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Problemstoffsammlung

Problemstoffsammlung 2026 Termin 2026 in Baindt: Donnerstag, 26.03.2026 von 11:00 bis 13:00 Uhr Ort: Bauhof Baindt, Ziegeleistraße 20 Termin 2026 in Baienfurt: Donnerstag, 12.11.2026 von 09:00 bis 10:30 Uhr Ort: beim Skaterplatz, Zeppelinstraße in Baienfurt Weitere Informationen und Termine zur Problemstoffsammlung 2026 finden Sie auf dem Flyer des Landratsamtes Ravensburg.[mehr]

Zuletzt geändert: 25.11.2025
Immissionsschutz - Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs bei Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheidern

Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Gegebenenfalls nimmt die Behörde auch Kontakt mit Ihnen auf.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach BImSchG beantragen

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. Auf Antrag ist es möglich, eine solche Genehmigung auch abschnitts- bzw. stufenweise zu erteilen. Mit einer Teilgenehmigung können Sie mit der Errichtung sowie dem Betrieb des genehmigten Projektabschnitts beginnen. Eine Teilgenehmigung kann im Einzelfall zu einer schnelleren Verwirklichung eines Vorhabens beitragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, die endgültige Stilllegung der Anlage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde zu anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Immissionsschutz - Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, eine emissionsrelevante Änderung der Anlage vor der Durchführung der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums. Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen. Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter beantragen

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen. Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich oder eine Vetretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter beantragen

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen. Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter. Sie können PKWs, Motorräder und Anhänger wieder zulassen. Den Antrag dafür können Sie persönlich beziehungsweise eine Vertretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Alternativ können Sie die Wiederzulassung über das i-Kfz Portal digital beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorlagebescheinigung beantragen, Transportgenehmigung beantragen

Eine Vorlagebescheinigung dient als Bestätigung dafür, dass Sie beim Erwerb einer geschützten Tier- und Pflanzenart die bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Art eingehalten haben. Sie benötigen eine Vorlagebescheinigung, um beim Bundesamt für Naturschutz eine Ein- oder Ausfuhrgenehmigung beantragen zu können. Die Ein- oder Ausfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Naturschutz benötigen Sie insbesondere zur Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Exemplaren geschützter Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A, B oder C. Eine Transportgenehmigung ist eine Genehmigung zum Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union. Sie benötigen eine Transportgenehmigung nur, wenn es sich um lebende Tiere handelt, die in Anhang A gelistet wurden, der Natur entnommen wurden und für die in einer vorausgehenden Einfuhrgenehmigung oder EU-Bescheinigung ein bestimmter Haltungsort vorgegeben ist. Zu den geschützten Arten gehören beispielsweise: bestimmte lebende Tiere und Pflanzen z.B. Griechische Landschildkröten, Graupapageien je nach Art tote Tiere und Pflanzen, zum Beispiel Präparate, Erzeugnisse (unter anderem Pulver), Federschmuck, Pelzmäntel, Produkte aus Elfenbein oder Möbel und Instrumente aus geschützten Baumarten Ob Ihre Art geschützt ist und ob sie in diesem Fall in Anhang A, B oder C gelistet ist, können Sie in der Wisia-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren. Sie können die Art dort auf der linken Seite unter „Recherche“ und „Suchbegriff (Artnamen) eingeben“. Ist in der erscheinenden Spalte „EG“ ein „A“ eingetragen, handelt es sich um eine Anhang A-Art (B und C analog). Die Vermarktungsgenehmigung können Sie online oder per Mail oder Post beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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