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IT

Baden-Württemberg hat sich als ein führender Standort für Informations- und Kommunikationstechnologien und Kreativbranchen etabliert. Eine umfassende Erstberatung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Unternehmen aus der IT-, Medien- und Kreativwirtschaft bietet die Branchenberatung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Innovationsagentur des Landes Baden-Württemberg für IT und Medien, an. Neben Beratungs- und Coaching-Angeboten unterstützt Sie die MFG bei der Kontaktvermittlung zu Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern am Markt, zu Banken, zu Venture-Capital-Gesellschaften (VC-Gesellschaften) und EU-Förderprogrammen. Im Rahmen der internationalen Markterschließung hilft die MFG mit branchenspezifischer Beratung, Kontakten oder der Unterstützung bei der Teilnahme an internationalen Messen. Workshops und Seminare zu aktuellen Themen in der Unternehmensführung runden das Angebot ab.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Brancheninformationen

Haben Sie sich bereits entschieden, in welcher Branche Sie ein Unternehmen gründen möchten oder sind Sie durch Ihre berufliche Ausbildung auf eine Branche festgelegt? Wir bieten Ihnen einen branchenbezogenen Einstieg an. In den folgenden Kapiteln finden Sie erste grundlegende Informationen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hotellerie und Gastronomie

Existenzgründungen im Gastgewerbe scheinen einfach, da für Selbständige in Hotellerie und Gastronomie weder fachliche noch kaufmännische Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem bietet der Gastronomie- und Beherbergungsbereich Raum für neue kreative Konzepte. Die übliche Gewerbeanmeldung reicht für eine Existenzgründung im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht aus. Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Sie benötigen eine Erlaubnis , sobald Sie eine Schank- beziehungsweise Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste direkt vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Auch ein Hotel-Restaurant oder eine Hotel-Bar mit Alkohol-Ausschank, die für alle öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis betreiben. Leiten Sie einen Beherbergungsbetrieb und bieten nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol an, benötigen Sie keine Erlaubnis. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen. Die Gaststättenerlaubnis müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt beantragen. Erst wenn Sie sie erhalten haben, dürfen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Erlaubnis gilt nur für Ihre konkreten Betriebsräume sowie für Sie als Betreiberin oder Betreiber persönlich. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, kann die Erlaubnisbehörde Ihnen eine dreimonatige vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben. Hinweis: Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe müssen einen Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) erbringen. Damit bescheinigt die IHK, dass Sie erfolgreich an einer Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben. Gründungs-Gutscheine Gastgewerbe Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg stellen mit den "Gründungs-Gutscheinen Gastgewerbe" ein Startpaket für Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe zur Verfügung. Mit diesen Gutscheinen können Sie sich bereits frühzeitig von Branchenprofis beraten und unterstützen lassen und schaffen so deutlich mehr Sicherheit in der Startphase. Die Angebote, die Sie mit den Gutscheinen nutzen können, sind kostenlos oder durch Zuschüsse des Landes und des DEHOGA stark vergünstigt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ladenöffnungszeiten

Von Montag bis Samstag gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten. Der Verkauf von Waren ist an folgenden Tagen nicht erlaubt: an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen am 24. Dezember Wenn dieser Tag ein Werktag ist, ist der Verkauf ab 14 Uhr verboten. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten sowie alle Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen für höchstens drei Stunden und längstens bis 14 Uhr öffnen. Abweichend davon dürfen Verkaufsstellen bei örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens drei Sonn- und gesetzlichen Feiertagen fünf Stunden, jedoch nicht länger als bis 18 Uhr geöffnet sein. Das gilt nicht an den Advents- und Weihnachtsfeiertagen sowie am Oster- und Pfingstsonntag. Die Tage und Öffnungszeiten bestimmt die jeweilige Gemeinde-/Stadtverwaltung. Gesetzlich bestimmte Ausnahmen gibt es auch für folgende Branchen beziehungsweise Waren: Apotheken Apotheken dürfen auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnahrung beziehungsweise Hygieneartikel sowie Desinfektionsmittel verkaufen. Allerdings müssen sie in dieser Zeit einen sogenannten Dienstturnus einhalten. Das heißt, dass abwechselnd nur ein Teil der Apotheken geöffnet sein darf. Den Dienstturnus setzt die Landesapothekerkammer fest. Hinweis: Die dienstbereiten Apotheken müssen ihre "Dienstbereitschaft" oder Öffnung an sichtbarer Stelle anhängen. Die geschlossenen Apotheken haben an sichtbarer Stelle einen Aushang anzubringen, der die zurzeit offenen Apotheken bekannt gibt. Für die Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter bietet die Landesapothekerkammer die Möglichkeit, den Notdienstplan für die eigene Apotheke auszudrucken. Tankstellen Tankstellen dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr nur folgende Waren verkaufen: Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft der Fahrzeuge notwendig sind. Zu den Betriebsstoffen und Ersatzteilen zählen z.B. Reifen, Schläuche, Ventile, Zündkerzen, Keilriemen, Sicherungen, Glühbirnen und Batterien, aber auch Kraft- und Schmierstoffe, Frostschutzmittel, destilliertes Wasser und Scheibenreinigungsmittel. Beim Reisebedarf handelt es sich um Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes sowie Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen. Flughäfen, Bahnhöfe und Häfen Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen dürfen innerhalb der Terminals und auf Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs beziehungsweise in überregionalen Fährhäfen auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr Reisebedarf verkaufen. Eine Ausnahme gilt für Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen, die auch andere Waren anbieten können. Jedoch darf eine bestimmte Gesamtverkaufsfläche, die sich an der Anzahl der Fluggäste pro Jahr orientiert, nicht überschritten werden. Verkauf in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien und Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, dürfen in Ausflugs- und Wallfahrtsorten an jährlich höchstens 40 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis zu einer Dauer von acht Stunden verkauft werden. Voraussetzung ist, dass die Waren ausschließlich oder in einem erheblichen Umfang geführt werden und die zuständige Behörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) die Ladenöffnungszeiten entsprechend festgesetzt hat. Hinweis: Ausflugs- und Wallfahrtsorte werden durch das Regierungspräsidium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium festgelegt. In Kur- und Erholungsorten gilt dies auch, wenn die zuständige Behörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) die Ladenöffnungszeiten ebenfalls mit Rücksicht auf die Zeiten des Hauptgottesdienstes im jeweiligen Ort festgesetzt hat. Bestimmte Waren An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Läden geöffnet sein, die hauptsächlich folgende Waren verkaufen: frische Milch: für die Dauer von drei Stunden Konditor- und frische Backwaren: für die Dauer von drei Stunden Blumen, wenn Sie Blumen in erheblichem Umfang anbieten: für die Dauer von drei Stunden am 1. November (Allerheiligen), Muttertag, Volkstrauertag, Totensonntag und am 1. Adventsonntag für die Dauer von sechs Stunden selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte in Verkaufsstellen auf landwirtschaftlichen Betriebsflächen, in Hofläden und Verkaufsstellen von Genossenschaften: für die Dauer von sechs Stunden Hinweis: Diese oben genannten Ausnahmen gelten nicht am Ersten Weihnachtsfeiertag, Oster- und Pfingstsonntag. Zeitungen und Zeitschriften: für die Dauer von sechs Stunden Zubehör: für die Dauer der Hauptleistung, wenn dieses im unmittelbarem räumlichen Zusammenhang steht Als Inhaberin oder Inhaber einer solchen Verkaufsstelle müssen Sie gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen hinweisen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Handel und Industrie

Um für Unternehmensgründungen in Bereich Handel und Industrie die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, stehen vor allem die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHK) als umfassende Informations- und Beratungsstellen zur Verfügung. Sie bieten beispielsweise Leistungen in den folgenden Bereichen an: Standortpolitik Die IHK nehmen zur Innenstadtrelevanz von Sortimentsabgrenzungen Stellung, fördern City-, Stadt- und Regionalmarketing und setzen sich für die Förderung des Einzelhandelsstandorts Innenstadt ein. Starthilfe und Unternehmensförderung Die IHK begleiten auf dem Weg in die Selbständigkeit, informieren und beraten zu allen Themenbereichen der Existenzgründung und unterstützen Sie beispielsweise bei der Erstellung eines Businessplans. Aus- und Weiterbildung Die IHK unterstützen Sie in allen Belangen rund um Aus- und Weiterbildung. Innovation und Umwelt Die IHK nehmen zu aktuellen und grundsätzlichen Themen Stellung und informieren zeitnah über neue Entwicklungen und Regelungen (z.B. bezüglich des Pflichtpfandes). Internationales Die IHK sammeln Informationen für Unternehmen, die Waren ein- oder ausführen oder mehr über ausländische Investitionsstandorte wissen möchten. Die Baden-Württemberg International führt Markterschließungsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg im In- und Ausland durch und fördert Firmengruppenbeteiligungen an Auslandsmessen. Daneben finden Sie im Außenwirtschaftsportal iXPOS alle Serviceangebote und Dienstleistungen zur Förderung von Export und Außenhandel zugunsten der Auslandsgeschäfte der deutschen Wirtschaft, die von Ministerien, Kammern, Ländervereinen und Verbänden angeboten werden. Recht und Fair Play Die IHK informieren und beraten bei wettbewerbsrechtlichen Fragen zu Werbung und Sonderverkäufen sowie bei Fragen zum Gewerbe-, Gesellschafts-, Steuer- und Wirtschaftsrecht. Konjunktur, Beschäftigung, Statistik Die IHK stellen zu den unterschiedlichsten Bereichen Zahlenmaterial zur Verfügung , z.B. zur Preisentwicklung und Ertragssituation. weitere Informationen Die IHK informieren und beraten zu vielen Einzelaspekten Ihres Unternehmens, z.B. Ladendiebstahl, Kundenbindung, EC-Kartengebühren, Ladenöffnungszeiten. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu den speziellen Voraussetzungen und den zuständigen Stellen zur Erteilung von Erlaubnissen im Bereich der erlaubnispflichtigen Gewerbe und die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eigenkapital

Bevor Sie mit der Gründungsfinanzierung beginnen, prüfen Sie Ihre derzeitige finanzielle Situation. Eigenkapital muss die Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung sein. Es reduziert den notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Das ist aus folgenden Gründen wichtig: Eine Mindestausstattung mit Eigenkapital stellt sicher, dass nicht schon geringe Verluste zu einer Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder zum Konkurs führen. Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto geringer ist die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Diese können schon bei kleineren Abweichungen von den Plandaten auftreten, z.B. wenn Sie Aufträge vorfinanzieren müssen oder bei der Markteinführung geringere Umsätze haben als erwartet. Je höher der Eigenkapitalanteil an Ihren gesamten Investitionen ist, desto besser ist ihr Verhandlungsspielraum mit Kreditgebern. Sind Sie bereit, eigenes Geld zu riskieren, bringen Ihnen diese mehr Vertrauen entgegen. Sie sollten mindestens 20 Prozent Ihres Kapitalbedarfs mit Eigenkapital decken können. Es gibt zwar keine allgemeingültige Grenze für einen Mindestanteil. Je höher aber Ihre Eigenkapitalquote ist, desto leichter ist das wirtschaftliche Überleben vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten und desto unabhängiger sind Sie von Banken. Achtung: Wollen Sie staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen, müssen Sie Eigenkapital in "angemessenen Umfang" einsetzen. Stellen Sie als erstes fest, wie hoch Ihre Ersparnisse sind und welche Kapitalanlagen Sie kurzfristig zu Geld machen können. Eventuell müssen Sie bis zur geplanten Existenzgründung weitere Beiträge ansparen. Prüfen Sie auch, welche Sachmittel Sie in den Betrieb einbringen können. Sachmittel sind beispielsweise Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge. Eigenkapital durch Partner Eigenkapital ist nicht nur Ihr eigenes Kapital, sondern kann auch von Dritten, z.B. von Ihrer Familie oder von Freunden, stammen. Auch das Kapital der Geschäftspartner, wie z.B. Mitgründerinnen und Mitgründer, Kommanditistinnen und Kommanditisten, Stiller Gesellschafterinnen und Stiller Gesellschafter, zählt zum Eigenkapital. Tipp: Geschäftspartner bringen zusätzlich Know-how und Unterstützung ins Unternehmen ein. Bei der Vermittlung von kapitalkräftigen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern helfen z.B. das Eigenkapitalforum der Deutsche Börse Group und KfW oder das Business Angels Network Deutschland. Eigenkapitalgeber werden automatisch zur Eigentümerin oder zum Eigentümer des Unternehmens. Sie tragen das Risiko des Verlustes - möglicherweise sogar das des Totalverlustes. Im Gegenzug profitieren sie aber von überproportionalen Wertzuwächsen des Unternehmens. Hinweis: Bei Fremdkapital handelt es sich hingegen um Einlagen von Sparerinnen und Sparern, die die Banken "treuhänderisch" weitergeben. Die Weitergabe unterliegt einem besonderen Schutz. Daher verlangen Banken Sicherheiten im Umfang des Kreditvolumens. Davon ausgenommen sind einzelne Förderprogramme. Ein weiterer Unterschied ist, dass Fremdkapitalgeber rechtlich nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens werden. Eigenkapital durch Beteiligungen Beteiligungskapital kommt von potenziellen Beteiligungskapitalgebern ins Unternehmen. Das können neben natürlichen Personen auch juristische Personen (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) sein. Diese werden nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens, sind aber beispielsweise am Gewinn beteiligt. Möglich sind die folgenden Formen des Beteiligungskapitals: Öffentliche Beteiligungsgesellschaften (z.B. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft - MBG) Diese Form ist eine stille Beteiligung am Unternehmen. Die Führung des Unternehmens bleibt voll in der Hand der Unternehmerin oder des Unternehmers. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Nominalwert. Das ist der Wert, zu dem das Beteiligungsunternehmen eingestiegen war. Als Gegenleistung müssen Sie allerdings jährlich eine ergebnisunabhängige Grundvergütung und eine gewinnabhängige Zusatzvergütung an das Beteiligungsunternehmen abführen. Private Beteiligungsgesellschaften Diese gehen meist offene Beteiligungen ein. Die Beteiligungsgesellschaft unterstützt das Unternehmen aktiv und bringt eigenes Know-how ein. Durch die Mitgliedschaft in betrieblichen Gremien wie Direktorium, Aufsichtsrat oder Beirat ist das Beteiligungsunternehmen in strategischen Fragen eng eingebunden. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Marktwert. Dieser wird bei einer erfolgreichen Beteiligung über dem ursprünglichen Kapitaleinsatz liegen. Sie müssen aber kein jährliches Festentgelt entrichten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rating

Ratings sind Zeugnisse, mit denen die Kreditwürdigkeit (Bonität) von möglichen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern benotet wird. Je besser Ihre Bonität ist, desto besser werden Ihre Konditionen wie beispielsweise niedrigere Zinsen bei der Kapitalbeschaffung sein. Es gibt interne Ratings, die Banken anhand ihrer eigenen Kriterien durchführen, und externe Ratings von international tätigen oder national operierenden Ratingagenturen. Ratings kosten Geld - wie viel, ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Die Kosten des Ratings setzen sich zusammen aus dem Preis des Ratings selbst und den Aufwendungen des Unternehmens während des Verfahrens. Ratings können im Wesentlichen zwei Vorteile bringen: Bessere Fremdfinanzierungskonditionen Ein Rating kann helfen, die Fremdfinanzierungskosten (gegenüber Banken, Lieferanten, Versicherungen, öffentlichen Förderinstitutionen) zu senken und/oder neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Möglicherweise finden Sie private Investorinnen und Investoren, die bei Vorlage eines guten Ratings Mittel zur Verfügung stellen. Aktien- und Anleihemärkte sind nicht nur für Großunternehmen eine interessante Finanzierungsquelle. Immer mehr Märkte öffnen sich für Unternehmen, die noch nicht zu den "Global Player" zählen. Ein Rating kann ein erster Schritt sein, sich auf die höheren Anforderungen an die Transparenz des Unternehmens auf diesen Märkten einzustellen. Verbesserung des Images des Unternehmens Ein Rating ist ein auffälliges Gütesiegel, das ohne die Analyse umfangreicher Unternehmensinformationen einen Eindruck von dem betreffenden Unternehmen verschafft. Außerdem zeigt jedes Unternehmen, das sich einem solchen externen und unabhängigen Beurteilungsverfahren unterzieht, Selbstbewusstsein. Das wirkt positiv auf den Kundenstamm, die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie die Beschäftigen. Vor allem beim Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen kann ein Rating den entscheidenden Unterschied gegenüber der Konkurrenz ausmachen: Wenn etwa ein Produzent einen hoch spezialisierten Zulieferer sucht, sind bei der Auswahl Unternehmen im Vorteil, die ihre finanzielle Verlässlichkeit und Beständigkeit durch ein Rating belegen können.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fremdkapital

Die klassische Art der Fremdfinanzierung sind Bankkredite. Diese erhalten Sie von Ihrer Hausbank. Hinweis: Neben den eigenen Krediten der Banken und Sparkassen gibt es auch verschiedene Förderkredite von Förderbanken wie der L-Bank in Baden-Württemberg oder der KfW Mittelstandsbank auf Bundesebene. Förderkredite haben oft lange Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre. Auch die Förderkredite erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Detaillierte Auskünfte erteilen die einzelnen Banken. Es gibt folgende Kreditformen: Investitionskredit zur Finanzierung von Grundstücken, Gebäuden, Baumaßnahmen, Anlagen, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeugen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmenskäufen Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von Aufstockungen des Warenlagers, Vorfinanzierungen von Aufträgen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Aufwendungen zur Markterschließung, Deckung von Umsatzausfällen und Verlusten Kontokorrentkredit Kreditrahmen für das Geschäftskonto für laufende Zahlungen Avalkredit Kreditrahmen für Bürgschaften, die die Hausbank zugunsten des Unternehmens übernimmt (z.B. Gewährleistungsbürgschaften; wird die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen, fließt bei einem Avalkredit kein Geld an das Unternehmen) Für Kredite brauchen Sie meist Sicherheiten, die das Risiko für das Kreditinstitut begrenzen. Sicherheiten sind Vermögensgegenstände (z.B. Sachen, Rechte, Forderungen), die Sie der Hausbank zeitlich befristet zur Verfügung stellen. Falls Sie die Zins- und Tilgungszahlungen nicht wie vereinbart leisten, kündigt die Hausbank die Kredite. Sie kann die Sicherheiten verwerten und ihren Ausfall mit dem erzielten Erlös decken. Formen der Besicherung sind: Verpfändung von Kapitalanlagen (Festgeld, Sparbuch, Wertpapiere, Aktien, Fonds), Bausparguthaben, Lebensversicherungen Grundschulden auf Immobilien Diese werden ins Grundbuch eingetragen. Sie sind nicht an einen bestimmten Kredit gebunden. Daher können Sie sie auch für andere Forderungen als Sicherheit nutzen. Bürgschaften von Dritten (Privatpersonen, Unternehmen) Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sicherungsübereignung von Maschinen, Fahrzeugen und Ähnlichem Die Maschinen gehört der Bank, Sie haben aber das Nutzungsrecht. Abtretung von Forderungen gegenüber Kundinnen und Kunden Sie geben Forderungen, die gegenüber Kundinnen und Kunden bestehen, als Sicherheit an die Bank ab. Das können die Forderung aus einem einzigen Auftrag (Großauftrag, der mit Kredit vorfinanziert wird) oder alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aller Kunden sein. Reichen die betrieblichen Sicherheiten nicht aus, müssen Sie Sicherheiten aus dem Privatvermögen stellen. Sie müssen die Bank in einem Finanzierungsgespräch davon überzeugen, dass Sie mit dem Unternehmen mittelfristig Geld verdienen werden. Banken möchten ein möglichst geringes Risiko eingehen. Je kredit- und vertrauenswürdiger Sie sind, desto größer ist die Chance, den Bankkredit in der gewünschten Höhe zu erhalten. Die Bank möchte wissen, mit wem sie es zu tun hat, auf welcher Grundlage die Geschäftsidee beruht, wozu ihr Geld verwendet werden soll und ob eine Rückzahlung im vereinbarten Zeitraum möglich erscheint. Eine sehr gute Voraussetzung ist die langjährige gute Beziehung zu der Hausbank. Dies sollte Sie nicht davon abhalten, auch Angebote anderer Banken zu prüfen. Das Bankgespräch sollte im Vorfeld der Gründung stattfinden, nicht erst wenn das Unternehmen dringend Geld braucht. Tipps zur Auswahl der Hausbank: Bestehende Bankbeziehungen sollten genutzt werden: Als erste Adresse empfiehlt sich die Bank oder Sparkasse, bei der bereits eine Kontoverbindung besteht. Da die finanzielle Situation dort bereits bekannt ist, erleichtert das den Einstieg in die Verhandlungen, außer das Girokonto ist ständig überzogen. Nicht jede Bank finanziert Unternehmen: Es gibt Institute, die sich ausschließlich auf das Privatkundengeschäft spezialisiert haben. Dort erhalten Existenzgründer grundsätzlich keine Kreditfinanzierung für ihr Unternehmen. Regionale Institute finanzieren die meisten Gründungen: Sehr viele Gründungen werden von den regionalen Instituten wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken finanziert. Sie haben dadurch viel Erfahrung mit Existenzgründungen. Sie kennen sich auch mit den örtlichen Verhältnissen gut aus. Diese wissen zum Beispiel auch aus eigener Erfahrung, welche Gründungen in ihrer Region in den letzten Jahren erfolgreich waren und welche nicht. Bankbeziehung langfristig ausrichten: Viele kleine Unternehmen sind „ein Leben lang“ mit ihrer Hausbank verbunden. Wenn diese die Bank wechseln wollen, muss dies bei der neuen Bank erklärt werden. Die Hausbank sammelt im Laufe der Zeit Daten über die Finanzierungsgewohnheiten, zum Beispiel ob Kredite pünktlich zurückgezahlt wurden oder wie stark der Kontokorrentkredit beansprucht wurde. Diese Informationen gehen in das Rating ein, das Grundlage für eine weitere Kreditvergabe ist. Ohne diese Informationen wird der betrachtete Unternehmer automatisch in eine höhere Risikoklasse eingeordnet. Nach branchenspezifischem Know-how der Bank fragen: Das ausgewählte Kreditinstitut sollte sich in dieser Branche und über den Finanzierungsbedarf auskennen. Es gibt Kreditinstitute, die sich auf eine bestimmte Zielgruppe spezialisiert haben, wie zum Beispiel die Ärzte- und Apothekerbank. Falls das Unternehmen zum Beispiel internationale Kunden hat und viel exportieren will, muss sich die Bank mit Auslandsfinanzierungen auskennen. Vergleichen von Leistungen und Konditionen: Sie sollten bei den Krediten immer die Leistungen und Konditionen bei verschiedenen Instituten vergleichen und rechtzeitig über Kreditkonditionen verhandeln. Tipps zur Vorbereitung eines Bankgesprächs: Entwicklung eines schlüssigen und realistischen Geschäftskonzepts ist der erste Schritt. Zeigen Sie auf, wie die Idee erfolgreich vermarktet werden kann. Schreiben Sie einen Businessplan! Vorbereitung weiterer Unterlagen: Lebenslauf, Zeugnisse, Liste über Sicherheiten, Nachweis über vorhandenes Eigenkapital etc. Suchen Sie vor dem Bankbesuch das Gespräch mit einem Gründungsberater. Gründungsberatungen gibt es bei Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, kommunalen Wirtschaftsförderern und verschiedenen Gründungsinitiativen. Bankangestellte überzeugt man (auch) mit Zahlen. Bereiten Sie eine Aufstellung des Kapitalbedarfs und eine Planung von Umsatz und Kosten (Rentabilitätsvorschau) vor (sollte Teil des Businessplans sein). Machen Sie eine Finanzierungsplanung des Unternehmens mit einigen Sicherheitsmargen. Dieser Planung sollten einmal optimistische Annahmen über die Geschäftsentwicklung und einmal pessimistische Zahlen zugrunde gelegt werden. Informieren Sie sich vor dem Gespräch über geeignete Förderkredite, um bei der Bank gezielt danach fragen zu können. Bitte denken Sie daran, dass bei Förderprogrammen unbedingt die angegebenen Fristen eingehalten werden müssen (zwischen Antrag und Auszahlung können mehrere Wochen vergehen). Wenden Sie sich an einen Fachmann für Unternehmensgründung. Der Kreditsachbearbeiter einer kleinen Bankfiliale ist in der Regel der falsche Ansprechpartner. Viele Banken und Sparkassen haben eigene Teams für Existenzgründungen eingerichtet. Verhandlungen sollten selbstbewusst, offen und ehrlich durchgeführt werden. Begründen Sie Ihr Vorhaben mit guten Sachargumenten. Rechnen Sie mit kritischen Fragen und reagieren Sie ruhig und gelassen. Vor dem Bankgespräch sollten keine Investitionen getätigt werden. Sehen Sie die Bank als langfristiger Partner des Unternehmens und pflegen Sie auch nach der Kreditvergabe enge Kontakte zu ihrer Bank. Die Bank sollte regelmäßig Informationen über aktuelle Entwicklungen in dem Unternehmen erhalten. Das Rechnungswesen sollte hierbei immer auf dem neusten Stand sein. Checklisten und Vorlagen für die Finanzplanung helfen Ihnen bei der Vorbereitung des Gesprächs. Finanzierungstipps Vereinbarung eines Kontokorrentkredites: Ein Kontokorrentkredit ist der Kreditrahmen für das Geschäftskonto, über das alle laufende Zahlungen abgewickelt werden. Der Kontokorrentkredit ist mit einem Überziehungskredit für ein privates Girokonto vergleichbar. Bankleute sprechen auch von einem Dispositionskredit oder von der Kontokorrentlinie. Zinsen müssen nur gezahlt werden, wenn der Kredit tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Der Kontokorrentkredit dient als kurzfristiges Finanzierungsmittel, nicht jedoch für Anlagegüter oder für langfristig gebundene Teile des Umlaufvermögens. Die Laufzeit des Kredits sollte an der Nutzungsdauer ausgerichtet werden: Die Kreditlaufzeit sollte so lange gewählt werden, wie in etwa die Investition genutzt werden soll. Also zum Beispiel 5 Jahre bei einer Maschine, 3 Jahre bei einer Geschäftseinrichtung oder bei Fahrzeugen, 10 Jahre und länger bei einer Immobilie. Bankleute sprechen von „fristenkongruenter Finanzierung“. Als Faustregel gilt: Lange im Unternehmen verbleibende Investitionen z. B. Geräte, Maschinen oder Firmenfahrzeuge sollten mit langfristigen Krediten finanziert werden. Betriebsmittel, Waren, etc., also Sachen, die nur kurzfristig im Betrieb bleiben, sollten mit mittelfristigen Krediten finanziert werden. Keine zu lange Laufzeit wählen: Gerade in der Anfangsphase kann es verlockend sein, eine lange Kreditlaufzeit zu wählen und so die Tilgungsraten niedrig zu halten. lmmerhin verbessern Sie so ihre Zahlungsfähigkeit. Aber eine langsame Tilgung verteuert Ihren Bankkredit. Erstens sind die Zinssätze für längere Laufzeiten etwas höher als für kurze Laufzeiten. Aber entscheidender ist, dass die Zinszahlung auf Basis einer wesentlich höheren Restschuld ausgerechnet wird. Keine Finanzierung von Investitionen über den Kontokorrent: Dies ist einer der häufigsten Fehler bei der Finanzierung. Und diese Art der Finanzierung ist teuer. Die Zinsen für den Kontokorrentkredit liegen deutlich über denen eines Investitionskredits.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Bundesweit geförderte Programme ergänzen dieses Förderangebot. Die Förderprogramme reichen von Darlehensprogrammen über Bürgschaften und Beteiligungen bis zur Bereitstellung von Wagniskapital und Innovationsförderprogrammen. Zudem gibt es zum Beispiel spezielle Förderangebote für Gründungsvorhaben im ländlichen Raum, Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder innovative, technologieorientierte Vorhaben. Zur optimalen Vorbereitung auf die Gründung fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg begleitende Beratungen in der Vorgründungsphase. In der auf die Gründung folgenden Existenzfestigungsphase können Sie weitere Beratungsprogramme des Bundes in Anspruch nehmen. Nutzen Sie auch die kostenlosen oder kostengünstigen Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsangebote der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern Hinweis: Bevor Sie für Ihr Vorhaben öffentliche Zuschüsse oder Finanzierungshilfen über Ihre Hausbank beantragen, kann ein Orientierungsgespräch hilfreich sein. Dabei können die Beraterinnen und Berater der Anlaufstellen Ihnen vorab Schwachstellen aufzeigen und wertvolle Hilfestellungen geben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Standortwahl

Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein. Für Handelsgeschäfte spielen beispielsweise die Lage oder die gute Infrastruktur wie Straßenanschluss oder Parkplätze eine große Rolle. Für technologieorientierte Gründungen sind Nähe zur möglichen Kundschaft oder auch ein Potenzial an hochqualifizierten Arbeitskräften im Einzugsgebiet wichtiger. Eines der wichtigsten Kriterien sind die Kosten. Sparen Sie am falschen Ende, kann Sie ein ungünstiger Standort aber viel Zeit und Mühe kosten. Daher ist es bereits in der Existenzgründungsphase sinnvoll, eine Standortanalyse durchzuführen. Überlegen Sie, welche Standortfaktoren für Ihr Geschäftsziel wichtig sind. Ohne genaue Markt- und Konsumkenntnisse ist es schwierig, die Standortfrage zu entscheiden. Vorab durchgeführte Marktforschungsmaßnahmen können Ihnen dabei helfen. Meist haben Sie mehrere Standorte zur Auswahl. Vergleichen Sie diese nach objektiven Kriterien miteinander. Tipp: Überlegen Sie, wie Sie Synergieeffekte nutzen können, beispielsweise über die Technologie- und Gründerzentren der Regionen und Kommunen. Die örtlichen Wirtschaftsförderer können Ihnen Auskunft darüber geben, ob ein solches Zentrum in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde besteht. Neben diesen Zentren können auch Wirtschaftsförderer der Kommunen, Makler, Hausverwaltungen oder Bauträger bei der Standortsuche helfen. Zudem können Unternehmen durch einen Verbund in Form eines Clusters einander stärken. Beziehen Sie folgende Standortfaktoren in Ihre Überlegungen mit ein: Lage Muss Ihr Standort zentral gelegen sein oder kann er am Rande oder völlig außerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Ballungszentrums liegen? Je unabhängiger Sie in der Ansiedlung Ihres Unternehmens sind, desto besser sind die Chancen, auf regional günstige Gegebenheiten reagieren zu können. Gute Verkehrsanbindung, niedrige Gewerbesteuer, kommunale Existenzgründer-Förderprogramme, günstige Grundstücke oder Gewerbemieten - diese Faktoren können Jungunternehmen den Start erleichtern. Grundstück Größe und Qualität der zukünftigen Geschäftsräume werden unter anderem durch die Höhe der Grundstückskosten, den Hebesatz der Gewerbesteuer, Entsorgungskosten, Energiepreise und Lärmschutzbestimmungen beeinflusst. Möglicherweise müssen Sie auch Sicherheitsauflagen und Unfallschutzvorkehrungen beachten. Prüfen Sie vorab, ob Sie das Betriebsgelände bei Bedarf erweitern können. Behördliche Auflagen Es gibt viele gewerbe- und baurechtliche Gesetze und Verordnungen. Erkundigen Sie sich daher bei der für Sie zuständigen Gemeinde (Baurechtsplanungsamt), wie das von Ihnen in Aussicht genommene Grundstück/Objekt/Mietobjekt im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Liegt der zukünftige Standort in einem Gewerbe- oder Industriegebiet, steht einer Ansiedlung aufgrund baurechtlicher Bestimmungen meist nichts entgegen. Liegt der geplante Standort hingegen in einem Wohn- oder Mischgebiet, sollten Sie das Ansiedlungsvorhaben genau prüfen. Kundennähe Beliefern Sie Ihre Kundschaft oder kommen die Kundinnen und Kunden zu Ihnen? Sind Sie auf Laufkundschaft angewiesen? Konkurrenz Spielt die örtliche Konkurrenz für Ihr Geschäftsvorhaben eine Rolle? Und wenn ja, wie stark ist sie? Verkehrsanbindung Können Kundschaft, Lieferanten sowie Beschäftigte problemlos zu Ihnen kommen? Benötigen Sie eine Flugzeug-, Bahn- und/oder Autobahnanbindung? Sind genügend Parkplätze vorhanden? Versorgung Wie ist die Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Energie? Arbeitskräfte Finden Sie in der Nähe geeignetes Personal? Ist der Standort für Fach- und Führungskräfte, die Sie von auswärts anwerben müssen, attraktiv? Wie ist das kulturelle Angebot und wie hoch ist der Freizeitwert des Standortes? Kosten Wie hoch sind die Kosten für den Erwerb, die Mieten und Nebenkosten, beispielsweise für die Ausstattung, Anbindung, behördlichen Auflagen? Gibt es öffentliche Fördermittel? Technologie- und Gründerzentren Technologie- und Gründerzentren bieten viele Infrastrukturvorteile. Gibt es solche Zentren an dem gewünschten Standort? Besteht die Möglichkeit, sich dort niederzulassen? Information Welche öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen sind vorhanden? Gibt es Hochschulen, mit denen sich ein Informationsaustausch oder andere Formen der Zusammenarbeit anbieten? Tipp: Die Wirtschaftsförderer der Land- und Stadtkreise sowie die regionalen und kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaften vor Ort können Sie bei der Standortsuche unterstützen. Sie helfen auch bei der Suche nach maßgeblichen Ansprechpersonen in den Wirtschaftsfördereinrichtungen und in der Verwaltung. Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg haben ein Standort- und Firmeninformationssystem erstellt, mit dem Sie aktuelle Angebote an Gewerbeflächen finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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