Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 23. April 2021 Nummer 16 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt blüht auf! – Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt Der Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt möchte Anreize schaffen, um die Artenvielfalt der Tie- re und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. Dies ist Grundlage für eine intakte Umwelt und unser Leben. Durch gezieltes Wirken im eigenen Garten werden positive Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet. Ins Leben gerufen und durchgeführt wird der Wettbewerb von den vier Studierenden: Emma, Marius, Sara und Robert. Im Rahmen ihres Studiengangs Umweltbildung an der PH Weingarten integrieren Sie den Wett- bewerb in ihre Projektarbeit. Sie möchten zeigen, dass ein naturnaher Garten mit seinen blühenden Pflanzen, summenden Insekten und zwitschernden Vögeln nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen erfreut. Alle Baindterinnen und Baindter sind eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen. Über die Homepage der Projektgruppe „Baindt blüht auf“, die Sie über den Link https://www.baindtbluehtauf.de/ erreichen und auf der zweiten Seite im Amtsblatt finden Sie alle Informationen zur Teilnahme sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein naturnahes Gärtnern. Die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs erhalten tolle Preise. © Le nn ar t B en di xe n Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Baindt blüht auf! – Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt Willkommen beim Fotowettbewerb „Baindt blüht auf!“ Helfen Sie mit, die Artenvielfalt in Baindt zu stärken und Ihre Gärten zu einer Oase zu machen, in der sich verschiedenste Tierarten ansiedeln können. Der Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt möchte Anreize schaffen, um die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu er- halten und zu stärken. Dies ist Grundlage für eine intakte Umwelt und unser Leben. Durch gezieltes Wirken im eigenen Garten werden positive Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet. Ab jetzt ist die Zeit zu gestalten, anzupflanzen und zu säen. Inspirieren Sie andere, knipsen Sie ein Foto und zeigen Sie Ihre naturnah gestalteten Gärten. Wir wollen zeigen, dass ein naturnaher Garten mit seinen blühenden Pflanzen, summenden Insekten und zwitschernden Vögeln nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen erfreut. Wilde Ecken im Garten sind wichtig und gehören zu einem artenreichen Garten dazu. Ein naturnaher Garten muss kein verwilderter Ort sein. Es geht vielmehr um den Einsatz geeigneter Pflanzen und darum, eine Balance zu finden, in der sich auch der Mensch wohlfühlen und Zeit in seinem artenreichen Garten verbringen kann. Ab jetzt haben Sie bis zum 30.09.21 Zeit, Ihren Garten durch unterschiedliche Elemente naturnah zu gestalten und ein Foto zu knipsen. Anschließend können Sie abstimmen. Die Abstimmung für den Publikumsliebling erfolgt vom 01.10.21 bis zum 15.10.2021 per E-Mail. Ablauf des Wettbewerbs: Per Mail können Sie Ihre Bilder Ihres bereits naturnahen, oder gerade im Umbau befindlichen Gartens, zusam- men mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift an folgende Email-Adresse versenden: baindtbluehtauf@gmx.de . Wir freuen uns, wenn Sie dazu schreiben, welche Maßnahmen Sie getroffen haben, um Ihren Garten naturnah zu gestalten und/oder was Ihnen an Ihrem Garten am besten gefällt. Ihre Anschrift benötigen wir, um Ihnen die Preise zu übergeben/zu schicken. Nach Erhalt der Bilder per Mail, werden wir diese auf unsere Website https://www.baindtbluehtauf.de/ hochladen. Das erfolgt anonymisiert, es tauchen also auf der Website keine Namen und Adressen auf. Um jedoch später ein Ab- stimmen zu ermöglichen, werden wir den Gärten Nummern zuordnen. Hier sind Sie gefragt. Vom 01.10 bis zum 15.10. können Sie uns per Mail unter dem Betreff „Publikumsliebling“ Ihren Favoriten (die Nummer des Gartens) nennen. In welchen Kategorien werden Preise vergeben? In der ersten Kategorie werden die Gewinnergärten durch die Fachjury bestimmt. Diese schaut alle Einsendungen durch und kürt dann die Top 5. Die Fach-Jury wird aus Frau Prof. Dr. Benkowitz, Fach Biologie PH Weingarten, Frau Bürgermeisterin Simone Rürup, Herrn Bentele von der Bentele Forst- & Gartentechnik GmbH und einem Vertreter des LEV (Landschaftserhaltungsverband Ravensburg) bestehen. Die zweite Kategorie ist die des Publikumslieblings: Der Garten mit den meisten Stimmen der Bürgerinnen und Bürger Baindts erhält einen Sonderpreis. Damit hier alle einen einheitlichen Maßstab zum Bewerten haben, wer- den wir im Vorfeld eine Liste mit Kriterien für naturnahe Gärten bereitstellen. Kategorie 1: 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere (alt. Gutschein im Wert von 200 €) - Bentele Forst- und Gartentechnik 2. Preis = Solitär-Obstbaum (alt. Gutschein im Wert von 100 €) - Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee 3.-4. Preis = Nistkästen - LEV (Landschaftserhaltungsverband) 5. Preis = Überraschungskorb Kategorie 2: Sonderpreis = 100 € Gutschein für AllgäuStauden Über unsere Website stellen wir zahlreiche hilfreiche Tipps und Tricks zum naturnahen Gärt- nern bereit und werden die schönen Baindter Gärten präsentieren. Unsere Website erreichen Sie über den abgebildeten QR Code oder folgenden Link: https://www.baindtbluehtauf.de/. Sie sind unsicher, welche heimischen Pflanzen Sie wählen können oder fragen sich, mit welchen kleinen Schritten Sie etwas verändern können? Schauen Sie gerne auf unserer Website vorbei. Dort finden Sie auch geeignete Bezugsquellen für verschiedene Pflanzen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns per Mail schreiben. . Wir wünschen Ihnen viel Spaß im Garten und freuen uns auf Ihre Einsendungen. Ihr Team von Baindt blüht auf! Emma, Marius, Sara und Robert, Studierende der Umweltbildung, PH Weingarten. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 27.04.2021 von 16:00 Uhr -18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wur- de, findet das Fest voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürger- bus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwald- brücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder auf- gebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten, sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: Ab 14.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Informationen sind der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie zu entnehmen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Donnerstag: Ab 8.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.herrmann-rv.de/corona-schnelltest. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Per- sonen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erst- malig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jäh- rigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt an- geschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impf- termin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jäh- rigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Pati- enten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Ak- teure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Ver- anstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpa- ckungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbei- ten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher- heit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD in- genieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsen- gagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzent- wicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden-Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmen- konzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsen- gagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungsprä- sidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein ers- ter Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/Potenzial, Verkehrs- sicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzu- reichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlich- keit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dring- lichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig um- gesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maß- nahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussicht- lich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Ab- schnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Rad- schnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Quali- tätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaft- lichkeit nachgewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden-Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Fried- richshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnell- verbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch be- willigt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und dis- kutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nut- zen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf die- se Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremi- enbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Rad- schnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen wer- den. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Ab- schnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vor- rangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremi- en der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hin- sichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Unter- suchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräum- lichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung er- folgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online-Plattform infor- miert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgese- hen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnitts- bildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betrof- fenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Rea- lisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Pro- jekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bühl“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebau- ungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Bauge- setzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglich- keit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine früh- zeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplange- biets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkrege- nereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbei- tung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abflie- ßen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleit- planung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Be- bauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegan- gen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine hö- here Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilien- haus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiede- ner Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrecht- liches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in die- ser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städte- baulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entspre- chend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheide- ne Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser aus- getauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswoh- nungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Ent- wurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftli- chen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche unterge- bracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbege- biet Mehlis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74 m lang werden. Wunsch der Fir- ma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmen- fahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, so- wie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufver- trages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefor- dert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50 m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100 m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplan- te Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100 m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erfor- derlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwal- tungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemein- defeuerwehr -Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kosten- ersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufga- ben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kos- tenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsät- zen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstat- tungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entspre- chend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VO- KeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sät- zen nach der VOKeFw wie folgt: Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostener- satz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Ge- meinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Perso- nalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemein- defeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Ein- satz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehr- gesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leis- tungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und un- terhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsät- ze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeit- aufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschä- digt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrent- schädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrent- schädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkula- tion der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Muster- satzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Ver- tretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abge- stimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversamm- lungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alter- nativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zu- künftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung not- wendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlas- sung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzab- teilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom- mandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erho- ben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten ge- genüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Presse- sprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsver- zeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Wei- teres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kom- mandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, ab- gestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufas- sung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuer- wehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstat- tungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbe- richt die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Er- hebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- maßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchge- führt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage ei- nes Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanz- prüfung für die Jahre 2016-2019 wurde auch die Gemein- de Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutz- rechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko-Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erfor- derlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst wer- den). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die da- durch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeinde- eigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt wei- terhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grund- stücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flä- chen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungs- betrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstat- tungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Aus- gleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrund- stücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuord- nung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Ein- griffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Ver- teilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs-maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durch- führung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspfle- ge für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städ- ten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städte- bauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwal- tungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesonde- re bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleich- zeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorge- sehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Kon- sens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städte- bauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Be- bauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Ver- tragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Bau- gesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule - Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule - Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule - Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule - Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt- und Neubau, sowie Klosterwiesenschule - Gebäude blau) werden vorüberge- hend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentli- cher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorge- nommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen ge- sandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abge- geben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Leh- rerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Ge- bäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Da- rüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schüler- beförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Be- förderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kin- dergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kir- chengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmel- den, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schul kinder Anzahl Kindergarten kinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemein- de für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. (siehe Tabelle unten) Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen mög- lich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kin- der bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwor- tung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Be- förderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach er- streckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schü- lerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternati- ve Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kom- mende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeinde- eigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9-Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf um- weltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schul- jahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Scha- chen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 - fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 - 4 168 8 2 6 - 8 Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltungskosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu ge- stalten, da überwiegend in den Jahren 2012 - 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläu- fig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergarten- kinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schü- lerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen wer- den diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunter- nehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförde- rung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt - Sulpach, Baindt - Schachen zur Klos- terwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr er- geben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerin- nen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Orts- teilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten - den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirt- schaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beför- derung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2, Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahr- zeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Bal- kenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflä- chen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugaus- schusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitar- beiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regen- rückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der We- geunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pfle- ge der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 - 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug so- wie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugaus- schusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines An- gebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach ei- nem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: - Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; - Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Ver waltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzu- nehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf ange- boten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Net- topreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahr- zeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E-Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermög- lichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gege- ben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten-ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorla- gen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu be- raten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 24. April/Sonntag, 25. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. April Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 25. April Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen am 28.04.2021! Am 28.04.2021 werden mit der Leerung der Biotonnen in Baindt auch Beutel mit neuen Filtermatten an die be- reitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zuständige Müllunternehmen die vollständige Ausliefe- rungnachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nachliefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filtermatten auch eine Betriebsanleitung für den rich- tigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in die- sem Zusammenhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hör- bar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wech- sel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filtermatten funktioniert, kann unter www. rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans-Otto Liebhart feierte am 19.04.2021 seinen 80. Geburtstag und Frau Maria Villani feierte Ihren 80. Geburtstag am 21.04.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Veranstaltungskalender April 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Rückblick über das vergangene Co- rona-Jahr Auf einmal war es hier ganz still und leer! Kein Lachen war zu hören, keine Tränen zum Trocknen und auch die Bilderbücher blieben zu. Von einem Tag auf den Anderen, Mitte März 2020, musste der Kindergarten für alle Kinder geschlossen werden, außer für vereinzelte Notbetreuungskinder. Das war ein großer Schock für jeden von uns. Für die Eltern, die nun ihre Kinder den ganzen Tag zu Hause betreuen mussten und viele sogar nebenbei noch im Homeoffice gearbeitet haben, für die Kinder, die nun aus ihrem geregelten Alltag gerissen wurden und nicht mehr jeden Tag ihre Freunde sahen und auch für die pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten, die plötzlich nicht mehr ihrer geregelten Arbeit nach gehen konnten. Während die Kinder ihre Zeit zu Hause verbracht haben, haben wir Hygienepläne erstellt, im Homeoffice Abläu- fe und Prozesse durch- und ausgearbeitet, und sonstige anfallenden Arbeiten erledigt, wie Spielsachen waschen, Kostüme für die Fasnet nähen, als auch Räume kom- plett umgestaltet und Materialien aussortiert. Zusätzlich wurden für die Eltern und Kinder jede Woche E-Mails mit Anregungen abgeschickt, diese beinhalteten Bastelideen, Rezepte, Experimente und vieles mehr. An besonderen Tagen, wie zum Beispiel Muttertag oder Vatertag haben wir den Kindern Bastelmaterialien ausgefahren, damit sie ihren Eltern etwas Schönes Basteln konnten. Im Sommer gab es sogar für jedes Kind einen Eisgutschein von uns. In dieser Zeit haben wir unsere Berufung sehr vermisst, das Singen, Lachen und Basteln mit den Kindern, uns in Projekte vertiefen und die Kinder in ihrem Alltag beglei- ten. Mit ihnen neugierig sein, auf Entdeckungstour gehen, Neues entdecken und vieles mehr. Drei Monate später, im Juni 2020, durften wieder alle Kinder in den Kindergarten. Aber es war nicht mehr so, wie es einmal war. Unsere ausgearbeiteten Hygienepläne mussten nun mit den vielen Kindern umgesetzt werden und wir waren sehr überrascht, wie schnell die Kinder die neuen Regeln verinnerlicht haben. Die einzelnen Gruppen durften sich nicht mehr mischen, nach dem Ankommen musste jedes Kind zum Händewaschen, jede Gruppe hat- te ihre eigenen Waschbecken und Klos, welche mit den Gruppenfarben gekennzeichnet waren und sogar der Garten wurde mit Absperrband in drei Teile getrennt. Es waren große Veränderungen, doch wir versuchten trotz dieser Umstände den Kindern so viel Normalität wie mög- lich zu bieten. Mittlerweile sind wir im neuen Jahr angekommen, es ist nun über ein Jahr her, dass der Kindergarten seine Tü- ren zugemacht hat und leider war es nicht das letzte Mal gewesen. Wir haben uns mehr oder weniger an die Um- stände gewöhnt, auch wenn es uns allen oft schwer ge- fallen ist. Wir haben Hoffnung und Zuversicht, dies ist das, woran wir in Krisenzeiten festhalten, woraus wir wieder Kraft schöpfen. Abstand hält man automatisch, gearbei- tet wird nun mit einer Maske, mehrmals am Tag werden alle Tische, Schalter und die Klingel geputzt und zwei Mal in der Woche wird das Personal mit einem Schnelltest auf den Corona-Virus getestet. Wenn diese Maßnahmen uns immer ein Stückchen mehr zu unserem Alltag ohne Abstand und ohne Maske führen, dann machen wir das gerne. Denn unsere Zuversicht und Hoffnung auf Nor- malität kommt nicht von irgendwo her, sie kommt von den Eltern die uns Gut zusprechen, sie kommt von den Kindern, die mit ihrer Freude und ihrem Lachen unsere Gedanken wieder auf das wesentliche im Leben lenken und den vielen Kolleginnen und Kollegen, die einen Auf- bauen und Motivieren, denn nur wenn wir zusammenhal- ten schaffen wir es durch diese Zeit. Kindergarten St. Martin Bachputzede im Frühjahr Im April 2021 zogen wir wieder los um für Reinheit in unserer Umwelt zu sor- gen. Die Kindergartenkinder machten sich auf in Richtung Sulzmoosbach, auch Bampfen genannt, für welchen wir seit vielen Jahren die Bachpatenschaft übernommen haben. Alle waren sehr aufmerksam und sammelten alles ein was nicht in die Natur gehört. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wir durften miterleben, wie erstaunt einige Kinder darü- ber waren, welch abstruse Gegenstände in unserem Wald und am Bampfen zu finden waren: „Was hat denn Alufo- lie in der Wiese zu suchen?!“, wunderten sich die Kinder. Letztlich waren zwei Müllsäcke gefüllt mit Glasflaschen, Alufolie, Papierresten, Zigarettenstummeln und Scherben. Dank so vieler fleißiger Helfer, erstrahlt unser Wald nun wieder in seiner Anmut. Auch die Kleinsten wollten dazu beitragen, unsere Um- gebung rund um den Kindergarten von Unreinheiten zu befreien. Sie machten sich ebenfalls auf den Weg, be- stückt mit einer Mülltüte. Es waren einige bizarre Gegen- stände zu finden,- von Plastiktüten, über Flaschen, bis hin zu Bierdeckeln. Alle Kinder können sehr stolz auf sich sein, ihren Teil zum Schutz der Umwelt und der Tiere beigetragen zu haben! Waldorfkindergarten Den Osterhasen im Schnee... ... suchten am Montag nach den Osterfe- rien die Kinder des Baindter Waldorfkin- dergartens zunächst vergeblich. Es ließen sich einfach keine Osternester im schnee- bedeckten Garten entdecken, noch nicht einmal die kleinsten Pfotenspuren hatte er im frischen Weiß hinterlassen. Wie konnte das denn sein, wo doch an die- sem Tag das Osterfest gemeinsam gefeiert wurde? Den ganzen Vormittag hatten Groß und Klein eifrig ge- backen, geschmückt, gesungen und sich dann beim ge- meinsamen Frühstück an den zubereiteten Leckereien gütlich getan, bevor sie sich in den Garten auf die Suche begaben. Vielleicht war es dem langohrigen Gesellen einfach doch zu kalt und nass geworden oder vielleicht hatte ihn ja auch der süße Duft des selbstgebackenen Osterbrots ins Haus gelockt. Wer kann das schon wissen? Denn gerade als sich alle wieder gemütlich im Kreis ver- sammelt hatten, um einer Geschichte zu lauschen und sich zu verabschieden, da war plötzlich ein ungewöhnli- ches Glitzern in allerlei Ecken des Raumes zu erhaschen. So machte sich ein jedes Kind nun doch noch einmal auf die Suche ... und tatsächlich, ob im Puppenwagen, hinter Bildern, zwischen Spielsachen und Geschirr, ja sogar im Badezimmer, wirklich überall fanden sich kleine Oster- nestchen mit bunt verzierten süßen Keksen darinnen. Es wäre ja auch zu seltsam gewesen, wenn der Osterhase den Weg zu den Kindern nicht gefunden hätte. Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule 2. virtuelle Jahreshauptversamm- lung des Fördervereins Klosterwie- senschule e.V. Baindt Jetzt waren wir es ja schon gewohnt: Auch diese Hauptversammlung fand im virtuellen Raum statt und dem Pro- tokoll nach konnten auch alle Agenda-Punkte besprochen werden. So kurz war eine Hauptversammlung jedoch noch nie: Auch wenn wir uns per Video gegenseitig se- hen konnten, beschränkten sich die Redebeiträge doch auf die Agenda und waren effektiv und effizient gehalten. Es fanden im Jahr 2020 verständlicherweise kaum Ak- tivitäten des Fördervereins statt, obwohl dies das Jubi- läumsjahr war. Auch Anträge von Lehrern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten gab es nicht. Nach dem ersten Lockdown nach den Pfingstferien 2020 be- grüßte der Förderverein als kleine Aufmerksamkeit alle SchülerInnen mit einer Geschenktüte, in der ein Spring- seil enthalten war. Diese Geste kam bei allen sehr gut an. Und im Jahr 2020 konnte der Frühlingsbasar noch kurz vor dem Lockdown stattfinden und demnach noch Ein- nahmen aus der Bewirtung erlangt werden. Die Jah- res-Mitgliedsbeiträge wurden dann im letzten Jahr statt im April erst im Juni eingezogen, um nicht während der ersten Schulschließung gefühlt Beiträge für die Betreuung einziehen zu müssen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Der Förderverein hat im Jahr 2020 wieder einige neue Mitglieder hinzugewonnen: 20 Kündigungen von Schul- abgängern stehen 27 Neuanmeldungen gegenüber, so dass der Verein derzeit 210 Mitglieder hat. Da es in diesen außergewöhnlichen Zeiten schwierig ist, neue aktive Mitglieder für den Verein zu gewinnen, stellen sich Frau Barleben und Frau Escher dankenswerterweise noch für ein weitere Jahr als Kassenprüferinnen zur Verfügung. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitzende: Frau Mischkowski (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Barleben (Wiederwahl) Frau Escher (Wiederwahl in Abwesenheit) 1. Beisitzer: Frau Hirschmann (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Hummel (Wiederwahl) 5. Beisitzer: Frau Schramm (Wiederwahl in Abwesenheit) Auch wenn die Hauptversammlung dem Protokoll nach virtuell gut funktioniert, hoffen doch alle Fördervereinsmit- glieder, dass es im nächsten Jahr wieder informelle Pau- sengespräche bei einem Treffen in Präsenz geben wird! Für den Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Testpflicht für Unternehmen kommt DRK Kreisverband Ravensburg e.V. bietet Antigen- Schnelltest Schulungen auf SARS-CoV-2 an Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab 19. April verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundes- kabinett beschlossen. So sollen alle Beschäftigen die Möglichkeit haben grund- sätzlich mindestens 1-mal pro Woche ein Schnelltest zu ma- chen. Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müs- sen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Antigen-Schnelltests (PoC-Test) dienen der präventiven Testung von Personen ohne Symptome. Das Testergeb- nis liegt innerhalb von 15 Minuten vor und ist nur eine Momentaufnahme. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet Schnelltest Schulungen an Gerhard Krayss, Geschäftsführer des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., stellt klar, dass man nur mit einer ent- sprechenden Schulung die Schnelltests anwenden darf: „Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die- se regelt, dass Medizinprodukte, wie der Antigen-Schnell- test, nur von Personen angewendet werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung besitzen. Diese Befä- higung erhalten die Teilnehmer in unseren Schulungen.“ Die Teilnehmer erfahren die anzuwenden Rechtsgrundla- gen, wie man mit seiner persönlichen Schutzausrüstung umgeht und üben selbstverständlich den Umgang mit Anti- gen-Schnelltests. Geschulte Personen sind dann berechtigt andere Personen, z.B. im eigenen Unternehmen zu testen. Infos und Termine: Mehr Informationen für die Antigen-Schnelltests Schulun- gen auf SARS-CoV-2 finden Sie auf unserer Homepage https://www.drk-rv.de/sonderseiten/ schnelltest-einweisung.html Termine können über diesen Link direkt über die Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gebucht werden. Luca-App - Das DRK appt mit! Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt und nutzt im Sinne der digitalen Selbstbestimmung ab sofort die Luca App und stellt das Angebot für alle Teilnehmen- den an Erste-Hilfe-Kursen, DRK-Dienstabenden der Eh- renamtlichen oder sonstigen Veranstaltungen, welche vor Ort in Präsenz stattfinden, zur Verfügung. Alle Teilnehmer können sich diese App kostenlos auf ihr Smartphone laden und den QR-Code, welcher sich vor jedem Seminarraum befindet, beim Betreten und beim Verlassen scannen. Eine Verpflichtung zur Nutzung gibt es natürlich nicht. Die Check-in-App Luca kann eine erhebliche Arbeits- erleichterung für das Gesundheitsamt zur Kontaktver- folgung bei Infektionsketten darstellen, da dadurch, bei einem positiven Coronafall, alle Daten der Teilnehmer verschlüsselt vorliegen und diese direkt informiert werden können. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier: https://www.luca-app.de/faq/ In Kürze wird es auch für die Corona-Warn-App ein Up- date geben, welches ebenfalls QR-Codes erstellen und verarbeiten lässt. Auch wenn das Feature zunächst sehr ähnlich zur Luca-App klingt: die Funktionsweise ist gänz- lich unterschiedlich. Zwar scannt der Nutzer bei beiden Anwendungen einen QR-Code, das war es dann aber auch schon fast mit Gemeinsamkeiten. Für die Corona-Warn-App 2.0 gilt aber: das örtliche Ge- sundheitsamt erhält aus Datenschutzgründen nicht au- tomatisiert Namen oder Kontaktdaten übermittelt. Und auch der Ladenbesitzer weiß nicht, wer sein Geschäft zuvor besucht hat. Anders arbeitet die Luca-App: Hier müssen zwingend Name, Adresse und Kontaktdaten hinterlegt werden. Beim Check-in werden diese entweder auf dem Endgerät des Geschäftsinhabers oder aber auf einem Server gespei- chert. Im Falle einer infizierten Person kann das Gesund- heitsamt dort vollständig auf die Daten zugreifen und so alle Betroffenen schnellstmöglich benachrichtigen. Kurz gefasst bedeutet das, dass die Corona-Warn-App beim Punkt Datenschutz zwar deutlich besser abschnei- det, jedoch nur innerhalb des eigenen Systems funkti- oniert. Wird beispielsweise ein App-Nutzer positiv ge- testet, kann dieser zwar alle anderen eingecheckten Corona-Warn-App-Nutzer benachrichtigen, Kunden, die jedoch analog ein Formular vor Ort ausgefüllt haben, werden so nicht informiert. Die Luca-App hingegen digitalisiert genau dieses Formu- lar und macht es sowohl für Veranstalter wie dem DRK, Gastronomiebetreiber und Ladenbesitzer einfacher. An- gebundene Gesundheitsämter profitieren von einer auto- matisierten Datenübermittlung und können so schneller Kontaktpersonen benachrichtigen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 1 . D 2. 3. 4. Energieverbrauchskennzeichnung Klarheit ohne „+“-Klassen Tipps zum Energie und Ressourcen sparen: Kaufen Sie besonders energieef- fiziente und bedarfsgerechte Pro- Um die Energielabels von Haushalts- geräten wieder verständlicher zu ma- chen und künftig den Weg für energie- sparsamere Produkte zu ebnen, werden die bisherigen Klassen A+++, A++, A+ bis D jetzt wieder ersetzt durch die ur- sprüngliche Skala von A (gering- ster Energieverbrauch) bis G (Energieschleuder). ie Verwirrung war perfekt: Während man sich beim Kauf eines Kühlschranks mit der Energieverbrauchsklasse A am besten beraten glaubte, tauchten plötzlich auch Label mit A+, A++ und schließlich sogar A+++ auf. Das bloße A war plötzlich zum Energiever- schwender deklassiert – von den noch schlech- teren Klassen B, C oder D ganz zu schweigen. Damit ist jetzt Schluss. Die Einordnung für den Verbrauch eines Produkts, im Fachjargon „Energieeffizienz“ genannt, beschränkt sich wieder auf A (ge- ringster Verbrauch, höchste Effizienz) bis G (höchster Verbrauch, geringste Effizienz). Da sich die Effizienz von Produkten seit Jahren immer weiter verbessert hat, der Stromver- brauch von Geräten also immer geringer wurde, ist das Energielabel Opfer seines eige- nen Erfolgs geworden ist: Es gab immer mehr Produkte in den Spitzen- bzw. „+“-Klassen, während unter A, B oder C kaum noch was ange- boten wurde. Um- fragen ergaben, dass der Un- terschied zwi- schen A++ und A+++ nicht so offensichtlich ist und eine Ska- la von A bis G eher dazu führt, sich für energiesparsamere Pro- dukte zu entscheiden. Bei Einführung des neuen Energielabels sol- len die Klasse A und bei manchen Produkt- gruppen auch die Klasse B noch leer bleiben. Das heißt, es dürfen noch keine Geschirrspü- ler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- schränke und Fernseher auf dem Markt sein, die die Anforderungen der besten Klassen bereits erfüllen. Damit soll den Herstellern ein stärkerer Anreiz zur Entwicklung noch effizienterer (also sparsamerer) Geräte ge- geben werden. Im September 2021 wird das neue Energielabel auch für Lichtquellen gel- ten. Weitere Produktgruppen werden folgen. Die EU-Kommission rechnet regelmä- ßig die Einsparungen aus, die sich aus den Ökodesign-Vorschriften und Effizienzklas- sen ergeben. Bis 2020 wurden damit 1 750 Terawattstunden per annum eingespart – was dem jährlichen Verbrauch von Italien entspricht. Europäische Haushalte sollen damit im Schnitt 285 Euro pro Jahr an En- ergiekosten eingespart haben. Am Beispiel der Lichtquellen lässt sich zei- gen, welche Vorteile die Ökodesign-Richtli- nie einbringt: Sie fordert eine Mindesteffizi- enz. Die konnte eine Glühbirne nicht mehr erzielen, da sie das Gros des eingesetzten Stroms in Wärme umwandelte; die Effizienz war zu gering. Bei Halogenlampen ist das ähnlich, wenn auch weniger stark. Viel bes- ser sind da Energiesparlampen, die aber an Bedeutung verloren haben. Gewonnen ha- ben dagegen LED-Lampen, die immer effi- zienter und vielfältiger werden. Dort, wo sie Glühlampen ersetzen, ließ sich der Strom- verbrauch bis zu 85 Prozent verringern. (tb) Die Broschüre (14 S.) über Ökodesign & Energielabel steht bereit unter: https://www.umweltbundesamt. de/publikationen/oekodesign-energielabel dukte. Die Energielabel erleichtern die Kaufentscheidung für besonders spar- same und umweltverträgliche Produkte. Achten Sie darauf, dass mit der Geräte- größe bei gleicher Energieeffizienzklasse auch der jährliche Verbrauch steigt. Wäh- len Sie daher Geräte nicht größer als nötig aus. Bedenken Sie auch, dass der Energie- verbrauch mit der Anzahl an Geräten im Haushalt steigt. Beide Phänomene sind als „Rebound-Effekt“ bekannt, der bedeutet: Trotz besserer Energieeffizienz der Einzel- geräte sinkt der Stromverbrauch der pri- vaten Haushalte insgesamt leider nicht. Nutzen Sie Produkte umweltver- träglich und lange. Mit immer effi- zienteren Geräten am Markt ist Ihr Verhal- ten immer wichtiger geworden: Wählen Sie eine möglichst niedrige Waschtem- peratur; befüllen Sie Wasch- und Spül- maschine vollständig; schalten Sie Licht- quellen aus, wo sie nicht benötigt werden; wählen Sie eine möglichst niedrige Raum- temperatur; schalten Sie Heizquellen aus, wenn niemand da oder das Fenster geöff- net ist; nutzen Sie Geräte bis an ihr tech- nisches Lebensende. Doch wenn ein neues Gerät gegenüber dem Altgerät mehr Ener- gie spart als für seine Herstellung benötigt wird, kann es durchaus sinnvoll sein, auch funktionsfähige Altgeräte auszutauschen. Tragen Sie aktiv zu einer langen Produktlebensdauer bei. Durch neue Ökodesign-Anforderungen wird es künftig einfacher, Geräte zu reparieren oder reparieren zu lassen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hilft das nicht nur der Umwelt, sondern setzt auch ein Signal in Richtung Herstel- ler, Handel und Gesellschaft, Geräte repa- rierbar zu gestalten und gute Rahmenbe- dingungen für die Reparatur zu schaffen. Benötigt man ein Gerät nicht mehr, dann kann man es verschenken oder verkaufen und so weiter in Verwendung bringen. Entsorgen Sie Ihre Geräte rich- tig. Die Wiederverwendung und ein möglichst hochwertiges Recycling tra- gen zur Verringerung von Umweltauswir- kungen und zur Ressourceneinsparung bei. Elektro- und Elektronikgeräte sollten Sie daher am Ende ihrer Lebensdauer zu- rück zum Handel, zu einem Wertstoffhof oder einer anderen offiziellen Sammelstel- le Ihrer Kommune bringen. von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : M ed ia pa rts /A do be St oc k Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Photovoltaik lohnt sich im Landkreis Ravensburg! Informationsveranstaltung für angehende Stromer- zeuger am 26.04.2021 Die Region Bodensee-Oberschwaben verfügt dank 1.700 Sonnenstunden im Jahr über optimale Voraussetzungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Gerade der Eigenver- brauch der erzeugten Solarenergie führt zu mehr Unab- hängigkeit von Stromanbietern und damit verbundenen Preisschwankungen. Der Landkreis Ravensburg will So- larlandkreis Nummer 1 werden und hat das notwendige Potenzial dafür. „Bisher sind erst rund 15% der Dächer im Landkreis belegt, etwa 142.700 Dächer wären insgesamt für die Sonnenstromerzeugung geeignet“, erklärt Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg. An geeigneten Dächern und an Sonnenstunden fehlt es im Landkreis Ravensburg nicht. Ob sich Ihr Dach grundsätzlich für die Stromerzeugung eignet, können Sie im Solaratlas des Landkreises Ravens- burg mit nur wenigen Klicks herausfinden: www.rv.de/ solaratlas. Sie überlegen sich eine PV-Anlage zuzulegen und möch- ten sich zunächst herstellerneutral über gesetzliche Rah- menbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren? Dann besuchen Sie die Online-Informationsveranstaltung des Landkreises Ravensburg und der Energieagentur Ra- vensburg am Montag, 26.04.2021 von 18:30 - 20:00 Uhr. Anmeldungen bitte per E-Mail an k.dold@rv.de. eCarsharing mit Ökostrom TWS und E-WALD starten neue Mobilitätslösung für das Schussental - einfach registrieren und bei Bedarf buchen - Ergänzung zu Rad, Bus und Bahn Der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität steigt. Doch wenn das Ziel etwas weiter weg ist oder der Wo- chenendeinkauf nicht in den Fahrradkorb passt, möch- ten viele nicht komplett auf ein Auto verzichten. Dieses zu teilen anstatt zu besitzen, ist vor allem für Gelegenheits- fahrer oder als Zweitwagenersatz eine gute Alternative. „Wir möchten möglichst viele umweltfreundliche Mobili- tätsarten anbieten. Das Carsharing mit Elektrofahrzeugen ergänzt die Angebote unseres Elektrofahrrad-Verleihsys- tems zusammen mit Bus und Bahn optimal“, berichtet Dr. Andreas Thiel Böhm, Geschäftsführer der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Ab sofort können an den drei eCarsharing-Stationen der TWS in Ravensburg am Bahnhof, am Mittelöschplatz und im Parkhaus Rauenegg insgesamt drei Elektro-Kleinwa- gen vom Typ Renault Zoe genutzt werden. Damit Elekt- romobilität auch Sinn macht, werden die Autos dort mit twsNaturstrom geladen. Als erfahrener Partner in Sachen eCarsharing ist die E-WALD GmbH aus dem bayrischen Teisnach für die Fahrzeuge zuständig. „Über unsere Platt- form mobil.tws.de bündeln wir sämtliche Mobilitätsange- bote. Dort sind auch die Standorte und die verfügbaren Fahrzeuge ersichtlich. Wer sich bereits angemeldet hat, kann sich im Anschluss direkt für das eCarsharing regist- rieren“, erklärt Katharina Schneider, Projektleiterin bei der TWS. Die Nutzer benötigen eine tws.mobil-Kundenkarte und zahlen einen festen Tarif, der sich an der Ausleihdau- er orientiert. Für tws.mobil-Nutzer sind das 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. Darin enthalten sind alle Kosten, wie Verbrauch und Fahrkilometer. Das eCarsharing wird zunächst nur für Privatkunden an- geboten. Eine Ausweitung des Angebots für Unterneh- men, die die Fahrzeuge dann für Dienstfahrten nutzen können, ist angedacht. Geplant ist, dass künftig weite- re Fahrzeuge von E-WALD mit angeboten werden. Au- ßerdem prüft die TWS derzeit Standorte für zusätzliche eCarsharing-Stationen. Eine Übersicht über die aktuellen Ausleihstationen sowie weitere Informationen zur Registrierung gibt es unter carsharing.tws.de. Infos zum eCarsharing der TWS powered by E-WALD: - Anmeldung unter mobil.tws.de und einmalige Regis- trierung für das eCarsharing bei der E-WALD GmbH unter e-wald.eu. - Die Nutzer benötigen eine tws.mobil-Kundenkarte. Diese kann im TWS-Kundencenter ausgestellt werden oder Sie senden uns eine E-Mail an mobil@tws.de und wir senden Ihnen eine Karte per Post. - Die Registrierung inklusive Führerscheinprüfung kann vollständig online durchgeführt werden. - tws.mobil-Kunden zahlen 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. - Es stehen derzeit drei elektrische Renault Zoe zur Ver- fügung. - Die drei eCarsharing-Stationen befinden sich in Ra- vensburg an den Elektro-Ladestationen: Am Bahnhof, Parkhaus Rauenegg P4 (Ebene 1), Mittelöschplatz/ Weststadt. - Der Zugang zu den Fahrzeugen erfolgt über die tws- mobil-Kundenkarte. - Es handelt sich um ein stationsbasiertes Carsharing: Die Fahrzeuge müssen an der Ausleihstation zurück- gegeben werden. Wildbienen im eigenen Garten helfen NABU gibt Tipps für Wildpflanzen, auf die Bienen und Hummeln fliegen Baindt - Wildbienen brauchen heimische Wildpflanzen und abwechslungsreiche Landschaften, um zu überleben. Das erklärte NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt bei einem Online-Vortrag am 15. April 2021. Er zeigte auch, wie „Natur nah dran“-Gemeinden wie Baindt diesen Insekten mit na- turnahen Blühflächen helfen - und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Mit folgenden Tipps und etwas Glück summt und brummt es auch bald in Ihrem Garten. Heimische Pflanzen verwenden In Baden-Württemberg leben rund 460 Wildbienen-Arten, die sich über viele Jahrtausende auf die bei uns heimi- schen Pflanzen spezialisiert haben. Mit gebietsfremden Arten und exotischen Zuchtformen können sie hingegen wenig anfangen. Der NABU zeigt unter www.NABU-BW. de/Pflanzlisten auf einen Blick, welche heimischen Pflan- zen und Gehölze wann blühen, welchen Standort diese bevorzugen und welche Insekten darauf fliegen. Bezugs- quellen für regionales und giftfreies Saatgut finden sich unter www.NABU.de/Saatgut. Blüte von Frühjahr bis Herbst Von den ersten Holz- und Sandbienen im Frühjahr bis zur Efeu-Seidenbiene im September sammeln die Wildbie- nenarten jeweils zu ganz bestimmten Zeitpunkten Pollen und Nektar. Deshalb ist es wichtig, dass im Garten stets etwas für die verschiedenen Arten blüht - vom Winterling im Februar, dem Buschwindröschen im März und April über die Gewöhnliche Nachtviole von Mai bis Juli bis zur Berg-Aster von August bis Oktober. Die meisten Wild- pflanzen überstehen den Winter übrigens problemlos und erfreuen jedes Jahr aufs Neue mit Ihrer Blüte. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wildbienen mögen’s ungefüllt und pestizidfrei Viele Pflanzen im Baumarkt oder der Gärtnerei haben ge- füllte Blüten ohne Staubblätter. Dadurch sind sie besonders bunt, aber Bienen und Hummeln finden hier weder Pollen noch Nektar. In den Einkaufswagen sollten deshalb nur insektenfreundliche Wildpflanzen mit ungefüllten Blüten. Saatgut und Pflanzen sollten außerdem biologisch an- gebaut sein, denn Pestizide sind eine Bedrohung für In- sekten. Das gilt natürlich auch für die Pflege im eigenen Garten. Ein naturnaher Garten reguliert sich selbst und kommt ohne Gift aus, Insekten wie Marienkäfer oder Florfliege halten als Nützlinge sogar Blattläuse in Schach. Wer einen Obstbaum im Garten hat, freut sich über be- stäubende Erdhummeln und Gehörnte Mauerbienen, die bereits im zeitigen Frühjahr unterwegs sind. Wildblumenwiese als Insektenbuffet fürs Frühjahr an- legen All diese Tipps lassen sich auch beim Anlegen einer Wild- blumenwiese an einer sonnigen Stelle im Garten anwen- den. Wer ein echtes Insektenbuffet schaffen möchte, kann noch bis Mitte Mai gebietsheimische Wildblumensamen aussäen. Wie genau das geht, zeigt eine Video-Anleitung unter www.NABU-BW.de/Wildblumenwiese. NABU-Gartentipps im Internet - Pflanzlisten für Wildpflanzen und Gehölze: www.NA- BU-BW.de/Pflanzlisten - Samentüte mit zertifizierten Wildblumensamen und NABU-Tipps bestellen: www.NABU-BW.de/Samentuete - Bezugsquellen für heimisches Saatgut: www.NABU. de/Saatgut - Zehn Video-Tipps für einen naturnahen Garten: www. NABU-BW.de/Gartentipps - Video-Anleitung zum Anlegen einer Wildblumenwiese: www.NABU-BW.de/Wildblumenwiese - Tipps für naturnahe Balkonpflanzen: www.NABU.de/ Balkon - Tipps zu allen Themen aus dem NABU-Projekt „Blü- hende Gärten - damit es summt und brummt!“: www. BlühendeGärten.de Vortrags-Aufzeichnung Wer den Vortrag verpasst hat, kann die Aufzeichnung ab Freitag, 16. April auch online schauen: www.NABU-BW.de/Wildbienen-Vortrag Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Die Gemeinde Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstüt- zung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestal- ten. Die Grünflächen, die im Zuge von „Natur nah dran“ in Baindt in Blühflächen und Wildblumenwiesen umge- wandelt wurden, liegen 1. in der Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule, 3. Seitenstreifen Boschstraße, 4. Steininsel Bosch-/Zep- pelinstraße, 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. April - 02. Mai 2021 Gedanken zur Woche Hoffnung Die Tugend des Alltags ist die Hoffnung, in der man das Mögliche tut und das Unmögliche Gott zutraut. Karl Rahner Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April - 4. Sonntag der Osterzeit - Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Dienstag, 27. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 28. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 29. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 30. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Thea Kränkle) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 01. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 02. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski, Margareta Veeser mit Familie) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Erstkommunion 2021 „Vertrau mir, ich bin da!“ Vorstellungsgottesdienst der Erstkommunionkinder 2021 am 18.04.2021 Vergangenen Sonntag, dem eigent- lichen Tag Ihrer Erstkommunion, fei- erten die diesjährigen Erstkommu- nionkinder ihren Vorstellungsgottesdienst in der Kirche. Auch dieser war „anders“ als in den vergangenen Jahren und so waren zum Mitfeiern coronabedingt nur die Eltern und Geschwister zugelassen. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes stand die Vorstellung der Kinder sowie des diesjährigen Mottos „Vertrau mir, ich bin da!“. Nach der Weihe der Gruppenkerze stellte Pfarrer Stauda- cher das Thema vor, zudem er eigens ein Bild gemalt hat. Zu sehen ist ein heftiger Sturm auf dem See Genezareth, in den das Boot der Jünger geraten ist. Jesus geht über das Wasser zu den Jüngern und Petrus traut sich, ihm entge- genzugehen. Auf dem Weg beginnt er zu zweifeln und droht zu ertrinken. Jesus streckt die Hände aus und rettet ihn. In die Wellen dieses Bildes durfte jedes Kind ein Foto von sich kleben, nachdem es sich den anderen vorgestellt und ihnen erzählt hatte, wem es vertraut. Genauso wie Petrus zu Jesus, werden auch die Kinder in den nächsten Wochen den Weg zur Erstkommunion gehen. Passend zu diesem Weg hat Pfarrer Staudacher ein Mit- machbild entworfen, auf dem jedes Kind seinen ganz eigenen Weg zu Kommunion gestalten und sichtbar ma- chen kann. Die einzelnen Stationen auf dem Weg sind die wöchentli- chen Wort-Gottesfeiern, die die Kinder an Stelle der Grup- penstunden miteinander in der Kirche feiern werden, die Erstbeichte und die Kirchenführung. Die letzte sichtbare Station und damit das Ziel des Weges ist die Erstkommunion am 20.06.2021. Da der Vorstellungsgottesdienst in diesem Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden musste, wird das große Bild mit den Fotos und Namen der Erstkom- munionkinder sowie eine Stellwand, auf der die aktuellen Themen der Wort-Gottesfeiern dargestellt sein werden zusammen mit der Gruppenkerze in der Kirche aufgestellt. Wir freuen uns, wenn Sie, liebe Gemeindemitglieder die Kinder mit Ihrem Interesse an den ausgestellten Dingen oder durch die Übernahme einer Gebetspatenschaft (die- se liegen am Schriftenstand aus) auf dem Weg zur Erst- kommunion begleiten. Das Vorbereitungsteam Gottesdienste in der Bittwoche Da die Inzidenzzahlen weiter hoch sind können keine Bittgänge und auch keine Gottesdienste in den Kapel- len stattfinden. In Baindt und Baienfurt findet jeweils ein Bittgottesdienst am Dienstagabend, 11. Mai, um 19 Uhr in der Pfarrkirche statt. Ebenso muss die Bittprozession an Christi Himmelfahrt ausfallen. Der Gottesdienst am Fest- tag beginnt um 10 Uhr in beiden Kirchen. Ganz herzlich danke ich allen, die die Feldkreuze und Bild- stöcke in den Fluren das ganze Jahr über pflegen und in Schuss halten. Auch wenn wir dieses Jahr nicht mit der Prozession vorbeikommen, ist ihre Mühe nicht umsonst. Vielfach habe ich beobachtet, wie Spaziergänger und Radfahrer sie aufsuchen und dankbar für dieses Glau- benszeugnis sind. Vergelts‘ Gott. Pfr. Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554? pwd=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Frauenbund Baienfurt Tag der Diakonin 29. April, 18.00 Uhr Bodnegg Pfarrkirche Bitte im Pfarrbüro anmelden! KatholischerDeutscherFrauenbund Telefon: 07520-2145 oder E-Mail: stulrichundmagnus.bo- dnegg@drs.de Veranstalter: KDFB Zweigverein Bodnegg 100 Jahre Frauenbund Baienfurt Am 24.4.1921 war die Gründungsversammlung des Frau- enbundes Baienfurt im Adler durch Herrn Pfarrer Hop- fensitz. Sobald die Einschränkungen der Pandemie es erlauben, werden wir eine Feier anlässlich des 100-jäh- rigen Bestehens des Frauenbundes machen. Wir freuen uns schon heute darauf. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Providentia Dei - oder: Fürchte dich nicht! Gott ist da. Die Angst geht um in diesen Tagen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Und Menschen gehen ganz unterschiedlich mit ihr um. Während die einen Haus und Garten nur noch zum Le- bensmitteleinkauf verlassen, haben andere gar nicht die Möglichkeit, in einem sicheren Zuhause zu bleiben, weil sie ihren Lebensunterhalt im Krankenhaus, an der Super- marktkasse und an so vielen anderen Stellen bestreiten müssen, wo Home-Office eben nicht möglich ist. - Was sie verbindet ist die Angst. Wieder andere versuchen die Gefahr durch das Virus her- unterzuspielen oder ihnen ist bei diesem Pandemie-Mara- thon irgendwann die Puste ausgegangen und sie können einfach nicht mehr. Menschen bangen um ihre Zukunft, ihre Existenz, ihre Gesundheit, um ihr Leben, das nicht mehr so möglich ist, wie sie es sich wünschen. Über die wissenschaftlichen Hintergründe der Pandemie können wir uns in den hochkarätigen Podcasts von Prof. Drosten/Prof. Ciesek (NDR) und Prof. Kekulé (MDR) aufs Beste informieren, sowie bei zahlreichen Expert*innen der verschiedenen Fachrichtungen Psychologie, Soziologie, Pädagogik, usw., um der Desinformation (Fake News) über die Sozialen Medien nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Der Umgang mit diesen Informationen erfordert ein ho- hes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht, Weitsicht und unsere Politiker sind in diesen Tagen sicher nicht für ihre Verantwortung zu beneiden. Doch auch jede und jeder von uns ist gefordert, einen ei- genen Beitrag an Nächstenliebe einzubringen, die nicht nur auf das schaut, was ich brauche, sondern auch auf das Wohl anderer. Und trotzdem bleibt diese tiefsitzende Angst, selbst wenn ich mich an alle Regeln halte - die tiefe Verunsicherung darüber, wie es überhaupt weitergehen kann und wann dieser Pandemie-Wahnsinn endlich enden wird. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass uns etwas fehlt, was auch eine immer bessere Informiertheit nicht kompensieren kann: Fürsorge für die Seele. Wir finden diese in Gesprächen mit Menschen, die uns nahestehen, im Unterwegssein in der Natur, im Gespräch mit dem Schöpfer, in der Bibel, in Liedern, und den un- zähligen anderen Sprachen und Dialekten des Glaubens. In diesen Tagen der Dauer-Pandemie entdecke ich alte Lieder im Gesangbuch ganz neu. Sie scheinen in einer Zeit entstanden zu sein, die tiefe Krisen gut kennt. Und sie weisen einen Umgang damit: „Befiehl du deine Wege und was dein Herze kränkt der allertreusten Pflege des, der den Himmel lenkt, der Wol- ken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Ich lese die Psalmen ganz neu: „Und ob ich schon wan- derte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir.“ Und ich erinnere mich wieder an den Reformator Jo- hannes Calvin, der mir im Studium nicht nur als brillanter Denker begegnet ist, sondern auch als einfühlsamer, aus der tiefen biblischen Tradition schöpfender Seelsorger. Eine Wiederentdeckung, die sich lohnt - ist ihr Thema doch hochaktuell: Umgang mit der Angst. In seinem Hauptwerk „Unterricht in der christlichen Religi- on“ (Institutio) entdecke ich im Abschnitt zur Providentia Dei Denkweisen, Hinweise und Herausforderungen, die mir helfen, in dieser Dauer-Anspannung des Lockdowns und der Pandemie für meine Seele zu sorgen und ihr gute Nahrung zu geben, statt bloß immer die Kartoffelchips bei Hart aber fair oder Anne Will. Im 16. Kapitel des 1. Buches der Institutio beginnt Calvin: „Gott zu einem Schöpfer für den Augenblick zu machen, der sein Werk ein für allemal hinter sich gebracht hätte, wäre eine kalte und unfruchtbare Sache; und wir sollen uns gerade darin von den Weltmenschen unterscheiden, dass uns die Gegenwart der Kraft Gottes im fortdauern- den Bestehen der Welt ebenso hell entgegenleuchtet, wie in ihrem Ursprung.“ Damit wendet sich Calvin gegen die Annahme, Gottes Schöpferwirken hätte sich einzig und allein auf den An- fang der Welt konzentriert und seither würden alle Dinge nur ihren natürlichen Lauf gehen, als gäbe es nichts an- deres als ein geschlossenes System von Naturgesetzen, die wie ein Maschinenwerk funktionieren, grad so, als ob es Gott nicht gäbe. Er stößt damit nicht nur die philosophischen Denker seiner Zeit vor den Kopf, sondern auch alle, die heute den Glau- ben durch Wissenschaftsgläubigkeit ersetzt haben und Heil und Rettung allein von Impfstoffen, Medikamenten oder anderen Wunderwerken erwarten, die doch Men- schen einzig und allein aufgrund ihrer gottgegebenen Begabungen erfinden können. Calvin hält fest, dass wir im Glauben auch im Fortbestand der Welt und des Lebens, in der Erhaltung der Schöpfung Gottes Schöpferwirken erkennen können. Der Glaube ist damit wie eine Brille, mit der wir erkennen: Gott ist da - hier und heute - mitten in der Welt. Deshalb kann mit Calvin „niemand im Ernste glauben, dass die Welt von Gott gemacht ist, ohne zugleich über- zeugt zu sein, dass Gott für seine Geschöpfe sorgt“ - wie es in Psalm 104 heißt: „Es wartet alles auf dich, Herr, dass du ihnen Speise gebest zu seiner Zeit; du gibst, so sammeln sie; wenn du deine Hand auftust, so werden sie mit Gut gesättigt; verbirgst du dein Angesicht, so erschrecken sie und werden wie- der zu Staub; du lässest aus deinen Odem, so werden sie geschaffen, und du erneuerst die Gestalt der Erde.“ - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! - Euer Pfarrer Mar- tin Schöberl Hinweise zum Gesundheitsschutz während unserer Gottesdienste Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchen- gemeinde höchste Sicherheitsvorkehrungen zu Ihrem Gesundheitsschutz. Dazu gehören unter anderem Ab- standhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Außerdem ist eine Teilnahme an unseren Gottesdiens- ten per Live-Stream über unsere Homepage: www. evangelisch-baienfurt-baindt.de möglich. Die Gottes- dienste bleiben auch danach mehrere Tage auf You- Tube eingestellt. Wenn es die Witterung erlaubt, werden wir zudem Got- tesdienste im Freien feiern. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sonntag, 25. April Jubilate 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voranmeldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voranmeldung bis spätestens 24.4.!) Mittwoch, 28. April Konfi-Unterricht: Gruppe 1: 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr - online Gruppe 2: 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - online Sonntag, 02. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorga- ben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarr- büro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. _________________________ Junge Frauen mit Fluchthintergrund lernen Fahrradfahren. Dank eines Kooperationsprojekts von Stadt Ravensburg, Diakonie OAB und Kapuziner Kreativzentrum können junge Frauen mit Fluchthintergrund das Radfahren lernen Die Fahrradselbsthilfewerkstatt „Radzimmer” der Diako- nie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Kooperation mit dem Kapuziner Kreativzentrum und der Stadt Weingarten kann Pandemie-bedingt nach wie vor keine regulären Öff- nungszeiten anbieten. Die Schrauberinnen und Schrauber sind allerdings alles andere als untätig. Am vergangenen Freitag (09.04.) konnte wieder ein ehrenamtliches Projekt abgeschlossen werden. Mehrere gebrauchte Fahrräder wurden wieder fahrtüchtig gemacht und stehen nun ei- nem Fahrradkurs für Frauen mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Edith Stein Schule durchgeführt, welche die Fahrräder heute auch von Lukas Bischof und Robin Holly (s. Foto im Anhang) des Radzimmers in Empfang nehmen durften. Organisiert wird der Fahrradkurs von Jasmin Schacht vom Integrationsamt Ravensburg. Wer auch Lust hat, sich ehrenamtlich in der Werkstatt zu engagieren oder sich einfach nur über die Angebote informieren möchte, der schaut am besten auf der Website des Radzimmers vorbei: www.kapuziner.info/radzimmer Alle zwei Wochen gibt es übrigens auch eine Radzimmer Sendung in dem Videostreaming-Sender „die Streamerei” Dort trifft Fabian Bingenheimer regelmäßig spannende Persönlichkeiten, die die Leidenschaft fürs Rad teilen. Die nächste Sendung wurde am Mittwoch, 14.04 um 21 Uhr unter www.diestreamerei.de ausgestrahlt. (v.r.n.l: Robin Holly, Jasmin Schacht, Lukas Bischof und Schülerinnen und Schüler der Edith Stein Schule Ravens- burg vor dem Radzimmer) Einen lieben Frühlingsgruß sendet uns hier Monika Franz aus Baien- furt. Danke sagen wir für die Tul- pen aus Amsterdam, die sie hier zu einem farbenfrohen Aquarell zusammengestellt hat. Da kom- men Frühlingsgefühle auf oder etwa nicht? Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2021 Liebe Mitglieder, die für 7. Mai geplante Jahreshaupt- versammlung muss entfallen und wird auf September verschoben. Infos hierzu erfolgen rechtzeitig. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Informationswanderung zum Reit- hallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am kommenden Sonn- tag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wan- derung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. CDU Zusätzliches Corona- Schnelltest-Angebot in der Schenk-Konrad-Halle Ab sofort bietet der Ortsverband der CDU in Zusammen- arbeit mit der Teststation der Kanzlei Herrmann & Partner Ravensburg jeden Freitag von 17 bis 19 Uhr kostenlose Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an und ergänzt damit das örtliche Angebot des DRK. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, einen Schnelltest durchzuführen. Der Test erfolgt unter Anlei- tung von ausgebildetem Personal der Teststation durch einen Nasenabstrich. Das Ergebnis des Tests erhalten Sie nach einer Wartezeit von 15 Minuten. Auf Wunsch erhalten Test-Teilnehmer mit negativem Ergebnis eine Bescheini- gung gemäß der aktuellen baden-württembergischen Corona-Verordnung. Die Anmeldung zum Test erfolgt online über unsere Internetseite www.cdu-baindt.de, die Internetseite der Gemeinde www.baindt.de oder in Ausnahmefällen telefonisch auf dem Rathaus unter 07502/9406-25 Die ersten Tests werden bereits am heutigen Freitag, 23.04., durchgeführt. Machen Sie Gebrauch von den Test-Angeboten in der Schenk-Konrad-Halle! Was sonst noch interessiert Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt 2021 leider abgesagt Der Kräuter- und Blümlesmarkt, der jedes Jahr am 01.Mai im Bauernhaus-Museum in Wolfegg stattfindet, muss dieses Jahr leider abgesagt werden. Grund dafür sind die hohen Inzidenzen im Landkreis, die für die erneute Schließung der Museumspforten sorgten. Die dritte Welle der Corona-Pandemie hat auch Ober- schwaben erfasst. Am 30.03. wurde im Landkreis Ravens- burg die „Notbremse” gezogen und das Museum ist bis auf Weiteres wieder geschlossen. Aufgrund dieser nun wieder verschärften und im Ganzen sehr unsicheren Lage sieht sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg leider dazu gezwungen, den Kräuter- und Blümlesmarkt auch in diesem Jahr abzusagen. Lange hat das Museumsteam geplant und gehofft, Hy- gienekonzepte abgewogen und verschiedene Varianten durchgespielt - stets in der Zuversicht darauf, dass sich im Frühjahr die Lage entspannen und Planungssicherheit entstehen werde. Leider wurden diese Hoffnungen enttäuscht. Schon seit Ende März musste das Museum aufgrund des hohen Inzidenzwertes im Landkreis - wie sämtliche Kulturein- richtungen - die Pforten nach gut einer Woche wieder schließen. Aktuell sind die Zahlen im Landkreis weiterhin auf hohem Niveau und es ist nicht sicher, ab wann der Museumsbetrieb für die Einzelbesucherinnen und -besu- cher wieder beginnen kann. Auch vor diesem Hintergrund lässt sich eine Veranstal- tung wie der Kräuter- und Blümlesmarkt, der jedes Jahr am 01. Mai mit seinen zahlreichen Ausstellern viele Men- schen auf das Museumsgelände in Wolfegg lockt, nicht sinnvoll und verantwortungsbewusst zu planen. Schweren Herzens hat sich das Museumsteam deswe- gen entschlossen, auch in diesem Jahr den Kräuter- und Blümlesmarkt abzusagen. Und die Entscheidung ist ihnen nicht leicht gefallen. „Als Museum, das seit vielen Jahren dafür lebt, viele Men- schen mit seinen Angeboten zu erreichen, können wir erneut nur auf verschlossene Türen und ein verwaistes Museumsgelände blicken. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf, im nächsten Jahr wieder einen lebendigen, erfahrungs- und erlebnisreichen Kräuter- und Blümlesmarkt für unsere Besucherinnen und Besucher auf die Beine zu stellen.”, so die Museumsleitung Dr. Tanja Kreutzer. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Und für die Zwischenzeit will das Museumsteam um Tan- ja Kreutzer alternative Formate für den ausgefallenen Kräuter- und Blümelsmarkt präsentieren. An den drei „Auf ins Museum”- Tagen im Mai wird das Museum durch besondere Angebote und Aussteller be- lebt. Und die Baustellen-Führungen im Mai bieten wie- der einen interessanten Blick hinter die Kulissen bei der voranschreitenden Translozierung des Hofs Beck. Alles natürlich sofern die Lage es zulässt. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Lärm macht krank Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit sind unheilbar. Sie nehmen in der Grünen Branche ständig zu. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Internationalen Tages gegen Lärm am 28. April hin. Bereits bei Geräuschen ab 65 dB(A) kommt es zu ge- sundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungs- zuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Wer meint, sich an Lärm gewöhnt zu haben und deshalb „immun“ zu sein, irrt. Unbewusst wirkt er auf Körper und Psyche. Wer häufig in Bereichen ho- her Schallpegel arbeitet, schädigt sein Gehör schwer und dauerhaft. Einmalige starke Lärmeinwirkungen können zu einem Knalltrauma führen. Lärm mindern, Gehör schützen Allen voran gilt es, den Lärm zu mindern. Beim Kauf von Geräten und Maschinen hilft ein Blick auf die Emissions- werte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Ge- hörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflich- tend zu tragen. Beispiele maximaler Einsatzzeiten ohne Gehörschutz: Maschine Schalldruck- max. Einsatzzeit pegel ohne am Ohr Gehörschutz Buschholzhacker ca. 118 dB(A) 14 Sekunden Motorkettensäge (groß) ca. 115 dB(A) 28 Sekunden Kreissäge ca. 109 dB(A) 112 Sekunden Heckenschere ca. 103 dB(A) 7 ½ Minuten Freischneider ca. 100 dB(A) 15 Minuten Der richtige Gehörschutz Die Auswahl an Gehörschutz ist vielfältig. Hier lohnt es sich, in der Produktinformation des Herstellers nach dem Dämmwert zu suchen. Kapselgehörschutz, aktiver Ge- hörschutz, Stöpsel oder Otoplastiken haben ganz unter- schiedliche Dämmwerte und Tragekomfort. Im ersten Schritt ist es jedoch unerlässlich, die zu erwar- tende Lärmbelastung - zum Beispiel durch Maschinen - zu ermitteln. Im zweiten Schritt muss der Dämmwert des Gehörschutzes laut Herstellerangaben ermittelt werden, um dann den geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen zu können. So kann beispielsweise eine verkaufsfertige Motorsä- gen-Schutzkombination - bestehend aus Schutzhelm, Ge- sichtsschutz (Visier) und Gehörschutz - für lange Tages- einsatzzeiten von mehreren Stunden mit der Motorsäge einen ausreichenden Schutz bieten, aber bei gleichzeiti- gem Einsatz eines Buschholzhackers nicht ausreichen. Ziel ist es, mit geeignetem Gehörschutz die Lärmbelas- tung pro Tag auf einen Wert von weniger als 85 dB(A) zu bringen. Weitere Informationen bieten die Broschüre „B 06 Körper- schutz“ sowie die Internetseite www.svlfg.de/körperschutz. Kreisjugendring Ravensburg Online-Workshop: Von der Idee zum fertigen Projekt Vereine, Initiativen und Gruppen im Landkreis Ravensburg sind auch im Jahr 2021 wieder aufgerufen, Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Eindämmung von Extre- mismus und Gewalt gegen Minderheiten, zur Förderung des interkulturellen Austauschs und zum Ausbau von Be- teiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu planen und umzusetzen. Wie das konkret aussehen kann, welche Partner und Un- terstützer notwendig sind und was bei der Antragsstellung zu beachten ist, darum geht es in dem Online-Workshop „Von der Idee zum fertigen Projekt“. Dieser findet am 29.04.2021 von 18 - 19:30 Uhr statt. Eva Militz vom Ladratsamt Ravensburg (Migration und Integration) und Christian Netti vom Kreisjugendring Ra- vensburg (Koordinierungs- und Fachstelle) gehen mit inte- ressierten Teilnehmer*innen ins Gespräch und beantworten Fragen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Um Anmeldung bis spätestens 26.04.2021 wird gebeten. Mehr Infos und Anmeldung über: Kreisjugendring Ra- vensburg, Koordinierung- und Fachstelle, Christian Netti, 0751-21081 oder E-Mail: e.militz@rv.de. Spaß und Sicherheit auf dem E-Bike Landkreis Ravensburg sucht Trainer/innen für Ausbil- dungs-Seminare Der Trend zum E-Bike ist ungebrochen - immer mehr Menschen setzen auf das elektrische Zweirad. E-Bike-Fah- ren ist jedoch anders als herkömmliches Fahrradfahren, alleine schon durch das höhere Gewicht, die starke Be- schleunigung und die zügige Grundgeschwindigkeit. Um sicher und mit Spaß im Sattel zu sitzen, braucht es Übung. Dafür sorgt das Projekt „radspaß - sicher e-biken“ mit einer Ausbildung von lokalen radspaß-Trainer/innen, welche im Anschluss Fahrsicherheitskurse im Landkreis Ravensburg anbieten. Das erste kostenlose Trainer/in- nen-Seminar findet digital an drei Abendterminen am 28.04., 03.05. und 10.05. sowie an einem Präsenztag am 16.05.2021 in Ravensburg statt. Neben theoretischen In- halten rund um das E-Bike und Straßenverkehrsrecht werden beim Praxistermin Fahrübungen und geeignete Unterrichtsmethoden erlernt. Das Seminar richtet sich an interessierte und versierte E-Bike-Fahrer/innen aus dem Landkreis Ravensburg, die ihr Wissen und ihre Erfahrun- gen gerne weitergeben möchten. Klimaschutzmanagerin Kerstin Dold freut sich über das Angebot: „Im Landkreis Ravensburg können nun die ersten radspaß-Trainer/ innen ausgebildet werden und im Anschluss daran inte- ressierte E-Bike-Nutzer/innen radspaß-Kurse buchen“. Als radspaß-Trainer/in führt man nach der Ausbildung selbstständig Kurse durch, die in der Regel 3 - 4 Stunden dauern. Das Projekt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und des Württembergischen Radsportverbands (WRSV) bietet dafür eine Aufwandsentschädigung und unterstützt die Trainer/innen. Der Landkreis Ravensburg hilft bei der Koordination vor Ort. Interessierte, die sich vorstellen können, im Landkreis Ravensburg als Trainer/ in Kurse für Bürger/innen zu geben und das Seminar besuchen möchten, senden bitte das ausgefüllte Anmel- deformular (Download auf www.radspass.org/trainer) per E-Mail an info@radspass.org . Auf der Internetseite Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 finden sich auch weitere Informationen zu den Aufga- ben, Pflichten und Erwartungen an die zukünftigen an die Trainer/innen. Junge Frauen mit Fluchthintergrund lernen Fahrrad- fahren. Dank eines Kooperationsprojekts von Stadt Ravens- burg, Diakonie OAB und Kapuziner Kreativzentrum können junge Frauen mit Fluchthintergrund das Rad- fahren lernen Die Fahrradselbsthilfewerkstatt „Radzimmer” der Diako- nie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Kooperation mit dem Kapuziner Kreativzentrum und der Stadt Weingarten kann Pandemie-bedingt nach wie vor keine regulären Öff- nungszeiten anbieten. Die Schrauberinnen und Schrauber sind allerdings alles andere als untätig. Am vergangenen Freitag (09.04.) konnte wieder ein ehrenamtliches Projekt abgeschlossen werden. Mehrere gebrauchte Fahrräder wurden wieder fahrtüchtig gemacht und stehen nun ei- nem Fahrradkurs für Frauen mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Edith Stein Schule durchgeführt, welche die Fahrräder heute auch von Lukas Bischof und Robin Holly (s. Foto im Anhang) des Radzimmers in Empfang nehmen durften. Organisiert wird der Fahrradkurs von Jasmin Schacht vom Integrationsamt Ravensburg. Wer auch Lust hat, sich ehrenamtlich in der Werkstatt zu engagieren oder sich einfach nur über die Angebote informieren möchte, der schaut am besten auf der Website des Radzimmers vorbei: www.kapuziner.info/radzimmer Alle zwei Wochen gibt es übrigens auch eine Radzimmer Sendung in dem Videostreaming-Sender „die Streamerei” Dort trifft Fabian Bingenheimer regelmäßig spannende Persönlichkeiten, die die Leidenschaft fürs Rad teilen. Mehr Informationen auch über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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