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Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen

Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben gibt es weitere Gewerbe, die nach § 38 Gewerbeordnung überwachungsbedürftig sind. Dazu zählen der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteinen, Perlen und Schmuck, Altmetallen durch Betriebe, die auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind. Überwachungsbedürftig sind auch die Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien), die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften, der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste, das Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Hinweis: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen zur Erteilung von Erlaubnissen im Bereich der erlaubnispflichtigen Gewerbe und die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Die Handwerkskammern in Baden-Württemberg bieten für den Bereich des Handwerks Beratung, Informationen und Merkblätter an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen: Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung Ort und Tag ihrer Geburten Ort und Tag der Eheschließung Namen der Ehegatten nach der Eheschließung Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung. Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen. Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen. Internationale Eheurkunde Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wasserversorgung & Gebühren

Wasserversorgung der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinden Baindt und Baienfurt mit Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu versorgen. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. aktuelle Trinkwasseranalyse (PDF-Dokument, 1,00 MB, 16.12.2024) Mit der Gründung des “Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“ zum 01.01.2007 wurde die Wassergewinnung und -belieferung der Ortsnetze sowie die technische Betreuung der Ortsnetze auf diesen Zweckverband übertragen. Zum 01.11.2012 wurde dem Zweckverband die technische Betriebsführung vollumfänglich übertragen. Die Aufgaben des Eigenbetriebs beschränken sich seit dem auf die Wasserlieferung und -abrechnung innerhalb des Ortsnetzes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.252.665,11 Euro (2.450.000 DM) ausgestattet. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Die Wasserversorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern/-innen der Gemeinden Baienfurt und Baindt. Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baienfurt in der Verbandsversammlung - Bürgermeister Günter A. Binder - Gemeinderat Richard Birnbaum - Gemeinderat Uwe Hertrampf - Gemeinderat Ulrich Mützel - Gemeinderätin Brigitta Wölk - Gemeinderat Marco Rothärmel Die Vertreter/-innen der Gemeinde Baindt in der Verbandsversammlung - Bürgermeisterin Simone Rürup - Gemeinderat Florian Kränkle - Gemeinderat Dieter Herrmann - Gemeinderat Doris Graf Den Vorsitz hat BM Günter A. Binder inne, seine Stellvertreterin und Geschäftsführerin ist BMin Simone Rürup, Verbandspfleger ist Robert Hoffmann (Gemeinde Baienfurt) und Kassierer Wolfgang Abele (Gemeinde Baindt). Unsere Mitarbeiter sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Für Fragen rund um die Wasserversorgung, sowie bei Störungen (Abstellung Haupthahn vor Wasseruhr, Wasserrohrbruch etc.) steht Ihnen das Team um unseren Wassermeister Herr Bielau gerne zur Verfügung. Notfälle Außerhalb dieser Dienstzeiten sind wir in Notfällen über unseren Bereitschaftsdienst erreichbar. An den Wochenenden wird der Bereitschaftsdienst durch die TWS unterstützt. Wir garantieren die Qualität des Trinkwassers bis zur Abnahmestelle. Unsere Verantwortung endet jedoch an der Hauptabsperreinrichtung und am Wasserzähler. Für die Sicherheit und den technischen Standard der Hausinstallation ist laut Trinkwasserverordnung der Betreiber oder Eigentümer zuständig. Weitergehende Informationen zum Bereich Wasser- und Abwassergebühren (Anzeige Eigentümerwechsel, Ablesung Wasserzählerstand, Gebührenrechner sowie Wasseranalysen) finden Sie unter Rathaus online (Finanzwesen/Wasser) oder unten unter Wasser- und Abwassergebühren. Wasser- und Abwassergebühren Mehr zu den Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.12.2024
Nützliche Tipps und Publikationen

Klimaschutztipps (Klima-) Spartipp des Monats März : Wer clever druckt, schont die Umwelt und den Geldbeutel.... (Klima-) Spartipp des Monats Februar (PDF-Dokument, 55,95 KB, 18.02.2025) : Aus aus Essensresten, lassen sich leckere Gerichte zaubern... (Klima-) Spartipp des Monats Januar (PDF-Dokument, 102,94 KB, 15.01.2025) : Rolläden - helfen im Winter und Sommer... (Klima-) Spartipp des Monats Dezember: (PDF-Dokument, 84,60 KB, 11.12.2024) Hier gibt's Tipps zur energiesparenden Weihnachtsbeleuchtung ... (Klima-) Spartipp des Monats November (PDF-Dokument, 57,59 KB, 20.11.2024) : Reparieren statt wegwerfen - so kann's gehen... (Klima-) Spartipp des Monats Oktober (PDF-Dokument, 57,94 KB, 31.10.2024) : Beim Heizen lässt sich viel Energie und damit Geld sparen ... (Klima-) Spartipp des Monats September (PDF-Dokument, 8,97 KB, 06.09.2024) : Schon beim Technikkauf auf den Energieverbrauch zu achten, lohnt sich ... (Klima-) Spartipp des Monats Juli (PDF-Dokument, 57,18 KB, 23.08.2024) : Teil 2 des besten aus 25 Spartipps lesen Sie hier... (Klima-) Spartipp des Monats Juni (PDF-Dokument, 78,94 KB, 20.06.2024) : Teil 1 des besten aus 25 Spartipps gibt's hier... (Klima-) Spartipp des Monats Mai (PDF-Dokument, 35,88 KB, 27.05.2024) : Tipps zu nachhaltigen Verpackungen erhalten Sie hier ... (Klima-) Spartipp des Monats April (PDF-Dokument, 56,12 KB, 17.04.2024) : Was es mit dem Begriff Rebound auf sich hat, erfahren Sie hier... (Klima-) Spartipp des Monats März (PDF-Dokument, 27,41 KB, 18.03.2024) : Dieses Mal geht’s um TfT, also Tipps für Technik ... (Klima-) Spartipp des Monats Februar (PDF-Dokument, 38,86 KB, 26.02.2024) : Fragen stellen ist wichtig, warum erfahren Sie hier ... (Klima-) Spartipp des Monats Januar (PDF-Dokument, 83,66 KB, 19.01.2024) : Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier... Kommunaler Naturschutz - Biotopverbund am Gewässerrand: Das Modellprojekt der Stadt Dietenheim hat einen Film über den Biotopverbund am Gewässerrand erstellt. Diesen können Sie hier https://www.youtube.com/watch?v=wmFiOUiBqr8 abrufen. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Hier finden Sie einige nützliche Tipps und Publikationen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): Klimabilanz 2019 (PDF-Dokument, 2,94 MB, 17.08.2020) Klimawandel als Herausforderung (PDF-Dokument, 6,61 MB, 06.05.2020) Heizen mit Holz (PDF-Dokument, 1,32 MB, 06.05.2020) Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auch auf der Homepage der LUBW . Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Hier finden Sie einige nützliche Tipps und Publikationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Energiesparen im Haushalt (PDF-Dokument, 2,10 MB, 06.05.2020) Besonders sparsame Haushaltsgeräte (PDF-Dokument, 1,16 MB, 06.05.2020) Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auch auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 19.03.2025
Umsetzung in der Gemeinde

Weiteres E-Fahrzeug für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr kommt auch die Mobilitätswende auf die Straße. Elektrofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern reduzieren auch Lärm- und Feinstaubbelastung. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Zusätzlich zum ersten Elektrofahrzeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung nutzt der Bauhof nun seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahrzeug, einen Opel Vivaro-e. Das neue Elektrofahrzeug wird hauptsächlich durch unseren Bauhof-Elektriker Herr Kumpf für seine täglichen Arbeiten in der Gemeinde genutzt. Alle E-Fahrzeuge werden mit 100% Ökostrom betrieben und garantieren Emissionsfreiheit und Geräuscharmut im täglichen Betrieb. Die E-Fahrzeuge glänzen außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirtschaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Projektträger ZUG gGmbH) und der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden Zuschüsse über den Gemeindeverband Mittleres Schussenteil für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde für alle 3 Fahrzeuge gewährt. Die Gemeinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klimafreundliches und ‑bewusstes Leben voran. Die Elektromobilität ist hierfür ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Neues E-Dienstfahrzeug für die Verwaltung Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr kommt auch die Mobilitätswende auf die Straße. Elektrofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern reduzieren Lärm- und Feinstaubbelastung. So wird die Lebensqualität jedes Einzelnen gesteigert. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Nach über 20 Jahren und über 100.000 Kilometern wurde der alte Dienstwagen der Verwaltung ausrangiert und durch ein neues E-Dienstfahrzeug ersetzt. Nachdem der Bauhof bereits seit längerem mit E-Mobilität unterwegs ist, zieht die Gemeindeverwaltung nun nach. Nicht nur das bereits seit einiger Zeit durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzte Pedelec, sondern jetzt auch das E-Auto, werden mit 100 % Ökostrom betrieben und garantieren Emissionsfreiheit im Betrieb und Geräuscharmut. Das E-Dienstfahrzeug glänzt außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirtschaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt (Projektträger Jülich) gab es einen Zuschuss über den Gemeindeverband Mittleres Schussental für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge in Höhe von insgesamt 12.000 €. Für die Gemeinde ist diese Umstellung ein weiterer Schritt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und für ein klimafreundlicheres und bewusstes Leben. Neues E-Fahrzeug für den Bauhof Anfang Februar 2020 wurde das Elektrofahrzeug Nissan NV 200 mit neuem Logo der Gemeinde Baindt an den Bauhof übergeben. Damit möchte die Gemeinde Baindt mit gutem Beispiel vorangehen und die Elektromobilität stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Die Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag bei der Reduzierung von CO² Immissionen, so die Bürgermeisterin Simone Rürup. Dieses Fahrzeug ist täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten im Bereich der Grünpflege, auf Spielplätzen und in Kindergärten. Der Nissen NV 200 wird mit 100% Ökostrom betankt, um die Ökobilanz noch deutlich zu steigern. Das E-Fahrzeug glänzt außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirtschaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt (Projektträger Jülich) gab es einen Zuschuss über den Gemeindeverband Mittleres Schussental für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge in Höhe von insgesamt 19.000 €. Bereits seit dem vergangenen Jahr ist die Verwaltung darüber hinaus mit einem E-Bike ausgestattet. So können Mitarbeiter kürzere Strecken schnell und umweltfreundlich zurücklegen. Ein E-Auto als Dienstwagen für die Gemeindeverwaltung folgt im Laufe des Jahres.[mehr]

Zuletzt geändert: 30.10.2024
Hundetoiletten

Service für Hundebesitzer: Hundetoiletten Rund 200 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis, und können Beschwerden und heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch gesundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztiere, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsorgen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten aufgestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baienfurt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Ortsplan (PDF-Dokument, 11,5 MB, 04.07.2024) mit den eingetragenen Standorten Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plastiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygienischen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.07.2024
Gesplittete Abwassergebühr

Einführung der Gesplittete Abwassergebühr Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit Urteil vom 11.03.2010 (PDF-Dokument, 74,78 KB, 25.09.2019) wurde festgelegt, dass die einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Bis 2009 war die Abwassergebühr abhängig vom Frischwasserbezug. Jetzt muss die Gemeinde - wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg - die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erheben. Die Niederschlagswassergebühr stellt KEINE zusätzliche Gebühr dar. Künftig werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip umverteilt. Die Richter begründen die Entscheidung vor allem damit, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und das hiervon abgeleitete Niederschlagswasser selbst bei Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sei, dass damit keine „homogene Siedlungsstruktur“ mehr gegeben sei. Deutlich wird dies insbesondere, weil der Frischwassermaßstab bei Wohngebäuden stark personenabhängig ist, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers von der Größe des Grundstücks und der Gestaltung der Grundstücksflächen abhängig ist. Diese Unterschiedlichkeit wird durch die ausschließliche Anwendung des Frischwassermaßstabes nicht ausreichend berücksichtigt. Wie wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr umgesetzt? Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren erfordert die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einleiten. Diese Flächenermittlung wird auf der Grundlage der ALK-Daten (automatisiertes Liegenschaftskataster) vorgenommen. Zusätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gefordert, in einer Selbstauskunft die Richtigkeit der erhobenen Flächen zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Auskunft zu geben, welche weiteren Flächen tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Maßstäbe für die Kalkulation Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren sind künftig nach verschiedenen Maßstäben zu kalkulieren - Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserbezug - Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit differenzierten Abflussfaktoren Bei den Abflussfaktoren wird unterschieden nach 1. überbauten Flächen Standarddach und Begrünten Dachflächen 2. befestigten Flächen Wasserundurchlässige Flächen ( Asphalt, Beton, Bitumen) Teilweise wasserdurchlässige Flächen (Beton und Natursteinpflaster,Platten, Verbundsteine und Rasenfugensteine) Wenig versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen,wassergebundene Decken, Schotterrasen Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Überlauf in öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen werden die angeschlossenen Flächen zusätzlich reduziert. Die Abflussfaktoren müssen noch in der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt werden. Für die Flächenerhebung hat die Gemeinde Baindt das Ingenieurbüro Fassnacht und für die Gebührenkalkulation die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterlagen für die Flächenerhebung mit einer Informationsbroschüre werden mit folgenden Anlagen versand: 1. Plan mit Luftbild, Grenzen und Gebäuden (einfach, gelb gekennzeichnet). Dieser Plan soll der Orientierung und Übersicht dienen. Das Luftbild ist zur Flächenermittlung zu ungenau und es werden auch oft Flächen durch Bäume und Schatten verdeckt. 2. Plan mit Grenzen, Gebäuden und Meter-Raster (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Plan werden die Flächen sowie die gemessenen Maße eingetragen. Bitte markieren Sie ALLE versiegelten Flächen, auch eventuell zusätzliche Gebäude, bzw. Gebäudeteile, die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind. Grünflächen bzw. nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Flächen sind nicht zu ermitteln und nicht darzustellen. Beachten Sie bitte, dass die Flächenermittlung auf einfache Art und Weise erfolgen kann. 3. Flächen-Formular (zweifach, rot und gelb gekennzeichnet). Auf diesem Formular wurden bereits die Gebäudeflächen eingetragen. Tragen Sie hier bitte nur die versiegelten Flächen ein, welche auch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Weisen Sie die Flächen den Versiegelungsgraden (Faktoren) wie in den Unterlagen beschrieben zu. 4. Erklärung (einfach, rot gekennzeichnet). Auf dieser Liste bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die jeweiligen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben. 5. Bedeutung der farbigen Formularkennzeichnung rot markierte Formulare zurück an die Gemeinde gelb markierte Formulare sind für Ihre Unterlagen Wir haben uns bemüht, das Verfahren und die Unterlagen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir wollen Ihnen mit der Informationsbroschüre einen Leitfaden an die Hand geben, die möglichst alle zu erwartenden Fragen beantwortet Gesplittete Abwassergebühr Rückmeldungen Beim bisherigen Rücklauf ist uns aufgefallen, dass die weiteren versiegelten Flächen (Garagenzufahrt, Hoffläche usw.) oftmals vernachlässigt werden. Es sind alle Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. Regentonnen können leider nicht berücksichtigt werden, da sie nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr besteht kein Unterschied, ob ihr Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. Weitere Informationen entnehmen Sie der versandten Broschüre u. a. „Häufig gestellte Fragen“ (PDF-Dokument, 35,50 KB, 25.09.2019) Veränderungsanzeige Abwassergebühr (PDF-Dokument, 151,97 KB, 11.09.2024) Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich für ihre Mithilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.12.2024
Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Termin... Verwaltungsfachangestellte Bürgeramt (m/w/d) in Vollzeit Bewerbungsschluss 13. April 2025 Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Eingliederungshilfe für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen (PDF-Dokument, 67,15 KB, 23.01.2025) Pädagogische Fachkräfte (PDF-Dokument, 57,69 KB, 22.01.2025) (PDF-Dokument, 64,57 KB, 22.01.2025) , Integrationsbegleitung und Erzieher (m/w/d), Praktikanten im Annerkennungsjahr und Vertretungskräfte (m/w/d) Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für Freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst (PDF-Dokument, 56,10 KB, 27.01.2025) (m/w/d) an der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne an (Bitte senden Sie uns im Falle einer Online-Bewerbung Ihre Unterlagen im PDF-Format.) Als Mitarbeiter der Gemeinde Baindt haben Sie folgende Vorteile (PDF-Dokument, 67,50 KB, 01.06.2023) .[mehr]

Zuletzt geändert: 19.03.2025
Grüngutannahme

Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, sofern es die Witterung zulässt, am Samstag 22. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag 29. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 04. April 2025 geöffnet und danach jeden jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranlage bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr Friesenhäusler Straße 67 Öffnungszeiten: Montag u. Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr (von April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 10.03.2025
Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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