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Zweitwohnungssteuererklaerung.pdf

Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung innehat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Winkler gerne unter Tel. 07502/9406-23 oder per Mail an b.winkler@baindt.de zur Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift Hauptwohnung: Anschrift Zweitwohnung: Einzugsdatum Zweitwohnung: TelefonE-Mail für Rückfragen: Erstwohnung: Off Zweitwohnung: Off Name und Anschrift der Einrichtung: Name und Anschrift der Einrichtung_1: Anschrift Familienwohnsitz: Anschrift Arbeitsstelle: Wohnung die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen: Off Wohnung in einem Alten- Altenwohn- und Pflegeheim Einrichtungen zur vorübergehenden: Off Wohnung die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird Ich bin verheiratet und lebe: Off Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung meine Nebenwohnung ist bei: Off Anzahl: Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche zB eigenes Zimmer beträgt: Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche zB Bad Küche Flur beträgt: Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: alleine: Off weiteren erwachsenen Personen zusammen als: Off Wohngemeinschaft ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt zB: Off Lebensgemeinschaft FamilieEhePartnerschaft – alle Bewohner haben Zugang: Off die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine: Off Netto-Kaltmiete: Off Brutto-Kaltmiete: Off Brutto-Warmmiete: Off Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete_1: Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch: Ich bin Eigentümer der Wohnungdes Hauses In diesem Fall wird der Mietwert: Off Die Wohnungdas Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen sind: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen zahlen: Off Netto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Warmmiete_1: Off Baujahr der Wohnungdes Hauses: Quadratmeter Wohnfläche: Anzahl Wohnungen: Anzahl Wohnungen_1: sonstige Umstände: Einfamilienhaus: Off Wohnungen: Off Reiheneckhaus: Off Wohnungen_1: Off Reihenhaus: Off Penthouse auf einem Wohnblock: Off Zweifamilienhaus: Off Nicht abgeschlossene Wohnung: Off sonstiges Objekt: Off Garage: Off Garage mit Heizung Licht und Wasser: Off Offener PKW Stellplatz: Off Stellplatz in Tiefgarage abgeschlossen: Off Stellplatz in Tiefgarage nicht abgeschlossen: Off HeizungWarmwasserversorgung: Off Strominstallation: Off WärmedämmungAußenisolierung: Off Fußbodendämmung: Off Fenster: Off CheckBox: Off CheckBox_1: Off Anzahl Nachweise: Datum: Ort: Unterschrift:[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.07.2023
    Mehlisstrasse.pdf

    _____________________________Satzung_____________________________ Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) , § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 55) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.11.2013 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 06.03.2012. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung vom 06.03.2012 und dem Textteil vom 11.12.2012. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 11.12.2012 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften - zu Dachformen - zu Dachneigungen - zu Dachgestaltungen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan „Mehlisstraße“ der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ……………………… ……………………………………. (Dienststempel) Elmar Buemann, Bürgermeister Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 1 BEBAUUNGSPLAN ”Mehlisstraße” Gemeinde Baindt TEXTLICHE FESTSETZUNG MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG Mit Inkraftt reten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Festsetzungen außer Kraft , nicht jedoch die Stellplatzsatzung “ Baienfurterstrasse” . A) RECHTSGRUNDLAGEN 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013. (BGBL. I.S. 1548) 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBL. I.S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBL. I.S. 1548) 3. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (GBI. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012. (GBI. S. 55) 4. Planzeichnungsverordnung (PlanzV) i.d.F. vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 S. 58 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) In Ergänzung der Planzeichnung w ird Folgendes festgesetzt: B) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB und §§ 1 - 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung § 9(1)1 BauGB WA 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) entsprechend den Einschrieben im Plan § 4 BauNVO 1.1.1 Einschränkungen von Nutzungen im WA- Gebiet: von den nach § 4(3) genannten Nutzungen- arten sind: - (4) Gartenbaubetriebe - (5) Tankstellen - (6) sonst ige nicht störende Gew erbebetrie- be nicht zulässig § 1(5) § 4(3) BauNVO BauNVO Mi 1.2 Mischgebiet (Mi) § 6 BauNVO 1.2.1 Unzulässigkeit von Ausnahmen im Mi-Gebiet: § 6(3) i. V.m. § 1(6) BauNVO BauNVO Im Gebiet Mi sind Vergnügungsstätten nach §6 Abs. 2 Nr. 8 im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 nicht zulässig. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 2 1.2.2 Einschränkung von Nutzungen: von den nach § 6(2) genannten Nutzungsar- ten sind: - (7) Tankstellen - (8) Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3)2 in den Teilen des Gebiets, die überw iegend durch gew erbliche Nutzungen geprägt sind nicht zulässig. § 1(5) § 6(2) BauNVO BauNVO 1.2.3 Einschränkung der Anzahl von Wohnungen - in Wohngebäuden ist je angefangene 250m² Baugrundstücksf läche i.S.v. §19(3) BauNVO maximal 1 Wohnung zulässig. § 9(1)6 BauGB GEe 1.3 Eingeschränktes Gew erbegebiet (GEe) entsprechend den Einschrieben im Plan Im GEe sind nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht w esent lich stören. § 8 BauNVO 1.3.1 Einschränkung von Nutzungen im Gew erbe- gebiet: von den nach § 8(2) genannten Nutzungsar- ten sind: - (3) Tankstellen nicht zulässig § 1(5) § 8(2) BauNVO BauNVO 2. Maß der baulichen Nutzung (* Zahlenw erte sind nur Beispiele) § 9(1)1 BauGB GRZ = 0,4* Max. Größe der Grundf läche (GRZ) der baulichen Anlagen je Quadratmeter Grund- stücksf läche i.S. §19(3) BauNVO § 16(2)1 BauNVO WH = 6,0 m* Wandhöhe als Höchstgrenze über Erdgeschossfußbo- denhöhe (EFH) Die max. Wandhöhe ist def iniert als Schnittpunkt der Außenw and des Haupt- baukörpers, also nicht an Vorbauten und Dachvorsprüngen, mit der Außenkante der Dachf läche (Oberkante Bedachungsmateri- al). § 16(3)2 BauNVO GH = 9,0 m* Gebäudehöhe als Höchstgrenze über Erdgeschossfußbo- denhöhe (EFH) Erdgeschossfussbodenhöhe Die Erdgeschossfussbodenhöhe EFH = Erdgeschoß-Fußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null Bezugspunkt ist der Rohfussboden. Bei vorhandenen Gebäuden ist die bisheri- ge EFH sow ohl bei Umbau w ie auch bei Abriss und Neubebauung beizubehalten. Bei Neubauten w ird die EFH mit + 40cm über dem vorhandenen natürlichen Gelän- de (Mit telmass an den Gebäudeecken) § 9(2) BauGB Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 3 festgelegt. Die mit den vorherigen Fest legungen fest- gesetzten Erdgeschossrohfussbodenhöhen dürfen bei vorhandenen Gebäuden und Neubauten um max. ± 30 cm verändert w erden. 3. Bauweise § 9(1)2 BauGB O Offene Bauw eise § 22 BauNVO Baugrenze § 23(1+ 3) BauNVO Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung § 16(5) BauNVO Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzun- gen § 16(5) BauNVO 4. Öffentliche Verkehrsflächen § 9(1)11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Fussw eg Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 5. Versorgungsflächen § 9(1)12 BauGB Versorgungsf läche Elektrizität 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft § 9(1)20 i. V. mit §9(1)25a+ b BauGB BauGB 6.1.1 Bisher bebauter Bereich (WA 1) Der auf den privaten Grundstücken ent- stehende Niederschlagsw asserabf luss darf nicht direkt in die Abw asserkanalisat ion abgeleitet w erden. Dies gilt auch für Über- § 9(1)20 BauGB Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 4 läufe von Anlagen zur Regenw assernut- zung (Zisternen) ohne Zw angsent leerung und für Drainagen. Das von der Ableitung in den Abw asser- kanal ausgeschlossene Niederschlagsw as- ser darf keine schädlichen Verunreinigun- gen aufw eisen. Das Niederschlagsw asser muss auf dem Grundstück, auf dem es anfällt , gepuffert w erden. Hierzu müssen auf den Privat- grundstücken Retent ionszisternenanlagen oder gleichw ert ige Retent ionsf lächen als Versickerungsmulden hergestellt w erden. Der Notüberlauf w ird an das bestehende Kanalsystem (Mischsystem) angeschlos- sen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zu- lässig. 6.1.2 Bisher unbebauter Bereich (WA 2+ GEe) (Gew erbef läche + Neubaubereich WA 2) Der auf den privaten Grundstücken ent- stehende Niederschlagsw asserabf luss muss im Trennsystem in das öffent liche Abw asserkanalsystem abgeleitet w erden. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenw assernutzung (Zisternen) ohne Zw angsent leerung und für Drainagen. Das von der Ableitung in den Abw asser- kanal ausgeschlossene Niederschlagsw as- ser darf keine schädlichen Verunreinigun- gen aufw eisen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zu- lässig. § 9(1)15 BauGB 6.2 Bodenversiegelungen sind auf das unbe- dingt notw endige Maß zu beschränken. Die Beläge für Garagenzufahrten und Stell- plätze sind als w asserdurchlässiger Belag auszuführen. (z.B. w assergebundene Flächen, Schotter- rasen, Pf lasterf lächen mit w asserdurchläs- sigen Fugenanteilen, Rasengittersteine) 6.3 Einzelpf lanzgebote X 6.3.1 Pf lanzgebot – Einzelbäume An den in der Planzeichnung gekennzeich- neten Stellen sind großkronige Einzel- baumhochstämme zur Gliederung des Straßenraumes zu pf lanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind die Arten der Pf lanzen- liste 1 zu verw enden. Die generelle Lage der Bäume ist verbindlich. Der exakte Standort kann nur bis zu 5 m verschoben w erden. § 9(1)25 a BauGB 6.3.2 Pf lanzgebot – Einzelbäume Auf jedem Baugrundstück ist mindestens ein mittelkroniger Einzelbaumhochstamm je angefangene 500 m² Grundstücksf läche zu pf lanzen und dauerhaft zu erhalten. Es Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 5 sind die Arten der Pf lanzenliste 2 zu ver- w enden. Die Lage der Bäume ist variabel, Bäume zur Gliederung des Straßenraumes w erden angerechnet. Pf lanzlistenliste 1 Großkronige Bäume (1. Ordnung) für Bepf lanzung am Straßenrand Die nachfolgenden Baumarten können al- ternat iv verw endet w erden: Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Esche Fraxinus exelsior Obstbaum als Hochstamm Pf lanzliste 2 Bäume und Sträucher zur Bepf lanzung der Baugrundstücke Die nachfolgenden Baumarten können al- ternat iv verw endet w erden: Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Apfeldorn Crataegus x lavallei, Carrierii Chinesische Wildbirne Pyrus calleryana, Chant icleer Kirsch-Pf laume Prunus cerasifera Obstbäume als Hochstamm 6.4 Private Grünf läche Private Grünf läche ohne w eitere bauliche Nutzung: Im Bereich der eingetragenen Grünf lächen sind keine baulichen Anlagen zulässig ein- schliesslich Nebenanlagen i.S. §14 Abs. 1 BauNVO. Ausgenommen hiervon sind w asserdurchlässige Oberf lächenbefest i- gungen. Unzulässig sind auch Verfahrensfreie Vor- haben nach LBO §50 und w ie im Anhang zu §50 Abs.1 beschrieben. Ebenfalls unzulässige Nutzungen sind: Nutzung der Flächen als Lagerf läche Nutzung als Stellplatz Nutzung als Hundezw inger Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 6 7. Schallschutz §9(1)24 BauGB IS 1 7.1 Immissionsschutz-Festsetzung IS 1: Bestehende Gebäude genießen Bestands- schutz. Bei Neubauten sind die zum Lüften erfor- derlichen Fensteröffnungen von Aufent- haltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Wohnkü- che, Schlaf- und Kinderzimmer) vollstän- dig auf die vom bestehenden Gew erbe- gebiet abgew andte Seite (nach Osten) zu orient ieren. IS 2 Immissionsschutz-Festsetzung IS 2: Bestehende Gebäude genießen Bestands- schutz. Bei Neu-, Um- und Erw eiterungsbauten sind die zum Lüften erforderlichen Fens- teröffnungen von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Wohnküche, Schlaf - und Kinderzimmer) vollständig auf die vom bestehenden Gew erbegebiet abge- w andte Seite (nach Osten) zu orient ieren. Ausnahmen von der vorstehenden Orien- t ierungspf licht für Fensteröffnungen kön- nen zugelassen w erden, w enn ihre Einhal- tung bei funkt ional befriedigenden Raum- zuschnitten unmöglich ist und w enn die betreffenden Räume ersatzw eise mit aus- reichend dimensionierten schallgedämpf- ten Lüftungsanlagen (z. B. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Ein- zellüfter etc.) ausgestattet w erden. Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume in- klusive der schallgedämpften Lüftungsan- lagen müssen ein erforderliches Gesamt- schalldämmmaß R'W, res von mindestens 30 dB(A) einhalten. 7.2 Innerhalb des Gew erbegebietes sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskon- t ingente LEK nach DIN 45691 tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO): eingeschränktes Gew erbegebiet (GEe) Emissionskont ingente LEK in dB(A)/m² LEK tags 56 LEK nachts 41 (siehe auch Planeintrag) Die Prüfung zur Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (zu beziehen bei Beuth-Verlag GmbH, Burg- grafenstraße 6, 10787 Berlin). Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 7 * 7.3 Zulässigkeit von Wohnungen auf den mit * gekennzeichneten Grundstücken: Die nach dem vorliegenden Bebauungs- plan zulässigen Wohnnutzungen auf den mit * gekennzeichneten Grundstücken sind nur nach Eintrit t des Umstandes der Errichtung und der Funktionsfähigkeit eines Schallschutzraumes zum Test von Rasenmähern, und Motorsägen auf dem Betriebsgrundstück der Firma Bentele (Flurstücksnr. 603/1) zulässig. Bis zum Eintrit t des o.g. Umstandes sind aus- schließlich Nutzungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Auf- enthalt von Menschen best immt sind. §9 (2) BauGB * * 7.3 Zulässigkeit von Wohnungen auf den mit * * gekennzeichneten Grundstücken: Die nach dem vorliegenden Bebauungs- plan zulässigen Wohnnutzungen auf den mit * * gekennzeichneten Grundstücken sind nur nach Eintrit t des Umstandes der Umsetzung einer abschirmenden Bebau- ung im eingeschränkten Gew erbegebiet zulässig. Die abschirmende Bebauung darf aus höchstens drei Gebäuden beste- hen und muss eine Mindesthöhe von 7,50m sow ie eine Gesamtlänge (alle Ge- bäude zusammen) von mindestens 80m aufw eisen. Zw ischen den Gebäuden darf höchstens eine Lücke von jew eils maxi- mal 7m entstehen. Bis zum Eintrit t des o.g. Umstandes sind ausschließlich Nut- zungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen best immt sind. Eine Abw ei- chung der Gebäudeanzahl, der Höhe und der Länge der abschirmenden Bebauung kann dann zugelassen w erden, w enn durch eine fachliche Stellungnahme nachgew iesen w ird, dass die gleiche Ab- schirmw irkung erreicht w ird. 8. Planbereich § 9(7) BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 8 C) NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE D Kulturdenkmale D) HINWEISE Stellplatzsatzung “Baienfurter Strasse”: Für einen Teilbereich des Plangebietes be- steht eine Satzung über die Stellplatzver- pf lichtung für Wohnungen in der Baienfurter Straße vom 20. Januar 1998. Die Gült igkeit dieser Satzung w ird durch den Bebauungs- plan nicht berührt . Sonstige Planzeichen (keine Festsetzungen) 1925/1 Grundstücksgrenzen mit Grundstücksnum- mer Bestehende Gebäude mit Nummerierung Bestehende Topographie Höhenlinien und -angaben Bodenaushub Unbelastetes Bodenaushubmaterial ist – sow eit möglich - innerhalb des Planungsge- bietes w iederzuverw enden. Wiederverwendung des Oberbodens Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 9 Oberboden der zu überbauenden Flächen ist fachgerecht abzutragen, zw ischenzulagern und nach Abschluss der Baumaßnahme in einer Mindestschichtstärke von 20 cm auf dem übrigen Baugrundstück aufzutragen. Regenwassernutzung Die Nutzung von Dachf lächenw asser für die Gartenbew ässerung w ird empfohlen. Ermittlung Schallwerte Bei der Berechnung der Immissionskont in- gente aus den Emissionskont ingenten sind folgende Vorgaben zu beachten: - Schallabstrahlende Fläche: Grundstücks- f läche einschließlich der privaten Grünf lä- chen - Schallausbreitungsrechnung: DIN ISO 9613-2 mit A-Summenpegeln unter alleini- ger Berücksicht igung der Abstandsdämp- fung - gedachtes, ebenes Gelände, keine Ab- schirmungen auf dem Schallausbreitungs- w eg - Schallquellenhöhe: 2,00 m über dem ge- dachten, ebenen Gelände - maßgebliche Immissionsorte: allgemeines Wohngebiet (Fl.-Nr. 597/1) jew eils 1. Ober- geschoß (relat ive Höhe: 5,60 m über Gelände) Höhensystem Die im Bebauungsplan eingetragenen Höhen beziehen sich auf das ” neue Höhensystem” über Normal-Null (NN) E) ANLAGEN zum Bebauungsplan Begründung in der Fassung vom 03.03.2009 / 27.05.2009 / 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 Anerkannt: Baindt, den. 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Bürgermeister Buemann Aufgestellt : Altshausen, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Dipl. Ing. Roland Groß Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\04_Örtl_Bauvorschrift_Ergänz_07_20121211_GR.docx Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 1 Örtliche Bauvorschriften Zum Bebauungsplan ”Mehlisstrasse” Gemeinde Baindt A) RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (BGI. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012. (GBI. S. 55) B) ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen § 74(1)1 LBO 1.1 Dachform, Dachneigung, Dachgestaltung Siehe Einschriebe im Plan. Die nachfolgenden ört lichen Bauvorschrif ten gelten für die Hauptgebäude. § 74(1)1 LBO SD = Satteldach PD = Pultdach WD = Walmdach DN = Dachneigung 1.2 In den im Plangebiet mit WA und MI gekenn- zeichneten Bereiche sind die Dächer mit Dachsteinen oder Dachziegeln zu belegen. 1.3 Dachaufbauten in Form von Einzelgauben sind mit folgenden Einschränkungen zuläs- sig: Auf einer Dachseite sind nur Gauben gleicher Form möglich, Kombinat ionen sind nicht erlaubt. Der Abstand der Gauben zum Ortgang muss mindestens 2,50 Meter betragen. Dachgauben als zw eite obere Gaubenreihe sind nicht zulässig. E) ANLAGEN zu den örtlichen Bauvorschriften Begründung in der Fassung vom 03.03.2009 / 27.05.2009 / 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 Anerkannt: Baindt, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Bürgermeister Buemann Aufgestellt : Altshausen, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Groß Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 1 Bebauungsplan “Mehlisstraße“ GemeindeBaindt BEGRÜNDUNG 1. ALLGEMEINES 2. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 3. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION 4. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE 5. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND VORHABEN 6. NOTWENDIGKEIT DER BEBAUUNGSPLANAUFSTELLUNG 7. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 8. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 9. ERSCHLIESSUNG 10. BAULICHE NUTZUNGEN 11. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 12. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN 13. AUSWIRKUNGEN 14. UMWELTSCHUTZ, EINGRIFFE IN NATUR UND LANDSCHAFT MIT AUSGLEICHSBILANZIERUNG 15. BETEILIGUNG DER BÜRGER UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 16. PLANDATEN 17. KOSTENSCHÄTZUNG Begründung der Örtlichen Bauvorschriften: 18. GESTALTERISCHE VORSCHRIFTEN Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 2 1. Allgemeines Die im Bebauungsplan abgegrenzte Fläche ist zu etwa knapp der Hälfte unbebaut. Die Fläche gehört zum auslau- fenden landwirtschaftlichen Betrieb Schachenerstraße 106 und ist zwischenzeitlich von allen Seiten von Bebauung um- rahmt. Im Osten eher Wohnbebauung, im Süden dörfliche Mischnutzung und im Westen und Norden durch gewerbliche Nutzungen. Nachdem diese bisherige landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche durch Aufgabe des Betriebes frei wird soll die- ser Bereich nun als vorrangig zu nutzende Innenentwick- lungsfläche städtebaulich neu geordnet und bebaut werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch erlassen. Die Voraussetzungen hierfür liegen im Sinne des § 13a als Innenentwicklungsfläche vor. 2. Räumlicher Geltungsbereich Die Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungs- plan wird wie folgt begrenzt: gemäß Planeintrag Im Westen durch die Mehlisstraße (Parzelle 605 / 2) Im Norden ebenfalls durch die Mehlisstraße(Parzelle 557) Im Osten durch die Baienfurterstraße (Parzelle 602 / 1) Im Süden durch die Schachenerstraße (Parzelle 575) 3. Räumliche und strukturelle Situation Der Planungsbereich umfasst einen größeren Teil der histo- rischen Ortslage von Schachen bzw. der vorhandenen Be- bauung entlang der Baienfurterstraße. Im Westen und Nor- den grenzt der Planungsbereich direkt an bestehende Ge- werbegebiete mit rechtskräftigem Bebauungsplan an. Im Planungsgebiet befindet sich ein gewerblicher Betrieb in di- rektem Umfeld zu bestehenden Wohngebäude. Das Gebiet ist von der Topographie her nahezu eben.Durch das vorhandene Straßennetz ist es schon weitgehend er- schlossen einschließlich desdazugehörigen Ver- und Entsor- gungssystems und bedarf lediglich der Ergänzung. 4. Bestehende Rechts- verhältnisse: Für den Planungsbereich gibt es keinen Bebauungsplan und damit keine rechtskräftige planungsrechtliche Festsetzung. Der Grunderwerb durch die Gemeinde des bisher unbebau- ten Bereiches ist gesichert. 5. Übergeordnete Planun- Der Flächennutzungsplan weist im Geltungsbereich ein Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 3 gen und Vorhaben: Dorfgebiet aus. Der bisher unbebaute Teilbereich ist als Bau- fläche im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungs- planes vom 01.12.2010 ausgewiesen. Im Westen schließt sich eine größere gewerbliche Zone an. Im Süden ebenfalls laut Flächennutzungsplan Dorfgebiet. Im Osten sind keine größeren Siedlungserweiterungen eingetragen. 6. Notwendigkeit der Beb.- Plan Aufstellung Der Ortsteil Schachen hat sich im Planungsbereich in den letzten Jahrzehnten vom bäuerlich geprägten weilerhaften Dorf zu einem in Teilen stark gewerblich geprägten Standort entwickelt. Gleichzeitig nimmt das Wohnen im Bereich der Baienfurterstraße und Schachenerstraße einen hohen Stel- lenwert ein. Durch die Aufgabe des landwirtschaftlichen Be- triebes an der Schachenerstraße wird sowohl die Hofstelle wie auch die angrenzenden bisherig landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen frei. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Bauland und dem Vorrang der Innenentwicklung soll der Planungsbereich städtebaulich neu geordnet werden. Mit der Neuordnung und Neubebauung soll gleichzeitig eine pla- nungsrechtlich abgesicherte konfliktarme Weiterentwicklung dieses Teilbereichs von Schachen für das Wohnen wie auch die Absicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen durch eine Pufferzone erreicht werden. 7. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die städte- bauliche Gesamtentwicklung des nördlichen Teilbereichs des OrtsteilsSchachen in einem entscheidenden Teilbereich fortge- führt, weiterentwickelt und abgeschlossen. Mit der Neubebau- ung des bisher unbebauten Bereiches wird im Sinne der vor- rangig zu betreibenden Innenentwicklung wertvolles Bauland für die Gemeinde eröffnet unter weitgehender Ausnutzung bereits vorhandener Erschließungsvorleistungen. Die überge- ordnete städtebauliche Zielvorstellung ist die Arrondierung und Weiterentwicklung der vorhandenen überwiegend durch Wohnbebauung gekennzeichneten Bereiche entlang der Bai- enfurter- und Schachenerstraße bei gleichzeitiger Abschir- mung nach Westen weiterzuentwickeln. Aufgrund der punktu- ellen teils intensiven gewerblichen Nutzung entlang der Mehlisstraße ist eine Abpufferung durch eine entsprechende gewerbliche Bebauungsstruktur erforderlich. Hinsichtlich der Art der Bebauung wirddie bestehende Bebau- ung westlich der Baienfurterstraße und nördlich der Schachenerstraße planungsrechtlich gesichert.Weiterhin wird im bereits bebauten Bereich entlang der Schachenerstraße die zukünftige bauliche Struktur für die zu erwartenden Verände- rungen aus dem Strukturwandel (Abriss ehemals landwirt- schaftlicher Hofstellen zugunsten von Neubauten) einschließ- lich der Bebauungsintensität im rückwärtigen Bereich (Bauen in der 2. Reihe) planungsrechtlich geregelt. Mit der Neubebau- ung wird die Körnung der bisherigen Bebauungsstruktur hin- sichtlich Nutzung, Größe und Dichte aufgenommen und wei- tergeführt. Im Nordwesten werden nicht störende gewerbliche Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 4 Bauten als „Pufferzone“ vorgesehen. Diese gewerbliche Übergangszone mit Nutzungseinschrän- kungen trägt dem Ergebnis des Schallgutachtens im Hinblick auf die geplante und bereits bestehende Wohnbebauung Rechnung. Ziel der Planung ist durch die Freigabe der Gebäudestellung und durch die Art der Erschließungsstruktur für möglichst alle Gebäude eine günstige passive Nutzung der Sonnenenergie zu eröffnen. Das Verkehrserschließungskonzept ist lediglich durch eine neue Erschließungsschleife geprägt die jeweils an die Mehlis- straße anschließt und im Westen einen unmittelbaren An- schluss über die Schachenerstraße an das überörtliche Netz ermöglicht. In Nordsüdrichtung wird ein Fußweg zwischen der Mehlisstra- ße und der Schachenerstraße vorgesehen zur bestmöglichen innerörtlichen fußläufigen Vernetzung insgesamt und auch im Hinblick auf die fußläufige Anbindung des vorgesehenen öf- fentlichen Kinderspielplatzes in der Mitte des Planungsberei- ches. 8. Eigentumsverhältnisse: Rund die Hälfte der Fläche des Planungsbereich ist bereits bebaut und in Privatbesitz. Der Erwerb des bisher unbebauten Bereiches durch die Gemeinde ist gesichert. Die eigentums- rechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Fußweg sind noch zu schaffen. 9. Erschließung: Der gesamte Planungsbereich ist bereits weitgehend er- schlossen durch das örtliche Straßennetz das den Planungs- bereich von allen vier Seiten bereits umschließt. Über die Schachenerstraße ist eine sehr gute und konfliktarme Anbin- dung an das überörtliche Straßennetz gewährleistet. Die Stra- ßenquerschnitte der Mehlisstraße sind bereits auf die gewerb- lichen Anforderungen ausgelegt und können den zusätzlichen Verkehr für die Neubebauung gut aufnehmen. Die Anbindung der neuen, inneren Erschließungsstraße erfolgt deshalb so- wohl im Westen wie auch im Norden an die Mehlisstraße um auch zusätzliche Verkehrsbelastungen im Bereich der Baien- furter- und Schachenerstraße gering zu halten. 10. Bauliche Nutzungen: Mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet in einem großen Teilbereich einschließlich der bereits bebauten Berei- che wird dem bereits in diesem Teilbereich der Baienfurter- straße und Schachenerstraße vorhandenen Gebietscharakter Rechnung getragen. Zum Schutz vorhandener gewerblicher Betriebe an der Schachenerstraße wird ein kleiner Teilbereich als Mischgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung entspricht dem derzeitigen Gebietscharakter und auch dem südlich angrenzenden Dorf- gebiet. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 5 Als Pufferzone zwischen Wohnen und Gewerbe wird im Nord- westen ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewie- sen. In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur das Wohnen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen (hinsichtlich Schallemissionen - Lärm) zulässig. Das Wohnen ist nur im betrieblichen Zusammenhang möglich. Damit wird zum einen ein größtmöglicher Schutz für die westlich und nördlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen erreicht durch die klare Einschränkung des Wohnens und gleichzeitig für die im Osten angrenzende Wohnbebauung eine Abstufung der gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich gesichert. Als wei- tere Maßnahme zur Entflechtung der gewerblichen Nutzung zum Wohnen hin ist entlang der neuen Wohnerschließungs- straße eine durchgängige Grünfläche als Retentions- und Be- pflanzungsfläche vorgesehen mit Zufahrtsverbot auf den ge- werblichen Bereich. Der öffentliche Kinderspielplatz zum einen zentral angeordnet mit der bestmöglichen Erreichbarkeit für die umliegende Wohnbebauung und dient gleichzeitig als zu- sätzlicher Puffer zu den gewerblichen Nutzungen. Das Nutzungsmaß wird bestimmt durch die maximal bebauba- re Grundfläche, Geschossfläche und durch Baugrenzen sowie die maximale Wand- und Gebäudehöhe. Als für im Allgemeinen Wohngebiet unzulässig erklärte Nut- zungen wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe werden mit der umgebenden Nut- zungsstruktur und der neu geplanten inneren Wohnbebauung im Hinblick auf eine Störung durch Verkehrsfrequenzen und damit Lärmimmissionen im Allgemeinen Wohngebiet begrün- det. Weiterhin soll eine Durchdringung des Allgemeinen Wohngebietes mit gewerblichen Nutzungen verhindert und zu Gunsten einer Entflechtung gesichert werden. Im ausgewiesenen kleinen Teilbereich des Mischgebietes werden Vergnügungsstätten ausgeschlossen um eine mögli- che punktuelle Verdichtung und Störung im Hinblick auf die Umgebungsbebauung auszuschließen. Im Mischgebiet wird als Grundzug der Planung die Anzahl der Wohnungen in Abhängigkeit der Grundstücksgrösse einge- schränkt um in diesem kleinen Teilbereich eine punktuelle Verdichtung von Wohnnutzung im Hinblick auf mögliche Nut- zungskonflikte mit zulässigen gewerblichen Nutzungen zu ver- hindern. Im eingeschränkten Gewerbegebiet werden definierte Lärm- kontingente festgelegt um dem Schutzbedürfnis der angren- zenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. 11. Grün- und Freiflächen: Das städtebauliche Grundkonzept sieht eine durchgängige grüne Zone aneinander stoßender Privatgärten zwischen vor- handener Bebauung an der Baienfurterstraße und der Neube- bauung im Innenbereich vor um insbesondere für die vorhan- Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 6 dene dortige Bebauung eine gute Belichtungs- und Beson- nungsmöglichkeit zu sichern und im Sinne der Vernetzung von Grünräumen. Zur weiteren Entflechtung von möglicherweise störender Nut- zungen zwischen Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet wird in einem Teilstück eine private Grünfläche ausgewiesen mit entsprechenden Einschränkungen von baulichen Nutzun- gen. Ebenfalls vernetzt wird der öffentliche Kinderspielplatz mit den Flächen zur Retention / Versickerung der Oberflächenwasser. Damit entstehen insgesamt durchgängige Grünräume sowohl in ökologischer Hinsicht wie auch zur Steigerung der Wohn- qualität. 12. Ver- und Entsor- gungseinrichtungen: Allgemeines: Die Entsorgung des Schmutzwassers für den gesamten Pla- nungsbereich ergibt sich aus dem bereits vorhandenen Kanal- netz der vorhandenen Bebauung und des vorhandenen Stra- ßennetzes. Dieses Netz wird lediglich durch das Kanalnetz für die neu zu bauende innere Wohnerschließungsstraße ergänzt. Abwasserbeseitigung: Die Entsorgung der Oberflächenwasser im Bereich der Neu- bebauung der bisher unbebauten Grundstücke wird im modifi- zierten Trennsystem realisiert. Die anfallenden Regenwässer der befestigten öffentlichen Flä- chen und der privaten Dach- und Hofflächen werden über ein separates Leitungssystem, zwei zentralen Versickerungsbe- cken zugeführt und dort über eine belebte Bodenzone versi- ckert. Der vorhandene Untergrund wurde geologisch beurteilt, und lässt eine Versickerung zu. Von den Becken ist je eine Notüberlaufleitung in den beste- henden Mischwassersammler vorgesehen. Das häusliche Abwasser (Schmutzwasser) wird getrennt ge- sammelt und dem bestehenden Mischwasserkanalnetz zuge- führt. Jedes Grundstück erhält je einen Schmutz- und Regenwas- serkontrollschacht als Anschlussmöglichkeit. Das für die Regenwasserableitung erforderliche Wasser- rechtsverfahren wird im Zuge der Erschließungsplanung ein- geleitet. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird der Verteilerschacht (38150-038) in der Schachener Straße, südwestlich von Ge- bäude Schachener Straße 108, so umgebaut, dass der ge- samte Abfluss des Schmutzwassers aus Baindt über die Schachener Straße zum RÜB Schachen geleitet wird. Damit wird der Schmutzwasserkanal DN 700 Richtung Mehlisstraße um 550 l/s entlastet. Der maximale Schmutz- und Regenwas- serabfluss aus dem Baugebiet zum Abwasserkanal DN 700 Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 7 beträgt 28 l/s und ist somit unerheblich. Wasserversorgung: Die Wasser- und Löschwasserversorgung für das Baugebiet ist gesichert. Die Druckhöhe ist ausreichend. Als Versorgungssystem wird, wie weitgehend in Baindt vor- handen, das WN – System gewählt. Die Hausanschlüsse innerhalb des Neubaugebietes werden in die einzelnen Grundstücke hinein verlegt. andere Leitungsträger: Ortsbeleuchtung, Strom, Telefon, Gas, und andere Medien (evtl. Kabelfernsehen / Datenleitungen) werden mit den ent- sprechenden Leitungsträgern abgestimmt und koordiniert. 13. Auswirkungen: Die Ausweisung des überwiegenden Teils des Planungsberei- ches als Allgemeines Wohngebiet trägt dem vorOrt tatsächlich vorhandenen Gebietscharakter Rechnung und entspricht der geplanten städtebaulichen Gesamtzielsetzung. Mit der Aus- weisung eines kleinen Teilbereiches als Mischgebiet und eines Teilbereiches als eingeschränktes Gewerbegebiet wird der bereits vorhandenen Nutzungsstruktur des Gesamtbereiches dieses nördlichen Teils von Schachen Rechnung getragen. Sowohl im Hinblick auf den bestehenden gewerblichen Betrieb im Planungsbereich an der Schachenerstraßewie auch im Hinblick auf die angrenzenden gewerblichen Nutzungen wurde ein Schallgutachten beauftragt. Die Ergebnisse dieses Schall- gutachtens liegen vor und wurden in den Planungsprozess eingearbeitet: "Auf das Planungsgebiet wirken die Geräuschimmissionen des westlich und nördlich angrenzenden Gewerbe- und Mischge- bietes "Baindt-Schachen" und der im Planungsgebiet liegen- den Firma Bentele ein. Dies kann zu Nutzungskonflikten füh- ren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde dies schalltechnisch untersucht (Gutachten des Büro Sieber, Fas- sung vom 06.03.2012). Es wurde festgestellt, dass die zuläs- sigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet (WA) und für ein Mischgebiet (MI) auf Grund der Lärmimmissionen des bestehenden Gewerbegebietes westlich und nördlich des Planungsgebietes überschritten werden. In Absprache mit dem Landratsamt Ravensburg wurde ein Lärm- schutzkonzept erarbeitet. Das Konzept beinhaltet eine ab- schirmende Bebauung im geplanten eingeschränkten Gewer- begebiet (GEe) sowie innergebäudliche Maßnahmen (Orientie- rung der schutzbedürftigen Räume) im geplanten allgemeinen Wohngebiet (WA) sowie im Mischgebiet (MI). Für die beste- hende Bebauung auf den Fl.-Nrn. 593 und 598 (Baienfurter Straße 10 und 12) wurde festgesetzt, dass in der Ausnahme z.B. wenn eine auf Grund des bestehenden Gebäudegrundris- ses des Gebäudes und des daraus resultierenden Raumzu- Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 8 schnittes eine Orientierung der zum Lüften benötigten Fens- teröffnung nicht möglich ist, können Fensteröffnungen zuge- lassen werden, wenn die betreffenden Räume mit einer aus- reichend dimensionierten schallgedämpften Lüftungsanlage ausgestattet werden. Die zeitliche Abfolge (Lärmbebauung vor Errichtung der Wohnnutzung) wird durch eine "Wenn-Dann- Festsetzung" nach § 9 Abs. 2 BauGB geregelt. Bei der Be- rechnung der Lärmimmissionen der Firma Bentele hat sich gezeigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte in der be- stehenden bzw. geplanten Umgebungsbebauung der Firma nur eingehalten werden, wenn die lärmintensiven Tätigkeiten (Warmlaufenlassen von Motorsägen und Rasenmäher) im Gebäudeinneren durchgeführt werden. Dies wird durch die Errichtung eines Schallschutzraumes ge- währleistet. Die zeitliche Abfolge wird auch hier mit einer "Wenn-Dann-Festsetzung" nach § 9 Abs. 2 BauGB gewähr- leistet. Durch das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet sind Lärmeinwirkungen im nördlich und östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet zu erwarten. Zur Konfliktlösung wird die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) vorgeschlagen. Bei der Festlegung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine bestimmte Ge- räusch-Emission zugeordnet, so dass die Immissionsrichtwer- te der TA Lärm (1998) in der Umgebung des Planbereiches eingehalten werden. Das bestehende Gewerbegebiet geht bei der Berechnung der Emissionskontingente als Vorbelastung mit ein. Eventuelle Hindernisse wie Häuser, Hallen oder Bö- schungen zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort (Zusatzdämpfung) werden bei der Berechnung der Schallaus- breitung nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes nach DIN ISO 9613-2 (Schallausbreitung im Freien). Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- rechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Genehmigungsverfahren freige- stellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro nachzuweisen sein. Dabei wird die oben beschriebene Zusatzdämpfung berück- sichtigt. Das ermöglicht dem Betreiber, durch variable Maß- nahmen und konkrete Betriebsgestaltung (z.B. Lage, Orientie- rung, Anzahl und Größe von Gebäudeöffnungen) die Emissio- nen so zu steuern, dass der zulässige Immissionsanteil an der schutzbedürftigen Umgebungsbebauung eingehalten wird." Auf die Ergebnisse des Schallgutachtens vom Büro Sieber, Fassung vom 02.02.2010, ergänzt in Fassung vom 06.03.2012, wird im Einzelnen verwiesen. Hinsichtlich der Bauteile der Aussenflächen der Gebäude wird von der Festsetzung von Schalldämmmaßen abgesehen da die Einhaltung des geforderten Innenpegels von 25 dB(A) be- reits bei einfachster Ausführung der Außenbauteile (z.B. Mau- erwerk mit einer Dicke von 11,5cm, Fenster mit Einfachvergla- sung) sichergestellt ist. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 9 14. Umweltschutz, Eingrif- fe in Natur und Land- schaft mit Ausgleichs- bilanzierung: Da der Planungsbereich als Innenentwicklung zu bewerten ist kommt § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Anwendung, demzu- folge gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau- ungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig. Auf einen umfassenden Umweltbericht und eine Eingriffsaus- gleichsabarbeitung wird deshalb verzichtet. Um die Beachtung der Belange des Naturschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu prüfen und ggf. sicherzustellen, wurden die Auswirkungen der Überplanung untersucht und im Verfah- ren dargestellt, insbesondere die Auswirkung durch die entfal- lende landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Reststreuobstbe- stand. (Siehe hierzu Naturschutzfachlicher Beitrag vom 15.02.2008, ergänzt am 25.02.2008 von Dipl.-Ing. B. Groß- Aurbacher, 88518 Herbertingen). Das Büro UWA hat bei zwei Begehungen die potentielle Eig- nung des Gebietes für die genannten Vogelarten geprüft. Jah- reszeitlich bedingt waren keine Brutbestände feststellbar. Auf- grund des dreischnittigen Grünlandes ist die Fläche für den Wiedehopf und für Bodenbrüter wie z.B. Wiesenpieper und Feldlerche ungeeignet. Die weitere Bewertung ergab keine Hinweise auf Brutvorkommen oder Nutzung der Fläche als Nahrungshabitat. Die Untersuchung ergab damit keinen naturschutzrelevanten Tatbestand, der einer Umsetzung der Planung entgegensteht. 15. Beteiligung der Bürger und Träger öffentli- cher Belange: Sowohl die Bürger wie auch die Träger Öffentlicher Belange wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen ange- hört. Die Ergebnisse dieser Verfahrensschritte wurden in die Begründung und den Bebauungsplaneingearbeitet. 16. Plandaten: Das Verfahrensgebiet umfasst ca. 3,7 ha 17. Kosten: Ein Teilbereich der Planungsfläche (bisher unbebaute Berei- che) wird durch die Gemeinde erworben. Die Erwerbskosten sind im Haushalt der Gemeinde finanzier- bar. Die anfallenden Kosten für die Erschließung sind ebenfalls im Haushaltsplan der GemeindeBaindt berücksichtigt. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 10 Begründung der Örtlichen Bauvorschriften: 18. Gestalterische Vor- schriften: Gestalterische Vorschriften, festgesetzt als Örtliche Bauvor- schriften, werden mit dem Ziel der Weiterführung und Erhal- tung des Ortsbildes, der Einfügung in die heterogene Bau- struktur und der Notwendigkeit der Integration dieses Teilbe- reiches in die vorhandene Umgebungsbebauung begründet und festgesetzt. Gleichzeitig werden die Örtlichen Bauvorschriften im Hinblick auf die bereits bestehenden sehr unterschiedlichen Baustruk- turen auf das Notwendigste beschränkt. Die Festsetzungen für die Dachform, Dachneigung und Dach- gestaltung sind begründet im Hinblick auf die Weiterführung der gewachsenen dörflichen Bebauungsstruktur mit dem Grundsatz überwiegend geneigter Dächer und dem Satteldach als Hauptdachform. Die Mindestdachneigung von 25° mit Aus- nahme des gewerblichen Bereiches wird begründet mit der Zielsetzung einer einheitlichen, dörflichen Dachlandschaft mit Eindeckung der Dachflächen mit Dachsteinen oder Dachzie- geln. Für die gewerblichen Bauten im eingeschränkten Gewerbege- biet sind großzügigere Festsetzungen festgesetzt und Pultdä- cher zugelassen um den spezifischen Anforderungen des ge- werblichen Bauens Rechnung zu tragen. Die Festsetzungen zu Dachaufbauten wurden auf ein Min- destmaß reduziert. Mit diesen Festsetzungen soll sicherge- stellt werden, dass das geneigte Dach als Satteldach und Walmdach in seiner Grundform erhalten bleibt und gleichzeitig hochwertige Dachgeschossausbauten ermöglicht werden. Anerkannt: Aufgestellt: Baindt, den 03.03.2009 / 27.05.2009 Altshausen, den 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 02.10.2009 zuletzt geändert 02.02.2010 zuletzt geändert 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 ........................................................ ................................................... Bürgermeister Buemann Roland Groß[mehr]

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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. März 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. März 2021 um 18:00 in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ- Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Auch die Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig.[mehr]

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        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. März 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. März 2021 um 18:00 in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ- Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Auch die Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig.[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. November 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. November 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. November 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. November 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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              ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " Fassung vom 19.03.2019 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 9 4 Hinweise und Zeichenerklärung 10 5 Satzungsbeschluss 16 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 18 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 24 8 Begründung – Sonstiges 31 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 34 10 Begründung – Bilddokumentation 35 11 Verfahrensvermerke 36 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Flächen für den Gemeinbedarf; hier Feuerwehr und gemeindli- cher Bauhof (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ver- kehrsfläche für die Feuerwehr; die Benutzung der Verkehrsflä- che ist ausschließlich für Ausfahrten auf die Kreisstraße K 7951 (Rechtsabbiegung) durch die Feuerwehr erlaubt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich ohne Einfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 5 Versickerungsbereich In dem Bereich ist das Regenwasser aus den Dach- und Oberflächen der neuen Bauhoflagerhalle zurück zu halten und zu versickern. Die Versickerungsmulde ist mit einem bewachsenen Bodenfilter anzu- legen, landschaftsgerecht einzubinden und zu begrünen. Der Not- überlauf leitet in das bestehende Mischwasserkanalsystem ab. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachmaterialien Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche als Pufferzone zur Kreisstraße 7951 (Pflanzbindung Lärmschutzwall) und zur Niederschlagswasser- versickerung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche V 71 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 6 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder Feuerwehrfahrzeugen oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Aktive Lärmschutz-Maßnahme; in den gekennzeichneten Berei- chen ist eine fugendichte, aktive Lärmschutz-Maßnahme (z.B. Lärmschutzwall) erforderlich. Die aktive Lärmschutzmaßnahme ist so auszuführen, dass eine Höhe von mindestens 1,50 m über der Straßenoberkante der Kreis-Straße K 7951 zuverlässig eingehalten wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LSM Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 7 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja, Fichte) unzulässig. − Auf der öffentlichen Grünfläche als Pufferzone und zur Nieder- schlagswasserversickerung sind die vorhandenen Gehölze zu er- halten und die restliche Grünfläche durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 8 Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Pflanzbindung Umgrenzung der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung für den Pufferstreifen zur K 7951; der naturnahe Gehölzstreifen mit verschiedenen Sträuchern und ein- gestreuten kleinkronigen Bäumen ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 02.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 9 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Quelle: Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Baden-Württemberg, Typ 2, Übersichtskarte, Überflutungsflächen bei HQ 10, 50, 100, EXT, HWGK UF M100 184100, Gewässer Schussen, Wolfegger Ach, Bampfen, Sulzmoosbach, Datum 27.06.2017 Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Quelle: Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Baden-Württemberg, Typ 2, Übersichtskarte, Überflutungsflächen bei HQ 10, 50, 100, EXT, HWGK UF M100 184100, Gewässer Schussen, Wolfegger Ach, Bampfen, Sulzmoosbach, Datum 27.06.2017 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bereich des Änderungsbereiches (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grün- flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 466 465 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 11 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor dem Abriss von Gebäuden (insbesondere Wirtschaftsgebäuden/ Scheunen) sowie vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Der Abriss bzw. die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter-Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsam- tes Ravensburg abgestimmt werden. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Ober- kante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 12 Wasserschutzzone III und III A des festgesetzten Wasserschutz- gebietes "Brühl" (Nr. 436.031), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Es gilt die Rechtsverordnung des Landratsamtes Ravensburg vom 28.11.1997. Die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung sind entsprechend zu beachten. Geplante Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Zuleitung zum Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) Entsorgungsleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal Be- stand (siehe Planzeichnung) Hochwasser Die Fläche ist bereits teil-/vollversiegelt und wird durch den Bauhof der Gemeinde Baindt als Abstell- und Lagerfläche genutzt. Die ge- plante Lagerhalle wird als Ersatz für abzureißende Gebäude auf dem nördlich angrenzenden Fischerareal, welche ebenfalls nach den neuen hydrologischen Berechnungen vom Ing. Büro Fassnacht (Stand 28.06.2018) im Überschwemmungsbereich HQ 100 liegt, erbaut. Durch die geplante Lagerhalle findet keine zusätzliche Behinderung des Hochwasserabflusses statt. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Das durch den Neubau entfallende Retentionsvolumen im Plange- biet der "Inneren Breite" wird durch den Abriss der Gebäude im Fi- scherareal sowie geeignete Geländemodellierung wie Ausbildung von Mulden und dgl. kompensiert. Die Belange des Hochwasser- und Gewässerschutzes sind bei der Planung der Einzelbauvorhaben zu berücksichtigen. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebau- ung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach durchzuführen. Geplante Zuleitung zum Mischwasserkanal Mischwasserkanal (Bestand) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 13 Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet der "Inneren Breite" keine Überschwemmungs- flächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 14 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatz- taktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auf- findbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fäl- len muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 15 unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 16 5 Satzungsbeschluss Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 19.03.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 19.03.2019. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 19.03.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte der 7. Änderung (Fassung vom 20.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) inner- halb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte der 8. Änderung voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 18 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für einen nördlichen Teilbereich der bestehenden 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" den Bebauungsplan zu ändern. Für den Bereich soll die Umset- zung einer Lagerhalle für den Bauhof auf der Gemeinbedarfsfläche "Bauhof und Feuerwehr" ermög- licht werden. Diese ist notwendig, da die zur Zeit genutzten Gebäude im Zuge der Neugestaltung des Ortskerns abgerissen werden sollen. Ursprünglich sollte diese, jetzt als 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" titulierte Än- derung, als 9. Änderung geführt werden. Für die ehemalige 9. Änderung wurde bereits ein Aufstel- lungsbeschluss in der Sitzung vom 16.05.2018 gefasst. Da es jedoch bei den Bauleitverfahren "Mischgebiet Fischerareal" (ehemals Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt" und 8. Änderung "Innere Breite") und "Wohnen Fischerareal" zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wird die 9. Änderung im weiteren Verfahrensablauf als 8. Änderung geführt. Dies erfolgt deshalb um die Chronologie der Änderungen aufrecht zu erhalten. Für die nördlich gelegenen, sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne, wird die Nummerierung im weiteren Verfahren ebenfalls entspre- chend geändert. Der zu überplanende Bereich befindet sich südwestlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt, östlich der Kreisstraße (K 7951). Es handelt sich um eine bereits bebaute Fläche. Nordwestlich befindet sich das Schutzgebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute". Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich südwestlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden wird der Bereich von einer Grünfläche abgegrenzt, im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Änderungsbereich an Mischbebauung an. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 19 Es existieren Bestandsgebäude im Geltungsbereich, welche als Feuerwehr und Bauhof genutzt wer- den. Östlich liegt ein Teil der "Ziegeleistraße" im Geltungsbereich. Der Geltungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" (rechtsverbindlich seit 23.10.2015). Hierbei wird der zu über- planende Bereich überwiegend als Fläche für Gemeinbedarf und teilweise als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 206/4 und 206 (Teilflächen). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich zwei Gebäude. Der Geltungsbereich umfasst das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr sowie einen Teil der "Ziegeleistraße". Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für einen nördlichen Teilbereich der 7. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" den Bebauungsplan zu ändern. Die Gemeinde benötigt eine Lagerhalle für den Bauhof. Die bisher hierfür genutzten und sich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Gebäude sollen abgerissen werden. Zudem schränken die bisher geltenden Baugrenzen und öffent- lichen Grünflächen eine flexible und bedarfsgerechte Planung zu sehr ein. Um die Umsetzung der Lagerhalle und eine zukünftige Entwicklung planungsrechtlich zu ermöglichen soll die Änderung erfolgen. Darüber hinaus dient die Bebauungsplanänderung der Realisierung einer Feuerwehrzu- fahrt auf die Kreisstraße (K 7951). Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als Gemeinbedarfsfläche, gemischte Baufläche (M) und geringfü- gig als Grünfläche dargestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorlie- gende Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 20 Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfseinrichtungen Feu- erwehr, Bauhof und Lagerhalle hierzu sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert werden. Der Standort ist gut erreichbar und zeichnet sich auch durch seine Randlage besonders aus. Hierdurch werden Konflikte mit der Nach- barschaft vermieden. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Darüber hinaus wurde im Besonderen die Möglichkeit einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) erörtert. Durch die Zufahrt soll sichergestellt werden, dass die Rettungswege für die Feuerwehr stets freigehalten und in keiner Weise beeinträchtigt werden. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, die Umsetzung einer Lagerhalle für den Bauhof auf der Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreis- straße (K 7951). Durch die Änderung soll Planungssicherheit für eine zukünftige Entwicklung ge- schaffen werden und der Gemeinde genügend Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Vom Plangebiet wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen im Bestand sowie auf die geplanten Nutzungen im Bereich des "Fischerareals" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Gewerbelärm-Immissionen in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und be- wertet (Gutachten vom 28.11.2018). Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der Plangebiete "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" tags- über und nachts eingehalten werden. Die maximal zulässigen Spitzenpegel werden ebenfalls ein- gehalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 21 Der Vergleich der Beurteilungspegel an den bestehenden Einwirkorten IP 1 bis IP 4 mit den zuläs- sigen Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese am IP 1 tagsüber um 4 dB(A) überschritten und den übrigen Einwirkorten um 3 bis 12 dB(A) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Im- missionsrichtwerte um 11 bis 23 dB(A) unterschritten. Maßgeblich für die Überschreitung des Im- missionsrichtwertes am Einwirkort IP 1 ist die Bedienung der Wertstoffcontainer, insbesondere des Altmetall-Containers. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber am Einwirkort IP 1 um 1 dB(A) überschritten. Maßgeblich hierfür ist die Entleerung des Altglas-Containers. An den übrigen Einwirkorten sowie im Nachtzeitraum kommt es zu keinen Überschreitungen der maximal zulässigen Spitzenpegel. Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie des maximal zulässigen Spitzenpegels am Einwirkort IP 1 zu gewährleisten, ist eine Lärmschutz-Maßnahme erforderlich. Zur Lösung des Kon- fliktes am Einwirkort IP 1 südlich des geplanten Wertstoffhofes wird eine Einhausung der Wertstoff- Container, z.B. mit einer Lärmschutzwand, vorgeschlagen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine exakten Angaben zu den Standorten der Container sowie zu den konkreten betrieblichen Abläufen vorliegen, soll die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rah- men des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Im Westen des Plangebietes wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme zum Schutz vor den Straßen- verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 festgesetzt. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf Grund der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof besteht das Erfordernis, auf die verschiedenen Anforderungen flexibel zu reagieren. Die Aufstellung des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insek- tenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie der Anlage des Versicke- rungsbereiches) bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018). Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 22 Der redaktionelle Aufbau des 8. Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich wird eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird deshalb bewusst verzichtet, um der Ge- meinde genügend Spielraum bei der Ausführung zu überlassen. Insbesondere bei Feuerwehr und Bauhof kann die benötigte Höhe nicht mit Sicherheit abgesehen werden. Gerade im Hinblick auf die öffentliche Zwecksetzung soll eine Einschränkung jedoch vermieden werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern hinausgehen und somit Flexibilität für die An- ordnung der Gebäude im Grundstück bietet. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu der Kreisstraße verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlos- sen und die Sichtfelder gewährleistet bleiben. 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Ziegeleistraße" an das Verkehrsnetz angebunden. Der Bebauungsplan sieht zudem eine öffentliche Erschließung bis zum geplanten Neubau des Betriebs- gebäudes des Bauhofes sowie zum bestehenden Betriebsgebäude der Feuerwehr und des Bauhofes vor. Aufgrund der Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in diesem Bereich wird darüber hinaus die Erschließung des geplanten Wertstoffhofes sowie der bestehenden Stellplätze gesichert. Des Weiteren dient die Verkehrsfläche der Sicherung von Wendemöglichkeiten beim Befahren durch größere Fahrzeuge (z.B. Räumfahrzeuge). Ein Rückstau von Fahrzeugen auf die "Ziegeleistraße" kann damit verhindert werden. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche soll dauerhaft verhindert werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der "Ziegeleistraße" eingeschränkt werden. Im Nordwesten des Geltungsbereichs ist die Realisierung einer Feuerwehrausfahrt auf die Kreis- straße (K 7951) geplant. Die Ausfahrt darf hierbei ausschließlich nach Osten hin erfolgen. Zudem dürfen die Sirenen der Feuerwehr erst ab der Zufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) eingesetzt wer- den. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 23 Im Einmündungsbereich zur Kreisstraße (K 7951) ist die Verkehrssicherheit durch Sichtdreiecke ge- währleistet. Der erforderliche Mindestabstand der möglichen Gebäude zur Kreisstraße K 7951 auf Grund des Straßengesetzes für Baden- Württemberg (§ 22 StrG) von 15,00 m ist durch die Festsetzung von Grünflächen und die Einschränkung baulicher Anlagen gewahrt. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.7 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser, das auf der Dachfläche des Neubaus der Bauhoflagerhalle anfällt, wird un- gedrosselt in den neu anzulegenden Versickerungsbereich (Mulde) eingeleitet. Der Notüberlauf leitet bei Bedarf Niederschlagswasser in das bestehende gemeindliche Mischwasserkanalsystem ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 24 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" im beschleunig- ten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Es grenzt im Osten sowie Süden an bestehende Mischbebauung an. Im Westen wird das Gebiet durch die Kreisstraße K 7951 mit dem davorliegenden, bepflanzten Lärmschutzwall begrenzt. Jenseits der Kreisstraße schließt freie Landschaft an. Diese setzt sich aus Acker und weiter westliche aus Grünlandflächen zusammen. In nördlicher Richtung dem Plangebiet angrenzend be- findet sich eine größere Grünfläche welche landwirtschaftliche genutzt wird. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine innerörtliche, vom Bauhof (Lagerplatz, Wertstoffcontainerabstellplatz) bzw. der Feuerwehr genutzte teil-/versiegelte Fläche mit Bestandsgebäuden (Betriebsgebäude Bauhof, Feuerwehrheim), Lagerfläche und Park- plätzen. Gehölze kommen auf der Fläche auf dem westlich gelegenen Lärmschutzwall sowie im östlichen und südlichen Teilbereich vor. Hierbei handelt es sich um größere Bestandsbäume. Wei- tere Bäume befinden sich im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen den Parkplatzreihen. Bei diesen handelt es sich um naturschutzfachlich geringerwertige Bäume in einem Alter von max. zehn Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 25 Jahren. Grünflächen (gartenähnlich) sind im Plangebiet nur dem Feuerwehrheim südlich angren- zend vorhanden. Artenschutzrechtlich relevante Tierarten konnten im Rahmen des Artenschutzrecht- lichen Fachgutachtens, welches im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" erarbei- tet wurde (Fassung vom 10.02.2016), festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um den Rotmi- lan als wertgebenden Nahrungsgast sowie um den Star und den Haussperling als wertgebende Brutvogelarten. Naturschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht nachgewie- sen und auch nicht zu erwarten, da das Gebiet allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora artenarm ist (vollständig teil-/versiegeltes Plangebiet). Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 120 m nördlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 270 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 470 m nordöst- licher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plange- biet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 300 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Rich- tung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 290 bzw. 400 m Kernflächen des landes- weiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baind angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil- /versiegelt. Nach Aussage des LGRB des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) befindet sich das Plangebiet "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 26 zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. [Zudem ist] mit [...] kleinräumig deutlich unter- schiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes [...] zu rechnen." Gemäß Reichsbodenschätzung sind keine Daten für das Plangebiet vorhanden. Angrenzende Böden sind mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" eben- falls mit hoch (Bewertungsklasse 3) eingestuft. Da das Plangebiet allerdings vollständig anthropo- gen überprägt ist und nur wenige vollständig unversiegelte Teilbereich aufweist, kann der vorlie- gende Boden keine dieser Funktionen mehr hinreichend erfüllen. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als gering zu beschreiben, da das ge- samte Plangebiet bereits deutlich anthropogen überprägt bzw. teil-/versiegelt ist. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 120 m nördlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach. Im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße ist der Bachlauf verdolt. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungs- problemen durch Hangwasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwemmungsbereich HQ100 und HQExtrem des genann- ten Sulzmoosbaches. Die, durch die Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" auszuweisen- den Flächen für den Gemeindebedarf ersetzen vorhandene Flächen, die sich ebenfalls in diesem Überschwemmungsgebiet befinden. Es erfolgen daher keine zusätzlichen Eingriffe in den Über- schwemmungsbereich. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sowie eine Beeinträch- tigung des Hochwasserschutzes sind nicht zu erwarten. Sofern Gebäude errichtet werden, erfolgt eine hochwasserangepasste Ausführung, In Anspruch genommene Überflutungsflächen werden durch den Abriss bestehender Gebäude vollständig kompensiert. Gemäß § 78 c WHG ist die Errich- tung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach durchzuführen. Bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Auflagen und Einschränkungen vollumfänglich, da in diesem Fall der Planbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG liegt. Das im geringen Abstand, westlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwas- serentnahmestelle liegt mit etwa 300 m Entfernung westlicher Richtung in einem genügend großen Abstand, sodass direkte negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Bauhof, Feuerwehr) bereits an. Das Nieder- schlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 27 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine innerörtliche, bereits teil-/vollver- siegelte Freifläche mit Bestandsgebäuden. Auf den wenig vorhandener, nicht versiegelten Flächen kann sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden. Die wenigen vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die südlich und östlich angren- zende Bebauung aber eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten sowie we- nige mehrgeschossige Gebäude), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die westlich gelegene Kreisstraße K 7951 sowie im geringen Umfang durch den Betriebsab- lauf des Bauhofes kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerechnet werden, durch die vor- handene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft nur schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine be- sondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland). an. Östlich und südöstlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend somit keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der neuen Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende zusätzlichen Versiegelung geht auf Grund der bereits deutlichen anthropogenen Vorprägung wahrscheinlich kein oder in nur geringem Ausmaß Lebensraum für (möglicherweise) vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Die vorhandenen, naturschutzfachlich hochwertig eingestuften Gehölze und Bäume werden als zu erhaltend festgesetzt und werden somit durch die Planung nicht gerodet. Da es sich insgesamt im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Ge- bäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. Versickerung vor Ort, Notüberlauf des Versickerungsbereichs in Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 28 den bestehenden Mischwasserkanal) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bio- tope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende (Neu)Versiegelung werden die Funktio- nen der betroffenen Böden weiterhin beeinträchtigt bzw. gehen verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich, zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser weiter eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße und der bereits vorhandenen Vorprägung nicht zu erwarten. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Das auf den Dachflächen der geplanten Lagerhalle des Bauhofes anfallende Niederschlagswasser soll in einen neu zu errichtenden Versickerungsbereich im westlichen Plangebiet eingeleitet werden. Dort leitet ein Notüberlauf das Wasser bei Bedarf über vorhandene Grundleitungen in die gemeind- liche Kanalisation (Mischwasser) ab. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Die naturschutzfachlich bedeutenden Bäume, wel- che als zu erhalten festgesetzt sind, können weiterhin ihre Funktion als Frischluft produzierende Bestandteile des Plangebietes erfüllen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem lediglich von Norden her einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Be- bauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die westlich gelegene freie Landschaft hinaus. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen hin weiterhin die Grenze des Ortsrandes. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nicht beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 29 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Pufferzone zur Kreis- straße 7951 (Pflanzbindung Lärmschutzwall) sowie zur Niederschlagswasserversickerung (Versi- ckerungsbereich) dient. Auf der öffentlichen Grünfläche sind die vorhandenen Gehölze und Bäume zu erhalten (Pflanzbin- dung). Die (restliche) Grünfläche ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Des Weiteren werden naturschutzfachlich hochwertige Bäume, welche als Lebensraum fungieren können, als zu erhaltend festgesetzt. Um ein Mindestmaß an Durchgründung im Plangebiet zu sichern sind die vorhandenen Bäume durch weitere Pflanzungen im Bereich des Parkplatzes zu ergänzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die Gehölzpflanzungen naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 30 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 31 8 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 8.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Flächen befinden sich im Gemeindeeigentum. 8.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Erschließungsrelevante Daten 8.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,73 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,48 65,7% Verkehrsflächen 0,18 24,7 % Öffentliche Grünflächen 0,07 9,6 % 8.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Mischwasser-System der öffentlichen Abwasserent- sorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 32 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sind keine weiteren Erschließungs- maßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungs- leitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 8.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung des Planzeichens "Baugrenze" und dadurch bedingt Anpassung der Planzeichen "Gemeinbedarfsfläche" und "Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung" − Ergänzung der Festsetzung und des Planzeichens "Aktive Lärmschutz-Maßnahme" aus der rechtsverbindlichen 7.Änderung des Bebauungsplanes − redaktionelle Ergänzung der Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme "Überflutungsflächen HQextrem" − Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme "Überflutungsflächen HQ100" − Aufnahme des hinweislichen Planzeichens "Mischwasserkanal (Bestand)" − Aufnahme der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung des Hinweises "Brandschutz" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei der Planänderung vom 21.01.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 05.02.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.01.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2019 enthalten): Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 33 − Anpassung der Planzeichen "Gemeinbedarfsfläche" und "Verkehrsfläche mit besonderer Zweck- bestimmung" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei der Planänderung vom 19.03.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 02.04.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 19.03.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2018 enthalten): − Anpassung der Sichtflächen in der Planzeichnung − Redaktionelle Änderungen im Textteil Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 34 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich ("Sied- lungsschwerpunkt") Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan ; Darstellung als gemischte Bauflä- che (M), Gemeinbedarfs- fläche und als Grünflä- che (G) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 35 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet. Blick von Nordosten auf das Plangebiet. Blick vom Plangebiet aus auf die "Ziegeleistraße". Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 38 Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Plan geändert am: 21.01.2019 Plan geändert am: 19.03.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift der Planerin. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 13. Januar 2023 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 2022 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2023 Neugestaltung der Ortsmitte Begonnen hat die Ortskernsanierung im Jahr 2014 mit dem Erwerb der Grundstücke von Ernst Fischer. Viel wurde seither geplant und entwickelt. Unwägbarkeiten, wie beispielsweise ein Hochwasserszenario, wurden aus dem Weg geschafft und mit dem Bau des Kreisverkehrs und der Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg erste In- halte umgesetzt. So hat sich die Ortseinfahrt nach Baindt bereits verändert. Unsere Bürgerschaft und die Vereine wurden im weiteren Verlauf beteiligt und eingebunden. Planungsbüros haben daraus resultierende Anregungen auf- gegriffen, notwendige Dinge mitgedacht und rechtliche Vorgaben erfüllt, so dass die Gemeinde Baindt in diesem Jahr Taten folgen lässt und die Ortsmitte umgestalten wird. Im Frühjahr 2023 nach der Fasnet wird mit den Arbei- ten begonnen. Im Rahmen der Neugestaltung werden die beiden Bushaltestellen barrierefrei, das ist nicht nur ein Wunsch, sondern auch eine rechtliche Vorgabe. Das Fischerareal wird in diesem Zusammenhang mit einem Fuß- gängerüberweg angebunden. Das Parken wird geordnet und die Fläche für ein mögliches Gebäude freigehalten. Unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten einen im Alltag und bei Festen hervorragend nutzbaren, barrierefreien Dorfplatz, mit einer guten Durchgrünung, Sitzgelegenheiten und Spielmöglichkeiten. Wasser wird zugänglich und erlebbar. Die Gemeinde hat dann eine zukunftsfähige Ortsmitte, die auch für heißer werdende Sommer gerüstet ist, denn die Attraktivität einer Kommune bemisst sich auch in der Qualität ihrer Infrastruktur. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Fischerareal Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal ging 2022 in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Januar zwei Ankerprojekte (auf dem Plan mit „1“ und „2“ gekennzeichnet) vergeben. Bei einer Infoveranstaltung am 30. Mai stellten sich beide Ankerprojektträger mit ih- rem Konzept vor. Anker „1“ wird Mietwohnraum schaffen und einen Teil der Wohnungen unter der ortsüblichen Miete vermieten. Darüber hinaus wird er die Planung und Erschließung durch die Privatstraße übernehmen. An- kerprojekt „2“ bietet Eigentumswohnungen mit Service an und übernimmt federführend die Planung und Um- setzung der Tiefgarage. Zwei weitere Anliegerprojekte wurden durch den Gemeinderat im November vergeben. Das Anliegerprojekt „3“ bietet Mietwohnraum für junge Menschen an und das Anliegerprojekt „4“ qualitätvolle Eigentumswohnungen. Trotz der schwierigen konjunktu- rellen Lage seit Beginn des Ukrainekrieges sind für das Anliegerverfahren acht gute Bewerbungen eingegan- gen, so dass sich das gewählte offene Konzeptverga- beverfahren bewährt hat. Mitte Januar wird, soweit es die Witterung zulässt, mit dem Bau der Fischerstraße, die durch das Quartier führt, begonnen. Mit einem Bau- beginn der ersten Gebäude kann in der 2. Jahreshälfte gerechnet werden. Bildung Schulsanierung Der Gemeinderat hat- te 2021 die Sanierung des aus den 70er Jah- ren stammenden blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanie- rung und Aufstockung des Hauptgebäudes beschlossen. Nach einer europaweiten Ausschreibung der Pla- nungsaufträge konn- ten Ende 2021 die Pla- nungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. An- fang 2022 wurde das Baugesuch eingereicht damit im Anschluss die Bauarbeiten ausgeschrieben werden konnten. Die Kosten der Sanierung betragen knapp 9 Millionen Euro. Nach den Sommerferien 2022 wurde mit den Abrissarbeiten im Gebäude begonnen. Mit dieser vollumfänglichen Sanierung unserer Grundschule, finden unsere Kinder hervorragende Bedingungen vor, um gut lernen zu können. Nach wie vor findet die bereits seit über 20 Jahren bestehende Kooperation mit der Blinden- und Sehbehinderten-Schule statt. Auch in schwierigen Zeiten wie diesen, ist es wichtig und notwendig, dass eine Gemein- de ihren Pflichtaufgaben nachkommt und in die Zukunft ihrer Kinder investiert. Breitbandausbau Im September war der Spatenstich für den Breitband- ausbau. In einem ersten Schritt werden auf Baindter Ge- markung im Rahmen des „weißen-Flecken-Programms“ insgesamt 8,4 Kilometer Trasse verlegt. Erst danach folgt der Anschluss der „grauen Flecken“. Der Breit- bandausbau wird finanziell vom Bund und vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 90 % der anfallen- den Kosten bezuschusst. Als weiße Flecken werden un- terversorgte Haushalte bezeichnet. Es handelt sich da- bei um Haushalte, die eine Internetgeschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s im Download an ihrem Anschluss zur Verfügung haben. Graue Flecken sind Haushalte mit einer Internetgeschwindigkeit von unter 100 Mbit/s. Sehr froh ist die Gemeinde, dass durch die schnelle Be- schlussfassung des Gemeinderates für die Aufnahme in Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 das „graue-Flecken-Programm die Antragstellung der Gemeinde Baindt noch vor dem Förderstopp durch den Bund erfolgt ist. Unser Gemeinwesen Schwester Carola ist verstorben Bereits zu Beginn des Jahres, am 04. Februar, verstarb unsere liebe Schwester Carola überraschend. Wir sagen von Herzen Danke für alles, was sie uns Gutes getan hat, und werden sie sicherlich nicht vergessen. Besuch der Bundestagsabgeordneten Heike Engel- hardt Am 04. Mai war die Bundestagsabgeordnete Heike En- gelhardt zu Gast in Baindt. Sie berichtete über Themen der Bundespolitik und zeigte sich sehr interessiert über die Entwicklungen in unserer Gemeinde. Digitaldialog Abschlussveranstaltung Zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels, zum gegenseitigen Austausch und als Stimmungsbaro- meter für die Digitalisierung wurde das Forschungspro- jekt „Digitaldialog 21“ geschaffen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden in Baindt bereits Bürgerdialoge zum digitalen Wandel angeboten. Am 02. Juni 2022 fand die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojektes im Hospitalhof Stuttgart statt. Bei dieser Vorstellung und Diskussion der Projektergebnisse wurde die Gemeinde durch Herrn Abele und Herrn Müller von der Gemeinde- kämmerei sowie Bürgermeisterin Frau Rürup vertreten. Fronleichnam Nach zweijähriger Corona-Pause konnte 2022 die Fron- leichnamsprozession in Baindt wie gewohnt stattfinden. Bestaunt werden konnten auf dem Prozessionsweg die Blumenteppiche der Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend. Ehrenamtsfest Am 16. September fand das Ehrenamtsfest in der Schenk-Konrad-Halle statt. Geehrt wurden neben un- seren Blutspenderinnen und Blutspendern erfolgreiche Baindter Sporterlerinnen und Sportler vom Taekwondo sowie die ersten Herrenmannschaften der Abteilung Tennis und Fußball. Außerdem wurden Ralf Mischkowski, Stefan Boenke, Wolfgang Brückner, Sibylle Boenke, Oskar Halder, die Initiatoren vom Bikepark Baindt, Franz Schnez, Georg Konzett, Felix Haller, Vertreter vom Kunst- kreis Baindt, Helga Kaminski, Rainer Beer, Anja Eckert und Thomas Stephan für ihre großartige ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit geehrt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einweihung des DRK-Heims Was mit den ersten Ideen Ende 2018 begann, fand am 22. Mai seinen vorläufigen Höhepunkt: über 300 Gäste durften die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt, die DLRG Baienfurt und der Kunstkreis Baindt beim Tag der offe- nen Tür anlässlich der Eröffnung begrüßen. Hauptübung Freiwillige Feuerwehr Nach zwei Jahren Pause konnte auch wieder die Haupt- übung durchgeführt werden. Die Probe verfolgten sehr viele Zuschauerinnen und Zuschauer. Im Szenario brann- te bei der Zimmerei Konzett unter dem Vordach eine Palette mit Dämmmaterial. Neben der Freiwilligen Feu- erwehr nahmen auch die Helfer vor Ort des DRK sowie der MTW mit den Führungskräften der Feuerwehr und der Drohnengruppe an der Übung am Einsatzobjekt teil. Ausflug der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Am 02. Oktober fand der Ausflug der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Auf dem Programm stand zuerst die Besichtigung des Klosters in Neresheim, der Heimat unserer Bürgermeisterin. Von dort aus ging es zum Härtsfeldsee und anschließend mit der „Schättere“, der Härtfeldsbahn, wieder nach Neresheim zurück. Sankt Martinsumzug Am 11. November fand nach zweijähriger Corona-Pause der traditionelle St. Martinsumzug in Baindt statt. Die Kin- der unserer Kindergärten zogen mit ihren Laternen von den Kindergärten zum Klosterhof. Dort wurde die Szene der Mantelteilung dargestellt. Sankt Martin hoch zu Ross teilte seinen Mantel mit einem Bettler am Wegesrand. Auch unsere Geflüchteten aus der Ukraine, die zu dieser Zeit in der Sporthalle untergebracht waren, haben mit ihren Kindern teilgenommen und waren dankbar für ein Stück Normalität und Ablenkung. Vereine Narrenzunft Raspler Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Nach einjähriger Pause konnten unsere Raspler im Fe- bruar die 5. Jahreszeit feiern. Beim Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag übernahmen die Raspler die Macht. Sie stürmten das Rathaus und entmachteten Bürgermeisterin Simone Rürup. Anschließend wurde auf dem Dorfplatz gemeinsam mit den Schalmeien ge- schunkelt und getanzt. 111 Jahre Musikverein Baindt Vom 24. bis zum 27. Juni fand das Dorfmusikfest anläss- lich des 111-jährigen Bestehens des Musikvereins Baindt statt. Höhepunkt war sicherlich der Massenchor mit den teilnehmenden Musikkapellen und der anschließende Festumzug. Ganz Baindt half zusammen, arbeitete und feierte gemeinsam an vier Tagen. Stolz kann der Musik- verein auf ein gelungenes Jubiläumsjahr zurückblicken, wobei wir uns auch in diesem Jahr noch auf einen Hö- hepunkt freuen dürfen. Am Samstag, 25. März tritt der Musikverein gemeinsam mit dem Projektchor auf. Wir dürfen gespannt sein! Fest der Schalmeien Auch das Fest der Schalmeien konnte in diesem Jahr wieder in gewohntem Umfang stattfinden und wurde ganz hervorragend besucht. Reitergruppe Zum 47. mal fand in Baindt das Reitturnier im August statt. Insgesamt hatten sich 500 Starter für die verschie- denen Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen angemeldet. Nachdem der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Reithalle“ im November im Gemeinderat gefasst wurde, steht einem Bau der Reithalle nun nichts mehr im Wege. 40 Jahre Landfrauen Am 3. Advent haben die Landfrauen bei richtig leckerem Essen und mit tollem Programm ihr Jubiläum zum 40-jähri- gen Bestehen gefeiert. Die aktiven Damen um Doris Sonn- tag sind aus unserer Gemeinde nicht wegzudenken und wenn immer man sie braucht, sind sie da und packen an. Wohnen in Baindt Bauplätze zur Vergabe Die Gemeinde Baindt vergibt im allgemeinen Wohnge- biet „Grünenberg - Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplät- ze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäu- sern im Einheimischenmodell. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 14. Januar 2023. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Baugebiet „Bühl“ In der Gemeinderatssitzung im November wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Mittel- bis langfristig entsteht hier ein wertiges und gut durchgrüntes Baugebiet mit ca. 45 Wohneinheiten. Verkehrliche Infrastruktur Neubau Geh- und Radweg Sulpach Ende Februar begannen die Arbeiten für den Neubau des dritten Bauabschnittes des Geh- und Radweges vom Hasenweg Richtung Mochenwangen. Im Zuge dieser Baumaßnahme musste die Sulpacher Straße im Bereich der Bauarbeiten voll gesperrt werden. Am 21. Oktober wurde dann im Rahmen eines kleinen Festaktes die Fertigstellung gefeiert. Die Gesamtkosten für den Bau des Geh- und Radweges belaufen sich auf 1.655.000 €, aufgrund der Bundes- und Landesförderung sind von Seiten der Gemeinde ca. 635.000 € zu leisten. Barrierefreie Bushaltestellen Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspo- litisches Ziel und rechtliche Vorgabe. Neben den schon Neubau Radweg entlang der L 314 Das Regierungspräsidi- um Tübingen plant einen Radweg entlang der L 314 und somit zu gro- ßen Teilen entlang der Baindter Gemarkung zwischen Baienfurt und Bergatreute. In einem 1. Bauabschnitt soll für den ca. 5,7 km langen Teilabschnitt zwischen Baienfurt und dem Ab- zweig Bolanden der Radweg verwirklicht werden. Die Maßnah- me befindet sich be- reits in der Vorplanung. Gelingt die Umsetzung dieser Radwegever- bindung ist ein großer Schritt für mehr Sicher- heit im Radverkehr und in Richtung Mobilitäts- wende erreicht. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 umgebauten Bushaltestellen „Marsweilerstraße“, „Hoch- behälter“ und „Blinden- und Sehbehindertenschule“ wur- den im Herbst auch die Bushaltestellen in der Garten- straße fertig gestellt. Neues E-Auto für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran und mit ihr verändert sich auch die Mobilität. Zusätzlich zum ersten Elektrofahr- zeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung, nutzt der Bauhof nun seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahrzeug, einen Opel Vivaro-e. Die Ge- meinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klima- freundliches und -bewusstes Leben voran. Für alle drei Fahrzeuge konnten Zuschüsse des Bundes generiert wer- den. Daseinsvorsorge Sturmschäden Anfang August ist ein starkes Unwetter über Oberschwa- ben gezogen. Auch Baindt blieb davon nicht verschont. Zahlreiche Bäume konnten dem Sturm nicht standhal- ten und knickten um oder wurden entwurzelt. Auch der Fangzaun am Sportplatz wurde in Mitleidenschaft ge- zogen. Zwischenzeitlich wurde dieser wieder erneuert. Freiwillige Feuerwehr füllt Sandsäcke In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baien- furt und Wolpertswende befüllte die Jugendfeuerwehr Baindt insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Ton- nen Sand wurden dabei innerhalb kurzer Zeit abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof ein- gelagert. Im Vorfeld konnten Baindter Bürgerinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstü- cke, einen Teil der gefüllten Säcke bestellen. Neues Notstromaggregat Insbesondere flächende- ckende und langandau- ernde Stromausfälle stel- len zwischenzeitlich ein wichtiges Einsatzszenario für unsere Feuerwehr dar. Die Gemeinde hat hier entsprechend reagiert und für die Kommune ein 60-kVA-Aggregat be- schafft. Das Notstromag- gregat ist kein vollständi- ger Ersatz für eine funktionierende Netzver- sorgung, jedoch kann damit eine Mindestnotstromver- sorgung gewährleistet werden. Sanierung Sportplatzbeleuchtung Nachdem die Verkabelung der Sportplatzbeleuchtung aus den 60er Jahren stammte und die Masten zum Teil nicht mehr die Vorgaben der Standsicherheit erfüllten, wurde die Sportplatzbeleuchtung vollumfänglich durch neue LED-Beleuchtung ersetzt. Der Sportplatz ist für un- sere Sportlerinnen und Sportler jetzt besser ausgeleuch- tet, die Nachbarschaft hingegen weniger und es können zusätzlich Stromkosten gespart werden. Friedhof Erweiterung Bestattungsmöglichkeiten Auf dem Friedhof in Baindt wird seit 2022 neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung und Bestattung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 in Urnenwänden auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und ano- nymen Urnengrabbestattung angeboten. Natur und Klimaschutz Erweiterung kommunales Nahwärmenetz Wie bereits im vergangenen Jahr, wird 2023 eine er- neute Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes erfolgen. So wird das Neubaugebiet Fischerareal voll- ständig an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen und soll dann in Zukunft größtenteils mit Wärme aus Erneuerbaren Quellen versorgt werden. Neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern Als wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Stromerzeu- gung wird auf dem Dach des Blauen Gebäudes der Klos- terwiesenschule bis voraussichtlich Ende 2023 bzw. An- fang 2024 eine neue Photovoltaikanlage errichtet. Weitere PV-Anlagen auf kommunalen Dächern sind in Planung. Speziell die großen Dachflächen von Sporthalle und Bau- hof werden auf ihre Geeignetheit für PV-Anlagen geprüft. Software zur Energiedatenerfassung Um die Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude zu vereinfachen, wurde eine spezielle Software angeschafft. Da zudem u. a. QR-Codes zum Ablesen der Zählerdaten eingeführt wurden, sind Messfehler zukünf- tig äußerst unwahrscheinlich. Außerdem ermöglicht die Software ein frühzeitigeres Erkennen von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen und trägt so dazu bei, die kommunalen Energieverbräuche zu reduzieren. Hochwasserschutzkonzept Hirschstraße Insgesamt wurden und werden knapp zwei Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt in- vestiert. Erste größere Maßnahme war die Öffnung des Sulzmoosbaches im Jahr 2021. Außerdem wird im Zu- sammenhang mit dem künftigen Baugebiet „Bühl“ und vor allem damit auch die bestehenden Baugebiete und deren Bewohnerinnen und Bewohner vor Starkregen sicherer sind, oberhalb der Hirschstraße und der Zep- pelinstraße ein Gewässer 2. Ordnung angelegt Es wird Platz für Oberflächenwasser geschaffen, damit dies nicht ungebremst in die Keller und Häuser unserer Bür- gerschaft eindringen kann. Klimamobilitätsplan Die Gemeinden im Gemeindeverband Mittleres Schus- sental arbeiten in Sachen Klimaschutz eng zusammen, da diese Probleme und Herausforderungen nicht an den jeweiligen Gemarkungsgrenzen enden. Nur gemeinsam können wir durch aktive Veränderungen das Ziel eines klimaneutralen Schussentals erreichen! Ein wichtiger Baustein ist hierbei der Öffentliche Personennahverkehr. Ziel muss es sein, dass man in Hauptverkehrszeiten zur Bushaltestelle geht und davon ausgehen kann, dass in einer absehbaren Zeit auch ein Bus fährt. Nistkästen Anfang Januar wurden mehrere Nistkästen im Gemein- degebiet für Fledermäuse und Vögel angebracht, unter anderem auch am Rathaus. Vielen Tieren wird damit die Chance auf einen Platz zum Nestbau sowie zum Schutz vor Feinden und schlechter Witterung gegeben, den die- se in der freien Natur kaum noch finden. Dorfputzete Bei schönem Wetter fand am 07. Mai zum elften Mal in unserer Gemeinde die „Dorfputzete“ statt. Ca. 30 Helfer- innen und Helfer halfen mit, verschiedenste Plätze im Gemeindegebiet zu säubern. Im Anschluss daran, konn- ten sich alle fleißigen Helferinnen und Helfer auf dem Feuerwehrgelände bei einem Vesper stärken. Stadtradeln Zum vierten Mal nahm Baindt an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. Ins- gesamt sind Baindter Radlerinnen und Rad- ler in drei Wochen (vom 25. Juni bis zum 15. Juli 2022) starke 31.084 Kilometer ge- fahren. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahre- nen Kilometern, als auch das Team mit den insgesamt am meisten gefahrenen Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kilometern erhielten eine kleine Überraschung in Form einer Trinkflasche. Außerdem wurden drei weitere Stadt- radlerinnen und Stadtradler von Bürgermeisterin Simone Rürup ausgelost. Ukrainekrieg Auch die Gemeinde Baindt zeigt Flagge und solidarisiert sich mit der Ukraine, die von Putin angegriffen wurde. Vielen Dank allen Helferinnen und Helfern, die die Ge- meindeverwaltung in diesem Jahr unterstützt haben. Sei es mit Sachspenden, Geldspenden oder mit der Bereit- schaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Baindt wurde die Sporthalle im November dem Land- kreis Ravensburg als Notunterkunft zur Verfügung ge- stellt. Zur Unterbringung der ca. 70 Geflüchteten wur- den in der Halle Feldbetten aufgestellt. Die Johanniter übernahmen die Betreuung und der Malteser Hilfsdienst die Verpflegung der Geflüchteten. Bei der Essensausga- be halfen auch ukrainische Geflüchtete mit, die schon länger in Baindt wohnen. Die Geflüchteten wurden im weiteren Verlauf in Behelfsunterkünften im Landkreis untergebracht. Nach wie vor besteht großer Bedarf an bezahlbarem und ordentlichem Wohnraum. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderates Im März unternahm der Gemeinderat eine zweitägige Klausurtagung. Verschiedene Platzgestaltungen im öf- fentlichen Raum im Hinterland des Bodensees wurden in Augenschein genommen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde. Im Flächennutzungsplan, der gemeinsam mit dem Gemein- deverband Mittleres Schussental fortgeschrieben wird, müssen jetzt die Weichen für eine mögliche Bebauung in den nächsten 20 Jahren gestellt werden. Ehrung Herr Dieter Herrmann gehört dem Gemeinderat seit 30 Jahren an. In der Zeit vom 05. März 1991 bis zum 13. September 1994 war und seit dem 02. April 1996 ist Herr Herrmann im Gremium ehrenamtlich tätig. Als An- erkennung für seine langjährige Tätigkeit und verbun- den mit einem herzlichen Dank, erhielt Herr Herrmann die Ehrenurkunde, eine Stele sowie eine Anstecknadel des Gemeindetags Baden-Württemberg von Bürger- meisterin Rürup überreicht. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Von Herzen DANKE! Dieser Rückblick könnte noch um viele Themen und auch schöne Ereignisse verlängert werden, doch sollten dies nur Impressionen sein und durchaus die Erkenntnis, dass auch in einer von Krisen geprägten Zeit einiges vorwärts geht. Unsere Verwaltung ist leistungsstark und motiviert. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates. Das Jahr 2022 hielt eine Vielzahl von Krisen bereit, wie beispielsweise die Energiekrise, die Klimakrise, das Ringen um Fachkräfte oder den Engpass bei den Lieferketten, um nur ein paar zu nennen. Das Gremium war gefordert und musste schwierige Entschei- dungen treffen. Es wurde in vielen zeitintensiven Sitzungen richtig viel gestemmt und geleistet! Bei allen Herausforderungen bin ich dankbar für das Engagement unserer Baindterinnen und Baindter. So ist die Zusammenarbeit mit unserer Feuerwehr und unserem Kommandanten konstruktiv und zielorientiert; un- sere Vereine haben das Zusammenleben in unserer Gemeinde mit ihren Aktivitäten und tollen Festen wieder richtig schön gemacht. Oft war die Freude über die zurückgekehrte Normalität nach Corona zu spüren, und Geselligkeit wurde groß geschrieben. Danken möchte ich an dieser Stelle auch den Baindterinnen und Baindtern, die Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben. Noch vor einem Jahr hätten wir uns nicht träumen lassen, vor wel- chen riesigen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen wir in diesem Jahr stehen. Der Krieg in der Ukraine war eine davon. Allen Helferinnen und Helfern, die für die Geflüchteten in unserer Gemeinde da sind, danke ich ebenfalls. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ihre Nachbarinnen und Nachbarn sowie für ihre Mitmenschen ein- setzen, im Kleinen wirken und beherzt mit anpacken, spreche ich meinen Dank aus. Die Krisen unserer Zeit wer- den womöglich zu einem ständigen Begleiter werden, doch bin ich voller Hoffnung und Zuversicht, dass wir in unserer Gemeinde einiges dazu beitragen können, dass wir ein gutes Jahr 2023 bekommen werden. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen allen nur das Beste, Glück und Gottes Segen! Bleiben Sie gesund und haben Sie es gut in Baindt. Herzliche Grüße Simone Rürup Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Herrn Uwe Nehls Herr Nehls war von 14.09.2004 bis 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderates. Auch war er seit 1996 bis zu seinem Tode als Gutachter für die Gemeinde tätig. Er übte das ihm übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken dem Verstorbenen für sein vielfäl- tiges ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Für die Gemeinde Baindt Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2023 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2023 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2023 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka H Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bekanntmachung des Satzungsbeschlus- ses zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.11.2022 für das Gebiet „westlich der Gemeinde Baindt am Baind- ter Brühl“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 als Satzung beschlossen. Der räumliche Gel- tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntma- chung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im so genannten Parallelverfah- ren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) geändert worden ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan- zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Ver- öffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs- plan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem ist der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https:// www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebau- ungsplaene eingestellt und einsehbar. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 13.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2023 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Ausgabe neuer Hundersteuermarken Mit den Hundesteuerbescheiden 2023 werden neue Hun- desteuermarken ausgegeben. Diese sind ab dem Jahr 2023 gültig. Der Hundehalter muss freilaufende, anzeigepflichtige Hun- de mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugegeben, da an- sonsten Kosten in Höhe von 5 € berechnet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Strafkammer beim Landgericht und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbe- zirks Ravensburg für die Geschäftsjahre 2024- 2028 Dieses Jahr werden die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ravensburg und Landgericht Ravensburg als Vertre- ter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Baindt wohnen und zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsange- hörige im Sinne des § 31 GVG (Gerichtsverfassungs- gesetz). Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren we- gen schwerer Tat schwebt, indessen Folge es zum Ver- lust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie ergänzen damit die juristische Sichtweise der Berufs- richterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Von ihnen werden Lebenser- fahrung und Menschenkenntnis erwartet. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502/9406-40). Ihre Gemeindeverwaltung Der Doppelhaushalt 2023/2024 der Ge- meinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 24.01.2023 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die not- wendigen Informationen für die Steuerung der Verwal- tung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt dar- stellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenori- entierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressour- cenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 €. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Auf- wendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024: -824.850 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein plane- rischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf abzgl. Til- gung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt ab- gebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnut- zung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirk- sam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2023 und 2024 in Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Höhe von 12,26 Mio. € bzw. 9,35 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 10,1 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. € Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) • Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Um- gestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errich- tung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € • Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstra- ße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderpro- gramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Berei- che (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) • Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) • Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energie- zentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) • PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) • PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) • Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Schulinventar (300.000 €) • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) • Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) • Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2023: 360.500 €) • Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) • Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) • Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) • Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) • Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmate- rial 12.000 €) • Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € • Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewäs- serungsanlage (2023: 22.000€), Planungsrate jeweils 10.000 € für künftige Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK (2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt) • Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von 5,0 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Mei- nungen in den Baindter Haushalt 2023 und 2024 einzu- bringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finan- zen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2023: Hebesatz Grundsteuer A 370 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 450 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 370 v. H. Wassergebühren: 1,70 € netto pro m³ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ressourcenbedarf u. a. im Bereich 2023 2024 Kinder, Jugend und Familie 1.861 1.888 Schulen 980 1.056 Räumliche Planung, Bauen 1.132 882 Verkehr 966 990 Sicherheit und Ordnung 660 725 Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 489 511 Sport 323 329 Kulturelle Einrichtungen 249 253 Wirtschaftsförderung 219 219 Soziale Hilfen 253 235 Innere Verwaltung 61 61 Kirchengemeinden 20 21 Gesundheitsdienste 4 4 Ver- und Entsorgung 60 87 Allgemeine Finanzwirtschaft -6.936 -6.436 Betrag (in Tsd. Euro) Ordentliche Erträge Plan 2023 Plan 2024 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.500 54,67% 7.615.300 56,51% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.750 30,44% 3.911.750 29,03% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000 2,97% 375.000 2,78% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250 2,22% 296.250 2,20% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200 6,26% 840.700 6,24% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900 1,95% 242.200 1,80% Zinsen und ähnliche Erträge 68.200 0,52% 65.600 0,49% Sonstige ordentliche Erträge 127.600 0,97% 128.600 0,95% Ordentlichen Erträge (Summe) 13.131.400 100,00% 13.475.400 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 3.895.150 28,91% 4.063.850 28,42% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.253.950 16,73% 2.240.300 15,67% Abschreibungen 1.323.200 9,82% 1.385.200 9,69% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 107.000 0,79% 312.000 2,18% Transferaufwendungen 4.923.300 36,54% 5.621.800 39,31% Sonstige ordentliche Aufwendungen 969.900 7,20% 677.100 4,73% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 13.472.500 100,00% 14.300.250 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo ) -341.100 -824.850 Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023 und 2024 graphisch dargestellt. Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen ei- ner Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt ge- meldet werden. Das dafür notwendige Formular „Verlustan- zeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Be- reich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November 2022: Sporttasche schwarz/grün, Fahrrad- schloss, Radkappe Renault Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif, Kinderfahrrad blau, Handy NOKIA Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Strickhandschuhe beige, Wollstrickmütze grau, Radkap- pe VW Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 14. Januar und Sonntag, 15. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 15. Januar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Ida Wöhr feierte am 26.12.2022 ihren 80. Geburtstag. Frau Hildegart Kuch feierte ihren 85. Geburtstag am 03.01.2023 und Frau Martina Schmid feierte ihren 80. Geburtstag am 06.01.2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Infoabend Waldorfkindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 21.+22.01. Skikurs Alpinteam 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Schöne Momente in der Adventszeit! Im Kindergarten St. Martin gab es dieses Jahr viele schöne Momente für Kinder, El- tern und Gemeindemitglieder. Mit dem Thema „Licht kann man verschenken“ gestaltete der Kindergarten den 1. Adventsgottesdienst. Schon bald wurden dann Niko- lauslieder gesungen und die Kin- der freuten sich auf den Besuch von Bischof Nikolaus und seinem Freund Knecht Ruprecht. Natür- lich gab es nur gute Kinder und der Bischof Nikolaus verteilte seine mitgebrachten Geschenke. Täglich zündeten wir die Kerzen am Adventskranz an, öffneten die Türchen am Adventskalen- der und hörten verschiedene Geschichten. Im Advents Café vom Kinder- garten konnten sich Kinder, El- tern, Omas und Opas sowie in- teressierte Gemeindemitglieder erfreuen. Bei netten Gesprächen wurde man von den Eltern mit selbstgemachten Waffeln und Laugengebäck, Kinderpunsch und Kaffee bewirtet. Viel zu schnell verging die besinnliche Adventszeit. In der letzten Adventswoche luden die Kinder und die Erzieherin- nen alle Eltern zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier ein. Im weihnachtlich geschmückten Hof der Villa spielten die Kinder die Geschichte vom „Allerkleinsten Tannenbaum“. Passend dazu gab es weihnachtliche Lieder, Fingerspiel und Tänze. Auch fürs leibliche Wohl war gut gesorgt. Mit gutem Segen der Sternsinger starteten wir ins Neue Jahr 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Waldorfkindergarten So schön war die Weihnachtszeit – ein klei- ner Nachtrag Den ersten Hauch Weihnachtszauber und da- mit auch den Höhepunkt der zurückliegenden Adventszeit erlebten die Kinder des Baindter Waldorfkindergartens an ihrem letzten Tag vor den Weih- nachtsferien. Bei den Kleinen der Rosen- rotgruppe sangen Kinder, Eltern und Erzieherinnen im festlich geschmückten Raum fleißig Weihnachts- lieder und ein jedes Kind entzündete dabei ein Kerz- lein in einer Walnussschale, um es dann ganz vorsich- tig in einer großen, mit Wasser gefüllten Wanne auf die Reise zu schicken. Schließlich funkelte ein wahrliches Lichtermeer und die Familien wurden, mit Engelspost und Keksen beschenkt, in die Ferien verabschiedet. In der Schneeweißchengruppe hingegen warteten Eltern, Großeltern und Geschwister bei Plätzchenduft bereits aufgeregt auf das traditionelle Krippenspiel. Singend be- traten schließlich Maria und Josef, Ochs und Eselein, die Engelsschar und die Hirten mit ihren Schäfchen sowie die Wirtsleute den Raum. Und die Kinder in ihren Kostümen sangen und erzählten von einer Wanderung durch bit- terkalte Nacht auf der Suche nach einer Herberge, vom Platz im Stall und der Geburt des Jesuskindes, das von den Tieren so sorgsam begrüßt wurde. Die Engelsschar verkündete den Hirten die frohe Botschaft, auf das die- se sich mit ihren Geschenken aufmachten, um ebenfalls das Kind zu begrüßen. Allerdings war der Weg für die Hirten gar nicht so einfach, denn die Schäfchen hat- ten ihre wahre Freude daran, ihre Aufregung mit wilden Hüpfern zu bekunden. Aber schließlich konnte auch das letzte Schäfchen noch sicher in Betlehem ankommen und Maria durfte sich über die Geschenke der Hirten freuen. Die Spielfreude der Kinder begeisterte alle und sorgte für langanhaltenden Applaus bevor sich schließlich ein jedes Kind mit seinem Moosgärtlein in den Händen in die Wehnachtspause verabschiedete. Wir vom Waldorfkindergarten wünschen Ihnen ein ge- segnetes und frohes neues Jahr ... und freuen uns schon darauf in den nun folgenden Wochen, die Geschichte von den heiligen drei Königen zu spielen. Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Gute Vorsätze fürs Neue Jahr! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 11.01.! 17:15 Uhr: für Einsteiger, die bisher nicht so aktiv waren 18:30 Uhr: für Sportliche, die bereits eine Grundkonditi- on haben Die Kurse finden auf dem roten Sportplatz, hinter der Tennishalle statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich! Gerne darf geschnup- pert werden! Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Adventsfeier mit besonderer Überraschung Am Montag 19.12.22 gab es am SBBZ Sehen Baindt eine ganz besondere Adventsfeier. Bei sternenklarer Nacht mit leichten Minusgraden und Schnee trafen sich die Mitarbeiter des SBBZ um 19 Uhr im Hof der Schule. Dort wartete schon die erste Überraschung auf Mitar- beiter der Einrichtung und die Bewohner des Internates. Die A-Cappella Band „VIERAGSANG“ eröffnete mit weih- nachtlichen Liedern die Adventsfeier. Aber nicht nur die musikalische Einstimmung war eine große Überraschung. Die Band überreichte dem SBBZ eine Spende in Höhe von 500 Euro. Diese sammelten sie in der Adventszeit bei ihren 21 Auftritten. Das SBBZ Sehen bedankt sich recht herzlich!!! Die Bewohner durften nun noch den Liedern der Band lauschen, während es für die Mitarbeiter mit Fackeln wei- ter in Richtung Baindter Bädle ging. Mit einem Halt am ehemaligen Kindergarten Regenbogen, an dem es ein Weihnachtsgedicht und ein Lied mit Geige begleitet gab, ging es weiter in die weihnachtliche Nacht. Am Grillplatz des Bädle wartete dann schon die Bläser- gruppe Böhmski und ein Winterfeuer, welche die Weih- nachtsstimmung perfekt machten. Zurück an der Einrichtung gab es Punsch und Glühwein, sowie Essen von „Ela`s Grill“. Die Bläsergruppe sorgte wei- ter für musikalische Untermalung. Ein Dank gilt der MAV für die Organisation der Feier und den Helfern, die den Abend zu einer gelungenen Advents- feier gemacht haben. Vieragsang und der Direktor des SBBZ Herr Adrian bei der Scheckübergabe Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Advents- und Weihnachtsaktion der Kloster- wiesenschule Pünktlich am 1. Dezember startete die Advents- und Weihnachtsaktion der Klosterwiesenschule Baindt – das Sammeln von Spenden für unseren Partner UNICEF. Das Thema in diesem Jahr lautete „Bildung – Schule für alle“ und ganz besonders die „Schule im Koffer“ stand im Mit- telpunkt. Doch was hatte es mit der „Schule im Koffer“ auf sich? Kurz gesagt: UNICEF kommt überall mit seiner „Schu- le im Koffer“ zu den Kindern in armen Gegenden oder ehemaligen Kriegsgebieten hin, selbst wenn keine Hütte oder Unterkunft in einem Gebiet vorhanden sein sollte. Draußen findet sich immer ein Plätzchen, an dem im Kreis mit vielen Kindern gelernt werden kann. Den Auftakt bildete der UNICEF-Tag, an dem die Klasse 2a unter anderem mit ihrer Klassenlehrerin Frau Stau- dacher-Rall belegte Salami- und Käsebrötchen sowie Punsch in der großen Pause zum Verkauf anbot. Ein voller Erfolg, denn es blieb kein Krümel und kein Schlückchen übrig, dafür waren die ersten 220€ in der Spendenkasse. Dank der Brötchenspende der Bäckerei Hausmann und der Belagsspende des Kollegiums konnte nämlich der ganze Betrag gespendet werden. In den Klassenzimmern standen dann bis zum 19. Dezem- ber kleine UNICEF-Spendenkässchen, in das die Kinder jeden noch so kleinen Betrag von ihrem Taschengeld oder von ihren Eltern hineinlegen konnten. Am letzten Schultag, dem 20. Dezember 2022, fanden sich dann um 9 Uhr alle unsere Schülerinnen und Schü- ler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und einigen Eltern in der Kirche St. Johannes Baptist ein, um noch einmal die zahlreichen Weihnachtslieder erklingen zu lassen und der diesjährigen Weihnachtsgeschichte „Die vier Lichter des Hirten Simon“ andächtig zu lauschen. Frau Stuberg, Frau Schreiber und Frau Pechar gelang es, dass sich eine festliche Stimmung breit machte und zum Schluss alle Kinder und Erwachsenen gespannt auf die Verkün- dung des Spendenbetrags an UNICEF warteten. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte den wunderbaren Betrag von 970€ stellvertretend von zwei Viertklässlern entgegennehmen! Sie bedankte sich sichtlich gerührt für die großartige Spende im Namen von UNICEF und allen Kindern dieser Welt, denen auch durch unsere Spende ein kleines Stück Hoffnung gegeben wird, indem sie das Lesen und Schreiben mit der „Schule im Koffer“ lernen. Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Realschule Weingarten Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern am Freitag, 20. Januar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr, zum Tag der offenen Tür unserer Schule ein. Treffpunkt um 16:00 Uhr in der Aula (Eingang Mensa). Schüler/-innen und Lehrkräf- te stellen Ihnen das Unterrichtsangebot vor. Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen geben Einblick in die Arbeit der Realschule Weingarten. Es besteht die Mög- lichkeit zur individuellen Beratung und bei Interesse zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug. Anmeldeinformationen und -unterlagen unter www. realschule-weingarten.de. Strom vom eigenen Balkon Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Gar- ten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden mo- mentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Aller- dings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehr- familienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zu- stimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Ei- genstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost- West-Ausrichtung. Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin über- prüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin. de/rechner/stecker-solar-simulator Wie viel Leistung darf die Anlage haben? In Deutschland ist nur ein Modul mit maximal 600 Wpeak Nennleistung zulässig. Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermie- ters ist immer erforderlich. Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? Ja, die Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, was im Gegensatz zu Photovoltaik- anlagen aber selbst durchgeführt werden kann. Hierzu Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Erdgasverbrauch Hohe Preise, knappes Angebot Beides zu kommunizieren, gelingt der Bundesregierung derzeit nicht so über- zeugend: Dass wir nicht nur wegen hor- render Preise, sondern auch wegen des mangelnden Angebots Energie sparen müssen. Sie kennen ja alle die Mahnung, dass der Gasverbrauch in jedem Haushalt um 20 Pro- zent sinken müsse, um die Gasmangellage zu überstehen. Kann man das als Privatver- braucher schaffen? „Ja, es ist möglich“, sagt Dirk Müller. Er ist Professor für Gebäude- und Raumkli- matechnik an der RWTH Aachen und sagt: „So ehrlich muss man sein: Es ist mit Komforteinschränkungen ver- bunden.“ Es gibt aber auch Haushalte, die schon immer sparsam waren, „die haben bereits wenig verbraucht und sehr reduziert geheizt“. Das heißt: Die leben schon an der Grenze des gerade noch Erträglichen. Noch weniger geht nicht. Für Bessergestellte erscheint es aber mach- bar, den 20 Prozent nahe zu kommen – wenn man sein Verhalten anpasst und ein- fache Do-it-yourself-Maßnahmen umsetzt. Die haben ihre Räume eher über die Maßen warm gemacht, ein Trend, den man insge- samt beobachten konnte in der Vergangen- heit: im Winter die Heizung voll aufdrehen und nur leicht bekleidet den Komfort genie- ßen. Doch was wir in den Haushalten nicht einsparen, muss ja an anderer Stelle einge- spart werden. Denn das absolute Kontingent an Gas ist beschränkt. Müssten wir also in der Industrie das Gros der Energie einsparen, wäre das volkswirtschaftlich kaum wünschenswert. „Wir wol- len ja weiter produzieren können, wir wollen uns ja wirtschaftlich nicht schädigen durch die Gas- mangellage“, sagt Dirk Müller. Sein Appell: Die Haushalte müssen in die Sparbemühungen eingebun- den werden, „zumal es ja auch das eigene Konto entlastet“. Im Bereich des Trinkwarmwassers ist die einfachste Form der Einsparung, ein- fach weniger zu verbrauchen. Man könnte zwar auch hier die Temperatur absenken, aber dann hat man die Gefahr der Legi- onellenbildung. Um die zu umgehen, ist es besser, lieber weniger in Anspruch zu nehmen. Also: kürzer duschen, weniger duschen, kalt duschen – was eben für einen gerade noch ertragbar ist. „Damit ist man gut dabei, die zwanzig Prozent im Haushalt auch einzusparen“, sagt Müller, der das für Einfamilienhäuser ausgerechnet hat. Doch funktioniert das auch für Mieter:innen? „Beim Trinkwarmwasser haben Mieter die gleichen Möglichkeiten einzusparen wie Sparen, sparen, sparen, aber wie? Kürzere Duschzeit mit Spardusch- kopf. Bei der viel zitierten Fünf-Mi- nuten-Dusche ist unklar, wieviel es wirk- lich bringt. Das Umweltbundesamt (UBA) schätzte vielmehr ein, wieviel eingespart würde, wenn alle Menschen in Deutschland einen Spar-Duschkopf nutzen, der den Ver- brauch fürs Duschen um rund 30 Prozent senkt: Das spart bundesweit rund 11,3 TWh Erdgas ein (Jahresverbrauch 2021: 310 TWh). Weniger warme Räume. Nach Berech- nungen des UBA würden rund 10 TWh Gas weniger benötigt, wenn alle Haushalte in Deutschland die Temperatur in den Woh- nungen um ein Grad reduzieren würden. Bei einer Absenkung um zwei Grad wären es sogar rund 21 TWh. Wenn Sie Ihre Hei- zung also im Winter von 21 Grad Celsius auf 19 Grad Celsius maximale Raumtemperatur absenken würden, dann müssten Sie halt ei- nen Pullover anziehen. Das ist trivial. Der hydraulische Abgleich. Der muss immer gemacht werden, wenn eine Heizung in Betrieb genommen wird. Da- durch wird sichergestellt, dass der Heizkör- per genau die Menge an Wasser aus dem Heizungssystem bekommt, die für den Raum ausgelegt ist. Es geht darum, die Vor- lauftemperatur so gering einzustellen, wie es irgend geht – das trägt zur Einsparung bei. Einfamilienhäuser.“ Dabei komme es ein bisschen darauf an, ob man sehr viel Au- ßenfläche in seiner Wohnung hat, das heißt: Bei denen mache sich eine Temperaturab- senkung direkt (unangenehm) bemerkbar, auch in Bezug auf die Wärmeverluste. An- dere mit weniger Außenflächen haben ein größeres Potenzial zur Verfügung, die Tem- peratur abzusenken und dabei weniger En- ergie zu verbrauchen. Energiesparen durch leichtes Absenken der Raumtemperatur sei insgesamt auch in Mietshäusern möglich. Fatal ist, dass der preisliche Anreiz zum Heizwärmesparen erst dann greift, wenn die Heizsaison vorbei ist: Denn mit der späten Jahresrechnung kommt das böse Erwachen. Deswegen, so Müller, sei eine erhöhte Ab- schlagszahlung durchaus gerechtfertigt – so- lange Haushalte die stemmen können. (tb) Fact Sheet des Science Media Center: Womit man in der Wohnung auf einfache Weise am meisten Erdgas spart: https://www.sciencemediacenter.de/ fileadmin/user_upload/Fact_Sheets_PDF/ Gassparen_zuhause_SMC-Factsheet_06102022.pdf Kleinvieh macht auch Mist. „Wenn ich bisschen spare, hat das ja gar kei- nen Effekt“, werden Sie sagen. „Wenn ich im Haus bei 25 Grad bleibe, merkt das sowie- so keiner.“ Das mag sein, doch wenn das alle täten, hätten wir ein massives Problem. Spa- ren sollte man, auch wenn es sich nicht di- rekt auf den Preis auswirkt. Im Sinne der So- lidarität. Jeder ist aufgefordert mitzuwirken. Energetische Sanierung. Die ist mittel- fristig der beste Weg, den Energie- bedarf eines Hauses zu senken, weil sich da- mit auf fossile Energieträger wie Erdgas ganz verzichten lässt. Dabei werden Wände, Dach und Keller eines Hauses gedämmt, Fenster ausgetauscht, eine Lüftungsanlage mit Wär- metauscher eingebaut und die Heizung ge- gen eine neue mit angepasster Technik (Geothermie, Solarthermie, Pelletheizung, Wärmepumpe) getauscht. Dieser Prozess kann Monate dauern, erfordert genaue Pla- nung, viel Geld, Material und Handwerker. Erdgas zum Heizen & Warmwasser Erdgas wird in knapp der Hälfte aller Häuser (18,9 Mio. = 49,3 Prozent) und Wohnungen (40,6 Mio. = 48,2 Prozent) zum Heizen und für Warmwasser verwendet. Fürs Heizen wird 70 bis 80 Prozent des Erdgases verwendet, für Warmwasser 20 bis 30 Prozent. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr verschiebt sich das Verhältnis. Wohnungen werden seit Jahrzehnten immer größer. Prinzipiell steigt damit der Heizbedarf pro Wohnung, obwohl die Winter tendenziell wärmer werden. 2021 verbrauchten die Wohngebäude in Deutschland 310 Terawattstunden (TWh) Gas – mehr als in vergangenen Jahren. Je nach Witterung schwankt der Verbrauch um bis zu 12 Prozent. Quelle: Science Media Center (SMC) Fo to : R ai m on d Sp ek ki ng /W ik im ed ia Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt wer- den sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergü- tung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme ist auch ein Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister nötig. Wie teuer sind solche Anlagen? Je nach Leistung (von 300 bis 600 Wpeak) kosten diese zwischen 500 und 1.000 Euro. Seit 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter, weshalb diese voraussichtlich günsti- ger werden, sofern die Unternehmen diese Änderung der Besteuerung vollumfänglich weitergeben. Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleis- tung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt zusätzlich noch eine Energiesteckdose für circa 80 Euro, die nur durch entsprechendes Fachpersonal eingebaut werden darf. Personalkosten kommen hier also noch dazu. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg ist eine Energiesteckdose allerdings nicht zwin- gend erforderlich, sondern ein normaler Schukostecker (Schutz-Kontakt- Stecker) ausreichend. Bei auftretenden Problemen, die in der Praxis aber äußerst selten sind, haf- tet man dann allerdings selber. Worauf es sonst noch zu achten gilt? Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und nie- mals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferum- fang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Anmeldung beim Netzbetreiber bzw. die Eintra- gung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformi- tätserklärung vorliegt. In sieben Schritten zum eigenen Sonnenstrom Schritt 1: Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vor- handen ist Schritt 2: Angebote einholen Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS Schritt 3: Stromzähler prüfen, dass dieser nicht Rück- wärtslaufen kann (entsprechendes Piktogramm beach- ten) und Steckdose prüfen bzw. neue Steckdose anschlie- ßen lassen Schritt 4: Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms Schritt 5: Anmelddung der Anlage beim Netzbetreiber nötig: Formular + Verzichtserklärung (keine Vergütung bei Stromeinspeisung) ausfüllen Schritt 6: Eintragen der Anlage ins Marktstammdaten- register Schritt 7: Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steck- dose und selbst Solarstrom erzeugen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Januar - 22. Januar 2023 Gedanken zur Woche Siehe zuerst, was du bist Und was du hast und was du kannst Und weißt, ehe du bedenkst, was du nicht bist, nicht hast, nicht weißt und nicht kannst. Johann Caspar Lavater Samstag, 14. Januar 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Kai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 15. Januar 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Laura Kurz, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Karl Bohner, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Martha und Josef Haug Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Felder, Elisabeth Kinzig) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amelie Dienstag, 17. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 18. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof Sproll Saal 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Anton Elbs) Donnerstag, 19. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 20. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Frida Rapp, Nilas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Leon Kutter, Timo Kutter Sonntag, 22. Januar 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Besinnungswochenende in der Fastenzeit „Innehalten – zur Mitte finden – Ostern entgegen gehen“, steht über dem Besinnungswochenende in der Fastenzeit, zu dem das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 24. – 26. Februar einlädt. Die Tage sind eine Chance, zur Ruhe zu kommen, die Fastenzeit als Zeit der intensiven Vorbereitung auf Ostern zu nutzen und den Weg des Glaubens bewusster zu gehen. Ein Vortrag, heilige Mes- se, gestaltete Gebetszeiten, ein Pilgerweg mit Impulsen, „Eine Stunde vor dem Herrn“, Möglichkeit zum Empfang des Bußsakramentes und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente dieses Wochenendes. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Ein lieber Gruß zum neuen Jahr Sehnsuchtsvoll schau´n wir nach vorn in das Jahr, das grad gebor´n, fangen an es zu verplanen, auch wenn wir nicht mal erahnen, was es uns denn bringen wird, Trauer oder großes Glück. Für dieses Jahr wünschen wir uns sehr dass auf Erden Frieden wär‘ dass wir täglich haben zu essen unsern Nächsten nicht vergessen und dabei wie’s kleine Kind, glücklich und zufrieden sind. wenn wir dann dem Herren droben, für alles was er schenkte loben, dann wird dieses neue Jahr, für uns Menschen wunderbar. Darauf erheben wir das Glas hier heute „gesegnet Neujahr, liebe Leute“! Die Yoga Kurse finden wieder statt ab 13.1.23, 9.00 Uhr und 10.30 Uhr immer freitags, im ev. Ge- meindehaus im Öschweg. Anmeldung unter Tel. 52720. Gäste sind herzlich willkommen. Mittwoch, 18.1.23 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Einladung Donnerstag, 26.1.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Januar 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 16. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 18. Januar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Sonntag, 22. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Verzicht oder die Fülle? Es tut richtig gut, in unserem Wochenspruch von der Fülle zu lesen. In den hitzigen Debatten um Klimaschutz und Bewah- rung unserer Schöpfung kur- siert häufig der Vorwurf, immer nur den Verzicht zu predigen und dadurch nicht mehr zu er- reichen, als Menschen vor den Kopf zu stoßen. Da liest sich dieses Wort von der Fülle regelrecht als Kontrastprogramm. Also doch immer mehr, statt weniger? Ja – und nein. Ganz sicher wird es mit dem ausbeuteri- schen Wachstum unserer Tage so nicht nachhaltig wei- tergehen. Andererseits brauchen Menschen ein Wofür, eine Triebfeder für Ihr Engagement. Die Fülle, von der wir hier lesen ist nicht materiell – und verändert doch das Leben umfassend. Es ist die Fülle, die Gott uns in Jesus Christus geschenkt hat. Ein stetiges Wachstum an Freundlichkeit, Mitgefühl, Zu- wendung und Nächstenliebe ist deshalb das Gebot der Stunde. Wer davon erfüllt ist, braucht manch anderes einfach nicht mehr. Wenn mein Leben von diesen Geschenken der Liebe er- füllt ist, ahne ich, wie Gott sich diese Welt gedacht hat, werde glücklicher als mit allem Geld dieser Welt und komme mit Gottes Hilfe gut am Ziel meines Lebens an. Gottes Segen dazu auch im neuen Jahr! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Die- ser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf un- serer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! --- Ehejubiläum Sie feiern 2023 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Erneut war Weihnachten anders. Die Aus- wirkungen des Klimawandels und der noch immer aktuellen Corona-Pandemie haben Hunger und Armut in vielen Teilen der Welt drastisch verstärkt. Gleich- zeitig verspüren viele Menschen hier in Deutschland zu- vor unbekannte Unsicherheiten angesichts der Folgen des Krieges in der Ukraine. Die Welt scheint uns aus den Fugen geraten. Aber Weihnachten haben wir dennoch gefeiert. Gottes- dienste waren wieder möglich, ebenso das Miteinander beim Hören der Frohen Botschaft von der Menschwer- dung unseres Gottes und im gemeinschaftlichen Gebet. Weihnachten ist das Fest des Teilens – des Teilens auch mit unseren Geschwistern weltweit. Im Gottesdienst ist die Kollekte Ausdruck dieses Teilens und Sie haben dazu beigetragen. Dafür danken wir Ihnen von Herzen! Im vergangenen Jahr haben wir mehr denn je erlebt, wie fragil Frieden und Freiheit, Gesundheit und Wohlstand in unserer globalisierten Welt sind. Wir durften aber auch erleben, zu welch großer Solidarität der Mensch in der Lage ist. Viele Gemeinden haben sich für die Menschen aus und in der Ukraine engagiert, haben ihre Türen und Räume geöffnet, haben geteilt und gespendet. Dass Brot für die Welt dabei auch noch bedacht wurde, wissen wir sehr zu schätzen. „Viele Menschen haben eine erste Chance verdient“ – das ist das Motto eines unserer Plakate. Mit Ihrem Engagement können wir Menschen echte Chancen ermöglichen, in sehr schwierigen Lebens- situationen auf eigenen Füßen neue Wege zu gehen. Nochmals, herzlichen Dank für Ihre Gabe und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10100610060500500500 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden --- Taufe ist etwas Wundervol- les. Einmalig. Kostbar. Ein Plus-Zeichen vor unserem Leben. Gottes großes Ja zu uns. Darum lädt die evangelische Kirche im kommenden Jahr 2023 dazu ein, gemeinsam die Taufe zu feiern. Die Aktion #DeineTaufe steht unter dem Leitspruch „VIELE GRÜNDE, EIN SEGEN. DEINE TAUFE“. Und unsere Gemeinde ist mit dabei! 2023 wollen wir rund um den Johannistag (24.6.2023) zusammen mit vielen anderen Taufe oder Tauferinnerung feiern – und neu entdecken, warum die Taufe ein Herz- stück des christlichen Glaubens ist und immer wieder zu einer Kraftquelle werden kann. Das heißt auch: Vieles dreht sich bei uns in der kommen- den Zeit um die Taufe. Lassen Sie uns einander erzählen, was es bedeutet, getauft zu sein. Suchen Sie noch mal Ihren Taufspruch raus und erinnern Sie sich an die Taufe Ihrer Kinder, Patenkinder oder Enkel. Oder erleben Sie eines der Angebote unserer Gemeinde. Taufe ist eine Verbindung, die trägt – ein Leben lang. Sie ist Fundament einer weltweiten Gemeinschaft. Und das Vertrauen darauf, dass Gottes Ja zu mir unver- brüchlich ist. Eben: ein Segen. Jede Zahl hat ein Gesicht - was Ihre Kirchensteuer möglich macht Danke für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr – Ihre Kirchensteuer wirkt! Die evangelische Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persön- lichkeiten. Um mit Worten und mit Taten zu bezeugen: Gott ist je- dem Menschen nah. Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer: Weitere Infos und Antworten auf häufig ge- stellte Fragen unter: www.kirchensteuer-wirkt.de/faq Adventszeit im Spatzennest Im Sinne unseres Leitgedankens: „Macht die Türen auf und die Herzen weit, freut euch auf die Weih- nachtszeit!“ war es für uns schön, immer wieder Türen füreinander zu öffnen sowie Offenherzigkeit zu le- ben. So haben wir uns gefreut vor den Weihnachtsferien gemeinsam mit Eltern und Kindern zu singen sowie Ein- blick in unsere Aktionen zu ermöglichen. Im Weihnachts- haus gab es zum Abschluss für alle Eltern noch eine Über- raschung und alle haben sich reich beschenkt gefüllt. Weihnachtsfeier im Ev. Kindergarten Arche Noah Am Mittwoch, 21.12.22 fand die Weihnachtsfeier in der Eichhörnchengruppe statt. Im Morgenkreis hörten die Kin- der gespannt, dass das Jesuskind im Stall von Bethlehem geboren wurde und der Engel Gabriel die Hirten darüber informierte, dass sie gehen sollten und sehen, was ge- schehen war. Im Anschluss zum gemeinsamen Frühstück gab es Zopf, Plätzchen, Lebkuchen, Nüsse und Punsch. Allen schmeckte es sehr lecker. Die Kinder warteten sehr gespannt, ob das Christkind sie auch im Kindergarten finden und besuchen würde? Zu ihrer freudigen Überra- schung hatte das Christkind goldenen Sternenstaub und Geschenke im kleinen Zimmer hinterlassen. Diese wurden in großer Runde ausgepackt. Es waren neue Spielsachen für die Gruppe. Danke liebes Christkind, dass Du uns auch im Kindergarten besucht hast. Winterbilder für den Bonhoef- fer-Saal Liebe Kreative, zunächst einmal wünschen wir euch allen gut ins neue Jahr gekommen zu sein. Da der Kreative Montag noch in der Winterpause verharrt und erst am 13.2.2023 wieder starten wird, wol- len wir die Pause nutzen, um den Bonhoeffer-Saal am 16. Januar 2023 umzudekorieren. Die Bilder sollten bis spätestens 9:00 Uhr da sein, können auch gern schon vorher bei Helga Kaminski abgegeben werden. Wie wärs? Wer kann Winterbilder zur Verfügung stellen? Am 13. Februar 2023 wollen wir uns ab 9:00 Uhr tref- fen und die Jahres-Ausstellung „Mal sehen was in uns steckt“ vorbereiten. Sie ist für den 25.2.23 vorgesehen. Wir freuen uns schon auf das Wiedersehen mit euch Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Nachruf Wir trauern um unser langjähriges Mitglied Uwe Nehls Seit 1983 war Uwe Mitglied in unserem Tennisclub. Von 1996 – 2009 kämpfte er in unseren Seniorenmannschaf- ten begeistert um Spiel, Satz und Sieg. Sein besonderes Engagement galt dem Bau eines neuen Tennisheimes, einem Meilenstein in unserer Vereinsge- schichte. Er gehörte dem 1996 gegründeten Bauaus- schuss an. Nach zahlreichen Sitzungen und intensiver Arbeit konnte1998 dann das von ihm entworfene Ver- einsheim eingeweiht werden. Es wird uns in Zukunft stets an ihn erinnern. Auch als er selbst nicht mehr Tennis spielen konnte, unter- stützte uns Uwe als Fan bei unseren Spielen und leistete uns beim Einkehrschwung Gesellschaft. Seine Bereitschaft, uns bis zuletzt mit Rat und Tat kom- petent zur Seite zu stehen, werden wir vermissen. Wir behalten Uwe mit seiner ruhigen und freundlichen Art in dankbarer Erinnerung. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Die Vorstandschaft des TC Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 13.01.2023 in Reute beim Regi- onenball Beginn um 20:00 Uhr (Busabfahrt: 18:30 Uhr an der Ten- nishalle) Samstag, 14.01.2023 in Neuravensburg Laufnummer 15, Umzugsbeginn um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Abends in Dornstadt mit der Laufnummer 9, Umzugsbeginn um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:15 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 15.01.2023 springen wir in Grünkraut mit der Laufnummer 44. Der Umzug beginnt um 13:33 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Mit närrischen Grüßen Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Am Mittwoch, 25.01.2023 starten wir mit einem Fachvortrag zum Thema: Parfüm - eine wun- derbare Geschichte. Frau Groh von der Parfümerie Bittel wird uns in die Welt der Düfte einführen. Hierzu laden wir alle Interessierten in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt ein. Beginn 19.30 Uhr. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 Uhr, Kaffeekränz- chen Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Narrenzunft Schalk. (Fahrgemeinschaften) Dienstag, 28.03.2023, 19.30 Uhr, Fachvortrag; Bärlauch, gesund und voll im Trend, Bischof-Sproll-Saal Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind endlich zurück! Nach einer langen Pause ohne richti- ger Fasnet geht es endlich wieder los. Die Musketiere aus Baindt haben sich gut vorbereitet und sind hochmotiviert. Der Schlachtplan für 2023 sieht folgendermaßen aus: Donnerstag, 05.01.23 Hausball Grüner Berg Baindt Samstag, 07.01.23 Maskenbefreien Baindt Fasnetsopening Baienfurt Sonntag, 08.01.23 Umzug Bodnegg Freitag, 13.01.23 Regionenball Reute Sonntag, 15.01.23 Umzug Grünkraut Freitag, 20.01.23 Schalkball Blitzenreute Samstag, 21.01.23 Narrenbaumstellen Wickenhaus LKBB Ball Baindt Sonntag, 22.02.23 Frühschoppen Laim Samstag, 28.01.23 Narrenbaumstellen Baindt Geröllheimerball Wetzis Sonntag, 29.01.23 Zunftmeisterempfang Baindt Umzug Baindt Freitag, 03.02.23 Raui-Ball Samstag, 04.02.23 Umzug Waldburg Trommlerball Wetzis Freitag, 10.02.23 Hausball FZ Löwen Samstag, 11.02.23 Umzug Haidgau Ball der Vereine Sonntag, 12.02.23 Umzug Reute Donnerstag, 16.02.23 Anspielen Freitag, 17.02.23 Anspielen Umzug Mochenwangen Samstag, 18.02.23 Umzug Baienfurt Sonntag, 19.02.23 Schalmeienball Montag, 20.02.23 Umzug Ravensburg Dienstag, 21.02.23 Maskenvergraben Baindt Das erste Fasnetswochenende haben die Musketiere gut überstanden. Beim Hausball im Grünen Berg konn- te schon die eine oder andere Taktik besprochen und ausprobiert werden die uns im Laufe dieser Fasnet noch weiterhelfen könnte. Am Samstagabend waren wir dann beim Maskenbefreien der Raspler und im Anschluss zog es uns noch nach Baienfurt wo wir beim Jungzunftrat Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Baienfurt unter anderem gegen den Fanfarenzug aus Baienfurt antreten mussten, Am Sonntag gab es noch einen gemütlichen Ausklang in Bodnegg. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Einsatzkleidung für unsere Jugendlichen - Dank dem WBB Kurz vor Weihnachten durfte unsere stellvertretende Ortsjugendleitung Selina Schmid, gemeinsam mit dem stellvertretenden Gruppenleiter Luca Aubele und dem Jugendrotkreuzmitglied Benjamin Stiefvater, den Spen- denscheck des WBB von Herrn Kurosch Sattar entgegen nehmen. Hiervon werden wir 2023 neue Einsatzkleidung für unsere Jugendlichen kaufen können. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung. Jahresstatistik 2022 Helfer vor Ort Baindt Die Helfer-vor-Ort Gruppe Baienfurt auch in 2022 stark gefordert Ein einsatzreiches - aber vor allem durch die Corona Pandemie erneut besonders anspruchsvolles Jahr - liegt hinter den Sanitätern der Helfer vor Ort Gruppe Baindt des DRK-Baienfurt-Baindt. So wurden im Jahr 2022 157 Alarmierungen der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben zu Notfalleinsätzen in der Gemeinde bedient. Die Notfalleinsätze können in etwa wie folgt eingeord- net werden: bei ca. 38% der Notfalleinsätze handelt es sich um internistische Notfälle (bspw. Herzinfarkt), ca. 21% entfallen auf chirurgische und in etwa 20% auf neu- rologische Notfälle (bspw. Schlaganfall). Bei ca. 4% der Alarmierungen handelt es sich beim Notfallpatienten um ein Kind, verbleibende ca. 17% entfallen auf die Notfallbil- der Herz-Kreislaufstillstand (Reanimation), Verkehrsun- fälle, Intoxikationen oder Feuerwehreinsätze. Wie genau das System der Helfer vor Ort funktioniert haben wir Ihnen in unserer aktuellen Serie „die Helfer vor Ort stellen sich vor“ bereits berichtet und werden Ih- nen in den kommenden Wochen noch weitere Informa- tionen zur Verfügung stellen. Sollen Sie Fragen haben, können sie sich jederzeit auf unserer Homepage www. drk-baienfurt-baindt.de informieren, oder sich direkt an uns wenden. Ein großes Anliegen ist es, uns von Herzen bei allen Spen- der:innen zu bedanken, die mit ihrer finanziellen Unterstüt- zung helfen, die Kosten für medizinisches Material sowie derer Folgekosten (Ersatz von Verband- und sonstigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Ver- schleiß, teils jährlich anstehende Geräteüberprüfungen, etc.) zu decken. Bedanken möchten wir uns auch für jeden Gruß, der uns nach einem Einsatz erreicht. Es ist schön, das Vertrauen und die hohe Akzeptanz in unserer Gemeinde zu spüren. Wir wünschen allen Patienten eine gute & schnelle Gene- sung. Gleichzeitig bedanken wir uns beim Rettungsdienst, den Notärzt:innen, der Feuerwehr und der Polizei für die sehr gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Der abschließende Dank gilt dem gesamten HvO Team Baindt für das freiwillige und ehrenamtliches Engagement und das bereits über viele Jahre hinweg. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Alles Gute fürs neue Jahr Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. wünscht Ihnen Allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie unseren Mitgliedsunternehmen treu, wir freu- en uns auf Ihren Einkauf bei uns. Weihnachtsgewinnspiel 2022 – Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner Bis zum 24. Dezember war jeder Einkauf bei einem un- serer Mitgliedsunternehmen auch eine Chance auf einen tollen Sachpreis oder sogar den Hauptgewinn. Jetzt war es endlich so weit, die über 1.200 Teilnahme- kärtchen wanderten in unseren großen Lostopf und die Ziehung konnte starten. Wir gratulieren allen Gewinne- rinnen und Gewinnern ganz herzlich und bedanken uns für die rege Teilnahme. Die Gewinne liegen vom 13.01.2023 bis 28.02.2023 bei der Kreissparkasse in Baienfurt während der Öffnungszeiten Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 zur Abholung bereit, nicht abgeholte Gewinne verfallen und werden beim nächsten Gewinnspiel nochmals aus- gespielt. Weihnachtsgewinnspiel 2022 Preisspender Preis Gewinner 1. Graf & Riss - Baumaschinen GmbH Ackermann Spülmaschinen TZ Anhänger- vermietung VR Bank Ra- vensburg- Weingarten Frisör Geng WBB E-Scooter Schlappa, Susi 2. WBB Hoftheater Krezdorn, Christe 3. WBB 100€ WBB Gutschein Schreiner, Alida 4. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Speck, Reiner 5. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Maronn, Ralf 6. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Schuck, Harald 7 Metzgerei Bren- ner 50€ Hausgut- schein Nobel, Werner 8 Metzgerei Bren- ner 50€ Hausgut- schein Polat, Gülten 9 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Hofer, Cornelia 10 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Hund, Angelika 11 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Präg, Siegfried 12 Hubertus Apo- theke 30€ Hausgut- schein Haller, Richard 13 Hubertus Apo- theke 30€ Hausgut- schein Bayer, Barbara 14 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Leiprecht, Heidi 15 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Nold, Gabriele 16 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Kienle, Uwe 17 Juwelier Jerg 25€ Hausgut- schein Müller, Anne- marie 18 Juwelier Jerg 25€ Hausgut- schein Brückner, Man- fred 19 Weinkauff 25€ Hausgut- schein Grosch, Irmgard 20 Weinkauff 25€ Hausgut- schein Forderer, Car- men 21 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Biegger, Holger 22 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Beyrer, Selma 23 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Harbach, Julian 24 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Bugl, Bettina 25 Frisör Geng 25€ Hausgut- schein Kappler, Elisa- beth 26 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Grubert, Günther 27 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Späth, Hanna 28 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Schlezak, Evi 29 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Schmidt, Doris 30 Wellness and move Gutschein Kurz, Erich 31 Wellness and move Gutschein Assfalg, Werner Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Winterleuchten in Bad Waldsee Wir wandern vom Schützenhaus Bad Waldsee zum Golf- platzgelände und genießen das Winterleuchten. Anschlie- ßend geht es zurück zur Einkehr im Schützenhaus. Treffpunkt: Donnerstag 19.01.2023 um 16.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 21.00 Uhr, Gehzeit Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 ca. 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Ein- tritt Winterleuchten 3,00 Euro, mit SZ-Abokarte 2,50 Euro. Gutes Schuhwerk und ggf. Wechselschuhe mitbringen! Anmeldung: ab 15.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751-46672 Wanderführung: Bernd Gmünder und Margit Strobel, email: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt, ggf. Info ab 20.00 Uhr am Vortag im Ansagetext unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag 28.01.2023 um 16.00 Uhr im Staufersaal des Kultur- und Kongress- zentrums in Weingarten. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Tagesordnung u.a. mit dem Jahresbericht des Vorstands, Kassenbericht, Berichte der Fachwarte, Entlastung des Vorstands, Grußwort des Gauvertreters, Ehrung der Ju- bilare, Begrüßung der Neumitglieder, Lichtbildervortrag unserer Wanderungen 2022. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2023 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Wer- den Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder se- hen können. Gute Besserung und liebe Grüße Ihre Karin Maucher, Vorsitzende Vom Januar bis einschließlich Dezember 2023 werden 44 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 40 Jahre Mitgliedschaft 2 Mitglieder (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) Für 25 Jahre Mitgliedschaft 8 Mitglieder (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) und für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesverbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unterschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juli bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mit- gliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Unser betreuter Mittagstisch und unsere Betreuungsgruppen freuen sich auf Sie Fragen, Antworten und Anmeldung: Frau Brigitte Löffler: Telefon: 0751 36360-116 Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de www.sozialstation-schussental.de Mittagstisch mit Aktivierung Mo. 11 – 14 Uhr RV-Bavendorf Fr. 11 – 14 Uhr Weingarten Betreuungsgruppen in Planung Mi. 9 – 12 Uhr RV-Oberhofen Do. 14 – 17 Uhr Berg & Bavendorf Betreuungsgruppe Di./Mi. 14 – 17 Uhr RV-Bavendorf Do. 14 – 17 Uhr Ravensburg Betreuungsgruppe Di. 14 – 17 Uhr Baindt GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ZU VERSCHENKEN Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2023. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Die Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee ist eine Bildungseinrichtung des Landes- bauernverbandes in Baden Württemberg e.V.. Als modernes Tagungs- und Bildungs- haus verfügen wir über 57 Zimmer mit 79 Betten sowie über attraktive Seminar- und Frei- zeiträume mit einem Panoramablick auf die Stadt Bad Waldsee. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Reinigung der Gästezimmer und der Se- minarräume zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit, mit einem Arbeitsumfang von 20 Wochenstunden. Es erwarten Sie ein krisensicherer Arbeitsplatz, ein motiviertes Team, Verpflegungsmöglich- keiten im Bildungshaus, Fortbildungsmöglichkeiten sowie eine leistungsgerechte Vergütung mit Nebenleistungen. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Mail. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Seitz gerne zur Verfügung. Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Ivanka Seitz Telefon: 07524 4003-12, E-Mail: ivanka.seitz@lbv-bw.de, Verein zur Förderung der Schwäbischen Bauernschule Bad Waldsee e.V., Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee, www.schwaebische-bauernschule.de Echt harter Job. Voller Sinn! Für Weicheier? Die Stiftung Liebenau sucht für ihre Tochtergesellschaft Liebenau Gebäude- und Anlagenservice ab 01.09.2023 Auszubildender zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) für 2023 in Meckenbeuren-Liebenau, Web-ID 2022-0810, 1. Jahr: 500 Euro, 2. Jahr: 1.180 Euro, 3. Jahr: 1.290 Euro, 4. Jahr: 1.390 Euro, Kontakt: Markus Buchholz, Tel. +49 7542 10-1948 In unserer Mitte – Der Mensch www.sti ft ung-liebenau.de/jobs BEWIRB DICH JETZT Bewerbung@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik im Zeitraum von Februar bis April 150 € Prämie ab einem Zeitraum von 3 Wochen Orgel Eminent Solina F225 mit diversem Zubehör - nach Haushaltsauflösung - von privat abzu- geben. Anruf unter 07529/1749 STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einladung zu persönlichen Führungen FÜR VIERTKLÄSSLER UND IHRE ELTERN STUDIENKOLLEG ST. JOHANN BLÖNRIED Einladung zu persönlichen Führungen FÜR VIERTKLÄSSLER UND IHRE ELTERN STUDIENKOLLEG ST. JOHANN BLÖNRIED Gym d b - gym mit T h m Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT.Kennenlerngespräche mit persönlichen Führungen bis zum 15. Februar 2023 Anmeldung unter Tel 0751/8883-130 Weitere Informationen: www.bz-st-konrad.de zum Elterninfoabend am Montag, 23. Januar 2023, 19.30 Uhr zum Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 28. Januar 2023, 10.00 Uhr mit anschließendem Mittagessen Aufnahme für Klasse 5 Schuljahr 2023/2024 EINLADUNG GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Tag der offenen Tür an der Realschule Weingarten Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern zu einer Informationsveranstaltung unserer Schule ein. Am Freitag, 20. Januar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr Treffpunkt um 16:00 Uhr in der Aula (Eingang Mensa) - Infos zum Unterrichtsangebot - Individuelle Beratung - Infos zum Bilingualen Zug - Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen Aufnahmeantrag und weitere Informationen zur Anmeldung Klasse 5 auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de stabiler Beitra stabiler Beitrag Vorteile bis 1.590 € MIT UNS ALS NAVIGATOR IST GESUNDHEIT KEINE GLÜCKSSACHE JETZT ANKER WERFEN BKK-AHOI.DE Ihre Krankenkasse vor Ort Rollladen und Jalousien Markisen Terrassen- überdachungen Antriebs- und Steuerungs- technik Reparaturen Insekten- schutz www.sonnenschutz-schroeder.de 88267 Vogt | 07529 8939245 Andere verkaufen Sonnenschutzprodukte – wir verbauen Werterhaltung und mehr Lebensqualität Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 24. Januar 2023 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Freitag, 27. Januar 2023 14.00 - 18.00 Uhr AUFNAHME IN KLASSE 1 ZUM SCHULJAHR 2023/2024 INFORMATIONSABEND TAG DER OFFEN TÜR „ST. KONRAD ENTDECKEN“ Anmeldungen werden bis Freitag, 20. Januar 2023 entgegengenommen. VERANSTALTUNGENGESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 13.01.2023
                  Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße

                  Banner Hochwasserschutzmaßnahme Sperrung im Bereich der Hirschstraße 40 aufgrund der Hochwasserschutzmaßnahme Ab Montag, den 10. Juli 2023 wird die Hirschstraße auf Höhe der Hausnummer 40 aufgrund von Tiefbauarbeiten im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach für den gesamten Verkehr zeitweise gesperrt sein. Dies wird voraussichtlich bis Montag, den 06. November 2023 andauern. Die Neuanlage des Gewässers für den Hochwasserschutz ist zu 70 Prozent fertiggestellt. Ebenso wurde der Regenwasserkanal für das zukünftige Baugebiet Bühl bereits zu 85 Prozent verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Im weiteren Verlauf wird das Durchlassbauwerk in der Sulpacherstraße gebaut. Danach wird in diesem Bereich asphaltiert. Ebenso wird das Regenrückhaltebecken angelegt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Mitte Februar 2023 haben die Baustelleneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Unterboden für die Baustelleneinrichtung der Hochwasserschutzmaßnahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff eines Regenwasserkanals inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Laut Bodenmanagement darf mit schwerem Gerät nicht auf den Oberböden gefahren werden, sodass die Böden seitlich gelagert werden müssen. Die Baustelleneinrichtung dient der Baufirma als Lagerplatz für Baumaterialien, wie zum Beispiel Regenwasserrohe, Kies, Sand, Flussbausteine oder auch Fertigteilelemente aus Beton. Im weiteren Verlauf wird die Baustelleneinrichtungsfläche zum Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Der aktuell aufgetürmte Boden muss bodenkundlich beprobt sowie untersucht werden und kann im Anschluss zur Deponie abtransportiert werden. Mitte März 2023 beginnen die eigentlichen Bauarbeiten für den Hochwasserschutz sowie für den Regenwasserkanal inklusive Retentionsbecken. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1.700.000 Euro. Der Gemeinde Baindt stehen mit Bescheid vom 27.07.2022 Fördermittel von insgesamt 413.500 Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommunen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versiegelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Möglichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei.[mehr]

                  Zuletzt geändert: 03.11.2023
                  Amtsblatt_KW_21_27_05_2022.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 27. Mai 2022 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Tag der offenen Tür von DRK, DLRG und Kunstkreis ein voller Erfolg Vertreterinnen und Vertreter des DRK Baienfurt-Baindt, DLRG Baienfurt- Baindt und des Kunstkreises Baindt Was mit den ersten Ideen Ende 2018 be- gann, fand letztes Wochenende seinen vorläufigen Höhepunkt: über 300 Gäste durften die DRK-Bereitschaft Baien- furt-Baindt, die DLRG Baienfurt und der Kunstkreis Baindt am Sonntag beim Tag der offenen Tür begrüßen. Bei schönem Wetter konnten die Besucherinnen und Be- sucher die umgebauten Räume der ehe- maligen Flüchtlingsunterkunft in der Baind- ter Straße sowie die neuen Garagen für die Einsatzfahrzeuge besichtigen und mit den Ehrenamtlichen ins Gespräch kommen. Beim offiziellen Festakt am Vormittag sprachen die Bürgermeister beider Ge- meinden, Simone Rürup und Günter A. Bin- der, allen drei Vereinen ihren Dank aus. Ein Rückblick über die Umbauzeit bis heute zeigte einmal mehr, wie viel Eigenarbeit die Vereine in dieses Projekt gesteckt ha- ben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Allein das DRK verbaute über 1,3 Kilometer Kabel, verarbeitete 240 Liter Wandfarbe und steckte knapp 4.500 ehrenamtliche Stunden in den Umbau. Es wurde ein gemütliches und funktionales neues Zuhause. Auch der Bau der Garagen konnte in den letzten Wochen größtenteils abgeschlossen werden. Alle drei Vereine fühlen sich im neuen Vereinsheim wohl. Nachmittags hatten dann alle Interessierten die Möglichkeit, dieses neue Zuhause zu be- sichtigen. Auch für die Kinder war etwas geboten: Zucker- watte, Kinderschminken oder eine Rollen-Rutschbahn. Bei Kaffee und Kuchen konnten die Familien den Nachmittag ausklingen lassen. Wir wünschen unseren Ver- einen alles Gute in der neuen Bleibe! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Amtliche Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Antragstellerin: Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt beantragt die Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt mit • einem neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen“ auf Flst. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt • Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Flst. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67, 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen vom 30.05.2022 bis 30.06.2022., im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4, Zi. Nr. 4.1 jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Es besteht während der Auslegungsfrist auch die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/planfeststellungsverfahren einzusehen (§§ 2, 3 Plansicherstel- lungsgesetz, 27a Verwaltungsverfahrensgesetz). Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Land- ratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 107, Zi. Nr. E 315, oder im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4, Zi. Nr. 4.1 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstaltung am Montag, 30. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschlie- ßen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen durch den Ge- meinderat erfolgt Anfang November 2022. Bei der Infoveranstaltung stellen sich die beiden Ankerprojektträger vor. Darüber hinaus wird das Anliegerverfah- ren von den erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen, die das gesamte Pro- jekt in der Gemeinde begleiten, den Bürgerinnen und Bürgern und dem interessierten Personenkreis ausführlich dargestellt. Auch soll die Veranstaltung den Kontakt und die Vernetzung zwischen den Interessenten ermöglichen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/Fischerareal. Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Es wird darauf hingewiesen, 1. dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen; 2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 3. dass, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma- chung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Baindt, den 27.05.2022 Gemeinde Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klos- terwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrund- ausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Mai und Sonntag, 29. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 29. Mai Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Mai 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter BSS Mitgliederversammlung 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Die Waldwoche im Kindergarten St. Martin In der Woche vom 09.05.-13.05.22 verbrachten die Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten St.Martin eine wun- derschöne und sonnige Frühlingswoche im Wald. Täglich um Punkt 8:00 Uhr wanderten einige Kinder mit Erziehe- rinnen zum Waldspielplatz, wo die restlichen Kinder da- zustießen. Von dort aus ging es gemeinsam zu unserem festen Waldplatz (man erkennt ihn an vielen Bänken, die im Kreis stehen). Nach der Begrüßungsrunde mit einem Lied wurde es zuerst gefrühstückt, um dann gestärkt den Wald erkunden zu können. Es wurden viele Weinberg- und Nacktschnecken gefunden und Vogelgezwitscher gehört. Einige Kinder bauten an dem Zelt vom letzten Jahr wei- ter, die anderen sammelten die Stöcke und Tannenzapfen für ihr Lagerfeuer. Es wurde aus Blättern, Moos und Gras ein Unterschlupf für die Maus gebaut und die Erde für die Ameisen übereinander gehäuft. An einer matschigen Stelle legten die Kinder viele kleine Äste, die als Brücke gedient haben. Am Mittwoch bekamen wir Besuch von den Forstwirten, die uns gezeigt haben, wie man einen Baum fällt und was man alles dazu braucht. Es wurden zwei Bäume gefällt, aus denen die neuen Bänke für unseren Sitzkreis gefertigt wurden. Auch unsere Kinder halfen fleißig beim Hämmern mit! Für diese Aktion sagen wir ein Herzliches Dankeschön an die Forstwirte! Trotz dem heißen Wetter beim Zurücklaufen in den Kin- dergarten und der Müdigkeit nach vielem Spielen war die Waldwoche ein tolles Erlebnis für Groß und Klein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Erster Kindergipfel in Baindt Am 18.05.2022 fand in der Turnhalle der Klosterwiesenschule in Baindt der erste Kindergipfel statt. Ganz unter dem Motto „Wir bestimmen mit“ nahmen 43 Kinder aus den 4. Klas- sen der Klosterwiesenschule teil. In Kooperation mit dem Kreisjugendring, Herrn Netti und Frau Wagner, der Kinderstiftung Ravensburg, Frau Kloidt und Frau Eisenbeiß und der Schulsozialarbeiterin, Frau Nan- di wurde das Kinderbeteiligungsprojekt vorbereitet, durch- geführt und präsentiert. Der Kindergipfel wurde über den Jugendfond („Demokratie leben“) finanziell unterstützt. Los ging es nach der Begrüßung durch die Rektorin Frau Heberling mit einem Warm-up, dem Vier-Ecken-Spiel. Die Kinder sollten sich zuordnen, wie sie ihre Gemeinde (Vereine, Aktivitäten, Angebote, usw.) finden und Stellung dazu nehmen. Danach ging es an die Stationen. Die erste Station war die Dorfkarte von Baindt. Ganz unter dem Motto „Gemeinde- detektive unterwegs“ sollten die Kinder ihre Lieblingsorte, Orte, an denen sie sich nicht so gerne aufhalten, und Orte, wo dringend etwas repariert werden sollte, mit Smileys und Pins markieren. Hier konnte man genau sehen, dass die Kinder mit offenen Augen durch Baindt gehen. Bei der zweiten Station „Your Voice für Baindt“ durften die Kinder kreativ werden. Es wurden Videoclips erstellt und auch die Theaterpädagogik kam nicht zu kurz. In einer letzten Sta- tion durften die Kinder künstlerisch aktiv sein und Wimpel gestalten sowie Fragen überlegen, die sie später ihrer Bür- germeisterin Frau Rürup stellen durften. Die Malaktion war dafür gedacht, dass die Kinder ihre Wünschen und ihre Sor- gen auf Papier bringen. Hier entstanden ein paar richtig tol- le Kunstwerke! Diese Kunstwerke sind an der Fensterwand am gelben Gebäude der Klosterwiesenschule zu sehen. Zum Schluss der Veranstaltung kam Frau Bürgermeiste- rin Rürup, Herr Plangg (Hauptamtsleiter), ein paar Ge- meinderätinnen und die Kooperationspartnerinnen der Kinderstiftung dazu. Die Kinder stellten ihre Stationen vor, die sie am Vormittag durchlaufen hatten. Ein gro- ßes Thema an diesem Vormittag waren die Spielplätze und die fehlenden Spielgeräte für ältere Kinder. Danach meisterte Frau Rürup die Fragerunde der Kinder brillant. Fragen wie „ Wie sind Sie auf die auf die Idee gekommen Bürgermeisterin zu werden und was machen Sie den gan- zen Tag in ihrem Büro?“ brachten die Bürgermeisterin zum Schmunzeln. Aber auch „politischen“ Fragestellungen wie „Warum gibt es keinen Gehweg in Schachen? Warum fehlt die Straßenbeleuchtung in der Wiggenhauserstra- ße? Warum ist ein Sprungturm am „Banidter Bädle“ nicht möglich?“ wich sie nicht aus, sondern beantwortete diese ausführlich und nachvollziehbar für die Kinder. Frau Nandi gab zum Ende des Vormittags für die Schüle- rInnen einen Ausblick, wie es nun nach dem Kindergipfel weiter geht. Im Vorfeld fanden eine Aktion zum Thema „Kinderrechte“ und ein Beteiligungsworkshop statt. In der nächsten Woche wird es in einer Woche ein „Meet and Greet“ mit offener Fragestunde mit Herrn Strasser (FDP) und Frau Brugger (Bündnis ´90 die Grünen) geben. Auch eine Fahrt zum Kindergipfel im Landtag in Stuttgart am 2. Juli wird stattfinden. Ebenso werden alle Ergebnisse des 1. Kindergipfels an die Verwaltung und den Gemeinderat weitergegeben, so dass nichts verloren geht. Insgesamt war der 1. Kindergipfel eine sehr gelungene Veranstaltung, die verdeutlicht, wie wichtig es ist, auch Kinder in der Kommune zu Wort kommen zu lassen. Eben- so konnte man sehen, was Kinder auch schon in ihrem „zarten Alter“ für realistische Vorstellung von ihrer Ge- meinde haben. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Bücherei GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Am Blutfreitag den 27.5.2022 ist die Bü- cherei geschlossen. In der Zeit vom 6.6.2022 bis 17.6.2022 sind Pfingstferien. Die Bücherei ist wäh- rend diese Zeit geschlossen. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e.V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel- Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können. Die Ausgabestellen sowie das Klima- sparbuch als kostenloses e-book fin- den Sie hier: h t t p s : // g m s c h u s s e n t a l . d e / klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 28: Duschen mit der Sonne Im Haushalt schluckt die Warmwassererzeu- gung nach dem Heizen die meiste Energie. Entscheidend ist, wie das Wasser erhitzt und wie ökonomisch es genutzt wird. Nutzen Sie die Gratis-Dienste der Sonne! Installieren Sie Solarkollek- toren! In gemäßigten Breiten reichen 1,5 bis 2 Quadrat- meter Fläche pro Person, um übers Jahr 60 Prozent des Dusch- und Waschwassers zu erhitzen. Sonnenkollekto- ren können nicht nur das Brauchwasser erwärmen. In gut gedämmten Häusern versorgen Solarthermie-An- lagen im Frühjahr und Herbst das Haus mit Wärme und unterstützen auch im Winter den Heizkessel. Die einfache Technik ist millionenfach bewährt – erkundigen Sie sich beim Heizungsfachmann. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung am 15. Mai 2022 Da der 1. Vorsitzende, Herr Franz Karg, verhindert war übernahm der 2. Vorsitzende, Herr Volkher Lins den Vorsitz, eröffnete die Versammlung und begrüß- te die anwesenden Mitglieder. Der Verein hat derzeit 41 Mitglieder. Nach dem Totengedenken gab Herr Lins einen kurzen Rückblick auf die Aktivitäten der Jahre 2019, 2020 und 2021 bekannt. Im Jahr 2019 wurden die ehrenamtlichen Damen der Ca- feteria wieder als Dank für ihr Engagement in der Cafe- teria, zu einem Vesper eingeladen. Im Oktober hat das Altenzentrum zu einem Ausflug nach Bad-Wildbad eingeladen. Auch fand wieder ein Adventskaffee in der Cafeteria statt, der wieder ein voller Erfolg war. Auch konnte mit Hilfe des Fördervereins ein Gehtrainer für die Bewohner des Altenzentrums angeschafft werden. Und dann kam Corona. Unter strenger Einhaltung der Coronaregeln fanden 2020 und 2021 noch ein paar Veranstaltungen statt. Die Heimleiterin, Frau Bacher, wurde in den Ruhestand verabschiedet. In einer kleinen Feierstunde wurden auch Schwester Caro- la und Schwester Johanella verabschiedet, die ins Kloster nach Heiligenbronn übersiedelten. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Wittber, einen Einblick in die Finanzen und die Kassenprüfer bestätig- ten eine korrekte Kassenführung. Die Kassenprüfer Herr Schmid und Frau Schorrer wurden wieder einstimmig zu Kassenprüfern gewählt. Anschließend wurde durch Herrn Johannes Kreutle in Vertretung der Bürgermeisterin, Frau Rürup, die Entlas- tung der Vorstandschaft beantragt und diese erfolgte einstimmig. Zum Schluss machte noch Herr Lins folgende Mitteilung in eigener Sache: Im nächsten Jahr (2023) stehen wieder Wahlen der Vor- standschaft an. Die Vorstandschaft möchte nicht mehr zur Wahl antreten und gab dies bereits jetzt bekannt, damit sich die Mitglieder über Neuwahlen Gedanken ma- chen können. Zum Schluss bedankte sich Herr Lins bei den anwesen- den Mitgliedern für Ihr Kommen. Schriftführerin: Waltraud Weidisch Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2023 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 02.06.2022 von 14:00 – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Übrigens: Ihr findet uns auch auf der Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle in Ravensburg am 24. und 25.05.22 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Machen Sie Ihr Dach zum Kraftwerk: Eigenen Strom für ein Drittel. Wer- den Sie unabhängiger, betreiben Sie eigenen Klimaschutz, ernten Sie günstige Energie. Um abschätzen zu können, wieviel wertvolle Sonnenenergie vom eigenen Dach geerntet werden könnte, fehlt es meist an einigen Informationen von Solarerfahrenen. Ist mein Dach geeignet? Wieviel könnte ich ernten? Was kostet mich das und was habe ich davon? Die PV-Scouts des Energiebündnis eb2bw sind ehren- amtlich tätige Privatpersonen. Sie wurden von der Ener- gieagentur geschult und können ihnen bei diesen Fragen weiterhelfen. PV-Scouts haben eigene Erfahrungen mit der PV-Technik, sie beurteilen die Eignung ihres Daches und können ihnen vielseitige Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ihren selbst erzeugten Strom nutzen können. Das Projekt wird vom Landratsamt gefördert und ist für Sie kostenlos. Strom verwenden für ein Drittel, E-Auto fahren für 1,50/100 km. Das ist möglich in der sonnenreichsten Region Deutschlands. Haben Sie Interesse an einer kostenlosen, unverbindlichen PV-Beratung, dann melden Sie sich unter info@eb2bw.de oder machen den PV-Check unter https://pv-check.eb2bw.de/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Mai - 06. Juni 2022 Gedanken zur Woche Drei Pfade hat der Mensch in sich, in denen sich sein Leben tätigt: die Seele, den Leib und die Sinne. Hildegard von Bingen Samstag, 28. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 29. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit der Kirche für Kinder († Hubert Fuchs, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisabeth und Engelbert Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia und Leo 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Montag, 30. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Dienstag, 31. Mai 7.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Mittwoch, 01. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 03. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser) 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 04. Juni 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Tanja Keller und Markus Pahlke 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Franz und Eugen Schmidt, Kurt Brugger, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Anni Maier) Sonntag, 05. Juni – Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Taufe von Henri Kollekte Renovabis Montag, 06. Juni - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs) Kollekte Renovabis Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene in Baienfurt Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: • für den Frieden, besonders in der Ukraine und allen Krisengebieten der Welt, • für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, • für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, • für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, • für alle Kranken und persönliche Anliegen. • für die Corona-Pandemie Beginn der Novene ist Christi Himmelfahrt täglich von 18.00 Uhr – 18.30 Uhr bis Freitag vor Pfingsten. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Gottesdienste in der Kapelle in Sulpach Ab sofort finden wieder regelmäßig unsere Gottesdienste in der Kapelle in Sulapch statt Wir laden ganz Herzlich ein, jeden Sonntagabend zur Andacht. Die Eucharistiefeiern halten wir wieder einmal im Monat jeweils um 19.00 Uhr am Mittwoch 15. Juni, 03. August und 07. September 2022 Am 22. Oktober ist Sulpacher Kirbe. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rah- men der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 9.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rahmen der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Gottesdienst im Rahmen der Bonhoeffer- Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer- Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses großen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! – Ihr Pfr. Martin Schöberl Gottesdienst im Rahmen der Bon- hoeffer-Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer-Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses gro- ßen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! - Ihr Pfr. Martin Schöberl Gedanken zum Wochenspruch Eine echte Chance für Jesus, über den eigenen Wirkungskreis hinaus bekannt zu wer- den: Einer seiner Jünger hat den Kontakt vermittelt, doch an- statt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, spricht Jesus davon, welchen Weg er davor zu gehen hat. Gedanken zum Wochenspruch Eine echte Chance für Jesus, über den eigenen Wirkungskreis hinaus bekannt zu werden: Jünger hat den Kontakt vermittelt, doch anstatt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, spricht Jesus davon, welchen Weg er davor zu gehen hat. er tiefer, durchs Kreuz hindurch: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu rätselhafte Ankündigung hat damals so richtig geblickt. nach Begreifen Zwischenraum er Sonntag zwischen dem Hören , dass Jesus schon jetzt an Gottes Seite regiert und dem Pfingstfest, an Menschen tatsächlich blicken können, dass Gottes Geist das Leben verändert. Exaudi ist eine Einladung, verheißungsvolle Worte zu bewahren, weil Gott uns, zu blicken lässt, was er uns durch Jesus versprochen hat. rst auf den zweiten Blick, von Ostern her, geht Menschen ein Licht auf, dass es mehr gibt als das, was wir jetzt gerade erleben, mit seinen Möglichkeiten auch dann für uns da ist, wenn wir ihn gerade Dabei blickt er tiefer, durchs Kreuz hindurch: „Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“ Diese rätselhafte Ankündigung hat damals keiner so rich- tig geblickt. In so einem nach Begreifen suchendem Zwischenraum steht auch der Sonntag Exaudi, zwischen dem Hören der Worte, dass Jesus schon jetzt an Gottes Seite regiert und dem Pfingstfest, an dem Menschen tatsächlich blicken können, dass Gottes Geist das Leben verändert. Exaudi ist eine Einladung, verheißungsvolle Worte zu be- wahren, weil Gott uns, zu seiner Zeit blicken lässt, was er uns durch Jesus versprochen hat. Wie so oft, erst auf den zweiten Blick, von Ostern her, geht Menschen ein Licht auf, dass es mehr gibt als das, was wir jetzt gerade erleben, dass Jesus mit seinen Möglichkeiten auch dann für uns da ist, wenn wir ihn gerade nicht er-blicken können und dass Gottes pfingstlicher Lebensatem uns auch heute Worte der Verständigung gibt, über Sprach- und Denk- barrieren hinweg. In diesem Sinne eine verheißungsvolle Zeit pfingstlicher Erwartung! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusammen mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! – Euer Kinderkirch-Team Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusam- men mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! - Euer Kinderkirch-Team Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusammen mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! – Euer Kinderkirch-Team Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konn- ten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Kon- firmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sänge- rinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Lei- tung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konnten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Konfirmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sängerinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Leitung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten einzubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten ein- zubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konnten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Konfirmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sängerinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Leitung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten einzubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer 15-jähriges Dienstjubiläum von Monika Hellmann Am 15. Mai 2007 hat Monika Hellmann Ihren Dienst als Reinigungskraft in unserem Ev. Kindergarten Arche Noah begonnen. Über diese lange Zeit hinweg sorgte sie Tag für Tag dafür, dass unsere Kindergartenkinder in einer hygienischen Umgebung spielen und lernen konnten. Ihre stets freundliche, aufmerksame und gewissenhafte Art wurde allseits geschätzt. Schon Ende Juni müssen wir Frau Hellmann leider in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschieden. Im Namen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt wünsche ich Ihnen, liebe Frau Hellmann, einen gesegneten Ruhestand, weiterhin beglückende Begegnungen und zahlreiche Momente, die das Leben lebenswert machen. Und Danke nochmals für Ihren treuen und engagierten Dienst für unsere Kindergartenkinder! Martin Schöberl, Pfarrer 15-jähriges Dienstjubiläum von Monika Hellmann Am 15. Mai 2007 hat Moni- ka Hellmann Ihren Dienst als Reinigungskraft in un- serem Ev. Kindergarten Ar- che Noah begonnen. Über diese lange Zeit hin- weg sorgte sie Tag für Tag dafür, dass unsere Kinder- gartenkinder in einer hygi- enischen Umgebung spie- len und lernen konnten. Ihre stets freundliche, aufmerksame und gewissenhafte Art wurde allseits geschätzt. Schon Ende Juni müssen wir Frau Hellmann leider in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschieden. Im Namen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt wünsche ich Ihnen, liebe Frau Hellmann, einen gesegne- ten Ruhestand, weiterhin beglückende Begegnungen und zahlreiche Momente, die das Leben lebenswert machen. Und Danke nochmals für Ihren treuen und engagierten Dienst für unsere Kindergartenkinder! Martin Schöberl, Pfarrer Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibelausstellung (14.05.2022 – 05.06.2022) auf der Suche nach außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine beson- dere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorste- chen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bi- beln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buchpreis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Telefon 0174-3871330).. _________________________ Pfingsten kein Kreativer Montag Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 30.05. - U. Plonka: Ganz besondere Glückwunschkarten für viele Gelegenheiten 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) Wir wünschen allen Kreativen einb frohes Pfingstfest 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Unterjesingen - SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute/Bergatreute) 14:0 Unsere verletzungs- und krankheitsbe- dingt stark dezimierte Mannschaft hatte leider zu keiner Zeit den technisch ver- sierten und körperlich robusten Tabellenführern etwas entgegenzusetzen und musste sich daher am Ende un- gewöhnlich deutlich geschlagen geben. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - TSB Ravensburg 4:1 Gegen die technisch starken, aber körperlich klar unterle- genen Mädels vom TSB hatte unser Team anfangs mehr Probleme als erwartet. Selbst nach dem Führungstreffer von Vivienne kamen unsere Mädels nicht besser ins Spiel. Der TSB kam zu mehreren guten Abschlüssen. Zum Glück war Torspielerin Sara gut drauf und hielt was zu halten war, beim Ausgleich war sie allerdings chancenlos. Ein abgefälschter Schuss von Trainertochter Nele, senkte sich hinter ihr ins Tor zum 1:1-Halbzeitstand. Die Halbzeitansprache von SGM - Trainer David war nach dem Wechsel zu spüren. Sein Team trat selbstbewusster auf und Jana traf prompt nach einer einstudierten Eck- ballvariante mit Sophie zum erneuten Führungstreffer. Nach einem Ballgewinn im Strafraum erhöhte Hedda auf 3:1. Der Trainer des TSB sah hier ein Foulspiel, das er auch sehr vehement beim Schiedsrichter einforderte, was letztlich aber nur eine rote Karte und somit einen Platzverweis für ihn nach sich zog. Sein Team war da- nach total verunsichert. Sophie nutzte mit einem weiteren Ballgewinn im TSB - Strafraum die Verunsicherung und traf zum 4:1 Endstand. Glückwunsch auch an unsere D-Mädels zum Sieg gegen ein, vor allem in der 1. Halbzeit, starkes Team aus Ra- vensburg. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - PSG Friedrichshafen 2:1 Im Spitzenspiel der zwei, bisher ungeschlagenen Teams, hatten am Ende unsere Mädels knapp die Nase vorn. Mit einer etwas ungewöhnlich Taktik wollte die Trainerin der PSG unsere starken Offensivspielerinnen den Wind aus den Segeln nehmen. Sie ließ gleich drei Spielerinnen kom- plett hinten. Alle drei gingen nicht über die Mittellinie. Drei Spielerinnen spielten vorne, ein Mittelfeld gab es nicht. Ihre Taktik ging auf. Unsere Spielerinnen kamen überhaupt nicht klar und unsere Trainer wussten anfangs nicht, wie sie auf diesen Matchplan reagieren sollten. Als dann aber Hanaa mit einem Schuss aus der zweiten Reihe Erfolg hatte, schienen unsere Mädels eine Mittel gefunden zu haben, die Defensive der FN – Mädels zu knacken. Leider wurde in der Folgezeit von unseren Mittelfeldspielerinnen die Defensivarbeit vernachlässigt. Lena und Haifaa muss- ten sich ständig gegen drei PSG – Stürmerinnen wehren. So fiel schließlich auch der überfällige Ausgleichstreffer. Gleich zu Beginn v. Halbzeit 2 spielte Fiona unsere Torjä- gerin Lena-Marie frei, die cool zum erneuten Führungs- treffer traf. Jetzt musste die PSG etwas tun und mehr riskieren. Wir nahmen die starke Lea Busam ins Mittelfeld und spielten nun mit 4 Spielerinnen in der Defensive. Lea, Lena, Haifaa, Taneesha sowie unsere Torspielerin Carla waren nun hellwach und ließen in der Folgezeit nichts mehr anbrennen. Glückwunsch an unsere E-Mädels zum Sieg gegen ein starkes Team vom Bodensee. SVB knackt 100-Tore-Marke SV Wolpertswende - SV Baindt 0:5 (0:3) Am Mittwochabend stand für den SV Baindt das nächs- te wichtige Spiel in Wolpertswende an. Der Sportverein Wolpertswende, der eine starke Rückrunde spielt, wollte dem SVB auf dem Weg zur Meisterschaft ein Bein stellen. Doch der SV Baindt reiste mit breiter Brust und bisher 99 geschossenen Saisontoren an -eine unglaubliche Anzahl! In den ersten Minuten sahen die Zuschauer ein zerfahre- nes Spiel, in dem der Favorit aus Baindt bemüht war, sein Kurzpassspiel aufzuziehen. Wolpertswende attackierte früh, störte beim Spielaufbau und machte die Räume eng. Ab und zu versuchte der Gastgeber mit langen Bällen zu agieren, doch die eingespielte Innenverteidigung um Brugger und Szeibel verteidigte aufmerksam. Nach die- ser unruhigen Phase wurden die Baindter immer stärker und offensiv gefährlicher. Fischers Tor wurde aufgrund von einer Abseitsposition aberkannt. Daraufhin zischte Spohns Freistoß nur knapp am Lattenkreuz vorbei. In der 18.Minute war es dann soweit! Der SV Baindt erzielte sein 100. Saisontor: Spohn spielte einen genialen Pass zu Di- schl, der vor dem herauseilenden Torwart eiskalt blieb und das 1:0 erzielte. Nun folgten Chancen im Minutentakt, die Offensivabteilung des Tabellenführers zeigte der Abwehr von Wolpertswende die Grenzen auf. Folge dessen war ein Foulelfmeter nach rund einer halben Stunde Spielzeit - wie schon am letzten Spieltag holte Xhafa diesen raus - und wie so oft in dieser Saison verwandelte Dischl den Elfmeter sicher. Wolpertswende kämpfte, konnte aber im Hinblick auf die enorme Qualität der Baindter Mannschaft einfach nicht mithalten. Zudem mussten die Gastgeber verletzungsbedingt schon früh wechseln. Gute Besserung an dieser Stelle! In der 38. Minute schnürte Dischl, mit sei- nem 33.Saisontor, den Dreierpack. Der schnelle Angreifer wurde auf die Reise geschickt und versenkte die Kirsche im linken Eck. Die torhungrigen Baindter erspielten sich in dieser Phase eine Chance nach der anderen. Vor der Pau- se musste eigentlich noch das 4:0 fallen: Fischer rannte seinem Gegenspieler davon und passte in den Rückraum, doch Spohn vergab die Großchance. In der Nachspielzeit gab es den ersten Abschluss auf den Baindter Kasten, doch Wetzel entschärfte den Ball zur Ecke. Es ging mit einem soliden 3:0 Zwischenstand in die Pause. Nach der Pause wollte der SV Baindt die Führung aus- bauen und den Sack zu machen. Dies gelang den Jungs von der Klosterwiese in der 58. Minute. Nach einem Ball- verlust von Wolpertswende konterten die Baindter eiskalt und über Saile landete der Ball beim starken Xhafa, der trocken ins kurze Eck abschloss - 4:0. Nach einer Abla- ge von Knisel hatte Geggier das 5:0 auf dem Fuß, doch ein Verteidiger warf sich im letzten Moment noch in den Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Schuss. Baindt spielte weiter starken Offensivfussball mit schönen Spielzügen. Die Gastgeber hatten sich mit Er- gebnis abgefunden und versuchten weitere Gegentore zu verhindern. Nicht immer mit fairen Mittel, denn in der 86.Minute wurde Gabriel Fürst nach einem wüsten Foul mit Gelb-Rot vom souveränen Schiedsrichter vom Platz verabschiedet. Ein letztes Highlight hatte das Spiel in der 88.Minute zu bieten: Nach einem langen Ball von Torhü- ter Wetzel verschätze sich der gegnerische Keeper und wehrte den Ball nach außen ab. Der laufstarke Kapitän „Gummi“ schnappte sich das Leder und schlenzte den Ball aus rund 40 Meter über den zurückeilenden Torhüter ins Netz - 5:0! Baindt hat sich somit auch gegen den Nach- barn aus Wolpertswende deutlich durchgesetzt und ist nur noch einen kleinen Schritt davon entfernt, dass von der Mannschaft ausgerufene Ziel – der Meisterschaft – zu erreichen. Am kommenden Sonntag könnte der SV Baindt die wahn- sinnig starke Saison mit nun über geschossenen 100 Toren und keiner Niederlage mit der vorzeitigen Meisterschaft krönen. Es geht gegen die zweite Mannschaft des TSV Berg, im Hinspiel stand ein umkämpftes 1:1 zu Buche. Das Team von Michael Gauder wird alles dafür geben schon drei Spieltage vor Ende der Saison als Meister der Kreis- liga A festzustehen. Die Mannschaft freut sich auf ein Fußballfest und hofft auf zahlreiche Zuschauer zuhause an der Klosterwiese. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile, Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (73.Florian Vollmer) - Jan Fischer (57.Konstantin Knisel), Phillip Thoma, Nico Geg- gier, Ylber Xhafa (62.Philipp Kneisl) - Jonathan Dischl (73. Dennis Hecht), Yannick Spohn (Autor: Konstantin Knisel) SV Wolpertswende II – SV Baindt II 2:6 (1:1) Nach zuletzt sieben Siegen in Serie, gastierte der SVB II am Sonntag als klarer Favorit in Wolpertswende. Mit dem Selbstvertrauen der letzten Wochen, startete die schlag- kräftige Mannschaft von Trainer Timo Geggier in die Partie. In der Anfangsviertelstunde kam der SVB II gut ins Spiel und kombinierte die ersten sehenswerten Tormöglich- keiten heraus. In der 14. Spielminute fiel das zu diesem Zeitpunkt verdiente1:0 für die Baindter Mannschaft. Nach einem Foul an Kai Kaspar, verwandelte Ylber Xhafa den fälligen Freistoß aus ca. 20 Metern gekonnt im linken Toreck. Im Anschluss flachte das Spiel etwas ab und die Baindter Hintermannschaft war damit beschäftigt die seltenen, aber gefährlichen Angriffe des Gegners zu ver- teidigen. Nicht ganz unverdient erzielte der SV Wolperts- wende II in dieser Phase den Treffer zum 1:1. Mit diesem Spielstand ging es auch in die Pause. Nach einer deutlichen Halbzeitansprache war die „Zwoi- te“ versucht, wieder neuen Schwung aufzunehmen, was sehenswert durch ein direktes Freistoßtor von Marco Reinhardt zum 2:1 und dem schön kombinierten 3:1 durch Pascal Reich gelang. Durch den zwischenzeitlichen An- schlusstreffer ließ sich die Mannschaft von Timo Geg- gier nicht verunsichern und so waren es Reinhardt mit seinem 2. Treffer (64. Minute) und Akaiber (70. Minute) die zum deutlichen 5:2 erhöhten. Den Schlusspunkt zum 6:2, setzte Tobias Trautwein mit einer Bogenlampe von der Seitenlinie aus. Ob dies als Flanke oder als gezielter Torabschluss gedacht war, da war der sich Torschütze selbst nicht ganz sicher. Mit dem 6:2 Sieg beim SV Wolpertswende II erfüllt der SVB II seine Pflichtaufgabe mehr oder weniger souverän und knüpft an die Erfolge der letzten Wochen an. Am kom- menden Sonntag steht das Heimspiel gegen den Tabel- lennachbarn TSV Berg III an, welcher durch einen Sieg überholt werden könnte. Dieses Ziel wird die Mannschaft von Timo Geggier fest im Blick haben und sich intensiv darauf vorbereiten. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Denis Schimanows- ki, Patrick Späth, Niklas Späth (64.Tobias Trautwein) - Mar- co Reinhardt, Julian Keppeler (55.Luca Lauriola), Manuel Brugger, Dennis Hecht (70.Marius Hahn) - Pascal Reich (67. Rabie Akaiber), Ylber Xhafa (Autoren: Jonathan Dischl und Patrick Späth) Vorschau: 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Berg III 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Frauenfußball SGM Eschach/Brochenzell – SV Baindt Frauen 0:0 Vergangenen Sonntag liefen die Baindter Frauen in Bro- chenzell auf – natürlich mit dem Ziel, am Ende des Spiels 3 Punkte zu holen. Beide Mannschaften spielten von An- fang an sehr ausgeglichen und ließen sich gegenseitig nur schwer vors gegnerische Tor kommen. Die Torchancen waren auf beiden Seiten recht ausgeglichen, jedoch nicht eindeutig genug, um verwandelt zu werden. Das lag nicht zuletzt an der souverän spielenden Baindter Abwehr, die solide alle gegnerischen Angriffe klärte. Aber auch an einem gut spielenden Angriff, dessen Ak- tionen letztlich jedoch nicht zwingend genug für ein Tor waren. Die Baindter Frauen konnten durch kampfstarke Motivation, klare Pässe und ein schönes Zusammen- spiel überzeugen, es fehlten nur leider die Abschlüsse. Ihr Übriges taten einige zweifelhafte Entscheidungen des Schiedsrichters, die u.a. einen nicht für uns gegebenen Elfmeter sowie eine nicht gegebene rote Karte für die Notbremse an der allein auf das Tor zulaufende Lena Nä- gele beinhalteten. Obgleich der SV Baindt bis zur letzten Minute alles gab, blieb das Spiel letztendlich torlos und beide Mannschaften gingen mit einem Remis vom Platz. Es spielten: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Annika Busalt, Tamara Sperle (T), Rebecca Butsch, Nina Schäfer, Lara Herde, Rebekka Lins, Ramona Schnell Vorschau: Kommenden Sonntag spielen die Frauen in Baindt gegen die SGM Bad Waldsee/Reute Jugendfußball Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – TSG Ailingen 0:0 Im Heimspiel am Mittwochabend, 18. Mai empfingen un- sere A-Junioren bei bestem Wetter die TSG Ailingen, wel- che als Tabellendritter durchaus als Favorit anreisten. In einem über weiten Strecken ausgeglichen Spiel konnte die U19 spielerisch überzeugen, Ailingen nur wenige Chan- cen bieten und selbst immer wieder gefährlich vor dem gegnerischen Tor in Erscheinung treten. Am Ende sollten auf beiden Seiten keine Tore fallen und beide Mannschaf- ten trennten sich leistungsgerecht mit einem 0:0-Unent- schieden. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Ahmad Al Mo- hamed, Kevin Fischer, Leon Geng, Leon Elsas, Daniel Kro- nenberger, Mohamed Raygal, Adnan Kale, Bledon Beluli, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Lorat Shala, Jonas Pfister, Tim Scheffler, Wasem Mah- joub, Darko Matajic A-Junioren SGM Schalchter/Hergen/Oberr. - SGM Baindt/Baienfurt 4 :0 (2:0) B-Junioren SV Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt 2:1 (1:1) Beim Auswärtsspiel in Horgenzell mussten unsere B-Ju- nioren am Ende eine knappe Niederlage hinnehmen und konnten sich für die deutliche Pokalniederlage aus dem Herbst nicht revanchieren. In einem spannenden Spiel gin- gen die Gastgeber aus Horgenzell nach zwölf Minuten in Führung, ehe Wasem Mahjoub nach einer halben Stunde zum 1:1 Ausgleich traf. Im Durchgang zwei versuchten bei- de Mannschaften das Spiel für sich zu entscheiden, den entscheidenden Treffer erzielten am Ende die Hausherren acht Minuten vor Schluss. Auf das 2:1 fand die Mannschaft von Danijel Kaplan keine Antwort mehr und musste sich am Ende knapp geschlagen geben. Es spielten: Tim Schellhorn, Nico Spörkle, Oskar Büchel- maier, Zuhdija Silic, Fayaz Sadat, Timo Gruber, Fabiano Kehm, Markus Wöhr, Wasem Mahjoub, Mohamed Raygal, Patrik Meszaros, Hussein Achour, Silas Petschulat, Enrico Laratta, Enes Demiryürek C-Junioren SV Reute - SGM Baindt/Baienfurt 7:0 (3:0) C2-Junioren SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 11:0 (5:0) D-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – FV Ravensburg II 0:4 (0:2) Gegen den klaren Favoriten aus Ravensburg konnten unsere D-Junioren zwar lange mithalten, mussten sich am Ende aber deutlich mit 0:4 geschlagen geben. Die spielerisch klar besseren Gäste zeigten ein ums andere Mal, warum sie Tabellenführer in der Liga sind und ka- men immer wieder gefährlich vor das Tor von Ersatz- keeper Linus Kaplan, aber auch unsere U13 versteckte sich nicht, verteidigte gegen immer wieder anrennen- de Gäste tapfer und versuchte selbst sich spielerische Chancen zu erarbeiten. Nachdem es mit einem 0:2 in die Halbzeit ging und der FV nach dem Seitenwechsel auf 0:3 erhöhte, hatten unsere D- Junioren die besten Chancen, vergaben aber zwei Mal knapp das 1:3. Am Ende wurde es dann doch noch deutlich, nachdem Ravensburg auch noch das 0:4 erzielte. Es spielten: Linus Kaplan, Benjamin Zentner, Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Luis Arnold, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Ole Buchmüller, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Julian Kutter, Dennis Dill D2-Junioren FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM Baindt/Baienfurt II 0:11 (0:3) Ein Schützenfest feierte unsere D2 beim Auswärtserfolg in Wilhelmsdorf, bei welchem Paul Locher mit einem Dop- pelpack und Luka Novakovic das Spiel vor der Pause schon in Richtung Sieg lenkten. Nach dem Seitenwechsel kannten unsere D2-Junioren dann keine Gnade mit dem Gegner und durften am Ende einen auch in der Höhe ver- dienten Sieg bejubeln. Torschützen in der zweiten Halb- zweit waren Dominik Babic (2), Emran Sadat (2), Redon Shala, Anes Ajdarpasic und Rafael Kaplan (2). Es spielten: Ruwen Hund, Rafael Kaplan, Raphael Poneß, Emran Sadat, Abel Lechli, Lukas Urbanczyk, Anes Ajdar- pasic, Paul Locher, Luka Novakovic, Redon Beluli, Dominik Babic, Redon Shala D3-Junioren spielfrei E-Jugend spielfrei Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 27.05 17:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz. – SV Deuchelried II (Spielort Blitzenreute/Staig) Samstag, 28.05 11:00 Uhr - E-Jugend: SV Weingarten III – SV Baindt 12:15 Uhr - D1-Junioren: VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/ Baienfurt 12:15 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Mochenwan- gen (Spielort Baienfurt) 12:15 Uhr - D3-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt III – SHM Seibranz/ Dietmanns (Spielort Baindt) 14:30 Uhr - C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SV Oberzell (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr -C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SG Aulendorf (Spielort Baindt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: TSV Tettnang - SGM Baindt/Blitzenreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: TSV Sondelfingen - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Fronhofen/Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 29.05 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/ Weissenau (Spielort Baienfurt) Donnerstag, 02.06 18:00 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Mochenwangen (Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende kämpften einige unserer Mannschaften um Spiel, Satz und Sieg. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Berkheim - TC Baindt 4:2 Nach einer freundlichen Begrüßung ging es mit den Ein- zeln, auf 4 Plätzen, direkt los. Die beiden ersten Einzel waren eine recht klare Sache, beide gingen schnell an den TC Berkheim. Die Einzel drei und vier waren aber umkämpfter. Das dritte Einzel war am ausgeglichensten. Nachdem Vinzent Neubauer den ersten Satz gewinnen konnte, steigerte sich sein Gegner und gewann den zwei- ten Satz. Im entscheidenden Match-Tie-Break, hatte Vin- zent aber wieder die Nase vorne und gewann damit sein Match. Im vierten Einzel kam es zu einem reinen Juniorin- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 nenduell. Das aber leider auch an den TC Berkheim ging. Damit war die Entscheidung schon fast gefallen, lediglich 2 klare Siege in den Doppeln würden einen Sieg des TC Baindt noch möglich machen. Schon schnell war aber klar, dass das erste Doppel dies nicht schaffen kann, zu groß war der Leistungsunterschied. Das erste Doppel wurde leider verloren. Das zweite Doppel, mit Christiane Haupter und Vinzent Neubauer, war erneut ein sehr enges Spiel. Leider musste die Spielerin von Berkheim, im ersten Satz beim Stand von 5:4 für den TC Baindt, mit gesundheitli- chen Problemen aufgeben, so dass das Doppel für den TC Baindt als gewonnen gewertet wurde. Am Ende stand damit eine 2:4 Niederlage auf dem Papier. Damit geht es jetzt in die Pfingst-Pause; das nächste Spiel ist erst wieder am 24. Juni, ein Heimspiel gegen den TC Feuerstein-Hürbel. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 SG Baienfurtrt Tennis - TC Baindt 5:1 Am vergangenen Samstag wurde unsere geschwächte U18-Mannschaft zum Lokalderby in Baienfurt empfan- gen. Für die Baienfurter war es das erste Saisonspiel. Bei den Einzelspielen von Enrico Lang und Tim Raubald mussten wir jeweils nach zwei umkämpften Sätzen leider den Gegnern gratulieren. Im sehr ausgeglichenen Spiel von Lukas Zöschinger ging es nach knapp zwei Stunden ins Match-Tie-Break, welches er leider nicht für sich ent- scheiden konnte. So gewann lediglich Tim Pantoffelmann sein Match in zwei deutlichen Sätzen. Das Doppel von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald verlief sehr spannend, doch auch hier konnten die Baienfurter das Match nach zwei ausgeglichenen Sätzen im Match-Tie Break für sich entscheiden. Nach 4 Wochen Pause geht es als Nächs- tes gegen die bisher ungeschlagene SPG Bad Waldsee/ Gaisbeuren/Haisterkirch. Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt - SPG SSV Ulm 1846/TK Ulm 3:6 Bei hochsommerlichen Temperaturen erwarteten wir zu unserem ersten Spiel die Damen 50 aus Ulm. Wenn man sich unseren Spielbericht anschaut, entdeckt man 3 Match-Tie-Breaks, 2 Tie-Breaks und viele knappe Sat- zergebnisse. Leicht machten wir es unseren Gästen also nicht! Trotzdem stand es nach den Einzeln durch Siege von Andrea und Sibylle 2:4 für die Ulmerinnen. In den Doppeln gaben wir dann nochmal alles. Auf allen 3 Plät- zen ging es heiß her. Schließlich erkämpften Inge Fu und Andrea dann noch einen Punkt zum Endergebnis von 3:6. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt - TC Schmalegg 3:6 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Schmaleg. Thomas Schäfer und Harry Wetzel konn- ten Ihre Einzel nach hartem Kampf für sich entscheiden. Andi Münst, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Roland Futterer mussten Ihre Einzel abgeben. Am Ende konnten wir noch 2 Doppel gewinnen mit Tho- mas Schäfer / Christof Lang , Harry Wetzel / Sepp Spöri. Jürgen Auer / Roland Futterer mussten die Punkte dem Gegner überlassen. Somit war die 3:6-Niederlage besiegelt. Danke noch an Andi Münst für das hervorragende Grillen und die gute Bewirtung. Liebe Mitglieder mit Partner*in und Kind*er, nun ist es bald soweit! Am Sa., 18. Juni 2022 feiern wir 40 Jahre TC Baindt und dies UMSONST & DRAUßEN bei uns auf der Anlage. Weitere Infos siehe Plakat unten, in der E-Mail-Info und auf der Vereins-Webseite. Anmeldung: - bis So., 5. Juni 2022 - per Mail an 1.vorsitzende@tc-baindt.de oder schriftfuehrerin@tc-baindt.de und auf der Homepage - bitte angeben: Personenzahl, davon ggf. Kinder (bis 9 Jahre) Wir freuen uns, dieses Jubiläum mit euch feiern zu können. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerhütte 2022 Nach drei Jahren Pause war es am 6. Mai 2022 endlich wieder soweit; 40 Raspler machten sich auf den Weg ins schöne Hittisau zum Ferienhaus Rainerau. Nachdem alle nach und nach eingetroffen waren; drei unerschrockene Raspler waren sogar mit dem Fahrrad (teils mit und teils ohne elektrische Unterstützung) angereist, gab es traditi- onell Wurstsalat, sauren Käs und Pellkartoffeln zum Ves- per. Bei gemütlichem Zusammensein mit Spielen, Spaß, Gesang und Tanz fast bis zum Morgengrauen kam jeder auf seine Kosten. Nach einem ausgiebigen Frühstück wur- de überlegt, wann und wie lange die Wanderung gemacht werden sollte. Das Wetter zeigte sich nämlich leider nicht von der besten Seite. Schlussendlich machten wir uns doch auf den Weg an der Bolgenach entlang und kamen nach gut zwei Stunden hungrig zurück auf die Hütte, wo es Vesper und Kuchen gab. Ein Teil machte sich noch ein zweites Mal auf und wanderte in den Ort, um leckeren Käse zu kaufen. Der Rest vertrieb sich mit Spielen, Musik hören oder einem Nickerchen die Zeit. Am Abend gab es leckeres Brutzelfleisch, Fleischkäse und Salate und Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 danach war bestimmt keiner mehr hungrig. Auch der zweite Abend wurde mit allerlei Spielen, Tischtennis und unterhaltsamen Gesprächen verbracht. Natürlich bade- ten am Samstag und am Sonntag ein paar wagemutige Raspler im eiskalten Wasser und erfrischten sich. Nach dem gemeinsamen Aufräumen und einer kleinen Wande- rung fuhren wir nach einem schönen Hüttenwochenende wieder zurück nach Baindt. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserer Eröffnung der Grillsaison am Mittwoch, 01.06.2022, 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Vielseitige Grillideen. Hierzu bitten wir um kurze Anmeldung bis 30.05.2022 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953 oder Bärbel Schad, Tel. 07502/911783. Liebe LandFrauen, unser Landesverband feiert am 25. Juni 2022 in Sig- maringen den Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern - und wir feiern mit! Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit dabei zu sein und einen tollen Tag in Gemeinschaft der Land- Frauen zu verbringen! Mit dabei sind Europa-Abgeordnete und LandFrau Mar- lene Mortler MdEP, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, Präsiden- tin des Deutschen LandFrauenverbandes Petra Bentkäm- per, Stefanie Bürkle (Landrätin des Landkreises Sigma- ringen) sowie Keynote-Speakerin Denise Maurer. Neben einer spannenden Talk-Runde zum Thema „40 Jahre LandFrauen Württemberg-Hohenzollern - 40 Jahre In- teressenvertretung der Frauen im Ländlichen Raum“ er- wartet Sie zum Abschluss des Tages ein unterhaltsames Kabarett mit Marlies Blume. Und natürlich gibt es genug Zeit, sich mit anderen LandFrauen auszutauschen und einfach eine gute Zeit miteinander zu haben! Infos zur Veranstaltung Titel: Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrau- enverband Württemberg-Hohenzollern Ort: Stadthalle Sigmaringen Termin: Samstag, 25. Juni 2022 Uhrzeit: 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr Kosten inkl. Verpflegung: 35 € Anmeldeschluss: 8. Juni 2022 WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Kreisverband, bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und E-Mail-Adresse bei Anita Bayer unter Tel.: 0173/7099556 oder per E-Mail an: landfrauen-ra- vensburg@gmx.de an, sowie Überweisung der 35€ bei Anmeldung auf folgendes Konto: IBAN DE51 6505 0110 0101 0883 92. Verwendungszweck: Verbandstag Sigma- ringen + Name. Detaillierte Infos zum Verbandstag gibt es unter: https:// www.landfrauenverband-wh.de/verbandstag-2022 / Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind! Herzliche Grüße Ihr Kreisverband Kapellengemeinschaft Schachen e.V. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen und 20. Schachener Dorffest am Sonntag, 12. Juni 2022 Um 10.00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, Herrn De- kan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum). Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch, Kaffee und Kuchen. Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt. Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald am Jägerhof vorbei und wieder zurück zum Parkplatz Rundwanderung Trauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald am Jägerhof vorbei und wieder zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Dienstag 07.06.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2 - 3 Stunden, 8 km, 80 Hm, Fahrpreis 12,00 € für Mit- glieder. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung. Kleines Ves- perr, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und ggf. Stöcke bitte mitnehmen. Anmeldung ab 02.06.2022 unter T. 0751/560220 oder 07529/1419 Wanderführung Frowin Riedmayer Gäste sind willkommen! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 2. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, der 2. Kaffeetreff findet am 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller-Str. 37-39 in Weingarten Referent: Herr Thomas Schröbler,Vorstand Dipl.Betriebs- wirt (FH) GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucher- beratung und Verbraucherschutz e.V. Thema: Informationsveranstaltung Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men und direkte Anfragen an Herrn Schröbler stellen wür- den, die er selbstverständlich beantworten kann. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Organspendeausweis entlastet auch Angehörige Will ich Organe nach meinem Tod spenden oder nicht? Ein Organspendeausweis gibt darüber eindeutige Aus- kunft. Dies hilft auch Angehörigen, den Willen des Ver- storbenen hierüber zu erfahren. Wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist vor allem, dass man sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme nach dem Tod entscheidet und dies im Organspendeausweis dokumentiert. Eine selbstbestimmte Entscheidung entlas- tet auch Angehörige, die ansonsten im Ernstfall nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Und für die vielen Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Entscheidung ihrer Mitmenschen sogar überlebenswichtig. Immer mehr Menschen setzen sich mit der Frage ausein- ander, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden möch- ten und haben sich bereits entschieden. Dazu braucht es Aufklärung und ausreichend Informationen. Auf dem Or- ganspendeausweis kann angegeben werden, ob • einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugstimmt wird, • eine Organ- und Gewebespende abgelehnt wird, • nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende frei- geben werden oder • eine Person benannt wird, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Der Organspendeausweis wird nirgends registriert. Die Entscheidung kann jederzeit mit einem neuen Ausweis geändert werden. Am 5. Juni ist der Tag der Organspende. Er soll vor allem Vorur teile bei den Menschen zum Thema Organ- spende abbauen und sie motivieren, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und dies auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Weitere Informationen zur Organspende sind im Internet unter www.svlfg.de/organspende und www.bzga.de sowie www.organspende-info.de zu finden. Landkreis Ravensburg Das preisgekörnte ATOS Trio in Schloss Achberg! Die Konzerte im Bodenseefestival Das Achberger Kon- zertprogramm im Bo- denseefestival 2022 unter dem Motto „Na- tur“ ist gestartet. Nach Bird’s Paradise des Ensembles Spark und Oh wie schön ist deine Welt der Gesangs- klasse des Vorarlber- ger Landeskonserva- toriums wird ein besonderes Highlight das ATOS Trio aus Berlin sein, das mit einem Erwachse- nen- und einem Kinderkonzert im Schloss am 28. und 29. Mai 2022 zu Gast ist. Die Schlosskonzerte sind ein besonderes Erlebnis. Der Rittersaal mit seiner prächtigen, 30 Tonnen schweren Stuckdecke wird in den Ecken von vier Schützen geziert, die auf einen gemeinsamen Punkt in der Mitte des Rau- mes zielen. Die Schützen – darunter ein Janitschar – ver- weisen auf die Siege des Deutschen Ordens gegen das Osmanenreich am Ende des 17. Jahrhunderts und lassen beim einen oder anderen in der Raummitte sitzenden Konzertbesucher noch heute ein leicht mulmiges Gefühl aufkommen. Für die Konzerte sind derzeit über die Website www.schloss-achberg.de noch Karten erhältlich. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 28. Mai 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute ange- boten. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 28. Mai 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Tel. 07505 1252, H. Ehmann). Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 28. Mai 2022 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg - Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 28. Mai 2022 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 29. Mai 2022 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Men- schen ab ca. 16 Jahren geeignet. Mückenschutz ist von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 STELLENANGEBOTE Raum Weingarten: Wir suchen • unser Kunde (Geschäftsinhaber) sucht ein gepflegtes Haus mit 2-3 Wohnungen für seine Mitarbeiter • Einfamilienhaus, gerne mit ELW & großer Garage oder Carport (2 Autos + Fahrräder) für Akademiker mit Familie Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de In nur 7 Tagen Theorieausbildung: In den Pfingstferien vom 07.06. – 14.06.2022 Fahrschule Joshua & Micha Haslinger 88284 Mochenwangen, Kirchstr. 12 Fon: 0170 4421212 Anmeldung jederzeit möglich. Beginn am 07.06. um 10:00 Uhr Führerschein! Führerschein! Witwer sucht Putzfee, gerne etwas älter, für zwei Stunden/Woche nach Baienfurt. Fest: 0751 958 600 47 Mobil: 01743328293 IMMOBILIEN ANKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung.• Lohnbuchhalter (m/w/d) • Lohnbuchhalter für Quereinsteiger (m/w/d) • Steuerfachangestellte/Steuerfachwirt (m/w/d) • Bilanzbuchhalter/Buchhalter (m/w/d) Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmens- beratung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehr- fachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf unserer Website unter: www.spk-gruppe.de/arbeiten-bei-spk/ Unser Angebot: · ein attraktives Vergütungspaket mit verschiedensten freiwilligen Zusatzleistungen, z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld · eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag · eine Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall · regelmäßige Feedbackgespräche · individuelle und stetige Karriereförderung · flexible Arbeitszeiten · ein familiäres und zugleich professionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team · moderner Arbeitsplatz Die Attraktivität der Mitarbeit liegt in dem vielseitigen, herausfordernden Aufgabengebiet in unserem modernen Unternehmen. Ihre Bewerbung Sie haben Interesse? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin und Ihrer Gehaltsvorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Telefon +49 (0) 751 / 5680-0 | E-Mail: bewerbungen@spkgruppe.de STELLENANGEBOTE Bitte beachten Sie!!Bitte beachten Sie!! An alle Vereine und Institutionen! Kostenlos: redaktionelle Textbeiträge; diese müssen jedoch bei der jeweiligen Gemeinde aufgegeben werden. Kostenpflichtig: alle als Anzeigenauftrag bezeichneten Eingänge werden als kostenpflichtig angesehen und berechnet. Der Verlag IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Foto: Klaiber Beratungstermin sichern unter: 07504 9700-0 „Kein Mensch ist wie der andere.“ ... wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen, optimalen Schlafsystem. Montag-Freitag: 10-18 Uhr | Schausonntag: 13.30-16.30 Uhr Sattelbach 9 - Horgenzell | www.haller-raumgestaltung.de STIHL AKKUGERÄTE IN GEISELHARZ GEISELHARZ 21 | 88276 AMTZELL MIT LIVE-SCHNITZEN FREITAG 3. 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