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Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen: Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung Ort und Tag ihrer Geburten Ort und Tag der Eheschließung Namen der Ehegatten nach der Eheschließung Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung. Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen. Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen. Internationale Eheurkunde Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kindertagespflege

Kindertagespflege Der Familienalltag fordert volle Konzentration und viel Kraft. Da stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer verlässlichen und flexiblen Kinderbetreuung. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind wir Ihnen gerne behilflich. Oder aber wollen Sie selber Tagesmutter/vater werden? Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings handelt es sich hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei unterstützen die regionalen Vermittlungsstellen mit ihrem Angebot Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, so wie alle Interessierten an der Kindertagespflege. Angebote der Vermittlungsstellen: Wir helfen Eltern bei der Suche nach geeigneten Tages­pflegepersonen und vermitteln Tagesmütter/-väter. Wir stellen die Eignung und Qualifizierung und die regel­mäßige Fortbildung der Tagespflegepersonen sicher. Wir begleiten Eltern und Tagespflegepersonen bei der Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zum Wohle der Kinder. Wir unterstützen Eltern und Tagespflegepersonen in ihrer Zusammenarbeit. Wir begleiten Tagespflegepersonen bei der Gestaltung des Tagespflegealltags mit den Kindern. Bei Interesse melden Sie sich bei der Vermittlungsstelle Region Schussental (Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende). Weitere Informationen erhalten Sie auch im Flyer (PDF-Dokument, 1,83 MB, 02.10.2024) der Kindertagespflege. Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestr. 44, 88214 Ravensburg Telefonnummer: 0751/3625618 oder Telefonnummer: 0751/3625636 ktp-rv(@)caritas-bodensee-oberschwaben.de[mehr]

Zuletzt geändert: 02.10.2024
Wasserversorgung & Gebühren

Wasserversorgung der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinden Baindt und Baienfurt mit Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu versorgen. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. aktuelle Trinkwasseranalyse Mit der Gründung des “Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ zum 01.01.2007 wurde die Wassergewinnung und -belieferung der Ortsnetze sowie die technische Betreuung der Ortsnetze auf diesen Zweckverband übertragen. Zum 01.11.2012 wurde dem Zweckverband die technische Betriebsführung vollumfänglich übertragen. Die Aufgaben des Eigenbetriebs beschränken sich seit dem auf die Wasserlieferung und -abrechnung innerhalb des Ortsnetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.252.665,11 Euro (2.450.000 DM) ausgestattet. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern/-innen der Gemeinden Baienfurt und Baindt. Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baienfurt in der Verbandsversammlung - Bürgermeister Günter A. Binder - Gemeinderat Ulrich Mützel - Gemeinderat Richard Birnbaum - Gemeinderat Uwe Hertkampf - Gemeinderätin Arthur Pfau - Gemeinderat Marco Rothärmel Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baindt in der Verbandsversammlung - Bürgermeisterin Simone Rürup - Gemeinderat Jürgen Schad - Gemeinderat Dieter Herrmann - Gemeinderat Michael Spiegel Den Vorsitz hat BM Günter A. Binder inne, seine Stellvertreterin und Geschäftsführerin ist BMin Simone Rürup, Verbandspfleger ist Robert Hoffmann (Gemeinde Baienfurt) und Kassierer Wolfgang Abele (Gemeinde Baindt). Unsere Mitarbeiter sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Für Fragen rund um die Wasserversorgung, sowie bei Störungen (Abstellung Haupthahn vor Wasseruhr, Wasserrohrbruch etc.) steht Ihnen das Team um unseren Wassermeister Herr Bielau gerne zur Verfügung. Notfälle Außerhalb dieser Dienstzeiten sind wir in Notfällen über unseren Bereitschaftsdienst erreichbar. An den Wochenenden wird der Bereitschaftsdienst durch die TWS unterstützt. Wir garantieren die Qualität des Trinkwassers bis zur Abnahmestelle. Unsere Verantwortung endet jedoch an der Hauptabsperreinrichtung und am Wasserzähler. Für die Sicherheit und den technischen Standard der Hausinstallation ist laut Trinkwasserverordnung der Betreiber oder Eigentümer zuständig. Weitergehende Informationen zum Bereich Wasser- und Abwassergebühren (Anzeige Eigentümerwechsel, Ablesung Wasserzählerstand, Gebührenrechner sowie Wasseranalysen) finden Sie unter Rathaus online (Finanzwesen/Wasser) oder unten unter Wasser- und Abwassergebühren. Wasser- und Abwassergebühren Mehr zu den Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier .[mehr]

Zuletzt geändert: 07.04.2025
Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Termin... Sachbeareiterstelle Bürgeramt (m/w/d) , Bewerbungsschluss 20.07.2025 Sachbearbeiterstelle Kämmerei (m/w/d) (PDF-Dokument, 60,99 KB, 04.06.2025) Bewerbungsschluß 06.07.2025 Hauswirtschaftskraft (m/w/d) für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne ab 01.09.2025 (PDF-Dokument, 146,19 KB, 12.06.2025) Stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) in unserem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (PDF-Dokument, 65,32 KB, 29.04.2025) Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für Freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst (PDF-Dokument, 56,10 KB, 27.01.2025) (m/w/d) an der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne an (Bitte senden Sie uns im Falle einer Online-Bewerbung Ihre Unterlagen im PDF-Format.) Als Mitarbeiter der Gemeinde Baindt haben Sie folgende Vorteile (PDF-Dokument, 67,50 KB, 01.06.2023) .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.06.2025
Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Digitaler Gewerbesteuerbescheid für Baindter Unternehmen möglich Als eine der ersten kommunalen Verwaltungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid? Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt und müssen meist aufwendig von Unternehmen oder deren Steuerberatern manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbe-steuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert. Die Gemeinde Baindt hat sich als Pilotkommune in Baden-Württemberg an dem deutschlandweiten Projekt beteiligt und kann die digitale Bekanntmachung der Gewerbesteuerbescheide ab sofort für Erhebungszeiträume ab 2022 ihren Baindter Gewerbetreibenden anbieten. Die einzige Ausnahme sind Zerlegungsbescheide, diese können aktuell noch nicht elektronisch verarbeitet werden. Vor-aussichtlich soll dies aber im Laufe des kommenden Jahres möglich sein. Für Unternehmen, die die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids nutzen möchten, gibt es zwei Wege, der Gemeinde Baindt die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen: Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER auszuwählen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt. Alternativ kann der digitale Zustellwunsch dauerhaft über das Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer“ (PDF-Dokument, 118,58 KB, 17.12.2024) an die Gemeinde Baindt gerichtet werden (gerne per Mail an Frau Winkler ) Wir freuen uns, Ihnen dieses neue digitale Verfahren anbieten zu können und hoffen auf eine rege Nutzung der digitalen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Hundetoiletten

Service für Hundebesitzer: Hundetoiletten Rund 200 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis, und können Beschwerden und heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch gesundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztiere, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsorgen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten aufgestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baienfurt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Ortsplan (PDF-Dokument, 11,5 MB, 04.07.2024) mit den eingetragenen Standorten Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plastiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygienischen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.07.2024
Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern

Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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