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Amtsblatt_2023_06_23_KW25.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 23. Juni 2023 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 GOTT IST MIT UNS UNTERWEGS 25. Juni 2023 | 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt 20 JAHRE HerzlicheHerzliche EinladungEinladung zum Familiengottesdienst bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. Oktober 2023 eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterla- gen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzube- reiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufga- ben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.07.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die stellv. Hauptamtsleiterin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-0, E-Mail: f.maurer@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Amtliche Bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte so- wie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maß- nahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröf- fentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischera- real wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushalte- stelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung ei- ner Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstüt- zung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freund- schaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äu- ßerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerin- nen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun be- antragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abge- brannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschi- nenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuerge- bäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirt- schaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhalten- der Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzflä- che und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einver- nehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehal- ten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeur- teilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jah- resabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Ge- Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 meinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausga- ben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR ver- zeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentli- chen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwie- riger. Die „Ordentlichen Erträge und Aufwendungen“ von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahreser- gebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und po- tenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausge- glichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Pla- nung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderun- gen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweit- vorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisum- lage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushalts- jahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaus- halts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.077.161,13 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investiti- onstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Ver- pflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genomme- ne Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasser- versorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabde- ckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere Überschussab- führung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmit- telbestands zum Ende des Wirt- schaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivsei- te unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsab- deckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 0,00 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuerein- nahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuer- schätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkun- gen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Infla- tionsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnah- men aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamt- wirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Wäh- rend eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abge- ltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorheri- gen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzaus- gleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfs- messzahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Al- lerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Inves- titionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die ge- nauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haus- haltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwie- senschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasser- schutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandver- sorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € wa- ren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Fest- geld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investiti- onsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemein- derat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbrei- ten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Er- wartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investie- ren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitäts- wende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftli- che Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird um- fassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Auf- stockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugäng- lichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamt- bausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger ver- öffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der ge- forderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kosten- berechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das An- gebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschat- tungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschrei- bung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Fir- men heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und kön- nen nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkenn- barer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirt- schaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Ar- chitekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der aus- geschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Prei- sen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zu- schussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Be- rechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich auf- grund der Platzierung der elektrotechnischen Installatio- nen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeit- punkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Bil- ligung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlich- keitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffent- liche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstel- lung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschla- genen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/ Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwick- lungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Si- mulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlage- rung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert wer- den. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldun- gen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeinde- verband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zuge- stimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Fi- nanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigen- der Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien an- gemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemein- detag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungs- grad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheit- liche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche re- duziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder un- ter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen unter- gebracht werden und nachrangig in den Kindergar- tengruppen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Verein- barung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Land- kreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens je- doch am 01.07.2023, rechtswirksam. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die Waldbox zu Besuch in Baindt Die Waldbox des Landkreises Ravensburg war vergan- genen Monat zu Gast in Baindt. Am Programm haben bei schönstem Wetter 15 Kinder in jedem Alter teilge- nommen. Eine Mama hat uns begleitet. Wir haben Tiere raten gespielt als Einstieg und sind dann direkt los und auf den Spuren von Dachs und Fuchs gewandert. Bei der Wanderung durchs Unterholz haben wir dann auch ei- nen riesigen Dachsbau entdeckt, was für die Kinder sehr spannend war. Der Förster und Waldpädagoge Herr Reich hatte in diesem Bereich auch lebensgroße Fuchs- und Dachsfiguren versteckt, welche die Kinder in Rekordzeit gefunden haben. Nach einer kleinen Stärkung, haben wir das Baumtelefon kennengelernt und ein Eichhörnchen- und Marderspiel gespielt, welches den Einsatz der Sinne anregen und schärfen sollte. Blind haben sich die Kinder anschließend an einem Seil entlang eines Baumpfads entlanggetastet. Die Zeit ist ging sehr schnell rum und wir kamen gerade noch pünktlich am Treffpunkt an. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Reich und hoffen, die Waldbox bald wieder in Baindt begrüßen zu dürfen. Sara Marouni mit Unterstützung der Gemeinde Baindt Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fuß- gängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizu- gehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24.06.2023 und Sonntag, 25.06.2023 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24.06.2023 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Sonntag, 25.06.2023 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 24.-26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 29.6., 27.7. 2023; 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg: Allgemeinverfügung Kreis Ravensburg - Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Was- serstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fi- sche, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine wei- tere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 16.07.2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage; in vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Bleibt es darüber hi- naus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € ge- ahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/bekanntmachungen. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Enegien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben DRK Blutspendetermin Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht ver- gessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutver- sorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenschein- dauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blutvorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 05.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Tagesmütter gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Wangen Kreis Ravensburg – Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September 2023 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Wangen an. Der kostenfreie Kurs fin- det an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im September und Oktober statt. Dabei werden die Teil- nehmenden umfassend auf ihre Tätigkeit als Kinderta- gespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfah- rungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im berufli- chen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch Qualifi- zierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 15.09.2023 von 14 bis 18 Uhr in Wangen. Die Qualifizierung wird kostenfrei an- geboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Ver- mittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01.09.2023. Am 20.06.2023 findet um 20:00 eine Online - Infoveran- staltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgenden Link oder QR-Code daran teilnehmen: https://eu01web.zoom.us/j/69771541177?pwd= ZHhBdDI4bzYrbUVndVRWam5rT1dtZz09 Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionale Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diako- nie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsangebot, ist gesetzlich der insti- tutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt. Sie kennzeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung. Kindertagespfle- gepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen ge- eigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegeperso- nen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichts-einheiten) basiert auf dem kompeten- zorientierten Qualifizierungskonzept Baden-Württem- berg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege wird in Koopera- tion vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Boden- see-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee angeboten. Freude an Büchern und am Vorlesen?! Die Lesewelten- Vorleseteams freuen sich über Ver- stärkung! Seit über 10 Jahren lesen ehrenamtlich Vorlesende der Kinderstiftung Ra- vensburg Kindern in Kindergärten, Schulen oder Büchereien vor. Mit dem Vorleseangebot „Lesewelten“ soll bei Kindern die Freude an Büchern und Geschichten geweckt und die Lust am Lesen gefördert werden. Die ehrenamtlich Vorlesenden lesen wöchentlich oder 14-tägig in den Einrichtungen vor. Die Kinderstiftung Ravensburg unterstützt die Ehrenamt- lichen mit Grundkursen, Aufbauseminaren, Austauscht- reffen, Vorlesebüchern, Erzähltheatern und Handpuppen zum Ausliehen. Das Angebot findet in verschiedenen Einrichtungen in Baindt statt. Darüber hinaus gibt es die Lesewelten auch in Aulendorf, Baienfurt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Grünkraut, Obereschach, Oberzell, Ravensburg, Schlier, Schmalegg, Vogt, Waldburg, Weingarten und Weissenau. Haben Sie selbst Freude am (Vor)lesen? Möchten Sie bei Kindern die Lust am Lesen fördern? Möchten Sie ge- meinsam mit Kindern in die Welt der Bücher eintauchen? Dann werden Sie Teil des Lesewelten-Teams: Bei einem persönlichen Gespräch können Sie sich über das Angebot informieren. Kontakt: Kinderstiftung Ravensburg, Angeli- ka Eisenbeiß, Tel. 0751-36256-37 oder eisenbeiss@caritas-bodensee-oberschwaben.de www.kinderstiftung-ravensburg.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Agentur für Arbeit am 28. Juni geschlossen Wegen einer internen Veranstaltung bleibt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am 28. Juni geschlossen. Dies betrifft die Hauptagentur in Konstanz sowie die Ge- schäftsstellen in Singen, Überlingen, Friedrichshafen, Ra- vensburg und Wangen. Ebenfalls geschlossen bleiben die Berufsinformationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravens- burg. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchge- hend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Youth in Nature Neue Projektgruppe für naturbegeisterte Jugendliche in Ravensburg Besonderes Programm für Naturforscher*innen von morgen geht erstmals auch in Ravensburg an den Start / Anmeldung bis 10. Juli Gemeinsam die Natur erforschen, mit Fachleuten auf Exkursion gehen, Tiere beobachten und Gleichgesinnte treffen – all das kann eine Gruppe Jugendlicher aus dem Raum Ravensburg im Rahmen des Programms „Youth in Nature“ ab September erleben. Jugendli- che von 12 bis 18 Jahren können sich jetzt für ein oder zwei Jahre anmelden. Möglich macht dieses besonde- re Angebot der Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis Mitte 2025 stehen insgesamt dreizehn Exkursionstage auf dem Plan der Ravensburger Projektgruppe, darunter als einer der Höhepunkte auch eine zweitägige Exkursi- on übers Wochenende. Die übrigen Termine finden als eintägigen Exkursionen statt. Gruppenleiterin Ute auf der Brücken vom BUND Ravensburg-Weingarten hat bereits zahlreiche Themen in Planung und arbeitet derzeit das Programm fertig aus. „Wir werden auf jeden Fall den ‚Dschungel Oberschwa- bens‘ erkunden – unsere Streuobstwiesen. Hier sind über 4.000 Arten zuhause. Für Naturforscher*innen ist das eine echte Goldgrube“, sagt die Biologin, die freiberuflich be- reits in vielen Umweltbildungsprojekten gearbeitet war. Besuchen möchte die Gruppe auch den Altdorfer Wald, um im Bannwald verschiedene Biotope zu erkunden. Da- neben steht auch das Thema Moore auf 2 der Agenda ebenso wie eine ganze Reihe an Tier- und Pflanzengrup- pen – von Libellen, Fledermäusen und Bibern bis zu Wie- senkräutern, Schmetterlingen und Störchen. Einblicke in die Natur und die Arbeitswelt der Arten- kenner*innen Bei allen Exkursionen wird die Biologin von Fachleuten für die jeweilige Artengruppe unterstützt. Sie werden sowohl die beobachteten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorstellen als auch Einblicke in die Arbeitsmethoden der Profis ge- währen. Bei „Youth in Nature“ sind Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren richtig. Wichtigste Voraussetzung: Ein echtes und tiefgehendes Interesse an der Natur und allem, was darin lebt. Die Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro pro Schuljahr. Weitere Projektgruppen sind in den Großräumen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen geplant. „Youth in Nature“ wird vom Ministerium für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg gefördert. Es ist Teil der „Initiative Artenkenntnis“, einem Projekt des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg. Weitere Informationen und Anmeldung: www.youth-in-nature.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juni – 02. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 24. Juni – Johannes der Täufer (Geburt) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Bei gutem Wetter findet der Gottesdienst un- ter freiem Himmel neben der Kirche statt. Bitte Picknickdecke mitbringen. (Es gibt auch Bier- bänke) Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfister, Jakob Spähn, Benjamin Stief- vater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marle- ne Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Ma- ria und Donatus Kaplan, Emilie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger, Eugen und Franz Schmidt) Dienstag, 27. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 30. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellen- fest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023, Anmeldeschluss: Dienstag 27. Juni Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich im Pfar- ramt. Alle Infos und Anmeldeformulare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Gelungenes Fronleichnamsfest Typisch das Wetter, typisch Baindt: Einfach super! Voll Freude und Elan packten auch dieses Jahr wieder alle mit an bei der Vorbereitung in der Kirche, vor der Kirche, bei den vier Altären, in und ums Gemeindehaus. Das Frühauf- stehen ist für die Landjugend und die Minis offensichtlich kein Problem. Die Blumenteppiche mit den Themen: „Gu- ter Hirte“ und „unsere Mitte - das große Herz“ waren eine Augenweide. Bereits die frühesten Darstellungen Jesu zeigen ihn als den guten Hirten. Im 19. Jht. hatte man eine Vorliebe für das Herz Jesu als Symbol für seine Liebe. Es freut uns alle, wenn offensichtlich ein Bedürfnis da ist, bildlich zu zeigen, was der Kern des Glaubens ist. Die Mu- sikkapelle überzeugte, wie immer, mit ihrer Spielfreude bei der Prozession und beim ausgedehnten Frühschoppen, bis zum Kaffee. Das Küchenteam und der Service ließen keine Wünsche offen und der Kirchenchor stimmte uns zuerst musikalisch auf das Fest so richtig ein und sorgte wieder für ein traumhaftes Kuchenbuffet. Schön, dass vie- le Familien mit Kindern mitgefeiert haben. Die Angebote im Kindergarten und bei der Villa fanden viel Zuspruch. So wird Fronleichnam zu einem Gemeindefest. Wir dürfen dankbar und zufrieden auf einen rundherum gelungenen Fronleichnamstag zurückblicken. Vergelt’s Gott allen! Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Donnerstag, 29.6.2023 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stamm- tisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Mittwoch, 28.6.23 Sternwallfahrt auf den Bussen. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Offingen-Uttenweiler Anmeldungen bitte direkt beim Diözesanverband Rotten- burg Stuttgart, Tel. 0711/9791-4720. Anfahrt mit dem Privat PKW Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr, Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr, Bundesfest im kath. Gemeindehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Wallfahrt nach Ottobeuren Am Mittwoch, 14.6.23 fuhren die Frauen des KDFB zusam- men mit Pfr. Marco Rodriguez nach Ottobeuren. Ottobe- uren, direkt vor der Kulisse der Allgäuer Alpen, bekannt durch seine über 1250 Jahre alte Benediktinerabtei mit Klostermuseum, kulturelles Highlight durch die imposante Basilika mit internationalen Konzerten, Heimat von Se- bastian Kneipp usw. Um 10.00 Uhr wurden wir von einem jungen Benediktiner- mönch (Novize) empfangen. In seiner herzerfrischenden Art hat er uns die wunderbare, barocke Basilika erklärt: nach einer langen herausragenden Geschichte seit 764 kamen im Jahre 1682 die ersten Gedanken an einen ba- rocken Neubau der Stiftsanlage. Im Jahre 1702 bis 1709 begann der Neubau der Wallfahrtskirche Eldern neben dem Superiorat. 1710 gelang es Abt Rupert II. Ness vom Hochstift Augsburg die Schutzvogtei zurückzuerwerben, damit ist Ottobeuren wieder ein reichsunmittelbares Stift. 1711 war die Grundsteinlegung zu einem alles umfassen- den Neubau ganz im Sinne des Barock. Das Alte muss restlos weichen. Das Innere der Kirche: Das Kirchenschiff ist 89 m lang. In den Deckenfresken wird klar, Gott setzt voraus, dass der Mensch rein im Herzen sein muss (das Opfer der armen Witwe) und die Umkehr- bereitschaft (Pharisäer und Zöllner). In der Engelskuppel sehen wir Serafine und Kerubine um Gottes Thron. In der Mitte steht der Kreuzaltar. Der Menschensohn nimmt frei- willig Leiden auf sich und opfert aus Liebe sein Leben für uns. Das Gnadenkreuz (romanisch) ist über 700 Jahre alt. Nach einer sehr guten Führung in dieser Kirche durften wir am Marienaltar die hl. Messe feiern zusammen mit Pfr. Marco. Die Texte wurden sehr gut ausgesucht und vorbe- reitet von Beatrix Onischke. Nach der Messe gingen wir zur Mittagspause in ein Lokal direkt unterhalb der Basi- lika. Die Wege waren kurz, so konnten wir uns um 14.00 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Uhr wieder treffen zu einer Kräuterführung im Kräuter- garten (Frau Friedel Wille). lm Juli 2003 wurde der Kräu- tergarten eingeweiht. Die Ortsgruppe Bund Naturschutz hat den Kräutergarten entwickelt und mit Unterstützung der Pfarrverwaltung St. Alexander und St. Theodor auf diesem Gelände angelegt. Am Projekt beteiligen sich au- ßerdem der Kneipverein, der Frauenbund und engagierte Mitglieder der Pfarrei. Der Garten hat sich inzwischen zu einem beliebten Treffpunkt der Generationen entwickelt. Wir erlebten Momente der Freude, Entspannung. So wird es ermöglicht, dass für die Zukunft der Kinder und Enkel, ein Stück vom Paradies erhalten bleibt. „Die Seele ist wie ein Wind, der über die Kräuter weht und wie ein Tau, der auf die Gräser träufelt und wie Regenluft, die wachsen macht. Genauso ströme der Mensch sein Wohlwollen auf uns alle, die da Sehnsucht tragen. Ein Wind sei er, indem er den Elenden hilft, ein Tau, indem er die Verlassenen tröstet und Regenluft, indem er die Ermatteten aufrichtet.... Die Liebe ist ein solcher Hauch, der alle Lebensgrünkraft nährt!“ (Hildegard von Bingen) „Narren hasten, Kluge warten, weise gehen in den Garten (Rabindranath Tagore) mit diesen Eindrücken verließen wir den Kräutergarten. Dann fuhren wir weiter nach Memmingen, wo jeder noch Zeit fand, für sich was Gutes zu tun (Kaffeetrinken, in den Park sitzen oder einkaufen). Wohlbehalten kehrten wir gegen Abend wieder heim nach Baienfurt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Baindt Taizéandacht entfällt! Montag, 26. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Juni 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft ge- nug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr be- schäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu neh- men, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu ret- ten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also span- nend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Be- wegung Die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kin- der- und Jugendtreff Baienfurt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Frauenkreis im Steinelabyrinth Am 14.6.2023 brach ein fröhli- cher Frauenkreis bei strahlendem Sonnenschein auf nach Molperts- haus, um auf Entdeckungsreise ins Steinelabyrinth zugehen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Christine Blattner nahm den Kreis in Empfang und führ- te die Damen zum Labyrinth, das in einer früheren Kies- grube von ihr selbst angelegt wurde. Faszinierend war der Blick auf das Labyrinth von oben. Nach dem Abstieg dann erolgte eine intressante Erläuterung und Erklärung durch Christine Blattner. Mit sehr viel Liebe und Geduld wurden die Wege angelegt und Steine aufgetürmt. Das Steinlabyrinth wird als begehbares Symboldes menschli- chen Lebens gese- hen. Nicht verwech- seln darf man ein Labyrinth und einen Irrgarten. Ein klassi- sches Labyrinth hat sieben Windungen bis zur Mitte, die für den 7-Jahres.Rhythmus unseres Lebens ste- hen. Denn ungefähr alle sieben Jahre kommen wir an einen Wendepunkt, der uns innehalten lässt und einen Richtungswechsel weist. Nach den interessanten Erläuterungen durften wir das Labyrinth im eigenen Tempo begehen und einen vorher ausgesuchten Stein in der Mitte ablegen. Im Schatten ei- ner Hütte wurden dann noch Gespräche geführt, bevor der Abschluss mit frischen Quellwasser im Atelier der Künstlerin stattfand. Jede Teilnehmerin hat dann eine Steinbotschaft mit heimgenommen. Ein gelungener wohl- tuender Ausflug zum Kraft tanken. An diesen Ort kehren wir gern wieder zurück. Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink Der Kreative Montag bietet an Juni: 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 03.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende ge- gen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Alberweiler : SGM Baindt-Fronreute 0:1 B1-Juniorinnen vorzeitig Vizemeister in der Verbandsliga Süd Mit dem knappen Sieg beim SVA sicherten sich unsere B1-Juniorinnen bereits am vorletzten Spieltag erstma- lig die Vizemeisterschaft in der Verbandsliga Süd und erreicht damit den größten Erfolg der SGM Fronreu- te-Baindt seit ihrem Zusammenschluss. Von Beginn an war es ein Spiel auf ein Tor, aber während wir in der ersten Halbzeit die zahlreichen Chancen noch großzügig liegen ließen, machte sich in der zweiten Halbzeit dann schon fast Verzweiflung breit, weil unsere Stürmerinnen immer wieder an der gut parierenden gegnerischen Torfrau scheiterte. Auf unser Tor kamen kaum Angriffe durch, denn die wieder einmal bockstarke, zudem recht hoch- stehende Abwehr um Scarlett, Lorena, Julie und Viviane ließ kaum was zu. Immer wieder schalteten sich die beiden Außen, Viviane und Julie, in den Angriff ein und prüften ebenfalls die Torfrau. Zweimal kam der SVA dann doch durch, aber in einem Fall rettete unsere sehr gut reagie- rende Torfrau Tabea, indem sie blitzschnell ins rechte Eck tauchte, im zweiten Fall war es Scarlett, die im Strafraum mit einer Monstergrätsche und vollem Risiko, aber abso- lut fair, ein Gegentor verhinderte. Kurz vor Schluss wurde die stets antreibende Mona im Strafraum von den Beinen Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 geholt und verwandelte den fälligen Strafstoß dann selbst souverän zum verdienten 1:0 Siegtreffer. Einige Minuten später, in denen die Mannschaft durchaus noch hätte erhöhen können, war Schluss und wir realisierten nach einiger Zeit erst, dass wir mit diesem Sieg bereits die Vi- zemeisterschaft errungen hatten. Jetzt gilt es im letzten Spiel kommende Woche auf der Kosterwiese in Baindt die weiße Weste der Rückrunde beizubehalten und da- nach ordentlich zu feiern. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann. B2-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II: TSB Ravensburg 2:0 Zum letzten Heimspiel der Saison trafen unsere B2-Juni- orinnen in Staig auf den TSB Ravensburg. Von Beginn an waren unsere Mädels spielbestimmend und den Gegne- rinnen technisch überlegen und gleich zu Beginn gab es die ersten Torchancen durch Sara und Alina. Die Abwehr um Victoria, Lena und Vivienne demonstrierten zudem mit konsequenter Verteidigung und gutem Spielaufbau von Beginn an, dass sie nicht vorhatten, hinten etwas anbrennen zu lassen - dementsprechend arbeitslos war auch unsere Torfrau Selena. Bis zur Trinkpause nach etwa 20 Minuten schafften es die Gäste, unsere Stürmerin Sa- lome immer wieder ins Abseits zu stellen, danach passte sie aber besser auf und nach genauem Zuspiel der an diesem Nachmittag überragenden Sophie, setzte Salome sich gut durch und versenkte den Ball mit einem stram- men Schuss im Netz. Nur fünf Minuten später presste Sa- lome gut vorne drauf, nutzte eine Unsicherheit der gegne- rischen Torfrau und erzielte den 2:0 Halbzeitstand. Nach dem Seitenwechsel nahm unsere spielerische Überlegen- heit noch zu, doch leider ließen bei immer noch heißem Wetter auch die Kräfte und Konzentration nach und so gelangen uns trotz zahlreicher weiterer Torchancen u.a. durch Alina, Sarah, Sophie und Sara kein Tor mehr. Am Ende ein hochverdienter Sieg, der zeigt, dass die Mann- schaft viel Potenzial hat und der bei konsequenter Chan- cenausnutzung deutlich höher hätte ausfallen können. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Sarah Leibfarth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Sara Jukic, Julia Eberlen, Salo- me Lehnert. TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche hat für 4 unserer Mannschaften die Verbandsrunde begonnen. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1 SPG Blitzenreute/Mochenwangen – TC Baindt 6:0 Am Mittwoch, 14.06.2023 starteten unsere Jüngsten in die neue Tennissaison. Im ersten Saisonspiel (das gleichzeitig für die meisten Kinder überhaupt das erste Verbandsspiel war), traten wir bei der SPG Blitzenreute/Mochenwangen auf der wunderschön gelegenen Anlage in Blitzenreute an. Rafael, Jonathan, Cedric, Josefine und Jakob waren mit vollem Einsatz dabei! Die Gegner aus Blitzenreute hatten unseren Kids jedoch viel Verbandsspielerfahrung voraus, so dass leider kein Sieg möglich war. Der Nachmittag bei hervorragenden Gastgebern fand bei Grillwurst, ge- meinsamem Spielen und dem zuversichtlichen Blick nach vorne auf die nächsten Spiele einen schönen Abschluss. Junioren U15: Kreisstaffel 1 SPG Horgenzell/Schmalegg – TC Baindt 5:1 Die ersten 3 Einzelspiele mussten die Spieler Vinzent Neu- bauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann an die gastgebende Mannschaft abgeben. Im Anschluss spielten die erstplatzierten Spieler*in Julius Brugger von der SPG Horgenzell/Schmalegg und Christiane Haupter vom TC Baindt. Nach einem umkämpften und zeitintensiven Spiel ging leider auch dieses Match an Horgenzell/Schmalegg. Bei den Doppelpaarungen konnten Maurice Zimmer- mann und Marian Dorn das Spiel für Baindt gewinnen. Die Paarung Christiane Haupter/Vinzent Neubauer for- derte wieder die Gegner heraus und musste auch hier leider ihr Spiel abgeben. Nächsten Freitag geht es direkt weiter. Im ersten Heim- spiel ist der SV Aichstetten zu Gast bei uns in Baindt. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 1:5 Misslungener Start in die neue Verbandsrunde! Wir waren gut, die Gegnerinnen waren besser. Obwohl die Spiele in den Doppeln hart umkämpft waren, mussten wir uns mit dem Ehrenpunkt von Andrea im Einzel zufrieden geben. Im Einsatz waren: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cor- dula Nehls, Andrea Strehle und Eve Lagrange-Göppert. H70: Doppelrunde TC Baindt – TA TSV Fischbach 3:1 In der ersten Doppelrunde sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mit einem klaren 6:0 und 6:1 für die frühe 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten durch ein 7:5 und 7:5 den Punktestand nach hartem, über zweistündigem Kampf auf 2:0. In der zweiten Doppel- runde besiegten Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille ihre Gegner überlegen mit 6:0 und 6:3 und stellten das Spie- lergebnis auf 3:0. Günter Kessler und Lothar Braun ga- ben sich erst nach langem zähem Kampf mit 4:6 und 4:6 geschlagen. Durch das 3:1 gegen eine starke Mannschaft aus Fischbach ist den Herren 70 des TC Baindt ein guter Start in die Doppelrunde 2023 gelungen. Vorschau: Ab dem kommenden Wochenende sind nun endlich alle Mannschaften am Start. Montag, 26.6.: Doppelrunde H70 – TC Kressbronn 2 SG Baienfurt Tennis – Doppelrunde H65 Mittwoch, 28.6.: TC Nehren – H65 TA SV Eberhardzell – KIDs-Cup U12 Freitag, 30.6.: Junioren U15 – TA SV Oberteuringen Samstag, 1.7.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. – Junioren U18 H40 – TC Leutkirch TA TSG Söflingen – H50/1 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 TC Schmalegg – H50/2 D40 – TC Langenau D60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch Sonntag, 2.7.: H – TA TSV Fischbach TC Isny – H30 Die Vorstandschaft Human-Table-Soccer e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder des HTSV Baindt 2012 e.V.! Ihr seid alle herzlich zur diesjährigen Jahreshauptver- sammlung eingeladen. Termin: Donnerstag, 29.06.2023 Ort: Ristorante Da Michele, Friesenhäuslerstraße 20 (Ten- nishalle) Uhrzeit: 20:00 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Berichte - 1. Vorstand - Kassier - Kassenprüfer 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Anträge 6. Verschiedenes Anträge können bis Donnerstag, 22.06.23 beim Vorstand schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Ich freue mich auf euer zahlreiches Erscheinen und ver- bleibe mit sportlichen Grüßen, Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu kön- nen. Nach unserem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebe- dingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öff- nen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Narrenzunft Raspler e.V. Am kommenden Wochenende ver- anstaltet der Musikverein Baindt das Dorffest. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 25.06.2023, um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 26.06.2023, folgt dann der traditionelle Feier- abendhock zu dem wir uns ab 16:30 Uhr treffen wollen. Bitte meldet euch bis 18:30 Uhr für die Raspler an - es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Altdorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbusfahrt ab 13.00 Uhr. Be- sichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle Es geht voran! In der vergangenen Woche wurden die Fundamente frostsicher gegründet und die ersten Fundamentestreifen gegossen. In den kommenden Tagen werden die Fundamente ar- miert und betoniert. Stadtradeln mit der Reitergruppe Baindt Das Stadtradeln in Baindt steht wieder vor der Tür. Alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten oder ei- nem Verein angehören sind hierfür herzlich eingeladen bei der Aktion mitzumachen und möglichst viele Radki- lometer zu sammeln. Wann? 24.06. bis 14.07.2023 Anmeldungen sind möglich unter www.stadtradeln.de/ baindt. Teilnehmende können sich dort registrieren und dem Team „Reitergruppe Baindt“ beitreten. Ab den 24. Juni fleißig in die Pedale treten und erreichte Kilometerzahl online ins km-Buch eintragen oder direkt mit der STADTRADELN-App tracken. Wir würden uns freuen wenn viele in unser Team der Rei- tergruppe kommen. Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnis Theresa Henzler hat am vergangenen Wochenende auf dem Reitturnier in Schomburg-Amtzell abgesahnt! Den Dressurreiterwettbewerb Kl. E konnte sie mit ihrer Stute Bonne Diamond gewinnen. Im Dressurwettbewerb Kl. E erreichte Theresa einen her- vorragenden 5. Platz. Herzlichen Glückwunsch an Theresa. Vorankündigung außerordentliche Mitgliederver- sammlung Am Mittwoch, 26.07.2023 findet unsere außerordentliche Mitgliederversammlung anlässlich des Reitturniers statt. Bitte merkt Euch den Termin bereits vor. Nähere Infos folgen. Blutreitergruppe Dienstag, 27.06.2023: Versammlung zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach Am Dienstag, 27.06.2023 um 20Uhr sind alle Mitglieder herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach am 14. Juli 2023. Wegen den Informatio- nen und den Anmeldungen zum Blutritt, ist die Anwesen- heit der aktiven Blutreiterinnen und Blutreiter sehr wichtig. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochger- ach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Ab- fahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefah- ren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Bündnis 90/Die Grünen Themenabend: „Neue Ideen für Wohnen im Bestandsbau“ Nach seiner Gründung lädt der Ortsverband B`90/Die Grünen Weingarten-Baien- furt-Baindt zur Veranstaltung „Neue Ideen im Be- standsbau“ in den Neunerbeck nach Baienfurt ein. Wir Grünen der Gemeinden Weingarten, Baienfurt und Baindt haben gemeinsam einen Ortverband gegründet. Die Gründung kam sehr schnell zustande - als hätten alle auf diesen Impuls gewartet. Im paritätisch besetzten Vorstand des Ortsverbands Weingarten-Baienfurt-Baindt sind Antje Claßen aus Baindt, Hermine Städele und Simon Windisch aus Weingarten und Cornelius Lehmann aus Baienfurt gewählt. In allen drei Kommunen gibt es zahlreiche Themen, die nicht an den Ortsgrenzen enden.Hier wollen wir gut ver- netzt zusammenarbeiten. Wir werden den politischen Austausch auch durch öffentliche Veranstaltungen zu Sachthemen fördern. Die stehen allen interessierten Bür- gerinnen und Bürgern offen. Wir starten mit einer Veranstaltung zum wichtigen The- ma „Wohnraum“. Wie kann man auch im Bestand mehr Wohnraum schaffen? Der Ortsverband lädt herzlich dazu ein am 13 Juli um 20 Uhr in den Neunerbeck in Baienfurt. „Neue Ideen im Be- standsbau“ - es wird Christa Gnann aus Bodnegg das Pro- jekt „Aus alt mach 2“ vorstellen und der Architekt Andreas Knitz aus Berg wird über seine Ansätze zum barrierefreien Umbau und dem Schaffen von zusätzlichem Wohnraum berichten. Neue soziale und bauliche Maßnahmen kön- nen Räume schaffen. Veranstaltungen zu weiteren Themen werden folgen. In- formationen veröffentlichen wir auch auf unserer Home- page unter www.gruene-wgt.de Wir freuen uns auf Ihr Interesse! Ihr OV Bündnis`90/Die Grünen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Kreuzlingen zum Schloss Arenenberg Wir fahren mit dem Bus nach Konstanz und von dort wandern wir auf dem aussichts- reichen Höhenweg über Kreuzlingen zum Schloss. Die Rückfahrt von Mannenbach geht mit dem Schiff zur In- sel Reichenau und mit Zug und Bus über Konstanz nach Ravensburg. Wer will kann auch mit dem Schiff von Man- nenbach bis Konstanz fahren. Kostet dann zusätzlich ca. 10 Euro. Wann: Dienstag 27.06.2023 um 9.30 Uhr Busbahnhof Ra- vensburg, Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Gehzeit/ km/ hm: ca. 3 1/2 Stunden, 14 km, 150 hm. Fahrpreis: 17 Euro für Bus, Zug und Schiff Mannenbach - Reichenau. Einkehr: Auf der Insel Reichenau möglich. Sonstiges: Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Rucksackvesper , Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung : ab 23.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Rundwanderung Neutrauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald zum Jägerhof. Dort kehren wir ein und anschließend geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt: Sonntag 02.07.2023 um 13 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 - 3 Stunden/ 8 km/ 80 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Trinken, gutes Schuhwerk evtl. Stöcke und Wechselschu- he mitnehmen. Anmeldung ab 29.06.2023 unter T. 07529 1419 oder 0751 560 220. Wanderführung Frowin Riedmayer Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversamm- lung mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 01. Juli 2023, 14:30 Uhr/ Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Er- scheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsbericht/Kassenbericht/Revisonsbericht 4. Beschlussfassung über die Berichte und Entlastung 5. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 6. Ehrungen der VdK Jubilare 7. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2023/24 8. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Förderprogramm Baden-Württemberg Geförderte Projektplätze in Baden-Württemberg ver- fügbar – Azubis erstellen kostenfrei Webseiten Eine eigene Webseite, Barrierefreiheit und Datenschutz stellen viele Kommunen, Einrichtungen und Vereine finan- ziell aber auch hinsichtlich des technischen Know-Hows häufig vor eine große Herausforderung. Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. bietet mit seinen Websei- tenförderprogrammen Unterstützung und sucht aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Baden-Württemberg vernetzt“ neue Projektpartner für die kostenfreie Web- seitenerstellung. Die Erstellung der Webseiten wird im Rahmen der Azu- bi-Projekte umgesetzt. Durch diese Initiative des Förder- vereins für regionale Entwicklung e. V. werden Auszubil- dende und Studierende praxisnah dabei unterstützt, ihr in der Berufsschule erlangtes Wissen praktisch anzuwenden und Verantwortung für eigene Projekte zu übernehmen - denn das kommt in der Berufsausbildung häufig zu kurz. Im Zuge dessen können u.a. Kommunen, soziale und öf- fentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unterneh- men, sich eine individuelle Webseite erstellen lassen. Die gesamte Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei und lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. „Das Projekt wurde vom Team „Azubi-Projekte“ ab der ersten Kontaktaufnahme bis zum online-stellen der Web- seite und dem Projektabschluss professionell durchge- führt. [...] Ich kann die Azubi-Projekte und den Förder- verein uneingeschränkt sowie aus voller Überzeugung weiterempfehlen.“, berichtet Norbert Raatz von Consul- ting und Dienstleistungen im Bereich Abfallwirtschaft & Umwelt. Bei der Erstellung der Webseite werden selbstverständlich sowohl die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksich- tigt und umgesetzt als auch die Voraussetzungen für die Barrierefreiheit der Webseite erfüllt. Die Barrierefreiheit der von uns erstellten Webseiten stellt seit Jahren einen wichtigen Aspekt des Förderprogramms dar. Bereits bei der Erstellung der Webseite werden Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigt, um die Webseite möglichst für jeden Menschen zugänglich zu machen. Nach Projektabschluss ist die Pflege der Webseite eigen- ständig mittels eines bedienerfreundlichen, deutschspra- chigen Redaktionssystems möglich – Programmierer- kenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sollte es dennoch Fragen geben, können sich die Projektpartner auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den kos- tenfreien telefonischen Webseiten-Support der Azubi-Pro- jekte wenden. Projektpartner des Fördervereins für regionale Entwick- lung haben auch die Möglichkeit, neben den geförderten Webseitenprojekten an weiteren interessanten Förder- programmen teilzunehmen, die bei der Digitalisierung unterstützen, wie beispielsweise die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (eine Anwendung zur Online-Termin- vergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten). Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden. Einige bereits abge- schlossene Webseitenprojekte aus Baden-Württemberg finden Sie unter www.azubi-projekte.de/bw. Weitere Informationen zu den Azubi-Projekten finden Sie unter www.azubi-projekte.de. Jugendarbeit im Dekanat Allgäu-Oberschwaben Propellerfestival Ehrenamt – Gute Laune – Dankeschön ... ... nach den tollen Erfahrungen aus dem letzten Jahr geht das Propellerfestival bei Wangen in eine neue Runde. Dabei wird ein Thema in den Fokus gestellt: Ehrenamt! Jedes Jahr engagieren sich viele Jugendliche und jun- ge Erwachsene ehrenamtlich in der Jugendarbeit der unterschiedlichsten Verbände, Vereine und andere Ju- gendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl ein. Die Katholischen Jugendreferate Friedrichshafen, All- gäu-Oberschwaben und der Kreisjugendring Ravensburg begleiten, fördern und unterstützen Jugendliche, junge Erwachsene und Verbände in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der Ort dafür – das Propellerfestival! Am Wochenende vom 01. - 02. Juli 2023 wird das Propel- lerfestival zu einem Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Gruppe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Eh- renamtlichen und dient gleichermaßen auch als Motiva- tionsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Tagsüber gibt es unterschiedliche Spiel-und Spaßan- gebote, am Abend wird gemeinsam bei den Konzerten der verschiedenen Bands und DJs gefeiert. Und ganz nebenbei erwartet alle das einmalige Zeltlagergefühl für eine Nacht, denn natürlich wird auf dem Festival im selbst mitgebrachten Zelt übernachtet. Nach dem gro- ßen gemeinsamen Abschlussgottesdienst geht es dann mit vielen neuen Eindrücken und einem großen Motivati- onsschub wieder zurück nach Hause und in den Heimat- verein/-verband. Eingeladen sind alle jungen Erwachsenen und Jugendli- chen ab 16 Jahren, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sind! Weitere Informationen gibt es auf www.propel- lerfestival.de sowie laufend auf Instagram @Propellerfes- tival. Auf Spotify können in der Playlist „Propellerfestival 2023“ viele Lieder der Bands schon mal angehört werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 25. Juni 2023 Gästeführer: Torsten Alt Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mit dem Rad – Kapellenweg Ost „Oben“ Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Ober- schwaben die religiösen Zeichen der persönlichen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohltuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelen- stübchen“ in unserem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt will Sie in einen kleinen Ausschnitt zu den Zeugnissen des Volksglaubens bringen. Die Führung versteht sich keines- wegs als Kunstführung, vielmehr soll es zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schus- sentales nach Unterspringen, Blitzenreute wieder zurück zum Häcklerweiher. Für die 12 km kurze Stecke werden 2 bis 2,5 Stunden eingeplant. Eine Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Die Tour ist sowohl für E-Bikes als auch für Fahrräder ohne Antrieb geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 24. Juni 2023 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag, 24. Juni 10-18 Uhr Familiensamstag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! Um 14.00 Uhr: Auf Spurensuche in der Landschaft (mit Aktiv- teil) kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Fami- lien. Was sind Heuwiesen? Warum sehen manche Bäume so komisch aus? Und wieso sind Kuhfladen so wichtig? Entlang des Entdeckerpfades können wir gemeinsam Spuren der historischen Kulturlandschaft Oberschwabens erkunden. Dabei lernen wir, wie stark wir Menschen da- mals und auch heute noch unsere Umwelt nutzen und ver- ändern. Im Anschluss kann eine Insekten-Nisthilfe gebaut werden. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de geöffnet tägl. 10-18 Uhr 1. Wie hieß der Elefant des Zirkus Althoff, der im Juli 1950 in die Wupper stürzte? A Balto B Bruno C Knut D Tuffi 2. Wobei handelt es sich um ein Artistengerät? A Russische Schaukel B Italienische Wippe C Holländische Rutsche D Spanischer Kreisel 3. Was ist ein Chapiteau? A Jonglagenummer B Zirkuszelt C Trapezakt D Tierschau 4. Wer verbirgt sich hinter dem Begriff Kontorsionist? A Handstandakrobat B Pantomimekünstler C Raubtierbändiger D Schlangenmensch Lösungen: 1D, 2A, 3B, 4D @ Heidi Stulle-Gold/DEIKE 747R70R1 Gesellschaft Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Wir suchen Dich: Auszubildende Garten- und Landschaftsbau (m/w/d) DU HAST SPASS AN DER ARBEIT IM FREIEN UND LIEBST DIE NATUR? Gut versorgt mit Wohlfühlfaktor: Ausbildung auf der Baustelle und in unserer Baumschule für vielseitige Fähigkeiten im Garten- und Landschaftsbau Individuelle Entfaltung und Mitgestaltung von Projekten Persönliche Betreuung und fachliche Unter- stützung durch erfahrene Ausbilder Familiäres Umfeld & kollegiales Miteinander Attraktive Karrierechancen und Weiterbildung nach der Ausbildung Zukunftssicherer Arbeitsplatz Teamevents Bezahlung Anhängerführerschein Gütesiegel Top Ausbildungsbetrieb Apple iPad zum Start (*nach der Probezeit) www.garten-mueller.de/jobs stefan.mueller@garten-mueller.de + Apple iPad zum Start* www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiter:in (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften (Beschäftigungsumfang 50 %, Entgeltgruppe EG 9a, Kennziffer 23/28/1096) Den vollständigen Ausschreibungstext und Einzelheiten zum Bewerbungsver- fahren finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in der Stellenbörse der Diözese Rottenburg-Suttgart (www.jobs.drs.de). www.jobs.drs.de Reinigungskraft auf 520-€-Basis Wir suchen eine zuverlässige Reinigungskraft für ca. 4-5 Std./Woche auf 520-€-Basis zur Reinigung unserer Verkaufs- und Geschäftsräume in Baindt/Schachen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Alexander Bentele per Mail info@bentele-shop.de. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Für unsere Klienten flitzt du von A nach B. Du bist nicht der Postbote. Und lieferst trotzdem das, was sich viele Menschen wünschen: Ein selbstbestimmtes Alter in den eigenen vier Wänden. Werde Teil unseres Teams! 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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 23. Dezember 2022 Nummer 51/52 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein forderndes und anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor ein forderndes und anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Von Herzen spreche ich unseren Baindterinnen und Baindtern meinen Dank und meine der Tür. Von Herzen spreche ich unseren Baindterinnen und Baindtern meinen Dank und meine Anerkennung für deren vielfältigen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde aus. Die zupackende Anerkennung für deren vielfältigen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde aus. Die zupackende Art, das füreinander Einstehen unserer Bürgerinnen und Bürger, macht Baindt sehr besonders Art, das füreinander Einstehen unserer Bürgerinnen und Bürger, macht Baindt sehr besonders und erst richtig heimelig. und erst richtig heimelig. Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Gemeindeverwaltung und ganz persönlich Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Gemeindeverwaltung und ganz persönlich wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes und lichtreiches Weihnachtsfest im Kreise lieber wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes und lichtreiches Weihnachtsfest im Kreise lieber Menschen und ein gesundes und glückliches neues Jahr!Menschen und ein gesundes und glückliches neues Jahr! Seien Sie herzlich gegrüßtSeien Sie herzlich gegrüßt IhreIhre Simone RürupSimone Rürup BürgermeisterinBürgermeisterin Sonnenaufgang Richtung Baindter Bädle von Stefan MüllerSonnenaufgang Richtung Baindter Bädle von Stefan Müller Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Basarteam Kirchenchor Baindt Bi-Ba-Butzemann Klosterwiesenschule Baindt Blutreitergruppe Kreativer Montag Böllergruppe Kunstkreis Baindt e.V. Bündnis ´90/Die Grünen Landfrauen Baindt e.V. CDU-Ortsverband Landjugend Baindt e.V. DLRG Baienfurt Lebensräume Jung+Alt DRK Baienfurt-Baindt Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt Elternbeirat Klosterwiesenschule Motorsportgruppe Evangelische Kirchengemeinde Musikverein Förderverein Altenzentrum Sel. Irmgard Nachbarschaftshilfe Förderverein Fußball Narrenzunft Raspler Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Ortsbauernverband Förderverein Landjugend Baindt e.V. Powerfrühstück Förderverein Musikverein Radfahrverein Förderverein Schalmeien Reitergruppe Förderverein Waldorfpädagogik SBBZ Freiwillige Feuerwehr Schalmeienkapelle Baindt FWV-Ortsverband Schützengilde Helferkreis Seniorentreff Helfer vor Ort-Gruppe Baindt Singkreis Hospizbewegung Weingarten - Soldatenkameradschaft Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Sozialverband VdK Human-Table-Soccer-Verein SPD-Ortsverein Baienfurt-Baindt Hundefreunde Baindt e. V. Sportverein Impulse - Erwachsenenbildung Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Sel. Irmgard Jagdgenossenschaft Taekwondo Jugendfeuerwehr Baindt Tennisclub Kapellengemeinschaft Schachen Verein für Sehgeschädigte Kapellengemeinschaft Sulpach Volleyball LJ Baindt Katholische Junge Gemeinde (KJG) Waldorfkindergarten Katholische Kirchengemeinde Wasserverein Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Kindergarten „St. Martin“ Wohl-Fühl-Treff Kinder- und Jugendchor Baindt Alle Baindter Vereine, Institutionen und Einrichtungen wünschen ihren Mitgliedern, Freundinnen und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest mit vielen frohen Stunden und für das Neue Jahr Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit! Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Landjugend Baindt Die Legendäre Party in Baindt Jetzt wirds wild... WEIHNACHTSTANZ 26. Dezember 2022 Schenk-Konrad-Halle in Baindt Einlass: 19:30 Uhr - Eintritt: 8 € Begrenzte Karten für unter 18 Stellenausschreibungen Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eeiinnee EEiinnrriicchhttuunnggsslleeiittuunngg (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag WinterpauseWinterpause in Baindtin Baindt Wir suchen für unser Bauamt Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kinder-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellver- tretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächs- ten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmög- lichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewer- begrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planun- gen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungsund Umbaumaßnah- men öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von externen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Ar- chitektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadt- planung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Ver- gaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschens- wert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Be- lastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremi- umssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Pers- pektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aussicht gestellt. Sind Sie interessiert Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tä- tigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitar- beiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleite- rin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeindeverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Gemeinsam haben die fünf Kommunen des Gemein- deverbands Mittleres Schussental festgelegt, aufgrund der angespannten Versorgungslage und den hohen Energiepreisen, im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, von Dienstag, 27. Dezember 2022 bis einschließlich Freitag, 30. Dezember 2022, die Ge- meindeverwaltungen zu schließen. Somit bleibt das Baindter Rathaus in dieser Zeit geschlossen. Im Falle eines Sterbefalles erreichen Sie uns unter: 0160 / 5386706. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 4 Unsere Austrägerin Svenja Hermann trägt das Amtsblatt diese Woche zum letzten Mal aus. Sie hat das Amtsblatt seit über zwei Jahren in ihrem Bezirk 4 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Na- men der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 13. Januar 2023 übernimmt Franka Hermann den Bezirk von Svenja. Wir wünschen ihr viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 7 Unsere Austrägerin Lea Svoboda trägt das Amtsblatt diese Woche zum letzten Mal aus. Sie hat das Amtsblatt seit zwei Jahren in ihrem Bezirk 7 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 13. Januar 2023 übernimmt Benjamin Stiefva- ter den Bezirk von Lea. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 24. Dezember und Sonntag, 25, Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Montag, 26. Dezember Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 Samstag, 31. Dezember und Sonntag, 01. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Freitag, 06. Januar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Samstag, 07. Januar und Sonntag, 08. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Dezenber Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 25. Dezember Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Montag, 26. Dezember Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Samstag, 31. Dezember Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sonntag, 01. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weiße- nauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Freitag, 06. Januar Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Samstag, 07. Januar Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 08. Januar Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Der Wertstoffhof ist zum Jahresende an folgenden Ter- minen geöffnet: - Freitag, 23.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 30.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 07.01.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 21.12.2022 feierten die Eheleute Charlotte und Wolfgang Buchholz das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Silvesterschießen Böllergruppe WSP Januar 07.01. Maskenbefreien Raspler DP/SKH 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Waldorf- Infoabend kindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebbücherei ist in den Weihnachts- ferien vom 21.12.2022 bis zum 06.01.2023 ge- schlossen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Ordnungsamt - Asylbetreuung - Kindergarten Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die erste Sprechstunde im neuen Jahr 2023 findet am 10. Januar statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Dezember 2022 - 15. Januar 2023 Gedanken zur Woche Ich bin als Licht in die Welt gekommen, damit jeder, der an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibt. Joh 12,46 „Die größten Ereignisse, das sind nicht unsere lautes- ten, sondern unsere stillsten Stunden.“ - Friedrich Nietzsche – So war es vor 2000 Jahren, so ist es noch heute. Der Weltmeister von 2022 ist nächstes Jahr schon Schnee Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 von gestern. Ich wünsche uns, dass wir im Lärm der täg- lich wechselnden Schlagzeilen etwas von der Stille von damals vernehmen und daraus Kraft und Mut schöpfen für das Kommende. Gesegnete Weihnacht und Gottes Begleitung im neuen Jahr, Bernhard Staudacher, Pfarrer Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00Uhr Baindt – Krippenspiel, dazu dürfen alle an- deren Kinder als Hirten, Engel oder Schaf ver- kleidet kommen Miniatranten: Lena Himpel, Noemi Oelhaf, Ma- teo Oelhaf, Alexandra Schnez 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 22.00 Uhr Baindt - Christmette mit dem Kirchenchor Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mit der JuKa Sonntag, 25. Dezember – Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst Montag, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag – Hl. Stepha- nus 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger, Kindersegnung und Segnung „Johanniswein“ Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Segnung „Johanniswein“ Dienstag, 27. Dezember Baindt kein Schülergottesdienst (Ferien) Mittwoch, 28. Dezember 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Dezember Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 30. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 31. Dezember - Silvester 17.30 Uhr Baindt – Jahresschlussgottesdienst Ministranten: Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tomas Henzler († Ida und Georg Selensky, Sieglinde Kösler) 18.00 Uhr Baienfurt – Jahresschlussgottesdienst (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 01. Januar - Neujahr 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Afrika Kollekte Dienstag, 03. Januar Baindt kein Schülergottesdienst (Ferien) Mittwoch, 04. Januar 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 05. Januar Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 06. Januar - Dreikönig 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (Pfarrer i. R. Leuze) mit den Sternsingern, Segnung des Dreikönig- wassers, Kreide, Salz und Fleisch Ministranten: Sternsinger († Roas Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam- mit Aneghörigen, Ida und Pius Wolf) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit den Stern- singern und dem Kirchenchor, Segnung des Dreikönigwassers, Kreide, Salz und Fleisch Samstag, 07. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Stiefvater, Marisa Pfis- ter, Lisa Schad, Leana Neb, Alexandra Schnez, Jakob Spähn, Mona Stiefvater Sonntag, 08. Januar 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Ronja Dienstag, 10. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Januar 14.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst mit Krankensalbung (Katholischer Seniorenkreis) 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 13. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 14. Januar 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Kai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 15. Januar 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Laura Kurz, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Karl Bohner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amelie Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezember 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar. Öffnungszeiten Dienstag, 10. Januar 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 12. Januar 15.00 – 18.00 Uhr Freitag, 13. Januar 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halb- jahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist vom 27. Dezember – 06. Januar geschlossen. An Heiligabend findet um 16 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Dazu dürfen alle anderen Kinder als Hirten, Engel oder Schaf ver- kleidet kommen. Wir freuen uns auf euch. Das Krippenspielteam Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Neujahrs- Segen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmöglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in In- donesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den NeujahrsSegen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mit- telpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kin- derschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispiels- weise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mit- hilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Ge- meinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsin- geraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besu- chen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung statt- finden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Die- ses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmög- lichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele An- meldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorfplatz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstra- ße, Storchenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Vo- ken, Sperlingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöck- lisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Baienfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlen- straße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 ✄ Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.- 05.01.2023 Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: .......................................................................................................................... Adresse: ..................................................................................................................... ............................................................................................................................................. Telefon (optional): ............................................................................................. Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ✄ ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Januar 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Joh 1,14a Samstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. Kirche Sonntag, 25. Dezember Christfest I 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 26. Dezember Christfest II 10.30 Uhr Baienfurt Weihnachtslieder-Singgottes- dienst in der Ev. Kirche Samstag, 31. Dezember Altjahresabend 17.00 Uhr Baienfurt Jahresabschlussgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Januar Neujahrstag 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst zur Jahreslosung 2023 im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Freitag, 06. Januar Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 08. Januar 1. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 09. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 10. Januar 14.30 Uhr Baienfurt Seniorennachmittag mit Pfarrer Schöberl 19.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Dekan Dr. M. Hauff im Rahmen der Allianzge- betswoche 2023 in der Ev. Kirche Mittwoch, 11. Januar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch „Das Wort ward Fleisch und zeltetet unter uns“ Mittwoch, 11. Januar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Das Wort ward Fleisch und zeltetet unter uns“ Das Wort, das am Anfang aus dem Nichts dieses wunderbare Gebilde hat entstehen lassen, welches wir „Universum“ nennen, der kreative Ruf ins Dasein für jede Kreatur auf dieser Welt, ist eingefleischter Mensch geworden, einer von uns. Was keine Philosophie, noch irgendeine Religion sich überhaupt ausmalen konnte, hat Gott uns geschenkt: Er „zeltete“ mitten in seiner Schöpfung – schafft dadurch einen Ort der Begegnung mit ihm: in Person, mit Herzschlag und Atem, mit Hand und Fuß. Wen sollte das kalt lassen? – Nichts, wirklich nichts hält der Schöpfer zurück, wenn er sich in Jesus in unsere Hände begibt, als hilfsbedürftiger Säugling – wen wundert’s da, dass wir in jedem Neugeborenen den Eindruck haben, Gott wieder auf frischer Tat zu ertappen? Weihnachten fordert heraus, auf diese Zuwendung Gottes zu antworten. Gottes Segen dazu und ein frohes Christfest! Martin Schöberl, Pfarrer Das Wort, das am Anfang aus dem Nichts die- ses wunderbare Gebilde hat entste- hen lassen, welches wir „Universum“ nennen, der kreative Ruf ins Dasein für jede Kreatur auf dieser Welt, ist eingefleischter Mensch geworden, einer von uns. Was keine Philosophie, noch irgendei- ne Religion sich überhaupt ausmalen konnte, hat Gott uns geschenkt: Er „zeltete“ mitten in seiner Schöpfung – schafft dadurch einen Ort der Begegnung mit ihm: in Person, mit Herzschlag und Atem, mit Hand und Fuß. Wen sollte das kalt lassen? – Nichts, wirklich nichts hält der Schöpfer zurück, wenn er sich in Jesus in unsere Hände begibt, als hilfsbedürftiger Säugling – wen wundert’s da, dass wir in jedem Neugeborenen den Eindruck haben, Gott wieder auf frischer Tat zu ertappen? Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Weihnachten fordert heraus, auf diese Zuwendung Gottes zu antworten. Gottes Segen dazu und ein frohes Christfest! Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöp- fung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geis- tes, zur Freude geschaffen, Freude im Mitei- nander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas vertrocknen Wälder und Wiesen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland immer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzubringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Ernährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerechten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Präse Pastor Dr. h. c. Annette Kurschus Pfarrerin Dr. Dagmar Pruin Christoph Stiba Vorsitzende des Rates der Evangelisches Werk für Generalsekretär der Vereinigung Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonie und Entwicklung e. V. Evangelischer Freikirchen Präsidentin Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas vertrocknen Wälder und Wiesen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland immer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzubringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Ernährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerechten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Präse Pastor Dr. h. c. Annette Kurschus Pfarrerin Dr. Dagmar Pruin Christoph Stiba Vorsitzende des Rates der Evangelisches Werk für Generalsekretär der Vereinigung Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonie und Entwicklung e. V. Evangelischer Freikirchen Präsidentin Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas ver- trocknen Wälder und Wie- sen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland im- mer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzu- bringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am hef- tigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Men- schen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukom- men: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Er- nährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerech- ten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spen- den für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Für die Evangelische Für die Frei- und Für Brot für Kirche in Deutschland altkonfessionellen die Welt Kirchen Präsidentin Präse Pastor Dr. h. c. Pfarrerin Christoph Stiba Annette Kurschus Dr. Dagmar Pruin Generalsekretär Vorsitzende des Evangelisches Werk für der Vereinigung Rates der Diakonie und Evangelischer Evangelischen Entwicklung e. V. Freikirchen Kirche in Deutschland Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Nach unserem gelungenen Konzert kön- nen wir uns dieses Jahr auch wieder zum traditionellen Weihnachtsspielen am 24.12.2022 um 13:15 Uhr auf dem Dorfplatz treffen. Dort spielen alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam Weih- nachtslieder. Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Anschließend werden wieder verschiedene Kleingruppen in Baindt unterwegs sein, um alle Baindter in Weihnachts- stimmung zu bringen. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13.45 Uhr Innere Breite Baindt (Platz vor Fa. Kling) 14.10 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14.15 Uhr Sonnenstraße (vor Haus Nr.15) 14.35 Uhr Innere Breite ( Ecke Haus Nr.24) 14.45 Uhr Eschenstraße (vor Haus Nr. 13) 14:50 Uhr Birkenstraße 15:00 Uhr Buchenstraße (Im Hof Haus Nr.16) 15:10 Uhr Erlenstraße 16.10 Uhr Annabergstraße (vor Haus Nr. 27) 17.05 Uhr Amselstraße 17.10 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17.25 Uhr auf dem Friedhof (1 Strophe „Stille Nacht“) 17.40 Uhr Jägerweg 17.45 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.45 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 14.05 Uhr Kapelle im Schachen 14.20 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 15.00 Uhr Sandhäusle 15.15 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.30 Uhr Merkenmoos 15.45 Uhr Sulpach (Hof Elbs) 16.30 Uhr Sulpach Stachus 16.50 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17.10 Uhr Neubaugebiet Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.45 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 14.00 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.15 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.30 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.45 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.15 Uhr Lavendelstraße 15.45 Uhr Marsweiler 16:45 Uhr Obere Rosenstraße 17.00 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.15 Uhr Nelkenstraße 17.30 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.45 Uhr Daimlerstraße 14.10 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.35 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 15.10 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.35 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.10 Uhr Rehstraße 16.40 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.10 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.40 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Wir wünschen allen Baindter Bürgern und Gönnern des Musikvereins schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für jede Art der Unterstützung in unserem Jubilä- umsjahr möchten wir uns nochmals bei allen recht herz- lich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Liebe Baindterinnen und Baindter, liebe Mitglieder, nachdem wir auch 2022 aufgrund der Pandemie auf unsere geliebte Fasnet fast komplett verzichten mussten, schauen wir optimis- tisch auf die kommende Fasnetssaison 2023. Auch die Planungen für unseren 15. Baindter Narrensprung am Sonntag, 29.01.2023, sind weit fortgeschritten und es wird bestimmt wieder ein toller Tag. Weitere Informationen über unsere Aktivitäten in der Fasnet 2023 werden wir euch in den ersten Amtsblättern im neuen Jahr mitteilen. Da das nächste Amtsblatt erst am 13.01.2023 erscheint, möchten wir euch bereits heute zu unserem traditionellen Maskenbefreien, am Samstag, den 07.01.2023 um 19:00 Uhr auf dem Dorfplatz einladen. Anschließend gibt es in der Schenk-Konrad-Halle ein ab- wechslungsreiches Programm mit Auftritten der Lumpen- kapelle und der Schalmeienkapelle, sowie unserer Ju- gend-, unserer Mädels- und unserer Männer-Tanzgruppe. Dazwischen werden wir unter anderem auch unser neues Spiel für die Zunftmeisterempfänge vorführen und unser traditionelles Narrenblättle vorstellen. Wir laden euch hierzu recht herzlich ein und würden uns freuen euch am 07.01.2023 beim Fasnetsauftakt 2023 auf dem Dorfplatz und in der Schenk-Konrad-Halle begrüßen zu dürfen. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für die Unterstützung unserer Narrenzunft während des ganzen Jahres möchten wir uns bei allen Baindterinnen und Baindtern, der Gemeindeverwaltung, allen Mitglie- dern und Gönnern recht herzlich bedanken. Es grüßt euch mit einem kräftigen Raspler - Ratsch, Ratsch. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt 40 Jahre Landfrauen Baindt, ... ein Grund zum Feiern. Deshalb trafen wir uns am Sonntag, 11. Dezember 2022 mit unseren Mitgliedern im Bi- schof-Sproll-Saal zu einer Jubiläumsfeier. Nach dem Sektempfang begrüßte unsere Vorständin Doris Sonn- tag die anwesenden Mitglieder und Gäste. Im Anschluß gab es ein leckeres Essen und köstliche Nachtischkreatio- nen. Als nächstes folgten die Gruß- und Dankesworte von Frau Bürgermeisterin Simone Rürup sowie unserer Kreis- vorständin Gisela Eisele. Für Unterhaltung war natürlich ebenfalls gesorgt. Das Duo AH und BE aus Weingarten zeigte uns ihr Bühnenprogramm „Lachen macht schee“. Und dabei wurde viel gelacht. Für die musikalische Um- rahmung und weihnachtliche Einstimmung sorgte Michael Spähn mit seinen Musikern aus Baienfurt. Die Bewirtung übernahmen für uns Mitglieder der Musikkapelle Baindt. Zu guter Letzt kam sogar noch der Nikolaus mit Ruprecht zu den Landfrauen in den Bischof-Sproll-Saal und hatte noch ein kleines Geschenk für alle Mitglieder dabei. Herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen des tollen Abends beigetragen haben. Wir wünschen euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Stephansritt am 26.12.2022 Wir treffen uns um 12 Uhr bei Familie Sonntag in der Wickenhauser Straße. Anschließend werden wir eine schöne Runde durch das Ried reiten. Zum Abschluss nach dem Ritt (ohne Pferd) hat Jutta Schnez zu sich eingeladen. Wir freuen uns darauf den Traditionsritt wieder durch- führen zu können und bedanken uns herzlich bei den Gastgebern für ihre Einladung. Schützengilde Baindt Als Böllerreferend des Schützenkreises Ravensburg, rufe ich in diesem Jahr alle Vorstände, Mitglieder, Böllerschützen des Kreises Ra- vensburg auf sich in Baindt zum traditio- nellen Silvesterböllern am 31.12.2022 zu treffen, und in gemütlicher Runde unter Freunden, Bekannten und kra- chenden Böllerschüssen den zu Jahresausklang zu feiern. Auch Freunde des Böllern’s, Bürger, Interessenten aus dem Volke von nah und fern laden wir hierzu gerne ein. Wir würden uns freuen euch beim Umtrunk, einem Würst- chen oder angeregten Gesprächen zu sehen. Danach werden wir sie mit einem guten Rutsch und den besten Wünschen auch gerne wieder zum Silvesterabend ihrer Wahl entlassen. Böllergruppe Baindt Einladung zum Silversterböllern in Baindt Für Freunde des Böllerschießen und Böllerschützen Treffpunkt: Baindt beim Waldspielplatz. Wann: An Silvester 31.12.2022 ab 13.00 Uhr Schießzeiten: Achtung Neu Gemeinsames Böllern 14:00 Uhr ca. 10 Schuss. Anschließend „Wer kann der darf“ Bei Interesse freies Böllern 15:00/15:30 Uhr Kontakt: Werner Weissenberg boellerbaindt@web.de Anmeldung vor Ort! Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung einen gültigen Böllerschein §27 und ak- tuell gültigen Beschuss auf den Böllergeräte. Jeder Böl- lerschütze haftet für sein Schießen selbst. Die Schützengilde Baindt wünscht allen Mitglieder, Freunden und Gönnern ein Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2023. Bleibt alle gesund. Beim letzten Rundenwettkampf musste sich unsere Mannschaft leider dem SV Fenken 3 mit 1393:1400 Rin- gen knapp geschlagen geben. Pfau Arthur: 336 Ringe Pfau Patrick: 374 Ringe Schnez Stefan: 347 Ringe Schmidt Hans Martin: 336 Ringe Blutreitergruppe „Besuch des Bauerntheaters in Zie- gelbach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023“ Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Im dritten Teil unserer kleinen Kampagne zur Helfer-vor- Ort Gruppe des DRK Baienfurt-Baindt dürfen wir Ihnen die Frage beantworten, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn die Helfer-vor-Ort Ihnen in einem medizinischen Notfall zur Seite stehen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Da die Helfer-vor-Ort ihre Arbeit ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für Patient:innen und deren Versicherungen keine Kosten durch einen Einsatz unserer Schutzengel. Möglich wurde die Einrichtung der HvO-Gruppen nur durch das Engagement und die Be- reitschaft der einzelnen Helfer:innen, sowie die finanziel- le Unterstützung durch die jeweilige Gemeinde. Sowohl die Gemeinde Baienfurt, als auch die Gemeinde Baindt haben die Kosten für sieben Erstausrüstungen übernom- men. Weiteres Material, wie die AED Geräte, wurden durch Spenden und Eigenleistungen des DRK Baienfurt-Baindt finanziert. Sämtliche Folgekosten (Ersatz von Verband- und sons- tigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Verschleiß, teils jährlich anstehende TÜV-Überprüfungen, Ausbildung von neuen Helfer:innen usw.) werden vom DRK Baienfurt-Baindt getragen. !!! Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112 !!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freu- en wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informationen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baienfurt-baindt.de. Jahresabschluss des JRK Baienfurt-Baindt Am 15.12. 2022 feierte das Jugendrotkreuz seine Weih- nachtsfeier. Das erstemal seit langer Zeit konnten wir wieder in Präsenz und dann auch noch gemeinsam mit den Eltern feiern. Bei leckerem Punsch und Gebäck, ha- ben wir gemeinsam das Jahr Revue passieren lassen und uns gefreut, in großer Runde zusammenzukommen. So wie jedes Jahr bekamen die Kinder ein kleines Weih- nachtsgeschenk. Hierfür wurden wir vom Rewe Markt Baienfurt unterstützt. Rainer Hahn hat uns die Schoko- ladennikoläuse für die Säckchen gespendet. Vielen Dank dafür, unser Nachwuchs hat sich riesig gefreut! Des weiteren haben wir Leon Lorenz verabschiedet. Er wird im neuen Jahr voll in die Bereitschaft übertreten. Du bist uns trotzdem jederzeit willkommen Nun wünschen wir allen Familien und Freunden ein ge- segnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und hoffentlich sehen wir uns gesund und munter in 2023 wieder :) Euer JRK Baienfurt-Baindt Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Nachtrag zum Schachener Dorffest am 12. Juni 2022 Der Luftballonwettbewerb war wieder ein voller Erfolg. Bis weit ins Allgäu hinein flogen die Bal- lone. Die 9 Gewinner wurden von uns benachrichtigt und er- hielten bereits ein kleines Präsent! Herzlichen Dank an Willi Bentele und seiner Familie für die Organisation und Durchführung. __________ Information zur Mitgliederversammlung 2023: Unsere jährliche Mitgliederversammlung wird nicht wie bisher im Januar, sondern am Mittwoch, 08. März 2023 stattfinden. Die Einladung dazu erfolgt rechtzeitig im neuen Jahr. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Frohe Weihnachten und alles Gute für 2023 Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches Weihnachts- fest und bedanken uns im Namen unserer Mitglieder für die Treue im nun ablaufenden Jahr 2022. Das Jahr 2022 brachte große Herausforderungen in allen Lebensbereichen und wird unser Miteinander sicherlich nachhaltig prägen. Nur gemeinsam schaffen wir es, die Krise hinter uns zu lassen und mit Mut, Zuversicht und Schaffenskraft wird das Licht am Ende des Tunnels bald größer. Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr als Kun- den bei uns begrüßen zu dürfen und freuen uns auf Ihre Unterstützung für das lokale Gewerbe. Bleiben Sie gesund, auf ein gutes neues Jahr 2023. Der WBB hilft - Stromgeneratoren für die Ukraine Der WBB hilft mit zwei mobilen Stromgeneratoren für die Ukraine. Nach der Zerstörung der Energieinfrastruktur sollen die beiden Generatoren punktuell helfen das Leid zu lindern und den Menschen zumindest zeitweise wie- der Strom liefern. Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer dieser Hilfe. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nachruf Tief betroffen müssen wir Abschied nehmen von Uwe Nehls der am 14. Dezember 2022 verstorben ist. Als Gemein- derat der CDU setzte er sich mit großem Engagement 10 Jahre lang für das Wohl der Gemeinde und der Bür- ger ein. Seine fachkundigen Beiträge und Anregungen waren immer wertvolle Entscheidungshilfen. Ob in der Gestaltung von Friedhof, Schulbereich oder Kindergar- ten, seine Spuren hat er überall hinterlassen. Für seinen Einsatz sind wir dankbar und behalten ihn so in Erinnerung. Seiner Familie gilt unser Mitgefühl. Für den CDU-Ortsverband Dr. Anton Eberle Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Januar geboren sind, wünscht die Vorstand- schaft des Sozialverbandes VdK Orts- verband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zum Heiligabend-Singen Es ist schon gute Tradition, dass der Männerchor des Lie- derkranzes am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Beginn: 17.30 Uhr Rückblick: Männerchor sang am 11. Dezember in Bai- enfurt Im Gottesdienst in der kath. Kirche in Baienfurt sang der Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis. Pfarrer Staudacher und die Gottesdienstbesucher bedankten sich gerne für den gesanglichen Beitrag mit adventlichen Liedern. Wir wünschen allen interessierten Zuhörern und deren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023. Unseren Gännern und Freun- den danken wir für die Treue zum Verein. Am Lebensende zuhause – Information über das Ambulante Hospizangebot Gerade in Zeiten schwerer Krankheit wün- schen wir uns, in vertrauter Umgebung sein zu können. Ambulante Hospizarbeit will dies gemeinsam mit anderen Diensten ermöglichen. Durch unser Engagement können wir Entlastung anbieten. Wir informieren Sie über unser Angebot, wer wir sind und was wir tun. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 11.01.2023, 19 Uhr Referent*innen: Mitarbeiter*innen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratsamt Ravensburg Online-Vortrag am 10.01.23: Gicht und Ernährung Erhöhte Harnsäurewerte sind oft der Beginn einer Gicht. Daher bietet das Ernährungszentrum Bodensee-Ober- schwaben am Dienstag, 10. Januar um 17.30 Uhr einen Online-Vortrag zu diesem Thema an. Beim Vortrag erfah- ren die Teilnehmenden Interessantes über die Krankheit wie beispielsweise Ursachen, Symptome und vor allem die Therapie durch eine ausgewogene Ernährung. Diätassistentin Katja Sontheimer erläutert, welche Le- bensmittel einen hohen Harnsäuregehalt haben und wel- che Lebensmittel sonst noch Einfluss auf die Erkrankung haben. Durch die praktischen Tipps lässt sich eine puri- narme Ernährung zu Hause gut in den Alltag integrieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 5. Januar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Hallenbad Baienfurt - Ferienöffnungszeiten An den Feiertagen hat das Hallenbad Baienfurt geschlos- sen. Es gelten die Ferienöffnungszeiten. Fr 23. Dez 06:30 - 21:00 Sa 24. Dez Feiertag - geschlossen So 25. Dez Feiertag - geschlossen Mo 26. Dez Feiertag - geschlossen Di 27. Dez 14:00 - 21:00 Mi 28. Dez 14:00 - 21:00 Do 29. Dez 07:30 - 21:00 Fr 30. Dez 06:30 - 21:00 Sa 31. Jan Feiertag - geschlossen So 01. Jan Feiertag - geschlossen Mo 02. Jan geschlossen Di 03. Jan 14:00 - 21:00 Mi 04. Jan 14:00 - 21:00 Do 05. Jan 07:30 - 21:00 Fr 06. Jan Feiertag - geschlossen Sa 07. Jan 13:00 - 18:00 So 08. Jan 07:30 - 18:00 Ab Dienstag, 10. Januar gelten wieder die regulären Öff- nungszeiten. Wir wünschen unseren Gästen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51 JAHREWir feiern noch Jubiläum. Feiern Sie mit! Jetzt noch schnell abschließen und bis zu 264,- € sparen! (Am Beispiel TeleData FIBER 500) Nur noch bis zum 31.12.2022 buchbar. 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Danke für Ihr Vertrauen, Ihr Haller Team. 24.12 und 31.12 geschlossen www.haller-raumgestaltung.de ab 27.12 Inventurverkauf © d vw Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2023! Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit AUTOHAUS GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de © dvw Fröhliche Weihnachten und einen tollen Start in das Jahr 2023 Unsere Werkstatt bleibt vom 23.12.22 bis 05.01.23 geschlossen. In dieser Zeit können Sie uns in Notfällen über unsere Festnetznummer erreichen. Edelstahlkamine – Kaminsanierung – Kaminservices Kaminarbeiten rund um den Kaminkopf Unser Mitarbeiter in Ihrer Nähe: Florian Thoma Mobil: 01522 296 96 55 Mail: kontakt@weber-kaminbau.de Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen ein gesundes 2023! 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Januar 2023 Messe Friedrichshafen Internationale Messe für Erwerbsobstbau, Destillation und Agrartechnik Erntezeit für frische Ideen • 310 Aussteller aus den Bereichen Erwerbsobstbau, Destillation, Agrartechnik, Fruchtsaftherstellung, Smart Farming und viele mehr • Sonderbereiche: „Mein Hofladen“, Start-Up Area und Bildungsbereich • 41. Bodensee-Obstbautage mit Fachvorträgen www.fruchtwelt-bodensee.de VERANSTALTUNGEN Weihnachten 2022 Ein herzliches Dankeschön für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Für das Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine schöne, geruhsame Zeit und ein glückliches, gesundes neues Jahr. Für das Team von Katharina Härtel Geschäftsleitung Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Wir wünschenWir wünschenWir wünschen iedliche Weihnacht iedliche Weihnacht © dvw Bautenschutzsysteme GmbH Ihr Fassadenspezialist Alfons Schefold Staatl. gepr. Bautechniker Tel.: 07505 957730, Fax 07505 957731 Mobil: 0170 141 78 96, E-Mail: alfons-schefold@t-online.de Die Welt ist BUNT, wie unsere Meinungen und unser Denken. Danke für die friedvolle und harmonische Zusammenarbeit. Danke für die entgegengebrachte Geduld. Danke für ein gutes Miteinander. Wir sind dankbar Kunden wie Sie zu haben. Ihre Schützbach Bauunternehmung W E IH N A C H T S S C H M U C K — de r F R IE D E N — W E IH N A C H T E N — F A R B E N — ID E E N — G E D A N K E N — d ie W e lt — BUNT sind unsere: MEINUNGEN — WEIHNACHTEN IST BUNT Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten! Dr. med.dent. tra S. Willburger-Königj chzahnärztin für Kieferorthopädiej h lade Sie herzlich zum g der offenen Tür eptember 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. lich kennen und erhalten Sie einen Einblick die neuen Praxisräume. . Petra S. Willburger-König DR. WILLBURGER Fachzahnärztin für Kieferorthopädie St.-Konrad-Straße 43 88250 Weingarten Telefon 0751 766 985 95 www.willburger-kieferorthopaedie.de Dr. med.dent. Petra S. Willburger-Königj Fachzahnärztin für Kieferorthopädiej Ich lade Sie herzlich zum Tag der offenen Tür eitag, den 27. September 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. Sie uns persönlich kennen und erhalten Sie einen Einblick in die neuen Praxisräume. Dr. Petra S. Willburger-König DR. WILLB Fachzahnärztin für Kieferortho St.-Konrad-Straße 88250 Weingarten Telefon 0751 766 www.willburger-kieferorthopae Dr. med.dent. . Willburger-Königj ärztin für Kieferorthopädiej herzlich zum offenen Tür 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. en und erhalten Sie einen Einblick Praxisräume. llbu -König DR. WILLBURGER Fachzahnärztin für Kieferorthopädie St.-Konrad-Straße 43 88250 Weingarten Telefon 0751 766 985 95 www.willburger-kieferorthopaedie.de www.willburger-kfo.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Wir wünschen frohe WEIHNACHTEN und ein gesundes 2023 © dvw und ein gesundes 2021 Weihnachtsfest F wünscht Ihnen Ihr Baindter Beck Harald und Doris Schmidt mit Team © d vw Fröhliche WeihnachtenFröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start in das neue Jahr. Fröhliche Weihnachten !}und einen guten Rutsch t-1_ l} ins neue Jahr. 0 !} Karin Schuler F ris ö r Schachenerstr. 88 1 88255 Baindt/Schachen Fon: 0 75 02 / 94 20 30 (Termine nach Vereinbarung) 1 Fröhliche Weihnacht d e glücklich neu Jahr w sch w a K d , Fre d d Bek nt . © dvw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2022. Wir wünschen allen unseren Freunden, Bekannten und Kunden ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr!! Angelikas Wäscheservice GmbH Jahnstr. 2-4, 88255 Baienfurt Achstüble Achstr. 29, 88255 Baienfurt Sanitär- Bauaschnerei Walter Geßler Achstr. 29, 88255 Baienfurt Die Wagenpraxis Naturheilverfahren Klangbehandlung Lebensberatung wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Am Föhrenried 5/1 88255 Baienfurt www.wagen-praxis.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Das Team von wünscht frohe Weihnachtsfeiertage und einen gesunden Start ins Jahr 2023! Sarah Vogt Janine Walter Silvia Lau Silke Kaser Anzeigenverkauf Michaela YildirBrigitte Voigt Vertrieb Brigitte Roth Patrizia Eranzi Katharina Härtel Geschäftsführung Andrea StarzMonika Schubert Katja Hoffmann Karin ReichertMelanie Stefano-Lux Melek KumasEdyta Zito Sybille Koblitz Desiree Oliveira Désirée Schu Produktion Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Dankeschön für Ihr Vertrauen. Ihr Rainer Gernsbeck Wir haben das Ziel erreicht! Wir bedanken uns bei unserer Familie und unseren Mitarbeitern für Ihre Unterstützung, bei unseren Kunden für Ihre Treue und das schnelle Bezahlen der Rechnungen, bei unseren Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit, bei unseren Freunden für Ihr Verständnis, wenn wir mal wieder keine Zeit hatten… Dies alles wünschen wir auch unserem Nachfolger Herrn Hoppe und seinem Team. Die Telefonnummer und das Team bleiben, der Firmenname und der Chef ändern sich. Ihnen allen wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für die Zukunft. Erich und Birgit Haußmann Ihr Fachmann für Heizung | Bad | Solar Am Umspannwerk 25, 88255 Baindt Tel. 07502-4162 Wir wünschen allen unseren einsendenden Praxen und Kliniken eine besinnliche & gesunde WEIHNACHTSZEIT Frohe Weihnachten Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr © dvw und ein gesundes Neues Jahr Schöne Festtage und ein gesundes neues Jahr © d vw Frisör GengFrisör Geng Inh.: Markus Geng Adlergasse 1 ∙ 88255 Baienfurt Telefon: 0751/44451 © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Gartenstr. 35, Baindt Tel: 01 60/97 74 16 11 © dvw Tabakshop Lotto Baindter Straße 8 88255 Baienfurt KÖHLER Wir wünschen frohe Fes age und ein gutes neues Jahr 2023 © dvw Friedliche WeihnachtenFriedliche WeihnachtenFriedliche Weihnachtenund einen gelungenen Start in das neue Jahrund einen gelungenen Start in das neue Jahr © dvw Wir wünschenWir wünschenWir wünschenWir wünschen iedliche Weihnacht iedliche Weihnacht © dvw J.F. Maschinen GmbH & Co. KG Mehlisstraße 16 • 88255 Baindt/Schachen www.JF-Maschinen.de info@jf-maschinen.de Telefon 07502 9448835 © d vw SchöneSchöne Festtage Festtage und ein gesundesund ein gesundes neues Jahr neues Jahr Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023! ics Personalservice Gartenstr. 14/1 | 88250 Weingarten 0751 76879631 | www.ics-personalservice.com Ihr zuverlässiger Partner bei der Personal- und Jobsuche Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr © dvw Marsweilerstraße 88, 88255 Baindt Tel.: 07502 9439688, E-Mail: steinhauser@steinhauser-shk.de Weihnachten Frohe und ein gutes neues Jahr wünschen wir Ihnen Kornstraße 22 88273 Fronreute-Fronhofen Telefon 07505/9565726 locher-malerbetrieb.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023! Die Praxis bleibt vom 27.12.2022 bis 06.01.2023 geschlossen. Wolpertswende Heizöl Diesel Kraftstoffe © dvw© dvw © d vw Fröhliche WeihnachtenFröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start in das neue Jahr. NATURWERK - Der Blumenladen Friedhofstr. 15, 88255 Baienfurt Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 - 12.30 / 14.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 13.00 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen Tel.: 0751-44859 E-Mail: naturwerk.waldburg@web.de © d vw Das Jahr geht zu Ende. Es ist Zeit, allen ein herzliches Dankeschön zu sagen. Für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken wir uns bei Ihnen, unseren Kunden, unseren Ärzten, Heimen und Sozialstationen vor Ort. Alles Gute wünscht Ihnen Ihr Team Wir wünschenWir wünschenWir wünschenWir wünschen öhliche Weihnacht © dvw Marsweilerstr. 120 · 88255 Baindt · Tel.: 0176 445 318 13 · philipp.haefele@gmx.de[mehr]

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      Zuletzt geändert: 23.12.2022
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      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 13. Oktober 2023 Nummer 41 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 17. Oktober 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 23.10.2023 bis Mittwoch, 25.10.2023 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hin- dernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Einladung zum Online-Vortrag von NABU am Donnerstag, den 19. Oktober 2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr „Auf gute Nachbarschaft! Artenvielfalt durch naturnahes Grün vor der Haustür“ In Städten sowie in ländlichen Gemeinden verbirgt sich ein beträchtliches Potenzial für die Förderung der Ar- tenvielfalt. Sowohl öffentliche Grünstreifen als auch private Gärten können als bedeutende Verbindungsstücke im grünen Netzwerk dienen, um die Lebensräume von verschiedenen Tierarten miteinander zu verknüpfen. Dies schafft günstige Bedingungen für Steinhummeln, Distelfinken, Schachbrettfalter und andere Arten. Um diesen Tieren optimale Lebensbedingungen zu bieten, sind bestimmte Prinzipien für die Gestaltung naturnaher Grünf- lächen von entscheidender Bedeutung. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, heimische Wildpflanzen anstelle von exotischen Zierpflanzen zu bevorzugen. Doch welche Pflegeaktivitäten sind notwendig? Oder sollte man der Natur einfach ihren Lauf lassen? Im Rahmen dieses Vortrags erfahren Sie mehr über den Zustand der biologischen Vielfalt und die Rolle, die na- turnahes Grün bei ihrer Erhaltung spielt. Vorgestellt werden die Projekte „Natur nah dran“ und „Hier brummt‘s“, die vom NABU Baden- Württemberg ins Leben gerufen wurden, um die Artenvielfalt zu fördern. Die Gemeinde Baindt nimmt ebenfalls am Projekt „Natur nah dran“ teil. Daher achtet unser Bauhof beim Anlegen von Grünstrei- fen und Blühflächen auf die biologische Vielfalt. Anschließend wird Ihnen die Naturgartenplanerin Michaela Senk wertvolle Ratschläge für die Gestaltung von Naturgärten und naturnahen Balkonen geben. Über den nebenstehenden QR-Code oder über folgenden Link www.nabu-bw.de/naturnahes-gruen gelangen Sie auf die Veranstaltungsseite und können dem Meeting kostenlos über Zoom bei- treten. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, die Zahl der maximalen Teilnehmenden ist allerdings begrenzt. Ihre Gemeindeverwaltung Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum 01. Januar 2024 eine stellv. Hauptamtsleitung (m/w/d) Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis A 11 oder EG 10 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 12.11.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden Anfang des Jahres neu ausgegeben. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2023 96 € für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund wer- den 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwer- bers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Oktober und Sonntag, 15. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Oktober Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Str. 15, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.:0751- 3 55 08 24 Sonntag, 15. Oktober Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt); Tel.:0751 - 9 17 85 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Ljudevit Videk feierte am 10. Oktober 2023 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 28. September 2023 feierten die Eheleute Maria und Franz Neubrand das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Zita und Erich Maurer zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Oktober 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Tatütata - Wir besuchen das Feuerwehr- haus in Baindt Bei der Kinderkonferenz „Unser Geburtstag“ wurde in der Seesterngruppe das Thema „die Feuerwehr“ ausgewählt. Da die Kinder viel über den Beruf „Feuerwehrmann“ erfahren wollten, entstand dar- aus gleichzeitig die Idee für unser neues Projekt. Deshalb dreht sich bei uns seit September alles um die Feuerwehr. „Woher nehmen die Feuerwehrmänner das Wasser zum Löschen?“, „Wie funktioniert das Blaulicht?“, „Wie pumpt man das Wasser aus dem Keller?“ und viele andere Fra- gen wurden bei der Ideensammlung auf einem Plakat festgehalten. Zu unserer großen Freude konnte der echte Feuerwehrmann sie für uns beantworten. Herr Mohring, der Gruppenführer der Baindter Feuerwehr, begrüßte uns am 28. September vor den großen Toren des Feu- erwehrhauses. Gemeinsam gingen es zuerst in die Zent- rale, in der einige technische Geräte für das Weiterleiten des Feuerwehreinsatzes stehen. Danach zeigte uns Herr Mohring die offenen Umkleideschränke mit der Schutz- kleidung der Feuerwehrleute. Da er selbst als Feuerwehr- mann angekleidet war, zeigte Herr Mohring was zu dieser Ausrüstung gehört. Als Nächstes konnten die Kinder die Feuerwehrautos in der Fahrzeughalle bestaunen. „Was ist das? Und für was ist das?“ haben sie mehrmals gefragt, als Herr Mohring die seitlichen und hinteren Schiebewände hochgezogen hat. Es gab viel zum Zeigen und Erklären. Die Kinder konn- ten sogar selbst ein Strahlrohr halten. Als sie aber in das Feuerwehrauto einsteigen durften, hat sich jeder wie ein echter Feuerwehrmann gefühlt. Das Highlight unseres Besuchs war das Sehen des Blau- lichts und Hören des Martinshorns. Das war ein Erlebnis! Alle Seesternkinder und Erzieherinnen bedanken sich sehr bei Herrn Mohring für die Führung durch das Baind- ter Feuerwehrhaus und das Beantworten aller unserer Fragen. Waldorfkindergarten „Mutig in die Welt“ So könnte man die ersten Wochen im neuen Kindergartenjahr beschreiben. Und genau aus diesem Grund beginnt der Waldorfkin- dergarten Baindt dieses auch immer unter dem Vorzeichen der Michaelizeit. Deren Hö- hepunkt wiederum feierten Kinder und Erzie- herinnen am Michaelitag, dem 29. September. Die ersten Kindergartenwochen waren wieder geprägt vom Zusammenfinden neuer und bereits „erfahrener“ Kindergartenkinder. Es galt sich neuen Herausforde- rungen zu stellen, unbekannte Plätze im Gruppengefüge einzunehmen, zu teilen, Rücksicht zu nehmen, mutig in eine neue Gruppe zu starten oder sich das erste Mal von den Eltern zu lösen. Kein Wunder, dass Geschichten und Lieder von Mut und Überwindung die Kinder in dieser Zeit immer beson- ders ansprechen, ebenso wie die faszinierenden Ritter- helme und Schwerter auf den Jahreszeitentischen oder die Waage, die sich Tag für Tag mehr unter dem Gewicht glitzernder Edelsteine neigt und so von der Nähe des Mi- chaelifestes kündet. Tüchtige Kinderhände formten dann am Festtag nicht nur Schwerter und Drachen aus leckerem Hefeteig, sie kümmerten sich außerdem um bunte Obst- und Gemü- seteller und die Gestaltung festlicher Frühstückstafeln. Gut gesättigt und bei schönstem Sonnenschein fröh- lich im Garten ausgetobt, begaben sich die Kinder zum Abschluss des Tages dann zur „Mutprobe“, erkletterten, balancierten und durchkrochen einen Parcour um zum Schluss voller Stolz ihre Michaelikrone und ihr Edelstein- säckchen in Empfang zu nehmen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Zur Information NABU Weingarten Diskussionsveranstaltung ‚Windenergie im Altdorfer Wald‘ „Klar brauchen wir erneuerbare Energien“. „Stoppt den Klimawandel“. „Kein Strom aus Gas oder Kohle“. „Schön sieht das aber nicht aus mit den Windrädern“. „Und leise müssen sie sein. Sonst stören sie ja.“ „Ja nicht vor meiner Haustüre“. „Aber muss es gerade im Altdorfer Wald sein?“ „Wird dabei nicht Fauna und Flora im Alti ge- oder zer- stört?“ „Wir wollen nicht mehr Geld für Energie ausgeben“. So oder so ähnlich hören sich die Gedanken und Argu- mente von uns allen an, wenn wir über Windräder disku- tieren bzw. es darum geht, dass in unserem Alti knapp 40 Windenergieanlagen gebaut werden sollen. Viele tun sich dabei sehr schwer, einen Konsens zu fin- den, so unterschiedlich und vielfältig sind doch die Pros und Kontras. Deswegen hat der NABU Weingarten zusammen mit an- deren Ortsgruppen des NABU wie auch des BUND, LNV sowie der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz einen Arbeitskreis gebildet, um die Betreiber des Windparks wie auch deren Gutachter zu unterstützen und einen Konsens zu finden, immer mit dem Ziel eine naturverträgliche Energiewende zu schaffen. Am 17.10. um 19:00 Uhr möchten wir die Mitglieder o. g. Naturschutzverbände mit einer Veranstaltung ‚Winde- nergie im Altdorfer Wald‘ über den aktuellen Stand sowie unsere Ziele und Aktivitäten informieren. Dort wird dann auch ausgiebig über das Thema diskutiert. Die Veran- staltung findet im evangelischen Gemeindehaus in Wein- garten statt. Interesse? Dann melden Sie sich doch bitte per E-Mail an info@dialogforum-energie-natur.de für die Veran- staltung an. Landratsamt Ravensburg Umgang bei Konflikten mit dem Biber Der Biber hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten in fast ganz Baden-Württemberg ausgebreitet. Er leistet einen wertvollen Beitrag für den Grundwasserschutz, die Er- haltung der Moor- und Feuchtgebiete sowie für die Ar- tenvielfalt in seinen Gewässerrevieren. Insbesondere im Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zuge des Klimawandels mit längeren Trockenphasen er- füllt er eine wichtige Funktion. Da der Landkreis Ravens- burg mittlerweile flächendeckend mit Bibern besiedelt ist, treten aber auch vermehrt Konflikte mit dem Biber auf, insbesondere auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen und in Siedlungen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Biber eine streng geschützte Tierart ist und dass alle privat durchgeführten Maßnahmen zur Vergrämung oder auch das aktive Eingreifen in den Biberrevieren, wie das Zerstören von Dämmen, nicht zulässig sind. Das Bau- und Umweltamt des Landkreises wird solche unerlaub- ten Eingriffe bußgeld- und strafrechtlich nachverfolgen. Wie die Erfahrung mit dem Bibermanagement in Ba- den-Württemberg und auch im Landkreis seit vielen Jah- ren zeigt, lassen sich Konflikte mit dem Biber meistens durch eine gezielte Beratung vor Ort, vereinbarte zeitlich begrenzte Dammabsenkungen und technische Maßnah- men wie dem Einbau von Dammdränagen oder eines Elektrozaunes entschärfen. Diese Maßnahmen dürfen nur von autorisierten Personen und Einrichtungen vor- genommen werden. Für kritische Fälle, bei denen in die Ruhe- und Lebensstätte (Biberburg) der Biber eingegrif- fen werden soll, bedarf es einer naturschutzfachlichen Prüfung und Ausnahmeentscheidung durch das Regie- rungspräsidium Tübingen. Bei Konflikten mit dem Biber können sich Betroffene je- derzeit an die ehrenamtlichen Biberberater im Landkreis (Bibermanagement | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de)) oder an das Bau- und Umweltamt (0751-85-4210, bu@rv.de) wenden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Oktober - 22. Oktober 2023 Gedanken zur Woche: Frieden Ich bin ein Kind des Friedens und will Frieden halten für und für, mit der ganzen Welt, da ich ihn einmal mit mir selbst geschlossen haben. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 14. Oktober Keine Vorabendmesse Sonntag, 15. Oktober - 28. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, Heilig-Leiber-Fest, mitgestaltet vom Kirchenchor Ministranten: Pia Kronenberger, Benjamin Mi- chelberger, Alina Michelberger, Robin Schnez, Emil Schützbach, Marlene Stör († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Adalbert Berger, Agathe und Adam Zimmermann, Fa- milie Amann, Familie Gaismaier, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Klara Merk) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Johanna 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Kirchweih- fest mit Kirchenchor Dienstag, 17. Oktober 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 18. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 20. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 21. Oktober 10.30 Uhr Sulpach - Wendelinusfest - Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Maria und Bernhard Henzler, Kurt Elbs mit Angehörigen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irmgard Schnez, Jahrtag: Eugen Haug) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 22. Oktober - 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Night n´pray für die Firmlinge in der Kirche Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Auflegung der Jahresrechnung 2021 Die Jahresrechnung 2021 liegt zur Einsichtnahme der Kirchengemeindemitglieder vom 16. bis 30. Oktober im Pfarramt in Baindt auf. Terminplanung 2024 der kirchlichen Gruppierungen für die Seelsorgeeinheit Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen wie Frauenbund, KAB, Ministranten, Gruppe MEILE, Katholischer Senioren- kreis, Katholische Kindergärten, Kirchenchor, Juka, Tauf- team, etc. um Zusendung ihrer Termine/Veranstaltungen für 2024 als Excel- oder Word-Tabelle bis spätestens 14. Oktober 2024. Bitte an das Pfarrbüro in Baienfurt per E-Mail senden. KathPfarramt.Baienfurt@drs.de Im Voraus herzlichen Dank! Gottesdienstplanung Familien- und Jugendgottes- dienste 2024 der Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am Dienstag, 24. Oktober um 19.30 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein. Bitte vormerken! Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Herbstfest am Mittwoch, 25. Okto- ber 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Freuen Sie sich mit uns auf den Kirchenchor Baindt, unter der Leitung von Rainer Strobel, der diesen Nachmittag gesanglich gestalten wird. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Freitag, 20.10.2023, 19.00 Uhr St. Gallus Tettnang „Frauenkirche anders“. Frauenliturgie in neuer Form mit medita- tiven Elementen und sprituellen Impulsen Dienstag, 24. 10.2023, 19.00 Uhr Autorenlesung in der Bücherei in Baienfurt (im Rathaus) Frau Christine Rath, Schriftstellerin (Jahrgang 1964). Sie kommt vom Bodensee u. betreibt dort ein kleines Hotel. Hier findet sie durch die vielen interessanten Begegnun- gen mit anderen Menschen neue Ideen für die Romane. Sie liest aus Ihren Werken vor. (u. A. das Geheimnis der Apfelblüte / oder Butterblumenträume. Kommen Sie zu dieser Autorenlesung. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 22. Oktober 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zu- sammen die Andacht feiern. Ökumenischer am 22. Oktober 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Elia und die Raben Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, HERR, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jeremia 17,14 Sonntag, 15. Oktober 19. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Prädikant Dr. J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 16. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 22. Oktober 20. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst „Elia & die Raben“ im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Ökumenisches Krab- belgottesdienst-Team & Pfr. M. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (A. Stuberg & A. Strehle) Pfarrbüro geschlossen Am 19.10.2023 ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zum Wo- chenspruch Er hat sich getraut, die Wahrheit auszu- sprechen - doch: wer will sie hören? Der Prophet Jeremia wendet sich in unse- rem Wochenspruch an seinen Auftraggeber und will sich vergewissern, dass in dem ganzen Chaos zumindest ER zu ihm steht. Er bittet um Heilung - einen Frieden von Leib und See- le, im Einklang mit ihrem Ursprung - und zwar mitten im Sturm der Anfechtungen. Er wendet sich an die Adresse, von der er wirklich Hilfe erwartet - und ermutigt uns dadurch, auch selbst so zu- versichtlich mit Gott zu reden. Gottes Segen dazu! - Martin Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ !!! Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.00 Uhr: „Faszination Universum - Eine Entdeckungsreise in ferne Welten“ in der Ev. Kirche Faszinierende Bilder immer bes- serer Teleskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjah- re entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nötig für die Existenz intelligen- ten Lebens? Was macht die Erde zu einem besonderen Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmolo- gie und Weltanschauung? --- „Angriff bedroht Israel in seiner Existenz“ Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat sich er- schüttert zum Angriff der pa- lästinensischen Hamas auf Israel geäußert und ein Gebet für die Menschen in Israel formuliert. Im Folgenden finden Sie Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohls Stellungnahme zum Angriff der palästinensischen Hamas auf Israel und sein Gebet für die Menschen in Israel: „Ich bin erschüttert über diesen Angriff der Hamas auf Israel am Sabbatmorgen des Festtages Simchat Tora. Er bringt großes Leid über die Menschen und be- droht Israel in seiner Existenz. Im Gottesdienst heute haben wir an die Menschen in Israel gedacht, die sich in diesen Stunden ver- zweifelt verteidigen und um An- gehörige trauern. Wir beten für sie: Großer Gott, wir klagen Dir das große Leid in Israel. Du siehst den Schmerz und die Tränen der Menschen. Die vielen Toten und Verletzten, die Entführten - Kinder, Frauen und Männer. Beende das Töten und den Terror. Stehe Du den Menschen bei. Amen.“ Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl www.elk-wue.de Stellungnahme der ems zu den aktuellen Ent- wicklungen im Nah- ost-Konflikt: Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein! Seit dem Angriff palästinensischer Milizen auf den Staat Israel in den frühen Morgenstunden des 7. Ok- tober stehen wir in engem Austausch mit Menschen in der gesamten Region, denen wir verbunden sind. Das, was wir hören, geht uns nahe. Um nur wenige Beispiele zu nennen: Wir nehmen Anteil an der Angst jüdischer Israelis, die sich in Mevasseret Zion (einem jüdischen Vorort Jerusalems) in einen Schutzraum ge- flüchtet haben, ebenso wie an der Angst palästinensi- scher Israelis in einem ganz ähnlichen Schutzraum in Abu Gosh (einem arabischen Vorort Jerusalems). Wir sind solidarisch mit unseren palästinensischen christ- lichen Geschwistern, die im Ahli Arab Hospital in Gaza palästinensische Kriegsopfer versorgen, ohne nach Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 deren Hintergrund zu fragen - und stehen an der Seite der unzähligen Israelis, Frauen, Männern und Kindern, die am jüdischen Festtag der Tora-Freude schamlos angegriffen wurden. Wir klagen über alle Opfer, die dieser Krieg bereits gefordert hat. Raketen unterscheiden nicht zwischen Israelis und Arabern; nicht zwi- schen Juden, Musli- men oder Christen. Unter den Opfern be- finden sich Soldaten und Zivilisten, Einhei- mische und thailändi- sche Gastarbeiter auf den israelischen Plan- tagen rings um den Gazastreifen, die aus wirtschaftlicher Not hierhergekommen sind. Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein. Die EMS fordert alle Mitglieder, Partner, Geschwister in der Region auf, sich für den Frieden einzusetzen: 1. Diese Gewalt muss sofort enden. Das Feuer muss ein- gestellt werden. Alle, die als Geiseln gehalten werden oder in den Gazastreifen verschleppt wurden, müssen sofort freigelassen werden. Dies gilt insbesondere für Frauen und Kinder. Wer unschuldige Mütter mit ihren kleinen Kin- dern verschleppt, stellt sich außerhalb jeglicher Religion und jeglicher menschlichen Gemeinschaft. 2. Auch wenn Israel durch diesen Angriff erstmals seit ge- nau 50 Jahren überrascht wurde, so ist es doch nicht der erste Krieg um den Gazastreifen. Die letzten Waffengän- ge fanden 2008/09, 2012, 2014 und 2021 statt. In den da- zwischen liegenden Phasen relativer Ruhe wurde immer wieder versäumt, ernsthaft nach langfristigen Lösungen für die Region zu suchen. Aufmerksame Beobachterin- nen und Beobachter haben bei zahlreichen Gelegenhei- ten auf dieses Versäumnis hingewiesen. Auch nach dem derzeitigen Krieg wird wieder gelten: Die Menschen im Gazastreifen, der seit 2007 sowohl von Israel als auch von Ägypten weitgehend abgeriegelt ist, brauchen Lebens- und Entwicklungsperspektiven, die ihnen viel zu lange vorenthalten wurden. Zugleich muss der immer wieder artikulierte Irrglaube bekämpft werden, der Staat Israel sei ein „koloniales Siedlerunternehmen“, welches irgend- wann aus der Region verschwinden werde, wenn man nur lange genug eine „Normalisierung“ der Beziehungen verweigere. Wir sind überzeugt: Israelis und Palästinenser können und werden dauerhaft miteinander leben - dazu müssen wir die Kräfte der Vernunft, des Ausgleichs und der Gerechtigkeit stärken. 3. Die Stellvertreterkriege, die Israel- und Palästinafreun- de weltweit auf der Straße, an Hochschulen und in den sozialen Medien gegeneinander führen, sind nicht dazu geeignet, zu konstruktiven Lösungen im Nahen Osten bei- zutragen. Insbesondere in diesen Tagen wird häufig gefor- dert, sich ganz für die eine und gegen die jeweils andere Seite zu positionieren. In der Folge solcher Forderungen, die teilweise mit ebenso starken wie verständlichen Emo- tionen vorgetragen werden, scheinen auch die letzten of- fenen Gesprächskanäle zwischen den unterschiedlichen Positionen abzureißen. Wir werden solchen Forderungen nicht nachgeben, sondern mit allen im Gespräch bleiben, die weiter an einem Miteinander in Frieden und gerechten Beziehungen arbeiten. (Die Evangelische Mission in Solidarität e. V. (EMS) ist eine internationale Gemeinschaft evangelischer Kirchen und Missionsgesellschaften. Sie vertritt die Anliegen von etwa 25 Millionen Gläubigen in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Europa. Über ihre Mitgliedskirchen und Missionsge- sellschaften bestehen weltweit ökumenische Beziehungen zu weiteren Kirchen.) www.ems-online.org Der Kreative Montag bietet an Oktober 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aquarell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Torloses Remis im Nachholspiel SV Baindt - VfB Friedrichshafen 0:0 Nur drei Tage nach der Auswärtsniederlage beim TSV Straßberg, war der SVB am Tag der deutschen Einheit bereits schon wieder im Nachholspiel gegen den VfB Friedrichshafen gefordert. Die Rückkehr von J.Fischer, Kneisl und Kapitän Thoma entspannte die zuletzt schwierige Personallage dabei zum Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Glück deutlich. Dennoch übernahmen die Gäste vom Bo- densee mit Anpfiff sofort die Spielkontrolle, schafften es immer wieder clever die Halbräume in der Offensive zu bespielen und gewannen sowohl mehr Zweikämpfe als auch zweite Bälle wie die Baindter Mannschaft. Der SVB verteidigte trotz der Überlegenheit der Gäste konzentriert mit zwei Viererketten und ließ im ersten Durchgang kaum große Torchancen zu. So sorgte lediglich ein Fernschuss von Elezi (26.) und eine Kopfballablage von Scheuböck auf Hohmann (31.) für größere Gefahr im Baindter Straf- raum. Da die Offensive des SVB bis auf einen Weitschuss von Thoma (21.) allerdings auch kaum Produktives zu Wege brachte, bekamen die Zuschauer in der ersten Halbzeit wahrlich keinen Fußball-Leckerbissen zu sehen und hofften in Hälfte zwei auf Besserung. Und diese Hoffnung sollte sich auch erfüllen - der SVB präsentierte sich nun deutlich mutiger, lief die Gäste hö- her an und konnte sich in Person von Fischer und Dischl mehrmals über Außen durchsetzen. So erspielte sich der SVB auch die erste gute Chance im zweiten Durchgang, wobei Kelmendi mit einem strammen Abschluss von der Strafraumgrenze VfB-Keeper Holzbaur prüfte (47.). Die Partie wiegte nun von Strafraum zu Strafraum, wobei sich der SVB wenig später für den guten Start in die zweite Halbzeit belohnen hätte können. Boenke und Thoma kombinierten sich schnell durchs Mittelfeld und Thoma fand mit seinem Chip hinter die Abwehrkette den ein- gestarteten Fischer, welcher aber am stark reagieren- den Holzbaur scheiterte (66.). In der Schlussviertelstunde steigerte der VfB wieder seine offensiven Bemühungen, wobei der SVB im Kollektiv und mit etwas Glück die Null hielt. Berlet traf nur den Außenpfosten (77.), Scheuböcks Abschluss wurde von Brugger noch im letzten Moment geklärt, B.Walser fischte einen Kopfball von Strom aus dem Winkel (82.) und zu guter Letzt blockte L.Walser einen misslungen Abwehrversuch von Brugger etwas glücklich mit dem Kopf auf der Torlinie. Am Ende überstand der SVB aber auch die letzte Drang- phase der Gäste unbeschadet, hielt somit erstmals in der noch jungen Saison die Null und zeigte in der zweiten Halbzeit eine ansprechende Leistung. Für die kommende Heimpartie gegen den SV Sulmetingen gilt es auf diesen positiven Erkenntnissen aufzubauen, um nach vier Re- mis und zwei Niederlagen den ersten Sieg einfahren zu können. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser, Philipp Kneisl (79. Kevin Fischer), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Jan Fischer (69. Baba Camara), Daniel Kronenberger (69. Kisanthan Nagarasa), Jonathan Di- schl, Philipp Boenke (85. Johannes Kern), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Umkämpftes Unentschieden auf der Klosterwiese SV Baindt - SV Sulmetingen 1:1 (1:0) Zum Abschluss der englischen Woche durfte der SVB am Sonntag mit dem SV Sulmetingen den aktuell Tabellen- letzten auf der Baindter Klosterwiese begrüßen, welcher Ende Juli im Erstrundenpokalspiel noch mit 2:1 besiegt werden konnte. Bis auf die Urlauber Wetzel und Fink stand Co-Trainer Gauder eine schlagkräftige Mannschaft zur Verfügung, wobei der Bremer Edelfan den familiär ver- hinderten Rädel an der Seitenlinie vertrat. Im Gegensatz zur Partie gegen den VfB unter der Wo- che, startete der SVB deutlich griffiger und belohnte sich folgerichtig bereits nach sechs Minuten mit dem Füh- rungstreffer. Brugger fand mit einem präzisen langen Ball Dischl am linken Strafraumeck, welcher die Kugel auf Boenke weitergab. Baindts Nummer 7 scheiterte mit sei- nem ersten Abschluss zwar noch an Keeper Pohl, schob den Nachschuss aber eiskalt über die Linie (6.). Aus un- verständlichen Gründen gab der frühe Führungtreffer den Baindtern allerdings kaum Rückenwind; immer wie- der verlor Gauders Mannschaft zu einfach die Bälle im Aufbauspiel, wirkte enorm hektisch und leistete sich zu- dem mehrere Unkonzentriertheiten im Defensivverbund. Auch große Chancen blieben auf beiden Seiten in der ersten Halbzeit Mangelware, nach einer halbe Stunde war erstmals B.Walser im Baindter Tor gefordert, der einen abgefälschten Schuss von M.Pohl noch stark über die Querlatte lenkte (32.). So ging es mit einer knappen Baindter Führung in die Pause, aus welcher der SVB aber konzentrierter zurückkam und sich offensiv immer wieder gefährlich in Position brachte - es fehlte allerdings an der Genauigkeit in den entscheidenen Sitautionen. Dennoch erarbeitete sich der SVB Chancen um auf 2:0 zu stellen - Fischers Abschluss war allerdings zu unplatziert (70.), Boenke setzte einen Kopfball über das Tor (75.) und Di- schl verpasste eine clevere Ablage von Boenke knapp. Doch auch der SVS zeigte sich immer wieder im Baindter Strafraum und schlug fünf Minuten vor Schluss eiskalt zu. Durch einen Baindter Stellungsfehler im Mittelfeld kombi- nierte sich der SVS über die rechte Offensivsseite in den Strafraum, wobei Bolgerts Grätsche im Strafraum gegen Ehe das richtige Timimg fehlte. Den fälligen Strafstroß verwandelte Martin souverän (85.). Die Baindter Mann- schaft hatte wenig später in Person von Boenke allerdings fast nochmal eine Antwort parat, der Abschluss des Rou- tiniers nach Chaos im Sulmetinger Strafraum zischte aber knapp über das Gehäuse (87.). Die Tür stand weit offen für den ersten Baindter Landes- liga-Sieg, am Ende brachte sich die Mannschaft aber durch eine in vielen Phasen fehlende Spielkontrolle und zu viel Hektik um die ersten drei Punkte der Saison. Den- noch muss festgehalten werden, dass die ausgegeliche- ne und umkämpfte Partie vermutlich auch keinen Sieger verdient gehabt hätte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Walser (65. Tobias Szeibel), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Jan Fischer (84. Baba Camara), Daniel Kronenberger, Ki- santhan Nagarasa (65. Marko Szeibel), Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Michael Gauder Schiedsrichter: Özgür Tan (Neu-Ulm) Tore: 1:0 Philipp Boenke (7.), 1:1 Dominik Martin (85. Fou- lelfmeter) SV Baindt II - SV Mochenwangen II 5:2 (0:1) Als klarer Favorit ging der zuletzt formverbesserte SVB II ins Heimpsiel gegen den Tabellenletzten aus Mochenwan- gen. Dieser Rolle versuchte die „Zwoite“ zwar von Beginn an gerecht zu werden, jedoch fehlte es an Genauigkeit und Zielstrebigkeit im letzten Drittel. Während der SVB II die wenigen Chancen fahrlässig vergab, ging der SVM II überraschend durch Stephan mit 0:1 in Front (28.). In der Halbzeit fanden sowohl Trainer als auch Spieler deutli- che Worte, welche im zweiten Durchgang Fürchte trugen: Schnez (55.) und Hecht (63.) drehten die Partie innerhalb von acht Minuten und Kerns Doppelpack (68.)(74.) sorgte wenig später für deutliche Verhältnisse. Schnez markierte auf Vorlage von N.Späth mit seinem bereits 10.Saisontor das 5:1 (79.), wodurch Stephans Freistoßtreffer am Ende lediglich Ergebniskosmetik blieb (86.). Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Durch den verbesserten Auftritt in Halbzeit zwei fährt der SVB II verdient den dritten Sieg in Folge ein und wird gewillt sein, nach dem spielfreien Wochenende den ak- tuellen vierten Platz weiter zu verteidigen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (60. Kai Kostka), Tobias Trautwein (43. Konstantin Knisel), Moritz Gresser (80. Daniele D´Ercole), Dennis Hecht (80. Kevin Fischer), Markus Wöhr (60. Niklas Späth), Kevin Fischer (60. Niklas Hugger), Daniele D´Ercole (45. Julian Keppeler), Johannes Schnez (80. Markus Wöhr), Johan- nes Kern (80. Kai Kaspar) - Trainer: Timo Geggier - Trai- ner: Erwin Koscher Schiedsrichter: Risto Topalovic () - Zuschauer: 40 Tore: 0:1 Daniel Stephan (28.), 1:1 Johannes Schnez (55.), 2:1 Dennis Hecht (63.), 3:1 Johannes Kern (68.), 4:1 Jo- hannes Kern (74.), 5:1 Johannes Schnez (79.), 5:2 Daniel Stephan (86.) Vorschau: Samstag, 14.10 15.30 Uhr: FC Mengen - SV Baindt Mittwoch, 18.10 (Nachholspiel) 19.00 Uhr: SV Ochsenhausen - SV Baindt Jugendfußball E-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute - SV Deuchelried 5:3 Am Freitagabend erwarteten unsere E-Mädchen den Ta- bellenführer aus Deuchelried. Von Beginn an stellten sie sich jedoch auf die Gegnerinnen ein und ließen sie nicht zur Entfaltung kommen und insbesondere an Hanaa A. war kein Vorbeikommen. Trotzdem gerieten wir zunächst in Rückstand als nach einem Foul in der eigenen Hälfte die Deuchelrieder Mädels schneller handelten als unsere Mauer stand und plötzlich stand es 0:1. Wir ließen uns aber nicht schocken und nach einem Doppelpack von Isabella in der 10. Und 15. Minute gingen wir in Führung und erar- beiteten durch schöne Kombinationen weitere Chancen, u.a. durch die sich immer wieder super freilaufende Hanna B, die sie bis dato jedoch noch nicht verwertete. Dagegen nutzte Deuchelrieds beste Spielerin ihre Schusschance und glich kurz vor der Pause zum 2:2 Halbzeitstand aus. Nach den Seitenwechsel lief dann Hanaa mit einem tol- len Sololauf übers gesamte Feld und schloss zur erneu- ten Führung ab, doch auch diese glich Deuchelried nach kurzer Zeit wieder aus. Wir drängten weiter auf den Sieg und nach einer Ecke hielt reagierte Hanna B. am schnells- ten. Den Schuss konnte de sehr gute Torfrau noch ab- wehren, doch im Nachschuss vollendete sie zum 3:2. Den Abschluss machte dann Lena Marie, die aus dem Lauf flach ins Eck schoss und so den verdienten, aber hart umkämpften Sieg perfekt machte. Tolle Leistung gegen einen starken Gegner. Es spielten: Margo Hodeck, Mia Malsam, Hanna Busam, Hanah Alosh, Lea Rimmele, Lea Marie Alber, Isabella Lang, Ronja Mayer, Aurelia Elsäßer, Frieda Baur, Emilia Müllerleile, Annika Jung, Matthilda Nussbaumer, Soana Sordon, Anina Stätter, Emily Wenzel D-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute - SC Blönried 10:0 Nach einem überaus kampfbetonten Spiel in der Vorwo- che hatten wir am vergangen Samstag das Team des SC Blönried zu Gast. Bei angenehmen Herbsttemperaturen gingen die Mädels motiviert ins Spiel und hatten auch gleich mehrere gute Möglichkeiten, in Führung zu gehen. So dauerte es nicht lange, bis Greta das 1:0 erzielte. Un- sere Spielerinnen zeigten einige schöne Kombinationen und konnten das Ergebnis durch jeweils einen Doppel- pack von Lena und Lea schnell in die Höhe schrauben. Die kurz zuvor eingewechselte Amelie markierte das 6:0, mit diesem Spielstand konnten wir also beruhigt in die Halbzeitpause gehen. In der zweiten Halbzeit gelangen die Kombinationen dann leider nicht mehr so flüssig. Anstatt eines schönen Pass- spiels gab es zunehmend ein „Gestochere“. Die Mädels suchten zu häufig den Weg durch die Mitte, anstatt die Breite des Spielfelds auszunutzen. Es ergaben sich den- noch genug Möglichkeiten für weitere Tore, und so konn- ten sich auch Haifaa, Carla, Fiona sowie nochmals Lena in die Torschützenliste eintragen. In Anbetracht des Ergebnisses sollte fairerweise nicht unerwähnt bleiben, dass den Gästen aus Blönried ihre beste Spielerin nicht zur Verfügung stand. Durch diesen souveränen Sieg grüßt unser Team mit vier Siegen aus vier Spielen weiterhin von der Tabellenspitze! Es spielten: Lena-Marie Alber, Haifaa Alosh, Hannaa Alosh, Lea Busam, Greta Heilmeier, Fiona Maier, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Carla Seitner, Philina Ziegler C-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute - TSV Tettnang 2:1 Am Samstag, den 07.10. ging es für unsere C-Mädels auf heimischem Rasen gegen den Tabellenführer TSV Tettnang. Die Spiele gegen Tettnang werden immer mit Spannung erwartet, da Tettnang von jeher über eine hohe spielerische Qualität verfügt. Hochmotiviert legten unsere Mädels in den ersten Minuten los. Sie pressten hoch und ließen den Tettnangern wenig Raum für ihren Kombinationsfußball. Und gleichzeitig er- arbeiteten wir uns Chance um Chance. So kam es in der 8. Minute verdient zum 1:0 Führungstreffer durch Hedda. Die Dominanz unserer Mädels hielt an. Und es kam zu weiteren hochkarätigen Chancen. Doch wir verpassten es, diese zu nutzen. Tettnang versuchte viel, doch gegen den Ball verhinderten unsere Mädels durch eine organi- sierte Defensive um Lena, Victoria, Sarah Leibfahrt und Vivienne beinahe jegliche Chance der Gäste in Tornähe zu gelangen. Mit Sara Jukic stand zudem eine überragende Torspielerin zwischen unseren Pfosten. In der 20. Minute gelang dann überraschend der Ausgleichstreffer zum 1:1 für Tettnang. Ein Fernschuss rutschte unglücklich durch. Dieser Umstand brachte unsere Mädels jedoch nicht aus der Ruhe. Kontinuierlich demonstrierten sie überlegten Kombinationsfußball mit Ball und eine stabile Kompakt- heit gegen den Ball. Bei unzähligen weiteren Chancen durch Vivi, Maylin sowie Malena fehlte das nötige Quänt- chen Glück. In der 46. Minute war es dann Maylin, die aus 12 Metern Distanz einen technisch blitzsauberen Abschluss ins lange Eck setzte. Das 2:1 markierte schließlich auch den hochverdienten Endstand gegen den Tabellenführer, der noch einmal alles in die letzten Minuten reinwarf, aber gegen uns bis zum Schluss kein Durchkommen fand. Gratulation an diese überragende Leistung der gesam- ten Mannschaft. Es spielten: Sara J., Lena, Victoria, Sarah L., Sophie, Vivi- enne, Hedda, Malena, Maylin und Pauline Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 B-Juniorinnen SV Baindt - SG Altheim 1:4 Seit Ende letzten Jahres waren unsere B-Juniorinnen un- geschlagen und so verwunderte doch das klare Ergeb- nis. In der ersten halben Stunde zeigten unsere Mädels das gewohnte Bild und kombinierten gut hinten raus und ließen dann über die Sechser Sarah und Nora M. oder über Tabea und die beiden Außen Jana und Marie den Ball schnell nach vorne laufen. So war es dann Tabea, die nach einem noch abgewehrten Schuss von Jana den Nachschuss im Netz zur Führung unterbrachte. Jana hat- te kurz darauf noch eine sehr gute Chance zu erhöhen, doch die Torfrau reagierte gut und verhinderte das Tor. Danach kam Altheim dann ebenfalls über die schnellen Außen zweimal durch flankte den Ball jeweils gut rein und drehte das Spiel. In der zweiten Halbzeit nahmen wir uns dann viel vor, brachten aber leider kein flüssiges Spiel mehr aufs Feld und auch der Zugriff im Mittelfeld gegen einen nun sehr gut spielenden Gegner gelang nicht mehr, so dass wir dann leider noch zwei weitere Gegentore hinnehmen mussten. Schade, dass wir es diesmal nicht vermochten, die richtige Antwort auf den Rückstand zu finden, aber schon am Mittwoch im Pokal, wollen wir wieder an die guten Leistungen der Vorwochen anknüpfen. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Julie Acker, Laura Schaz, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Carla Schmidt, Amelie Geßler, Nora Lütt- mann, Julia Eberlen, Lia Manino D-Junioren SV Baindt - SGM TSV Grünkraut/Waldb/Ankenr II 0:1 Am Samstag erwarteten unsere Jungs der D- Jugend zum zweiten Heimspiel den derzeitigen Tabellenführer, die SGM TSV Grünkraut/Waldb/Ankenr II. Es sollte auch bei diesem Spiel für die zahlreichen Zuschauer bis zur letzten Minute spannend bleiben. Die Jungs des SV- Baindt begannen energisch und konn- ten sich schon zu Beginn einige gute Chancen erarbeiten, bei denen den Zuschauern bereits der Torschrei auf den Lippen lag. Leider verhinderten der Pfosten sowie der gut haltende Gästetorwart die verdiente Führung. Nach einigen fragwürdigen Abseitsentscheidungen durch den Schiedsrichter wurden leider viele gute Spielzüge abge- pfiffen. So gingen die beiden Teams mit einem 0:0 in die Halbzeit. In der 2. Halbzeit drückten die Jungs der D-Jugend auf den Führungstreffer, jedoch wurden die Angriffe entwe- der unsauber abgeschlossen oder durch den Torwart der Gäste verhindert. Mitte der 2. Halbzeit kamen nun auch die Gäste zu 2-3 guten Möglichkeiten, welche jedoch die Abwehr und der Torwart souverän vereitelten. Dennoch kamen die Gäste in der 52. Minute nach einem Fehler in der Abwehr durch und der Gästestürmer machte es effektiver als unsere Offensive und traf zum 0:1 für die Gäste. Jetzt wurde in den letzten acht Minuten nochmals alles nach vorne geworfen, allerdings konnte man den Ausgleich nicht mehr erzielen und musste am Ende eine unverdiente Niederlage kassieren. Fazit: Vorne nicht getroffen, hinten einmal nicht aufge- passt 0:1 verloren! Es spielten: Michael N., Rafael D., Theo G., Leon K., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Dominik W., Felix S., Anton S., Luis H., Max S. Abt. Frauenturnen Herbstfest Wir feiern unser traditionelles Herbst- fest am Montag, 23.10.23, ab 18.30 Uhr im Jugendvereinsheim. Dazu sind auch alle unsere Ehemaligen herzlich einge- laden. Anmeldung im Sport (Liste) oder telefonisch bei Anita unter Tel. 2538. TC Baindt e.V. Abräumen der Tennisplätze Liebe Mitglieder, am Fr., 27.10. ab 14 Uhr und Sa., 28.10. ab 10 Uhr wollen wir die Tennisanlage winter- fest machen. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Jugendsaisonabschluss mit Bändelesturnier und Grillen Am letzten Samstag fand bei uns auf der Anlage der Sai- sonabschluss für unsere Jugend statt. Bei bestem Tennis- wetter starteten wir um 14 Uhr mit 11 Kindern in die erste Runde des Bändelesturniers. Alle Spieler und Spielerinnen waren mit großer Lust dabei. Über den Nachmittag wurden es unverhofft immer mehr Kinder. Geschwisterkinder wurden überredet mit einzu- steigen und ein neues Mannschaftsmitglied kam zufällig vorbei und stieg spontan auch gleich mit ein, so dass am Ende 14 Kinder mitspielten. Es wurden insgesamt 4 Runden Doppel und Einzel ge- spielt. Es stand der Spaß am gemeinsamen Spiel im Vordergrund. Die Ergebnisse der einzelnen Spiele waren zweitrangig. Nach mehr als 3 Stunden Tennis wurde der Grill angewor- fen und es gab gemeinsames Essen für alle Teilnehmer. Damit neigt sich die Sommersaison 2023 dem Ende zu. Wir freuen uns auf nächsten Sommer, alle Kinder wieder auf unserer Anlage begrüßen zu können. Abschluss-Bändelesturnier am 08.10.23 Zum Ende der Freiluftsaison nochmals miteinander Tennis spielen - just for fun. Aus diesem Grund trafen sich „jung“ und „älter“ auf der Anlage und alle genossen gutgelaunt mehrere Doppelrunden mit wechselnden zugelosten Part- ner*innen. Im Anschluss traf man sich zur gemütlichen Kaffee-Kuchen-Runde und wer noch nicht genug hatte, konnte danach noch ein, zwei Runden Doppel weiter- spielen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Herzlichen Dank an Barbara Blattner, Sascha Wösle und Sibylle Boenke für die Organisation und Durchführung des Turniers und Maria Maier und Alexandra Wösle für die Kuchenspenden. Taekwondo Baindt e.V. Selbstverteidigung - Kurs beim TKD Baindt e.V. Für Damen + Herren Datum: 19.10.2023 Donnerstag: 18:30 - 20:00 Uhr Wo: Klosterhof 1 (Blindenschule), 88255 Baindt Einfache Sportbekleidung genügt Kursdauer: ca. 8 Wochen .... 50,- € Vorkenntnisse im Kampfsport sind nicht notwendig. Wir freuen uns auf Sie. Jeder hat eine Chance Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzlichen Dank an alle Kuchen/ Torten-Bäckerinnen sowie Helferinnen zum 40-jährigen Jubiläum der Fa. Elbs am vergangenen Sonntag. Es war ein tolles Fest mit leckeren Kuchen und Torten der Land- frauen Baindt. Ebenfalls ein großer Dank an die Fa. Acker- mann, Spülmaschinen GmbH in Baindt für die Bereitstel- lung des Spülmobils. Am Donnerstag, 19.10.2023 sind die Baindter Landfrauen wieder im Grünen Pfad bei der Bewirtung mit am Stand. Es gibt leckere Sachen, von der Hochzeitsuppe, Dinnete, Salat, Maultaschen bis zu Kuchen und Torten. Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung des LandFrauenverbandes Ravensburg am Samstag, 28.10.2023 ab 13.30 Uhr in der Turn- und Festhalle in Berg. Vorschau: Mittwoch, 08.11.2023, 19.30 Uhr Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt, Rund ums Brot, Referent: Valentin Schmid. Sonntag, 26.11.2023, 10.00 Uhr, Hubertusmesse in der Pfarrkirche Baindt. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Unsere Mädels waren erfolgreich auf den Reitturnieren unterwegs: Reitertag Zollenreute Dressurreiterwettbewerb Kl. A 5. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond 2. Platz Hannah Elbs mit Dolly Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Hannah Elbs mit Dolly Reitertag Hohentengen Dressurwettbewerb Kl. A 6. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Dressurwettbewerb Kl. E 9. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Wir gratulieren Alisa, Hannah und Theresa zu ihren tollen Platzierungen. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Volleyball LJ Baindt Hüttenwochenende und Saisonauf- takt Am 15.09.2023 hieß es wieder „der Berg ruft“ und die Baindter Volleyballer folg- ten. Beim gemütlichen Grillen am Frei- tagabend wurden Pläne für die Wan- derung am nächsten Tag geschmiedet und tatsächlich konnte das Team am Samstag gemeinschaftlich dem Ruf der Berge hoch hinaus nachgehen und gemeinsam viele tolle Erfahrungen machen. Auch der Spieleabend und der Hüttenzauber brachten gute Stimmung und viel Spaß! So gestärkt startete die zweite Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt am 11.10.2023 in die Pokalrunde gegen den SV Wolpertswende (hier stehen drei Damen und drei Herren auf dem Feld). Das Ergebnis liegt bei Redaktions- schluss noch nicht vor und wird nachgereicht. Am Samstag, 14.10.2023 geht es für die VLJ Baindt 1 zum ersten Spieltag nach Leutkirch. Froh über den Klassener- halt wollen die Baindter gegen die Gastgeber der TSG Leutkirch und den TV 02 Langenargen Psychos zeigen, dass sie in der A-Klasse ganz oben mit dabei sind. Alpinteam Baindt Alpinteam-Powerworkout startet am 10.10. Am 10.10. startet wieder unser Alpin-Pow- er-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25,- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herzlich willkommen! Weitere Infos unter „Alpinteam-Fitness“ auf www.svbaindt.de oder per E-Mail unter workout-alpin- team@svbaindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Psychosoziale Notfallversorgung Bei unserem nächsten Dienstabend am 19.10.2023 wird sich alles um das Thema „Psychosoziale Notfallversor- gung (PSNV)“ drehen. Einsätze können sowohl für die Angehörigen der Patient:innen, aber auch für die Ein- satzkräfte psychisch belastend sein. Aus diesem Grund haben wir im Kreisverband Ravensburg eine Einsatzgrup- pe, die speziell auf dieses sensible Thema spezialisiert ist. Bei diesem Dienstabend werden uns die Leitungskräfte der PSNV-Gruppe die Spezialfälle „PSNV-Kinder“ und „PSNV-Einsatzkräfte“ näher bringen. Was für Unterstüt- zungsangebote gibt es für diese beiden Gruppen? Was können wir vielleicht auch schon als ersteintreffende Ein- satzkräfte direkt beachten? Und wie erkennen wir, dass wir zusätzliche Hilfe hinzuziehen sollten? Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstraße 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baienfurt- baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Kunstkreis Herbstbilder im Baindter Rathaus Passent zum Herbst gibt es von Mitglie- dern vom Kunstkreis Bilder in Aquaerll u. Acyl. Ein Besuch zu den Öffnungszeiten im Rathaus lohnt sich. Über eine Rückmeldungen würden wir uns freuen. Kunstkreis Baindt e.V. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igelstra- ße/Baugebiet Bühl Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Im Rahmen des Risikomanagementkonzeptes Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen. Bereits im Frühjahr 2023 haben die Arbeiten für die Hochwasser- schutzmaßnahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff eines Regenwasserkanals inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Die Neuanlage eines offenen Bachlaufs von Bühl bis zum Oberen Bampfen - begleitet von mehreren Straßensperrungen - hat bei vielen Anwohnern und Passanten Fragen aufgeworfen. Welchen Zweck hat diese Maßnahme und wie sieht das alles nach Fertigstellung aus? Ortsbaumeister Florian Roth informiert vor Ort am Frei- tag, den 20. Oktober um 15.00 Uhr. Treffpunkt: Straßeneinmündung Igelstraße/Hirschstraße Wir freuen uns über Ihr Kommen. Ihr CDU Ortsverband Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zum Schwarzen Grat Gibt es auf der Adelegg eine Stabkirche? Von Bolsternang geht es stetig aufwärts über die Hän- gematten zum Turm auf Württembergs höchsten Berg. Durch urige Tobel geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt: Dienstag 17.10.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit: 3,5 Stunden, 8 km, 350 hm. Fahrpreis: 14,50 Euro (Fahrgemeinschaften). Eine Einkehr ist vorgesehen. Sonstiges: Gutes Schuhwerk, Vesper, Trinken, ggf. Stöcke und Wechselschuhe erforderlich. Anmeldung bei WF Arnold Methner E-Mail: arnometh97@gmail.com Gäste sind herzlich willkommen! Seniorenwanderung von Kressbronn nach Nonnenhorn Von Kressbronn wandern wir über den Sonnenhof am Wildgehege vorbei nach Nonnenhorn. Treffpunkt: Donnerstag 19.10.2023 um 12 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca.1,5 Stunden, 7,6 km. Fahr- preis ca. 8,00 Euro für Mitglieder. Einkehr: vorgesehen nach der Wanderung. Bitte bei der Anmeldung angeben ob man ein eigenes Ticket (Deutschland Ticket oder BahnCard) besitzt. Anmeldung: verbindlich bis 17.10.2023 - T. 0751-93442 Wanderführung: Ulla Vehe-Bergmann, E-Mail: vehe.bergmann@t-online.de Mitbringen: Vesper, Getränke, Stöcke, gutes Schuhwerk. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d) (75 %, unbefristet) Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im We- sentlichen die sozialpädagogische Betreuung der Schü- ler/innen an der Grundschule Vogt und an der Gemein- schaftsschule Waldburg-Vogt – Standort Vogt. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de Sie haben Interesse? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 04.11.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Ger- ne auch per E-Mail an: dreher@gemeinde-vogt.de. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Hauptamt, Tel. 07529/209-31 gerne zur Verfügung. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Am Samstag, 14. Oktober 2023 bietet die Staudengärt- nerei Gaißmayer in Illertissen eine besondere Ausstel- lung unter dem Motto Gras & Krempel an. Einkehrmög- lichkeit auf dem Gartengelände ist gegeben. Gräservielfalt & Gartenflohmarkt Datum Samstag, 14.10.2023, 9:00 Uhr - 16:00 Uhr Ort Staudengärtnerei Gaißmayer und Museum der Gar- tenkultur Kosten Eintritt 3,00 €, Kinder unter 14 Jahren frei Die angebotenen Programmpunkte sind vielfältig und sehr ansprechend: 11.00 Uhr: »Wildes Blühen früh im Jahr« - Dr. Michael Schwerdtfeger, Botanischer Garten Göttingen 12.00 Uhr: »Gräservielfalt« 13.00 Uhr: »Aster, Anemone & Co - Stauden für den Herbst« 14.00 Uhr: »Tomatenvielfalt - Anbau, Pflege, Saatgewin- nung« Führungen Schaugarten der Gärtnerei: 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr Museum der Gartenkultur und Museumsgärten: 12.00 und 14.00 Uhr Wir bieten Ihnen an, Fahrgemeinschaften zu bilden (18 € pro Person) und treffen uns dazu am Rathaus-Parkplatz Baienfurt um 10.00 Uhr (Fahrtzeit Hin- und Rückfahrt: je ca. eine gute Stunde). Bitte melden Sie sich an bei Ionela Atanasof 0151 66745879 oder per E-Mail ionela_atanasof@yahoo.com oder ger- trud.rittler@web.de Herbstliche Grüße senden die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt Nicht schlecht hat die Ravensburger Bundestagsabgeord- nete Heike Engelhardt gestaunt, als sie am Donnerstag zur Zuschauertribüne hinaufsah. Blickte sie dort doch in bekannte Gesichter. Eine Gruppe von Gleichstellungs- beauftragten und Vertreterinnen von Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen befand sich auf einer Berlinreise und besuchte unter anderem eine Sitzung im Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Deutschen Bundestag. Spontan traf sich die SPD-Abge- ordnete mit den Frauen aus ihrem Wahlkreis Ravensburg und der Betreuungsregion Bodenseekreis unter der Kup- pel auf dem Reichstagsgebäude. „Solche Begegnungen sind mir immer wichtig. An dem Ort, wo unsere Demo- kratie greifbar wird, mich mit Bürger:innen zu unterhalten und direkt ihre Fragen zu beantworten, ist sehr wertvoll.“ Den Besucher:innen kam das Gespräch mit ihrer Abge- ordneten sehr gelegen. So ließ sich unter anderem schnell aufklären, was es mit dem durchdringenden Dauerklin- gelton auf sich hat. „Das Signal erinnert uns, dass wir jetzt 20 Minuten Zeit haben, um unsere Karte zu einer namentlichen Abstimmung einzuwerfen“, erklärte Heike Engelhardt, und verabschiedete sich, um ihrer Pflicht als Abgeordnete nachzukommen. Landratsamt Ravensburg Filmvorführungen „Unser Boden - unser Erbe“ am 24. Oktober Der Film „Unser Boden - unser Erbe“ wird im Oktober in drei Kinos des Landkreises gezeigt. Die Filmvorführun- gen werden im Rahmen der Öko-Aktionswochen von der Bio-Musterregion Ravensburg gemeinsam mit dem Verein wirundjetzt e.V. veranstaltet. Der Film wird gezeigt am: • Dienstag, 24. Oktober um 20 Uhr im Cineclub Leut- kirch. Am anschließenden Filmgespräch nehmen teil: Hans-Peter Maier (Bio-Landwirt), Roswitha Geyer-Fäßler (stellvertretende Vorsitzende des Bau- ernverbandes Allgäu-Oberschwaben und des Landes- bauernverbandes) und Gottfried Härle (Geschäftsfüh- rer der Brauerei Härle). Der Dokumentarfilm „Unser Boden, unser Erbe“ zeigt, wie wichtig und zugleich extrem bedroht unsere Lebens- grundlage, der Boden ist. Regisseur Marc Uhlig zeigt, warum diese kostbare Ressource die größte Wertschät- zung verdient. Experten wie TV-Köchin Sarah Wiener und Politiker Ernst Ulrich von Weizsäcker geben wertvolle Denkimpulse. Sportkreis Ravensburg Ankündigung: „Hoppel und Bürste“ sind Anfang No- vember zu Gast in Ravensburg Am Samstag, 04. November 2023 heißt es in der Kuppel- nau-Sporthalle für alle Kinder von 3 bis 6 Jahre: Kommt einfach zwischen 09.00-15.00 Uhr vorbei und begleitet „Hoppel und Bürste“ bei der Bewegungsgeschichte durch den Eichenwald! In kleinen Gruppen findet ein Start alle halbe Stunde statt. Die ausgewählten Übungen orientieren sich an elemen- taren Grundfertigkeiten wie Laufen, Rollen, Balancieren oder Werfen, die jedes Kind im Laufe seiner Entwicklung erwirbt bzw. erwerben sollte und die die Grundlage vieler Bewegungsaktivitäten, im Alltag wie im Sport, bilden. Die angesprochenen Grundfertigkeiten bilden auch die Ba- sis für das Deutsche Sportabzeichen, das Kinder ab dem 6. Lebensjahr erwerben können. Das Mini-Sportabzeichen bereitet also quasi nebenbei auf das „richtige“ Sportab- zeichen vor und wie bei diesem erhalten die Kinder für ihre Anstrengungen eine Belohnung in Form einer Urkun- de und eines Abzeichens zum Aufbügeln. Weitere Spiel- und Spaßstationen (auch für ältere und jüngere Kinder) sind die ganze Zeit aufgebaut. Für warme Verpflegung ist gesorgt! Die Sportkreisjugend Ravensburg möchte das Konzept der Württembergischen Sportjugend bei ihren Mitglieds- vereinen, den Eltern, Kindertagesstätten und Kindergär- ten im Landkreis bekannt machen und hat hierfür diese Tages-Veranstaltung mit buntem Rahmenprogramm ins Leben gerufen. Alle Informationen findet Ihr unter www.sportkreis-ravensburg.de Bildungszentrum Holzbau Biberach Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zu- kunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau - Projektmanagement/ Bauingenieurwesen“ bietet eine tolle Möglichkeit für jun- ge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspositionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine duale Ausbildung zum/r Zimmerer/ in mit dem Hochschulstudium Holzbau Projektmanage- ment/Bauingenieurwesen an der Hochschule Biberach Im Biberacher Modell erwerben die Teilnehmenden fol- gende Qualifikationen: - Gesellenbrief im Zimmererhandwerk - Polier/in im Zimmererhandwerk - Meisterbrief im Zimmererhandwerk - Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Stu- diengang Holzbau Projektmanagement/Bauingeni- eurwesen Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nächster Ausbildungsstart: September 2024 Bewerbungsschluss 31. Mai 2024 Informationen und Anmeldung unter: Bildungszentrum Holzbau, Biberach Wolfgang Schafitel - 07351 44091 55 E-Mail: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de Stadtarchiv Ravensburg Warendepot des Internationalen Roten Kreuzes - Schutz vor Bomben in den letzten Kriegstagen? Ein Vortragsabend zur Geschichte des Ravensburger Lagerhauses Hat das Rote Kreuz auf dem Dach des Lagerhauses die Stadt Ravensburg wirklich vor Zerstörung bewahrt? Der Historiker David Bete ist in Kooperation mit dem Stadtar- chiv Ravensburg dieser Frage nachgegangen und wird in einem Vortrag am Donnerstag, 26. Oktober, um 19 Uhr, im Schwörsaal Ravensburg die Ergebnisse seiner Untersu- chungen vorstellen. Einleitend wird Dr. Silke Schöttle über die Geschichte des Lagerhauses berichten. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Das 1923 seiner Bestimmung übergebene Lagerhaus für Obst und Getreide am Ravensburger Bahnhof, zuletzt Speichergebäude der WLZ, blickt auf eine bewegte Ge- schichte zurück. Von April bis Juli 1945 wurde es für we- nige Monate durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes in Genf als Liebesgabendepot für Kriegsgefange- ne der Alliierten in Süddeutschland genutzt. Das kollektive Gedächtnis der Stadt schreibt ihm daher bis heute eine herausragende Bedeutung für die Rettung der Stadt vor Bombenangriffen in den letzten Kriegstagen zu. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenfrei. Um eine An- meldung über folgenden Link wird gebeten: https://eveeno.com/VortragGeschichteLagerhaus Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Veranstaltungshinweis: Warendepot des Internationalen Roten Kreuzes - Schutz vor Bomben in den letzten Kriegstagen? Ein Vortrags- abend zur Geschichte des Ravensburger Lagerhauses Do 26. Oktober, 19 Uhr Schwörsaal Ravensburg Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe Bodenseekreis ist am Samstag, 21. Oktober 2023, von 13.30 - 17.00 Uhr auf den Gesundheits- tagen Friedrichshafen, Graf-Zeppelin-Haus, Olgastr. 20, Friedrichshafen am Stand 66, des Selbsthilfe-Netzwerks Bodenseekreis, anzutreffen. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Es treten unwillkürliche, länger anhaltende Muskelver- krampfungen auf, die die Betroffenen selbst nicht steuern können. Es können beispielsweise Schiefhals, Lidkrampf, Schreibkrampf, als Krankheitsbild auftreten. Am Stand können Sie einen Überblick über die verschie- denen Dystonieformen und deren Behandlungsmöglich- keiten erhalten. Ebenso können Sie sich über die Tiefe Hirnstimulation informieren. Diese Therapieform wird u. a. bei Dystonie und Parkinson angewandt. Kontaktadresse für die Selbsthilfegruppe Bodenseekreis: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber @rg.dystonie.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 15. Oktober 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel Die Seenplatte wird langsam bunt! Der lange Sommer hat die Färbung der Blätter verzögert, nur einzelne Bäume sind schon im roten Herbstkleid. Im- mer noch eindrucksvoll die Folgen der Unwetter mit rie- sigen entwurzelten und abgebrochenen Baumriesen am Wegesrand. Die Sicht auf den malerischen Ort Vorsee wird durch die Sonnenblumenfelder zum Erlebnis! Ruhe kehrt ein im silbrig glänzenden Wasser von Häckler und Vorsee. Kommt mit zu dieser Frühherbstwanderung auf der Seen- platte mit Gerhard Tempel! Zielgruppen: Freund von Natur, Geschichte und Geschich- ten. Gerne willkommen sind auch Familien mit Kindern Streckenlänge ca. 6 km Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher; Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Landratsamt Ravensburg Von der Saat zum Öl - Blick hinter die Kulissen bei der dreher bio gmbh in Wangen-Schauwies In der Woche vom 23. bis 27. Oktober lädt die dreher bio gmbh täglich zur Entdeckungsreise in ihre Produktion in Wangen-Schauwies ein. Der gesamte Produktionsprozess, von der Anlieferung der Biosaaten, über die Sicherstellung der Qualitätsstan- dards der Ware im hauseigenen Labor, bis hin zum frisch gepressten Öl, wird erklärt. Die Ölmühle kann dabei mit all ihren Zusatzprodukten, welche von der Tierfütterung bis hin zum veganen Superfood reichen, erlebt werden. Kosten: 9 € pro Person (Kinder bis 12 Jahre kostenfrei). Die Anmeldung ist bis eine Woche vor Veranstaltung möglich an hanna.ludwig@dreher.bio. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Vor Veranstaltungsbeginn sind bestimmte Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien durchzulesen und zu unterschreiben. Außerdem ist auf das Tragen von Schmuck und das Mit- führen von Taschen zu verzichten. Treffpunkt ist jeweils um 16:00 Uhr bei der dreher bio gmbh, Hatternholzweg 4, 88239 Wangen. Die Veranstaltungen finden im Rahmen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg statt. Dabei öffnen vom 18. September bis 31. Oktober viele Bio-Betriebe Ihre Türen und (Stall-)Tore für Verbraucherinnen und Verbraucher, natürlich auch in der Bio-Musterregion Ravensburg. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg sind unter www.öko-akti- onswochen-bw.de verfügbar. Kleintierzuchtverein Bergatreute Kleintierschau Samstag, 21.10.23, 13 - 18 Uhr Sonntag, 22.10.23, 10 - 17 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Zu sehen gibt es Kaninchen, Hühner, Tauben und vieles mehr ... Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Weitere Infos unter: www.kleintierzuchtverein-bergatreute.de BASAR Blitzenreute 14. Oktober, 11.30 bis 14.30 Uhr, DGH Blitzenreute Kinderkleiderbasar mit Tischverkauf und Kinderflohmarkt Tisch normal 10 Euro /Tisch groß 12 Euro Kinderflohmarkt kostenlos und ohne Anmeldung: bitte Decke mitbringen (keine Tische Große Kuchentheke - auch Kuchen zum Mitnehmen Leberkäse, Waffeln und Getränke Anmeldung ab 27. September 2023 unter basarblitzenreute@gmail.com Folgt uns gerne auf Facebook und Instagram Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 sucht ein Hauswirtschafter/Beikoch/Küchenhilfe (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Absprache wahlweise Voll-/Teilzeit Hauptarbeitszeiten vorwiegend am Freitag und Samstag Abend Wir sind ein Familienbetrieb mit gutbürgerlicher, naturverbundener und frischer Küche mit regionalen Speisen. Deine Aufgaben Verarbeitung und Zubereitung von speisen, Einsatz im à la carte Bereich, Einhaltung der Hygienevorschriften, Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz. Bewirb dich mit einer Kurzbewerbung bei Judith Nod unter restauration-rossberb@web.de oder ruf uns einfach an unter 07527/4369. Wir freuen uns schon darauf, dich kennenzulernen. ZIELE GEMEINSAM ERREICHEN ALS KAUFMÄNNISCHER MITARBEITER (M/W/D) FÜR DIE SERVICEANNAHME NUTZFAHRZEUGE (IN VOLL- ODER TEILZEIT) Autohaus Riess GmbH Jahnstraße 80 88214 Ravensburg www.riess-gruppe.de QR-Code scannen und bewerben. KAUFMÄNNISCHER MITARBEITER (M/W/D) FÜR DIE ABRECHNUNG UNSERER PKW UND TRANSPORTER MECHATRONIKER NUTZFAHRZEUGE (M/W/D) RAVENSBURG www.drs.de www.jobs.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Personalsachbearbeiter:in (m/w/d) (Beschäftigungsumfang 50 - 80 %, Entgeltgruppe EG 8, Kennziffer 23/28/1158) Sachbearbeiter:in (m/w/d) im Sachgebiet Finanzen und Bauen (Beschäftigungsumfang 50 - 70 %, Entgeltgruppe EG 9a, Kennziffer 23/28/1157) Den vollständigen Ausschreibungstext und Einzelheiten zum Bewerbungsver- fahren finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in der Stellenbörse der Diözese Rottenburg-Suttgart (www.jobs.drs.de). STELLENANGEBOTE © Ahlgrimm/DEIKE 760R10R2 Lösung: Konrad/Schlange, Kuno/Katze, Karl/Fisch Beim Tierarzt Konrad und seine Freunde sind mit ihren Haustie- ren beim Tierarzt. Welches Tier gehört zu wem? Konrad sagt: „Mein Tier hat keine Beine.“ Karl sagt: „Kunos Tier lebt nicht im Wasser.“ Kuno sagt: „Konrads Tier lebt auch nicht im Wasser.“ Kompetenz in Ihrer Nähe! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Egal ob Sie auf der Suche nach den eigenen vier Wänden sind oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen: Auf die Kompetenz, Marktkenntnis und das Verhandlungsgeschick unserer Immobilienspezialistinnen und -spezialisten können Sie sich verlassen. 0751 5006-550 immobilien@vrbank-rv-wgt.de vrbank-rv-wgt.de/immobilien Immobilien sind Vertrauenssache. Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 6. Mai 2022 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Dorfputzete am 07. Mai 2022 Am Samstag, den 07. Mai 2022, findet in Baindt nach einer zweijährigen pandemiebedingten Pause wieder die traditionelle Dorfputzete statt! Bei schlechtem Wet- ter gibt es einen Ersatztermin am Samstag, den 14. Mai 2022. Ob alleine, mit Freunden oder mit Ihrem Verein, über jede Hilfe freuen wir uns. Nutzen Sie die Chance, miteinander das Umweltbewusstsein zu stärken. Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Bauhof, hier werden dann die Teams gebildet und die Strecken und Gebiete, die zu säubern sind, besprochen sowie zugeteilt. Gegen 11.00 Uhr treffen wir uns wieder zur Lagebesprechung bei einem kleinen Imbiss am Bauhof. Mitzubringen sind idealerweise Arbeitshandschuhe, Warnwesten und festes Schuhwerk. Um möglichst viel Müll einzusammeln sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Über viele engagierte Bür- gerinnen und Bürger freuen wir uns sehr! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Große Spendenbereitschaft in Baindt für ukrainische Geflüchtete Die Resonanz auf den Spendenaufruf der Gemeinde war und ist groß und überwältigend. Insgesamt haben Baind- ter Bürgerinnen und Bürger über 4600 Euro für die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine gespendet. Das Geld wird vor allem für die notwendige Grundausstattung, wie Handtücher, Bettwäsche, Geschirr, Matratzen usw., verwendet. Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit und Ihre Unterstützung! In der letzten Sprechstunde der Bürgermeisterin, haben nun drei Baindter Mädels einen Termin vereinbart. Sie über- gaben höchstpersönlich ihre Spende in Höhe von 60 Euro für geflüchtete Kinder aus der Ukraine. Durch den Ver- kauf selbst gebackener Muffins und Pizzaschnecken kam dieser Betrag zusammen. Frau Rürup war begeistert von dieser Aktion und bedankte sich für die Geldspende. Den Spenderinnen ist es ein Anliegen, dass mit ihrem Beitrag Spielmaterialien für die geflüchteten Kinder gekauft werden. Vielen Dank für diese beherzte Aktion! Foto: Bürgermeisterin Simone Rürup mit Lisa Koglin, Ida Buchmüller und Charlotte Speidel Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Vorsorgemaßnahmen sind bei Starkregen und Hochwasser zu treffen? - Möglichkeit zur Bestellung von Sandsäcken - Wenn das Wetter verrücktspielt, können sich alle, Bürgerinnen und Bürger sowie Feuerwehrleute und Bauhof, auf arbeitsintensive Stunden gefasst machen. Sich aufstauendes Wasser kann schnell Straßen oder Keller überflu- ten und Wege unterspülen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Zunahme von Starkregenereignissen in Deutschland beobachtet. Von einer Fortsetzung dieses Trends ist im Zusammenhang mit dem Klimawandel auszugehen. Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und ihr Umfeld durch Schutzmaßnahmen sichern. Jede Person ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvor- sorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch techni- sche Maßnahmen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströmendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Es ist zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke wichtig, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Insbesondere Dachflächen sollten korrekt an die Regenentwässerung angeschlossen werden, da ab- strömendes Wasser ansonsten auf benachbarte Grundstücke abfließen und deren Entwässerungssystem sowie Kanäle in naher Umgebung überfordern kann. Dachrinnen und Fallrohre müssen die passenden Abmessungen haben, sonst kann die Dachentwässerung Starkregen nicht richtig aufnehmen. Die Abführung von Regenwasser durch dünnere Plastikschläuche anstelle von Fallrohren reicht nicht aus. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe, diese verhindert bei extremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächen- und Abwasser über Sanitäranlagen zurückströmen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Diese finden Sie unter an- derem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf achten, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Schnell können finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser private Rücklagen sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Niederschläge ist nur bei durch- lässigem Untergrund möglich. Die Gemeinde ist bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die in Starkregensituationen entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten und vor allem vorzubeugen. So unterstützte die Gemeinde und die Freiwillige Feu- erwehr in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger, deren Häuser und Grundstücke bereits von Starkregen betroffen waren, mit der Beschaffung von Sandsäcken. Sandsäcke sind jedoch nur geeignet, wenn Sie schon vorher verlegt wurden. Ebenso können beim Hochwasser verwendete Sandsäcke wiederverwendet werden, hierzu müssen sie gut getrocknet und mehrmals gewendet werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Freiwilliger Feuerwehr und Bauhof konnte bisher die Lage gut kontrolliert werden und unseren Baindterinnen und Baindtern wurde schnellstmöglich geholfen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr, beim Bauhof und auch bei der Bevölkerung! Um für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein, wird die Jugendfeuerwehr Sandsäcke mit einer Sandfüll- maschine befüllen. Zum Selbstkostenpreis von 3 Euro pro gefüllten Sandsack werden die Sandsäcke an Bür- gerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt ausgegeben. Die Sandsäcke haben eine Größe von 30 x 60 cm. Bitte melden Sie bis zum 22. Mai 2022 Ihren Bedarf (Anzahl) von Sandsäcken an Frau Stephan (E-Mail: m.stephan@baindt.de oder Tel. Nr. 07502 9406-59). Weitere Informationen zur Ausgabe und Abwicklung erhalten Sie zeitnah. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. n dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die ndeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Wal- ter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefo- nisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 10. Mai 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post DRK- Begegnungscafé für Geflüchtete aus der Ukrai- ne findet jeden Dienstag statt Das Deutsche Rote Kreuz in Baienfurt und Baindt lädt weiterhin alle Geflüchtete, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, zu ihrem wöchentlichen DRK-Begeg- nungscafé ein. Dieses findet immer dienstags um 15:00 Uhr im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 statt. Wer gerne mitwirken und/oder dafür einen Kuchen backen möchte, wendet sich bitte an das DRK Baien- furt - Baindt, Tobias Nestle: Tobias.nestle@drk-baien- furt-baindt.de Activity-Board: Freizeitangebote für Geflüchtete Darüber hinaus gibt es ein Activity-Board beim DRK-Be- gegnungscafé. Der Gedanke dahinter: Baienfurter und Baindter Bürger:innen, aber auch gerne Menschen aus anderen Städten, unternehmen gemeinsam mit den neuen Mitbürgerinnen und ihren Kindern etwas. Dabei sind die Möglichkeiten vielfältig, z.B. ein gemeinsamer Spieleabend, Hallenbadbesuch oder gemeinsamer Aus- flug. Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine In der X-Zone in Baienfurt kommen viele Ukrainerinnen mit ihren Kindern auch aus den Nachbargemeinden an und bitten um Unterstützung. Seit letzter Woche gibt es fast keine Grundnahrungsmittel mehr. Konkret fehlen Teigwaren, Reis, Mehl, Zucker, Salz, Konserven, Sup- pen, Snacks etc.. Ebenso werden Babynahrung Gläser, Ersatzmilch, Pulvermilch benötigt. Darüber hinaus auch Hygieneartikel und Toilettenpapier. Die Sachspenden können dienstags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Ju- gendhaus X-Zone, Ravensburger Straße 20, Baienfurt abgegeben werden. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Landratsamt Ravensburg Gemeinsamer Antrag 2022 – Abgabefrist 16. Mai 2022 Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag endet am 16.05.2022. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge elektronisch in FIONA über den Menüpunkt „Antrag ein- reichen“ abgesendet werden. Erforderliche Nachweise sind wie bisher in Papierform beim Landwirtschaftsamt einzureichen. Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise ist in der Eingangsbestätigung, die Sie in der Dokumen- tenablage in FIONA finden, hinterlegt. Die Ökobescheinigung für Biolandwirte/-innen und die Milchgeldabrechnung für die FAKT-Maßnahmen Heumilch und Sommerweide müssen bis spätestens 16.05.2022 beim Landwirtschaftsamt eingehen. Die Nachmeldung von einzelnen Flächen ist noch bis 31.05.2022 ohne Abzug möglich. Die Vorabprüfungsphase läuft bis 22.06.22. Während dieser Zeit können beispiels- weise Überlappungen mit Angrenzern korrigiert werden. Bei Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Ge- meinsamen Antrages steht Ihnen Ihr zuständiger Sach- bearbeiter im Bereich Gemeinsamer Antrag oder die FIONA-Hotline bei den Dienststellen Ravensburg (0751- 85 6666) und Leutkirch (0751-9820 6699) zur Verfügung. Windenenergie im Altdorfer Wald – Infoveranstaltung am 23. Mai 2022 in Vogt Im Ausschreibungsverfahren für die landeseigenen Flä- chen (Staatswald) im Altdorfer Wald haben die Stadt- werke Ulm, gemeinsam mit dem Projektentwickler iTerra Wind, den Zuschlag erhalten. Diese stehen aber erst ganz am Anfang ihrer Projektentwicklung. Dennoch wollen die angrenzenden Gemeinden frühzeitig über den aktuellen Projektstand und den weiteren Zeitplan informieren. Am Montag, 23.05.2022 findet deshalb eine Informations- veranstaltung in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Es wird über den aktuellen Projektstand informiert und an einem vorgeschalteten Infomarkt präsentieren sich unterschied- liche Akteure und Interessensgruppen mit ihren Anliegen. Veranstaltungsbeginn ist um 18 Uhr, voraussichtliches Ende ca. 21.00 Uhr. Neben den Stadtwerken Ulm/iTerra Wind werden auch die Naturschutzverbände und die lo- kalen Bürgerinitiativen mit einem Infostand vertreten sein. Landrat Harald Sievers wird die Veranstaltung eröffnen und seitens der Landesregierung wird Andre Baumann, politischer Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, die Haltung der Landesre- gierung erläutern. Veranstalter sind das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg und der Landkreis Ravens- burg in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden. Teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Zuschauer- zahl ist begrenzt und eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Zusätzlich wird ein Livestream auf Youtube die Veranstaltung senden. Nähere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldeverfahren folgen in einem Einladungsflyer, welcher den Gemeindeblättern nächste Woche beigelegt bzw. veröffentlicht wird. Landesturnfest 2024: Mitmachen bei der Mottowahl Vom 30. Mai bis zum 02. Juni 2024 stehen bei uns alle Zeichen auf Sport! Aktuell starten die Vorbereitungen für das Landes- turnfest 2024, die größte Breitensportveranstaltung Baden-Württembergs. Dabei wird der Gemeindever- band Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baien- furt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten zum Schauplatz für zahlreiche sportliche Wettkämpfe, Mit- machangebote und Vorführungen. Doch nicht nur Turnen und Leichtathletik sind geboten! Viele spannende und außergewöhnliche Sportarten wie Faustball, Rope Skipping, Indiaca, Orientierungs- läufe oder Fußball-Tennis bereichern das Angebot des Events. Und auch das Feiern darf nicht zu kurz kom- men: Ob bei ausgelassenen Partys, lustigen Mitter- nachtsturnieren oder bei einem der vielen Freizeit- und Funsportangebote. Wenn in zwei Jahren ca. 15.000 Sportlerinnen und Sportler sowie 100.000 Besucherinnen und Besucher zu uns kommen, wollen wir ein unvergessliches Ge- meinschaftserlebnis bieten. Dazu benötigen wir die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Beteiligen Sie sich bereits jetzt und helfen Sie mit bei der Mottofindung, stimmen Sie ab oder teilen Sie uns Ihr eigenes aussagekräftiges Motto für das Landes- turnfest 2024 mit. Das Abstimmen und Einbringen ei- gener Vorschläge ist möglich bis zum 8. Mai 2022. Zur Abstimmung kommen Sie über den QR-Code oder über https://www.ravensburg.de/ Sportliche Grüße, das Landesturnfest-Team Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www. baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öf- fentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann während der Sprechzei- ten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kos- tenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 wurde eine Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buerger- service/oeffentliche-bekanntmachungen Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-online Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2022: Halskette silber mit Kreuz, Armkette/Fußket- te gold mit Anhängern in Form der Hand von Fatima, einzelner Hausschlüssel, Kinder-Sitzerhöhung schwarz, Kinder-Schildmütze schwarz mit Tieren März 2022: Damengeldbörse weiß/gold mit Schlüssel, Hörgerät schwarz, Sonnenbrille, Herrenfahrrad (Marke corratec rot), Februar 2022: Rucksack VAUDE grün, Schülermonats- karte, Geldbörse schwarz, Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, auch in den Pfingstferien, vom 07.06.-10.06.2022 bie- tet die Gemeinde Baindt für alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule an. Die Anmeldung über reservix.de ist auch für die Sommer- und Herbstferien bereits frei- geschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist am 17.05.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Mai und Sonntag, 08. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 07. Mai St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Sonntag, 08. Mai Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Un- terstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 4. Mai 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Herrn Kurt Müller herzlichst. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Mai 07.05. Dorfputzete Bauhof 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I Kath. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Schulnachrichten SBBZ Sehen FITNESS FÜR EINEN GUTEN ZWECK: OUTDOOR-GYMNASTIK mit Barbara Lyszus für das SBBZ Sehen in Baindt Jeden Mittwochabend bieten wir in Baindt professionelle Ausgleichsgymnastik unter freiem Himmel. In zwei auf- einanderfolgenden Gruppen schwitzen Einsteiger und Freizeitsportler an der frischen Luft und tun Gutes dabei: Der Erlös geht an den Förderverein des SBBZ! Der nächste Kurs startet am 4. Mai 2022. Ein Einstieg in den laufenden Kurs ist jederzeit möglich. Infos und Anmeldung unter: 0751/5615020 Klosterwiesenschule Baindt Demokratieprojekt der Klassen 4: „Wir bestimmen mit“ Zum Tag der Kinderrechte im November haben die SchülerInnen der Klasse 4, viel über die verschiedenen Kinderrechte gesprochen. Sie ha- ben tolle und kreative Plakate gestaltet, die im Rathaus und in der Schule ausgestellt wurden. Gemeinsam mit der Kinderstiftung Ravensburg wird es nun am 4./5. Mai einen Workshop in den Klassen geben, um das „Recht auf Beteiligung“ einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein paar Tage später findet dann am 18. Mai der erste Kindergipfel in Baindt für die 4. Klassen in der Turnhalle statt. Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Ravensburg und dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ werden die SchülerInnen an verschiedenen Stationen Beteiligung live erleben. Im Anschluss können die Kinder mit der Bür- germeisterin Frau Rürup ins Gespräch kommen. D.h. sie stellen ihre Arbeit aus den Stationen vor und können ihre Fragen an Frau Rürup stellen. Am 25. Mai ist dann ein „Meet and greet“ mit Frau Brugger (Bundestagsabgeordnete, Bündnis 90/ Die Grünen) und mit Herrn Strasser (Bundestagsabgeordneter, FDP) in den 4. Klassen für eine Schulstunde geplant. Hier erleben die Kinder einen BerufspolitikerIn zum Anfassen. Im Vorfeld haben die Kinder im Januar an diese beiden einen Brief mit ihren Fragen und Anliegen geschickt. Zum Abschluss findet ein Kindergipfel am 2. Juli im Land- tag in Stuttgart statt. Wer von den Schülern Lust und Zeit hat, darf gerne mit Frau Nandi die Reise nach Stuttgart antreten. Nun freuen wir uns auf ein gelungenes Projekt und ich danke im Vorfeld allen KooperationspartnerInnen. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienservice - Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige - Entlastung der betreu- enden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. unter- stützen mit Kompetenz Familien, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei • Krankenhaus- und Kuraufenthalt • Schwangerschaft und Entbindung • Betreuung von Kindern und zu pflegenden Ange- hörigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die alltäg- lichen Aufgaben des Halthalts, um einen strukturierten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwa- ben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Die Tafel sagt Danke Einer unserer Werte in der Gemeinschaft Zion /Vineyard Ravensburg ist, die Menschen am Rande der Gesell- schafft zu unterstützen. Durch unser langes Engagement im Carisatt ist ein guter Kontakt zum Tafelladen in Wein- garten entstanden. Wie schon in der schwäbischen Zei- tung mehrfach zu lesen war, haben sie gerade größere Schwierigkeiten, gespendete Lebensmittel in ausreichen- der Menge zu erhalten. Daraus entwickelte sich bei uns die Idee, in unseren Gemeinden vor Ort aktiv zu werden. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir setzten ein kleines Schreiben auf, doch bitte Lebens- mittel, die gespendet werden möchten, bei uns vorbeizu- bringen. An dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Schachener Bürger*innen, die so viele Lebensmittel vorbeigebracht haben!! Mit einem Kofferraum voller Kisten fuhren wir nach Wein- garten. Der Mitarbeiter der Tafel war sehr berührt, von solch einer Spendenbereitschaft. In seinem Namen und im Namen aller Menschen, die gerade bedingt durch die- se schwierigen Zeiten in Not geraten sind, ein herzliches Vergelt`s Gott. Wir, die Familie Lang aus Schachen, möchte die Aktion gerne weiterlaufen lassen. Wenn Sie Lebensmittel spen- den möchten: Vor unserem Haus in der Schachener Str, 116 steht am Seiteneingang, zu erreichen über die Mehlistraße, eine Kiste vor der Tür. Dort können Sie ihre Lebensmittel ab- legen. Die Kiste wird jeden Abend geleert. Bitte bedenken Sie, dass es haltbare Dinge sein sollten. Alkohol darf nicht angenommen werden. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns: Irene und Manfred Lang, Schachener Str. 116 07502/3110 remalang@t-online.de Autofreies Lauratal am 7. + 8. Mai Der Frühling ist da und damit steigt auch wieder die Lust aufs Fahrrad zu steigen oder die Wanderstiefel zu schnü- ren. Um unseren Forderungen nach mehr Platz und Si- cherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu un- terstreichen, über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informieren und mit Bürger*innen ins Gespräch zu kom- men, organisiert das Aktionsbündnis an insgesamt 3 Wo- chenenden im Autofreien Lauratal verschiedene Aktionen. Für das 1. Wochende am 7. + 8. Mai 2022 laden wir Sie zu folgenden Veranstaltungen ein: Samstag 7. Mai: 17 Uhr: Raddemonstration durch Weingarten, Start am Münsterplatz über mehrere Stationen zum Lauratal, 18 Uhr Abschlusskundgebung kurz hinter dem Ortsschild Weingarten im Lauratal mit Beiträgen von ADFC, Critical Mass, Grüne Weingarten sowie weiteren Gästen Das Kulturzentrum Linse in Weingarten bietet am Sams- tag alle „Radler“-Getränke für 1,50 € an. Sonntag 8. Mai: 10 Uhr: gemeinsame Radtour: Start in Weingarten, kurz hinter Ortsschild Weingarten im Lauratal - Fahrt durchs Lauratal nach Schlier / Dorfplatz - Eingeladen sind alle Bürger*innen 10.30 Uhr: Treffen mit den Schlierer GemeiderätInnen / Bürger*innen auf dem Dorfplatz mit Redebeiträgen zum Radverkehr, um 11 Uhr gemeinsame Radtour zurück durchs Lauratal nach Weingarten 11 - 16 Uhr: Lastenräder des BUND und TWS Leihräder: Information zum Leihsystem sowie Möglichkeit, diese auszuprobieren, das Spielmobil lädt zum Verweilen mit Kindern ein. Infostand Ortsausgang Weingarten 14 Uhr: Nabu Weingarten: Botanische Exkursion im Lau- ratal, Treff Ortsausgang Weingarten am Infostand Das Lauratal ist an diesem Wochenende durchgehend von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 20 Uhr für den KFZ Ver- kehr gesperrt, nutzen Sie die Möglichkeit, entspannt das Lauratal für Wanderungen, Spaziergänge und Radtouren zu nutzen. Es lohnt sich! Autofreies Lauratal mit verschiedenen Angeboten und Aktionen finden am 25. + 26. Juni (Beginn Stadtradeln) so- wie 24. + 25. September statt, nähre Informationen folgen. Aktionspartner: Grüne Weingarten, ADFC, Critical Mass, BUND, Nabu, TWS Weitere Informationen gerne bei Hermine Städele h.staedele@gmx.de 0176-97501523 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Corona-Pandemie DRK bietet Corona-Antikörpertests an Die Corona-Pandemie scheint angesichts anderer ak- tueller Krisen, wie dem Krieg in der Ukraine und dessen Folgen in den Köpfen der Menschen an Bedeutung zu verlieren. Dennoch befindet sich die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland auf einem hohen dreistelligen Niveau und die täglichen Todeszahlen sprechen gegen ein jähes Ende der Pandemie. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet am Stand- ort Ulmer Straße 97, 88212 Ravensburg interessierten Bür- gerinnen und Bürger nach vorheriger Terminanmeldung die Möglichkeit Ihren aktuellen Titer Neutralisierender An- tikörper (NAb) gegen das Corona-Virus zu bestimmen an. Die Kosten für den Test belaufen sich auf 30€ und müssen vor Ort bar bezahlt werden. Nach ca. 20 Minuten erhalten Sie Ihr quantitatives Testergebnis als analogen Ausdruck. Detaillierte Information sowie die Terminbuchung finden Sie auf der DRK-Homepage: www.drk-rv.de/antikoerpertest. Nach einer Impfung gegen das Coronavirus oder einer In- fektion mit SARS-CoV-2 dem Erreger bildet der Körper als Immunantwort unter anderem Antikörper. Die Antikörper sind Teil der Immunabwehr und können dazu beitragen, dass der Krankheitsverlauf gemildert wird. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Mit einem Analysegerät können die Neutralisierende An- tikörper (NAb) im Blut bestimmt werden. So kann ermit- telt werden, ob und in welcher Konzentration Antikörper vorhanden sind. Zur Durchführung des Antikörper-Schnelltest auf Neut- ralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2 werden 10 µl Blut (ca. 2 - 3 Tropfen) aus der Fingerbeere benötigt. Die Entnahme der Probe und die anschließende Analyse er- folgt durch geschultes DRK-Personal. Regierungspräsidium Tübingen Gewässerschau an der Schussen Das Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 11. Mai 2022 im Stadtgebiet Ravensburg den Zustand der Schussen Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regel- mäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Schussen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungsprä- sidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 11. Mai 2022 zusammen mit dem Land- ratsamt Ravensburg im Stadtgebiet Ravensburg eine Gewässerschau durch. Im Rahmen der Gewässerschau werden die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer das Ufer der Schussen im Stadtgebiet Ravensburg begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung mög- licher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kom- post oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt der Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Schussen möglicherweise beeinträchtigt. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwem- mungsgebiet illegal errichtet wurden. Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungsprä- sidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger daher um Verständnis. Hintergrundinformation: Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhal- tungslast nach § 32 Absatz 6 des baden-württembergischen Wassergesetzt dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abstän- den eine Gewässerschau an der Schussen durchzuführen. Gemäß § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Landratsamt Ravensburg Vollsperrung der Kreisstraße 7949 zwischen Weingar- ten-Trauben und Baienfurt-Köpfingen von 9. Mai bis 3. Juni 2022 Die Kreisstraße 7949 zwischen Weingarten-Trauben und Baienfurt-Köpfingen wird wegen Straßenbauarbei- ten vom Montag, 9. Mai 2022 bis voraussichtlich Freitag, 3. Juni 2022 in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, wird der Fahrbahnbelag erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Auch auf dem parallel zur K 7949 verlaufenden Rad- und Gehweg wird der schadhafte Fahrbahnbelag saniert. In dieser Zeit ist der Rad- und Gehweg ebenfalls voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von Baienfurt - L 313 - Weingarten - L 317 in Richtung Unter- ankenreute sowie umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 25: Mitfahren statt Alleinfahren Klima und Geldbeutel entlasten - Mit Fahrge- meinschaften ist man klimafreundlich mobil und schützt die Umwelt auf gleichem Wege. Ein Auto, ein Ziel, fünf Plätze: Wenn das Auto von fünf Personen gemeinsam und nicht alleine genutzt wird, bringt das eine CO2-Reduktion auf etwa ein Fünf- tel. Somit können Autofahrerinnen und Autofahrer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem gibt es dann weniger Parkplatznot! Kreisjugendring Ravensburg Wenig Köche - viel Brei Großküchen Knowhow inklusive Hygiene Erstbelehrung Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Sams- tag 14. Mai 2022 von 9 - 13 Uhr eine Fortbildung für eh- renamtliche Jugendleiter*innen im Landwirtschaftsamt Leutkirch an. Ob daheim in der kleinen Küche für eine Familie gekocht wird oder für richtig große Gruppen bei Veranstaltungen - das ist ein großer Unterschied! Hier gibt es Tipps, wie man für viele Menschen kocht und was dabei zu beach- ten ist. Vorab gibt es die Hygiene-Erstbelehrung (Pflicht!) durch das Gesundheitsamt, danach die Einführung in das `Kochen für viele´, inklusive eines Workshops in der Lehr- küche. Damit habt ihr beides: Die gesetzlich vorgeschriebene Hygiene-Erstbelehrung und das notwendige Know-How zum Kochen. Achtung! Die reine Hygiene- Erstbelehrung (9:00-10:00 Uhr) kann auch einzeln gebucht werden. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt Ravensburg und dem Ernährungs- zentrum Bad Waldsee. Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 9. Mai 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Fachtag für selbstverwaltete Jugendhäuser und Aktivenräte Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Samstag 14. Mai 2022 von 10 - 15 Uhr einen Fachtag für Leitungs- teams an. Dieser Tag bietet Leitungsteams, Aktivitäten und Vorstän- den in selbstverwalteten Jugendtreffs und Jugendhäu- sern die Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch zu folgenden Themen: Wie funktioniert ein selbstverwalteter Jugendtreff? Was müssen wir beachten? Welche Prob- leme können auftreten? Wie funktionieren die anderen Treffs so? Wo gibt es Hilfe und Unterstützung? Wie gelingt Beteiligung und was brauchen wir dazu? All dies und vieles mehr möchten wir gerne an diesem Tag mit euch ange- hen. In Kooperation mit dem Team Jugendhaus Leutkirch. Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 9. Mai 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Exkursionsprogramm von der Biodiversitätsstrategie Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bietet dieses Jahr ein spannendes Programm für Natu- rinteressierte und Fans der regionalen Landschaft. Wer etwa anderthalb Stunden Zeit mitbringt, kann sich auf vier verschiedenen Exkursionen weiterbilden und die Natur hautnah erleben. Alle Exkursionen sind durch die großzügige Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg kostenlos. Am 31.05. bildet eine Kräuterwanderung in Ravensburg den Auftakt mit Heike Schwendinger, die uns Wildkräuter und ihre vielseitige Verwendung erklärt. Weiter geht es am 15.07. in Vogt mit spannenden Infor- mationen zur Flora und Fauna unserer heimischen Wie- sen, ein Spaziergang mit Robert Bauer. Ebenfalls von Robert Bauer geleitet ist die Exkursion „Blau, blau, blau blüht der Enzian“ am 02.09. in Vogt, wo wir viel über die Blütenpracht der Allgäuer Streuwiesen lernen. Die letzte Veranstaltung ist ein Crashkurs zum Obst- baumschnitt in Bodnegg, der am 12.11. von Dominike Bühler geleitet wird und etwa 3 - 4 Stunden dauert. Anmelden können Sie sich auf der Website der Biodi- versitätsstrategie unter naturvielfalt-rv.de, in der Rubrik Veranstaltungen. Danach erhalten Sie genauere Informationen, wie den jeweiligen Treffpunkt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg 0751/859610, info@lev-ravensburg.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravensburg die Auseinandersetzung mit Themen rund um Inklusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-Angeboten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teilnehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite oder direkt beim Veranstalter. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Veranstaltungen auch an unser Verwaltungssekretariat wenden. 0751 85-3010 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr GEMEINSAM INKLUSION GESTALTEN MACHEN SIE MIT! Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravens- burg die Auseinandersetzung mit Themen rund um In- klusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-Angebo- ten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teilnehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Landrat- samtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und IN- IOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informie- ren Sie sich auf dieser Seite oder direkt beim Veranstalter. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Veran- staltungen auch an unser Verwaltungssekretariat wenden. Tel. 0751 85-3010 l Tel. 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr Gemeinsam Inklusion gestalten Machen Sie mit! Fotoausstellung - Mit anderen Augen sehen Datum und Uhrzeit 05.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 06.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Adresse SBBZ Sehen Baindt, Klosterhof 1, 88255 Baindt Link: https://pretix.eu/inklusionstage/01/ Eine von Aktion Mensch geförderte inklusionsorientierte Fo- toausstellung mit Portraits sehbehinderter / blinder Schü- ler*innen. Ziel ist eine Auseinandersetzung des Besuchers mit dem eigenen Sehen, mit Sehbehinderung und Blindheit, mit Barrieren im Alltag und mit Hilfestellungen. Die Bilder sind mehrschrittig aufgebaut, so dass Selbstwahrnehmung und Selbsterfahrung möglich sind. Eine VR-Brille simuliert Sehbehinderungen in Alltagssituationen im 360 Grad-Raum. Zusätzlich bieten wir einen Dunkelgang an, in dem die Wahrnehmung als blinder Mensch simuliert werden kann. Inklusionstage Ravensburg 2022 Programmauszug Veranstaltungen der Ergänzenden unabhängigen Teil- habeberatung EUTB RV-SIG Inklusive Kurzwanderung am stillen Bach in Weingar- ten Herzliche Einladung zu un- serer inklusiven und roll- stuhlgerechten Kurzwanderung (Dauer ca. 1 Stunde) für Menschen mit und ohne Behinderung am Stillen Bach in Weingarten. Wanderführer sind Stefan Reichle, EX-IN Genesungsbegleiter und Thomas Miehle, Rollstuhlfahrer. Nach der Wanderung findet ein gemeinsamer Ausklang am Grillplatz in Nessenreben/Weingarten statt. Bitte brin- gen Sie dazu ihr eigenes Grillgut und Getränke mit und bei Unterstützungsbedarf ihre Begleitperson oder Assistenz. Treffpunkt ist am Parkplatz Nessenreben (beim Eingang Freibad), Nessenreben 3, 88250 Weingarten Zeit: Samstag, 07.05.2022, 14 - 17 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/10/ Was macht eigentlich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB Interview mit EUTB-Mitarbeiter Bastian Angele, EUTB RV- SIG und Corinna Mader EUTB Wgt. Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behin- derung und ihre Angehörigen? Wie ist das zu versehen? Wer kann sich an die EUTB enden? Wie sieht eine Bera- tung aus? Kostet die Beratung etwa? Wie kann man die EUTB erreichen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Informationsveranstaltung die die beiden EUTB Bera- tungsstellen in Weingarten und Ravensburg gemeinsam durchführen. Im Gespräch mit Moderator Rainer Deschler werden diese und die Fragen der Gäste beantwortet. Ort: Gartenstr.3, 88212 Ravensburg, Beginn 14.30 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/11/ Psyche und Genesungsbegleitung Gesprächsrunde mit Stefan Reichle, EX-IN Genesungs- begleiter, Christina Erdmann (IPERA), Uwe Hammerle (IPEBO) und H. Göppert/ H. Höninger, IBB+Patientenfür- sprecher Lkr. RV Was ist Genesungsbegleitung bei psychischer Erkran- kung? Wo und wie kann man als Betroffener eine EX-IN-Genesungsbegleiter-Ausbildung machen und was kostet sie? Für wen kommt sie in Frage? Was kann man damit machen? Wo kann man sich als Mensch mit psy- chischer Erkrankung organisieren? Vertreter der Initiative Psychiatrieerfahrener Ravensburg (IPERA) und Bodensee (IPEBO) stellen sich im Interviewgespräch ebenso vor wie Vertreter der Informations-, Beratungs- und Beschwer- destelle (IBB) Ravensburg. Ort: Gartenstr. 3, 88212 Ravensburg, Beginn: 16.30 Uhr Anmeldung erbeten unter https://pretix.eu/inklusionstage/12 oder 0751 85-3010 oder 85-3110 Bei den Veranstaltungen am 12.05.2022 gilt die 3G-Re- gelung. Weitere Veranstaltungen der Inklusionstage finden Sie unter www.rv.de/inklusionstage+2022 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet auch in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in ei- nem digitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und verfilmt. Die Filme sind bis zum 1. Juli 2022 auf der Homepage der DRV Ba- den-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare abrufbar. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalmanagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachver- halte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgen- de Themen werden online angeboten: • Beschäftigung bei Rentenbezug • Führung von Entgeltunterlagen (Befreiung und Fristen) • Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022 • Zusätzlichkeitserfordernis im Beitragsrecht der Sozi- alversicherung • Änderungen in den Geringfügigkeitsrichtlinien Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Darüber hinaus gibt es beim Thema »Führung von Ent- geltunterlagen« ein Video zur »elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)« und ein weiteres zur Daten- austauschplattform »Cryptshare«. Diese ermöglicht eine rechtssichere Kommunikation mit dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung. Weitere Informationen können Sie auf unserer Internet- seite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kreisjugendring Ravensburg e.V. Juleica Aufbaumodul Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet von Sams- tag, 25. Juni bis Sonntag, 26. Juni von 9 - 19 Uhr Uhr eine Schulung für ehrenamtliche Jugendleiter*innen in Bad Waldsee an. Dieses Kompaktwochenende mit 20 UE ist der Aufbau unserer Jugendleiter*innenausbildung. Auf abwechs- lungsreiche Weise werden wir uns praxisnah mit The- men beschäftigen wie Kinderschutz, §72a), Suchtpräven- tion, Medienpädagogik, Projektarbeit, Interkulturalität und Schubladendenken, hate spe- ech, fake news usw. Während der Seminarzeit ist die Verpflegung kostenfrei gestellt. Wir bieten Raum für euren Erfahrungsaustausch, denn ihr sollt voneinander profitieren. In kleinen Gruppen werden Projekte für die eigene Gruppenstunde vor Ort ausgearbeitet. Wer das dazu gehörende Juleica-Basis- modul nicht besucht hat, kann hier teilnehmen, sofern schon erste Erfahrungen in der Jugendarbeit gemacht wurden. Das Seminar findet zu den dann gültigen Richt- linien an einem Samstag und Sonntag statt In Kooperation mit dem Kreisjugendring Biberach Die Anmeldung ist möglich bis spätestens 10. Juni 2022 ausschließlich und verbindlich über www.jukinet.de statt. Die Teilnehmer*innenzahlen sind begrenzt. Weitere Infos zur Juleica findest du auf den Homepages www.kjr-biberach.de und www.jukinet.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. Mai - 15. Mai 2022 Gedanken zur Woche Nicht der Himmel bringt das Glück; der Mensch bereitet sich sein Glück und spannt seinem Himmel selber in der eigenen Brust. Otto Ludwig Samstag, 07. Mai 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Alexander 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Segnung religi- öser Gegenstände († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Johan- nes und Anton Gisi, Anton Nachbauer, Jahr- tag: Margarete Veeser, Johann Germann, Adalbert Berger) Sonntag, 08. Mai - 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Sarah 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 10. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 13. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 14. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 15. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Brunhilde Dre- her, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Walter Fri, Anton Ortner, Margarete Vollmer, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Amalia 18.30 Uhr Baienfurt - Marienlob mit dem Kirchenchor bei „Maria an der Eiche“ Köpfingen Corona-Beschränkungen aufgehoben! - So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottes- dienst feiern zu können. Festordnung Mai/Juni - Vorankündigung Donnerstag, 26. Mai, 8.30 Uhr - Fest Christi Himmelfahrt mit Prozession Freitag, 27. Mai, 5.30 Uhr - Blutfreitag, Abritt Klosterhof Sonntag, 12. Juni, 10.00 Uhr - Dreifaltigkeit, Festgottes- dienst bei der Kapelle in Schachen mit Weihbischof Dr. Johannes Kreidler (Patrozinium und 201 Jahre Kapelle Schachen), anschließend Kapellenfest Donnerstag, 16. Juni, 9.00 Uhr - Fronleichnam mit Pro- zession und anschließendem Gemeindefest beim kath. Gemeindehaus Dazu laden wir heute schon ganz herzlich ein. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Dankeschön für den Weg der Erstkommunion 30 Kinder machten dich auf den Weg zur Erstkommuni- on. Auch im letzte Jahr im Herbst war wieder die Frage: Was ist im Winter möglich? Welche Einschränkungen wird es geben. Und wie können wir die Vorbereitung planen? Ein Team von Eltern hat die Entscheidung getroffen: Der sicherste Weg sind die Gottesdienste am Freitag. Und wir werden die Kommunion in 2 Gottesdiensten feiern. Frau Alber, Frau Elbs, Frau Stehle, Frau Stotz ein Danke- schön für das Suchen des Themas, die praktische Umset- zung des Vorbereitungsgottesdienste und der Erstkom- munion, und für rauchende Köpfe an manchen Abenden, Frau Dreher für die Unterstützung bei den Gottesdiensten. Für die Freitagsgottesdienste haben sich Gedanken zum Inhalt und zur Praxis gemacht: Frau Bogenrieder, Frau Dreher, Frau Henzler, Frau Multeter, Frau Oelhaf, Frau Stiefvater, Frau Sonntag und Frau Zenker. Den Ordnerdienst dafür übernahmen Familie Busam, Frau Assfalk, Frau Strehle, Frau Damoune, Frau Kreutle, Frau Rinci, Herr Schnez. Die Stellwand aufgestellt und kreativ gestaltet haben Herr Schnez, Frau Gründler und Frau Damoune. Ideen und Umsetzung der Dekoration kam von Frau Neb und Frau Assanti. Die Gewänder wurden hergerichtet und ausgegeben von Frau Lott, Frau Schäfer und Frau Oelhaf. Das Brot und das Schaubrot wurde gebacken von Herrn Assanti. Für die gedruckten Liedhefte zeichnet sich Frau Zenker verantwortlich. Der Ausflug nach Reute wurde von Frua Neb organisiert und auch Fahrerinnen und Fahrer wurden dankenswer- ter Weise gefunden. Vielen Dank an die vielen ungenannten Menschen, die ei- nen Dienst übernommen und die Kinder auf diesem nicht immer einfachen und planbaren Wegbegleitet haben. Unsere Mesnerin Frau Bohnert begleiteten die Gottes- dienste der Kinder mit ihrem Dasein und Herrichten. Der Kinder und Gottesdienste wurden auf Fotos festge- halten. Herzlichen Dank dafür. Die weitere musikalische Gestaltung dieses Weges über- nahmen der Jugendchor und einzelne Sängerinnen unter der Leitung von Frau Kapler Unsere Organist Herr Stro- bel begleitete sie. Ein Dankeschön die schönen Stimmen bei der Kommunion. Liebe Ministranten, für Eurer Dasein und Eure Mitwirkung herzlichen Dank. Der Musikkapelle, die die Kinder und die Familien zwei Mal mit ihrer Musik begleitet und auf den Gottesdienst eingestimmt haben, sei ebenfalls herzlichen Dank gesagt Danke an alle, die die Kinder und ihre Familien durch ihr Gebet begleitet haben und alle, die bei den Gottesdiens- ten mitgebetet und mitgesungen haben. Pfarrer Bernhard Staudacher und Silvia Lehmann Einladung Liebe Erstkommunionkinder, Liebe 4. Klässler/-innen! Wir laden euch alle recht herzlich zu einem gemeinsamen Nachmittag mit den Minis ein. Vielleicht kennst du ja auch schon jemanden, der bei den Ministranten ist. Wir Ministranten sind nicht nur in der Kirche zu sehen, sondern machen auch regelmäßig Gruppenstunden und Ausflüge. Um uns besser kennenzulernen, treffen wir uns an der Villa Kunterbunt und verbringen dort gemeinsam den Nachmittag. Für Essen und Getränke ist gesorgt Wir freuen uns, euch alle kennenzulernen! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Minis Baindt Wann: Sonntag, 15.05.2022 Uhrzeit: 14.00 - 17.00 Uhr Wo: Villa Kunterbunt Anmeldeschluss: Mittwoch, 11.05.2022 Helferkreis Einladung zur Maiandacht am 11.05.2022 14:00 Uhr in der Sebasti- anskapelle bei Haisterkirch. Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr Fahrgemeinschaften. Anschließend ist Einkehr beim Mostbauer Waggershauser in Ringers 1 Bad Waldsee. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 28.04.2022 Ein Team der Ministranten hat über den Stand der Re- novierungsarbeiten in der Villa berichtet. Diese sind noch nicht ganz abgeschlossen. Außerdem wurde darauf hin- gewiesen, dass noch weitere gebäudeerhaltende Maß- nahmen durchgeführt werden müssen. Im Innenbereich fehlen noch Ausstattungsgegenstände wie z.B. Schrän- ke, Regale, Stühle, Sitzkissen sowie Haushaltswaren für die Küche. Katharina Stephan wird den Ministranten als Ansprechpartnerin zur Seite stehen. Volkher Lins bleibt weiterhin Ansprechpartner der KJG. Am 08.05.22 wird um 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ein Friedensgebet stattfinden. Pfarrer Staudacher informiert über ein Gespräch mit Frau Maucher. Dem Antrag des Dekanats auf Kostenbeteili- gung bei der Schaffung einer 100% Stelle zur Beratung und Fortbildung für die Nachbarschaftshilfe bei der Ca- ritas wurde zugestimmt. Des Weiteren wurde über den Ortstermin zum Kirchen- dach mit der Architektin aus Rottenburg informiert. Aufgrund der Änderung der Corona Verordnung wird das Gemeindehaus ab 01.05.2022 wieder ohne Einschränkun- gen geöffnet. Auch bei den Gottesdiensten in der Kirche werden die Maßnahmen angepasst. Die Kirche wird ab 02.05. in zwei Bereiche aufgeteilt In der vorderen Hälfte gelten weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drit- tel halten wird dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen festgehalten. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Das Gotteslob sowie die Kinderbücher werden wieder ausgelegt. Die Ordnerdienste bleiben bis auf weiteres bestehen. Das Gemeindefest wird am 16.06.2022 (Fronleichnam) stattfinden. Einladung zum Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen am Mittwoch, 18. Mai 2022. Die Abfahrt ist um 9.00 Uhr direkt vor dem Gasthaus Mühle. In der Klosterkirche St. Peter und Paul in Irsee haben wir für Sie eine kurze Kirchenführung gebucht. Im Anschluss feiern wir dort mit Herrn Pfarrer Staudacher eine Maiandacht. Wir bleiben im Klosterviertel, das geprägt ist von der groß- zügigen Pracht des Barocks und werden im Braugasthof das Mittagessen einnehmen. Dazu gehört das ursprünglich gebraute, mildwürzige, dunkle Klosterbier. Unser nächstes Ziel ist die Kurstadt Bad Wörishofen, bekannt durch Pfar- rer Kneipp. Hier haben Sie Gelegenheit den wunderschö- nen Kurpark zu besuchen oder Sie entscheiden sich für einen Stadtbummel. Zum Kaffeetrinken wird der Bus Sie zum Cafe Schwermer bringen, wo eine Vielfalt an Kuchen und Torten aus der hauseigenen Konditorei auf Sie wartet. Preis für Fahrt und Kirchenführung 20,00 Euro. Wenn Sie mitgehen möchten, dann melden Sie sich bit- te bis zum Sonntag, 15. Mai 2022 bei Erika Steinhauser, Telefon: 1347. Wir freuen uns auf einen Ausflugstag mit Ihnen ins schö- ne Allgäu. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Auf den Spuren von Madeleine Delbrel: Spirituelle Reise nach Paris für Frauen zwi- schen 30 und 50 Vom Dienstag, 6.09. bis Samstag, 10.09.2022 Anmeldung bis zum 15.05.22 über Diözesesanpilgerstelle Caritasverband der Diözese Rottenburg Stuttgart Nähere Infos liegen in der kath. Kirche in Baienfurt aus. Ferner laden wir Sie herzlich ein am Mittwoch, 25.05.22 zur Maiandacht in der Wallfahrtskirche Michelwinnaden, Kirche St. Johannes Evangelist „Maria auf der Saul“ Abfahrt in Baienfurt an der Kirche 14.00 Uhr Maiandacht in Michelwinnaden um 14.30 Uhr. Anschließend ist Einkehr beim „Mostbauer“ Waggershau- ser in Ringers 1, (Bad Waldsee) vorgesehen. Anmeldungen bitte bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 oder unter wmuschel@t-online.de bis zum 12.5.22! Nicht- mitglieder sind herzlich willkommen! Kosten für die Mitfahrgelegenheit 3,50 Euro p./P. Kosten für das Vesper 8,50 Euro (ohne Getränke) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Am Freitag, 20.05.2022, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 5 € inkl. Kaffee u. Butterbrezel Anmeldung bis 17.05.2022 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Ökumenisches Friedensgebet am Muttertag – in Solidarität Sonntag, 08. Mai, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet am Muttertag - in Solidarität Sonntag, 08. Mai, 19.00 Uhr auf dem Markt- platz in Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Sonntag, 08. Mai Jubilate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Freien mit Konfirmanden (bei Re- gen in der Ev. Kirche) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 10. Mai 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 11. Mai 15.30 Uhr- Baienfurt Generalprobe Konfirmation I 16.30 Uhr in der Kath. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Mai Kantate 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Gedanken zum Muttertag 2022 Seit dem 8. Mai 1914 wird der zweite Sonntag im Mai, zu- nächst in den USA, ganz offiziell als Muttertag gefeiert. Die methodistische Initiatorin des „Ehrentags der Mütter“, Anna Marie Jarvis, bereut mit zunehmender Kommerziali- sierung, was aus ihrer Idee im Laufe der Zeit geworden ist. Leider immer noch hochaktuell muten auch die Initiativen der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert an, die sich für mehr Frauenrechte, bessere Bildungschancen für Mäd- chen und für den Frieden einsetzten, weil in diesen Be- reichen weltweit immer noch große Defizite herrschen. Wie das „Komitee der russischen Soldatenmütter“ heute, hatten schon damals Initiatorinnen eines Mütter-Friedens- tags zum Ziel, dass ihre Söhne nicht mehr in Kriegen ihre Leben lassen sollten. Unzählige Mütter müssen in diesem Jahr ihren Ehrentag in der Fremde feiern. Wir wollen diesen Tag mit ihnen auf dem Baienfurter Marktplatz feiern und ganz im Sinne der frühen Frauenrechtsbewegung für den Frieden beten, am Schicksal Anderer Anteil nehmen und unsere Solidarität in der Mitte unserer Kommune zum Ausdruck bringen. Herzliche Einladung dazu: am Sonntag, 8. Mai, um 19 Uhr auf dem Baienfurter Marktplatz. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Seniorenkreis Wir freuen uns sehr, dass wir uns end- lich wieder treffen können am 10. Mai um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. _________________________ Unglaubliche Begegnungen In der Kinderkirche hören und sprechen wir über das unglaubliche Erlebnis das Maria Magdalena, Petrus, Thomas und die Jünger gehabt haben. Sie alle sind Jesus nach der Auferstehung begegnet. Am Samstag haben wir Maria Magdalenas Erlebnis kennengelernt. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wenn ihr auch mehr erfahren wollt, kommt einfach am Sonntag um 10.30 Uhr in die Kinderkirche dazu (Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30). _________________________ Gottesdienst anders - kreativ - zum Staunen Auf tiefgehende Momente des Stau- nens über die Schöpfung ließen sich die Besucher des „Gottesdienst kreativ“ am Samstag- abend im voll besetzten Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Angeregt wurde ihr Staunen über die Schöpfung durch wunderschöne Stücke von Franz Schubert zu den Schöp- fungstagen, gespielt vom renommierten Pianisten Dan Mărginean und der Flötistin der Berner Philharmonie Johanna Schwarzl. Der besondere Gottesdienst fand im Rahmen einer Aus- stellung des Künstlers Hans Meinert über die Schöpfungs- tage statt, der mit seinen farbkräftigen, ausdrucksstar- ken Bildern in unserer Region schon so viele Betrachter fasziniert hat. Allen am Gottesdienst, der Vor- und Nachbereitung Betei- ligten ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ und uns allen -mitten in einer Zeit der Krisen -weiterhin Momente des Staunens und des Kraft Schöpfens aus dem, was uns der Schöpfer anvertraut hat. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Frauenkreis am MITT- WOCH, den 11. Mai 2022 um 19:00 Uhr im Evangeli- schen Gemeindehaus Öschweg Große Frauen der Bibel Ganz herzlich laden wir zu einem besonderen Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Der Künstler Hans Meinert wird uns anhand eines Bilderzy- klus Große Frauen der Bibel vorstellen und mit uns über sie ins Gespräch kommen. Wir dürfen ihn über alle Bilder befragen, z. B. warum, wie, wieso usw. Dadurch verstehen wir vielleicht auch die dargestellten Frauen und deren Si- tuation besser und finden durch angeregte Gesprächen untereinander interessante Positionen. Ich freue mich schon auf diesen ganz besonderen Abend. Euer Frauenkreis-Team _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 09.05. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ So hübsch könnten auch Sie sich schmücken, einfach bei uns vorbeischauen und mitmachen 16.05. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ 23.05. - 30.05. - M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen“ Enkaustik 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball E-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Zu Beginn der Rückrunde mussten wir zum TSB Ravensburg, einem der schwersten Gegner unserer Gruppe. Doch von der ersten Minute an waren die Mädels hellwach und insbesondere das Duo Haifa und Greta nahmen die stärkste Spielerin der Ra- vensburger nahezu komplett aus dem Spiel und schafften es trotzdem mit Umsicht ein gutes Passspiel nach vorne einzuleiten. Aber auch die Arbeit der Mittelfeldspielerinnen nach hinten sowie das Umschalten nach vorne klappte hervorragend, so dass Lena-Marie nach Zuspielen u. a. von Lena immer wieder in Szene gesetzt werden konnte und noch vor der Pause zweimal für uns erfolgreich war. In der zweiten Hälfte hielten wir die Konzentration weiter hoch und bereits 10 Minuten nach Wiederanpfiff konnte unsere Debütantin Fiona nach Zuspiel von Lena-Marie das entscheidende 3:0 erzielen. Ravensburg erhöhte nun den Druck nochmals und in der 40. Minute gelang ihnen zwar noch ein Treffer, aber wir blieben weiterhin stabil und insbesondere unsere Neu-Torfrau Carla konnte sich mit der ein oder anderen guten Reaktion noch auszeichnen. Kurz vor Schluss ließ Leonie dann noch zwei gegnerische Spielerinnen gekonnt aussteigen und prüfte die gegneri- sche Torspielerin mit einem starken Schuss. Mit einer phantastischen und einer für die E-Jugend au- ßergewöhnlich disziplinierten und durchdachten takti- schen Leistung in allen Mannschaftsteilen, haben unse- re Mädels den Favoriten aus Ravensburg geschlagen. Glückwunsch, das lässt auf eine tolle Rückrunde hoffen. Es spielten: Carla Seitner Greta Heilmaier, Haifa Alosh, Hanaa Alosh, Lena Marie Alber, Taneesha Mahler, Lena Pfleghaar, Lea Busam, Leonie Ziegler, Fiona Maier, D-Juniorinnen: PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 2:5 Während in zu Hause Regen und teilweise sogar Hagel vom Himmel kam, ging es für unsere D zum Auswärts- spiel ins sonnige Friedrichshafen. Unsere Begleiter(innen) und gönnten sich auf der Sonnen- terasse am Sportplatz ein Getränk und hatten von dort aus, das Geschehen auf dem schönen, kleinen Sportplatz direkt am See, gut im Blick. Mit Svenja Neugebauer leitete eine Oberligaschiedsrich- terin das Spiel. Dies war auch gut so, da das Heimteam sehr körperbetont spielte und oftmals die Grenzen des Erlaubten überschritt. Leider konnten unsere Mädels aus den Standartsituationen keinen Torerfolg verzeichnen. Die zwei ersten Treffer für unser Team waren baugleich, von Jana über außen eingeleitet und von Sophie klasse abgeschlossen. Dazwischen traf das Heimteam nach ei- nem Eckball zum zwischenzeitlichen 1:1. Mit einem Tref- fer von Vivienne ging es mit 1 : 3 in die Pause. Es wurde Mitte der 2.Halbzeit nochmal spannend, nachdem dem Heimteam nach einem Konter, der etwas glückliche An- schlusstreffer gelang, doch unsere an diesem Spieltag überragende Jana stellte dann aber mit einem klasse Schuss von der Strafraumkante, sowie einem weiteren Treffer nach Eckball auf 2 : 5. , Diesen Spielstand hätten unsere Mädels danach durch Chancen von Leni, Hedda und Vivienne sogar noch ausbauen können. Letztlich ein guter Saisonstart unserer D mit einem verdienten Aus- wärtserfolg am Bodensee. Es spielten Sara Jukic, Lena Füssl, Viktoria Wertmann, Hedda Said, Jana Eiberle, Vivienne Pogrzeba, Sophie Heilmeier, Malena Kaletta, Luisa Weber und Leni Sorg. B-Juniorinnen: SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) - SV Deuchelried 2:3 Knappe Niederlage nach Verletzungspech Im Spiel gegen den Tabellennachbarn aus Deuchelried legten wir gut los und spielten nach Ballgewinn zügig und passgenau nach vorne. So kombinierten Mona und Laura sich schön nach vorne durch und Laura schoss mit einem herrlichen Fernschuss aus halbrechter Position den Ball bereits in der 8. Minute passgenau in den Winkel des gegnerischen Tores. Unser gutes Passspiel im Mittelfeld und der Druck nach vorne hielten an und bereits in der 14. Minute traf dann Hanna, nach guter Flanke von Laura zum verdienten 2:0. Unglücklicherweise verletzte sich zwei Minuten später dann unsere Mittelfeldregisseurin Mona am Sprunggelenk und wir waren durch die Auswechse- lung zur Umstellung gezwungen, die aber leider unseren Schwung nach vorne deutlich hemmte. Die Gegnerinnen kamen nun näher vor unser Tor und erzielten dann auch in der 22. Minute den Anschlusstreffer. Wir hatten durch Hanna, nach Zuspiel von Martha, zwar noch ein weiteres Mal die Möglichkeit zu erhöhen, konnten diese gute Chan- ce aber leider nicht nutzen. Zu allem Überfluss bescherten wir dann nach einer Ecke, durch ein unglückliches Eigen- tor, den Gegnern auch noch den Ausgleich. Mit der letzten Aktion vor der Pause verletzte sich unsere Torfrau Tabea bei einer Rettungstat, nachdem ihr die gegnerische Stür- merin übel aufs Knie stieg, so stark, dass sie eigentlich hätte ausgewechselt werden müssen, doch sie biss auf die Zähne und hielt, auch mangels Wechseloptionen, bis zum Spielende durch. In der zweiten Halbzeit verlagerte sich das Spiel stärker in unsere Hälfte, da wir kaum noch Druck nach vorne Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 entfachten und so gerieten wir nach einer Ecke, die bei nassem Rasen an allen vorbeirutschte und dann eher zufällig bei einer gegnerischen Spielerin landete, sogar in Rückstand. Wir versuchten dann wieder stärker nach vorne zu agieren, was hinten dann zwangsläufig Räume bot, aber die Abwehr um Scarlett und Lorena räumte al- les weg und Tabea hielt uns mit drei Superparaden trotz Verletzung immer noch im Spiel. In der Schlussoffensive kamen wir so noch ein paarmal vors gegnerische Tor, aber der Ausgleichstreffer sollte nicht mehr gelingen. Ein Spiel mit tollem Beginn, der mit etwas weniger Verlet- zungspech durchaus zu einem Sieg hätte führen können. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Emma Gießler, Nora Lüttmann, Alina Braun, Julia Eberlen, Emma Bohmeier Baindter Mannschaften weiter in Torlaune SV Baindt - SV Ankenreute 11:1 (6:0) Nach zwei Auswärtspartien in Folge, durfte der SVB am Sonntagnachmittag den SV Ankenreute auf der Kloster- wiese begrüßen. Das Team von Trainer Mike Gleich ran- gierte vor der Partie auf dem 13.Tabellenplatz und kämpft somit um den Klassenerhalt, wodurch die Baindter Mann- schaft sich erneut auf eine tiefstehende und konternde Mannschaft einstellen durfte. Aus personeller Hinsicht kehrten Michael Brugger und Phillip Thoma in die Startelf zurück und Michael Gauder wurde von Timo Geggier an der Seitenline vertreten, der aufgrund einer Kommunion verhindert war. Wie vor dem Spiel gefordert, startete die Baindter Elf mit viel Energie und Seriosität in das Heimspiel und durfte bereits nach fünf Minuten das erste mal Jubeln. Nach einer butterweichen Flanke von Mika Dantona, setzte sich Thoma im Kopfballduell entscheidend durch und markierte das 1:0 ein. Dieses frühe Gegentor spielte dem Tabellenführer natürlich in die Karten, wobei der SVA auf der Gegenseite hingegen kaum in entscheidende Zwei- kampfduelle kam. So wurde Nico Geggier wenig später im Mittelfeld zu viel Platz gelassen, sodass dieser einen Versuch aus der zweiten Reihe wagen konnte. Sein Ab- schluss fälschte der Innenverteidiger der Gäste dabei un- haltbar ins eigene Tor ab - 2:0. (17.) Jonathan Dischl, mit einem strammen Flachschuss von der Strafraumkante, und erneut Thoma, der nach einem „Querschläger“-Pass von Brugger aus ähnlicher Position traf, schraubten das Ergebnis bis zur 25.Minute auf 4:0. Vor allem Kapitän Thoma zeigte auf der rechten Mittelfeldseite eine starke Leistung und überwand in der 40.Minute aus spitzem Win- kel den Torwart der Gäste. Mit dem Pausenpfiff machte „Zauberfloh“ Dantona dann das halbe Dutzend voll und unterstrich seine starke Leistung mit drei Vorlagen und einem Treffer. Wie schon in der Vorwoche gegen Hauerz, ließ der SVB auch gegen den SVA zu Beginn der zweiten Halbzeit et- was nach und Rief schloss einen Konter der Gäste sehens- wert zum 6:1 ab. Durch einige Wechsel kam jedoch wieder frischer Wind ins Baindter Offensivspiel und der einge- wechselte Yannick Spohn erzielte mit einem sehenswerten Schuss unter die Latte das 7:1. (70.) Nur eine Minute später folgte dann bereits das 8:1 - nachdem Dischl am Torwart der Gäste noch gescheitert war, konnte Thoma den Ab- praller unbedrängt über die Linie köpfen. Der ebenfalls eingewechselte Philipp Kneisl erhöhte im Anschluss mit einem traumhaften Schlenzer in den Winkel auf 9:1 (73.) und legte vier Minuten später selbst auch noch das 10:1 nach. In der 81.Minute durfte sich dann nochmal Dischl in die Torschützenliste eintragen, nachdem er zuvor von Geggier entscheidend freigespielt wurde. Dank einer effizienten Chancenverwertung zeigte der SVB ein furioses Heimspiel mit insgesamt zwölf Toren und fährt die nächsten drei wichtigen Punkte für das Ziel Meisterschaft ein. Sowohl der überraschende Viererpack von Thoma als auch die drei Jokertreffer von Spohn und Kneisl unterstrichen dabei mal wieder die enorme Breite des diesjährigen Kaders. Am kommenden Sonntag wartet mit der SG FV Waldburg /Grünkraut allerdings eine nicht zu unterschätzende Auswärtsaufgabe auf das Team von Michael Gauder, die sich nach ihrem Trainerwechsel ein Remis gegen den Tabellenzweiten aus Vogt erkämpfen konnten. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Michael Brugger, Marko Szeibel, Sebastian Saile (46. Tobias Szeibel) - Jan Fischer (57. Ylber Xhafa), Nico Geggier, Mika Dantona (66. Philipp Kneisl), Phillip Thoma - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60. Yannick Spohn) SV Baindt II - SV Ankenreute II 7:0 (2:0) Auch der SVB II war am Sonntagnachmittag gegen den Tabellenvorletzten aus Ankenreute klarer Favorit und wur- de dieser Rolle bereits nach drei Minuten gerecht. Niklas Späth fand mit einem tollen Steckpass Mittelstürmer Max Schmidt, der zum frühen 1:0 einschob. Eine der weiteren vielen guten Möglichkeiten nutzte Pascal Reich, der nach Flanke von Marco Reinhardt per Kopf auf 2:0 erhöhte. In der zweiten Halbzeit stellte der SVB II dann innerhalb von vier Minuten die Weichen auf Heimsieg. Erst traf Rou- tinier Dennis Hecht nach Vorlage von Reich (57.), dann bediente Hecht Späth zum 4:0 (58.) und nur drei Minuten später war es erneut Schmidt, der nach Zuspiel von Mo- ritz Gresser, das 5:0 markierte (61.). Schmidt sollte nach seinen zwei Tagestreffern weiter im Fokus bleiben - per Foulelfmeter (71.) und einem anschließend gekonntem Abschluss (73.) erzielte er seine Saisontreffer 12 und 13. In der 75.Minute flog er dann allerdings mit Gelb-Rot we- gen Maulen vom Platz, was Kassenwart Manuel Brugger bestimmt ein kleines Schmunzeln aufs Gesicht zauberte. Mit einem Torverhältnis von 23:0 aus den letzten drei Par- tien, fährt das Team von Timo Geggier mit breiter Brust zum kommenden Auswärtsspiel nach Waldburg und wird gewillt sein, gegen den starken Tabellendritten an die gu- ten Leistungen aus den Vorwochen anzuknüpfen. Es spielten: Jan Mohring - Niklas Hugger, Florian Voll- mer, Patrick Späth, Kai Kostka (63. Kai Kaspar) - Dennis Hecht, Moritz Gresser, Niklas Späth (60. Julian Keppeler), Marco Reinhardt - Pascal Reich (63. Tobias Trautwein), Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 08.05.2022 12.45 Uhr SG FV Waldburg/Grünkraut II - SV Baindt II 15.00 Uhr SG FV Waldburg/Grünkraut - SV Baindt Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren - Bezirksstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Reute/Bad Waldsee 5:1 (1:1) Nach der Niederlage am ersten Spieltag in Kressbronn wollte unsere U19 das erste Heimspiel gegen die SGM Reute/Bad Waldsee erfolgreich gestalten und den ers- ten Sieg einfahren. Doch von Beginn an zeigten sich die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gäste aus Reute stärker und dominierten das Spiel. Un- sere A-Junioren selbst konnten sich nur sehr selten aus der eigenen Spielhälfte befreien und fanden offensiv gar nicht statt. Lediglich die stark spielende Verteidigung um Kevin Fischer und einen stark haltenden Torspieler Jonathan Ströble verhinderten lange Zeit den zu dem Zeitpunkt verdienten Führungstreffer für Reute. In der 27. Spielminute passierte dann das, was sich angedeutet hat- te und die Gäste erzielten das 0:1. Doch der Gegentreffer zeigte Wirkung bei unserer U19 und in der Folge fanden die A-Junioren besser ins Spiel. Ein toller Spielzug über die rechte Seite und einer schönen Flanke in den Straf- raum der Gäste schloss Gabriel Braig aus abseitsver- dächtiger Position zum 1:1 Ausgleich ab (39. Minute). Das Abseits sollte auch in der Folge des Spiels immer wieder im Vordergrund stehen. Nur ein paar Minuten nach dem Ausgleich zappelte der Ball wieder im Tor der Gäste, dies- mal erkannte der Schiedsrichter aber fälschlicherweise ein Abseits, weshalb mit einem 1:1 in die Halbzeit ging. In der Halbzeit schien das Trainerteam unserer A-Junioren die richtigen Worte gefunden zu haben, denn was in der zweiten Halbzeit unsere U19 für Fußball zeigte, war nach den ersten 45 Minuten nicht zu erwarten. Gerade einmal wenige Sekunden waren gespielt, als der an dem Tag stark spielende Daniel Kronenberger den Ball wuchtig zum 2:1 Führungstreffer vollendendete. Im Rausch des Führungstreffer kannte das Spiel in der zwei- ten Halbzeit nur eine Richtung, in die des Tors der Gäste aus Reute und keine zwei Minuten nach der Führung er- höhte Bledon Beluli bei seinem Comeback nach langer Verletzungspause zum 3:1 (48.). In der Folge kontrollierte unsere U19 das Spiel, ließ defensiv nichts mehr anbrennen und erhöhte durch Tore von Adnan Kale und Leon Geng noch auf 5:1. Am Ende stand nach einer starken zweiten Halbzeit ein verdienter 5:1 Sieg über den SV Reute da, welcher die ersten drei Punkte für unsere A-Junioren im Kampf um den Klassenerhalt bedeuteten. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Ahmad Al Mohamed, Gab- riel Braig, Kevin Fischer, Leon Elsas, Daniel Kronenberger, Leon Geng, Adnan Kale, Wasem Mahjoub, Tim Scheffler, Mohamed Raygal, Bledon Beluli, Manuel Oehler, Lorat Shala B-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - FC Isny 0:0 Im zweiten Spiel ging es für die B-Junioren zuhause gegen den FC Isny um Punkte. In einem ausgeglichenen Spiel trennten sich beide Mannschaften torlos, wodurch unsere U17 mit einem Sieg und einem Unentschieden erfolgreich in die Leistungsstaffel startet. Es spielten: Magnus Fricker, Raphael Kaiser, Nico Spörkle, Fayaz Sa- dat, Salvatore Di Maggio, Lennard Schwarz, Patrik Mes- zaros, Zuhdija Silic, Mohamed Rajgal, Enes Demiryürek, Enrico Laratta, Berkant Tastan, Wasem Mahjoub, Tim Schellhorn C-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - FV Bad Waldsee 1:5 (1:3) Gegen stark spielende Gäste aus Bad Waldsee gab es unter der Woche nichts zu holen. Einzig ein Tor von Abel Lechli zum zwischenzeitlichen 1:2 brachte für einen kurzen Moment etwas Spannung rein. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Enrico Laratta, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Abel Lechli, Joel Mazuka C-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/Weissenau 2:4 (0:1) Nach der Niederlage unter der Woche gegen Bad Wald- see wollte sich die U15 im Spiel gegen die SGM Eschach/ Weissenau stark verbessert zeigen, was teilweise auch gelang. Nach einer ausgeglichenen ersten Halbzeit ging es mit einem knappen 0:1 Rückstand in die Halbzeitpau- se. In der zweiten Hälfte zeigten sich die Gäste stark ver- bessert und erhöhten kurz nach dem Seitenwechsel mit einem Doppelschlag auf 0:3. Das zwischenzeitliche 1:3 durch Abel Lechli zum 1:3 sollte am Spielverlauf nicht mehr viel verändern und spätestens mit dem 1:4 von Eschach/ Weissenau drei Minuten vor Schluss war die Niederlage für unsere C-Junioren besiegelt. Das 2:4 von Enrico Larat- ta in der Schlussminute war nur noch Ergebniskosmetik. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Magdalena Dittmann, Enrico Laratta, Zuhdija Silic, Abel Lechli, Redon Shala, Laurin Wösle, Muhammed Yildirim C2-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Eschach/Weissenau II 0:2 (0:1) Das erste Spiel in der Rückrunde für unsere C2 gegen Eschach/Weissenau war gleichzeitig das erste Pflichtspiel auf das 11er-Spielfeld für die Jungs. Auch wenn die Gäs- te spielerisch überlegen waren, konnten sie sich gegen unsere C2 nur wenige Torchancen herausspielen, wäh- rend die U15 mit Kontern immer wieder für Gefahr sorg- te. Nach einer starken kämpferischen Leistung musste man sich am Ende knapp mit 0:2 geschlagen geben. Die beste Chance auf ein Tor für die Gastgeber hatte Jakob Murr, als er nach einem großartigen Distanzschuss den Ball nur an den Außenpfosten setzte. Es spielten: Cosmin Atanasof, Simon Traudt, Nico Reck, Marvin Bur- ger, Maximilian Remsch, Kevin Wendt, Hassan Khanafer, Yosef Issac Abeselom, Daniel Justus, Nderim Lama, Ja- kob Murr, Paul Großmann, Filip Mitevski, Philipp Weber D-Junioren - Leistungsstaffel SV Weingarten II - SGM Baindt/Baienfurt 0:1 (0:0) Im Derby gegen den SV Weingarten wollte unsere D1 nach dem 0:0 in der Vorwoche gegen Grünkraut den ersten Sieg einfahren. Mit einer couragierten Leistung wurde die U13 am Ende mit einem knappen Sieg belohnt, bei dem Linus Kaplan den viel umjubelten Siegtreffer Mitte der zweiten Halbzeit erzielte. Damit starten unsere D1 nach dem Aufstieg mit einem Sieg und einem Unentschieden erfolgreich in die Leistungsstaffel. Zu erwähnen ist, dass die Defensive um Torspieler David Nidens noch keinen Gegentreffer hinnehmen musste. Es spielten: David Nidens, Benjamin Zentner, Simon Stiefvater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Ole Buchmüller, Linus Kaplan, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Julian Kutter, Miran Kalin D2-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt II spielfrei Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 D3-Junioren - Kreisstaffel SGM Baindt/Baienfurt III - FV Bad Waldsee II 3:0 Nach Nichtantritt der Gäste aus Bad Waldsee wurde das Spiel für unsere D3 mit 3:0 gewertet. E-Jugend - Kreisstaffel SV Baindt - SGM Haisterkirch/Molpertshaus 20:1 (11:1) In einem torreichen Heimspiel gegen die SGM Haisterkirch konnte unsere E-Jugend am Ende mit einem 20:1 als Sie- ger vom Platz gehen. Mit tollem Kombinationsspiel, be- eindruckenden Dribblings und traumhaften Toren durfte unsere U11 am Ende einen verdienten Sieg feiern. Zudem konnte sich Torspieler Matteo mit großartigen Paraden auszeichnen und weitere Gegentore verhindern. In die Torschützenliste eintragen durften sich Anton (4), Ben (3), Leon (4), Lucca (2), Giulio (4), Dominik und Benedikt. Es spielten: Matteo, Yigit, Rafael, Ben, Anton, Leon, Giulio, Benedikt, Max, Dominik, Lucca Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 06.05 16:30 Uhr E-Jugend: SGM Wolpertswende/Mochenan- gen. - SV Baindt 17:00 Uhr E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSB Ravensburg II (Spielort Staig) Samstag, 07.05 10:00 Uhr G-Jugend: Spieltag in Bad Wurzach 10:00 Uhr F-Jugend: Spieltag in Eschach 11:15 Uhr D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - SV Bergatreute (Spielort Staig) 13:00 Uhr C1-Junioren: VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/Baienfurt 13:15 Uhr D3-Junioren: SGM Vogt/Karsee II - SGM Baindt/Baienfurt III 14:00 Uhr D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SG Ar- gental (Spielort Baindt) 14:30 Uhr C2-Junioren: FG Wilhelmsdorf - SGM Baindt/ Baienfurt II 15:30 Uhr D2-Junioren: SGM Vogt/Karsee - SGM Baindt/ Baienfurt II 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Nufringen - SV Baindt 17:00 Uhr A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SV Kehlen (Spielort Baienfurt) Sonntag, 08.05 11:00 Uhr B-Junioren: SGM Maierhöfen-Gr. - SGM Baindt/ Baienfurt Frauenfußball TSV Grünkraut - SV Baindt Damen 2:1 Die Baindter Damen liefen letzten Sonntag mit viel Elan auf den Platz in Grünkraut. Zunächst spielten beide Mann- schaften sehr konzentriert. So gelang es den Baindter Da- men schon zur Mitte der ersten Halbzeit durch ein Tor von Ana Montero Schäfer in Führung zu gehen. Diese Führung hatte aber nicht lange Bestand, denn nur vier Minuten später erzielte Grünkraut den Ausgleich zum 1:1. Danach verlor der SV Baindt zunehmend den Kämpfergeist und ließen den Druck nach vorne vermissen, wodurch die gegnerische Mannschaft sich zunehmend Chancen ein- räumen konnte. So gkonnte der TSV Grünkraut in der 60. Minute sogar noch in Führung gehen, die die Damen des SV Baindts leider nicht mehr ausgleichen konnten, so dass sie abermals ohne Punkte nach Hause fahren mussten. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Kesenheimer, Muriel Zumbrock, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Ana Montero Schäfer, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Lara Herde, Lena Schäfer, Andrea Schaz Diesen Sonntag, den 08.05. spielen die Damen gegen den TSV Schlachters in Baindt. Final Four der Pokalspielklassen Am Samstag, 30.04.2022 fand das Final Four der Pokalspielklassen in Aulendorf statt. Wir haben uns durch zwei knappe Siege gegen die SG Christazhofen (4:3) und die TSG Leutkirch (4:2) qualifizieren können. Damit hatten wir die Chance nach der Meisterschaft in der Liga nun mit zwei weiteren Siegen auch den Bezirkspokal II zu gewinnen. Leider er- krankte unsere Nummer 1 Philipp Schwarz und musste seine Teilnahme absagen. Zu allem Überfluss konnten wir keinen Ersatzspieler finden, sodass Nico Scheffold und Frank Markwart zu zweit gegen alle anderen 3er Teams spielen mussten. Im Halbfinale mussten die beiden gegen den 1. TTC Wan- gen II antreten und zeigten dabei eine schwache Leistung. Lediglich Nico konnte ein Einzel gewinnen, die weiteren Spiele gingen verloren. Im Doppel war ein Sieg möglich (im 5. Satz 9:11 verloren), doch dann hätte das zweite kampflos verlorene Spiel den Wangenern den Sieg be- schert. Beim Spiel um Platz 3 gegen die Sportfreunde Friedrichs- hafen starteten Nico und Frank viel besser und konnten beide Auftakteinzel für sich entscheiden. Überragend agierte dabei Frank, der seinen beinahe 180 Punkte stär- keren Konkurrenten in einem überaus knappen und span- nenden Spiel besiegen konnte. Im Doppel legten die bei- den nochmal nach und konnten auch dieses Spiel für sich entscheiden. So stand es vor dem Spitzeneinzel 3:1 für uns und Nico hatte die Chance, mit einem Sieg das Spiel zu beenden, was ihm mit einem relativ knappen 3:1 auch gelang. Somit belegten die beiden einen unter diesen Vorzeichen nicht erwarteten 3. Platz und durften zurecht ein bisschen feiern. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank fürs Durchzie- hen!!! TC Baindt e.V. Start in die Verbandsrunde Noch vor den Pfingstferien beginnt für einige unserer Mannschaften die dies- jährige Verbandsrunde. Montag, 9.5.: Herren 65 - TC Ostrach (Doppelrunde) Freitag, 13.5.: Junioren U15 - SG Baienfurt Tennis 1976 Samstag, 14.5.: Junioren U18 - TC Ravensburg Sonntag, 15.5.: Herren 30 - TC Bad Saulgau Montag, 16.5.: TC Bad Saulgau - Herren 65 (Doppelrunde) Samstag, 21.5.: SG Baienfurt Tennis - Junioren U18 Damen 50 - SPG TA SSV Ulm/1846 TK Ulm Herrn 50/2 - TC Schmalegg Wir freuen uns über zahlreiche Fans auf unserer Anlage, denn sicherlich wird es spannende Spiele zu sehen ge- ben. Allen unseren Mannschaften wünschen wir eine ver- letzungsfreie Saison mit fairen Spielen, netten Gegnern, viel Spaß und viel Erfolg! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Natürlich stehen auch vereinsinterne Aktivitäten an: - Samstag, 7.5.22: Jugendsaisoneröffnung mit Bände- lesturnier ab 14.00 Uhr - Samstag, 14.5.22: Vereinsmeisterschaften im Doppel. Weitere Infos am Tennisheim beachten. - Auch unsere Vereinsmeisterschaften im Einzel werden dieses Jahr wieder gestartet. Infos und Listen hängen bereits am Vereinsheim aus. Wir freuen uns über viele Teilnehmer! Sibylle Boenke Erste-Hilfe-Fresh-up-Kurs für TC-Mitglieder Wie handle ich richtig, wenn sich ein*e Spieler*in wäh- rend eines Tennisspiels verletzt, ein medizinischer Notfall auf dem Tennisplatz auftritt, das vereinseigene Defi-Ge- rät zum Einsatz kommen muss ...? Im Auffrischungskurs, durchgeführt vom DRK Ravensburg, hatten wir Mitglie- der die Möglichkeit, unsere Kenntnisse für solche Vorfälle aufzufrischen und zu erweitern. Informativ und praxisnah, abgestimmt auf den Tennissport, konnten wir diverse (Not-)situationen üben. Gut gerüstet, aber in der Hoffnung, die neuen Kenntnisse, nicht anwenden zu müssen, gingen wir raus aus dem Kurs. Die Kosten für den mehrstündigen Kurs hat der Verein übernommen. Vielen Dank dafür! Inge Fink-Spöri im Namen der Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. TKD-Gürtelprüfung Nach monatelangem Training galt es für die Taekwondoka aus Baindt an der Gürtelprüfung das Gelernte zu zeigen. Für die Kids ist es die erste Prüfung. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gra- tulieren Ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen wei- terhin viel Spaß beim Training: Dick Alex, Eppler Maxim, Hermann Pia, Dick Dana, Eppler Samuel, Strehle Julian, Gaevski Sophia, Bolinger Fiona, Volkmann Hannah, Calik Amelie, Eppler Liana. Trainer Helmut Dick / Prüfer Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu unserer Maiandacht, am Dienstag, 17.05.2022. 19.00 Uhr, im Pfarrgarten in Baindt, mit der Ge- meindereferentin Frau Lehmann. Bei schlechtem Wetter findet die Andacht in der Kirche statt. Achtung, Termin wurde von Mittwoch auf Dienstag vorverlegt! Die Vorstandschaft Am Montag, 30.05.2022 findet im Dorfgemeinschafts- haus in Boms eine Hygienewiederbelehrung statt. Be- ginn 18.30 Uhr. Es dürfen auch Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Kosten für LandFrauen-Mitglieder 5,00 €, für Nicht-Mit- glieder 10,00 €. Bitte das gelbe oder orange Nachweis- heft mitbringen. Anmeldung bis spätestens 25.05.2022 bei Anita Bayer unter landfrauen-ravensburg@gmx.de oder unter Tel. 07502/3851. Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2022 Liebe Mitbürger und Vereinsvorstände, nach langer coronabedingter Pause kön- nen wir dieses Jahr wieder eine Orts- meisterschaft im Schützenhaus veran- stalten. Die aktuellen Trainingszeiten sind mittwochs von 19:00 - 21:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt. Es wird auch ein Trainer vor Ort sein, der euch Tipps und Tricks mitgibt. Außerdem haben wir neue Schießjacken und Luftgewehre angeschafft, so macht das Schießen noch mehr Spaß. Die Ortsmeisterschaft wird vom 29.06.2022 bis 08.07.2022 ausgetragen. Die Siegerehrung wird anschließend am Samstag, 09.07.2022 um 19:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt stattfinden. Genauere Informationen werden zeit- nah im Gemeindeblatt veröffentlicht. Auf Euer Kommen freut sich die Schützengilde Baindt i. A. Stefan Schnez, Sportleiter Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Volleyball LJ Baindt Einzug ins Pokalfinale und Abstiegs- kampf Finale - ohoh - Finale - ohohohoh! Am Donnerstag, 28.04.2022 fand in Baindt der „Pokal Klassiker“ statt: Das Halbfinale im Bezirkspokal zwischen VLJ Baindt 1 und Langenargen Psychos. In den letzten Saisons bedeutete dies für die Baindter meist das Ende im Kampf um den Pokal - nicht aber in diesem Jahr! Mit lautstarker Unter- stützung starteten die Gastgeber in einen gRenatamä- ßigen ersten Satz, der mit 25:17 eindeutig entschieden wurde. Nach kleinen personellen Veränderungen agierten die Baindter auch im zweiten Satz souverän (25:17) und dominierten das Spiel. Von dieser positiven Stimmung getragen, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Volley- ball Landjugend den Drei-Satz-Sieg nicht mehr nehmen ließ (25:22). Nun steht es also fest: Die VLJ Baindt steht am 15.05.2022, seit vielen Jahren wieder, im Pokalfinale. Diese Energie wird die erste Mannschaft mitnehmen in die zwei noch ausstehenden Nachholspiele. Am Sonntag, 08.05.2022 gegen Leutkirch und am Montag, 09.05.2022 geht es für die Mannschaft nochmals um alles! Mit zwei himmlischen Siegen könnte ein Abstieg aus der A-Staf- fel noch verhindert werden! Daher freuen wir uns beim Heimspiel am Sonntag, 08.05.2022 ab 16:00 Uhr auf lautstarke Unterstützung! Herzliche Einladung an alle Volleyball-Begeisterten! Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klostewiesenschule Baindt. Der Basar findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe läuft bereits und es sind noch Nummern zu vergeben. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Jagdgenossenschaft Baindt Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuer- wehrhauses, lade ich alle Jagdgenossen herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Vorstellung und Beschluss einer neuen Satzung 6. Wahlen 7. Neuverpachtung von Jagdbogen II 8. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen wird ge- beten. Der Vorstand Neuverpachtung Die Jagdgenossenschaft Baindt verpachtet Teil II der Baindter Jagd neu. Bei Interesse Auskunft unter 07502-592 Kunstkreis VdK-Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingar- ten, wir starten unsere Kaffeetreffs nach der Corona Pandemie wieder!! Der 1. Kaffeetreff findet am 11. Mai 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Hotel Best Western im Bistro, Abt-Hyller-37 - 39 in Weingarten. Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men, es gibt eine Überraschung. Bleiben Sie bis dahin gesund. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandsschaft vom Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Hauptversammlung am 8. April 2022 Am 8. April fand nach einer Corona bedingten Pause wie- der eine Hauptversammlung statt und erfreulicherweise konnte unser zweiter Vorsitzender Hans Schmid, eine ganz beachtliche Anzahl von Mitgliedern und Interes- sierten begrüßen. In Vertretung von Herrn Bürgermeister Günter A. Binder begrüßte Richard Birnbaum alle Anwe- senden auch im Namen des Baienfurter Musikvereins, mit dem man früher gerne zusammen das Herbstfest gefeiert hat. Nach einer Gedenkminute für unsere ver- storbenen Mitgliedern folgte der Rückblick auf die ver- gangenen zwei Jahre durch den zweiten Vorsitzenden Hans Schmid. Verständlicherweise war dieser Bericht sehr kurz, da aus den bekannten Gründen nahezu nichts veranstaltet werden konnte. Einzig die Aktion Blumener- de und Dünger-Verkauf wurden in den Jahren 2021 und 2022 sehr erfolgreich durchgeführt. Im Kassenbericht, vorgetragen von unserer Kassiererin Bettina Kempter erfuhren wir, dass der Verein verständlicherweise gut gewirtschaftet hat, die Ausgaben hielten sich in Grenzen. Erwartungsgemäß fiel der Bericht der Revisoren Ursula und Herbert Mohring-Landsberg sehr positiv aus, die Belege für die Kassenprüfung wa- ren vollständig vorgelegt worden und die Kassenführung ohne jegliche Beanstandung. Dem Antrag auf Entlastung stimmten alle Mitglieder zu. Die Entlastung des Vorstandes war als nächster Punkt etwas schwierig, da unser erster Vorsitzender Thomas Bernhardt seit Juni 2021 nicht mehr zur Verfügung ge- standen hat. In einem erst am 7. April eingegangen Schrei- ben erklärt er seinen Rücktritt krankheitshalber. Unser Wahlleiter Helmut Steinhauser hält das Wahler- gebnis wie folgt fest: Dem scheidenden Vorsitzenden Thomas Bernhardt wird Entlastung erteilt. Die restlichen Mitglieder der Vorstand- schaft wie zweiter Vorsitzender, Schriftführer, Kassiere- rin, Beisitzer und Revisoren werden einstimmig entlastet. Nun wurde es spannend, weil der Verein ja ohne ersten Vorsitzenden war. Erfreulicherweise hat sich Ionela Atanasof nach einer Vor- stellungsrunde und einstimmiger Wahl bereit erklärt, die Vorstandschaft zu übernehmen. Hierüber freuen wir uns ganz besonders, da sie den Verein somit vor einer unge- wissen Zukunft (der Auflösung) bewahrt hat und Sie au- ßerdem die erste weibliche Vorsitzende der Gartenfreun- de ist. Das Amt der Kassiererin übernimmt ebenso Ionela Atanasof, zunächst noch in enger Zusammenarbeit mit Bettina Kempter, die das Amt aus persönlichen Gründen abgeben möchte. Alle anderen Mitglieder der Vorstand- schaft sowie Beisitzer wurden einstimmig in ihrem Amt bestätigt und alle nahmen die Wiederwahl auch an, damit der Verein mit seinen 178 Mitgliedern wieder den grund- legenden Arbeiten eines Gartenvereins nachgehen kann. Nach der Vorstellung des Haushaltsplanes ergriff unser Mitglied Rainer Goetz das Wort und dankte der Vorstand- schaft ausdrücklich für Ihr Engagement in den nicht leich- ten Zeiten ohne ersten Vorsitzenden, was mit reichlich Beifall bedacht worden ist. Oberste Priorität für die neue Vorstandschaft hat nun die Gestaltung der Themen rund um den Garten, Gemüseanbau, Weitergabe des Wissens an junge Gärtner im Einklang mit der Natur. Um 19.30 Uhr beendet Hans Schmid die Sitzung und dankt allen Anwe- senden für Ihre Treue zu den Gartenfreunden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Die neu gewählte Vorstandschaft Die neue Vorständin Ionela Atanasof VHS Weingarten Betriebsbesichtigung Pyroll Germany GmbH in Baienfurt Nahezu schwerelos hängt die riesige Kartonrolle am Kran, gehalten nur durch ein Vakuum, und wird vollautoma- tisch zu den Querschneidern transportiert. Dort passiert eigentlich nicht viel, aus der Rolle werden einzelne Kar- tonbögen geschnitten und auf Paletten nach ganz Europa verschickt. Aber ist es wirklich so einfach wie es scheint? Welche Maschinen werden benötigt, was sin die Heraus- forderungen und für welche Endprodukte wird der Karton dann verwendet? Das sind nur ein paar Fragen, die wir gerne im Rahmen einer Werksbesichtigung in Baienfurt beantworten möchten. Bitte festes Schuhwerk tragen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Treffpunkt auf dem Parkplatz der Firma Pyroll, Bergatreuter Str. 50, 88255 Baienfurt Freitag, 20.05.2022, 16:00 - ca. 17:30 Uhr Wir laden alle Interessierten herzlich ein. Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 0751 4000 28 Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV-W) Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebensprak- tische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobili- tätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über Fairkauf Weltmarkt Am Samstag, den 7. Mai2022 findet der nächste Fair- kauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ra- vensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken su- chen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Fairer Handel sowie Informationen über Menschen und andere Kulturen bietet die Aktion FAIRKAUF - WELT- MARKT am 7. Mai 2022 von 14.00 - 17.00 Uhr im Dorfge- meinschaftshaus Blitzenreute. Den Besuchern wird ein breites Warenspektrum, Infor- mationen, Musik und Unterhaltung präsentiert. Um 15:00 Uhr berichten Steffi und Stefan Maurus aus Blitzenreute von ihrem Besuch in der Emmaus Schule in Uganda, einer Schule mit Visionen. Die Referenten werden mit den Besuchern eintauchen in den Alltag des Schulbe- triebs und mitnehmen zu den Familien der Kinder, Schwie- rigkeiten und Herausforderungen beleuchten, aber auch von unbändiger Lebensfreude und Frohsinn berichten. Es erwartet Sie ein kurzweiliger Vortrag aus Bild, Video und Ton mit spannenden Erzählungen. Das Projekt, Emmaus Centre - Primary School wird von der Gemeinschaft Im- manuel Ravensburg unterstützt. Eine Schola des CHOR Cantiamo aus Blitzenreute, unter der Leitung von Lisbeth Ross wird den Nachmittag mu- sikalisch mitgestalten. Wie gewohnt gibt es zu Gunsten der Mission Kaffee und Kuchen und erstmals auch einen BÜCHERFLOHMARKT. Am Stand der KAB wir außerdem eine afrikanische Suppe angeboten. Die KAB/VKL Orts- gruppe Blitzenreute lädt herzlich ein. Kreismedienzentrum Ravensburg Einladung Medien und mehr...! Offener Nachmittag am Kreismedienzentrum RV Mittwoch, 01. Juni 2022 Agenda 14:00 Uhr Ankommen 14:30 - 15:30 Uhr Workshoprunde 15:30 - 16:30 Uhr Information, Austausch 16:30 - 17:30 Uhr Workshoprunde 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung Angebote MIT DEM LAPTOP 3D-KONSTRUIEREN MIT TINKERSCHOOL FOTOGRAFIE UND BILDBEARBEITUNG PODCAST, HÖRSPIELE & CO LERNSERVER: DIAGNOSE UND FÖRDERUN TREFFPUNKT "DIREKTER DRAHT" INFOS/ANMELDUNG HTTPS://KREISMEDIENZENTRUM.DE/ MEDIENKOMPETENZTAGE Offener Nachmittag am Kreismedienzentrum RV Mittwoch, 01. Juni 2022 Agenda 14:00 Uhr Ankommen 14:30 - 15:30 Uhr Workshoprunde 15:30 - 16:30 Uhr Information, Austausch 16:30 - 17:30 Uhr Workshoprunde 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung Videoproduktion mit dem Laptop 3D-Konstruieren mit Tinkerschool Fotografie und Bildbearbeitung Podcast, Hörspiele & Co. Lernserver: Diagnose und Förderung Treffpunkt „Direkter Draht“ Infos/Anmeldung https://kreismedienzentrum.de/medienkompetenztage MEDIENKOMPETENZTAGE BW 30. Mai - 03. Juni 2022 Alle Angebote im Landkreis Ravensburg Medien und mehr...! Offener Nachmittag KMZ Ravensburg Präsen z Der Lernserver – Rechtschreibleistungendiagnostizieren und fördernKMZ Ravensburg Präsenz HTTPS://MEDIENKOMPETENZTAGE-BW.DE Wie erstelle ich einen Podcast? Schule am Schlosspark Aulendorf online Geschafft! 1:1-Ausstattung mit iPads. Voraussetzungen, Weg und RückblickGMS Argenbühlonline Tatsachen 3D-Konstruieren mit TinkerSchool KMZ Ravensburg Präsenz Fotografie undBildbearbeitung für Anfänger KMZ RavensburgPräsenz Do it yourself - Videoproduktion mit dem Laptop KMZ Ravensburg Präsenz Programmieren in der Grundschule GS Blitzenreute Präsenz Podcast, Hörspiele & Co.:Audioprodukte mit demiPad erstellen KMZ Ravensburg Präsenz 31. Mai 2022 Treffpunkt "Direkter Draht" KMZ Ravensburg Präsenz 01. Juni 2022 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. 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          Gemeinde Baindt Vorbereitende Untersuchungen „Ortskern II“ Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Gemeinde Baindt Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen „Ortskern II“ Auftraggeber: Gemeinde Baindt Bürgermeisteramt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Auftragnehmer: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Hohenzollernstraße 12-14 71638 Ludwigsburg 07141 149-0 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Wolfgang Fürst M. Eng. Katharina Kraus Bearbeitungszeitraum Juni 2014 - September 2014 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH I INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Untersuchungsverfahren 1 2. DIE GEMEINDE BAINDT UND DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET 2 2.1 Lage im Raum 2 2.2 Übergeordnete Planungen 4 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 4 2.2.2 Flächennutzungsplan 4 2.2.3 Bebauungsplan 4 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 4 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 5 3. BESTANDSAUFNAHME 8 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 8 3.2 Bevölkerung 11 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 12 3.4 Bausubstanz 14 3.4.1 Zustand der Gebäude 14 3.4.2 Denkmalschutz 16 3.5 Nutzung 16 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 16 3.5.2 Nutzungsstruktur 16 3.5.3 Nutzung der Gebäude 17 4. BETEILIGUNG DER BETROFFENEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET 19 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 19 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 19 5. BESTANDSANALYSE 20 5.1 Verkehr 20 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 20 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 20 5.2.2 Defizite an Gebäuden 21 5.2.3 Gebäudeleerstand 21 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 21 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 22 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH II 6. NEUORDNUNGSKONZEPT 25 6.1 Neuordnungskonzept 25 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 26 7. MAßNAHMENPROGRAMM 29 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 29 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 29 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 29 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 29 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 29 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 29 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 30 8. ANHÖRUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 31 9. EMPFEHLUNGEN ZUR WEITEREN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG 36 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 36 9.2 Durchführungsfrist 39 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 39 10. SOZIALPLANUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH 45 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 46 11. VORLÄUFIGE KOSTEN- UND FINANZIERUNGSÜBERSICHT 48 12. ANHANG ZUR STELLUNGNAHME DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 51 Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH III VERZEICHNIS - TABELLEN Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse ......................................................................8 Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner ..................................................................................11 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie ...........................................................................13 Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................13 Tabelle 5: Zustand der Gebäude............................................................................................14 Tabelle 6: Nutzung der Gebäude ...........................................................................................17 VERZEICHNIS – PLÄNE Plan 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ....................................................................6 Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete .......................................................................................7 Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse..................................................................10 Plan 4: Gebäudezustand........................................................................................................15 Plan 5: Gebäudenutzung........................................................................................................18 Plan 6: Mängel / Konflikte.......................................................................................................24 Plan 7: Maßnahmen-/ Neuordnungskonzept..........................................................................28 Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes .................................................38 VERZEICHNIS - ABBILDUNGEN Abbildung 1: Lage im Raum .....................................................................................................3 Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt .................................................12 Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs .........................................................20 Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt....................................................................................21 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld ...............................................................................22 Abbildung 6: Dorfplatz ............................................................................................................23 Abbildung 7: Alte B 30............................................................................................................23 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau, in der Stadtentwicklung und Stadterneuerung sind vielfältig. Die Gemeinde Baindt stellt sich diesen Herausfor- derungen seit vielen Jahren und nutzt zur Bewältigung der Aufgaben auch die In- strumente des besonderen Städtebaurechts. Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Anstrengungen der Städte und Gemeinden dabei mit vielfältigen Programmen der städtebaulichen Er- neuerung. Die Programme der städtebaulichen Erneuerung wurden in den vergan- genen Jahren dabei zunehmend differenziert im Hinblick auf einzelne Problemlagen ausgestaltet. Als übergeordnete Themenstellungen über alle Programme hinweg werden dabei jedoch die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der energetischen Erneuerung der Immobilienbestände gesehen. Die Gemeinde Baindt wurde zum 01.01.2014 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Zur Fortführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauf- tragt, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich „Ortskern II“ durchzuführen. Nachstehend wird dokumentiert, dass zur Bewältigung der zahl- reichen aufgezeigten Defizite, die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanie- rungsgebietes nach dem BauGB durch Satzung im Untersuchungsgebiet vorliegen. 1.2 Untersuchungsverfahren Die Bestandsaufnahme wurde von Mitarbeitern der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aufgrund von Ortsbesichtigungen durchgeführt; die Bewertung des Zustands aller Gebäude erfolgte dabei anhand der Beurteilung der jeweils von außen ersicht- lichen Gebäudehülle. Auch auf Grund dieses äußeren Erscheinungsbildes wurde eine Einschätzung abgegeben, ob bereits Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude durchgeführt wurden. Die weiteren, im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Grundstücksdaten, wurden durch Katastererhebungen, Auswertungen von Statisti- ken und Angaben der Kommunalverwaltung erfasst. Bei einer Weiterführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden im laufenden Verfahren auch die vom Baugesetzbuch geforderte Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) durchgeführt. Dabei wurden die Grundstückseigentü- mer, Mieter und Gewerbetreibende im Untersuchungsgebiet mittels einer Fragebo- genaktion über die bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Wohnen und Arbei- ten sowie Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Ausstattungsstandards befragt. Die Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme zu der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme gebeten. Somit dienen alle hier vorliegenden und geplanten Verfahrensschritte dazu, die An- forderungen der vorbereitenden Untersuchungen zu erfüllen. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 1 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum Die Gemeinde Baindt liegt ca. 8 km nördlich der Stadt Ravensburg in der Region Bodensee – Oberschwaben. Baindt gehört zum Landkreis Ravensburg und ist somit dem Regierungsbezirk Tübingen zugeordnet. Die Siedlungsräume der Gemeinde Baindt liegen im „Mittleren Schussental“. Die Gemeinde besteht aus dem Hauptort Baindt und einigen kleinen Teilorten bzw. Weilern / Einzelhöfen. Die verkehrliche Anbindung von Baindt an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die B 30 (Ulm – Biberach – Ravensburg – Friedrichshafen), die ca. 1,5 km westlich des Ortes verläuft und die über die K 7951 erreichbar ist. Die nächsten Au- tobahnzugänge liegen bei Leutkirch und Wangen, an der A 96 (München – Lindau). Busverbindungen bestehen u.a. nach Ravensburg. Dort besteht Anschluss an das überregionale Schienennetz. Die Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde Baindt beträgt 4.999 (Stand: 01.09.2013). Insgesamt umfasst das Untersuchungsgebiet inklusive der öffentlichen Straßenflä- chen eine Fläche von rd. 6,24 ha. Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 2 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 3 Abbildung 1: Lage im Raum Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 4 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan Baindt ist im Landesentwicklungsplan 2002 von Baden-Württemberg sowie im Re- gionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben vom 04.04.1996 als Gemeinde an der Entwicklungsachse Friedrichshafen – Meckenbeuren/Tettnang – Ravensburg/ Weingarten – Bad Waldsee – Biberach – Ulm festgelegt. Diese Hauptachse Ober- schwabens verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm. Ravensburg / Weingarten ist als Oberzentrum ausgewiesen. Im Regionalplan ist Baindt als Teil des Verdichtungsbereichs Ravensburg / Fried- richshafen und somit als Siedlungsbereich, in dem die Siedlungsentwicklung zu konzentrieren ist, ausgewiesen. Laut Regionalplan sollen in diesen Siedlungsberei- chen qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausrei- chend Wohnungen für den Eigenbedarf zu Aufnahme von Wanderungsgewinnen angestrebt werden. 2.2.2 Flächennutzungsplan Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist im Flächennutzungsplan „Gemeindever- band Mittleres Schussental“ mit der Änderung vom 11.12.2004 überwiegend als Mischbau sowie Grünflächen festgesetzt. 2.2.3 Bebauungsplan Für das Untersuchungsgebietes existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne; somit gelten für das Untersuchungsgebiet die Vorschriften des § 34 BauGB – Zu- lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Das Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ ist auch Bestandteil des integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes. Dieses beruht auf verschiedenen Quellen und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: - Flächennutzungsplan - Entwicklungskonzept Baindt (Professor Stötzer, 2008) - Projekt „CO2 – Neutrales Schussental“ des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Entwicklungsplanung Baindt – Rekultivierung Alte B 30 (Planungsbüro Groß) - Interdisziplinäre Planungswerkstatt der Universität Stuttgart („Lost Highway – Baindt und die B30“) - Vorbereitende Untersuchungen zu den Stadterneuerungsmaßnahmen „Orts- kern“ und „Klosterhof“ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Das Untersuchungsgebiet Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 5 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte durch Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen des Gemeinderates der Gemeinde Baindt am 03.06.2013. Dieser Beschluss wurde am 13.06.2014 ortsüblich bekannt gemacht. Die Lage und die genaue Abgrenzung sind im nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt. Die Abgrenzung ist weitestgehend parzellenscharf. Das Untersu- chungsgebiet umfasst 6,24 ha und beinhaltet die ehemalige Trasse der B 30 (nörd- licher Teil) den Bereich Marsweiler Straße 1-13 sowie im Süden den Bereich zwi- schen Marsweiler Straße / Küferstraße und das Grundstück Klosterhof 4. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet Untersuchungsgebiet Legende $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 12 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/ 1 6/5 1/2 6/4 6/3 6/2 1/6 6/1 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 8/ 3 5/1 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/ 1 56/5 41/1 117 114 811 116 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 772 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 810 147 812 813 814 815 816 817 146 823 140 827 828 840 841 848 849 850 851 852 856 857 858 859 860 861 879 123 124 125 27/3 8/11 11 /1 6/11 13/5 37 /1 58/7 38 /1 38 /2 38 /3 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 40 /1 40 /2 40 /3 34/8 40/4 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 35/1 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 36/1 6/10 58/9 58/8 40/5 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 36/2 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 42 /3 42 /2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 41/3 41/2 36/3 40/6 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/3 147/3 147/2 147/1 106/1 575/3 129/5 129/6 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 168/1 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 13 4/ 8 137/6 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 169/2 13 5/ 8 136/2 169/4 169/5 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 20 6/ 1 206/3 136/7 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 243/3243/4 246/1 246/3 247/1 247/2 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 840/1 136/3 41/12 49/10 136/4 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/5 575/1 575/2 670/2 58/10 136/6 58/12 670/1 828/4 670/3 815/1 828/1 828/3 112/11 112/10 133/11 171/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 136/11 112/25 129/11 208/28 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/28 175/13 132/30 133/10 129/17 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 206/58 136/14 137/10 137/36 171/10 208/20 171/12 17 4/ 13 175/10 8/ 1 10 /2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 1/1 2 30 18 12 4 4 1 10 15 36 5 40/2 2 3 2 1 5 1 4 7 17 40/3 4 3 7 1/1 24 34/1 3 11 48 17 14 37 5 20 15 2 48 49 1 5 34 2 12 6 52 32 8 8 15 11 2 16 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 6 27 1 4 2 5 23 6/1 8 24 9 3 12 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 2 1 13 5 3 5 16 14 24 38 17 21 31 79 34 21 7 2/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 10 /1 4 6 8/ 2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 35 50 18 11 20 9 1 8 29 25 19 42 19 11 13 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 15 2 3 10 8 6 9 4 8 25 9 7 58 8 14 6 2 13 3 3 14 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 51 4 62 10 5 7 21 3 3 8 9 28 7 8 47 2 2 514 12 4 5 15 6 9 26 3 32 5/ 1 826 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 169/6 20 6/ 2 206/4 671 112/24 132/29 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 BadwegBadweg 114/ Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg Im Voken St. Martin 76 Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße 112/ Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße D ahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 208/27 207/3 Ko rn bl um 112 56/5 1 46 82 2 9 174/6 13 11 41/1 815/1 9 40 /1 44 147/4 7 175/11 828/2 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet "Ortskern II" Legende Plan 2: Bisherige Sanierungsgebiete Sanierungsgebiet "Klosterhof" (2002 - 2011) Sanierungsgebiet "Ortskern" (bis 2001) $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 8 3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen un- ter Berücksichtigung des § 136 BauGB. Dabei wird geprüft, ob das Untersuchungs- gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaf- fenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Ferner, ob das Untersuchungsgebiet in der Erfüllung seiner Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, welche ihm nach seiner Lage und Funktion zukommen. Kriterien, die bei der Prüfung Berücksichtigung finden sollen, sind in § 136 Absatz 3 BauGB genannt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden für das Untersuchungsgebiet die durch eine Begehung und Auswertung zur Verfügung ste- hender Unterlagen und prüfbaren Sachverhalte erfasst. Eine weitere, vertiefende Überprüfung erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere durch die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger. 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Die nachfolgenden Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erhebungen vor- liegenden Grundbuchauszügen. Im Eigentum der Gemeinde befinden sich 29 Grundstücke mit insgesamt rd. 4,3 ha. Die Gemeinde hält dabei, bezogen auf die privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstü- cke (ohne Verkehrsflächen) rd. 56 % der Grundstücksflächen im Untersuchungsge- biet. Der Anteil der Verkehrsflächen (Kommune / Land / Kreis) beträgt ca. 13 % (0,8 ha) bezogen auf das Gesamtgebiet. Tabelle 1: Grundstücks-/Eigentumsverhältnisse Anzahl Anzahl Fläche FlächeGrundstücke/ Eigentümer absolut in % in ha in % Verkehrsflächen (im Eigentum der Ge- meinde.) 16 39 % 0,8 13 % Privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke 25 61 % 5,44 87 % Von den privatwirtschaftlich nutzbaren Flächen: im Eigentum der Gemeinde 13 52 % 3,52 65 % in Privateigentum (Einzeleigentümer) 12 48 % 1,92 35 % Gesamt 41 100 % 6,24 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen Juli 2014) Auffallend hoch ist der Anteil der Grundstücke im Eigentum der Gemeinde (13 Grundstücke = 65 % Gesamtflächenanteil). Neben den geplanten Neuordnungs- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 9 maßnahmen wird deshalb darauf zu achten sein, dass die im Rahmen einer Sanie- rungsdurchführung bestehenden Möglichkeiten (Einsatz von Sanierungsfördermit- teln und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Missständen und Mängeln i. S. § 177 BauGB) sinnvoll kombiniert eingesetzt werden. Ein Überblick über die Eigentumsverhältnisse ergibt sich aus Plan 3 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Gemeinde Baindt Plan 3: Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse Privateigentum Untersuchungsgebiet Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 11 3.2 Bevölkerung Heute unterliegen auch die städtebaulichen Strukturen dem demografischen Wan- del, der unter anderem Auswirkungen auf die Nachfrage nach neuen und individuel- leren Wohnformen sowie den Bedarf nach einem attraktiven und ansprechendem Wohnumfeld hat. Daher ist im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Planung auch die Bevölkerungsstruktur zu berücksichtigen. Aufgrund der geringen Einwoh- nerzahl im Untersuchungsgebiet, wurde von einem Vergleich der Altersstruktur zwi- schen dem Kreis Ravensburg, der Gesamtgemeinde und dem Untersuchungsgebiet abgesehen. Tabelle 2: Altersstruktur der Bewohner Alter Kreis Ravensburg Ravensburg Gesamt / % Gemeinde Baindt Gesamt / % 0 bis 14 Jahre 40.752 / 15,0 % 765 / 15,2 % 15 bis 17 Jahre 10.134 / 3,7 % 159 / 3,2 % 18 bis 24 Jahre 24.267 / 8,9 % 459 / 9,1 % 25 bis 39 Jahre 47.403 / 17,4 % 946 / 18,8 % 40 bis 64 Jahre 98.854 / 36,3 % 1.793 / 35,7 % über 65 Jahre 51.015 / 18,7 % 902 / 18,0 % Gesamt 272.425 / 100,0 % 5.024 / 100,0 % (Quelle: Statistisches Landesamt, August 2014 Gemeinde Baindt Auswertung WHS) Beim Vergleich der Altersstrukturen fällt auf, dass in der Gemeinde Baindt sowohl die mittleren Jahrgänge (18 bis 39-jährige), die klassische Eltern, als auch die Jahr- gänge der Kinder und Jugendlichen (bis 17-jährige) gut vertreten sind. Dies zeigt sich auch im Vergleich zum Landkreis Ravensburg. Eine gezielte Stärkung der Strukturen für ein kinder- und jugendfreundliches als auch seniorengerechtes Um- feld sollte dennoch weiter vorangetrieben werden. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zuletzt 2014 eine Bevölke- rungsprognose für alle Gemeinden im Land mit mehr als 5.000 Einwohner (mit Wanderung) und für alle Gemeinde (ohne Wanderung) mit einem Zeithorizont bis 2030 erstellt. Für die Gemeinde Baindt wurde eine ohne Wanderung leicht abneh- mende Bevölkerungsentwicklung (in 2012 mit 5.024 Einwohner und 4.871 Einwoh- ner in 2030) prognostiziert. Durch eigene Berechnungen wurden aus den Progno- sewerten des Statistischen Landesamts für den Landkreis und die Gemeinden über 5.000 Einwohner eine hypothetische Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt unter Berücksichtigung von Wanderungseinflüssen abgeleitet. Daraus ergä- be sich eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung für die Gemeinde Baindt bis Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 12 4600 4700 4800 4900 5000 5100 5200 5300 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Jahr B ev öl ke ru ng Bevölkerungsstand Bevölkerungsentw icklung ohne Wanderung Bevölkerungsentw icklung mit Wanderung 2030. Den Entwicklungsprognosen wurde die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung gegenübergestellt. Abbildung 2: Demografische Entwicklung Gemeinde Baindt Daten Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnung, Grafik WHS 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten Die Nutzung naturräumlicher Gegebenheiten bzw. die Nutzung vorhandener Res- sourcen ist von zunehmender Bedeutung für Nachhaltigkeit im Sinne der städtebau- lichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Kommunen. Vorhandene bzw. nutzbare Potenziale vor Ort, die in die Energieversorgung einbezogen werden können, soll- ten nach Möglichkeit erschlossen bzw. zugänglich gemacht werden. Eine Informationsquelle zu möglichen Potenzialen findet sich unter http://www.energymap.info. Dort dargestellt (Stand 14.07.2014) ist der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch im Ort. Hier wird für Ge- meinde Baindt ein Anteil von 30 % ausgewiesen, was im Vergleich zu den überge- ordneten Gebietseinheiten ein guter Wert ist. http://www.energymap.info/ Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 13 Tabelle 3: Anteil der erneuerbaren Energie 24 % erneuerbare Energien Bundesrepublik Deutschland 15 % erneuerbare Energien Baden-Württemberg 23 % erneuerbare Energien Regierungsbezirk Tübingen 27 % erneuerbare Energien Landkreis Ravensburg 30 % erneuerbare Energien Gemeinde Gemeinde Baindt (Quelle: http://www.energymap.info) Tabelle 4: Nutzung erneuerbarer Energien Erneuerbare Stromproduktion 10.225 MWh/Jahr Solarstrom 130 Anlagen 2.928 MWh/Jahr Biomasse 3 Anlage 7.297 MWh/Jahr Geothermie 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Klärgas, etc. 0 Anlagen 0 MWh/Jahr Wasserkraft 0 Anlage 0 MWh/Jahr Windkraft 0 Anlagen 0 MWh/Jahr (Quelle: http://www.energymap.info) Im Zuge der Durchführung der städtebaulichen Erneuerung ist auch eine Prüfung zu möglichen energetischen Konzepten geplant. Die Nutzbarkeit von Agrarflächen und Stallungen z. B. zur möglichen Nutzung von Bioabfall, Schnittgut, Mist und Gül- le für eine Biogasanlage bzw. Fließgewässern und Windkraft kann nur für das Ge- meindegebiet insgesamt beantwortet werden. Bei der Nutzung von Sonnenenergie im Untersuchungsgebiet ist nicht nur von der Anzahl von Sonnenstunden, sondern auch von Dachneigung, Dachfläche bzw. Flä- che eines Areals etc. für deren Rentabilität relevant. Soweit dies mit denkmalschüt- zerischen Belangen und den Anforderungen an das Ortsbild vereinbar ist, kann der Ausbau im Untersuchungsgebiet im weiteren Verlauf der Sanierung unterstützt wer- den. Gerade im Vorfeld zur Durchführung umfassender Straßenumgestaltungsmaßnah- men bzw. zu Modernisierungsvorhaben an kommunaler Infrastruktur ist zu prüfen, inwieweit Nah- / Fernwärmenetze berücksichtigt oder regenerative Energien zur Versorgung eingesetzt werden können. Dabei sollte nicht die Versorgung von Ein- zelgrundstücken im Vordergrund stehen, sondern die Anbindung von Baublöcken bzw. Quartieren, um die Ressourcen möglichst flächendeckend einzusetzen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 14 3.4 Bausubstanz Ein maßgebliches Beurteilungskriterium für den Sanierungsbedarf im Quartier ei- nerseits und die Erarbeitung des Neuordnungskonzeptes andererseits ist die Ein- schätzung der vorhandenen Gebäudesubstanz. 3.4.1 Zustand der Gebäude Im Untersuchungsgebiet befinden sich zum Zeitpunkt der Untersuchung insgesamt 13 Hauptgebäude und 20 Nebengebäude. Diese wurden in drei Kategorien einge- teilt. Maßstab für die Zuordnung war der von außen sichtbare konstruktive Zustand der Gebäude, der u.a. anhand des Zustands der Fassade, der Dachdeckung und Regenschutzanlagen sowie der Fenster und Türen bewertet wurde. Der Zustand der Sanitärinstallationen und Heizung kann nur bedingt von außen eingeschätzt werden (z.B. neue Entlüftungsrohre im Dachbereich). Zusammen mit der fehlenden Kenntnis des Zustands im Inneren der Gebäude kann dies im Einzelfall noch zu ei- ner Fehleinschätzung führen. Vor Beginn konkreter Baumaßnahmen an den Einzel- gebäuden ist deshalb anhand ausführlicher Modernisierungs- und Instandsetzungs- gutachten die mit diesem Bericht vorliegende Einschätzung des Bauzustandes zu überprüfen. Tabelle 5: Zustand der Gebäude Gebäude Anzahl absolut Anzahl in % Geringe / mittlere Schäden 17 51 % Schwerwiegende Schäden 16 49 % Gesamt 33 100 % (Quelle: WHS-Erhebungen, Juli 2014) Die Kartierung der Gebäudesubstanz ist dem Plan 4: Gebäudezustand zu entneh- men. Der hohe Anteil der teilweise sehr schlechten Bausubstanz bei den Gebäuden – die Kategorie „schwerwiegende Schäden““ umfasst insgesamt 49 % und erfordert gleichfalls aufwendige Instandsetzungen / Modernisierungen. Zu berücksichtigen ist, dass 45 % der Endenergie in Deutschland für Heizwärme (Raumwärme + Warmwasserbereitung) verbraucht wird. Der überwiegende Teil da- von wird von privaten Haushalten – d.h. in Wohngebäuden – verwendet. Laut Energie- CO2-Gebäudereport der Bundesregierung ergab ein Test zur Ener- gie- und Kosteneinsparung bei Modernisierungsmaßnahmen, dass 70 % der von Eigentümern und Hausverwaltung geplanten Sanierungen zu einer Energieeinspa- rung bei den heutigen Energiepreisen rentierlich sein können. Denn die Heizkos- tenersparnis überwiegt mittel- bis langfristig die Modernisierungskosten, also die Kosten, die über eine ohnehin fällige Instandsetzung hinaus gehen. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 840 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/3 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 48 /1 18 4 11 11 1 8/ 1 2/1 44/3 2 8 1 17 8 10 62 7 12 21 16 52 18 15 26 34 9 40/3 9 1/1 3 25 6 29 1 19 4 48 2 5 8 31 3 32 3 5 9 6 1 3 8/ 2 5 5 2 10 5 34/1 7 49 13 5 7 6 5 51 41 19 12 49 20 37 5 1 1 27 2 4 6 Wa 2 9 1 23 2 42 39 14 6 14 4 18 23 17 18 11 4 1 8 3 34 6 10 1 4 58 4 5/1 13 1 1 14 2 5 7 6 8 7 17 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 2 24 6/1 16 6 5 2 14 30 12 47 5 29 36 6 19 13 21 1 8 32 1 20 2 3 13 14 3 3 23 38 4 18 1 50 3 3 3 17 2 15 11 10 8 6 9 2 28 2 7 10 8 15 6 2 25 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 7 21 3 3 8 9 30 8 48 2 2 5 6 14 13 35 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 737 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 13 40 /1 828/2 46 41/1 56/5 44 147/4 82 2 12 11 2 174/6 175/11 815/1 7 13 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 4: Gebäudezustand Geringe / mittlere Schäden Schwerwiegende Schäden Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 16 3.4.2 Denkmalschutz Im Untersuchungsgebiet „Ortskern II“ befinden sich keinerlei Kulturdenkmale. Die Belange der archäologischen Denkmalpflege werden nicht berührt. 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Gemeinbedarfseinrichtungen. Aller- dings grenzt das Gebiet an infrastrukturelle Nutzungen, wie das Rathaus, Schule, Schenk-Konrad-Halle und Einkaufsmöglichkeiten direkt an. 3.5.2 Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet lässt sich in vier verschiedene Teilbereiche gliedern. Ei- nen wesentlichen Bereich stellt die ehemalige Trasse der Bundesstraße B 30 dar, die noch weiteren Gestaltungsbedarf darstellt und den Ortskern Baindts weiterhin in zwei Teile unterteilt. Der Rückbau sowie die Rekultivierung waren Teil der Aus- gleichsmaßnahmen, die im Rahmen des Baus der „B 30 neu“ zu bewerkstelligen waren. Der Teilbereich zwischen ehemaliger B 30 und der Marsweiler Straße ist durch Be- standsbebauung gekennzeichnet. Im südlichen Bereich befindet sich neben Wohn- bebauung ein ehemaliges, heute leerstehendes Küchenstudio mit Ausstellungs- räumlichkeiten. Für diese Fläche sind bereits konkrete Planungen für eine neue Wohnbebauung vorhanden. Dieser zweite Teilbereich weist Mängel bei den Ge- bäudezuständen auf, welche zudem die Gestaltung des Ortseingang Baindts in die- sem Bereich erheblich abwerten. Im Bereich Marsweiler Straße 7 sowie auf dem Flurstück nördlich davon befindet sich eine Spedition, die aufgrund des Rangier- und Fuhrbetriebs auf dem Gelände eine Lärmquelle für die umliegende Wohnbebauung darstellt. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räum- lichkeiten einer Autowerkstatt. Südlich der Marsweiler- und westlich der Küferstraße, im südlichen Teil des Unter- suchungsgebiets, befindet sich mit den Flurstücken 55 und 55/1 (Marsweiler Straße 2, 2/1) eine insgesamt 1,7 ha große Fläche, die – abgesehen von der Bebauung im nördlichen Teil – überwiegend aus Grünflächen / Streuobstwiesen besteht. Diese beiden Grundstücke hat die Gemeinde Baindt im Zuge der Sanierung bereits er- worben. Im Bereich Küferstraße 6-8 sowie Ziegeleistraße 6 befinden sich drei Wohngebäude in teilweise modernisierungsbedürftigem Zustand. Die Wohngebäu- de sind von teilweise großen Hausgärten / Grünflächen umgeben. Den vierten Teilbereich des Untersuchungsgebiets bildet schließlich der Dorfplatz zwischen dem Kreisverkehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad-Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße. Der so genannte „Dorfplatz“ wird im Wesentlichen Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsaufnahme Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 17 als Parkplatz genutzt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet durch den hohen Anteil der Brachflächen gekennzeichnet. 3.5.3 Nutzung der Gebäude Für die infrastrukturelle Einordnung des Gebiets vornehmen bzw. um Aussagen über die Nutzung der Gebäude treffen zu können, wurde auf Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) zurückgegriffen. Die Auswer- tung ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Tabelle 6: Nutzung der Gebäude Gebäudenutzung Anzahl absolut Anzahl in % Wohnhaus 9 27 % Gewerblich genutzte Gebäude 1 3 % Wohn- und Geschäftsgebäude 3 9 % Garagen 4 12 % Landwirtschaftliche Nebengebäude und sonstige Gebäude 16 49 % Gebäude insgesamt 33 100 % (Quelle: ALKIS-Daten, WHS-Auswertung August 2014) An der Zahl landwirtschaftlicher Nebengebäude wird die vormalige Bedeutung des Ortskerns als Standort landwirtschaftlicher Betrieb deutlich. Die ebenfalls hohe Zahl an Wohngebäuden deutet auf den bereits vollzogenen Funktionswandel hin. Sie geben auch Hinweis auf die künftige Gebietsentwicklung, welche durch die städte- baulichen Maßnahmen gefördert werden sollte. Das vorhandene Nutzungsgefüge im Untersuchungsgebiet ist im folgenden Lage- plan kartiert. Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 62/5 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/1 575/2 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 1 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 50 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 51 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 49 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 48 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 52 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 55 840 737 62/3 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 5: Gebäudenutzung Wohngebäude Wohn- und Geschäfts-/ Betriebsgebäude Geschäftsgebäude Schuppen Sonstige Nebengebäude Garage Spedition Parkplatz Brachfläche/untergenutzte Fläche Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Beteiligung der Betroffenen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 19 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote Im Benehmen mit der Kommunalverwaltung wurden die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet angeschrieben und zu einem Einzelgespräch im Rathaus mit dem Sanierungsträger, der Wüstenrot Haus- und Städtebau zur Beteiligung und Begründung der Mitwirkungsbereitschaft eingeladen. Aufgrund der geringen Eigen- tümer- und Bewohnerzahl des Gebietes wurde auf den sonst üblichen Fragebogen aufgrund von zu erwartendem Mangel repräsentativer Ergebnisse verzichtet. Am Veranstaltungstag der Einzelgespräche, dem 01. Juli 2014, sind 7 von 11 eingela- denen Eigentümern erschienen. Dies entspricht einer Beteiligung von 64 %. 4.2 Ergebnisse der Beteiligung Die Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet hatten bei dieser Beteili- gungsform die Möglichkeit, sich zu informieren, aktiv Fragen rund um das Thema Sanierung zu stellen und ihre Sicht auf das Untersuchungsgebiet, sowie ihre Mitwir- kungsbereitschaft kund zu tun. Die Gespräche wurden protokolliert. Aus den Ge- sprächen ging hervor, dass zwei Grundstückseigentümer durch Modernisierung der Gebäude Interesse an der Sanierung und einem möglichen Zuschuss haben. Auf einem Grundstück soll das bestehende Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bei vier, für die Sanierung teilweise bedeutenden Grundstücken gaben die Eigentümer an, sich bei der Sanierung nicht beteiligen zu wollen. Als störend im Untersuchungsgebiet gaben zwei Befragte die Belastung durch Ver- kehrslärm und –emmission entlang der Marsweiler Straße an. Weitere Anmerkungen, Wünsche und Anregungen gingen seitens der Eigentümer und Bewohner im Untersuchungsgebiet nicht ein. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 20 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr Das Untersuchungsgebiet wird durch die Marsweiler Straße komplett erschlossen. Die alte B 30 wurde bereits zurückgebaut und teilweise renaturiert. Der Dorfplatz fungiert heute lediglich als Parkierungsfläche. Die Gemeinde Baindt ist durch die Bundesstraßen B30 und B32 an das überregionale Straßenverkehrsnetz ange- schlossen. Über die Landesstraße L314 gelangt man über Baienfurt und Weingar- ten nach Ravensburg. 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der vorgenommenen Erhebungen und Datenauswertungen, werden die Mängel und Konfliktbereiche im Untersuchungsgebiet im Folgenden zusammengetragen. 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt gravierende Mängel aus städtebaulicher und räumlicher, vor allem aber funktionaler Sicht auf. Besonders auffällig sind die mindergenutzten Potenzialflächen, sowie die nichtstandortgerechte Nutzung im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Die Siedlungsstruktur weist auf- grund der Bebauungsdichte, aber auch des Bebauungszustands der Gebäude kein attraktives Ortsbild auf. Die fehlende Gestaltung des Stadteingangs und des Dorf- platzes, welcher derzeit als Parkplatz fungiert, bilden weitere städtebauliche Miss- stände, welche es durch die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ zu beseitigen gilt. Abbildung 3: Mangelnde Gestaltung des Ortseingangs Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 21 5.2.2 Defizite an Gebäuden Auffallend ist die Anzahl von Gebäuden mit schlechter bzw. sehr schlechter Bau- substanz im Untersuchungsgebiet. Dabei spielt nicht nur die äußere Erscheinung der Gebäude, sondern insbesondere auch der Rückstand an grundlegenden Mo- dernisierungen und energetischen Sanierungen eine bedeutende Rolle. 5.2.3 Gebäudeleerstand Im Rahmen der Begehungen und Erhebungen vor Ort wurden auch Gebäudeleer- stände erfasst. Durch leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile verliert die Bau- substanz rasch an Qualität, was in der Folge den Sanierungsbedarf erhöht und größere Investitionen in die Modernisierung und Instandsetzung erforderlich macht. Des Weiteren haben leerstehende Gebäude eine negative Wirkungen auf das direk- te Umfeld, wodurch im Falle einer Häufung von Leerständen auch das Gesamtbild des Untersuchungsgebietes geprägt wird. Diese führt dann oftmals dazu, dass In- vestitionen insgesamt zurückgehalten werden. Leerstehende Gebäude sollten da- her zügig einer neuer Nutzung zugeführt werden oder durch eine Neubebauung er- setzt werden. Im Bereich Marsweiler Straße 9 befinden sich die leerstehenden und zudem mangelhaft gestalteten Räumlichkeiten einer Autowerkstatt. Abbildung 4: Leerstand Autowerkstatt 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen Wesentliche Nutzungskonflikte bestehen zwischen der angrenzenden Wohnbebau- ung und der Spedition an der Marsweiler Straße. Die durch den Betrieb der Spediti- on verursachten Lärm- und Geruchsemissionen beeinträchtigen das gesunde Wohnverhältnis der umliegenden Anwohner. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 22 Abbildung 5: Spedition und Wohnumfeld 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum Defizite im öffentlichen Raum ergeben sich durch die fehlende Funktionalität und Gestaltung des Dorfplatzes, welcher den Dorfmittelpunkt zwischen dem Kreisver- kehr Marsweiler- / Küferstraße, Rathaus (Marsweiler Straße 4), Schenk-Konrad- Halle, dem Wohn- und Geschäftsgebäude Thumbstraße 1, der Thumb- sowie der Küferstraße bilden soll, wird im Wesentlichen als Parkplatz genutzt. Der Rückbau der „Alten B 30“ wurde zwar bereits zu Teilen durchgeführt, allerdings weist die Fläche auch nach ersten Gestaltungsmaßnahmen weitere Potenziale auf. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Bestandsanalyse Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 23 Abbildung 6: Dorfplatz Abbildung 7: Alte B 30 Friesenhäusler S traße Ziegeleistraße Gar te ns tra ße Thumbstraße Dorfplatz Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 e Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw eil er S tra ße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 2 2 13 8/ 1 3 40/3 23 44/3 7 2/1 31 2 14 1 10 35 17 1 7 4 15 9 29 18 48 /1 1 18 2 3 3 32 20 6 12 4 30 11 1 5 1 11 26 4 18 19 6 5 56 8/ 2 49 5 2 5 10 23 5 48 13 17 34/1 1 11 50 39 8 4 5 6 5 16 8 26 4 14 42 Wa 2 8 6/1 1 21 1 41 38 58 4 1 9 18 21 6 18 11 28 9 3 4 6 10 8 25 4 9 5/1 15 1 1 6 2 5 47 7 37 2 7 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 3 16 3 7 1/1 14 30 12 2 7 34 6 19 1 20 9 12 1 32 1 20 3 5 13 14 10 2 23 36 3 2 17 3 49 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 2 62 8 14 6 48 13 24 4 15 40/2 1/1 25 11 46/1 13 24 10 5 19 20 5 4 1/1 51 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 47 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 8 29 3 12 53 55 2/1 840 737 62/5 62/3 57/1 56/3 55/7 55/2 55/1 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 40 /1 13 828/2 41/1 13 2 12 56/5 175/11 44 174/6 11 52 815/1 82 2 7 6 46 7 2 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 6: Mängel und Konflikte Ehemalige Trasse der B 30 Bausubstanz mit schwerwiegenden Mängeln Spedition: Rangier- und Um- schlagflächen, Quelle von Lärm- und Schadstoffemissionen für die umliegende Wohnbe- bauung Parkplatzfläche - wird ihrer Funktion als "Dorfplatz" / Dorfmittelpunkt nicht gerecht Unklar definierter Ortseingangs- bereich von der B 30 her kommend Untergenutzte Fläche am Ortseingang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 25 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept Die Planungsempfehlungen wurden auf der Grundlage der Ergebnisse der Be- standsaufnahme und nach Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde Baindt un- ter Beachtung der vorgefundenen Mängel und Konflikte erarbeitet. Das Neuord- nungskonzept ist keinesfalls als starre Planung zu verstehen; es dient als Leitlinie für mögliche Entwicklungen des Untersuchungsgebietes im städtebaulichen Gefüge und ist bei der weiteren Sanierungsdurchführung entsprechend fortzuschreiben. Notwendig ist ein abgestimmter Ablauf der Einzelmaßnahmen, unter jeweiliger Ab- wägung privater und öffentlicher Interessen. Bei allen Planungs- / Lösungsansätzen soll ein durchgängiges städtebauliches Prinzip erkennbar bleiben, wobei die Ge- meinde Baindt durch planerische Vorgaben, gezielten Mitteleinsatz und durch die Aufwertung des Wohn- und Gewerbeumfeldes die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert. Seitens der Gemeinde wurden sowohl für die Rekultivierung der ehemaligen Bun- desstraßentrasse als auch für die Neuordnung und Aktivierung des südlichen Teils des Untersuchungsgebiets und des Dorfplatzes bereits erste Planungsüberlegun- gen angestellt bzw. in Auftrag gegeben. Rekultivierung der ehemaligen B 30 Beim Abschluss des Vertrags über den Kauf der Fläche der ehemaligen B 30 zwi- schen Gemeinde und Bund wurde vereinbart, dass der Bund den Straßenkörper zu- rückbaut und bis zur Rohplanie abträgt. Bezüglich der Rekultivierung, die Aufgabe der Gemeinde Baindt ist und die als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für die Schaf- fung der „B 30 neu“ angerechnet wird, wurde 2006 bereits ein Entwurf erarbeitet. Dieser sieht einen Grünbereich mit Fußwegen, Spielflächen, Sukzessionsflächen und einen Wasserlauf vor. Querungen für Fußgänger sollen die bisher durch den mächtigen Straßenkörper getrennten Ortsteile Baindts miteinander verbinden. Bei der weiteren naturnahen Rekultivierung sollten die Vorschläge der ProRegio Land- kreis Ravensburg berücksichtigt werden. Brachfläche südlich der Marsweiler Straße Für die Entwicklung dieses Bereichs gibt es ebenfalls bereits erste Planungsüberle- gungen. Diese sehen im nördlichen Bereich eine dreigeschossige Bebauung als Mehrfamilienhäuser oder Mehrgenerationenhäuser vor. Im südlichen Bereich wäre eine zweigeschossige Wohnbebauung für Doppel-, Reihen- und Einzelhäuser denkbar. Im westlichen Bereich besteht – in attraktiver Lage – die Option zur Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen oder Kleingewerbe mit entsprechenden Parkie- rungsflächen. Zu beachten wäre hierbei die exponierte Situation am Ortseingang von Baindt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 26 Ortseingang In unmittelbarem Zusammenhang mit der Neuordnung und behutsamen Nachver- dichtung der Flurstücke 55 und 55/1 steht die Aufwertung des Ortseingangsbe- reichs von Baindt nach der Abzweigung von der Friesenhäusler in die Marsweiler Straße. Nördlich davon geht die Trasse der alten B 30 ab. Bei einer Rekultivierung bietet sich an dieser Stelle ein Zugang zum Grünbereich der ehemaligen Bundes- straßentrasse und somit eine Vernetzung des neu entstandenen mit dem beste- henden Fußwegenetz in Baindt an. Südlich davon sieht der Planungsentwurf für die Bebauung der Flurstücke Nr. 55 und 55/1 als Puffer bzw. Übergang zwischen Marsweiler Straße und dem Beginn der Bebauung eine offene Wasserfläche vor. Der an dieser Stelle momentan verdolt verlaufende Sulzmoosbach könnte hier an der Erdoberfläche verlaufen und in die Wasserfläche integriert werden. Durch die Pflanzung von Bäumen und/oder Sträuchern können im Bereich des Ortseingangs klare Raumkanten geschaffen werden. Dorfplatz Ein Planungskonzept für den Dorfplatz sieht Baumpflanzungen als Grundlage für neue, ordnende Raumkanten in diesem Bereich vor. Grundsätzlich ist eine Erhö- hung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Dorfplatzes anzustreben. Spedition / Bereich westlich der Marsweiler Straße Derzeit ist eine Betriebsverlagerung der Spedition für den Eigentümer nicht denk- bar. Langfristig betrachtet müssen die zentral gelegenen Flächen auf weitere Ent- wicklungs- und Nachverdichtungspotenziale geprüft werden, um sich einer nachhal- tigen Innenentwicklung anzunähern und um das Ortsbild zu verbessern. Modernisierung der Gebäudesubstanz Die Sanierung und Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz ist eine we- sentliche Voraussetzung zur Erneuerung und Revitalisierung des gesamten Ge- biets. 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten Aus der Häufung von Missständen und Fehlentwicklungen und im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Maßnahmen ergeben sich Handlungsschwerpunkte / Prioritä- ten und damit Anhaltspunkte für den vorrangigen Einsatz der zur Verfügung ste- henden Finanzierungsmittel und für die weitere planerische Vorbereitung. Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände werden bei der Sanierungsdurch- führung folgende Sanierungsziele angestrebt: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Be- reich des Untersuchungsgebiets – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Neuordnungskonzept Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 27 Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweiler Straße. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30 in zentraler, innerörtlicher Lage. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Moder- nisierung privater Gebäude. Prüfung der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten auf den Flurstücken Nr. 47/3 und 47/4. Ziegeleistraße Gar te ns tra ße e Zeppelinstraße Sp iel m an ns weg Bauhof M ar sw eil er S tra ße Friesenhäusler Straße Bo sc hs tra ße Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Marsweiler Straße Kü fe rs tra ße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 82 2 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 12 34 35 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/ 6 828/2 147/4 1/4 6/6 8/ 3 6/5 1/ 1 1/2 6/4 1/6 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 2/1 2/7 2/8 8/4 1/3 6/3 8/2 8/1 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 3/ 1 5/ 1 6/1 6/2 56/5 41/1 114 811 271270 256 670 672 674 247 243 238 717 718 719 720 721 722 171 237 236 207 202 194 186 175 173 172 807 808 170 812 813 814 815 816 817 168 147 828 841 848 850 851 856 857 860 861 125 146 27/3 11 /1 6/11 8/11 23/2 41/2 41/3 41/4 41/5 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13 /1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23 /4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/136/2 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38 /3 40 /1 41/6 41/7 40 /2 41/8 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 40 /3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 41/9 62 /4 62/2 62/1 40/4 6/10 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 40/5 56/4 56/2 55/5 55/4 55/3 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44 /3 44 /2 44 /1 40/6 42 /3 42 /2 42 /1 58 /1 1 Wa 2 112/1 114/2 41/11 49/11 50/11 170/2 167/8 170/1 169/6 169/5 106/1 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 170/3 134/7 13 4/ 8 169/2 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 13 5/ 8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 171/1 147/1 147/2 147/3 171/2 171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/3 190/3 192/2 192/5 20 6/ 1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 169/4 41/12 49/10 167/3 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 169/1 575/3 58/10 168/1 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 840/1 112/11 112/10 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/25 129/11 112/15 171/11 136/11 133/11 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 133/10 206/58 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 5/ 10 129/19 136/14 137/10 137/36 137/42167/13 167/14 171/10 129/18 171/12 17 4/ 13 175/10 129/17 175/13 208/28 5 25 12 4 62 8/ 1 1 44/3 1 1 8 7 2/1 11 48 /1 7 5 18 2 17 15 11 13 18 40/3 7 8 3 3 4 5 23 42 4 4 30 8 2 31 16 3 49 8 6 9 13 7 47 8/ 2 51 5 10 6 6 23 7 6 17 34/1 1 11 19 6 5 36 5 1 8 26 4 2 6 Wa 2 1 14 1 2 1 41 39 14 15 34 9 18 21 17 18 11 28 1 19 4 1 10 2 25 4 2 5/1 4 20 8 6 3 5 7 5 38 2 32 5 15 3 3 46/2 10 /1 10 /2 8 24 6/1 16 3 5 1/1 14 30 12 2 1 35 6 19 1 21 9 12 1 32 29 20 3 5 13 14 10 2 23 37 3 2 18 58 50 3 3 3 17 2 15 10 8 6 9 2 27 9 6 10 2 14 6 49 13 3 4 15 40/2 2/1 26 11 46/1 13 24 10 5 20 20 47 5 4 1/1 55 4 10 10 4 21 3 3 8 9 29 7 8 48 2 2 5 6 14 13 34 4 5 16 6 9 29 3 12 1/1 48 53 840 737 62/5 62/3 56/3 55/7 55/2 47/3 175/12 134/6 13 4/ 9 13 5/ 9 20 6/ 2 206/4 575/1 575/2 42 / 133/15 13 4/ 10 136/12 136/13 137/35 Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp er lin gw eg Sp er lin gw eg Amselstraße Dieselstraße Bo sc hs tra ße rschstraße H irschstraße Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Th um bs tra ße Do rn ie rs tra ße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) D ai m le rs tra ße Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp el in st ra ße Storchenstraße Maybachstraße Sp iel man ns weg Mar sw eil er str aß e Mar sw eil er str aß e Ko rn bl um en st ra ße Ko rn bl um en st ra ße Bi sc ho f-S pr ol l-S aa l Knechtenhausgässle 12 1 56/5 40 /1 828/2 13 41/1 2 52 147/4 13 44 12 175/11 46 174/6 11 815/1 82 2 7 7 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Untersuchungsgebiet $1:2.500 Stand: August 2014 0 25 50 75 100 Meter Legende Plan 7: Maßnahmenplan und Neuordnungskonzept Aufwertung des Dorfplatzes - Baumpflanzungen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität Ggf. Betriebsverlagerung Spedition - Freiwerden von Rangier- und Umschlagflächen Aufwertung des Ortseingangs von der B 30 her kommend - Vernetzung von Fußwegen, Schaffung einer Wasserfläche Flächen zur Neuordnung und Nachverdichtung Umfassende Gebäudemodernisierungen Gebäudeabbrüche - im Einzelfall zu prüfen Rekultivierung und Neugestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 Prüfung weiterer Entwicklungs- möglichkeiten Gebäudeabbruch + Neubebauung Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 29 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken Zur Erreichung der Sanierungsziele ist eine punktuelle/flächenhafte Neuordnung der Grundstücke erforderlich/nicht auszuschließen. Hierzu können auch vorberei- tende Grunderwerbe erforderlich werden. Die geplante Neuordnung wird im Zuge der Sanierung weiter präzisiert werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach dem BauGB oder der Erwerb bzw. Tausch von Flächen ausreichend sein wird. 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben Die gewerblichen/landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen das Wohnumfeld. Auf Grund dessen ist es im weiteren Verlauf der Sanierung zu prüfen, ob diese Be- triebe gegebenenfalls an anderer Stelle ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zur Durchführung der Neuordnungsmaßnahmen und teilweise auch bei den Moder- nisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann den Umzug von Bewohnern er- fordern. Auf die Ausführungen zum Sozialplan wird hierbei verwiesen. 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen Zur Verwirklichung der Neuordnung ist auch der Abbruch einzelner Gebäude zur Vorbereitung einer Grundstücksneuordnung und Neubebauung, entsprechend den städtebaulichen Zielen, erforderlich. Dies wird im Verlauf der Sanierungsdurchfüh- rung noch weiter präzisiert. 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung Sofern wirtschaftlich vertretbar können Gebäude mit schlechtem, aber erhaltungs- würdigem Zustand umfassend modernisiert und instand gesetzt werden. Insgesamt ist der städtebaulich gebotene Zustand, insbesondere der Wohngebäude entspre- chend ihrer Funktion und der das Ortsbild prägenden Bedeutung herzustellen. Durch die Gebietsbegehung konnte bei einer Vielzahl der Gebäude ein deutliches Modernisierungspotenzial festgestellt werden. Zur Verbesserung der Wohnsituation im Gebiet wird auch die Ausweitung des Wohnraumangebotes durch Nutzung bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäu- de(-teile) sowie den Ausbau von ungenutzten Dachgeschossen angestrebt. Maß- nahmen zur funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden werden daher ange- strebt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Maßnahmenprogramm Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 30 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten In verschiedenen Arealen werden auf Grund der Neuordnung mehrere Neubauten entstehen. So sollen auf den Flächen des Fischer-Areals und des ehemaligen Kü- chenstudios die Potenziale für attraktiven Wohnraum im Kernbereich genutzt wer- den. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 31 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung und gemäß § 139 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB wurde mit Schreiben vom 17.06.2014 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die beabsich- tigte Planung berührt werden kann, Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Unter- richtung über ihre Absichten gegeben. Von 39 angeschriebenen öffentlichen Aufgabenträgern haben sich 21 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußert. Im Wesentlichen beinhalten die Stellungnahmen Hinweise und Anregungen zu den Planungen im Untersuchungsgebiet. Die Inhalte in Zusammenfassung: Öffentlicher Aufgabenträger Eingang Inhalt Regierungspräsidium Tübingen Höhere Landesplanung, Herrn Adler Regierungspräsidium Tübingen Referat 26, Herrn Thiem Regierungspräsidium Tübingen Referat 45, Herrn Martin Regierungspräsidium Tübingen Raumordnungsbehörde 21.07.2014 Keine Bedenken aus Sicht der Raumord- nung Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Bauleitung Wangen - H. Mader Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Archäologische Denk- malpflege Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26, Bau- u. Kunstdenkmal- pflege Regierungspräsidium Tübingen Naturschutz und Landschaftspfle- ge Regierungspräsidium Tübingen Ref. 53.2, Landesbetrieb Gewäs- ser Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 32 Regierungspräsidium Tübingen Ref. 45, Straßenbetrieb u. Ver- kehrstechnik Regionalverband Bodensee- Oberschwaben 09.07.2014 Von dem Vorhaben sind keine zu beach- tenden Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan i. S. von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG betroffen. Nach dem Grundsatz des Re- gionalplanes sollen vor der Ausweisung neuer Baugebiete die Möglichkeiten der Innenentwicklung von Städten und Dör- fern, vor allem im Rahmen der Stadtsa- nierung und Dorfentwicklung, geprüft werden. Das geplante Vorhaben wird begrüßt. Es werden keine weiteren Anre- gungen oder Bedenken vorgebracht. Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Bauordnung/Städtebau 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeaufsicht 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Gewerbeabwasser und Abfall Landratsamt Ravensburg Naturschutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Fachgruppe Ökologie Landratsamt Ravensburg Bodenschutz, Abbauvorh., Altlas- ten 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Grundwasser / Wasserversor- gung 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Kommunales Abwasser 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg SB Oberflächengewässer, Ge- wässerökologie, Hochwasser- schutz 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 33 Landratsamt Ravensburg Landwirtschaftsamt Landratsamt Ravensburg Straßenbauamt 25.06.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Landratsamt Ravensburg Verkehrsamt- Straßenverkehrsbehörde Arbeitsgemeinschaft der Natur- freunde in Baden-Württemberg Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesge- schäftsstelle Stuttgart 17.07.2014 Siehe Stellungnahme im Anhang Handwerkskammer Ulm 07.07.2014 Es sind im Grundsatz keine Bedenken vorzubringen, wenn durch diese Planung einzelne Handwerksbetriebe nicht nachteilig betroffen sind. Ist eine Beein- trächtigung einzelner Betriebe nicht aus- zuschließen, so wird um Mitteilung dieser Firmen gebeten, damit ggf. unter Hinzu- ziehung der Beratungsdienste eine Lö- sung gefunden werden kann. Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 10.07.2014 Die Ziele der Sanierung für dieses Ge- biet, wie dargestellt, werden unterstützt. Weitere Anmerkungen zu den vorberei- tenden Untersuchungen bzw. zum aktuel- len Verfahrensstand gibt es nicht. Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. Landesbauernverband Baden- Württemberg e.V. Geschäftsstelle 25.07.2014 Keine Bedenken. Es ist kein Landwirt mehr im Ortskern angesiedelt und die Fläche wird auch nicht mehr zu landwirt- schaftlichen Zwecken umgetrieben. Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. 03.07.2014 Das Planungsgebiet umfasst auch die Strecke des Sulzmoosbaches, der im Ortskern etwa auf der Höhe des Rathau- ses/Schenk-Konrad-Halle nach dem Spielplatz in einem ca. 1,5 – 2 m mes- senden Rohr verschwindet und erst wie- der unter der Friedenhäusler Straße ans Tageslicht kommt. Diese Verrohrung entspricht nicht den Vorgaben der WRRL, des BNatSchG, des NSG BW, des WHG und des WG BW. Es wird deshalb vorgeschlagen: Vorschläge / weitere Stellungnahme sie- he im Anhang. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 34 Deutsche Telekom Netzprodukti- on GmbH PTI 32/Bauleitplanung 17.06.2014 Es sind im Untersuchungsgebiet vorhan- dene Telekommunikationslinien der Tele- kom ersichtlich. Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationslinien der Tele- kom können erst Angaben gemacht wer- den, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit entsprechender Erläuterung vorlie- gen. Weitere Stellungnahmen siehe Anhang Netze BW GmbH Regionalzentrum Oberschwaben 16.07.2014 Im Geltungsbereich befinden sich 0,4-kV- Kabel, 20-kV-Kabel und ein Kabelvertei- lerschrank, dieser ist im beiliegenden Planausschnitt zu sehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Sollten jedoch Sicherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig wer- den, so richtet sich die Kostentragung dafür nach den bestehenden Verträgen. Zweckverband Breitbandversor- gung Landkreis Ravensburg Gemeinde Baienfurt 24.07.2014 Keine Bedenken Gemeinde Bergatreute 24.06.2014 Keine Bedenken Gemeinde Fronreute Gemeinde Wolpertswende Gemeindeverband Mittleres Schussental 17.07.2014 Auf dem Plan zur Abgrenzung des Unter- suchungsgebietes sind mögliche Auswir- kungen auf den Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen. Es wird um Beteiligung des Gemeinde- verbandes beim weiteren Verfahren ge- beten, insbesondere wenn Belange auf Ebene der Flächennutzungsplanung be- troffen sind. Stadt Bad Waldsee Bauamt Baurecht 30.06.2014 Keine Bedenken und keine weitere Betei- ligung mehr. Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche die beabsich- tigte Sanierung des Gebietes unmöglich machen bzw. erheblich erschweren würde. Naturschutzrechtliche Belange können nach derzeitiger Einschätzung insbesondere in Neuordnungsbereichen tangiert sein. Gerade für die Neuordnungsbereiche wird voraussichtlich die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich werden. In die- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 35 sem Verfahren werden die relevanten Belange intensiv geprüft werden. Im Übrigen werden bei Einzelvorhaben die jeweiligen Belange geprüft. Die Belange der Bewohner und Betriebe werden im Rahmen der Sanierung beach- tet. Erforderlichenfalls werden diese im Sozialplan Berücksichtigung finden. Die gegebenen Anregungen werden im weiteren Verlauf der Sanierung zu gegebe- ner Zeit mit den entsprechenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange abge- stimmt. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 36 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes Gemäß § 142 Abs. 1 BauGB ist das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Ergänzend hierzu verlangen die Be- stimmungen des § 136 BauGB eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchfüh- rung der Sanierungsmaßnahme. An die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnah- me werden folgende Bedingungen geknüpft: Nachweis des Vorhandenseins städtebaulicher Missstände, Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, Darlegung der städtebaulichen Zielsetzung, Finanzierbarkeit der Maßnahmen. Die städtebaulichen Missstände (Funktions- und Substanzmängel) wurden, ebenso wie die zu verfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen vorstehend aufgezeigt. Aus der Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibenden und sonstiger Nut- zungsberechtigter hat sich eine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft für die Errei- chung der angestrebten Zielsetzungen ergeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurde für die Realisierung der nach diesem Bericht und dem Neuordnungskonzept ange- strebten Sanierungsmaßnahmen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbei- tet. Aus dieser wurde der für die städtebauliche Erneuerung erforderliche Förder- rahmen abgeleitet. Das Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von rd. 6,24 ha auf. Eine Veränderung der Gebietsabgrenzung erscheint nach dem Ergebnis der vorbereitenden Untersu- chungen lediglich im Bereich des Flurstücks Nr. 48 (Marsweiler Straße 1) sinnvoll zu sein. Auf dieser Fläche wird ein privater Investor die Freilegung sowie den Neubau von Wohnbebauung realisieren. Da hierzu keine Sanierungsmittel benötigt werden, muss diese Fläche nicht zwingend in das künftige Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Die Fläche des Vorschlages zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes be- trägt nun 6,05 ha. Im übrigen Untersuchungsgebiet der vorbereitenden Untersu- chungen verteilen sich die festgestellten Missstände und Mängel im privaten und öf- fentlichen Bereich nahezu gleichmäßig über das gesamte Gebiet. Das so abgegrenzte Sanierungsgebiet hätte den Vorteil, dass mit den Sanierungs- maßnahmen entsprechend der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen gleichzeitig an mehreren Stellen be- gonnen werden kann. Bei dem bewilligten Förderrahmen von 833.333,00 € ist hin- sichtlich des Mitteleinsatzes zu berücksichtigen, dass nicht alle städtebaulichen Missstände und Mängel abschließend behoben werden können, sondern dass es darauf ankommt, die weitere eigenständige Entwicklung und Regeneration des Ge- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 37 bietes durch geeignete Maßnahmen / Prioritäten wieder in Gang zu setzen. Es wird davon ausgegangen, dass die innerhalb dieses zukünftig förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes „Ortskern II“ vorgesehenen Maßnahmen mit dem beantrag- ten Förderrahmen und der Ausbildung von Prioritäten zügig begonnen werden kön- nen. Um das Defizit zwischen benötigtem und bewilligtem Förderrahmen auszuglei- chen ist mittelfristig eine Aufstockung des bewilligten Förderrahmens anzustellen. Ebenso ist die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln aus anderen Program- men (z.B. zur energetischen Verbesserung von Gebäuden), sowie steuerliche Ver- günstigungen (§7h EStG) zur weiteren Finanzierung fortlaufend und im Einzelfall zu prüfen. Der Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sollte kurzfristig gefasst werden, da die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm be- reits erfolgt ist. Im weiteren Verfahren der Sanierung wären dann die Betroffenen auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, mittels Einzelgesprächen und Informati- onsveranstaltungen über die Sanierungsabsichten und das Sanierungsverfahren weiter zu unterrichten, um die bestehende Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung und bei den Beteiligten weiter zu verbessern. Der Abgrenzungsvorschlag für das geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus nach- folgendem Lageplan. Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Gart en str aß e Thumbstraße Dor fp la tz Bo sc hs tra ße Alt e B 30 Boschstraße Zeppelinstraße Sp ie lm an ns weg Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße Mars weile r S tra ße Kü fer str aß e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 822 11 175/11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 12 36 37 38 39 40 41 42 44 4546 47 48 49 50 51 52 53 54 55 57 58 60 61 62 71 72 75 79 81 82 83 87 88 10 17 4/6 828/2 147/4 1/1 6/5 8/3 6/4 1/6 6/1 6/2 1/4 6/3 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 2/1 2/7 5/1 8/2 8/1 1/2 7/3 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 6/6 3/1 56/5 41/1 116 811 117 114 271270 256 247 670 672 674 243 238 237 717 718 719 720 721 722 737 236 207 202 175 173 172 171 170 168 807 808 147 812 813 814 815 816 146 817 140 823 857 827 828 840 841 848 849 850 851 856 123 860 861 124 125 27/3 8/11 11/ 1 6/11 14/1 40 /1 6/10 40/ 2 40/ 3 40/4 10/1 10/2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 13/ 1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/2 14/3 16 /1 16 /2 18/1 23/1 23/2 23/4 24 /1 24 /2 29/1 29/2 32/1 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 36/1 40/5 40/6 38/ 3 36/2 41/2 88/1 84/2 84/1 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 36/3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 37 /1 41/3 58/9 58/8 58/7 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 38 /1 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 50 /2 50 /1 49/9 49/8 49/7 49/6 49/5 49/4 49/3 49/1 48/4 48/3 48/2 48/1 47/4 47/3 46 /2 46 /1 45/4 45/3 45/2 45/1 44/ 3 44 /2 44 /1 38 /2 42 /3 42/ 2 42 /1 41/9 41/8 41/7 41/6 41/5 41/4 58 /11 Wa 2 112/1 114/2 114/4 41/11 49/11 50/11 167/8 58/10 167/3 147/3 147/2 106/1 136/7 129/5 129/6 129/7 129/8 132/5 132/6 132/7 132/8 132/9 133/1 133/3 133/4 168/1 133/5 133/6 133/7 133/8 133/9 134/2 134/3 134/5 134/7 147/1 134 /8 135/2 135/3 135/4 135/5 135/6 135/7 135 /8 169/2 136/2 136/3 169/4 169/5 169/6 170/1 170/2 170/3 171/1 171/2171/3 171/4 171/5 171/6 171/7 171/8 171/9 172/2 174/2 175/2 175/3 175/4 175/5 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 192/5 206 /1 206/3 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 246/1 246/3 247/1 247/3 247/4 247/9 271/1 271/2 41/10 136/4 41/12 49/10 136/5 49/12 49/13 49/14 49/15 49/16 136/6 575/1 575/2 575/3 840/1 137/6 58/12 670/1 670/2 670/3 815/1 828/1 828/3 828/4 112/11 112/10 133/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 112/20 112/21 171/11 112/25 129/11 136/11 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/22 132/23 132/24 132/25 132/27 132/28 132/29 132/30 132/31 208/28 133/10 129/18 133/13 133/14 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 135 /10 129/17 136/14 137/10 137/36 167/14 171/10 206/58 175/13 171/12 174 /13 175/10 8/1 40/2 44/3 6 10 6 21 26 2 9 6/1 2 30 37 4 4 1 15 12 5 10 /2 1 2 2 1 5 1 4 17 34/1 4 3 7 1/1 25 40/3 3 48 11 17 14 38 5 20 15 2 48 49 11 1 5 35 2 36 6 52 32 8 8 15 2 17 18 6 1 5 23 16 8 15 55 8 14 48 /1 4 4 5 28 1 4 2 5 21 2/1 8 24 3 Wa 2 2 6 6 1 10 6 3 13 2 1 14 5 3 5 16 14 23 39 17 20 32 13 10 34 21 75/1 2/1 7 18 30 13 7 5 8 4 1 9 29 2 14 3 3 46/2 3 6 8/2 15 10 41 1 13 1 31 6 1 1 12 50 18 11 19 9 1 8 29 26 18 42 19 11 14 3 6 21 12 5 47 16 10 5 11 49 50 18 3 16 2 3 10 8 6 9 4 7 25 9 6 58 8 14 6 2 13 3 3 15 10 /1 1/1 24 11 46/1 13 23 10 3 19 20 5 4 1/1 51 4 62 10 4 7 20 3 3 8 9 29 7 8 47 2 2 5 7 14 13 12 4 5 15 6 9 27 3 34 1/32/8 772 879 826 175/12 134/6 134 /9 135 /9 206 /2 206/4 112/24 208/20 133/15 134 /10 136/12 136/13 137/42167/13 BadwegBadweg Dorfplatz Dorfplatz Kirchweg Kirchweg 114/5 St. Martin Klosterhof Klosterhof Klosterhof Im Häldele Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp erl ing we g Sp erl ing we g Amselstraße Dieselstraße Bos chs traß e Hirschstraße Hirschstraße 112/22 Nachtweiden Nachtweiden Thumbstraße Thum bstr aße Do rnie rst raß e Dahlienstraße Dahlienstraße Dahlienstraße Wa 2 (verdolt) Da im ler str aß e 76 Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp elin str aß e Storchenstraße Maybachstraße Spi elm ann sweg Mars weile rstr aße Mars weile rstr aße Ko rnb lum en str aß e Ko rnb lum en str aß e Bis cho f-S pro ll-S aa l Knechtenhausgässle 42 /5 56/5 17 174/6 2 7 46 175/11 11 828/2 9 12 41/1 40/ 1 13 815/1 822 44 147/4 Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorbereitende Untersuchungen Plan 8: Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets Gebietsabgrenzung 6,05 ha Legende $1:2.500 Stand: Oktober 2014 0 25 50 75 100 Meter Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 39 9.2 Durchführungsfrist Durch Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 142 (3) BauGB die Durchführungsfrist für die Sanierungsmaßnahme festzulegen. Diese kann nach den Regelungen des BauGB bis zu 15 Jahre betragen. Bei Aufnahme einer Sanierungsmaßnahme in die Programme der städtebaulichen Erneuerung beträgt derzeit der Bewilligungszeitraum 8 Jahre. Dieser wird nach der- zeitiger Praxis in begründeten Fällen um 2 Jahre verlängert. Die Programmaufnah- me erfolgt zum 01.01.2014 Bei der festzulegenden Durchführungsfrist sollte somit ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren, zuzüglich einer Restlaufzeit zur Durchführung und dem Abschluss letzter Einzelmaßnahmen, beschlossen werden. Das Ende der Durchführungsfrist sollte derzeit auf den 31.12.2025 festgelegt werden. Kann die Sanierung – wider erwarten - nicht innerhalb der Frist durchgeführt wer- den, kann die Frist ggf. durch einen weiteren Gemeinderatsbeschluss verlängert werden. 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsver- fahren Wahl Sanierungsverfahren Mit der förmlichen Festlegung finden im Sanierungsgebiet besondere bodenrechtli- che Bestimmungen Anwendung, wobei der Kommune nach Maßgabe des § 142 Abs. 4 BauGB zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen das Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtli- chen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB („klassisches Verfahren“) oder das „vereinfachte Sanierungsverfahren“ unter Ausschluss dieser Vorschrif- ten zur Verfügung steht. Die Entscheidung, welches Verfahren für ein Sanierungsgebiet jeweils zu wählen ist, d.h. ob die Sanierung im „klassischen Verfahren“ oder im „vereinfachten Verfah- ren“ durchzuführen ist, muss aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städte- baulichen Situation und des sich abzeichnenden Sanierungskonzeptes getroffen werden. Maßstab für die Entscheidung der Kommune ist die Erforderlichkeit der „besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“ (§§ 152 bis 156a BauGB). Liegen die Voraussetzungen zum Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB vor, ist die Kommune gemäß § 142 Abs. 4 BauGB zur Anwendung des „vereinfachten Ver- fahrens“ verpflichtet. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 40 Neben den allgemeinen städtebaulichen Vorschriften kommen sowohl im „verein- fachten Verfahren“ als auch im „klassischen Verfahren“ folgende sanierungsrechtli- chen Vorschriften zur Anwendung: § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB über das allgemeine Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Sanierungsgebiet, § 88 Abs. 2 BauGB über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen, §§ 144 und 145 BauGB über die Genehmigung von Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen, soweit die Anwendung dieser Vorschriften im vereinfachten Sanierungsverfahren nicht ausgeschlossen wird, §§ 180 und 181 BauGB über den Sozialplan und den Härteausgleich, §§ 182 bis 186 BauGB über die Aufhebung / Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnissen. „Klassisches“ Verfahren Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch sind dadurch gekennzeichnet, dass neben der Anwendung der vorgenannten sanierungsrechtlichen Vorschriften ein Erfordernis für die Anwendung der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vor- schriften besteht (§ 142 Abs. 4 BauGB). Diese Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB, werden als sogenannte „bodenpoli- tische Konzeption des Sanierungsrechtes“ bezeichnet und sollen bewirken, dass Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet, die durch die Aussicht auf die Sanie- rung, ihre Vorbereitung oder Durchführung entstehen, zur Finanzierung der Sanie- rungskosten herangezogen werden. Insbesondere zu erwähnen sind: die Nichtberücksichtigung sanierungsbedingter Grundstückswerterhöhungen bei der Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen (§ 153 Abs. 1 BauGB), die Preisprüfung, d.h. keine Genehmigung eines Kaufvertrages (§ 144 BauGB), wenn der Kaufpreis über den Anfangswert der Sanierung hinaus geht (§ 153 Abs. 2 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Erwerb eines Grundstücks nur zum „sanierungsunbeeinflussten" Anfangswert kaufen darf (§ 153 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass die Kommune beim Verkauf eines Grundstückes nur zum Neuordnungswert veräußern darf (§ 153 Abs. 4 BauGB), die Bemessung der Einwurfs- und Zuteilungswerte in der Sanierungsumlegung (§ 153 Abs. 5 BauGB), Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 41 die Erhebung von Ausgleichsbeträgen beim Abschluss der Sanierung (§ 154 ff. BauGB). Dafür entfällt die Beitragsverpflichtung nach § 127 BauGB (Erschlie- ßungsbeitrag), die sogenannte „Bagatell-Klausel“ für die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen (§ 155 Abs. 3 BauGB), die Vorschrift, dass – falls nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme die erzielten Einnahmen über den getätigten Ausgaben liegen – der Überschuss auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu vertei- len ist (§ 156a BauGB). „Vereinfachtes“ Verfahren Ist für die zügige Durchführung der geplanten Sanierung die Anwendung der beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch nicht erforderlich und wird die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert, ist die Sanierung gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch im „vereinfachten Verfahren“ durchzuführen. Das heißt mit anderen Worten, es erfolgt keine Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen. Dafür gilt aber das allgemeine Erschließungsbeitragsrecht nach § 127 ff. BauGB, keine Limitierung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, keine Preiskontrolle. Hat sich die Kommune für die Sanierung nach dem „vereinfachten Verfahren“ ent- schlossen, so stehen ihr hinsichtlich des Einsatzes der Verfügungs- und Verände- rungssperre folgende weitere Entscheidungsmöglichkeiten offen: Bestimmt die Kommune in der Sanierungssatzung – neben der Anordnung des „vereinfachten Verfahrens“ – nichts weiteres, findet die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch Anwendung. In diesem Fall ist wegen der Verfü- gungssperre nach § 144 Abs. 2 BauGB ein Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 BauGB) einzutragen. Die Kommune kann in der Sanierungssatzung jedoch auch bestimmen, dass nur § 144 Abs. 1 BauGB (Veränderungssperre, Teilungsgenehmigung, Ge- nehmigung von Miet- und Pachtverhältnissen) anzuwenden ist. Die Verfü- gungssperre des § 144 Abs. 2 BauGB wird damit ausgeschlossen; daher be- darf es in diesem Fall auch nicht der Eintragung eines Sanierungsvermerkes (§ 143 Abs. 2 BauGB) in das Grundbuch; nur § 144 Abs. 2 BauGB (Verfügungssperre) anzuwenden ist; in diesem Fall unterliegt insbesondere die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grund- Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 42 stücks der gemeindlichen Genehmigung; die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB keine Anwen- dung findet. Diese Darstellung macht deutlich, dass die Kommune auch im „vereinfachten Ver- fahren“ ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Sanierungsmaßnahme abgestuftes Instrumentarium zur Verfügung hat. Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren Wie oben bereits dargelegt, muss die Gemeinde die Entscheidung, ob die Sanie- rung im „vereinfachten“ oder im „klassischen“ Verfahren durchzuführen ist, aufgrund der Beurteilung der vorgefundenen städtebaulichen Situation und des sich abzeich- nenden Sanierungskonzeptes treffen. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist nach § 142 Abs. 4 Halbsatz 1 BauGB in der Sanierungssatzung auszuschließen, wenn die Anwendung für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung der Sanierung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird. Maßstab für die Entscheidung bezüglich der Verfahrenswahl ist somit die Erforder- lichkeit der „besonderen“ sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB), wobei insbesondere die Beurteilung der Frage der sanierungsbedingten Wertsteigerungen von Grundstücken von ausschlaggebender Bedeutung ist. Es ist zum einen zu prüfen, ob die Gefahr besteht, dass bereits durch die Sanie- rungsabsicht Bodenwertsteigerungen ausgelöst werden, die dann insbesondere den erforderlichen Grunderwerb für die geplanten Neuordnungsmaßnahmen beeinträch- tigen könnten. Zum anderen ist die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB im Hinblick auf die Er- hebung von Ausgleichsbeträgen zur Mitfinanzierung der Sanierung, also die Erfas- sung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen, von rechtlicher Bedeutung. Die Schwerpunkte der geplanten Sanierung sind bereits skizziert; diese sind zu- sammengefasst im wesentlichen: Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Grunderwerb zur Neuordnung und Entwicklung der untergenutzten Bereiche, Entwicklung untergenutzter Bereiche für Wohnen, Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude; Abbruch und städtebau- lich angepasster Neubebauung; unter Beachtung energetischer Gesichtspunk- te. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 43 Es ist somit festzuhalten, dass die Gemeinde neben den bereits in ihrem Besitz be- findlichen Grundstücksflächen, zusätzlich für Neuordnungs- und Erschließungs- maßnahmen weitere Grundstücke bereits im Zuge der Sanierung mit Städtebauför- derungsmitteln hinzuerworben hat. Aus diesem Grunde wird die Notwendigkeit für die Anwendung des besonderen bodenpolitischen Instrumentariums des Bauge- setzbuches gesehen (§ 153 BauGB: Erwerb zum sanierungsbeeinflussten Grund- stückswert). Die im Neuordnungskonzept im Bereich der privaten Grundstücke vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich auch heute bereits im Zuge des Baurechtsverfah- rens möglich und werden ausschließlich auf privater Basis erfolgen. Eine sanie- rungsbedingte Wertsteigerung dieser Grundstücke kann somit ausgeschlossen wer- den. Es wird deshalb empfohlen, die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ im klassi- schen Sanierungsverfahren unter Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchzuführen. Aus den in den vorausgegangenen Kapiteln erwähnten Gründen wird empfoh- len, nachfolgende Sanierungssatzung in dieser Form zu beschließen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Weiteres Vorgehen Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 44 Entwurf der Sanierungssatzung: S A T Z U N G der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ Auf Grund des § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 13.01.2015 folgende Satzung: § 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 6,05 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern II“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Abgrenzung“ im Maßstab 1:2.500 vom August 2014 abgegrenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beige- fügt. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die beson- deren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 finden Anwendung. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechts- verbindlich. Bekanntmachungshinweise: 1. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sa- nierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betrof- fenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 45 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch Gemäß § 141 Baugesetzbuch sollen sich die vorbereitenden Untersuchungen auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sa- nierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, im wirt- schaftlichen und sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Die vorbereitenden Untersuchungen dienen somit zugleich der Vorbereitung eines gegebenenfalls erforderlich werdenden Sozialplanes im Sinne des § 180 Bauge- setzbuch. Danach soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betrof- fenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Sind Betroffene nach ihren persönlichen Lebensumständen nicht in der Lage, Empfehlungen und anderen Hinweisen der Gemeinde zur Vermeidung von Nachteilen zu folgen oder Hilfen zu nutzen, oder sind aus anderen Gründen weitere Maßnahmen der Gemeinde erforderlich, hat sie geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Gemäß § 180 Abs. 2 BauGB sind das Ergebnis der Erörterungen und Prüfungen (§ 180 Abs. 1 BauGB) sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnah- men der Gemeinde und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung schriftlich darzustel- len (Sozialplan). Zum jetzigen Zeitpunkt kann sich eine Erörterung möglicher Aus- wirkungen der Sanierungsdurchführung zunächst nur auf allgemein vorstellbare Planungsmöglichkeiten beziehen (vgl. Sanierungsziele oben). Die hieraus zu entwickelnden Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Milde- rung negativer Auswirkungen können somit noch nicht personenbezogen sein. So- bald dann im Verlauf der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Sanierung negative Auswirkungen auf Einzelpersonen erkennbar werden, müssen die im Bau- gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten auf den Einzelfall angewendet und für die betroffenen Personen individuell berücksichtigt werden. Obwohl das Baugesetzbuch zur Erreichung der Sanierungs- und Bebauungsplan- ziele Maßnahmen verschiedener Art vorsieht (zum Beispiel Abbruch-, Modernisie- rungs- oder Instandsetzungsgebot, erleichtertes Enteignungsverfahren), erscheint es aus heutiger Sicht nicht erforderlich und angesichts der mit solchen Maßnahmen bekanntermaßen verbundenen Problematik auch nicht geboten, im künftigen Sanie- rungsgebiet überhaupt davon Gebrauch zu machen. Die Freiwilligkeit sollte an oberster Stelle stehen und auf oben genannte Zwangsmittel sollte, wenn irgend möglich, verzichtet werden. Die Maßnahmen zur Attraktivierung des Straßenraumes und Wohn- und Arbeitsum- feldes beschränken sich im Wesentlichen auf öffentliche Flächen, so dass hier keine negativen Auswirkungen im Sinne des Sozialplanes auf die Bewohner des Untersu- chungsgebietes zu erwarten sind. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 46 Über Entschädigungsleistungen für Gebäudesubstanzverluste können in aller Regel sowohl Anreize zur Schaffung von privaten Freiflächen durch den Abbruch von un- genutzten Nebengebäuden oder den Neu- bzw. Umbau auf das tatsächlich benötig- te Maß gegeben, als auch soziale Härten für die Eigentümer ausgeschlossen wer- den. Da auf Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote verzichtet werden sollte, dürf- ten sich aus den Erneuerungsmaßnahmen bei Privatgebäuden für den Eigentümer selbst keine sozialen Härten ergeben. Sollten Mieter ihre Wohnungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen räumen müssen, so kann eine Zwischenunterbringung in Ersatzobjekten oder der Bezug ei- ner neuen Wohnung notwendig werden. Zur Vermeidung sozialer Härten können verschiedene Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, z.B. Ausgleichszahlungen bei Umzug, Übernahme der Mietkosten usw., die sich aus der persönlichen Situati- on ergeben und individuell erörtert werden müssen. Bei der sanierungsbedingten Verlagerung von Gewerbe- bzw. landwirtschaftlichen Betrieben ist stets darauf zu achten, dass betroffene Betriebe durch diese Maßnah- men nicht nachhaltig wirtschaftlich geschädigt oder gar in ihrer Existenz gefährdet werden. Zur Abfederung oder Kompensation sanierungsbedingter Eingriffe können durch die Übernahme von Betriebsverlagerungskosten und anderer umzugsbeding- ter Vermögensnachteile sowie Gewährung von Überbrückungshilfen oder Be- triebsausfallkosten soziale Härten ausgeglichen werden; falls erforderlich, ist bei der Suche nach einem Ersatzbetriebsstandort aktive Unterstützung durch die Gemeinde angebracht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Verlauf der Sanierungsdurchführung Prob- leme in Einzelfällen ergeben werden, die im Rahmen eines Sozialplanes gelöst werden müssen. Sind hiervon bei der Durchführung im konkreten Falle Grundstückseigentümer, Mie- ter oder Gewerbetreibende betroffen, wird nach der jeweils rechtlichen Situation die für die Betroffenen schonendste Lösung zur Durchführung empfohlen, die stets auf freiwilliger Basis in die Praxis umgesetzt werden sollte. 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf Für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung wird folgende Ab- wicklung für das Gebiet „Ortskern II“ vorgeschlagen: 1. Behandlung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen im Gemein- derat der Gemeinde Baindt, insbesondere zustimmende Kenntnisnahme zum Neuordnungskonzept als Planungsleitlinie für die Sanierungsdurchführung. 2. Beschluss des Gemeinderates über die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes als Satzung. 3. Ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Sozialplanung nach dem BauGB Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 47 4. Mitteilung der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung an das Grundbuchamt zur Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke. 5. Förderung der privaten Mitwirkungsbereitschaft durch Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Information über die Sanierungsabsichten (z.B. Sanierungsbroschü- re, u.a.). Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 48 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht In die nachstehende Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden auf der Basis der vorliegenden Untersuchungen und des erarbeiteten Maßnahmen- und Neuord- nungskonzeptes aufgrund von Erfahrungswerten Kostenansätze für die Sanierung des Untersuchungsgebietes aufgenommen. Es wurden alle derzeit einschätzbaren Aufwendungen und Einnahmen ermittelt. Un- ter Zugrundelegung der Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg (StBauFR) wurden die zuwendungsfähigen Kosten sowie die anzurechnenden Ein- nahmen ermittelt. Bei Neugestaltungsmaßnahmen der Straßen bzw. der Herstellung öffentlicher Stellplätze wurden die Flächen überschlägig ermittelt. Als Kostenansatz wurde, sofern die Kosten nicht geringer geschätzt wurden, die Obergrenze von ma- ximal EUR 150,--/m² nach den Städtebauförderungsrichtlinien zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten und die Förderobergrenzen können auch hier erst vor Durch- führung der Einzelmaßnahmen exakt ermittelt werden. In der nachstehenden Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die förderfähigen Ausgaben eingestellt. Der Gemeinde Baindt wird empfohlen, in Kenntnis des zur Verfügung stehenden Förderrahmens, die Schwerpunkte in der Sanierungsdurch- führung und Prioritäten bei der Umsetzung festzulegen. Insgesamt ergibt sich bei einem sehr sparsamen Einsatz von Mitteln für die Durchführung der Sanierung im Untersuchungsgebiet, nach Abzug der sanierungsbedingten Einnahmen, ein vor- aussichtlich erforderlicher Förderrahmen von rund 1.500.000,00 €. Bei der Sanierungsdurchführung ist zu beachten, dass die Kommune Gemeinde Baindt neben dem 40%-igen Eigenanteil des Förderrahmens von derzeit 333.333,00 € auch die ggf. nicht durch den Förderrahmen (zukünftige Erhöhungen vorbehalten) gedeckten sowie die nicht zuwendungsfähigen Eigenanteile bei eige- nen Maßnahmen zu tragen hat. Auf dieser Grundlage wird vorläufig von folgenden sanierungsbedingten Ausgaben- und Einnahmenansätzen ausgegangen: Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 49 I. Sanierungsbedingte Ausgaben TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – 1. Vorbereitende Untersuchungen 10,0 2. Weitere Vorbereitung der Sanierung - Allgemeine städtebauliche Planung - Bebauungspläne - Wettbewerbe - Sonder- und Fachgutachten - Öffentlichkeitsarbeit 30,0 20,0 20,0 15,0 5,0 90,0 3. Grunderwerbe - Zwischenerwerb zur Reprivatisierung Fischer-Areal - Grunderwerb für Erschließungs- maßnahmen 1.630,0 80,0 1.710,0 4. Ordnungsmaßnahmen - Bodenordnung / Vermessung - Abbruch Marsweiler Straße 2, 2/1 - Sonstige Gebäudeabbrüche - Entwicklung und Erschließung Fischer-Areal - Rekultivierung Alte B 30 (16.300 m² x 49 €/m²) - Aufwertung Ortseingangsbereich - Aufwertung des Dorfplatzes 20,0 100,0 30,0 250,0 250,0 250,0 60,0 960,0 5. Baumaßnahmen - Modernisierung Klosterhof 4 - Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: 3 Modernisierungen à 20,0 T€ 170,0 60,0 230,0 6. Sonstige Maßnahmen 7. Sanierungsträger 120,0 Sanierungsbedingte Ausgaben Gesamt 3.120,0 Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 50 II. Sanierungsbedingte Einnahmen TEUR – einzeln – TEUR – gesamt – Grundstückserlöse / Wertansätze Ausgleichsbeträge Sonstige Einnahmen 1.620,0 III. Förderrahmen 1.500,00 (Nachrichtlich: bisher anerkannter Förderrahmen) 833,00 Die vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im jährlich zu erstellenden Sachstandsbericht nach dem Stand der jeweiligen Planungen fortzuschreiben und an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg weiterzuleiten. Erforderlichenfalls sind Erhöhungen der Finanzhilfen zu beantragen. Vorbereitende Untersuchungen Gemeinde Baindt „Ortskern II“ Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH 51 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1.2 Untersuchungsverfahren 2. Die Gemeinde Baindt und das Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum 2.2 Übergeordnete Planungen 2.2.1 Landesentwicklungsplan / Regionalplan 2.2.2 Flächennutzungsplan 2.2.3 Bebauungsplan 2.2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2.3 Untersuchungsgebiet / Gebietsstatistik 3. Bestandsaufnahme 3.1 Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse 3.2 Bevölkerung 3.3 Naturräumliche Gegebenheiten 3.4 Bausubstanz 3.4.1 Zustand der Gebäude 3.4.2 Denkmalschutz 3.5 Nutzung 3.5.1 Infrastrukturelle Nutzung 3.5.2 Nutzungsstruktur 3.5.3 Nutzung der Gebäude 4. Beteiligung der Betroffenen im Untersuchungsgebiet 4.1 Allgemeines und Auswertungsquote 4.2 Ergebnisse der Beteiligung 5. Bestandsanalyse 5.1 Verkehr 5.2 Städtebauliche Mängel und Konflikte 5.2.1 Defizite in der Siedlungsstruktur 5.2.2 Defizite an Gebäuden 5.2.3 Gebäudeleerstand 5.2.4 Mögliche Konflikte mit Nutzungen 5.2.5 Defizite im öffentlichen Raum 6. Neuordnungskonzept 6.1 Neuordnungskonzept 6.2 Entwicklungs- und Sanierungsziele / Prioritäten 7. Maßnahmenprogramm 7.1 Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB) 7.1.1 Bodenordnung und Erwerb von Grundstücken 7.1.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 7.1.3 Freilegung von Grundstücksflächen 7.2 Baumaßnahmen (§148 BauGB) 7.2.1 Modernisierung und Instandsetzung 7.2.2 Neubebauung und Ersatzbauten 8. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 9. Empfehlungen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung 9.1 Abgrenzung / Festlegung des Sanierungsgebietes 9.2 Durchführungsfrist 9.3 Abwägung und Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren 10. Sozialplanung nach dem Baugesetzbuch 10.1 Empfehlungen zum weiteren Verfahrensablauf 11. Vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht 12. Anhang zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 14. Juli 2023 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, das Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nutzen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 18. Juli 2023 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 28.07.2023 Redaktionsschluss: 25.07.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Neugestaltung Ortsmitte Sperrungen im Bereich der Ortsmitte ab Montag, den 24. Juli 2023 Aufgrund der Umgestaltung des Dorfplatzes muss die Küferstraße bis zum Kreisverkehr ab Montag, den 24. Juli 2023 gesperrt werden. Zunächst wird mit der Baustelle- neinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. Dabei sind folgende Umleitungs- strecken zu beachten: • Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziege- lei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushal- testellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fuß- weg zum Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. • Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die Bäckereien sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor den Geschäften geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenrege- lung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. • Von der Marsweilerstraße (Ortsmitte) herkommend ist der Kreisverkehr halb gesperrt. Hier gibt es eine Ampelregelung. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. • Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle ebenfalls gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Amtliche Bekanntmachungen Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- Das Baindter Wappen sucht einen neuen Platz Im Rahmen der Umgestaltung unseres Dorfplatzes werden auf der gesamten Fläche neue Pflastersteine gelegt. Daher suchen wir für das Baindter Wappen in Form von Pflaster- steinen (siehe Foto) eine/n neue/n Besitzer/in. Die Pflas- tersteine müssen nach kurzfristiger Terminabstimmung mit der Baufirma Zwisler selbstständig ausgebaut und abtrans- portiert werden. Wer Interesse am Baindter Wappen hat, kann sich bis Montag, den 24. Juli 2023 per E-Mail bei Frau Gerhardt (n.gerhardt@baindt.de) melden. Bitte geben Sie dabei Ihre Kontaktdaten an und begründen Sie, warum und für wel- chen Zweck Sie das Baindter Wappen verwenden möchten. Unter allen Interessenten wird die Begründung ausgesucht, welche den größten Bezug zu unserer Gemeinde hat. Bei mehreren gleichwertigen Begründungen entscheidet das Los. Gerne berichten wir im Nachgang über den neuen Platz des Baindter Wappens. Wir freuen uns über zahlreiches Interesse. Ihre Gemeindeverwaltung B1011 Linie B1011 Linie B1011 Linie B1011 Linie B1011 Text-Box Sperrung wird verschoben Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Informationen zur Grundsteuerreform Erinnerungen werden verschickt - Kulanzzeit endet Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat darüber informiert, dass die Erinnerungen für die Grundsteuer B von Mitte Juni bis Ende Juli versandt werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nach- zuholen. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit. Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abga- betermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Be- steuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgege- ben wird. Aktuell sind 81 Prozent aller Grundsteuererklärungen in Baden-Württemberg eingegangen, davon etwa 86 Prozent bei der Grundsteuer B und etwa 59 Prozent bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Ver- mögen). Der Versand der Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B erstreckt sich bis Ende Juli 2023. Die Er- innerungsschreiben für die Grundsteuer A folgen dann voraussichtlich im dritten Quartal 2023. Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, seine Erklärung unter dem im Erinnerungsschreiben genannten Akten- zeichen aber bereits abgegeben hat, kann die Erinne- rung ignorieren. Die finalen Grundsteuerbescheide werden von der je- weilige Kommune versandt. Und zwar sobald sie über den Hebesatz entschieden hat, der ab dem Jahr 2025 gilt. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2024 soweit sein. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich dazu bekannt, dass die Grundsteuerreform aufkom- mensneutral sein soll. Die Grundsteuer ist auch dann an die Kommune zu bezahlen, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken Einspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben. Zu beachten ist, dass die Finanzämter grundsätzlich kei- ne Eingangsbestätigung verschicken, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Nur wenn der Einspruch über das ELS- TER-Portal erfolgt, gibt es eine Übermittlungsbestätigung. Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de und auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ reform-der-grundsteuer Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vor- beizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müs- sen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 18. Juli 2023 wird das Pro- gramm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nupian-On- line-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und melden Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hinweis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden gelöscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder/Jugendliche für eine Veran- staltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 25.Juli eineautomatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Ver- losung teilnehmen!Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 26. Juli werden dann auch auswärtige An- meldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbe- dingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind auf der „nupian-Seite“ zu finden. Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Kinder-Sportolympiade Baindt – Schulhof und Fußballplatz an der KWS Do, 27.07.2023 14:00 6-11 0,00€ 2 Tischtennis Schnuppertraining Baindt – Sporthalle Fr, 28.07.2023 14:00 8-16 0,00€ 3 Den Wildbienen auf der Spur Baindt – Klosterwiesenschule Mo, 31.07.2023 09:00 6-12 2,00€ 4 Einführung in den Tennissport Baindt – Tennisanlage TC Baindt Mi, 02.08.2023 09:00 ab 6 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Baindt – Konzett Bauernhof Sa, 05.08.2023 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanutour auf der Schussen Oberzell – Auf der Schussen Do, 10.08.2023 12:15 ab 11 20,00€ 7 Waldabenteuer Baindt – Wald Fr, 11.08.2023 14:00 6-12 0,00€ 8 Raubzug durch Baindt Baindt – Alte Schule Sa, 12.08.2023 10:00 9-13 5,00€ 9 Piraten und Indianer Baindt – Schützenhaus Sa, 12.08.2023 10:00 6-10 5,00€ 10 Human-Table-Soccer spielen wie die Großen Baindt – Hof der Villa Di, 22.08.2023 15:00 6-18 0,00€ 11 Spaß und Spiel bei der Feuerwehr Baindt – Feuerwehrhaus Sa, 26.08.2023 14:00 ab 6 0,00€ 12 Mit Kindern kochen, in der Mühle - Gruppe 1 Baindt – Gaststätte „zur Mühle“ Mi, 30.08.2023 09:00 8-12 10,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 1 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 10:00 6-12 4,00€ 14 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 2 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 14:00 6-12 4,00€ 15 Steine bemalen mit dem Kunstkreis Baindt Baindt – Baindter Bädle Mo, 04.09.2023 14:30 6-12 0,00€ 16 Mit Kindern kochen, In der Mühle – Gruppe 2 Baindt – Gaststätte „Zur Mühle Mi, 06.09.2023 06:00 8-12 10,00€ Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. Juli und Sonntag, 16. Juli Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Juli 2023 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Sonntag, 16. Juli 2023 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 35 13 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger di- rekt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Jožefa Kovač feierte am 5. Juli 2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Juli 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28. - 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26. - 27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Ein aufregendes Abenteuer - Schulkinder- ausflug des Waldorfkindergartens Baindt Am vergangenen Freitag ging es für die an- gehenden Schulkinder des Baindter Waldorf- kindergartens auf große Reise. Und diese Reise steht alljährlich für Aufregung und Abenteuer, beginnt sie doch schon damit, dass für Kinder und Eltern das Ziel bis zum Schluss unbe- kannt bleibt. Aber großartig ist dieser Schulkinderausflug in jedem Jahr allemal. Schon im Vorfeld sorgte wieder eine Einladung aber auch ein geheimnisvoller Brief unseres Hauswichtels für eifri- ges Raten und Spekulieren. Und entsprechend aufge- regt trafen Kinder und Eltern dann auch morgens am Ravensburger Bahnhof ein, wo für die Kinder die Reise begann, während die Eltern sich bis zur Rückkehr in Ge- duld üben mussten. Mit dem Zug ging es nach Kressbronn, wo die Gruppe be- reits im Kletterpark erwartet wurde ... und potzblitz, selbst da hatte unser Wichtel einen Brief für uns hinterlegt. Auf Schatzsuche sollten sich die Kinder begeben und diese war wirklich eine spannende und auch herausfordernde Sache. Da galt es gut zusammenzuarbeiten, allen Mut aufzubringen und klug zu kombinieren. Ob beim gefähr- lichen Gang durch den Hexenwald, beim Überqueren des Krokodilflusses, in der Zwergenschenke, am Moorleichen- teich oder bei der Riesenspinne überall lauerten Abenteu- er und Aufgaben, die es gemeinsam zu bewältigen gab. Doch schlussendlich konnte der Schatz, verborgen unter einem schweren Deckel und bewacht von einer giftgrü- nen Spinne, gehoben werden und jedes Kind nahm über- glücklich sein Schatzsäckchen in Empfang. Doch auch hier hatte unser Fritz Fratz Friederich noch einmal eine Post hinterlegt, die die Kinder nicht nur zur erfolgreichen Schatzsuche beglückwünschte sondern ihnen auch be- schrieb, was sie noch alles erwartete. Nach einer kurzen Verschnaufpause hieß es nämlich: rein in die Klettergurte, den Helm auf den Kopf und hinein ins Klettervergnügen! Naja, erstmal war es wohl für den ein oder anderen eher eine Kletterherausforderung. Aber schnell eroberten sich die Kinder die Parcours und da wo zunächst noch Skepsis die Oberhand hatte, sah man schon nach kurzer Zeit alle miteinander fröhlich durch den Wald flitzen, rutschen, klettern und balancieren. Zum Pizza essen mussten die Erzieherinnen dann schon ganz schön lange rufen und zusammensuchen, bis alle am Tisch un- term Baumschatten saßen und es sich schmecken ließen. Natürlich gab es auch noch eine zweite Kletterrunde, be- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 vor die wilde Bande schließlich aufbrach. Zurück ging es allerdings immer noch nicht, denn schließlich musste sich erst noch abgekühlt werden. Und wo geht das besser als am Bodensee?! Also nix wie hin zum See, die Badehosen ausgepackt und rein ins kühle, erfrischende Nass. Aber da alles ja auch mal ein Ende haben muss, mach- ten sich am Nachmittag schließlich Kinder und Erziehe- rinnen auf den Weg zum Bahnhof, wo es mit dem Zug wieder zurück nach Ravensburg ging. Dort nahmen die Eltern dann ihre Kinder wieder in Empfang und während diese nach Hause gebracht wurden und dort sehr viel zu erzählen hatten, zogen auch die Erzieherinnen schmun- zelnd Resümee. „Was für ein großartiger Tag!“ Zur Information 175 Jahre selbständige Gemeinde Baienfurt Ausstellung im Rathaus Baienfurt Seit 1826 gibt es die Gemeinde Baindt, bestehend aus der Pfarrei Baindt und den Dörfern und Weilern auf dem Land der Pfarrei Weingarten (Altdorf). Auf Betreiben der Einwohner von Baindt wurden alle nicht zur Pfarrei Baindt gehörenden Gebiete (u.a. das Dorf Baienfurt) durch Be- schluss der Regierung des Donaukreises vom 27. Juni 1848 aus der Gemarkung Baindt herausgelöst und in die neu errichtete Gemeinde Baienfurt überführt. Somit entstand vor 175 Jahren erstmals die eigenständige Ge- meinde Baienfurt. Die Briefmarkenfreunde Baienfurt haben zu diesem An- lass eine Ausstellung mit vielen Dokumenten zur Heimat- geschichte und auch zur Inflation zusammengestellt. Eine der Stellwände befasst sich mit der Baindter Historie. Die Ausstellung im Foyer des Rathauses Baienfurt (Ver- nissage am Donnerstag 13. 7. um 18 Uhr) ist während der Öffnungszeiten des Rathauses und während des Markt- platzfestes bis Montag,17. 7. bis 16 Uhr zu sehen. Außerdem haben die Briefmarkenfreunde einen Briefmarkenbogen mit zehn Baienfurter Motiven im Angebot. Titelbild der Ausstellung zur Baindter Geschichte Wasserstellen für Tiere im eigenen Garten Tiertränken im Garten sind eine großartige Möglichkeit, einer Vielzahl von Tieren, wie z. B. Vögel, Eichhörnchen, Igel oder Insekten eine Wasserquelle anzubieten. Sie sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch eine wichtige Ressource für Tiere, insbesondere in trockenen und hei- ßen Sommermonaten. Eine Tiertränke im Garten kann in verschiedenen For- men und Größen gestaltet werden. Sie kann aus einem einfachen Vogelbad bestehen oder auch aus einem grö- ßeren Behälter, wie einem Fass oder einer Schale. Wich- tig ist, dass die Tränke flach genug ist, damit Tiere leicht darauf zugreifen können, und dass sie regelmäßig mit frischem Wasser gefüllt wird. Eine Tiertränke im Garten kann auch dazu beitragen, die Artenvielfalt zu fördern. Indem man verschiedene Pflanzen und Blumen in der Nähe der Tränke anpflanzt, können bestimmte Tierarten angezogen werden. Insektentränken Um beispielsweise eine Insektentränke zu basteln, benö- tigt man folgende Materialien: o eine Schale als Grundlage (z. B. Blumentopfunterset- zer oder Tonschale) o Steine in unterschiedlichen Größen o Naturmaterialien (z. B. Holzstöcke, Äste und Moose) Zunächst müssen die Steine und Äste in die Schale gelegt werden. Danach kann diese mit Wasser gefüllt werden, sodass die Materialien zum Teil herausragen. Die Zwi- schenräume sollte man mit Moos auslegen, damit die Insekten nicht Gefahr laufen zu ertrinken. Die Pflanzen saugen sich mit Wasser voll und dienen ebenfalls der Wasseraufnahme. Um möglichst viele Insekten anlocken zu können, sollte die Insektentränke in der Nähe von bie- nenfreundlichen Pflanzen aufgestellt werden. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 (Fotos: Bund Naturschutz, Sonja Kreil) Pflegehinweise Dabei ist es wichtig, das Wasser regelmäßig zu wechseln und die Tiertränke zu reinigen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das Wasser sollte mindestens einmal pro Woche gewechselt werden, um eine Ansamm- lung von Algen oder Bakterien zu vermeiden. Ebenso ist es ratsam, die Tränke an einem schattigen Ort aufzustellen. Tiertränken im Garten sind nicht nur eine Bereicherung für die Tierwelt, sondern auch für den Gartenbesitzer selbst. Tiertränken im Garten bieten also eine einfache und kos- tengünstige Möglichkeit, einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten und gleichzeitig den Garten zu verschönern. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Klare Sprache für kluge Frauen Online-Vortrag der Agentur für Arbeit am 19. Juli Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg lädt am Mittwoch, den 19. Juli von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr zu einem interaktiven Online-Vortrag mit Business Coach Anna-Da- niela Pickel ein. Der Vortrag richtet sich an alle Frauen, die sich beruflich verändern wollen oder den Wiederein- stieg planen. Frauen neigen oft dazu, sich vorsichtig und indirekt aus- zudrücken. Statt klare Worte zu gebrauchen, verwenden sie „nette“ Formulierungen und Konjunktive, um auf ihr Gegenüber nicht unsympathisch zu wirken. Oft werden sie dadurch jedoch nicht ernst genommen. In diesem Online-Vortrag erfahren die Teilnehmerinnen, wie sie mit Sprache überzeugen, sich selbst und die eigenen Anlie- gen authentisch darstellen und auch in schwierigen Ge- sprächssituationen souverän reagieren. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die An- meldung zum Vortrag erfolgt über die Plattform Eveeno unter https://eveeno.com/klugeSprache. Die Einwahlda- ten werden im Anschluss per E-Mail zugeschickt. Benötigt wird ein PC, Tablet oder Smartphone mit Internetanbin- dung. Bei Fragen stehen Ihnen die Beauftragten für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt, Rita Greis (07531/585- 410) und Katharina Franken (07541/309-43), telefonisch zur Verfügung. Der Vortrag findet im Rahmen der landesweiten Veran- staltungsreihe „THINK BIG - Zukunft, Beruf und ich“ statt. Regierungspräsidium Tübingen Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg: Bis zum 31. August müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technolo- gieführer für Baden-Württemberg“ können innovations- starke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2023 (Ausschlussfrist !) für die aktuelle 21. Auswahlrunde bewerben. Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgegli- chene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Un- ternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mitt- lere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Pro- dukte und Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationel- len Programm EFRE 2014 - 2020 bzw. 2021 - 2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwal- tungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entschei- dung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen: Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher Referat 32 - Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung Telefon: 07071 757-3327 E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/ laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem- land/ Landratsamt Ravensburg Isny: Tag der Heimatpflege 2023 Am Freitag, den 21. Juli, findet ab 13:00 Uhr im „Städtischen Museum Isny“ der diesjährige Tag der Heimatpflege im Landkreis Ravensburg statt. Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2019 in Altshausen und der ersten Fol- geveranstaltung im Jahr 2021 in Bad Waldsee organi- siert das Kreisarchiv Ravensburg die Tagung dieses Mal zusammen mit dem Städtischen Museum Isny. Er richtet sich in erster Linie an alle ehrenamtlichen Heimatpfle- ger/innen und Gemeindearchivpfleger/innen sowie die Geschichts- und Heimatvereine im Landkreis. Ist aber auf Anmeldung auch für alle diejenigen gedacht, die sich mit Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Lokal- bzw. Regionalgeschichte beschäftigen oder sich für die hiesige Heimatpflege im Allgemeinen interessieren. Der Fokus der diesjährigen Tagung liegt auf dem 50-jähri- gen Jubiläum der baden-württembergischen Kreisreform und der geschichtswissenschaftlichen Methode der Oral History. Neben einer Vorabführung durch die Wanderaus- stellung „Hier leben“, die vom 22. Juli bis zum 03. Septem- ber 2023 im Isnyer Schloss zu sehen sein wird, wird der Leiter der Kulturhäuser des Landkreises Ravensburg, Herr Dr. Eiden, in einem Werkstattbericht zur Ausstellung die Methode der Oral History eingehend vorstellen und quel- lenkritisch einordnen. Frau Seibold von den Städtischen Museen Isny wird zudem am Beispiel des „Erinnerungs- kaffees“ Einblicke in die Museumsarbeit der Städtischen Museen Isny geben. Abgerundet wird die Tagung durch eine zusätzliche Füh- rung zur Klostergeschichte der ehemaligen Benedikti- nerabtei Isny und einem Jahresbericht des Kreisarchivs. Da die Tagung zudem das Ziel hat, alle ehrenamtlichen Heimat- und Gemeindearchivpfleger/innen in einen ge- genseitigen Austausch zu bringen, laden die Stadt Isny und der Landkreis Ravensburg die Tagungsteilnehmer/ innen zu Kaffee und Kuchen und einem gemeinsamen Vesper ein. Interessierte können sich noch bis zum 17. Juli telefonisch beim Landratsamt Ravensburg unter der Telefonnum- mer 0751 / 85 9510 oder per E-Mail an kreisarchiv@rv.de anmelden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Antrag für Zusatzversorgung bis 30. September stellen Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft renten- versicherungspflichtig beschäftigt waren, können bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung bean- tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der ge- setzlichen Rentenversicherung bezogen wird und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet war. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine ren- tenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forst- wirtschaft nachzuweisen. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungs pflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistungshöhe beträgt 80 Euro monatlich für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2023 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits vor dem 1. Juli 2023 eine gesetzliche Rente bezogen wurde. Wird der Antrag spä- ter gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2023 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Telefon: 0561 785-17900, Fax 0561 785-217949, Mail: info@zla.de). Informationen gibt es online unter www.zla.de. SVLFG Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Juli - 23. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Für die Freunde Der Mensch ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 15. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 16. Juli - 15. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Benja- min Zentner, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Fran- ziska Joachim, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Johann Germann, Else Neth, Julius Malsam, Ida Ehof, Jahrtag: Josefine Heine) 09.30 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz (Marktplatzfest) Dienstag, 18. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 19. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 20. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 21. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 22. Juli 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenber- ger, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Anna und Eugen Halder, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Mina Henle) Sonntag, 23. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher bis 29. Juli im Urlaub!!!! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Pfarrer Bernhard Staudacher im Urlaub! Pfarrer Staudacher ist vom 8. Juli bis 28. Juli im Urlaub, in dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in Baienfurt und Baindt, die Schülergottesdienste finden in beiden Kirchengemeinden als Wort-Gottes-Feiern statt. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Gottesdienste an Samstag oder Sonntag in dieser Zeit entnehmen Sie bitte dem Kirchenanzeiger oder der Homepage. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Sommerfest am Mittwoch, 19. Juli 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof- Sproll-Saal. „Im Reich der Töne - erblühet das Schöne“. Wir begrüßen ganz herzlich eine Abordnung des Musik- vereins Baindt und freuen uns auf einen musikalischen Nachmittag mit Ihnen, umrahmt von Blasmusik. Ihr Seniorenteam Frauenbund und KAB Dienstag, 18.07.2023 19.00 Uhr Kath. Gemeindehaus Baienfurt Wir laden herzlich ein zum Vortrag „Bie- nen - Insekten -Vögel“ mit Günter Tillin- ger, ehemals Umweltberater beim BUND Ravensburg. Mitglieder und Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Eintritt ist frei! Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Kornwestheim nach Besigheim Termin 1.) Samstag, 16.9.23 ca. 20 km Sonntag, 17.9.23 ca. 12 km Termin 2.) Montag, 25.9.23 ca. 20 km Dienstag, 26.9.23 ca. 12 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Kornwestheim/Bahnhof - Ludwigsburg - Bietigheim - Großingersheim - Pleidels- heim - Übernachtung Hotel am Schillerplatz, Pleidelsheim. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof Besigheim besteht die Möglichkeit zur Heim- reise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bis 22.7.23 bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst am Sonntag, 18. Juni 2023 „Gott schuf mich wunderbar mit allen meinen Sinnen” Heute begrüßte uns eine „Handpuppe”, die tatsächlich so groß war, wie das eine oder andere Kind. Diese erzählte uns vom Topfschlagen mit verbundenen Augen und den daraus gewonnenen anderen Sinneseindrücken. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nun durften die Kinder ihre Sinne austesten. Es gab un- terschiedliche Gerüche und Geräusche zu erraten, ein Suchbild, sowie süß, salzig und auch sauer zu probieren. Passend dazu sangen wir das Lied „Volltreffer”. Heute begleitete Frau Lehmann den Gottesdienst und brachte einen uralten Psalm mit zum Thema „Sinne”. Zum Thema „Fühlen” durften die Kinder nun Karten bas- teln mit ganz unterschiedlichem Material. Zum Abschluss gab es diesmal nicht nur Apfelschorle, sondern auch süßes Eis. Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juli 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Wir freuen uns sehr über Ihren Be- such. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“ Jes 43,1 Freitag, 14. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 16. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!!! Montag, 17. Juli 18.30 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus - Terasse Donnerstag, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3 in der Ev. Kirche Samstag, 22. Juli 19.00 Uhr Baindt „Sing and Pray“ im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Sonntag, 23. Juli 7. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Was braucht’s zur Taufe? Wasser , Got- tes Wort und den Glauben, der sich an dieses Wort hält, dass uns Menschen zusagt, dass das allerwich- tigste im Leben ein Geschenk ist und bleibt. Das wird in der Taufe von kleinen Babys so deutlich, wie sonst kaum. Bevor ich als Mensch irgendetwas dazutun kann, gilt mir von Gott her schon längst die Zusage: Fürchte dich nicht, denn ICH habe dich erlöst, ICH habe dich bei deinem Namen gerufen, DU gehörst zu mir. Wie schön, dass wir in diesem Jahr in unserer Kirchenge- meinde so viele Taufen feiern konnten wie schon lange nicht mehr. Und wie schön, dass wir als Gemeinde in einer großen So- lidargemeinschaft leben dürfen, die Kirche heißt und eine Gemeinschaft von Menschen ist, die aus der Taufe leben. Es ist so wichtig, dass wir in diesen unsicheren Zeiten die gute Nachricht der Gnade Gottes hochhalten, denn sie gibt uns und der ganzen Welt Orientierung, Gewissheit und die Zuversicht, dass ein Leben mit Gott mich selbst und die Welt nicht unverändert lässt, denn das „Fürch- te dich nicht!“ hat einen festen Grund in Gottes Liebe zu seiner Welt. Gottes Segen! Euer Pfarrer Martin Schöberl ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt. de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Haushaltsplan 2023 Der beschlossene und genehmigte Haushaltsplan für 2023 liegt bis zum 23.07.2023 im Pfarrbüro zur Einsicht- nahme durch die Gemeindeglieder auf. ---------- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hi- nein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antwor- ten auf die Fragen suchen, die mich be- wegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht al- lein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevan- gelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten die- ses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt: am 20. + 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu melden wir den Besuch bei Ihnen an. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag ha- ben und sich über einen Besuch Ihres Pfarrers freuen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro bei folgenden Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gnadenhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefon- nummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt. baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Infor- mations- und Anmeldeabend für Kon- fi-3, den Konfirmandenunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evangelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit - in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerksame Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbolen un- mittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Jugend- liche (und auch als Erwachsene). Für Kinder, die noch nicht getauft sind, kann Konfi-3 eine gute Taufvorbereitung sein. Die Taufe ist aber keine Vo- raussetzung für die Teilnahme an Konfi-3. Kinder lernen am besten von Menschen, die ihnen nahe stehen und denen sie vertrauen. Deshalb findet Konfi-3 überwiegend in kleinen Gruppen mit jeweils 3 - 5 Kindern statt. Diese Gruppen werden von Müttern und Vätern, die mit den Kindern den Fragen des Glaubens nachgehen, basteln, spielen und Geschichten erzählen, geleitet. Es wäre schön, wenn Sie sich schon einmal überlegen, ob Sie sich vorstellen können, selbst eine Gruppe anzuleiten. Eltern, die dazu bereit sind, werden von uns gut vorberei- tet und begleitet. Sie müssen die Lerninhalte nicht selbst erarbeiten, sondern erhalten Vorschläge und Anregungen zum Erzählen, Basteln und Spielen. An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Vielen Dank, dass Sie sich den Termin für den Anmelde- abend schon mal vormerken. Ich freue mich auf das Kennenlernen. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Sing & Pray Singend beten - das ist die Idee der Psalmen Israels und der Lobpreis- lieder unserer Tage! Und weil das gemeinsam schöner ist als allein zu Hause, werden wir einen lang gehegten Wunsch endlich in die Tat umsetzen: Gemeinsam legen wir die Woche am Samstagabend, 22. Juli um 19.00 Uhr mit Liedern aus dem neuen Lie- derbuch „Wo wir dich loben - plus“ ganz bewusst in Gottes Hände zu- rück, loben, klagen, danken und bitten mit Liedern. „Wer singt, betet doppelt“ - so hat schon Augustinus die Erfahrung beschrieben, dass die Musik das Gebet noch einmal auf einer anderen Ebene trägt, uns ermutigt, kre- ativ werden lässt und tatsächlich verändert. Wer Lust hat, in unserem Musikteam mitzumachen, das uns durch den Lobpreislieder-Sing-Abend begleitet, mel- de sich bitte einfach kurz im Pfarramt (Tel. 0751 43656) Auch allen anderen: Herzliche Einladung zum Teilneh- men und Mitsingen in diesem neuen Lieder-Format im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. - Denn Singen ist gesund - für Leib & Seele! Herzlichen Gruß: Euer Martin Schöberl, Pfarrer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Di- akonie Oberschwaben-All- gäu-Bodensee sowie der Kommune Baienfurt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Men- schen, die ihre Deutsch- kenntnisse verbessern wollen, öffnet dann immer frei- tags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. ---------- „Nicht zu fassen!“ lautet das Thema der Bibelarbeit über die Berufung des Propheten Jesaja (Jesaja 6, 1-13), der Prälat i. R. Harald Stumpf am Sonntag, 16. Juli, um 17.00 Uhr in der evang. Stadtkirche in Weingarten halten wird. Ein weiterer Abschnitt aus dem Buch Jesaja wird am 30. Juli bei einem Offenen Bibeltreff um 18.00 Uhr aus- gelegt. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis. Der Kreative Montag bietet an Juli: 17.07. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.07. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Pastellmalerei am 17.7.2023 So könnte ein Beispiel für die Pastellmalerei aussehen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Fahrplan Vorbereitung SVB II Sonntag, 30.07. 17.00 Uhr SV Baindt II - FC Aramäer Pfullendorf Sonntag, 20.08 11.00 Uhr Spfr. Ittendorf-Ahausen - SV Baindt II Weitere Termine folgen! Der SVB II verstärkt sich für die kommende Saison mit folgenden Spielern: Timo Gruber, Markus Wöhr (SGM Bai- enfurt/Baindt A-Jugend) und Leotrim Xhafa. Auch hier wünscht der SVB allen Spielern viel Erfolg im Baindter Trikot. Beyhan Altun (SG Baienfurt II) und Albert Fischer (Pause) verlassen den Verein - der Sportverein bedankt sich für ihren Einsatz in den letzten Jahren. Trainer Timo Geggier erhält dafür in der neuen Spielzeit Unterstützung von einem altbekannten Gesicht: Erwin „Quacki“ Koscher, langjähriger Trainer der Damenmannschaft, wird neuer Co-Trainer der „Zwoiten“. In der letzten Woche vergessen: Daniel Kronenberger (SGM Baienfurt/Baindt A-Jugend) rückt ebenfalls in die erste Mannschaft auf. 12. Dachser-Cup des Jugendfußballs - trotz Hitze wieder ein voller Erfolg Am vergangenen Wochenende, 08. und 09. Juli 23, fand zum 12. Mal der Dachser-Cup der Jugendfußballabtei- lung des SV Baindt auf dem Sportgelände „Klosterwie- se“ statt. Bei sonnigem Fußballwetter fanden sich ca. 80 Mannschaften der Altersstufen D-Juniorinnen, D-Ju- nioren Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junioren ein und spielten um die begehrten Medaillen und ab der E auch um Siegerpokale. Den Zuschauern wurden inter- essante und spannende Spiele geboten, die in den Plat- zierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschie- den wurden. Den Beginn am Samstag machten die E-Junioren mit 12 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen setzten sich im Halbfinale der TSV Berg gegen den SV Schmalegg und der VfB Friedrichshafen gegen FC Bella- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 mont durch. Im Finale erlebten wir dann ein spannendes Neunmeterschießen, an dessen Ende der VfB Friedrichs- hafen der Glücklichere war. Platzierung E2-Juniorinnen 1. VfB Friedrichshafen I 2. TSV Berg 3. SV Schmalegg 4. FC Bellamont 5. VfB Friedrichshafen II 6. TSV Tettnang 7. SV Horgenzell 8. SG Baienfurt 9. SV Ettenkirch 10. FC Wurzenhofen 11. SV Baindt 12. SV Bergatreute Mittags setzte dann eine kleinere Gruppe von sechs Mann- schaften der E1-Junioren mit ihrem Turnier ein, Nachdem in der Vorrunde der FC Leutkirch unsere heimische Baind- ter Mannschaft mit deren einzigem Gegentor des Turniers noch schlagen konnten, drehten die Baindter im Finale den Spieß um und gewannen so das Turnier und den be- gehrten Siegerpokal. Platzierung E1-Junioren 1. SV Baindt 2. FC Leutkirch 3. TSV Berg 4. SV Bergatreute 5. TSV Tettnang 6. SV Horgenzell Am Samstagnachmittag gab es zum Abschluss noch ein großartiges D-Junioren Turnier. Acht Mannschaften traten zunächst in zwei Gruppen gegeneinander an und im Halb- finale standen sich dann der SV Bolstern und RW Weiler/ Ellhofen sowie die SGM Weissenau/Eschach I + SGM Weis- senau/Eschach II gegenüber, wo sich dann Weissenau/ Eschach I gegen RW Weiler/Ellhofen fürs Finale qualifi- zierten, in dem sich dann erstere im Neunmeterschießen durchsetzten und den Pokal mit heimnehmen durfte. Platzierung D-Junioren 1. SGM Weissenau/Eschach I 2. RW Weiler/Ellhofen 3. SGM Weissenau/Eschach II 4. SV Bolstern 5. SGM Baindt/Baienfurt II 6. SGM Baindt/Baienfurt I 7. FV Altshausen 8. SV Weingarten Am Sonntag traten dann je 14x F1- + F2-Junioren Mann- schaften gegeneinander an, die in vielen Spielen auf vier Feldern den Ball kräftig rollen ließen. Da in der F-Jugend keine Platzierungen ausgespielt werden, gab es am Ende viele Sieger und viele glückliche Gesichter. Teilnehmer F1-Junioren Teilnehmer F2-Junioren 1. SV Baindt I 1. SV Baindt II 2. SV Haisterkirch 2. SGM Waldburg / Ankenreute II 3. TSV Eschach 3. SV Weingarten II 4. SGM Waldburg/Ankenreute 4. TSG Unterschwarzach 5. SV Schmalegg 5. SV Schmalegg II 6. SV Weingarten 6. FG 2010 WRZ 7. JSG Mowa/Wolpertsw. 7. JSG Mochenw / Wolpertsw II 8. FV Bad Saulgau II 8. TSV Berg II 9. TSV Berg 9. TSV Meckenbeuren II 10. FV Bad Saulgau I 10 SV Ettenkirch 11. TSV Meckenbeuren 11. SV Weingarten III 12. TSV Grünkraut 12. TSV Grünkraut II 13. SV Begratreute 13. SG Baienfurt II 14. SG Baienfurt 14. TSV Eschach II 15. RW Ebingen* *nicht angetreten Am Nachmittag des Sonntags spielten dann die Bambi- nis, die in 24 Teams aus 5 Vereinen jeweils im 3:3 antra- ten und dabei einen Riesenspaß hatten und wo letztlich wieder alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten an Vereinen mit: SV Baindt, SG Baienfurt, VfB Friedrichshafen, SV Bolstern, SV Weingarten, JSG Mochenwangen/Wolpertswende, FV Waldburg, TSV Eschach, SV Schmalegg Parallel spielten die D-Juniorinnen die in sieben Teams zu- nächst in zwei Gruppen gegeneinander antraten. Während sich in den Platzierungsspielen die beiden Mannschaften SGM Baindt/Fronreute I + II vor dem FV Bad Waldsee plat- zierten, setzten sich Im Halbfinale dann der TSV Tettnang II gegen Tettnang I durch sowie der TSB Ravensburg ge- gen den PSG Friedrichshafen. Da es aufgrund der starken Hitze zu einigen Ausfällen kam, einigten sich beide Finalis- ten darauf, das Finale nicht mehr auszutragen und beide Mannschaften zum Turniersieger zu erklären. Platzierungen D-Juniorinnen 1.+2. TSV Tettnang II + TSB Ravensburg 3. TSV Tettnang II 4. PSG Friedrichshafen 5. SGM Baindt/Fronreute 6. SGM Baindt/Fronreute 7. FV Bad Waldsee Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es ab der E-Ju- gend jeweils Siegerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummibärchen und Luftballons, Sicherheitswesten, Sportbeutel und Vesperboxen. AllePreise wurden wieder gesponsert von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei der Gemeinde Baindt sowie der Fa. Mack. Dank auch an die Schiedsrichter, die an beiden Spieltagen bei den D-Juniorinnen, D-Junioren und in den Spielen der E1+E2 über 120 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Bambinis beim 12. Dachser-Cup wieder mit dabei Vielen waren die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Mar- ke am Sonntag, den 9. Juli zu heiß. Sie blieben zu Hause oder saßen zumindest im Schatten. Doch auf dem Fuß- ballplatz im Schussental, wie hier in Baindt, tummelten sich Sportler und Zuschauer gleichermaßen. Beim 12. Dachser-Cup traten 3 Mannschaften der Baindter Bambi- ni´s gegen weitere 21 Mannschaften aus Baienfurt, Fried- richshafen, Bolstern, Weingarten, Mochenwangen-Wol- pertswende, Eschach, Bergatreute und Schmalegg an. Mit etwas Verspätung war um 13:30 Uhr Anpfiff. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 60 Spiele á 10 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen sol- che Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen, Wurst, Pommes und vor allem mit vielen kühlen Getränken. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Für die neue Saison suchen die Bambinis ein*e Jungend- trainer*in, wer sich hier einbringen und die kleinen Kicker bei ihrer Entwicklung unterstützen möchte, darf sich gerne hier melden: zeller.sven@gmx.de Es spielten für den SV Baindt Bambini´s: Finja, Emil P., Pau- line, Vincent, Niklas, Tim H., Erik, Theo, Maxi, Julian, Ilyas, Max, Robin, Emil F., Lukas, Andreas, Tim S., Alex Die E1 siegt souverän beim Dachser-Cup Nach einer eher durchwachsenen Saison markierte der Dachser Cup am vergangenen Samstag das letzte High- light dieser Saison für die Spieler unserer E1. Auf heimi- schem Rasen galt es, sich gegen 5 weiteren Mannschaften aus Tettnang, Horgenzell, Berg, Bergatreute und Leutkirch zu behaupten. Bei bedecktem Himmel und somit noch annehmbaren Temperaturen fanden die Jungs gegen den TSV Tettnang gut ins Spiel und starteten direkt mit einem 3:0-Sieg ins Turnier. Auch gegen den SV Horgenzell konnten Sie mit 3 Toren und ohne Gegentreffer den Sieg vom Platz tragen. Zum dritten Mal an diesem Tag stand es beim Abpfiff des Spiels gegen den TSV Berg 3:0 für die Baindter. Im Spiel gegen den SV Bergatreute konnten sie sogar noch um 2 Tore zum 5:0 Endstand erhöhen. Mit einem Torverhältnis von 14:0 startete unsere Mannschaft dann ins letzte Vorrundenspiel gegen den FC Leutkirch. Die Allgäuer zeigten sich als starke Gegner und konnten das Spiel am Ende für sich entscheiden. Den Baindtern fehlte das nötige Quäntchen Glück, um den Ausgleich zu erzielen und so mussten sich sich trotz einiger guter Chancen mit einem 0:1 geschlagen geben. Die Sonne hat- te sich zwischenzeitlich den Weg durch die Wolkendecke gebahnt und parallel zur Spannung vor dem Finale stieg auch die Temperatur auf der Klosterwiese. Ausgerech- net die Leutkircher standen dann nach der Vorrunde als Gegner für das Match um den begehrten Pokal fest. Nach dem Einlauf und der namentlichen Erwähnung der Final- spieler durch die Turnierleitung folgte der Anstoß zu einem packenden Finale. Die Baindter fanden gut ins Spiel und Ben konnte durch eine tolle Aktion in der 4. Spielminute das Leder im gegnerischen Tor versenken. Trotz einiger Angriffe und gegnerischer Aktionen, bei denen das Ein- greifen des Schiedsrichters notwendig war, verteidigte unsere Mannschaft ihren Vorsprung und ging nach dem Abpfiff als Sieger vom Platz. Nach einem spannenden Turniertag, bei dem sich die Jungs von ihrer besten Seite zeigten und sowohl mit schönen gemeinsamen Spielzü- gen als auch mutigen Einzelaktionen die Zuschauer an der Bande begeisterten, konnten sie am Ende des Turniers hochverdient den Pokal in Händen halten. Für den SV Baindt spielten: Giulio Assanti, Luca Busam, Ben Dreher, Thomas Henzler, Leon Kutter, Michael Nidens, Matteo Oelhaf, Anton Pink, Felix Schmidt, Anton Strehle TC Baindt e.V. KIDs-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt - TA TSV Aichstetten 4:2 Letzten Mittwoch begrüßten unsere U12er ihre Gäste aus Aichstetten. Voller Motivati- on ging es in die Einzel. Auf Position 4 konnte Jakob Dietz einen zunächst entstandenen Rückstand (1:3) durch sein Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 solides Spiel drehen und schlussendlich den 1. Satz 5:4 gewinnen. Im 2. Satz konnte er sich dann noch klarer mit 4:1 durchsetzen. Lenny Sonntag dominierte auf Position 3 den ersten Satz mit 4:0 deutlich. Im 2. Satz kämpfte er weiter beherzt gegen eine immer stärker spielende Geg- nerin. Schlussendlich konnte er sich dann aber im Satz Tie-Break durchsetzen (5:4). Auf Position 2 geriet Ced- ric Hinner zunächst 3:1 in Rückstand, konnte sich dann aber an die unorthodoxe Spieltechnik seines Gegners an- passen und den ersten Satz schließlich 5:4 gewinnen. Im 2. Satz konnte er daran anknüpfen und klar mit 4:0 ge- winnen. Auf Position 1 hatte Rafael Dorn ein sehr hartes Los gegen eine extrem starke Nummer 1 von Aichstetten gezogen und musste sich 0:4 und 1:4 geschlagen geben. Somit stand es nach den Einzeln 3:1 für Baindt. Jedoch war klar, dass das Doppel mit der starken Nummer 1 von Aichstetten sehr schwierig werden würde. Im 1er Doppel kämpften Lenny Sonntag und Cedric Hinner gegen die sehr starke Nummer 1, sowie die Nummer 4 von Aichs- tetten. Hier gaben sie alles, mussten sich schlussendlich jedoch 2:4 und 0:4 geschlagen geben. Im 2. Doppel spielten Jakob Dietz und Rafael Dorn ein extrem spannendes Match. Den 1. Satz konnten sie mit 5:3 für sich entscheiden. Im 2. Satz gaben die Gegner noch einmal alles und kämpften sich in den Satz-Tie- Break, welchen sie auch gewinnen konnten. Somit ging es in den Match-Tie-Break. Es war Nervenstärke gefragt. Schlussendlich konnten Jakob und Rafael sich hier mit 10:6 durchsetzen. Insgesamt konnte Baindt also mit 4:2 gewinnen. Nun freuen sich die Baindter noch auf das letzte Spiel auf heimischem Boden in der nächsten Woche. Bei diesem sind Zuschauer jederzeit willkommen, um unsere U12er anzufeuern! Junioren U15 Kreisstaffel: TC Baindt - SG Baienfurt Tennis 1:5 Am letzten Freitag kam es bei uns auf der Anlage zum prestigeträchtigen Nachbarschaftsduell. Unsere U15 Mannschaft empfing die zweite Mannschaft der SG Bai- enfurt Tennis 1976. Trotz kleinerer Verzögerungen bei der weiten Anreise, konnten die Einzel fast pünktlich um kurz nach 15 Uhr gestartet werden. Nachdem am letzten Spieltag unsere Nummer 1, Christi- ane Haupter leider nicht spielen konnte, war beim vierten Spiel wieder die komplette Stammmannschaft verfügbar. Die Hoffnung war groß, dass endlich der erste Saisonsieg eingefahren werden kann. Marian Dorn an Position 3 lieferte, wie von allen ge- wünscht, ab. Er gewann sein Spiel sicher mit 6:3 6:1. Christi- ane Haupter spielte, wie immer, ein langes und umkämpf- tes Match. Am Ende war das Glück aber leider nicht auf ihrer Seite. Nach Satzausgleich im zweiten Satz verlor sie den Match-Tie-Break, mit dem denkbar knappsten Un- terschied von 2 Punkten, mit 10:8. Das längste Match des Tages spielte Vinzent Neubauer an Position 2. Nachdem er den ersten Satz verloren hatte, schaffte er es, nach einer Führung im zweiten Satz, aber leider nicht mehr in den Match-Tie-Break. Er verlor in 2 Sätzen mit 6:3 5:7. Maurice Zimmermann hatte im Einzel einen gebrauchten Tag, ihm gelang leider gar nichts. Er konnte, seine sonst so gute Form, an diesem Freitag nicht zeigen, und ver- lor recht deutlich mit 0:6 1:6. Somit waren die Baienfurter nach den Einzeln schon auf die Siegerstraße eingebogen. Lediglich zwei klare Doppelsiege für unsere U15 würden einen Gesamtsieg für Baindt noch möglich machen. Es spielten Christiane und Marian das erste Doppel. Im zweiten Doppel traten Vinzent und Maurice gemeinsam an. Die Doppel waren sehr umkämpft, am Ende wurden aber beide unglücklich und auch knapp mit 3:6 5:7 verlo- ren. Damit stand der Gesamtsieg mit 1:5 für Baienfurt fest. Am nächsten Freitag hat die U15 Mannschaft schon ihr letztes Saisonspiel. Der Gegner wird auswärts der TC Leutkirch sein. Es wird wieder die Stammmannschaft mit Christiane, Vinzent, Marin und Maurice zur Verfügung stehen, so dass die Hoffnung weiter da ist, dass ein Sieg, diesmal gegen den Tabellennachbarn Leutkirch, einge- fahren werden kann. Junioren U18 Kreisstaffel: TC Baindt - TC Berg 5:1 Am vergangenen Samstag fand unser erstes Heimspiel statt, dazu empfingen wir den TC Berg, einen bekannten Gegner. Lukas Zöschinger gewann sein Einzel souverän ohne Spielverlust. Ebenfalls gewannen Tim Pantoffel- mann und Silja Amm ihre Einzel deutlich. Leider mussten wir ein Einzel abgeben. Knapp verlor Tim Raubald sein Einzel im Match-Tie-Break. Beide Doppel konnten für den TC Baindt entschieden werden, was zu einem Endstand und deutliche Sieg von 5:1 führte. Herren Kreisstaffel 1: TC Baindt - TA SC Ebenweiler 4:2 Abartige Hitzewelle über Baindt! Sonntag, 9:00 Uhr und der Aufstieg lag in der Luft. Die Herren des TC Baindt traten vergangenen Sonntag ihr letztes Spiel der Saison an. An erstem Platz der Tabelle und bisher ungeschla- gen traten die Baindter Kugelpeitscher auf den Platz. Da die Herren 30 ebenfalls auf der Anlage vertreten waren, konnten die Herren nur auf 2 Plätzen spielen. Somit be- gannen Max Schäfer auf 2 und Tim Raubald auf 4 mit den Einzeln. Nach einer umstrittenen Führung im ersten Satz, mussten leider beide das Spiel abgeben. Unbeha- gen lag in der Luft. Nach den ersten Einzeln lag der TCB 0:2 hinten. Nachdem es mittlerweile ca. 45 Grad hatte, starteten Moritz Lang und David Schäfer, besser bekannt als Konstanze ihre Einzel. Beide konnten ihr Einzel sou- verän für sich entscheiden. Das war der Ausgleich. Da es um den Aufstieg ging, gab es lange Taktik Diskussionen um die Doppelaufstellung. Nach ca. 2,5h stand die Auf- stellung fest. Moritz und David im 1er Doppel und Aaron Schäfer und Daniel Gertler im 2er Doppel. Moritz und David gewannen ihr Doppel souverän, als hätten sie nie was anderes getan. Aaron und Daniel hatten anfangs Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, weshalb der erste Satz hergegeben wurde. Ab dem zweiten Satz lief es allerdings hervorragend, nach einem eindeutigen zweiten Satz (6:1) und einem knappen MTB(10:0) konnten die Baindter doch noch ungeschlagen bleiben. Ich stelle Ihnen hiermit die Meister der Gruppe 026 vor: die Herren des TC Baindt! Herren 30 Bezirksliga: TC Baindt - TC Bad Saulgau 4:5 Am vergangenen Wochenende empfing die Herren 30-Mannschaft des TC Baindt auf eigener Anlage den TC Bad Saulgau. Bei strahlendem Sonnenschein und re- kordverdächtigen Temperaturen von um die 35°C gab es eine regelrechte Hitzeschlacht. Leider zahlte sich das Hö- hentraining vom Spiel gegen Isny am vorangegangenen Wochenende nicht wie erhofft aus. So lag die Mannschaft nach den Einzelspielen bereits 2:4 zurück; die beiden sou- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 veränen Siege für den TC Baindt steuerten Philipp Neu- bauer (6:2 6:3) und Lars Hinner (6:3 6:4) bei. Der Druck war nun hoch, da alle 3 Doppel gewonnen werden muss- ten. Trotz mutig aufgestellter Doppelpaarungen konnten aber leider nur noch zwei Siege eingefahren werden und so unterlagen die Herren 30 denkbar knapp mit 4:5 der Mannschaft aus Bad Saulgau. Herren 40 Kreisstaffel: TC Baindt - TA TSV Hochdorf 0:6 Am Ende waren sich alle einig: Es war eine „einheitliche“ Mannschaftsleistung. Alle Matches im Einzel als auch Doppel gingen an unsere Gegner aus Hochberg. Ledig- lich Sascha im Einzel 1 als auch das Doppel Bosch/Trotz- ki wehrten sich bei schwülem Wetter lange gegen die Niederlage,mussten sich aber endlich auch, im Match- Tie-Break geschlagen geben. Nun gilt es kommenden Samstag in unserem bereits letzten Runden-Spiel in Her- lazhofen noch einmal alles zu geben und ein positives Saisonfinale zu spielen. Es spielten: Sascha Wösle nur Einzel, Rafael Grabherr nur Doppel, Roland Bucher, Michael Trotzki und Andi Bosch. Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Ösch Weingarten - TC Baindt 5:4 Da wir letzte Woche leider keinen Auswärtssieg einfah- ren konnten, war nun das kommende Lokal-Derby gegen den TC Ösch-Wgt. für uns wichtig um uns vorzeitig den Klassenerhalt zu sichern. Nachdem wir uns Einzelsiege von Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Volker Hillebrand sichern konnten, mussten wir leider die Einzel von Wolfi von Bank, Sigi Hirmke und Roman Schmucker den Gegnern überlassen. Ärgerlich, da Roman in einem sehr ausgeglichenen Match im MTB verlor und Wolfi, nach wirklich hartem Kampf, leider auch keinen Sieg für uns verbuchen konnte. Somit stand es, wie letzte Woche, nach den Einzeln 3:3. Doppel eins spielten Volker und Peter und hatten dies klar gewonnen. Doppel drei mit Sigi und Roman ging leider klar an unsere Gegner. Doppel zwei war nun das Zünglein an der Waage. Wolfi und Stefan kämpften bei sengen- der Hitze für unseren Tagessieg. Nachdem der erste Satz nach 3:0- Führung doch noch mit 6:4 an die Gegner ging, mussten sie sich für den zweiten Satz nochmal aufrap- peln. Dieser ging dann leider auch an unsere Gastgeber mit 7:5. Schade, sie hatten wirklich alles gegeben. Nun müssen wir um den Klassenerhalt zittern. Nächste Woche haben wir Heimspiel gegen den Tabellenzweiten TC Isny. Herren 50/2 Bezirksklasse 2: TC Kluftern - TC Baindt 2:7 Am vergangenen Samstag mussten wir zum TC Kluftern reisen. Bei sehr heißen Temperaturen konnten wir gleich auf allen 6 Plätzen starten. Thomas Schäfer, Karl-Heinz Blank, Sepp Spöri und Roland Futterer gewannen ihre Einzel klar in 2 Sätzen. Matthias Klimmer und Richi Schäfer mussten jeweils in den MTB gehen. Matthias verlor den MBT etwas unglücklich, auch aufgrund einer Verletzung. Richi machte esdagegen bes- ser und gewann den MBT noch mit 11:9. Matthias konnte aufgrund seiner Verletzung kein Dop- pel mehr spielen, für ihn kam Jürgen Auer zum Einsatz. Doppel 1 spielten Thomas Schäfer und Karl-Heinz Blank und gewannen mit 6:1 und 6:. Doppel 2 spielten Sepp Spöri und Roland Futter, der MBT ging an den Gegner aus Kluftern. Doppel 3 waren Jürgen Auer und Richard Schäfer; dieses Doppel ging an uns. Somit stand ein 7:2 Sieg für uns fest. Der Sieg ging vielleicht ein wenig zu hoch aus. Jetzt haben wir 1 Woche Pause. Dann geht es gegen Isny zum entscheidenden Spiel um den Aufstieg. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Bad Saulgau - TC Baindt 0:6 Auch in ihrem 2. Auswärtsspiel in Folge ließen die Herren 65 keinen Spielgewinn des Gegners zu. Nachdem nach drei 2-Satzsiegen und einem Sieg im Match-Tiebreak durch R. Puk der Gesamtsieg schon frühzeitig feststand, konnte man ganz entspannt in die abschließenden Dop- pel gehen. Hier ließen Doppel 1: E. Feurle/W. Graf mit 6:1 6:0 ihrem Gegner ebenso wenig eine Chance wie die Ge- brüder Reich im Doppel 2 mit 6:3 6:1. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel . Damen 40 Staffelliga: TA TV Merklingen - TC Baindt 3:3 Bei Temperaturen um die 30 Grad fuhren wir gespannt nach Merklingen. Zu Beginn noch angenehm wolkig star- teten Silvi und Steffi in ihre Einzel. Beide wehrten sich hart- näckig und schweißtreibend, mussten dann aber doch beide Punkte den Gästen überlassen. Dafür holten Babsi und Marion souverän unsere beiden ersten Punkte. Da Silvi im MTB verloren hatte brauchten wir mindestens ein Doppel um noch zu gewinnen. Fast hätten wir mit un- serer guten Aufstellung sogar beide gewinnen können, aber leider hatten Silvi und Marion wieder Pech im MTB. Babsi und Steffi gewannen klar und so freuten wir uns über ein 3:3. Durch die Auszählung der Sätze holten wir den Sieg mit 8:6. Somit wird es wohl am letzten Spieltag am 22.7. zum Aufstiegskampf kommen. Nun machen wir erst einmal ein Wochenende Pause J Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Marion Grabherr und Silvi Auer. Damen 60 Staffelliga: TC Bad Saulgau - TC Baindt 4:2 Beim Rückspiel gegen Saulgau konnten wir nach teilweise sehr knappen Spielen mit Satz-Tie-Break und 2 Match- Tie-Breaks Siege in einem Einzel und einem Doppel für uns verbuchen. Im Einsatz waren bei hochsommerlichen Temperaturen Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Co Nehls und Conny Amann. Herren 65 Doppelrunde: SC Tennis Friedrichshafen - TC Baindt 0:4 Auch dem bisherigen Spitzenreiter gelang es nicht die Sie- gesserie der Baindter zu stoppen. Die aufgestellten Dop- pel ließen von Anfang an nie einen Zweifel am Gesamt- sieg aufkommen. Die Doppel L. Reich/R. Puk , E. Feurle/ J. Spöri und L. Reich/W. Graf gewannen klar. Das 4. Dop- pel mit E. Feurle/M. Reich musste etwas mehr kämpfen. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri. Herren 70 Doppelrunde: TC Baindt - TC Weingarten 4:0 Gegen den Tennisclub aus Weingarten erzielten in der ersten Doppelrunde Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zin- ser mit einem klaren 6:1 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Willy Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Fischer und Ulli Spille erhöhten umgehend das Ergebnis mit einem deutlichen 6:2 und 6:0 Sieg auf 2:0. In der zweiten Doppelrunde ließen Willy Fischer und Karl Heinz Hänssler nichts anbrennen und besiegten ihre Gegner mit 6:0 und 6:0 und erhöhten das Spielergebnis auf 3:0. Ulli Spille und Kurt Hoffmann setzten sich in einer umkämpften Partie mit 6:4 und 6:3 durch und erzielten damit den 4:0 Endstand. Damit ist der TC Baindt der Meisterschaft vor dem letzten Spieltag ein großes Stück näher gekommen. Endspurt in der diesjährigen Verbandsrunde! Vorschau: Montag, 17.7.: TC Meckenbeuren-Kehlen - Doppelrunde H70 Doppelrunde H65 - TC Meckenbeuren-Kehlen Mittwoch, 19.7.: H65 - TC Ravensburg Samstag, 22.7.: Junioren U18 - TA SV Eberhardzell SPG Berg/Blitzr./Ösch - D60 TC Sigmaringen - H50/1 H50/2 - TC Isny D40 - TA TV Dettingen/Iller er Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Kids-Prüfung Am 07.07.2023 trafen sich 9 Taekwon- doka mit ihrem Trainer Frank zur Gür- telprüfung. Erneut wurde ihr Können von Großmeister Alfred Manthei, 6. Dan Taek- wondo geprüft. Alle Teilnehmer konnten die Prüfung mit Bravour ablegen. Wir gratulieren zur erfolgreichen Prü- fung. 8. Kup gelber Gürtel Gründler Nora Frick Maya Angele Jonas Weiß Eric Reber Alissia 7. Kup gelb/grün Schlegat Nickolas Schlegat Hannah Keck Kazharina Fischer Vanessa Bronze beim internationalen Creti-Cup In Reutlingen fand am 08. Juli der internationale Creti-Cup statt, bei dem 450 Starter aus dem europäi- schen Raum an den Start gingen. Mit dabei war auch Verena Pfau für den Taek- wondo Baindt e.V. Verena zeigte in ihrer Leis- tungsklasse souveräne Leis- tungen und konnte sich den 3. Platz sichern. Mit diesem großartigen Er- folg möchten wir uns auch bei unseren Sponsoren be- danken. Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 26.07.2023 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederversammlung um 20 Uhr im Kirchenchorraum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 48. Reitturnier sowie den Stand des Reithallenbaus informieren. Wir freuen uns über Eure Teilnahme. Kinder- und Jugendzeltlager 2023 Von Donnerstag, den 27. Juli bis Samstag, den 29. Juli 2023 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Märchen“. Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben, aber auch gemütliche Märchenabende sind garantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren er- weitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 22 Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängten Listen eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Ferienprogramm der Reitergruppe Baindt Teilnehmerzahl: 20 Kinder Teilnahmealter: ab 6 Jahren Veranstaltungsort: Reitgelände der Reitergruppe Baindt Wir würden uns freuen Euch auch in diesem Jahr bei un- serem Ferienprogramm begrüßen zu dürfen. Auf dem Reitgelände laden wir zu einer aufregenden Schnitzeljagd ein, wir sammeln großartige Preise und haben jede Menge Spaß. Bei warmem Wetter bitten wir Euch Wechselkla- motten mitzubringen, eine Wasserschlacht darf hier na- türlich nicht fehlen. Ihr könnt kreativ sein, Euch austoben und die gemeinsame Zeit genießen. Wir laden ein zum Rätsel lösen, zum Quizzen und wir kämpfen um den ersten Preis. Bei unserer Schnitzeljagd rund um das Thema Pferd könnt ihr Euer Wissen testen und im Team beweisen was ihr alles könnt. Nach unse- rer Punktejagd rund um den Reitplatz treten wir bei einer Wasserschlacht gegeneinander an und krönen unsere Sieger. Wir freuen uns auf Euch! Euer Jugendteam Anmeldungen per WhatsApp bei Madlen Jöchle (Tel. 0179 5473894) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Turnierergebnis Unser Vereinsmitglied Hannah Elbs erreichte zusammen mit ihrem Voltigierteam vom PSV Aulendorf den obersten Podestplatz bei der Wertung um die Meisterschaft des Pferdesportkreises Oberschwaben. Mit den Voltigierpfer- den Clueso und Kyra zeigten sie in Herbertingen nahezu fehlerfrei geturnte Übungen. Gratulation an Hannah und ihre Voltigiermädels zu die- sem tollen Ergebnis. Baindt goes Reithalle In den vergangenen Wochen ging ganz schön was voran! Das Fundament für unsere Reithalle ist fast fertig. Vielen Dank an die Firma Schützbach und an alle Helfer, welche an den Wochenenden fleißig die Fundamente ausgeschalt und Schalungen für den nächsten Einsatz geputzt haben. Außerdem wurden die Wasserleitungen bereits gelegt. Ihr möchtet uns unterstützen? Über den Link https://www.viele-schaffen-mehr.de/pro- jekte/bau-einer-reithalle gelangt ihr zu unserem Crowd- funding-Projekt. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zwei- jähriger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, auf- grund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag, 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Radtour (E-Bike) von Weingarten über Horgenzell nach Oberzell Von Weingarten fahren wir über Weiler nach Zogenwei- ler und auf Nebenstraßen kommen wir wieder zurück. Treffpunkt: Dienstag, 25.07.2023 um 10.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 14.00 Uhr. Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Einkehr: Mittagessen voraussichtlich im Schussental. Anmeldung ab 21.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com oder T. 0177-1534586 Sonstiges: Trinken (mind. 1/2 l) Wir fahren mit Fahrradhelm. Bei schlechtem Wetter ggf Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vorabend. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Freitag, 14. Juli 2023, 19:00 Uhr, Gemeindehalle Die ehrenamtliche Tätigen der Gemeinde und die Blut- spender erfahren eine öffentliche Ehrung, die von den „Chorifeen and friends“ unter Leitung von Peter Fuchs musikalisch umrahmt wird. Montag, 17. Juli 2023, 19.30 Uhr Chorifeen und der Männerchor mit Partner treffen sich vor der Sommerpause zum Abschlusshock um 19.30 Uhr, bei hoffentlich schönem Wetter, am Vereinsheim. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, unsere Veranstaltung „Gartenvielfalt - ein Blick über den Gartenzaun“ war ein voller Erfolg! Am Samstag, den 17. Juni, um 10 Uhr trafen sich ungefähr 10 Teilnehmer am ersten, einem großen naturnahen Garten, um gemeinsam die großen und kleinen Schätze zu entdecken. Es war spannend zu hören, wie der Natur einerseits Raum zur Entfaltung und andererseits Einhalt geboten wird, damit es harmonisch aussieht. Es gab viele Fragen zu Namen von Pflanzen, idealen Standorten, Überwinterung oder Zucht von Ablegern. Bald ging es weiter zum zweiten Garten, einem kleinen Re- fugium mit Teich und allerlei Kinderspielgeräten. Wieder eine ganz andere Gartenanlage erwartete die Teilnehmer an Station 3, einem großen, toll gepflegten Rosengarten. Zwischen den Gärten waren wir mit Fahrrad aber auch einem PKW unterwegs, so dass unser nächstes Ziel, die Gartenanlage, schnell erreicht war. Dort durften wir durch insgesamt 5 Gärten der teilnehmenden Mitglieder streifen, die alle doch so unterschiedlich schön und einzigartig sind. Im Gegensatz zum von früher bekannten ‚Blumen- schmuck Wettbewerb‘, wo großteils fremde Juroren mit ihrem Klemmbrett kurz in jeden Garten schauen und oft ohne Kommentar weiterziehen, war unser neues Format eine Bereicherung für jeden Teilnehmer! Es wurde so viel miteinander gesprochen, gefragt, ge- staunt, gefachsimpelt, Tipps gegeben und sicherlich wer- den im Herbst die Samen von dutzenden Blumen ge- tauscht werden, um im nächsten Jahr neue Gärten damit erblühen zu lassen. Jeder von uns macht sich viele Gedanken, warum er was wie macht, oder ist besonders stolz auf eine neue Pflanze, eine clevere Lösung oder anderes. Dies zu teilen ist einer der größten Schätze. Ich persönlich, weiß jetzt nicht nur, dass es Lebenskraut (oder Unsterblichkeits- kraut) gibt, sondern auch wie furchtbar bitter das ewige Leben schmeckt. Gegen 13 Uhr wurde die Veranstaltung mit einem gemein- samen Mittagessen ausklingen gelassen, natürlich nicht ohne den Teilnehmern noch ein kleines Dankeschön zu überreichen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Es war eine tolle Veranstaltung, die wir gemeinsam mit- und füreinander gestaltet haben. Nächstes Jahr gerne mit neuen Gärten, wir freuen uns darauf. Danke an alle Teilnehmer und Organisatoren. Schöne Sommertage wünschen Ihnen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Thorsten Seufer Bauernhaus Museum Wolfegg 15. Juli Museumsakademie: Sommer in der Flasche - Kräuter- limonaden und Kräuterweine selber herstellen Samstag, 15. Juli, 10 - 13.30 Uhr Sommer in der Flasche: Kräuterlimonaden und Kräuterweine selber herstellen Kursleitung: Ernestina Frick, Museumspädagogin und Bäuerin Unter der fachkundigen Anleitung von Muse- umspädagogin und Bäuerin Ernestina Frick lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche natürlichen Zu- taten und Materialien sich zum Ansetzen von erfrischen- den Kräuterweinen und -limonaden eignen. Gemeinsam wird dann ein Gewürzwein nach antikem Rezept und eine Rosenlimonade zubereitet. Geschichten rund um das The- ma und Profitipps der Kursleiterin geben dem Kurs eine zusätzliche Würze. Gebühr: 30 Euro (zuzüglich 5 - 8 Euro Materialkosten vor Ort) Bitte mitbringen: Schürze, 4 sterile 500 ml-Flaschen mit Verschluss, 1 kleines Sieb 16. Juli Öffentliche Kurzführungen 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung. 13:00 Uhr Führung „Bevor der Strom und die Maschinen kamen. Bäuerlicher Alltag um 1900“. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Ab ins Glas - neue Ideen für Eingemachtes Aufgrund großer Nachfrage bietet das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben am Mittwoch, den 26.07.2023 von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr in Leutkirch (Wan- gener Str. 70) noch einem einen Koch-Workshop zum Thema Vorratshaltung an. Im Workshop werden von der Referentin Monika Wessle einfache und geling-sichere Rezepte und Konservierungsverfahren vorgestellt. Lebensmittel einzukochen liegt wieder im Trend und ge- lingt mit der richtigen Grundausstattung selbst Anfängern und Anfängerinnen. So kann in den Sommermonaten frisch geerntetes Obst, Gemüse, Aufstriche und vieles mehr für die Winterzeit haltbar gemacht werden. Auch vorgekochte Lebensmittel wie Fleisch, Suppen, Eintöpfe, Soßen lassen sich für einen längeren Zeitraum konser- vieren. Kuchen und Gebäck können sogar gleichzeitig gebacken und konserviert werden. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de, Rubrik: Veran- staltungen. Anmeldeschluss ist der 21.07.2023. Die Kosten für den Koch-Workshop betragen 20 € pro Person. Im folgenden Herbstprogramm ist dann als Ergänzung der Koch-Workshop „Konservierung durch Fermentati- on“ geplant. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 9. Juli 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Wie ist die Landschaft geworden? Warum gibt es im Ländle nur wenige echte (Torf-)Moore? Schon deshalb haben wir mit unserem Dornacher Ried einen besonderen Schatz, den es immer wieder neu zu entdecken gilt. Machen wir uns am Sonntag, 9. Juli mit Gästeführer Wilfried Scheremet auf den Weg zum Steg und schauen wir, wo und warum das Torfmoos seinen Lebensraum hatte, wo es noch heute sein Dasein fris- tet. Nicht umsonst wird an dieser Stelle ein Aufruf des Landesnaturschutzverbands zum 18. Juni aufgenommen und auf das brennende Problem der Artenvielfalt hin- gewiesen. Verspätet, aber dem Jahresverlauf im Moor gerade richtig, sollen die typischen Moorpflanzen im Fo- kus stehen: Den Sonnentau werden wir entdecken, auch an Moosbeere, Rosmarinheide und anderen werden wir uns erfreuen. Dass wir wegen des Sumpfhaarstrangs den selten gewordenen Schwalbenschwanz hier finden, weist uns auf die schwierig scheinenden Beziehungen in der Artenvielfalt hin. Wegen des mittelfristig schwer vorhersehbaren Wetters weisen wir besonders auf angepasste Kleidung und Mü- ckenschutz hin. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Alte Kirche Mochenwangen Folklore-Traditionen des Balkan in der Alten Kirche Das Trio HORA NOVA mit Posaunist Johannes Lauer spielt in Mochenwangen Das virtuos eingespielte Trio „HORA NOVA“ spielt am Sonntag, 16. Juli um 19.00 Uhr in der Alten Kirche Mo- chenwangen und wühlt sich leidenschaftlich und unsenti- mental durch die verschiedenen Folklore-Traditionen des Balkan und führt auf authentische Weise vor, wie Musik das versöhnende Band des zerrissenen Vielvölkertep- pichs sein könnte. Mit Leichtigkeit, Neugierde und Improvisationskunst ge- lingt es den Musikern, ihre Liebe zur Schönheit und spezi- ellen Wehmut der Volksmusik vom Balkan und der Lieder des fahrenden Volkes zu verbinden mit allerlei Inspirati- onsquellen von Barock bis Bartok, von Bebop bis Berio. Die Ensemblegründerin Anti von Klewitz wuchs in Kroa- tien auf und hat sich intensiv mit der Musik des Balkan, Ungarns und der Roma auseinandergesetzt. Mit Stimme, Geige und Tenor-Geige transportiert sie ein Lebensgefühl voller Fröhlichkeit, verschnörkelter Sehnsucht, Wut und Trauer. Die gesungenen Geschichten sind bunt wie das Leben selber, von schmerzlich bis heiter, von zärtlich bis tragisch - von der Schwiegertochter, die für ihre Schönheit mit dem Leben bezahlen soll, oder von dem geschunde- nen Tanzbären, dessen Verdienst durch die Kehle seines Besitzers fließt. Johannes Lauer an der Posaune lässt den Bären knurren und seufzen, spielt lyrisch-poetische Soli, unterlegt die Melodien an den richtigen Stellen mit erdigem Bass oder webt vertrackte Muster aus afro- und lateinamerikani- schen Rhythmen, die ganz selbstverständlich ihren Platz finden in dieser Version der Musik des Balkans. Sander Hoving, Kontraviola, lässt dieses ur-transsilvani- sche Instrument sich einer unkonventionellen, rhythmisch und harmonisch kraftvollen und reichen Sprache bedie- nen. Auch als Solist auf Violine und Viola schreckt er vor nichts zurück. Anti von Klewitz: Stimme, Violine, Tenorvioline Johannes Lauer: Posaune Sander Hoving: Kontraviola, Violine, Viola Alte Kirche Mochenwangen Sonntag, 16. Juli, Beginn ist um 19.00 Uhr Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht Jobbörse bringt Geflüchtete und Arbeitgeber zusammen Am 22. Juni besuchten über 300 Geflüchtete und Men- schen mit Migrationshintergrund die Messe „Contact - Jobs und mehr“ im Schwörsaal in Ravensburg, auf wel- cher 26 Unternehmen und Netzwerkpartner der Region vertreten waren. Auf der Jobbörse konnten Arbeitgeber aus der Region ihre offenen Arbeitsstellen präsentieren und geflüchtete Menschen ins direkte Gespräch mit den potenziellen Arbeitgebern kommen. Wo notwendig, un- terstützten zehn Dolmetscher mit den Sprachen Arabisch, Farsi, Paschtu, Türkisch, Russisch und Ukrainisch den rei- bungslosen Ablauf der Kommunikation. Die Messe war eine gemeinsame Veranstaltung des Jobcenters Land- kreis Ravensburg, der IHK Bodensee-Oberschwaben, der Handwerkskammer Ulm, der Stadt Ravensburg und der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Für den Spätherbst sind im Raum Allgäu weitere Veranstaltungen dieser Art geplant. „Die Veranstaltung war ein starkes Zeichen dafür, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen, wenn es um die Integration geflüchteter Menschen am regionalen Arbeits- markt geht“, sagt Dorothea Court, Amtsleiterin des Job- centers Landkreis Ravensburg. „Geflüchtete Menschen bringen oft eine große Motivation und Einsatzbereitschaft mit, neue Herausforderungen anzunehmen und sich wei- terzuentwickeln“, so Dorothea Court weiter. „Der regionale Arbeitsmarkt bietet für geflüchtete Men- schen große Chancen. Wir sehen einen hohen Bedarf an Arbeitskräften in verschiedenen Branchen, insbesondere in den Bereichen der Dienstleistung, Gastronomie, Pflege und der IT. Diese Branchen sind von großer Bedeutung für unsere Wirtschaft und bieten ein breites Spektrum an Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten“, ergänzt Franz Schairer, Teamleiter des Arbeitgeber-Services der Agentur für Arbeit. Der direkte und unkomplizierte Kontakt auf der Messe führte bereits in den Tagen nach der Veranstaltung zu Ein- stellungen von Geflüchteten. Angesichts des großen Be- darfs und der positiven Resonanz sind für den Spätherbst im Raum Allgäu weitere Aktionen dieser Art geplant. Manchmal fehlt nur eine Kleinigkeit … Jetzt spenden für Mütter und Kinder in Kurmaßnahmen! Fo to : D as ha P et re nk o/ w w w .s hu tt er st oc k. co m Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE | Bank für Sozialwirtschaft www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Zubereitung Butter in Würfel schneiden. Alle Teigzutaten miteinander verkne- ten und 20 Minuten kalt stellen. Backofen auf 190 Grad Umluft vorheizen. Tarteform mit Butter ausstreichen und leicht bemeh- len. Teig ausrollen und hineingeben. Mehrfach einstechen. Mit Backpapier abdecken und mit Trockenerbsen etwa 15 Minuten blindbacken. Papier mit Erbsen entfernen und weitere 5 Minuten goldgelb backen. Abkühlen lassen. Mascarpone mit Frischkäse, Sahne, Zitronenabrieb und Vanillezucker verrühren. Auf den Tar- teboden streichen. Mit den Beeren belegen, mit Puderzucker be- stäuben und mit Minzblättern garnieren. Schorten/DEIKE Sommertarte Schweizer Rezept Reine Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten Zutaten für 4 bis 6 Personen Boden 200 g Mehl 50 g gemahlene Mandeln 125 g kalte Butter, 1 Ei, groß 100 g Zucker, 1 Pck. Vanillezucker, 1 Prise Salz Cremefüllung 200 g Mascarpone, 100 g Frischkäse 1 Biozitrone (Abrieb), 10–20 ml Sahne, 30 g Vanillezucker Topping 125 g Himbeeren, 125 g Heidelbeeren 200 g Erdbeeren, 3 EL Puderzucker, einige Blätter Minze 125 g kalte Butter, 1 Ei, groß Foto: © Zimmer/DEIKE 761U14U4 Lieber Auto-, Traktor und Motorradfahrer! Wir Kinder bitten dich, fahre doch etwas langsamer! Uns zuliebe! DANKE!!! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-0 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 9/ 30 Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 0/ 31 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN staatlich gefördert zukunftssicher Energetische Sanierung www.langer-bauwerk.de Wunderschöne 3 ½ Zi-Whg Wgt-Oberstadt ca. 78qm, Balkon, TiGa-Platz, EBK, gepflegte Wohnanlage, Bj 1998, stadtnah, frei, Gas 121 kWh, VP 348.000 € einschl. TiGa-Platz Übrigens: Wir berechnen als Maklerhonorar nur 1,785% einschl. 19% MWSt Interesse? Einfach anrufen Fa. 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              Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsfläche/- maßnahme) 17 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 20 5 Hinweise und Zeichenerklärung 21 6 Satzung 27 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 29 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 38 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 76 10 Begründung – Sonstiges 77 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 80 12 Begründung – Bilddokumentation 81 13 Verfahrensvermerke 83 14 Anhang 86 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichener- klärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstät- ten) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet wer- den und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, so- weit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Ein- zelhandelsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeord- net bleibt. (§ 1 Abs. 5, 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes so- wie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbau- ten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschrei- ten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur Höhe des Hauptgebäudes liegen, ist eine "effektive Ge- GE Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 samthöhe des Hauptgebäudes" entsprechend den Anteilen des Hauptgebäudes (Grundflächen im Sinne des § 16 BauNVO), die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu er- mitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Höhe (Gesamthöhe) von Ge- bäuden und baulichen Anlagen nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.5 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 80,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschab- lone) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Erweiterte Baugrenze 1 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekommunikationsleitung) vollständig be- seitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Bau- grenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfal- len die Festsetzungen der Hauptversorgungsleitungen unterirdisch zum 20-kV-Erdkabel und der Telekommunikationsleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Bau- grenze 1. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 1. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel des festgesetzten Leitungsrechtes 3 verlaufen, entfallen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.8 Erweiterte Baugrenze 2 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzte Versorgungsleitung unterirdisch (hier: Erdgasleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) verlegt worden sind, entfällt die Festsetzung der Versorgungsleitung unterirdisch zur Erdgasleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Baugrenze 2. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 2. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel entlang des festgesetzten Leitungsrechtes 2 verlaufen, entfallen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind Garagen und die gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO zulässigen Nebenanlagen (auch Werbeanlagen) nur in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überdachte Stellplätze und die gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO zuläs- sigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6,00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 2.12 Versorgungsanlagen für Elektrizität; hier Trafostation (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen und keine Einrichtungen zulässig. Zulässig sind ausschließlich folgende Nutzungen: befestigte Zufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in keine baulichen Anlagen 50 3 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- tungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. Die Fest- setzung zur Hauptversorgungsleitung unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche bleibt davon unbenommen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.17 Erdgasleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasmitteldruck- leitung der TWS Netz GmbH. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.18 Telekommunikationleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Ortskabel der Deutschen Telekom mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstrei- fen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 tungen unterirdisch (hier: Ortskabel der Deutschen Telekom) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Erdgasleitung Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Erdgasleitung der TWS Netz GmbH mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 2 (Ziffer 2.8) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Versorgungsleitungen unterirdisch (Erdgasleitung) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.21 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Dachflächen) In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dachflä- chen anfällt, über die bestehenden Gräben in das Retentionsfilter- becken einzuleiten. Die Versickerung von Regenwasser über Si- ckerschächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 auf das unumgängliche Maß zu beschränken. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.22 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Niederschlagswasser, das auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Hofflächen anfällt, ist in die Mischwasserkanalisation ab- zuleiten. Die Ableitung von Quellwasser innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) in die Mischwasserkanalisation ist unzulässig. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs-Entleerung und für Draina- gen jeder Art. Niederschlagswasser, das verunreinigt ist, darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.23 Retentionsbereich (Bestand) In dem Bereich ist Regenwasser zurück zu halten und so weit dies die Bodenbeschaffenheit zulässt über die belebte Bodenzone zu versickern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Öffentliche Grünfläche als Gebietseingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Flächen für Aufschüttungen; in dem gekennzeichneten Bereich beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe von Aufschüttungen 1,50 m über dem darunterliegenden natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme der 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis"; Öffentliche Grünfläche R 71 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Die Extensivwiese sowie die Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Im nördlichen Bereich ist gemäß der plan- zeichnerischen Festsetzung eine Feldhecke anzulegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB; Nr. 13.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtung von Werbe- anlagen muss im gesamten Geltungsbereich so gewählt sein, dass keine schädlichen Lichtemissionen in Richtung des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" westlich, nordwestlich und nördlich des Plangebietes gelangen. Für die Außenbeleuch- tung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampen- typen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 8,00 m nicht überschreiten. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzei- gen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind ausschließlich Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.28 Boden- und Grundwas- serschutz Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.29 Bodenbeläge in dem In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Baugebiet Stellplätze Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen Produktionsablaufes regelmäßigen Befahrens mit Lkw Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Leitungsrecht 1 zu Gunsten der Gemeinde zur Ableitung von Nie- derschlagswasser in offenen Gräben (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Gemeinde sowie der Versorgungs- träger; hier Abwasserzweckverband Berg und der TWS Netz GmbH zur Instandhaltung der Kanäle und Leitungen. Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Erdgas- und Frischwasser- leitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) ver- legt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenze 2 geltende Leitungsrecht 2, das parallel entlang der festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Regen- und Mischwasserkanal, Erdgas- und Frischwasserleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 2 LR 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 2.32 Leitungsrecht 3 zu Gunsten des Versorgungsträgers; hier Deutsche Telekom GmbH und EnBW Regional AG zur Wartung und Instand- haltung der Leitungen Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erd- kabel und Telekommunikationsleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenzen 1 gelten- de Leitungsrecht 3, das parallel entlang der festgesetzten Versor- gungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekom- munikationsleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Fahrrecht zu Gunsten der gemeindlichen Feuerwehr im Bereich der bestehenden Feuerwehrzufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.35 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Abgehende Gehölze sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.36 Zu erhaltender Baum; ist im Bedarfsfall durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) FR LR 3 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 2.37 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.38 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Die öffentlichen Grünflächen als Gebietseingrünung sind als Ex- tensivwiese zu pflegen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Hunds-Rose Rosa canina Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste zu pflanzen. Vorhandene Bäume, die erhalten werden, können auf dieses Pflanzgebot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. 2.40 Pflanzung 1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung eines naturnahen, standortgerechten Feldgehölzes mit unregelmäßig buchtigen Außenrändern. Es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 2.41 Pflanzung 2 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung einer 1-2-reihigen Heckenzeile mit standortheimischen Straucharten aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen". (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Be- kanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fas- sung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die Festsetzungen dieser 5. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.44 Grenze des Bereiches der Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (ex- terne Ausgleichsfläche/-maßnahme) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1108, Gemarkung Baindt, die Aus- gleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg. Hinweis: Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes liegen, muss mit dem Landratsamt Ravensburg ein öffent- lich-rechtlicher Vertrag zur dauerhaften Sicherung der Ausgleichs- maßnahmen geschlossen werden. Der Inhalt des öffentlich- rechtlichen Vertrages muss vor Satzungsbeschluss Gegenstand der Abwägung des Gemeinderates sein. Befinden sich die Flächen im Besitz der Gemeinde, ist eine Selbstverpflichtungserklärung (Ge- meinderatsbeschluss) der Gemeinde ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Ausgleichsfläche 1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Magerwiese auf der Ausgleichsfläche vorgese- hen: – Aushagerung des Grünlandes in den ersten drei Jahren durch eine 4-malige Mahd bei Ver- zicht auf Düngung und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Gräben sind inkl. beidseitigem, 2 m breitem Randstreifen einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. – Ab dem vierten Jahr hat eine extensive Folgenutzung des Grünlandes mit 2-3 Schnitten im Jahr zu erfolgen. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Rand- bereiche der Gräben sind weiterhin einmal im Herbst ab Ende September zu mähen. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 Ausgleichsfläche 2 (Hinweis: 45,80 % dieser Ausgleichsfläche/-maßnahme werden dem Eingriff durch den vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet, 54,20 % der Fläche/Maßnahme verbleiben für weitere Bauvorhaben.) Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Nasswiese auf der Ausgleichsfläche vorgesehen: – In den ersten zwei Jahren Aushagerung durch dünger- und biozidfreien Getreide-Anbau (Hafer, Gerste oder Roggen) – im Anschluss Wiedervernässung durch die in Anlage 1 im Lageplan dargestellten Maßnahmen des Ingenieurbüro Wasser-Müller – im dritten Jahr Mahdgutübertrag von artenreichen Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung oder Einsaat ge- eigneter Mischung regionalen Saatguts – im Anschluss extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr; erster Schnitt Mitte Juni; gelegentliche Erhal- tungsdüngung mit Festmist (max. 90 dt/ha) – bei gehäuftem Auftreten von Ackerunkräutern Zurückdrängung durch 3-4-maligen und frühen Schnitt im Jahr – Räumen und Entkrauten der Gräben im mehrjährigen Turnus im Zeitraum September bis Ende Oktober – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zei- chenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Sat- zungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Latten-Zäune oder Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) sowie Hecken bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem endgültigen Gelän- de als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 4.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur un- terhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 5.5 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung); 5.6 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängig- keit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder an- dere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten und während der Bauzeit mit entsprechen- den Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß- nahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, 451,5 452,5 452,0 451,0 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt wer- den. 5.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop im Sinne des § 32 NatSchG BW ("Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen"; Nr. 181234360447), außer- halb des Geltungsbereiches. 5.8 Verwendung/Einsatz in- sektenschonender Außen- beleuchtung Zum Nachweis der Einhaltung der Festsetzung zur Außenbeleuch- tung unter Ziff. 2.27 wird empfohlen, in die Bauvorlagen (im Bau- genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Aus- führungen aufzunehmen (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). 5.9 Empfehlung zur Verwen- dung von Erdgas Zur Minimierung der Luftschadstoff-Emissionen aus dem geplanten Gewerbegebiet wird empfohlen, sämtliche neu zu bauenden Ge- bäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. 5.10 Frischwasserleitung Haupt-Versorgungsleitung unterirdisch, hier Frischwasserleitung DN 150 der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.11 Regenwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Regenwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.12 Mischwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Mischwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.13 offener Graben Offener Graben; Verdolung im Bereich der Erschließungsstraße geplant (DN 700) (siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5.14 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.16 Niederschlagswasser Die Zusammensetzung des Baugrundes im Plangebiet eignet sich nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser. An einigen Stellen könnte die Zusammensetzung der Sande im Untergrund jedoch ei- ne Versickerung von Regenwasser, das auf Dachflächen anfällt, zulassen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsar- beiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc. ver- zichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 5.17 Bodenschutz Zum Schutz des Bodens ist bei Abtrag eine getrennte Behandlung des Oberbodens und des kulturfähigen Unterbodens erforderlich. Zum fachgerechten und schonenden Umgang mit Boden gehört es, humosen Oberboden nicht über eine Höhe von max. 1,50 m zu la- gern, bei längerer Lagerung Mieten anzulegen, Verdichtung zu vermeiden und losen Boden nicht mit Radfahrzeugen zu befahren. Der Arbeitsbereich bei den Erschließungsarbeiten ist örtlich abzu- grenzen. Das Landratsamt Ravensburg sollte 2 Wochen vor Baube- ginn über die Erschließungsarbeiten informiert werden. Die Abfuhr von Boden aus dem Gebiet hat in Absprache mit der Unteren Bo- denschutzbehörde zu erfolgen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschafts- bau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Es wird empfohlen, ein Bodenverwertungskonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. 5.18 Gefährdung des Um- spannwerkes Im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt (außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen) sind Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Freisetzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig. 5.19 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.V.m. § 2 (5) Ausfüh- rungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziffer 5.1 Ind- BauRL. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Für Aufenthaltsräume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 5.20 Erschließungs- und Bau- maßnahmen Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von Anliegern durch Er- schütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten kön- nen, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durch- geführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/ 22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 benachbarte erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC- Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnah- men sollten daher unter folgenden Gesichtspunkten durchgeführt werden: Einsatz entsprechend kleinerer und leistungssteuerbarer Ver- dichtungsgeräte insbesondere im Nahbereich zu empfindlichen Anlagen Abstimmung des Bauablaufes mit der betroffenen Organisati- on (Fa. Madlener) und einer möglichst konfliktfreien Arbeits- abwicklung über zeitliche Abstimmung und Steuerung von Pro- duktion und relevanten Tiefbauarbeiten Bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Be- gleitung mit Einrichtung von Dauerüberwachung sowie Warneinrichtung für Einwirkungsgrößen Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten hinsicht- lich der Einwirkungen. Das beschriebene Vorgehen wird im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich gesichert. 5.21 Ergänzende Hinweise Für den Bereich liegt ein geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach, vom 28.11.2012 vor. Demnach kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausgegangen werden. Unterhalb der humosen Mutterbodenauflage befinden sich im gesamten Untersuchungsge- biet pleistozäne Terrassensande. Der Terrassensand ist als mäßig tragfähig einzustufen. Bei mechanischer Einwirkung verliert er je- doch sehr schnell seine Tragfähigkeit. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Er- hebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 5.22 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.10.2014. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden zwei Ausgleichsflächen/-maßnahmen au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, die Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.- Nr. 64/1, Gemarkung Berg. § 3 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.10.2014. Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.10.2014 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 20.01.2006 rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbe- schlusses vom 24.01.2006) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festge- setzten Inhalte vollständig ersetzt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu Einfriedungen zu Werbeanlagen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (Bürgermeister Buemann) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches; ursprüngli- che Festsetzungen 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen und des Gewerbegebietes "Mehlis" sowie östlich der Bundesstraße B 30. Derzeit sind die Flächen als extensive Grünfläche mit Ausgleichsmaßnahmen sowie Retentionsbe- cken genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes (GE) "Mehlis" und im Süden an eine auszubauende Erschließungsstraße. West- lich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Umspannwerk. Nach Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über. 7.1.2.2 Der Geltungsbereich setzt sich zusammen aus dem zu ändernden Teilbereich des Geltungsberei- ches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sowie dessen Erweiterungsbereich. 7.1.2.3 Der Geltungsbereich verläuft im westlichen Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", deckt diesen aber nicht vollständig ab. Er umfasst die Flächen zwischen der Bestandsbebauung im Osten, der Erschließungsstraße im Süden und den Flächen des Um- spannwerkes im Westen. Nach Norden bildet die Flurgrenze des Grundstückes mit der Fl.- Nr. 562/6 die räumliche Grenze. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grund- stücke: 558 (Teilfläche), 562/6, 562/7 (Teilfläche), 562/17 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes liegt ein Retentionsbecken. Der nördliche und östliche Bereich ist mit Bäumen, welche Teil einer Ausgleichsmaßnahme sind, bewachsen. Im Südosten ist des Weiteren ein bepflanzter Wall angelegt. Das Plangebiet ist von einigen Drainagekanälen durchzogen. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2 %. Die Anschlüsse an die bereits bebau- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 ten Grundstücke im Osten sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken regis- triert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Be- völkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungs- pflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbin- dung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewer- beflächen hinzuwirken. 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs- achsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen konzentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Freiräume erhalten werden. 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnort- nahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut wer- den. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Ent- wicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 7.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.4 Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschafts- pflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflä- chennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 7.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als gewerbliche Bauflächen (Planung), Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Bereiche, in denen ökologischer Ausgleich bevorzugt stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE), die Ortsrandeingrünung wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gebietseingrünung festgesetzt. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche zur Eingrünung mit Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flä- chennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Ent- wicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. 7.2.3.6 Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 7.2.3.7 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ- Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenste- hen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund seiner bereits vorge- gebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschließungsanlage geeignet. Der Be- reich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsent- wicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 7.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines sowie einer schriftlichen frühzeitigen Behör- denunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Belange des Natur- schutzes, des Bodenschutzes und auf die Abwasserbehandlung hingewiesen. Des Weiteren wurde auf die Belange der Versorgungsträger (insbesondere bzgl. des westlich situierten Umspannwer- kes) hingewiesen. 7.2.4.2 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen von den Anliegern auf nachbarschaftliche und immissionsschutzrelevante Belange hingewiesen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 7.2.4.3 Für das geplante Gewerbegebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Bebauungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 7.2.4.4 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche Gebäudeformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. 7.2.4.5 Die Systematik der Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 7.2.4.6 Der redaktionelle Aufbau der Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.4.7 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 7.2.5 Stand vor der Änderung und Erweiterung 7.2.5.1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" setzt für den Änderungsbereich Ausgleichsflächen mit Pflanzgeboten sowie ein Regenrückhaltebecken fest. Im östlichen Bereich sind eine öffentliche Grünfläche mit Pflanzungen (Bäumen) sowie im südlichen Bereich eine Auf- schüttung als Sichtschutzwall festgesetzt. 7.2.5.2 Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Dieser grenzt im Süden an den Änderungsbe- reich und schließt den sich dort befindlichen landwirtschaftlichen Weg ein. 7.2.6 Stand nach der Änderung und Erweiterung: Planungsrechtliche Festsetzungen 7.2.6.1 Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschlie- ßungssituation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nutzung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren extrem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelas- sen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Hauptzweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einnehmen. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der ei- nen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wirken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes geschützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebau- ungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmiss- verständlich sind. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auf- teilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbege- bietes. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. 7.2.6.3 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. 7.2.6.4 Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Fle- xibilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bau- weise. 7.2.6.5 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie in geringfügi- gem Maße über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächen- zahlen) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen, aber auch Werbeanlagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Stellplätze und die der Versorgung dienenden Nebenanlagen sind zusätz- lich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 7.2.6.6 Die Aufnahme einer Wenn-Dann-Festsetzung für zwei erweiterte Baugrenzen dient dazu, dass ei- ne Überbauung im Bereich der bestehenden Kanäle und Leitungen im zentralen Bereich des Plangebietes und im südlichen Bereich im Falle der Beseitigung bzw. des Wegfalls, ermöglicht werden kann. Wenn der Umstand der Beseitigung der Leitungen bzw. der Kanäle und damit de- ren Wegfall im Geltungsbereich eintritt, bilden die erweiterten Baugrenzen in Verbindung mit der festgesetzten Baugrenze somit eine durchgehende Baugrenze. Durch die vergrößerten Baufenster ergeben sich dann bessere Ausnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke und eine höhere Flexibili- tät hinsichtlich der Situierung der Gebäude. 7.2.6.7 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errich- tenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.7 Infrastruktur 7.2.7.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 7.2.7.2 Im Plangebiet verlaufen 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG hin zum örtlichen Umspannwerk, eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom sowie eine Erdgasleitung der Thüga Energienetze GmbH. Die Leitungen sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitungen bzw. die Kabel beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.3 Weiterhin verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes ein Schmutz- und ein Mischwasserka- nal. Auch diese sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht und einem Schutz- streifen versehen. Sollten die Kanäle verlegt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.4 Um im Falle einer Teilung des südwestlichen Grundstückes für die entstehenden Grundstücke eine Zuleitungsmöglichkeit zum Retentionsbecken für Regenwasser zu schaffen, ist die Eintragung ei- ner entsprechenden Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken, die auf dem Weg hin zum Retenti- onsbecken liegen, erforderlich. Dieses Überleitungsrecht ist auch im Rahmen privatrechtlicher Verträge (Kaufverträge) festzuhalten. 7.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) gut an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Altshausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht An- schluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbindungen ge- geben. 7.2.8.2 Im Einmündungsbereich in die Erschließungs-Straße im südlichen Bereich sowie im Einmün- dungsbereich zum bestehenden Gewerbegebiet im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Ver- kehrs-Sicherheit durch die Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. 7.2.8.3 Die innerere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Stichstraße, welche in einer Wende- möglichkeit mündet. Die Wendeschleife im zentralen Bereich des Plangebietes erlaubt ein unein- geschränktes Befahren mit Lkw bei verlangsamter Geschwindigkeit. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. 7.2.8.4 Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der auszubauenden Zufahrt vom bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" her ist ebenfalls ein Fußweg geplant. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 7.2.8.5 Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauf- tragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsrege- lung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 8.1.1.2 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um Grünland mit eingestreuten Gehölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retenti- onsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten. Die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. 8.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt über- wiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewer- begebiet hin, ist ein Streifen als Ortsrandeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Ausgleich stattfinden soll, dargestellt. Auf Grund der Anbindemög- lichkeit an das bestehende Gewerbegebiet und der zum Teil vorhandenen Erschließungsstraße er- scheint der überplante Bereich als Standort für Gewerbe geeignet. Der Bereich ist weder expo- niert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamt- gemeindegebiet vereinbar. 8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bau- plätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbli- che Weiterentwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe geschaffen werden. 8.1.1.5 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Um- weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. 8.1.1.6 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich beträgt 326.446 Ökopunkte. Darüber hinaus ist Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche diese in Flächengröße und Qualität zusätzlich 1:1 an anderer Stelle zu ersetzen (entspricht einer zusätzlichen Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,63 ha, davon sind 1,35 ha Gewerbegebiet, 0,52 ha Verkehrsflächen und 0,76 ha Grünflächen. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. 8.1.2.2 Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Fest- setzung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit er- füllt. 8.1.2.3 Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 8.1.2.4 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es han- delt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angren- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 zende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vor- prüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsys- tems Natura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. 8.1.2.5 Weitere Schutzgebiete/Biotope: Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 8.2.2.1 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologi- sche Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein- schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. 8.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Ar- ten bzw. Biotope. Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristi- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 scher Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen- Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich ver- läuft ein Wiesengraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konn- ten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lü- ckiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich eingestreute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umgesetzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nörd- lich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Grabenabschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster geprägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne überwiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölzgruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Un- mittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abgegrenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jun- gen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzen- de Bebauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen wer- den. Gemäß aktueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsflä- che) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Alters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftre- tenden Störungen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine bo- tanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Ar- ten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kulturfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insge- samt dennoch eine mittlere Wertigkeit zukommt. 8.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Be- bauung bewertet. Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Terrassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im un- mittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffül- lungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plan- gebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach tonigem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Bö- den des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. voll- ständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Boden- fruchtbarkeit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstandort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bo- denfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebau- ung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 8.2.1.4 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumli- chen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geo- technik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt wer- den. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terrassensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terras- sensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine ge- ringe Durchlässigkeit für eintreffendes Niederschlagswasser auf. 8.2.1.5 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. 8.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 Allgemeinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor al- lem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeich- net. Die Jahresniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltempera- tur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet befindet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feld- gehölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine ge- ringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kalt- luft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allgemein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff- Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die landwirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). 8.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herange- zogen. Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bodenseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plangebiet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Süd- osten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sicht- schutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungs- bereich des Bebauungsplanes einbezogen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich ver- läuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist ein minimales, vor Ort kaum wahrnehm- bares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hin auf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Gehölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retentionsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umlie- genden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die an- grenzenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwiegend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spa- ziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vor- belastung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 8.2.1.8 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Derzeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von nah- erholungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. 8.2.1.9 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand lie- gen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. 8.2.1.10 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Gefälle Richtung Westen auf. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden- Württemberg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. 8.2.1.11 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fett- wiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jun- gen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbreiterung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baubedingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölzstrukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errich- tender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutz- fachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern lediglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekann- te Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissenwirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offen- landflächen jedoch potentiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Aus- gleichsfläche zugeordnet, auf welcher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensi- vierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsre- gelung"). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festge- setzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Nor- den, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese ge- genüber neu gepflanzten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen ver- wendet werden dürfen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlossen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polari- siertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas be- sitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwischen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Grünland mit eingestreuten Gehölzen – Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen von Gehölzpflan- zungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten – 8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bau- zeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen bean- sprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bo- denabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Berei- chen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Ver- kehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Boden- management, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 49 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – 8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Re- tentionsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versicke- rungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässe- rungskonzept (siehe nachfolgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutachtens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 50 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – 8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Verwirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwässer sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dächern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelaste- te Niederschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungs- becken eingeleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versi- ckerung von Regenwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen an- fallende möglicherweise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserka- nalisation abgeleitet. 8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frischluftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 51 Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feue- rungsanlagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbrin- gung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erhebli- chen Beeinträchtigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards ein- zuhalten sind und moderne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch aus- gleichende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Grünlands mit eingestreuten Gehölzen weniger Kalt- und Frischluftproduktion – Anlage von Grünflächen mit Gehölzpflan- zungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Gewerbenutzung (inkl. Betriebsverkehr) Schadstoff-/Staubemissionen aus Gewerbebe- trieben, Verkehrsabgase – 8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zu- sammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Sied- lungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen ver- baut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 52 Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünordnerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächengröße, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschrän- kungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Ver- bindung mit der Begrenzung der Lichtmastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst ge- ring zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit be- steht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feld- gehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festge- setzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche zulässig, um die Freiflächen mög- lichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Land- schaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine An- bindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zu- fahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbrei- terung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu er- setzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Inten- sität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäudehöhen in die freie Landschaft wirken wird. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch den Lückenschluss zwischen bestehendem Gewerbe und Umspannwerk Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes – Entfernung der Gehölzfläche geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebiets Einbindung der Gewerbebauten und Hofflächen; + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 53 Erhöhung der Strukturvielfalt im Gebiet betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft (durch getroffene Maßnahmen stark reduziert) – 8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die an- grenzenden betriebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich gelegenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutzanspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbe- sondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte er- schütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdich- tungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und mess- technische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezi- fischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnahmen" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebba- res Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weit- gehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden fre- quentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergän- ger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflanzungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausgewiesenen Radweges reduziert werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 54 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ++ Ortsrandeingrünung durch öffentliche Grün- fläche und Pflanzungen Eingrünung und Abschirmung der geplanten Ge- bäude v. a. in Richtung Süden und Nordwesten; dadurch reduzierte Beeinträchtigung des Land- schaftsbildes + betriebsbedingt Verkehr auf der Erschließungsstraße, Ge- werbeausübung Belastung durch Lärm, Abgase und andere Luft- verunreinigungen durch den laufenden Betrieb und den damit verbundenen Fahrverkehr – 8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, ent- steht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. 8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. 8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 55 zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Pla- nung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die derzeitigen Lebensräume und Nutzungen beste- hen. Da es sich um eine festgesetzte Ausgleichsfläche handelt, werden die Lebensräume mit zu- nehmender Zeit an naturschutzfachlichem Wert gewinnen. Es ist keine Veränderung der vorkom- menden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen an- geschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete, Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.3.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vor- liegenden Planung besteht nicht. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswir- kungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzie- rungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.- Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemein- samen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Be- wertung, Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verblei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 56 benden Beeinträchtigungen, Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräu- me, Schutzgut Landschaftsbild) naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume) Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebens- räume, Schutzgut Landschaftsbild) Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) 8.2.4.3 Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffe- nen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal- argumentativ bewertet. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 57 8.2.4.4 Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung einer artenar- men Fettwiese mit einge- streuten Gehölzen die Lebensräume werden durch Überbauung größten- teils zerstört Ein- und Durchgrünung der Bebauung; Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölzarten; insektenfreund- liche Außenbeleuchtung (z.B. LEDs); insektenschonende Photovoltaikanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.5 Schutzgut Boden Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Versiegelung von Oberflä- chen Im Bereich der Überbauung findet ein Bodenabtrag statt. Die Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren. teilversiegelte Beläge; Aus- schluss schwermetallhaltiger Oberflächen Eingriff erheblich 8.2.4.6 Schutzgut Wasser Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes kleinflächige Versiegelung bisher offener, gering versi- ckerungsfähiger Bodenflä- chen geringe Verminderung der Grundwasser-Neubildung und Erhöhung des Oberflä- chen-Abflusses Sammlung, Reinigung und Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers in dem bestehenden Retentionsbe- cken; Verwendung sickerfä- higer Beläge Eingriff unerheblich: Der überwiegende Teil des im Plangebiet anfallenden Nie- derschlagswassers wird voll- ständig unschädlich versi- ckert. 8.2.4.7 Schutzgut Klima/Luft Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung von Bodenflä- Einschränkung der Kaltluft- Ein- und Durchgrünung der Eingriff unerheblich, da kei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 58 chen bildung Bebauung mit Gehölzpflan- zungen; teilversiegelte Belä- ge (verminderte Aufheizung) ne siedlungsrelevanten Kalt- luftschneisen bebaut werden, die Pflanzungen einen ther- mischen Ausgleich schaffen und die von Bebauung frei- gehaltenen Flächen weiter- hin klimatisch wirksam sein können. 8.2.4.8 Schutzgut Landschaftsbild Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Durch die Bebauung der Frei- fläche erfolgt ein Lücken- schluss zwischen dem beste- henden Gewerbe und dem Umspannwerk. Begrenzung der Gebäudehö- hen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördl. Bereich); Ausschluss von Na- delhecken im Übergangsbe- reich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbi- gen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbe- leuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.9 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung. 8.2.4.10 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Bereich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flä- chenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 59 würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an natur- schutzfachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Klei- ne Grünflächen") zugeordnet. Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese (Abzug von 13 auf 8, s.o.) 15.915 8 127.320 33.41 Retentionsbereich 1.636 13 21.268 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 1.253 4 5.012 41.10 Feldgehölz 832 17 14.144 12.61 Entwässerungsgraben 1.086 13 14.118 60.21 völlig versiegelte Straße 1.709 1 1.709 60.25 Grasweg 381 6 2.286 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen (4+8) 3.513 12 42.156 45.40b 35 Bäume auf Fettwiese (Durchschnittlicher Stamm- umfang: 65 cm) 2.275 6 13.650 Summe Bestand 26.325 241.663 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Gewerbegebietsflächen (GRZ 0,80, d.h. 80 % der GE-Flächen) 10.794 1 10.794 60.50 nicht versiegelbare/überbaubare Gewerbegebietsflä- chen (restliche 20 % der GE-Flächen, inkl. der beste- henden Entwässerungsgräben) 2.699 4 10796 60.20 gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen 5.239 1 5.239 41.20 Strauch-/Heckenpflanzungen auf öffentl. Grünfläche 418 14 5.852 33.41 Retentionsbereich in öffentlicher Grünfläche 1.636 13 21.268 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen im Bereich der öffent- lichen Grünfläche (4+8) 2.453 12 29.436 33.41 verbleibenden Bereich der öffentlichen Grünfläche (inkl. bestehendem Entwässerungsgraben) 3.086 8 24.688 45.40b 27 Bäume auf öffentlicher Grünfläche, Bestand (Durchschnittlicher Stammumfang: 65 cm) 1.755 6 10.530 45.30b 1 Baum auf der öffentlichen Grünfläche (mittelwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizierter Stamm- Umfang nach 25 Jahren 77 cm 77 6 462 45.30a 13 Bäume auf den privaten Baugrundstücken (ge- ringwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizier- ter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 77 cm 1.001 8 8008 Summe Planung 26.325 127.073 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 127.073 Summe Bestand 241.663 Differenz Bestand / Planung (=Erzielte Aufwertung/Überschuss) -114.590 8.2.4.11 In Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wird durch die Planung innerhalb des Geltungsbereichs ein Defizit von 114.590 Wertpunkten erzielt. 8.2.4.12 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiege- lung bislang unversiegelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungsmodell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne na- türliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: natürliche Bodenfruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 61 Filter und Puffer für Schadstoffe Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaf- ten, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungs- klasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.13 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Ein- griff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wert- stufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplät- ze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit eingeschlossen. 8.2.4.14 Die versiegelbare Fläche berechnet sich wie folgt: festgesetzte Grundflächen (GR) im Gewerbegebiet: insgesamt 10.794 m² festgesetzte Verkehrsflächen (gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen): 5.239 m² Von dieser Gesamtfläche von 16.033 m² muss die bereits im Bestand vorhandene Versiegelung (1.709 m², siehe Tabelle unter dem Punkt 8.2.4.10) abgezogen werden. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 14.324 m². Teilfläche Fläche in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunkti- onen Wertstufe (Ge- samtbewertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche neu versiegelbare Flächen 14.324 2-3-3 2,666 10,66 152.694 Summe 14.324 152.694 8.2.4.15 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 152.694 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 62 8.2.4.16 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.17 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.18 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Gewerbegebiet). Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirk- zonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist (die beiden Kreise stellen die Wirkzonen I und II dar): Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 63 Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten (siehe nachfolgende Karte). Die Wertstufe 1 wurde den überwiegend gewerblich geprägten Siedlungsbereichen von Mehlis, Baienfurt, Weingar- ten, Niederbiegen sowie dem "Dachser-Areal" zugeordnet (Raumeinheit 1). Die Wertstufe 2 kommt den verbleibenden Siedlungsbereichen von Mehlis, Baindt und Baienfurt zu (Raum- einheit 2). Die dritte und im Untersuchungsgebiet höchste vergebene Wertstufe wurde ge- schlossen der umliegenden Landschaft zugeordnet (Raumeinheit 3). Hierbei handelt es sich um das Schussental mit seinem leicht ansteigenden östlichen Talhang. Die Bereiche sind überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt. Strukturreiche Bereiche sind noch vereinzelt eingestreut (so z.B. der im Norden hineinragende Schenkenwald). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 64 Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets und des damit einhergehenden Lückenschluss zum Umspannwerk hin entsteht ein gewerblich geprägtes Siedlungsband. Durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen (Begrenzung der Gebäudehöhen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördlichen Bereich); Ausschluss von Nadelhecken im Übergangsbereich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanla- gen) wird von einem Eingriff geringer bis mittlerer Wirkintensität ausgegangen. Der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,5. Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 65 den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 66.485,0 1 2.393,8 2 687.055,6 3 0,5 0,2 0,1 21.324 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 40.933,3 1 55.599,0 2 2.471.811,4 3 0,5 0,1 0,1 37.838 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 59.162 8.2.4.19 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 8.2.4.20 Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen werden auf zwei externen Ausgleichsflächen kompensiert. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich auf der Flurnummer 1108, Gemarkung Baindt. Das Flurstück liegt innerhalb der Saßenwiesen, einem größeren, zusammenhängenden Wiesengebiet im Nord- westen der Gemeinde Baindt. Im Osten verläuft die Landesstraße 284 mit begleitendem Fuß- und Radweg, etwas weiter östlich die Bundesstraße 30. Westlich angrenzend befindet sich das Natur- schutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Bei dem Schutzgebiet handelt es sich laut Beschrei- bung um einen größeren Waldkomplex im Schussental auf alluvialem Schwemmmaterial (Eichen Hainbuchen-Mischwald, in Mulden und Rinnen Erlen-Eschen-Auwald). Die Fläche mit der Flur- nummer 1108 wird im Norden und Süden von biotopkartierten Gräben begrenzt. In der Mitte der Fläche verläuft ein weiterer Graben. Alle drei Gräben entwässern die Wiesenflächen von Ost nach beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit 1,00 beeinträchtigter Wirkraum [m²] www.buerosieber. de Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs- koeffizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 66 West. Das kartierte Biotop umfasst weitere Gräben in den angrenzenden Flächen. In der Biotop- beschreibung, welche im Jahr 2012 aktualisiert wurde, werden die Gräben als lockere Sumpfseg- gen-Bestände beschrieben, welche wahrscheinlich Reste der ursprünglichen Nasswiesenvegetati- on der Wiese darstellen. Die Biotope sind durch die Mahd bis an den Grabenrand beeinträchtigt. Die Wiesenfläche mit der Fl.-Nr. 1108 ist derzeit an einen Milchviehbetrieb in der Gemeinde ver- pachtet. Die Fläche wird bereits seit 35 Jahren als Wiese bewirtschaftet. Davor fand eine Ackernutzung statt. Nach Auskunft des Pächters erfolgt je nach Aufwuchs eine 4-5-malige Mahd im Jahr. Zusätzlich erfolgt eine Gülledüngung, jedoch nicht regelmäßig. Die Fläche ist zu den Gräben hin mit von Nord nach Süd verlaufenden Tonrohren drainiert. Die Tonrohre sind teilweise nicht mehr funktionsfähig. Die Drainagen wurden in den letzten Jahren auch nicht erneuert. Der Landwirt selbst beschreibt die Fläche trotz Düngung als wenig ertragreich. Die Humusschicht sei geringmächtig ausgeprägt und der Boden sehr lehmhaltig. Dies spiegelt sich auch in der Bewer- tung der Bodenfunktionen der Fläche wieder, welche die Fläche hinsichtlich der natürlichen Bo- denfruchtbarkeit als "mittel" einstuft. Die Funktion als Austauschkörper im Wasserkreislauf ist er- wartungsgemäß für Kiese und Sande als "hoch" eingestuft. Bei der Begehung der Fläche im Ok- tober 2013 wurden die dichten Sumpfseggen-Bestände innerhalb der Gräben angetroffen. Die dominanten Bestände wurzeln am Grund der Gräben und ziehen sich nahezu über den ganzen Verlauf. Gelegentlich werden sie von Mädesüß begleitet. Innerhalb eines 2 m breiten Streifens links und rechts der Gräben zeigt sich jedoch eine artenreiche, kleinteilige Vegetation, welche Tro- ckenheitszeiger wie Potentilla erecta oder Potentilla sterilis beinhaltet. Aus hydrologischen Grün- den sind diese trockenen Grabenränder, trotz der erfolgten Düngung, welche in der benachbarten Fettwiese im Bestand deutlich zu erkennen ist, mager ausgeprägt. So findet sich dort beispiels- weise auch der Papageien-Saftling (Hygrocybe psittacina). Der Saftling bewohnt Trockenrasen sowie extensiv bewirtschaftete und höchstens mäßig gedüngte Wiesen und Weiden. Der Papa- geigrüne Saftling ist in Deutschland bzw. Baden-Württemberg besonders geschützt, im Natur- schutz dient er wie andere Saftlinge auch als Indikator für wertvolle, nährstoffarme Grasgesell- schaften. Innerhalb der Sumpfseggen-Bestände konnten Wespenspinnen festgestellt werden. Die Art bevorzugt sonnige, offene Standorte mit niedriger bis halbhoher Vegetation und hoher Heu- schrecken-Population auf trockenem wie feuchtem Untergrund. Bei der Begehung waren die Heu- schrecken vorwiegend im Randbereich der Gräben zu finden. Die bewirtschafteten Wiesen zwi- schen den Gräben sind als Fettwiesen ausgeprägt. Die geringe Furchtbarkeit und nicht ganz in- tensive Düngung spiegelt sich auch in der Vegetation wieder, so dass der mäßig stickstoffreich bevorzugende Goldhafer in der Wiesenvegetation zahlreich mit vertreten ist. Insgesamt ist der Be- stand jedoch noch von nährstoffliebenden Fettwiesen- und Intensivgrünlandarten, vor allem Grä- sern, beherrscht: Dactylis glomerata, Ranunculus repens, Rumex obtusifolius, Alopecurus praten- sis, Trifolium repens, Taraxacum officinale agg., Veronica filiformis, Elymus repens, Galium mollugo, Cerastium holosteoides, Plantago lanceolata u.w.. Im Osten der Fläche stockt am mittig verlaufenden Graben eine größere Esche. Der Baum ist von mehreren noch jüngeren Sträuchern unterwachsen. Die Gehölze haben daher insgesamt Feldgehölzcharakter. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 67 Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 1 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege sind der Erhalt bzw. die Aufwertung der Gräben und deren Trockenstandorte im Randbereich. Innerhalb der Wiesenfläche wird eine extensive Wiesennutzung hin zu einer mageren Frisch/-Feuchtwiese angestrebt. Um die Fläche auszuhagern ist die Fläche in den ersten drei Jahren weiterhin 4-mal im Jahr zu mähen. Auf eine Düngung sowie die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei zu verzichten. Das Mahdgut ist dabei unbedingt abzutransportieren (s.u.) und die Fläche nicht zu mulchen. Um die kartierten Grabenbiotope mit den artenreichen, trockenen Randbereichen nicht zu be- einträchtigen, die Etablierung der Prachtnelke (Dianthus superbus) zu fördern sowie einen Rückzugsort für die Fauna im Gebiet zu erhalten, sind die Bereiche 2 m links und rechts der Gräben (innerhalb der Flurnummer 1108) bei der Mahd in den ersten drei Jahren lediglich einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. Auf eine Einsaat bzw. einen Mahdgutübertrag wird bei der Wiesenfläche verzichtet, da zahl- reiche Arten der Zielvegetation noch im Bereich der Gräben vorhanden sind und bei Nährstoff- entzug wieder in die Fläche einwandern können. Es wird bewusst auf eine Wiedervernässung der Fläche verzichtet. Zum einen sind die Gräben im Bestand biotopkartiert, zum anderen ist die Artenvielfalt innerhalb der Fläche bei einer Entwicklung einer Frisch-/Feuchtwiese, dem Erhalt der Trockenstandorte am Grabenrand so- wie den nassen Standorten im Graben wesentlich höher, als bei der Rekultivierung einer Nasswiese. Des Weiteren wird der Erhalt der Gräben als wichtige Biotopverbundselemente in- nerhalb der Wiesen angestrebt. Über die Gräben erfolgt ein Verbund über den Neugraben hin zum Bampfen, welche im Osten der Fläche (östlich der B 30) verläuft. Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2- 3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Randbereiche der Gräben werden weiterhin einmal im Herbst ab Ende September gemäht. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzu- führen (max. 90 dt/ha). Die Gräben sind zum Erhalt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" er- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 68 folgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. Das Feldgehölz mit der alten Esche innerhalb der Fläche ist zu erhalten. Um einer Veralterung der Sträucher vorzubeugen, können diese gelegentlich zurück geschnitten werden. Sollte die Esche absterben, ist der Baum als Totholz zu belassen. Totholzäste, die bei Astbruch eine Ge- fahr bei der Bewirtschaftung der Fläche darstellen, können heraus geschnitten werden. Das Mähgut ist bei der Entwicklungspflege als auch der Folgenutzung grundsätzlich abzutrans- portieren. Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite geprüft. 8.2.4.21 Die Ausgleichsfläche 1 ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Beeinträchtigung durch häufige Mahd, Düngung) 18.301 10 183.010 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben (Beein- trächtigung durch häufige Mahd, Düngung) 2.460 16 39.360 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 238.486 Nr. Planung-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.43 Magerwiese, teilweise feuchte Ausprägung 18.301 21 384.321 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben 2.460 21 51.660 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 452.097 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 452.097 Summe Bestand 238.486 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich ge- samt) +25.633 von insg. 213.611* *Für die Bilanzierung in Ökopunkten ist nur der Flächenanteil relevant, der nicht für den 1:1 Ausgleich zur Kompensation der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wegfallenden Ausgleichsfläche benötigt wird (19.100 m², entspricht einem Flächenanteil von 88,0 %). Der verbleibende Flächenanteil von 2.609 m² (12 % der Gesamtmaßnahmen) entspricht 25.633 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 69 8.2.4.22 Die Ausgleichsfläche 2 befindet sich südlich des Ortes Baienbach in der Gemeinde Berg (Fl.- Nr. 64/1). Bei der Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche, welche in den letzten Jahren zum Maisanbau genutzt wurde. Laut Auskunft des Landwirtes handelt es sich um eine sehr wenig er- tragreiche Fläche, was vor allem auf den Feuchtegrad des Bodens zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde wurden auf der Fläche bereits zahlreiche Kulturen (Gerste, Hafer u.w.) ausprobiert, welche jedoch nie die gewünschten Erträge brachten. Eine Düngung erfolgte 1-2-mal im Jahr. Um die Fläche noch nutzen zu können, wurde daher in den letzten Jahren ein Futtermaisanbau betrie- ben. Im Moorkataster der LUBW ist die Fläche zu großen Teilen als Anmoor und Niedermoor er- fasst. Um die Fläche überhaupt als Acker bewirtschaften zu können, wurden bereits in den 60iger/70iger Jahren Tondrainagen zur Entwässerung in der gesamten Fläche in relativ großer Dichte verlegt. Die Drainagen führen zu Hauptsammlern und entwässern die Fläche dem Gelände folgend nach Norden. Zum Zeitpunkt der Begehung im März 2014 war die komplette Fläche frisch gepflügt. Da die Fläche nicht eben, sondern das Gelände in der Mitte am tiefsten ist und nach Westen und Osten hin ansteigt, wird die geplante Wiesenfläche nach der Wiedervernässung einen deutlichen Feuchtegradienten, bis hin zu Bereichen mit Dauerstau, aufweisen. Dies wird sich in der Vegetation wiederspiegeln. Die von der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft durchge- führten Sondierungen zeigen, dass innerhalb der Fläche ausgeprägte Torfschichten von bis zu 1,70 m Stärke vorhanden sind. Grundwasser ist nur innerhalb der Torfverbreitung vorzufinden. Die Torfschichten keilen nach Westen und Osten hin aus. Lediglich im Südosten reichen die Torf- schichten in das benachbarte Grundstück hinein. Hydrologische Auswirkungen nach außen durch die Wiedervernässung der Fläche sind nur im Süden, Südosten und Norden denkbar. In diesen Bereichen sind entsprechende Maßnahmen durch die Planungen des Ingenieurbüro Wasser- Müller (siehe Anlage 1) vorgesehen, um die Beeinträchtigung von Nachbarflächen zu vermeiden. Die Wiedervernässung wird bei Umsetzung der Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dr. Ebel & Co. als konfliktarm beurteilt (siehe auch hydrogeologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flur- stück 64/1 der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft vom 20.06.2014). Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 2 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege ist die Rekultivierung einer für den moorigen Standort typischen Feucht- bzw. Nasswiese. Um der Fläche Nährstoffe zu entziehen und einen Oberbodenabtrag bzw. tiefes Pflügen zu vermeiden, ist in den ersten zwei Jahren vor der Umwandlung der Fläche in Grünland ein dünger- und biozidfreier Anbau von Getreide (Hafer, Gerste oder Roggen) vorzunehmen. Im Anschluss an den Nährstoffentzug ist die Fläche im letzten Herbst vor dem Frost wiederzu- vernässen. Dazu sind die in der Anlage 1 der Planung dargestellten Maßnahmen des Ingeni- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 70 eurbüro Wasser-Müller umzusetzen. Im dritten Jahr im Frühjahr ist ein Einbringen von Wiesenarten durch Mahdgutübertrag vorge- sehen. Das Mahdgut sollte idealerweise von Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung (gleicher Landschaftsraum) der Empfängerfläche stammen. Besonders eignet sich beispiels- weise Mahdgut des 124 m südlich liegenden Biotops "Nasswiese südlich Baienbach" (Nr. 181234360274, Fl.-Nr. 67/1). Die Auftragsstärke beträgt ca. 0,5 kg Frischgewicht /m². Vor dem Einbringen des Saatguts sollte der Boden zur Vorbereitung gefräst werden. Wenn keine Spenderflächen verfügbar sind, kann der Sameneintrag auch mit regionalem Wildsaatgut für Nass- bzw. Feuchtwiesen erfolgen. Das Saatgut sollte von geeigneten Wildsaatgut-Händlern stammen (z.B. Rieger-Hofmann GmbH oder Syringa Pflanzen). Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase und die Ansaat erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Mitte Juni. Neben der Mahd ist gelegentlich eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). Je nach Nässegrad der Fläche kann die Mahd in den feuchten Senken auch auf eine Mahd pro Jahr reduziert werden. Sollten im ersten (evtl. auch im zweiten) Jahr nach dem Mahdgutübertrag gehäuft Ackerunkräuter (Ampfer, Acker-Kratzdistel etc.) auftreten, ist ein Zurückdrängen durch 3-4- maligen und frühen Schnitt im Jahr notwendig. Der frühe Schnitt fördert die Arten des Grün- landes trotz früherem Zeitpunkt weiter. Die für die Ableitung des Wassers von den Nachbarflächen notwendigen Gräben sind zum Er- halt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" erfolgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. 8.2.4.23 Die Ausgleichsflächen 1und 2 sind im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker (Rohboden ohne Unkraut) 30.812 4 123.248 Summe Bestand 30.812 123.248 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 71 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.20 Nasswiese, verschiedene Feuchteausprägungen 29.188 26 758.888 33.41 Fettwiese (Flächen außerhalb von vorkommenden Torfschichten, ohne oberflächennahes Grundwasser) 1.624 13 21.112 Summe Bestand 30.812 780.000 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 780.000 Summe Bestand 123.248 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) +656.752 8.2.4.24 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.25 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.26 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 114.590 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 152.694 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 59.162 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 1 (abzüglich 88 % der Auf- wertung für 1:1-Ausgleich) +25.633 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 2 +656.752 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +355.939 8.2.4.27 Ergebnis: Der erforderliche Ausgleichsbedarf wird vollständig abgedeckt. Zur Kompensation wird die Ausgleichsfläche 1 dem Bebauungsplan vollständig, die Ausgleichsfläche 2 mit einem Anteil von 45,80 % der Gesamtfläche bzw. der Gesamtmaßnahmen zugeordnet (Anteil von 300.813 Punkten der insgesamt 656.752 Punkte). Da die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über über- schüssige Ökopunkte von 27.563 ÖP. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 72 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Ge- meindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhande- nen Erschließungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebau- ung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt. 8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordneri- schen Maßnahmen waren die vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Schriften "Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bau- leitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfah- ren". 8.3.1.3 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis (Fassung vom 01.07.2012). 8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten liegen vor: Ergebnisvermerk zum Scoping-Termin am 05.05.2011 mit einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 26.05.2011). Abwägungs- und Beschlussvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu den im Rahmen von § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnah- men. Schriftliche Stellungnahmen gingen von den Sachbereichen Naturschutz; Gewässer, kommunales Abwasser und Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg ein (Vorlage vom 01.06.2012). FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 26.04.2013 Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 73 Hydrologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flurstück 64/1; Dr. Ebel & Co. Ingeni- eurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH vom 20.06.2014 Untersuchungsbericht zur Abschätzung von Erschütterungen nach DIN 4150 hervorgerufen durch Verdichtungsarbeiten zu BV Madlener/Baindt bei Ravensburg des GEOLOG Ch. Fuß/W. Hepp GbR - Ingenieurbüro für Geophysik und Geologie vom 18.09.2014 "Durchführung von Erschütterungsmessungen zur Beurteilung von eventuellen Auswirkungen durch Bautätigkeiten auf Anlieger" der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 22.09.2014 8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtli- che Festsetzungen gesichert. 8.3.3.2 Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkraft- treten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflä- chen und erneut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjähri- gem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel er- reicht ist. Danach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungs- plans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die priva- ten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbeson- dere in dem nordwestlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Ge- meinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 8.3.4 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. 8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 2,63 ha. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 74 8.3.4.3 Westlich und nordwestlich des Plangebiets, in einem Mindestabstand von 600 m, befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Unmit- telbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine er- hebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete nicht zu erwarten ist (siehe auch FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.3.4.4 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um die Ausgleichsfläche der 4. Änderung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Es ist als extensiv genutzte Fettwiese mit eingestreuten Ge- hölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlags- wasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten, ausgebildet. Die umlie- genden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Der überplante Bereich hat für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eine mittlere Bedeutung. Die Durch- führung der Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Arten und Lebensräume (überwie- gender Zerstörung der o.g. Lebensräume), Schutzgut Boden (Versiegelung durch Baukörper) so- wie auf das Schutzgut Landschaftsbild (Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes) aus. Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die bestehenden Nutzungen erhalten. Die Fläche kann sich weiterhin unter naturschutzfachlichen Kriterien entwickeln. 8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung beinhalten hauptsächlich folgende Punkte: Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft durch eine gute Ein- und Durch- grünung der Bebauung; Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze und Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen; Installation einer insektenverträglichen Außenbeleuchtung und Ver- wendung von Photovoltaik-Modulen mit einer schonenden Wirkung auf Wasserinsekten; Aus- schluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung; Minimierung des Versiegelungsgrades auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge; Schutz von Boden und Grundwas- ser durch Ausschluss großflächiger schwermetallhaltiger Oberflächen. 8.3.4.6 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt basierend auf dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012) sowie zur Kompensation des Altausgleichs nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 in Fläche. Der erforderliche Ausgleichsbedarf nach dem o.g. Bewertungsmodell beträgt 326.446 Ökopunkte, der durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche einer zu- sätzlichen Ausgleichsfläche von 1:1 an anderer Stelle (entspricht einer Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 75 gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.3.4.7 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 76 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 9.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf eine Vorschrift zu Einfriedungen und auf eine Vorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen. 9.1.1.2 Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt, wodurch gewerbegebietsspezifische Maßgaben um- setzbar sind. 9.1.2 Werbeanlagen 9.1.2.1 Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollten daher zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. 9.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) 9.1.3.1 Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauwei- se auszuführen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 77 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.1.3 Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und des sehr beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebau- ung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, den zusätzlichen Verkehr bzw. Einrichtungen zu versorgen. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 2,63 ha 10.2.1.2 Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 2,53 ha 10.2.1.3 Fläche des Erweiterungsbereiches: 0,10 ha 10.2.1.4 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,35 51,3 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Versorgungsfläche 0,52 19,8 % Öffentliche Grünflächen 0,76 28,9 % Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 78 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindlichen Wasserleitungen 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach 10.2.2.5 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Thüga Energienetze GmbH. 10.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.06.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2014 enthalten): Festsetzung der Höhen in m ü. NN Aufnahme der Festsetzung zu Versorgungsanlagen Elektrizität; hier Trafostation im Textteil Änderung des Versorgungsträgers der Erdgasleitung von Thüga Energienetze GmbH in TWS Netz GmbH Änderung der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hof- flächen) Aufnahme der Festsetzung "Boden- und Grundwasserschutz" (war zuvor in der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) enthalten) Begrenzung der Aufschüttung auf max. 1,50 m Erweiterung des Leitungsrechtes 2 auch zu Gunsten der Gemeinde zur Instandhaltung der ebenfalls in dem Bereich liegenden gemeindlichen Frischwasserleitung Ergänzung der Festsetzungen "Zu pflanzender Baum" und "Pflanzungen in dem Baugebiet" hinsichtlich abgehender Gehölze Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 79 Aufnahme der Festsetzung "Pflanzung 2" Anpassung der Zuordnungsfestsetzung hinsichtlich der Ausgleichsfläche 2 Änderung der örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen dahingehend, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind Aufnahme eines Hinweises zur gemeindlichen Frischwasserleitung Aufnahme eines Hinweises zur Verwendung/zum Einsatz insektenschonender Außenbeleuch- tung Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich der Empfehlung zur Verwendung von Erdgas Aufteilung der Hinweise zu Niederschlagswasser und Bodenschutz Aufnahme eines Hinweises zu Erschließungs- und Baumaßnahmen Aufnahme eines Hinweises zum vorliegenden geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd GmbH unter "Ergänzende Hinweise" Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen 10.3.1.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.10.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 04.11.2014 enthalten): Hervorhebung der weiterführenden Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung Ergänzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Festsetzung zur Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 80 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdichtungs- raum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee- Oberschwaben, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung des Plange- bietes als gewerbliche Baufläche (Planung), als Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Berei- che, in denen ökologi- scher Ausgleich bevorzugt stattfinden soll Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 81 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße auf den Planbereich; im Hinter- grund die Bestandsge- bäude des Gewerbegebie- tes "Mehlis" Blick von Osten im Be- reich der Feuerwehrzu- fahrt auf das Plangebiet; im Hintergrund das Um- spannwerk Baindt Blick auf das Umspann- werk Baindt Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 82 Blick von Westen auf das Regenrückhaltebecken und die als Ausgleichs- maßnahme gepflanzten Bäume im nordwestlichen Teil des Planbereiches Blick auf einen der teil- weise verdolten Kanäle und teilweise offen ge- führten Gräben, die das Plangebiet durchziehen und das Niederschlags- wasser in das Regenrück- haltebecken führen Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße; links der bepflanzte Sicht- schutzwall Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 83 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom …………. bis …………. statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Die Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom ….. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 84 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Ent- wurfsfassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine zu- sammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 85 Plan aufgestellt am: 26.04.2013 Plan geändert am: 04.04.2014 Plan geändert am: 18.06.2014 Plan geändert am: 22.10.2014 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 86 14 Anhang 14.1 Anlage 1: Lageplan (mit integrierten Wiedervernässungsmaßnahmen) der Wasser- Müller Ingenieurbüro GmbH zur Ausgleichsfläche 2 (maßstabslos) G e m e in d e B a in d t Z u sa m m e n fa ss e n d e E rk lä ru n g z u r 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e r- b e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o r- sc h ri ft e n h ie rz u Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB zur Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 2 1 Berücksichtigung der allgemeinen Umweltbelange und der Umweltbelange auf Grund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 1.1 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung legt die auf Grund der Umwelt- prüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dar. Die Umweltbelange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 1.1.1 Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemeinsamen Bewertungsmo- dell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vor- gehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimie- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 3 rungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung, Ermittlung des verblei- benden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen, Ergeb- nis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume), Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Be- reichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Land- schaftsbild), Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild), Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser), Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser). Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffenen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal-argumenta- tiv bewertet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 4 Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Be- reich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsflä- che aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungs- ansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Ent- wicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zu- sätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an naturschutz- fachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Kleine Grün- flächen") zugeordnet. Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversie- gelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungs- modell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewer- tet: natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die natürliche Vegetation. Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 5 die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) wer- den dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit ein- geschlossen. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert. Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflächen und er- neut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjährigem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel erreicht ist. Da- nach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die privaten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere in dem nord- westlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Gemeinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 1.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Durch die Erweiterung des Bebauungsplans soll eine bestehende Ausgleichsfläche überplant wer- den. Diese liegt im Bereich der ZAK Feldlerche Priorität I. Nach fachlicher Einschätzung kann die naturschutzfachliche Wertigkeit auf dem Grundstück selbst mit Extensivgrünland und einzelnen Gehölzgruppen derzeit als nicht besonders hochwertig eingestuft werden (geringes Artenspektrum, z.T. Beunruhigung der Fläche). Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche hier nicht mehr brütet. Trotzdem führt die Überplanung der Fläche zu einer Verschlechterung der an- grenzenden Flächen, auf welchen die Feldlerche als europäische Vogelart Prioriät 1 nachgewiesen ist. Daher hat eine artenschutzrechtliche Abarbeitung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erfolgen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 6 Um auszuschließen, dass ein Verstoß gegen § 44 (1) BNatSchG vorliegt, muss nachgewiesen wer- den, dass die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Der Artenschutz kann als eigener Beitrag oder als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet werden. Abwägung/Beschluss zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird eine durch das Gewerbegebiet potenziell auftretende Beeinträchtigung der bekannten Brutvorkommen der Feldlerche analysiert. Diese bestehen gemäß aktueller Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde etwa 300 m süd- östlich des Geltungsbereiches. Die Belange des Artenschutzes werden als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet. Stellungnahme zu Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Auf der Planfläche befindet sich die Ausgleichsfläche des Gewerbegebiets Mehlis. Der Verlust dieser Ausgleichsmaßnahme muss adäquat an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir empfehlen, Aus- gleichsmaßnahmen für die Feldlerche, beispielsweise im Föhrenried, durchzuführen. Gleichzeitig kann dadurch ggf. auch die Artenschutzproblematik mit abgearbeitet werden. Um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren wird eine Eingrünung des Gewerbegebietes angeregt. Abwägung/Beschluss zu Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Plangebiet liegende Ausgleichsfläche wird adäquat an anderer Stelle ersetzt. Die Vorschläge hinsichtlich der Umsetzung von Ausgleichsmaß- nahmen im Föhrenried und zur Eingrünung des Gewerbegebietes werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Bewertung der externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsfläche 1 "Entwicklung einer Magerwiese" Die Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche 1 sind folgendermaßen abzuändern.Während der Aushagerungsphase in den ersten 3 Jahren darf der Grabenrandstreifen erst im Herbst ab Ende September gemäht werden. Somit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die im Umfeld noch anzutreffende Prachtnelke (Dianthus superbus) auch an diesem Grabensystem etablieren kann. Die Prachtnelke hat einen späten Blühzeitpunkt und somit auch eine späte Samenreife. Dieser späte Mähzeitpunkt ist auch nach der Aushagerungsphase beizubehalten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 7 Nach der Aushagerungsphase darf der erste Schnitt auf der Nutzfläche erst in der zweiten Junihälfte (ab 15. Juni) erfolgen. Die Erhaltungsdüngung mit Festmist ist auf 90 dt/ha zu begrenzen. Grund- sätzlich ist das Mähgut abzutransportieren, vorteilhaft ist es, wenn das Mähgut noch 2 Tage auf der Fläche verbleibt um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Im Bestand muss der Biotop 33.41 Fettwiese mit 13 Ökopunkten gerechnet werden (Begründung siehe oben: ein Abschlag wegen häufiger Nutzung ist nicht zulässig, da Fettwiese per se einer häufigen Nutzung unterliegt.) Das Sumpfseggenried 34.62 muss mit 17 Ökopunkten als Bestand gerechnet werden. Großseggen-Riede sind mittelhochwüchsige, meist dichte und artenarme Bestände aus einer oder wenigen, hochwüchsigen Seggen-Arten. Es sind meist Brachestadien von Streu- oder Nasswiesen, seltener an natürlichen Standorten im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Früher sind diese in größerem Umfang, heute nur noch sehr selten durch Mahd genutzt. Das Mähgut wurde traditionell zur Stalleinstreu verwendet. Die Übergänge zu Streu- und Nasswiesen sowie Röhrichten sind fließend. Sie stehen auf wechsel- feuchten bis nassen, meso- und eutrophen Standorten. Das Sumpfseggen-Ried ist ein Großseggen-Ried, in dem die Sumpf-Segge (Carex acutiformis) do- miniert auf eutrophen, feuchten bis nassen Böden. Es ist ein weit verbreiteter Biotoptyp, vor allem als Brachestadium von Streu- und Nasswiesen. In der Planung kann das Sumpfseggen-Ried mit 17 Ökopunkten gerechnet werden. Es ist jedoch wertneutral, da im Bestand das Sumpfseggenried auch mit 17 Punkten gerechnet werden muss. Die Anmerkung mit * auf Seite 65 der Bilanzierung ist nicht verständlich (1:1 Ausgleich von 215.505 Punkten = 88,0 % Fläche?). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zum Mahdzeitpunkt für den Grabenrandstreifen während und nach der Aushage- rungsphase werden entsprechend den Anregungen angepasst. Hinsichtlich der Nutzfläche wird der Mahdzeitpunkt Ende Mai/Anfang Juni beibehalten. Ein späterer Mahdzeitpunkt bei Grünland ist für den angestrebten Grünlandtyp (feuchtes, mageres Grünland) nicht zweckgemäß. Richtlinien zur Landschaftspflege sehen für extensive Feuchtwiesen einen Schnittzeitpunkt Ende Mai bis Anfang Juni vor. Bei späteren Schnittzeitpunkten besteht auch angesichts des Klimawandels die Gefahr, dass die Bestände vergrasen und wertgebende Kräuter sich nicht etablieren können. Die Begren- zung der Erhaltungsdüngung wird entsprechend auf 90 dt/ha angepasst, ebenso werden die An- regungen zum Abtransport des Mahdgutes in die Begründung aufgenommen. Der Bewertung des Bestandes mit 13 Punkten kann nicht zugestimmt werden. Bei einer erneuten Begehung der Fläche Ende Mai 2014 stellte sich die Wiese als äußerst artenarm dar (weniger als 10 Arten/m²). Es gab bis auf den Kriechenden Hahnenfuß kaum blühende Kräuter und die Wiese Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 8 wurde von stark wachsenden Obergräsern dominiert. Insgesamt ist die Fläche von der Vegetation her einem Intensivgrünland zuzuordnen, da aber randlich einige wenige Fettwiesenarten vorhan- den waren, wu