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Einzelunternehmen

Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Kleingewerbebetriebe müssen nicht ins Handelsregister eingetragen sein. Es reicht die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Gemeinde. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Rechtlich ist das Einzelunternehmen in §§ 1 - 104 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Sie können sich auch ins Handelsregister als "eingetragener Kaufmann (e.K.)" eintragen lassen. Das kann aus Gründen der Außenwirkung sinnvoll sein. Damit gelten Sie als Vollkaufmann und sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Hinweis: Die doppelte Buchführung ist vorgeschrieben, wenn Sie mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr machen oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr vorweisen. Einzelkaufleute mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro pro Geschäftsjahr sind von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Hier reicht eine einfache Buchführung. Liegt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe vor, sind Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausgangssituation

Selbständig zu sein hat viele Vorteile: Sie können beispielsweise Ihre eigenen Ideen umsetzen und eigenverantwortlich arbeiten. Sie können beruflich erfolgreich sein und sich Ihre Arbeitszeit flexibel einteilen. Damit Sie weitgehend nach Ihren eigenen Regeln handeln können, muss Ihr Unternehmen allerdings mittel- und langfristig erfolgreich sein. Überlegen Sie daher, ob Sie tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet sind. Je nach Branche und Geschäftsidee können ganz unterschiedliche Persönlichkeitsbilder erfolgreich sein. Es gibt aber einige Grundeigenschaften, über die Sie, um selbständig erfolgreich zu sein, verfügen sollten. Dazu zählen Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Risikobewusstsein. Sie sollten Chancen, Marktnischen und Trends erkennen und auf Kundinnen und Kunden zugehen können. Zudem benötigen Sie eine ausgeprägte Marktkenntnis und ein gewisses Maß an kaufmännischem Know-how. Achtung: Aufgrund des eigenverantwortlichen unternehmerischen Handelns haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein deutlich höheres Einkommen als durchschnittliche Angestellte. In den Anfangsjahren eines Unternehmens ist das aber, gerade bei technologieorientierten Gründungen, nicht die Regel. Bevor Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie daher folgendes klären: Fragen zum Unternehmen selbst und der Umsetzung: Was wollen Sie produzieren? Welche Art Dienstleistung wollen Sie anbieten? Welcher Standort ist geeignet? Wie groß ist der Einzugsbereich? Wen wollen Sie als Kundinnen und Kunden gewinnen? Wie groß ist der Kundenbereich? Wie viele Wettbewerber gibt es auf diesem Markt? Wie leistungsfähig sind diese? Welche Kosten entstehen mit der Gründung und in der ersten Zeit der Tätigkeit? Welches Startkapital brauchen Sie? Wer bringt es auf? Welche finanziellen Hilfen sind möglich? An welche Bedingungen sind diese geknüpft? Fragen zu Ihrer Qualifikation und Persönlichkeit: Passt Ihre praktische Erfahrung zur gewählten Branche? Sind Sie fachlich qualifiziert? Haben Sie schon einmal die Arbeit von Beschäftigten organisiert und kontrolliert? Besitzen Sie eine fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung oder entsprechende Erfahrung? Sind Sie bereit, mehr Stunden pro Woche zu arbeiten als Sie es gewohnt sind? Wird Ihre Familie Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen? Wollen Sie ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, sollten Sie dies sorgfältig planen und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Eine Alternative zur Neugründung eines Unternehmens ist die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Üblicherweise gibt es bereits einen Kunden- und Lieferantenstamm und erfahrene Beschäftigte.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Planung

Haben Sie sich entschieden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, sollten Sie keinesfalls auf eine solide Planung verzichten. Damit können Sie viele Fehler vermeiden. Denn Sie sind vor allem erfolgreich, wenn Sie ihr Unternehmen sorgfältig durchdacht und geplant haben. Eine gute Geschäftsidee und deren Umsetzung sind die Voraussetzung jedes erfolgreichen Unternehmens. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die wichtigsten Themen, die Sie in der Planungsphase beachten sollten. Eine umfassende und individuelle Beratung und Information vor der Gründung ist unverzichtbar. Beratung beseitigt Informationsdefizite, die in der Umsetzungsphase zu ernsthaften Problemen führen können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle

Als zentrale Stelle begleitet Sie der Einheitliche Ansprechpartner bei den erforderlichen Verwaltungsverfahren und kann sich in Ihrem Auftrag um die weitere Kommunikation mit allen beteiligten Behörden kümmern. Er informiert Sie über alle Formalitäten, die Sie bei der Ansiedlung, Existenzgründung oder Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit berücksichtigen müssen und stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wege in die Selbständigkeit

Der Weg in die Selbständigkeit führt nicht nur über eine Betriebsneugründung. Die Art der Gründung sollte zu Ihnen und Ihren unternehmerischen Fähigkeiten passen. Welchen Weg Sie wählen, hängt beispielsweise von folgenden Faktoren ab: Wie viel Gestaltungsspielraum möchten Sie haben? Gibt es eine günstige Gelegenheit ein Unternehmen zu übernehmen? Können Sie das Risiko reduzieren? Mehr zu den möglichen Wegen in die Selbständigkeit lesen Sie auf dieser Seite und in den Unterkapiteln. Betriebsgründung Bei der Betriebsgründung starten Sie bei null. Sie müssen sich Ihren Markt erst erobern und Ihre Position am Markt festigen. Sie müssen Kunden- und Lieferantenbeziehungen aufbauen, Beschäftigte suchen und sich einen Ruf erwerben. Kurz gesagt: Sie müssen eine Anlaufphase durchstehen. Eine Betriebsneugründung birgt aber nicht nur Risiken. Sie bietet auch die Chance, einen Betrieb nach Ihren eigenen Vorstellungen völlig neu aufzubauen. Betriebsbeteiligung Für die Beteiligung an einem Betrieb gelten dieselben Empfehlungen wie für die Übernahme eines Betriebs. Es hängt vom Preis für die Beteiligung, von den Zukunftsaussichten des Betriebs und von den konkreten Regelungen des Gesellschaftsvertrags ab, ob der Einstieg in das Unternehmen sinnvoll ist oder nicht. Gemeinsame Gründung mit anderen Einen Betrieb nicht alleine, sondern gemeinsam mit einer Geschäftspartnerin oder einem Geschäftspartner zu gründen, hat Vorteile: Der Betrieb lastet nicht nur auf Ihren Schultern, sondern Sie teilen die Verantwortung und das Risiko. Sie können sich die Aufgaben teilen und sich gegenseitig vertreten. Ihre Kundenkontakte addieren und Ihre fachlichen Kenntnisse ergänzen sich. Die Finanzierung des Betriebs ist ein wichtiges Argument für eine Partnerschaft. Alleine kann es schwierig sein, die erforderlichen Gründungsinvestitionen zu finanzieren. Betriebsübernahme Wenn Sie einen eingeführten Betrieb übernehmen, übernehmen Sie gleichzeitig auch eine bestimmte Marktposition, Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie Beschäftigte. Wichtig ist, dass Sie sich Klarheit über die Erfolgsaussichten des Betriebs verschaffen. Management-Buy-out und Management-Buy-in Mit Management-Buy-out (MBO) wird die Übernahme eines Unternehmens durch das eigene Management bezeichnet - meist durch leitende Angestellte oder die Geschäftsführung. Management-Buy-in (MBI) bezeichnet dagegen die Übernahme eines Unternehmens durch (fremde) Managerinnen und Manager von außen. Der MBO ist vor allem beim Generationswechsel in Unternehmensleitungen eine mögliche Form der Unternehmensgründung. Das neue Umwandlungsrecht erleichtert Abspaltungen bisher unselbständiger Betriebsteile und damit neue Existenzgründungen. Spin-off-Gründung Spin-off-Unternehmen sind meist technologieorientierte Ausgründungen größerer Unternehmen, die zu folgenden Zwecken gegründet werden: Erschließung neuer Geschäfts- und Technologiefelder Risikoauslagerung Beschränkung auf Kernkompetenzen im Rahmen des Outsourcing überwiegend als abhängige Tochterunternehmen Besonders häufig sind Spin-off-Gründungen im Hochschulbereich. Das neue Unternehmen hat dabei die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zum Ziel. Für diese Unternehmen gibt es in Baden-Württemberg beispielsweise Fördermöglichkeiten von regionalen Gründerverbunden oder auf Bundesebene im Rahmen des EXIST-Programmes und seiner zahlreichen regionalen und sektoralen Initiativen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nebenerwerbsgründung

Die Nebenerwerbsgründung ist eine besondere Form der Kleingründung. Bei dieser Form sind Gründerinnen und Gründer hauptberuflich beispielsweise als Angestellte tätig und im Nebenberuf selbständig. Eine weitere Form der Nebenerwerbsgründung liegt vor, wenn die Gründung keine Vollerwerbsgründung ist. Das bedeutet, dass die Erträge nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten. Vorteile und Nachteile Die Nebenerwerbsgründung bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern viele Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Vorteile: Minderung des Risikos geringer Finanzbedarf Testphase (selbständig sein trotz festem Arbeitsverhältnis) geringerer Zeitbedarf als bei einem "full-time-Unternehmen" Zusatzeinkommen zu dem Einkommen aus der Angestelltentätigkeit Nachteile: möglicherweise mangelnde Qualifikation im Bereich der neuen Geschäftsidee ungenügende unternehmensbezogene Prüfung des Konzeptes Probleme bei der Finanzierung und zu wenig Sicherheiten fehlende Kontakte im Bankbereich Besonderheiten der Nebenerwerbsgründung Bei Nebenerwerbsgründungen müssen Sie einige Besonderheiten beachten, beispielsweise im Bereich der Sozialversicherung. Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesagentur für Arbeit sozialversichert. Auch bei den Kammerbeiträgen gibt es Besonderheiten. Bleiben Sie unter einem bestimmten Jahresgewinn oder jährlichen Gewerbeertrag, können Sie unter Umständen von der Zahlung der gewinnabhängigen Umlage an die Industrie- und Handelskammer oder von der Entrichtung des Zusatzbetrages an die Handelskammer befreit sein. Die meisten Fördermittel werden nur bei Vollexistenzgründungen gewährt. Wollen Sie sich nebenberuflich selbständig machen, stehen die öffentlichen Förderprogramme "ERP-Gründerkredit - StartGeld" und "Startfinanzierung 80 der L-Bank" zur Verfügung. Die einfachste Rechtsform für Kleingründerinnen und Kleingründer ist das Einzelunternehmen. Gründen Sie mit anderen gemeinsam ein Nebenerwerbsunternehmen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer müssen Aufzeichnungen führen: Die baren Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben), die mit dem Unternehmen zusammen hängen, sollen täglich vollständig in ein Kassenbuch eingetragen werden. Der Barbestand, der sich aus dem Kassenbuch errechnet, muss mit dem tatsächlichen Bestand an Bargeld übereinstimmen. Jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, Daten zu eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch Roh- und Hilfsstoffen, aufzuzeichnen (Datum, Lieferant, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis). Soweit keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Wareneingangsbuch geführt werden. Ein Warenausgangsbuch müssen Sie nur führen, wenn Sie z. B. als Großhändler Waren an andere gewerbliche Unternehmen liefern. Aufzuzeichnen sind Datum, Abnehmer, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis. Eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung stellt die Einnahmenüberschussrechnung (Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) dar. Diese Methode ist steuerlich aber nur zulässig, solange das Finanzamt nicht feststellt, dass der Umsatz höher als 500.000 Euro oder der gewerbliche Gewinn höher als 50.000 Euro im jeweiligen Geschäftsjahr ist. Den Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit müssen Sie versteuern. Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Betätigung jedes Einzelnen. Bei Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Alle Gewerbebetriebe müssen außerdem die Gewerbesteuer beachten. Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanzierung/doppelte Buchführung vor. Auch bei selbständigen Tätigkeiten im Nebenerwerb akzeptiert das Finanzamt keine auf Dauer anhaltenden Verluste. Anstelle einer Selbständigkeit wird hierbei eine Liebhaberei unterstellt, für die es keine Steuererleichterungen gibt. Werden Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht, können diese zurückgefordert werden. Nebenerwerbsunternehmer müssen beide Einkünfte zusammen versteuern. Bei der Planung einer Nebenerwerbsgründung sollten Sie folgende Punkte beachten: Die Geschäftsidee sollte mit geringen laufenden Kosten (z.B. Miete) und Investitionen (z.B. Büroausstattung) umsetzbar sein. Es sollte auf eine solide Kalkulation und Preisbindung geachtet werden. Es muss gewährleistet sein, dass das Unternehmen mit dieser Geschäftsidee tatsächlich stundenweise betrieben werden kann. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies z.B. unrealistisch. Die Geschäftsidee sollte weiteres Entwicklungspotential aufweisen. Auch Nebenerwerbsgründungen müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden, weitere rechtliche Regelungen sind zu beachten. Ihr Arbeitgeber regelt, ob und in welchem Umfang Sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Selbständigkeit ausüben dürfen. Informieren Sie sich. In manchen Fällen muss der Arbeitgeber der zusätzlichen Selbständigkeit zustimmen. Die Geschäftsidee darf nicht in Konkurrenz zum Unternehmen des Arbeitgebers stehen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen. Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein. Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen: Staatliche Unterstützungen Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen. Als Zuschuss zum Bürgergeld können Sie Einstiegsgeld erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewinnermittlung und Buchführungspflicht

Gewinneinkünfte können auf zwei Arten ermittelt werden: Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder Einnahmenüberschussrechnung Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft. Durch Betriebsvermögensvergleich müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln, wenn Sie buchführungspflichtig sind. Dies sind: Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch und andere Gewerbetreibende, wenn einer der folgenden Beträge überschritten wird: Jahresumsatz: 800.000 Euro oder Jahresgewinn: 80.000 Euro Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können Sie Ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung auf dem Formular "Anlage EÜR" beifügen. Hinweis: Sie müssen die Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen oder an diesen beteiligt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Anlage EÜR oder die Bilanz, sondern auch für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuern und Abgaben

Die unternehmerische Tätigkeit unterliegt vielfältigen steuerlichen Regelungen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen steuerlichen Berater. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Finanzämtern. Auch Städte und Gemeinden können Steuern sowie Gebühren und Beiträge erheben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frühzeitige Planung der Übergabe

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist es nicht einfach, das eigene Lebenswerk aufzugeben und anderen ihren Platz zu überlassen. Ohne fähige Nachfolgerinnen oder Nachfolger ist der Fortbestand des Unternehmens bedroht. Besonders Familienbetriebe müssen oft schließen, weil es keine Nachfolge gibt. Geeignete Personen für eine Nachfolge im eigenen Unternehmen aufzubauen oder extern zu suchen und auf die Übernahme vorzubereiten, kostet ebenso Zeit wie die Übergabe des Unternehmens selbst. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von rund fünf Jahren für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie Ihr Unternehmen auf die Übergabe vorbereiten, Ihre eigene Altersversorgung beziehungsweise -vorsorge planen, Ihr Familienvermögen sichern (z.B. testamentarische Verfügungen treffen), Informationen über alle steuerlichen und rechtlichen Fragen einer Übertragung einholen, Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger auswählen und im Idealfall einer gemeinsamen Übernahme/Übergabe in Ihr Unternehmen einführen und sich darüber klar werden, was Sie selbst nach Ihrem Ausstieg machen wollen (z.B. ein Ehrenamt übernehmen, Hobbys intensivieren). Tipp: Stecken Sie klar Ihre persönlichen Ziele ab, die Sie mit der Übergabe Ihres Unternehmens verfolgen. Dies gilt auch für die Familie sowie für Ihre Beschäftigten. Entwickeln Sie mit Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger eine gemeinsame Übergabestrategie. Diese sollte beispielsweise einen konkreten zeitlichen Ablauf der Übergabe festlegen und Fragen wie die einer gemeinsamen "Übergangszeit" im Unternehmen klären.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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