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Amtsblatt_2024_07_20_KW29.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. 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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 27. September 2024 Nummer 39 Herzliche Einladung zum Bürgergespräch mit Landrat Harald Sievers Am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, wird der Landrat des Landkreises Ra- vensburg Harald Sievers die Gemeinde Baindt besuchen. In diesem Zusam- menhang laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Bürgergespräch ein. Das Gespräch findet am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, um 17:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Bild: P. Manthei Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragen- de Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Personen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere örtliche Gesellschaft und verdie- nen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns ei- nen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unse- rer ehrenamtlich Tätigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, per- sönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Beweggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen the- rapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Se- hen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufge- stellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließlich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-steinhauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – gemeinsam kön- nen wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine unbefristete Anstellung auf Minijob-Basis (ca. 8 Stunden/Woche) > Arbeitszeiten ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 3. Oktober 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 3. Oktober 2024 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. September und Sonntag, 29. Septem- ber 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. September 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 29. September 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstra- ße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Donnerstag, 3. Oktober 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 17. September 2024 feierte Herr Henning Fritz sei- nen 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihm ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen September 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baindt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Informationi Nutzung von Straßenbäumen Den haben Forschende im Zuge des Projekts „Grüne Stadt der Zukunft“ in Zahlen gefasst: In München zum Beispiel gibt es aktuell durchschnitlich 4 Straßenbäume pro 100 Meter Straße. Erhöhte sich diese Zahl um nur einen Baum auf 5, ergeben die Berechnungen einen zusätzlichen ge- sellschaftlichen Benefit von gut 8,6 Mio. Euro jährlich. Berlin würde mit einer Steigerung seines Durchschnitts von 7 auf 8 Bäume sogar in einer Dimension von etwa 10,5 Mio. Euro nutznießen. Alle Szenarien rund ums Stadtgrün für die größten deut- schen Städte: https://www.stadtgruen-wertschaetzen.de/ app/stadtgruenapp Pflanzentauschbörse in Baienfurt Sie sind garteninteressiert und haben selbst Pflanzen, die Sie gerne mit anderen Personen tauschen möchten, um mit den neuen Pflanzen die Pflanzenvielfalt des eigenen Gartens oder der eigenen Wohnung zu erweitern? Dann aufgepasst, denn am Freitag, den 11. Oktober von 13.30 Uhr bis 17 Uhr findet bereits zum zweiten Mal auf dem Marktplatz in Baienfurt eine Pflanzentauschbörse statt. Veranstaltet wird diese Tauschaktion vom Förder- verein Naturnahe Bildung Baienfurt e. V. und dem Verein der Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Getauscht werden kann hier pflanzenmäßig alles, was anderen eine Freude macht, von Jungpflanzen über Stau- den, Gehölze, Knollen, Zwiebeln, Zimmerpflanzen und vieles mehr. Die beschrifteten Pflanzen können gerne während der Veranstaltung zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr bei den Ver- anstaltern abgegeben werden. Anschließend können Sie sich dort dann gleich etwas Neues aus dem vielfältigen Pflanzenangebot aussuchen. Benötigen Sie Hilfe beim Beschriften oder Ausgraben? Dann zögern Sie nicht und melden sich gerne telefonisch unter 0176 - 65355701 bei Lucie oder unter 0172 - 3743580 bei Jeanette. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bäume Kuhles Klima unter Kronen Tipps zur Baumpflege: Kontrolle und Pflege. Damit Bäu- me gesund alt werden, sollten sie regel- mäßig kontrolliert und fachgerecht gepflegt Wo ist es an heißen, stickigen Sommer- tagen am angenehmsten? Richtig, im Schatten eines Baumes. Ob in der In- nenstadt oder am Seeufer, im Stadt- park oder dem eigenen Garten – unter Bäumen ist Hitze meist noch am erträglichsten. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, wa- rum es sich lohnt, Bäu- me zu pflanzen und vor allem zu erhalten. Bäume fixieren CO2 aus der Luft und sind damit wichtige Verbündete gegen die Klimakrise. Doch minde- stens genauso wertvoll sind die- se Pflanzen, wenn es darum geht, sich an den fortschreitenden Klimawan- del anzupassen. Gerade in Siedlungen sind dessen Folgen spürbar: Immer mehr Hit- zetage werden zur Belastung und zum Ge- sundheitsrisiko, etwa indem sie Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen und andere chronische Leiden verstärken. Gleichzeitig überfordern Starkregen vermehrt die Kanalisationen. Bäume können dabei helfen, die Lebens- qualität in Städten und Siedlungen zu erhal- ten, indem sie solche Extreme abmildern. Wenn es regnet, fangen die Baumkronen Wasser ab, sodass es langsamer abfließt. Ein Teil des Wassers wird über die Wurzeln auf- genommen, eine 80 Jahre alte Linde schluckt jedes Jahr etwa 320 Badewannen voll. An tro- ckenen Tagen geben Bäume das aufgenom- mene Wasser dann nach und nach über die Blätter wieder ab. Durch diese Verdunstung erhöht sich die Luftfeuchtigkeit wohltuend, und es entsteht an warmen Tagen angenehme Kühle. Außerdem spenden die Baumkronen Schatten, sodass letztendlich sowohl die gefühlte als auch tatsächliche Luft- temperatur sinkt. Dass der Ef- fekt auch am Thermometer ablesbar ist, demonstriert die Baummessstation (s. Abb.) an einer Kasta- nie vor dem Münchner Landwirtschaftsmini- sterium selbst an einem recht kühlen Sommer- tag: Im Baumumfeld liegt die Temperatur um mehr als ein Grad unter der Tem- peratur im Straßenraum, die Luftfeuchtigkeit ist um vier Pro- zent höher. Insgesamt kann die gefühlte Temperatur an heißen Sommertagen unter Bäumen um mehrere Grad niedriger sein als in der asphaltierten Umgebung. Neben dem Mikroklima verbessern Bäume auch die Luftqualität, denn sie bilden Sauer- stoff und binden Schadstoffe und Feinstaub. Auch Lärm wird durch Bäume reduziert, da das Blätterwerk Schall absorbiert. Dass Bäume der Seele guttun, bestätigen nicht nur Trends wie das „Waldbaden“ und die Beliebtheit von Waldspaziergängen, sondern auch wissenschaftliche Studien. Demzu- folge leiden in baumreichen Umgebungen weniger Menschen unter Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Erkrankungen. Stoffe, die Bäume an die Luft abgeben, können positive Effekte aufs Im- munsystem und die Gesundheit haben. Gründe gibt es also genug, Bäume zu hegen und zu pflegen. Nicht zuletzt sichert das wie- derum Heimat und Nahrungsquelle für In- sekten, Vögel und andere Tierarten. Sowohl für die Artenvielfalt als auch wegen anderer nützlichen Eigenschaften von Bäumen sind gerade ältere Exemplare besonders wertvoll. Denn es braucht mehrere Jahrzehnte, bis ein Baum hier sein volles Potenzial entfaltet. Daher gilt es, Baumverluste zu vermeiden. Exemplare aus dem Bestand und „Baumseni- oren“ sollte man deswegen nach Möglichkeit erhalten und schützen. NICOLE LAMERS Häufige Fragen zum Baumschutz beantwortet der BUND unter: https://www.bund-naturschutz. de/natur-und-landschaft/stadt-als-lebensraum/ stadtbaeume/faq-baumschutz-fuer-stadtbaeume Über einheimische Bäume und Wildsträucher informiert der NABU unter https://www.nabu.de/ tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenportraets/ wildpflanzen/gehoelze/index.html werden. Je nach Baumzustand und Standort empfiehlt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Fachfirma für Baumpflege zu konsultieren. EigentümerInnen können so auch Gefahren vorbeugen, die von ihren Bäumen ausgehen können – etwa durch herabfallende Äste. Wurzelbereich. Vorsicht ist gebo- ten bei größeren Erdarbeiten, denn durch Wurzelschäden können Teile der Kro- ne absterben. Sind Bauarbeiten unumgäng- lich, sollte man diese möglichst baumscho- nend durchführen. Es gibt Techniken, mit denen Kabel oder Leitungen unterm Wur- zelbereich hindurch verlegt werden können. Baumscheibe. Die Fläche unterhalb der Krone und der Wurzelbereich sollten möglichst wenig versiegelt, bebaut oder vollgestellt werden – damit der Boden durchlässig für Wasser und Luft bleibt. Sonst drohen Wurzelschäden, die verzögert auch Äste in der Krone absterben lassen können. Den Komposter besser anderswo platzieren. Bepflanzung. Wer möchte, kann die Baumscheibe bepflanzen. Allerdings lassen manche Baumarten durch Beschat- tung, herabfallendes Laub bzw. Nadeln oder sogar durch aktiv abgesonderte Substanzen keine anderen Pflanzen unter sich zu. Efeu. Die Rinde einiger Bäume wie die der Rotbuche ist empfindlich ge- gen zu viel Sonne, der Baum kann Sonnen- brand bekommen. Eine Beschattung durchs Blätterdach oder Kletterpflanzen wie Efeu kann davor schützen. Anders als die Mistel ist Efeu kein Parasit, seine Haftwurzeln sind für den Baum nicht schädlich und er bietet für Tiere Lebensraum. Kritisch wird es für den Baum erst, wenn der Efeu zu üppig wird. Dann am besten oben zurückschneiden. Neupflanzung. Für ausreichend Wur- zelraum sorgen. Eine Bewässerung sollte nur in der Anfangsphase notwendig sein, wenn die Art standortgemäß auswählt wird. Dabei die Endgröße beachten, damit möglichst wenig Zuschnitt nötig wird. Hei- mische Arten sind zu bevorzugen, da es viele tierische Spezialisten gibt, die an bestimmte Baumarten angepasst und auf diese ange- wiesen sind. Falls mehrere Bäume gepflanzt werden sollen: Vielfalt ist Trumpf. Weitere Tipps gibt der NABU: https://www.nabu.de/ umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon- und-garten/pflege/saisonal/winter/13354.html Fo to : N ic ol e L am er s stadtgruenapp Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. September – 06. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die Menschenseele ist ein kleiner fliegender Samenstaub, der einen guten Boden sucht, um auch Charakter zu werden. Bettina von Armin Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Erntedank - Caritas – Kollekte Anschließend gemeinsamer Mittagtisch im Gemeindehaus Dienstag, 01. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Schutzengelfest - Donnerstag, 03. Oktober -Tag der Deutschen Einheit Kein Gottesdienst Freitag, 04. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 03. Oktober geschlossen Freitag, 04. Oktober geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrü- ßung, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 30. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 02. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankgaben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Begrüßung Konfi-3-Kinder mit Bibelübergabe mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: „Soll ich meines Bruders Hüter sein.“ – So lautet die patzige Ant- wort, die Kain seinem Schöpfer gibt, als der nach dem Ergehen von Abel fragt. – Ist denn nicht jeder seines eigenen Glückes Schmied? – So die sprichwörtli- che Antwort vieler Menschen heute. Doch wenn sich jeder nur selbst der Nächste ist, dann re- giert Narzissmus statt Nächstenliebe und in so einer Welt zu leben hat am Ende auch für die einen hohen Preis, die zunächst davon profitieren. Gottes Gebot der Liebe durchbricht diesen Teufelskreis von Neid, Egoismus und Gewalt, hin zu einem Bewusstsein, dass wir doch alle von einer Mutter geboren wurden, dass Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Leben ein Geschenk ist, das wir uns nicht verdient haben und dass so ein Geschenk nicht ohne Folgen bleiben kann. Liebe zu Gott und zu unseren Geschwistern ist die einzige Antwort, die dem gerecht wird – durchbuchstabiert in der kleinen Münze unseres Alltags. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Traumafolgen und Hilfen zur Bewältigung Ausstellung und Vorträge in der Stadtkirche Ravensburg Ausstellung im Landgerichtsgang „Das Unsichtbare sichtbar machen – was Trauma mit der Seele macht“ Bilder und Texte von S. Maucher mit Buchvorstellung „Der ungehörte Schrei – die Folgen sexueller Gewalt in der Kindheit aus der Sicht einer Betroffenen“ Vernissage: Samstag, 5.Okt., 18 Uhr Öffnungszeiten: Sonntags 11-12 Uhr, Donnerstag 10./17./24. Oktober, 18-19 Uhr und auf Anfrage Finissage: Sonntag, 3. Nov., 11.15 Uhr Begleitende Vorträge Ev. Stadtkirche Donnerstag, 10. Okt., 19 Uhr „Trauma: Ursachen und Auswirkungen“ Referentin: Christiane Sautter Donnerstag, 17. Okt., 19 Uhr „Hilfsangebote der Diakonie und Psychologischen Bera- tungsstelle“ Referentin: Eva Weißer Donnerstag, 24. Okt., 19 Uhr „Dies Kind soll unverletzet sein“ – das Schutzkonzept der Evang. Kirche Referent: Philipp Jägle, Pfarrer Nähere Informationen: www.ravensburg-evangelisch.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jahre evangeli- sches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangelischen Gesang- buch sprechen. Das wird sicher ein interessanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Sven Borchers Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem guten Freund, langjährigen Mitglied und ehemaligen 2. Vorsitzenden Sven Borchers der uns völlig unerwartet und viel zu früh verlassen hat. Lieber Sven, wir möchten uns bei dir für deinen unermüdli- chen Einsatz bei uns im Verein bedanken! In deinen Funktio- nen als stellvertretender Vorsitzender, Abteilungsleiter und Skilehrer hast du den Sportverein nachhaltig geprägt. Mit deiner offenen Art und deinem tatkräftigem Engagement für den Sport und insbesondere für das Skifahren konntest du viele Mitmenschen und Kinder begeistern. Wir werden deine Hilfsbereitschaft und deinen Humor vermissen. Du wirst in unseren Erinnerungen und Herzen weiterleben! In dieser besonders schweren Zeit sind unsere Gedanken bei seiner Frau, seinem Sohn, seiner Familie und seinen Freunden. Sven, DANKE für alles! Im Namen des Sportvereins Vorstandschaft SVB fährt ersten Sieg ein SV Baindt - FC Scheidegg 2:1 (0:0) Eine Woche nach der famosen Aufhol- jagd gegen den TSV Tettnang, welche die erste Baindter Saisonniederlage ver- hinderte, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den Aufsteiger und zugleich Tabellenletzten aus Scheidegg auf der Klosterwiese. Im Vergleich zur Vorwoche rückten T.Szeibel und Lang neu für Bolgert und Geggier in die erste Elf, während Camara im Sturmzent- rum weiterhin den an der Leiste verletzten Dischl vertrat. In einer chancenarmen ersten Halbzeit betrieb der SVB viel Aufwand, kam gegen die kompakt stehenden Gäste aber kaum zu guten Möglichkeiten und verschenkte die Kugel oftmals aussichtsreich aufgrund von kleineren Un- konzentriertheiten oder technischen Fehlern. Zu Beginn des zweiten Durchgangs entwickelte der SVB mit der Hereinnahme von Co-Spielertrainer Caltabiano dann aber deutlich mehr Durchschlagskraft und belohn- te sich nur kurze Zeit später. Ein langgezogener Eckstoß von Dantona, welchen Trainer Weiland schon halb ab- gewunken hatte, landete am zweiten Pfosten bei Thoma. Baindts Kapitän nickte die Kugel mustergültig zurück in den Fünfmeterraum, wo Brugger zum 1:0 einschob (52.). Die Baindter Mannschaft spielte nun wie aufgedreht und erhöhte nur eine Zeigerumdrehung später, als ein Pass von Caltabiano aufgrund eines Abwehrfehlers zu Fischer durchrutschte, der auf 2:0 stellte (53.). In der Folge drückte der SVB auf die Vorentscheidung, wobei Fischer, Fink, Cal- tabiano und Camara gute Gelegenheiten ausließen oder diese nicht sauber zu Ende spielten. Der FCS, bis dahin ohne wirkliche Chance, hatte in dieser Phase das nötige Quäntchen Glück und einen guten Torwart auf seiner Seite und ließ wenig später durch ein Slapstick-Tor doch noch einmal Spannung aufkommen. Ein Kopfball von Immler landete nach einer unberechenbaren Flugkurve noch auf der Latte und sprang anschließend perfekt Jahn vor die Füße, welcher auf 2:1 verkürzte (66.). Im Gegensatz zu den Vorwochen ließ sich Weilands Mannschaft von ei- nem Gegentreffer diesmal aber nicht allzu sehr aus dem Konzept bringen und verteidigte die Führung bis in die Schlussminuten weitestgehend souverän. Auf der Gegen- seite hatten in der Nachspielzeit sowohl Thoma als auch Geggier noch die Entscheidung auf dem Fuß: Baindts Kapitän entschied sich aber für einen überhasteten Lup- fer und Geggier wurde wenig später vom Schiedsrichter allein auf dem Weg in Richtung Tor zurückgepfiffen - es war der Schlusspfiff. Mit etwas mehr Spannung als nötig fährt der Landes- liga-Absteiger damit hochverdient den ersten Sieg ein und tankt Selbstvertrauen für das anstehende Nachbar- schaftsduell gegen den SV Mochenwangen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (46. Sandro Caltabiano), Tobias Fink (75. Nico Geggier), Baba Camara (85. Marc Bolgert) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Kimi Hirt Tore: 1:0 Michael Brugger (52.), 2:0 Jan Fischer (53.), 2:1 Phillip Jahn (66.) SV Baindt II - FC Scheidegg II 3:0 (1:0) Als noch einzige ungeschlagene Mannschaft der Liga, emp- fing der SVB II am Sonntagmittag mit breiter Brust den FC Scheidegg II, der mit zwei Siegen und zwei Niederlagen knapp hinter dem SVB II in der Tabelle rangierte. Nach einer etwas zähen Anfangsphase erhöhte die „Zwoite“ mehr und mehr das Tempo und hätte früh durch Kaspar in Führung gehen können. Kaspar glänzte dafür aber wenig später als Vorlagengeber, als er einen tollen Seitenwechsel von Kretzer auf Schnez ablegte, welcher zum 1:0 traf (27.). Zu Beginn der zweiten Halbzeit kam der SVB II etwas verschla- fen aus der Kabine, konnte sich aber auf Torwart Mohring verlassen, welcher bei zwei gefährlichen Distanzschüssen zur Stelle war. In der Folge erhöhte die Baindter Mannschaft wieder die Schlagzahl, ließ aber durch Schnez die Vorent- scheidung aus. In den Schlussminuten stachen dann aber Geggiers Joker Grabherr (83.) und Lang (88.), welche jeweils mustergültig von Schnez in Szene gesetzt wurden. Mit diesem Sieg springt der SVB II auf Tabellenplatz drei und setzt sich in der Spitzengruppe der Liga fest. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (78. Moritz Lang), Niklas Hugger, Tobias Trautwein (69. Robin Blattner), Lukas Walser, Moritz Gresser (62. Jannik Küch- ler), Julian Keppeler (10. Luca Bosch), Konstantin Knisel (85. Moritz Gresser), Johannes Schnez, Max Kretzer (78. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (27.), 2:0 Lukas Grabhherr (83.), 3:0 Moritz Lang (88.) Vorschau: Sonntag, 29.09 15.00 Uhr: SV Mochenwangen - SV Baindt Donnerstag, 03.10 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Überzeugender Auswärtssieg der Herren 1 TSG Ailingen – Herren 1 2:9 Beim ersten Auswärtsspiel der neuen Sai- son sind wir am Sonntagmittag bei der TSG Ailingen angetreten. Der Start in den Doppeln gelang uns wieder mit 2 Siegen von Wolfgang Assfalg/Philipp Schwarz und Marcel Brückner/Roman Buck hervorragend. Leider verpassten es Tobias Nowak und Nico Scheffold noch den 3. Sieg einzufahren, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel gingen. Im ersten Einzel lieferte sich Philipp mit Sandor Spieß einen starken Schlagabtausch, den Philipp nach super Leistung hauchdünn mit 11:9 im entscheidenden 5. Satz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte am Nebentisch bei seinem 3:1 Sieg nur gegen Spielende zu kämpfen. Im mittleren Paarkreuz folgte der nächste Krimi: Wolfang setzte sich nach sehr knappem Spielverlauf ebenfalls mit 11:9 im Entscheidungssatz durch. Tobias gewann hin- gegen mit 3:0, doch auch hier waren knappe Sätze mit dabei. Nico brauchte 2 Sätze um ins Spiel zu finden, konn- te den 2. Satz aber bereits gewinnen und hatte danach keine Schwierigkeiten mehr, sein Match erfolgreich zu beenden. Roman fand von Beginn an keinen Spielrhyth- mus und konnte seinen Gegner Armin Pfaff nur selten in Bedrängnis bringen, sodass er seinem Gegner zum Sieg gratulieren musste. Beim Stand von 7:2 aus unserer Sicht kreuzten die Spitzenspieler der jeweiligen Mannschaften die Schläger. Marcel gewann die Sätze eins und zwei, Sandor konterte und holte sich die Durchgänge drei und vier. Im letzten Satz fanden dann mehr von Marcels har- ten und präzisen Angriffsschlägen ihr Ziel, sodass er den Punkt für unser Team holen konnte. Den Schlusspunkt setzte danach Philipp, der auch in seinem zweiten Spiel ungeschlagen blieb und so den 9:2 Sieg eintütete. Bereits am Samstag, 28.09.24 um 18 Uhr geht es für die Herren 1 beim Heimspiel gegen den Aufsteiger SV Wei- ler weiter. Zuschauer und Fans sind natürlich wie immer herzlich willkommen! Herren 2 starten mit Sieg in die neue Saison Herren 2 – SV Fronhofen 2 9:6 Nach einem 1:2 Start in den Doppeln legte die 2. Mann- schaft in den Einzeln einen Zahn zu und konnte so einen umkämpften 9:6 Sieg feiern. Besonders heraus stachen dabei Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rü- ckert, die jeweils beide Einzel gewinnen konnten (Thomas sogar noch das Doppel mit Bruder Robert). Aber auch Robert Nowak und Volodymyr Kotov, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel im Einsatz war, konnten sich mit einem Erfolg in die Siegerliste eintragen. Lediglich Rüdiger Sorg bleib am ersten Spieltag punktlos, war bei seiner 5-Satz-Niederlage allerdings nahe an einem Punkt- gewinn dran. Das nächste Spiel findet erst am 19.10. statt, sodass die Mannschaft nun nochmals Zeit hat, im Training weiter an der Form zu feilen. Jungen 1 mit ordentlichem Start in die Bezirksklasse SG Aulendorf – Jungen 1 Nach der Meisterschaft und dem Aufstieg in der letzten Saison hieß es erstmal Ankommen in der Bezirksklasse. Ziel der Mannschaft ist es, in jedem Spiel das Beste zu geben und am Ende der Vorrunde nicht auf einem Ab- stiegsplatz zu landen. Die Doppel starteten mit einem Sieg und einer Niederlage ausgeglichen und auch die erste Einzelrunde verlief mit zwei Siegen von Jona und Ricco und zwei Niederlagen von Fabian und Felix auf Augenhöhe. Doch dann konnten die Aulendorfer drei Spiele in Folge gewinnen und unein- holbar auf 6:3 davonziehen. Felix feierte zum Abschluss nochmals einen Sieg, die 4:6 Niederlage konnte er damit allerdings nicht mehr verhindern. Dennoch ein ordentlicher Start, der zeigt, dass wir auch in der höheren Spielklasse mithalten können! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Heimspieltag mit drei Partien! Samstag 28.09. • 10 Uhr: Jungen - TTC-74 Tettnang • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Saisonabschluss-Turnier 2024 INFO Bändelesturnier Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir Euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13:00 Uhr Zum Bändeles-Turnier recht herzlich ein Bunt gemischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison begrüßen. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und Spielklasse recht herzlich einladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober 2024 um 16:00 Uhr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kürbisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr ger- ne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomateri- al. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Nachruf Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Freund, geschätzten Ver- einsmitglied und ehemaligen Abteilungs- leiter, Sven Borchers Sven war nicht nur ein engagiertes Mitglied des Alpin- teams, sondern auch ein Mensch, der mit seiner Lebens- freude und seiner positiven Einstellung alle um sich herum inspirierte. Sei es bei der Arbeit mit Kindern und Jugendli- chen bei unseren Skikursen oder bei der jahrelangen und Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 einzigartigen Durchführung unseres Fli-Flys. Das werden wir niemals vergessen! Wir werden Sven als einen lebensfrohen, gut gelaunten und immer hilfsbereiten Freund in Erinnerung behalten. Sein Verlust hinterlässt eine große Lücke in unserem Verein und in unseren Herzen. Unsere Gedanken sind in dieser schwe- ren Zeit bei seiner Familie, seiner Frau und seinem Sohn. In tiefer Trauer und dankbarer Erinnerung, Das Alpinteam des SV Baindt Kunstkreis Herbstbilder Sechs Mitglieder vom Kunstkreis Baindt bringen mit ihren neuen Bilder den Herbst ins Rathaus. Lassen sie sich inspirieren für die kommende Jahreszeit. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Im Ein- gangsbereich u. Ebene 2, 4, u. 5. Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Autohaus Ebner wird 30 und fei- ert gemeinsam mit dem WBB Wir gratulieren dem Autohaus Ebner zum 30-jährigen Jubiläum und wünschen weiterhin gute Geschäfte. Zum Firmenjubiläum mit gleichzeitiger Leistungsschau mit dem WBB am 28. und 29. September laden wir recht herzlich ein. Leistungsschau des WBB In Verbindung mit 30 Jahre Ebner Autohaus Mit Towerstars Autogrammstunde, Vereins-Wiegen, gro- ßes Kinderprogramm und Helikopterfliegen 28.09. – 29.09.2024 Täglich von 11 bis 17 Uhr Autohaus Ebner Baienfurt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das wildromantische Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf und über eine Leiter geht es durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein wo wir eine fantastische Aussicht genießen und eine Rast einlegen. Auf schmalen Zick-Zack Pfaden geht es zurück nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 29.09.2024 um 7.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten bzw. 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12 km, 300 hm. Steiler Auf- und Abstieg. Gute Kondition und Trittsi- cherheit werden vorausgesetzt. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 13,00 Euro für Mitglieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadt- park Geislingen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung: Hanifa Selimi, Email: hanifa.selimi@gmx.de. Anmeldung ab 25.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landespolizeiorchester Baden-Württem- berg in der Festhalle Wetzisreute Am 10. Oktober 2024 um 19:30 Uhr werden in der Fest- halle Wetzisreute in Schlier die Berufsmusiker/innen des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg ihre mu- sikalische Qualität darbieten. Das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg zählt zu den renommierten Berufsblasorchestern Deutsch- lands. Ein hohes musikalisches Niveau und eine große stilistische Vielseitigkeit zeichnen das Orchester aus. Mit zahlreichen Konzerten tragen die Musikerinnen und Mu- siker den „guten Ton der Polizei“ ins ganze Land und in die Herzen der Menschen. Karten sind bereits über Reservix und an der Tankstelle in Schlier erhältlich. Vorverkauf 16€ / Abendkasse 18€. Die Einnahmen des Abends kommen der Jugendausbildung des Musikvereins Schlier-Ankenreute e.V. zugute. Wir wür- den uns sehr freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen einen musikalischen Abend der Spitzenklasse zu erleben. Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Sammelaktion „Kauf eins mehr“ der Tafel Weingarten am Samstag, 28. September 2024 von 9:00 – 15:00 Uhr in Weingarten und Baienfurt Die Tafel Weingarten unterstützt aktuell 278 Erwachsene und 218 Kinder die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen regelmäßig und zuverlässig mit Lebens- mitteln. Zu den einkaufsberechtigten KundInnen gehören vor allem Menschen mit Fluchthintergrund, RentnerInnen und alleinerziehende Mütter. Verwertbares Obst und Gemüse erhält die Tafel Wein- garten von den örtlichen Supermärkten und Marktbe- schickern. Um die KundInnen auch mit lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Öl, Zucker etc. versorgen zu können, ist die Tafel auf die Hilfe der Bevölkerung an- gewiesen. In Kooperation mit dem Jugendgemeinderat Weingarten findet deshalb am Samstag, den 28.September von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor den Supermärkten Kaufland, Aldi und Lidl in Weingarten, sowie vor dem Aldi in Baienfurt die Sammelaktion „Kauf eins mehr“ statt. Bei dieser Aktion werden die Einkaufenden gebeten, einen Artikel mehr zu kaufen und ihn in den Einkaufswagen der Tafel zu legen. Ansprechpartnerin Tafel: Ehrenamtskoordinatorin Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.de Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 09.10.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmen- schen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Akti- onszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochen- ende für zwei Personen im Erlebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Perso- nalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen aus- füllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärzt- lichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Herbstmarkt in Staig Das Herbst-Event im Schussental Feiertag 3. Okt. ,24 Herzliche Einladung zum Herbstmarkt Staig 10.30 bis 18 Uhr Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarisches zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Alle Teilnehmer, das ganze Programm und den Busfahr- plan finden Sie unter www.herbstmarkt-staig.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ein KOSTENLOSER Shuttlebus steht für unsere Besucher aus den umliegenden Orten zur Verfügung! Parkflächen beim Herbstmarkt Informationen an alle Besucher Am Donnerstag, 3. Oktober 2024 findet der Herbst- markt in Staig statt. Es gibt Parkmöglichkeiten, allerdings sind die Parkplätze knapp. Die Freiwillige Feuerwehr Abt. Blitzenreute übernimmt die Einweisung zu den Parkflä- chen und regelt den Parkverkehr. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehrangehörigen. In den Wohnstraßen gelten die Vorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aus- und Einfahrten zu den privaten Grundstücken müssen freigehalten werden. Au- ßerdem müssen die Durchfahrten für Rettungsfahrzeu- ge gewährleistet sein. Wenn möglich, lassen Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag zu Hause und gehen Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Herbstmarkt. Nutzen Sie den Pendelbus, welcher Sie nach Staig hin und zurück bringt. Den Fahrplan finden Sie auf dem Herbstmarktflyer oder auf www.herbstmarkt-staig.de Für Ihr Verständnis herzlichen Dank! Gemeinde Fronreute Apfel und Erdapfel - da steckt mehr drin - Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag, 6.10. findet wieder der beliebte Apfel- & Kar- toffeltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Apfel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunder- te alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Arbeiten versuchen und erfahren viel Wissenswertes rund um Obst- und Gemüseanbau, dazu kommen sogar der Fernsehgärtner Matthias Schuh und der Extrembotaniker Jürgen Feder vorbei! Was früher mit großen Mühen und langer Planung ver- bunden war, ist heute selbstverständlich geworden: Äpfel und Kartoffeln auf dem Speiseplan, zu jeder Jahreszeit. Heute reicht ein Gang zum Supermarkt um die Ecke, um sommers wie winters die Speisekammer zu füllen. Doch früher war das anders: Im Herbst wurden die Früchte der harten Arbeit des Sommers auf den Feldern und in den Streuobstwiesen reif und mussten oft noch von Hand geerntet werden. Über 200 alte Apfelsorten, viele Kartoffelsorten und ein Tomatenrondell In der Apfelausstellung vom Kompetenzzentrum Obst- bau Bodensee verströmen über 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aromatischen Duft. Einige der präsen- tierten Sorten stehen im Museumsladen zum Verkauf. In der Kartoffelausstellung lassen sich unzählige alte und ungewöhnliche Kartoffelsorten bewundern. Das Tomatenrondell zeigt bunte Biotomaten und ande- re Raritäten von „Miches“ Tomatenvielfalt. Es kann auch Saatgut erworben und Obstbäume gekauft werden. Die Führung „Wo kommen eigentlich die vielen Sorten her?“ (zeitweise übersetzt in Gebärdensprache) vervollständigt das Programm. Auch können Interessierte vom Pomologen ihre Äpfel aus dem heimischen Garten bestimmen lassen. Zur Bestim- mung ihrer Sorte genügt es, einfach drei bis vier gut aus- gereifte Früchte inklusive Stiel von der Sonnenseite des Baumes mitzubringen, die nicht abgewischt oder poliert worden sind. Experten geben allerlei nützliche Tipps für Baumschnitt und Baumpflege für die heimischen Obst- bäume. Außerdem werden Obstkörbe geflochten, der Museumsmauser ist vor Ort und es wird Quittensalbe und Apfeltee gekocht sowie Bratäpfel angeboten. Der Jakob-Fischer Urbaum zu Gast im Bauernhaus-Mu- seum Der Jakob Fischer Ur-Baum ist im Rahmen einer Skulp- turenausstellung des Baumkünstlers Bernhard Schmid in seine Heimat Oberschwaben zurückgekehrt. Die 117-jährige Geschichte dieses Baumes und seines Entde- ckers – beide Ur-Schwäbisch – hat ihn in den Herzen der Menschen verankert. Als er 2021 gelegt werden muss- te, hat der Künstler Bernhard Schmid ihn erworben und als Skulptur der Nachwelt erhalten. Der Baum ist in der Zehntscheuer ausgestellt. Hiervon ausgehend widmen sich schlichte Aufmerksamkeits-Blickpunkte über das gesamte Museumsgelände hinweg den kleinen, oftmals unbemerkten Schönheiten der Natur der Bäume und la- den dazu ein, einmal nicht mit dem Verstand zu erfas- sen, sondern staunend berührt zu ein. Hier gibt es weder falsch noch richtig, nur die eigene Wahrnehmung und ein Sich-Öffnen für das Neue und Unerwartete. Am Apfel- und Kartoffeltag gibt es um 11Uhr und um 13 Uhr öffentliche Künstlerführungen durch die Ausstellung. Fernsehgärtner Matthias Schuh und Extrembotaniker Jürgen Feder Der ndr-Fernsehgärtner Matthias Schuh aus Vierhöfen, der bereits seit 25 Jahren im Freilichtmuseum am Kieke- berg in Rosengarten-Ehestorf als Gärtner tätig ist, zeigt um 12 Uhr (Mit Übersetzung in Gebärdensprache) und um 14 Uhr die richtige Obstbaumpflege mit ökologischem Pflanzenschutz, Kalkanstrich und Pflanzenstärkung. Extrembotaniker Jürgen Feder begeistert sich für alle Ar- ten und Pflanzen, egal ob sie auf Autobahnrastplätzen, Friedhöfen oder Müllkippen wachsen. Der Diplominge- nieur für Landespflege und gelernte Landschaftsgärt- ner zählt zu den bekanntesten Experten für Botanik in Deutschland. Kaum eine heimische Pflanze, die Jürgen Feder nicht kennt. Jürgen Feder berät um 13 und 15 Uhr (mit Übersetzung in Gebärdensprache) zum Thema Wild- pflanzen und zeigt in seinen Führungen, wo und wie man Wildpflanzen finden kann. Gemeinsam freuen sie sich auf einen Besuch an ihrem Stand. Mitmachprogramm Doch die Besucher und Besucherinnen können am 6. Oktober natürlich auch wieder selbst Hand anlegen bei den vielen Mitmach-Angeboten. Die Mobile Saftmoschte führt das Mosten. Auch für die kleinen Gäste wird wieder einiges geboten: Die jungen Museumsbesucher/innen schnitzen Rüben- gesichter, versuchen Kartoffelkleister herzustellen oder lassen sich von der Stiftung Lesewelten Geschichten vor- lesen. Für den Gaumen Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt u.a. Brat- kartoffeln mit Quark oder Apfelmus, Kartoffel- und Apfel- dinnede, Grillwust, Kaffee und Kuchen sowie Apfelküchle. Museumssaison 2024 bis 11. November Bis 30.09.: Mo bis So, 10-18 Uhr 01.10.-11.11.: Di bis So, 10-17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 13. Dezember, 16- 20 Uhr, Samstag, 14. Dezem- ber, 11- 20 Uhr, Sonntag, 15. Dezember, 11- 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3 € I Ermä- ßigt: 3 € I Große-Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine-Fami- lien-Tageskarte: 8.50 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Schloss Achberg 28. September 2024 | 19:00, Eintritt 30 / 22 € Visionäre Virtuosinnen der Klassik Prof. Igor Malinovsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Män- ner von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Kom- ponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches gewagt und damit Gren- zen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizieren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponistinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Mali- novsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umans- ky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Tickets unter: www.schloss-achberg.de Schloss Achberg I 88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung am 28.09.2024 Am Samstag, 28. September 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Betten- reute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 29. September 2024 Perlen in Weiher, Seen und Riedwiesen Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Immer noch stoßen wir auf Spuren des Sturmes vom 11. Juli 2023, Wurzelstöcke gewaltiger Baumriesen begleiten uns auf dem Pfad zu Riedwiesen. Lila Blüten der Herbst- zeitlose strecken sich aus dem hohen Riedgras. An Sumpf- herzblatt und Teufelsabbiss suchen Bienen und Hummeln nach Nektar. Schmetterling, Libellen, Grashüpfer, Spinnen und Frösche entdecket man nur mit gutem Auge. Ob sich im trüben Vorseewasser neugierige Fische am Steg zei- gen? Kommen Sie mit auf eine Entdeckungstour im Früh- herbst in netter Runde mit Gästeführer Gerhard Tempel! Bitte denken sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Kinderkleiderbasar Bergatreute am 12.10.2024 Samstag 12. Oktober 2024 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr NEU: Spielsachen/Ausstattung/Großteile im Bürgersaal! Babykleidung auf der Bühne! Für Schwangere Einlass 9:45 Uhr! Verkauft werden: Gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen) Umstandsbekleidung, Spiel- zeug, Kinderwagen, Autositze, Fasnetskostüme, Schnee- anzüge, Wintersportartikel (auch für Erwachsene) Gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 23.09.2024 Per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Annahme: Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Abholung: Samstag: 15.00 – 16.30 Uhr - Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen- Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkinder zugute. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Oktober Genuss aus der Heimat – Kartoffel: Online-Vorführung am 15. Oktober Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ in 60 Minuten ein Highlight der Saison unter die Lupe genommen. Im Monat Oktober wird Wissenswertes und Rezepte rund um die Kartoffel vorgestellt. Die Knolle hat viel zu bieten: unterschiedliche Farben, Formen und Kocheigenschaften. Außerdem punktet die Kartoffel auch durch ihre Inhaltsstoffe. Referentin Ma- nuela Schmied zeigt unter anderem, worauf bei Einkauf und Lagerung von Kartoffeln geachtet werden sollte und wie vielfältig sich die Knollen zubereiten lassen. Mit den Rezepten (aus der Vorführung 01/2023) wird die Lust auf die Powerknolle geweckt. Die Online-Vorführung findet am Dienstag, 15. Oktober um 17.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 23. Oktober Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 23. Oktober um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Ernährungszentrum beim Apfel-Kartoffel-Tag am 6. Oktober Am 6.Oktober findet im Bauernhausmuseum Wolfegg der traditionelle Apfel-Kartoffel-Tag statt. Das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand mit vielen Informationen zum Thema Kartoffel vertreten. Ernährungszentrum bei der Oberschwabenschau am 16.-20. Oktober Die Oberschwabenschau in Ravensburg findet in diesem Jahr vom 16. bis 20.Oktober statt. Das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand und vielen Ideen zum Thema „Lebens- mittelrettung“ in Halle 5 zu finden. Erleben und Mitmachen: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Haben Sie jemals davon geträumt, Ihren eigenen Frisch- käse herzustellen? Möchten Sie lernen, wie Sie aus ein- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 fachen Zutaten eine kulinarische Köstlichkeit zaubern können? Dann ist der kleine Workshop „Kreiere deinen eigenen Frischkäse“ der Käserei Martin Bauhofer in Kofeld im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg genau das Richtige für Sie! Verwendet werden nur die besten, regionalen Zutaten, um sicherzustellen, dass Ihr Frischkäse nicht nur lecker, sondern auch gesund ist. Er- fahren Sie, wie Sie Ihrem Frischkäse mit frischen Kräutern, Gewürzen und anderen Leckereien eine ganz persönliche Note verleihen können. Datum: jeweils am 08. Oktober, 15. Oktober und 22. Oktober Uhrzeit: jeweils 10:00 - 11:00 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis zum Freitag vor der Veranstal- tung per Telefon unter 07520/94735 24 Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau sucht Unternehmen für die Aktion „Schichtwechsel“ am 10. Oktober Mitarbeitende aus Unternehmen tauschen für einen Tag den Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Am 10. Oktober findet der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Ziel des Aktionstages ist es, Vor- urteile über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) abzubauen und Begegnungen zwischen Men- schen, die in ihrem Arbeitsalltag nur selten zusammen- kommen, zu ermöglichen. In Kooperation mit der Bruderhaus Diakonie beteiligt sich die Stiftung Liebenau an dem Aktionstag und sucht dafür noch engagierte Unternehmen, die bereit sind, ihre Mitarbeitenden für einen Tag mit Beschäftigten aus Wf- bM-Werkstätten zu tauschen. An der Aktion beteiligen sich die WfbM Liebenau, die WfbM Rosenharz und das AIP Wangen-Schauwies. Mitarbeitende aus Unternehmen können so am Aktions- tag WfbMs als Experten der beruflichen Teilhabe kennen- lernen, und sich persönlich mit Menschen mit Behinderun- gen austauschen. Sie bekommen Einblicke in die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten und können selbst bei den vielseitigen Arbeitsprozessen mit- wirken. Die Beschäftigten der Werkstätten wiederum können im Rahmen des Schichtwechsels ein Unternehmen des all- gemeinen Arbeitsmarktes näher kennenlernen und dort für einen Tag mitarbeiten. Sie sammeln neue Erfahrun- gen und können potenzielle künftige Arbeitgeber von sich überzeugen sowie neue Berufsfelder für sich entdecken. Für weitere Informationen und die Anmeldung können sich interessierte Unternehmen gerne bei Julia Wolf melden, die das Projekt aufseiten der Stiftung Liebenau koordiniert. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 07520/95623- 101 oder per E-Mail: julia.wolf@stiftung-liebenau.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln: Ausreichend Abstand zu Stromleitungen halten! Stuttgart. Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wört- lich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge werden im- mer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, aus- drücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, ge- setzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzu- halten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feld- arbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbe- treiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/ partner/planenundbauen/leitungsauskunft . Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaft- lichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wie- der herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen und sich in Sprungschritten entfernen. Auch beim Drachensteigen heißt es: Abstand halten! Traditionell lassen Groß und Klein unter anderem auf den abgemähten Flächen Drachen steigen. Auch dabei ist be- sondere Vorsicht geboten, wenn sich eine Stromleitung in der Nähe befindet. Die Netze BW rät, eine Entfernung von mehreren hundert Metern von elektrischen Freilei- tungen einzuhalten. Hände weg von Gegenständen in Stromleitungen! Und wenn doch mal ein Drachen in eine Freileitung ge- rät, gilt: Niemals die Drachenleine berühren, die über ei- ner Stromleitung hängt - sofort Hände weg von der Lei- ne! Keine Bergungsversuche unternehmen, man begibt sich sonst in Lebensgefahr! Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzu- holen: Unbedingt den zuständigen Netzbetreiber (wenn bekannt) oder Feuerwehr (112) / Polizei (110) verständigen. Bei der Netze BW: Stromstörungs-Hotline: 0800 3629 477 anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung abgeschaltet werden. Bei allen Aktivitäten gilt: Mit Abstand sicher! Natürlich dürfen generell keine Fremdkörper in die Frei- leitungen gelangen. So ist nicht nur bei der Ernteearbeit oder beim Drachensteigen Vorsicht geboten, sondern ebenso bei Forstarbeiten, beim Angeln oder Gleitschirm- fliegen. Eines sollte grundsätzlich verinnerlicht werden: Freileitungen müssen bei allen Aktivitäten im Blick be- halten und ein ausreichender Abstand beachtet werden. Dann steht dem Erfolg bei der Arbeit und dem Spaß bei diversen Freizeitaktivitäten nichts im Wege. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Im Auftrag der Netze BW GmbH: Jörg Busse Pressesprecher Telefon 0711 289-88235 presse@netze-bw.de Themenabend „Sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Die Sprachkitas Baienfurt laden ein: Ein Abend rund um die Themen: Sprachentwicklung, Zweitspracherwerb, Bedeutung der Sprache für die Entwicklung, Sprachauffälligkeiten, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen/ Hilfsangebote bei Förderbedarf. Die Bedeutung der Sprache wächst in unserer globalisier- ten und digitalisierten Welt immer mehr. Deshalb haben sich zu diesem Thema Referenten aus den Baienfurter Sprachkitas, sowie der Logopädie und des Sprachheilzen- trum zusammengefunden, um sich für einen gelungenen Start ins Leben für unsere Kinder stark zu machen. Wir laden Sie ganz herzlich ein an diesem Abend mit uns das Thema Sprache genauer unter die Lupe zu nehmen, Tipps mit nach Hause zu nehmen, und Ansprechpartner für Ihre Fragen zu finden. Es freuen sich auf Sie Die Baienfurter Sprachkitas St. Josef, St. Ulrich, Pinocchio Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft oder Blind- heit tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung oder Blindheit möglich ist. Termine: 09. Oktober 2024 um 19.00 Uhr Thema: Spaß am Spiel – Spiele für blinde und sehbehin- derte Menschen Referent: BSV-Württemberg und weitere Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,85858293801# Deutschland +496950502596,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Tag der offenen Tür im Bildungszentrum Holzbau Feiern Sie mit uns 40 Jahre Zimmererausbildungszentrum und 20 Jahre Kompetenzzentrum! Am 28. September 2024 lädt das Bildungszentrum Holz- bau in Biberach herzlich ein, einen Blick hinter die Kulissen der größten Bildungsstätte für den Holzbau zu werfen. Von 10:00 bis 16:00 Uhr erwartet Sie ein spannendes Programm für die ganze Familie: • Erleben Sie den Ausbildungsalltag live! • Informieren Sie sich über das Studium Biberacher Mo- dell „Holzbau-Projektmanagement“ • Machen Sie eine Führung durch den Museumsturm des Zimmererhandwerks! • Informieren Sie sich bei spannenden Fach- und Ab- solventenvorträgen! • Genießen Sie Kaffee und Waffeln im Seminarhotel! Weitere Informationen unter: zimmererzentrum.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Keuchende Atmung, Heiserkeit und Husten Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt: Pseudokrupp-Fälle sind in den vergangenen Jahren in der Region deutlich gesunken „Im Vergleich zu 2019 sind im Jahr 2023 in der Region Bodensee-Oberschwaben rund 30 Prozent weniger Säug- linge und Kinder aufgrund Pseudokrupps behandelt wor- den“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „In der gesamten Region wurden im Jahr 2023 425 Pseudo- krupp-Behandlungen registriert.“ Vor allem im Landkreis Sigmaringen ist die Anzahl gesunken. „2023 litten 125 Säug- linge und Kinder an Pseudokrupp. Das sind 78 Erkrankun- gen weniger als noch im Jahr 2019“, so der Geschäftsfüh- rer. Auch im Bodenseekreis sank die Anzahl von 147 auf 114 im Jahr 2023. Im Landkreis Ravensburg lässt sich ebenfalls ein Rückgang von 253 auf 186 betroffenen Säuglingen und Kindern verzeichnen. Dabei gilt: Es konnten nur AOK-Ver- sicherte Säuglinge und Kinder ermittelt werden, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Pseudokrupp, auch als „Krupp-Syndrom“ bekannt, ist eine Erkrankung, die hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern auftritt. Sie zeichnet sich durch eine akute Entzündung der Schleimhäute im Bereich des Kehlkopfes aus. Die Schleimhäute schwellen an, was zu einer Veren- gung der Atemwege führt. Ursache für die Erkrankung sind meist Viren. In seltenen Fällen können auch Bakterien oder Allergene die Ursache sein. Am häufigsten tritt Pseudokrupp bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis etwa drei Jahren auf. In Einzelfällen kann die Erkrankung bis zum Vorschulalter bestehen bleiben, bevor die Atemwege groß genug sind, um das Risiko von Pseudokrupp-Anfällen zu verringern. Jungen sind dabei etwas häufiger betroffen als Mädchen. Die Symptome von Pseudokrupp sind sehr charakteris- tisch: Ein bellender Husten, der oft mit pfeifenden Ge- räuschen beim Einatmen sowie Heiserkeit einhergeht, ist typisch. Die Anfälle treten häufig in den Abendstunden oder nachts auf und häufen sich besonders in der kalten Jahreszeit. In der Regel ist ein Pseudokrupp-Anfall nicht so gefährlich, wie er zunächst wirkt. Wenn das Kind al- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 lerdings tatsächlich keine Luft mehr bekommt, sollte so- fort der Notruf 112 gewählt und ein Notarzt verständigt werden. Die Atemnot kann das Kind stark belasten, was es teilnahmslos und schwach werden lassen kann. Un- abhängig von der Schwere des Anfalls sollte das Kind in jedem Fall einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für Eltern oder Betreuungspersonen ist es in einer sol- chen Situation entscheidend, Ruhe zu bewahren. Stress und Angst verstärken die Symptome, sodass das Kind noch mehr Schwierigkeiten beim Atmen haben kann. Das Kind sollte aufrecht hingesetzt oder hochgenom- men werden, damit es leichter atmen kann. Frische, küh- le Luft hat eine lindernde Wirkung. Daher ist es ratsam, das Fenster zu öffnen und bei kalter Witterung das Kind warm einzupacken. Sollte das Kind bereits früher einen Pseudokrupp-Anfall gehabt haben, könnte der Kinderarzt ein kortisonhaltiges Medikament verschrieben haben, das bei erneuter Atemnot verabreicht werden sollte. Oft zeigen sich die Pseudokrupp-Symptome im Anschluss an einen typischen Atemwegsinfekt. Die Anfälle können mehrere Nächte in Folge auftreten. Die Symptome wer- den jedoch meistens von Nacht zu Nacht schwächer und sind nach zwei bis drei Tagen überstanden. Zusätzlich ist auch bekannt, dass hohe Konzentrationen von Schadstof- fen in der Luft das Auftreten eines Pseudokrupp-Anfalls begünstigen. Daher sollten Eltern auf das Rauchen ver- zichten. Insbesondere in der Wohnung oder in Gegenwart des Kindes. Außerdem ist es ratsam, mögliche Allergien der Atemwege (zum Beispiel gegen Hausstaubmilben, Schimmel, Tierhaare) abzuklären und diese Allergene, wenn möglich zu meiden. Erhöhung der Bürgerbeteiligung bei der TWS - Wegen hoher Nachfrage wird die twsBürgerbeteiligung um 5 Millionen Euro erhöht. Innerhalb von nur knapp vier Monaten wurde das Zeich- nungsziel von 10 Millionen Euro bei der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht. Knapp über 500 Zeich- ner haben beschlossen, über diesen Weg einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und mit ihrem Kapital den Klimaschutz voranzubringen. Wegen der positiven Resonanz hat sich die TWS nun ent- schieden, von der Erhöhungsoption Gebrauch zu machen: Das Gesamtvolumen der Genussrechte wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht. „Mit dieser Erhöhung wollen wir einerseits der hohen Nachfrage entgegen kommen und andererseits auch die Beteiligungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger am aktiven Klimaschutz in unserer Region honorieren“, so Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emission an Genussrechten (TWS 2024) erhalten die Anleger eine attraktive Verzinsung von 4,3%. Für Anleger mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöht sich die Verzinsung auf 4,5%. Das Angebot ist nach wie vor bis zum 16.05.2025 gültig, bzw. bis die Zeichnungs- summe von jetzt 15 Millionen Euro erreicht ist. Wer Interesse hat, sich in Form einer Beteiligung an der TWS für die Energiewende stark zu machen, findet detail- lierte Informationen auf www.tws.de/genussrecht. Mit dem Kapital aus der jetzt erhöhten vierten Emission soll neben dem weiteren konsequenten Ausbau der ei- genen Ökostromerzeugung auch die Wärmewende fi- nanziert werden. Unterstützung für Kinder in Trauer - Neue Termine für Kindertrauergruppe Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wie- der eine neue Kindertrauergruppe an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehen- den Menschen verloren haben. Die Teilnahme ist kosten- frei. Die Trauergruppe trifft sich einmal im Monat (jeweils samstags), von 10 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Ku- BiQu, Parkstraße 40, Ravensburg. Die Termine für die Trauergruppe sind: 9. November, 7. Dezember, 11. Januar, 8. Februar, 15. März, 12. April, 17. Mai, 7. Juni und 5. Juli (Abschlussfest). Darüber hinaus finden am 7., 10. und 14. Oktober nachmit- tags, ebenfalls in der Parkstraße, individuelle Vorgesprä- che mit Interessierten statt. Termine für ein Vorgespräch können mit Sabine Müllenberg vereinbart werden: Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellen- berg@kinderhospizdienst-amalie.org Ein speziell geschultes Team für die Trauerbegleitung bei Kindern leitet die geschlossene Gruppe. Mit Bewegung, kreativem Arbeiten, Austauschrunden, kunsttherapeuti- schen und erlebnispädagogischen Elementen geben sie den Kindern die Möglichkeit zu trauern. Die Gruppen bieten Kindern eine regelmäßige Anlauf- stelle, einen geschützten Raum, um Trauer zu leben. Hier können sie sich in der Gemeinschaft Gleichbetroffener verstanden fühlen. All ihre Gefühle, die zur Trauer gehö- ren, haben hier ihren Platz und können auf eigene Weise zum Ausdruck gebracht werden. Während die Kinder in der Gruppe sind, gibt es für Eltern die Möglichkeit, in einem Elterncafé mit anderen Eltern und ehrenamtlichen Hospizpaten des Kinderhospizdiens- tes ins Gespräch zu kommen. Die Trauergruppen für Kinder sind seit 2014 ein gemein- sames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und des ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE. Anmeldungen und weitere Informationen bei Sabine Mül- lenberg, Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellenberg@kinderhospizdienst-amalie.org www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de/ Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Glück und Gesundheit – gibt es dafür ein Rezept?“ Referent: Josef Epp, Bad Grönenbach Freitag, 18. Oktober 2024 19:30-21:30 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00€ Samstag, 19. Oktober 2024, 09:00-11:30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffet: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Baindt, im September 2024 Überwältigt von der großen Anteilnahme am Tod unseres lieben Ehemannes und Onkels gilt unser aufrichtiger Dank allen, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen und ihr Mitgefühl in so vielfältiger und liebevoller Weise zum Ausdruck brachten. Herzlichst danken wir der Schal- meienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier. Conny Marcel mit Familie Joshua mit Familie Achim Wucherer * 26. April 1961 † 24. August 2024 DANKSAGUNG Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungs- termin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Kopfnuss Das Objekt wird um 90 Grad nach rechts gedreht, horizontal gespiegelt, um 180 Grad nach rechts gedreht und vertikal gespiegelt. Welches Objekt von A bis D zeigt die richtige Lösung? © Junga/DEIKE 750R32R5 Lösung: B Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten mit der passenden Photovoltaik-Lösung senken und wie Sie Heizung und E-Mobilität clever einbinden. Das erwartet Sie: Vorträge: Das sollten Sie jetzt über Photovoltaik und Heizung wissen! Sprechen Sie danach mit unseren Experten über Ihre Fragen. www.solmotion.de Vereinsheim RFV Zollenreute Spitalweg 38 88048 Friedrichshafen Montag, 30.9.2024 Einlass 18:00 Uhr Beginn 18:15 Uhr Kostenlos anmelden anmeldung@solmotion.de 0751/295096-100 Jetzt kostenlos anmelden! Infoabend Photovoltaik +Heizung: Was 2024 wichtig ist! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Sie planen den Kauf/Verkauf einer Immobilie? Sprechen Sie mit uns. Unsere Maklercourtage für Käufer/Verkäufer nur je 1,5 % zzgl. 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Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Tagesmutter in Baienfurt gelernte Erzieherin ▪ flexibel, zuverlässig ▪ liebevoll ▪ frühkindliche Förderung Alle Infos unter: https://sandra-tagesmutter.jimdo.com E-Mail: staud.sandra@gmail.com Handy: 0176 81923391 KFZ-MARKT[mehr]

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      ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t F is ch e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 16.03.2020 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 19 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 21 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 27 7 Hinweise und Zeichenerklärung 28 8 Satzung 38 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 40 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 55 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 87 12 Begründung – Sonstiges 89 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 93 14 Begründung – Bilddokumentation 94 15 Verfahrensvermerke 95 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Mischgebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaube- triebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch ge- werbliche Nutzungen geprägt sind) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäu- len im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie Haupt- oder Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Abweichend hiervon ist eine Sammelwerbeanlage innerhalb des Mischgebietes zulässig. Diese Sammelwerbeanlage darf auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 5 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 6 schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels o- der Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 7 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 8 2.8 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bau- teilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von freistehenden Werbeanlagen innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale trauf- seitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m über- schreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.10 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.12 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 9 2.14 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.15 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, nicht überdachte Stellplätze, Garagen und/oder Tiefgara- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.16 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 10 2.20 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.21 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 11 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöffnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.30 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße; zwi- schen dem jeweils festgesetzten Höhen ist die festgesetzte Ober- kante des geplanten Geländes einzuhalten. Die Werte der Ober- kante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Plan- zeichnung) 2.31 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden über der Ge- ländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benut- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 12 zung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen so- wie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden während der Nacht- stunden (22-6 Uhr) sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen oder − regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tiefgaragen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.33 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 13 2.34 Leitungsrecht für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LR LS 1 LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 14 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Ab- gang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflan- zungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 15 2.41 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum und Ortsrandeingrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 16 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Berberitze Berberis vulgaris Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 17 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.43 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 2 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.44 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 18 2.45 Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 19 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Och- senhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 20 − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zugewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Öko- punkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 21 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unter- geordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 22 4.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.8 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 23 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 24 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.13 Werbeanlagen in dem Baugebiet (beispielhaft aus der Plan- zeichnung) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 18 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1 m überragen und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 2: Freistehende Werbeanlagen in den Baugebieten dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 5,00 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche über- schreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 25 Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 4.14 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 26 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 27 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 6.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 28 7 Hinweise und Zeichenerklärung 7.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung); 7.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 7.3 geplantes Gebäude (Lagerhalle Bauhof) zur Zeit der Planaufstel- lung (siehe Planzeichnung) 7.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 7.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 7.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 7.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 7.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 29 7.9 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 7.10 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischer- areal Mischgebiet" (siehe Planzeichnung) 7.11 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 7.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden – soweit aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich – abgeschal- tet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird für die Wohngebäude empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 30 7.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind zwei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blaumeise sind drei Meisennistkästen im räumli- chen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nist- höhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, ein Kasten mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 31 − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 7.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.16 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten - wenn möglich - erhalten werden (Er- haltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bau- maßnahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 32 7.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsberei- ches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 7.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 7.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 7.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 33 Kanal zum Retentionsfilter- becken 7.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 7.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 7.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 7.24 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 7.25 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Überschwemmungsbereich eines HQ100- sowie eines HQExtrem -Ereig- nisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" aktuell noch verdolt. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungsfläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei ei- ner positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung die- ser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichsmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwem- mungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Mischwasserkanal (Bestand) R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 34 Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. 7.26 Bodenschutz Bei den Böden handelt es sich um hochwertige, verdichtungsemp- findliche Böden. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzun- gen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, eine Baugrunduntersuchung gem. DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durchzuführen, ein Bodenmanage- mentkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich be- gleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A- , B-, C-Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Es wird empfohlen im Bereich der Abgrabung und späteren Böschungsbe- reich des zu öffnenden "Sulzmoosbaches" eine mind. 20 cm mäch- tige Bodenschicht aus kulturfähigem Unterboden und Oberboden herzustellen. Der Bereich der verbleibenden Grünfläche als bachbe- gleitende Zone sollte mit einer mind. 50 cm mächtigen Bodenschicht ausgeführt werden. Informationen zum Bodenschutz bei Baumaß- nahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 7.27 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Wohnun- gen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Be- tracht gezogen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 35 7.28 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 7.29 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 36 mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Do- kumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebssichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 37 7.30 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 7.31 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 38 8 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie "10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 16.03.2020. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichs- bedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordnete Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt). §3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 16.03.2020. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 16.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.2018) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 39 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Werbeanlagen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 40 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 9.1 Allgemeine Angaben 9.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". Das Plangebiet befindet westlichen anschließend an das Gemeindezentrum und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu und weiter im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, im Norden angrenzend die "Marsweiler Straße". Auf der Fläche des Plangebietes sind hauptsächlich Grünflachen, Gebäude, die durch die Gemeinde genutzt werden, sowie Park- und Verkehrsflächen vorzufinden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen, um die Reali- sierung von Wohnbebauung und Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Dies dient der Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist und der verbrauchernahen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Orts- kern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs- verbandes Mittleres Schussental größtenteils als "Grünflächen" und "Mischbauflächen" (M) darge- stellt. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 9.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Woh- nen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bau- vorschriften hierzu begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 41 Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Marsweiler Straße" die erforderlichen Sichtflächen und die für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maß- nahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich auf- genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19 (Teilflä- che), 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/1, 55/2, 55/7, 56/3, 56/4 (Teil- fläche), 87 (Teilfläche), 575/1 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 9.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 9.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bestehende Gebäude, die momentan durch die Ge- meinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 9.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus dem Jahr 2014/15 konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits damals wurde die Ansiedlung eines Le- bensmittelmarktes sowie die Realisierung von Wohnbebauung in einem Mischgebiet angedacht. Dieser Bebauungsplan dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen mit oben beschriebenen ge- planten Nutzungen, um die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des tägli- chen Bedarfs sicherzustellen und den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist, zu decken. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrund- stücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 42 Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 9. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 9.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 43 Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 44 Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Grünfläche und geringfügig als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Als Mischbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 45 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 9.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern II. In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Über- legungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaf- fen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Mischgebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei mög- lichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölke- rung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaf- fen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 46 Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 9.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohnge- bietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städtebaulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich 5 Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischgebietes und 5 Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungspla- nes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbegleitenden Grün- fläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Sü- den in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beiden Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wo- bei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Verkehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspu- ren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 47 Bereich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen hat die Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen werden. Hierfür hat man in Alternative 1 die 3 südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzent- rum ersetzt. 9.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante Mischgebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Norden in die "Mars- weiler Straße" und im Süden in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 9.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Baufenster Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 48 − Im Mischgebiet ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konfliktpotenziale auszu- schließen. − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs-Stät- ten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfül- len. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahr- zeugs. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im Mischgebiet fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort Baindt befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignete und vorhandene Strukturen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 49 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,60 bzw. 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete gebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 50 − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schemata dargestellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 55 m. Im Bereich des Mischge- bietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Nur die Festsetzungen auf dem Grundstück 1 des geplanten Lebensmittelmarktes wei- chen hiervon ab, da in diesem Fall die Form und Lage des bestehenden Baukörpers andere Vorga- ben erfordert. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Ge- bäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben beding- ten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 51 Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreis- straße 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 52 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffho- fes im östlichen Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). In diesem Bereich sind daher keine Lärmschutz-Maß- nahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsstand die Umsetzung eines Verbrauchermarktes vorgesehen, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (ein- geschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch im westlichen Bereich des Plangebietes theo- retisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutz-Fest- setzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärm-Immissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vorgesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreis-Straße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar und nach dem derzeitigen Sachstand auch vorgesehen ist, wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen ist. Daher wurde eine schall- technische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plan- gebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts ein- gehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitun- gen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach kon- kreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. 9.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 53 Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 9.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle am Dorfplatz/ "Küferstraße" durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gege- ben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemein- dezentrum geschaffen Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für den vorgesehe- nen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungs- straße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maß- nahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze unten). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 54 kehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschlie- ßungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmün- dungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begeg- nungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 9.2.10 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist im westlichen Bereich vorgesehen. Er stellt die für den hauptsächlich gewerblich ge- nutzten Teil des Mischgebietes erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparen- der Bauweise sicher. Auf Grund seiner Gesamthöhe können hier Hallen umgesetzt werden. − Typ 2 ist im östlichen Teil der Planung vorgesehen. Er ist für den Geschoßwohnungsbau oder den Typ der so genannten "Stadtvilla" zugeschnitten. Der Begriff "Stadtvilla" steht hierbei je- doch nicht in primär für eine eventuelle Exklusivität der Bauform, sondern hat sich für Grund- risslösungen eingebürgert, die auf ein nahezu quadratisches Format beruhen. Für die Gebäude dieses Typs ist eine gemeinsame Tiefgarage sinnvoll. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 55 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 10.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental im östlichen Bereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) sowie im zentralen und westlichen Bereich als Grünfläche dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan inte- grierte Landschaftsplan stellt für den Bereich keine weiteren Maßnahmen oder Flächen dar. Der Flächennutzungsplan wird durch den Gemeindeverband Mittleres Schussental geändert. Im Regio- nalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getroffen. Der gewählte Standort ist auf Grund des südlich angrenzen- den Mischgebietes und der hervorragenden Verkehrsanbindung sowie wegen der ebenen Lage für ein Mischgebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zudem soll im westlichen Bereich die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauaus- führung aufgedeckt werden, um das Überschwemmungsrisiko für HQ100-und HQExtrem-Ereignisse mittels Bereitstellung von Retentionsfläche auszuräumen. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit ei- ner Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 im Westen bzw. 0,4 im Osten, maximalen Gebäudehöhen von etwa 9 m bzw. 13 m, Pflanzgeboten für die privaten Baugrundstücke sowie mit öffentlichen Grün- flächen zur Ortsrandeingrünung und als bachbegleitende Zone. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden als Dachformen das Flach-, das Sattel-, das Pult- und das Walmdach für den östlichen Bereich, sowie ausschließlich das Flachdach für den westlichen Bereich vorgegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 56 Für Dacheindeckungen sind ausschließlich rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, sowie Dachbegrünungen zulässig. Die Dachbegrünung dient dazu, die Flachdächer insbesondere im westlichen, am Ortsrand liegenden Bereich landschaftsverträglicher zu gestalten. Sie stellt keinen Grundzug der Planung dar. Für den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichtes geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutzgut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Bereiche ist das Plangebiet als Untersuchungsraum ausrei- chend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wir- kungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der dar- aus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 1,58 ha, davon sind 1,07 ha Mischgebiet, 0,31 ha Verkehrsflächen und 0,20 ha Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 173.134 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in westli- cher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Be- gründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bereits im östlichen Teilbereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) dargestellt. Der westliche und weitaus größere Teil des Plangebietes ist allerdings als Grünfläche dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 57 den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, ist eine Än- derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". In diesem Teilbereich (Fließgewäs- ser LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzge- biet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Be- bauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Ge- bietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht er- forderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen in einem Abstand von etwa 310 bis 470 m in östlicher, südlicher und südwestlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124; "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436-0452; "Straßenhecke Baindt", Nr. 1-8123-436-0449). Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgebiete/Biotope nicht zu er- warten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme […]" und "Prognose […] bei Durchführung der Planung"). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 58 Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 bzw. 390 m zum Plangebiet befinden sich in südöstlicher und östlicher Richtung Kernflächen (Streuobstwiesen, Grünland mit Feldhecken oder sonstigen Ge- hölzen) des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. − Die Flächen des Biotopverbundes mittlerer Standorte wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Funktion der Flächen bleibt auch bei der Ausführung des Vorhabens bestehen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten während der Bauzeit kann auf Grund der grö- ßeren Entfernung ausgeschlossen werden. − Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrsflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optima- len Wanderkorridor darstellt. 10.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Grünland. Dieses setzt sich aus einer Teilfläche intensiv genutzten Grünlandes mit geringer Artenvielfalt (Fettwiese) sowie aus einer weiteren Teilfläche eher extensiv genutzten Grünlandes (Magerrasen) mit einer höheren Arten- ausstattung zusammen. Im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich eine ehe- malige Hofstelle, welche sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammensetzt. − Im zentralen Bereich und an der südlichen Grenze des Plangebietes befinden sich mehrere Obst- bäume verschiedener Altersstruktur; teilweise als hochwertiger Streuobstbestand einzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem im Bereich der älteren Bäume zahlreiche Vogelarten vorkommen (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Buchfink). Diese Gehölze können von Greifvögeln als Ansitzwarte genutzt werden und bieten vielen Insekten einen Lebensraum, die wiederum für Vögel eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine hohe faunistische Diversität ist hier zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 59 − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fettwiese (häufiges Befahren, häufige Mahd, ggf. Ausbringung von Mineraldünger und Einsaat von Arten des Dauergrünlands) und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. Lediglich die alten Obstbäume bieten Kleinlebewesen einen vielfältigeren Lebensraum. − Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine heckenartige Gehölzstruktur, welche nur wenige Jahre alt ist. Zudem befinden sich an der "Marsweiler Straße" sowie der Kreisstraße K 7951 Bestandsbäume mittleren Alters. Im Bereich der heckenartigen Gehölzstruk- tur kann von einer etwas höheren Artenvielfalt ausgegangen werden. In dem verwilderten Gar- ten an der östlichen Grenze des Plangebietes könnten siedlungstypische (störungstolerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten sein. Auf Grund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind allgemein im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Radweg im Norden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die Einrichtungen in der beste- henden, ehemaligen Hofstelle sowie der isolierten Lage lassen die Flächen v. a. für störungs- empfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. Auf das Plangebiet wirken Vorbelastungen auf Grund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch die umliegenden Verkehrsflä- chen ("Marsweiler Straße" nördlich und Kreisstraße K 7951 westlich) sowie dem Bauhof und der Feuerwehr im südlich angrenzenden Bereich − Eine detaillierte, botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hin- weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der größtenteils intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme wurde zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkun- gen durch die Planung durchgeführt (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten; vgl. Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Büro Siebert, Fas- sung vom 10.02.2016). Im Rahmen der Kartierungen konnten fünf Fledermaus- und 19 Vo- gelarten festgestellt werden. Das Plangebiet dient Einzeltieren der Zwergfledermaus gelegent- lich als Jagdgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus überfliegen das Gelände. Wochenstubenquartier konnten nicht festgestellt werden und sind auf Grund der geringen Nach- weisdichte auch nicht zu erwarten. Bei den Vogelarten konnten neun wertgebende Arten nach- gewiesen werden (bspw. Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Weidenmeise). − Dem Plangebiet kommt auf Grund der nachgewiesenen Arten, den vorhandenen Gehölzstruktu- ren sowie im geringen Umfang des Grünlandes und den Bestandsgebäuden als mögliche/r Le- bensraum bzw. Brutstätte zusammenfassend eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutz- gut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 60 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes, genauer im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm unbekannter Mäch- tigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Es haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grund- wasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. − Im Bereich der bebauten Grundstücke im nordöstlichen Plangebiet ist der Boden bereits nahezu vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen deren Privatgärten. Im Bereich des Grünlandes sind die Böden vollständig unversiegelt, aber anthropogen geprägt (in geringem Umfang Verdich- tung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzei- tigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000), handelt es sich um Braunen Auenboden-Auengley (Vega-Gley) oder Auengley guter Zustandsstufe. Die Böden im Plangebiet weisen eine hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserhaushalt, Grundwasser- neubildungsrate) auf. Zudem wird die Ertragsfähigkeit (Bodenfunktion "Natürliche Boden- fruchtbarkeit") als hoch eingestuft, womit die Böden eine große Bedeutung für die Landwirt- schaft besitzen. Alle Bodenfunktionen sind in Bewertungsklasse 3 eingestuft. Laut Aussage beim Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB handelt es sich bei den Böden um verdichtungsempfindliche Böden. In den bereits vollversiegelten Bereichen der "Marsweiler Straße" und der Hofzufahrt kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollum- fänglich erfüllt werden. Gemäß ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 60- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 61 74, die Acker- oder Grünlandzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren bis hohen Bereich hin. − Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Altlastenkataster erfasste Altstand- ort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsor- gungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Hand- lungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Nordwestlich und östlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, der auch Teil des FFH- Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223- 311) ist. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der Sulzmoosbach verdolt. Das Plangebiet liegt teils im Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses (s. Planzeichnung). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Auf Grund von benachbarten Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen ist. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Momentan fallen im Gebiet nur im Bereich der bestehenden Gebäude Abwässer an. Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Das Abwasser wird über die bestehenden Kanäle der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 62 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die we- nigen hauptsächlich im Nordosten und Osten stehenden Gehölze sowie die entlang der Kreis- straße K 7951 Frischluft produzieren. Da der Wind in den hiesigen Breiten hauptsächlich aus Westen kommt, versorgt die offene Fläche des Plangebietes die angrenzende Wohnbebauung sowie das Zentrum von Baindt an manchen Tagen vermutlich mit Frischluft. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege reichern sich Schadstoffe in der Luft an, weshalb die Luftqualität des Plangebietes vorbelastet ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen weitgehend ebenen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt, der überplante Bereich an Bebauung (Einzelhandel, Wohnen) an, im Westen an die Kreisstraße K 7951 sowie an jenseits dieser liegenden offenen Landschaft (Acker). Im Süden liegen die Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Baindt. Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu Wohnbebauung geplant, woran östlich das Gemeindezentrum anschließt. Das Gebiet ist aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie westlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 63 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Marsweiler Straße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Durch den im Norden sowie Westen verlaufenden ein Rad-/Wanderweg besitzt die Fläche ge- ringfügige Naherholungs-Funktion. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirk- bereich der Planung. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrah- lung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie gegeben. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist der Untergrund der im Plangebiet liegenden Flächen aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden als eingeschränkt günstig zu bewerten (Ka- tegorie 4) und die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 64 10.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Der Großteil des Gebietes wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erho- lungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiter- hin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energie- quellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 10.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum, der im Bereich des Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung sowie die für den Lebensmittelmarkt geplanten Parkplätze und die damit ein- hergehende Versiegelung verloren. Auf Grund der Baumaßnahmen kann voraussichtlich kein Gehölz erhalten werden. Bei denen im Zuge der Planung entfallenden Bäumen handelt es sich teilweise um Höhlenbäume, die laut artenschutzrechtlichem Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 ebenso wie die abzureißenden Gebäude (potenzielle) Quartiere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse darstellen. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, wird als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme das Aufhängen mehrerer Nistkästen für Vögel und Fledermäuse vollzogen (s. auch Hinweise zum Artenschutz). Im Bereich der ge- planten Bachöffnung samt Gewässerrandstreifen ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 65 Feuchtstandorte zu erwarten. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und zu den Biotopen einen Mindestabstand von 300 m hat, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Der Biotopverbund ist nicht betroffen. − Biologische Vielfalt: Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich eventuell erhöhen (Gärten, Straßenbegleit- grün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird je- doch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoff- Konzentrationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebauung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Im Straßenraum der "Marsweiler Straße" ist die Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen vor- gesehen. Auf der öffentlichen Grünfläche, in deren Bereich der Bach offengelegt wird, ist ein Gewässerrandstreifen samt Baum- und Strauchpflanzungen zu entwickeln. Für diesen Bereich sind Pflanzenarten aus einer separaten Pflanzliste (feuchte Arten) zu verwenden, um eine an den feuchten Standort angepasste Pflanzenwahl zu erzielen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen und Solitärsträuchern zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bil- den die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. − Zum Schutz nachtaktiver Insekten besonders des nahegelegenen FFH-Gebietes "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolet- tem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden verwendet werden dürfen. Zu- dem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiabla- gen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zu- lässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Ele- mente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um Beeinträchti- gung des FFH-Gebietes auszuschließen, wird die Niederschlagsentwässerung nach dem Stand der Technik vollzogen (s. auch FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig. Au- ßerdem sind schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswassers oder eine Vermischung mit Schmutzwasser unzulässig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 66 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen, Verlust von Gehölzen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung, Lieferverkehr u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Was- serhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 bzw. 0,6 kön- nen insgesamt bis zu etwa 0,9 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Zusätzlich wird empfohlen, ein Baugrundgutachten und ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen sowie die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Ein Bodenmanagementkonzept macht ei- nen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden möglich. Hierbei sind insbe- sondere die Hochwertigkeit sowie Verdichtungsempfindlichkeit der Böden zu berücksichtigen. Außerdem ist mit kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 67 schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit lokalen Auf- füllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Der Altstandort ("Marsweiler Straße 2", s. Planzeichnung") auf Flurstück 55 ist einge- stuft in B-Entsorgungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Unter- grund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechende den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Bebauung hat zwar eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge; diese wird jedoch auf Grund des geplanten Entwässerungskonzeptes nicht erheblich sein, da das Regen- wasser dem außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zugeführt, ge- filtert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Dadurch nimmt zwar die Versicke- rungsleistung der Gesamtfläche ab, das Niederschlagswasser wird jedoch in das Oberflächen- gewässer "Sulzmoosbach" geleitet und bleibt so dem natürlichen Wasserkreislauf weitgehend erhalten. In Verbindung mit weiteren Minimierungsmaßnahmen ergeben sich daher keine er- heblichen Beeinträchtigungen. − Zusätzlich zur Anlage des Retentionsbeckens zur schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach", wird der "Sulzmoosbach im nordöstlichen Plangebiet offengelegt. Hier- bei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosbaches, östlich des hier aufzudeckenden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 68 Abschnittes (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") geöffnet werden, um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sowie der Installation einer Hochwasserschutzanlage entfallen die vorgenannten Auflagen und Einschränkungen zum Hochwasserschutz, da dadurch das Überschwemmungsri- siko für HQ100-Ereignisse sowie HQExtrem-Ereignisse in den Baugebieten ausgeräumt wird. Die Bachöffnung ist Bestandteil der dem Bebauungsplan beigelegten FFH-Vorprüfung des Büro Sieber (vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019) und deren Genehmigung wird parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes beim Landratsamt beantragt. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" Beseitigung/Minimierung von Hochwasserrisiko durch geschaffenes Retentionsvolumen ++ betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die neu entstehende Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutz- wasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlags- wasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 69 Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentionsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzu- lässig. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund der noch eher geringen Anzahl an Baukörpern, der umgebenden Bebau- ung (außer nach Westen hin) und der Ausbildung von mehreren Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Ein- haltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Zufahrt zum Plange- biet erfolgt von der bestehenden "Marsweiler Straße"; eine neue Erschließungsstraße nach Sü- den ist geplant, welche an die geplante Straße des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" anschließt. Diese Straße ist zwar nicht als Durchgangsstraße zur südlich gelegenen "Ziegeleist- raße" geplant, wird jedoch durch zusätzlich aufkommenden Verkehr voraussichtlich zu einer geringfügigen Erhöhung von Schadstoff-Emissionen durch Abgase führen. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, ur- bane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" und somit ausreichendes Rückhaltevolumen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Bau- grundstücken) sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeab- strahlung) abgemildert. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Sonnenschutz/Kühlung an den Ge- bäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von den privaten Bauher- ren vorzusehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 70 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust der Gehölze und des Intensivgrün- lands weniger Frischluftproduktion/Luftfilterung (Ge- hölze), weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Erhöhtes Verkehrsaufkommen, Gewerbenut- zung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine geringfügige Beeinträch- tigung, da die Blickbeziehungen in Richtung Osten in die offene Landschaft durch die geplante Bebauung zwar eingeschränkt werden. Die Vorprägung durch die umliegende Bebauung mini- miert diese Folgen jedoch stark. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass sich die Bebauung in die umge- bende Bebauung einfügt (niedrige GRZ, an die umliegende Bebauung angepasste Höhen) und eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft. Diese Lücke kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und nur von Westen her gut einseh- bare Lage. Die nach Westen bestehende Eingrünung ist von der Planung nicht berührt, da sie außerhalb des Plangebietes liegt. Wenn diese noch jungen Bäume entlang der Kreisstraße eine gewisse Höhe erreicht haben werden, ist das Plangebiet von Westen her kaum mehr einsehbar. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Land- schaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehölzen aus- geschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen möglichst naturnah zu gestal- ten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie auf Grund der Vor- belastung durch umliegende Bebauung sowie Verkehrswege verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 71 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Lücke in der Bebauung wird geschlossen 0 Verlust von Grünfläche und Gehölzen geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Annäherung an ein eher grünes Siedlungsbild + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/o- der neu geschaffen werden können. Zusätzlich wird im Osten Wohnraum geschaffen, das den Wohnraumbedarf deckt. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die ge- planten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung, da die Bedeutung des Gebietes für die Naherholung bereits vor der Planung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der umliegenden Bebauung und Verkehrswege eingeschränkt ist. Insbesondere durch die Schaffung der Grünfläche als Bach begleitende Zone mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie einen vorgesehenen Fuß- und Radweg in diesem Bereich (s. Plan) wird die Attraktivität der Grünfläche erhöht. − Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissions- richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 72 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von bachbegleitender Grünfläche Schaffung neuer Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen po- tenziell umweltschädigenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zu- dem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Luft- temperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 73 − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausführun- gen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch". − Durch die nächtliche Beleuchtung des Mischgebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in um- liegende Wohngebiete und die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der landschaftsästhetischen Situa- tion oder lichtempfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind auf Grund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belastungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ordnungs- gemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Kompostes empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der der- zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung gewässerge- fährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft wer- den. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei der Umsetzung der Planung keine erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt zu vermuten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 74 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnen-Kollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist voraussichtlich möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): − Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch die Bebauung des Grünlandes (Schutzgut Klima/Luft) wirkt auf die Anwohner des Gebiets (Schutzgut Mensch) zurück, weil dadurch die Kaltluftzufuhr in die Siedlung eingeschränkt wird. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 75 10.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes durch Grünfläche im Norden mit Gehölz-Pflanzungen (planungsrecht- liche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild) − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungs- rechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 76 − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungs- rechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell ver- ankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 733 1 733 60.20, 60.21 Straßenfläche Bestand; Weg oder Platz (vollversiegelt) 2.809 1 2.809 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 1.120 3 3.360 60.50 Kleine Grünfläche (Straßenbegleitgrün) 969 4 3.876 60.60 Garten 194 6 1.164 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Wirtschaftswiese, arten- arm) 5.797 8 46.376 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte (ehemalige B30- Trasse, artenreicher; Abwertung, da ehemals Gemüse- anbau) 3.890 14 54.460 44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Arten- zusammensetzung 314 10 3.140 45.30a Einzelbaum Bestand auf 60.50: 6 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 240 8 1.920 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 80 8 640 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 1 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 70 8 560 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 5 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 200 6 1.200 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 140 6 840 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 77 42.20 "Einzelsträucher" als Gebüsch mittlerer Standorte, 3 St., etwa 7 qm jeweils 21 16 336 Summe Bestand 15.826 121.414 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen im Mischgebiet (GRZ plus gesetz- lich zulässige Überschreitung) 7.437 1 7.437 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen im Mischgebiet 1.179 2 2.358 60.50 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 2.313 4 9.252 60.21 Straßen- und Gehwegflächen neu 3.337 1 3.337 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte (Grünflächen; Abzug da entlang Straße) 976 10 9.760 12.10 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 586 8 4.688 45.30a Einzelbäume auf den privaten Baugrundstücken, Neupflanzung, 21 St., progn. Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm (Baum pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche) 1.050 8 8.400 45.30b Einzelbaum Neupflanzung in Gebüsch, 5 St., prognosti- zierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 350 6 2.100 45.30b Einzelbaum Neupflanzung im Straßenraum, 7 St., prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 490 8 3.920 Summe Planung 15.828 51.252 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 51.252 Summe Bestand 121.415 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -70.162 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 70.162 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 78 − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 3,0, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Im Bestand versiegelte Flä- chen, die im Zuge der Planung zu Grünflächen werden, erhalten vor dem Eingriff die Wertstufe 0, nach dem Eingriff die Wertstufe 2, da sie auch als Grünfläche nicht ihren ursprünglichen Zustand erreichen können. Vor dem Eingriff versiegelte Flächen, in deren Bereich der verdolte Bach freige- legt wird, können die Bodenfunktionen weiterhin nicht erfüllen und erhalten nach der Planung die Wertstufe 0. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in dem Mischgebiet Typ 1 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 4.202 m² − in dem Mischgebiet Typ 2 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 3.235 m² − Typ 2: gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundflä- che mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.078 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 3.337 m², davon neuversiegelt/in bislang unversiegeltem Bereich 528 m² Von der Gesamtfläche von 15.828 m² werden folglich 9.043 m² neu versiegelt. Die verbleibenden 6.785 m² setzten sich aus den nicht überbauten Flächen (Privatgärten bzw. unversiegelte Außen- anlagen), der bestehenden Verkehrsflächen sowie den öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Bereich der geplanten Entsiegelungsfläche des "Sulzmoosbach" zusammen. Der Ausgleichsbedarf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 79 für die neu versiegelten Bereiche sowie die Aufwertungen der Entsiegelung werden wie folgt be- rechnet: Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche versiegelbare Flächen (Ver- kehrsflächen neu) 528 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 6.336 Verkehrsfläche Bestand 2.809 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 neu versiegelbare Flächen (Mischgebiet) 8.515 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 102.180 Nicht versiegelbare Flächen (Gärten, Außenanlagen) 2.313 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Entsiegelung (Grünfläche als bachbegleitende Zone) -400 0-0-0 (0) 2-2-2 (2) 8 -3.200 Entsiegelung (Abgrabungs- fläche Böschung) -586 0-0-0 (0) 1-1-1 (1) 4 -2.344 Entsiegelung Bach 150 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Grünflächen Bestand 527 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Summe 15.828 102.972 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 102.972 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Der Ausgleich für das Schutzgut Landschaftsbild erfolgt nach Abstim- mung mit dem Landratsamt im Rahmen des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2018 auf Grund der Vorprägung/Vorbelastung des Plangebietes ver- bal-argumentativ. Das Baugebiet grenzt in nordöstlicher und südlicher Richtung an bestehende Bebauung an. Hierbei handelt es sich um Einzelhandelsbetriebe und Wohnbebauung (Nordosten) sowie die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Baindt (Süden). Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Wohnbebauung geplant. Im Norden wird das Plangebiet von der "Marsweiler Straße" begrenzt, woran nördlich eine Schule, ein Hotel, Sportanlagen sowie Wohnbebauung anknüpfen. Im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, entlang diese mehrere Bäume stehen, die der Ortsrandeingrünung dienen. Jenseits der Kreisstraße K 7951 schließt offene Landschaft mit vereinzelten Gehöften an. Die geplanten Gebäude im Mischgebiet dürfen, gemessen an der Höhe ü. NN etwa dieselbe Höhe wie die geplante Wohnbebauung östlich des Plangebietes besitzen, wodurch einer allzu massiven Bauweise entgegengewirkt wird. Durch die (teilweise) Neu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 80 versiegelung bislang nahezu unbeeinträchtigter, deutlich von umliegender, angrenzender Bebau- ung vorgeprägter Flächen im Plangebiet, können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft, sondern kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und momentan nur von Westen her gut einsehbare Lage. Wenn die Bäume entlang der Kreisstraße K 7951 eine gewisse Höhe erreicht haben werden, kann das Plangebiet als von Westen her ausrei- chend eingegrünt und kaum mehr einsehbar bezeichnet werden. Die bisher hauptsächlich als Grün- land genutzte Fläche mit bestehenden Eingrünungs-Strukturen geht aufgrund der möglichen Be- bauung zwar prinzipiell verloren, der Eingriff wird aber durch die Festsetzung, dass pro 500 m2 angefangener Grundstücksfläche ein 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen sind, deut- lich minimiert. Die im Bereich der Bachöffnung geplante Grünfläche samt bepflanztem Gewässer- randstreifen (der auch im aufzustellenden Bebauungsplan östlich davon fortgeführt wird), führt zu einer landschaftsästhetischen Aufwertung des Plangebietes bzw. Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild. Zusammenfassend ist unter dem Gesichtspunkt der genannten Minimierungsmaßnahmen und der bereits vorhandenen Vorprägung bzw. der vorhandenen und geplanten Grün- und Baumstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches nicht mit weiteren, erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt. Insge- samt sind auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsen- hausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemar- kung Baindt) sowie 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) Maßnahmen mit einer gesamten Öko- punktezahl von 203.136 Ökopunkten von verschiedenen Bauvorhaben verblieben. Von den insge- samt 203.136 verfügbaren Ökopunkten werden für die vorliegende Planung 173.134 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 81 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Aus der Maßnahme stehen der Gemeinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung, dem Vor- haben werden davon 73.609 Punkte zugewiesen, es verbleiben 30.002 Punkte Tabelle zu den Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen Lage Anzahl Ökopunkte Anteil der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Anzahl der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt) 25.633 100 % 25.633 Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg) 1.930 100 % 1.930 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt) 62.444 100 % 62.444 Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) 9.518 100 % 9.518 Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) 103.611 71% 73.609 Summe 173.134 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 82 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume und Boden sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichs- bedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 70.162 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 102.972 Ausgleichsbedarf gesamt 173.134 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto -173.134 Differenz Ausgleichsbedarf/erzielte Aufwertung 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Bei einer der zugeordneten Aus- gleichsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 30.002 Ökopunkten, der der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung steht. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 10.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Standortalternativen: Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im Zuge der Ortskernsanierung der Gemeinde Baindt statt. Bereits bei einem hierfür veranstalteten Wettbewerb stand die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes sowie von Wohnbebauung fest, um den Wohnraumbedarf der Ge- meinde sowie die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu realisieren. Ein Vorteil des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandenen Verkehrswege "Marsweiler Straße" so- wie die Kreisstraße K 7951, weshalb nur wenige Erschließungs-Maßnahmen notwendig sind. Planungsalternativen: Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpas- sung der im oben angesprochenen Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Be- bauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plange- biete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich östlich und ebenfalls in Aufstellung befindet, gemeinsam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die jeweiligen Konzepte sowie die Entscheidung für eines von diesen ist ausführlich im Kapitel "Städtebauliche Entwurfs-Alternativen" erläutert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 83 10.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 10.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 10.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der neu angelegten, bachbegleitenden Flächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit entsprechenden Fachkenntnissen erfol- gen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto. Da Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 84 die entsprechenden Maßnahmen am 10.09.2015 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 23.11.2015 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ord- nungsgemäß hergestellt wurden. 10.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Der über- plante Bereich umfasst 1,66 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Be- deutung für den Naturhaushalt sowie die Schutzgüter Wasser und Boden zu (artenschutzrechtlich relevante Arten, Überschwemmungsgebiet, landwirtschaftlich gut nutzbare Böden). Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genann- ten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, über- arbeitet am 13.02.2019). In einem Abstand von etwa 310 bis 470 m zum Plangebiet liegen mehrere gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotope. Die weiteren Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die Versiegelung hochwertiger Böden sowie beim Schutzgut Arten/Lebensräume durch die Beseitigung von Gehölzen und Gebäuden, wel- che (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und Vogelarten darstellen. Die Eingriffe werden jedoch durch die Anlage von mehreren öffentlichen Grünflächen minimiert (weniger Versiegelung, Schaf- fung neuen Lebensraumes, Eingrünung), die gleichzeitig eine Aufwertung des Landschaftsbildes bewirken. Zusätzlich wird durch Pflanzgebote auf privaten Grundstücken eine Durchgrünung ge- währleistet. Bei Nicht-Durchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 85 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 10.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeo- logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 08.04.2006 − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 25.05.2018) mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geologie, Rohstoffe und Bergbau), des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Gewässer, Naturschutz) des Regionalver- bandes Bodensee-Oberschwaben sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau, Verkehr, Immissionsschutz, Gewässer, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bo- denschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser. − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen des geplanten Verbrauchermarktes im Plangebiet) − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 28.11.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen der Nutzungen im Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite") Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 86 − FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Aus- wirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfak- toren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) − Artenschutzrechtliches Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plan- gebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 87 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 11.1 Örtliche Bauvorschriften 11.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Die Dachformen für den Hauptbaukörper des Typs 1 beschränken sich abweichend hiervon auf das Flachdach. Diese Dachform entspricht der geplanten gewerblichen Nutzung dieses Bereiches. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 88 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 11.2 Sonstige Regelungen 11.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 11.2.2 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Be- einträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in dem landschaftlich hochsensiblen Bereich zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 89 12 Begründung – Sonstiges 12.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 12.2 Erschließungsrelevante Daten 12.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,58 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 1,08 67,9 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,34 21,4 % Öffentliche Grünflächen 0,17 10,7 % 12.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 90 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 12.3 Zusätzliche Informationen 12.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Mischgebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbetriebe und An- lagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig), Zulässigkeit Sammelwer- beanlagen − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche bei Typ 2" zur Klarstel- lung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Abweichende Bauweise" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen als Begleitfläche" − Herausnahme der "Grünfläche als Ortsrandeingrünung" im Nordwesten des Plangebietes − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zum Altstandort Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 91 − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen" − Aufnahme der Festsetzung "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Aufnahme der Festsetzung "Leitungsrecht" − Aufnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Änderungsgeltungsbereich" − Redaktionelle Berichtigung des erforderlichen Ausgleichs für das Schutzgut "Boden" und "Arten und Lebensräume" sowie Anpassung der insgesamt nötigen Ökopunktzahl − Redaktionelle Ergänzung der Gemeinden mit Ausgleichsflächen − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung des Hinweises zum "Bodenschutz" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 92 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Aufnahme der Lärmschutz-Festsetzung LS 1 und LS 2 − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil − Ergänzungen des Hinweises zum Bodenschutz − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen der Bilanzierung zum Schutzgut Boden Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung der Ökopunkte − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Werbeanlagen in dem Baugebiet" − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderung der Wand- und Firsthöhe für das Grundstück Nr. 3 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 16.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): − Anpassung der dem Bebauungsplan zugeordneten Ökopunkte von den Maßnahmen auf der Gemarkung Ochsenhausen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 93 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 94 14 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund Gebäude des Bauhofes Blick auf den Einmün- dungsbereich in die "Marsweiler Straße" Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die Ab- gerissen werden sollen) im nördlichen Teil des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 95 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Ent- wurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 96 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Dem Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 97 15.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 05.09.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.03.2020 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan " Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie wer- den mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlan- gen Auskunft gegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 98 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Plan geändert am: 16.03.2020 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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        Solaratlas

        Wärme- und Solarpotenzialkarten Gemeinsam dem Klimawandel in der Region entgegenzuwirken und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Klimawende vor Ort zu entwickeln, sind die wichtigsten Ziele der am European Energy Award beteiligten Kommunen der Region Bodensee-Oberschwaben. Die Wärmebedarfs- und Solarpotenzialkarte wurde von der Energieagentur an die Gemeinde Baindt überreicht. Wesentliche Komponente der Klimawende vor Ort sind auf der einen Seite den Wärmeverbrauch und dabei die Wärmedämmung an Gebäuden als größte Herausforderung. Die unterschiedlichen Wärmeverbrauchsareale in Gemeinden sollen den Gemeinden die Planung von Sanierungsgebieten unter energetischen Aspekten erleichtern. Gleichzeitig dient der bewusst gewordene Wärmebedarf im Idealfall als Motivation für Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die zweite Komponente stellt das große vorhandene Solarpotenzial dar. So liegt zum Beispiel aktuell der Anteil der regenerativen Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg bei jährlich über 25 Millionen Kilowattstunden (kWh). Das sind 5,2 % des Gesamtstromverbrauchs. Durch einen Ausbau dieser Anlagen könnte man den Anteil auf über 50 % erhöhen und somit den Anteil Erneuerbarer Energien im Mittleren Schussental mit Hilfe einer vergleichsweise einfach zu erschließenden Technologie steigern. Die Potenzialkarte zeigt, dass Baindt 49 % aufweist. Wärmepotenzialkarte (PDF-Dokument, 1,67 MB, 22.01.2020) Solarpotenzialkarte (PDF-Dokument, 7,65 MB, 22.01.2020) Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg, rät das Potenzial zu nutzen. Denn Eigenstrom ist lohnenswert! Nähere Informationen erteilt die unabhängige Energieagentur Ravensburg unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0751 7647070 oder www.energieagentur-ravensburg.de.[mehr]

        Zuletzt geändert: 04.03.2024
        Bifang_4Änd_Bifang_Erw_3Änd.pdf

        Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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          Bifang_4Änd_Bifang_Erw_3Änd.pdf

          Fassung vom 15.04.2011 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 4 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d 3 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u n u g sp la n e s "B if a n g E rw e it e ru n g " so w ie d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 9 Begründung – Sonstiges 42 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 45 11 Begründung – Bilddokumentation 46 12 Verfahrensvermerke 48 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. BW S. 793) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) in der Fassung vom 13.12.2005 (GBl. BW S. 745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. BW S. 809) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m Mittlere traufseitige Wandhöhe als Höchstmaß Bestimmung der WH: Mittelwert (arithmetischer) aus bergseiti- gem und talseitigem Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und WA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 − Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (au- ßen) des Hauptgebäudes. Die Werte für den bergseitigen und talseitigen Abstand sind je- weils in der Mitte (zwischen den Giebelseiten) von sich gegenüber liegenden Traufseiten des Hauptgebäudes zu messen. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich. Bei Pultdach-Gebäuden wird die WH nur auf der Seite der Traufe gemessen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Typenschablonen) , 2.6 FH .... m Firsthöhe als Höchstwert Bestimmung der FH: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern wird der First an der höchsten Stelle der Dach- konstruktion gemessen (einschließlich Dachüberstand). Bei Pultdächern ist die Firsthöhe wie folgt zu bestimmen: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Dachfirstes in der Mitte des höchsten Firstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten gemessen. Bei Pultdächern muss die Firsthöhe des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert um 1,50 m unterschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV 90; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5 % der Grund- stücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grund- E GA Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksgrenze; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.); (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispiel- haft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.16 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,00 m LR Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 2.18 Öffentliche Grünfläche als Eingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung) 2.19 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanzV 90; siehe Planzeich- nung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten und zum Schutz des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" sind für die Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete in- sektenfreundliche Natriumdampf-Lampen oder LED-Lampen zu- lässig. Die Lampen sind vollständig insektendicht einzukoffern und nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit mög- lich abzuschalten. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Geltungsbereich zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zuläs- sig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.23 Zu erhaltender Baum (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanzV 90; siehe Planzeich- Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nung) 2.24 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Hö- he, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 2.26 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Verkehrsflächen als Begleitflächen (Straßen- begleitgrün) sind als Mager- und/oder Trockenstandorte aus- zubilden (z.B. Schotter, Sukzessionsflächen, o.ä.). − Die öffentlichen Grünflächen als Eingrünung sind entspre- chend der Planzeichnung mit Gehölzen zu bepflanzen und als Extensivwiesen zu entwickeln. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bruch-Weide Salix fragilis Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Lavendel-Weide Salix eleagnos Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der u. g. Pflanzliste zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Na- delgehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Moor-Birke Betula pubescens Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung; Pflanzung von heckenartigen Strauch-Gruppen als Ortsrandein- grünung auf 60 % der Fläche; es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu ver- wenden. Bäume sind im Bereich der Pflanzung nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Abgrenzung ("Nutzungskordel") (§ 9 Abs. 1 BauGB;siehe Planzeichnung) 2.30 Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 12.08.2005, rechts- verbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für die- sen Bereich vollständig durch diese 4. Änderung ersetzt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.31 Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung"; die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausge- koppelten Planzeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkar- te). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (Fas- sung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.32 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" (Fas- sung vom 12.08.2005, rechtsverbindlich seit 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die- se 4. Änderung ersetzt. Die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erwei- terung" (Fassung vom 26.05.1987, rechtsverbindlich seit 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diese 3. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang Erweiterung" (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Haupt- gebäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüber- dachungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen wie auch überdachte Stellplätze andere Dach- formen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/PD/WD Dachform alternativ Satteldach oder Pultdach oder Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig); Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion gemessen; (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Bei zulässigerweise errichtbaren Flachdächern gilt eine Dachnei- gung von 0 - 5°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 24° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Farben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäu- des Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik- Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 30 m2 1,0 30 m2 bis (kleiner) 50 m2 1,5 ab 50 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung); 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung, Nummerierung von Nordwest nach Südost); 4.5 Bestehende Flurnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung); 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 4.7 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 4.8 Arten- und Biotopschutz Gemäß § 44 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders ge- schützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und eu- ropäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren. Um das Eintreten eines Verbots-Tatbestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäu- me zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter- 462.00 463.00 462.50 461.50 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 4.9 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder ande- re Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baum- schutzmaßnahmen zu sichern. 4.10 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Abwasser-Leitung des Abwasserzweckverbandes, Berg (siehe Planzeichnung); 4.11 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 3. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 12.08.2005) (siehe Planzeichnung); 4.12 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Erweiterung Bifang" der Gemeinde Baindt (in der 2. Änderung rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 25.11.1988) (siehe Planzeichnung); 4.13 Voraussichtliche Lage des Retentionsbereiches (außerhalb des Planungsbereiches) Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro R 71 Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 100 m² befestigter Fläche aufweisen (siehe Planzeichnung); 4.14 Lage des bisher verdolten Bachlaufes (siehe Planzeichnung); 4.15 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Auf Grund der Bodenbeschaffenheit ist in bestimmten Teilbereichen innerhalb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Werden zur abwasser- technischen Erschließung des Gebietes öffentliche Anlagen erfor- derlich, müssen diese im Benehmen mit der Wasserbehörde herge- stellt werden. Die notwendigen Planunterlagen sind ggf. rechtzeitig vorzulegen. 4.16 Beseitigung des Nieder- schlagswassers Die Versickerung des Niederschlagswassers ist auf Grund der Bo- denverhältnisse nicht möglich. Das Niederschlagswasser von den Grundstücken und öffentlichen Flächen wird über eine Rohrleitung zu einem Retentionsbecken geleitet, dort gespeichert, gereinigt durch Versickerung über eine Sandschicht und anschließend ge- drosselt in den Sulzmoosbach eingeleitet. Der letzte Teil der Zulei- tung zum Retentionsbecken außerhalb der Bebauung kann als of- fener Graben ausgeführt werden. Bei Freilegung des verdolten Ba- ches kann der vorhandene Bachlauf als Zuleitung benutzt werden. 4.17 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und Bodenschutz Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers, das über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, ist aus rechtli- chen Gründen, die außerhalb dieser Planung liegen, auf entspre- chende Tätigkeiten (z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc.) vollständig zu verzichten. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.18 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.19 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauaus- führung, insbesondere auch für die Erschließungsarbeiten heißt das: − Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Ober- und Unterbodens – Erstellung eines Bodenverwertungskonzeptes − Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenver- dichtungen im Zuge der Erschließungsarbeiten: a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Radfahr- zeugen (z.B. Lkw) b) keine Befahrung bei Nässe c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Information des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 denschutz, über den Beginns der Erschließungsarbeiten 4.20 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. 4.21 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.22 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeich- nerischem Teil vom 15.04.2011. § 2 Bestandteile der Satzung Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textli- chem Teil vom 15.04.2011. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Bifang" (in der 3. Änderung rechtsverbindlich seit 12.08.2005) und des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" (in der 2. Änderung rechtsverbindlich seit 25.11.1988) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-€ (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu den Dachformen − zur Dachneigung − zu den Dachaufbauten Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Orts-Teil "Friesenhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 6.1.1.2 Der Planbereich befindet sich entlang der "Hirschstraße" zwischen "Boschstraße" und "Daimler- straße". 6.1.1.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann hiermit eine Baulücke geschlossen werden. 6.1.1.4 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.5 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Orts-Teil "Friesenhäusle". Im Norden grenzt der Planbereich an die bestehende Bebauung an der der "Froschstraße" sowie an die "Boschstraße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimlerstraße". Westlich des Planungsbereiches befindet sich eine Sportanlage. 6.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang der "Boschstraße", im Osten und Süden schließt er an der bestehenden Bebauung ab. Im Westen wurde die Grenze innerhalb des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 169/2 gezogen. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbe- reiches: 42 (Teilfläche), 137/6, 137/10, 137/35, 169/2 (Teilfläche), 175 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 6.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2%. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Osten sind unproblematisch. Zur "Hirschstraße" hin besteht eine markante Böschung mit ei- nem Höhenversatz von ca. 1,00 m. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.3.2 Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vor- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 gesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren. − Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsent- wicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölke- rung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Regionale Grünzüge, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 6.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbauflächen (W) und als Grünflä- chen dargestellt. Da die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes an die vorgesehene Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) notwendig. Diese Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 6.2.3.6 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. 6.2.3.7 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalschutzgesetzes Baden- Württemberg (DSchG). 6.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. 6.2.4.2 Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die nördlich, östlich und südlich bereits bestehende Wohnbebauung sowie der Flächen-Verfügbarkeit für die Ausweisung eines Wohnge- bietes. 6.2.4.3 Im Rahmen einer frühzeitigen Behördenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Beson- deren auf Entwässerungsanforderungen hingewiesen. 6.2.4.4 Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Es besteht der Anspruch, insbesondere die Höhenentwicklung der Gebäude sinnvoll zu regeln und einen Kompromiss zu finden zwischen einerseits der niedrigen Nachbarbebauung an der "Boschstraße" und an der "Daimlerstraße" und andererseits den Ansprüchen an zeitgemäße Bauformen und Gebäudehöhen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die vorwiegend ortsansässige Bevölkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 6.2.4.5 Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange wird auf einen abwägungsfehlerfreien In- teressens-Ausgleich geachtet. Die Planung basiert daher auf dem Gedanken, die Verwertbarkeit der einzelnen Grundstücke nach Möglichkeit ausgewogen zu gestalten. 6.2.4.6 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Baufor- men verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Pla- nungs-Instrument geschaffen werden. 6.2.4.7 Die Systematik der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifi- zierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechen- den Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entspre- chend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnis- gabeverfahren gem. § 51 LBO). 6.2.4.8 Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässi- ge Grundfläche liegt bei ca. 10.250 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü- ter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches be- finden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.9 Der redaktionelle Aufbau der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.4.10 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Vorentwurfs-Alternativen 6.2.5.1 Im Rahmen der Vorentwurfs-Planung wurden fünf unterschiedliche Vorentwurfs-Alternativen er- arbeitet. In allen fünf Alternativen wird das Plangebiet von einer Erschließungs-Straße im An- schluss an die "Hirschstraße" erschlossen, die durch ihre jeweilige Führung eine optimale Er- schließbarkeit der Grundstücke ermöglicht. In allen drei Fällen wurde auf eine Bebaubarkeit mit Einzelhäusern sowie auf eine qualifizierte Ordnung der östlichen Grünflächen geachtet. Die Alter- nativen unterscheiden sich durch die Gestaltung der Wendemöglichkeit, der Planung eines Fuß- weges sowie die Aufteilung und Anzahl der Grundstücke im Bereich östlich der "Hirschstraße". 6.2.5.2 In Alternative 1 wird das Gebiet über eine Stich-Straße erschlossen. An den Wendehammer schließt eine Grünfläche an, die die Verbindung zur östlich vorhandenen Grünfläche bildet. Ein Fußweg, der die Grünflächen quert und an das bestehende Fußwegenetz anknüpft, verbindet das Plangebiet mit der im Osten angrenzenden Bebauung. Im Plangebiet sind zehn Grundstücke ge- plant. 6.2.5.3 Bei Alternative 2 wurde am Ende der Stich-Straße ein Wendekreis angelegt. Auch hier schließt ei- ne Grünfläche an die Wendemöglichkeit an und stellt die Verbindung zur östlich gelegenen Grün- fläche und zum Fußwegenetz her. Es sind ebenfalls zehn Grundstücke im Plangebiet vorgesehen. 6.2.5.4 In der vom Gemeinderat ausgewählten Alternative 3 wurde die Wendemöglichkeit in Form eines Wendekreises am Ende der Stich-Straße angelegt. Bis auf das Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/35 werden alle Grundstücke über diese Erschließung erschlossen. Die Zufahrt zum gerade erwähnten Grundstück erfolgt über die "Daimlerstraße". Zusätzlich zur vorhandenen Grünfläche ist keine wei- tere vorgesehen. Im Plangebiet sind zwölf Baugrundstücke geplant. 6.2.5.5 In Alternative 4 wird das Plangebiet von einer Ringstraße erschlossen, an die alle Grundstücke angeschlossen sind. Im Plangebiet befinden insgesamt elf Grundstücke. Eine zusätzliche Grünflä- che ist nicht vorgesehen. 6.2.5.6 Bei Alternative 5 ist die Erschließung in Form einer Durchgangs-Straße, die eine Verbindung von "Hirschstraße" und "Daimlerstraße" schafft, vorgesehen. Insgesamt befinden sich elf Grundstücke Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 innerhalb des Planbereiches. Eine weitere Gründfläche ist nicht vorgesehen. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept 6.2.6.1 Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, eine städtebauliche Einheit zu schaffen. Trotz- dem soll die geplante Bebauung die bestehende Bebauung ergänzen und sich in diese einfügen. Somit werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausgenutzt und die Erschlie- ßungsaufwendungen verringert. 6.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.3.1 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" 6.3.1.1 Die ursprünglichen Festsetzungen zur Art der Nutzung sehen für den größten Teil des Planberei- ches die Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" (WA) und für eine kleinere Teilfläche im Osten die Festsetzung als "Öffentliche Grünfläche" vor. Unzulässig im Plangebiet sind Gartenbau- betriebe, Tankstellen sowie Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und land- wirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 6.3.1.2 Das Maß der baulichen Nutzung ist festgesetzt über die überbaubare Fläche (ÜFL), die Zahl der Vollgeschoße (I + DG; I) und die Gebäudehöhen. Letztere ergeben sich wiederum aus der Zahl der Vollgeschoße sowie der festgesetzten Normalgeschoßhöhe von 2,75. Zusätzlich sind die Erd- geschoß-Fußbodenhöhe über Normal-Null (NN) sowie der Kniestock (0,85 m zwingend für ge- kennzeichnete Grundstücke) festgesetzt. 6.3.1.3 Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzelhäuser sind zulässig. Die ma- ximale zulässige Zahl der Wohnungen pro Gebäude ist auf zwei Wohnungen begrenzt. 6.3.1.4 Die Stellung der Gebäude sowie deren Firstrichtung sind im Plan festgesetzt. 6.3.1.5 Die überbaubare Grundstücksflächen sind mittels Baulinien sowie der überbaubaren Fläche (ÜFL) festgesetzt. 6.3.1.6 Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von notwen- digen Stützmauern nicht zulässig. 6.3.1.7 Die Regelung zur Anzahl der Stellplätze und Garagen sieht vor, eine Garage sowie einen Stell- platz pro Grundstück in einem Abstand von 5,00 m zur Gehwegsgrenze zu errichten. 6.3.2 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung": Pla- nungsrechtliche Vorschriften 6.3.2.1 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 wie folgt vorgenommen: Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Art der Nutzung gegenüber der ursprünglichen Definition des allgemeinen Wohngebietes (WA) etwas modifiziert. Die in § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO angeführten Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sowie zusätzlich die Nutzung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO erfahren einen grundsätzlichen Ausschluss. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der über- planten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. 6.3.2.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Bau- nutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissver- ständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-3 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. –anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 (Typ 1), 0,32 (Typ 2) sowie 0,35 (Typ 3) befinden sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (WA). Der im gesamten Plangebiet zulässige Höchstwert von 0,35 stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinn- voll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt, indem sie sich an der Nachbarbebauung als auch an den Anforderungen zeitgemä- ßer Bauformen orientiert, Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestal- tung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Ge- samthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festge- setzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhen- lage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthö- hen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. − Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes sowie des Cha- rakters des Orts-Teiles wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgese- hen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Im Planbe- reich westlich der "Hirschstraße" sind drei Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Im Bereich östlich der "Hirschstraße" sind auf Grund des geplanten harmonischen Überganges der neu geplanten Gebäude hin zum Bestand kleinere Gebäudeformen mit zwei Wohnungen pro Ein- zelhaus zulässig. Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß un- terschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen ent- stehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. − Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, die ausschließlich als Ein- zelhaus umgesetzt werden kann, wird aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan über- nommen. − Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde auf Baugrenzen zurückgegriffen. Die Baugrenzen ersetzen die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien, werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan etwas erweitert und sind so fest- gesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) bzw. der schon bestehenden Gebäude hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grund- stück bzw. für bauliche Erweiterungen innerhalb des Bestandes. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig, um die Flexibilität zur Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifi- zierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. − Auf das System zur Stellung der Gebäude und die Firstrichtungen wurde verzichtet, um den Bauherren ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu gewähren. Durch die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhen sowie der Zahl der Vollgeschoße ist eine städtebauliche Fehlentwick- lung ausgeschlossen. − Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu er- richtenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 wird. 6.3.2.3 Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die "Hirsch-Straße" sowie über eine Stich- Straße auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 137/10 (Teilfläche), die die geplante Wohnumfeld- qualität unterstützt. Die Regelquerschnitte der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Nutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. 6.3.3 Stand vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.3.1 Der Bebauungsplan "Bifang" setzt den von der Änderung betroffenen Bereich als öffentliche Grünfläche dar, die in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung von Fußwegen durchzogen wird. 6.3.4 Inhalt der Änderung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" 6.3.4.1 Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird die Festsetzung als öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung: Eingrünung) beibehalten. Jedoch wird kein Gehweg in Ost-West- Richtung festgesetzt. Stattdessen werden zwei Wasserläufe festgesetzt, von denen einer den Re- tentionsbereich südwestlich des Plangebiets bedient. 6.3.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.3.5.1 Durch das angrenzende Schul- und Sportgelände treten im Planungsgebiet Sport-Lärmimmis- sionen auf, die zu Nutzungskonflikten führen können. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung (Fassung vom 12.03.2008) der zu erwartenden Sport- Lärmimmissionen im Planungsgebiet vom Büro Sieber durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Immissions-Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung) für ein allge- meines Wohngebiet (WA) an der geplanten Wohnbebauung eingehalten werden. Nutzungs- Konflikte auf Grund von Sport-Lärmimmissionen der Schul- und Sportanlage sind durch diese ab- gerückte Bebauung nicht gegeben. 6.3.6 Wasserwirtschaft 6.3.6.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.3.6.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen ange- schlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 6.3.6.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 18.01.2008). Das Niederschlagswasser wird über eine Rohrleitung in ein außerhalb des Plangebietes situiertes Retentionsbecken geleitet. Das Retentionsbecken muss mindestens ein Volumen von 3 m³ pro 100 m² aufweisen. Von dort wird es dosiert und vorgerei- nigt dem Sulzmoosbach zugeleitet. Im Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 137/35 sowie dem südwestlich daran angrenzenden Teilgrundstück der Fl.-Nr. 137/10 ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ermöglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. 6.3.6.4 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.3.7 Geologie 6.3.7.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang Erweiterung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung) erfolgen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs- Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung an der "Froschstraße" sowie an die "Bosch- straße", im Osten und Süden an die bestehende Bebauung an der "Boschstraße" bzw. "Daimler- straße". Westlich des Planungsbereiches befinden sich eine Wiesenfläche – sowie noch weiter westlich – eine Sportanlage. Im Bereich der angrenzenden Wiese verläuft ein von einer Mäde- süß-Flur gesäumter Graben. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 1,02 ha, wobei der überwie- gende Flächenanteil als Intensivgrünland ausgebildet ist. Von Norden nach Süden sowie im süd- lichen Plangebiet verläuft jeweils ein asphaltierter Fußweg. Entlang des südlichen Fußweges ste- hen einige Bäume (Birken). Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine Gehölzgruppe aus jün- geren Linden. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nut- zungen und Strukturen nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Der Planungsbereich ist stan- dortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Das geologische Ausgangsmaterial wird von Grundmoränensedimenten gebildet, über denen holozäne Abschwemmmassen lagern. Als Boden- typ ist Gley und Kolluvium-Gley ausgebildet. Bodenart ist schluffiger über tonigem Lehm. Die Ver- sickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ist daher sehr gering. Mit Ausnahme der beiden durch das Gebiet laufenden Fußwege handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flä- chen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenver- dichtungen gerechnet werden. 7.2.1.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im überplanten Bereich. Im südlichen Plangebiet verläuft jedoch ein verdoltes Gewässer II. Ordnung. Das Grundwasser steht vermutlich geländenah an, der genaue Grundwas- serstand ist jedoch nicht bekannt. Die vom Land Baden-Württemberg erstellten vorläufigen Ar- beitskarten zur Hochwassergefahr zeigen westlich des Plangebietes Ausuferungen eines Zuflusses zum "Sulzmoosbach" beim Bemessungshochwasser HQ100. Für das Plangebiet selbst besteht kei- ne Hochwassergefahr. 7.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die wenigen vorhandenen Gehölze tragen zur Frischluftbil- dung bei. Dem Gebiet kommt auf Grund der von drei Seiten angrenzenden Bebauung keine be- sondere Bedeutung für das Schutzgut zu. 7.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes, der im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Baindt liegt und allseitig von Bebauung umgeben ist (im Westen Sportanlagen, sonst vorwiegend Wohnbebau- ung). Das Plangebiet kann wegen der umliegenden vorhandenen Bebauung als Baulücke in Orts- randlage betrachtet werden. Es ist vorwiegend durch die leicht nach Südwesten abfallende Wie- senfläche geprägt. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den Fußwegen im Westen und Sü- den. Der Fläche kommt auf Grund ihrer Nähe zu größeren Wohngebieten und wegen der vorhan- denen Fußwege eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. 7.2.1.7 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Amtlich kartierte Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittel- barer Umgebung. In etwa 400 m Entfernung im Süden sowie in 1,40 km Entfernung im Westen befindet sich das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323-341). 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Baukörper und Verkehrsflächen erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Die Lindengruppe im Bereich des Grundstücks Nr. 1 wird voraussichtlich gerodet. Da es sich noch um Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 vergleichsweise junge Bäume ohne erkennbare Höhlen handelt und die übrigen Flächen intensiv genutzt werden, sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. 7.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftliche Er- tragsfläche geht verloren. Bei festgesetzten Grundflächenzahlen zwischen 0,30 und 0,35 in Ver- bindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 3.353 m² der Wohn- bauflächen voll- und etwa 1.118 m² teilversiegelt werden. Im Bereich der neuen Straßen wird nur wenig offener Boden neu versiegelt, da die Straßen größtenteils durch Verbreiterung der vor- handenen Fußwege entstehen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung gehen we- sentliche Bodenfunktionen verloren. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser nicht mehr gefiltert und gepuffert. 7.2.2.3 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. 7.2.2.4 Schutzgut Klima/Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): In Folge der Rodung einer kleinen Ge- hölzgruppe entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Gehölze. Durch die Überbauung der Wiesenfläche verringert sich die Kaltluftproduktion im betroffenen Siedlungs- teil. Wegen des eingeschränkten Umfangs der zu bebauuenden Fläche sind jedoch keine erhebli- chen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. 7.2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die geplante Be- bauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Beeinträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbe- züge für die nördlich, östlich und südlich angrenzenden Anwohner auf die Wiesenflächen werden durch die geplanten Baukörper beeinträchtigt, wodurch mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des bisher gut eingegrünten Wohnumfeldes zu rechnen ist. Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene Sieldungsstruktur einfügt. 7.2.2.6 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Biotope oder andere Schutzgebiete für Natur und Landschaft sind von der Planung nicht betroffen. Negative Auswirkungen der geplan- ten Bebauung auf das FFH-Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" wären nur durch Wassereinleitungen in den etwa 400 m südlich liegenden "Sulzmoosbach" denkbar, der bereits Teil des FFH-Gebietes ist. Durch das geplante Entwässerungskonzept können jedoch Beeinträchti- gungen des FFH-Gewässers ausgeschlossen werden, da das im Plangebiet anfallende Nieder- schlagswasser zunächst in das südwestlich vom Plangebiet vorgesehene Retentionsbecken gelei- tet wird. Dort erfolgt bereits eine Vorreinigung. Anschließend wird das Wasser stark gedrosselt Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 dem "Sulzmoosbach" zugeleitet. Über den Drosselabfluss des geplanten Retentionsbeckens wird nicht mehr Niederschlagswasser an das Gewässer abgegeben als im unbebauten (aktuellen) Zu- stand. Die Einleitungsmenge in den "Sulzmoosbach" ändert sich folglich nicht, so dass es nicht zu hydraulischem Stress für das Gewässer kommt. Durch die Vorreinigung im Retentionsbecken kön- nen auch Verschmutzungen des Gewässers ausgeschlossen werden. In dem parallel zum Bebau- ungsplan-Verfahren durchgeführten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die ent- sprechenden rechnerischen Nachweise für die Verträglichkeit der Einleitung erbracht. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im südlichen Plangebiet werden zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt, die der Eingrünung so- wie der Sicherung und Aufwertung des Bachlaufes dienen. Der momentan noch verrohrte Bach sowie ein Regenwasserkanal, der in diesem Bereich verläuft, werden geöffnet, wodurch sich der ökologische Zustand des Gewässers verbessert. Der nach § 68b Abs. 6 Wassergesetz vorgesehene Gewässerrandstreifen von 5 m im Innenbereich wird im Bereich der südwestlichen Grünfläche ein- gehalten. Im Bereich der nordöstlichen Grünfläche besteht bereits ein Fußweg, der näher als 5 m am Gewässer liegt. Auf Grund dieser vorhandenen Bebauung wird kein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Die Grünflächen sichern jedoch den bestehenden Freiraum für eine naturnahe Gewäs- serentwicklung. Entlang des Gewässers werden Baumpflanzungen festgesetzt, welche den Bereich zusätzlich ökologisch aufwerten. 7.2.3.3 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und eine weitere Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die im Bereich der nord- östlichen Grünfläche vorhandenen Bäume als zu erhaltend festgesetzt. 7.2.3.4 Die vorgesehenen Straßenbegleitgrünflächen sind als Mager- bzw. Trockenstandorte auszubilden. Hierdurch sollen der Versiegelungsgrad verringert und die Flächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden. 7.2.3.5 Durch die Festsetzung, dass pro 600 m² mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet. 7.2.3.6 Die Festsetzung eines Pflanzgebotes für die drei westlichen Grundstücke sichert die Entwicklung einer angemessenen Gebiets-Eingrünung durch Strauchpflanzungen an der westlichen, zu einer großen Wiesenfläche überleitenden Grundstücksgrenze. 7.2.3.7 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 7.2.3.9 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.10 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.11 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 7.2.3.12 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 7.2.3.13 Durch die Festsetzung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natriumdampf-Hochdruck- oder LED-lampen) werden Be- einträchtigungen nachtaktiver Insekten vermindert. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Mindestabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung 8.1.1.1 Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes "Bifang Erweite- rung" wird über Bauvorschriften zur Dachform der Hauptgebäude (Sattel- und Walmdach) und Dachneigung (18° und 30° im rechtsverbindlichen Bebauungsplan; 18° im Bereich des Plange- bietes) sowie zu Dachaufbauten und Dacheindeckung der Hauptgebäude und zum Kniestock ge- regelt. Die Gestaltung der Fassaden ist in gedeckten Farben auszuführen. Zur Gestaltung der un- bebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Einfriedungen, Sichtschutzvorkehrun- gen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. 8.1.1.2 Der von der Änderung betroffene Bereich des Bebauungsplanes "Bifang" ist als öffentliche Grün- fläche festgesetzt. Eine Abarbeitung der örtliche Bauvorschriften für diesem Bereich ist deswegen nicht erdforderlich. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 8.2.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf Aktualität geprüft und insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Gebäude angepasst. Durch die folgenden Änderungen bei den örtlichen Bauvor- schriften wird für die Bauherrschaft mehr Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Gestaltung der Gebäu- de entspricht dennoch den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.2.2.1 Als Dachform für den Hauptbaukörper wird für das Plangebiet neben den ursprünglichen Vorga- ben zu den Dachformen Sattel- und Walmdach zusätzlich das Pultdach mit aufgenommen. Diese Dachform entspricht den Vorstellungen moderner Baukörper. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die Re- gelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brand- schutz. 8.2.2.2 Das Spektrum für Dachneigungen orientiert sich an den minimal und maximal vorgesehenen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Allerdings werden diese zu einem Spektrum von 18° bis 30° zusammengefasst und im Sinne der Bauherrschaft breiter gefasst. Darüber hin- aus entspricht es den ortsüblichen landschaftstypischen Vorgaben. Durch die Festsetzung von Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 8.2.2.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen dieser Bauteile in Verbindung mit der Ge- bäudelänge. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs- Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 8.2.2.4 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 8.2.2.5 Die Vorschriften über Materialien und Farben werden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebau- ungsplan gelockert. Sie lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materialien auszuschlie- ßen bzw. dessen Verwendung vorzuschreiben. Die ursprüngliche Vorschrift zur Fassadengestal- tung entfällt daher. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun wird um die Dachfar- ben Betongrau bis Anthrazitgrau erweitert und führt so dennoch zu einem homogenen und ruhi- gen Gesamtbild des Ortes. Diese Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die land- schaftliche Situation ein. Darüber hinaus sind Farben und Materialien zur Errichtung von Solar- kollektoren zulässig, um hinsichtlich zeitgemäßer Bauformen die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 8.2.3 Stellplätze und Garagen 8.2.3.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich, denn es ist davon auszugehen, dass auf Grund der allgemein gestiegenen Motorisierung und der zu erwar- tenden Bevölkerungs-Struktur ein erhöhter Stellplatzbedarf vorliegen wird. 8.2.3.2 Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen hat sich die hier angewandte Regelung be- währt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Stellplatz sieht. 8.2.3.3 Innerhalb der geplanten Erschließungsanlage kann der erwartete Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, da die Ausformung der Straßen und Wege nur beschränkte Regelquerschnitte zulässt und somit keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten bereithält. Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.1.3 Der Flächenerwerb für die Gemeinde beschränkt sich auf die festgesetzten Verkehrsflächen (Ver- breiterung und Ausrundungen). 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind ge- eignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 1,02 ha 9.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,70 68 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,15 15 % Öffentliche Grünflächen 0,16 16 % Sonstige Flächen (Wasserfläche) 0,01 1 % Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 9.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche: 21,23 % 9.2.1.4 Voraussichtliche Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 12 9.2.1.5 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 17 9.2.1.6 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 30 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 9.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.2.2.7 Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Straßenbau € 80.000,- Regenwasserkanal € 45.000,- Graben und Retentionsbecken € 22.000,- Zisternen mit Rückhaltung und Speicher € 14.000,- Schmutzwasserkanal € 15.000,- Hausanschlüsse Kanal mit Schacht € 36.000,- Wasserleitung mit Hausanschlüssen € 20.000,- Bestehende Verdolung öffnen € 10.000,- Bepflanzung € 3.000,- Gesamt € 245.000,- 9.2.2.8 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksver- äußerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 9.2.3 Planänderungen 9.2.3.1 Bei der Planänderung vom 09.02.2011 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.02.2011 wie folgt Berücksichtigung. − Klarstellung der Festsetzung zu den Firsthöhen (FH) 9.2.3.2 Bei der Planänderung vom 15.04.2011 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. der Sit- zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.02.2011 enthalten): − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. Richtigstellung der Festsetzung zu den Ne- benanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, Aufnahme der Änderungsgeltungsbereiche in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Änderung des Bebauungsplantitels, Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift zu den Dachformen, Richtigstellung der Festsetzung zur Versickerung und Aufnahme des Sachverhaltes unter den Hinweisen, Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen) Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als "Allge- meiner ländlicher Raum" Ausschnitt aus dem Bo- densee-Oberschwaben, Siedlungskarte, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung der Flächen als Wohnbauflächen (W) und als Grünfläche Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordosten ent- lang des Fußweges; rechts das Plangebiet, im Hin- tergrund die angrenzende Bebauung der "Frosch- straße" Blick von Südosten ent- lang des Fußweges nach Norden auf das Plange- biet; im Hintergrund die Wohnbebauung an der "Boschstraße" Blick von der "Boschstra- ße" nach Südosten auf das Plangebiet; im Hin- tergrund die Wohnbebau- ung an der "Daimlerstra- ße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Blick von der "Hirschstra- ße" nach Nordosten ent- lang des bestehenden Fußweges; rechts im Bild die öffentliche Grünfläche, auf der der bisher verdolte Bach geöffnet werden soll. Blick von der "Hirschstra- ße" nach Südwesten auf das Plangebiet; in der Mitte der geöffnete Bach- verlauf Blick von Süden entlang der "Hirschstraße" Gemeinde Baindt 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 50 Seiten, Fassung vom 15.04.2011 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Un- terrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ……….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) sowie mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……..) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (der Bürgermeister)[mehr]

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            2021-07-19_Artenschutz_Kurzbericht_Fischerareal.pdf

            1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite'" Sieber Consult GmbH, Lindau (B) Datum: 19.07.2021 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich "Fischerareal" im Westen von Baindt das Konzept der städte- baulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel, Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzun- gen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig mög- lich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus die- sem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung am 13.04.2021 wurde von der Unteren Naturschutzbe- hörde, Landratsamt Ravensburg angeregt, im Rahmen einer Relevanzbegehung derzeit bestehende aktuelle Konfliktthemen aktualisierend zu bewerten. Grundlage hierzu sind artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den Bebauungsplänen "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welche im Jahr 2015 mit Kartierun- gen zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien etc. durchgeführt wurden. 1.3 Für die aktualisierende Relevanzbegehung wurde die Sieber Consult GmbH, Lindau (B) beauftragt. 2. Vorhabensgebiet, örtliche Gegebenheiten 2.1 Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Baindt. Unmittelbar westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße 7951, nördlich die Marsweiler Straße, östlich die Küferstraße und südöstlich die Ziegeleistraße. Das Gebiet war einst durch Bestandsbebauung geprägt. Die alten Gebäude sind bereits abgerissen und es befindet sich in der nördlichen Hälfte großflächig Baustellenbetrieb. Im Nordwesten wurde unlängst ein Feneberg-Markt eröffnet. 2.2 Der Nordteil ist aus ökologischer Sicht durch den Baustellenbetrieb im Nordosten und die Bebauung im Nord- westen und Westen, für welche zum Zeitpunkt der Untersuchung noch Fertigstellungsarbeiten auch an den Au- ßenanlagen erfolgten, stark vorbelastet. 2 2.3 Der Südteil des Plangebietes weist, wie bereits im Jahr 2015 Wirtschaftsgrünland auf. Durchsetzt ist dieses durch einzelne Obstbäume und weitere Gehölze. Einige Gehölze sind in die o.g. Bauarbeiten einbezogen und im Stammbereich teilweise mit Erdaushub angedeckt. 3. Bestandsinformationen 3.1 Die Untersuchungen im Jahr 2015 (Artenschutzrechtliches Gutachten, Büro Sieber, Fassung vom 10.02.2016) erbrachte ein spärliches Arteninventar: So wurde die Betroffenheit von einzelnen Gebäude- und Höhlenbrütern (z.B. Star, Haussperling) sowie ein Verlust nicht-essenzieller Nahrungshabitate weiterer, angrenzend vorkom- mender ubiquitärer Arten gefunden. Hinsichtlich der Artengruppe Fledermäuse wurde nur ein geringes Arten- spektrum nachgewiesen. Einzeltiere der Zwergfledermaus nutzten das Areal als Nahrungslebensraum, Großer Abendsegler und Breitflügelmaus überflogen das Gebiet. Wochenstubenquartiere konnten im Gebiet ausge- schlossen werden. Reptilienkartierungen erbrachten keine Nachweise artenschutzrechtlich relevanter Arten. 3.2 Im Jahr 2019 erfolgten im Zuge von Erschließungsarbeiten (Bau des Kreisverkehrs westlich des Plangebietes) Bestandserfassungen zu Reptilien und Gehölzbrütern. Die Randbereiche des Plangebietes wurden dabei ebenfalls begangen. Mit Ausnahme einer Amsel (Gelege westlich außerhalb) gelangen keine Nachweise geschützter Arten, auch keiner Reptilienarten. 3.3 Eine Abfrage der online-Datenbank ornitho.de (19.07.2021, Baindt-West [8123_4_40n]) ergab Nachweise von 15 Vogelarten aus dem weiteren Umfeld, ohne besondere Bedeutung für das Vorhaben. Weitere Bestandsin- formationen lagen nicht vor. 4. Untersuchungsumfang Am 21.06.2021 wurde das Plangebiet im Rahmen der aktualisierenden Relevanzbegehung begangen, alle Bäume wurden auf Höhlen, Stammrisse und Ausfaulungen geprüft. Soweit vorhanden wurde die Tiefe der Höh- lungen untersucht. Das gesamte Areal, v.a. im Nordteil und an den Randstrukturen wurde nach Reptilienvor- kommen abgesucht. Hierfür wurden die geeigneten Bereiche langsam zu Fuß begangen. Die Witterungsbedin- gungen waren an diesem Tag als ideal anzusehen. 5. Ergebnisse der Untersuchung 5.1 Die derzeit bestehenden Gehölze weisen einige Höhlungen in Form von Astausbrüchen, Fäulnishöhlen sowie Stammrisse auf. Nachweise geschützter Arten bzw. Hinweise auf Bruten von Vögeln oder Quartiere von Fledermäusen gelangen im Rahmen der Untersuchung nicht. In erster Linie ist dies auf den unmittelbar angrenzenden bzw. die Bäume umgebenden Baustellenbetrieb zurückzuführen. Hinweise, wie z.B. Kot- spuren, welche auf xylobionte Käfer deuten würden, wurden ebenfalls nicht gefunden. Aufgrund der Untersuchungen im Jahr 2015, welche Brutvorkommen von Höhlenbrütern und Quartier- potenzial für Fledermäuse erbrachten, sind – auch wenn im Jahr 2021 kein Nachweis gelang – ent- sprechende Kompensationsmaßnahmen umzusetzen (vgl. auch Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg vom 13.04.2021). 3 5.2 Während der Begehung hielt sich temporär ein Buntspecht als Nahrungsgast in einem Obstbaum auf. Hinweise auf ein Brutvorkommen wurden nicht festgestellt. 5.3 Der Nordteil des Plangebietes weist prinzipiell im momentanen Zustand Habitateignung für Reptilien auf. Trotz intensiver Suche bei optimalen Witterungsbedingungen gelang kein Nachweis. Bereits im Jahr 2015 wurden bei einer viermaligen Erfassung keine Zauneidechsen, trotz prinzipieller Habitateignung nachgewiesen. Auch bei den Kartierungsarbeiten im Jahr 2019 wurden keine Reptilien festgestellt. Zusammengefasst lässt sich schluss- folgern, dass das Areal zwar im momentanen Zustand eine Eignung für Reptilien (v.a. Zauneidechse) aufweist, aufgrund der Untersuchungen in mehreren Jahren und fehlendem Nachweis jedoch davon auszugehen ist, dass wohl nutzungs- bzw. baustellenbedingt das Gebiet nicht besiedelt ist. Das im Nordteil gelagerte Aushubmaterial ist beispielsweise recht verdichtet. Zudem fehlt es an einer günstigen Habitatanbindung, so dass eine Zuwande- rung unwahrscheinlich erscheint. 5.4 Hinweise auf das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten wurden nicht festgestellt. 6. Maßnahmen 6.1 Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkom- mende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sowie die Baufeld- räumung müssen daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. 6.2 Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmög- lich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Bau- maßnahmen" durchgeführt werden. 7. Artenschutzfachliche Maßnahmen (keine CEF-Maßnahmen) Auf Grund des Wegfalls von Gebäuden und Gehölzen und damit von Brutstätten von Vögeln sowie von potenzi- ellen Quartieren für Fledermäuse, sind Ersatzmaßnahmen umzusetzen, um den Erhalt der Lebensraumbedin- gungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten. − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installie- ren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räum- licher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammenhang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). 4 − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zu- sammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkästen der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzu- hängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeabriss. 8. Fazit 8.1 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird eine fachliche Einschätzung des Eintritts von Verbotstatbeständen und ggf. der vorliegenden Rahmenbedingungen für eine Ausnahme abgegeben. Die abschließende Beurteilung ist der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg) vorbehalten. 8.2 Um adäquaten Ersatz für verlorengehende Bruthöhlen von Höhlenbrütern bzw. Quartierpotenzial von Fleder- mäusen zu schaffen, sind entsprechend Maßnahmen umzusetzen. 8.3 Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist auszuschließen. i.A. Stefan Böhm (Diplom-Biologe) 5 Luftbild Übersichtsluftbild des Geltungsbereiches (gelb), maßstabslos, Quelle Luftbild: LUBW Abgerissener Gebäudebestand Kreisverkehr Feneberg-Neubau N 6 Bilddokumentation Blick von Süden in Richtung Norden. Links im Bild ist der Feneberg-Markt, zentral im Hintergrund Aushubmate- rial zu sehen. Mit Erdaushub angedeckte Stämme bislang erhaltener Gehölze. Baustelle im Norden des Plangebietes. 7 Blick von Süden in Richtung Nordosten auf die einzelnen Gehölze im Plangebiet. Der Erdaushub eignet sich prinzipiell als Reptilienle- bensraum. Nachweise ge- langen jedoch nicht. Blick von Südwesten in Richtung Osten auf die Ge- hölzreihe entlang der Ziege- leistraße.[mehr]

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              Bodenrichtwerte

              Gemeinsamer Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 01.07.2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" bei der Stadt Ravensburg. Nähere Informationen (PDF-Dokument, 49,29 KB, 03.07.2023) Marktbericht 2022 Den aktuellen Marktbericht 2022 können Sie beim Gemeindeverband Mittleres Schussental anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Gemeindeverband Mittleres Schussental. Bodenrichtwerte Baindt Karte mit Grundstücksgrößen Kurzanleitung Geoportal (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf) Kontaktdaten: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg Stadtplanungsamt-Abteilung GMS Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Herr Sonntag Tel.: 0751/82-275 Frau Krause Tel.: 0751/82-572 Frau Reich Tel.: 0751/82-229 E-Mail schreiben Hier können Sie sich die Bodenrichtwerte der vergangenen Jahre als PDF Datei herunterladen. Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2021 (PDF-Dokument, 10,0 MB, 12.04.2023) (pdf-Datei) Marktbericht 2018 (PDF-Dokument, 1,85 MB, 12.01.2022) Bodenrichtwertkarte 1 (PDF-Dokument, 1,17 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 2 (PDF-Dokument, 1,76 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 3 (PDF-Dokument, 352,67 KB, 26.09.2019) Marktbericht 2016 (PDF-Dokument, 2,23 MB, 12.01.2022)[mehr]

              Zuletzt geändert: 04.03.2024
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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n " W o h n e n M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 12 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 28 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 9 Begründung – Sonstiges 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Wohnen Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und die hierfür erforderlichen Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie gegebenenfalls Verbindungsbauten. Dem Vorhaben wird der Schutzstatus eines Mischgebietes (MI) zu- geordnet. 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 155 m² überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes (mit Aus- nahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schorn- steinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festge- setzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Wohnen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 2.5 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Umgrenzung von Flächen für Garagen, sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.9 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.10 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) GA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 2.11 Private Grünfläche als Eingrünung und Pufferstreifen zur Kreis- straße K 7946, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.13 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Zu pflanzender Obstbaum, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 2,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Obstsorten aus der Sortenliste zu "Empfehlenswerte Obstbaumsorten" in den Hinweisen zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Zu erhaltender Obstbaum; ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die private Grünfläche als Eingrünung bzw. Pufferstreifen ist ge- mäß der Planzeichnung mit zwei Obstbäumen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor Mitte Juni; 2. Mahd Ende September) zu pflegen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zudem mindestens zwei weitere Laubbäume und drei Soli- tärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchsklasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Die Pflanzungen sind bestmöglich in Richtung der freien Land- schaft zu pflanzen (nordöstliche Richtung); ein Mindestmaß an Ortsrandeingrünung sowie ein naturnaher Übergang in die freie Landschaft kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie ei- nige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbrander- reger befallen werden. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezog- nen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 1° sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zuläs- sig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewin- nung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbin- dungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus an- dere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 Einfriedungen auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der an- grenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehender Weg zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeich- nung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. 6 0 7 435, 50 435, 00 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.9 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders ge- schützten Tieren bewohnt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden Bäume ohne vo- rausgehende artenschutzrechtliche Untersuchung gerodet. Es muss somit im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios davon ausgegangen werden, dass Höhlenbäume und damit auch (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel entfallen sind. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnah- men umzusetzen: − Als Ersatz für den Wegfall von Quartiermöglichkeiten für Fleder- mäuse sind auf der Ost-, Süd- oder Westseite des Neubaus min- destens fünf Fledermauskästen (Fassadenflachkasten z.B. Stro- bel, Fledermausflachstein, Nr. 123) an oder in der Fassade zu integrieren. − Zudem sind im räumlichen Umfeld mindestens 15 Fledermaus- kästen anzubringen (z.B. Fa. Schwegler 5x Flachkasten 1FF, 10x Fledermaushöhle 2F). − Für den Wegfall möglicher Niststätten von Blaumeise und Kohl- meise sind 12 Meisennistkästen an Altbäumen bzw. an Gebäu- den in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich zu installieren (z.B. Fa. Schwegler: sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 26 mm Lochdurchmesser sowie sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 32 mm Lochdurchmesser). − Als Ersatz für den Wegfall möglicher Niststätten des Grauschnäp- pers sind zusätzlich mindestens drei Halbhöhlennistkästen in der näheren Umgebung zu installieren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 − Zudem sind mindestens zehn Starenkästen (z.B. Fa. Schwegler Starenhöhle 3S) anzubringen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst fachgerecht gereinigt werden und ggf. ersetzt werden. − Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden ist im Falle weiterer Rodungen im Vorfeld zu prüfen, ob die Bäume von besonders geschützten Tieren bewohnt wer- den und die Rodung ist außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). 4.10 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.11 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 4.12 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 4.13 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.14 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz west- lich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.15 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. 4.16 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.17 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.18 Ergänzende Hinweise Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowä- sche, Reinigungsarbeiten, sind gem. § 55 (1) WHG nicht zulässig. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 4.20 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenver- ordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.08.2018. Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lageplan, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Untergeschoss, Schnitt A-A, Ansicht Nord, Ansicht Ost, Ansicht Süd, Ansicht West) in der Fassung vom 23.08.2018 Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung- und -gliederung in den wesentlichen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes von Baindt im Ortsteil Schachen. 6.1.1.2 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten. 6.1.1.3 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.4 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen. Von Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nach Norden und Osten geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Hinter der östlich liegenden Streuobstwiese verläuft die "Wickenhauser Straße". 6.1.2.2 Südlich stößt der Geltungsbereich der Planung an den Geltungsbereich der bereits rechtsverbindli- chen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Nordwestlich schließt der Geltungsbereich auf Höhe der Nachbarbebauung ab. 6.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 1014 (Teilfläche). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 6.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Naturräumliche Einzelelemente sind ebenfalls nicht vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes des überplanten Bereiches sind nahezu eben. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht der Grundstückseigentümerin, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage für ihre Tochter zu er- richten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer Tochter mit deren Familie. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbe- dingt notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) und den für diesen Bereich relevanten Zielen des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ortsrandeingrünung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird die überplanten Flächen zukünftig als Wohnbaufläche darstellen. 6.2.3.5 Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebäudes, um den Erwerb von potenzieller gewerblicher Baufläche durch die Gemeinde Baindt und somit lokalen Unternehmen die Möglichkeit des Verbleibs am Standort Baindt zu ermöglichen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6.2.4.2 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt, weil sich das Vorhaben im Au- ßenbereich befindet, nicht gem. § 35 BauGB zulässig wäre und es zeitlich mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet "Mehlis – Erweiterung" zusammenhängt. 6.2.4.3 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren darauf hingewiesen, dass das geplante Wohnhaus möglichst nah an der bestehenden Bebau- ung im Westen zu errichten ist, damit keine Baulücke entsteht und das Fällen weiterer Obstbäume verhindert wird. Um den Streuobstbestand zu sichern, wird eine vertragliche Sicherung der Bäume zwischen der Grundstücksbesitzerin und der Gemeinde Baindt geschlossen werden. Außerdem wurde auf Belange des Immissionsschutzes hingewiesen und angeregt, den Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) festzusetzen. 6.2.4.4 Für die geplante Wohnbebauung soll erreicht werden, dass sie zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. 6.2.4.5 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sicherge- stellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht zweckgebunden auf die o.g. Erforder- nisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Gebäude und Wohn-Einheiten ist damit ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden entsprechende Detailinhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes Be- standteil der Satzung. 6.2.4.6 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" erfolgt im so genann- ten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 220 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzung. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 25 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 6.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zu- lässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten an- hand einer Positiv-Liste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbe- reiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Wohnen" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. 6.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur abschließenden Beurtei- lung des Vorhabens. Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässige Grundfläche orientiert sich am Ausmaß des ge- planten Hauptgebäudes unter Berücksichtigung von angemessenen Erweiterungsmöglichkei- ten für Zufahrten und Wege. Somit kann das Bauvorhaben ermöglicht werden, ohne dass es aufgrund einer beliebigen Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit unter Umständen zu Fehlentwicklungen kommt. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da die Gebäude mit teilweise belichtbaren Untergeschoßen und ausbaubaren Dachgeschoßen errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmtes Maß mit einem Puffer von 30 cm festgesetzt. 6.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die Größe der Gebäude gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur minimal hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft im Bauvollzug einerseits ein geringer Umsetzungsspielraum und gleichzeitig wird das räumlich-strukturelle Konzept verbindlich umgesetzt. 6.2.5.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.5.5 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf die Gesamthöhe des Hauptgebäudes wird eine Fehlentwicklung ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur 6.2.6.1 Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. 6.2.6.2 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 6.2.6.3 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 6.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. 6.2.7.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.2.8.1 Auf das Vorhaben wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7946 ("Wickenhauser Straße") sowie die Gewerbelärm-Immissionen der östlich gelegenen Gewerbebetriebe ein. Auf- grund der umgebenden Bebauung, welche durch eine Mischung von Gewerbe und Wohnen geprägt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 ist, wird dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugeordnet. Dies ist möglich da das Vorhaben zwar einer Wohnnutzung entspricht, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aber keine Bindung an die Gebietstypen der BauNVO und der daraus resultierenden Schutzansprüche besteht. Deshalb kann dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen als auch der Gewerbelärm-Immissionen. Die Kreis-Straße K 7946 weist im betreffenden Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2015 eine Verkehrsstärke von 174 Kfz/h im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 18 Kfz/h im Nacht- zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) auf. Der Anteil der Schwerlastverkehrs beträgt tagsüber 2,9 % und nachts 0,0 %. Eine Prognose für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrs- zunahme von 1 % ergibt eine Verkehrsstärke von 202 Kfz/h tagsüber und 21 Kfz/h nachts. Eine Grobabschätzung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) ergibt, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ab einem Abstand zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 von ca. 15 m tags bzw. ca. 10 m nachts eingehalten werden . Da sich die Grenze der überbaubaren Grund- stücksfläche in einem Abstand von ca. 60 m zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 befindet, werden die Orientierungswerte dort deutlich unterschritten. Demnach ist mit keinen Konflikten auf- grund der Straßenverkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bezüglich der Gewerbelärm-Immissionen der östlich befindlichen Betriebe ist festzustellen, dass bereits bestehende Einwirkorte näher an den Gewerbeflächen gelegen sind als die durch das Vor- haben entstehenden Einwirkorte. Die gewerbliche Nutzung ist daher bereits durch die bestehen- den Einwirkorte limitiert, näher an die gewerbliche Nutzung heranrückende Einwirkorte entstehen nicht. Daher ist mit keinen Konflikten aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen zu rechnen. Lärm- schutz-Maßnahmen sind demzufolge nicht erforderlich. 6.2.8.2 Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.8.3 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.9 Wasserwirtschaft 6.2.9.1 Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.2.9.2 Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt auf den privaten Grundstücken versickert werden. 6.2.9.3 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Orts-Teiles Schachen. Es grenzt im Wes- ten und Südwesten an bestehende Wohn- und Gewerbebebauung an. Im Osten wird das Gebiet durch eine Streuobstwiese begrenzt. In nördlicher Richtung befinden sich z.T. weitere vereinzelte Obstbäume sowie in nordwestlicher Richtung ein Weiher mit verschiedenen Gehölzen. In nördli- cher/nordwestlicher Richtung dazu schließt die freie Landschaft an. Mit einem Abstand von etwa 50 m in südöstlicher Richtung verläuft die Straße "Wickenhauser Str." (Kreisstraße K 7946). Jen- seits der genannten Straße sowie weiter südwestlich zum Plangebiet befindet sich gewerbliche Bebauung. Das Plangebiet selbst wurde bis zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes als Streuobstwiese genutzt. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelte es sich um einen Teil einer ausgeprägten Streuobstwiese. Die arten- und naturschutzfachliche Einschätzung der Obstbäume konnte aufgrund der Rodung der meisten Bäume der Planung vorab nicht durchgeführt werden. Fünf Obstbäume bestehen noch im Plangebiet. Artenschutzrechtlich relevante Arten konnten auf- grund der Rodung nicht nachgewiesen werden. Da das Plangebiet in nördlicher Richtung an die Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 freie Landschaft anschließt, könnte allerdings mit einer eher artenreicheren Fauna gerechnet wer- den. Der Unterbewuchs (Wiese) ist nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora als eher artenarm ein- zuschätzen (schnittverträgliche Arten des Wirtschaftsgrünlands). Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2018 durch eine Biologin begangen. Artenschutzrelevante Arten konnten dabei nicht nachgewiesen werden, da die Streuobstbäume, wie bereits erwähnt, im Vorfeld gerodet wur- den. Ein artenschutzrechtlicher Kurzbericht wurde nicht erstellt. 7.2.1.3 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): In etwa 550 m nordwestlicher Richtung befindet sich eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343). Das nächste gem. § 33 NatSchG BW kartierte Biotop liegt etwa 100 m nordwestlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 81234367020). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 7.2.1.4 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmeiszeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (in geringem Um- fang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit geringerer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Na- türliche Bodenfruchtbarkeit" als gering eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungs- klasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Grünland) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt werden. 7.2.1.5 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet. In nordwestlicher Richtung mit einem Abstand von etwa 10 m befindet sich ein Stillgewässer (Weiher). Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch wild abfließendes Wasser zu rechnen. Abwässer fallen der- zeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bo- denzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. 7.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche außerhalb des bebauten Bereiches von Schachen, auf der sich kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Ge- hölze kommen auf der Fläche im östlichen Teilbereich in Form von fünf Obstbäumen vor. Diese Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 Bäume sowie die weiteren, zuvor vorhandenen Obstbäume trugen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist (teilweise kleinteilig aus Ein- und Zwei- familienwohnhäuser mit Gärten, größere Gewerbebauten), kommt der Fläche in geringen Umfang eine kleinklimatische Bedeutung zu. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer re- levanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen in südwestlicher und östlicher Richtung zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. 7.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Teil-Ortes Schachen. Im Norden bzw. Nordwesten schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an (Weiher mit Gehölzen, Streuobstwiesen, Grünland und Ackerflächen). Westlich und weiter östlich befindet sich bestehende Mischbebauung sowie die Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str."). Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der freien Landschaft teilweise gut einsehbar. Das Gebiet wurde bis zum Zeitpunkt der Planung als Streuobstwiese genutzt. Die bereits älteren Obstbäume hätten als bedeutendes Element für das Landschaftsbild beschrieben werden können. Dessen Erlebbarkeit bzw. Bedeutung wurde durch die Rodung vermindert. Der Fläche kommt im derzeitigen Zustand nur noch eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der Erholungs- eignung (keine vorbeiführenden Wander- oder Radwege) zu. Das Plangebiet ist von der angren- zenden Kreisstraße sowie von der freien Landschaft im Norden her relativ gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild somit von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung des Baukörpers und der damit einhergehenden Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräu- men zu rechnen. Durch die Errichtung des geplanten Baukörpers wurden die meisten Obstbäume, welche sich innerhalb des Plangebietes befanden, gefällt. Die fünf verbliebenen Bäume im östli- chen Bereich wurden als zu erhalten festgesetzt und können weiterhin als Lebensraum bestehen. 7.2.2.2 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343)" konnte verzichtet werden. Aufgrund der Entfer- nung sowie bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbe- wirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Auf Grund der Entfernung, die zu dem o.g. Biotop besteht, ist dieses von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 7.2.2.3 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit Gelände-Aufschüttungen zu rechnen (siehe Vorha- ben- und Erschließungsplan). Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutz- pflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um ein Baugrundstück (insgesamt etwa 450 m2 Neuversiegelung durch Wohnbebau- ung und Garage) handelt. 7.2.2.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser soll soweit es die Bodenbe- schaffenheit zulässt unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. Das anfallende Schmutz- wasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwasserkanal) der Sammelkläranlage zugeführt. 7.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die bereits durchgeführte Rodung der im Plangebiet bestehenden Obstbäume ent- fällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Of- fenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. In geringem Umfang kann es zu einer Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise aus der nördlichen, freien Landschaft in den bebauten Bereich von Schachen kommen. 7.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch den in Ortsrand- lage geplanten Baukörper und der dadurch einhergegangenen Rodung der Obstbäume, erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Der bestehende Ortsrand verlagert sich weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebau- ten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Streuobstwiese). Die getroffenen, grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benach- barten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewach- sene Struktur einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im östlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung und Pufferung zur Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str.") dient. Zudem greift die Grünfläche die noch vorhan- denen Obstbäume auf und schafft Platz für weitere Pflanzungen. 7.2.3.3 Im Plangebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen (zwei Bäume, drei Solitärsträucher) zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem ver- bessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. 7.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.5 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.6 Um den (wertvollen) Rest-Bestand der Streuobstwiese zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die Gehölze als zu erhaltende Bäume festgesetzt. 7.2.3.7 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen, werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. 7.2.3.9 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. 7.2.3.10 Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 7.2.3.11 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. 7.2.3.12 Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. 7.2.3.13 Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken. Unzulässig sind Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem endgültigen Gelände. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. 7.2.3.15 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die noch be- stehenden Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.1.1.1 Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ist insbesondere der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgeblich. So sind die dargestellten Dachformen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Satteldach einschließlich Dachneigung und Dachaufbauten) verbindlich. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorga- ben und ist bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. 8.1.1.2 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben rot bis rotbraun sowie betongrau bis anthrazit- grau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfah- rungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschrän- kungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,18 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW 9.2.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − redaktionelle Ergänzung der Hinweise zum Brandschutz − Klarstellende Berichtigung der Satzung − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche mit be- sonderer Zweckbestim- mung als Ortsrandeingrü- nung" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Ost Blick von Westen Blick von Nord-Ost Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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