Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "schnitt".
Es wurden 294 Ergebnisse in 18 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 171 bis 180 von 294.
Amtsblatt_2024_10_25_KW43.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 25. Oktober 2024 Nummer 43 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Rückblick Ferienprogramm der Naturfreunde Baindt Anfang der Sommerferien begrüßten wir 12 Kinder beim Insektenpark nahe der Zeppelinstraße. Dort wur- den das Insektenhotel, das Sandarium und der Totholzhaufen von den interessierten Kindern unter die Lupe genommen. Zwei Videos erklärten den Kindern, wie eine Mauerbiene ihre Niströhre einrichtet und wie sich aus einem Ei eine neue Wildbiene entwickelt. Auf dem anschließenden Weg Richtung Klosterwie- senschule bestimmten die Kinder mit Hilfe von Handy-Apps verschiedene blühende Pflanzen. Auf dem Schulhof angekommen, machten wir einen Abstecher zum neuangelegten Insektenareal, das im zweiten Schuljahr in der Schüler-AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule in Zusammenarbeit mit Studenten der PH Weingarten, dem Bauhof der Gemeinde und den Naturfreunden gebaut wurde. Nach einer kurzen Vesperpause ging es auf dem Schulhof ans Werkeln. Eifrig wurde gesägt, gefeilt, gebastelt und gemalt. So entstand für jedes Kind eine Insektennisthilfe für Zuhause und wer wollte, konnte für sich ein Ohr- wurmhaus herstellen. Herzlichen Dank an die Klosterwiesenschule für die Benutzung des Pausenhofes! Dani Böhner, Lisa Schwarz und Inge Fink-Spöri Team Ferienprogramm Naturfreunde Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen zur Grundsteuerreform Das Jahr 2025 nähert sich rasch und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Un- gleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundes- verfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt mul- tipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwe- cken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanz- amtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbän- den immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommens- neutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Ei- gentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das un- verbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Ab- weichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwor- tung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsen- den Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Nebenstehend finden Sie Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem: Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 N ut zu ng / Zo ne M es sb et ra g bi sh er G ru nd st eu er m it de m bi sh er ig en H eb es at z vo n 45 0 v. H . M es sb et ra g ne u M ög lic he G ru nd st eu er ne u ab 0 1. 01 .2 02 5 m it de m v or au ss ic ht lic he n H eb es at z vo n 23 0 v. H . ge m äß a kt ue lle m S ta nd * Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 66 ,0 7 € 29 7, 32 € 14 3, 96 € 33 1, 11 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 19 ,2 8 € 86 ,7 6 € 34 2, 89 € 78 8, 65 € Ei nf am ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 10 5, 07 € 47 2, 82 € 25 1, 25 € 57 7, 88 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 85 ,0 0 €) 72 ,1 2 € 32 4, 54 € 18 2, 18 € 41 9, 01 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 00 ,0 0 €) 71 ,1 7 € 32 0, 65 € 17 2, 76 € 39 7, 35 € Zw ei fa m ilie nh au s (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 2 65 ,0 0 €) 12 9, 65 € 58 3, 43 € 20 3, 93 € 46 9, 04 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 4 20 ,0 0 €) 39 ,3 7 € 17 7, 17 € 62 ,8 8 € 14 4, 62 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 95 ,0 0 €) 90 ,9 0 € 40 9, 05 € 66 ,6 1 € 15 3, 20 € W oh nu ng st ei le ig en tu m (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 45 ,0 0 €) 34 ,7 2 € 15 6, 24 € 58 ,0 6 € 13 3, 54 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 3 10 ,0 0 €) 98 0, 11 € 4. 41 0, 50 € 1. 21 9, 79 € 2. 80 5, 52 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 90 ,0 0 €) 1. 03 5, 23 € 4. 65 8, 54 € 2. 26 2, 52 € 5. 20 3, 80 € G ew er be gr un ds tü ck (Z on e m it ei ne m B od en ric ht w er t v on 1 10 ,0 0 €) 8. 07 3, 07 € 36 .3 28 ,8 2 € 11 .5 42 ,3 1 € 26 .5 47 ,3 1 € * o hn e Zu la ge O SK u nd Ö PN V Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 31.10.2024 Redaktionsschluss 28.10.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit 2024 In der Nacht von Samstag 26. Oktober auf Sonntag 27. Oktober 2024 wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurück- gestellt. Halloween-Scherze – von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November für einen Halloween-Streich. Doch nicht alle Scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Sperrung der L 314 (Baienfurt – Bergat- reute) wegen Holzerntemaßnahmen Die L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute muss von Montag, den 28. Oktober bis Samstag, den 02. November 2024 wegen Holzerntemaßnahmen für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Die Umleitung ab Baienfurt/Baindt erfolgt über die K 7951. Von der B 30 her kommend wird von Enzisreute über die K 7939 nach Bergatreute umgeleitet. In der Gegenrichtung wird ab Rossberg/Alttann über die L 316 Bad Waldsee (Richard-Wagner-Str.) L 275 - B 30 umgeleitet und von Gaisbeuren über Enzisreute auf die B 30 neu. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. Oktober und Sonntag, 27. Oktober 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. Oktober 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 27. Oktober 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 335, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt An Allerheiligen, den 01.11.2024, bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoff- hof am Samstag, den 02.11.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2024 „Allerheiligen“ ist die Kompos- tieranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjähriggeöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/ Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Franziskus 27.11. Adventskaffee Sel.Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Besuch der Vorschüler vom Haus Sonne in der Gemeindebücherei Um unseren Vorschülern eine weitere Möglichkeit zu bieten, ihr Interesse und ihre Neugier für Bücher weiter zu entdecken, sind wir Frau Lins sehr dankbar, dass sie uns Führungen in Klein- gruppen durch die Gemeindebücherei angeboten hat. Bei unserer Ankunft waren wir beeindruckt von der ruhigen Atmosphäre und der Vielzahl an Büchern in den Regalen. Zunächst haben wir gemeinsam mit FrauLins ein Buch gelesen. Anschließend hatten die Kinder die Gelegen- heit, die Vielfalt der Bücher selbst zu erkunden. Um den Ausleihvorgang kennenzulernen, haben wir uns für unser Haus zwei Sankt Martinsbücher ausgeliehen. Leider war unsere Zeit begrenzt, und wir mussten viel zu schnell wieder auf den Rückweg machen. Sicherlich wer- den wir die Gemeindebücherei bald mal wieder besuchen. Herzlichen Dank, Frau Lins! Kindergarten St. Martin Unsere Waldwoche Am 07.10.2024 startete unsere Waldwo- che des Kindergartens St. Martin. Nach der Frühbetreuung machten sich ein paar der Kinder und Erzieher auf den Weg in den Wald. Am Waldspielplatz angekommen, stießen die restlichen Kinder dazu. Nach einem gemeinsamen Marsch in den Wald, trafen sich Kinder sowie Erzieher im Mor- genkreis. Hier wurden die Regeln besprochen, gesungen und gefrühstückt. Danach konnten die Kinder den Wald entdecken. In der Freispiel-Zeit bauten die Kinder eine Wippe, die sie gerne nutzten. Außerdem sammelten sie Naturmateria- lien, die sie zu einem Mandala legten oder damit einen „Tisch“ deckten. Viele Kinder kletterten bei der Waldstati- on oder ließen sich auf dieser massieren. Im Wald wurde ein Stock zu einem Zauberstab, ein Blatt zu einem Teller und Steine zu Goldtalern. Ganz ohne Spielzeug wurden die Kinder kreativ und konnten dennoch den Wald als natürlichen Raum wahrnehmen. Mit aufmerksamen Au- gen beobachteten sie Kröten und Vögel oder kleinste Insekten. Sie gingen auf Erkundungstour in bewachsene Waldabschnitten und hatten viel Spaß dabei. Der Wald wurde mit allen Sinnen erforscht und von den Kindern als Spiel- und Lernort genutzt. Nach einem erfolgreichen Waldtag wurden manche Kin- der am Waldspielplatz abgeholt, während andere von den Erzieherinnen zum Kindergarten begleitet wurden. Während der Waldwoche begab sich auch die Krippen- gruppe auf Spaziergänge. Sie war auf der Suche nach kleinen Zwergen, die die Kinder durch verschiedene Hin- weisefindenkonnten.SomitkonntenauchdieKleinsten des Hauses die frische Herbstluft und die Bewegung im Freien genießen. Die Waldwoche endete mit ganz viel neuen Erfahrungen und Eindrücken. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zur Informationi Ausstellung im Hospiz Ambulant Wein- garten Ab sofort ist die große Fensterfront des Hospiz Ambu- lant Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg wieder mit Kunst gefüllt. Bis zum Jahresende ist die in der Region gut be- kannte Papierkünstlerin Carola Weber-Schlak mit ihren Arbeiten auf und mit Papier zu Gast. Unter dem Titel „Zweckentfremdet – auf die Tüte gekom- men“ sind Werke zu sehen, die eine sogenannte Zweit- nutzung erfahren haben. Umgefaltete Brottüten werden zu Licht-Bildern und dreidimensionalen Farbobjekten, Paketband und Karton zu Flechtobjekten und bemaltes Kreppband auf Malplatten zu Farbstaffelungen. Carola Weber-Schlak ist gelernte Goldschmiedemeisterin. An ihren oft kleinteiligen und Geduld erfordernden Werken ist dieser Hintergrund gut zu sehen. Seit vielen Jahren ist ihr Stil und die Farbgebung der Konkreten Kunst ange- lehnt, sie spielt dazu auch gerne mit den Materialien und ihren Strukturen sowie mit Licht und Schatten. Carola Weber-Schlak mit Papierkunst Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bücherei Liebe Leserinnen und Leser Die Gemeindebücherei bleibt in den Herbst- ferien von Montag, den 28.10.24 bis Freitag den 1.11.24 geschlossen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. Oktober - 03. November 2024 Gedanken zur Woche: Freundlichkeit löst Schwierigkeit. Vinzenz von Paul Samstag, 26. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Weltmissi- onssonntag mit der Gruppe Meile Missio Kollekte Sonntag, 27. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit Aufnahme der neuen Minis Ministranten: Louisa Möhrle, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Lena Himpel, Frida Rapp, Tim Beckert, Noah Himpel Kuchenverkauf durch die Minis nach dem Got- tesdienst († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Marta und Heinrich Adler, Brunhilde Dre- her, Anna und Erwin Dreher, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Ida und Pius Wolf, Karl Bohner, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bi- schof Dr. Carl Joseph Leiprecht) Missio - Kollekte 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leon Dienstag, 29. Oktober Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 30. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 31. Oktober Ferien - kein Gottesdienst Freitag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres Ministranten: Alina Michelberger, Benedikt Hei- lig, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Daniela Schnez 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Fried- hof Samstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Allerseelen Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Nele Gründler, Anton Pink, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Anton Strehle († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, alle verstorbe- nen Blutreiter, Hilda und Fritz Blank, Jahrtag: Anton Amann, Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier - Allerseelen Sonntag, 03. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 28. Oktober bis zum 31. Oktober geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemein- schaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisations- aufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer JU G EN D GO TT ESDI ENST GEMEINSAM SIND WIR STARK IN DER KIRCHE ST. JOHANNES BAPTIST IN BAINDT SONNTAG DEN 27. OKTOBER UM 10 UHR MIT ANSCHLIESSENDEM KUCHENVERKAUF ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. Oktober 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER VESPER Sabine Dittrich mit „Küss den Kaktus“ Sabine Dittrichs Vortrag bietet praktische Tipps zum Um- gang mit schwierigen Menschen – sei es der Ehepartner, die Kinder oder die Kollegen. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von Prinzipien wie Nächstenliebe, Vergebung, Selbstbeherrschung und Demut. Wir laden Sie herzlich ein, unser leckeres Vesper zu genießen und sich von diesem inspirierenden Vortrag begeistern zu lassen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren! Freitag, 08.11.2024, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 04.11.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau V. Wingert 07502-3323 / Reinhold.Wingert@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 27. Oktober 22. So n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikantin U. Hut) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 28. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Kir- chenchor und Impulsreferat (Pfr. Schöberl) Sonntag, 03. November 22. So n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Gedanken zum Wochenspruch: Sich mit Gottes Augen se- hen. „Bay mir bistu sheyn“ ist der Titel eines jiddi- schen Liedes, das zeigt, wie die Liebe den Blick auf Menschen verändert. Warum es nicht einfach ausprobieren? Versöh- nung ist eine Sache zwischen zwei Menschen, manchmal brauchen wir aber auch Versöhnung mit uns selbst. Stellen Sie sich doch einmal vor den Spiegel und betrachten Sie sich. Das ist manchmal gar nicht so einfach. Die Nase ist zu groß und die Falten ... Jetzt stellen Sie sich vor, dass Sie Gott gefallen, genau wie Sie sind. Suchen Sie mit ihrem Blick Stellen, die Gott besonders gerne mag, dann blicken Sie auf Ihre „Problemzonen“: Auch sie gefallen Gott. Las- sen Sie bewusst einen liebevollen Blick darauf ruhen: Bei mir bist Du schön! sagt Gott. Bildquelle: tookapic / Pixabay, Text: Kirchenjahr evangelisch Reformationstag – Abend- mahlsgottesdienst mit Im- pulsvortrag „Evangelisch in Siebenbürgen“ Herzliche Einladung am Donnerstag, 31. Okto- ber, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit Impulsreferat zu den Aus- wirkungen der Reformation in Siebenbürgen. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Kinderkirche sucht ein altes Wagenrad aus Holz Die Kinder der Kinderkirche gestal- ten am 3. Advent den Gottesdienst. Dafür benötigen sie ein großes altes Wa- genrad aus Holz. Bitte melden Sie sich, wenn Sie helfen können, im Pfarrbüro im Öschweg 32, 88255 Baienfurt oder per Telefon 0751 43656. Das ganze Kinderkirch-Team sagt „Dankeschön“ Alle kommunizieren über soziale Me- dien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unse- rem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber haben Sie sich schon einmal ge- fragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit un- serem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer adventlichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnacht- lich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SV Deuchelried - SGM Baindt-Fronreute 1:4 Am vergangenen Wochenende ging es für unser Team zum Auswärtsspiel beim aktuellen Tabellen- führer und wir waren fest entschlossen, diese Position durch einen Sieg zu übernehmen. Doch bereits nach ei- ner Spielminute schockte uns die Heimmannschaft, die ihren ersten Angriff ohne große Gegenwehr erfolgreich abschließen konnte. Im Anschluss folgten weitere Unsi- cherheiten in unseren Reihen, vom gewohnten Kombi- nationsspiel konnte noch keine Rede sein, stattdessen standen Fehlpässe an der Tagesordnung. Gewiss hat- te hier jedoch auch der ungewohnte Kunstrasen seinen Anteil, auf den kurzfristig ausgewichen werden musste. So konnten wir Gefahr hauptsächlich über Einzelaktio- nen ausstrahlen. Zwei dieser Vorstöße nutzte dann Greta auch, um das Ergebnis noch vor der Pause in eine Füh- rung umzukehren. Nach der Halbzeitansprache wirkte das Team deutlich wacher und unser Spiel wurde besser. Jede einzelne Spielerin zeigte sich stark verbessert. Chancen, um das Ergebnis deutlich in die Höhe zu schrauben, er- gaben sich in Hülle und Fülle. So war das Heimteam mit „nur“ zwei weiteren Gegentreffern noch gut bedient und wir konnten sehr verdient die Tabellenführung einfahren, welche wir am letzten Spieltag natürlich nicht mehr aus der Hand geben wollen. Es spielten: Hanna Busam, Greta Günthner (3), Margo Ho- dek, Franziska Joachim, Lotte Kijewski (1), Mia Malsam, Malia Marquart, Nala Marquart, Mathilda Nussbaumer, Pia Schützbach D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SGM Aitrach/Aichstätten/Unterzeil/Tannau 1:1 Mit einer sehr spielstarken Mannschaft aus Aitrach hatten wir einen ebenbürtigen Gegner, der immer wieder gefähr- lich vor unserem Tor auftauchte, aber unsere Abwehr und insbesondere unsere Torfrau hielten den Kasten sauber. Aber auch unsere Mädels kamen immer wieder über Lea oder Jule vors gegnerische Tor und sorgten für Gefahr. Kurz vor Ende der ersten Hälfte bekam Mia nach einem gut vorgetragenen Angriff den Ball an der Strafraum- grenze vor den Fuß, zog einfach mal ab und versenkte ihn unter der Latte zum verdienten Führungstreffer. Nach der Pause kamen die Gegnerinnen deutlich aggres- siver zurück und waren bereits nach wenigen Minuten mit dem Ausgleich erfolgreich. Das Spiel wurde nun zu- nehmend ruppiger, wobei die Aitracherinnen mit zuneh- mender Spieldauer an die Grenze des Erlaubten gingen. Mit großem Kampfeswillen und mit vielen blauen Flecken hielten wir letztlich das Unentschieden und waren froh um das Ende des Spiels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Lea Busam, Emma Straub, Jule Ambacher, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Leonie Ziegler, Hanna Busam, Emilia Müllerleile, Mia Malsam D-Juniorinnen Turniersieg der SGM beim VR Cup Der Start war noch etwas hoprig gegen stark defensiv agierende Speilerinnen aus Horgenzell/Wdorf, doch ge- gen den mitfavorisierten SV Immenried gelang durch ei- nen schönen Fernschuss von Hanaa der erste Sieg. Gegen Dietmanns/Hauerz war es dann trotz Feldüberlegenheit lediglich ein Pfostenschuss, der uns fast den Sieg gebracht hätte, bevor wir dann gegen PSG Friedrichshafen und Lindau mit zwei Siegen die Tabellenführung übernahmen, der uns bis zum Schluss nicht mehr genommen wurde. Glückwunsch an alle Mädels für die gute Vorstellung und den Gewinn des VR-Talentiade Cups 2024. Mit dem Sieg Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 haben wir die Qualifikation für die VR Verbandsrunde am 16.11. in Merklingen erreicht auf der wir uns auch wieder bestmöglich verkaufen wollen. Dank auch an alle Helferinnen und Helfer, die die Gäste rund um das Turnier mit Essen und Getränken versorgten als auch an den Sponsor der Veranstaltung, die VR Bank. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Greta Günthner, Hanaa Alosh, Hanna Busam, Jule Ambacher, Isabella Lang, Ronja Mayer, Emma Straub, Taneesha Mahler, Leonie Ziegler Verdienter „Heimsieg“ SV Baindt - TSV Meckenbeuren 2:0 (1:0) Aufgrund der schlechten Platzverhältnisse auf der heimi- schen Klosterwiese musste der SVB am Sonntagmittag auf den Kunstrasenplatz beim SV Oberzell ausweichen. Dort empfing Weilands Mannschaft den TSV Mecken- beuren, welcher vor der Partie mit 18 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz rangierte und sich mit einem Sieg in der Spitzengruppe festsetzen wolte. Für die „Remisköni- ge“ aus Baindt (bereits 5 Unentschieden) ging es darum, nach fast einem Monat ohne „Dreier“ endlich mal wieder einen Sieg einzufahren. Dennoch war beiden Teams von Beginn an anzumerken, dass keiner den ersten Fehler machen wollte, wodurch die angereisten Zuschauer ein ausgeglichenes Bezirksligas- piel ohne große Highlights zu sehen bekamen. Auf Baind- ter Seite machte sich jedoch schnell die Startelf-Rückkehr von M.Szeibel bemerkbar, welcher dem Team sowohl in der Defensive als auch im eigenen Spielaufbau die zu- letzte fehlende Sicherheit verlieh. Für die entscheidenden Offensivimpulse sorgte jedoch sein Nebenmann im de- fensiven Mittelfeld, Kapitän Thoma, welcher zum Ende der ersten Halbzeit den einstartendenden Fischer mit ei- nem hohen Ball suchte. Wörner rutschte die Kugel beim Klärungsversuch über den Schlappen, wodurch Fischer allein vor Palloshi auftauchte und den SVB überlegt mit 1:0 in Front brachte (37.). Aus der Pause kam der TSV zwar etwas verbessert zu- rück, blieb offensiv aber weiterhin blass und konnte die Baindter Abwehr mit sich wiederholenden langen Bällen nicht wirklich in Bedrängnis bringen. Auf der Gegensei- te drang der Landesliga-Absteiger immer wieder in ge- fährliche Räume vor, traf jedoch im letzten Drittel oft die falsche Entscheidung oder hielt zu lange den Ball. Die besseren Chancen konnte in dieser Phase aber dennoch Weilands Mannschaft verzeichnen: Fischer jagte einen Distanzschuss an die Latte und Brugger ließ sich nicht nur bei seiner Frisur, sondern auch bei seiner Artistik auf dem Fußballplatz von Erling Haaland inspirieren und setz- te einen Eckstoß per „scorpion kick“ knapp über das Tor. Nicht unverdient erhöhte der SVB somit kurz Schluss auf 2:0, als Thoma einen Meckenbeurer-Fehlpass im Mittelfeld abfing, den Ball bis zum Strafraumeck trieb und trocken im langen Eck versenkte (81.). In der Schlussphase erhöh- te der TSV nochmals seine Offensivbemühungen, wobei der SVB Glück hatte, dass ein Stürmer der Gäste erst den Ball aus kurzer Distanz nicht richtig traf und Walser wenig später einen Kopfball noch sehenswert aus dem Winkel kratzen konnte. Dennoch siegte der SVB am Ende hochverdient mit 2:0, da er sich im Vergleich zu den vergangenen Wochen in der Defensive deutlich stabiler präsentierte und die sich bietenden Torchancen zu nutzen wusste. Diese Leistung gilt es nun am kommenden Sonntag bei der SGM Unter- zeil/Seibranz zu bestätigen, an welcher man mit einem Sieg vorbeiziehen kann. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (90. Marlon Brunner), Tobias Szeibel, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Phi- lipp Thoma, Marko Szeibel (75. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl (85. David Krauter), Tobi- as Fink (60. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Guter Tore: 1:0 Jan Fischer (37.), 2:0 Philipp Thoma (81.) SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 4:3 (2:2) Ebenfalls auf dem Oberzeller Kunstrasen, stieg am Sonn- tagmittag das Topspiel in der Kreisliga B1: der SVB II empfing als Dritter mit 17 Punkten den TSV II als Ersten mit 18 Punkten. Geggiers Mannschaft erwischte jedoch einen denkbar schlechten Start und ging nach einem Abstauber durch Schmitt früh mit 0:1 in Rückstand (13.). Die „Zwoite“ hatte jedoch umgehend eine Antwort parat, da Knisel mit ei- nem traumhaften Außenristpass Schaffer auf die Reise schickte, welcher mit etwas Glück per Abpraller auf 1:1 stellte (18.). Auch in der Folge galt: Wo Topspiel drauf- steht, war Topspiel drin. So brachte Matjas den TSV II zwar wieder in Front (30.), Schaffer glich nach erneuter Vorlage von Knisel vor der Pause aber wieder aus (41.). Den Beginn der zweiten Hälfte verschlief der SVB II dann allerdings komplett, wodurch der TSV II völlig verdient ein drittes Mal in Führung ging (53.). Durch einige taktische Umstellungen bekam Geggiers Mannschaft in der Folge aber wieder mehr Zugriff und zeigte kurz vor Schluss ein drittes Mal Moral. Knisel steckte den Ball zu „MVP“ Schnez durch, der mit seinem Schuss ins lange Eck Schraivogel überwinden konnte. Das Drama sollte aber noch nicht sein Ende haben: nach einer abgewehrten Flanke von rechts, drehten bereits mehrere Spieler beider Teams zum Eckstoß ab - Knisel jedoch nicht. Baindts Nummer 11 brachte die Kugel kurz vor der Grundlinie nochmal zu- rück in den Fünfer, wo N.Späth wuchtig zum umjubelten 4:3-Siegtreffer einköpfte (90+6.). Durch die Niederlage des SV Maierhöfen/Grünenbach II schiebt sich der SVB II damit auf den ersten Tabellenplatz und trifft nach einem spielfreien Wochenende in zwei Wo- chen dann auf die Allgäuer. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (90. Kai Kostka), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Lukas Walser (90. Moritz Lang), Moritz Gresser (77. Johannes Heisele), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Jacob Schaffer (65. Ro- bin Blattner), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Manuel Schmitt (13.), 1:1 Jacob Schaffer (18.), 1:2 Ricco Matjas (30.), 2:2 Jacob Schaffer (41.), 2:3 Ricco Matjas (53.), 3:3 Johannes Schnez (89.), 4:3 Niklas Späth (90.+6) Vorschau: Sonntag, 27.10 15.00 Uhr: SGM Unterzeil/Seibranz - SV Baindt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Neues Mädchenteam startet in die Saison SV Deuchelried III – Mädchen 8:2 Unser neu gegründetes Mädchenteam darf sich aufgrund eines offenen Startplatzes gleich in der Bezirksklasse ausprobieren und wird es gegen teils deutlich erfahrenere Gegnerinnen schwer haben Spiele zu gewinnen. Nichtsdestotrotz gab es am ersten Spieltag bereits erste Erfolgserlebnisse zu feiern: Pia und Marta konnten jeweils ein Einzel gewinnen, dazu holte sich Nele einen Satzgewinn im Einzel und einen weiteren zusammen mit Franziska im Doppel. Wichtiger als den sportlichen Ausgang der Partie werteten die Trai- ner jedoch die Freude am Spiel und den mannschaftlichen Zusammenhalt, den die Mädels bei ihrem ersten Auftritt als Team zeigten. Herren 2 mit zweitem Saisonsieg Herren 2 - TSV Reute 9:4 Die zweite Herrenmannschaft hat gegen den Tabellenletz- ten aus Reute seine Hausaufgaben gemacht und mit 9:4 gewonnen. Bereits in den Doppeln konnten wir mit 2:1 in Führung gehen und bauten diese sukzessive weiter aus. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rückert blie- ben dabei in beiden Einzeln ungeschlagen und konnten so insgesamt 6 Punkte zum Sieg beisteuern. Volodymyr Kotov musste nur einmal spielen und gewann dieses Spiel mit 3:1. Robert Nowak hatte insbesondere in seinem zwei- ten Einzel Pech und kassierte im 5. Satz beim Spielstand von 11:12 einen unerreichbaren Netzroller, der die Partie zu seinen Ungunsten beendete. Sein Debüt bei den Her- ren feierte unser Jugendspieler Valentin Koch, der sich mit je einem Satzgewinn im Doppel und im Einzel sehr ordentlich präsentierte. Das nächste Spiel steht bereits am Freitagabend, dem 25.10. um 20 Uhr beim TSV Eschach auf dem Programm. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Herren 2 als einziges Team im Einsatz. Freitag 25.10. • 20 Uhr: TSV Eschach - Herren 2 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Plätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 25.10., 14 Uhr und Sa., 26.10., 10 Uhr machen wir unsere Anlage winterfest. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer. Gerhard Reich, Technischer Leiter Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05.11.2024 kommt Frau Bettina Schmidt zu uns in den Bischof-Sproll-Sall nach Baindt und referiert zum Thema „Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernäh- rung. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Samstag, 26. Oktober findet um 9 Uhr der letzte Arbeitseinsatz in diesem Jahr zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze wird gemäht, der Hufschlag auf dem Sandplatz und in der Reithalle reingeräumt sowie das Laub zusammengerecht. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Volleyball LJ Baindt Saisoneröffnung Es war Leben in der Bude! Am 20.10.2024 trafen sich alle fünf Mannschaften der Freizeitliga Mixed B1 Süd in der Baindter Großsporthalle. Gegen den SSV Ulm 1846 1 taten sich die Baindter etwas schwer. Den Gegnern war anzumerken, dass sie in der letzten Saison noch in der A-Liga gespielt hatten. Und so hatte die VLJ Baindt 2 Pro- bleme, ins Spiel zu finden (11:25). Auch im zweiten Satz lief es gegen den aktuellen Tabellenersten noch nicht hundert Prozent sicher (15:25). Dafür starteten die Gastgeber ge- gen den TSV Langenau voll durch (25:19). Unglücklicher- weise verletzte sich im zweiten Satz ein Baindter Spieler und die Mannschaft verlor diesen Satz unglücklich mit 15:25. Danach lief es leider auch im dritten Satz nicht mehr (18:25). Gute Besserung an unseren Azubi! Kurz darauf startete auch die VLJ Baindt 1 in die neue Sai- son. Gegen den TV 02 Langenargen Psychos gab es den ersten Satzgewinn (25:23). Hier passte alles: Im Block wur- den bereits viele Angriffe abgewehrt und dadurch souve- räne Punkte erzielt. Von der Annahme über das Zuspiel hin zu variablen und kraftvollen Angriffen von Seiten der Baindter lief es wirklich rund. Den zweiten Satz mussten die Baindter zwar knapp abgeben (23:25), konnten dann aber im alles entscheidenden Satz nochmals zeigen, aus welchem Holz sie geschnitzt sind (25:21). Diesen Schwung nahm die Mannschaft mit in das letzte Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (25:16). Leider Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 reichte es trotz engagiertem Schoppel-Gehoppel nicht ganz für den Sieg (17:25 und 21:25). Aber dennoch reihen sich die Baindter mit drei Punkten in der Gesamtwertung auf dem zweiten Platz ein. Die nächsten Spieltage: VLJ Baindt 1 am 09.11.2024 in Kressbronn VLJ Baindt 2 am 10.11.2024 in Ehingen Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 21. September hat unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle wieder mit großem Erfolg, statt- gefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei un- serer Bürgermeisterin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt auch unseren vielen enga- gierten Helferinnen und Helfern. Ohne eure Unterstüt- zung wäre es nicht möglich, den Basar durchzuführen. Ein weiterer Dank gilt den vielen Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und dadurch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so viele helfende Hän- de zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: • Förderverein Klosterwiesenschule e.V • Jugendfeuerwehr Baindt • „Bädle“ Baindt- Sanierung des Therapiebads für Menschen mit Behinderung • Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergär- ten und Schulkindbetreuung Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder auf eine große Zahl von Helferinnen und Helfer zählen können und freu- en uns, euch am nächsten Basarwochende dem 15. März 2025 begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen findet Ihr immer auf unserer Fa- cebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Face- book-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Bündnis 90/ Die Grünen Weingarten.Baienfurt.Baindt Der Grüne Ortsverband traf sich zum diesjährigen Mitgliedertreffen in Baien- furt. Nach dem Rückblick auf das erste Jahr interkommu- naler Zusammenarbeit wurden aus dem Vorstandsamt Hermine Städele und Cornelius Lehmann herzlich verab- schiedet. Für die Nachfolge konnte Miriam Sepke-Vogt aus Baienfurt gewonnen werden. Die junge Mutter war bereits zur Kommunalwahl präsent und bringt Erfahrung mit zu Energietechnik und Wärmenetze. Sie wird die gute Vorstandsarbeit bereichern. Simon Windisch und Antje Claßen vom bisherigen Vorstand bleiben im Amt. Für das kommende Jahr geht der Austausch zu interkommunalen Themen wie Gewerbegebiete, Windkraft und Radschnell- weg weiter. Auch das Gespräch mit der Landwirtschaft soll verstetigt werden mit fortlaufenden „HofDialogen“. In der zweiten Hälfte des Abends gab es Informationen zum Thema: „Jugendliche stark machen für die Demo- kratie“. Vom Kreisjugendring Biberach berichtete Katrin Bächle über das große Angebot an Beratung, Schulung und Hilfen in akuten Krisen z.B. bei Rassismus oder An- griffen durch Neonazis. Im Gespräch wurde deutlich, wie notwendig praxisnahe Konzepte sind, um junge Menschen gegen rechte Radikalisierung zu wappnen. Die Zeiten ver- unsichern und u. A. die AfD schürt die Ängste, präsentieren unnütze, inhumane Lösungen und nutzt Gutgläubigkeit für den Stimmenfang. Bei weiterem Interesse senden Sie uns gerne eine Mail: info@gruene-weingarten.de Simon Windisch. Antje Claßen. Miriam Sepke-Vogt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Wolfegg über die Süh nach Hintermoos Vom Charlottenplatz fahren wir mit dem Bus nach Wolfegg. Über die Süh geht es durch tiefen Forst nach Hintermoos und von dort aus mit dem Bus zurück nach Weingarten. Treffpunkt: Dienstag 29.10.2024 um 9.15 Uhr Charlotten- platz Weingarten Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, 200 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Weingarten. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 25.10.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. WF Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Info im Ansagetext Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Vom Weißenauer Wald zur Haldenbergkapelle. Wir wandern vom Bahnhof Oberzell zum Aussichtspunkt Haldenbergkapelle bei Ailingen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Treffpunkt: Sonntag, 03.11.2024 um 9.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten oder 10.00 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 14 km, 100 hm. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 30.10.2024 bis 18.00 Uhr am Vortag - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wanderführung: Petra Junginger, E-Mail: wan_ja@ web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK-Kreisverband Ravensburg ehrt zum Abschied langjährigen Präsidenten Dieter Meschenmoser Ein loyaler, besonnener und beharrlicher Mann geht von Bord Ehrungen sind beim DRK nicht wegzudenken: Verab- schiedet und geehrt wurde bei der diesjährigen Kreis- versammlung des DRK-Kreisverbandes Ravensburg auch Dieter Meschenmoser, der langjährige DRK-Prä- sident. Aus gesundheitlichen Gründen zieht er sich von dieser Aufgabe zurück. Die Dankesworte sowie die Würdigungen waren sehr emotional und wurden be- gleitet von stehendem Applaus der Rotkreuz-Familie und weiterer Gäste. Großer Beitrag geleistet Die DRK-Landesverdienstmedaille überbrachte die Präsi- dentin des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Barbara Bosch. Eva-Maria Meschenmoser nahm sie in Vertretung von Dieter Meschenmoser entgegen. In ihrer Dankesrede sagte die Präsidentin: „Mit Ihrem langjährigen Einsatz haben Sie viel zur Weiterentwicklung des Roten Kreuzes beigetragen. Das Vertrauen und die Anerken- nung, die Ihnen entgegengebracht wird, ist überall spür- bar, auch heute Abend.“ Beispielhaft nannte sie wichtige Projekte wie Sanierungs- und Bauvorhaben oder wichtige Rahmenverträge etwa die Leitstellenvereinbarung mit den drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen, Boden- seekreis, der fünf Jahre Verhandlungen vorausgingen. Meschenmosers Vision und Fähigkeit, Menschen zu be- geistern, ihnen immer freundlich, offen und hilfsbereit zu begegnen, hätten das DRK geprägt und nachhaltig ge- stärkt, so Bosch. Durch sein Engagement sei er für Bür- ger, Politiker, Freunde, Kunden und deren Angehörige ein verlässlicher Partner gewesen. Langjähriges Engagement beim DRK Dieter Meschenmoser scheidet nach 19 aktiven Jahren aus dem DRK-Präsidium aus. Zunächst war er seit 2005 ehrenamtlicher Justiziar im Vorstand des DRK-Kreis- verbandes Ravensburg. Die Expertise aus seiner berufli- chen Tätigkeit als Direktor im Regionalzentrum Ravens- burg der Deutschen Rentenversicherung war für den DRK-Kreisverband ein Glücksfall. Im Jahr 2004 wurde er dann zum DRK-Präsidenten gewählt. Dieter und Eva-Ma- ria Meschenmoser gelten als Netzwerker und Systemge- stalter, die die Bürgergesellschaft durch ihr Engagement stärken. Marc Hengge, der an diesem Abend zum neuen DRK-Präsident nachgewählt wurde, unterstrich in seiner Laudatio den treuen Einsatz, die Weisheit und die Herz- lichkeit des Geehrten. Er werde wichtiger Teil der Gemein- schaft bleiben – sichtbar weiterhin im Aufsichtsrat der DRK-Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben. Goldenes Ehrenzeichen als Anerkennung Als Dank überreichte Hengge stellvertretend an Eva-Maria Meschenmoser das goldene Ehrenzeichen des DRK-Kreis- verbandes Ravensburg. DRK-Kreisgeschäftsführer Ger- hard Krayss dankte Dieter Meschenmoser auch im Na- men aller hauptamtlichen Mitarbeitenden für die loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die anwesenden DRKler und Gäste erhoben sich während der Verabschie- dungen mehrfach von ihren Plätzen, um ihren Dank und ihre Wertschätzung unter langanhaltendem Applaus kundzutun. „Ich war gern ihr Präsident“ Eva-Maria Meschenmoser war überwältigt von der Anteil- nahme und dem Mitgefühl am gesundheitlichen Zustand ihres Mannes. „Das trägt sehr.“ Sie verlas die persönlichen Worte des 73-Jährigen, der gerne bei der Versammlung anwesend gewesen wäre. „Ich war gern ihr Präsident. Sie sind eine großartige Rotkreuz-Familie.“ Leichter mache ihm den Abschied das Wissen um ein wirtschaftlich bes- tens aufgestelltes Unternehmen, das er den Nachfolgern übergeben könne. Neuer DRK-Präsident gewählt Durch das Ausscheiden von Dieter Meschenmoser wurde die Nachwahl nötig. Marc Hengge, der bisherige stellver- tretende DRK-Präsident wurde einstimmig für die kom- menden zwei Jahre zum neuen Präsidenten gewählt. Seit mehr als 40 Jahren ist er mit verschiedenen Aufgaben und in unterschiedlichen Ämtern beim DRK aktiv. „Ich liebe meinen Beruf,“ sagte der Bestattungsunternehmer aus Ravensburg. Zwischen Beruf und DRK sieht er die Parallele, dass es beides Mal um Menschen in Notlagen geht und deren Dankbarkeit vieles zurückgibt. Das DRK habe er als Ersatzdienst zum Wehrdienst gewählt. Hier brauche man nämlich keine große Ausrüstung wie etwa bei der Feuerwehr, sondern könne sofort auch ohne Aus- rüstung helfen, schilderte der Vater von zwei Töchtern, die dem DRK ebenfalls schon verbunden sind, bei seiner vorausgegangenen Vorstellungsrunde. Kleintierschau Mit über 300 Kaninchen und Vogelarten 26.10. – 27.10.2024 Baienfurt Alte Schulturnhalle, Friedhofstraße 2 Öffnungszeiten: 26.10. 2024 von 13 – 18 Uhr 27.10. 2024 von 10 - 17 Uhr Veranstalter: Kleintierzuchtverein Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Beratungs- angebot von Bürger/innen für Bürger/innen angenom- men. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photo- voltaik-Projekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per E-Mail an info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular über www.eb2bw.de/pv-scouts Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Letzte Führung in dieser Saison: Sonntag, 27. Oktober 2024 Tod im Moor Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Ver- storbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Bitte denken sie an gutes Schuhwerk. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Gästefüh- rung in diesem Jahr begrüßen zu dürfen Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von sickstoffhaltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjähri- gem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2024 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2024 und endet am 14.02.2025. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können http://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperr- zeitverschiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdün- gebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Bewei- dung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschrif- ten unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Aus- gleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu be- achten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise können auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Oktober ist die perfekte Pflanzzeit für Ihren Streuobstbaum Mit der eingehenden Apfelernte kommt nun auch die Zeit, neue Obstbäume zu pflanzen. Egal ob Sie einen Apfelbaum in Ihrem Hausgarten pflanzen wollen oder Ihren bereits bestehenden Streuobstbestand erweitern wollen. Streuobstbäume sind nicht nur Lieferanten von schmackhaftem Obst, sondern bergen auch ein großes ökologisches Potential. So bieten sie beispielsweise Le- bensraum für zahlreiche Vögel und Insekten, die sich auf dieses einzigartige Habitat spezialisiert haben. Durch die Wahl einer regionalen Obstsorte tragen Sie ganz ne- benbei auch zur genetischen Vielfalt unserer Streuobst- landschaft bei. Außerdem gibt doch nichts Schöneres, als das eigene Obst zu ernten. Der Oktober bietet ide- ale Bedingungen, um jungen Bäumen die besten Start- chancen zu geben. Jetzt ist der Boden noch warm und die herbstlichen Niederschläge sorgen für ein optimales Wurzelwachstum der frisch gesetzten Bäume. So sind die Bäume bestens vorbereitet für den kommenden Frühling. Damit der Baum gut gedeihen kann, ist die richtige Vor- bereitung entscheidend. Es beginnt bei der Auswahl des passenden Standortes. Der Baum sollte an einem stark besonnten Platz stehen – dies liefert beste Startbedin- gungen einen üppigen Fruchtertrag. Bei der Pflanzung ist ein gezielter Pflanzschnitt wichtig, um so dem Baum eine gesunde Kronenform vorzugeben, der die Grundlage darstellt für ein langes, gesundes Baumleben. Eine detail- lierte und schrittweise Anleitung zum optimalen Pflanzen und Schneiden Ihres jungen Obstbaums finden Sie auf dem YouTube-Account NatuRVielfalt Ravensburg, wo in Zusammenarbeit mit der Kreisobstbauberatung Nike Bühler, dem Fachwarteverein für Obst- und Gartenbau sowie dem Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 ein informatives und ansprechendes Video entstanden ist. Foto: Der Oktober bietet optimale Bedingungen zum Pflanzen eines Obstbaumes. Für einen gesunden Start des Baumes gilt es jedoch einige Dinge zu beachten. (Bildautor: LEV Ravensburg). Pflegepreis Landkreis Ravensburg 2025: Bewerbungen ab sofort möglich Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg verleiht im Jahr 2025 erstmalig einen Pflegepreis, um herausra- gendes Engagement in der Pflege zu würdigen. Mit dem Pflegepreis für Einzelpersonen ehrt der Landkreis unter Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers pflegende Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, pflegende Kinder und Jugendliche sowie hauptamtlich tätige Pflegekräfte für ihren großen Einsatz. Ein Sonderpreis wird außerdem an Einrichtungen, Dienste und Initiativen für die Auszeich- nung herausragender Projekte/Konzepte und Leistun- gen in der pflegerischen Versorgung, die im Landkreis Ravensburg erbracht werden, verliehen. Der Pflegepreis ist mit insgesamt 4.500 Euro dotiert. Die offizielle Verlei- hung des Pflegepreises findet am 17. Februar 2025 um 18:00 Uhr statt. Ziel des Preises für Einzelpersonen ist die Auszeichnung von herausragenden Leistungen und persönlichem En- gagement im Bereich Pflege und Betreuung, die Vorbild- charakter besitzen und zur Nachahmung ermuntern sol- len. Der Pflegepreis für Einzelpersonen wird in folgenden Kategorien verliehen: • Kategorie 1: Pflegende Angehörige • Kategorie 2: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer • Kategorie 3: Pflegende Kinder und Jugendliche (young carer) • Kategorie 4: Hauptamtliche Pflegekräfte Das Preisgeld beträgt jeweils 500 €. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden per Losverfahren ermittelt. Ziel des Sonderpreises für Einrichtungen, Dienste und Ini- tiativen ist die Auszeichnung von herausragenden Projek- ten/Konzepten und Leistungen in der pflegerischen Ver- sorgung, die im Landkreis Ravensburg erbracht werden. Gewürdigt werden soll die Entwicklung, Einführung und Umsetzung innovativer praktischer Konzepte, die Vorbild- charakter besitzen. Bewerben können sich alle Einrichtun- gen, Dienste und Initiativen sowie sonstige Akteure der Betreuung und Pflege mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Landkreis Ravensburg. Der Sonderpreis ist mit insgesamt 2.500 € dotiert. Die Verleihung des Sonderpreises findet in Kooperation mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, Stiftungsfonds „Zukunft Alter“, statt. Eine unabhängige Fachjury wird die Einreichungen bewerten und über den Preisträger entscheiden. Die Verleihung des Pflegeprei- ses an ausgewählte Preisträger/-innen soll zugleich eine stellvertretende Würdigung für alle in diesem Bereich Tätigen darstellen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz dazu beitragen, dass man in unserem Landkreis sorglos älter werden kann. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen und deren Versorgung die Leistungserbringer vor quantitative wie qualitative Herausforderungen stellen. Neben dem soge- nannten „Pflegenotstand“, also Personalmangel, werden in der Öffentlichkeit auch häufig schlechte Arbeitsbedin- gungen und daraus gefolgerte Qualitätsmängel in der Pflege thematisiert. Neben der Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die real existierenden Herausforderungen in diesem Bereich, gilt es dem oft verzerrten, teils nega- tiven Image der Pflege entgegenzuwirken. Diesem Um- stand soll im Rahmen der Initiative „Pflege im Fokus“ der Kommunalen Pflegekonferenz genüge getan werden. Der Pflegepreis des Landkreises stellt einen Baustein der In- itiative dar. Vorschläge (bei Einzelpersonen) und Bewer- bungen für den Pflegepreis können ab sofort bis zum 01. Dezember eingereicht werden. Weitere Informationen, Kontaktdaten sowie Bewerbungsunterlagen sind abruf- bar unter www.rv.de/pflegepreis. Ensemble Salteris in der Alten Kirche Mochenwangen Melodyssee – eine musikalische Reise Am Samstag, den 26. Oktober 2024 um 19.30 Uhr, ist das Ensemble Salteris zu Gast in der Alten Kirche in Mochen- wangen. Mit Violine, Hackbrett, Gitarre und Kontrabass musiziert Salteris mitreißende und temperamentvolle Tänze aus aller Welt, Tango, irische und spanische Musik, Swing und mehr. Erleben Sie, welche Melodien das Ensemble auf seiner abenteuerlichen musikalischen Reise neu entdeckt und welche verloren geglaubten Schätze aus längst vergan- gener Zeit wiedergefunden werden. Ihr charakteristischer einfühlsamer Wohlklang bezaubert immer wieder neu und garantiert ein kurzweiliges und behagliches Ereignis. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Samstag, 26. Oktober 2024, Beginn 19.30 Uhr, Einlass 18.45 Uhr Alte Kirche Mochenwangen www.alte-kirche-mochenwangen.de Herbstzauber und Gruselspaß im Ravensburger Spiele- land: Kürbiszeit und Halloween-Event für die ganze Familie Der Herbst ist da und mit ihm eine spannende Zeit im Ravensburger Spieleland! In diesem Jahr erwar- ten Familien zwei besondere Highlights: Die beliebte Kürbiszeit sowie ganz neu das schaurig-schöne Hallo- ween-Gruselhaus. Kürbiszeit im Ravensburger Spieleland Noch bis zum 31. Oktober können kleine Besucher ihre kreativen Kürbis-Kunstwerke im Ravensburger Spiele- land ausstellen. Egal ob geschnitzt oder bemalt, jeder selbstgestaltete Kürbis wird in der Kürbisgalerie präsen- tiert. Alle Teilnehmenden erhalten einen Sofortgewinn und die Chance auf tolle Preise. Die besten vier Kürbisse werden prämiert und die Gewinner können sich auf ei- nen Familienausflug auf den Kürbis- und Ferienhof Lanz Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 im August/September 2025, einen rolly toys John Deere 7310R Kindertret-Traktor, ein Ravensburger Spielepaket zum Thema „Natur“ und auf einen Familieneintritt ins Mu- seum Ravensburger freuen. Halloween im Ravensburger Spieleland Vom 26. Oktober bis 3. November 2024 verwandelt sich das Eventzelt im Ravensburger Spieleland in ein schau- riges Paradies. Denn es wird in ein schauriges Grusel- haus umgestaltet, das Besucher mit sechs verschiede- nen Räumen erwartet. Jeder Raum bietet einzigartige Schauplätze und gruselige Gestalten, die für Gänsehaut sorgen. Besucher müssen nicht nur ihre Nerven behalten, sondern auch in jedem Raum ein spannendes Rätsel lö- sen, um den Weg zum Ausgang zu finden. Von Geistern über Hexen bis hin zu gespenstischen Kreaturen – das Gruselhaus bietet ein ultimatives Halloween-Erlebnis für mutige Familien. Passend zur Kürbiszeit bietet die Gastronomie des Parks noch bis zum 3. November 2024 leckere Herbstgerichte an. In der Gaststätte „Grüne Oase“ gibt es eine typische Kürbissuppe und eine schmackhafte Spätzle-Gemüse- pfanne. Die „Lotti Karotti Knabberbox“ serviert Kürbis- falafel mit Dip nach Wahl. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Spieleland-Website unter www.spieleland.de. Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 07. Dezember 2024 von 15.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemein- schaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gelegenheit schon jetzt das eine oder andere Weih- nachtsgeschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bes- tens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Angeboten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachts- zeit zu erleben. Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 13.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst star- tet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Er- lebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/ Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern. Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspenden be- nötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dau- ert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspen- de.de oder unter 0800 11 949 11. „Küchensause - Landwirtschaft trifft Küche“ am 14. November Die Bio-Musterregionen Biberach und Ravensburg la- den am 14. November 2024 um 14 Uhr zur „Küchensau- se – Landwirtschaft trifft Küche“ ins Ernährungszentrum nach Bad Waldsee ein. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie sowie an regionale Bio-Lieferanten. Ziel ist es, den Austausch und die Vernetzung zwischen den Beteiligten zu fördern, um mehr bio-regionale Lebens- mittel in Großküchen zu bringen und die regionale Wert- schöpfungskette – vom Acker bis auf den Teller – zu stär- ken. Oftmals fehlt es nur an der Gelegenheit und dem Zusammenkommen, um neue Lieferbeziehungen auf- zubauen und innovative Kooperationen zu starten. Die „Küchensause“ bietet dafür den idealen Rahmen in einer lockeren und ungezwungenen Atmosphäre: Gemeinsa- mes Kochen verbindet und bietet die Möglichkeit, neue Perspektiven zu entwickeln. Die Biomentorin Adelheid An- druschkewitz gibt in ihrem Vortrag „Bio in Gastronomie und Großküche – Motivation und praktische Umsetzung“ Tipps, wie der Einsatz von bio-regionalen Lebensmitteln in Großküchen gelingen kann. Im Anschluss stellen die Erzeugerinnen und Erzeuger ihre mitgebrachten Bio-Le- bensmittel kurz vor. In kleinen Teams werden diese dann gemeinsam zu kreativen Gerichten verarbeitet. Das ge- meinsame Kochen ist nicht nur praxisnah, sondern soll auch die Basis für einen offenen Austausch schaffen. Im Anschluss werden die Speisen in geselliger Runde genos- sen – die ideale Gelegenheit, weitere Ideen zu entwickeln und Partnerschaften zu festigen. Die „Küchensause“ lädt alle Akteure der Branche ein, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen und die Chancen für bio-regionale Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung zu entdecken. Anmeldung bitte unter www.biomusterre- gionen-bw.de/Kuechensause Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 VORANKÜNDIGUNG Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. Novem- ber 2024 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertswei- ler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Weitere Vergrößerung des Landtags muss verhindert werden Bund der Steuerzahler begrüßt aufkommende Dis- kussion Anfang 2022 hatte der baden-württembergische Landtag die Reform des Wahlrechts hin zu einem Zweistimmen- wahlrecht beschlossen. Bei der kommenden Landtags- wahl im Frühjahr 2026 ist somit zu befürchten, dass sich die Zahl der dann in den neuen Landtag einziehenden Abgeordneten erheblich erhöht. Vor dieser Entwicklung warnt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg seit langem. Denn eine weitere Vergrößerung des Land- tags wäre nicht nur verbunden mit einer Kostenexplosion. Sie hätte für die Steuerzahler auch eine schlechte Signalwirkung. „Mehr Abgeordnete bedeuten nicht automatisch ein Mehr an Effizienz und Demokratie. Ein Mehr würde hier bei den Wählern eher zu steigender Politikverdrossenheit führen“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich. Daher begrüßt es der Steuerzahlerbund, dass CDU-Frak- tionschef Manuel Hagel mit seinen Einschätzungen zum Wahlrecht jetzt für Belebung in dieser Diskussion sorgt. Sollte der Landtag nach der kommenden Wahl 160 Ab- geordnete oder mehr umfassen, könne man laut Hagel an das Wahlrecht noch einmal herangehen. Falls sich das neue Wahlrecht nicht bewähre, sei er bereit zu einer Korrektur, ließ Hagel verlauten und stellte zudem klar, dass die bisherige Sollgröße mit 120 Abgeordneten aus seiner Sicht ausreicht. „Manuel Hagel hat mit dieser Einschätzung zur Sollgröße von 120 Abgeordneten vollkommen recht. Auch seine Be- reitschaft bei einer erheblichen Erhöhung der Abgeordne- tenzahl eine erneute Änderung des Wahlrechts in Aussicht zu stellen, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings wäre es aus unserer Sicht dringend notwendig, sich dem neuen Wahlrecht schon zeitnah und damit vor der nächsten Wahl Anfang 2026 noch einmal zu widmen. Nur so kann eine bei dieser Wahl zu befürchtende eklatante Vergrößerung des Land- tags verhindert werden“, fordert der BdSt-Landesvorsit- zende Eike Möller. „Die Politik sollte die Bedenken ernst nehmen und handeln, bevor der Schaden entstanden ist.“ Schließlich würden mehr Abgeordnete nicht nur höhere Personalaufwendungen sondern auch Umbaumaßnah- men im Landtag bedingen. Alternativvorschläge liegen vor. Ein aus Sicht des Bundes der Steuerzahler gangbarer Vorschlag sieht die Redu- zierung der Wahlkreise auf eine Anzahl von 38 und damit die Vergabe von nur noch 38 Direktmandaten vor. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise soll da- bei auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen werden. 75 Jahre Bund der Steuerzahler Jubiläumstreffen aller Landesvorsitzenden am Grün- dungsort in Stuttgart Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer bei 95 Prozent und ein öffentlicher Haushalt, der vom Staat als Geheimsache betrachtet wurde. Dazu die immer mehr aufkommenden Fragen nach einer sinnvollen Anwen- dung von Steuergesetzen und einer zweckmäßigen Ver- wendung von Steuergeld. Das waren vor 75 Jahren die zentralen Beweggründe für eine Gruppe von Bürgern um den Kaufmann Dr. Herman Wunderlich und den da- maligen Leiter der Wirtschaftsredaktion der Stuttgarter Zeitung Ernst Heinrich Kunze, um am 21. Oktober 1949 in Stuttgart-Uhlbach den Bund der Steuerzahler aus der Taufe zu heben. 75 Jahre später hat der Verband rund 200.000 Mitglie- der, ist in jedem Bundesland mit einem Landesverband vertreten und hat mit Schuldenuhr, Schwarzbuch und Steuerzahlergedenktag gleich mehrere Markenzeichen geschaffen, die deutschlandweit sofort mit dem Bund der Steuerzahler in Verbindung gebracht werden. Der Ort der Gründung und damit die Wiege des Bundes der Steuerzahler ist das Gasthaus Krone in Stuttgart-Uhl- bach. Um der historischen Bedeutung dieses Gebäudes gerecht zu werden, hält der Verein in diesen Tagen mit seinem gesamten Bundesvorstand sowie den Vorsitzen- den aller BdSt-Landesverbände die Landesvorsitzen- den-Konferenz in den Räumen der Krone ab. In dieser Jubiläumskonferenz trifft die Historie auf die Moderne. Denn in den Räumlichkeiten der Gründung von damals Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 soll vor allem über Zukunftsthemen des Vereins gespro- chen werden. Die Themen, mit denen sich der Verein in seiner täglichen Arbeit beschäftigt, haben sich im Laufe der Jahrzehnte an die steuerpolitischen Entwicklungen angepasst. Aber eines ist in 75 Jahren gleichgeblieben: Der Bund der Steu- erzahler diente seinen Mitgliedern und den Steuerzahlern stets als eine Art Schutzgemeinschaft. Eine Schutzgemein- schaft, die sich für ein tragbares und nachvollziehbares Steuersystem genauso einsetzt wie für einen wirtschaft- lichen Umgang mit Steuergeld. Bisherige Meilenstein in der Verbandsgeschichte des Bun- des der Steuerzahler waren die Aufnahme der Schulden- bremse ins Grundgesetz, der erfolgreiche Kampf gegen die kalte Progression sowie erfolgreiche Musterprozesse, u.a. zum Erhalt der Pendlerpauschale. Aktuell unterstütz- ten sowohl der Dachverband des Bundes der Steuerzah- ler als auch der baden-württembergische Landesverband mehrere Musterklagen gegen das Grundsteuerbundes- modell bzw. die Landesgrundsteuer in Baden-Württem- berg. Die Themen gehen dem BdSt nicht aus! INKLUSION IST AUCH ZU HAUSE MÖGLICH – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohner und Bewohnerinnen ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive nden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße Weihnachtsgrüße © dvw Fröhliche Weihnachten dvwdvw und einen tollen Start in das Jahr 2025 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw © dvw Wir wünschen Ihnen Weihnachten!Weihnachten! dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwfröhliche 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 20252025 17 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 Buchen Sie jetzt Ihre Weihnachtsanzeige www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2024. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 29. November 2024 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: Mo., 04.11.2024 – Fr., 15.11.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! für Eltern künftiger Erstklässler Donnerstag 14. November 2024 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 18./19./20./25./26./27. Nov. und 02./03./04. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00 GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN ÄRZTE Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog © dvw dvwdvw Wir wünschen frohe Festtage! © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. dvwdvw 79,00 € Größe: 90 x 65 mm frohe Festtage! frohe Festtage! frohe Festtage! 2 68,00 € Größe: 90 x 55 mm 3 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 202520252025 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zeit für Flossen- wechsel AUTOHAUS GmbH Renault Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de ✁ Yippie - alle Umleitungen sind fertig, bis bald in Sattelbach. – Bodenbeläge –Gardinen – Matratzen – Sonnenschutz und vieles mehr... Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR 10% auf Decken Kissen & Matratzen* Angebot im Outlet: 30% auf Bettwaren* *Angebote gültig im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. KFZ-MARKT[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 5,41 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 25.10.2024
    Amtsblatt_2024_09_26_KW39.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 27. September 2024 Nummer 39 Herzliche Einladung zum Bürgergespräch mit Landrat Harald Sievers Am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, wird der Landrat des Landkreises Ra- vensburg Harald Sievers die Gemeinde Baindt besuchen. In diesem Zusam- menhang laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Bürgergespräch ein. Das Gespräch findet am Mittwoch, den 02. Oktober 2024, um 17:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Bild: P. Manthei Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sportler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragen- de Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Personen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere örtliche Gesellschaft und verdie- nen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns ei- nen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unse- rer ehrenamtlich Tätigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, per- sönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Beweggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen the- rapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Se- hen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufge- stellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließlich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-steinhauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – gemeinsam kön- nen wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Dich Die Gemeinde Baindt sucht ab sofort Unterstützung in der Schulkindbetreuung (m/w/d) Wir bieten > eine unbefristete Anstellung auf Minijob-Basis (ca. 8 Stunden/Woche) > Arbeitszeiten ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr > abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Weitere Informationen Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Flintrop (Tel. Nr. 07502 9406-41 oder E-Mail: s.flintrop@baindt.de) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Beflaggung am Rathaus am 3. Oktober 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Donnerstag, den 3. Oktober 2024 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. September und Sonntag, 29. Septem- ber 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. September 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 29. September 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstra- ße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Donnerstag, 3. Oktober 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 17. September 2024 feierte Herr Henning Fritz sei- nen 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihm ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen September 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baindt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Informationi Nutzung von Straßenbäumen Den haben Forschende im Zuge des Projekts „Grüne Stadt der Zukunft“ in Zahlen gefasst: In München zum Beispiel gibt es aktuell durchschnitlich 4 Straßenbäume pro 100 Meter Straße. Erhöhte sich diese Zahl um nur einen Baum auf 5, ergeben die Berechnungen einen zusätzlichen ge- sellschaftlichen Benefit von gut 8,6 Mio. Euro jährlich. Berlin würde mit einer Steigerung seines Durchschnitts von 7 auf 8 Bäume sogar in einer Dimension von etwa 10,5 Mio. Euro nutznießen. Alle Szenarien rund ums Stadtgrün für die größten deut- schen Städte: https://www.stadtgruen-wertschaetzen.de/ app/stadtgruenapp Pflanzentauschbörse in Baienfurt Sie sind garteninteressiert und haben selbst Pflanzen, die Sie gerne mit anderen Personen tauschen möchten, um mit den neuen Pflanzen die Pflanzenvielfalt des eigenen Gartens oder der eigenen Wohnung zu erweitern? Dann aufgepasst, denn am Freitag, den 11. Oktober von 13.30 Uhr bis 17 Uhr findet bereits zum zweiten Mal auf dem Marktplatz in Baienfurt eine Pflanzentauschbörse statt. Veranstaltet wird diese Tauschaktion vom Förder- verein Naturnahe Bildung Baienfurt e. V. und dem Verein der Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Getauscht werden kann hier pflanzenmäßig alles, was anderen eine Freude macht, von Jungpflanzen über Stau- den, Gehölze, Knollen, Zwiebeln, Zimmerpflanzen und vieles mehr. Die beschrifteten Pflanzen können gerne während der Veranstaltung zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr bei den Ver- anstaltern abgegeben werden. Anschließend können Sie sich dort dann gleich etwas Neues aus dem vielfältigen Pflanzenangebot aussuchen. Benötigen Sie Hilfe beim Beschriften oder Ausgraben? Dann zögern Sie nicht und melden sich gerne telefonisch unter 0176 - 65355701 bei Lucie oder unter 0172 - 3743580 bei Jeanette. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2 . 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Bäume Kuhles Klima unter Kronen Tipps zur Baumpflege: Kontrolle und Pflege. Damit Bäu- me gesund alt werden, sollten sie regel- mäßig kontrolliert und fachgerecht gepflegt Wo ist es an heißen, stickigen Sommer- tagen am angenehmsten? Richtig, im Schatten eines Baumes. Ob in der In- nenstadt oder am Seeufer, im Stadt- park oder dem eigenen Garten – unter Bäumen ist Hitze meist noch am erträglichsten. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, wa- rum es sich lohnt, Bäu- me zu pflanzen und vor allem zu erhalten. Bäume fixieren CO2 aus der Luft und sind damit wichtige Verbündete gegen die Klimakrise. Doch minde- stens genauso wertvoll sind die- se Pflanzen, wenn es darum geht, sich an den fortschreitenden Klimawan- del anzupassen. Gerade in Siedlungen sind dessen Folgen spürbar: Immer mehr Hit- zetage werden zur Belastung und zum Ge- sundheitsrisiko, etwa indem sie Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen und andere chronische Leiden verstärken. Gleichzeitig überfordern Starkregen vermehrt die Kanalisationen. Bäume können dabei helfen, die Lebens- qualität in Städten und Siedlungen zu erhal- ten, indem sie solche Extreme abmildern. Wenn es regnet, fangen die Baumkronen Wasser ab, sodass es langsamer abfließt. Ein Teil des Wassers wird über die Wurzeln auf- genommen, eine 80 Jahre alte Linde schluckt jedes Jahr etwa 320 Badewannen voll. An tro- ckenen Tagen geben Bäume das aufgenom- mene Wasser dann nach und nach über die Blätter wieder ab. Durch diese Verdunstung erhöht sich die Luftfeuchtigkeit wohltuend, und es entsteht an warmen Tagen angenehme Kühle. Außerdem spenden die Baumkronen Schatten, sodass letztendlich sowohl die gefühlte als auch tatsächliche Luft- temperatur sinkt. Dass der Ef- fekt auch am Thermometer ablesbar ist, demonstriert die Baummessstation (s. Abb.) an einer Kasta- nie vor dem Münchner Landwirtschaftsmini- sterium selbst an einem recht kühlen Sommer- tag: Im Baumumfeld liegt die Temperatur um mehr als ein Grad unter der Tem- peratur im Straßenraum, die Luftfeuchtigkeit ist um vier Pro- zent höher. Insgesamt kann die gefühlte Temperatur an heißen Sommertagen unter Bäumen um mehrere Grad niedriger sein als in der asphaltierten Umgebung. Neben dem Mikroklima verbessern Bäume auch die Luftqualität, denn sie bilden Sauer- stoff und binden Schadstoffe und Feinstaub. Auch Lärm wird durch Bäume reduziert, da das Blätterwerk Schall absorbiert. Dass Bäume der Seele guttun, bestätigen nicht nur Trends wie das „Waldbaden“ und die Beliebtheit von Waldspaziergängen, sondern auch wissenschaftliche Studien. Demzu- folge leiden in baumreichen Umgebungen weniger Menschen unter Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Erkrankungen. Stoffe, die Bäume an die Luft abgeben, können positive Effekte aufs Im- munsystem und die Gesundheit haben. Gründe gibt es also genug, Bäume zu hegen und zu pflegen. Nicht zuletzt sichert das wie- derum Heimat und Nahrungsquelle für In- sekten, Vögel und andere Tierarten. Sowohl für die Artenvielfalt als auch wegen anderer nützlichen Eigenschaften von Bäumen sind gerade ältere Exemplare besonders wertvoll. Denn es braucht mehrere Jahrzehnte, bis ein Baum hier sein volles Potenzial entfaltet. Daher gilt es, Baumverluste zu vermeiden. Exemplare aus dem Bestand und „Baumseni- oren“ sollte man deswegen nach Möglichkeit erhalten und schützen. NICOLE LAMERS Häufige Fragen zum Baumschutz beantwortet der BUND unter: https://www.bund-naturschutz. de/natur-und-landschaft/stadt-als-lebensraum/ stadtbaeume/faq-baumschutz-fuer-stadtbaeume Über einheimische Bäume und Wildsträucher informiert der NABU unter https://www.nabu.de/ tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenportraets/ wildpflanzen/gehoelze/index.html werden. Je nach Baumzustand und Standort empfiehlt es sich, alle zwei bis drei Jahre eine Fachfirma für Baumpflege zu konsultieren. EigentümerInnen können so auch Gefahren vorbeugen, die von ihren Bäumen ausgehen können – etwa durch herabfallende Äste. Wurzelbereich. Vorsicht ist gebo- ten bei größeren Erdarbeiten, denn durch Wurzelschäden können Teile der Kro- ne absterben. Sind Bauarbeiten unumgäng- lich, sollte man diese möglichst baumscho- nend durchführen. Es gibt Techniken, mit denen Kabel oder Leitungen unterm Wur- zelbereich hindurch verlegt werden können. Baumscheibe. Die Fläche unterhalb der Krone und der Wurzelbereich sollten möglichst wenig versiegelt, bebaut oder vollgestellt werden – damit der Boden durchlässig für Wasser und Luft bleibt. Sonst drohen Wurzelschäden, die verzögert auch Äste in der Krone absterben lassen können. Den Komposter besser anderswo platzieren. Bepflanzung. Wer möchte, kann die Baumscheibe bepflanzen. Allerdings lassen manche Baumarten durch Beschat- tung, herabfallendes Laub bzw. Nadeln oder sogar durch aktiv abgesonderte Substanzen keine anderen Pflanzen unter sich zu. Efeu. Die Rinde einiger Bäume wie die der Rotbuche ist empfindlich ge- gen zu viel Sonne, der Baum kann Sonnen- brand bekommen. Eine Beschattung durchs Blätterdach oder Kletterpflanzen wie Efeu kann davor schützen. Anders als die Mistel ist Efeu kein Parasit, seine Haftwurzeln sind für den Baum nicht schädlich und er bietet für Tiere Lebensraum. Kritisch wird es für den Baum erst, wenn der Efeu zu üppig wird. Dann am besten oben zurückschneiden. Neupflanzung. Für ausreichend Wur- zelraum sorgen. Eine Bewässerung sollte nur in der Anfangsphase notwendig sein, wenn die Art standortgemäß auswählt wird. Dabei die Endgröße beachten, damit möglichst wenig Zuschnitt nötig wird. Hei- mische Arten sind zu bevorzugen, da es viele tierische Spezialisten gibt, die an bestimmte Baumarten angepasst und auf diese ange- wiesen sind. Falls mehrere Bäume gepflanzt werden sollen: Vielfalt ist Trumpf. Weitere Tipps gibt der NABU: https://www.nabu.de/ umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon- und-garten/pflege/saisonal/winter/13354.html Fo to : N ic ol e L am er s stadtgruenapp Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. September – 06. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die Menschenseele ist ein kleiner fliegender Samenstaub, der einen guten Boden sucht, um auch Charakter zu werden. Bettina von Armin Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Erntedank - Caritas – Kollekte Anschließend gemeinsamer Mittagtisch im Gemeindehaus Dienstag, 01. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier – Schutzengelfest - Donnerstag, 03. Oktober -Tag der Deutschen Einheit Kein Gottesdienst Freitag, 04. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 03. Oktober geschlossen Freitag, 04. Oktober geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punktet mit Glaubwürdigkeit und erzählt von den Schwierigkeiten jeder Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Begrü- ßung, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 30. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 02. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankgaben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Begrüßung Konfi-3-Kinder mit Bibelübergabe mit Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zum Familien- gottesdienst um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: „Soll ich meines Bruders Hüter sein.“ – So lautet die patzige Ant- wort, die Kain seinem Schöpfer gibt, als der nach dem Ergehen von Abel fragt. – Ist denn nicht jeder seines eigenen Glückes Schmied? – So die sprichwörtli- che Antwort vieler Menschen heute. Doch wenn sich jeder nur selbst der Nächste ist, dann re- giert Narzissmus statt Nächstenliebe und in so einer Welt zu leben hat am Ende auch für die einen hohen Preis, die zunächst davon profitieren. Gottes Gebot der Liebe durchbricht diesen Teufelskreis von Neid, Egoismus und Gewalt, hin zu einem Bewusstsein, dass wir doch alle von einer Mutter geboren wurden, dass Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Leben ein Geschenk ist, das wir uns nicht verdient haben und dass so ein Geschenk nicht ohne Folgen bleiben kann. Liebe zu Gott und zu unseren Geschwistern ist die einzige Antwort, die dem gerecht wird – durchbuchstabiert in der kleinen Münze unseres Alltags. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Traumafolgen und Hilfen zur Bewältigung Ausstellung und Vorträge in der Stadtkirche Ravensburg Ausstellung im Landgerichtsgang „Das Unsichtbare sichtbar machen – was Trauma mit der Seele macht“ Bilder und Texte von S. Maucher mit Buchvorstellung „Der ungehörte Schrei – die Folgen sexueller Gewalt in der Kindheit aus der Sicht einer Betroffenen“ Vernissage: Samstag, 5.Okt., 18 Uhr Öffnungszeiten: Sonntags 11-12 Uhr, Donnerstag 10./17./24. Oktober, 18-19 Uhr und auf Anfrage Finissage: Sonntag, 3. Nov., 11.15 Uhr Begleitende Vorträge Ev. Stadtkirche Donnerstag, 10. Okt., 19 Uhr „Trauma: Ursachen und Auswirkungen“ Referentin: Christiane Sautter Donnerstag, 17. Okt., 19 Uhr „Hilfsangebote der Diakonie und Psychologischen Bera- tungsstelle“ Referentin: Eva Weißer Donnerstag, 24. Okt., 19 Uhr „Dies Kind soll unverletzet sein“ – das Schutzkonzept der Evang. Kirche Referent: Philipp Jägle, Pfarrer Nähere Informationen: www.ravensburg-evangelisch.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evan- gelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jahre evangeli- sches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangelischen Gesang- buch sprechen. Das wird sicher ein interessanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Sven Borchers Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem guten Freund, langjährigen Mitglied und ehemaligen 2. Vorsitzenden Sven Borchers der uns völlig unerwartet und viel zu früh verlassen hat. Lieber Sven, wir möchten uns bei dir für deinen unermüdli- chen Einsatz bei uns im Verein bedanken! In deinen Funktio- nen als stellvertretender Vorsitzender, Abteilungsleiter und Skilehrer hast du den Sportverein nachhaltig geprägt. Mit deiner offenen Art und deinem tatkräftigem Engagement für den Sport und insbesondere für das Skifahren konntest du viele Mitmenschen und Kinder begeistern. Wir werden deine Hilfsbereitschaft und deinen Humor vermissen. Du wirst in unseren Erinnerungen und Herzen weiterleben! In dieser besonders schweren Zeit sind unsere Gedanken bei seiner Frau, seinem Sohn, seiner Familie und seinen Freunden. Sven, DANKE für alles! Im Namen des Sportvereins Vorstandschaft SVB fährt ersten Sieg ein SV Baindt - FC Scheidegg 2:1 (0:0) Eine Woche nach der famosen Aufhol- jagd gegen den TSV Tettnang, welche die erste Baindter Saisonniederlage ver- hinderte, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den Aufsteiger und zugleich Tabellenletzten aus Scheidegg auf der Klosterwiese. Im Vergleich zur Vorwoche rückten T.Szeibel und Lang neu für Bolgert und Geggier in die erste Elf, während Camara im Sturmzent- rum weiterhin den an der Leiste verletzten Dischl vertrat. In einer chancenarmen ersten Halbzeit betrieb der SVB viel Aufwand, kam gegen die kompakt stehenden Gäste aber kaum zu guten Möglichkeiten und verschenkte die Kugel oftmals aussichtsreich aufgrund von kleineren Un- konzentriertheiten oder technischen Fehlern. Zu Beginn des zweiten Durchgangs entwickelte der SVB mit der Hereinnahme von Co-Spielertrainer Caltabiano dann aber deutlich mehr Durchschlagskraft und belohn- te sich nur kurze Zeit später. Ein langgezogener Eckstoß von Dantona, welchen Trainer Weiland schon halb ab- gewunken hatte, landete am zweiten Pfosten bei Thoma. Baindts Kapitän nickte die Kugel mustergültig zurück in den Fünfmeterraum, wo Brugger zum 1:0 einschob (52.). Die Baindter Mannschaft spielte nun wie aufgedreht und erhöhte nur eine Zeigerumdrehung später, als ein Pass von Caltabiano aufgrund eines Abwehrfehlers zu Fischer durchrutschte, der auf 2:0 stellte (53.). In der Folge drückte der SVB auf die Vorentscheidung, wobei Fischer, Fink, Cal- tabiano und Camara gute Gelegenheiten ausließen oder diese nicht sauber zu Ende spielten. Der FCS, bis dahin ohne wirkliche Chance, hatte in dieser Phase das nötige Quäntchen Glück und einen guten Torwart auf seiner Seite und ließ wenig später durch ein Slapstick-Tor doch noch einmal Spannung aufkommen. Ein Kopfball von Immler landete nach einer unberechenbaren Flugkurve noch auf der Latte und sprang anschließend perfekt Jahn vor die Füße, welcher auf 2:1 verkürzte (66.). Im Gegensatz zu den Vorwochen ließ sich Weilands Mannschaft von ei- nem Gegentreffer diesmal aber nicht allzu sehr aus dem Konzept bringen und verteidigte die Führung bis in die Schlussminuten weitestgehend souverän. Auf der Gegen- seite hatten in der Nachspielzeit sowohl Thoma als auch Geggier noch die Entscheidung auf dem Fuß: Baindts Kapitän entschied sich aber für einen überhasteten Lup- fer und Geggier wurde wenig später vom Schiedsrichter allein auf dem Weg in Richtung Tor zurückgepfiffen - es war der Schlusspfiff. Mit etwas mehr Spannung als nötig fährt der Landes- liga-Absteiger damit hochverdient den ersten Sieg ein und tankt Selbstvertrauen für das anstehende Nachbar- schaftsduell gegen den SV Mochenwangen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (46. Sandro Caltabiano), Tobias Fink (75. Nico Geggier), Baba Camara (85. Marc Bolgert) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Kimi Hirt Tore: 1:0 Michael Brugger (52.), 2:0 Jan Fischer (53.), 2:1 Phillip Jahn (66.) SV Baindt II - FC Scheidegg II 3:0 (1:0) Als noch einzige ungeschlagene Mannschaft der Liga, emp- fing der SVB II am Sonntagmittag mit breiter Brust den FC Scheidegg II, der mit zwei Siegen und zwei Niederlagen knapp hinter dem SVB II in der Tabelle rangierte. Nach einer etwas zähen Anfangsphase erhöhte die „Zwoite“ mehr und mehr das Tempo und hätte früh durch Kaspar in Führung gehen können. Kaspar glänzte dafür aber wenig später als Vorlagengeber, als er einen tollen Seitenwechsel von Kretzer auf Schnez ablegte, welcher zum 1:0 traf (27.). Zu Beginn der zweiten Halbzeit kam der SVB II etwas verschla- fen aus der Kabine, konnte sich aber auf Torwart Mohring verlassen, welcher bei zwei gefährlichen Distanzschüssen zur Stelle war. In der Folge erhöhte die Baindter Mannschaft wieder die Schlagzahl, ließ aber durch Schnez die Vorent- scheidung aus. In den Schlussminuten stachen dann aber Geggiers Joker Grabherr (83.) und Lang (88.), welche jeweils mustergültig von Schnez in Szene gesetzt wurden. Mit diesem Sieg springt der SVB II auf Tabellenplatz drei und setzt sich in der Spitzengruppe der Liga fest. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (78. Moritz Lang), Niklas Hugger, Tobias Trautwein (69. Robin Blattner), Lukas Walser, Moritz Gresser (62. Jannik Küch- ler), Julian Keppeler (10. Luca Bosch), Konstantin Knisel (85. Moritz Gresser), Johannes Schnez, Max Kretzer (78. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (27.), 2:0 Lukas Grabhherr (83.), 3:0 Moritz Lang (88.) Vorschau: Sonntag, 29.09 15.00 Uhr: SV Mochenwangen - SV Baindt Donnerstag, 03.10 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Weingarten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Überzeugender Auswärtssieg der Herren 1 TSG Ailingen – Herren 1 2:9 Beim ersten Auswärtsspiel der neuen Sai- son sind wir am Sonntagmittag bei der TSG Ailingen angetreten. Der Start in den Doppeln gelang uns wieder mit 2 Siegen von Wolfgang Assfalg/Philipp Schwarz und Marcel Brückner/Roman Buck hervorragend. Leider verpassten es Tobias Nowak und Nico Scheffold noch den 3. Sieg einzufahren, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel gingen. Im ersten Einzel lieferte sich Philipp mit Sandor Spieß einen starken Schlagabtausch, den Philipp nach super Leistung hauchdünn mit 11:9 im entscheidenden 5. Satz für sich entscheiden konnte. Marcel hatte am Nebentisch bei seinem 3:1 Sieg nur gegen Spielende zu kämpfen. Im mittleren Paarkreuz folgte der nächste Krimi: Wolfang setzte sich nach sehr knappem Spielverlauf ebenfalls mit 11:9 im Entscheidungssatz durch. Tobias gewann hin- gegen mit 3:0, doch auch hier waren knappe Sätze mit dabei. Nico brauchte 2 Sätze um ins Spiel zu finden, konn- te den 2. Satz aber bereits gewinnen und hatte danach keine Schwierigkeiten mehr, sein Match erfolgreich zu beenden. Roman fand von Beginn an keinen Spielrhyth- mus und konnte seinen Gegner Armin Pfaff nur selten in Bedrängnis bringen, sodass er seinem Gegner zum Sieg gratulieren musste. Beim Stand von 7:2 aus unserer Sicht kreuzten die Spitzenspieler der jeweiligen Mannschaften die Schläger. Marcel gewann die Sätze eins und zwei, Sandor konterte und holte sich die Durchgänge drei und vier. Im letzten Satz fanden dann mehr von Marcels har- ten und präzisen Angriffsschlägen ihr Ziel, sodass er den Punkt für unser Team holen konnte. Den Schlusspunkt setzte danach Philipp, der auch in seinem zweiten Spiel ungeschlagen blieb und so den 9:2 Sieg eintütete. Bereits am Samstag, 28.09.24 um 18 Uhr geht es für die Herren 1 beim Heimspiel gegen den Aufsteiger SV Wei- ler weiter. Zuschauer und Fans sind natürlich wie immer herzlich willkommen! Herren 2 starten mit Sieg in die neue Saison Herren 2 – SV Fronhofen 2 9:6 Nach einem 1:2 Start in den Doppeln legte die 2. Mann- schaft in den Einzeln einen Zahn zu und konnte so einen umkämpften 9:6 Sieg feiern. Besonders heraus stachen dabei Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rü- ckert, die jeweils beide Einzel gewinnen konnten (Thomas sogar noch das Doppel mit Bruder Robert). Aber auch Robert Nowak und Volodymyr Kotov, der zum ersten Mal bei einem Punktspiel im Einsatz war, konnten sich mit einem Erfolg in die Siegerliste eintragen. Lediglich Rüdiger Sorg bleib am ersten Spieltag punktlos, war bei seiner 5-Satz-Niederlage allerdings nahe an einem Punkt- gewinn dran. Das nächste Spiel findet erst am 19.10. statt, sodass die Mannschaft nun nochmals Zeit hat, im Training weiter an der Form zu feilen. Jungen 1 mit ordentlichem Start in die Bezirksklasse SG Aulendorf – Jungen 1 Nach der Meisterschaft und dem Aufstieg in der letzten Saison hieß es erstmal Ankommen in der Bezirksklasse. Ziel der Mannschaft ist es, in jedem Spiel das Beste zu geben und am Ende der Vorrunde nicht auf einem Ab- stiegsplatz zu landen. Die Doppel starteten mit einem Sieg und einer Niederlage ausgeglichen und auch die erste Einzelrunde verlief mit zwei Siegen von Jona und Ricco und zwei Niederlagen von Fabian und Felix auf Augenhöhe. Doch dann konnten die Aulendorfer drei Spiele in Folge gewinnen und unein- holbar auf 6:3 davonziehen. Felix feierte zum Abschluss nochmals einen Sieg, die 4:6 Niederlage konnte er damit allerdings nicht mehr verhindern. Dennoch ein ordentlicher Start, der zeigt, dass wir auch in der höheren Spielklasse mithalten können! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Heimspieltag mit drei Partien! Samstag 28.09. • 10 Uhr: Jungen - TTC-74 Tettnang • 10 Uhr: Mädchen - SV Amtzell II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Saisonabschluss-Turnier 2024 INFO Bändelesturnier Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir Euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13:00 Uhr Zum Bändeles-Turnier recht herzlich ein Bunt gemischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison begrüßen. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und Spielklasse recht herzlich einladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober 2024 um 16:00 Uhr. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kürbisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr ger- ne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomateri- al. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Alpinteam Baindt Nachruf Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Freund, geschätzten Ver- einsmitglied und ehemaligen Abteilungs- leiter, Sven Borchers Sven war nicht nur ein engagiertes Mitglied des Alpin- teams, sondern auch ein Mensch, der mit seiner Lebens- freude und seiner positiven Einstellung alle um sich herum inspirierte. Sei es bei der Arbeit mit Kindern und Jugendli- chen bei unseren Skikursen oder bei der jahrelangen und Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 einzigartigen Durchführung unseres Fli-Flys. Das werden wir niemals vergessen! Wir werden Sven als einen lebensfrohen, gut gelaunten und immer hilfsbereiten Freund in Erinnerung behalten. Sein Verlust hinterlässt eine große Lücke in unserem Verein und in unseren Herzen. Unsere Gedanken sind in dieser schwe- ren Zeit bei seiner Familie, seiner Frau und seinem Sohn. In tiefer Trauer und dankbarer Erinnerung, Das Alpinteam des SV Baindt Kunstkreis Herbstbilder Sechs Mitglieder vom Kunstkreis Baindt bringen mit ihren neuen Bilder den Herbst ins Rathaus. Lassen sie sich inspirieren für die kommende Jahreszeit. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Im Ein- gangsbereich u. Ebene 2, 4, u. 5. Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Autohaus Ebner wird 30 und fei- ert gemeinsam mit dem WBB Wir gratulieren dem Autohaus Ebner zum 30-jährigen Jubiläum und wünschen weiterhin gute Geschäfte. Zum Firmenjubiläum mit gleichzeitiger Leistungsschau mit dem WBB am 28. und 29. September laden wir recht herzlich ein. Leistungsschau des WBB In Verbindung mit 30 Jahre Ebner Autohaus Mit Towerstars Autogrammstunde, Vereins-Wiegen, gro- ßes Kinderprogramm und Helikopterfliegen 28.09. – 29.09.2024 Täglich von 11 bis 17 Uhr Autohaus Ebner Baienfurt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das wildromantische Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf und über eine Leiter geht es durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein wo wir eine fantastische Aussicht genießen und eine Rast einlegen. Auf schmalen Zick-Zack Pfaden geht es zurück nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 29.09.2024 um 7.30 Uhr Charlotten- platz Weingarten bzw. 8.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12 km, 300 hm. Steiler Auf- und Abstieg. Gute Kondition und Trittsi- cherheit werden vorausgesetzt. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 13,00 Euro für Mitglieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadt- park Geislingen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung: Hanifa Selimi, Email: hanifa.selimi@gmx.de. Anmeldung ab 25.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landespolizeiorchester Baden-Württem- berg in der Festhalle Wetzisreute Am 10. Oktober 2024 um 19:30 Uhr werden in der Fest- halle Wetzisreute in Schlier die Berufsmusiker/innen des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg ihre mu- sikalische Qualität darbieten. Das Landespolizeiorchester Baden-Württemberg zählt zu den renommierten Berufsblasorchestern Deutsch- lands. Ein hohes musikalisches Niveau und eine große stilistische Vielseitigkeit zeichnen das Orchester aus. Mit zahlreichen Konzerten tragen die Musikerinnen und Mu- siker den „guten Ton der Polizei“ ins ganze Land und in die Herzen der Menschen. Karten sind bereits über Reservix und an der Tankstelle in Schlier erhältlich. Vorverkauf 16€ / Abendkasse 18€. Die Einnahmen des Abends kommen der Jugendausbildung des Musikvereins Schlier-Ankenreute e.V. zugute. Wir wür- den uns sehr freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen einen musikalischen Abend der Spitzenklasse zu erleben. Ihr Musikverein Schlier-Ankenreute e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Sammelaktion „Kauf eins mehr“ der Tafel Weingarten am Samstag, 28. September 2024 von 9:00 – 15:00 Uhr in Weingarten und Baienfurt Die Tafel Weingarten unterstützt aktuell 278 Erwachsene und 218 Kinder die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen regelmäßig und zuverlässig mit Lebens- mitteln. Zu den einkaufsberechtigten KundInnen gehören vor allem Menschen mit Fluchthintergrund, RentnerInnen und alleinerziehende Mütter. Verwertbares Obst und Gemüse erhält die Tafel Wein- garten von den örtlichen Supermärkten und Marktbe- schickern. Um die KundInnen auch mit lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Öl, Zucker etc. versorgen zu können, ist die Tafel auf die Hilfe der Bevölkerung an- gewiesen. In Kooperation mit dem Jugendgemeinderat Weingarten findet deshalb am Samstag, den 28.September von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor den Supermärkten Kaufland, Aldi und Lidl in Weingarten, sowie vor dem Aldi in Baienfurt die Sammelaktion „Kauf eins mehr“ statt. Bei dieser Aktion werden die Einkaufenden gebeten, einen Artikel mehr zu kaufen und ihn in den Einkaufswagen der Tafel zu legen. Ansprechpartnerin Tafel: Ehrenamtskoordinatorin Simone Prommer Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.de Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen! Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erleb- niswochenenden. Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspende- termine in der Region an. Nächster Termin: Mittwoch, dem 09.10.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmen- schen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Akti- onszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochen- ende für zwei Personen im Erlebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten. So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach on- line an der Verlosung teilnehmen: www.blutspende.de/ aktion-leben-feiern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Demografischer Wandel als Herausforderung: Blut- spendenachwuchs benötigt! Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende „Im Moment ist die Generation der soge- nannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspen- den. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden“, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende! So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Perso- nalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen aus- füllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärzt- lichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Herbstmarkt in Staig Das Herbst-Event im Schussental Feiertag 3. Okt. ,24 Herzliche Einladung zum Herbstmarkt Staig 10.30 bis 18 Uhr Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarisches zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Alle Teilnehmer, das ganze Programm und den Busfahr- plan finden Sie unter www.herbstmarkt-staig.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ein KOSTENLOSER Shuttlebus steht für unsere Besucher aus den umliegenden Orten zur Verfügung! Parkflächen beim Herbstmarkt Informationen an alle Besucher Am Donnerstag, 3. Oktober 2024 findet der Herbst- markt in Staig statt. Es gibt Parkmöglichkeiten, allerdings sind die Parkplätze knapp. Die Freiwillige Feuerwehr Abt. Blitzenreute übernimmt die Einweisung zu den Parkflä- chen und regelt den Parkverkehr. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehrangehörigen. In den Wohnstraßen gelten die Vorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Die Aus- und Einfahrten zu den privaten Grundstücken müssen freigehalten werden. Au- ßerdem müssen die Durchfahrten für Rettungsfahrzeu- ge gewährleistet sein. Wenn möglich, lassen Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag zu Hause und gehen Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Herbstmarkt. Nutzen Sie den Pendelbus, welcher Sie nach Staig hin und zurück bringt. Den Fahrplan finden Sie auf dem Herbstmarktflyer oder auf www.herbstmarkt-staig.de Für Ihr Verständnis herzlichen Dank! Gemeinde Fronreute Apfel und Erdapfel - da steckt mehr drin - Apfel- & Kartoffeltag in Wolfegg Am Sonntag, 6.10. findet wieder der beliebte Apfel- & Kar- toffeltag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt. Der Tag steht ganz im Zeichen von Apfel und Kartoffel. Ab 10 Uhr können die Besuchenden hunder- te alte Apfel- und Kartoffelsorten entdecken, regionales Obst und Gemüse kaufen oder sich selbst bei herbstlichen Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Arbeiten versuchen und erfahren viel Wissenswertes rund um Obst- und Gemüseanbau, dazu kommen sogar der Fernsehgärtner Matthias Schuh und der Extrembotaniker Jürgen Feder vorbei! Was früher mit großen Mühen und langer Planung ver- bunden war, ist heute selbstverständlich geworden: Äpfel und Kartoffeln auf dem Speiseplan, zu jeder Jahreszeit. Heute reicht ein Gang zum Supermarkt um die Ecke, um sommers wie winters die Speisekammer zu füllen. Doch früher war das anders: Im Herbst wurden die Früchte der harten Arbeit des Sommers auf den Feldern und in den Streuobstwiesen reif und mussten oft noch von Hand geerntet werden. Über 200 alte Apfelsorten, viele Kartoffelsorten und ein Tomatenrondell In der Apfelausstellung vom Kompetenzzentrum Obst- bau Bodensee verströmen über 200 alte, fast vergessene Apfelsorten ihren aromatischen Duft. Einige der präsen- tierten Sorten stehen im Museumsladen zum Verkauf. In der Kartoffelausstellung lassen sich unzählige alte und ungewöhnliche Kartoffelsorten bewundern. Das Tomatenrondell zeigt bunte Biotomaten und ande- re Raritäten von „Miches“ Tomatenvielfalt. Es kann auch Saatgut erworben und Obstbäume gekauft werden. Die Führung „Wo kommen eigentlich die vielen Sorten her?“ (zeitweise übersetzt in Gebärdensprache) vervollständigt das Programm. Auch können Interessierte vom Pomologen ihre Äpfel aus dem heimischen Garten bestimmen lassen. Zur Bestim- mung ihrer Sorte genügt es, einfach drei bis vier gut aus- gereifte Früchte inklusive Stiel von der Sonnenseite des Baumes mitzubringen, die nicht abgewischt oder poliert worden sind. Experten geben allerlei nützliche Tipps für Baumschnitt und Baumpflege für die heimischen Obst- bäume. Außerdem werden Obstkörbe geflochten, der Museumsmauser ist vor Ort und es wird Quittensalbe und Apfeltee gekocht sowie Bratäpfel angeboten. Der Jakob-Fischer Urbaum zu Gast im Bauernhaus-Mu- seum Der Jakob Fischer Ur-Baum ist im Rahmen einer Skulp- turenausstellung des Baumkünstlers Bernhard Schmid in seine Heimat Oberschwaben zurückgekehrt. Die 117-jährige Geschichte dieses Baumes und seines Entde- ckers – beide Ur-Schwäbisch – hat ihn in den Herzen der Menschen verankert. Als er 2021 gelegt werden muss- te, hat der Künstler Bernhard Schmid ihn erworben und als Skulptur der Nachwelt erhalten. Der Baum ist in der Zehntscheuer ausgestellt. Hiervon ausgehend widmen sich schlichte Aufmerksamkeits-Blickpunkte über das gesamte Museumsgelände hinweg den kleinen, oftmals unbemerkten Schönheiten der Natur der Bäume und la- den dazu ein, einmal nicht mit dem Verstand zu erfas- sen, sondern staunend berührt zu ein. Hier gibt es weder falsch noch richtig, nur die eigene Wahrnehmung und ein Sich-Öffnen für das Neue und Unerwartete. Am Apfel- und Kartoffeltag gibt es um 11Uhr und um 13 Uhr öffentliche Künstlerführungen durch die Ausstellung. Fernsehgärtner Matthias Schuh und Extrembotaniker Jürgen Feder Der ndr-Fernsehgärtner Matthias Schuh aus Vierhöfen, der bereits seit 25 Jahren im Freilichtmuseum am Kieke- berg in Rosengarten-Ehestorf als Gärtner tätig ist, zeigt um 12 Uhr (Mit Übersetzung in Gebärdensprache) und um 14 Uhr die richtige Obstbaumpflege mit ökologischem Pflanzenschutz, Kalkanstrich und Pflanzenstärkung. Extrembotaniker Jürgen Feder begeistert sich für alle Ar- ten und Pflanzen, egal ob sie auf Autobahnrastplätzen, Friedhöfen oder Müllkippen wachsen. Der Diplominge- nieur für Landespflege und gelernte Landschaftsgärt- ner zählt zu den bekanntesten Experten für Botanik in Deutschland. Kaum eine heimische Pflanze, die Jürgen Feder nicht kennt. Jürgen Feder berät um 13 und 15 Uhr (mit Übersetzung in Gebärdensprache) zum Thema Wild- pflanzen und zeigt in seinen Führungen, wo und wie man Wildpflanzen finden kann. Gemeinsam freuen sie sich auf einen Besuch an ihrem Stand. Mitmachprogramm Doch die Besucher und Besucherinnen können am 6. Oktober natürlich auch wieder selbst Hand anlegen bei den vielen Mitmach-Angeboten. Die Mobile Saftmoschte führt das Mosten. Auch für die kleinen Gäste wird wieder einiges geboten: Die jungen Museumsbesucher/innen schnitzen Rüben- gesichter, versuchen Kartoffelkleister herzustellen oder lassen sich von der Stiftung Lesewelten Geschichten vor- lesen. Für den Gaumen Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt u.a. Brat- kartoffeln mit Quark oder Apfelmus, Kartoffel- und Apfel- dinnede, Grillwust, Kaffee und Kuchen sowie Apfelküchle. Museumssaison 2024 bis 11. November Bis 30.09.: Mo bis So, 10-18 Uhr 01.10.-11.11.: Di bis So, 10-17 Uhr Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 13. Dezember, 16- 20 Uhr, Samstag, 14. Dezem- ber, 11- 20 Uhr, Sonntag, 15. Dezember, 11- 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3 € I Ermä- ßigt: 3 € I Große-Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine-Fami- lien-Tageskarte: 8.50 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Schloss Achberg 28. September 2024 | 19:00, Eintritt 30 / 22 € Visionäre Virtuosinnen der Klassik Prof. Igor Malinovsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Män- ner von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Kom- ponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches gewagt und damit Gren- zen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizieren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponistinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Mali- novsky, musikalische Leitung & Violine | Robert Umans- ky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzorchesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Tickets unter: www.schloss-achberg.de Schloss Achberg I 88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung am 28.09.2024 Am Samstag, 28. September 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Betten- reute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 29. September 2024 Perlen in Weiher, Seen und Riedwiesen Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Streckenlänge: ca. 6 km Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, will- kommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Immer noch stoßen wir auf Spuren des Sturmes vom 11. Juli 2023, Wurzelstöcke gewaltiger Baumriesen begleiten uns auf dem Pfad zu Riedwiesen. Lila Blüten der Herbst- zeitlose strecken sich aus dem hohen Riedgras. An Sumpf- herzblatt und Teufelsabbiss suchen Bienen und Hummeln nach Nektar. Schmetterling, Libellen, Grashüpfer, Spinnen und Frösche entdecket man nur mit gutem Auge. Ob sich im trüben Vorseewasser neugierige Fische am Steg zei- gen? Kommen Sie mit auf eine Entdeckungstour im Früh- herbst in netter Runde mit Gästeführer Gerhard Tempel! Bitte denken sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Kinderkleiderbasar Bergatreute am 12.10.2024 Samstag 12. Oktober 2024 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr NEU: Spielsachen/Ausstattung/Großteile im Bürgersaal! Babykleidung auf der Bühne! Für Schwangere Einlass 9:45 Uhr! Verkauft werden: Gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen) Umstandsbekleidung, Spiel- zeug, Kinderwagen, Autositze, Fasnetskostüme, Schnee- anzüge, Wintersportartikel (auch für Erwachsene) Gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute Freizeit gestal- ten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 23.09.2024 Per E-Mail unter basar-bgt@gmx.de Annahme: Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Abholung: Samstag: 15.00 – 16.30 Uhr - Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen- Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kinder- gartenkinder zugute. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Oktober Genuss aus der Heimat – Kartoffel: Online-Vorführung am 15. Oktober Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ in 60 Minuten ein Highlight der Saison unter die Lupe genommen. Im Monat Oktober wird Wissenswertes und Rezepte rund um die Kartoffel vorgestellt. Die Knolle hat viel zu bieten: unterschiedliche Farben, Formen und Kocheigenschaften. Außerdem punktet die Kartoffel auch durch ihre Inhaltsstoffe. Referentin Ma- nuela Schmied zeigt unter anderem, worauf bei Einkauf und Lagerung von Kartoffeln geachtet werden sollte und wie vielfältig sich die Knollen zubereiten lassen. Mit den Rezepten (aus der Vorführung 01/2023) wird die Lust auf die Powerknolle geweckt. Die Online-Vorführung findet am Dienstag, 15. Oktober um 17.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 23. Oktober Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 23. Oktober um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Ernährungszentrum beim Apfel-Kartoffel-Tag am 6. Oktober Am 6.Oktober findet im Bauernhausmuseum Wolfegg der traditionelle Apfel-Kartoffel-Tag statt. Das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand mit vielen Informationen zum Thema Kartoffel vertreten. Ernährungszentrum bei der Oberschwabenschau am 16.-20. Oktober Die Oberschwabenschau in Ravensburg findet in diesem Jahr vom 16. bis 20.Oktober statt. Das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben ist mit einem Stand und vielen Ideen zum Thema „Lebens- mittelrettung“ in Halle 5 zu finden. Erleben und Mitmachen: Frischkäse selbst kreieren bei der Käserei Bauhofer Haben Sie jemals davon geträumt, Ihren eigenen Frisch- käse herzustellen? Möchten Sie lernen, wie Sie aus ein- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 fachen Zutaten eine kulinarische Köstlichkeit zaubern können? Dann ist der kleine Workshop „Kreiere deinen eigenen Frischkäse“ der Käserei Martin Bauhofer in Kofeld im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg genau das Richtige für Sie! Verwendet werden nur die besten, regionalen Zutaten, um sicherzustellen, dass Ihr Frischkäse nicht nur lecker, sondern auch gesund ist. Er- fahren Sie, wie Sie Ihrem Frischkäse mit frischen Kräutern, Gewürzen und anderen Leckereien eine ganz persönliche Note verleihen können. Datum: jeweils am 08. Oktober, 15. Oktober und 22. Oktober Uhrzeit: jeweils 10:00 - 11:00 Uhr Ort: Käserei Bauhofer, Kofeld 4, Bodnegg Kosten: Sie bezahlen nur das, was Sie mit nach Hause nehmen Anmeldung jeweils bis zum Freitag vor der Veranstal- tung per Telefon unter 07520/94735 24 Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau sucht Unternehmen für die Aktion „Schichtwechsel“ am 10. Oktober Mitarbeitende aus Unternehmen tauschen für einen Tag den Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Am 10. Oktober findet der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Ziel des Aktionstages ist es, Vor- urteile über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) abzubauen und Begegnungen zwischen Men- schen, die in ihrem Arbeitsalltag nur selten zusammen- kommen, zu ermöglichen. In Kooperation mit der Bruderhaus Diakonie beteiligt sich die Stiftung Liebenau an dem Aktionstag und sucht dafür noch engagierte Unternehmen, die bereit sind, ihre Mitarbeitenden für einen Tag mit Beschäftigten aus Wf- bM-Werkstätten zu tauschen. An der Aktion beteiligen sich die WfbM Liebenau, die WfbM Rosenharz und das AIP Wangen-Schauwies. Mitarbeitende aus Unternehmen können so am Aktions- tag WfbMs als Experten der beruflichen Teilhabe kennen- lernen, und sich persönlich mit Menschen mit Behinderun- gen austauschen. Sie bekommen Einblicke in die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten und können selbst bei den vielseitigen Arbeitsprozessen mit- wirken. Die Beschäftigten der Werkstätten wiederum können im Rahmen des Schichtwechsels ein Unternehmen des all- gemeinen Arbeitsmarktes näher kennenlernen und dort für einen Tag mitarbeiten. Sie sammeln neue Erfahrun- gen und können potenzielle künftige Arbeitgeber von sich überzeugen sowie neue Berufsfelder für sich entdecken. Für weitere Informationen und die Anmeldung können sich interessierte Unternehmen gerne bei Julia Wolf melden, die das Projekt aufseiten der Stiftung Liebenau koordiniert. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 07520/95623- 101 oder per E-Mail: julia.wolf@stiftung-liebenau.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln: Ausreichend Abstand zu Stromleitungen halten! Stuttgart. Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wört- lich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge werden im- mer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, aus- drücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt. Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, ge- setzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzu- halten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feld- arbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbe- treiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/ partner/planenundbauen/leitungsauskunft . Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaft- lichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wie- der herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen und sich in Sprungschritten entfernen. Auch beim Drachensteigen heißt es: Abstand halten! Traditionell lassen Groß und Klein unter anderem auf den abgemähten Flächen Drachen steigen. Auch dabei ist be- sondere Vorsicht geboten, wenn sich eine Stromleitung in der Nähe befindet. Die Netze BW rät, eine Entfernung von mehreren hundert Metern von elektrischen Freilei- tungen einzuhalten. Hände weg von Gegenständen in Stromleitungen! Und wenn doch mal ein Drachen in eine Freileitung ge- rät, gilt: Niemals die Drachenleine berühren, die über ei- ner Stromleitung hängt - sofort Hände weg von der Lei- ne! Keine Bergungsversuche unternehmen, man begibt sich sonst in Lebensgefahr! Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzu- holen: Unbedingt den zuständigen Netzbetreiber (wenn bekannt) oder Feuerwehr (112) / Polizei (110) verständigen. Bei der Netze BW: Stromstörungs-Hotline: 0800 3629 477 anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung abgeschaltet werden. Bei allen Aktivitäten gilt: Mit Abstand sicher! Natürlich dürfen generell keine Fremdkörper in die Frei- leitungen gelangen. So ist nicht nur bei der Ernteearbeit oder beim Drachensteigen Vorsicht geboten, sondern ebenso bei Forstarbeiten, beim Angeln oder Gleitschirm- fliegen. Eines sollte grundsätzlich verinnerlicht werden: Freileitungen müssen bei allen Aktivitäten im Blick be- halten und ein ausreichender Abstand beachtet werden. Dann steht dem Erfolg bei der Arbeit und dem Spaß bei diversen Freizeitaktivitäten nichts im Wege. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Im Auftrag der Netze BW GmbH: Jörg Busse Pressesprecher Telefon 0711 289-88235 presse@netze-bw.de Themenabend „Sprache ist der Schlüssel zur Welt“ Die Sprachkitas Baienfurt laden ein: Ein Abend rund um die Themen: Sprachentwicklung, Zweitspracherwerb, Bedeutung der Sprache für die Entwicklung, Sprachauffälligkeiten, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen/ Hilfsangebote bei Förderbedarf. Die Bedeutung der Sprache wächst in unserer globalisier- ten und digitalisierten Welt immer mehr. Deshalb haben sich zu diesem Thema Referenten aus den Baienfurter Sprachkitas, sowie der Logopädie und des Sprachheilzen- trum zusammengefunden, um sich für einen gelungenen Start ins Leben für unsere Kinder stark zu machen. Wir laden Sie ganz herzlich ein an diesem Abend mit uns das Thema Sprache genauer unter die Lupe zu nehmen, Tipps mit nach Hause zu nehmen, und Ansprechpartner für Ihre Fragen zu finden. Es freuen sich auf Sie Die Baienfurter Sprachkitas St. Josef, St. Ulrich, Pinocchio Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft oder Blind- heit tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung oder Blindheit möglich ist. Termine: 09. Oktober 2024 um 19.00 Uhr Thema: Spaß am Spiel – Spiele für blinde und sehbehin- derte Menschen Referent: BSV-Württemberg und weitere Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,85858293801# Deutschland +496950502596,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Tag der offenen Tür im Bildungszentrum Holzbau Feiern Sie mit uns 40 Jahre Zimmererausbildungszentrum und 20 Jahre Kompetenzzentrum! Am 28. September 2024 lädt das Bildungszentrum Holz- bau in Biberach herzlich ein, einen Blick hinter die Kulissen der größten Bildungsstätte für den Holzbau zu werfen. Von 10:00 bis 16:00 Uhr erwartet Sie ein spannendes Programm für die ganze Familie: • Erleben Sie den Ausbildungsalltag live! • Informieren Sie sich über das Studium Biberacher Mo- dell „Holzbau-Projektmanagement“ • Machen Sie eine Führung durch den Museumsturm des Zimmererhandwerks! • Informieren Sie sich bei spannenden Fach- und Ab- solventenvorträgen! • Genießen Sie Kaffee und Waffeln im Seminarhotel! Weitere Informationen unter: zimmererzentrum.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Keuchende Atmung, Heiserkeit und Husten Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt: Pseudokrupp-Fälle sind in den vergangenen Jahren in der Region deutlich gesunken „Im Vergleich zu 2019 sind im Jahr 2023 in der Region Bodensee-Oberschwaben rund 30 Prozent weniger Säug- linge und Kinder aufgrund Pseudokrupps behandelt wor- den“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „In der gesamten Region wurden im Jahr 2023 425 Pseudo- krupp-Behandlungen registriert.“ Vor allem im Landkreis Sigmaringen ist die Anzahl gesunken. „2023 litten 125 Säug- linge und Kinder an Pseudokrupp. Das sind 78 Erkrankun- gen weniger als noch im Jahr 2019“, so der Geschäftsfüh- rer. Auch im Bodenseekreis sank die Anzahl von 147 auf 114 im Jahr 2023. Im Landkreis Ravensburg lässt sich ebenfalls ein Rückgang von 253 auf 186 betroffenen Säuglingen und Kindern verzeichnen. Dabei gilt: Es konnten nur AOK-Ver- sicherte Säuglinge und Kinder ermittelt werden, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Pseudokrupp, auch als „Krupp-Syndrom“ bekannt, ist eine Erkrankung, die hauptsächlich bei Säuglingen und Kleinkindern auftritt. Sie zeichnet sich durch eine akute Entzündung der Schleimhäute im Bereich des Kehlkopfes aus. Die Schleimhäute schwellen an, was zu einer Veren- gung der Atemwege führt. Ursache für die Erkrankung sind meist Viren. In seltenen Fällen können auch Bakterien oder Allergene die Ursache sein. Am häufigsten tritt Pseudokrupp bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis etwa drei Jahren auf. In Einzelfällen kann die Erkrankung bis zum Vorschulalter bestehen bleiben, bevor die Atemwege groß genug sind, um das Risiko von Pseudokrupp-Anfällen zu verringern. Jungen sind dabei etwas häufiger betroffen als Mädchen. Die Symptome von Pseudokrupp sind sehr charakteris- tisch: Ein bellender Husten, der oft mit pfeifenden Ge- räuschen beim Einatmen sowie Heiserkeit einhergeht, ist typisch. Die Anfälle treten häufig in den Abendstunden oder nachts auf und häufen sich besonders in der kalten Jahreszeit. In der Regel ist ein Pseudokrupp-Anfall nicht so gefährlich, wie er zunächst wirkt. Wenn das Kind al- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 lerdings tatsächlich keine Luft mehr bekommt, sollte so- fort der Notruf 112 gewählt und ein Notarzt verständigt werden. Die Atemnot kann das Kind stark belasten, was es teilnahmslos und schwach werden lassen kann. Un- abhängig von der Schwere des Anfalls sollte das Kind in jedem Fall einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für Eltern oder Betreuungspersonen ist es in einer sol- chen Situation entscheidend, Ruhe zu bewahren. Stress und Angst verstärken die Symptome, sodass das Kind noch mehr Schwierigkeiten beim Atmen haben kann. Das Kind sollte aufrecht hingesetzt oder hochgenom- men werden, damit es leichter atmen kann. Frische, küh- le Luft hat eine lindernde Wirkung. Daher ist es ratsam, das Fenster zu öffnen und bei kalter Witterung das Kind warm einzupacken. Sollte das Kind bereits früher einen Pseudokrupp-Anfall gehabt haben, könnte der Kinderarzt ein kortisonhaltiges Medikament verschrieben haben, das bei erneuter Atemnot verabreicht werden sollte. Oft zeigen sich die Pseudokrupp-Symptome im Anschluss an einen typischen Atemwegsinfekt. Die Anfälle können mehrere Nächte in Folge auftreten. Die Symptome wer- den jedoch meistens von Nacht zu Nacht schwächer und sind nach zwei bis drei Tagen überstanden. Zusätzlich ist auch bekannt, dass hohe Konzentrationen von Schadstof- fen in der Luft das Auftreten eines Pseudokrupp-Anfalls begünstigen. Daher sollten Eltern auf das Rauchen ver- zichten. Insbesondere in der Wohnung oder in Gegenwart des Kindes. Außerdem ist es ratsam, mögliche Allergien der Atemwege (zum Beispiel gegen Hausstaubmilben, Schimmel, Tierhaare) abzuklären und diese Allergene, wenn möglich zu meiden. Erhöhung der Bürgerbeteiligung bei der TWS - Wegen hoher Nachfrage wird die twsBürgerbeteiligung um 5 Millionen Euro erhöht. Innerhalb von nur knapp vier Monaten wurde das Zeich- nungsziel von 10 Millionen Euro bei der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht. Knapp über 500 Zeich- ner haben beschlossen, über diesen Weg einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und mit ihrem Kapital den Klimaschutz voranzubringen. Wegen der positiven Resonanz hat sich die TWS nun ent- schieden, von der Erhöhungsoption Gebrauch zu machen: Das Gesamtvolumen der Genussrechte wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht. „Mit dieser Erhöhung wollen wir einerseits der hohen Nachfrage entgegen kommen und andererseits auch die Beteiligungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger am aktiven Klimaschutz in unserer Region honorieren“, so Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emission an Genussrechten (TWS 2024) erhalten die Anleger eine attraktive Verzinsung von 4,3%. Für Anleger mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöht sich die Verzinsung auf 4,5%. Das Angebot ist nach wie vor bis zum 16.05.2025 gültig, bzw. bis die Zeichnungs- summe von jetzt 15 Millionen Euro erreicht ist. Wer Interesse hat, sich in Form einer Beteiligung an der TWS für die Energiewende stark zu machen, findet detail- lierte Informationen auf www.tws.de/genussrecht. Mit dem Kapital aus der jetzt erhöhten vierten Emission soll neben dem weiteren konsequenten Ausbau der ei- genen Ökostromerzeugung auch die Wärmewende fi- nanziert werden. Unterstützung für Kinder in Trauer - Neue Termine für Kindertrauergruppe Ab November bietet der Kinderhospizdienst AMALIE, ein Angebot der Stiftung Liebenau und der Malteser, wie- der eine neue Kindertrauergruppe an. Das Angebot „Ich schenk dir einen Sonnenstrahl“ richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren, die einen nahestehen- den Menschen verloren haben. Die Teilnahme ist kosten- frei. Die Trauergruppe trifft sich einmal im Monat (jeweils samstags), von 10 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Ku- BiQu, Parkstraße 40, Ravensburg. Die Termine für die Trauergruppe sind: 9. November, 7. Dezember, 11. Januar, 8. Februar, 15. März, 12. April, 17. Mai, 7. Juni und 5. Juli (Abschlussfest). Darüber hinaus finden am 7., 10. und 14. Oktober nachmit- tags, ebenfalls in der Parkstraße, individuelle Vorgesprä- che mit Interessierten statt. Termine für ein Vorgespräch können mit Sabine Müllenberg vereinbart werden: Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellen- berg@kinderhospizdienst-amalie.org Ein speziell geschultes Team für die Trauerbegleitung bei Kindern leitet die geschlossene Gruppe. Mit Bewegung, kreativem Arbeiten, Austauschrunden, kunsttherapeuti- schen und erlebnispädagogischen Elementen geben sie den Kindern die Möglichkeit zu trauern. Die Gruppen bieten Kindern eine regelmäßige Anlauf- stelle, einen geschützten Raum, um Trauer zu leben. Hier können sie sich in der Gemeinschaft Gleichbetroffener verstanden fühlen. All ihre Gefühle, die zur Trauer gehö- ren, haben hier ihren Platz und können auf eigene Weise zum Ausdruck gebracht werden. Während die Kinder in der Gruppe sind, gibt es für Eltern die Möglichkeit, in einem Elterncafé mit anderen Eltern und ehrenamtlichen Hospizpaten des Kinderhospizdiens- tes ins Gespräch zu kommen. Die Trauergruppen für Kinder sind seit 2014 ein gemein- sames Projekt der Sonja-Reischmann-Stiftung und des ambulanten Kinderhospizdienstes AMALIE. Anmeldungen und weitere Informationen bei Sabine Mül- lenberg, Telefon: 07522/7952920, Mobil: 0151/5232 3308, E-Mail: s.muellenberg@kinderhospizdienst-amalie.org www.kinderhospizdienst-amalie.org www.sonja-reischmann-stiftung.de/ Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Glück und Gesundheit – gibt es dafür ein Rezept?“ Referent: Josef Epp, Bad Grönenbach Freitag, 18. Oktober 2024 19:30-21:30 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00€ Samstag, 19. Oktober 2024, 09:00-11:30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffet: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Baindt, im September 2024 Überwältigt von der großen Anteilnahme am Tod unseres lieben Ehemannes und Onkels gilt unser aufrichtiger Dank allen, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen und ihr Mitgefühl in so vielfältiger und liebevoller Weise zum Ausdruck brachten. Herzlichst danken wir der Schal- meienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier. Conny Marcel mit Familie Joshua mit Familie Achim Wucherer * 26. April 1961 † 24. August 2024 DANKSAGUNG Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungs- termin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Kopfnuss Das Objekt wird um 90 Grad nach rechts gedreht, horizontal gespiegelt, um 180 Grad nach rechts gedreht und vertikal gespiegelt. Welches Objekt von A bis D zeigt die richtige Lösung? © Junga/DEIKE 750R32R5 Lösung: B Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Erfahren Sie, wie Sie Ihre Energiekosten mit der passenden Photovoltaik-Lösung senken und wie Sie Heizung und E-Mobilität clever einbinden. Das erwartet Sie: Vorträge: Das sollten Sie jetzt über Photovoltaik und Heizung wissen! Sprechen Sie danach mit unseren Experten über Ihre Fragen. www.solmotion.de Vereinsheim RFV Zollenreute Spitalweg 38 88048 Friedrichshafen Montag, 30.9.2024 Einlass 18:00 Uhr Beginn 18:15 Uhr Kostenlos anmelden anmeldung@solmotion.de 0751/295096-100 Jetzt kostenlos anmelden! Infoabend Photovoltaik +Heizung: Was 2024 wichtig ist! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Sie planen den Kauf/Verkauf einer Immobilie? Sprechen Sie mit uns. Unsere Maklercourtage für Käufer/Verkäufer nur je 1,5 % zzgl. MwSt. Charmante 3-Zimmer-Wohnung in Baindt, Bj. 1964, top Teilsanierung (Dach, Fassade, Balkone), ca 71 m2 Wfl., Ölhzg. 123 kWh, Südbalkon, Einzelgarage + Stellplatz, EBK, Whg. sehr guter Zustand, große Grünfläche, kinderfreundlich, frei ab 01.01.25, VP inkl. Garage+Stellplatz VP 274.000 € Ihr Ansprechpartner: Herr Yannick Schmieder, 07502 911 536 schmieder.gmbh@schmieder-partner.de 1-Zi.-Komfort-Appartement Baienfurt Wohnen mit Service, ü. 55, ca. 37 m2, EBK, Bj. 2017, Gas 24,3 kWh, tolle Gemeinschaft, viele Aktivitäten, schöner Außenbereich, TiGa-Platz, Balkon, frei ab 01.11.24 KM 560 € + NK 220 € GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 NEUERÖFFNUNG Wir ziehen von Weingarten nach Ravensburg. Ab 01.10.2024 finden Sie uns in der Schussenstraße 4 in Ravensburg. BKK ZF & Partner Ihre Krankenkasse vor Ort am Bodensee und in Oberschwaben. Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Tagesmutter in Baienfurt gelernte Erzieherin ▪ flexibel, zuverlässig ▪ liebevoll ▪ frühkindliche Förderung Alle Infos unter: https://sandra-tagesmutter.jimdo.com E-Mail: staud.sandra@gmail.com Handy: 0176 81923391 KFZ-MARKT[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 5,09 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 26.09.2024
      Amtsblatt_2024_07_05_KW27.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. Juli 2024 Nummer 27 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Stadtradeln 2024 erfolgreich beendet – 19.562 zurückgelegte Kilometer und 87 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 19.562 Kilometer von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narren- zunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Kilometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.100 km und 14 Radelnden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehen- den QR-Code zu finden. Im Rahmen der Stadtradeln-Aktion wurden drei Touren vom Radsportverein Baindt angeboten: Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die ers- te Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wetter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurück- gelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Bei der Familientour am Samstag, den 22. Juni 2024 konnten aufgrund des schlech- ten Wetters keine Teilnehmenden gefunden werden. Bei der letzten Tour am Freitag, den 28. Juni 2024 starteten sechs Radelnde in Richtung Bad Schussenried. Aufgrund eines Gewitters musste eine halbstündige Pause in Otter- schwang eingelegt werden, bevor die Tour wieder fortgesetzt werden konnte. Belohnt wurden die Radelnden nach 60 km mit ei- nem sonnigen Abschluss in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Wir bedanken uns herzlich bei allen akti- ven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem be- danken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Beispielhaftes Engagement – Sehbehinderte Schülerin setzt sich für Spendenkampagne ein Die 16-jährige Celina Sigg unterstützte durch den Verkauf von selbstgebastelten Tieren die Spen- denkampagne „Rettet das Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt. Die hochgradig sehbehinderte Celina Sigg steuerte der Spen- denkampagne „Bädle Baindt“ durch den Verkauf von selbstge- bastelten Tieren über 100 Euro bei. Bild: Stefanie Keppeler Celina Sigg sitzt strahlend in der Cafe- teria des SBBZ Sehen in Baindt. Ihre lockigen Haare hat sie zu einem hohen Dutt hochgebunden. In ihren Händen hält die 16-Jährige zwei von ihr gebas- telte Tiere – eine Katze und eine Maus. „Ich habe die Tiere aus Klopapierrollen gemacht. Um die Rollen habe ich Fäden gewickelt. Für die Augen habe ich Wa- ckelaugen benutzt“, erzählt sie stolz. Für die Schülerin der Hauptschulstufe des SBBZ Sehen in Baindt ist diese Bastelei eine enorme Leistung, denn Celina ist hochgradig sehbehindert. Ihre Sehleis- tung liegt bei etwa fünf Prozent. Ihr Kontrastsehen ist stark reduziert, zu- dem sind ihre visuellen räumlichen Fä- higkeiten eingeschränkt. Celina ist erhöht blendeempfindlich und ihre Gesichtswahrnehmung ist gestört. Feinarbeiten wie die Tier-Basteleien stellen für die 16-Jährige eine große Herausforderung dar. „Ich habe mich arg angestrengt. Es ist für mich nicht leicht, solche kleinen Dinge mit den Händen zu machen“, er- klärt sie selbstbewusst. Insgesamt 30 Katzen und Mäuse hat Celina über drei Tage hinweg hergestellt, mit dem Ziel, diese dann am 5. Mai beim großen Fest im Klosterhof Baindt „meet & see“ an Gäste auf Spen- denbasis zu verkaufen. Über 100 Euro habe sie eingenommen, berichtet sie stolz. Den Erlös hat sie der Spendenkampagne „Bädle Bavindt“ zukommen lassen, die im Zuge des Festes ge- startet ist. Das Therapiebad, auch als „Bädle“ bekannt, steht nämlich vor einer ungewissen Zukunft. Es ist sanierungsbedürftig. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des Bades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die über 40 Jahre alte Technik des Bades versagt. Es gibt für die alte Technik keine Ersatzteile mehr, was letztendlich eine Stilllegung des Bädles bedeuten würde“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Für Menschen mit Sinnesbehinderung und komplexen Mehrfachbehinderungen stelle das Bad jedoch ein unerlässliches Angebot dar und werde für die therapeutische Unterstützung der Menschen dringend benötigt. Das Bädle sei ein Ort der Förderung, Entspannung, Heilung und Geborgenheit. „Wir hoffen, dass es uns durch die Spendenkampagne mög- lich wird, unser Bädle zu sanieren. Ein solches Therapiebad vor Ort zu haben, ist absolut schützenswert und wir werden alles unternehmen, um es erhalten zu können“, so Dr. Marcus Adrian. Celina ist mit einem großartigen Beispiel vorangegangen. Vorbild für andere zu sein, anderen Menschen Mut zu machen und sich zu engagieren, das ist Celina äußerst wichtig. „Ich will meinen Mitschülern zeigen, dass sie auch etwas bewegen können, trotz Behinderung. Macht das Beste daraus, ihr schafft das!“, meint die 16-Jährige voller Elan. Sie freue sich, dass sie durch den Erlös der verkauften Basteleien einen Beitrag zur Spendenkam- pagne leisten konnte, denn das Bädle bedeute ihr und ihren Mitschülern viel. „Das Bad muss bleiben!“, sagt sie mit fester Stimme. Sie wünsche sich, dass viele Menschen ihrem Beispiel folgen, helfen und mit Spenden zur Rettung des Therapiebades beitragen werden. Mehr erfahren zum Projekt und direkt spenden unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 09. Juli 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail u.frank@baindt.de. Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Hochwasser: Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde haben beim letzten Stark- und Dauerregen gut funktioniert. Die fertiggestellte bauliche Maßnah- me im Bühl ist die erste abgeschlossene Hochwas- serschutzmaßnahme im Landkreis, die auf Grundlage eines Konzeptes zum Starkregenrisikomanagement erstellt wurde. • Landesturnfest: Das Landesturnfest wurde in Baindt erfolgreich durchgeführt, wenn es auch sehr schade war, dass auf Grund der Unwetterereignisse abgebro- chen werden musste. Dieses tolle Fest war nur mit Hilfe aus der Bevölkerung und der ortsansässigen Vereine möglich, denen an dieser Stelle ein besonderer Dank gilt. • KfW-Förderung: Die Gemeinde hat einen Förderan- trag gestellt und dieser wurde bewilligt. Somit erhalten wir eine Klimaschutzförderung in Höhe von 80% der Kosten. Gefördert wird z.B. die Pflanzung von Bäumen bei der Baumaßnahme „Neugestaltung Ortsmitte“. • Werbebanner: Nach dem Dorffest wird das Werbe- banner am Ortseingang entfernt, da es nicht mehr stabil und sicher ist. Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen sowie der Medientechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Tischlerarbeiten wird an die Schrei- nerei Bucher GmbH&Co.KG aus Owingen zum Auf- tragswert von 239.109,68 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für WC-Trennwände wird an die Firma Cato GmbH& Co.KG aus Ummendorf zum Auftrags- wert von 16.810,74 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für Interaktiven Displays wird an die Firma Bellgardt Medientechnnik Vertriebs-GmbH aus Me- ckenbeuren zum Auftragswert von 75.981,50 € brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die analogen Tafeln wird an die Firma VKT Video Kommunikation GmbH aus Pfullingen zum Auftragswert von 24.633,00 € brutto vergeben. 5. Der Auftrag für die Erweiterung des Netzwerkes wird an die Firma all for IT aus Bad Saulgau zum Auftrags- wert von 41.630,96 € brutto vergeben. Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ab- weichung von den geforderten Doppelparkern aus der Baugenehmigung und die Zustimmung zum Stellplatz- schlüssel der Landesbauordnung (LBO) gemäß der Tek- tur wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, An- nabergstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Malerarbeiten werden an die Firma Maler Novak GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 15.786,38 € vergeben. Die Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe werden an die Stahlbau Butscher GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 16.362,50 € vergeben. Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde- verwaltung Baindt wird beauftragt, die obenstehenden Reinigungsleistungen, für vier Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr, in Form eines Werkvertrages auszuschreiben und den Auftrag nach Prüfung und Wer- tung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabekriterien beinhalten neben dem Preis auch Qualitätssicherung, Personal- und Umweltkonzept. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2023 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.05.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, Streichung einer örtlichen Bauvorschrift und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 22.05.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung be- schlossen. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Jahresab- schluss 2023 der Gemeinde Baindt sowie dem Jahres- abschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wurde zugestimmt. Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings nach der Maisteuerschätzung zur Kenntnis. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. Anfragen und Verschiedenes - Kommunalwahl: Die letzte Gemeinderatssitzung in der jetzigen Zusammensetzung findet am 16. Juli statt. In dieser Sitzung werden die Ehrungen vorgenommen und die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder verab- schiedet. Am 17. September findet die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums statt. - Waldspielplatz: Auf Nachfrage eines Gemeinderates informiert Bürgermeisterin Rürup, dass sie im Austausch mit dem Planungsbüro steht und nach wie vor an einer Umsetzung in diesem Jahr festgehalten wird. - Thumbstraße: Es kam die Frage auf, ob die Vorgehens- weise der Eigentümer abgestimmt ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies bestätigt. - Buszeiten Marsweiler: Die seit ca. zwei Jahren verän- derten Buszeiten in Marsweiler am Abend resultieren aus einer nächtlichen 30er-Zone in Weingarten. Die dort verlorene Zeit wird so wieder aufgeholt. - Sportplatz: Das Gutachten bezüglich des Zustandes des Sportplatzes wird bei einem Vorort-Termin besprochen und erörtert. Dann erfolgt eine Information im Gremium. - Wertstoffhof: Das Erscheinungsbild wurde bemän- gelt. Ein anderer Standort ist jedoch nicht angedacht, da dieser von Seiten des Landkreises nicht finanziert werden würde. Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Sommerferien stehen kurz bevor und mit ihnen die Gelegenheit, gemeinsam unvergessliche Abenteuer zu erleben! Das Baindter Ferienprogramm ist wieder da, vollgepackt mit spannenden Aktivitäten wie Kanufahren, aufregenden Expeditionen durch Baindt und einer Fülle von sportlichen Herausforderungen. In diesem Jahr setzen wir erneut auf die bequeme On- line-Anmeldung! Wir nutzen die moderne Plattform „nu- pian“, die es euren Eltern ermöglicht, euch schnell und unkompliziert anzumelden. Diese bewährte Methode er- leichtert nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern erspart auch lästige Warteschlangen am Anmeldetag. Am Dienstag, den 16. Juli 2024, wird das Programm freige- schaltet und eure Eltern können euch anmelden! Weitere Informationen zum Nupian-Programm sowie eine Über- sicht aller Aktivitäten findet ihr im nächsten Amtsblatt und in den örtlichen Schulen und Kindergärten. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag,06. Juli und Sonntag, 07. Juli 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Juli 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Sonntag, 07. Juli 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 19. Juni 2024 feierte Herr Eberhard Thoma sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup er- hielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Juli 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Zur Informationi Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024,je- weils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 09.07.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Juli - 14. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Römer 12,12 Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Zita Maurer, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor Dienstag, 09. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 10. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 11. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 12. Juli 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegheim Selige Irmgard Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest - ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei Regen- wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kir- che statt Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Frei- tag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halb- jahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. STERNWALLWAHRT ZUR GUTEN BETH 6.Juli 2024 „Lass uns lebendige Steine sein – hoffnungsvoll in die Zukunft gehen“ Liebe Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt in Baienfurt, liebe Kirchengemeinde St.Johannes Baptist in Baindt, wir laden Sie ganz herzlich ein, an der Sternwallfahrt zur Guten Beth nach Reute teilzunehmen. Leider können wir die Pilgerroute nicht wie in der Zeit vor Corona, von Baienfurt und Baindt aus starten. Im Flyer sind diese beiden Orte jedoch genannt. Es gibt alternativ die Möglichkeit für Sie, von umliegen- den Orten aus nach Reute mitzupilgern: s.Flyer www. kloster-reute.de 07.00 Uhr Weingarten Basilika / Hauptportal Kirche 09:00 Uhr Mochenwangen / Kirche 09.00 Uhr Bergatreute / Kirche Alle Routen werden thematisch begleitet mit Gebet, Be- sinnung, und Zeit miteinander in der Natur. Mitbringen: • Vesper und Getränke für Unterwegs • Sonnenschutz • Gute Schuhe • Mückenschutz Anmeldung: Pfarramt Reute Tel.: 07524/1248 E-Mail: KathPfarramt.Reute@drs.de Programm bei der Ankunft am Kloster Reute: 13:15 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Segen mit der Reliquie der Guten Beth Anschließend: Begegnung auf dem Klosterberg 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr: freie Angebote Für Kinder: Spiele im Klostergarten Für Jugendliche: Spielebus der mobilen Jugendseelsorge Für Erwachsene: Führung im Kräutergarten Führung Aussegnungshalle und Friedhof Führung Klos- terbaustelle 16:00 Uhr Finale 16:30 Uhr Busfahrt nach Aulendorf / Bahnhof 16:30 Uhr Busfahrt nach Bad Waldsee / Bahnhof Linienbus nach RV Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Som- merfest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll- Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! (Jesaja 43,1) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 10. Juli 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. Juli 19.00 Uhr Anmeldeabend Konfirmation, -20.00 Uhr Baienfurt Ev. Gemeindehaus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 20.00 - Baienfurt Ur-Geschichte, 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Gedanken zum Wochenspruch Der ermutigende Wochen- spruch begegnet uns gern bei Taufen, oder auch als Zuspruch nach der Feier des Abendmahls. Doch wir sollten dabei nie vergessen, an wen er ur- sprünglich gerichtet ist: An Jakob, dem Gott den neuen Namen „Israel“ gege- ben hat. Wir haben Israel so viel zu verdanken – unser Herr Jesus Christus selbst stammt aus diesem Volk. In Zeiten, in denen sich Menschen, wegen ihrer Zuge- hörigkeit zum Judentum in der Öffentlichkeit aus Angst vor Übergriffen verstecken müssen, gilt es deshalb ganz entschieden gegen jede Form von Antisemitismus ein- zutreten. Das „Fürchte dich nicht!“, das in der Berufung und Befrei- ung durch Gott begründet ist, gilt jedem Menschen und soll im Alltag erfahrbar werden – auch und besonders für die Ersten, an die diese Worte gerichtet waren, unse- re älteren Geschwister im Glauben aus dem Volk Israel. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. Die Abende können auch ein- zeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Anmeldeabend zur Konfirmation 2025 Du besuchst im Schuljahr 2024/25 die 8. Klasse und interessierst dich für die Konfir- mation im nächsten Jahr? – Dann komm mit deinen Eltern vorbei zum Anmeldeabend am Donnerstag, 11. Juli um 19.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt! – Dort gibt’s alle Infos zur Konfi-Zeit & den Anmeldebogen. Rückfragen? – Dann melde dich doch einfach im Pfarr- büro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail bei martin. schoeberl@elkw.de. ACHTUNG: Frauenkreis am MITT- WOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich la- den wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreati- ves Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 08.07. Birgit Schwartz- Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 09.09. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am ver- gangenen Wochenende um die Punkte: KIDsCup: Bezirkssstaffel TC Altshausen – TC Baindt 1:5 Am Mittwoch, 26.06.2024 hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das zweite Auswärtsspiel der Saison. Diese Woche waren die Kinder beim TC Altshausen zu Gast. In einem spannenden Match mit sehenswerten Ballwechseln setzte sich Cedric (3:5, 2:4) durch und holte auch diese Woche wieder einen Punkt für unsere Mannschaft. Jakob muss- te den ersten Satz 4:0 abgeben, konnte aber dann im zweiten Satz das Match drehen und sich 2:4 durchsetzen und es kam zum Match-Tiebreak. Jakob und sein Geg- ner kämpften beide um die Punkte; am Ende konnte sich Jakob aber mit 8:10 durchsetzen. Auch Lenny (4:1, 4:0) lie- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ferte sich in seinem Match mit seiner Gegnerin sehr span- nende Ballwechsel und hatte gute Chancen zu punkten, musste sich aber trotzdem geschlagen geben. Im vierten Einzel der Begegnung konnte sich Elias (1:4, 1:4) deutlich durchsetzen und damit einen weiteren Punkt für Baindt sichern. Nach einer kurzen Pause ging es in die beiden Doppelbegegnungen: Elias und Lenny (1:4, 1:4) konnten das Match dominieren, sich gut durchsetzen und zeigten dabei auch schönes Fairplay. Cedric und Jakob (2:4, 5:3, 8:10) verloren den ersten Satz, kämpften sich zurück ins Match und konnten sich schließlich im Matchtiebreak in einer durchgängig sehr spannenden und umkämpften Begegnung gegen ihre ebenfalls stark spielenden Gegner behaupten. Zum Abschluss wurde auch in Altshausen in fröhlicher Runde zusammen gegessen und der gemeinsame Nach- mittag beendet. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute/Mochenwangen 0:6 Gegen die sehr starken Gegner war auch mit vollem Ein- satz nicht viel zu holen. Alle Einzel und Doppel wurden von den Gästen gewonnen. Christiane, Vincent, Rafael und Jonathan haben alles gegeben und weitere Erfah- rungen gesammelt, die sie in den weiteren Spielen in Er- folge umsetzen wollen. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Altshausen – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag bestritten wir unsere vorletz- te Begegnung in Altshausen bei über 30°C Sommerhitze. Wie Johannes Neubauer musste auch Tim Pantoffelmann trotz Tiebreak im ersten Satz nach zwei Sätzen seinem Gegner gratulieren. Das enge Match von Marian Dorn endete schließlich ebenfalls mit einem positiven Ergebnis für Altshausen. Besonders spannend verlief das Einzel von Laurin Wösle gegen Altshausens Nummer 1. Nach verlo- renem ersten Satz ging es im zweiten in den nervenauf- reibenden Tiebreak, den am Ende leider der Gegner für sich entscheiden konnte. Nach diesem fatalen Rückstand konnten die Altshausener auch das Einserdoppel gegen Tim Pantoffelmann und Silja Amm für sich entscheiden, während Johannes Neubauer und Marian Dorn sich ei- nen spannenden Kampf mit ihren Gegnern lieferten. Doch auch dieses Spiel konnten die Gegner für sich entschei- den. Das letzte Spiel der Saison findet nächste Woche zu Hause gegen die SG Baienfurt statt. Damen 40: Staffelliga TA TV Merklingen – TC Baindt 2:4 Dieses Wochenende mussten wir eine weite Reise antre- ten. Es ging nach Merklingen. Am bisher heißesten Tag des Jahres waren die Einzel schon einmal sehr schweiß- treibend. Marion musste sich leider einer sehr starken Gegnerin geschlagen geben. Steffi und Evelyn gewan- nen dafür sehr deutlich. Aber Silvi machte es spannend. Nach klar verlorenem ersten Satz drehte sie das Spiel und konnte im erreichten MatchTiebreak für uns den 3. Punkt sichern. Klasse! Nun brauchten wir noch ein Doppel. Silvi und Marion erkämpften dann diesen 4. Punkt und somit war es nicht tragisch, dass Steffi und Evelyn ihr Spiel ab- gaben. Zweiter Sieg in diesem Jahr. Nun haben wir erst einmal ein Wochenende spielfrei bevor es dann mit zwei weiteren Begegnungen in die Endphase der Saison geht. Damen 60: Staffelliga Tennisklub SSV Ulm 1846 – TC Baindt 3:3 Knapper kann ein Sieg nicht ausfallen: 3:3 Matches/7:7 Sätze/54:50 Spiele Eine 3:1-Führung nach den Einzeln reichte uns fast nicht zum Sieg. Obwohl wir in den Doppeln nochmals alles gaben, mussten wir beide Punkte unseren Gegnerinnen überlassen. Umso glücklicher waren wir, als wir in der Endabrechnung trotzdem als Sieger nach Hause fuhren. Gekämpft haben: Sibylle, Cordula, Andrea und Conny Herren: Kreisklasse 2 TC Bad Waldsee 2 – TC Baindt 2:7 Am vergangenen Sonntag reisten wir, die Herren, zu un- serem ersten Auswärtsspiel zum TC Bad Waldsee. Auf Platz 1 spielte Lars Fernsemer, der in seinem zweiten Einzel für den TC Baindt, seinen ersten Sieg einfahren konnte. Max Schäfer, der auf Platz 2 spielte, musste sein Match im MTB leider abgeben. Unsere Nummer 3 am vergan- genen Sonntag, Aaron Schäfer, gewann sein Einzel sou- verän in 2 Sätzen. Auch David Schäfer (Platz 4) und Jannis Wösle (Platz 5) konnten ihre Einzel sicher nach Hause bringen. Auf Platz 6 spielte Tim Raubald. Nachdem er den ersten Satz ab- geben musste und im zweiten Satz beim Spielstand von 2:5 gegen ihn, 5 Match-Bälle abwehrte, konnte er die- sen Satz noch mit 7:5 gewinnen. Leider verlor auch er im MTB. Somit stand es nach den Einzel 4:2 für uns. Nun galt es mindestens ein Doppel zu gewinnen.Nach einer Tak- tik-Besprechung stellten wir wie folgt auf: Doppel 1 Lars und Tim, Doppel 2 Max und Jannis, Doppel 3 Aaron und DavidAlle 3 Doppel zeigten sich von ihrer besten Seite, und gewannen diese. Mit dem zweiten Saison-Sieg fuhren wir gut gelaunt zurück. Kommenden Sonntag schlagen die Herren des TC Baindt in Schlier auf. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Allmendingen 3:6 Ohne Dorffestmusik, nach einer bescheidenen Trainings- woche und krankheits-geschwächt traten wir die Partie gegen den Favoriten aus Allmendingen an. Stefan und Lars konnten ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak be- zwingen. Die weiteren Einzel von Philipp N., Ralf, Christian und Christoph gingen nach ausgeglichenen Matches lei- der alle an die Gäste. Bei diesem Zwischenstand mussten wir alle drei Doppel gewinnen. Mit der gewählten Doppel- aufstellung waren alle Doppel hart umkämpft und lange ergebnisoffen, jedoch konnte am Ende nur Doppel 1 mit Philipp B. und Ralf einen weiteren Sieg holen. Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Kisslegg 0:6 Wie erwartet hatten wir gegen durchweg starke Gegner aus Kisslegg nichts zu bestellen. Trotz großen Einsatzes aller Kameraden, konnten wir gegen diese Übermacht nichts gewinnen. Weder im Einzel noch im Doppel konn- ten wir einen Satzgewinn verbuchen und somit ging diese Begegnung klar und deutlich mit 0:6 an unsere Gäste. Im Anschlss beim bewährten Herren 40 – Menü und einem geselligen Miteinander mit unseren tollen Gästen aus Kiss- legg beendeten wir unseren bereits letzten Heimspieltag in Baindt. Weiter geht es noch auswärts gegen Tettnang und Wangen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Sascha Wösle, MichaelTrotzki und Andi Bosch. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TA TSG Söflingen 2:7 So knapp können Sieg und Niederlage zusammenliegen. Immer wieder eine spannende Begegnung zwischen uns und unseren Gästen aus Söflingen. Die Einzel konnten diesmal unsere Gäste relativ klar für sich entscheiden. Nur Stefan und Gerhard konnten uns jeweils einen Punkt sichern. Nach den Einzeln stand es 2:4. Nun galt es die Doppelpaarungen gut aufzustellen. Bei hochsommerli- chen Temperaturen nahmen wir den Kampf an und be- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gannen alle sehr solide. Unser Plan schien aufzugehen. Jede Doppelpaarung gewann den ersten Satz. Leider mussten dann alle den zweiten Satz abgeben und es ging jeweils ins Match-Tie-Break. Unglaublich aber wahr behielten unsere Gäste die besseren Nerven. Wir führten im MTB alle „relativ klar“ und mussten diesen aber jeweils in Doppel eins und zwei mit 8:10 und im Doppel drei mit 9:11 unseren Gästen überlassen. Statt 5:4 stand es nun 2:7. Wahnsinn! Das war wirklich eine Hitzeschlacht, mit besserem Ausgang für unsere Gäste. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Wolfi, 2. Stefan/Volker, 3. Gerhard/Josef. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 3:1 Im Nachbarschaftsderby gegen Baienfurt konnte sich der Gastgeber souverän durchsetzen. In Runde 1 gewannen E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich ihre Doppel in jeweils 2. Sätzen. In der 2.Runde mussten sich E.Feurle/H.Mar- schner nach einem umkämpften Spiel knapp geschla- gen geben. W.Graf/J.Spöri siegten in ihrem Doppel ohne einmal in ernste Gefahr zu geraten. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TA SV Burgrieden – TC Baindt 2:2 Mit dem letzten Aufgebot fuhren unsere Herren 70 nach Burgrieden, die mit der gleichen Mannschaft zusätzlich in der Oberligastaffel starten. Ulli Spille und Georg Gössner harmonierten gut miteinander und erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:3 die 1:0 Führung. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mussten sich nach über 2 Stunden in einem hart umkämpften Match mit 3:6, 6:2 und 8:10 zum Spielstand 1:1 geschlagen geben. In der zweiten Doppel- runde gingen Gerhard Zinser und Lothar Braun gegen ein LK starkes Doppelduo mit 5:7 und 0:6 als Verlierer vom Platz. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille behielten nach über zwei Stunden aufreibendem Spiel mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und stellten das Spielergebnis auf 2:2. Durch einen mehr gewonnenen Satz ging der TC Baindt als Sieger gegen die TA SV Burgrieden vom Platz. Vorschau Samstag, 6.7.: Junioren U18 – SG Baienfurt Tennis Damen 60 – TC Tettnang TA SV Horgenzell – Herren 50/1 Sonntag, 7.7.: TC Schlier-Unterankenreute – Herren Herren 30 – TA TSV FH-Fischbach Montag, 8.7.: TC Hohentengen – Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 – SG Aulendorf Tennis Mittwoch, 10.7.: TA SC Staig – Herren 65 Freitag, 12.7.: TA SV Aichstetten – Junioren U15 Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trainings haben wir am 28.06.2024 wieder eine Gürtel- prüfung in Baindt abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstvertei- digung und Wettkampf geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainerin Verena Pfau Prüfer Alfred Manthei Gürtel Weiß-gelb Hyvönen Oskar, Hirth Lucia, Dreher Jule Gürtel Gelb Yildiz Mehmet, Buchmüller Ida, Frommann Emilia Gürtel gelb-grün Angele Jonas, Weiß Eric Gürtel Blau Walter Kimberly Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Info-Abend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in ei- ner Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am 11.07.2024 um 18.30 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der E-Mail Adresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjäh- rigen Hauptversammlung, am Mittwoch, 10.07.2024, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Anregungen, Verschiedenes, Termine Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Zum Start in unsere Sommerpause gibt es im Anschluß wieder einen tollen Eisbecher der Eisdiele „la dolce vita“ Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Theresa Henzler konnte mit ihrem Pferd Bonne Diamond bei den Reiter- tagen in Bergatreute zwei Siege mit nach Hause nehmen. Sie siegte im Dressurwettbewerb der Klasse E und Klasse A . Herzlichen Glückwunsch an Theresa! Anna Tratzyk konnte mit Sisko über die Wertungsprüfung Stilgelände-Wettbewerb in der PSK Meisterschaft Vielsei- tigkeit U18 den 2. Platz erreichen. Zwei Siege für Theresa und Bonne Diamond Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Blutfreitag in Bad Wurzach am 12. Juli 2024 Auch dieses Jahr werden die Baindter Blutreiterinnen und Blutreiter in stattlicher Anzahl an der Reiterprozession zu Ehren der Heilig-Blut-Reliquie von Bad Wurzach teilnehmen. Sehr erfreulich ist wiederum das große Interesse unserer Jugendlichen. Dieses Jahr sind wir in der 2. Abteilung mit der Nummer 55 eingeteilt. Quartier und Treffpunkt für unsere Gruppe ist wie ge- wohnt auf dem Hof der Familie Zweifel in Untergreut an der Straße Richtung Aitrach. Der Abritt dort ist auf 7.00 Uhr angesetzt. „Herz Jesu,, König und Mittelpunkt aller Herzen - Mit die- sen Worten lädt der Festgast Abt Vinzenz Wohlwend von der Abtei Wettingen-Mehrerau Pilger und Blutreiter nach Bad Wurzach ein. Am Mittwoch, 26. Juni 2024 versammelten wir uns im Bi- schof-Sproll-Saal zur Vorbereitung und zur Anmeldung. Höhepunkt dieser Versammlung war die Ehrung zweier Blutreiter für 10 malige Teilnahme an der Reiterprozessi- on in Bad Wurzach. Gruppenführer Berthold Steinhauser konnte bereits dem Jugendlichen Simon Elbs sowie Ro- land Oelhaf im Namen der Gruppe danke sagen für die Treue und die Jubiläumsmedaillen überreichen - siehe Bild. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24, 07.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Neue Bilder vom Kunstkreis Mitglieder vom Kunstkreis bringen mit ihren neuen Bilder Urlaubsstimmung ins Rathaus. Lassen Sie sich inspirieren für die anstehenden Ferien. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wir fahren mit dem Bus über Meersburg zur Birnau. Nach Besichtigung der Klosterkir- che wandern wir über Seefeld zum „Jammer nich“. Nach dem Einkehren geht es zum Bahnhof Uhldin- gen-Mühlhofen und von dort aus wieder heimwärts. Treffpunkt: Donnerstag 11.07.2024 um 9.15 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gesamtwanderzeit 1 1/2 Stunden. Fahrpreis 7,00 Euro für Mitglieder. Mitbringen: nach Bedarf kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke. Anmeldung bis 09.07.2024 unter Tel. 0751/93442 oder E-Mail: vehe-bergmann@t-online.de. Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein ei- genes Ticket hat. Gäste sind willkommen! Von Zussdorf auf den Höchsten Von Zussdorf aus wandern wir steil bergauf (ca. 15 Min.) über Latten zum Höchsten und zurück nach Zussdorf. Treffpunkt: Sonntag 14.07.2024 um 09.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16 Uhr. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 11 km, 250 hm. Fahrpreis 5,40 Euro für Mitglieder (PKW Fahrgemein- schaften) Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Anmeldung ab 10.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Welfentreffen 09.07.2024 um 18 Uhr Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, wir treffen uns ganz zwanglos im Biergarten beim Fest- zelt des Welfenfestes. Treffpunkt: Dienstag 09.07.2024 um 18.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Ansprechpartnerin: Wally Knoll, keine Anmeldung erfor- derlich. Mitbringen: Kleingeld für Speisen und Getränke Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Verbandsvorstand vom VdK OV Weingarten ist am 22.Juni 2024 ge- schlossen zurückgetreten. Wir wün- schen dem Verband auf weiterem Weg viel Erfolg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreisverband in Ravensburg, Parkstr.25, Telefon: 0751-7696210 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Samstags kostenlos mit Bus und Bahn nach Ravensburg Ab dem 6. Juli ist immer samstags die Fahrt im öffentli- chen Nahverkehr innerhalb der Stadttarifzone Ravens- burg-Weingarten kostenlos. Das gilt für die Stadt- und Regionalbusse ebenso wie für die Züge der Boden- see-Oberschwaben-Bahn (BOB). Der samstägliche Aus- flug nach Ravensburg zum Einkaufen und Genießen ist künftig also zum Nulltarif gesichert. Die Stadtzone reicht im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grün- kraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB zählt von Niederbiegen bis Oberzell dazu. Eine genaue Darstellung liefert der Zonenplan des bodo-Verkehrsverbunds unter www.bodo.de. Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt ei- nen digitalen Fahrschein – erhältlich in der twsMobilApp und in der neuen bodo-App, die in Kürze erscheint. Inha- ber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus. Eine Berechnung der Fahrt findet dann nicht statt. Der kostenlose Fahrschein ist nicht auf Papier erhältlich, und somit auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Dass man selbst für kostenloses Fahren ein Ticket benö- tigt, begründet sich in der Notwendigkeit einer fundier- ten Fahrgast-Statistik zu Abrechnungszwecken. Denn die Kosten für den Nulltarif übernimmt die Stadt Ravensburg. Damit will sie zur guten Erreichbarkeit, Belebung und Stär- kung der Innenstadt beitragen und den Einzelhandel so- wie die Gastronomie unterstützen. Der neue Nulltarif löst das bisher ebenfalls samstags gültige Ein-Euro-Ticket im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab. Im Dezember 2023 hatte der Ravensburger Gemeinde- rat beschlossen, ab 2024 die erste Stunde Parken in der Marienplatz-Tiefgarage kostenlos anzubieten und auch beim Busfahren in der Stadtzone samstags einen Null-Eu- ro-Tarif einzuführen. Bis das kostenlose Fahren im Nah- verkehr möglich wurde, waren eine Reihe von Gesprächen mit verschiedenen Partnern nötig. „Unsere Innenstadt soll lebendig bleiben. Garant dafür sind unser Einzelhandel und die Gastronomie. Eine gute Erreichbarkeit unserer Innenstadt ist uns wichtig. Des- halb ist neben der ersten kostenlosen Parkstunde in der Marienplatztiefgarage auch der zweite Baustein dafür von großer Bedeutung: nämlich, dass der Stadtbus, die Regionalbusse und die BOB am Haupteinkaufstag die Menschen zum Nulltarif nach Ravensburg bringen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp. Info: Allen, die eher selten die Busse und Bahnen des bo- do-Verkehrsverbunds nutzen und keine Abo-Fahrschei- ne besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) eine bodo-eCard. Auch wer kein Smartphone nutzt, kann mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. Samstags wird innerhalb der Stadt- zone der Nulltarif gebucht, ansonsten werden derzeit 25 Prozent Nachlass auf den Preis eines Einzelfahrscheins gewährt, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Bestellen kann man die eCard zum Beispiel unter www.bodo-ecard. de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus Kreis Ravensburg - Erstmalig im Europäischen Sozial- fonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Or- ganisationen und Unternehmen ist noch bis zum 31. Juli 2024 möglich. Alle weiteren Informationen sind im För- deraufruf auf der ESF-Webseite sowie unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds zu finden. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@ rv.de. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit ho- hem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESFVerwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Ziel- gruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen. Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzie- rungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behin- dertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 25.06.2024 Seite 2 ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Be- kämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millio- nen Euro für ESF-PlusMaßnahmen zur Verfügung. Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaft- samts Ravensburg am 17. Juli Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt am Mittwoch, 17. Juli alle Inter- essierten zur traditionellen Bezirkslehrfahrt herzlich ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Folgendes Programm ist geplant: Beginn der Veranstal- tung ist um 9:30 Uhr auf dem Bio-Betrieb der Familie Vollmer in Aichstetten, Ottmannshofer Weg 5. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Thomas Lötsch und der Einführung durch den stellvertretenden Amtsleiter Norbert Böhringer präsentieren Klaus und Josef Voll- mer ihren Stallneubau, welcher durch das hohe Shed- dach mit Kassetteneindeckung und großem Lichtgiebel beeindruckt. Ab 11:30 öffnet der Bioland-Betrieb von Hans-Peter Mai- er in Leutkirch-Wuchzenhofen, Allmishofen 48 die Tore. Zu besichtigen ist der neue Kälber- und Rindermaststall (EIP-Projekt LÄND-KALB) mit Tiefstreu, innenliegenden Laufhöfen und Einstreuroboter. Ab 12:45 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen auf dem Betrieb Maier statt. Nachmittags gegen 14 Uhr wird die Erweiterung des Milchviehstalles von Raimund Kresser in Argenbühl, Enkenhofen 24 besichtigt. Das Gebäude bietet nun Platz für 125 Tiere mit AMS und passt sich ideal ins Gelände ein durch den abgewinkelten Futtertisch. Zudem stellt sich das neue Beratungsteam Tierwohl des RP Tü- bingen vor, vertreten durch Dr. Miriam Knauer und Felix Hezel. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Spielend eröffnen! Bauernhof-Erlebnisspielplatz im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg wird am Sonntag, 07. Juli eröffnet Der erste und ganz neue Spielplatz auf dem Gelände des Bauernhaus-Museums Allgäu Oberschwaben Wolfegg bietet hochwertige Spielgeräte aus Robinie und Lärche, darunter ein Klettertraktor und Heuwagen, eine vielseitig nutzbare Indoor-Spielscheune, Klettersteine mit „Räu- berloch“ zum Verstecken und viel Platz zum Toben. Um- setzbar war das Projekt nur durch die Unterstützung des Förderprogramms ‚Weiterkommen!‘ des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg und durch eine großzügige Spende der Kreissparkasse Ravensburg. Die Eröffnung wird im Beisein zahlreicher Beteiligter und Ehrengäste, darunter viele Wolfegger Familien, stattfin- den. Landrat Harald Sievers, Bürgermeister Peter Müller und Dr. Tanja Kreutzer werden den Spielplatz offiziell um 13 Uhr eröffnen. Ab 10 Uhr bieten die Museumsmitarbeiter/innen ein bun- tes Mitmachprogramm rund um das Spielplatzareal an. Unter anderem gibt es eine „Vorführung Steckenpferd her- stellen“ und zahlreiche museumspädagogische Aktionen wie„Rasseln bauen“, „Wolle waschen, kardieren und spin- nen“, Kinderschminken und Geschichtenerzählen. Auch das Handmelken können die Kinder unter fachkundiger Anleitung selber ausprobieren. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: „Im Anschluss an die feierliche Eröffnung ab 13 Uhr darf der neue Spielplatz dann fleißig von unseren klei- nen Gästen getestet werden“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer. Die Museumsleiterin erläutert die Planung und Umsetzung des Projekts: „Von Anfang an war klar, dass der Spiel- platz mitten im Museumsgelände entstehen soll“, erklärt Dr. Tanja Kreutzer. „Er bietet nun einen Aktionsraum, in dem Kinder ihrem Bewegungs- und Entdeckungsdrang auch mal freien Lauf lassen können. Im Zuge des Voran- schreitens der Inklusion im Museum, insbesondere beim Hof Beck, wurde der Spielplatz so gestaltet, dass er so- wohl die Inhalte des Museums (Leben und Spielen auf dem Bauernhof) aufgreift als auch die Inklusion fördert.“ In Zukunft sollen noch weitere Spielmöglichkeiten hin- zukommen, darunter eine „Saukuhle“ mit Wasser- und Sandspiel für Kleinkinder, weitere Balancier- und Klette- relemente sowie ein „kultiger“ Milchpilz, der Mitte nächsten Jahres eröffnet wird. Das Projekt wurde von der Firma Hochkant GmbH realisiert. Der Spielplatz ist für Kinder aller Altersgruppen mit und ohne Handicap konzipiert. Ziel ist es, gemeinsames Spie- len zu fördern und Toleranz zu stärken. Die Spielgeräte sind so gestaltet, dass sie von allen Kindern genutzt wer- den können. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wolfegger Anwohner/innen haben am Eröffnungstag kostenfreien Eintritt. Die Veranstaltung findet ohne Vor- anmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Infor- mationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2024: bis 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3,00 € I Er- mäßigt: 3,00 € I Große Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine Familien-Tageskarte: 8,50 € Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Über Jahrhunderte fristete der Mensch in Oberschwaben ein karges Leben. Fast unberührt lag die karge Moorland- schaft „im Schatten der geschichtlichen Ereignisse“, bis die Industrialisierung die Landschaft in kurzer Zeit immer stärker veränderte. Vorher gab es weniger Veränderun- gen, von denen wir erst in letzter Zeit Interessantes erfah- ren. Die historischen Zeugnisse sind spärlich und weisen nur auf sprunghafte Fortschritte hin. Dafür weist unsere großräumige Landschaft auch heute noch wesentliche Besonderheiten auf, besonders, wenn wir sie bei Föhn betrachten. Die scheinbar nahen Alpen helfen unserer Vorstellungskraft, die eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Veränderungen grob zu rekonstruieren. Natürlich lohnt es immer im kurzen Exkurs noch weiter zurück zu fragen. Wichtiger aber sind die persönlichen Kontakte mit den Pflanzen und Tieren in unseren Lebens- räumen. Sie stoßen scheinbar unwesentliche Fragen an. „Wie konnte ein kleines unscheinbares Torfmoos nicht nur seinen unmittelbaren Standort, sondern auch seinen Lebensraum, ja unser Weltklima beeinflussen?“ Sie wer- den staunen, wie die Moore mehr Kohlenstoffdioxid bin- den können, als der Luftverkehr in die Atmosphäre bläst. Bitte an Regen- und Mückenschutz denken.Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung begrüßen zu dürfen. Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ startet im Herbst – weiterführen- de Schulen können sich jetzt bewerben Kreis Ravensburg - Das Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben bietet für alle weiterführenden Schu- len im Herbst das innovative Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ an. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 9). Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich die Fahrt- kosten sind selbst zu tragen. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmel- deschluss ist der 27. September 2024. Über fünf Wochen lernen die Teilnehmenden an fünf Fortbildungstagen (18. und 24. Oktober; 06., 11. und 20. November) die vier Dimensionen der nachhaltigen Er- nährung (Gesundheit, Ökologie, Ökonomie, Soziologie) kennen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit den Fragen wie „Warum sollte ich nachhaltig essen und trin- ken?“, „Wie ernähre ich mich nachhaltig?“ und „Was heißt eigentlich nachhaltig?“. Als Botschafter für eine nachhaltige Ernährung lernen die Jugendlichen mehr über die Herkunft unserer Le- bensmittel, über Lebensmittel aus fairem Handel, Ver- meidung von Lebensmittelverschwendung und Verpa- ckungsmüll sowie über die gemeinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Neben den fachlichen Zielen werden auch persönliche Kompetenzen gefördert. Die Schüler- mentorinnen und Schülermentoren lernen schrittweise eigenverantwortlich Projekte an ihrer Schule umzuset- zen. Ihre Erfahrungen und das Erlernte geben sie an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler weiter und gestalten so den Schulalltag aktiv mit. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen zum Schülermentorenprogramm sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwa- ben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748- 6430). Standorte Ravensburg des Landrats- amts am 22. Juli (Rutenmontag) ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg – Die Ravensburger Standorte des Landratsamts bleiben am Montag, 22. Juli ganztägig geschlossen. Die anderen Standorte im Landkreis Ra- vensburg sind geöffnet. Was sonst noch interessiert Renten steigen um 4,57 Prozent Rentenbeziehende profitieren vom starken Arbeitsmarkt Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rent- nerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,9 Millionen in Baden-Württemberg, steigen spürbar: Zum 1. Juli gibt es eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Eine Brut- torente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Die Rentenanpassung liegt damit im drit- ten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung Für die jährliche Erhöhung der Renten ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjah- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten erstmals bundeseinheitlich. Information und Beratung Weitere Infos zu Thema Wie wird meine Rente berech- net? finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Erste Hilfe Tipps zum public viewing während der Fußball-EM Damit das Fußballfest auf den Fanmeilen und andern- orts ein Vergnügen bleibt, gibt das DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Hinweise zum Umgang mit Alkohol bei hochsommerlichen Temperaturen. Tipp 1: Maß halten „Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Die Gefahr einer Alkoholvergiftung ist besonders bei Übermüdung, Hitze und bestehendem Flüssigkeitsmangel groß. Im Extremfall kann eine Alkohol- vergiftung zu Bewusstlosigkeit, Schock und Atemstillstand führen“, so DRK-Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Wer anfängt zu lallen oder unsicher zu gehen, sollte un- bedingt eine Alkoholpause einlegen. Tipp 2: Hitze und Alkohol: Auf Flüssigkeitsmangel ach- ten „Unser Körper benötigt pro Tag durchschnittlich zwei Li- ter alkoholfreie Flüssigkeit. Um den Flüssigkeitshaushalt an langen und heißen Tagen auszugleichen, ist Trinken also ein Muss. Bei großer Hitze empfehlen wir, zusätzlich zwei bis drei Liter zu trinken“, so Richter. Erste Anzeichen für Flüssigkeitsmangel können z.B. Kreislaufbeschwer- den oder Kopfschmerzen sein. Muskelkrämpfe beson- ders in den Beinen oder ein plötzlicher Kreislaufkollaps kündigen einen Hitzenotfall an. Alkoholkonsum stellt, bei Jung und Alt, einen Gefährdungsfaktor dar, da er durch vermehrte Ausscheidung zu gesteigerten Flüssigkeitsver- lusten führt. Bei Hitze verschärft sich das Problem, denn es wird zusätzlich noch mehr Flüssigkeit durch Schwitzen ausgeschieden. Tipp 3: Hilflosen helfen: Raus aus der Menge! Wer einen stark alkoholisierten Fan oder ein Hitzeopfer antrifft, muss unbedingt helfen. Für sie gilt: Raus aus der Menge! Bei Flüssigkeitsmangel und einem Hitzenotfall können gekühlte, elektrolythaltige Getränke wie Apfel- saftschorle helfen die Notsignale des Körpers zu mildern. Durch das Öffnen überflüssiger oder beengender Klei- dung sollte ein Wärmestau verhindert werden. Dass sich Menschen mit Hitzeproblemen in kühle, schattige Räume begeben sollten, ist selbstverständlich. Für zusätzliche Kühlung sorgen kalte Umschläge und das Zufächeln von Luft. Opfer eines übermäßigen Alkoholgenusses sollten an einen kühlen Ort gebracht und beobachtet werden. Verbessert sich die Situation nicht und kommt es zu einer Alkoholvergiftung mit Bewusstseinstrübungen oder gar zur Bewusstlosigkeit, sollte man den Rettungsdienst (Tel. 112) rufen. Fußballfans können sich auf vielen Fanmeilen in Oberschwaben direkt an die Hilfsstationen des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. wenden. Grundsteuer: Immer mehr Bundesländer veröffentlichen die aufkommensneutra- len Hebesätze - Bund der Steuerzahler fordert Baden-Württemberg zum Han- deln auf Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zen- tralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die He- besätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen werden, tap- pen Millionen von Grundstücksbesitzern nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 be- zahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg forderte das Finanzministerium mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregis- ter aufzuzeigen, mit welchem Satz in ihrer Kommune die seitens des Landes angekündigte Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. Dass ein solches Register für Baden-Württemberg mitt- lerweile möglich sein müsste, beweist der Blick über die Landesgrenze hinaus. Denn nach Hessen hat jetzt auch Nordrhein-Westfallen für seine Kommunen die Grund- steuerhebesätze veröffentlicht, die aufkommensneut- ral wären. „Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch in Baden-Württemberg transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller seine Forderung an das Finanzministerium. „Eine zeitnahe Veröffentlichung der aufkommensneut- ralen Hebesätze wäre sehr wichtig. Dies zeigt der Blick nach Nordrhein-Westfalen“, macht Möller deutlich. Denn hier wurde im Zuge der Berechnung festgestellt, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe oft deut- lich auseinanderentwickelt haben. Die Rede ist von einer Entlastung von Gewerbegrundstücken je nach Kommu- ne von etwa 50 Prozent und einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken von etwa 20 Prozent. Nun soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, beim Hebe- satz zwischen Wohnen und Gewerbe zu differenzieren. So gibt es in NRW drei Zahlen für jede Kommune, die für eine Aufkommensneutralität stehen: Einen Hebesatz, falls sich die Kommune entscheidet, weiterhin mit einem Hebesatz zu arbeiten und zwei Hebesätze, falls künftig zwischen Wohnen und Gewerbe differenziert werden soll. Auch in Baden-Württemberg wird es voraussichtlich Städ- te und Kommunen geben, in denen sich die Grundsteuer- last mitunter drastisch vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben könnte. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen geben. Es ist daher höchs- te Zeit zu wissen, wie sich diese Verschiebungen in der Praxis konkret auswirken um hier gegebenenfalls nach- bessern zu können. „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen ist zu sehen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch An- passungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteu- er vorgenommen werden können und im Interesse der Steuerzahler auch vorgenommen werden sollten. Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwert- steuer gemildert werden können, sollte sich Baden-Würt- temberg schnellstmöglich Klarheit über die drohenden Verwerfungen verschaffen“, appelliert Möller. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Regionale Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeiti- ge Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Beauf- tragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Ulm erneut auf. In Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Ein- blick in die Auswirkungen von Augen-krankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglichkeiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegende Angehörige, ehrenamtlich En- gagierte und Beratungsdienste. Alle Interessierten sind willkommen. Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, gro- ßer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungs- saal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Mit einem Ferienjob die Kasse aufbessern Was junge Menschen als Minijobber zu beachten haben Ende Juli 2024 starten in Baden-Württemberg die Som- mer- und Semesterferien. Viele Schülerinnen und Schü- ler oder Studierende wollen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Eine gute Möglichkeit dafür ist ein Minijob. Die jungen Menschen haben beim Minijob die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen Stundenzahl nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, erste Arbeitserfahrung zu sammeln und wertvolle Fähigkeiten zu erlernen. Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze Bei Minijobs wird grundsätzlich zwischen zwei Arten un- terschieden: Zum einen gibt es Minijobs mit einer Ver- dienstgrenze von 538 Euro monatlich und zum anderen kurzfristige Minijobs ohne Verdienstgrenze, dafür aber zeitlich begrenzt. Für einen Ferienjob, der nur wenige Wochen lang und nicht berufsmäßig ausgeübt wird, bietet sich der kurz- fristige Minijob an. Hier ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Begrenzt ist der kurzfristige Minijob von vornherein auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Er ist sozialversicherungs- frei, aber steuerpflichtig. Hier gibt es keine Verdienstbe- schränkung. Minijob mit Verdienstgrenze Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden kön- nen, kann auch ein Minijob mit Verdienstgrenze ausge- übt werden. Bei diesem dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Er kann dafür dauerhaft aus- geübt werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze tragen Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber den größten Teil der Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur einen Eigenanteil zur Rentenver- sicherung, denn Minijobs mit Verdienstgrenze unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Die Menschen im Minijob haben die gleiche rentenrechtliche Absicherung wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Von dieser Rentenversicherungspflicht können sie sich jeder- zeit befreien lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sie verzichten damit aber auch auf wertvolle Leistungen der Rentenversicherung. Weitere Informationen rund um das Thema Minijobs gibt es auf www.minijob-zentrale.de Minijob mit Ver- dienstgrenze Kurzfristige Beschäftigung Dauer Keine zeitliche Be- grenzung. Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitsta- ge. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gele- gentlich. Verdienst- grenze Aktuell durch- schnittlich 538 Euro pro Monat. Keine Verdienst- grenze. Beiträge Arbeitge- berinnen und Arbeit- geber Grundsätzlich Pauschalbeträ- ge zur Kran- ken- und Renten- versicherung und Umlagen. Indivi- dueller Beitrag zur gesetzlichen Un- fallversicherung. Keine Sozialversi- cherungs-beiträge, grundsätzlich nur Umlagen. Individueller Bei- trag zur gesetzli- chen Unfallversi- cherung. Beiträge Arbeitneh- merinnen und Arbeit- nehmer Beiträge zur Ren- tenversicherung; Befreiung mög- lich. Keine Beiträge. Steuern Pauschal mit 2 Prozent oder in- dividuell nach der Lohnsteuerklas- se der Arbeitneh- merin oder des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauscha- len Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeit- nehmers. Quelle: Minijob-Zentrale; Stand: Juni 2024 Die neuen AOK- Gesundheitsangebote sind da Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Herbst und Winter 2024 bietet die AOK Boden- see-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kursprogramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechs- lung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, erklärt Mar- kus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesund- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 heitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch unter 0711 6525- 46641 oder online unter www.aok.de/bw/gesundheits- kurse möglich. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen, u.v.m. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Am Mehlsack, Juli 2024 - Mit großer Freude und emotionalen Momenten fand kürzlich der feierliche Abschluss des Projekts „Was man schreibt, bleibt!“ im Haus Am Mehlsack statt. Das innova- tive Erinnerungsbuch-Projekt, initiiert und geleitet von der Literatur- und Medienwissenschaftlerin Tatjana Schmidt, bot Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehö- rigen die einzigartige Möglichkeit, ihre Lebensgeschichten und Erinnerungen festzuhalten. Die feierliche Übergabe der fertigen Erinnerungsbücher fand in einem herzlichen Rahmen in der Einrichtung mit der Einrichtungsleitung Claudia Weber, sowie der Leitung des Betreuungsteam Ulrike Rapp statt. Unterstützt durch die Förderung der Bürgerstiftung Ravensburg im Rahmen ihrer Initiative ‚Gute Vorsätze 2024‘, erstreckte sich das Projekt über sechs Wochen. In wöchentlichen Sitzungen wurden Er- lebnisse, Anekdoten und Gedanken der Teilnehmenden auf Papier gebracht. Das Projekt zielte nicht nur auf die Bewahrung von Erinnerungen ab, sondern förderte auch die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Bewohnenden und ihren Angehörigen. Die Teilnehmenden und ihre Angehörigen versammelten sich, um die persönlichen Geschichten zu feiern, welche in den vergangenen Wochen entstanden waren. „Es war eine wunderbare Gelegenheit, meine Geschichte festzuhal- ten und sie mit anderen zu teilen“, so eine der Teilneh- merinnen. Eine Angehörige äußerte sich bewegt: „Dieses Projekt war unglaublich wertvoll für uns. Es wäre schön, wenn es mehr solcher Projekte gäbe.“ Tatjana Schmidt sowie die Einrichtungsleitung Claudia Weber bedankten sich bei allen Teilnehmenden für ihr Engagement und bei der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Un- terstützung. Das Erinnerungsbuch-Projekt hat gezeigt, wie wichtig das Teilen von Erinnerungen sein kann, ins- besondere für Menschen mit kognitiven Veränderungen und ihre Angehörigen. Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Seestraße 26- 28 | 88214 Ravensburg | 0751 8807 146 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Jobs4you“ – Berufe erleben auf der LGS Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstaltet unter dem Motto „jobs4you - Berufe erleben“ gemeinsam mit der Landesgartenschau 2024 GmbH und der Stadt Wangen ein besonderes Event. Am 11. und 12. Juli, jeweils von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, haben Schülerinnen und Schü- ler sowie deren Eltern, aber natürlich auch alle anderen Interessier-ten die Gelegenheit, auf dem Gelände der Lan- desgartenschau Berufs-orientierung mal ganz anders zu erleben. Rund 55 Betriebe, Innungen und Organisationen machen die Berufswelt und die vielfältigen Ausbil-dungs- möglichkeiten in der Region greif- und erlebbar. „Die Akti- onstage sind eine Premiere, alle Beteiligten betreten da- mit Neuland in Sachen Berufsorientierung. Viele Schulen haben ihr Kommen zugesagt, nun hoffen wir nur noch auf gutes Wetter.“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Wangens Oberbürgermeister Michael Lang ergänzt: „Ich danke der Agentur für Arbeit und den vielen Betrieben aus Wangen und der Region für ihr großartiges Engagement auf der Landesgartenschau. Ich freue mich na-türlich sehr, dass sich die Stadt Wangen auch in die- sem Rahmen als attraktiver Arbeitgeber vorstellen kann.“ Die Ausstellenden aus Handwerk, Industrie, Verwaltung, Gesundheits- und Sozialwesen, Landwirtschaft, Gastro- nomie und Handel bieten den Besucherinnen und Besu- chern Berufsorientierung zum Anfassen. Dabei werden die Weitläufigkeit des Geländes und das große Platzangebot genutzt, sodass Mit-machaktionen durchgeführt werden können und besondere „berufsbezogene Ausstellungs- stücke“ wie zum Beispiel ein Kran, eine Hebebühne und Großgerät zum Einsatz kommen werden. Zur Abrundung des Informationsange-bots werden auf dem Gelände des Berufsschulzentrums Wangen die Erlebnis-Lern-Trucks DISCOVER INDUSTRY, GASTROMOBIL und M + E (Me- tall- und Elektro) vor Ort sein. Am 11. Juli findet ferner ab 17 Uhr ein kostenfreier Elterinformationsabend zum The- ma Berufswahl im Berufsschulzentrum Wan-gen statt. Als besonderes Highlight wird Oberbürgermeister Micha- el Lang am zweiten Veranstaltungstag einen Einblick in seinen Berufsalltag geben und die Stadt Wangen als Ar- beitgeber vorstellen. Auch die Agentur für Arbeit selbst präsentiert sich als Ausbildungsbetrieb im Bereich „Sport- park“. Außerdem steht die Berufsberatung jungen Men- schen während der gesamten Veranstaltung vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler inspirieren und ihnen berufliche Wege und Pers- pektiven aufzeigen“, so Simon Weber, Geschäftsstellen- leiter der Agentur für Arbeit Wangen. Aktionstage „jobs4you“ auf dem Gelände der Landes- gartenschau - Berufsorientierung mal anders 11. und 12. Juli 2024 von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr Schülerinnen und Schüler können sich über ihre Schulen ein Eintrittsbändchen sichern und erhalten so an beiden Tagen freien Eintritt auf das Gelände der Landesgarten- schau. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger *KW 29: Pattonville und Oe ngen Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 9/ 30 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN * KW29: Patt onville, Oeffi ngen GESCHÄFTSANZEIGEN Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindes- tens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offe- nen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion Klima- Aktion verlängert bis 31.07.2024 !!! PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Rosmarie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Öffnungszeiten (Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, Sonn. und Feiertags 13 - 18 Uhr Für das leibliche Wohl und Kaffee&Kuchen ist bestens gesorgt! Auf Ihren Besuch freut sich das Hofladen Team 7. Juli 2024, 10 - 17 Uhr großes Salatbuffet mit Maultaschen, Putenstreifen/Wurst Informaonen rund um den Garten und Nützlinge Oldmer Traktoren und handwerklicher Markt musikalische Unterhaltung mit dem MVWolpertswende * * * * Herzliche Einladung zum Gemüsefest! Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Montag, den 15.07.24 bis einschließlich Freitag, den 02.08.2024 geschlossen. Ab Montag, den 05.08.2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vertretung übernimmt nach tel. Anmeldung: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Putzhilfe für 2 Personenhaushalt, 3-4 Std. wöchentlich, dringend nach Baindt gesucht. 07502 92009 KFZ-MARKT ÄRZTE AUS DER LANDWIRTSCHAFT MIETANGEBOTE Midsummer Sale in Sattelbach. - Sofakissen - Kuscheldecken - Tischsets, Läufer - Abgepasste Teppiche - Kleinmöbel Montag–Freitag 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 | haller-raumgestaltung.de bis zu 50 %reduziert www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Gehobene 3 Zi.-Whg in Bad Waldsee (Erstbezug) - 102 qm mit EBK und Garten im Eschle - barrierefreies Wohnen ab 60 Jahren - ab sofort zu vermieten - Tel. 0151 25820870 - Kaltmiete: 1305 Euro inkl. TG-Stellplatz und Einbauküche GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 4,42 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 04.07.2024
        Amtsblatt_2024_05_24_KW21.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! (*ausgenommen Reifen) NEU Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de NEU NEUNEU Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: BUCHHALTER:IN/ BILANZBUCHHALTER:IN Näheres erfahren Sie unter: https://kleinbautgross.de/buchhalter-bilanzbuchhalter/ Harald Klein Erdbewegungen GmbH Ritteln 3, 88287 Grünkraut Wohnimmobilie bis 750 000,- EUR von Privat an Privat zu kaufen gesucht. Angebote bitte zusenden an: immoverkauf@freenet.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 4/ 25 * &AUSBILDUNGBERUF *KW25 in Pa onville und Fellbach-Oeffi ngen „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Suche Begleitung für Spaziergänge für meine Mutter in Baindt. Tel: 0041-79 966 79 71 oder per mail omundo@outlook.de 3-Zimmer Wohnung in Baindt ab 01.08. zu vermieten. Gehobene Ausstattung, Terrasse, Keller, großer Blumen- und Gemü- segarten. Ideal für ökologisch orientierte Einzelperson, gerne auch älter, mit echtem Interesse an Gartennutzung und -pflege. Die Woh- nung ist neu renoviert mit neuer EBK sowie Stellplatz. KM 580,-€. 0176 5766 4948 (ab 18:00). STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 4,15 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 23.05.2024
          Teilnehmerbroschüre.pdf

          Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 166,39 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 19.03.2021
            Bifang_8Änd.pdf

            ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 25.05.2018 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 8 Begründung – Sonstiges 36 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 10 Begründung – Bilddokumentation 39 11 Verfahrensvermerke 40 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Mischgebiet Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerb- liche Nutzungen geprägt sind, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) MI Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bau- teile maßgeblich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeordnet einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dach- aufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels oder Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am höchsten Punkt des Firstes ge- messen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig ED Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; ma1. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzufüh- ren. Vor Einleitung in den Sulzmoosbach ist eine Retention vorge- schaltet. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, sind auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 9 Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erwei- terungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollstän- dig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sowie für Garagen und Nebenanlagen sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 11 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher, die z.B. bei Garagen und Nebenanlagen zulässig sind. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 12 − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung unter 18° sind sowohl Dachplat- ten als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche) auf Grund der vorhandenen Topografie er- forderlich sind. Sie sind − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen und − müssen ab einer Höhe von 0,75 m abgestuft ausgeführt werden. Maßgeblich ist die Höhe der einzelnen Stufen. Sie sind an den natürlichen Geländeverlauf anzupassen, dürfen aber ein Gesamt- Steigungsverhältnis von 1:1 nicht überschreiten. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "5. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Zäune sollten zur Geländeoberfläche hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 488 487 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 15 Wasserleitung Gasleitung Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind für die Rodung vorgesehene Gehölze vor ihrer Beseitigung auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um zu prüfen, ob hier besonders ge- schützte Tiere (z.B. höhlenbewohnende Tierarten wie Vögel oder Fle- dermäuse) vorkommen und um sicherzugehen, dass deren Ruhestät- ten nicht ersatzlos zerstört werden. Rodungen sind ausschließlich im Winter-Halbjahr (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) durchzu- führen. Im Falle eines Nachweises geschützter Arten sind ggf. arten- schutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Nistkäs- ten) vorzunehmen. Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG, die Leitung kann bei Umsetzung der Planung in den hierfür erforderlichen Bereichen verlegt werden (siehe Plan- zeichnung) Stromleitung Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 16 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Breitbandkabel der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist aufgrund der vorgesehenen Behand- lung des Niederschlagswassers mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Breitbandkabel Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 17 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Doku- mentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denk- malschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Verunrei- nigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbun- gen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Land- ratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 18 für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 25.07.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 25.05.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 25.05.2018. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 25.05.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten − Zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Bifang" der Gemeinde Baindt. Das Plangebiet grenzt direkt an dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Das Plangebiet selbst ist hier als "Verkehrsgrün", "Stellplätze", Außenbegrenzung Lärmschutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. Um die Ansiedlung gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, soll in diesem Bereich ebenfalls ein Mischge- biet (MI) festgesetzt werden. Die Erschließung ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" sichergestellt. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung ermögli- chen. Die damit erzielte effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenent- wicklung" Rechnung. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Ver- fahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund der 8.Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im zentralen, nördlichen Bereich in der Gemeinde Baindt. Im westlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den im Geltungs- bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzen Bereich, und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Beim Ände- rungsbereich handelt es sich um Bestandsbebauung sowie eine Wiesenfläche, die unmittelbar süd- westlich der "Zeppelinstraße" liegt. Von dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 132/1 (Teilfläche) zu den westlich anschließenden Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 132/22 und 132/29 fällt das Gelände in Form einer Böschung ab, die Böschung ist insbesondere im südwestlichen Änderungsbereich mit Gehölzen bestanden (u.a. Weiden). Es befinden sich keine Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie keine gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope im Einwirkraum der Planung. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 22 Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 132/1(Teilfläche), 132/22, 132/27, 132/29 und 132/31. Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich bestehenden Gebäude. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohn- und Gewerbebebauung. Im Norden grenzt Wohnbebauung und eine landwirtschaftliche Fläche an. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Ein- zelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer Wiesenfläche ermöglichen sowie die Rechtsgrundlage für die Bestandsbebauung schaffen. Eine effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Rechnung. Das Plangebiet selbst ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan derzeit als "Außenbegrenzung Lärm- schutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. In diesem Bereich verlief die Bundesstraße B 30, die jedoch an anderer Stelle realisiert wurde. Auf Grund vom mangelnden Wohnraum- und Gewerbeflächen in der Gemeinde Baindt soll an dieser Stelle nun ein bebaubares Grundstück entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Bedarfs der ortsansässi- gen Handwerkerschaft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nach- frage nach Wohn- und Gewerbegrundstücken decken könnten. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Durch die Auswei- sung des Baugrundstücks sowie durch konkrete planerische Überlegungen zur Ausweisung in Bi- fang wird der Forderung einer Verknüpfung von Arbeitsplätzen mit einem entsprechenden Angebot an Wohnungen nachgekommen. Die Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 23 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als gemischte Fläche (M) und geringfügig als Grünfläche (G) dar- gestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Mischgebie- tes (MI). Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geänderten Ausformung im östlichen Bereich der 8. Än- derung und der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung jedoch noch als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Die Planung steht mit dem Planfeststelllungsbeschluss zur B 30 in diesem Bereich in Einklang. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Im Rahmen einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde insbesondere auf den Artenschutz hingewiesen. Es ist eventuell eine Rodung von Bäumen notwendig. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum sowie Arbeitsplätze für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstrument geschaffen werden. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass Neubauten zu der vorhandenen Sied- lungsstruktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zudem soll der Bestand gesichert und nachverdichtet werden. Die Planung gewährleistet, dass sich das beplante Mischgebiet (MI) mit dem bereits existierenden Mischgebiet (MI) durchmischt. Die Systematik der 8. Änderung entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizier- ter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 24 Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 8. Änderung leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Bereich wird als Teilbereich des Gesamtplanes "Bifang" angesehen. Er regelt die bauliche Nutzbar- keit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Stand vor der Änderung Für den Bereich gilt vor dieser Änderung der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974). In diesem sind Verkehrsflä- chen samt deren Begleitgrün sowie Stellplätze festgesetzt. Zudem befindet sich im östlichen Bereich die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der geplanten Umfahrung der Bundes-Straße 30. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ist der Bereich der vorliegenden Än- derung als Mischgebiet (MI) mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen sowie die zulässige Grundfläche geregelt. Die maximale Höhe an der Traufseite ist mit 3,60 m im südlichen bzw. 6,40 m im nördlichen Bereich verbindlich geregelt. Diese erfolgt in Bezug auf die in der Plan- zeichnung festgesetzt Erdgeschoß-Fußbodenhöhe. Die örtlichen Bauvorschriften lassen eine Satteldach-Bebauung mit einer Dachneigung zwischen 30-35° zu. Weiterhin sind Bauvorschriften zu allgemeinen Gestaltungsgrundsätzen sowie Dach- aufbauten, Materialien, Einfriedungen, Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen ge- troffen. Da im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ausschließlich der 1. Bauabschnitt rechtsverbindlich wurde, es sich bei den o.g. Festsetzungen jedoch um jene im Bereich des 2. Bau- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 25 abschnittes handelt, sind diese nicht bindend. Sie wurden jedoch im Zuge der vorliegenden 8. Än- derung als Anhaltspunkte zu Grunde gelegt, da die bestehende Bebauung im Bereich der 8. Ände- rung sich an diesen Festsetzungen orientiert hat. . 6.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften (Stand nach der 8. Änderung) Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen sich somit keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllen, um neben einer überwiegenden Wohnbebauung zu existieren. Darüber hinaus sind weder Grundstücksbemessung noch Erschließungssituation für diese Nutzungen geeignet. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch den störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignee und vorhandene Strukturen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,50 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,50 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete. Die Werte orien- tieren sich an den Vorgaben der nach Westen anschließenden Bebauung sowie am Bestand. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 26 Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachauf- bauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird ein- deutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Fest- setzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Mischgebietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie geringfügig über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Ga- ragen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweili- gen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 27 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden, ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszu- räumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwick- lungen ausgeschlossen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.7 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports Flä- chen für Nebenanlagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontroll- schächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missver- ständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles "Bifang" zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 28 6.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser wird ungedrosselt in die Regenwasserkanalisation eingeleitet und läuft dann über eine vorgeschaltete Retention in den Sulzmoosbach. Das anfallende Niederschlagswasser kann über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Re- genwasserkanal zugeführt werden. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 29 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt innerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde Baindt am nördlichen Orts- rand und gliedert sich in zwei Teile auf: Im Westen befinden sich drei bereits bebaute Grundstücke, die unmittelbar an Wohngrundstücke angrenzen. Im Südosten soll ein zu bebauendes Grundstück festgesetzt werden, das momentan aus einer Wiese und einer mit Sträuchern bewachsenen Bö- schung besteht. Nach Nordosten und Norden wird das Plangebiet von der Zeppelinstraße begrenzt. Südöstlich des Plangebietes liegen eine Wiesenfläche, ein teilversiegelter Platz sowie ein Rad- und Fußweg. Im weiteren Umfeld dieses Weges sowie der Zeppelinstraße befindet sich Wohnbebauung. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Westen des Plangebietes befinden sich bebaute Grundstücke mit Gärten, in welchen eine auf Ubiquisten bzw. Kulturfolger beschränkte Fauna zu erwarten ist. Im südöstlichen unbebauten Bereich besteht im Moment eine innerörtliche Wiesenfläche sowie eine in Nord-Süd- Richtung verlaufende Böschung mit Sträuchern und Bäumen. Die Wiese ist Teil eines größeren, in Nord-Süd-Richtung durch Baindt verlaufenden Grünzuges (ehemaliger Verlauf der zwischenzeitlich zurückgebauten/verlegten B 30), der weiter südlich auch mit Bäumen bepflanzt wurde und wie eine Grünanlage gepflegt wird (d.h. es erfolgt vermutlich keine Düngung, sondern lediglich eine regelmäßige Mahd). Bei den auf der Böschung im Westen stehenden Gehölzen handelt es sich Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 30 überwiegend um Laubsträucher mittleren Alters (u.a. Weiden). Die Gehölze sind potenzielle Brut- stätten für zweigbrütende, für den Siedlungsraum typische Vogelarten. Über besondere Artenvor- kommen ist nichts bekannt. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es liegen keine Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop liegt ca. 455 m südöstlich des Plangebiets ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)"), Nr. 1-8124-436-7124). Etwa 550 m südwestlich des Plangebietes beginnt jenseits bestehender Bebauung eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Sedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprüng- lich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits versiegelt oder teilversiegelt (Bebauung und Zu- fahrten) und anthropogen geprägt (Gärten). Im südöstlichen unbebauten Bereich wurden die ur- sprünglich vorkommenden Böden durch den Bau und späteren Rückbau der (ehemaligen) B 30 im unmittelbaren östlichen Anschluss bereits in größerem Umfang umgelagert und verändert. Derzeit ist hier nicht mehr von natürlichen Bodenbedingungen auszugehen. Da die in diesem Bereich vor- kommenden Böden jedoch vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewach- sen sind, können sie ihre Funktion vermutlich noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Ur- sprünglich kam den Lehmböden eine hohe Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe zu, während sie nur eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hatten. Über die oben beschriebenen in der Vergangenheit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen hinaus sind keine Vor- belastungen (z.B. Altlasten) auf der Fläche bekannt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Es sind keine Gewässer betroffen. Über den Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. Auf Grund der Lage oberhalb des Talraums des Sulzmoosbachs ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Auf Grund der leichten Hanglage ist mit abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die unversiegelten sickerfähigen Böden im südöstlichen Bereich sind als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt von einer gewissen Bedeutung. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die vorhandenen Bäume und Sträucher im gesamten Plangebiet produzieren in geringem Umfang Frischluft. Für die Kaltluftproduktion ist der südöstliche unbebaute Bereich auf Grund der offenen, aber kleinflächigen Wiese von geringer Bedeutung. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt in einer bereits überwiegend bebauten Umgebung im Übergangsbereich von bestehender Bebauung zu einem innerörtlichen Grünzug. Der unbebaute südöstliche Bereich ist sowohl von der Zeppelin- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 31 straße als auch von den umliegenden Wiesenflächen und Wohnhäusern gut einsehbar. Vom Plan- gebiet selbst bestehen auf Grund der höher im Ort befindlichen Lage über den Grünzug hinweg recht weitreichende Sichtbeziehungen nach Süden. Auf Grund des Ortsrand-Zugangs zur freien Landschaft kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung für die Erholung zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im bereits bebauten Bereich des Plangebietes ist nicht mit einer Veränderung des Schutzgutes zu rechnen. Durch die Errichtung des Baukörpers im unbebauten südöstlichen Be- reich des Plangebietes geht jedoch die bestehende Böschung sowie die Wiesenfläche als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere verloren. Vor der Rodung der Gehölze entlang der Böschung sind diese auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbe- wohnender Tierarten zerstört werden. Die Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Generell gilt, dass auf den Grundstücken mind. ein Laub- baum neu zu pflanzen ist. Als Anreiz zur Erhaltung der vorhandenen Gehölze sind bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Insgesamt handelt es sich auf Grund der Kleinflächigkeit um einen geringen Eingriff in das Schutzgut. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es sind keine Schutzgebiete oder Biotope von der Planung betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich auf den südöstlichen unbebauten Bereich des Plangebietes. Durch die dortige mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funk- tionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich des neuen Bau- körpers kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt ge- ring, da es sich lediglich um ein neues Baugrundstück handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung im südöstlichen Bereich verbundene Versiegelung reduziert sich die Durchlässigkeit der be- troffenen Böden für Niederschlagswasser. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubil- dungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Entfallende Gehölze sind durch Neupflanzungen zu Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 32 ersetzen (mind. ein Baum), so dass diese zusammen mit den bereits bestehenden Gehölzen eine Frischluftversorgung weiterhin gewährleisten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Umsetzung der Planung kann ein einzelnes Gebäude am bisherigen Ortsrand neu errichtet werden. Die zwi- schen der westlich angrenzenden Wohnbebauung sowie der weiter südöstlich des Plangebietes lie- genden Wohnbebauung verlaufende Grünfläche bleibt erhalten und ist weiterhin als Naherholungs- gebiet nutzbar. Jenseits der Zeppelinstraße geht das bestehende Wohngebiet zusätzlich in offene Landschaft über, sodass für die angrenzenden bzw. im nahen Umfeld liegenden, bebauten Grund- stücke nicht mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen bzw. landschaftlichen Umfeldes zu rechnen ist. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung somit nicht eingeschränkt und bleibt weiterhin möglich. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Pro privatem Grundstück ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine angemes- sene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten der Wohngrundstücke möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zur Geländeoberfläche einhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 33 Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Als Anreiz hierfür sind Bäume, die erhalten werden, auf das festgesetzte Baum-Pflanzgebot anrechenbar. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach). Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die unter- geordneten Bauteile wie Dachgauben, Garagen und Nebengebäude. Die Regelungen für Dachauf- bauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie ermöglichen. Thermische Solar- Fotovoltaikan- lagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdächer, die z.B. bei Garagen und Neben- anlagen zulässig sind. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgauben nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie dem Bauherrn ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche.Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rot- braun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 35 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt für Stützkonstruktionen. Die Höhe bestimmt sich ab Geländehöhe. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 0,21 100,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes"Bifang" sind keine weiteren Erschließungsmaßnah- men erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 37 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 25.05.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 enthalten): 9.3.3 − Ergänzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser − Ergänzende Hinweise zum Brandschutz − Redaktionelle Änderung des Punktes 4.15 zu grundwasserdichten Untergeschossen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 38 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als gemischte Bauflächen (M) und Grünfläche Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 39 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten (Standort Findlingspark) Blick von der Zufahrt Boschstraße 50/2 nach Nordosten auf den Gel- tungsbereich[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 2,45 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 16.03.2020
              Anlage_1_Haushaltsplan_und_Haushaltssatzung_2025_2026_01.pdf

              HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2025 und 2026 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2025 / 2026 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 18 Rückblick auf die Jahre 2023 und 2024 18 Haushaltsjahre 2025 und 2026 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 / 2026 24 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 28 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 48 4. Interne Leistungsverrechnung 50 5. Schulden 51 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 53 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 57 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 60 9. Kennzahlen 64 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 66 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 69 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 73 F. Beteiligungsbericht 81 III. Haushaltsplan 84 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 84 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 91 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 94 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 102 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 105 Teilergebnishaushalt I 105 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 106 Teilergebnishaushalt II 127 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 128 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 140 Produktbereich 26 Musikpflege 154 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 156 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 158 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 160 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 180 Produktbereich 42 Förderung des Sports 191 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 197 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 201 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 211 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 218 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 225 Teilergebnishaushalt III 228 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 229 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 234 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 236 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 252 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 254 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 266 Bilanz Rechnungsabschluss 2023 322 Stellenplan 328 IV. Anlagen 343 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 343 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 344 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 352 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 353 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 355 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 358 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 365 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 376 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 386 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 388 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 392 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2025 / 2026 396 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2025 / 2026 448 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 750.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -873.600 -1.433.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 14.125.750 14.571.450 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 14.596.300 15.097.950 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -470.550 -526.500 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.752.800 -282.100 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 1.282.250 -808.600 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 250.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 850.000 750.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 2.132.250 -58.600 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 1 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. 390 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 14.01.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin 2 § 2 Wirtschaftspläne 2025/2026 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 574.550 578.050 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 572.100 589.500 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 2.450 -11.450 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 2.450 -11.450 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 573.000 576.500 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 514.100 533.500 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 58.900 43.000 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 30.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 437.500 462.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -407.500 -432.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -348.600 -389.500 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 350.000 400.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 40.600 55.600 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 309.400 344.400aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -39.200 -45.100 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 350.000 400.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 300.000 Baindt, den 14.01.2025 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 4 § 3 Wirtschaftspläne 2025/2026 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 919.300 910.500 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.074.700 1.072.200 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -155.400 -161.700 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -155.400 -161.700 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 803.500 803.500 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 809.700 797.200 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -6.200 6.300 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.500 117.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 862.000 976.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -859.500 -858.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -865.700 -852.200 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 126.600 166.600 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 873.400 833.400aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 7.700 -18.800 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 14.01.2025 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 Bereich Ansatz 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2024 (Nachtrag) Verände- rung 2025 zu 2024 Rechnungs- ergebnis 2023 Einwohnerstand EW Zahlen 30.06.24 kommen erst Mitte 2025 - unten Schätzungen im FAG jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.330 5.320 5.403 -1,35% 5.403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 -556.350 191,83% 1.844.568,74 davon Erträge 14.556.400 15.000.800 14.030.400 3,75% 14.727.214,78 davon Aufwendungen 16.180.000 16.683.950 14.586.750 10,92% -12.882.646,04 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 15.526.700 4.925.800 9.469.350 63,97% 43.551.447,36 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 13.773.900 5.207.900 12.853.400 7,16% -49.597.604,07 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. 1.752.800 -282.100 -3.384.050 -151,80% -6.046.156,71 Steuern Grundsteuer A 36.000 36.000 42.000 -14,29% 37.337,58 Hebesatz Grundsteuer A 600 600 370 62,16% 350 Grundsteuer B 736.000 740.000 700.000 5,14% 692.998,13 Hebesatz Grundsteuer B 230 230 450 -48,89% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.500.000 2.750.000 2.500.000 0,00% 2.792.052,89 Hebesatz Gewerbesteuer 390 390 370 5,41% 350 Gewerbesteuerumlage 237.000 260.500 260.000 -8,85% 148.172,50 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35,0 35,0 0,00% 35 Hundessteuer 21.000 21.000 20.000 5,00% 20.320,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.780.000 3.940.000 3.635.000 3,99% 3.620.008,51 Gemeindeanteil an der USt 285.000 294.000 285.000 0,00% 279.708,43 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.590.000 2.620.000 2.745.000 -5,65% 2.454.142,00 Einn. aus komm. Investitonspauschale 770.000 770.000 745.000 3,36% 775.228,00 Familienlastenausgleich 305.000 312.000 299.000 2,01% 287.067,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 115.800 115.800 119.800 -3,34% 120.972,76 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)6.683.600 3.000.000 3.510.000 90,42% 1.964.479,32 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 -556.350 191,83% 1.844.568,74 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.581.700 1.584.000 1.009.200 56,73% -1.936.526,29 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit -470.550 -526.500 452.850 3.520.438,22 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit 1.752.800 -282.100 -3.384.050 -151,80% -6.046.156,71 Kreditaufn./abzüglich Tilgung 850.000 750.000 413.350,18 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 2.432.250 2.373.650 300.000 710,75% 709.740,45 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 3.666.028 4.416.025 2.816.028 2.939.069 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 687,81 830,08 521,20 543,97 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 1.000.000 1.000.000 0 3.000.000 - Zinsen 120.000 150.000 82.456 0,00 - Tilgungen 150.000 250.000 123.044 60.931 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 8.523.600 9.075.600 8.087.817 5,39% 7.380.898 - Hebesatz - 31,00% 31,00% 28,60% 8,39% 25,00% - Aufkommen 2.643.000 2.814.000 2.313.500 14,24% 1.835.914 Personalausgaben 4.765.950 4.953.050 4.063.850 17,28% 3.834.596,82 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.894.000 2.016.000 1.790.000 5,81% 1.595.445,00 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.984.400 1.700.000 2.908.000 -31,76% 3.280.967 - Baumaßnahmen 8.607.500 2.622.500 8.467.000 1,66% 4.358.201 - Finanzvermögen 531.000 523.250 0 1.855.650 - Investitionsförderungsmaßn. 106.500 6.000 40.000 166,25% 254.171 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2025 und 2026 Haushaltsjahr 7 Bereich 2024 2023 Veränderung 2022 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.350 5.300 0,94% 5.381 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,32 2,30 0,94% 2,33 Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.380 5.428 -0,88% 5.308 deutsch 4.680 4.734 -1,14% 4.691 ausländischer Herkunft 700 694 0,86% 617 Privathaushalte 2.350 2.350 0,00% 2.320 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,28 2,34 -2,88% 2,32 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 138 133 3,76% 119 davon über 3 Jahre 109 119 -8,40% 103 davon unter 3 Jahre 29 14 107,14% 16 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 0 2 St. Martin gesamt 73 80 -8,75% 76 davon über 3 Jahre 60 71 -15,49% 64 davon unter 3 Jahre 13 9 44,44% 12 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 0 1 Waldorfkindergarten gesamt 35 37 -5,41% 37 davon über 3 Jahre 30 32 -6,25% 33 davon unter 3 Jahre 5 5 0,00% 4 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 20 22 -9,09% 22 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 171 161 6,21% 170 Grundschüler 171 161 6,21% 170 davon aus Baindt 165 154 7,14% 163 davon auswärtige Grundschüler 6 7 -14,29% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.267 1.226 3,34% 1.193 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.339 2.312 1,17% 2.316 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 1.035 1.016 1,87% 994 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.108 2.102 0,29% 2.118 Arbeitslose gesamt Sept. 68 90 -24,44% 67 Arbeitslosenquote 2,9% 3,9% -25,32% 2,9% Arbeitslose unter 25 im September 5 15 -66,67% 4 Trinkwassergebühren netto 1,80 1,70 5,88% 1,53 Landesdurchschnitt netto 2,41 2,27 6,17% 2,13 Schmutzwassergebühren 2,09 1,98 5,56% 1,98 Niederschlagswassergebühren 0,69 0,61 13,11% 0,61 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.378 4.308 1,62% 4.255 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 8 2025 2026 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit -470.550 -526.500 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 1.153.050 1.156.650 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung -620.550 -776.500 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 687,81 830,08 €/Einw. rd. 6. Investitionen 13.773.900 5.207.900 7. Verpflichtungsermächtigungen 500.000 0 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand 850.000 750.000 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 2.432.250 2.373.650 Eckdaten zum Haushaltsplan 2025 und 2026 9 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 10 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.50 21.10.01.2000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.10.01.3000 Schulsozialarbeit 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 12 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 13 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2025/2026 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2025 / 2026 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 14 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 findet in einer Phase außergewöhnlicher wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten statt. Deutschland steht vor den tiefgreifenden Folgen einer längeren Rezession. Zwar hat sich die Inflation zuletzt etwas abgeschwächt, doch die wirtschaftliche Lage bleibt prekär: Die deutsche Wirtschaft, insbesondere die Autoindustrie, die Pharma- und Chemiebranchen, stehen vor einem ernsten Standortproblem. Deutschland hat sich lange als attraktiver Produktions- und Innovationsstandort behauptet, aber zunehmend geraten diese Schlüsselindustrien unter Druck.. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Ausgangslage der Kommunen, die sich nicht nur mit einem strukturellen Rückgang der Einnahmen, sondern auch mit weiter steigenden Ausgaben insbesondere Personalausgaben konfrontiert sehen. Die Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 ist tief im negativen Bereich. Erstmals in diesem Ausmaß stehen wir vor der Herausforderung, einen Haushalt zu gestalten, dessen strukturelles Defizit die bisherigen Belastungsgrenzen der Gemeinde erheblich übersteigt. Die Einnahmeseite ist durch geringere Steuerschätzungen und stagnierende staatliche Zuweisungen geschwächt, während die Ausgabenseite von enormen Mehraufwendungen in nahezu allen Bereichen geprägt ist. Insbesondere die Pflichtaufgaben im Bildungssektor, die Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel, die Modernisierung der digitalen Ausstattung sowie die Bewältigung der Folgen multipler Krisen – von globalen Konflikten bis hin zu Energieunsicherheiten – erzeugen einen nie dagewesenen Finanzierungsdruck. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass wir in einem dauerhaften Krisenmodus operieren. Angefangen bei der Pandemie, über die Energiekrise infolge des Ukrainekriegs, bis hin zu den langfristigen Herausforderungen des Klimaschutzes und der Digitalisierung, bleibt kaum Raum für Entlastung. Die globalen Krisen haben nationale und kommunale Ebenen gleichermaßen unter Druck gesetzt. Gleichzeitig wurden in der Vergangenheit viele neue rechtliche und finanzielle Verpflichtungen durch Bund und Länder übertragen, ohne dabei einen hinreichenden finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dies hat nicht nur die Handlungsspielräume der Kommunen drastisch reduziert, sondern auch die Verwaltung vor eine kaum noch zu bewältigende Komplexität gestellt. Trotz dieser erschwerten Bedingungen sind wir entschlossen, in den Jahren 2025 und 2026 wichtige strategische Ziele umzusetzen. Schwerpunktbereiche sind weiterhin Bildung und Betreuung – wie die Fertigstellung der Sanierung der Klosterwiesenschule – sowie die nachhaltige Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur, einschließlich Mobilität, Klimaschutz und Digitalisierung. Mit der Umgestaltung der neuen Ortsmitte und der Entwicklung des Fischerareals setzen wir auch städtebaulich sichtbare Akzente. Dabei müssen wir jedoch klar feststellen, dass neue Projekte oder zusätzliche Maßnahmen ohne Kreditaufnahmen nicht finanzierbar sind. Ein weiterer zentraler Aspekt wird sein, langfristig tragfähige Finanzstrukturen zu schaffen. Der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verursachten Vermögensverbräuche selbst erwirtschaften sollte, steht unter enormem Druck. Die Gemeinde wird ihre Einnahmen durch eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Steuern, Gebühren und Beiträgen an die tatsächliche Kostenentwicklung stabilisieren müssen. Steuer- und Gebührenerhöhungen in den kommenden Jahren sind daher unausweichlich. Gleichzeitig arbeiten wir kontinuierlich daran, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, Synergien zu nutzen und Prozesse zu optimieren. Es ist unser Ziel, auch in Zeiten knapper Ressourcen den Bürgerinnen und Bürgern eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Verwaltung zu bieten. Trotz der angespannten Lage müssen wir auch mit Optimismus in die Zukunft blicken. Die Herausforderungen sind groß, aber sie bieten auch die Chance, neue Wege zu gehen, 15 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Strukturen zu überdenken und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir mutige Entscheidungen treffen, um die Gemeinde Baindt langfristig zu stärken und zukunftssicher zu machen. Wir legen Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Unterhaltungsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Abschluss der Sanierung Klosterwiesenschule, Abschluss Umgestaltung der neuen Ortsmitte und des Feuerwehrhauses, neue Heizzentrale, neue Schulsportanlage) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die KI. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden bzw. sind weiter eingeplant. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2023 zur Verfügung, der am 18.06.2024 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2024 Wolfgang Abele Kämmerer 16 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Die wirtschaftlichen Aussichten für die Jahre 2025 und 2026 sind von Unsicherheit und gedämpften Erwartungen geprägt. Es zeigt sich nur eine verhaltene Erholung, die das Wirtschaftswachstum in Deutschland und insbesondere auf kommunaler Ebene langfristig belasten dürfte. Ein stabiles und robustes Wachstum ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Stattdessen stehen strukturelle Anpassungen und eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft im Mittelpunkt. Die Haupttreiber des Wachstums in der Vergangenheit – wie ein starker Konsum, eine exportorientierte Industrie und der Binnenmarkt – verlieren an Dynamik. Auf internationaler Ebene belasten geopolitische Unsicherheiten, Handelskonflikte und der Rückgang der Globalisierung die Exportwirtschaft, die traditionell eine der Säulen des deutschen Wirtschaftswachstums ist. Die deutsche Wirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Strukturwandel, der sich in den kommenden Jahren durch den Wegfall ganzer Branchen und einen umfassenden Arbeitsplatzabbau weiter zuspitzen wird. Mehrere Faktoren – darunter die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Digitalisierung und globale Wettbewerbsveränderungen – zwingen Unternehmen zu einer grundlegenden Neuausrichtung. Während diese Transformation langfristig Chancen bietet, werden die kurzfristigen Auswirkungen für viele Branchen und Beschäftigte gravierend sein. Besonders betroffen ist die Industrie, die über Jahrzehnte hinweg eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft war. Energieintensive Branchen wie die Chemie-, Stahl- und Aluminiumindustrie stehen unter immensem Druck. Die hohen Energiekosten, verschärfte Umweltauflagen und der zunehmende Wettbewerb aus Ländern mit günstigeren Produktionsbedingungen haben dazu geführt, dass sich viele Unternehmen entweder zurückziehen oder ihre Kapazitäten deutlich reduzieren. Auch die Automobilindustrie, lange Zeit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, durchlebt einen fundamentalen Wandel. Der Übergang von Verbrennungsmotoren zu Elektromobilität führt zu einem massiven Rückgang der Nachfrage nach traditionellen Bauteilen und Technologien. Zulieferer, die auf Komponenten für Verbrennungsmotoren spezialisiert sind, geraten zunehmend in Existenznot, während die Produktion von Elektrofahrzeugen weniger Arbeitskräfte benötigt und andere Qualifikationen erfordert. Auch der kommunale Bereich wird von diesen Entwicklungen stark beeinflusst. Ein schwaches Wirtschaftswachstum bedeutet stagnierende oder rückläufige Steuereinnahmen, während die Ausgaben für zentrale Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur weiter steigen. Der zunehmende Fachkräftemangel wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zusätzlich begrenzen und erfordert langfristige Investitionen in Bildung und Qualifikation, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die mittelfristige Prognose zeigt, dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2025 und 2026 bestenfalls moderat ausfallen wird, mit Wachstumsraten unterhalb des historischen Durchschnitts. Dies stellt eine Herausforderung dar, erfordert aber auch ein Umdenken: Die Zukunft liegt weniger in einem schnellen Wachstum als in einem nachhaltigen und resilienten Wirtschaftssystem. Für Kommunen bedeutet dies, Strategien zu entwickeln, die finanzielle Stabilität mit Investitionen in Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien verbinden. Zusammenfassend zeigt sich, dass die kommenden Jahre wirtschaftlich von Unsicherheit, aber auch von Chancen geprägt sein werden. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum wird nicht allein durch kurzfristige Konjunkturmaßnahmen erreichbar sein, sondern erfordert langfristige Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Digitalisierung. Die 17 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Herausforderungen sind erheblich, aber sie bieten zugleich die Möglichkeit, den Grundstein für eine zukunftsfähige und resiliente Wirtschaft zu legen. Deutschland wird nach einer Prognose der Industriestaaten-Organisation OECD im kommenden Jahr so langsam wachsen wie keine andere entwickelte Wirtschaftsnation. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte lediglich um 0,7 Prozent zulegen, heißt es in dem aktuell veröffentlichten Wirtschaftsausblick. Im Mai war noch ein Plus von 1,1 Prozent erwartet worden. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2024 Prognose für 2025 Bundesregierung Okt 24 -0,20% 1,10% Bankenverband Sept. 24 0,00% 0,70% EU-Kommission Mai 24 -0,10% 0,70% Internationaler Währungsfonds Okt 24 0,00% 0,80% OECD Sept. 24 0,00% +0,70% DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag Sept. 24 -0,20% 0,00% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sept 24 -0,10% +0,80% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sept 24 -0,10% +0,50% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sept 24 0,00% --- Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut Sept 24 0,20% 1,00% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sept 24 0,20% 1,00% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sept 24 0,00% 0,70% 18 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die zukünftige Entwicklung der Wirtschaft bleibt schwer vorhersehbar. Regierungen, internationale Institutionen und Wirtschaftsforscher erarbeiten regelmäßig Prognosen, um die konjunkturelle Dynamik unter Berücksichtigung verschiedener Annahmen möglichst präzise abzubilden. Diese Vorhersagen dienen als wichtige Grundlage für fiskalische Entscheidungen, darunter die Steuerschätzung und die langfristige Haushaltsplanung von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2025 und 2026 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2025 Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ erstellte vom 22. bis zum 24. Oktober 2024 auf Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung seine turnusmäßige Vorausschätzung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2024 der Bundesregierung vom 9. Oktober 2024 zugrunde. Angesichts der im Jahresverlauf schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und eingetrübter Frühindikatoren wurde in der Projektion für dieses Jahr mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,2 Prozent gerechnet. Im nächsten und übernächsten Jahr wurden dann wieder positive BIP-Wachstumsraten von 1,1 Prozent im Jahr 2025 und 1,6 Prozent im Jahr 2026 erwartet. Die Steuerschätzung für 2024 hat erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt 2025, da die Einnahmenprognosen deutlich nach unten korrigiert wurden. Diese Entwicklung erfordert von den Regierungen auf allen Ebenen, bestehende Ausgaben zu überprüfen, neue Prioritäten zu setzen und mögliche Steueranpassungen in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig wird deutlich, dass ohne gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft die strukturellen Herausforderungen der Haushalte weiter zunehmen könnten. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2025 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2023 und 2024 Das Rechnungsjahr 2023 Die Jahresrechnung 2023 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 18.06.2024 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. 19 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 6.046.156,71 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 709.740,45 € 3. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 20 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € Haushaltsvollzug 2024 Das Rechnungsjahr 2024 gestaltete sich im Ergebnishaushalt etwas günstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2024 von folgenden Werten ausgegangen werden: Controlling - Vergleich zu Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Controlling Juni +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.384.000 -116.000 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 250.000 10.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen etwas höher gegenüber Vorjahresprogn.) 3.635.000 3.644.900 9.900 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, geringerer Kopfbetrag nach Maisteuerschätzung) 2.745.000 2.734.000 -11.000 Kommunale Investitionspauschale (geringerer Betrag u. EW-Zahl nach Maisteuerschätzung) 745.000 728.000 -17.000 Familienlastenausgleich 299.000 294.000 -5.000 Höhere Mieten und Mietnebenkosten 417.100 640.000 222.900 Ausgaben Kreisumlage (Kreisumlage 28,65 %) - 0,05% höher - 2.313.500 2.317.000 -3.500 Verschlechterungen 90.300 ordentliches Ergebnis im Nachtragshaushaltsplan 2024 -536.350 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt 2024: Personalausgaben und Versorgungsumalge 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - offen Stromabrechnung 2023 - Minderverbrauch offen 0 42.000 -42.000 Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen 400 420.000 419.600 geringere Zinsaufwendungen, sofern kein weiterer Kredit aufgenommen werden muss 300.000 84.000 216.000 ordentliches Ergebnis Prognose aufgrund Zinserlöse und geringerem Zinsaufwand 2024 147.550 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2024: Ein Ergebnis für 2024 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die bessere Zinsentwicklung und verzögerten Abflüssen konnte Festgeld besser angelegt werden. Die Zinskurve geht jedoch wie die Spareinlagen nach unten. Das Gesamtergebnis wird jedoch voraussichtlich positiv sein. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2024: Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2024 2.939.068,67 € Stand zum 31.12.2024 2.816.024,87 € Somit Abnahme -123.043,80 € 2024 wird wegen verzögertem Liquiditätsabfluss auf eine weitere Kreditaufnahme verzichtet werden. Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2024 914.537,50 € Stand zum 31.12.2024 1.027.750,00 € Somit Zunahme 113.212,50 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2024 2.620.750,00 € Stand zum 31.12.2024 2.889.850,00 € Somit Zunahme 269.100,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2024: 6.733.624,87 €. Vermögensentwicklung 2024 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Investitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2025 und 2026 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Stärkung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet 22 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2025 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden. Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2024 voraussichtlich ca. 0,3 Mio. €. Des Weiteren sind 6,0 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 03.12.2024). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus anderen Rathäusern, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2025 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. 23 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2025/2026 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2025 und 2026 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit Optimismus bei der Gewerbesteuer geplant. Der Haushaltserlass mit den Orientierungsdaten für 2025 liegt inzwischen vor und zeigt die schwierige finanzielle Lage auf. Die Gemeinde Baindt steht vor einer wegweisenden Herausforderung: Die Erstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 ist nicht nur ein finanzieller Akt, sondern auch ein Bekenntnis zu unserer kommunalen Selbstverwaltung und der Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten, in denen die finanziellen Rahmenbedingungen sowohl Chancen als auch Risiken bergen, ist es von größter Wichtigkeit, eine klare und nachhaltige Haushaltspolitik zu verfolgen. Wir müssen die Herausforderungen anerkennen, die uns durch die fortlaufend konsumtiven Ausgaben begegnen. Ziel der Haushaltsplanungen 2025 und 2026, sowie der Folgejahre, war einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, werden durch die wirtschaftlichen Veränderungen die Ergebnisse schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung bei der Kreisumlage, beim Finanzausgleich insbesondere durch den Zensus 2022, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie Abmangel im Betreuungsbereich. Dies ist ein weiterer Grund für die negativen Ergebnisse aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es ist an der Zeit, diese Ausgaben noch kritischer zu hinterfragen und zu analysieren, um sicherzustellen, dass unsere finanzielle Stabilität gewahrt werden kann. Unser Ziel darf nicht sein, die Einnahmen zu maximieren, ohne die Struktur unserer Ausgaben zu überdenken. Vielmehr sollten wir uns auf die wesentlichen Aufgaben und Projekte konzentrieren, die die Gemeinde voranbringen und unsere kommunale Selbstverwaltung stärken. Diese Erkenntnis zwingt uns dazu, unsere Ausgaben zu begrenzen und Prioritäten zu setzen. Wir haben in den letzten zwei Jahren in Baindt sehr viel investiert und umgesetzt. Wünsche und Anforderungen bestehen weiterhin, jedoch lassen die aktuellen Zahlen eine Umsetzung nicht mehr zu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 24 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) (Stand Nov. 2024 wurde bereits 7 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 €, (Gesamtsumme 3,5 Mio. €) Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße – Planung (2026: 25.000 €, 2027: 200.000 €) Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) 25 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Kauf Bürgerbus: 2025: 50.000 € Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV/Wasser u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entsprich anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Zuschuss Waldorfkindergarten Die Haushaltspläne 2025 und 2026 stehen hoffentlich bald unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2025 und 2026 jedoch noch nicht das insbesondere bei den Ausgaben gewünschte Niveau erreichen. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2025 und 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich in der Planung als mangelhaft bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2025/2026 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. 26 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2025 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2024 sowie das Ergebnis des Jahres 2023. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2025 und 2026 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2025 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. Baindt hat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule (10 Mio. €), Umgestaltung Dorfplatz (4,0 Mio. €), Sanierung Feuerwehrhausbau (1,5 Mio. €) einiges angestoßen. Weitere Großprojekte mit Sanierung der Schulsportanlage (1,4 Mio. €) und Heizzentrale auf regenerative Erzeugungsquellen (1,7 Mio. €) stehen an. 27 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2025 bei 772.000 € (VJ 7.42.000 € Plan) und 2026 bei 786.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 600 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 230 v. H. liegen und waren im alten Grundsteuerrecht schon wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 600 % 230 % 390 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.500.000 € und 2.750.000 € in den Jahren 2025 und 2026 veranschlagt, was 17,2% bzw. 18,3% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2024: vorl. Ergebnis 2, 38 Mio. €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2025 und 2026 wird sie trotz Steuererhöhung aufgrund niedriger Vorauszahlungen (2,1 Mio. €) bei 2,5 Mio. € belassen und 2026 um 250.000 € auf 2,75 Mio. € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2024 liegt bei 2,38 Mio. €. Wir gehen ab 2025 von einer besseren Konjunktur aus. 2025 wird der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2025 und 2026 mit 2,50 Mio./ 2,75 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,50 Mio. €/ 2,75 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 237.000 € bzw. 260.500 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 28 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2025 und. 2026 jeweils 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 390 v. H (Vorjahr 370 v. H.). Die Gemeinde hat somit 237.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.500.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 880.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 29 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.500.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 390,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,50 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 31,00 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2026 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2025) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.500.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -224.358,97 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2025) 2.275.641,03 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2027) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl 2025 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2027 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.858.974,36 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2025 -224.358,97 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2027 = geringere Schlüsselzahl 2027 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.634.615,38 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.119.711,54 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2027 * FAG-Umlagesatz -367.788,46 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2027* Kreisumlagesatz -506.730,77 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2027) -1.994.230,77 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2029) Im Jahr 2029 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2027 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2027 * FAG-Umlagesatz 251.935,10 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2027* Kreisumlagesatz 347.110,58 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2029) 599.045,67 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.500.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 880.455,93 4.2 Abschöpfung (v.H.) 64,78 v.H. v.H. v.H. (2025) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.500.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2025 von 2.500.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) 30 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 21.000 € im Jahr 2025 und 2026 (RE 2023 20.320,00 €) veranschlagt und entspricht 0,14 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.25 102 €/Hund und Jahr. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2025 und 2026 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 3.000 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2026 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 07.11.2024 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2025 auf 8,12 Mrd. und 2026 auf 8,46 Mrd. € (Vj. 2024 Landessumme 7,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2025 mit 1,176 Mio. € bzw. 1,205 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 658 Mio. € bzw. 674 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2023 bis 2025 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2025 0,0004713. Erst für die Jahre 2026 ff werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2025 in Höhe von 3,78 Mio. € und 2026 in Höhe von 3,94 Mio. €, dies entspricht 26,0 % bzw. 26,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2024: 3,635 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2024 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos und die Arbeitslosenquote liegt damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Die Konjunkturflaute wirkt sich auf den Arbeitsmarkt aus. Nie in den 31 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - vergangenen 15 Jahren wurden so wenige offene Stellen gemeldet wie im November. Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 658 Mio. € bzw. 674 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 305.000 € bzw. 312.000 € (2024 299.000 €). 32 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.176 Mio. € bzw. 1.205 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 285.000 € bzw. 294.000 € (Vj. 2024: 285.000 €). Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das Steuerjahr 2023 und das etwas stärkere Steuerjahr 2024, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (niedrigere Einwohnerzahl vom 30.06.24 (Zensus 2022) multipliziert mit dem Kopfbetrag 2025 in Höhe von 1.765 € bzw. dem Kopfbetrag 2026 in Höhe von 1.800 € (Vj. 1.596 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2025 wegen der geringeren Einwohnerzahl 2025 2.620.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2026 aus dem Basisjahr 2024 2.590.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2025 und 2026 beträgt die kommunale Investitionspauschale 138 bzw. 138 € je EW (Vj. 107,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Einnahmen in Höhe von 770.000 € bzw. 770.000 €. 33 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2025 und 2026 bei den öffentlichen Entgelten auf 408.350 € sowie 441.350 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 841.450 € bzw. 860.050 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2025 und 2026 bei den Entgelten bei 32.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen lag inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei nur 28,42%. In der Planung 2025 bei 23%. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2025 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 15,4 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita-Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). 34 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Sozialausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Personalausgaben im Betreuungsgebereich Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs-zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 10.12.2024, Einwohnermeldeamt, 2024 Stand 10.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 30 30 60 2006 37 23 60 2007 29 24 53 2008 32 31 63 2009 31 22 53 2010 26 25 51 2011 23 34 57 35 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2012 26 29 55 2013 29 22 51 2014 30 27 57 2015 25 34 59 2016 24 34 58 2017 16 41 57 2018 34 24 58 2019 34 29 63 2020 17 17 34 2021 30 20 50 2022 26 24 50 2023 34 29 63 Stand 10.12.2024 20 21 41 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. 36 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2025 169.000 € und 2026 171.500 € Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto wurden im Zeitraum 2023-2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden und die Zinskurve für Festgeldanlagen geht steil nach unten. 121 59 0 0 0 30 0 0 0 41 14 44 38 0 0 89 29 35 0 14 40 32 62 0 3 46 147 -33 -2 77 -18 50 114 -37 -150 -100 -50 0 50 100 150 1 9 9 0 1 9 9 2 1 9 9 4 1 9 9 6 1 9 9 8 2 0 0 0 2 0 0 2 2 0 0 4 2 0 0 6 2 0 0 8 2 0 1 0 2 0 1 2 2 0 1 4 2 0 1 6 2 0 1 8 2 0 2 0 2 0 2 2 30 55 34 24 21 12 29 37 37 28 23 17 25 17 27 8 22 19 9 29 8 10 5 5 8 6 7 1 15 -8 -7 -3 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 1 9 9 0 1 9 9 1 1 9 9 2 1 9 9 3 1 9 9 4 1 9 9 5 1 9 9 6 1 9 9 7 1 9 9 8 1 9 9 9 2 0 0 0 2 0 0 1 2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 37 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2025: Die Personalkosten 2025 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 702.100 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 17,2 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2025 4.765.950 € Personalkosten inkl. Beiträge zur Versorgungskasse im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser und im Bereich Abwasser 168.100 € bzw. 173.600 € eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2025 ca. 29,45 % (Vj. 27,9 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Die Tarifsteigerungen und der anhaltende Fachkräftemangel stellen uns vor große Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung. Es wird zunehmend schwieriger, das bestehende Angebot auf dem bisherigen Niveau zu halten – ein Anspruch, der im Vergleich zu umliegenden Kommunen keine Selbstverständlichkeit ist. Der Fokus liegt daher nicht nur auf einem möglichen Ausbau, sondern vor allem darauf, die Qualität und Verlässlichkeit der bestehenden Leistungen zu sichern. In dieser angespannten Lage ist es unser Ziel, die Attraktivität unserer Arbeitsplätze zu steigern und langfristige Strategien zu entwickeln, um bestehendes Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Dies ist besonders wichtig, um beispielsweise den zunehmenden Ansprüchen an die Ganztagesbetreuung gerecht zu werden. Dabei geht es nicht nur um die Schaffung zusätzlicher Plätze, sondern auch um die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und die Sicherstellung der dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig erfordert die angespannte finanzielle Lage eine sorgfältige Priorisierung, um die begrenzten Mittel gezielt einzusetzen und allen Bereichen der Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Auch die Kernverwaltung steht vor wachsenden Aufgaben: Neue gesetzliche Anforderungen und die Übertragung weiterer Zuständigkeiten von Bund und Land erhöhen den Druck auf die kommunale Ebene. Trotz dieser Belastungen bleibt es unser Ziel, eine leistungsfähige Verwaltung sicherzustellen und die Gemeinde zukunftsfähig zu gestalten. Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden und ob diese nicht weiter vereinfacht werden können. In Baden-Württemberg ist die geringfügige Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen verpflichtend geregelt. Gemäß der Kindertagesstätten Verordnung (KiTaVO) sind Einrichtungen dazu verpflichtet, pädagogische Leitungszeit zu gewähren. Diese umfasst mindestens sechs Stunden pro Woche für die erste Gruppe und zusätzliche zwei Stunden für jede weitere Gruppe. Die Finanzierung dieser Leitungszeit erfolgt durch Mittel des Bundes und des Landes. Den Trägern sollten die durch die Leitungsfreistellung entstehenden Personalkosten vollständig erstattet werden. Die gesetzliche Grundlage wurde durch das Kita- Qualitätsgesetz erweitert und ist vorerst bis Ende 2024 gültig. Der Mindestpersonalschlüssel muss entsprechend den Vorgaben der KiTaVO eingehalten werden 38 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalkosten 2026: Die Personalkosten 2026 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 187.100 € zu. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2025 auf 2.670.250 € und im Jahr 2026 auf 2.240.350 € (Plan 2024 2.240.300 € RE 2023 1.663.608 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 39 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 2022-2024 hatte der Nahwärmebetrieb einen günstigen Einkaufspreis. Des Weiteren profitierte man von der Gaspreisbremse und ein großes Schulgebäude wurde nicht mehr beheizt. 2025 ff werden die Energiepreise vermutlich ansteigen. Es gilt Energie im Verbrauch zu sparen. Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 40 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Hoffnung auf Entlastungen im Rahmen der Neuausschreibung und Reduzierung der Reinigungsintervalle bestehen. Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind 2024 wegen hoher Stromausschreibung aus dem Jahr 2022 höher. 2023 hatten wir einen Kostendeckel mit der Strompreisbremse. 2025 werden 50% über den Spottmarkt an der Börse eingekauft und 50% über einen festen Stromtarif abgesichert. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 200.000 € bzw. 200.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2024 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. 41 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr wesentlich erhöht bzw. man hat ihn an das Ergebnis 2023 angepasst. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2025 1.200.700 € und 2026 1.402.700 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2025 u. 2026 1.050.000 € (St. Martin jeweils 700.000 €, Waldorf jeweils 350.000 €) gegenüber dem Planansatz 2026 von 970.000 € sowie den geplanten 30.000/50.000 € für den interkommunalen Kostenausgleich sowie Abmangel des Zweckverbandes IGMS in Höhe von 117.200 € und 130.100 € und ab 2026 in Höhe von 149.000 € für die Vorfinanzierung vom ÖPNV. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben für Kredite betragen 130.000 € 2025 und 160.000 € 2026 (2024 vorl. Erg.82.500 €). Im Haushalt 2025 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. € und im Haushalt 2026 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel, der Grundstückerlöse und Zuschussauszahlungen und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurden zuletzt für 2,88% 3 Mio. € aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichsumlage und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. 42 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2022: 8.087.816 € Steuerkraftsumme 2025, resultierend aus Rechnungsergebnis 2023: 8.523.593 € Steuerkraftsumme 2026, resultierend aus Rechnungsergebnis 2026: 9.075.698 € Der kommunale Finanzausgleich hat einen nivellierenden Effekt, weil er darauf abzielt, finanzielle Ungleichheiten zwischen Kommunen auszugleichen. Der nivellierende Effekt des kommunalen Finanzausgleichs trägt dazu bei, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen den Kommunen auszugleichen. Dabei wird jedoch ein Balanceakt zwischen Solidarität und Anreizsetzung erforderlich. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2025 1.894.600 € und 2026 2.016.700 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2025 und 2026 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2025 mit 8.523.593 € um 5,3 % über der Steuerkraftsumme 2024 mit 8.087.816 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2025 mit einem festgesetzten Hebesatz 31,0 % gerechnet wird, beträgt 2025 2.643.000 € und 2026 bei ebenfalls einem Hebesatz von 31,0 % 2.814.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Problem im Landkreis mit OSK, Bundesteilhabegesetz, Anstieg im Sozialetat, Ausbau ÖPNV sowie 43 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anstieg der Personalaufwendungen 2025 und 2026 mit 31,0% und 31,0% (Ziel Landkreis 32% im Jahr 2025 und 2026 sowie 33% in 2027) prognostiziert. Baindt liegt 2025 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2024 an 25. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. Wir sollten die Verluste aus dem Zensus sowie die Verluste aus verschlechterter Einkommenssteuerschlüsselzahl aufholen. 44 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n - S te u e rk ra ft s u m m e 2 0 2 5 p ro E in w o h n e r G K Z G e m e in d e S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft le z te E W -Z a h l S te u e rk ra ft s u m m e G rS t A G r S t B G e w .S t G E S T z u w e is u n g e n s u m m e 3 0 .0 6 .2 3 Z e n s u s p ro E W 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 4 .4 1 3 1 0 2 .4 2 9 2 .1 6 6 .1 6 7 1 .1 6 9 .5 7 1 4 5 9 .2 6 3 3 .8 3 0 .2 9 4 1 7 4 0 2 .2 0 1 2 4 3 6 0 1 3 B e rg 3 6 .2 8 7 2 6 5 .0 1 3 4 .0 4 8 .4 9 5 3 .4 2 6 .2 6 9 1 .7 5 7 .1 9 3 9 .6 4 7 .9 2 4 4 4 4 7 2 .1 7 0 3 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 1 3 .1 7 3 2 8 8 .2 1 6 4 .6 5 2 .1 1 1 2 .3 7 4 .8 9 4 1 .1 2 8 .1 5 5 8 .4 5 6 .6 6 0 4 0 1 5 2 .1 0 6 4 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 6 1 .8 5 1 1 .0 5 8 .3 1 5 1 3 .0 2 8 .9 7 2 7 .9 3 8 .2 0 4 7 .5 0 7 .7 0 2 2 9 .8 8 3 .8 6 3 1 4 9 9 4 1 .9 9 3 5 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 1 6 1 .3 7 8 2 .2 7 1 .0 8 3 2 3 .3 5 0 .8 9 6 1 3 .7 3 8 .6 3 9 7 .8 4 2 .4 8 5 4 7 .1 8 1 .2 0 6 2 3 8 0 1 1 .9 8 2 6 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 1 0 3 .9 1 9 4 .1 3 5 .4 7 0 4 9 .3 5 4 .3 4 7 3 5 .1 0 6 .1 2 6 5 .0 9 9 .6 8 1 9 7 .0 4 5 .9 9 7 5 0 2 7 3 1 .9 3 0 7 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 6 .6 4 0 1 .6 9 2 .7 2 8 1 5 .7 1 1 .3 1 3 1 4 .2 7 7 .8 2 4 1 4 .4 0 3 .1 0 0 4 7 .5 1 6 .6 9 4 2 4 6 9 0 1 .9 2 5 8 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 2 .2 2 0 1 7 8 .9 1 4 2 .4 2 5 .4 3 5 2 .0 5 6 .0 5 3 1 .2 2 6 .5 3 3 5 .9 7 0 .8 9 4 3 1 6 7 1 .8 8 5 9 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 1 0 1 .5 2 6 1 .4 4 6 .0 2 2 1 3 .9 6 6 .6 6 4 1 2 .5 3 9 .8 8 2 1 0 .0 3 3 .1 5 0 3 8 .9 2 0 .6 8 2 2 0 6 4 4 1 .8 8 5 1 0 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 2 0 .2 1 7 2 1 8 .2 3 8 2 .5 9 8 .9 5 5 2 .2 1 5 .1 0 9 5 6 4 .8 0 2 5 .7 5 8 .9 1 6 3 1 2 9 1 .8 4 0 1 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 1 3 .4 5 1 4 2 .7 3 2 3 2 8 .9 6 9 5 0 2 .7 0 4 3 9 2 .4 1 3 1 .2 9 7 .5 1 2 7 0 5 1 .8 4 0 1 2 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 1 .3 3 6 2 0 6 .3 5 3 3 .5 7 3 .0 0 9 2 .3 8 5 .8 3 9 1 .0 2 7 .5 4 9 7 .1 2 7 .1 9 0 3 8 8 9 1 .8 3 3 1 3 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 0 3 .2 6 5 6 2 9 .5 2 5 6 .4 8 6 .4 9 1 5 .4 9 9 .1 0 3 4 .1 3 5 .5 0 2 1 6 .9 6 7 .2 8 9 9 2 7 2 1 .8 3 0 1 4 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 3 4 .8 7 8 2 5 5 .1 4 1 3 .3 6 3 .7 3 8 3 .0 5 7 .8 1 3 7 1 0 .8 2 7 7 .4 8 5 .3 1 4 4 2 2 9 1 .7 7 0 1 5 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 1 1 0 .3 6 3 2 .0 2 6 .7 0 5 1 8 .2 1 0 .8 9 4 1 7 .5 5 1 .6 0 4 9 .5 2 7 .2 1 5 4 8 .6 7 2 .0 1 2 2 7 8 1 6 1 .7 5 0 1 6 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 8 .9 9 7 7 .3 5 2 4 3 .4 4 6 1 2 1 .1 1 5 1 4 0 .0 0 4 3 2 6 .4 1 3 1 8 7 1 .7 4 6 1 7 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 0 .6 6 0 1 9 8 .9 5 8 2 .3 8 3 .4 0 8 1 .6 5 9 .1 4 3 7 5 8 .4 9 8 5 .0 4 8 .8 4 5 2 9 7 5 1 .6 9 7 1 8 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 1 2 .7 8 5 4 8 5 .5 2 7 5 .6 7 6 .4 8 9 4 .2 7 6 .2 7 0 1 .8 4 8 .0 8 6 1 2 .3 7 0 .8 0 3 7 2 9 6 1 .6 9 6 1 9 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 2 2 .1 2 8 1 8 6 .6 2 1 1 .4 9 0 .2 5 7 2 .3 0 1 .2 0 3 1 .3 9 2 .2 4 5 5 .5 2 9 .7 3 4 3 2 7 9 1 .6 8 6 2 0 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 4 4 .9 6 5 6 4 7 .1 4 6 6 .7 3 6 .0 8 8 6 .0 4 3 .3 9 6 3 .4 4 2 .0 9 2 1 7 .1 2 7 .8 8 0 1 0 2 8 4 1 .6 6 5 2 1 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 5 .9 3 9 3 0 .8 9 7 2 9 9 .1 5 7 4 5 2 .3 6 0 3 2 2 .7 2 3 1 .1 2 6 .2 9 8 6 7 7 1 .6 6 4 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 6 7 .2 8 3 2 3 5 .0 2 9 1 .7 1 9 .6 4 1 3 .8 1 3 .6 9 4 3 .5 4 7 .3 5 1 9 .6 6 6 .5 2 7 5 8 5 8 1 .6 5 0 2 3 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt s w e n d e 2 2 .1 4 6 2 3 5 .8 9 2 1 .5 5 1 .6 2 1 2 .7 5 0 .6 4 6 1 .9 7 5 .1 0 7 6 .6 6 8 .8 6 9 4 0 6 5 1 .6 4 1 2 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 8 .4 5 8 3 4 .7 1 8 1 7 9 .5 4 0 4 2 9 .0 1 3 5 4 5 .2 5 3 1 .2 2 0 .2 5 1 7 5 3 1 .6 2 1 2 5 4 3 6 0 1 2 B a in d t 1 9 .5 9 7 2 8 5 .3 5 0 2 .1 6 5 .1 8 8 3 .4 0 2 .9 2 1 2 .4 0 8 .0 6 1 8 .5 2 3 .5 9 3 5 2 7 7 1 .6 1 5 2 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 8 6 .4 9 9 3 4 7 .3 3 0 2 .3 0 9 .5 3 9 4 .0 6 6 .8 7 0 3 .7 0 3 .3 7 2 1 0 .7 5 3 .1 5 7 6 6 7 2 1 .6 1 2 2 7 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 2 6 .8 0 4 2 1 5 .0 4 1 1 .0 9 8 .9 8 1 2 .5 6 4 .5 9 4 3 .3 4 6 .8 2 8 7 .6 3 3 .8 0 5 4 7 4 2 1 .6 1 0 2 8 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 1 .1 5 4 2 4 7 .2 1 6 1 .1 9 7 .8 2 3 3 .5 0 6 .5 2 6 2 .5 8 4 .3 4 2 7 .8 3 3 .5 5 6 4 9 2 8 1 .5 9 0 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 8 .2 3 8 3 5 .3 6 7 1 7 8 .8 7 7 4 5 3 .8 2 0 5 6 2 .7 9 9 1 .2 6 9 .4 1 5 8 0 1 1 .5 8 5 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 1 9 .1 1 0 2 8 0 .1 4 0 1 .7 0 4 .4 2 3 3 .0 1 9 .8 7 4 2 .1 2 7 .8 0 0 7 .3 7 1 .3 4 6 4 6 8 2 1 .5 7 4 3 1 4 3 6 0 0 3 A ic h s te tt e n 2 6 .6 8 0 1 9 3 .7 8 4 1 .3 9 7 .0 6 5 1 .6 7 8 .8 4 2 1 .0 2 7 .3 2 6 4 .4 5 1 .7 9 6 2 8 6 6 1 .5 5 3 3 2 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a c h -M u s b a c h 2 7 .7 3 7 8 8 .4 2 2 4 9 0 .4 4 0 1 .0 7 9 .8 2 9 9 1 4 .5 7 8 2 .6 5 5 .6 7 3 1 7 1 8 1 .5 4 6 3 3 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 1 1 .3 7 7 2 0 .9 1 0 1 2 1 .6 8 7 3 5 9 .6 9 9 2 9 0 .1 6 6 8 2 9 .9 9 7 5 4 1 1 .5 3 4 3 4 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 6 8 .3 4 0 9 2 1 .5 8 6 7 .4 1 6 .5 4 8 8 .4 9 2 .7 1 1 5 .5 4 1 .5 3 1 2 3 .0 2 9 .9 2 7 1 5 0 3 2 1 .5 3 2 3 5 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 7 .2 7 2 3 9 .3 7 4 1 7 8 .2 3 3 4 6 2 .5 7 5 3 4 0 .3 3 1 1 .0 5 7 .0 8 1 6 9 5 1 .5 2 1 3 6 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 2 5 .7 5 9 1 5 1 .7 3 3 7 0 7 .2 0 1 2 .1 5 0 .9 0 3 1 .6 7 4 .7 0 2 4 .8 4 9 .2 1 0 3 1 9 5 1 .5 1 8 3 7 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 3 .7 9 5 9 .9 7 0 1 7 .3 7 9 1 9 1 .1 5 8 1 8 8 .8 5 1 4 2 6 .4 0 9 2 8 5 1 .4 9 6 3 8 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 1 .2 1 5 1 9 6 .6 1 6 1 .2 0 2 .1 0 7 2 .7 1 3 .4 3 5 1 .6 2 2 .1 7 6 5 .9 4 0 .1 1 4 4 0 2 2 1 .4 7 7 3 9 4 3 6 0 2 4 E b e n w e ile r 8 .7 6 4 6 7 .6 7 7 3 2 9 .4 2 9 7 6 0 .9 8 7 7 5 2 .6 6 2 1 .9 6 4 .6 1 6 1 3 3 8 1 .4 6 8 u m g e re c h n e te 45 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung ist im blauen Gebäude eine umfassende Vollsanierung vorgenommen worden. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV- Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Ab 2027 ist die Gemeinde auch beim Stadtbus beteiligt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs wurde eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit Pellets mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), Bebauungspläne für Freiflächen PV, Leitungssicherung für Windkraft sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung in einer Alternative zum European Energy Awards sein. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der 46 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmitteldefizit des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 Erg. 2.661.017,59 € 2023 Erg. 3.520.438,22 € 2024 (Plan) 452.850,00 € 2025 (Plan) -470.550,00 € 2026 (Plan) -526.500,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2025 -470.550,00 € und 2026 laut der Planung -526.500,00 €. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es 47 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - werden voraussichtlich nur von 2025 auf 2026 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2025 und 2026 verteilen sich auf: 2025 2026 Baumaßnahmen 8.607.500 € 2.622.500 € Grunderwerb 1.984.400 € 1.700.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.536.000 € 328.650 € Beteiligungen 531.000 € 523.250 € Investitionsförderungsmaßnahmen 106.500 € 6.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 8.500 € 27.500 € Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2025/2026 betragen jeweils. 1,0 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2025/2026 betragen 150.000 € bzw. 250.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 13,77 Mio. € bzw. 5,21 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2025/2026 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. - überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit -470.550 Euro bzw. -526.500 Euro und dient leider nicht der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2025 und 2026 kein Überschuss in der Planung erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und den Transferaufwendungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2025/2026 sind dies in Summe 13.773.900 bzw. 5.207.900 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, 48 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 15.526.700 bzw. 4.925.800 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelüberschuss/ bedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach +1.752.800 Euro bzw. -282.100 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen der vorigen Jahre erreichen werden. Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2025 und 2026 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2025 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 250.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2025 850.000 Euro und 2026 750.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 rund 0,3 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2026 noch rund 2,43 Mio. Euro betragen*. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 2,37 Mio. Euro betragen*. *sofern die Grundstückserlöse und Investitionszuwendungen kassenmäßig fließen Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2025/2026 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 14.556.400 bzw. 15.000.800 (Jahr 2026) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.125.750 bzw. 14.571.450 Euro ergibt sich eine Differenz von 430.650 bzw. 429.350 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 16.180.000 bzw. 16.683.950 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.596.300 bzw. 15.097.950 Euro beträgt 1.581.700 bzw. 1.584.000 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von -470.550 bzw. -526.500 Euro, der leider nicht zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit verwendet werden kann. Der Finanzierungsmittelbedarf der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch -470.550 bzw. -526.500 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2025 Euro Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Rechnungsergebnis 2023 11.006.604,92 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Plan 2024 13.202.550,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Plan 2025 14.596.300,00 Durchschnitt 12.935.152,00 Mindestbetrag gem. § 22 Abs. 2 GemHVO 2% 258.703,00 49 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Das ordentliche Ergebnis 2025 und 2026 deckt nicht mehr die Investitionsvorhaben ab. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2025 und 2026 Investitionen von 13,77 Mio. € bzw. 5,21 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2025 2.755.050 € und 2026 2.759.050 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 50 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2023 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2025 Stand zum 01.01.2025 2.816.024,87 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2025 1.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2025 150.000,00 € Stand zum 31.12.2025 voraus. 3.666.024,87 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2025 1.027.750,00 € zu leistende Tilgung 2025 40.600,00 € Neuaufnahmen 2025 voraus. 350.000,00 € Stand zum 31.12.2025 voraus. 1.337.150,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2025 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2025 2.889.850,00 € zu leistende Tilgung 2025 126.600,00 € Neuaufnahmen 2025 voraus. 1.000.000,00 € Stand zum 31.12.2025 voraus. 3.763.250,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 8.766.424,87 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2025: .3.666.024,87 € Schulden der Gemeinde 2026 Stand zum 01.01.2026 3.666.024,87 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2026 1.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2026 250.000,00 € Stand zum 31.12.2026 voraus. 4.416.024,87 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) 51 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Stand zum 01.01.2026 1.337.150,00 € zu leistende Tilgung 2026 55.600,00 € Neuaufnahmen 2026 voraus. 400.000,00 € Stand zum 31.12.2026 voraus. 1.681.550,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2026 3.763.250,00 € zu leistende Tilgung 2026 166.600,00 € Neuaufnahmen 2026 voraus. 1.000.000,00 € Stand zum 31.12.2026 voraus. 4.596.650,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 11.261.362,37 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2026: 4.416.024,87 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 52 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2025 und 2026" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2025 und 2026 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2024 und dem Rechnungsergebnis von 2023 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Im Laufe der Haushaltsjahre sollten über Einsparmaßnahmen und Stellenbesetzungssperren diskutiert werden. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -138.100 € bzw. 2026 von -131.100 €. Es wird immer deutlicher, dass die Digitalisierung weiter vorangebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Wir müssen unsere Arbeitsprozesse effizienter machen und die Mitarbeiten verpflichten, dass sie sich aktiv mit KI bei Prozesse und Projekte unterstützen. 53 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -731.250 € bzw. 2026 bei -727.400 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von 1.570.000 bzw. 1.337.850 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.012 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2110.013 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung und 2110.02 Projekt Schulreifes Kind. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Bei 5.300 EW wären es ca. 200 schulpflichtige Kinder. Es gehen jedoch auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2025 und 2026 ca. 328.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben Im Produktbereich 31 ist 2025 ein Zuschussbedarf von -285.150 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. 54 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben weiterhin einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -2.312.300 € im Jahr 2025 und -2.528.100 € im Jahr 2026 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben (Fachbereichs- und Hausleitungen) erhöht. Neben höheren Personalkosten (Personalstellenschlüssel, Freistellung, Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2025/2026 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2024) maßgebend. Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -376.650 € bzw. -370.400 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. 55 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -871.750 € bzw. -837.700 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (175.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (15.000 €)] wurden mit insgesamt 247.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 23 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2025 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 15,3% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2025 mit analoger Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 106.000 € veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 9.800 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge werden derzeit neu für 20 Jahre vergeben. Im Gasbereich wird evtl. auch eine kürzere Laufzeit vom Konzessionsnehmer angestrebt. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. In den Planjahren 2025/2026 ist von einem erheblichen Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts auszugehen. Es sind in allen Jahren Kreditaufnahmen vorgesehen. Die Rechtsaufsichtsbehörde wird in den Haushalterlass einige „mahnende Worte“ reinschreiben. 56 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2025 sowie auch 2026 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 0,5 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,5 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 0,5 Mio. €, Finanzierungsüberschuss für 2027 0,4 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2024 auf rund 0,3 mio. Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Zudem sind 6 Mio. € als Spareinlagen angelegt welche 2025 auslaufen. Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2026 und 2029 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 57 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren sowie die Abschreibungen. 2025 2026 Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 14.556.400 15.000.800 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 16.180.000 16.683.950 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -1.623.600 -1.683.150 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.578.150 1.683.150 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 430.650 429.350 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt -470.550 -526.500 Was wird damit finanziert? 2025 2026 1. Grunderwerb 1.984.400 € 1.700.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.536.000 € 328.650 € 3. Baumaßnahmen 8.607.500 € 2.622.500 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 531.000 € 523.500 € 5. Investitionsförderungen 106.500 € 6.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 8.500 € 27.500 € Summe Auszahlungen 13.773.900 € 5.207.900 € 7. Tilgungen 150.000 € 250.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 14.125.750 € bzw. 14.571.450 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 14.596.300 € bzw. 15.097.950 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelbedarf beträgt 2025 -470.550 € bzw. 2026 -526.500 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 58 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.746.400 € bzw. 1 512.100 € für 2025/2026 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung, KfW, Sportsstättenförderung und Ausgleichstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2025 und 2026 werden 965.000 € bzw. 150.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 6.683.600 Mio. € bzw. 3,0 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,0 Mio. gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 131.700 € bzw. 131.700 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2025 und 2026 Auszahlungen in Höhe von 1,98 Mio. € bzw. 2,2 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 8,61 Mio. € bzw. 2,12 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.536.000 € bzw. 328.650 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2025 106.500 € und für das Jahr 2026 5.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 8.500 € bzw. 27.500 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 0,3 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse und der Aufnahme eines Kredits im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von 2,43 Mio. € zum Jahresende 2025 erwartet. 2026 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 2,37 Mio. € erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 59 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 8. Zusammenfassung, Sparpaket Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2025 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2025 und 2026 im Ergebnishaushalt ein großes negatives ordentliches Ergebnis von -1.623.600 bzw. -1.683.150 Euro aus. Es sind folgende kritische Fragen zu stellen? Systemfehler und Prognosen: Wo liegen die Schwachstellen im System? Sind die Einnahmen zu vorsichtig kalkuliert? Was passiert, wenn wir in eine tiefe Rezession geraten? Personalausgaben: Entsprechen die Personalkosten tatsächlich dieser Größenordnung? Ist die Personaldecke zu üppig? Sollte bei den gesetzten Aufgaben ein Abstrich gemacht werden? Gibt es eine unterjährige Berichterstattung zur finanziellen Lage im Personalbereich? Bewirtschaftungsausgaben: Werden die Ausgaben der bewirtschaftenden Einheiten zu großzügig geplant? Spardruck: Spüren die bewirtschaftenden Stellen den nötigen Spardruck überhaupt? Umsetzung von Unterhaltungsmaßnahmen: Wie hoch ist die tatsächliche Umsetzungsquote bei Unterhaltungsmaßnahmen? Oftmals verschieben sich Projekte über Jahre. Priorisierung: Hat die laufende Unterhaltung, wie Fassadensanierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen, nicht eine höhere Priorität als Neuanschaffungen? Einsparpotenziale bei Betriebskosten: Können Betriebskosten wie Strom, Heizung und Reinigung durch Maßnahmen wie Flächenheizungen oder Temperaturbegrenzungen stärker reduziert werden? Verwertung von Grundstücken: Sollten Grundstückserlöse aus Liquiditätsgründen möglichst zeitnah realisiert werden? Kinderbetreuung: Obwohl die Anzahl der Kinder im Vergleich zu vor zehn Jahren gleich geblieben ist, ist der Aufwand für Betreuung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erheblich gestiegen. Ist dies angemessen? Diese Fragen schärfen den Fokus auf systematische Schwachstellen und mögliche Optimierungspotenziale. Eine Konsolidierung des Gemeindehaushaltes erfordert systematische und zielgerichtete Maßnahmen, um die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit zu sichern. 1. Sparpakete schnüren: Diese Maßnahmen beinhalten die Festlegung von Einsparungszielen und die Implementierung konkreter Sparmaßnahmen in verschiedenen Bereichen des Haushalts. Hierbei ist es wichtig, Prioritäten zu setzen, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Bürger haben. Diese sollten werthaltig und beständig sein und nicht nach zwei Sitzungen mit neuen Forderungen gekippt werden. 2. Überprüfung der Personalausgaben: Der Personalbereich stellt oft einen erheblichen Teil der Ausgaben dar. Möglichkeiten zur Optimierung sollten aufgezeigt werden. 60 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 3. Verzicht auf freiwillige Aufgaben: Gemeinden können sich auf ihre Pflichtaufgaben konzentrieren, um finanzielle Mittel zu sparen. Der Verzicht auf freiwillige Leistungen oder bestimmte Freizeitangebote kann kurzfristig zu erheblichen Einsparungen führen. Es ist jedoch entscheidend, den sozialen und gesellschaftlichen Nutzen solcher Leistungen sorgfältig abzuwägen. Zusammengefasst erfordert die Haushaltskonsolidierung ein Verständnis und Akzeptanz über die zukünftigen Finanzen, eine Planung und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten, um Verständnis und Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen zu fördern. Ich erwarte in den Konsolidierungsgesprächen bzw. beim Sparpaket eine klare Ausrichtung auf ehrliche Konsolidierung und einen echten Willen zur Einsparung. Es ist entscheidend, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur symbolischen Charakter haben, sondern strukturelle und nachhaltige Ergebnisse liefern. Frühere Runden dieser Art waren leider nicht immer von Erfolg gekrönt, was oft an unzureichender Umsetzung, unrealistischen Annahmen oder fehlendem politischen Rückhalt lag. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir im Jahr 2025 ff mit wesentlich höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und mit dem Zweckverband IGMS zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehaushalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 61 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2025 und 2026 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtspunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € vorgesehen. Für 2026 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2029 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2024 (2025), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2025 (2026). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2026 bis 2028 (2029). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2025) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer langsamen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2026 bis 2029 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2026- 2029 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit weiterhin an der Grenze zum negativen bewegt. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2023 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2025-2029 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin 62 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen das Baugebiet Lilienstraße und später weitere Baugebiete (Bühl/Fischerareal/Schachener Str.) zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufenden Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 nicht mehr verbindlich in ihrer Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen. Kommunen sind nicht mehr verpflichtet, die Honorarsätze der HOAI strikt einzuhalten. Sie können nun Planungsleistungen flexibler vergeben, was auch günstigere Angebote ermöglicht. Gleichzeitig steigt der Verhandlungsaufwand. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz sinkendem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. höhere Anpassung Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2026 bis 2029 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. In der Finanzplanung 2026 bis 2029 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2026 bis 2029 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt bei 18,98 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen große Investitionen vor. 2027 bis 2029 soll zudem um 8,94 Mio. Euro investiert werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im besten Rechnungsjahr 2023 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommt, muss ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre anknüpft. 63 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen) gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2026 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahl „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommensteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen) insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 64 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll- Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 65 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2019 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im 66 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2025 auf 1,88 €/m³ netto kalkuliert. Nach einem Gewinn in Höhe von +2.450 € wird 2025 ein Verlust von -11.450 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Die Grundgebühren werden 2025 ebenfalls minimal angepasst. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2024 einer Gebührenkalkulation für 2026 unterzogen. Im Jahresabschluss 2023 haben wir einen vorgetragenen Verlust von 76.255,23 €. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 135.500 € bzw. 150.000 € (Vj. 165.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 54.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 55.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 33.300 € bzw. 35.000 € (Vj. 20.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit 42.500 € bzw. 45.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 58.000 bzw. 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 67.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. 67 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 437.500 € im Jahr 2025 und 462.500 € im Jahr 2026 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 30.000 € sowie Kreditaufnahmen von 350.000 € bzw. 400.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2026 bis 2029 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2012 242.465 cbm 2023 245.488 cbm Plan 2024 244.000 cbm Plan 2025 245.000 cbm Plan 2026 248.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 242.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245.000 cbm und 248.000 cbm aus. 2026 ist eine Gebührenerhöhung nicht ausgeschlossen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 68 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 12.840 € -3.185 € 1,53 €/m³ 2023 -73.470 € -76.655 € 1,70 €/m 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ 2025 (Plan) 2.450 € 1,88 €/m³ 2026 (Plan) -11.450 € 1,88 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2019 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden von der Bürgermeisterin wahrgenommen. 69 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2025 und 2026 bei der Schmutzwassergebühr auf 2,38 €/m³ (Vj. 2,09 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,57 €/m² (Vj. 0,69 €/m²) festgesetzt. Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 470.000 € bzw. 400.000 € (Vorjahre 380.000 €, 347.500 €) die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier stehen große Investitionen an. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. 70 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2025 und 2026 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2025 262.000 € und 2026 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden-Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind höhere Summe in Höhe von 177.000 € und 501.000 € veranschlagt. Es stehen folgende Investitionen beim AZV an: Reinigungsstufe - Eliminierung Spurenstoffe Photovoltaik Anlage mit Dachkonstruktion NSHV (Elektrik) Austausch Fällmitteltank neues Aggregat für BHKW Erneuerung und Vergrößerung Gastank Dynamische Kanalnetzregelung Gasleitung in Gasreinigung stupfgeschweißte PE-Rohre Ersatzstufe Gebläse Belüftung Auf der Einnahmenseite stehen 2025 und 2026 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 2.500 € und 117.500 € sowie Kreditaufnahmen von jeweils 1.000.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. 71 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm 2022 210.115 cbm 2023 211.751 cbm Plan 2024 215.000 cbm Plan 2025 215.000 cbm Plan 2026 215.000 cbm Versiegelte Fläche: 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² 2022 322.534 m² 2023 327.117 m² Plan 2024 327.000 m² Plan 2025 327.000 m² Plan 2026 328.000 m² Die Schmutzwassermengen variieren von 215.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 215.000 cbm (Gebührensatz 2,38 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 327.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. Das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2023 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 411.386,00 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation positiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2023 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2022, 2021 und 2020 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 23 -133.843,72 Gebührenerg. 22 46.530,21 Schmutzw. -140.151,98 Schmutzw. -14.951,98 Niederschlagsw. 6.308,26 Niederschlagsw. 61.482,19 Gebührenerg. 21 75.324,59 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 43.247,96 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 32.076,63 Niederschlagsw. -34.270,71 72 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2025 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten 73 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen, etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte), die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem 74 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d. h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. 75 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2025 und 2026 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausdruck 76 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam 77 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmte Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2025 560.200 € und 2026 660.900 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2025 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). 78 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 79 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2025 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben. - wie konjunkturelle Erfordernisse bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2025 (2026) umfasst die Jahre 2024 (2025) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 80 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026. Sollten sich für 2025 und 2026 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % 81 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage: 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie und ÖPNV: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital bisher, ab 01.07.2025 Aufstockung auf 1.000.000 € Verkehrsbetriebe Schussental (VBS) Verwaltungs GmbH Stammkapital 3.500 € Einbringung Stammkapital 2025 - 14,0% 82 Verkehrsbetriebe Schussental (VBS) KG Einbringung 2026: Stammkapital 74.470 € /14,0% Einbringung 2026 Kapitalrücklage 446.820 € Abmangel bzw. Verlustbeteiligung gem. Konsortialvertrag mit 4,5% Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2024 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2024 83 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 84 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.0007.484.300 8.677.0007.737.718,57 8.677.900 8.677.0008.106.900 30110000 Grundsteuer A 36.000 36.00042.000 36.00037.337,58 36.000 36.000 30120000 Grundsteuer B 736.000 750.000700.000 900.000692.998,16 900.000 900.000 30130000 Gewerbesteuer 2.500.000 2.750.0002.500.000 3.000.0002.796.052,89 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.780.000 3.940.0003.635.000 4.100.0003.620.008,51 4.100.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 285.000 294.000285.000 300.000279.708,43 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 21.000 21.00020.000 23.00020.320,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 3.000 3.0002.500 3.0004.226,00 3.000 3.000 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 900800 00,00 900 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 305.000 312.000299.000 315.000287.067,00 315.000 315.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.1504.597.750+ 4.822.6504.424.497,28 4.922.650 4.872.6504.567.650 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.620.000 2.590.0002.745.000 2.750.0002.454.142,00 2.850.000 2.800.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 770.000 770.000745.000 800.000775.228,80 800.000 800.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 043.130,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.106.500 1.112.0001.070.100 1.177.0001.063.531,20 1.177.000 1.177.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550550 550600,00 550 550 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 25.000 25.00035.000 25.00010.568,24 25.000 25.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 70.100 70.1002.100 70.10077.297,04 70.100 70.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 430.650375.000+ 418.450431.559,36 406.050 401.750429.350 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 400.400 399.100356.000 388.200406.616,38 375.800 371.500 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 30.250 30.25019.000 30.25024.942,98 30.250 30.250 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350296.250+ 461.350389.377,52 461.350 461.350441.350 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.150 15.15015.550 15.15021.180,18 15.150 15.150 33112000 Ausweis- und Passgebühren 35.000 35.00028.000 35.00035.327,60 35.000 35.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 200195,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 14.000 14.00012.500 14.00019.512,59 14.000 14.000 33210020 Benutzungsgebühr 2 0 00 0112,50 0 0 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 170.000 190.000120.000 200.000158.929,00 200.000 200.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 80.000 80.00035.000 80.00077.531,80 80.000 80.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 32.000 35.00030.000 35.00036.507,85 35.000 35.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0002.000 2.000495,00 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 60.000 70.00053.000 80.00039.586,00 80.000 80.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450840.700+ 880.1501.083.947,60 885.250 890.850860.050 34110000 Mieten und Pachten 271.500 265.000286.600 270.000368.211,83 270.000 270.000 34110010 Mieten und Pachten 1 0 00 06.084,00 0 0 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.400 6.4007.500 6.4006.450,00 6.400 6.400 34112000 Pacht Gaststätte 8.500 8.50010.000 8.5008.500,00 8.500 8.500 34210000 Erträge aus Verkauf 23.800 23.80024.300 23.80024.019,45 23.800 23.800 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00052.000 52.00047.147,99 52.000 52.000 85 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 65.000 65.00060.000 65.00059.336,20 65.000 65.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0009.430,58 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 67.750 65.25087.300 65.25079.015,49 65.250 65.250 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 144.000 141.000130.500 141.000275.497,29 141.000 141.000 34610100 Miete Nahwärme 9.000 9.0000 9.0009.990,00 9.000 9.000 34611000 Ferienbetreuung 2.700 2.8002.000 2.9002.850,45 3.000 3.100 34612000 Kostenersätze Steiger 3.000 3.5004.500 3.5002.952,54 3.500 4.000 34613000 Bläserklasse 13.800 13.80013.000 13.80014.042,10 13.800 13.800 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.000 110.00080.000 120.00090.138,45 120.000 120.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 75.000 80.00070.000 85.00069.951,06 90.000 95.000 34618000 Kostenersätze allgemein 6.500 6.5005.500 6.5008.130,67 6.500 6.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5002.199,50 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000242.200+ 248.000234.771,79 248.000 248.000256.000 34800000 Erstattungen vom Bund 2.500 01.500 012.612,00 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 8.0000 00,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 43.500 43.50076.000 43.5001.400,00 43.500 43.500 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 30.000 30.00014.500 30.00032.570,00 30.000 30.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 168.100 173.600149.300 173.600185.139,79 173.600 173.600 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1003.050,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 246.00065.600+ 207.200299.250,19 202.200 197.200213.700 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 60.000 5.000400 5.000205.160,19 5.000 5.000 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 169.000 171.50065.200 165.00076.977,57 160.000 155.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 17.000 37.2000 37.20017.112,43 37.200 37.200 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 126.800128.600+ 125.800126.092,47 125.800 125.800125.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 115.800 115.800119.800 115.800119.129,02 115.800 115.800 35610000 Bußgelder 2.000 2.0001.800 2.0002.000,11 2.000 2.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 8.0007.000 8.0004.072,84 8.000 8.000 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 0 00 0890,50 0 0 14.727.214,78=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.556.40014.030.400 15.840.600 15.929.200 15.874.60015.000.800 12 Personalaufwendungen -4.765.950-4.063.850- -5.023.150-3.834.596,82 -5.087.750 -5.211.650-4.953.050 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -402.100 -414.300-385.550 -424.300-432.260,86 -430.600 -451.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.943.000 -3.087.550-2.595.700 -3.111.450-2.362.723,84 -3.153.850 -3.201.550 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -35.250 -38.0500 -48.150-26.411,88 -48.850 -50.950 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -11.400 -11.6000 -12.000-12.010,00 -12.200 -12.800 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -382.150 -379.500-309.050 -379.500-300.727,53 -379.500 -379.400 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -217.150 -223.750-173.250 -229.450-178.791,73 -232.750 -244.150 86 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -609.250 -627.750-448.400 -643.550-494.504,58 -652.550 -685.250 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -165.650 -170.550-151.900 -174.750-27.166,40 -177.450 -185.950 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.670.250-2.240.300- -2.218.850-1.663.608,00 -2.227.650 -2.219.850-2.440.350 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -721.300 -474.300-372.500 -289.300-269.897,78 -289.300 -289.300 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-10.978,37 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -175.000 -175.000-150.000 -150.000-146.221,10 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -16.000-16.000 -16.000-14.855,77 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-15.325,97 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-108.139,98 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -76.950 -63.650-68.150 -63.150-49.066,52 -63.150 -63.150 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -78.200 -86.200-68.500 -64.200-43.248,01 -64.200 -64.200 42310000 Mieten und Pachten -39.700 -40.700-58.100 -40.700-40.390,00 -40.700 -40.700 42411000 Fernwärme / Heizung -154.000 -160.500-141.500 -170.500-79.292,31 -170.500 -170.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -223.300 -230.900-211.500 -240.900-176.506,00 -240.900 -240.900 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -258.400 -271.400-314.100 -277.700-178.877,20 -278.700 -278.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -146.050 -146.650-121.700 -146.650-142.443,34 -146.650 -146.650 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -200.000 -200.000-170.000 -200.000-89.449,86 -200.000 -200.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-1.600 -1.600-509,03 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-188,86 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-431,69 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-3.169,09 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -15.300 -12.500-12.500 -12.000-11.295,56 -12.000 -12.000 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -23.000 -11.000-11.000 -11.000-10.948,10 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.561,66 -3.500 -3.500 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -8.000 -8.000-13.000 -8.000-4.748,44 -8.000 -8.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.500 -4.700-1.700 -4.700-4.087,39 -4.700 -4.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -3.500-3.500 -3.500-14.167,44 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.500 -3.200-3.200 -3.200-2.206,98 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -2.100-2.100 -2.100-1.870,51 -2.100 -2.100 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-2.674,06 -3.000 -3.000 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.700 -1.700-1.104,36 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-137,47 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.500-500 -2.500-3.920,56 -2.500 -2.500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-843,84 -1.500 -1.500 42510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -150 -1500 -150-66,64 -150 -150 87 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.168,55 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-1.344,74 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -7.600 -2.000-2.000 -2.000-3.252,67 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-106,70 -500 -500 42510250 RV-FB 441 LF 20 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.000-993,51 -2.000 -2.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.000 -9.000-9.000 -9.000-5.503,06 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-5.000 -5.000-509,15 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -38.500 -38.900-39.350 -34.000-49.912,87 -34.000 -34.000 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -14.100 -14.100-43.900 -23.000-20.598,08 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.500 -1.500-1.000 -1.500-372,46 -1.500 -1.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -9.500 -9.500-7.000 -9.500-8.913,60 -9.500 -9.500 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-989,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -20.000 -20.000-5.000 -20.000-1.803,63 -20.000 -20.000 42720000 Aufwendungen für EDV -40.700 -44.200-31.000 -42.200-24.076,37 -42.200 -42.200 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -29.000 -29.000-27.000 -29.000-28.119,88 -29.000 -29.000 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-207,62 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-5.262,25 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0 -11.000-9.000 00,00 -12.000 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-7.966,80 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-213,51 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -3.700-3.700 -3.700-1.940,55 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.200 00 -4.200-2.927,75 0 -4.200 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.226,20 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -500 -500-800 -5000,00 -500 -500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -28.000 -28.000-12.000 -18.000-10.371,81 -18.000 -18.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.504,10 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-1.801,33 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -3.000 -3.000-4.000 -3.000-2.600,00 -3.000 -3.000 42914500 Projekt Bläserklasse -21.000 -21.000-18.500 -21.000-20.423,82 -21.000 -21.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -19.000 -19.000-19.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-5.164,20 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -2.000 -2.000-1.500 -2.000-2.241,41 -2.000 -2.000 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-1.387,32 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.581.700-1.384.200- -1.560.300-1.504.966,93 -1.532.550 -1.523.550-1.584.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.578.150 -1.580.450-1.381.200 -1.556.750-1.491.988,66 -1.529.000 -1.520.000 88 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer B 0 00 0-0,03 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-3.862,40 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-6,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-1.059,50 0 0 47227000 Abschreibungen auf Forderungen aus Ertägen aus Verkauf 0 00 0-4,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-679,61 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-1.385,98 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -1.500 -1.500-2.500 -1.500-1.725,25 -1.500 -1.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-2.743,50 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.550 -1.5500 -1.550-1.512,00 -1.550 -1.550 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-312.000- -210.000-44.633,94 -210.000 -210.000-160.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -10.000 -10.000-10.000 -10.000-1.502,77 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -120.000 -150.000-300.000 -200.000-41.818,67 -200.000 -200.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs 0 0-2.000 0-1.312,50 0 0 17 Transferaufwendungen -6.227.900-5.684.300- -6.919.600-4.795.028,38 -7.172.600 -7.083.800-6.772.100 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -203.000 -208.000-210.000 -185.000-127.596,29 -165.000 -165.000 43170000 Zuweisung Streuobstbaumförderung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.200.700 -1.402.700-1.047.100 -1.464.400-1.056.788,05 -1.637.400 -1.548.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -5.000 -5.000-2.500 -5.0000,00 -5.000 -5.000 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -50.000-50.000 -50.000-23.372,96 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -237.000 -260.500-260.000 -300.000-148.172,50 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.894.000 -2.016.700-1.790.000 -2.100.000-1.595.445,50 -2.200.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -2.643.000 -2.814.000-2.313.500 -2.800.000-1.835.914,00 -2.800.000 -2.800.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -10.000-6.659,08 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -804.200-902.100- -646.700-1.039.811,97 -926.700 -600.200-774.450 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -36.600 -34.600-33.500 -34.600-145.136,26 -34.600 -34.600 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -38.900 -38.900-32.600 -38.900-34.060,33 -38.900 -38.900 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.578,24 -2.000 -2.000 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 00,00 -300.000 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -15.350 -16.150-14.500 -16.150-13.718,85 -16.150 -16.150 44291000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-142.073,53 0 0 89 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 06.12.2024Datum: 11:42:17Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44310300 Veranstaltungen, Einweihungen -10.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -270.350 -273.850-199.900 -248.550-242.846,37 -248.550 -264.050 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-0,02 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0 0-35.000 00,00 0 0 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -5.300 -4.500-7.300 -4.500-3.415,09 -4.500 -4.500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.400 -13.300-14.450 -13.850-10.481,61 -13.850 -13.850 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -22.400 -26.400-19.000 -18.400-11.292,17 -18.400 -26.400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.600 -10.100-11.150 -10.100-6.098,72 -10.100 -10.100 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -7.000 -7.000-4.600 -7.000-6.225,20 -7.000 -7.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -3.800 -3.550-2.400 -3.550-1.552,56 -3.550 -3.550 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -36.500 -36.500-38.000 -36.500-22.331,42 -36.500 -36.500 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -21.100 -21.300-17.300 -21.300-24.366,02 -21.300 -21.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -200.000 -170.000-200.000 -85.000-300.553,50 -65.000 -15.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-25.000 -15.000-4.165,35 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -74.900 -77.300-75.900 -77.300-69.076,55 -77.300 -77.300 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4.000 -4.000-5.000 -4.000-840,18 -4.000 -4.000 44980000 Deckungsreserve 0 0-160.000 00,00 0 0 -12.882.646,04=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -16.180.000-14.586.750 -16.578.600 -17.157.250 -16.849.050-16.683.950 1.844.568,74=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.623.600-556.350 -738.000 -1.228.050 -974.450-1.683.150 21 Außerordentliche Erträge 750.000150.000+ 750.0001.392.922,90 750.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 750.000 250.000150.000 750.0000,00 750.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 01.392.922,90 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-1.574,00 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-1.574,00 0 0 1.391.348,90=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 750.000150.000 750.000 750.000 250.000250.000 3.235.917,64=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -873.600-406.350 12.000 -478.050 -724.450-1.433.150 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 90 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2025 und 2026 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 91 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 06 .1 2. 20 24 D at um : 12 :0 6: 22 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 77 4. 45 0 2 25 .2 00 4 41 .0 50 10 .0 00 4 92 .1 00 2. 47 1. 60 0 1 26 .3 00 0 -1 38 .1 00 2 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 05 .9 50 78 .6 50 88 .4 00 7 .5 00 1 54 .7 00 0 3 55 .3 50 0 -7 31 .2 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 3 49 .9 50 2 27 .2 00 6 24 .3 50 0 4 77 .3 50 0 3 45 .5 50 0 - 1. 57 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 30 .9 00 40 .0 00 40 0 0 8 .2 50 0 - 79 .1 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 21 .7 00 40 0 11 .0 50 0 1 .0 50 0 23 .3 50 0 - 56 .7 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 35 0 16 .6 00 7 .5 00 37 .0 00 0 1 07 .5 00 0 -1 68 .2 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 60 0 0 22 .7 00 0 - 23 .9 00 0 So zi al e H ilf en 31 81 .1 00 3 75 .0 00 2 39 .6 50 0 75 .9 00 2 83 .4 50 5 46 .9 50 0 -2 85 .1 50 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 95 0. 90 0 1. 35 7. 40 0 2 30 .8 00 1. 04 5. 00 0 1 54 .0 50 0 2 88 .9 50 0 - 2. 31 2. 30 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 13 .8 00 22 .0 00 1 22 .9 00 9 .5 00 94 .5 50 0 1 57 .9 00 0 -3 76 .6 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 2 96 .0 00 24 .5 00 23 .0 00 1 48 .0 00 2 41 .3 00 0 1 87 .9 50 0 -8 71 .7 50 1 18 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .2 00 3 76 .8 50 3 04 .5 00 55 .0 00 1 11 .5 00 0 1 59 .4 50 0 -1 60 .8 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 3 28 .8 00 3 91 .9 00 4 .4 00 4 43 .4 00 0 4 95 .9 00 0 - 1. 00 6. 80 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .5 50 65 .8 50 63 .6 50 5 .2 00 54 .8 00 0 4 67 .7 50 0 -5 47 .1 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 19 .8 00 39 .4 00 81 .5 00 1 17 .2 00 47 .0 00 0 1 22 .1 00 0 -3 48 .2 00 7. 90 9. 80 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 39 0. 00 0 0 4. 77 4. 00 0 1 30 .0 00 6 60 .9 00 0 0 7. 05 6. 70 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 8. 03 8. 80 0 S u m m e 4. 76 5. 95 0 6. 51 7. 60 0 2. 67 0. 25 0 6. 22 7. 90 0 2. 51 5. 90 0 3. 41 5. 95 0 3. 41 5. 95 0 0 - 1. 62 3. 60 0 92 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 06 .1 2. 20 24 D at um : 12 :0 6: 22 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 8 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 81 9. 25 0 2 31 .2 00 4 02 .7 50 10 .0 00 4 87 .4 50 2. 47 5. 45 0 1 26 .3 00 0 -1 31 .1 00 2 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 09 .1 00 84 .1 50 81 .9 00 7 .5 00 1 62 .5 50 0 3 52 .5 00 0 -7 27 .4 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 3 58 .0 00 2 27 .3 00 3 84 .8 50 0 4 75 .6 50 0 3 46 .6 50 0 - 1. 33 7. 85 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 1 .0 00 14 .3 00 42 .0 00 40 0 0 8 .5 00 0 - 69 .7 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 22 .3 00 40 0 11 .1 50 0 1 .1 50 0 23 .9 00 0 - 58 .1 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 35 0 12 .4 00 10 .0 00 37 .0 00 0 1 05 .7 50 0 -1 64 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 60 0 0 22 .4 50 0 - 23 .6 50 0 So zi al e H ilf en 31 81 .4 00 3 67 .0 00 2 52 .1 50 0 74 .1 00 2 84 .3 00 5 49 .4 50 0 -3 05 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 2. 07 1. 95 0 1. 39 2. 40 0 3 00 .8 00 1. 10 5. 00 0 1 53 .6 50 0 2 89 .1 00 0 - 2. 52 8. 10 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 14 .2 00 21 .9 00 1 14 .5 00 9 .5 00 94 .4 50 0 1 59 .6 50 0 -3 70 .4 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 03 .0 00 25 .5 00 23 .0 00 1 48 .0 00 2 11 .3 00 0 1 77 .9 00 0 -8 37 .7 00 1 18 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .8 00 4 06 .8 50 2 99 .5 00 60 .0 00 1 11 .5 00 0 1 59 .7 00 0 -1 31 .6 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 3 29 .3 00 3 92 .9 00 1 49 .0 00 4 43 .4 00 0 4 99 .3 50 0 - 1. 15 5. 35 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .1 00 67 .6 50 73 .6 50 5 .2 00 58 .0 50 0 4 77 .8 00 0 -5 69 .1 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 20 .4 00 39 .4 00 76 .5 00 1 30 .1 00 47 .0 00 0 1 21 .6 50 0 -3 56 .2 50 8. 31 8. 40 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 36 0. 00 0 0 5. 09 1. 20 0 1 60 .0 00 6 60 .9 00 0 0 7. 08 8. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 8. 44 6. 40 0 S u m m e 4. 95 3. 05 0 6. 55 4. 40 0 2. 44 0. 35 0 6. 77 2. 10 0 2. 51 8. 45 0 3. 42 0. 65 0 3. 42 0. 65 0 0 - 1. 68 3. 15 0 93 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 94 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.666.0007.484.300+ 8.677.0007.705.474,93 8.677.900 8.677.0008.106.900 60110000 Grundsteuer A 36.000 36.00042.000 36.00037.185,02 36.000 36.000 60120000 Grundsteuer B 736.000 750.000700.000 900.000694.094,04 900.000 900.000 60130000 Gewerbesteuer 2.500.000 2.750.0002.500.000 3.000.0002.762.481,93 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.780.000 3.940.0003.635.000 4.100.0003.620.008,51 4.100.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 285.000 294.000285.000 300.000279.708,43 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 21.000 21.00020.000 23.00020.704,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 3.000 3.0002.500 3.0004.226,00 3.000 3.000 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 900800 00,00 900 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 305.000 312.000299.000 315.000287.067,00 315.000 315.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.592.1504.597.750+ 4.822.6504.431.860,67 4.922.650 4.872.6504.567.650 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 3.390.000 3.360.0003.490.000 3.550.0003.229.370,80 3.650.000 3.600.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 043.130,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.131.500 1.137.0001.105.100 1.202.0001.076.509,92 1.202.000 1.202.000 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550550 550600,00 550 550 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 70.100 70.1002.100 70.10082.249,95 70.100 70.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 408.350296.250+ 461.350451.258,44 461.350 461.350441.350 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.150 15.15015.550 15.15020.898,08 15.150 15.150 63112000 Ausweis- und Passgebühren 35.000 35.00028.000 35.00035.327,60 35.000 35.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 200195,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a. Kostenersatz FFW 14.000 14.00012.500 14.00027.240,68 14.000 14.000 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 170.000 190.000120.000 200.000159.532,50 200.000 200.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 80.000 80.00035.000 80.00072.389,54 80.000 80.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 32.000 35.00030.000 35.00097.342,82 35.000 35.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0002.000 2.000495,00 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 60.000 70.00053.000 80.00037.837,22 80.000 80.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450840.700+ 880.1501.223.201,08 885.250 890.850860.050 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 271.500 265.000286.600 270.000375.840,90 270.000 270.000 64110010 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 1 0 00 06.084,00 0 0 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.400 6.4007.500 6.4006.250,00 6.400 6.400 64112000 Pacht Gaststätte 8.500 8.50010.000 8.5008.500,00 8.500 8.500 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 23.800 23.80024.300 23.80024.015,45 23.800 23.800 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00052.000 52.00062.821,49 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 72.000 72.00067.000 72.00068.766,78 72.000 72.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 67.750 65.25087.300 65.25091.903,30 65.250 65.250 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete u. NK 144.000 141.000130.500 141.000281.188,29 141.000 141.000 64610100 Miete Nahwäme 9.000 9.0000 9.0009.990,00 9.000 9.000 64611000 Ferienbetreuung 2.700 2.8002.000 2.9002.850,45 3.000 3.100 95 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 64612000 Kostenersätze Steiger 3.000 3.5004.500 3.5002.755,56 3.500 4.000 64613000 Bläserklasse 13.800 13.80013.000 13.80014.042,10 13.800 13.800 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.000 110.00080.000 120.000102.050,52 120.000 120.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 75.000 80.00070.000 85.000157.606,98 90.000 95.000 64618000 Kostenersätze allgemein 6.500 6.5005.500 6.5006.354,76 6.500 6.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5002.180,50 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000242.200+ 248.000292.265,00 248.000 248.000256.000 64800000 Erstattungen vom Bund 2.500 01.500 012.612,00 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 8.0000 00,00 0 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 43.500 43.50076.000 43.50043.124,92 43.500 43.500 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 30.000 30.00014.500 30.00032.518,66 30.000 30.000 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 168.100 173.600149.300 173.600200.959,42 173.600 173.600 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1003.050,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 246.00065.600+ 207.200299.250,19 202.200 197.200213.700 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 60.000 5.000400 5.000205.160,19 5.000 5.000 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 169.000 171.50065.200 165.00076.977,57 160.000 155.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 17.000 37.2000 37.20017.112,43 37.200 37.200 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 126.800128.600+ 125.800123.732,83 125.800 125.800125.800 65110000 Konzessionsabgaben 115.800 115.800119.800 115.800120.972,76 115.800 115.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 2.000 2.0001.800 2.0002.000,11 2.000 2.000 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 8.0007.000 8.000759,96 8.000 8.000 14.527.043,14=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 14.125.75013.655.400 15.422.150 15.523.150 15.472.85014.571.450 10 Personalauszahlungen -4.765.950-4.063.850- -5.023.150-3.799.156,79 -5.087.750 -5.211.650-4.953.050 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -402.100 -414.300-385.550 -424.300-383.489,53 -430.600 -451.600 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.978.250 -3.125.600-2.595.700 -3.159.600-2.402.379,02 -3.202.700 -3.252.500 70190000 Dienstauszahlungen Sonstige Beschäftigte -11.400 -11.6000 -12.000-12.010,00 -12.200 -12.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -382.150 -379.500-309.050 -379.500-300.727,53 -379.500 -379.400 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -217.150 -223.750-173.250 -229.450-178.791,73 -232.750 -244.150 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -609.250 -627.750-448.400 -643.550-494.504,58 -652.550 -685.250 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -165.650 -170.550-151.900 -174.750-27.254,40 -177.450 -185.950 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.668.250-2.240.300- -2.216.850-1.643.840,96 -2.225.650 -2.217.850-2.438.350 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -721.300 -474.300-372.500 -289.300-303.008,99 -289.300 -289.300 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-8.937,70 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -175.000 -175.000-150.000 -150.000-70.941,85 -150.000 -150.000 96 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72113000 Kehrmaschine -15.000 -16.000-16.000 -16.000-14.855,77 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-15.385,96 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-70.293,58 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -76.950 -63.650-68.150 -63.150-49.246,62 -63.150 -63.150 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -78.200 -86.200-68.500 -64.200-46.150,92 -64.200 -64.200 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -39.700 -40.700-58.100 -40.700-41.485,00 -40.700 -40.700 72411000 Fernwärme / Heizung -154.000 -160.500-141.500 -170.500-131.029,41 -170.500 -170.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -223.300 -230.900-211.500 -240.900-159.823,91 -240.900 -240.900 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -258.400 -271.400-314.100 -277.700-210.454,78 -278.700 -278.700 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -146.050 -146.650-121.700 -146.650-141.221,71 -146.650 -146.650 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -200.000 -200.000-170.000 -200.000-79.316,29 -200.000 -200.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-1.600 -1.600-509,03 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-188,86 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-3.416,87 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -15.300 -12.500-12.500 -12.000-12.805,17 -12.000 -12.000 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -23.000 -11.000-11.000 -11.000-10.943,47 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.576,71 -3.500 -3.500 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -8.000 -8.000-13.000 -8.000-5.376,75 -8.000 -8.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.500 -4.700-1.700 -4.700-4.051,60 -4.700 -4.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -3.500-3.500 -3.500-13.715,11 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.500 -3.200-3.200 -3.200-1.754,65 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -2.100-2.100 -2.100-1.418,17 -2.100 -2.100 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-2.674,06 -3.000 -3.000 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.700 -1.700-1.104,36 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -500-500 -500-137,47 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.500-500 -2.500-4.001,68 -2.500 -2.500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-843,84 -1.500 -1.500 72510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -150 -1500 -150-66,64 -150 -150 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.168,55 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-1.257,28 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -7.600 -2.000-2.000 -2.000-3.076,96 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-106,70 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.000 -9.000-9.000 -9.000-5.376,99 -9.000 -9.000 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.782,14 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 72611000 Aus- und Weiterbildung -38.500 -38.900-39.350 -34.000-51.598,79 -34.000 -34.000 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -14.100 -14.100-43.900 -23.000-20.924,55 -23.000 -23.000 97 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.500 -1.500-1.000 -1.500-372,46 -1.500 -1.500 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -50.200 -53.700-38.000 -51.700-30.758,55 -51.700 -51.700 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-989,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -20.000 -20.000-5.000 -20.000-1.803,63 -20.000 -20.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -29.000 -29.000-27.000 -29.000-28.249,27 -29.000 -29.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-207,62 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.249,68 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -500 -500-800 -5000,00 -500 -500 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -30.000 -30.000-14.000 -20.000-11.343,50 -20.000 -20.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-4.955,02 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -3.700-3.700 -3.700-1.940,55 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0 -11.000-9.000 00,00 -12.000 0 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.200 00 -4.200-2.927,75 0 -4.200 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-7.505,66 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -3.000 -3.000-4.000 -3.000-600,00 -3.000 -3.000 72914500 Projekt Bläserklasse -21.000 -21.000-18.500 -21.000-20.479,82 -21.000 -21.000 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-213,51 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.679,04 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-1.718,03 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -19.000 -19.000-19.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-5.536,56 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -2.000 -2.000-1.500 -2.000-4.813,93 -2.000 -2.000 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-1.387,32 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -130.000-310.000- -210.000-43.321,44 -210.000 -210.000-160.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -10.000 -10.000-10.000 -10.000-1.502,77 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -120.000 -150.000-300.000 -200.000-41.818,67 -200.000 -200.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -6.227.900-5.684.300- -6.919.600-4.632.061,13 -7.172.600 -7.083.800-6.772.100 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -203.000 -208.000-210.000 -185.000-90.911,38 -165.000 -165.000 73170000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.200.700 -1.402.700-1.047.100 -1.464.400-936.142,12 -1.637.400 -1.548.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -5.000 -5.000-2.500 -5.0000,00 -5.000 -5.000 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -50.000-50.000 -50.000-20.736,55 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -237.000 -260.500-260.000 -300.000-148.172,50 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.894.000 -2.016.700-1.790.000 -2.100.000-1.595.445,50 -2.200.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -2.643.000 -2.814.000-2.313.500 -2.800.000-1.835.914,00 -2.800.000 -2.800.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -10.000-3.659,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -804.200-904.100- -646.700-887.652,81 -926.700 -600.200-774.450 98 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -36.600 -34.600-33.500 -34.600-149.852,36 -34.600 -34.600 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -38.900 -38.900-32.600 -38.900-33.492,33 -38.900 -38.900 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.578,24 -2.000 -2.000 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 00,00 -300.000 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -15.350 -16.150-14.500 -16.150-15.792,38 -16.150 -16.150 74310300 Auszahlung Veranstaltungen, Einweihungen -10.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -270.350 -273.850-199.900 -248.550-244.493,03 -248.550 -264.050 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-0,02 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0 0-35.000 0-771,12 0 0 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -5.300 -4.500-7.300 -4.500-2.874,60 -4.500 -4.500 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.400 -13.300-14.450 -13.850-10.125,57 -13.850 -13.850 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -22.400 -26.400-19.000 -18.400-11.272,26 -18.400 -26.400 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.600 -10.100-11.150 -10.100-6.026,48 -10.100 -10.100 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -7.000 -7.000-4.600 -7.000-6.245,82 -7.000 -7.000 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -3.800 -3.550-2.400 -3.550-1.045,45 -3.550 -3.550 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -36.500 -36.500-38.000 -36.500-22.331,42 -36.500 -36.500 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -21.100 -21.300-17.300 -21.300-24.385,53 -21.300 -21.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -200.000 -170.000-200.000 -85.000-281.594,60 -65.000 -15.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-25.000 -15.000-3.553,40 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -74.900 -77.300-75.900 -77.300-70.033,52 -77.300 -77.300 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4.000 -4.000-5.000 -4.000-872,18 -4.000 -4.000 74980000 Deckungsreserve 0 0-160.000 00,00 0 0 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs 0 0-2.000 0-1.312,50 0 0 -11.006.033,13=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -14.596.300-13.202.550 -15.016.300 -15.622.700 -15.323.500-15.097.950 3.521.010,01=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -470.550452.850 405.850 -99.550 149.350-526.500 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.746.4003.900.000+ 01.818.322,36 0 01.512.100 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.746.400 1.412.1003.900.000 01.818.322,36 0 0 68180000 Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen 0 100.0000 00,00 0 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 965.0001.130.000+ 0419.191,08 0 0150.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 03.533,10 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 965.000 150.0001.130.000 0415.657,98 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6.683.6003.510.000+ 2.500.0001.969.583,92 1.950.000 1.650.0003.000.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 6.683.600 3.000.0003.500.000 2.500.0001.964.479,32 1.950.000 1.650.000 68213100 Einzahlungen aus der Veräußerung von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 02.340,00 0 0 99 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 0 010.000 0694,00 0 0 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 02.070,60 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.131.700929.350+ 131.70039.344.350,00 131.700 131.700263.700 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.000.000 0800.000 039.200.000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 131.700 131.700129.350 131.700144.350,00 131.700 131.700 68882000 Rückflüsse von Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 0 132.0000 00,00 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 43.551.447,36=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 15.526.7009.469.350 2.631.700 2.081.700 1.781.7004.925.800 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -1.984.400-2.908.000- -1.420.000-3.280.844,08 -1.000.000 -1.000.000-1.700.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -1.984.400 -1.700.000-2.908.000 -1.420.000-2.955.280,80 -1.000.000 -1.000.000 78212110 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden bei Wohnbauten 0 00 0-325.563,28 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -8.607.500-8.467.000- -2.482.500-4.358.200,69 -1.927.500 -427.500-2.622.500 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 0-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -3.370.000 -25.000-5.000.000 -100.000-2.475.677,60 -500.000 0 78712120 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0 00 0-182.954,04 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -150.000-10.451,18 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 0 00 -20.0000,00 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -750.000 0-1.500.000 -100.0000,00 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.250.000 -1.000.000-860.000 0-1.165.084,78 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -777.500 -277.500-350.000 -1.167.500-369.696,40 -917.500 -357.500 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -875.000 -1.085.000-150.000 -485.000-151.287,95 -50.000 -35.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -30.000 -10.000-160.000 -10.000-3.048,74 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 00 00,00 -250.000 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -555.000 -225.000-427.000 -450.0000,00 -100.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.536.000-1.436.400- -210.500-492.758,94 -257.500 -57.500-328.650 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -86.900 -20.000-31.900 -25.000-371.623,09 -25.000 -25.000 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen -16.700 -3.500-9.000 0-2.550,99 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.735.000 -100.000-890.000 -60.0000,00 0 0 100 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 12.12.2024Datum: 13:53:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0 0-2.500 -90.0000,00 -200.000 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -697.400 -205.150-503.000 -35.500-118.584,86 -32.500 -32.500 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -531.0000- 0-41.200.000,00 0 0-523.250 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten -531.000 -523.2500 00,00 0 0 78600000 Auszahlungskonto Sparbrief 0 00 0-41.200.000,00 0 0 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -106.500-40.000- -150.000-254.171,31 0 0-6.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -106.500 -6.000-40.000 -150.000-47.000,00 0 0 78110000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Land 0 00 0-75.171,31 0 0 78882000 Gewährung von Ausleihungen an sonstige inländische Bereiche (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-132.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -8.500-2.000- -2.500-11.505,65 -2.500 -2.500-27.500 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -8.500 -27.500-2.000 -2.500-11.505,65 -2.500 -2.500 -49.597.480,67=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -13.773.900-12.853.400 -4.265.500 -3.187.500 -1.487.500-5.207.900 -6.046.033,31=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.752.800-3.384.050 -1.633.800 -1.105.800 294.200-282.100 -2.525.023,30=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.282.250-2.931.200 -1.227.950 -1.205.350 443.550-808.600 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.000.0005.250.000+ 500.0003.000.000,00 600.000 400.0001.000.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0 05.250.000 00,00 0 0 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.000.000 1.000.0000 500.0003.000.000,00 600.000 400.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-300.000- -300.000-60.931,33 -400.000 -400.000-250.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) 0 0-300.000 00,00 0 0 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -150.000 -250.0000 -300.000-60.931,33 -400.000 -400.000 2.939.068,67=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 850.0004.950.000 200.000 200.000 0750.000 414.045,37=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 2.132.2502.018.800 -1.027.950 -1.005.350 443.550-58.600 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 300.000500.000 2.373.3500,00 1.345.700 340.3502.432.250 17899999 Planwert liquide Mittel 300.000 2.432.250500.000 2.373.3500,00 1.345.700 340.350 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 101 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2025 und 2026 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :3 6: 57 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 5. 58 3. 60 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 50 7. 50 0 - 2. 24 6. 80 0 1. 82 9. 30 0 0 0 1. 82 9. 30 0 0 82 .5 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 8 02 .1 00 -3 13 .1 00 - 1. 03 2. 70 0 0 0 - 1. 03 2. 70 0 0 1. 06 8. 90 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 3. 49 6. 00 0 -9 22 .6 50 - 3. 34 9. 75 0 0 0 - 3. 34 9. 75 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 70 .8 50 - 70 .8 50 0 0 - 70 .8 50 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 30 .0 00 - 33 .2 00 - 63 .2 00 0 0 - 63 .2 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 28 .1 50 - 28 .1 50 0 0 - 28 .1 50 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 3 05 .0 00 46 .2 50 -2 58 .7 50 0 0 -2 58 .7 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .8 00 - 1. 94 5. 95 0 - 2. 04 0. 75 0 0 0 - 2. 04 0. 75 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 1 25 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 4 31 .0 00 -1 46 .0 00 -4 52 .0 00 0 0 -4 52 .0 00 -5 00 .0 00 1. 25 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 7 62 .5 00 -6 83 .8 00 -1 96 .3 00 0 0 -1 96 .3 00 0 4 31 .7 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 16 0. 00 0 88 .8 00 - 2. 63 9. 50 0 0 0 - 2. 63 9. 50 0 0 9 85 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 98 6. 00 0 -3 66 .0 00 - 2. 36 7. 00 0 0 0 - 2. 36 7. 00 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1 47 .5 00 - 58 .5 00 -2 06 .0 00 0 0 -2 06 .0 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 51 .5 00 -1 81 .6 00 -2 33 .1 00 0 0 -2 33 .1 00 0 6. 00 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 39 5. 80 0 1 2. 39 5. 80 0 1. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 3. 24 5. 80 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 5 .5 2 6 .7 0 0 S u m m e 1 3 .7 7 3 .9 0 0 - 4 7 0 .5 5 0 1 .2 8 2 .2 5 0 1 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 2 .1 3 2 .2 5 0 - 5 0 0 .0 0 0 103 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :3 6: 57 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 00 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 5 91 .0 00 - 2. 23 8. 65 0 - 1. 82 9. 65 0 0 0 - 1. 82 9. 65 0 0 30 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 27 .2 50 -3 12 .1 00 -3 09 .2 50 0 0 -3 09 .2 50 0 8 00 .0 00 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 85 .0 00 -6 89 .4 00 25 .6 00 0 0 25 .6 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 61 .2 50 - 61 .2 50 0 0 - 61 .2 50 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 34 .0 00 - 39 .0 00 0 0 - 39 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 26 .4 50 - 26 .4 50 0 0 - 26 .4 50 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 .0 00 25 .4 50 20 .4 50 0 0 20 .4 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 14 .4 00 - 2. 16 2. 40 0 - 2. 17 6. 80 0 0 0 - 2. 17 6. 80 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 5 14 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 1. 02 7. 00 0 -1 38 .0 00 -6 51 .0 00 0 0 -6 51 .0 00 0 2. 15 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 30 0. 00 0 -6 59 .8 00 1 90 .2 00 0 0 1 90 .2 00 0 4 31 .7 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 18 5. 00 0 1 18 .2 00 -6 35 .1 00 0 0 -6 35 .1 00 0 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 9 25 .7 50 -5 11 .1 00 - 1. 43 6. 85 0 0 0 - 1. 43 6. 85 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 27 .5 00 - 69 .3 00 - 96 .8 00 0 0 - 96 .8 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 15 .0 00 -1 90 .1 00 -2 05 .1 00 0 0 -2 05 .1 00 0 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 42 7. 20 0 6. 42 7. 20 0 1. 00 0. 00 0 2 50 .0 00 7. 17 7. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 4 .9 2 5 .8 0 0 S u m m e 5 .2 0 7 .9 0 0 - 5 2 6 .5 0 0 - 8 0 8 .6 0 0 1 .0 0 0 .0 0 0 2 5 0 .0 0 0 - 5 8 .6 0 0 0 104 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.000+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.000 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.028,00 2.000 2.0002.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 028,00 0 0 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.000,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 17.50016.500+ 18.00017.556,00 18.000 18.00018.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 17.500 18.00016.500 18.00017.556,00 18.000 EB WV, Abwasser 18.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 21.029,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.50019.500 21.000 21.000 21.00021.000 12 Personalaufwendungen -363.400-363.500- -375.450-161.766,52 -378.750 -389.850-369.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -141.600 -145.900-167.500 -149.500-162.195,52 -151.700 -159.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -10.500 -10.8000 -11.1000,00 -11.300 -11.800 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -200 -2500 -2500,00 -250 -250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -151.100 -151.100-145.000 -151.1000,00 -151.100 -151.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -900 -9000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.300 -2.4000 -2.5000,00 -2.500 -2.600 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -56.800 -58.500-51.000 -60.000429,00 -60.900 -63.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -36.600-52.000- -36.100-19.265,37 -48.100 -36.100-47.100 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -5.000-12.000 -5.000-608,49 -5.000 EDV Geräte, Laptop, Tablets, evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -5.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-1.600 -1.600-509,03 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 €, Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -2.500-2.400 -2.500-2.566,17 -2.500 -2.500 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.352,63 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung / Plakate / Gestaltungskosten -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.262,25 -8.000 -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0 -11.000-9.000 00,00 -12.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2026 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-7.966,80 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.200- -4.200-3.782,00 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.200 -4.200-3.782,00 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -25.800-23.800- -24.800-17.331,73 -24.800 -24.800-24.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -200 -2000 -200-160,00 -200 -200 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -16.000 -16.000-18.000 -16.000-11.557,50 -16.000 Sitzungsgelder, ehrenamtliche Entschädigung, EDV-Infrastruktur -16.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.578,24 -2.000 -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.700 -1.700-1.000 -1.700-1.289,88 -1.700 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.700 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.500 -500-500 -500-427,90 -500 -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-670,07 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-107,80 -400 -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-400 -2.000-1.540,34 -2.000 -2.000 -202.145,62=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -430.000-443.500 -440.550 -455.850 -454.950-445.950 -181.116,62=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -409.500-424.000 -419.550 -434.850 -433.950-424.950 21 Erträge aus internen Leistungen 410.000424.000+ 420.050181.586,62 435.350 434.450425.450 107 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 410.000 425.450424.000 420.050181.586,62 435.350 434.450 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5000- -500-470,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -500 -5000 -500-470,00 -500 -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 181.116,62=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 409.500424.000 419.550 434.850 433.950424.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50450,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50450,00 50 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 23.50024.000+ 23.50023.382,96 23.500 23.50023.500 34210000 Erträge aus Verkauf 23.500 23.50024.000 23.50023.374,00 23.500 Verkauf Amtsblatt (MwSt - relevant) 23.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08,96 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.6001.500+ 1.6001.588,90 1.600 1.6001.600 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.600 1.6001.500 1.6001.588,90 1.600 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.600 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.421,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.15025.550 25.150 25.150 25.15025.150 12 Personalaufwendungen -57.950-69.400- -60.450-127.137,17 -61.050 -62.750-59.850 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.000 -45.500-53.300 -45.600-98.545,95 -46.000 -47.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -700 -7000 -800-1.174,60 -800 -800 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.200 -3.300-4.050 -3.400-5.130,80 -3.500 -3.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -10.000 -10.300-12.000 -10.600-22.285,82 -10.700 -11.300 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7.000-4.000- -4.500-1.875,57 -4.500 -4.500-5.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -500-192,75 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.500 -2.000-500 -1.000-156,41 -1.000 Social-Media (Programm zum Bearbeiten + Tablets), Gestaltungs- und Druckkosten Flyer, Plakate, Banner, Präsente, Stadtradeln) -1.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.500-1.500 -1.500-620,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-906,41 -1.000 -1.000 15 Abschreibungen -200-1.000- -200-172,00 -200 -200-200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200 -200-1.000 -200-168,00 -200 -200 47227000 Abschreibungen auf Forderungen aus Ertägen aus Verkauf 0 00 0-4,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -73.500-57.400- -68.500-63.400,06 -68.500 -68.500-68.500 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 00 0-5.194,00 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -5.000 -5.000-4.600 -5.000-4.521,76 -5.000 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,80 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -5.000 44310300 Veranstaltungen, Einweihungen -10.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Einweihungen Ortsmitte, Klosterwiesenschule und Feuerwehrhaus/Bauhof -5.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.000-30.100 -35.000-34.173,35 -35.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen), Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben, Farbseiten Amtsblatt -35.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-863,08 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.800 -2.000-2.307,15 -2.000 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, Lieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kommunaler Aktenplan 21 -2.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-11.700 -11.700-9.642,25 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -600-1.500 -600-473,27 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -7.000 -7.000-4.500 -7.000-6.225,20 -7.000 Homepage Jahresgebühr -7.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -192.584,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -138.650-131.800 -133.650 -134.250 -135.950-134.050 -167.162,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -113.500-106.250 -108.500 -109.100 -110.800-108.900 21 Erträge aus internen Leistungen 113.600106.250+ 108.600167.232,94 109.200 110.900109.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 113.600 109.000106.250 108.600167.232,94 109.200 110.900 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1000- -100-70,00 -100 -100-100 110 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -100 -1000 -100-70,00 -100 -100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 167.162,94=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 113.500106.250 108.500 109.100 110.800108.900 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 00 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 031,99 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 031,99 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.459,99=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -51.200-44.600- -53.900-73.569,00 -54.900 -57.500-52.800 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -2.600 -2.7000 -2.700-32.502,89 -2.800 -2.900 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -36.000 -37.100-34.750 -38.000-31.521,07 -38.600 -40.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -700 -7000 -700-458,94 -800 -800 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.100 -3.200-2.900 -3.200-2.644,42 -3.300 -3.400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -7.400 -7.600-6.900 -7.800-6.595,68 -7.900 -8.300 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.400 -1.500-50 -1.500154,00 -1.500 -1.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -33.000-30.500- -36.000-24.378,93 -36.000 -36.000-38.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.000 -7.000-6.500 -7.000-6.127,26 -7.000 Ersatzbeschaffung Telefone, Drucker, ThinClients, PC, Monitore -7.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-566,50 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -25.000 -30.000-23.000 -28.000-17.685,17 -28.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -28.000 15 Abschreibungen -40.000-20.000- -45.000-19.150,82 -45.000 -45.000-45.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -40.000 -45.000-20.000 -45.000-19.150,82 -45.000 inkl. neuer Server -45.000 112 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -100-3.800- -100-1.280,00 -100 -100-100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -100 -1000 -100-1.280,00 -100 -100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 0-3.000 00,00 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 0 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 0-600 00,00 0 0 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 0 -118.378,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -124.300-98.900 -135.000 -136.000 -138.600-135.900 -116.918,76=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -121.300-95.900 -132.000 -133.000 -135.600-132.900 21 Erträge aus internen Leistungen 121.30095.900+ 132.000117.452,76 133.000 135.600132.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 121.300 132.90095.900 132.000117.452,76 133.000 135.600 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 117.452,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 121.30095.900 132.000 133.000 135.600132.900 534,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0500+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0500 00,00 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 500500+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 500500 5000,00 500 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5001.000 500 500 500500 12 Personalaufwendungen -170.600-118.150- -174.950-327.743,18 -176.150 -180.450-172.950 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -28.100 -28.900-8.000 -29.700-7.333,15 -30.100 -31.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -26.800 -27.600-44.650 -28.200-14.649,30 -28.700 -30.100 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -500 -5500 -5500,00 -550 -550 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -91.700 -91.700-58.000 -91.700-300.727,53 -91.700 Versorgungsumlage wurde in der Planung auf 110/1121/1122/5110 verteilt -91.700 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.300 -2.400-1.300 -2.400-1.214,45 -2.400 -2.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.900 -6.100-3.150 -6.300-3.838,55 -6.300 -6.700 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -15.300 -15.700-3.050 -16.10019,80 -16.400 -17.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -106.950-105.800- -106.800-104.233,71 -106.800 -106.800-106.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -18.500 -18.500-17.500 -18.500-16.214,51 -18.500 -18.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -32.000 -32.000-32.000 -32.000-33.719,39 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-2.203,51 -2.100 -2.100 114 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -50-50 -50-8,30 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-196,80 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -150-150 -1500,00 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.500 -53.500-53.500 -53.500-51.891,20 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -431.976,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -277.950-224.350 -282.150 -283.350 -287.650-280.150 -431.976,89=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -277.450-223.350 -281.650 -282.850 -287.150-279.650 21 Erträge aus internen Leistungen 277.450223.350+ 281.650431.976,89 282.850 287.150279.650 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 277.450 279.650223.350 281.650431.976,89 282.850 287.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 431.976,89=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 277.450223.350 281.650 282.850 287.150279.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 04.178,62 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 04.178,62 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,01 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 00,01 0 Kostenersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 67.50071.500+ 71.50085.130,15 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 67.500 71.50071.500 71.50085.130,15 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0007.000+ 8.0004.738,34 8.000 8.0008.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 8.0007.000 8.0004.072,84 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 0 00 0665,50 0 0 94.047,12=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 76.50078.500 79.500 79.500 79.50079.500 12 Personalaufwendungen -398.600-333.900- -417.000-276.084,85 -422.000 -439.600-408.600 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -125.300 -129.100-116.200 -132.300-141.224,10 -134.300 -141.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -120.800 -124.500-110.600 -127.600-103.025,45 -129.500 -136.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -2.200 -2.3000 -2.400-1.679,87 -2.400 -2.500 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -71.700 -71.700-45.000 -71.7000,00 -71.700 -71.700 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.200 -10.500-9.250 -10.800-8.666,84 -10.900 -11.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -25.600 -26.400-22.500 -27.000-21.774,59 -27.400 -28.800 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -42.800 -44.100-30.350 -45.200286,00 -45.800 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -48.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7.300-9.800- -7.800-775,40 -7.800 -7.800-7.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -3000,00 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.000 -1.500-1.500 -1.500-7,99 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -6.000 -6.000-8.000 -6.000-767,41 -6.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto, Umstellung Finanzwesenprogramm -6.000 15 Abschreibungen -2.350-2.500- -1.950-3.939,23 -1.500 -1.500-2.350 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -850 -8500 -450-828,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-1.385,98 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -1.500 -1.500-2.500 -1.500-1.725,25 -1.500 -1.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -10.000-6.659,08 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -10.000-6.659,08 -10.000 Regelumlage 0,60 € pro Einwohner, GPA-Prüfungen werden auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -29.400-24.350- -27.900-22.287,19 -27.900 -27.900-27.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-5.840,00 -1.500 Personalnebenausgaben -1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-50 -100-80,00 -100 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -9.700 -8.000-8.000 -8.000-6.885,37 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-0,02 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-101,18 -800 Bücher und Zeitschriften -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.2000,00 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-846,02 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-104,61 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-1.692,42 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 117 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -5.800 -6.000-2.000 -6.000-5.897,39 -6.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Wesentliche Erhöhung der Kontoführungsgebühren -6.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4.000 -4.000-5.000 -4.000-840,18 -4.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO -4.000 -309.745,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -447.650-380.550 -464.650 -469.200 -486.800-456.650 -215.698,63=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -371.150-302.050 -385.150 -389.700 -407.300-377.150 21 Erträge aus internen Leistungen 371.250302.050+ 385.250215.761,63 389.800 407.400377.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 371.250 377.250302.050 385.250215.761,63 389.800 407.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1000- -100-63,00 -100 -100-100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -100 -1000 -100-63,00 -100 -100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 215.698,63=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 371.150302.050 385.150 389.700 407.300377.150 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 019.090,48 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 019.090,48 0 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, einmalige Zuweisung 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 022,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 022,00 0 Kostenersätze des LRA für die Unterbringung der Asylbewerber 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.112,48=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -35.850-34.000- -37.950-31.695,43 -38.450 -40.350-37.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -27.300 -28.100-26.300 -28.800-24.065,77 -29.200 -30.700 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -500 -6000 -600-387,35 -600 -600 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.300 -2.400-2.200 -2.500-2.004,40 -2.500 -2.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.700 -5.900-5.450 -6.000-5.237,91 -6.100 -6.400 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -157.900-114.900- -80.400-62.611,82 -80.400 -80.400-89.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -100.000 -30.000-55.000 -20.000-17.144,65 -20.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Anstrich Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Technik Rathaus, Umbau Eingangsbereich, Bodensanierung (. gespertt), Anstrich außen Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1; Unterhaltung Rathaus Wartungsverträge (Sanierung Fassade, Böden, Technik) -20.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-858,95 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.0000 -2.000-2.925,98 -2.000 -2.000 119 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -10.000-9.000 -10.000-6.249,00 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.000 -31.000-31.600 -31.000-24.123,57 -31.000 -31.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -11.000 -11.000-13.500 -11.500-8.494,11 -11.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -11.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.900 -2.900-2.800 -2.900-2.815,56 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -44.000-43.000- -44.000-43.076,99 -44.000 -44.000-44.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -44.000 -44.000-43.000 -44.000-43.076,99 -44.000 -44.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -6.600-14.100- -6.600-3.793,34 -6.600 -6.600-6.600 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-1.024,00 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-10.000 -2.500-595,00 -2.500 Sachverständigenkosten -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.110,34 -4.000 -4.000 -141.177,58=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -244.350-206.000 -168.950 -169.450 -171.350-177.550 -122.065,10=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -244.350-206.000 -168.950 -169.450 -171.350-177.550 21 Erträge aus internen Leistungen 266.750206.000+ 191.350144.432,10 191.850 193.750199.950 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 266.750 199.950206.000 191.350144.432,10 191.850 193.750 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.4000- -22.400-22.367,00 -22.400 -22.400-22.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -22.400 -22.4000 -22.400-22.367,00 -22.400 -22.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 122.065,10=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 244.350206.000 168.950 169.450 171.350177.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.0503.000+ 4.0504.045,00 4.050 4.0504.050 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.050 4.0503.000 4.0504.045,00 4.050 4.050 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5008.000+ 8.0009.083,21 8.000 8.5008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.000 3.5004.500 3.5002.952,54 3.500 Kosterersätze Steiger 4.000 34618000 Kostenersätze allgemein 4.500 4.5003.500 4.5006.130,67 4.500 Kostenersätze 4.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 56.00054.000+ 56.00053.857,39 56.000 56.00056.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 56.000 56.00054.000 56.00053.857,39 56.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 56.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 66.985,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 67.55065.000 68.050 68.050 68.55068.050 12 Personalaufwendungen -696.850-604.450- -733.050-522.128,85 -745.550 -764.350-718.150 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -532.900 -549.400-467.650 -560.000-396.149,32 -570.000 Vergütung der Beschäftigten, 514.900 +18.000 € für Vollzeit eines MA, 531.4000 € +18.000 €. -580.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -9.200 -9.4000 -9.700-5.618,64 -9.800 -10.300 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -43.500 -44.800-39.150 -45.900-35.384,91 -46.600 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -48.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -111.200 -114.500-97.600 -117.400-84.975,98 -119.100 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -125.100 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -164.850-185.200- -130.550-118.661,50 -130.550 -130.550-186.050 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -30.000 -60.000-60.000 -5.000-6.992,98 -5.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Kostenaufteilung - Heizung; 30.000 und 25.000 € Zwsichendecke neue Bauhofhalle (2026 - 35.000 €) -5.000 121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-17.000 -17.000-14.084,14 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-2.181,23 -2.500 -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -3.500 -5.000-6.000 -5.000-1.136,86 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -200-161,55 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.000 -6.500-6.500 -6.500-5.138,13 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-6.500 -6.500-5.544,78 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-188,86 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-431,69 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-3.169,09 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -15.300 -12.500-12.500 -12.000-11.295,56 -12.000 2025 - Reifen LKW 2.800 € -12.000 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -23.000 -11.000-11.000 -11.000-10.948,10 -11.000 inkl. Pritsche 15.000 € Lindner Unitrac -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.561,66 -3.500 -3.500 42510120 RV-GB 90 Haltung von Fahrzeugen -8.000 -8.000-13.000 -8.000-4.748,44 -8.000 -8.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.500 -4.700-1.700 -4.700-4.087,39 -4.700 -4.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -3.500-3.500 -3.500-14.167,44 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.500 -3.200-3.200 -3.200-2.206,98 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -2.100-2.100 -2.100-1.870,51 -2.100 -2.100 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-2.674,06 -3.000 -3.000 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.700 -1.700-1.104,36 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-137,47 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.500-500 -2.500-3.920,56 -2.500 -2.500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-843,84 -1.500 -1.500 122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -150 -1500 -150-66,64 -150 -150 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.000 -9.000-9.000 -9.000-5.503,06 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.000-3.000 -3.000-452,65 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-4.792,88 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.003,22 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.226,20 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -500 -500-800 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -90.000-85.000- -85.000-80.067,99 -60.000 -55.000-90.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -90.000 -90.000-85.000 -85.000-80.067,99 -60.000 -55.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -8.100-5.900- -6.100-26.286,19 -6.100 -6.100-6.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -4.000 -2.000-2.000 -2.000-23.460,41 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-609,15 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-400 -800-738,97 -800 -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -300 -300-500 -3000,00 -300 Post- und Fernmeldegebühren -300 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.477,66 -2.000 -2.000 -747.144,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -959.800-880.550 -954.700 -942.200 -956.000-1.000.300 -680.158,93=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -892.250-815.550 -886.650 -874.150 -887.450-932.250 21 Erträge aus internen Leistungen 911.250815.550+ 905.650699.125,93 893.150 906.450951.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 911.250 951.250815.550 905.650699.125,93 893.150 Innere Verrechnungen 906.450 22 Aufwendungen für interne Leistungen -19.0000- -19.000-18.967,00 -19.000 -19.000-19.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -19.000 -19.0000 -19.000-18.967,00 -19.000 -19.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 680.158,93=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 892.250815.550 886.650 874.150 887.450932.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41.00032.000+ 42.00054.279,64 42.000 42.00042.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 26.00025.000 26.00034.845,00 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 01.959,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0007.485,64 7.000 7.000 34610100 Miete Nahwärme 9.000 9.0000 9.0009.990,00 9.000 Heizzentrale Objektgebühr 9.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 54.279,64=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.00032.000 42.000 42.000 42.00042.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -34.000-19.000- -28.000-28.214,99 -28.000 -28.000-28.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -12.000 -6.000-6.000 -6.000-7.050,34 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -22.000 -22.000-13.000 -22.000-21.164,65 -22.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -22.000 15 Abschreibungen -60.900-22.000- -60.900-61.248,04 -60.900 -60.900-60.900 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -60.000 -60.000-22.000 -60.000-60.348,04 -60.000 -60.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -900 -9000 -900-900,00 -900 -900 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -89.463,03=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -94.900-41.000 -88.900 -88.900 -88.900-88.900 -35.183,39=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -53.900-9.000 -46.900 -46.900 -46.900-46.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -84.200-51.500- -84.200-84.113,00 -84.200 -84.200-84.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -84.200 -84.200-51.500 -84.200-84.113,00 -84.200 -84.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 125 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 06.12.2024Datum: 11:39:38Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -84.113,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -84.200-51.500 -84.200 -84.200 -84.200-84.200 -119.296,39=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -138.100-60.500 -131.100 -131.100 -131.100-131.100 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 126 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 127 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1001.000+ 10035,00 100 100100 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 100 1001.000 10035,00 100 100 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 2.0001.800+ 2.0002.000,11 2.000 2.0002.000 35610000 Bußgelder 2.000 2.0001.800 2.0002.000,11 2.000 Ordnungsgelder, Verwarngelder 2.000 2.035,11=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.1002.800 2.100 2.100 2.1002.100 12 Personalaufwendungen -31.600-17.100- -30.600-14.083,85 -31.100 -32.500-29.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -13.900 -14.300-8.000 -14.600-7.333,15 -14.900 -15.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -5.950 -6.100-5.200 -6.300-5.774,72 -6.400 -6.600 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -2.650 00 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.000 -1.100-900 -1.100-995,78 -1.100 -1.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -8.100 -8.400-3.000 -8.60019,80 -8.700 -9.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -5000 -5000,00 -500 Besetzung Ordnungsamt -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.447,60 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.447,60 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.350 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.050-2.550- -3.050-2.155,90 -3.050 -3.050-3.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-2.500 -3.000-2.111,25 -3.000 Vermischte Ausgaben - Streifendienst Bädle, Schule -3.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -50-50 -50-44,65 -50 -50 -22.687,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.150-26.650 -41.150 -41.650 -43.050-40.450 -20.652,24=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -40.050-23.850 -39.050 -39.550 -40.950-38.350 128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -48.900-133.050- -51.500-116.183,94 -51.850 -53.150-51.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -48.900 -51.350-133.050 -51.500-116.183,94 -51.850 -53.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -116.183,94=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -48.900-133.050 -51.500 -51.850 -53.150-51.350 -136.836,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -88.950-156.900 -90.550 -91.400 -94.100-89.700 129 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 45.00038.000+ 45.00046.199,66 45.000 45.00045.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.00010.000 10.00010.872,06 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 35.000 35.00028.000 35.00035.327,60 35.000 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300200,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300200,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 46.399,66=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.30038.300 45.300 45.300 45.30045.300 12 Personalaufwendungen -120.950-143.200- -127.650-82.753,93 -129.650 -136.050-124.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -91.500 -94.200-110.400 -96.600-62.207,92 -98.100 -103.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -1.600 -1.6000 -1.600-627,90 -1.700 -1.700 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -7.700 -8.000-9.250 -8.200-5.546,98 -8.300 -8.700 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -20.100 -20.700-23.500 -21.200-14.371,13 -21.500 -22.600 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.750-10.150- -6.750-520,00 -6.750 -6.750-6.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-8.400 -5.0000,00 -5.000 Wartung Vois/Meso,Wartung Vois/Geso,DVV MeldIT,Ersatzbeschaffung Geräte für Pass/PA -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -500-500 -5000,00 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-520,00 -250 -250 15 Abschreibungen -3.300-3.000- 0-3.277,00 0 0-3.300 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.300 -3.300-3.000 0-3.277,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -43.250-31.650- -43.650-46.912,16 -43.650 -43.650-43.650 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 00 0-4.996,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -42.500 -43.000-31.000 -43.000-41.477,85 -43.000 Kostensteigerung der Druckkosten der Ausweise -43.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-386,79 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-47,02 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -100-100 -100-4,50 -100 -100 -133.463,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -174.250-188.000 -178.050 -180.050 -186.450-178.250 -87.063,43=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -128.950-149.700 -132.750 -134.750 -141.150-132.950 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -134.800-39.450- -126.550-41.403,92 -127.900 -129.350-129.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -134.500 -129.150-39.450 -126.250-41.185,92 -127.600 -129.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -300 -3000 -300-218,00 -300 -300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.403,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -134.800-39.450 -126.550 -127.900 -129.350-129.450 -128.467,35=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -263.750-189.150 -259.300 -262.650 -270.500-262.400 131 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5.0004.500+ 5.0005.528,00 5.000 5.0005.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 5.000 5.0004.500 5.0005.528,00 5.000 Erhöhte Verwaltungsgebühren 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 5.528,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.2004.700 5.200 5.200 5.2005.200 12 Personalaufwendungen -38.100-45.450- -40.150-22.834,20 -40.850 -42.750-39.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.800 -8.000-21.750 -8.200-22.977,20 -8.400 -8.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -21.800 -22.4000 -23.0000,00 -23.300 -24.500 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -400 -4500 -4500,00 -450 -450 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-13.050 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.900 -1.9000 -2.0000,00 -2.000 -2.100 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -4.800 -5.0000 -5.1000,00 -5.200 -5.400 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.400 -1.400-10.650 -1.400143,00 -1.500 Personalveränderung; Bautz neu, keine Stellenmehrung -1.500 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -600-600- -600-1.797,00 -600 -600-1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -1.500-600 -600-1.797,00 -600 2026 Auffrischungskurs Stocker, Voraussetzung für Befähigung Standesbeamte -600 15 Abschreibungen -100-1.000- -100-376,00 -100 -100-100 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -100 -100-1.000 -100-376,00 -100 -100 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.500-11.150- -10.650-8.901,68 -10.650 -10.650-10.650 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -100 -1000 -100-80,00 -100 -100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -150 -150-100 -150-110,00 -150 Erhöhung Mitgliedsbeitrag -150 132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -6.100 -6.250-5.100 -6.250-5.633,45 -6.250 Erhöhung Gebühren Rechenzentrum, Verschiebung Papier - Online -6.250 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-187,73 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.700-4.500 -2.700-2.178,03 -2.700 Verschiebung Papier - Online -2.700 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-43,05 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-133,22 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-536,20 -500 Auffrischungskurs Stocker, Voraussetzung für Befähigung Standesbeamte -500 -33.908,88=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.300-58.200 -51.500 -52.200 -54.100-51.400 -28.380,88=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -44.100-53.500 -46.300 -47.000 -48.900-46.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -33.300-27.600- -34.400-19.261,84 -34.700 -35.550-34.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -33.250 -34.400-27.600 -34.350-19.250,84 -34.650 -35.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -500 -50-11,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -19.261,84=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -33.300-27.600 -34.400 -34.700 -35.550-34.450 -47.642,72=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -77.400-81.100 -80.700 -81.700 -84.450-80.650 133 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.7503.550+ 3.7503.930,00 3.750 3.7503.750 31410000 Zuweisungen vom Land 3.200 3.2003.000 3.2003.330,00 3.200 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.200 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550550 550600,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0007.000+ 7.0007.566,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0007.000 7.0007.566,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 14.00012.500+ 14.00019.625,09 14.000 14.00014.000 33210010 Feuerwehrkostenersätze 14.000 14.00012.500 14.00019.512,59 14.000 14.000 33210020 Kostenersatz Feuersicherheitswache 0 00 0112,50 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 03.050,00 0 00 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 0 00 03.050,00 0 Spenden 0 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 34.171,09=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 24.75023.050 24.750 24.750 24.75024.750 12 Personalaufwendungen -5.100-5.100- -5.100-2.820,46 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.750 -3.750-2.820,46 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.100 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.200-94.100- -76.000-76.151,74 -76.000 -76.000-66.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.075,37 -2.000 Unterhaltung Feuerwehrhaus und Erweiterung bei Investitionen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -15.200 -13.400-14.700 -13.400-13.450,17 -13.400 Atemschutzwartung: 6.000 €; Prüfung Mulit-Gaswarngerät 400 €; Sprungpolster 150 €; Prüfung Feuerlöscher 320 €; Schlauchwäsche+Reparaturen 1.500 €; Ersatzbeschaffung defekte Schläuche 400 €; Reparaturen Meldeempfänger und Funkgeräte 500 €; Ersatzbeschaffung Akkus Funkgeräte 600 €; Ersatzbeschaffung Meldeempfänger 1.500 €; Ersatzbeschaffung CO Gaswarnmelder 600 € (2025); Reparaturen sonst. Ausrüstung 500 €; Ölbinder 500 €; Sandsäcke/Bigpacks 1.000 €; Hygienekiste 50 € (2025); Kleintierkäfig 50 € (2025); Ausstattung Erste Hilfe Rucksack 200 € (2025); Waldbrandschlauchrucksäcke 400 € (2025); Wasserrucksäcke 500 € (2025) -13.400 134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 Eine Heizung mit Bauhof, anteilige Verrechnung vornehmen, Anschluss an Nahwärme -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.500 -3.500-3.500 -3.800-2.982,04 -3.800 -3.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.400 -1.400-1.400 -1.400-1.342,13 -1.400 -1.400 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.168,55 -2.000 -2.000 42510220 RV-FB 19 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-1.344,74 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -7.600 -2.000-2.000 -2.000-3.252,67 -2.000 Reifen, Reparaturen, TÜV, allgemein, Tankgeber -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-106,70 -500 -500 42510250 RV-FB 441 LF 20 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.000-993,51 -2.000 -2.000 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.000-2.000 -2.000-56,50 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -9.600 -9.600-11.300 -9.600-20.880,71 -9.600 Erste Hilfe 70 €; Erste Hilfe für FA 250 €; Truppmann 840 €; Sprechfunker 470 €; Truppführer 1.200 €; Atemschutzgeräteträger 840 €; Atemschutzwärmegewöhnung 426 €; Atemschutzheißausbildung 1.500 €; Brandbekämpfungstechnik 885 €; Atemschutz-Übungsstrecke 2.383 €; Motorsägenausbildung 390 €; Fahrersicherheitstraining 340 € -9.600 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -6.100 -6.100-35.900 -15.000-15.594,86 -15.000 Reinigung Einsatzkleidung 2.000 €; Reparaturen Einsatzkleidung 100 €; Beschaffung Ausgehuniform 500 €; Beschaffung Tagdienstkleidung 400 €; Ersatzbeschaffung Haltegurt 600 €; Beschaffung Einsatzkleidung, Stiefel, Handschuhe und Gurt 2.500 € -15.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.500 -1.500-1.000 -1.500-372,46 -1.500 -1.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -9.500 -9.500-7.000 -9.500-8.913,60 -9.500 Übungen u. Einsätze -9.500 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-989,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -600-600 -6000,00 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -2.000 -2.000-1.500 -2.000-2.241,41 -2.000 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -2.000 135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-1.387,32 -5.500 Jugendkleidung, Pullover, Fachliteratur „Lauffeuer“, Spiele, Ausbildung Betreuer, Lehrgänge, Juleika -5.500 15 Abschreibungen -57.000-57.000- -57.000-57.497,17 -57.000 -57.000-57.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -57.000 -57.000-57.000 -57.000-57.497,17 -57.000 -57.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -500-410,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -500-410,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -20.400-9.150- -11.400-10.695,02 -11.400 -11.400-11.200 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.900-2.900 -2.900-2.880,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant 1.440 €, Stellvertr. Kommandant 576 €, Jugendwart 576 €, Stellvertr. Jugendwart 260 € -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -450-350 -450-470,09 -450 -450 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -10.000 -800-200 -1.000-823,57 -1.000 Vermischte Ausgaben (Kameradschaftsabend, Herbstübung, 150-jähriges Jubiläum in 2025) -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-96,30 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -200-450 -200-20,97 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-303,58 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 -100 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -6.300 -6.300-5.000 -6.300-6.100,51 -6.300 -6.300 -147.574,39=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -157.200-165.850 -150.000 -150.000 -150.000-140.600 -113.403,30=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -132.450-142.800 -125.250 -125.250 -125.250-115.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -122.450-103.900- -118.400-73.293,67 -119.450 -120.900-120.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -109.250 -107.350-95.700 -105.200-60.126,67 -106.250 Verrechnung mit UA 7710 Bauhof: 15000 €/ 2018: 16000 €, Personalkosten 00./02./03.: 13800 € -107.700 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -13.200 -13.200-8.200 -13.200-13.167,00 -13.200 Verzinsung des Anlagekapitals -13.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 136 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -73.293,67=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -122.450-103.900 -118.400 -119.450 -120.900-120.550 -186.696,97=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -254.900-246.700 -243.650 -244.700 -246.150-236.400 137 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 07.500+ 0611,07 0 00 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 0 07.500 0611,07 0 Keine Anmietung von Baienfurt 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 611,07=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 07.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.100-10.900- -6.100-559,77 -6.100 -6.100-6.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.500 -3.0000,00 -3.000 2025 Antrag auf Zuschuss Außenanlagen -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-6.800 -2.500-0,98 -2.500 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -600 -600-600 -600-558,79 -600 -600 15 Abschreibungen -7.400-7.000- -7.400-6.635,00 -7.400 -6.400-7.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.400 -7.400-7.000 -7.400-6.635,00 -7.400 -6.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -7.194,77=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.500-17.900 -13.500 -13.500 -12.500-13.500 -6.583,70=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -13.500-10.400 -13.500 -13.500 -12.500-13.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.000-2.250- -2.000-3.188,90 -2.000 -2.000-2.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-1.188,90 0 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.000 -2.000-2.250 -2.000-2.000,00 -2.000 -2.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -3.188,90=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.000-2.250 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 138 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -9.772,60=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -15.500-12.650 -15.500 -15.500 -14.500-15.500 139 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 8.00011.000+ 8.0007.548,76 8.000 8.0008.000 31410000 Zuweisungen vom Land 8.000 8.0009.000 8.0007.548,76 8.000 8.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 02.000 00,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 23.90023.000+ 20.00023.901,00 19.000 18.50023.900 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 23.900 23.90023.000 20.00023.901,00 19.000 18.500 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2001.202,15 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 100 100100 100613,46 100 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 100100 100588,69 100 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.400,00 1.500 1.5001.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.5002.000 1.5001.400,00 1.500 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 34.051,91=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 33.60036.200 29.700 28.700 28.20033.600 12 Personalaufwendungen -207.550-145.500- -213.850-267.222,43 -217.050 -227.750-208.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -151.100 -150.400-111.400 -154.200-178.670,04 -156.500 -164.300 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -2.600 -2.7000 -2.800-1.232,38 -2.800 -2.900 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -5.700 -5.8000 -6.000-3.080,00 -6.100 -6.400 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -11.800 -12.200-8.300 -12.500-14.119,89 -12.700 -13.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -36.300 -37.400-25.750 -38.300-41.743,72 -38.900 -40.800 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-28.376,40 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -571.700-320.200- -349.700-188.076,41 -349.700 -349.700-341.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -275.000 -40.000-25.000 -35.000-13.215,04 -35.000 Langfristig sollten die höheren Wartungsverträge Neubau nicht zu hoch sein, Amok, Aufzug, Lüftungsanlage, Brandmeldenanlage etc. 2025: Unterhalt allgemein 40.000 € Enthärtungsanlage 35.000 € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) Ganztagesbetreuung: 200.000 € mit Sperrvermerk 2026 - jährlich 35.000 € -35.000 140 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -10.000-10.000 -10.000-10.083,80 -10.000 inkl. Papierhandtücher, Toilettenpapier - Papier aufgrund Einzelblatt wesentlich teurer -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Ko -10.000 -10.000-10.000 -10.000-5.072,72 -10.000 -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -80.000 -80.000-75.000 -90.000-26.770,47 -90.000 -90.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -85.000 -90.000-90.000 -90.000-51.884,06 -90.000 -90.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -35.000 -35.000-38.000 -38.000-11.852,23 -38.000 -38.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -20.000 -20.000-16.500 -20.000-17.302,35 -20.000 -20.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -3000,00 -300 -300 42720000 Aufwendungen für EDV -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.038,57 -5.000 -5.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -23.000 -23.000-21.000 -23.000-22.819,46 -23.000 -23.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-213,51 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -3.000 -3.000-4.000 -3.000-2.600,00 -3.000 -3.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -19.000 -19.000-19.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-5.164,20 -6.000 -6.000 15 Abschreibungen -320.000-250.000- -320.000-291.939,06 -320.000 -320.000-320.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -320.000 -320.000-250.000 -320.000-291.939,06 -320.000 Anstieg AfA mit Neubau -320.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -32.950-30.800- -31.150-40.971,11 -31.150 -31.150-31.150 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -200 -200-500 -200-11.243,23 -200 -200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -7.500 -8.000-8.000 -8.000-7.199,72 -8.000 -8.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.000-1.000 -1.000-582,16 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.300-1.300 -1.300-1.361,68 -1.300 -1.300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-153,25 -1.000 -1.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -4.500 -3.000-3.000 -3.000-1.238,91 -3.000 inkl. Medienoffensive -3.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-202,07 -150 -150 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -12.000 -12.000-12.000 -12.000-14.808,70 -12.000 Gerätschaften, Arbeitsmaterial -12.000 141 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.500 -4.500-4.000 -4.500-4.181,39 -4.500 -4.500 -788.209,01=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.132.200-746.500 -914.700 -917.900 -928.600-901.400 -754.157,10=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.098.600-710.300 -885.000 -889.200 -900.400-867.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -241.050-198.150- -237.700-175.403,73 -239.000 -242.050-240.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -201.050 -200.950-170.650 -197.700-159.354,73 -199.000 -202.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -40.000 -40.000-27.500 -40.000-16.049,00 -40.000 -40.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -175.403,73=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -241.050-198.150 -237.700 -239.000 -242.050-240.950 -929.560,83=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.339.650-908.450 -1.122.700 -1.128.200 -1.142.450-1.108.750 142 Aula- und Betreuung Aula- und Betreuung21100120 2110012000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 30.0000+ 30.0000,00 30.000 30.00030.000 31410000 Zuweisungen vom Land 5.000 5.0000 5.0000,00 5.000 5.000 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 25.000 25.0000 25.0000,00 25.000 25.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 17.6000+ 17.6000,00 17.600 17.60017.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 17.600 17.6000 17.6000,00 17.600 17.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 80.0000+ 80.0000,00 80.000 80.00080.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 80.000 80.0000 80.0000,00 80.000 80.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 16.5000+ 16.7000,00 16.800 16.90016.600 34611000 Ferienbetreuung 2.700 2.8000 2.9000,00 3.000 3.100 34613000 Bläserklasse 13.800 13.8000 13.8000,00 13.800 13.800 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.0000+ 30.0000,00 30.000 30.00030.000 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 30.000 30.0000 30.0000,00 30.000 30.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 174.1000 174.300 174.400 174.500174.200 12 Personalaufwendungen -78.4000- -87.2500,00 -88.350 -90.350-85.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -57.600 -64.0000 -65.0000,00 -66.000 -67.000 40123000 Leistungsentgelt §18 TvöD -600 -6500 -6500,00 -650 -650 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -4.400 -4.5000 -4.6000,00 -4.700 -4.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -15.800 -16.3000 -17.0000,00 -17.000 -17.800 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.0500- -41.0500,00 -41.050 -41.050-39.550 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -12.500 -1.0000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -4.500 -6.5000 -6.5000,00 -6.500 -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.350 -1.3500 -1.3500,00 -1.350 -1.350 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.2000 -3.2000,00 -3.200 -3.200 42914500 Projekt Bläserklasse -21.000 -21.0000 -21.0000,00 -21.000 -21.000 15 Abschreibungen -23.3000- -23.3000,00 -23.300 -23.000-23.300 143 Aula- und Betreuung Aula- und Betreuung21100120 2110012000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -23.300 -23.3000 -23.3000,00 -23.300 -23.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -100.7000- -100.7000,00 -100.700 -100.700-100.700 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -400 -4000 -4000,00 -400 -400 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 -18.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -82.000 -82.0000 -82.0000,00 -82.000 -82.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -251.4500 -252.300 -253.400 -255.100-249.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -77.3500 -78.000 -79.000 -80.600-74.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -96.8500- -98.5000,00 -98.900 -100.950-97.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -82.350 -83.3500 -84.0000,00 -84.400 -86.450 48120000 Kalkulatorische Zinsen -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 -14.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -96.8500 -98.500 -98.900 -100.950-97.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -174.2000 -176.500 -177.900 -181.550-172.650 144 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21100130 2110013000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.5000+ 16.5000,00 16.500 16.50016.500 31410000 Zuweisungen vom Land 16.500 16.5000 16.5000,00 16.500 16.500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.5000 16.500 16.500 16.50016.500 12 Personalaufwendungen -64.0000- -64.0000,00 -64.000 -64.000-64.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -64.000 -64.0000 -64.0000,00 -64.000 -64.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -6000,00 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -2000 -2000,00 -200 -200 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 -300 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4000- -5000,00 -500 -500-500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -100 -2000 -2000,00 -200 -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -65.0000 -65.100 -65.100 -65.100-65.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.5000 -48.600 -48.600 -48.600-48.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.6500- -7.9500,00 -8.050 -8.400-7.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.650 -7.8500 -7.9500,00 -8.050 -8.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.6500 -7.950 -8.050 -8.400-7.850 145 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21100130 2110013000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -56.1500 -56.550 -56.650 -57.000-56.450 146 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0003.000+ 3.0002.279,36 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0003.000 3.0002.279,36 3.000 3.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.279,36=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-3.000- -3.000-2.319,27 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.319,27 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.319,27=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.000-3.000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 -39,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-3.000- 00,00 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-3.000 00,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-3.000 0 0 00 -39,91=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-3.000 0 0 00 147 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 09.232,25 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 00 06.654,75 0 Vergütung der Beschäftigten 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 00 0558,36 0 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 00 02.019,14 0 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 050,00 0 00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 00 050,00 0 Personalnebenausgaben 0 9.282,25=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 9.282,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 9.282,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 148 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 22Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 149 alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 23Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 038.500+ 017.068,24 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 03.500 06.500,00 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 0 035.000 010.568,24 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 017.000+ 017.624,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 017.000 017.624,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 035.000+ 077.531,80 0 00 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 0 035.000 077.531,80 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 015.000+ 016.892,55 0 00 34611000 Ferienbetreuung 0 02.000 02.850,45 0 0 34613000 Bläserklasse 0 013.000 014.042,10 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 014.500+ 032.570,00 0 00 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 0 014.500 032.570,00 0 0 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 161.686,59=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 0120.000 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-52.750- 0-13.627,07 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-40.750 0-9.227,63 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-3.200 0-443,97 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 0-8.750 0-3.955,47 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete 0 0-50 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-30.200- 0-30.005,59 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 0-500 0-472,71 0 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-800 0-2.140,98 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-636,81 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 0 0-1.200 0-1.025,84 0 0 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 0-6.000 0-3.504,10 0 0 42912000 Kosten Ferienbetreuung 0 0-3.200 0-1.801,33 0 0 42914500 Projekt Bläserklasse 0 0-18.500 0-20.423,82 0 0 15 Abschreibungen 0-24.000- 0-23.529,00 0 00 150 alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung alt Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 24Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-24.000 0-23.205,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-324,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-53.500- 0-96.575,73 0 00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 0 0-1.000 0-1.292,25 0 0 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 0-9.500 0-18.833,75 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 0-43.000 0-76.449,73 0 0 -163.737,39=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-160.450 0 0 00 -2.050,80=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-40.450 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-77.950- 0-113.644,08 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-62.750 0-99.341,08 0 Innere Verrechnungen, Betreuungskosten Verrechnung mit Sporthallennutzung 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-15.200 0-14.303,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -113.644,08=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-77.950 0 0 00 -115.694,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-118.400 0 0 00 151 alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 25Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 015.000+ 016.895,83 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 015.000 016.895,83 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 16.895,83=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 015.000 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-34.050- 0-47.690,81 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-34.050 0-47.690,81 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-600- 0-385,16 0 00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-200 0-130,95 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 0-100 0-46,59 0 0 42750000 Lernmittel 0 0-300 0-207,62 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-500- 0-600,17 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 0-200 0-287,60 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 0-100 0-77,38 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-200 0-235,19 0 0 -48.676,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-35.150 0 0 00 -31.780,31=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-20.150 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-6.200- 0-9.097,57 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-6.200 0-9.097,57 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.097,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-6.200 0 0 00 152 alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung alt Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 26Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -40.877,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-26.350 0 0 00 153 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 27Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 1.00011.505,62 1.000 1.0001.000 34110000 Mieten und Pachten 3.000 5006.000 5005.709,60 500 Ende Mietvertrag 2025 SBBZ, Nutzung danach noch offen 500 34110010 Mietnebenkosten 0 00 06.084,00 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.000 5000 500-287,98 500 Nutzung SKH 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 11.505,62=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 6.0006.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -5.550-5.550- -5.5500,00 -5.550 -5.550-5.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.300 -4.300-4.300 -4.3000,00 -4.300 -4.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.250 -1.250-1.250 -1.2500,00 -1.250 -1.250 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.900-10.500- -14.300-5.618,67 -14.300 -14.300-14.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -17.500 -2.500-2.000 -2.500-2.003,51 -2.500 Nutzung ehemaliger Kindergarten Regenbogen für Vereine - Ansatz 15.000 € -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -2.400 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 EG Reinigung -2.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.733,00 -2.800 Strom Klosterhof 5; Gestiegene Kosten -2.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-500 -1.000-882,16 -1.000 Gestiegene Kosten -1.000 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -2.200 -500-500 -5000,00 -500 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -40.000-31.500- -42.000-35.170,40 -42.000 -42.000-42.000 154 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 28Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -40.000 -42.000-31.500 -42.000-35.170,40 -42.000 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule; Vereinszuschüsse steigen inkl. Geschirrmobil Jugendmuskischule: 25.000 € Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1795 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € Spülmobil 80% der Kosten Zuschuss -42.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -400-250- -400-356,28 -400 -400-400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -400 -400-250 -400-356,28 -400 Gestiegene Kosten -400 -41.145,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -76.850-47.800 -62.250 -62.250 -62.250-62.250 -29.639,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -70.850-41.800 -61.250 -61.250 -61.250-61.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.250-7.100- -8.400-2.157,62 -8.350 -8.600-8.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.250 -8.500-7.100 -8.400-2.157,62 -8.350 Innere Verrechnungen, Verrechnung mit Bauhof, Theater, Konzert, Musikpflege Bauhof -8.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -2.157,62=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.250-7.100 -8.400 -8.350 -8.600-8.500 -31.797,35=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -79.100-48.900 -69.650 -69.600 -69.850-69.750 155 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 29Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 400700+ 400400,00 400 400400 31410000 Zuweisungen vom Land 300 300600 300250,00 300 Zuschüsse für Autorenlesungen ca. 1/3 der Kosten 300 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 100100 100150,00 100 Spenden 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 400,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 400700 400 400 400400 12 Personalaufwendungen -21.700-19.550- -22.900-10.688,70 -23.200 -24.300-22.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.100 -16.600-15.100 -17.000-7.859,75 -17.300 Vergütung der Beschäftigten -18.100 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -350 -3500 -3500,00 -350 -350 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.400 -1.400-1.250 -1.500-1.134,09 -1.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.800 -3.900-3.150 -4.000-1.694,86 -4.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -4.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.050-11.150- -11.150-7.379,14 -11.150 -11.150-11.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-329,83 0 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -250-250 -2500,00 -250 Geräte und Ausstattungsgegenstände -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.600 -7.600-7.600 -7.600-5.108,76 -7.600 Erwerb von Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften etc. - Erg. 2021 wegen Corona geringer -7.600 156 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 30Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -100-100 -1000,00 -100 Aus-, Fortbildung, Umschulung -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.100 -3.200-3.200 -3.200-1.940,55 -3.200 Autorenlesungen für Klasse 1-4 -3.200 15 Abschreibungen -200-1.000- -200-180,00 -200 -200-200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200 -200-1.000 -200-180,00 -200 -200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -850-950- -950-1.011,52 -950 -950-950 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-646,16 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -600-600 -600-363,24 -600 Geschäftsausgaben Bürobedarf/ Wartungskosten -600 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -100-2,12 -100 Post- und Fernmeldegebühren -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -250-250 -2500,00 -250 Dienstreisen -250 -19.259,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -33.800-32.650 -35.200 -35.500 -36.600-34.600 -18.859,36=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -33.400-31.950 -34.800 -35.100 -36.200-34.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.350-19.350- -23.950-23.067,92 -24.000 -24.700-23.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -23.350 -23.900-19.300 -23.950-23.030,92 -24.000 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof -24.700 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-50 0-37,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.067,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.350-19.350 -23.950 -24.000 -24.700-23.900 -41.927,28=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -56.750-51.300 -58.750 -59.100 -60.900-58.100 157 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 31Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 200200+ 200195,00 200 200200 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 200195,00 200 Benutzungsgebühren 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50100+ 5034,00 50 5050 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50 50100 5034,00 50 50 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100100+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 229,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 350400 350 350 350350 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.600-10.000- -16.600-13.914,33 -12.400 -16.600-12.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-397,70 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.200,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.000-3.100 -5.000-6.653,97 -5.000 Stromkosten Dorfplatz; Gestiegene Energiekosten, 2026 Nutzung EG SBBZ -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.539,72 -2.000 -2.000 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.200 00 -4.200-2.927,75 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, Narrenumzug wieder am 26.01.2025 - Zunftmeisterempfang Getränke und Essen -4.200 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-1.195,19 -2.500 Gestiegene Kosten; Gumpiger, Fasnet, Ferienprogramm, Palmsonntag, etc., Nikolausmarkt -2.500 15 Abschreibungen -32.600-33.000- -32.600-32.725,00 -32.600 -32.600-32.600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -32.600 -32.600-33.000 -32.600-32.725,00 -32.600 -32.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 158 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 32Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 17 Transferaufwendungen -7.500-7.000- -10.000-2.132,13 -10.000 -10.000-10.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.500 -10.000-7.000 -10.000-2.132,13 -10.000 Zuschüsse an Vereine; Evtl. Neuauflage Vereinsrichtlinien Narrenzunft Raspler: 1.540 € Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Geschirrmobil ca. 1.200 € pro Ausleihe, Beschluss GR 80% Zuwendung: 4.000 €, Nutzung Musikverein, Kapellengem., Schalmeien, Reitverein. -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.400-4.400- -4.400-2.267,89 -4.400 -4.400-4.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -400-400 -400-275,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.992,89 -4.000 Ferienprogramm (Versicherung, Essen): 750 € , Vereinsbesprechung 500 € Zuschuss Landjugend: 500 € (Zuschuss Maibaumstellen/ Funken 500 €) Druck Rahmenterminkalender 2023: 700 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 1.000 € -4.000 -51.039,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -61.100-54.400 -63.600 -59.400 -63.600-59.400 -50.810,35=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -60.750-54.000 -63.250 -59.050 -63.250-59.050 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -107.500-98.800- -104.550-120.078,15 -105.350 -106.600-105.750 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -88.400 -86.650-78.500 -85.450-101.040,15 -86.250 Verrechnungen Bauhof: 10.500 € Landjugend Sporthallenbenutzung: 2.500 € -87.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -19.100 -19.100-20.300 -19.100-19.038,00 -19.100 -19.100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -120.078,15=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -107.500-98.800 -104.550 -105.350 -106.600-105.750 -170.888,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -168.250-152.800 -167.800 -164.400 -169.850-164.800 159 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 33Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -600-1.000- -600-600,00 -600 -600-600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -600 -600-1.000 -600-600,00 -600 -600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -600-600- -600-371,75 -600 -600-600 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -600 -600-600 -600-371,75 -600 Zuschüsse an Kirchen, Kirchturm, Uhr, Glocke -600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -971,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.600 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -971,75=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.600 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.700-18.950- -22.700-28.024,49 -22.800 -23.200-22.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -22.100 -21.850-18.350 -22.100-27.478,49 -22.200 -22.600 48120000 Kalkulatorische Zinsen -600 -600-600 -600-546,00 -600 -600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -28.024,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -22.700-18.950 -22.700 -22.800 -23.200-22.450 -28.996,24=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.900-20.550 -23.900 -24.000 -24.400-23.650 160 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 34Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 0-500- 00,00 0 00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche 0 0-500 00,00 0 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-500 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-500 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-500 0 0 00 161 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 35Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 55.00030.000+ 55.00067.207,50 55.000 55.00055.000 34110000 Mieten und Pachten 30.000 30.00020.000 30.00034.397,50 30.000 Mieten 30.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 25.000 25.00010.000 25.00032.810,00 25.000 25.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 67.207,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 55.00030.000 55.000 55.000 55.00055.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -38.750-47.750- -41.250-25.706,43 -41.250 -41.250-41.250 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.000 -3.000-1.885,99 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -750 -750-750 -750-180,77 -750 -750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -30.000 -32.500-39.000 -32.500-20.957,27 -32.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -32.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.682,40 -3.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -3.000 15 Abschreibungen 0-4.000- -25.000-6.931,00 -25.000 -25.000-15.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 -15.000-4.000 -25.000-6.931,00 -25.000 Objekte abgeschrieben - Investition 2026? -25.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 162 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 36Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 -32.637,43=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -39.750-52.750 -67.250 -67.250 -67.250-57.250 34.570,07=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 15.250-22.750 -12.250 -12.250 -12.250-2.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -59.300-47.150- -58.850-23.404,27 -59.300 -60.300-59.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -59.150 -59.500-46.750 -58.700-23.272,27 -59.150 Innere Verrechnungen -60.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -150 -150-400 -150-132,00 -150 -150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.404,27=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -59.300-47.150 -58.850 -59.300 -60.300-59.650 11.165,80=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.050-69.900 -71.100 -71.550 -72.550-61.900 163 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 37Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 6.5006.000+ 6.5006.528,00 6.500 6.5006.500 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 6.500 6.5006.000 6.5006.528,00 6.500 6.500 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 46.00043.000+ 46.00061.271,76 46.000 46.00046.000 34110000 Mieten und Pachten 28.000 28.00028.000 28.00032.620,00 28.000 28.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 18.000 18.00015.000 18.00028.651,76 18.000 18.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 67.799,76=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 52.50049.000 52.500 52.500 52.50052.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.300-16.600- -16.300-11.922,51 -16.300 -16.300-16.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -2.500-1.200 -2.500-1.935,64 -2.500 -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -4.500 -4.500-4.000 -4.500-2.584,48 -4.500 -4.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.000 -6.000-6.900 -6.000-4.255,50 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.300 -3.300-4.500 -3.300-3.146,89 -3.300 -3.300 15 Abschreibungen -34.400-14.000- -34.400-13.336,00 -34.400 -34.400-34.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -34.400 -34.400-14.000 -34.400-13.336,00 -34.400 -34.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 -25.258,51=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -51.200-31.100 -51.200 -51.200 -51.200-51.200 42.541,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 1.30017.900 1.300 1.300 1.3001.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -59.200-39.250- -58.850-22.667,98 -59.200 -60.150-59.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -53.200 -53.600-32.750 -52.850-16.712,98 -53.200 -54.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.000 -6.000-6.500 -6.000-5.955,00 -6.000 -6.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 164 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 38Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -22.667,98=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -59.200-39.250 -58.850 -59.200 -60.150-59.600 19.873,27=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -57.900-21.350 -57.550 -57.900 -58.850-58.300 165 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 39Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 92.500110.000+ 97.500139.670,37 97.500 97.50092.500 34110000 Mieten und Pachten 55.000 55.00075.000 60.00071.010,60 60.000 60.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 37.500 37.50035.000 37.50068.659,77 37.500 37.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 139.670,37=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 92.500110.000 97.500 97.500 97.50092.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -72.000-83.500- -77.000-55.279,21 -77.000 -77.000-77.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-5.000 -6.000-4.995,63 -6.000 -6.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -50.000 -55.000-62.500 -55.000-39.345,61 -55.000 -55.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-10.937,97 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen 00- 0-9.669,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 00 0-9.669,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 0-202,07 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 00 0-202,07 0 0 -65.150,28=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -72.000-83.500 -77.000 -77.000 -77.000-77.000 74.520,09=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 20.50026.500 20.500 20.500 20.50015.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -68.250-54.450- -67.750-51.456,25 -68.250 -69.400-68.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -68.000 -68.450-53.750 -67.500-51.230,25 -68.000 -69.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -250 -250-700 -250-226,00 -250 -250 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 166 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 40Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -51.456,25=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -68.250-54.450 -67.750 -68.250 -69.400-68.700 23.063,84=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -47.750-27.950 -47.250 -47.750 -48.900-53.200 167 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 41Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 46.00034.000+ 46.000105.681,80 46.000 46.00046.000 34110000 Mieten und Pachten 30.000 30.00022.000 30.00053.512,20 30.000 30.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 16.000 16.00012.000 16.00052.169,60 16.000 16.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 105.681,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 46.00034.000 46.000 46.000 46.00046.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -31.000-36.300- -35.000-19.246,82 -36.000 -36.000-35.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.938,74 -4.000 -4.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -20.000 -24.000-26.500 -24.000-12.132,90 -25.000 -25.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.000 -5.000-3.800 -5.000-4.175,18 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -15.900-6.000- 0-23.822,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -15.900 0-6.000 0-23.822,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -43.068,82=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -46.900-42.300 -35.000 -36.000 -36.000-35.000 62.612,98=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -900-8.300 11.000 10.000 10.00011.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -55.800-36.350- -55.450-32.043,58 -55.800 -56.750-56.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -53.200 -53.550-32.750 -52.850-29.461,58 -53.200 -54.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.600 -2.600-3.600 -2.600-2.582,00 -2.600 -2.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -32.043,58=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -55.800-36.350 -55.450 -55.800 -56.750-56.150 168 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 42Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 30.569,40=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -56.700-44.650 -44.450 -45.800 -46.750-45.150 169 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 43Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 30.00031.500+ 30.00046.284,00 30.000 30.00030.000 34110000 Mieten und Pachten 17.500 17.50021.000 17.50023.436,00 17.500 17.500 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.500 12.50010.500 12.50022.848,00 12.500 12.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 46.284,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 30.00031.500 30.000 30.000 30.00030.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-16.700- -18.500-10.594,43 -18.500 -18.500-18.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-166,79 -2.000 -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.000-5.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.000-4.700 -5.000-5.016,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.500 -5.500-3.000 -5.500-5.411,64 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -23.900-5.000- 0-24.819,00 0 0-23.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -23.900 -23.000-5.000 0-24.819,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -35.413,43=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.400-21.700 -18.500 -18.500 -18.500-41.500 10.870,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.4009.800 11.500 11.500 11.500-11.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -34.450-24.400- -34.250-16.569,87 -34.450 -35.000-34.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.550 -29.750-18.700 -29.350-11.754,87 -29.550 -30.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -4.900 -4.900-5.700 -4.900-4.815,00 -4.900 Verzinsung des Anlagekapitals -4.900 170 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 44Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.569,87=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -34.450-24.400 -34.250 -34.450 -35.000-34.650 -5.699,30=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -46.850-14.600 -22.750 -22.950 -23.500-46.150 171 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 45Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 45.00041.000+ 45.00059.508,00 45.000 45.00045.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00025.000 25.00030.132,00 25.000 25.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 20.000 20.00016.000 20.00029.376,00 20.000 20.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 59.508,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.00041.000 45.000 45.000 45.00045.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -37.800-28.700- -38.800-25.307,87 -38.800 -38.800-38.800 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42310000 Mieten und Pachten -15.000 -16.000-16.000 -16.000-3.840,00 -16.000 -16.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.300 -5.300-5.700 -5.300-5.293,93 -5.300 -5.300 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.500 -16.500-7.000 -16.500-16.173,94 -16.500 -16.500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -25.307,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -37.800-28.700 -38.800 -38.800 -38.800-38.800 34.200,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 7.20012.300 6.200 6.200 6.2006.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.700-16.350- -20.550-10.045,11 -20.700 -21.050-20.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.700 -20.850-16.350 -20.550-10.045,11 -20.700 -21.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -10.045,11=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.700-16.350 -20.550 -20.700 -21.050-20.850 24.155,02=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.500-4.050 -14.350 -14.500 -14.850-14.650 172 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 46Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 173 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 47Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 19.00011.000+ 11.00025.594,00 11.000 11.00011.000 34110000 Mieten und Pachten 11.000 6.0006.000 6.00013.626,00 6.000 6.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 8.000 5.0005.000 5.00011.968,00 5.000 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.594,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00011.000 11.000 11.000 11.00011.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.300-24.500- -25.300-15.398,47 -25.300 -25.300-25.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-707,90 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.600-9.600 -9.600-8.500,00 -9.600 -9.600 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -10.000 -10.000-10.900 -10.000-2.020,00 -10.000 -10.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.200 -4.200-2.500 -4.200-4.170,57 -4.200 -4.200 15 Abschreibungen -200-1.000- -200-176,00 -200 -200-200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200 -200-1.000 -200-176,00 -200 -200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -15.574,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.500-25.500 -25.500 -25.500 -25.500-25.500 10.019,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -6.500-14.500 -14.500 -14.500 -14.500-14.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -11.900-9.400- -11.800-7.986,36 -11.900 -12.050-11.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -11.850 -11.900-9.350 -11.750-7.954,36 -11.850 -12.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-32,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -7.986,36=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -11.900-9.400 -11.800 -11.900 -12.050-11.950 174 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 48Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 2.033,17=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -18.400-23.900 -26.300 -26.400 -26.550-26.450 175 Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 49Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 034.500+ 042.370,81 0 00 34110000 Mieten und Pachten 0 022.000 021.453,36 0 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 0 012.500 020.917,45 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.370,81=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 034.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-39.000- 0-29.323,58 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 0-2.500 0-4.779,14 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 0-2.500 0-1.132,35 0 0 42310000 Mieten und Pachten 0 0-19.000 0-11.910,00 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-5.000 0-2.772,03 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 0 0-10.000 0-8.730,06 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -29.323,58=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-39.000 0 0 00 13.047,23=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-4.500 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-23.400- 0-20.020,28 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-23.400 0-20.020,28 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.020,28=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-23.400 0 0 00 176 Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften Unterbringung Geflüchtete in weiteren privaten Unterkünften31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 50Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -6.973,05=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-27.900 0 0 00 177 Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen31800000 3180000000 Unterprodukt Leistung Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318000 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 51Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 01.543,60 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 01.543,60 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.543,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-6.380,00 0 00 42310000 Mieten und Pachten 0 00 0-4.950,00 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 0 00 0-1.430,00 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -6.380,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 -4.836,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -4.836,40=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 178 Integrationsmanagement: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Integrationsmanagement:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 52Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 35.00045.000+ 35.00051.745,00 35.000 35.00035.000 31410000 Zuweisungen vom Land 35.000 35.00045.000 35.00051.745,00 35.000 35.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 51.745,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 35.00045.000 35.000 35.000 35.00035.000 12 Personalaufwendungen -81.100-96.550- -81.600-74.139,82 -81.800 -82.400-81.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.000 -7.200-12.000 -7.300-10.999,72 -7.400 -7.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -70.000 -70.000-80.000 -70.000-63.169,80 -70.000 -70.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.100 -4.200-4.550 -4.30029,70 -4.400 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -74.139,82=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -81.100-96.550 -81.600 -81.800 -82.400-81.400 -22.394,82=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -46.100-51.550 -46.600 -46.800 -47.400-46.400 21 Erträge aus internen Leistungen 283.450233.800+ 280.350143.001,99 282.450 287.150284.300 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 283.450 284.300233.800 280.350143.001,99 282.450 287.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen -237.350-182.250- -233.750-120.607,17 -235.650 -239.750-237.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -237.150 -237.700-182.250 -233.550-120.402,17 -235.450 -239.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen -200 -2000 -200-205,00 -200 -200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 22.394,82=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 46.10051.550 46.600 46.800 47.40046.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 179 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 53Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 630.000490.000+ 670.000576.348,80 670.000 670.000630.000 31410000 Zuweisungen vom Land 560.000 560.000490.000 600.000499.201,76 600.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank Kolibri 600.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 70.000 70.0000 70.00077.147,04 70.000 Eingliederungshilfe 70.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 10.40010.000+ 10.00011.071,00 9.800 9.80010.400 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 10.400 10.40010.000 10.00011.071,00 9.800 9.800 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 230.000173.000+ 280.000198.515,00 280.000 280.000260.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 170.000 190.000120.000 200.000158.929,00 200.000 Elternbeiträge Kindergarten - Geburtenschwacher Jahrgang 200.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 60.000 70.00053.000 80.00039.586,00 80.000 geburtenschwacher Jahrgang 2025 80.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5001.500+ 1.500600,00 1.500 1.5001.500 34800000 Erstattungen vom Bund 0 00 0600,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.5001.500 1.5000,00 1.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 786.534,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 871.900674.500 961.500 961.300 961.300901.900 12 Personalaufwendungen -1.931.600-1.513.200- -2.067.700-1.553.564,29 -2.094.900 -2.119.700-2.051.700 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.700 -7.900-40.100 -8.100-36.665,45 -8.200 -8.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.479.800 -1.584.900-1.182.900 -1.580.000-1.154.799,52 -1.600.000 1.390.400 € zuzüglich 50.000 € für Personalleihe und Teilweise "richtige" Berechnung der Verfügungszeit von 1,5 Vollzeitstellen (vollständig wären es 2,7 VZ) Mehrkosten 2025 (ab. 1.9.): 31.600 €, 2026: 1.342.100 + Mehrkosten 2026 50.000 € Personalleihe und Verfügungszeit 2026: ca. 95.000 €. Zudem 7.800 € für derzeit 2 unbesetzte FSJ Stellen. -1.600.000 180 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 54Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -13.000 -15.0000 -24.500-12.868,58 -24.800 -26.100 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -5.700 -5.8000 -6.000-8.930,00 -6.100 -6.400 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -108.100 -111.300-76.950 -114.100-90.058,86 -115.800 -121.600 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -313.100 -322.500-198.050 -330.600-250.340,88 -335.500 -352.300 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.200 -4.300-15.200 -4.40099,00 -4.500 -4.700 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -195.300-165.100- -161.800-156.351,33 -161.800 -161.800-178.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -50.000 -25.000-50.000 -25.000-32.015,79 -25.000 Unterhaltung Kiga SMS alt - 25.000 €Sanierung allgemein (v. a. Dachrinne), Zusatzmaßnahmen gelbes Gebäude für Kindergarten, Unterhaltung gelbes Gebäude - Sicherheitsaspekte - Nutzung Kindergarten mit Sperrvermerk -25.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-5.000 -2.000-7.680,37 -2.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -18.000 -25.000-16.300 -10.000-15.967,97 -10.000 Haus 1 alter Kindergarten 5.200 €, 6.100 €, Haus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude 5.750 € 4.050 €, Haus 3 NeubauAusgaben 1.750 € 550 €, Kosten pro Gruppe 700 € pauschal 5.600 € 5.600 €, EDV-Ausstatung -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -11.500 -12.500-5.000 -12.500-9.463,09 -12.500 Bewirtschaftung der Grundstücke Heizungskosten -12.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -60.000 -60.000-52.000 -70.000-59.204,51 -70.000 Erhöhung aufgrund der Kosten 2023 -70.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -17.500 -17.500-22.500 -20.000-10.852,47 -20.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -20.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.800 -4.800-3.800 -4.800-4.205,85 -4.800 -4.800 42611000 Aus- und Weiterbildung -10.000 -10.000-7.500 -6.000-13.980,13 -6.000 Fortbildung für Verwaltungsprogramm plus zusätzliche Kosten für Teambildung -6.000 42720000 Aufwendungen für EDV -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Zeiterfassung Mitarbeiter laufende Kosten und Anschaffung von Laptops -3.500 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.981,15 -3.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.000 181 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 55Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -15.000 -15.0000 -5.0000,00 -5.000 Ausgaben für Projekt- und Portfoliogeld -5.000 15 Abschreibungen -83.800-80.000- -82.000-86.972,80 -80.500 -78.800-83.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -83.800 -83.000-80.000 -82.000-83.169,80 -80.500 -78.800 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-1.059,50 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-2.743,50 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -66.250-45.600- -57.200-99.556,90 -57.200 -57.200-66.650 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -10.000 -10.000-10.000 -10.000-65.602,85 -10.000 Stellenausschreibungen etc. -10.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 -1.000-2.200 -1.000-18,58 -1.000 -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -6.500 -7.000-6.000 -7.000-6.056,00 -7.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten -7.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-4.200 -7.500-4.779,04 -7.500 Einrichtung Cloud (3000 €); Cloud jährliche Kosten 3600 € und externe Firma für EDV geschätzte Kosten 6900 € Kosten nach Bedarf; Erhöhung Büromaterial 400 €/Gruppe (3200 €) - Begrenzt auf max. 17.500 € -7.500 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.400 -1.400-1.200 -1.400-1.254,74 -1.400 -1.400 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.050 -1.950-1.200 -2.500-945,51 -2.500 -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.800-1.800 -1.800-308,45 -1.800 -1.800 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-547,73 -1.000 -1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -25.000 -25.000-19.000 -25.000-20.044,00 -25.000 Heilpädagogigscher Fachdienst -25.000 -1.896.445,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.276.950-1.803.900 -2.368.700 -2.394.400 -2.417.500-2.379.650 -1.109.910,52=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.405.050-1.129.400 -1.407.200 -1.433.100 -1.456.200-1.477.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -270.750-245.450- -266.700-244.286,93 -268.300 -272.150-270.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -219.550 -218.900-192.250 -215.500-193.163,93 -217.100 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 30.000 € Verwaltungskostenanteil: 19.000 € Verrechnung Sporthallenben.: 3.000 € -220.950 182 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 56Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.200 -51.200-53.200 -51.200-51.123,00 -51.200 -51.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -244.286,93=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -270.750-245.450 -266.700 -268.300 -272.150-270.100 -1.354.197,45=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.675.800-1.374.850 -1.673.900 -1.701.400 -1.728.350-1.747.850 183 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 57Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 325.000350.000+ 350.000301.980,20 350.000 350.000325.000 31410000 Zuweisungen vom Land 325.000 325.000350.000 350.000301.980,20 350.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergarten: Kindergarten St. Martin: Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 350.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5002.500+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5002.500 2.5000,00 2.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (Interk. Kostenausgleich) 2.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 301.980,20=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 327.500352.500 352.500 352.500 352.500327.500 12 Personalaufwendungen -10.200-5.500- -10.950-3.656,66 -11.050 -11.350-10.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.100-4.000 -4.100-3.666,56 -4.100 -4.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.700 -3.8000 -3.9000,00 -4.000 -4.200 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -100 -1000 -1000,00 -100 -100 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -300 -4000 -4000,00 -400 -400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -800 -9000 -9000,00 -900 -1.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.500 -1.550-1.500 -1.5509,90 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.500-2.000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-13.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -7.500-2.000 -2.5000,00 -2.500 2025 Pauschale 2.500 € - Teppiche 1.500 € (Ca. 450 €/Teppich) - Tische 1.200 € (Ca. 350 €/Tisch) - Sitzgruppe 350 € 2026 Pauschale 7.500 € - Pauschal Anteil Heizungssanierung 5.000 -2.500 184 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 58Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.000 -6.0000 00,00 0 Pauschaler Ansatz 6.000 € - bisher angemeldet. Reduzierung auf 6.000 € Teppiche für alle Gruppen 1.500 €, Tische für alle Gruppen 1.200 €, Sitzgruppe für Krippe 350 € Erzieherinnenstühle für alle Gruppen 3.600 € Sonnenschutz Konstruktionsbereich 2.000 € + Kosten Fundament Sonnenschutz Rutsche 1.700 € + Kosten Fundament höhenverstellbarer Tisch (Büro) 1.100 €, Bürostuhl 1.000 € 0 15 Abschreibungen -4.000-4.000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.000 -4.000-4.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -660.000-650.000- -700.000-617.875,95 -700.000 -700.000-700.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -660.000 -700.000-650.000 -700.000-617.875,95 -700.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin Kosten: Zuweisung Abmangel Gemeinde -700.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -621.532,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -682.700-661.500 -717.450 -717.550 -717.850-728.350 -319.552,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -355.200-309.000 -364.950 -365.050 -365.350-400.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.100-8.150- -9.0500,00 -8.950 -9.050-9.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.100 -9.500-8.150 -9.0500,00 -8.950 Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteil: 5.900 € Verrechnung Sporthalle: 0 € Bauhof: 2.000 € -9.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.100-8.150 -9.050 -8.950 -9.050-9.500 -319.552,41=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -364.300-317.150 -374.000 -374.000 -374.400-410.350 185 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 59Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 120.000120.000+ 125.000119.250,04 125.000 125.000125.000 31410000 Zuweisungen vom Land 120.000 125.000120.000 125.000119.250,04 125.000 geringere Kinderzahlen 125.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 38.00070.000+ 38.0000,00 38.000 38.00038.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 38.000 38.00070.000 38.0000,00 38.000 38.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 119.250,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 158.000190.000 163.000 163.000 163.000163.000 12 Personalaufwendungen -9.100-5.500- -9.500-3.686,66 -9.600 -9.900-9.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -4.000 -4.100-4.000 -4.100-3.696,56 -4.100 -4.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.700 -3.8000 -3.9000,00 -4.000 -4.200 40123000 Leistungsentgelt § 18 TvöD -100 -1000 -1000,00 -100 -100 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -400 -4000 -4000,00 -400 -400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -800 -9000 -9000,00 -900 -1.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -100 -100-1.500 -1009,90 -100 -100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -27.0000- 00,00 0 0-109.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -27.000 -109.0000 00,00 0 Sperrvermerke - 2025 - Gebäude, Sanierungskosten des maroden Gebäudes (Dach und Dämmung) Boden auf der Terasse erneuern 15.000 € - Erneuerung der kompletten Beleuchtung gemäß recht. Arbeitsschutzbestimmungen 8.500 € - Erneuerung der kaputten Gartenhütte SW 3.500 € 2026 - Elektroarbeiten + weitere Kosten nach Gebäudegutachten 26.000 € - Bodenabschleifen RR + Mittelraum 10.000 € - Malerareiten für alle Räume 12.000 € - Sanierung Toiletten in beiden Gruppenräumen + Erwachsenen WC - Naturschurschutzgutachten 10.000 € - Sanierungskosten Erneuerung Heizungskessel 26.000 € 0 186 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 60Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -350.000-320.000- -400.000-376.512,00 -400.000 -400.000-350.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -350.000 -350.000-320.000 -400.000-376.512,00 -400.000 Abmangel Waldorfkindergarten inkl. teilweiser Erhöhung der Leistungszeit von 10 % auf 12,5 % (im Falle der Genehmigung durch den Gemeinderat) Erhöhung geschäftsführende Verwaltungskraft 50 % (Im Falle der Genehmigung duch den Gemeinderat) Erhöhung des Mindespersonalschlüssels um 0,25 (Im Falle der Genehmigung durch den Gemeinderat) -400.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -380.198,66=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -386.100-325.500 -409.500 -409.600 -409.900-468.400 -260.948,62=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -228.100-135.500 -246.500 -246.600 -246.900-305.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.100-8.150- -9.0500,00 -8.950 -9.050-9.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.100 -9.500-8.150 -9.0500,00 -8.950 -9.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.100-8.150 -9.050 -8.950 -9.050-9.500 -260.948,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -237.200-143.650 -255.550 -255.550 -255.950-314.900 187 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 61Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -35.000-52.500- -55.000-23.372,96 -55.000 -55.000-55.000 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -5.000 -5.000-2.500 -5.0000,00 -5.000 Zuschüsse an Kindertagespflege; Bisher 1 Tagesmutter, zukünftig vors. 3 -5.000 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -50.000-50.000 -50.000-23.372,96 -50.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -23.372,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -35.000-52.500 -55.000 -55.000 -55.000-55.000 -23.372,96=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -35.000-52.500 -55.000 -55.000 -55.000-55.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -23.372,96=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -35.000-52.500 -55.000 -55.000 -55.000-55.000 188 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 62Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.000-4.000- -4.000-4.620,54 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.620,54 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Brest; Weltweite Kinderhilfe e.V., VdK Weltweite Kinderhilfe e.V. 30 €, Soziale Maßnahmen 2.000 € alternative Unterstützung Asylbewerberhelferkreis, Dt. Jugendherbergswerk Schwaben 30 € Verein zur Förderung von Sehgeschädigten260 € VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit Pauschale 400 € Soldatenkameradschaft 80 € Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. 52 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, Landeverband Krebsforschung Landesverband BW zur Krebsbekämpfung 60 € DRK-Kreisverband Ravensburg 60 € Inserat Rotkreuzbericht 120 € -200 -4.620,54=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 -4.620,54=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 189 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 63Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -4.620,54=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 190 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 64Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4000+ 0412,00 0 0300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 400 3000 0412,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 412,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4000 0 0 0300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -6500- -650-612,00 -650 -650-650 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -650 -6500 -650-612,00 -650 -650 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -9.500-9.500- -9.500-9.651,32 -9.500 -9.500-9.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -9.500 -9.500-9.500 -9.500-9.651,32 -9.500 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 350 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.400 € -9.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.263,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.150-9.500 -10.150 -10.150 -10.150-10.150 -9.851,32=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.750-9.500 -10.150 -10.150 -10.150-9.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-24.100- -24.450-21.693,89 -24.900 -25.050-24.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -25.350 -23.900-23.300 -23.550-20.831,89 -24.000 -24.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -900 -900-800 -900-862,00 -900 -900 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.693,89=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-24.100 -24.450 -24.900 -25.050-24.800 191 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 65Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -31.545,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -36.000-33.600 -34.600 -35.050 -35.200-34.650 192 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 66Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 21.30020.000+ 21.30020.922,00 21.300 21.30021.300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 21.300 21.30020.000 21.30020.922,00 21.300 21.300 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 3000,00 300 Kostenersätze 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 20.922,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 21.60020.300 21.600 21.600 21.60021.600 12 Personalaufwendungen -13.800-12.800- -14.500-11.607,35 -14.800 -15.400-14.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -10.400 -10.700-9.850 -10.900-8.793,43 -11.100 Personalausgaben -11.600 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -200 -2000 -200-158,61 -200 -200 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -900 -900-850 -1.000-741,75 -1.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.300 -2.400-2.100 -2.400-1.913,56 -2.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -2.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -107.400-71.000- -99.000-92.654,65 -99.000 -99.000-99.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -20.000 -6.000-6.000 -6.000-9.360,28 -6.000 Sanierungsarbeiten 2025 Austausch Schließanlage Sporthalle (15.000 €) -6.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-2.000 -5.000-44,94 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -13.000 -15.000-8.000 -15.000-16.386,06 -15.000 Heizungskosten Sporthalle, Werte zur Verrechnung -15.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -40.000 -42.000-32.500 -42.000-39.698,38 -42.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -42.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -13.000 -14.000-12.000 -14.000-12.141,47 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 193 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 67Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.400 -17.000-10.500 -17.000-15.023,52 -17.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Gebäudevers., Müll, Wasserzins -17.000 15 Abschreibungen -89.400-90.000- -89.300-89.388,00 -88.800 -88.400-89.300 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -89.400 -89.300-90.000 -89.300-89.388,00 -88.800 -88.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1000- -100-536,00 -100 -100-100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -100 -1000 -100-536,00 -100 -100 -194.186,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -210.700-173.800 -202.900 -202.700 -202.900-202.600 -173.264,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -189.100-153.500 -181.300 -181.100 -181.300-181.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -64.300-62.550- -64.200-43.512,62 -64.200 -64.850-65.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.000 -40.050-33.900 -38.900-18.229,62 -38.900 Verrechnung mit Bauhof -39.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen -25.300 -25.300-28.650 -25.300-25.283,00 -25.300 -25.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -43.512,62=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -64.300-62.550 -64.200 -64.200 -64.850-65.350 -216.776,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -253.400-216.050 -245.500 -245.300 -246.150-246.350 194 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 68Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 012.012,00 0 00 34800000 Erstattungen vom Bund 0 00 012.012,00 0 0 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.012,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.500-15.500- -15.500-17.287,60 -15.500 -15.500-15.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-17.129,79 -15.000 Unterhaltung Sportplatz - Sanierung und Pflege Hauptspielfeld -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-500 -500-157,81 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Wasserzins -500 15 Abschreibungen -4.400-3.000- -4.400-2.908,00 -4.400 -3.900-4.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.400 -4.400-3.000 -4.400-2.908,00 -4.400 -3.900 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -20.195,60=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -19.900-18.500 -19.900 -19.900 -19.400-19.900 -8.183,60=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -19.900-18.500 -19.900 -19.900 -19.400-19.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -67.350-60.650- -66.700-34.600,99 -66.100 -66.900-69.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -62.250 -64.400-55.450 -61.600-29.551,99 -61.000 Innere Verrechnungen mit Bauhof -61.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.100 -5.100-5.200 -5.100-5.049,00 -5.100 -5.100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 195 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 69Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -34.600,99=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -67.350-60.650 -66.700 -66.100 -66.900-69.500 -42.784,59=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -87.250-79.150 -86.600 -86.000 -86.300-89.400 196 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 70Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 02.490,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 02.490,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 2.0002.000+ 2.000611,50 2.000 2.0002.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 0116,50 0 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 0 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0002.000 2.000495,00 2.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 5000,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 5000,00 500 Kostenersätze 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 22.0002.300+ 23.00027.007,35 23.000 23.00023.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 22.000 23.0002.300 23.00027.007,35 23.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung, EB Abwasserbeseitung, Nahwärme 23.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 30.108,85=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 24.5004.800 25.500 25.500 25.50025.500 12 Personalaufwendungen -296.000-322.400- -308.800-142.547,66 -312.600 -324.900-303.000 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -58.000 -59.7000 -61.2000,00 -62.100 Besoldung der Beamten -65.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -104.400 -107.500-209.100 -110.200-106.003,48 -111.800 Vergütung der Beschäftigten -117.400 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -1.800 -1.9000 -1.900-1.854,79 -2.000 -2.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -65.000 -65.000-48.000 -65.0000,00 -65.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte -65.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.900 -11.300-10.900 -11.500-9.957,56 -11.700 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -12.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -27.700 -28.500-25.200 -29.200-24.731,83 -29.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -31.100 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.200 -29.100-29.200 -29.8000,00 -30.300 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.800 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 197 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 71Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -23.000-8.000- -21.000-3.054,01 -21.000 -21.000-23.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 0-26,48 0 Pauschale Ansätze Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-743,90 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-480,00 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -20.000 -20.000-5.000 -20.000-1.803,63 -20.000 Biodiversität Ortsbildverschönerungen, Beschilderungen -20.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -148.000-170.000- -125.000-113.350,95 -125.000 -125.000-148.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -148.000 -148.000-170.000 -125.000-113.350,95 -125.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan/neuer Flächennutzungsplan, Umlage an Gemeindeverband Mittl. Sch.: 135.000 € (inkl. Ausgaben für Verkehrsentwicklungsplan und Erstattung Personalkosten des Klimaschutzbeauftragten) 15.000 € Umlage an Regionalverband Bodensee: Kompensationsflächenmanagement: 3.000 € -125.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -241.300-276.300- -116.300-468.009,99 -396.300 -46.300-211.300 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-5.741,97 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 00,00 -300.000 Schaffung von Ökopunkte Flurstück 376 im Jahr 2023 - lauf Kontenplan Verbuchung auf 44291, Erwerb von Ökopunkte erst wieder 2027 für Baugebiet Voken - Baugebiet Bühl wird noch von Ökokonto gespeist. - GE IGMS erwirbt eigene Ökopunkte. 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -200-30,00 -200 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -200 44291000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-142.073,53 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-14.237,54 -5.000 Geschäftsausgaben Bürobedarf, EDV-Progr., Kopierer -5.000 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0 0-35.000 00,00 0 Förderprogramm gestrichen und Sperrvermerk in 2025. Auszahlung in 2024 02.12.2024 8.500 € 0 198 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 72Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 00 0-140,59 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-345,00 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-672,86 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-49,65 -400 Dienstreisen -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -200.000 -170.000-200.000 -85.000-300.553,50 -65.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten u.a. Proj. 10 Jährlich 10.000 € als Aufwand für Klima - und Artenschutz Proj. 11 Sonstige Planungskosten 10.000 € in 2025 und 2026 Proj. 12 Landessanierungsprogramm 2025. 75.000 €, 2026 65.000 €, 2027 20.000 € Proj. 24 Konzeptvergabe Fischerareal 2025: 40.000 €, 2026: 10.000 € Proj. 26 Entwässerungsplanung Bühl 50.000 € jeweils 2025 und 2026 -15.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-25.000 -15.000-4.165,35 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.400-2.400 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 -726.962,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -708.300-776.700 -571.100 -854.900 -517.200-685.300 -696.853,76=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -683.800-771.900 -545.600 -829.400 -491.700-659.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 03.533,54 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 03.533,54 0 Innere Verrechnungen 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen -187.950-185.300- -175.700-145.989,20 -178.700 -180.850-177.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -187.150 -177.100-184.500 -174.900-145.214,20 -177.900 -180.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-800 -800-775,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 199 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 73Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -142.455,66=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -187.950-185.300 -175.700 -178.700 -180.850-177.900 -839.309,42=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -871.750-957.200 -721.300 -1.008.100 -672.550-837.700 200 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 74Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0001.358,86 2.000 2.0002.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 2.000 2.0002.000 2.0001.358,86 2.000 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 106.000110.000+ 106.000108.411,81 106.000 106.000106.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 106.000 106.000110.000 106.000108.411,81 106.000 Konzessionsabgabe EnBW/Netze BW: 106.000 € Vertrag Konzessionsabgabe bis 31.12.2027 106.000 109.770,67=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 108.000112.000 108.000 108.000 108.000108.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -2.000-2.000- -2.000-1.967,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.967,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.967,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.000-2.000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 107.803,67=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 106.000110.000 106.000 106.000 106.000106.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -400-500- -400-380,00 -400 -400-400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -400 -400-500 -400-380,00 -400 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -380,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -400-500 -400 -400 -400-400 201 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 75Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 107.423,67=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 105.600109.500 105.600 105.600 105.600105.600 202 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 76Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 2.2000+ 2.2002.276,00 2.200 2.2002.200 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 2.200 2.2000 2.2002.276,00 2.200 2.200 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.8009.800+ 9.80010.717,21 9.800 9.8009.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.800 9.8009.800 9.80010.717,21 9.800 9.800 12.993,21=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 12.0009.800 12.000 12.000 12.00012.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 12.993,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 12.0009.800 12.000 12.000 12.00012.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 12.993,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 12.0009.800 12.000 12.000 12.00012.000 203 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 77Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.5502.000+ 2.5502.537,00 2.550 2.5502.550 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.500 2.5002.000 2.5002.500,00 2.500 2.500 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 50 500 5037,00 50 50 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 282.000267.000+ 327.000274.645,42 332.000 337.000312.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 45.000 50.00050.000 50.00045.789,13 50.000 Stromvergütung - Stromeinspeisung 50.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 65.000 65.00060.000 65.00059.336,20 65.000 Kostenersätze Eigenstrom Eigenstrom Schulkomplex Darstellung inkl. 2. BHKW. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Asylbewerberkomplex (Varia Home) und der privaten Einrichtung (Wohnen am Schafsbrunnen) 65.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0009.430,58 7.000 7.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.000 110.00080.000 120.00090.138,45 120.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug 120.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 75.000 80.00070.000 85.00069.951,06 90.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug 95.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 277.182,42=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 284.550269.000 329.550 334.550 339.550314.550 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -281.800-235.800- -281.800-160.363,79 -281.800 -281.800-281.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -50.000 -50.000-45.000 -50.000-57.337,53 -50.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Instandhaltungskosten: 10.000, €, Energiedienstleistungen Verwaltung, Technik, Optimierung, Abrechnung 20.000 € -50.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -20.000 -20.000-20.000 -20.0000,00 -20.000 Wartung BHKW -20.000 42310000 Mieten und Pachten -10.000 -10.0000 -10.000-9.990,00 -10.000 -10.000 204 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 78Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz -500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -800 -800-300 -800-644,33 -800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -800 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -200.000 -200.000-170.000 -200.000-89.449,86 -200.000 Gasbezugskosten BHKW Gasbezugskosten 79.600 € - Anpassung zusätzliche Liegenschaften wesentlich höhere Einkaufspreise -200.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -500-500 -500-2.942,07 -500 -500 15 Abschreibungen -70.000-70.000- -70.000-63.489,69 -70.000 -70.000-70.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -70.000 -70.000-70.000 -70.000-63.134,08 -70.000 -70.000 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-355,61 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.000-3.500- -5.000-4.009,39 -5.000 -5.000-5.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 -1.0000 -1.000-770,50 -1.000 -1.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-1.500 -3.000-3.113,59 -3.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -3.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-2.000 -1.000-125,30 -1.000 -1.000 -227.862,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -356.800-309.300 -356.800 -356.800 -356.800-356.800 49.319,55=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -72.250-40.300 -27.250 -22.250 -17.250-42.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -40.250-50.500- -39.450-43.432,19 -39.300 -39.900-40.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -32.350 -32.450-44.200 -31.550-35.571,64 -31.400 -32.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -7.900 -7.900-6.300 -7.900-7.860,55 -7.900 Verzinsung des Anlagekapitals - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -7.900 205 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 79Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -43.432,19=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -40.250-50.500 -39.450 -39.300 -39.900-40.350 5.887,36=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -112.500-90.800 -66.700 -61.550 -57.150-82.600 206 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 80Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 9.3009.000+ 9.3009.257,00 9.300 9.3009.300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 9.100 9.1009.000 9.1009.078,00 9.100 9.100 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 200 2000 200179,00 200 200 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 46.00035.000+ 46.00046.396,80 46.000 46.00046.000 34110000 Mieten und Pachten 46.000 46.00035.000 46.00046.396,80 46.000 Pachteinnahmen Breitband 46.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 55.653,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 55.30044.000 55.300 55.300 55.30055.300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -20.0000- -15.0000,00 -15.000 -15.000-15.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -20.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 15 Abschreibungen -30.000-30.000- -30.000-27.619,26 -30.000 -30.000-30.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -30.000 -30.000-30.000 -30.000-27.619,26 -30.000 -30.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -55.000-40.000- -60.000-14.245,34 -40.000 -40.000-60.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -55.000 -60.000-40.000 -60.000-14.245,34 -40.000 Personal Zweckverband sowie Vorarbeit graue Flecken. Vorfinanzierung Zinsen Investition weiße Flecken und graue Flecken. Abrechnungen verzögert. -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.2000- -1.200-4.304,00 -1.200 -1.200-1.200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-4.304,00 -1.200 -1.200 -46.168,60=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -106.200-70.000 -106.200 -86.200 -86.200-106.200 9.485,20=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -50.900-26.000 -50.900 -30.900 -30.900-50.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -67.350-55.650- -66.350-42.119,72 -67.300 -68.300-66.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -50.350 -49.550-38.850 -49.350-25.455,72 -50.300 -51.300 207 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 81Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -17.000 -17.000-16.800 -17.000-16.664,00 -17.000 -17.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.119,72=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -67.350-55.650 -66.350 -67.300 -68.300-66.550 -32.634,52=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -118.250-81.650 -117.250 -98.200 -99.200-117.450 208 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 82Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.00040.000+ 35.00040.119,55 35.000 35.00035.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.000 35.00040.000 35.00040.119,55 35.000 Kostenersätze Landkreis 2,50 € pro Einwohner Ansatz 16.500 €, Kostenersatz Personal Grünmüllannahmestelle 13.200 € plus Miete 35.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 40.119,55=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 35.00040.000 35.000 35.000 35.00035.000 12 Personalaufwendungen -25.200-25.000- -26.000-23.787,55 -26.300 -27.100-25.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -20.800 -21.200-20.300 -21.400-19.232,77 -21.600 -22.200 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -900 -1.000-1.000 -1.000-993,18 -1.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.500 -3.600-3.700 -3.600-3.561,60 -3.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.700-2.700- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.700-2.700 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.300-3.300- -3.300-3.659,93 -3.300 -3.300-3.300 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -3.300 -3.300-3.300 -3.300-3.659,93 -3.300 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -3.300 -27.447,48=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -31.200-31.000 -32.000 -32.300 -33.100-31.800 12.672,07=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 3.8009.000 3.000 2.700 1.9003.200 209 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 83Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.450-42.600- -51.850-45.896,46 -52.050 -53.300-52.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.050 -52.000-42.100 -51.450-45.521,46 -51.650 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -52.900 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -400 -400-500 -400-375,00 -400 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -45.896,46=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.450-42.600 -51.850 -52.050 -53.300-52.400 -33.224,39=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -47.650-33.600 -48.850 -49.350 -51.400-49.200 210 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 84Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 30.50031.000+ 31.00031.036,17 31.000 31.00031.000 31410000 Zuweisungen vom Land 30.500 31.00031.000 31.00031.036,17 31.000 31.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 290.000246.000+ 285.000285.556,98 275.000 272.000290.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 260.000 260.000227.000 255.000260.830,00 245.000 242.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 30.000 30.00019.000 30.00024.726,98 30.000 30.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 500350,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 500350,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 316.943,15=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 321.000277.500 316.500 306.500 303.500321.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -311.600-286.800- -286.600-254.955,07 -286.600 -286.600-311.600 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -175.000 -175.000-150.000 -150.000-146.221,10 -150.000 -150.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.000-6.000 -6.0000,00 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-108.139,98 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -600 -600-800 -600-593,99 -600 Ampelanlage Marsweilerstraße Stromkosten -600 15 Abschreibungen -420.000-420.000- -420.000-405.241,95 -420.000 -420.000-420.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -420.000 -420.000-420.000 -420.000-405.241,95 -420.000 -420.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-450- -500-512,00 -500 -500-500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -500 -500-450 -500-512,00 -500 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € Gesellschaft zur Förd. umwelt- gerechter Straßenplanungen: 30 € -500 -660.709,02=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -732.100-707.250 -707.100 -707.100 -707.100-732.100 211 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 85Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -343.765,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -411.100-429.750 -390.600 -400.600 -403.600-410.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -446.500-409.950- -440.950-345.455,00 -440.850 -444.200-448.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -222.500 -224.200-199.250 -216.950-122.199,00 -216.850 -220.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -224.000 -224.000-210.700 -224.000-223.256,00 -224.000 -224.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -345.455,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -446.500-409.950 -440.950 -440.850 -444.200-448.200 -689.220,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -857.600-839.700 -831.550 -841.450 -847.800-858.800 212 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 86Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -37.300-46.300- -37.300-35.294,03 -37.300 -37.300-37.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.300 -5.300-5.300 -5.300-4.310,58 -5.300 -5.300 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -12.000 -12.000-12.000 -12.000-15.325,97 -12.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen -12.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-372,99 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -20.000 -20.000-29.000 -20.000-15.284,49 -20.000 -20.000 15 Abschreibungen -9.600-6.000- -9.600-7.012,76 -9.600 -9.600-9.600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -9.600 -9.600-6.000 -9.600-7.012,76 -9.600 -9.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -200-44,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-44,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 -42.350,79=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.100-52.500 -47.100 -47.100 -47.100-47.100 -42.350,79=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -47.100-52.500 -47.100 -47.100 -47.100-47.100 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -30.450-26.950- -30.250-35.748,85 -29.900 -30.300-31.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -27.350 -28.500-24.450 -27.150-32.729,85 -26.800 -27.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -3.100 -3.100-2.500 -3.100-3.019,00 -3.100 -3.100 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 213 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 87Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -35.748,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -30.450-26.950 -30.250 -29.900 -30.300-31.600 -78.099,64=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -77.550-79.450 -77.350 -77.000 -77.400-78.700 214 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 88Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -42.000-43.000- -43.000-25.834,14 -43.000 -43.000-43.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-10.978,37 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -16.000-16.000 -16.000-14.855,77 -16.000 -16.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -25.834,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.000-43.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 -25.834,14=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -42.000-43.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-16.490,81 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-16.490,81 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.490,81=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -42.324,95=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -42.000-43.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 215 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 89Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.8002.000+ 7.8007.729,38 7.800 7.8007.800 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.800 7.8002.000 7.8007.729,38 7.800 7.800 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 7.729,38=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7.8002.000 7.800 7.800 7.8007.800 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.000-1.000- -1.000-246,49 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-246,49 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -13.100-7.000- -13.100-13.060,00 -12.800 -12.700-13.100 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -13.100 -13.100-7.000 -13.100-13.060,00 -12.800 -12.700 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.400-6.500- -145.000-3.596,36 -153.000 -225.000-149.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.400 -149.000-6.500 -145.000-3.596,36 -153.000 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Erhöhung BOB ab 2022, Verlust-Beteiligung an ÖPNV Stadtbus ab 2026, beschlossener Abmangel wegen Anteil Stadtbus- Mobilitätsplan 2026: 143.000 €, 2027: 138.000 €, 2028: 148.500 €, 2029: 223.300 € -225.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -16.902,85=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.500-14.500 -159.100 -166.800 -238.700-163.100 -9.173,47=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.700-12.500 -151.300 -159.000 -230.900-155.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.950-15.250- -18.900-9.676,16 -18.700 -18.900-19.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -13.650 -14.250-12.250 -13.600-4.382,16 -13.400 Innere Verrechnungen -13.600 216 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 90Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.300 -5.300-3.000 -5.300-5.294,00 -5.300 -5.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.676,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.950-15.250 -18.900 -18.700 -18.900-19.550 -18.849,63=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -29.650-27.750 -170.200 -177.700 -249.800-174.850 217 Öffentliches Grün, Landschaftsbau Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 91Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0390,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 0390,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1000+ 100117,00 100 100100 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 100 1000 100117,00 100 100 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.0005.000+ 5.00012.936,78 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.000 5.0005.000 5.00012.936,78 5.000 Kostenersätze Holzerlöse, Verkauf Obstbäume etc. 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 13.443,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.1005.000 5.100 5.100 5.1005.100 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -34.200-34.200- -34.700-27.081,08 -34.700 -34.700-34.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -32.000 -32.000-31.500 -32.000-27.165,32 -32.000 Bewirtschaftung öffentliches Grün, Mulchen, Holz schlagen etc. -32.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -700 -700-700 -7000,00 -700 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -700 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 238 € (monatlich) -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 00 084,24 0 0 15 Abschreibungen -3.000-4.000- -3.000-9.830,00 -3.000 -3.000-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.000-4.000 -3.000-9.830,00 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.0000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 43170000 Zuweisung Streuobstbaumförderung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.900-5.100- -5.100-2.954,31 -5.100 -5.100-5.100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.700 -2.500-2.500 -2.500-441,13 -2.500 -2.500 218 Öffentliches Grün, Landschaftsbau Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 92Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -200 -2.600-2.600 -2.600-2.513,18 -2.600 Umlage Unfallversicherung -2.600 -39.865,39=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -43.100-43.300 -46.800 -46.800 -46.800-46.800 -26.421,61=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -38.000-38.300 -41.700 -41.700 -41.700-41.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -239.950-227.550- -238.150-236.713,30 -235.750 -238.400-247.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -186.950 -194.400-174.350 -185.150-183.797,30 -182.750 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -185.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.000 -53.000-53.200 -53.000-52.916,00 -53.000 -53.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -236.713,30=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -239.950-227.550 -238.150 -235.750 -238.400-247.400 -263.134,91=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -277.950-265.850 -279.850 -277.450 -280.100-289.100 219 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 93Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.2504.000+ 4.2504.250,00 4.250 4.2504.250 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.250 4.2504.000 4.2504.250,00 4.250 4.250 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.250,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.2504.000 4.250 4.250 4.2504.250 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -5.000-3.000- -3.000-19.215,79 -3.000 -3.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-3.000 -3.000-19.215,79 -3.000 Unterhaltung und Reinigung und Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -15.000-6.000- -15.000-5.403,74 -15.000 -15.000-15.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -15.000 -15.000-6.000 -15.000-5.403,74 -15.000 -15.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.200-2.500- -2.500-1.600,00 -2.500 -2.500-2.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -1.700 -2.000-2.000 -2.000-1.600,00 -2.000 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme -2.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 -26.219,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.200-11.500 -20.500 -20.500 -20.500-21.500 -21.969,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -17.950-7.500 -16.250 -16.250 -16.250-17.250 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -49.750-43.700- -49.200-41.838,63 -48.800 -49.250-51.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.850 -41.200-35.700 -39.300-31.958,63 -38.900 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -39.350 220 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 94Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 48120000 Kalkulatorische Zinsen -9.900 -9.900-8.000 -9.900-9.880,00 -9.900 -9.900 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.838,63=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -49.750-43.700 -49.200 -48.800 -49.250-51.100 -63.808,16=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -67.700-51.200 -65.450 -65.050 -65.500-68.350 221 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 95Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 24.50025.000+ 22.00027.170,00 20.800 20.00023.300 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 24.500 23.30025.000 22.00027.170,00 20.800 20.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.00030.000+ 35.00036.507,85 35.000 35.00035.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 32.000 35.00030.000 35.00036.507,85 35.000 Benutzungsgebühren 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 63.677,85=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 56.50055.000 57.000 55.800 55.00058.300 12 Personalaufwendungen -21.550-22.300- -22.600-19.077,58 -22.900 -24.000-22.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.300 -16.800-17.150 -17.200-15.464,67 -17.500 Vergütung der Beschäftigten -18.300 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -300 -3000 -300-216,75 -300 -300 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.300 -1.300-1.300 -1.3000,00 -1.300 -1.400 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.600 -3.700-3.850 -3.800-3.396,16 -3.800 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -4.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 00 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -24.450-30.750- -34.950-18.393,32 -34.950 -34.950-34.950 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -15.000-14.000 -15.000-5.549,46 -15.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 €, Rau, Belegung Gräber Erdarbeiten -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.750 -1.750-1.750 -1.750-1.253,16 -1.750 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.200 -2.200-2.200 -2.200-1.354,99 -2.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -2.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.300 -2.300-2.300 -2.300-1.965,50 -2.300 Neuer Abfallcontainer -2.300 222 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 96Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42720000 Aufwendungen für EDV -4.200 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 -2.700 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -9.500 -9.500-9.000 -9.500-8.270,21 -9.500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, öffnen Gräber -9.500 15 Abschreibungen -31.700-39.000- -31.700-31.609,00 -31.700 -31.700-31.700 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -31.700 -31.700-39.000 -31.700-31.609,00 -31.700 Abschreibungen -31.700 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-650- -750-1.048,00 -750 -750-750 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-768,00 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -850 -600-500 -600-280,00 -600 Neuer Regenschutz, gestiegene Kosten -600 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 -70.127,90=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -78.700-92.700 -90.000 -90.300 -91.400-89.500 -6.450,05=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -22.200-37.700 -33.000 -34.500 -36.400-31.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -168.950-147.250- -166.550-153.947,66 -167.100 -169.650-169.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -153.450 -154.300-131.550 -151.050-138.538,66 -151.600 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 40.000 € Personalkosten 00./02./03.: 14.700 € -154.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.500 -15.500-15.700 -15.500-15.409,00 -15.500 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -15.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -153.947,66=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -168.950-147.250 -166.550 -167.100 -169.650-169.800 -160.397,71=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -191.150-184.950 -199.550 -201.600 -206.050-201.000 223 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 97Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -1.200-1.200- -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200-1.200 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 Aufteilung Deckumlage Förderung der Landwirtschaft -1.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.080,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -1.080,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.100-8.150- -9.0500,00 -8.900 -9.050-9.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.100 -9.500-8.150 -9.0500,00 -8.900 -9.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.100-8.150 -9.050 -8.900 -9.050-9.500 -1.080,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -10.300-9.350 -10.250 -10.100 -10.250-10.700 224 Wirtschaftsförderung, Interkommunales Gewerbegebiet IGMS Wirtschaftsförderung, Interkommunales Gewerbegebiet IGMS57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 98Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.0001.600+ 1.0001.072,77 1.000 1.0001.000 34110000 Mieten und Pachten 1.000 1.0001.600 1.0001.072,77 1.000 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet alle zwei Jahr Auszahlung 1.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.072,77=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.600 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -117.200-10.000- -145.8000,00 -310.800 -150.000-130.100 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -117.200 -130.100-10.000 -145.8000,00 -310.800 Aufwendungen interkommunales Gewerbegebiet - Anteil Baindt -150.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -117.200-10.000 -145.800 -310.800 -150.000-130.100 1.072,77=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -116.200-8.400 -144.800 -309.800 -149.000-129.100 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.500-21.550- -19.150-12.517,06 -19.600 -19.700-19.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.500 -19.500-21.550 -19.150-12.517,06 -19.600 -19.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -12.517,06=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.500-21.550 -19.150 -19.600 -19.700-19.500 -11.444,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -136.700-29.950 -163.950 -329.400 -168.700-148.600 225 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 99Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 38.40044.000+ 38.40040.205,98 38.400 38.40038.400 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.400 6.4007.500 6.4006.450,00 6.400 6.400 34112000 Pacht Gaststätte 8.500 8.50010.000 8.5008.500,00 8.500 8.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 23.000 23.00026.000 23.00023.056,48 23.000 23.000 34619000 Kostenersätze 500 500500 5002.199,50 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 40.205,98=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.40044.000 38.400 38.400 38.40038.400 12 Personalaufwendungen -19.800-13.450- -20.800-19.841,51 -21.100 -22.300-20.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -14.600 -15.100-10.050 -15.400-14.734,63 -15.700 -16.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -100 -1000 -100-63,70 -100 -100 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.000 -1.000-800 -1.000-925,99 -1.000 -1.100 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -4.100 -4.200-2.600 -4.300-4.117,19 -4.300 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -81.500-83.900- -76.500-71.206,72 -76.500 -76.500-76.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -30.000 -25.000-25.000 -25.000-31.474,79 -25.000 Sanierungskonzept SKH - Vorhaltemaßnahmen - Kühlanlagen, Unvorhergesehenes, Gaststätte zur Mühle jährlich 25.000 € Erneuerung Lüftungsvlies 2025 15.000 € -25.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-2.531,55 -2.500 Ersatz Inventar SKH -2.500 42310000 Mieten und Pachten 0 0-8.400 00,00 0 0 42411000 Fernwärme / Heizung -23.000 -23.000-23.000 -23.000-16.702,35 -23.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -23.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.500 -12.500-12.500 -12.500-9.086,33 -12.500 -12.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-11.411,70 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen -44.500-38.500- -43.500-49.036,00 -43.500 -43.500-44.500 226 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 100Seite : 10.12.2024Datum: 14:47:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -44.000 -44.000-38.000 -43.000-49.036,00 -43.000 Abschreibungen -43.000 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.500-5.500- -2.500-1.847,12 -2.500 -2.500-2.500 44110000 Sonstige Personalaufwendungen u. a. Stellenanzeigen etc. 0 00 0-792,88 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -500-2.500 -500-267,98 -500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-171,97 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-2.000 -1.000-614,29 -1.000 -1.000 -141.931,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -148.300-141.350 -143.300 -143.600 -144.800-143.900 -101.725,37=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -109.900-97.350 -104.900 -105.200 -106.400-105.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -101.600-91.400- -101.050-98.732,57 -101.450 -103.450-102.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -90.700 -91.250-79.600 -90.150-87.857,57 -90.550 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -92.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -10.900 -10.900-11.800 -10.900-10.875,00 -10.900 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -10.900 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -98.732,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -101.600-91.400 -101.050 -101.450 -103.450-102.150 -200.457,94=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -211.500-188.750 -205.950 -206.650 -209.850-207.650 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 227 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 228 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.0007.484.300 8.677.0007.737.718,57 8.677.900 8.677.0008.106.900 30110000 Grundsteuer A 36.000 36.00042.000 36.00037.337,58 36.000 Grundsteuer A - Hebesatz 600 v. H. 36.000 30120000 Grundsteuer B 736.000 750.000700.000 900.000692.998,16 900.000 Grundsteuer B - Hebesatz 230 v. H., Anpassung im Jahr 2027 900.000 30130000 Gewerbesteuer 2.500.000 2.750.0002.500.000 3.000.0002.796.052,89 3.000.000 Hebesatz: Erhöhung um 10 Hebesatzpunkte auf 380 v. H. im Jahr 2025 Hebesatz: Erhöhung um 10 Hebesatzpunkte auf 390 v. H. im Jahr 2026 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.780.000 3.940.0003.635.000 4.100.0003.620.008,51 4.100.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2025: 8,1 Mrd. € x 0,0004664 2026: 8,4 Mrd. € x 0,0004664 resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer (Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 285.000 294.000285.000 300.000279.708,43 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,17 Mrd bzw. 1,20 Mrd. x Schlüsselzahl 0,000244399 300.000 30320000 Hundesteuer 21.000 21.00020.000 23.00020.320,00 23.000 Hundesteuer-Anpassung 2025, 1. Hund 102 €, 2. Hund 204 € 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 3.000 3.0002.500 3.0004.226,00 3.000 Zweitwohnungssteuer 3.000 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 900800 00,00 900 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 305.000 312.000299.000 315.000287.067,00 315.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2025 und 2026: 658 Mio.€/ 674 Mio.€ x 0,0004664 315.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.390.0003.490.000+ 3.550.0003.272.500,80 3.650.000 3.600.0003.360.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.620.000 2.590.0002.745.000 2.750.0002.454.142,00 2.850.000 2025/2026: Schlüsselzuweisungen (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag (höhere Steuerkraftmesszahl 2025 und gleichzeitig geringere Einwohnerzahlen wegen Zensus 2022) 2.800.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 770.000 770.000745.000 800.000775.228,80 800.000 Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG 138 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 800.000 229 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 043.130,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 0225,00 0 00 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 0 00 0225,00 0 0 11.010.444,37=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 11.056.00010.974.300 12.227.000 12.327.900 12.277.00011.466.900 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 0-3.868,43 0 00 47220002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer B 0 00 0-0,03 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-3.862,40 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-6,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.774.000-4.363.500- -5.200.000-3.579.532,00 -5.300.000 -5.300.000-5.091.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -237.000 -260.500-260.000 -300.000-148.172,50 -300.000 Gewerbesteuerumlagesatz: 35% - Gewerbesteueraufkommen prognostiziert. 2025 2,50 Mio. , 2026 2,75 Mio. € -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.894.000 -2.016.700-1.790.000 -2.100.000-1.595.445,50 -2.200.000 Finanzausgleichsumlage an das Land FAG-Umlagesatz 22,22% Steuerkraftsumme: 2025: 8.523.600 € Steuerkraftsumme 2026 voraussichtl.: 9.075.700 € -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -2.643.000 -2.814.000-2.313.500 -2.800.000-1.835.914,00 -2.800.000 Kreisumlage 2025 und 2026 Hebesatz: 31,0 v.H.: Mehraufwand 330.000 € bzw. 500.000 € 2025: Steuerkraftsumme: 8.523.600 €, 2026: Steuerkraftsumme: 9.075.600 € Im Finanzplanungszeitraum ist die hohe Kreisumlage nicht verkraftbar. -2.800.000 230 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -3.583.400,43=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.774.000-4.363.500 -5.200.000 -5.300.000 -5.300.000-5.091.200 7.427.043,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.282.0006.610.800 7.027.000 7.027.900 6.977.0006.375.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 7.427.043,94=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 6.282.0006.610.800 7.027.000 7.027.900 6.977.0006.375.700 231 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 014.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 014.000 00,00 0 falscher Planansatz im Vorjahr - ist richtig auf der Kontierung 3651 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 243.80065.600+ 205.000296.974,19 200.000 195.000211.500 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 60.000 5.000400 5.000205.160,19 5.000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto - Festgeldbestand schmilzt 2023 und 2024 konnte Geld für durchschnittlich 3% angelegt werden. 5.000 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 169.000 171.50065.200 165.00076.977,57 160.000 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen: Höhere Verzinsung der Trägerdarlehen. Zinseinnahmen EB Wasserversorgung insgesamt: 35.100 €/ 37.300 € Zinseinnahmen EB Abwasserbeseitigung insgesamt: 103.100 €/ 104.200 € Zinseinnahmen ZV Wasserversorgung insgesamt: 30.800 €/ 30.000 € 155.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 14.800 35.0000 35.00014.836,43 35.000 Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG - Rendite 3,5% - Aufzahlung 2025 zum 01.07. auf 1 Mio. € 35.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 296.974,19=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 243.80079.600 205.000 200.000 195.000211.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-312.000- -210.000-44.633,94 -210.000 -210.000-160.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -10.000 -10.000-10.000 -10.000-1.502,77 -10.000 Zinsen für Kassenkredite, Liquidität wird mit Investitionen massiv runter gefahren. -10.000 232 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 06.12.2024Datum: 11:41:34Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -120.000 -150.000-300.000 -200.000-41.818,67 -200.000 Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt - Kreditaufnahmen Durchschnittzinssatz 3%- Aufnahme 2024 max. 5 Mio. - restliche Aufnahme 2026 -200.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs 0 0-2.000 0-1.312,50 0 Keine Verwahrentgelte mehr zu zahlen. 0 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-160.000- 00,00 0 00 44980000 Deckungsreserve 0 0-160.000 00,00 0 Deckungsreserve. Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben auf null gesetzt. 0 -44.633,94=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -130.000-472.000 -210.000 -210.000 -210.000-160.000 252.340,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 113.800-392.400 -5.000 -10.000 -15.00051.500 21 Erträge aus internen Leistungen 660.900560.200+ 660.900634.920,55 660.900 660.900660.900 38120000 Kalkulatorische Zinsen 660.900 660.900560.200 660.900634.920,55 660.900 660.900 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 634.920,55=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 660.900560.200 660.900 660.900 660.900660.900 887.260,80=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 774.700167.800 655.900 650.900 645.900712.400 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 233 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 234 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 11:46:27Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2.700.7502.393.650+ 2.658.7002.242.555,72 2.669.350 2.710.3502.709.600 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.602.250-2.280.450- -2.553.600-2.127.373,44 -2.589.700 -2.635.700-2.599.100 115.182,28=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 98.500113.200 105.100 79.650 74.650110.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 5.583.6001.570.000+ 1.800.0001.967.243,92 1.950.000 1.650.0001.000.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 1.967.243,92=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 5.583.6001.570.000 1.800.000 1.950.000 1.650.0001.000.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.324.400-1.750.000- -1.000.000-3.280.844,08 -1.000.000 -1.000.000-1.000.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 0-182.954,04 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -178.100-200.400- -38.000-15.984,58 -35.000 -35.000-66.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-12.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -5.000-2.000- 0-5.120,82 0 0-25.000 -3.496.903,52=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.507.500-1.952.400 -1.038.000 -1.035.000 -1.035.000-1.091.000 -1.529.659,60=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 4.076.100-382.400 762.000 915.000 615.000-91.000 -1.414.477,32=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 4.174.600-269.200 867.100 994.650 689.65019.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 235 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 236 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 73.65071.650+ 71.15090.971,72 71.150 71.15079.150 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -742.100-735.500- -728.900-549.852,12 -735.200 -774.250-743.750 -458.880,40=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -668.450-663.850 -657.750 -664.050 -703.100-664.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 82.500242.000+ 01.800,00 0 030.100 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 010.000+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 1.800,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 82.500252.000 0 0 030.100 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -750.000-1.500.000- 0-15.202,25 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -27.100-26.500- 0-381.801,17 0 0-27.250 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -25.0000- 0-5.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -402.003,42=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -802.100-1.526.500 0 0 0-27.250 -400.203,42=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -719.600-1.274.500 0 0 02.850 -859.083,82=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.388.050-1.938.350 -657.750 -664.050 -703.100-661.750 237 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 185.700134.200+ 185.900168.195,09 186.000 186.100185.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.453.900-956.400- -1.235.950-998.575,61 -1.242.050 -1.260.200-1.221.850 -830.380,52=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.268.200-822.200 -1.050.050 -1.056.050 -1.074.100-1.036.050 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 1.068.9001.228.000+ 0472.500,00 0 0800.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 472.500,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 1.068.9001.228.000 0 0 0800.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -3.145.000-5.000.000- 0-2.460.475,35 0 0-25.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -350.000-357.500- 0-8.730,06 0 0-60.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -1.0000- 00,00 0 00 -2.469.205,41=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.496.000-5.357.500 0 0 0-85.000 -1.996.705,41=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.427.100-4.129.500 0 0 0715.000 -2.827.085,93=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -3.695.300-4.951.700 -1.050.050 -1.056.050 -1.074.100-321.050 238 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 6.0006.000+ 1.00011.793,60 1.000 1.0001.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -85.100-54.900- -70.650-43.998,62 -70.600 -70.850-70.750 -32.205,02=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -79.100-48.900 -69.650 -69.600 -69.850-69.750 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -32.205,02=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -79.100-48.900 -69.650 -69.600 -69.850-69.750 239 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 400700+ 400400,00 400 400400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -56.950-51.000- -58.950-42.267,92 -59.300 -61.100-58.300 -41.867,92=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -56.550-50.300 -58.550 -58.900 -60.700-57.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -25.0000- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.000-5.000- 00,00 0 0-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -30.000-5.000 0 0 0-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -30.000-5.000 0 0 0-5.000 -41.867,92=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -86.550-55.300 -58.550 -58.900 -60.700-62.900 240 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 350400+ 350229,00 350 350350 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -136.000-120.200- -135.550-135.336,26 -132.150 -137.600-132.550 -135.107,26=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -135.650-119.800 -135.200 -131.800 -137.250-132.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -135.107,26=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -135.650-119.800 -135.200 -131.800 -137.250-132.200 241 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -23.300-19.550- -23.300-28.396,24 -23.400 -23.800-23.050 -28.396,24=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -23.300-19.550 -23.300 -23.400 -23.800-23.050 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -28.396,24=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -23.300-19.550 -23.300 -23.400 -23.800-23.050 242 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 651.950613.800+ 645.850757.620,77 647.950 652.650644.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -869.200-824.600- -876.500-606.271,61 -881.700 -891.500-884.500 151.349,16=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -217.250-210.800 -230.650 -233.750 -238.850-239.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -300.0000- -200.0000,00 -600.000 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.0000- 00,00 0 0-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -305.0000 -200.000 -600.000 0-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -305.0000 -200.000 -600.000 0-5.000 151.349,16=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -522.250-210.800 -430.650 -833.750 -238.850-244.700 243 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.347.0001.207.000+ 1.467.0001.242.452,59 1.467.000 1.467.0001.382.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.581.900-3.021.150- -3.749.450-2.947.976,59 -3.778.250 -3.807.700-3.833.500 -1.705.524,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -2.234.900-1.814.150 -2.282.450 -2.311.250 -2.340.700-2.451.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 03.533,10 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 3.533,10=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -150.000-10.451,18 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -14.800-2.000- -5.000-32.687,89 -5.000 -5.000-5.900 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -77.500-40.000- -150.0000,00 0 0-6.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -2.5000- -2.500-6.384,83 -2.500 -2.500-2.500 -49.523,90=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -94.800-42.000 -307.500 -7.500 -7.500-14.400 -45.990,80=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -94.800-42.000 -307.500 -7.500 -7.500-14.400 -1.751.514,80=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.329.700-1.856.150 -2.589.950 -2.318.750 -2.348.200-2.465.900 244 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.200-4.200- -4.200-4.959,00 -4.200 -4.200-4.200 -4.959,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -4.959,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 245 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 300300+ 30025.361,21 300 300300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -304.200-256.100- -293.950-248.603,39 -294.100 -296.300-297.950 -223.242,18=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -303.900-255.800 -293.650 -293.800 -296.000-297.650 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 125.0000+ 00,00 0 0382.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 0132.000 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 125.0000 0 0 0514.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -400.000-10.000- -20.0000,00 0 0-1.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -27.000-5.000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-27.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -4.0000- 0-162.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -162.000,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -431.000-15.000 -22.500 -2.500 -2.500-1.027.000 -162.000,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -306.000-15.000 -22.500 -2.500 -2.500-513.000 -385.242,18=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -609.900-270.800 -316.150 -296.300 -298.500-810.650 246 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 24.5004.800+ 25.50033.642,39 25.500 25.50025.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -896.250-962.000- -746.800-680.958,76 -1.033.600 -698.050-863.200 -647.316,37=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -871.750-957.200 -721.300 -1.008.100 -672.550-837.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 150.000300.000+ 0500.000,00 0 0150.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.100.0001.930.000+ 700.0000,00 0 02.000.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 500.000,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 1.250.0002.230.000 700.000 0 02.150.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -660.000-1.158.000- -420.0000,00 0 0-1.200.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -100.000-35.000- 00,00 0 0-100.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.5000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -762.500-1.193.000 -420.000 0 0-1.300.000 500.000,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 487.5001.037.000 280.000 0 0850.000 -147.316,37=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -384.25079.800 -441.300 -1.008.100 -672.55012.300 247 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 483.000463.800+ 528.000733.604,69 533.000 538.000513.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -553.650-459.550- -553.050-480.971,17 -534.350 -538.000-554.500 252.633,52=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -70.6504.250 -25.050 -1.350 0-41.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 150.0002.010.000+ 0139.587,98 0 0150.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 150.0000+ 05.850,00 0 0150.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 131.700129.350+ 131.700144.350,00 131.700 131.700131.700 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 289.787,98=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 431.7002.139.350 131.700 131.700 131.700431.700 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -925.000-300.000- -600.000-276.377,86 -50.000 -35.000-1.085.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.735.000-750.000- 0-1.253,24 0 0-100.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -500.0000- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-75.171,31 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -352.802,41=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.160.000-1.050.000 -600.000 -50.000 -35.000-1.185.000 -63.014,43=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.728.3001.089.350 -468.300 81.700 96.700-753.300 189.619,09=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.798.9501.093.600 -493.350 80.350 96.700-794.800 248 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.00031.500+ 31.50031.386,17 31.500 31.50031.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -892.900-836.400- -1.003.700-632.569,32 -1.011.050 -1.087.000-1.041.950 -601.183,15=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -861.900-804.900 -972.200 -979.550 -1.055.500-1.010.450 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 170.000120.000+ 0319.134,38 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 815.0001.130.000+ 0409.807,98 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 02.340,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 731.282,36=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 985.0001.250.000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 015,35 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -2.932.500-1.462.000- -1.502.500-776.916,68 -967.500 -382.500-402.500 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -50.0000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -3.5000- 00,00 0 0-523.250 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -776.901,33=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -2.986.000-1.462.000 -1.502.500 -967.500 -382.500-925.750 -45.618,97=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.001.000-212.000 -1.502.500 -967.500 -382.500-925.750 -646.802,12=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.862.900-1.016.900 -2.474.700 -1.947.050 -1.438.000-1.936.200 249 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 37.00035.000+ 40.000110.619,60 40.000 40.00040.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -563.250-526.350- -571.750-528.262,18 -569.650 -576.550-587.100 -417.642,58=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -526.250-491.350 -531.750 -529.650 -536.550-547.100 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 0385.300,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 385.300,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 0-15,35 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -30.000-160.000- -10.000-635.823,33 -310.000 -10.000-10.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -117.500-30.000- -105.0000,00 -215.000 -15.000-17.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -635.838,68=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -147.500-190.000 -115.000 -525.000 -25.000-27.500 -250.538,68=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -147.500-190.000 -115.000 -525.000 -25.000-27.500 -668.181,26=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -673.750-681.350 -646.750 -1.054.650 -561.550-574.600 250 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 12.12.2024Datum: 14:10:13Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 39.40045.600+ 39.40075.061,61 39.400 39.40039.400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -343.100-225.800- -365.800-243.442,47 -531.950 -374.450-351.150 -168.380,86=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -303.700-180.200 -326.400 -492.550 -335.050-311.750 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -24.000-60.000- -60.000-52.302,00 0 0-15.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -27.5000- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -52.302,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -51.500-60.000 -60.000 0 0-15.000 -52.302,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -51.500-60.000 -60.000 0 0-15.000 -220.682,86=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -355.200-240.200 -386.400 -492.550 -335.050-326.750 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 251 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 252 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 12.12.2024Datum: 14:15:35Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 11.960.70011.614.100+ 13.092.90017.029.828,38 13.188.800 13.132.90012.339.300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.904.000-4.835.500- -5.410.000-8.771.139,11 -5.510.000 -5.510.000-5.251.200 8.258.689,27=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 7.056.7006.778.600 7.682.900 7.678.800 7.622.9007.088.100 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.000.000800.000+ 039.200.000,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 39.200.000,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.000.000800.000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 0-41.200.000,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -41.200.000,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 -2.000.000,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 6.000.000800.000 0 0 00 6.258.689,27=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 13.056.7007.578.600 7.682.900 7.678.800 7.622.9007.088.100 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 253 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 254 Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 76 .1 87 ,4 5 5. 12 0 66 .5 00 12 0. 00 0 0 60 .0 00 0 13 .0 00 28 9. 18 7, 45 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 8. 75 4, 10 5. 12 0 2. 00 0 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 38 .7 54 ,1 0 V ire ns ch ut z A ns ch af fu ng v on n eu en L iz en ze n - V ie re ns ch ut z; 20 25 - A ns ch af fu ng w ei te re r S of tw ar e (5 00 0 €) 20 26 - A ns ch af fu ng w ei te re r S of tw ar e (5 00 0 €) - E in fü hr un g K 1 (2 0. 00 0 €) 255 Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 67 .4 33 ,3 5 0 64 .5 00 11 5. 00 0 0 35 .0 00 0 13 .0 00 25 0. 43 3, 35 - E rs at zb es ch af fu ng E D V (2 02 5, 2 02 6: je 1 0. 00 0 €) - E rs at zb es ch af fu ng B ac ku p- S er ve r ( 20 26 : 2 5. 00 0 €) S pe rr ve rm er k - W eb G is lö su ng (2 02 7: 3 .0 00 € ) 20 25 - D ig ita lis ie ru ng S itz un gs sa al m it fe st in te gr ie rte m B ea m er , A us st at tu ng , S te ck do se n (5 .0 00 € ) m it S pe rr ve rm er k - N eu e S er ve r R at ha us 6 0% A uf te ilu ng a uf 2 0% E D V W as se r- u nd 2 0% E D V A bw as se r -3 5. 00 0 € je w ei ls (1 00 .0 00 € ) 20 26 w ur de g es tri ch en (D ig ita lis ie ru ng S itz un gs sa al m it fe st in te gr ie rte m B ea m er , A us st at tu ng , S te ck do se n m it 10 .0 00 € ) 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 10 .0 00 0 76 .1 87 ,4 5 5. 12 0 66 .5 00 12 0. 00 0 0 60 .0 00 0 13 .0 00 28 9. 18 7, 45 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -1 0. 00 0 0 -7 6. 18 7, 45 -5 .1 20 -6 6. 50 0 -1 20 .0 00 0 -6 0. 00 0 0 -1 3. 00 0 -2 89 .1 87 ,4 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 10 .0 00 0 76 .1 87 ,4 5 5. 12 0 66 .5 00 12 0. 00 0 0 60 .0 00 0 13 .0 00 28 9. 18 7, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 256 F in an zv er w al tu n g , K as se , A b g ab en w es en F in an zv er w al tu n g , K as se , A b g ab en w es en 11 22 00 00 11 22 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g F in an zv er w al tu n g , K as se , A b g ab en w es en F in an zv er w al tu n g , K as se 11 22 11 22 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 -4 .0 96 ,5 8 0 0 0 0 0 0 0 -4 .0 96 ,5 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 4. 09 6, 58 0 0 0 0 0 0 0 4. 09 6, 58 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 257 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G ru n d st ü ck s- u n d G eb äu d em an ag em en t, T ec h n . I m m o b ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 2. 07 0, 60 2. 07 0 0 0 0 0 0 0 2. 07 0, 60 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 07 0, 60 2. 07 0 0 0 0 0 0 0 2. 07 0, 60 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g B ür ge rth ek en um ba u (2 02 6 - 1 5. 00 0 €, 2 02 7 - 1 5. 00 0 €) (E rs at zb es ch af fu ng M öb el 7 .5 00 € p ro J ah r) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 2. 07 0, 60 2. 07 0 0 0 0 0 0 0 2. 07 0, 60 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g B ür ge rth ek en um ba u (2 02 6 - 1 5. 00 0 €, 2 02 7 - 1 5. 00 0 €) (E rs at zb es ch af fu ng M öb el 7 .5 00 € p ro J ah r) 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 -2 6. 36 2, 99 -1 1. 36 2 -1 5. 00 0 -7 .5 00 0 -7 .5 00 0 0 -4 1. 36 2, 99 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 258 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s G ru n d st ü ck s- u n d G eb äu d em an ag em en t, T ec h n . I m m o b ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 28 .4 33 ,5 9 13 .4 33 15 .0 00 7. 50 0 0 7. 50 0 0 0 43 .4 33 ,5 9 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 259 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 17 .3 94 ,2 4 0 0 0 0 0 0 0 17 .3 94 ,2 4 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 17 .3 94 ,2 4 0 0 0 0 0 0 0 17 .3 94 ,2 4 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 6. 83 5, 00 69 4 0 0 0 0 0 0 6. 83 5, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 6. 38 5, 00 69 4 0 0 0 0 0 0 6. 38 5, 00 20 25 - V W T ra ns po rte r A llr ad g eb ra uc ht (3 5. 00 0 € ge br au ch t), S tro m ag gr eg at (1 .9 00 € ) 20 26 - E le kt ro -G ab el st ap le r i n H öh e vo n 20 .0 00 € , 2 02 7 ff. P la na ns ät ze 2 5. 00 0 € 68 31 26 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on M as ch in en 0 0 45 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 45 0, 00 20 25 - S ch le ge lm äh er (E rs at zb es ch af fu ng ) 9 .5 00 € , R as en m äh er h an dg ef üh rt 2. 70 0 € - G ro ße H an dk re is sä ge 1 .0 00 € , A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 20 26 - A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 24 .2 29 ,2 4 69 4 0 0 0 0 0 0 24 .2 29 ,2 4 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 260 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 25 .0 00 0 20 0. 94 3, 59 2. 55 0 12 0. 90 0 55 .6 00 0 23 .5 00 0 25 .0 00 35 5. 04 3, 59 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 25 .0 00 0 90 .3 61 ,7 8 0 31 .9 00 36 .9 00 0 20 .0 00 0 25 .0 00 22 2. 26 1, 78 20 25 - V W T ra ns po rte r A llr ad g eb ra uc ht (3 5. 00 0 € ge br au ch t), S tro m ag gr eg at (1 .9 00 € ) 20 26 - E le kt ro -G ab el st ap le r i n H öh e vo n 20 .0 00 € , 2 02 7 ff. P la na ns ät ze 2 5. 00 0 € 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0 0 19 .8 45 ,2 9 2. 55 0 9. 00 0 16 .7 00 0 3. 50 0 0 0 40 .0 45 ,2 9 20 25 - S ch le ge lm äh er (E rs at zb es ch af fu ng ) 9 .5 00 € , R as en m äh er h an dg ef üh rt 2. 70 0 € - G ro ße H an dk re is sä ge 1 .0 00 € , A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 20 26 - A kk u, G er ät e 3. 50 0 € 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 80 .0 00 ,0 0 0 80 .0 00 0 0 0 0 0 80 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 10 .7 36 ,5 2 0 0 2. 00 0 0 0 0 0 12 .7 36 ,5 2 Ta bl et in kl . G IS (2 02 5 - 2 .0 00 € ) - jä hr lic h 2. 00 0 € w ei te re B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng N N 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 25 .0 00 0 20 0. 94 3, 59 2. 55 0 12 0. 90 0 55 .6 00 0 23 .5 00 0 25 .0 00 35 5. 04 3, 59 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -2 5. 00 0 0 -1 76 .7 14 ,3 5 -1 .8 56 -1 20 .9 00 -5 5. 60 0 0 -2 3. 50 0 0 -2 5. 00 0 -3 30 .8 14 ,3 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 261 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 25 .0 00 0 20 0. 94 3, 59 2. 55 0 12 0. 90 0 55 .6 00 0 23 .5 00 0 25 .0 00 35 5. 04 3, 59 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 262 G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 1. 95 0. 00 0 0 3. 84 9. 94 6, 68 1. 96 4. 47 9 1. 57 0. 00 0 5. 58 3. 60 0 0 1. 00 0. 00 0 0 1. 80 0. 00 0 15 .8 33 .5 46 ,6 8 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1. 95 0. 00 0 0 3. 84 9. 94 6, 68 1. 96 4. 47 9 1. 57 0. 00 0 5. 58 3. 60 0 0 1. 00 0. 00 0 0 1. 80 0. 00 0 15 .8 33 .5 46 ,6 8 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g A ns at z; (2 02 8 - 1 50 .0 00 € , 2 02 9 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z in d er Z ep pe lin st ra ße ; (2 02 5 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng v on s on st ig es W oh nb au la nd F in an zp la n; (2 02 5 - 0 € , 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 20 27 - 1. 00 0. 00 0 €) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 5 50 0. 00 0 €, 2 02 6 5 00 .0 00 € ) V er äu ße ru ng K on ze pt ve rg ab e S ch ac he ne r S tra ße 1 00 (2 02 5 - 6 00 .0 00 € ) P ro j. 26 20 25 : E rw er b G ru nd st üc ke in kl . N eb en ko st en Te ilv er ka uf 2 02 7: 1 . B au ab sc hn itt P ro j. 29 B au ge bi et L ili en st ra ße V er ka uf 2 02 5 al le r 1 6 B au pl ät ze (2 02 6 - 2 .4 00 .0 00 € ) - A us ga be n 16 E rd w är m eb oh ru ng n un d E in na hm en d er E rd w är m eb oh ru ng h au sh al ts ne ut ra l m it 34 4. 00 0 € A us ga be n 20 25 u nd 3 44 .0 00 € 2 02 5 da rg es te llt . P ro j. 30 - 20 25 - A bg ab e G ru nd st üc ke a n Zw ec kv er ba nd IG M S b zw . V er ka uf in H öh e vo n 2. 13 0. 00 00 € 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 263 G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 1. 95 0. 00 0 0 3. 84 9. 94 6, 68 1. 96 4. 47 9 1. 57 0. 00 0 5. 58 3. 60 0 0 1. 00 0. 00 0 0 1. 80 0. 00 0 15 .8 33 .5 46 ,6 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 00 0. 00 0 0 6. 72 0. 40 1, 90 3. 28 0. 84 4 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .5 44 .8 01 ,9 0 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 6. 39 4. 83 8, 62 2. 95 5. 28 0 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .2 19 .2 38 ,6 2 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g A ns at z; (2 02 8 - 1 50 .0 00 € , 2 02 9 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z in d er Z ep pe lin st ra ße ; (2 02 5 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng v on s on st ig es W oh nb au la nd F in an zp la n; (2 02 5 - 0 € , 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 20 27 - 1. 00 0. 00 0 €) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 5 50 0. 00 0 €, 2 02 6 5 00 .0 00 € ) V er äu ße ru ng K on ze pt ve rg ab e S ch ac he ne r S tra ße 1 00 (2 02 5 - 6 00 .0 00 € ) P ro j. 26 20 25 : E rw er b G ru nd st üc ke in kl . N eb en ko st en Te ilv er ka uf 2 02 7: 1 . B au ab sc hn itt P ro j. 29 B au ge bi et L ili en st ra ße V er ka uf 2 02 5 al le r 1 6 B au pl ät ze (2 02 6 - 2 .4 00 .0 00 € ) - A us ga be n 16 E rd w är m eb oh ru ng n un d E in na hm en d er E rd w är m eb oh ru ng h au sh al ts ne ut ra l m it 34 4. 00 0 € A us ga be n 20 25 u nd 3 44 .0 00 € 2 02 5 da rg es te llt . P ro j. 30 - 20 25 - A bg ab e G ru nd st üc ke a n Zw ec kv er ba nd IG M S b zw . V er ka uf in H öh e vo n 2. 13 0. 00 00 € 264 G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 9: 12 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 21 21 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei W oh nb au te n 0 0 32 5. 56 3, 28 32 5. 56 3 0 0 0 0 0 0 32 5. 56 3, 28 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 18 2. 95 4, 04 18 2. 95 4 0 0 0 0 0 0 18 2. 95 4, 04 78 71 21 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i W oh nb au te n 0 0 18 2. 95 4, 04 18 2. 95 4 0 0 0 0 0 0 18 2. 95 4, 04 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 48 .0 00 ,0 0 12 .0 00 0 0 0 0 0 0 48 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 48 .0 00 ,0 0 12 .0 00 0 0 0 0 0 0 48 .0 00 ,0 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 1. 00 0. 00 0 0 6. 95 1. 35 5, 94 3. 47 5. 79 8 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .7 75 .7 55 ,9 4 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 95 0. 00 0 0 -3 .1 01 .4 09 ,2 6 -1 .5 11 .3 18 -1 80 .0 00 4. 25 9. 20 0 0 50 0. 00 0 0 80 0. 00 0 4. 05 7. 79 0, 74 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 1. 00 0. 00 0 0 6. 95 1. 35 5, 94 3. 47 5. 79 8 1. 75 0. 00 0 1. 32 4. 40 0 0 50 0. 00 0 0 1. 00 0. 00 0 11 .7 75 .7 55 ,9 4 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 265 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 266 Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 00 00 12 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ei nw oh ne rw es en Ei nw oh ne rw es en 12 22 12 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 A ns ch af fu ng V O IS M es o lt. A ng eb ot v om 1 8. 08 .2 02 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 5. 31 5, 31 0 0 0 0 0 0 0 -1 5. 31 5, 31 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 15 .3 15 ,3 1 0 0 0 0 0 0 0 15 .3 15 ,3 1 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 267 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .5 00 ,0 0 0 -1 .5 00 0 0 0 0 0 -1 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 268 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 24 6. 20 0, 00 1. 80 0 24 2. 00 0 82 .5 00 0 30 .1 00 0 0 35 8. 80 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 24 6. 20 0, 00 1. 80 0 24 2. 00 0 82 .5 00 0 30 .1 00 0 0 35 8. 80 0, 00 Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au A us gl ei ch st oc k (2 02 5 - 9 9. 00 0 €, 2 02 6 - 9 9. 00 0) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au A us gl ei ch st oc k in sg es am t 3 30 .0 00 € - 20 24 1 32 .0 00 € ab ge ru fe n Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au V w V -Z Fe u - 3 0. 10 0 € 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Fo lg en de F ah rz eu ge w ur de n vo m G R g es tri ch en : Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt m it La de bo ar dw an d: 1 80 .0 00 Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er 2 0. 00 0 € Fa hr ze ug e: A bg as ab sa ug un g fü r G W -T ra ns po rt: 5 .0 00 € Fa hr ze ug e: K fZ -L ad eg er ät fü r G W -T ra ns po rt: 1 .0 00 € K at S : H oc hw as se rb oo t: 20 .0 00 € 20 27 : M ar ki se fü r M TW 2 .0 00 € 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 25 6. 20 0, 00 1. 80 0 25 2. 00 0 82 .5 00 0 30 .1 00 0 0 36 8. 80 0, 00 269 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 52 7. 10 2, 25 15 .2 02 1. 50 0. 00 0 75 0. 00 0 0 0 0 0 2. 27 7. 10 2, 25 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 27 .1 02 ,2 5 15 .2 02 0 0 0 0 0 0 27 .1 02 ,2 5 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 1. 50 0. 00 0, 00 0 1. 50 0. 00 0 75 0. 00 0 0 0 0 0 2. 25 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C ; K os te ns ch ät zu ng 1 ,5 M io . € in kl . B au ho f - R es tfi na nz ie ru ng 2 02 5 75 0. 00 0 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 50 3. 81 5, 96 38 1. 80 1 25 .0 00 27 .1 00 0 27 .2 50 0 0 55 8. 16 5, 96 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 45 5. 12 3, 89 37 1. 62 3 0 0 0 0 0 0 45 5. 12 3, 89 Fo lg en de F ah rz eu ge w ur de n vo m G R g es tri ch en : Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt m it La de bo ar dw an d: 1 80 .0 00 Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er 2 0. 00 0 € Fa hr ze ug e: A bg as ab sa ug un g fü r G W -T ra ns po rt: 5 .0 00 € Fa hr ze ug e: K fZ -L ad eg er ät fü r G W -T ra ns po rt: 1 .0 00 € K at S : H oc hw as se rb oo t: 20 .0 00 € 20 27 : M ar ki se fü r M TW 2 .0 00 € 270 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 48 .6 92 ,0 7 10 .1 78 25 .0 00 27 .1 00 0 27 .2 50 0 0 10 3. 04 2, 07 20 25 : FW -H au s: S tü tz en g el b/ sc hw ar z 1. 00 0 € A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n 1. 00 0 € 2 H an ds ch ut ro ck ne r 1 .0 00 € A te m sc hu tz sc hr an k 1. 00 0 € P ut zs ch ra nk W er ks ta tt 1. 00 0 € B at te rie sc hr an k 3. 00 0 € N U C -M in iP C 3 M on ito re 1 .5 00 € 2 S ch w er la st re ga le 3 .6 00 € 5 G as e M es sg er ät B ra nd : 4 C FK F la sc he n 3. 60 0 € (9 00 € /S tü ck ) Fl ac hs au gk or b 1. 00 0 € v er sc ho be n au f 2 02 7 K at S : Li ch t f ür N ot st ro m ag gr eg at v er sc ho be n au f 2 02 7 3. 00 0 € Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at 1 .8 00 € R et tu ng : D ef ib ril la to r f ür F W -H au s un d R at ha us /S K H 3 .0 00 € Li ch tm as t f ür R ol lw ag en N ot fa llt re ffp un kt S K H 1 .0 00 € 20 26 : K at S M ob ile r H oc hw as se rs ch ut z 4. 50 0 € H eb ek is se ns at z 4. 00 0 € TE TR A E in sa tz st el le nf un k 18 .7 50 € 271 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 2. 03 0. 91 8, 21 39 7. 00 3 1. 52 5. 00 0 77 7. 10 0 0 27 .2 50 0 0 2. 83 5. 26 8, 21 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .7 74 .7 18 ,2 1 -3 95 .2 03 -1 .2 73 .0 00 -6 94 .6 00 0 2. 85 0 0 0 -2 .4 66 .4 68 ,2 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 2. 03 0. 91 8, 21 39 7. 00 3 1. 52 5. 00 0 77 7. 10 0 0 27 .2 50 0 0 2. 83 5. 26 8, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 272 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss F ah rz eu g D R K 1 /3 - 25 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 0 -2 5. 00 0 0 0 0 0 -3 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 273 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 274 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 70 0. 50 0, 00 47 2. 50 0 1. 22 8. 00 0 1. 06 8. 90 0 0 80 0. 00 0 0 0 3. 56 9. 40 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 1. 70 0. 50 0, 00 47 2. 50 0 1. 22 8. 00 0 1. 06 8. 90 0 0 80 0. 00 0 0 0 3. 56 9. 40 0, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck (2 02 5 - 1 57 .5 00 € ) Zu sc hu ss L an d S ch ul sa ni er un g/ S ch ul ba uf ör de ru ng (2 02 5 - 6 4. 20 0 €) Zu sc hu ss B un d K fW -5 5 S an ie ru ng ( 20 25 - 80 0. 00 0 €, 2 02 6 - 8 00 .0 00 ) Zu sc hu ss D ig ita lp ak t 4 7. 20 0 € 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 70 0. 50 0, 00 47 2. 50 0 1. 22 8. 00 0 1. 06 8. 90 0 0 80 0. 00 0 0 0 3. 56 9. 40 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 8. 21 3. 54 9, 66 2. 46 0. 47 5 5. 00 0. 00 0 3. 14 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 11 .3 83 .5 49 ,6 6 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 8. 21 3. 54 9, 66 2. 46 0. 47 5 5. 00 0. 00 0 3. 04 5. 00 0 0 25 .0 00 0 0 11 .2 83 .5 49 ,6 6 - S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e 20 25 3 .0 00 .0 00 € In ve st iti on en 2 02 5/ 20 26 B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e - K la ss e 3 un d 4 - U m se tz un g A uß en kl as e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu ed e E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e et c. ) - N eu ge st al tu ng S ch ul ho f - P la nu ng sk os te n 20 25 4 5. 00 0 €, 2 02 6 25 .0 00 € 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 275 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 40 3. 59 6, 49 8. 73 0 35 7. 50 0 35 1. 00 0 0 60 .0 00 0 0 81 4. 59 6, 49 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 0 0 0 1. 00 0, 00 N eu es L og o un d H om ep ag e, m it S pe rr ve rm er k 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 40 3. 59 6, 49 8. 73 0 35 7. 50 0 35 0. 00 0 0 60 .0 00 0 0 81 3. 59 6, 49 -A us st at tu ng R äu m lic hk ei te n im W eg e de r S ch ul sa ni er un g - M öb ili ar (2 02 5 - 3 20 .0 00 € ; 20 26 - 50 .0 00 € ) -U nv or he rg es eh en es im S ch ul be tri eb p ro J ah r 1 0. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 61 7. 14 6, 15 2. 46 9. 20 5 5. 35 7. 50 0 3. 49 6. 00 0 0 85 .0 00 0 0 12 .1 98 .1 46 ,1 5 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -6 .9 16 .6 46 ,1 5 -1 .9 96 .7 05 -4 .1 29 .5 00 -2 .4 27 .1 00 0 71 5. 00 0 0 0 -8 .6 28 .7 46 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 61 7. 14 6, 15 2. 46 9. 20 5 5. 35 7. 50 0 3. 49 6. 00 0 0 85 .0 00 0 0 12 .1 98 .1 46 ,1 5 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 276 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 E in ba u B üc he re i U m ba ua rb ei te n gr ün es H au s 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 30 .0 00 0 5. 00 0 0 0 40 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -3 0. 00 0 0 -5 .0 00 0 0 -4 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 30 .0 00 0 5. 00 0 0 0 40 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 277 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 278 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 20 0. 00 0 1. 10 0. 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 90 0. 00 0, 00 N eu e C on ta in er A -F B os ch st ra ße 2 02 5 30 0. 00 0 € m it S pe rr ve rm er k, S oz ia lb au fü r K lo st er ho f 4 o de r K üf er st ra ße 8 a b 20 27 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0, 00 A br is s K lo st er ho f 4 , K üf er st ra ße 8 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 20 0. 00 0 1. 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -3 00 .0 00 0 0 0 -2 00 .0 00 -1 .1 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 279 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 0. 00 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 20 0. 00 0 1. 10 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 280 In te gr at io ns m an ag em en t: B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n In te gr at io ns m an ag em en t:B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 P au sc ha le M itt el an m el du ng A us st at tu ng (2 02 5 un d 20 26 - 5 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 0 -1 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 281 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 2. 62 9, 90 0 0 0 0 0 0 0 2. 62 9, 90 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 2. 62 9, 90 0 0 0 0 0 0 0 2. 62 9, 90 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 3. 53 3, 10 3. 53 3 0 0 0 0 0 0 3. 53 3, 10 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 3. 53 3, 10 3. 53 3 0 0 0 0 0 0 3. 53 3, 10 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 6. 16 3, 00 3. 53 3 0 0 0 0 0 0 6. 16 3, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 19 .7 92 ,5 4 10 .4 51 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 16 9. 79 2, 54 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 19 .7 92 ,5 4 10 .4 51 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 16 9. 79 2, 54 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 54 .8 48 ,6 4 39 .0 72 2. 00 0 17 .3 00 0 8. 40 0 0 7. 50 0 10 3. 04 8, 64 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 2. 50 0 0 6. 38 4, 83 6. 38 4 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 18 .8 84 ,8 3 Ze ite rfa ss un g ne u 20 24 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 48 .4 63 ,8 1 32 .6 87 2. 00 0 14 .8 00 0 5. 90 0 0 5. 00 0 84 .1 63 ,8 1 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 7. 50 0 0 74 .6 41 ,1 8 49 .5 23 2. 00 0 17 .3 00 0 8. 40 0 0 15 7. 50 0 27 2. 84 1, 18 282 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -7 .5 00 0 -6 8. 47 8, 18 -4 5. 99 0 -2 .0 00 -1 7. 30 0 0 -8 .4 00 0 -1 57 .5 00 -2 66 .6 78 ,1 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 7. 50 0 0 74 .6 41 ,1 8 49 .5 23 2. 00 0 17 .3 00 0 8. 40 0 0 15 7. 50 0 27 2. 84 1, 18 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 283 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 20 25 - P au sc ha le 6 .0 00 € - E rz ie he rin ne ns tü hl e 3. 60 0 € (C a. 9 00 € /S tü ck ) - S on ne ns ch ut z K on st ru kt io ns be re ic h (e xk l. K os te n fü r F un da m en t) 2. 00 0 € - S on ne ns ch ut z R ut sc he (e xk l. K os te n fü r F un da m en t) 1. 70 0 € - B ür o H öh en ve rs te llb ar er T is ch 1 .1 00 € - B ür os tu hl 1 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -6 .0 00 0 -6 .0 00 0 0 -1 2. 00 0, 00 284 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 6. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 285 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 S pe rr ve rm er ke 2 02 5 (1 72 .8 50 € ) - S an ie ru ng sk os te n m ar od es G eb äu de (D ac h + D äm m un g) s ow ie n eu er T er ra ss en bo de n 15 .0 00 € - T er ra ss en üb er da ch un g m it S on ne n- /R eg en sc hu tz 8 .0 00 € - n eu e K le tte rg er ät e un d S pi el ge rä te in kl . M on ta ge G ru pp e R os en ro t 1 8. 00 0 € - n eu er B ac ko fe n G ru pp e R os en ro t 1 .5 00 € - E rn eu er un g de r k om pl et te n B el eu ch tu ng in kl . A rb ei ts sc hu tz be st im m un ge n 8. 50 0 € - E rn eu er un g G ar te nh üt te 3 .5 00 € - G ar te ns an ie ru ng G ru pp e R os en ro t m itt le re r B er ei ch 2 8. 00 0 € - G ar te ns an ie ru ng G ru pp e S ch ne ew itt ch en 1 6. 00 0 € - n eu e B ür oa us st at tu ng (S tü hl e, K on fe re nz tis ch , L ap to p) 4 .0 00 € - E rh öh un g Le itu ng sz ei t a uf 1 2, 5 % (1 0 S td ./W oc he ) 1 0. 15 0 € - 5 0 % S te lle g es ch äf ts fü hr en de V er w al tu ng sf ac hk ra ft 24 .0 00 € - E rh öh un g M in de st pe rs on al sc hl üs se l u m 0 ,2 5 € 36 .2 00 € 286 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 20 26 (1 79 .8 50 € ) - E le kt ro ar be ite n + w ei te re K os te n na ch G eb äu de gu ta ch te n 26 .0 00 € - M al er ar be ite n fü r a lle R äu m e 12 .0 00 € - S an ie ru ng T oi le tte n in b ei de n G ru pp en rä um en + E rw ac hs en en -W C 2 5. 00 0 € - N at ur sc hu tz gu ta ch te n w g. m ög lic he m N eu ba u 10 .0 00 € - E rn eu er un g H ei zk es se l: 26 .0 00 € - A bs ch le ife n B od en G ru pp e R os en ro t + M itt el ra um 1 0. 00 0 € - E rh öh un g Le itu ng sz ei t a uf 1 2, 5 % (1 0 S td ./W oc he ) 1 0. 15 0 € - 5 0 % S te lle g es ch äf ts fü hr en de V er w al tu ng sf ac hk ra ft 24 .5 00 € - E rh öh un g M in de st pe rs on al sc hl üs se l u m 0 ,2 5 € 36 .2 00 € 20 27 (1 50 .0 00 € ) - A lte rn at iv E m pf eh lu ng E rr ic ht un g vo n W al dk in de rg ar te ng ru pp en 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 0 -4 0. 00 0 -7 1. 50 0 0 0 0 -1 50 .0 00 -2 61 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 71 .5 00 0 0 0 15 0. 00 0 26 1. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 287 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 65 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 65 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 1. 65 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 65 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 2. 00 0 0 0 13 2. 00 0, 00 68 88 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an s on st ig en in lä nd is ch en B er ei ch (L au fz ei t m eh r a ls 1 J ah r) 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 2. 00 0 0 0 13 2. 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 65 0, 00 0 0 0 0 13 2. 00 0 0 0 13 3. 65 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 13 5. 65 0, 00 13 2. 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 13 9. 65 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 3. 65 0, 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 7. 65 0, 00 78 88 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an s on st ig e in lä nd is ch e B er ei ch e (L au fz ei t ü be r 1 Ja hr ) 0 0 13 2. 00 0, 00 13 2. 00 0 0 0 0 0 0 0 13 2. 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 13 5. 65 0, 00 13 2. 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 13 9. 65 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 34 .0 00 ,0 0 -1 32 .0 00 0 -4 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 -6 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 288 Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) 42 10 00 00 42 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g de s Sp or ts (U nt er st üt zu ng V er ei ne ) Fö rd er un g de s Sp or ts 42 10 42 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 13 5. 65 0, 00 13 2. 00 0 0 4. 00 0 0 0 0 0 13 9. 65 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 289 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 A us st at tu ng G er ät sc ha fte n S po rth al le k le in e Tu rn ha lle T ur ng er ät e - N ut zu ng K ig a S M S , S B B Z un d pa rti el l d ie S ch ul e (2 02 5 - 5 .0 00 € , 2 02 6 - 5 .0 00 € , 2 02 7 - 2 .5 00 € , 2 02 8 - 2. 50 0 €, 2 02 9 - 2 .5 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 00 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -2 .5 00 -2 2. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 50 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .5 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 290 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 291 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 12 5. 00 0 0 38 2. 00 0 0 0 50 7. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 12 5. 00 0 0 28 2. 00 0 0 0 40 7. 00 0, 00 Zu sc hu ss A us gl ei ch st oc k 20 25 1 25 .0 00 € ,2 02 6 12 5. 00 0 € - S an ie ru ng S ch ul sp or ta nl ag e B au K le in sp ie lfe ld K un st ra se n 50 x7 0 m J ug en db er ei ch , F lu tli ch t, U m le gu ng B ew äs se ru ng H au pt sp ie lfe ld e tc ., W ei ts pr un ga nl ag e, U m ge bu ng - D ie nt z ur B et re uu ng de r G an zt ag es sc hu le u nd d er J ug en dö rd er un g im V er ei ns sp or t. Zu sc hu s S po rts tä tte nf ör de ru ng 2 02 6: 1 57 .0 00 € 68 18 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 E ig en an te il S po rtv er ei n S pe nd en S po rtp la tz B au K le in sp ie lfe ld K un st ra se n 50 x7 0 m Ju ge nd be re ic h, F lu tli ch t, U m le gu ng B ew äs se ru ng H au pt sp ie lfe ld e tc ., W ei ts pr un ga nl ag e, U m ge bu ng 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 12 5. 00 0 0 38 2. 00 0 0 0 50 7. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 40 0. 00 0 50 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 20 .0 00 1. 43 0. 00 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 20 .0 00 20 .0 00 ,0 0 N eu er B el ag M in is pi el fe ld - K le in sp ie lfe ld (2 02 7 - 2 0. 00 0 €) 292 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 40 0. 00 0 50 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 1. 41 0. 00 0, 00 S an ie ru ng S ch ul sp or ta nl ag e G an zt ag es sc hu le K lo st er w ie se ns ch ul e - B au K le in sp ie lfe ld K un st ra se n 50 *7 0 m J ug en db er ei ch , F lu tli ch t, U m le gu ng B ew äs se ru ng H au pt sp ie lfe ld et c. , W ei ts pr un ga nl ag e, U m ge bu ng - M aß na hm e is t m it S pe rr ve rm er k ve rs eh en . E s hä ng t v on Z us ch üs se n de s La nd es B ad en -W ür tte m be rg a b. 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 ,0 0 In ve st iti on sz us ch us s R ei tv er ei n - A ns ch lu ss ko st en be itr äg e un d ök ol og is ch er A us gl ei ch (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 22 .0 00 0 22 .0 00 0 0 44 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 22 .0 00 0 22 .0 00 0 0 44 .0 00 ,0 0 R as en m äh ro bo te r ( 20 25 - 22 .0 00 € ) m it S pe rr ve rm er k B ew äs se ru ng sa nl ag e (2 02 6 - 2 2. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 30 .0 00 10 .0 00 42 2. 00 0 50 0. 00 0 1. 02 2. 00 0 0 20 .0 00 1. 50 4. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0 -1 0. 00 0 -2 97 .0 00 -5 00 .0 00 -6 40 .0 00 0 -2 0. 00 0 -9 97 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 30 .0 00 10 .0 00 42 2. 00 0 50 0. 00 0 1. 02 2. 00 0 0 20 .0 00 1. 50 4. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 293 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 294 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 80 0. 00 0, 00 50 0. 00 0 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 80 0. 00 0, 00 50 0. 00 0 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 1. 93 0. 00 0, 00 0 1. 93 0. 00 0 1. 10 0. 00 0 0 2. 00 0. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 73 0. 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 1. 93 0. 00 0, 00 0 1. 93 0. 00 0 1. 10 0. 00 0 0 2. 00 0. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 73 0. 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 73 0. 00 0, 00 50 0. 00 0 2. 23 0. 00 0 1. 25 0. 00 0 0 2. 15 0. 00 0 0 70 0. 00 0 6. 83 0. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 1. 15 8. 00 0, 00 0 1. 15 8. 00 0 66 0. 00 0 0 1. 20 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 43 8. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 1. 15 8. 00 0, 00 0 1. 15 8. 00 0 66 0. 00 0 0 1. 20 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 43 8. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 35 .0 00 ,0 0 0 35 .0 00 10 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 23 5. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 .0 00 ,0 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 K lim a- u nd A rte ns ch ut z - p au sc ha le r A ns at z In ve st iv (2 02 5 un d 2 0. 00 0 €) 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 .0 00 ,0 0 0 15 .0 00 10 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 21 5. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 2. 50 0 0 0 0 0 2. 50 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 2. 50 0 0 0 0 0 2. 50 0, 00 Ta bl et fü r A uß en di en st 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 19 3. 00 0, 00 0 1. 19 3. 00 0 76 2. 50 0 0 1. 30 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 67 5. 50 0, 00 295 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 1. 53 7. 00 0, 00 50 0. 00 0 1. 03 7. 00 0 48 7. 50 0 0 85 0. 00 0 0 28 0. 00 0 3. 15 4. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 19 3. 00 0, 00 0 1. 19 3. 00 0 76 2. 50 0 0 1. 30 0. 00 0 0 42 0. 00 0 3. 67 5. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 296 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 00 .0 00 0 0 0 0 -5 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 50 0. 00 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 297 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 45 .1 00 0 18 1. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 6. 55 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 45 .1 00 0 18 1. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 6. 55 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 5 - 4 5. 10 0 €, 2 02 6 - 45 .1 00 € , 2 02 7 - 4 5. 10 0 €, 2 02 8 - 4 5. 10 0 €, 2 02 9 - 4 5. 10 0 €) 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 45 .1 00 0 18 1. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 6. 55 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 5 - 4 5. 10 0 €, 2 02 6 - 45 .1 00 € , 2 02 7 - 4 5. 10 0 €, 2 02 8 - 4 5. 10 0 €, 2 02 9 - 4 5. 10 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 298 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 45 .1 00 0 17 6. 05 0, 00 65 .3 50 50 .3 50 45 .1 00 0 45 .1 00 0 45 .1 00 40 1. 55 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 5. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 299 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 55 6. 67 1, 31 13 9. 58 7 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 85 6. 67 1, 31 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 55 6. 67 1, 31 13 9. 58 7 30 0. 00 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 85 6. 67 1, 31 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 43 € n et to /m ² Z on e S - 10 1 (g eg en üb er L eb en sm itt el m ar kt ) m it 56 ,5 0 € ne tto /m ² (A nk er pr oj ek t g eg en üb er B au ho f) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 56 1. 67 1, 31 14 4. 58 7 30 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 1. 16 1. 67 1, 31 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 46 1. 73 6, 84 23 1. 27 1 15 0. 00 0 10 0. 00 0 0 50 .0 00 0 15 0. 00 0 76 1. 73 6, 84 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 20 5. 55 4, 94 12 5. 08 9 0 0 0 0 0 0 20 5. 55 4, 94 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 10 6. 18 1, 90 10 6. 18 1 0 50 .0 00 0 50 .0 00 0 0 20 6. 18 1, 90 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 0. 00 0, 00 0 15 0. 00 0 50 .0 00 0 0 0 15 0. 00 0 35 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z - S ch lu ss re ch nu ng D or fp la tz , a b 20 27 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 75 .1 71 ,3 1 75 .1 71 0 0 0 0 0 0 75 .1 71 ,3 1 78 11 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an L an d 0 0 75 .1 71 ,3 1 75 .1 71 0 0 0 0 0 0 75 .1 71 ,3 1 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 75 1. 25 3, 24 1. 25 3 75 0. 00 0 1. 63 5. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 2. 48 6. 25 3, 24 300 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 75 0. 00 0, 00 0 75 0. 00 0 1. 63 5. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 2. 48 5. 00 0, 00 20 25 - P V A nl ag e S po rth al le fü r W är m ep um pe 3 50 .0 00 € - R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le - P el le ts an la ge 8 35 .0 00 € (2 02 6 - 1 00 .0 00 € ) - R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le - W är m ep um pe 4 50 .0 00 € 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 25 3, 24 1. 25 3 0 0 0 0 0 0 1. 25 3, 24 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 28 8. 16 1, 39 30 7. 69 6 90 0. 00 0 1. 73 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 3. 32 3. 16 1, 39 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 26 .4 90 ,0 8 -1 63 .1 08 -6 00 .0 00 -1 .4 35 .0 00 0 15 0. 00 0 0 -1 50 .0 00 -2 .1 61 .4 90 ,0 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 28 8. 16 1, 39 30 7. 69 6 90 0. 00 0 1. 73 5. 00 0 0 15 0. 00 0 0 15 0. 00 0 3. 32 3. 16 1, 39 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 301 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 0 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 0 0 0 1. 71 0. 00 0, 00 K ei ne Z us ch üs se d a nu r N et to pr in zi p 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 3. 51 5, 00 85 0 0 0 0 0 0 0 3. 51 5, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 3. 51 5, 00 85 0 0 0 0 0 0 0 3. 51 5, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 71 3. 51 5, 00 85 0 1. 71 0. 00 0 0 0 0 0 0 2. 71 3. 51 5, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 0 21 1. 83 5, 13 45 .1 06 15 0. 00 0 82 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 60 6. 83 5, 13 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 7. 14 2, 86 0 0 0 0 0 0 0 7. 14 2, 86 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 50 .0 00 0 20 4. 69 2, 27 45 .1 06 15 0. 00 0 82 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 59 9. 69 2, 27 V er ka be lu ng w ei ße r F le ck en (2 02 5 - 3 00 .0 00 € ) V er ka be lu ng g ra ue r F le ck en (2 02 5 - 5 00 .0 00 € , 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 4 00 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 302 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 P O P -S ta nd or t K lo st er w ie se ns ch ul e (2 02 5 - 1 00 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 0 21 1. 83 5, 13 45 .1 06 15 0. 00 0 92 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 70 6. 83 5, 13 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 0 2. 50 1. 67 9, 87 -4 4. 25 6 1. 56 0. 00 0 -9 25 .0 00 0 -1 .0 35 .0 00 0 -4 50 .0 00 6. 67 9, 87 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 0 21 1. 83 5, 13 45 .1 06 15 0. 00 0 92 5. 00 0 0 1. 03 5. 00 0 0 45 0. 00 0 2. 70 6. 83 5, 13 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 303 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 8 6. 60 0 € 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 86 .6 00 0 24 2. 00 0, 00 79 .0 00 79 .0 00 86 .6 00 0 86 .6 00 0 86 .6 00 67 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 304 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 305 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 98 0. 18 5, 00 22 5. 08 5 0 0 0 0 0 0 98 0. 18 5, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 98 0. 18 5, 00 22 5. 08 5 0 0 0 0 0 0 98 0. 18 5, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 63 3. 96 1, 40 40 9. 80 7 1. 13 0. 00 0 81 5. 00 0 0 0 0 0 2. 44 8. 96 1, 40 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 63 3. 96 1, 40 40 9. 80 7 1. 13 0. 00 0 81 5. 00 0 0 0 0 0 2. 44 8. 96 1, 40 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge (2 02 5 - 1 5. 00 0 €) P ro j. 29 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge B au ge bi et L ili en st ra ße 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .7 86 ,7 0 2. 34 0 0 0 0 0 0 0 10 .7 86 ,7 0 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 10 .7 86 ,7 0 2. 34 0 0 0 0 0 0 0 10 .7 86 ,7 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 62 4. 93 3, 10 63 7. 23 2 1. 13 0. 00 0 81 5. 00 0 0 0 0 0 3. 43 9. 93 3, 10 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 2. 01 1, 26 -1 5 0 0 0 0 0 0 2. 01 1, 26 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 0, 00 -1 5 0 0 0 0 0 0 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 2. 01 1, 26 0 0 0 0 0 0 0 2. 01 1, 26 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 90 2. 50 0 0 2. 86 6. 19 1, 16 73 0. 25 5 1. 19 0. 00 0 2. 64 7. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 28 7. 50 0 8. 30 8. 69 1, 16 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 2. 11 8. 75 2, 20 37 0. 41 9 85 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 0 0 0 3. 86 8. 75 2, 20 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 85 2. 50 0 0 74 7. 43 8, 96 35 9. 83 6 34 0. 00 0 76 2. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 15 2. 50 0 4. 11 9. 93 8, 96 B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 6 - 5 0. 00 0 €, 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en p ro J ah r 2 .5 00 € G ru nd er w er b R ad w eg B ai nd t/B ft- B er ga tre ut e (2 02 5 - 7 5. 00 0 €, 2 02 6 - 7 5. 00 0 €) 306 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 35 .0 00 35 .0 00 ,0 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 0, 00 0 0 13 5. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 28 5. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 90 2. 50 0 0 2. 86 8. 20 2, 42 73 0. 24 0 1. 19 0. 00 0 2. 64 7. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 28 7. 50 0 8. 31 0. 70 2, 42 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 02 .5 00 0 -2 43 .2 69 ,3 2 -9 3. 00 7 -6 0. 00 0 -1 .8 32 .5 00 0 -2 62 .5 00 0 -1 .2 87 .5 00 -4 .8 70 .7 69 ,3 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 90 2. 50 0 0 2. 86 8. 20 2, 42 73 0. 24 0 1. 19 0. 00 0 2. 64 7. 50 0 0 26 2. 50 0 0 1. 28 7. 50 0 8. 31 0. 70 2, 42 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 307 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 65 .0 00 0 68 .8 60 ,8 9 42 .8 10 10 .0 00 35 .0 00 0 11 5. 00 0 0 15 .0 00 33 8. 86 0, 89 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 38 .7 44 ,0 2 32 .9 49 0 0 0 0 0 0 38 .7 44 ,0 2 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 15 .0 00 0 25 .2 94 ,7 2 9. 86 0 10 .0 00 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 10 0. 29 4, 72 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 5. 00 0 € 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 4. 82 2, 15 0 0 20 .0 00 0 10 0. 00 0 0 0 19 9. 82 2, 15 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 65 .0 00 0 68 .8 60 ,8 9 42 .8 10 10 .0 00 35 .0 00 0 11 5. 00 0 0 15 .0 00 33 8. 86 0, 89 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 5. 00 0 0 -6 8. 86 0, 89 -4 2. 81 0 -1 0. 00 0 -3 5. 00 0 0 -1 15 .0 00 0 -1 5. 00 0 -3 38 .8 60 ,8 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 65 .0 00 0 68 .8 60 ,8 9 42 .8 10 10 .0 00 35 .0 00 0 11 5. 00 0 0 15 .0 00 33 8. 86 0, 89 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 308 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 309 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 22 2. 04 9, 38 94 .0 49 12 0. 00 0 17 0. 00 0 0 0 0 0 39 2. 04 9, 38 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 22 2. 04 9, 38 94 .0 49 12 0. 00 0 17 0. 00 0 0 0 0 0 39 2. 04 9, 38 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le n O rts m itt e (2 02 5 - 1 70 .0 00 € ) m it S pe rr ve rm er k 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 22 2. 04 9, 38 94 .0 49 12 0. 00 0 17 0. 00 0 0 0 0 0 39 2. 04 9, 38 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 38 6. 96 4, 07 3. 85 1 26 2. 00 0 25 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 0. 00 0 86 1. 96 4, 07 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 8. 73 9, 50 3. 85 1 0 0 0 0 0 0 8. 73 9, 50 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 37 8. 22 4, 57 0 26 2. 00 0 25 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 0. 00 0 85 3. 22 4, 57 B us ha lte st el le K üf er st ra ße B ar rie re fre i i m Z ug e U m ge st al tu ng D or fp la tz R es tb et ra g 20 25 25 0. 00 0 € B us ha lte st el le B ar rie re fre ie B us ha lte st el le B os ch st ra ße (2 02 6 - 2 5. 00 0 €, 2 02 7 - 2 00 .0 00 € ) S pe rr ve rm er k fü r B us ha lte st el le B os ch st ra ße 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 3. 50 0 0 52 3. 25 0 0 0 52 6. 75 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 3. 50 0 0 52 3. 25 0 0 0 52 6. 75 0, 00 K ap ita la nt ei l 2 02 5 3. 50 0 € un d 20 26 7 4. 75 0 € un d R üc kl ag e S ta dt bu sg es el ls ch af t 44 8. 50 0 € 310 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 50 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 50 .0 00 ,0 0 B ür ge rb us s of er n A ns ch af fu ng m it S pe rr ve rm er k 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 38 6. 96 4, 07 3. 85 1 26 2. 00 0 30 3. 50 0 0 54 8. 25 0 0 20 0. 00 0 1. 43 8. 71 4, 07 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 64 .9 14 ,6 9 90 .1 98 -1 42 .0 00 -1 33 .5 00 0 -5 48 .2 50 0 -2 00 .0 00 -1 .0 46 .6 64 ,6 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 38 6. 96 4, 07 3. 85 1 26 2. 00 0 30 3. 50 0 0 54 8. 25 0 0 20 0. 00 0 1. 43 8. 71 4, 07 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 311 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 6 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 15 ,3 5 15 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 15 ,3 5 15 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 87 4, 25 0 0 0 0 0 0 0 1. 87 4, 25 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 1. 87 4, 25 0 0 0 0 0 0 0 1. 87 4, 25 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 15 .0 00 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 0. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 15 .0 00 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 0. 00 0, 00 W al ds pi el pl at z (2 02 5 - 1 00 .0 00 € ) A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T üv -B ea ns ta nd un g pr o Ja hr 1 5. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 15 .0 00 0 26 .8 89 ,6 0 15 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 1. 88 9, 60 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 5. 00 0 0 -2 6. 88 9, 60 -1 5 -2 5. 00 0 -1 15 .0 00 0 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 -2 01 .8 89 ,6 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 15 .0 00 0 26 .8 89 ,6 0 15 25 .0 00 11 5. 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 20 1. 88 9, 60 312 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 7 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 313 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 8 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 38 5. 30 0, 00 38 5. 30 0 0 0 0 0 0 0 38 5. 30 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 38 5. 30 0, 00 38 5. 30 0 0 0 0 0 0 0 38 5. 30 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 38 5. 30 0, 00 38 5. 30 0 0 0 0 0 0 0 38 5. 30 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .0 00 0 80 8. 80 0, 45 63 5. 82 3 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 87 8. 80 0, 45 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 64 5. 75 1, 71 63 2. 77 4 0 0 0 0 0 0 64 5. 75 1, 71 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 10 .0 00 0 16 3. 04 8, 74 3. 04 8 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 23 3. 04 8, 74 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 80 8. 80 0, 45 63 5. 82 3 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 87 8. 80 0, 45 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -4 23 .5 00 ,4 5 -2 50 .5 23 -1 60 .0 00 -3 0. 00 0 0 -1 0. 00 0 0 -1 0. 00 0 -4 93 .5 00 ,4 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 80 8. 80 0, 45 63 5. 82 3 16 0. 00 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 87 8. 80 0, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 314 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 9 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 315 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 0 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 30 0. 00 0 0 28 .9 24 ,2 2 0 0 0 0 0 0 0 32 8. 92 4, 22 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 50 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 .0 00 ,0 0 P ar kp lä tz e Fr ie dh of -P ar kp lä tz e en tla ng S tö ck lis st ra ße (2 02 8 - 5 0. 00 0 €) 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 25 0. 00 0 0 28 .9 24 ,2 2 0 0 0 0 0 0 0 27 8. 92 4, 22 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 20 0. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 90 .0 00 30 0. 00 0, 00 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 20 0. 00 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 0 0 0 0 90 .0 00 29 2. 50 0, 00 N eu e U rn en w an d (2 02 7 - 9 0. 00 0 €, 2 02 8 - 2 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 0 7. 50 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 0. 00 0 0 33 .9 24 ,2 2 0 5. 00 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 90 .0 00 62 8. 92 4, 22 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 00 .0 00 0 -3 3. 92 4, 22 0 -5 .0 00 -2 .5 00 0 -2 .5 00 0 -9 0. 00 0 -6 28 .9 24 ,2 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 316 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 1 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 0. 00 0 0 33 .9 24 ,2 2 0 5. 00 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 90 .0 00 62 8. 92 4, 22 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 317 W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S 57 10 00 00 57 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W irt sc ha fts fö rd er un g W irt sc ha fts fö rd er un g 57 10 57 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 2 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 B et ei lig un g K ap ita lrü ck la ge IG M S 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 7. 50 0 0 0 0 0 -2 7. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 27 .5 00 0 0 0 0 27 .5 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 318 W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S W irt sc ha fts fö rd er un g, In te rk om m un al es G ew er be ge bi et IG M S 57 10 00 00 57 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W irt sc ha fts fö rd er un g W irt sc ha fts fö rd er un g 57 10 57 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 3 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 319 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 4 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 11 2. 30 2, 00 52 .3 02 60 .0 00 24 .0 00 0 15 .0 00 0 60 .0 00 21 1. 30 2, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 60 .0 00 ,0 0 0 60 .0 00 0 0 0 0 60 .0 00 12 0. 00 0, 00 P V -A nl ag e au f S K H (2 02 7 - 6 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 52 .3 02 ,0 0 52 .3 02 0 24 .0 00 0 15 .0 00 0 0 91 .3 02 ,0 0 20 25 - K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng b is he rig er K af fe em as ch in e 3. 00 0 € - E D V -A us st at tu ng H au sm ei st er (L ap to p, T ab le t B ed ie nu ng M is ch pu lt) 1 .0 00 € - U m ba u de r B es ch al lu ng sa nl ag e in kl . H ea ds et u nd M ik ro fo ne 3 .0 00 € - S on st ig es 2 .0 00 € - U m rü st un g au f L E D 1 5. 00 0 € 20 26 - U m rü st un g au f L E D 1 5. 00 0 € 320 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 5 / 2 02 6 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 5 S ei te : 12 .1 2. 20 24 D at um : 14 :0 1: 33 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 11 2. 30 2, 00 52 .3 02 60 .0 00 24 .0 00 0 15 .0 00 0 60 .0 00 21 1. 30 2, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 12 .3 02 ,0 0 -5 2. 30 2 -6 0. 00 0 -2 4. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 -6 0. 00 0 -2 11 .3 02 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 11 2. 30 2, 00 52 .3 02 60 .0 00 24 .0 00 0 15 .0 00 0 60 .0 00 21 1. 30 2, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 321 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 18.132,0016.986,00 00200000 Lizenzen 7.979,0015.080,00 00250000 DV-Software 10.153,001.906,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.371.780,837.859.819,55 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 8.232.334,935.720.373,65 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.672.862,9110.855.944,13 02110000 Grund und Boden bei Wohnbauten 341.754,780,00 02120000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 155.839,000,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.171.888,003.317.790,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 992.470,001.288.472,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.707.754,002.872.784,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.867.890,001.941.631,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 15.051.861,0814.482.018,08 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.404,592.172.914,59 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 407.800,00415.127,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 300.278,00304.246,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.359.571,009.067.198,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.288.408,00962.217,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 231.551,00233.148,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 737.814,49769.140,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 554.034,00558.027,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.074.047,50845.906,50 06100000 Fahrzeuge 712.116,00416.722,00 06200000 Maschinen 52.111,5060.376,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 309.820,00368.808,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 477.191,00447.475,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 9.681,0011.744,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 467.510,00435.731,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 322 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4.600.717,121.446.625,79 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 3.788.296,261.300.149,26 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 812.420,86146.476,53 Summe: Sachanlagen 42.257.111,9635.946.440,57 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.189.287,504.201.637,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.057.287,504.201.637,50 13182000 Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 132.000,000,00 1.3.5 Wertpapiere 13.800.000,0011.800.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 13.800.000,0011.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 166.760,46134.877,16 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 610,0078,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 3.830,003.526,00 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 0,005.849,69 15113202 Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 112,500,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege -97,00897,72 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 166,2713,71 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 1.336,612.432,52 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 115.307,3085.445,74 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 816,001.134,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 37.715,1411.721,60 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.075,683.954,08 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 0,0013.010,89 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 2.372,744.216,48 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 331,34280,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 3.183,882.316,73 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 56.355,55197.421,07 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.206,191.902,12 16116101 Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 3.549,000,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -27.607,22-8.858,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 25.980,4519.726,94 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,383.723,38 16911000 Antizipative Rechnungsabgrenzung von privatrechtlichen Forderungen (Vorjahresabgrenzung) -154,080,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12.839,59113.310,86 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 34.267,005.400,00 323 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 16913460 Forderungen Nebenkosten aus Hallenvermietung -14.377,4141.786,87 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 2.009,113.599,52 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -2.142,6113.677,02 16916010 Vorschusskonto Personal 15.612,820,00 16917010 Forderungen aus Vorschusskonto Personal 0,00775,05 16917200 Forderungen aus Überbrückungsgeld 0,00550,00 16918000 Forderungen aus Kautionszahlung SKH 1.413,50900,00 16918010 Forderungen aus Gasrechnung 35,830,00 16918020 Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 0,00108,00 16918038 Forderungen Abrechnung Ravensburg Gutscheine Gesundheitsmanagement 0,00820,00 1.3.8 Liquide Mittel 709.740,45335.120,55 17110100 Girokonto - Voba Bodensee Oberschwaben 317.934,77898.765,43 17110200 Girokonto - KSK RV 25.298,95105.281,26 17110300 Geldmarktkonto - Voba Bodensee Oberschwaben 50.000,00157.999,03 17110600 Girokonto Mittagessen 912,1311.680,15 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.215,833.747,49 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 459.324,012.628,82 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.037,421.033,50 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.066,554.979,08 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -152.049,21-850.994,21 Summe: Finanzvermögen 20.189.610,0417.936.522,36 Summe: Vermögen 62.464.854,0053.899.948,93 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.786,2656.202,13 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 0,0048.683,33 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.189,947.518,80 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 3.596,320,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 210.574,00183.821,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 183.274,00155.921,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.300,0027.900,00 Summe: Abgrenzungsposten 222.360,26240.023,13 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 62.687.214,2654.139.972,06 324 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,65 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 5.132.817,393.288.248,65 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,39 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,297.269.729,39 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 13.793.895,6810.557.978,04 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 45.340.001,6742.104.084,03 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 6.553.751,435.060.678,68 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 7.631,008.776,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 6.529.221,435.032.655,68 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 14.415,0015.584,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.484,003.663,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.680.143,505.512.622,50 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.680.143,505.512.622,50 2.3 für Sonstige 175,00275,00 21900000 Sonstige Sonderposten 175,00275,00 Summe: Sonderposten 12.234.069,9310.573.576,18 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 715.000,00440.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 715.000,00440.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 80.000,0062.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 80.000,0062.000,00 Summe: Rückstellungen 795.000,00502.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.939.068,670,00 23173000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 2.939.068,670,00 325 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 339.345,7783.340,91 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 129.943,500,00 25111210 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 25.290,500,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 57.523,9111.510,82 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 12.315,290,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 13.835,802.150,69 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 41.273,4520.061,24 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 2.100,311.453,91 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 34.655,6930.926,99 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 0,002.184,73 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 255,3646,45 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 468,3480,33 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.324,904.596,75 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.300,002.731,42 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.082,00-3.730,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 16.573,538.771,42 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -6.901,99-5.945,02 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,0032,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 14.992,347.856,53 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 14.992,347.856,53 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 413.313,78314.657,56 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,630,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 17.082,2222.292,85 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 3.751,881.312,59 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 34.962,67111.051,19 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 108.260,1611.986,48 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 31.004,2258.563,36 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 122.792,920,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -682,590,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 38.996,9144.577,07 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996020 Kostenerstattung Feuerwache SKH 0,00108,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27997010 Verbindlichkeiten für Löhne Beschäftigte 0,0068,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 15.650,889.794,71 27998020 Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 756,000,00 27998030 Verbindlichkeiten für Fischereischein 87,80175,80 27998040 Verbindlichkeiten für Kaution Schließanlage 2.720,002.550,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 0,002.000,00 326 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 06.05.2024Datum: 07:50:35Uhrzeit: 27998370 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 35.571,440,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 0,0048.991,11 27998390 Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 1.420,500,00 Summe: Verbindlichkeiten 3.706.720,56405.855,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 611.422,10554.456,85 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,2010.218,46 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 42.200,1311.721,60 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 204.982,44150.137,52 29113400 Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.879,600,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 352.283,73382.379,27 Summe: Passiva 62.687.214,2654.139.972,06 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 327 Stellenplan 2025 und 2026 (§ 5 GemHVO) 328 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 1 1 " A 12 1 1 2 2 " A11 1,5 1,5 0 0 " A 10 0 0 1,5 1,5 " A 9 0 0 0 0 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5,5 5,5 0 0 0 5,5 5,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes insge- samt1) Stellenplan 2025 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) 329 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 0,90 0,90 0,90 3 0,40 0,40 0,40 4 0,00 0,00 0,00 5 1,68 0,68 0,68 6 10,60 12,35 12,35 7 1,00 1,00 1,00 8 2,00 1,00 1,00 9 3,00 2,00 2,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,75 1,65 1,65 12 0,00 0,00 0,00 13 0,50 1,00 1,00 FV 4,85 4,85 4,85 S2 2,85 2,00 2,00 S3 1,40 0,15 0,15 S4 2,50 2,23 2,23 S8a 18,90 18,00 18,00 S8b 3,00 2,50 2,50 S 11 0,00 1,00 1,00 S 13 2,85 1,85 1,85 insgesamt 59,18 54,56 54,56 Beschäftigte insgesamt (A + B) 64,68 60,06 60,06 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 330 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,20 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,60 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 0,05 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,3 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.01.2000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,00 0,85 1,4 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfacher Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 331 Erläuterungen (Aufwands- 2 3 5 6 7 8 9a 9b 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 0,20 11.14 0,70 11.21 0,49 0,05 11.22 1,85 0,50 11.24 0,40 11.25 1,68 5,00 1,00 2,00 0,20 neu Antrag: +1,0; + EG 8 1,0 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,05 12.20 0,25 12.22 1,71 0,10 12.23 0,50 neu EG 9a, anstatt 6 12.60 0,20 21 21.10 0,70 0,60 21.10.01.0000 21.10 0,90 0,10 2,50 1,38 0,40 21.10.01.2000; Neu +0,1 EG 11 21.40 0,00 21.40.01.0000 21.50 21.50.03.0000; 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,40 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,90 0,40 1,68 9,75 0,60 1,90 0,70 2,00 1,00 0,70 2,95 1,38 0,00 0,40 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 332 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,15 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 1,00 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0 1,15 0 0,15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 333 Erläuterungen 5 6 7 8 9a 10 11 13 FV S2 S3 S4 S8a S8b S 13 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,35 0,20 0,55 0,50 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 36.50.01.0110; 36.50 0,05 36.50.01.0120 36.50. 0,05 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 0,50 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,60 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 0,15 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,40 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,85 0,40 0,10 0,30 0,00 1,05 0,50 1,65 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt 334 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2025 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2025 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2024 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2025 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiterin 55 11.21.00.0000 Personalwesen 20 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 15 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen 5 12.23.00.0000 Personenstandswesen stellvertr. Hauptamtleiterin 60 12.20.00.0000 Ordnungswesen 30 31.80.10.0000 Asyl 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 45 12.23.00.0000 Personenstandswesen 30 55.30.00.0000 Friedhof 10 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 5 11.21.00.0000 Personalwesen Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Anmerkungen: Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 335 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 1 1 " A 12 1 1 2 2 " A11 1,5 1,5 0 0 " A 10 0 0 1,5 1,5 " A 9 0 0 0 0 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5,5 5,5 0 0 0 5,5 5,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes insge- samt1) Stellenplan 2026 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) 336 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 0,90 0,90 0,90 3 0,40 0,40 0,40 4 0,00 0,00 0,00 5 1,68 0,68 0,68 6 10,60 12,35 12,35 7 1,00 1,00 1,00 8 2,00 1,00 1,00 9 3,00 2,00 2,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,75 1,65 1,65 12 0,00 0,00 0,00 13 0,50 1,00 1,00 FV 5,35 4,85 4,85 S2 2,85 2,00 2,00 S3 1,40 0,15 0,15 S4 2,50 2,23 2,23 S8a 18,90 18,00 18,00 S8b 3,00 2,50 2,50 S 11 0,00 1,00 1,00 S 13 2,85 1,85 1,85 insgesamt 59,68 54,56 54,56 Beschäftigte insgesamt (A + B) 65,18 60,06 60,06 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2024 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2024 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 337 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,20 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,60 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 0,05 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,3 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.01.2000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,00 0,85 1,4 0,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfacher Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 338 Erläuterungen (Aufwands- 2 3 5 6 7 8 9a 9b 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 0,20 11.14 0,70 11.21 0,49 0,05 11.22 1,85 0,50 11.24 0,40 11.25 1,68 5,00 1,00 2,00 0,20 neu Antrag: +1,0; + EG 8 1,0 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,05 12.20 0,25 12.22 1,71 0,10 12.23 0,50 neu EG 9a, anstatt 6 12.60 0,20 21 21.10 0,70 0,60 21.10.01.0000 21.10 0,90 0,10 3,00 1,38 0,40 21.10.01.2000; Neu +0,1 EG 11 21.40 0,00 21.40.01.0000 21.50 21.50.03.0000; 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,40 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,90 0,40 1,68 9,75 0,60 1,90 0,70 2,00 1,00 0,70 3,45 1,38 0,00 0,40 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 339 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,15 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 1,00 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0 1,15 0 0,15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 340 Erläuterungen 5 6 7 8 9a 10 11 13 FV S2 S3 S4 S8a S8b S 13 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,35 0,20 0,55 0,50 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 36.50.01.0110; 36.50 0,05 36.50.01.0120 36.50. 0,05 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 0,50 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,60 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 0,15 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,40 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,85 0,40 0,10 0,30 0,00 1,05 0,50 1,65 2,85 0,15 2,50 18,50 3,00 2,85 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt 341 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2026 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2026 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2024 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2026 Beschäftigt am 30. Juni 2024 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiterin 55 11.21.00.0000 Personalwesen 20 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 15 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen 5 12.23.00.0000 Personenstandswesen stellvertr. Hauptamtleiterin 60 12.20.00.0000 Ordnungswesen 30 31.80.10.0000 Asyl 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 45 12.23.00.0000 Personenstandswesen 30 55.30.00.0000 Friedhof 10 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 5 11.21.00.0000 Personalwesen Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Anmerkungen: Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 342 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 2 0 2 8 E U R 2 0 2 9 E U R 1 2 3 4 5 6 1 7 0 9 .7 4 0 € 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 7 0 9 .7 4 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 2 .4 3 2 .2 5 0 € 2 .3 7 3 .6 5 0 € 1 .3 4 5 .7 0 0 € 3 4 0 .3 5 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 4 5 9 .7 4 0 € 2 .1 3 2 .2 5 0 € - 5 8 .6 0 0 € - 1 .0 2 7 .9 5 0 € - 1 .0 0 5 .3 5 0 € 4 4 3 .5 5 0 € 9 = 3 0 0 .0 0 0 € 2 .4 3 2 .2 5 0 € 2 .3 7 3 .6 5 0 € 1 .3 4 5 .7 0 0 € 3 4 0 .3 5 0 € 7 8 3 .9 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 3 0 0 .0 0 0 € 2 .4 3 2 .2 5 0 € 2 .3 7 3 .6 5 0 € 1 .3 4 5 .7 0 0 € 3 4 0 .3 5 0 € 7 8 3 .9 0 0 € 1 3 2 1 4 .7 8 0 € 2 9 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 3 0 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d 3 ,4 M io . € D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 343 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 2 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 344 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2025 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute Stand bisher 2.816.024,87 2.689.436,68 -126.588,19 Neuaufnahme 2025 1.000.000 € 0,00 976.588,19 976.588,19 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 2.816.024,87 3.666.024,87 850.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.027.750,00 1.337.150,00 309.400,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 1.027.750,00 997.150,00 -30.600,00 davon externe Darlehen 0,00 340.000,00 340.000,00 2.3.1 Kassenkredite 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.889.850,00 3.763.250,00 873.400,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.889.850,00 2.803.250,00 -86.600,00 davon externe Darlehen 0,00 960.000,00 960.000,00 2.3.2 Kassenkredite 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.917.600,00 5.100.400,00 1.182.800,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.733.624,87 8.766.424,87 2.032.800,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 6.733.624,87 8.766.424,87 2.032.800,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.917.600,00 5.100.400,00 1.182.800,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 2.816.024,87 3.666.024,87 850.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2025 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 345 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 5 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k K o n to S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 5 Z in s 2 0 2 5 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 3 ,0 M io . € K S K K o n to : 6 0 0 1 4 9 7 4 2 .8 1 6 .0 2 4 ,8 7 2 ,8 5 % 1 2 6 .5 8 8 ,1 9 7 8 .9 1 1 ,8 1 2 .6 8 9 .4 3 6 ,6 8 2 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 2 0 2 5 1 M io . € N N 0 ,0 0 N N 2 3 .4 1 1 ,8 1 4 1 .0 8 8 ,1 9 9 7 6 .5 8 8 ,1 9 E n d s u m m e 2 .8 1 6 .0 2 4 ,8 7 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 .6 6 6 .0 2 4 ,8 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . N N 0 ,0 0 N N 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 7 .9 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .7 0 1 ,9 0 4 6 .1 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 1 .0 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 4 .0 8 3 ,3 0 1 0 7 .2 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 3 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 5 .4 6 7 ,5 0 1 4 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 6 .5 6 2 ,5 0 3 ,6 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 4 .5 0 5 ,6 3 1 2 2 .8 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 0 .6 2 5 ,0 0 4 ,2 5 % 7 .5 0 0 ,0 0 1 0 .9 5 7 ,0 4 2 5 3 .1 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .8 0 0 ,0 0 1 7 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 9 .0 6 2 ,5 0 3 ,8 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 5 .6 1 0 ,9 4 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 3 ,8 0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 1 .0 2 7 .7 5 0 ,0 0 4 0 .6 0 0 ,0 0 5 0 .1 2 6 ,3 1 1 .3 3 7 .1 5 0 ,0 0 G e m e in d e B a in d t 2 0 2 4 k e in e w e it e re n D a rl e h e n v o rg e s e h e n . K re d it e rm ä c h ti g u n g a u s V o rj a h re n s o ll n ic h t A u fn a h m e 2 0 2 5 n a c h B a u fo rt s c h ri tt 1 ,0 M io . € (1 ,0 M io . € K re d it e rm ä c h ti g u n g ) A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 3 5 0 .0 0 0 € b z w . 4 0 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 346 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 5 Z in s 2 0 2 5 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .0 0 0 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 N N 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 2 .5 0 0 ,0 0 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 2 .5 0 0 ,0 0 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .9 9 0 ,0 0 2 6 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 1 .7 4 5 ,0 0 3 2 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 6 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 1 1 .8 9 8 ,0 0 3 1 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : . 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 1 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 5 .3 8 2 ,0 0 1 4 7 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 9 8 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 7 .0 8 7 ,5 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 1 2 .4 9 2 ,0 0 3 4 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 2 6 .5 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 3 ,1 3 6 1 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 d a v o r 1 ,0 % , a b 3 0 .0 9 . 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 7 4 .5 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 6 8 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 8 .1 0 0 ,0 0 3 ,8 0 % 7 .6 0 0 ,0 0 1 3 .1 1 9 ,5 0 3 4 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 B e s c h l. 3 ,8 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 2 .8 8 9 .8 5 0 ,0 0 1 2 6 .6 0 0 ,0 0 1 2 5 .6 1 7 ,1 3 3 .7 6 3 .2 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 3 .0 0 0 ,0 0 4 .4 1 4 ,6 9 1 0 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 4 ,2 5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 0 2 .5 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 3 ,1 3 3 9 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. a b 2 0 2 5 4 ,2 5 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 0 7 .5 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 3 0 .8 1 7 ,8 2 4 9 3 .0 0 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 - 1 .0 0 0 .0 0 0 € b z w . 1 .0 0 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 347 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2026 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 3.666.024,87 3.491.024,87 -175.000,00 Neuaufnahme 2026 0,00 925.000,00 925.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 3.666.024,87 4.416.024,87 750.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.337.150,00 2.208.687,50 871.537,50 davon Darlehen an Eigenbetriebe 997.150,00 1.493.687,50 496.537,50 davon externe Darlehen 340.000,00 715.000,00 375.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 3.763.250,00 4.636.650,00 873.400,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.803.250,00 2.716.650,00 -86.600,00 davon externe Darlehen 960.000,00 1.920.000,00 960.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.100.400,00 6.845.337,50 1.744.937,50 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 8.766.424,87 11.261.362,37 2.494.937,50 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 8.766.424,87 11.261.362,37 2.494.937,50 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.100.400,00 6.845.337,50 1.744.937,50 3. Konsolidierte Gesamtschulden 3.666.024,87 4.416.024,87 750.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2026 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 348 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 6 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k K o n to S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 6 Z in s 2 0 2 6 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 6 Z in s a n p a s s u n g A n n u it ä t 2 0 5 .5 0 0 € 2 ,8 5 % b is 3 0 .0 6 .2 0 3 3 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 3 ,0 M io . € K S K K o n to : 6 0 0 1 4 9 7 4 3 .6 6 6 .0 2 4 ,8 7 2 ,8 5 % 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 7 8 .9 1 1 ,8 1 3 .4 9 1 .0 2 4 ,8 7 2 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 2 0 2 6 1 , 0 M io . € N N 0 ,0 0 N N 7 5 .0 0 0 ,0 0 7 1 .0 8 8 ,1 9 9 2 5 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 3 .6 6 6 .0 2 4 ,8 7 2 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 .4 1 6 .0 2 4 ,8 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . N N 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 N N 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 1 5 .0 0 0 ,0 0 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 1 5 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 6 .1 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .6 3 7 ,1 0 4 4 .3 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 7 .2 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 3 .9 4 6 ,5 0 1 0 3 .4 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 8 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 5 .2 8 7 ,5 0 1 4 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 2 .8 1 2 ,5 0 3 ,6 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 4 .3 7 0 ,6 3 1 1 9 .0 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 5 3 .1 2 5 ,0 0 4 ,2 5 % 7 .5 0 0 ,0 0 1 0 .6 3 8 ,2 8 2 4 5 .6 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 3 .7 5 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 6 .0 0 0 ,0 0 1 6 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 3 ,8 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 5 .4 6 8 ,4 4 1 4 1 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 3 ,8 0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 1 .3 3 7 .1 5 0 ,0 0 5 5 .6 0 0 ,0 0 5 7 .3 4 8 ,4 5 1 .6 8 1 .5 5 0 ,0 0 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 2 - 0 € , A u fn . 2 0 2 3 3 M io . € j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt - K re d it e rm ä c h ti g u n g A u fn a h m e 2 0 2 6 j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt 1 ,0 M io . € K re d it e rm ä c h ti g u n g A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 3 5 0 .0 0 0 € b z w . 4 0 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 349 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 5 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 6 Z in s 2 0 2 6 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 6 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 2 0 2 6 1 M io . € N N 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 N N 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 1 .8 8 0 .0 0 0 ,0 0 9 6 0 .0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 1 .8 8 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .2 7 0 ,0 0 2 4 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 1 1 .3 8 5 ,0 0 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 1 4 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 1 1 .4 6 6 ,0 0 3 0 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : . 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 7 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 5 .2 3 8 ,0 0 1 4 3 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 3 ,6 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 6 .9 0 7 ,5 0 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 2 .0 0 0 ,0 0 3 ,6 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 1 2 .2 0 4 ,0 0 3 3 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 4 .0 1 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : 3 ,6 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 1 2 .5 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 2 5 .8 0 8 ,1 3 5 9 8 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 d a v o r 1 ,0 % , a b 3 0 .0 9 . 4 ,2 5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 8 .5 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 9 .1 0 0 ,0 0 2 6 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 9 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 0 .5 0 0 ,0 0 3 ,8 0 % 7 .6 0 0 ,0 0 1 2 .8 3 0 ,7 0 3 3 2 .9 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 6 .0 7 .2 0 2 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 9 B e s c h l. 3 ,8 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 9 E n d s u m m e 3 .7 6 3 .2 5 0 ,0 0 1 6 6 .6 0 0 ,0 0 1 3 4 .2 0 9 ,3 3 4 .5 9 6 .6 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 2 .0 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 3 .0 0 0 ,0 0 4 .2 8 7 ,1 9 9 9 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 4 ,2 5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 3 9 1 .0 0 0 ,0 0 4 ,2 5 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 2 5 .8 0 8 ,1 3 3 7 9 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 8 .2 0 2 3 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 a b 2 0 2 5 4 ,2 5 % 1 3 1 5 2 0 0 0 4 9 3 .0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 3 0 .0 9 5 ,3 2 4 7 8 .5 0 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e A u fn a h m e n 2 0 2 5 /2 0 2 6 - 6 0 0 .0 0 0 € b z w . 8 5 0 .0 0 0 € , j e n a c h I n v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt 350 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 3 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 351 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 08:45:43Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2026 3 EUR 2027 4 EUR 2028 5 EUR 2029 6 EUR 2030 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2025 500.000 0 0 0 0 500.000 2026 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 600.000 500.000 1.000.000 500.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 400.000 352 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 4 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 353 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 250.000,00 u. a. Rückstellung für GPA-Prüfung, Kindergartenabschlusszahlungen, Digitalisierung und Breitband … Rückstellungen gesamt 250.000,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 354 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 5 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 355 Stand 31.12.2023 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2025 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2025 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (Plan 2024: - 556.350 € Erg. Progn. 0 €, Abgang 2025: - 1.623.600 € ordentl. Ergebnis) 5.132.817 5.132.000,00 3.508.400,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Plan 150.000 €, Erg. 0, außerordentl. Ergebnis 2025: 750.000 €) 8.661.078 8.661.000,00 9.411.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 13.793.896 13.793.000,00 12.919.400,00 Erläuterungen: Übersicht über den vor5ussichtlichen Stand der Rücklagen 2025 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2025 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 356 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2026 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2026 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentl. Ergebnis 2026: -1.683.150 € Abgang) 3.508.400,00 1.825.250,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Ergebnis 2026 außerordentl. Erträge 250.000 €) 9.411.000,00 9.661.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 12.919.400,00 11.486.250,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2026 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2026 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 357 Berechnung der Finanzzuweisungen 2025 und 2026 358 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.204) 5.330 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.340 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.340 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 37.185 zweitvorangegangen Jahr 2023 .11 Hebesätze (2023) 370 v. H. .12 Grundbeträge (2023) 10.050 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 19.597 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.470.135 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2023 (-rot) 261.315 € ((2.762.481,93) : 370) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 222.414 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 281.377 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.402.921,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 6.115.532 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.145,23 3.1 Einwohnerzahl 5.340x 1.765 € = 9.425.100 € 185 v. H. 290 v. H. 285.350 2.165.188 278.018,00 € 603.295.466,00 € 7.296.144.095,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 154.243 746.616 Zuweisungen und Umlagen 2025 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 694.094 2.762.482 450 v. H. 370 v. H. 359 Zuweisungen und Umlagen 2025 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.425.100 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 85,80 Summe Bedarfsmesszahl B 85,80 x 5.284 453.367,20 Bedarfsmesszahl gesamt 9.878.467 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.927.080 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 6.115.532 € 64,89% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -188.452 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.762.935 = 2.622.766 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.622.766 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 138,00 € = 773.766,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.523.593 € 7.4 Je Einwohner in € 1.599,17 € Landesdurchschnitt 2.046 € 5.607,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 6.115.532 2.408.061 5.340 5.607,00 Einwohnerzahl (1.5) _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG 360 Zuweisungen und Umlagen 2025 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,120 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.787.168 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 390 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.523.593 € x 31 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.642.314 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.523.593 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 1.893.942,36 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 306.891 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 287.413 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2024 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2023 6 ) Haushaltsjahr. 2025 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2025 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 658.000.000 0,0004664 1.176.000.000 0,000244399 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 361 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.2025) 5.320 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.330 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.330 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.742 zweitvorangegangen Jahr 2023 .11 Hebesätze (2023) 370 v. H. .12 Grundbeträge (2023) 11.011 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.472 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.473.198 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2023 (-rot) 215.000 € ((2.374490) : 370) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 210.500 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 299.000 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.563.000,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 6.330.698 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.187,75 3.1 Einwohnerzahl 5.330x 1.800 € = 9.594.000 € 185 v. H. 290 v. H. 286.540 2.165.186 III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 154.886 746.616 Zuweisungen und Umlagen 2026 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 696.989 2.374.490 450 v. H. 370 v. H. 362 Zuweisungen und Umlagen 2026 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.594.000 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 85,80 Summe Bedarfsmesszahl B 85,80 x 5.284 453.367,20 Bedarfsmesszahl gesamt 10.047.367 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 6.028.420 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 6.330.698 € 65,99% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -302.278 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.716.669 = 2.590.518 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.590.518 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 138,00 € = 772.317,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 9.075.698 € 7.4 Je Einwohner in € 1.705,96 € Landesdurchschnitt 2.046 € 2.745.000 6.330.698 5.596,50 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.330 5.596,50 Einwohnerzahl (1.5) _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG 363 Zuweisungen und Umlagen 2026 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,446 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.939.308 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 390 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.750.000 € : 370 (Hebesatz) 743.243 € 35 v. H. 260.135 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 9.075.698 € x 31 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.813.467 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 9.075.698 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 2.016.620,20 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 314.354 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 294.501 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2024 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2023 6 ) Haushaltsjahr. 2025 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2025 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.205.000.000 0,000244399 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 674.000.000 0,0004664 364 Anlagennachweis 2025 365 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 19 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 20 00 00 L iz en ze n 0 ,0 0 3 0, 00 1 .2 01 ,0 0 5 .4 82 ,0 1 60 .6 92 ,4 8 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 02 00 00 0 L iz en ze n 60 .6 92 ,4 8 1 .0 13 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 25 00 00 D V -S o ft w ar e 0 ,0 0 14 4, 00 5 .0 57 ,0 0 17 .8 07 ,5 7 21 .8 53 ,5 7 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 02 50 00 0 D V -S o ft w ar e 21 .8 53 ,5 7 5 .1 46 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 0 ,0 0 39 .7 60 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 11 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 20 00 00 A ck er la n d 0 ,0 0 59 3, 00 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 12 00 00 0 A ck er la n d 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 31 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 7 4, 00 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 13 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 32 00 00 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 22 2, 00 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 13 20 00 0 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 366 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 1 17 .2 20 ,0 0 8. 22 8. 64 1, 72 0 ,0 0 8. 22 8. 64 1, 72 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 8. 22 8. 64 1, 72 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W o h n b au te n 0 ,0 0 6 .5 00 ,0 0 3 42 .1 20 ,8 9 0 ,0 0 3 42 .1 20 ,8 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 21 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W o h n b au te n 3 42 .1 20 ,8 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 12 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei W o h n b au te n 0 ,0 0 2 .1 80 ,0 0 1 00 .9 75 ,0 0 1 28 .5 13 ,0 0 1 92 .2 58 ,7 7 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 21 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei W o h n b au te n 1 92 .2 58 ,7 7 27 .5 38 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 21 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 9 .4 01 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 22 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 22 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 55 .9 29 ,0 0 2. 89 9. 49 8, 00 3. 21 0. 89 1, 20 4. 59 0. 92 1, 86 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 22 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 4. 59 0. 92 1, 86 88 .2 72 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 31 00 00 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 367 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 8 .5 86 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 23 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 32 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 0 ,0 0 14 .9 40 ,0 0 7 63 .3 54 ,0 0 1. 84 6. 65 8, 20 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 23 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 6. 70 1. 76 8, 00 46 .0 36 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 41 00 00 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 0 ,0 0 4 .8 70 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 24 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 42 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 0 ,0 0 46 .9 30 ,0 0 2. 39 1. 04 1, 00 5. 08 9. 59 3, 90 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 24 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 6. 54 4. 62 7, 18 1 57 .9 82 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 91 00 00 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 0 ,0 0 4 .4 13 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 29 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 92 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 368 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 33 .3 87 ,0 0 1. 72 0. 40 8, 00 2. 83 4. 05 9, 79 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 29 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 3. 61 2. 78 9, 27 73 .7 41 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 10 00 00 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 0 ,0 0 40 .9 71 ,0 0 2. 17 3. 99 7, 59 0 ,0 0 2. 17 3. 99 7, 59 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 31 00 00 0 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 2. 17 3. 99 7, 59 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 20 00 00 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 7 .5 40 ,0 0 3 93 .1 46 ,0 0 5 51 .0 28 ,7 9 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 32 00 00 0 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 5 51 .0 30 ,7 9 7 .3 27 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 00 00 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 0 ,0 0 5 .5 92 ,0 0 2 92 .3 42 ,0 0 2 96 .3 10 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 34 10 00 0 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 3 17 .0 50 ,1 9 3 .9 68 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 50 00 00 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 0 ,0 0 1 68 .8 74 ,0 0 8. 69 7. 37 1, 00 1 4. 33 6. 71 9, 12 1 9. 57 2. 41 9, 38 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 35 00 00 0 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 1 9. 57 2. 41 9, 38 3 81 .5 87 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 60 00 00 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d z u g eh ö ri g e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 369 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 27 .7 56 ,0 0 1. 43 2. 36 2, 00 1. 67 4. 62 7, 14 1. 81 5. 74 0, 01 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 36 00 00 0 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d zu g eh ö ri g e A n la g en 1. 81 5. 74 0, 01 56 .6 80 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 29 .1 38 ,0 0 1. 52 0. 19 7, 00 1. 54 6. 99 9, 00 1. 57 2. 75 6, 46 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 1. 57 2. 75 6, 46 26 .8 02 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 80 00 00 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 0 ,0 0 13 .0 53 ,0 0 6 75 .1 59 ,4 9 7 52 .1 01 ,6 1 1. 41 6. 23 1, 29 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 38 00 00 0 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 1. 39 0. 43 6, 69 31 .3 28 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 90 00 00 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 0 ,0 0 9 .7 63 ,0 0 5 00 .4 87 ,0 0 8 43 .0 74 ,4 8 9 14 .6 97 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 39 00 00 0 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 9 14 .6 97 ,7 9 26 .7 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 10 00 00 K u n st g eg en st än d e 0 ,0 0 16 4, 00 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 51 00 00 0 K u n st g eg en st än d e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 50 00 00 B au d en km äl er 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 55 00 00 0 B au d en km äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 10 00 00 F ah rz eu g e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 370 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 6 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 13 .6 56 ,0 0 6 72 .0 42 ,0 0 9 59 .0 33 ,4 2 1. 57 2. 81 7, 46 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 61 00 00 0 F ah rz eu g e 1. 57 2. 81 7, 46 93 .4 06 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 20 00 00 M as ch in en 0 ,0 0 70 3, 00 31 .9 21 ,5 0 82 .2 69 ,6 8 3 20 .3 06 ,9 8 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 62 00 00 0 M as ch in en 3 20 .3 06 ,9 8 10 .3 17 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 0 ,0 0 5 .3 78 ,0 0 2 61 .6 27 ,0 0 3 75 .8 00 ,0 1 6 98 .1 59 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 63 00 00 0 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 6 98 .1 59 ,5 4 43 .2 48 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 10 00 00 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 0 ,0 0 12 6, 00 5 .5 89 ,0 0 16 .4 47 ,7 4 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 71 00 00 0 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 20 .5 75 ,2 3 2 .0 29 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 7 .4 75 ,0 0 3 55 .8 38 ,0 0 5 64 .8 19 ,0 9 9 16 .8 17 ,1 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 9 16 .8 17 ,1 4 75 .8 36 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 60 00 00 A n la g en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 96 00 00 0 A n la g en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 61 00 00 A n la g en im B au - H o ch b au m aß n ah m en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 371 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 7 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 8. 64 9. 15 1, 63 0 ,0 0 8. 64 9. 15 1, 63 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 96 10 00 0 A n la g en im B au - H o ch b au m aß n ah m en 8. 64 9. 15 1, 63 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 62 00 00 A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 05 0. 47 3, 53 0 ,0 0 1. 05 0. 47 3, 53 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 0 96 20 00 0 A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en 1. 05 0. 47 3, 53 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 10 13 00 00 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 01 30 00 0 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 0 ,0 0 56 8, 00 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 10 00 00 S o n d er ve rm ö g en 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 21 00 00 0 S o n d er ve rm ö g en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 11 00 00 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 21 10 00 0 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 15 20 00 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 372 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 21 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 8 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 42 4. 71 0, 47 0 ,0 0 4. 42 4. 71 0, 47 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 31 52 00 0 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 4. 42 4. 71 0, 47 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 18 20 00 A u sl ei h u n g en a n s o n st ig en in lä n d is ch en B er ei ch ( L au fz ei t m eh r al s 1 Ja h 0 ,0 0 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 31 82 00 0 A u sl ei h u n g en a n s o n st ig en in lä n d is ch en B er ei ch ( L au fz ei t m eh r al s 1 Ja h 1 32 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 14 92 00 00 S o n st ig e E in la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 9. 50 0. 00 0, 00 0 ,0 0 9. 50 0. 00 0, 00 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 49 20 00 0 S o n st ig e E in la g en 9. 50 0. 00 0, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 00 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 2 .8 61 ,0 0 1 39 .4 80 ,0 0 2 31 .8 50 ,0 0 2 31 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 80 30 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 2 31 .8 50 ,0 0 21 .8 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 60 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 50 2, 00 26 .1 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 1 80 36 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 30 .0 00 ,0 0 60 0, 00 G es am ts u m m e 0 ,0 0 6 79 .2 99 ,0 0 6 2. 23 7. 12 2, 45 3 5. 39 4. 08 5, 75 9 1. 02 7. 28 9, 85 0 ,0 0 12 .2 02 5 9 1. 00 1. 49 5, 25 1. 18 1. 48 5, 00 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 373 wabele Text-Box Zuzüglich AfA der großen Bauprojekte Klosterwiesenschule 10 Mio. € Dorfplatz inkl. Bushaltestelle 4 Mio. € Feuerwehrhaus 1,5 Mio. € - derzeit noch Anlage im Bau und zuzüglich Investitionen 2025 ff N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 46 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 10 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, B u n d 0 ,0 0 11 2, 00 5 .3 41 ,0 0 11 .4 47 ,7 6 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 00 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, B u n d 11 .4 47 ,7 6 1 .1 45 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 11 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 0 ,0 0 87 .9 70 ,0 0 7. 09 1. 53 5, 88 6. 72 3. 37 3, 58 1 0. 10 6. 34 0, 82 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 10 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 1 0. 10 6. 34 0, 82 1 70 .5 53 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 12 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, G em e 0 ,0 0 24 1, 00 12 .0 77 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 20 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, G em e 23 .3 76 ,7 6 1 .1 69 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 17 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, p ri v 0 ,0 0 3 5, 00 1 .6 16 ,0 0 5 .2 50 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 11 70 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, p ri v 9 .3 27 ,9 0 43 4, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 1 00 .6 70 ,0 0 5. 28 1. 58 7, 50 9. 73 4. 57 1, 77 1 3. 45 1. 30 7, 43 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 1 3. 45 1. 30 7, 43 2 45 .1 26 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 90 00 00 S o n st ig e S o n d er p o st en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 374 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 5 - 12 .2 02 5 / H au sh al ts ja h r: 2 02 4 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 24 / 13 :5 6: 47 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 1 ,0 0 1 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 19 00 00 0 S o n st ig e S o n d er p o st en 1 .0 00 ,0 0 7 4, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 29 11 60 00 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g a u s G ra b n u tz u n g sg eb ü h re n 0 ,0 0 5 .0 68 ,0 0 2 54 .5 43 ,0 0 6 28 .5 00 ,9 6 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 12 .2 02 5 S u m m e: 2 91 16 00 0 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g a u s G ra b n u tz u n g sg eb ü h re n 7 96 .3 58 ,8 6 24 .5 52 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 1 94 .0 97 ,0 0 1 2. 64 6. 70 1, 38 1 7. 12 7. 52 0, 83 2 4. 39 9. 15 9, 53 0 ,0 0 12 .2 02 5 2 4. 39 9. 15 9, 53 4 43 .0 53 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 375 Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 11.25. 11.25.00.0000 Bauhof Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 20 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2025 müsste der Bauhof hiernach 911.250,00 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 376 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 9 ,0 0 % 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 8 .2 9 0 ,5 0 3 8 .3 0 0 ,0 0 3 7 .8 0 4 ,5 0 3 7 .8 0 0 ,0 0 3 9 .1 8 1 ,5 0 3 9 .2 0 0 ,0 0 3 9 .1 0 0 ,5 0 3 9 .1 0 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 4 .1 0 0 ,0 0 4 .1 0 0 ,0 0 4 .2 5 4 ,5 0 4 .2 5 0 ,0 0 4 .2 0 0 ,5 0 4 .2 0 0 ,0 0 4 .3 5 3 ,5 0 4 .3 5 0 ,0 0 4 .3 4 4 ,5 0 4 .3 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 3 0 .7 5 0 ,0 0 3 0 .7 5 0 ,0 0 3 1 .9 0 8 ,7 5 3 1 .9 0 0 ,0 0 3 1 .5 0 3 ,7 5 3 1 .5 0 0 ,0 0 3 2 .6 5 1 ,2 5 3 2 .6 5 0 ,0 0 3 2 .5 8 3 ,7 5 3 2 .6 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 9 ,0 0 % 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 6 .9 0 0 ,0 0 3 8 .2 9 0 ,5 0 3 8 .3 0 0 ,0 0 3 7 .8 0 4 ,5 0 3 7 .8 0 0 ,0 0 3 9 .1 8 1 ,5 0 3 9 .1 0 0 ,0 0 3 9 .1 0 0 ,5 0 3 9 .1 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 2 0 .5 0 0 ,0 0 2 0 .5 0 0 ,0 0 2 1 .2 7 2 ,5 0 2 1 .2 5 0 ,0 0 2 1 .0 0 2 ,5 0 2 1 .0 0 0 ,0 0 2 1 .7 6 7 ,5 0 2 1 .7 5 0 ,0 0 2 1 .7 2 2 ,5 0 2 1 .7 0 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .6 3 6 ,2 5 1 0 .6 5 0 ,0 0 1 0 .5 0 1 ,2 5 1 0 .5 0 0 ,0 0 1 0 .8 8 3 ,7 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .8 6 1 ,2 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 1 6 ,0 0 % 6 5 .6 0 0 ,0 0 6 5 .6 0 0 ,0 0 6 8 .0 7 2 ,0 0 6 8 .0 5 0 ,0 0 6 7 .2 0 8 ,0 0 6 7 .2 5 0 ,0 0 6 9 .6 5 6 ,0 0 6 9 .6 5 0 ,0 0 6 9 .5 1 2 ,0 0 6 9 .5 0 0 ,0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 4 ,0 0 % 1 6 .4 0 0 ,0 0 1 6 .4 0 0 ,0 0 1 7 .0 1 8 ,0 0 1 7 .0 0 0 ,0 0 1 6 .8 0 2 ,0 0 1 6 .8 0 0 ,0 0 1 7 .4 1 4 ,0 0 1 7 .4 0 0 ,0 0 1 7 .3 7 8 ,0 0 1 7 .4 0 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 3 2 .8 0 0 ,0 0 3 2 .8 0 0 ,0 0 3 4 .0 3 6 ,0 0 3 4 .0 5 0 ,0 0 3 3 .6 0 4 ,0 0 3 3 .6 0 0 ,0 0 3 4 .8 2 8 ,0 0 3 4 .8 5 0 ,0 0 3 4 .7 5 6 ,0 0 3 4 .7 5 0 ,0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 2 .0 5 0 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 2 .1 2 7 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 0 0 ,2 5 2 .1 0 0 ,0 0 2 .1 7 6 ,7 5 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,2 5 2 .1 5 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 2 2 .5 5 0 ,0 0 2 2 .5 5 0 ,0 0 2 3 .3 9 9 ,7 5 2 3 .4 0 0 ,0 0 2 3 .1 0 2 ,7 5 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .9 4 4 ,2 5 2 3 .9 5 0 ,0 0 2 3 .8 9 4 ,7 5 2 3 .9 0 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 1 2 .3 0 0 ,0 0 1 2 .3 0 0 ,0 0 1 2 .7 6 3 ,5 0 1 2 .7 5 0 ,0 0 1 2 .6 0 1 ,5 0 1 2 .6 0 0 ,0 0 1 3 .0 6 0 ,5 0 1 3 .0 5 0 ,0 0 1 3 .0 3 3 ,5 0 1 3 .0 5 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .2 5 0 ,0 0 1 0 .6 3 6 ,2 5 1 0 .6 5 0 ,0 0 1 0 .5 0 1 ,2 5 1 0 .5 0 0 ,0 0 1 0 .8 8 3 ,7 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .8 6 1 ,2 5 1 0 .9 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 4 1 .0 0 0 ,0 0 4 1 .0 0 0 ,0 0 4 2 .5 4 5 ,0 0 4 2 .5 5 0 ,0 0 4 2 .0 0 5 ,0 0 4 2 .0 0 0 ,0 0 4 3 .5 3 5 ,0 0 4 3 .5 5 0 ,0 0 4 3 .4 4 5 ,0 0 4 3 .4 5 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 1 4 ,0 0 % 5 7 .4 0 0 ,0 0 5 7 .4 0 0 ,0 0 5 9 .5 6 3 ,0 0 5 9 .5 5 0 ,0 0 5 8 .8 0 7 ,0 0 5 8 .8 0 0 ,0 0 6 0 .9 4 9 ,0 0 6 0 .9 5 0 ,0 0 6 0 .8 2 3 ,0 0 6 0 .8 5 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 0 .0 0 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 5 .4 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 2 0 .0 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 5 .3 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 4 3 4 .4 5 0 ,0 0 B ü rg e rm e is te r/ G e m e in d e ra t 1 1 1 0 377 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 1 4 3 8 1 1 1 1 1 4 3 8 1 1 z e n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g s w e s e n 1 1 ,5 0 % 1 3 .0 6 4 ,0 0 1 3 .1 0 0 ,0 0 1 2 .5 3 5 ,0 0 1 2 .5 5 0 ,0 0 1 2 .4 8 9 ,0 0 1 2 .5 0 0 ,0 0 1 2 .5 5 8 ,0 0 1 2 .5 5 0 ,0 0 1 2 .7 5 3 ,5 0 1 2 .7 5 0 ,0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e s e n 2 ,0 0 % 2 .2 7 2 ,0 0 2 .2 5 0 ,0 0 2 .1 8 0 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 8 4 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .2 1 8 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n s ta n d w e s e n 0 ,5 0 % 5 6 8 ,0 0 5 5 0 ,0 0 5 4 5 ,0 0 5 0 0 ,0 0 5 4 3 ,0 0 5 5 0 ,0 0 5 4 6 ,0 0 5 5 0 ,0 0 5 5 4 ,5 0 5 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 2 ,0 0 % 2 .2 7 2 ,0 0 2 .2 5 0 ,0 0 2 .1 8 0 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 8 4 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .2 1 8 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n s ti g e K u lt u rp fl e g e 9 ,0 0 % 1 0 .2 2 4 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 9 .8 1 0 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .7 7 4 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .8 2 8 ,0 0 9 .8 5 0 ,0 0 9 .9 8 1 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir c h e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 1 .1 3 6 ,0 0 1 .1 5 0 ,0 0 1 .0 9 0 ,0 0 1 .0 0 0 ,0 0 1 .0 8 6 ,0 0 1 .1 0 0 ,0 0 1 .0 9 2 ,0 0 1 .1 0 0 ,0 0 1 .1 0 9 ,0 0 1 .1 0 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 5 ,0 0 % 5 .6 8 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 3 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 6 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .5 4 5 ,0 0 5 .5 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 7 ,5 0 % 1 9 .8 8 0 ,0 0 1 9 .9 0 0 ,0 0 1 9 .0 7 5 ,0 0 1 9 .1 0 0 ,0 0 1 9 .0 0 5 ,0 0 1 9 .0 0 0 ,0 0 1 9 .1 1 0 ,0 0 1 9 .1 0 0 ,0 0 1 9 .4 0 7 ,5 0 1 9 .4 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,5 0 % 1 .7 0 4 ,0 0 1 .7 0 0 ,0 0 1 .6 3 5 ,0 0 1 .6 5 0 ,0 0 1 .6 2 9 ,0 0 1 .6 5 0 ,0 0 1 .6 3 8 ,0 0 1 .6 5 0 ,0 0 1 .6 6 3 ,5 0 1 .6 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts c h a ft 2 ,0 0 % 2 .2 7 2 ,0 0 2 .3 0 0 ,0 0 2 .1 8 0 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .1 7 2 ,0 0 2 .1 5 0 ,0 0 2 .1 8 4 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 2 .2 1 8 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e s tr a ß e 9 ,0 0 % 1 0 .2 2 4 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 9 .8 1 0 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .7 7 4 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .8 2 8 ,0 0 9 .8 5 0 ,0 0 9 .9 8 1 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e s ta tt u n g s w e s e n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 6 .8 1 6 ,0 0 6 .8 0 0 ,0 0 6 .5 4 0 ,0 0 6 .5 5 0 ,0 0 6 .5 1 6 ,0 0 6 .5 0 0 ,0 0 6 .5 5 2 ,0 0 6 .5 5 0 ,0 0 6 .6 5 4 ,0 0 6 .6 5 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts c h a ft s fö rd e ru n g 2 ,5 0 % 2 .8 4 0 ,0 0 2 .8 5 0 ,0 0 2 .7 2 5 ,0 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 1 5 ,0 0 2 .7 0 0 ,0 0 2 .7 3 0 ,0 0 2 .7 0 0 ,0 0 2 .7 7 2 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 5 ,0 0 % 5 .6 8 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 3 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .4 6 0 ,0 0 5 .4 5 0 ,0 0 5 .5 4 5 ,0 0 5 .5 5 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 0 ,0 0 % 1 1 .3 6 0 ,0 0 1 1 .3 5 0 ,0 0 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 0 .8 6 0 ,0 0 1 0 .8 5 0 ,0 0 1 0 .9 2 0 ,0 0 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 1 .0 9 0 ,0 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo s tw ie s e n s c h u le 9 ,0 0 % 1 0 .2 2 4 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 9 .8 1 0 ,0 0 9 .8 0 0 ,0 0 9 .7 7 4 ,0 0 9 .7 5 0 ,0 0 9 .8 2 8 ,0 0 9 .8 5 0 ,0 0 9 .9 8 1 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A s y l 6 ,5 0 % 7 .3 8 4 ,0 0 7 .4 0 0 ,0 0 7 .0 8 5 ,0 0 7 .1 0 0 ,0 0 7 .0 5 9 ,0 0 7 .0 5 0 ,0 0 7 .0 9 8 ,0 0 7 .1 0 0 ,0 0 7 .2 0 8 ,5 0 7 .2 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 9 .0 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 0 9 .2 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 1 1 0 .9 0 0 ,0 0 A m ts b la tt , A m tl ic h e B e k a n n tm a c h u n g e n , V o rz im m e r, S ta b s t. A m ts b la tt a u s tr ä g e r 1 1 1 4 378 P la n 2 0 2 5 P la n 2 0 2 5 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 6 P la n 2 0 2 6 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 7 P la n 2 0 2 8 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 8 P la n 2 0 2 8 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 9 P la n 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 0 3 8 1 1 1 1 2 0 3 8 1 1 ze n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 S ta ti st ik u n d W a h le n 5 ,0 0 % 6 .0 6 5 ,0 0 € 6 .1 0 0 ,0 0 € 6 .6 4 5 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .7 8 0 ,0 0 € 6 .8 0 0 ,0 0 € 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 1 9 ,0 0 % 2 3 .0 4 7 ,0 0 € 2 3 .0 5 0 ,0 0 € 2 5 .2 5 1 ,0 0 € 2 5 .2 5 0 ,0 0 € 2 5 .0 8 0 ,0 0 € 2 5 .1 0 0 ,0 0 € 2 5 .2 7 0 ,0 0 € 2 5 .2 5 0 ,0 0 € 2 5 .7 6 4 ,0 0 € 2 5 .8 0 0 ,0 0 € 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d sw e se n 1 3 ,0 0 % 1 5 .7 6 9 ,0 0 € 1 5 .7 5 0 ,0 0 € 1 7 .2 7 7 ,0 0 € 1 7 .3 0 0 ,0 0 € 1 7 .1 6 0 ,0 0 € 1 7 .2 0 0 ,0 0 € 1 7 .2 9 0 ,0 0 € 1 7 .2 5 0 ,0 0 € 1 7 .6 2 8 ,0 0 € 1 7 .6 5 0 ,0 0 € 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 4 ,0 0 % 4 .8 5 2 ,0 0 € 4 .8 5 0 ,0 0 € 5 .3 1 6 ,0 0 € 5 .3 0 0 ,0 0 € 5 .2 8 0 ,0 0 € 5 .3 0 0 ,0 0 € 5 .3 2 0 ,0 0 € 5 .3 0 0 ,0 0 € 5 .4 2 4 ,0 0 € 5 .4 0 0 ,0 0 € 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st w ie se n sc h u le 1 0 ,0 0 % 1 2 .1 3 0 ,0 0 € 1 2 .1 5 0 ,0 0 € 1 3 .2 9 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .5 6 0 ,0 0 € 1 3 .5 5 0 ,0 0 € 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 5 ,0 0 % 6 .0 6 5 ,0 0 € 6 .1 0 0 ,0 0 € 6 .6 4 5 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .7 8 0 ,0 0 € 6 .8 0 0 ,0 0 € 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 1 4 .5 5 6 ,0 0 € 1 4 .5 5 0 ,0 0 € 1 5 .9 4 8 ,0 0 € 1 5 .9 5 0 ,0 0 € 1 5 .8 4 0 ,0 0 € 1 5 .8 5 0 ,0 0 € 1 5 .9 6 0 ,0 0 € 1 5 .9 5 0 ,0 0 € 1 6 .2 7 2 ,0 0 € 1 6 .2 5 0 ,0 0 € 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 0 ,0 0 % 1 2 .1 3 0 ,0 0 € 1 2 .1 5 0 ,0 0 € 1 3 .2 9 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .2 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 .5 6 0 ,0 0 € 1 3 .5 5 0 ,0 0 € 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 6 .0 6 5 ,0 0 € 6 .0 5 0 ,0 0 € 6 .6 4 5 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 0 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .6 5 0 ,0 0 € 6 .7 8 0 ,0 0 € 6 .8 0 0 ,0 0 € 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 1 ,0 0 % 1 .2 1 3 ,0 0 € 1 .2 0 0 ,0 0 € 1 .3 2 9 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 2 0 ,0 0 € 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 .3 3 0 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 1 .3 5 6 ,0 0 € 1 .3 5 0 ,0 0 € 5 4 1 0 4 8 1 1 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 0 ,0 0 % 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 7 ,0 0 % 8 .4 9 1 ,0 0 € 8 .5 0 0 ,0 0 € 9 .3 0 3 ,0 0 € 9 .3 0 0 ,0 0 € 9 .2 4 0 ,0 0 € 9 .2 5 0 ,0 0 € 9 .3 1 0 ,0 0 € 9 .3 0 0 ,0 0 € 9 .4 9 2 ,0 0 € 9 .5 0 0 ,0 0 € 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 3 .6 3 9 ,0 0 € 3 .6 5 0 ,0 0 € 3 .9 8 7 ,0 0 € 4 .0 0 0 ,0 0 € 3 .9 6 0 ,0 0 € 4 .0 0 0 ,0 0 € 3 .9 9 0 ,0 0 € 4 .0 0 0 ,0 0 € 4 .0 6 8 ,0 0 € 4 .0 5 0 ,0 0 € 1 0 0 ,0 0 % 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 2 1 .3 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .9 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € 1 3 5 .6 0 0 ,0 0 € D ie n st le is tu n g e n , E D V u n d T e le k o m m u n ik a ti o n 379 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 1 3 8 1 1 1 1 2 1 3 8 1 1 P e rs o n a lw e se n 1 0 0 ,0 0 % 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 S ta ti st ik u n d W a h le n 0 ,5 0 % 1 .3 8 7 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .3 9 8 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .4 0 8 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .4 1 4 ,2 5 1 .4 0 0 ,0 0 1 .4 3 5 ,7 5 1 .4 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 3 ,0 0 % 8 .3 2 3 ,5 0 8 .3 0 0 ,0 0 8 .3 8 9 ,5 0 8 .4 0 0 ,0 0 8 .4 4 9 ,5 0 8 .4 5 0 ,0 0 8 .4 8 5 ,5 0 8 .5 0 0 ,0 0 8 .6 1 4 ,5 0 8 .6 0 0 ,0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 4 ,5 0 % 1 2 .4 8 5 ,2 5 1 2 .5 0 0 ,0 0 1 2 .5 8 4 ,2 5 1 2 .6 0 0 ,0 0 1 2 .6 7 4 ,2 5 1 2 .7 0 0 ,0 0 1 2 .7 2 8 ,2 5 1 2 .7 5 0 ,0 0 1 2 .9 2 1 ,7 5 1 2 .9 0 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d sw e se n 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 4 ,0 0 % 1 1 .0 9 8 ,0 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .1 8 6 ,0 0 1 1 .2 0 0 ,0 0 1 1 .2 6 6 ,0 0 1 1 .2 5 0 ,0 0 1 1 .3 1 4 ,0 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .4 8 6 ,0 0 1 1 .5 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st w ie se n sc h u le 1 5 ,0 0 % 4 1 .6 1 7 ,5 0 4 1 .6 0 0 ,0 0 4 1 .9 4 7 ,5 0 4 1 .9 5 0 ,0 0 4 2 .2 4 7 ,5 0 4 2 .2 5 0 ,0 0 4 2 .4 2 7 ,5 0 4 2 .4 5 0 ,0 0 4 3 .0 7 2 ,5 0 4 3 .0 5 0 ,0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 2 0 ,0 0 % 5 5 .4 9 0 ,0 0 5 5 .5 0 0 ,0 0 5 5 .9 3 0 ,0 0 5 5 .9 5 0 ,0 0 5 6 .3 3 0 ,0 0 5 6 .3 5 0 ,0 0 5 6 .5 7 0 ,0 0 5 6 .5 5 0 ,0 0 5 7 .4 3 0 ,0 0 5 7 .4 5 0 ,0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 3 .0 0 0 ,0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 3 ,0 0 % 8 .3 2 3 ,5 0 8 .3 0 0 ,0 0 8 .3 8 9 ,5 0 8 .4 0 0 ,0 0 8 .4 4 9 ,5 0 8 .4 5 0 ,0 0 8 .4 8 5 ,5 0 8 .5 0 0 ,0 0 8 .6 1 4 ,5 0 8 .6 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 5 ,0 0 % 1 3 .8 7 2 ,5 0 1 3 .8 5 0 ,0 0 1 3 .9 8 2 ,5 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 4 .0 8 2 ,5 0 1 4 .1 0 0 ,0 0 1 4 .1 4 2 ,5 0 1 4 .1 5 0 ,0 0 1 4 .3 5 7 ,5 0 1 4 .3 5 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 5 ,0 0 % 1 3 .8 7 2 ,5 0 1 3 .8 5 0 ,0 0 1 3 .9 8 2 ,5 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 4 .0 8 2 ,5 0 1 4 .1 0 0 ,0 0 1 4 .1 4 2 ,5 0 1 4 .1 5 0 ,0 0 1 4 .3 5 7 ,5 0 1 4 .3 5 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,0 0 % 1 9 .4 2 1 ,5 0 1 9 .4 0 0 ,0 0 1 9 .5 7 5 ,5 0 1 9 .5 0 0 ,0 0 1 9 .7 1 5 ,5 0 1 9 .7 0 0 ,0 0 1 9 .7 9 9 ,5 0 1 9 .8 0 0 ,0 0 2 0 .1 0 0 ,5 0 2 0 .1 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 8 ,0 0 % 2 2 .1 9 6 ,0 0 2 2 .2 0 0 ,0 0 2 2 .3 7 2 ,0 0 2 2 .3 5 0 ,0 0 2 2 .5 3 2 ,0 0 2 2 .5 5 0 ,0 0 2 2 .6 2 8 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 2 .9 7 2 ,0 0 2 2 .9 5 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 2 .7 5 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 1 ,5 0 % 4 .1 6 1 ,7 5 4 .1 5 0 ,0 0 4 .1 9 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 2 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 4 2 ,7 5 4 .2 5 0 ,0 0 4 .3 0 7 ,2 5 4 .3 0 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 F re is p o rt a n la g e n 1 ,5 0 % 4 .1 6 1 ,7 5 4 .1 5 0 ,0 0 4 .1 9 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 2 4 ,7 5 4 .2 0 0 ,0 0 4 .2 4 2 ,7 5 4 .2 5 0 ,0 0 4 .3 0 7 ,2 5 4 .3 0 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 5 ,0 0 % 1 3 .8 7 2 ,5 0 1 3 .8 5 0 ,0 0 1 3 .9 8 2 ,5 0 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 4 .0 8 2 ,5 0 1 4 .1 0 0 ,0 0 1 4 .1 4 2 ,5 0 1 4 .1 5 0 ,0 0 1 4 .3 5 7 ,5 0 1 4 .3 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,0 0 % 2 .7 7 4 ,5 0 3 .0 0 0 ,0 0 2 .7 9 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 1 6 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 8 ,5 0 2 .8 0 0 ,0 0 2 .8 7 1 ,5 0 2 .8 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 2 ,0 0 % 5 .5 4 9 ,0 0 5 .5 5 0 ,0 0 5 .5 9 3 ,0 0 5 .5 0 0 ,0 0 5 .6 3 3 ,0 0 5 .6 5 0 ,0 0 5 .6 5 7 ,0 0 5 .6 5 0 ,0 0 5 .7 4 3 ,0 0 5 .7 5 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 7 ,0 0 % 1 9 .4 2 1 ,5 0 1 9 .4 0 0 ,0 0 1 9 .5 7 5 ,5 0 1 9 .6 0 0 ,0 0 1 9 .7 1 5 ,5 0 1 9 .7 0 0 ,0 0 1 9 .7 9 9 ,5 0 1 9 .8 0 0 ,0 0 2 0 .1 0 0 ,5 0 2 0 .1 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 4 ,0 0 % 1 1 .0 9 8 ,0 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .1 8 6 ,0 0 1 1 .2 0 0 ,0 0 1 1 .2 6 6 ,0 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 4 ,0 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .4 8 6 ,0 0 1 1 .5 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 7 .4 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 7 9 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 1 .6 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 2 .8 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 2 8 7 .1 5 0 ,0 0 V e rt e il u n g n a ch K ö p fe n a u ß e rh a lb P ro d u k tb e re ic h 1 1 / o d e r S te ll e n 1 1 2 1 380 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 2 3 8 1 1 1 1 2 2 3 8 1 1 F in a n zv e rw a lt u n g /K a ss e 1 0 0 ,0 0 % 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 S ta ti st ik u n d W a h le n 0 ,5 0 % 1 .8 5 6 ,2 5 1 .8 5 0 ,0 0 1 .8 8 6 ,2 5 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 2 6 ,2 5 1 .9 5 0 ,0 0 1 .9 4 9 ,0 0 1 .9 5 0 ,0 0 2 .0 3 7 ,0 0 2 .0 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 3 ,0 0 % 1 1 .1 3 7 ,5 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 7 ,5 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .5 5 7 ,5 0 1 1 .5 5 0 ,0 0 1 1 .6 9 4 ,0 0 1 1 .7 0 0 ,0 0 1 2 .2 2 2 ,0 0 1 2 .2 5 0 ,0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 3 ,0 0 % 1 1 .1 3 7 ,5 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 7 ,5 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .5 5 7 ,5 0 1 1 .5 5 0 ,0 0 1 1 .6 9 4 ,0 0 1 1 .7 0 0 ,0 0 1 2 .2 2 2 ,0 0 1 2 .2 5 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d sw e se n 2 ,0 0 % 7 .4 2 5 ,0 0 7 .4 5 0 ,0 0 7 .5 4 5 ,0 0 7 .5 5 0 ,0 0 7 .7 0 5 ,0 0 7 .7 0 0 ,0 0 7 .7 9 6 ,0 0 7 .8 0 0 ,0 0 8 .1 4 8 ,0 0 8 .1 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 3 ,5 0 % 1 2 .9 9 3 ,7 5 1 3 .0 0 0 ,0 0 1 3 .2 0 3 ,7 5 1 3 .2 0 0 ,0 0 1 3 .4 8 3 ,7 5 1 3 .5 0 0 ,0 0 1 3 .6 4 3 ,0 0 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 4 .2 5 9 ,0 0 1 4 .2 5 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st w ie se n sc h u le 6 ,5 0 % 2 4 .1 3 1 ,2 5 2 4 .1 5 0 ,0 0 2 4 .5 2 1 ,2 5 2 4 .5 0 0 ,0 0 2 5 .0 4 1 ,2 5 2 5 .0 5 0 ,0 0 2 5 .3 3 7 ,0 0 2 5 .3 5 0 ,0 0 2 6 .4 8 1 ,0 0 2 6 .5 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 2 4 8 1 1 2 1 1 0 0 2 4 8 1 1 P ro je k t sc h u lr e if e s K in d 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 6 ,0 0 % 2 2 .2 7 5 ,0 0 2 2 .3 0 0 ,0 0 2 2 .6 3 5 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 3 .1 1 5 ,0 0 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .3 8 8 ,0 0 2 3 .4 0 0 ,0 0 2 4 .4 4 4 ,0 0 2 4 .4 5 0 ,0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 3 .7 1 2 ,5 0 3 .7 0 0 ,0 0 3 .7 7 2 ,5 0 3 .7 5 0 ,0 0 3 .8 5 2 ,5 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 9 8 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 4 .0 7 4 ,0 0 4 .0 5 0 ,0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si k p fl e g e 1 ,0 0 % 3 .7 1 2 ,5 0 3 .7 0 0 ,0 0 3 .7 7 2 ,5 0 3 .7 5 0 ,0 0 3 .8 5 2 ,5 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 9 8 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 4 .0 7 4 ,0 0 4 .0 5 0 ,0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 2 ,5 0 % 9 .2 8 1 ,2 5 9 .3 0 0 ,0 0 9 .4 3 1 ,2 5 9 .4 5 0 ,0 0 9 .6 3 1 ,2 5 9 .6 5 0 ,0 0 9 .7 4 5 ,0 0 9 .7 0 0 ,0 0 1 0 .1 8 5 ,0 0 1 0 .2 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 3 ,0 0 % 1 1 .1 3 7 ,5 0 1 1 .1 0 0 ,0 0 1 1 .3 1 7 ,5 0 1 1 .3 0 0 ,0 0 1 1 .5 5 7 ,5 0 1 1 .5 5 0 ,0 0 1 1 .6 9 4 ,0 0 1 1 .7 0 0 ,0 0 1 2 .2 2 2 ,0 0 1 2 .2 5 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 3 .7 1 2 ,5 0 3 .7 0 0 ,0 0 3 .7 7 2 ,5 0 3 .7 5 0 ,0 0 3 .8 5 2 ,5 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 9 8 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 4 .0 7 4 ,0 0 4 .0 5 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 5 ,0 0 % 5 5 .6 8 7 ,5 0 5 5 .7 0 0 ,0 0 5 6 .5 8 7 ,5 0 5 6 .6 0 0 ,0 0 5 7 .7 8 7 ,5 0 5 7 .8 0 0 ,0 0 5 8 .4 7 0 ,0 0 5 8 .4 5 0 ,0 0 6 1 .1 1 0 ,0 0 6 1 .1 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 4 4 .5 5 0 ,0 0 4 4 .5 5 0 ,0 0 4 5 .2 7 0 ,0 0 4 5 .3 0 0 ,0 0 4 6 .2 3 0 ,0 0 4 6 .2 5 0 ,0 0 4 6 .7 7 6 ,0 0 4 6 .8 0 0 ,0 0 4 8 .8 8 8 ,0 0 4 8 .9 0 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 2 ,0 0 % 7 .4 2 5 ,0 0 7 .4 5 0 ,0 0 7 .5 4 5 ,0 0 7 .5 5 0 ,0 0 7 .7 0 5 ,0 0 7 .7 0 0 ,0 0 7 .7 9 6 ,0 0 7 .8 0 0 ,0 0 8 .1 4 8 ,0 0 8 .1 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 6 ,0 0 % 2 2 .2 7 5 ,0 0 2 2 .3 0 0 ,0 0 2 2 .6 3 5 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 3 .1 1 5 ,0 0 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .3 8 8 ,0 0 2 3 .3 5 0 ,0 0 2 4 .4 4 4 ,0 0 2 4 .4 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 1 ,5 0 % 5 .5 6 8 ,7 5 5 .5 5 0 ,0 0 5 .6 5 8 ,7 5 5 .6 5 0 ,0 0 5 .7 7 8 ,7 5 5 .8 0 0 ,0 0 5 .8 4 7 ,0 0 5 .8 5 0 ,0 0 6 .1 1 1 ,0 0 6 .1 0 0 ,0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 8 .5 6 2 ,5 0 1 8 .5 5 0 ,0 0 1 8 .8 6 2 ,5 0 1 8 .9 0 0 ,0 0 1 9 .2 6 2 ,5 0 1 9 .2 5 0 ,0 0 1 9 .4 9 0 ,0 0 1 9 .5 0 0 ,0 0 2 0 .3 7 0 ,0 0 2 0 .3 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 5 ,5 0 % 2 0 .4 1 8 ,7 5 2 0 .4 0 0 ,0 0 2 0 .7 4 8 ,7 5 2 0 .7 5 0 ,0 0 2 1 .1 8 8 ,7 5 2 1 .2 0 0 ,0 0 2 1 .4 3 9 ,0 0 2 1 .4 5 0 ,0 0 2 2 .4 0 7 ,0 0 2 2 .4 0 0 ,0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 2 5 .9 8 7 ,5 0 2 6 .0 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 7 ,5 0 2 6 .4 0 0 ,0 0 2 6 .9 6 7 ,5 0 2 6 .9 5 0 ,0 0 2 7 .2 8 6 ,0 0 2 7 .3 0 0 ,0 0 2 8 .5 1 8 ,0 0 2 8 .5 0 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 2 2 .2 7 5 ,0 0 2 2 .3 0 0 ,0 0 2 2 .6 3 5 ,0 0 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 3 .1 1 5 ,0 0 2 3 .1 0 0 ,0 0 2 3 .3 8 8 ,0 0 2 3 .4 0 0 ,0 0 2 4 .4 4 4 ,0 0 2 4 .4 5 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 2 5 .9 8 7 ,5 0 2 6 .0 0 0 ,0 0 2 6 .4 0 7 ,5 0 2 6 .4 0 0 ,0 0 2 6 .9 6 7 ,5 0 2 6 .9 5 0 ,0 0 2 7 .2 8 6 ,0 0 2 7 .3 0 0 ,0 0 2 8 .5 1 8 ,0 0 2 8 .5 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 1 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 7 7 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 5 .2 5 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 3 8 9 .8 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 4 0 7 .4 0 0 ,0 0 F in a n zv e rw a lt u n g 1 1 2 2 - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e 381 2 0 2 5 2 0 2 5 (g e ru n d e t) 2 0 2 6 2 0 2 6 (g e ru n d e t) 2 0 2 7 2 0 2 7 (g e ru n d e t) 2 0 2 8 2 0 2 8 (g e ru n d e t) 2 0 2 9 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 3 2 .0 1 0 ,0 0 3 2 .0 0 0 ,0 0 2 3 .9 9 4 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 2 2 .9 6 2 ,0 0 2 2 .9 5 0 ,0 0 2 3 .0 2 2 ,0 0 2 3 .0 5 0 ,0 0 2 3 .2 5 0 ,0 0 2 3 .2 5 0 ,0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 2 .6 6 7 ,5 0 2 .6 5 0 ,0 0 1 .9 9 9 ,5 0 2 .0 0 0 ,0 0 1 .9 1 3 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 3 7 ,5 0 1 .9 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 2 0 .0 0 6 ,2 5 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 4 .9 9 6 ,2 5 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 4 .3 5 1 ,2 5 1 4 .3 5 0 ,0 0 1 4 .3 8 8 ,7 5 1 4 .4 0 0 ,0 0 1 4 .5 3 1 ,2 5 1 4 .5 5 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 2 1 .3 4 0 ,0 0 2 1 .3 5 0 ,0 0 1 5 .9 9 6 ,0 0 1 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 .3 0 8 ,0 0 1 5 .3 0 0 ,0 0 1 5 .3 4 8 ,0 0 1 5 .3 5 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 3 .3 3 7 ,5 0 1 3 .3 0 0 ,0 0 9 .9 9 7 ,5 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 9 .5 6 7 ,5 0 9 .6 0 0 ,0 0 9 .5 9 2 ,5 0 9 .6 0 0 ,0 0 9 .6 8 7 ,5 0 9 .7 0 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 6 .6 6 8 ,7 5 6 .6 5 0 ,0 0 4 .9 9 8 ,7 5 5 .0 0 0 ,0 0 4 .7 8 3 ,7 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .7 9 6 ,2 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .8 4 3 ,7 5 4 .8 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 5 3 .3 5 0 ,0 0 5 3 .3 5 0 ,0 0 3 9 .9 9 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 3 8 .2 7 0 ,0 0 3 8 .2 5 0 ,0 0 3 8 .3 7 0 ,0 0 3 8 .3 5 0 ,0 0 3 8 .7 5 0 ,0 0 3 8 .7 5 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,0 0 % 2 .6 6 7 ,5 0 2 .6 5 0 ,0 0 1 .9 9 9 ,5 0 2 .0 0 0 ,0 0 1 .9 1 3 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 3 7 ,5 0 1 .9 5 0 ,0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,5 0 % 9 .3 3 6 ,2 5 9 .3 5 0 ,0 0 6 .9 9 8 ,2 5 7 .0 0 0 ,0 0 6 .6 9 7 ,2 5 6 .7 0 0 ,0 0 6 .7 1 4 ,7 5 6 .7 5 0 ,0 0 6 .7 8 1 ,2 5 6 .7 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 2 1 .3 4 0 ,0 0 2 1 .3 5 0 ,0 0 1 5 .9 9 6 ,0 0 1 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 .3 0 8 ,0 0 1 5 .3 0 0 ,0 0 1 5 .3 4 8 ,0 0 1 5 .3 5 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 1 ,0 0 % 2 .6 6 7 ,5 0 2 .6 5 0 ,0 0 1 .9 9 9 ,5 0 2 .0 0 0 ,0 0 1 .9 1 3 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 1 8 ,5 0 1 .9 0 0 ,0 0 1 .9 3 7 ,5 0 1 .9 5 0 ,0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .3 3 3 ,7 5 1 .3 5 0 ,0 0 9 9 9 ,7 5 1 .0 0 0 ,0 0 9 5 6 ,7 5 9 5 0 ,0 0 9 5 9 ,2 5 9 5 0 ,0 0 9 6 8 ,7 5 9 5 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 4 .6 7 1 ,2 5 1 4 .6 5 0 ,0 0 1 0 .9 9 7 ,2 5 1 0 .9 5 0 ,0 0 1 0 .5 2 4 ,2 5 1 0 .5 5 0 ,0 0 1 0 .5 5 1 ,7 5 1 0 .5 5 0 ,0 0 1 0 .6 5 6 ,2 5 1 0 .6 5 0 ,0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 2 ,0 0 % 5 .3 3 5 ,0 0 5 .3 5 0 ,0 0 3 .9 9 9 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 3 .8 2 7 ,0 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 3 7 ,0 0 3 .8 5 0 ,0 0 3 .8 7 5 ,0 0 3 .9 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 6 .6 6 8 ,7 5 6 .6 5 0 ,0 0 4 .9 9 8 ,7 5 5 .0 0 0 ,0 0 4 .7 8 3 ,7 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .7 9 6 ,2 5 4 .8 0 0 ,0 0 4 .8 4 3 ,7 5 4 .8 5 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 2 6 .6 7 5 ,0 0 2 6 .7 0 0 ,0 0 1 9 .9 9 5 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 9 .1 3 5 ,0 0 1 9 .1 5 0 ,0 0 1 9 .1 8 5 ,0 0 1 9 .2 0 0 ,0 0 1 9 .3 7 5 ,0 0 1 9 .4 0 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 8 ,0 0 % 2 1 .3 4 0 ,0 0 2 1 .3 5 0 ,0 0 1 5 .9 9 6 ,0 0 1 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 .3 0 8 ,0 0 1 5 .3 0 0 ,0 0 1 5 .3 4 8 ,0 0 1 5 .3 5 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 2 6 6 .7 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 9 .9 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .3 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 1 .8 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 9 3 .7 5 0 ,0 0 1 1 .2 4 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s A u ft e il u n g a n a lo g S te u e ru n g 382 P la n 2 0 2 5 P la n 2 0 2 5 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 6 P la n 2 0 2 5 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 7 P la n 2 0 2 7 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 8 P la n 2 0 2 8 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 9 P la n 2 0 2 9 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 1 2 1 0 4 8 1 1 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 3 1 .8 9 3 ,7 5 3 1 .9 0 0 ,0 0 3 3 .2 9 3 ,7 5 3 3 .3 0 0 ,0 0 3 1 .6 9 7 ,7 5 3 1 .7 0 0 ,0 0 3 1 .2 6 0 ,2 5 3 1 .2 5 0 ,0 0 3 1 .7 2 5 ,7 5 3 1 .7 5 0 ,0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 7 .3 3 7 ,5 0 2 7 .3 0 0 ,0 0 2 8 .5 3 7 ,5 0 2 8 .5 5 0 ,0 0 2 7 .1 6 9 ,5 0 2 7 .1 5 0 ,0 0 2 6 .7 9 4 ,5 0 2 6 .8 0 0 ,0 0 2 7 .1 9 3 ,5 0 2 7 .2 0 0 ,0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 5 4 .6 7 5 ,0 0 5 4 .7 0 0 ,0 0 5 7 .0 7 5 ,0 0 5 7 .1 0 0 ,0 0 5 4 .3 3 9 ,0 0 5 4 .3 5 0 ,0 0 5 3 .5 8 9 ,0 0 5 3 .6 0 0 ,0 0 5 4 .3 8 7 ,0 0 5 4 .3 5 0 ,0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 4 .5 5 6 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .7 5 6 ,2 5 4 .7 5 0 ,0 0 4 .5 2 8 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 4 .4 6 5 ,7 5 4 .4 5 0 ,0 0 4 .5 3 2 ,2 5 4 .5 5 0 ,0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 8 .2 2 5 ,0 0 1 8 .2 5 0 ,0 0 1 9 .0 2 5 ,0 0 1 9 .0 0 0 ,0 0 1 8 .1 1 3 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 7 .8 6 3 ,0 0 1 7 .8 5 0 ,0 0 1 8 .1 2 9 ,0 0 1 8 .1 5 0 ,0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 9 ,0 0 % 8 2 .0 1 2 ,5 0 8 2 .0 0 0 ,0 0 8 5 .6 1 2 ,5 0 8 5 .6 0 0 ,0 0 8 1 .5 0 8 ,5 0 8 1 .5 0 0 ,0 0 8 0 .3 8 3 ,5 0 8 0 .4 0 0 ,0 0 8 1 .5 8 0 ,5 0 8 1 .6 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 6 ,5 0 % 5 9 .2 3 1 ,2 5 5 9 .2 0 0 ,0 0 6 1 .8 3 1 ,2 5 6 1 .8 5 0 ,0 0 5 8 .8 6 7 ,2 5 5 8 .8 5 0 ,0 0 5 8 .0 5 4 ,7 5 5 8 .0 5 0 ,0 0 5 8 .9 1 9 ,2 5 5 8 .9 0 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 9 .1 1 2 ,5 0 9 .1 0 0 ,0 0 9 .5 1 2 ,5 0 9 .5 0 0 ,0 0 9 .0 5 6 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 8 .9 3 1 ,5 0 8 .9 5 0 ,0 0 9 .0 6 4 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 9 .1 1 2 ,5 0 9 .1 0 0 ,0 0 9 .5 1 2 ,5 0 9 .5 0 0 ,0 0 9 .0 5 6 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 8 .9 3 1 ,5 0 8 .9 5 0 ,0 0 9 .0 6 4 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 2 2 .7 8 1 ,2 5 2 2 .8 0 0 ,0 0 2 3 .7 8 1 ,2 5 2 3 .8 0 0 ,0 0 2 2 .6 4 1 ,2 5 2 2 .6 5 0 ,0 0 2 2 .3 2 8 ,7 5 2 2 .3 5 0 ,0 0 2 2 .6 6 1 ,2 5 2 2 .6 5 0 ,0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 5 4 .6 7 5 ,0 0 5 4 .7 0 0 ,0 0 5 7 .0 7 5 ,0 0 5 7 .1 0 0 ,0 0 5 4 .3 3 9 ,0 0 5 4 .3 5 0 ,0 0 5 3 .5 8 9 ,0 0 5 3 .6 0 0 ,0 0 5 4 .3 8 7 ,0 0 5 4 .4 0 0 ,0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 0 ,0 0 % 1 8 2 .2 5 0 ,0 0 1 8 2 .2 5 0 ,0 0 1 9 0 .2 5 0 ,0 0 1 9 0 .2 5 0 ,0 0 1 8 1 .1 3 0 ,0 0 1 8 1 .1 5 0 ,0 0 1 7 8 .6 3 0 ,0 0 1 7 8 .6 5 0 ,0 0 1 8 1 .2 9 0 ,0 0 1 8 1 .3 0 0 ,0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 1 3 2 .1 3 1 ,2 5 1 3 2 .1 5 0 ,0 0 1 3 7 .9 3 1 ,2 5 1 3 7 .9 5 0 ,0 0 1 3 1 .3 1 9 ,2 5 1 3 1 .3 0 0 ,0 0 1 2 9 .5 0 6 ,7 5 1 2 9 .5 0 0 ,0 0 1 3 1 .4 3 5 ,2 5 1 3 1 .4 5 0 ,0 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 7 .3 3 7 ,5 0 2 7 .3 5 0 ,0 0 2 8 .5 3 7 ,5 0 2 8 .5 0 0 ,0 0 2 7 .1 6 9 ,5 0 2 7 .1 5 0 ,0 0 2 6 .7 9 4 ,5 0 2 6 .8 0 0 ,0 0 2 7 .1 9 3 ,5 0 2 7 .2 0 0 ,0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 3 6 .4 5 0 ,0 0 3 6 .4 5 0 ,0 0 3 8 .0 5 0 ,0 0 3 8 .0 5 0 ,0 0 3 6 .2 2 6 ,0 0 3 6 .2 5 0 ,0 0 3 5 .7 2 6 ,0 0 3 5 .7 5 0 ,0 0 3 6 .2 5 8 ,0 0 3 6 .2 5 0 ,0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 8 .2 2 5 ,0 0 1 8 .2 0 0 ,0 0 1 9 .0 2 5 ,0 0 1 9 .0 5 0 ,0 0 1 8 .1 1 3 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 7 .8 6 3 ,0 0 1 7 .8 5 0 ,0 0 1 8 .1 2 9 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 5 9 .2 3 1 ,2 5 5 9 .2 5 0 ,0 0 6 1 .8 3 1 ,2 5 6 1 .8 5 0 ,0 0 5 8 .8 6 7 ,2 5 5 8 .8 5 0 ,0 0 5 8 .0 5 4 ,7 5 5 8 .0 5 0 ,0 0 5 8 .9 1 9 ,2 5 5 8 .9 0 0 ,0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 7 .3 3 7 ,5 0 2 7 .3 5 0 ,0 0 2 8 .5 3 7 ,5 0 2 8 .5 5 0 ,0 0 2 7 .1 6 9 ,5 0 2 7 .1 5 0 ,0 0 2 6 .7 9 4 ,5 0 2 6 .8 0 0 ,0 0 2 7 .1 9 3 ,5 0 2 7 .2 0 0 ,0 0 5 5 5 1 4 8 1 1 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 9 .1 1 2 ,5 0 9 .1 0 0 ,0 0 9 .5 1 2 ,5 0 9 .5 0 0 ,0 0 9 .0 5 6 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 8 .9 3 1 ,5 0 8 .9 0 0 ,0 0 9 .0 6 4 ,5 0 9 .0 5 0 ,0 0 5 4 7 0 4 8 1 1 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 3 .6 6 8 ,7 5 1 3 .6 5 0 ,0 0 1 4 .2 6 8 ,7 5 1 4 .2 5 0 ,0 0 1 3 .5 8 4 ,7 5 1 3 .6 0 0 ,0 0 1 3 .3 9 7 ,2 5 1 3 .4 0 0 ,0 0 1 3 .5 9 6 ,7 5 1 3 .6 0 0 ,0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 8 .2 2 5 ,0 0 1 8 .2 5 0 ,0 0 1 9 .0 2 5 ,0 0 1 9 .0 0 0 ,0 0 1 8 .1 1 3 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 7 .8 6 3 ,0 0 1 7 .8 5 0 ,0 0 1 8 .1 2 9 ,0 0 1 8 .1 0 0 ,0 0 1 0 0 ,0 0 % 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 1 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 5 1 .2 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 9 0 5 .6 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 8 9 3 .1 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 9 0 6 .4 5 0 ,0 0 1 1 2 5 - B a u h o f 383 P la n 2 0 2 5 P la n 2 0 2 5 g e ru n d e t P la n 2 0 2 6 P la n 2 0 2 6 g e ru n d e t P la n 2 0 2 7 P la n 2 0 2 7 g e ru n d e t P la n 2 0 2 8 P la n 2 0 2 8 g e ru n d e t P la n 2 0 2 9 P la n 2 0 2 9 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä g e V e rt e il u n g a u f 1 0 0 % 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 3 0 0 .7 5 0 3 0 0 .7 5 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 0 % 5 9 .1 3 0 5 9 .1 5 0 5 9 .5 2 0 5 9 .5 0 0 5 8 .7 1 0 5 8 .7 0 0 5 9 .1 3 0 5 9 .1 5 0 6 0 .1 5 0 6 0 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 8 % 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 3 .5 6 8 5 3 .6 0 0 5 2 .8 3 9 5 2 .8 5 0 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 4 .1 3 5 5 4 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 F ri e se n h ä u sl e r S tr a ß e 1 2 2 3 % 6 8 .0 0 0 6 8 .0 0 0 6 8 .4 4 8 6 8 .4 5 0 6 7 .5 1 7 6 7 .5 0 0 6 8 .0 0 0 6 8 .0 0 0 6 9 .1 7 3 6 9 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 8 % 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 3 .5 6 8 5 3 .5 5 0 5 2 .8 3 9 5 2 .8 5 0 5 3 .2 1 7 5 3 .2 0 0 5 4 .1 3 5 5 4 .1 5 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr a ß e 8 1 0 % 2 9 .5 6 5 2 9 .5 5 0 2 9 .7 6 0 2 9 .7 5 0 2 9 .3 5 5 2 9 .3 5 0 2 9 .5 6 5 2 9 .5 5 0 3 0 .0 7 5 3 0 .1 0 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 7 % 2 0 .6 9 6 2 0 .7 0 0 2 0 .8 3 2 2 0 .8 5 0 2 0 .5 4 9 2 0 .5 5 0 2 0 .6 9 6 2 0 .7 0 0 2 1 .0 5 3 2 1 .0 5 0 3 1 4 0 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 2 4 % 1 1 .8 2 6 1 1 .8 5 0 1 1 .9 0 4 1 1 .9 0 0 1 1 .7 4 2 1 1 .7 5 0 1 1 .8 2 6 1 1 .8 5 0 1 2 .0 3 0 1 2 .0 0 0 1 0 0 % 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 7 .6 0 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 3 .5 5 0 2 9 5 .6 5 0 2 9 5 .6 5 0 3 0 0 .7 5 0 3 0 0 .7 5 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 384 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 06.12.2024 / 10:11:14erstellt am: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0001 interne Leistungs Verrechnung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3811 4811 KontenProdukt(e) 2.755.050,00 0 2.755.050,00Ansatz 2025 0,00 2.759.750,00 0 2.759.750,00Ansatz 2026 0,00 2.704.900,00 0 2.704.900,00Finanzplan 2027 0,00 2.717.650,00 0 2.717.650,00Finanzplan 2028 0,00 2.762.850,00 0 2.762.850,00Finanzplan 2029 0,00 *** Ende der Liste *** alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 385 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2025/2026 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 2025 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 100,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 4.400,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 50,00 2810.4429 Schwäbischer Heimatbund 70,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. -: 6.000,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 200,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 80,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 370,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 2.000,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 100,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 14.170,00 Aufwand für Geschirrmobil ca. 4.000 € im Jahr 2023 (Zuschuss an Schalmeien, Musikverein, Kapellengem., Reitverein) Das DRK erhält neben Investitionszuschuss einen Zuschuss für die Räumlichkeiten in Höhe von 1.500 €. Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 386 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 2025 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,20 €/Einw. -: 7.000,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Schülerauszeichnungen -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 250,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 25.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 1.780,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.42798 Narrenumzug alle 2 Jahre -: 4.200,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 700,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 520,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege -: 500,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Asyl/Obdachlose) -: 500,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 100,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Soziale Maßnahmen -: 2.000,00 4140.4318 Verein zur Förderung von Sehgeschädigten -: 260,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 4.435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 4140.4318 Zuschuss DRK evtl. außerplänmäßig - Regelzuschuss -: 650,00 127001.1803 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt - Investitionszuschuss -: 25.000,00 B: Zuschüsse -: 84.360,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten kostenlos zur Verfügung gestellt, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 387 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 10 388 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Nachtrag Plan Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 1.440.103 1.844.569 -556.350 -1.623.600 -1.683.150 €/EW -74,51 267,63 341,40 -102,74 -304,62 -316,38 % 96,73% 112,41% 114,32% 96,19% 89,97% 89,91% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 6.196.549 7.380.898 6.600.800 6.272.000 6.365.700 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 1.151,56 1.366,07 1.218,98 1.176,74 1.196,56 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 58,59% 60,06% 51,31% 47,38% 48,59% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 4.756.446 5.579.460 7.154.150 7.892.050 8.045.300 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 883,93 1.032,66 1.321,17 1.480,68 1.512,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 40,98% 43,31% 49,05% 48,78% 48,22% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 137.788 1.391.349 150.000 750.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 1.577.891 3.235.918 -406.350 -873.600 -1.433.150 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 2.661.018 3.520.438 452.850 -470.550 -526.500 €/EW 138,74 494,52 651,57 83,63 -88,28 -98,97 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 60.931 100.000 150.000 250.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 599.474 2.661.018 3.459.507 352.850 -622.550 -778.500 €/EW 113,02 494,52 640,29 65,16 -116,80 -146,33 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 232.138 257.653 291.735 323.600 333.679 8. (voraussichtliche) liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 7.625.199 335.121 709.740 300.000 2.432.250 2.373.350 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 40.526.211 42.104.084 45.340.002 44.358.802 43.891.552 42.458.402 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.105 31.546.105 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 78,35% 77,77% 72,33% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 21,65% 22,23% 27,67% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung zum 31.12. € 0 0 2.939.069 2.816.025 3.666.025 4.416.025 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 2.939.069 0 850.000 750.000 absoluter Betrag € 0 0 2.939.069 2.816.025 3.666.025 4.416.025 absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. Einwohnerzahlen Zensus: 5.330 EW 2025 und 5.350 EW 2026 hinterlegt. absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag 389 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Nachtrag Plan Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 112,41% 114,32% 96,19% 89,97% 89,91% % 54,02% 52,12% 52,54% 53,34% 52,66% 54,04% % 1.192 1.264 1.432 1.382 1.438 1.524 € 355 419 518 462 469 564 % 42,32% 40,04% 37,22% 38,97% 38,49% 40,59% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 28,47% 29,77% 27,86% 29,46% 29,69% % 0,23 0,00 0,34 2,14 0,80 0,96 € 5,20 3,84 8,26 57,62 24,39 30,08 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 555 0 188 188 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 544 520 688 830 % 735.867 2.661.018 3.520.438 452.850 -470.550 -526.500 % 0 0 60.931 100.000 150.000 250.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 157% 290% 715% 705% 186% % 51% 107% 73% 4% -3% -16% % 9,14% 9,74% 7,18% 37,86% 39,07% 14,36% Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Steuererträge/ordentliche Erträge) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) (sollte über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlage- invest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./G esamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. Mindestzahlungsmittel- überschuss Anteil der Investitionen an Gesamtausz. Investitionsquote 3 Gesamtsteuererträge pro 4 Gewerbesteuer brutto pro 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad 390 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2025 / 2026 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 06.12.2024Datum: 14:41:28Uhrzeit: Planung Planung Planung 2024 2025 2026 4 5 6 Planung 2027 7 Ergebnis 2023 3 Kennzahl 1 VJ (HJ -1) HJ HJ +1 HJ +2VVJ (HJ -2) Planung 2028 8 HJ +3 Einheit 2 E R T R A G S L A G E 1. Ordentliches Ergebnis -1.623.600,00 -1.683.150,00-556.350,00 -738.000,001.844.568,74 -1.228.050,00absoluter Betrag € -306,11 -317,34-104,89 -139,14347,77 -231,53Betrag je Einwohner €/EW 89,97 89,9196,19 95,55114,32 92,84Aufwandsdeckungsgrad % 1.1 Steuerkraft - netto - 6.272.000,00 6.365.700,006.600.800,00 7.017.000,007.424.028,29 7.017.900,00absoluter Betrag € 1.182,50 1.200,171.244,49 1.322,961.399,70 1.323,13Betrag je Einwohner €/EW 38,76 38,1545,25 42,3357,63 40,90Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 1.2 Betriebsergebnis - netto - -7.895.600,00 -8.048.850,00-7.157.150,00 -7.755.000,00-5.579.459,55 -8.245.950,00absoluter Betrag € -1.488,61 -1.517,51-1.349,39 -1.462,10-1.051,93 -1.554,67Betrag je Einwohner €/EW -48,80 -48,24-49,07 -46,78-43,31 -48,06Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 2. Sonderergebnis 750.000,00 250.000,00150.000,00 750.000,001.391.348,90 750.000,00absoluter Betrag € 3. Gesamtergebnis -873.600,00 -1.433.150,00-406.350,00 12.000,003.235.917,64 -478.050,00absoluter Betrag € F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss auf laufender Verwaltungstätigkeit -470.550,00 -526.500,00452.850,00 405.850,003.521.010,01 -99.550,00absoluter Betrag € -88,72 -99,2685,38 76,52663,84 -18,77Betrag je Einwohner €/EW 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss -150.000,00 -250.000,00-300.000,00 -300.000,00-60.931,33 -400.000,00absoluter Betrag € 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel -620.550,00 -776.500,00152.850,00 105.850,003.460.078,68 -499.550,00absoluter Betrag € -117,00 -146,4028,82 19,96652,35 -94,18Betrag je Einwohner €/EW 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 291.926,00 301.959,00264.051,00 300.326,00220.120,66 312.454,00absoluter Betrag € 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 14.509.740,00 14.509.740,0014.509.740,00 14.509.740,0012.135.120,55 14.509.740,00absoluter Betrag € K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -3.235.917,64 - - - - -absoluter Betrag € 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -0,00 - - - - -absoluter Betrag € 9.2 Eigenkapitalquote - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -39,34 - - - - -Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 9.3 Fremdkapitalquote - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -60,66 - - - - -Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 10. Anlagendeckung - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -135,34 - - - - -Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 11. Verschuldung - - - - - - - - - -- - - - - - - - - -554,12 - - - - -Betrag je Einwohner €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 850.000,00 750.000,004.950.000,00 200.000,002.939.068,67 200.000,00absoluter Betrag € *** Ende der Liste "Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit" *** 391 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2025 und 2026 Für den Haushaltsplan 2025 und 2026 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210000 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 KISS-Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 392 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 3. Bauhofbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände) 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Erstattung Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 393 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. 394 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 395 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2025 / 2026 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2023 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 396 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2025 / 2026 397 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:05Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.5501.600+ 1.5501.586,00 1.550 1.5501.550 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 1.550 1.5501.600 1.5501.586,00 1.550 1.550 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 564.000535.000+ 581.500501.670,39 581.500 591.500566.500 33213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.205,35 480.000 490.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 019.230,18 0 0 33213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 33213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 7.00029.897,89 7.000 7.0007.000 34110000 Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 36101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 097,62 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 537.008,88=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 574.550546.000 593.050 593.050 603.050578.050 12 Personalaufwendungen -67.000-47.000- -67.000-63.603,67 -67.000 -67.000-67.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -67.000 -67.000-47.000 -67.000-63.603,67 -67.000 -67.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -67.100-64.800- -67.100-247.373,51 -67.100 -67.100-62.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 -6.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -42.500 -45.000-50.000 -50.000-230.847,68 -50.000 -50.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 -2.500 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.176,56 -5.200 -5.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.020,19 -1.100 -1.100 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-247,01 -300 -300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand 0 00 0-52,16 0 0 15 Abschreibungen -58.000-56.000- -56.000-58.633,75 -56.000 -56.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -58.000 -56.000-56.000 -56.000-58.631,93 -56.000 -56.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1,82 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 398 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:05Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 17 Transferaufwendungen -222.800-240.000- -250.000-131.828,50 -250.000 -250.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -105.500-98.500- -105.500-92.190,91 -105.500 -105.500-105.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-10.927,00 -12.500 -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 -12.500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.408,26 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 00,98 0 0 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -55.000 -55.000-50.000 -55.000-52.512,96 -55.000 -55.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -22.000 -22.000-20.000 -22.000-21.298,88 -22.000 -22.000 -610.479,26=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -572.100-561.300 -603.600 -603.600 -603.600-589.500 -73.470,38=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 2.450-15.300 -10.550 -10.550 -550-11.450 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -73.470,38=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 2.450-15.300 -10.550 -10.550 -550-11.450 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 399 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2025 / 2026 400 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 13:46:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 564.000535.000+ 581.500503.169,86 581.500 591.500566.500 63213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.669,80 480.000 490.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 020.265,20 0 0 63213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 63213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 7.00029.897,89 7.000 7.0007.000 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 7.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 097,62 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 536.922,35=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 573.000544.400 591.500 591.500 601.500576.500 10 Personalauszahlungen -67.000-47.000- -67.000-51.192,71 -67.000 -67.000-67.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -67.000 -67.000-47.000 -67.000-51.192,71 -67.000 -67.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -67.100-64.800- -67.100-262.545,30 -67.100 -67.100-62.100 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 -6.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -42.500 -45.000-50.000 -50.000-245.918,62 -50.000 -50.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 -2.500 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.220,10 -5.200 -5.200 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.032,19 -1.100 -1.100 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-268,72 -300 -300 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 00 0-75,76 0 0 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -222.800-240.000- -250.000-131.828,50 -250.000 -250.000-240.000 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -105.500-98.500- -105.500-97.900,81 -105.500 -105.500-105.500 401 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 13:46:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-13.148,74 -12.500 -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 -12.500 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.426,78 -2.500 -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 01.284,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.000 -77.000-70.000 -77.000-78.241,48 -77.000 -77.000 -560.316,24=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -514.100-505.300 -547.600 -547.600 -547.600-533.500 -23.393,89=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 58.90039.100 43.900 43.900 53.90043.000 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00040.000+ 50.00022.633,23 50.000 50.00030.000 68713370 Einzahlungen für Wasserbauliche Anlagen 0 00 021.462,27 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 30.00040.000 50.0001.170,96 50.000 50.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 013.000+ 00,00 0 00 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 013.000 00,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 33.204,47=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 30.00053.000 50.000 50.000 50.00030.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -400.000-445.000- -500.000-78.857,27 -400.000 -550.000-350.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-264,52 0 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -400.000 -350.000-445.000 -500.000-78.592,75 -400.000 -550.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -37.500-27.500- -7.500-30.509,49 -7.500 -7.500-12.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-29.000,00 -2.500 -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -10.000-25.000 -5.000-1.509,49 -5.000 -5.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 0-100.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund 0 -100.0000 00,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 402 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 02.12.2024Datum: 13:46:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -109.366,76=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -437.500-472.500 -507.500 -407.500 -557.500-462.500 -76.162,29=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -407.500-419.500 -457.500 -357.500 -507.500-432.500 -99.556,18=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -348.600-380.400 -413.600 -313.600 -453.600-389.500 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 350.000450.000+ 500.0000,00 450.000 500.000400.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 350.000 400.000450.000 500.0000,00 450.000 500.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -40.600-100.850- -85.600-50.850,00 -85.600 -85.600-55.600 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -30.600 -30.600-50.850 -30.600-50.850,00 -30.600 -30.600 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -10.000 -25.000-50.000 -55.0000,00 -55.000 -55.000 -50.850,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 309.400349.150 414.400 364.400 414.400344.400 -150.406,18=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -39.200-31.250 800 50.800 -39.200-45.100 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 125.00092.950 40.7000,00 41.500 92.30085.800 17899999 Planwert liquide Mittel 125.000 85.80092.950 40.7000,00 41.500 92.300 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 403 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 404 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:49Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.5501.600+ 1.5501.586,00 1.550 1.5501.550 31620000 Auflösung RAP 1.550 1.5501.600 1.5501.586,00 1.550 Auflösung RAP 1.550 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 564.000535.000+ 581.500501.670,39 581.500 591.500566.500 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.205,35 480.000 490.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 019.230,18 0 0 33213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 33213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0006.000+ 7.00029.897,89 7.000 7.0007.000 34110000 Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 533.154,28=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 571.550542.600 590.050 590.050 600.050575.050 12 Personalaufwendungen -67.000-47.000- -67.000-63.603,67 -67.000 -67.000-67.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -67.000 -67.000-47.000 -67.000-63.603,67 -67.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -67.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -67.100-64.800- -67.100-247.373,51 -67.100 -67.100-62.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -6.000 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -42.500 -45.000-50.000 -50.000-230.847,68 -50.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -50.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen - Umstellung auf digitale Zähler -2.500 405 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.176,56 -5.200 Stromkosten -5.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.020,19 -1.100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.100 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-247,01 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 42910000 Wasseranalysen 0 00 0-52,16 0 Wasseranalysen 0 15 Abschreibungen -58.000-56.000- -56.000-58.633,75 -56.000 -56.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -58.000 -56.000-56.000 -56.000-58.631,93 -56.000 Abschreibungen auf Sachvermögen -56.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1,82 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -222.800-240.000- -250.000-131.828,50 -250.000 -250.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -105.500-98.500- -105.500-92.190,91 -105.500 -105.500-105.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-10.927,00 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 Bücher und Zeitschriften 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.408,26 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 Versicherungen -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 00,98 0 0 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -55.000 -55.000-50.000 -55.000-52.512,96 -55.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -55.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -22.000 -22.000-20.000 -22.000-21.298,88 -22.000 -22.000 -593.630,34=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -520.400-506.300 -545.600 -545.600 -545.600-530.600 406 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 02.12.2024Datum: 14:20:49Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -60.476,06=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 51.15036.300 44.450 44.450 54.45044.450 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -60.476,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 51.15036.300 44.450 44.450 54.45044.450 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 407 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 13:48:45Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 570.000541.000+ 588.500674.099,18 588.500 598.500573.500 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 462.500 465.000450.000 480.000398.669,80 480.000 490.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 020.265,20 0 0 63213200 Grundgebühren 96.500 96.50083.300 96.50084.018,70 96.500 96.500 63213300 Bauwasserzinsen 5.000 5.0001.700 5.000216,16 5.000 5.000 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 0 00 029.000,00 0 0 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 7.0006.000 7.000897,89 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0181,22 0 0 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 0 00 042.192,89 0 0 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 0 00 098.657,32 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -462.400-450.300- -489.600-699.798,47 -489.600 -489.600-474.600 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -67.000 -67.000-47.000 -67.000-51.192,71 -67.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -67.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-4.000 -6.000-5.825,28 -6.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -6.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -42.500 -45.000-50.000 -50.000-245.918,62 -50.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -50.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -2.500-5.000 -2.500-4.204,63 -2.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen - Umstellung auf digitale Zähler -2.500 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.200 -5.200-2.500 -5.200-5.220,10 -5.200 Stromkosten -5.200 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.100 -1.100-1.000 -1.100-1.032,19 -1.100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.100 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -300-268,72 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 408 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 13:48:45Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 00 0-75,76 0 Wasseranalysen 0 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -135.500 -150.000-165.000 -160.000-70.787,20 -160.000 -160.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -54.000 -55.000-55.000 -55.000-48.374,09 -55.000 -55.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -33.300 -35.000-20.000 -35.000-12.667,21 -35.000 -35.000 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-13.148,74 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-12.500 -12.500-3.504,12 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-282,02 0 Bücher und Zeitschriften 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-1.426,78 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-717,65 -1.000 Versicherungen -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 01.284,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.000 -77.000-70.000 -77.000-78.241,48 -77.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -77.000 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0583,81 0 0 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) 0 00 0-114.798,35 0 0 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) 0 00 0-42.116,61 0 0 -25.699,29=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 107.60090.700 98.900 98.900 108.90098.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00040.000+ 50.00022.633,23 50.000 50.00030.000 68713370 Einzahlungen für Wasserbauliche Anlagen 0 00 021.462,27 0 Allgemein ohne Projekt 2025 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 26 BG Bühl: 2026: 150.000 €, 2027: 150.000 €, 2028 ff jeweils auch 150.000 €. Projekt 29 BG Lilienstraße 2025 150.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2025 SR 50.000 € Projekt 69 Hirschstraße, 2025: 100.000 €, 2026 50.000 € 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 30.00040.000 50.0001.170,96 50.000 empf. Ertragszuschüsse 50.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 013.000+ 00,00 0 00 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 013.000 00,00 0 0 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 409 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 02.12.2024Datum: 13:48:45Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 22.633,23=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 30.00053.000 50.000 50.000 50.00030.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -400.000-445.000- -500.000-78.857,27 -400.000 -550.000-350.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-264,52 0 Anlagen im Bau 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -400.000 -350.000-445.000 -500.000-78.592,75 -400.000 Allgemein ohne Projekt 2025 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 26 BG Bühl: 2026: 150.000 €, 2027: 150.000 €, 2028 ff jeweils auch 150.000 €. Projekt 29 BG Lilienstraße 2025 150.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2025 SR 50.000 € Projekt 69 Hirschstraße, 2025: 100.000 €, 2026 50.000 € -550.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -37.500-27.500- -7.500-30.509,49 -7.500 -7.500-12.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-29.000,00 -2.500 Messeinrichtungen -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -10.000-25.000 -5.000-1.509,49 -5.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ersatzbeschaffung Server 2025, 2026 Sonstiges ff -5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 0-100.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund 0 -100.0000 00,00 0 Investitionen Zweckverband Wasserversorgung. 0 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -109.366,76=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -437.500-472.500 -507.500 -407.500 -557.500-462.500 -86.733,53=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -407.500-419.500 -457.500 -357.500 -507.500-432.500 -112.432,82=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -299.900-328.800 -358.600 -258.600 -398.600-333.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 410 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 411 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:22:13Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 097,62 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 3.854,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.400 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -16.848,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -51.700-55.000 -58.000 -58.000 -58.000-58.900 -12.994,32=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -12.994,32=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 412 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 13:49:57Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 3.0003.400+ 3.0003.854,60 3.000 3.0003.000 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.000 3.0003.400 3.0003.756,98 3.000 3.000 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 097,62 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -51.700-55.000- -58.000-16.848,92 -58.000 -58.000-58.900 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.500 -1.500-1.000 -1.000-1.269,56 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -35.200 -37.400-14.000 -37.000-15.579,36 -37.000 -37.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -15.000 -20.000-40.000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 -12.994,32=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.571,24=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 10.571,24=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -2.423,08=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -48.700-51.600 -55.000 -55.000 -55.000-55.900 413 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 02.12.2024Datum: 13:49:57Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 414 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 67 .0 00 5 71 .5 50 67 .1 00 2 22 .8 00 1 63 .5 00 0 0 0 51 .1 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 67 .0 00 5 71 .5 50 67 .1 00 2 22 .8 00 1 63 .5 00 0 0 0 51 .1 50 415 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .0 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 51 .7 00 0 0 0 - 48 .7 00 3 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 51 .7 00 0 0 0 - 48 .7 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .0 00 S u m m e 67 .0 00 5 71 .5 50 67 .1 00 2 22 .8 00 2 15 .2 00 0 0 0 2 .4 50 416 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 67 .0 00 5 75 .0 50 62 .1 00 2 40 .0 00 1 61 .5 00 0 0 0 44 .4 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 67 .0 00 5 75 .0 50 62 .1 00 2 40 .0 00 1 61 .5 00 0 0 0 44 .4 50 417 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .0 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 58 .9 00 0 0 0 - 55 .9 00 3 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 58 .9 00 0 0 0 - 55 .9 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .0 00 S u m m e 67 .0 00 5 75 .0 50 62 .1 00 2 40 .0 00 2 20 .4 00 0 0 0 - 11 .4 50 418 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 37 .5 00 1 07 .6 00 - 29 9. 90 0 0 0 - 29 9. 90 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 37 .5 00 1 07 .6 00 - 29 9. 90 0 0 0 - 29 9. 90 0 0 419 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 48 .7 00 - 48 .7 00 3 50 .0 00 40 .6 00 2 60 .7 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 48 .7 00 - 48 .7 00 3 50 .0 00 40 .6 00 2 60 .7 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 4 37 .5 00 58 .9 00 - 34 8. 60 0 3 50 .0 00 40 .6 00 - 39 .2 00 0 420 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 62 .5 00 98 .9 00 - 33 3. 60 0 0 0 - 33 3. 60 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 62 .5 00 98 .9 00 - 33 3. 60 0 0 0 - 33 3. 60 0 0 421 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 14 :2 3: 56 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 55 .9 00 - 55 .9 00 4 00 .0 00 55 .6 00 2 88 .5 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 55 .9 00 - 55 .9 00 4 00 .0 00 55 .6 00 2 88 .5 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 4 62 .5 00 43 .0 00 - 38 9. 50 0 4 00 .0 00 55 .6 00 - 45 .1 00 0 422 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 423 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 0: 53 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 67 .8 18 ,6 5 22 .6 33 40 .0 00 30 .0 00 0 30 .0 00 0 50 .0 00 27 7. 81 8, 65 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 25 .5 32 ,0 7 21 .4 62 0 0 0 0 0 0 25 .5 32 ,0 7 A llg em ei n oh ne P ro je kt 2 02 5 ff 10 0. 00 0 € pr o Ja hr v er an sc hl ag t. P ro je kt 2 6 B G B üh l: 20 26 : 1 50 .0 00 € , 2 02 7: 1 50 .0 00 € , 20 28 ff je w ei ls a uc h 15 0. 00 0 €. P ro je kt 2 9 B G L ili en st ra ß e 20 25 1 50 .0 00 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 2 02 5 S R 5 0. 00 0 € P ro je kt 6 9 H irs ch st ra ß e, 2 02 5: 1 00 .0 00 € , 2 02 6 50 .0 00 € 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 42 .2 86 ,5 8 1. 17 0 40 .0 00 30 .0 00 0 30 .0 00 0 50 .0 00 25 2. 28 6, 58 em pf . E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 13 .0 00 ,0 0 0 13 .0 00 0 0 0 0 0 13 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 13 .0 00 ,0 0 0 13 .0 00 0 0 0 0 0 13 .0 00 ,0 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 80 .8 18 ,6 5 22 .6 33 53 .0 00 30 .0 00 0 30 .0 00 0 50 .0 00 29 0. 81 8, 65 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 40 0. 00 0 0 63 1. 00 6, 96 78 .8 57 44 5. 00 0 40 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 50 0. 00 0 2. 83 1. 00 6, 96 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 1. 94 5, 63 26 4 0 0 0 0 0 0 10 1. 94 5, 63 A nl ag en im B au 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 40 0. 00 0 0 52 9. 06 1, 33 78 .5 92 44 5. 00 0 40 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 50 0. 00 0 2. 72 9. 06 1, 33 A llg em ei n oh ne P ro je kt 2 02 5 ff 10 0. 00 0 € pr o Ja hr v er an sc hl ag t. P ro je kt 2 6 B G B üh l: 20 26 : 1 50 .0 00 € , 2 02 7: 1 50 .0 00 € , 20 28 ff je w ei ls a uc h 15 0. 00 0 €. P ro je kt 2 9 B G L ili en st ra ß e 20 25 1 50 .0 00 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 2 02 5 S R 5 0. 00 0 € P ro je kt 6 9 H irs ch st ra ß e, 2 02 5: 1 00 .0 00 € , 2 02 6 50 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 424 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 0: 53 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n B un d 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 In ve st iti on en Z w ec kv er ba nd W as se rv er so rg un g. 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 59 .7 30 ,7 5 30 .5 09 27 .5 00 37 .5 00 0 12 .5 00 0 7. 50 0 13 2. 23 0, 75 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 50 0 0 31 .5 00 ,0 0 29 .0 00 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 44 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 28 .2 30 ,7 5 1. 50 9 25 .0 00 35 .0 00 0 10 .0 00 0 5. 00 0 88 .2 30 ,7 5 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , E rs at zb es ch af fu ng S er ve r 20 25 , 2 02 6 S on st ig es ff 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 40 7. 50 0 0 69 0. 73 7, 71 10 9. 36 6 47 2. 50 0 43 7. 50 0 0 46 2. 50 0 0 50 7. 50 0 3. 06 3. 23 7, 71 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -3 57 .5 00 0 -6 09 .9 19 ,0 6 -8 6. 73 3 -4 19 .5 00 -4 07 .5 00 0 -4 32 .5 00 0 -4 57 .5 00 -2 .7 72 .4 19 ,0 6 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 40 7. 50 0 0 69 0. 73 7, 71 10 9. 36 6 47 2. 50 0 43 7. 50 0 0 46 2. 50 0 0 50 7. 50 0 3. 06 3. 23 7, 71 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 425 S o n st ig e al lg em ei n e F in an zw ir ts ch af t A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 61 20 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 13 :5 0: 53 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 426 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 2 0 2 8 E U R 2 0 2 9 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 1 8 .1 4 0 ,5 5 € 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 5 .8 0 0 ,0 0 € 4 0 .7 0 0 ,0 0 € 4 1 .5 0 0 ,0 0 € 9 2 .3 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 7 + 8 + /- - 4 3 .1 4 0 ,5 5 € - 3 9 .2 0 0 € - 4 5 .1 0 0 € 8 0 0 € 5 0 .8 0 0 € - 3 9 .2 0 0 € 9 = 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 5 .8 0 0 € 4 0 .7 0 0 € 4 1 .5 0 0 € 9 2 .3 0 0 € 5 3 .1 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 5 .8 0 0 € 4 0 .7 0 0 € 4 1 .5 0 0 € 9 2 .3 0 0 € 5 3 .1 0 0 € 1 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 427 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2025 Schuldenstand zum 31.12.2025 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.500 0 Kredite - Neuaufnahme 350.000 2,50 350.000 15.000 10.000 340.000 2025 Summe 350.000 350.000 16.500 10.000 340.000 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 3,60 47.950 1.702 1.800 46.150 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 3,60 111.050 4.083 3.800 107.250 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 3,60 153.750 5.468 5.000 148.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 3,60 126.563 4.506 3.750 122.813 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 4,25 260.625 10.957 7.500 253.125 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 3,00 178.750 2.800 5.000 173.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Ausleihung Nr. 9 von Gemeinde 150.000 3,80 149.063 5.611 3.750 145.313 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231239 Summe - 1.027.750 35.126 30.600 997.150 Gesamtsumme 1.377.750 51.626 40.600 1.337.150 Tilgung 2025 gesamt: 40.600 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2025 428 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2026 Schuldenstand zum 31.12.2026 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.500 Kredite - 2025 350.000 3,00 340.000 15.000 10.000 330.000 Aufnahme 2026 Kreditaufnahme 2026 400.000 2,50 0 5.000 15.000 385.000 Summe extern 340.000 21.500 25.000 715.000 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 3,60 46.150 1.637 1.800 44.350 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 3,60 107.250 3.947 3.800 103.450 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 3,60 148.750 5.288 5.000 143.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 3,60 122.813 4.371 3.750 119.063 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 4,25 253.125 10.638 7.500 245.625 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 3,00 173.750 6.000 5.000 168.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Ausleihung Nr. 9 von Gemeinde 150.000 3,8 145.313 5.468 3.750 141.563 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231239 Summe Trägerdarlehen - 997.150 37.348 30.600 966.550 Gesamtsumme 1.337.150 58.848 55.600 1.681.550 Tilgung gesamt 2025: 40.600 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2026 Schuldendienst 429 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2025 / 2026 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 02.12.2024Datum: 14:24:30Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2026 3 EUR 2027 4 EUR 2028 5 EUR 2029 6 EUR 2030 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2025 0 0 0 0 0 0 2026 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 450.000 0 400.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 500.000 430 Bezeichnung 2024 2025 2026 2027 2028 Einnahmen ---- Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 50 55 55 55 55 (ohne techn. Betreuung ZV) Ersätze für Bauhofleistungen 20 22 22 22 22 Zinsen Trägerdarlehen 14 35 37 37 37 Tilgung Trägerdarlehen 51 31 31 31 31 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Wasserversorgung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 431 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2025 / 2026 - Fehlanzeige - 432 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 433 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 9 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 20 25 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 7 - W as se rb au lic h e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 434 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 - W as se rb au lic h e A n la g en 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2. 16 9. 17 9, 11 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 28 4. 04 7, 24 0 ,0 0 1. 01 9. 33 7, 24 0 ,0 0 1. 06 9. 31 0, 24 1. 21 4. 73 7, 00 49 .9 73 ,0 0 20 25 2. 16 9. 17 9, 11 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 28 4. 04 7, 24 0 ,0 0 1. 01 9. 33 7, 24 49 .9 73 ,0 0 0 ,0 0 1. 06 9. 31 0, 24 1. 21 4. 73 7, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 - M as ch in en u n d te ch n is ch e A n la g en , F ah rz eu g e F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 3 - T ec h n is ch e A n la g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 - T ec h n is ch e A n la g en 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en 29 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 29 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 .8 00 ,0 0 0 ,0 0 8 .7 00 ,0 0 20 .3 00 ,0 0 2 .9 00 ,0 0 20 25 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 32 00 00 - S p ei ch er an la g en 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 14 .4 72 ,1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 14 .4 72 ,1 2 0 ,0 0 14 .3 31 ,1 2 0 ,0 0 14 .3 66 ,1 2 10 6, 00 3 5, 00 20 25 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 33 00 00 - M es se in ri ch tu n g en 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 4 .4 43 ,6 6 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .4 43 ,6 6 0 ,0 0 74 0, 66 0 ,0 0 1 .6 29 ,6 6 2 .8 14 ,0 0 88 9, 00 20 25 47 .9 15 ,7 8 0 ,0 0 0 ,0 0 47 .9 15 ,7 8 0 ,0 0 20 .8 71 ,7 8 3 .8 24 ,0 0 0 ,0 0 24 .6 95 ,7 8 23 .2 20 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 - M as ch in en u n d t ec h n is ch e A n la g en , al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 435 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g F ah rz eu g e F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 2 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 23 .3 19 ,0 9 0 ,0 0 0 ,0 0 24 .0 76 ,5 9 0 ,0 0 19 .8 07 ,5 9 0 ,0 0 23 .5 39 ,5 9 53 7, 00 3 .7 32 ,0 0 20 25 23 .3 19 ,0 9 0 ,0 0 0 ,0 0 24 .0 76 ,5 9 0 ,0 0 19 .8 07 ,5 9 3 .7 32 ,0 0 0 ,0 0 23 .5 39 ,5 9 53 7, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 6 - A n la g en im B au F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 60 00 00 - A n la g en im B au 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 62 00 00 - A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 436 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 09 62 00 00 - A nl ag en im B au - T ie fb au m aß na hm en 8 3, 40 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 8 3, 40 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au 2. 26 3. 64 9, 91 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 37 9. 19 2, 14 0 ,0 0 1. 06 0. 01 6, 61 57 .5 29 ,0 0 0 ,0 0 1. 11 7. 54 5, 61 1. 26 1. 64 6, 53 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 1 - F in an zv er m ö g en u n d a kt iv e R ec h n u n g sa b g re n zu n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 - B et ei lig u n g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 1 - B et ei lig u n g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 - B et ei lig u n g en an Z w ec kv er b än d en u n d s o n st ig e A n te ils re ch te F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 - B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d so n st ig e A n te ils re ch te 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 20 25 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 437 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en B ei tr ag ,B ei tr ag z u A nl ag e im B au ,Z us ch us s , Z uw en du ng ,Z us ch us s zu A nl ag e im B au F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 14 :0 5: 54 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 1 - B et ei lig u n g en 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 - B et ei lig u n g en 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 1 - F in an zv er m ö g en u n d a kt iv e R ec h n u n g sa b g re n zu n g 2. 41 9. 64 9, 91 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 53 5. 19 2, 14 0 ,0 0 1. 06 0. 01 6, 61 57 .5 29 ,0 0 0 ,0 0 1. 11 7. 54 5, 61 1. 41 7. 64 6, 53 S u m m e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 438 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 02.12.2024 / 14:06:08erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2025 bis 12.2025 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 57.529,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2025 57.529,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 57.529,00 * Gesamtsumme 57.529,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 439 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 02.12.2024 / 14:07:42erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2025 bis 12.2025 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 57.529,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2025 57.529,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 1.585,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2025 1.585,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 55.944,00 * Gesamtsumme 55.944,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 440 Jahresabschluss zum 31.12.2023 EB Wasserversorgung Baindt 441 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.202.815,001.143.243,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.202.815,001.143.243,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 26.284,00220,00 06300000 Technische Anlagen 26.100,000,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 181,00217,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,0011.804,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.500,0011.804,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,0047.193,50 09600000 Anlagen im Bau 0,0047.193,50 Summe: Sachanlagen 1.260.751,531.225.613,03 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 76.881,5487.452,78 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 76.881,5487.452,78 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 46.695,3750.840,26 15111000 Abrechnung Wasser -36.243,26-36.118,64 15112000 Abschlag Wasser 32.907,9833.556,05 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 45.612,5246.865,45 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1,781,78 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 0,001.284,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 19.637,9620.473,23 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 23.706,397.778,93 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 17.785,600,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 5.896,367.754,50 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 24,4324,43 1.3.8 Liquide Mittel 18.140,55183.846,45 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 18.140,55183.846,45 442 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: Summe: Finanzvermögen 321.423,85485.918,42 Summe: Vermögen 1.582.175,381.711.531,45 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.582.175,381.711.531,45 443 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23-3.184,85 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -73.470,3812.840,18 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre -3.184,85-16.025,03 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 94.537,21168.007,59 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 538.849,85612.320,23 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 57.453,0957.453,09 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 57.453,0957.453,09 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 57.453,0957.453,09 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 12.500,0015.000,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 12.500,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 12.500,0015.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 914.537,50965.387,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 9.000,0033.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 49.750,0051.550,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 114.850,00118.650,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 158.750,00163.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 130.312,50134.062,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 268.125,00275.625,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 183.750,00188.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 444 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.04.2024Datum: 07:50:23Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.526,5529.103,82 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 6.980,470,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 244,8918.179,31 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 892,11959,10 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,0023,23 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 31,0459,12 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.541,001.865,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.664,812.416,19 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -126,65-126,65 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.298,885.728,52 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.210,3919.582,81 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 0,00144,71 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3,240,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 34.207,1519.438,10 Summe: Verbindlichkeiten 962.274,441.014.074,13 5. Passive Rechnungsabgrenzung 11.098,0012.684,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 11.098,0012.684,00 Summe: Passiva 1.582.175,381.711.531,45 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 445 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 26 .0 3. 20 24 / 17 :2 9: 48 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 2 3. 15 2, 53 2 3. 15 2, 53 10 0, 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 2 .6 05 .3 58 ,0 7 11 3. 45 8, 69 5 0. 46 2, 27 2 .7 15 .8 12 ,5 1 1 .4 62 .1 15 ,0 7 0, 00 1 .5 12 .9 97 ,5 1 1 ,9 5 0. 88 2, 44 4 7. 45 8, 02 1 .2 02 .8 15 ,0 0 1 .1 43 .2 43 ,0 0 4 4, 3 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en 0, 00 14 5. 00 0, 00 11 6. 00 0, 00 2 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 .9 00 ,0 0 1 0, 0 2 .9 00 ,0 0 0, 00 2 6. 10 0, 00 0, 00 9 0, 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 20 8. 45 8, 17 0, 00 0, 00 20 8. 45 8, 17 20 8. 45 6, 17 0, 00 20 8. 45 6, 17 0 ,0 0, 00 0, 00 2, 00 2, 00 0 ,0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 34 1. 92 8, 15 0, 00 0, 00 34 1. 92 8, 15 34 1. 71 1, 15 0, 00 34 1. 74 7, 15 0 ,0 3 6, 00 0, 00 1 81 ,0 0 2 17 ,0 0 0 ,1 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 2 .1 85 ,4 0 0, 00 0, 00 2 .1 85 ,4 0 2 .1 84 ,4 0 0, 00 2 .1 84 ,4 0 0 ,0 0, 00 0, 00 1, 00 1, 00 0 ,0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 4. 06 7, 35 1 .5 09 ,4 9 0, 00 3 5. 57 6, 84 2 2. 26 3, 35 0, 00 2 7. 07 6, 84 1 3, 5 4 .8 13 ,4 9 0, 00 8 .5 00 ,0 0 1 1. 80 4, 00 2 3, 9 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 4 7. 19 3, 50 2 64 ,5 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 -4 7. 45 8, 02 0, 00 4 7. 19 3, 50 0 ,0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig e A nt ei ls re ch te 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 15 6. 00 0, 00 10 0, 0 G es am t 3 .4 18 .3 43 ,1 7 26 0. 23 2, 70 16 6. 46 2, 27 3 .5 12 .1 13 ,6 0 2 .0 36 .7 30 ,1 4 5 8. 63 1, 93 0, 00 4 0, 3 0, 00 2 .0 95 .3 62 ,0 7 1 .4 16 .7 51 ,5 3 1 ,7 1 .3 81 .6 13 ,0 3 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 446 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 26 .0 3. 20 24 / 17 :3 3: 14 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 12 6. 54 8, 09 0, 00 0, 00 12 6. 54 8, 09 6 9. 09 5, 00 0, 00 6 9. 09 5, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 5 7. 45 3, 09 5 7. 45 3, 09 4 5, 4 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng ( R A P ) 3 8. 87 6, 00 0, 00 0, 00 3 8. 87 6, 00 2 6. 19 2, 00 0, 00 2 7. 77 8, 00 4 ,1 1 .5 86 ,0 0 0, 00 1 1. 09 8, 00 1 2. 68 4, 00 2 8, 5 G es am t 16 5. 42 4, 09 0, 00 0, 00 16 5. 42 4, 09 9 5. 28 7, 00 1 .5 86 ,0 0 0, 00 4 1, 4 0, 00 9 6. 87 3, 00 6 8. 55 1, 09 1 ,0 7 0. 13 7, 09 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 447 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2025 / 2026 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2023 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 448 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2025 / 2026 449 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2024Datum: 11:55:50Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 115.800124.000+ 107.000125.855,00 107.000 107.000107.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 115.800 107.000124.000 107.000125.855,00 107.000 107.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 703.500674.400+ 843.500621.136,26 862.500 862.500703.500 33214110 Abschlag Schmutzwasser 515.000 515.000455.700 625.000451.812,40 635.000 635.000 33214120 Abrechnung Schmutzwasser 0 00 0-32.413,42 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 0 0216.700 00,00 0 0 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 186.000 186.0000 216.000189.555,00 225.000 225.000 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.986,68 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000108.139,98 100.000 100.000100.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000108.139,98 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 01.490,85 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 085,70 0 0 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 01.405,15 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 856.622,09=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 919.300898.400 1.050.500 1.069.500 1.069.500910.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -65.000-114.500- -93.500-141.124,39 -93.500 -93.500-110.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -90.000-100.000 -60.000-139.012,50 -60.000 -60.000 42211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-1.149,75 -2.500 -2.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-253,71 -1.000 -1.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -265.000-265.000- -265.000-260.287,29 -265.000 -265.000-275.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -195.000 -200.000-215.000 -215.000-199.080,47 -215.000 -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -70.000 -75.000-50.000 -50.000-61.116,94 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-89,88 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 450 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2024Datum: 11:55:50Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -614.700-521.050- -574.700-482.333,83 -574.700 -574.700-549.700 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-18.268,55 -17.500 -17.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-1.654,21 -10.000 -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.174,06 -1.500 -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -85.000 -85.000-70.000 -85.000-78.769,44 -85.000 -85.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -35.000 -35.000-38.000 -35.000-32.558,51 -35.000 -35.000 44530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 -425.000 -938.014,15=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.074.700-985.050 -1.080.700 -1.080.700 -1.080.700-1.072.200 -81.392,06=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -155.400-86.650 -30.200 -11.200 -11.200-161.700 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -81.392,06=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -155.400-86.650 -30.200 -11.200 -11.200-161.700 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 451 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2025 / 2026 452 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:25:39Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 703.500674.400+ 843.500641.970,46 862.500 862.500703.500 63214100 Schmutzwassergebühren 515.000 515.000455.700 625.000404.283,81 635.000 635.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 186.000 186.000216.700 216.000235.491,05 225.000 225.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00070.293,58 100.000 100.000100.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00070.293,58 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 01.405,15 0 00 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 01.405,15 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 713.669,19=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 803.500774.400 943.500 962.500 962.500803.500 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -65.000-114.500- -93.500-137.213,83 -93.500 -93.500-110.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -90.000-100.000 -60.000-133.602,52 -60.000 -60.000 72211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-2.625,94 -2.500 -2.500 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-276,94 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -614.700-521.050- -574.700-492.118,00 -574.700 -574.700-549.700 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-17.816,70 -17.500 -17.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-154,21 -10.000 -10.000 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.196,09 -1.500 -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -120.000 -120.000-108.000 -120.000-122.717,94 -120.000 -120.000 453 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 02.12.2024Datum: 16:25:39Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 -425.000 -683.600,47=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -809.700-720.050 -815.700 -815.700 -815.700-797.200 30.068,72=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -6.20054.350 127.800 146.800 146.8006.300 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 2.50070.000+ 158.00099.670,77 170.000 170.000117.500 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 2.500 117.50070.000 158.00099.670,77 170.000 170.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 99.670,77=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 2.50070.000 158.000 170.000 170.000117.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -640.000-1.395.000- -600.000-439.148,32 -300.000 -300.000-440.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-306.553,57 0 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -600.000 -400.000-1.325.000 -600.000-132.594,75 -300.000 -300.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -40.000 -40.000-70.000 00,00 0 0 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -45.000-25.000- -15.000-1.796,46 0 0-35.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -10.000 -10.0000 00,00 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -25.000-25.000 -15.000-1.796,46 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -177.000-170.000- -100.000-143.033,81 -100.000 -100.000-501.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -177.000 -501.000-170.000 -100.000-143.033,81 -100.000 -100.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -583.978,59=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -862.000-1.590.000 -715.000 -400.000 -400.000-976.000 -484.307,82=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -859.500-1.520.000 -557.000 -230.000 -230.000-858.500 -454.239,10=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -865.700-1.465.650 -429.200 -83.200 -83.200-852.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.000.0001.375.000+ 600.0000,00 250.000 250.0001.000.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.000.000 1.000.0001.375.000 600.0000,00 250.000 250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -126.600-159.000- -186.600-79.000,00 -186.600 -186.600-166.600 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -86.600 -86.600-79.000 -86.600-79.000,00 -86.600 -86.600 454 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 02.12.2024Datum: 16:25:39Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -40.000 -80.000-80.000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 -79.000,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 873.4001.216.000 413.400 63.400 63.400833.400 -533.239,10=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 7.700-249.650 -15.800 -19.800 -19.800-18.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 75.000499.250 63.9000,00 48.900 29.10082.700 17899999 Planwert liquide Mittel 75.000 82.700499.250 63.9000,00 48.900 29.100 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 455 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 456 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:43:44Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 115.800124.000+ 107.000125.855,00 107.000 107.000107.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 115.800 107.000124.000 107.000125.855,00 107.000 Auflösung von Ertragszuschüssen AZV 107.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 703.500674.400+ 843.500621.136,26 862.500 862.500703.500 33214110 Abschlag Schmutzwassergebühren 515.000 515.000455.700 625.000451.812,40 635.000 Gebührensatz 2025: 2,38 m³, Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2026 ebenfall 2,38 €/m³, 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,99 € m³. Verbrauch ca. 214.500/215.000 m³ 635.000 33214120 Abrechnung Schmutzwassergebühren 0 00 0-32.413,42 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 0 0216.700 00,00 0 0 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 186.000 186.0000 216.000189.555,00 225.000 Gebührensatz 2025: 0,57 m², Niederschlagswassergebühr 2026 gem. Gebührenkalkulation auf 0,57 €/m², 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,66 € m². Versiegelte Fläche ca. 327.000/328.000 m² 225.000 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.986,68 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000108.139,98 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.000100.000 100.000108.139,98 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 085,70 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 085,70 0 Andere sonstige Zinsen und Erträge 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 457 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 02.12.2024Datum: 16:43:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 855.216,94=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 919.300898.400 1.050.500 1.069.500 1.069.500910.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -65.000-114.500- -93.500-141.124,39 -93.500 -93.500-110.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -50.000 -90.000-100.000 -60.000-139.012,50 -60.000 Unterhaltung der Kanäle, Reduzierung 2025 wegen erhöhten Aufwendungen AMS -60.000 42211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-1.149,75 -2.500 Stromkosten -2.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-253,71 -1.000 -1.000 42911000 Abwasseruntersuchungen Aufwendungen 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -265.000-265.000- -265.000-260.287,29 -265.000 -265.000-275.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -195.000 -200.000-215.000 -215.000-199.080,47 -215.000 Abschreibung Sachanlagen -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -70.000 -75.000-50.000 -50.000-61.116,94 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-89,88 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -614.700-521.050- -574.700-482.333,83 -574.700 -574.700-549.700 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.541,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-18.268,55 -17.500 Geschäftsausgaben -17.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-1.654,21 -10.000 Sonstige Geschäftsausgaben -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 Bücher und Zeitschriften 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.174,06 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -85.000 -85.000-70.000 -85.000-78.769,44 -85.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -85.000 458 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 02.12.2024Datum: 16:43:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -35.000 -35.000-38.000 -35.000-32.558,51 -35.000 -35.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 Planungraten gem. Haushaltsplan 2025 des AMS, Anpassung auch gem. Verbrauch 38,76 % -425.000 -883.745,51=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -944.700-900.550 -933.200 -933.200 -933.200-934.700 -28.528,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -25.400-2.150 117.300 136.300 136.300-24.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -28.528,57=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -25.400-2.150 117.300 136.300 136.300-24.200 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 459 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 803.500774.400+ 943.500712.264,04 962.500 962.500803.500 63214100 Schmutzwassergebühren 515.000 515.000455.700 625.000404.283,81 635.000 214.500 m³ x 2,38 €/m³ in den Jahren 2025 und 2026, 2027 : 215.000 m³ x 2,99 €/m³ Gebührensatz 2025: 2,38 m³, Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2026 ebenfall 2,38 €/m³, 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,99 € m³. Verbrauch ca. 214.500/215.000 m³ 635.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 186.000 186.000216.700 216.000235.491,05 225.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² Gebührensatz 2025: 0,57 m², Niederschlagswassergebühr 2026 gem. Gebührenkalkulation auf 0,57 €/m², 2027 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,66 € m². Versiegelte Fläche ca. 327.000/328.000 m² 225.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.500 2.5002.000 2.5002.195,60 2.500 2.500 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00070.293,58 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -679.700-635.550- -668.200-629.331,83 -668.200 -668.200-659.700 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -90.000-100.000 -60.000-133.602,52 -60.000 Unterhaltung der Kanäle, Reduzierung 2025 wegen erhöhten Aufwendungen AMS -60.000 460 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 72211000 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0 00 0-708,43 0 0 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.500-1.500 -15.0000,00 -15.000 -15.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-2.000 -2.500-2.625,94 -2.500 Stromkosten -2.500 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-276,94 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 0 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 0 00 0-1.865,00 0 0 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -17.500 -17.500-15.000 -17.500-17.816,70 -17.500 Geschäftsausgaben -17.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -5.000 -10.000-15.000 -10.000-154,21 -10.000 Sonstige Geschäftsausgaben -10.000 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 0 00 0-317,78 0 Bücher und Zeitschriften 0 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.196,09 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -700 -700-600 -700-527,64 -700 -700 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -120.000 -120.000-108.000 -120.000-122.717,94 -120.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -120.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -470.000 -400.000-380.950 -425.000-347.522,64 -425.000 Planungraten gem. Haushaltsplan 2025 des AMS, Anpassung auch gem. Verbrauch 38,76 % -425.000 82.932,21=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 123.800138.850 275.300 294.300 294.300143.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 2.50070.000+ 158.00099.670,77 170.000 170.000117.500 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 2.500 117.50070.000 158.00099.670,77 170.000 Empfangene Ertragszuschüsse 170.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 99.670,77=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.50070.000 158.000 170.000 170.000117.500 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -640.000-1.395.000- -600.000-439.148,32 -300.000 -300.000-440.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-306.553,57 0 Anlagen im Bau 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -600.000 -400.000-1.325.000 -600.000-132.594,75 -300.000 Speicheranlagen Regenüberlaufbecken Schmutzwasser allg. 2025: 50.000 €, 2026 50.000 € Schmutzwasser: Proj. 26 BG Bühl 2025: 50.000 €, 2026: 200.000 €, 2027: 200.000 € Proj. 27 BG Voken Erweiterung: 2028: 100.000 €, 2029 ff: 100.000 € -300.000 461 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 Proj. 29 BG Lilienstraße 2025: 150.000 € Schlussrechnung Proj. 57 Dorfplatz: 2025: 50.000 € Schlussrechnung Regenwasser: Proj. 24 Fischerareal 2023: 150.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 Bühl 2023 250.000 €, 2024 ff. 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 57 Dorfplatz 75.000 €, 100.000 € allgemein 2025: Retensionsbecken Proj. 26 Bühl 2025 50.000 €, 2026 ff. 150.000 €, 2027 250.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 27 Voken: 2027: 50.000 €, 2028: 150.000 €, 2029: 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 150.000 € Schlussrechnung Proj. 57 Dorfplatz 50.000 € Schlussrechnung 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -40.000 -40.000-70.000 00,00 0 Regenklärbecken und Pumpe, RÜB - Ansätze vorbehaltlich Änderungen 0 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -45.000-25.000- -15.000-1.796,46 0 0-35.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -10.000 -10.0000 00,00 0 Messeinrichtungen 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -35.000 -25.000-25.000 -15.000-1.796,46 0 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2025 Austausch Server, 2026 ff sonstige Gerätschaften 0 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -177.000-170.000- -100.000-143.033,81 -100.000 -100.000-501.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -177.000 -501.000-170.000 -100.000-143.033,81 -100.000 Kapitalumlage 2025 ff laut Haushaltsplan AMS 2025; Anteil 4. Reinigungsstufe Elimierung Spurenstoffe, PV Anlage mit Dachkonstruktion, Elektrik NSHV, Austausch Fällmitteltank, Neues Aggregat für BHKW, Erneuerung und Vergrößerung Gastank, Dynamische Kanalnetzregelung. Insgesamt Investitionen 2025 in Höhe von 1,13 Mio. € bzw. 1,33 Mio. € im Jahr 2026. -100.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -583.978,59=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -862.000-1.590.000 -715.000 -400.000 -400.000-976.000 462 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 4Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:00Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 -484.307,82=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -859.500-1.520.000 -557.000 -230.000 -230.000-858.500 -401.375,61=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -735.700-1.381.150 -281.700 64.300 64.300-714.700 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 463 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 464 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:44:18Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 01.405,15 0 00 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0 00 01.405,15 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.405,15=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -54.268,64=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 -52.863,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -52.863,49=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 465 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:45:56Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2024 2025 2026 20272023 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2028 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2029 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 01.405,15 0 00 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 01.405,15 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -130.000-84.500- -147.500-54.268,64 -147.500 -147.500-137.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -105.000 -105.000-52.000 -105.000-54.268,64 -105.000 -105.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -22.500 -30.000-30.000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 -52.863,49=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -52.863,49=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000-84.500 -147.500 -147.500 -147.500-137.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 466 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 9 19 .3 00 65 .0 00 0 8 79 .7 00 0 0 0 - 25 .4 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 9 19 .3 00 65 .0 00 0 8 79 .7 00 0 0 0 - 25 .4 00 467 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 1 30 .0 00 0 0 0 - 13 0. 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 1 30 .0 00 0 0 0 - 13 0. 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 9 19 .3 00 65 .0 00 0 1. 00 9. 70 0 0 0 0 - 15 5. 40 0 468 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 9 10 .5 00 1 10 .0 00 0 8 24 .7 00 0 0 0 - 24 .2 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 9 10 .5 00 1 10 .0 00 0 8 24 .7 00 0 0 0 - 24 .2 00 469 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 7: 44 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 1 37 .5 00 0 0 0 - 13 7. 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 1 37 .5 00 0 0 0 - 13 7. 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 9 10 .5 00 1 10 .0 00 0 9 62 .2 00 0 0 0 - 16 1. 70 0 470 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 2 .5 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 8 62 .0 00 1 23 .8 00 - 73 5. 70 0 0 0 - 73 5. 70 0 0 2 .5 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 8 62 .0 00 1 23 .8 00 - 73 5. 70 0 0 0 - 73 5. 70 0 0 471 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 5 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 13 0. 00 0 - 13 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1 26 .6 00 7 43 .4 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 13 0. 00 0 - 13 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1 26 .6 00 7 43 .4 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 2 .5 00 S u m m e 8 62 .0 00 -6 .2 00 - 86 5. 70 0 1. 00 0. 00 0 1 26 .6 00 7 .7 00 0 472 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 1 17 .5 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 9 76 .0 00 1 43 .8 00 - 71 4. 70 0 0 0 - 71 4. 70 0 0 1 17 .5 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 9 76 .0 00 1 43 .8 00 - 71 4. 70 0 0 0 - 71 4. 70 0 0 473 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 6 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 8: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 13 7. 50 0 - 13 7. 50 0 1. 00 0. 00 0 1 66 .6 00 6 95 .9 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 13 7. 50 0 - 13 7. 50 0 1. 00 0. 00 0 1 66 .6 00 6 95 .9 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 17 .5 00 S u m m e 9 76 .0 00 6 .3 00 - 85 2. 20 0 1. 00 0. 00 0 1 66 .6 00 - 18 .8 00 0 474 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2025 und 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 475 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 6: 51 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 9. 91 2, 64 0 0 0 0 0 0 0 9. 91 2, 64 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om A bw as se rz w ec kv er ba nd 0 0 9. 91 2, 64 0 0 0 0 0 0 0 9. 91 2, 64 K ap ita lu m la ge 2 02 5 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 5; A nt ei l 4 . R ei ni gu ng ss tu fe E lim ie ru ng S pu re ns to ffe , P V A nl ag e m it D ac hk on st ru kt io n, E le kt rik N S H V , A us ta us ch Fä llm itt el ta nk , N eu es A gg re ga t f ür B H K W , E rn eu er un g un d V er gr öß er un g G as ta nk , D yn am is ch e K an al ne tz re ge lu ng . I ns ge sa m t I nv es tit io ne n 20 25 in H öh e vo n 1, 13 M io . € bz w . 1 ,3 3 M io . € im J ah r 2 02 6. 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 17 0. 00 0 0 19 0. 75 9, 55 99 .6 70 70 .0 00 2. 50 0 0 11 7. 50 0 0 15 8. 00 0 80 8. 75 9, 55 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 17 0. 00 0 0 19 0. 75 9, 55 99 .6 70 70 .0 00 2. 50 0 0 11 7. 50 0 0 15 8. 00 0 80 8. 75 9, 55 E m pf an ge ne E rtr ag sz us ch üs se 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 17 0. 00 0 0 20 0. 67 2, 19 99 .6 70 70 .0 00 2. 50 0 0 11 7. 50 0 0 15 8. 00 0 81 8. 67 2, 19 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 30 0. 00 0 0 1. 83 4. 29 2, 23 43 9. 14 8 1. 39 5. 00 0 64 0. 00 0 0 44 0. 00 0 0 60 0. 00 0 4. 11 4. 29 2, 23 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 30 6. 69 7, 48 30 6. 55 3 0 0 0 0 0 0 30 6. 69 7, 48 A nl ag en im B au 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 30 0. 00 0 0 1. 45 7. 59 4, 75 13 2. 59 4 1. 32 5. 00 0 60 0. 00 0 0 40 0. 00 0 0 60 0. 00 0 3. 65 7. 59 4, 75 S pe ic he ra nl ag en R eg en üb er la uf be ck en S ch m ut zw as se r a llg . 2 02 5: 5 0. 00 0 €, 2 02 6 50 .0 00 € S ch m ut zw as se r: P ro j. 26 B G B üh l 2 02 5: 5 0. 00 0 €, 2 02 6: 2 00 .0 00 € , 2 02 7: 2 00 .0 00 € P ro j. 27 B G V ok en E rw ei te ru ng : 2 02 8: 1 00 .0 00 € , 2 02 9 ff: 1 00 .0 00 € P ro j. 29 B G L ili en st ra ße 2 02 5: 1 50 .0 00 € S ch lu ss re ch nu ng P ro j. 57 D or fp la tz : 2 02 5: 5 0. 00 0 € S ch lu ss re ch nu ng R eg en w as se r: P ro j. 24 F is ch er ar ea l 2 02 3: 1 50 .0 00 € , 2 02 4: 1 00 .0 00 € P ro j. 26 B üh l 2 02 3 25 0. 00 0 €, 2 02 4 ff. 1 50 .0 00 € 476 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 6: 51 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 P ro j. 29 L ili en st ra ße 2 00 .0 00 € , 1 50 .0 00 € P ro j. 57 D or fp la tz 7 5. 00 0 €, 1 00 .0 00 € al lg em ei n 20 25 : R et en si on sb ec ke n P ro j. 26 B üh l 2 02 5 50 .0 00 € , 2 02 6 ff. 1 50 .0 00 € , 2 02 7 25 0. 00 0 € P ro j. 29 L ili en st ra ße 2 00 .0 00 € , 1 50 .0 00 € P ro j. 27 V ok en : 2 02 7: 5 0. 00 0 €, 2 02 8: 1 50 .0 00 € , 2 02 9: 1 50 .0 00 € P ro j. 29 L ili en st ra ße 1 50 .0 00 € S ch lu ss re ch nu ng P ro j. 57 D or fp la tz 5 0. 00 0 € S ch lu ss re ch nu ng 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 70 .0 00 ,0 0 0 70 .0 00 40 .0 00 0 40 .0 00 0 0 15 0. 00 0, 00 R eg en kl är be ck en u nd P um pe , R Ü B - A ns ät ze v or be ha ltl ic h Ä nd er un ge n 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 10 0. 00 0 0 45 2. 09 7, 62 14 3. 03 3 17 0. 00 0 17 7. 00 0 0 50 1. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 43 0. 09 7, 62 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 10 0. 00 0 0 45 2. 09 7, 62 14 3. 03 3 17 0. 00 0 17 7. 00 0 0 50 1. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 43 0. 09 7, 62 K ap ita lu m la ge 2 02 5 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 5; A nt ei l 4 . R ei ni gu ng ss tu fe E lim ie ru ng S pu re ns to ffe , P V A nl ag e m it D ac hk on st ru kt io n, E le kt rik N S H V , A us ta us ch Fä llm itt el ta nk , N eu es A gg re ga t f ür B H K W , E rn eu er un g un d V er gr öß er un g G as ta nk , D yn am is ch e K an al ne tz re ge lu ng . I ns ge sa m t I nv es tit io ne n 20 25 in H öh e vo n 1, 13 M io . € bz w . 1 ,3 3 M io . € im J ah r 2 02 6. 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 28 .8 44 ,7 5 1. 79 6 25 .0 00 45 .0 00 0 35 .0 00 0 15 .0 00 12 3. 84 4, 75 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 477 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 25 / 20 26 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 02 .1 2. 20 24 D at um : 16 :4 6: 51 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 23 20 24 20 25 20 25 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 26 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 27 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 28 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 28 .8 44 ,7 5 1. 79 6 25 .0 00 35 .0 00 0 25 .0 00 0 15 .0 00 10 3. 84 4, 75 B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng , 2 02 5 A us ta us ch S er ve r, 20 26 ff s on st ig e G er ät sc ha fte n 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 40 0. 00 0 0 2. 31 5. 23 4, 60 58 3. 97 8 1. 59 0. 00 0 86 2. 00 0 0 97 6. 00 0 0 71 5. 00 0 5. 66 8. 23 4, 60 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -2 30 .0 00 0 -2 .1 14 .5 62 ,4 1 -4 84 .3 07 -1 .5 20 .0 00 -8 59 .5 00 0 -8 58 .5 00 0 -5 57 .0 00 -4 .8 49 .5 62 ,4 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 40 0. 00 0 0 2. 31 5. 23 4, 60 58 3. 97 8 1. 59 0. 00 0 86 2. 00 0 0 97 6. 00 0 0 71 5. 00 0 5. 66 8. 23 4, 60 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 478 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 2 0 2 8 E U R 2 0 2 9 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 1 3 3 .9 0 8 ,6 6 € 7 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 2 .7 0 0 ,0 0 € 6 3 .9 0 0 ,0 0 € 4 8 .9 0 0 ,0 0 € 2 9 .1 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 7 + 8 + /- 4 0 8 .9 0 8 ,6 6 € 7 .7 0 0 € - 1 8 .8 0 0 € - 1 5 .0 0 0 € - 1 9 .8 0 0 € - 1 9 .8 0 0 € 9 = 7 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 2 .7 0 0 € 6 3 .9 0 0 € 4 8 .9 0 0 € 2 9 .1 0 0 € 9 .3 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 7 5 .0 0 0 ,0 0 € 8 2 .7 0 0 € 6 3 .9 0 0 € 4 8 .9 0 0 € 2 9 .1 0 0 € 9 .3 0 0 € 1 3 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 479 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2025 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2025 1.000.000 3,00 0 22.500 40.000 960.000 Summe - - - - 0 22.500 40.000 960.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihungen von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 3,60 285.000 9.990 20.000 265.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 3,60 330.000 11.745 10.000 320.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 3,60 326.000 11.898 12.000 314.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 3,60 151.000 5.382 4.000 147.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 3,60 198.750 7.088 5.000 193.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 3,60 350.000 12.493 8.000 342.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2019 700.000 14.000 4,25 626.500 26.403 14.000 612.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2020 300.000 6.000 3,00 274.500 5.000 6.000 268.500 6120231238 Trägerdarl. von Gde. 2024 350.000 6.000 3,80 348.100 13.120 7.600 340.500 6120231239 Summe - - - - 2.889.850 103.118 86.600 2.803.250 Endsumme - - - - 2.889.850 125.618 126.600 3.763.250 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2025 480 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Aufnahme Vorjahr 2025 960.000 3,00 960.000 20.000 40.000 920.000 Aufnahme 2026 2026 1.000.000 2,00 0 10.000 40.000 960.000 Summe - - - - 0 30.000 80.000 1.880.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihung von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 3,60 265.000 9.270 20.000 245.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 3,60 320.000 11.385 10.000 310.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 3,60 314.000 11.466 12.000 302.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 3,60 147.000 5.238 4.000 143.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 3,60 193.750 6.908 5.000 188.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 3,60 342.000 12.205 8.000 334.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2018 700.000 14.000 4,25 612.500 25.808 14.000 598.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2018 300.000 6.000 3,00 268.500 9.100 6.000 262.500 6120231238 Trägerdarl. von Gde. 2024 350.000 6.000 3,80 340.500 12.831 7.600 332.900 6120231239 Summe - - - - 2.803.250 104.210 86.600 2.716.650 Endsumme - - - - 2.803.250 134.210 166.600 4.596.650 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2026 Schuldendienst 481 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2025 / 2026 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 02.12.2024Datum: 16:49:49Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2026 3 EUR 2027 4 EUR 2028 5 EUR 2029 6 EUR 2030 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2025 0 0 0 0 0 0 2026 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 600.000 250.000 0 1.000.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 250.000 482 Bezeichnung 2024 2025 2026 2027 2028 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 70 85 85 85 85 Ersätze für Bauhofleistungen 38 35 35 35 35 Zinsen Trägerdarlehen 52 105 105 105 105 Tilgung Trägerdarlehen 79 87 87 87 87 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 483 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2025 und 2026 - Fehlanzeige – 484 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Abschreibungen Eigenbetrieb ohne Abschreibungen des AMS Auflösung Sonderposten Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 485 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 55 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 9 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 - S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 01 90 00 00 - So ns tig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 20 25 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 - U n b eb au te G ru n d st ü ck e u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 4 - A b w as se rb es ei ti g u n g s- u n d A b fa lle n ts o rg u n g sa n la g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 - A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 03 41 11 00 - M is ch w as se r i nk l. H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 7 93 .7 29 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 44 .2 34 ,0 0 49 .4 95 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 12 00 - S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 03 41 12 00 - Sc hm ut zw as se r L ei tu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 64 6. 87 5, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 60 2. 81 3, 00 44 .0 62 ,0 0 20 25 0 ,0 0 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 486 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 55 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 2 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 20 00 - R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 03 41 20 00 - R eg en w as se r L ei tu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 94 0. 83 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 89 2. 03 4, 00 48 .7 96 ,0 0 20 25 0 ,0 0 4. 38 1. 43 4, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 42 .3 53 ,0 0 4. 23 9. 08 1, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 4 - A b w as se rb es ei ti g u n g s- u n d A b fa lle n ts o rg u n g sa n la g en 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 7 - W as se rb au lic h e A n la g en F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 10 00 - R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 2 63 .9 78 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 48 .4 18 ,0 0 15 .5 60 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 20 00 - K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r 03 70 20 00 - Kl är an la ge - Zu le itu ng ss am m le r 4 35 .2 33 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 99 .7 85 ,0 0 35 .4 48 ,0 0 20 25 0 ,0 0 5. 08 0. 64 5, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 93 .3 61 ,0 0 4. 88 7. 28 4, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 - In fr as tr u kt u rv er m ö g en u n d g ru n d st ü ck sg le ic h e R ec h te 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 2 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 07 20 00 00 - Be tri eb s- u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4 .7 31 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 63 8, 00 4 .0 93 ,0 0 20 25 0 ,0 0 4 .7 31 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 93 ,0 0 63 8, 00 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 - B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 6 - A n la g en im B au Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 487 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 55 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 3 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 60 00 00 - A n la g en im B au 09 60 00 00 - An la ge n im B au 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 62 00 00 - A n la g en im B au - T ie fb au m aß n ah m en 09 62 00 00 - An la ge n im B au - Ti ef ba um aß na hm en 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 20 25 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 09 - G el ei st et e A n za h lu n g en , A n la g en im B au 0 ,0 0 5. 09 8. 18 9, 49 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 97 .4 54 ,0 0 4. 90 0. 73 5, 49 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 0 - Im m at er ie lle V er m ö g en sg eg en st än d e u n d S ac h ve rm ö g en 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 2 - K ap it al p o si ti o n , S o n d er p o st en , V er b in d lic h ke it en , R ü ck st el lu n g en u n d p as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 - S o n d er p o st en F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 2 - S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 - S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d äh n l. E n tg el te n 21 20 00 00 - So nd er po st en a us B ei trä ge n un d äh nl . E nt ge lte n -4 37 .7 48 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -4 03 .6 75 ,0 0 - 34 .0 73 ,0 0 20 25 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 21 00 00 - S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 21 21 00 00 - So nd er po st en A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) - 1. 27 4. 27 5, 44 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 - 1. 22 4. 61 6, 44 - 49 .6 59 ,0 0 20 25 0 ,0 0 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 488 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 25 b is 2 02 5 er st el lt vo n: 02 .1 2. 20 24 / 17 :0 3: 56 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 4 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 22 00 00 - S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 21 22 00 00 - So nd er po st en A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei trä ge ) -5 86 .8 99 ,0 7 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -5 54 .9 19 ,0 7 - 31 .9 80 ,0 0 20 25 0 ,0 0 - 2. 29 8. 92 2, 51 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -1 15 .7 12 ,0 0 - 2. 18 3. 21 0, 51 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 - S o n d er p o st en 0 ,0 0 - 2. 29 8. 92 2, 51 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 -1 15 .7 12 ,0 0 - 2. 18 3. 21 0, 51 S u m m e F ib u -B es ta n d sk o n to : 2 - K ap it al p o si ti o n , S o n d er p o st en , V er b in d lic h ke it en , R ü ck st el lu n g en u n d p as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g 0 ,0 0 2. 79 9. 26 6, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 81 .7 42 ,0 0 S u m m e 0 ,0 0 2. 71 7. 52 4, 98 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 489 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 02.12.2024 / 17:04:14erstellt am: 03 Abwasserbeseitigung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2025 bis 12.2025 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 197.454,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2025 197.454,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 115.848,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2025 115.848,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 81.606,00 * Gesamtsumme 81.606,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 490 EB Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 Gewinn- und Verlustrechnungen 2023 sowie Vj. Anlagennachweis 2023 491 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.601.698,514.642.359,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 847.380,00909.125,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.421.860,001.409.429,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.582.233,001.519.936,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 279.541,51295.102,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 470.682,00506.130,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 2,002.637,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.330,0012.650,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.330,0012.650,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 306.553,5717.981,33 09600000 Anlagen im Bau 306.553,5717.981,33 Summe: Sachanlagen 4.930.395,574.685.804,33 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 177.181,50200.624,25 15112000 Abschlag Schmutzwasser 609,401.289,52 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 171.819,24212.270,01 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 31,4015,00 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 156,2075,60 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -23.574,72-3.319,46 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 28.139,98-9.706,42 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 0,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 133.908,66667.147,76 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 133.908,66667.147,76 Summe: Finanzvermögen 311.090,16867.772,01 Summe: Vermögen 5.241.485,735.553.576,34 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 316.569,09234.652,22 492 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 316.569,09234.652,22 Summe: Abgrenzungsposten 316.569,09234.652,22 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.558.054,825.788.228,56 493 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79.124,14123.650,20 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79.124,14123.650,20 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 79.124,14123.650,20 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 79.124,14123.650,20 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.425.324,512.491.959,51 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 471.826,00505.899,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.330.251,441.340.679,44 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 623.247,07645.381,07 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.425.324,512.491.959,51 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 411.386,00448.252,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 411.386,00448.252,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 14.500,0013.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 14.500,0013.000,00 Summe: Rückstellungen 425.886,00461.252,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.620.750,002.699.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 305.000,00325.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 340.000,00350.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 338.000,00350.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 155.000,00159.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 203.750,00208.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 358.000,00366.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 640.500,00654.500,00 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 280.500,00286.500,00 494 Bilanz zum 31.12.2023 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2023 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 15.04.2024Datum: 13:35:26Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.672,4412.252,91 25111340 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen 2.726,930,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 0,0023,23 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.541,001.865,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.846,002.416,18 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.441,497.948,50 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 3.297,73-636,06 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.297,73-636,06 Summe: Verbindlichkeiten 2.627.720,172.711.366,85 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.558.054,825.788.228,56 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 495 Gemeinde Baindt Ergebnisermittlung Abwasser Seite 3 31.12.2022 Auflösung Zuführung 31.12.2023 Schmutzwasser 383.396 -73.607 0 309.789 Niederschlagswasser 64.856 0 36.741 101.597 Summe 448.252 -73.607 36.741 411.386 Straßenentwässerungskostenanteil Betriebskosten 45.115,84 Straßenentwässerungskostenanteil Kalkulatorische Kosten 62.724,97 Summe 107.840,81 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2023 Allevo Kommunalberatung496 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 15 .0 4. 20 24 / 13 :3 9: 01 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 3. 11 6. 38 0, 77 0 ,0 0 3. 17 8. 12 5, 77 8 47 .3 80 ,0 0 61 .7 45 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 86 2. 84 1, 04 50 .8 88 ,3 6 0 ,0 0 1. 91 3. 72 9, 40 0 ,0 0 4 53 .4 12 ,0 4 0 ,0 0 4 91 .8 69 ,4 0 1. 42 1. 86 0, 00 38 .4 57 ,3 6 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 1 02 .4 14 ,6 5 0 ,0 0 2. 00 8. 07 7, 00 0 ,0 0 3 85 .7 26 ,3 5 0 ,0 0 4 25 .8 44 ,0 0 1. 58 2. 23 3, 00 40 .1 17 ,6 5 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 5 31 .6 04 ,1 4 0 ,0 0 5 47 .1 65 ,1 4 2 79 .5 41 ,5 1 15 .5 61 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 2. 18 5. 78 1, 80 0 ,0 0 2. 22 1. 22 9, 80 4 70 .6 82 ,0 0 35 .4 48 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 37 .3 51 ,1 4 0 ,0 0 2 39 .9 86 ,1 4 2 ,0 0 2 .6 35 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 22 .9 10 ,2 4 1 .7 96 ,4 6 0 ,0 0 24 .7 06 ,7 0 0 ,0 0 10 .2 60 ,2 4 0 ,0 0 15 .3 76 ,7 0 9 .3 30 ,0 0 5 .1 16 ,4 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 17 .9 81 ,3 3 3 06 .5 53 ,5 7 17 .9 81 ,3 3 3 06 .5 53 ,5 7 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 06 .5 53 ,5 7 0 ,0 0 G es am t 1 1. 60 6. 32 0, 81 4 61 .6 53 ,0 4 17 .9 81 ,3 3 1 2. 04 9. 99 2, 52 0 ,0 0 6. 92 0. 51 6, 48 1 99 .0 80 ,4 7 0 ,0 0 7. 11 9. 59 6, 95 4. 93 0. 39 5, 57 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 497 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 23 er st el lt vo n: 15 .0 4. 20 24 / 13 :4 0: 11 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 F ra u N ic o le G er h ar d t V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 77 0. 96 0, 00 0 ,0 0 1. 80 5. 03 3, 00 4 71 .8 26 ,0 0 34 .0 73 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 77 4. 77 2, 71 44 .1 16 ,5 5 0 ,0 0 2. 81 8. 88 9, 26 0 ,0 0 1. 43 4. 09 3, 27 0 ,0 0 1. 48 8. 63 7, 82 1. 33 0. 25 1, 44 54 .5 44 ,5 5 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 8. 38 8, 12 15 .1 03 ,4 5 0 ,0 0 1. 63 3. 49 1, 57 0 ,0 0 9 73 .0 07 ,0 5 0 ,0 0 1. 01 0. 24 4, 50 6 23 .2 47 ,0 7 37 .2 37 ,4 5 G es am t 6. 67 0. 01 9, 83 59 .2 20 ,0 0 0 ,0 0 6. 72 9. 23 9, 83 0 ,0 0 4. 17 8. 06 0, 32 1 25 .8 55 ,0 0 0 ,0 0 4. 30 3. 91 5, 32 2. 42 5. 32 4, 51 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 498[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 14,5 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 14.01.2025
                Melde- und Zahlungspflichten

                Wenn Sie jemanden einstellen wollen, müssen Sie zu Beginn der Beschäftigung bestimmte Schritte erledigen und Vorgaben erfüllen: Bei Einstellung des ersten Beschäftigten müssen Sie eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer wird unter anderem für die monatlichen Abrechnungen der Sozialbeiträge benötigt. Wenn Sie erstmalig Beschäftigte einstellen, müssen Sie dies binnen einer Woche bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der gesetzlichen Sozialversicherung müssen Sie der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle melden. Den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie dem Finanzamt Ihrer Betriebsstätte mitteilen. An dieses Finanzamt müssen Sie die Lohnsteuer, eine eventuell zu entrichtende Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag bezahlen. Private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Daneben existieren erleichternde Sonderregelungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen bzw. weniger als 60 Arbeitsplätzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Daneben gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen zum Schutz von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie etwa das Benachteiligungsverbot mit Entschädigungsregelung oder der besondere Kündigungsschutz. Teilt Ihnen eine Arbeitnehmerin mit, dass sie schwanger ist, müssen Sie das dem Regierungspräsidium sofort melden. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Das Regierungspräsidium prüft, ob das Mutterschutzgesetz eingehalten wird. Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer gemeldet haben, auch mitteilen. Steuern Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn folgende Beträge einbehalten, beim zuständigen Finanzamt anmelden und bezahlen: die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer Die Höhe der Abzüge können Sie entsprechend der Höhe des Lohnes und der Lohnsteuerklasse aus Tabellen ablesen oder mit speziellen Programmen ermitteln. Lohnsteuertabellen erhalten Sie im Buchhandel. Unfallversicherung Je nach Gewerbeart ist für Ihre Beschäftigten eine der verschiedenen gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Angaben über die für Ihr Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft erhalten Sie beim Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung". Hinweis : Die Beiträge für die Unfallversicherung tragen Sie als Arbeitgeber alleine. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Sie als Arbeitgeber müssen feststellen, ob Ihre Beschäftigten sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei sind. die Meldungen an die Einzugsstellen abgeben (An- und Abmeldungen beziehungsweise Veränderungen mitteilen). das beitragspflichtige Entgelt sowie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnen und abführen. die Lohnunterlagen führen. Die Beiträge zur Sozialversicherung bestehen aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst alle Beiträge. Diesen müssen Sie an die Einzugsstellen überweisen. Die Einzugsstellen entscheiden über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Sozialversicherung. Einzugsstellen sind die jeweiligen Krankenkassen. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) zuständig. Bestehen für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber oder Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Unklarheiten, ob im Einzelfall eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, können beide bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) den Status feststellen lassen. Die Entscheidung ist für alle Zweige der Sozialversicherung verbindlich. Die Höhe der Beiträge in der Sozialversicherung richtet sich nach dem Bruttoverdienst Ihrer Beschäftigten. Die Einkommensteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bleiben unberücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu fest. Höhe der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2024: Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz liegt für alle gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgeber- und von Beschäftigtenseite getragen; auch ein kassenspezifischer Zusatzbeitrag ist jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber- und Beschäftigtenseite zu tragen. Beitragsbemessungsgrenze: 62.100 Euro jährlich Rentenversicherung Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung: 90.600 Euro jährlich Knappschaft-Bahn-See: 111.600 Euro jährlich Arbeitslosenversicherung Der Beitrag liegt bei 2,6 Prozent. Beitragsbemessungsgrenze: 90.600 Euro jährlich Pflegeversicherung seit 01.07.2023 Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent. Für kinderlose Beschäftigte kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkte hinzu. Der Beitragssatz für kinderreiche Familien für das zweite bis fünfte Kind, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ermäßigt sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Der Beitragssatz des Arbeitgebers beträgt - unabhängig von der Anzahl der Kinder - 1, 7 Prozent. Der Beitragssatz des Beschäftigten (Arbeitnehmeranteil) ab dem 01.07.2023 beträgt wie folgt: Beschäftigte ohne Kinder: 2,3 Prozent (3,4 Prozent + Zuschlag 0,6 Prozent - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 1 Kind: 1,7 Prozent (3,4 Prozent - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 2 Kindern: 1,45 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 3 Kindern: 1,2 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent * 2 - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 4 Kindern: 0,95 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent * 3 - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Beschäftigte mit 5 Kindern: 0,7 Prozent (3,4 Prozent - Abschlag 0,25 Prozent * 4 - Arbeitgeberanteil 1,7 Prozent) Bis 30.06.2023 war der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Wenn Sie Kinder haben, lag er bei 3,05 Prozent. Beitragsbemessungsgrenze ab 2024: 62.100 Euro jährlich Die Höhe der Beiträge für spezielle Arbeitsformen kann davon abweichen. Im Gegensatz zum Regelfall der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Minijobs und kurzfristige Minijobs nur in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt beispielsweise vor, wenn die Tätigkeit nicht länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert. Dies ist z.B. bei Aushilfen oder Ferienjobs der Fall. Wird die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt beziehungsweise übersteigt das Arbeitsentgelt bei einem Minijob 538 Euro ) im Monat (6.456 Euro im Jahr), liegt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung beispielsweise ausgeübt, wenn sie für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist oder sich die Beschäftigungen über 538 Euro wiederholen und länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauern. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sollten Sie im Zweifelsfall sicherstellen, dass keine weitere Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber besteht. Hinweis: Die Versicherungsträger können nach vorheriger Ankündigung eine Prüfung über die Richtigkeit der Beitragsberechnungen und -abführungen bei Ihnen vornehmen.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024
                Fernabsatzverträge

                Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Das gilt auch, wenn eine dritte Person im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handelt. Ein Fernabsatzvertrag liegt aber nicht vor, wenn der Unternehmer im Normalfall für den Vertrieb keine Fernkommunikationsmittel einsetzt, sondern persönlichen Kundenkontakt pflegt und nur im Einzelfall den Fernabsatz als Vertriebsweg wählt. Beispiele für Fernkommunikationsmittel sind Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefaxe, E-Mails, Internetformulare, SMS, Rundfunk und Telemedien. Entscheidendes Kriterium ist, dass die Vertragsparteien bei Anbahnung oder Abschluss des Vertrages nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind. Informationspflichten Bei Fernabsatzverträgen bestehen bestimmte Informationspflichten. Diese Informationspflichten sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch näher geregelt. Widerrufs- und Rückgaberecht Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Wenn Sie einen Vertrag fristgerecht widerrufen, müssen Sie ihn nicht erfüllen. Sie können den Widerruf erklären, in dem sie gegenüber dem Unternehmer fristgerecht eine entsprechende eindeutige Erklärung (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefonanruf) abgeben. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich die Abgabe in Textform. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Vertragsschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei einem Kauf beweglicher Dinge (Verbrauchsgüterkauf) beginnt sie anders als sonst erst, wenn der Verbraucher oder eine von ihm benannte dritte Person die Waren erhalten hat. Speziellere Vorschriften gelten, wenn Sie mehrere Waren bestellen und die Waren beispielsweise getrennt geliefert werden oder der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren gerichtet ist. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß seinen Pflichten unterrichtet hat. Die Widerrufsfrist endet grundsätzlich ein Jahr und vierzehn Tage nach dem Beginn der Frist, auch wenn diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hatte, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hatte und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hatte, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Rückabwicklung Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltenen Leistungen sofort, spätestens nach 14 Tagen zurückgeben. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. Der Verbraucher trägt nur dann die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher über diese Pflicht informiert hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht mit der Post zurückgesandt werden können. Erleidet die Ware einen Wertverlust, so hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der nicht notwendig war zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren und er zuvor vom Unternehmer über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren des Widerrufs und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular informiert wurde. In bestimmten Fallgestaltungen besteht kein Widerrufsrecht. So können Sie beispielsweise kein Widerrufsrecht geltend machen bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, die versiegelt sind und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, bei denen es sich um alkoholische Getränke handelt, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, bei denen es sich um Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung handelt, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, bei denen es sich um Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen handelt, Darüber hinaus haben Sie kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten, Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, Verträgen, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung), Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und notariell beurkundeten Verträgen; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht, wenn dem Verbraucher bereits aus einem anderen Grund ein Widerrufsrecht zusteht. Einschlägige Rechtsvorschriften zum Fernabsatzvertrag finden Sie unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Kündigung und Vollmacht zur Kündigung Wenn Sie mit einem Unternehmer einen neuen Vertrag eingehen, der einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Unternehmer ersetzen soll, muss Ihre Kündigung des alten Vertrags in Textform erfolgen. Sie können auch dem neuen Vertragspartner in Textform eine Vollmacht zur Kündigung Ihres alten Vertrages geben. So wird verhindert, dass unseriöse Anbieter ohne Einverständnis des Kunden bestehende Verträge kündigen können. Beispiel: Sie werden von einem Mobilfunkanbieter angerufen und von einem Anbieterwechsel überzeugt. Der Anrufer bietet Ihnen an, auch gleich Ihren alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter für Sie zu kündigen. Dafür benötigt er unbedingt eine Kündigung in Textform oder eine entsprechende Vollmacht von Ihnen.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024
                2020-03-16_BP_Mischgebiet_Fischerareal_TEXT_endg.pdf

                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t F is ch e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 16.03.2020 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 19 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 21 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 27 7 Hinweise und Zeichenerklärung 28 8 Satzung 38 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 40 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 55 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 87 12 Begründung – Sonstiges 89 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 93 14 Begründung – Bilddokumentation 94 15 Verfahrensvermerke 95 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Mischgebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaube- triebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch ge- werbliche Nutzungen geprägt sind) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäu- len im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie Haupt- oder Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Abweichend hiervon ist eine Sammelwerbeanlage innerhalb des Mischgebietes zulässig. Diese Sammelwerbeanlage darf auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 5 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 6 schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels o- der Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 7 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 8 2.8 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bau- teilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von freistehenden Werbeanlagen innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale trauf- seitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m über- schreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.10 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.12 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 9 2.14 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.15 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, nicht überdachte Stellplätze, Garagen und/oder Tiefgara- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.16 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 10 2.20 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.21 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 11 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöffnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.30 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße; zwi- schen dem jeweils festgesetzten Höhen ist die festgesetzte Ober- kante des geplanten Geländes einzuhalten. Die Werte der Ober- kante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Plan- zeichnung) 2.31 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden über der Ge- ländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benut- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 12 zung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen so- wie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden während der Nacht- stunden (22-6 Uhr) sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen oder − regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tiefgaragen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.33 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 13 2.34 Leitungsrecht für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LR LS 1 LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 14 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Ab- gang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflan- zungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 15 2.41 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum und Ortsrandeingrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 16 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Berberitze Berberis vulgaris Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 17 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.43 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 2 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.44 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 18 2.45 Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 19 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Och- senhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 20 − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zugewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Öko- punkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 21 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unter- geordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 22 4.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.8 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 23 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 24 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.13 Werbeanlagen in dem Baugebiet (beispielhaft aus der Plan- zeichnung) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 18 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1 m überragen und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 2: Freistehende Werbeanlagen in den Baugebieten dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 5,00 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche über- schreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 25 Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 4.14 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 26 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 27 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 6.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 28 7 Hinweise und Zeichenerklärung 7.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung); 7.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 7.3 geplantes Gebäude (Lagerhalle Bauhof) zur Zeit der Planaufstel- lung (siehe Planzeichnung) 7.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 7.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 7.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 7.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 7.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 29 7.9 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 7.10 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischer- areal Mischgebiet" (siehe Planzeichnung) 7.11 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 7.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden – soweit aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich – abgeschal- tet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird für die Wohngebäude empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 30 7.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind zwei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blaumeise sind drei Meisennistkästen im räumli- chen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nist- höhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, ein Kasten mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 31 − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 7.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.16 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten - wenn möglich - erhalten werden (Er- haltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bau- maßnahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 32 7.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsberei- ches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 7.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 7.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 7.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 33 Kanal zum Retentionsfilter- becken 7.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 7.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 7.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 7.24 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 7.25 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Überschwemmungsbereich eines HQ100- sowie eines HQExtrem -Ereig- nisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" aktuell noch verdolt. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungsfläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei ei- ner positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung die- ser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichsmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwem- mungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Mischwasserkanal (Bestand) R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 34 Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. 7.26 Bodenschutz Bei den Böden handelt es sich um hochwertige, verdichtungsemp- findliche Böden. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzun- gen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, eine Baugrunduntersuchung gem. DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durchzuführen, ein Bodenmanage- mentkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich be- gleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A- , B-, C-Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Es wird empfohlen im Bereich der Abgrabung und späteren Böschungsbe- reich des zu öffnenden "Sulzmoosbaches" eine mind. 20 cm mäch- tige Bodenschicht aus kulturfähigem Unterboden und Oberboden herzustellen. Der Bereich der verbleibenden Grünfläche als bachbe- gleitende Zone sollte mit einer mind. 50 cm mächtigen Bodenschicht ausgeführt werden. Informationen zum Bodenschutz bei Baumaß- nahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 7.27 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Wohnun- gen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Be- tracht gezogen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 35 7.28 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 7.29 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 36 mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Do- kumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebssichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 37 7.30 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 7.31 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 38 8 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie "10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 16.03.2020. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichs- bedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordnete Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt). §3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 16.03.2020. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 16.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.2018) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 39 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Werbeanlagen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 40 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 9.1 Allgemeine Angaben 9.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". Das Plangebiet befindet westlichen anschließend an das Gemeindezentrum und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu und weiter im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, im Norden angrenzend die "Marsweiler Straße". Auf der Fläche des Plangebietes sind hauptsächlich Grünflachen, Gebäude, die durch die Gemeinde genutzt werden, sowie Park- und Verkehrsflächen vorzufinden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen, um die Reali- sierung von Wohnbebauung und Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Dies dient der Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist und der verbrauchernahen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Orts- kern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs- verbandes Mittleres Schussental größtenteils als "Grünflächen" und "Mischbauflächen" (M) darge- stellt. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 9.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Woh- nen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bau- vorschriften hierzu begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 41 Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Marsweiler Straße" die erforderlichen Sichtflächen und die für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maß- nahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich auf- genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19 (Teilflä- che), 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/1, 55/2, 55/7, 56/3, 56/4 (Teil- fläche), 87 (Teilfläche), 575/1 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 9.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 9.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bestehende Gebäude, die momentan durch die Ge- meinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 9.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus dem Jahr 2014/15 konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits damals wurde die Ansiedlung eines Le- bensmittelmarktes sowie die Realisierung von Wohnbebauung in einem Mischgebiet angedacht. Dieser Bebauungsplan dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen mit oben beschriebenen ge- planten Nutzungen, um die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des tägli- chen Bedarfs sicherzustellen und den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist, zu decken. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrund- stücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 42 Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 9. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 9.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 43 Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 44 Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Grünfläche und geringfügig als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Als Mischbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 45 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 9.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern II. In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Über- legungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaf- fen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Mischgebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei mög- lichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölke- rung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaf- fen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 46 Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 9.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohnge- bietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städtebaulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich 5 Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischgebietes und 5 Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungspla- nes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbegleitenden Grün- fläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Sü- den in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beiden Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wo- bei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Verkehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspu- ren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 47 Bereich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen hat die Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen werden. Hierfür hat man in Alternative 1 die 3 südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzent- rum ersetzt. 9.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante Mischgebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Norden in die "Mars- weiler Straße" und im Süden in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 9.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Baufenster Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 48 − Im Mischgebiet ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konfliktpotenziale auszu- schließen. − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs-Stät- ten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfül- len. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahr- zeugs. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im Mischgebiet fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort Baindt befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignete und vorhandene Strukturen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 49 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,60 bzw. 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete gebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 50 − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schemata dargestellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 55 m. Im Bereich des Mischge- bietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Nur die Festsetzungen auf dem Grundstück 1 des geplanten Lebensmittelmarktes wei- chen hiervon ab, da in diesem Fall die Form und Lage des bestehenden Baukörpers andere Vorga- ben erfordert. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Ge- bäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben beding- ten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 51 Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreis- straße 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 52 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffho- fes im östlichen Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). In diesem Bereich sind daher keine Lärmschutz-Maß- nahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsstand die Umsetzung eines Verbrauchermarktes vorgesehen, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (ein- geschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch im westlichen Bereich des Plangebietes theo- retisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutz-Fest- setzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärm-Immissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vorgesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreis-Straße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar und nach dem derzeitigen Sachstand auch vorgesehen ist, wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen ist. Daher wurde eine schall- technische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plan- gebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts ein- gehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitun- gen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach kon- kreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. 9.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 53 Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 9.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle am Dorfplatz/ "Küferstraße" durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gege- ben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemein- dezentrum geschaffen Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für den vorgesehe- nen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungs- straße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maß- nahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze unten). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 54 kehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschlie- ßungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmün- dungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begeg- nungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 9.2.10 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist im westlichen Bereich vorgesehen. Er stellt die für den hauptsächlich gewerblich ge- nutzten Teil des Mischgebietes erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparen- der Bauweise sicher. Auf Grund seiner Gesamthöhe können hier Hallen umgesetzt werden. − Typ 2 ist im östlichen Teil der Planung vorgesehen. Er ist für den Geschoßwohnungsbau oder den Typ der so genannten "Stadtvilla" zugeschnitten. Der Begriff "Stadtvilla" steht hierbei je- doch nicht in primär für eine eventuelle Exklusivität der Bauform, sondern hat sich für Grund- risslösungen eingebürgert, die auf ein nahezu quadratisches Format beruhen. Für die Gebäude dieses Typs ist eine gemeinsame Tiefgarage sinnvoll. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 55 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 10.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental im östlichen Bereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) sowie im zentralen und westlichen Bereich als Grünfläche dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan inte- grierte Landschaftsplan stellt für den Bereich keine weiteren Maßnahmen oder Flächen dar. Der Flächennutzungsplan wird durch den Gemeindeverband Mittleres Schussental geändert. Im Regio- nalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getroffen. Der gewählte Standort ist auf Grund des südlich angrenzen- den Mischgebietes und der hervorragenden Verkehrsanbindung sowie wegen der ebenen Lage für ein Mischgebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zudem soll im westlichen Bereich die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauaus- führung aufgedeckt werden, um das Überschwemmungsrisiko für HQ100-und HQExtrem-Ereignisse mittels Bereitstellung von Retentionsfläche auszuräumen. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit ei- ner Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 im Westen bzw. 0,4 im Osten, maximalen Gebäudehöhen von etwa 9 m bzw. 13 m, Pflanzgeboten für die privaten Baugrundstücke sowie mit öffentlichen Grün- flächen zur Ortsrandeingrünung und als bachbegleitende Zone. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden als Dachformen das Flach-, das Sattel-, das Pult- und das Walmdach für den östlichen Bereich, sowie ausschließlich das Flachdach für den westlichen Bereich vorgegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 56 Für Dacheindeckungen sind ausschließlich rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, sowie Dachbegrünungen zulässig. Die Dachbegrünung dient dazu, die Flachdächer insbesondere im westlichen, am Ortsrand liegenden Bereich landschaftsverträglicher zu gestalten. Sie stellt keinen Grundzug der Planung dar. Für den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichtes geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutzgut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Bereiche ist das Plangebiet als Untersuchungsraum ausrei- chend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wir- kungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der dar- aus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 1,58 ha, davon sind 1,07 ha Mischgebiet, 0,31 ha Verkehrsflächen und 0,20 ha Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 173.134 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in westli- cher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Be- gründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bereits im östlichen Teilbereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) dargestellt. Der westliche und weitaus größere Teil des Plangebietes ist allerdings als Grünfläche dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 57 den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, ist eine Än- derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". In diesem Teilbereich (Fließgewäs- ser LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzge- biet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Be- bauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Ge- bietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht er- forderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen in einem Abstand von etwa 310 bis 470 m in östlicher, südlicher und südwestlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124; "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436-0452; "Straßenhecke Baindt", Nr. 1-8123-436-0449). Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgebiete/Biotope nicht zu er- warten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme […]" und "Prognose […] bei Durchführung der Planung"). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 58 Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 bzw. 390 m zum Plangebiet befinden sich in südöstlicher und östlicher Richtung Kernflächen (Streuobstwiesen, Grünland mit Feldhecken oder sonstigen Ge- hölzen) des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. − Die Flächen des Biotopverbundes mittlerer Standorte wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Funktion der Flächen bleibt auch bei der Ausführung des Vorhabens bestehen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten während der Bauzeit kann auf Grund der grö- ßeren Entfernung ausgeschlossen werden. − Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrsflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optima- len Wanderkorridor darstellt. 10.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Grünland. Dieses setzt sich aus einer Teilfläche intensiv genutzten Grünlandes mit geringer Artenvielfalt (Fettwiese) sowie aus einer weiteren Teilfläche eher extensiv genutzten Grünlandes (Magerrasen) mit einer höheren Arten- ausstattung zusammen. Im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich eine ehe- malige Hofstelle, welche sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammensetzt. − Im zentralen Bereich und an der südlichen Grenze des Plangebietes befinden sich mehrere Obst- bäume verschiedener Altersstruktur; teilweise als hochwertiger Streuobstbestand einzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem im Bereich der älteren Bäume zahlreiche Vogelarten vorkommen (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Buchfink). Diese Gehölze können von Greifvögeln als Ansitzwarte genutzt werden und bieten vielen Insekten einen Lebensraum, die wiederum für Vögel eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine hohe faunistische Diversität ist hier zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 59 − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fettwiese (häufiges Befahren, häufige Mahd, ggf. Ausbringung von Mineraldünger und Einsaat von Arten des Dauergrünlands) und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. Lediglich die alten Obstbäume bieten Kleinlebewesen einen vielfältigeren Lebensraum. − Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine heckenartige Gehölzstruktur, welche nur wenige Jahre alt ist. Zudem befinden sich an der "Marsweiler Straße" sowie der Kreisstraße K 7951 Bestandsbäume mittleren Alters. Im Bereich der heckenartigen Gehölzstruk- tur kann von einer etwas höheren Artenvielfalt ausgegangen werden. In dem verwilderten Gar- ten an der östlichen Grenze des Plangebietes könnten siedlungstypische (störungstolerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten sein. Auf Grund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind allgemein im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Radweg im Norden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die Einrichtungen in der beste- henden, ehemaligen Hofstelle sowie der isolierten Lage lassen die Flächen v. a. für störungs- empfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. Auf das Plangebiet wirken Vorbelastungen auf Grund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch die umliegenden Verkehrsflä- chen ("Marsweiler Straße" nördlich und Kreisstraße K 7951 westlich) sowie dem Bauhof und der Feuerwehr im südlich angrenzenden Bereich − Eine detaillierte, botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hin- weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der größtenteils intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme wurde zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkun- gen durch die Planung durchgeführt (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten; vgl. Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Büro Siebert, Fas- sung vom 10.02.2016). Im Rahmen der Kartierungen konnten fünf Fledermaus- und 19 Vo- gelarten festgestellt werden. Das Plangebiet dient Einzeltieren der Zwergfledermaus gelegent- lich als Jagdgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus überfliegen das Gelände. Wochenstubenquartier konnten nicht festgestellt werden und sind auf Grund der geringen Nach- weisdichte auch nicht zu erwarten. Bei den Vogelarten konnten neun wertgebende Arten nach- gewiesen werden (bspw. Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Weidenmeise). − Dem Plangebiet kommt auf Grund der nachgewiesenen Arten, den vorhandenen Gehölzstruktu- ren sowie im geringen Umfang des Grünlandes und den Bestandsgebäuden als mögliche/r Le- bensraum bzw. Brutstätte zusammenfassend eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutz- gut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 60 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes, genauer im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm unbekannter Mäch- tigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Es haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grund- wasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. − Im Bereich der bebauten Grundstücke im nordöstlichen Plangebiet ist der Boden bereits nahezu vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen deren Privatgärten. Im Bereich des Grünlandes sind die Böden vollständig unversiegelt, aber anthropogen geprägt (in geringem Umfang Verdich- tung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzei- tigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000), handelt es sich um Braunen Auenboden-Auengley (Vega-Gley) oder Auengley guter Zustandsstufe. Die Böden im Plangebiet weisen eine hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserhaushalt, Grundwasser- neubildungsrate) auf. Zudem wird die Ertragsfähigkeit (Bodenfunktion "Natürliche Boden- fruchtbarkeit") als hoch eingestuft, womit die Böden eine große Bedeutung für die Landwirt- schaft besitzen. Alle Bodenfunktionen sind in Bewertungsklasse 3 eingestuft. Laut Aussage beim Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB handelt es sich bei den Böden um verdichtungsempfindliche Böden. In den bereits vollversiegelten Bereichen der "Marsweiler Straße" und der Hofzufahrt kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollum- fänglich erfüllt werden. Gemäß ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 60- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 61 74, die Acker- oder Grünlandzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren bis hohen Bereich hin. − Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Altlastenkataster erfasste Altstand- ort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsor- gungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Hand- lungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Nordwestlich und östlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, der auch Teil des FFH- Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223- 311) ist. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der Sulzmoosbach verdolt. Das Plangebiet liegt teils im Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses (s. Planzeichnung). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Auf Grund von benachbarten Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen ist. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Momentan fallen im Gebiet nur im Bereich der bestehenden Gebäude Abwässer an. Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Das Abwasser wird über die bestehenden Kanäle der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 62 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die we- nigen hauptsächlich im Nordosten und Osten stehenden Gehölze sowie die entlang der Kreis- straße K 7951 Frischluft produzieren. Da der Wind in den hiesigen Breiten hauptsächlich aus Westen kommt, versorgt die offene Fläche des Plangebietes die angrenzende Wohnbebauung sowie das Zentrum von Baindt an manchen Tagen vermutlich mit Frischluft. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege reichern sich Schadstoffe in der Luft an, weshalb die Luftqualität des Plangebietes vorbelastet ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen weitgehend ebenen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt, der überplante Bereich an Bebauung (Einzelhandel, Wohnen) an, im Westen an die Kreisstraße K 7951 sowie an jenseits dieser liegenden offenen Landschaft (Acker). Im Süden liegen die Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Baindt. Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu Wohnbebauung geplant, woran östlich das Gemeindezentrum anschließt. Das Gebiet ist aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie westlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 63 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Marsweiler Straße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Durch den im Norden sowie Westen verlaufenden ein Rad-/Wanderweg besitzt die Fläche ge- ringfügige Naherholungs-Funktion. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirk- bereich der Planung. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrah- lung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie gegeben. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist der Untergrund der im Plangebiet liegenden Flächen aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden als eingeschränkt günstig zu bewerten (Ka- tegorie 4) und die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 64 10.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Der Großteil des Gebietes wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erho- lungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiter- hin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energie- quellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 10.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum, der im Bereich des Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung sowie die für den Lebensmittelmarkt geplanten Parkplätze und die damit ein- hergehende Versiegelung verloren. Auf Grund der Baumaßnahmen kann voraussichtlich kein Gehölz erhalten werden. Bei denen im Zuge der Planung entfallenden Bäumen handelt es sich teilweise um Höhlenbäume, die laut artenschutzrechtlichem Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 ebenso wie die abzureißenden Gebäude (potenzielle) Quartiere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse darstellen. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, wird als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme das Aufhängen mehrerer Nistkästen für Vögel und Fledermäuse vollzogen (s. auch Hinweise zum Artenschutz). Im Bereich der ge- planten Bachöffnung samt Gewässerrandstreifen ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 65 Feuchtstandorte zu erwarten. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und zu den Biotopen einen Mindestabstand von 300 m hat, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Der Biotopverbund ist nicht betroffen. − Biologische Vielfalt: Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich eventuell erhöhen (Gärten, Straßenbegleit- grün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird je- doch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoff- Konzentrationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebauung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Im Straßenraum der "Marsweiler Straße" ist die Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen vor- gesehen. Auf der öffentlichen Grünfläche, in deren Bereich der Bach offengelegt wird, ist ein Gewässerrandstreifen samt Baum- und Strauchpflanzungen zu entwickeln. Für diesen Bereich sind Pflanzenarten aus einer separaten Pflanzliste (feuchte Arten) zu verwenden, um eine an den feuchten Standort angepasste Pflanzenwahl zu erzielen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen und Solitärsträuchern zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bil- den die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. − Zum Schutz nachtaktiver Insekten besonders des nahegelegenen FFH-Gebietes "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolet- tem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden verwendet werden dürfen. Zu- dem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiabla- gen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zu- lässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Ele- mente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um Beeinträchti- gung des FFH-Gebietes auszuschließen, wird die Niederschlagsentwässerung nach dem Stand der Technik vollzogen (s. auch FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig. Au- ßerdem sind schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswassers oder eine Vermischung mit Schmutzwasser unzulässig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 66 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen, Verlust von Gehölzen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung, Lieferverkehr u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Was- serhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 bzw. 0,6 kön- nen insgesamt bis zu etwa 0,9 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Zusätzlich wird empfohlen, ein Baugrundgutachten und ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen sowie die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Ein Bodenmanagementkonzept macht ei- nen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden möglich. Hierbei sind insbe- sondere die Hochwertigkeit sowie Verdichtungsempfindlichkeit der Böden zu berücksichtigen. Außerdem ist mit kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 67 schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit lokalen Auf- füllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Der Altstandort ("Marsweiler Straße 2", s. Planzeichnung") auf Flurstück 55 ist einge- stuft in B-Entsorgungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Unter- grund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechende den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Bebauung hat zwar eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge; diese wird jedoch auf Grund des geplanten Entwässerungskonzeptes nicht erheblich sein, da das Regen- wasser dem außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zugeführt, ge- filtert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Dadurch nimmt zwar die Versicke- rungsleistung der Gesamtfläche ab, das Niederschlagswasser wird jedoch in das Oberflächen- gewässer "Sulzmoosbach" geleitet und bleibt so dem natürlichen Wasserkreislauf weitgehend erhalten. In Verbindung mit weiteren Minimierungsmaßnahmen ergeben sich daher keine er- heblichen Beeinträchtigungen. − Zusätzlich zur Anlage des Retentionsbeckens zur schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach", wird der "Sulzmoosbach im nordöstlichen Plangebiet offengelegt. Hier- bei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosbaches, östlich des hier aufzudeckenden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 68 Abschnittes (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") geöffnet werden, um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sowie der Installation einer Hochwasserschutzanlage entfallen die vorgenannten Auflagen und Einschränkungen zum Hochwasserschutz, da dadurch das Überschwemmungsri- siko für HQ100-Ereignisse sowie HQExtrem-Ereignisse in den Baugebieten ausgeräumt wird. Die Bachöffnung ist Bestandteil der dem Bebauungsplan beigelegten FFH-Vorprüfung des Büro Sieber (vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019) und deren Genehmigung wird parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes beim Landratsamt beantragt. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" Beseitigung/Minimierung von Hochwasserrisiko durch geschaffenes Retentionsvolumen ++ betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die neu entstehende Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutz- wasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlags- wasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 69 Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentionsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzu- lässig. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund der noch eher geringen Anzahl an Baukörpern, der umgebenden Bebau- ung (außer nach Westen hin) und der Ausbildung von mehreren Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Ein- haltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Zufahrt zum Plange- biet erfolgt von der bestehenden "Marsweiler Straße"; eine neue Erschließungsstraße nach Sü- den ist geplant, welche an die geplante Straße des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" anschließt. Diese Straße ist zwar nicht als Durchgangsstraße zur südlich gelegenen "Ziegeleist- raße" geplant, wird jedoch durch zusätzlich aufkommenden Verkehr voraussichtlich zu einer geringfügigen Erhöhung von Schadstoff-Emissionen durch Abgase führen. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, ur- bane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" und somit ausreichendes Rückhaltevolumen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Bau- grundstücken) sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeab- strahlung) abgemildert. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Sonnenschutz/Kühlung an den Ge- bäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von den privaten Bauher- ren vorzusehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 70 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust der Gehölze und des Intensivgrün- lands weniger Frischluftproduktion/Luftfilterung (Ge- hölze), weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Erhöhtes Verkehrsaufkommen, Gewerbenut- zung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine geringfügige Beeinträch- tigung, da die Blickbeziehungen in Richtung Osten in die offene Landschaft durch die geplante Bebauung zwar eingeschränkt werden. Die Vorprägung durch die umliegende Bebauung mini- miert diese Folgen jedoch stark. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass sich die Bebauung in die umge- bende Bebauung einfügt (niedrige GRZ, an die umliegende Bebauung angepasste Höhen) und eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft. Diese Lücke kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und nur von Westen her gut einseh- bare Lage. Die nach Westen bestehende Eingrünung ist von der Planung nicht berührt, da sie außerhalb des Plangebietes liegt. Wenn diese noch jungen Bäume entlang der Kreisstraße eine gewisse Höhe erreicht haben werden, ist das Plangebiet von Westen her kaum mehr einsehbar. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Land- schaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehölzen aus- geschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen möglichst naturnah zu gestal- ten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie auf Grund der Vor- belastung durch umliegende Bebauung sowie Verkehrswege verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 71 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Lücke in der Bebauung wird geschlossen 0 Verlust von Grünfläche und Gehölzen geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Annäherung an ein eher grünes Siedlungsbild + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/o- der neu geschaffen werden können. Zusätzlich wird im Osten Wohnraum geschaffen, das den Wohnraumbedarf deckt. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die ge- planten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung, da die Bedeutung des Gebietes für die Naherholung bereits vor der Planung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der umliegenden Bebauung und Verkehrswege eingeschränkt ist. Insbesondere durch die Schaffung der Grünfläche als Bach begleitende Zone mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie einen vorgesehenen Fuß- und Radweg in diesem Bereich (s. Plan) wird die Attraktivität der Grünfläche erhöht. − Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissions- richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 72 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von bachbegleitender Grünfläche Schaffung neuer Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen po- tenziell umweltschädigenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zu- dem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Luft- temperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 73 − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausführun- gen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch". − Durch die nächtliche Beleuchtung des Mischgebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in um- liegende Wohngebiete und die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der landschaftsästhetischen Situa- tion oder lichtempfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind auf Grund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belastungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ordnungs- gemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Kompostes empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der der- zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung gewässerge- fährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft wer- den. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei der Umsetzung der Planung keine erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt zu vermuten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 74 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnen-Kollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist voraussichtlich möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): − Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch die Bebauung des Grünlandes (Schutzgut Klima/Luft) wirkt auf die Anwohner des Gebiets (Schutzgut Mensch) zurück, weil dadurch die Kaltluftzufuhr in die Siedlung eingeschränkt wird. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 75 10.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes durch Grünfläche im Norden mit Gehölz-Pflanzungen (planungsrecht- liche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild) − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungs- rechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 76 − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungs- rechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell ver- ankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 733 1 733 60.20, 60.21 Straßenfläche Bestand; Weg oder Platz (vollversiegelt) 2.809 1 2.809 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 1.120 3 3.360 60.50 Kleine Grünfläche (Straßenbegleitgrün) 969 4 3.876 60.60 Garten 194 6 1.164 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Wirtschaftswiese, arten- arm) 5.797 8 46.376 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte (ehemalige B30- Trasse, artenreicher; Abwertung, da ehemals Gemüse- anbau) 3.890 14 54.460 44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Arten- zusammensetzung 314 10 3.140 45.30a Einzelbaum Bestand auf 60.50: 6 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 240 8 1.920 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 80 8 640 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 1 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 70 8 560 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 5 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 200 6 1.200 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 140 6 840 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 77 42.20 "Einzelsträucher" als Gebüsch mittlerer Standorte, 3 St., etwa 7 qm jeweils 21 16 336 Summe Bestand 15.826 121.414 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen im Mischgebiet (GRZ plus gesetz- lich zulässige Überschreitung) 7.437 1 7.437 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen im Mischgebiet 1.179 2 2.358 60.50 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 2.313 4 9.252 60.21 Straßen- und Gehwegflächen neu 3.337 1 3.337 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte (Grünflächen; Abzug da entlang Straße) 976 10 9.760 12.10 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 586 8 4.688 45.30a Einzelbäume auf den privaten Baugrundstücken, Neupflanzung, 21 St., progn. Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm (Baum pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche) 1.050 8 8.400 45.30b Einzelbaum Neupflanzung in Gebüsch, 5 St., prognosti- zierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 350 6 2.100 45.30b Einzelbaum Neupflanzung im Straßenraum, 7 St., prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 490 8 3.920 Summe Planung 15.828 51.252 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 51.252 Summe Bestand 121.415 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -70.162 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 70.162 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 78 − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 3,0, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Im Bestand versiegelte Flä- chen, die im Zuge der Planung zu Grünflächen werden, erhalten vor dem Eingriff die Wertstufe 0, nach dem Eingriff die Wertstufe 2, da sie auch als Grünfläche nicht ihren ursprünglichen Zustand erreichen können. Vor dem Eingriff versiegelte Flächen, in deren Bereich der verdolte Bach freige- legt wird, können die Bodenfunktionen weiterhin nicht erfüllen und erhalten nach der Planung die Wertstufe 0. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in dem Mischgebiet Typ 1 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 4.202 m² − in dem Mischgebiet Typ 2 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 3.235 m² − Typ 2: gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundflä- che mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.078 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 3.337 m², davon neuversiegelt/in bislang unversiegeltem Bereich 528 m² Von der Gesamtfläche von 15.828 m² werden folglich 9.043 m² neu versiegelt. Die verbleibenden 6.785 m² setzten sich aus den nicht überbauten Flächen (Privatgärten bzw. unversiegelte Außen- anlagen), der bestehenden Verkehrsflächen sowie den öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Bereich der geplanten Entsiegelungsfläche des "Sulzmoosbach" zusammen. Der Ausgleichsbedarf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 79 für die neu versiegelten Bereiche sowie die Aufwertungen der Entsiegelung werden wie folgt be- rechnet: Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche versiegelbare Flächen (Ver- kehrsflächen neu) 528 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 6.336 Verkehrsfläche Bestand 2.809 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 neu versiegelbare Flächen (Mischgebiet) 8.515 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 102.180 Nicht versiegelbare Flächen (Gärten, Außenanlagen) 2.313 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Entsiegelung (Grünfläche als bachbegleitende Zone) -400 0-0-0 (0) 2-2-2 (2) 8 -3.200 Entsiegelung (Abgrabungs- fläche Böschung) -586 0-0-0 (0) 1-1-1 (1) 4 -2.344 Entsiegelung Bach 150 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Grünflächen Bestand 527 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Summe 15.828 102.972 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 102.972 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Der Ausgleich für das Schutzgut Landschaftsbild erfolgt nach Abstim- mung mit dem Landratsamt im Rahmen des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2018 auf Grund der Vorprägung/Vorbelastung des Plangebietes ver- bal-argumentativ. Das Baugebiet grenzt in nordöstlicher und südlicher Richtung an bestehende Bebauung an. Hierbei handelt es sich um Einzelhandelsbetriebe und Wohnbebauung (Nordosten) sowie die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Baindt (Süden). Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Wohnbebauung geplant. Im Norden wird das Plangebiet von der "Marsweiler Straße" begrenzt, woran nördlich eine Schule, ein Hotel, Sportanlagen sowie Wohnbebauung anknüpfen. Im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, entlang diese mehrere Bäume stehen, die der Ortsrandeingrünung dienen. Jenseits der Kreisstraße K 7951 schließt offene Landschaft mit vereinzelten Gehöften an. Die geplanten Gebäude im Mischgebiet dürfen, gemessen an der Höhe ü. NN etwa dieselbe Höhe wie die geplante Wohnbebauung östlich des Plangebietes besitzen, wodurch einer allzu massiven Bauweise entgegengewirkt wird. Durch die (teilweise) Neu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 80 versiegelung bislang nahezu unbeeinträchtigter, deutlich von umliegender, angrenzender Bebau- ung vorgeprägter Flächen im Plangebiet, können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft, sondern kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und momentan nur von Westen her gut einsehbare Lage. Wenn die Bäume entlang der Kreisstraße K 7951 eine gewisse Höhe erreicht haben werden, kann das Plangebiet als von Westen her ausrei- chend eingegrünt und kaum mehr einsehbar bezeichnet werden. Die bisher hauptsächlich als Grün- land genutzte Fläche mit bestehenden Eingrünungs-Strukturen geht aufgrund der möglichen Be- bauung zwar prinzipiell verloren, der Eingriff wird aber durch die Festsetzung, dass pro 500 m2 angefangener Grundstücksfläche ein 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen sind, deut- lich minimiert. Die im Bereich der Bachöffnung geplante Grünfläche samt bepflanztem Gewässer- randstreifen (der auch im aufzustellenden Bebauungsplan östlich davon fortgeführt wird), führt zu einer landschaftsästhetischen Aufwertung des Plangebietes bzw. Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild. Zusammenfassend ist unter dem Gesichtspunkt der genannten Minimierungsmaßnahmen und der bereits vorhandenen Vorprägung bzw. der vorhandenen und geplanten Grün- und Baumstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches nicht mit weiteren, erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt. Insge- samt sind auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsen- hausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemar- kung Baindt) sowie 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) Maßnahmen mit einer gesamten Öko- punktezahl von 203.136 Ökopunkten von verschiedenen Bauvorhaben verblieben. Von den insge- samt 203.136 verfügbaren Ökopunkten werden für die vorliegende Planung 173.134 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 81 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Aus der Maßnahme stehen der Gemeinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung, dem Vor- haben werden davon 73.609 Punkte zugewiesen, es verbleiben 30.002 Punkte Tabelle zu den Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen Lage Anzahl Ökopunkte Anteil der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Anzahl der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt) 25.633 100 % 25.633 Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg) 1.930 100 % 1.930 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt) 62.444 100 % 62.444 Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) 9.518 100 % 9.518 Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) 103.611 71% 73.609 Summe 173.134 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 82 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume und Boden sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichs- bedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 70.162 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 102.972 Ausgleichsbedarf gesamt 173.134 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto -173.134 Differenz Ausgleichsbedarf/erzielte Aufwertung 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Bei einer der zugeordneten Aus- gleichsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 30.002 Ökopunkten, der der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung steht. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 10.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Standortalternativen: Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im Zuge der Ortskernsanierung der Gemeinde Baindt statt. Bereits bei einem hierfür veranstalteten Wettbewerb stand die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes sowie von Wohnbebauung fest, um den Wohnraumbedarf der Ge- meinde sowie die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu realisieren. Ein Vorteil des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandenen Verkehrswege "Marsweiler Straße" so- wie die Kreisstraße K 7951, weshalb nur wenige Erschließungs-Maßnahmen notwendig sind. Planungsalternativen: Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpas- sung der im oben angesprochenen Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Be- bauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plange- biete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich östlich und ebenfalls in Aufstellung befindet, gemeinsam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die jeweiligen Konzepte sowie die Entscheidung für eines von diesen ist ausführlich im Kapitel "Städtebauliche Entwurfs-Alternativen" erläutert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 83 10.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 10.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 10.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der neu angelegten, bachbegleitenden Flächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit entsprechenden Fachkenntnissen erfol- gen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto. Da Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 84 die entsprechenden Maßnahmen am 10.09.2015 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 23.11.2015 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ord- nungsgemäß hergestellt wurden. 10.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Der über- plante Bereich umfasst 1,66 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Be- deutung für den Naturhaushalt sowie die Schutzgüter Wasser und Boden zu (artenschutzrechtlich relevante Arten, Überschwemmungsgebiet, landwirtschaftlich gut nutzbare Böden). Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genann- ten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, über- arbeitet am 13.02.2019). In einem Abstand von etwa 310 bis 470 m zum Plangebiet liegen mehrere gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotope. Die weiteren Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die Versiegelung hochwertiger Böden sowie beim Schutzgut Arten/Lebensräume durch die Beseitigung von Gehölzen und Gebäuden, wel- che (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und Vogelarten darstellen. Die Eingriffe werden jedoch durch die Anlage von mehreren öffentlichen Grünflächen minimiert (weniger Versiegelung, Schaf- fung neuen Lebensraumes, Eingrünung), die gleichzeitig eine Aufwertung des Landschaftsbildes bewirken. Zusätzlich wird durch Pflanzgebote auf privaten Grundstücken eine Durchgrünung ge- währleistet. Bei Nicht-Durchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 85 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 10.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeo- logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 08.04.2006 − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 25.05.2018) mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geologie, Rohstoffe und Bergbau), des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Gewässer, Naturschutz) des Regionalver- bandes Bodensee-Oberschwaben sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau, Verkehr, Immissionsschutz, Gewässer, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bo- denschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser. − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen des geplanten Verbrauchermarktes im Plangebiet) − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 28.11.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen der Nutzungen im Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite") Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 86 − FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Aus- wirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfak- toren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) − Artenschutzrechtliches Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plan- gebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 87 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 11.1 Örtliche Bauvorschriften 11.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Die Dachformen für den Hauptbaukörper des Typs 1 beschränken sich abweichend hiervon auf das Flachdach. Diese Dachform entspricht der geplanten gewerblichen Nutzung dieses Bereiches. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 88 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 11.2 Sonstige Regelungen 11.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 11.2.2 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Be- einträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in dem landschaftlich hochsensiblen Bereich zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 89 12 Begründung – Sonstiges 12.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 12.2 Erschließungsrelevante Daten 12.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,58 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 1,08 67,9 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,34 21,4 % Öffentliche Grünflächen 0,17 10,7 % 12.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 90 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 12.3 Zusätzliche Informationen 12.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Mischgebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbetriebe und An- lagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig), Zulässigkeit Sammelwer- beanlagen − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche bei Typ 2" zur Klarstel- lung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Abweichende Bauweise" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen als Begleitfläche" − Herausnahme der "Grünfläche als Ortsrandeingrünung" im Nordwesten des Plangebietes − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zum Altstandort Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 91 − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen" − Aufnahme der Festsetzung "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Aufnahme der Festsetzung "Leitungsrecht" − Aufnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Änderungsgeltungsbereich" − Redaktionelle Berichtigung des erforderlichen Ausgleichs für das Schutzgut "Boden" und "Arten und Lebensräume" sowie Anpassung der insgesamt nötigen Ökopunktzahl − Redaktionelle Ergänzung der Gemeinden mit Ausgleichsflächen − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung des Hinweises zum "Bodenschutz" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 92 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Aufnahme der Lärmschutz-Festsetzung LS 1 und LS 2 − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil − Ergänzungen des Hinweises zum Bodenschutz − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen der Bilanzierung zum Schutzgut Boden Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung der Ökopunkte − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Werbeanlagen in dem Baugebiet" − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderung der Wand- und Firsthöhe für das Grundstück Nr. 3 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 16.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): − Anpassung der dem Bebauungsplan zugeordneten Ökopunkte von den Maßnahmen auf der Gemarkung Ochsenhausen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 93 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 94 14 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund Gebäude des Bauhofes Blick auf den Einmün- dungsbereich in die "Marsweiler Straße" Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die Ab- gerissen werden sollen) im nördlichen Teil des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 95 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Ent- wurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 96 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Dem Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 97 15.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 05.09.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.03.2020 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan " Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie wer- den mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlan- gen Auskunft gegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 98 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Plan geändert am: 16.03.2020 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 2,18 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 11.08.2021

                  Infobereiche