und die Behörde nennt für die Genehmigung erforderliche Gutachten. In diesen Gutachten wird dann geprüft, welche Auswirkungen die Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald auf die dort befindlichen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, aber auch Böden, Wasser und Luft oder gar Kulturgüter haben. Neben Vertreter*innen der Vorhabenträger und der verfahrensführenden Behörde – das Land- ratsamt Ravensburg – haben auch die Bürgermeister der involvierten Gemeinden, Vertreter des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, Vertreter der Bundeswehr, Vertreter weiterer Fach- behörden des Landkreises Ravensburg sowie Vertreter von Interessenverbänden teilgenommen. Dabei konnten die planungsrechtlichen Konflikte mit der Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bun- deswehr besprochen und ausgeräumt werden. Die Planungen zum Windparkprojekt Altdorfer Wald werden von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy nun intensiv fortgesetzt. Der Scoping-Termin setzt den Beginn und Rahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchun- gen. Die Untersuchungen und die Aufbereitung der Unterlagen werden laut Vorhabenträger bis Ende 2024 in Anspruch nehmen, sodass diese dann zusammen mit den übrigen Genehmi- gungsunterlagen im 1. Quartal 2025 beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden sollen. Die derzeitige Planungsbasis sieht bis zu 40 Anlagen modernen Typs mit einer Nabenhöhe von 199 m und einer Gesamthöhe bis zu 285 Metern vor. Auf Grundlage dieser Planungsbasis wird nach Abschluss der Voruntersuchungen mit Blick auf die lokalen Rahmenbedingungen und die zu dem Zeitpunkt verfügbaren Anlagenmodellen die finale Auswahl getroffen. Inzwischen wur- de auch die Projektgesellschaft „Windpark Altdorfer Wald GmbH“ (WAW) gegründet und eine Projektwebseite online geschaltet: https://windpark-altdorferwald.de/ Die beteiligten Gemeinden wollen in Kooperation mit dem Forum Energiedialog die Phase der Projektentwicklung intensiv begleiten. Die Idee: es wird eine Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden gebildet. Die Gruppe identifiziert relevante Fragestellungen und erörtert diese sachlich, auch unter Hinzunahme externer, neutraler Expertise. Begleitend dazu sollen lokale, öffentliche Veranstaltungen stattfinden, die zum Planungsstand informieren und Hinweise aus der Bevölkerung aufnehmen. Auch der Vorhabenträger wird in die Dialog- gruppe eingeladen, um über die den Stand der Projektentwicklung zu berichten und Fragen zu beantworten. Die Dialoggruppe soll ihre Arbeit aufnehmen, wenn erste Erkenntnisse aus den Voruntersuchungen vorliegen. Die Zusammensetzung und Größe der Dialoggruppe soll in den nächsten Wochen festgelegt werden. Mit dem Altdorfer Wald waren von ForstBW Flächen für die Errichtung von Windenergieanla- gen zur Verfügung gestellt und über eine Ausschreibung den Vorhabenträgern zur Entwicklung übergeben worden. Diese Flächen sind in den vergangenen Monaten um weitere Flächen der Fürstlichen Forstverwaltung Waldburg-Wolfegg-Waldsee ergänzt worden, sodass das Planungs- gebiet nunmehr knapp 2000 Hektar umfasst. Die zum Windpark angrenzenden Gemeinden Bai- enfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg berichten in ihren Amtsblättern regelmäßig über die Projektentwicklung und den begleitenden Energiedialog. www.energiedialog-bw.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinsam neue Wege CORONA SCHNELL TESTSTATION BAINDT ÖFFNUNGSZEITEN IM FEB. 2023 MO - FR 17 - 19 UHR SA + SO UND AN FEIERTAGEN 11 - 13 UHR DIESE STATION SCHLIESST AM 28.02.2023 DAUERHAFT Rathaus geschlossen! Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, 16.02.2023 von der Baindter Narrenzunft Raspler der Rathaussturm und die Schlüs- selübergabe. Daher ist die Gemeindeverwaltung ab 10:00 Uhr geschlossen. Am Freitag, 17.02.2023 erreichen Sie uns zu den gewohnten Öffnungszeiten. Am Rosenmontag, 20.02.2023 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir wieder gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Reduzierung der Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne ab März 2023 Wie man derzeit aus der Presse erfahren kann, herrscht ein enormer Fachkräftemangel im sozialen Bereich. Lei- der sind auch wir in der Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne davon betroffen. Wir versuchen schon seit längerem Personal für unbesetzte Stellen zu finden, je- doch leider erfolglos. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, müssen wir die Öffnungszeiten reduzie- ren. Sobald die Stellen besetzt werden, werden wir diese wieder anpassen. Wir bedauern sehr diesen Schritt gehen zu müssen und sind bemüht, unseren Familien trotz der gegebenen Um- stände die bestmögliche Kinderbetreuung anbieten zu können. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 27.02.2023 - 03.03.2023 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten, 5 Radfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurz- fristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeisteramt geltend zu machen. Übungsraum: Fronhofen-Schmalegg-Baienfurt-Wolpertswende-Küm- merazhofen-Reute-Bad Waldsee-Berg-Staig Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (27.02. - 03.03.2023) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 27./28.02.2023 und 02./03.03.2023 Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online- Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. Februar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. Februar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaft- lichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen La- gerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 06 Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünen- berg-Stöcklisstraße und Jägerweg 07 Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg/ Stöcklisstraße 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 09 Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 10 Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg 11 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 12 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbe- nennung des Kindergartenausschusses in den Sozi- alauschuss 13 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefass- ten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bus- haltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Ver- gabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorf- platz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z. B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz-Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erfor- derlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamt- bruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haus- halt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzge- staltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Mach- barkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Rei- nigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittel- rückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstof- fe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussen- tal (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwasser- gebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieur- büros für die Leistungsphasen 1 - 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer po- sitiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baube- schluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Rei- nigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 - 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Be- auftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbe- scheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Ein- nahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste auf- grund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grund- steuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem In- vestitionsprogramm 2023/2024 inkl. Finanzplanungsan- sätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszuglei- chen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrer- träge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbe- darf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei -6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen wer- den in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhande- nen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letzt- lich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Res- sourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwal- tung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam her- ausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 - 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württem- berg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 80 - 82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfä- higkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letzt- mals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unver- änderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaf- tungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Be- nutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebüh- ren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebüh- renverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnen- rasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiede- ner Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gülti- gen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Ur- nenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolum- barium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnis- sen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Ge- bühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten wer- den bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestat- tungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhof- satzung „Gebührenübersicht - Anlage zum Gebühren- verzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebühren- verzeichnis tritt zum 01.02023 in Kraft. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstel- lung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzu- zeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasser- beseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1 - 6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbesei- tigung (Nr. 1 - 6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 er- neut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durch- schnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarle- hen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quar- talsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbe- trieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1 - 6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Was- serversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p.a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1 - 6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Ge- meinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind wei- terhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspen- den entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. Februar und Sonntag, 12. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Februar Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnan- ger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 12. Februar Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoff- hof dafür am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 02.02.2023 feierten die Eheleute Lucia und Fridolin Engleitner das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheits- fürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die innere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Mit „Zipfel - Mütz“ beim Baindter Narren- sprung Die Schürze sitzt, die Mütze zipfelt, die Schal- meien tönen, die Trommeln wirbeln und ein kräftiges „Zipfel - Mütz“ schallt durch die Luft, während die kleinen und großen Zwerge des Waldorfkindergartens beim Baindter Narrensprung ganz vorne dabei den zahlreichen Zuschauern zuwinken. Nach dem Motto „Schneewittchen und die vielen Zwerge“ sind die Schneeweißchen- und Rosenrot-Kinder und Eltern des Waldorfkindergartens in diesem Jahr als stolze Mäsch- gerle mit dabei. Es werden fleißig süße Äpfelchen verteilt, die Zipfelmützen wackeln im Takt und bahnen sich den Weg durch die Zuschauermenge an den bunten Fähnchen entlang. Nachdem alle Äpfelchen verteilt sind, erreichen die Zwerge das Ziel. Zum Abschluss wird der fröhliche Umzug noch mit einem Gruppenfoto besiegelt, bevor alle Zwerge ausschwärmen, den Rasplern mit einem lauten „Ratsch Ratsch“ zuzujubeln und sich unter das närrische Treiben auf dem Dorfplatz und in der Festhalle mischen, um den Tag als Zwerg gebührend ausklingen zu lassen. Vielen Dank für diese gelungene Fasnetsfeier, die tolle Organisation, ausgelassene Stimmung und das friedliche Beisammensein. Wir freuen uns schon riesig auf die be- vorstehende Häsvorstellung und natürlich auf den Besuch der Raspler und Schalmeien zur Kindergartenbefreiung am gombigen Donnerstag! Schulnachrichten SBBZ Sehen Tovertafel - Technische Innovation am SBBZ Sehen in Baindt Vier Schüler der Berufsschulstufe sitzen auf dem Boden des Schwingbodenraums im SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus. Um sie herum schwimmen Gold- fische, die näher kommen und bei Berührung wieder da- vonflitzen. Visuelle Goldfische, die durch die technische Innovation „Tovertafel“ auf den Boden projiziert werden, und auf Bewegungen reagieren. Die Schüler lachen und sind fasziniert. Sie versuchen immer wieder, die leuchtend orangefarbenen Fische mit ihren Händen zu berühren. Seit September vergangenen Jahres verfügt das SBBZ Sehen in Baindt über die sogenannte Tovertafel, ein De- ckenprojektor, der interaktive Bewegungsspiele auf den Tisch oder den Fußboden projiziert. Das Besondere daran: die abwechslungsreichen Spiele reagieren auf Bewegun- gen der Spieler. Mit dem interaktiven Gerät können Kinder beispielsweise virtuell Fußball spielen, Laub rechen oder farbige Blumen mit der Hand wachsen lassen. Die spe- ziellen Spiele der Tovertafel sollen mehr als nur Staunen und Spaß bringen. Sie sollen sich positiv auf die Lebens- qualität von Menschen mit kognitiven Einschränkungen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 auswirken. Sowohl Schüler als auch Lehrkräfte sind von der Tovertafel und deren Einsatzmöglichkeit begeistert. Zudem werde die Augen-Hand-Koordination geschult und die Motorik angeregt. Die Spiele motivieren zur Be- wegung. Ein Schüler, der zu Beginn nicht auf die Lichtpro- jektionen reagiert habe, konnte inzwischen die Apathie durchbrechen und zeige nun deutliche Reaktionen auf Lichtreflexe. Auch das soziale Miteinander werde durch die Spiele gefördert. Die Anschaffung der Tovertafel wurde durch eine Spende der Ernst Prost Stiftung ermöglicht. Anlass dieser groß- zügigen Spende war das 30-jährige Dienstjubiläum von Ernst Prost, Geschäftsführer von Liqui Moly. Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Eine kunterbunte Mischung - der Baindter Kinderball Endlich, endlich war es wieder soweit: Der Baindter Kin- derball öffnete auf Einladung des Elternbeirats und För- dervereins der Klosterwiesenschule am 3. Februar 2023 nach zwei Jahren Abstinenz wieder seine Türen! Dies konnten viele kaum erwarten und so war eine halbe Stun- de nach Beginn die Schenk-Konrad-Halle schon gut ge- füllt. Und niemand wurde enttäuscht. Das Programm begann gleich mit einer überraschenden Tanzeinlage des Kolle- giums der Klosterwiesenschule. „Guck mal, das ist meine Lehrerin, die da tanzt!“ wurde staunend gerufen. Doch es blieb kaum Zeit zum Durchatmen, weil ein Highlight das nächste jagte, immer wunderbar eingeleitet und begleitet von den Moderatorinnen Frau Cichon und Frau Pechar, die gleich mehrere Häs, immer passend zu den nächsten Programmpunkten, präsentierten. Die Theater-AG der Klasse 2 sorgte unter Leitung von Frau Weidlich für viele Lacher und die folgende Aerobic-AG von Frau Schreiber für Staunen mit offenen Mündern. Nachdem auch noch die Theater-AG der Klassen 3 + 4 mit Frau Pechar erfolg- reich aufgetreten war, fragte man sich, was nach diesen vielen mutigen kleinen KünstlerInnen noch kommen konn- te. Die abschließende erstmalige Trampolin-Einlage der JumpKids unter der Leitung von Selina beantworte dies mit sehenswerten Sprüngen auf den Minitrampolinen. Wer sich von diesem Programm losreißen konnte, fand im Vorraum dieses Jahr eine Malecke, in der auch die Werke der GewinnerInnen des während der Corona-Zeit veran- stalteten Malwettbewerbs ausgestellt wurden. Nebenan am Memorystand konnten die Kinder sich, wenn man seinem Memory-Partner gefunden hatte, Süssis abho- len und für die Verlosung von vielen Gesellschaftsspielen und Puzzles am Ende des Kinderballs eintragen lassen. Musikalisch begleitete uns dieses Jahr DJ Dominik und fand fetzige Fasnet-Hits für die diversen Tanzalarme, bei denen die Kinder jedes Mal begeistert die Bühne stürm- ten. Später sprangen dann unter Leitung von Karin Pink die Raspler mit dem Jugendfanfarenzug Baienfurt ein, um auch mit allen Kindern zu tanzen, die Geschichte der Raspler zu erzählen und einen Gutsle-Regen zu veran- stalten. Im Anschluss gab es wieder mal eine wunderbare Aufführung der Tanzgruppe der Jungraspler, die von den Kindern sehr bestaunt und beklatscht wurde, bevor dann die Lumpenkapelle Baindt-Baienfurt den musikalischen Abschluss bildete. Allen Hästrägern, Musikgruppen, dem Hausmeister, Markus Striegel für das Programmieren und Einrichten der Kassen, Wiltrud Kutter für das wieder tolle Einla- dungs-Plakat, den Lehrerinnen, den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten, die unermüdlich gebacken, Fingerfood hergestellt und am Donnerstag und Freitag mitgearbeitet haben und dem gesamten großartigen Kinderballteam an dieser Stelle ein herzliches: „Danke schön!“ Ohne Sie alle wäre dieser Kinderball nicht möglich! Von den Einnahmen des Kinderballs wird wieder allerlei Gutes für die SchülerInnen der Klosterwiesenschule be- wirkt werden. Und natürlich können auch die Ausflüge einzelner Klasse zu Museen und Veranstaltungen immer wieder bezuschusst werden, so dass mehr Unternehmun- gen in der Schule möglich sind. Wir hoffen deshalb, auch im nächsten Jahr auf Sie zählen zu können. In diesem Sinne: Raspler - ratsch, ratsch! Der Elternbeirat und Förderverein der Klosterwiesen- schule Die Raspler sind da! Tanzeinlage des Kollegiums Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei in den Ferien Die Bücherei ist in der Zeit von Freitag, den 17.2.23 bis Freitag, den 24.2.23 geschlos- sen. Ab Montag den 27.2.23 gelten die re- gulären Öffnungszeiten. Zur Information Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und stei- gende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die Familienkasse der BA zahlt diesen nicht nur aus, son- dern informiert und berät. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag aber- mals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinder- zuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszah- lungsbetrag verringern. „In der aktuellen Situation kommt dem Kinderzuschlag eine noch stärkere Bedeutung zu. Leider kennen noch immer sehr viele Familien diese Leistung gar nicht und verzichten damit auf finanzielle Hilfen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen immer wieder auf den Kinder- zuschlag hinzuweisen“, erklärt Frank Steidle, Leiter der Familienkasse Baden-Württemberg Ost. Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbunde- ne Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befrei- ung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmit- tagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagen- tur für Arbeit (BA), appelliert daher: „Familien müssen jetzt reagieren! Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der stei- genden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeu- tung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Si- tuation ein besonderes Anliegen - jede Familie soll den Kinderzuschlag kennen und ihn beantragen beziehungs- weise klären, ob ein Anspruch besteht, damit sie finanzielle Hilfen nicht verschenken.“ Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleich- tern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch kom- plett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden. Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalaus- weis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund. de. Die Nutzung der eID ist optional - Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. So gelingt das berufliche Comeback! Vortrag für Berufsrückkehrende Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und das Jobcenter Landkreis Ravensburg veranstalten am Don- nerstag, 23. Februar 2023 einen Vortrag für Personen, die nach der Familien- oder Pflegezeit wieder ins Berufs- leben einsteigen möchten. Nach wie vor ist es eine Herausforderung, Familie und Beruf erfolgreich unter einen Hut zu bekommen. Insbe- sondere Berufsrückkehrende stehen häufig vor großen Hürden. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die öffent- liche Hand ein umfangreiches Beratungs- und Förder- angebot bereithält. Von 09:30 bis 11:00 Uhr beantworten die Beauftragten für Chancengleichheit, Katharina Franken und Petra Jung, unter anderem die folgenden Fragen: Welche Perspektive bietet der regionale Arbeitsmarkt? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote kön- nen Berufsrückkehrende in Anspruch nehmen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Im Anschluss besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Führung das Berufsinformationszentrum kennenzulernen. Anmeldung Katharina Franken, Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de oder Petra Jung, Jobcenter Lkr. Ravensburg, Tel. 0751 / 0751 85-8348, pe.jung@rv.de Weitere Informationen Veranstaltungsort: Berufsinformationszentrum in Ravens- burg, Schützenstr. 69, Raum 042. Die Teilnahme ist kostenlos. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Energieeffizienz wird belohnt Energiespeicher, Heizungspumpentausch oder Elektro- mobilität - TWS unterstützt mit eigenem Förderprogramm Wer im eigenen Umfeld genau hinschaut, kann viel fürs Klima tun - und die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) unterstützt dabei. Denn der Energie- dienstleister hat sein Förderprogramm für seine Strom- kunden neu aufgelegt und bezuschusst viele Maßnah- men. „Energie effizient zu nutzen, ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz. Jeder kann hier aktiv werden. Für unsere Stromkunden bieten wir deshalb zusätzliche Un- terstützung“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Über acht verschiedene Positionen umfasst Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 das neue Energie- und Umweltprogramm des regionalen Energieversorgers, der sich seit Jahren für Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit engagiert. „Wir sind uns der Verantwortung für eine ökologische Zukunft bewusst. Deshalb bieten wir ausschließlich Ökostrom an und inves- tieren selbst in Erneuerbare Energien“, berichtet Robert Sommer. „Mit unserem Förderprogramm können unsere Kunden ihre CO2-Emissionen reduzieren“. Das Schöne da- ran: Auch wenn Maßnahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. Neben dem Kauf einer Ladebox für das Elektroauto un- terstützt die TWS beispielsweise auch den Kauf eines Elektrofahrrades, den Austausch der Heizungspumpe, die Anschaffung oder Reparatur eines Elektrogroßgerä- tes und den Einbau eines Energiespeichers. Denn selbst erzeugten Strom vor Ort zu nutzen, ist besonders effizient und günstig. Auch wer eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch nimmt oder seine Dachfläche begrünt, kann einen Zuschuss aus dem TWS-Förderprogramm erhalten. Die genauen Infos und Links zu den einzelnen Förderun- gen der TWS gibt es unter www.tws.de/foerderprogramme Klima-Spartipp des Monats Februar 2023: Kleinvieh macht auch Mist Heute beginnt der Tipp mit einer biologischen Erkenntnis, die ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, da ich in meiner Kindheit selbst Kaninchen und Meerschweinchen als Haustiere hatte. Neben dieser „bahnbrechenden“ Erkenntnis, ist dieser Spruch natürlich auch ein Sprichwort und dieses führt zur Frage des Tages, nämlich: Ab wann lohnt es sich, Lichter auszuschalten? Konkret ist dies vom Lampentyp abhängig: Eine Glühlampe benötigt beim Einschalten für einen sehr kurzen Zeitraum bis zu siebenmal mehr Strom als im Dauerbetrieb. Nach nur wenigen Minuten ist die erzielte Stromersparnis allerdings bereits größer als der negati- ve Anschalteffekt. Energiesparlampen benötigen je nach Typ während des Einschaltens so viel Energie, wie sie anschließend in etwa drei Minuten Betrieb verbrauchen. Noch mehr Energie zum Einschalten benötigen Leucht- stoffröhren, die jedoch kaum noch verwendet werden. Bei LED-Lampen ist es hingegen so, dass der Mehrver- brauch beim Einschalten so gering ist, dass es sich bereits ab wenigen Sekunden lohnt, diese ein- und auszuschalten. Was die Lebensdauer angeht, ist das häufige Ein- und Ausschalten für LEDs kein Problem, denn diese sind mit bis zu 50.000 Schaltzyklen äußerst robust. Bei anderen Lam- pentypen sind diese Zahlen deutlich geringer. In der Praxis fallen aber sogar Glühbirnen nur selten wegen des Errei- chens der Anzahl an maximal möglichen Schaltzyklen aus. Deutlich häufiger ist hingegen ein Defekt aufgrund des Durchbrennens nach Erreichen ihrer Lebensdauer. Auch wenn es hier nur um kleine Wattbeträge geht, so summiert sich dies über alle Lichter und Zeiträume hin- weg doch zu einer ganz ordentlichen Stromersparnis. In der Summe sind es häufig sowieso die vielen kleinen Maßnahmen, die dazu beitragen, große Strommengen einzusparen. Denn viel Kleinvieh macht auch viel Mist und oft sind es dann halt doch die kleinen Dinge im Leben, die entscheidend sind. Im Regelfall sollten daher immer, alle Lichter ausge- schaltet werden, wenn der Raum für mindestens drei Minuten verlassen wird. Bei LEDs lohnt sich dies sogar bereits ab deutlich unter einer Minute. Eine Ausnahme sind lediglich ältere Leuchtstoffröhren, die je nach Alter erst nach fünf bis zehn Minuten auszu- schalten sind. Allerdings sind diese heute ja fast schon eine Art Blaue Mauritius, also äußerst selten. In Anlehnung an einen Reim aus der Vergangenheit des Klimaspartipps, gilt bei der Beleuchtung ab einem Ver- lassen des Raums für mindestens drei Minuten und bei LED schon ab nur wenigen Sekunden: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets die Lich- ter aus. Kommst du dann wieder in dem Raum hinein, schalt die Lichter wieder ein. (Anmerkung des Autors: Natürlich nur, wenn es draußen dunkel ist, denn sonst wird ja so- wieso kein Licht benötigt - frei nach dem Motto: Sonne an, Licht aus) Sie fragen sich bestimmt, weshalb der heutige Tipp mit Zitaten aus vergangenen Klimaspartipps gespickt ist und etwas retromäßig daherkommt? Hier die Auflösung: Auch wenn der Klima-Spartipp noch lange nicht erwach- sen ist, so handelt es sich doch bereits um dessen zehn- te Ausgabe. Es gilt also, ein kleines Jubiläum zu feiern. Deshalb habe ich so eine Art kleinen Rückblick verfasst. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbei- tern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31. März 2023 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeits- plätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungs- daten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert wer- den. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Un- ternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit be- troffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzei- gejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleich- sabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Mehrweg als Pflicht Zum Mitnehmen? So is(s)t die Mehrwegalternative Wo Sie Mehrweg verlangen kön- nen. Das Gesetz meint wortwörtlich „Letztvertreibende“. Das sind alle, die Ge- Seit Beginn des Jahres 2023 müssen An- bieter von To-go-Essen und Heißge- tränken für unterwegs auch Mehrweg- behälter offerieren. Bringt das wirklich weniger Abfall? Das Umweltmini- sterium verspricht sich davon deutlich weniger Einweg- verpackungen im Müll. Doch entscheidend ist, dass Verbraucher mit- machen und Mehrweg statt Einweg wählen. „Mein Ziel ist, dass Deutschland Schluss macht mit der Wegwerf- mentalität“, hatte die ehema- lige Umweltministerin Svenja Schulze im Sommer 2021 gesagt, Und: „Dass Mehrweg to go der neue Standard wird. Daher will ich die Gastrono- mie dazu bewegen, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten.“ Nun ist es soweit. Betriebe, die Essen oder Getränke in Einwegbehältern mit oder aus Kunststoff ausgeben, werden laut der Para- grafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, neben der Wegwerfver- packung auch Mehrweggefäße anzubieten. Wohlgemerkt: Das Einwegangebot darf be- stehen bleiben – und parallel dazu kommt die pfandpflichtige Ausgabe von Mehrwegbehäl- tern hinzu. Das heißt: König Kunde muss entscheiden, ob er weiter Müll produzieren will oder Kreislaufwirtschaft praktiziert. Doch um die Bürger erfolgreich zum Um- stieg auf eine Mehrwegalternative zu bewe- gen, muss es ihnen möglich sein, das Mehr- wegprodukt nicht nur dort zurückgeben zu müssen, wo sie es qua Pfandzahlung erhalten haben – sondern flexibel auch bei anderen Gastrono- miebetrieben. Dazu müssten aber alle Betriebe beim selben sogenannten Pool- system mitmachen. Pool- systeme bieten die Mehr- wegbehälter als Leihe für jede Einrichtung an. Diese können dann in einem La- den befüllt, aber auch in je- dem anderen teilnehmenden Betrieb wieder abgegeben, ge- reinigt und neu befüllt werden. Schon jetzt viele Mehrwegsysteme Haben Sie schon mal von reCup, FairCup, Vytal, Relevo oder Tiffin Loop gehört? Schon jetzt ein Flickenteppich aus vielen verschie- denen Poolsystem-Anbietern. Der Lebens- mittelkonzern Edeka und der Burgerbrater McDonalds haben angekündigt, eigene Pfandsysteme entwickeln zu wollen. Erfolg- reicher für die Transformation wäre wohl ein einheitliches Rückgabesystem. Und wie nachhaltig sind die Mehrwegbe- hälter eigentlich? Schließlich seien sie ja auf- wändiger in der Herstellung, heißt es beim Anbieter Vytal. „Ein Mehrwegbehälter muss zehn Mal genutzt werden, bis er ökologisch wertvoller ist als ein Einweg-Behälter.“ Damit das gelingt, müssten sowohl Restaurantbe- treiber überwiegend Mehrwegbehälter anbie- ten, aber eben auch die Kunden diese Schalen und Becher gewissenhaft zurückbringen. Wer kontrolliert die neue Regelung? Dafür sind die Landesbehörden zuständig, die diese Aufgabe aber auch übertragen kön- nen. In NRW sind zum Beispiel die unteren Abfallbehörden der Landkreise und Städte zuständig, in Baden-Württemberg die unte- re Abfallrechtsbehörden. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, die gesetzlichen Pflichten großer Unternehmen zum Mehrwegangebot sowie zur Verbrau- cherinformation zu überprüfen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorzugehen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld bis 10 000 Euro. (tb) Das Bundesumweltministerium (BMUV) informiert über die neue Mehrweg-Angebotspflicht unter https:// www.bmuv.de/faqs/mehrweg-als-loesung richte und Getränke zum Mitnehmen ver- kaufen: Restaurants, Cafés und Bistros, aber auch Lieferdienste, Supermärkte, Ki- nos, Kantinen und Bäckereien. Wer von der Pflicht ausgenommen ist. Kleinere Imbisse, Kioske oder Spätis bis 80 m2 Ladenfläche, in denen nur fünf oder weniger Leute beschäftigt sind. Sie sind aber dazu verpflichtet, von ihren Kunden mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Kein Verbot. Einweggeschirr und To-go-Becher bleiben erlaubt, zu- sätzlich aber müssen Betriebe auch Mehr- weg-Alternativen anbieten. Sie, liebe Ver- braucherinnen und Verbraucher, müssen also auch danach verlangen! Denn auch Verpackungen ohne Kunsstoffbeschich- tung, z.B. Alufolien, Papiertüten oder Piz- zakartons sind weiterhin zulässig. Mehrweg darf nicht teurer sein. Das Einweg-Angebot kann zwar parallel bestehen bleiben, doch darauf darf es keine Rabatte oder Vergünstigungen ge- ben. Kurzum: Das Mehrweg-Angebot darf nicht mehr kosten. Lediglich ein Mehrweg- pfand ist zulässig, damit Sie motiviert sind, das Geschirr auch zurückbringen. Mehrweg-Poolsysteme. Diese Be- hälter können Sie an vielen Orten zurückgeben, eben in allen Betrieben Ih- rer Stadt, die an diesem Mehrwegsystem teilnehmen. Auch für die Gastronomiebe- triebe bietet das Vorteile: Die müssen näm- lich erst gar keine eigenen Mehrwegbehäl- ter anschaffen und können Geld sparen: Verpackungen aus Wegwerfplastik sind meist teurer als die Mehrweglösung. Alle müssen informiert werden. Die Betriebe sind dazu verpflichtet, über ihr Mehrwegangebot gut sichtbar zu unter- richten, z.B. durch Aushang im Lokal. Es bietet die Chance zur Kreislaufwirtschaft. Am Ende entscheiden Sie als Kunde, ob Sie Mehr- oder Einwegverpackungen wählen. Genießen Sie lieber vor Ort. Die be- ste Alternative wäre, wenn Sie Ihr Es- sen oder Getränk gar nicht erst mit ins Büro oder nach Hause schleppen, sondern sich bisschen Zeit nehmen und vor Ort genießen. Die Berliner Stadtreinigung bietet einen Überblick über die Wahlmöglichkeiten, die es bisher gibt, und über die rechtlichen Bedingungen: www.betterworldcup.de re C up G m bH Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Landkreis Ravensburg EDV Schulung für die Plattform DuengungBW am 23.02.2023 Auch in diesem Jahr bietet das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg Online-Schulungen für die Dün- geanwendungen auf DuengungBW an. Durch die neuen Vorgaben der Stoffstrombilanzverordnung sind ab dem Jahr 2023 die meisten der landwirtschaftlichen Unter- nehmen verpflichtet, eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Die Schulung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Änderungen, detaillierte Infor- mationen zum Erstellen der Stoffstrombilanz sowie zu den verfügbaren Anwendungen auf DuengungBW. Die Düngeberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer erklären die Funk- tionen und geben Hinweise für die Benutzung. Die Online-Schulung findet am Donnerstag, 23.02.2023 jeweils zweimal statt. Der erste Termin ist von 10 bis 12 Uhr, der zweite von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht er- forderlich. Der Zugangslink zur Online-Schulung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Landwirtschaft/Aktuelles“. Landratsamt Ravensburg - Landwirtschaftsamt Das Kalb von heute ist die Kuh von morgen - Tipps für eine erfolgreiche Aufzucht in den ersten Lebenswochen Das Landwirtschaftsamt bietet im Rahmen der Initiative Tierwohl eine Online-Veranstaltung zum Thema Kälber- aufzucht an. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 14. Februar 2023 um 19.30 Uhr statt. Referentin ist Julia Kehrle, die als Beraterin beim Landwirtschaftlichen Bera- tungsdienst Ravensburg tätig ist. In Ihrem Vortrag wird Sie vor allem auf die Themen Geburt, Biestmilchversor- gung, Tränke und Beifütterung sowie Hygiene und Ge- sundheitsmanagement eingehen und praktische Lösun- gen zur Verbesserung dieser Bereiche vorstellen. Dabei wird auch das Thema Arbeitswirtschaft berücksichtigt. Den Zugangslink für die Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Bei Bedarf kön- nen Sie den Link per E-Mail an la@rv.de anfordern. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Finanzamt Ravensburg Schnuppertag Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 02.03.2023 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Anmeldungen bitte bis zum 27.02.2023. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Februar – 19. Februar 2023 Gedanken zur Woche Lebensfreude Das Leben ist eine Chance – nutze sie. Das Leben ist Schönheit – bewundere sie. Das Leben ist Seligkeit – genieße sie. Das Leben ist ein Traum – verwirkliche ihn. Das Leben ist eine Herausforderung – stelle dich ihr. Mutter Teresa Samstag, 11. Februar 17.00 Uhr Baienfurt- Taufe von Samuel Julius 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Timo Kutter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Leon Kutter († Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Willma Hoffmann, Jahrtag: Eugen Maier, Boris Schimanowski) Dienstag, 14. Februar 7.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Februar 9.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Eugen Haug, Alfons Metzler, Theresia, Baptist, Eugen und Anton Elbs) Donnerstag, 16. Februar 7.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. Februar 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. Februar 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lisa 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Alexandra Schnez, Robin Schnez, († Hilda und Fritz Blank) Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sonntag, 19. Februar – 7. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit Narren- zunft Henkerhaus und Narrenzunft Raspler Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 14. Februar 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zur diesjährigen Narrenmesse in Baienfurt unter dem Motto „Biblischer Kostümverleih – Sei dabei!“. Gemeinsam laden die beiden Zünfte „Henkerhaus“ und „Raspler“ zu diesem närrischen Gottesdienst ein. Kleine und große Narren dürfen gerne verkleidet in die Kirche kommen. SEI DABEI ! biblischerbiblischer Kostümverleih NARRENMESSE Fasnetssonntag - 19.02.2023 - 10 Uhr Kath. Kirche BaienfurtKath. Kirche Baienfurt Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Holy Hour – Jugendgottesdienst Am Sonntagabend, den 12. Februar 2022 findet zum zwei- ten Mal, wieder um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Gangolf in Wolpertswende, die „Holy Hour“ statt. Das Experiment im vergangenen November scheint gut angekommen zu sein und deshalb wollen wir es – geringfügt optimiert - wieder anbieten. Es ist ein neues Gottesdienstformat für Jugendliche (und solche, wie es im Herzen noch sind). Eine Stunde für „Mich und Jesus“, eine Stunde Gottesdienst zum „selbst aussuchen“. An verschiedenen Bild-, Ton- und Text-Stationen kann man wieder auf unterschiedliche Weise Jesus nahekommen. Oder: man hört einfach nur der neuen Musik zu, welche die „Band“ präsentiert; man singt bei den Taizé-Liedern mit oder man betet allein vor der Monstranz. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es suchende Menschen gibt! Kommt, schaut und hört. Wir freuen uns auf Euch! Evi Moosmann, Michael Bächle und Hans Georg Hinderberger Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Aschermittwoch - Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravensburg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fas- tenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den anderen. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveran- staltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wo- chen Online weiter gestalten. Wir werden neues auspro- bieren, uns gegenseitig motivieren und gemeinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Ge- ben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Einladung an die Nachbarschaftshilfehelfer/innen und Interessierte aus der Gemeinde Am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18:30 Uhr findet im Bischof-Sproll Saal ein Themenabend zur „Gesundheitsfürsorge“ statt. Frau Sigrun Kienle-Hohwy stellt uns Möglichkeiten vor: - wie wir leichter durch den Sturm der Zeit kommen - wie wir Kraft schöpfen, um mit schwierigen Situationen und Rückschlägen umzugehen Sie nimmt uns mit auf eine Reise über Resilienzen, die in- nere Widerstandskraft. Faszien für mehr Beweglichkeit und die Entdeckung der Leichtigkeit und des Optimismus. Lassen Sie sich mitnehmen auf einen Abend mit wertvol- len Impulsen für den Alltag. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen, gerne auch Frauen und Männer die nicht in der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Um planen zu können bitte ich um eine Anmeldung. Petra Maucher 07502/621098 oder pemau96@web.de „Endlich wieder Fasnet“ Fraue Fasnet am Mittwoch, 15.2.23 um 14.00 Uhr im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 Wir freuen uns auf Männer und Frauen die zu uns kommen. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Es gibt einen Begrüßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst am 05. Februar 2023 „Je- sus segnet die Kinder” Nach unserem gewohnten Einstieg mit dem Lied „Einfach Spitze” sahen und hörten die Kinder die Geschichte von Jesus, der unerwartet die Kinder zu sich ruft, anstatt mit den gelehrten Männern zu debattieren. Die Kinder spielten diese Geschichte anschließend unter vollem Körpereinsatz nach. Jedes Kind durfte nun sich selbst malen und zu Jesus bringen. Herr Stratmann begleite- te diesen Gottesdienst und fasste die Botschaft für die Kinder und Erwachse- nen noch einmal zusam- men. Nach dem Lied „Gott mag Kinder” ging der Gottesdienst mit Apfelschorle zu Ende. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 12. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschl. Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 15. Februar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 19. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus --- Gedanken zum Wochenspruch Den Moment erkennen - manchmal gar nicht so leicht. Klar, hinterher ist man immer schlauer, aber in der Situation zu merken, was grad dran ist - das bleibt ein Übungsfeld. Wir können so eine offene Haltung durchaus üben. - Ge- legenheiten dazu gibt’s genug. Vielleicht ja schon beim nächsten Gespräch - in der nächs- ten Situation, in der ich mal bewusst die Routine unter- brechen werde, um zu spüren, was jetzt grad dran ist. Wir haben als Menschen so eine innere Stimme mitbe- kommen, die uns dabei hilft. - In vielen Momenten ist es um uns herum zu laut, um sie wahrzunehmen. Es hilft, wenn wir uns ganz bewusst stille Zeiten einplanen, Zeiten zur Besinnung, zum Hinhören, auf Gott, der jeden Tag zu uns redet - im biblischen Wort, in den Zeichen sei- ner Gnade in der Schöpfung und in der Gemeinschaft, die sich in seinem Namen versammelt. Gottes Segen für ein gelingendes Hinhören auf Gottes Stimme! - Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Am ersten Sonntag im Mo- nat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Ka- nal abrufbar. --- Bibeltreff bei der Vesperkirche Am Sonntag, 12. Februar wird im Rahmen der Vesperkir- che um 13.30 Uhr zu einem Offenen Bibeltreff ins Mar- tin-Luther-Gemeindehaus in Weingarten eingeladen. Unter dem Motto der Vesperkirche spricht Pfarrer Erst- ling zum Thema „Trotz allem - leben mit Hoffnung und Zuversicht“ (Psalm 71 i.A.). Auch Interessierte, die nicht in der Vesperkirche essen, sind herzlich willkommen. Der Kreative Montag startet wieder durch Aber zuvor wollen wir unsere im letzten Jahr entstande- nen kreativen Werke ausstellen. Dazu laden wir herzlich am 25. und 26. Februar 2023 ein, bevor wir mit dem neu- en Programm durchstarten. Februar 25. und 26.02.: Ausstellung: „Mal sehen, was in uns steckt!“ 27.02.: G. Hillmayr: „Schnee -weiß“ Aquarell März 06.03.: M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen: Enkaustik“ 13.03.: A. Weber: „Stein an Stein - buntes Mosaik“ 20.03.: K. Beckert: „Jetzt wird’s Zeit für Ostereier bemalen!“ 27.03.: H. Rothenbacher: „Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - ge- schickt gestrickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Pa- peterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Über- raschungen mit Gutschein“-(Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Giacometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Einladung zur Ausstellung „Seht her, was in uns steckt!“ Wir zeigen Arbeiten, die an den „Kreativen Montagen“ in Baindt entstanden sind im Bonhoef- fer-Saal, Dorfplatz 2/1 Samstag, 25. Februar 2023, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Vernissage 16:00 Uhr Musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Die Malven“ vom Hilfsprojekt UA Hub Sonntag, 26. Februar 2023, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr / 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Trauer um Hans-Georg „Schorsch“ Thoma Mit tiefer Betroffenheit erfuhr die gesamte Fußballab- teilung des SVB zum Jahreswechsel vom unerwarteten Todesfall von Hans-Georg Thoma. Der Vater unseres Kapitäns begleitete die Mannschaft in den letzten Jah- ren zu unzähligen Spielen und brachte sich immer wieder hilfsbereit in den Verein ein. Ohne Frage: „Schorsch“ wird uns in Zukunft nicht nur an der Seitenlinie sehr fehlen. Vereinsinformationen Rückrunde Vorbereitungsspiele Samstag, 12.02 12.00 Uhr FC Wuchzenhofen - SV Baindt II (in Leutkirch) Sonntag, 19.02 14.00 Uhr SV Baindt - SGM TSV Warthausen/Birkenhard (in Baienfurt) Freitag, 24.02 19.00 Uhr SV Oberzell - SV Baindt Samstag, 25.02 17.00 Uhr SV Weissenau - SV Baindt II Samstag, 04.03 13.00 Uhr SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II mögliches Nachholspiel aus der Vorrunde: SV Kressbron - SV Baindt Sonntag, 12.03 Saisonstart beider Mannschaften gegen die Teams des TSV Meckenbeuren Personelle Veränderungen Zur Winterpause verließen Ferhat Ünalan (SV Weingar- ten) und Max Schmidt (SV Wolpertswende) die erste Mannschaft. Wir bedanken uns für ihren Einsatz im rot- weiß-roten Trikot. Im Gegenzug konnte man Tobias Fink (SV Reute) von einem Wechsel an die Klosterwiese über- zeugen, dem wir viel Erfolg beim SV Baindt wünschen. Knapper Heimsieg für die erste Jugend- mannschaft Baindt I - TSV Neukirch 6:4 Zum Heimspiel durften wir den TSV Neukirch in der Baindter Sporthalle begrüßen. Die Doppel liefen für uns hervorragend: Sowohl Felix und Fabian als auch Jona und Ricco konnten ihre Spiele ge- winnen, wobei es Jona und Ricco bei ihrem 5-Satz-Sieg spannend machten. In den Einzeln konnte jeder Baindter Spieler ein Spiel ge- winnen, musste aber auch eine Niederlage einstecken. Die gegnerische Nummer 1 Paul konnte mit seinem unbe- quemen Noppenbelag beide Spiele gewinnen, ebenso wie der gut spielende Jaden im hinteren Paarkreuz. Durch die zwei Doppelsiege und die vier gewonnen Einzel konnten wir uns in der Endabrechnung mit 6:4 durchsetzen und sind weiterhin Tabellenführer in der Rückrunde! Es spielten: Jona Klein (1:1), Felix Haller (1:1), Fabian Strie- gel (1:1) und Ricco Haller (1:1) Perfekter Start in die Rückrunde der Herren 1 SV Baindt - SC Vogt 9:3 Im ersten Spiel der Rückrunde wartete mit dem SC Vogt eine Mannschaft auf uns, die vor einer Woche den Ta- bellenführer aus Aulendorf mit einem 8:8 Unentschieden mächtig ärgern konnte. Wir waren also vorgewarnt und wussten, was auf uns zukommen könnte, zumal wir auf Frank und Thomas verzichten mussten. Für die beiden sprangen Holger und Robert ein, was uns sehr freute. Wir starteten mit zwei ungefährdeten Doppelsiegen und einer Niederlage konzentriert in die Partie und konnten in der Folge den Vorsprung auf 6:1 ausbauen. Marcel und Thomas mussten dabei jeweils im fünften Satz Nerven- stärke und Kämpferqualitäten zeigen, Tobias und Philipp spielten klasse und hatten ihre Gegner gut im Griff. Doch die Gäste wehrten sich mit zwei Siegen im hinteren Paar- kreuz gegen Holger und Robert und konnten auf 6:3 ver- kürzen. Philipp spielte danach unspektakulär aber taktisch klug und konnte so mit 3:0 gewinnen. Marcel benötigte abermals fünf Sätze, um als Sieger von der Platte zu ge- hen und Tobias krönte seinen „Sahnetag“ mit einem 3:0 gegen den nominell stärker eingestuften Joachim Strö- bele. Somit war ein 9:3 Sieg eingefahren, der für uns fast nicht besser hätte laufen können. Bereits am kommenden Samstag steht das Spitzenspiel gegen Weingarten 2 an, bei dem es an der Tabellenspitze um alles geht. Spielbeginn ist um 15 Uhr in der Weingärt- ner Promenadenturnhalle. Über zahlreiche Zuschauer und Fans würden wir uns bei diesem wichtigen und sicher spannenden Spiel sehr freuen. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (2:0), Thomas Nowak (1:0), Holger Baum- hauer (0:1) und Robert Nowak (0:1) Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 10.02.2023 in Gebrazhofen mit der Laufnummer 26 Beginn um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Ten- nishalle) Samstag, 11.02.2023 in Haidgau mit der Laufnummer 12, Umzugsbeginn um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:00/13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 12.02.2023 springen wir in Reute mit der Lauf- nummer 18. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:30 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Der Funken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir undbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. 6. Fasnetswochenende Diesen Freitag startet für die Baindter Musketiere das 6. und somit vorletzte Fas- netswochenende. Starten werden wir bei unseren guten Freunden aus Baienfurt dem Fanfarenzug Löwen, die uns auf ihren Hausball im Vereinsheim eingeladen haben. Nach diesem erfolgreichen Start geht es dann am Sams- tagmittag ab nach Haidgau und abends dann auf den Heimkampf nach Baindt. Beim Ball der Vereine werden wir natürlich unser bestes geben und uns von der besten Seite zeigen. Am Sonntag werden wir dann das Wochenende auf dem Jubiläumsumzug in Reute ausklingen lassen um noch einmal Kräfte für die Hauptfasnet nächste Woche zu sammeln. Schalmeienball 2023 - Die Nacht der Musketiere Am Fasnetssonntag, 19.02.2023 trifft man sich um 19:30 Uhr nach einem harten Tag in der Musketier-Schen- ke oder man stärkt sich mit einem Schalmeien Becher für den Abend. Damit auch die müden Knochen richtig bewegt werden und sich kein Muskelkater einstellt, sorgt wieder Marco Mzee für die richtige Musik und Stimmung. Der bekannte „DJ aus den Bergen“ hat wieder alles was für eine gute Stimmung gebraucht wird im Gepäck. Wer letztes Mal be- reits dabei war weiß, dass Marco Mzee weit mehr als ein gewöhnlicher DJ ist! Mit den Interpretationen bekannter Party-Klassiker oder mit seinen eigenen Liedern muss man Ihm fast das Mikrofon aus der Hand reißen, um eine Einlage anzusagen... Einlagen kommen vom Fanfarenzug Rauenspurg der Lumpenkapelle Räuberbande Baienfurt - Baindt und dem Fanfarenzug Ankenreute Wir freuen uns schon sehr mir Euch die Nacht der Mus- ketiere 2023 zu feiern! Karten gibt es im Vorverkauf bei allen Spielern, der Gast- stätte „Grüner Berg“ in Baindt und beim Frisör „Geng“ in Baienfurt für 7,- €. An der Abendkasse beträgt der Ein- tritt 9 €. Kein Einlass unter 18 Jahren. Volleyball LJ Baindt Mixed-Volleyball-Turnier in Illerrieden Herzlichen Glückwunsch an das Team der VLJ Baindt, das am 04.02.2023 beim Volleyballturnier in Illerrieden angetreten ist. Eine bunte Mischung aus erster und zweiter Mannschaft verbrachte dort einen sportlichen Tag mit starken Aufschlagserien, bombastischen Einschlägen, guter Stimmung und Monsterblöcken nach der Manier: „Du kommst nicht vorbei!“ Der nächste Saisonspieltag steht auch schon wieder vor der Tür: Am Samstag, 11.02.2023 trifft die Volleyball Land- jugend Baindt 1 auf die beiden Tabellenersten, den TV Kressbronn und den SV Jedesheim. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der Baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Im vierten Teil unserer kleinen Kampagne zur Helfer-vor- Ort Gruppe des DRK Baienfurt-Baindt freuen wir uns Sie zu informieren, wie Sie die ehrenamtliche Arbeit Ihrer Hel- fer-vor-Ort unterstützen können. Um in einer HvO Gruppe als Schutzengel tätig zu sein, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehören neben der Volljährigkeit und der Wohn- ort- oder Arbeitsnähe zum Einsatzgebiet der jeweiligen Gruppe auch eine entsprechende medizinische Fach- ausbildung. Die notwendige Fachausbildung kann aber natürlich über uns erworben werden. Eine Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden, sollte bestehen. Gern können Sie sich unverbindlich bei uns auf www.drk- baienfurt-baindt.de informieren. Als erster Ansprech- partner steht Ihnen Michael Hoferer / Sven Stiefvater (hvo-baienfurt@drk-baienfurt-baindt.de / hvo-baindt@ drk-baienfurt-baindt.de) als HvO-Beauftragter für Bai- enfurt / Baindt zur Verfügung. !!!Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112!!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freu- en wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informationen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baienfurt-baindt.de. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitgliederver- sammlung findet statt am Mittwoch, den 8. März 2023 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Was sonst noch interessiert Verein Energiewende Vogt e.V. Einladung zur öffentlichen Veranstaltung Am Freitag, 24.02.23 um 19:00 Uhr im Gast- hof Paradies/Vogt, mit Vortrag von Manfred Walser/Vorstand BUND Ravensburg und Fachmann für nachhaltige Regionalentwick- lung: https://energiewende-vogt.de Liederkranz Baienfurt e.V. 1896 Vereinsheim geöffnet Am Fasnet-Samstag, 18. Februar 2023 ist das Vereinsheim des Liederkranzes, Ravensburger Str. 9 (gegenüber der Achtalschule) für den Narrensprung ab 13.00 Uhr ge- öffnet. Hästräger und Zuschauer können sich vor und während des Narrensprungs mit Getränken, Kaffee und Kuchen, sowie mit Saiten versorgen. Chorproben CHORifeen and friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Infos: 0751-25 914 Landratsamt Ravensburg Einladung zur Gesprächskreisgründung: Erwachsene Adoptierte Jede/r Adoptierte hat eine eigene kostbare Geschichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weg- gegeben? Diese Fragen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Adoptiert zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verste- hen können. Im Gesprächskreis ist es möglich, mit anderen Adoptier- ten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsamkeit heraus- zufinden. Dabei gilt: Jede/r Adoptierte trägt Fragen mit sich, die diese Person gerne beantwortet haben möchte. Andere Adoptierte tragen Antworten in sich, die diese weitergeben können. Das Gründungstreffen zum Gesprächskreis wird begleitet durch die Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Landkreises Ravensburg. Anschlie- ßend ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Montag, den 13.03.2023 um 19:00 Uhr im „Wohnzimmer“ des Mehrgenerationenhaus Markdorf, Spitalgasse 3, 88677 Markdorf. Die Teilnahme ist kostenlos und vertraulich. Nachfragen sind möglich bei Frau Wagner (Bodenseekreis) unter Telefon 07541- 204 5629 oder bei Frau Schöllhorn-Peuker (Landkreis Ravensburg) unter Telefon 0751-85 3213. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Am 4. Februar 2023 war Weltkrebstag Individuelle Reha nach Krebserkrankung Nach einer Krebserkrankung ist die Rückkehr in den All- tag oft schwierig. Anlässlich des Weltkrebstags 2023 in- formiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) über unterstützende Angebote der gesetzlichen Rentenversicherung. »Krebs kennt kein Alter und kein Geschlecht«, sagt Sa- skia Wollny, Geschäftsführerin der DRV BW. Deswegen seien die Reha-Angebote auch vielfältig. Von Kindern bis zu Altersrentnerinnen und -rentnern, ambulanter oder stationärer Reha - stets wird das individuell passende Angebot gefunden. Die Reha nach Krebs kann als Anschlussheilbehandlung, also direkt nach dem Krankenhausaufenthalt, erfolgen. Sie kann außerdem in zeitlichem Abstand zur Erkrankung durchgeführt werden, damit die Betroffenen wieder zu Kräften kommen und ihrem Alltag gewachsen sind. Dies trifft auch auf Angehörige zu, deren Kind von Krebs be- troffen ist. In diesem Fall bietet die DRV BW sogar eine Reha für die ganze Familie an. Voraussetzung: Abschluss der Akutbehandlung Alle diese Reha-Angebote setzen voraus, dass die Erst- behandlung abgeschlossen ist. Während der Maßnahme, die in der Regel drei Wochen dauert, stehen individuel- le Therapien, Aufklärung und Information im Fokus. »In unseren Reha-Kliniken arbeiten Ärzte und Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen mit modernster Technik und auf neuestem Forschungsstand zusammen«, betont Dr. med. Kristina Schüle, Abteilungsleiterin für Sozialme- dizinischen Dienst & Reha-Management der DRV BW. Geschäftsführerin Wollny ergänzt: »Gemeinsam mit den Rehabilitanden entwickeln sie Therapieziele, die auf die persönlichen Bedürfnisse der Patientinnen und Patien- ten abgestimmt sind«. Die ganzheitliche Behandlung er- mögliche, dass körperliche, seelische und gegebenenfalls berufliche Folgen der Krebserkrankung gemildert oder sogar beseitigt werden können. Klinikauswahl: Wunsch- und Wahlrecht Wünsche der Rehabilitanden zur Region oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung, die sie bei Antragsstellung angeben, werden von der DRV BW so weit wie möglich berücksichtigt. »Wir wollen, dass sich unsere Patientinnen und Patienten von Anfang an wohl fühlen und sich ganz auf ihre Rehabilitation konzentrieren können«, fasst Woll- ny das Reha-Angebot der DRV BW zusammen. Mehr Informationen zur Antragstellung, zur onkologi- schen Reha und den Voraussetzungen, zur finanziellen Absicherung während der Maßnahme und zu weiteren Unterstützungsangeboten in Baden-Württemberg er- halten Interessierte unter Onkologische Reha | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) Eine Broschüre »Rehabilitation nach Tumorerkrankungen« kann ebenfalls dort heruntergeladen werden. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Kunstausstellung Nikolaus Mohr „Unbekannte Arbeiten“ 24. Februar - 31. März 2023 im Rathaus Baienfurt Die Gemeinde Baienfurt zeigt noch nie veröffentliche Bilder von Nikolaus Mohr. Die unentdeckte Seite des Künstlers gibt einen Einblick auf das bisher in Schubla- den Verborgene: Erste Schritte und Übergänge aus der Studienzeit, Experimente, Darstellungen, die aus der Reihe fallen oder nicht in ein Ausstellungsprojekt gepasst ha- ben. Das aus unterschiedlichen Techniken und Bildsujets erzeugte Potpourri kann in seiner Zusammensetzung als besondere Konzeption mit Kabinettcharakter bezeichnet werden. Nikolaus Mohr, geb. 1954 in Lindau, verbrachte seine Kind- heit in Wangen und Wilhelmsdorf. Heute lebt er in Ostrach. Er studierte Bildende Kunst an der Staatlichen Akademie Stuttgart bei den Professoren Christoph Schellenberger und Rudolf Schoofs sowie Kunstgeschichte an der Uni- versität Stuttgart bei Prof. Werner Sumowski. Mitgliedschaft besteht im Künstlerbund Baden-Württem- berg e. V. und Neue Gruppe Haus der Kunst e.V. München. Zur Vernissage am 24. Februar 2023, 19 Uhr und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Die Laudatio hält Dr. Herbert Köhler. Wir freuen uns auch auf Ihren Besuch während der Öff- nungszeiten des Rathauses. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister 8 7 6 5 4 3 2 1 a b c d e f g h 759R13S3 Lösung: Wäre also Schwarz am Zug, so ginge: 1...a3 2.Lxb3 matt (2.Dxb3+? Kd4!); 1...cxb4 2.Tc6 Fesselmatt; 1...Sf2 zieht beliebig, z.B. 1...Sh1 2.Dd3 matt (2.De4+? Kc3!). Ein neutraler Wartezug würde Weiß jetzt genügen, aber den gibt es nicht: 1.Tb8? cxb4!; 1.Ke6? oder 1.Kg6? f5!; 1.Kxf6? Se4+! oder 1...Sg4+! Stattdessen der überraschende Startzug, der dem Kc4 – unter Zugzwang – gleich zweimal Bauernraub gestattet: 1.Sb5! Kxb4 2.Dc3 matt; 1...Kxd5 2.De6 matt. Na ja, und die Erwiderungen auf 1...a3, 1...cxb4 und 1...Sh1 kennen wir ja schon, oder? Von wegen! 1...a3 2.Dxb3 matt (2.Lxb3+? Kxb4!); 1...cxb4 2.Dd4 Fesselmatt (2.Tc6+? Kxb5! oder 2...Kxd5!); 1...Sh1 2.De4 Fesselmatt (2.Dd3+? Kxb4!). Auf c7 deckt der Springer b5 und d5, und auch b4 ist gedeckt, nicht so mit dem Springer auf b5, dafür deckt er aber c3 und d4 – so erklären sich die wundersamen Wechsel der Mattzüge. Problem Nr. SH 5122 Wundersame Wechsel T. Czarnecki, Gazeta Polska 1934, 2. Preis Kontrolle: Weiß (8) Kf5, De3, Tb6, La2, Sc7, Bb4, d5, e2 Schwarz (7) Kc4, Sb3, f2, Ba4, c5, d6, f6 Weiß beginnt und setzt in zwei Zügen matt. Diese Stellung riecht förmlich nach Zugzwang, denn Schwarz hat nur zwei Bauernzüge oder be- liebige Wegzüge des Sf2. Sie alle sollten unbedingt mit fiktivem Beginn durch Schwarz geprüft wer- den, um sie dann mit den Antworten auf den wei- ßen Startzug vergleichen zu können. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis März. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert RICHTIGSTELLUNG In der Kalenderwoche 5 haben wir ein falsches Datum veröffentlicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Verlag Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Urlaub von Mo., 13.02.23 bis einschl. Fr., 24.02.23 Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (13.02.23 – 17.02.23) Für unser Team im Kaiserhof suchen wir: Mitarbeiter (im) Housekeeping (m/w/d), Frühstücksdame (m/w/d), Küchenhilfe (m/w/d), Frühstückskoch (m/w/d) B E W I R B D I C H J E T Z T ! Mauerstr. 17, 88212 Ravensburg +49 751 3624770 willkommen@kaiserhof-rv.de Pro Ion Härtetechnik GmbH Fronhofener Straße 3 88273 Fronreute-Baienbach Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: Produktionsmitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit Ihre Tätigkeitsschwerpunkte: + Chargieren/Dechargieren von Härtegut + Bedienung, Einstellung und Überwachung von Wärmebehandlungsanlagen + Bauteilreinigung/Abdecken/Isolieren Ihr Profi l: + Technische oder handwerkliche Ausbil- dung wünschenswert (Maschinenbau, Werkzeugbau, Metallindustrie o. ä.) + Gerne auch Quereinsteiger mit technischem Verständnis + Stapler- und Kranschein von Vorteil Unsere Erwartungen: Selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Bereitschaft, Neues zu lernen Wir bieten: Ein aufgeschlossenes Team und fl ache Hierarchien, moderne Betriebsausstattung, kostenlose Parkplätze Weitere Infos fi nden Sie auf www.proion.com Senden Sie uns Ihre Bewerbung gerne per E-Mail an bewerbung@proion.com oder suchen Sie den persönlichen Kontakt zu uns. STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT ÄRZTE GESCHÄFTSANZEIGEN Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Guter Service direkt im Ort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 "Wie kann ich meinen Geldbeutel füllen?" „Jetzt an den Winter denken“ "Quereinst eiger/ geringe Einstiegs- hürden" Urlaub möglich? "Nebenjob mit kurzer Einlernphaseund einer guten Bezahlung" "Sind alle Kosten gedeckt bei meinem jetzigen Einkommen?" „Kosten explodieren“ "JETZT“ Geld verdienen – Nebenjob? „Sicheres geregeltes Einkommen“ WIR KÖNNEN HELFEN. Arbeiten von Mo – Sa, direkt vor der Haustüre als Zusteller (m/w/d) Wir freuen uns auf Sie Merkuria Zustelldienst Tel: 0751 2955-1666 Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de „Direkt vor der Haustüre arbeiten“ – ohne teure Anfahrt , - SENIOREN -- SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Unser Thema „Senioren - Mitten im Leben“ erscheint 3x jährlich. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Seniorenfahrt – Busfahrt ins Blaue Abfahrt mittwochs, Baindt Rathaus, 09:00 Uhr, Preis: 25 ,- € Termine 2023: 15.03., 12.04., 10.05., 14.06., 12.07., 09.08., 13.09., 11.10., 15.11., 13.12. - Anmeldeschluss jeweils am Freitag davor - Ausweis nicht vergessen Info und Anmeldung: Telefon 0751/6525094 oder www.schmidbusreisen.de SECHS WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GRIPPE Was unterscheidet Grippe und Erkältung? Wie kann ich mich schützen? (djd). Für die Wintersaison 2022/23 erwarten Fachleute deutlich mehr Grip- peinfektionen als in den vergangenen Jahren. Darauf deuten auch Erfah- rungen aus Australien hin, wo es bereits eine schwere Grippewelle gab. Um sich bestmöglich schützen zu können, sollte jeder gut über die Erkrankung informiert sein. Antworten auf wichtige Fragen: 1. Ist die Grippe nur eine schwere Erkältung? Nein. Zwar werden beide Erkrankungen durch Viren ausgelöst, doch von verschiedenen Arten: Eine normale Erkältung kann von mehr als 200 ver- schiedenen Erregern verursacht werden, am häu gsten sind Rhinoviren. Die typischen Symptome wie Halsschmerzen, Schnupfen und Husten klin- gen meist nach einer Woche wieder ab. Für die echte Grippe sind dagegen In uenzaviren verantwortlich. Die Krankheit beginnt meist plötzlich mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie starkem Krankheitsge- fühl. Sie zieht sich oft über Wochen hin. Besonders bei älteren und vorer- krankten Personen kann es zu Komplikationen wie einer Lungenentzün- dung oder einem Herzinfarkt kommen. 2. Helfen Antibiotika gegen die Grippe? Nein. Antibiotika wirken nur gegen Bakterien, die Grippe wird aber von Vi- ren ausgelöst. Bei Komplikationen wie einer bakteriellen Superinfektion – zum Beispiel einer Lungenentzündung – können sie aber eingesetzt werden. 3. Wie kann eine Impfung gegen Grippe schützen? Die Grippeimpfung senkt das Risiko, schwer zu erkranken, deutlich. Zu- dem zeigen zahlreiche Studien, dass eine Grippeerkrankung bei geimpf- ten Personen milder verläuft und seltener Komplikationen auftreten. Des- halb ist die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren besonders wichtig. 4. Warum sollte die Grippeimpfung jedes Jahr erneuert werden? Grippeviren verändern sich ständig. Deshalb müssen die Impfstoffe jedes Jahr angepasst werden. Die Grippeimpfung sollte zur jährlichen Vorsor- gemaßnahme werden. 5. Kann eine Impfung die Grippe auslösen? Nein, denn üblicherweise werden Totimpfstoffe eingesetzt, die keine ver- mehrungsfähigen Viren enthalten. Allerdings braucht der Impfschutz ca. 14 Tage, um sich vollständig aufzubauen. Wer also wenige Tage nach dem Impftermin eine Grippe bekommt, hat sich wahrscheinlich angesteckt, bevor die Wirkung einsetzen konnte. Es kann nach der Impfung zu leich- ten Impfreaktionen kommen, wie zu einer Rötung oder Schmerzen an der Einstichstelle. Diese gehen in der Regel schnell vorüber und sind kein An- lass zur Besorgnis. 6. Ist eine Grippeimpfung nur im Herbst sinnvoll? Der beste Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen Oktober und Mitte De- zember. Aber auch später, bis ins Frühjahr hinein, ist die Impfung noch wich- tig und sinnvoll, denn so lange kann die Grippesaison dauern. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Valentinstagsmenü mit Weinreise vom 14. bis 18.02.2023 www.altdorfer-hof.de Küchen inflationssicher bestellen! Festpreis 24 Monate ab Bestellung Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 30. Juni 2023 Nummer 26 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Jeder Tropfen zählt – Warum ein sparsamer Umgang mit Wasser so wichtig ist Wasser befindet sich in einem permanenten Kreislauf und verändert seinen Aggregatzustand. Insgesamt betrachtet bleibt die Wassermenge auf der Erde allerdings nahezu konstant. Das Problem ist, dass bestimmte Regionen in Folge der Erderwärmung immer trockener werden. In anderen Regionen fällt zwar dafür mehr Niederschlag, die Ungleichheit der Wasserverteilung jedoch wird insgesamt permanent größer. Auch in Deutschland sind speziell im Osten bereits heute große Gebiete von extremer Trocken- heit betroffen. Neben der Veränderung der räumlichen Verteilung von Niederschlägen, verändert sich auch die zeitliche Komponente von Wetterereignissen, da diese immer länger anhaltend sind. So nehmen in Deutschland die Häufigkeit und Dauer von Dürreperioden stetig zu. Selbst in eigentlich niederschlagsreichen Regio- nen, wie hier in Oberschwaben, kommt es auf- grund einer immer ungleicher werdenden Nieder- schlagsverteilung im Jahresverlauf, mitunter zu langanhaltenden Trockenperioden und in Folge dessen zu Wassermangel. Versiegelte Flächen die verhindern, dass Regenwasser versickern kann, verschärfen dieses Problem zusätzlich. Bereits geringfügige Wasserentnahmen haben nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in kleinen Gewässern. Bei einem niedrigen Wasser- stand und gleichzeitig höheren Wassertemperaturen verschärfen sich auch die Bedingungen für die dort lebenden Lebewesen. Das Landratsamt Ravensburg hat aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, welche den so- genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch be- schränkt. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder einem See zu entnehmen. Die Allgemein- verfügung gilt zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Zuwiderhandlungen können mit Buß- geldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Foto: Sanierung des Verbandkanals und Renaturie- rung des Gewässers am unteren Bampfen Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, in den Sommerferien, in der 1. Ferienwoche: 31.07. bis 04.08.2023 2. Ferienwoche: 07.08. bis 11.08.2023 5. Ferienwoche: 28.08. bis 01.09.2023 6. Ferienwoche: 04.09. bis 08.09.2023 bietet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler, sowie für alle „großen“ Kindergar- tenkinder, die im September 2023 eingeschult werden, eine Ferienbetreuung an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung ha- ben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 10.07.2023. Bitte melden Sie Ihre Kinder verbindlich unter reservix. de an.Weitere Informationen finden Sie im Veranstal- tungstext. Ihre Gemeindeverwaltung Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Am 10.07.2023 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 01.07.2023 Jahrszahler Grundsteuer 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Es gibt unzählige Tipps wie im Haushalt weniger Wasser verbraucht werden kann. Hier ist eine kleine Auswahl zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser, die helfen können, den Trinkwasserverbrauch im Haushalt zu senken: o Dinge regelmäßig hinterfragen, wie beispielsweise: Wird wirklich ein eigener Pool zum Schwimmen benötigt? Müssen alle Pflanzen wirklich jeden Tag gegossen werden? Muss ich auch im Winter täglich Duschen? o Kurz Duschen statt lang Baden Zeit ist Geld, dies gilt auch bei der Körperhygiene, denn eine kurze fünfminütige Dusche verbraucht im Schnitt nur ein Drittel der Wassermenge eines Bades in der Badewanne. o Sparduschkopf beim Duschen verwenden Damit werden nur 30 statt 60 Liter Wasser bei einer fünfminütigen Dusche verbraucht. o Sparspültaste bzw. Wasser-Stopp-Taste bei der Toilettenspülung verwenden. o Geschirr mit dem Geschirrspüler statt von Hand spülen. o Geschirr vor dem Spülvorgang nicht vorspülen. o Geschirrspüler und Waschmaschine nicht halbleer, sondern nur volllaufen lassen. o Regenwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen: Möglichkeit A: Kauf einer preisgünstigen Regentonne im Baumarkt Es gilt darauf zu achten, dass die Regentonne nur bei Regen geöffnet ist. So lässt sich Verdunstung vermeiden und die Gefahr einer ungewollten Aufzucht von Stechmücken bannen. Möglichkeit B: Zisterne bei Bedarf größerer Regenwassermengen Oberirdische Zisternen sind schnell installiert und fassen bis zu drei Kubikmeter Wasser. Unterirdische Zisternen mit bis zu zehn Kubikmetern Fassungsvermögen sind zwar aufwendig zu installieren, hal- ten das Regenwasser aber permanent frisch und algenfrei. o Richtige Tageszeit zum Gießen auswählen, denn am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden verduns- tet deutlich weniger Wasser, als zur Mittagszeit. o Wasser nicht grundlos laufen lassen, beispielweise während dem Zähneputzen, Hände waschen oder beim Einseifen in der Dusche. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Gemeindeverband Mittleres Schussental Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Kli- mamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schus- sental Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 dem Entwurf des Klimamobilitätsplanes Gemeindeverband Mittleres Schussental vom 11.05.2023 zugestimmt. Der Entwurf des Klimamobilitätsplanes GMS wird in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 digital unter https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ zur Verfügung gestellt sowie an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt: - Gemeinde Baindt im Rathaus, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Bür- gertheke (Ebene 0), - Stadt Ravensburg im Technischen Rathaus, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg, EG, Foyer (behindertengerechter Zugang an der Gebäudeseite rechts vom Haupteingang), - Stadt Weingarten im Amtshaus, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, 2. Obergeschoss, Foyer, - Gemeinde Berg im Rathaus, Bergstraße 35, 88276 Berg, Tisch vor Zimmer Nr. 16, - Gemeinde Baienfurt im Rathaus, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt, Tisch vor Raum Nr. 220, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch in digitaler Form an die Mailadresse Verkehrsplanung@ravensburg.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Klimamobilitätsplan unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Hinweise: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungs- amt der Stadt Ravensburg (Technische Verbandsverwal- tung), Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg an Cathe- rine Schupp unter verkehrsplanung@ravensburg.de. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Klimamobilitätsplan kann im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Gemein- deverbands Mittleres Schussental www.gmschussental. de unter der Rubrik „Mobilität und Verkehr“ (https://gm- schussental.de/mobilitaet-und-verkehr/) eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher grundsätz- lich alle Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Der Inhalt der Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbe- teiligung eingehen, ist hierbei im Rahmen von weiteren öffentlichen Beratungen anonymisiert, soweit auf diese Angaben im Hinblick auf die Verständlichkeit bzw. Bewert- barkeit des Inhalts der Stellungnahme verzichtet werden kann. Im Übrigen sind personenbezogene Daten zur Stel- lungnahme (wie Name und Anschrift des Verfassers der Stellungnahme) jedoch grundsätzlich für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie die mit der Pla- nung betrauten Dritten insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung sichtbar. Zur Rechtssicherheit des Verfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen per- sonenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert. Es wird außer- dem darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung einer Stellungnahme inkl. möglicher Anhänge wie Fotos oder Pläne auch das Recht an der notwendigen Nutzung und Verwertung im Rahmen des weiteren Verfahrens an die Stadt Ravensburg übertragen wird, soweit es sich hierbei um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handelt. Nä- here Informationen zum Datenschutz und Urheberrecht werden zusammen mit den anderen Planunterlagen im jeweils o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt bzw. auf der Homepage Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzerklärung des Ge- meindeverbandes Mittleres Schussental finden Sie auf der Homepage unter https://gmschussental.de/datenschutz/ gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp Verbandsvorsitzender GMS Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grund- stücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. 06 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Ein- bau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 1. Juli und Sonntag, 2. Juli Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 1. Juli 2023 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 2 38 60 Sonntag, 2. Juli 2023 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Str. 15, Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751- 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch im Pfarramt in Baindt Im Rahmen des Projektes der Frösche- gruppe „Baindt – unser Heimatort“ ha- ben die Kinder sich auf den Weg ins ka- tholische Pfarramt in Baindt gemacht. Dort wurden wir von Herrn Pfarrer Staudacher und Frau Lott (Pfarramtssekretärin) herzlich begrüßt. Pfarrer Staudacher nahm sich extra für uns Frösche Zeit um die mitgebrachten Fragen der Kinder ausführlich zu beantworten. Im Anschluss waren wir noch alle gemeinsam in der Kirche. Dort durften wir gemeinsam mit Frau Lott “Hinter die Kulissen schauen“. Wir waren in der Sakristei, wo sich der Pfarrer und die Mi- nistranten vor dem Gottesdienst umziehen. Dort werden auch in den Schränken alle wichtigen Dinge gelagert, wie Gewänder, Kelche, Bibel, Leuchter uvm. Am Ende unserer Entdeckungstour haben wir uns noch die Orgel auf der Empore genau angeschaut. Von hier aus hatten wir einen tollen Blick über den Kir- chenraum. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Pfarrer Staudacher und Frau Lott für das Zeigen und Erklären. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Exkursion zum Wasserbehälter Seit Mai beschäftigen sich die Kinder und Erzieherinnen der Seesterngruppe mit dem neugewählten Projekt zum Thema „Woher kommt unser Wasser?“. Gemeinsam wur- de zuerst überlegt, warum das Wasser so lebenswichtig ist: es dient als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Menschen benutzen das Wasser vielfältig: zum Trinken, Kochen, für die Körperpflege, zum Wäsche- waschen, Abspülen, beim heißen Wetter zum Planschen und vieles mehr. Bei der Frage, woher wir das Wasser für alle diese Nutzun- gen nehmen, kam prompt die Antwort: „Aus dem Wasser- hahn“! Durch viele Sachgespräche, Experimente, Bilderbü- cher und Videoanschauung konnten die Kinder erfahren, woher unser Wasser, das aus dem Wasserhahn fließt, kommt. Und das tollste war: wir durften den Wasserbe- hälter in der Marsweilerstraße, der unter dem, mit Gras bedeckten Hügel verborgen ist, anschauen. Herr Birken- maier, die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, hat ihn uns gezeigt. Da passen 1150 l Wasser rein, das sind ungefähr 8800 volle Badewannen. Dabei hat er erzählt, dass das Wasser hauptsächlich durch die Quelle „Wei- ßenbronnen“ gewonnen wird. Trotz der ausreichenden Menge an Wasser sollte man damit sparsam umgehen, da dies in ferner Zukunft nicht mehr selbstverständlich ist. Im Keller haben wir viele Rohre gesehen, die für den Zu- und Abfluss des Wassers dienen. Sogar das Rauschen vom Wasser war zu hören. Wir bedanken uns herzlichst bei Herrn Birkenmaier für die ausführliche Führung und das Beantworten vieler Fragen. Ebenfalls sagen wir Herrn Bielau, dem Wassermeister, ein Dankeschön, der uns diese Exkursion ermöglicht hat. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Fantastische Klänge beim „Musikalischen Sommerfest“ Bei schönstem Wetter um Punkt 17 Uhr startete am Mittwoch, den 21.06.2023 das „Musikalische Sommerfest“ in der Sporthalle. „Dumba, dumba“ klang es aus den Kehlen aller und machte damit Lust auf mehr. Von den Erstklässlern, unterstützt vom Chor, gab es das Lied „Salibonani“, von den Zweitklässlern „Anders als du“. Der Chor selbst gab drei Lieder zum Besten, darunter „Weißt du, wie der Sommer riecht?“ Auch die Rhythmik-Kinder der 2. Klasse stellten unter Beweis, dass sie gemeinsam mit dem Chor unter ande- rem morgens gut aus dem Bett kommen mit dem Lied „Jeden Morgen, wenn ich aufsteh...“. Mit „Drunk´n Sailor“ und „Sascha liebt nicht große Worte“ stellte die diesjährige Gitarren-AG ihr Können vor. Die Drittklässler blieben mit „Whacky Music“ in Erinnerung, einem Instrumentalstück, das mit den lustigen und bunten Röhren „Boomwhackers“ auch noch gut aussah. Mächtig nervös waren die Flöten-Kinder aus Klasse 2 – gerade mal ein ¾-Jahr üben sie sich im Flötenspiel. Doch alles lief wie „geschmiert“ und sie gaben vier kurze Stü- cke zum Besten. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein besonderes Highlight stellten die Viertklässler unter der Leitung von Thomas Kramer mit ihren „Cajons“ dar: 45 Kinder spielten im von Herrn Kramer vorgegebenen Rhythmus. Ein Fest für die Zuschauer! Die Keyboard-AG beeindruckte das Publikum unter anderem mit „Ode an die Freude“. Lang erwartet wurden die beiden Bläserklassen, die vor allem im gemeinsamen Spiel von „Old MacDonald had a band“ und dem „Hard Rock Blues“ das Publikum fesselten. Mit dem Lied „Auf Wiedersehen“ und dem „Schluss-Ryth- mical“ verabschiedeten sich nach gut 1 ¼ Stunden alle Kinder glücklich und zufrieden von ihrem laut und lange Applaus spendenden Publikum. Die Schulleiterin Frau Heberling dankte stellvertretend für alle anwesenden Kinder den ISP-Studierenden Frau Neu und Frau Weierberger, den ehemaligen ISP-Studierenden Frau Merz und Frau Holdschuer, der Referendarin Frau Jutz für u.a. ihre großartige Begleitung auf dem Klavier, Herrn Thomas Kramer von der Musikschule, ihrer Kolle- gin Frau Stuberg, die einige Gruppen leitete und dirigierte und nicht zuletzt Frau Holweger, der Musiklehrerin, die alle Fäden in der Hand hielt. Ohne sie wäre solch ein imposan- tes „Musikalisches Sommerfest“ nicht möglich gewesen. Herrn Gabriel gilt unser besonderer Dank, denn er hat das Konzert ganz fantastisch mit der entsprechenden Tontechnik versehen. Alle Gäste strömten nun nach draußen, um die eiskalten Getränke und das Fingerfood zu sich zu nehmen, das der Elternbeirat und der Förderverein vorbereitet hatten. An Stehtischen und Sitzgelegenheiten klang der laue Abend gemütlich aus. Amelie Heberling, Rektorin Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag 4. Juli 2023 von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.07., 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Landratsamt Ravensburg Hitze und Gesundheit Kreis Ravensburg - Der Klimawandel lässt die Tempe- raturen auch im Landkreis Ravensburg steigen. Die Zahl der Hitzetage (Tage über 30 Grad), Hitzeperioden (auf- einanderfolgende Hitzetage) und tropische Nächte (über 20 Grad) hat in den vergangenen zehn Jahren auch in Oberschwaben zugenommen. Dies belastet vor allem die Gesundheit unserer älteren Mitbürgerinnen und Mit- bürger, aber auch der Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere, Säuglinge und Kinder sowie der Menschen mit Behinderungen. Im Extremfall können Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag die Folge sein. „Auch wenn wir uns freuen, dass der Sommer endlich da ist: Wir sollten nicht unterschätzen, wie gefährlich Hitze werden kann“, sagt Andreas Honikel-Günther, stellvertre- tender Landrat des Landkreis Ravensburg. Die Gefahren, die von Hitzewellen ausgehen, müssen ernst genommen werden und an besonders heißen Tagen sollten von je- dem Einzelnen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Einfach umzusetzende Tipps helfen bei hohen Tempera- turen, das Wohlbefinden zu stärken und sich vor Hitzeer- krankungen zu schützen: • Halten Sie sich während der Mittagshitze möglichst in Innenräumen oder im Schatten auf und versuchen Sie, körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Tätigkeiten im Freien sollten auf die kühleren Morgen- und Abend- stunden beschränkt werden. • Sorgen Sie für eine ausreichende Flüssigkeitsversor- gung. Geeignet sind Wasser, Saftschorlen, Suppen oder auch wasserreiche Früchte. Vermeiden Sie Alkohol und Koffein. Nehmen Sie mehrere kleine, leichte Mahlzeiten zu sich. • Nutzen Sie die Abkühlung der Nacht und der frühen Mor- genstunden, um Räume zu lüften. Dunkeln Sie Räume tagsüber ab und nutzen Sie dafür möglichst Außenja- lousien oder Rollläden. • Tragen Sie leichte, nicht einengende Baumwollkleidung in hellen Farben. Bei Sonneneinstrahlung helfen auch eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz. • Achten Sie auch insbesondere auf Angehörige und Mit- bürgerinnen und Mitbürger, welche diese Empfehlungen nicht selbständig umsetzen können. • Informieren Sie sich über klimatisierte Räume, die in Ihrer Umgebung für die Öffentlichkeit zugänglich sind wie beispielsweise Bibliotheken. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bioabfall Wertvoller Rohstoff Sieben Fragen zur Biotonne: Was darf in die Biotonne? Darin dür- fen grundsätzlich alle getrennt ge- sammelten, organischen Abfälle entsorgt Seit mehr als acht Jahren bereits müssen Landkreise, Städte und Gemeinden ihren Bürgern die Möglichkeit bieten, Essens reste und Grünabfälle getrennt vom Rest müll zu sammeln. Dass es aber in knapp 30 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte entweder keine oder nur eine frei- willige Biomülltonne gibt, beklagt der Natur- schutzbund Deutsch- land. Außerdem, so der Nabu, fehle es häufig an guter Abfallberatung. Viele Menschen ekeln sich allzu sehr vor dem „schmut- zigen“, zumeist nassen Biomüll und vor dem strengen Geruch aus der braunen Tonne, vor allem im heißen Som- mer. Wer aber ein paar Regeln beachtet, werde sich mit dem Sammeln der Küchen- und Gartenabfälle leichter tun, empfiehlt die Bundesgütegemeinschaft Kompost (siehe rechte Spalte: „Sieben Fragen zur Biotonne“). Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist mittlerweile ein wesent- licher Bestandteil, um eine sogenannte Kreis- laufwirtschaft zu ermöglichen. Dreißig bis vierzig Prozent der Abfälle aus Privathaus- halten sind Küchen- und Gartenabfälle. „Sie sind die mit Abstand größte Wertstofffrak- tion“, betonen die Kompostexperten. In den vergangenen Jahren hat sich im Ab- fallrecht eine Wende zur sogenannten Kreis- laufwirtschaft vollzogen. Das bedeutet: Die in Abfällen enthaltenen Wertstoffe sollen möglichst recycelt, also für die Herstellung neuer Produkte nutzbar gemacht werden. Und dies gilt selbstverständlich nicht nur für klassische Wertstoffe wie Papier, Glas und Metalle, sondern eben auch für Bioabfälle. Daraus kann nämlich wertvoller Kom- post und umweltfreund- liches Biogas gewonnen werden: Aus einer Tonne Bioabfall entsteht in zehn bis zwölf Wochen 350 bis 450 Kilogramm Kom- post. Das ist ein hochwer- tiger und umweltfreund- licher Humusdünger, der den Kauf von teurem Kunst- dünger überflüssig macht. Solch mineralischer Dünger wird industriell auf der Basis chemischer Stoffe und unter hohem Energieeinsatz hergestellt. Außerdem kann man aus einer Tonne Bio- abfall durchschnittlich 110 Kubikmeter Bio- gas gewinnen. In einem Blockheizkraftwerk werden daraus 198 Kilowattstunden (kWh) Strom. Eine Vergärungsanlage mit einem Durchsatz von täglich 80 Tonnen kann somit an einem Tag den jährlichen Strombedarf von vier 4-Personen-Familien (4 000 kWh) abdecken. 100 Kubikmeter Biogas haben ei- nen Energiegehalt von 500 bis 750 Kilowatt und ersetzen durchschnittlich 60 Liter Heizöl. Keine Plastiktüte in die Biotonne! Laut dem Nabu haben 285 von 400 Kreisen und kreisfreien Städten eine Biotonne mit Anschluss- und Benutzerzwang eingeführt. In den meisten Fällen ist eine Befreiung da- von möglich, wenn Biomüll im eigenen Gar- ten kompostiert würde. So erklärt sich, dass in Pflichtonnekommunen die Anschlussquote bei 76 Prozent liege. Elf Kreise und eine Stadt verweigerten jegliche Bioabfallsammlung. Was der Verband auch beklagt: In der Bio- tonne landeten nach wie vor Plastiktüten, ver- packte Lebensmittel und anderer Abfall. Des- halb will der Nabu Kommunen motivieren, an der „Aktion Biotonne Deutschland“ teil- zunehmen. Die Kommunen, die innerhalb eines Jahres die Sammelqualität am deutlichs- ten verbessern, erhalten eine Ehrung. (tb) Die Aktion Biotonne Deutschland, das Kommuni- kations-Netzwerk zur Biotonne, erreichen Sie unter https://ab-kommunen.de/ https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html Zum Tag der Biotonne können Sie ihre Aktivität veröf- fentlichen unter https://www.tag-der-biotonne.de/ werden, die im Garten oder im Haushalt an- fallen. Dazu zählen z.B. Pflanzenreste, Obst- und Gemüsereste, Eierschalen usw. Was darf nicht in die Biotonne? Ma- terialien, die nicht biologisch abbaubar sind, dürfen nicht in die Biotonne. Dies sind z.B. Restabfall, Kunststoffe, Metalle, Glas. Was passiert mit dem eingesammel- ten Bioabfall? Über die Hälfte der er- fassten Bioabfälle wird kompostiert. Kom- post ist der beste Humusdünger, den wir kennen. Er fördert die Bodenfruchtbarkeit und versorgt die Pflanzen mit Nährstoffen. Aufgrund seiner Gehalte an Kalk wirkt er auch der Bodenversauerung entgegen. Kommt Bioabfall in die Biogasanla- ge? Ja, knapp die Hälfte der erfassten Bioabfälle werden in Biogasanlagen vergo- ren. Aus dem dabei entstehenden Biogas kann man Strom und Wärme erzeugen. Die verbleibenden Gärreste lassen sich ebenfalls als organischer Dünger nutzen. Wie kann ich meine Küchenreste am besten sammeln? Am besten wird der Bioabfall aus der Küche in einem kleinen Vorsortierbehälter gesammelt. Dieser sollte mit einer Papiertüte oder Zeitungs- bzw. Küchenpapier ausgelegt werden, um Ver- schmutzungen des Gefäßes vorzubeugen. Das Papier nimmt gleichzeitig Feuchtigkeit auf und reduziert Gerüche. Das Altpapier ist unschädlich und kann zusammen mit den Bioabfällen verwertet werden. Wie beuge ich Geruchs- und Unge- zieferbelästigung vor? Die Vorbeu- gung von unangenehmen Gerüchen und Ungezieferbefall beginnt schon bei der Wahl des Standortes für die Biotonne. Durch die Sonneneinstrahlung (Wärme) werden bio- chemische Abbauprozesse, die zur Geruchs- bildung führen, begünstigt. Gerade im Som- mer sollte die Biotonne also schattig stehen.. Muss ich eine Biotonne benutzen? Seit 2015 ist die Biotonne in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Eine Befreiung davon ist nur möglich, sofern nachgewiesen wird, dass man seine Küchen- und Garten- abfälle auf dem eigenen Grundstück kompo- stiert und verwertet (Eigenkompostierung). Weitere Tipps und Ratschläge gibt die Bundesgü- tegemeinschaft Kompost (BGK) unter: https://www. kompost.de/themen/biotonne-richtig-nutzen Fo to : A do be S to ck Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt Warnungen he- raus, wenn die Hitze gesundheitlich bedrohlich wird. Gut informiert sind Sie über die Gesundheitswetter-App, die Warnwetter-App oder die Webseite des DWD. Auch kann über die DWD-Homepage ein E-Mail-Newsletter zum Hit- zewarnsystem abonniert werden. Dort finden Sie flächen- deckende Informationen über Warnungen für den aktu- ellen und nächsten Tag auf Landkreisebene sowie einen Hitzetrend für die darauffolgenden drei bis sechs Tage. Schützen Sie sich vor Hitze und kommen Sie gesund durch den Sommer! Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Juli – 09. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Das Glück begreifen, dass der Boden, auf dem du stehst, nicht größer sein kann, als die zwei Füße die ihn bedecken. Franz Kafka Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellenfest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Dienstag, 04. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (kath. Frauenbund – Bundesfest) Donnerstag, 06. Juli 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. Juli 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 08. Juli 12.30 Uhr Baindt – Trauung Laura Ungemach und Denis Bogenrieder 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Laura Kurz, Marisa Pfister, Lisa Schad, Niklas Alber, Lena Alber, Benedikt Hei- lig, Lena Himpel, Leana Neb († Anna und Johann Bergen, Kurt Elbs, Marta und Josef Haug) 11.15 Uhr Sulpach – Taufe von Lotta Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr Bundesfest im kath. Gemein- dehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Gal 6,2 Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 03. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 05. Juli 19.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 Sonntag, 09. Juli 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch Zum Leben gehören auch immer wieder Zeiten intensiverer Belastung. Da ist es umso wichtiger, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, damit niemand unter der Last zusammenbricht. Diese Grundhaltung, einander mitzutragen und durchs Leben zu begleiten macht christliche Gemeinde von Anfang an aus. Schauen wir also im Sinne der Jahreslosung nacheinander – aber melden wir uns auch bei anderen, wenn sie unsere Belastung gerade nicht sehen und wir es doch gerade brauchen, dass andere mittragen. Diese Rücksichtnahme entspricht dem Gesetz der Liebe, das uns Jesus Christus als das erste und höchste aller Gebote ans Herz gelegt hat. Gottes Segen dazu! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gedanken zum Wochenspruch Zum Leben gehören auch immer wieder Zeiten intensiverer Belastung. Da ist es umso wichtiger, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen, damit niemand unter der Last zusammenbricht. Diese Grundhaltung, einander mitzutragen und durchs Leben zu begleiten macht christliche Gemeinde von Anfang an aus. Schauen wir also im Sinne der Jahreslosung nach- einander – aber melden wir uns auch bei anderen, wenn sie unsere Belastung gerade nicht sehen und wir es doch gerade brauchen, dass andere mittragen. Diese Rücksichtnahme entspricht dem Gesetz der Liebe, das uns Jesus Christus als das erste und höchste aller Gebote ans Herz gelegt hat. Gottes Segen dazu! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft genug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr beschäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu nehmen, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu retten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also spannend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Baienfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden → einfach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. --- # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letzten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschränkungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und vielfältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten- Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischkicker und natürlich die Airhockey-Station. Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangelischen Kirchengemeinde, in Kooperation mit der Baienfurter X-Zone, die vielen Mitarbeitenden, die Material ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dankeschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letz- ten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschrän- kungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und viel- fältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten-Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischki- cker und natürlich die Airhockey-Station. # aus Liebe: Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz Bei strahlend blauem Himmel konnten Kinder jeden Alters letzten Samstag einen kunterbunten Spieletag auf dem Baienfurter Marktplatz erleben. Miteinander zu spielen, verbindet Kinder über Einschränkungen und Sprachgrenzen hinweg und ist damit eine wunderbare Art der Inklusion. Die Kinder kamen mit Pedalos, Jonglierbällen und vielfältigen weiteren Spielgeräten in Bewegung. Highlights waren unterschiedlichste Fortbewegungsmittel, eine Kisten- Rutsche übers Roll-Förder-Band, ein Tischkicker und natürlich die Airhockey-Station. Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangelischen Kirchengemeinde, in Kooperation mit der Baienfurter X-Zone, die vielen Mitarbeitenden, die Material ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dankeschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer Möglich machten diesen bunten Spieletag der Evangel ischen Kirchengemein- de, in Kooperati- on mit der Baien- furter X-Zone, die vielen Mitarbei- tenden, die Mate- rial ausgegeben, Stationen betreut und auch sonst dafür gesorgt haben, dass es allen gut geht und die Kinder viel Spaß hatten. Ein herzliches Dan- keschön allen dafür! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Konfi-3-Anmeldeabend – zum Vormerken! Der Konfi-3-Anmeldeabend für Eltern der Kinder, die im nächsten Schuljahr 2023/24 die 3. Klasse besuchen, ist am Freitag, 21. Juli um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. – Einladung folgt. Konfi-3-Anmeldeabend – zum Vormerken! Der Konfi-3-Anmeldeabend für Eltern der Kinder, die im nächsten Schuljahr 2023/24 die 3. Klasse besuchen, ist am Freitag, 21. Juli um 19.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. – Einladung folgt --- Der Kreative Montag bietet an Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaf- ten“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hinein spricht… Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen … Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin … … - Zusammen über das Johannesevangelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hi- nein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antwor- ten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht al- lein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 13. + 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten B1-Juniorinnen erringen die Vizemeister- schaft in der Verbandsliga Süd SGM Baindt-Fronreute : SV Deuchelried 7:1 Im letzten Spiel der Saison hatten wir eigent- lich nichts zu verlieren, da wir den zweiten Platz sicher innehatten und uns in der Tabelle weder verbessern noch verschlechtern konnten. Zwei Dinge spornten uns aber an, an diesem Nachmittag nochmal alles zu geben. Zum einen wollten wir die weiße Weste behalten und ohne Nie- derlage die Rückrunde beenden, zum anderen hatten wir durch das benachbarte Elfmeterturnier einige Zuschauer mehr als üblich, die mit dem Ausscheiden der Mannschaf- ten immer zahlreicher wurden und denen wir unbedingt einen attraktiven Juniorinnenfußball bieten wollten. Zunächst agierten beide Mannschaften einigermaßen auf Augenhöhe, obschon mit Feld- und Chancenvorteilen auf Seiten unserer SGM, die mit Torchancen von Marie, Stella, Sophia, Mona und Jana gleich mehrere Hochkaräter lie- gen ließen. Unsere Abwehr dagegen stand wieder sicher und hatte insbesondere die beiden schnellen Stürmerin- nen aus dem Allgäu hervorragend im Griff. Nur einmal musste nach einem Fernschuss unsere Torfrau Tabea dann doch ihre ganze Sprungkraft aufbieten und fisch- te den Ball oben aus dem Winkel. Trotzdem mussten wir nach einem Freistoß von der rechten Strafraumgrenze, der direkt aufs kurze Eck kam und unglücklich von der eigenen Spielerin abgefälscht wurde, das 0:1 hinnehmen. Doch das stachelte uns nur um so mehr an und innerhalb von 10 Minuten drehten wir das Spiel: Zunächst nach einer der berühmt gefährlichen Ecken von Stella, die Sophia gut annahm und auf Martha ablegte, die zum Ausgleich vollendete. Zwei Minuten später dann aus dem Spiel mit einer traumhaften Flanke von Stella von der rechten Au- ßenlinie in die Mitte, wo Sophia bereitstand, die Torfrau noch umkurvte und zur Führung einschob. Nach der Pause legten wir dann erst richtig los, bereits nach neun Minuten setzte sich Sophia über links durch und schob ins lange Eck ein. Das schönste Tor des Tages erzielte kurz danach wieder Sophia mit einem herrlichen Kopfballtreffer, nach einer abermals mustergültigen Ecke von Stella. Weiter ging es dann mit einem genau getimten Freistoß von Viviane, den sie direkt hinter die Abwehrkette auf Stella schippte, die direkt ablegte auf Jana, welche wiederum den Ball im Netz versenkte. Die letzten beiden Tore vollendete dann Stella selbst, die mit zwei platzier- ten Fernschüssen die Torfrau zum 6:1 und 7:1 Endstand überwand. Nach dem Spiel wurden dann nicht nur der überzeugen- de Sieg, sondern auch eine überragende Rückrunde und damit die gewonnene Vizemeisterschaft in der Verbands- liga Süd ausgiebig gefeiert. Da dies gleichzeitig auch der größte Erfolg der Geschichte der SGM Baindt-Fronreute ist, wurde dies auch auf den ausgeteilten T-Shirts stolz zur Schau getragen. Gratulation an euch und vor allem auch Dank an alle, die dazu beigetragen und uns mental, als Fans, als Fahrer/ Innen und auch anderweitig unterstützt haben. Mädels, ihr habt in dieser Saison eine wahnsinnige Ent- wicklung gemacht und seid als Team technisch, spie- lerisch und auch menschlich zu einer unbezwingbaren Einheit zusammengewachsen. Die Krönung lag dann im Abschlussspiel, wo ihr euch vor einer phantastischen Kulisse aus hervorragenden Fans, die zum Schluss jede Aktion und jedes Tor frenetisch feierten in einen wahren Rausch gespielt habt. Klasse - und schade, dass die Sai- son jetzt schon vorbei ist. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Amelie Gessler. An diesem Wochenende verhindert, aber an der erfolg- reichen Saison maßgeblich beteiligt: Hedda Said, Tabea Schauffler, Laura Schatz B2-Juniorinnen SV Immenried – SGM Baindt-Fronreute 2:0 Zum letzten Verbandsspiel der Saison ging es für unse- re B-Juniorinnen nach Immenried zum Tabellenführer. Die Gastgeber benötigten für den Meisterschafts-End- spurt drei Punkte, somit war Brisanz vorprogrammiert. Unsere Mädels agierten gegen die stark aufspielenden Gäste defensiv souverän durch kluge Raumdeckung und Konterfußball, dabei war unsere Torspielerin Selena ein sicherer Rückhalt, in der Innenverteidigung überzeugten Vivienne und Victoria mit unglaublichen Zweikampfquo- ten und an den beiden Außenverteidigerinnen um Kapi- tänin Lena und Sara gab es ebenso kein Durchkommen. Im defensiven Mittelfeld spielten Sophie und Salome, im Wechsel mit Sarah und Julia stark auf und immer wieder setzten sie unsere Stürmerinnen Alina, verstärkt durch die zwei mutig aufspielenden D-Mädels Greta und Kamar in Szene. Durch das taktische und kluge Zusammenspiel unserer Mannschaft bekamen die favorisierten Gastge- ber aus Immenried trotz ihrer schnellen und spielstarken Stürmerinnen nur sehr wenige Torchancen, die dann für Selena kein Problem darstellten. Im Gegenzug kamen auch wir nicht häufig vor das gegnerische Tor. Bis 10 Mi- nuten vor Schluss stand es somit immer noch 0:0. Dieses als Endergebnis wäre als klarer Außenseiter eine kleine Sensation gewesen und zugleich die verspielte Meister- schaft der Gastgeberinnen, doch dann kam es durch ein unglückliches Handspiel zu einem Elfmeter gegen uns, die zur allgemeinen Verwunderung noch zusätzlich die rote Karte für unsere Kapitänin Lena zur Folge hatte. Den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 fälligen Elfmeter verwandelten die Gastgeberinnen dann etwas glücklich, da der Ball zuerst an die Unterkante der Latte und erst dann von der Torlinie ins Tor fiel. Trotz Un- terzahl und Gegentreffer steckten unsere Spielerinnen nicht auf. Im Gegenteil, konzentriert und diszipliniert hiel- ten sie ihre Positionen und setzen weiterhin konsequent auf die Chance eines Konters zum Ausgleich. Leider ge- lang dies nicht und so kamen die Gegnerinnen durch die frei gewordenen Räume zwei Minuten vor Schluss noch zu einem Fernschuss, der zum Endergebnis von 2:0 bei uns in die Maschen fiel. Trotzdem ein großes Lob an unsere Mädels, die erneut eine begeisternde Mannschaftsleistung gezeigt haben. Sie haben in dieser Halbsaison durch Trainingsfleiß und Einsatz sowie ihre hohe Motivation zur Freude der Trai- ner, fußballerisch eine deutliche Weiterentwicklung ge- zeigt und mit dem erreichten vierten Tabellenplatz in ei- ner anspruchsvollen Bezirksliga sämtliche Erwartungen übertroffen. Zum Mannschaftserfolg in dieser Saison beigetragen haben: Selena Schobloch (T), Lena Füssel (C), Vivienne Pogrzeba, Victoria Wertmann, Malena Kaletta, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Sara Jucic, Julia Eberlen, Sa- lome Lehnert, Alina Braun, Lia Manino, Violette Moulin, Cilia Sauter, Kamar Bakaya, Greta Heilmeier D-Juniorinnen SG Baindt/Fronreute - SG Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/Tannheim 0:0 Sa. 17. Juni SV Immenried - SG Fronreue/Baindt 5:1 Sa. 24. Juni Licht und Schatten wechseln sich bei den Spielen unserer D-Mädels immer wieder ab. Gegen das starke Team aus der Region Leutkirch, in der Tabelle vor dem Spiel auf Platz Zwei, traute man unserem Team nicht viel zu. Zudem fiel auch noch Stammtorspielerin Carla aus und die zwei Jahre jüngere Hanaa Alosh rückte von der E ins D-Team. Das Trainerteam Jasmin Gerber/Katrin Sorg übernahm das Heimspiel und holte zur Überraschung Aller, ein 0 : 0 . Eine gute Defensivleistung mit einer starken Torspielerin waren an diesem Samstag der Garant für den Punktge- winn. Viel Licht und eine TOP Leistung von unseren Mä- dels plus Trainerinnen. Zum letzten Spiel nach Immenried, fuhr man dann mit viel Zuversicht. Beim, in der Tabelle 4 Punkte hinter unserm Team platzierten SV, waren die 3 Punkte für unsere SG fest eingeplant. Aber es lief nicht wie gewünscht. Schnell lag man 0:2 hinten. Defensiv passte es überhaupt nicht und nach vorne kamen unsere Mädels nicht wirklich ins Passspiel. Einzig Fiona zeigte Normalform und schloss nach Ballgewinn und Zuspiel von Philina einen Angriff erfolgreich ab. So stand letztlich eine verdiente und klare Niederlage gegen einen durchaus schlagbaren Gegner. Viel Schatten und wenige gute Aktionen unserer Mädels. Mit 11 Punkten und einem Torverhältnis von 15:31 lande- ten unsere D-Mädels auf Platz 7. von insgesamt 11 Teams. Nachdem die Vorrunde mit nur 3 Punkten auf dem letz- ten Tabellenplatz endete, konnte sich unser Team in der Rückrunde steigern und erreichte einen guten Platz im Mittelfeld ihrer Staffel. Meister wurde der TSV Tettnang mit 28 Punkten und 49 : 7 Toren. Positiv war vor allem die personelle Entwicklung im Team. Nachdem die Vorrunde noch mit Aushilfsspielerinnen der E-Mädchen absolviert wurde, kamen im Verlauf des Jahres einige talentierte Mädchen dazu, so dass wir in der Rückrunde nur Hanaa immer wieder als Torspielerin aus der E in die D nahmen, auch um Carla auf dem Feld Spielpraxis zu geben. So entwickelte sich das Team vom anfänglichen „Sorgenkind“ zum „Lieblingskind“ unserer SG (Orginalton unserer Trainer). Folgende Spielerinnen waren in der Rückrunde am Ball : Mia Wengert, Pauline Preis, Victoria Wertmann, Jana Rimmele, Lena Winkler, Franziska Brugger, Fiona Maier, Carla Seitner, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh, Amelie Metz- ler, Greta Heilmeier, Hanaa Alosh, Philina Ziegler, Kamar Bakaya, Maya Hofmann und Maylin Kretzer. E-Juniorinnen zum zweiten Mal in Folge Meister FC Scheidegg - SG Baindt/Fronreute 0:1 Sa. 17.06.2023 Mit dem 7.Sieg im 7. Spiel sicherten sich unser jüngstes Team die MEISTERSCHAFT in ihrer Staffel. GLÜCKWUNSCH an das TEAM um Spielführerin Lea Busam. Nachdem Stammtorspielerin Hanaa bei unseren D-Mä- dels aushelfen musste, rückte Amy Wachter auf diese Position. Zusammen mit ihren Abwehrspielerinnen Tanee- sha und Lea B. hielten sie ihr Tor sauber und legten so die Grundlage für den knappen Auswärtssieg. Das „Tor des Tages“ gelang dann Mitte 2.Halbzeit unserer Stürmerin Isabella Lang auf klasse Zuspiel von Mia. Danach ver- stärkte unser Team die Defensive nahm „Topstürmerin“ Lena als Abräumerin vor die Abwehr und ließ so keine Torchance des Heimteams mehr zu. Da der Tabellen- zweite am Vortag mit einem Remis patzte, war die Meis- terschaft bereits am vorletzten Spieltag für unser Team eingetütet. Super Mädels, euer Motto für die Saison habt ihr top umgesetzt : GO – FIGHT – WIN. SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 3:8 Montag, 19. Juni 2023 Zum letzten Spiel und der anschließenden kleinen Meis- terfeier waren dann alle 16 Spielerinnen unseres E-Teams eingeladen. Da unser Team bereits Platz 1 sicher hatte, konnte das Trainerteam munter durchwechseln und allen Spielerinnen nochmal Spielzeit geben. Die Mädels aus Deuchelried waren sehr motoviert, spiel- ten dann auch super zusammen und gingen letztlich als verdienter Sieger vom Platz. Mit dem Ende des Spiels waren unsere Mädels natürlich etwas enttäuscht, dass es heute nicht der 8.Sieg im 8. Spiel wurde. Nachdem man aber dem Gegner zum Sieg gratulierte, legte sich die Enttäuschung wieder. Nach ei- ner kurzen Besprechung mit dem Trainerteam ging es zur Medaillenübergabe und danach traf auch schon das Essen vom nahe gelegenen Anbieter mit dem großen M ein. Die Eltern organisierten schon im Vorfeld einen kleines Festle und es gab sehr leckeres Essen für alle anderen Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gäste. Auch die obligatorischen Wasserduschen für alle Trainer waren angesagt, bis man dann mit Einbruch der Dunkelheit auseinanderging. Am nächsten Tag standen dann ja auch schon wieder Schule und Arbeit an. Ein großes „Dankeschön“ an unsere B-Mädels für die Durchführung der Siegerehrung und Glückwunsch an die Mädels um das Trainerteam Lins/Schairer/Said. Mit dem Vizemeistertitel in der Verbandsstaffel Süd schaff- ten sie den bisher größten Erfolg unserer Spielgemein- schaft und blieben in Rückrunde ohne Niederlage. Der Meistertitel ging an das Team der SG Unterjesingen, für die nun die Aufstiegsspiele zur Oberliga gegen den VFB Stuttgart anstehen. Folgende Spielerinnen waren diese Saison für unsere SG am Ball : Amy Wachter, Taneesha Mahler, Lea und Hanna Busam , Leonie Ziegler, Hanaa Alosh, Aurelia El- sässer, Melina Feitenheimer, Lena Alber, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Isabella Lang, Mia Malsam, Margo Hodek und Loana Sordon TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche waren nun alle unsere Mannschaften am Start. KIDS-Cup: Bezirksstaffel TC Kisslegg – TC Baindt 0:6 Nicht nur die Spieler waren heiß aufs zweite Spiel dieser Saison, auch das Wetter in Kißlegg war hochsommerlich und schwül. Der auf Rang 1 gesetzte Rafael Dorn (1:4 / 0:4) ging wie- der hochmotiviert auf den Platz und lieferte sich sehr lange und sehenswerte Ballwechsel mit seinem Gegner. Rafi blieb konzentriert, ließ den Gegner laufen und holte somit verdient seinen ersten Sieg dieses Jahr. Gratulation! Auch Jonathan Boenke (4:2 / 4:5 / 4:10), der auf Rang 2 spielte, hat unglaublich gut gekämpft und im zweiten Satz einen Rückstand aufgeholt, anschließend im Satz- Tie-Break den Satz für sich verbucht und gleich danach auch das Match-Tie-Break gewonnen. Glückwunsch auch an Joni zum ersten Sieg! Elias Dietz (2:4 / 5:3 / 4:10) ab- solvierte sein erstes Tennismatch überhaupt. Er traf auf einen Gegner auf absoluter Augenhöhe, was das Match sehr spannend machte. Elias zeigte eine hohe Laufbereit- schaft, gewann den ersten Satz und machte es seinem Gegner auch im 2. Satz nicht leicht. Das Match-Tie-Break gewann Elias ganz klar. Was für einen Einstand in der U12!!! Das längste Match lieferte sich der zweite Newcomer im Team, Lenny Sonntag (3:5 / 4:1 / 10:12). Nach anfäng- lichem Rückstand gewann er den ersten Satz und ließ sich auch im zweiten Satz, der an seinen Gegner ging, nicht nervös machen. Die beiden lieferten sich ein ext- rem spannendes Match-Tie-Break. Lenny ging verdient als Sieger vom Platz, was von seinen Mannschaftskame- raden bejubelt wurde! Nach einer kurzen Stärkung mit Obst und Muffins gingen die vier mit viel Selbstbewusstsein nach den gewonnen Einzeln an die Doppel: Im ersten Doppel spielten Rafael und Elias (0:4 / 0:4). Die beiden haben von Anfang klasse harmoniert, sprachen sich prima ab und zeigten nochmal, wie viel Spaß Tennis macht. Im zweiten Doppel traten Jonathan und Lenny (5:4 / 2:4 / 5:10) an. Sie hatten wie schon in den Einzeln ein sehr intensives Spiel, gewannen den 2. Satz und es kam wieder zum Match-Tie-Break. Die beiden konnten sich immer aufeinander verlassen, Joni zeigte seine Stärken am Netz und Lenny blieb ruhig und voll konzentriert. Mit dieser Teamleistung entschieden sie das Match-Tie-Bre- ak ganz klar für sich. Zusammenfassend muss man hervorheben, wie klasse, nervenstark und erfolgreich die Jungs gespielt haben: alle Satz- bzw. Match-Tie-Breaks haben die Baindter ge- wonnen! Auch die daheim gebliebenen Mannschaftskollegen fie- berten und feierten mit. Alle freuen sich schon sehr auf die drei noch kommenden Spiele! Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – TA SV Aichstetten 2:4 Vergangenen Freitag hatte unsere U15 Mannschaft das erste Heimspiel gegen den SV Aichstetten. Bei schönstem Sommerwetter trafen die Aichstetter um 14:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Es konnte pünktlich um 15 Uhr mit den Einzeln begonnen werden. Schon gleich nach ein paar Mi- nuten musste aber leider einer der Spieler von Aichstetten mit starken Kopfschmerzen aufgeben. Die sommerlichen Temperaturen machten ihm zu schaffen. Die weiteren 3 Matches konnten die Aichstetter aber für sich entschei- den. Damit stand es nach den Einzeln 3:1 für Aichstetten. Da Aichstetten nur noch zu dritt war, wurde nur ein Dop- pel gespielt. Die herausragend spielenden Zwillingsbrüder Mateo und Elias Reich aus Aichstetten ließen hier keinen Zweifel an einem Sieg. Marian Dorn und Vinzent Neubau- er wehrten sich zwar mit allen Mitteln, waren letztendlich aber doch unterlegen. Damit stand am Ende ein 2:4 ge- gen Aichstetten auf dem Spielberichtsbogen. Es spielten Christiane Haupter, Vinzent Neubauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann. Junioren U18: Kreisstaffel TC Weingarten – TC Baindt 4:2 Am vergangenen Samstag wurde unsere U18-Mannschaft zum ersten Saisonspiel beim TC Weingarten empfangen. Während Lukas Zöschinger sein Match sehr deutlich ohne Spielverlust gewann, kämpften Tim Pantoffelmann, Silja Amm und Johannes Neubauer mit ihren Gegnern. Leider Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 konnte am Ende keiner von ihnen ihr Einzel für sich ent- scheiden. In den Doppelspielen wurde es trotz Rückstand noch einmal richtig spannend. Nachdem das eingespielte Duo Pantoffelmann/Zöschinger souverän in zwei Sät- zen gewonnen hatte, mussten Silja Amm und Johannes Neubauer den einstündigen ersten Satz im Tiebreak ab- geben, was schlussendlich zu einer knappen Niederlage führte. Kommenden Samstag wird unsere Mannschaft zum nächsten Spiel in Bad Waldsee empfangen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Meckenbeuren/Kehlen – TC Baindt 4:2 Bei herrlichem Sonnenschein traten wir zu unserem ersten Spiel dieser Saison an. Auf Pos. 1 setzte sich Sascha Wösle, souverän gegen seinen Gegner durch und gewann seine Partie klar in zweiSätzen. Allerdings in den weiteren Ein- zeln mussten wir die Stärke unserer Gegner anerkennen und deutliche Niederlagen hinnehmen. Trotzdem wollten wir in den Doppeln alles versuchen um mit 2 Siegen noch herankommen zu können. Doppel 2 Wösle/Bucher spielte gut, musste sich aber in 2 knappen Sätzen letztlich doch geschlagen geben. Doppel 1 Grabherr/Lang erkämpfte sich nach verlorenem ersten Satz mit großem Einsatz Satz 2 und danach im Match-Tie-Break noch den Sieg in diesem Spiel. Somit gingen wir mit einer knappen 2:4 Niederlage über zum wohlverdienten kühlen Bier und Wurstsalat. Es spielten: Sascha Wösle, Rafael Grabherr, Andreas Lang und Roland Bucher. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Bad Buchau 6:3 In voller Mannstärke sind wir positiv in die neue Saison 2023 gestartet. Unser erstes Verbandsspiel bestritten wir gegen die Auf- steiger in unsere Gruppe, den H50 des TC Bad Buchau. Wir waren gespannt wie wir den ersten Spieltag gegen diese Mannschaft absolvieren werden. Hochkonzentriert konnten wir die Einzel mit 5:1 für uns ent- scheiden. Sigi Hirmke erwischte zunächst einen schlechten Start und musste den ersten Satz abgeben, erkämpfte sich aber dann den zweiten Satz. Den Match-Tie-Break musste er aber dann leider doch mit 5:10 abgeben. Stefan Schäfer musste auch in den MTB, konnte diesen aber mit 10:7 für sich entscheiden. Die restlichen Einzel konnten wir klar, in zwei Sätzen, für uns entscheiden. Mit dem Einze- lergebnis von 5:1 gingen wir nun in die Doppel. Doppel eins mit Stefan Schäfer und Volker Hillebrand verlor leider klar in zwei Sätzen. Unser Doppel zwei mit Peter Schmitt und Sigi Hirmke erwischte einen guten Start und sicherte sich klar den ersten Satz mit 6:2, den zwei- ten Satz mussten sie leider mit 6:7 abgeben. Wiederum brachte ein MTB die Entscheidung. Mit 8:10 ging dieser leider knapp an unsere Gäste. Doppel drei mit Wolfi von Bank und Gerhard Reich ging nach Zwei-Satz-Sieg mit 6:3 und 6:4 an uns. Endstand 6:3 Nach den sehr fairen Spielen (keinerlei Unstimmigkeiten) ließen wir dann den herrlichen Sommertag mit unseren Gästen gemütlich beim Grillen ausklingen Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Hohentengen 7:2 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Hohentengen. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 4:2 vorne. Tho- mas, Harry, Sepp und Jürgen Müller gewannen ihre Einzel alle souverän. Richi und Michi mussten sich nach hartem Kampf geschlagen geben, wobei Michi nach konfortab- ler Führung verletzt aufgeben musste. Wir gewannen sogar mit etwas Glück noch alle 3 Doppel; es hätte auch in die andere Richtung laufen können. Doppel 1: Harry/ Sepp, Doppel 2: Thomas/Christoph, Doppel 3: Juergen Auer/ Richi. Danke noch an die gute Bewirtung durch Elke und Chris- toph. Herren 65: Verbandsstaffel TC Baindt – TC Mochenwangen 5:1 In ihrem ersten Heimspiel der diesjährigen Verbandsrunde kam es für die Herren 65 gleich zu einem Nachbarschafts- duell. Eine 3:1 Führung nach den Einzeln durch L.Reich, R.Puk und E.Feurle konnte durch die Doppel E.Feurle/W. Graf und R.Puk/M.Reich auf 5:1 ausgebaut werden Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und im Doppel Max Reich. Damen 40: Staffelliga SPG Oberk./Unterw./Wibl. TC Baindt 3:3 Endlich ging es wieder los. Da wir dieses Jahr nur vier Spiele haben, freuten sich alle auf das erste Match. Bestes Tenniswetter begleitete uns auf dem Weg nach Wiblingen nahe Ulm. Evelyn buchte souverän den ersten Punkt im Einzel während Marion auf dem Nebenplatz knapp im MTB unterlag. Bei Steffi lief es aus Baindter Sicht nicht besonders gut und Babsi musste auch nach knappem Spiel den Gegnerinnen den Punkt überlassen. OK.....trotz 3:1 Rückstand gingen wir motiviert in die Doppel. Silvi er- setzte Steffi und buchte mit Marion ganz deutlich den 2 Punkt für Baindt. Bei Evelyn und Babsi war es wieder mega eng und leider auch dramatisch. Den ersten Satz gaben die beiden ab....lagen aber im zweiten Satz vorn als sich eine der Gastgeberinnen schwer verletzte. Somit bekamen wir den dritten Punkt. Kein schönes Ende eines tollen Tennistages und wir hoffen, dass es der Verletzen bald besser geht. Der Endstand war dann eine rechnerische Herausforde- rung: 3:3 nach Matches, 7:7 nach Sätzen, 54:61 nach Spielen Das heiß: der erste Sieg ist unser und wir hoffen es kommt noch der Eine oder Andere dazu. J. Damen 60: Staffelliga TC Langenargen – TC Baindt 3:3 Wir steigern uns! Dieses Mal waren die Gegnerinnen gut, aber wir besser. Fazit: 3:3 Matches (3 Einzel gewonnen, 1 Einzel und beide Doppel verloren) – 7:7 Sätze, aber das bessere Spieler- gebnis mit 58:49. Gekämpft haben: Sibylle, Inge, Andrea und Conny. Herren: Kreisstaffel TA TSV Eschach – TC Baindt 0:6 Am Sonntag trat unsere Herren-Mannschaft das zwei- te Auswärtsspiel der Saison gegen den TA TSV Eschach an. Nachdem sie bereits die Woche zuvor gegen den TC Schmalegg mit 4:2 gewinnen konnten, war die Motova- tion umso höher eine Serie daraus zu machen. Auf den Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Platz traten Moritz Lang, Aaron Schäfer, David Pejic und Daniel Gertler. Nachdem die Einzel mit 8 Sätzen zu Null gewonnen wurden, stärkten sich die Spieler mit Obst, Ku- chen und erfrischenden Getränken. Danach ging es in die Doppelrunde. Moritz und Aaron konnten ihr Doppel mit 6:1 6:4 für sich entscheiden. Nach anfänglichen Schwie- rigkeiten konnten auch David Pejic und Daniel Gertler ihr Doppel im Match-Tie-Break entscheiden (4:6 6:1 10:6). Nach einem gemütlichen Ausklingen in der Gaststätte fuhr der TC-Baindt mit einem 6:0 nach Hause. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Langenargen 7:2 Am vergangenen Wochenende fand das erste Saisonspiel der Herren 30 statt. Unter wolkenlosem Himmel konnte die Mannschaft nach einer kräftezehrenden Vorbereitung ihr Können gegen den TC Langenargen unter Beweis stel- len. In packenden Einzel-Matches erzielten die Baindter eine Halbzeitführung von 4:2. Die Einzelpunkte holten da- bei Philipp Neubauer, Ralf Boenke, Lars Hinner und Stefan „Bixente“ Bix mit souveränen Siegen. Besonders spekta- kulär waren die darauffolgenden Doppel, die parallel zum Frühschoppen des Dorffestes stattfanden. Die Blasmusik zum Frühschoppen spielte fantastisch auf und sorgte auf der Tennisanlage für eine einzigartige Stimmung für Zu- schauer und Spieler. Durch die musikalische Umrahmung konnten alle Doppelpartien gewonnen werden. Die Fan- gemeinde zeigte sich nach dem Spiel zufrieden und freute sich über den Sieg gegen den TC Langenargen. Die Mann- schaft bedankte sich bei den Zuschauern, die das Spiel begleitet hatten und beim Bewirtungsteam. Insgesamt war es ein gelungener Tag für den TC Baindt, bei dem Sport und Unterhaltung perfekt miteinander kombiniert wurden. Wir freuen uns schon auf das nächste Match in Isny und das Dorffest im nächsten Jahr. Herren 65: Doppelrunde SG Baienfurt Tennis – TC Baindt 1:3 Im Eröffnungsspiel der diesjährigen Doppelrunde gelang gleich ein Sieg. Die Doppel R.Puk/M.Reich , E.Feurle/R.Puk und W.Graf/M.Reich konnten ihre Spiele jeweils gewinnen. Das 4.Doppel mit J.Spöri und H.Marschner ging nach har- tem Kampf leider mit 6:7 5:7 verloren. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Kressbronn 2 4:0 In der ersten Doppelrunde sorgten Willy Fischer und Ulli Spille mit einem klaren 6:0 und 6:0 für die frühe 1:0 Füh- rung. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler erhöhten umgehend den Spielstand durch ein 6:1 und 6:2 auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde besiegten Willy Fischer und Karl Heinz Hänssler ihre Gegner überlegen mit 6:2 und 6:0 und stellten das Spielergebnis auf 3:0. Lothar Braun und Georg Gössner holten nach langem Kampf mit 6:4 und 7:6 einen weiteren Punkt zum 4:0 Endstand. Vorschau: Montag, 3.7.: Doppelrunde H65 – TC Ailingen TC Kressbronn 1 – Doppelrunde H70 Mittwoch, 5.7.: TC Bad Saulgau – H65 KIDs-Cup U12 – TA SV Aichstetten Freitag, 7.7.: Junioren U15 – SG Baienfurt Tennis Samstag, 8.7.: Junioren U18 – TC Berg TC Bad Saulgau – D60 H40 – TA TSV Hochdorf TC Ösch-Weingarten – H50/1 TC Kluftern – H50/2 TA TV Merklingen – D40 Sonntag, 9.7.: H – TA SC Ebenweiler H30 – TC Bad Saulgau Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo in der Blindenschule Am Freitag, den 23.06.23 fand in der Blinden- schule in Baindt ein Zeltlager von Sehbehin- derten Kindern/Jugendlichen statt. Unsere beiden Trai- ner Alfred Manthei, Frank Bania und eine Schülerin aus Franks Gruppe (Kimberly Walter), hatten die Möglichkeit den Kindern und Betreuerinnen für eine Stunde Taekwo- ndo näher zu bringen. Angefangen mit Gymnastik ein paar Unterschiedlichen Kicks über Grundschultechniken und ein bisschen Selbstverteidigung wahr für alle Teilneh- mer/innen etwas dabei das Spaß machte und eine neue Herausforderung darstellte. Die Schüler und Betreuerinnen waren sehr begeistert. Taekwondo Baindt e.V. Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzlichen Dank für Ihren Besuch beim Dorffest Und schon ist es wieder vorbei. Unser Dorffest war mal wieder ein voller Erfolg. Wir starteten am Samstagabend, den 24.06.2023, in unser Festwochenende mit bester Unterhaltung von der Band „The Three“. Die Band brachte beste Stimmung auf das Festgelände und in gemütlichem Flair genossen die Fest- besucher den lauen Sommerabend mit kühlen Getränken. Am Sonntag, den 25.06.2023, ging es bei schönstem Son- nenschein weiter mit dem Frühschoppen, begleitet vom Musikverein Jettenhausen. Danach folgte unser Famili- ennachmittag. Dieser hatte einiges zu bieten. Die Kinder der Klosterwiesenschule zeigten ihr Können bei verschie- denen Auftritten und auch unser Kinderprogramm wurde gut angenommen. Bei unserem reichhaltigen Mittags- tisch und anschließend bei Kaffee und Kuchen konnten es sich die Festbesucher gutgehen lassen und die heißen Temperaturen wurden gleich erträglicher. Ab 18:00 Uhr starteten wir dann mit unserem schwäbischen Abend. Während die Besucher unsere frisch gebackenen Dinne- te und den schwäbischen Döner probierten, umrahmte eine kleine Besetzung des Musikvereins Baindt den Abend musikalisch. Unser Festwochenende beendeten wir wieder traditionell mit dem Feierabendhock am Montagabend. Viele Baind- ter Firmen, Vereine und sonstige Gruppierungen haben sich wieder auf unserem Feierabendhock verabredet, um entspannt in die Woche zu starten. Bei einem Wurstsa- lat und einem kühlen Bier mit bester Unterhaltung der Jugendkapelle Baindt und dem Musikverein Bavendorf ließen die Festbesucher den Abend ausklingen. Wir möchten uns bei allen Sponsoren, Freunden, Gön- nern und Unterstützern bedanken, ohne die unser Dorf- fest so nicht möglich gewesen wäre. Vielen Dank für die vielen Kuchenspenden, die Bereitschaft auszuhelfen, die Sachpreis- und Geldspenden für die Tombola, das Auslei- hen von Fahrzeugen, und noch so viel mehr. Besonderen Dank auch an die Gemeinde Baindt, die uns aufgrund der Bauarbeiten auf dem oberen Schulhof geholfen hat den alternativen Platz festtauglich zu machen. Namentlich möchten wir uns besonders bei folgenden Firmen bedanken: abdm GmbH & Co. KG Ackermann Spülmaschinen GmbH ADTV Tanzschulen Geiger Albert Scheffold Handelsgesellschaft mbH Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG Auergruppe GmbH August Baumgärtner GmbH & Co. KG Autohaus Hecht GmbH Autovermietung Tränkle A-Z Werbepräsente Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG Bäckerei Schmidt Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH Bistro am Dorfplatz BKK VerbundPlus Boehler Optik Bogenrieder Bruno Schreinerei Bohmeier Raumausstattung Bosch Service Lindl+Zeller GmbH Brauerei Max Leibinger GmbH Dachser SE DAK DEKRA DF Werkzeugservice Dorn Arbeitssicherheit Dreher Küchenstudio Dressel Obsthandel GmbH DRK Baienfurt Baindt Edelweissbrauerei Farny e.K. Eiscafe La Dolce Vita Elbs GmbH Schreinerei Franz Habisreutinger GmbH & Co. KG Gaststätte Grüner Berg Gaststätte Zur Mühle Geberit Agq Graf & Riss Baumaschinen GmbH Grieshaber Logistik GmbH Haarschneiderei Hallenbad Baienfurt Hubertus Apotheke Juwelier Jerg oHG Kaplers Kartoffeln KIK Textilien Kirchner Energie GmbH Kirchner Konstruktionen GmbH Klaus Moosmann, Honig Kling Automaten GmbH K-Lounge Konzett KFZ Reparaturwerk. Kordeuter GmbH Kreissparkasse Küchen Reddy Margaritas im Lindenhof Munich Supporters Musikhaus Lange Natursteine Foret jr. Peter Merk Elektrofachgeschäft Physio One Rafi GmbH & Co. KG Ravenburger Spieleland RavensBuch Schützbach GmbH Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V. Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH & Co. KG TZ Anhängervermietung TZ Elektroroller VABECO - Vertrieb von Sport-Werbeartikeln vitaminBe Werbung und Design GmbH Weinkauff Getränkefachmarkt Zweirad Schützbach Wir freuen uns jetzt schon darauf sie beim Dorffest 2024 wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Musikverein Baindt e.V. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 12.07.2023 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Beschlussfassung über die Änderung des § 6, 1.; § 7, 12. sowie § 8 der Vereinssatzung 8. Anregungen, Verschiedenes Im Anschluß werden wir wieder mit einem tollen Eisbe- cher der Eisdiele „La dolce Vita“ aus Baienfurt verwöhnt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und die, die an der Land- frauenarbeit interessiert sind, recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende war unsere Vereinsjugend auf dem Reitturnier in Bad Wurzach in den Jugendprü- fungen stark vertreten: Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Aylin Köse mit Princess 3. Platz Aleyna Branco mit Kasper 6. Platz Maximilian Mutscheler mit Delia Führzügelwettbewerb 3. Platz Marian Schäfer mit Princess 3. Platz Mateo Oelhaf mit Princess Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Aylin mit Princess Maximilian mit Delia Marian mit Princess Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Wettbewerb Jugendrotkreuz Am Samstag den 03.06.2023 fand der Jugendrotkreuz- wettbewerb auf Kreisebene statt. Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt ist mit 3 Gruppen angetreten. Die Stufe Bambini (6 bis 12 Jahre) hat den 4 Platz belegt, die Stufe 1 (12 bis 14 Jahre) den 6 Platz und unsere Stufe 2 (ab 14 Jahre) hat den 1 Platz gemacht und darf somit weiter auf den Landesentscheid! Wir sind sehr stolz auf alle unsere Gruppen und freuen uns mit der Stufe 2 auf den Landesentscheid. Dieser findet am 22.07. in Aulen- dorf statt. Wir sind schon ganz gespannt darauf was uns erwartet. Falls auch Du Lust hast bei uns mitzumachen, dann mel- de Dich gerne unter folgender Adresse: jugendrotkreuz@baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Dich :) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Besuch Forum Würth Rorschach Mit Zug und Fähre zum Forum Würth Rorschach. Dort Besichtigung des Skulpturengartens und Besuch der Aus- stellung. Danach ca. 1 km entlang der Seepromenade zur Bahnstation Rorschach Hafen. Eventuell kurzer Aufenthalt (1 Stunde in Romanshorn) Dienstag 11.07.2023 um 8.30 Uhr Weingarten Charlot- tenplatz oder 9.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 km. Fahrpreis 23 Euro bzw. 18 Euro mit BahnCard. Einkehr auf der Fähre und im Kunst Café Forum Wörth möglich. Max. 20 Teilnehmer möglich. Wanderführung Ingrid Frank. Anmeldung bis 08.07.2023 Tel. 017684205030, E-Mail: ingridfrank.rv@web,de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Helfer & Teilnehmer beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwoche wieder für 9 Kids aus unserer Ortsgruppe in das Zeltla- ger an den Metzisweiler Weiher bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 66 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 34 Be- treuer aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teilnehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppenna- men gegeben und Kennenlernspiele gespielt. Eine Gru- selwanderung durch den Wald weihte die Woche in der ersten Nacht direkt ein. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Armbänder knüpfen, Beutel bemalen, Knete herstellen oder Samenbomben formen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht feh- len; so wurde ein Fußballturnier veranstaltet und allerlei Spiele wie Volleyball, Tischtennis oder Federball angebo- ten. Ein „Bushcrafting“ Workshop zeigte den Kindern, wie im Wald nach Brennmaterial gesucht werden und damit ein Feuer entfacht werden kann. Weitere Workshops zum Thema Erste Hilfe und dem richtigen Umgang mit Ret- tungsmitteln brachten den Kindern grundsätzliche Fer- tigkeiten für Rettungsschwimmer bei. Dank dem großartigen Wetter dieses Jahr, konnten wir einen Badetag am Weiher verbringen, unzählige Was- serschlachten anzetteln und Abkühlungen im selbstge- bauten Pool genießen. Abends wurde am Lagerfeuer zusammengesessen, gesungen und gelacht, woraufhin die Kinder, die Nachtwache für diese Nacht hatten, die Zeltlagerfahne vor Fahnendieben bewachten. Wurden Diebe geschnappt, landeten diese geradewegs im Pool. Auch der bunte Abend am Mittwoch war ein gelungener Erfolg. So wurde z.B. ein Auftritt mit Akrobatik gezeigt, Montagsmaler gespielt, ein Sketch aufgeführt oder eine Modenschau nachgespielt. Zum Ende des Abends wur- den traditionell die Zeltlagerhochzeiten gefeiert, welche die eindrucksvolle Woche abschlossen. Mit viel Bewegung, neuen Bekanntschaften und tollen Er- innerungen ging die Woche wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und be- danken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zelt- lager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Die DLRG Jugend Baienfurt Herzliche Einladung zum Marktplatz- konzert des Liederkranzes Baienfurt am Dienstag, 04.07.2023, 19:30 Uhr Vom Nil bis New York ist das Motto des gemeinsamen Auf- tritts des Männerchores sowie des gemischten Chores „CHORi- feen and friends“ des Lieder- kranzes Baienfurt bei den Bai- enfurter Marktplatzkonzerten. Kommen Sie mit uns auf eine musikalische Reise, deren Zie- le unterschiedlicher nicht sein könnten. Sei es in der Bar zum Krokodil am Nil, in Palo- ma oder in New York – es wird getanzt zu Summer Sam- ba, Tango oder ganz gemütlich bei einem Tee für Zwei. Eins steht fest: Das was wirklich zählt auf dieser Welt kostet keine Millionen, alles was wir brauchen ist Musik, Musik, Musik. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Der Eintritt ist frei, bei schlechter Witterung findet das Konzert im Foyer der Gemeindehalle statt. Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr! Veranstaltung im Theater Ravensburg aus der Reihe „Der Paritätische – Reden & Verändern“ Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt! RAVENSBURG – Im Rahmen der Reihe „Der Paritätische – Reden & Verändern“ lädt der Paritätische Kreisver- band Ravensburg am Freitag, 6. Juli, unter dem Titel „Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt!“ zu einer kurzwei- ligen Veranstaltung ein. Beginn ist um 18 Uhr im Thea- ter Ravensburg in der Zeppelinstraße 7. „Karma4free – komm‘ ins Ehrenamt!“ ist die Einladung an junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für das The- ma „junges Engagement“ interessieren. Der Paritätische Kreisverband Ravensburg zeigt damit Möglichkeiten auf, sich sinnvoll in die Gesellschaft einzubringen, sowie Bei- spiele und Voraussetzungen gelingenden Engagements. Zum Einstieg können die Gäste einen unterhaltsamen Eindruck davon gewinnen, was ehrenamtliche Unter- stützung bewirken kann: Die „Theatergäng“ der Lebens- hilfe Ravensburg zeigt eine gekürzte Fassung ihres ak- tuellen Theaterstücks „Aristophanes“. Ohne den Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern wären die Angebote für Menschen mit Behinderung des Ravensburger Vereins Lebenshilfe nicht denkbar. In ihrem Impulsvortrag gibt im Anschluss Mirjam Brose von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung pra- xisnahe Tipps, welche Rahmenbedingungen Ehrenämter interessant machen für junge Menschen. Was motiviert junge Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren? Diese Ideen können anschließend diskutiert werden. Im Foyer des Theaters Ravensburg bietet sich bei Fin- gerfood die Möglichkeit zum informellen Austausch. Pa- ritätische Mitgliedsorganisationen stellen sich und ihre Engagement-Möglichkeiten vor. Ehrenamtlich Tätige be- richten aus ihrem Aufgabenbereich und beantworten Fragen. INFO: Der Eintritt ist frei. Um eine Anmeldung unter www.paritaet-bw.de/reden-veraendern23 wird gebeten. Munich Supporters Schwaben Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 24.06.2023 veranstalteten wir unser 14. tra- ditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs so- wie mit Baindter Vereinen/Teams. Bei schönem Wetter nahmen am Elfmeterturnier 21 Mannschaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. Kuchen 2. Chicken Tikka Musiala 1.(TV) 3. Chicken Tikka Musiala 2. 4. 7-eleven 5. Bayernfreaks Hohentengen 6. Spalte 04 7. AH Baindt 8. Baggerbomber 9. Chicken Tikka Musiala 3. 10. Spezibande 11. Reichs Clan 12. Ferien in Afrika 13. NZ-Raspler 14. Ebnat Süd 15. LJ Baindt 1. 16. SGM die bleede 4 II 17. Die Lümmel im Getümmel 18. LJ Baindt 2. 19. FC Bolla 20. Waldhorn Buben 21. LJ Baindt 3. Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt und beim Sport- verein Baindt, sowie bei allen Teams die am Elfmetertur- nier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe trifft sich das nächste Mal am Samstag, 08. Juli 202 in Friedrichshafen. Treffpunkt ist um 11.00 Uhr vor dem Medienhaus, Karlstr. 42, 88045 Friedrichshafen. Von dort aus werden wir gemeinsam ein Lokal oder Cafe suchen um uns dort auszutauschen und gemeinsam zu essen. Haben Sie einen Schiefhals, einen Lidkrampf, einen Hand- krampf oder eine andere Dystonieform? In der Selbsthilfegruppe können sich bei uns über die ver- schiedenen Dystonieformen und Behandlungsmethoden mit anderen Betroffenen und Angehörigen austauschen. Angehörige und Interessierte sind ausdrücklich mit ein- geladen. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Bauernhaus-Museum in Wolfegg Sonntag, 2. Juli, 10-18 Uhr Auf ins Museum: Tiere in der Landwirtschaft Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Am 2. Juli heißt es wieder: Auf ins Museum! Von 10- 18 Uhr wird das Bauernhaus-Museum in Wolfegg von vielen gro- ßen und kleinen Tieren bevölkert. Rundherum findet sich ein buntes Programm mit Vorträgen und Mitmach-Pro- grammen. Große tierische Helfer bevölkern das Museumsgelände. Gleich drei große Ochsengespanne sind zu sehen und zeigen wie die großen Vierbeiner um 1900 auf dem Feld eingesetzt wurden. Wie ein Mähwerk und ein Heuwen- der funktionierten, wird mit zwei Pferdegespannen vor- geführt. Außerdem können die Besuchenden moderne Traktoren und einen Oldtimer aus nächster Nähe betrach- ten. Sie ersetzten ab den 1950er Jahren die Ochsen- und Pferdegespanne. Nicht nur auf dem Feld, sondern auch im Stall spielen Tiere eine wichtige Rolle. Alte Filme des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg zei- gen das Handmelken und das Melken mit Maschinen im Vergleich. Ein großes Mitmachprogramm für die ganze Familie rundet den wunderbaren Sonntag im Bauern- haus-Museum ab. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Ortsverband BUND–Schenkenwald Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Samstag, 1. Juli 2023 Gästeführer: Manfred Traub Springkrautroden im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte Der hiesige Ortsverband BUND–Schenkenwald startet seit Jahren Aktionen mit engagierten Naturfreunden, um das Indische Springkraut im Bereich der Blitzenreuter Seenplatte zu dezimieren. Der pflanzliche Einwanderer aus asiatischen Gefilden verdrängt bei massenhaftem Auftreten die einheimische Flora. Das wirkt sich z. B. bei sehr sensiblen Moorgewächsen, wie Orchideen, Sonnentau und Echtem Fettkraut, äußerst nachteilig aus. Bei den vergangenen Aktivitäten konnten wir inzwischen gute bis sehr gute Erfolge erzielen. Daher erfolgt auch dieses Jahr wieder unser Aufruf zum Spring- krautroden, in der Hoffnung, dass sich wieder eine erfreu- liche Anzahl von Bürgern der Gemeinden Fronreute und Wolpertswende an dieser Aktion beteiligt. Unempfindliche Kleidung, Mücken- und Zeckenschutz, Gummistiefel und Handschuhe sind empfehlenswert. Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee Beginn: 09:00 Uhr Ende: ca. 12:00 Uhr Naherholung zwischen Schussen und Seen Sonntag, 2. Juli 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel (für Josef Fürst) Seen, Weiher, Ried und Wald – früher und heute Unsere Sommerwanderung beginnt am Häcklerweiher. Wunderbare Seerosen leuchten, spannend seine Ge- schichte! Durch Plenterwald, Bannwald, Naturschutzge- biete führt unser Weg zum Vorsee, hinauf zum Göris bis in den Wolpertswender Torfstich. Zu verborgene Orchideen, leckeren Beeren aber auch Giftigem gibt es nette Sagen und Geschichten. Dazu Dachsbauten, Biberspuren - es gibt viel zu entdecken! Gästeführer Gerhard Tempel springt ein Josef Fürst. Will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Streckenlänge ca. 6,5 km Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher, Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Eine Einkehr in ortsansässige Gasthäuser ist anschie- ßend möglich. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de © Heidi Stulle-Gold/DEIKE 749R52R1 Film & Fernsehen 1. Wie endete ein regelmäßig bei „Der Goldene Schuß“ ausgerufener Satz? „Der Kandidat … A … bekommt den Bonus!“ B … siegt auf ganzer Linie!“ C … hat 100 Punkte!“ D … gewinnt den Jackpot!“ 2. Wer moderierte von 1988 bis 1992 die Spielshow „Ruck Zuck“? A Werner Schulze-Erdel B Jochen Bendel C Rudi Carrell D Jörg Draeger 3. Wie wurde die Frau genannt, die beim „Glücksrad“ die Tafeln an der Wand umdrehte? A Ziffernengel B Buchstabenfee C Letternelfe D Zeichenhexe 4. Wie hieß der Trostpreis der Sendung „Geh aufs Ganze!“? A Zonk B Onk C Flonk D Ronk Lösungen: 1C, 2A, 3B, 4A Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Die Natur mit all ihren Bestandteilen übte schon früh eine große Faszination auf uns Menschen aus. Zahlreiche Forscher entwickelten Theorien und führten Studien durch, die heute als Meilensteine gelten und Grundlagen unserer Wissenschaften sind. Testen Sie Ihr Wissen rund um die Naturforschung mit unseren 15 Fragen! Das große NaturforscherquizDas große Naturforscherquiz Lösungen 1 D – Der griechische Gelehrte Aristoteles ist hauptsächlich für seine philosophischen Schriften bekannt, doch er wirkte auch auf dem Gebiet der Naturforschung. Dabei interessierte ihn vor allem der Bereich der Zoologie. 2 B – Die Universalgelehrte und Äbtissin Hildegard von Bingen sammelte in ihrem Werk „Physica“ Wissen über Heilkräuter sowie deren Wirkung auf den Menschen und verband es mit der Volks- medizin. 3 D – Für den Bau diverser Flug- geräte untersuchte Leonardo da Vinci die Bewegungsabläufe von Vögeln im Flug. So beschrieb er als einer der Ersten, dass sich die Flü- gel im Abwärtsschwung spreizen, während sie in der Aufwärtsbewe- gung dicht anliegen. 4 A – 1492 entdeckte Christoph Kolumbus Amerika. Benannt nach Amerigo Vespucci, ist der Kontinent erstmals unter dieser Bezeichnung auf einer zum Globus faltbaren Segmentkarte von Martin Waldseemüller zu sehen. 5 C – Dank ihrer künstlerischen Ausbildung gelang Maria Sibylla Merian eine detailgetreue Ab- bildung der einzelnen Stadien der Metamorphose, die bis dahin weitestgehend unbekannt waren. Damit lieferte sie einen wichtigen Beitrag zur Insektenkunde. 6 D – 1801 veröffentlichte der Bo- taniker Jean-Baptiste de Lamarck sein Werk „Système des animaux sans vertèbres“, in dem er erstmals den Begriff Wirbellose verwendete. Er begründete die moderne Zoo- logie dieser Tiergruppe. 7 D – Wenn der von der Sonne ausgehende Sonnenwind auf das Magnetfeld der Erde trifft, wird ein geomagnetischer Sturm ausgelöst. Durch diese Störung verformt sich das Magnetfeld und es kommt zu Nordlichtern. 8 A – Der wissenschaftliche Name des Diademhähers lautet Cyanocitta stelleri. Steller brachte ein Exemplar von der Zweiten Kamtschatkaexpedition mit. 9 B – Mit seinen Schriften „Species Plantarum“ und „Systema Natu- rae“ über Pflanzen, Tiere und Mi- neralien trug Carl von Linné einen großen Teil zur heutigen Disziplin der wissenschaftlichen Benennung von Lebewesen bei. 10 B – Der französische Natur- forscher Georges Cuvier vertrat die sogenannte „Katastrophentheorie“ zur Erklärung fossiler Überreste. Dabei ging er davon aus, dass die Erdlebewesen mehrmals durch Kata strophen ausgestorben seien und Gott im Anschluss neue ge- schaffen habe. 11 A – Auf seinen Forschungsreisen führte Alexander von Humboldt u. a. in Mexiko, Venezuela und Peru Studien zu zahlreichen Naturwis- senschaften durch. 12 D – Anna Atkins‘ Bildband „British Algae: Cyanotype Impres- sions“ bestand zunächst nur aus Abbildungen verschiedener Algen der britischen Insel. Später wurden die Blaupausen noch um erklären- de Texte erweitert. 13 A – Die natürliche Selektion nach Charles Darwin beschreibt den Fortbestand anpassungsfähi- ger Lebewesen und die natürliche Reduktion ihrer nicht anpassungs- fähigen Konkurrenten. 14 D – Sein Leben widmete George Eve rest der Gradmessung entlang von Meridianen und der Grundlagenvermessung des in dischen Subkontinents. 1856 wurde der höchste Berg der Erde nach ihm benannt. 15 D – Der deutsche Geowis- senschaftler Alfred Wegener formulierte als Erster die Idee des Urkontinents Pangäa, welcher vor mehreren hundert Millionen Jahren zerbrach und seitdem auseinanderdriftet. Seine Theorie wurde posthum anerkannt. 1 Welcher Philosoph war auch als Natur forscher tätig? A Arthur Schopenhauer B Platon C Friedrich Nietzsche D Aristoteles 2 Wie heißt das von Hildegard von Bingen ver- fasste Werk über die Heilkräfte der Natur? A „Virtus“ B „Physica“ C „Natura“ D „Plant Sanitatem“ 3 Für einige seiner Erfindungen studierte Leo- nardo da Vinci das Verhalten einer bestimmten Tiergruppe. Welcher? A Insekten B Reptilien C Fische D Vögel 4 1507 veröffentlichte Martin Waldseemüller einen Globus. Welcher erst wenige Jahre zuvor entdeckte Kontinent war darauf erstmals zu sehen? A Amerika B Afrika C Australien D Antarktis 5 Die Darstellung der Metamorphose welchen Insekts machte Maria Sibylla Merian Anfang des 18. Jahrhunderts berühmt? A Mücke B Biene C Schmetterling D Libelle 6 Die Klassifikation welcher Tiergruppe geht auf Jean-Baptiste de Lamarck zurück? A Vögel B Amphibien C Säugetiere D Wirbellose 7 Anders Celsius, der Erfinder der Temperatur- skala, bestätigte außerdem den Zusammen- hang von Polarlichtern und … A … Mondzyklus. B … Sonnensystem. C … Stratosphäre. D … Magnetfeld. 8 Welches später nach ihm benannte Tier brachte Georg Wilhelm Steller Mitte des 18. Jahr- hunderts zur Erstbeschreibung nach Europa? A Diademhäher B Sibirischer Braunbär C Panzernashorn D Dickhornschaf 9 Für welche biologische und zoologische Disziplin legte Carl von Linné Mitte des 18. Jahr- hunderts die Grundlage? A Zellenlehre B Nomenklatur C Vererbungslehre D Taxonomie 10 Als Begründer welcher Wissenschaft gilt Georges Cuvier? A Botanik B Paläontologie C Astronomie D Geologie 11 Wohin unternahm Alexander von Humboldt keine Forschungsreise? A Brasilien B Mexiko C Venezuela D Peru 12 Anna Atkins veröffentlichte das erste Buch, in dem biologische Abbildungen nicht als Zeich- nung, sondern als Fotografien abgebildet waren. Welche Hintergrundfarbe war dabei maßge- bend? A Gelb B Grün C Rot D Blau 13 Wie lautet eine grundlegende Bezeichnung aus der Evolutionstheorie Charles Darwins? A natürliche Selektion B entscheidende Auslese C essenzielle Mutation D notwendiger Ab- zug 14 George Everest war ein Geodät. Das heißt, er beschäftigte sich hauptsächlich mit … A … den Auswirkungen von Hochlagen auf Lebewesen. B … der Untersuchung von Gesteinen. C … der Erforschung von Bergen. D … der Vermessung der Erdoberfläche. 15 Alfred Wegener formulierte eine Theorie, die später die Grundlage der Plattentektonik bildete. Wie heißt sie? A Kontraktionstheorie B Expansionstheorie C Pulsationshypothese D Kontinentalverschiebung 746R53R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) 2. Juli 2023, 10 - 17 Uhr großes Salatbuffet mit Maultaschen, Kaffee und Kuchen Informaonen rund um den Garten und Nützlinge Oldmer Traktoren und Kinderprogramm musikalische Unterhaltung mit dem MVWolpertswende * * * * Herzliche Einladung zum Gemüsefest! Jetzt zum selbst Ernten: Tomaten, Gurken, Auberginen, Salat, Kohlrabi, sowie Eier uvm. Unsere Öffnungszeiten: Für unsere neuen Projekte suchen wir zuverlässige Mitar- beiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist Minijob Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz in einem Familien- unternehmen bei bester leistungsorientierter Bezahlung und weiteren Zusatzleistungen. Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Letzte Chance auf Übernahme meiner Schlosserwerkstatt Ende diesen Jahres gebe ich meine Werkstatt aus Altersgründen ab! Wer möchte diesen voll ausgestatteten Handwerksbetrieb überneh- men? Die Werkstatt befindet sich in einem Mietobjekt mit ca. 186 m2, zuzüglich Außengelände. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefo- nisch bei mir zu weiteren Absprachen: Manfred Egger 0171 9505054. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Juli 2023 ab 11.30 bis 16.30 Uhr Haus 37 (Alte Schwimmhalle) HERZLICHE EINLADUNG AN ALLE EHEMALIGEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN DER REGION RAVENSBURG-BODENSEE MITTAGESSEN KAFFEE & KUCHEN Beim anschließenden ZfP-Sommerfest können Sie gerne den Abend ausklingen lassen. www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 BAINDT – Am vergangenen Freitag hat Armin Jöchle zur Inbetriebnah- me der eigenen Stromtankstelle auf dem Firmengelände im Gewerbege- biet Mehlis Baindt eingeladen. Gekommen waren viele Interessier- te und insbesondere Handwerker, die an Planung und Bau dieses innovativen Projekts beteiligt waren. Ebenso war der Ravensburger CDU Landtagsabgeordnete August Schuler, Mitglied in den Landtags-Ausschüssen Verkehr / Mobilität und Umwelt / Klima / Energiewirtschaft vor Ort. „Unter der eingetragenen Marke „Die TANKe“, bieten wir fünf hochmoderne Schnellladepunkte (High Power Charger HPC) der höheren Leistungsklasse (Leis- tung von bis zu 150 Kilowatt) für einen kurzen Ladestopp an. Stellplätze mit län- geren Ladekabeln ermöglichen auch Fahrzeugen mit Anhänger sowie E-LKW die Nutzung. In 20 Minuten laden Sie Ihr E-Mobil für eine Reichweite von bis zu 200 Kilometern“, mit dieser guten Nachricht begrüßte Armin Jöchle die anwesenden Gäste. Die Lage im Gewerbegebiet Mehlis/Baindt mit Anbindung zur B30 erweitert die E-Infrastruktur für Reisende gleichermaßen wie für die Transportbranche. Darüber hinaus ist mit der TANKe der zukünftige Ladebedarf des geplanten interkommuna- len Gewerbegebiets Baienfurt/Baindt bereits vorausschauend abgedeckt. Alle Ladeplätze sind mit einer SB-Sauganlage ausgerüstet, so kann man die Lade- zeit optimal auch für die Innenraum-Reinigung nutzen. Passende Pfl egeproduk- te fi ndet der Kunde im Verkaufsautomaten vor Ort. Ein Mattenklopfer sowie ein elektronisch gesteuerter automatisierter Reifendruckregler stehen dazu kostenlos zur Verfügung. Zu Sicherheit ist jeder einzelne Ladestellplatz nachts beleuchtet und zusätzlich mit einer Videokamera überwacht. Die JÖCHLE Stromtankstelle ist mit einer modernen gläsernen PV-Anlage überdacht, die Sonnenenergie direkt in den Kreislauf der Station einspeist. Ein Verkaufsautomat mit Snacks und Drinks zur Stärkung runden das Serviceangebot ab. „Unsere TANKe ist mehr als nur eine Stromtankstelle, sie dient als Vorbild für den Klimaschutz. Damit präsentieren wir Ihnen eine Muster-Lösung für Betriebe, die gemäß Klimaschutzgesetz ab 35 Pkw-Stellplätzen zu einer PV-Überdachung verpfl ichtet sind. Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung aus einer Hand“, mit diesen Worten sprach Jöchle gleich seine Empfehlung als Dienstleister zur Um- setzung für Interessierte an einem ähnlichen Projekt aus. Zeitgleich wurde die JÖCHLE Mobility-App für das Smartphone entwickelt (als Download verfügbar für Android- und iOS-Geräte) und die macht das Laden ganz einfach. Einmal registriert, kann man ohne Mühe den nächsten Ladepunkt fi nden, auch europaweit bei allen beteiligten Roamingpartnern, dort den Ladevorgang starten und bezahlen. Selbstverständlich kann man dabei zwischen verschiedenen Bezahlmethoden wählen. Sämtliche Ladedaten und Rechnungen sind in der App jederzeit einsehbar. Anschließend gab es noch Ansprachen von drei hochkarätigen Gastrednern. Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, Thomas Zimmermann, Vizepräsident und Ressortleiter Elektrotechnik im Fachverband Elektro- und Infor- mationstechnik Baden-Württemberg und Reiner Ullmann, Sonderbeauftragter im Fachverband Elektromobilität waren dazu nach Baindt gekommen. Krimmer lobte dabei deinen herausragenden Aspekt dieses Projekts. „Hier wird deutlich, dass es nicht nur das altehrwürdige Handwerk gibt, sondern auch ganz innovative Betriebe, die ganz vorne mit dabei sind“, so der Handwerkskammer- präsident. „Mit 8 Milliarden Umsatz ist die Elektrotechnik ein großer Player in der Wirtschaft. Handwerkliche Meisterleistung hat dieses Projekt geplant, gebaut und in Betrieb genommen und dies zeigt auch den Weitblick für die ganze Region“, lobte Thomas Zimmermann. Seit 10 Jahren ist Reiner Ullmann überzeugter Nutzer von E-Mobilität. Er be- zeichnete in seiner Ansprache die Stromtankstelle von Armin Jöchle was wichtiges Leuchtturmprojekt, insbesondere neben den anderen oft internationalen Akteuren am Markt. Zum Abschluss des offi ziellen Teils wurde natürlich noch das obligatorische „Rote Band“ zur Eröffnung der „TANKe“ durchschnitten. Ab jetzt kann von Jedermann die Stromtankstelle im Gewerbegebiet Mehlis Baindt zum Laden genutzt werden. Die anwesenden Gäste wurden anschließend mit kulinarischen Köstlichkeiten vom Barbecue Chef Elmar Fetscher verwöhnt und konnten sich dabei in angeregten Gesprächen über das Thema Elektromobilität austauschen. Jöchle eröffnet innovative Stromtankstelle „TANKe“ in Baindt[mehr]

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              Bekanntmachung_Nachtragshaushalt_2024.pdf

              Amtliche Bekanntmachung am 12.01.2024 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. März 2023 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. 🌼🌼 Liebe Basar Freundinnen und Freunde, wir laden Euch ganz herzlich zu unserem Frühjahr-Sommer Basar am 11. März 2023 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. 👣👣 Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förderverein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kindergärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. 🛴🛴 Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Wir freuen uns schon sehr auf Euer Kommen! Herzliche Grüße Das Basar-Team Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frühlingsgefühle auf naturnahen Grünflächen in der Gemeinde Baindt Struppige Kinderstuben, zarte Frühblüher und das erste Summen – bei einem Besuch auf „Natur nah dran“- Flächen gibt es viel zu entdecken. Die naturnah gestalteten Grünflächen in Baindt sehen im Winter struppig aus. Was für das Auge gewöhnungsbedürftig sein mag, ist für Insekten und Vögel aber umso wichtiger: Sie finden dort Nahrung und Nistquartiere. Dank langsam steigender Temperaturen zeigen sich Frühblüher, an denen die ersten Wildbienen Pollen sammeln. Dürre Stängel, vertrocknete Blütenstände und Laub lassen nur vermuten, wie schön die blühen- de Pracht im Sommer war. Doch es gibt einen Grund, dass die Kommune die Wildstaudenflä- chen nicht gemäht und abgeräumt hat. Die struppig aussehenden Beete bieten nämlich einen Mehrwert für die biologische Vielfalt. „Wenn das Nahrungsangebot in der kalten Jahreszeit knapp ist, sind Samen von Flockenblu- men, Disteln oder Karden eine wichtige Mahlzeit für Vögel wie Distelfinken“, erklärt Martin Klatt, „Natur nah dran“-Projektleiter beim NABU Baden-Württemberg. „Und in den verholzenden Stängeln von Pflanzen wie Königskerzen haben Mauerbienen oder Blattschneiderbienen ihre Kinderstuben angelegt. Dort schlüpft danneine neue Generation Wildbienen.“ Aber auch bei naturnahen Flächen gibt es Unterschiede. So werden Flächen mit Wiesenpflan- zen im Herbst ganz oder teilweise gemäht. Das ist nicht etwa ein Pflegefehler, sondern sorgt dafür, dass Tiere wie Hummeln oder Grabwespen leicht in den Wiesenboden gelangen und dort überwintern können. Jetzt Blausterne, Anemonen oder Lungenkraut entdecken Die sonnigen Tage locken nicht nur uns Menschen nach draußen, sondern auch die ersten Frühblüher. Auf den „Natur nah dran“-Flächen sind einige frühe Arten zu Hause – ein Besuch lohnt sich also noch mehr als sonst. Krokusse und Schneeglöckchen kennen die meisten. Aber wie sieht es aus mit Lungenkraut, Winterling, Blaustern, Anemone oder Hasenglöckchen? Die- se wilden Frühlingsboten bieten Nahrung für die ersten Hummelköniginnen und Mauerbienen. Die ersten Bienen-Männchen sind schon unterwegs. Allerdings ist ihre Suche nach paarungs- willigen Weibchen zunächst vergeblich, denn die verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben. Baindt hat 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 5 Grünflächen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Diese liegen an folgenden Standorten: in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreisverkehrs am Ortseingang Schachen. Info-und Pressematerial Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2023 Auch in diesem Jahr können Landwirte wieder kos- tenfrei Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höheren Mehrwertes für die Biodiversität wird in diesem Jahr ausschließlich eine Mischung zur Anlage mehrjähriger Blühstreifen ge- fördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinterungsmöglich- keiten für Niederwild und Insekten. Das Online-Be- stellformular ist auf der Homepage des LEV RV zu finden (www.lev-ravensburg.de). Bestellt werden kann noch bis zum 12. März 2023. (Achtung: Verlängerung der Frist) Hinweis: Die angebotene mehrjährige Mischung entspricht den GLÖZ 8-Anforderungen und kann somit für die 4%-Stilllegungsflächen verwendet werden (Konditionalität). Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung Eröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ am Donnerstag, 16. März 2023 Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach län- gerer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastronomiebetrieb öffnet. Am Donnerstag, 16. März 2023 um 17:00 Uhr ist es soweit. Angeboten wird hochwertige deutsch-schwäbische Küche. Egal, ob gemütliches Beisammen- sein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stammtische, alles ist in der neuen Gaststätte. Reserviert werden kann per E-Mail (info@zur-muehle-baindt.de) oder telefonisch unter 07502/5770150. Die Gaststätte hat anfänglich folgende Öffnungszeiten, die nach Aufbau des Serviceteams erweitert werden: Montag und Dienstag ab 17:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag Ruhetag Freitag und Samstag ab 17:00 Uhr Sonn- und Feiertag 11:00 bis 21:00 Uhr (warme Küche von 11:30 bis 14:30 Uhr und 17:00 bis 21:00 Uhr) Adresse: Mühlstraße 1, 88255 Baindt Die Inhaberfamilie Kaiser freut sich über Ihren Besuch und Ihre Unterstützung! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 14. März 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Osterferi- en vom 11.-14. April 2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 14. März 2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Mitte Februar 2023 haben die Baustelleneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Un- terboden für die Baustelleneinrichtung der Hochwasser- schutzmaßnahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff eines Regenwasserkanals inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Laut Bodenmanagement darf mit schwerem Gerät nicht auf den Oberböden ge- fahren werden, sodass die Böden seitlich gelagert werden müssen. Die Baustelleneinrichtung dient der Baufirma als Lagerplatz für Baumaterialien, wie zum Beispiel Regen- wasserrohre, Kies, Sand, Flussbausteine oder auch Fer- tigteilelemente aus Beton. Im weiteren Verlauf wird die Baustelleneinrichtungsfläche zum Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Der aktuell aufgetürmte Boden muss bodenkundlich beprobt sowie untersucht werden und kann im Anschluss zur Deponie abtransportiert werden. Mitte März 2023 beginnen die eigentlichen Bauarbeiten für den Hochwasserschutz sowie für den Regenwasser- kanal inklusive Retentionsbecken. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1.700.000 Euro. Der Gemeinde Baindt stehen mit Bescheid vom 27.07.2022 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fördermittel von insgesamt 413.500 Euro für den Hoch- wasserschutz zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommu- nen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregene- reignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versiegelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Mög- lichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 07.03.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 14.03.2023 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2023 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2023 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2023 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2023 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bericht zur Jahreshauptversammlung Kommandant Roland Bucher eröffnete am Freitag, dem 03.03.2023 endlich wieder eine Hauptversammlung wie „in alten Zeiten“. Neben der Einsatzabteilung begrüßte er die Altersabteilung, ebenso die Jugendfeuerwehr, Vertre- ter des DRK sowie unsere Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Christian Stross verlas in Ver- tretung des Schriftführers den Jahresbericht 2022, ver- bunden mit diversen Bildern und Erläuterungen von Ro- land Bucher. Kommandant Bucher berichtete von einem leicht über- durchschnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2022 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung des Personalstands mit 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 32 Jahren. Herausfordernd bleibt aber die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Arbeitszeit. Im Jahr 2022 konnten endlich einige Ausbil- dungsmaßnahmen nachgeholt werden, ebenso machen einige Kameraden aktuell den LKW-Führerschein. Eine notwendige Maßnahme, da die Bundeswehr als Ausbilder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 in diesem Bereich durch die vor vielen Jahren weggefal- lene Wehrpflicht nicht mehr zur Verfügung steht. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, unter anderem die Ersatzbeschaffung der Einsatzuniform. Die Fachbereichsverantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Bericht über die Jugendfeuerwehr. Auch hier konnte nach den Jahren der Pandemie wieder ein normales Übungs- jahr abgehalten werden. Bei 42 Übungen und Aktionen waren Tim Streubel, Johannes Haug und Noel Hartmann die fleißigsten Teilnehmer. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Sascha Biggör, Felix Konzett und Tobias Lang. Zum Oberlöschmeister wurde befördert: Jochen Rossaro. Zum Brandmeister wurde befördert: Markus Striegel. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Daniel Heilig, Matthias Heilig und Simon Späth. Für 20 Jahre wurde Florian Schabel und für 30 Jahre An- ton Konzett, Peter Mohring und Jochen Rossaro geehrt. Aus dem Einsatzdienst verabschiedet wurde David Mack, neu aufgenommen wurden Johannes Haug und Jakob Mohring-Landsberger. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. März und Sonntag, 12. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. März St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: (0751) 79 12 20 Sonntag, 12. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2023 Am Donnerstag, 23. März 2023 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de oder unter www.baindt.de (Rubrik Rathaus&Bürgerservice/Abfal- lentsorgung/Problemstoffsammlung). Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Säuren • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Das Formular ist abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13:00 bis 16:00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostier- anlage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Guter Service direkt im Ort Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 17.02.2023 feierten die Eheleute Elsa und Viktor Reber das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Emma und Rudolf Schneider zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Zum 90. Geburtstag am 7. März 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Erika Huber herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Team des Kindergartens St. Mar- tin nützt einen Nachmittag für eine In- house-Fortbildung. Seit Spätsommer 2020 haben Teams von Kinderta- geseinrichtungen in Baden-Württemberg die Möglich- keit, kostenlose Inhouse-Fortbildungen rund um das Thema Bewegungsförderung zu erhalten. Organisiert werden die Fortbildungen durch die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bei der Entwicklung der Fortbildungsmodule sowie der Orga- nisation und Durchführung der Fortbildungen wird die Stiftung von dem Badischen Turner-Bund e.V. und dem Schwäbischen Turnerbund e.V., die neben der Spar- da-Bank Baden-Württemberg eG die Gründer der Kin- derturnstiftung Baden-Württemberg sind, unterstützt. Das Besondere: Geschult wird das gesamte Team und die Fortbildungen finden vor Ort in den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen statt. Auch das Team unseres Kindergar- tens hat vergangene Woche an so einer „Bewegungsfortbildung“ teil- genommen. Den pädagogischen Fachkräften wurde noch mal die Bedeutung von Bewegung für die kindliche Entwicklung erläutert. Es wurden verschiedene Methoden aufgezeigt, wie sie im Kindergar- ten-Alltag gefördert und integriert, sowie mit anderen Bildungs- und Erfahrungsfeldern des Orientie- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 rungsplans verbunden werden kann. Mit der Teilnahme an der Inhouse Fortbildung erhielt unser Kindergarten „eine Bewegungs-Tonni“ mit vielfältigen Bewegungsma- terialien und dem Praxishandbuch „Bewegungserziehung in der Kita. Zur Information Klima-Spartipp des Monats März 2023: Aber Vorsicht, it´s zu cool man (and woman) Eines vorweg, es geht beim Motto dieses Tipps nicht um Rapper mit vielen Goldketten und Bling-Bling um den Hals. Stattdessen ist Coolness hier wortwörtlich zu ver- stehen, denn es geht darum, wie cool, also kalt, ein Kühl- schrank minimal sein sollte. Während beim Heizen möglichst niedrige Temperaturen den Wärmeverbrauch niedrig halten, gilt bei Kühlgeräten das exakte Gegenteil. Je wärmer diese sind, umso weni- ger Energie wird zum Kühlen benötigt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Regler von Kühl- schränken zu hoch eingestellt sind, weshalb zu viel ge- kühlt wird. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Strom benötigt wird, als eigentlich nötig wäre. Der Kühlschrank ist so also im wahrsten Sinne des Wortes zu cool. Die optimale Kühlschrank-Temperatur, ohne zu riskie- ren, dass sich grüne, blaue, weiße oder grüne Pilze im Kühlgerät heimisch fühlen und die eingelagerten Lebens- mittel verderben, liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. Als kleine Merkhilfe in Anlehnung an das Kürzel CR7 ei- nes berühmten Fußballers, dient für die optimale Kühl- schranktemperatur das Kürzel KR7. Dieses steht für: Kühlschrank reicht 7 (also sieben Grad Celsius) Bei Temperaturreglern des Kühlschranks mit Skala von 1 bis 5, ist meist bereits die Stufe 1 ausreichend, um diese Optimaltemperatur zu erreichen. Bei Reglern von 1 bis 7 ist Stufe 2 der Weg zum Glück. Wer in seinem Kühlschrank keinen eingebauten Thermometer besitzt, kann sich für kleines Geld einen separaten Kühlschrank-Thermometer anschaffen oder ganz unkompliziert den Regler auf die entsprechende Stufe einstellen. Neben dem Thema Energieeinsparung ist es bei Lebens- mitteln besonders wichtig, wie verhindert werden kann, dass diese verderben und weggeschmissen werden müs- sen. Hilfreich ist hier Trennkost, also in diesem Fall die Trennung nach bestimmten Lebensmittelarten und Ein- ordnung an der richtigen Stelle im Kühlschrank. Somit kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittel mög- lichst lange frisch bleiben. Es ist so, dass ein Kühlschrank ähnlich den Klimazonen auf der Erde, in verschiedene Temperaturzonen unterteilt ist. Hieraus abgeleitet wird laut Ökotest für die optimale Lagerung von Lebensmitteln in einem Kühlschrank fol- gendes empfohlen: • Oberstes Fach: Käse und Co. Das oberste Fach des Kühlschranks eignet sich für Käse, gut verpackte Spei- sereste, Geräuchertes und rohen Schinken. • Mittleres Fach: Frische Milchprodukte. Hier sind am besten Milchprodukte wie Joghurt, Quark sowie geöff- nete Obst- und Gemüsegläser einzuquartieren. • Unteres Fach: Fleisch und Fisch. Das kälteste Fach ist ideal für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch geeignet. • Gemüsefächer: Obst & Gemüse. Wie der Name es be- reits verrät, sollten hier kühlschranktaugliche Gemüse wie beispielsweise Salate, Spinat, Karotten und Früchte wie Beeren oder Aprikosen aufbewahrt werden. Neben der Wahl der optimalen Temperatur lässt sich beim Kühlschrank weitere Energie einsparen, indem die- ser so selten und kurz wie möglich geöffnet wird. Denn so bleibt die kalte Luft im Inneren. Übrigens hätten Sie gewusst, dass ein Kühlschrank der regelmäßig geöffnet wird, gefüllt sogar weniger Strom benötigt, wie bei gäh- nender Leere. Der Grund hierfür ist, dass die Gegenstände im Inneren wie Kühlakkus wirken und daher dazu beitra- gen kalte Luft im Inneren halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chancen nutzen“ findet am Donnerstag, den 23. März 2023 ab 13:00 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Ar- beit Ravensburg, Schützenstraße 69, unter dem Motto „Berufe nicht nur in Uniform“ ein Informationsnachmit- tag statt. Dabei geht es um Berufe bei der Bundespolizei, Bundes- wehr, Polizei sowie beim Zoll. Wer sich vorstellen kann, beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungstests ein umfassendes Bild machen. Einstellungsberater geben Auskünfte über die jeweiligen Berufe in ihren Behörden. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls an- wesend und informiert über Berufsausbildung, Fachhoch- schul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Weitere Infos zum Veranstaltungsprogramm und den ein- zelnen Vorträgen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, in der Veranstaltungs- datenbank rund um die Uhr abrufbar. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holzbau Projektmanagement Der klimafreundliche Baustoff Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zukunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau - Projektmanagement“ bietet eine tolle Möglichkeit für junge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspo- sitionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine Ausbildung zum/r Zimmerer/in mit einem Studium im Bereich Holzbau Projektmanagement / Bauingenieurwesen. Während der Ausbildungszeit erwerben die Teilnehmen- den folgende Qualifikationen: • Gesellenbrief im Zimmererhandwerk • Polier/in im Zimmererhandwerk • Meisterbrief im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Studi- engang Holzbau Projektmanagement/Bauingenieur- wesen • Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nächster Ausbildungsstart: September 2023 Bewerbungsschluss 31. Mai 2023 Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de/ Landkreis Ravensburg Expertinnen und Experten am Telefon für pflegende Angehörige Der größte „Pflegedienst“ in Deutschland sind die pflegen- den Angehörigen. Sie pflegen fast fünf Millionen Pflegebe- dürftige in ihrer häuslichen Umgebung, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Alles soll möglichst so organisiert sein, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Hierbei stoßen die Angehörigen immer wieder auf neue Fragen und Probleme. In den letzten zwei Jahren der Pandemie ist es für pfle- gende Angehörige immer schwieriger geworden, an wich- tige Informationen zu kommen, der Beratungsbedarf rund um die Pflege hat sich in den in dieser Zeit nahezu verdoppelt. Insbesondere wenn die Pflegesituation neu entstanden ist, bringt dies viele Fragen und ungelöste Probleme mit sich. Die Telefonaktion der Kommunalen Pflegekonferenz (KPK) des Landkreises Ravensburg bietet hier die Mög- lichkeit, diese Fragen zu stellen. Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Pflege beantworten Fragen bei- spielsweise zu den Themen: Allgemeine Beratung, Woh- nen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, finanzielle Un- terstützung und Entlastung durch Gesprächsgruppen. Rede und Antwort stehen Stefan Löffler vom Pflegestütz- punkt des Landkreises Ravensburg, Stefanie Wagner von der Compass Pflegeberatung und Felix Brummbauer von der AOK. Sie sind am Dienstag, den 14.03.2023 von 17 – 19 Uhr telefonisch unter der Nummer 0751/85-3322 zu erreichen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. März – 19. März 2023 Gedanken zur Woche Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Samstag, 11. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Emilia Stotz († Anna und Eugen Halder, Theresia und Bap- tist Elbs mit Angehörigen, Kurt Elbs, Jahrtag: Werner Sebastian Schnell) Anschließend Glühwein- und Waffelverkauf durch die Minis vor der Kirche Sonntag, 05. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – 2. Gottesdienst der Erstkommu- nionkinder mit der Jugendkantorei Dienstag, 14. März 7.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Krankensalbung für alle im Bischof Sproll Saal, anschließend Seniorennachmittag 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 16. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. März 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Sonntag, 19. März – 4. Fastensonntag Laetare 10.00 Uhr Baindt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Lena Himpel, Anton Pink, Anton Strehle († Josefine Heine, Josef Jerg, Leokadia und Josef Malsam) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Matthias Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Beichtgelegenheit: Baienfurt, Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Bußfeier: Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Anschließend Waffelverkauf zu Gunsten der Minihütte. Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk (†1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen im Pfarrbüro zur Abholung bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 25. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Un- terstützung! Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen da- bei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 40,-- Euro, 2. Kind 30,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Einladung zum Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie herzlich ein zum Gottesdienst mit Krankensalbung am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Das Sakrament der Kran- kensalbung wird zur Heilung und zur Stärkung von Leib und Seele gespendet. Anschließend gemütliches Beisam- mensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen Ihr Seniorenteam Vortrag mit Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt vom Lions Club am 15.3.2023 um 19.00 Uhr, kath. Gemein- dehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions welt- weit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruf- lichen und persönlichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und andere Probleme anzu- gehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitspräventi- on, Drogen- und Gewaltprävention schon in den Grund- schulen. Sehstörungen und Blindheit sind Schwerpunkte der eh- renamtlichen Arbeit in vielen Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. 17.03.2023, 19.00 Uhr St. Maria in Meckenbeuren „Kirche anders“ Einladung an alle, die diesen außerge- wöhnlichen Gottesdienst besuchen möchten. Der Förderverein für das Pflegeheim St. Barbara lädt ein zum Vortrag: Vorsicht Abzocke! Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravens- burg, Referat Prävention Donnerstag, 23.3.2023 ab 14.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Diese Einladung richtet sich an alle Senioren und inter- essierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Be- trug erfahren möchten. Bitte um Anmeldung unter Tel. 0751 51462 oder unter annosch@gmx.de. Es gibt Kaffee und Kuchen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Die Vorstandschaft vom Förderverein für das Pflege- heim St. Barbara und weitere ortsansässige Vereine der Gemeinde Baienfurt laden herzlich ein zur Vortragsver- anstaltung. VORSICHT ABZOCKE! - Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravensburg - Referat Prävention Donnerstag, 23. März 2023 um 14:30 Uhr im evang. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt Eintritt: frei Ältere Menschen in Deutschland sind erfreulicherweise insgesamt viel seltener von Kriminalität betroffen als jüngere. Senioren verhalten sich meist umsichtig und le- ben entsprechend sicher. Dennoch gibt es Bereiche und Situationen, in denen auch ältere Menschen Risiken aus- gesetzt sind. Dort, wo sie so etwas gar nicht erwarten: an der Haus- oder Wohnungstüre, in der eigenen Wohnung oder auch am Telefon, im Internet oder am Bankautomat. Das Ziel der Täter ist dabei stets das gleiche: durch Tricks und Täuschungen an Geld oder Wertgegenstände älterer Menschen zu gelangen. Aufklärung und Information ist der beste Weg um sol- che Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu ver- hindern. Diese Einladung richtet sich an ALLE Seniorinnen und Senioren sowie interessierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Betrug, erfahren möchten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für die Planung einer kurzen Kaffeepause bitten wir um Anmeldung unter: Tel. 0751 51462 oder annosch@gmx.de. Anmeldung gerne auch von Kleingruppen und Vereini- gungen. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachse- ne und Kinder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweiler str. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 12. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 13. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 15. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 19. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal -------- Gedanken zur Woche Auf den Fokus im Le- ben achten – und die Weite im Blick behal- ten Meine Augen sehen stets auf den HERRN – dieser Psalm-Vers gibt dem Sonntag „Okuli“ seinen Namen. Gar nicht so leicht, in der Reiz-Überflutung dieser Tage seinen Fokus immer richtig zu wählen – was ist, wenn ich dadurch andere Dinge aus dem Blick verliere? Tatsächlich ist es so, dass unser Gehirn gar nicht anders kann, als sich auf eine Situation nach der anderen einzu- stellen, wenn wir wirklich im Moment präsent sein wollen, ganz da. Der Sonntag „Okuli“ lädt uns ein, unseren Fokus immer mal wieder zu überprüfen und ganz bewusst auf Gott zu schauen, der uns in Jesus begegnet. Wir gehen ja seinen Passionsweg in diesen Wochen im Herzen nach. Denn gerade durch die Konzentration auf Gott, erfahren wir die große Überraschung, wie sich dadurch unser Blick gleichzeitig für die ganze Welt weitet, wie Vorurteile über- wunden werden, wie wir nicht mehr ausschließen wollen, was Gott längst in seine Liebe eingeschlossen hat. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtli- chen Kniefall der Mehr- heit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Re- gime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Wider- standsgruppe innerhalb der deutschen Spionage- abwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Atten- tat auf Hitler führt zu einer Verhaftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Gefäng- nis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wun- derbar geborgen“. -------- Bibelgespräch Am Sonntag, 12. März findet um 14:30 ein Bibelgespräch im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus statt. Gelesen und ausgelegt wird Lukas, 11, 14-23 - „Vom Ver- stummen befreit“, Referent und Gesprächsleitung: Diakon Jürgen Ziegler. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. SVB verspielt Sieg in der zweiten Hälfte SV Kressbronn - SV Baindt 4:3 (1:3) Bereits eine Woche vor offiziellem Rückrun- denstart standen sich der SV Kressbronn und der SV Baindt zum Nachholspiel des 18.Spieltags gegen- über. Beide Teams konnten in ihrem jeweils letzten Vor- bereitungsspiel einen Sieg gegen einen Landesligisten( der SVK siegte gegen den TSV Eschach mit 2:1, der SVB bezwang den SV Oberzell mit 3:1) einfahren, wodurch eine spannende Partie im Kressbronner AssBau-Stadion zu erwarten war. Bei schwierigen weil sehr holprigen Platzverhältnissen entwickelte sich von Beginn an eine intensive, wenn auch nicht nicht hochklassige Partie, wobei sich vor allem der SVB in der Anfangsviertelstunde sehr präsent zeigte. Be- reits nach fünf Minuten hätte Rädels Team in Führung ge- hen können, Dischl traf nach Flanke von Thoma allerdings nur den Pfosten. Einige Minuten später war es erneut Thoma, der über rechts durchbrach und im Sechzehner nur noch mit einem Foul gestoppt werden konnte. Dischl übernahm die Verantwortung, scheiterte allerdings links unten an Kaschube (10.). Schlussendlich belohnte sich der SVB dann aber doch noch für eine starke Anfangsphase. Fischer zog über die linke Seite mehrere Verteidiger auf sich und brachte den Ball etwas glücklich zu Dischl in die Mitte, welcher überlegt sein 14.Saisontor und gleichzeitig die Führung für den SVB markierte. In der Folge bekamen die Gastgeber aber deutlich mehr Zugriff auf die Partie, ohne zunächst für große Torgefahr zu sorgen. Auf der Gegenseite hingegen verpasste Fischer nach einer guten halben Stunde die Möglichkeit auf 0:2 zu stellen, durch den holprigen Rasen traf er den Ball aus kurzer Distanz aber nicht richtig. Kurz vor der Halbzeitpause nahm die Partie dann allerdings nochmals Fahrt auf. Zunächst verwan- delte Lüneberger einen Freistoß aus 18 Metern herrlich im rechten Kreuzeck (39.), fünf Minuten später nickte Boenke wiederum den SVB nach einer traumhaften Linksflan- ke von Kneisl wieder in Führung (44.). Und auch für den Schlusspunkt in der ersten Hälfte sorgte der SVB. Einem SVK-Verteidiger versprang aufgrund des Untergrunds die Kugel, Dischl eroberte den Ball, umkurvte Kaschube und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein (45.). Doch wer von den mitgereisten Baindter Fans nun auf einen entspannten zweiten Durchgang gehofft hatte, sollte bitter enttäuscht werden. Der SVK präsentierte sich im Mittelfeldzentrum immer wieder in Überzahl, gewann sowohl in der Offensive als auch in der Defensive deut- lich mehr zweite Bälle als der SVB und zusätzlich leistete sich die Baindter Hintermannschaft immer wieder haar- sträubende Fehler im Aufbau. Letzteres sollte auch den Anschlusstreffer der Gastgeber einleiten, wodurch Wiese- ner mit Tempo auf die unsortierte SVB-Abwehr zulaufen und den Ball unhaltbar im langen Eck versenken konnte (55.). Gleiches Spiel auch in der 64.Minute: Ballverlust im Baindter Spielaufbau, schneller Kressbronner Gegenstoß gegen die aufgerückte Baindter Mannschaft, Tor Lindin- ger zum 3:3. Auch nach diesem schnellen Ausgleich blie- ben die Gastgeber deutlich gefährlicher und hatten in der Folge drei dicke Chancen das Spiel komplett auf den Kopf zu stellen. Lediglich in der Schlussviertelstunde kam der SVB wieder etwas besser in die Partie - erst vergab der eingewechselte Fink eine Halbchance und kurz vor Schluss streifte ein Flugkopfball von Boenke hauchzart am langen Pfosten vorbei. So hatte das Spektakel am Ende doch nochmal eine Wendung zugunsten des SVK parat: nach einem Freistoß aus dem Halbfeld konnte Wal- ser den Einschlag per Fußabwehr zunächst verhindern, im Getümmel drückte Eberhardt die Kugel aus wenigen Metern dann aber doch noch zum 4:3-Endstand über die Linie (90+4.). Aufgrund mehrere individueller Fehler im Spielaufbau und einer fehlenden Kompaktheit im Mittelfeld in der zweiten Hälfte, verspielt der SVB zum Rückrundenauftakt somit doch noch einen sicher geglaubten Sieg. Diese Erkennt- nisse wird man in der kommenden Trainingswoche ver- suchen anzugehen, um am kommenden Sonntag gegen den TSV Meckenbeuren die ersten Punkte im Kalender- jahr 2023 einzufahren. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Marc Bolgert (77. Denis Schimanowski), Tobias Szeibel, Lukas Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (82. Nico Geggier), Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Phillip Thoma (72.Tobias Fink) Letztes Vorbereitungsspiel: SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II 2:2 (0:0) Tore: N. Späth (2x) Vorschau: Sonntag, 12.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Beide Partien finden auf dem Kunstrasen in Baienfurt statt. 4 Baindter Mannschaften im Einsatz Am Samstag, dem 04.03.23 waren fast alle Baindter Tischtennisspieler gefordert. Ledig- lich die Seniorenmannschaft hatte keinen Wettkampf. Den Anfang machte die 2. Jugendmann- schaft, die um 10 Uhr in Bodnegg begann. Ohne Benja- min Michelberger, der in der ersten Mannschaft aushel- fen musste, war klar, dass das ein schweres Spiel werden würde. Für ihn gab Ersatzspieler Leopold Koch sein De- büt in der 2. Mannschaft. Er machte seine Sache sehr or- dentlich und konnte auch direkt einen Satz gewinnen. Für einen Sieg reichte es für ihn aber leider noch nicht. Sehr stark hingegen spielte sein großer Bruder Valentin, der alle seine Spiele gewinnen konnte. Franz und Pia Kreutle verloren beide im 5. Satz, aber auch hier wäre ein Sieg durchaus möglich gewesen. So ging die Partie insge- samt mit 3:7 verloren, es war dennoch ein gutes Spiel unserer Mannschaft. Es spielten: Valentin Koch (3:0), Franz Kreutle (0:2), Pia Kreutle (0:2) und Leopold Koch (0:2) Die 1. Jugendmannschaft hatte um 14 Uhr ein Heimspiel gegen den TSB Ravensburg und musste auf Felix Haller verzichten, sodass auch hier ein enges Spiel erwartet wurde. Die Doppel endeten mit einer 1:1 Punkteteilung: Jona Klein und Fabian Striegel gewannen, während Ric- co Haller und Benjamin Michelberger mit 1:3 verloren. In den Einzeln spielte Jona stark und konnte beide Einzel recht deutlich gewinnen. Fabian spielte zum ersten Mal im vorderen Paarkreuz und gewann gegen die Nummer 2 der Gäste. Ricco erwischte nicht seinen besten Tag und musste beide Einzel abgeben, eines davon ganz knapp im 5. Satz. Benjamin bewies bei seinen beiden 5-Satz-Sie- gen Nervenstärke und konnte mit seinem Sieg im letzten Spiel den knappen 6:4 Erfolg klarmachen. Damit sind wir weiterhin Tabellenführer und haben am letzten Spieltag in 2 Wochen ein echtes Meisterschaftsendspiel gegen das starke Team aus Bergatreute. Es spielten: Jona Klein (2:0), Fabian Striegel (1:1), Ricco Haller (0:2) und Benjamin Michelberger (2:0) Am Abend spielten die erste und zweite Herrenmann- schaft parallel vor ca. 15 Zuschauern beim Heimspieltag gegen den TV Isny 46 und den TSV Eschach. Die erste Mannschaft hatte nach der Niederlage in der Vorrunde einigen Respekt vor der Mannschaft aus Isny und wollte unter keinen Umständen nochmals als Verlierer von den Tischen gehen. Die Doppel starteten mit 2 Siegen und einer Niederlage verheißungsvoll und auch die ersten Einzelsiege von Philipp Schwarz und Marcel Brückner waren relativ deutlich. In der Mitte lieferten sich Thomas und Tobias Nowak heiße Duelle mit ihren Kontrahenten und konnten diese knapp siegreich gestalten. Frank Mark- wart fehlte die nötige Sicherheit, um seinem Gegner ge- fährlich werden zu können, während Thomas Rauch mit seinem aggressiven Vorhand Topspin viele Punkte und am Ende auch sein Match knapp mit 3:2 gewinnen konn- te. Philipp und Marcel ließen dann nach konzentrierter Leistung nichts mehr anbrennen, sodass der 9:2 Erfolg überraschend deutlich, aber auch in dieser Höhe verdient ausfiel. Im nächsten Spiel gegen den zuletzt bärenstar- ken SV Weiler wollen und müssen wir an diese Leistung anknüpfen, um weitere Punkte im Kampf um die Meis- terschaft zu sammeln. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (0:1) und Thomas Rauch (1:0) Die zweite Mannschaft rechnete sich gegen die besser eingeschätzten Gegner aus Eschach nach den zuletzt enttäuschenden Resultaten nicht viel aus. Doch mit zwei hart umkämpften Doppelsiegen starteten wir optimal. Das nächste Highlight setzte Tobias Sonntag, der gegen den besten Spieler der Liga gewinnen konnte und einen Big Point holte. Weitere Punkte sammelten Robert No- wak und Rüdiger Sorg, der sogar beide Spiele gewinnen konnte. Beim Stand von 7:7 mussten das letzte Einzel von Oliver Rückert sowie das Schlussdoppel über Sieg, Nie- derlage oder Unentschieden entscheiden. Während das Schlussdoppel in drei knappen Sätzen verlor, machte es Oliver nach anfänglicher 2:0 Satzführung noch einmal richtig spannend und konnte den 5. Satz nach einem 6:8 Rückstand doch noch drehen und so den entscheiden- den Punkt zum vielumjubelten 8:8 Unentschieden holen. Es spielten: Josef Spöri (0:2), Tobias Sonntag (2:0), Robert Nowak (1:1), Rüdiger Sorg (2:0), Christine Malsam (0:2) und Oliver Rückert (1:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 13.3.23, nach dem Sport ab 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. März 2023 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Breitensportwart*in 4.4. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5. Technischer Leiter 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß § 11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tens 13. März 2023 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 24.03. ab 14 Uhr und Sa., 25.03. ab 9 Uhr Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptversamm- lung Am vergangenen Sonntag, den 5. März 2023, fand die alljährliche Jahreshauptver- sammlung des Musikvereins Baindt e.V. in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Mitglieder wurden von der zweiten Vorsitzenden Ju- lia Konzett begrüßt und durch die Versammlung geleitet. Zum Gedenken an die Verstorbenen Mitglieder spielte die Musikkapelle das Stück „Ich hatte einen Kameraden“. Auch dieses Jahr konnten wir viele treue Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein ehren. Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft wurden Fabian Steinhauser, Theresa Konzett, Annika Lupp, Niklas Späth, Jonas Pfister und Nadine Haug geehrt. Stefan Schnez und Franz Berle erhielten für ihre 20-jährige Mitgliedschaft die Ehrenna- del des Blasmusikverbands Baden-Württemberg in Sil- ber. Für seine 30-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Ralf Henzler geehrt. Hugo Jung konnte für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold mit Diamant sowie ein Ehrenbrief überreicht werden. Für seine beina- he unschlagbare 70-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Josef Kränkle ebenfalls die Ehrennadel in Gold mit Dia- mant sowie den Ehrenbrief für 70-jährige Mitgliedschaft überreicht. Des Weiteren wurden 40 passive Mitglieder für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt. Im Anschluss an die Ehrungen gab die Schriftführerin Melanie Brei der Versammlung einen Überblick über die Vereinsaktivitäten 2022. Besonders stand hier natürlich unser DorfMusikFest im Vordergrund. Die Jugendleiterin Natalie Hage berichtete von der Ju- gendarbeit im vergangenen Jahr und gab Einblicke in die Aktivitäten der Jugendkapelle. Die Kassiererin Selina Steinhauser gab der Versammlung Einblick in die vergangenen Kassengeschäfte. Anschlie- ßend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde von der Versammlung einstim- mig entlastet. Frau Simone Rürup übernahm die Wahl- leitung. Unser 1. Vorsitzender Ronald Spahlinger gab nach be- achtlichen 10 Jahren das Amt des 1. Vorsitzenden an Se- lina Steinhauser ab. Wir bedanken uns recht herzlich bei Ronald Spahlinger und wünschen Selina Steinhauser viel Spaß bei ihrer neuen Aufgabe! Das Amt des Kassiers wird zukünftig von Johannes Stein- hauser übernommen. Simone Schnez hat nach insgesamt 13 Jahren im Ausschuss ihr Amt an Valentin Schmidt wei- tergegeben. Auch bei ihr bedanken wir uns recht herzlich für ihr Engagement! Natalie Hage, Jugendleiterin, und Luise Newerla, Beisitze- rin, wurden von der Versammlung für weitere zwei Jahre wiedergewählt. Auch die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach wurden in ihrem Amt bestätigt. Nach den Wahlen folgte noch der Bericht unseres Diri- genten Julius Otto sowie ein Ausblick in das diesjährige Vereinsleben. Der neugewählte Ausschuss des Musikvereins Baindt e.V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserer Veranstaltung am Diens- tag, 28.03.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Michaela Bayer referiert zum Thema Bär- lauch - gesund und voll im Trend, mit Kostproben. Wir freuen uns über alle Interessierten aus der Gemeinde. Die Vorstandschaft Am Samstag, 25.03.2023 findet in Ebersbach-Musbach eine Veranstaltung für Junge Landfrauen (bis 40 Jah- re) statt. Siehe Flyer. Kommt vorbei und informiert euch!!! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stellen sich vor Die Helfer-vor-Ort Gruppe ist nur ein (wichtiger) Baustein in dem vielschichtigen Aufgabengebiet des DRK Baien- furt-Baindt. So betreibt Ihr DRK vor Ort eine Schnellein- satzgruppe (SEG) oder sichert mit ihrem Sanitätsdienst Veranstaltungen ab. Egal ob Fasnetsumzug, Marktplatz- fest, Straßenfest oder sportliche Veranstaltung: wo viele Menschen aufeinandertreffen, gibt es zahlreiche kleine oder größere Notfälle, bei denen unser Sanitätsdienst der richtige Ansprechpartner vor Ort ist. Möchten Sie sich im DRK Baienfurt-Baindt aktiv einbrin- gen? Wir freuen uns auf Sie! Sofern Sanitätsdienst und Notfalleinsätze nicht Ihr Interesse sind: wie wäre es mit dem Arbeitskreis Blutspende? Schließlich gehört Blut zu den wertvollsten Dingen, die ein Mensch geben kann. Bis heute ist es nicht gelungen, künstliches Blut herzustellen, um Leben zu retten. Sobald Menschen durch einen Un- fall oder einen operativen Eingriff Blut verlieren, sind sie auf das Blut von Spendern angewiesen. Auch eine pro- jektbezogene Mitarbeit ist jederzeit möglich. Egal ob das ganze Jahr über, oder z.B. einmal im Jahr bei unseren Nikolaus-Besuchen als „Teilzeit-Schutzengel“: Sie sind je- derzeit bei uns willkommen und bringen so viel Zeit bei uns ein, wie sie erübrigen können. Und nicht zu vergessen: unser Jugendrotkreuz. Die Grund- lagen in Erster-Hilfe werden in regelmäßigen Gruppen- stunden spielerisch vermittelt und vertieft. Dabei stehen Hilfsbereitschaft, Gemeinschaft, Teamgeist und die ge- lebte Toleranz stets im Mittelpunkt. Die sieben Grundsät- ze des Roten Kreuzes - Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Uni- versalität - sind dabei die zentrale Grundlage für unsere Arbeit im Jugendrotkreuz. Das Jugendrotkreuz des DRK Baienfurt-Baindt: mehr als nur Pflaster kleben! Da sich der laufende Unterhalt unserer Bereitschaft aus- schließlich über Spendengelder finanziert, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung, die zu einhundert Prozent in unsere ehrenamtliche Arbeit fließt. Treten Sie mit uns in Kontakt (bereitschaftsleitung@drk-baienfurt- baindt.de) – wir freuen uns auf Sie! Herzliche Einladung an alle Interes- sierten zum Informationsabend mit unserem MdB Axel Müller am 24.03.23 um 20 Uhr in der Gaststätte M3 mit dem The- ma: Gesundheitspolitik – Änderung der Krankenhaus- landschaft Nicht erst die Pandemie-Jahre haben die zentrale Be- deutung der Gesundheitspolitik deutlich vor Augen ge- führt. Auch die sehr emotional geführten Diskussionen über die Zukunft einzelner Krankenhausstandorte zeigen, dass eine gesicherte medizinische Versorgung uns alle im Kern betrifft. Wenn wir einmal krank sind, erhoffen wir uns schnellstmögliche Termine beim Haus- und Facharzt, im Notfall eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus und anschließend gute Reha- und Nachsorgeangebote. Wie all das auch in Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel und angesichts des aktuellen Mangels an Arzt-, Pflege- und weiterem medizinischen Fachpersonal funktionieren kann, treibt nicht nur die Politik um. Als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter und als Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges spricht Axel Müller zum Thema Krankenhausreform – worauf man sich möglicherweise einstellen muss. Re- formen ohne Veränderungen gibt es nicht. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag, 24.03.23 nach Baienfurt ins „M3“, Marktplatz 3, zu kom- men. Wir haben das Nebenzimmer reserviert. Die Ver- anstaltung beginnt um 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Auf Ihr Kommen freuen sich die CDU Gemeindeverbände Baindt und Baienfurt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Röhrenmoos Vom Großweiher geht es auf guten Wegen zur Leupolz- mühle. Über Krotten- und Karbachtal wandern wir zurück. Wann: Dienstag 21.02.2023 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 12 km, 170 hm, Fahr- preis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr reserviert nach der Wanderung! Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 10.02.23 Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. - 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum 2. VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 15.März 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn es werden Bilder mit dem Beamer an der Leinwand von unseren Aktivitäten gezeigt. Wir sehen uns, liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach VORANKÜNDIGUNG Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Ver- sammlung findet am Dienstag, 28. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Zur besseren Planung bitten wir um vor- herige Anmeldung bis spätestens 20.03.2023 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 15. März 2023 um 19:00 Uhr Thema: Alltagshilfsmittel Herr Widmann und Herr Jöns 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +49 69 7104 9922, 85406240815 Deutschland +49 69 3807 9883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Grundsteuer-Wirrwarr immer größer BdSt empfiehlt allen Bürgern: Bodenrichtwert auf Boris-BW nochmals überprüfen In Baden-Württemberg wird das Wirrwarr bei den Bo- denrichtwerten, die für die ab 2025 neu zu berechnende Grundsteuer notwendig sind, immer größer. Denn weil viele Bürger mit den ermittelten Werten nicht einver- standen waren, prasselten auf die Kommunen zahlreiche Beschwerden nieder. Auch, weil das Finanzministerium Baden-Württemberg die Bürger auffordert, sich bei of- fensichtlich falschen und zu hohen Werten zunächst an den Gutachterausschuss der Kommune zu wenden, um auf diesem Weg nachträgliche Änderungen an den Bo- denrichtwertzonen zu erreichen. Bis zum 28. Februar 2023 bekamen die Gutachteraus- schüsse in der Folge Zeit, Änderungen an den Bodenricht- werten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zur Erin- nerung: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war der 31. Januar 2023. Es kann jetzt also sein, dass sich ein Bodenrichtwert für den Steuerzahler, der seine Erklärung bereits eingereicht hat, geändert hat. Selbst wenn sein Grundsteuerbescheid schon da ist, kann zwischenzeit- lich der Bodenrichtwert nochmals geändert worden sein. Diesen weiteren Fehler in der Prozessplanung baden nun erneut die Bürger aus, denn die sollten jetzt wieder aktiv werden. „Wir raten auf Grund der aktuellen Entwicklung allen Grundstückseigentümern auf der Plattform Boris- BW direkt zu überprüfen, ob der im Zuge ihrer Feststel- lungserklärung angegebene Bodenrichtwert noch seine Gültigkeit besitzt. Denn wenn hier der Bodenrichtwert zu Gunsten der Steuerzahler geändert wurde, sollten die Bürger, die noch keinen Grundsteuerwertbescheid er- halten haben, über Elster sofort eine korrigierte Grund- steuererklärung abgeben. Die Eigentümer, die bereits einen Bescheid erhalten haben, müssen unverzüglich Ein- spruch beim Finanzamt einlegen“, appelliert Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Sollte die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen sein, müssen Eigentümer laut Möller ei- nen Antrag auf Änderung ihres Grundsteuerwertes stellen. „Dass jetzt mit einer Nachschärfung der Bodenrichtwerte sozusagen eine Operation am offenen Herzen durchge- führt wird und Werte im laufenden Verfahren noch ge- ändert werden, zeigt das ganze Ausmaß der verkorks- ten Grundsteuerreform in Baden-Württemberg“, kritisiert Möller und erinnert daran, dass die Hilferufe der Gutach- terausschüsse nach einer Verlängerung der Frist für die Abgabe der Bodenrichtwerte hätten ernst genommen werden müssen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Landkreis Ravensburg Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.03.2023 Der Landkreis Ravensburg ist der zweitgrößte Flächen- landkreis Baden-Württembergs und ländlich geprägt. Doch wie geht es Jugendlichen im ländlichen Raum und wie zufrieden sind sie? Gerade hinsichtlich Herausforderungen wie Fachkräfte- mangel, aber auch der demografischen Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft ist es wichtig, den Blick auch auf die Jugend zu richten. Wir brauchen den frischen Blick, den Elan und die Tatkraft junger Menschen, um zukunfts- fähige Lösungen für die aktuellen, aber auch zukünftigen Herausforderungen zu entwickeln. Die Chancen, die die Perspektiven der jungen Generation für den ländlichen Raum bieten, dürfen nicht verpasst werden. Die Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.März 2023 von 17:30 Uhr – 20:00 Uhr für Interessierte und Jugendliche beschäftigt sich mit diesem Thema. Es werden Anhaltspunkte zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum gegeben sowie die Situation im Land- kreis Ravensburg durch Landrat Harald Sievers und Ju- gendliche selbst anhand ihrer Projekte in Isny und Taldorf dargestellt. Alle Teilnehmenden sind im Anschluss dazu eingeladen, an der offenen Diskussion zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum teilzunehmen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung finden Sie bzw. Du über folgenden Link: www.alr-bw.de/jugend. Ravensburger Spieleland baut außergewöhnlichen Liebherr-Erlebnis- spielplatz Ab der Saison 2023 ist im Entdeckerland im Freizeit- park am Bodensee toben, rutschen und klettern auf über 1.300 Quadratmetern angesagt! Der neue Lieb- herr-Erlebnisspielplatz bietet bereits den Kleinsten ei- nen spannenden Einblick in die faszinierende Produkt- welt von Liebherr. Mini-Entdecker tauchen in die Welt der Bagger, Krane, Fahrmischer und Kühlschränke ein, springen mit der Seilbahn aus einem Helikopter und spielen im Frachtcontainer! Da werden kleine Augen groß: Auf dem Liebherr-Erleb- nisspielplatz wartet ein 4,5 Meter langer Fahrmischer mit Fahrerkabine, vielen Spielebenen und einer Rutsche auf die Gäste. Von dort aus können die Kleinen direkt über einen Kletterparcours zum nächsten Highlight gelangen, dem Bagger. Aber auch von der Baggerschaufel geht es über den Ausleger in Innere des Baggers und seiner Fahr- erkabine. Wer noch mehr mutigen Kletterspaß möchte, kann sich auf dem 4,5 Meter langen Mobilkran mit steilem Rampenaufstieg so richtig austoben, während die kleinen Geschwister mit Aufsitzbaggern im Kies graben! Wer ei- nen Blick über den gesamten Spielplatz werfen möchte, kommt bei dem fünf Meter hohen Kran mit Nestschaukel auf seine Kosten. Der Kran kann auf über zwei Metern von den Kleinen beklettert werden und bietet einen tol- len Ausblick! Das nebenan gelegene Containerspielhaus bietet Kletter- und Spielspaß auf zwei Ebenen in einem original Schiffscontainer. Wer es rasant mag, der wagt einen Sprung auf einer der zwei Tellerschaukeln direkt aus dem Helikopter! Außerdem kann man im Helikopter die Vielfalt der Produkte bestaunen, die Liebherr für die Luft- fahrtindustrie entwickelt. Wer genug gespielt hat, kann die kleine Anhöhe des Liebherr-Erlebnisspielplatzes erklim- men und dort die große Produktvielfalt im XXL-memory® entdecken oder auf den Raupenbänken Platz nehmen. Diese wurden in einer Liebherr-Lehrwerkstatt exklusiv für das Ravensburger Spieleland gefertigt. Neben den großen Spielgeräten finden die kleinen und großen Be- sucher zahlreiche Wissensspiele zu den Themen Logistik, Elektronik oder Digital. Und weil auch der eifrigste Ma- schinenführer einmal hungrig wird, hält der angrenzende Kioskbereich kühle Erfrischungen und Snacks zur Stär- kung bereit. Außerdem gibt es auch hier ein lehrreiches, interaktives Spiel rund um die richtige Lagerung und den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln. Der VLF Ravensburg – Waldsee e.V. lädt ein Eine Veranstaltung für Frauen und interessierte Männer findet am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14 Uhr im Gasthaus Sternen in Reute statt. Von Schwester Birgit, Franziskanerin aus dem Kloster Reute bei Bad Waldsee, werden wir erfahren, warum die Frühjahrskur so wichtig ist und wie man heimische Pflanzen für eine solche Kur zubereitet. Als Fachfrau für Heilpflanzen ist sie auch bekannt für den wunderschönen Klostergarten mit Schaugarten und Labyrinth. Second-Hand-Kleider-Basar Mochenwangen, Turn- und Festhalle, Sportplatzweg Verkauf Samstag, 11. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle und gut erhaltene Frühlings- /Sommerbeklei- dung für Damen, Herren und Kids ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Weitere Infos: www.second-hand-basar-mochenwangen.de Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Unser Basar-Erlös wird ausschließlich für karitative Zwe- cke verwendet. Bauernhaus-Museum Oberschwaben-Allgäu Das beliebte Freilichtmuseum in Wolfegg eröffnet am 19. März einen neuen Hof! Alltag früher und heute im Bauernhaus-Museum Ober- schwaben-Allgäu Am Sonntag 19. März geht es wieder los im Bauernhaus-Muse- um und dann gleich mit etwas ganz Be- sonderem! Mit dem Hof Beck aus Taldorf bei Ravensburg wird ein weiteres histori- sches Gebäude auf dem Gelände eröff- net. Der Hof wurde aus Mitteln des Landkreises Ravensburg und dank einer großzügigen Förderung aus Landesmitteln auf das Mu- seumsgelände transloziert, renoviert und eingerichtet. Er ist Zeuge des Lebens einer oberschwäbischen Bauern- familie und zugleich ein barrierearmer, inklusiver Ort zum Anfassen, Ausprobieren und Lernen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 In den historischen Räum- lichkeiten wird der Alltag der ehemaligen Hofbewoh- ner/innen, der Familie Beck, um 1900 mit allen Sinnen er- fahr- und erlebbar - in ab- wechslungsreichen Erzäh- lungen, mit Texten, Bildern und interaktiven Stationen, ein Eintauchen in eine Zeit ohne fließendes Wasser, Strom oder Maschinen. Der Hof und seine Daueraus- stellung wurden durch Rampen sowie zahlreiche Tast- und Hörstationen und eine Übersetzung wichtiger Texte in Audio, Leichte Sprache und Deutsche Gebärden- sprache für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen angepasst. „Alltag früher und heute“ – so lautet auch das diesjährige Jahresthema am Bauernhaus-Museum. Ver- anstaltungen, museumspädagogische Angebote und Er- lebnistage bilden das umfangreiche Begleitprogramm zum neuen Hof und regen zum Vergleich zwischen dem eigenen Leben und dem ländlichen Alltag vor 100 Jahren an. Begeben Sie sich auf eine Zeitreise und erfahren Sie viel Wissenswertes über das bäuerliche Leben vor rund 100 Jahren! Kommen Sie am Sonntag, 19. März ab 12 Uhr zur Er- öffnung „Hof Beck“ auf dem Museumsgelände Grußwort Dr. Tanja Kreutzer Museumsleitung Bauern- haus-Museum Grußwort Simon Blümcke Erster Bürgermeister Stadt Ravensburg Grußwort Regine Rist Ortsvorsteherin Taldorf Feierliche Eröffnung „Hof Beck“ durch Harald Sievers Landrat Musikalische Begleitung durch den Musikverein Taldorf und Bewirtung durch den Landfrauenverband Taldorf Die Veranstaltung und alle Reden werden von zwei Gebärdendolmetscher/innen begleitet. Museumssaison 2023: 19. März – 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr März, April, Oktober, November: tägl. außer Mo. 10-17 Uhr (Sonderöffnung: Ostermontag) Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de S T E T H O S K O P T A R A E S O L H A A L I B I S P A R K R A D I M A O R W E T R A B A N T M U T K E N T T O L A R S L O U M O E D I M E A N S C H L A E G E R O S I R A S S E N A M A M O D E R N E A E R A L E I A A L S T A P E L N O U I Um die Ecke gedacht Waagrecht: 1. in Losgehstimmung, 10. Geierfeierschmaus, 13. unter ihnen stecken Rechtsprecher, 14. schaltet mit M die Lautsprecher gleich, 15. Teamwork von Biene und Kellermeister, 16. Ur-36w ergibt geschüttelt ein Sternbild, 17. vorwärts Mädchen, rückwärts Papageien, 18. Reiter ist von hinten Fledermaus, 19. Abtmönch hat offizielle Drogen im Bauch, 21. Giovanni Battista Madonnenmaler, 23. „Wer die Enge seiner … begreifen will, der reise.“ (Kurt Tucholsky), 27. darin stecken 44 waagrecht und 1 senkrecht, 29. hallt durch arena und estadio, 31. in Gossau gibt es ein Gebirge, 33. dieser Père ist ein Weihnachtsmann, 34. „Tugend ist der beste …“ (Sprichwort), 35. vorwärts Ostseebad, rückwärts Gemeinplatz, 36. Igel, du wirst niemals vor mir …, behauptete der Hase, 37. was Kloßbrühe ganz und gar nicht ist, 40. oft das Ende der Verlobungszeit, 41. im Tagesraum wohnt ein Prophet, 44. Foltermelodie, 45. bestätigt oder bestätigt Exaktheit, 46. mit Vorliebe von Politikern geschnürt, 47. versammeln sich zu Platten, 48. in Ref eingefügt Fühlbild Senkrecht: 1. Sekt-Photos neu sortiert sind Atem- lauscher, 2. nicht Elefantenlaut, sondern Brutto-Net- to-Differenz, 3. das der Liebsten bringt dem Ganoven wenig, 4. Brotzeit-Schärfer, 5. umkreist die Erde und einst den Alexanderplatz, 6. im Hackentrick steckt eine Grafschaft, 7. mit C Newman-Redford’sche Gau- nerkomödie, 8. Sekretärinnen-Gütemaß schreibt sich wie Echsengala, 9. Kosename für dornige Schönheit?, 11. Wimpernschlag der Geschichte, 12. Akten … sich gerne zu … , 20. mit BEL im Zimmer, mit WE in der Luft , 22. gegenwärtige 11 mit Post, 24. damit beginnt der zeitgemäße Aberglauben, 25. seine Devise: „Alle Kriege, die dem Fortschritt dienen, sind gerecht.“, 26. Ljubljana-Schilling, 28. ST-Unterarten sind Fahrwege, 30. mit B Körper, mit D Pein, 32. tanzt über dem Fire, 36. zwei Nickel, 38. Tibettempel in Alhambra, 39. in Le- deste eingearbeitet Rockerattribut, 40. Voraussetzung für große Sprünge, 42. fetter Fisch mit schlanker Linie , 43. Wunschantwort auf Tu m’aimes? 1 13 16 18 23 31 35 37 44 46 2 24 38 3 32 4 25 39 5 19 33 40 6 26 47 7 14 20 27 36 8 21 41 45 9 17 28 34 10 15 22 29 48 11 30 42 12 43 DEIKE ude-0313 © Oertner/DEIKE 720R65R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. Februar 2023 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. • • • • • •• • •• • •• • • • • • • • •• • •• • • • • • •• • • • •• • !t• ,. . • • • \ ••• • • • •• • • •• • •• • ••• • • •• Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, 8. Februar 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnah- me und Festlegung der Verfahrenart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Aus- wahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 3 2. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2022 zugestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können eventuell notwen- dige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt fördert energetische Maßnahmen bei Bestandsgebäuden Speziell bei Altbauten, gibt es noch erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Daher fördert die Gemeinde Baindt als wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz nun im Rahmen der neuen „Baindter För- derrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohn- gebäuden. Die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich der Gebäudesanierung nicht einen einzigen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen sich hohe Energieeinsparungen und damit einhergehend auch erhebliche Treibhausgasminderungen verwirklichen lassen. Die einzelnen Maßnahmen stammen unter anderem aus den Bereichen: Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Lüftungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer und die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen Bestandteile dieser Förderrichtlinie. Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus dieser Förderrichtlinie ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baindt. Es geht dabei nicht um das Ersetzen von Förderprogrammen des Bundes oder Landes, sondern um eine Art zu- sätzlichen „Klimabonus“ der Gemeinde Baindt, für all diejenigen, die hier mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro gewährt werden. Die vollständige Förderrichtlinie und die dazugehörigen Antragsformulare können auf der Gemeindehomepage unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/kommunale-foerderprogramme heruntergeladen oder vor Ort im Baindter Rathaus abgeholt werden. Ansprechpartner bei Fragen zur Förderrichtlinie, ist der Klimakoordinator der Gemeinde Baindt, Herr Florian Sascha Roth Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima(@)b-gemeinden.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. De- zember 2022 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Flachdacharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Ge- bäude ist bereits weitgehend entkernt, die Decke über dem oberen Flur wurde entfernt. Im Moment werden die Fenster herausgenommen. Sobald das Gerüst auf- gebaut ist wird die Wärmedämmung von der Fassade abgenommen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 Euro netto, müssen die Bauleistun- gen europaweit ausgeschrieben werden. Das Gewerk Flachdacharbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Ver- gabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 20.10.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 21.11.2022. Es gingen 6 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Flachdacharbeiten wird an die Firma Holl Flachdach- bau GmbH aus Ravensburg zum Preis von 224.613,69 Euro brutto vergeben. Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbe- teiligung zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erwei- terung GE Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die an das bestehende Regenrückhalte- becken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbege- biets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batte- riespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen ab- gegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der früh- zeitigen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbei- tet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die förmliche Beteilung durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebau- ungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 08.11.2022. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Flst.-Nrn. 847, 239 (Teilfläche) Erfordernis und Ziele der Planung: - Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel bis langfristig zu gewährleisten - Orientierung der möglichen Entwicklung an der Be- standsbebauung - Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion - Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesam- ten Gebietes an das örtliche Straßennetz - Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gege- ben, sich gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 31.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informa- tionen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt wer- den. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnah- men zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fris- ten abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Gara- ge zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforder- lichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost“ für die Ausführung des Carports mit begrüntem Flachdach und Leichtbauweise sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Ge- bäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Ge- bühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommu- nale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Bei folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprü- fungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebührenrechtli- ches Ergebnis 2022) - Anpassung Ferienbetreuung sowie evtl. Anpassung der Kosten der Bläserklasse - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2022) - Änderung Kindergartengebühren (2023/2024) - Evtl. Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer 2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden wie folgt zum 01. Januar 2023 angepasst: Miete/ Grundgebühr Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltun- gen für Tanz– und Fa- schingsveranstaltungen 200,00 € keine Ver- mietung Miete bei Hochzeiten 200,00 € 800,00 € Miete für Foyer mit Bar 150,00 € 300,00 € Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kredit- aufnahme Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Bestandsaufnah- me zum Haushalt 2023/2024 zur Kenntnis. 2. Der Haushalt soll Ende Januar / Anfang Februar 2023 wie im Ergebnis- und Finanzplan aufgezeigt beschlos- sen werden. Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwen- dung von § 2b Umsatzsteuergesetz Mitte November wurde bestätigt, dass der Bund eine nochmalige Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts hätten damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt für den § 2b UStG bis zum 1. Januar 2025 zu verschie- ben. Eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre bedeutet, dass das alte Umsatzsteu- errecht optional noch bis einschließlich des Jahres 2024 angewendet werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Über- gangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatz- steuergesetz zu. 2. Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Ziffer 3 der AGBs wird entsprechend geändert. 3. Sollte der Bundestag/Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmen wären o.g. Beschlüsse hinfällig. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif, Kinderfahrrad blau, Handy NOKIA Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Strickhandschuhe beige, Wollstrickmütze grau, Wollmüt- ze schwarz mit Aufnäher „Hexe“, Kinder-Plüsch-Tasche „Schaf“, Lesebrille rot/weiß, Kopfhörer Samsung, Herren- jacke schwarz, Lederarmband braun, Gesundheitskarte, bodo Schülermonatskarte, Mountainbike blau Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 04. Februar und Sonntag, 05. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Februar Land Apotheke in Horgenzell, Kornstr. 16, Tel.: (07504) 9 13 35 Sonntag, 05. Februar Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 17.02.2023 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 18.02.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Heike und Christian Baumeister zur Geburt ihrer Tochter Lotta Josefine Baumeister am 19.11.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Rasplerbesuch mit Häsvorstellung Am Montag, den 23.01.2023 kamen ein paar Raspler in den Kindergarten um uns ihr Häs bzw. die verschiedenen Figuren (Oberwaldschrat, Wald- schrat, die Alte und der Raspler) vorzustellen. Dabei spiel- ten sie uns auch die Geschichte von den Rasplern vor. Für die Kinder war es total spannend und aufregend die Masken mal von ganz Nahem anzuschauen, anzufassen und sogar anziehen zu dürfen. Nachdem wir gemeinsam das Baindter Narrenlied ge- sungen haben gab es für die Kinder einen mega lecke- ren „Guazlesregen“. Aber nicht nur „Guatzle“ hatten die Raspler im Gepäck, sondern einen kleinen Narrenbaum für den Neubau. Dankeschön dafür! Es war ein sehr schöner Vormittag und ein ganz großes herzliches Dankeschön an Karin Pink, Anita Lutz, Sonja Zanutta, Lucia Kränkle und unsere Kindergartenkinder Emil Pink und Emma Lutz für diesen Besuch! Wir freuen uns schon auf den Gumpiger Donnerstag wenn es wieder lautstark heißt: Raspler – Ratsch, Ratsch!!! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Waldorfkindergarten Dreikönigsspiel im Baindter Waldorfkinder- garten „Ein Stern so hell und klar ... „ singen helle, feine Kinderstimmchen, während der Sternenengel mit seinen zwei himmlischen Begleitern in flie- ßenden, weißen Gewändern Maria und Joseph mit dem Jesuskind zu ihrer Krippe führen. Begleitet wird die kleine Schar von Öchselein und Eselein. Bereits eine Woche vorher erhielten die Familien der Schneeweißchen-Gruppe bunte, selbstbemalte Einla- dungen zu dem eigens eingeübten Dreikönigsspiel der 3-6jährigen Kinder. Und so schauen die Geschwisterkinder, Eltern und Groß- eltern vergangenen Freitagmittag ganz gebannt zu, wie die Heiligen drei Könige auf ihren Kamelen und mit ihrem Gefolge in die liebevoll gestaltete Bühne im Gruppenraum einreiten. Melchior, der rote König aus dem Morgenland, bemerkt als Erster den großen, leuchtenden Stern am Kindergar- ten-Himmel. Er bittet seinen Pagen, ihm sein goldenes Fernrohr zu reichen, um den Stern näher betrachten zu können. Und wahrhaftig ist es ein ganz besonderer Stern, denn der Sterndeuter aus des König Melchiors Gefolge liest in seinem goldenen Buch, „dass ein Kind geboren, von einer Jungfrau auserkoren“. Der blaue König Baltha- sar mit seinem Gefolge sieht ebenfalls von Fern den gro- ßen, hellleuchtenden Stern am Kindergarten-Firmament durch sein goldenes Fernrohr. Und auch der grüne König Kaspar lässt sich sein güldenes Fernrohr und Buch von seinem fleißigen Pagen und Sterndeuter reichen, denn „ein Stern mit hellem Schein, kündigt an die Geburt eines himmlischen Kindelein.“ So machen sich nun alle drei Gefolge mit kleinen Kinder- füßen und voller Begeisterung auf die weite Reise, um dem Stern zu folgen und dem göttlichen Kindelein ihre Gaben zu überbringen. Plötzlich erklingt die feine Weise „hier steht er still, der leuchtende Stern, sind wir wohl hier an unserem Ziel?“. Da begrüßt sie auch schon Josef und bittet die weit ge- reisten königlichen Gäste näher zu treten. Voller Ehrfurcht überreichen die drei Könige ihre mitgebrachten Gaben, Melchior sein Gold, Balthasar seinen Weihrauch und Kas- par die duftende Myrrhe. Als die Könige schließlich wieder die Heimreise angetreten haben, tritt der Sternenengel hervor und verkündet mit festem Stimmchen „ich will euch behüten vor Ungemach“. Von diesem himmlischen Schutz gut behütet, machen sich Maria und Josef mit ihrem Jesuskindlein gemeinsam und singend auf den Weg ins Ägypterland. Voller Freude lassen schließlich die Kinder noch einmal das Dreikönigslied erklingen: „„Wir kommen kommen da- her aus dem Morgenland, wir kommen geführt von Got- tes Hand. Wir wünschen euch ein fröhliches Jahr, Kaspar, Melchior und Balthasar.“ Als die letzten Töne verklingen, ertönt ein lauter und stolzer Applaus und alle Schneeweißchen-Kinder verbeugen sich mit leuchtenden Augen und freudig glühenden Bäckchen. Und mit der letzten Verbeugung möchten alle kleinen und großen Leute des Baindter Waldorfkindergartens auch allen Leser*innen der Gemeinde Baindt ein fröhliches Neues Jahrvoller Frohsinn, Friede und Einigkeit wünschen. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 07. Februar statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schussental: Frau Ruth Gätje; Tel. 0751/ 85-3319; E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg PV-Scouts - Lassen Sie sich auf Ihr Dach schauen! PV-Scouts sind von der Energieagentur Ravensburg ge- schulte Privatpersonen, die interessierte Eigenheimbe- sitzerInnen hinsichtlich einer Photovoltaikanlage bera- ten und somit den Weg hin zur Sonnenenergienutzung weisen – ein Angebot von BürgerInnen für Bürger/innen! Gemeinsam mit Ihnen suchen PV-Scouts nach einer zu- kunftsfähigen Lösung für die Deckung Ihres Strombe- darfs. Sie helfen dabei, Ihr Dach zu beurteilen, berichten aus eigenen Erfahrungen, geben Kontakte und Informa- tionen weiter, zum Beispiel zu Förderungen, Eigenstrom- nutzung, Möglichkeiten der Stromspeicherung, der Inte- gration eines Elektrofahrzeugs etc. Kostenfreie Erstberatung Sie wollen aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen und haben Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung zur PV-Stromerzeugung im Landkreis Ravensburg? Dann machen Sie zunächst einen PV-Check und wen- den Sie sich anschließend an das Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V., das Ihnen ein PV-Scout in Ihrer Nähe vermittelt: PV-Check: https://pv-check.eb2bw.de/ Mail: info@eb2bw.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interes- sierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 24. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestel- lungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2023 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffent li che Aner ken nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat- bun des, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wachol der hei den. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Spar kas- sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebene Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbischen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe- bänke, Feld- und Wege kreu ze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge- stalt eines Buches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlichschriftliche Bewer- bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2023. Kos- tenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen württembergi- schen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2023 im Rahmen einer öffentlichen Veranstal- tung statt. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2023 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nr. W3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga wirkt ganz- heitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für An- fänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vor- handen) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 02.03.2023 - 30.03.2023 Donnerstag, 19:00 – 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 40,80 € (keine Ermäßigung) Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-12 Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Weitere Workshops zum Thema „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt bietet zwei weitere Workshop zum Thema „Mehr Tierkomfort in der Milchviehhaltung“ an. Die kostenfreien Veranstaltungen finden statt am: • Donnerstag, 09.02.2023 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Madlener in Menniswei- ler, Haidgauer-Straße 21, 88339 Bad Waldsee und • Donnerstag, 02.03.2023 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Baumgärtner in Mailand 68, 88299 Leutkirch. Mit diesen Workshops bieten wir interessierten Landwirten und Landwirtinnen die Möglichkeit an, sich vor Ort über Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durch ge- schickte An- und Umbaulösungen zu informieren. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung mit Angabe Ihrer Kontaktdaten für den Workshop bei Familie Madlener bis spätestens 07.02. und für den Workshop bei Familie Baumgärtner bis spätestens 28.02.2023 per Mail an la@rv.de erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Diem. Er ist von Mittwoch bis Freitag unter der Telefonnummer 0751 / 85-6137 für Sie erreichbar. Engelhardt freut sich über Unterstützung des Bundes für Breitensport „Dein Verein: Sport, nur besser“ – unter diesem Slogan ist diese Woche die neue Bewegungskampagne von Bun- desinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) gestartet. Die Kampagne ist Bestandteil des ReStart-Programms zur Unterstützung der Sportvereine nach Corona. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf Initiative der Am- pel-Koalition 25 Millionen Euro zur Verfügung stellt. „Durch die Pandemiejahre haben viele Sportvereine gelit- ten und Mitglieder und Ehrenamtliche verloren. Zugleich hat der Bewegungsmangel in Deutschland zugenommen. Diesem Trend wirken wir mit dem ReStart-Programm mit verschiedenen Anreizen entgegen. Ab sofort können Menschen, die neu in einen Verein eintreten wollen, ei- nen Sportvereinscheck online herunterladen. Insgesamt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 150.000 Sportvereinschecks stehen zur Verfügung. Diese Gutscheine im Wert von 40 Euro können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft bei den Sportvereinen eingelöst werden“, so Heike Engelhardt. Ab April wird auch die „Bewegungslandkarte“ online ge- hen, die eine bundesweite digitale Sportangebotssuche ermöglicht. Weitere Angebote richten sich an die Kommu- nen und Sportvereine. Bis zum 28. Februar 2023 können sich interessierte Kommunen in Kooperation mit min- destens einem ortsansässigen Sportverein um eine von insgesamt 150 „Sportboxen“ bewerben. Dieser Sportge- räte-Verleih in öffentlichen Räumen mit Trainingsequip- ment ermöglicht Bürger:innen einen einfachen und kos- tenfreien Zugang zu Sportmaterialien im Freien. Anträge können ab sofort über die Antragsplattform des DOSB gestellt werden. „Weiterhin haben 4.000 Sportvereine die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro für Aktionen und Ko- operationen zur Mitgliedergewinnung zu beantragen. Mit dem Start der Bewegungskampagne steht damit ab so- fort ein breites Förderangebot für Vereine, Sportinteres- sierte und Kommunen für einen kraftvollen Neustart im Breitensport zur Verfügung. Diese Kampagne von Bun- desinnenministerin Nancy Faeser und des Deutschem Olympischen Sportbunds kommt auch Vereinen und Men- schen in unserer Region zugute“, hebt die SPD-Bundes- tagsabgeordnete hervor. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Februar – 12. Februar 2023 Gedanken zur Woche Geheimnis Es ist die Aufgabe eines jeden Menschen, zu sich selbst zu kommen, das innerste Wesen seines Ichs zu entdecken. Wie man dorthin gelangen kann, und mit welchen Erfahrungen diese Entdeckung zusammenhängt, ist und bleibt aber ein Geheimnis. Edith Stein Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patrozinium St. Blasius mit Kerzen- weihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt- Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 07. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 08. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 09. Februar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt – Gottesdienst in der Blindenschule Samstag, 11. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Timo Kutter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Leon Kutter († Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Will- ma Hoffmann, Jahrtag: Eugen Maier, Boris Schimanowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 16. Februar bis zum 24. Februar 2023 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ausflug der Erstkommunionkinder ins Klos- ter Reute Am 9. Februar treffen sich die Erstkommu- nionkinder zum gemeinsamen Nachmittag im Kloster Reute. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Parkplatz der Klosterwiesenschule. Zunächst werden wir gemeinsam mit den Schwestern des Klosters unsere eigenen Rosenkränze knüpfen und erfahren nach einer gemeinsamen Pause auch noch näheres zur Herstellung von Hostien. Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Holy Hour – Jugendgottesdienst Am Sonntagabend, den 12. Februar 2022 findet zum zwei- ten Mal, wieder um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Gangolf in Wolpertswende, die „Holy Hour“ statt. Das Experiment im vergangenen November scheint gut angekommen zu sein und deshalb wollen wir es – ge- ringfügt optimiert - wieder anbieten. Es ist ein neues Got- tesdienstformat für Jugendliche (und solche, wie es im Herzen noch sind). Eine Stunde für „Mich und Jesus“, eine Stunde Gottesdienst zum „selbst aussuchen“. An verschiedenen Bild-, Ton- und Text-Stationen kann man wieder auf unterschiedliche Weise Jesus nahekommen. Oder: man hört einfach nur der neuen Musik zu, welche die „Band“ präsentiert; man singt bei den Taizé-Liedern mit oder man betet allein vor der Monstranz. Es gibt so viele Wege zu Gott, wie es suchende Menschen gibt! Kommt, schaut und hört. Wir freuen uns auf Euch! Evi Moosmann, Michael Bächle und Hans Georg Hinder- berger Aschermittwoch _ Auftakt zum Klimafasten „So viel du brauchst“ Am Aschermittwoch, 22. Februar um 18 Uhr in Ravens- burg laden die KAB und die kath. Erwachsenenbildung zur Fastenaktion „Klimafasten“ ein. Eine Teilnahme ist Online oder in Präsenz möglich. An- meldeschluss ist der 20. Februar. Fasten ist traditionell geprägt durch den Verzicht beim Essen. Verzicht – ein Wort das in unserer Zeit mit Mangel verbunden wird. „Mehr“ ist das Grundphänomen unserer modernen Gesellschaft – Wachstum um jeden Preis. Wie hoch der Preis ist, zeigen die Krisen und die Folgen des Klimawandels. Was brauchen Menschen wirklich zum Le- ben? Mehr Genügsamkeit im Konsum und im Verbrauch von Energie, mehr Zufriedenheit im Leben, mehr Gelas- senheit in der Begegnung mit sich selber und mit den an- deren. Das kann in der Fastenzeit eingeübt werden und Früchte für die Zukunft tragen. Am Aschermittwoch, 22.02., werden wir uns um 18 Uhr zu einer Auftaktveranstaltung hybrid (online und in Präsenz in Ravensburg) treffen und gemeinsam festlegen, wie wir die sechs Wochen Online weiter gestalten. Wir werden neues ausprobieren, uns gegenseitig motivieren und ge- meinsam etwas verändern. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.keb-rv.de. Anmeldung über die KAB-Diözesanstelle per E-Mail KAB@blh.drs.de. Entscheiden Sie, ob Sie Online oder in Präsenz an diesem ersten Treffen dabei sein wollen. Ge- ben Sie dies zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn bewusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhal- tet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Einladung Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmittag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freun- den herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 05. Februar Septuagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 06. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 08. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeinde- haus, Thema: Maria Montessori Sonntag, 12. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschl. Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus --- Gedanken zur Woche Gute Vorsätze?! Was ist aus Ihren guten Vorsät- zen geworden? - Gemeine Frage – sind doch die meisten Vorsätze schon nach ein paar Tagen im neuen Jahr wieder in Vergessen- heit geraten, wenn wir uns überhaupt noch etwas vorge- nommen haben. Doch auch wenn wir unseren Vorsätzen nicht immer treu geblieben sind, gibt es gute Nachrichten: Gott steht zuverlässig zu seinen Verheißungen. Wer diese Vor-Sätze Gottes in diesem Jahr vor alles Pla- nen, Wollen und Anpacken stellt, der geht immer wieder ein Licht auf, der erlebt Licht-Blicke von Gottes Da-Sein für uns – mitten im Alltag. Ich wünsche allen mit diesen Vor-Sätzen von Gottes Ge- genwart in unserem Alltag viele gute Erfahrungen, denn sie tragen selbst in Rückschlägen. Wenn Gott da ist und ich mich an ihn halte, ist alles, was mir begegnet ein Raum zum Reifen, Weiterentwickeln, Dazulernen und um in Kontakt mit ihm und miteinander zu bleiben – kurz: Raum, um Leben zu lernen aus Gottes Barmherzigkeit. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Bibeltreff bei Vesperkirche Im Rahmen der Vesperkirche finden an zwei Sonntagen um 13.30 Uhr Offene Bibelt- reffs im Martin-Luther-Ge- meindehaus in Weingarten statt. Unter dem Motto der Vesperkirche spricht am 5. Februar Johannes Ehrismann, Theologischer Referent der Zieglerschen (Wilhelmsdorf) über das Thema „Wenn Liebe die Angst vertreibt“ (1. Jo- hannes 4, 7-21). Die musikalische Umrahmung hat die Veeh-Harfen-Gruppe Wilhelmsdorf unter Leitung von Olga Homann übernommen. Der Bibeltreff am 12. Februar steht unter dem Motto „Trotz allem – leben mit Hoffnung und Zuversicht“ (Psalm 71 i.A.). Neue Beauftragte für die Arbeit mit Geflüchteten Leila Scheck ist neue Ansprechpartnerin für die kirchlich diakonische Flüchtlings- arbeit der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee im Kirchenbezirk Ravensburg. Quelle: Leila Scheck) Seit 2018 hat Thaddiana Stübing die Arbeit mit Geflüchteten für die evangelische Kirche aufge- baut: der Montagstreff in Ra- vensburg, ein interkulturelles Gartenprojekt, Frauenbestär- kung und Männerarbeit und vor allem viel Netzwerkarbeit. Im März 2023 wird Frau Stübing die Diakonie in Richtung (Un-)Ru- hestand verlassen. Dass die wichtige Arbeit nahtlos weiter geht, konnte die Stelle direkt be- setzt werden. Ab 15. Februar startet Leila Scheck und wird sich im Namen der Diakonie für demokratische Werte und eine flüchtlingsbereite Kir- che stark machen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nicht zuletzt die große Flüchtlingskrise, welche Europa im Jahr ihres Abiturs überkam, bestärkte Frau Scheck in ihrer Entscheidung, nach einem weltkirchlichen Friedensdienst in Argentinien, eine Karriere anzustreben, bei der sie ge- sellschaftliche Verantwortung übernehmen kann. In den Jahren von 2016 – 2020 studierte sie den Bachelorstudien- gang „Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung“ und setzte sich mit den Herausforderungen einer multi- bzw. transkulturellen Gesellschaft auseinander. Frau Scheck arbeitete zuletzt im Integrationsdienst der Malteser. „Ich freue mich nun sehr darauf an neuen Ideen und kreativen Lösungen zu arbeiten, um gemeinsam Brücken zu bauen und „dem Fremden“ mit Wärme zu begegnen.“ so Scheck. Die Diakonie freut sich sehr auf die Unterstützung und ge- meinsame Arbeit mit Frau Scheck. Die Netzwerkpartner, Integrationsbeauftragte und Gremien, warten genauso wie die Kirchengemeinden, um Themen weiter anzuge- hen. Aktuell ist es ein Sprachcafé, das in der Stadtbüche- rei Ravensburg angeboten wird. Bewusst niederschwellig können Frauen ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausbau- en. Alle hatten schon einen Integrationskurs, jetzt geht es um die Sprachfähigkeit und sich Ausdrücken als Teil der Integration in Oberschwaben. Dieses Angebot ließe sich an vielen weiteren Orten in den Landkreisen realisieren. Zum ersten Kennenlernen kann der Gottesdienst am Sonntag, dem 26.02. um 09:30 Uhr in der Evang. Stadt- kirche in Weingarten dienen, in dem sich Frau Scheck vorstellt und ins Amt eingeführt wird. „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewe- sen. Ich bin der Herr, euer Gott.“ LEV.19,34 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Vereinsinternes Duell der Jugendmann- schaften SV Baindt I – SV Baindt II 9:1 Aufgrund der hohen Motivation unserer Ju- gendspieler*innen meldeten wir zum Rückrunde eine zweite Jugendmannschaft, sodass alle Spieler und Spie- lerinnen mehr Einsatzzeit bekommen können. Dies ist möglich, da bei den Jugendlichen getrennt gewertete Vor- und Rückrunden gespielt werden. Am ersten Spieltag der Rückrunde stand gleich ein vereinsinternes Duell un- serer Jugendmannschaften an, die beide in der Kreisliga B an den Start gehen. Dabei setzte sich die erste Mann- schaft mit 9:1 durch. Besonders Benjamin Michelberger spielte stark auf und verlangte Jona bei dessen 5-Satz- Sieg alles ab. In seiner zweite Partie konnte er gegen Fe- lix in vier hart umkämpften Sätzen gewinnen. Franz und Pia gewannen in ihren Spielen jeweils einen Satz für die zweite Mannschaft und Benjamin Speidel, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel teilnahm, musste noch etwas Lehrgeld bezahlen. Die erste Mannschaft mit Jona, Felix, Fabian und Ricco holte somit den ersten Saisonsieg und wir hoffen, dass noch weitere folgen werden. Aber auch die zweite Mannschaft mit Benjamin, Valentin, Franz, Pia, Leopold und Benjamin wird im Verlauf der Rückrunde noch Chancen haben, ebenfalls einen Sieg einfahren zu können. Auswärtssieg der Jugendmannschaft in Bodnegg Baindt I – TSV Bodnegg II 10:0 Am Samstag, 28. Januar 2023, hatte die erste Jugend- mannschaft ein Auswärtsspiel in Bodnegg. Da die Geg- ner zu 3. antreten mussten, wurde zu Beginn der Partie nur ein Doppel gespielt. Dieses konnten Felix und Fabian souverän gewinnen. Und auch in den Einzelpartien lief es für die Baindter Jungs wie am Schnürchen: Alle 9 Einzel konnten, zum Teil sehr deutlich, gewonnen werden. Im knappsten Spiel verlor Ricco einen Satz mit 12:10, konnte die drei anderen aber jeweils mit 11:9 gewinnen und so stand am Ende ein ungefährdeter und guttuender 10:0 Sieg fest. Mit zwei Siegen aus zwei Spielen sind wir per- fekt in die Rückrunde gestartet und freuen uns auf die weiteren Spiele. Es spielten: Jona Klein (3:0), Felix Haller (2:0), Fabian Strie- gel (2:0) und Ricco Haller (2:0) Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büf- fet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Musikvereins Baindt e.V. Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, 05.03.2023 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen 9. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassierer, Jugendleiter, 3 Beisitzer, 2 Kassenprüfer 10. Bericht des Dirigenten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 11. Vorschau 2023 12. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 05.03.2023 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: 1. Vorsitzender, Kassenprüfer 7. Vorschau 2023 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 26.02.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir när- risch unterwegs: Samstag, 04.02.2023 in Waldburg, Laufnummer 18, Umzugsbeginn ist um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:15 & 13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 05.02.2023 springen wir in Neukirch mit der Laufnummer 16. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Auch in diesem Jahr hat Petrus seinen „guten Draht“ zu uns Rasplern gezeigt und so konnten wir bei gutem Wet- ter am Samstag, 28.01.2023 unter Mithilfe der Zimmerei Konzett unseren Narrenbaum stellen und am Sonntag, 29.01.2023 unseren 15. Narrensprung durchführen. Bereits morgens beim Zunftmeisterempfang war zu spüren, dass sich alle auf den Sprung und den Tag in Baindt freuten. Vor und nach dem Umzug herrschte in der Schenk-Kon- rad-Halle, im Zelt und auf dem Dorfplatz eine tolle und ausgelassene Fasnets-Stimmung. Dabei feierten tau- sende von Narren und Zuschauer gemeinsam und alles lief sehr harmonisch ab. Es war wieder ein rundum ge- lungenes Ereignis und Baindt konnte sich seinen Gästen hervorragend präsentieren. An dieser Stelle wollen wir uns bei allen Zuschauern, insbesondere der Baindter Be- völkerung, recht herzlich für die tolle närrische Unterstüt- zung bedanken. Unser besonderer Dank gilt folgenden Firmen, Institutionen, Personen und Vereinen, die durch ihre tatkräftige Mithilfe zum Gelingen des Umzugs aktiv beigetragen haben: • Bürgermeisterin Frau Simone Rürup und dem Gemeinderat • Gemeindeverwaltung Baindt • Bauhof Baindt • Allen Anwohnern des Dorfplatzes und der Umzugsstrecke • Allen freiwilligen Helfern • Bäckerei Schmidt, Baindt • Bäckerei Hamma, Baindt • Bayer Druck und Verlag, Baindt • Böllergruppe Baindt • Deutsches Rotes Kreuz Baienfurt-Baindt • Egon Eckert • Evangelische Kirchengemeinde Baindt • Feneberg Baindt • Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Baindt • Katholische Kirchengemeinde Baindt • Konzett Zimmerei, Baindt • Mack Automation, Baindt • Metzgerei Buchmann, Grünkraut-Gullen • Musikverein Baindt • Landjugend Baindt • Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt • Polizei • Reitverein Baindt • Schalmeienkapelle Baindt • Schreinerei Elbs, Baienfurt • Schützbach Bau, Baindt • Technische Werke Schussen Tal • Tomobil Mobile Sanitärsysteme, Baienfurt • Wolfgang Forderer • Wucherer Transporte, Baindt Ebenfalls möchte sich die Narrenzunft Raspler an dieser Stelle bei den Baindter Vereinen (Feuerwehr, Sportverein, Schützengilde, Volleyball), die auf dem Aufstellungsplatz und am Umzugsweg für das leibliche Wohl der Zuschauer gesorgt haben, sowie bei allen anderen Helfern und Be- teiligten mit einem kräftigen „Raspler – Ratsch Ratsch“ bedanken. Nicht zuletzt gilt unser besonderer Dank al- len unseren Mitgliedern, die das ganze Wochenende im Einsatz waren und es teilweise schon seit Monaten vor- bereitet haben. Es war ein wunderschönes Baindter Fasnetswochenende! Der Zunftrat Dorfplatz Zunftmeisterempfang Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Umzug Landjugend Baindt e.V. Reißigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2023 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Der Funken wird am Samstag, den 25.02.2023 angezündet. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich bei Patrick Späth (0174 6240457) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruk- tionen in Weingarten, Heinrich-Hertz-Straße 6 (Hinter- eingang) statt. Hierzu möchten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt PUNKTE – PUNKTE – PUNKTE Die närrisch-freudige Wochenendstimmung übertrug sich am 28.01.23 auch auf die beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt. Das mit- reißende Spiel gegen die TSG Leutkirch blieb zwar für die Tabelle punktelos (20:25; 22:25), brachte aber die richtige Energie in die Halle. Im zweiten Spiel der VLJ 1 gegen den SV Kirchdorf sah es dann etwas anders aus. Die Baindter gewannen vor lautstarkem Publikum mit 25:13 im ersten Satz überragend. Diese Konzentration, souveräne Ab- wehraktionen und geschlossene „Monsterblöcke“ konnte die Mannschaft in den zweiten Satz mitnehmen und ge- wann diesen eindeutig mit 25:18. So nimmt die Aufholjagd mit Beginn der Rückrunde nun Fahrt auf. Am 11.02.2023 stehen erneut der SV Jedesheim und der TV Kressbronn auf dem Programm. Aber auch diese beiden Mannschaf- ten sind nicht unschlagbar. VLJ Baindt 2 nach dem Sieg Ab 13.00 Uhr wurde es dann richtig laut. Alle sechs Mann- schaften der Staffel „Mixed 2/4 B2 Süd“ trafen sich in der Baindter Sporthalle. Zunächst legten die Gastgeber gegen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed mit 25:21 ordentlich vor. Leider gingen der zweite und dritte Satz mit 14:25 und 22:25 an die Gäste. Und auch hier diente das erste Spiel noch zum Aufwärmen. Denn gegen den zweiten Gegner des Tages, den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers lief es nach einem enttäuschenden Aufwärmsatz (16:25) so richtig rund. Die Baindter drehten das Spiel komplett um und setzten mit 25:15 im zweiten Satz ein deutliches Zeichen. Sie ließen sich den Sieg im letzten entscheidenden Satz nicht mehr nehmen (25:22). Bis zum nächsten Spiel am 12.03.2023 bleibt nun ein wenig Zeit zur Regeneration und weiteres närrisches Treiben. Die VolleyBar beim Narrensprung Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ein herzliches Dankeschön an alle Auf- und Abbauer, Helfer und Unterstützer, die beim Narrensprung an der Volley-Bar vollen Einsatz gezeigt haben! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Bianka Stross Alter: 33 Beruf: Pflegefachkraft Med. Ausbildung: San-Helfer HvO seit: 2022 Mir gefällt das DRK, weil... ich anderen Menschen hel- fen kann. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ... Ich ger- ne für Hilfsbedürftige da bin und diesen helfen möchte. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung im Baumgartner Wald in Baienfurt Wir wandern von der Hochschule Briach in Richtung Köp- fingen, Tafelweiher, Waldbad und über Baienfurt wieder zurück. Treffpunkt: Sonntag 12.02.2023 um 13.00 Uhr auf dem Parkplatz der Hochschule RWU, Doggenriedstr. Wein- garten. Rückkehr: ca. 17.00 Uhr, Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 13 km, 230 hm. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Trinken, Vesper, gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wech- selschuhe mitbringen. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung ab 08.02.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ab 20.00 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151-12998910. Göste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff vom VdK Einladung zum 1. VdK – Kaffeetreff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am 08. Februar 2023 Ort: Best Western - Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn wir feiern Fasnet, evtl.ein bisschen kostümiert. Es gibt ein buntes Programm, es wird Ihnen bestimmt gefallen. Wir sehen uns liebe Grüße Karin Maucher Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Februar geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu beglei- ten – das wünschen sich viele Angehörige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Ver- änderungen finden statt, welche Symptome können auf- treten? Was können An- und Zugehörige am Lebensende unterstützend tun, was müssen sie wissen, um gut be- gleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten Termin: Donnerstag, 09.02.2023, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Online-Seminar zum Thema „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Am Mittwoch, 8. Februar startet um 18.30 Uhr das 3-teilige Online-Seminar des Ernährungszentrums Bo- densee-Oberschwaben. An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Das Seminar ist für Gartenneulinge sowie auch für „alte Gartenhasen“ geeig- net. Die Teilnehmenden lernen beispielsweise den Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet. Ebenfalls werden Anbauplanung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf besprochen. Die Online-Vorträge finden am 8., 15. und 22. Februar satt und dauern ungefähr 2 Stunden. Der Link zum Vortrag wird rechtzeitig an die angemel- deten Personen per Mail versendet. Sollten Sie keinen Link erhalten, melden Sie sich bitte telefonisch unter 07524/9748-6410. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind bis 6. Februar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Weitere Gästeführer/-innen für unser Naherholungsgebiet gesucht! Halten Sie sich gerne in der Natur auf? Haben Sie Freu- de am Umgang mit anderen Menschen? Können Sie sich vorstellen, interessierte Personen durch unser schönes Naherholungsgebiet an der Blitzenreuter Seenplatte zu führen? Haben Sie ca. 1 x im Monat am Samstag oder Sonntag Zeit? Fühlen Sie sich angesprochen? Wir laden Sie ein, mit un- seren Gästeführern/-innen im Gasthaus Hirsch, Vorsee 19, 88284 Wolpertswende, am Donnerstag, 9. Februar um 18 Uhr ganz unverbindlich ins Gespräch zu kommen. Bei Interesse würden Sie selbstverständlich eine gründli- che Einweisung/Schulung durch unsere professionellen Gästeführer/-innen erhalten. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung Fronreute: Frau Sigrid Knecht, Telefon 07502 954-20, E-Mail-Adresse sigrid.knecht@fronreute.de Bitte melden Sie sich bis Donnerstag, 9. Februar 2023, 12 Uhr, im Rathaus Fronreute für das unverbindliche Treffen an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 13 Welcher Roman von Juli Zeh befasst sich mit dem Thema Windkraft? A „Corpus Delicti“ B „Nullzeit“ C „Über Menschen“ D „Unterleuten“ 5 Der sogenannte Erdüberlastungstag, an dem die Nachfrage nach Rohsto en eines Jahres die Ressourcen der Erde übersteigt, war 2021 am … A … 19. September. B … 8. August. C … 29. Juli. D … 12. Juni. 15 Wer beschrieb 1824 erstmals den Treibhause ekt? A Pierre-Simon Laplace B Leonhard Euler C Carl Friedrich Gauß D Joseph Fourier 4 Welches dieser Lebensmittel hat die schlechteste CO2-Bilanz pro Kilogramm? A Schokolade B Butter C tiefgekühlte Pommes frites D Ge ügel 9 Welches Land verursacht seit Jahrzehn- ten die höchsten CO2-Emissionen? A China B USA C Deutschland D Russland 1 Was wird wegen des großen ökologi- schen Fußabdrucks kritisch gesehen? A Wandergemüse B Flugobst C Radlermilch D Kriechkakao 11 Für welchen CO2-Ausstoß ist ein Economy-Passagier auf einer Strecke von Düsseldorf nach Mallorca und zurück ver- antwortlich? A 0,75 Tonnen B 0,3 Tonnen C 1,5 Tonnen D 3,5 Tonnen 10 Wie wird die benötigte Energie für Herstellung, Transport, Lagerung, Entsorgung etc. eines Produktes bezeichnet? A tote Energie B graue Energie C blinde Energie D schwarze Energie 3 Mit welchem Konzept will die EU bis 2050 klimaneutral werden? A Grüner Deal B Grüner Beschluss C Grünes Abkommen D Grüne Vereinbarung 7 Was war der Auslöser für Greta Thun- bergs Aktivismus für das Klima? A Dürre- und Hitzewelle in Europa B Reaktorunglück in Fukushima C Tsunami in Grönland D Orkantief Sabine in Europa 14 Wo be ndet sich das über 25 Quadrat- kilometer große Solarkraftwerk Topaz? A Kalifornien B Patagonien C Wüste Gobi D Neuseeland 8 Was gehört nicht zu den Zielen der Be- wegung Fridays for Future? A Energiewende B Verkehrswende C Wahlrecht ab 16 D Enteignung von Wohnraum 2 Woraus wird bei der Geothermie Energie gewonnen? A Wasser B Biomasse C Erdwärme D Wind 6 Welches ist neben CO2 ein für das Klima besonders schädliches Gas? A Helium B Ammoniak C Methan D Propan 12 Um wie viele Zentimeter ist der Meeresspiegel im vergangenen Jahrhundert durchschnittlich gestiegen? Schätzen Sie! A 2 Zentimeter B 11 Zentimeter C 18 Zentimeter D 26 Zentimeter Klima & KlimawandelKlimawandel Der Klimawandel ist das zentrale Thema Der Klimawandel ist das zentrale Thema unserer Zeit. Seine Bekämpfung stellt die unserer Zeit. Seine Bekämpfung stellt die größte Herausforderung dieses Jahrhunderts an größte Herausforderung dieses Jahrhunderts an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Wie gut kennen Sie sich aus? Wie gut kennen Sie sich aus? Lösungen „Klima & Klimawandel“: 1 B – Als Flugobst werden Früchte wie Litschis, Ananas oder Bananen be- zeichnet, die im Anbaugebiet reif ge- erntet werden und per Flugzeug zum Verbraucher gelangen. 2 C – Bei der Geothermie wird mithilfe von Erdwärme Energie gewonnen. Ein Vorteil der Methode ist, dass sie unab- hängig von Faktoren wie der Tages- oder Jahreszeit zur Verfügung steht. 3 A – Der Europäische Grüne Deal hat unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Ausstoß von Netto-Treib- hausgasen des Kontinents auf null zu reduzieren. 4 B – Für die Herstellung von Butter wird viel Milch von vielen Kühen be- nötigt. Für die Produktion von einem Kilogramm Butter entstehen etwa 24 Kilogramm klimaschädlicher Gase. 5 C – Von der Organisation Global Footprint Network ins Leben gerufen, markiert das Datum den Tag, an dem die menschliche Nachfrage nach Roh- sto en das Angebot des Planeten erstmals im Jahr übersteigt. 6 C – Das geruch- und farblose Me- than zählt zu den sogenannten Treib- hausgasen. Es entsteht vor allem in der Landwirtschaft und beispielswei- se in Klärwerken. 7 A – 2018 erfasste eine Hitzewelle weite Teile Europas. Nach den Som- merferien stellte sich Greta Thunberg mit einem „Schulstreik für das Klima“- Plakat vor den schwedischen Reichs- tag. 8 D – Ziel der Klimajugend ist es, auf Missstände aufmerksam zu machen und auf Maßnahmen für mehr Klima- schutz zu drängen. Das Wohnraum- problem gehört nicht dazu. 9 A – Absolut gesehen hat China den größten Anteil an Treibhaus-Emissio- nen zu verantworten. Es folgen die USA, Indien und Russland. 10 B – Da der gesamte Herstellungs- prozess bei den meisten Produkten sehr komplex ist, wird bei der Berech- nung oft auf vereinfachte Annahmen zurückgegri en. 11 A – Diese Bilanz lässt sich im Inter- net für jede Strecke ausrechnen. Da- bei werden die Emissionen mit dem sogenannten Radiative Forcing Index, dem erhöhten Treibhause ekt beim Fliegen, errechnet. 12 C – Der von Menschen verursachte Klimawandel hat unter anderem den Anstieg des Meeresspiegels zur Folge. Im letzten Jahrhundert waren es 18, im letzten Jahrzehnt sogar 3,2 Zenti- meter. 13 D – In dem Roman „Unterleuten“ der deutschen Schriftstellerin Juli Zeh geht es um ein kleines Dorf in Bran- denburg, in dessen Nähe Windkraft- anlagen errichtet werden sollen. 14 A – Das Solarkraftwerk Topaz steht im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Es erstreckt sich über eine Fläche von rund 25 Quadratkilometer. 15 D – Der französische Mathematiker und Physiker Joseph Fourier entdeck- te im Jahr 1824 die Auswirkungen von Treibhausgasen auf die Temperatur der Erdober äche. Foto: © Clipdealer/DEIKE Text: ab/DEIKE 756R50R1 Kompetenz in Ihrer Nähe! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis Februar. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. 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Februar 2023, 14.30 bis 17.00 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil Für unsere Geschwister-Scholl-Schule in Weingarten suchen wir ab sofort eine SCHULBEGLEITUNG w/m/d Teilzeit | bis zu 75 % »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter Fon: 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 88250 Weingarten WIR empathi sch Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Januar 2023 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Samstag, 28.01.2023 um 14:30 Uhr am am um UhrSonntag, 29.01.2023 13:30 Wir laden die recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt ganze Bevölkerung Aufstellungsplatz: Boschstraße Thumbstraße Umzugsweg: Umzugsende: Marsweilerstraße- Küferstraße - Ziegeleistraße - Innere Breite - Gartenstraße mit über 300 0 M aske nträ gern ! Narrenbaumstellen auf dem Dorfplatz Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Mit Eröffnung durch die Böllergruppe Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Narrensprung Baindt Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Narren- sprung - und danach. Im Feu- erwehrhaus in der Ziegeleist- raße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fasnetscafe zum gemütlichen Verweilen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Fundinfo Fundsachen - Lumpenkapellenball Beim Lumpenkapellenball am vergangenen Wochenen- de sind eine schwarze Herrenjacke, ein Schlüsselbund, eine Gesundheitskarte sowie ein ledernes Armband lie- gengeblieben. Die Gegenstände wurden im Rathaus abgegeben und können beim Fundamt, Zimmer 0.2 abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07502/9406-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 28. Januar und Sonntag, 29. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Januar Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 29. Januar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldschrathäs der Raspler wird vorgestellt Jedes Jahr am Gumpigen Donners- tag wird unser Kindergarten durch viele große und kleine Waldschrats befreit. Es ist immer ein ganz beson- derer Tag für alle. Trotz der Freude und Spaß bei einigen, gab es auch Kinder, die Angst vor Maskenträgern hatten. Um diese Angst abbauen zu können, stellte uns Frau Lang ihr Waldschratshäs vor. Auch in diesem Jahr wurde uns von Frau Lang das Waldsch- rathäs der Raspler vor- gestellt, nämlich am 18.Januar . Und sie war nicht allein! Ein Kinder- gartenkind brachte an diesem Morgen sein Waldschrathäs mit und zeigte stolz, welche Utensilien für einen Umzug gebraucht wer- den. Ganz gespannt lausch- ten die Kinder der „Ras- plergeschichte“ und ge- meinsam wurde das Baindter-Narrenlied gesungen. Am Schluss bekam jedes Kind vom großen und kleinen Wald- schrat „ein Guetsle“ und die Kinder bedankten sich mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch! Zur Information Energieeinsparmaßnahmen im Baindter Rathaus wirken! Im Baindter Rathaus wurden in den vergangenen Mo- naten zahlreiche Maßnahmen zum Energie sparen um- gesetzt. Wie sich nun immer mehr herauskristallisiert, führen diese zu einer deutlichen Verringerung der Ener- gieverbräuche. So ist der Erdgasverbrauch von September bis Dezember 2022 witterungsbereinigt um über 50 Prozent gerin- ger, als noch im Jahr 2021. Allein in diesen vier Monaten konnte das Rathaus witterungsbereinigt mit Daten des Deutschen Wetterdienstes umgerechnet knapp 13.500 kWh Erdgas einsparen. Unbereinigt liegt die Einsparung aufgrund des bisher recht milden Winters, nochmals um einiges höher. Das Baindter Rathaus trägt so mit dazu bei, dass eine Gasmangellage in Deutschland auch im kom- menden Winter ein Stück weit unwahrscheinlicher wird. Außerdem war der Stromverbrauch von August bis De- zember 2022 durch die Umsetzung der Maßnahmen, um fast 20 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs verringert. In den Monaten November und Dezember wurde ein erfolgreiches Pilotprojekt mit Freitag als Homeoffice- tag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus durchgeführt. Neben einer merklichen Verringerung der Energieverbräuche des Rathausgebäudes, konnte ne- benbei über die Verringerung des Pendlerverkehrs ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich geleistet werden. Eine Fortsetzung dieser Maßnahme ist derzeit allerdings nicht geplant. Ebenfalls als wirksame Energieeinsparmaßnahmen er- wiesen sich die Schießung des Rathauses in der Zeit zwi- schen Weihnachten und Neujahr sowie die Verlegung der Bürgertheke in die Büroräume im Untergeschoss. Zudem trägt auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Ener- gieeinsparverordnung des Bundes maßgeblich mit zur erzielten Verbrauchsreduzierung bei. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Wohl-Fühl-Treff „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Informationsabende der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zu den folgenden Informationsabenden ein: • Wirtschaftsschule / zweijährige Berufsfachschule: Dienstag, 7. Februar 2023, um 18:00 Uhr informiert die zweijährige kaufmännische Berufsfachschule (Wirt- schaftsschule) im Hörsaal 012 über ihr kaufmännisches Profil, ihre verschiedenen Wahlfächer und die sonstigen Aktivitäten über den regulären Unterricht hinaus. • Berufskolleg: Mittwoch, 8. Februar2023, um 18:00 Uhr stellen sich die Schularten des kaufmännischen Berufs- kollegs (Berufskolleg I/II, Berufskolleg Fremdsprachen, BKFH) im Hörsaal 012 vor. • Wirtschaftsgymnasium: Donnerstag, 9. Februar2023, um 18:00 Uhr findet im Hörsaal 012 ein allgemeiner In- formationsvortrag zum Bewerbungsverfahren und zu den Aufnahmebedingungen des Wirtschaftsgymnasi- ums statt. Im Anschluss werden die verschiedenen wirt- schaftlichen Profile sowie alle sonstigen Unterrichtsfä- cher in den Klassenzimmern anschaulich vorgestellt. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Klima-Werbung Alles Lüge Viele Verbraucherinnen und Verbrau- cher wollen im Supermarkt auf Umwelt- und Klimaschutz achten. Das hat die Le- bensmittelindustrie erkannt und ver- marktet ihre Produkte mit Labels wie „klimaneutral“ oder „kli- mapositiv“. Doch hinter diesen Werbeverspre- chen steckt oft kein echter Klimaschutz – sondern reine Ge- schäftemacherei, bei der Siegelanbieter ab- kassieren und Herstel- ler ihre Ware schön- rechnen. Das zeigt ein Foodwatch-Report. „100% CO2-neutral hergestellt“, „klimaneutrales Produkt“ oder einfach „klimaneutral“: Im Handel gibt es immer mehr Produkte, die mit Aussagen zur Kli- maneutralität werben. Gesetzlich geschützt sind diese Angaben nicht. In der gängigen Verwendung versprechen sie lediglich, dass fürs jeweilige Produkt der CO2-Ausstoß über den Lebenszyklus berechnet und zum Aus- gleich Minderungszertifikate aus weltwei- ten Klimaschutzprojekten gekauft werden, die sogenannte Kompensation. Das ist dem Großteil der Verbraucher nicht bekannt. Sie erwarten, dass derart beworbene Produkte weniger klimaschädlich hergestellt sind. Dies ergab eine Umfrage des Sinus-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW. Foodwatch hält auch die meisten Kompen- sationsgeschäfte in ihrer Wirkung für frag- würdig, wenn sie nicht „zusätzlich“ sind. Die Verbraucherorganisation nennt Nega- tivbeispiele: Volvic-Mineralwasser, auf dessen Flaschen das Label „Klimaneutral zertifiziert“ steht, ist da leicht zu durch- schauen, ohne dass man überhaupt das Kompen- sationsprojekt kennt. Einweg-Plastikflaschen sind nun mal schlechter für Umwelt und Klima als Mehrweg. „Und statt aus der Region wird das Volvic- Wasser größtenteils mit dem LKW über weite Distanzen aus Frankreich nach Deutschland gekarrt“, hat Foodwatch recherchiert. Auch Discounter Aldi verkauft Milch als „klimaneutral“ und kompensiert seinen verursachten CO2-Ausstoß in einem Auf- forstungsprojekt in Uruguay, wo Monokul- turen aus Eukalyptus angelegt werden. Nicht nur findet es Foodwatch hier zweifelhaft, ob in diesem Projekt tatsächlich „zusätzliches CO2 gebunden wird“. Auch wüssten „we- der Aldi noch die produzierende Molkerei, wie viele Emissionen bei ihrer Produktion genau ausgestoßen werden“. Ohne diese Da- ten ließen sich ja gar keine wirksamen CO2- Reduktionsmaßnahmen planen. Wie einfach es als Unternehmen ist, seine Produkte als „klimaneutral“ labeln zu lassen, zeigte eine Recherche des Wochenblatts Die Zeit. Deren Reporterinnen bekamen für ihre fiktive, also gar nicht existierende Firma mit bloßen Behauptungen drei Klimaneutral- Siegel, ohne dafür Belege für den CO2-Fuß- abdruck vorzulegen oder dafür, wie man sei- ne Emissionen zu senken gedenkt. Auch das Bundesumwelt- und Verbrau- cherschutzministerium kritisiert, dass die Klima-Werbung „häufig eine Täuschung der VerbraucherInnen“ sei. Bisher gebe es keine verbindlichen Regeln, wann eine Firma sich oder ihre Produkte so kennzeichnen dürfe. Foodwatch fordert, dass Aussagen wie „kli- maneutral“ verboten werden. Anforderungen an Klima-Werbung müsse man gesetzlich re- geln. „Wir brauchen verlässliche Kennzeich- nungen, die die Erwartungen der Menschen erfüllen“, sagt auch Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW. (tb) https://www.foodwatch.org/de/pressemittei- lungen/2022/nach-foodwatch-kritik-rewe-stoppt- umstrittene-klimawerbung/ Vorsicht, bloße Behauptung! Klimasackgasse. Anhand des Be- griffs „klimaneutral“ ist für Verbrau- cherinnen und Verbraucher nicht ersichtlich, wie ernst es ein Unternehmen tatsächlich mit dem Klimaschutz meint. Kompensation. Dieser Terminus be- deutet „Ausgleich“. Mit dem Kauf von CO2-Gutschriften will man die beim Unter- nehmen entstehenden Treibhausgase aus- gleichen. Emissionen in die Atmosphäre hierzulande sollen also durch Klimaschutz- projekte an anderer Stelle wieder „gebun- den“ werden. Das Problem: Diese Kompen- sationsprojekte anderenorts machen die bei der Produktion entstandenen Emissionen hierzulande eben nicht mehr rückgängig. Klimaschutz zusätzlich. Echte Kom- pensation basiert darauf, dass ein Pro- jekt ohne Verkauf von CO2-Gutschriften gar nicht zustande käme. Nur dann sei die CO2-Einsparung zusätzlich und dürfe als Gutschrift angeboten werden, findet Food- watch. Der Projektbetreiber müsse also dar- legen, dass das Kompensationsprojekt ohne die (zusätzliche) Finanzierung durch CO2- Gutschriften nicht realisiert worden wäre. Kohlenstoffbindung. Wälder sind Klimaschützer, weil sie große Mengen CO2 speichern können. Projekte, die Wäl- der schützen oder Flächen renaturieren, sind daher zu begrüßen. Zur CO2-Kompensation seien sie aber ungeeignet, meint Foodwatch. Denn der Baum, der zur Kompensation Kohlenstoff binden und wachsen soll, kann jederzeit gespeicherten Kohlenstoff wieder freisetzen, etwa bei einem Waldbrand. Kein Betreiber eines Waldprojekts kann garantie- ren, dass der Baum in 30, 50 oder 100 Jahren noch steht und Kohlenstoff binden wird. Klimawirkung. Klimaschutzprojekte können positive Auswirkungen ha- ben. Doch für einen planbaren, dauerhaften CO2-Ausgleich eignen sie sich nicht, urtei- len die Verbraucherschützer: „Keinesfalls sollte man der Illusion unterliegen, mit Pro- jekten im Globalen Süden ließe sich billig kompensieren, was hierzulande falsch läuft.“ Klimaschutzambitionen. Schaffen Unternehmen es, ihre Emissionen deutlich zu reduzieren, spricht nichts dage- gen, damit zu werben. Sie sollten dabei ihre Fortschritte ehrlich, umfassend und ohne Übertreibungen kommunizieren. Der Foodwatch-Report als PDF (68 S.): https://www.foodwatch.org/fileadmin/- DE/Themen/Klimaluegen/ Report_Klima_Claims/Klima_Report_2022.pdf Fo to : F oo dw at ch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbil- dung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmän- nische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2023. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2023 Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Haus- wirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schü- ler, Freunde der Fachschule, als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schülerabend ein. Der Schülerabend 2023 findet am Freitag, den 03. Fe- bruar 2023 ab 20:00 Uhr in der Turn- und Festhalle in 88239 Leupolz, Oberweilerstraße 20 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden und Lehrer der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Steuerfreiheit kleiner Photovoltaikanlagen Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche- rung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanla- ge gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge. Profitieren können alle Betreiber einer PV-Anlage mit ei- ner installierten Gesamtbruttoleistung laut Marktstamm- datenregister von bis zu 30 kW (peak). Beim Betrieb meh- rerer Anlagen steigt die Maximalgrenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf 100 kW (peak). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die Kranken- kassen nicht automatisch tätig werden können, da ih- nen insbesondere die Leistung der jeweiligen PV-Anlage nicht bekannt ist. Betroffene sollten sich daher zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung und unter Beifü- gung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Krankenkassen werden im Regelfall die Beitragsbe- messung korrigieren und überzahlte Beiträge erstatten – allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass der Ein- kommensteuerbescheid des Jahres 2022 den Wegfall der bisher steuerpflichtigen Einkünfte bestätigt. Beitragsnachforderungen vermeiden Insbesondere Betreiber mehrerer PV-Anlagen, deren Ge- samtbruttoleistung die Grenze von 30 kW (peak) über- steigt, sollten die Steuerfreiheit zunächst durch ihren Steu- erberater oder das Finanzamt prüfen lassen. Ansonsten kann es zu Beitragsnachforderungen einschließlich Rück- zahlung zunächst erstatteter Beiträge kommen. Wo kann sich die Neuregelung noch auswirken? Einnahmen aus PV-Anlagen werden auch in anderen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt (z. B. Bei- tragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung bei der Famili- enversicherung, Einkommensanrechnung bei Erwerbs- und Hinterbliebenenrenten). Auch in diesen Fällen sollte Kontakt zum Sozialversicherungsträger aufgenommen werden, wenn die PV-Anlage ab 2022 steuerfrei ist. Zum Hintergrund Der durch den Betrieb einer PV-Anlage entstehende Ge- winn oder Verlust zählt steuerlich zu den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Sozialversicherungsrechtlich han- delt es sich damit um Arbeitseinkommen, das bei freiwilli- gen Mitgliedern generell und bei Pflichtmitgliedern, wenn sie daneben noch eine Rente oder einen Versorgungs- bezug beziehen, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Landratsamt Ravensburg Am 01. März 2023 ist es soweit ... Das JugendticketBW startet! Junge Leute können damit, für 365 Euro im Jahr, im ganzen Land Baden-Württemberg mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Die Vorbereitungen zum Jugendticket BW sowie die Pro- duktwechsel durch die Kunden im bodo-Abocenter laufen auf Hochtouren. Leider kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Umstel- lung bzw. Bestellung. Deshalb hat uns die Geschäftsstelle von bodo gebeten, folgende sehr wichtige Information an Sie weiterzugeben: Wichtiger Hinweis für Wechsler: Wer bisher eine eCard Schule hat und zum JugendticketBW wechseln möchte, muss unbedingt auf abo.bodo.de den Produktwechsel vornehmen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Jugendticket darf in diesen Fällen nicht als neues Abo beantragt werden! Wer nicht den Produktwechsel vollzieht, sondern das Jugendticket neu beantragt, muss gegebenenfalls mit doppelten Abbuchungen vom Bankkonto rechnen, weil durch einen Neuantrag zwei ei- genständige Verträge angelegt werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Sofern Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln (nicht im freigestellten Schülerverkehr!) zur Schule fahren und nicht ins Landesweite Jugendticket wechseln sondern nur für einzelne Monate eine Schüler- monatskarte beziehen wollen ist zu beachten, dass pro Schuljahr maximal die Kosten des Landesweiten Jugend- ticket von zurzeit 365,00 Euro in der Kostenerstattung anrechenbar sind. Übersteigen im Schuljahr die Kosten der bestellten Schülermonatskarten diesen Betrag, ist der übersteigende Betrag nicht erstattungsfähig, da „nicht notwendig“ im Sinne der Kostenerstattungssatzung. Es empfiehlt sich daher dringend, sofern ein „Nicht-Wechsel“ ins Landesweite Jugendticket erwogen wird, dies bei der Wahl der Fahrscheinart nochmals genau zu überdenken. In der Regel dürfte der Wechsel ins Landesweite Jugend- ticket wohl die günstigere Variante sein. Auch bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 4 und der SBBZ, die das ganze Schuljahr mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln zur Schule fahren, gilt die Kappungsgren- ze, wenn Schülermonatskarten bezogen werden sollten. Schon für den Bezug von Schülermonatskarten ab 1 bo- do-Zone könnte bei dieser Schülergruppe die Kostenbe- lastung über den Eigenanteilen für ein Schuljahr liegen. Ein Wechsel ins Landesweite Jugendticket wäre daher auch in diesen Fällen aus Kostengründen dringend an- geraten. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne Ihre Schülerlis- tenverfahren-Stellen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Januar – 05. Februar 2023 Gedanken zur Woche Trost und Ruhe Nur in der Tiefe der Seele, mit Hilfe jener Kraft, die stärker ist als alle Vernünftigkeit, kann Trost und Ruhe gefunden werden. Wilhelm Busch Samstag, 28. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 29. Januar – 4 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Alina Michelberger, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Familie Merk, Familie Gisi, Maria Ungemach, Franz und Eugen Schmidt, Christina Fetsch, Peter Fetsch, Nikolaus Wagner, Annamaria Wagner, Eugenia Wagner, Otto Wagner, Eugenia Wagner, Rosa Wagner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Paul Dienstag, 31. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst mit Blasiussegen Mittwoch, 01. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Bentele Maria geb. Hartmann) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02.Februar – Darstellung des Herrn (Lichtmess) 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Laura Kurz, Marisa Pfisterart († Magdalena und Klemens Braunagel) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Freitag, 03. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patroziniumsgottesdienst mit Ker- zenweihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt – Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr, Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Baindt Am 13.01.2022 fand die ordentliche Mitglieder- versammlung des Kirchenchores für das Jahr 2022 statt. Sie begann mit einem Gottesdienst in unserer Pfarrkirche. Herr Pfarrer Staudacher richtete ein Grußwort an die Sänger und Sängerinnen und äußerte seine Freude darüber, dass endlich einmal die vorderen Bankreihen gut besetzt waren. Nach dem Gottesdienst ging es in den Bischof-Spro- ll-Saal im Gemeindehaus, wo nach einer Stärkung Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkminute für die verstorbenen Albert Vollmer und Anna Schmitz, die im Kirchenchor gesungen hatten, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler, sowie Schriftführerin, Kassenwart und das Kassenprüfer-Team zu ihren jewei- ligen Zuständigkeiten. Anschließend wurde der Antrag zur Entlastung der Vorstandschaft gestellt, dem die Mit- glieder stattgaben. Ein außerordentlicher Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit einer Neuordnung der Vorstandschaft, die den Mitgliedern vorgestellt und der dann einstimmig zuge- stimmt wurde. Dank der Bereitschaft von den Mitgliedern der Vorstand- schaft, deren Amtsperiode zu Ende gegangen war, sich erneut aufstellen zu lassen, konnten bei den anschließen- den Wahlen alle Posten unverändert besetzt werden. Eine Ausnahme stellte dabei das Amt der 2. Vorsitzenden dar, das aufgrund der Neuordnung entfällt. Zu guter Letzt konnten auch wieder einige Mitglieder mit einer Urkunde des Cäcilienverbands und einem kleinen Geschenk für langjähriges Singen geehrt werden. Chor- leiter Rainer Strobel und Frau Inge Kreutle wurden für 15 Jahre, Herr Lambert Allkemper für 20 und Frau Gaby Herrmann für 30 Jahre geehrt. Voranzeige Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmit- tag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Begegnungstag am 3.2.23 9.00 Uhr Kirche Dreifaltigkeit in Ravens- burg Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfessionen Ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus „Dreifal- tigkeit RV-Weststadt“ Vortrag zum Thema „Zukunft“? Hoffnung! Referent Herr Ansgar Krimmer Dekanatsreferent aus Weingarten. Nach der Mittagspause (Jeder kann diese selbst gestal- ten) kommt Herr Dr. Jürgen Wagner, Weingarten, als Re- ferent zum Thema: „Tauchen Sie ein in die verborgene, geheimnisvolle Welt der Seele“. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jede Teilnehmerin kann ganztags oder nur vormittags bzw. nachmittags dabei sein. Ende gegen 16.00 Uhr. Ver- anstalter: Landfrauenvereinigung des kath. Frauenbundes Christina Längle und Marlies Rothenhäusler. Kosten 5,00 Euro Alle Frauen sind herzlich willkommen. Jahresbeitrag: Anfang Februar werden wir die Mitgliedsbeiträge des Frauenbundes wieder per Lastschrift einziehen. Bit- te alle Barzahler, den Betrag von 30,00 Euro bei Rita Grubert abzugeben. Vielen Dank Fraue Fasnet am 15.2.23 Um 14.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus Baienfurt Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Wer hat Zeit, für die Fasnet einen Kuchen zu backen? Bitte um Anmeldung bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 29. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 30. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 01. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 05. Februar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal --- Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. (Jes 60,2) Es gibt Momente im Leben, in de- nen sich der Himmel öffnet und ich sehe, wie’s weitergeht. Solche Momente tun so gut, dass wir sie am liebsten festhalten würden: Augenblick verweile, du bist so schön! Aber das geht nicht. Das haben schon die Begleiter gemerkt, die mit Jesus damals auf dem Berg waren, auf dem sie ganz klar ge- sehen haben, dass Jesus wirklich der ist, der Himmel und Erde verbin- det, Gemeinschaft stiftet und Licht ins Dunkle bringt. Sie mussten lernen, dass Leben kein Festhalten von Si- cherheiten ist, sondern Unterwegssein im Vertrauen auf Gottes Zusagen. Wir werden auch in anderen Lebenslagen wieder merken, wie Gott für uns da ist, wie er uns begleitet und durchs Leben führt. Einfach herrlich! – So dürfen wir dann wie die Jünger ru- fen, Gott danken, uns an seiner Gegenwart freuen und mit viel Gottvertrauen in die Zukunft gehen. Weil mir von Gott her schon auch morgen wieder ein Licht aufgehen wird, wenn ich es am meisten brauche. Gottes Segen und herrliche Lichtblicke in der neuen Wo- che! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche Hallo Kinder, wir treffen uns jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Wir freuen uns auf euch! Kommt einfach vorbei!! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Ver- einsfasnet am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruktionen in Weingarten, Hein- rich-Hertz-Straße 6 (Hintereingang) statt. Hierzu möch- ten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Blutreitergruppe Erfolgreiche Gründungsversammlung der „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.“ Im Jahr 1906 beteiligte sich die Pfarrei Baindt zum ersten Mal geschlossen am Blutritt in Weingarten mit über 50 Reitern, der Ortspfarrer Rudolf Oswald (Pfarrer in Baindt von 1902 bis 1922) an der Spitze. Hierzu wurden eigens 5 Standarten gestiftet. Seit ihrer Gründung hat die Blutreitergruppe Baindt alljährlich, als eigenständige kirch- liche Gruppe, am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Durch die Umstrukturierung des Kassenwesens bei den Kirchenpflegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die damit verbundene Übergabe der Kassen an das kath. Verwaltungszentrum in Kisslegg, hat sich die Blutreiter- gruppe in der Pfarrei Baindt mit der Gründung eines ge- meinnützigen Vereins beschäftigt. Die Blutreiterversamm- lungen vom 22. Juni 2022 und 13. Juli 2022 bei denen die Vereinsgründung, der Satzungsentwurf sowie die Beset- zung der Vorstandsämter besprochen wurde, waren die Voraussetzungen hierzu. Bei der am 17. Januar 2023 stattgefundenen Gründungs- versammlung im Bischof-Sproll-Saal wurde folgende Vor- standschaft gewählt: Vorsitzender: Werner Elbs, Stell- vertretender Vorsitzender und Gruppenführer: Berthold Steinhauser, Kassierer: Alexander Henzler und Schriftfüh- rer: Adelbert Steinhauser. Von l. n. r.: Adelbert Steinhauser, Berthold Steinhauser, Werner Elbs, Alexander Henzler Schalmeienkapelle Baindt e.V. 4. Fasnetswochenende Dieses Wochenende wird es mal so richtig Ernst für die Musketiere aus Baindt. Am Freitagabend dürfen wir uns noch entspannen und schon einmal unsere ganzen Kräfte bündeln, denn am Samstagmittag geht es auf dem Dorfplatz in Baindt beim Narrenbaumstellen los. Abends geben wir noch einmal Vollgas in Wetzisreute beim Geröllheimerball. Am Sonntag gilt es dann. Morgens präsentieren wir uns noch beim Zunftmeisterempfang und direkt im Anschluss geht es in voller Truppenstärke auf die Baindter Straßen, um beim Narrensprung unser Dorf gegen annähernde feindliche Truppen zu beschützen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Volleyball LJ Baindt Start der Rückrunde für VLJ 1 und VLJ 2 Am vergangenen Samstag, 21.01.2023 fand das Nachholspiel gegen den SV Jedesheim und den TV Kressbronn statt. Die erste Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt machte es mal wieder spannend bis zum Schluss. Es schien fast, als hätten die Baindter Angst, ihr Spiel durchzuziehen und gegen den Tabellenersten zu siegen. So ging der erste Satz knapp nach Jedesheim (25:27), die sich im zweiten Satz dann die Butter nicht mehr vom Brot nehmen lie- ßen (18:25). Gegen den letztjährigen A-Klassen-Sieger Kressbronn tra- ten die Baindter so souverän auf, dass sie sich direkt den ersten Satz holten (27:25). Leider konnten trotz engagier- tem Spiel und vollem Körpereinsatz keine weiteren Punkte mit nach Hause gebracht werden (21:25 und 23:25). Der Rückrundenstart am 28.01.2023 in der heimischen Baindter Halle lässt neu hoffen! Nicht nur die erste Mann- schaft hat an diesem Samstag ihren Spieltag, sondern auch VLJ Baindt 2. Insgesamt werden an diesem Tag neun Mannschaften die Sporthalle der Klosterwiesen- schule mit erstklassigem Volleyball füllen. Ab 11 Uhr spie- len VLJ Baindt 1 gegen TSG Leutkirch und SV Kirchdorf. Ab 13 Uhr spielen VLJ Baindt 2 gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed und TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers. Wir freuen uns auf einen närrischen Heim- spieltag mit Fans, Freunden und Bekannten und auf laut- starke Unterstützung! Herzliche Einladung! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Janina v.Watzdorf Alter: 35 Beruf: Chemikerin Med. Ausbildung: Rettungsanitäter HvO seit: 2017 (im DRK seit 1997) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Mir gefällt im DRK: die unglaubliche Vielfalt, die die ver- schiedenen Aufgaben und Einsätze mit sich bringen. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ich mehr- fach erlebt habe, wie sehr wir Menschen dadurch unter- stützen können, ihnen in schwierigen Situationen inner- halb weniger Minuten zur Seite stehen zu können - nicht nur medizinisch, sondern auch durch Betreuung und menschliche Zuwendung. Mein längster HvO Einsatz: ca. 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: Ich habe in meiner Zeit im DRK viele Situationen erlebt, die mich auf sehr verschiedene Weisen geprägt haben und mir immer wieder neue Mo- tivation geben, diese Arbeit mit noch mehr Engagement weiterführen zu wollen. Lieblingsausrüstung: Tape :) Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Montag, den 06. Februar 2023 in der Pizzeria De Michele, Tennishalle Baindt um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin - Bericht der Kassiererin - Bericht der Kassenprüfung - Wahl des Wahlleiters - Entlastung der Vorstandschaft - Entlastung des Kassierers - Entlastung der Kassenprüfung - Satzungsänderung: Es wird beantragt, dass die Einla- dung zur Jahreshauptversammlung neben der Schrift- form auch per Mail erfolgen kann. - Ausblick und Aktivitäten für 2023 - Anträge und Ergänzungen. Anträge können bis zum 03.Februar 2023 schriftlich bei Vorstand eingereicht werden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 03.03.2023 ab 19:00 Uhr im DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baindt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2023 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Jahresbericht Jugendleitung 8. Anträge 9. Verschiedenes 10. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 24.02.2023 schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein. Kontaktadressen im Internet unter Baienfurt.DLRG.de DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Vorsitzender Hospizbewegung Weingarten „Schon ein ganz kleine s Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsa- men Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Ge- meinschaft erfahren, bringt uns in Schwingung und an- dere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 2.2., 9.3., 6.4., 4.5., 29.6., 27.7.2023 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Holzmarkt Die Sägewerke aus der Region sind auf der Suche nach Fichten-Frischholz. Für das Leitsortiment Fichte 2b+, Güte B werden beim Langholz Preise über 100 €/Fm bezahlt. Für das Kurz- holz liegen die Preise für Fichte 2b+, Güte B/C zwischen 98 und 100 €/Fm. Aktuelle Selbstwerbungsangebote im Kurzholz, hierbei sind die Holzerntekosten bereits abge- zogen und werden vom Sägewerk getragen, liegen bei mindestens 85 €/ Fm für Fichte 2b+, B/C. Die Preise für Fichten-Frischholz bewegen sich tendenziell nach oben. Auch 2023 ist bei entsprechend trocken-warmer Witte- rung mit deutlichen Borkenkäferschäden zu rechnen. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer, das Risiko von Borkenkäferbefall oder Dürre- schäden steigt nach Prognosen der Forstlichen Ver- suchsanstalt deutlich an. In den letzten 20 Jahren wurde im Privatwald des Landkreises Ravensburg jeder zwei- te Festmeter eingeschlagenes Holz durch Borkenkäfer, Sturm oder Schneebruch verursacht. Dem Waldbesitz kann empfohlen werden Frischholz ein- zuschlagen. Dies betrifft Fichtenbestände aller Alters- stufen. Nutzen Sie Ihre Fichtenaltholzbestände und bau- en diese in Mischbestände um. Pflegen Sie Ihre jungen Fichtenbestände mittels Durchforstungen. Sie reduzieren hierdurch das Risiko von Schneebruch und Sturmwurf. Bitte wenden Sie sich was den Holzeinschlag anbetrifft an Ihren zuständigen Förster. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Fortbildung Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu zwei Fortbildungen im Wald ein: Vollerntereinsatz im Kleinprivatwald • 10.02.2023 Horgenzell / Zogenweiler; 14:00 bis 16:30 Uhr Baumartenwahl - Pflanzung – Wildschutz • 10.03.2023 Bad Wurzach / Haidgau; 14:00 bis 16:30 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) STADTWERK AM SEE Deutschlandticket-App bietet schnellsten Weg zum 49-Euro-Ticket Der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets kann ab sofort mit der neuen Deutschlandticket-App vorre- serviert werden. Zum Verkaufsstart haben die Nutzer es dann automatisch immer auf ihrem Handy dabei. Bald ist es soweit: Das Deutschlandticket kommt. Und auch wenn der genaue Termin noch nicht genau fest- steht, kann das begehrte Ticket bereits jetzt beim Stadt- werk am See vorreserviert werden. Möglich macht das die neue Deutschlandticket-App, die das Stadtwerk mit seinem Technologiepartner HanseCom aus Hamburg an- bietet. Über die App (www.deutschlandticket.store) kön- nen Nutzer das Deutschlandticket einfach vorbestellen und sich künftig als Handyticket ausgeben lassen. Ihr Abo und ihre persönlichen Daten können sie darüber ebenso bequem verwalten. Die Deutschlandticket-App von ist ab sofort in den Stores von Apple und Google verfügbar. Nach dem Download müssen sich Nutzer in der App nur einmalig mit ihren per- sönlichen sowie ihren Bezahldaten registrieren. Sind sie bereits User der App HandyTicket Deutschland, haben sie es noch bequemer. Dann melden sie sich einfach über ihren bestehenden Login in der Deutschlandticket-App an und ihre Daten werden automatisch übernommen. In der Deutschlandticket-App einfach „Bodensee – Stadt- werk am See“ als Vertragspartner für das Deutschland- ticket auswählen und dieses anschließend vorbestellen. Sobald der offizielle Verkauf beginnt, bekommen die Nut- zer das Ticket automatisch jeden Monat auf ihr Handy ge- schickt. Das Abo können die Nutzer einfach und bequem jederzeit direkt in der App bearbeiten oder kündigen. „Mit einem einzigen kostengünstigen Ticket überall fahren – einfacher geht’s wirklich nicht“, erklärt Horst Schauerte, Bereichsleiter Mobilität beim Stadtwerk am See. „Und mit der Deutschlandticket App gestalten wir den Zugang zu diesem attraktiven Angebot für unsere Kunden so schnell und unkompliziert wie möglich. Zudem planen wir die App in Zukunft mit noch weiteren praktischen Mobilitätslö- sungen zu erweitern. Wer bei uns das Ticket erwirbt, der kann auch noch von weiteren Vorteilen profitieren wie beispielsweise einem vergünstigten Katamaran-Abo.“ Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets. Es wird 49 Euro kosten und im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse für ganz Deutschland gelten. Es wird als Abo erhältlich und monatlich kündbar sein. Als Startzeitpunkt visieren Politik und Verkehrsun- ternehmen aktuell den 1. April oder den 1. Mai 2023 an. Die Deutschlandticket App steht für Android im Goog- le Playstore und für iOS im Apple App Store zum kos- tenfreien Download bereit. Weitere Informationen unter www.deutschlandticket.store Erste-Hilfe-Kurs Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem DRK Sigmaringen einen Erste-Hilfe-Kurs an. Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein Auffrischungs- und Vertie- fungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbil- dung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Er erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-001). Daher übernimmt die zuständige Berufs- genossenschaft zumeist die Lehrgangskosten. Wann: 24. Februar 2023 Wo: Volksbank Ostrach Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Kosten: 60 Euro oder Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft Es besteht auch für Nichtmitglieder des Maschinenringes die Möglichkeit, an diesem Lehrgang teilzunehmen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns an, da die Plätze auf 20 Teilnehmer beschränkt ist. Anmeldungen nimmt Frau Ulrike Reiter gerne entgegen, entweder telefonisch unter 07585/9307-11 oder per E-Mail u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Neues DRK-Seminar: Gut vorbereitet für den Notfall Stromausfall, Überschwemmung, Brand im Nachbarhaus, Pandemie: kleinere und größere Katastrophen oder Not- situationen machen einem immer wieder bewusst, wie wichtig es ist sich in Notsituationen selbst helfen zu kön- nen und vor allem Ruhe zu bewahren. Der neue, kosten- lose DRK-Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ bereitet Sie auf Notsituationen vor und gibt Ihnen für alle Eventualitäten das Notwendigste an die Hand. Das 90minütige, Präsenz-Seminar für den Bevölkerungs- schutz bietet der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. ab sofort flächendeckend im Altkreis Ravensburg an, so- wohl zentral in der DRK-Geschäftsstelle in Ravensburg wie auch in allen DRK-Ortsverbänden. Alle Seminare sind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout • Habe ich Notfallgepäck zuhause? Und was gehört da überhaupt rein? • Bin ich für einen Stromausfall gerüstet? • Wie kommuniziere ich, wenn kein Telefon, Mobilnetz, Internet mehr geht? • Wie und wo erhalte ich in Notsituationen Informationen in meinem Wohnort? • Wie viele Lebensmittel sollte ich auf Vorrat haben? • Welche Vorsorge treffe ich, wenn ich oder ein Angehö- riger mobilitätseingeschränkt oder heimbeatmet ist? Antworten auf diese Fragen bietet der neue Kurs des DRK. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs- kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger- hard Krayss. Alle Schulungsangebote in unserem Kreisver- bandsgebiet s ind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout. Auf dieser Internet- seite stehen zudem Checklisten zum Down- load bereit und kurze You-Tube Erklärvideos zu verschie- denen Krisenszenarien. Über folgenden QR-Code kann man sich direkt für einen DRK-Kurs kostenlos anmelden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ponticelli Ensemble: „Irgendwas... und Gershwin“ in der Alten Kirche Mochenwangen Wolperswende - Das Ponticelli Ensemble spielt am Frei- tag, 27. Januar um 19.30Uhr und am Samstag 28. Janu- ar um 17.00Uhr in der Alten Kirche Mochenwangen sein neues Programm „Irgendwas... und Gershwin“ Das oberschwäbische Ensemble bereit Ihnen einen schwungvollen, musikalischen Cocktail, eine spritzige und geschmackvolle Mischung aus traditionellen Stücken in modernem Anstrich, wie die „Suite for Strings“ von John Rutter. Geschüttelt, nicht gerührt, werden klassische und romantische Stücke von Tschaikowski, Edvard Grieg und Ludwig van Beethoven. Leidenschaftliche Tangos sowie Jazz- Klassiker geleiten Sie durch das Konzert mit Vio- line, Bratsche, Cello, Kontrabass, Piano und Percussion. Lassen Sie sich dieses Erlebnis an der Bar nicht entgehen und kommen Sie mit auf eine musikalische Reise. Die nächste Gelegenheit haben Sie • Am Freitag, 27. Januar um 19.30Uhr • Samstag, 28. Januar um 17.00Uhr Einlass jeweils 30min vor Beginn. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schneefall, vereiste Straßen und Dunkelheit machen das Fahrrad- fahren im Winter zu einer Heraus- forderung. Mit folgenden Tricks ma- chen Sie es sich in der kalten Jahreszeit ein wenig leichter. Basteln Sie eine „Schneekette“ für Ihr Fahrrad: Befestigen Sie dazu mehrere Kabelbinder an den Reifen und schneiden Sie die überstehenden Enden ab. Um bei Schnee besser die Ba- lance halten zu können, sollten Sie Ihren Sattel und Lenker außerdem um einige Zentimeter tiefer stellen. So sitzen Sie mittiger, das sorgt für Stabilität – außerdem erreichen Sie mit den Füßen schneller den Boden. amc/DEIKE Radfahren im Winter fahren im Winter zu einer Heraus forderung. Mit folgenden Tricks ma Bringen Sie bunte Knicklichter an den Fahrradspeichen an – dadurch sind Sie auch in der dunklen Jahreszeit für andere Verkehrs- teilnehmer gut sichtbar. Foto: © Begsteiger/DEIKE 747U31U3 Kleiner Tipp von uns für Sie Das oder dass? Das verwenden wir als bestimmten Artikel bei sächlichen Nomen. Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe M ak sy m T re bu kh ov /U kr ai ni sc he s R ot es K re uz /IF R K Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. Wir ent- werfen und gestalten auch Ihre Anzeigen nach Ihren Vorgaben und mit Ihrem Firmenlogo, falls Sie noch keine Werbevorlagen haben. * Dieses Angebot ist nur gültig für Buchungen innerhalb 3 Monaten in Einzelgemeinden, jedoch nicht für Anzeigenkombinationen. Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 VERKÄUFE Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis Februar. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert Jagdverpachtung Die Jagdgenossenschaft Bergatreute verpachtet ab dem 01.04.23 den gemeinschaftl. Jagdbezirk Bergatreute. Der Jagdbezirk hat eine Größe von ca 1700 ha bejagbare Fläche. Teilverpachtun- gen sind möglich. Schriftliche Gebote sind bis zum 24.02.2023 an jagd-bergatreute@outlook.de abzugeben. Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 6 /7 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Brennholz, Klasse 2, günstig zu liefern. 0171-7155533 STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT VERPACHTUNGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Die Gemeinde Fronreute (5078 Einwohner) sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/-in für den Gemeindebauhof (m/w/d) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: https://www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammenge- fasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 15. Februar 2023. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg www.stelleninserate.de Unsere Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei im Zentrum von Ravensburg betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können sich auf unser professionelles Team, einen sehr hohen Qualitätsstandard und unsere digitale Kompetenz verlassen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (m/w/d) in Voll-oder Teilzeit Mitarbeiter Kanzleiorganisation (m/w/d) in Teilzeit Detaillierte Informationen zu den Stellen- angeboten sowie zu unserer Kanzlei finden sie auf www.stb-wp-knitz.de. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann schicken Sie noch heute Ihre Bewerbung an uns! Ein offenes und kollegiales Team freut sich auf Sie! Dipl. oec. Robert Knitz Wirtschaftsprüfer | Steuerberater Parkstraße 40, 88212 Ravensburg + 49 751-994 798-12, michaela.knitz@stb-wp-knitz.de www.stb-wp-knitz.de Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in (m/w/d) 520-€-Basis, ab dem 01. März 2023 bzw. nach Absprache. Wiedereinsteiger/innen sind herzlich willkommen. Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Gleitzeit ist nach Absprache gegeben. Ihr Aufgabengebiet: • verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben in der Administration • Kontierung und Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung inkl. Überwachung Offener Posten • Rechnungserstellung • Austausch mit Pädagogischer Leitung/Vorstand Ihr Profil: • Abgeschlossene Ausbildung als Buchhalter/in (m/w/d) oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung • Fundierte Kenntnisse in DATEV • Sicherer Umgang mit MS-Office • Berufserfahrung in der Buchhaltung • Eigenverantwortliche und systematische Arbeitsweise • Teamfähigkeit Nähere Informationen erhalten Sie von Anna Engelberg (Pädagogische Leitung) 0176 85626659 info@lebenshilfe-ravensburg.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung an: Lebenshilfe Ravensburg e.V., Mühlbruckstraße 22/1, 88212 Ravensburg, gerne auch per E-Mail. Werden Sie Teil unseres Teams! Das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt sucht Verstärkung: Pflegefachkraft (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit Fragen und Bewerbung: Johannes Linse (Einrichtungsleiter) · Telefon: 07502 9408-501 E-Mail: johannes.linse@stiftung-st-franziskus.de Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Dorina Bregu Pflegefachkraft Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. mit Vorgruppe Baindter Str. 24 • Baienfurt • more4less_labelshop großer WSV! 30 % auf alle Artikel auf Jacken und Hosen auf bereits reduzierte Preise 40 % Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Lohnbuchhalter (m/w/d) auf Mini-Job-Basis (25 €/Std.) ab sofort Suchen Sie einen kleinen lukrativen Nebenjob? Haben Sie Erfahrung mit DATEV-LODAS? Ist Ihnen ein nettes Team wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit Eltern herzlich ein. Der Weg ist nicht weit – Wir freuen uns! Wilhelmstraße 5-7, 88212 Ravensburg, Tel. 0751/359308-0 Infoabend für Eltern der Viertklässler und Lehrkräfte der Grundschulen am Mittwoch, 01.02.2023 und Montag, 13.02.2023 jeweils um 19 Uhr im Foyer Tag der offenen Tür Freitag, 10. Februar 2023, 14.30 bis 17.00 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN[mehr]

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