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Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 1,69 MB
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    Zuletzt geändert: 04.03.2025
    Bericht_23_06_13.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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      Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

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        Midi- und Minijobs

        Midijobs Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt innerhalb eines Übergangsbereichs von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich (im Jahresdurchschnitt; Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs werden zusammengerechnet). In diesem Übergangsbereich unterliegen die Arbeitsentgelte der Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Berechnungsformel ermittelt. Die reduzierten Beiträge in die Rentenversicherung wirken sich nicht nachteilig auf die Rentenansprüche der Midijobbers aus. Denn dem Rentenkonto wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob gutgeschrieben. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Midijobbern zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginnt für den Midijob ab 520,01 Euro bei 28 Prozent. Dies entspricht den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent. Der Beitrag wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen. Minijobs Minijobs sind Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro im Monat nicht übersteigt oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist die Höhe des Verdienstes unerheblich; es fallen nur für den Arbeitgeber geringe Umlagen und ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Sie zahlen als Arbeitgeber in der Regel einen Pauschalbetrag von maximal 31,28 Prozent des Arbeitsentgeltes: 13 Prozent Krankenversicherung 15 Prozent Rentenversicherung 2 Prozent Pauschalsteuern 1,28 Prozent Umlagen (zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie Insolvenzgeldumlage) Hinzu kommen noch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (individueller Beitrag). Da es in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Versicherungsfreiheit unterhalb einer bestimmten Entgelthöhe gibt, sind alle Minijobberinnen und Minijobber gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert; die Beitragslast trägt allein der Arbeitgeber. In der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht Versicherungsfreiheit, d.h. es sind keine Beiträge abzuführen. Wenn die beschäftigte Person auf die Besteuerung nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen verzichtet, müssen Sie die Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale abführen. Haben Sie sich dagegen für die individuelle Lohnsteuer entschieden oder wenden die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent an, zahlen Sie diese direkt an das zuständige Finanzamt. Den Beitrag zur Krankenversicherung müssen Sie nur dann leisten, wenn die beschäftige Person in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Zusätzliche Ansprüche entstehen aus diesen Krankenversicherungsbeiträgen jedoch nicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Minijobber und Minijobberinnen seit 1. Januar 2013 grundsätzlich Versicherungspflicht. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, wobei jedoch Arbeitgeber mit einem Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts einen höheren Beitrag zahlen als Arbeitnehmer, die in der Regel einen Beitrag in Höhe der Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag, also derzeit 3,6 Prozent, zahlen. Unabhängig davon können sich Minijobberinnen und Minijobber auf Antrag - der beim Arbeitgeber zu stellen ist - von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent. Der Minijobber bzw. die Minijobberin genießen dann allerdings nicht mehr alle Vorteile des Rentenrechts, sondern erhalten bei der Rentenberechnung nur noch einen Zuschlag an Entgeltpunkten, aus dem wiederum nur in begrenztem Umfang Wartezeitmonate ermittelt werden. Da Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, festzustellen, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, müssen Sie prüfen, ob weitere Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Sollte das der Fall sein, müssen die Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Wird dabei die Grenze von 520 Euro überschritten, so handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Gehen Sie einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nach, können Sie daneben nur einen 520-Euro-Minijob geringfügig entlohnt ausüben. Tipp: Bei alle Fragen in Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, ob es sich um eine geringfügige und damit sozialversicherungsfreie Beschäftigung handelt, ist die Minijob-Zentrale in 45115 Essen zuständig (www.minijob-zentrale.de oder Tel. 0355-2902-70799) Minijobs in Privathaushalten In der Regel gelten für Minijobs, die ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt werden, die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb des Privathaushalts (Haushaltsscheckverfahren). Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie einen Pauschalbetrag von maximal 14,79 Prozent zu tragen. Dieser Pauschalbetrag untergliedert sich in: 5 Prozent Krankenversicherung 5 Prozent Rentenversicherung gegebenenfalls 2 Prozent Pauschsteuer 1,19 Prozent Umlagen (zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft) 1,6 Prozent gesetzliche Unfallversicherung Hinweis: Grundsätzlich kann eine Minijobberin bzw. ein Minijobber auch für eine nahe Verwandte bzw. einen nahen Verwandten oder eine Familienangehörige bzw. einen Familienangehörigen im privaten Haushalt tätig sein. Bei solchen Arbeitsverhältnissen prüft die Minijob-Zentrale, ob der Arbeitsvertrag nur zum Schein geschlossen wurde oder ob es sich bei der Tätigkeit um Mithilfe im Haushalt handelt. Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im privaten Haushalt unter Ehegatten ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern unterhalten werden. Zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale, d.h. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihre Minijobberinnen oder Minijobber dort anzumelden und die entsprechenden Abgaben zu zahlen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 25.05.2018 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 8 Begründung – Sonstiges 36 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 10 Begründung – Bilddokumentation 39 11 Verfahrensvermerke 40 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Mischgebiet Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerb- liche Nutzungen geprägt sind, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) MI Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bau- teile maßgeblich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeordnet einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dach- aufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels oder Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am höchsten Punkt des Firstes ge- messen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig ED Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; ma1. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzufüh- ren. Vor Einleitung in den Sulzmoosbach ist eine Retention vorge- schaltet. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, sind auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 9 Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erwei- terungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollstän- dig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sowie für Garagen und Nebenanlagen sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 11 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher, die z.B. bei Garagen und Nebenanlagen zulässig sind. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 12 − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung unter 18° sind sowohl Dachplat- ten als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche) auf Grund der vorhandenen Topografie er- forderlich sind. Sie sind − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen und − müssen ab einer Höhe von 0,75 m abgestuft ausgeführt werden. Maßgeblich ist die Höhe der einzelnen Stufen. Sie sind an den natürlichen Geländeverlauf anzupassen, dürfen aber ein Gesamt- Steigungsverhältnis von 1:1 nicht überschreiten. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "5. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Zäune sollten zur Geländeoberfläche hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 488 487 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 15 Wasserleitung Gasleitung Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind für die Rodung vorgesehene Gehölze vor ihrer Beseitigung auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um zu prüfen, ob hier besonders ge- schützte Tiere (z.B. höhlenbewohnende Tierarten wie Vögel oder Fle- dermäuse) vorkommen und um sicherzugehen, dass deren Ruhestät- ten nicht ersatzlos zerstört werden. Rodungen sind ausschließlich im Winter-Halbjahr (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) durchzu- führen. Im Falle eines Nachweises geschützter Arten sind ggf. arten- schutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Nistkäs- ten) vorzunehmen. Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG, die Leitung kann bei Umsetzung der Planung in den hierfür erforderlichen Bereichen verlegt werden (siehe Plan- zeichnung) Stromleitung Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 16 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Breitbandkabel der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist aufgrund der vorgesehenen Behand- lung des Niederschlagswassers mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Breitbandkabel Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 17 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Doku- mentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denk- malschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Verunrei- nigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbun- gen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Land- ratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 18 für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 25.07.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 25.05.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 25.05.2018. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 25.05.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten − Zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Bifang" der Gemeinde Baindt. Das Plangebiet grenzt direkt an dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Das Plangebiet selbst ist hier als "Verkehrsgrün", "Stellplätze", Außenbegrenzung Lärmschutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. Um die Ansiedlung gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, soll in diesem Bereich ebenfalls ein Mischge- biet (MI) festgesetzt werden. Die Erschließung ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" sichergestellt. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung ermögli- chen. Die damit erzielte effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenent- wicklung" Rechnung. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Ver- fahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund der 8.Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im zentralen, nördlichen Bereich in der Gemeinde Baindt. Im westlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den im Geltungs- bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzen Bereich, und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Beim Ände- rungsbereich handelt es sich um Bestandsbebauung sowie eine Wiesenfläche, die unmittelbar süd- westlich der "Zeppelinstraße" liegt. Von dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 132/1 (Teilfläche) zu den westlich anschließenden Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 132/22 und 132/29 fällt das Gelände in Form einer Böschung ab, die Böschung ist insbesondere im südwestlichen Änderungsbereich mit Gehölzen bestanden (u.a. Weiden). Es befinden sich keine Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie keine gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope im Einwirkraum der Planung. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 22 Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 132/1(Teilfläche), 132/22, 132/27, 132/29 und 132/31. Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich bestehenden Gebäude. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohn- und Gewerbebebauung. Im Norden grenzt Wohnbebauung und eine landwirtschaftliche Fläche an. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Ein- zelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer Wiesenfläche ermöglichen sowie die Rechtsgrundlage für die Bestandsbebauung schaffen. Eine effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Rechnung. Das Plangebiet selbst ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan derzeit als "Außenbegrenzung Lärm- schutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. In diesem Bereich verlief die Bundesstraße B 30, die jedoch an anderer Stelle realisiert wurde. Auf Grund vom mangelnden Wohnraum- und Gewerbeflächen in der Gemeinde Baindt soll an dieser Stelle nun ein bebaubares Grundstück entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Bedarfs der ortsansässi- gen Handwerkerschaft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nach- frage nach Wohn- und Gewerbegrundstücken decken könnten. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Durch die Auswei- sung des Baugrundstücks sowie durch konkrete planerische Überlegungen zur Ausweisung in Bi- fang wird der Forderung einer Verknüpfung von Arbeitsplätzen mit einem entsprechenden Angebot an Wohnungen nachgekommen. Die Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 23 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als gemischte Fläche (M) und geringfügig als Grünfläche (G) dar- gestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Mischgebie- tes (MI). Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geänderten Ausformung im östlichen Bereich der 8. Än- derung und der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung jedoch noch als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Die Planung steht mit dem Planfeststelllungsbeschluss zur B 30 in diesem Bereich in Einklang. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Im Rahmen einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde insbesondere auf den Artenschutz hingewiesen. Es ist eventuell eine Rodung von Bäumen notwendig. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum sowie Arbeitsplätze für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstrument geschaffen werden. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass Neubauten zu der vorhandenen Sied- lungsstruktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zudem soll der Bestand gesichert und nachverdichtet werden. Die Planung gewährleistet, dass sich das beplante Mischgebiet (MI) mit dem bereits existierenden Mischgebiet (MI) durchmischt. Die Systematik der 8. Änderung entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizier- ter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 24 Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 8. Änderung leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Bereich wird als Teilbereich des Gesamtplanes "Bifang" angesehen. Er regelt die bauliche Nutzbar- keit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Stand vor der Änderung Für den Bereich gilt vor dieser Änderung der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974). In diesem sind Verkehrsflä- chen samt deren Begleitgrün sowie Stellplätze festgesetzt. Zudem befindet sich im östlichen Bereich die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der geplanten Umfahrung der Bundes-Straße 30. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ist der Bereich der vorliegenden Än- derung als Mischgebiet (MI) mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen sowie die zulässige Grundfläche geregelt. Die maximale Höhe an der Traufseite ist mit 3,60 m im südlichen bzw. 6,40 m im nördlichen Bereich verbindlich geregelt. Diese erfolgt in Bezug auf die in der Plan- zeichnung festgesetzt Erdgeschoß-Fußbodenhöhe. Die örtlichen Bauvorschriften lassen eine Satteldach-Bebauung mit einer Dachneigung zwischen 30-35° zu. Weiterhin sind Bauvorschriften zu allgemeinen Gestaltungsgrundsätzen sowie Dach- aufbauten, Materialien, Einfriedungen, Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen ge- troffen. Da im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ausschließlich der 1. Bauabschnitt rechtsverbindlich wurde, es sich bei den o.g. Festsetzungen jedoch um jene im Bereich des 2. Bau- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 25 abschnittes handelt, sind diese nicht bindend. Sie wurden jedoch im Zuge der vorliegenden 8. Än- derung als Anhaltspunkte zu Grunde gelegt, da die bestehende Bebauung im Bereich der 8. Ände- rung sich an diesen Festsetzungen orientiert hat. . 6.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften (Stand nach der 8. Änderung) Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen sich somit keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllen, um neben einer überwiegenden Wohnbebauung zu existieren. Darüber hinaus sind weder Grundstücksbemessung noch Erschließungssituation für diese Nutzungen geeignet. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch den störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignee und vorhandene Strukturen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,50 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,50 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete. Die Werte orien- tieren sich an den Vorgaben der nach Westen anschließenden Bebauung sowie am Bestand. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 26 Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachauf- bauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird ein- deutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Fest- setzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Mischgebietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie geringfügig über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Ga- ragen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweili- gen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 27 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden, ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszu- räumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwick- lungen ausgeschlossen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.7 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports Flä- chen für Nebenanlagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontroll- schächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missver- ständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles "Bifang" zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 28 6.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser wird ungedrosselt in die Regenwasserkanalisation eingeleitet und läuft dann über eine vorgeschaltete Retention in den Sulzmoosbach. Das anfallende Niederschlagswasser kann über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Re- genwasserkanal zugeführt werden. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 29 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt innerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde Baindt am nördlichen Orts- rand und gliedert sich in zwei Teile auf: Im Westen befinden sich drei bereits bebaute Grundstücke, die unmittelbar an Wohngrundstücke angrenzen. Im Südosten soll ein zu bebauendes Grundstück festgesetzt werden, das momentan aus einer Wiese und einer mit Sträuchern bewachsenen Bö- schung besteht. Nach Nordosten und Norden wird das Plangebiet von der Zeppelinstraße begrenzt. Südöstlich des Plangebietes liegen eine Wiesenfläche, ein teilversiegelter Platz sowie ein Rad- und Fußweg. Im weiteren Umfeld dieses Weges sowie der Zeppelinstraße befindet sich Wohnbebauung. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Westen des Plangebietes befinden sich bebaute Grundstücke mit Gärten, in welchen eine auf Ubiquisten bzw. Kulturfolger beschränkte Fauna zu erwarten ist. Im südöstlichen unbebauten Bereich besteht im Moment eine innerörtliche Wiesenfläche sowie eine in Nord-Süd- Richtung verlaufende Böschung mit Sträuchern und Bäumen. Die Wiese ist Teil eines größeren, in Nord-Süd-Richtung durch Baindt verlaufenden Grünzuges (ehemaliger Verlauf der zwischenzeitlich zurückgebauten/verlegten B 30), der weiter südlich auch mit Bäumen bepflanzt wurde und wie eine Grünanlage gepflegt wird (d.h. es erfolgt vermutlich keine Düngung, sondern lediglich eine regelmäßige Mahd). Bei den auf der Böschung im Westen stehenden Gehölzen handelt es sich Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 30 überwiegend um Laubsträucher mittleren Alters (u.a. Weiden). Die Gehölze sind potenzielle Brut- stätten für zweigbrütende, für den Siedlungsraum typische Vogelarten. Über besondere Artenvor- kommen ist nichts bekannt. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es liegen keine Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop liegt ca. 455 m südöstlich des Plangebiets ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)"), Nr. 1-8124-436-7124). Etwa 550 m südwestlich des Plangebietes beginnt jenseits bestehender Bebauung eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Sedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprüng- lich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits versiegelt oder teilversiegelt (Bebauung und Zu- fahrten) und anthropogen geprägt (Gärten). Im südöstlichen unbebauten Bereich wurden die ur- sprünglich vorkommenden Böden durch den Bau und späteren Rückbau der (ehemaligen) B 30 im unmittelbaren östlichen Anschluss bereits in größerem Umfang umgelagert und verändert. Derzeit ist hier nicht mehr von natürlichen Bodenbedingungen auszugehen. Da die in diesem Bereich vor- kommenden Böden jedoch vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewach- sen sind, können sie ihre Funktion vermutlich noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Ur- sprünglich kam den Lehmböden eine hohe Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe zu, während sie nur eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hatten. Über die oben beschriebenen in der Vergangenheit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen hinaus sind keine Vor- belastungen (z.B. Altlasten) auf der Fläche bekannt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Es sind keine Gewässer betroffen. Über den Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. Auf Grund der Lage oberhalb des Talraums des Sulzmoosbachs ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Auf Grund der leichten Hanglage ist mit abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die unversiegelten sickerfähigen Böden im südöstlichen Bereich sind als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt von einer gewissen Bedeutung. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die vorhandenen Bäume und Sträucher im gesamten Plangebiet produzieren in geringem Umfang Frischluft. Für die Kaltluftproduktion ist der südöstliche unbebaute Bereich auf Grund der offenen, aber kleinflächigen Wiese von geringer Bedeutung. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt in einer bereits überwiegend bebauten Umgebung im Übergangsbereich von bestehender Bebauung zu einem innerörtlichen Grünzug. Der unbebaute südöstliche Bereich ist sowohl von der Zeppelin- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 31 straße als auch von den umliegenden Wiesenflächen und Wohnhäusern gut einsehbar. Vom Plan- gebiet selbst bestehen auf Grund der höher im Ort befindlichen Lage über den Grünzug hinweg recht weitreichende Sichtbeziehungen nach Süden. Auf Grund des Ortsrand-Zugangs zur freien Landschaft kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung für die Erholung zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im bereits bebauten Bereich des Plangebietes ist nicht mit einer Veränderung des Schutzgutes zu rechnen. Durch die Errichtung des Baukörpers im unbebauten südöstlichen Be- reich des Plangebietes geht jedoch die bestehende Böschung sowie die Wiesenfläche als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere verloren. Vor der Rodung der Gehölze entlang der Böschung sind diese auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbe- wohnender Tierarten zerstört werden. Die Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Generell gilt, dass auf den Grundstücken mind. ein Laub- baum neu zu pflanzen ist. Als Anreiz zur Erhaltung der vorhandenen Gehölze sind bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Insgesamt handelt es sich auf Grund der Kleinflächigkeit um einen geringen Eingriff in das Schutzgut. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es sind keine Schutzgebiete oder Biotope von der Planung betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich auf den südöstlichen unbebauten Bereich des Plangebietes. Durch die dortige mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funk- tionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich des neuen Bau- körpers kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt ge- ring, da es sich lediglich um ein neues Baugrundstück handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung im südöstlichen Bereich verbundene Versiegelung reduziert sich die Durchlässigkeit der be- troffenen Böden für Niederschlagswasser. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubil- dungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Entfallende Gehölze sind durch Neupflanzungen zu Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 32 ersetzen (mind. ein Baum), so dass diese zusammen mit den bereits bestehenden Gehölzen eine Frischluftversorgung weiterhin gewährleisten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Umsetzung der Planung kann ein einzelnes Gebäude am bisherigen Ortsrand neu errichtet werden. Die zwi- schen der westlich angrenzenden Wohnbebauung sowie der weiter südöstlich des Plangebietes lie- genden Wohnbebauung verlaufende Grünfläche bleibt erhalten und ist weiterhin als Naherholungs- gebiet nutzbar. Jenseits der Zeppelinstraße geht das bestehende Wohngebiet zusätzlich in offene Landschaft über, sodass für die angrenzenden bzw. im nahen Umfeld liegenden, bebauten Grund- stücke nicht mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen bzw. landschaftlichen Umfeldes zu rechnen ist. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung somit nicht eingeschränkt und bleibt weiterhin möglich. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Pro privatem Grundstück ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine angemes- sene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten der Wohngrundstücke möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zur Geländeoberfläche einhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 33 Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Als Anreiz hierfür sind Bäume, die erhalten werden, auf das festgesetzte Baum-Pflanzgebot anrechenbar. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach). Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die unter- geordneten Bauteile wie Dachgauben, Garagen und Nebengebäude. Die Regelungen für Dachauf- bauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie ermöglichen. Thermische Solar- Fotovoltaikan- lagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdächer, die z.B. bei Garagen und Neben- anlagen zulässig sind. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgauben nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie dem Bauherrn ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche.Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rot- braun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 35 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt für Stützkonstruktionen. Die Höhe bestimmt sich ab Geländehöhe. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 0,21 100,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes"Bifang" sind keine weiteren Erschließungsmaßnah- men erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 37 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 25.05.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 enthalten): 9.3.3 − Ergänzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser − Ergänzende Hinweise zum Brandschutz − Redaktionelle Änderung des Punktes 4.15 zu grundwasserdichten Untergeschossen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 38 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als gemischte Bauflächen (M) und Grünfläche Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 39 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten (Standort Findlingspark) Blick von der Zufahrt Boschstraße 50/2 nach Nordosten auf den Gel- tungsbereich[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. Juli 2024 Nummer 30-32 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanz- schnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Ge- meinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: www.baindt.de Umwelt & Verkehr Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Samstags kostenfrei mit dem Bus in Richtung Ravensburg Seit Samstag, den 06. Juli 2024 können Fahrgäste samstags kostenfrei mit den Stadt- und Regionalbussen sowie mit den Zügen der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) im Gebiet des Stadtbusses Ravensburg/Weingarten fahren. Die Stadtzone erstreckt sich im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grünkraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB umfasst den Bereich von Niederbiegen bis Oberzell. Der detaillierte Zonenplan des bodo-Verkehrsbunds finden Sie unter www.bodo.de Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt jedoch einen digitalen Fahrschein. Dieser ist über die tws- MobilApp und in der neuen bodo-App erhältlich. Inhaber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus – es wird dabei keine Fahrt berechnet. Ein kostenloser Fahrschein in Papierform ist nicht erhältlich, auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Der digitale Fahrschein ist aufgrund von Fahrgast-Statistiken sowie Abrech- nungszwecken erforderlich. Die Stadt Ravensburg trägt die Kosten für dieses Angebot, um die Innenstädte zu be- leben und zu stärken sowie den Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen. Hinweis: Für alle, die die Busse und Bahnen des bodo-Verkehrsverbunds nur selten nutzen und keine Abo-Fahr- scheine besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) die bodo-eCard. Auch ohne Smartphone können Sie mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. An Samstagen wird innerhalb der Stadtzone der Nulltarif gebucht. An anderen Tagen erhalten Sie derzeit 25 Prozent Rabatt auf den Preis eines Ein- zelfahrscheins, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Die eCard kann beispielsweise unter www.bodo-ecard.de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof bestellt werden. Zukünftige Entwicklung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Mittleren Schussental Der Ausbau des ÖPNV im Mittleren Schussental ist seit Jahren ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik. Ziel ist es, Mobilität neu zu denken, indem ein bürgernahes, bedarfsorientiertes und gemeindeübergreifendes ÖPNV-Angebot entwickelt wird. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 2021 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental beschlossen wurde, wurden umfassende Verbesserungen des ÖPNV-An- gebots erarbeitet. Die Weiterentwicklung des VEP ist der Klimamobilitätsplan, der Ende 2023 verabschiedet wurde. Dieser Plan umfasst neben dem Rad- und Fußverkehr auch den Ausbau des ÖPNV-Fahrplanangebots. Die sehr gute Taktung der Linie 1 bleibt dabei bestehen. Damit kann die kommunale Eben zukünftig über das Fahrplanan- gebot und die Bedienung von Haltestellen entscheiden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann somit ein attraktives ÖPNV-Angebot zur Verfügung gestellt werden, um den CO²-Ausstoß senken zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Rahmen der Neugestaltung unse- rer Ortsmitte. Dies trägt ebenfalls zur Attraktivität und Nutzung des ÖPNV bei, indem es den Zugang für alle Bür- gerinnen und Bürger erleichtert. Unser Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 19. März 2024 den Beschluss, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab dem 01.01.2027 umzusetzen. Sie stimmten damit für die Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental. Denn nur so kann uns die Mobilitätswende gelingen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen L 284 Brücken- und Fahrbahninstand- setzung im Bereich der B30-Anschluss- stelle „Baindt“ Vollsperrung der L 284: Brücken- und Fahrbahninstand- setzung der Überführung über die B 30 bei Baindt so- wie Belagsarbeiten vom Kreisverkehr bei Riedsenn bis zum Kreisverkehr bei der Firma Dachser Das Regierungspräsidium lässt ab Donnerstag, 1. Au- gust 2024, Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Durch die Arbeiten werden Verdrückungen und Spurrin- nen im Asphalt der L 284 auf rund 500 Metern beseitigt. Auf der Brücke erhält der Geh- und Radweg eine neue rutschhemmende Beschichtung. Günstige Witterungsbe- dingungen vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Freitag, 30. August 2024, abgeschlossen. Die B30 und die beiden Kreisverkehre sind von der Sper- rung nicht betroffen. Während der Arbeiten wird von Donnerstag, 1. August 2024, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, der Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 30-Anschlussstelle Baindt gesperrt. Der Radverkehr wird vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Für den motorisierten Verkehr bleibt die L 284 im Baustel- lenbereich bis Sonntag, 18. August 2024, befahrbar. Le- diglich bei Bedarf wird eine Baustellenampel eingerichtet. Ab Montag, 19. August, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, wird die Deck- und Binderschicht der L 284 erneuert. In diesem Zeitraum ist die L 284 voll gesperrt. • Der Verkehr auf der B 30 mit Ziel Baindt wird an der Anschlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge auf der gleichen Strecke geführt. • Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochen- wangen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, die L 314 und die K 7946 umgeleitet. • Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Für die Dauer der Baußmaßnahme wird eine Ersatzhal- testelle für die Haltestelle „Baindt Abzw. Sulpach“ an der Kreuzung Mochenwangener Straße/Sulpacher Stra- ße eingerichtet. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den für die im Zusammenhang mit der Maßnahme ent- stehenden Behinderungen um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Aufruf zur Meldung für das Ehrenamts- fest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engage- ments Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung – WVS) und Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 und 2026 in der Wasser- versorgung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen. Ebenfalls wurden die Hundesteu- erbescheide auf einen Dauerbescheid umgestellt und die Hundesteuer ab 2025 minimal in der Hundesteu- ersatzung angepasst. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Ar- beitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Juli und Sonntag, 28. Juli 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 03. August und Sonntag, 04. August 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Samstag, 10. August und Sonntag, 11. August 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Juli 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Sonntag, 28. Juli 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 27.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Hochbeet für den Kindergarten Son- ne, Mond und Sterne – Teil des Bauern- hofprojekts Die Sternschnuppengruppe des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne in Baindt, beschäftigte sich das ganze Kitajahr 23/24 mit dem Thema „Bauernhof“. Fleißige Helfer beim Befüllen des Hochbeets Die Kinder erfuhren mit verschiedenen Sinnen einiges über die Tiere eines Bauernhofs sowie über die einzelnen Arbeiten welche auf einem Bauernhof zu entrichten sind, ebenso über das säen/ pflanzen von Früchten. Ihre eige- nen Erfahrungen im Bereich des Pflanzens und der Ernte sowie die Weiterverarbeitung des aus der Landwirtschaft erstandenen Guts, konnten die Kinder nicht nur von Be- suchen verschiedener landwirtschaftlicher Anwesen im Umkreis erlangen, sondern im eigenen Hochbeet des Kindergartens erfahren. So freuten sich die Kinder und Erzieherinnen über das durch die Mitarbeiter des Bauhofs Baindt erstellten Hoch- beete, welche nun den Garten der Sternschnuppengrup- pe ziert. Die Kinder waren hochmotiviert und mit vereinten Kräften beim Befüllen der Beete dabei. Es mussten Stöcke, Laub in die Beete gelegt bzw. geschüttet werden. Danach war „stampfen“ angesagt, hier hatten die Kinder einen rie- sigen Spass. Zum Schluss wurde Wanne für Wanne Erde in die Beete geschüttet bis sie voll waren. Als sich die Erde nach einiger Zeit etwas gesetzt hatte wurden die Beete bepflanzt. Hierzu hatten die Familien Setzlinge und Saat- gut mitgebracht, welche u.a. im Hochbeet ausgebracht wurden. Mittlerweile konnten die Sternschnuppenkinder bereits einige Früchte sowie Salat und Gemüse ernten. Diese wurden direkt gekostet bzw. teilweise zu Speisen verarbeitet und mit Genuss verspeist. Ein herzliches „Danke“ an den örtlichen Bauhof für die überaus schöne Hochbeete, an die umliegenden land- wirtschaftlichen Betriebe Familie Rude und Familie Ber- le bei denen wir durchaus gerne Willkommen waren um den Kindern das Thema Bauernhof mit allen Sinnen zu verdeutlichen. Stolz befüllt und mit Pflanzen bestückt Team der Sternschnuppengruppe, Kita Sonne, Mond & Sterne, Baindt Zur Informationi Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule wurden dieses Schuljahr 37 Schü- lerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule entlas- sen, davon aus Baindt mit dem Hauptschulabschluss: Warnke Jana mit dem Realschulabschluss: Biggs Lea Birrer Vivienne Fischer Diana Huber Mark Kastezki Elise Steier Konstantin Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zum er- folgreichen Haupt- bzw. Realschulabschluss und wün- schen Ihnen für die Zukunft alle Gute. Schulleitung und Kollegium Neuregelungen zu PV-Anlagen und Steckersolargeräten Seit Mai diesen Jahres gelten neue vereinfachte Rege- lungen für Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte, welche vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Solarpaket I beschlossen wurden. Eine wichtige Nachricht vorweg, Photovoltaikanlagen mit einer installierten bis 30 kW sind auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Zudem wird weiterhin keine Einkommenssteuer auf Solarstrom erhoben. Dies gilt für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW. Diese Regelung greift nicht nur bei neu installierten Photovoltaikanlagen, sondern auch bei Altanlagen und unabhängig davon, von wem dieser Strom genutzt wird. Die Module können sowohl auf dem Hausdach als auch auf Nebengebäuden oder Gartenhäusern installiert sein. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohneinheit. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Daneben gibt es unter anderem folgende weitere Neue- rungen für Photovoltaikanlagen: Gesamtleistung: Künftig wird bei bestehenden PV-Anla- gen nicht mehr die Leistung einer Stecker-Photovoltaik- anlage aufaddiert. Damit verringert sich die Gefahr einer Überschreitung geltender Leistungsgrenzwerte. Schnellerer Netzanschluss: Das bestehende vereinfach- te Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet. Auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen. Das Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Ener- gien wird zudem auf Speicher ausgeweitet. Repowering: Bei bestehenden Solaranlagen ist es fortan möglich, alte Photovoltaik-Module durch neue Module zu ersetzen und dennoch weiterhin den Vergütungssatz der alten Anlage zu erhalten. Bei einer Vergrößerung der bestehenden Anlage mit zusätzlichen Modulen gilt dies allerdings nicht. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Die- ses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Liefe- rung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Wei- tergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lie- ferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlie- ferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieter- strommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird weiterhin gewohnt nach dem EEG vergütet. Außerdem wurden im Rahmen des Solarpakets I spe- ziell bei Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerken) gesetzliche Hürden abgebaut, um diesen einen zusätzli- chen Schub zu verleihen. Folgende Neuerungen gelten nun für Steckersolargeräte: 800-Watt-Einspeisegrenze: Die maximale Wechselrich- terleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkonkraft- werke beim Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist ledig- lich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Gesamtnennleistung von 2000 Wp: Die maximale Ge- samtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Stromzähler: Die Pflicht für einen zusätzlichen Strom- zähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können sogar alte Ferrariszähler verwendet werden. Steckdose: Statt spezieller Wielandstecker können fort- an ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kon- takt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-Sys- tem ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.08.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Juli – 18. August 2024 Gedanken zur Woche: Wir brauchen nicht so zu leben, wie wir gestern gelebt haben. Macht euch von dieser Anschauung los und tausend Möglichkeiten laden euch ein zu neuem Leben. Christian Morgenstern Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Dienstag, 30. Juli Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 31. Juli 09.00 Uhr Baienfurt – Friedensmesse Donnerstag, 01. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 02. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktoria Demuth) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 03. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Alfons Häfele, Karl Bohner) Sonntag, 04. August – 18. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 07. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. August Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 09. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 11. August – 19. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Mathilde und Hans Elbs, Familie Gisi, Fa- milie Merk, Paula und Rupert Gross mit An- gehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe und Adam Zimmermann, Zita Maurer, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob Dienstag, 13. August Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 14. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 15. August – Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Freitag, 16. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 17. August 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Maria Himmelfahrt, mit Kräuterbuschelweihe Ministranten: alle die da sind († Johann Germann, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eduard Gelzenlichter, Anton und Eu- gen Elbs, Theresia und Baptist Elbs, Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 18. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Raphael 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 20. August von 09.30 – 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Termin Änderung bitte beach- ten Wir treffen uns am Dienstag 13.08.2024 um 09:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns auf viele Helferinnen und Material von Kräuter/Blumen freuen. Gottesdienst zum Hochfest wird im Gemeindeblatt be- kanntgegeben. Mittwoch, 31.7.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéandacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächs- ten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Monatsspruch August: Der HERR heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Ps 147,3 Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädi- kant W. Gross) Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Keine Taizéandacht im Juli!!! Sonntag, 04. August 10. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschließend Kir- chenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kant T. Stumper) Freitag, 09. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim Sonntag, 11. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) Sonntag, 18. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche Gedanken zum Monatsspruch Immer wieder erleben wir, wie alte Gewissheiten zerbrechen, wie Men- schen einander verletzen – statt an einem Strang zu ziehen und sich ge- meinsam mit aller Kraft den großen Herausforderungen unserer Tage zu stellen. Unser Spruch für den August macht uns Mut, den Kopf nicht in den Sand zu stecken: Gott selbst spricht zu uns – sein Name ist Programm, denn HERR (JHWH) heißt: „Ich werde für euch da sein“ – als der „Ich bin, der ich bin.“ Wir können uns an ihn halten, auch mit allem, was in un- serem eigenen Leben zu Bruch gegangen ist. Jesus selbst hat sich immer wieder gerade den Menschen freundlich zugewandt, die wussten, dass in ihrem Leben nicht alles heil ist. Er hat sie heilsam berührt und Wunden konnten heilen und ihr Leben sich zum Guten verändern. Eine gesegnete Sommerzeit! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Mon- tag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann in- tensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerk- samkeiten - selbst herge- stellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchtender Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende ging die dies- jährige Verbandsrunde auch schon wieder zu Ende. Damen 40: Staffelliga TC Baindt - TA SV Dürmentingen 3:3 Ein letzter, wieder sehr heißer Spiel- und Sommertag – mit Spannung erwarteten wir unser letztes Medenspiel gegen die Damen vom SV Dürmentingen. Um nicht zur heißesten Stunde zu spielen haben wir den Spieltermin kurzfristig auf den Vormittag verlegt. Alle vier Spielerinnen – Babsi, Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Steffi, Marion und Silvi haben in sehr langen und intensi- ven Matches gegen stark spielende junge Gegnerinnen ihr bestes Tennis ausgepackt. Auf den vorderen zwei Positio- nen mussten sich Babsi deutlich und Steffi – nach hartem Kampf – leider geschlagen geben, sodass wir uns umso mehr über einen klaren Sieg von Marion und ein über den 3. Satz Tiebreak gewonnenes spannendes Spiel von Silvi freuten, die uns wieder in eine gute Ausgangsposition für die Doppel gebracht hatten. Hier wurden wir dann von Evelyn verstärkt, die zusam- men mit Babsi dann - den bisher im Doppel ungeschlage- nen Gegnerinnen - in einem wiederum fast zwei Stunden dauernden Spiel den Sieg abgenommen haben. Marion und Silvi waren im zweiten Doppel leider weniger erfolg- reich, sodass wir am Ende mit einem Spielstand von 3:3 und 6:8 Satzverhältnis das Spiel an die Gegnerinnen ver- loren haben. Nach dem Motto nach dem Spiel ist vor dem Spiel – heißt es nun weiterhin Spaß am Tennis und auf in eine neue Saison. Damen 60: Staffelliga TC Sigmaringen – TC Baindt 4:2 Vom letzten Spiel dieser Verbandsrunde kamen wir lei- der mit einer 2:4-Niederlage zurück. Beim Zwischenstand nach den Einzeln lagen unsere Gegnerinnen bereits mit 2 gewonnenen Sätzen mehr in Führung. In den beiden Dop- peln gaben wir nochmals alles, um eventuell doch noch einen Sieg verbuchen zu können. Aber unsere Gegner- innen waren einfach besser und konnten sich über den verdienten Sieg freuen. Gekämpft haben. Sibylle, Inge, Co, Eve und Rosi. Wir freuen uns über einen super 2. Tabellenplatz am Ende unserer Ära in der Verbandsrunde. In der nächsten Saison werden wir, wenn wir ausreichend Spielerinnen haben, für die Doppelrunde melden. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny, Eve und Rosi Herren 30: Bezirksliga TA SV Sulmetingen – TC Baindt 4:5 In unserem letzten Saisonspiel konnten wir an die starken Leistungen der letzten Wochen leider nicht anknüpfen. Ohne unsere Leistungsträger und Motivationscoaches Ralf Boenke und Lars Hinner fehlte der letzte Drive. Wir bedanken uns bei allen Spielern, die uns dieses Jahr unterstützt und ausgeholfen haben. Zum Abschluss noch ein dringender Aufruf an die Baindter Gemeinde: Philipp Neubauer ist auf der Su- che nach seiner Vorhand. Falls sie jemand entdecken sollte, bitte melden Sie sich umgehend beim TC Baindt auf der Anlage. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – SPG TC 1903/TC RW Wangen 1:8 Auch im letzten Spiel der Saison gingen wir als Verlierer vom Platz und sind nach 4 Niederlagen in 4 Spielen wie- der abgestiegen. Bei hochsommerlichen Temperaturen fingen wir bereits um 12 Uhr auf 4 Plätzen an. Wangen erwies sich als der erwartet starke Gegner. Nach den Einzeln lagen wir bereits hoffnungslos 0:6 hinten. Im Doppel konnten wir wenigstens noch einen Punkt holen. Wangen ist damit ungeschlagen aufgestiegen. Herzlichen Glückwunsch. Es spielten: 1. Thomas Schäfer, 2. Michael Schäfer, 3. Karl- Heinz Blank, 4. Roland Maier, 5. Jürgen Müller, 6. Andi Münst. Danke an allen, die dieses Jahr gespielt haben und Ihren Teil dazu beigetragen haben. Wir hatten eine sehr gute Kameradschaft, und ich hoffe, dass alle nächstes Jahr wieder spielen. Herren 65: Oberligastaffel TC Leutkirch – TC Baindt 0:6 Im letzten Spiel der Saison gelang uns ein weiterer Sieg. Mit einer 4:1 Bilanz und dem 2.Tabellenplatz konnten wir dabei die Saison als Aufsteiger sehr erfolgreich abschlie- ßen. Bei etwas mehr Fortune wäre sogar der Aufstieg in die Württem-bergstaffel möglich gewesen. Nur ein mit 12:14 verlorener Match-Tiebreak im Eröffnungsspiel ge- gen Kusterdingen verhinderte den ganz großen Erfolg. Nach den Siegen in den Einzeln konnten schließlich die Doppel R.Puk/E.Feurle und L.Reich/W.Graf das Ergeb- nis abrunden. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – SC Tennis Friedrichshafen 4:5 Friedrichshafen zu Gast in Baindt Am Sonntag ging es um alles. Tabellenführer Friedrichs- hafen kommt nach Baindt und wird mit brutalen Auf- schlägen empfangen. Der Aufstieg für die Baindter Jungs ist zum Greifen nah, doch sie greifen ins Nichts. Durch starke Einzel von Schä- fer Aaron und Schäfer David erreichen sie leider nur ein 2:4 nach den Einzeln... alle drei Doppel müssen nun ge- wonnen werden. Max Schäfer und Jannis Wösle gewinnen das Dreier Dop- pel. Moritz Lang und Laurin Wösle kommen mit einigen mentalen Aussetzern im Matchtiebreak zum Sieg. Nun liegt alles an den Einzelsiegern Schäfer. Ein hochklassiges und hart umkämpftes Doppel geht leider verloren. Somit steht es am Ende 4:5. Den Nichtaufstieg feierten wir nun mit Lasagne (wie jedes Jahr) und lecker Bierchen. Nächste Saison wird ein neuer Angriff gestartet! Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Riedlingen – TC Baindt 6:3 Ein Dank an alle Spielerinnen und Spieler, die um Spiel, Satz und Sieg gekämpft haben • an alle, die zur Bewirtung beigetragen haben • an alle Mannschaftsführer für die Organisation der einzelnen Spieltage • an unseren Technischen Leiter mit seinem Team für die hervorragenden Plätze Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Weinfest 2024 Was kann es an einem Sonntag Schö- neres geben, als ein Frühschoppen mit dem MV Blitzenreute, anlässlich des Baindter Weinfests. Da wollen und dürfen wir Raspler nicht fehlen. Zu unserem traditionellen Frühschoppen treffen wir uns am Sonntag, den 28.Juli 2024 ab 10:30 Uhr, gerne im Ras- pler-Shirt, im unteren Schulhof. Unseren Baindter Schalmeien wünschen wir mit einem kräftigen Raspler – ratsch ratsch, ein prächtiges Weinfest bei sommerlichen Temperaturen! Der Zunftrat Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindtund und mit Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschu- le. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitge- wirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsge- bühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfra- gen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen E-Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möch- test melde dich so schnell wie möglich bei uns! Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Sonntag, 28. Juli 2024 Weiherwirtschaft: Vom Fär- ben und Eisernten Gästeführer: Detlef Stoll Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blit- zenreuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil verlandeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind diese Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Bi- ber, wie in alten Quellen zu lesen ist, tatsächlich mit den Fischen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher zwischen Blitzenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirt- schaft ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. MGV „Liederkranz“ Mochenwangen- Wolpertswende 1948 e.V. Chorleitung gesucht (m/w/d) Wir sind ca. 25 motivierte, gesellige Männer und proben jeden Dienstag von 20:00 – 21:30 Uhr im Haus St. Lukas in Mochenwangen. Ohne Bass kein Spaß, ohne Tenor kein Chor, ohne Dirigent fehlt das wichtigste Element. Wir freuen uns auf dich! Kontakt 1. Vorstand Jürgen Brauchle Tel.: 0171-3618954 2. Vorstand Roland Erb Tel.: 01522-8959008 Oder Instagram unter mgv-mowa_wolpe „Das Imperium streicht zurück“ mit dem Ponticelli Ensemble Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf ist am kommenden Sonntag, 28.7. um 17.00Uhr auf der Landesgartenschau. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt das ober- schwäbische Ensemble in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tauchen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion. Das Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Ausklang des Ta- ges auf der Landesgartenschau voller musikalischer Hö- hepunkte. Landesgartenschau in Wangen Sonntag, 28.7.2024 Argenbühne, 17.00Uhr Der Eintritt ist im Eintrittspreis der Landesgartenschau enthalten Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung – Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkommen, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück er- folgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei weder Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Jetzt Blut spenden und gemeinsam die Versorgung im Sommer sichern Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt, um das Gesundheitssystem mit unverzichtbaren Blutpräparaten sicher versorgen zu können. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden! Aktuell zählt jede Blutspende! Das DRK ruft zur Blutspende in den kommenden Tagen auf. Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.08.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www. blutspende.de/termine Bedingt durch das zunehmend sommerliche Wetter und die Feiertags- und Brückentagslage ist in den vergange- nen Wochen die Bereitschaft zur Blutspende in Deutsch- land bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die anstehenden Sommerferien die Spenden- bereitschaft weiter sinkt. Um auf diese enorme Herausforderung aufmerksam zu machen und neue Spenderinnen und Spender zu gewin- nen, rufen die DRK-Blutspendedienste im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne #missingtype - erst wenn’s fehlt, fällt‘s auf auch mit prominenter Unterstützung, u.a. mit Fußballnationalspieler Toni Kroos zur Blutspende auf. Besonders jetzt und in den nächsten Wochen zählt jede Blutspende, um einen Engpass in der Versorgung mit den teilweise nur wenige Tage haltbaren Blutpräparaten zu vermeiden. Auch und besonders für Menschen, die erstmals eine Blutspende leisten möchten, sind die kom- menden Wochen eine gute Gelegenheit, sich solidarisch zu Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 engagieren und eine Karriere als Lebensretter zu starten. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und kleine Laborkontrolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5 bis 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zur Kampagne stehen unter www.mis- singtype.de/partner zur Verfügung. Christopher Tauber – Zeichnungen und Comics - Die Ausstellung ist vom 30. Juli bis 7. September 2024 in der Stadtbücherei in Bad Waldsee zu sehen Christopher Tauber, geboren 1979 in Frankfurt/Main, ist in allen Bereichen der deutschen Comicszene als Zeichner, Autor, Redakteur und Erfinder des ersten „Heavy-Me- tal-Malbuchs“ aktiv. Seit 2015 gibt der Künstler in seinen Graphic Novels über „Die drei ???“ den berühmten De- tektiven Justus, Peter und Bob ein Gesicht. 2018 wurde sein Comic „Die drei ??? und das Dorf der Teufel“ mit dem renommierten „Max und Moritz-Preis“ in der Kategorie „Bester Comic für Kinder und Jugendliche“ ausgezeichnet. Einen spannenden Ein- blick in die Arbeit des vielseitigen Künstlers bietet die vom Regierungspräsidium Tübingen erstellte Ausstellung mit Zeichnungen, Comics und Büchern von Christopher Tau- ber. Zu sehen sind freie Arbeiten, Kinoplakate und Zeich- nungen für das Goethe-Institut sowie Illustrationen aus seinen Graphic Novels. Interessierte können die Ausstel- lung vom 30. Juli bis zum 7. September 2024 in der Stadt- bücherei in Bad Waldsee zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen. Der genaue Terminplan mit den Stationen der Ausstellung ist online unter www.rt.fachstelle.bib-bw.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Trauer um Hans-Peter Hipp Unser Sänger Hans-Peter ist vergangene Woche verstor- ben. Er war im Liederkranz seit 2001 aktives Mitglied. Als Kassier / Finanzverwalter und in der Funktion als Vor- standsmitglied war er dem Verein über 20 Jahre eine besonders wichtige Stütze. Die Nachricht seines Todes hat uns alle betroffen ge- macht, verlieren wir mit Hans-Peter doch einen Menschen, der uns sehr verbunden war. Mit seiner Hilfe bei Organi- sation von Veranstaltungen, lief ohne ihn nichts, er war ein Mensch auf dem man sich verlassen konnte. Seine Hilfsbereitschaft war uns eine große Hilfe. Er war ein en- gagierter Sänger und liebenswerter Mensch. Trotz seiner schweren Krankheit war er immer mit uns verbunden, solange es nur irgendwie möglich war. Unser Mitgefühl gilt besonders seiner Frau Irmgard. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Wir laden Sie herzlich ein, zu einem besonderen und fest- lichen Kirchenkonzert mit dem Oboenensemble „Les Hautbois du Roi“ (die Oboen des Königs), am Sonntag, 18. August 2024, 19.00 Uhr in die Katholische Pfarrkirche Baienfurt unter der Leitung von Fabio Croce. Fabrio Croce war Di- rigent der Musikkapelle Waldburg-Hannober. Nach die- ser Zeit hat er bei Altusried mit einem Geschäftspartner eine Oboenwerkstatt gegründet. Mittlerweile bringen viele Musikanten aus ganz Europa ihr Instrument in ihre Werk- statt zur Reparatur. Fabio Croce schreibt: Unser Ensemble wurde im Jahre 2023 gegründet. Anlass war ein Konzert zum Abschluss eines Oboenworkshops. Seitdem wächst es stetig und die Begeisterung ebbt nicht ab. Die Mitglieder sind sehr begabte Laienmusiker/innen, die ihre Instrumente lieben. Sie haben alle den Wunsch, die Oboe und deren Familie weiter zu vertiefen und noch besser kennen zu lernen. Der Eintritt ist frei um Spenden wird gebeten. Cannabis-Konsum in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen - Ein Rückgang ist nicht zu erwarten. Eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben zeigt, dass die ärztlichen Behandlungen aufgrund des Cannabis-Konsums gestie- gen sind. „Durch die Cannabis Legalisierung wird sich der Trend in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Anzahl im Landkreis Ravensburg am höchsten In der Region Bodensee-Oberschwaben verzeichnet der Landkreis Ravensburg die höchsten Behandlungszahlen. Währenddessen im Jahr 2018 207 Patienten aufgrund ih- res Cannabis-Konsums behandelt wurden, waren es 2022 259. Auch der Bodenseekreis und der Landkreis Sigmarin- gen folgt diesem Trend. Im Bodenseekreis ist die Anzahl von 105 im Jahr 2018 auf 141 im Jahr 2022 gestiegen und im Landkreis Sigmaringen von 155 auf 189. Cannabis wirkt sich vor allem auf die Psyche aus Cannabis beinhaltet verschiedene Bestandteile, die psy- choaktiv wirken. Der bekannteste ist dabei das Canna- binoid Tetrahydrocannabinol (THC). Er bindet sich an die Cannabinoid-Rezeptoren im Hirn. Je nach Konsumart, -erfahrung, Menge und Stärke des konsumierten THCs ist die Wirkung individuell und unterschiedlich. Dennoch kann grundsätzlich gesagt werden, dass Cannabis die Reaktionsfähigkeit und damit das Unfallrisiko erhöht. Kurzfristig kann es außerdem die Stimmung heben, ent- spannen, beruhigen und zu einer veränderten Wahrneh- mung führen. Gleichzeitig setzt es die Aufmerksamkeit- und Gedächtnisleistung herab. Im Jahr 2021 wurde laut der epidemiologischen Suchtsur- vey Cannabis mit 8,8 Prozent der illegalen Drogen am häufigsten konsumiert. 15,6 Prozent von 1.015 befragten Cannabis-Konsumenten geben an, in den letzten drei Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Monaten täglich Cannabis konsumiert zu haben. Das ergibt eine aktuelle Umfrage der digitalen Markt- und Meinungsforschung Civey, die von der AOK Baden-Würt- temberg beauftragt wurde. Dabei dürfen die Folgen eines regelmäßigen Konsums nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem in der Ju- gend kann der regelmäßige Cannabis-Konsum struktu- relle Hirnveränderungen auslösen. „Deshalb müssen wir großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendli- chen legen. Dafür stehen wir als AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben“, so Markus Packmohr. Auch über das Jugendalter hinaus kann es zu Beeinträch- tigungen in der Aufmerksamkeit, der Lern- und Erinne- rungsleistungen sowie der Problemlösefähigkeiten führen. Zusätzlich können sich Psychosen, Angststörungen und Depressionen entwickeln. Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin bei der AOK Ba- den-Württemberg erklärt, wann von einer Cannabis-Ab- hängigkeit gesprochen wird: „Von einer Cannabisabhän- gigkeit spricht man, wenn ein zwanghaftes Verlangen nach der Droge besteht und sie weiter konsumiert wird, obwohl bereits negative Auswirkungen eingetreten sind. Eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich der Konsum- menge, eine Gewöhnung an die Wirkung (Toleranz) mit Steigerung der Konsummenge und die Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen gehören zu den Merkmalen einer Abhängigkeit. Auch können Entzugs- symptome bei Beendigung des Cannabiskonsums auf- treten.“ Insgesamt 9 Prozent aller Cannabiskonsumenten und 17 Prozent mit Beginn des Konsums im Jugendalter entwickeln eine Abhängigkeit. Für eine erfolgreiche Therapie der Cannabisabhängig- keit ist es zunächst wichtig, dass sich die Personen des eigenen Konsummusters bewusst werden. Hierbei kann ein sogenannter „Cannabis-Check“ helfen. Dieser ist un- ter der Homepage www.drugcom.de/tests/selbsttests/ cannabis-check/ zu finden. Bei Verdacht auf eine Ab- hängigkeit kann der Hausarzt oder eine Suchtberatungs- stelle Ansprechpartner sein. Auch das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann helfen. Diese ist unter der Telefonnummer 0211 89 20 31 erreichbar. Je nach Stärke und Ausprägung der Abhän- gigkeit kommt schlussendlich eine ambulante oder sta- tionäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung in Frage. Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails – auch AOK- Versicherte in Bodensee-Oberschwaben können betroffen sein Versicherte werden fälschlicherweise aufgefordert neue Gesundheitskarte anzufordern Derzeit warnt die Verbraucherzentrale NRW vor betrü- gerischen E-Mails, die im Namen der AOK an ihre Ver- sicherten geschickt werden. Die Phishing-Mails können allerdings grundsätzlich Menschen in ganz Deutschland – so auch in Baden-Württemberg – betreffen. Absender der E-Mails ist die Fake-Domain aok-krankenversiche- rung.com, die nicht der AOK gehört. „In den E-Mails wer- den Versicherte dazu aufgefordert, mit Anklicken eines Buttons bzw. Links eine neue Gesundheitskarte anzufor- dern – dies unter dem Vorwand, dass mit der bisheri- gen Karte keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden oder darüber hinaus bei Nicht-Durchführung des „Updates“ Kosten bei der weiteren Nutzung ihrer bisheri- gen Karte entstehen würden“, erklärt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. Bei Anklicken des Buttons werden die Versicherten laut Verbraucherzentrale auf eine gefälschte Seite geführt. Sämtliche Daten, die sie dort eintragen, landen bei Kri- minellen und können so beispielsweise für Straftaten wie Identitätsdiebstahl missbraucht werden. „Empfänger soll- ten die E-Mail umgehend löschen“, so die Empfehlung des AOK-Geschäftsführers. Folgende weiterführende Hinweise gibt die AOK Ba- den-Württemberg betroffenen Versicherten: • Die AOK Baden-Württemberg kommuniziert grund- sätzlich schriftlich per Post oder über gesicherte digi- tale Kanäle, die der Versicherte selbst bestimmt hat (z. B. „Meine AOK-App). E-Mails mit Aufforderungen zu einer Bestellung einer neuen Karte oder eines Updates versendet die AOK Baden-Württemberg grundsätzlich nicht. • Versicherten wird geraten, stets die Domain des Ab- senders zu überprüfen: Die AOK verwendet vorrangig die Domain aok.de, während die Betrüger die Domain aok-krankenversicherung.com nutzen. • Versicherte sollten immer kritisch sein und auf ihr Bauchgefühl achten. Im Zweifel sollte lieber einmal weniger geklickt werden. • Sollte es sich um die betrügerische Domain handeln, sollten Betroffene die E-Mail direkt löschen und • Niemals einen Link anklicken, einen Anhang öffnen oder eine Antwort an den Absender senden. • Betroffene sollen keine Daten von sich preisgeben. Wenn sie eine solche E-Mail erhalten und dennoch an die Echtheit glauben, rät die AOK Baden-Württemberg Versicherten dazu, ihre Krankenkasse über andere Ka- näle zu kontaktieren und nachzufragen (zum Beispiel telefonisch, aber nicht auf die E-Mail zu antworten). • Sollten Betroffene bereits Daten von sich preisgege- ben haben, empfiehlt die AOK Baden-Württemberg, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen und sich an die Verbraucherzentralen sowie die Bundesnetzagentur zu wenden. Mit Sonne und gute Laune in die Sommerferien starten Die AOK warnt: Das Hautkrebsrisiko ist auch in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben nicht zu unterschätzen Ob Italien, Frankreich, Österreich oder doch zuhause: Im Urlaub darf der Sonnenschutz nicht fehlen. Denn der Sommer hat seine Schattenseite: Die hohe UV-Strahlung lässt auch die Hauterkrankungen steigen. Zwar ist im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg die Anzahl der Erkrankten von 2018 bis 2022 gesunken. Im Land- kreis Sigmaringen ist die Anzahl dafür leicht gestiegen. Im Landkreis Ravensburg waren 2018 357 Menschen betrof- fen, 2022 waren es 280. Im Bodenseekreis ging die Zahl von 225 auf 184 zurück. Die Anzahl der Erkrankten, die im Landkreis Sigmaringen leben, stieg von 202 auf 222. „Vor allem die Region Bodensee-Oberschwaben lädt zum Radfahren oder Wandern ein“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben. „Dabei ist der Sonnenschutz nicht zu vernachlässigen.“ Orientierung kann der UV-Index geben. Er gibt an auf einer Skala von 1 bis 10 an, wie stark die UV-Strahlung am Tag ist. Bereits ab einem UV-Index von drei sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Beispielsweise schützt Kleidung mit Stoffen, die kein Licht durchlassen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 vor Sonnenstrahlen. Auch die Mittagssonne sollte mög- lichst vermieden werden und auch im Schatten gilt: Ein- cremen. Denn der Schatten bietet oftmals nur Schutz vor 50 Prozent der UV-Strahlung. Auf den Lichtschutzfaktor achten Laut einer aktuellen forsa Umfrage benutzen bereits 73 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg bei sport- lichen Aktivitäten im Freien Sonnenschutz. Für einen wirk- samen Schutz ist hier jedoch der Lichtschutzfaktor (LSF) entscheidend. Dieser gibt an, wie lange sich der Eigen- schutz der Haut verlängert. Nutzt eine Person mit einem Eigenschutz von 10 Minuten eine Sonnencreme mit LSF 20, ist sie 200 Minuten vor der Sonne geschützt. Dabei ist darauf zu achten, dass bei sportlichen Aktivitäten durch Schweiß der Sonnenschutz an Wirksamkeit verlieren kann. Deshalb ist es wichtig, sich in regelmäßigen Abständen einzucremen. Weitere Informationen unter: www.aok.de, Suche: Haut- gesundheit TWS erhält „Top-Company-Siegel“ Lokalversorger als exzellenter Arbeitgeber ausgezeich- net – Erfolg für das Investment in die Arbeitgeber- marke Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) hat das Top-Company-Siegel von kununu verliehen be- kommen. Damit gehört die TWS laut dem Bewertungs- portal zu den besten Arbeitgebern der Region und der Branche. Nur fünf Prozent aller Unternehmen auf kununu haben die Auszeichnung erhalten. Kununu ist Deutsch- lands größte Online-Plattform zur Bewertung von Ar- beitgebern, auch die TWS ist dort vertreten. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewer- berinnen und Bewerber können den Energiedienstleister anhand einer Vielzahl von Kriterien auf der Plattform bewerten. Kununu zeichnet mit dem Siegel Unternehmen aus, die in allen Kategorien überdurchschnittliche Bewer- tungen erreichen. Anton Buck, Bereichsleiter kaufmänni- sche Dienste bei der TWS, erklärt: „Es ist unser Anspruch, ein sehr guter Arbeitgeber zu sein und wir fördern eine gute Unternehmenskultur. Dass wir auf einem guten Weg sind, bescheinigt uns diese Auszeichnung. Wir nehmen aber auch die Kritik auf der Plattform ernst und nutzen sie, um uns weiter zu verbessern.“ Bewertung erfolgt anhand strenger Kriterien Für die Vergabe des Siegels prüft die Online-Plattform die Gesamtbewertung sowie viele einzelne Kategorien, wie zum Beispiel Work-Life-Balance, Arbeitsatmosphäre, Um- welt-/Sozialbewusstsein und Image. Die Gesamtbewer- tung muss dabei über einem bestimmten Mindestscore liegen, sowohl insgesamt, als auch in den letzten zwölf Monaten. Weitere Bedingung: Der Arbeitgeber muss re- gelmäßig neue Bewertungen erhalten, sowohl von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von Bewerbe- rinnen und Bewerbern. All diese Punkte treffen auf die TWS zu, weswegen sie in die Endauswahl kam. Durch die überdurchschnittlich guten Bewertungen hat kununu dem regionalen Unternehmen das Siegel verliehen. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, hohem Förderbedarf, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vor- trag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 12. Oktober eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr in der Mehr- zweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingoldingen. Ohne Anmeldung und Eintritt, Spielsachen vorhanden. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hum- mel, was es für Hilfen gibt und wie man diese beantragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haus- haltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integrations- kraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Direkt neben dem Vortragsraum können Kinder in der Turnhalle spielen, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-ober- schwaben.de. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe- Oberschwaben lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 12. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte zwischen Ulm und Bodensee eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Niederbergstr. 11, 88456 Ingol- dingen. Ohne Anmeldung, Spielsachen sind vorhanden. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Über 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwaben zwi- schen Ulm und Bodensee per Mail und Whatsapp-Grup- pe organisiert. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hum- mel. 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de und www. klumpfuss-oberschwaben.de. Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: 05.08.2024 - 23.08.2024 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (05.08.24 - 16.08.24) Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTEGlückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Wie wär’s mit deiner Karriere. Die beste Rendite bringt noch immer ein erfülltes Arbeits- leben. Hier erwarten dich abwechslungsreiche Aufgaben bei einem sozialen Arbeitgeber. Werde Teil unseres Teams! 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Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre Kindertagesstätten baldmöglichst ErzieherInnen / Päd. Fachkräfte / Zusatz- und Integrationskräfte (m/w/d) In Voll- oder Teilzeit Bei Fragen zu den Stellen melden Sie sich bitte ganz unverbindlich bei Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de, Tel. 07563-9134845 oder Sie senden Ihre Bewerbung direkt an das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Ober- schwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg Sie arbeiten gerne mit Kindern und sind auf der Suche nach einer neuen Aufgabe??? Unsere Werkstatt bleibt vom 05.08.24 bis 17.08.24 geschlossen, ab 19.08.24 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. 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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 20. Dezember 2024 Nummer 51/52 Liebe Bürgerinnen und Bürger, in einer Zeit, in der man das Gefühl hat, die Welt steht Kopf und so vieles ist in Unordnung, ist es umso wichtiger, sich auf sein näheres Umfeld, sich auf das Wesentliche zu besinnen – auf das, was einen wirklich trägt und einem Halt gibt. Es ist unsere Heimat, es sind die Menschen um uns herum: Familie und Freunde, mit denen wir lachen und auch traurige Momente teilen können. Diesen wertvollen Menschen in unserem unmittelbaren Umfeld sollten wir Raum geben und Zeit schenken. Auch in unserer Gemeinde schaffen wir mit der neu gestalteten Ortsmitte einen Raum für Begegnungen. Einen einladenden Platz, um zusammenzukommen und Gemeinschaft zu leben. Die Einweihung ist im Frühjahr nächsten Jahres geplant. Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Verwaltung und ganz persönlich wünsche ich Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest, das Ihnen Zeit für Begegnung und Erholung ermöglicht. Möge Ihnen das neue Jahr 2025 Gesundheit, Glück und viele schöne Momente schenken. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Leon Goretzka auf Weihnachtsbesuch beim Fanclub in Baindt „Beides“. Ein kleines Wort mit einer großen Bedeutung. Zumindest für die Fans des FC Bayern München, die am Sonntagnachmittag in Scharen nach Baindt kamen. Gesagt hatte das Leon Goretzka bei seinem Weihnachtsbesuch in der Schenk-Konrad-Halle bei den „Munich Supporters Schwaben“. Rund zweiein- halb Stunden nahm sich der Ehrengast Zeit für seine Fans. Seine Antwort „beides“ bezog sich in einer Schnellfragerunde darauf, ob er 2025 lieber Deutscher Meister oder Champions League-Sieger werden möch- te. Und sein prägnanter Ausspruch ließ die Fans der Roten sehr laut jubeln und langanhaltend klatschen. Ja, das hatte also gesessen. Mittenrein ins bay- rische Fußballherz und das kam vollkommen auf seine Kosten. Die Feuerwehr Baindt bewirtete ihre Gäste mit Getränken und zum Mittagessen wurde Fleischkäs mit Kartof- felsalat serviert. Als eine Vielzahl der rund 300 Gäste den letzten Bissen gerade erst runtergeschluckt hatten, tauchte er auf der Bühne auf, der Ehrengast. Nachdem er vom Fanclub-Präsidenten Mladen Renic und Bürger- meisterin Simone Rürup begrüßt wurde, stellte er sich ein paar Fragen der Fanclub-Mitglieder und sorgte für viele Lacher in besagter Raterunde. Zuvor hatte sich der 29-jährige Fußballer auch schon ins Goldene Buch der Gemeinde Baindt eingetragen. Außerdem durfte er ein Musikstück der kleinen Besetzung „Lustige 11“ dirigieren. Übrigens als zweiter Profi des deutschen Rekordmeisters, nachdem der Fanclub im Jahre 2019 Besuch von Javi Martinez bekam. Beide trugen beziehungsweise tragen die Trikotnummer 8. Und – auch das ist interessant – sind beide im defensiven Mittelfeld zuhause. Weniger defensiv, aber geordnet offensiv verlief hinterher die große Autogrammstunde. Bei dieser nahm sich der gebürtige Bochumer jede Menge Zeit und signierte sogar recht ausgefallene Stücke wie eine Christbaumspitze, einen Turnschuh oder eine Dose Schnupftabak. Als sich der Bayernspieler gegen 14 Uhr höflich verabschiede- te, verdrückten die kleinsten Fans ein Tränchen. Hinterher saßen die Bayern-Fans noch lange beisammen und feierten diesen Tag. Munich Supporters Schwaben Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Alle Baindter Vereine, Institutionen und Einrichtungen wünschen ihren Mitgliedern, Freundinnen und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest mit vielen frohen Stunden und für das neue Jahr Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit! Basarteam Bi-Ba-Butzemann DLRG Baienfurt Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Böllergruppe Baindt Bündnis ´90/Die Grünen CDU-Ortsverband DRK Baienfurt-Baindt Elternbeirat Klosterwiesenschule Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Förderverein Altenzentrum Sel. Irmgard Förderverein Fußball Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Förderverein Landjugend Baindt e.V. Förderverein Musikverein Förderverein Schalmeien Förderverein Waldorfpädagogik e.V. Freiwillige Feuerwehr Baindt FWV-Ortsverband Helfer vor Ort-Gruppe Baindt - HvO Helferkreis Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt- Berg e.V. Human-Table-Soccer-Verein Baindt 2012 e.V. Hundefreunde Baindt e. V. impulse - Erwachsenenbildung Jagdgenossenschaft Baindt Jugendfeuerwehr Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Kapellengemeinschaft Sulpach Katholische Junge Gemeinde (KJG) Katholische Kirchengemeinde Kinder- und Jugendchor Baindt Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Kindergarten „St. Martin“ Kirchenchor Baindt Klosterwiesenschule Baindt Kreativer Montag Kunstkreis Baindt e.V. Landfrauen Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Lebensräume Jung+Alt Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt Motorsportgruppe Baindt Musikverein Baindt Nachbarschaftshilfe Narrenzunft Raspler Ortsbauernverband Powerfrühstück Radsportverein ROSG Baindt Reitergruppe Baindt SBBZ Schalmeienkapelle Baindt Schützengilde Baindt Seniorentreff Singkreis Soldatenkameradschaft Baindt Sozialverband VdK SPD-Ortsverein Baienfurt-Baindt Sportverein Baindt Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Sel. Irmgard Taekwondo Baindt Tennisclub Baindt Verein für Sehgeschädigte Volleyball LJ Baindt Waldorfkindergarten Wasserverein Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. Wohl-Fühl-Treff Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ehrung langjähriger Mitarbeitender der Gemeinde Baindt Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier am 12. Dezember 2024 wurden folgende Mitarbeitende für ihre langjährige Tätigkeit und Engagement bei der Gemeinde Baindt geehrt: 5 Jahre: • Florentina Stavarache • Ralf Kaplan • Michael Kumpf • Sarah Elser • Claudia Häfele • Anastasia Scheufele • Seyit Tasyürek • Simone Rürup 10 Jahre: • Sarah Hehn 15 Jahre: • Hans-Martin Schmidt 25 Jahre: • Robert Müller • Christine Hecht Bürgermeisterin Simone Rürup bedankte sich bei den Geehrten für ihr Tun und übergab ihnen ein Präsent im Namen der Gemeinde Baindt. Herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zum traditionellen Silvesterböllern in Baindt Treffpunkt Waldspielplatz Baindt Ablauf Beginn 13:30 Uhr Gemeinsames Böllern 14:30 Uhr (ca. 10 Schuss) Die Böllergruppe Baindt freut sich darauf, das Jahr 2024 gemeinsam mit Ihnen gebührend zu verabschieden. Silvesterböllern Der Erlös des Silvesterböllerns geht in diesem Jahr als Spende an die „Ersthelfer vor Ort“ Gruppe Baindt/Baienfurt. Hinweise für alle Böllerschützen: Anmeldung vor Ort. Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung ist ein gültiger Böllerschein §27 und aktuell gültiger Beschuss auf den Böllergeräten. Jeder Böllerschütze haftet für sein Schießen selbst. Kontakt: Reiner Bischof (r-bischof@hotmail.de), Werner Weissenberg (boellerbaindt@web.de) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum 01.03.2025 eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 6 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 19.01.2025 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Neugestaltung unserer Ortsmitte Das Jahr 2024 stand in der Gemeinde Baindt ganz im Zeichen umfangreicher Baumaßnahmen. Die präsentes- te Baustelle war und ist mit Sicherheit die Neugestaltung unserer Ortsmitte. Ziel ist es, einen modernen, attraktiven und lebenswerten Ortskern zu schaffen, der Aufenthaltsqualität, Funktiona- lität und Nachhaltigkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine miteinander verbindet. Zahlreiche Maßnah- men konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung des Sulzmoosbaches als Teil des Hochwasserschutzes, die Gestaltung von Sitzstu- fen sowie der Einbau der neuen Granitbrücke über das Gewässer. Auch der Einbau eines Trampolins und eines steuerbaren Fontänenfelds sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens ist erfolgt. Sämtliche Tiefbauarbeiten und große Teile der Pflaster- arbeiten konnten ebenso fertiggestellt werden. Einer ers- ten Prüfung wird die neue Ortsmitte bereits Anfang des Jahres 2025 unterzogen: Am Sonntag, den 26. Januar 2025 findet der Narrensprung der Narrenzunft Raspler e.V. statt. Die Bauarbeiten in der Ortsmitte werden planmäßig im Januar fortgesetzt – vorausgesetzt, die Wetterlage er- laubt dies. Einige Restarbeiten sind für das Frühjahr vor- gesehen, um das Projekt vollständig abzuschließen. Nach einer intensiven Bauphase, in den letzten Wochen waren drei Kolonnen vor Ort, befindet sich die ausführen- de Baufirma im wohlverdienten Urlaub und wird im neuen Jahr mit frischer Energie an die Arbeiten gehen. Wir bli- cken gespannt auf die nächsten und letzten Schritte und freuen uns bereits auf die offizielle Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte am Mittwoch, den 30. April 2025, zu der wir Sie schon heute herzlich einladen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld während der Baumaßnahme und wünschen Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus ist von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 01. Januar 2025 geschlossen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen im Rathaus bis Freitag, den 20. Dezem- ber 2024 zu erledigen. Ab Donnerstag, den 02. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Das Standesamt hat für Sterbefälle einen Notdienst eingerichtet. Am 23. Dezember, 27. Dezember und 30. Dezember 2024 können Sie Herrn Bautz von je- weils 11:00 bis 13:00 Uhr per E-Mail unter standesamt@ baindt.de oder telefonisch unter der 07502 94 06-14 erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage! Ihre Gemeindeverwaltung Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Winterpause Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Pressemitteilung: Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeu- tenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Be- trieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwick- lung von Bauanträgen über die zentrale Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“. Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Di- gitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landes- bauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwal- tungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausge- wählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einfüh- rung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit aus- gerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen. Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitun- gen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+ anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+ wohnbau/baurecht). Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Be- hörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen ar- beiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Verein- fachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Betei- ligten. Vormerkung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baindt Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, als Familie meistern Sie täglich die Aufgabe Beruf, Alltag und die Betreuung Ihrer Kinder miteinander zu vereinba- ren. Als Gemeinde Baindt bieten wir Ihnen mit unseren Kindertageseinrichtungen wertvolle Unterstützung. Die Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 erfolgt im Februar 2025 gemeinsam mit den Leitungen der Kin- dertageseinrichtungen. Deshalb bitten wir Sie, die An- meldefrist am 31. Januar 2025 einzuhalten. Ein späterer Zeitpunkt der Vormerkung ist möglich, jedoch wird die Vormerkung dann nachrangig behandelt. Vormerkung: Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz können Sie über die Homepage der Gemeinde Baindt unter www. baindt.de/leben-wohnen/kindertageseinrichtungen/vor- merkung-und-vergabekriterien-kindertageseinrichtungen oder über den QR-Code vornehmen. Wichtige Hinweise: • Eine Vormerkung ist bereits ab dem Tag nach der Geburt Ihres Kindes möglich, unabhängig davon, ab wann Sie die Betreuung benötigen. Frühzeitige Vormer- kungen erleichtern der Gemeinde die Bedarfsplanung erheblich. • Änderungen an bereits abgegebenen Vormerkungen können per E-Mail vorgenommen werden. • Falls Ihr Kind derzeit in einer unserer Krippen betreut wird, ist für die Zeit nach dem 3. Geburtstag eine neue Vormerkung für den Kindergarten erforderlich. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse an unseren Kindertageseinrichtungen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sandra Flintrop Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Tel.: 07502-940641 s.flintrop@baindt.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. ❅ ❄ ❅ ❄ ❅ ❄ ❅ ❄ ❅ ❄ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Mitfahrplattform PENDLA wird in Baindt eingestellt Seit Mitte 2023 hat der Landkreis Ravensburg die Kos- ten der Lizenzen zur Nutzung des Onlineportals PEND- LA für teilnehmende Kommunen übernommen. Durch die für Bürgerinnen und Bürgern kostenlose und wer- befreie Plattform ist es einfacher möglich, Fahrgemein- schaften zu bilden. Aufgrund der angespannten Haus- haltssituation übernimmt der Landkreis diese Kosten fortan nicht mehr. Da sich in der eineinhalbjährigen Testphase in Baindt eine zu geringe Anzahl an Nutzerinnen und Nutzer auf der Plattform registriert hat, übernimmt die Gemeinde diese Kosten künftig nicht selbst. Damit wird läuft der Vertrag mit der Plattform Ende 2024 aus. Vorhandene Profile von Nutzern aus der Gemeinde Baindt bleiben zwar aktiv, allerdings können ab Januar 2025 keine neuen Kontaktanfragen an andere Nutze- rinnen und Nutzer mehr gesendet werden. Bestehende Kontakte und Fahrgemeinschaften können allerdings weiterhin gepflegt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung ruht Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Gemeinde Baindt, ruht die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ab sofort auf unbestimmte Zeit. Eine Antragstellung im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms ist daher bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Bereits vorgeprüfte Anträge können allerdings noch gewährt werden, sofern alles wie in der Förderrichtlinie vorgegeben umgesetzt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. Dezember und Sonntag, 22. Dezember 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Dienstag, 24. Dezember 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Mittwoch, 25. Dezember 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Donnerstag, 26. Dezember 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Samstag, 28. Dezember und Sonntag, 29. Dezember 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Dienstag, 31. Dezember 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Mittwoch, 01. Januar 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Samstag, 04. Januar und Sonntag, 05. Januar 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Montag, 06. Januar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. Dezember 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 48080 Sonntag, 22. Dezember 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 22588 Dienstag, 24. Dezember 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 43799 Mittwoch, 25. Dezember 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5611110 Donnerstag, 26. Dezember 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstra- ße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79107910 Samstag, 28. Dezember 2024 Apotheke am Goetheplatz, Gotheplatz 1, 88214 Ravens- burg, Tel: 0751 23860 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sonntag, 29. Dezember 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3550824 Dienstag, 31. Dezember 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3621584 Mittwoch, 01. Januar 2025 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3524405 Samstag, 04. Januar 2025 Apotheke am Frauentor, Schussenstraße 3, 88212 Ra- vensburg, Tel: 0751 22121 Sonntag, 05. Januar 2025 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 560260 Montag, 06. Januar 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 22588 Bitte beachten Sie, dass die Angaben zum Apotheken- notdienst bereits Mitte Dezember 2024 abgerufen wur- den. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben. Wir empfehlen Ihnen, die aktuellen Notdienstzeiten vorab online unter aponet.de zu überprüfen. Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist den Winter über geschlossen. Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Dezember 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Januar 06.01. Hobbyturnier Tischtennis SV Baindt Sporthalle 09.01. Blutspendetermin SKH 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Zauberhafte Adventszeit im Haus Sonne Die Adventszeit ist für Klein und Groß eine ganz besondere Zeit und im Haus Sonne wurde diese in diesem Jahr wieder auf wundervolle Wei- se gefeiert. Mit viel Kreativität, Herzlichkeit und vorweih- nachtlicher Freude luden die Kinder und ErzieherInnen zum traditionellen Adventsnachmittag ein, bei dem El- tern, Kinder und ErzieherInnen eine schöne Zeit erlebten. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam die Magie der Ad- ventszeit erleben“ wurden unterschiedliche kreative Sta- tionen angeboten. Große und kleine Hände werkelten zusammen: Es wurden Schneekugeln hergestellt, bei de- nen die Kinder mit leuchtenden Augen ihre winterlichen Miniwelten erschufen. Engelfiguren entstanden aus Gold- papier und brachten eine himmlische Stimmung in den Raum. Besonders zauberhaft war das Gestalten vereister Windlichter, die mit Kerzenschein für eine zauberhafte Beleuchtung sorgen. Ein weiteres Highlight war das Märchen „Sterntaler aus der Tonkugel“, welches in stimmungsvoller Atmosphäre erzählt wurde und alle in weihnachtliche Träumereien versetzte. Natürlich durfte auch das leibliche Wohl nicht fehlen. Ein liebevoll gestaltetes Buffet, das von den Eltern mitge- bracht wurde, bot eine köstliche Auswahl an weihnachtli- chen Leckereien. Plätzchen, Kuchen und herzhafte Häpp- chen luden zum Naschen und Genießen ein. Zum Schluss brachte ein beeindruckendes Schattenthe- ater von den ErzieherInnen die Augen der Kinder und Eltern zum Strahlen. Mit Kreativität, Fantasie und großer Hingabe wurde eine kleine, herzerwärmende Weihnachts- geschichte erzählt. Der gesamte Nachmittag war geprägt von einer wohl- tuenden, adventlichen Stimmung, in der sich alle wohl- fühlten. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Gemeinsamen konnten wir die vorweihnachtliche Zeit auf eine ganz besondere Weise genießen und dem Alltag für einen Moment entfliehen. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für diesen unvergesslichen Adventsnachmittag! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag den 6.1.25 ist dieGemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Gott möge uns segnen, damit die Nacht niemals unser Leben verschlinge! Möge die Hoffnung in uns brennen wie eine Flamme, die niemals erlischt! (Irischer Segenswunsch) Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 22. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Niklas Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Marisa Pfister, Tim Beckert, Dominik Klein, Christian Schäfer, († Else und Johann Neth, Christina und Wen- delin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Klementine und Eduard Gel- zenlichter, Ludmilla und Rochus Illenseer, Ma- ria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Franz und Eugen Schmidt, Agathe und Adam Zim- mermann, Zita Maurer, Julius Malsam mit An- gehörigen, Maria und August Jaudas, Antonie Jaudas, Luise und Johannes Schuler, Familie Schnell, Familie Kienhöfer) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent Weihnachten soll besinnlich und fröhlich sein, Doch bleiben viele Menschen auch heute allein. Alle die keine Familie (mehr) haben, deren Weihnachtstisch bleibt ohne Gaben, Sie besonders, laden wir ein, zur Feier der Christnacht, - dann bleibt nie- mand allein. Pfarrer Bernhard Staudacher Dienstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00 Uhr Baindt - Krippenfeier 16.00 Uhr Baienfurt – Krippenfeier 22.00 Uhr Baindt – Christmette mit dem Kirchenchor Ministranten: Leana Neb, Mateo Oelhaf, An- ton Pink, Alexandra Schnez, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Anton Strehle, Jonas Elbs, Simon ELbs, Ricco Haller, Pia Kronenberger, Noemi Oelhaf, Lisa Schad, Johanna Zentner, Hannah Elbs Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mit der Jugendkantorei Adveniat - Kollekte Mittwoch, 25. Dezember - Weihnachten 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Alina Michelberger, Benjamin Stiefvater, Benedikt Heilig, Theresa Henzler, Franziska Joachim, Jakob Kreutle, Marian Schäfer, Daniela Schnez, Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst Adveniat - Kollekte Donnerstag, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag – Hl- Stephan 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Aussendung der Sternsinger und Kindersegnung und Segnung des Johannisweins Ministranten: Louisa Möhrle, Anna Renner, So- phia Rößner, Johanna Rößner, Robin Schnez, Lenny Sonntag, Emilia Stotz, Marie Stotz, Lena Himpel, Frida Rapp, Lisa Schad, Nele Gründler, Thomas Henzler, Noah Himpel, 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Aufnahme der neuen Ministranten, Kindersegnung und Segnung des Johannisweins Freitag, 27. Dezember 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 28. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Marisa Pfis- ter, Mateo Oelhaf, Loana Sordon, Emil Schütz- bach, († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klara und Johannes Merk, Familien Schimanowski, Ia und Georg Selensky, Christina und Wende- lin Fetsch mit Agehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski) Sonntag, 29. Dezember – Fest der Heiligen Familie 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 31. Dezember - Silvester 18.00 Uhr Baienfurt – Jahresschlussandacht mit Orgel und Trompete 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Jahresschluss Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Frida Rapp, Sophia Rößner, Johanna Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Mittwoch, 01. Januar - Neujahr 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Neujahr Afrikatag Freitag; 03. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 04. Januar Keine Vorabendmesse Sonntag, 05. Januar 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Rafael Dorn, Noemi Oelhaf, Ma- risa Pfister, Marlene Stör, Johanna Zentner, Louisa Möhrle, Leana Neb, Mateo Oelhaf, († Klementine Gelzenlichter) Montag, 06. Januar 10.0.0 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit den Sternsingern, Segnung des Dreikönigwassers, Kreide, Salz und Fleisch Ministranten: Rafael Dorn, Lena Himpel, Ali- na Michelberger, Benjamin Stiefvater, Nele Gründler, Noah Himpel, Franziska Joachim, Dominik Klein, Anton Pink, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emilia Stotz, Marie Stotz, Mona Stiefvater 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit den Sternsin- gern, Segnung des Dreikönigwassers, Kreide, Salz und Fleisch Dienstag, 07. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 08. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Gebhard Kaplan) Donnerstag, 09. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. Januar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor Anschließend Jahreshauptversammlung des Kirchenchors im Proberaum Samstag, 11. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Januar – Taufe des Herrn 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Niklas Alber, Jonas Elbs, Si- mon Elbs, Hannah Elbs, Anna Renner, Robin Schnez, Anton Strehle Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarramt bleibt vom 23. Dezember bis ein- schließlich 06. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 07.01. 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 09. 01. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag, 10. 01. 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. (Bitte auf die Öffnungszeiten achten!) Krippenspiel Am Heiligabend findet um 16.00 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Wir freuen uns auf euch! Das Krippenspielteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveni- at-Aktion 2024 Liebe Schwestern und Brüder, in Lateinamerika und der Karibik erleben Jugendliche täglich Armut und Perspektivlosigkeit. Oft sind sie auch schutz- los einem kriminellen Umfeld ausgeliefert und leiden unter Gewalt. Die Kirche vor Ort hilft vielen Jugendlichen dabei, Wege aus dieser Aussichtslosigkeit zu finden. Sie initi- iert Projekte, in denen junge Menschen lernen, ihr Leben selbstbestimmt in die Hand zu nehmen und sich für eine gerechtere Welt einzusetzen. Das Lateinamerika-Hilfs- werk Adveniat unterstützt sie dabei. Im Rahmen der dies- jährigen Weihnachtsaktion zeigt Adveniat an Beispielen aus El Salvador, Kolumbien und Peru, wie sich Gemeinde- mitglieder, Ordensleute und Priester für junge Menschen engagieren: Neben sicheren Schutzräumen bieten sie ih- nen Aus- un Weiterbildungsmöglichkeiten an. Vor allem lassen sie die Jugendlichen spüren, dass sie wichtig und wertvoll sind. So lernen sie Vertrauen, schöpfen Hoffnung und entwickeln neuen Lebensmut. Einer dieser Jugend- lichen forderte: „Glaubt an uns – bis wir es tun!“ Dieses Zitat wurde zum Motto der diesjährigen Adveniat-Aktion. Liebe Schwestern und Brüder, durch Ihre solidarische und großzügige Spende bei der Weihnachtskollekte, die den Projekten von Adveniat zugutekommt, helfen auch Sie den Jugendlichen dabei, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit den armen Menschen in Lateinamerika und der Karibik, insbeson- dere mit den Jugendlichen, bitte auch durch Ihr Gebet! Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2025 in Baindt „Erhebt Eure Stimme! – Sternsingen für Kinderrechte“ unter diesem Motto bringen die Stern- singer vom 02. – 05.01.2025 den Neu- jahrs-Segen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Das diesjährige Motto: Im Jahr 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Die verpflichtenden Grundrechte gelten für alle Kinder weltweit. Es hat sich seitdem einiges getan. Die Sterblich- keit von Kindern unter fünf Jahren ist um etwa die Hälfte zurückgegangen, ebenso der Anteil unterernährter Kinder. Mehr Kinder als je zuvor gehen in die Schule. Die Kinder- arbeit verringerte sich um etwa ein Drittel. Dennoch ist die Not von Millionen Kindern weiterhin groß: 250 Millionen Kinder, vor allem Mädchen, gehen nicht zur Schule. 160 Millionen Kinder müssen arbeiten, rund die Hälfte unter ausbeuterischen Bedingungen. Jedes vierte Kind weltweit ist unterernährt. Mehr als 43 Millionen Kin- der und Jugendliche sind auf der Flucht. Die Rechte von Kindern müssen also weiterhin gestärkt und ihre Umsetzung muss weiter vorangetrieben werden. Denn „jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu leben und sich voll zu entwickeln, und kein Land kann dieses Grundrecht verweigern“ (Papst Franziskus in der Enzyk- lika „Fratelli tutti“). Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich der genannten Missstände annehmen und sich dafür einset- zen, dass sich benachteiligte Kinder gut entwickeln, Ihre Bedürfnisse ausdrücken uns sich für ihre Rechte einset- zen können. Nähere Informationen zu den Projekten finden Sie unter www.sternsinger.de Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01. Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01. Innere Breite, Grünenberg, Annaberg, (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorfplatz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstra- ße, Storchenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Vo- ken, Sperlingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöck- lisstraße) 04.01. Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01. Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstrasse (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schache- ner Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Baien- furter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlenstraße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schön- blick, Riedsenn) Die Besuche werden nachmittags ab ca. 14:00Uhr statt- finden. Alle Haushalte, bei denen die Bewohner nicht persönlich angetroffen werden, erhalten ein Segenspaket. Zudem gibt es wie in den letzten Jahren auch, die Möglichkeit, online für unsere Sternsinger zu spenden. Sie erreichen das Spendenkonto der Baindter Sternsinger mit folgenden QR- Code: oder über diesen Link: spenden.sternsinger.de/khriy10f Wir freuen uns, wenn Sie die Kinder so freudig wie im letzten Jahr an Ihrer Haustüre empfangen und hoffen auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2025. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! Das Orgateam der Sternsingeraktion in Baindt Ingar Berlin, Stephanie Koch, Karin Pink, Katharina Stephan, Johanna Sordon, und Claudia Zanutta Wahl Aufruf Am 19. Januar 2025 endet die Möglichkeit, Wahlvorschlä- ge für die KGR Wahl am 30. März 2025 einzureichen. Sie können Ihre Vorschläge in die aufgestellte Box in der Kirche einwerfen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Vor- Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 schläge über das Pfarrbüro einzureichen. Bitte beachten Sie die Frist, die am 19. Januar abläuft. Ganz herzlich be- danken wir uns für die bereits eingereichten Vorschläge. Der Wahlausschuss hat bereits mit den vorgeschlagenen Kontakt aufgenommen und wir dürfen uns über erste Zusagen freuen Staudacher Frauenbund Baienfurt Rorategottesdienst und Adventsfeier des kath. Frauenbundes Am Mittwoch, 11.12.24 lud der kath. Frau- enbund und die Kirchengemeinde ein zum Rorategottesdienst in der kath. Kir- che Mariä Himmelfahrt. Viele Personen sind der Einladung gefolgt und erlebten einen sehr schönen, besinnlichen Gottesdienst, den Pfar- rer Bernhard Staudacher zelebrierte, begleitet an der Or- gel mit Maria Hummel und sehr schönen Liedern zur Ad- ventszeit, gespielt an der Panflöte von Stefan Braunwarth. Maria Schneider hat die Texte ausgesucht und sehr schön vorbereitet. Was erwarten wir im Advent? Wir sehnen uns nach einem Licht, das Hoffnung gibt in diesem Dunkel des Lebens: Wenn die Angst vor der Zu- kunft auf unseren Seelen lastet, wenn Sorgen uns nieder- drücken und uns den Schlaf rauben! Bei der anschließenden Adventsfeier konnten die Vorsit- zenden Ursula Stärk und Andrea Schorrer ca.60 Frauen im kath. Gemeindehaus begrüßen, darunter Frau Hummel mit 5 Musikerinnen. Eine sehr gelungene Feier . Ursula Stärk und ein weiteres Team trugen passende Texte zur Adventszeit vor. Den Segen zur bevorstehenden Zeit erhielten wir von Frau Maria Schneider (Herr Pfarrer Staudacher und Frau Lehmann waren leider verhindert) Am Ende der Feier brachte Andrea Schorrer zum Aus- druck: Wir sind erfreut, dass die Feier in einem so wun- derbaren Rahmen stattfinden konnte und danken ganz besonders Frau Hummel mit dem ganzen Ensemble für die schönen Melodien, Maria Schneider für die gekonnte Vorbereitung, dem Küchenteam für den guten Punsch und allen, die zu einer gelungenen Adventsfeier beige- tragen haben. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes neues Jahr. Vorschau Januar 2025 Dienstag, 7.1.2025 „Iss mit“ Mittagessen im Gemeindehaus Baienfurt. Eine neue Möglichkeit zur Begegnung und zum Mittagessen. Gegen freiwillige Spenden. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Donnerstag, 9.1.2025 (am Abend) Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha il- luminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Lichterwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.1.2025. Yoga ab 17.1.2025: Jeden Freitag findet ein Yoga Kurs im evangelischen Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg statt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Anmeldungen bei Elisabeth Mu- schel, Tel. 52720 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino Freitag, 10. Januar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt „The Chosen“ erzählt beindruckend an- ders und sehr an- schaulich das Leben und Wirken von Je- sus von Nazareth. Nach Angaben der Macher wurde die Serie bereits von 600 Millionen Men- schen gesehen. Herzliche Einladung zur bisher nicht auf Deutsch veröffentlichten Weihnachtsepisode „Heilige Nacht“, die einlädt, die Weihnachtszeit nicht im Dezember enden zu lassen. Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Phil 4,4.5b Sonntag, 22. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 23. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Kirche Dienstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Interaktiver Familiengottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 17.15 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Mittwoch, 25. Dezember Christfest 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Donnerstag, 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag 09.30 Uhr Baindt Weihnachtslieder-Singgottes- dienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Sonntag, 29. Dezember 1. Sonntag nach Christfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. Widmann) Dienstag, 31. Dezember Altjahresabend 17.00 Uhr Baienfurt Jahresschlussgottesdienst mit Abendmahl, Orgel und Gitarre, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Sonntag, 05. Januar 2. Sonntag nach Christfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe von Sa- muel Schöberl, Ev. Kirche (Pfr. Henßler) Montag, 06. Januar Epiphanias 09.30 Uhr Weingarten Gottesdienst in der Ev. Stadtkir- che (Pfr. Erstling) Mittwoch, 08. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus, „Jahreslosung“ (Pfr. Schöberl) Freitag, 10. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „The Chosen”, Ev. Kirche (Eintritt frei) Sonntag, 12. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) --- Gedanken zur Woche: Freut Euch, Ihr Hungrigen! Freude kann schön ma- chen. Unscheinbare Men- schen fangen an zu leuch- ten, wenn sie sich auf etwas freuen: junge Mütter, die wie Maria ein Kind erwarten, Verliebte, die sich auf den geliebten Menschen freuen. Von überstrahlender und verändernder Freude spricht auch der Vierte Advent. Der Herr ist nah! Die Nachricht kann man nicht für sich behalten. Wie Sarah, der in ih- rem Alter ein Sohn verheißen wird und Maria, die Gott lobt, der Niedrige erhöht und Mächtige vom Thron stößt, können auch wir uns anstecken lassen von der Freude über das göttliche Ja zu uns – und darin gütiger und schöner werden. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: iStock / Hogogo) --- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns im neuen Jahr am 12.01.25 erstmals wieder und starten um 10.30 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Baienfurt. Dazu laden wir Euch wieder herzlich ein. Euer KiKi-Team Frauen säen den Wandel Um Hunger und Mangelernäh- rung zu überwinden, nehmen wir besonders die Situation von Frauen in den Blick. Zum einen, weil sie in besonderem Maße davon betroffen sind, zum anderen, weil sie als Ernäh- rerinnen ihrer Familien und als landwirtschaftliche Pro- duzentinnen eine entscheidende Rolle für die weltweite Ernährungssicherheit spielen. Wird das Essen knapp, sind es meist sie, die zugunsten ihrer Kinder und Männer ihre Mahlzeiten reduzieren oder sogar ganz darauf verzichten. Auch sonst ernähren sie sich oft schlechter als die Männer: Vielerorts essen sie immer noch nach ihnen, bekommen also nur das, was übrigbleibt. Begründet wird dies häu- fig damit, dass Männer körperlich schwerer arbeiten und deshalb besseres Essen brauchen. Tatsächlich aber ist vielerorts gerade der Alltag von Frauen durch harte und anstrengende Arbeit geprägt. Nach einem langen Tag in der Landwirtschaft führen sie den Haushalt, kümmern sich um die Essenszubereitung, holen Wasser und Holz, sorgen sich um alte Menschen und die Kinder. Die Last der Feldarbeit liegt häufig allein auf den Schul- tern der Frauen. Trotzdem dürfen sie viel seltener Land besitzen als Männer. Zudem werden Frauen oft benachteiligt, wenn es um Kredite oder landwirt- schaftliche Beratung geht. Dabei zeigen Studien, dass die Ernährungs-lage überall dort besser ist, wo Frauen Zugang zu Ressourcen haben und darüber entschei-den können, welche Pflanzen angebaut, verzehrt oder ver- kauft werden. Die Schaffung von Geschlechtergerechtig- keit ist daher unverzichtbar für die Überwindung des Hungers. Wandel säen - 66. Aktion Brot für die Welt 2024/2025 - Foto: Jörg Böthling Helfen Sie helfen. Bitte unterstützen Sie unsere Gemein- de-Aktion zugunsten der 66. Aktion von Brot für die Welt! Gemeinsam können wir viel erreichen. Spendenkonto Brot für die Welt IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 | BIC: GENODED1KDB Bank für Kirche und Diakonie Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Januar: 13.1. Monika Franz: „Zufall oder geplant” - Enkaustik Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 März: 10. 3. Petra Keller: „Osterpräsente - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zum 2. Baindter Hobbyturnier Am 06.01.2025 findet die zweite Auflage un- seres Hobbyturnieres statt. Das letztjährige Event kam so gut an, dass zahlreiche Spie- ler/innen direkt nach dem Turnier um eine Wiederholung im kommenden Jahr gebeten haben. Da wollen wir uns natürlich nicht lumpen lassen und in die zweite Runde starten. Es haben sich bereits so viele Teilnehmer/innen wie im letzten Jahr angemeldet, dennoch sind noch ein paar Plätze frei. Wir freuen uns, wenn die Halle voll wird und wir gemein- sam mit Tischtennis und Geselligkeit ins neue Jahr star- ten können! 2. Baindter Hobbyturnier Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet. Mo 06.01.25 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallen- öffnung ab 11 Uhr Wer hat, bringt neben Hallenschuhen bitte auch einen Schläger mit; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden. Für das leibliche Wohl wird gesorgt, der Erlös kommt der TT-Jugend zugute. Anmeldungen bis 31.12.24 an: tischtennis@svbaindt.de Wir freuen uns auf viel Spaß mit euch! Während der Veranstaltung werden Foto- und Video- aufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genann- ten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Vergangenen Samstag durften wir sie bei unserem traditionellen Festkonzert mit auf eine musikalische Reise durch Euro- pa nehmen und sie mit unserer Zugabe „Feliz Navidad“ schon ein klein wenig auf die kommende besinnliche Weihnachtszeit einstimmen. Um sie nun pünktlich an Heiligabend endgültig in Weih- nachtsstimmung zu versetzen, spielen wir am 24.12.2024 wieder in Kleingruppen in ganz Baindt Weihnachtslieder für sie. Um 13:00 Uhr treffen sich alle Musikerinnen und Musiker vor dem Cap-Markt, um gemeinsam die ersten Weih- nachtslieder des Tages zu spielen. Danach teilen sich die Musikerinnen und Musiker in Klein- gruppen auf und spielen an verschiedenen Standorten. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an: Bitte beachten Sie die geänderten Zeiten. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13:30 Uhr Innere Breite (Platz vor Fa. Kling) 14:00 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14:15 Uhr Sonnenstraße vor Haus Nr. 15 14:40 Uhr Innere Breite vor Haus Nr. 24 15:00 Uhr Eschenstraße vor Haus Nr. 13 15:40 Uhr Erlenstraße vor Haus Nr. 13 16:10 Uhr Amselstraße vor Haus Nr. 1 16:30 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17:00 Uhr Friedhof alte Kapelle (Stille Nacht) 17:10 Uhr Jägerweg 17:30 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.30 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 13.50 Uhr Kapelle im Schachen 14.05 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 14.45 Uhr Sandhäusle 15.00 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.15 Uhr Merkenmoos 15.30 Uhr Sulpach (Hof Elbs) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 16.15 Uhr Sulpach Stachus 16.35 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17:00 Uhr Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.30 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 13:45 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.00 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.15 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.30 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.00 Uhr Lavendelstraße 15.30 Uhr Marsweiler 16.30 Uhr Obere Rosenstraße 16.45 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.00 Uhr Nelkenstraße 17.15 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.30 Uhr Daimlerstraße 13.55 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.20 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 14.55 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.20 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.00 Uhr Rehstraße 16.30 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.05 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.35 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Wir wünschen allen Baindter Bürgerinnen und Bürgern schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr und be- danken uns schon vorab für Ihre Spende. Für jede Art der Unterstützung in diesem Jahr möchten wir uns bei allen recht herzlich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Vielen Dank für Ihren Besuch beim Konzert des Musik- vereins Baindt Nach langer und intensiver Probenarbeit war es am ver- gangenen Samstag, den 14.12.2024, endlich soweit. Wir durften die Konzertbesucher mit auf eine musikalische Reise durch Europa nehmen. Eröffnet wurde der Kon- zertabend von der Jugendkapelle Baindt unter der Lei- tung von Ramona Hage. Mit den Stücken „Pirates of the Caribbian“, „My heart will go on“ und „Checkpoint“ begeis- terten die Nachwuchsmusikerinnen und -musiker das Pu- blikum. Nach langem Applaus durfte die Zugabe „Pomp and Circumstance“ natürlich nicht fehlen. Im Anschluss übernahmen dann die Musikerinnen und Musiker der Gesamtkapelle des Musikvereins Baindt. Wir starteten unsere Reise in Portugal mit dem Marsch „Oh Vitinho“. Weiter führte uns unsere Reise nach Ungarn zum „Un- garischen Tanz Nr. 5“ sowie nach Österreich, wo wir uns mit der „Schönbrunn-Suite“ direkt im Hofe des Schlosses Schönbrunn wiederfanden. Nach einer kurzen Pause, der Weg nach Norwegen ist schließlich lang, reisten wir mit den Klängen von „Norway Impressions“ mitten durch die norwegischen Fjorde. Mit dem Stück „Crossbreed“ kehrten wir wieder zurück in die Heimat nach Deutschland und lauschten unter anderem den Klängen eines traditionel- len Marienliedes. Daraufhin schlenderten wir gedanklich durch die Gassen Frankreichs, in denen die bekannten Melodien der ehemaligen Straßenmusikerin Edith Piaf erklungen. Das Ende unserer Reise führte uns nach Groß- britannien, wo wir mit einem Medley der Band Coldplay das gelungene Konzert abschließen durften. Aufgrund des anhaltenden Applauses wurden dieses Jahr gleich drei Zugaben gespielt. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihren zahlreichen Besuch bei unserem Konzert und freu- en uns schon jetzt auf nächstes Jahr. Schützengilde Baindt Vierter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 11.12.2024 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren vier- ten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Aulendorf mit 1382:1407. Wertung Baindt Patrick Pfau: 374 Stefan Schnez: 348 Stefan Mohring: 336 Hans-Martin Schmidt: 324 Blutreitergruppe „Besuch des Bauerntheaters in Ziegel- bach, Dorfstadel, am Samstag, den 04.01.2025“ Die Reitergruppe und die Blutreitergrup- pe Baindt 1906 e.V. besuchen am Sams- tag, den 04.01.2025 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Schwank in drei Akten „Mord im Hühnerstall“ von Regina Rösch, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 26.12.2024 möglich. Volleyball LJ Baindt Hinrundenabschluss und stimmungsvol- ler Jahresausklang Leider lief der letzte Heimspieltag in diesem Jahr für die VLJ Baindt 2 sowohl gegen die TSG Ehingen (17:25; 14:25) als auch den SSV Ulm 1886 1 (5:25; 11:25) nicht ganz wie gedacht. Beim Einkehren mit der ersten Mannschaft war es am Abend dann aber umso gemütlicher. Die VLJ Baindt 1 konnte immerhin einen Sieg gegen die BSG Immenstaad Dornier-Reha (25:17; 25:13) verbuchen. Die souveränen Aufschläge und soliden Blöcke, die ge- Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 gen Immenstaad noch gute Punkte brachten, schienen gegen die Wilde Horde TV Bingen jedoch wie weggebla- sen (20:25; 13:25). Das Jahr 2024 lassen die Baindter Volleyballer beim gemütlichen Kabinenhock und der Weihnachtsfeier ge- meinsam ausklingen und sammeln neue Energie für die nächsten Spieltage. Am 18.10.2025 tritt die Volleyball Landjugend 2 in Ulm zum nächsten Spieltag an. Ab 14.00 Uhr begrüßt die VLJ Baindt 1 bei ihrem ersten Heimspiel- tag in dieser Saison den SV Jedesheim und den TV 02 Langenargen Psychos. Diesen Termin können sich alle Fans schonmal fett im Kalender eintragen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 750 Euro Spende an das DRK – Jöchle Elektrotechnik unterstützt die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt Die Weihnachtszeit ist eine Zeit des Gebens – und genau das nimmt sich die Firma Jöchle Elektrotechnik GmbH aus Baindt jedes Jahr zu Herzen. Mit einer großzügigen Spen- de von 750 Euro unterstützt das Unternehmen dieses Jahr die wichtige Arbeit des örtlichen Deutschen Roten Kreu- zes (DRK). Besonders am Herzen liegt der Firma auch die Jugendarbeit, weshalb die Spende in einem Bereich eingesetzt werden soll, der sowohl der Jugendarbeit als auch dem Wirken der Bereitschaft zugutekommt. Armin Jöchle, Geschäftsführer der Jöchle Elektrotechnik GmbH, zeigt sich erfreut über die Möglichkeit, die lokale Hilfsorganisation unterstützen zu können: „Wir sind stolz darauf, das DRK und insbesondere die Jugendarbeit zu fördern. Es ist wichtig, in die Zukunft der Jugend und in Projekte zu investieren, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.“ Das DRK Baienfurt-Baindt freut sich sehr über diese Un- terstützung, die einen wertvollen Beitrag zu ihrem ehren- amtlichen Wirken vor Ort leistet. „Unsere Jugendarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit vor Ort. Sie hilft jungen Menschen, soziale Verantwortung zu über- nehmen und sich aktiv in der Gemeinschaft zu engagie- ren“, so Janina von Watzdorf, Bereitschaftsleiterin des DRK Baienfurt-Baindt. Doch damit nicht genug: Die Spende kommt einem be- sonderen Projekt zugute, das das DRK im kommenden Jahr umsetzen möchte und muss: die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs. Dieses soll unter anderem bei Einsätzen, zum Materialtransport aber auch bei Veranstaltungen des Jugendrotkreuzes eingesetzt werden. „Nach 17 Jah- ren musste unser Einsatzgruppenfahrzeug ausgemustert werden. Ein neues Fahrzeug ist für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit unverzichtbar. Die Spende der Firma Jöchle hilft uns bei der Finanzierung sehr“, ergänzt Ja- nina von Watzdorf. v.l.n.r.: Tobias Nestle (stv. Bereitschaftsleiter DRK), Armin Jöchle (Geschäftsführer Jöchle Elektrotechnik GmbH), Janina von Watzdorf (Bereitschaftsleiterin DRK) Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, den 14. Januar 2025 in der Gaststätte Zur Mühle, Mühlstraße 1, 88255 Baindt um 18.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin , der Kas- siererin, der Kassenprüfung, gemeinsamer Ausschuss - Wahl des Wahlleiters - Entlastung Vorstandschaft , der Schriftführerin ,der Kas- siererin , der gemeinsame Ausschuss, der Kassenprü- fung - Ausblick und Aktivitäten für 2025 - Antrag: Anstelle / Zusätzlich zum Sommerfest eine Bustour mit Kind und Kegel zu unternehmen - Antrag: Wie sollen die Mitglieder künftig über die Akti- vitäten des Vereins informiert werden? - Für die Ausgestaltung der Aktivitäten des Vereins im Jahreskalender 2025 bitten wir Interessierte, die Ange- bote für Kurse etc. machen möchten, sich bis 02. Januar 2025 zu melden. - Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können bis zum 02. Januar 2025 schriftlich beim Vorstand ein- gereicht werden. Die Vorstandsschaft Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zwischen den Jahren von Wetzisreute nach Weingarten Wir fahren mit dem Bus von Weingarten über Ravens- burg nach Wetzisreute. Von dort aus wandern wir über Eratsrein, am Rössler- weiher vorbei ins Lauratal und kehren zum Abschluss im Gasthaus Bären in Weingarten ein. Treffpunkt ist am Sonntag, 29.12.2024 um 12.10 Uhr an der Bushaltestelle Charlottenplatz in Weingarten oder 12.35 Uhr Bussteig 13 am Busbahnhof Ravensburg. Die Rückkehr ist für ca. 17 Uhr geplant. Die Gehzeit beträgt 2,5 Stunden, 8 km, 180 hm, meist bergab. Der Fahrpreis ist 5 Euro, für Mitglieder 3 Euro. Anmeldung ab 23.12.2024 - T. 0151-12952100 (AB) oder 0751/46672 bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man mit zum Ein- kehren geht. Danke! Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Gutes Schuhwerk, Trinken und bei Bedarf Stöcke mit- nehmen. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext - T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Weihnachtsgrüße Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, Weihnachten steht vor der Tür und es ist eine Zeit, die uns einlädt, innezuhalten und auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Auch wenn es oft hektisch zugeht – mit den Festvorbereitungen, den Geschenken und dem Jah- resendstress – ist es gleichzeitig ein Moment, in dem wir uns daran erinnern können, was wirklich wichtig ist: Zeit mit den Menschen zu verbringen, die uns nahe stehen, und die kleinen, aber besonderen Momente zu genießen – vielleicht auch beim gemeinsamen Basteln von Weih- nachtsdekorationen mit Dingen, die die Natur in unserem Garten dafür übrig lässt, beim Genießen von Glühwein, Kinderpunsch und Bredle. Trotz aller Besinnlichkeit nochmals die Frage in die Run- de: wer kann im neuen Jahr helfen die Monatshefte im Gebiet Baienfurt einmal pro Monat auszutragen? Es wäre wirklich eine Erleichterung für uns, wenn noch jemand mithelfen könnte. Eine kleine Entschädigung wird selbstverständlich bezahlt. Bitte melden Sie sich bei In- teresse unter gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875. In dieser festlichen Zeit wünschen die Garten- und Blu- menfreunde von Herzen alles Gute. Möge der Dezember Ihnen Ruhe und Glück bringen, und das kommende Jahr viele neue, wunderschöne Erlebnisse bereithalten. Medieninformation des Tierheims Berg Vielen Dank für die vielseitige Unterstützung! Für das Tierheim Berg geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende. In rund sieben Monaten Bauzeit ist über dem be- stehenden Gebäude mit Katzengehege eine zusätzliche, 100 Quadratmeter große Etage mit einer modernen Qua- rantänestation entstanden. Sie ist Intensivstation, Iso- lierstation und zugleich Ort für Neuankömmlinge, hier gelten die höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards. Ausgestattet ist die Quarantänestation mit hochwertigen und geräumigen Quarantänekäfigen, die auch dank fi- nanzieller Patenschaften angeschafft werden konnten. Dafür ein herzliches Dankeschön. Der Anbau beheimatet darüber hinaus ein Katzenzimmer mit Außengehege und einen Schulungsraum. Umgesetzt wurden die Baumaß- nahmen mit überwiegend regionalen Handwerks- und Baufirmen, mit denen das Tierheim seit vielen Jahren zusammenarbeitet und die für einen reibungslosen Bau- ablauf sorgten. Da die Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb neben der eigentlichen Tierheimarbeit erfolgten, hatte das engagierte Pfleger-Team große Herausforde- rungen zu bewältigen, um den Tieren auch während der Baumonate die gewohnt gute Versorgung zuteilwerden zu lassen. Im Mai kam eine neue Kollegin in das Tier- heim-Team und ebenso im Mai konnte an zwei Tagen der offenen Tür auch wieder ein erfolgreiches Frühlingsfest mit vielen Gästen gefeiert werden. Die Jugendgruppe traf sich das Jahr über regelmäßig und brachte sich in das Tierheimgeschehen ein – beispielsweise mit leckeren Waffeln an den Tagen der offenen Tür. Und natürlich war das Tierheim auch wieder mit einem Stand auf dem Ni- kolausmarkt in Weingarten und beim Weihnachtsmarkt in Berg vertreten. Vielen Dank an alle Ehrenamtlichen, die dies möglich gemacht haben, und an alle Besucher unserer Weihnachtsstände. Auch ansonsten war viel ge- boten: Katzen, Hunde, Kaninchen, Vögel, Schildkröten, Igel und andere Tiere wurden ins Tierheim gebracht und mussten versorgt werden. Das Team hatte über Wochen hinweg eine riesige Anzahl an Katzen zu verpflegen. Ei- nige Katzenmamas brachten ihre Kitten im Tierheim zur Welt. Tierheim und Tierschutzverein bedanken sich für die große Unterstützung durch so viele Menschen das ganze Jahr über. Ohne Spenden und ohne die zahlreichen eh- renamtlichen Helfer, die sich an den Tagen der offenen Tür, in der Jugendgruppe, als Gassi-Geher, im Verein und in vielen anderen Bereichen engagieren, wäre vieles nicht machbar. Sie alle tragen dazu bei, dass das Tierheim sei- nen Anforderungen und Pflichten gerecht werden kann. Ein großes Dankeschön geht auch an die Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet des Tierheims – für die immer zuverlässige Unterstützung und gute Zusammenarbeit. Und zuletzt auch wieder unsere Bitte zur Weihnachtszeit: Die Anschaffung eines Haustieres sollte zu jeder Zeit – auch mit Blick auf den Zeitaufwand und die Kosten – gut überlegt werden. Tiere sind kein Weihnachtsgeschenk, das bei Bedarf umgetauscht oder je nach Laune einfach wieder zurückgegeben werden kann. Mit einem Haustier übernehmen die Menschen auch eine große und lang- fristige Verantwortung. Das Tierheim-Team und die Vor- standschaft des Tierschutzvereins wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest, schöne Feiertage und einen Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 gesunden Start in ein hoffentlich glückliches und gutes neues Jahr 2025. Kontakt: Tierheim Berg, Telefon 0751 41778, info@tierheim-berg.de, www.tierheim-berg.de Spendenkonto: Tierschutzverein RV-Wgt., Kreissparkas- se Ravensburg, IBAN: DE95 6505 0110 0048 0108 49, BIC: SOLADES1RVB Foto: Tierheim Berg / Tanja Pfeiffer Vorfreude aufs Benefizkonzert der Bozen Brass! Unter dem Titel „Advent is a Leuchtn“ sorgt am Samstag, 21. Dezember 2024 um 11 Uhr in der Evangelischen Stadt- kirche in Ravensburg das Bläserensemble Bozen Brass für Musikgenuss. Kurz vor Weihnachten präsentiert Ihnen die Kinderstif- tung Ravensburg ein Adventskonzert mit „Bozen Brass“ aus Südtirol. Das Bläserensemble wird in der Evangeli- schen Stadtkirche ein ganz besonderes Benefizkonzert geben. Darauf dürfen Sie sich freuen, denn das Konzert findet zugunsten der Kinderstiftung Ravensburg statt. Der Eintritt ist frei. Mit Ihrer Spende können Sie jedoch da- bei helfen, Kindern aus benachteiligten Verhältnissen im Schussental zu unterstützen. So kann die Kinderstiftung die wichtigen Projekte weiter fortführen. Jede Spende hilft! Tauchen Sie ein in eine unvergessliche musikalische Adventszeit mit Bozen Brass. Unter dem Titel „Advent is a Leuchtn“ laden wir Sie ein, die klangvolle Mischung aus traditionellen und modernen Adventsmelodien zu erleben. Musikalisch begleitet von Orgel und Gesang erwartet Sie ein festliches Programm voller Wärme und Besinnlichkeit, das die Schönheit und Magie der Vorweihnachtszeit er- strahlen lässt. Endspurt für die TWS-Genussrechte twsBürgerbeteiligung steht kurz vor dem Zeichnungsziel – Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro ist fast erreicht Seit dem Sommer 2024 können Interessierte wieder Ge- nussrechte der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erwerben. Trotz einer Erhöhung um fünf Millionen Euro im Herbst sind die Genussrechte nun bald alle gezeichnet. „Wir sind beinah am Ziel, das Gesamtvolu- men von 15 Millionen Euro werden wir wahrscheinlich noch dieses Jahr erreichen“, informiert Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS. Zum vierten Mal bereits hat die TWS den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, durch Genussrechte einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und mit ihrem Kapital den Klimaschutz voranzubringen. „Wer noch ein Genussrecht zeichnen möchte, sollte sich beeilen“, rät Dr. Andreas Thiel-Böhm. Bei dieser vierten Emission an Genussrechten (TWS 2024) erhalten die An- legerinnen und Anleger eine attraktive Verzinsung von 4,3 Prozent. Für Anleger mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöht sich die Verzinsung auf 4,5 Prozent. Detaillierte Informationen zu den Genussrechten finden Interessierte auf: www.tws.de/genussrecht. KUK Künstler und Kreative Bergatreute Blau ist mehr als eine Farbe Für die Zeit zwischen den Jahren – nach Weihnachten und vor Silvester – lädt die Gruppe KUK Künstler und Kreative Bergatreute herzlich ein zu ihrer Kunstausstel- lung „Blau“. In ganz besonderer Atmosphäre, die der Saal im Bräuhaus Rossberg bietet, warten unterschiedliche Kunstwerke, die fast alle das Motto „Blau“ bedienen, auf interessierte Besucherinnen und Besucher. Zusätzlich gibt es ein unterhaltsames Begleitprogramm und Bewirtung. Öffnungszeiten: Samstag, 28. Dezember, 15 Uhr Vernissage Sonntag, 29. Dezember, 10 bis 17 Uhr Bauanträge können ab dem Jahreswechsel nur noch digital eingereicht werden Kreis Ravensburg - Ab dem 1. Januar 2025 wird in Ba- den-Württemberg das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform „Virtuelles Bau- amt Baden-Württemberg (ViBa BW)“. Grundlage für die- se Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der bau- rechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behör- den - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Somit kann der Bauantragsprozess effizienter und transparenter gestaltet werden. Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfas- sende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstüt- zen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt: https://www.rv.de/ihr+anliegen/ bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht. Landratsamt Ravensburg vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt vom 24. Dezember bis zum 1. Januar geschlossen. Fotoausstellung von Egon Woblick in der Alten Kirche Mochenwangen. „Grenzenlos: Experimentelle Perspektiven“ Egon Woblick, ein 90-jähriger Künstler aus der Region, zeigt unter dem Titel „Grenzenlos: Experimentelle Pers- pektiven“ seine Werke. Die Ausstellung umfasst moder- ne, experimentelle Fotografien, die sowohl Akte als auch beeindruckende Natur- und Landschaftsmotive in neuem Licht präsentieren. Vernissage mit musikalischem Highlight Zur feierlichen Eröffnung der Ausstellung am Montag, den 6. Januar, um 19 Uhr sind Kunstliebhaber herzlich eingeladen. Begleitet wird die Vernissage von atmosphä- rischen Klängen eines Marimbaphons, gespielt von Franz Kreutle aus Baindt. Finissage mit Jubiläumskonzert Die Ausstellung endet am Sonntag, den 26. Januar mit einer festlichen Finissage um 17 Uhr, die zugleich ein mu- sikalisches Highlight am Abend bietet: Das Ponticelli En- semble feiert vom 24.-26.01. sein 25-jähriges Bestehen mit dem Konzert „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“. Kommen Sie vorbei und erleben Sie einen inspirierenden Dialog zwischen Fotografie, Musik und der besonderen Atmosphäre der Alten Kirche in Mochenwangen. Der Eintritt ist frei - Spenden sind willkommen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Wolfegger Weihnachtsmusik am Stefanstag Herzliche Einladung zur traditionellen Wolfegger Weih- nachtsmusik am Stefanstag, 26.12.2024 um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Katharina in Wolfegg. Das Programm wird gestaltet vom Männerchor Liederkranz Alttann un- ter der Leitung von Peter Schad, von der Wurzacher Vie- rer-Musig geleitet von Gregor Holzmann und von Franz Ott an der historischen Hör-Orgel. Durch das Programm führt Josef Matheis. Der Eintritt ist frei. Freiwillige Spenden werden an ein So- zialprojekt der Pater-Berno-Stiftung weitergeleitet. Blutspende zwischen den Jahren: Jeder Tropfen zählt Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet, macht einen Unterschied. Das DRK dankt Blutspender*innen mit exklusiver Emailletasse. Das Leben ist schön und Gesundheit nicht selbstverständ- lich: Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwe- re Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Allein in Baden-Württem- berg und Hessen sind es etwa 2.700 benötigte Blutspen- den, um Patientinnen und Patienten sicher versorgen zu können. Vielen Menschen wird die Bedeutung der Blut- spende oft erst dann bewusst, wenn sie persönlich betrof- fen sind. Wenn man selbst oder ein naher Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und dann auf die lebensretten- de Blutspende angewiesen ist. Blutspender*innen sind die stillen Helden des Alltags. Sie sorgen mit ihrer Spen- de dafür, dass das Leben schön bleiben kann. Die Blut- spende ist eine einfache und effektive Möglichkeit um Leben zu retten. DRK bietet auch in der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel viele Blutspendetermine in der Region an. Besonders kurz nach dem Jahreswechsel können die Blutkonserven erfahrungsgemäß knapp werden. Das liegt daran, dass Krankenhäuser den Regelbetrieb wieder hochfahren und zugleich viele Spenderinnen und Spender aufgrund der Urlaubs- und Erkältungszeit bei der Blut- spende ausfallen. Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und einen Termin zur Blutspen- de vereinbaren – damit Engpässe erst gar nicht entste- hen. „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blutspende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleicher- maßen ein wertvolles Geschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert der DRK-Blutspendedienst Baden- Württemberg – Hessen. Aktion „Jeder Tropfen zählt“: Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspender*innen im Zeitraum vom 20.12.2024 bis 17.01.2025 eine exklusive Emailletasse im DRK-Design. Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspen- der*in werden! Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88255 Baindt Donnerstag, dem 09.01.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Informationen zur tierwohlgerechten Rinder-Schlachtung im Herkunftsbetrieb Kreis Ravensburg - Die Schlachtung im Herkunftsbetrieb ist eine gute Möglichkeit, tierwohlgerecht zu schlachten. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Durchführung. Dafür sind gut ausgebildete, erfahrene und motivierte Metzgerinnen und Metzger not- wendig. Deshalb fand am 29. November auf dem Biohof Maier in Leutkirch die Veranstaltung „Rinder – Schlach- tung im Herkunftsbetrieb“ statt. Organisiert wurde diese von der Bio-Musterregion Ravensburg in Zusammen- arbeit mit dem Landwirtschaftsamt Ravensburg. Etwa 30 Landwirt/-innen und Metzger/-innen nahmen an der Veranstaltung teil. „Das Thema ist sehr aktuell, da Aspekte wie Biodiversität, Klimaschutz und Tierwohl zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Schlachtung im Herkunfts- betrieb ist ein Beispiel dafür, wie wir das Tierwohl weiter- entwickeln können“, so Mirjam Albrecht, stellvertretende Amtsleiterin des Landwirtschaftsamtes Ravensburg bei ihrer Begrüßung. Aus ähnlichen Gründen mästet die Fa- milie Maier im neu gebauten Biohof die eigenen Milch- viehkälber aus. Für die Direktvermarktung und schonende Schlachtung wurde auch ein entsprechender Fixierstand für die praktikable Schlachtung im Herkunftsbetrieb am Stall integriert. Dr. Katja Sommerfeld vom Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Ravensburg er- läuterte den Teilnehmenden die rechtlichen Vorgaben sowie den Prozess zur Beantragung der Genehmigung für die Schlachtung im Herkunftsbetrieb. Im Landkreis Ravensburg steht für die Anmeldung zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bereits ein gut ausgearbeitetes Formu- lar zur Verfügung, um bürokratische Hürden zu minimie- ren. „Im Landkreis Ravensburg sind aktuell fünf mobile Schlachteinheiten genehmigt und unterwegs.“, berichtet Dr. Katja Sommerfeld, die auch selbst bei diesen Schlach- tungen als amtliche Tierärztin im Einsatz ist. Philipp Son- tag, Metzgermeister und Fleischsommelier aus Kißlegg führt mit seinem Team mittlerweile regelmäßig Schlach- tungen im Stall und im Freien durch. Er nutzt dafür seine mobile Schlachteinheit ELYS. Herr Sontag bereitet jede Schlachtung gemeinsam mit den Landwirten/-innen gründlich vor. Seit 2021 können die Tiere dabei direkt im Stall mit dem Bolzenschuss betäubt und innerhalb von 60 Sekunden entblutet werden, was den Stress beim Trei- ben in einen hygienischen Hänger vermeidet und ihnen eine vertraute Umgebung während der Schlachtung bie- tet. Im Gegensatz zum Kugelschuss, der für die Schlach- tung von Tieren, die ganzjährig im Freien gehalten wer- den, verwendet werden darf, erfordert die Methode im Stall dabei eine gewisse Vertrautheit der Tiere. KUK Künstler und Kreative Bergatreute Buchpräsentation: „Rossberg – Geschichte und Ge- schichten“ Vor 15.000 Jahren geformt von einem Gletscher. Ein Le- henhof, bereits vor Hunderten von Jahren. 1870 kam die Eisenbahn, ein Tor zur Welt. Der Rossberg-Bräu war da schon da. Abgründe: Zwei Morde bei Rossberg. Und so- gar die Queen weilte in Rossberg. Geschichte und Ge- schichten, von „früher“ bis in die Gegenwart – wie es war, ungeschminkt! Für Interessierte ist dieses Werk ein MUSS! Verfasst von Paul Sägmüller aus Bergatreute. Illustriert mit weit über 100 Fotos, Bildern, Zeichnungen etc. ist die- ses Buch sicher nicht nur für die Rossberger interessant. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Termin bitte unbedingt vormerken: Freitag, 27. Dezem- ber, um 19 Uhr im Bräuhaus in Rossberg Demenzbetreuung beim DRK- Kreisverband Ravensburg bringt Abwechslung Betreuung ist keine Belastung, sondern Freude Drei Betreuungsgruppen pro Woche bietet der DRK-Kreisverband Ravensburg für Menschen mit De- menz aus Ravensburg, Weingarten und dem Umland. Brigitte Restle leitet die Gruppe am Montag und wird von derzeit zwei ehrenamtlichen Frauen unterstützt. Einer ihrer Wünsche lautet: Verstärkung durch weitere Mitstreiter und Mitstreiterinnen, um das Betreuungs- angebot langfristig sicherzustellen. Für die Betreuten bedeutet das Angebot Abwechslung und für die pfle- genden Angehörigen eine stundenweise Entlastung vom Pflegealltag. Bewegung auch im Alter wichtig Montagnachmittag um Souterrain des Gebäudes vom DRK-Kreisverband Ravensburg. Brigitte Restle und die beiden ehrenamtlichen Betreuerinnen Elisabeth Boden- müller und Renate König sind gerüstet für die Gäste. Fünf an der Zahl trudeln nach der Abholung durch den DRK-Fahrdienst ein. Alle dick eingepackt in warme Ja- cken. Ein Spaziergang zu Beginn des Treffens steht grund- sätzlich hoch im Kurs. Heute aber nicht. Alle lehnen ihn einhellig ab. Das Wetter: zu windig, zu herbstlich, zu kalt. Kein Problem: Brigitte Restle bietet anstelle von Bewe- gung an der frischen Luft Sitzgymnastik an. Reden ist wichtig Auf Stühlen im Kreis sitzend gibt es die erste Bewegungs- einheit. Das selbstgesungene Lied „Nach vorne, nach hinten, nach oben nach unten“ gibt den Ablauf und die Übungen vor. Im Mittelpunkt stehen aber auch Gesprä- che. Nach dem Wochenende gefragt, erzählen die Gäste zwischen 59 und 83 Jahren munter, was sie erlebt haben. Eine Besucherin spricht von ihrem langen Spaziergang auf ihrer Lieblingsrunde. Andere erzählen vom Sonntags- menü. Besonders spannend wird es, als die Anwesenden nach ihrer Jugend und ihrem Berufsleben gefragt werden. Gelebte Träume Allerhand Anekdoten werden ausgetauscht. Schaber- nacks mit den Lehrern machen die Runde. Manche ar- beiteten in ihrem Traumberuf, wie der einzige Mann, der Automechaniker war. Eine Frau war Gärtnerin und Flo- ristin, eine Krankenschwester ist in der Runde, jemand war Reinigungskraft in einer Notfallambulanz und die Jüngste im Bunde hat mehr als zwanzig Jahre als Be- kleidungsfertigerin bei einer bekannten schwäbischen Firma gearbeitet, was sie nicht ohne Stolz berichtet. Die Ehrenamtliche Elisabeth Bodenmüller fand ihren Traum- beruf als Lehrerin. Renate König, ebenfalls Ehrenamtliche, war Arzthelferin. Ehrenamtliche bieten Abwechslung Die Leiterin der Montagsgruppe, Brigitte Restle, ist ge- lernte Heilerziehungspflegerin und Expertin in Sachen De- menz. Zu den Nachmittagen gehören neben Bewegung und gemeinsamem Kaffeetrinken auch Spiele und Akti- vitäten, die das Gedächtnis fordern. Sowohl sie als auch die anderen ehrenamtlich Engagierten der drei Gruppen wünschen sich Verstärkung, um die Gäste mit beginnen- der und mittelschwerer Demenz mit einem guten Schlüs- sel betreuen zu können. Wer eine Gruppe leiten möchte, sollte einen sozialen, pflegerischen oder therapeutischen beruflichen Hintergrund mitbringen. Elisabeth Bodenmül- ler ermuntert: „Für uns Ehrenamtliche ist es gar nie eine Belastung, sondern eine Freude.“ Renate König sagt: „Es gibt viel zurück.“ Informationen: Für die Angehörigen bedeuten die Betreuungszeit eine wichtige Auszeit vom oft kräftezehrenden Pflegealltag. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes können solche zusätzlichen Betreuungsleistungen erstattet werden, ge- regelt in § 45b SGB XI und der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Mit Hilfe weiterer Ehrenamtlicher könnte das Angebot des DRK-Kreisverbandes Ravensburg für Men- schen mit Demenz und ihre Angehörigen erweitert wer- den. Interessierte sind nach vorheriger Anmeldung auch zum Schnuppern willkommen. Die DRK-Betreuungsgrup- pen gibt es seit 1996. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg Telefon 0751 56061-0; info@drk-rv.de Spendenabend „gemeinsam mehr“ – Ein Abend für Vereine, Engagement und Zukunft Volksbank Bodensee-Oberschwaben spendet über 320.000 Euro in der Region „Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und uns eine Herzensangelegenheit“. Unter diesem Motto lud die Volksbank Bodensee-Oberschwaben am 9. Dezember zum traditionellen Spendenabend „gemeinsam mehr“ ein. Zahlreiche Vereinsvertreter folgten der Einladung. Die Spendenaktion der Volksbank Bodensee-Oberschwaben „gemeinsam mehr“ unterstützt seit vielen Jahren Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Kindergärten und Schulen in der Region. 2024 nahmen 156 Vereine an der Aktion teil. Die Volksbank pflegt die Tradition, den Spendenabend gemeinsam mit einem aktiven Verein auszurichten. In diesem Jahr fiel die Wahl auf die TSG Ailingen. Die beiden Vorstandsvorsitzenden der Bank, Thomas Stauber und Arnold Miller führten gemeinsam durch den Abend und baten nach einer kurzen Begrüßung den Vorstand der TSG Ailingen Michael Fischer auf die Bühne. Gemeinsam gaben sie Einblicke in aktuelle Projekte und zukünftige Vorhaben, wie den Bau einer überdachten Tribüne. Un- terhaltsam wurde die in diesem Jahr geschlossene Part- nerschaft zwischen dem Verein und der Bank und dem daraus resultierendem „Volksbank-Stadion“ vorgestellt. Ein weiterer Höhepunkt des Abends war die persönliche Vorstellung der Wildrettung Amtzell-Pfärrich durch deren Vorsitzenden Hans Schnetz. Die Wildrettung hatte sich mit der Bitte um Unterstützung für die Neuanschaffung einer Drohne bei „gemeinsam mehr“ beworben. Hans Schnetz gab Einblicke, wie die Wildrettung ins Leben gerufen wur- de und wie die Wildretter mit ihren Drohnen arbeiten, um Kitze vor den Mäharbeiten zu schützen. Neben der Spendenaktion „gemeinsam mehr“ bietet die Volksbank Bodensee-Oberschwaben den Vereinen noch viele weitere Fördermöglichkeiten. Über die Crowdfun- ding-Plattform wurden bisher über 100 Projekte erfolg- reich umgesetzt. Mit einer Erfolgsquote von 100% zeigt sich, dass Crowdfunding eine effektive Möglichkeit ist, größere Vereinsprojekte zu finanzieren. Auch die Stiftung der Volksbank Bodensee-Oberschwa- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 ben mit ihren Treuhandstiftungen wie z.B. der Stiftung HeimatLiebe, leistet durch ihre Förderungen einen nach- haltigen Beitrag zum Gemeinwohl der Region. Insgesamt unterstützte die Volksbank Bodensee-Ober- schwaben im Jahr 2024 regionale Vereine und Initiativen mit einer Summe von über 320.000 Euro. Dabei steht die Förderung von Projekten in den Bereichen Soziales & Bil- dung, Sport & Freizeit sowie Brauchtum & Kultur im Fokus. Die Kriterien für Spenden lauten: Regionalität, Nachhal- tigkeit und Sinnhaftigkeit. Die Volksbank Bodensee-Oberschwaben setzt mit der Spendenaktion „gemeinsam mehr“ und der Vielzahl an weiteren Unterstützungen ein starkes Zeichen für die Vereinswelt in ihrem Geschäftsgebiet. Die Botschaft des Abends war: Gemeinsam können wir mehr bewegen. Die Volksbank Bodensee-Oberschwaben bleibt auch 2025 ein starker und verlässlicher Partner für Vereine, die ihre Projekte aktiv gestalten und umsetzen wollen. Schon jetzt gibt die Volksbank einen Ausblick auf das kommende Jahr, das unter dem Motto „Jahr der Ver- eine“ stehen wird. Geplant sind zahlreiche Aktionen wie u. a. die Vereinsmesse „Verein trifft Bank“. Was sonst noch interessiert GESUNDNAH erleben mehr als 40.000 Versicherte aus Ravensburg und Umgebung Mehr als 1.600 Besucher im Monat im AOK-Kunden Center in Ravensburg Es gibt viele Situationen, in denen man seine Kranken- kasse dringend braucht. Nach Krankheit oder Unfall ist meist der Beratungsbedarf besonders groß. Das weiß AOK-KundenCenter-Leiter Norbert Rist mit seinem elf- köpfigen Team. Das AOK-KundenCenter in Ravensburg betreut Versicherte in den Städten Ravensburg und Weingarten sowie die Umlandgemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Fronreute, Wilhelmsdorf, Horgenzell, Grünkraut, Bodnegg, Waldburg, Vogt und Schlier. „Wir setzen uns für die Gesundheit unserer Versicherten direkt vor Ort ein. Das erkennen die 40.037 Menschen aus Ravensburg und Umgebung“, sagt Norbert Rist, AOK-KundenCenter-Leiter. „Wir sind in Ravensburg eines der zehn KundenCenter der AOK Bodensee-Oberschwa- ben und führen monatlich mehr als 1.600 Beratungen persönlich durch, gerne auch mit Terminvereinbarung.“ Norbert Rist ergänzt: „Unsere Kunden können selbst ent- scheiden, wie sie mit uns in Kontakt treten. Beispielswei- se telefonisch über die AOK-DirektBeratung sowie über unser Online-KundenCenter „Meine AOK“.“ Mittlerweile nutzen viele Versicherte auch die AOK-DigitalBeratung. Hier können Anträge bequem von zu Hause hochgeladen werden, sogar eine Unterschrift ist möglich. Der Kunde braucht dazu nur ein internetfähiges Endgerät wie ein Handy, Laptop oder PC. Bei der allgemeinen Zufriedenheitsabfrage der Versi- cherten wird die höchste Zufriedenheit beim Kriterium „menschlich/verständnisvoll“ angegeben. „Das freut mich ganz besonders“, so Norbert Rist stolz. „Das macht unsere Arbeit aus. Es gibt nichts Schöneres, wenn sich Versicherte bedanken und uns weiterempfehlen. Das passiert, wenn sie sehen, dass wir uns Zeit für das persönliche Anliegen nehmen und wir uns für eine bestmögliche Lösung ein- setzen.“ Die Zukunft im Gesundheitswesen ist aktuell auf sehr wacklige Beine gestellt. Norbert Rist: „Gerade im heutigen schnelllebigen und teils undurchsichtigen Gesundheitsd- schungel möchten wir nicht nur aufklären, sondern vor allem unseren Versicherten als kompetenten Ansprech- partner zur Seite stehen, bei dem sie sich willkommen und gut aufgehoben fühlen.“ Die AOK – mehr als nur versichert: Weitere Informationen online unter www.aok.de/bw. Acker und SVLFG verlängern erfolgreiche Partnerschaft zur Förderung eines zukunftsorientierten Bildungssystems Acker e. V. und die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) freuen sich, die Verlängerung ihrer Partnerschaft bekannt zu geben. Seit 2021 arbeiten die beiden Organisationen erfolg- reich zusammen, um das Bildungsprogramm „Acker- Racker“ von Acker auszubauen und möglichst vielen Kindern in Kitas und Kindergärten die Bedeutung einer gesunden Ernährung und nachhaltigen Landwirtschaft lebhaft zu veranschaulichen. Die SVLFG ist einer der Hauptförderpartner von Acker und unterstützt das Bildungsprogramm „AckerRacker“ in zwei wesentlichen Bereichen: Zum einen wird die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung des Programms ge- fördert, um im Rahmen der Vision “2030 jedes Kind” eine möglichst große Anzahl an Kita- und Kindergartenkindern zu erreichen. Zum anderen wird dank der Unterstützung das AckerRacker-Programm bundesweit an Kitas direkt umgesetzt, insbesondere in ländlichen Regionen und so- zioökonomisch benachteiligten Umfeldern. Mit der neuen Förderung von insgesamt 1,7 Millionen Euro bis 2028 werden im nächsten Jahr unter anderem 120 Kitas das Bildungsprogramm durchführen. Die Initiative zielt darauf ab, Kinder frühzeitig an gesunde Ernährung und nachhaltige Landwirtschaft heranzuführen und ihnen wichtige Kompetenzen für ihre persönliche und soziale Entwicklung zu vermitteln. „Wir sind dankbar für das anhaltende Vertrauen und die nachhaltige Unterstützung der SVLFG, die es uns ermög- licht, unser Bildungsprogramm ‚AckerRacker‘ weiter zu skalieren, um Kindern in Deutschland wertvolle Bildungs- erlebnisse rund um Lebensmittel und Landwirtschaft zu ermöglichen“, sagt Dr. Christoph Schmitz, Gründer und Geschäftsführer von Acker. „Gemeinsam können wir einen nachhaltigen Wandel in unserer Gesellschaft schaffen, der bei den Kleinsten ansetzt.“ Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der SVLFG, bezeich- nete die Partnerschaft zwischen Acker e. V. und der SVLFG als entscheidenden Schritt, den Kindern – und somit der nächsten Generation – die regionale Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung in Richtung einer gesünderen und umweltbewussteren Zukunft näher zu bringen. Nicht mehr lange: Die elektronische Patientenakte kommt Der AOK-Bezirksrat klärt auf und informiert über die Chancen der Digitalisierung Ab 2025 wird sie Realität: die elektronische Patientenak- te für alle. Bisher mussten sich Versicherte selbst darum kümmern, wenn sie die elektronische Patientenakte nut- Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 zen wollten. Ab 15. Januar 2025 legen Krankenkassen die elektronische Patientenakte automatisch für ihre Ver- sicherten an. Der Bezirksrat der AOK Bodensee-Ober- schwaben hat sich positiv zur Einführung der elektroni- schen Patientenakte geäußert. In seiner jüngsten Sitzung hob das Gremium die Vorteile, die die elektronische Pati- entenakte für die Patientenversorgung und die Effizienz im Gesundheitssystem bieten könnte, hervor. „Es besteht die Möglichkeit medizinische Dokumentationen zentral zu speichern und diese verschiedenen Gesundheitseinrich- tungen zugänglich zu machen. Dadurch werden Dop- peluntersuchungen und Informationsverluste vermie- den“, so Peter Brodmann, alternierender Vorsitzender des AOK-Bezirksrats für die Arbeitgebervertreter. Aktuell hinkt unser Gesundheitswesen bei der Digitalisie- rung deutlich hinterher, umso wichtiger ist es, zukunfts- weisende Projekte, wie die elektronische Patientenakte zu fördern. Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, Pati- entinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, Kran- kenhäuser und Apotheken digital besser miteinander zu vernetzen. Alle Daten, die bislang bei verschiedenen Leis- tungserbringern wie Krankenhäusern und Praxen gespei- chert wurden, werden in der elektronischen Patientenakte zielführend gebündelt und zur Verfügung gestellt. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte, Medikationspläne oder Gesund- heitspässe wie der Impfausweis, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass. Versicherte können jederzeit und von überall auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen, Daten einsehen und Zugriffe verwalten. Gleichzeitig wurde in der AOK-Bezirksratssitzung hervor- gehoben, dass der Datenschutz eine zentrale Rolle spielen muss, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewährleis- ten. „Die Daten in der elektronischen Patientenakte un- terliegen der höchsten Schutzstufe in Deutschland und werden durch komplexe Verschlüsselungsalgorithmen geschützt. So wird sichergestellt, dass Unberechtigte – sogar auch die Krankenkassen - keinen Zugriff haben“, betont der alternierende Vorsitzende des AOK-Bezirks- rats für die Versichertenvertreter Horst Arndt weiter und schenkt der neuen digitalen Anwendung sein Vertrauen. „Die aktuelle Gesetzeslage im deutschen Gesundheits- wesen ist von bedeutenden Reformen geprägt, die auf Digitalisierung, Qualitätsverbesserung und eine nach- haltige Finanzierungsstruktur abzielen“, so Markus Pack- mohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwa- ben und ergänzt: „Durch das Ende der Ampel-Koalition ist die Zukunft wichtiger gesundheitspolitischer Projekte aber ungewiss.“ Besonders wichtige Gesetzesvorhaben wie die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung und die Reform der Notfallversorgung werden verzögert. Gleichzeitig hat die Gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren ein Finanzierungsproblem. Der durchschnittli- che Zusatzbeitrag wird 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent angehoben. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, dass sehen auch die AOK-Bezirksräte. Peter Brodmann und Horst Arndt: „Es kann nicht sein, dass die steigenden Gesund- heitsausgaben in den nächsten Jahren wieder und wieder auf die Beitragszahlenden - die Versicherten und Arbeit- geber - abgewälzt werden. Die Ampel-Regierung hat es in ihrer Legislaturperiode versäumt, die Weichen für das Gesundheitswesen der Zukunft zu stellen!“ Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte online unter: www.aok.de/epa Teildigital und praxisnah: Erste Hilfe Ausbildung neu gedacht! Innovatives Modell für Ersthelfende an weiterführen- den Schulen Karlsruhe/Stuttgart, den 16.12.2024 Das Pilotprojekt „UKBW Erste Hilfe Ausbildung Blen- ded Learning“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) revolutioniert die Ausbildung von Ersthelfen- den an weiterführenden Schulen in Baden-Württem- berg. Durch die Kombination aus digitalen Selbstler- neinheiten und Präsenzteil ermöglicht das kostenfreie Angebot maximale Flexibilität und individuelles Lernen – ein Modell, das bundesweit Schule machen könnte. Betriebliche Ersthelfende an weiterführenden Schulen in BadenWürttemberg profitieren ab sofort von einem in- novativen und flexiblen Ausbildungsangebot: Das Pilot- projekt „UKBW Erste Hilfe Ausbildung Blended Learning“ kombiniert digitalen und analogen Unterricht, um eine zeitgemäße und auf individuelle Bedürfnisse abgestimm- te Erste Hilfe Ausbildung zu gewährleisten. Das Modell setzt auf zwei Komponenten: digitaler Selbstlernabschnitt, und Präsenzteil. Dies ermöglicht den Teilnehmenden, den Lernprozess orts- und zeitunabhängig sowie in ihrem ei- genen Tempo zu gestalten. Das Angebot ist kostenfrei und wurde in Zusammenarbeit mit den Hilfeleistungsorgani- sationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser entwickelt. „Unser Ziel ist es, durch die Verbindung von Flexibilität und Digitalisierung eine moderne Erste Hilfe Ausbildung zu schaffen“, erklärt Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. „Als UKBW setzen wir uns dafür ein, Sicherheit und Gesundheit an Schulen nachhaltig zu stärken und betriebliche Ersthelfende optimal zu unterstützen.“ Die Vorteile des Blended-Learning-Modells liegen auf der Hand: Neben der Flexibilität profitieren die Teilnehmen- den auch von der Möglichkeit, Inhalte gezielt nach ihren eigenen Bedürfnissen zu wiederholen und zu vertiefen. Mit diesem Pilotprojekt zeigt BadenWürttemberg, wie sich digitale Innovationen gewinnbringend in die Ausbildung integrieren lassen. Weitere Informationen zum Projekt, sowie zur Anmeldung, finden Interessierte auf der offi- ziellen Webseite: https://akademie.ukbw.de/erste-hilfe Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen das Team von Weihnacht die Zeit der Besinnlichkeit Ein Fest voller wohliger Geborgenheit Beim Duft von Tannen und Kerzen Wünsche ich von ganzem Herzen Ein frohes Fest und viele Gaben Sowie Zeit für Wichtiges zu haben. unbekannter Verfasser Weihnachtszeit - stade Zeit, die Herzen werden warm und weit, die Kindheit, die Vergangenheit ist nah und nicht mehr weit und wenn die weißen Flocken fallen keimt Hoffnung, Freude allenthalben. Die Welt wird weiß und leuchtend rein, blendend klar im Sonnenschein erstrahlt das Heute, das Morgen und das Sein - Weihnachtswunder Autor: E. Beham WeihnachtszeitWeihnachtszeit Für weitere Informationen: drk.de/ testamentsspende Kostenloser Ratgeber Weitere Informationen: www.drk.de/testamentsspende Oder E-Mail an A.Brack@drk.de International helfen – mit Ihrem Testament Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 © d vw Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Dankeschön für Ihr Vertrauen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen im vergangenen Jahr. Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. in Weingarten und Vogt Wunderbar. WWW.MAYER-BAUSTOFFE.DE „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de ZIMMERMEISTER/IN Zukunft gestalten? Werde Ausbilder! 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Janine Walter Silvia Lau Anzeigenverkauf Jessica HesserJessica HesserMichaela OttBrigitte Voigt Vertrieb Brigitte Roth Katharina Härtel Geschäftsführung Andrea Starz Katja Hoffmann Karin ReichertMelanie Stefano-Lux Marah Muraro Melek Kumas Melek KumasEdyta Zito Stefanie Zöllmer Sybille Koblitz Ellen Gallicchio Edyta Zito Désirée Schu Produktion Sarah Vogt Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Gartenstr. 35, Baindt Tel: 01 60/97 74 16 11 Wir wünschen ohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2025 © d vw Frisör GengFrisör Geng Inh.: Markus Geng Adlergasse 1 88255 Baienfurt Telefon: 0751/44451 Weihnachten Frohe und ein gutes neues Jahr wünschen wir Ihnen Kornstraße 22 88273 Fronreute-Fronhofen Telefon 07505/9565726 locher-malerbetrieb.de Es treibt der Wind Es treibt der Wind im Winterwalde... Es treibt der Wind im Winterwalde Die Flockenherde wie ein Hirt, Und manche Tanne ahnt, wie balde Sie fromm und lichterheilig wird. Sie lauscht hinaus. Den weissen Wegen Streckt sie die Zweige hin bereit Und wehrt dem Wind und wächst entgegen Der einen Nacht der Herrlichkeit. Autor: Rainer Maria Rilke Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes neues Jahr © dvw Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw Wir wünschenWir wünschenWir wünschenWir wünschen iedliche Weihnacht © dvw J.F. Maschinen GmbH & Co. KG Mehlisstraße 16 • 88255 Baindt/Schachen www.JF-Maschinen.de info@jf-maschinen.de Telefon 07502 9448835 © dvw Wir wünschen unseren Gästen, Geschäftspartnern und Mitarbeiter eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel. Wir sagen „Danke“ für ein erfolgreiches Jahr 2024 Ihr Mühle-Team Noch ein spannendes Last-Minute Geschenk? Krimi-Dinner am 11.01.2025, Karte bei uns in der Gaststätte. Frohe Weihnachten Schon wieder ist es Weihnachten, das Jahr ging schnell vorbei, so manche Pläne, die wir machten, durchkreuzt vom Einerlei. und doch, bei Kerzenschein beseh'n, war dieses Jahr auch schön. Laßt dankbar sein für jeden Tag, wenn wir am Christbaum steh'n. Wer weiß, wie's wird im nächsten Jahr, wir hoffen, es wird gut. Gesundheit, Glück im nächsten Jahr und ganz viel frohen Mut! wenn wir am Christbaum stehn. Laßt dankbar sein für jeden Autor: Ruth Stille Schon wieder ist es Weihnachten Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Wolpertswende Heizöl Diesel Kraftstoffe © d vw und die besten Wünsche zum Jahreswechselund die besten Wünsche zum Jahreswechselund die besten Wünsche zum Jahreswechsel Bautenschutzsysteme GmbH Ihr Fassadenspezialist Alfons Schefold Staatl. gepr. Bautechniker Tel.: 07505 957730 Fax 07505 957731 Mobil: 0170 141 78 96 E-Mail: alfons-schefold@t-online.de © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Weihnachtszeit - stade Zeit, die Herzen werden warm und weit, die Kindheit, die Vergangenheit ist nah und nicht mehr weit und wenn die weißen Flocken fallen keimt Hoffnung, Freude allenthalben. Die Welt wird weiß und leuchtend rein, blendend klar im Sonnenschein erstrahlt das Heute, das Morgen und das Sein - Weihnachtswunder Autor: E. Beham WeihnachtszeitWeihnachtszeit Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2024. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr2025 0 Karin Schuler F ris ö r Schachenerstr. 88 1 88255 Baindt/Schachen Fon: 0 75 02 / 94 20 30 (Termine nach Vereinbarung) © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Unsere Werkstatt bleibt vom 23.12.24 bis 06.01.25 geschlossen. Notdienst laut Telefonansage. Frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr © d vw © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Frohe Weihnachten Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Die Praxis bleibt vom 24.12.2024 bis 06.01.2025 geschlossen. Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2025! © dvw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2024. Wir wünschen allen unseren Freunden, Bekannten und Kunden ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr 2025! Angelikas Wäscheservice GmbH Jahnstr. 2-4, 88255 Baienfurt Achstüble Achstr. 29, 88255 Baienfurt Sanitär- Bauaschnerei Walter Geßler Achstr. 29, 88255 Baienfurt Edelstahlkamine – Kaminsanierung – Kaminservices Kaminarbeiten rund um den Kaminkopf Unser Mitarbeiter in Ihrer Nähe: Florian Thoma Mobil: 01522 296 96 55 Mail: kontakt@weber-kaminbau.de Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen ein gesundes 2025! 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Ihre Schützbach GmbH mit allen Mitarbeitern SCHUTZENGEL © d vw Schöne Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. alles Gute für das neue Jahr Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Das gesamte Winterteam wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2024 und weiterhin eine gute Zusammenarbeit im Jahr 2025. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit AUTOHAUS GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de Wir wünschen frohe WEIHNACHTEN und ein gesundes 2025 © dvw Valentin Schmidt mit Team Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Donnerstag, den 17. April 2025 Nummer 16 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, mit dem nahenden Osterfest und dem Frühling erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern auch unsere Hoffnung und Zuversicht. „Für jetzt bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei“ (1. Korinther 13,13), schreibt Paulus und seither ist vielen Menschen der Dreiklang der Tugenden Glaube, Hoffnung, Liebe, ein Begriff. Seit Beginn des Jahres 2025 zeichnet sich ab, dass wir dringend Zuversicht brauchen und die Hoffnung nicht verlieren dürfen. Ostern, das Fest der Auferstehung, macht Hoffnung! An diesem wichtigsten aller christlichen Feste feiern wird: dass Jesus den Tod besiegt hat. Dass er aufer- standen ist, von den Toten erweckt wurde und uns damit Hoffnung gegeben hat. Trotz anhaltender Herausforderungen sollen die Ostertage uns Kraft und Mut schenken, um gestärkt in die Zukunft blicken zu können. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein gesegnetes Osterfest, verbunden mit den besten Wünschen für eine gute Gesundheit, Glück und Zuversicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Herzliche Einladung zur Einweihung der neuen Ortsmitte Zur Einweihung unserer neuen Ortsmitte am Mittwoch, den 30. April 2025 ab 15:00 Uhr laden wir Sie herzlich ein. Nach gut eineinhalb Jahren Bauzeit freuen wir uns, gemeinsam mit Ihnen, unsere zukunftsfähige Ortsmitte mit viel Aufenthaltsqualität einweihen zu dürfen. Für das leibliche Wohl sorgen die Bäckerei Schmidt, die Gaststätte zur Mühle sowie die Landjugend Baindt. ab 15:00 Uhr 16:30 Uhr 18:00 Uhr Kaffee und Kuchen durch den Kirchenchor mit Kinderschminken angeboten vom Kunstkreis Offizielle Einweihung der neuen Ortsmitte mit Grußworten umrahmt von der Musikschule Ravensburg e.V. anschließend Segnung durch den kath. Pfarrer Bernhard Staudacher und den ev. Pfarrer Martin Schöberl Fassanstich Maibaumstellen der Landjugend Baindt mit musikalischer Umrahmung des Musikvereins Baindt Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauplatz in der Zeppelinstraße Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bauplatz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht störendem Gewerbeanteil gegen Höchstgebot zu vergeben. Zeppelinstraße Beispiele für nicht störende Gewerbe: Versicherungsbüros Immobilienmakler Werbeagenturen IT-Dienstleister Buchhalter & Steuerberater Schneiderei Arztpraxis Physiotherapeuten Friseure Kosmetikstudios Sprachschule Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügbaren Grundstücks können unter www.baindt.de ► Leben & Wohnen ► Bauen & Wohnen ► Wohnbauplätze eingesehen werden. Bauplatz in der Zeppelinstraße Zeppelinstraße Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stär- kung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrecht- lichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich di- gitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Doku- mente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Feu- ersberg“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumli- che Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dar- gestellt. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 3.1 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 während der allge- meinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesent- lich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unter- richten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 bis 16:00 Uhr und dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Im Internet auf der Internetseite www.baindt.de Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne der Gemeinde Baindt wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.04.2025 bis 14.05.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die vor- aussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal- ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 B 30 Feuersberg Sulpacher Straße Wkst Schu Whs Scheu Stall 186 1112 1113 11 00 1114 1115 1116 912 906 1099 11 01 1119 98 7 1144 1117 1143/1 1143 1734 L 28 4 90 8 10 83 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Friedhof: Regelung zum Abstellen von Gegenständen Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Gegen- ständen an der Urnenwand sowie an den Rasengräbern nicht gestattet ist. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, bereits platzierte Gegenstände selbst zu entfernen, setzen wir eine Frist zur Beräumung bis zum 30. April 2025. Nach Ablauf dieser Frist werden verbliebene Gegenstän- de durch die Gemeinde entfernt. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung. Ihre Friedhofsverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 08. April 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Ampelanlage Marsweilerstraße Die nach Ansicht der Verkehrsbehörde notwendige Ver- kehrszählung wurde durchgeführt und bestätigt die er- forderlichen 200 Fahrzeuge pro Tag. Ziel der Gemeinde ist ein beleuchteter, barrierefreier Zebrastreifen. Vorteil eines Zebrastreifens ist unter anderem, dass 100 m vor dem Überweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden kann. Ein Ortstermin mit Ver- kehrsbehörde und Polizei ist zeitnah geplant. Wirtschaftsplan Zweckverband IGMS Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands IGMS wurde durch das Regierungspräsidium genehmigt. Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Umgang mit Streuobstbäumen Bei Vorhaben mit Eingriffen in Streuobstbestände sind frühzeitig die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehör- de zu beachten. Windpark Altdorfer Wald Eine Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald findet am 20.05.2025 im Kultur- und Kongresszen- trum in Weingarten statt. Weitere Informationen folgen. Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzes- sionsvertrag Gas vom 12.09.2027-11.09.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Be- trieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TWS Netz GmbH als Konzes- sionärin für die Zeit an dem 12.09.2027 bis 11.09.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehör- de den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Kon- zessionsvertrag Strom 01.01.2028-31.12.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Be- trieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH als Kon- zessionärin für die Zeit an dem 01.01.2028 bis 31.12.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichts- behörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses ein- zuleiten. Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2025 zu. Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwem- mungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhau- ses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinen- schuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirsch- straße 201 nach § 36 BauGB wird erteilt. 2. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Über- schwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wasserge- setz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschi- nenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirsch- straße 201 wird erteilt. Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mast- schweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflä- chen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rah- men des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflä- chen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt für die Über- schreitung der maximalen Größe von 5 ha pro Anlage wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ zugestimmt. Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Einbau einer neuen Enthärtungsanlage für das Schul- areal wird an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravens- burg zum Angebotspreis von 28.760,88 € brutto vergeben. Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schus- sental GmbH Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Als Vertreter in den Aussichtsrat der VBS Verkehrsbetrie- be Schussental GmbH werden gewählt Vertreter Persönlicher Stellvertreter Simone Rürup Stefan Konzett Jürgen Schad Yvonne Jaudas Johannes Kreutle Michael Spiegel Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bür- ger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsun- terlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Karfreitag, 18. April 2025 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Ostersamstag, 19. April 2025 und Ostersonntag, 20. April 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Ostermontag, 21. April 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Karfreitag, 18. April 2025 Huberesch-Apotheke Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg Tel: 0751 97 70 910 Ostersamstag, 19. April 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg Tel: 0751 79 10 79 10 Ostersonntag, 20. April 2025 Beckersche Apotheke zu St. Peter Hauptsraße 58, 88339 Bad Waldsee Tel: 07524 17 25 Ostermontag, 21. April 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12, 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg bleibt am Karfreitag, den 18. April 2025, geschlossen. Am Ostersamstag, den 19. April 2025, ist die Kompostie- ranlage von 13.00- 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 19.04.2025, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Irmgard Kaplan feierte am 12. April 2025 ihren 90. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 15. März 2025 feierten die Eheleute Gudrun und Heinz Dettling das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen April 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützenhaus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats April: Frühjahrsputz, beseitigt Schmutz In den Haushalten steht bei Vielen wieder der Frühjahr- sputz vor der Tür, bei dem die Wohnungen von oben bis unten vom Staub und Schmutz befreit werden. Das Ge- fühl einer sauberen Wohnung, ist einfach unbezahlbar, ganz nach dem Motto: Es gibt Dinge, die kann man nicht kaufen. Für alles andere gibt‘s den Frühjahrsputz. Und wie sieht’s in der digitalen Welt aus? Auch dort kann ein Frühjahrsputz definitiv nicht schaden. Egal ob im pri- vaten Bereich oder im Geschäft, ohne das Löschen nicht mehr benötigter und unwichtiger Mails, häufen sich so viele Mails an, dass irgendwann im Postfach nur noch das blanke Chaos herrscht. Ein übersichtliches Mailpost- fach erleichtert hingegen die Suche wichtiger Mails. Dazu kommt bei einem übermäßigen Horten von Mails, ein Energieproblem, denn sämtliche nicht vollständig ge- löschten Mails, werden dauerhaft auf Servern gespeichert, die wiederrum sehr viel Strom brauchen. Angenommen jemand erhält im Geschäft 50 eMails in der Woche. So sind dies im Jahr bereits 2.500 Mails. Und dies pro Person sowie ohne die privaten Mails, die hier noch obendrauf kommen. Wer dachte, Bücher wie der Herr der Ringe sind lang, lese einmal das „virtuelle Buch der jährlich erhaltenen Mails – Band 1 bis 100“ . Bei diesen Dimensionen ist es schlichtweg unerlässlich, dass alle nicht mehr benötigten oder unwichtigen Mails und Dateien gelöscht werden, aber wirklich nur die Unwichtigen. Und löschen heißt wirklich Löschen, also vollständiges Entfernen und nicht nur ein Verschieben der Mails in den Papierkorb. Es heißt ja: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. Beim Löschen von eMails ist es aber genau andersrum: Löschen macht viel Arbeit, ist aber schön. Daher ist es wieder Zeit für den digitalen Frühjahrsputz. Noch bes- ser ist nur das digitale Putzjahr, also ein regelmäßiges Löschen unwichtiger Mails im Zeitraum von 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei, bei der Challenge im Mai Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. End- lich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insek- ten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre „All-You-Can-Eat“-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmä- ßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaf- fen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nek- tar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Po- tenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mä- hen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmä- her“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https:// www.regio-v.at/projekte/ge_now/ Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter ande- rem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Ant- wort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irm- gard e.V. Nachbericht Jahreshauptversammlung 2025 Am Sonntag, den 30.03.2025 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversammlung. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesenden. Ein besonderer Gruß und Dank ging an Herrn Dekan a.D. Leuze, der durch die Teilnahme an einer Kreuzwegan- dacht verhindert war. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Herr Lins gab einen kurzen Rückblick über das vergan- gene Jahr und die Aktivitäten des Vereins. Fast ausnahmslos gab es jeden Mittwoch einen wöchent- lichen Treff bei Kaffee und Kuchen, welcher mittlerweile nicht nur bei den Bewohnern der Einrichtung sehr großen Anklang findet, sondern auch in der Gemeinde. Herr Lins bedankte sich bei den ehrenamtlichen Damen des Cafeteria-Teams unter der Leitung von Maria Schaz, für ihr stetes Engagement und die Organisation der Kaf- feenachmittage. Auch ermöglichten die ehrenamtlichen Damen des Ca- feteria Teams wieder einen Frühlingskaffee am 13.03.25 sowie einen Adventskaffee am 24.11.25 und luden die Ge- meinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebasteltem zu einem geselligen Nachmittag ein. Auch diese Nachmittage erfreuten sich einer sehr großen Aufmerksamkeit und Besucherzahl. Die Erlöse kamen u.a. dem Förderverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irm- gard zum Beispiel Clownbesuche ermöglichen. Auch fi- nanzierte der Förderverein den Foodtruck am Fest der Begegnung. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch Frau Doris Graf, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlastung der Vorstand- schaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Herr Lins berichtete von aktuell 59 Mitgliedern und er- wähnte das neue Logo des Fördervereins. Dieses wur- de durch den Vorschlag der Einrichtungsleitung, an die farbenfrohe Umgestaltung in der Seligen Irmgard an- gepasst. Als weiteren Punkt erinnerte Herr Lins an die Notfall- mappe Baindt. Diese Mappe wurde vom Förderverein aufgesetzt und enthält alle wichtigen und notwendigen Formulare sowie Vordrucke für Vorsorge- und Nachlas- sregelungen im Todesfall. Die „Notfallmappe Baindt“ ist auf der Gemeinde und im Altenzentrum erhältlich. Frau Graf und Herr Lins stellten ein mögliches neues Pro- jekt für die Senioren vor, die Anschaffung einer E-Rikscha. Diese würde von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde, die Ein- richtungsleitung und der Förderverein haben sich des- wegen schon zusammengesetzt und über Finanzierung, Instandhaltung und Stellplatz gesprochen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der Förderverein hat sich bereiterklärt die Wartungskos- ten zu übernehmen. Für das Betreiben der E-Rikscha sind jedoch noch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer gesucht. Herr Lins betonte, dass diese kleinen Ausflüge mit der E-Rikscha eine schöne und tolle Abwechslung für die Bewohnerinnen und Bewohner darstellen und auch mit Sicherheit sehr gut angenommen würden. Ein möglicher Start für die Rikscha-Ausflugsfahrten wäre schon ab Juni denkbar. Anschließend schloss Herr Lins die Versammlung und bedankte sich bei allen Anwesenden für das Interesse und ihr Kommen. Bau des Windparks Röschenwald geht voran WKBO und Alterric planen Baustellenbegehung – Betrei- bergesellschaft erarbeitet finanzielle Bürgerbeteiligung Der Windpark Röschenwald auf der Gemarkung der Ge- meinde Wolpertswende nimmt Form an: Das erste von vier Turmfundamenten wurde gegossen, aktuell werden die Kabeltrassen verlegt. Die Windkraft Bodensee-Ober- schwaben GmbH & Co. KG (WKBO) baut gemeinsam mit dem Projektierer Alterric insgesamt vier Windkraftan- lagen, die zusammen künftig rund 22 Megawatt (MW) regionalen Ökostrom erzeugen – genug, um den Jah- resbedarf von rund 11.000 Vier-Personen-Haushalten zu decken. „Wenn alles nach Plan läuft, stehen die Anlagen bis Ende des Jahres und gehen Anfang 2026 in Betrieb“, sagt Helmut Hertle, Geschäftsführer der WKBO und fügt an: „Ein transparentes Vorgehen ist uns sehr wichtig. Des- halb möchten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort über den aktuellen Stand des Projekts informie- ren.“ Geplant ist – voraussichtlich im Mai – ein Spazier- gang über die Baustelle, bei dem er und Falk Burkhardt, Verantwortlicher beim Projektierer Alterric, auch Fragen beantworten werden. Sobald der Termin feststeht, erfolgt die Einladung. So geht es weiter Die Betreibergesellschaft erarbeitet derzeit eine finanzi- elle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus der Region. Auch die umliegenden Kommunen Wol- pertswende, Aulendorf, Bad Waldsee und Baindt profitie- ren direkt vom Windpark: Sie erhalten eine Standortab- gabe gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten. Zusätzlich fließen Einnahmen aus der Gewerbesteuer an die Stand- ortgemeinde Wolpertswende. Beim Bau des Windparks werden die strengen Vorgaben zu Immissionsschutz und Schattenwurf eingehalten. Dem Naturschutz wird mit Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen: Um neuen Lebensraum zu schaffen, wurden über 140 Nist- und Fle- dermauskästen installiert und Wassertümpel für Amphi- bien angelegt. Als Ausgleich für den Bau des Windparks werden knapp drei Hektar Wald Erstaufforstung in der Region vorgenommen, über 1,5 Hektar Waldumbau im angrenzenden Forstrevier umgesetzt, sowie die temporär in Anspruch genommenen Flächen wieder aufgeforstet. Über WKBO Die WKBO wurde im Juli 2012 von Stadtwerken aus der Region Bodensee-Oberschwaben gegründet. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von Windkraftprojek- ten in der Region. An der WKBO beteiligt sind aktuell die Technischen Werke Schussental und das Stadtwerk am See mit je 45 Prozent sowie die Stadtwerke Bad Saulgau mit 10 Prozent. Über Alterric Alterric entwickelt, projektiert, betreibt und vermarktet Wind- und Hybridparks insbesondere in Deutschland, Frankreich und Griechenland. Alterric ist Deutschlands größter Onshore-Grünstromerzeuger. Aktuell betreibt das Unternehmen über 2.400 Megawatt installierte Leis- tung im eigenen Bestand. Die Pipeline für neue Projekte umfasst über 11.000 Megawatt. Alterric ist ein Gemein- schaftsunternehmen der Aloys Wobben Stiftung und der EWE AG. Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG Energietipp: Streaming clever nutzen Streaming benötigt nicht nur bei Ihnen zu Hause Strom, sondern auch in Rechenzentren, die große Mengen an Daten verarbeiten. Sie können Ihren Energieverbrauch senken, indem Sie Filme, Serien oder Musik für die Off- line-Nutzung herunterladen, anstatt sie jedes Mal neu zu streamen. Besonders bei häufig genutzten Inhalten macht das einen Unterschied. Zudem ist es sinnvoll, eine niedrigere Auflösung zu wählen, wenn nicht die höchste Bildqualität erforderlich ist – 4K-Streaming verbraucht deutlich mehr Strom als HD. Ein weiterer Tipp: Nutzen Sie WLAN anstelle von mobilen Daten, da Mobilfunknetze ei- nen höheren Energieverbrauch verursachen. Die Energieagentur Oberschwaben und Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bieten Ih- nen eine kostenlose Beratung an. Terminvereinbarung unter 0751 764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kos- tenfrei). Fünf Tage voller Impulse zu Transforma- tion, Innovation und Mobilität TIM Trans- formationsnetzwerk lädt zur Themen- woche vom 12. bis 16. Mai 2025 ein Allgäu-Bodensee-Oberschwaben, April 2025 – Die digitale Transformation stellt die Fahrzeug- und Zulieferindustrie vor große Herausforderungen – und bietet ebenso große Chancen. Um Unternehmen bei der aktiven und erfolgrei- chen Gestaltung dieses Wandels zu unterstützen, lädt das TIM Transformationsnetzwerk vom 12. bis 16. Mai 2025 zur TIM Themenwoche ein. In einem vielseitigen Programm mit Präsenz- und Onlineveranstaltungen bietet die Wo- che praxisorientierte Impulse, innovative Perspektiven und konkrete Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen der Transformation. Impulse für die Zukunft der Mobilität Neue Technologien, nachhaltige Geschäftsmodelle, ver- änderte Arbeitswelten – die Branche befindet sich im Auf- bruch. Die TIM Themenwoche greift aktuelle Fragestel- lungen auf und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wis- senschaft und Praxis. In Vorträgen, Workshops, Unterneh- mensbesuchen und Netzwerkformaten werden konkrete Lösungsansätze vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheiderinnen und Entscheider, Innovationsverantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte aus der Fahrzeug- und Zulieferin- dustrie, die den Wandel aktiv mitgestalten möchten. Die Themen im Überblick: Mit Vollgas in die Zukunft • Changemanagement & Leadership • Künstliche Intelligenz im Projektmanagement • Open Source im Fahrzeug Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nachhaltigkeit im Unternehmen (er)leben • Nachhaltigkeit bei NMH • Nachhaltigkeit bei EloCompanion Powerful Future • Wasserstofftechnologie • Frauengesundheit / Female Balance Talente & Transformation: Zukunft der Arbeit • Employer Branding • Arbeitsmodelle der Zukunft Innovationen gemeinsam gestalten • Wissenschaft trifft Automobilindustrie: Forschungs- projekte aus der Fahrzeugindustrie Ein starkes Netzwerk für die Region Veranstalter ist das TIM Transformationsnetzwerk, das Unternehmen in der Region Allgäu, Bodensee und Ober- schwaben beim Strukturwandel begleitet. Ziel ist der Auf- bau eines starken Netzwerks zur Förderung der Branche – durch Wissensaustausch, Sensibilisierung und die Um- setzung zukunftsweisender Maßnahmen. Projektträger ist die IWT Wirtschaft und Technik GmbH, gemeinsam mit Partnern wie bwcon research gGmbH, cyberLAGO e.V. und der Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH. Fakten zur TIM Themenwoche • Was: TIM Themenwoche • Wann: 12. bis 16. Mai 2025 • Wo: Präsenz- und Onlineveranstal- tungen, an verschiedenen Standorten in der Region Allgäu-Bodensee-Ober- schwaben • Kosten: kostenfrei • Anmeldung: www.tim-transformiert.de/themenwoche oder über den QR-Code • Kontakt: info@tim-transformiert.de • Rückfragen: Simone Wiegel, wiegel@wir-rv.de Kirchliche Nachrichten 12. April – 21. April 2025 Gedanken zur Woche: Wenn Christus, unser Leben, offenbart wird, dann werdet auch ihr mit ihm offenbart werden in Herrlichkeit. KOL 3,4 Donnerstag, 17. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl mit Pfarrer Heinz Leuze, anschließend: ca. 20.15 Uhr Baindt - Gebetsstunde, gestaltet vom Sing- kreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abend- mahl mit Fastengesängen, begleitet vom Kirchenchor.Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Nacht des Wachens der Ministranten, Be- ginn im Katholischen Gemeindehaus in Bai- enfurt, Abschluss in der Villa Kunterbunt in Baindt Freitag, 18. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer Wolfgang Knor Oster- augen Ich glaube an die Auferstehung,so wie ich glaube, dass die Sonne aufgegangen ist,nicht nur, weil ich sie sehe, sondernweil ich durch sie alles andere sehen kann.Sol- che Osteraugen wünsche ich mir(!) und Ih- nen!Bernhard StaudacherPfarrer Samstag, 19. April - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt – Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen mit Pfarrer Heinz Leuze. An- schließend kleine Agapefeier vor der Kirche beim Osterfeuer 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Licht- feier, Weihe des Osterwassers und Seg- nung der Osterspeisen, mitgestaltet von der JuKa Sonntag, 20. April – Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mitgestaltet vom Kirchenchor, Segnung der OsterspeisenBi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem fei- erlichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orches- termesse und Pfarrer Wolfgang Knor, Seg- nung der OsterspeisenBischof-Moser-Kol- lekte 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Ella Montag, 21. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Heinz Leuze mit Segnung der Osterspeisen(+ Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Kurt Brugger, Paula und Franz Wucherer)Bi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Segnung der OsterspeisenBischof-Moser-Kollekte Dienstag, 22. April Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 23. April kein Gottesdienst - Ferien Donnerstag, 24. April kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 25. April 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 26. April 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: (+ Zita Maurer, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Maria und Erich Henzler) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sonntag, 27. April - Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – feierliche Erstkommunion mit der JukaDiaspora Opfer der Erstkommunion 18.00 Uhr Baienfurt – Dankandacht Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Gründonnerstag geschlossen Karfreitag geschlossen Dienstag, 22. April 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 24. April geschlossen Freitag, 25. April 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell! Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne beglei- ten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Ka- pelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Der Bauernkrieg 1525 bei uns direkt vor der Haustür Vortrag von Pfr. Staudacher, Donnerstag, 24. April um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus in Baindt. Der Vortrag mit vielen zeitgenössischen Bildern beleuchtet die Ereig- nisse vor 500 Jahren in seiner Vielschichtigkeit und be- schränkt sich dabei gleichzeitig auf Baienfurt und Baindt. Dauer, ca. eine Stunde. Auf die Gefahr hin, dass es etwas trocken werden könnte, werden Getränke angeboten. Herzliche Einladung. Tag der ewigen Anbetung in Baindt Der Tag der ewigen Anbetung in Baindt, 20. April 2025, fällt dieses Jahr auf den Ostersonntag und entfällt damit. Ganz herzlich lade ich ein zur ewigen Anbetung in Baien- furt am Samstag, 17. Mai von 16.30 bis 18.30 Uhr. Näheres dazu dann im Mitteilungsblatt. Frauenbund Baienfurt Die Gelehrten und die Pfaffen streiten sich mit viel Geschrei, was hat Gott zuerst erschaffen – wohl die Henne, wohl das Ei! Wäre das so schwer zu lösen – erstlich ward ein Ei erdacht, doch weil noch kein Huhn gewesen – darum hat‘s der Has‘ gebracht! Eduard Mörike Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest Vorschau 9.5.2025 Maiandacht in Urnau mit Führung. Einkehr in Kappel „Wilder Mann“ ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 27. Ap- ril 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Gründonnerstag, 17. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl (mit Anmeldung) (Pfr. Schöberl) Karfreitag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 20. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachtsgottesdienst mit Abend- mahl, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Ostergottesdienst mit Abendmahl, Abschluss Konfi 3, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Ostermontag, 21. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Prädikant Dr. Stratmann) Sonntag, 27. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin A. Greshake) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Eine ganz besondere Nacht Morgens, kurz vor Sonnenaufgang in der Kirche. Noch ist alles dunkel. Vorsichtig und ein wenig verschla- fen kommen die Besucher und Besu- cherinnen hinein. Ganz anders wirkt der Raum am frühen Morgen und im Dunkeln. Nur schemenhaft erkennt man die Fenster, die Bänke, den Altar. Hier und da hört man ein Wispern. „Achtung, hier ist eine Stufe!“ Ab und an sieht man den Schein einer Taschenlampe aufleuchten. Der Gottesdienst beginnt mit Lesungen und Liedern. Und dann, wenn die Sonne aufgeht, erklingt der Ruf: „Christus, Licht der Welt – Gott sei ewig Dank!“ Das Osterlicht wird entzündet und an die kleinen Kerzen weitergegeben, die jeder in der Hand hält. Jetzt ist Ostern. Oft wird im Osternachtsgottesdienst Taufe oder Tauferin- nerung gefeiert: „So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, auch wir in einem neuen Leben wandeln.“ Was der Apostel Paulus im Römerbrief Kap 6,4 über die Taufe sagt, wird in die- ser Nacht besonders sinnfällig. Die Feier der Osternacht ist ein besonderes Erlebnis – auch für diejenigen, die das frühe Aufstehen eigentlich scheuen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlin- ge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB siegreich im Nachbarschaftsduell SV Baindt - SV Mochenwangen 2:1 (2:1) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bei sonnigem Wetter begrüßte der SV Baindt am Palm- sonntag den Nachbarn aus Mochenwangen auf der Klos- terwiese und war nach der bitteren 5:1-Pleite im Hinspiel auf Wiedergutmachung aus. Doch auch die Gäste - vor dem Spiel auf dem Relegationsrang - benötigten drin- gend Punkte, mussten dabei jedoch aufgrund von Sper- ren und Verletzungen auf einige Stammkräfte verzichten. SVB-Coach Weiland konnte dagegen aus dem Vollen schöpfen und veränderte seine Startelf mit der Herein- nahme von Kapitän Thoma und Kevin „Biber” Lang im Vergleich zum Auswärtssieg gegen den FC Scheidegg auf zwei Positionen. Vor den Augen von Vereinslegende und Hundetrainer Phi- lipp Boenke startete der SV Baindt deutlich aktiver in die Partie und erspielte sich direkt erste Halbchancen durch Fischer, Dantona und Brugger. Im Laufe der Anfangsvier- telstunde stellte sich der SVM aber zunehmend besser auf das Baindter Spiel ein und wurde selbst immer wieder durch lange Bälle auf die schnellen Offensivkräfte Marks, Drammeh und Diana gefährlich. Nachdem sich Marks und Drammeh nach etwa einer Viertelstunde zunächst noch gegenseitig beim Abschluss behinderten, tauchte Marks einige Minuten später erneut freistehend vor Walser auf, welcher mit einer starken Fußabwehr den Rückstand verhinderte. So entwickelte sich in der Folge ein ausge- glichenes Spiel mit Chancen auf beiden Seiten: während Dantona am langen Pfosten über die Latte köpfte, klär- te T. Szeibel nach einem Eckball auf der eigenen Torlinie. Ohne gelernten Stürmer - Co-Trainer Caltabiano agierte aushilfsweise in vorderster Front - versuchte der SVB eher spielerische Lösungen zu finden, jedoch führte nach einer halben Stunde dann doch ein langer Ball zum Ziel. Innen- verteidiger Bolgert chippte das Spielgerät nonchalant in den Lauf von Fischer, welcher der Mochenwanger Vier- erkette einteilte und vor Hagel eiskalt zum 1:0 einschob (33.). Beflügelt vom Führungstreffer kombinierte sich die Baindter Mannschaft nur vier Minuten später stark über die linke Seite nach vorne, Fischer schüttelte Brossmann unnachahmlich ab und legte im Strafraum angekommen in die Mitte quer. Dort lauerte bereits Dantona, welcher gegen seinen Lieblingsgegner (drei Tore in vier Spielen) auf 2:0 erhöhte (37.). Umso bitterer war in dieser Phase der postwendende Anschlusstreffer. Thoma rutschte die Kugel nach einem ungefährlichen Einwurf von rechts un- glücklich über den Schlappen, wodurch Marks das Leder zum 2:1-Halbzeitstand im Baindter Gehäuse versorgen konnte (40.). Während die Zuschauer im ersten Durchgang noch eine ausgeglichene Partie mit einem leichten Mochenwange- ner Chancenplus zu sehen bekamen, wendete sich das Blatt im zweiten Durchgang deutlich. Die Gastgeber beka- men offensiv nicht mehr viel produktives zustande, wobei sich auf der Gegenseite SVM-Torhüter Hagel zum auffäl- ligsten Spieler der Partie aufschwang. Erst zielte Caltabia- no aus halbechter Position zu ungenau, dann fand Dischl aus kurzer Distanz zweimal hintereinander seinen Meister in Hagel und scheiterte wenig später nach einem Kon- ter nochmals am glänzend reagierenden Schlussmann. Mit der Einwechselung der etatmäßigen, aber nicht ganz fitten Baindter Stürmer Fink und Dischl konnte der SVB gegen müde werdende Gäste nun immer wieder clever die Tiefe bespielen und ließ durch geschicktes Pressing die Mochenwangener kaum noch zur Entfaltung kom- men - lediglich das entscheidende dritte Tor wollte nicht fallen. Durch eine abgeklärte defensive Leistung und ein lautstarkes Coaching vom „zweiten Co-Trainer“ Zweifel, ließ Weilands Mannschaft in den spannenden Schluss- minuten aber nichts mehr anbrennen und fährt durch die Leistungssteigerung im zweiten Durchgang am Ende auch verdient den fünften Sieg im sechsten Rückrunden- spiel ein. Mit 36 Punkten nach 22 Spielen rangiert der SVB damit weiterhin auf Rang 3 und startet nach einer kurzen Ver- schnaufpause über die Osterfeiertage in zwei Wochen gegen Weingarten in den Saisonendspurt. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (78. Lukas Walser), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Jonathan Dischl), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (90. Marlon Brunner), Sandro Caltabiano (71. Tobias Fink) - Trainer: Rolf Wei- landTore: 1:0 Jan Fischer (33.), 2:0 Mika Dantona (37.), 2:1 Sebastian Marks (40.) Vorschau: Aufgrund der Osterfeiertage dürfen sich beide Teams über ein spielfreies Wochenende freuen. Weiter geht es dann am: Sonntag, 27.04 12.45 Uhr: SV Weingarten II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Weingarten - SV Baindt Reitergruppe Baindt Fototermin und Grillabend - Freitag, 9. Mai In diesem Jahr feiern wir Jubiläum – 50. Reitturnier in Baindt – Aus diesem An- lass möchten wir Fotos mit einer Drohne mit möglichst vielen Mitgliedern auf unserem Reitgelände machen, an- schließend werden wir gemeinsam grillen. Treffpunkt: 17:45 Uhr auf unserer Reitanlage Falls vorhanden bitte Vereinskleidung (Rotes T-Shirt) anziehen – wer kein T-Shirt hat falls möglich ein anderes rotes T-Shirt anziehen damit es einheitlich aussieht Gemeinsames Grillen: Damit wir planen können, bitten wir euch um Anmel- dung bis Freitag, 2. Mai unter schriftfuehrerin@reitergrup- pe-baindt.de oder bei Viktoria Köberle unter 0173 4973161. Grillgut sowie Wecken und Getränke werden von uns organisiert. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch einen Salat mitbringen kann– bitte bei der Anmeldung mit angeben. Besteck bitte selbst mitbringen! Kutschenausfahrt, Samstag 10. Mai Am 10. Mai findet eine Kutschenausfahrt statt. Abfahrt ist auf 10 Uhr geplant. Wer mitfahren möchte bitte bis Freitag, 2. Mai bei Viktoria Köberle unter 01734973161 oder schrift- fuehrerin@reitergruppe-baindt.de melden. Arbeitseinsatz – Pflege der Reitanlage Am Donnerstag, 22. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sand- platz hergerichtet sowie der Hufschlag in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Turnierergebnisse Anna Tratzyk konnte beim Reitturnier in Rot an der Rot die Springprüfung Klasse A** 100cm für sich entscheiden. Theresa Henzler konnte sich beim Jugendturnier in Her- bertingen mit Bonne Diamond in der Dressurprüfung Klasse A** auf dem 4. Platz platzieren. In der Gesamtwer- tung des Junioren-Cups (Dressurwettbewerb) des PSK Oberschwaben konnte sie den 2. Platz erreichen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vom Illmensee auf den Lichtenegger Traufweg Gemeinsam mir der Ortsgruppe Ravensburg wandern wir vom Illmensee über den Schlangenweg hin- auf zum Traufweg, wo wir bei schöner Aussicht eine Ves- perpause einlegen. Über Krumbach geht es hinunter zum Illmensee, den wir anschließend umrunden. Treffpunkt: Sonntag, 27.04.2025 um 8.40 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 9.15 Uhr Bahnhof Ravensburg, Bahnsteig 12. Rückkehr: ca. 17 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11,5 km, 180 hm. Fahrpreis: 7 € / Gäste 2 € extra. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung: ab 23.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Vereinsmeisterschaft Luftpistole 2025 Die Schützengilde Baindt veranstaltete im Laufe des Mo- nats März die Vereinsmeisterschaft in der Disziplin „Luft- pistole Herren”, wobei Daniel Grundler mit 356 Ringen das höchste Einzelergebnis erzielte. Die Vorstandschaft gratuliert zum Vereinsmeister-Titel 2025. Ergebnisse 1. Platz: Daniel Grundler (356 Ringe) 2. Platz: David Sill (354 Ringe) 3. Platz: Oli Damoune (350 Ringe) 4. Platz: Stefan Schnez (349 Ringe) Aus dem Landkreis Pfingsten im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg bietet im Juni ein buntes Veranstaltungs- programm mit Führungen, Kursen, dem Schaf- und Handarbeitstag, dem Familiensamstag und dem Pfingstferienprogramm Öffentliche Tastführung übers Gelände 1. Juni 2025 | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg umfasst 28 historische Bauernhäuser und Neben- gebäude. Die Spuren der früheren Bewohnerinnen und Bewohner sind in den originalgetreu eingerichteten Stu- ben, Kammern, Ställen und Werkstätten erhalten. Drei der historischen Gebäude können Sie bei der Tastführung im Detail entdecken. Drei ganz unterschiedliche Gebäude, die jeweils eine besondere Geschichte erzählen. Und dabei können nicht nur die Häuserfassaden und Innenräume, sondern auch unterschiedliche Objekte in den Häusern, die sonst nicht zugänglich sind, ertastet werden. Die Füh- rung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-se- hende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dun- Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 kelbrille, die von der Führungsperson ausgegeben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Klaus Pe- ters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Würt- temberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 1. Juni 2025 | 13:30 – 14:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unter- stützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museums- führer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 8. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Kindheiten auf dem Land“ 8. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wie war das früher, als Kind auf dem Land aufzuwach- sen? Eine Kindheit zwischen harter körperlicher Mitarbeit auf dem Hof, Schule, Kirchgang und dem Zusammen- leben in einer oft großen Familie? Spüren Sie mit uns den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer historischen Bauernhäuser nach und erkunden Sie deren Kindheitser- fahrungen. Die Kurzführung dauert maximal 60 Minuten. Schaf- und Handarbeitstag 9. Juni 2025 | 10:00 – 17:00| Anmeldung nicht erforderlich Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen – diese Tätigkeiten lern- ten die Mädchen früher schon im zarten Alter. Schafwolle bildete neben Leinen die Grundlage vieler Kleidungsstücke. Beobachten Sie ausgebildete Hütehunde bei ihrer Arbeit und erleben Sie mit, wie früher Schafe von Hand gescho- ren wurden. Schauen Sie den Handarbeiter/innen über die Schulter und versuchen Sie sich selbst beim Nadel- spiel! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Einzelne Programmpunkte werden in Gebärdensprache übersetzt. Pfingstferienprogramm 10. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mit- mach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Fami- lie an. Wir üben das Handmelken, machen Hühnerfutter selber und stellen Käse oder Butter her. Bei der Familien- führung „Tiere auf dem Bauernhof“ oder bei der „Tierral- lye“ lernen wir die Museumstiere kennen und erfahren viel über ihre Haltung und Pflege. 13 Uhr Märchen erzählen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Pfingstferienprogramm 12. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Wir schnitzen Schindeln, bauen am Fachwerk- häuschen und flicken den Hühnerzaun. Für unser Werk- zeug basteln wir einen eigenen Werkzeugkasten. Hung- rige Handwerker/innen brauchen leckere Ofenstopfer, die wir gemeinsam zubereiten. 13 Uhr Geschichten lesen. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Inklusive Samstagsführung durch die Bauern- kriegs-Ausstellung in Gebärdensprache 14. Juni 2025 | 14:30 – 15:15 | Anmeldung nicht erforderlich Diese Führung findet in Gebärdensprache statt und wird von einer Dolmetscherin begleitet! Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Bernhard Müller, BAO e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 15. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 15. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Pfingstferienprogramm 17. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Wir bauen Steckenpferde und stellen Kreisel sowie andere einfache Spielsachen selber her und ma- chen Reibekuchen. An der Spielestation können wir viele Kinderspiele von früher ausprobieren. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 19. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 19. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ vom Theater Lindenhof im Bauern- haus-Museum. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 „Wenn nicht heut, wann dann!“ 21. Juni 2025 | 19:00 – 22:00 | Anmeldung erforderlich Gastspiel des Theaters Lindenhof zum ‚Aufstand des ge- meinen Mannes‘. Bauernkrieg 1525. Von Franz Xaver Ott | Regie: Dieter Nelle; Ticketvorverkauf über Reservix, so- lange der Vorrat reicht. Und an allen bekannten Vorver- kaufsstellen; „Ein Stück über die große Schere zwischen den Privilegierten und dem ‚gemeinen Mann‘, über Recht und Unrecht, Macht und Ohnmacht und das Vermächtnis der ‚Zwölf Artikel‘, die als eine der ersten niedergeschrie- benen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa gelten. Der Bauernaufstand aus dem Jahr 1525 ist Vorläufer für unsere heutige Gesellschaft, für Parla- mentarismus und Demokratie, freie Meinungsäußerung und Menschenrechte – Forderungen, deren Umsetzung auch heute noch nicht selbstverständlich ist und für die es sich weiter zu kämpfen lohnt.“ In Kooperation mit der Stadt Friedrichshafen und der Gesellschaft Oberschwa- ben für Geschichte und Kultur e.V.. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 22. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 22. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die ländliche Bevölkerung Oberschwabens und des west- lichen Allgäus hat immer wieder verschiedene Notzeiten durchlebt. Wir erzählen Ihnen von Ursachen und Zusam- menhängen der Krisen, demonstrieren Ihnen im Backhaus aus Bergatreute den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatz- stoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Pfingsten im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Familiensamstag 28. Juni 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Einmal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Projekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Waschtag“ und „Wolle waschen“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann 28. Juni 2025 | 13:00 – 16:00 | Anmeldung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus aus Bergatreute weiter. Dabei lernen die Teil- nehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Bevor der Strom und die Maschi- nen kamen“ 29. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ein Leben ohne Strom und fließendes Wasser ist für uns heute schwer vorstellbar, genauso wenig wie die Haus- und Feldarbeit ohne Spülmaschine oder den Mähdrescher. Die Führung zeichnet ein Bild des bäuerlichen Alltags vor über hundert Jahren an verschiedenen Stationen im Mu- seumsgelände nach. Angefangen bei den Mahlzeiten über die Stall- und Feldarbeit bis hin zu den Themen Schlafen, Hygiene und Kleidung wird die Lebenswelt einer Bauern- familie um 1900 lebendig und zeigt gleichermaßen, wie sehr sie sich von unserem Alltag unterscheidet. Öffnungszeiten im Juni: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Aufführungen des Theatervereins Waldburg e.V. Missverständnisse, Verwechslungen und schräge Thea- termomente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Eine Bühne voller Chaos“ heißt die Komödie von Ken Ludwig, angepasst von Patrick Hanser, welche der The- aterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 25. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 25. April, 19.30 Uhr Samstag, 26. April, 19.30 Uhr Sonntag, 27. April, 18.30 Uhr Freitag, 2. Mai, 19.30 Uhr Samstag, 3. Mai, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am 12.04.2025 von 9 bis 12 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle. Ab 12.04.2025, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www.thea- terverein-waldburg.de) – u.a. für den Bestuhlungsplan bzw. auf Facebook und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Mai Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Mai anbietet. Fit durch den Tag - Wissenswertes über Pausensnacks: Online Vortrag am 7. Mai Pausensnacks bieten eine optimale Gelegenheit, neue Energie zu tanken und den Körper mit den notwendigen Nährstoffen zu versorgen. Welche Rolle dabei Vitamine und Ballaststoffe spielen und wie man schnell und einfach gesunde Snacks für den kleinen Hunger zwischendurch Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 zubereiten kann, erfahren die Teilnehmenden in diesem Vortrag von der Referentin Bettina Schmidt. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 7. Mai um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Meal Prep - Leckere Mahlzeiten für Schule und Büro: Workshop am 14. Mai in Bad Waldsee, 27. Mai in Leutkirch In diesem Workshop vermittelt Referentin Manuela Schmied die Grundlagen für Meal Prep und bereitet ers- te Gerichte als Beispiele zu. Meal Prep, abgekürzt für Meal Preparation bedeutet nichts anderes als vorkochen. An einem Tag der Woche wird für die restlichen Wochenta- ge gekocht. Ob für die Schule oder das Büro - Meal Prep spart Zeit, Energie und reduziert die Lebensmittelver- schwendung. Dabei lassen sich die Gerichte ausgewogen, abwechslungsreich und individuell gestalten. Dieser Work- shop richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene. Der Workshop findet am Mittwoch, 14. Mai in Bad Wald- see und am Dienstag 27. Mai in Leutkirch, jeweils um 18 Uhr statt. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar eingesammelt. Eine Anmeldung ist eine Woche vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 21. Mai Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 21. Mai um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Felderbegehung als Pflanzen- schutz-Sachkunde-Fortbildung am 29. April in Bad Waldsee/Enzisreute Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Dienstag, 29. April ab 19:30 Uhr auf dem BAG Demo-Feld eine Felderbegehung an. Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit aktuellen Themen aus dem Pflanzenschutz und der Maiszünsler-Bekämpfung, präsentiert von Herrn Kreh und Frau Koch vom Landwirt- schaftsamt. Zudem stellt Herr Schwegler von der BAG All- gäu-Oberschwaben die Demoflächen mit unterschiedlichen Sorten sowie Pflanzenschutz- und Düngestrategien vor. Für die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten alle An- wesenden eine zweistündige Fortbildungsbescheinigung im Rahmen der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Treffpunkt ist am BAG Demo-Feld, Ortsausgang Enzis- reute in Richtung Gaisbeuren. Die BAG stellt ab 19:00 Uhr einen kleinen Imbiss bereit und sorgt auch nach Veran- staltungsende für ein gemütliches Beisammensein. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Verein „Fachwarte für Obst- und Garten Ravensburg e.V.“ lädt zu Vortrag und Jahreshauptversammlung am 5. Mai ein Am 5. Mai um 18.30 Uhr findet im Bauernhausmuseum in Wolfegg (Zehntscheuer) ein vom Verein „Fachwarte für Obst- und Garten Ravensburg e.V.“ organisierter Vortrag zum Thema ganzheitliche Nutzung von Streuobstwiesen statt. Prof. Dr. Michael Weiß vom Steinbeis Innovationszen- trum berichtet unter dem Titel „Das Kastanienhof-Projekt – Innovative Konzepte zum Upcycling von Baumschnitt und Langgras aus Streuobstwiesen“ über den Bau einer Pyrolyseanlage auf dem Kastanienhof in Bodelshausen bei Mössingen. Der Vortrag ist öffentlich, für Nichtmitglie- der wird ein Unkostenbeitrag von 5 € erhoben. Für den Vortrag ist keine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss an den Vortrag findet um 20:00 Uhr die Jahreshaupt- versammlung der Fachwarte für Obst- und Garten e.V. Ravensburg statt. Weitere Informationen sind erhältlich bei Dominike Bühler, Kreisfachberatung für Obst- und Gartenbau Ravensburg (Tel. 0751/852230; E-Mail d.buehler@rv.de). Eintauchen in die Welt der Kräuter: Stiftung Liebenau lädt am 25. und 26. April zu den Liebenauer Kräutertagen ein Breites Angebot an Beet- und Balkonblumen, Jung- pflanzen, Heil-, Zier- und Gewürzkräutern – Rahmen- programm mit Führungen und Vorträgen Die Stiftung Liebenau lädt am Freitag, 25. April, und am Samstag, 26. April, zu den Liebenauer Kräutertagen in die Gewächshäuser der Gärtnerei in Meckenbeuren-Liebenau ein. Am Freitag von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 12.30 Uhr haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, in die Welt der Kräuter einzutauchen. Zum Verkauf angeboten werden mehr als 100 verschiedene Heil-, Zier- und Küchenkräuter sowie Jungpflanzen und Beet- und Balkonblumen aller Arten. Darüber hinaus er- wartet die Gäste ein umfangreiches Programm mit span- nenden Vorträgen und Führungen, erstmalig auch zum Thema Biodiversität und Klimawandelanpassung auf Betriebsgeländen. Die Kraft der Kräuter Den Anfang macht am Freitag, 25. April, der bekannte Kräuterexperte Gerhard Seidler. Um 13.30 Uhr und um 15.30 Uhr weiht er Zuhörerinnen und Zuhörer ein in die „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei – Die ungeahnte Energie der Natur“. Diese „Pflanzenpower“ ganz praktisch entdecken können Gäste ab 14.30 Uhr auf einem Kräuterspaziergang mit Kräuterfachfrau Swantje Lanz. Der Spaziergang steht unter dem Motto „Kräuterkunde hautnah – Wildpflanzen entdecken und verstehen“. Eine neue Art der Grünflächengestaltung können Inter- essierte bei einer Führung über das Betriebsgelände der Stiftung Liebenau am Freitag, 25. April, um 15 Uhr sowie am Samstag, 26. April, um 10.30 Uhr kennenlernen. Dort werden Antworten auf die Frage gezeigt, wie Grünflächen so gestaltet werden können, dass sie zum einen die Viel- falt der Arten fördern und zum anderen besser an den Klimawandel angepasst sind. Wer seinen Garten mit ungewöhnlichen Pflanzen aufwer- ten möchte, hat am Freitagnachmittag Gelegenheit dazu. Der Verein „Tatgut e.V.“ bietet Samen von historischen Sorten und Gartenraritäten von Züchter Patrick Kaiser aus Laimnau zum Verkauf an. Von Hildegard von Bingen bis heute Am Samstag, 26. April, gibt um 10 Uhr Wildkräuterführerin Reinhilde Maier den Besucherinnen und Besuchern einen Einblick in „Die geheime Welt der Naturpflanzen“. Über Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hildegard von Bingen spricht um 11 Uhr Heilpraktikerin Maria Strei- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 cher-Stoll bei ihrem Vortrag „Hildegards Pflanzenkräfte – Tradition trifft Moderne“. Auch außerhalb der Kräutertage kommen Pflanzenfreun- de bei der Gärtnerei der Stiftung Liebenau auf ihre Kosten. Dort werden ab 25. April Beet- und Balkonblumen sowie Salat- und Gemüsejungpflanzen verkauft. Die Gärtnerei in der Max-Gutknecht-Straße 10 in Meckenbeuren ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, am Sams- tag von 9 bis 12.30 Uhr. Bildunterschrift für alle Fotos: Die diesjährigen Liebenauer Kräutertage am 25. und 26. April laden zum Eintauchen in die Welt der Kräuter ein. Foto: Stiftung Liebenau Liebenauer Kräutertage 2025 Wann: Freitag, 25. April 2025, von 13.00 bis 18.00 Uhr und Samstag, 26. April 2025, von 9.00 bis 12.30 Uhr Wo: Gewächshäuser der Gärtnerei, Max-Gutknecht-Stra- ße 10, Meckenbeuren-Liebenau Programm: Freitag, 25. April 2025 13.30 Uhr: „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei – Die ungeahnte Energie der Natur“, mit Kräuterexperte Ger- hard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan 14.30 Uhr: Kräuterspaziergang: „Kräuterkunde hautnah – Wildpflanzen entdecken und verstehen“, mit Kräuterfach- frau Swantje Lanz, Treffpunkt: Gewächshaus an der Kasse 15.00 Uhr: Führung: Biodiversität und Klimawandelan- passung auf dem Betriebsgelände Stiftung Liebenau, Treffpunkt: Infostand Biodiversität – Bodensee-Stiftung 15.30 Uhr: „Pflanzenpower aus der Kräutergärtnerei – Die ungeahnte Energie der Natur“, mit Kräuterexperte Ger- hard Seidler, Treffpunkt: Café Nebenan Samstag, 26. April 2025 10.00 Uhr: Wildkräuterführung: „Die geheime Welt der Naturpflanzen“, mit Wildkräuterführerin Reinhilde Maier, Treffpunkt: Gewächshaus an der Kasse 10.30 Uhr: Führung: Biodiversität und Klimawandelan- passung auf dem Betriebsgelände Stiftung Liebenau, Treffpunkt: Infostand Biodiversität – Bodensee-Stiftung 11.00 Uhr: Heilpflanzen und ihre Anwendung nach Hilde- gard von Bingen: „Hildegards Pflanzenkräfte – Tradition trifft Moderne“, mit Heilpraktikerin Maria Streicher-Stoll Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 20. April 2025 Frühblüher Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Südeingang Schenkenwald Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. „Das Wetter spielt verrückt“ denken wir bisweilen. Beson- ders in diesem Jahr, wo der Frühling wiederholt einen Anlauf macht. Buchen und Eichen lassen sich mehr Zeit für die Belaubung. „Licht ist Leben“. Das gilt besonders für die Frühblüher, die einen Besuch im Schenkenwald jetzt besonders loh- nenswert machen. Was diese sich alles „einfallen“ lassen, ist erstaunlich. Wussten Sie, dass das Buschwindröschen und verschiedene Veilchen-Arten gerade Ameisen dazu benützen, ihre Samen auch an die Stellen tragen zu lassen, wo gerade günstige Standortbedingungen herrschen? Natürlich sprechen wir manches an, was den Schenken- wald so interessant macht – seine Geschichte, seine Nut- zung und vieles mehr. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenund- seen.de Berufsabschluss Hauswirtschaft – Infoveranstaltungen zum neuen Qualifizierungskurs Die Fachschule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 ei- nen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in der Fach- richtung Hauswirtschaft an. Der Kurs bietet die Chance einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nachzuho- len. Nach Abschluss dieses Qualifizierungskurses besteht die Möglichkeit, die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft zu absolvieren. Hauswirtschafter/-innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie Wäscheaufberei- tung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpflege, Seni- orenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten Bei genügend Anmeldungen startet der nächste Vor- bereitungskurs am Donnerstag, den 18. September 2025 und endet im Juli 2026. Der Unterricht findet an 35 Kurstagen jeweils donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt (nicht in den Schulferien). Zum neuen Kurs finden folgende Informationsveran- staltungen statt: • Mittwoch, 21.Mai um 18 Uhr online-Info-Abend (der Zugangslink zur Online-Teilnahme wird am Vortag zugestellt) • Donnerstag, 22. Mai 2025 um 18 Uhr in der Wangener Straße 70, 88299 Leutkirch Anmeldungen zu den Info-Veranstaltungen sind unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de „Beruf Hauswirt- schaft“ möglich. Weitere Auskünfte erteilt Frau Monika Wessle unter Telefon 07561-9820-6640 oder Email: m.wessle@rv.de Recht am Bild - Onlineseminar Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Diens- tag, den 29. April 25 von 17-19 Uhr online einen Work- shop zum Thema Bildrechte in der Vereinsarbeit unter Leitung des Rechtsanwalt Dr. Weller an. Das Interesse des Vereins an seiner Öffentlichkeitsarbeit – auch mittels Fotos im Internet bzw. in sozialen Medien – ist als berechtigtes Interesse anerkannt. Demgegenüber steht aber das grundgesetzlich verankerte Persönlich- keitsrecht der fotografierten Person (Recht am eigenen Bild). Aber wie weiß man, welches Recht nun höher zu bewerten ist? Und wie steht es um den Datenschutz? Wann ist eine Einwilligung zur Verbreitung eines Fotos erforderlich? Wie muss eine Einwilligung ggf. aussehen? Diese Fragen werden im Seminar beantwortet. Anmel- dungen bis 26. April 25 erforderlich online auf www.kreis- jugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Wei- tere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Mach mit beim Cocktail Workshop LowAlk- MaxFun Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet in Koope- ration mit dem SG Niederwangen am Dienstag, den 29. April 25 von 18:30 - 21:00 Uhr einen Workshop an, wie man alkoholfreie Cocktails mixt und dazu den Cock- tailanhänger für sein Fest ausleihen kann. Die Veran- staltung findet in der Aula der GHS Niederwangen, Schulstr. 3 in Wangen statt. Der Low Alc Max Fun e.V. betreibt & verleiht einen Cock- tailanhänger für euer Vereinsfest (low-alc.de). Als Grund- lage für eine Entleihe oder einfach aus Interesse, könnt ihr dieses praktische Seminar besuchen. Es gibt eine Ein- führung in die Cocktailbar und in das Projekt, alkoholfreie Cocktails mixen unter professioneller Anleitung von Profi Barkeeper Bernhard von den bluekeepers aus Stuttgart. Verbindliche Anmeldungen bis 22. April 25 erforderlich beim Kreisjugendring unter www.kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Ge- schäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg oder FSJ@SG-Niederwangen.de Der neue Kreisjugendring Fortbildungsflyer 2025 ist fertig! Im aktuellen Seminar- und Fortbildungsprogramm finden Sie bewährte, von Praktikern empfohlene Formate. Au- ßerdem Veranstaltungen zum Erwerb der JULEICA, zur Vernetzung und kreativen Entwicklung von Projekten und auch zur gezielten fachlichen Stärkung der kommunalen Jugendarbeit in ihren Handlungsfeldern. Die Jugend braucht in turbulenten und unruhigen Zeiten eine starke Jugendarbeit. Sie fördert das Miteinander, das Erkennen eigener Stärken und Schwächen und sorgt für den Zusammenhalt in einer komplex anmutenden Gesell- schaft. Ein wertvoller Beitrag dazu wird täglich von den unzähligen ehrenamtlichen Jugendleitern und hauptamt- lich tätigen Fachkräften in der Region geleistet, die sich stetig qualifizieren und weiterbilden. Wir als Kreisjugendring sehen uns als verlässlicher Ser- vice- und Bildungspartner zur Weiterentwicklung der Kin- der- und Jugendarbeit in unserem Landkreis. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen online unter www.kreisjugendring-rv.de! Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Gartenstraße 107, Bau- teil D, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081 oder per Mail: info@kreisjugendring-rv.de Was sonst noch interessiert Fakten rund ums Ei: Was stimmt eigentlich? AOK-Expertin deckt Ernährungsmythen auf Kein Lebensmittel steht zu Ostern so im Rampenlicht wie das Ei – ob hart gekocht, bunt bemalt oder süß in Schoko- ladenform. Doch rund ums Ei gibt es auch viele Mythen. Deshalb deckt Charlotte Walz, Ernährungsexpertin bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben zum anstehenden Osterfest vier Mythen über das Ei auf. Braune Eier sind gesünder als weiße Falsch. Braunen Eiern wird oft nachgesagt, natürlicher und dadurch gesünder zu sein als ihre weißen Pendants. Die Inhaltsstoffe der Eier unterscheiden sich allerdings nicht. „Die Eierfarbe sagt nichts über den Gesundheitswert oder die Qualität aus. Hier sollte man sich beim Kauf nicht täuschen lassen“, sagt Charlotte Walz. Wichtig ist, dass die Eier beim Kauf frisch sind und das Mindesthaltbarkeitsda- tum noch nicht erreicht haben. „Auch auf die Haltung der Hühner sollte geachtet werden.“ Beispielweise zeigt die Farbe des Dotters, wie die Tiere gehalten und gefüttert wurden. Ocker- oder orangefarbene Dotter sind meist ein Zeichen für gesunde Ernährung und für Tiere, die Futter im Freiland suchen konnten, da dort viele Betacarotine vorkommen, die den Dotter färben. Blassgelbe Dotter und dünne, zerbrechliche Schalen sind oft ein Zeichen für reine Getreide- und Sojafütterung, also ein Zeichen für Tiere, die keinen Auslauf haben. „Es sind also auch bei Eiern die inneren Werte, die zählen“, so die Expertin. Zu viele Eier erhöhen den Cholesterinspiegel Falsch. Eier galten lange als Cholesterinbomben – zu Un- recht. Aktuelle Ernährungsempfehlungen, etwa von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), sehen ein Ei pro Woche als Richtwert – nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern zur Förderung von Nachhaltigkeit und ausgewogener Ernährung. „Tatsächlich enthalten Eier Cholesterin, doch der Einfluss auf den Blutfettspiegel ist bei gesunden Menschen gering. Entscheidend ist das Gesamtbild der Ernährung: Wer sich ausgewogen und pflanzenbetont ernährt, kann ohne Be- denken auch mehrere Eier pro Woche essen – besonders zu Ostern“, meint Charlotte Walz. Eier liefern hochwertiges Eiweiß, Vitamine und ungesättigte Fettsäuren – wertvolle Nährstoffe, die gut in eine vielseitige Ernährung passen. Bunte Eier sind ewig haltbar Falsch. Sie sehen hübsch aus und wirken oft „ewig frisch“. Doch auch bunt gefärbte Eier haben ein Verfallsdatum. „Farbige Supermarkt-Eier sind bereits hart gekocht und gefärbt. Sie halten zwar länger als rohe Eier, aber auch nicht unbegrenzt“, warnt Walz. „Nach dem Kauf sollten die Eier kühl und trocken gelagert und dann innerhalb von vier Wochen verzehrt werden. Bei beschädigter Schale sollten sie lieber gleich entsorgt werden.“ Schokoladeneier machen glücklich Falsch. Schokolade enthält zwar Stoffe wie Theobro- min und geringe Mengen Serotonin-Vorstufen, die stim- mungsaufhellend wirken können, glücklich macht der Verzehr von Schokolade deshalb trotzdem nicht. Denn dafür müsste das Serotonin an bestimmte Rezeptoren im Gehirn andocken können - und das kann es nicht. „Für Glücksgefühle sorgt dagegen unter anderem der Genuss von Lieblingsspeisen und der Gedanke, sich selbst etwas Gutes zu tun. Dabei wird Dopamin ausgeschüttet“, er- klärt Charlotte Walz. „Mein Tipp: Finden Sie für sich eine Belohnung, die möglichst nichts mit Essen zu tun hat. Gönnen Sie sich ein entspannendes Bad, genießen Sie Ihre Lieblingsmusik oder kaufen Sie sich einen bunten Blumenstrauß.“ Baienfurter DLRG Jugend veranstaltet Osterbasteln Am Samstag, den 05. April 2025 fand das diesjährige Os- terbasteln der DLRG Jugend Baienfurt statt. 26 Kinder aus Baienfurt und Bad Waldsee freuten sich über den gemein- samen Bastelmittag in unseren Vereinsräumlichkeiten. Mit den verschiedensten Materialien und Techniken sind dabei schöne Geschenke und Dekorationen für die Oster- zeit entstanden. So wurden mit Acrylfarben Osternester aus Pappmaché bemalt, während am Nachbartisch bunte Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Pompon-Häschen aus Wolle geflochten wurden. Für den Frühlingsstart wurden Kränze aus Moos und Weidekätz- chen gestaltet und Kresse in halbe Eierschalen gepflanzt. Lustig aussehende Häschen aus Pappe und mit Ästen verzierte Windlichtgläser rundeten das Bastelangebot schließlich ab. Um 18 Uhr war der Mittag auch schon wieder vorbei und die Kinder hielten stolz allerlei Gebasteltes in den Händen. Wir freuen uns schon auf das nächste Basteln mit euch! Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 712R83K2 © Döring/DEIKE 752U46W4 www.weisser-ring.de Wir vom WEISSEN RING helfen Ihnen und sind für Sie da, wenn Sie Gewalt und Kriminalität erlebt haben. Sie weden die schecklichen Bilder im Kop nicht los? Unser Opfer-Telefon erreichen Sie täglich von 7-22 Uhr unter der 116 006 kostenlos und anonym. w w w .iS to ck .c om /A n to n io G ui lle m Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Eieiei Die gesuchten Wörter laufen gegen den Uhrzeigersinn, beginnen in der jeweiligen Zahl und enden in der nächsten. Der Endbuchstabe ist somit immer der Anfangsbuchstabe des nächsten Wortes. Die dunkler unterlegten Felder in den einzelnen Rätseln ergeben - von außen nach innen gelesen und von A bis C aneinandergereiht - das Lösungswort. A) 1. Aussehen (engl.), 2. Darlehen, 3. Kochgefäß, 4. zart, 5. Lausei, 6. Flachland, 7. Einsiedler, 8. hohe Männersingstimme, 9. Bericht, 10. auswechseln, 11. Provinz im Osten Südafrikas, 12. Gründer der Sowjetunion, 13. Nasenloch des Pferdes, 14. ländlich, 15. Raubkatze, 16. Absonderungsorgan, 17. Kurier, 18. unrund laufen B) 1. wachsen, 2. seitlich, 3. spitzer Metallstift, 4. Unsinn reden, 5. ein Monatsname, 6. Funkortungsverfahren, 7. Vorname der Hay- worth (+), 8. Lichtkranz, 9. Kajakjacke der Inuit, 10. Schönheitspflege, 11. massiv, plump, 12. heißes Rumgetränk, 13. Geflügel- produkt, 14. Mutter und Frau von Ödipus, 15. Auszeichnung, 16. schenken, 17. gereizt C) 1. Heuschrecke, 2. Krankheitskeim, 3. königlich, 4. Spielklasse beim Sport, 5. nicht gegenständlich, 6. Verbrecher, Delinquent, 7. hohe Wertschätzung, 8. ausgeprägt, auffallend, 9. Wettkampfvorbereitung, 10. Leichtathlet, 11. Gottesglaube, 12. Verneinung, 13. Staatsvolk, 14. Ordensfrau, 15. Zaubertrank, 16. ein Glücksspiel 708R94K1 Lösung: A: 1. LOOK, 2. KREDIT, 3. TOPF, 4. FEIN, 5. NISSE, 6. EBENE, 7. EREMIT, 8. TENOR, 9. REPORT, 10. TAUSCHEN, 11. NATAL, 12. LENIN, 13. NUESTER, 14. RUSTIKAL, 15. LEOPARD, 16. DRUESE, 17. EILBOTE, 18. EIERN = OSTER B: 1. GEDEIHEN, 2. NEBEN, 3. NAGEL, 4. LABERN, 5. NOVEMBER, 6. RADAR, 7. RITA, 8. AURA, 9. ANORAK, 10. KOSMETIK, 11. KLOBIG, 12. GROG, 13. GAENSEEI, 14. IOKASTE, 15. EHRUNG, 16. GEBEN, 17. NERVOES = DEKO C: 1. GRILLE, 2. ERREGER, 3. ROYAL, 4. LIGA, 5. ABSTRAKT, 6. TAETER, 7. RUHM, 8. MARKANT, 9. TRAINING, 10. GEHER, 11. RELIGION, 12. NEGATION, 13. NATION, 14. NONNE, 15. ELIXIER, 16. ROULETT = RATION Gesamtlösungswort: Osterdekoration Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: 14-täglich • Buchen Sie in Kombination mit der Region Oberschwaben und pro tieren Sie von 25 % Kombirabatt. • in Kombination buchbar NEU bei uns! Die Amtsblätter Kißlegg und Isny Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Sehr geehrter Patient, ich werde meine Praxistätigkeit am 03.06.2025 beenden. Ihre Versorgung wird von den Kollegen in Baienfurt sichergestellt. Notwendig ist es, Ihre Patientenakte bei mir zu holen. Die einfachste Form ist die Speicherung auf einem USB Stick (8-16 GB). Bitte bringen Sie diesen mit. Hochachtungsvoll Dr. med. Stefan Hüttich PS: Pfingstferien 09.06.-20.06.2025 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHENENDE ZEIT? WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de STELLENANGEBOTE ÄRZTE GESUNDHEIT Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Festtagswunsch zur Osterzeit Frühling, Sonne, Heiterkeit! Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de AUTOHAUS GmbH Die Planungen für den Windpark im Altdorfer Wald stehen kurz vor dem Abschluss und die Einreichung des Antrags auf Genehmigung wird für Juni angestrebt. Wir nehmen dies zum Anlass, interessierte Bürgerinnen und Bürger über das ge- plante Vorhaben zu informieren. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Einladung zur Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herz- lich ein, sich bei einem Infomarkt, an Themeninseln, über die Zahl und Standorte der Windenergieanlagen, das an- stehende Genehmigungsverfahren sowie den Bau und Be- trieb des Windparks zu informieren und mit Vertretern des Vorhabenträgers offene Fragen zu besprechen. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte melden Sie sich kostenfrei bis 5. Mai 2025 an – entweder online unter https://bim-waw.eventbrite.de oder über den QR-Code. Sollten alle Slots am 21. Mai belegt sein, prüfen wir die Mög- lichkeit eines zusätzlichen Veranstaltungszeitfensters am 22. Mai 2025. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! Wann: 21. Mai 2025 in vier Veranstaltungszeitfenstern – 10:00 Uhr / 13:30 Uhr / 16:00 Uhr oder 18:30 Uhr Wo: Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben Abt-Hyller-Str. 37, 88250 Weingarten ANMELDUNG ZUR INFO-VERANSTALTUNG Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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                Zuletzt geändert: 17.04.2025
                Wald im Klimawandel

                Welche Rolle spielen die Wälder im Klimawandel? Unsere Wälder sind nicht nur stark vom Klimawandel bedroht – sie selbst sind zugleich wichtige Klimaschützer! Mit ihren Nadeln und Blättern filtern sie das klimaschädliche Kohlendioxid aus der Luft und spalten es in Sauerstoff und Kohlenstoff. Den Sauerstoff geben sie wieder an die Luft ab. Das ist für uns Menschen überlebensnotwendig, denn ohne den Sauerstoff zum Atmen könnten wir nicht überleben. Ein kräftiger Baum produziert ungefähr so viel Sauerstoff, wie zehn Menschen zum Atmen benötigen. Ein Hektar Wald speichert im Durchschnitt etwa fünf Tonnen CO2 pro Jahr. Den Kohlenstoff lagern die Bäume in ihrem Holz ein. Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf unsere Waldökosysteme? Wer sich in unseren Wäldern umschaut, kann leider trotz nachhaltiger Waldbewirtschaftung manchmal große kahle Flächen entdecken. Dort sind die Bäume von Stürmen umgeweht worden oder im trockenheißen Sommer vertrocknet. Von Hitze geschwächte Bäume sind viel anfälliger für Schadorganismen. So sind in den vergangenen Jahren viele Waldbäume dem massenhaften Befall durch Borkenkäfer oder anderen Schadorganismen zum Opfer gefallen. Diese kranken Bäume mussten schnell entfernt werden, sonst hätten sich noch mehr gesunde Bäume in der Nachbarschaft „angesteckt“. Das sind traurige Auswirkungen des Klimawandels und der bereits gestiegenen Temperaturen. Ein paar Grad Celsius machen bei Wäldern extrem viel aus. Unter normalen Umständen passen sie sich an Temperaturveränderungen von selbst an, etwa indem sich die anpassungsfähigsten Bäume einen Konkurrenzvorteil verschaffen und sich damit über mehrere Baumgenerationen hinweg die Genetik verändert. Doch dafür ist der Klimawandel zu schnell. Einem Teil unserer heimischen Bäume ist es bereits jetzt zu heiß und zu trocken und so sterben sie ab. So werden sich unsere Waldökosysteme verändern. Letztlich streben wir eine bessere Baummischung an, denn dies minimiert die Risiken für den Wald und stärkt zugleich seine Vielfalt und die der auf ihn angewiesenen Lebewesen. Was kann ich für die Erhaltung unserer Wälder tun? Immer häufiger taucht die Frage auf: „Ich möchte helfen den Wald zu retten, was kann ich tun?“ Viele Menschen denken dabei als erstes daran, Bäume zu pflanzen. Das Interesse, sich an Baumpflanzaktionen zu beteiligen, ist groß. Wichtig bei solchen Aktionen ist, dass diese von professionellen Forstleuten begleitet werden, damit die Bäumchen auch gut anwachsen und gedeihen. Das Anpflanzen von Bäumen ist Teil der täglichen Arbeit unserer Forstleute und wird von ihnen fachgerecht vorgenommen. Das Hilfreichste, was alle ganz konkret für den Wald tun können und dringend tun sollten: durch klimabewusstes Verhalten im Alltag den persönlichen Beitrag leisten, um den Klimawandel und damit die Waldnot zu stoppen. Der Klimawandel ist ein durch und durch menschengemachtes Problem und die Ursache für die aktuellen, gravierenden Waldschäden. Jede und jeder von uns ist gefragt, Verantwortung für den Klimawandel zu übernehmen. Im Alltag gibt es sehr viele Möglichkeiten, einen Beitrag zu leisten, den unerwünschten Ausstoß von Kohlendioxid auf ein Mindestmaß zu reduzieren und unsere Waldökosysteme zu schützen. Hier finden Sie einige Inspirationen: Im Alltag klimafreundlich und nachhaltig handeln Möglichst regional und saisonal einkaufen Zertifiziertes und einheimisches Holz verwenden Beim Waldspaziergang auf Tiere und Pflanzen Rücksicht nehmen Keinen Müll im Wald hinterlassen Wildfleisch aus der Region entdecken Was tun unserer Forstleute und Waldforscher für die Klimaanpassung unserer Wälder? Die Klimaanpassung der Wälder wird über die Förderung resilienter, anpassungsfähiger und resistenter Waldökosysteme realisiert. Einer weit verbreiteten Auffassung entgegen, geht es dabei eben nicht nur darum, die richtige Baumart der Zukunft zu pflanzen, sondern vielmehr um ein ganzes Bündel an Pflegemaßnahmen. Für die Förderung der Klimaanpassung ist eine behutsame Pflege junger und mittelalter Wälder nach dem Konzept der naturnahen Waldwirtschaft und den Waldbauprogrammen des Landes von großer Bedeutung. Bereits in jungen Wäldern werden trockenheitstolerante seltene und unter heutigen Verhältnissen in der Konkurrenz unterlegene Baumarten freigestellt. Der Aufbau vitaler und möglichst großkroniger Einzelbäume wird durch regelmäßige Pflegemaßnahmen in mittelalten Wäldern sichergestellt. Auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse pflanzen und pflegen unsere Forstleute möglichst klimafitte Baumarten. Zunächst sind dies heimische Baumarten, die an das wärmere und trockenere Klima besser angepasst sind und bisher seltener in unseren Wäldern vorkommen. Zusätzlich werden europäische Baumarten aus wärmeren, trockeneren Klimazonen wie dem Mittelmeerraum beigemischt – aber nur solche, für die die Untersuchungen unserer Wissenschaftler ergeben haben, dass sie sich bei uns gut entwickeln können. Außerdem kommen für eine Beimischung auch ausgewählte Baumarten aus Asien und Amerika in Betracht. Unsere Försterinnen und Förster gehen auch dabei sehr behutsam vor, damit unser Ökosystem Wald stabil bleibt. Baumarten, die unsere heimischen Arten verdrängen würden oder unseren heimischen Tieren keinen Lebensraum bieten, sind tabu. Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen auch wie gut unsere heimischen Hauptbaumarten auf den Klimawandel vorbereitet sind. Die Vielfalt der Gene spielt dabei eine große Rolle. Je vielfältiger die Gene eines Baumbestandes sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Individuen besser an das veränderte Klima angepasst sind. Der einfachste Weg einen jungen Wald mit einer hohen genetischen Vielfalt zu erhalten, ist die natürliche Verjüngung über die Samen der Altbäume oder die Pflanzung von jungen Waldbäumen, deren Herkunft über ein Zertifikat qualitätsgesichert ist. Eins ist dabei sicher: Es gibt nicht den einen „Wunderbaum“. Unsere Wälder werden über die Vielfalt an Baumarten und Waldstrukturen anpassungsfähiger gegenüber Umweltveränderungen. Wie sieht der Wald der Zukunft aus? Unsere Forstleute gestalten Mischwälder, in denen eine Vielfalt an Baumarten wächst. In unseren Wäldern der Zukunft wachsen gleichzeitig mehrere Generationen, vom kleinen Bäumchen bis zum alten Baum. Die Bäume haben große Kronen, sind möglichst anpassungsfähig an klimabedingte Veränderungen und stehen an den Standorten, die ihnen optimale Wuchsbedingungen bieten. Habitatbäume, Totholz und vielfältige Strukturen sorgen für die Erhaltung der Waldbiodiversität. Wer unterstützt die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer beim Aufbau klimastabiler Wälder? Etwa 36 Prozent der Wälder in Baden-Württemberg sind in privater Hand von rund 260.000 Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Landesforstverwaltung bietet allen privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine kostenlose Beratung in allen Fragen zum Wald und informiert beispielsweise über die finanziellen Förderangebote des Landes oder über die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen der sogenannten Betreuung, von den örtlich zuständigen Revierleiterinnen und Revierleitern in der Waldbewirtschaftung zu attraktiven Sätzen Unterstützung zu erlangen.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024
                Ernährung

                Als erstes Land in Deutschland verabschiedete Baden-Württemberg eine Ernährungsstrategie. Sie bildet den Rahmen für alle Maßnahmen der Ernährungsbildung. Außerdem soll darüber eine nachhaltige Außer-Haus-Verpflegung gesichert werden. Mit dem ressortübergreifenden Vorgehen setzt Baden-Württemberg starke Impulse für eine bewusste, ausgewogene und nachhaltige Ernährung im Land. Grundlage für die Umsetzung der Ernährungsstrategie sind neun Leitsätze. Landesweiter Ansprechpartner für eine nachhaltige, genussvolle und gesundheitsfördernde Ernährung in Baden-Württemberg ist das Landeszentrum für Ernährung - LErn BW. Arbeitsschwerpunkte sind „Ernährungsinformation und -bildung“ sowie „Gemeinschaftsverpflegung“. Die praktische Umsetzung erfolgt durch die 35 unteren Landwirtschaftsbehörden und fünf Kompetenzzentren für Ernährung. Ernährungsinformation und -bildung Informationen und praktische Tipps, Veranstaltungen und Mitmachangebote laden jede und jeden dazu ein, den persönlichen Weg des guten Essens zu entdecken. Dabei finden Aspekte zu ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung ebenso Beachtung, wie die Themen „Genuss“ und „Nachhaltigkeit“ – zu Hause und außer Haus. Nachhaltigkeit und insbesondere die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sind Schwerpunktthemen der unteren Landwirtschaftsbehörden, der Landkreise und der fünf Kompetenzzentren für Ernährung in Baden-Württemberg. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor allem junge Erwachsene und Berufstätige, einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln zu vermitteln und sie bei einer nachhaltigen und ausgewogenen Ernährung zu unterstützen - trotz Alltagsstress und Hektik. Dazu werden landesweit zahlreiche Workshops, Vorträge und Ausstellungen angeboten. Die Landesinitiative BeKi – Bewusste Kinderernährung vermittelt ausgewogenes Essen und Trinken mit allen Sinnen und stellt Freude und Genuss bei den Mahlzeiten in den Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Eltern, pädagogische und hauswirtschaftliche Fachkräfte in Kitas und Lehrkräfte an Schulen (bis einschließlich Klasse 6) sowie an Tagespflegepersonen. Es umfasst Informationsveranstaltungen, Unterricht, Broschüren, Arbeits- und Informationsmaterialien zum kostenlosen Download, eine Vielzahl an praxisnahen (Online-)Fortbildungen (zum Beispiel zum Ernährungsführerschein) für pädagogische Fachkräfte in Kitas und Lehrkräfte an Schulen sowie das Coaching zum BeKi-Zertifikat. Mit dieser Auszeichnung zeigen baden-württembergische Kitas, dass ihnen ein genussvolles und ausgewogenes Essverhalten sowie eine nachhaltige und alltagsnahe Ernährungsbildung der Kinder wichtig sind und diese gelebt werden. Baden-Württemberg beteiligt sich seit dem Jahr 2017 am EU-Schulprogramm. Im Rahmen des Programms erhalten die Kinder in den teilnehmenden Grundschulen und Kitas über das Schuljahr verteilt Gemüse, Obst, Milch und Milchprodukte. Alle teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, das Angebot pädagogisch zu begleiten. Dadurch lernen die Kinder nicht nur den Geschmack der Früchte und der Milchprodukte kennen, sondern erfahren zudem, wann und wie diese erzeugt werden, wie sie die Lebensmittel selbst verarbeiten können und warum Gemüse, Obst und Milcherzeugnisse für eine ausgewogene Ernährung wichtig sind. Die Landesinitiative BeKi bietet hierzu Lehrkräfte-Fortbildungen und Arbeitsmaterialien sowie Unterstützung durch einen Besuch einer BeKi-Referentin oder eines BeKi-Referenten in der Grundschule oder Kita an. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-9 haben die Möglichkeit, sich zu Schülermentorinnen und Schülermentoren „Nachhaltig essen“ ausbilden zu lassen, um an ihrer Schule den Essalltag nachhaltig mitzugestalten. Mit #easyfoodbw – ein außerschulisches Ernährungsbildungsangebot – werden besonders junge Erwachsene in der Berufsausbildung und im Studium angesprochen, um sie in diesem neuen Lebensabschnitt für eine nachhaltige, genussvolle und gesundheitsfördernde Ernährung zu sensibilisieren. Mit der landesweit etablierten Kampagne „Lebensmittelretter - neue Helden braucht das Land“ setzt sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit seinen Kooperationspartnern für mehr Lebensmittelwertschätzung und einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln ein. Denn noch immer landen viele noch genießbare Nahrungsmittel im Müll. Ergänzend dazu bieten die Landratsämter Workshops (auch online) oder Vorträge zu diesem wichtigen Thema an. Die Volkshochschulen und Familienbildungsstätten in Baden-Württemberg unterstützen mit ihren Bildungsangeboten rund um nachhaltiges Essen und Trinken, regionale Lebensmittel und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung die Ziele der Ernährungsstrategie. Die Vorträge und Workshops geben Orientierung für ein nachhaltiges gesundheitsförderndes Essen und Trinken im Alltag. Im Alter wird die Zusammensetzung des Essens immer wichtiger. Im Allgemeinen sinkt mit dem Alter zwar der Energie-, aber nicht der Nährstoffbedarf. Eine gesundheitsfördernde und bedarfsgerechte Ernährung im Seniorenalter trägt daher zum Erhalt und zur Steigerung der Gesundheit, des Wohlbefindens, der Selbstständigkeit und der Lebensqualität bei. Dies betrifft sowohl die Mahlzeiten, die zu Hause in Eigenverantwortung oder durch pflegende Angehörige zubereitet werden, als auch die Angebote der Gemeinschaftsverpflegung, zum Beispiel stationärer Pflegeeinrichtungen, mobiler Menüdienste und kommunaler Mittagstische. Der „Schwerpunkt Seniorenernährung“ am LErn BW informiert rund um das Thema Essen und Trinken im Alter und bietet zum Beispiel Austauschformate, Tagungen und Fortbildungen für Fachkräfte an. Rund um den Tag der Seniorenernährung am 1. Oktober gibt es regelmäßig auch Informations- und Mitmachangebote für alle Seniorinnen und Senioren. Gemeinschaftsverpflegung In der Gemeinschaftsverpflegung sollen Essen und Trinken in allen Lebenswelten außer Haus nachhaltig verankert und die Qualität des Essens verbessert werden. Fortbildungen, Austauschmöglichkeiten, Informationsmaterialien und Coaches unterstützen die Akteurinnen und Akteure. Modellprojekte zur Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung und umfangreiche Informations- und Schulungsangebote für alle Interessierten werden vom LErn BW durchgeführt. Neben Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schul- und Hochschulmensen sowie Landeskantinen werden Betriebe, Reha-Einrichtungen, Kliniken und Senioreneinrichtungen dabei unterstützt, ihre Verpflegung zu verbessern. Da vor allem öffentliche Einrichtungen eine wichtige Vorbildfunktion besitzen, wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eine Verwaltungsvorschrift für Landeskantinen auf den Weg gebracht. Diese umfasst die Kantinen der Ministerien und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen. Hauptziel der neuen Verwaltungsvorschrift ist es, stufenweise bis 2030 einen bio-regionalen Anteil von mindestens 40 Prozent sowie einen regionalen Anteil von 75 Prozent der Lebensmittel in Landeskantinen zu erzielen. Mit dem Projekt „Bio gemeinsam genießen – Regionales Bio in Kantine, Mensa & Co.“ werden gezielt Einrichtungen, Betriebe und Caterer dabei unterstützt, ein gesundheitsförderndes, nachhaltiges und genussvolles Verpflegungsangebot zu etablieren. Die Projektbeteiligten engagieren sich für mehr regionales Bio auf ihren Tellern, stellen ihre Speisepläne nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) um und tun viel dafür, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Damit leisten die Küchen einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und stärken gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.[mehr]

                Zuletzt geändert: 16.01.2024

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