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Bericht_24_11_12.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. November 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Batteriegroßspeicher – Empfehlung für die Verbandsversammlung GMS Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GMS, der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmung Elektrizität, zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage zuzustimmen. Bericht der Bürgermeisterin - Bundestagswahl: Die Bundestagswahl wird am 23.02.2025 stattfinden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wahrscheinlich muss aus organisatorischen Gründen ein Wahlbezirk geteilt werden. Interessierte Wahlhelferinnen und -helfer dürfen sich gerne bei der Gemeinde melden. - Öffnungszeiten Rathaus: Zwischen dem 23.12.2024 und dem 31.12.2024 bleibt das Rathaus geschlossen. - Aktueller Stand Baustelle Ortsmitte: Die Markierungsarbeiten konnten abgeschlossen werden, momentan erfolgen Pflasterarbeiten in der Mühlstraße. Weiterhin wird am Einbau des Fontänenfelds und des Trinkwasserbrunnens gearbeitet. Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die drei erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ für die Errichtung der Dachgaupe und für die Abweichungen bei der Dacheindeckung und Dachneigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ für die Errichtung der Dachgaupe, den Neubau des PKW-Stellplatzes mit Carportüberdachung, den Neubau der Terrassenüberdachung und den Umbau der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. - im Landkreis Ravensburg“ als Mitglied beizutreten und die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt erteilt seine Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die vorgelegte Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Verwaltungs-GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co.KG wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an den Gesellschaftsverträgen vornehmen zu können. 3. Der Abtretung der Stammkapitalanteile der Verkehrsbetrieb Hagmann Verwaltungs- GmbH seitens der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und der Übernahme durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten wird zugestimmt. Die Abtretung seitens RVV und die Übernahme sowie Bezahlung durch die drei anderen Gesellschafter erfolgt im Laufe des Jahres 2025. 4. Der Einzahlung in das Stammkapital der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten erfolgt bis 31.03.2026. Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe haben ihren Anteil bereits einbezahlt. 5. Der anteiligen Übernahme der Kapitalrücklage bei der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die vier Gesellschafter erfolgt bis 31.03.2026. Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Ravensburg auf einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 19.535,59 Euro zur Deckung der entstandenen Mehrkosten zuzustimmen. Der gesamte Betrag wird als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Winterdienstplanung mit der Einteilung der Bezirke und der Priorisierung. Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Dienstanweisung für den Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Baindt und den darin enthaltenen übertragenen Aufgaben zu. Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Satzung wird vom Gemeinderat mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 3. Im Asylbereich ergab sich in den Jahren 2021 eine Kostenunterdeckung in Höhe von - 7.050,33 €, 2022 in Höhe von -71.222,25 € und 2023 von +98.188,15 € eine aufsummierte ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 19.915,57 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 4. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird beschlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 20.968,35 € brutto vergeben. Anfragen und Verschiedenes - Termine: Dem Gremium werden folgende Termine bekanntgegeben: - 25.11.2024: Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle des Zweckverbands Breitbandversorgung und Tele-Data (für Haushalte, die im Rahmen der weißen Flecken angeschlossen wurden) - 27.11.2024: Konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserversorgung - 03.12.2024: Gemeinderatssitzung - 17.12.2024: Gemeinderatssitzung - Kindergartenbeiträge: Es wird angeregt, dass das Gremium darüber entscheiden sollte, ob die Geschwisterkinder bis zum Alter von 18 Jahren oder aber solange Kindergeld bezogen wird, berücksichtigt werden. Das Gremium wird hierüber bei der Behandlung der Gebührensätze nächstes Jahr entscheiden.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 16.01.2025
    Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen

    Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Gesetzliche Feiertage sind: Neujahr Erscheinungsfest (6. Januar) Karfreitag Ostermontag 1. Mai Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Allerheiligen (1. November) Erster und Zweiter Weihnachtstag Bundesrechtlich kommt als weiterer Feiertag der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hinzu. Das Verbot gilt nicht für: Post Eisenbahnen und sonstige Unternehmen der gewerbsmäßigen Personenbeförderung Hilfseinrichtungen des Verkehrs (Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen sind nur erlaubt, soweit sie für die Weiterfahrt nötig sind) unaufschiebbare Arbeiten, die nötig sind, um Schaden an Gesundheit oder Eigentum abzuwenden oder häusliche oder landwirtschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen, vor allem zur Versorgung der Bevölkerung mit Milch und zur Ernte (einschließlich der Be- und Verarbeitung leicht verderblicher Nahrungsgüter) leichte Arbeiten in Gärten, die Sie als Gartenbesitzerin oder Gartenbesitzer selbst oder Ihre Angehörigen vornehmen. Des Weiteren untersagt das FTG an Sonntagen und bestimmten Feiertagen: Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören an bestimmten Sonn- und Feiertagen: Durchführung bestimmter Veranstaltungen. Beispiel: Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an folgenden Tagen verboten: von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr an Allerheiligen, wenn Allerheiligen auf die Wochentage Montag bis Freitag fällt, von 3 Uhr bis 24 Uhr, Samstag oder Sonntag fällt, von 5 Uhr bis 24 Uhr, am Allgemeinen Buß- und Bettag (von 3 Uhr bis 24 Uhr) am Volkstrauertag (von 5 Uhr bis 24 Uhr) am Totengedenktag (von 5 Uhr bis 24 Uhr) Gesetzliche Ausnahmen finden Sie in der Gewerbeordnung und in sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften. Für darüber hinausgehende Ausnahmen benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung. Tipp: Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen und zur Information über die geltenden Vorschriften mit der zuständigen Behörde in Verbindung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Einladung_25_03_18.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

        Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden. Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Einladung_25_02_11.pdf

        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV Feuersberg" 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, Annabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 07.02.2025
          Einladung_25_06_03.pdf

          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 03. Juni 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 05 Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet "Bifang 8. Änderung" - Flst. 132/32 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Straße 109/2 07 Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren 09 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 28.05.2025
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            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 03. Juni 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße 05 Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet "Bifang 8. Änderung" - Flst. 132/32 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Straße 109/2 07 Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren 09 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 28.05.2025
              2025_04_03_Bekanntmachung_Wirtschaftsplan_2025_IGMS.pdf

              Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung und den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 und des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) für Baden- Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.02.2025 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 2025 EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 430.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 430.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 430.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 430.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.310.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -4.310.000 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -4.310.000 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.310.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 4.310.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 2025 EUR § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 4.310.000 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 § 5 Verbandsumlagen Die Umlagen an die Gemeinden und ggf. Ihre Eigenbetriebe werden nach §13 der Verbandssatzung wie folgt festgesetzt auf 426.200 € Beteiligte Kommune Anteile lt. Satzung Betriebskostenumlage Baienfurt 27,50 % 117.205,00 € Baindt 27,50 % 117.205,00 € Berg 2,70 % 11.507,40 € Weingarten 11,25 % 47.947,50 € Ravensburg 31,05 % 132.335,10 € Gesamt 100,00 % 426.200,00 € Zusätzlich wird im Finanzhaushalt eine Kapitalrücklage erhoben. Beteiligte Kommune Anteile lt. Satzung Betriebskostenumlage Baienfurt 27,50 % 27.500,00 € Baindt 27,50 % 27.500,00 € Berg 2,70 % 2.700,00 € Weingarten 11,25 % 11.250,00 € Ravensburg 31,05 % 31.050,00 € Gesamt 100,00 % 100.000,00 € § 6 Inkrafttreten Der Wirtschaftsplan tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 GemO i. V. m. § 18 GKZ. Der Wirtschaftsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich zu machen. Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan ist unter https://www.baienfurt.de/de/gemeinde- baienfurt/wirtschaftsstandort/igms eingestellt. Der Pfad ist wie folgt zu finden: https://www.baienfurt.de unter der Rubrik Gemeinde Baienfurt und dem Menüpunkt Wirtschaftsstandort / Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental. Der Wirtschaftsplan als PDF Datei ist direkt unter folgendem Link abrufbar: https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_ Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf Mit Erlass vom 28.03.2025 (AZ RPT0140-2241-334/2/2) hat das das Regierungspräsidium Tübingen die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental am 25.02.2025 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 (§ 81 Abs. 2 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG) bestätigt. Gemäß §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 3 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG werden genehmigt: 1. Der in § 2 des Festsetzungsbeschlusses auf 4.310.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und 2. der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 EUR. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 04.04.2025 gez. Simone Rürup, Verbandsvorsitzende https://www.baienfurt.de/de/gemeinde-baienfurt/wirtschaftsstandort/igms https://www.baienfurt.de/de/gemeinde-baienfurt/wirtschaftsstandort/igms https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf[mehr]

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                Zuletzt geändert: 04.04.2025
                Haeufige_Fragen_zum_Gemeindehaushalt_-_Homepageauftritt_2025_202.pdf

                Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2025/2026? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 14. Januar 2025 für die Jahre 2025 und 2026. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushalts-planentwurf. Die Bürgermeisterin bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeugs oder Investition eines Neubaus. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Die Abfrage erfolgte von 20. September bis 07 Oktober 2024. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung stärken wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und wollen das persönliche Engagement wecken. Wir bieten den Bürgern jeweils nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) (Stand Nov. 2024 wurde bereits 7 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 €, (Gesamtsumme 3,5 Mio. €) • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße – Planung (2026: 25.000 €, 2027: 200.000 €) • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Kauf Bürgerbus: 2025: 50.000 € • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV/Wasser u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entsprich anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € • Zuschuss Waldorfkindergarten mit Sperrvermerke. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2025 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2024 sowie das Ergebnis des Jahres 2023. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Der komplette Haushaltsentwurf ist unter: www.baindt.de unter der Rathaus Bürgerservice / Verwaltung / Finanzen der Gemeinde / Haushaltsplan Entwurf 2025/2026 einsehbar. http://www.baindt.de/[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 17.12.2024

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