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Produktsicherheit

Als Verbraucher oder Verbraucherin kommen Sie täglich mit den verschiedensten Produkten in Berührung: Sie beginnen Ihren Tag zum Beispiel mit der Körperpflege, benutzen einen Haarfön zum Trocknen der Haare und bereiten sich einen Kaffee mit der Kaffeemaschine. Sie benutzen den Aufzug, um an Ihren Arbeitsplatz im fünften Stock zu gelangen und waschen Ihre Kleidung mit einem duftenden Waschmittel. Unabhängig davon, ob diese Produkte als technische Geräte, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika eingestuft wurden, bleibt eines gleich: Bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch muss die Sicherheit gewährleistet sein und es darf keine gesundheitliche Gefährdung entstehen. Tipp: Die Europäische Union veröffentlicht auf ihren Seiten unter der Bezeichnung "Safety-Gate" wöchentlich eine aktuelle Liste mit Produkten, vor denen gewarnt wird (RAPEX-Meldungen). Darüber hinaus finden Sie auf der Seite auch die Warnmeldungen der letzten Jahre. Die Informationen werden ausschließlich in englischer Sprache angeboten. Safety-Gate / RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission. Es gibt Produkte, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Im Portal werden Maßnahmen dargestellt, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung solcher Produkte getroffen wurden. Erfasst werden sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler. Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen). Hier sind also Informationen zu gefährlichen Verbraucherprodukte zu finden. In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen zusammengefasst über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Maßnahmen, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
2023_09_12_PM_GEG_Novelle.pdf

Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 12. September 2023 Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Novelle des GEG Gebäudeenergiegesetz, welches ab 1. Januar 2024 gilt. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz- fuer-erneuerbares-heizen.html In den nächsten Monaten wird die Energieagentur außerdem auf ihrer Internet- seite über die Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 14.09.2023
    Futtermittelwarnungen

    Wo finden Sie Futtermittelwarnungen? Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) veröffentlicht auf seiner Internetseite aktuelle Warnmeldungen zu Futtermitteln, wenn sie sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und schon an Endverbraucher abgegeben wurden. Die öffentlichen Warnungen sind von den Unternehmern oder von der amtlichen Überwachung veranlasst worden und von überregionaler Bedeutung. Damit soll die Information des Endverbrauchers sichergestellt werden. Hinweis: Diese Futtermittelwarnungen dürfen nicht verwechselt werden mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen der Futtermittelüberwachungsbehörden für Verbraucher. Diese Informationen enthalten bestimmte Ergebnisse amtlicher Kontrollen und werden landesweit im Portal "Verbraucherinfo" veröffentlicht. Wann wird die Öffentlichkeit informiert? Wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier bestehen kann, gegen futtermittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, oder gegen futtermittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung dienen und der Verstoß nicht unerheblich ist. im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht oder ausgegangen ist und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann. die begründete Annahme besteht, dass ohne Information über das beanstandete Erzeugnis erhebliche Nachteile für redliche Hersteller oder Vertreiber gleichartiger Erzeugnisse nicht vermieden werden können. Vor der Veröffentlichung muss die Behörde die Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung abwägen. Sie darf die Öffentlichkeit nur informieren, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden oder die Verbraucher nicht erreichen. Darüber hinaus kann die Behörde auf Informationen der Öffentlichkeit oder Rückrufaktionen der Unternehmer hinweisen. Hinweis: Es dürfen regelmäßig keine Informationen mehr veröffentlicht werden, sobald das Produkt nicht mehr in den Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass es zwischenzeitlich verbraucht ist.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Zulassung zum Studienplatz

    An baden-württembergischen Hochschulen gibt es Studiengänge mit und ohne Zulassungsbeschränkung. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung Studiengänge sind zulassungsfrei, wenn jeder, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz erhält. Meistens gibt es bestimmte Fristen für die Einschreibung. Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen in der Regel, wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Einschreibungen an einer Hochschule in einem Studiengang die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Örtlich bedeutet dabei, dass die Zulassungsbeschränkungen für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen gelten. Es kann passieren, dass der Studiengang X an einer Hochschule frei, an der anderen Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Auch können die Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Insgesamt sind ca. 80% der Studiengänge in Baden-Württemberg zulassungsbeschränkt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die Hochschulen die Studierenden nach bestimmten Kriterien auswählen. Dies wird in den Auswahlsatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Bei den Auswahlkriterien handelt es sich nicht nur um die Abinote, sondern es müssen schulische und außerschulische Kriterien vorliegen. Darunter fallen beispielsweise Praktikum, Berufserfahrung, Freiwilligendienst, Motivationsschreiben, Essay, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch. So können die Fristen für Studierfähigkeitstests vor der Bewerbungsfrist für das Studium liegen. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Für eine Reihe weniger Studiengänge gibt es bundesweite Zulassungsbeschränkungen. Aktuell sind das Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Für diese Studiengänge muss man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Beachten Sie auch die Fristen. So liegt zum Beispiel die Frist für den Medizinertest vor der Bewerbungsfrist für das Medizinstudium. Studiengänge mit besonderen Anforderungen Neben den üblichen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der Hochschulen gibt es auch besondere Bewerbungs-, Zugangs- und Zulassungsregeln und -verfahren für Kunst- und Musikhochschulen (KMHs), Film- und Popakademie, Akademie für Darstellende Kunst und für die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Zur Aufnahme an diesen Hochschulen und Akademien müssen Sie in der Regel eine Aufnahmeprüfung bestehen oder sich bei einem in den Studienprozess eingebundenen Unternehmen bewerben.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Amtsblatt_2024_02_02_KW05.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 2. Februar 2024 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Ortsfasnet2024 Donnerstag, 08.02.2024 08:00 Uhr Waldorfkindergarten 08:50 Uhr Kindergarten St. Martin 10:00 Uhr Klosterwiesenschule 10:40 Uhr KiGa Sonne, Mond und Sterne 11:45 Uhr Rathaussturm 14:00 Uhr SBBZ 15:30 Uhr Altenzentrum Selige Irmgard Freitag, 09.02.2024 ab 09:00 Uhr sind die Holzhändler unterwegs, um Holz gegen Essen und Trinken zu tauschen und gute Stimmung zu verbreiten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Weiteres Vorgehen bei der Neugestaltung der Ortsmitte Bis Montag, den 12.02.2024 erfolgt die Verlegung von Wasser- und Entwässerungsleitung sowie der Einbau von Leerohren für den Strom bei Vereinsveranstaltungen und die Dorfplatzbeleuchtung. Im nächsten Schritt wird ab dem 12.02.2024 bis Mai 2024 im Bereich Rathausvorplatz gearbeitet, sodass der Haupteingang punktuell nicht nutz- bar sein wird. Der Zugang zum Rathaus erfolgt in dieser Zeit über den Hintereingang. Eine entsprechende Beschil- derung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt vorübergehend von der Mühlstraße. Bitten beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. Der Wasserbau ist ab März 2024 und der Technikschacht für das Fontänen- feld im Mai 2024 geplant. Im Juni/Juli 2024 erfolgt dann die Dachabdichtung sowie der Bau der Tiefgaragenab- fahrt im Bereich des Dorfplatzes. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2023 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gemäß der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice -> Öffentliche Bekannt- machungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 wurde das Re- daktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt beschlossen. Wind und Photovoltaik im Landkreis Ravensburg – Nachbericht zur Dialogveranstaltung am 17. Januar 2024 in Weingarten Am 17. Januar 2024 fand eine umfangreiche Dialogveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) statt, bei der über 400 Teilnehmer im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten zusammenkamen. Die Ver- anstaltung behandelte Klimaschutzziele und die Planungsoffensive BadenWürttembergs im Bereich erneuerbare Energien, wobei Umweltministerin Thekla Walker als Rednerin auftrat. Die Diskussion über Wind- und Solarenergie zeigte den hohen Informations- und Austauschbedarf. Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit, sich über 25 Vorranggebiete für Windenergie und 56 Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik im Landkreis Ravensburg zu informieren. Diese Flächen sind Teil des Offenlageentwurfs zum Teilregionalplan Energie, für den Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2024 Stellungnahmen abgeben können. Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2023 beschlossen, dass bis Ende 2025 mindestens 2 Prozent der gesamten Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Flächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen – 1,8 Prozent für Wind, 0,2 für Solar. Der Regionalverband ist für die Suche nach ge- eigneten Flächen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis verantwortlich. Die Ministerin betonte, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien hohe Umweltstandards eingehalten werden. Die Auswahl der Flächen erfolgte sorgfältig unter Berücksichtigung von Abständen zu bestehender Bebauung, Naturschutz und Windleistung. Der Regionalverband plant, bis Ende September 2025 den Regionalplan Energie zu beschließen. Be- sondere Aufmerksamkeit wurde dem Wurzacher Ried und dem Altdorfer Wald gewidmet. Deswegen werde das Ried samt Puffer von Vorranggebieten für Windenergieanlagen freigehalten, während Vorranggebiete im Altdor- fer Wald möglich sind. Der Schutz von Grundwasservorkommen und die Vermeidung von Konflikten mit Natur- schutzzielen sind zentrale Anliegen des Regionalverbands. Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) wurden ebenfalls erläutert, wobei der Regionalverband den Gemeinden bewusst mehr Handlungsspielraum lässt. Die Veranstaltung endete mit einem regen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten, umfassenden Informationen und Möglichkeiten zur Stellungnahme. Der komplette Medienbericht zur Di- alogveranstaltung in Weingarten sowie alle relevanten Pläne und Unterlagen sind auf der Website des Regional- verbands unter rvbo-energie.de zu finden. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie un- ter: https://www.baindt.de/rathausbuergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebau- ungsplanes befindet sich im Westen des Ortsteils „Scha- chen“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am Fö hre nri ed voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planeri- schen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Aus- legung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgege- ben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 02.02.2024 Simone Rürup , Bürgermeisterin Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 3 Unser Austräger Abiel Stör hat das Amtsblatt Ende Ja- nuar zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Aller hat er das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ole Buchmüller hat den Bezirk 3 übernommen und wird das Amtsblatt ab 2. Februar austragen. Wir wünschen ihm viel Freude dabei. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Öffnungszeiten Hauptfasnet – Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.02.2024 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2024 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2024 Hundesteuer 2024 15.02.2024 Gebühr Mitteilungsblatt 2024 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Verkehrsbeschränkungen und Sperrun- gen aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung für Netze BW Aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegungen im Auftrag von Netze BW kommt es im Zeitraum von Mon- tag, den 05. Februar 2024 bis Freitag, den 31. Mai 2024 zu folgenden Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen: • Hirschstraße 38 bis Zufahrt Zeppelinstraße (Gehwegs- perrung, Fahrbahneinengung) • Zeppelinstraße (Sperrung Fußweg) • Siemensstraße (halbseitige Sperrung) Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil- nehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderun- gen sowie um die Beachtung der Beschilderung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Frei- willigen Feuerwehr Baindt am Frei- tag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. An- zugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Februar und Sonntag, 04. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Februar Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 78, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 04. Februar Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in der Zeit vom 9.2.24 bis zum 16.2.24 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Kraftquelle Resilienz - Neue Energie tanken Mit Resilienz, der inneren Stärke des Men- schen, ist es möglich mit Krisen besser umzugehen. In schwierigen Situationen ist der Blick auf die Kraftquel- len oft eingeschränkt. Doch es gibt Sie: Augenblicke, die guttun und kleine farbige Momente im Alltag. Dieses, und wie Sie Ihre Beweglichkeit als Kraftquelle nutzen können, erfahren Sie in diesem bewegten Impulsvortrag. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 08.02.2024, 19 Uhr Referentin: Sigrun Kienle-Hohwy, Balancetrainerin, ge- prüfte Dozentin Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.02.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So trennen Sie richtig: Mülltrennung und Verpackungsrecycling Design für Wiederverwertung . Gelber Sack, Gelbe Tonne. Darin sam- meln die Dualen Systeme ausschließ- lich Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbund- materialien sowie Getränkekartons. Kon- servendosen gehören also klar ins „Gelbe“. Unterschiedliche Bestandteile einer Verpa- ckung sollten getrennt werden: z.B. Joghurt- becher und Aludeckel. Verpackungen müs- sen nicht ausgewaschen werden, es reicht „restentleert“, sprich: ohne grobe Rückstän- de. Zahnbürsten wie auch Alufolien, mit der man Essen einpackt, gehören in die Rest- mülltonne – oder die Wertsto gehören onne. Die Deutschen sind Europameister im Verbrauch von Verpackungen und so- gar Weltmeister im Sammeln und Trennen. Stimmt zwar, doch leider landet der Müll nicht immer in der richtigen Tonne. Die Dualen Syste- me klagen zunehmend über „Fehlwürfe“. Ein Drittel des Abfalls in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gehört da gar nicht rein, son- Der gewünschte geschlossene Kreislauf des Recyclings kann schon am zu komplizierten Entwurf einer Verpackung scheitern. Dann nämlich, wenn man dafür Materialien kombiniert, die sich nur schwer voneinan- der trennen lassen oder die eben auch nur zum Teil recycelt werden können, etwa eine Alu- miniumverbundfolie. Damit das Recycling sinnvoll, Verpackungen .Müllfraktion gibt es regionale Unter- gut funktioniert, ist es Wertstofftonne (orange). Für diese dern in den grauen Rest- müll. Dieser falsche Anteil ist in Städten noch höher. nur aus einer einzigen Kunststoffsorte herzustellen, zum Beispiel aus dem Kunststoff schiede: Zum Beispiel dürfen in Berlin in die orangene Wertstofftonne nicht nur Leicht- verpackungen, sondern auch Gegenstän- de aus Metall, Kunst- oder Verbundstoffen: vom Getränkekarton über die Weichspüler- flasche und anderen Kunststo Weichspüler ehältern bis hin zu Töpfen, Pfannen. An den Irrtümern bei der Mülltrennung liegt es aber nicht, dass mittlerweile 52 Prozent al- ler getrennt gesammelten Verpackungsabfäl- le aus Kunststoff „einem Recycling zugeführt Polypropylen (PP). Der Kunststoff Poly- ethylen (PE) steckt in der HälHäl e aller Verpa- ckungen. PE wird in der Regel recycelt. werden“, wie es im Behördenjargon korrekt Aufs Monomaterial kommt es an ckungen liegen die Recyclingerfolge bei . Hierein gehört alles, was nicht Ver- heißen muss. Denn das „Zuführen“ bedeutet ja noch nicht, dass der Abfall in der Tat recy- celt wird. Denn auch aus diesen 52 Prozent werden noch Verunreinigungen und nicht recyclingfähige Bestandteile aussortiert. O bestehen Verpackungen aus verschiedenen Kunststoffen oder aus mehreren Lagen Pa- pier, Kunststoff und Aluminium, aus soge- nannten Verbunden. Hinzu kommen Farb- stoffe, Weichmacher oder Stabilisatoren, die den Wert des gewonnenen Recyclingmateri- als oder Rezyklats mindern (Downcycling). Sehr viel höher als bei den Plastikverpa- Restmülltonne (grau oder schwarz). Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen sowie aus Weißblech und Aluminium. Auch Glasverpackungen seien in aller Re- gel hochgradig recyclingfähig, heißt es beim Umweltbundesamt (UBA). Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue packung, Glas, Altpapier oder Biomüll ist. Windeln, Hygienartikel wie Servietten, Ta- schentücher und Küchenpapier. Auch ka- putte Trinkgläser gehört in den Restmüll, da dieses Glas anders gebaut ist als z.B. Marme- laden- oder Gurkenglas (Verpackung!). Glasverpackungen verwendet werden – beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn . grün). Glasverpackungen gehören und das immer wieder! „Allerdings hil die Altglascontainer (weiß, braun, die leeren Glasverpackungen nach dem Ge- brauch im Restmüll entsorgt werden.“ Da- bei könne das Altglas nur im Glascontainer gesammelt und nach Farben sortiert „einem Recycling zugeführt werden“. Doch die nach den Farben sortiert in die dafür vor- gesehenen Container. Andere Farben wie z.B. blaues Glas dürfen mit ins „Grünglas“. Und: Deckel müssen Sie nicht abschrauben! Laut Verpackungsgesetz brächten leider zu wenig Altglas in die da- .tungspapier (darf mit rein) gehüllt, ver- für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 % Sammelmengen sinken: Verbraucher:innen Biotonne (braun). Essensreste in Zei- für vorgesehenen Container, konstatiert die Umweltbehörde. Der Grund: Es wird zu wenig „auf die Wichtigkeit der Müll- trennung hingewiesen“, und es gebe immer weniger Stellplätze für die Glascontainer, bemängelt das UBA. In der Folge würden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, wertvolles Altglas gehe verloren. hindert Gerüche. Biologische Abfälle wie Bratwurst, Orangenschalen und Blumen gehören in die Biotonne. Dagegen darf bio- logisch abbaubares Plastik nicht hierein, da nicht vollständig kompostierbar (dauert zu lange); vielmehr könnte es in der Verwer- tung als Mikroplastik auf Äcker gelangen. Getränkekartonverpa- ckungen zu 80 % Verbundverpackungen zu 70 % Kunststoffverpackun- gen 63 % ner gesetzlichen Recyclingquote unterliegen, .gen Sie Ihre Zeitungen, Pappe und Auch gesammelte Verpackungen, die kei- Papiertonne (blau). Hierein entsor- werden in der Praxis nicht recycelt: zum Bei- spiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork. „Sie sind somit beson- ders problematisch“, betont das UBA. (tb) Kartons, auch Eierkartons oder Briefum- schläge mit Fenster. Aber Vorsicht bei Kas- senzetteln aus ermopapier: Dieses Papier ist chemisch behandelt, taugt somit nicht fürs Recycling und gehört in den Restmüll. Recyclingquote von 50 % Leichtverpackungen https://www.umweltbundesamt.de/themen/ https://www.umweltbundesamt.de/ presse/pressedossiers/pressedossier-verpa- ckungen-verpackungsabfaelle abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der- abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz https://www.muelltren- nung-wirkt.de/de/infomaterial/trenntabellen/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Februar - 11. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Weisheit Herr, gib mir die Kraft, zu ändern, was ich ändern kann, die Demut, anzunehmen, was sich nicht ändern lässt, und die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden. Friedrich Oetinger Samstag, 03. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium der Kapelle mit Kerzen- weihe, Segnung der Agathabrote und Blasius- segen 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mariella 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Rafael Dorn, Nele Gründler, Jakob Kreutle, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör († Anni Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Gisi, Familie Merk, Helena Ohl- heiser, Magdalena und Klemens Braunagel, Leokadia und Josef Malsam) Sonntag, 04. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Februar – Gumpinger Donnerstag 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 09. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 10. Februar Keine Vorabendmesse Sonntag, 11. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Fasnetsgottesdienst mit den Narren- zünften von Baindt und Baienfurt Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Mona Stiefvater, Marlene Stör († Wilma Hoffmann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt ,Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 08. Februar geschlossen Freitag, 09. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Frauen Fasnet, 7.2.2024 ab 14.00 Uhr Das Gemeindehaus St. Anna verwandelt sich in einen Western-Saloon. Die Weiberleit sind im Western-Fieber. Bitte kommt zur Frauen Fasnet, Frauen – Männer und Kinder. Es gibt einen Begrü- ßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! Mittwoch, 21.2.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. auch für Nichtmitglieder sind willkommen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus“ Große christliche Kirchen in Baden-Württemberg unter- stützen „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg/Rottenburg. Die vier gro- ßen christlichen Kirchen in Baden und Württemberg un- terstützen das neu gegründete „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“. Dem Bündnis haben sich zahlreiche zivilgesellschaftliche und überparteiliche Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie staatliche Institutionen, Vereine und Parteien in Baden-Württemberg angeschlossen. Die zwei Bischöfe, die Bischöfin und der Diözesanadministra- tor betonen den Wert des Bündnisses und die Notwen- digkeit, für Menschenwürde und gegen jede Form der Menschenfeindlichkeit einzustehen: Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sieht insbesondere Christinnen und Christen herausgefor- dert: „Wer glaubt, dass jeder Mensch Gottes Geschöpf und Ebenbild ist, kann keine Mitmenschen ausgrenzen. Dafür stehen wir als Kirchen im Bündnis ein.“ Dr. Clemens Stroppel, Diözesanadministrator der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart, erläutert: „Mit unserer Teilnah- me beim Bündnis für Demokratie und Menschenrechte wollen wir ein Zeichen setzen. Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ist es gerade in der aktuellen Situation notwendig, dass wir als Diözese Rottenburg-Stuttgart einstehen für die unantastbare Würde aller Menschen. Und dass wir aufstehen für die parlamentarische Demo- kratie in unserem Land. Demokratie und Menschenrechte garantieren uns seit 75 Jahren, dass das nicht mehr ge- schieht, was unter der nationalsozialistischen Herrschaft furchtbar geschehen ist.“ „Für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechts- extremistische Spaltung unserer Gesellschaft braucht es starke Bündnisse aller, die sich zu Menschenwürde und einem solidarischen Miteinander bekennen. Dafür stehen wir als Evangelische Landeskirche in Baden“, so die Lan- desbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger betont: „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus. Deswegen stellen wir uns, die wir an Jesus Christus glauben, gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus und Menschen- feindlichkeit. Der Wert und die Würde eines Menschen werden weder von seiner Herkunft, noch von seiner Re- ligion bestimmt. Wir stehen ein für unsere Demokratie, die genau diese Menschenwürde an die erste Stelle setzt.“ Nach der Berichterstattung über rechtsextreme Depor- tationsideen, welche die Recherchen des gemeinwohlo- rientierten Medienhauses Correctiv kürzlich offenlegten, hat SPD-Landeschef Andreas Stoch das überparteiliche Bündnis initiiert. Am Donnerstag, 25. Januar 2024, ka- men Vertreterinnen und Vertreter der vier großen Kir- chen sowie weitere Mitglieder des Bündnisses zu einem Auftakttreffen in Stuttgart zusammen. In einer gemein- sam verabschiedeten Erklärung heißt es unter anderem: „Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände, Vereine, Initiativen, Unterneh- men, Parteien sowie lokale Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite de- mokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechts- extremismus.“ Die weiteren Schritte des Bündnisses für Menschenrechte und Demokratie sind die Bildung einer Steuerungsgruppe, die weitere Maßnahmen koordiniert, eine gemeinsame Kampagne in den sozialen Medien und eine zentrale Kundgebung. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechts- staatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Hal- tungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab. Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bünd- nis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemein- schaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemein- den sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg. Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plä- nen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Wel- le der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröf- fentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Dafür stehen wir: 1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demo- kraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jeg- liche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islam- feindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schul- terschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde. 2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unter- nehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Verei- nigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und wei- teren Merkmalen. 4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Al- ters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einfluss- bereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Men- schen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Ge- sellschaft mitzugestalten. 5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidi- gung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stel- len uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 04. Februar Sexagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 05. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 07. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 08. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 09. Februar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikan- tin U. Hut) Sonntag, 11. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) Gedanken zum Wochenspruch – aus aktuellem Anlass Hören und Hin-Hören ist nicht das- selbe. – Das haben in den vergange- nen Jahren auch in unseren Kirchen zu viele Menschen erlebt, denen unsägliches Unrecht angetan wurde. Das Ausmaß des Versagens unserer Kirche beim Schutz der Würde ihr anvertrauter Menschen macht einfach nur sprachlos. Denn es steht in so krassem Widerspruch zu dem Weg, den Jesus uns vorgelebt hat, der sagt: „Selig sind, die rei- nen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen.“ Wo Gottes Name genannt wird, kann doch kein Raum für Machtmissbrauch und Grenzüberschreitung sein und das gilt es auch ganz praktisch in allen Bereichen unserer Kirche und unseres Lebens durchzubuchstabieren. Unser Wochenspruch fordert uns deshalb auch in die- ser Situation kompromisslos heraus: Hör hin! – Zualler- erst wenn Gott zu dir redet. Dann wirst du auch fähig, zu merken, wenn er dir in deinem Gegenüber begegnet und zu dir spricht. In einer „Kirche des Wortes“ gilt es zu lernen, dass Hin- hören das Allererste ist, das wir zu beherzigen haben – auf Gott und auf die Menschen, die sich an uns wenden. Unser Versagen als Institution Kirche hat nicht nur struk- turelle, sondern auch theologische Ursachen und stellt uns vor Augen, dass die Veränderung (Heiligung) aller Bereiche des Lebens ein zentraler Teil eines lebendigen Glaubens ist, dessen andere Seite Vergebung (Gnade) heißt. Denn Vergebung ohne Veränderung wäre, wie Die- trich Bonhoeffers geschrieben hat, nur „billige Gnade“. Ja, auch in unserem Versagen lässt ER uns nicht im Stich, Gott sei Dank. Doch wenn wir nicht nur „Christen“ heißen, sondern auch wirklich aus Gottes Liebe leben wollen, dann müssen wir – wie ER – konsequent Partei ergreifen für die Schwächsten, für alle, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe angewiesen sind. Wie es ein Prophetenwort aus dem Buch Jesaja auf den Punkt bringt: „Hört, was der Herr zu sagen hat, ihr Machthaber von So- dom! Gebt acht auf die Weisung unseres Gottes, ihr Leute von Gomorra! Ich halte es nicht aus, wenn ihr Unrecht tut und gleichzeitig Gottesdienste feiert. Wenn ihr im Gebet die Hände zu mir ausstreckt, verschließe ich meine Augen vor euch. Auch wenn ihr noch so viel betet – ich höre es nicht. Hört auf, Böses zu tun! Lernt, Gutes zu tun, sucht das Recht! Weist den Unterdrücker in die Schranken! Verhelft dem Waisenkind zum Recht! Zieht für die Wit- we vor Gericht! (Aus Jesaja 1, BasisBibel) Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Der letzte Termin vor den Ferien! Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken, am Donnerstag- abend, 8. Februar, um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! M. Schöberl, Pfarrer --- Wort des Landesbischofs zur ForuM-Studie Am Donnerstag wurde in Hannover die unabhängige Studie zur sexua- lisierten Gewalt in der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) öffent- lich vorgestellt. Viele Medien haben darüber berichtet. Die Kritik an der Evangelischen Kirche ist groß und be- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 rechtigt. Dass wir gegenüber den Betroffenen so versagt haben, schmerzt und erschüttert mich. Ich habe zusammen mit Synodalpräsidentin Sabine Foth und mit Betroffenen die Präsentation der ForuM-Studie im Livestream angeschaut. „Wir möchten von unserer Kirche gesehen und gehört werden und als Teil dieser Kirche verstanden sein“, so die Betroffenen im Gespräch mit mir. Ich bitte: Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass bei sexua- lisierter Gewalt nicht weggesehen wird oder Meldungen überhört werden. Und ebenso, dass Betroffene nicht aus- gegrenzt werden. Zwei Felder gehen wir jetzt an: 1. Das bereits beschlossene Gewaltschutzgesetz wird mit der Beteiligung Betroffener und unter Berücksichtigung der Studie auf allen Ebenen konsequent umgesetzt. 2. Die theologischen Fragestellun- gen, die der Aufarbeitung und der Prävention im Wege standen und stehen, werden weiterbearbeitet. Der Vorwurf einer nicht vollständigen Bereitstellung der Akten hat uns überrascht. Weder die Forschungsgruppe noch die EKD hat auf dieses Problem im Vorfeld hinge- wiesen. Alle Personalakten des Pfarrdienstes der Landes- kirche wurden nach dem Vier-Augen-Prinzip sorgfältig gesichtet und gründlich ausgewertet. Disziplinarakten sind in unserer Landeskirche Teil der Personalakten. Die Forschungsgruppe hatte vollumfänglich Zugang zu den Inhalten. Weitere und vertiefte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der landeskirchlichen Homepage (www. elk-wue.de). Es grüßt Sie und wünscht Gottes Segen Ihr Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken. --- Der Kreative Montag bietet an: Wir bieten sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot an. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen gewinnen Hallenbezirksmeis- terschaften In der Gruppenphase ging es gegen die Mä- dels aus Deuchelried (1:0), aus Bad Waldsee (2 : 0) und Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ravensburg (1:2). Als Gruppenzweiter qualifizierte sich unser Team für das Halbfinale. Dort warteten die Mädels aus Bergatreute. Nach 0 : 1 Rückstand drehten unsere D-Mädchen das Spiel noch und gewannen mit 3 : 1. Der TSB Ravensburg gewann das Halbfinale ebenfalls (7 : 0 gegen Immenried). Somit kann es im Finale erneut zum Duell gegen die Mä- dels aus Ravensburg. Mit einer starken Abwehr um Aus- hilfstorspielerin Lena Pfleghar war es für Ravensburg schwer überhaupt zu Abschlüssen zu kommen. Es ge- lang beiden Teams, weder in der regulären 10-minütigen Spielzeit, noch in der 5-minütigen Verlängerung ein Tref- fer. Somit kam es zum 9-Meter Duell. Lea, Lena P. und Hanaa trafen für unser Team und weil Ravensburg nur 2 x Mal traf, hatten letztlich unsere Mädels die Nase vorn und revanchierten sich für die knappe Niederlage in der Gruppenphase. GLÜCKWUNSCH an unsere D-Mädchen um das Trainerteam Katrin Sorg, Rebecca Butch, Sepp Brinz, sowie Luca und Hanna Busam. Es spielten und trafen Amelie Metzler, Maylin Kretzer, Phi- lina Ziegler, Maya Hoffmann(1), Lea Busam (3), Hanaa Alosh (2), Lena Pfleghar (1) und Lena-Marie Alber (2). E-Juniorinnen holen ebenfalls die Hallenbezirksmeis- terschaften Nach den guten Leistungen in zwei Privatturnieren waren die E-Juniorinnen guten Mutes in den Bezirksmeister- schaften ebenso eine gute Rolle spielen zu können, doch morgens erreichte die Mannschaft dann die Nachricht, dass gleich zwei Leistungsträgerinnen krankheitsbedingt ausfallen. So mussten unsere Trainerinnen Katrin und Rebecca die Mannschaft neu auf- und einstellen und so gingen die Spielerinnen unbeirrt und gelöst ins Turnier. Nach zwei Unentschieden in den ersten beiden Vorrun- denspielen gegen Deuchelried (1:1) und Friedrichshafen (2:2) konnte man sich mit einem 3:0 gegen MBK Union für das Halbfinale gegen die favorisierten Spielerinnen aus Ravensburg qualifizieren. Mit einer extrem konzen- trierten Leistung in der Abwehr und angetrieben von ei- ner umsichtig agierenden Hanaa, die neben guten Ein- zeldribblings immer wieder ihre Mitspielerinnen im Sturm gut anspielte, gelangen ihr dann selbst zwei schöne Tore zum Einzug ins Finale gegen den SV Deuchelried. Beide Mannschaften schenkten sich nichts und auch Margo im Tor bewahrte uns mit der ein oder anderen Parade vor dem Rückstand, wohingegen Hanna und Mia auch erst in letzter Sekunde am Einschuss gehindert werden konn- ten. So kam es zur Verlängerung in der ebenfalls kein Tor mehr fiel und zum anschließenden Elfmeterschießen. Gleich den ersten Schuss konnte Hanaa, die jetzt ins Tor ging, parieren und während auf unserer Seite Emilia und Hanaa verwandelten, war die Bezirksmeisterschaft zu unseren Gunsten entschieden. Mädels, das war eine Top Mannschaftsleistung und ein verdienter Sieg, den ihr natürlich auch für eure erkrank- ten Mitspielerinnen geholt habt. Es spielten: Hanaa Alosh, Emilia Müllerleile, Melina Feiten- heimer, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Mia Malsam, Hanna Busam, Margo Hodek C-Juniorinnen mit Galavorstellung in den Hallenbe- zirksmeisterschaften erfolgreich Nachdem drei BZM nun an unsere SGM Baindt/Fronreute gingen, wollten die C-Juniorinnen selbst nicht nachstehen. Im ersten Spiel gegen den PSG Friedrichshafen taten sich die Spielerinnen noch schwer und nur ein Tor von Jana nach Zuspiel von Hedda reichte zum knappen Sieg. Im zweiten Spiel gegen Immenried lief es schon besser und die Kombi Hedda-Jana schlug gleich dreimal zu. Doch wir merkten, dass dies auf Dauer zu einfach ausrechen- bar wird und so stellte Trainer Cariem um und zog Jana nach hinten, was bewirkte, dass ein hervorragendes Pass- spiel unter Einbezug aller Mitspielerinnen inclusive Torfrau Sara zur Folge hatte. So gewannen wir das abschließen- de Vorrundenspiel gegen die SGM Aichstetten/Aitrach durch Tore von Hedda, Sophie und zweimal Victoria mit 4:0. Im Halbfinale gegen Deuchelried steigerte sich die Mannschaft noch einmal und konnte ebenfalls mit 4:0 gewinnen. Im abschließenden Finale ging es dann gegen die bis dato souveränen Mädels aus Ravensburg. Doch von Beginn an ließen wir die Gegnerinnen kaum an den Ball, spielten teilweise im Direktspiel durch die Halle und konnten letztlich mit Toren von Jana und Hedda das Spiel klar für uns entscheiden. Eine Topleistung auf höchstem Niveau, die allen Fans und neutralen Zuschauern viel Spaß beim Zuschauen bereitet hat. Es spielten: Sara Jukic, Jana Eiberle, Vivienne Pogrze- ba, Lena Füssel, Hedda Said, Sophie Heilmeier, Victoria Wertmann Mit der Maximalausbeute von vier BZM Siegen in vier Wettbewerben war es über alle Jugenden der Juniorinnen hinweg eine extrem erfolgreiche Hallenbezirksmeister- schaft 2024 für die SGM Baindt/Fronreute, die durch den souveränen Sieg der C-Juniorinnen abgeschlossen wurde. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht der Abteilungsversammlung 2024 Am 17.01.2024 fand die diesjährige Abteilungs- versammlung statt. Zunächst berichtete kurz der Abteilungsleiter Tobias Nowak vom er- folgreichen Hobbyturnier am 06.01. mit 35 Teilnehmern, das in jedem Fall im nächsten Jahr wiederholt und ei- nen festen Termin im Kalender bekommen wird. Des Weiteren blickte er auf die anstehenden Termine, unter anderem die Minimeisterschaften am 27.01. sowie die Turnierserie der 3.Liga, die in der Baindter Sporthalle am 25.02. durch Sven Hapek durchgeführt wird. Die Durch- führung der Jungendkreismeisterschaften im Dezember war ebenfalls ein voller Erfolg. Auch für die kommende Saison 2024/2025 werden wir uns wieder für eine Turnie- rausrichtung bewerben. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem sehr „positiven Geschäftsjahr“ 2023 sprechen. Größter Ausga- benposten waren die Anschaffung 4 neuer Platten sowie neuer Bälle. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit. Dieses Jahr soll es für die Kinder und Jugendlichen wieder ein Event außerhalb des Tischten- nisspielens geben. Alle Ausschussmitglieder: v.l. Tobias Nowak, Marcel Brück- ner, Claudia Hauß, Martin Marcinkowski, Robert Nowak, Tobias Sonntag, Philipp Schwarz und Lisa Schiedel Nähere Infos dazu folgen. Anschließend wurden die Aus- schussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Als weiterer Termin wurde der Saisonabschluss für den 04.05.2024 festgelegt. Starker Start der 1. Jugendmannschaft SV Baindt I – SV Deuchelried I 8:2 In der Rückrunde wurden wir in die Kreisliga A Gr. 1 ver- schoben und haben somit ganz neue Gegner und Her- ausforderungen. Das erste Spiel gegen den SV Deuchel- ried konnten unsere Jungs dabei mit tollen Spielen und starken Leistungen 8:2 gewinnen. Im Doppel waren Va- lentin und Fabian das bessere Duo und konnten mit 3:1 gewinnen und auch in den Einzeln machten wir die bes- sere Figur. Jona blieb sogar ungeschlagen und konnte sich in allen Spielen mit 3:1 durchsetzen. Valentin und Fa- bian mussten der Nummer 1 der Gäste jeweils gratulie- ren, konnten aber die anderen Spiele siegreich gestalten. Besonders nervenstark präsentierte sich Valentin, der nach einem 0:2 Satzrückstand zweimal in der Verlänge- rung zum 2:2 ausgleichen konnte um schlussendlich mit 11:8 im entscheidenden 5. Satz die Oberhand behielt. Das war ein starker Auftritt des ganzen Teams der Lust auf mehr macht. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) Rückrundenauftakt nach Maß SV Baindt – TSV Meckenbeuren 9:4 Trotz den krankheitsbedingten Ausfällen von Marcel Brückner und Frank Markwart konnte die erste Mann- schaft einen nicht zu erwartenden Auftaktsieg zu Beginn der Rückrunde feiern. Kurzfristig sprangen Christine Mal- sam und Wolfgang Assfalg, der nach seiner schweren Verletzung mit einem Spezialschuh an den Tisch stand, ein und halfen so mit, dass wir ohne Aufrücken zu 6. spie- len konnten. In den Doppeln holten wir mit einer 2:1 Führung das Ma- ximum aus unserer Situation heraus. Philipp Schwarz und Nico Scheffold sowie das Vater-Sohn Gespann Thomas und Tobias Nowak konnten ihre Matches siegreich ge- stalten. Die Einzel liefen zu Beginn wie erwartet, Philipp gewann solide und Wolfgang unterlag auch aufgrund sei- ner Einschränkung. Danach folgten drei hart umkämpfte Partien: Tobi konnte mit einer Energieleistung einen 0:2 Satzrückstand in einen Sieg umwandeln und Nico setz- te sich in 3 knappen Sätzen gegen Elwert durch. Bitter war die Niederlage von Thomas Nowak in der Verlänge- rung des 5. Satzes und auch Christine konnte als Ersatz- spielerin gegen die ausgeglichen besetzte Meckenbeurer Mannschaft nichts ausrichten. So gingen wir mit einer 5:4 Führung in die zweite Einzelrunde. Das Spitzeneinzel der beiden nominell besten Spieler beherrschte Philipp nach Belieben und ließ seinen Gegner rat- und chancenlos zurück. Danach gelangen uns zwei big points: Wolfgang überraschte alle, als er seinen ebenfalls angeschlagenen Gegner mit cleverem Spiel im Rahmen seiner Möglich- keiten bezwingen konnte und Tobi wehrte im 5. Satz 3 Matchbälle ab, um doch noch mit 13:11 als Sieger von der Platte zu gehen. Den Schlusspunkt setzte der gut aufge- legte Nico mit seinem 2. Sieg zum 9:4 Endstand. Aufgrund Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Krankenmisere ein nicht zu erwartendes Ergebnis und daher umso schöner, vielen Dank nochmals an Wolfgang und Christine für euren kurzfristigen Einsatz! Weiter geht’s am 17.02. in Rissegg, hoffentlich mit 6 gesunden Spielern. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (0:1) und Christine Malsam (0:1) Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 25.02.2024 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mit- glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Schrift- führer*in (für 2 Jahre), 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre), Beisitzer*in (für 1 Jahr), 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2024 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Steinhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 25.02.2024 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre) und Kassen- prüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2024 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 02.02.2024 springen die Raspler um 16:15 Uhr beim Kinderball in Baindt ein. Am Abend sind wir in Gebrazhofen mit der Laufnum- mer 16, Umzugsbeginn ist um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Tennishalle) Samstag, 03.02.2024 springen wir in Haidgau mit der Laufnummer 28. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 11:45 Uhr und 12:45 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 04.02.2024 in Eberhardzell mit der Laufnum- mer 17, Umzugsbeginn ist um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:00 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächster Spieltag Am Montag ging es ab in den Süden – zum Pokalspiel nach Langenargen. Die VLJ Baindt 1 traf hier auf die Hot Shots Langen- argen. Zunächst brauchten die Baindter ein paar Bälle, bis sie richtig in Fahrt kamen. Das Spiel mit Liber-Mo brachte viel Bewegung auf’s Feld. Die Annahmen kamen präzise ans Netz und konnten in gefährliche Angriffe umgewan- delt werden. Sonjas konstante Aufschläge brachten viel Sicherheit und Selbstbewusstsein und so spielten sich die Baindter in drei Sätzen in die nächste Pokalrunde. Am Samstag, 03.02.2024 trifft die Volleyball Landjugend Baindt 1 in Illerrieden auf den Tabellenersten aus Kress- bronn und den Gastgeber, die SF Illerrieden. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Ba- sarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Ferienkurs - Jugendlager - Fitness für Frauen Vielen Dank erstmal an alle Teilnehmer un- serer Kurse im Januar. Uns als Alpinteam hat es riesig Freude bereitet wieder ca. 180 Ski- und Snow- boardinteressierten noch mehr Begeisterung vermitteln zu können. Und das Ganze endlich mal wieder bei traum- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 haften Bedigungen. Vielen Dank an die Eltern, die uns bei verschiedensten Aufgaben unterstützt haben!! Und vielen Dank auch für ihr aller Vertrauen in uns als Alpinteam!! In den Faschingsferien bieten wir nochmals Kurse an. Alle Infos dazu hier auf der Homepage. Anmeldung bis 31.01. hierfür über das online-Tool, ebenfalls auf der Homepage (www.svbaindt.de/alpinteam). Ausserdem gibt es noch Plätze in unserem Jugendla- ger am 16./17.3. am Schetteregg. Dieses Wochenende ist gedacht für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Die Anfahrt, Übernachtung mit Essen und Liftkarten werden organisiert. Betreuer sind sowohl weibliche wie männli- che dabei. Im Vordergrund stehen nochmal der Spaß am Wintersport und das Hüttenleben. Kosten für Anfahrt, Lift- karten, Übernachtung und Verpflegung ca. 100 Euro für die beiden Tage. Detailinfos und Anmeldung bei unserem Ausbildungswart Volker Gross unter ausbildung-alpin- team@svbaindt.de . Einfach melden!! Das ganze Jahr läuft auch unsere „Fitness für Frauen“ mittwochs um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Auch wenn unsere langjährige Trainerin Jutta Raubald aktuell pausieren muss, geht es trotzdem weiter. Freund- licherweise hat sich Marion Grabherr, die die Gruppe seit vielen Jahren zusammen mit Jutta betreut, bereit erklärt, dieses Training ohne Unterbrechung weiter durchzufüh- ren. Alle sportbegeistereten Damen sind herzlich eingela- den dazuzustossen!! Auch hierzu Infos auf der Homepage unter der Rubrik „Fitness“ des Alpinteams. Ihr Alpinteam Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2023 - Preise können abgeholt werden An alle Gewinnerinnen und Gewinner unseres Weihnachts- gewinnspiels, bitte holen Sie ihren Preis noch bis zum 16. Februar in der Sparkasse Baienfurt ab. Die Gewinnerliste finden sie auf unserer Homepage unter wbb-schussental.de! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zu den Wasserhüterinnen ins Eriskircher Ried Wir wandern von der Mündung der Rotach durchs Na- turschutzgebiet Eriskircher Ried zu den sieben Wasser- hüterinnen an der Schussenmündung. Wann: Sonntag 11.02.2024 Treffpunkt: Weingarten Charlottenplatz 9.30 Uhr (Bus um 9.47 Uhr) oder Bahnhof in Ravensburg um 10.15 Uhr, Rückkehr: ca. 16.30 Uhr, Gehzeit: ca. 9 km. Fahrpreis: 5,00 E für Mitglieder. Einkehr: Wirtshaus im Er- iskircher Ried. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Sonstiges: Gruppenkarte 21,00 Euro für 5 Personen kann bereits im Bus in Weingarten gelöst werden. Anmeldung ab 07.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Petra Junginger, email: wan_ja@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ggf. im Ansagetext am Vorabend ab 20.00 Uhr un- ter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 07.Februar 2024 zum Fasnetstreff, gerne auch kostümiert – es gibt wieder schöne Musik und Sketsche Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Allen Geburtstagskinder im Februar wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Frühjahrbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Was gibt’s Neues? Wir – das neue Team – möchten die Neuerungen für die anstehende Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr vorstellen. Zukünftig wird die Basarlino-Software die telefonische Nummernvergabe für Verkäufer und die Helfereintei- lung ablösen. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helferlisten werden ab dem 05.02.24 auf Basarlino freigeschaltet, nutzt einfach diesen Link: https://basar- lino.de/5151. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vor- teilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Sollten wir Euer Interesse geweckt haben, findet ihr wei- tere Informationen auf unserer Homepage: https://kleiderboersevogt.beepworld.de Euer Vogter Kleiderbörse-Team „Die faszinierende Vogelwelt am Bodensee“ – Spannender Vortrag für alle Natur- und Vogelliebhaber*innen Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie Landkreis Ravens- burg veranstaltet der Landschaftserhaltungsverband ei- nen Vortrag über die faszinierende Vogelwelt am Boden- see, zu dem alle kleinen und großen Vogelliebhaber*innen ganz herzlich eingeladen sind. Hannes Bonzheim, leidenschaftlicher Tierfotograf und Hobby-Ornithologe, wird in seinem Vortrag „Schmuck- stücke der Bodenseeregion“ eine Auswahl an Vögeln der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Region vorstellen und dabei atemberaubende Bilder und Videos zeigen. Er hat mit seinen gerade mal 20 Jahren bereits ein eigenes Buch geschrieben („Die magische Welt unserer Vögel“) und ist zudem ICARUS-Botschafter und Young Scientist am Max-Planck-Institut für Verhaltens- biologie. Mehr Infos über Hannes Bonzheim gibt es auf www.naturfotografiebonzheim.com. Freuen Sie sich auf einen spannenden und informativen Vortrag und tauchen Sie ein in die großartige Welt der Vö- gel. Der Vortrag findet am 19.02.2024 von 19:00-20:00 Uhr im Kornhaussaal der Stadtbücherei Ravensburg (Marien- platz 12) statt. Anmelden können sich alle Interessierten unter www.naturvielfalt-rv.de. Der Vortrag ist kostenlos. „Schule fertig – und was nun? Wie wäre es mit einem Freiwilligen Ökologischen Jahr?“ Nach vielen Jahren diszipliniertem Lernen ist die Schule endlich beendet und schon steht die nächste Herausfor- derung bevor: Wie geht es weiter? Was will ich einmal werden? Es gibt unzählige Möglichkeiten - vielleicht ist ein Freiwil- liges Ökologisches Jahr beim Landschaftserhaltungsver- band Landkreis Ravensburg genau das Richtige für Dich. Du hast Lust bei spannenden Artenschutzprojekten wie z.B. der Moorfrosch-Aufzuchtstation mitzuwirken und so eine Menge über unsere faszinierende Tier- und Pflanzen- welt zu lernen? Du hast kein Problem damit, dir bei der Landschaftspflege oder beim Aufhängen und Reinigen von Nistkästen auch mal die Finger dreckig zu machen? Dir macht es Spaß, deiner Kreativität beim Designen von Plakaten oder Schneiden von Videos freien Lauf zu las- sen? „Dann bist du hier genau richtig. Ich habe in dem hal- ben Jahr, in dem ich jetzt hier beim LEV mein FÖJ mache, schon unfassbar viel gelernt – darunter viel Neues über die Pflanzenwelt, aber auch die professionelle Arbeit mit Instagram wurde mir nähergebracht.“ – Selina, 18 Jahre. Ab dem 1. September 2024 ist beim LEV Ravensburg wie- der eine FÖJ-Stelle zu vergeben, auf die sich jeder und jede zwischen 16 und 27 Jahren ab dem 1. Februar 2024 auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bewerben kann. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.natur- vielfalt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravens- burg vorbeizuschauen. Dort befindet sich der FÖJ-Blog der aktuellen FÖJ-Besetzung sowie ein Video über die Einsatzstelle beim LEV Ravensburg. Was ist das Freiwillige Ökologische Jahr überhaupt? Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Ori- entierungsjahr, das es jungen Menschen ermöglicht, sich intensiv mit ökologischen Themen auseinanderzusetzen. Während des FÖJ engagieren sich die Teilnehmer*innen in verschiedenen Umweltprojekten und erhalten durch praktische Erfahrungen viele spannende Einblicke in un- terschiedliche Umweltbereich. Das FÖJ fördert nicht nur das Verständnis für ökologi- sche Zusammenhänge, sondern bietet den Teilnehmern auch die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu stärken. Bei dem Freiwil- ligendienst erhalten die Teilnehmer*innen neben einer pädagogischen Begleitung auch eine angemessene Ver- gütung sowie Unterkunft und Verpflegung. Veranstaltung unseres Ernährungszentrums: „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Unser Ernährungszentrum bietet kurzfristig im Februar noch eine zusätzliche Veranstaltung an, über die wir hier- mit informieren. Gemüse aus dem eigenen Garten: dreiteiliges On- line-Seminar am Mittwoch, 14./21./28. Februar An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Inhalte des Semi- nars sind neben dem Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet, die Anbau- planung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf. Das dreiteilige Online-Seminar findet jeweils mittwochs am 14./21./28. Februar von 18.30 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum 8. Februar unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Link für die Online-Veran- staltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Alle aktuellen Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trums sind zu finden unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Früh- jahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interessierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 27. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder an- schließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller erhält Gemeindemedaille in Gold Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Baienfurt wurde unserem Vorsitzenden, Rainer Müller, eine ganz besondere Ehre zuteil. Für seine Verdienste in der DLRG Baienfurt wurde er mit der Gemeindemedaille in Gold geehrt. Seit 21 Jahren ist er Vorsitzender der DLRG Ortsgruppe Baienfurt und führt mit 412 Mitgliedern, eine der größten DLRG Ortsgruppen im Landkreis Ravensburg. Im Alter von 11 Jahren wurde er Mitglied der Ortsgruppe, wurde mit 12 Jahren Rettungsschwimmer, war von 1992 bis 2000 Technischer Leiter und legte 1998 seine Prüfung zum DLRG Lehrschein ab. Er hat damit die höchste Ausbil- dungslizenz, die es für den Trainingsbetrieb in der DLRG im Bereich Schwimmen, Rettungsschwimmen und Ers- te-Hilfe gibt. Mit seinen Lizenzen hat er in den vergange- nen 25 Jahren dazu beigetragen, dass die Ortsgruppe im Bereich der Ausbildung sehr gut aufgestellt ist und vom Anfängerschwimmer bis zum Rettungsschwimmer ausbilden kann. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 MIETANGEBOTE MIETGESUCHE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: Ludwigsburger und Oeffi nger Ausgaben Junge Mami sucht mit ihrem 4 j. 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(2 cm/s + 1 cm/s = 3 cm/s; 15 cm : 3 cm/s = 5 s); Vogel A hat 10 Zentimeter gefressen und Vogel B 5 Zentimeter. (A: 2 cm/s x 5 s = 10 cm; B: 15 cm – 10 cm = 5 cm) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 weitere Infos: hans-hall.com Krügerstr. 11 | 88250 Weingarten 0751 56143-0 | info@hans-hall.com » Produktions- mitarbeiter » Vollzeit/Teilzeit/Aushilfen (m/w/d) Wir suchen ab sofort Unterstützung: Gerne Studenten Frührentner Rentner Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 29.02.2024, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Designervinyl Holzoptik Eiche Victoria Einfache Verlegung durch Klick- verbindung, hohe Beanspruch- barkeit, langlebig & pflegeleicht, antistatisch & trittschallgedämmt, für Fussbodenheizungen. 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      Zuletzt geändert: 01.02.2024
      Mitglieder

      Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt besteht aus Bürgermeisterin Simone Rürup als Vorsitzende und 14 Gemeinderäten. Der Gemeinderat der Gemeinde setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Alber, Michael Fraktion: FWV E-Mail schreiben Berle, Bernhard Fraktion: FWV E-Mail schreiben Graf, Doris Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Herrmann, Dieter Fraktion: CDU E-Mail schreiben Jaudas, Yvonne Fraktion: FWV E-Mail schreiben Konzett, Stefan Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kränkle, Florian Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kreutle, Johannes Fraktion: CDU E-Mail schreiben Lins, Volkher Fraktion: CDU E-Mail schreiben Maucher, Marius Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Müller, Stefan Fraktion: CDU E-Mail schreiben Renic, Mladen Petar Fraktion: FWV E-Mail schreiben Schad, Jürgen Fraktion: FWV E-Mail schreiben Spiegel, Michael Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben[mehr]

      Zuletzt geändert: 20.09.2024
      Handel und Industrie

      Um für Unternehmensgründungen in Bereich Handel und Industrie die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, stehen vor allem die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK) als umfassende Informations- und Beratungsstellen zur Verfügung. Sie bieten beispielsweise Leistungen in den folgenden Bereichen an: Standortpolitik Die IHK nehmen zur Innenstadtrelevanz von Sortimentsabgrenzungen Stellung, fördern City-, Stadt- und Regionalmarketing und setzen sich für die Förderung des Einzelhandelsstandorts Innenstadt ein. Starthilfe und Unternehmensförderung Die IHK begleiten auf dem Weg in die Selbständigkeit, informieren und beraten zu allen Themenbereichen der Existenzgründung und unterstützen Sie beispielsweise bei der Erstellung eines Businessplans. Aus- und Weiterbildung Die IHK unterstützen Sie in allen Belangen rund um Aus- und Weiterbildung. Innovation und Umwelt Die IHK nehmen zu aktuellen und grundsätzlichen Themen Stellung und informieren zeitnah über neue Entwicklungen und Regelungen (z.B. bezüglich des Pflichtpfandes). Internationales Die IHK sammeln Informationen für Unternehmen, die Waren ein- oder ausführen oder mehr über ausländische Investitionsstandorte wissen möchten. Die Baden-Württemberg International führt Markterschließungsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg im In- und Ausland durch und fördert Firmengruppenbeteiligungen an Auslandsmessen. Daneben finden Sie im Außenwirtschaftsportal iXPOS alle Serviceangebote und Dienstleistungen zur Förderung von Export und Außenhandel zugunsten der Auslandsgeschäfte der deutschen Wirtschaft, die von Ministerien, Kammern, Ländervereinen und Verbänden angeboten werden. Recht und Fair Play Die IHK informieren und beraten bei wettbewerbsrechtlichen Fragen zu Werbung und Sonderverkäufen sowie bei Fragen zum Gewerbe-, Gesellschafts-, Steuer- und Wirtschaftsrecht. Konjunktur, Beschäftigung, Statistik Die IHK stellen zu den unterschiedlichsten Bereichen Zahlenmaterial zur Verfügung , z.B. zur Preisentwicklung und Ertragssituation. weitere Informationen Die IHK informieren und beraten zu vielen Einzelaspekten Ihres Unternehmens, z.B. Ladendiebstahl, Kundenbindung, EC-Kartengebühren, Ladenöffnungszeiten. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu den speziellen Voraussetzungen und den zuständigen Stellen zur Erteilung von Erlaubnissen im Bereich der erlaubnispflichtigen Gewerbe und die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Lebensmittelwarnungen

      Wo finden Sie Lebensmittel- und Produktwarnungen? Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) veröffentlicht auf dem bundesweiten Portal "lebensmittelwarnung.de" aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten, Bedarfsgegenständen, Tätowiermitteln und kosmetischen Mitteln, wenn sie sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und schon an Endverbraucher abgegeben wurden. Die Warnungen können dort nach den Bundesländern, in denen die Ware im Handel und möglicherweise schon beim Endverbraucher sind, gefiltert werden. Die öffentlichen Warnungen sind von den Unternehmern oder von der amtlichen Überwachung veranlasst worden und von überregionaler Bedeutung. Damit soll die Information des Endverbrauchers sichergestellt werden. Hinweis: Diese Lebensmittel- und Produktwarnungen dürfen nicht verwechselt werden mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen der Lebensmittelüberwachungsbehörden für Verbraucher. Diese Informationen enthalten bestimmte Ergebnisse amtlicher Kontrollen und werden landesweit im Portal "Verbraucherinfo" veröffentlicht. Wann wird die Öffentlichkeit informiert? Wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit bestehen kann, gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, oder gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung dienen und der Verstoß nicht unerheblich ist. im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht oder ausgegangen ist und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann. ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, vor allem ekelerregendes Lebensmittel in größeren Mengen oder zwar in geringeren Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist. die begründete Annahme besteht, dass ohne Information über das beanstandete Erzeugnis erhebliche Nachteile für redliche Hersteller oder Vertreiber gleichartiger Erzeugnisse nicht vermieden werden können. Vor der Veröffentlichung muss die Behörde die Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung abwägen. Sie darf die Öffentlichkeit nur informieren, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden oder die Verbraucher nicht erreichen. Darüber hinaus kann die Behörde auf Informationen der Öffentlichkeit oder Rückrufaktionen der Unternehmer hinweisen. Hinweis: Es dürfen regelmäßig keine Informationen mehr veröffentlicht werden, sobald das Produkt nicht mehr in den Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass es zwischenzeitlich verbraucht ist.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung

      Während des Studiums besteht für Sie eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Einen Nachweis darüber müssen Sie bei der Immatrikulation vorweisen. Bis zum Alter von 25 Jahren können Sie beitragsfrei in der Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sein. Das gilt auch - allerdings ohne eine Altersgrenze - für eine Mitversicherung bei Ehegatten oder Lebenspartner beziehungsweise bei der Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ihr Einkommen darf bei der Mitversicherung monatlich 485,00 Euro nicht übersteigen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beträgt das zulässige Gesamteinkommen 520,00 Euro. BAföG-Leistungen werden nicht als Einkommen angerechnet. Ab dem Alter von 25 Jahren müssen Sie sich selbst versichern und können Ihre Krankenkasse frei wählen. Diese Versicherungspflicht besteht längstens bis Sie 30 Jahre alt sind. Danach können Sie sich zu einem höheren Beitrag freiwillig weiterversichern. Dabei sind Fristen zu beachten. Wenn Sie im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS versichert sind, wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAfÖG für nicht bei den Eltern wohnende Studierende herangezogen. Seit dem Wintersemester 2022/2023 beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS) 82,99 Euro zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Beitrag ergibt sich aus den maßgeblichen Bedarfssätzen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, die als Beitragsbemessungsgrundlage dienen (in der Summe 812 Euro) und aus dem aktuellen Beitragssatz von 10,22 % (= 7/10 v. 14,6 %). Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab 01.07.2023 27,61 Euro (Beitragssatz 3,4 %; ggfs. geringer durch weitere Beitragsabschläge für Eltern) und für Kinderlose 32,48 Euro (Beitragssatz 4,0 %). Empfänger und Empfängerinnen von BAföG-Leistungen erhalten als gesetzlich Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherte einen Zuschuss. Dieser beträgt für die Krankenversicherung 94 Euro und für die Pflegeversicherung 28 Euro. Hinweis: Hinweis: Studierende der Dualen Hochschulen müssen einige Besonderheiten beachten. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Auch Studierende müssen bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) - produktbezogener Umweltschutz

      Was ist Ökodesign? Die EU-Ökodesign-Richtlinie bildet den Rahmen für produktspezifische Verordnungen, die für viele Produkte Anforderungen an ihre umweltrelevanten Eigenschaften festlegen. So darf zum Beispiel der Stand-by-Verlust von herkömmlichen Elektrokleingeräten nicht höher als 0,5 W sein, Waschmaschinen müssen über ein Eco-Programm verfügen oder Elektromotoren einen bestimmten Mindest-Wirkungsgrad erreichen. Neben Bestimmungen zum Energie- und Ressourcenverbrauch während der Produktnutzung gewinnen Anforderungen an die Lebensdauer und das Nutzungsende immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit. Die Hersteller müssen für die Konformität ihrer Produkte mit den Vorgaben der einzelnen Verordnungen geradestehen. Um zu zeigen, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen, sind sie dazu verpflichtet, an den Produkten das CE-Zeichen anzubringen. Was ist Energieverbrauchskennzeichnung? In den EU-Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung ist festgelegt, welche Angaben beim Verkauf von Produkten über deren Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen gemacht werden müssen. Dazu sind einheitliche Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen vorgeschrieben. Unter die Bestimmungen fallen z.B. Haushaltsgeräte, Heizkessel, PKWs und Reifen. Die Regelungen gelten nicht nur für im Laden ausgestellte Ware. Auch in Werbeprospekten und im Online-Handel angebotene Produkte sind betroffen. Durch die Energieverbrauchskennzeichnung sollen Kundinnen und Kunden in die Lage versetzt werden, sich für effiziente Produkte zu entscheiden. Dadurch können sie den Energieverbrauch in ihrem Haushalt verringern. Was ist die Effizienzklasse? Die augenfälligste Angabe auf dem Energielabel ist die Effizienzklasse. Sie ist farblich abgestuft. Die ursprüngliche Einteilung bei der Einführung der Label sah hierfür eine Skala von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse) vor. Durch den technischen Fortschritt wurden aber für etliche Produktgruppen zusätzliche Effizienzklassen eingeführt, bis hin zu der aktuell bestmöglichen Klasse A+++. Inzwischen gilt für einige Produktgruppen wieder eine Skala von A bis G - und es gibt ein Label im neuen Design. Welche Ziele haben diese Rechtsvorschriften? Die Ökodesign-Bestimmungen legen Mindeststandards für Produkte fest, die zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung soll durch die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung die Nachfrage nach effizienten Produkten erhöhen. Die Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Baustein zum Erreichen der EU-Klimaschutzziele und zur Umsetzung der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie. Außerdem soll der Verbraucherschutz gefördert, der freie Warenverkehr in der EU gewährleistet und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden. Wer kontrolliert die Einhaltung der Rechtsvorschriften? Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist in Baden-Württemberg dafür zuständig, die Einhaltung der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen zu überwachen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

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